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Offener einphasiger Realisierungswettbewerb Ochsenau Bereich Ost, Landshut Ausloberin Stadt Landshut vertreten durch Oberbürgermeister Alexander Putz Altstadt 315 84028 Landshut Tag der Auslobung 26.05.2020 A U S L O B U N G

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Offener einphasiger Realisierungswettbewerb

Ochsenau – Bereich Ost, Landshut

Ausloberin

Stadt Landshut

vertreten durch Oberbürgermeister Alexander Putz

Altstadt 315

84028 Landshut

Tag der Auslobung

26.05.2020

A U S L O B U N G

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Auslobung nach RPW 2013

Ausloberin

Stadt Landshut

vertreten durch Oberbürgermeister Alexander Putz

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Ansprechpartnerin Anita Grünwald

Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut

t. 0871 / 88-1481

email:

[email protected]

Wettbewerbsbetreuung

oberprillerarchitekten

Dipl. Ing. Univ. Jakob Oberpriller

Architekt Stadtplaner BDA DASL DWB

Regierungsbaumeister

Ansprechpartnerin Michaela Krappmann

Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

t. 08702 / 91480

f. 08702 / 91339

email: [email protected]

internet: www.oberprillerarchitekten.de

Landshut, den 26.05.2020

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Inhaltsverzeichnis

TERMINE 4

Teil I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 5

1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013 5

2. Wettbewerbsgegenstand 5

3. Wettbewerbsart/ - verfahren 5

4. Wettbewerbsbeteiligte 6

5. Wettbewerbssumme 10

6. Wettbewerbsunterlagen /

Datenschutzhinweise 11

7. Wettbewerbsleistungen und

Kennzeichnung 11

8. Termine 14

9. Zulassung der Wettbewerbsarbeiten,

Voraussetzungen 16

10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht 16

11. Bekanntmachung des Ergebnisses und

Ausstellung 18

12. Prüfung 18

13. Bestätigung 18

Teil II WETTBEWERBSAUFGABE 19

Luftbild 19

1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs 20

2. Allgemeine Angaben und Forderungen

der Ausloberin 22

3. Aufgabenstellung 29

Teil III BEURTEILUNGSKRITERIEN 45

Teil IV ANLAGEN 46

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TERMINE

Bausenatssitzung 24.04.2020

Preisrichtervorbesprechung 12.05.2020

Ausgabe der Unterlagen/Bekanntmachung 26.05.2020

Bestellung Modellplatte bis spätestens 10.06.2020

Rückfragenfrist 12.06.2020

Beantwortung der Rückfragen 23.06.2020

Abgabe Planunterlagen 28.07.2020

Abgabe Modell 04.08.2020

Preisgerichtssitzung 15.09.2020

Benachrichtigung der Teilnehmer 17.09.2020

Verhandlungsverfahren 15.10.2020

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten wird zeitnah mitgeteilt

Hinweis:

Auf Grund von Covid-19 und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen

entfällt der Vor-Ort-Termin des Kolloquiums. Die Rückfragen werden ausschließlich

schriftlich beantwortet.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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TEIL I ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Anwendung / Anerkennung der RPW 2013

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW

2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013

herausgegebenen und mit Veröffentlichung vom

22.02.2013 bekannt gemachten Fassung zugrunde,

soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts

ausdrücklich anderes bestimmt ist.

An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die

Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt (§

2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 4 BauKaG); die Auslobung

wurde dort registriert unter der Nr. 2020/20.08.

Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren

Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als

verbindlich an. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß

bekannt gemacht (§ 3 Abs. 2 und 3 RPW).

2. Wettbewerbsgegenstand

Wettbewerbsgegenstand ist die städtebauliche Planung

eines neuen Wohngebiets mit Infrastruktur in Landshut,

einschließlich hochbaulichem Realisierungsteil im

Stadtteil Ochsenau in der unmittelbaren Nähe der

Kreisstraße LAs 14.

Im Zuge der Neunutzung und Neubebauung eines

ehemaligen Standortübungsplatzes soll die südöstlich

der LAs 14 gelegene Fläche neu als Wohngebiet mit

Infrastruktur entwickelt werden. Das Gebiet ist im

Osten und Süden begrenzt durch ein

Naturschutzgebiet, im Westen von einer 2,5 ha großen

Grünzäsur.

Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen

beschrieben.

3. Wettbewerbsart / - verfahren

Der Wettbewerb wird ausgelobt als

„Realisierungswettbewerb“ für eine Arbeitsgemeinschaft

aus Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen

und Stadtplaner/innen nach den RPW 2013

Das Verfahren wird als einphasiger offener Wettbewerb

durchgeführt.

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Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des

Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten

der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über

das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

Das Wettbewerbsverfahren ist anonym, die

Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Tag der Auslobung: 26.05.2020

4. Wettbewerbsbeteiligte

4.1 Ausloberin und Vertreter

Stadt Landshut

vertreten durch Oberbürgermeister Alexander Putz

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Ansprechpartnerin Anita Grünwald,

Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, t 0871/88 1481

4.2 Wettbewerbsbetreuung

oberprillerarchitekten

Ansprechpartnerin Michaela Krappmann

Am Schöllgraben 18, 84187 Hörmannsdorf

t. 08702 / 91480

f. 08702 / 91339

email: [email protected]

4.3 Wettbewerbsteilnehmer

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung

eigenverantwortlich zu prüfen.

Für die Teilnahme ist keine Registrierung notwendig,

aber die vom Auslober zur Verfügung gestellte

Grundplatte für das Modell muss bis spätestens

10.06.2020, 15:00 Uhr, beim Auslober bestellt

werden. Eine Bestellung oder Selbstherstellung des

Modells nach diesem Termin ist nicht möglich!

Jeder Teilnehmer gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine

Erklärung gemäß Anlage 01 ab.

Die Anlagen 01a und 01b einschließlich der dazu

geforderten Nachweise sind zum Verhandlungs-

verfahren einzureichen.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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4.3.1 Teilnehmer, Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-

Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß

Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der

Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder

Stadtplaner befugt sind:

Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat

gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen

Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt,

Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis

oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,

dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU und

den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über

die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU

Nr. L255 S. 22) entspricht.

Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer

Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet

ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für

die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher

Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die

Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die

natürlichen Personen gestellt werden.

Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen in der

Summe die Anforderungen erfüllt sind, die an

natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften

von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend

vorgeschrieben. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften

haben in dem Bewerbungsformblatt einen

bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung

müssen am Tag der Bekanntmachung / Auslobung

erfüllt sein.

4.3.2 Teilnahmehindernisse, Ausschlussgründe und Eignungskriterien

a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor,

die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine

Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

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b) Für die Teilnahme der Preisträger am

anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs.

4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst

zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):

- Ausschlussgründe: Voraussetzung für die

Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§

123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im

Verhandlungsverfahren vorzulegen.

- Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist für

den Hochbau eine Berufshaftpflichtversicherung mit

den Deckungssummen von mindestens 3.000.000

Euro für Personenschäden und über 1.000.000 Euro

für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat

der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens

über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen und

den Städtebau in Höhe von 1.500.000 Euro für

Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige

Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit

Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach

Schadensarten) ist eine Erklärung des

Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide

Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander

mit den geforderten Deckungssummen abgesichert

sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss

mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr

betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die

Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines

entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine

entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen

für den Bereich Gebäudeplanung mindestens 2

Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungs-

anforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die

Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren

und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen

können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht

selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch

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über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er

dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.

- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen

für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2

Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-

Ing. oder vergleichbar) verfügen. Kann ein Preisträger

diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er

diese Anforderung auch über ein anderes

Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich

als Nachunternehmer einbezieht.

- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungs-

verfahren die vorgenannten Erklärungen und –

bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die

Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung

vorzulegen.

Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.

4.4 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung

gebildet und vor der endgültigen Abfassung der

Auslobung gehört.

Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

Fachpreisrichter

Dr. Matthias Castorph, Architekt, Stadtplaner,

München

Johannes Doll, Leitender Baudirektor, Stadt Landshut

Bernhard Landbrecht, Architekt, Stadtplaner,

Regierungsbaumeister, München

Doris Reuschl, Leitende Baudirektorin, Regierung von

Niederbayern

Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Buch

Stellvertretende Fachpreisrichter

Haiko Tabillion, Architekt, München

Elisabeth Oberpriller, Architektin, Baudirektorin, Stadt

Landshut

Kurt Werner, Architekt, Stadtplaner,

Regierungsbaumeister, Regensburg

Georg Huber, Baudirektor, Regierung von

Niederbayern

Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn

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Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter

Stephan Pflüger, Architekt, Stv. Amtsleiter Amt für

Stadtentwicklung und Stadtplanung, Stadt Landshut

Sachpreisrichter

Alexander Putz, Oberbürgermeister, Stadt Landshut

Christoph Rabl, Stadtrat Landshut

Rudolf Schnur, Stadtrat Landshut

Ludwig Graf, Stadtrat Landshut

Stellvertretende Sachpreisrichter

Bernd Friedrich, Stadtrat Landshut

Ludwig Zellner, Stadtrat Landshut

Regine Keyßner, Stadträtin Landshut

Stefan Gruber, Stadtrat Landshut

Klaus Pauli, Stadtrat Landshut

Robert Mader, Stadtrat Landshut

Ständig anwesender stellvertretender Sachpreisrichter

Klaus Peißinger, Vertretung Hl-Geist-Spital-Stiftung

Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

Josef Gschwendtner, Amt für öffentl. Ordnung und

Umwelt - FB Naturschutz

Maria Kasperczyk, Amt für öffentl. Ordnung und

Umwelt - FB Umweltschutz (Klimaschutzmanagerin),

Stadt Landshut

Rainer Sauter, Vertreter Sozialer Wohnungsbau, Stadt

Landshut

Rupert Aigner, Referent f. Finanzen, Liegenschaften u.

Stiftungen, Landshut

Die Vorprüfung erfolgt gemäß Anlage VI zur RPW

durch:

oberprillerarchitekten

Am Schöllgraben 18

84187 Hörmannsdorf

5. Wettbewerbssumme

Die Wettbewerbssumme beträgt 108.000,00 € netto.

1. Preis 43.200,00 €

2. Preis 27.000,00 €

3. Preis 16.200,00 €

Anerkennungen 21.600,00 €

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Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete

Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird

ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das

Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch

einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

6. Wettbewerbsunterlagen / Datenschutzhinweise

Die Unterlagen werden von der Wettbewerbsbetreuung

zur Verfügung gestellt.

Auslobungstext mit folgenden Teilen:

Teil I Allgemeine Bedingungen

Teil II Wettbewerbsaufgabe

Teil III Beurteilungskriterien

Teil IV Anlagen 00-14

Ein Einsatzmodell - mit Umgebung des

Wettbewerbsgebietes (s. 7.1.3) - im M 1/1000 wird

den Teilnehmern beim Kolloquium ausgehändigt.

Die von der Stadt Landshut bereitgestellten Unterlagen

zum Wettbewerb "Ochsenau – Bereich Ost, Landshut"

sind nur zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu

verwenden. Eine anderweitige Nutzung oder

Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Nach Abschluss

der Arbeiten sind die überlassenen Daten und

Unterlagen zu löschen bzw. zu vernichten.

Die Unterlagen können unter:

http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-

kategorie/betreuung/ heruntergeladen werden.

7. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch

eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern

(1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.

Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen.

Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen

unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht

zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der

Beurteilung ausgeschlossen und können in

begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit

führen. Die Plandarstellungen sind als Strichzeichnung,

dunkler Strich auf hellem Grund auszuführen. Farbige

Darstellung ist erlaubt. Sämtliche Bezeichnungen und

Funktionsangaben sind in die Zeichnungen direkt

einzutragen (Schriftgröße mind. 11pt.), Legenden sind

nicht zulässig.

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Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbs-

leistungen verlangt:

7.1 Abgabeleistungen

Alle Wettbewerbsleistungen sind auf max. drei Blättern

DIN A0, Querformat darzustellen. Sämtliche Pläne sind

so aufzutragen, dass Norden oben liegt.

- Strukturpläne des Wettbewerbsgebietes und der

Umgebung M 1/2000

als Schwarzplan und Grünplan

- Gesamtlageplan M 1/1000

mit Einzeichnung der Baukörper, Dachform,

Geschossigkeit, Darstellung der Freiflächen,

Verkehrsflächen, Bauabschnitte mit den geforderten

Angaben.

Als Unterlage ist der von der Ausloberin zur

Verfügung gestellte Lageplan zu verwenden.

(Anlage 09)

- städtebauliche Schnitte M 1/1000

zwei aussagekräftige Schnitte durch das

Wettbewerbsgebiet, jeweils einer in Ost-West, sowie

Nord-Süd-Richtung

Vertiefung als exemplarischer Quartiersausschnitt

aus einem relevanten Bereich mit allen Wohnformen

in der Größe von ca. 3.750m² Geschossfläche:

- Alle wesentlichen Grundrisse M 1/200

bei ebenerdigen Geschossen ist das unmittelbare

Umfeld darzustellen, einschließlich der notwendigen

Behinderten- und Besucherstellplätze.

- Querschnitte/Ansichten M 1/200

- Erläuterungen in Skizzenform und Text auf den

Plänen mit

Aussagen zum Bebauungs- und Freiflächenkonzept,

insbesondere auch zur Gestaltung des Pufferstreifens

zum Naturschutzgebiet,

Aussagen zum Klima- und Regenwasser-

management,

Aussagen zum sozialen Konzept und der Verteilung

zwischen gefördertem und freifinanziertem

Wohnungsbau,

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Aussagen zum ökologischen, energetischen Konzept

und zur Umsetzung der Herausforderungen des

demographischen Wandels in der Planung,

Textumfang nicht mehr als zwei DIN A 4 Seiten

7.1.1 Datenträger

Alle Unterlagen müssen zur Vorprüfung anonymisiert

auf folgenden Uploadserver hochgeladen werden:

https://cloudla.landshut.de/nextcloud/index.php/s/HwLbAmb

gNPEBMeK im PDF-Format in Originalgröße, das

Extrahieren von Text und Bildern muss erlaubt sein.

Die Daten müssen von Windows-PCs gelesen werden

können.

7.1.2 Verfassererklärung

Die Verfassererklärung (Anlage 01) ist in einem

undurchsichtigen, neutralen, verschlossenen Umschlag

abzugeben.

7.1.3 Einsatzmodell

Das Modell ist als einfaches Arbeitsmodell auszubilden,

Grundlage ist die Modellplatte M 1/1000

Es wird eine Grundplatte vom Auslober zur Verfügung

gestellt. Das Modell muss bis spätestens 10.06.2020,

15:00 Uhr, beim Auslober bestellt werden.

Abgrenzung Modell

7.1.4 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen

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8. Termine

Preisrichtervorbesprechung 12.05.2020

Tag der Bekanntmachung/Auslobung 26.05.2020

Kolloquium / Rückfragenbeantwortung

Bis zum 12.06.2020, 15:00 Uhr können Rückfragen

ausschließlich an die Wettbewerbsbetreuung

oberprillerarchitekten

[email protected]

gerichtet werden.

Auf Grund von Covid-19 und den damit verbundenen

Ausgangsbeschränkungen entfällt der Vor-Ort-Termin des

Kolloquiums. Die Rückfragen werden ausschließlich schriftlich

beantwortet.

Die Rückfragen werden von der Wettbewerbsbetreuung

beantwortet und bis zum 23.06.2020 auf der Website

www.oberprillerarchitekten.de veröffentlicht. Sie werden

Bestandteil der Auslobung.

Die Grundplatten für das Modell werden an die Teilnehmer

versandt.

Abgabe der Planunterlagen

Abgabetermin für die Planunterlagen ist der 28.07.2020.

Spätestens an diesem Tag ist die Wettbewerbsarbeit

einzureichen. Der Entwurf kann entweder persönlich

abgeliefert oder an unten stehende Postadresse aufgegeben

werden. Die persönliche Abgabe ist am 28.07.2020 bis

spätestens 16:00 Uhr möglich.

Adresse Empfänger:

oberprillerarchitekten

Am Schöllgraben 18

84187 Hörmannsdorf

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Adresse Absender:

Stadt Landshut

Luitpoldstr. 29

84034 Landshut

Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. In allen Fällen sind

die Wettbewerbsbeiträge für den Empfänger porto- und

zustellfrei einzusenden.

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung

bei Zustelldiensten das auf dem Einlieferungsschein

angegebene Datum, unabhängig von der Uhrzeit.

Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er

den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann.

Da ein Tagesstempel auf dem (Post-) Versandgut ein

späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein

maßgebend. Einlieferungsbelege sind daher bis zum

Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf

Anforderung vorzulegen.

In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren

Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann

dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie

nachträglich ausgeschlossen.

Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift

der Ausloberin einzusetzen.

Abgabe Modell 04.08.2020 spätestens an diesem Tag ist das

Wettbewerbsmodell einzureichen. Das Modell kann entweder

persönlich abgeliefert oder an unten stehende Postadresse

aufgegeben werden. Die persönliche Abgabe ist am

04.08.2020 bis spätestens 16:00 Uhr möglich. Es gelten

die gleichen Bedingungen wie bei der Planabgabe.

Adresse Empfänger:

oberprillerarchitekten

Am Schöllgraben 18

84187 Hörmannsdorf

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Adresse Absender:

Stadt Landshut

Luitpoldstr. 29

84034 Landshut

Preisgerichtssitzung 15.09.2020

Verhandlungsverfahren 15.10.2020

Ausstellung der Arbeiten wird zeitnah mitgeteilt

9. Zulassung der Wettbewerbsarbeiten, Voraussetzungen

Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die:

- den formalen Bedingungen entsprechen;

- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungs-

umfang entsprechen;

- termingerecht eingegangen sind;

- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der

Anonymität erkennen lassen;

Es sind keine bindenden inhaltlichen Vorgaben

vorhanden

Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die

Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss

von Arbeiten sind zu protokollieren.

10. Weitere Beauftragung und Urheberrecht

10.1 Beauftragung durch die Ausloberin

Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert

wird, unter Würdigung der Empfehlungen des

Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekannt-

machung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013,

Az. IIZ5-4634-001/13 zu den RPW einen der

Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen

beauftragen. Sie wird hierzu ein

Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV

durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor,

zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im

Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen

Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu

verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens

40% gewichtet.

In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen

Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung

- der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 2013 §19

Bebauungsplan und 1 bis 4 §24

Grünordnungsplan, jeweils einschließlich der

notwendigen besonderen Leistungen sowie

- der Leistungsphasen 1 bis 4 und nach

Genehmigung und Förderzusage, der

Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35

Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen für 25 %

des geförderten Wohnungsbaus

vorgesehen.

Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe

die Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 35 und 40 zu

beauftragen.

10.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den

Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des

Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten

Preises (Anteil Gebäude- und Freianlagenplanung

nach HOAI 2013 §§ 35 und 40) nicht erneut vergütet,

wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen

Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde

gelegt wird.

Die Bearbeitung der städtebaulichen Leistungen wird

nur bei Beauftragung der städtebaulichen Planung bis

zur Höhe des zuerkannten Preises (Anteil

Städtebauliche Planung nach Baden-Württemberger-

Tabelle) nicht erneut vergütet, wenn der

Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen

unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt

wird.

Das Preisgeld wird nicht auf das Honorar aus den §§

19 und 24 HOAI 2013 angerechnet.

10.3 Eigentum Rücksendung und Haftung

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und

Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden

Eigentum der Ausloberin.

Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin

nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb

von vier Wochen nach Zugang des Protokolls

eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine

Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

Seite 18 von 45

Teilnehmer, auf sein Eigentum an den eingereichten

Unterlagen der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im

Übrigen erfolgt eine Versendung durch die Ausloberin

nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung

mit abgegeben haben.

Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer.

10.4 Urheberrechte, Nutzung

Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbs-

arbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer

gilt § 8 Abs. 3 RPW.

11. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs

unter dem Vorbehalt der Prüfung der

Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch

Übersendung des Protokolls über die

Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen und der

Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die

Ausstellung der eingereichten Arbeiten findet zu einem

zeitnah mitgeteilten Termin statt.

12. Prüfung

Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im

Anwendungsbereich der VgV über die zuständige

Vergabekammer.

13. Bestätigung

Der vorliegenden Fassung der Auslobung hat der

Stadtrat der Stadt Landshut (Bausenat) in seiner Sitzung

vom 24.04.2020 zugestimmt.

_____________________________

Oberbürgermeister Alexander Putz

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TEIL II WETTBEWERBSAUFGABE

Wettbewerbsbereich

Luftbild

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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1. Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs

Die Stadt Landshut plant, im Zuge der Neunutzung und

Neubebauung eines ehemaligen Standortübungsplat-

zes, Teile dessen als Wohngebiet mit

Kinderbetreuungsstätte und Nahversorgereinrichtung

zu entwickeln. Das Gebiet soll in mehreren

Bauabschnitten zu einem ökologisch hochwertigen

Wohnquartier mit energetisch durchdachter,

nachhaltiger Bebauung werden. Dabei sollen

entwurfsabhängig sinnvolle Bauabschnitte entwickelt

werden.

Die Stadt Landshut erwartet von den Bearbeitern die

Entwicklung von Konzepten, die sich durch Urbanität

und atmosphärische Dichte auszeichnen, damit für das

gesamte Quartier eine räumliche Identität erreicht

wird. Dies impliziert eine verdichtete Bebauung, sowie

einen adäquaten Umgang mit der besonderen Lage

am Naturschutzgebiet. Für das unten näher

beschriebene Wettbewerbsgebiet ist ein überzeugendes

städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept zu

entwickeln. Besonderes Augenmerk ist auch auf eine

verkehrssichere und städtebaulich qualitätsvolle

Anbindung an den bestehenden Stadtteil Auloh zu

richten. Der besondere Schwerpunkt der Aufgabe liegt

darin, geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau

in einem hochwertigen städtebaulichen Umfeld zu

schaffen, um den Bewohnern die Möglichkeit zu

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eröffnen, in einer sozial intakten Umgebung zu leben.

Insbesondere sollte kein monostrukturiertes Gebiet

entstehen sondern eine Vielzahl an verschiedenen

Wohnnutzungen angeboten werden. Es ist beabsichtigt,

das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet mit

Infrastruktureinrichtungen zu entwickeln. Das Konzept

sollte bauliche Strukturen zulassen, die einen

permanenten Generationenwechsel und die damit

jeweils verbundenen Änderungen der Anforderungen

an die Wohnbedürfnisse ermöglichen. Essentiell ist eine

gute Vernetzung mit entsprechenden Versorgungs- und

Freiraumangeboten. Neben den genannten Kriterien

sind weiterhin ökologische Faktoren sowie

Nachhaltigkeit elementare Entwurfsaufgaben.

Planungsbereich (Anlage 09)

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2. Allgemeine Angaben und Forderungen der Ausloberin

2.1 Wettbewerbsort – Stadt Landshut

Die Stadt Landshut ist kreisfreie Stadt, regionales

Oberzentrum und Hauptstadt des Regierungsbezirks

Niederbayern. Mit Ihren 11 Ortsteilen hat die Stadt

heute ca. 73.400 Einwohner und liegt zwischen 382

und 505 m ü. NN. Landshut ist gut an das bayerische

Straßennetz angebunden, durch die nahegelegene

Autobahn A92, wie auch durch die Bundesstraßen B15

/ B11 / B299 und die B15 neu. Dazu kommen die

Bahnstrecken München – Regensburg - Hof, München

- Passau und Landshut - Salzburg.

Die Attraktivität der Stadt wird regional und

überregional hoch eingeschätzt. In mehreren Studien

hat Landshut in den letzten Jahren in Bezug auf

verschiedene Indikatoren wie z. B. Kaufkraft,

Wirtschaftskraft und Attraktivität für Investoren,

Wertschöpfung, Arbeitslosenquote u. a. m. Spitzen-

plätze unter allen deutschen kreisfreien Städten und

Landkreisen belegt. Als besondere Potenziale gelten

- die Lage der Stadt in der Flusslandschaft, an den

Hangleiten der Isar

- die großen Landschaftsräume, wie auch die

innerstädtischen Freiräume

- die Siedlungsstruktur mit einer Vielfalt

unterschiedlicher und jeweils gut ausgestatteter

Stadtteile

- das historische Erbe der Innenstadt wie auch der

Stadtteile mit ihrer jeweils eigenen Identität und

Geschichte

- die Nähe von Wohn-, Arbeits- und

Versorgungsangeboten, die es ermöglicht, wichtige

Alltagsbeziehungen ohne motorisierten Verkehr

wahrnehmen zu können

- eine Wirtschaftsstruktur, die den Wandel vom

produzierenden zum Dienstleistungsbereich bereits

stark vollzogen hat

- Ausbildungsangebote, die bis zu den

Fächerstrukturen der Hochschule zukunftsweisende

Profilierungen zeigen

- die Nähe zu einem internationalen Flughafen, der

eine immer stärkere Drehkreuzfunktion wahrnimmt

und die Zugehörigkeit zur Metropolregion

München.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Landshut ist seit jeher bekannt für seine

Wirtschaftskraft, vor allen Dingen im sekundären

Sektor. Unter anderem deshalb kam es in der

Endphase des zweiten Weltkrieges zu schweren

Bombenangriffen auf das Landshuter Bahnhofsareal.

Weitere Informationen zu Stadt und Stadtgeschichte

auf folgender Internetseite: www.landshut.de

2.2 Topographie

Die Stadt Landshut und ihre nähere Umgebung liegen

an der Isar in der Ober- und Niederbayerischen

Schotterflur- und Terrassenlandschaft. Das nördliche

und südliche Hügelland werden der Nordober-

bayerischen und Niederbayerischen peripheren

Lößlandschaft zugeordnet.

Die flachwelligen, durch ein fein verzweigtes,

engmaschiges Talnetz gegliederten Hügelrücken-

landschaften des Alpenvorlandes bauen sich

überwiegend aus Ablagerungen des jüngeren Tertiärs

auf. Sie bestehen vornehmlich aus Schichten des

sogenannten Hauptschotters, die häufig - besonders

an flacheren Talhängen - von Lößlehmdecken

großflächig überdeckt sind.

Die Isar teilt sich innerhalb des Stadtgebietes in die

Große und die Kleine Isar, die beiden Arme vereinen

sich wieder an der nord-östlichen Stadtgrenze.

Nördlich der Isar verläuft die Flutmulde, die als

attraktiver Grünbereich die Stadt von Süd-West nach

Nord-Ost durchzieht und dort in die Kleine Isar

mündet.

2.3 Landschaft

Landshut gehört nach der "standortkundlichen

Landschaftsgliederung von Bayern" zum Unteren Isartal

und wird sowohl auf nördlicher als auch auf südlicher

Seite vom Niederbayerischen Tertiärhügelland

eingefasst.

Das Landshuter Isartal verläuft in südwest-nordöstlicher

Richtung durch das gesamte Stadtgebiet von Landshut.

Im Südosten grenzen die Isarhangleiten als Übergang

zum Landshuter Hügelland an. Als wichtigstes Element

dieser Raumeinheit ist die Isar zu betrachten, die sich

im geschlossen bebauten Bereich in die Große und die

Kleine Isar aufteilt.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Das Stadtgebiet wurde anfänglich auf der

Niederterrasse südlich der Isar gegründet; durch die

Anlage der Stadt wurden in diesem Bereich größere

Aufschüttungen vorgenommen. Später weitete sich das

Stadtgebiet nach Norden und Westen auf der anderen

Isarseite aus. Eine weitere Ausweitung ist nun im

Bereich Ochsenau-Ost geplant. Im westlichen Areal ist

auf einer Fläche von ca. 4 ha die Errichtung eines sog.

„Grünen Zentrums“ vorgesehen. Dieses soll

Einrichtungen mit landwirtschaftlichem Bezug an einem

Ort zusammen führen. Für das östliche Gebiet – dem

Wettbewerbsgebiet – ist ein Wohnquartier mit

Infrastruktur geplant.

Geologie:

Im Bereich des Standortübungsplatzes liegt unterhalb

von aufgefüllten, humosen Oberböden (d=0,35-

0,60m) in einer Tiefe zwischen 1,00 und 3,10m

feinsandig-schluffiges Material mit unterschiedlichen

Konsistenzen (halbfest, steif, weich-steif), das bis zur

Endteufe von grobkörnigen Böden aus Kiessanden

unterlagert wird.

Zwei Drittel der Böden im Isartal sind aufgrund des

hohen Grundwasserspiegels entsprechend empfindlich

und tragen wesentliche Bedeutung für das

Grundwasser. Die Aquifermächtigkeit des

Grundwassers beträgt innerhalb der quartären

Kiessande mindestens 2,5 – 3,0 m. Auf der Grundlage

der Messungen von der vorhandenen

Grundwassermessstelle, die sich südöstlich auf dem

angrenzenden Gelände befindet, im südlichen bzw.

östlichen Abschnitt des Wettbewerbsgebiets, ist sogar

ein noch höherer Wert (mind. 3 – 4 m) zu erwarten.

Mit einem Aufstau von zusätzlichem versickernden

Niederschlagswasser als Schichtwasser oberhalb der

oberflächennahen Schluffe und schluffigen Feinsande

ist zu rechnen. (Anlage 07)

Wasserhaushalt:

Die das Landshuter Isartal durchfließende Isar ist ein

Gewässer I. Ordnung. Die Korrekturen der Isar, d. h.

der Ausbau und die Begradigung in ein Flussbett, die

Errichtung von Stauhaltungen und Wehren, die

Eindeichung etc. hatten weitreichende Folgen auch auf

die Grundwasserverhältnisse im gesamten Talraum.

Innerhalb des geschlossen bebauten Stadtgebietes sind

die Isar, wie auch die Kleine Isar, in ihrem Verlauf

vollständig verbaut.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Klima:

Dem Landshuter Isartal kommt gleich in mehrfacher

Hinsicht eine wichtige Bedeutung für das Stadtklima zu.

Zum Einen tragen die ausgedehnten landwirtschaft-

lichen Nutzflächen zur Kaltluftbildung bei, die Wälder

der Oberen und Unteren Au leisten zudem einen

Beitrag als Frischluftlieferanten. Zum Anderen hat das

Flussbett der Isar selbst größte Bedeutung als Frisch-

und Kaltluftbahn, die den Luftmassenaustausch im

dicht bebauten Stadtzentrum bewirkt; diese Funktion

wird sowohl bei der hauptsächlich vorherrschenden

westlichen Hauptwindrichtung als auch bei

austauscharmen Wetterlagen mit nur schwachen

Luftströmungen aus östlicher Richtung erfüllt.

2.4 Flora und Fauna

Das Wettbewerbsgebiet wird derzeit überwiegend

extensiv landwirtschaftlich genutzt (Schafweide,

extensive Wiesen) und ist weitestgehend unversiegelt.

Die Flächen sind, bis auf den bandartigen Gehölzsaum

entlang der Straße LAs 14 und ein kleines Wäldchen,

frei von Bäumen oder Großgehölzen. Der

überwiegende Teil des Planungsgebietes ist als Biotop

Nr. LA-021-001 (Fahrschulgelände mit kleinflächigen

Abgrabungen und Aufschüttungen: Biotopkomplex aus

artenreichen Magerrasen und Säumen, teilweise als

13d-Flächen) klassifiziert. Im Südosten grenzt das FFH-

Gebiet „Leiten der Unteren Isar“ an, deckungsgleich

mit der Grenze des Naturschutzgebietes

„Standortübungsplatz mit Isarhangleiten“. Bezüglich

der Landschaftsstruktur ist der Bereich als weiterer

Auenbereich einzustufen.

(Anlage 14)

2.5 Denkmäler Im Planungsgebiet liegen die Bodendenkmäler D-2-

7439-0247 (mittelalterliche und neuzeitliche Wüstung

Auloh). (Anlage 03)

2.6 Landes- und Regionalplanung

Die Stadt Landshut ist im Landesentwicklungs-

programm und im Regionalplan als Oberzentrum

eingestuft und soll deshalb, auch im Hinblick auf ihre

Lage im Einzugsbereich des Flughafens München, in

ihrer zentralen Funktion als Versorgungs- und

Siedlungsschwerpunkt gestärkt werden. Ziel ist es,

gewerbliche Siedlungsflächenreserven sowie Wohn-

bauflächenreserven insbesondere in den verkehrs-

mäßig günstig an den Flughafen angebundenen

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Räumen zu aktivieren. Das Stadtumland fällt in die

Kategorie "Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen".

Landshut liegt im Schnittpunkt von drei überregionalen

Entwicklungsachsen:

- München- Landshut - Deggendorf

- Ingolstadt - Landshut - Traunstein

- Regensburg - Landshut - Rosenheim

Bevölkerungsentwicklung:

Seit den 1970er Jahren bis zum Jahr 2000 ist die Zahl

der Einwohner von Landshut nur moderat von ca.

55.000 auf 59.000 angestiegen. In dieser Zeit hat der

Landkreis überdurchschnittlich vom Wachstum

partizipiert: Zunahme von ca. 100.000 auf 155.000

Einwohner. In den letzten Jahren kehrte sich diese

Entwicklung zunehmend um. Die Stadt verzeichnet seit

dem Jahr 2010 starken Einwohnerzuwachs von über

1.000 Neubürgern pro Jahr, der aus

Wanderungsgewinnen resultiert und hat derzeit mehr

als 73.000 Einwohner.

Die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des

Bayerischen Landesamts für Statistik und

Datenverarbeitung geht für die Stadt Landshut von

einem Bevölkerungswachstum bis zu 7,5 % bis 2031

aus. Um dieses Wachstum aufzunehmen reichen die

bisher im Stadtgebiet bebauten Flächen nicht aus.

Obwohl im Zuge einer nachhaltigen städtebaulichen

Entwicklung das Augenmerk verstärkt auf die Nutzung

von verfügbaren Flächen im bereits bebauten Bereich

der Stadt gerichtet werden soll, ist es notwendig neue

Wohnbauflächen auszuweisen, um den Wohnraum in

der Stadt bezahlbar zu halten.

2.7 Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Im Leitbild für die Stadt Landshut werden die Qualität

des Lebensraums für alle Bürger, das historische Erbe

und die Verantwortung für die Zukunft, die Gestaltung

der Stadtentwicklung und das Denken über die

Grenzen hinaus hervorgehoben.

Entwicklungsschwerpunkte:

Die Innenstadt ist und bleibt der zentrale Ort für die

gesamte Stadt. Schwerpunkte der räumlichen

Entwicklung im Westen sind die Stadtteile West und

Münchnerau (mit dem Gewerbegebiet Münchnerau

und Siebensee). Als innerstädtische Entwicklungsachse

nach Westen werden der Rennweg und die Theodor-

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Heuss-Straße zur Münchnerau und zur

Autobahnanschlussstelle Landshut-West eingestuft. Hier

soll u.a. ein Gewerbegebiet etabliert werden.

Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt ist im Osten die

Konversion im Stadtteil Auloh. Das Naturschutzgebiet

„Ehemaliger Standortübungsplatz mit Isarhangleite“,

der Isarstausee und das Naherholungsgebiet

Gretlmühle werten das Siedlungsgebiet auf. Auch die

seit der Eingemeindung 1974 vorgenommene

Stadtbusanbindung hat maßgeblich zur

Wohnqualitätssteigerung beigetragen. In unmittelbarer

Nähe befindet sich das Bildungszentrum am Lurzenhof.

Hier sind die Fachhochschule Landshut, das

Agrarbildungszentrum, die Landmaschinenschule und

die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

angesiedelt. Auch die Sparkassenakademie Bayern hat

ihren Sitz neben dem Wettbewerbsgebiet.

Planungsgebiet:

Flächennutzungsplan Stadt Landshut

Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) vom

01.03.2019, wird der Wettbewerbsumgriff als

Wohnbaufläche am Naturschutzgebiet dargestellt.

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OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Daran südwestlich anschließend sind Flächen der FH

Landshut, der Handwerkskammer und der

Berufsschulen (Lurzenhof) verzeichnet.

Der östliche Bereich ist als Naturschutzgebiet

deklariert. Südlich des Entwurfsgebietes befinden sich

die Gebäude der Sparkassenakademie.

Das nördliche, bestehende Wohngebiet Auloh ist

ebenso wie das Wettbewerbsareal als Wohnbaufläche

dargestellt.

Die Grünstrukturen nord-westlich entlang der LAs 14

sind für die Wohnqualität von Bedeutung. (Anlage 03)

Landschaftsplan Stadt Landshut

Im Landschaftsplan ist der Wettbewerbsumgriff als

Siedlungsfläche an der gliedernden und

abschirmenden Grünfläche des Naturschutzgebietes

dargestellt. Das Waldstück im südöstlich gelegenen

Hangleitenbereich wird als sicht- und

schallschutzbildende Gehölzfläche deklariert, bei der

die Habitate und erlebniswirksamen Elemente

erhaltungsbedürftig sind. (Anlage 04)

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2.8 Benachbarte Bebauungspläne

Südlich grenzt das geplante „Grüne Zentrum“ (Bplan

07-70) als Gewerbegebiet mit Beschränkung an.

Entlang der Straße LAs 14 grenzen die

Bebauungspläne 07-85 (Auloh, Wohngebiet), 07-85/4

(westl. LAs 14, Wohngebiet/Mischgebiet) und 07-

83/1b (südwestlich Auloh, Wohngebiet/Gemein-

bedarfsflächen mit Sondergebiet) an. (Anlagen 10-13)

3. Aufgabenstellung

3.1 Gegenstand des Wettbewerbs

Die dynamische Bevölkerungsentwicklung der Stadt

Landshut macht eine städtebauliche Entwicklung auch

im Osten der Stadt notwendig. Beim Planungsgebiet

handelt es sich um eine Konversionsfläche, die bisher

größtenteils als Truppenübungsplatz genutzt war. Es ist

städtebaulich sinnvoll solche Flächen bevorzugt zu

entwickeln und einer neuen Nutzung zuzuführen. Dabei

sollten die Chancen einer qualitativen Verbesserung,

sowohl der Situation auf dem Grundstück, als auch des

Umfeldes genutzt werden.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines

Wohnungsbauquartiers auf ca. 66.800 m²

Nettobauland. 30% davon sollen mit Einfamilienhaus-

bebauung, 35% mit Doppel-/Reihenhausbebauung,

15% mit Geschosswohnungsbau und 20% mit

gefördertem Wohnungsbau bebaut werden. Für

Infrastruktureinrichtungen wie Kinderbetreuungsstätte,

Nahversorger, Straßen ist eine Fläche von 37.900 m²

vorgesehen: Zusätzlich soll in den Geschossen über

diesen Einrichtungen auch Wohnnutzung ermöglicht

werden.

So soll eine mehrgruppige, altersgemischte

Kinderbetreuungseinrichtung im Bereich Krippe mit 2

Gruppen (ca. 30 Plätze) und Kindergarten mit 3

Gruppen (ca. 66 Plätze) nach Vorgaben des

Jugendamtes entstehen. Eine Nahversorgungsein-

richtung soll nicht als großflächiger Einzelhandel

geplant werden, der unter BauNVO § 11 fallen würde,

sondern diese soll zusammenhängend im Erdgeschoss

eines Gebäudes integriert werden.

Für das Quartier sollen alternative Parkierungs-

konzepte unter Einhaltung der, in der Stellplatzsatzung

der Stadt Landshut (Anlage 06) genannten

Stellplatzbedarfe erstellt werden.

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Die Ausloberin erwartet von den Teilnehmern eine

sinnvolle Darstellung der Bauabschnitte für den

gesamten Wohnungsbau; Planungsvorschläge, die

aufzeigen, wie und welche Baustrukturen und

Wohnformen angesichts der lokalen

Herausforderungen, insbesondere im Umgang mit dem

Naturschutzgebiet und unter Berücksichtigung der

Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Landshut

städtebaulich und landschaftlich angemessen in das

Umfeld eingefügt werden können.

3.1.1 Grundstück und Grünbestand

Die geforderte Bebauungsdichte gilt für das gesamte

Quartier.

Das für die Planung zur Verfügung stehende

Grundstück hat eine Größe von ca. 12,6 ha (mit dem

nicht für die Bebauung zur Verfügung stehenden

Bereich an der Straße LAs 14, 13,4 ha) und wird wie

folgt umgrenzt:

- im Osten und Süden durch das Naturschutzgebiet

„Ehemaliger Standortübungsplatz Landshut mit

Isarleite“

- im Westen durch eine etwa 2,5 ha große Grünzäsur

(außerhalb des Planungsgebietes), hin zum

geplanten „Grünen Zentrum“

- im Norden durch die LAs 14.

Der Straßenabschnitt der LAs 14 stellt eine bereits

ausgebildete gut sichtbare Grenze des Quartiers dar.

Der Wettbewerbsumgriff umfasst folgende

Flurstücknummern: 695/16 sowie Teilflächen der

Fl.Nrn. 695 und 596/2.

Zum Naturschutzgebiet muss ein Pufferstreifen (im

Wettbewerbsgebiet) von mindestens 25 m eingehalten

werden. Die westliche Grünzäsur ist als innerörtliche

Grünfläche zu erhalten.

Entlang der Kreisstraße LAs 14 ist die weitgehend

naturnahe Hecke grundsätzlich zu erhalten.

Durchbrüche zur Erschließung des

Wettbewerbsgebietes sind möglich. Der Bereich der

Hecke steht aber nicht für Lärmschutzmaßnahmen zur

Verfügung, da dies mit der Zerstörung der Hecke

verbunden wäre.

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3.1.2 Eigentumsverhältnisse

Das Wettbewerbsgebiet befindet sich mit einem Anteil

von 3,4 ha im Eigentum der Stadt Landshut und mit 10

ha im Eigentum der Heilig-Geist-Spitalstiftung.

3.1.3 Höhenlage und Topographie

Das Grundstück ist annähernd eben und liegt auf einer

Höhe von ca. 383 - 384 m ü. NN. Die Entfernung zum

nächstgelegenen Fließgewässer beträgt zu einem

vorhandenen Bachlauf ca. 750 m in nordwestlicher

Richtung (Vorflutniveau ca. 382 m ü. NN).

Vom Grundstück aus ist nach Westen und Südwesten

die etwa 100m aufragende Hangleite der Isar mit den

beiden Landshuter Wahrzeichen, der Burg und der

vorgelagerten spätgotischen Stiftskirche St. Martin und

Kastulus mit ihrem 131m hohen Turm zu sehen.

3.1.4 Boden und Hydrologie, Altlasten, Kampfmittel (Anlage 07)

Im Wettbewerbsgebiet wurde bislang keine

geotechnische Untersuchung durchgeführt, aber aus

den Ergebnissen des Baugrundgutachtens mit

orientierender Schadstoffuntersuchung für das

angrenzende Gebiet Ochsenau-Bereich West können

Erkenntnisse abgeleitet werden.

Boden

Beim Verzicht auf eine Unterkellerung muss von der

Notwendigkeit eines Bodenaustauschs oder einer

Bodenverbesserung ausgegangen werden um die

notwendige Tragfähigkeit zu erreichen. Bei einer

Unterkellerung, die tragfähigen Boden erreichen

würde, ist dagegen mit einer aufwendigen

Wasserhaltung während der Bauzeit zu rechnen.

Hydrologie

Das Wettbewerbsgebiet liegt im vorläufig gesicherten

Überschwemmungsgebiet des Schweinbaches. Die

Festsetzung erfolgt nach Durchführung von

Hochwasserschutzmaßnahmen am Schweinbach.

Neben dem Hochwasser des Schweinbaches sollte die

Möglichkeit von Überschwemmungen durch

Starkregenereignisse berücksichtigt werden.

Der Grundwasserstand liegt bei ca. 380,9 m üNN bis

380,5 m üNN. Bei extremen Witterungs- und

Hochwasserereignissen der Isar sind höhere

Grundwasserstände nicht auszuschließen.

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Die oberflächennahen fein- und unterlagernden

gemischtkörnigen Böden weisen sehr geringe

Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte auf und sind deshalb

für die Errichtung von Versickerungsanlagen nicht

geeignet. Die darunterliegenden Kiessande sind bereits

in der wassergesättigten Bodenzone (unterhalb der

Grundwasseroberfläche). Insofern kommen für die

Niederschlagswasserbeseitigung nur oberflächennahe

Versickerungsanlagen in Frage; d. h. nur bei

Ausführung eines flächigen Bodenaustausches der

oberflächennahen feinkörnigen Böden gegen gut

versickerungsfähige Böden ist in der Regel eine

Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Die Ausloberin erwartet ein Konzept in dem

entsprechende Flächen dafür vorgesehen sind.

Denkbar sind Flächen- oder Mulden-

versickerungsanlagen bzw. Entwässerungsgräben.

Altlasten

Aus altlastentechnischer Sicht kann von einer geringen

Bodenbelastung ausgegangen werden, die keinen

Bodenaustausch erfordert.

Kampfmittel

Das Gebiet um den Landshuter Bahnhof wurde im 2.

Weltkrieg flächig bombardiert. Es ist nicht

auszuschließen, dass Ausläufer der Bombardierung bis

in den betroffenen Bereich gegangen sind. Weiterhin

wurde das Gebiet langjährig als Truppenübungsplatz

genutzt. Hinweise für Gefährdungen durch Kampfmittel

oder Fundmunition im Untergrund wurden aber bislang

nicht gefunden.

3.1.5 Ausgleichsflächen

Eingriffe in Natur und Landschaft sollten außerhalb des

künftigen Baugebietes ausgeglichen werden. Die Stadt

Landshut bzw. die Heilig-Geist-Spitalstiftung können

hierfür geeignete Flächen zur Verfügung stellen.

3.1.6 Verkehr, Erschließung

Das Wettbewerbsgrundstück ist mit zahlreichen

öffentlichen Buslinien (Stadtlinien, Expressbusse,

Schüler- und Berufslinien und Abendlinie) über die

Haltestelle Auloh/Kreisstraße sehr gut an das

Stadtbusnetz angeschlossen.

Für den Kfz-Verkehr kann das Gebiet mit mehreren

Zufahrten (3-4) über die LAs 14 erschlossen werden. Es

sind keine direkten Grundstückszufahrten von der LAs

14 aus möglich.

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Die vorhandenen Fuß- und Radwegverbindungen

sollen gleichermaßen integriert und ausgebaut werden.

Ziel des Wettbewerbs ist es, eine schlüssige innere

Erschließung zu entwickeln und gleichzeitig eine

Vernetzung der Fuß- und Radwegestruktur mit dem

Umfeld und mit dem übergeordneten Wegenetz der

Stadt zu erreichen. Die Integration des ÖPNV in das

Quartier ist ebenfalls zu gewährleisten. Dabei ist zu

berücksichtigen, dass keine Verbindungen zum

Naturschutzgebiet geschaffen werden sollen um dieses

möglichst vor Störungen aus dem Wohngebiet zu

schützen.

Die Erschließungsflächen innerhalb des Quartiers

sollen im wirtschaftlichen Umfang und in ihrer

Lesbarkeit hierarchisch ausgebildet werden. "Shared

space"-Flächen sind wünschenswert.

Die geplante Weiterführung der B 15 neu von der A92

bei Essenbach bis zur LAs 14 bei Dirnau wird

vermutlich zu einer Zunahme der Verkehrsmenge

führen. Das Verkehrsaufkommen in 24 h wird dann auf

ca. 10.000 Fahrzeuge zunehmen. Besonderes

Augenmerk ist auch auf eine verkehrssichere und

städtebaulich qualitätsvolle Anbindung des

Wettbewerbsgebietes an den bestehenden Stadtteil

Auloh zu richten, Vom Stadtrat der Stadt Landshut

wurde vor einigen Jahren ein Kreisverkehr für die

Einmündung der Neißestraße in die Kreisstraße

beschlossen. Auf diese kann im Rahmen des

Wettbewerbs aber zugunsten anderer

Anbindungsformen verzichtet werden. Flächensparende

alternative Parkierungskonzepte, wie z. B. Quartiers-

garagen sollen die Wohnquartiere weitgehend von

Verkehr frei halten. Eine zeitweise Anfahrbarkeit der

Gebäude über Wohnwege muss aber gewährleistet

sein. Diese sind nicht für die motorisierte Befahrbarkeit

durch die Öffentlichkeit bestimmt.

Eine öffentliche Durchwegung in Richtung

Naturschutzgebiet ist nicht vorgesehen.

3.1.7 Lärmimmissionsgutachten

Zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurde wegen des

Verkehrsaufkommens der LAs 14 eine schalltechnische

Untersuchung als Grundlage für die

Wettbewerbsauslobung durchgeführt. Das Gutachten

ist als Anlage 08 der Auslobung beigefügt.

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3.2 Infrastruktur im Umfeld des Wettbewerbsgrundstücks

Im Umfeld des Wettbewerbsgrundstücks liegen

folgende Infrastruktureinrichtungen, die – je nach Art

der Einrichtung – per KFZ, Rad oder fußläufig gut

angebunden sein sollen:

- das Stadtzentrum mit den dort angesiedelten

öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben

und Läden, angebunden über die

Niedermayerstraße (1)

- die Nahversorgungsschwerpunkte am Kaserneneck

(2)

- das Messezentrum mit der Sparkassenarena (3)

- die Hochschule Landshut (4) und

- die Sparkassenakademie (5)

- die Altstadt von Landshut (6)

- die Siedlung Auloh (7)

3.3 Planungs- und bauordnungsrechtliche Grundlagen und Ziele

Die Wettbewerbsplanung soll die Grundlage für die

Entwicklung eines Bebauungsplanes in einzelnen,

jeweils bereits für sich funktionierenden Bauabschnitten

darstellen.

Das angemessene Maß der baulichen Dichte ist

wesentlicher Teil der Wettbewerbsaufgabe. Als obere

Grenze können bei der Betrachtung die in der

5

4

3 1

2

6

7

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

OCHSENAU – BEREICH OST, LANDSHUT

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Baunutzungsverordnung angegebenen Werte

herangezogen werden.

Die Stadt Landshut geht davon aus, dass ein Quartier

für ca. 820 Einwohner entwickelt wird. Dafür sind nach

überschlägiger Berechnung ca. 48.000 m²

Geschossfläche für das Wohnen notwendig.

Die Bayerische Bauordnung ist einzuhalten,

insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den

Brandschutz, die Rettungswegelängen, die

Feuerwehrwege usw. Die Abstandsflächen können im

Hinblick auf die anstehende Novelle der BayBO

reduziert werden, soweit gesunde Wohn- und

Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.

3.4 Ökonomische, ökologische Anforderungen

Besonderen Wert legt die Ausloberin auf

Energieeffizienz, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit

der Planung. Sie erwartet Angebote zur Bewältigung

des demographischen Wandels und wirtschaftliche

Konzeptionen für Bau, Betrieb und Unterhalt sowohl

der öffentlichen, als auch der privaten Flächen bzw.

Bauten.

Im südöstlichen Planbereich entlang des

Naturschutzgebietes muss ein unverbauter Korridor von

mindestens 25 m Breite entstehen. Der Bereich der

Hecke entlang der LAs 14 ist (mit Ausnahme von

möglichen Durchbbrüchen für die Zufahrten) als

Gehölzband zu erhalten und steht nicht für

Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung, da dies mit der

Zerstörung der Hecke verbunden wäre.

Die als "sehr erhaltenswert" deklarierten Bäume des ca.

0,28 ha großen Wäldchens sind unbedingt in die

Planung zu integrieren und zu erhalten.

3.4.1 Nachhaltigkeit der Planung, ökologische und energetische Konzepte

Der Ausloberin sind die Nachhaltigkeit der Planung

und ökologische, energetische, dem Ort und der

Aufgabenstellung adäquate Konzepte wichtig.

Es wird angestrebt, eine energetisch sinnvolle

Gebäudeausrichtung zur optimalen Nutzung von

Sonneneinstrahlung, natürlicher Durchlüftung etc. zu

erstellen. Dabei sollen im Wettbewerb, bzw. in dem

daraus zu entwickelnden Bebauungsplan die

Grundlagen gelegt werden, so dass später im Rahmen

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der Bebauung der Flächen die Gebäude ebenso

ökologisch und energetisch hochwertig umgesetzt

werden können, ggf. auch durch Anschluss an das

Fernwärmenetz der Stadtwerke Landshut.

Auch sollen grünordnerische Maßnahmen (z.B.

Windschutzpflanzungen oder Dach- und Fassaden-

begrünungen) einen Beitrag zur nachhaltigen

städtebaulich energetischen Qualität leisten.

Folgende Anforderungen, die aus den prognostizierten

Folgen des Klimawandels entstehen, sollen bereits im

Wettbewerb als Zielsetzung berücksichtigt werden:

- Flächensparendes Planen und Bauen;

- angemessene räumliche und bauliche Dichten der

Bebauung;

- Entwicklung einer Typologie, die mit Hilfe ihrer

Gebäudegeometrie den spezifischen Wärmeverlust

der Bebauung reduziert, gleichzeitig aber nicht mit

den Nutzungsaspekten (Gebäudetiefe, Orientie-

rung, Besonnung) kollidiert;

- Ausrichtung, Höhenentwicklung und Dachformen

der Bebauung optimiert in Bezug auf aktive und

passive solare Gewinne;

- Vermeidung von Verschattung untereinander durch

Optimierung des Grundstückszuschnittes und der

Platzierung der Gebäude auf dem Grundstück mit

dem Ziel der Inanspruchnahme passiver und aktiver

Solargewinne;

- Einbeziehung der Verschattungswirkung durch

Vegetation;

- Minimierung der Mobilitätsenergien durch

Einbindung von ÖPNV-Systemen und Fuß- bzw.

Radwegenetzen;

- Schaffung der Rahmenbedingungen für allgemein

umwelt- und sozialverträgliche, aber durchaus

individuelle Lebensführung;

- Minimierung der Versiegelung der

Erschließungsflächen;

- aufgabenspezifische Optimierung der Außenwand-

flächen im Verhältnis zu den Nutzflächen;

- Einbeziehung dezentraler Energieformen zur

Versorgung, wie Blockheizkraftwerke, Erdwärme-

pumpen und/oder Stromspeicher;

- dezentrale und oberflächennahe Versickerungs-

systeme von Regenwasser soweit aufgrund der

Bodenbeschaffenheit möglich, z.B. offene

Grabensysteme, Rigolenmulden, Rigolen usw.;

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In der Planung sollen die spezifischen Anforderungen

des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Es ist aber

nicht Ziel der Wettbewerbsaufgabe, die städte-

baulichen, landschaftlichen, sozialen und räumlich-

gestalterischen Aspekte der Aufgabe den oben

genannten Punkten komplett unterzuordnen. Vielmehr

sind die Teilnehmer aufgefordert, unter Abwägung der

jeweiligen Aspekte eine aus ihrer individuellen Sicht

optimale Lösung der Problemstellung zu finden.

3.4.2 Herausforderungen des demographischen Wandels und des geförderten

Wohnungsbaus

Konventionelle Neubaugebiete weisen oft sehr

homogene, auf bestimmte Bevölkerungsgruppen

zugeschnittene Strukturen auf. Wenn die

Lebenssituation der Bewohner sich im Laufe der Jahre

ändert, weil z.B. Kinder ausziehen, passen die

Strukturen nicht mehr. In vielen Siedlungen treten

Leerstände auf, Gebäude sind deutlich untergenutzt

und stellen für die oft allein stehenden älteren

Bewohner zunehmend eine Belastung dar.

Um derartigen Fehlentwicklungen vorzubeugen, ist ein

Angebot gewünscht, das von Beginn an auf ein

differenziertes Wohnungsangebot - vom Familien-

wohnen über generationenübergreifende Konzepte und

Angebote für Singles aller Altersgruppen bis hin zu

Angeboten für selbständiges Wohnen im Alter - reicht.

Gefragt sind Gebäudetypologien, die z.B. durch

Erweiterungs- oder Nachverdichtungsmöglichkeiten

sowohl wachsenden Bedürfnissen entsprechen können,

wie auch später wieder durch Abteilungsmöglichkeiten

in mehrere Einheiten „zerlegbar“ sind, wenn die

Ansprüche schrumpfen.

Einheimischenmodell, Konzeptvergabe

Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 18.05.2018

sollen, soweit rechtlich zulässig, geeignete Flächen im

Rahmen eines Einheimischenmodells vermarktet

werden. Als rechtliche Grundlage ist im §11 Abs. 1

Satz 2 Nummer 2 BauGB definiert, dass der Erwerb

durch einkommensschwächere und weniger begüterte

Personen der örtlichen Bevölkerung zu berücksichtigen

ist.

Um die Einflussmöglichkeiten auf stadtentwicklungs-

politische Parameter zu erhöhen, könnte ein weiterer

Teil der Grundstücke im Konzeptvergabeverfahren

vergeben werden. Dabei steht die Qualität des

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eingereichten Konzepts im Vordergrund der

Vergabeentscheidung. Das Verfahren ist sowohl für

zum Verkauf stehende Liegenschaften als auch für

Liegenschaften, die in Erbpacht vergeben werden

sollen geeignet.

Geförderter Wohnungsbau

Das Entwurfsgebiet soll entscheidend dazu beitragen,

das Angebot an preisgünstigem Wohnraum in der

Stadt Landshut zu erhöhen. Um soziale Brennpunkte zu

vermeiden, sollen die Wohnungen so geplant und

ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem

möglichst großen Personenkreis genutzt werden

können, insbesondere auch von älteren Menschen.

Eine soziale Durchmischung ist dementsprechend

ebenso zu gewährleisten, wie ein qualitätsvoller Entwurf

der einzelnen Wohnungsgrundrisse.

3.5 Aufgabenbeschreibung

Von den Teilnehmern soll ein attraktives,

zukunftsfähiges Wohnquartier geplant werden, das in

einzelnen Schritten entwickelt werden kann. Ein

Schwerpunkt des Wettbewerbs ist die Schaffung von

Wohnraum für den geförderten Wohnungsbau. Für

eine Kinderbetreuungseinrichtung nach Vorgaben des

Jugendamtes sowie eine Nahversorgungseinrichtung

und die Straßen ist eine anteilige Fläche vorgesehen.

Dieser bauliche Abschnitt soll sowohl eigenständig mit

der Maßgabe, die Obergeschosse für Wohnungen zu

nutzen, umgesetzt werden können, als auch in das

städtebauliche Konzept integriert werden. Die

Wohneinheiten sind frei innerhalb des

Wettbewerbumgriffes zu platzieren, immer unter

Maßgabe eines stimmigen städtebaulichen

Gesamtkonzeptes und unter Beachtung einer sozialen

Durchmischung. Innerhalb des Wettbewerbsgebiets

sollen für ca. 16.000m² Geschossfläche Wohnungen

mit Mitteln des geförderten Wohnungsbaus errichtet

werden. Dabei sollen verschiedene Typologien

angewandt werden, die eine Vielfalt an Wohnungs-

und Haustypen ermöglichen. Geförderter und frei

finanzierter Wohnungsbau sollen in den Quartieren

durchmischt werden. Für den geförderten

Wohnungsbau ist ausschließlich Geschosswohnungs-

bau mit max. 5-Zimmerwohnungen vorgesehen.

Folgender Wohnungsmix ist Bestandteil der

Aufgabenstellung für die Wohnquartiere:

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Ca. 40% 1-Personenhaushalte

Ca. 17% 2-Personenhaushalte

Ca. 19% 3-Personenhaushalte

Ca. 13% 4-Personenhaushalte

Ca. 7% 5-Personenhaushalte

Ca. 4% 6-Personenhaushalte

Ca. 1% 7-Personenhaushalte

Größe bis unter Wohnungstyp Haushaltsgröße

50 m² Zwei-Zimmer Bis zwei Personen

65 m² Drei-Zimmer Zwei bis drei

Personen

75 m² Drei-Zimmer Drei bis vier

Personen

90 m² Vier-Zimmer Vier Personen

Für die Einpersonenhaushalte sollten keine Ein-

Zimmer-Wohnungen vorgesehen werden.

Für noch größere Wohnungen als die vorgesehenen

Vier-Zimmer-Wohnungen sind pro Person 15m² mehr

Wohnfläche vorzusehen. Dabei ist auf Flexibilität in

den Grundrissen zu achten, so dass die Wohnungen

bei Bedarf auch in kleinere Wohneinheiten aufgeteilt

werden können.

Eine hohe Gestalt- und Wohnqualität und eine hohe

Wirtschaftlichkeit sollten keinen Widerspruch darstellen.

Die Kosten sollten sich an der Obergrenze des

geförderten Wohnungsbaus (Kosten der

Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion ohne

die Kosten der Garagen) und 400 (Bauwerk –

Technische Anlagen) der DIN 276 2.100 € je m²

Wohnfläche orientieren.

Ziel ist ein städtebauliches Konzept, das die

Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnort stärkt

und die Ausbildung von Nachbarschaften fördert. Die

Orientierung in den einzelnen Wohnquartieren und die

Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen

Bereichen sollen selbstverständlich und leicht möglich

sein. Der öffentliche Raum soll hochwertig gestaltet

sein, zum gemeinsamen Aufenthalt einladen und die

jeweilige Funktion der Straße oder des Platzes

unterstreichen.

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Allgemein wird auf geschützte Rückzugsräume im

Freien Wert gelegt, besonders gilt dies für den

verdichteten Wohnungsbau. Als Zielpublikum sieht die

Ausloberin eine gesellschaftlich gute Durchmischung

aus jungen Familien und mittelalten oder älteren noch

selbstbestimmt lebende Menschen. Weiterhin ist für

eine angemessene Qualitätssicherung der

Wohnverhältnisse, insbesondere der durch den

sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen sowie

deren Freiräume, zu sorgen.

Bei der Bebauung ist Barrierefreiheit (mindestens

entsprechend den Anforderungen der BayBO) zu

gewährleisten. Da dies im Wohnungsbau aufgrund

unterschiedlicher Gebäudetypen nicht grundsätzlich

möglich sein wird, sind Vorschläge zu unterbreiten, die

Familien mit kleinen Kindern ebenso zu Gute kommt,

wie älteren bzw. mobilitätseingeschränkten

Bewohnern/innen. Weiterhin wird – soweit wie möglich

– speziell im Bereich der Eigentumseinheiten eine

hierarchiefreie Raumaufteilung der Individualräume

gewünscht, die spätere Nutzungsänderungen ohne

umfassende bauliche Eingriffe ermöglicht.

Die als übergeordnete private Erschließungen auf dem

Gesamtgrundstück notwendigen Erschließungsflächen

sollen öffentlich zugänglich gehalten werden.

3.5.1 Gewerbeflächen

Die Integration von nicht störendem Gewerbe, z.B. zur

Versorgung der Anwohner im Quartier ist erwünscht. In

den Planungen können dazu Vorschläge unterbreitet

werden. Die Gewerbeflächenanteile sind nicht in den

geforderten 48.000 m² Geschossfläche für die Woh-

nungen enthalten. Ein Geschossflächenanteil von

6.500 m² wird vorgegeben für die Errichtung eines

Nahversorgers, einer Kinderbetreuungseinrichtung und

für wohnungsnahe Arbeitsplätze wie z. B. Co-Working-

Space. Dabei wird für die Kita ein Flächenanteil von

ca. 1.000 m² und für die Nahversorgung 1.500 m²

Geschossfläche veranschlagt. Die Teilnehmer können

die Lage der entsprechenden Flächen je nach ihrem

Konzept frei wählen.

3.5.2 Bauabschnitte

Das Gesamtquartier soll in sinnvollen, nicht zu großen

Bauabschnitten entwickelt und auf den Markt gebracht

werden. Die Stadt möchte das Quartier nicht

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großflächig an Bauträger übergeben, sondern strebt

eine kleingliedrige Struktur mit privaten Eigentümern

an.

Da heute noch nicht absehbar ist, innerhalb welchen

Zeitraums die Erschließung und Bebauung erfolgt, liegt

ein wichtiger Teil der Aufgabenstellung des

Wettbewerbs in dem Vorschlag, wie die geplanten

Abschnitte bis zur kompletten Realisierung der

Maßnahme ausgestaltet werden. Die Ausloberin

wünscht dabei eine sinnvolle organische Entwicklung,

bei der in jedem Bauabschnitt ein attraktiver

Wohnflächenmix angeboten wird. Jeder Bauabschnitt

sollte städtebaulich und landschaftlich angemessen

eingebettet sein. Die Entwicklung sollte auch unter

wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein, vor

allem im Hinblick auf die Erschließung, die aus dem

Bestand logisch weiterentwickelt werden sollte.

Alle Bauabschnitte sollten die geforderte soziale und

bauliche Durchmischung aufweisen und selbstständig

funktionieren. Es erscheint sinnvoll die

Kindertagesstätte und die Nahversorgung schon im

ersten Bauabschnitt unterzubringen.

3.6 Freianlagen und Infrastruktur

Das Wettbewerbsgebiet weist mit der Lage an dem

Naturschutzgebiet eine große naturräumliche Qualität

auf. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird ein

sensibler Umgang mit den naturschutzrelevanten

Anforderungen erwartet. Ziel des Wettbewerbs ist

einerseits die Qualität der Grünräume für die

Bewohner nutzbar zu machen, andererseits

widerspricht dies dem Schutzbedürfnis des

Naturschutzgebietes. Als Lösung bietet sich an, die

Grünräume im Quartier und den Pufferstreifen zum

Naturraum möglichst qualitätsvoll zu gestalten und mit

Raum für Aktivitäten erlebbar zu machen und so einen

Mehrwert für die zukünftigen Bewohner zu schaffen. Mit

dieser Lenkung der Aktivitäten, wie z. B. Kinderspiel, in

die Siedlungsfreiräume soll auch ein Entlastungseffekt

für den Naturraum entstehen um den Belange des

Naturschutzes ausreichend Rechnung tragen zu

können. Eine Wegevernetzung mit der Landschaft soll

bewusst vermieden werden, im Pufferstreifen sollte

sogar eine Art der Abgrenzung geschaffen werden.

Dies soll aber nicht zu einer Ausgrenzung des

Naturschutzgebietes führen, sondern vielmehr die

Einbeziehung der naturräumlichen Qualität auf andere

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OFFENER EINPHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

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Arten fördern. So wäre beispielsweise die visuelle

Einbeziehung mit Aussichtspunkten möglich.

Für den Straßenraum, der - wenn möglich verkehrs-

beruhigten - Erschließungsstraßen sind Gestaltungs-

vorschläge mit optimierten Straßenquerschnitten zu

entwickeln, die auf die jeweiligen Bedingungen der

Erschließungshierarchie eingehen. Dies betrifft den

Wunsch nach einer Gestaltung, die den Straßenraum

nicht nur dem Fahrverkehr widmet, sondern sowohl im

Straßenraum, als auch im gesamten Wohnumfeld

einen Aufenthaltscharakter gewährleistet, der den

zukünftigen Anwohnern zu Gute kommt, einen Beitrag

zur Förderung eines guten Miteinanders der

Generationen leistet und das Sicherheitsgefühl aller

Bewohner/innen stärkt.

Die im Straßenraum untergebrachten Stellplätze sollen

so gegliedert werden, dass sie flächensparend

konzipiert sind. Alternative Parkierungskonzepte sind

gewünscht. Der öffentliche Raum soll den Konzepten

der Verfasser entsprechend begrünt werden. Dabei

sollten die Bäume so angeordnet werden, dass sie im

Sommer Straßen und versiegelte Flächen möglichst

stark verschatten, ohne dabei die Belichtung der

Häuser mit Tageslicht zu beeinträchtigen und - in der

Heizperiode die Sonneneinstrahlung in die Südfenster

möglichst wenig behindern. Die Ausloberin wünscht

eine Gliederung des öffentlichen Raumes sowie ein

Zentrum oder mehrere Subzentren, das bzw. die die

sozialen Kontakte der Siedlung stärkt / stärken.

Im privaten Raum sollen die Bepflanzungen neben der

räumlichen Gliederung auch die Belange der Nutzung

regenerativer Energien berücksichtigen. So können

Pflanzungen vor West- bzw. Ostfassaden vor der relativ

tief stehenden Nachmittagssonne schützen und so die

Aufwärmung im Sommer reduzieren. Regenwasser soll

wo möglich oberflächennah versickert werden.

3.6.1 Stellplätze

Bezüglich der privaten Stellplätze gilt die entsprechende

städtische Verordnung. Auf die Möglichkeit der

Reduzierung der Stellplatzzahl nach §5 Abs. 3, Nr. 3

der Stellplatzsatzung der Stadt Landshut wird

hingewiesen (Anlage 06).

Für das Wettbewerbsgebiet sollen flächensparende

alternative Parkierungskonzepte, wie z. B.

Quartiersgaragen entwickelt werden, die die

Wohnquartiere weitgehend von Verkehr frei halten.

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Weitere Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, die die

oben genannte Zielangabe überschreiten sind als

Besucherstellplätze zu berücksichtigen.

Grundsätzlich soll die Errichtung von ebenerdigen

Stellplätzen minimiert werden.

Zusätzlich sind Flächen für Fahrradabstellplätze in

angemessenem Umfang (Anzahl gemäß Satzung)

vorzusehen.

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TEIL III – BEURTEILUNGSKRITERIEN

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden

gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten

beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach

einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung

durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der

Wettbewerbsarbeiten:

Städtebauliche, freiraumplanerische Konzeption

Funktionserfüllung

Integration ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen

Gestaltung

Wirtschaftlichkeit

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TEIL IV – ANLAGEN

Anlage 01 Verfassererklärung (excel, pdf)

Anlage 01a Teilnahmeantrag Eigenerklärung (pdf)

Anlage 01b Formblatt III 9 (pdf)

Anlage 02 Naturschutzfachliche Stellungnahme (pdf)

Anlage 03 Flächennutzungsplan Ausschnitt (pdf)

Anlage 04 Landschaftsplan Ausschnitt (pdf)

Anlage 05 Begründung zur Fortschreibung FNP + LP (pdf)

Anlage 06 Stellplatzsatzung (pdf)

Anlage 07 Bodengutachten (pdf)

Anlage 08 Schallgutachten (pdf)

Anlage 09 Wettbewerbsbereich (pdf, dwg)

Anlage 10 Bplan 07-70 (jpg)

Anlage 11 Bplan 07-83-1b (pdf)

Anlage 12 Bplan 07-85 (pdf)

Anlage 13 Bplan 07-85-4 (pdf)

Anlage 14 Fachliche Stellungnahmen (pdf)

Die Auslobung wurde aufgestellt am 18.05.2020 und umfasst 46 Seiten und die Anlagen 01 –

14.