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LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III E Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1 Dipl.-Ing. Markus Klug „Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF* Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau

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Klug 06-2012 Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF 1 1

Dipl.-Ing. Markus Klug

„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF*

Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau

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„Besondere“ Vorsicht bei Asbest und KMF

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Besondere Vorsicht bei Asbest und KMF

• Einleitung Blickwinkel

• Definitionen

• Aufnahmewege

• Gefahren / Eigenschaften

• Wirkung

• Asbest, KMF

• Rechtlich/technische Betrachtung

• und

• und

• und

• Schluss

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Fundstellen (Beispiele)

Trennwände

Bodenbeläge

Fassaden

Dächer Dämmung

Installationswände

Rohrleitungen

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Fundstellen (nachher)

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10

µm

PAK

PCB

Fasern Asbest

KMF

HSM HCH

DDT

PCP

MKW

Staub

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Gesundheitsgefährdung

Gefährdung

Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer

gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen

an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.

Gefährdung Risiko ≠

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2005 2010 2015 2020 2025

1995: 1.150 Tote 2008: 1.468 Tote

Asbest

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Exposition

Exposition gegenüber Gefahrstoffen

Inhalative Exposition ist das Vorhandensein eines gefährlichen

Stoffes in der Luft im Atembereich des Beschäftigten.

Sie wird beschrieben durch die Angabe von Konzentration und

zugehörigem zeitlichen Bezug (Dauer der Exposition).

Eine dermale Exposition liegt vor, wenn Hautkontakt gegenüber

Gefahrstoffen besteht.

Sie wird beschrieben durch die Menge und Konzentration des

Stoffes auf der Haut, Lage und Ausdehnung der benetzten Fläche,

sowie Dauer und Häufigkeit des Hautkontaktes.

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Aufnahmewege

Aufnahme durch die Atmungswege

(Orale Aufnahme)

Aufnahme über die Haut

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TRGS 519 / 2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe

(1) Asbesthaltige Gefahrstoffe sind asbesthaltige Stoffe, Zubereitungen und

Erzeugnisse, bei deren Verwendung asbesthaltiger Faserstaub entsteht

oder freigesetzt werden kann.

(2) Asbesthaltige Zubereitungen sind Gemische, denen Asbest gezielt

zugesetzt wurde, z. B. Spritzasbest.

(3) Asbesthaltige Erzeugnisse wurden aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen

oder asbesthaltigen Zubereitungen hergestellt (z. B. asbesthaltige

Bremsbeläge, Asbestzementplatten) oder enthalten asbesthaltige Teile

(z. B. Speicherheizgeräte, Maschinen mit asbesthaltigen Dichtungen).

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Fasern

Charakterisierung Unter Asbest versteht man eine Gruppe anorganischer, natürlich

vorkommender, kristalliner Silikate, die in Form von Fasern bzw.

Faserbündeln auftreten. Die Fasern können bei mechanischer

Beanspruchung längs in immer dünnere Fasern aufspleissen, welche in den

krebserregenden Stäuben beim Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen

Materialien auftreten.

Verwendung

Vorkommen in

Gebäuden

Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen, Leichtbauplatten, Pappen,

Schnüre, Schaumstoffe,

Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Trennwände, Lüftungskanäle,

Fensterbänke, Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe, usw.

Aufnahmewege Einatmen

Wirkungen akut Vergleichbar mit der Wirkung nicht toxischer Stäube

(Irritation), spätere Entstehung von Asbestkörperchen

chronisch Entstehung von Asbestkörperchen (besonders bei

Amphibolasbestarten), Asbestose, zelluläre Ver-

änderungen an den Lungenhautflächen (hyaline und

verkalkte Pleuraplaques), Lungenkrebs

Karzinogenität, Kategorie 1A; H350

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition),

Kategorie 1; H372

Asbest

„Gefahr“

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Verwendung

Vorkommen in

Gebäuden

Spritzasbest, Mörtel, Putze, Stopfmassen,

Leichtbauplatten, Pappen,

Schnüre, Schaumstoffe,…

Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen,

Trennwände, Lüftungskanäle, Fensterbänke,

Bodenbeläge, Kleber, Kitte, Beschichtungsstoffe,

usw.

Fasern Asbest

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TRGS 521 / 2.3 Alte Mineralwollen

(1) Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche

Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22* der GefStoffV.

Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder

oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle

freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.

(2) Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und

Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22* GefStoffV.

Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen,

dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt.

*GefStoffV Anhang II Nummer 5 Biopersistente Fasern

(1) Folgende mineralfaserhaltige Gefahrstoffe dürfen weder für die Wärme- und Schalldämmung

im Hochbau, einschließlich technischer Isolierungen, noch für Lüftungsanlagen hergestellt oder

verwendet werden:

1. künstliche Mineralfasern (künstlich hergestellte ungerichtete glasige [Silikat-]Fasern mit

einem Massengehalt von in der Summe über 18 Prozent der Oxide von Na, K, Ca, Mg und Ba),

2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die künstliche Mineralfasern mit einem Massengehalt von

insgesamt mehr als 0,1 Prozent enthalten.

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Fasern

Charakterisierung KMF bestehen aus verschieden dicken Glas- oder Steinwollefasern

(künstlichen Mineralfasern), die mit Kunstharz gebunden und denen sehr

geringe Mengen an Mineralölen zur Staubbindung zugegeben sind.

Alte Fasermaterialien gehören wegen ihrer stofflichen Zusammensetzung

in die Kategorie K2 der kanzerogenen Stoffe einzustufen sind. Beim

Umgang mit KMF können lungengängige Fasern entstehen bzw. frei

werden.

Verwendung Dämm-, Isoliermaterialien

Aufnahmewege Einatmen

Wirkungen akut Reizung von Haut und Augen

chronisch Bronchitis, Lungenschaden,

Fasern bzw. faserhaltige Stäube der Kategorie 2 kann

Krebs erzeugen!

Karzinogenität, Kategorie 2; H351

KMF / alte Mineralwolle TRGS 521

„Achtung“

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Wechselwirkungen

Wechselwirkung ist die gegenseitige Beeinflussung zwischen einem

Arbeitsmittel und anderen Arbeitsmitteln, zwischen einem

Arbeitsmittel und Arbeitsstoffen oder zwischen einem Arbeitsmittel

und der Arbeitsumgebung.

Wechselwirkung ist auch die gegenseitige Beeinflussung der

Wirkung von zwei oder mehreren Gefahrstoffen.

Die Wirkung kann dadurch verstärkt werden.

Bei Gefährdungen durch Wechselwirkungen kann es sich um

zusätzliche oder um die Veränderung bereits vorhandener

Gefährdungen handeln.

Die Wechselwirkung zwischen biologischen Arbeitsstoffen wird von

dieser Definition nicht erfasst.

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TRGS Vergleich

Verwendungsbeschränkungen

Sachkunde

Geringe Exposition < 10.000 F/m³

Geringer Umfang > 100.000 F/m³

Umfangreiche Arbeiten

< 100.000 F/m³

Abbruchsarbeiten

Sanierungsarbeiten (nur schwach gebunden)

Instandhaltungsarbeiten

Verwendungsbeschränkungen

Keine Sachkunde

Expositionskategorien

< 50.000 F/m³

> 50.000 - 250.000 F/m³

> 250.000 F/m³

Abbrucharbeiten

Sanierungsarbeiten

Instandhaltungsarbeiten

Demontage

Asbest Mineralfasern

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TRGS Vergleich

Abbrucharbeiten umfassen das

Abbrechen von baulichen

Anlagen oder Teilen davon,

das Abwracken von Fahrzeugen

einschließlich Schiffen, das

Demontieren von Anlagen

oder Geräten usw. einschließlich

der erforderlichen Nebenarbeiten.

Abbrucharbeiten umfassen das

Abbrechen von baulichen

Anlagen, das Abwracken von

Fahrzeugen einschließlich

Schiffen, das Demontieren von

Anlagen oder Geräten usw.

einschließlich der erforderlichen

Nebenarbeiten.

TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern

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TRGS Vergleich

(1) Sanierungsarbeiten

umfassen die Vorbereitung und

Durchführung von Maßnahmen

zur Beseitigung von Gefahren,

die durch schwach gebundene

asbesthaltige Gefahrstoffe

entstanden sind, einschließlich

der erforderlichen Nebenarbeiten

Sanierungsarbeiten umfassen

das Entfernen* von Mineralwolle-

Dämmstoffen und

erforderlichenfalls das Ersetzen

einschließlich der erforderlichen

Nebenarbeiten.

TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern

*(Abbruch)

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TRGS Vergleich

Instandhaltungsarbeiten

umfassen alle Maßnahmen zur

Bewahrung des Soll-Zustandes

(Wartung), zur Feststellung und

Beurteilung des Ist-Zustandes

(Inspektion) und zur

Wiederherstellung des Soll-

Zustandes (Instandsetzung).

Unter Instandhaltungsarbeiten fallen die

erforderlichen Nebenarbeiten und auch

vorläufige bauliche Maßnahmen im Sinne

der Asbest-Richtlinie (siehe Nummer 17),

wie z. B. Beschichten, Ausbessern von

Beschädigungen, Schließen von Fugen

sowie Maßnahmen nach Nummer 16

dieser.

Instandhaltungsarbeiten

umfassen alle Maßnahmen zur

Bewahrung des Soll-Zustandes

(Wartung), zur Feststellung und

Beurteilung des Ist-Zustandes

(Inspektion) und zur

Wiederherstellung des Soll-

Zustandes (Instandsetzung).

TRGS 519 Asbest TRGS 521 Mineralfasern

=

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Sollzustand

Sollzustand ist der durch die Gefährdungsbeurteilung oder die

sicherheitstechnische Bewertung festgelegte sichere Zustand

für die weitere Benutzung oder den weiteren Betrieb.

Herstellung

Verwendung

Gebrauch

Alterung

Ermüdung

Entsorgung

Anfang

Ende

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„Lebenszyklus“

Herstellung

Verwendung

Gebrauch

Alterung

Ermüdung

„Entsorgung“

bestimmungsgemäße Verwendung,

Instandsetzung möglich, …

Verlust der Gebrauchseigenschaften

abbrechen, entfernen, beseitigen,…,

transportieren, verpacken,…

…festgelegter sicherer Zustand…

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Beispiele: Verlust der ursprünglichen

Werkstoffeigenschaften (beispielhaft)

Abblättern einer Beschichtung Tragfähigkeit, Oberflächengüte

Brechen bei geringster Beanspruchung Zug- und Druckfestigkeit

Reißen bei „normaler“ Windlast Zug- und Druckfestigkeit

Ermüdung durch chemisch /

physikalische Beanspruchung im

Regelbetrieb

(bestimmungsgemäßer Betrieb)

Zug- und Druckfestigkeit,

Korrosionsbeständigkeit, Tragfähigkeit,

Oberflächengüte

Aufwölbungen und dauerhafte

Druckstellen an Fußbodenmaterialien

Weichmacherverlust, Elastizität, Tragfähigkeit,

Oberflächengüte

Reißen und Versprödung bei

Normalbeanspruchung

Zug- und Druckfestigkeit

Lösen vom Untergrund

(Wände, Fußböden)

Tragfähigkeit, Oberflächengüte

„Lebenszyklus“

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Wer darf Tätigkeiten ausführen ?

Grundvoraussetzung

Sachkunde*

Grundvoraussetzung

Fachkunde

Asbest Mineralfasern

* schließt Fachkunde ein

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TRGS Vergleich

Sachkundig

(13) Sachkundig ist, wer seine

bestehende Fachkunde durch

Teilnahme an einem behördlich

anerkannten Sachkundelehrgang

erweitert hat. In Abhängigkeit vom

Aufgabengebiet kann es zum Erwerb

der Sachkunde auch erforderlich sein,

den Lehrgang mit einer erfolgreichen

Prüfung abzuschließen. Sachkundig

ist ferner, wer über eine von der

zuständigen Behörde als gleichwertig

anerkannte oder in dieser Verordnung

als gleichwertig bestimmte

Qualifikation verfügt.

Fachkundig

(12) Fachkundig ist, wer zur

Ausübung einer in dieser Verordnung

bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die

Anforderungen an die Fachkunde sind

abhängig von der jeweiligen Art der

Aufgabe. Zu den Anforderungen

zählen eine entsprechende

Berufsausbildung, Berufserfahrung

oder eine zeitnah ausgeübte

entsprechende berufliche Tätigkeit

sowie die Teilnahme an spezifischen

Fortbildungsmaßnahmen.

Asbest Mineralfasern

nur Fachbetriebe…

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…und…

• Organisations-/Auswahlverantwortung des Auftraggebers

• Hinweis auf 319 StGB Baugefährdung

• BaustellV

• …

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