Abgabe von alkoholischen Getränken durch Minderjä · PDF fileBranntwein und...
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Ministerium fr Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Wrttemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart
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Datum 01.02.2011
Andrea Messerschmidt
Tel. 0711 123-3650
Barbara Tilke
Tel. 0711 23737-19
Abgabe von alkoholischen Getrnken durch Minderjhrige
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Anfragen nach der Zulssigkeit des
Alkoholverkaufs durch Minderjhrige bei ffentlichen Veranstaltungen. Deshalb
nehmen das Ministerium fr Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren sowie
die Aktion Jugendschutz Baden-Wrttemberg dazu wie folgt Stellung:
Grundstzlich drfen Minderjhrige nur beim Ausschank/Verkauf von Alkohol
eingesetzt werden, wenn eine erwachsene Person diesen lckenlos berwacht. Die
erwachsene Person hat die Aufsichtspflicht und haftet im Falle von unzulssiger
Abgabe oder Eigenkonsum eine entsprechende Ermahnung oder ein Verbot
reichen nicht aus. In der Praxis drfte es auerordentlich schwierig sein, diese
lckenlose berwachung durchzufhren.
Vllig ausgeschlossen ist der Ausschank/Verkauf solchen Alkohols durch
Minderjhrige, den sie aufgrund der Altersbeschrnkung nach 9 des
Jugendschutzgesetzes1 selbst nicht konsumieren drfen.
1 9 JuSchG regelt den Konsum und Verkauf von Alkohol in der ffentlichkeit:
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf Alkohol weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Branntwein und branntweinhaltige Getrnke drfen an unter 18-Jhrige weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Schellingstrae 15 70174 Stuttgart Telefon 0711 123-0 Telefax 0711 123-3999 [email protected] Stadtmitte Friedrichsbau
www.sozialministerium-bw.de www.service-bw.de
Geschftsstelle der Kinderbeauftragten der Landesregierung: 0711 123-3696 u. -3695 Infotelefon des Landes-Behindertenbeauftragten: 0711 123-3752 u. -3760
Geschftsstelle der Landesbeauftragten fr Chancengleichheit von Frauen und Mnnern: 0711 123-3522
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Neben diesen rechtlichen Aspekten sind die pdagogischen zu bedenken. Der Ausschank
von Alkohol konfrontiert Kinder und Jugendliche mit der Situation, Gleichaltrigen oder auch
lteren gegenber das Jugendschutzgesetz durchsetzen zu mssen. Damit berfordern
wir Erwachsenen die betroffenen Kinder und Jugendlichen und lsen unter Umstnden
Konflikte unter Gleichaltrigen oder Freunden aus.
Die fr den Ausschank/Verkauf von Alkohol bei Vereins- und Stadtfesten oder anderen
ffentlichen Veranstaltungen Zustndigen sollten sich ihrer erzieherischen Verantwortung
bewusst sein und angesichts der alarmierenden Zahlen zu Alkoholmissbrauch und
Komasaufen von Jugendlichen berlegen, welches verharmlosende Signal sie geben,
indem sie Minderjhrigen den Ausschank alkoholischer Getrnke bertragen.
Wir empfehlen, aus den genannten pdagogischen und rechtlichen Grnden ohne
jede Ausnahme auf den Einsatz von Minderjhrigen beim Ausschank/Verkauf von
alkoholischen Getrnken zu verzichten.
Mit freundlichen Gren
Gnther Mchtle Marion von Wartenberg
Ministerium fr Arbeit und Sozialordnung Aktion Jugendschutz
Familien und Senioren