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www.si-magazin.de 8/2012 Sicherheits- ingenieur Die Fachzeitschrift für betriebliches Sicherheitsmanagement und Prävention ISSN 0300–3329 9,40 12 11 10 8 7 6 5 4 3 2 1 9 Ausgabe 2012 Fehler vermeiden TRGS 201: Kennzeichnung von Gefahrstoffen Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV: Beispiel Fahrlehrerausbildung CE-Kennzeichnung: Risiken und Fallstricke

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www.si-magazin.de 8/2012

Sicherheits-ingenieurDie Fachzeitschrift für betriebliches Sicherheitsmanagement und Prävention

ISSN 0300–3329 € 9,40

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Ausgabe2012

Fehler vermeiden

TRGS 201: Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV: Beispiel Fahrlehrerausbildung

CE-Kennzeichnung: Risiken und Fallstricke

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3Sicherheitsingenieur 8/2012

EDITORIAL

Weigand Naumann

Chefredakteur

… außer der eigene Tod. Und deswegen ist es hin und wieder auch mal wieder sinn-voll, sich über das Thema „Sicherheit“ Ge-danken zu machen. So wie Dr. Jäger in sei-nem Beitrag „Irren ist menschlich“ auf den Seiten 8 bis 15 dieser Ausgabe. Irren ist zwar menschlich, doch Versuch und Irr-tum gehören zum Leben und Lernen dazu, und zur Arbeit erst recht. Denn nur wer nichts macht, macht nichts verkehrt. Doch auch wer meint, dass durch das sich Verlassen auf eine harmonisierte Normen Rechtssicherheit garantiert ist, kann sich irren. Hierzu lesen Sie bitte den Beitrag „CE-Kennzeichnung – Auf was muss ich bei der „Vermutungswirkung“ oder „Kon-formitätsvermutung“ achten?“ unseres Autors Corrado Mattiuzzo von der Kom-mission Arbeitsschutz und Normung (KAN). Der Herr/Gott in Goethes Faust 1 sagt: „Es irrt der Mensch solang er strebt“. Dies ist richtig, denn wie oben schon geschrieben: Nur wer nichts macht, macht nichts ver-kehrt. Aber im Arbeitsschutz und in ande-ren Bereichen gilt auch, dass man ja nicht alle Fehler selbst machen muss – und dass man aus Fehlern viel lernen kann. Kon-sequent und systematisch angewendet ent-

steht dann daraus eine Sicherheitskultur, in der Risiken erkannt, berichtet, ana-lysiert und vermieden werden. Sehr wich-tig ist dabei, dass Fehler gerne zugegeben werden, und keine Angst vor Bestrafung oder Bloßstellung im Betrieb herrscht. Eine weniger technische Sichtweise lesen Sie im Beitrag „Souverän ist, wer über sich selbst lacht“. Einer der sehr wichtigen Sätze in diesem Beitrag ist „Arbeitsschutz ist Er-wachsenenbildung“. Und da ich ja weiß, wie schwierig es ist, mir etwas beizubrin-gen, gehe ich davon aus, dass es auch schwierig ist, anderen, auch nicht mehr ganz taufrischen Arbeitnehmern, etwas beibringen zu wollen. Herr Lenz plädiert dafür, Fünfe auch mal gerade sein zu las-sen, und andere Wege auszuprobieren. Ar-

Sicher ist, dass nichts sicher ist … beitsschutz ist zwar eine ernste Sache, mit zutiefst humanitärer Intention, aber Ar-beitsschutz muss deshalb nicht immer ernst an die Arbeitnehmer vermittelt wer-den, denn: Nur weil etwas mit einem erns-ten Gesicht gemacht wird, muss es deswe-gen noch lange nicht gut sein. Gute Dinge können selbstbewusst und gelassen und heiter vermittelt und vertreten werden. Doch hin und wieder ändern sich auch Rahmenbedingungen im Betrieb oder eine Verordnung, und dann können durch an-gepasste Veränderungen Verbesserungen erreicht werden. Ein sehr schönes Beispiel dafür ist der Beitrag „Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV“ von Edgar Ru-dolph und Andreas Nawroth auf den Sei-ten 35 bis 39 dieser Ausgabe.

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4 Sicherheitsingenieur 8/2012

INHALT

AKTUELLES

5 Risiken im Maschinenbau richtig beurteilen 5 Messe Arbeitsschutz Aktuell 6 Kniebelastungen 6 BAuA-Studie zu Hitze im Büro 6 Unfallrisiko am Arbeitsplatz 7 Gefährdungsbeurteilung: Bau- und Montagestellen 7 App zu Gefahrstoffinformationen 7 Hauterkrankungen

FACHBEITRÄGE

8 Sicherheit und der menschliche Faktor , Teil 1: Irren ist menschlich Dr. med. Helmut Jäger

24 CE-Kennzeichnung Auf was muss ich bei der „Vermutungswirkung“ oder „Konformitätsver mutung“ achten? Corrado Mattiuzzo 28 Alkohol am Arbeitsplatz, Teil 2: Wie gehen gewerbliche Wirtschaft und öffentlicher Dienst damit um? B. Sc. Psych. Doris Schuster, Dipl.-Psych. Jürgen Walter 35 Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV Beispiel Fahrlehrerausbildung Edgar Rudolph, Andreas Nawroth

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16 TRGS 201 Innerbetriebliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen Dr. Ulrich Welzbacher 22 Souverän ist, wer über sich selbst lacht Dipl.-Ing. Reinhard R. Lenz

40 Lärmschutz – ein nicht leiser werdendes Thema Dipl.-Kfm. Ulrich Hausdorf 44 Wohin geht Europa? Ministerialrat Peter H. Niederelz

WISSENSWERTES

31 Achtung, jetzt wird’s einfach! Heute: Die Gefährdungsbeurteilung 34 Aktuelles Urteil: Immer versichert bei Betriebswegen? 56 Büroinitiative „Wohlfühlarbeit“ 57 Demografie-Kongress

PRODUKTE

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SERVICE

54 Termine 57 Vorschau/Impressum 58 Gewinnspiel

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Ausgabe2012

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Arbeitsschutz Aktuell

Körper und Geist

Eine „Anti-Stress-Verordnung“, fordern Gewerkschaftler (und andere), soll Abhilfe schaffen. Die Arbeitgeberverbände (und andere) wiederum bezweifeln, dass sich das Problem „Psychische Belastung“ damit eingrenzen lässt. Diese Entwicklung sowie weitere Themen zum Überbegriff „Psy-chische Belastungen“ finden im diesjäh-rigen Treffpunkt Arbeitsschutz anlässlich der Arbeitsschutz Aktuell 2012 starke Be-achtung. Die Partner des traditionellen Sonderbereichs in Halle 1 des Augsburger Messegeländes bieten nicht nur aktuelle Statistiken sondern auch umfassende Be-ratung und Informationen. www.arbeitsschutz-aktuell.de

Maschinenbau

Risiken richtig beurteilen

Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert von Herstellern die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffent-lichte Bericht „Risikobeurteilung im Ma-schinenbau“ gibt konkrete Hilfestellun-gen. Der Bericht unterstützt Konstrukteu-re zum einen, indem er den Ablauf der Ri-sikobeurteilung und -minderung erläu-tert. Zu anderem stellt er die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor. www.baua.de/publikationen

AKTUELLES

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Eine aktualisierte Fassung der IFA-Gefahr-stoffliste hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) vor Kurzem veröffent-licht. In der Gefahrstoffliste 2012 sind die wichtigsten Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie er-gänzende Hinweise in einer Tabelle zu-sammengefasst. Die vorliegende Version aktualisiert die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2009. Die Liste enthält die vorge -schriebenen Einstufungen und Kennzeich-nungen von Stoffen und Gemischen ge-mäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008 (einschließlich 1. Anpassung) sowie viele weitere Anpassungen und Ergänzungen. www.dguv.de/ifa (> Publikationen > Reports)

Aktuell und umfassend

Neue IFA-Gefahrstoffliste

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AKTUELLES

6 Sicherheitsingenieur 8/2012

Ob Fliesenleger, Installateur oder Dachde-cker – in vielen Berufen wird regelmäßig im Knien oder Hocken gearbeitet. Dass kniebelastende Haltungen eigentlich im-mer mit starker oder gar extremer Beu-gung des Kniegelenks verbunden sind und damit das Kniegelenk stärker beanspru-chen als bisher angenommen, belegt eine Untersuchung des Instituts für Arbeits-schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfall-versicherung (IFA). Den Aspekt der Knie-beugung und andere Einflussgrößen ha-ben die Arbeitswissenschaftler des IFA in einer umfangreichen Studie zu Art und Umfang von Kniebelastungen systema-tisch untersucht. „Große und extrem gro-

ße Kniewinkel von 120 Grad und mehr sind bei Arbeiten in kniebelastenden Hal-tungen eher die Regel“, sagt Dr. Dirk Dit-chen, Studienleiter im IFA. „Und je stärker die Beugung, desto größer kann zum Bei-spiel der Einfluss auf den Meniskus sein.“ Diese Erkenntnis liefere einen wichtigen neuen Anhaltspunkt für die weitere Erfor-schung von Knieerkrankungen. Seit 2009 ist die Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) in die Berufskrankheiten-Liste aufgenom-men. Damit kann sie bei einer entspre-chenden beruflichen Belastung durch Knien oder eine vergleichbare Kniebelastung als Berufskrankheit anerkannt werden. www.dguv.de (Webcode d138257)

Kniebelastung

Stärker als gedacht

BAuA-Studie

Auswirkungen hoher Temperaturen im Büro

Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter-suchte die Auswirkung hoher Temperatu-ren in Büroräumen auf die Beschäftigten. 20 Versuchspersonen simulierten in einem Versuchsraum Büroaufgaben. Dabei wur-den verschiedene physiologische Parame-ter gemessen und die Leistungsfähigkeit der Probanden überprüft. Auf den ersten Blick überraschte das Ergebnis: Trotz Hitze nahm die Arbeitsqualität nicht ab. Doch die Versuchsteilnehmer mussten sich mehr anstrengen, um gleiche Leistungen zu er-bringen. Alle Ergebnisse befinden sich im BAuA-Forschungsbericht „Hitzebeanspru-chung und Leistungsfähigkeit in Büroräu-men bei erhöhten Außentemperaturen“. www.baua.de/publikationen

Unfallrisiko am Arbeitsplatz

Weniger in 2011

Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr erneut gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungs-ergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kürzlich vorstellte. Danach ging die Quote von 25,8 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter im Jahr 2010 auf 24,5 Unfälle im Jahr 2011 zurück. Sie liegt damit fast wieder auf dem Niveau von 2009 (24,3 Unfälle). „Die Zahlen zeigen: Nicht nur die Wirtschaft hat eine gute Konjunktur, sondern auch der Arbeits-schutz“, sagt DGUV- Haupt -ge schäfts füh rer Dr. Joachim Breuer. Die Investitionen der Unternehmen in die Prävention lohne sich dop-pelt: „Zum einen sind nied-rige Unfallrisiken eine gute Voraussetzung, um die Beitragsbelastung der Wirt-

schaft auch zukünftig gering zu halten. Zum anderen zeigen wissenschaftliche Studien, dass Unternehmen direkt von Investitionen in den Arbeitsschutz pro-fitieren – zum Beispiel durch geringere Ausfallzeiten oder weniger unfallbedingte Betriebsstörungen.“ www.dguv.de (Webcode: d140154)

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AKTUELLES

7Sicherheitsingenieur 8/2012

Ob zu Hause oder am Arbeitsplatz: Stoffe begegnen uns auf Schritt und Tritt. Doch oft wissen nur Fachleute, was hinter den komplizierten Namen der Chemikalien steckt und wie die Substanzen wirken kön-nen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-rung (IFA) stellt deshalb seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kos-tenlose App für Apple- und Android-Ge-räte zur Verfügung. Damit lässt sich jeder-zeit und überall recherchieren, was es mit einem Stoff auf sich hat. Das Angebot rich-tet sich vor allem an die, die mit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu tun haben. Hilfreich ist die App aber auch für ganz andere Zielgruppen: zum Beispiel für den Anwohner, den der ver-

IFA-Gefahrstoffdatenbank GESTIS

Aktuelle Gefahrstoffinformationen per App

Arbeiten auf Bau- und Montagestellen bergen oft besondere Gefahren, die in der allgemeinen betrieblichen Gefährdungs-beurteilung nicht berücksichtigt sind. Um Arbeitsverantwortliche zu unterstützen, hat die BG ETEM die „Ergänzende Gefähr-

dungsbeurteilung Bau-/Montagestelle“ entwickelt. Das zweiseitige Formular er-fasst auch wichtige Aspekte der Organisa-tion und der sicheren Durchführung elek-trotechnischer Arbeiten. www.bgetem.de (> Medien/Service)

Für die Praxis

Gefährdungsbeurteilung auf Bau- und Montagestellen

unglückte Gefahrguttransporter beunru-higt, für den Schüler auf der Suche nach chemischen Formeln, für den Journalisten bei der Recherche zu einem wissenschaftli-chen Artikel oder für die Ärztin bei der Di-agnose einer vielleicht durch Gefahrstoffe hervorgerufenen Erkrankung. Seit 1999 bietet das IFA Informationen zu inzwischen mehr als 8500 Stoffen in einer kosfreien Online-Datenbank an. Die funk-tioniert nun eins zu eins auch als App. Sie enthält aktuelle Hinweise zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, zu deren Wir-kung auf den Menschen, zu Schutzmaß-nahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen und vieles mehr. Einzelheiten zur App finden sich unter www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank.

Hauterkrankungen

Starker Anstieg

Die Anzahl der diagnostizierten Haut-erkrankungen durch Sonneneinstrahlung ist in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland deutlich angestiegen. Im Jahr 2011 wurden bei rund 211.000 Versicher-ten der Kasse durch UV-Strahlen ver-ursachte Hauterkrankungen diagnosti-ziert – 2006 waren es noch knapp 103.000, so das Ergebnis einer Analyse der DAK-Gesundheit. Wer sich der Sonnenstrah-lung aussetzt, sollte immer auf einen ho-hen Lichtschutzfaktor achten. Das Am-menmärchen, dass man bei einem hohen Schutzfaktor keinen braunen Teint erhält, kann getrost vergessen werden. „Der Licht-schutzfaktor verlängert die Eigenschutz-zeit der Haut, eine Bräunung findet den-noch statt“ so Dr. Claudia Küver von der DAK-Gesundheit. Aber Vorsicht: Mehr-maliges Auftragen der Sonnenschutzmilch erhöht weder den Schutz noch verlängert es die Wirkungszeit! Nach einer kurzen Zeit in der direkten Sonne sollte man also ein schattiges Plätzchen wählen. Dies ist al-lerdings nur eine trügerische Sicherheit, denn nicht nur die direkte Sonnenein-strahlung kann zum Sonnenbrand führen. Ein Großteil der Sonnenstrahlung kann von Wasser, Sand oder Häusern reflektiert werden und daher auch im Schatten ge-fährlich werden. www.dak.de

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FACHBEITRAG

8 Sicherheitsingenieur 8/2012

Sicherheit und der menschliche Faktor Teil 1

Irren ist menschlich Dr. med. Helmut Jäger

„Wenn das Gehirn so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, wären wir zu einfach, um es zu verstehen.“ (Ken Hill)

Die Katastrophe von Tschernobyl ereignete sich am 26. April 1986 in Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl. Ursächlich für diese Katastrophe waren bauartbedingte Eigenschaften des Reaktors als auch menschliche Fehlentscheidungen. Die Aufnahme entstand am 18. September 2006.

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FACHBEITRAG

9Sicherheitsingenieur 8/2012

Jedes Sandkastenkind ist den modernsten Robotern überlegen: Es liest den Gesichts-ausdruck seines Gegenüber und sagt damit die unmittelbare Zukunft voraus, und es duckt sich rechtzeitig, bevor es von einer Plastikschippe getroffen wird. Keine Ma-schine könnte mit der Schnelligkeit der Analyse, der Flexibilität und der Präzision dieser Bewegungsantwort mithalten. Das Kleinkind besitzt eben ein menschliches Gehirn, einen Vorhersageapparat, der pas-sende Bewegungsmuster auswählt, die exakt zu den Ereignissen passen, die ge-schehen werden. Kein noch so perfektes Steuerprogramm wird in absehbarer Zeit Menschen ersetzen können, die für die Sicherheit von Anlagen und komplizierten Maschinen sorgen. (Wolpert). Die Effizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Maschinen hängt da-von ab, wie die mit ihnen arbeitenden Menschen denken und handeln: wie auf-merksam sie sind, wie reibungsfrei sie mit den Maschinen umgehen, wie sie kom-munizieren und wie sie unter schwierigen Bedingungen handeln können. Das Zusammenwirken von Mensch und Maschine kann allerdings verbessert wer-den. Versagt bei ungewöhnlichen Belas-tungen die mechanische Logik, kann es zu Großunfällen kommen, wie 1986 bei der Explosion des „Reaktors 4“ des Kraftwerkes Tschernobyl. Eine Serie von Fehlentschei-dungen und Übersteuerungen führte zu erfolglosen Versuchen, ein System zu stabi-lisieren, dass allmählich in die Unzuverläs-sigkeit abdriftete. Die dabei auftretenden Handlungsmuster der Beteiligten waren nicht ungewöhnlich, sondern hätten in ähnlichen Situationen bei beliebig anderen Personen auftreten können (Hofinger, Dörner). Auch bei der Katastrophe der Anlage Fu-kushima Dai-ichi im Jahr 2011 spielten menschliche Faktoren eine wesentliche Rolle (IAEA). Allerdings betrafen die Feh-ler hier nicht nur das akute Handlungsfeld, sondern auch Planung und Sicherheits-standards im Vorfeld. Und die Beschöni-gungsstrategie während der Ereignisse er-schwerten Kommunikationsprozesse, die für ein effizienteres Eingreifen nötig gewe-sen wären. (Pulitz) Der Abschlussbericht

der staatlichen, japanischen Unter-suchungskommission unter Leitung von Prof. Kurokawa nannte die Kernschmelze in Fukushima ein „man-made-disaster ... made in Japan“. ( Quelle: The Asahi Sim-bun, http://ajw.asahi.com, 13.07.2012) Wenn zu viele Informationen einfluten, die nicht sinnvoll in einen bekannten Kon-text eingeordnet werden, laufen Hand-lungsmuster ab, die eine ohnehin komple-xe und ungünstige Situation weiter ver-schlimmern:

“An expert is a person who avoids the small errors while sweeping to the grand fallacy.“ (Bloch)

· „Lupen-Wahrnehmung“

· Vereinfachen, ignorieren und ausgren-zen wichtiger Information

· An Teilaspekten werkeln

· „Radiergummi: Information löschen“

·Vergessen von Regeln und Anweisungen

· Verlust des Langzeitgedächtnisses un-ter Druck

· „Allein klarkommen“

· Sich anderen nicht sinnvoll mitzuteilen

· Einsame Entscheidungen treffen

· „In Problemlöse-Trance verfallen“

· Konservative Handlungsmuster ablau-fen lassen

· „In die am nächsten stehende, aber unpassende Werkzeugkiste greifen“

· Suggestionen blind folgen, und sei es auf Irrwegen

· „Dem Bauchgefühl folgen“

· In einem Intuitions-Aktionismus ver-fallen

· Übersteuern

· „Gegen-an, fliehen, aufgeben“

· Primitive Notfall-Lösungsmuster ab-laufen lassen („Stress“)

· Kollaps („Burn-out“) Neben den großen, scheinbar schicksal-haften Unfällen gibt es Problemsituatio-nen, die sich langsam, schleichend, all-mählich und unmerklich entwickeln: So kann auch eine Intervention über Jahr-zehnte zu ungeahnten Folgen führen, die mit bester Intention, unter Kenntnis aller bekannten Risiken, wohlüberlegt, sorgfäl-tig und mit einwandfreier Technik durch-

geführt wurde, und die vielleicht auch sehr erfolgreich war. Häufig spielen in solchen Fällen Wechselwirkungen mit anderen Faktoren eine Rolle, die völlig unabhängig von der Intervention auftraten. Irgend-wann tauchen, scheinbar plötzlich, Proble-me auf, von deren Existenz zum Zeitpunkt der Intervention niemand etwas ahnte. Solche „Rache-Effekte“ (Tenner) sind gut untersucht, u.a. bei der Entstehungsge -schichte der flächendeckenden Arsenver-giftung in Bangladesch. (Jäger) Menschen neigen dazu, komplexe System-zusammenhänge konsequent-einfach auf das offenbar Naheliegende zu reduzieren. Die Möglichkeit von Zufällen und Absur-ditäten des Verhaltens der beteiligten Sys-teme oder Menschen werden ignoriert, und Ereignisse, deren Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, werden „sicher“ ausgeschlos-sen. Das kann trügen: Die Wahrscheinlich-keit, dass ein Mensch ein amerikanischer Präsident ist, beträgt 1:7 Mrd., trotzdem ist der Herr im Weißen Haus vermutlich kein Außerirdischer. Auch Unwahrscheinliches ist manchmal bedeutsam:

„Beforehand ... and after the decision ... the thing that was needed was a day around the table brainstorming Murphy's Law: 'If anything can go wrong it will!'“ Am. Regierungs -kommission zum Desaster einer Impfkampagne 1976 (Dehner)

„Murphy‘s Law“ fand inzwischen Eingang in das Fail-Safe-Prinzip der Qualitäts-sicherung, z. B. bei der Ausfallsicherheit durch redundante Systeme. Chaos kommt eben manchmal vor, und es ist gut, die ge-eignete Einstellung dazu zu gewinnen:

„You can make it foolproof, but you can’t make it damnfoolproof.” (Bloch)

Nach einer Analyse des „World Economic Forum“ (s. Lit.) werden die Unwägbarkei-ten und unabsehbaren Krisen im globalen Maßstab zunehmen und zudem ihren Charakter verändern. Die beruflichen An-

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FACHBEITRAG

10 Sicherheitsingenieur 8/2012

forderungen werden also in einer sich im-mer schneller verändernden Welt weiter steigen. Es wird schwieriger werden, inner-lich stabil, flexibel, mit kühlem Kopf zu handeln und für die Sicherheit im Unter-nehmen zu sorgen.

Sicheres Handeln lernen

Paradoxerweise sind Menschen, die für die Sicherheit technischer Anlagen unver-zichtbar bleiben, gleichzeitig die eigentli-che Ursache der Unsicherheit. In der Evo-lution nennt man ein solches Phänomen Anpassungsdruck, der „lernende, lebende Systeme“ dazu zwingt, sich durch sinnvol-le Veränderung der Verhaltensmuster an-zupassen, damit sie nicht aussterben. Vor einem Lernprozess steht der Glücks-zustand „unbewusst unfähig zu sein“. Noch entziehen sich Probleme, Mängel oder Fehler der Wahrnehmung: „Ein Baby krabbelt fröhlich auf dem Teppich herum und weiß noch nichts vom Stehen“. Die-sem Zustand folgt meist plötzlich und schmerzhaft die Erkenntnis der Unfähig-keit, angesichts eines Fehlers oder eines unerwarteten Problems: „Die Keksdose auf dem Tisch ist für das Baby unerreich-bar“. Mit Konzentration, Anstrengung und erst nach langem, mühsamem und dorni-gem Training folgt die „bewusste Fähig-keit“, die sehr viel Konzentrationsenergie

und Haltearbeit verbraucht: „Wackelig ste-hen, einen Schritt gehen, Hinfallen, Auf-stehen“. Schließlich sind im Gehirn und im Körper die automatisch ablaufenden Be-wegungsmuster verankert, die nur durch einen Handlungswillen, eine Intention, losgetreten werden müssen (Llinas): „Los-gehen und Kekse essen“. Lernen erfordert Fehler-machen, da eine begrenzte Informationsbasis zum Pro-behandeln zwingt. Das Gehirn wird dabei durch die Abweichungen zwischen gewoll-tem Handlungsergebnis und der erreich-ten Realität kalibriert. Persönlich erlebte Erfahrungen, die mit ungewöhnlichen Er-folgen oder Fehlern verbunden sind, wer-den besonders nachhaltig abgespeichert. Die Erzählung von den Erfolgen und der Fehlerfreiheit anderer („Best practise“) bleibt selten haften. Damit wir aber aus Fehlern lernen kön-nen, müssen sie die richtige Größe haben: zu klein bewirken sie nicht die nötige Frus-tration, die zu Veränderung zwingt, und zu groß führen sie zu Abwehr oder Aufgeben. Idealerweise geschehen sie in einem Rah-men, in dem geschütztes Probehandeln und offene, uneingeschränkte Kommuni-kation möglich ist. Dann untergräbt das Auftreten von Fehlern nicht das Selbstver-trauen, sondern zeigt nur Hürden auf, die anschließend überwunden werden, und zu einem neuen Erfolgsgefühl führen.

Daraus entsteht Kompetenz. Damit ist nicht nur das perfekte, elegante und hoch-effiziente Abspulen erlebter und erfahre-ner Handlungsmuster von Experten ge-meint, sondern auch die Fähigkeit, neue Muster zu erkennen und damit weiter -lernen zu können. Kompetentes Handeln zeigt sich auch in der Souveränität, zur Be-grenztheit der Expertise zu stehen, und in den Fähigkeiten selbstbewusst Vertrautes zu hinterfragen, interdisziplinär zu kom-munizieren und von anderen Experten Rat einzuholen. „Fehlervermeidungsstrategien“ können Systeme hinsichtlich bereits bekannter Ri-siken und Fehlerquellen stabilisieren, die in der Vergangenheit aufgetreten waren, sie können aber nicht flexibel auf mögliche bisher ungeahnte Probleme vorbereiten. Sie führen daher selten zu Veränderungen, die die Sicherheit und Stabilität von Syste-men erhöhen: Zum Beispiel war eine wich-tige „lesson learned“ des Untergangs der Titanic im Jahr 1912, dass es nötig sei, für genügend Rettungsboote an Bord zu sor-gen. Diese richtige Erkenntnis, die zu Ler-nen den Tod von über tausend Menschen erforderte, wurde sehr konsequent bei der Ausstattung der „Eastland“ beherzigt. Man brachte also genügend Rettungsboote an Deck, was den Schwerpunkt des Schiffes nach oben verschob. Im Hafen von Chica-go gut vertäut, kippte die Eastland 1915 um und riss dabei 850 Menschen in den Tod. Erfahrung ist eben etwas, das erst nach dem Ereignis entsteht, wofür man diese Erfahrung gebraucht hätte. Die Eastland-Katastrophe, die ausschließ-lich auf menschliches Versagen zurück-zuführen war, wurde rasch vergessen: Bei der Titanic hingegen schienen schicksal-hafte Naturkräfte beteiligt zu sein, was den Unfall für die Nachwelt offenbar attrakti-ver gestaltete.

„There is always one more bug.” (Bloch)

Aus erlebten Fehlern zu lernen ist offenbar die einprägsamste Möglichkeit das kom-plexe System des Gehirns zu kalibrieren. Die Analyse noch nicht eingetretener Feh-

Abb. 1: Aus Fehlern lernen ist die beste und nachhaltigste Art zu lernen. Foto

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FACHBEITRAG

11Sicherheitsingenieur 8/2012

Kompetenz mangelt, verschiedene Exper-tensichtweisen zu einem schlüssigen Ge-samtkontext zusammenzuführen.

„There are some things which are im-possible to know, but it is impossible to know these things.“ (Bloch)

Sensation (Alles vergleichen) und Perzeption (Einzelnes prüfen)

Menschen erfahren, indem sie tun. Vieles spricht dafür, dass Nervenzellen im We-sentlichen dazu da sind, Aktivierungspro-gramme zu bahnen, die Handlungen be-wirken. Diese Aktivitäten führen zu Ergeb-nissen, die wir beobachten. Wir tun also et-was, damit wir zurückschließen können auf die Situation, in der wir uns befinden. Natürlich nehmen wir es umgekehrt wahr, aber Handlungsimpuls und Handlung ge-hen der Empfindung voraus (Buzsáki). Die inneren Widersprüche und Reibungs-

verluste bei diesem Prozess bleiben gering, wenn alle Nervenzellen gleichzeitig, har-monisch koordiniert, aktiv werden: Sätze werden geschliffen, brillant formuliert oder Handgriffe präzise, exakt ausgeführt. Für Nervenzellen trifft das gleiche zu wie für Zellen des Bewegungsapparates: sie wirken optimal, wenn sie „in Serien“ ge-

schaltet sind. Genauer, wenn sie über zahl-lose Re-Entry- oder Feed-back-Schleifen aufeinander abgestimmt sind. Würde ein Leistungssportler nur mit einer Muskel-gruppe werfen, während eine andere schlaff und unbeteiligt wäre, würde er sich zerren und wenig bewirken. Die gleichen Widersprüche entstehen bei Versuchen, bestimmte Anteile des Gehirns zu Hoch-leistung anzutreiben und andere aus-zubremsen. Auch das zieht über kurz oder lang Probleme nach sich. Nehmen wir an, ein Ingenieur bemerkte über die Anzeige der Kontrollinstrumente ungewöhnliche Prozesse, eine andere Peri-

ler in „Stress-Tests“ ersetzt keine Erfah-rung, da bei ihnen nur Varianten des be-kannten Wissens einfließen können. Zu-fälle und indirekte Auswirkungen anderer Systemzusammenhänge lassen sich nur schätzen, und auch psychologische Fakto-ren können solche Planungsszenarien ein-schränken. Es wäre z.B. möglich, dass die

Beteiligten an einem Stress-Test über eine „Killerannahme“, etwas, was das ganze Projekt kippen würde, nicht reden wollen, über den „Elefanten im Raum“, den keiner wahrzunehmen scheint, oder über den keiner zu sprechen wagt. Es könnten auch immer mehr Belege, Studien, Gutachten und Arbeitsgruppenergebnisse eingeholt worden sein, mit dem Ziel die Theorie zu belegen und zu bestätigen. Ferner könnte es sein, dass zu wenig Experten zur Ver-fügung stehen, d.h. Personen, die jahrelan-ge persönliche Erfahrungen machen konnten (und nicht nur Lösungen theore-tisch verinnerlicht haben), oder dass es an

Abb. 2: Nervenzellen bahnen Aktivierungsprogramme, die Handlungen bewirken. Und Übung verstärkt den Lerneffekt. Wir nehmen wir es zwar umgekehrt wahr, aber Handlungsimpuls und Handlung gehen der Empfindung voraus.

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12 Sicherheitsingenieur 8/2012

odizität der Ereignisse, ein geringes Schlin-gern oder Vibrieren. Je erfahrener er wäre, desto früher nähme er scheinbar harmlose Zeichen wahr. Er würde aufmerksam sein, hellwach und „ganz da“. Um aus der Situa-tion lernen zu können, müsste er sich ihr gewachsen fühlen, gegründet auf Erfah-rung und Selbstwert. Und er sollte einen Sinn erkennen, einen motivierenden Zu-sammenhang, der über seine Person hi-naus Bedeutung hat, wie das Wohl der Fa-milie oder seiner Firma. Ein aufmerksamer Zustand koordinierter Aktivität aller Nervenzellen beruht auf Pulsgebern im Mittelhirn und Stammhirn (Buzsáki). Auch die Rhythmen anderer Gehirnanteile sind dafür von Bedeutung, insbesondere die der vorderen Großhirn-hälften. Deren Aufgabe ist es im Wesentli-chen, den Rest des Hirns zu beruhigen: von der Unmittelbarkeit der Ereignisse zu-rückzutreten, um sie neu zu bewerten (McGilchrist). Diese komplexen Vorgänge erfordern Ruhe, Selbstsicherheit und eine durch Training gefestigte Struktur. Effekti-ves Handeln gründet sich gleichermaßen auf Stabilität und Flexibilität; und für in-nere Haltungs- und Entscheidungsprozes-se sollte möglichst wenig Energie auf-gewandt werden. Je nachdem, ob der Ingenieur seinem rech-ten oder seinem linken Frontalhirn die Führung überlässt, wird er eine jeweils unterschiedliche Weltsicht wahrnehmen. Und das ist sehr nützlich: Die rechte Hirnhälfte scheint u.a. darauf spezialisiert zu sein, die Welt in ihren kom-plexen ungeahnten und überraschenden Zusammenhängen und Beziehungen wahrzunehmen, etwa so wie ein Vogel, der sich im Vogelhäuschen umschaut und nach fremden Tönen lauscht (McGil-christ). Die Welt stellt sich bei dieser Art der Aufmerksamkeit als ein sich rasch ver-änderndes Chaos ineinander verwobener, eigendynamischer Systeme dar. Sie gleicht Meereswellen, die uns harmonisch plät-schernd beruhigen oder in Stürmen auf-gewirbelt, oder noch schlimmer als Tsuna-mi, bedrohen können. Diese Art der Mus-tererkennung nennen einige Psychologen „Sensation“, die „sofort“ aus Wahrneh-mungsmustern Emotionen wie Angst oder

Fröhlichkeit erzeugt. Dabei werden alle In-formationen aller Nervenzellen miteinan-der abgeglichen, um eine Bedeutung oder eine Stimmigkeit zu entdecken. Wir erken-nen schlagartig eine Gestalt in einem scheinbar chaotischen Muster, den Aus-druck einer Mimik, ein indirekte Zeichen einer verborgenen Bedrohung oder ein Tierbild in einem Wolkenbausch. Die linke Hirnhälfte dagegen betrachtet tot-unbewegliche, scharf abgegrenzte, voneinander isolierte Teilchen wie unter einer Lupe. Diese Mustererkennungen des Unterscheidens nennen einige Psycho-logen „Perzeption“. Ein Vogel zum Beispiel braucht diese Art der Wahrnehmung, wenn er nach nützlichen Körnchen zwischen reichlich Unrat pickt. „Perzeption“ ist langsamer als „Sensation“, weil das Gehirn nur wenige Begriffszusammenhänge gleich-zeitig verarbeiten kann (Humphrey). Ein-zelinformationen bewerten, zusammen-setzen und neu ordnen erfordert Zeit. Beide Fähigkeiten der Wahrnehmung oder Einstellung zu einer Situation sind wichtig für unser Überleben. So könnte die Ursa-che einer Abweichung von einer Normali-tät sowohl daran liegen, dass völlig unbe-kannte Ereignisse oder Einflüsse zu wirken beginnen („Sensation“), oder dass einfach ein Einzelteil beschädigt ist, das aus-gewechselt werden muss („Perzeption“). Idealerweise würde der Ingenieur also in einer bedrohlich werdenden Situation dem instinktiven Wunsch zum Griff nach der Notbremse frühzeitig in sich wahrneh-men, ihn jedoch dämpfen können. Er wür-de tief durchatmen und sich beruhigen, um dann die Fähigkeiten beider Groß-hirnhälften gleichermaßen einzusetzen. In der Realität entsteht hier häufig das Pro-blem, dass eine Hirnhälfte, meist die linke, besser trainiert ist als die andere und daher die Führung behält, obwohl sie in einer ungewohnten Situation weniger zu bieten hätte. Als Experte würde der Ingenieur alle be-kannten Ablaufdetails kennen und hätte ggf. alles verinnerlicht, was in Hand-büchern zu schwierigen Situationen zu sa-gen ist. Er wäre absolut sicher hinsichtlich der Begriffe und Details, wäre aber nun konfrontiert mit etwas völlig Neuem, was

es bisher nicht gab. Nun müsste er den ganzen, komplexen, vielleicht chaotischen, eigendynamischen Zusammenhang wahr-nehmen, der ggf. voller weiterer Über-raschungen steckt, die er jetzt noch nicht sehen kann. Behielte er dabei einen „kühlen Kopf“, blie-ben das „Bauchgefühl“ und noch einfache-re Lösungsprogramme, von Frontalhirn-wirkungen beruhigt, im Hintergrund. Er überblickte die sich eröffnenden Möglich-keiten. Die Basis seiner Expertise und das bisher verfügbare Wissen vermittelten ihm Sicherheit. Er könnte aber, wenn nötig, auch ihm in dieser speziellen Situation ei-ne geeignet erscheinende Lösungen aus-wählen, die innovativ wäre oder ggf. sogar kontra-intuitiv erschiene. D.h. er könnte aus gutem Grund auch einen Weg ein-schlagen, der noch nie begangen wurde, et-was was bisherigen Anweisungen wider-spräche, aber sich im Nachhinein als die richtige, zur neuen Situation passende, Lö-sung erweisen würde.

Spüren, Fühlen und emotionale Intelligenz

Nehmen wir an, der Ingenieur behielte auch dann den Überblick, wenn sich die Situation verschärfen würde. Er hätte das sichere Gefühl, sich auch unter Belastung auf eine ungewohnte Situationen einstel-len zu können, auch wenn er nicht mehr „alles im Griff“ hätte. Er würde jetzt sein körperliches und geistiges Aktivierungs-potential voll ausschöpfen. Dazu benötigt er insbesondere die Anteile seines nicht be-wussten Nervensystems, das maximale körperliche und geistige Hochleistung be-wirkt, aber gleichzeitig weiter verhindert, dass die Notbremse aktiviert wird. Wie geschieht das? Indem er etwas fühlt: eine sehr praktische und nützliche Eigen-schaft unseres Zwischenhirns, das alle In-formationen von innen und außen ver-arbeitet, bevor sie in die Großhirnrinde ge-langen. Fühlen entwickelt sich auf der Ba-sis der Botschaften von Zellen, insbeson-dere denen der inneren Sinne: Druck, Zug, Gelenkstellung, Temperatur und Schmerz. Deren Meldungen werden im Zwischen-hirn bewertet, bevor sie bewusst werden: „gut, schlecht, sicher, gefährlich, …“ (Da-

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13Sicherheitsingenieur 8/2012

ler, die sich in diesem hochaktiv-entspann-ten Zustand bewegen, sind anderen, „die im Stress alles geben“ hinsichtlich der Effi-zienz der Bewegungsausführung und der Leistungsreserven der Herzaktion deutlich überlegen.

Reflexhaft handeln und sich wieder beruhigen

Nüchterne Herangehensweisen an Situa-tionen, die auf einem Gefühl der Selbstsi -cherheit gründen, sind mit einem entschei-denden Nachteil verbunden: sie sind min-destens eine halbe Sekunde langsamer als „sofort“. Bei plötzlich auftretender starker Unbestimmtheit kommen sie deshalb nicht in Frage: wenn zum Beispiel ein Alarmsig-nal eine unmittelbare Reaktion verlangt, muss der Ingenieur seine Hand sofort bewegen, erst danach kann er die Situation insgesamt wahrnehmen und darüber nachdenken, was gerade geschehen ist. Erst danach würde er „Herzrasen“ wahrneh-men und einen Kollegen ansprechen, um ihm mitzuteilen, wie elend er sich fühle. Nothandeln ist zwar nicht optimal und häufig mit Kollateralschäden verbunden, aber manchmal lebensrettend. Je schneller aber das reflexhafte Handeln wieder beru-higt wird, desto besser. Notsituationen entstehen auch, wenn Be-drohungssituationen eskalieren, z.B. wenn Gefühle aufgeschaukelt werden, oder wenn versucht wird, sie zu unterdrücken, aus Angst sie zu offenbaren. Es wird auch umso schnel-ler zur Notbremse gegriffen, je niedriger der Selbstwert, je geringer die Erfahrung und je unbedeutender die Motivation ist. Reflexartige Reaktionen können relativ rasch durch Kommunikation unterbro-chen werden (Goleman). Solange mit anderen über Sprache oder Gesichtsaus-druck ein Austausch möglich ist, und sei es im Zustand von Angst, Wut, Ärger oder Ekel besteht die Möglichkeit, dass sich das Gefühl bei kompetentem Verhal-ten verändern könnte. Einer der Beteilig-

ten könnte ein Gefühl zeigen, das nicht zum Aufschaukeln passt, oder er könnte Ruhe ausstrahlen, zuhören, Verständnis für den Grundbedarf des Anderen nach Si-cherheit signalisieren, mit einer Geste be-ruhigen oder langsam, ruhig sprechen.

masio). Für das Gefühlserleben wird das Gespürte mit Erlebnisbildern, Erfahrun-gen, Kompetenzeinschätzung und Zu-kunftsvorstellungen zu einem Gesamten verknüpft. Dieser Vorgang kann im Nach-hinein beobachtet werden: „Was spüre ich, wenn ich mich so fühle?“. Durch eine Ver-änderung des Spürens, durch eine andere Gelenkstellung, eine andere Form der At-mung, eine andere Muskelspannung, ver-ändert das Gefühlte. Die Schwingungs-muster, die beim Fühlen im Zwischen-hirn entstehen, verleihen dem Erlebten einen besonderen Charakter („Fär-bung“ oder „Tonart“), und beein-flussen alle anderen Gehirntätig-keiten (Dörner, Porges). Diese „Gangschaltung des Gehirns“ ist bei allen menschlichen Kulturen gleich, und damit die Basis interkultureller Kommunikation: Über-

raschung, Sicherheitsempfinden, Befriedi-gung der Grundbedarfe, Freude, Trauer, Wut, Ärger, Ekel, Angst. Mimik und Körperhaltung spiegeln die Gefühle reflexartig: Wir leiden, wenn eine andere, uns nahe stehende Person leidet.

Über Gefühle treten wir in Kontakt, beeinflussen

uns und lassen uns mitreißen. Fühlen

wir Freude, wird Be-lastung zu einer will-

kommenen Herausfor-derung. Dann sind neben

einem voll präsenten Akti -vie rungs pro gramm, gleich-

zeitig starke dämpfende, beru-higende Impulse aktiv, die über

höhere Hirnzentren vermittelt werden. Es resultiert ein Bewegungs-

fluss, bei dem die Herz-Kreislauffunk-tion besonders effizient arbeitet. Sport-

Abb. 3: Ungewöhnliche Wege gehen erfor-dert Überblick, Erfahrung und auch Moti-vation, vor allem wenn es stressig wird – und eine ordentliche Portion Selbstwert. Foto: Christian Pedant – Fotolia.com

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14 Sicherheitsingenieur 8/2012

Abb. 4: Für Schildkröten in stressigen Situation durchaus eine geeignete Strategie: Kopfeinziehen und sich verschließen. Der Mensch aber sollte und kann durch Übung lernen, in schwierigen Stresssituationen geistig wach und körperlich entspannt zu bleiben – ansonsten droht der Zusammen-bruch („Burnout“). Foto: Giuseppe Porzani – Fotolia.com

Gefühl gegenüber dem der Gruppe oder der Aufgabe zurück. Das Gehirn öffnet sich für Suggestionen der Alpha-Person, die sich auskennt, und der jetzt (ggf. be-dingungslos) gefolgt werden muss. Das ist dann günstig, wenn der Verantwortliche (Schichtleiter, Bergführer, Kapitän) die Übersicht behält, also nicht selbst in einen Trancezustand verfällt.

Kämpfen und Fliehen

Wenn alle genannten Lösungsstrategien nicht helfen und nicht zu den gewünsch-ten Resultaten geführt haben, müssen schließlich alle verfügbaren Reserven mo-bilisiert werden: entweder mit allen Mit-teln „Gegen-etwas-an“-Kämpfen oder da-vor Zurückweichen, jeweils ohne Rück-sicht auf Verluste. Diese „Stress“ genannte Primitivreaktion stammt entwicklungs-geschichtlich aus der Zeit der Dinosaurier. Die Stressreaktion ist zwar noch nicht so schnell wie ein Reflex („Finger von der Herdplatte zurückziehen“), aber kommt dieser Geschwindigkeit schon sehr nahe.

Gedankenfluss an alles außerhalb der Be-wegung verebbt. Handwerker und Künst-ler erleben Gewandtheit, wenn Sie sich von ihrer Wahrnehmung mit einem Werkzeug oder einem Werkstoff zu einer harmo-nischen Bewegungseinheit verbinden. Nimmt die Leistungsanforderung zu (z.B. nach Überwindung der Erschöpfungspha-se beim Marathonlauf), gehen Flow und Gewandtheit in eine konzentrierte Trance über. Die Fähigkeit zu individuellem, ra-tionalem, innovativem Denken wird dann vorübergehend ausgesetzt („Trance-Lo-gik“ Merö), und es wird das an Hand-lungsmustern ungehindert abgespult, was im Rahmen erlebter Erfahrung eintrai-niert wurde. Fühlen und Schmerzempfin-den werden gedämpft. In einer Gemeinschaftstrance tritt das Ich-

(Porges) Das Gefühl „Überraschung“ löst eine Reflexstarre besonders gut auf, weil etwas Gefährliches („ein Tiger“) als harm-los entlarvt wird („ein Stofftier“) - und Stress verpufft mit Humor und erleich-terndem Lachen (Miller).

„Le cœur a ses raisons que la raison ne connaît pas. – Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.“ Blaise Pascal

Flow und Trance

Eine weitere Möglichkeit bei zunehmen-der Belastung zu handeln, bietet ein be-stimmtes Schwingungs- und Verschal-tungsmuster des Gehirns, das auch bei Tie-ren vorkommt, die in Gruppen handeln. Sportler die den Bewegungsablauf, den sie trainieren, genießen und sich unter Belas-tung wohlfühlen, kennen diesen Zustand als angenehmes Flow-Gefühl. Im Flow ver-liert sich die Empfindung für Zeit, und der

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Autor

Dr. med. Helmut Jäger

MD Medicus Reise- und Tropenmedizin

GmbH

Bernhard-Nocht-Institut

für Tropenmedizin

E-Mail: [email protected]

Wenn der Ingenieur unter Stress handelt, weil er z.B. übermüdet ist oder sich über-fordert fühlt, wird es kritisch: nicht unbe-dingt für ihn, sicher aber für die Anlage. Gehirn und Körper werden mit Alarm-botenstoffen überschwemmt, sein Denken und Fühlen abgeschaltet, die Weltsicht ver-ändert sich röhrenartig („Tunnelblick“). Der Körper wird maximal für Grobmoto-rik aktiviert und beruhigende Impulse werden unterbunden. Dieser Zustand des „Augen zu und durch“ zieht über kurz oder lang Kollateralschäden nach sich: bei ihm selbst, bei anderen oder bei dem Ma-terial mit dem er arbeitet. Um aus dieser scheuklappenartigen, linea-ren Art des „Vor oder Zurück“ heraus-zufinden, braucht es Zeit, um den Körper wieder wahrzunehmen, Sicherheitsgefüh-le zu entwickeln und schließlich neue Möglichkeiten zu entdecken. Paradoxerweise ist die Stressreaktion selbst bei lebensbedrohenden Katastro-phen gänzlich unnötig. Stress schränkt die Handlungsmöglichkeiten ein und vermin-dert die Effizienz aktiver Bewegung. Und nichts von dem, was andere tun oder was gerade geschieht, stresst uns: sondern wir stressen uns selbst, d.h. greifen unbe-wusst zu einem wenig geeigneten Verhal-tensmuster, obwohl uns in jeder Situation effektivere Mittel zur Verfügung stehen würden. Um diese wahrnehmen zu kön-nen, muss aber immer zuerst die Stress-reaktion durch innere oder äußere Kom-munikation beruhigt werden.

Zusammenbruch: sich tot stellen

Wenn schließlich auch Angreifen oder Fliehen nicht mehr möglich sind, kommt es nach einer krampfartigen Dauer-anspannung irgendwann zum Kollaps. Für Schildkröten ist diese Strategie nützlich: unter Wasser den Kopf einziehen und den Kreislauf solange auf nahe null einregu-lierten, bis die Gefahr vorübergezogen ist. Für Säugetiere und insbesondere für Men-schen ist dagegen der Zusammenbruch nach einer maximalen Stressaktivierung extrem gefährlich, weil ein hochaktives Gehirn keine Drosselung der Zufuhr von Zucker und Sauerstoff folgenlos überste-hen kann. Auch zahlreiche Körperrhyth-

men, insbesondere die des Herzens, des Verdauungstraktes und des Immunsys-tems werden im Zusammenbruch nach-haltig gestört. Das Modewort „Burn out“ umreißt den Zustand sehr unscharf. Präzi-ser sind die Bezeichnungen für Stress-Fol-gekrankheiten: Herzinfarkt, Immunstö-rungen, Magengeschwüre, chronische Er-schöpfung und Depression u.v.a.

Schlussfolgerung

Stresssituationen oder noch schlimmer die Ignorierung offensichtlicher Probleme sind hochriskant für die Sicherheit einer Anlage und für den Unternehmenserfolg. Ingenieure und Manager müssen daher trainieren, wie in schwierigen Situationen der Kopf hellwach und klar und der Kör-per entspannt bleibt. Der Beitrag wird in der kommenden Aus-gabe fortgesetzt. Sie lesen dort, wie kann Belastungsmanagement trainiert werden kann. Die Literaturliste wird in Teil 2 ver-öffentlicht.

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Allgemeines zur TRGS 201

Die Europäischen Regelungen zur Einstu-fung und Kennzeichnung von Gefahrstof-fen beziehen sich lediglich auf das Inver-kehrbringen von Gefahrstoffen, d.h. also auf die (außerbetriebliche) Abgabe an an-dere. Bisher gab es zur Frage der inner-betrieblichen Kennzeichnung von Gefahr-stoffen eine Fassung der TRGS 201 vom Ju-li 2002, die sich aber nur auf die Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Be-seitigung bezog. Darüber hinaus enthält die Gefahrstoffverordnung nur allgemein gehaltene Pflichten der Arbeitgeber,

· die Beschäftigten in einer Betriebs-anweisung über die am Arbeitsplatz vor-handenen oder entstehenden Gefahr-stoffe zu informieren,

· die Identifizierbarkeit von Gefahrstof-fen am Arbeitsplatz sicherzustellen und

· gefährliche Stoffe und Gemische inner-betrieblich mit einer Kennzeichnung mit ausreichenden Informationen

· über die Einstufung,

· über die Gefahren

· und die Handhabung sowie über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen

zu versehen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 GefStoffV). In früheren Fassungen der Gefahrstoffver-ordnung gab es vereinzelt Regelungen über bestimmte Spezialfälle, wie z.B. die

Kennzeichnung von Standflaschen in La-boratorien. Die neue TRGS 201 vom Oktober 2011 (GMBl. Nr. 42/43 vom 24.11.2011, S. 855) beschreibt die Vorgehensweise zur Einstu-fung und Kennzeichnung von Gefahrstof-fen bei Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung. Sie gilt für alle Arten von Gefahrstoffen, ist also nicht mehr auf (bestimmte) Abfälle beschränkt. Die TRGS soll dem Arbeitgeber Hilfestel-lung geben, wie er Stoffe und Gemische einstufen und kennzeichnen soll, die nicht von einem Inverkehrbringer nach den Regeln des EU-Rechts eingestuft und ge-kennzeichnet wurden. Dies betrifft z.B. im Unternehmen selbst hergestellte Chemi -ka lien oder Zwischenprodukte. Dies bedeutet andererseits aber auch, dass es sinnvoll ist, Kennzeichnungen des Liefe-ranten auf einem Gebinde auch bei der innerbetrieblichen Verwendung dort zu belassen und zur Information der Beschäf-tigten zu verwenden. Dabei ist es nicht sinnvoll, Originalgebinde von der alten Kennzeichnung nach bisherigem EG-Recht auf die neue Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung umzuetikettieren, wenn keine Informationen vom Lieferan-ten vorliegen, aus denen sich zusätzliche si-cherheitsrelevante Informationen ergeben. Eine neue oder zusätzliche Kennzeichnung

TRGS 201

Innerbetriebliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Dr. Ulrich Welzbacher

ist dagegen notwendig, wenn das Original-etikett nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse geändert hat. Wie schon die bisherige TRGS 201 gilt die neue Regel auch für Tätigkeiten mit Abfäl-len – und zwar unabhängig davon, ob die-se Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung gedacht sind –, soweit es sich bei diesen Abfällen um gefährliche Stoffe oder Gemi-sche handelt. Die TRGS enthält auch Kennzeichnungs-empfehlungen für Stoffe und Gemische, die für Forschungs- und Entwicklungszwe-cke oder für wissenschaftliche Lehrzwecke neu hergestellt und noch nicht oder noch nicht hinreichend geprüft wurden.

Gliederung der TRGS 201

Die TRGS 201 gliedert sich neben dem in Technischen Regeln üblichen Anwendungs-bereich und den Begriffsbestimmungen in die Hauptabschnitte

· Allgemeine Hinweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und

· Einstufung und Kennzeichnung bei Tä-tigkeiten mit Gefahrstoffen.

Dabei ist der letzte Abschnitt den weitaus umfangreichste Teil der TRGS. Darüber hinaus enthält die TRGS zwei Anlagen

· mit umfangreichen (und etwas lang-atmigen) Hinweisen zur Einstufung und

Wenn Beschäftigte sich bei ihrer Arbeit sicher verhalten sollen, benötigen sie Infor-mationen über die Gefährdungen, die an ihrem Arbeitsplatz auftreten können und wie sie sich davor schützen können. Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen be-deutet dies, dass sie wissen, womit sie umgehen und welche Gefährdungen von diesen Produkten ausgehen. Diesem Ziel soll die neue TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ dienen.

FACHBEITRAG

16 Sicherheitsingenieur 8/2012

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Kennzeichnung anhand der Ausgangs-stoffe oder möglicher Inhaltsstoffe bei Informationsdefiziten sowie zur

· Kennzeichnung von Rohrleitungen nach den Durchflussstoffen.

„Vollständige“ und „vereinfachte“ Kennzeichnung

Die TRGS 201 unterscheidet für verschie-dene Anwendungsbereiche eine

· „vollständige Kennzeichnung“, die im Regelfall anzuwenden ist, und eine

· „vereinfachte Kennzeichnung“, die in bestimmten Anwendungsfällen ausrei-chend ist.

Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefah-ren und die Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen voraus. Bei der vereinfachten Kennzeichnung müssen mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisches sowie die Gefah-renpiktogramm(e) nach CLP-Verordnung bzw. die Gefahrensymbol(e) und Gefah-renbezeichnung(en) nach bisherigem EG-

Recht sowie die jeweilige(n) „Haupt-gefahr(en)“ durch 1. physikalisch-chemische, 2. gesundheitsgefährdende und 3. umweltgefährliche Wirkungen angegeben werden. Die Unterschiede der verschiedenen Arten der Kennzeichnung sind in Tab. 1 dargestellt:

Gefährdungsbeurteilung entscheidend

Anders als bei der Kennzeichnung für das Inverkehrbringen macht die TRGS 201 die Entscheidung darüber, ob eine vollständi-ge Kennzeichnung erforderlich ist oder die „vereinfachte“ Kennzeichnung ausreichen soll, vom Ergebnis der Gefährdungsbe ur -teilung abhängig, weil die Kennzeichnung bei Tätigkeiten im Wesentlichen eine Warnwirkung für die Beschäftigten bei der Verwendung des Gefahrstoffs haben soll. Ist bei vereinfachter Kennzeichnung die Aussagekraft der reinen Gefahrenpikto-gramme zur Beschreibung der Gefahr zu unspezifisch, kann es erforderlich sein, den Gefahrenhinweis oder andere Kurzinfor-mationen (z.B. Bezeichnung der Gefah-renklasse) zu ergänzen.

Die Berufsgenossenschaft „Rohstoffe und Chemische Industrie“ (BG RCI) hat im Zusammenhang mit den Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (BGI/GUV-I 850–0) für Standflaschen in Labo-ratorien ein solches vereinfachtes Kenn-zeichnungssystem mit geeigneten Kurz-informationen erarbeitet. Die dort vorge -schlagenen ergänzenden Texte im Zusam-menhang mit den jeweiligen Gefahren mit Piktogrammen sind in Abb. 1 darge stellt. Bei Gemischen ist die zusätzliche Angabe der Gefahr(en) auslösenden Komponen-te(n) in Abhängigkeit von der Gefähr-dungsbeurteilung sinnvoll. Werden bei der Gefährdungsbeurteilung mehr als eine Hauptgefahr je Art der Ge-fahr (physikalisch-chemische Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren) er-mittelt, können die Gefahrenpiktogram-me reduziert werden. Die TRGS schlägt hierfür eine bestimmte Rangfolge vor (Bild 2). Diese Rangfolgeregelung weist gewisse Ähnlichkeiten mit der Regelung in Art. 26 der CLP-Verordnung auf.

Informationsermittlung

Wie bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstof-fen steht am Anfang die Informations-ermittlung und die Bewertung der Ermitt-lungsergebnisse. Informationsermittlung bedeutet, dass der Arbeitgeber bei nicht ausreichend gekenn-zeichneten Gefahrstoffen die gefährlichen Eigenschaften – wie in § 6 GefStoffV be-schrieben – ermitteln muss. Hierzu gehört die Ermittlung der gefährlichen physika-lisch-chemischen und toxischen Eigen-schaften der Stoffe und Gemische. Aus der Bewertung der Ermittlungsergebnisse er-gibt sich dann die Einstufung. Neben den Sicherheitsdatenblättern für Inhalts- und Ausgangsstoffe kann auch das Einstufungs- und Kennzeichnungsver-zeichnis („C&L-Inventory“) der Europäi-schen Chemikalienagentur ECHA genutzt werden. Dieses Verzeichnis enthält die we-sentlichen Einstufungs- und Kennzeich-nungsinformationen der gemeldeten und registrierten Stoffe sowie die Liste der har-monisierten Einstufungen (Tabelle 3.1 in Anhang VI der CLP-Verordnung).

17Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

Tab. 1: Unterschiede der verschiedenen Arten der Kennzeichnung

Kennzeichnungselemente nach CLP-Verordnung

beim Inverkehr-bringen

bei Tätigkeiten

vollständig vereinfacht

Name, Anschrift und Telefon -nummer des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten

ja nein nein

Nennmenge des Stoffes/Gemisches ja nein nein

Produktidentifikatoren bei Stoffen

· Stoffname

· Identifikationsnummer

bei Gemischen

· Handelsname oder -bezeichnung

· Identität bestimmter Inhaltsstoffe

ja ja

ja ja

ja nein

ja empfohlen

ja nein

ja empfohlen

Gefahrenpiktogramm(e) ja ja ja

Signalwort ja ja nein

Gefahrenhinweise ja ja nein

Sicherheitshinweise ja ja nein

Ergänzende Informationen, z.B. zusätzliche Hinweise wie EUH-Sätze

ja ja nein

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Mindesteinstufung bei unzureichende Informationen

Wenn für Stoffe oder Gemische keine Da-ten oder entsprechende aussagekräftige Informationen zur akut toxischen, reizen-den, hautsensibilisierenden oder erbgut-verändernden Wirkung oder zur Wirkung bei wiederholter Exposition vorliegen, sind diese Stoffe oder Gemische bei der Gefährdungsbeurteilung zu behandeln

wie in Nr. 4.2 Abs. 9 der TRGS 400 “Ge-fährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen” beschrieben. Dies bedeutet, dass solche Stoffe nicht nur entsprechend § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung als 1. hautreizend (R38), 2. Verdacht auf Erbgutveränderung (R68)

und 3. hautsensibilisierend (R43) angesehen werden müssen, sondern nach Nr. 4.2 Abs. 9 der TRGS 400 auch als giftig

gelten, wenn keine anderen Erkenntnisse zu den gefährlichen Eigenschaften vorliegen.

Allgemeine Hinweise zur Kennzeichnung

Etiketten oder Kennzeichnungsschilder müssen deutlich sichtbar und dauerhaft an-gebracht und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordene Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich zu machen. Werden Produkte innerbetrieblich umge-füllt – z.B. aus einem größeren Liefer-gebinde in kleinere Gefäße, die den jeweili-gen Anforderungen am Arbeitsplatz besser angepasst sind – so kann der Arbeitgeber entweder eine „Kopie“ der Liefer-Kenn-zeichnung auch auf diesem Gefäß anbrin-gen oder diese Gefäße nach den Regelun-gen der TRGS 201 kennzeichnen. Kennzeichnungen auf entleerten Ver-packungen sind solange zu erhalten, bis die Verpackung gereinigt worden ist. Können auf Kleinstgebinden wie Ampul-len, Probenahmeröhrchen oder Vials für die Analytik Gefahrenpiktogramme aus Platzgründen nicht angebracht werden, reicht die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeich-nung aus, wenn die Identifizierbarkeit in Verbindung mit einer Betriebsanweisung und der Unterrichtung der Beschäftigten sichergestellt ist. Etiketten sollten gegenüber Wasser und Lösemitteln beständig sein. Die Größe der Kennzeichnungen sollte sich nach der Erkennungsweite nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.3), Tabel-le 2 „Vorzugsgrößen von Sicherheits-, Zu-satz- und Schriftzeichen für beleuchtete Zeichen, abhängig von der Erkennungs-weite“ richten.

Stoffe oder Gemische in ortsbeweglichen Behältern

Ortsbewegliche Behälter wie

· alle Arten von Verpackungen einschließ-lich Großverpackungen und Großpack-mittel (IBC),

· Behälter zur Zwischenlagerung,

· Behältnisse zur Probenahme oder zur Vermeidung von Tropfverlusten oder Gefäße für Rückstellmuster,

FACHBEITRAG

18 Sicherheitsingenieur 8/2012

Bild 1: Übersicht über die Piktogramm-Phrasenkombinationen des vereinfachten Kennzeich-nungssystems der DGUV für Laboratorien

Explosiv

Lebensgefahr

CMR-Stoff Kat. 1

Ätzend/Korrosiv

Extrem entzündbar

Giftig

CMR-Stoff Kat. 2

Reizend

Leicht entzündbar

Gesundheits-schädlich

Schädigt die Organe

?

Ungeprüfter Forschungsstoff

Entzündbar

Betäubend

Kann Organe schädigen

bei Einatmen bei Hautkontakt bei Verschlucken

Selbstentzündlich

Allergisierend bei Einatmen

Aspiration lebensgefährlich

Entwickelt giftige Gase mit Wasser/Säure

Im trockenen Zustand explosiv

Oxidationsmittel

Allergisierend bei Hautkontakt

Kann gefährlich altern

Reagiert heftig mit Wasser

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· Tanks auf Fahrzeugen, Aufsetztanks so-wie Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks.

· Gasflaschen und -kartuschen sowie

· Standgefäße in Laboratorien, Apothe-ken und wissenschaftlichen Instituten

sind grundsätzlich entsprechend den all-gemeinen Vorgaben für die innerbetriebli-che Kennzeichnung (Abschnitt 4.3 der TRGS 201) zu kennzeichnen. Ist auf Transportbehältern, etwa Tanks auf Fahrzeugen, eine Kennzeichnung nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften über die Beförderung der enthaltenen gefährlichen Güter vorhanden, so reicht diese Kenn-zeichnung aus. Gesundheitsgefahren, die nicht durch Gefahrenzettel erfasst sind, müssen jedoch zusätzlich gekennzeichnet werden, wenn diese Eigenschaften als Haupt-gefahren identifiziert wurden. Dies dürfte vor allem bei chronisch-toxischen Gefah-ren wie etwa CMR-Gefahren oder bei sen-sibilisierenden Eigenschaften eine Rolle spielen, die im Transportrecht keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Werden Versandstücke zum Transport ge-lagert oder bereitgestellt, so genügt auf der äußeren Verpackung die Kennzeichnung nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Dies gilt auch, wenn die Tanks selbst Bestandteile von Fahrzeugen sind und für Behälter, die während des Transports mit dem Fahrzeug fest verbun-den sind. Befinden sich Stoffe oder Gemische in ortsbeweglichen Behältern im Arbeits-gang, so kann auf eine Kennzeichnung ver-zichtet werden, wenn eine solche technisch oder aus anderen Gründen nicht möglich ist; dies kann etwa der Fall sein bei

· kurzzeitigem Gebrauch,

· häufig wechselndem Inhalt oder

· fehlender Zugangsmöglichkeit. In diesem Fall müssen die enthaltenen Stoffe oder Gemische, die von ihnen aus-gehenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen anhand betrieblicher Unterlagen für die Beschäftigten zweifels-frei identifizierbar und bekannt sein. Dies erfolgt in der Regel durch Betriebsanwei-sungen und Unterweisung.

Stoffe oder Gemische in ortsfesten Einrichtungen

Für ortsfeste oder stationäre Behälter wie Lagertanks und -silos, die keine Stoffe im Produktionsgang enthalten, ist eine ver-einfachte Kennzeichnung (siehe Tab. 1) ausreichend. Bei Kennzeichnung nach bisherigem EG-Recht können an Stelle der Gefahrensym-bole nach diesen Richtlinien auch die ent-sprechenden Symbole nach Anhang II der Richtlinie zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz (92/58/EWG – gelbe Drei-ecke mit schwarzem Rand) verwendet wer-den. Bei Kennzeichnung nach CLP-Ver-ordnung ist dies nicht zulässig. Bei Tanklägern kann die Kennzeichnung anstatt am Einzeltank alternativ auf einer Übersichtstafel im Zugangsbereich des Tanklagers angebracht werden, sofern die Einzelbehälter eindeutig identifizierbar sind. Entnahme- und Probenahmestellen müssen dabei zusätzlich gekennzeichnet werden. Für Stoffe oder Gemische, die unverpackt in loser Schüttung gelagert werden, gelten die gleichen Regelungen wie für Lagerbe-hälter, einschließlich der Möglichkeit, Symbole nach Anhang II der Richtlinie zur Sicherheitskennzeichnung am Arbeits-platz zu verwenden.

Für unverpacktes Ammoniumnitrat ent-haltende Gemische sind am Ort der Lage-rung die speziellen Regelungen gemäß TRGS 511 “Ammoniumnitrat” zu beach-ten. Für Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe bzw. Gemische von einer Anlage zu einer anderen oder auf einem Werksgelän-de von einem Betriebsgebäude zu einem anderen transferiert werden, reicht eine vereinfachte Kennzeichnung wie bei La-gerbehältern aus. Dies gilt jedoch nicht für solche Leitungen, die Stoffe bzw. Gemische im Produktions-gang enthalten (siehe hierzu weiter unten). Die Kennzeichnung ist bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen der Rohrleitun-gen anzubringen. Solche Stellen liegen ins-besondere dort vor, wo Beschäftigte Tätig-keiten ausüben oder eine erhöhte Ver-wechslungsgefahr besteht. Dies sind bei-spielsweise

· Armaturen,

· Schieber,

· Anschluss- und Abfüllstellen sowie

· Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden. Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert wer-den, z.B. durch Verwendung unterschiedli-cher Farben der Schilder, Etiketten oder der

FACHBEITRAG

19Sicherheitsingenieur 8/2012

Bild 2: Werden bei der Gefährdungsbeurteilung mehr als eine Hauptgefahr je Art der Gefahr er-mittelt, schlägt die TRGS diese Rangfolge vor.

1. Physikalisch-chemische Gefahren:

> > > ;

2. Gesundheitsgefahren:

und/oder > > ;

3. Umweltgefahren: > .

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Leitung selbst. Anlage 2 der TRGS 201 ent-hält eine Tabelle dieser farblichen Diffe-renzierung nach DIN 2403 (Tabelle 2). Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden. Stoffe bzw. Gemische in ortsfesten Ein-richtungen befinden sich im Produktions-gang, solange sie Bestandteil des Herstell- oder Verarbeitungsprozesses sind. Hier-zugehören z.B. Stoffe in

· Reaktoren,

· Rührkesseln,

· Kolonnen,

· Pumpen,

· Wärmetauschern,

· Zwischenbehältern oder

· Rohrleitungen innerhalb einer Anlage. Lagertanks und Rohrleitungen zu anderen Anlagen fallen nicht unter den Produkti-onsgang. Innerhalb des Produktionsgangs kann auf eine Kennzeichnung verzichtet werden, wenn sie aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist. Dies kann z.B. der Fall sein bei

· kurzzeitigem Gebrauch,

· häufig wechselndem Inhalt oder

· fehlender Zugangsmöglichkeit. In diesem Fall müssen die enthaltenen Stoffe bzw. Gemische jedoch eindeutig identifizierbar sein. Die von ihnen aus-gehenden Gefahren (H- bzw. R-Sätze) und die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen den Beschäftigten durch Betriebs-anweisungen und Unterweisungen be-kannt sein. Ist eine Kennzeichnung in sinnvoller Weise technisch möglich, muss diese bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen ange-bracht werden.

Kennzeichnung von Abfällen

Wenn Abfälle gefährliche Stoffe oder Ge-mische im Sinne der Gefahrstoffverord-nung sind, unterliegen sie den Vorschriften für die innerbetriebliche Kennzeichnung nach § 8 Abs. 2 GefStoffV, soweit Tätigkei-ten mit solchen Abfällen verrichtet wer-den. Dabei spielt es – im Gegensatz zur bis-herigen TRGS 201 – keine Rolle, ob es sich um Abfälle zur Verwertung oder zur Besei-tigung handelt. In welcher Weise und in welchem Umfang

eine Kennzeichnung erfolgt, ist auch bei Abfällen vom Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung abzuleiten. Auch bei Abfällen basiert die Kennzeichnung auf einer Ein-stufung. Diese soll in der Regel auf be-kannte Daten zurückgeführt werden. Ana-lytische Prüfungen sind in der Regel nicht erforderlich. Kann die Abwesenheit einstufungsrele-vanter gefährlicher Stoffe nicht aus-geschlossen bzw. das Unterschreiten von Konzentrationsgrenzwerten nicht sicher-gestellt werden, ist die jeweils schärfere Einstufung (Gefahrenkategorie) heran-zuziehen. Bei einer gefahrgutrechtlichen Einstufung kann diese unmittelbar für die gefahrstoffrechtliche Einstufung heran-gezogen werden. Gefäße oder Behälter zur Erfassung, Sammlung und Aufbewahrung von Abfäl-len sind vor der ersten Befüllung zu kenn-zeichnen. Bei Gefahrstoffen, die z.B. etwa wegen Überschreitung der Mindesthalt-barkeit ungebraucht als Abfall entsorgt werden, sollte die Einstufung und Kenn-zeichnung des Liefergebildes unverändert übernommen werden. Dabei kann z.B. die Bezeichnung des Stoffes oder Gemisches durch den Zusatz „Abfall“ ergänzt werden. Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen reicht innerbetrieblich – auch bei der Sammlung und Lagerung in Mulden –

die vereinfachte Kenzeichnung aus. Bei Abfällen mit gleichbleibender und be-kannter Zusammensetzung ist die Bildung verschiedener Abfallfraktionen mit vor-gegebener Kennzeichnung der Sammelbe-hälter sinnvoll. Bei hautätzenden oder korrosiven Abfällen sollte zusätzlich angegeben werden, ob der Abfall sauer oder alkalisch reagiert. Asbest-haltige Abfälle sind nach Anhang XVII An-lage 7 der REACH-Verordnung zu kenn-zeichnen, für Abfälle von Mineralfaser-erzeugnissen gilt Nr. 4 der TRGS 521 “Ab-bruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-arbeiten mit alter Mineralwolle”.

Forschung und Entwicklung

Auch bei Tätigkeiten mit Stoffen und Ge-mischen zu Forschungs- und Entwick-lungszwecken oder für wissenschaftliche Lehrzwecke muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Stoffe oder Gemische ein-deutig identifizierbar sind. Die Identifizie-rung muss einen Rückschluss auf die Zu-sammensetzung ermöglichen, z.B. durch Eintragungen in ein Laborbuch. Die Vor-gaben für die Aufzeichnung und Archivie-rung dieser Daten sollten sinnvollerweise in einem Managementsystem festgelegt werden, in dem die Zuständigkeiten und Vorgehensweisen in der Organisation fest-gelegt sind.

20 Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

Tab. 2: Farbliche Kennzeichnung von Rohrleitungen entsprechend dem Durchflussstoff nach DIN 2403

Durchflusss toff Gruppe Gruppenfarbe Zusatzfarbe Schriftfarbe

Wasser 1 grün – weiß

Wasserdampf 2 rot – weiß

Luft 3 grau – schwarz

Brennbare Gase 4 gelb rot schwarz

nichtbrennbare Gase 5 gelb schwarz schwarz

Säuren 6 orange – schwarz

Laugen 7 violett – weiß

Brennbare Flüssigkeiten/Feststoffe

8 braun rot

nichtbrennbare Flüssigkeiten/Feststoffe

9 braun schwarz weiß

Sauerstoff 0 blau – weiß

weiß

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Soweit die Eigenschaften bzw. Gefährlich-keitsmerkmale der Stoffe oder Gemische bekannt sind, sind die Behältnisse oder Verpackungen mit Kennzeichnungen für die bekannten bzw. möglichen Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt gemäß den allgemeinen Vorgaben nach Nr. 4.3 der TRGS 201 zu versehen. Werden Stoffe oder Gemische für die pro-dukt- oder verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung in Verkehr gebracht, sind die Kennzeichnungsregeln für das Inver-kehrbringen anzuwenden. Wenn keine ausreichenden Informationen vorliegen, ist mindestens eine „vereinfachte“ Kenn-zeichnung anzubringen. In diesem Fall wird empfohlen, zusätzlich den Hinweis „Achtung – noch nicht vollständig geprüf-ter Stoff.“ bzw. bei Gemischen: „Achtung – dieses Gemisch enthält einen noch nicht vollständig geprüften Stoff“ anzubringen.

Anlage 1 zu TRGS 201

Anlage 1 zu TRGS 201 enthält Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung an-hand der Ausgangsstoffe oder möglicher Inhaltsstoffe bei Informationsdefiziten. Neben einigen allgemeinen Hinweisen zur Gefährdungsermittlung, zur Einstufung und zur Kennzeichnung enthält diese An-lage besondere Hinweise hinsichtlich

· physikalischer Gefahren,

· Gesundheitsgefahren und von

· Umweltgefahren. Den umfangreichsten Teil dieser Anlage nehmen die Hinweise zur Einstufung und Kennzeichnung der Gesundheitsgefahren ein. Als Kriterien werden hier im Wesentli-chen die Kennzeichnungsgrenzen aus der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bzw. der CLP-Verordnung genannt. Für den Fall, dass keine ausreichenden In-formationen für eine Einstufung von Ge-mischen nach den Regeln der CLP-Verord-nung bzw. gemäß der Zubereitungsrichtli-nie vorliegen, wird eine Mindest-Einstu-fung oder -Kennzeichnung genannt, die in der Regel der jeweils niedrigsten Kategorie des jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmals entspricht. Bei akut toxischen Gefahren Ist mindestens von einer Wirkung der Kate-gorie 3 auszugehen und entsprechend dem Aufnahmeweg mit Totenkopf und H331, H311 oder H301 bzw. entsprechend nach RL 1999/45/EG mit T; R23, R24 oder R25 zu kennzeichnen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die TRGS 201 – natürlich – eng an die Regelungen zur Einstufung und Kenn-zeichnung beim Inverkehrbringen an-

lehnt. Aufgrund der häufig unzureichen-den Informationen über am Arbeitsplatz verwendete Stoffe und Gemische werden jedoch Erleichterungen gewährt, deren Ausmaß sich am Ergebnis der Gefähr-dungsbeurteilung orientiert. Aufgrund der häufig betriebsspezifischen Informationen der betroffenen Arbeitneh-mer wird für zahlreiche Fälle die Möglich-keit für eine „vereinfachten Kennzeich-nung“ eröffnet; hierfür ist jedoch das Vor-liegen einer Betriebsanweisung und einer entsprechenden Unterrichtung der betrof-fenen Arbeitnehmer erforderlich. Festzuhalten bleibt weiterhin, dass der An-wendungsbereich dieser TRGS wesentlich weiter reicht als derjenige der bisherigen TRGS 201, die sich ausschließlich auf Ab-fälle zur Verwertung bezog.

21Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

Autor

Dr. Ulrich Welzbacher

Sankt Augustin

E-Mail:

[email protected]

Es kracht, ein Fahrzeug bleibt mitten auf der Straße stehen: Jetzt stellt der fließende Verkehr für die Insassen eine große Gefahr dar. Wenn sich der Fahrer nicht selbst be-freien kann, muss er schnell aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Be-sonders bei einem Unfall auf der Auto-bahn müssen Helfer dabei schnell und umsichtig handeln. Aber: „Auch wenn es bei einem liegen gebliebenen oder gar brennenden Fahrzeug schnell gehen muss: Eigenschutz geht vor“, sagt Heike Matthiesen vom Deutschen Roten Kreuz in Düren, die die Erste-Hilfe-Initiative der R+V24 begleitet. „Deshalb müssen

Ersthelfer zunächst die Unfallstelle sichern und natürlich den Motor abstellen.“ Dann kann der Betroffene mit dem Rettungsgriff einfach aus dem

Video zur Ersten Hilfe

Retten aus dem Gefahrenbereich

Fahrzeug gezogen werden. Wichtig ist, ihn außerhalb des Gefahrenbereichs abzuset-zen. „Erst dann kommen die eigentlichen

Erste-Hilfe-Maßnahmen“, so Matthie-sen. Je nach Situation heißt das, den Be-troffenen in die stabile Seitenlage brin-gen oder wiederbeleben. Wie der Rettungsgriff funktioniert, zeigt ein Video-Podcast im Internet. Zudem stehen hier eine Kurzanleitung zum Down load und weitere Videos so-wie Infos rund um das Thema Erste Hilfe bereit. Das Videopodcast steht unter: http://erstehilfe.rv24.de

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In den Jahren 2007, 2009 und 2011 gelang es dem Kuratorium „Kunstimpulse berüh-ren die Arbeitswelt“ Aufführungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in das Kongressprogramm der A+A zu inte-grieren. Das Highlight 2009 war ohne Zweifel die Lesung und das anschließende Interview mit Günter Wallraff. Emotiona-le Szenen aus dem Publikum: „Als Fach-kraft für Arbeitssicherheit kämpfe ich ge-nau wie Sie, Herr Wallraff, für den Schutz und die Gesundheit der Beschäftigten. Wie

Sie mit Ihren Büchern. Jeder mit seinen Methoden, jeder das, was er am besten kann.“ „Ich bin Betriebsrat geworden, weil ich als Jugendlicher Ihre Bücher gelesen habe.“ 2011 genoss die Uraufführung des Come-dy-Programms BesserWisser mit Björn Jung als allwissender Pförtner Kalle Wisser besondere Aufmerksamkeit. Die 19. Ta-gung der BG ETEM für Fachkräfte für Ar-beitssicherheit, Betriebsärztinnen und Be-triebsärzte im Rahmen der A+A 2011 war

Betroffenheit durch Lachen

Souverän ist, wer über sich selbst lacht Dipl.-Ing. Reinhard R. Lenz

am 18. Oktober 2011 der erste öffentliche Aufführungsort. Die rund 400 Teilnehmer hatten ihren Spaß. BesserWisser überträgt das erfolgreiche Comedy-Format auf den Arbeits-und Ge-sundheitsschutz. Ein kauziger, etwas skur-riler Pförtner weiß alles, kennt jeden Win-kel und jede Person. Aus der Perspektive seiner Pförtnerstube lenkt er im eigentli-chen Sinne das gesamte Unternehmen. Kalle kennt jede Körbchengröße und je-den Juckreiz.

Zur Messe und Kongress 'Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2011' hatten sich wie-der mal die Veranstalter dafür eingesetzt das 'Kunst- und Theaterfest zur A+A' zu unterstützen. Unter dem Aspekt „Kunst- und Kulturförderung“ bzw. CSR (Corpora-te Social Responsibility) wurden durch die Basi Aussteller dafür gewonnen, die Honorare der Schauspieler zu übernehmen.

Ein Highlight des Kongresses der A+A 2009 war die Lesung und das anschließende Interview mit Günter Wallraff (rechts).

22 Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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Autorin

Dipl.-Ing.

Reinhard R. Lenz

Inhaber des Instituts

für Schulung und

Medienentwicklung

E-Mail: [email protected]

www.institut-input.de

Es ist erst einige Jahre her, da vertrat eine Mehrheit die Meinung, Arbeitsschutz sei ein so ernstes Thema, dass darüber nicht gescherzt werden dürfe. Die Zeiten haben sich geändert! Um Wege und Zugangs-kanäle zu finden, das eher widerspenstige Thema positiv zu transportieren und des-sen Akzeptanz zu erhöhen, muss alles er-laubt sein. Betroffenheit erzeugen ist eine häufig ge-stellte Forderung im Arbeitsschutz. Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass aus einer per-sönlichen Betroffenheit Konsequenzen ge-zogen werden. Allerdings macht eine nega-tive Betroffenheit auch schweigsam. Er-freulicherweise verfügt das Gehirn aber auch über die Funktion der Verdrängung. Wären ständig die schrecklichen Bilder im Kopf, die das Leben begleiten, niemand könnte mehr ungezwungen, zufrieden, ausgelassen und fröhlich sein. Zum Glück gibt es aber auch eine positive

Betroffenheit, die ermuntert und aktiviert. Hat jemand eine größere Summe im Lotto gewonnen, kann er sich einer gewissen Be-troffenheit nicht entziehen. Diese Art der Betroffenheit führt zu positiven Handlun-gen. Im Arbeitsschutz und in der Gesund-heitsförderung gibt es zahlreiche Ehrungs-veranstaltungen, Preisverleihungen usw., die mit einer positiven Betroffenheit eine erfrischende Untermalung erhalten. Arbeitsschutz muss ständig auf der Suche nach neuen Zugangswegen und neuen Methoden sein, Mitarbeiter, Führungs-kräfte und Experten mit relevanten The-men zu erreichen. Arbeitsschutz ist Erwachsenenbildung. Si-cherheit und Gesundheit stellt in der Regel die Forderung, Vorsorge zu treffen. Ein vorgeblich Wissender klärt einen ver-meintlich Unwissenden ungefragt auf. In dieser Konstellation liegt eine klassische pädagogische Grundsituation, aus welcher Auswege gesucht werden müssen. Arbeits-

schutz steht in der Tradition eine richtige Lösung als die einzig richtige zu favorisie-ren. Vielleicht lohnt es sich darüber nach-zudenken, ob im einen oder anderen Fall personen- oder situationsabhängig meh-rere richtige Lösungen angeboten werden können. Künstlerische Darstellungsfor-men sind deutungsoffen. Prozesse der Meinungsbildung sind auf die Verände-rung von Normen und Werten, inneren Einstellungen und Haltungen angelegt. Diese Ebene entscheidet über die Akzep-tanz verordneter Vorsorgemaßnahmen. Die Veranstaltung der BG ETEM, als Vor-tragsveranstaltung mit diversen Spezial-themen, hat gezeigt, dass die Aneinander-reihung relevanter ernsthafter Fachthe-men zwischendurch eine entspannende Ermunterung verträgt. Björn Jung als Kal-le Wisser präsentierte sechs Module (Auf-sicht/Ordnung, Verkehrssicherheit, Prä-vention, Risikobereitschaft, Regeleinhal-tung, Gefährdungsbeurteilung), die in un-terschiedlicher Konstellation zeitlich und inhaltlich variierbar sind. Nicht Selbst-zweck und auf Unterhaltung angelegt, sondern durchaus fachlich relevant und entlarvend.

Der BesserWisser gehört zur Gattung der Klugscheißer. Er ist kein Genie, ob-wohl er gerne so dastehen würde. Er be-harrt auf seiner Meinung und lässt sich nur schwerlich von etwas anderem über-zeugen. Der BesserWisser geht keiner Diskussion aus dem Weg und hat schlag-fertige Argumente für seine Sicht der

Dinge. Er argumentiert sehr plausibel. Man geht ihm öfters auf den Leim, wenn er Vermutungen als Tatsache darstellt. Er steht trotz Unwissenheit oft als der Schlaue da. Man wagt kaum ihm zu widersprechen, selbst wenn man vom Gegenteil überzeugt ist.

Der BesserWisser

Der Schauspieler Björn Jung in der Rolle des Pförtners Kalle Wisser.

23Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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CE-Kennzeichnung

Auf was muss ich bei der „Vermutungswirkung“ oder „Konformitätsvermutung“ achten?

Corrado Mattiuzzo

Nicht nur Hersteller, Prüfstellen und Marktüberwachung, sondern auch Sicher-heitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Einkäufer gehen davon aus, dass harmonisierte Europäische Normen die wesentlichen Anforderungen der Europäi-schen Richtlinien oder Verordnungen erfüllen, auf die sie sich beziehen. Allerdings ist selbst die Veröffentlichung des Titels einer harmonisierten Norm im Amtsblatt der EU noch keine Gewähr für deren Vollständigkeit.

Wer Normen ignoriert, handelt ziemlich sicher fahrlässig – aber wer nur Normen anwendet, hat noch lange nicht so sorgfältig gearbeitet, dass er im Falle eines Falles nicht in Haftung genommen werden könnte.

24 Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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Normanwendern ist häufig nicht klar, dass die Vermutungswirkung auch von harmo-nisierten Normen, deren Titel im Amts-blatt der EU veröffentlicht worden sind, ausschließlich für diejenigen Rechtsanfor-derungen gilt, die sie tatsächlich abdecken. Im Folgenden finden Sie einige Informa-tionen, die Ihnen helfen sollen festzustel-len, welche Rechtsanforderungen von har-monisierten Normen konkretisiert wor-den sind und welche nicht, oder anders ausgedrückt, wie weit ihre jeweilige Ver-mutungswirkung tatsächlich reicht.

Recherchemöglichkeiten zur Veröffentlichung im Amtsblatt

Zunächst gilt es zu prüfen, ob eine Norm überhaupt im Amtsblatt aufgelistet, das heißt, ihr Titel dort veröffentlicht worden ist. Das ist im Zeitalter der digitalen Kom-munikationsmittel nicht schwer:

· http://www.newapproach.org - Diese englischsprachigen Internetseiten bie-ten Orientierungen für jeden, der mit harmonisierten Normen zu tun hat. Man findet für alle Richtlinien des Neu-en Ansatzes (new approach) Links zu weiterführenden Informationen der Eu-ropäischen Kommission und zu einem Überblick über die jeweiligen Nor-mungsaktivitäten. Auch eine Suche mit Schlüsselwörtern ist möglich. Findet man eine bestimmte Norm nicht im Amtsblatt, so kann dies, insbesondere falls sie schon älter ist, daran liegen, dass ihr die Vermutungswirkung entzogen wurde. Bei erst kürzlich herausgegebe-nen Normen kann es aber auch sein, dass die Europäische Kommission die Titel noch nicht veröffentlicht hat, ob-wohl kein inhaltliches Problem vorliegt. Letztere lösen aber noch keine Ver-mutungswirkung aus: rein formal be-trachtet heißt das, dass sie wie andere technische Dokumente nur nach sorg-fältigem Abgleich mit den Richtlini-enanforderungen angewendet werden können.

· http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Für Anwender, die sich auf der englisch-sprachigen Plattform nicht so wohl füh-len, gibt es als Alternative EUR-Lex, die Internet-Suchmaschine des Amtsblatts

der EU. EUR-Lex ist in sämtlichen Amtssprachen der EU verfügbar und macht es leicht, aktuelle und zurücklie-gende Veröffentlichungen der Listen harmonisierter Normen zu finden. Dies ist z.B. nützlich für Recherchen bei Rechtsstreitigkeiten über in der Vergan-genheit in Verkehr gebrachte Produkte. Mit Hilfe der Suchfunktion lässt sich feststellen, welche Normen die Ver-mutungswirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgelöst haben.

· Unter http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Nor menverzeichnisse.html veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-beitsmedizin (BAuA) Verzeichnisse mit den Titeln der Normen, die Anforderun-gen an Produkte im Anwendungsbe -reich des Produktsicherheitsgesetzes und dessen Verordnungen konkretisieren. Nützlich ist dies insbesondere, da sich hier die deutschen Normen finden, mit denen die harmonisierten Europäischen Normen national übernommen wurden.

· http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/index_de.htm enthält für die verschie-denen Produktgruppen des New Ap-proach sehr informative Seiten. Bei-spielhaft genannt seien hier einige für den Arbeitsschutz besonders wichtige Richtlinien, etwa zu Maschinen1, Per-sönlichen Schutzausrüstungen2, Nieder-spannungsprodukten3 oder Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche4. Durch Weiterklicken kom-men Sie dann auch auf die aktuell maß-geblichen Normverzeichnisse in allen Amtssprachen der EU.

Die einmal bestehende Vermutungswir-kung einer Norm kann übrigens teilweise oder sogar vollständig verloren gehen. Alle Betroffenen sollten daher regelmäßig im

Amtsblatt prüfen, ob die für sie interessan-ten harmonisierten Normen durch neue Ausgaben ersetzt wurden. So könnte selbst die Vermutungswirkung aktueller Nor-men eingeschränkt oder gar vollständig aufgehoben worden sein, z.B. wenn sie im Rahmen eines Formellen Einwands erfolg-reich angefochten worden sind. Eine nach-träglich eingeschränkte Vermutungswir-kung ist durch so genannte Warnhinweise gekennzeichnet, mit denen die Normtitel im Amtsblatt ergänzt werden. Falls einer Norm die Vermutungswirkung vollständig entzogen wurde, verschwindet sie einfach aus der danach aktualisierten Liste des Amtsblatts.

„Nur“ informativ ... und gerade deswegen absolute Pflichtlektüre!

Harmonisierte Normen, die Binnen-marktrichtlinien konkretisieren, müssen informative Anhänge Z (bei CEN) bzw. ZZ (bei CENELEC) beinhalten, aus denen eindeutig hervorgeht, welche grundlegen-den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien darin behandelt werden. Bei von CEN herausgegebenen Normen soll-ten dies nach Auffassung der Europäischen Kommission vorzugsweise detaillierte Ta-bellen sein, die wiedergeben, welche Normabschnitte welche Richtlinienanfor-derungen konkretisieren. Sofern es in ei-ner Norm nicht möglich ist, alle relevanten Anforderungen zu behandeln – sei es durch fehlendes Wissen oder mangelnden Konsens -, ist in jedem Falle eindeutig an-zugeben, welche grundlegenden Anforde-rungen abgedeckt sind und welche nicht. Das wird in der Regel auch so gemacht. Einige Normen, deren Titel im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, enthalten nun Hinweise im Anhang Z, dass mehr oder weniger viele der grundlegenden An-forderungen nicht abgedeckt sind. Die An-wendung dieser Normen löst daher auch nur entsprechend eingeschränkt die Ver-mutungswirkung aus, so dass hier der Her-steller zusätzlich nachweisen muss, wie er die nicht abgedeckten Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Für die Kunden der Her-steller ist dies natürlich auch sehr bedeut-sam, denn falls sicherheitsrelevante Nor-men Teil des Lastenhefts sind, können Lü-

25Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

1 http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/ documents/standardization/machinery/index_en.htm 2 http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ mechanical/documents/standardization/ personal-protective-equipment/index_en.htm 3 http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/electrical/ documents/lvd/standardisation/index_en.htm 4 http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ mechanical/documents/standardization/atex/ index_en.htm

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cken dieser Normen leicht auch zu Lücken bei den sicherheitsrelevanten vertragli-chen Vereinbarungen führen. Für Normen zur Maschinenrichtlinie gilt darüber hinaus der gerade in Überarbei-tung befindliche CEN Guide 414:2004 „Safety of machinery – Rules for the draf-ting and presentation of safety standards”. Dieser verlangt in den Abschnitten 5.3 und 6.4.2.2, dass die für den Anwender so wich-tige Information, inwieweit die Gefähr-dungen in der Norm behandelt worden sind, zusätzlich auch im Anwendungs-bereich eindeutig angeführt wird. Leider werden die Anwender solcher Normen nur selten auch im Anwendungsbereich auf die Lücken hinsichtlich der grundlegenden An-forderungen hingewiesen. Im Anwen-dungsbereich werden in der Regel entwe-der bestimmte „Anwendungen“ einer Ma-schine oder eben einzelne „Gefährdungen“ ausgeschlossen. Es ist zu befürchten, dass viele Norm-anwender das Amtsblatt der EU, die An-hänge Z und manche sogar den Anwen-dungsbereich nicht aufmerksam lesen. Ih-nen werden dann selbst die leicht erkenn-baren Lücken ihrer Normen gar nicht be-wusst. Und das, obwohl es naheliegt, dass Produkte, die nur solchen Normen ent-sprechend hergestellt werden, Sicherheits-defizite aufweisen könnten.

„Vermutungswirkung“ heißt nicht „Haftungsfreibrief“5

Sobald der Titel einer Norm im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, kann ein normkonformes Produkt z.B. von der Marktüberwachung nur beanstandet wer-den, wenn dem Hersteller ein Verstoß ge-gen Richtlinienanforderungen konkret nachgewiesen wird. In letzter Konsequenz ist die Vermutungswirkung also eine Um-kehr der Beweislast. Ein solcher Nachweis ist in Einzelfällen aber durchaus möglich, und zwar im Rahmen eines Schutzklausel-verfahrens gegen das Produkt. Die Umkehr der Beweislast hat darüber hi-naus in erster Linie nicht privat- oder gar

strafrechtliche, sondern eine verwaltungs-rechtliche Wirkung: Etwas vereinfacht ausgedrückt soll das Verwaltungsrecht für gerechte Wettbewerbsbedingungen sor-gen, indem es ein für alle gleichermaßen hohes Schutzniveau einfordert. Die Ver-schuldenshaftung z.B. wegen Fahrlässig-keit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder die vom Verschulden ganz un-abhängige Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz (ProdHaftG) dürfen damit nicht in einen Topf geworfen werden. Normgerechtes Verhalten hilft zwar weit-gehend, haftungsrelevante Sicherheits-defizite zu vermeiden, die Frage ist nur: wie weitgehend? Wie oben erläutert, kann die Vermutungs-wirkung durchaus auf verschiedene Weise eingeschränkt sein, und damit sind solche klar umrissenen Grenzen einer Norm ganz offenkundig. Darüber hinaus kann es allerdings auch sein, dass eine Norm bestimmte Gefähr-dungen oder Anforderungen nicht abdeckt, dies aber nirgends deutlich wird – weder im Anwendungsbereich, noch im Anhang Z, noch im Amtsblatt der EU. Dafür kann es viele Gründe geben, z.B. könnte:

· ein Produkt eine in der Norm nicht be-handelte Besonderheit aufweisen;

· das Komitee wegen fehlendem Wissen oder mangelndem Konsens einen we-sentlichen Aspekt nicht oder nicht aus-reichend behandelt haben;

· der Stand der Technik signifikant voran-geschritten bzw. die Norm veraltet und noch nicht ersetzt worden sein.

Noch einmal etwas vereinfacht ausge -drückt: Wer Normen ignoriert, handelt ziemlich sicher fahrlässig – aber wer nur Normen anwendet, hat noch lange nicht so sorgfältig gearbeitet, dass er im Falle eines Falles nicht in Haftung genommen werden könnte.

Risikobeurteilung ist immer eine gute Sache

Anwender harmonisierter Normen sollten aus den genannten Gründen dafür Sorge tragen, dass die Normen für ihr Produkt geeignet sind und sämtliche relevanten Ri-siken abdecken. Einige Richtlinien – z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – for-

Autor

Corrado Mattiuzzo

Geschäftsstelle der

Kommission Arbeits-

schutz und Normung

(KAN)

Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin

Tel. 02241 231–3466

E-Mail: [email protected]

http://www.kan.de

FACHBEITRAG

26 Sicherheitsingenieur 8/2012

dern zudem schon rein formal, dass vom Inverkehrbringer immer eine Risikobe ur -teilung vorzunehmen ist, um die für das Produkt geltenden Sicherheits- und Gesund-heitsschutzanforderungen zu ermitteln. Aber auch für andere Bereiche ist es sehr empfehlenswert, die Wahl der geeigneten Lösungen nicht nur auf Normen, sondern auch auf eine spezifische Risikobeurtei-lung zu stützen. Unausweichlich ist dies nicht nur dann, wenn von einem Produkt Gefährdungen ausgehen, die nicht durch die harmonisierte Norm abgedeckt wer-den, sondern z.B. auch, wenn darin mehre-re alternative Lösungen angegeben sind, ohne dass Kriterien für eine Wahl aus die-sen Lösungen festgelegt wurden.

Fazit

Wer sich ausschließlich auf den normati-ven Teil von harmonisierten Normen ver-lässt und meint, damit alle rechtlich bin-denden Anforderungen zu berücksichti-gen, bewegt sich auf dünnem Eis. Selbst die Veröffentlichung der Fundstelle einer Norm im Amtsblatt ist noch keine Gewähr für ih-re Vollständigkeit. Anwender von Normen sollten sich daher nicht alleine auf den nor-mativen Inhalt verlassen, sondern zusätz-lich immer alle verfügbaren Informatio-nen hinsichtlich der Vollständigkeit von Normen prüfen. Nicht nur wo gesetzliche Bestimmungen dies erfordern, sondern um wirklich auf der sicheren Seite zu sein und damit unliebsame Überraschungen möglichst zu vermeiden, sollte zudem eine Risikobeurteilung durchgeführt werden.

5 Siehe auch KANBRIEF 1/2005: Prof. Dr. Justus Mey-er: Produktsicherheit und Produkthaftung. Download unter http://www.kan.de, Webcode: d1193

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Der Leitfaden richtet sich an alle interes-sierten Kreise, die mit der Anwendung der Richtlinie befasst sind und soll helfen, europaweit eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu ermöglichen. In Deutsch-land wurde die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschi-nenverordnung – 9. ProdSV) in Verbin-dung mit dem Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt. www.bmas.de (Stichwortsuche: Leitfaden Maschinensicherheit)

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WISSENSWERTES

27Sicherheitsingenieur 8/2012

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FACHBEITRAG

28 Sicherheitsingenieur 8/2012

Arbeitskreis „Sucht am Arbeitsplatz“

Hinsichtlich der Frage, ob es einen Ar-beitskreis „Sucht am Arbeitsplatz“ gibt, konnten nur geringe Unterschiede fest-gestellt werden. Lediglich 40 Kommunen (26,3%) und 17 Unternehmen (26,5%) bejahten die Fragestellung. Hierbei ist an-zumerken, dass ein Anstieg solcher Ar-beitskreise in Unternehmen und im öf-fentlichen Dienst wünschenswert wären.

Innerbetriebliche Suchtberatung

Etwas positiver fielen die Ergebnisse für die innerbetriebliche Suchtberatung für den öffentlichen Bereich aus. Es gaben bei-nahe die Hälfte der Kommunen (45%; 68 Kommunen) an, dass sie solch eine Bera-tungsstelle besaßen. Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass bei kleinen Kom-munen (Mitarbeiterzahl <1000) weniger innerbetriebliche Suchtberatung angebo-ten wurde. In der gewerblichen Wirtschaft hingegen war nach Angaben der Fachleute lediglich in 35% (29 Unternehmen) der ausgewer-teten Fragebögen eine innerbetriebliche Suchtberatung vorhanden.

Betriebliche Maßnahmen bei Beschäftigten, die unter Alkoholeinfluss stehen

Die meisten Kommunen gaben als Um-gangslösung ein klärendes Gespräch zwi-

schen Vorgesetztem und Mitarbeiter an. Aber auch eine Vermittlung an Suchtbera-tungen wurde genannt bzw. ein Test mit einem so genannten Alkomat. Jedoch vari-ierten die Antworten von „sofort vom Ar-beitsplatz entfernen“ bis hin zur Aussage „ist dem jeweiligen Vorgesetzten überlas-sen“. Einige Kommunen stellten sogar einen ausführlichen Stufenplan für solche Fälle dar. Dabei wurde beispielsweise im ersten Schritt der Mitarbeiter mit der Tat-sache konfrontiert und im zweiten Schritt wurde gegebenenfalls eine Suchtbera-tungsstelle eingeschaltet bzw. es wurde ver-langt, dass der Mitarbeiter mit einer Sucht-beratungsstelle in Kontakt tritt. Schließ-lich wurde im dritten Schritt der Kontakt zu einem Arzt und zur Familie aufgenom-men. Im vierten Schritt wurde dann gege-benenfalls Druck ausgeübt z.B. durch das Aussprechen einer Kündigung. Im 5. Schritt sollte schließlich das Arbeitsver-hältnis ausgesetzt werden, bis eine entspre-chende Behandlung erfolgreich absolviert wurde bzw. als sechster Schritt zählte die Kündigung mit Wiedereinstellungsoption bei erfolgreicher Behandlung. Die Auswertung für die gewerbliche Wirt-schaft zeigte, dass der Stufenplan sehr sel-ten erwähnt wurde und demzufolge noch nicht so weit verbreitet ist wie im öffentli -chen Dienst. Unternehmen gaben häufig als betriebliche Maßnahmen Gespräche mit der betroffenen Person, Alkoholmessungen und die Einschaltung des Betriebsarztes an.

Alkohol am Arbeitsplatz Teil 2

Wie gehen gewerbliche Wirtschaft und öffentlicher Dienst damit um?

B. Sc. Psych. Doris Schuster, Dipl.-Psych. Jürgen Walter

Der Begriff der Beweisumkehr tauchte nur in einigen wenigen vorliegenden Betriebs-vereinbarungen auf. Das heißt, wenn Be-troffene offensichtlich unter Alkoholein-fluss stehen oder Vorgesetzte den Verdacht haben, dass ein Beschäftigter unter Alko-holeinfluss steht, wird ein Betroffener da-rauf angesprochen. Wird der Alkoholein-fluss geleugnet (obwohl vereinbart ist, dass man nüchtern an den Arbeitsplatz erschei-nen muss), wird ein zweiter Beschäftigter hinzugeholt. Bestätigen beide ihre Ver-mutungen, so hat der Betroffene freiwillig (!) die Möglichkeit, diesen Verdacht zu entkräften, indem er in einen Alkomat

Teil 1 des Artikels befasste sich mit der Fragestellung, wie die gewerbliche Wirt-schaft als auch der öffentliche Dienst das Problem „Alkohol am Arbeitsplatz“ in-nerbetrieblich regeln. Nun stehen die Ergebnisse zu externen wie internen Hilfs-angeboten in Kommunen und Betrieben sowie präventive Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch im Vordergrund.

Foto: Peter Atkins – Fotolia.com

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bläst. Weigert er sich, wird die Beweislast umgekehrt und der Beschäftigte wird – mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen – vom Arbeitsplatz entfernt. Schließlich ist der sichere Transport nach Hause sicher zu stellen.

Iterne und externe Hilfsangebote

Bezüglich der internen und externen Hilfsangebote wurde angegeben, dass Kommunen und Unternehmen häufig Ge-spräche mit Vorgesetzten oder den Kon-takt zu Suchtbeauftragten, Betriebsärzten oder zu externen Beratern herstellen. Des Weiteren gab es regelmäßige Schulungen zum Thema „Sucht“ und einige Kom-munen verfügen sogar über einen Arbeits-kreis „Sucht“. Aber auch Empfehlungen für Selbsthilfegruppen wie z.B. die Gruppe der anonymen Alkoholiker wurde als ex-ternes Hilfsangebot genannt.

Präventive Maßnahmen

Als präventive Maßnahmen wurden so-wohl aus dem gewerblichen als auch aus dem öffentlichen Bereich verschiedene Ansätze genannt. Hierzu zählten beispiels-weise Schulungen für Personalverantwort-liche, Erstellung von Flyer, Regelung eines grundsätzlichen Alkoholverbots, zwei mal jährlich ein Seminar zum Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ oder Ähnliches. Aber auch die Schaffung eines guten Betriebs-klimas und Gesundheitstage dienten als präventive Maßnahmen in einigen Kom-munen.

Kenntnis über das Phänomen „Co-Alkoholismus“

Das Phänomen des Co-Alkoholismus war 56% der Befragten (85 Personen) aus dem öffentlichen Dienst und 51% der Befrag-ten (42 Personen) aus der gewerblichen Wirtschaft bekannt. Daraus kann man schließen, dass maximal die Hälfte das Phänomen kannten, über die Grenzen in-formiert waren und möglicherweise dies-bezüglich versuchten zu intervenieren.

Gesetzliche „Null-Promille“- Regelung am Arbeitsplatz

66% der Befragten (100) der Kommunen waren für eine gesetzliche „Null-Promil-

le“-Regelung am Arbeitsplatz. Dieser Re-gelung stimmten alle Sicherheitsfachkräfte (8), 81% der Suchtberater (13), 68% der Personalabteilung (56) und 56% des Be-triebsrates (9) zu. Dies zeigte, dass geschul-te Fachleute aus dem öffentlichen Dienst die Gefahren von Alkohol am Arbeitsplatz besonders erkannten. In der gewerblichen Wirtschaft hingegen waren 61 von insgesamt 82 Unternehmen für solch eine Regelung. Dabei handelte es sich um 76% der Sicherheitsfachkräfte (13), 83% der Suchtberater (10), 85% der Personalabteilung (11) und 89% des Be-triebsrates (8).

Zusammenhang zwischen Dienstvereinbarung und Arbeits-kreis „Sucht am Arbeitsplatz“

Schließlich wurde auch untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen der inner-betrieblichen Dienstvereinbarung und dem Arbeitskreis „Sucht am Arbeitsplatz“ gibt. Die Auswertung ergab, dass Kommu-nen ebenso wie Unternehmen mit einer Dienstvereinbarung häufiger auch einen Arbeitskreis Sucht hatten.

Zusammenhang zwischen Dienstvereinbarung und inner-betrieblicher Suchtberatung

Außerdem wurde der Zusammenhang zwischen der innerbetrieblichen Dienst-vereinbarung und der innerbetrieblichen Suchtberatung signifikant, d.h. Kom-munen und Unternehmen mit einer Dienstvereinbarung haben häufiger auch eine innerbetriebliche Suchtberatung. Auch wenn die vorliegende Untersuchung nicht repräsentativ ist, lässt sich festhalten, dass sich eine Vielzahl von Kommunen und Unternehmen bereits intensiv mit dem Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ be-schäftigen. Sie schließen beispielsweise Be-triebsvereinbarungen ab, bieten Arbeits-kreise wie „Sucht am Arbeitsplatz“ an, ha-ben innerbetriebliche Suchtberatungsstel-len etc.

Vorgehensempfehlungen

Um das Problem „Alkohol am Arbeits-platz“ in den Griff zu bekommen, ist aus

unserer Erfahrung folgende Vorgehens-weise zu empfehlen:

· Erstellung einer Betriebsvereinbarung, die Alkohol am Arbeitsplatz verbietet

· Forderung, dass alle Beschäftigten nüch-tern am Arbeitsplatz erscheinen

· Umdrehung der Beweislast: Bei Ver-dacht auf Alkoholkonsum wird dem Be-troffenen die Möglichkeit gegeben unter freiwilliger Benutzung eines Alkomats das Gegenteil zu beweisen

Allerdings sind noch weitere Aktivitäten, die die Problematik „Alkohol am Arbeits-platz“ angehen, notwendig. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte diesbezüg-lich näher erläutert. Für die Personalführung ist ein konse -quenter und lösungsorientierter Umgang mit alkoholerkrankten Mitarbeitern von zentraler Bedeutung. Denn Führungskräf-te haben die Schwierigkeit, dass sie einer-seits eine arbeitsrechtliche Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern haben, an-dererseits aber dem Betroffenen auch Hilfe anbieten müssen. Außerdem sind Alkoholiker im Sinne des Sozialgesetzbuches krank. Kranke müssen aber alles tun, damit sie wieder gesund werden. Demnach müssen sie die angebo-tenen Hilfsangebote annehmen. Um schließlich den Umgang mit dem Pro-blem „Alkohol am Arbeitsplatz“ zu verbes-sern, müssen zusätzliche Suchtberater und Multiplikatoren trainiert werden und lö-sungsorientierte Mitarbeitergespräche von den Führungskräften durchgeführt werden.

Trainingsveranstaltungen für Multiplikatoren

Von Führungskräften, Personalleiter, Be-triebs-/Personalräte etc. wird viel erwartet. Sie sollen Sensibilität für Probleme der Mitarbeiter besitzen, schwierige Themen ansprechen können, Interventionsgesprä-che führen, Hilfen anbieten und vieles mehr. Um dies zu gewährleisten sind diver-se Trainingsmaßnahmen notwendig. Da-bei sollen die verantwortlichen Personen lernen ihre betriebliche Rolle in Arbeits- und Gesprächssituationen entsprechend wahrzunehmen. Bezüglich der Trainings-maßnahmen sollte man hierbei darauf achten, dass Gespräche geübt werden, sich

FACHBEITRAG

29Sicherheitsingenieur 8/2012

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FACHBEITRAG

30 Sicherheitsingenieur 8/2012

die Personen über den eigenen Standort im Betrieb klar werden, die Beziehung zum abhängigen Mitarbeiter geklärt wird sowie Handlungsblockaden gelöst werden. Als sinnvolle Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit innerbetriebliche Trai-ningsmaßnahmen, die zwei bis drei Tage dauern, bewährt, damit auch Gesprächssitua-tionen trainiert werden können. Bewährt hat sich auch die Hinzuziehung eines tro-ckenen Alkoholikers, der vor der Gruppe einen Erfahrungsbericht abgibt. Erfahrungsgemäß geht dieser Personen-kreis in der Regel sehr schonungslos mit sich und seinen Mitmenschen um. Trocke-ne Alkoholiker berichten oft eindringlich darüber, dass sie früher angesprochen hät-ten werden müssen. Solange sie Druck im Unternehmen bekommen haben waren sie nicht einsichtig.

Das Mitarbeitergespräch

Im Zentrum der Hilfe am Arbeitsplatz steht das Mitarbeitergespräch. Hierbei gilt

der Grundsatz: Je früher und je klarer das Gespräch geführt wird, desto besser ist es für alle Beteiligten. Wichtig ist es hierbei, den Inhalts- und den Beziehungsaspekt des Gespräches zu unterscheiden. Der Be-troffene wird als Person wertgeschätzt, in der Sache wird er jedoch mit Tatsachen, mit seinen Verfehlungen, konfrontiert. Je konkreter die Beobachtungen und die Be-schreibungen des Fehlverhaltens sind um- so weniger wird der Betroffene die Mög-lichkeit haben, sich herauszureden. Alko-holkranke Beschäftige sind krank (im Sin-ne des Sozialgesetzbuches), jeder Kranke hat aber alles zu tun, um wieder gesund zu werden, daher hat er z.B. auch inner-betriebliche Hilfsangebote anzunehmen. In Abbildung 9 wird ein möglicher Ge-sprächsleitfaden dargestellt, der ein struk-turiertes Gespräch ermöglicht. Nach der Philosophie der trockenen Alko-holiker ist es „keine Schande alkoholkrank zu sein, aber eine Schande nichts dagegen zu tun“. Deshalb ist jeder Verantwortliche

Autoren

B. Sc. Psych.

Doris Schuster

E-Mail: schusterdoris

@t-online.de

Dipl.-Psych.

Jürgen Walter,

Jürgen Walter Bera-

tungsgesellschaft für

Arbeit, Umwelt und

Verkehr mbH

im Unternehmen aufgefordert dem Pro-blem „Alkohol am Arbeitsplatz“ (und auch darüber hinaus bezüglich Medikamente und Drogen) im Sinne des Betroffenen und im Sinne des Unternehmens proaktiv entgegenzuwirken. Literatur [1] Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

e.V. Suchtbericht 2010. (www.dhs.de)

[2] ICD-10-WHO Version 2011. Kapitel V –

Psychische und Verhaltensstörungen.

(www.dimdi.de)

[3] Walter, J. (2009). Trainerleitfaden und

174 PowerPoint-Folien „Alkohol, Dro-

gen, Medikamente am Arbeitsplatz“

(www.walter-beratung.de)

Für Unterweisungen zum Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“ gut geeignete Medien: [1] „Huber ist überall!“; 1995 (www.film-

shop.bghm.de à Kategorie: Alkohol)

[2] „Zu Risiken und Nebenwirkungen –

Alkohol und Arbeit“. Ahrens Film, Film-

und Fernsehproduktion; 1997

(www.ahrens-film.de)

[3] „Alkohol am Arbeitsplatz“. Multivision

zum Thema Alkohol. DVD, Jürgen Wal-

ter Beratungsgesellschaft mbH; 2011

(www.walter-beratung.de)

[4] „Restalkohol“. Katholisches Filmwerk

GmbH; 2007 (www.filmwerk.de)

Abb. 9. Darstellung eines Gesprächsleitfadens nach Jürgen Walter (2009).

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Kennen Sie den Unterschied zwischen ei-ner Steuererklärung und einer Gefähr-dungsbeurteilung? Nein? Dann frage ich anders: Was haben eine Steuererklärung und eine Gefährdungsbeurteilung ge-meinsam? Keiner will sie machen, aber man kommt einfach nicht drum herum. Gut, aber was ist nun bitteschön der Unter-schied? Sie kommen noch immer nicht drauf? Ich möchte Ihnen gerne einen Tipp geben: Seit 1996 werden jährlich zig hunderte (es müssten aufgrund der großen Anzahl von Unternehmen in Deutschland eigent-lich mehrere Millionen sein…) von aufwendigen Gefährdungsbe ur -teilungen auf tausende Seiten chlorfrei gebleichten Papiers aus biologischem Urwaldan-bau gedruckt, bevor sie auf nimmer Wiedersehen in dicken Aktenordnern ver-schwinden und – wie die Sieger einer großen RTL-Castingshow – alsbald in Vergessenheit geraten. Als umweltbewusste Fachkraft für Arbeitssicherheit fragen Sie sich am Steuer Ihres Gelän-dewagens auf dem einhundert Meter langen Weg zwischen Ihrem Bürogebäude und der Kantine am Ein-gangstor, ob das wirklich sein muss? Lassen Sie es mich kompliziert ausdrü-cken: Nein! Sie werden mir nun sicherlich ein entrüs-tetes „Äh, aber…!“ zurufen wollen. Schließlich hatten Sie sich nach der auf-regenden ASA-Sitzung gestern Nachmit-tag im richtigen Abstand vor Ihren, mittels Gefährdungsbeurteilung nach Bildschirm-arbeitsverordnung, parallel zum Fenster ausgerichteten Computermonitor gesetzt und in eine allseits bekannte Suchmaschi-

ne den Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ eingetippt. Keine 0,14 Sekunden später hatten Sie die Qual der Wahl, sich zwischen 2.210.000 Ergebnissen entscheiden zu dür-fen. Da gab es kleine und große Datenban-ken, kostenlose und überteuerte Daten-banken, diverse Handlungshilfen, noch di-versere Checklisten, umfangreiche Gefähr-dungskataloge, merkwürdige Merkblätter, noch merkwürdigere Betriebsanweisungen,

Achtung, jetzt wird’s einfach!

Heute: Die Gefährdungsbeurteilung

ben Recht! Wenn eine Gefährdungsbe ur -teilung bei so vielen Einträgen in einer Suchmaschine tatsächlich einfach wäre, hießen Sie Friedrich Merz und hätten be-reits ein ausgeklügeltes Steuerkonzept ent-wickelt, das auf einen Bierdeckel passt. Moment mal… Sie haben es! Das ist der Unterschied zwi-schen einer Steuererklärung und einer Gefährdungsbeurteilung! Die Beurteilung

passt tatsächlich auf einen Bierdeckel. Der Arbeitgeber hat gemäß §5 des

Arbeitsschutzgesetzes „ […] durch eine Beurteilung der für die Be-

schäftigten mit ihrer Arbeit ver-bundenen Gefährdung zu er-mitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes er-forderlich sind.“ Dabei ist es dem Gesetzgeber erst einmal ziemlich gleich-gültig, wie die Gefähr-dungsbeurteilung aussieht.

Wichtig ist, dass sie ge-macht wird und man er-

kennen kann, welches Ziel und welches Ergebnis die Be-

urteilung hat.

Praxistipp: Verwenden Sie bei der An-fertigung Ihrer Gefährdungsbeurteilung

nur frische Blanko-Bierdeckel aus dem Fachhandel. Benutzte Deckel bieten auf-grund der vielen Striche am Rand meist zu wenig Schreibfläche. Diese Deckel sollten, wenn überhaupt, nur in Unternehmen der Bierherstellung zum Einsatz kommen. Be-nutzten Bierdeckeln entströmt nach länge-rer Dokumentationszeit ein unangeneh-mer Geruch, der nur in Brauereien au-thentisch rüberkommt. Ihr Heiko Mittelstaedt

Zwar schöner anzuschauen, aber zur Erstel-lung der Gefährdungsbeurteilung ungeeignet. Bitte verwenden Sie daher Blanko-Bierdeckel!

Foto: Viola Wirth – Fotolia.com

Sammelordner, Fachbücher, Hörbücher, e-books und vermutlich auch ein Videoga-me für eine asiatische Spielkonsole und natürlich ein „App“ für Ihr zartes und apartes Smartphone. Ich weiß, was Sie jetzt denken und Sie ha-

WISSENSWERTES

31Sicherheitsingenieur 8/2012

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Das Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München

widmet sich mit 1.091 Betten und rund 4.500 Mitarbeitern der Kranken-

vers r un der rschun und der ehre. ährlich r tieren rund

55.000 Patienten von der stationären und rund 240.000 Patienten

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abdeckt. Seit 2003 ist das Klinikum rechts der Isar eine Anstalt des

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Auf der diesjährigen Security, die zum zwanzigsten Mal in Essen stattfindet, präsentiert die Kidde Brand- und Explo-sionsschutz GmbH (KBE) vom 25. bis 28. September in Halle 1.0/ Stand 207 ihr umfangreiches Produktportfolio. „Welch zunehmend großen Stellenwert der Brandschutz einnimmt, zeigt alleine die Ausweitung der Security-Aus-stellungsfläche für dieses Thema. KBE wird verschiedene Lösungen zum frühzeitigen Detektieren von Bränden so-wie stationäre Löschsysteme und Konzepte zeigen, die auch für schwierige Anwendungen und Umgebungs-

bedingungen geeignet sind“, er-klärt Dipl.-Ing. Roland Küsters, KBE-Geschäftsführer. Die Besucher der Fachmesse haben somit die Möglichkeit, sich unter anderem über bewährte Löschanlagen wie KD-200 sowie KD-1230 zu infor-mieren. Eine wesentliche Be son -derheit des stationären Löschsys-tem KD-1230 stellt das dabei ver-wendete Löschmittel Novec 1230 von 3M dar. Das Novec 1230 Löschmittel weist ein Ozonzerstö-rungspotential von null auf und ist ein rückstandsfreies, Halon erset-zendes Löschmittel für sensible Umgebungen mit großem An -wendungsbereich. Es löscht Brän-de schnell und ohne Schäden am zu schützenden Objekt zu verursa-chen. Es hinterlässt darüber hinaus keinerlei Rückstände und ermög-licht eine sehr rasche Reinigung nach Auslösung. Auch die Inertgas-Löschanlage Ar-gonite C60 wird dem Fachpubli-kum vorge stellt und überzeugt

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den, die während der Überführung eines Betriebsfahrzeu-ges einen Verkehrsunfall erlitten. Der 3. Senat des LSG hat ausgeführt, dass im Zeitpunkt des Verkehrsunfalles der versicherte Betriebsweg unter-brochen war. Für Betriebswege gilt ebenso wie für Arbeits-wege, dass grundsätzlich nur der direkte Weg zum Ziel ver-sichert ist. Ein Umweg ist nur dann versichert, wenn für ihn betriebliche Gründe maßgeblich gewesen sind. Die Klä-ger fuhren zum Zeitpunkt des Unfalls aus persönlichen Gründen in die entgegengesetzte Richtung des Betriebs-zieles. Sie hatten sich nämlich durch eine Unterhaltung ablenken lassen. Der Abweg wurde durch die Unachtsam-keit der Kläger und nicht aus betrieblichen Gründen ver-anlasst. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger in Kerken (Kreis Kleve) ein Fahrzeug für ein Mietwagen- und Transport-unternehmen erworben und sollten dies an den Betriebs-sitz nach Uslar überführen. Die Kläger hatten sich aber verfahren und entschieden, die Autobahn Richtung Köln zu nehmen, um von dort aus die ihnen bekannte Strecke Richtung Dortmund zu befahren. Allerdings fuhren Sie am Autobahnkreuz Köln-Nord nicht Richtung Dort-mund, sondern in entgegengesetzte südliche Richtung. Auf dieser Strecke ereignete sich dann der Unfall, bei dem die Klägerin leicht und der Kläger erheblich (Verlust des linken Armes) verletzt wurde. Das Landessozialgericht führte weiter aus, dass jedenfalls die Abfahrt am Kreuz Köln-Nord in südliche Richtung eine deutliche Zäsur im Geschehensablauf darstellte. Die Kläger haben sich dann nicht weiter (über einen Umweg) in Richtung Uslar bewegt, sondern in die entgegengesetz-te Richtung, so dass sie eine Schleife hätten fahren müssen, um wieder in ihre eigentliche betriebsbezogene Fahrtrich-tung zu gelangen. Der Abweg beruhte auch nicht auf äußeren Umständen wie z.B. Dunkelheit, Nebelbildung, mangelhafte Beschilderung oder Ähnlichem. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Februar 2012 – L 3 U 151/08

Nur Um- und Abwege aus betrieblichen Gründen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung Foto: Sandor Jackal – Fotolia.com

Aktuelles Urteil

Immer versichert bei Betriebswegen?

Versicherte fallen nicht mehr unter den Schutz der gesetz-lichen Unfallversicherung, wenn sie sich auf einem Be-triebsweg – abgelenkt durch eine Unterhaltung – auf ei-nen Weg begeben, der in entgegengesetzter Richtung zum Betriebsziel liegt. Dies hat das Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen (LSG) im Falle zweier Kläger entschie-

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Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV

Beispiel Fahrlehrerausbildung Edgar Rudolph, Andreas Nawroth

Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 sind vom Arbeitgeber die mit einer Arbeit verbun-denen Gefährdungen zu beurteilen. Dies bedingt auch, wie z.B. in § 3 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gefordert wird, ei-ne stete Anpassung an die sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen. Dies muss notwendiger Weise in einer geeigneten, auf die aktuelle Situation abgestellt, zugänglichen Dokumentation für Betroffene wie Interessierte nachvollziehbar sein. Der Fachartikel zeigt anhand einer Auswertung von Messungen wie zweck-mäßig es ist, stets die aktuelle Arbeitsplatzsituation zu verfolgen. So kann, wie in diesem Fall beispielhaft dargelegt, aufgezeigt werden, dass für eingesetzte Be-triebsmittel entsprechend deren Weiterentwicklung Verbesserungen im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter bewirkt wurden.

Zur Förderung der Sicherheit und Ge-sundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sind geeignete Maßnahmen zu treffen und weiter zu entwickeln. Dies ist grundsätz-

lich erforderlich, um den nach den gesetz-lichen Bestimmungen anzustrebenden Ar-beitsschutz erreichen zu können. Damit die Gefährdungsfaktoren eingeordnet

werden können, sind (Gesundheits-) Sta-tistiken durchaus hilfreich. Werden ent-sprechende Statistiken bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen einbezogen, lässt sich

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35Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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schnell abschätzen, ob gesundheitliche Ri-siken in einem Rahmen auftreten, wie er üblich ist oder ob besondere Merkmale be-züglich der Gefährdungen vorliegen. Der hohe Stellenwert für den Arbeits-schutz ergibt sich nicht zuletzt durch die Anforderung, geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach dem Stand der Tech-nik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu er-mitteln. Dabei soll der Maxime entspro-chen werden, die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren zu minimieren.

Erneute, und erweiterte Beurteilung

Im Rahmen einer Arbeitsschutz-ausschusssitzung wurde in dem hier zu Grunde liegenden Fall die Notwendigkeit festgestellt, den Arbeitsbereich der Fahrschule nach den aktuellsten Gesichts-punkten erneut einer Beurteilung zu unterziehen. Ziel war hierbei einen Eindruck zur Wirksamkeit des Arbeitsschutzes und Erkennt-nisse über mögliches Verbes-serungspotential zu gewinnen, das es in Verbindung mit der Fortentwicklung des Standes der Technik zu nutzen gilt. Das Führungspersonal in Garan-tenstellung benötigt Informatio-nen, um hinsichtlich des Arbeits-schutzes den gesetzlichen Ver-pflichtungen nach §§ 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

nach kommen zu können. Zur Gewinnung nützlicher Informationen sollte nun eine erweiterte Gefährdungsbeurteilung die-nen. Dazu sollten Gefährdungsfakto ren detaillierter erfasst und hinsichtlich ihrer Schwere (Art und Umfang des möglichen Schadens) bewertet werden.[1] Grundsätz-lich geht es darum, in dem Bemühen nicht nach zu lassen, einen weiteren Schritt in Richtung Gesunderhaltung der Mitarbei-ter – idealisiert als Zustand des vollständi-gen physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens – zu gehen. Zu Beginn wurde das Arbeitssystem aktu-

ell beschrieben und abgegrenzt. Durch ei-ne anschließende Zerlegung der fahrprak-tischen Ausbildung in Teiltätigkeiten sollte eine Basis geschaffen werden, um auch bis dahin verdeckte Gefährdungen ermitteln zu können. Durch Befragung der Ausbil-der, Messungen, Auswertung vorhandener Gefährdungsbeurteilungen und der Teil-nahme an der fahrpraktischen Ausbildung Klasse B (Kfz bis 3,5 t mit Anhänger) und CE (LKW mit Anhänger) wurden die auf-tretenden Gefährdungsfaktoren auch in Bezug auf die Entwicklung seit der letzten Beurteilung erfasst. Ergänzend dazu wur-de die Expositionszeit festgehalten. Wäh-rend der Analyse wurden zu 9 Gefähr-dungsfaktoren 27 potentielle Gefährdun-gen festgestellt.

Gefährdungsfaktor Lärm

Seitens der Aufsichtperson für Arbeits-sicherheit und technischen Umweltschutz wurden exemplarisch in eigener Regie Messungen von Lärm und Ganzkörper-vibrationen durchgeführt, um diese dann den Aussagen von erfahrenen Fahrlehrer-ausbildern über Rückenleiden und beein-trächtigtem Hörvermögen gegenüber stel-len zu können. Für diesen Teil der Gefähr-dungsanalyse stand ein neuwertiges Mess-geräte zur Verfügung, mit dem gleichzeitig

Abb. 2: Häufigkeit von Gefährdungsfaktoren

Abb. 1: Prozentuale Verteilung von Krankheiten und Beschwerden Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

FACHBEITRAG

36 Sicherheitsingenieur 8/2012

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Ganzköperschwingungen und Lärmbelas-tung erfasst werden können. Für die Gefahrenquelle Lärm wurde als maßgeblich das Ausbildungsfahrzeug, an-dere Verkehrsteilnehmer und der all-gemeine Straßenverkehr identifiziert. Ein-hergehend mit der Güte der Geräusch-dämmung im Fahrzeug und zeitweise offe-ner Seitenscheibe führt dies zur Belastung des Gehörs infolge eines dauerhaft hohen Lärmpegels bei einer Expositionszeit von ca. 360 Minuten am Tag. Auf Grund mög-licher irreversible Gehörschäden und Kreislaufprobleme durch extraaurale Be-lastung erfolgt die Einstufung der Scha-densschwere in Stufe 4 – schwere Folgen. Die Auswirkungen des Lärms auf das menschliche Gehör werden anhand eines Lärmexpositionspegels (L

Ex,8h) bestimmt.

Der Lärmexpositionspegel wird entspre-chend der VDI-Richtlinie 2058 bzw. der DIN 45645–2 aus den gemessenen äquiva-lenten Dauerschallpegeln (L

eq) und den

entsprechenden Expositionszeiten berech-net. Im Rahmen der Untersuchungen wur-den ein Wert für L

eq von 76 dB(A) bezie-

hungsweise LpC,peak

von 119 dB(C) ermit-telt. Damit konnte festgestellt werden, dass sich die Fahrzeughersteller – ganz im Sinne von § 7 LärmVibrationsArbSchV – auf ei-nem guten Weg zur Verhinderung von

Lärmemission am Entstehungsort befin-den bzw. eine hinreichende Minderung des Lärms nach entsprechender Gestal-tung dieser Arbeitsumgebung zu verzeich-nen ist. In Verbindung mit den hier zu Grunde liegenden Lärmbelastungen kann prognostiziert werden, dass eine Lärm-schwerhörigkeit nicht zu erwarten ist. Da das Grenzrisiko[2] nach § 6 LärmVibra-tionsArbSchV (untere Auslösewerte: L

EX,ah=80 dB(A) bzw. L

pC,peak=135 dB(C))

erfreulicherweise deutlich unterschritten

wurde, konnte festgestellt werden, dass ein Erreichen der Werte erst bei einer Expositi-onszeit von mehr als 12 Stunden zu erwar-tet sein wird. Damit liegt nach dem Ergeb-nis der Risikobewertung im Bereich Lärm kein Handlungsbedarf vor.

Gefährdungsfaktor Vibration

Das hinsichtlich der Ganzkörpervibration zu beurteilende System besteht in erster Li-nie aus dem Fahrzeug mit seinen spezi-fischen Dämpfungseigenschaften und dem Fahrbahnbelag. Die maßgebliche Be-lastung des Skeletts resultiert in diesem System aus der Schwingungsübertragung und den sich ergebenden Stößen. Schäden am Halteapparat werden zudem durch die Expositionszeit von ca. 360 Minuten am Tag begünstigt. Dem entgegen wirken die schwingungsdämpfenden Sitze, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schä-den verringern können. Die Beurteilung der humanrelevanten Schwingungsbelastung erfolgte nach dem Bewertungsmodell der VDI 2057[3] in Ver-bindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrati-onsArbSchV in der Fassung vom 19.07.2010). Bewertet wurden die Mess-ergebnisse nach der internationalen Norm ISO 2631–1 von 1997 sowie der EU Richt-

linie 2002/44/EG. Die Belas-tungsbestimmung erfolgte un-mittelbar auf dem Sitz jeweils in drei Richtungen, wobei nach DIN EN 1032 der Wert in z-Richtung (s. Abb. 4) als dominierend ange-sehen werden kann. Die ermittelten Messergebnisse zeigten Beschleunigungswerte von a

w<0,21 m/s². Die daraus er-

rechneten Zeiten bis zum Errei-chen der Auslöse- und Expositi-onsgrenzwerte liegen dement-sprechend hoch. Ein Erreichen des Auslösewertes wird erst bei einer Fahrzeit von mehr als 8 Stunden zu erwarten sein. D. h., die Grenzwerte[4] für Vibrations-belastungen nach § 9 LärmVibra-tionsArbSchV (Auslösewert A(8)=0,5 m/s² bzw. A(8)

x&y=1,15

m/s² und A(8)z=0,8 m/s²) werden

Abb. 4: Orthogonale Richtungen für die Beschleunigungsmessung (sitzend) [5]

Abb. 3: Pegelverlauf während der Ausbildungsfahrt

FACHBEITRAG

37Sicherheitsingenieur 8/2012

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nicht erreicht. Insofern ist das Risiko, ei-nen Skelettschaden durch Ganzkörper-Vi-brationen im vorliegenden Arbeitssystem zu erleiden, als sehr gering einzustufen. Durch das Ergebnis der Risikobewertung ergibt sich, dass keine gesundheitliche Be-einträchtigung durch Ganzkörperschwin-gungen zu erwarten ist.

Wechselwirkungen und Konsequenzen

Der untersuchte Fahrschulaus-bildungsbetrieb setzt seit ca. 6 Jahren konsequent modernste Fahrzeuge ein, welche einem zweijährigen Regenerationszy klus unterliegen. Somit hat sich auch die Arbeitsumgebung stetig ver-ändert und die geschilderten Rückenprobleme und Schäden durch Lärmbelastung bei erfah-renen Ausbildern können daher Ereignissen in der Vergangenheit zugeordnet werden. Um diesen Eindruck zu überprüfen, wurden archivierte Messergebnisse von Vibrationsmessungen bei älteren LKW-Modellen (Abb. 6) heran-gezogen. Die tendenzielle Abnahme der Vibrationswerte unterstreicht die Vermutung, dass die erfahrenen

Ausbilder ihre Rückenleiden der langjähri-gen Arbeit auf alten Fahrschulfahrzeugen zu „verdanken“ haben. Auch wenn dies die betroffenen Kollegen kaum trösten kann, so sind die Arbeitsbedingungen für die Nachwuchskräfte hinsichtlich der Vibrati-onsproblematik nachhaltig verbessert worden, was einen wichtigen Schritt in Richtung Gesundheit der Mitarbeiter be-deutet.

Allgemeine Bewertung vor-handener Messergebnisse

Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten. Zahlreiche Ergebnisse von Messungen zur Überprüfung der Einhaltung der LärmVibrati-onsArbSchV der vergangenen zwei Jahre zeigen, dass teilweise noch große Defizite vorliegen und die Fahrschulfahrzeuge so-mit eine rühmliche Ausnahme sind. Dies zeigt eine Auswertung über alle bisher durchgeführten Messungen im Bereich der Wehr-bereichsverwaltung in Nord-rhein-Westfalen. Mit den bislang an vorhandenen Arbeitsgeräten durchgeführten Messungen wurde ersichtlich, für welche Arbeitsgeräte ein erhebli-

cher Nachbesserungsbedarf besteht. Im Falle der in dieser Untersuchung verfügba-ren Arbeitsgeräte ist insbesondere auffäl-lig, dass einerseits die Grenzwerte nicht er-reicht und andererseits deutlich über-schritten werden und bei der Auswahl ent-sprechende Kriterien anzuwenden sind. Lärmbelastungen lassen sich durch orga-nisatorische Maßnahmen und Nutzung von PSA in geeigneter Weise verringern.

Abb. 5: Beschleunigungswerte

Abb. 6: Entwicklung Messergebnisse Vibration; Quelle: INAIL[6]

38 Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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Dagegen sind Schutzmaßnahmen im Be-reich der Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibration tendenziell schwieriger umzu-setzen. Als vorrangige Maßnahme gilt es daher, die betreffenden Expositionszeiten zu verringern. Jedoch sollte eine tech-nische Lösung des Vibrationsproblems das Ziel aller Bemühungen bleiben (TOP-Prinzip). Das Beispiel der Fahrlehrerausbildung zeigt den gesundheitlichen Nutzen, der sich aus einer fortlaufenden technischen Entwicklung gewinnen lässt. Durch die Vorgaben der LärmVibrationsArbSchV wurden zweckmäßige Zielvorgaben aufge-stellt. Grundsätzlich werden Hersteller durch die Maschinenrichtlinie aufgefor-dert, Werte für die Schwingungsgefähr-dungen ihrer Maschinen und Fahrzeuge anzugeben. Ziel sollte es sein, anhand der Begleitdokumente unmittelbar verwertba-re Informationen zu Schwingungsemissio-nen zu erhalten. Dieser Weg muss seitens der Hersteller noch konsequenter be-schritten werden, so dass hinreichende Daten zur Bewertung nach der Lärm-VibrationsArbSchV zur Verfügung stehen und damit zeitintensive Messungen als-bald der Vergangenheit angehören.

Demnach lässt sich für den hier aufgezeig-ten Bereich veranschaulichen, wie sich die Bewertungsmaßstäbe und die Beurtei-lungsmöglichkeiten erheblich weiter ent-wickelt haben und entsprechend differen-zierte Aussagen ermöglichen. Literatur/Quellen: [1] S. Kirchberg, M. Kittelmann, B. Matsch-

ke Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung.

Handbuch für Arbeitsschutzfachleute 1. Auf-

lage. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW

Verlag für neue Wissenschaft GmbH 2010.

[2] F. Kalberlah, M. Bloser, C. Wachholz:

Toleranz- und Akzeptanzschwelle für

Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz.

Dortmund: Bundesanstalt für Arbeits-

schutz und Arbeitsmedizin 2005

[3] VDI – Richtlinie 2057 ( 09.2002 ). Ein-

wirkung mechanischer Schwingungen

auf den Menschen, Beurteilung ( Blatt 3).

VDI Verlag Düsseldorf

[4] Epidemiologische Studie „Ganzkörper-

vibration“. Verbund-Forschungsvor-

haben des Hauptverbandes der gewerb-

lichen Berufsgenossenschaften.

Abschlussbericht ( 1999 )

[5] EU-Handbuch GKV, im Auftrag der

Europäischen Kommission, Generaldi-

rektion Beschäftigung, soziale Angele-

genheiten und Chancengleichheit (2007)

[6] Banca dati Vibrazioni der INAIL (Institu-

to NAzionale per l’assicurazione contro

gli Infortuni sul Lavoro)

Autoren

Edgar Rudolph

Wehrbereichs -

verwaltung West

Dezernat WR 7

E-mail: [email protected]

Andreas Nawroth

Wehrbereichs-

verwaltung West

Dezernat WR 7

E-mail:

AndreasNawroth

@bundeswehr.org

Abb. 7: Vibrations- und Lärmmessun-gen an Arbeitsgerä-ten und Fahrzeugen; Quelle: WBV West

39Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

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Für Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellt sich immer wie-der die Frage, wie ein Fahrplan für die Be-seitigung von Lärm aussehen kann. Hier soll ein Überblick über die zu treffenden Entscheidungen gegeben werden. Die aktuelle gesetzliche Regelung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist hier kurz dargestellt:

Präventionsmaßnahmen

Aus der neuen Arbeitsschutzverordnung ergeben sich folgende Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen:

· unterer Auslösewert: Tageslärmexpo-sitionspegel L, EX, 8h = 80 dB(A)

· oberer Auslösewert: Tageslärmexpositi-onspegel L, EX, 8h = 85 dB(A)

In Abhängigkeit von der Lärmexposition sind vom Unternehmen zwingend Maß-nahmen zu ergreifen. Ab einem durch-schnittlichen Lärmpegel von über 85 dB(A) ist das Unternehmen verpflichtet ein Lärmminderungsprogramm auf-zustellen und durchzuführen. Dabei sollte nach der vorgeschriebenen Reihenfolge TOP agiert werden:

Bereits seit mehr als fünf Jahren ist in Deutschland die Lärm-und-Vibrations- Arbeitsschutzverordnung geltendes Gesetz, doch Lärm ist nach wie vor ein Problem in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens. Ob eine schlechte Akustik im Klassenraum, laute Produktionshallen oder nervende Großraumbüros. Lärm ist immer noch einer der größten Störfaktoren unserer Zeit.

FACHBEITRAG

40 Sicherheitsingenieur 8/2012

Lärmschutz

Ein nicht leiser werdendes Thema Dipl.-Kfm. Ulrich Hausdorf

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· Technische Lösungen, z.B. raumakus-tische Maßnahmen (z.B. Deckenlösung über Baffeln) oder Kapselungen unmit-telbar an den Maschinen

· Organisatorische Maßnahmen, z.B. Mit-arbeiter rotieren, so dass Sie nur kurze Zeiten in lärmintensiven Bereichen ver-bringen

· Persönliche Schutzmaßnahmen, d.h. ge-eignete Gehörschützer

Deutlich wird, dass der Einsatz des persön-lichen Gehörschutzes erst als letzte Schutz-maßnahme aufgeführt ist. Ziel ist es, dass Mitarbeiter ohne persönlichen Gehör-schutz an Ihrem Arbeitsplatz über 8 Stun-den tätig sein können, ohne gesundheitli-chen Schäden davon zu tragen. Dass dies nicht immer möglich ist, steht außer Frage. Trotzdem ist es die Pflicht der Unterneh-men, zunächst alle technischen Möglich-keiten der Lärmreduzierung zu ergreifen.

Aufgabe vor einer Akustik-/ Lärmschutzmaßnahme

Zunächst ist durch den Sifa/FaSi im Unter-nehmen eine Gefährdungsbeurteilung durch -

zuführen. Dabei sind mögliche Lärmberei-che aufzunehmen und zu kennzeichnen. Bevor mit der Planung einer Akustik-/Lärmschutzmaßnahme begonnen wird, sollte auf jeden Fall eine Lärmmessung durchgeführt werden und ein Lärmkatas-ter eingerichtet werden. Dabei sind die Schalldruckpegel in den Frequenzen zu messen, möglichst in einem breiten Frequenzbereich, um auch mögli-che tieffrequente Störquellen zu ermitteln. Die meisten Messgeräte der Klasse 1 zeich-nen in einem Bereich von 20 bis 20.000 Hz auf. In der Praxis werden in den meisten Fällen Frequenzen in den Bereichen 63 Hz bis 5 kHz ausgewertet und für die weitere Planung genutzt. Die Messung der Schall-pegel sollte im normalen Produktionsbe trieb oder der täglichen Bürosituation erfolgen und nicht irgendwelche Spitzen darstellen. Weiterhin ist die Messung der Nachhallzeit wichtig. Diese kann nur bei äußerster Ru-he aufgenommen werden, ist aber von gro-ßer Bedeutung. Mit der Nachhallzeit wird die akustische Ist-Situation in der Produk-tionshalle bzw. des Raumes ermittelt.

Diese Messdaten sind die notwendige Grundlage für die Planung einer Akustik-/Lärmschutzmaßnahme. Sofern die Mes-sungen nicht selbst durchgeführt werden können, ist ein externer Fachbetrieb zu Rate zu ziehen. Neben den Messungen sind die Raumma-ße, Raumvolumen sowie die Materialien der Raumbegrenzungsflächen Decke, Bo-den, Wände notwendig für die Planung. Auch für eine Dimensionierung einer Kapselung sind diese Daten grundlegend. Hier trennt sich übrigens die Spreu vom Weizen unter den sogenannten Fachbe -trieben. Wichtig sind die Vorlage von Prüf-zeugnissen der Produkte und die Erklä-rung des Prüfzeugnisses. Fragen an den Berater bzw. Projektleiter zeigen seine tat-sächliche Fachkompetenz.

Planung und Umsetzung der Maßnahme

Neben den Messungen im Vorfeld der Pla-nung sind die typischen Fragestellungen bei der Umsetzung wichtig. Ist eine Kapse-lung möglich oder notwendig? Lässt sich

FACHBEITRAG

41Sicherheitsingenieur 8/2012

Abb. 2: Flächenabsorber

Abb. 1: Raumakustische Maßnahme

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eine Teilkapselung realisieren? Sollen Ru-hezonen für Mitarbeiter in einer Halle ge-schaffen werden oder ist aufgrund der Gegebenheiten nur eine raumakustische Maßnahme möglich? Beispiele für die unterschiedlichen An-wendungen sind auf den folgenden Abbil-dungen zu sehen. Abbildungen 1 zeigt eine raumakustische Maßnahme mit Baffeln unter der Decke und Schallschutzmatten im Wandbereich. Reduzierungen von 3–5 dB(A) sind realistisch sowie eine Halbie-rung der Nachhallzeit. Bei Absorberbaffeln ist auf die Reihen-abstände zwischen den Baffeln, die Brand-klasse und dem tatsächlichem Absorpti-onsgrad zu achten. Entsprechende Prüf-zeugnisse müssen vorliegen und auch dem System entsprechen. Für raumakustische Maßnahmen bieten sich in Produktionshallen Flächenabsor-ber, Schallschutzvorhänge oder Schall-schutzmatten an, mit denen große schall-absorbierende bzw. schalldämmende Flä-chen geschaffen werden. In großen Pro-duktionshallen bieten sich Flächenabsor-ber als Wandelemente an. Hohe Absorpti-on über ein breites Frequenzband ver-schafft eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation. Abbildungen 2 zeigt ein

Beispiel für Flächenabsorber mit einer Abmessung von 5.000 x 1.000 x 100 mm. Bei Kapselungen kommt es sehr darauf an, dass diese entsprechend den Anforderun-gen dimensioniert werden, d.h., dass Wandstärken sowie Abstände zur Lärm-quelle und Raumumgebung aufeinander abgestimmt werden. Messungen zeigen, in welchen Frequenzen die Hauptlärmquel-len sind, ob in tiefen Frequenzen oder mit-tel- bis hohen Frequenzen. Insbesondere bei tiefen Frequenzen muss sehr auf die Ausführung der Kapselwandung geachtet werden. Für den Fachmann eine kurze Rechenauf-gabe, für den Kunden entscheidend für sei-ne Investitionsbereitschaft. Fragen Sie auch nach dem Kosten-Nutzen-Faktor, um die Investitionssumme in ein Verhält-nis von Kosten je Mitarbeiter und dB-Re-duzierung zu erhalten. Ein Beispiel für eine Schallschutzkapsel ist auf Abbildungen 3 zu sehen. Ein weiterer häufiger Anwendungsfall ist der Mitarbeiterschutz in Produktionshal-len durch eine Raum-in-Raum-Lösung. Beispiele sind Meisterkabinen oder Auf-enthaltsräume in lauten Produktionsbe -reichen. Wenn Lärmpegel in der Halle bei über 85 dB(A) liegen und technische Maß-

nahmen an den Lärmverursachern tech-nisch nicht möglich sind, können Kabinen, wie auf Abbildungen 4 zu sehen, aufgestellt werden. Je nach Schallpegel und Frequenz-spektrum können so Einfü gungs dämm -werte von über 30 dB erreicht werden.

Fazit:

Entscheidend für den Erfolg einer schall-reduzierenden Maßnahme ist die kom-petente Beratung vor Ort, die Flexibilität und Innovationskraft des Anbieters schall-reduzierender Produkte und die Investiti-onsbereitschaft des Unternehmens. Denn festzuhalten bleibt: Lärm macht krank! Aber: Es gibt Lösungen gegen Lärm!

Autor

Dipl.-Kfm.

Ulrich Hausdorf

Vertrieb Schallschutz

und Raumakustik

Jansen Maritim GmbH & Co. KG

www.jansenmaritim.com

FACHBEITRAG

42 Sicherheitsingenieur 8/2012

Abb. 3: Schallschutzkapsel Abb. 4: Schallschutzkabine

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3. Symposium zur Gestaltung der Arbeit20. und 21. Februar 2013Dornier Museum, Friedrichshafen

Information und Teilnahmeunterlagen*:

European Office AcademyMartina LangenstückTelefon +49 6221 6446-39Fax +49 6221 [email protected]

Das Symposium zur Gestaltung der Arbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Facetten der (Büro-)Arbeitswelt. Das Symposium zeigt Wege auf, wie sich eine erstrebenswerte Lebens- und Arbeitswelt gestalten lässt, informiert über Trends und aktuelle Entwicklungen und liefert konkrete Handlungsansätze für eine zukunftsorientierte Arbeitsgestaltung.Das Ineinandergreifen von wissenschaftlichen Erkenntnissen und aktuellen Praxisbeispielen aus der Wirtschaft bildet das Fundament dieser hochkarätigen Veranstaltung.

www.symposium-arbeit.de

Das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung GmbH, iafob deutschland, beschäftigt sich mit den Problemstellungen einer sich beständig verändernden Arbeitswelt und versteht sich dabei als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

* Die Teilnehmergebühr beträgt 1.600 Euro. Darin enthalten sind: Kaffee/Tee und Erfrischungsgetränke während der gesamten Veranstaltung, Mittagsimbiss am 21. Februar 2013 sowie die Abendveranstaltung inkl. Verpflegung.Frühbucher bis zum 30.09.2012 zahlen 1.400 Euro.Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wirtschaftlicher Erfolg braucht eine gesunde Arbeitskultur!

Medienpartner:

European Office Academy ist eine Unternehmung der Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH • Vangerowstraße 14/1 • 69115 Heidelberg • www.eoaweb.eu

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44 Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

Der geschichtliche Rückblick zeigt, dass es Staaten gab, die mehr als 500 Jahre lang ih-ren Erfolg halten konnten. Das hieße, die EU würde bis mindestens 2457 bestehen. Das kann aber nicht das Ziel sein. Ange-strebt werden soll der Fortbestand des ge-einten Europas in einer immer besseren Welt ohne Datumsbegrenzung. Welche Schritte sind dafür erforderlich? Sieben Vorschläge: Der wichtigste ist, Europas Menschen dau-erhaft davon zu überzeugen, wie wichtig das geeinte Europa für ihr Leben und ihre Zukunft ist ,und dass sie sich aktiv an sei-ner Fortentwicklung beteiligen. Wie kann dies erreicht werden? Wer einmal vor dem historischen Nieder-waldenkmal über Rüdesheim am Rhein gestanden hat, kann ermessen welche Jahr-tausendleistung es bedeutet, aus ehemali-gen Erzfeinden und nach schrecklichen Kriegen Freunde in einem einigen Europa zu gewinnen. Das nach dem Krieg gegen Frankreich 1871 beschlossene und 1883 eingeweihte heroische Denkmal verkör-perte einerseits den Sieg über den Erzfeind Frankreich und anderseits den deutschen Nationalstaatsgedanken. Auch an anderen Orten in Deutschland sah es nicht weniger heroisch aus. So steht auf dem Grabstein des Ehrenbürgers von Bad Tölz, Johann Nepomuk Sepp: „ Der Tod ist ewiges Weltgesetz, doch leichter ist

gestorben, seit Elsaß-Lothringen mit Metz und Straßburg wir erworben“. Auch im 1. und 2. Weltkrieg galt Frankreich als Feind. Nach diesen beiden von deutschen Politi-kern entfachten Weltbränden war die deutsch-französische Aussöhnung und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutsch-land in die Montanunion und dann die EWG der wichtigste Schritt. Es hätte auch anders kommen können. Durch kluge Politik, so sieht man, kann aus Feindschaft Freundschaft entstehen. Seit 67 Jahren ist dadurch Frieden in Europa. Eine starke EU kann ihr Gewicht auch zur Entspannung in heutigen Konflikt- und Kriegsregionen der Welt besser einsetzen als Einzelstaaten. Die zweite Grundlage ist die Sicherung von Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit durch und in Europa. Die EU ist mit ihren demnächst mit Kroatien 28 Mitgliedslän-dern und über 500 Millionen Einwohnern der mit Abstand größte und leistungs-fähigste Wirtschaftsraum der Welt. Es är-gert mich, wenn selbst hochbezahlte Fern-sehmoderatorinnen im deutschen Fernse-hen darüber plappern, dass die USA an erster Stelle lägen, dann Japan und China kämen und dann lange nichts. Sie reden uns schlecht. Die Wahrheit ist, dass die EU mit gut 13 Billionen Euro (13.000000000000 Euro) weit vor den USA mit etwa 9 Billionen

Euro (9.000000000000 Euro) Bruttoin -lands produkt (BIP) liegen. Möglich ist dies auch durch den großen gemeinsamen Binnenmarkt der EU und ihre Export-erfolge. Den erworbenen Reichtum gerecht zu ver-teilen ist in unserer europäischen Leis-tungsgesellschaft genauso wichtig, wie in zu erlangen. Es gibt sowohl was den wirtschaftlichen Erfolg als auch die soziale Gerechtigkeit anbetrifft in der EU ein Nord-Süd-Gefälle. Dieses hängt nicht nur mit den höheren Durchschnittstemperaturen im Süden zu-sammen. Am „nordischen Modell“ der skandinavischen Staaten kann man ab -lesen, wie Anpassungen an die globalen Wirtschaftsveränderungen gelingen kön-nen. Soziale Gerechtigkeit, hohe Löhne, ein starker öffentlicher Sektor und gute soziale Sicherung mit Leistungsanreizen führen zu wirtschaftlicher Stärke und niedriger Arbeitslosigkeit. Im nordischen Modell besitzt auch der Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert. Wesentliche Grundlage ist auch eine gut funktionieren-de rechtsstaatliche öffentliche Verwaltung. Eng mit dem zweiten Überzeugungspunkt für die EU hängt der dritte, die Sicherung der Innovationsfähigkeit der EU durch Bildung und Wissenschaft zusammen.

Wenn wir es zulassen, dass sich die Gewichte in der globalen Welt weg von Europa verschieben, steht unsere Zukunft auf dem Spiel. Dank der Europäischen Einigung können wir heute noch gut im globalen Wettbewerb bestehen. Im europäischen Einigungsprozess ist seit der EU-Gründung 1957 viel erreicht worden. Was ist jetzt zu tun, um den Erfolg zu sichern?

Viel erreicht – viel zu tun!

Wohin geht Europa? Ministerialrat Peter H. Niederelz

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45Sicherheitsingenieur 8/2012

FACHBEITRAG

Erhebliche Anstrengungen in Aus- und Weiterbildung legen die Grundlage für er-folgreiche wissenschaftliche Arbeiten und konkret nutzbare Forschungsergebnisse. Dies sichert den Erfolg im internationalen Markt und entsprechend Arbeitsplätze in der EU. Deren Produkte müssen in erster Linie im Höher- und Hochpreissektor liegen. Sie zu entwickelt und ständig zu verbes-sern ist die Aufgabe, der auch das nächste im Jahr 2014 anlaufende 8. EU-Forschungs-rahmenprogramm Horizon dienen soll. Es wird mit 87 Milliarden Euro bis 2020 fast doppelt so stark sein, wie sein Vorgänger und gliedert sich in die drei Prioritäten

· Exzellente Wissenschaft

· Industrielle Führungsrolle

· Gesellschaftliche Herausforderungen. Der vierte Vorschlag bezieht sich auf die gemeinschaftlichen Anstrengungen der EU zur Sicherung der Lebensgrundlagen und zum Schutz der Umwelt. Es liegt auf der Hand, dass weder Klimaveränderun-gen, noch Auswirkungen von Störfällen in technischen Großanlagen vor nationalen Grenzen Halt machen. Europäisch lassen sich grenzüberschreitende Umweltproble-me besser lösen und europäisch ist die Ein-flussnahme auf den globalen Umwelt-schutz eindeutig leichter.

Europa kann in der Welt umso mehr positiv auf die Erhaltung der Lebens-

grundlagen einwirken, wenn es bei sich selbst dazu seine Hausaufgaben gemacht hat. Punkt fünf ist die Sicherung der Energie-zukunft der EU durch technologische Ent-wicklungen und kluge Zusammenarbeit. Nach der Katastrophe von Fukushima spä-testens wissen wir, dass die Atomenergie keine Lösung ist. Deutschland wird die Energiewende schaffen und kann damit beispielgebend wirken. Jede Region in der EU muss ihre speziellen Voraussetzungen für eine dauerhafte und sichere Energie-

versorgung nutzen und sich damit am euro-päischen Energieverbundnetz beteiligen. Wir müssen auch den Zusammenhang zwischen Klimaveränderung und Energie-verbrauch berücksichtigen. Negative mensch-liche Einflüsse müssen eingedämmt wer-den und darüber hinaus muss der Anpas-sungsprozess an Klimaveränderungen ,die es seit Bestehen der Erde gibt, organisiert werden. Wird es wärmer, was in den letzten hundert Jahren messbar der Fall war, kann der Energieverbrauch für die Raumhei-zung sinken. Da der Energieanteil, der für Heizungszecke verbraucht wird, in der EU bei rund 40 Prozent liegt, besteht darin ein hohes Energiesparpotenzial. Europa soll in Zukunft soweit es geht ener-gieautark werden. Auf eine langfristig si-chere Energieversorgung sind wir beinahe so stark angewiesen wie auf Trinkwasser. Sich auf diesen Feldern von Importen ab-hängig zu machen, wäre ein großer Fehler. Dennoch sollte die EU auch im Energiebe-reich mit den globalen Partnern gut zu-sammenarbeiten. Warum nicht Solarener-gie im sonnenreichen Afrika technisch intelligent erzeugen und nach Europa bringen? Das geht natürlich nur dann gut, wenn auch die Menschen in Afrika davon profitieren. Sechster Punkt ist der wirksame Schutz der Verbraucher und die Stärkung ihrer

Rechte in und durch die EU. Hier hat die EU schon viel erreicht. Mobiles Telefonie-ren, Flugreisen, transnationaler Geldver-kehr - all das wäre ohne die gesetzlichen Regeln der EU für die Verbraucher viel teu-rer. Auch hat die EU die Garantiezeit bei technischen Geräten im Sinne der Ver-braucher von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. Verbraucherschutz ist aber noch mehr. Es geht darum, das Individuum in seinen Rechten gegenüber großen Anbietern und deren Werbung auf allen Ebenen zu schützen. Dies führt zum siebten Punk, die persönli-che Freiheit jedes Einzelnen, die durch die EU immer größer werden kann. Und mit diesem Punkt schließt sich der Kreis zum ersten. Willy Brand, der große deutsche Bundes-kanzler und Europäer hat einmal gesagt: „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles andere nichts“. Gemeint hat er die Freiheit, die durch Gewaltherrschaft und Krieg zuerst bedroht ist. Europas reiche Kultur, seine Kraft durch Vielfalt und seine demokratische Grundordnung sind die Pfeiler der Freiheit. Konkret wird sie im Europa der offenen Grenzen. Überall in der EU reisen, studieren, arbeiten und le-ben zu können ist eine große Errungen-schaft der EU genauso wie der Euro. Frieden, Freiheit und Wohlstand in Ge-sundheit für alle in einer gesunden Um-welt sollen die Markenzeichen Europas in der Zukunft sein.

Europa – eine große Idee mit vielen Vorteilen. Die aktuelle Finanzkrise muss aber nachhaltig gelöst werden. kreatik – Fotolia.com

Autor

Peter. H. Niederelz

Ministerialrat

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46 Sicherheitsingenieur 8/2012

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Gerade beim Transport von Glasscheiben, aber auch von Blechen oder Metallplatten, müssen die empfindlichen Kanten gegen Bruch oder Kratzer geschützt und die Schnittverletzungsgefahr

durch scharfkantige Produkte minimiert werden. Der Kantenschutz „Edge Pro“ von Fränki-sche Industrial Pipes (FIP) gewährleistet durch sein gewelltes Kunststoffrohr und die zwei

gegenüberliegenden Innenflügel im Querschnitt eine sichere Greiffunktion. Ein Ver- rutschen wird durch die spezielle Oberflächenbeschichtung verhindert. Das Wellrohr

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Schadstoffarm

Kroschke hat einen schadstoffarmen Schutzhandschuh entwickelt. Der neue Arbeitshandschuh SecuGrip CS der Eigenmarke Work wird aus synthetischem Leder hergestellt. Im Unterschied zu Schutzhand-schuhen aus Echtleder wird bei diesem Schutzhandschuh auf die schadstoffbelastende Chromgerbung verzichtet. Auch das atmungs-aktive Funktionstextil auf dem Handrücken weist keine schadstoff-belasteten Farbpigmente auf. Das synthetische Leder des SecuGrip CS bietet das Aussehen und die Trageeigenschaften eines Handschuhs aus Echtleder. Die Variantenvielfalt des SecuGrip CS erlaubt den Einsatz als Multifunktionshandschuh: Neben der Auswahl zwischen diversen Größen ist er als Sommer- und Wintervariante erhältlich. Im Gegen-satz zu herkömmlichen Lederhandschuhen ist der SecuGrip CS waschbar. Er wurde neben der PSA Kat II Prüfung auch auf Waschbar-keit zertifiziert. Qualitätsschwankungen in der Ledergüte, der Materi-alstärke und der Größe sind ausgeschlossen. www.work-psa.de

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PRODUKTE

47Sicherheitsingenieur 8/2012

GfS

Neuer Katalog

In ihrem 35. Jubiläumsjahr bringt die Ge-sellschaft für Sicherheitstechnik (GfS) den neuen Katalog „Technik rund um die Tür“ heraus. In dem komplett überarbeiteten Kompendium präsentiert der Fluchtweg-spezialist aus Hamburg auf nutzerfreund-lich und übersichtlich gestalteten 192 Sei-ten sein umfangreiches Sortiment aus 13 Produktwelten. Der GfS-Katalog enthält außerdem Hintergrundwissen über der-zeit geltende gesetzliche Normen und Vor-schriften rund um Flucht- und Rettungs-wege. Der Katalog kann kostenlos bestellt werden unter [email protected]. Unter www.gfs-online.com steht er als Blätter-katalog zur Verfügung.

Mehr Konzentration, Leistung und Produktivität selbst bei hohen Temperaturen verspricht ein neues Produkt aus der E.COOLINE-Kollektion. Das Shirt ist nach Hersteller-

angaben das weltweit erste mit aktiver Kühlfunktion. Im Tragegefühl unterscheidet es sich kaum von normalen Sportshirts und ist daher sowohl im Büro als auch am Hoch-ofen einsetzbar. Durch die Kühlfunktion werden hitzebe-dingte Gesundheitsstörungen, Unfallgefahren, Arbeitsausfälle und Produktivitätsverluste für Unternehmen vermieden. www.e-cooline.de

Hochleistungsdenim

Funktioneller Komfort

X1500 Cordura Denim von Blåkläder wurde auf hohe Leistungsfähigkeit und Robustheit getrimmt. Die Hose soll besonders Handwerkern wie Elektriker, Bauarbeiter und Maurer zugute kommen. Entwickelt als haltbarere Al-ternative zum etablierten Denim aus reiner Baumwolle zeigt sich der in der X1500 Blåkläder Denimhose einge-setzte CORDURA Denim als 3/1 Twillkonstruktion mit einem Gewicht von 375 g/m². Seine Materialkombination besteht aus 12 Prozent hochreißfester Invista T420 Nylon-faser 6.6 und 88 Prozent Baumwolle. www.blaklader.com

Brillenglas

Für Naharbeiten in Augenhöhe

Brillen- und Glashersteller Polycore Opti-cal stellt ein neu entwickeltes Spezialglas vor, das mit einer Besonderheit aufwartet: Das neue Präzisionsglas mit dem Namen Polysoft Work führt die wellenfrontopti-mierter Freeform-Technologie im Pro-gressivbereich und eine segmentförmige Zusatzlinse im oberen Glasbereich zusam-men. Das Spezialglas wurde für Menschen mit Presbyopie entwickelt, die wie Kfz-Mechaniker im Beruf häufig im Augen-höhenbereich arbeiten müssen. www.polycore-europe.de

Kühlshirt

Weniger Hitzestress

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48 Sicherheitsingenieur 8/2012

PRODUKTE

Der Kupplungsspezialist WALTHER-PRÄ-ZISION integrierte die RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) in sein Schnellkupplungsprogramm mit über 400.000 Varianten und präsentierte dies mit großem Erfolg auf der ACHEMA 2012. Dabei identifiziert die RFID-Antenne in einer fest installierten Kupplungshälfte (Festhälfte) verwechslungssicher nach vollständigem Kuppeln mit einer anderen Kupplungshälfte (Loshälfte) den dort plat-zierten RFID-Transponder (siehe Bild 1). Im gekuppelten Zustand werden so vom Transponder der Losseite alle wichtigen Informationen (inklusive Transponder-datenspeicher) kontaktlos an die Festseite übertragen. Durch die RFID-Transpon-der-Kodierung ist die Kupplungsstelle nun eindeutig identifizierbar. Die Steuerung kann automatisch nachfolgende Prozess-schritte starten. Da auf dem Transponder eine Vielzahl von Informationen hinterlegt und auch gespeichert werden können, wird eine komplexe Prozesssteuerung er-möglicht. Ausgestattet mit einer solchen

RFID ist eine manuelle Fehlbedienung praktisch ausgeschlossen und jeder Kupp-lungsvorgang kann eindeutig dokumen-tiert und jeder Füllvorgang gesteuert werden. Typischer Anwendungsbereich ist das Ver-

laden von Chemikalien in mobile Behälter, da bei falscher Bedienung oder Steuerung solcher Anlagen gefährliche Flüssigkeiten oder Gase austreten können. www.walther-praezision.de

Die Optimierung von Arbeitsprozessen erfordert bei immer mehr Geräten, Maschi-nen oder Anlagen prozesssichere und dabei flexible Leitungs-Verbindungen für fluidische Medien und/oder Strom zur Energie- oder Informationsübertragung. Hierfür setzt man komfortabel bedienbare Schnellkupplungen ein.

Kuppeln mit RFID

Prozesssicher Flexibel

Verschiedene RFID Kupplungen, teilweise zusätzlich mechanisch kodiert und mit Näherungs initiatoren ausgerüstet.

RFID im schema-tischen Aufbau

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PRODUKTE

49Sicherheitsingenieur 8/2012

Schutzhandschuh

Hin zum nachhaltigsten der Welt

Nachhaltigkeit und Verbesserung der Kohlendioxidbilanz sind heutzutage fest ver-ankerte Bestandteile der Unternehmensethik und Triebfedern für den wirtschaft-lichen Erfolg der meisten Betriebe. In Branchen mit einem hohen Bedarf an Schutzhandschuhen, wie etwa in der Automobil-, Metall-, Nahrungsmittel- und Glasindustrie, eröffnet sich mit der Verfügbarkeit stabilerer Schutzhandschuhe, die bei höchstem Schutzgrad eine längere Lebensdauer aufweisen, eine neue Mög-lichkeit zur Steigerung der Gewinne und zur Verbesserung der Kohlendioxidbilanz.

DSM hat auf diesem Feld neue Wege ge-bahnt, beispielsweise durch eine Beurtei-lung der Nachhaltigkeit von Handschu-hen, die aus Dyneema hergestellt werden. Im Einzelnen geht es dabei um den Beitrag zum Schutz der Menschen und der Um-welt sowie zur Förderung der Wirtschaft-lichkeit. Diese Beurteilung soll die Grund-lage bilden, um den nachhaltigsten Schutz-handschuh der Welt zu schaffen. Angesichts des weltweiten Bevölkerungs-wachstums, angesichts von Sorgen um die Umwelt sowie angesichts der immer knap-per werdenden Ressourcen und Energie-quellen, ist nachhaltige Entwicklung zu ei-nem globalen Schlüsselbegriff gewachsen – und wird es auf absehbare Zeit auch blei-ben. Im Hinblick auf viele Hochleistungs-werkstoffe von heute ist die nachhaltige Entwicklung eng verknüpft mit neuen Strategien für Materialinnovationen und neuartigen Anwendungen, die dazu bei-tragen, die Umweltauswirkungen bei Her-stellung, Nutzung und Entsorgung zu ver-ringern. Die Nachhaltigkeit von Werkstof-fen – und die Nachhaltigkeit der Produkte, die aus diesen Werkstoffen hergestellt wer-den – bestimmt maßgeblich die Wirtschaft-lichkeit von Betrieben. Unternehmen, wel-che über die gesamte Lieferkette effizienter mit Ressourcen umgehen, erzielen Kosten-einsparungen und entdecken Wachstums-möglichkeiten. Bei den Kunden besteht nämlich eine immer stärkere Nachfrage nach Produkten, mit denen sich sowohl Geld sparen als auch die Umwelt schonen

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50 Sicherheitsingenieur 8/2012

PRODUKTE

lässt. Dabei müssen zentrale Merkmale, wie etwa Schutz und Tragekomfort, natür-lich gewahrt bleiben. Derartige Erwägun-gen gelten auch für die Schutzkleidungs-branche, ganz besonders für schnittfeste Handschuhe.

Schutz für die Menschen

Zu den Kernanliegen eines jeden Unter-nehmens zählt der Schutz der Beschäftig-ten. In der Regel besteht in den Fertigungs-bereichen das größte Verletzungsrisiko, insbesondere beim Umschlag von Produk-ten oder bei der Bedienung von Maschi-nen. Deshalb ist man gerade im verarbei-tenden Gewerbe stets auf der Suche nach Schutzhandschuhen, welche die denkbar höchste Schutzwirkung entfalten, den Ar-beitern zugleich aber den Tragekomfort und die Fingerfertigkeit lassen, die sie zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigen. Somit werden die Handschuhe von den Arbeitern immer weniger als Hindernis wahrgenommen, sondern vielmehr als we-sentliches Hilfsmittel für die Verrichtung der jeweiligen Tätigkeit geschätzt. An den Schutz eben dieser Menschen hat DSM Dyneema gedacht und vier Jahre auf die Entwicklung der patentierten ultrafes-ten Garne verwendet, die mit der Dynee-ma-Diamond-Technologie hergestellt werden. Diese Garne ermöglichen nun die Produktion von leichten Handschuhen, die zum ersten Mal überragenden Trage-komfort mit Haltbarkeit gemäß den obe-ren Kategorien der einschlägigen Normen zur Schnittfestigkeit (ANSI Stufe 3 sowie EN388 Stufe 4) vereinen. Somit werden die Benutzer den gleichen Tragekomfort erle-ben wie bei den bisherigen Dyneema-ba-sierten Handschuhen, erhalten nun aber einen noch stärkeren Schutz. Das bedeutet, dass diese Handschuhe einen wesentlich höheren Tragekomfort bieten werden als Handschuhe aus konkurrierenden Mate-rialien, von denen manche Metall- oder Glasfaserverstärkungen enthalten, um die höheren Kategorien der Schnittfestigkeit zu erzielen – was letztere jedoch schwerer macht, die Bewegungsfreiheit einschränkt und den Träger insgesamt beeinträchtigt. Die Dyneema-Diamond-Technologie sorgt für überragenden Schutz in beque-

meren Handschuhen, die zudem leichter und kühler sind sowie besser passen. So leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Benutzer besser geschützt sind, und verringert Verletzungsrisiken. Letzt-lich fühlt man sich auf diese Weise nicht nur sicherer, sondern arbeitet auch besser.

Verringerte Umweltauswirkungen

Der Faktor „Schutz der Umwelt“ bezieht sich auf die ökologischen Eigenschaften ei-nes Produkts. Neben verringertem Roh-stoffbedarf und geringeren Kohlendioxid-emissionen bei der Erzeugung sollten Werkstoffe, aus denen schnittfeste Hand-schuhe hergestellt werden, auch eine län-gere Haltbarkeit und gesteigerte mechani-sche Leistungen aufweisen, insbesondere nach dem Waschen, um insgesamt die Le-benszykluskosten zu verringern. Eine von einer unabhängigen dritten Stelle durchgeführte Untersuchung der Umwelt-effizienz der verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Angebote auf der jeweiligen Schnittfestigkeitsstufe hat aussagekräftige Werte zu den Umweltauswirkungen der verschiedenen Lösungen geliefert. Die durchgeführte Beurteilung bezieht sich auf die Kohlendioxidbilanz der einzelnen Pro-dukte von der Erzeugung bis zur Anliefe-rung am Tor des Endverbrauchers („Pro-duct-to-Gate“), d. h. es wurde ermittelt,

wie viel Kohlendioxid bei der Herstellung und beim Transport von 1 Groß (12 x 12 = 144) Paaren Handschuhen anfällt. Dabei hat sich bestätigt, dass aus Dyneema herge-stellte Handschuhe mit hoher Schnittfes-tigkeit aus Aramidfasern hergestellt Hand-schuhe hinsichtlich der Umwelteffizienz deutlich übertreffen, da für den gleichen Schnittfestigkeitsgrad weniger Material benötigt wird. Innovationen wie die oben genannte Dyneema-Diamond-Technolo-gie, welche die Herstellung von Handschu-hen ermöglichen, die mit der halben Men-ge an Material auskommen und dadurch noch leichter und dünner sind, tragen dank der Materialeinsparung zu einer wei-teren Verbesserung der Nachhaltigkeits-bilanz bei. Es ist bewiesen, dass Dyneema haltbarer ist als andere Werkstoffe, was unmittelbar den Eigenschaften des Materials zu verdanken ist, wie etwa der überragenden Abrieb-beständigkeit. Wenn man diese Haltbarkeit in die Berech-nung der Kohlendioxidbilanz schnittfester Handschuhe während der industrieübli-chen Nutzung als Faktor einbezieht, fällt der Wert für Handschuhe, die aus Dynee-ma hergestellt werden, dramatisch – um über zwei Drittel – im Vergleich zu dem in der genannten unabhängigen Unter-suchung ermittelten Product-to-Gate-Wert aus. Bei anderen Werkstoffen wirkt sich die Einbeziehung dieses Faktors dage-gen wesentlich weniger deutlich aus. Die Nachhaltigkeitsbilanz von Dyneema fällt sogar noch besser aus – nämlich marktführend –, wenn die einzigartige Fä-higkeit dieses Werkstoffs einbezogen wird, nach dem Waschen seine Schutzwirkung beizubehalten. Die bei industriellen Waschverfahren eingesetzten Chemikalien können bei Werkstoffen wie Aramid, Poly-ester oder Glas zu einer Verschlechterung der mechanischen Leistung führen. Für Dyneema haben Tests dagegen aufgezeigt, dass sich dieser Werkstoff nicht ver-schlechtert, sondern nach sage und schrei-be 20 Waschgängen noch immer eine Schnittfestigkeit aufweist wie neu. Da-durch eröffnen sich ausgezeichnete Mög-lichkeiten für die Weiter- und Wiederver-wendung der Handschuhe, wodurch sich

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PRODUKTE

ihre Lebensdauer noch weiter steigert und ihre Umweltbilanz noch besser ausfällt.

Eine gewinnträchtige Wahl

Während die Umweltbilanz eines Pro-dukts natürlich einen maßgeblichen Aspekt bildet, wird immer mehr Endver-brauchern zudem klar, dass sich durch die Konzentration auf die Nachhaltigkeit der bei ihnen eingesetzten Produkte auch eine Steigerung des Unternehmensgewinns er-zielen lässt. Es zahlt sich nämlich aus, wenn man sich um seine Beschäftigten küm-mert, die Umweltauswirkungen der Ge-schäftstätigkeit verringert und sich um möglichst niedrige Betriebskosten be-müht. Durch eine Kaufentscheidung für schnittfeste Handschuhe, die aus Dynee-ma hergestellt werden, können Endver-braucher Einsparungen erzielen, da selte-ner nachgekauft werden muss, da es weni-ger Verletzungen gibt und da sich die Pro-duktivität der Mitarbeiter steigert, weil sie weniger fehlen und beherzter zupacken. So kann sich Nachhaltigkeit in barer Münze auszahlen. Die wirtschaftliche Attraktivität nachhal-tiger Kaufentscheidungen lässt sich an Bei-spielen aus unterschiedlichsten Branchen belegen, doch am tatkräftigsten treiben je-ne Industriebetriebe den Nachhaltigkeits-

gedanken voran, bei deren Produkten und Geschäftstätigkeiten die Umweltauswir-kungen deutlich sichtbar sind. Hier wäre etwa die Automobilindustrie zu nennen, die zahlreiche Konferenzen zum Thema Nachhaltigkeit ausrichtet und die den Nachhaltigkeitsgedanken zu einem Dreh-

und Angelpunkt in den Beziehungen zu ihren Zulieferern gemacht hat. Auch Un-ternehmen in der Glasindustrie sind be-sonders empfänglich für die Nachhaltig-keitsbotschaft, denn auch hier ist der Fer-tigungsprozess CO2- und kostenintensiv. Ein weiterer Schlüsselbereich ist die Nah-

rungsmittelbranche, in der zahlreiche Un-ternehmen sich für Innovation einsetzen, um die Nachhaltigkeit auf sämtlichen Etappen im Lebenszyklus eines Produkts zu steigern.

Der nachhaltigste Schutzhandschuh der Welt?

Da sie wirkungsvollen und branchenfüh-renden Schutz für die Menschen und die Umwelt bieten sowie die Wirtschaftlich-keit fördern, darf man Schutzhandschuhe, die aus Dyneema hergestellt werden, wohl zu Recht als die nachhaltigsten Schutz-handschuhe der Welt bezeichnen. Innova-tive neue Fertigungstechnologien, wie et-wa die neuartige Dyneema-Diamond-Technologie, untermauern diesen An-spruch zusätzlich und sorgen dafür, dass das Nachhaltigkeitsversprechen dieses Werkstoffs gegenüber den Kunden tat-sächlich eingelöst wird und sich auszahlt. Die laufenden Kooperationen mit den Li-zenzpartnern werden dafür sorgen, dass dieser Werkstoff und die erforderliche Fachkompetenz in eine neue Generation nachhaltiger Handschuhe einfließen, so dass die Kunden einen echten Mehrwert erhalten. www.dyneema.com

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PRODUKTE

52 Sicherheitsingenieur 8/2012

Die Lätzsch GmbH in Kitzscher bei Leipzig hat sich auf die Verarbeitung von glasfaser-verstärkten Kunststoff spezialisiert – und befindet sich damit eindeutig in einem Wachstumsmarkt. Denn GFK ist stabil, be-ständig gegenüber Korrosion und unter-

Leichtbau mit GKF

Nicht ohne Absaugung

Ein mobiler Industriesauger in Ex-Ausführung wird hier zur Absaugung von Stäuben benutzt, die bei der Produktion eines Behälters für den Tank eines Löschfahrzeugs anfallen.

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schiedlichsten Chemikalien, und es ist sehr leicht. Allerdings gilt es bei der Produktion von GFK-Komponenten einige Einschrän-kungen zu beachten. Erstens werden bei der Aushärtungsphase der Bauteile Styrol-dämpfe freigesetzt, die als gesundheits-

Das Thema Lackierer-Atemschutz wirft immer wieder Fragen auf, da die Gesetze und Vorschriften im Bereich Arbeits-sicherheit sehr umfassend und komplex sind. SATA präsentiert nun einen Ratgeber zum Thema. Ansprechend bebildert gibt die SATA-Fibel einen Überblick über die gesundheitlichen Gefahren, die von unzu-länglichem Atemschutz ausgehen und sich oft erst nach vielen Jahren bemerkbar ma-chen – dann aber irreversibel sind. Der 6-seitige Ratgeber informiert zusätzlich über die wichtigsten rechtlichen Grundla-gen und hilft bei der Auswahl der richtigen Atemschutzgeräte für Lackierer. wwww.sata.com/firstaid

Atemschutz-Ratgeber

Gefahren im Überblick

gefährdend gelten und – eine bestimmte Konzentration vorausgesetzt – auch explo-sibel sind. Zweitens sind einige der Ver-arbeitungsverfahren mit einem hohen An-teil an Handarbeit bei Prozessschritten wie Laminieren und Schleifen verbunden. Drittens haften die Stäube, die z.B. bei der Schleifbearbeitung von GFK entstehen, aufgrund ihrer faserigen Konsistenz stark an den Oberflächen an. Sie setzen sich auf Haut und Arbeitskleidung fest und gelten zwar nicht als unmittelbar toxisch, reizen aber Haut und Schleimhäute. Daher ist bei der GFK-Verarbeitung eine leistungsfähige Absaugung erforderlich. Lätzsch nutzt für diese Aufgabe u.a. einen Ruwac-Industriesauger vom Typ DS 1120 M für die Staub-Ex-Zone 22, an den je nach Arbeitsgang unterschiedliche Ab-saugorgane angeschlossen werden kön-nen. Der Sauger ist mit einem Filter der Staubklasse M ausgestattet und hält auch Feinststäube zu 99,9% zurück. www.ruwac.de

In manchen Anwendungen ist der Einsatz sogenannter Vorabscheider, die den Ab-saug- und Filteranlagen vorgeschaltet wer-den, sinnvoll bzw. notwendig. Damit fin-det eine Vorabscheidung der groben und mittleren Partikel statt, was zu einer Ver-längerung der Filterstandzeiten und einer Reduzierung der Prozesskosten führt. Die TBH GmbH hat nun mit dem FPV-180 ei-nen neuen passiven Vorabscheider mit ab-reinigbaren Filterpatronen entwickelt, der für mittlere Staubmengen und Volumen-ströme ausgelegt ist. Das Gerät kann auch zur Abscheidung feuchte und klebrige Stäube eingesetzt werden. www.tbh.eu

Vorabscheider

Für mittlere Mengen

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53Sicherheitsingenieur 8/2012

PRODUKTE

Ergonomischer Stuhl

Zwei Systeme verknüpft

Die Ergebnisse des Rückenreports 2011 der Techniker Krankenkasse sind alarmierend: Im vergangenen Jahr zählten Rückenschmerzen erneut zu den häufigsten Ursachen von Krankschreibungen. Mit dem len-to agilis bietet lento ergonomische Bürostühle einen speziell entwickelten Bürostuhl zur Prävention von Rückenleiden als häufige Ursache von langem Sitzen. „Die Besonderheit unseres ergonomischen Büro-stuhls liegt in der Verknüpfung der synchronen und asynchronen Sitzmechanik“, erklärt lento- Geschäftsführer Mario Felsch. „Im Vergleich zu klassischen Bürostühlen kann man mit nur einem Handgriff zwischen beiden Einstellungen wechseln.“ www.lento-online.de

Schallpegelmesser

Dem Lärm auf der Spur

Die Schallpegelmesser der optimus-Serie sind kompakte Profis für den Bereich „Lärm am Arbeitsplatz“ und darüber hi-naus. Sie machen Messen besonders ein-fach. Nutzer benötigt nur 3 Tasten um einzuschalten, zu kalibrieren und eine Messung zu starten – und zwar ohne vor-her den Messbereich einstellen zu müssen. Neben dem Basisgerät optimus yellow be-steht die Serie aus den um zusaätzliche Features erweiterten Geräten der Reihe optimus red, den auf Lärmmessungen au-ßerhalb der Norm spezialisierten Geräten der Reihe optimus purple und den ab Mitte Juni 2012 PTB zertifizierten optimus green Geräten, die mit weiteren neuen Features aufwarten sollen. www.cirrusresearch.co.uk

Der neue, überarbeitete Katalog der Cemowerke mit nun über 230 übersicht-lichen Seiten zeigt die bewährten Pro-dukte rund um sicheres Lagern, Fördern und Transportieren. Neuheiten im Be-reich der mobilen Tankanlagen tragen der stark wachsenden Nachfrage Rech-nung; erstmals sind auch für den Benzin-transport zugelassene mobile Tanksta-tionen aus PE im Angebot. Das Pro-gramm der sehr robusten Streuwagen aus korrosionsfestem Kunststoff und Edelstahl für den professionellen Winter-dienst wurde mit neuen Modellen erwei-tert. Aber auch kleine Dinge, die den Ar-

beitsalltag erleichtern, sind im Katalog enthalten, z.B. eine Schneeschaufel aus glasfaserverstärktem Kunststoff, die den Schnee immer zuverlässig abrutschen lässt und so lästige Anbackungen vermei-det. Neben den bewährten GFK-Behäl-tern gibt es nun für weniger anspruchs-volle Einsatzbereiche auch preiswerte PE-Behälter in unterschiedlicher Aus-führung. Bei Bedarf schnell auffaltbare Auffangbehälter aus robustem Planen-material ergänzen die Sicherheitsproduk-te in der Sparte Chemikalienhandling. E-Mail: [email protected] www.cemo.de

Lagern, Fördern, Transportieren

Bewährtes und viel Neues

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TERMINE

54 Sicherheitsingenieur 8/2012

TERMIN ORT THEMA VERANSTALTER TELEFON E-MAIL/WEBSITE

10.10.12 Dresden Sicherheit beginnt beim Einkauf BAuA 0351 5639-5464 [email protected]

23.-24.10 .12 Hamburg Fachkraft für Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675, Modul 1

UDS Beratungs-gesellschaft

0661 38025-56 [email protected]

26.-27.09.12 Düsseldorf Praxiskongress Arbeitsschutz 2012 08233 23-4000 [email protected] Weka Akademie

20.-21.09.12 Dresden Tagung „Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt: Schnittstellen zwischen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Psychotherapie“

IAG 0351 45-1612 [email protected], www.dguv.de/iag-seminare

SEP

TE

MB

ER

03.-04.09.12 Königs-winter

3. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe

IFA 02241 231-2716 [email protected]

24.-25.09.12 Dortmund 3. Symposium „Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Probenahme – Analytik – Beurteilung“

BG RCI 06221 5108-28105 symposium-gefahrstoffe@ bgrci.de

19.09.12 Münster Die Gefährdungsbeurteilung Weka Akademie 08233 23-4000 [email protected]

19.-20.09.12 Essen Evakuierung und Notfallmanagement Haus der Technik 0201 1803-344 [email protected]

20.09.12 Stuttgart Neuerungen bei Rauch- und Wärme -abzugsanlagen (RWA)

ZVEI 069 6302-299 [email protected]

10.09.12 Offenbach a.M.

Anforderungen an den Explosions-schutz nach der BetrSichV

Umweltinstitut Offenbach

069 810679 [email protected] www.umweltinstitut.de

01.-02.10.12 Dresden Tagung „Schichtarbeit – Risiken und Präventionsmöglichkeiten“

IAG 0351 457-1920 [email protected] www.dguv.de/iag-seminare

10.-12.09.12 Köln Jahrestagung „Globally Harmonized System“

Chem-Academy 0041 71 67787-00 [email protected]

21.09.12 -05.04.13

Bochum Zertifizierter Fachplaner und Sachver-ständiger Brandschutz (Weiterbil-dungsstudiengang)

ISA 02324 263-27 [email protected]

24.-25.09.12 Essen Fachtagung Kraftgetriebene Hubwerke Haus der Technik 0201 1803-344 [email protected]

21.09.12 -05.04.12

Bochum Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) (Weiterbildungsstudiengang)

ISA 02324 263-27 [email protected]

24.-25.09.12 Essen 6. Essener Explosionsschutztage Haus der Technik 0201 1803-344 [email protected]

15.10.12 Offenbach a.M.

REACh- Beauftragter Umweltinstitut Offenbach

069 810679 [email protected] www.umweltinstitut.de

OK

TO

BE

R

01.10.12 Essen Brandschutz im Tanklager Haus der Technik 0201 1803-344 [email protected]

29.10.-09.11.12 Bochum SIGEKO (Sicherheits- und Gesund-heitsschutzkoordinator)

ISA 02324 263-27 [email protected]

15.-19.10.12 München Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits-sicherheit (SiFa oder FaSi)

TÜV Süd Akademie

0921 7856-126 karina.heidenreich@ tuev-sued.de

29.10.12 Köln Sicherheitsbeauftragter für Regalanlagen TÜV Süd Akademie

0341 4653-390 [email protected]

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Starten Sie Ihre Mission beim DLR.Das DLR ist das Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt sowie die Raum-fahrtagentur der Bundes republik Deutschland. Rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter forschen gemeinsam an einer einzigartigen Vielfalt von Themen in Luftfahrt, Weltraum, Energie, Verkehr und Sicherheit. Ihre Missionen reichen von der Grund lagenforschung bis hin zur Entwicklung von innovativen Anwendungen und Produkten von morgen. Wenn auch Sie sich für die Welt der Spitzenforschung in einem inspirierenden, wertschätzenden Umfeld begeistern, starten Sie Ihre Mission bei uns.

Für unsere Stabsabteilung DLR-Sicherheit in Göttingen suchen wir einen

Sicherheitsingenieur (m/w)(Dipl.-Ing. FH/TH)

Ihre Mission: Als verantwortlicher Sicherheitsingenieur nehmen Sie die örtlichen Beauf-tragtenfunktionen im Bereich Nord in den Fachgebieten Arbeitssicherheit, Umwelt-schutz, Brand- und Betriebsschutz wahr. Sie beraten die örtlichen Sicherheitsverant-wortlichen, erarbeiten Maßnahmenvorschläge, unterstützen bei der Umsetzung und schulen diverse Zielgruppen, führen Risikoanalysen, Audits sowie Beratungen von Prozesseigentümern hinsichtlich sicherheitsrelevanter Fragen bei der Prozessorgani-sation sowie zum Aufbau eines Sicherheitsmanagements durch. Leitung von Arbeitskreisen in spezifischen Fachschwerpunkten.

Ihre Qualifikation: Sie haben ein ingenieurwissenschaftliches Studium, bevorzugt Sicherheitstechnik, und langjährige Berufserfahrungen als Sicherheitsingenieur in den o. g. Fachgebieten. Sie verfügen über die notwendige Fachkunde/Anerkennung um die relevanten Beauftragtenfunktionen wahrzunehmen. Sie besitzen ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie ein überzeugendes Auftreten.

Ihr Start: Freuen Sie sich auf einen Arbeitgeber, der Ihr Engagement zu schätzen weiß und Ihre Entwicklung durch vielfältige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten fördert. Unser einzigartiges Arbeitsumfeld bietet Ihnen Gestaltungsfreiräume und eine unvergleichbare Infrastruktur, in der Sie Ihre Mission verwirklichen können. Schwerbehinderte Bewerberinnen bevorzugen wir bei fachlicher Eignung.

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Herr Elias telefonisch unter +49 2203 601-3647. Weitere Informationen zu dieser Position mit der Kennziffer 2012/025GÖ-MS-85 sowie zum Bewerbungsweg finden Sie unter www.DLR.de/dlr/jobs/#3790.

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55Sicherheitsingenieur 8/2012

STELLENANZEIGE

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Join the QIAGEN Team!

Sample & Assay Technologies

QIAGEN ist eines der erfolgreichsten Biotechnologie-Unternehmen, dessen Produkte weltweit Standards in Forschung und Industrie setzen. Als führender Anbieter auf dem Gebiet biologi-scher Proben- und Testtechnologien für den Life Science Markt, diagnostische Labore und Märkte der Angewandten Testverfahren (Forensik, Veterinärmedizin, Biodefense und industrielle Anwendungen) erzielen wir kontinuierlich beeindruckende Steigerungen der Jahresergebnisse. Aktuell suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Senior HSE Spec ia l is t (m/w)Ihr Aufgabenbereich:

Entwicklung und Umsetzung von Strategien, mit denen die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzrichtlinien an allen deut-schen Standorten gewährleistet und kontinu-ierlich verbessert wirdFührung externer HSE-DienstleisterUnterstützung und Beratung der Führungs-kräfte zu auf Arbeitssicherheits- und Umwelt-schutzthemenBeratung und Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und anderer re-levanter HSE-DokumenteBeratung und Unterstützung bei Anlagen- und Bauprojekten bzgl. Arbeitssicherheits- und Um-weltschutzthemen Verbindungsglied zu Behörden hinsichtlich der oben genannten AnforderungenDurchführung von Sicherheits-AuditsEntwicklung und Durchführung von Schulungs-programmen

Unsere Anforderungen:Abschluss als Sicherheitsingenieur einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer ver-gleichbaren Ausbildung, die zur of ziellenBestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit quali ziertMehrjährige Berufserfahrung als Fachkraft für ArbeitssicherheitGute Kenntnisse der spezi schen Vorschriftenund Anforderungen in der Chemischen - oder Life Science IndustrieHervorragende Kommunikations- und PräsentationsfähigkeitenGute EnglischkenntnisseProaktive, strukturierte, eigenverantwortliche und dabei teamorientiere Arbeitsweise

Wenn Sie dieses anspruchsvolle, interdisziplinäre Aufgabengebiet reizt, erwartet Sie bei QIAGEN ein hoch motiviertes Team, das sich auf Ihre Unterstützung freut! Bitte bewerben Sie sich direkt elektro-nisch über unser nline Bewerbersystem. Auf unserer Homepage www.qiagen.com nden Sie unterCAREERS diese Position (Referenz SK-TR-HSE-1379). Hinter der Stellenausschreibung ist ein On-line Formular hinterlegt, über das Sie sich mit Ihren Bewerbungsunterlagen, Ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin sowie Ihren Gehaltsvorstellungen bewerben können.

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WISSENSWERTES

56 Sicherheitsingenieur 8/2012

Büroinitiative

„Wohlfühlarbeit“ gestartet

Deutsche Hersteller und Dienstleister der Büroszene haben die Initiative Wohlfühl-arbeit ins Leben gerufen. Diese richtet sich an Büronutzer sowie an alle Zielgruppen, die an der Büro-Planung, Büro-Einrich-tung und am Facility Management betei-

ligt sind. Ziel der Brancheninitiative ist die Förderung gesunder und stimulierender Büro-Arbeitsplätze. Themenübergreifend wird aufgezeigt, welche Anforderungen an Wohlfühlarbeitsplätze gestellt werden und welche praktischen Umsetzungsmöglich-

keiten Unternehmen heute haben. Die Themenfelder reichen vom Raumklima über Akustik, Licht, Büroeinrichtungen und die Innenraumbegrünung bis hin zum Bodenbelag und der Getränkeversorgung. www.wohlfuehlarbeit.de

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8/2012 43. Jahrgang

Verlag: Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH Ernst-Mey-Straße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Postanschrift: Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH Vangerowstraße 14/1, 69115 Heidelberg, Germany Phone +49 6221 6446-0, Fax +49 6221 6446-40

Herausgeberin: Katja Kohlhammer

Geschäftsführer: Peter Dilger

Verlagsleiter: David Wiechmann

Redaktion: Weigand Naumann (Chefredakteur, v.i.S.d.P.) Phone -17, Fax -40 Michael Köhmstedt, Phone -29 Verena Manek, Phone -25 E-Mail: [email protected]

Redaktioneller Beirat: Dr. Walter Eichendorf, Sankt Augustin Martina Hesse-Spötter, BG FE, Köln Prof. Dr. Anke Kahl, Wuppertal Prof. Dr. Rainer von Kiparski, Karlsruhe Dr. Hans-Ulrich Schurig, München Silvester Siegmann, Düsseldorf Prof. Bernd Tenckhoff, Ostbevern Prof. Dr. Udo Weis, Plankstadt Bruno Zwingmann, Sankt Augustin

Layout: Bernd Wilfing, Phone +49 6221 6446-22

Anzeigenverkauf: Irena Dantele, Phone +49 711 7594-476, Fax -1476, E-Mail: [email protected] Cornelia Huth-Neumann, Phone +49 711 7594-372, Fax -1372, E-Mail: [email protected] Auftragsmanagement: Martina Schäffler, Phone +49 711 7594-445 E-Mail: [email protected]

Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 29 vom 1.10.2011.

Leserservice: Marita Mlynek, Phone +49 711 7594-302, Fax +49 711 7594-1302, E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: 12 x jährlich Jahresabonnement: Inland 103,80 € inkl. MwSt. und Versandkosten Ausland 135,60 € inkl. Versandkosten Einzelheftpreis 9,40 € inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten. Abonnementkündigungen können nur zum Jahres- ende berücksichtigt werden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei Nichterscheinen aus technischen Gründen oder höherer Gewalt entsteht kein Anspruch auf Ersatz. Namentlich gezeichnete Artikel, Kurzberichte, Leser-briefe sowie Mitteilungen von Organisationen geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für unverlangt eingesendete Manuskripte, Fotos oder sonstige Unterlagen übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Reproduktionen, gleich welcher Art, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verlags. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Stuttgart.

Druck: Konradin Druck GmbH Leinfelden-Echterdingen Printed in Germany

© 2012 by Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH, Leinfelden-Echterdingen Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH ist ein Unternehmen der Konradin Mediengruppe

Impressum

VORSCHAU

Das Programm des großen Demografie-Kongresses in der Metropolregion Rhein-Neckar am 18. Oktober in Lud-wigshafen steht. Ab sofort können sich Interessierte unter www.demografie-mrn.de/demografie-kongress anmel-den. Die vom Netzwerk Regionalstrate-gie Demografischer Wandel (RDW) in Zusammenarbeit mit dem bundeswei-ten Demographie Netzwerk (ddn) ange-botene Veranstaltung glänzt mit pro-minenten Referenten wie der Staats-sekretärin im Bundesarbeitsministerin Frau Dr. Annette Niederfranke oder der ehemaligen Bundesfamilienministerin Frau Prof. Dr. Ursula Lehr. Die Veranstaltung eignet sich aufgrund ihrer Praxisnähe hervorragend für Ver-

antwortliche in Kommunen und Un-ternehmen, genauso wie für interessier-te Bürgerinnen und Bürger. Der erste Teil besteht aus dreimal acht parallelen Praxistipp-Foren. Dabei geht es um konkrete Beispiele des Personalmana-gements in Unternehmen und Kom-munen, Beschäftigungsfähigkeit, neue Märke sowie den Lebensraum im de-mografischen Wandel. Der zweite Teil steht im Zeichen des Austausches, der Vernetzung und der Entwicklung neuer Ideen. Dabei soll bewusst auch die Möglichkeit zur Anbahnung von neuen Kontakten bestehen. www.demografie-mrn.de/demografie-kongress

Kongress

Demografie im Fokus

Themenvorschau 9/2012

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Ausgabe2012

VORSCHAU

Gefahrstoffe: In fünf Schritten zur Beurteilung Bei der Gefährdungsbeurteilung von Tä-tigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Infor-mationen unterschiedlichster Art zu einer einheitlichen Beurteilung miteinander verwoben werden. Dies ist kein ganz leich-tes Unterfangen, insbesondere für die Per-sonen, die mit dem Thema nicht so ver-traut sind. Der Beitrag präsentiert hier eine einfache Möglichkeit, über Kennzahlen si-chere, begründbare und homogene Resul-tate zu erzielen.

PSA-Benutzerinformationen: Lesbar oder nicht lesbar? Wer hat im Supermarkt nicht schon die Erfahrung gemacht, dass es wegen Mini-Buchstaben oft nicht möglich ist, die In-haltsstoffe von Lebensmitteln zu identifi-zieren. Diese Möglichkeit ist dem Be -nutzen persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) aber nicht gegeben. Dies verstößt allerdings gegen gesetzlichen Bestimmun-gen und verlangt nach einer eindeutigen und von der Marktaufsicht konsequent kontrollierten Spezifizierung der bisher nur sehr allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorschrift.

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GEWINNSPIEL

1. Preis: „Die Perspektive des Gärtners“ von Håkan Nesser, btb Verlag, ISBN: 978–3442740161 2. Preis: „Leben im Büro: Die schöne neue Welt der Angestellten“ von Christoph Bartmann, Carl Hanser Verlag, ISBN: 978–3446238770 3. Preis: „Bretonische Verhältnisse: Ein Fall für Kommissar Dupin“ von Jean-Luc Bannalec, Kiepenheuer & Witsch Verlag, ISBN: 978–3462044065

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konradin Mediengruppe und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

Die Gewinner aus SI 6/12: 1. Preis: Virginia Müller, Harxheim 2. Preis: Michael Arnold, Bonn 3. Preis: Siegmund Gettel, Rathenow Lösung aus SI 6/12: zu 1) DIN SPEC 91020 zu 2) S. 54 zu 3) über 20 Prozent

3. Preis: 1. Preis:

2. Preis:

58 Sicherheitsingenieur 8/2012

MITMACHEN

Machen Sie mit! Wenn Sie einen der attraktiven Preise gewinnen möchten, dann einfach mitmachen und folgende Fragen beantworten. Ihre Lösung schicken Sie an: Dr. Curt Haefner-Verlag Redaktion Sicherheitsingenieur Gewinnspiel 8/2012 Vangerowstr. 14/1 69115 Heidelberg oder per Fax: +49 6221 6446–40 oder per E-Mail an: [email protected] ACHTUNG: Eigene Anschrift nicht vergessen! Einsendeschluss ist der 21. September 2012 Wir wünschen Ihnen viel Glück! 1) Seit wann ist die Lärm-und-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geltendes Gesetz? 2) Finden Sie das Bild, zu dem der Ausschnitt gehört, und nennen Sie die Seitenzahl!

3) Wie lautet die ausführliche Bezeichnung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 201?

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Trendige, wasserfeste Quarzuhr mit Anzeige von Stunde/Minute/Sekunde. Silikonband mit Stahlschließe, Gehäuse und Drehlünette aus Kunststoff. Gehäuse: ca. Ø4,3 cm. Farbe: weiß.

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natur Leserservice, Heuriedweg 19, 88131 Lindau; Phone 01805/260153* Fax 01805/260154* Online bestellen: www.direktabo.de/natur/angebote

Bitte schicken Sie mir 3 Ausgaben von natur mit 35 % Preisvorteil für nur 11,50 € (Ausland: 13,40 €; 21,10 CHF). Als Dankeschön erhalte ich gratis die Silikon-Uhr „Sport“. Wenn ich anschließend das Magazin nicht weiter beziehen möchte, teile ich dies 10 Tage nach Erhalt der 3. Ausgabe mit. Andernfalls erhalte ich natur monatlich mit 11 % Preisvorteil zum Jahrespreis von 63,- € (Ausland: 72,- €; 112,80 CHF) und dem Recht, jederzeit zu kündigen. 30778AP

Widerrufsrecht: Mir ist bekannt, dass ich die Bestellung innerhalb von 14 Tagen bei natur Leserservice, Heuriedweg 19, 88131 Lindau schriftlich widerrufen kann. Die Frist beginnt mit Absendung der Bestellung (Poststempel).

Verlag: Konradin Medien GmbH, Ernst-Mey-Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Geschäftsführer Peter Dilger, Amtsgericht Stuttgart HRB 222257Abo-Vertrieb: Güll GmbH, Heuriedweg 19, 88131 Lindau, Geschäftsführung Ernst G. Wallaschek

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