Abgrenzung Vorbereitung-Versuch
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strafrecht gk II Propdeutische bung (1.Stunde) Seite 1 von 1
Sommersemester 2007 FAU Erlangen-Nrnberg l RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn
Stand: 04.05.2007
Abgrenzung Vorbereitung Versuch [Unproblematisch, wenn bereits tatbestandliche Ausfhrungshandlung gegeben ist.]
- Formal-objektive Theorie: Beginn der tatbestandsmigen Handlung
Kritik: zu starr; es ist schon schwierig zu bestimmen, was berhaupt die tatbestandsmige Ausfhrungshandlung ist; im Zweifel Abstellen auf letzte kausale Handlung
- Subjektive Theorie: Abstellen allein auf die Vorstellung des Tters
Kritik: erhebliche Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit
- Materiell-objektive Theorie: Alle Ttigkeitsakte, die aufgrund ihrer notwendigen Zusammengehrigkeit mit der Tatbestandshandlung fr die natrliche Auffassung als deren Bestandteil erscheinen.
Kritik: ebenfalls zu weite Ausdehnung auf das tatbestandliche Vorfeld
- Gemischt subjektiv-objektive Theorie (h.M.): Der verbrecherische Wille muss sich in einer Handlung manifestiert haben, die nach Vorstellung des Tters das geschtzte Rechtsgut unmittelbar gefhrdet.
Pro: entspricht am ehesten dem Wortlaut des 22, der beide Elemente klar vorgibt
es gibt hier keine allgemeingltige Formel, wann dies der Fall ist; vielmehr gibt es ein Bndel von Kriterien bzw. Indizien, die hufig in ihrer kombinierten Betrachtung zu einem Ergebnis fhren. Nochmals: Wichtig ist, dass die folgenden teilweise objektiven Kriterien auf Basis der Vorstellung des Tters vom Tatablauf zu ermitteln sind!
- Zwischenakts-Argumentation: Tathandlung mndet ohne weitere Zwischenakte in die Rechtsgutsverletzung ein, d.h. 22 (-) wenn es noch weiterer wesentlicher Akte bedarf.
- Gedanke des Rechtskreises: Ansetzen beinhaltet das Eindringen in den Rechtskreis des Opfers (Auflauerungs-flle); daher 22 erst gegeben, wenn sich Tter- und Opfersphre berhren.
- Gedanke des Herrschaftsbereiches: Soweit der Tter das Geschehen in der Hand hat und die zuknftige Opfergefhrdung noch jederzeit unterbinden kann, liegt kein unmittelbares Ansetzen vor.
- unmittelbarer rumlicher und zeitlicher Zusammenhang
- Rechtsgutsgefhrdung
- Feuerprobe der kritischen Situation: Vornahme der entscheidenden Handlung (primr subjektives Kriterium)
- berschreiten der Schwelle zum Jetzt gehts los
(Standardformulierung [BGHSt 37, 294 (297 f.)]; in Klausuren bei nicht sehr problematischen Fllen gut zu verwenden.]
Klausur: Des Eingehens auf derartige Theorien, die letztlich Ausdruck der Frage nach dem Strafgrund des Versuchs sind, bedarf es wohl nur gelegentlich in Hausarbeiten Vorsicht: viele der Theorien, die in den Lehrbchern noch stehen, sind mit der heutigen gesetzlichen Lage nicht mehr zu vereinbaren und werden dementsprechend auch nicht mehr vertreten.