B rgerversammlung vom 7. April 2017 -...

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Bürgerversammlung vom 7. April 2017

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  • Bürgerversammlung vom 7. April 2017

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    INHALTSVERZEICHNIS 1

    Konstituierung für die Amtsperiode 2017 – 2020 2

    Einladung / Traktandenliste 3

    Amtsbericht des Verwaltungsrates / Informationen über die Wasserqualität 4-13

    Abnahme der Jahresrechnung 2016 der Wasserkorporation Schänis - Erläuterungen der Verwalterin 14-16- Zusammenzug Verwaltungsrechnung 17- Laufende Rechnung (VA 2017, RG 2016, VA 2016) 18-19- Investitionsrechnung (VA 2017, RG 2016, VA 2016) 20-21- Bestandes Rechnung per 31.12.2016 22-23- Finanzplan 2017 – 2020 24

    - Anhang zur Jahresrechnung 2016 25-28

    - Diverse BauabrechnungenAusbau Rufi-Rüttiberg, 5. Etappe 29 Hydrantennetzerweiterung Gasterstrasse,Löw-Gwatt in Rufi 30 Hydrantennetzerneuerung Birlig 31

    - Bericht und Antrag des Verwaltungsrates 32

    - Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission 33

    - Gutachten und Antrag zur Erteilung eines Kredites über Fr. 579‘500.00für die Erstellung einer Verbindungsleitung Oberdörfli bis Landstrassein Rufi 34

    - Informationen betr. Zusammenschluss mit der WasserkorporationKaltbrunn (Wasserlieferungsvertrag ist in Bearbeitung und wird in dennächsten Monaten dem fakultativen Referendum unterstellt,Krediteinholung ist an der Bürgerversammlung 2018 geplant 35

    - Abschreibungsplan 36

    - Prüfungs- und Genehmigungsvermerke 37

    )

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    Verwaltungsrat für die Amtsdauer 2017 - 2020 Notfallnummern / Pikettdienst Bei Rohrleitungsbruch oder undichten Wasseruhren melden Sie sich bitte bei Tel. 055 615 16 66 Präsident Büsser Roger, Oberbirgstr. 1, 8718 Schänis

    Aufgaben: Präsidium, Leitungsbau Netz/Projekte 055 615 28 07 [email protected]

    Ratsmitglied und Vizepräsident I Rüegger Stephan, Solenberg 131, 8723 Maseltrangen

    Aufgaben: Vizepräsidium I, Finanzen, Personelles, Homepage 078 753 05 31 [email protected]

    Ratsmitglied und Vizepräsident II Ziegler Christoph, Nässi 1411, 8723 Rufi

    Aufgaben: Vizepräsidium II, Hydrantennetz, Schieberkontrollen, Feuerschutz 055 615 21 44 [email protected]

    Ratsmitglied Schwitter Brigitta, Feld 27, 8718 Schänis Aufgaben: Qualitätssicherung, Kataster / Pläne 055 615 37 10 [email protected]

    Ratsmitglied Bohl-Fäh Andreas, Köchelgasse 7, 8718 Schänis-Dorf

    Aufgaben: Bauten 055 615 33 13 [email protected]

    Verwalterin Mächler Annarös, Kantonsstr. 9, 8864 Reichenburg

    055 444 26 69 oder 079 731 69 66 [email protected]

    Geschäftsprüfungskommission (GPK) für die Amtsdauer 2017 - 2020 Präsident Herr Hans Oberholzer, Faad 8, 8718 Schänis Aktuarin Frau Monika Schüpfer-Halter, Rüti 2, 8723 Rufi Mitglied Herr Elmar Jud, Portholz, 8723 Maseltrangen Die Verwaltung der Wasserkorporation ist weiterhin beim Präsidenten Roger Büsser untergebracht und steht bei Fragen, An- und Abmeldungen, Umzüge, Wasseranschlussbewilligungen und Beratungen zur Verfügung. Bürozeiten sind normalerweise Montag von 09.00 bis 10.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr.

    Wissenswertes: www.wkschaenis.ch QR-Code:

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    Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

    Wir laden Sie zur 7. ordentlichen Bürgerversammlung der Wasserkorporation Schänis ein:

    Freitag, 7. April 2017, anschliessend an die Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Schänis, ca. 21.15 Uhr, Mehrzweckgebäude, Hof 1, 8718 Schänis

    Begrüssung

    Begrüssung zur Bürgerversammlung

    Bekanntgabe der vier Stimmenzähler

    Traktanden:

    1. Abnahme der Jahresrechnung 2016 der Wasserkorporation Schänis, Bericht und Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission

    2. Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis, Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommission

    3. Gutachten und Anträge

    4. Allgemeine Umfrage

    Die Stimmausweise werden mit separater Post versandt und sind vor Versammlungsbeginn vorzuweisen.

    Fehlende Stimmausweise sind bis spätestens Dienstag, 04. April 2017, 20.00 Uhr, bei der Verwalterin Annarös Mächler, Kantonsstrasse 9, 8864 Reichenburg zu beziehen (Tel. 055 444 26 69 oder 079 731 69 66 oder [email protected])

    Quorum für das Zustandekommen von fakultativem Referendum oder Initiative:

    Die Zahl der Stimmberechtigten bei den letzten Gesamtwahlen (28.09.2016) des Rates betrug 2‘540. Das Quorum beträgt einen Zehntel der Stimmberechtigten gem. Art. 13 und 15 der Gemeindeordnung, somit 254 Stimmberechtigte.

    Auflage des Protokolls der ordentlichen Bürgerversammlung vom 7. April 2017:

    Dieses kann vom 22. April 2017 bis 5. Mai 2017 im Foyer des Gemeindehauses eingesehen werden.

    8718 Schänis, 02. März 2017

    Der Verwaltungsrat

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    BERICHT DES VERWALTUNGSRATES JAHR 2016 Geschätzte Korporationsmitglieder Bereits ist der Verwaltungsrat der Wasserkorporation Schänis im siebten Jahr tätig.

    Wir (von links nach rechts: Brigitta Schwitter, Stephan Rüegger, Roger Büsser, Christoph Ziegler, Verwalterin Annarös Mächler, Andreas Bohl) nutzen die Gelegenheit, Sie über einige Tätigkeiten des vergangenen Jahres sowie unsere Pläne für die kommenden Jahre zu informieren. Bürgerversammlung 2016 An der ordentlichen 6. Bürgerversammlung vom 8. April 2016 nahmen 157 Stimmberechtigte teil, dies entspricht einer Beteiligung von 6.19 % (Anzahl Stimmberechtigte = 2‘536). Verwaltungsrat und Präsidium Der Verwaltungsrat hat sich im Geschäftsjahr 2016 zu 12 ordentlichen Sitzungen mit insgesamt 194 Traktanden getroffen. Für den betrieblichen Bereich wurden 3 Sitzungen abgehalten. Eine unangemeldete Prüfung durch den Rat (Art. 34 FHGV – sGS151.53) bei der Verwalterin wurde am 03. November 2016 durchgeführt. Es konnten keinerlei Abrechnungs-Differenzen festgestellt werden. Vorschriftsgemäss prüfte der Verwaltungsrat am 02. November 2016 auch die Nachführung des internen Kontrollsystems, welchem die nötige Beachtung geschenkt wird. An der Bürgerversammlung vom 8. April 2016 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Reduktion des Verwaltungsrates von sechs auf vier Mitgliedern nebst der Präsidentin oder dem Präsidenten zugestimmt. Vizepräsident Marcel Rüegg (Präsident Baukommission Rufi-Rüttiberg), Erwin Schirmer (Ressort Personelles) sowie Franz Artho (Ressort Bauten) hatten ihren Rücktritt per Ende Amtsperiode 2013 bis 2016 schon länger bekannt gegeben. Somit musste anlässlich der

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    Erneuerungswahlen vom 25. September 2016 im Rat ein Mandat neu besetzt werden. Mit der Neuwahl von Herrn Andreas Bohl-Fäh kann der Ortsteil Schänis-Dorf nun weiterhin im Rat vertreten werden. Mit Schreiben vom 18. März 2016 hatte auch Anni Fischli als Mitglied in der Geschäftsprüfungs-kommission demissioniert. Dieses Amt konnte durch Monika Schüpfer-Halter neu wieder durch eine Vertretung aus dem Ortsteil Rufi besetzt werden. Der Verwaltungsrat bedankt sich bei den austretenden Personen herzlich für ihren langjährigen Einsatz und die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit und gratuliert den Neumitgliedern zur Wahl und heisst sie herzlich willkommen.

    Von links nach rechts: Anni Fischli, Erwin Schirmer, Barbara Schirmer (austretende Wasserwartin, vgl. Text bei Personelles, Seite 10), Marcel Rüegg und Franz Artho Gemäss SUVA-Publikation vom März 2015 sind betroffene Betriebe verpflichtet, eine Gefährdungsermittlung betr. Radons durchzuführen. Am 29./30. Juli 2015 fanden in Schänis diese Messungen statt. Weitere Messungen wurden im 2016 durchgeführt. Gemäss Schreiben vom 30. September 2016 der SUVA sind die Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschritten und somit derzeit keine Massnahmen nötig. Im August 2016 versandte die Verwalterin erneut die Wasserzähler-Ablesekarten in alle Haushaltungen des Einzugsgebietes (ausser jene, wo der Zähler altershalber ausgewechselt wurden und jene, welche über eine Aussenablesemöglichkeit verfügen). 95 Prozent kamen der Rückmeldepflicht fristgerecht nach. Der Rat bedankt sich dafür herzlich. Bei den restlichen Haushaltungen wurde aufgrund ausbleibender Meldung der Wasserbezug gemäss Artikel 29 des Wasserreglements eingeschätzt. Seit Juli 2015 hat der Verwaltungsrat „LinthSicht“ zum amtlichen Publikationsorgan der Wasserkorporation gewählt (siehe Art. 5 & 6 des Gemeindegesetzes). Dies hat sich bestens bewährt. Gemäss Informationen des Amtes für Gemeinden des Kantons St. Gallen wird die Umstellung auf das Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) voraussichtlich erst per 1. Januar 2019 erfolgen. Grund für die Verzögerung ist ein laufendes Rechtsverfahren beim Kanton.

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    Bauten Auch im Jahr 2016 wurde noch rege gebaut. Folgende drei Projekte konnten abgeschlossen und abgerechnet werden (vgl. Bauabrechnungen):

    Ausbau Rufi-Rüttiberg, 5. Etappe Hydrantennetzerweiterung Gasterstrasse, Löw bis Gwatt in Rufi Hydrantennetzerneuerung Birlig (Ersatz Leitung DN 125 auf DN 200)

    Diese Leitungserneuerung wurde vom Verwaltungsrat am 15. Juni 2016 als dringliche und gebundene Ausgabe gemäss Art. 118 des Gemeindegesetzes beschlossen und war im Voranschlag 2016 nicht geplant

    Die Sanierungen des Reservoirs im Solenberg sowie des Einstiegsdeckels der beiden Kammern zum Reservoir Rüti sind ebenfalls realisiert. Belastet sind die Kosten in der laufenden Rechnung unter Konto 701.3140.01

    Folgende Projekte sind noch im Gange:

    Leitungsumlegung Graf-Hunfriedstrasse bis Chastli (Überbauung Breiten) Die Bauherrschaft Konsortium Breite Schänis hat das Bauvorhaben aus unbekannten Gründen gestoppt, weshalb die budgetierte Investition nicht in vollem Umfang getätigt werden konnte. Das Land wird ev. von der politischen Gemeinde zurückgekauft. Die Wasserkorporation wird diesen Entscheid abwarten. Wenn das Land im Besitz der Gemeinde ist, können die Erschliessung gemacht und die Kostenanteile für die künftigen Grundeigentümer festgelegt werden.

    Die Zufahrtsstrasse zum Reservoir Geissrüti wurde ebenfalls 2016 nicht gebaut, da die Baubewilligung erst Mitte November 2016 eingetroffen ist. Der Bau erfolgt aber im Laufe des Jahres 2017

    Zufolge eines Lecks bei der Treppe unter der Mauer beim Haus Nr. 24 im Solenberg hat der Verwaltungsrat am 28. September 2016 als dringliche und gebundene Ausgabe die Erweiterung des Ersatzes der Hydrantenleitung beschlossen. Diese Aufwendungen wurden der laufenden Rechnung belastet.

    Der Ausbau Rufi-Rüttiberg, 6. Etappe ist grundsätzlich abgeschlossen, es stehen aber noch einige Unternehmerrechnungen sowie der Schlussbericht und die Bauabrechnung aus

    Der Erlass des Schutzzonenreglementes für die Quellwasserfassungen Buholz, Brunegg, Rüti ist beschlossen. Die Genehmigung des Amtes für Umwelt und Energie in St. Gallen steht noch aus.

    Am 9. Juli 2016 lud der Verwaltungsrat mit einem Einweihungsakt die Bevölkerung ein, die neu erbauten Anlagen der ersten bis sechsten Etappe im Rufi-Rüttiberg zu besichtigen. Der Verwaltungsrat arbeitet weiterhin daran, die Anlagen der Wasserkorporation zu modernisieren und den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entsprechend anzupassen.

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    Wir zeigen wir Ihnen gerne ein paar Impressionen aus dem Jahr 2016:

    Oben: Weidbrunnen Nässi, oberhalb Kindergarten

    Oben: Schieber- und Hydrantenschulung

    Oben: Druckabgabeschacht Husberg

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    Unten: Arbeitseinsatz anlässlich Leitungsbruch vom 4. Februar 2017 an der Rietstrasse

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    Wie Sie dem Finanzplan 2017 bis 2020 auf der Seite 24 entnehmen können, stehen in den kommenden Jahren noch einige Bauvorhaben an. Es sind dies:

    Die Neuerschliessung des Maseltrangnerberges (eine Urnenabstimmung über dieses Projekt wird voraussichtlich 2017 stattfinden, die Ankündigung erfolgt zu gegebener Zeit via Publikationsorgan LinthSicht)

    Erstellen einer Verbindungsleitung Oberdörfli bis Landstrasse in Rufi (Seite 34) Der Zusammenschluss mit der Wasserkorporation Kaltbrunn (Seite 35)

    Weiter plant der Verwaltungsrat 2017 folgende Arbeiten auszuführen:

    Verbindung Ziegelhof-Unterdorf Leitungserneuerung Oberbirgstrasse Ringverbund obere Leimenstrasse

    Die Auswertungen der generellen Wasserversorgungsplanung liegen nun vor. Die Bedürfnisse wurden nach Priorität eingestuft und im Finanzplan der nächsten Jahre ausgewiesen. Der Verwaltungsrat und das Betriebspersonal bedanken sich bei den betroffenen Abonnenten und Wasserbezügern herzlich fürs Verständnis bei Unterbrüchen der Wasserlieferungen und sonstigen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten. Vizepräsidium: Die Ratsmitglieder und die Verwalterin danken dem Präsidenten Roger Büsser für sein vorbildliches Engagement. Seine fundierten Fachkenntnisse, die korrekte Umgangsform sowie das zielgerichtete und zukunftsorientierte Handeln zeichnen ihn aus. Mit seinem Engagement und seinem positiven Denken motiviert er das Team und fördert die gute Zusammenarbeit. Finanzen: Die Jahresrechnung 2016 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 103‘021.65 ab. Der Verwaltungsrat möchte diesen für zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von gesamthaft Fr. 77‘050.40 (Fr. 57‘018.60 für Erneuerung Steuerungsanlage und Fr. 20‘031.80 für Feld West) sowie eine Resteinlage von Fr. 25‘971.25 ins Eigenkapital verwenden (vgl. Antrag auf Seite 32) Die hauptsächlichen Differenzen zwischen Voranschlag und Rechnung sind von der Verwalterin in den ergänzenden Informationen (vgl. Seiten 14 – 16) detailliert aufgelistet und begründet. Für 2017 budgetiert die Wasserkorporation Schänis einen Aufwandüberschuss von Fr. 29‘390.00, welcher durch einen Bezug aus dem Eigenkapital gedeckt werden soll. In den Folgejahren kann nicht mehr mit Anschlussgebühren in bisher gewohnter Höhe gerechnet werden. Voraussichtlich kann 2018 nochmals eine ausgeglichene Rechnung präsentiert werden, ohne dass eine Gebührenanpassung dafür nötig ist. Die weitere Entwicklung der Wasserkorporation Schänis muss überwacht, gesteuert und verursachergerecht gedeckt werden. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir auch weiterhin mit kostenbewusstem Betrieb unseres Werkes im regionalen Vergleich günstige Konditionen anbieten können. Der Verwaltungsrat empfiehlt den Korporationsmitgliedern, der Jahresrechnung 2016 und dem Budget für das Jahr 2017 zuzustimmen.

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    Personelles: Frau Barbara Schirmer hat ihr Arbeitsverhältnis als Wasserwartin im 20%-Pensum per 31. Dezember 2016 gekündigt. Der Rat nahm diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und bedankt sich bei Frau Schirmer herzlich für ihren Einsatz während der letzten Jahre und wünscht ihr in jeder Hinsicht alles Gute. An der Sitzung vom 21. Dezember 2016 hat der Verwaltungsrat die dadurch freigewordene 20%-Stelle mit Herrn Albert Glarner aus Schänis nach einem Bewerbungsverfahren neu besetzt. Der Rat wünscht ihm viel Freude und Befriedigung bei der Arbeit für die Wasserkorporation. Weiter konnte Ernst Morger aus Schänis, welcher sich ebenfalls für die Stelle interessiert hat, als Wasserwart ohne fixes Pensum für Arbeiten der Wasserkorporation Schänis gewonnen werden. Somit können zum Beispiel Abwesenheiten aufgrund Unfall oder Krankheit besser abgefedert und die Pikett-Bereitschaft auf mehr Personen verteilt werden. Dies ist eine optimale Ergänzung für unser Wasserwart-Team. Wir wünschen Herr Morger ebenfalls viel Freude und Befriedigung bei der Arbeit für die Wasserkorporation. Das Wasserwart-Team setzt sich neu folgendermassen zusammen: Ludwig Giger (Chef-Wasserwart), Arbeitspensum 70% (plus Pikettbereitschaft) Erwin Beeler (Wasserwart I), Arbeitspensum 30% (plus Pikettbereitschaft) Albert Glarner (Wasserwart II), Arbeitspensum 20% (plus Pikettbereitschaft) Ernst Morger, variables Arbeitspensum nach Bedarf (plus Pikettbereitschaft) Der Pikettdienst steht der Bevölkerung unter der Nummer 055 615 16 66 bei Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung. Der Verwaltungsrat bedankt sich herzlich beim Wasserwart-Team und der Verwalterin für ihr Engagement, den steten Einsatz und die geleistete Arbeit im 2016. Ebenso geht ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

    Von links nach rechts: Hans Oberholzer, Monika Schüpfer, Elmar Jud

    Homepage Die Wasserkorporation Schänis verfügt über eine eigene Homepage, auf welcher die wichtigsten Informationen sowie Kontaktangaben und Notfallnummern aufgeführt werden. Schauen Sie doch gelegentlich vorbei auf www.wkschaenis.ch.

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    Netz Hydranten Feuerschutz Wir bitten die Bevölkerung, uns Meldung zu erstatten, wenn Sie defekte Hydranten oder andere auffällige Dinge am Wassernetz feststellen. Z.B. aussergewöhnliche Geräusche, Wasserverluste etc.! Sie helfen uns damit, schnellst möglich zu reagieren und für den Ernstfall bestens gewappnet zu sein. Wichtig zu wissen: Es ist untersagt, ohne Bewilligung Wasser ab Hydranten zu beziehen! Mit dem Wachstum in der Gemeinde Schänis muss auch weiterhin das Hydranten-Leitungsnetz gemäss den Bedürfnissen erweitert und angepasst werden, damit der Feuerschutz gewährleistet ist. Qualitätsmanagement Mit dem Qualitätsmanagement will die Wasserkorporation insbesondere folgenden Ansprüchen gerecht werden: - Erfüllung der Vorgaben von Behörden - Sicherstellung der Wasserqualität und somit der Lebensmittelsicherheit - Abwehr von schwerwiegenden Produkthaftungsfällen - Erfüllung von Forderungen der Öffentlichkeit - Verbesserungen von internen Abläufen und Zuständen Kataster/Pläne Neue Hydranten-Leitungen und -Erweiterungen sowie Hauszuleitungen werden jährlich erfasst und in den «Leitungskataster Wasser» übertragen. Für die rechtzeitige und korrekte Meldung der Einmessung von Hauszuleitungen sind wir Ihnen dankbar. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten richtig erfasst sind. Information zur Trinkwasserqualität Artikel 5 der Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser (SR 817.022.102) vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2014): „Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.“

    1. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel! In einer Trinkwasserversorgung können trotz einwandfreier Anlagen und regelmässigen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten Ereignisse auftreten, welche die Wasserqualität beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass die Anlagen regelmässig kontrolliert werden. Die Wasserkorporation Schänis entnahm für die periodische Kontrolle des Trinkwassers im Verteilnetz viermal verteilt auf das ganze Jahr und das ganze Korporationsgebiet Wasserproben. Zusätzlich und unangemeldet entnahm der kantonale Trinkwasserinspektor noch vier weitere Wasserproben. Alle diese Wasserproben wurden im kantonalen Labor St. Gallen untersucht. Von den 33 untersuchten Proben entsprach eine Probe nicht den mikrobiologischen Kriterien und wurde daher beanstandet. Da der Toleranzwert minim überschritten wurde, wurde keine Verfügung verordnet. Nach den vorgenommenen Massnahmen entsprach die Probe den gesetzlichen Anforderungen.

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    2. Wie hart oder wie weich ist unserer Wasser? Grund- und Quellwasser 16-28 °fH

    3. Nitratgehalt? Grund- und Quellwasser: 2-8 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l)

    4. Woher kommt unser Trinkwasser? 2016 wurde 6% des gesamten Trinkwassers als Grundwasser vom Grund-wasserpumpwerk Wüschlen gepumpt. Das restliche Trinkwasser ist Quellwasser aus den Quellgebieten Zimmerwieswald, Buholz-Rüti und Geissrüti.

    5. Wie wird das Wasser behandelt? Quellwasser: vorbeugende Behandlung mit UV-Licht Grundwasser: keine Behandlung

    6. Weitere Auskünfte: Weitere Informationen finden Sie auch unter www.wasserqualitaet.ch oder wir von der Wasserkorporation Schänis informieren Sie gerne über allfällige Fragen. Sie erreichen uns unter [email protected] oder 055 615 37 10.

    Es freut die Wasserkorporation Schänis, Ihnen berichten zu können, dass die Konsumentinnen und Konsumenten tagtäglich einwandfreies Wasser beziehen konnten. Damit die Wasserkorproration auch zukünftig hygienisch einwandfreies Trinkwasser abgeben kann, sind wir auf die Unterstützung jedes einzelnen angewiesen. Die blaue Tafel mit dem Grundwasserzeichen deutet auf eine Grundwasserschutzzone hin. Unten rechts: Grundwasserschutzzone Wüschlen

    Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Grundwasser vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Verschmutzung zu schützen. In Grundwasserschutzzonen sind Aktivitäten nur beschränkt möglich. Bitte halten Sie sich daran oder melden uns, wenn Sie etwas Ungewöhnliches beobachten.

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    Wissenswertes aus der Verwaltung Allgemein Zirka Mitte April werden die Akonto-Rechnungen 2017 versandt. Für die fristgerechte Bezahlung danken wir Ihnen herzlich. Ab August werden Sie wie gewohnt die Ablesekarten für die Rückmeldung des Zählerstandes erhalten. Zu den Unterhaltsarbeiten der Wasserversorgung gehört unter anderem, rund 50 Wasserzähler jährlich – meist im August – auszuwechseln (Art. 28). Der Ausbau des bisherigen und der Einbau eines neuen Wasserzählers benötigt rund eine Viertelstunde. Jene Abonnenten, welche einen neuen Zähler erhalten, werden vorab kontaktiert, um einen Termin für den Austausch zu vereinbaren. Wir bitten Sie, den Zugang zum Zähler frei zu halten. Alle Aussenablese-Zähler werden durch das Wasserwart-Team abgelesen. Wir bitten Sie ganz dringend, undichte Wasserhahnen, Klosettspülungen und Boilersicherheitsventile reparieren zu lassen. Prüfen Sie daher gelegentlich, ob die Wasseruhr auch wirklich stillsteht, wenn alle Wasserverbraucher zugedreht bzw. abgeschaltet sind. Dies kann unliebsame Überraschungen wie Wasserverluste durch Undichtheiten etc. vermeiden. Der Verbrauch laut Wasserzähler muss vollumfänglich bezahlt werden. Hausanschluss-Leitungen (Leitungsstück inkl. Schieber von der Haupt- oder Versorgungsleitung bis zum Wasserzähler inkl. Anschlussvorrichtung und Mauerdurchführung) stehen im Eigentum und der Unterhaltspflicht des Grund-eigentümers. Danke Der Verwaltungsrat der Wasserkorporation Schänis bedankt sich an dieser Stelle bei Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, bei der politischen Gemeinde Schänis, bei der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen wie auch bei allen weiteren beteiligten Institutionen und Personen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen sowie die geschätzte Zusammenarbeit. Ein spezieller Dank gilt allen Wasserkonsumentinnen und -konsumenten. Verwaltungsrat der Wasserkorporation Schänis

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    Informationen der Verwalterin zur Jahresrechnung 2016 und dem Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Es freut mich, dass ich Ihnen bei unserer sechsten Jahresrechnung wieder ein positives Rechnungsergebnis präsentieren darf. Ein kostenbewusster Umgang mit den finanziellen Mitteln sowie Mehrerträge zufolge Anpassung des Gebäudebeitrages bzw. Feuerschutzbeitrages tragen hauptsächlich zum Ertragsüberschuss von total Fr. 103‘021.65 bei. Die Jahresrechnung 2016 schliesst um Fr. 56‘551.65 besser ab, als im Voranschlag budgetiert. Geplant war, den Mehrertrag dem Eigenkapital zuzuweisen. Nachstehend gebe ich Ihnen nähere Erläuterungen zum Jahresergebnis bekannt: Laufende Rechnung 2016 701.3010.11 Die Baukommission Rufi-Rüttiberg hat weniger Sitzungen abgehalten und die Kosten

    für die Einweihung der Anlagen Rufi-Rüttiberg vom 9. Juli 2016 wurden direkt dem Projekt Kto. 701.5010.38 belastet. (Minderaufwand = Fr. 6‘772.50)

    701.3090 Die Kosten für die Weiterbildung der Wasserwarte fallen zu einem späteren Zeitpunkt an. Die Einführung von HRM 2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell erfolgt voraussichtlich nun erst 2019. (Minderaufwand = Fr. 1‘601.35)

    701.3110 Die Anschaffung von Wasserzählern wurde nicht in vollem Umfang getätigt, da erst die Zähler am Lager eingesetzt werden. (Minderaufwand = Fr. 4‘349.45)

    701.3120 Die Stromkosten für die Reservoirs waren tiefer als budgetiert, es musste weniger Wasser gepumpt werden. (Minderaufwand = Fr. 6‘074.05)

    701.3130 budgetierter Betrag musste nicht ausgeschöpft werden (Minderaufwand Fr. 667.65) 701.3140.01 Zufolge Leitungslecks musste die Hydrantenleitung Solenberg im Bereich Haus Nr. 24

    erneuert werden. Der Verwaltungsrat hat dies mit Beschluss vom 28.9.16 als dringliche und gebundene Ausgabe gemäss Art. 118 des Gemeindegesetzes entschieden. Die Kosten allein dafür belaufen sich insgesamt auf Fr. 47‘320.70.Ansonsten konnte der Aufwand hier tief gehalten werden. (Mehraufwand = Fr. 18‘806.40)

    701.3140.02 Die geplanten allgemeinen Unterhaltsarbeiten konnten grossteils durch unser Wasserwartteam ausgeführt und somit kostengünstiger erledigt werden. Die Sanierung des Reservoirs Solenberg war günstiger als offeriert. (Minderaufwand =

    Fr. 21‘008.30) 701.3140.03 Die Fernsteuerungsanlage funktionierte ohne Probleme, es gab keine Aufwendungen

    für Arbeiten ausserhalb des Wartungsvertrages. (Minderaufwand Fr. 2‘087.75) 701.3140.04 Die Strasse zum Reservoir Geissrüti wird 2017 saniert, da die Baubewilligung erst am

    16. November 2016 eingetroffen ist. (Minderaufwand = Fr. 28‘355.00) 701.3140.11 Es sind noch keine Kosten für den Unterhalt Trinkwasserkraftwerk Taflet angefallen.

    (Minderaufwand = Fr. 1‘000.00) 701.3150 zu hoch budgetiert (Minderaufwand = Fr. 934.20) 701.3170 zu hoch budgetiert (Minderaufwand = Fr. 512.80) 701.3181 Der Aufwand für die Reglementierung der Schutzzone Ramisbach-Vorderberg-Buholz-

    Brunegg war höher als angenommen, Kosten für Wasserproben zu tief budgetiert. (Mehraufwand = Fr. 5‘332.20)

    701.3182 keine Betreibungskosten (Minderaufwand = Fr. 500.00) 701.3184 zu hoch budgetiert (Minderaufwand = Fr. 623.47) 701.3210 Dank günstigen Bankkonditionen und regelmässig fliessenden Akonto-Subventions-

    zahlungen der Gebäudeversicherung für die Projekte konnten die Zinsaufwendungen tief gehalten werden. (Minderaufwand = Fr. 9‘654.75)

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    701.3640 zu hoch budgetiert (Minderaufwand = Fr. 158.35) 701.4525 siehe auch Bemerkung Konto 701.3010.11 (Minderertrag = Fr. 6‘723.70) 701.4610 2016 wurden keine subventionierten Hydranten-Sanierungen gemacht, weshalb auch

    der Beitrag der Gebäudeversicherungsanstalt St. Gallen wegfällt. (Minderertrag von Fr. 1‘000.00)

    Investitionsrechnung 2016

    701.5010.38 Es fehlen noch Abrechnungen, die voraussichtlich verbleibenden Restkosten sind in der Investitionsrechnung 2017 budgetiert. (Minderausgabe = Fr. 247‘739.60)

    701.5010.49 Die budgetierten Kosten wurden nicht erreicht. (Minderausgabe = Fr. 2'899.05) 701.5010.54 Dieses Projekt wurde vorläufig sistiert und wird je nach Baufortschritt der

    Grundeigentümerin weiter geführt. (Minderausgabe = Fr. 41‘264.65) 701.5010.55 Die Projektierungskosten fallen erst 2017 an. (Minderausgabe = Fr. 39‘670.05) 701.5010.56 Siehe Vorlage Bauabrechnung (Minderausgabe = Fr. 23‘521.75) 701.5010.57 Projekt wird erst 2017 realisiert. (Minderausgabe = Fr. 40‘000.00) 701.5010.58 Dringliche und gebundene Ausgabe gemäss Art. 118 des Gemeindegesetzes und

    Beschluss des Verwaltungsrates vom 15. Juni 2016. (Mehrausgabe = Fr. 55‘219.80) 701.6600 Diese Beiträge hängen mit dem Baufortschritt zusammen und können jeweils nicht

    exakt budgetiert werden. (Mindereinnahme = Fr. 124‘566.10 701.6610 Diese Beiträge hängen mit dem Baufortschritt zusammen und können jeweils nicht

    exakt budgetiert werden. (Mindereinnahme = Fr. 112‘611.10) 701.6620 Diese Beiträge hängen mit dem Baufortschritt zusammen und können jeweils nicht

    exakt budgetiert werden. (Mindereinnahme = Fr. 36‘512.95)

    Informationen zum Voranschlag 2017

    Laufende Rechnung (* = neue Ausgaben)

    701.3000 Das Entschädigungsreglement wurde zu Beginn der neuen Legislatur überarbeitet und die Gehälter wurden neu festgelegt. (Mehraufwand Fr. 2‘800)

    701.3010.01 Zufolge Unfall sind die Lohnkosten 2017 höher, im Gegenzug erhalten wir Versicherungsleistungen (vergleiche Konto 701.4360). Neu wurde eine „Springerstelle“ für das Wasserwartteam geschaffen.

    701.3010.11 tiefere Kosten, da weniger intensive Projekte 701.3090 * Kosten für Wasserwartkurs neues Personal (Mehraufwand = Fr. 2‘650.00) 701.3100 * zusätzliche Kosten Urnenabstimmung Erschliessung Maseltrangnerberg 701.3110 * Messgerät für Leitfähigkeit (ca. Fr. 2‘100.00) 701.3140.01* Kosten können nicht genau abgeschätzt werden, Sanierung der

    Quellwasserfassungen im Buholz etc., Geländeanpassungen S1 Wüschlen, Schacht anheben bei S2/S1, geschlossener Schachtdeckel, Druckprüfung Kanalisations-anschluss angrenzender Grundeigentümer

    701.3140.04 * Sanierung Zufahrt Reservoir Geissrüti (Fr. 24‘000.00) 701.3180* zu erwartende Gebühren für die Genehmigung Schutzzonenreglementes Buholz

    durch das Amt für Umwelt und Energie St. Gallen 701.3181* Nachführung des Leitungskatasters Ausbau 1.-5. Etappe Rufi-Rüttiberg, Rechnung

    erst nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten (Fr. 15‘000.00) 701.3184 * Kosten für Urnenabstimmung Erschliessung Maseltrangnerberg enthalten

    (Mehraufwand = Fr. 1‘000.00) 701.3210 * Oerk-Limite konnte erhöht werden, Zinsbelastung fällt nur an, wenn Geld beansprucht 701.3220 * neuer Kreditabschluss geplant (Mehraufwand Fr. 8‘000.00) 701.3310 Errechnete Abschreibungen (siehe Abschreibungsplan Seite 36) 701.4360 Versicherungsleistungen zufolge Unfall Wasserwart sowie noch zu erwartende

    Subventionen an den Leitungsausbau im Solenberg aus 2016 701.4390 Es ist davon auszugehen, dass die Bautätigkeit 2017 abnehmen wird. 701.4525 (siehe Konto 701.3010.11)

    )

  • 16

    Investitionsrechnung (= neue Ausgaben)

    701.5010.38 zu erwartende Restkosten Ausbau 6. Etappe Rufi-Rüttiberg 701.5010.54 Die Überbauung Breiten wird ev. 2017 realisiert, Restkosten für die Umlegung 701.5010.55 Vorprojektierung Erschliessung Maseltrangner-Berg 701.5010.57 zu erwartende Kosten für den Zusammenschluss der Hydrantenleitung Ziegelhof-

    Unterdorfstrasse 701.5010.59 zu erwartende Kosten für die Leitungserneuerung Oberbirgstrasse 701.5010.60 zu erwartende Kosten für die Projektierung des Zusammenschlusses mit Kaltbrunn 701.5010.61 zu erwartende Kosten für die Verbindung Oberdörfli-Landstrasse Rufi (siehe

    Gutachten und Antrag auf Seite 34) 701.5010.63 Der Ringverbund obere Leimenstrasse kann in Zusammenarbeit mit den anderen

    Werken realisiert werden. 701.6600 Zu erwartende Subventionen 2017 701.6610 Zu erwartende Subventionen 2017 701.6620 Zu erwartende Subventionen 2017

    Für 2017 ergibt sich voraussichtlich ein Verlust von Fr. 29‘390.00, welcher durch einen Bezug aus dem Eigenkapital gedeckt werden soll.

    Bestandesrechnung

    1013.02 Guthaben der Pensionskasse, Verrechnung erfolgt 2017 1014.02 Die Kostenanteile der politischen Gemeinde Schänis analog Beitrag der

    Gebäudeversicherungsanstalt stehen teilweise noch aus (Total Fr. 61‘667.65 exkl.MWST) und werden in den kommenden Jahren beglichen. Fr. 2‘000.00 beträgt die Depotgebühr für die Baubewilligung Zufahrt Geissrüti

    1080.01 vorausbezahlte Rechnungen für 2017 (Domain für 2017 sowie Fahrzeugversicherung) 2080.00 Dies sind Rechnungen, welche das Geschäftsjahr 2016 betreffen, aber erst im Januar

    2017 eingegangen sind

    Dank

    Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Wasserkorporation Schänis

    Nach wie vor stehe ich Ihnen als Verwalterin der Wasserkorporation bereits im siebten Jahr gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen, dass Sie Ihren Zahlungs- und Meldepflichten stets pünktlich und anstandslos nachkommen. Ich bin Ihnen auch dankbar, wenn Sie bei Fragen, Unstimmigkeiten etc. direkt auf mich zukommen, um diese zu klären. Grösstenteils verdienen Sie für die stets gute Kommunikation und Zahlungsmoral ein grosses Lob und erhalten von mir ein herzliches „Danke schön“! Es macht Freude und Spass für Sie zu arbeiten.

    Den Verwaltungsratsmitgliedern, dem Wasserwartteam sowie den Mitgliedern der Geschäfts-prüfungskommission danke ich ebenfalls herzlich für die Unterstützung und die geschätzte Zusammenarbeit. Weiter bedanke ich mich bei den Vertretern der politischen Gemeinde sowie deren Personal für die stete Hilfsbereitschaft bei Fragen aller Art. Herzlich danken möchte ich auch den zurücktretenden VR-Mitgliedern Marcel Rüegg, Erwin Schirmer und Franz Artho, Anni Fischli als ehemaliges Geschäftsprüfungskommissions-Mitglied sowie der austretenden Wasserwartin Barbara Schirmer. Ich freue mich, weiterhin für die Wasserkorporation tätig zu sein und wünsche Ihnen eine glückliche und zufriedene Zeit bei bester Gesundheit.

    8864 Reichenburg, 02.02.2017 Die Verwalterin: Annarös Mächler

  • 17

    Soll Haben Soll Haben Soll Haben

    LAUFENDE RECHNUNG 862 340 862 340 847 674.53 847 674.53 863 250 863 250

    Total Aufwand 862 340 744 652.88 816 780Total Ertrag 832 950 847 674.53 863 250

    Ertragsüberschuss 103 021.65 46 470Aufwandüberschuss 29 390

    INVESTITIONSRECHNUNG 1 070 000 1 070 000 650 124.70 650 124.70 990 000 990 000

    Total Ausgaben 1 070 000 650 124.70 990 000Total Einnahmen 673 250 475 426.45 769 265

    Nettoinvestitionen 396 750 174 698.25 220 735Nettoinvestitionsabnahmen

    FINANZIERUNG 426 140 426 140 337 614.70 337 614.70 290 030 290 030

    Nettoinvestitionen 396 750 174 698.25 220 735NettoinvestitionsabnahmenAbschreibungen 246 900 234 593.05 243 560Aufwandüberschuss Laufende Rechn. 29 390Ertragsüberschuss Laufende Rechn. 103 021.65 46 470

    Finanzierungsfehlbetrag 179 240Finanzierungsüberschuss 162 916.45 69 295

    GESAMTERGEBNISVoranschlag 2016Voranschlag 2017 Rechnung 2016

  • 18

    862 340 862 340 847 674.53 847 674.53 863 250 863 250

    3 AUFWAND 862 340 744 652.88 863 250

    30 Personalaufwand 240 920 223 674.65 233 900

    3000 Sitzungs-, Taggelder, VR-Entschädigung 39 820 37 690.00 37 000

    3010 Löhne Betriebs- und Verwaltungspersonal 152 900 140 813.30 142 500

    3011 Projektbezogene Lohnaufwendungen 9 900 11 627.50 18 400

    3030 Sozialversicherungsbeiträge 15 300 14 263.40 14 700

    3040 Personalversicherungsbeiträge 10 200 10 651.60 11 100

    3050 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge 3 900 3 980.20 3 950

    3090 Übriger Personalaufwand, Weiterbildung 8 900 4 648.65 6 250

    31 Sachaufwand 271 000 268 410.78 311 900

    3100 Büromaterial, Drucksachen, Inserate 12 100 10 421.10 10 300

    3110 Anschaffung Mobilien, Maschinen, EDV 18 800 13 150.55 17 500

    3120 Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauch 12 000 8 925.95 15 000

    3130 Verbrauchsmaterial 2 000 1 332.35 2 000

    3140 Baulicher Unterhalt 131 000 135 555.35 169 200

    Unterhalt Wasserfassung 76 500 78 806.40 60 000

    Unterhalt Reservoir & Pumpwerk 20 500 49 991.70 71 000

    Unterhalt Fernsteuerung 8 000 5 112.25 7 200

    Unterhalt Zufahrtsstrassen 25 000 1 645.00 30 000

    Dichtigkeitskontrolle Grundwasserschutzzone - - -

    Wüschlen

    Unterhalt Trinkwasserkraftwerk Taflet 1 000 - 1 000

    3150 Unterhalt Mob., Masch., EDV, Homepage 5 000 4 065.80 5 000

    3160 Mieten und Benützungsentschädigungen 16 800 16 743.50 17 300

    3170 Spesenentschädigungen 1 000 487.20 1 000

    3180 Gebührenaufwand 2 000 150.00 -

    3181 Dienstleistungen, Honorare 41 350 51 282.20 45 950

    3182 Betreibungs- und Prozesskosten 500 - 500

    3183 Kommunikations- & EDV-Kosten 9 450 9 955.55 10 650

    3184 Porti, Bankspesen 6 000 5 376.53 6 000

    3185 Versicherungen und Abgaben 13 000 10 964.70 11 500

    32 Passivzinsen 25 320 16 173.55 26 120

    3200 Laufende Verpflichtungen - - -

    3210 Kurzfristige Schulden 1 000 345.25 10 000

    3220 Mittel- /langfr. Schulden 24 320 15 828.30 16 120

    33 Abschreibungen 323 950 235 252.25 243 560

    3300 Abschreibungen des Finanzvermögens - 659.20 -

    3310 Ordentliche Abschreibungen 246 900 234 593.05 243 560

    3320 Zusätzliche Abschreibungen 77 050 - -

    WASSERKORPORATION SCHÄNIS

    Gesamttotal LAUFENDE RECHNUNG

    Voranschlag 2016Voranschlag 2017 Rechnung 2016

  • 19

    35 Entschädigungen an Gemeinwesen 800 800.00 800

    3520 Gemeinden 800 800.00 800

    36 Eigene Beiträge 350 341.65 500

    3620 Gemeinden - - -

    3640 Perimeterabgaben 350 341.65 500

    38 Einlagen in Sondervermögen - - -

    3820 Einlage in Vorfinanzierung/Eigenkapital - - -

    4 ERTRAG 862 340 103 021.65 847 674.53 863 250

    42 Vermögenserträge - 19.60 -

    4200 Flüssige Mittel - 13.35 -

    4210 Guthaben - 0.25 -

    4220 Anlagen des Finanzvermögens - 6.00 -

    43 Entgelte 800 200 812 998.63 820 000

    4340 Benützungsgebühren (Wasserverkauf) 580 000 575 441.05 580 000

    4350 Verkaufserlöse 40 000 39 628.33 40 000

    4360 Rückerstattungen 10 200 9 980.55 -

    4380 Eigenleistungen für Investitionen - - -

    4390 übrige Erträge (Anschlussgebühren) 170 000 187 948.70 200 000

    45 Rückerstattungen 9 900 11 676.30 18 400

    4500 Bund - - -

    4510 Kanton - - -

    4520 Gemeinden - - -

    4525 Projektbezogener Lohnaufwand 9 900 11 676.30 18 400

    Beiträge46 22 850 22 980.00 24 850

    4600 Bund - - -

    4610 Kanton - - 1 000

    4620 Gemeinden 22 850 22 980.00 23 850

    48 Entnahmen aus Sondervermögen - 29 390 103 021.65 - 46 470 -

    4820 Entn. aus Vorfinanzierungen/Eigenkapital -

    9120 Betriebsergebnis (Ertragsüberschuss) 103 021.65 46 470

    Betriebsergebnis (Aufwandüberschuss) 29 390

    WASSERKORPORATION SCHÄNIS Voranschlag 2017 Rechnung 2016 Voranschlag 2016

  • 20

    Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen

    Gesamttotal INVESTITIONSRECHNUNG 1 743 250 1 743 250 1 125 551.15 1 125 551.15 1 759 265 1 759 265

    5 AUSGABEN 1 743 250 1 125 551.15 990 000

    50 Sachgüter 1 070 000 650 124.70 990 000

    5000 Grundstücke - - - 5000.01 Grundstücke - - -

    5010 Tiefbauten 1 070 000 650 124.70 990 000

    5010.38 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 6. Etappe 180 000 417 260.40 665 000

    5010.48 Leitungserneuerung Geissrüti- - - Winkeln-Eichen

    5010.49 Generelle Wasserversorgungs- - 17 100.95 20 000

    planung (GWP)

    5010.54 Leitungsumlegung Graf-Hunfriedstr. 70 000 28 735.35 70 000

    bis Chastli (Überb. Breiten)

    5010.55 Erschliessung Maseltrangner-Berg * 50 000 10 329.95 50 000

    5010.56 Sanierung Leitung Löw-Gwatt, Rufi - 121 478.25 145 000

    5010.57 Verbindung Ziegelhof-Unterdorf 45 000 40 000

    5010.58 Birlig Ersatz Leitung DN 125 auf DN 200 - 55 219.80

    5010.59 Leitungsern. Oberbirgstrasse 100 000 -

    5010.60 Zusammenschluss mit Kaltbrunn * 30 000 -

    5010.61 Verb. Oberdörfli-Landstr. Rufi * 450 000

    5010.62 Ern. Rathausplatz-Löwen (Oberdorf) -

    5010.63 Ringverbund obere Leimenstrasse 145 000

    * Zustimmung Bürgerschaft

    vorbehalten

    59 Passivierungen 673 250 475 426.45 769 265

    5900 Passivierte Einnahmen 426 350 240 833.40 525 705

    5901 Passivierte Abschreibungen 246 900 234 593.05 243 560

    Voranschlag 2016WASSERKORPORATION SCHÄNIS

    Rechnung 2016Voranschlag 2017

  • 21

    Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen

    6 EINNAHMEN 1 743 250 1 125 551.15 1 759 265

    61 Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte - 118 818.55 130 000

    6110 Baukostenbeiträge - 118 818.55 130 000

    66 Beiträge für eigene Rechnung 426 350 122 014.85 395 705

    6600 Bundesbeiträge 72 250 4 763.90 129 330

    6610 Kantonsbeiträge GVA 180 400 26 563.90 139 175

    6620 Gemeindebeiträge 173 700 90 687.05 127 200

    68 Übernahme der Abschreibungen 246 900 234 593.05 243 560

    6800 Ordentliche Abschreibungen 246 900 234 593.05 243 560

    6820 zusätzliche Abschreibungen - - -

    69 Aktivierungen 1 070 000 650 124.70 990 000

    6900 Aktivierte Ausgaben 1 070 000 650 124.70 990 000

    99 Ausgleich Investitionsrechnung 1 070 000 1 070 000 650 124.70 650 124.70 990 000 990 000

    5900 Passivierte Einnahmen 426 350 240 833.40 525 705

    5901 Passivierte Abschreibungen 246 900 234 593.05 243 560

    6900 Aktivierte Ausgaben 1 070 000 650 124.70 990 000

    6520 Nettoinvestitionen 396 750 174 698.25 220 735

    WASSERKORPORATION SCHÄNISVoranschlag 2017 Rechnung 2016 Voranschlag 2016

  • 22

    + Zuwachs - Abgang - zus. Abschr.

    1 A K T I V E N 3 997 360.12 2 626 508.10 2 548 133.60 - 4 075 734.62

    10 Finanzvermögen 328 222.46 1 919 753.80 2 016 077.55 - 231 898.71

    100 Flüssige Mittel 267 387.71 1 151 411.00 1 272 625.85 - 146 172.86

    1002.00 Banken 267 387.71 1 151 411.00 1 272 625.85 146 172.86

    101 Guthaben (Gebühren, Abgaben, Entgelte) 52 518.55 767 290.95 735 335.50 - 84 474.00

    1013.00 Debitoren Wasserzinsen 6 303.70 608 602.90 608 928.85 5 977.751013.02 Sonstige Debitoren (Baukostenbeiträge) 29.50 1 697.75 305.85 1 421.401014.02 pol. Gemeinde Schänis 44 076.90 19 590.75 - 63 667.651015.00 Verrechnungssteuerguthaben 2 108.45 6.80 2 108.45 6.801015.02 Guthaben Eidg. MWST-Verwaltung - 71 156.60 57 756.20 13 400.401019.10 Vorsteuer MwSt LR - 16 688.35 16 688.35 -1019.11 Vorsteuer MwSt IR - 49 547.80 49 547.80 -

    102 Anlagen 200.00 - - - 200.00

    1020 Festverzinsliche Anlagen - - - -1021 Aktien und Anteilsscheine 200.00 - - 200.00

    108 Transitorische Aktiven 8 116.20 1 051.85 8 116.20 - 1 051.85

    1080 Rechnungsabgrenzung 8 116.20 1 051.85 8 116.20 1 051.85

    11 Verwaltungsvermögen 3 669 137.66 706 754.30 532 056.05 - 3 843 835.91

    110 Sachgüter 3 669 137.66 706 754.30 532 056.05 - 3 843 835.91

    1101.27 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 1. Etappe 264 953.85 13 300.00 251 653.851101.28 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 2. Etappe 339 116.20 17 000.00 322 116.201101.31 Mühlebachstrasse-Chastli 79 922.50 - 79 922.50 -1101.35 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 3. Etappe 731 972.10 - 34 860.00 697 112.101101.36 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 4. Etappe 735 859.30 32 000.00 703 859.301101.37 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 5. Etappe 404 332.40 37 037.00 42 956.50 398 412.901101.38 Ausbau Rufi-Rüttiberg, 6. Etappe 41 440.60 436 853.00 166 055.55 312 238.051101.39 Erschliessung Bahnhofwiese (Hirzliblick) 87 332.30 - 14 560.00 72 772.301101.40 Erneuerung Rietstrasse - - -1101.41 Sanierung Reservoir Geissrüti 223 631.20 - 37 280.00 186 351.201101.42 Erneuerung Steuerungsanlage 68 418.60 - 11 400.00 57 018.601101.45 Erneuerung Ringschluss Landstrasse Rufi 237 617.91 - 9 900.00 227 717.911101.46 Leitungserneuerung Solenberg 83 612.45 - 10 450.00 73 162.451101.47 Erneuerung Warthausenstrasse Dorf 79 590.65 - 9 950.00 69 640.651101.48 Leitungserneuerung Winkeln-Eichen - - -1101.49 Generelle Wasserversorgungsplanung GWP 20 500.00 17 100.95 5 700.00 31 900.951101.50 Rufi-Rüttiberg, Nachtrag 1./2. Etappe 43 949.20 - 1 910.00 42 039.201101.51 Erneuerung Solenberg, Enzg 116 485.60 - 4 850.00 111 635.601101.52 Umlegung Feld West 20 901.80 - 870.00 20 031.801101.53 Neuzaunstrasse Rufi 36 112.60 - 1 510.00 34 602.601101.54 Graf-Hunfriedstrasse - Chastli 48 041.45 28 735.35 2 400.00 74 376.801101.55 Erschliessng Maseltrangner-Berg 5 346.95 10 329.95 - 15 676.901101.56 Leitungserneuerung Löw-Gwatt Rufi - 121 478.25 23 735.20 97 743.051101.58 Birlig, Ersatz Leitung DN125 auf DN200 - 55 219.80 11 446.30 43 773.50

    BESTANDESRECHNUNG PER 31.12.2016Veränderungen End-

    bestand31.12.2016

    Anfangs-bestand 01.01.2016

  • 23

    + Zuwachs - Abgang - zus. Abschr.

    2 P A S S I V E N 3 997 360.12 62 039.97 86 687.12 - 3 972 712.97

    20 Fremdkapital 1 235 854.25 57 208.10 81 855.25 - 1 211 207.10-

    200 Laufende Verpflichtungen 22 150.70 52 335.85 67 486.55 - 7 000.00-

    2000.01 Kreditoren MwSt 11 650.70 45 835.85 57 486.55 -2001.00 Kautionen Wasseranschlussbewilligungen 10 500.00 6 500.00 10 000.00 7 000.00

    202 Mittel-/langfristige Schulden 1 200 000.00 - - - 1 200 000.00

    2021.01 Bankdarlehen 1 200 000.00 - - - 1 200 000.00

    208 Rechnungsabgrenzung 13 703.55 4 872.25 14 368.70 - 4 207.10-

    2080.00 Rechnungsabgrenzung 13 703.55 4 872.25 14 368.70 4 207.10-

    28 Sondervermögen 1 178 904.13 - - - 1 178 904.13-

    282 Verpflichtung Vor-/Spezialfinanzierung 1 178 904.13 - - - 1 178 904.13-

    2820.02 Reserve Pumpwerk Wüschlen 20 000.00 20 000.002820.10 Reserve Schutzzonen 250 000.00 250 000.002820.11 Reserve Quellfassungen 330 000.00 330 000.002820.12 Reserve Leitungsnetz u. Hydranten 578 904.13 578 904.13

    29 Eigenkapital 1 582 601.74 4 831.87 4 831.87 - 1 685 623.39-

    290 Kapital 1 587 433.61 - 4 831.87 - 1 582 601.74-

    2900 Eigenkapital 1 587 433.61 - 4 831.87 1 582 601.74

    299 Bilanzüberschuss/ -Fehlbetrag -4 831.87 4 831.87 - - 103 021.65

    2990 Jahresergebnis -4 831.87 4 831.87 - -

    Ertragsüberschuss 2016 103 021.65

    Der Verwaltungsrat der Wasserkorporation Schänis beantragt der Bürgerversammlung,den Ertragsüberschuss 2016 wie folgt zu verwenden: 103 021.65

    zusätzliche Abschreibungen 2017:Ern. Steuerungsanlage 57 018.60Umlegung Feld West 20 031.80 77 050.40

    Einlage ins Eigenkapital (Kto. 2900) 25 971.25

    8864 Reichenburg, 12. Januar 2017

    Die Verwalterin: Annarös Mächler

    BESTANDESRECHNUNG PER 31.12.2016Anfangs-bestand 01.01.2016

    Veränderungen End-bestand31.12.2016

  • 24

    Finanzplanung 2017 - 2020 / Wasserkorporation Schänis

    Laufende Rechnung 2017 2018 2019 2020

    AufwandPersonalaufwand 240 920 240 920 240 920 240 920 Sachaufwand 271 000 230 000 230 000 230 000 Passivzinsen 25 320 25 320 25 320 25 320 Laufende Verpflichtungen 323 950 248 160 281 760 281 760 Entschädigungen an Gemeinwesen 800 800 800 800 Eigene Beiträge 350 400 500 500 Einlagen in Sondervermögen

    Total Nettoaufwand (+) 862 340 745 600 779 300 779 300

    ErtragVermögenserträge - - - - Entgelte 800 200 720 000 700 000 700 000 Rückerstattungen 9 900 9 900 10 000 10 000 Beiträge 22 850 22 900 24 900 24 900 Entnahmen aus Sondervermögen - - - -

    Total Nettoertrag (-) 832 950 752 800 734 900 734 900

    Ertragsüberschuss (- Aufwandüberschuss) -29 390 7 200 -44 400 -44 400

    Eigenkapital 1 656 233 1 663 433 1 619 033 1 574 63331.12.2016 = Fr. 1'685'623.39Veränderung (Wert neu in Prozent vom Vorjahr) 98.26% 100.43 97.33 97.26

    Finanzplanung 2017 - 2020 / Wasserkorporation Schänis

    Investitionsprogramm 2017 2018 2019 2020

    Ausbau Rufi-Rüttiberg, 6. Etappe 180 000 Erneuerung Rietstrasse 150 000 Leitungserneuerung Geissrüti-Winkeln-Eichen 300 000 300 000 Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)Leitungsumlegung Graf-Hunfriedstr. 70 000 bis Chastli (Überb. Breiten)Erschliessung Maseltrangner-Berg * 50 000 500 000 500 000 450 000 Sanierung Leitung Löw-Gwatt, RufiBirlig Ersatz Leitung DN 125 auf DN 200Verbindung Oberdörfli bis Landstrasse Rufi* 450 000 150 000 Verbindung Ziegelhof-Unterdorf 45 000 Zusammenschluss mit Kaltbrunn * 30 000 190 000 Leitungserneuerung Oberbirgstrasse 100 000 Ringverbund obere Leimenstrasse 145 000 Leitungserneuerung Rathausplatz-Löwen (Oberdorf) 30 000 250 000

    * Zustimmung Bürgerschaft vorbehalten

    Total 1 070 000 1 020 000 1 050 000 750 000

    Die Nettoinvestitionen werden durch Entnahme aus Reserven oder Bezug Eigenkapital gedeckt!

  • 25

    Anhang zur Jahresrechnung 2016 der Wasserkorporation Schänis Inhalt 1. Rechnungslegungsgrundsätze, Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung, Abschreibungs-

    methode und –sätze 2. Antrag Verwendung des Ertragsüberschusses 3. Rückstellungsspiegel 4. Beteiligungsspiegel 5. Gewährleistungsspiegel 6. Anlagespiegel 7. Zusätzliche Angaben 1. Rechnungslegungsgrundsätze, Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung, Ab-

    schreibungsmethode und –sätze 1.1 Rechnungslegungsgrundsätze Die Grundsätze zur Rechnungslegung richten sich nach Art. 2 der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (sGS 151.53). Massgebend sind: a) Bruttodarstellung: Aufwendungen und Erträge, Aktiven und Passiven sowie Investitionsausgaben

    und Investitionseinnahmen werden getrennt voneinander, ohne gegenseitige Verrechnung, in voller Höhe ausgewiesen;

    b) Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge werden in der Periode erfasst, während welcher sie verursacht werden;

    c) Fortführung: Für die Rechnungslegung ist die Fortführung der Tätigkeit der Gemeinden wegleitend; d) Wesentlichkeit, Verständlichkeit und Zuverlässigkeit: Die für eine rasche und umfassende Beurtei-

    lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendigen Information werden klar und nachvoll-ziehbar sowie richtig und glaubwürdig offengelegt;

    e) Vergleichbarkeit: Rechnungen von Gemeinde und Verwaltungsstellen sind untereinander und auf Dauer vergleichbar;

    f) Stetigkeit: Die Rechnungslegung bleibt nach Möglichkeit während eines längeren Zeitraums unver-ändert.

    1.2 Bilanzierung und Bewertung Die Bestandesrechnung wird als Stichtagsrechnung geführt. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.

    Konto Posten der Bestandesrechnung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

    1 AKTIVEN

    10 Finanzvermögen

    100 Flüssige Mittel Nominalwert (Nennwert)Fremdwährungen sind zum Tageskurs per Bilanzstichtagumgerechnet

    101 Guthaben (Gebühren, Abgaben, Ent-gelte)

    SollverbuchungBruttomethodeNominalwert unter Berücksichtigung angemessenerWertberichtigungen (Delkredere) unter Berücksichtigungder Steuerfusskorrektur

  • 26

    1.3 Abschreibungsmethode und -sätze 1.3.1 Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen wird planmässig abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen gemäss den entsprechenden Kreditbeschlüssen nach der linearen Methode. Die Abschreibungsdauer beträgt höchs-tens 25 Jahre. Die Abschreibungssätze der einzelnen Anlagegüter können dem Abschreibungsplan entnommen wer-den. Mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2015 und des Voranschlages 2016 hat die Bürgerschaft den budgetierten zusätzlichen Abschreibungen zugestimmt. Der Abschreibungsplan ist in dieser Rechnung publiziert, ebenso die budgetierten ordentlichen und zu-sätzlichen Abschreibungen 2017.

    102 Anlagen Sparkonten zum NominalwertSparkonten in Fremdwährungen sind zum Tageskurs perBilanzstichtag umgerechnetWertschriften mit Kurswert zum Durchschnittskurs desMonats vor dem BilanzstichtagWertschriften ohne Kurswert zu Anschaffungswertenunter Abzug der notwendigen WertberichtigungenAnlage-/Herstellkosten bzw. dem tieferen Marktwert abzüglich noch anfallende VerkaufskostenAnlagen in Fremdwährungen sind zu historischen Kursenumgerechnet bzw. bei tieferem Marktwert zum Durch-schnittskurs dem Bilanzstichtag vorangehenden Monat abzüglich noch anfallende Verkaufskosten bilanziert

    108 Aktive Rechnungsabgrenzungen Nominalwert

    11 Ordentliches Verwaltungsvermögen

    110 Sachgüter Anlage-/Herstellkosten unter Abzug planmässiger Ab-schreibungen

    18 Spezialfinanzierungen

    180 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen Nominalwert

    2 PASSIVEN

    20 Fremdkapital

    200 Laufende Verpflichtungen SollverbuchungBruttomethodeNominalwert (Nennbetrag)

    201 Kurzfristige Schulden Nominalwert202 Mittel- und langfristige Schulden Nominalwert203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen Nominalwert208 Passive Rechnungsabgrenzungen Nominalwert

    28 Sondervermögen

    282 Verpflichtungen für Vorfinanzierungen Nominalwert

    29 Eigenkapital

    299 Bilanzüberschuss Residualwert: Aktiven abzüglich Passiven vor Gewinn-verwendung

  • 27

    2. Antrag über die Verwendung des Ertragsüberschusses Der Verwaltungsrat beantragt gestützt auf Art. 112 des Gemeindegesetzes den Ertragsüberschuss wie folgt zu verwenden:

    Jahresergebnis 2016 (Ertragsüberschuss) Fr. 103‘021.65

    Zusätzliche Abschreibungen 2017- Erneuerung Steuerungsanlage Fr. 57‘018.60- Umlegung Feld West Fr. 20‘031.80 Fr. 77‘050.40

    - Rest-Einlage ins Eigenkapital (Kto. 2900) Fr. 25‘971.25 3. Rückstellungsspiegel Die Buchhaltung der Wasserkorporation Schänis weist keine Rückstellungen aus. 4. Beteiligungsspiegel Die Wasserkorporation Schänis hat keine Beteiligungen an Kapital oder Unternehmen. 5. Gewährleistungsspiegel Es bestehen keine Eventualverpflichtungen (Tatbestände, aus denen sich in Zukunft eine wesentliche Verpflichtung der Wasserkorporation Schänis ergeben kann, wie beispielsweise Bürgschaften, Defizit-garantien u.a.). 6. Anlagespiegel Der Anlagespiegel informiert über die Wertentwicklung der Anlagen im Finanz- und Verwaltungsvermö-gen der Gemeinde. Massgebend dabei ist, dass auch Anlagen ohne Buchwert aufgeführt sind. Anlagespiegel Anlagen Finanzvermögen (Kontobereich 102) Franken

    Fest

    verz

    insl

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    Wer

    tpap

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    , Sp

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    d An

    -te

    ilsch

    eine

    Tota

    l

    Konto 1020 1021 102

    AnschaffungskostenStand per 1.1. 0.00 200.00 200.00Zugänge 0 0 0Umgliederungen 0 0 0Abgänge (-) 0 0 0Stand per 31.12. 0.00 200.00 200.00

  • 28

    Anlagespiegel Sachanlagen Verwaltungsvermögen (Kontobereich 110) Franken

    Gru

    ndstüc

    ke

    Tief

    baut

    en

    Tota

    l

    Konto 1101 110

    Anschaffungskosten

    Stand per 1.1. 3‘669'137.66 3‘669‘137.66Zugänge 706‘754.30 706‘754.30Zus. Abschreibungen 0.00 0.00Abgänge (-) 532‘056.05 532‘056.05Stand per 31.12. 3‘843‘835.91 3‘843‘835.91

    7. Zusätzliche Angaben 7.1 Kontenrahmen Der Kontenplan wurde per 1.1.2011 neu erstellt. Es erfolgen für 2016 keine wesentlichen Anpassungen. 7.2 Leasingverbindlichkeiten keine 7.3 Verpflichtungskredite Objekt Beschluss-

    datumursprünglicherKredit

    inzwischen verwendeter Kredit

    per Bilanzstich-tag verbleiben-der Kredit

    Ausbau Rufi-Rüttiberg 2.-6. Etappe 15.05.2011 5‘670‘000.00dito, Nachkredit 08.04.2016 400‘000.00

    5‘889‘839.70 180‘160.30

    Verpflichtungskredite per Bilanzstich-tag 180‘160.30

  • 29

    Bauabrechnung Ausbau Rufi-Rüttiberg, 5. Etappe

    gemäss Beschluss der Bürgerversammlung der Wasserkorporation Rufi-Rüttibergvom 16. März 2010 sowie Urnenabstimmung der Wasserkorporation Schänis vom15. Mai 2011 Krediterteilung = Fr. 5'670'000.00 für 6 Etappen

    Bauleitung: Frei + Krauer AG, Ingenieurbüro, Rapperswil

    Kostenvoranschlag: 13.02.2013 / Beschluss Wasserkorporation Schänis

    Versorgungsleitung & 1 040 000.00Fr. (inkl. MWST)Hauszuleitungen

    1 040 000.00Fr.

    Gegenüberstellung:(Versorgungs- und Hauszuleitung) inkl. MWST

    Kostenvoranschlag 1 040 000.00Fr.effektive Baukosten 1 014 478.80Fr. inkl. MWST

    Differenz (Minderkosten) 25 521.20Fr.Abweichung minus 2.45%

    Gesamtkosten 4. Etappe exkl. MWST 943 838.90Fr.

    Restkosten Wasserkorporation Schänis 943 838.90Fr.

    FinanzierungBeitrag Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen 123 620.40Fr.Amt für Finanzdienstleistungen des Kantons St. Gallen 17 759.25Fr.Beitrag Politische Gemeinde 123 620.40Fr.Bundesbeitrag 191 800.95Fr.Baukostenbeiträge Privater 53 825.00Fr.Abschreibungen 2014 11 100.00Fr.Abschreibungen 2015 11 600.00Fr.Abschreibungen 2016 12 100.00Fr.noch abzuschreibender Betrag 2017 bis 2038 398 412.90Fr.Kto. 1101.37

    8718 Schänis, 31. Dezember 2016

  • 30

    Bauarechnung Hydrantennetzerneuerung Gasterstrasse, Löw - Gwatt, Rufi

    gemäss Beschluss der Bürgerversammlung der Wasserkorporation Schänisvom 8. April 2016

    Bauleitung: Frei + Krauer AG, Ingenieurbüro, Rapperswil

    Kostenvoranschlag: 18.01.2016 / Beschluss Wasserkorporation Schänis

    Versorgungsleitung & 143 000.00Fr. (exkl. MWST)Hauszuleitungen

    143 000.00Fr.

    Gegenüberstellung:(Versorgungs- und Hauszuleitung) inkl. MWST

    Kostenvoranschlag 143 000.00Fr.effektive Baukosten 121 478.25Fr. inkl. MWST

    Differenz (Minderkosten) 21 521.75Fr.Abweichung minus 15.05%

    Gesamtkosten exkl. MWST 121 478.25Fr.

    Restkosten Wasserkorporation Schänis 121 478.25Fr.

    FinanzierungBeitrag Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen 11 867.60Fr.Amt für Finanzdienstleistungen des Kantons St. Gallen -Fr.Beitrag Politische Gemeinde (steht derzeit noch aus) 11 867.60Fr.Bundesbeitrag -Fr.Baukostenbeiträge Privater -Fr.Abschreibungen 2016 -Fr.noch abzuschreibender Betrag 2017 bis 2041 97 743.05Fr.Kto. 1101.56

    8718 Schänis, 31. Dezember 2016

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    Bauarechnung Hydrantennetzerneuerung Birlig

    gemäss Beschluss des Verwaltungsrates der Wasserkorportion Schänis vom 15. Juni 2016(Dringliche und gebundene Ausgabe gemäss Art. 118 des Gemeindegesetzes)

    Bauleitung: Frei + Krauer AG, Ingenieurbüro, Rapperswil

    Kostenvoranschlag: 03.05.2016 / Beschluss Wasserkorporation Schänis

    Versorgungsleitung & 74 500.00Fr. (exkl. MWST)Hauszuleitungen

    74 500.00Fr.

    Gegenüberstellung:(Versorgungs- und Hauszuleitung) exkl. MWST

    Kostenvoranschlag 74 500.00Fr.effektive Baukosten 55 219.80Fr. exkl. MWST

    Differenz (Minderkosten) 19 280.20Fr.Abweichung minus 25.88%

    Gesamtkosten exkl. MWST 55 219.80Fr.

    Restkosten Wasserkorporation Schänis 55 219.80Fr.

    FinanzierungBeitrag Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen 5 723.15Fr.Amt für Finanzdienstleistungen des Kantons St. Gallen -Fr.Beitrag Politische Gemeinde 5 723.15Fr.Bundesbeitrag -Fr.Baukostenbeiträge Privater -Fr.Abschreibungen 2016 -Fr.noch abzuschreibender Betrag 2017 bis 2041 43 773.50Fr.Kto. 1101.58

    8718 Schänis, 31. Dezember 2016

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    Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 2016 und des Voranschlages 2017 der Wasserkorporation Schänis Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Hauptsächlich dank kostenbewusstem Umgang mit den finanziellen Mitteln sowie Mehrerträgen zufolge Erhöhung der Gebäudebeitragen bzw. Feuerschutzbeiträgen konnte 2016 ein Ertragsüberschuss von Fr. 103‘021.65 erzielt werden. Beim Voranschlag 2017 resultiert ein Verlust von Fr. 29‘390.00, welcher durch Bezugaus dem Eigenkapital gedeckt werden soll. Der Gebührentarif wurde an der Sitzung des Verwaltungsrates vom 02. November 2016 unverändert beschlossen und erlassen. Die Konsumgebühr beträgt weiterhin Fr. 1.00 je bezogenen Kubikmeter Wasser. Der jährliche Gebäudezuschlag bleibt bei 0.3 Promille (analog Feuerschutzbeitrag gemäss ab 1. Januar 2016 gültigem Wasserreglement) ANTRAG:

    1. Der Verwaltungsrat beantragt Ihnen, werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Jahresrechnung 2016 der Wasserkorporation Schänis zu genehmigen.

    2. Dem Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) sei zuzustimmen.

    8718 Schänis, 02. Februar 2017 Der Verwaltungsrat

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    Gutachten und Antrag des Verwaltungsrates der Wasserkorporation Schänis zur Erteilung eines Kredites über Fr. 579‘500.00 für die Leitungserneuerung Oberdörfli bis Landstrasse in Rufi Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die Versorgungsnetze von Rufi und Maseltrangen sind dem Reservoir Taflet unterstellt, welches einerseits durch aufbereitetes Quellwasser und andererseits mit Grundwasser ab Grundwasserpumpwerk Wüschlen gespiesen wird. Die Versorgung des Reservoirs ab Grundwasserpumpwerk Wüschlen ist derzeit einzig über die Transportleitung Schänis-Maseltrangen möglich. Um die Verbindung zu optimieren wird zukünftig eine zweite Verbindung ab der bestehenden Transportleitung direkt mit dem Versorgungsnetz von Rufi angestrebt. Das nachfolgende Projekt beinhaltet den altersbedingten Leitungsersatz im Abschnitt zwischen dem Oberdörfli und der Landstrasse in Rufi. Im Zusammenhang mit diesem Leitungsersatz wird zugleich die neue Nord-Süd Verbindung (wie oben erwähnt) vorbereitet, welche eine Kaliberanpassung der bestehenden Leitung erfordert. Im gleichen sollen die Versorgungsleitungen in der Neuzaunstrasse (Ost) und der Hintergasse (West) erneuert werden. Es ist vorgesehen, die neue Leitung Oberdörfli-Landstrasse in der Dörflerberg- und Chapelistrasse auf öffentlichem Grund zu verlegen. Um zukünftig eine optimale Versorgung zu gewährleisten, werden Streckenschieber bei den Abgängen in die Neuzaunstrasse und Hintergasse dazwischen geschaltet. So kann der Betrieb bei Störungen über Ringleitungen aufrechterhalten werden. Im Bereich der Dörflerbergstrasse wird neben der Wasserleitung eine Brunnenleitung bis zum Dorfbrunnen Rufi mitverlegt. Die bestehende Versorgungsleitung innerhalb der Neuzaunstrasse (Ost) wird durch eine neue Leitung ersetzt. Der westliche Anschluss erfolgt an die bereits im Jahr 2014 erneuerte Leitung und endet mittels Schieber an der neuen Verbindungsleitung. Der dabei tangierte Rufibach wird mittels einer Richtpressbohrung unterquert. In der Hintergasse verläuft die alte Versorgungsleitung quer durch das Wohnquartier und teils unter bestehenden Häusern hindurch. Um dies zu entflechten und die Zugänglichkeit zu verbessern, wird eine neue Versorgungsleitung in der Hintergasse auf öffentlichem Grund erstellt. Die anstossenden Liegenschaften werden grösstenteils an die neue Versorgungsleitung angebunden. Es ist vorgesehen, die Leitung jeweils etappenweise von Süden nach Norden trocken zu bauen und am Ende einer jeweiligen Etappe die Leitung in Betrieb zu nehmen. Somit kann einerseits versorgungstechnisch möglichst sinnvoll gearbeitet werden, andererseits kann so der Verkehrsfluss mittels Umleitungen geregelt werden. Der Zugang zu den Liegenschaften wird mittels Stahlplatten stets gewährleistet. Die bestehenden Leitungen sollen während der gesamten Bauzeit grösstenteils in Betrieb bleiben. Einzig für den Leitungsersatz innerhalb der Neuzaunstrasse sind aufgrund der identischen Linienführung Provisorien nötig. Insgesamt wird mit einer Bauzeit von 4-5 Monaten gerechnet. Bei Zustimmung des beantragten Kredits ist der Baustart auf Frühsommer 2017 vorgesehen. Dem Verwaltungsrat liegt nun folgender Kostenvoranschlag vor: Der Kostenvoranschlag (+/-10%) basiert auf Richtpreisen und Erfahrungswerten ähnlicher Projekte: Leitungserneuerung Oberdörfli bis Landstrasse in Rufi: Fr. 579‘500.00 inkl. MWST Von den subventionsberechtigten Kosten darf mit einem Beitrag aus dem Feuerschutzfonds der Gebäudeversicherung St. Gallen gerechnet werden. Ein Betrag in der gleichen Höhe darf auch von der politischen Gemeinde erwartet werden. Die Bruttokosten werden in der Investitionsrechnung unter Konto 701.5010.61 (Verbindung Oberdörfli-Landstrasse Rufi) verbucht. Gemäss Anhang 2 der Korporationsordnung vom 29.10.2010 mit Änderungen vom 25.3.11 und 8.4.16 gelangt der Verwaltungsrat mit folgenden Anträgen an Sie:

    1. Der Leitungserneuerung Oberdörfli bis Landstrasse in Rufi sei zuzustimmen und der erforderliche Kredit von Fr. 579‘500.00, zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten zu bewilligen.

    2. Die Investition (Restbetrag nach Abzug von Subventionsbeiträgen und allfälligen Baukostenbeiträgen Dritter) ist innert 25 Jahren (2019 – 2043) abzuschreiben.

    Schänis, 1. März 2017 Der Verwaltungsrat

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    Zusammenschluss der Wasserkorporation Schänis mit der Wasserkorporation Kaltbrunn Die in den letzten Jahren erstellte Generelle Wasserversorgungsplanung der Wasserversorgung Kaltbrunn zeigt auf, dass die Wasserversorgung in der Region Gaster mit einem Wasserverbund Kaltbrunn-Schänis massiv optimiert werden könnte. Es zeigte sich auch, dass der Wasserkorporation Kaltbrunn bei einem massiven Störfall grössere Wassermengen fehlen würden. Die Wasserkorporation Schänis verfügt zeitweilig über überschüssiges Wasser und könnte es sinnvollerweise der Wasserkorporation Kaltbrunn und damit an weitere Wasserversorgungen abgeben. Zudem würde eine Verbindungsleitung den Löschschutz im Abschnitt zwischen den beiden Dörfern sicher aufwerten. Diese Verbindung könnte die Bedeutung der beiden Wasserversorgungen auch in der ganzen Region See & Gaster steigern. Derzeit beschäftigen sich die Verwaltungsräte der beiden Wasserkorporationen damit, einen Wasserlieferungsvertrag auszuarbeiten, welcher die Bedürfnisse bzw. die Bedingungen für beide Seiten optimal erfüllen und abdecken kann. Die Wasserversorgung Schänis tritt als Wassergeberin auf und die Wasserversorgung Kaltbrunn übernimmt aufgrund ihrer geographischen Lage die Zulieferung und Verteilung des Wassers. Es liegt auf der Hand, dass auch die angrenzenden Gemeinden von einem Wasserverbund Kaltbrunn-Schänis profitieren könnten. Ein im Jahre 2016 erstelltes Vorprojekt im Auftrage der Wasserkorporation Kaltbrunn gibt Aufschluss über die auszuführenden Bauten und liefert eine Kostenschätzung. Im Wasserlieferungsvertrag zwischen Schänis und Kaltbrunn sollen Rechte und Pflichten (Aufteilung und Abrechnung der Erstellungskosten, Verantwortlichkeiten beim Bau sowie beim künftigen Unterhalt, Abgeltungen, Entschädigungen, Tarife etc.) geregelt werden. Die Wasserkorporation Schänis wird den Vertrag im Laufe des Jahres 2017 in Anwendung von Art. 13 ff. der Korporationsordnung dem fakultativen Referendum unterstellen. Im Voranschlag 2017 sind Fr. 30‘000.00 für die Projektierung für bauliche Anpassungen auf der Seite derWasserkorporation Schänis vorgesehen. Die Krediteinholung für die Restkosten von voraussichtlich Fr. 190‘000.00 wurden im Finanzplan 2018 eingestellt und werden der Bürgerschaft anlässlich der Bürgerversammlung vom 6. April 2018 zur Annahme empfohlen. Die Wasserkorporation Kaltbrunn, welche die grösseren Investitionen zu tätigen hat, wird den Wasserverbund ihrer Bürgerschaft an der Korporationsversammlung im Frühling 2017 vorstellen und den nötigen Baukredit beantragen. Mit dem Bau möchte die Wasserkorporation Kaltbrunn voranschreiten, sobald der entsprechende Kredit abgesegnet wurde und die Referendumsfrist des aufgelegten Wasserlieferungsvertrages von beiden Versorgungen unbenützt verstrichen ist. Die nötigen baulichen Anpassungen auf der Schänner-Seite sind ab Mai 2018 vorgesehen, wenn die Bürgerversammlung den Kredit rechtskräftig gesprochen hat. Die beiden Versorgungen Kaltbrunn und Schänis sind davon überzeugt, dass der Wasserverbund Kaltbrunn-Schänis einen bedeutenden Beitrag an eine optimalere Versorgung der Region Gaster und weit darüber hinaus leistet. Wir empfehlen Ihnen, werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dieses Vorhaben zu unterstützen und hoffen, dass das Referendum zu gegebener Zeit nicht ergriffen wird. Schänis, 1. März 2017 Der Verwaltungsrat

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    2011

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    2011

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    2011

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    Rufi-

    Rüttiberg,

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    2012

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    Rufi-

    Rüttiberg,

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    2014

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    1101

    .37

    Rufi-

    Rüttiberg,

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    2014

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    1101

    .38

    Rufi-

    Rüttiberg,

    6. Etapp

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    2015

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    1101

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    2012

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    .00

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    1101

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    2012

    400 00

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    2012

    -21

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    1101

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    2012

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    2012

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    1101

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    2013

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    1101

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    2013

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    1101

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    1101

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    2014

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  • Prüfungs- und Genehmigungsvermerke

    Die Jahresrechnung 2016 und der Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis wurden am 02. Februar 2017 vom Verwaltungsrat geprüft und für richtig befunden.

    VERWALTUNGSRAT WASSERKORPORATION SCHÄNIS

    Der Präsident: Roger Büsser

    Die Verwalterin: Annarös Mächler

    Die Jahresrechnung 2016 und der Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis wurden am 02. Februar 2017 von der Geschäftsprüfungskommission geprüft und für

    richtig befunden.

    GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMSISSION DER WASSERKORPORATION SCHÄNIS

    Der Präsident: Hans Oberholzer

    Die Aktuarin: Monika Schüpfer

    Mitglied: Elmar Jud

    Die Jahresrechnung 2016 und der Voranschlag 2017 der Wasserkorporation Schänis sind von der Bürgerschaft am 7. April 2017 genehmigt worden.

    BÜRGERVERSAMMLUNG DER WASSERKORPORATION SCHÄNIS

    Der Versammlungsleiter:

    Die Protokollführerin:

    37

  • Prinect PDF Report 17.00.030 - 1 - 03.03.2017 19:13:07

    Dokument ÜbersichtDateiname: 9710522_Wasserkorporation_Schaenis_JR.pdfTitel: -Erstellt mit: Adobe InDesign CC 2017 (Macintosh)Anwendung: Adobe PDF Library 15.0Verfasser: -Erstellt am: 03.03.2017 19:11:04Geändert am: 03.03.2017 19:11:48Dateigröße: 16.6 MByte / 16956.8 KByteTrapped: NeinOutput Intent: PSO Uncoated ISO12647 (ECI)PDF/X Version: -PDF-Version: 1.4Anzahl Seiten: 40Medien-Rahmen: 623.62 x 870.24 ptEndformat-Rahmen: 595.28 x 841.89 pt

    Zusammenfassung Fehler Warnung Repariert InfoDokument - - - -PDF/X - - - -Seiten - - - -Farben - - - -Schriften - - - -Bilder - - - -Inhalt - - - -

    Sonstige InformationenVerwendete Einstellungen: CMYK_PSOuncoated_280

    Farbseparationen: 4CMYK

    Seite 1Seite 2Seite 3Seite 4Seite 5Seite 6 - 7Seite 8Seite 9 - 10Seite 11Seite 12Seite 13Seite 14Seite 15 - 20Seite 21 - 22

  • Prinect PDF Report 17.00.030 - 2 - 03.03.2017 19:13:07

    Seite 23 - 24Seite 25Seite 26 - 33Seite 34 - 35Seite 36 - 37Seite 38Seite 39Seite 40Farbig: 14 Schwarzweiß: 24

    FarbräumeDeviceCMYK / DeviceGray / Separation

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  • Prinect PDF Report 17.00.030 - 1 - 03.03.2017 19:11:48

    Dokument ÜbersichtDateiname: 9710522_Wasserkorporation_Schaenis_JR.pdfTitel: -Erstellt mit: Adobe InDesign CC 2017 (Macintosh)Anwendung: Adobe PDF Library 15.0Verfasser: -Erstellt am: 03.03.2017 19:11:04Geändert am: 03.03.2017 19:11:24Dateigröße: 18.0 MByte / 18394.6 KByteTrapped: NeinOutput Intent: -PDF/X Version: -PDF-Version: 1.4Anzahl Seiten: 40Medien-Rahmen: 224.82 x 311.82 mmEndformat-Rahmen: 210.00 x 297.00 mm

    Zusammenfassung Fehler Warnung Repariert InfoDokument - - - -PDF/X - - - -Seiten - - - 2Farben - 8 - -Schriften - - - -Bilder - 18 - -Inhalt - 1 - -

    SeitenSeiteninhalt ist leer (2,40)

    FarbenMarkenfarbe "All" innerhalb des Endformat-Rahmens #8 (1)

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    Sonstige InformationenVerwendete Einstellungen: Qualify_Standard

  • Prinect PDF Report 17.00.030 - 2 - 03.03.2017 19:11:48

    Farbseparationen: 4CMYK

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