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Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1
Dipl.-Ing. Markus Klug
„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF*
Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau
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„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF
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Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF
• Einleitung Blickwinkel
• Definitionen
• Aufnahmewege
• Gefahren / Eigenschaften
• Wirkung
• Asbest, KMF
• Rechtlich/technische Betrachtung
• und
• und
• und
• Schluss
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Fundstellen (Beispiele)
Trennwände
Bodenbeläge
Fassaden
Dächer Dämmung
Installationswände
Rohrleitungen
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Fundstellen (nachher)
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10
µm
PAK
PCB
Fasern Asbest
KMF
HSM HCH
DDT
PCP
MKW
Staub
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Gesundheitsgefährdung
Gefährdung
Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen
an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Gefährdung Risiko ≠
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2005 2010 2015 2020 2025
1995: 1.150 Tote 2008: 1.468 Tote
Asbest
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Exposition
Exposition gegenüber Gefahrstoffen
Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen
Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten.
Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und
zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition).
Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber
Gefahrstoffen besteht.
Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des
Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche,
sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes.
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Aufnahmewege
Aufnahme durch die Atmungswege
(Orale Aufnahme)
Aufnahme über die Haut
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TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe
(1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und
Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht
oder freigesetzt werden kann.
(2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt
zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest.
(3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen
oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige
Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile
(z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen).
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Fasern
Charakterisierung Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich
vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw.
Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer
Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den
krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen
Materialien auftreten.
Verwendung
Vorkommen in
Gebäuden
Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen,
Schnüre, Schaumstoffe,
Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle,
Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw.
Aufnahmewege Einatmen
Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube
(Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen
chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei
Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Ver-
änderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und
verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs
Karzinogenität, Kategorie 1A; H350
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition),
Kategorie 1; H372
Asbest
„Gefahr“
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Verwendung
Vorkommen in
Gebäuden
Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen,
Leichtbauplatten, Pappen,
Schnüre, Schaumstoffe,…
Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen,
Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke,
Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe,
usw.
Fasern Asbest
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TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen
(1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche
Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV.
Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle
freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
(2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und
Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV.
Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen,
dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt.
*GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern
(1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung
im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder
verwendet werden:
1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit
einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba),
2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von
insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten.
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Fasern
Charakterisierung KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern
(künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr
geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind.
Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung
in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim
Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei
werden.
Verwendung Dämm-, Isoliermaterialien
Aufnahmewege Einatmen
Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen
chronisch Bronchitis, Lungenschaden,
Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann
Krebs erzeugen!
Karzinogenität, Kategorie 2; H351
KMF / alte Mineralwolle TRGS 521
„Achtung“
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Wechselwirkungen
Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem
Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem
Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel
und der Arbeitsumgebung.
Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der
Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen.
Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden.
Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um
zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener
Gefährdungen handeln.
Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von
dieser Definition nicht erfasst.
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TRGS Vergleich
Verwendungsbeschränkungen
Sachkunde
Geringe Exposition < 10.000 F/m³
Geringer Umfang > 100.000 F/m³
Umfangreiche Arbeiten
< 100.000 F/m³
Abbruchsarbeiten
Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden)
Instandhaltungsarbeiten
Verwendungsbeschränkungen
Keine Sachkunde
Expositionskategorien
< 50.000 F/m³
> 50.000 - 250.000 F/m³
> 250.000 F/m³
Abbrucharbeiten
Sanierungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Demontage
Asbest Mineralfasern
≠
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TRGS Vergleich
Abbrucharbeiten umfassen das
Abbrechen von baulichen
Anlagen oder Teilen davon,
das Abwracken von Fahrzeugen
einschließlich Schiffen, das
Demontieren von Anlagen
oder Geräten usw. einschließlich
der erforderlichen Nebenarbeiten.
Abbrucharbeiten umfassen das
Abbrechen von baulichen
Anlagen, das Abwracken von
Fahrzeugen einschließlich
Schiffen, das Demontieren von
Anlagen oder Geräten usw.
einschließlich der erforderlichen
Nebenarbeiten.
TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern
≈
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TRGS Vergleich
(1) Sanierungsarbeiten
umfassen die Vorbereitung und
Durchführung von Maßnahmen
zur Beseitigung von Gefahren,
die durch schwach gebundene
asbesthaltige Gefahrstoffe
entstanden sind, einschließlich
der erforderlichen Nebenarbeiten
Sanierungsarbeiten umfassen
das Entfernen* von Mineralwolle-
Dämmstoffen und
erforderlichenfalls das Ersetzen
einschließlich der erforderlichen
Nebenarbeiten.
TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern
≠
*(Abbruch)
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TRGS Vergleich
Instandhaltungsarbeiten
umfassen alle Maßnahmen zur
Bewahrung des Soll-Zustandes
(Wartung), zur Feststellung und
Beurteilung des Ist-Zustandes
(Inspektion) und zur
Wiederherstellung des Soll-
Zustandes (Instandsetzung).
Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die
erforderlichen Nebenarbeiten und auch
vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne
der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17),
wie z. B. Beschichten, Ausbessern von
Beschädigungen, Schließen von Fugen
sowie Maßnahmen nach Nummer 16
dieser.
Instandhaltungsarbeiten
umfassen alle Maßnahmen zur
Bewahrung des Soll-Zustandes
(Wartung), zur Feststellung und
Beurteilung des Ist-Zustandes
(Inspektion) und zur
Wiederherstellung des Soll-
Zustandes (Instandsetzung).
TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern
=
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Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 21
Sollzustand
Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die
sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand
für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb.
Herstellung
Verwendung
Gebrauch
Alterung
Ermüdung
Entsorgung
Anfang
Ende
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„Lebenszyklus“
Herstellung
Verwendung
Gebrauch
Alterung
Ermüdung
„Entsorgung“
bestimmungsgemäße Verwendung,
Instandsetzung möglich, …
Verlust der Gebrauchseigenschaften
abbrechen, entfernen, beseitigen,…,
transportieren, verpacken,…
…festgelegter sicherer Zustand…
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Beispiele: Verlust der ursprünglichen
Werkstoffeigenschaften (beispielhaft)
Abblättern einer Beschichtung Tragfähigkeit, Oberflächengüte
Brechen bei geringster Beanspruchung Zug- und Druckfestigkeit
Reißen bei „normaler“ Windlast Zug- und Druckfestigkeit
Ermüdung durch chemisch /
physikalische Beanspruchung im
Regelbetrieb
(bestimmungsgemäßer Betrieb)
Zug- und Druckfestigkeit,
Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit,
Oberflächengüte
Aufwölbungen und dauerhafte
Druckstellen an Fußbodenmaterialien
Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit,
Oberflächengüte
Reißen und Versprödung bei
Normalbeanspruchung
Zug- und Druckfestigkeit
Lösen vom Untergrund
(Wände, Fußböden)
Tragfähigkeit, Oberflächengüte
„Lebenszyklus“
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Wer darf Tätigkeiten ausführen ?
Grundvoraussetzung
Sachkunde*
Grundvoraussetzung
Fachkunde
Asbest Mineralfasern
≠
* schließt Fachkunde ein
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TRGS Vergleich
Sachkundig
(13) Sachkundig ist, wer seine
bestehende Fachkunde durch
Teilnahme an einem behördlich
anerkannten Sachkundelehrgang
erweitert hat. In Abhängigkeit vom
Aufgabengebiet kann es zum Erwerb
der Sachkunde auch erforderlich sein,
den Lehrgang mit einer erfolgreichen
Prüfung abzuschließen. Sachkundig
ist ferner, wer über eine von der
zuständigen Behörde als gleichwertig
anerkannte oder in dieser Verordnung
als gleichwertig bestimmte
Qualifikation verfügt.
Fachkundig
(12) Fachkundig ist, wer zur
Ausübung einer in dieser Verordnung
bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die
Anforderungen an die Fachkunde sind
abhängig von der jeweiligen Art der
Aufgabe. Zu den Anforderungen
zählen eine entsprechende
Berufsausbildung, Berufserfahrung
oder eine zeitnah ausgeübte
entsprechende berufliche Tätigkeit
sowie die Teilnahme an spezifischen
Fortbildungsmaßnahmen.
Asbest Mineralfasern
≠
nur Fachbetriebe…
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…und…
• Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers
• Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung
• BaustellV
• …
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Danke für Ihre
Aufmerksamkeit !