ABi 18- 2015

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 1 Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben durch Suizid selbst bestimmen möchten. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehö- rige, Ärztinnen und Ärzte oder Sterbehil- fevereine, zum Teil fahren sie dafür sogar ins Ausland. Über die Frage, ob eine Sterbe- hilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundes- tag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die pas- sive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen der Patien- tin oder des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe, also Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz (Gift) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, das heißt die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbar- keitsrisiko besteht hier auch für Ärztinnen und Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlas- sen. Im Einzelnen gibt es allerdings Unklar- heiten des ärztlichen Standesrechts. Dieses wird wiederum in den Bundesländern un- terschiedlich ausgelegt. So kann in Ham- burg etwas anderes gelten als in Helmstedt oder in Wolfsburg etwas anderes als in Wuppertal. Im November des vergangenen Jahres gab es bereits eine Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag. In dieser Sitzungs- woche beraten wir über verschiedene  0  6  .  o v  e m  b  e r 2  0 1   5 Gesetzentwürfe zur Regelung der soge- nannten Sterbehilfe. Alle vier Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Ge- winnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktions- disziplin aufgehoben. Liebe Freundinnen und Freunde, nach einer Plenarwoche des Bundesta- ges mit zahlreichen namentlichen Ab- stimmungen laufen schon die Vorberei- tung auf die kommenden Sitzungen. Vordringlich weiter die Situation der Menschen sein, die in Not eine Zuflucht bei uns suchen. Diese Frauen, Kinder und Männer sind vor Gewalt, Folter, Krieg und Tod geflohen. Nun braucht es zahlreiche Maßnahmen, um ihre Integration auf den Weg zu bringen. Euer Achim Barchmann Sterbehilfe wird gesetzlich geregelt

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7/21/2019 ABi 18- 2015

http://slidepdf.com/reader/full/abi-18-2015 1/2

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Es gibt Menschen, die den Zeitpunkt ihres

Ausscheidens aus dem Leben durch Suizidselbst bestimmen möchten. Sie wendensich zur Unterstützung auch an Angehö-

rige, Ärztinnen und Ärzte oder Sterbehil-fevereine, zum Teil fahren sie dafür sogarins Ausland. Über die Frage, ob eine Sterbe-hilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundes-tag in diesem Jahr entscheiden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die pas-sive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt,wenn sie dem erklärten Willen der Patien-tin oder des Patienten entspricht. Die aktive

Sterbehilfe, also Töten auf Verlangen z.B.mithilfe einer tödlichen Substanz (Gift) isthingegen strafbar.

Der assistierte Suizid, das heißt die Hilfe zurSelbsttötung ist nicht verboten, kann aberstrafbar sein bei Mitwirkung an einen nichtfreiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbar-keitsrisiko besteht hier auch für Ärztinnenund Ärzte, wenn diese die Rettung eines

handlungsunfähigen Sterbenden unterlas-sen. Im Einzelnen gibt es allerdings Unklar-heiten des ärztlichen Standesrechts. Dieseswird wiederum in den Bundesländern un-terschiedlich ausgelegt. So kann in Ham-burg etwas anderes gelten als in Helmstedt

oder in Wolfsburg etwas anderes alsin Wuppertal.

Im November des vergangenen Jahres gabes bereits eine Orientierungsdebatte imDeutschen Bundestag. In dieser Sitzungs-woche beraten wir über verschiedene

 0  6  .N ov em b  er 2  0 1   5 

Gesetzentwürfe zur Regelung der soge-nannten Sterbehilfe.

Alle vier Gesetzesentwürfe eint, dass aktiveSterbehilfe weiterhin strafbar sein soll unddie kommerzielle Sterbehilfe, die auf Ge-winnerzielung ausgerichtet ist, verbotenbleibt.

Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische

und medizinische, sondern vor allem aucheine ethische Frage ist, wird die Fraktions-disziplin aufgehoben.

Liebe Freundinnen und Freunde,

nach einer Plenarwoche des Bundesta-

ges mit zahlreichen namentlichen Ab-

stimmungen laufen schon die Vorberei-

tung auf die kommenden Sitzungen.

Vordringlich weiter die Situation der

Menschen sein, die in Not eine Zuflucht

bei uns suchen. Diese Frauen,

Kinder und Männer sind vor Gewalt,

Folter, Krieg und Tod geflohen. Nun

braucht es zahlreiche Maßnahmen,

um ihre Integration auf den Weg

zu bringen. 

Euer

Achim Barchmann

Sterbehilfe wird gesetzlich geregelt

7/21/2019 ABi 18- 2015

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Als stellvertretender Vorsitzender des

Ausschusses für die Angelegenheiten derEuropäischen Union bin ich vergangene

Woche nach Rumänien gereist. Ich konn-te konstruktive Gespräche hinsichtlichdes Umgangs und der Aufnahme vonFlüchtlingen in dem Land führen. DerStaatspräsident Klaus Johannis betonteRumäniens Offenheit, Verantwortunginnerhalb der EU im Rahmen der Möglich-keit des Landes zu übernehmen.

Außerdem habe ich die deutsche Indust-rie–  und Handelskammer besucht. Der

größte Arbeitgeber in Rumnänien istKaufland. Überhaupt sind deutsche Inves-toren in dem Land sehr aktiv. Rumänienhat nach wie vor mit Korruptionsproble-men zu kämpfen, zeigt sich aber enga-giert, nachhaltig dagegen vorzugehen.

Diese Woche durfte ich Gäste aus Wolfs-

burg und Japan begrüßen. Die RealschuleHoffmann-von-Fallersleben hat im Rah-

men ihres deutsch-japanischen Austausch-programms eine Berlinreise unternommenund mich im Deutschen Bundestag be-

sucht. Ich unterstütze internationale Ju-gendarbeit sehr. Gegenseitiges Verständ-nis wird gestärkt, Toleranz und Vertrauenwird dadurch

aufgebaut.Darum be-danke ichmich sehr fürdas Engage-ment der

Schule undbei allenbeteiligten

Schülerinnen und Schülern, Eltern sowieLehrerinnen und Lehrern.

Delegationsreise nachRumänien

Deutsch-japanischer Besuch

in Berlin

V.i.S.d.P.: Achim Barchmann, MdB, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Achim Barchmann (2.v.l.) mit Kolleginnen und Kolle-gen des Bundestages und dem rumänischen Staats-präsidenten Klaus Johannis (2.v.r.)

Achim Barchmann gemeinsam mit der Gruppe der Schü-lerinnen und Schülern aus Japan und Wolfsburg

Ausgewählte Termine:

07.11.2015 ab 19 Uhr Sportlerehrung des KreissportbundesBrunnentheater Bad Helmstedt

14.11.2015 ab 11 Uhr Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

Fußgängerzone in Wolfsburg

Achim Barchmann (2. v. r.) im Ge-spräch mit den Schülerinnen undSchülern. Die japanische Lehrerin(r.) übersetzt freundlicherweise