AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0...

61
ST Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _______________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-1 Aenderung : AB FDV Infrastruktur und Verkehr Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften Gültig ab: 01.07.2010

Transcript of AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0...

Page 1: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0

Allgemeines

_______________________________________________________________________

__________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-1 Aenderung :

AB FDV Infrastruktur und Verkehr

Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften

Gültig ab: 01.07.2010

Page 2: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0

Allgemeines

_______________________________________________________________________

________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung :

Dokumentinformation

Datum Stelle Name Bemerkungen

Erstellt 02.04.2010 Bahn-Support GmbH

G. Rochat

Geprüft 09.03.2010 Geschäftsleitung W. Niklaus

BAV 03.05.2010 Abt. Infrastruktur J. Lütscher

Freigegeben 13.05.2010 GL ST W. Niklaus

Sursee-Triengen-Bahn Betriebsleitung / Geschäftsstelle

Fahrpersonal (Lokführer, Heizer, Zugbegleiter)

DVS Mitarbeiter im Fahrdienst

Bahn-Support GmbH Zentrale (1x)

Verteiler

SBB

OBZ Olten

Cargo-Team Sursee

Änderungsverzeichnis

Änderung

Änderung durchgeführt

Nr. vom gültig ab Unterschrift Datum

Page 3: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :

FDV R 300.1, Allgemeines

Inhalt 1 Vorbemerkungen 2 1.1 Betriebskonzept 2 1.2 Netzzugang SBB 2 2 Geltungsbereich 3 2.1 Allgemeines 3 2.2 Einsatz und Verhalten des Personals 3 3 Begriffe 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 Erklärung der Abkürzungen und zusätzliche Begriffe 4 4 Allgemeine Bestimmungen 5 4.1 Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke 5 4.2 Zugnummernschema 5 4.3 Zugbegleitung 5

Page 4: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-2 Aenderung :

1 Vorbemerkungen

Gestützt auf

• die Eisenbahnverordnung EBV 742.141.1, Art. 12

• die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften R 300.1, Ziffer 2.1.4, Ausgabe vom 06.07.2008

• die Vorschriften des BAV über den Erlass von Fahrdienst- und Betriebsvorschriften

erlässt die Sursee – Triengen - Bahn die vorliegenden Ausführungsbestimmungen im Sinne von Betriebsvorschriften für Infrastruktur und Verkehr.

1.1 Betriebskonzept Die Infrastruktur der ST verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen, die Bahnhöfe weisen alle Handweichen auf. Die ST beschäftigt zur Betriebsabwicklung kein örtliches Personal. Alle Fahrten auf der Strecke der ST finden als Rangierbewegungen gemäss R 300.4 Ziffer 4 und diesen Ausführungsbestimmungen statt. Betriebsleiter

Die Aufgaben des Betriebsleiters werden durch einen von der ST situationsbezogen bezeichneten Verantwortlichen wahrgenommen.

Die Funktionen des Fahrdienstleiters werden auf der Infrastruktur der ST

• bei den fahrplanmässigen Rangierfahrten durch den Rangierleiter

• bei den Nostalgiefahrten durch den Lokführer wahrgenommen.

1.2 Netzzugang SBB Der Netzzugang der SBB auf die Infrastruktur der ST ist in Art 10 und 19 der Eisenbahn-Netzugangsverordnung (SR 742.126) insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen dazu (SR 744.122) und der Sicherheitsbescheinigung für den Netzzugang Nr. 2003.19 geregelt.

Page 5: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-3 Aenderung :

2 Geltungsbereich

2.1 Allgemeines

Diese Ausführungsbestimmungen umfassen die für die Sursee - Triengen - Bahn geltenden Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zur Grundvorschrift R 300.1 -.15. Im weiteren gelten die Ausführungsbestimmungen AB FDV sowie die lokalen Bestimmungen der SBB für den Bahnhof Sursee. Diese Vorschriften sind für alle Fahrten verbindlich, welche im Netzzugang der Sursee - Triengen - Bahn geführt werden.

2.2 Einsatz und Verhalten des Personals

Sursee - Triengen - Bahn setzt nach den Richtlinien der VTE ausgebildetes und geprüftes Personal der folgenden Kategorien ein:

• Lokführer der Kategorie "Netz ST, Lf Kat B60" auf dem ganzen Netz der Sursee - Triengen – Bahn

• Führergehilfen / Heizer für den zweimännigen Betrieb der Dampflokomotiven

• Rangierbegleiter der Kategorie A40, auch in der Funktion als Zugbegleiter

Page 6: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-4 Aenderung :

3 Begriffe

3.1 Allgemeines

Es gelten die Begriffe und Abkürzungen der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften. Außerdem werden in den vorliegenden Ausführungsbestimmungen zusätzliche Begriffe und Abkürzungen verwendet:

3.2 Erklärung der Abkürzungen und zusätzlichen Begriffe

Abkürzung Erklärung

Lf Lokführer

BLZ Betriebsleitzentrale

FstZ Fernsteuerzentrum

OBZ Ol Operatives Betriebszentrum Olten

Abkürzung der Bahnhofnamen

Bahnhof Abkürzung

Sursee SS

Geuensee GEU

Büron – Bad Knutwil BBK

Triengen - Winikon TRW

Zusätzliche, nicht in R 300.1, Ziffer 3.1 definierte Begriffe sind nachfolgend erklärt:

Begriff Erklärung

Anprall Anfahren an ein stehendes Fahrzeug oder Hindernis mit mehr als 5 km/h

Bediente Handbremse Handbremse, welche im Störungsfall durch Fahrpersonal bedient werden muss, um das notwendige Bremsverhältnis für die Weiterfahrt zu erreichen.

Besetzte Handbremse Handbremse, welche für den Fall einer Zugtrennung zur Erfüllung des Teilbremsverhältnisses durch Fahrpersonal besetzt ist.

Page 7: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-5 Aenderung :

4 Allgemeine Bestimmungen

Auf der ST verkehren Rangierbewegungen auf die Strecke für

- die Güterzustellung, normalerweise mit Dieseltraktion

- Reisende, normalerweise mit Dampftraktion

- dienstliche Bedürfnisse, mit Dampf- oder Dieseltraktion

4.1 Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke

4.1.1 Nach Fahrplan verkehren nur die Rangierbewegungen für die Güterzustellung. Diese werden durch SBB Cargo abgewickelt.

4.1.2 Als Extrafahrten werden insbesondere die Nostalgiefahrten mit Dampf- und Dieseltraktion und Fahrten für dienstliche Bedürfnisse angeordnet.

4.3 Zugnummernschema

Die Rangierbewegungen auf dem Netz der ST erhalten eine Nummer mit zusätzlichem R nach folgenden Regeln:

• Fahrrichtung Triengen – Sursee ungerade Nummern + R

• Fahrrichtung Sursee – Triengen gerade Nummern + R

Nummerngruppen

• Fahrplanmässige Rangierfahrten

1 … 99 SBB Cargo

• Nostalgiefahrten

351 … 399 Extrafahrten Dampf und Diesel

3351 .. 3399 Leerfahrten Dampf und Diesel

651 … 699 Draisinenfahrten

3651 .. 3699 Leerfahrten Draisine

Ergänzungen zur Nummer:

• Rangierbewegung ohne Bremsrechnung Nummer + R + U

• allein fahrende Lok als Rangierbewegung Nummer + R + L

Page 8: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 1

R 300.1 Allgemeines

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-6 Aenderung :

4.4 Zugbegleitung

Die Rangierbewegungen für die Güterzustellung sowie für die dienstlichen Bedürfnisse verkehren situationsbezogen als begleitete oder unbegleitete Rangierfahrt. Mit Reisenden besetzte Extrafahrten müssen kundendienstlich begleitet werden. Die Zugbegleiter haben eine vereinfachte Ausbildung in Belangen der Zugvorbereitung, Abfahrt und Einfahrt des Zuges.

4.10 Anlagen 4.11 Anschlussgleise

Als Anschlussgleise an die ST gelten:

• Ottos

• Münchrüti

• Stöckli

• "Alu Menziken"

4.12 Eigentumsverhältnisse Sursee bis Weiche 15 SBB Weiche 11, Gleise 37, 18 ST und Stadt Sursee Gleise 13, 53, 27 und 17 bis Triengen ST

Page 9: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

lST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2

R 300.2 Signale

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 02-1 Aenderung :

FDV R 300.2, Signale

Inhalt 2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen 2 2.6 Hinweissignale 2.7 Signale des Personals 2 3 Signale bei Rangierbewegungen 2 3.2.2 Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die Strecke 2

Page 10: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2

R 300.2 Signale

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 02-2 Aenderung :

2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen

2.6 Hinweissignale Auf der Strecke Sursee – Triengen sind 5 Bahnübergänge mit funkferngesteuerten Barrieren ausgerüstet. Die Stellen, an denen der Schliessimpuls mit dem Handgerät gesendet werden muss, sind mit Merktafeln gemäss 300.2, Bild 265 gekennzeichnet.

2.7 Signale des Personals Bei der Führung von Nostalgiefahrten können folgende akustischen Signale des Personals angewendet werden:

Signal Bedeutung

Lokführer mit der Lokpfeife

der Zugbegleiter meldet sich beim Lokführer

Signal Bedeutung

Zugbegleiter mit der Mundpfeife

der Zugschluss ist eingetroffen

Page 11: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

lST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2

R 300.2 Signale

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 02-3 Aenderung :

3 Signale bei Rangierbewegungen

3.2.2 Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die S trecke Fahrplanmässige Fahrten: Kennzeichnung nach R 300.2, Ziffer 3.2.2 Extrafahrten Diese Fahrten mit Dampf- und Diesellokomotiven tragen folgende Kennzeichnung - Lok nach vorne 3 Lichter nach hinten 1 Licht unten rechts - Zugschluss ein Zugschluss-Signal Bei Dampflokomotiven darf bei Tag und guten Sichtverhältnissen auf das Anzünden der Petrollaternen verzichtet werden.

Page 12: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3

R 300.3 Anordnung und Uebermittlung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-1 Aenderung :

FDV R 300.3, Anordnung und Uebermittlung

Inhalt 1 Mittel in der Kommunikation 2 1.1 Wahl der Mittel 2 2 Verfahren 2 2.1 Protokollpflichtige Uebermittlung 2 5 Fahrplan und Streckentabelle 2 5.1 Zuständigkeiten 2 5.3 Fahrordnung 3 5.4 Streckentabelle 3 6 Anordnung mit Sammelformular Befehle 4 6.1 Abgabe und Bestätigung der Befehle 4 6.2 Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen 4

Page 13: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3

R 300.3 Anordnung und Uebermittlung

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-2 Aenderung :

1 Mittel in der Kommunikation 1.1 Wahl der Mittel

Die Kommunikation zwischen den Rangierbewegungen unter sich sowie mit den Arbeitsstellen wird mit Mobiltelefonen sichergestellt. Die Betriebsleitung führt ein Verzeichnis mit den entsprechenden Teilnehmern und deren Telefonnummern und gibt dieses bekannt. Die eigentlichen Rangieraufgaben werden mit optisch/akustischer Befehlsgebung oder mit Rangierfunk ausgeführt.

2 Verfahren 2.1 Protokollpflichtige Uebermittlung

In der Betriebsabwicklung des Verkehrs auf der ST werden folgende Nachrichten protokollpflichtig übermittelt:

• Anordnung von Extrafahrten

• Verminderung der Geschwindigkeit (Befehl 6)

• Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung (Befehl 11)

• Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung (Befehl 12)

• Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung (Befehl 13)

• Kreuzungsverlegung (Befehl 14) Bei der fernmündlichen Uebermittlung sind auf beiden Nachrichten die Funktion und Namen von Absender und Empfänger sowie die Uhrzeit zu notieren. Das vereinfachte Sprechverfahren nach 300.3, Ziffer 9.4.1 darf bei der Uebermittlung protokollpflichtiger Nachrichten nicht angewendet werden.

5 Fahrplan und Streckentabelle

5.1 Zuständigkeiten 5.1.1 Erstellung

Die Fahrpläne für die regelmässig verkehrenden Zustellfahrten werden in einem Jahresfahrplan mit den entsprechenden Zugnummern + R + U festgelegt. Diese Fahrpläne werden jeweilen für eine Fahrplanperiode in Zusammenarbeit zwischen dem SBB Cargo-Team und der Betriebsleitung der ST erstellt und verteilt. Die Extrafahrten werden durch die Betriebsleitung der ST schriftlich angeordnet.

Page 14: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3

R 300.3 Anordnung und Uebermittlung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-3 Aenderung :

5.1.2 Verteilung

Die Verteilung der Anordnungen, Fahrpläne und der Streckentabelle erfolgt nach einem Verteilplan und obliegt der Betriebsleitung der ST. Die Anordnungen für die Extrafahrten sind zusätzlich abzugeben an:

• das OBZ Olten mit folgender Adresse: [email protected]

• das Fahrpersonal der Extrafahrten

• das Rangierteam von SBB Cargo Sursee

• Bahnhof Sursee

• die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST führt eine Kontrolle der Empfangsbestätigungen. Die Empfangsbestätigung kann auch per SMS erfolgen

5.3 Fahrordnung

5.3.1 Inhalt der Fahrordnung Für die Fahrordnungen der fahrplanmässigen Rangierbewegungen wird die vereinfachte Form gemäss R 300.3 Ziffer 5.3.3 angewendet. Ist das Cargo-Team zwischen Sursee und Triengen die einzige Fahrt, so legt es die Fahrlage sowie den Ausfall auf Teilstrecken in eigener Kompetenz fest. Für die Anordnung aller Extrafahrten ist das Formular "Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke" der ST zu verwenden

Vorderseite fahrdienstlicher Teil Rückseite Personal, Kommunikation, weitere Anordnungen,

kommerzieller Teil, Verteiler Finden im Mehrzugbetrieb Kreuzungen statt, so sind diese gemäss R 300.15 als X-Kreuzungen abzuwickeln.

5.4 Streckentabelle Für das Netz der ST ist die Streckentabelle vom 01.05.2010 verbindlich.

Page 15: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 3

R 300.3 Anordnung und Uebermittlung

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-4 Aenderung :

6 Anordnungen mit Sammelformular Befehle

6.1 Abgabe und Bestätigung der Befehle 6.1.1 Art der Befehle

Die ST benützt ein eigenes Sammelformular mit den für ihre Bedürfnisse notwendigen fahrdienstlichen Befehlen. Es sind dies:

• Befehl 6 Verminderung der Geschwindigkeit

• Befehl 11 Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung

• Befehl 12 Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung

• Befehl 13 Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung

• Befehl 14 Kreuzungsverlegung

6.1.2 Aufbewahrung Erhaltene Befehle, Anordnungen, Meldungen usw. werden durch den Lokführer in einem Leistungscouvert sichergestellt und durch die Betriebsleitung nach internen Richtlinien aufbewahrt. Für die Aufbewahrung der Befehle als Beweismittel im Falle einer Unregelmässigkeit gilt R 300.3, Ziffer 4.2.1. Bei Unregelmässigkeiten oder wenn Abklärungen erwartet werden, sind sämtliche Aufzeichnungen, inklusive handschriftliche Notizen, zuhanden der Untersuchungsorgane während sechs Monaten aufzubewahren.

6.2 Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen 6.2.1 Bekanntgabe

Der Sicherheitschef der Baustelle hat deren Aufstellung zu melden an:

• das OBZ Olten mit folgender Adresse: [email protected]

• die Betriebsleitung der ST

• das Rangierteam von SBB Cargo Sursee

• die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST verständigt das das Fahrpersonal der fahrplanmässigen und der Extrafahrten in geeigneter Weise.

6.2.2 Bekanntgabefrist Die Bekanntgabefrist beträgt 72 Stunden.

Page 16: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-1 Aenderung :

FDV R 300.4, Rangierbewegungen

Inhalt 1 Vorbereitung und Abschluss 3 1.4 Rangiergrenzen 3 1.6.2 Fahrrichtung der Rangierbewegung 3 1.7.2 Sichern von Fahrzeugen 3 3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierbewegungen 4 3.2 Ablaufen und Abstossen 4 3.3 Rangierbewegung mit Rangierseil oder Spill 4 3.4 Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanischen Hilfsmitteln 4 3.5 Besonderheiten, Vorsichtswagen 4 3.6 Fahrgeschwindigkeiten 5 3.6.2 Höchstgeschwindigkeiten auf den Bahnhöfen der ST 5 3.6.3 Ausnahmen im Bhf 5 3.6.4 Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke 5 3.6.5 Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen 5 Anlage 1 Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung 6 5 Personenübergänge 6 6 Dampfheizung der Reisezugwagen 6 4 Rangierbewegung auf die Strecke 4.1 Grundsatz, Rangierleiter 7 4.2 Fahrordnung 7 4.3 Bremsvorschriften, Zugvorbereitung 7 4.5 Zustimmung zur Fahrt 8 4.5.1 Fahrten ab Sursee 8 4.5.2 Fahrten an GEU, BBK, TRW 8 4.5.3 Folgefahrten 8 4.5.4 Abfahrt 9

Page 17: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-2 Aenderung :

4.5.5 Auf der Strecke 10 4.5.6 Einfahrt in den Bahnhof 10 4.5.7 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten 10 4.5.8 Verlegen von Kreuzungen, Ausfall, a.o. Kreuzung 10 4.5.9 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten 10 4.5.10 Verlegen von Kreuzungen Ausfall einer Kreuzung, a.o.Kreuzung 10 4.8 Ankunftsmeldung 11

Page 18: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-3 Aenderung :

1 Vorbereitung und Abschluss

1.4 Rangiergrenzen Die Bahnhöfe der Sursee – Triengen – Bahn besitzen keine Einfahrsignale. Die Lage der Rangiergrenze Bahnhof - Strecke wird somit abhängig von der Betriebslage folgendermassen definiert: Nur eine Rangierbewegung zwischen SS und TRW: keine besonderen Rangiergrenzen zu beachten Mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig zwischen SS und TRW:

• Sursee, Seite GEU Zwergsignal 17A, km 1.245

• Geuensee 100m nach letzter Weiche

• Büron – Bad Knutwil 100m nach letzter Weiche

• Triengen – Winikon 100m nach letzter Weiche Die Lokführer bzw. Rangierleiter der anderen Fahrten zwischen SS und TRW sind vor Beginn und nach Beendigung der Rangierarbeit quittungspflichtig zu verständigen.

1.6.2 Fahrrichtung der Rangierbewegung Als Vorwärtsrichtung gelten

• bei den Dampflokomotiven die Seite des Kamins

• bei Diesellokomotiven die Seite des Motorvorbaus

1.7.2 Sichern von Fahrzeugen Zum Sichern von Fahrzeugen mit einlösigen Bremsen darf von der der Bestimmung in 300.4, Ziffer 1.7.2 Absatz 3 nicht Gebrauch gemacht werden. Solche Fahrzeuge sind immer sofort mit von der Luftbremse unabhängigen Mitteln zu sichern.

Page 19: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-4 Aenderung :

3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierfahrt

Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten 8 Achsen gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11

Fahrten mit historischem Rollmaterial, mit und ohne Fahrgäste verboten

3.2 Ablaufen und Abstossen Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten

gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11

Historisches Rollmaterial - mit Fahrgästen verboten - ohne Fahrgäste mit bedienter Handbremse gestattet, wenn aus betrieblichen Gründen die Rangierbewegung nicht anders ausgeführt werden kann

3.3 Rangierbewegungen mit Rangierseil Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten

gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11

Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet

3.4 Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanische n Hilfsmitteln Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten gestattet Historisches Rollmaterial mit besetzter Handbremse Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet

3.5 Besonderheiten, Vorsichtswagen Die historischen Wagen der ST und der WR3 gelten als Vorsichtswagen und dementsprechend zu behandeln

Page 20: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-5 Aenderung :

3.6 Fahrgeschwindigkeiten 3.6.2 Höchstgeschwindigkeit auf den Bahnhöfen der ST

Im Bereich zwischen erster und letzter Weiche ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Bei Publikumsfahrten gilt entlang der Perronkanten Fahrt auf Sicht und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

3.6.3 Ausnahme in Bahnhöfen Von der Ausnahmeregelung darf in den Bahnhöfen der ST kein Gebrauch gemacht werden.

3.6.4 Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke Für fahrplanmässige und Extrafahrten gelten auf der Strecke und in den Bahnhöfen die Geschwindigkeitsangaben in der Streckentabelle. Geschobene Rangierfahrten dürfen

• ohne Funkverbindung mit höchstens 30 km/h

• mit Funkverbindung nach Streckentabelle verkehren.

3.6.5 Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen

• Angl. Ottos vmax = 10 km/h

• Angl. Münchrüti vmax = 10 km/h

• Angl. Stöckli vmax = 10 km/h

• Angl. "Alu Menziken" vmax = 10 km/h

Page 21: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-6 Aenderung :

Anlage 1, Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung

Die Nostalgiefahrzeuge der Sursee – Triengen – Bahn (Lok und Wagen) haben 6/10 – Kupplungen und dürfen nicht in normale Züge eingereiht werden.

5 Personenübergänge Alle Reisezug-, Gepäck- und Dienstwagen für die Nostalgiefahrten haben offene Plattformen. Beim Kuppeln sind die Uebergangsbrücken abzuklappen und vorhandene Personensicherungen anzubringen.

6 Dampfheizung der Reisezugwagen Das System der Dampfheizung und der Bedienung ist in folgenden Dokumenten beschrieben:

• R 460. 1, Reglement über die Heizung, Lüftung und Klimatisierung der Wagen, Herausgeber SBB Generaldirektion, Heft7

• Beschreibung der Dampfheizung ST, Dokument von Dani Führer vom 07.10.2008

Die Dampfheizung darf nur durch dafür instruiertes Personal gekuppelt und entkuppelt werden.

Page 22: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-7 Aenderung :

4 Rangierbewegungen auf die Strecke

4.1 Grundsatz, Rangierleiter Da auf der Sursee – Triengen – Bahn keine Sicherungsanlagen existieren und für die Abwicklung des Betriebs kein Fahrdienstleiter tätig ist, gelten zur Wahrung der Sicherheit folgende Grundsätze:

• Mit dem Verlassen des Bahnhofs Sursee übernimmt der Rangierleiter der fahrplanmässigen Fahrt die Aufgaben des Fahrdienstleiters. Bei Extrafahrten obliegt diese Aufgabe den Lokführern der einzelnen Fahrten.

• Wenn mehrere Fahrten auf der ST verkehren gelten die Vorschriften über die Strecken ohne Block gemäss R 300.15 Ziffer 1.

• In jedem Streckenabschnitt (SS – GEU, GEU BBK, BBK – TRW) darf sich nur eine Fahrt befinden.

• Sind Folgefahrten in einen durch eine vorausfahrende Rangierbewegung belegten Abschnitt notwendig, sind sie durch die Betriebsleitung anzuordnen. Es gelten die Vorschriften in Ziffer 4.5.3 dieser Betriebsvorschrift.

Als Rangierleiter sind bestimmt bei

• Zustellfahrten von SBB Cargo der eingeteilte Rangierbegleiter.

• Dienst- und Nostalgiefahrten der ST der eingeteilte Lokführer. Dieser ist für alle fahrdienstlichen Belange der verantwortliche Ansprechpartner.

4.2 Fahrordnung

Rangierbewegungen, welche von Sursee aus weiter als bis Zwergsignal 17A verkehren, benötigen eine Fahrordnung. Für die Hinfahrt zum Bestimmungsbahnhof bzw. Anschlussgleis und für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof sind getrennte Fahrordnungen zu erstellen.

4.3 Bremsvorschriften, Zugvorbereitung Alle Fahrten auf dem Netz der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung mit dem Zusatzbuchstaben U gemäss R 300.5 / Anlage 1 Ziffer 2.3 und AB FDV ST 300.5, Ziffer 4.6.

Page 23: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-8 Aenderung :

4.5 Zustimmung zur Fahrt 4.5.1 Fahrten ab Sursee:

• Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt.

• Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten.

• Der Fahrdienstleiter stellt anschliessend eine Rangierfahrstrasse bis zum Zwergsignal 37B ein und erteilt dem Lokführer quittungspflichtig die Zustimmung zur Fahrt.

• Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS – TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben.

Der Wortlaut der Zustimmung des Fahrdienstleiters lautet:

"für (Nr. + R) von Sursee bis zum Zwergsignal 37 B eingestellt. Weiterfahrt Richtung Triengen in eigener Verantwort ung"

4.5.2 Fahrten ab GEU, BBK und TRW:

• Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt.

• Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten.

• Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS – TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben.

4.5.3 Folgefahrten

Als Folgefahrten versteht man Fahrten, welche einer vorausfahrenden Fahrt auf die Strecke folgen, bevor diese den nächsten Bahnhof erreicht hat. Folgefahrten sind in speziellen Fällen auf Anordnung der Betriebsleitung gestattet. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen:

• Die erste Fahrt im Abschnitt muss über die Folgefahrten quittungspflichtig orientiert sein. Die Nummer der nachfolgenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren

• Die nachfolgenden Fahrten müssen quittungspflichtig darüber orientiert sein, dass sie eine Folgefahrt sind. Die Zugnummer der vorausgehenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren. Die Geschwindigkeit beträgt "Fahrt auf Sicht", höchstens 40 km/h.

• Bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen muss der Zugschluss jeder Fahrt mit rotem Licht nach 200.2 Ziffer 5.7.2 gekennzeichnet sein

Page 24: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-9 Aenderung :

• Bei jeder Fahrt, der eine weitere folgt, sind die Zugbegleiter über diese Situation zu verständigen. Bei ausserplanmässigen Halten auf der Strecke haben diese im Auftrag des Lokführers gegebenenfalls die Fahrt nach hinten zu decken.

4.5.6 Abfahrt

Die Fahrt ab Bahnhof, Haltestelle bzw. Haltepunkt darf erst begonnen werden, wenn die technischen / fahrdienstlichen und kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Zugbegleiter die kundendienstliche Bereitschaft gemeldet hat.

Technische / fahrdienstliche Voraussetzungen

• Die Zugvorbereitung nach R 300.5 Ziffer 3 ist in allen zutreffenden Teilen abgeschlossen.

• Das Fahrpersonal ist im Besitz aller fahrdienstlichen Dokumente (Fahrordnung, Befehle etc.).

• Das Fahrpersonal kennt den aktuellen Standort anderer sich im Abschnitt Sursee – Triengen befindlicher Fahrten und hat ihnen die bevorstehende Abfahrt mitgeteilt. Kreuzungsverlegungen, Ausfälle von Kreuzungen und a.o.Kreuzungen sind protokollpflichtig gem. R 300.15 zu behandeln.

• Der Fahrdienstleiter des OBZ Olten ist über die bevorstehende Abfahrt quittungspflichtig verständigt.

• Arbeitsstellen auf der Strecke sind vor Abfahrt auf dem Nachbarbahnhof quittungspflichtig zu verständigen.

Kundendienstliche Voraussetzungen

• Die Fahrgäste sind vollzählig auf dem Zug

• Ein- und Auslad von Gütern und Inventar sind abgeschlossen

• Wagentüren geschlossen, Schiebetore geschlossen oder Absperrgitter sicher angebracht.

Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft

Sind die kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt, zeigt der Zugbegleiter dem Lokführer nach Abgabe eines Achtungssignals mit der Mundpfeife mit dem Signal "Bereitschaft" gem. 300.2, Bild 409 an, dass die kundendienstlichen Voraussetzungen für die Abfahrt erfüllt sind.

Mit der Erfüllung der technisch/fahrdienstlichen Bereitschaft und der Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft durch den Zugbegleiter setzt der Lokführer die Fahrt in Bewegung.

Page 25: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-10 Aenderung :

4.5.7 Auf der Strecke

Bahnüberganganlagen werden auf der ST mit einem Funkimpuls von der Lok aus eingeschaltet und können ohne Einschränkungen befahren werden. Die Einschaltorte werden mit der Tafel gem. R 300.2 Bild 265 signalisiert. Die ordnungsgemässe Funktion der Bahnüberganganlage wird dem Fahrpersonal mit Kontrollblinkern gem. 300.2, Bild 206 angezeigt. Die Bahnübergänge weisen einen Zeitverschluss auf, der nach Ablauf der eingestellten Zeit den Uebergang für den Strassenverkehr wieder freigibt. Bei ausserordentlichem Halt zwischen der Abgabe des Funk-Steuerimpulses und dem Uebergang ist wie bei einem gestörten Uebergang nach R 300.9 vorzugehen.

4.5.8 Einfahrt in den Bahnhof GEU, BBK, TRW

Die Bahnhofgeschwindigkeit ist in der Streckentabelle geregelt. Bei Publikumsfahrten sind zusätzlich die Bestimmungen in AB FDV ST 4, Ziffer 3.6.2 zu beachten.

Der richtigen Stellung der Handweichen ist unbedingt Beachtung zu schenken. Sursee

Der Lokführer einer Fahrt mit Bestimmungsort Sursee meldet seine Fahrt rechtzeitig beim OBZ OL an und verlangt die Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof Sursee. Der Fahrdienstleiter erteilt die Zustimmung mit Zwergsignalen.

4.5.9 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten

Die auf dem Kreuzungsbahnhof zuerst eintreffende Fahrt benützt das dem Aufnahmegebäude nähere Gleis und hat wenn möglich die Weichen für den Kreuzungszug richtig zu stellen. Die vollständige Ankunft einer Gegenfahrt ist durch

• deren Schlussbesorger mit dem akustischen Signal "Zugschluss ist eingetroffen" oder

• Beachten des Zugschlusses oder

• mündliche Nachfrage beim Fahrpersonal der Gegenfahrt sicherzustellen. Bei der Ausfahrt sind die Weichen wieder in die gerade Grundstellung zu verbringen und zu verschliessen.

4.5.10 Verlegen von Kreuzungen, Ausfall einer Kreuzung, ausserordentliche Kreuzung Muss eine Kreuzung verlegt werden, fällt eine Kreuzung aus oder muss eine ausserordentliche Kreuzung angeordnet werden, so ist protokollpflichtig gemäss den Vorschriften in R 300.15, Ziffer 1 bzw. AB FDV ST Ziffer 15 vorzugehen. Die Lokführer beider Fahrten verwenden dazu das Formular "Befehle für Kreuzung und Ueberholung" mit den Befehlen 11 .. 14.

Page 26: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4

R 300.4 Rangierbewegungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-11 Aenderung :

4.8 Ankunftsmeldung

Die Ankunft am Zielort ist quittungspflichtig zu melden:

• nur eine Fahrt unterwegs OBZ Ol

• mehrere Fahrten unterwegs OBZ Ol und den Lokführern der anderen Fahrten

OBZ Olten hält die Ankunftsmeldung schriftlich fest

Page 27: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-1 Aenderung :

FDV R 300.5, Zugvorbereitung

Inhalt 1 Zugbildung 2 1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge 2 1.3 Einreihen der Anhängelast 2 2 Anhängelast und Zughakenlast 3 Tabellen der Fahrzeugdaten Tabellen der Anhängelasten 3 Zuguntersuchung 3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST 4 4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe 4 4.7 Sichern stillstehender Züge 4 4.8 Angaben für die Zugführung Tabelle volles Stillhalte-Bremsgewicht Tabelle reduziertes Stillhaltebremsgewicht Auszug aus der Bremstabelle II Anlage 1, Druckluftbremse 1 Bremsprobe 7 2.1 Umstellvorrichtungen 7

Page 28: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-2 Aenderung :

Für die Rangierbewegungen auf die Strecke der ST gelten die Vorschriften in R 300.5 sinngemäss und auf die einfachen Betriebsverhältnisse angewendet:

1 Zugbildung

1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge Die Rangierbewegungen auf die Strecke verkehren generell gezogen oder geschoben.

1.3 Einreihen der Anhängelast 1.3.1 Streckenklasse

Die ganze Strecke von Sursee bis Triengen ist für die Streckenklasse D4 zugelassen:

• Radsatzlast 22.5 t

• Meterlast 8,0 t/m 1.3.2 Zugbildung Fahrzeuge

Die historischen Wagen der ST haben sowohl Wagenkasten wie auch Zug- und Stossvorrichtungen mit reduzierter Festigkeit. Diese Wagen dürfen nur unter sich in Nostalgiezügen verwendet werden, in anderen Fahrten nur als Schlussläufer. Der WR Nr. 34 besitzt keine Luftbremse, sondern lediglich eine durchgehende Hauptleitung. Am Zugschluss ist dieser Wagen folgendermassen zugelassen:

• mit Reisenden besetzt mit besetzter Handbremse

• ohne Reisende als ungebremste Schlussgruppe Die Hauptleitung ist in jedem Fall zu verbinden und eine Durchgangskontrolle vorzunehmen. In Dampfzügen dürfen keine Gefahrgutwagen befördert werden.

Page 29: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-3 Aenderung :

2 Anhängelast und Zughakenlast

Die Tabellen mit den Fahrzeugdaten sowie der Anhängelasten befinden sich in separaten Datenblättern am Schluss von AB FDV Ziffer 5.

Page 30: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-4 Aenderung :

3 Zuguntersuchung

3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST Der Lokführer ist bei den Nostalgiefahrten zugleich der Zugvorbereiter und hat dessen Aufgaben persönlich vorzunehmen oder an geeignete Mitarbeiter zu delegieren. Die Verantwortung für den gesamten Prozess der Zugvorbereitung liegt beim Lokführer.

4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe

Die fahrplanmässigen Fahrten von SBB Cargo sowie die Extrafahrten der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung nach A 50 mit vmax = 50 km/h. Werden die Bedingungen für das Verkehren ohne Bremsrechnung nicht erfüllt, so ist eine Bremsrechnung durchzuführen. In der Streckentabelle sind dazu die Geschwindigkeiten für die Bremsreihen 40 % und 30 % aufgeführt. Auf die Erstellung einer Meldung an den Lokführer wird verzichtet.

4.7 Sichern stillstehender Züge Mit Rücksicht auf das historische Rollmaterial ist für den Fall, dass der Luftvorrat nicht ergänzt werden kann, sofort das volle Stillhalte-Bremsgewicht anzuwenden. Die Anweisungen zum Sichern erteilt der Lokführer.

4.8 Angaben für die Zugführung Fahrplanmässige Zustellfahrten verkehren als Rangierbewegung auf die Strecke ohne Bremsrechnung. Bei Erfüllung der dazu notwendigen Bedingungen werden keine Angaben für die Zugführung benötigt. Bei Extrafahrten werden die Angaben über die Zugzusammensetzung (Lok und Komposition) durch die Betriebsleitung in die entsprechenden Felder der Extrafahrordnung eingetragen.

Page 31: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-5 Aenderung :

Volles Stillhalte – Bremsgewicht

Streckenneigung [‰] Zugge-

wicht [(]) 0-5 6 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

50 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5

100 5 5 6 6 7 7 8 8 9 9 9 10 10 10

200 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 18 19 20 20

300 14 15 17 18 20 21 23 24 26 26 27 29 30 30

400 18 20 22 24 26 28 30 32 34 34 36 38 40 40

500 23 25 28 30 33 35 38 40 43 43 45 48 50 50

600 27 30 33 36 39 42 45 48 51 51 54 57 60 60

700 32 35 39 42 46 49 53 56 60 60 63 67 70 70

800 36 40 44 48 52 56 60 64 68 68 72 76 80 80

900 41 45 50 54 59 63 68 72 77 77 81 86 90 90

1000 45 50 55 60 65 70 75 80 85 85 90 95 100 100

Reduziertes Stillhalte – Bremsgewicht

Streckenneigung [‰] Zugge-wicht [t]

0-5 6 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

50 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

100 2 2 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4

200 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 8

300 6 6 7 8 8 9 9 10 11 11 11 12 12 12

400 8 8 8 10 11 12 12 13 14 14 15 16 16 16

500 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 18 19 20 20

600 11 12 14 15 16 17 18 20 21 21 22 23 24 24

700 13 14 16 18 19 20 21 23 25 25 26 27 28 28

800 15 16 18 20 21 23 24 26 28 28 29 31 32 32

900 17 18 20 22 24 26 27 29 31 31 33 35 36 36

1000 18 20 22 24 26 28 30 32 34 34 36 38 40 40

Page 32: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-6 Aenderung :

Auszug aus der Bremstabelle II

Bremsverhältnis für Fahrgeschwindigkeit von [km/h] Gefälle

[‰] 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60

0 6 7 9 12 16 20 24 30 36 42 49

2 7 8 10 13 17 21 26 31 37 43 51

4 8 10 12 15 19 22 27 33 38 45 52

6 10 11 13 16 20 24 28 34 40 47 54

8 11 13 15 17 21 25 30 36 41 48 56

10 12 14 16 19 22 26 31 37 43 50 58

12 14 15 17 20 24 28 33 39 45 52 60

14 16 17 19 22 26 30 35 41 47 54 62

16 17 18 20 23 27 32 36 43 48 56 64

18 19 20 22 25 29 33 38 44 51 58 66

20 20 22 24 27 31 35 40 46 53 60 68

Page 33: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5

R 300.5 Zugvorbereitung

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-7 Aenderung :

R 300.5, Anlage 1, Druckluftbremse

1 Bremsprobe Die Durchführung der Bremsprobe richtet sich bei allen Fahrten nach den Vorschriften in R 300.5, Anlage 1, Ziffer 1.

2.1 Umstellvorrichtungen Die mit der Westinghouse-Bremse ausgerüsteten Wagen verfügen über ein schnellwirkendes Steuerventil mit einer Umstellvorrichtung mit drei Stellungen

• Normalwirkung Umstellhebel waagrecht

• Bremse ausgeschaltet Umstellhebel schräg gestellt

• Schnellwirkung Umstellhebel senkrecht

Diese Umstellvorrichtung ist generell in der Stellung "Normalwirkung" zu belassen.

Page 34: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8

R 300.8 Arbeitssicherheit

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 08-1 Aenderung :

R 300.8, Arbeitssicherheit

Inhalt

1 Allgemeines Verhalten

1.1 Warn- und Schutzausrüstung 2

2 Ergänzende Verhaltensregeln

2.1 Verhalten im Gleisbereich 2

Page 35: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8

R 300.8 Arbeitssicherheit

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 08-2 Aenderung :

1 Allgemeines Verhalten

2.1 Warn- und Schutzausrüstung

Der Lokführer hat bei der Ausübung des Dienstes festes geschlossenes Schuhwerk und zusätzlich folgende Warn- und Schutzausrüstung zu tragen: Tätigkeit Ausrüstung

Aufenthalt im Gleisbereich oder beim Überqueren der Geleise

� - Warnweste

Kuppeln / Entkuppeln � - Warnweste - Schutzhelm oder Anstosskappe - Schutzhandschuhe

Zug- und Reisebegleiter haben im Dienst festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Beim Aufenthalt im Gleisbereich, bei der Zugvorbereitung und beim Ueberqueren von Gleisen ist eine Warnweste zu tragen. Art und Umfang der Schutzausrüstung der Visiteure und Rangierbegleiter werden in einer internen Weisung der Sursee-Triengen-Bahn geregelt.

2 Ergänzende Verhaltensregeln

2.1 Verhalten im Gleisbereich

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist auf das Notwendigste zu beschränken. Wo offizielle Gehwege vorhanden sind, müssen diese benützt werden.

Page 36: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-1 Aenderung :

FDV R 300.9, Störungen

Inhalt 4 Weichen, Spezialfall Handweichen 4.1 Grundsatz 2 4.6 Aufschneiden von Weichen, Kontrolle 2 7 Gestörte Bahnüberganganlage 2 8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn 2 11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen 3 114 Unregelmässigkeiten an der Dampflok 3 13 Gefährdungen und Unfälle 13.4 Notruf 4 13.5 Alarmorganisation 4

Page 37: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-2 Aenderung :

4 Weichen, Spezialfall Handweichen

4.1 Grundsatz Nach dem Umstellen einer Handweiche ist deren einwandfreie Endlage zu kontrollieren. Zur Sicherung gegen Umstellen durch Unbefugte sind die Weichen in den Durchfahrgleisen mit Schliesseinrichtungen versehen.

4.6 Aufschneiden von Weichen, Kontrolle

Wurde trotz Verbot eine Weiche aufgeschnitten, so ist diese von der Wurzel gegen die Spitze freizulegen. Eine aufgeschnittene Weiche darf erst wieder nach Kontrolle und Freigabe durch eine instruierte und berechtigte Person befahren werden. Der Vorfall ist zu melden an

• die Betriebsleitung ST

• die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt Die ST führt eine Liste mit der zur Kontrolle und provisorischen Freigabe einer aufgeschnittenen Weiche berechtigten Personen.

Spitzenverschluss Bauart Jüdel

FHSStVKZ

VerschlussflächeUmstellhebelStellstangeStempelVerschlusskörperZunge

Eine Weiche ist richtig im Verschluss, wenn- der Stempel der anliegenden Zunge eingreiftmindestens 25 mm- die abliegende Zunge Abstand zur Stockschiene hatmindestens 130 mm

Kontrolle in beiden Endlagen:- Weichenzungen weder gebrochen noch verbogen- die anliegende Zunge muss einwandfrei schliessen- die Stempel weder verbogen noch gebrochen sind

ZVK

St

StH

F

Richtig im Verschluss

S

Page 38: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-3 Aenderung :

7 Gestörte Bahnüberganganlage

Alle Bahnüberganganlagen der ST sind in beiden Fahrrichtungen mit Kontrollblinkern im Bremswegabstand ausgerüstet. Lässt sich eine Bahnüberganganlage nicht mit Funk einschalten oder funktioniert sie nicht ordnungsgemäss, so ist das Vorgehen nach FDV für das Befahren bei örtlich nicht bewachtem Bahnübergang anzuwenden. Ueber die gestörte Bahnüberganganlage sind zu verständigen:

• die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort quittungspflichtig

• die Betriebsleitung

• die Vertragsfirma der ST für die Bahnüberganganlagen

8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn Schäden und Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn sind durch das Fahrpersonal sofort auf die Fahrbarkeit zu beurteilen. Bei Schäden an der Fahrbahn, welche die Betriebssicherheit in Frage stellen oder eine Geschwindigkeitseinschränkung bedingen, sind zu verständigen

• die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort protokollpflichtig mit Befehl 6.

• die Betriebsleitung

• die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt

Page 39: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-4 Aenderung :

11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen Achslager

Lagertyp Zustand Massnahmen v max [km/h]

warm Regelmässige Kontrolle von Schmierung und Temperatur bei der weiteren Fahrt

keine Ein-schränkung

wenn Lagermetall nicht ausgelaufen, Notschmierung einrichten, Weiterfahrt unter regelmässiger Kontrolle

30 Gleitlager

heiss wenn Lagermetall ausgelaufen, Notschmierung einrichten, im nächsten Bahnhof aussetzen

30

Wälzlager warm / heiss sofort anhalten, Kontrolle des Laufwerks auf Unregelmässigkeiten und Schäden

Werden abgesehen vom heissen Lager keine Schäden festgestellt, Weiterfahrt bis zum nächsten Bahnhof mit 30 km/h, dort Wagen sofort aussetzen.

Vor weiterem Einsatz Beurteilung durch technischen Dienst

_______

Federung

Federart Zustand Massnahmen v max [km/h]

Einzelblatt gebrochen

Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertigfahren 50

Wagen aussetzen _______ Blattfeder Federbund gebrochen

Unterklotzen des Achslagers durch den technischen Dienst 30 / 10

Schraubenfeder gebrochen Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertig fahren 50

in weichenfreien Abschnitten 30 Achslager unterklotzt

über Weichen 10

Page 40: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-5 Aenderung :

Radreifen, Sprengring

Element Zustand Massnahmen v max [km/h]

lose Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden

Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist Tagesleistung unter regelmässiger Kontrolle fertig fahren

50

Radreifen

gebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden

Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen

30

Sprengring ausgebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden

Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen

30

Wagenbrand gelöscht

Nach dem Löschen ist der Wagen 24 Std stehen zu lassen und zu beaufsichtigen

Wagen entgleist

Nach dem Aufgleisen müssen die Fahrzeuge vor der Weiterfahrt durch den technischen Dienst auf Lauffähigkeit untersucht werden.

Personenwagen mit zerbrochenen Fensterscheiben

Personenwagen mit durchgehend gebrochenen Fensterscheiben sind auf der Endstation auszusetzen. Wenn möglich sind den Reisenden Plätze in anderen Abteilen bzw. Wagen zuzuweisen

Schäden an der Zug- und Stossvorrichtung

Wagen aussetzen und vor der Weiterfahrt reparieren, Freigabe durch den technischen Dienst

11.4 Unregelmässigkeiten an der Dampflok

Es gelten die Massnahmen gemäss Wegleitung "Unregelmässigkeiten im Dampflokbetrieb" im technischen Handbuch des Lokpersonals.

Page 41: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9

R 300.9 Störungen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-6 Aenderung :

13.4 Notruf

Bei Unregelmässigkeiten, welche andere gleichzeitig stattfindende Fahrten gefährden könnten, sind diese sofort telefonisch im Sinne eines Notrufs zu benachrichtigen.

13.5 Alarmorganisation

Die Kompetenz und die Pflicht zum Alarmieren und Aufbieten der Rettungs- und Hilfskräfte ist an das Fahrpersonal delegiert. Dabei ist folgendermassen vorzugehen:

• auf dem Netz der ST gemäss Alarmplan der ST

• im Bahnhof Sursee sofortige Meldung an den Fahrdienstleiter im OBZ Ol In jedem Fall ist auch sofort die Betriebsleitung der ST zu informieren. Bei Unfällen, schweren Vorfällen und angedrohter, vermuteter oder ausgeführter Sabotage ist die Meldestelle der UUS unverzüglich zu verständigen. Dazu kann nötigenfalls auch die Vermittlung über OBZ Ol in Anspruch genommen werden. Es gilt in einem solchen Fall die VUU SR 742.161. Das Fahrpersonal bietet wenn nötig und wenn die Betriebsleitung nicht erreichbar ist auch die Vertragsfirmen der ST für beschädigte oder nicht funktionierende Anlageteile auf.

Page 42: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 10

R 300.10 Formulare

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 10-1 Aenderung :

R 300.10, Formulare

Inhalt

1 Formulare der ersten Kategorie 2

Sammelformular Befehle mit den Befehlen 6, 11 .. 14

2 Formulare der zweiten Kategorie

Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke

3 Streckentabelle

• Sursee – Triengen

• Triengen - Sursee

Page 43: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 13

R 300.13 Lokführer

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 13-1 Aenderung :

FDV R 300.13, Lokführer 2.4 Ausrüstung Der Lokführer hat während der Arbeit folgende Unterlagen mitzuführen:

• Triebfahrzeugführerausweis und Bescheinigung

• Fahrordnungen für den eingeteilten Dienst

• AB FDV ST

• Mobiltelefon ST "Lokpersonal"

• Ersatzsehhilfe wenn vorgeschrieben

• persönliche Schutzausrüstung

Auf den Triebfahrzeugen sind im Inventar vorhanden bzw. sichtbar aufgehängt:

• Streckentabelle ST

• Sammelformular "Befehle" ST

• Leerformulare "Fahrordnung"

• Alarmtabelle ST

2.5.2 Strecken- und Bahnhofkenntnisse 2

Die Strecke Sursee (exkl.) – Triengen darf nur mit besonderer Instruktion befahren werden. Die Instruktion beinhaltet insbesondere

• Strecken- und Bahnhofkenntnisse

• Schulung der AB FDV Infrastruktur und Verkehr der ST

• Modul O

Personal, das ohne die notwendige Instruktion die Strecke befahren soll ist zu pilotieren.

Page 44: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2

R 300.13 Lokführer

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-2 Aenderung :

3.2.3 Zutrittsberechtigung bei Nostalgiefahrten

Neben dem für die Bedienung der Triebfahrzeuge eingeteilten Lokpersonal dürfen sich während der Fahrt zusätzlich auf dem Führerstand aufhalten:

• Dampflok 1 Person

• Diesellok 2 Personen

Die Bewilligung zur Mitfahrt eines Gastes auf dem Führerstand erteilt situationsbezogen der Lokführer. Das Lokpersonal darf bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Ist neben dem eingeteilten Lokpersonal eine weitere Person zur Instruktion auf dem Führerstand, dürfen keine Gäste zugelassen werden.

Anlage 1, Zusatzbestimmungen für Dampftraktion 2.1 Besetzung der Lokomotive

Die Dampflokomotiven der ST sowie die Diesellok Em 2/2 1 besitzen weder eine Zugsicherung noch eine Sicherheitssteuerung. Die Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV) ist mit einer bei solchen Fahrzeugen üblichen einfachen Sicherheitssteuerung ausgerüstet. Damit ergeben sich für die Fahrten auf der ST folgende Vorgaben für die Besetzung der Lokomotiven:

Dampflok

Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus Lokführer und Heizer. Der Heizer wird nach einem ST - eigenen Ausbildungsprogramm mit den auf seiner Seite erforderlichen fahrdienstlichen Kenntnissen ausgebildet und geprüft. Die Prüfung berechtigt nur zur fahrdienstlichen Begleitung von Fahrten auf der ST.

Diesellok Em 2/2 Nr. 1

Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus dem Lokführer und einem Begleiter. Wegen der fehlenden Sicherheitssteuerung hat der Begleiter die Dienstfähigkeit des Lokführers zu überwachen.

Diesellok Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV)

Mit dieser Lok dürfen Fahrten auf dem Netz der ST ohne weitere Bedingungen durchgeführt werden.

Page 45: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14

R 300.14 Bremsen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 14-1 Aenderung :

R 300.14, Bremsen

Inhalt

1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST 2

Page 46: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14

R 300.14 Bremsen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 14-2 Aenderung :

1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST

Die Fahrzeuge der Sursee-Triengen-Bahn sind zum Teil mit der einlösigen Westinghouse-Bremse ausgerüstet (Wagenliste in AB FDV Ziffer 5.2).

Die Lokführer der Nostalgiefahrten verfügen über die notwendigen Beschreibungen der Bremskomponenten der einlösigen Bremse und sind über deren Handhabung instruiert.

Page 47: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15

R 300.15 Besondere Betriebsformen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-1 Aenderung :

R 300.15, Besondere Betriebsformen

Inhalt

1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block 2

1.2 Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldung en 2

1.3 Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung 2

1.4 Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung 2

1.5 Ueberholungen 3

1.5 Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung 3

Page 48: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15

R 300.15 Besondere Betriebsformen

_______________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-2 Aenderung :

1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block

Die Strecke der Sursee-Triengen-Bahn verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen. Alle Fahrten finden als Rangierbewegungen auf die Strecke gemäss R 300.4 Ziffer 4 und diesen Betriebsvorschriften statt.

Bezüglich Verkehr auf dem Abschnitt Sursee Zwergsignal 17A und Triengen Winikon muss unterschieden werden zwischen

• Zustellung von Wagen durch SBB Cargo

• Extrafahrten als Nostalgiefahrten der ST

• Extrafahrten als Dienstfahrten der ST

Befindet sich mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig auf der Strecke, sind zum Schutz vor Folge- und Gegenfahrten die Vorschriften in R 300.15 anzuwenden.

1.2 Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldung en

Die Abgabe von Befehlen und Meldungen erfolgt grundsätzlich an den Lokführer. Dieser orientiert quittungspflichtig den Heizer und den Zugbegleiter über den Inhalt der Befehle und Meldungen.

1.3 Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung

In den Fahrordnungen der Extrafahrten wird das Kreuzungszeichen X immer im Zuge der Planung der Fahrt angewendet.

In den Fahrordnungen der fahrplanmässigen Fahrten werden keine Kreuzungen angeordnet, da diese in der Regel von Montag bis Freitag verkehren und somit die einzige Fahrt auf der ST sind.

Verkehren zu den fahrplanmässigen Fahrten gleichzeitig Extrafahrten, so werden die neu stattfindenden Kreuzungen gemäss 300.15, Ziffer 1.4 mit Befehl angeordnet.

Für den Vollzug der Kreuzungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich.

1.4 Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung

Ausserordentliche Kreuzungen, Ausfall von Kreuzungen und Kreuzungsverlegungen sind protokollpflichtig zu übermitteln.

Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Anordnungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren.

Page 49: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15

R 300.15 Besondere Betriebsformen

________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-3 Aenderung :

1.5 Ueberholungen

Ueberholungen sind zugelassen, wenn sie in der Fahrordnung angeordnet sind.

Ueberholungsverlegungen (Reihenfolgeänderungen) sind protokollpflichtig zu regeln.

Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Ueberholung sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren.

1.5 Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung

Bei Folgefahrten auf der Sursee-Triengen-Bahn ist die Rückmeldedistanz gleich der Bahnhofdistanz.

Der Lokführer der vorausfahrenden Fahrt meldet seine Ankunft auf dem Bahnhof quittungspflichtig dem Lokführer der Folgefahrt. Dieser darf anschliessend den folgenden Abschnitt normal befahren.

Für die Ankunftsmeldung gilt AB FDV ST 4 // 4.8.

Page 50: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn

Sursee 300

1710

30 30 30 30

km 0.80

km 1.20

km 1.70

km 2.7

Geuensee

Büron - Bad Knutwil

Flugplatz

Triengen - Winikon

km 1.90

km 2.20km 2.65

km 3.00

km 5.10

km 5.90

km 7.88

3.86

5.88

8.92

Zugreihen

Bremsverhältnis in %

A D

304050 vmax

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-

nur

Fahrt

en g

em

. R

300.4

Ziffe

r 4 m

öglic

h

km

der

Bahn

Neigungin ‰

Weichen, PfeiftafelnImpulsgeber für BUe

km-Lage

WeicheWeiche

2

50 40 50

50 50

40 40

30

40 40

50 50 50 50

30

30

30

513

13 10

km 1.75 Weiche

km 0,78 WeicheMünchrüti

Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: GEU, BBK, TRW

Ausgabe: 01.07.2010

Page 51: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Zugreihen

Bremsverhältnis in %

A D

304050 vmax

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-x-x

-

nur

Fahrt

en g

em

. R

300.4

Ziffe

r 4 m

öglic

h

km

der

Bahn

Neigungin ‰

Weichen, PfeiftafelnImpulsgeber für BUe

km-Lage

30 30 30 30

5050 50 50

40 40 40 40

50 5040 30

50 50

30

30

30

Triengen - Winikon

Flugplatz

Büron - Bad Knutwil

Geuensee

km 2.7

km 1.7

km 0.80

Sursee

30

km 8.84

km 6.55

km 6.10

km 4.25

km 3.3

km 2.65km 2.20

WeicheWeiche

km 1.75 Weiche

2

1. ZS 17A

Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn

km 1.245

0

3.86

5.88

8.92

1310

5 13

17 10

km 0,78 WeicheMünchrüti

Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: BBK, GEU

Ausgabe: 01.07.2010

Page 52: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Sa

mm

elf

orm

ula

r B

efe

hle

Rangie

rbew

egung a

uf die

Str

ecke

Datu

m

Surs

ee -

Triengen -

Bahn

ST

R

Ve

rmin

de

run

g d

er

Ge

sc

hw

ind

igk

eit

im B

ahnhof

zwis

chen

zwis

chen

von km

von km

Weic

he

6

und

und

bis

km

bis

km

km/h

Vm

ax

km

Langsa

mfa

hrs

ignale

aufg

est

ellt

nein

ja

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Gru

nd

/ B

em

erk

un

g

Zu

tre

ffe

nd

es a

nkre

uze

n

An

ord

nu

ng

Em

pfa

ng

/ Q

uit

tun

g

01.0

7.2

010

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m

bei fe

rnm

ündlic

her

Ueberm

ittlung

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m / Z

eit

Sa

mm

elf

orm

ula

r B

efe

hle

Rangie

rbew

egung a

uf die

Str

ecke

Datu

m

Surs

ee -

Triengen -

Bahn

ST

R

Ve

rmin

de

run

g d

er

Ge

sc

hw

ind

igk

eit

im B

ahnhof

zwis

chen

zwis

chen

von km

von km

Weic

he

6

und

und

bis

km

bis

km

km/h

Vm

ax

km

Langsa

mfa

hrs

ignale

aufg

est

ellt

nein

ja

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Fahrt

auf S

icht

km/h

Vm

ax

Gru

nd

/ B

em

erk

un

g

Zu

tre

ffe

nd

es a

nkre

uze

n

An

ord

nu

ng

Em

pfa

ng

/ Q

uit

tun

g

01.0

7.2

010

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m

bei fe

rnm

ündlic

her

Ueberm

ittlung

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m / Z

eit

Page 53: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Gru

nd / B

em

erk

ung

Zu

tre

ffe

nd

es a

nkre

uze

n

Sa

mm

elf

orm

ula

r B

efe

hle

Rangie

rbew

egung a

uf die

Str

ecke

Datu

m

Surs

ee -

Triengen -

Bahn

ST R

Be

feh

le f

ür

Kre

uzu

ng

un

d Ü

be

rho

lun

g

11

12

13

14

Au

ssero

rden

tlic

he o

der

faku

ltati

ve K

reu

zu

ng

Au

sfa

ll e

iner

Kre

uzu

ng

bzw

. U

eb

erh

olu

ng

Au

ssero

rden

tlic

he o

der

faku

ltati

ve Ü

berh

olu

ng

Kre

uzu

ng

sverl

eg

un

g

ha

t K

reu

zu

ng

ha

t e

ine

Ue

be

rho

lun

gin inin

An

ord

nu

ng

Em

pfa

ng

/ Q

uit

tun

g

die

Kre

uzung

die

Überh

olu

ng

Rm

it R

angie

rbew

egung

Rm

it R

angie

rbew

egung

Rm

it R

angie

rbew

egung

kre

uzt

in

fällt

au

sR

mit R

angie

rbew

egung

01.0

7.2

010

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m

Un

ters

chrift

Funktion

Datu

m / Z

eit

bei fe

rnm

ündlic

her

Ueberm

ittlung

Gru

nd / B

em

erk

ung

Zu

tre

ffe

nd

es a

nkre

uze

n

Sa

mm

elf

orm

ula

r B

efe

hle

Rangie

rbew

egung a

uf die

Str

ecke

Datu

m

Surs

ee -

Triengen -

Bahn

ST R

Be

feh

le f

ür

Kre

uzu

ng

un

d Ü

be

rho

lun

g

11

12

13

14

Au

ssero

rden

tlic

he o

der

faku

ltati

ve K

reu

zu

ng

Au

sfa

ll e

iner

Kre

uzu

ng

bzw

. U

eb

erh

olu

ng

Au

ssero

rden

tlic

he o

der

faku

ltati

ve Ü

berh

olu

ng

Kre

uzu

ng

sverl

eg

un

g

ha

t K

reu

zu

ng

ha

t e

ine

Ue

be

rho

lun

gin inin

An

ord

nu

ng

Em

pfa

ng

/ Q

uit

tun

g

die

Kre

uzung

die

Überh

olu

ng

Rm

it R

angie

rbew

egung

Rm

it R

angie

rbew

egung

Rm

it R

angie

rbew

egung

kre

uzt

in

fällt

au

sR

mit R

angie

rbew

egung

01.0

7.2

010

Unte

rsch

rift

Funktion

Datu

m

Unte

rsch

rift

Funktion

Datu

m / Z

eit

bei fe

rnm

ündlic

her

Ueberm

ittlung

Page 54: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Sch

wei

zeris

che

Eis

enba

hnen

Zirk

ular

Nr.

Sei

te

Per

sona

l

R

von

nach

Hei

zer:

Zug

- un

d B

rem

srei

heK

unde

ndie

nstli

ch b

egle

itet?

Zug

begl

eite

r:Lo

k

Kom

posi

tion

Arb

eits

stel

len

Kom

mun

ikat

ion

Bah

nhof

Ver

kehr

szei

tX

V I

II

Wei

tere

Ano

rdnu

ngen

Sur

see─

Trie

ngen

-Bah

n

Fah

rord

nung

für

Ran

gier

bew

egun

gen

auf d

ie S

trec

ke

Dat

um

And

ere

Ran

gier

bew

egun

gen

auf

der

Str

ecke

Sur

see─

Trie

ngen

Bem

erku

ngen

079

345

97 1

2

Lokf

ühre

r:

076

722

25 6

5

verk

ehrt

Ran

gier

bew

egun

gau

f die

Str

ecke

Nr.

von

km

bis

km

Trie

ngen

Sur

see,

ZS

17A

Trie

ngen

Flu

gpla

tz

Bür

on

Geu

ense

e

Lok

8522

:

Car

go T

eam

Sur

see:

Leite

r B

ahnn

osta

lgie

:

Sic

herh

eits

chef

:

Lok

5:

Fdl

Olte

n:

051

227

22 1

5B

hf S

s

076

537

01 8

907

9 25

2 06

80

051

225

00 1

8

-

ja ja

nein

nein

jane

in

Wei

tere

Ano

rdnu

ngen

R

von

nach

Kom

mer

ziel

les

Zug

- un

d B

rem

srei

heK

unde

ndie

nstli

ch b

egle

itet?

Kun

de:

Tel

efon

:Lo

kA

nlas

s:A

nz. P

erso

nen:

Kom

posi

tion

Apé

ro:

Str

om:

Bah

nhof

Ver

kehr

szei

tX

V I

II

Ver

teile

r

Fah

rper

sona

l ST

, SB

B C

argo

Tea

m S

urse

e, S

BB

Car

go T

eam

Zof

inge

n,

OB

Z O

lten,

Bah

nhof

Sur

see,

Sic

herh

eits

chef

(fa

lls B

aust

elle

),

Bet

riebs

leitu

ng S

TD

atum

Lokf

ühre

r (t

el. Ü

berm

ittlu

ng)

Bet

riebs

leitu

ng S

T

Bür

on

Trie

ngen

Flu

gpla

tz

Trie

ngen

Dat

umve

rkeh

rt R

angi

erbe

weg

ung

auf d

ie S

trec

ke N

r.

Sur

see,

ZS

17A

Sur

see

Bhf

Sur

see,

ZS

17A

Geu

ense

e

And

ere

Ran

gier

bew

egun

gen

auf

der

Str

ecke

Sur

see─

Trie

ngen

Bem

erku

ngen

Sur

see

Bhf

von

km

bis

km

26.02.2010

Arb

eits

stel

len

Küh

lsch

rank

:

ja ja

nein

nein

jane

in

ja ja

nein

nein

jane

inja

nein

jane

inja

nein

ja ja

nein

nein

jane

in

ja ja

nein

nein

jane

inja

nein

jane

inja

nein

Page 55: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Dampflokomotiven

__________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :

E 3/3 Nr. 5 und 8522

Massgebende Steigung

Grösste Zughakenlast Normallast [ t ]

[ ‰ ] [ t ] 20 km/h 30 km/h

0 1200 450 400

2 1200 400 350

4 1200 360 300

6 1200 330 260

8 1200 280 220

10 1200 230 180

12 1200 200 150

14 1200 180 130

16 1200 160 110

18 1100 140 95

20 1000 120 80

22 920 110 70

24 840 100 65

26 780 90 55

Page 56: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Dampflokomotiven

__________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-2 Aenderung :

Allgemeine Daten Erbauer: SLM Winterthur

Achsfolge: C

Bezeichnung Betriebliches Abmessungen

Serie Nummer Baujahr vmax

[km/h] Zugreihe Zulassung

Dienstgew.

[t]

Länge ü.P.

[mm]

Achsstand

[mm]

Meterlast

[t/m]

1 E 3/3 5 (ex 8479) 1907 45 A CH 35 8'495 3'120 4,1

2 E 3/3 8522 1913 45 A CH 35 8'715 3'320 4,0

Leistungsdaten der Lok, Vorräte

Leistung [kW]

Zugkraft [kN]

Kesseldaten [Rost- bzw. Heizflächen in m2]

Vorräte [ t ] bzw. [ m3 ]

Verbrauch [kg / tkm]

max. max Dampf-Druck

Rost- fläche

Heizfl. direkt

Heizfl. indirekt

Ueber- hitzer

Kohle Wasser Kohle Wasser

1 200 37 12 bar 1,2 5,6 56,5 ------ 1,7 4,2

2 200 37 12 bar 1,2 5,6 63,1 ------ 1,7 4,2

Bremsausrüstung

Bremsausrüstung Bremsgewichte [ t ]

Bremsverh

[%]

Bauart Rangier- bremse

Reibbelag Steuer ventil

P G H Schlepp P G

1 W – P ja Guss W (g) 21 ----- 1 x 12 21 (P-Bremse) 60 ---- 2

2 W - P ja Guss W (g) 21 ----- 1 x 12 21 (P-Bremse) 60 ---- 2

Dampfmaschine Bauart: Nassdampf, 2-Zylinder Steuerung: Walschaert, Flachschieber

Beleuchtung, Hilfsbetriebe

- Beleuchtung mit Petrollampen - Luftpumpe Westinghouse, einfach wirkend, 8 bar

Ausrüstung, Besonderheiten

Page 57: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotive

__________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :

Tm IV Nr. 2

Massgebende

Steigung Grösste

Zughakenlast Normallast [ t ]

[ ‰ ] [ t ] Rangiergang, 20 km/h

Streckengang, 40 km/h

0 1200 585 275

2 1200 420 200

5 1200 335 155

6 1200 275 120

8 1200 230 100

10 1200 195 85

12 1200 175 70

14 1200 155 60

16 1200 135 55

18 1100 125 45

20 1000 115 40

Kleinste Dauergeschwindigkeit im Rangiergang: 8 km/h

Kleinste Dauergeschwindigkeit im Streckengang: 16 km/h

Page 58: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotiven

__________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07 .2010 Seite 01-2 Aenderung :

Allgemeine Daten Erbauer: SLM

Bezeichnung Betriebliches Abmessungen

Fahrzeug-Nr. vmax [km/h]

Zugreihe Zulassung Dienstgew.

[t]

Länge ü.P.

[mm]

Achsstand

[mm]

Meterlast

[t/m]

Tm IV Nr. 2 60 / 30 A CH 30,0 7’670 3’570 3,91

Leistungsdaten der Lok Vorräte, Verbrauch

Zugkraft [kN]

Treibstoff- vorrat

Sand vorrat

Verbrauchswerte [g / kWh]

Hydraulikoel Leistung am

Rad [kW] max. 1 Std Liter Liter Rangier Strecke Liter

220 100 ----- 1000 120

Bremsausrüstung

Bremsausrüstung Bremsgewichte

[t]

Bremsverh

[%]

Bauart Elektr Reib-belag

Fsp/ PMS

Steuer Ventil

R P G H Schleppfahrt R P

Ra, Ah, N ----- Guss --- ---- ----- 30 ----- 1 x 10 t 0 --- 100 2

Dieselmotor Bauart: MAN, R8V 16/18, 4 – Takt Anzahl: 1 Leistung: 280 kW bei 1600 U/min (381 PS) Turbolader: keiner Regler: direkt auf Einspritzpumpe Kühlung: Wasser Anlasen DM: ab Batterie mit Anlasser

Kraftübertragung Diesel - Hydraulisch

Dieselmotor � Turbowendegetriebe � Verteilgetriebe (Rangier- / Streckenfahrt) � Achsgetriebe

Ausrüstung, Besonderheiten - keine Zugsicherung - Sicherheitssteuerung mit Zeitfunktion - v-Messer Hasler R10 mit Farbscheibe - Höchstgeschwindigkeit geschleppt: 90 km/h - Führerstandheizung BEHR, Brennstoff Dieselöl

Page 59: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotive

__________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :

Em 2/2 1, "Lisi"

Massgebende

Steigung Grösste

Zughakenlast Normallast [ t ]

[ ‰ ] [ t ] 30 km/h 50 km/h

0 1200 450 240

2 1200 290 170

5 1200 180 120

6 1200

8 1200

10 1200 100 75

12 1200

14 1200

16 1200

18 1100

20 1000 50 40

Kleinste Dauergeschwindigkeit bei Stundenleistung: 14 km/h

Page 60: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

ST Sursee-Triengen-Bahn

AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr

Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotiven

__________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-2 Aenderung :

Allgemeine Daten Erbauer: SIG / BBC / Saurer

Bezeichnung Betriebliches Abmessungen

Fahrzeug-Nr. vmax [km/h]

Zugreihe Zulassung Dienstgew.

[t]

Länge ü.P.

[mm]

Achsstand

[mm]

Meterlast

[t/m]

Em 2/2 Nr. 1 55 A CH 39,0 7’500 3’500 5,27

Leistungsdaten der Lok Vorräte, Verbrauch

Zugkraft [kN]

Treibstoff- vorrat

Sand vorrat

Verbrauchswerte [g / kWh]

Batterie

[V, Ah] Leistung am Rad [kW]

max. 1 Std Liter Liter Rangier Strecke

170 11,7 5,1 1300 2 l/km 36V, 168 Ah

Bremsausrüstung

Bremsausrüstung Bremsgewichte

[t]

Bremsverh

[%]

Bauart Elektr Reib-belag

Fsp/ PMS

Steuer Ventil

R P G H Schleppfahrt R P

O-P Wid. Guss --- ----- 33 ----- 1 x 10 t 33 t --- 100 2

Dieselmotor Bauart: Saurer, 4 – Takt, Typ SD Anzahl: 1 Leistung: 242 kW (330 PS) Turbolader: keiner Regler: direkt Kühlung: Wasser Anlasen DM: ab Batterie mit Hauptgenerator

Kraftübertragung Diesel - Elektrisch

Dieselmotor � Gleichstromgenerator � 2 Tatzlager-Fahrmotoren, fremdventiliert

Ausrüstung, Besonderheiten - Achsfolge B0 - keine Zugsicherung - v-Messer Hasler R 12 und RT 12 - Hilfsgenerator für Gleichstromverbraucher - 2 Kompressoren "NOVA", 15 bar - Höchstgeschwindigkeit geschleppt: 55 km/h - Führerstandheizung Webasto, Brennstoff Dieselöl

Page 61: AB FDV Infrastruktur und Verkehr … Sursee-Triengen-Bahn AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines _____ _____ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung : Dokumentinformation

Aen

d.

01.0

7.20

10

S

urse

e –

Trie

ngen

– B

ahn

Ver

zeic

hnis

der

Wag

enda

ten

Aut

or:

G. R

ocha

t

Fah

rzeu

g G

ewic

hte

[t]

Bre

msg

ewic

hte

[t]

Typ

N

r.

Tar

a La

dun

g B

rutt

o P

H

Bre

mse

Bau

art

Ach

sen

L.ü.

P

[m]

Ach

ssta

nd

[m]

v max

[km

/h]

Sitz

-pl

ätze

B

eme

rkun

gen

B3

3 23

4

27

23

W

, s

3 14

,57

9,5

80

56

B3

4 23

4

27

23

W

, s

3 14

,57

9,5

80

56

D3

54

19

8 27

19

O

3 14

,04

9,2

80

---

WR

3 34

18

3

21

---

H

-Ltg

. 3

14,4

4 9,

2 80

32

ke

ine

Dru

cklu

ftbre

mse

SR

i4 43

24

4

27

25

O

-P

4 20

,46

17,4

6 10

0 48

of

fene

Pla

ttfo

rmen

SR

i4 44

24

4

27

25

O

-P

4 20

,46

17,4

6 10

0 54

of

fene

Pla

ttfo

rmen

X

455

13

19

32

13

26

O-G

P-A

2

14,6

1 8,

00

120

---

Hab

is, d

arf d

ie

ST

nic

ht

verla

ssen

S

702

11

21

32

G: 1

9 21

D

r-G

2

12,0

0 6,

50

80

---

K2

11

21

32

11

21

O

-GP

2

8,34

5,

54

100

---

nich

t bet

riebs

ber

eit

Z3

i 42

4 24

9

33

3

14,5

9,

2 10

0 --

- ni

cht b

etrie

bsbe

reit