A. Öffentlicher Teil - emmelshausen.de 3... · lung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1...

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A. Öffentlicher Teil Bei Dirk Hartig liegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er verlässt den Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Klaus Ohnesorge nimmt ab 18.40 Uhr an der Sitzung teil. 1. 3. Änderung des Bebauungsplans „Schul- und Sportzentrum; Teil B Sportplatzbereich“ a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der Nachbargemeinde, der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) einge- gangenen Stellungnahmen b) Beratung und Beschlussfassung über die erneute Auslegung und Einho- lung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB Herr Schmutzler vom Büro Dr. Siekmann & Partner trägt die jedem Ratsmitglied vorliegenden Würdigungen vor. Die Würdigungen und Beschlussvorschläge zu den Anregungen von Privatpersonen bzw. deren Rechtsvertretern werden im Wortlaut vorgetragen und im Einzelnen beschlossen (Anlage 1). Der der Offenlage zugrundeliegende Planentwurf sieht die erforderliche Rückhal- tung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück Flur 19, Flurstück Nr. 64/1 vor. Der Investor favorisiert jedoch nunmehr die Regenrückhaltung auf dem Grundstück Flur 19, Flurstück Nr. 66/2. Am 27.10.2011 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Oberen Wasserbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde, der VG Emmelshausen, dem beauftragten Planungsbüro und dem Investor statt. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regenrückhaltung technisch auf beiden Grundstücken möglich ist. Der neue Standort auf dem Grundstück 66/2 wird vom Investor, vom Planungsbüro und auch von den Behördenvertretern der Oberen Wasserbehörde und oberen Naturschutzbehörde favorisiert. Diese Änderung macht durch die Reduzierung des Abstands zum Baugebiet „In der Brück“ eine erneute Auslegung und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich.

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A. Öffentlicher Teil

Bei Dirk Hartig liegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er verlässt den

Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Klaus Ohnesorge nimmt ab 18.40 Uhr an der Sitzung teil.

1. 3. Änderung des Bebauungsplans „Schul- und Sportzentrum;

Teil B – Sportplatzbereich“

a) Würdigung und Beschlussfassung zu den nach der Beteiligung der

Nachbargemeinde, der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) einge-

gangenen Stellungnahmen

b) Beratung und Beschlussfassung über die erneute Auslegung und Einho-

lung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Herr Schmutzler vom Büro Dr. Siekmann & Partner trägt die jedem Ratsmitglied

vorliegenden Würdigungen vor. Die Würdigungen und Beschlussvorschläge zu

den Anregungen von Privatpersonen bzw. deren Rechtsvertretern werden im

Wortlaut vorgetragen und im Einzelnen beschlossen (Anlage 1).

Der der Offenlage zugrundeliegende Planentwurf sieht die erforderliche Rückhal-

tung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück Flur 19, Flurstück

Nr. 64/1 vor. Der Investor favorisiert jedoch nunmehr die Regenrückhaltung auf

dem Grundstück Flur 19, Flurstück Nr. 66/2. Am 27.10.2011 fand ein Ortstermin

mit Vertretern der Oberen Wasserbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde, der

VG Emmelshausen, dem beauftragten Planungsbüro und dem Investor statt.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regenrückhaltung technisch auf beiden

Grundstücken möglich ist. Der neue Standort auf dem Grundstück 66/2 wird vom

Investor, vom Planungsbüro und auch von den Behördenvertretern der Oberen

Wasserbehörde und oberen Naturschutzbehörde favorisiert.

Diese Änderung macht durch die Reduzierung des Abstands zum Baugebiet „In

der Brück“ eine erneute Auslegung und Einholung der Stellungnahmen gemäß §

4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich.

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Einstimmig, 14 Ja-Stimmen, beschließt der Stadtrat:

a) Der Stadtrat würdigt die im Rahmen der Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 (Öffent-

lichkeit) und 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belan-

ge) abgegebenen Stellungnahmen wie in dieser Stadtratssitzung im Einzelnen

beschlossen (Anlage 1) und beschließt gleichzeitig die Verschiebung der Flächen

zur Regenrückhaltung auf die Parzelle 66/2.

b) Der Stadtrat beschließt eine erneute Auslegung und Einholung der Stellung-

nahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Darüber hinaus wird beschlossen,

dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben

werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB) und nur die von der Änderung be-

troffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent-

licher Belange erneut beteiligt werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur

Stellungnahme soll angemessen, und zwar auf 3 Wochen verkürzt werden (§ 4 a

Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die

hierfür erforderlichen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

öSRS Emmelshausen 13.02.2012

Dirk Hartig nimmt wieder an den Beratungen und Beschlussfassungen teil.

Bürgermeister Peter Unkel und Ute Klinkner-Ludwiczak nehmen ab 19.30 Uhr an

der Sitzung teil.

Schriftführerin

Behandlung der Anregungen aus der Bürger- und Trägerbeteiligung

zur 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum", Stadt Emmelshausen

gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

September 2011

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Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange wurden von folgenden Institutionen keine Anregungen vorgebracht:

ADD, Außenstelle Koblenz

Bundesnetzagentur

Deutscher Wetterdienst

Evangelische Kirchengemeinde Emmelshausen-Pfalzfeld

Industrie- und Handelskammer

Katholische Kirchengemeinde Emmelshausen

Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege

Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege

LBM RLP – SVA Bad Kreuznach

Rhein-Main-Rohrleitungstransport GmbH

RWE Rhein-Ruhr

SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Stadtverwaltung Boppard

Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH

Vermessungs- und Katasteramt Simmern

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

1 Denkmalpflege

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

2 VGV Emmelsh.

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

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7

BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

3 Telekom

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der

Telekom zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

Aufgrund der Größe und Ausprägung des Plangebietes werden alle

Verkehrsflächen als Mischverkehrsflächen ausgebildet.

Über die tatsächliche Gestaltung sowie die letztendliche Ausführung

(Pflaster/Asphalt) trifft der Bebauungsplan keine Aussagen.

Diese Fragestellungen sind im Rahmen der Entwurfs- und Ausfüh-

rungsplanung durch die Stadt Emmelshausen festzulegen und erfolgen

im Anschluss an das Bauleitplanverfahren.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Angebotsplanung

mit einer Teilausweisung als Mischgebiet handelt, ist derzeit nicht

abzusehen, wie viele Grundstücke tatsächlich entstehen und wann

diese in welcher Form bebaut werden.

Es ist also nicht möglich bereits im jetzigen Stadium oberirdische

Standorte oder Trassen für Leitungen o. ä. verbindlich auszuweisen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass entsprechende Trassen inner-

halb des künftig öffentlichen Straßenraums zur Verfügung gestellt

werden.

Sollte die Errichtung von Trafostationen o. ä. nach Kenntnisstand der

Telekom notwendig sein, sind diese von der Telekom zu benennen

und zu verorten, um im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt

werden zu können.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

3 Telekom

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Die genannten Vereinbarungen können im Rahmen der Bauleitpla-

nung nicht festgesetzt werden.

Diese sind im Anschluss an das Verfahren zwischen der Telekom und

den Beteiligten (Stadt Emmelshausen/Investor) zu treffen und zu

regeln.

Das genannte Merkblatt ist im Rahmen der weiteren Planung und

Bauausführung zu beachten.

Der Beginn der Baumaßnahmen ist der Telekom rechtzeitig –

mindestens 6 Monate vor Baubeginn- schriftlich anzuzeigen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

3 Telekom

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Bauleitplanverfahren

nicht um ein Planfeststellungsverfahren.

Das Ergebnis ist somit ein Satzungsbeschluss.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

3 Telekom

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

4 LGuB

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

5 EVM

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

13

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

6 HWK

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

7 KV Rhein-H.

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der

Kreisverwaltung zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

An der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes zur Ausweisung

eines Misch- und Wohngebietes wird insgesamt festgehalten.

Die bloße Betrachtung der aktuellen Bevölkerungsentwicklung lässt

keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Wohnraumbedarf zu.

Aktuelle Studien renommierter Institutionen gehen heute davon aus,

dass trotz des langfristig zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs in

Deutschland bis zum Jahre 2020 aufgrund des weiteren Anstiegs der

Zahl der Haushalte in Verbindung mit steigenden Wohnungsgrößen

pro Person voraussichtlich 3,4 Millionen Neubauwohnungen errichtet

werden müssen.

Natürlich wird die Nachfrage hierbei regional unterschiedlich ausfal-

len. Da Emmelshausen aber über eine günstige Lage an der A 61 und

damit als Einzugsgebiet für die Großstadt Koblenz, die Kreisstadt

Simmern und den Flugplatz Hahn fungiert, ist Emmelshausen als

attraktiver, entwicklungsfähiger Wohnstandort zu werten. Dies wird

auch durch die Verleihung der Stadtrechte im Jahre 2010 belegt.

Darüber hinaus kann eine Bevölkerungszunahme nur durch ein adä-

quates Angebot an attraktivem Wohnraum erreicht werden.

Auch lässt das aktuelle Angebot an Grundstücken in Emmelshausen

kein Überangebot erkennen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

7 KV Rhein-H.

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich zudem

um die Nutzung einer innerörtlichen Brachfläche und damit eine klas-

sische Innenentwicklung (Nachverdichtung).

Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung sollen ca. 8 MI-

Parzellen und 22 WA-Grundstücke enstehen. Hierbei handelt es sich

nicht um eine unverhälnismäßige Ausweisung von Bauland, sondern

um eine auf die nächsten 5 - 10 Jahre ausgelegte, vorrausschauende

Ausweisung.

Nicht zuletzt wird das Verfahren aufgrund dieser Tatsachen als be-

schleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird im Rahmen einer

redaktionellen Überarbeitung um ein Kapitel "Bedarf/Demografische

Entwicklung" ergänzt.

Die Pflanzbindungen/Pflanzpflichten AM 1 und AM 2 werden eben-

falls im Rahmen einer redaktionellen Überarbeitung wie gewünscht

angepasst.

Die genannte Böschung befindet sich im Eigentum der Stadt Em-

melshausen.

Um einen adäquaten Schallschutz zu erreichen, wurden in Abstim-

mung mit dem Schallschutzgutachter entsprechende Festsetzungen

hinsichtlich Lage und Ausgestaltung von MI 1 getroffen. Um eine

adäquaten Schallschutz zu gewährleisten, ist dieser so nah wie mög-

lich am Böschungsfuß zu errichten.

Es ist somit eine hinreichend klare Regelung erfolgt. Die zwingende

Einbeziehung der Böschung in den Geltungsbereich wird nicht gese-

hen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

7 KV Rhein-H.

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Es ist somit eine hinreichend klare Regelung erfolgt. Die zwingende

Einbeziehung der Böschung in den Geltungsbereich wird nicht gese-

hen.

Da die Empfehlung 1 ausschließlich Waldflächen betrifft, wurde mit

dem zuständigen Forstamt vereinbart, hierüber parallel zum Bauleit-

planverfahren eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor zu

treffen. Diese wird detaillierte Festsetzungen zu den angedachten

Maßnahmen ebenso enthalten wie die Verpflichtung des Investors der

frühzeitigen Umsetzung der Maßnahme.

Die dargestellte Fläche der Parzelle 64/1 befindet sich im Eigentum

des Investors. Eine bereits durchgeführte Vorplanung der Entwässe-

rung kommt zu dem Schluss, dass eine Rückhaltung und Teilversicke-

rung des anfallenden Oberflächenwassers über flache Mulden auf der

dargestellten Fläche grundsätzlich möglich ist. Eine Detail-

/Genehmigungsplanung sowie die Stellung notwendiger Genehmi-

gungsanträge erfolgt im Anschluss an das Bauleitplanverfahren. Hier-

bei wird auch die genaue Lage und Dimensionierung der Mulden

sowie die Anlage eines Notüberlaufs abgestimmt. Abstandsrechtliche

Vorgaben sind hierbei einzuhalten. Darüber hinaus wird ein gesonder-

ter Fachbeitrag Naturschutz/Bepflanzungsplan erstellt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

8 RHW

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Kenntnisnahme. Kein Abwägungsbedarf.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

9 Forstamt

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen des

Forstamtes Kastellaun zur Kenntnis .

An der vorliegenden Planung wird festgehalten.

Bezüglich der einzuhaltenden Abstände wurde mit Herrn Dr. Köppe

vom Forstamt Kastellaun bereits im Vorfeld der Planung eine Alter-

native abgestimmt:

Durch die Ausdünnung des bestehenden Waldrandes und die Entfer-

nung bruchgefährdeter Nadelgehölze sowie der parallelen Entwick-

lung eines neuen Waldsaumes unter Beachtung forstwirtschaftlicher

Vorgaben kann der notwendige Abstand –wie bereits dargestellt- auf

15 m reduziert werden.

Nach Prüfung und einem Ortstermin durch das Forstamt Kastellaun

befindet sich innerhalb des Plangebietes ein Bereich, der gemäß Lan-

deswaldgesetz (LWaldG) als Wald zu klassifizieren ist.

Es ist somit vor Beginn der Baumaßnahmen/Rodung durch den In-

vestor die genannte Umwandlungsgenehmigung einzuholen und in

Abstimmung mit dem Forstamt Kastellaun und der Stadt Emmelshau-

sen eine geeignete Fläche zu ermitteln, die eine flächengleiche Er-

satzaufforstung ermöglicht.

Die Realisierung dieser Ersatzaufforstung ist ebenfalls vor Beginn der

Baumaßnahmen durchzuführen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

9 Forstamt

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

10 Privat 1

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der

Gebrüder Börsch zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

Die gemeindliche Planungshoheit liegt im Bereich der Gemarkung

Emmelshausen bei der Stadt Emmelshausen bzw. deren gewählten

Vertretern.

Somit ist es deren Aufgabe und Pflicht eine vorausschauende Bauleit-

planung zu betreiben und bestehende Pläne an aktuelle und künftige

Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen.

So auch im vorliegenden Fall der 3. Bebauungsplanänderung "Schul-

und Sportzentrum".

Nachdem die ursprüngliche Konzeption mit dem damaligen Investor

nicht umgesetzt werden konnte, hat sich im Anschluss kein neuer

Investor finden können, der die angedachten Planungen (Tennishalle

etc.) umzusetzen bereit gewesen wäre.

Auch ist ein konkreter Bedarf für eine Tennishalle aufgrund geänder-

ter Entwicklungstendenzen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gege-

ben.

Die Stadt Emmelshausen sieht sich darüber hinaus finanziell nicht in

der Lage die ursprüngliche Konzeption selbst umzusetzen und hat

sich daher dazu entschlossen, die heutige innerstädtische Brachfläche

einer alternativen, städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Hierbei handelt es sich um ein übliches und legitimes Vorgehen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

10 Privat 1

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Die dargestellte Kaufpreisthematik ist nicht abwägungsrelevant, da

kein bodenrechtlicher Bezug besteht.

Die Beschlussfassung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

und 3 Enthaltungen

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

11 Privat 2

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen der

durch die Kanzlei Kunz Rechtsanwälte vertretenen Anwohner zur

Kenntnis und beschließt wie folgt:

Die Anregungen werden zurückgewiesen.

Die gemeindliche Planungshoheit liegt im Bereich der Gemarkung

Emmelshausen bei der Stadt Emmelshausen bzw. deren gewählten

Vertretern.

Somit ist es deren Aufgabe und Pflicht eine vorausschauende Bauleit-

planung zu betreiben und bestehende Pläne an aktuelle und künftige

Gegebenheiten und Entwicklungen anzupassen.

So auch im vorliegenden Fall der 3. Bebauungsplanänderung "Schul-

und Sportzentrum".

Da sich die ursprüngliche Absicht zur Errichtung einer Tennishalle im

Laufe der letzten Jahrzehnte als nicht umsetzbar erwiesen hat, hat sich

die Stadt Emmelshausen entschlossen den betreffenden (Innen-

)Bereich einer sinnvollen, alternativen Nutzung zuzuführen.

Dem Vorwurf hierbei handle es sich um eine Gefälligkeitsplanung

wird daher entschieden widersprochen.

Der angestrebten Ausweisung von Mischgebietsflächen liegt neben

der Notwendigkeit zur Durchführung schallschützender Maßnahmen

ein realer Bedarf zugrunde. So gibt es bereits konkrete Anfragen für

große Teile der unmittelbar angrenzend an den bestehenden Sport-

platz gelegenen Flächen seitens des Investors sowie von weiteren

Dienstleistern und Betreibern von hier zulässigen Gewerbebetrieben.

Darüber hinaus sind von dem gesamten Plangebiet (Größe 2,66 ha)

lediglich 37% (ca. 1 ha) als Mischgebiet ausgewiesen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

11 Privat 2

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Es handelt sich also hierbei nicht einmal um die Hälfte der Fläche.

Weiterhin kann die Ausweisung eines Mischgebietes aus Gründen der

Einhaltung von Immissionsrichtwerten im Rahmen der Bauleitpla-

nung nicht als grundsätzlich rechtswidrig angesehen werden.

Der Vorwurf eines "Etikettenschwindels" ist daher im vorliegenden

Fall nicht nachvollziehbar.

Um den angestrebten Schallschutz gewährleisten zu können, wurde

eine gesonderte Festsetzung zum Thema der Zulässigkeit von Bau-

vorhaben (§ 9 Abs 2 BauGB) in die Unterlagen eingebracht. So dür-

fen betroffene (WA-)Bereiche erst bebaut werden, wenn die als

Schallschutz fungierenden Gebäude und Maßnahmen im Mischgebiet

umgesetzt sind.

Die genannten Grundflächenzahlen entsprechen mit 0,4 und 0,6 den

Obergrenzen aus dem Baugesetzbuch (§ 17 Abs. 1 BauGB), bei der

dargestellten Parzellierung handelt es sich gem. Legende auf der Pla-

nurkunde lediglich um einen Parzellierungsvorschlag. Hieraus lassen

sich keine exakten Rückschlüsse auf eine tatsächliche spätere Anzahl

und Gestaltung von Grundstücken ziehen.

Um eventuelle Störfaktoren für die umgebende Bebauung auszu-

schließen, ist jedoch beabsichtigt keine großen Betriebe anzusiedeln

und das damit verbundene Verkehrsaufkommen möglichst gering zu

halten. Aus diesem Grund wurden auch die ausnahmsweise zulässigen

Tankstellen, Gartenbaubetriebe

und Vergnügungsstätten im Bebauungsplan als nicht zulässig festge-

setzt.

Die Darstellung einer "kleinteiligeren" Parzellierung erscheint daher

folgerichtig und ist mit den festgesetzten Grundstücksgrößen von 450

m² - 1.500 m² als marktüblich anzusehen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

11 Privat 2

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Die Fahrbahnbreiten wurden basierend auf der Plangebietsgröße,

sowie den angestrebten Nutzungen anhand der geltenden Richtlinien

(RaSt 06) festgelegt. Die dargestellten Fahrbahnbreiten von 5,8 m –

6,0 m sind somit für die vorgenommenen Ausweisungen angemessen.

Auch ist davon auszugehen, dass der bestehende und künftige Kreu-

zungspunkt "In der Brück/Am Wiebelsborn" aufgrund der oben getä-

tigten Ausführungen in der Lage ist die künftigen Verkehrsmengen

problemlos aufzunehmen.

Die Etablierung eines Kreisverkehrsplatzes würde hier keine wesent-

lichen Verbesserungen bringen. Aufgrund der bestehenden Topogra-

fie wäre ein solcher Ausbau auch sehr schwierig und mit unverhält-

nismäßig hohen Kosten verbunden.

Die genannte Variante einer Ringstraße wurde verkehrstechnisch

untersucht. Gegenüber dem dargestellten Stichstraßensystem lassen

sich jedoch keine Vorteile -gerade auch im Hinblick auf den genann-

ten Kreuzungsbereich- feststellen.

Bezüglich des Themas der Verschattung ist festzuhalten, dass der

geringste Abstand zwischen Gebäuden im Bereich "In der Brück" und

dem neuen Baugebiet über 20 m beträgt. Darüber hinaus wird die

neue Bebauung östlich der bereits vorhandenen errichtet.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

11 Privat 2

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Aspekt einer "lockeren Bebauung" wurde bereits in den Bebau-

ungsplan eingearbeitet. Aufgrund der Ausweisung einer offenen

Bauweise und der Festlegung als MI und WA ist gewährleistet, dass

keine übermäßigen Gebäudevolumina entstehen. Es ist daher ausge-

schlossen, dass hier eine unverhälnismäßige, dauerhafte Verschattung

der bereits bestehenden Bebauung eintritt.

Für den vorliegenden Bebauungsplan wurde neben einer Vorplanung

für die Verkehrsflächen auch eine Vorplanung für den Bereich der

Entwässerung erstellt. Hierbei wurden verschiedene Varianten hin-

sichtlich der Behandlung und Verbringung des anfallenden Oberflä-

chenwassers untersucht.

Aufgrund der vorhandenen Topografie bzw. der bereits vorhandenen

Bebauungen unterhalb des Plangebietes ("In der Brück", "Meisen-

weg", "Vogelsang" etc.) wurde auf eine gezielte Versickerung im

Plangebiet selbst verzichtet.

Das anfallende Oberflächenwasser wird daher rohrleitungsgebunden

über öffentliche Straßen- und Wegeflächen (69/292 o. 109/1) der in

der Planurkunde dargestellten Fläche (Parzelle 64/1) zugeführt und

dort parallel zu dem vorhandenen Graben zur Versickerung gebracht.

Die Größe der dargestellten Fläche wurde rechnerisch ermittelt und ist

hierfür ausreichend.

Die genaue Größe und Ausprägung der Versickerungsanlage ist nicht

zwingend abschließend im Bebauungsplan zu regeln. Hierzu werden

im Anschluss an das Bauleitplanverfahren Entwurfs- und Ausfüh-

rungsplanungen erstellt. Diese sind mit den zuständigen Behörden

abzustimmen.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

11 Privat 2

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Für die zu errichtenden Entwässerungseinrichtungen (Mulden o. ä.)

wird darüber hinaus ein gesonderter naturschutzfachlicher Beitrag mit

entsprechenden Auflagen (Abstände etc.) und Pflanzmaßnahmen

erstellt.

Auch ein eventuell notwendiger Notüberlauf ist der Kreisverwal-

tung/SGD Nord in einem gesonderten Genehmigungsverfahren darzu-

legen und durch diese zu genehmigen.

Die Anlage eines "Dauerstaus" entspricht hierbei keiner möglichen

Alternative. Die Gefahr einer "Stechmückenplage" ist somit nicht

gegeben, da anfallendes Oberflächenwasser (sauberes Regenwasser)

im Anschluss an Starkregenereignisse nach kurzer Verweildauer ver-

sickert oder schadlos abgeleitet wird.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimiig (14 Ja-Stimmen)

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

12 Privat 3

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Der Stadtrat der Stadt Emmelshausen nimmt die Anregungen des

Herrn Elenz zur Kenntnis und beschließt wie folgt:

Die Anregungen werden mit Ausnahme der Reduzierung der Zahl der

Vollgeschosse im MI 3 zurückgewiesen.

Im Rahmen der angestrebten Bebaungsplanänderung soll das anfal-

lende Oberflächenwasser innerhalb der Parzelle 64/1 zur Versicke-

rung gebracht werden.

Es ist vorgesehen das Gelände zu profilieren und durch die Anlage

von Mulden o. ä. zu gliedern.

Hierbei ist davon auszugehen, dass das anfallende Oberflächenwasser

im Anschluss an Starkregenereignisse nach kurzer Verweildauer ver-

sickert oder abgeleitet wird.

Aufgrund der Ausprägung des Untergrundes ist das Entstehen einer

Sumpflandschaft ausgeschlossen. Auch handelt es sich hierbei nicht

um ein stehende Gewässer, welches vermehrt Stechmücken anzieht.

Darüber hinaus erfolgt lediglich die Einleitung von unbelastetem

Oberflächenwasser (sauberes Regenwasser) welches keine Geruchs-

belästigungen verursacht.

Bezüglich der gewählten Lage der Fläche ist festzuhalten, dass es für

derartige Versickerungsanlagen keine Richtlinien oder gesetzlichen

Festsetzungen für Mindestabstände gibt.

Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wur-

den auch das Abwasserwerk der VG Emmelshausen sowie die Rhein-

Hunsrück-Wasser als Träger der Wasserversorgung beteiligt. Deren

Stellungnahmen lassen nicht darauf schließen, dass hier mit Proble-

men zu rechen ist oder weitere diesbezügliche Gutachten notwendig

sind.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

12 Privat 3

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Die Fahrbahnbreite sowie die Lage und Gestaltung der Zufahrtsstraße

wurde basierend auf der Plangebietsgröße und den angestrebten Nut-

zungen anhand der geltenden Richtlinien (RaSt 06) festgelegt.

Die dargestellten Fahrbahnbreiten von 5,8 m – 6,0 m sind somit für

die angestrebten Ausweisungen angemessen.

Auch ist davon auszugehen, dass der bestehende und künftige Kreu-

zungspunkt "In der Brück/Am Wiebelsborn" aufgrund der geringen

Plangebietsgröße sowie der angestrebten Nutzung und Nutzungsin-

tensität (ca. 19 Parzellen, der Rest wird über die Straße "Am Wie-

belsborn" erschlossen) in der Lage ist die künftigen Verkehrsmengen

problemlos aufzunehmen.

Die genannte Variante einer Ringstraße wurde verkehrstechnisch

untersucht. Gegenüber dem dargestellten Stichstraßensystem lassen

sich jedoch keine Vorteile -gerade auch im Hinblick auf den genann-

ten Kreuzungsbereich- feststellen.

Um dem Ruhebedürfnis von Wohngebieten ausreichend Rechnung zu

tragen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass in unmittelbarer Nähe zu

Wohngebieten nur verträgliche Nutzungen ausgewiesen dürfen. Hier-

zu zählt auch das Mischgebiet, das neben der wohnbaulichen Nutzung

die Möglichkeit bietet Gewerbebetriebe aufzunehmen, "die das Woh-

nen nicht wesentlich stören".

Darüber hinaus wurde das Mischgebiet durch den Ausschluss von

größeren Nutzungen wie Tankstellen, Gartenbaubetrieben und Ver-

gnügungsstätten weiter eingeschränkt, um etwaige Beeinträchtigun-

gen zu vermeiden.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

12 Privat 3

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Die dargestellten Gebäudehöhen und max. Zahl an Vollgeschossen

betreffen ausschließlich den nordöstlichen Bereich des Plangebietes

und sind aus Gründen des Schallschutzes für die unmittelbar am

Sportplatz gelegene Bebauung unumgänglich.

Aufgrund von Lage und Ausprägung werden diese Gebäude jedoch

überwiegend innerhalb des Plangebietes wahrgenommen werden und

nicht von weiter außerhalb.

Die übrige Bebauung wurde dem Bestand angepasst und sieht eine

max. Höhe von 10-12 m bzw. II Vollgeschossen vor.

Da im Bereich MI 3 aus Gründen des Schallschutzes nicht zwingend

die Notwendigkeit zur Ausweisung von 3 Vollgeschossen besteht,

wird die Zahl der Vollgeschosse hier auf max. II reduziert.

Um eine den Regeln der Technik und im Sinne der jeweiligen Ge-

meinde adäquate Planung zu gewährleisten, wird zwischen der Stadt

Emmelshausen und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag und

ein Erschließungsvertrag geschlossen. Dieser regelt neben Aus-

baustandards detailliert die weiteren Verpflichtungen des Investors.

Aussagen und Meinungen zu Grundstücksgeschäften oder (früheren)

Verkaufsabläufen sind nicht abwägungsrelevant, da hier kein boden-

rechtlicher Bezug besteht.

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BAULEITPLANUNG der Stadt Emmelshausen, 3. Bebauungsplanänderung "Schul- und Sportzentrum"

Nr.

12 Privat 3

Behandlung der Anregungen gem. § 3(2) und § 4(2) BauGB Stellungnahme/Begründung

Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um ein

öffentliches Bauleitplanverfahren, welches gemäß den Vorgaben des

Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt wird. Hierbei erhalten An-

wohner und Interessierte sowie die Träger öffentlicher Belange

mehrmals Einsicht in alle relevanten Unterlagen und die Möglichkeit

Anregungen vorzubringen. Diese werden im Rahmen einer Abwä-

gung gegenübergestellt und ggfls. in der weiteren Planung berück-

sichtigt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (14 Ja-Stimmen)