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Spezifikation
Abläufe im Zuge eines
Anbieterwechsels
(Vorabstimmung nicht über WBCI)
Version: 1.0.0
Status: Abgestimmt im AKNN; gültig ab 09.09.2016
Editoren:
UAK TNB/VNB Wechsel
Stand: 07.09.2016
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Inhaltsverzeichnis
1 Über dieses Dokument .................................................................................................. 4
1.1 Zweck und Zielgruppe des Dokumentes .................................................................... 4
1.2 Geltungsbereich ......................................................................................................... 4
1.3 Anbieterwechselauftrag und Formvorgaben .............................................................. 5
1.4 Ziel ............................................................................................................................. 5
1.5 Änderungshistorie ...................................................................................................... 6
1.6 Versionsänderungen .................................................................................................. 6
2 Vorabstimmung.............................................................................................................. 7
2.1 Prozessbeschreibung ................................................................................................ 7
2.1.1 Schritt 1: Vorabstimmungsanfrage ................................................................... 8
2.1.2 Schritt 2: Vorabstimmungsantwort ................................................................... 9
2.1.3 Schritt 3: Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource (AKM-TR) ........... 10
2.2 Geschäftsfälle gemäß Vorabstimmungsschritte....................................................... 11
2.2.1 Geschäftsfall 1 ............................................................................................... 11
2.2.2 Geschäftsfall 2 ............................................................................................... 17
2.2.3 Geschäftsfall 3 ............................................................................................... 21
2.3 Rückmeldungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort EKPabg ................... 24
2.3.1 Zustimmungen ............................................................................................... 24
2.3.2 Ablehnungen .................................................................................................. 25
2.4 Fristen Vorabstimmungsanfragen ............................................................................ 30
2.5 Eskalationsprozesse ................................................................................................ 34
2.5.1 Eskalationsprozess offene Meldungen .......................................................... 34
2.5.2 . Eskalationsprozess Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource ......... 34
2.5.3 Empfehlung zum Vorgehen bei Eskalationen/ Mahnung ............................... 35
2.6 Verfahrensweise bei Vorabstimmungsanfrage nach Eingang einer wirksamen Endkundenkündigung bei EKPabg ...................................................................................... 35
2.6.1 Graphische Darstellung der Fallvarianten: ..................................................... 37
2.6.2 Variante 1 ...................................................................................................... 37
2.6.3 Variante 2 ...................................................................................................... 38
2.6.4 Variante 3 ...................................................................................................... 38
2.6.5 Variante 4 ...................................................................................................... 39
3 Phase nach Vorabstimmungsergebnis bis Wechselanfrage ........................................ 40
3.1 Allgemeines ............................................................................................................. 40
3.2 Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses ......................................................... 40
3.2.1 Aufhebungsmöglichkeiten EKPauf .................................................................. 41
3.2.2 Aufhebungsmöglichkeiten EKPabg .................................................................. 43
3.3 Änderung am Ergebnis der Vorabstimmung (außer reine Terminverschiebung) ..... 46
3.3.1 Änderungsmöglichkeiten EKPauf .................................................................... 47
3.3.2 Änderungsmöglichkeiten EKPabg .................................................................... 49
3.4 Terminverschiebung ................................................................................................ 53
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3.4.1 Eskalationsprozess offene Anfrage aus Stornierungs- und Terminverschiebungsanfragen .................................................................................... 56
4 Weitere Regelungen .................................................................................................... 57
4.1 Portierungszeitfenster .............................................................................................. 57
4.2 Rufumsteuerung ...................................................................................................... 57
5 Anlagen ....................................................................................................................... 58
5.1 Anbieterwechselauftrag ........................................................................................... 58
5.2 Beispiele von Anbieterwechselaufträge ................................................................... 61
5.2.1 WBCI-GF1 (VA-KUE-MRN) ........................................................................... 61
5.2.2 WBCI-GF2 (VA-KUE-ORN) ........................................................................... 67
5.2.3 WBCI-GF3 (VA-RRNP) .................................................................................. 73
5.2.4 WBCI-GF STR-AUF ....................................................................................... 76
5.2.5 WBCI-GF STR-AEN ....................................................................................... 78
5.2.6 WBCI-GF TVS-VA ......................................................................................... 80
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1 Über dieses Dokument
1.1 Zweck und Zielgruppe des Dokumentes
Diese Spezifikation beschreibt die Abläufe zur Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels ohne Nutzung der WBCI Schnittstelle.
Der Vorabstimmungsprozess ist der Teil des Anbieterwechsels, welcher der Beauftragung des technischen Wechsels vorgelagert ist.
Die hier spezifizierte Vorabstimmung gilt für alle Marktteilnehmer, die an einem Anbieterwechsel beteiligt sind und ist produktunabhängig. Sie gilt daher z.B. auch für die Vorabstimmung im Rahmen von Next Generation Access (NGA).
Dieses Dokument ist eine vollständige Beschreibung der fachlichen Abläufe.
1.2 Geltungsbereich
Der Vorabstimmungsprozess ist immer dann anzuwenden, wenn der Endkunde zum Zwecke des Anbieterwechsels im Sinne des § 46 Abs. 1 TKG den aufnehmenden Endkundenvertragspartner (EKPauf) beauftragt,
- die Endkundenkündigung des beim abgebenden Endkundenvertragspartner (EKPabg) noch bestehenden Anschlusses und/oder
- den Rufnummernportierungsauftrag an EKPabg
zu übermitteln.
Die Endkundenerklärung muss in schriftlicher Form beim EKPauf vorliegen.
Damit der Endkunde möglichst unterbrechungsfrei wechseln kann, stimmen sich EKPauf und EKPabg über den Zeitpunkt der An- und Abschaltung ab und tauschen hierzu die erforderlichen Informationen aus.
Die Vorabstimmung findet bei folgenden Wechselgeschäftsfällen Anwendung:
Kündigung mit Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource, sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource
Kündigung ohne Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource, sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource
Reine Rufnummernportierung
Die Vorabstimmung beginnt mit der Anfrage des EKPauf an EKPabg auf Basis des Endkundenwunsches und endet mit der verbindlichen Bestätigung (kaufmännischer Wechseltermin) oder einer begründeten Ablehnung der Vorabstimmungsanfrage.
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1.3 Anbieterwechselauftrag und Formvorgaben
Der in diesem Dokument beschriebene Vorabstimmungsprozess basiert auf dem Anbieterwechselauftrag.
Die Vorlage für den Anbieterwechselauftrag ist im Internet abrufbar unter
www.aknn.de, Menüpunkt „Öffentliche Dokumente“, Untermenüpunkt „UAK
TNB/VNB-Wechsel“.
Für die Kommunikation zwischen den EKP ist das Formular unverändert zu
übernehmen. Diese Konformität gewährleistet die möglichst standardisierte und
effiziente Bearbeitung der Anbieterwechselaufträge für alle EKP.
Blattformat: DIN A4 hochkant (HxB 29,7 cm x 21,0 cm).
Aufteilung des Formulars in 2 Hälften: der obere Teil enthält die Erklärung des Endkunden,
der untere Teil dient der Kommunikation zwischen den EKP.
Die Positionen der Felder und die Feldnamen dürfen nicht verändert werden.
Die Abstände zwischen den Feldern sind bei zuhalten.
Besonderheiten für den Gebrauch im Faxverfahren:
Das Formular muss mindestens fünfmal faxbar sein. Aus diesem Grund empfiehlt
sich
eine serifenlose Schrift, zum Beispiel Arial
eine möglichst große Schrift, am besten Arial 12 Punkt, mindestens jedoch 10 Punkt
kein Fettdruck für Informationen, die in die Felder eingetragen werden
1.4 Ziel
Anhand der in der Vorabstimmung auswählbaren Geschäftsfälle übermittelt EKPauf im Auftrag des Endkunden (d. h. als Bevollmächtigter des Endkunden oder als Bote der Endkundenerklärung) den entsprechenden Endkundenwunsch (Kündigung und / oder Rufnummernportierung) an EKPabg und erhält diesbezüglich von EKPabg eine qualifizierte (begründete) Antwort.
Die qualifizierte Antwort des EKPabg muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit EKPauf den Wechselauftrag des Endkunden (ggf. mit technischer Übernahme der von EKPabg zur Versorgung des Endkunden genutzten Ressource) bei sich in die technische Realisierung geben kann.
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1.5 Änderungshistorie
Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen
0.0.1 Marcus Wielpütz (für den UAK TNB / VNB)
0.0.2 Guido Oleff Birgitt Dreczko
UAK TNB/VNB-Wechsel
Ergänzung der Fristen
Überarbeitung 3/2-Schritt-Verfahren
0.0.3 UAK TNB/VNB-Wechsel Präzisierungen zum 2/3 Schrittverfahren
0.0.4 UAK TNB/VNB-Wechsel Ablehnungsgründe, Formvorgaben
0.0.5 bis 0.0.12
Editorenteam Überarbeitung mit anschließender Diskussion im UAK TNB/VNB-Wechsel
0.0.13 UAK TNB/VNB-Wechsel
0.0.14 Editorenteam Bereinigte Version
0.0.15 UAK TNB/VNB-Wechsel Aufnahme Portierungszeitfenster und Rufumsteuerung
0.0.16 UAK TNB/VNB-Wechsel
0.1.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation im UAK TNB/VNB-Wechsel über E-Mail-Verteiler verabschiedet
0.1.1 UAK TNB/VNB-Wechsel Herausnahme des Ablehnungsgrunds NWE
0.2.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation im UAK TNB/VNB-Wechsel über E-Mail-Verteiler verabschiedet
1.0.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation verabschiedet im 161. AKNN
1.6 Versionsänderungen
Änderungen zwischen freigegebenen Versionen sind durch farbliche Markierung des geänderten Textes bzw. der geänderten Abbildung ersichtlich. Die Markierungen beziehen sich jeweils auf die vorhergehende Version.
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2 Vorabstimmung
2.1 Prozessbeschreibung
Der in diesem Dokument beschriebene Vorabstimmungsprozess basiert auf dem Anbieterwechselauftrag.
Die Endkundenerklärung (Willenserklärung / Anbieterwechselauftrag) muss dem
EKPabg in schriftlicher Form vorliegen. Der EKPauf hat die Willenserklärung an EKPabg
für den Endkunden zu übermitteln, es sei denn beide haben miteinander eine
Haftungsfreistellung vereinbart. Die Übermittlung des Auftrages erfolgt
standardmäßig per Telefax. Die Übermittlung des Auftrags als Kopie per Telefax gilt
als ausreichend. Die Telefax-Eingangstore für die jeweiligen EKP sind im EKP-Portal
auf www.ekp-portal.de zu hinterlegen und aktuell zu halten.
EKPauf und EKPabg können bilateral im Vorfeld auch ein anderes
Übertragungsmedium, zum Beispiel per E-Mail, vereinbaren.
Übermittelt EKPauf den Auftrag an ein falsches Eingangstor oder nicht per Telefax,
sondern über ein nicht vereinbartes Übertragungsmedium, kann EKPabg die
Annahme des Auftrags mit entsprechender Begründung ablehnen, sofern das
korrekte Telefax-Eingangstor auf www.ekp-portal.de hinterlegt ist.
.
Die folgende Abbildung verdeutlicht den Bereich dieses Dokuments am Beispiel eines TAL Anbieterwechsels (mit Übernahme der Ressource).
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Eine Vorabstimmung erfolgt grundsätzlich in 3 Schritten, mit Ausnahme des
Geschäftsfall 3, der in 2 Schritten erfolgt. Es kann bilateral vereinbart werden, dass
die Prozessierung grundsätzlich in 2 Schritten erfolgt, s. Beschreibung Schritt 1 und
Schritt 3.
Eine Vorabstimmung gliedert sich in die folgenden 3 Schritte:
2.1.1 Schritt 1: Vorabstimmungsanfrage
EKPauf beginnt die Vorabstimmung mit der Übermittlung der Endkundenerklärung
(Willenserklärung / Anbieterwechselauftrag) an den EKPabg.
Frist 1: Der gewünschte Wechseltermin ist mit einem Vorlauf von mindestens 20AT
anzufragen. Ablehnungen aufgrund von Fristunterschreitungen sind ab einem
angefragten Wechseltermin < 7AT zulässig.
Jede Anfrage hat eine eindeutige, einmalige Vorabstimmungs-ID. Die VA-ID wird
nach folgender Regel gebildet:
EKPabg EKPauf
Telekom
(WITA)
1.) Vorabstimmungsanfrage
2.) Vorabstimmungsantwort
3.) Mitteilung zur
Übernahme der
technischen Ressource
Anbieterwechsel-Auftrag
AKM-PV
TNBabg TNBauf
RUEM-PV
Auftragsbestätigung (ABM)
Kündigungsbestätigung
(ABM-PV)
ERLM / ENTM
ERLM-PV / ENTM-PV
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Country Code (3 stellig), Carrier Code (bis zu 6 stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S = Storno, T= Terminverschiebung), ID: (9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Hierzu wird eine kostenlose ITU-Kennung (iCC) benötigt. Diese Kennung wird bei der
Bundesnetzagentur, Referat 118 Nummernverwaltung, Postfach 8001, 55003 Mainz
beantragt. Diese leitet die Anträge an die ITU weiter. Der Vordruck ist hinterlegt
unter: http://www.itu.int/oth/T0206000006/en.
Damit eine vollständige Auftragserfassung möglich ist, müssen die Informationen zur
Übernahme der technischen Ressource sowie PKIauf im 1. Schritt übermittelt werden.
Sofern das 2-Schritt-Verfahren vereinbart ist, sind diese Informationen bindend. Eine
Änderung ist nur über ein Änderungsstorno (STR AEN) möglich.
Sofern in 3 Schritten prozessiert wird, ist zu beachten und zu berücksichtigen, dass
die Informationen zur Ressourcenübernahme und PKIauf im 3. Schritt ggf. geändert
werden .
Hinweis: Eine Stornierung vom Typ Aufhebung / Änderung oder eine
Terminverschiebung haben jeweils eine eigene ID (Bsp: DEU.DTAG.S120912123)
und nehmen Bezug zur ursprünglichen VA-ID (Bsp: DEU.DTAG.V120912123).
Sollte nach einer Stornierung eine neue Vorabstimmungsanfrage gesendet werden,
so ist eine neue Vorabstimmungs-ID zu generieren. Gleiches gilt nach einer
Ablehnung (ABBM). Auch hier ist bei einer neuen Anfrage eine neue VA-ID zu
vergeben.
2.1.2 Schritt 2: Vorabstimmungsantwort
EKPabg übermittelt die Vorabstimmungsantwort (Zustimmung oder Ablehnung) und
erteilt hierbei Auskunft über die von ihm zur Versorgung des Endkunden eingesetzte
technische Ressource (sofern es sich nicht um eine reine Rufnummernportierung
handelt).
Die technische Ressource wird in Feld “Ist-Technologie“ (F43) mit einer Codierung
angegeben, welche der “Technologiebezeichnerliste“ zu entnehmen ist
(http://wbci.de/entwickeln-und-vereinbaren.html).
Frist 2: Die Antwortfrist beträgt 3 Arbeitstage (Mo. – Fr.). Innerhalb dieser Frist muss
Schritt 2 beendet werden.
Mit Schritt 2 liegt eine Zustimmung oder eine Ablehnung bzgl. der
Vorabstimmungsanfrage vor. Soweit EKPabg zustimmt, teilt er den kaufmännischen
Wechseltermin (i. d. R. das Ende der Vertragslaufzeit) EKPauf mit. Dieser bestätigte
Termin darf grundsätzlich nicht vor dem von EKPauf angefragten Termin liegen.
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Ausnahme: Eine Eigenkündigung des Endkunden liegt vor (siehe Kapitel 2.6).
Sofern EKPabg der Vorabstimmungsanfrage zustimmt, informiert er unverzüglich
seinen Teilnehmernetzbetreiber (TNBabg oder NGAabg) / Portierungskennungsinhaber
(PKIabg) über den bestätigten Wechseltermin und veranlasst, dass dieser die
mögliche Übernahme der technischen Ressource und die Portierung der
Rufnummer(n) durch den EKPauf vormerkt. Sollte EKPabg schon eine Kündigung der
technischen Ressource (z. B. auf Grund einer Eigenkündigung des Endkunden) bei
seinem TNBabg /NGAabg vorgenommen haben, muss EKPabg diese stornieren, und
veranlassen, dass auch sein TNBabg eine etwaige, beim ANE erfolgte Kündigung der
technischen Ressource storniert, damit diese Kündigung den Anbieterwechsel nach
den Vorschriften des TKG § 46 nicht behindern kann.
Hinweis: Aus Transparenzgründen wird Schritt 3 an dieser Stelle beschrieben,
obwohl dieser zeitlich zwischen der Phase „Vorabstimmung“ und „Beauftragung der
technischen Ressource“ liegt.
2.1.3 Schritt 3: Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource (AKM-TR)
In Schritt 3 teilt EKPauf dem EKPabg über den Anbieterwechselauftrag mit, ob er die
Übernahme der technischen Ressource beauftragen will und ob die Prozessierung
unter Anwendung des „Sicheren Hafens“ gemäß „Spezifikation zur Sicherstellung
des TKG § 46 Anbieterwechsel Festnetz“ initiiert werden soll. Auf Basis dieser
Mitteilungen leiten EKPabg und TNBabg / NGAabg die notwendigen Schritte zur
Abschaltung der technischen Ressource ein (z.B. Einstellung einer Kündigung beim
Anschlussnetzeigentümer (ANE) z.B. Telekom Wholesale, sofern EKPauf keine
Übernahme der Ressource wünscht).
Die Übermittlung der AKM-TR muss immer vor der Beauftragung der technischen
Ressource erfolgen. Hierfür muss ein neuer Anbieterwechselauftrag verwendet
werden, das im Feld “WBCI-GF“ (F21) mit “AKM-TR“ gekennzeichnet wird. Auf dieser
Ausführung des Anbieterwechselauftrags ist keine Kundenunterschrift erforderlich.
Die Zuordnung der AKM-TR zur Vorabstimmung erfolgt über die VA-ID.
Schritt 3 enthält:
die Rufnummern, welche portiert werden, inkl. des jeweiligen PKIauf
die Aussage, ob die Übernahme der technischen Ressource erfolgt
ggf. die Änderung bezüglich der Anwendung des “sicheren Hafens“
Schritt 3 entfällt, wenn:
bilateral das 2 Schritt-Verfahren vereinbart wurde. Dabei werden die Informationen zur Übernahme der technischen Ressource sowie PKIauf bereits im 1. Schritt übermittelt.
der Geschäftsfall 3 (RRNP) angefragt wird.
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Frist 3: Es wird empfohlen, die AKM-TR (Schritt 3) mit einem Vorlauf von mindestens
15AT vor dem bestätigtem Wechseltermin zu übermitteln. Ablehnungen aufgrund von
Fristunterschreitungen sind jedoch nur ab einer Übermittlung von
< 4AT vor dem bestätigtem Wechseltermin zulässig.
Sollte EKPabg eine AKM-TR erhalten, in der die Ressourcenübernahme angekündigt
wird, diese aber nicht möglich ist, muss der EKPabg dies ablehnen (analog der
ABBM-TR bei WBCI). Dabei ist das Feld “SON“ (F54) anzukreuzen und das Feld
“Grund“ (F47) mit einer Erklärung zu befüllen (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle
onnte nicht gefunden werden.).Hinweise zur Steigerung der Prozesssicherheit:
Die Bestellung in Bezug auf die technische Ressource (gemäß Teil 2, z.B. die
Verbundleistung in der WITA) sollte mit einem Versatz von 24 Stunden zu
Schritt 3 erfolgen.
2.2 Geschäftsfälle gemäß Vorabstimmungsschritte
2.2.1 Geschäftsfall 1
Kündigung mit Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource:
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
1. Vorab-
stim-
mungs-
anfrage
Kündigung mit
Rufnummern-
portierung und
Auskunft über
die techn.
Ressource
EKPauf
an
EKPabg
Vorabstimmungs-
ID
(F22)
Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID
eindeutig ist und für jeden
Auftrag eine neue eindeutige ID
generiert wird.. Format:
Country Code (3 stellig), Carrier
Code (bis zu 6 stellig),
Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S = Storno, T=
Terminverschiebung), ID: (9
stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Name, Vorname
Endkunde,
Firmenname
(F5-F6)
Muss Ggf. weitere Vertragsinhaber
erfassen
Standort (PLZ,
Ort, Str., Hausnr.,
ggf. Hausnr.-
Zusatz)
Muss Postkonforme Adressen
Korrekte Adresse ist
Voraussetzung für Auskunft
über die technische Ressource.
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
(Standort (TAE)
der zu
übernehmenden
Ressource)
(F7-F10)
Rufnummer(n)
inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Muss
Um alle MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine oder
mehrere MSN /Rufnummer(n)
an und kreuzt das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“ (F11)
an. Eine Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt mit
der Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr. der
Anschlüsse portieren“ (F11)
nicht angekreuzt ist und eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) angegeben
sind, werden alle nicht
genannten Rufnummern
automatisch gekündigt. Eine
Rückmeldung der gekündigten
MSN /Rufnummern erfolgt
nicht.
Ein Rufnummernblock muss
immer vollständig angegeben
werden. Hier greift die Option
„alle Nr. der Anschlüsse
portieren“ nicht.
Der EKPabg ist verantwortlich
für die korrekte Stelligkeit des
Rufnummernblocks, weil nur
dieser die zugeteilte
Rufnummernlänge kennt. Die
Rufnummer darf nur in der
Stelligkeit portiert werden, in
der diese dem Endkunden
zugeteilt wurde. Eine länger
stellige Nutzung der
Rufnummer durch den Kunden
ist unabhängig davon möglich.
Bei Rufnummern des
Altbestands überwacht die
BNetzA die Einhaltung der
Stelligkeit auf Basis der
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Halbjahresmeldungen (vgl.
dazu Vfg 25/2006, S. 181).
Portierungs-
kennung des
PKIauf
(F24)
Muss
Kundenwunsch-
termin
(F25)
Muss
Portierungs-
zeitfenster
(F27-F30)
Muss Zeitfenster 1: 6:00 - 8:00
Uhr nur für Portierungen
ohne Leitungsübernahme
Zeitfenster 2: 6:00 – 12:00
Uhr für Portierungen mit
oder ohne
Leitungsübernahme
Zeitfenster 3
Sonderzeitfenster (Müssen
bilateral vereinbart werden.)
Ressourcen-
übernahme
(F34/F35)
Muss ja/nein
1
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/NummernplanOrtsnetzrufnummern.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
2. Vorab-
stim-
mungs-
antwort
Kündigung mit
Rufnummern-
portierung und
Auskunft über
die techn.
Ressource
EKPabg
an
EKPauf
Vorabstimmungs-
ID
(F22)
Muss Ist identisch mit der ID aus
Schritt 1.
Qualifizierte
Rückmeldung
(F39-F41 bei
Zustimmung)
(F47-F54 bei
Ablehnung)
Muss Positiv: ZWA, NAT (nicht vor
Wunschtermin)
(siehe Kapitel 2.3.1)
Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,
AIF, SON
(siehe Kapitel 2.3.2)
Bestätigung
Kundenwunsch-
termin oder
späterer Termin
(F42)
Muss Datumswert
Alle zu
portierenden
Rufnummern
(F55-F56)
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F58-F61)
Muss
Portierungs-
kennung PKIabg
(F57)
Bei
Anlagenanschluss
(F62)
Muss Für jede Rufnummer
(Ist) Technologie
(F43)
Muss Bei Zustimmung.
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
WITA
Vertragsnummer
1-n (DTAG)
(F44 + F46)
Muss
(bedin
gt)
Bei Zustimmung anzugeben,
wenn technische Ressource
Vorleistungsprodukt der
Telekom ist ,welches
übernommen werden kann, und
die Abstimmung über die
Übernahme der Ressource
über WITA realisiert wird (nur
bei korrekter Adressangabe).
Line ID (1-n)
(F45 + F46)
Muss
(bedin
gt)
Bei Zustimmung anzugeben,
wenn Vorleistungsprodukt
NGA gem. Spezifikation SPRI
ist.
Solange es sich hierbei um
einen Bitstrom Layer2 handelt,
geht der NGAabg aus der Line
ID hervor (nur bei korrekter
Adressangabe).
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
3. Mit-
teilung
zur tech-
nischen
Ressour-
ce
Anzeige des
Übernahme-
wunsches im
Geschäftsfall 1
EKPauf
an
EKPabg
Vorabstimmungs-
ID
(F22)
Muss Ist identisch mit ID aus
Schritt 1.
Leitungsübernah
me
(F34/F35)
Muss ja/nein
(Mögliche Änderung zu
Angaben von Schritt 1
beachten!)
WITA Vertrags-
Nummer (1-n)
(F46)
Kann Angabe der zu
übernehmenden WITA
Vertragsnummer (n). Wenn
Leitungsübernahme „ja“
angegeben ist, aber keine
WITA-Vertragsnummer, dann
bedeutet dass, dass alle zum
Anschluss gehörenden
Leitungen übernommen
werden.
Wenn WITA-
Vertragsnummern angegeben
sind, dann werden nur die
angegeben Leitungen
übernommen.
Line-ID (1-n)
(F46)
Kann Angabe der zu
übernehmenden Line-ID
Wenn Leitungsübernahme
„ja“ angegeben ist, aber keine
Line-ID, dann bedeutet dass,
dass alle zum Anschluss
gehörenden Leitungen
übernommen werden.
Wenn Line-ID angegeben
sind, dann werden nur die
angegeben Leitungen
übernommen.
Sicherer Hafen
(F36)
Muss Die Auswahl gilt immer für
alle Leitungen eines
Anschlusses. Sicherer Hafen
nur für einen Teil der zu
kündigenden Leitungen ist
nicht möglich.
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Portierungs-
kennung des
PKIauf
(F24)
Muss Der PKIauf ist der Inhaber der
Portierungskennung des
Zielnetzes.
(Mögliche Änderung zu
Angaben von Schritt 1
beachten!)
Wechseltermin
(F25)
Kann
2.2.2 Geschäftsfall 2
Kündigung ohne Rufnummernportierung und Auskunft über die technische
Ressource sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource:
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut Kann/
Muss
Bemerkung
1. Vorab-
stim-
mungs-
anfrage
Kündigung ohne
Rufnummern-
portierung und
Auskunft über
die techn.
Ressource
EKPauf
an
EKPabg
Vorabstimmungs-
ID
(F22)
Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID
eindeutig ist und für jeden
Auftrag eine neue eindeutige ID
generiert wird.. . Format:
Country Code (3 stellig), Carrier
Code (bis zu 6 stellig),
Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S = Storno, T=
Terminverschiebung), ID: (9
stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Name, Vorname
Endkunde
Firmenname/
Anschluss-
inhaber
(F5-F6)
Muss Ggf. weitere Vertragsinhaber
erfassen
Standort (PLZ,
Ort, Str., Hausnr.,
ggf. Hausnr.-
Muss Postkonforme Adressen
Korrekte Adresse ist
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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut Kann/
Muss
Bemerkung
Zusatz)
(Standort (TAE)
der zu
übernehmenden
Ressource)
(F7-F10)
Voraussetzung für Auskunft
über die technische Ressource.
Rufnummer
(F12-F17)
Kann Die Rufnummernangabe
erleichtert die eindeutige
Identifizierung des Endkunden
Kundenwunsch-
termin
(F25)
Muss
Schritt Geschäftsfall Richtun
g
Attribut Kann
Muss
Bemerkung
2.
Vorabsti
m-
mungs-
antwort
Kündigung ohne
Rufnummern-
portierung und
Auskunft über
die techn.
Ressource
EKPabg
an
EKPauf
Vorabstimmungs-
ID aus Anfrage
(F22)
Muss Ist identisch mit der ID aus
Schritt 1.
Qualifizierte Rück-
meldung
(F39-F41 bei
Zustimmung)
(F47-F54 bei
Ablehnung)
Muss Beispiele:
Positiv: ZWA, NAT (nicht vor
Wunschtermin), ADA
Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,
AIF, SON
Bestätigung
Kundenwunsch-
termin oder
späterer Termin
(F42)
Muss
Version 1.0.0
19
IST-Technologie
(F43)
Muss Bei Zustimmung.
WITA-
Vertragsnummer
1-n (DTAG)
(F44 + F46)
Muss
(beding
t)
Bei Zustimmung anzugeben,
wenn technische Ressource
Vorleistungsprodukt der
Telekom ist ,welches
übernommen werden kann, und
die Abstimmung über die
Übernahme der Ressource
über die WITA realisiert (nur bei
korrekter Adressangabe).
Line ID (1-n)
(F45 + F46)
Muss
(beding
t)
Bei Zustimmung anzugeben,
wenn Vorleistungsprodukt
NGA gem. Spezifikation SPRI
Solange es sich hierbei um
einen Bitstrom Layer 2 handelt,
geht der NGAabg aus der Line
ID hervor (nur bei korrekter
Adressangabe).
Schritt Geschäftsfall Richtun
g
Attribut Kann/
Muss
Bemerkung
3. Mit-
teilung
zur tech-
nischen
Res-
source
Anzeige des
Übernahme-
wunsches im
Geschäftsfall 2
EKPauf
an
EKPabg
Vorabstimmungs-
ID
(F22)
Muss Ist identisch mit ID aus Schritt
1.
Leitungs-
übernahme
(F34/F35)
Muss ja/nein
(Mögliche Änderung zu
Angaben von Schritt 1
beachten!)
WITA
Vertragsnummer
(1-n)
(F46)
Kann Angabe der zu übernehmenden
WITA Vertragsnummer (n).
Wenn Leitungsübernahme „ja“
angegeben ist, aber keine
WITA-Vertragsnummer, dann
bedeutet dass, dass alle zum
Anschluss gehörenden
Leitungen übernommen
werden. Wenn WITA-Vertrags-
nummern angegeben sind,
dann werden nur die ange-
Version 1.0.0
20
geben Leitungen übernommen.
Line-ID (1-n)
(F46)
Kann Angabe der zu übernehmenden
Line-ID. Wenn
Leitungsübernahme „ja“
angegeben ist, aber keine Line-
Id, dann bedeutet dass, dass
alle zum Anschluss
gehörenden Leitungen
übernommen werden.
Wenn Line-ID angegeben sind,
dann werden nur die
angegeben Leitungen
übernommen.
Sicherer Hafen
(F36)
Muss Die Auswahl gilt immer für alle
Leitungen eines Anschlusses.
Sicherer Hafen nur für einen
Teil der zu kündigenden
Leitungen ist nicht zulässig.
Wechseltermin
(F25)
Kann
Version 1.0.0
21
2.2.3 Geschäftsfall 3
Reine Rufnummernportierung
Unter diesem Geschäftsfall ist sowohl die vollständige oder die teilweise
Rufnummernportierung, als auch die nachträgliche Rufnummernportierung zu
verstehen.
Der Geschäftsfall ist anzuwenden:
1. bei einer bereits abgeschalteter Leitung des Endkunden als
„nachträgliche Rufnummernportierung“.
2. wenn einzelne oder alle Rufnummern eines Anschlusses portiert werden
sollen als „reine Rufnummernportierung“. Der Anschluss wird dabei
nicht gekündigt und bleibt bestehen.
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /
Feld
Kann/
Muss
Bemerkung
1.
Vorabstim-
mungs-
anfrage
Reine
Rufnummern-
portierung
(Schritt 3 entfällt)
EKPauf
an
EKPabg
Vorabstim-
mungs-ID
(F22)
Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID
eindeutig ist und für jeden Auftrag
eine neue eindeutige ID generiert
wird.. Format: Country Code (3
stellig), Carrier Code (bis zu 6
stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S = Storno, T=
Terminverschiebung), ID: (9
stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Name,
Vorname
Endkunde
Firmen-
name/
Anschluss-
inhaber
(F5-F6)
Muss Ggf. Weitere Vertragsinhaber
erfassen
Version 1.0.0
22
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /
Feld
Kann/
Muss
Bemerkung
1.
Vorabstim-
mungs-
anfrage
Reine
Rufnummern-
portierung
(Schritt 3 entfällt)
Rufnummer
(n) inkl. Ruf-
nummern-
Block bei
Anlagen-
anschlüs-
sen
(F12-F17)
Muss Um alle MSN/Rufnummern zu
portieren, gibt EKPauf eine oder
mehrere MSN/Rufnummer(n) an
und kreuzt das Feld “alle Nr. der
Anschlüsse portieren“ (F11) an.
Eine Rückmeldung der weiteren
zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt mit der
Vorabstimmungsantwort. Wenn
das Feld “alle Nr. der Anschlüsse
portieren“ (F11) nicht angekreuzt
ist und eine oder mehrere
MSN/Rufnummer(n) angegeben
sind n werden nur die
Rufnummern portiert, die in der
Anfrage enthalten sind. Alle
anderen bleiben bestehen.
Im Falle der nachträglichen
Portierung werden nur die
Rufnummern portiert, die in der
Anfrage enthalten sind.
Ein Rufnummernblock muss
immer vollständig angegeben
werden. Hier greift die Option
„alle Nr. der Anschlüsse
portieren“ nicht.
(Siehe Ergänzung an gleicher
Stelle in Kapitel 2.2.1)
Portierungs-
kennung
des PKIauf
(F24)
Muss Der PKIauf ist der Inhaber der
Portierungskennung des
Zielnetzes.
Termin-
wunsch
(F25)
Muss
Version 1.0.0
23
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /
Feld
Kann/
Muss
Bemerkung
Portierungs-
zeitfenster
(F27-F30)
Muss Zeitfenster 1: 6:00 - 8:00 Uhr nur
für Portierungen ohne
Leitungsübernahme
Zeitfenster 2: 6:00 – 12:00 Uhr
für Portierungen mit oder ohne
Leitungsübernahme
Zeitfenster 3
Sonderzeitfenster (Diese müssen
bilateral vereinbart werden.)
Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann/
Muss
Bemerkung
2.
Vorabstim-
mungs-
antwort
Reine
Rufnummern-
portierung
(Schritt 3 entfällt)
EKPabg an
EKPauf
Vorabstim-
mungs-ID aus
Anfrage
(F22)
Muss Ist identisch mit der ID aus
Schritt 1.
Qualifizierte
Rückmeldung
(F39-F41 bei
Zustimmung)
(F47-F54 bei
Ablehnung)
Muss Positiv: ZWA, NAT (nicht vor
Wunschtermin)
(siehe Kapitel 2.3.1)
Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,
AIF, SON
(siehe Kapitel 2.3.2)
Bestätigung
Kunden-
wunschtermin
oder späterer
Termin
(F42)
Muss Datumswert
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24
Alle zu
portierenden
Rufnummern
(F55-F56)
Rufnummern-
block bei
Anlagen-
anschluss
(F58-F61)
Muss
Portierungs-
kennung PKIabg
(F57)
Bei Anlagen
Anschluss
(F62)
Muss Für jede Rufnummer
2.3 Rückmeldungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort EKPabg
EKPabg meldet eine Zustimmung oder eine Ablehnung zurück.
Bei den Überprüfungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort von EKPabg sind die im Dokument “Prüfbaum“ und dem Dokument “Prüflogik“ Prüfungen entsprechend anzuwenden (http://www.ak-schnittstellen-prozesse.de/aganbieterwechsel.html).
2.3.1 Zustimmungen
Mit der Zustimmung meldet EKPabg immer einen verbindlichen Wechseltermin. Sofern EKPabg der Vorabstimmungsanfrage zum angefragten Termin zustimmt, lautet die Rückmeldung ZWA.
ZWA = Zugestimmt wie angefragt
Sofern EKPabg den angefragten Termin nicht bestätigen kann, stimmt er der Vorabstimmungsanfrage mit folgender Rückmeldung zu:
nAt = neuer späterer Ausführungstermin.
Dies gilt auch, wenn zum Wunschtermin gemäß Vorabstimmungsanfrage das Ende der Vertragslaufzeit mit dem Endkunden noch nicht erreicht ist. In diesem Fall gibt EKPabg den Wechseltermin (i. d. R. das Ende der Vertragslaufzeit) als nAt in der Bestätigung an.
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25
Fällt das Ende der Vertragslaufzeit auf einen schaltfreien Tag, bestätigt EKPabg den nächstmöglichen früheren oder späteren Termin.
Die Zustimmung mit nAt beinhaltet ausschließlich die Aussage des EKPabg, dass der Wechsel, sowie ggf. die Rufnummernportierung zum neuen Ausführungstermin möglich ist und EKPabg dem Wechsel somit zu diesem Termin zustimmt.
Rückmeldung der Rufnummern:
Um alle MSN/Rufnummern zu portieren, gibt EKPauf eine oder mehrere MSN/Rufnummer(n) an und ergänzt dies mit der Information Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11). Eine Rückmeldung der weiteren zu portierenden MSN/Rufnummern erfolgt mit der Vorabstimmungsantwort.
Bei Angabe von einer oder mehreren MSN/Rufnummer(n) ohne die Information Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11) werden nur die Rufnummern portiert, die in der Anfrage enthalten waren.
Alle anderen Rufnummern verbleiben beim EKPabg und können ggf. im Rahmen der nachträglichen Rufnummernportierung (Geschäftsfall 3) übernommen werden.
Ein Rufnummernblock (Rufnummernbereich) muss immer vollständig angegeben werden. Hier greift die Option „alle Nr. der Anschlüsse portieren“ nicht.
Sofern die Prüfung der Vorabstimmungsanfrage durch EKPabg ausreicht, um den Endkunden und den zugehörigen Anschluss zu identifizieren und diese Prüfung zu einer Bestätigung der Endkundenkündigung mit oder ohne Rufnummernportierung führt, jedoch die Adressdaten der technischen Ressource von den in den Datensystemen des EKPabg geführten Angaben abweicht, bestätigt EKPabg die Vorabstimmungsanfrage mit dem Hinweis:
ADA = Adresse abweichend
Ein falscher Hausnummernzusatz löst kein ADA aus.
Es wird zu jedem falschen Adresselement im Feld “Grund“ (F47) die korrekte Angabe eingetragen, wenn die angefragten Adressdaten nicht mit den bei EKPabg hinterlegten Adressdaten übereinstimmen, eine Identifizierung des Endkundenvertrages beim EKPabg aber eindeutig möglich ist. Es erfolgt auch hier eine Mitteilung über die techn. Ressource für die abweichende Adressbezeichnung.
Der EKPauf ist verantwortlich, die mit ADA zurückgemeldeten Abweichungen mit dem Endkunden zu klären und zu prüfen, ob es sich geographisch um denselben Standort handelt. Erst danach kann mit Schritt 3 (AKM-TR) die Übernahme der Ressource angezeigt werden.
Handelt es sich bei der technischen Ressource um ein nicht ortsgebundenes Mobilfunkprodukt, kann eine Zustimmung auch bei abweichender Anschrift des Endkunden ohne Zusatz von ADA erteilt werden, wenn die vom EKPauf übermittelten Daten für eine Identifizierung des Endkunden ausreichen.
2.3.2 Ablehnungen
In der qualifizierten Ablehnung gibt EKPabg alle, festgestellten Gründe mit folgenden Codes an:
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26
RNG = Rufnummer nicht geschaltet.
Mit RNG wird eine VA-Anfrage mit Portierungswunsch der Rufnummer (GF VA-KUE-MRN und VA-RRNP) abgelehnt, wenn EKPabg den Endkunden zwar namentlich identifizieren kann, aber die angefragte Rufnummer zum Abfragezeitpunkt bei EKPabg nicht geschaltet ist und nicht für den Kunden verfügbar ist.
Für den Fall, dass EKPauf das Kreuz im Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11) gesetzt hat, wird mit RNG nur dann abgelehnt, wenn keine der angegebenen Rufnummern richtig ist.
Sofern EKPauf mind. eine richtige Rufnummer in der Vorabstimmungsanfrage angegeben hat, nennt EKPabg in der Ablehnung alle bei EKPabg bereitgestellten Rufnummern des Kunden. (F56 + F57)
Nennt EKPabg keine richtige Rufnummer, erfolgt nur die Ablehnung ohne Angabe der Rufnummern.
EKPabg prüft im GF VA-KUE-MRN, die in der Vorabstimmungsanfrage angegebenen Rufnummern gegen die Rufnummern, die EKPabg am Tag der Abfrage zum Vertrag des Endkunden führt und zu diesem Termin noch beim EKPabg geschaltet sind.
Frist 4: Sollte der Endkunde den Anschluss bereits selbst beim EKPabg gekündigt haben (Eigenkündigung) und liegt der Kündigungstermin innerhalb der auf den Eingang der Vorabstimmungsanfrage folgenden 6AT, kann EKPabg die Anfrage mit dem zusätzlichen Ablehnungsgrund “SON“ (F46) + Begründung (zum Beispiel „Frist unterschritten“) ablehnen Feld “Grund“ (F47).
Die VA-Anfrage ist nicht abzulehnen, wenn die Abschaltung der technischen Ressource zum bestätigten Kündigungstermin unabhängig von Fristen tatsächlich noch verhindert werden kann.
Im Falle der Ablehnung kann EKPauf dann den GF VA-RRNP beim EKPabg anfragen.
Frist 5: Dieser Anfrage (VA-RRNP) ist dann eine Zustimmung zu erteilen, sofern die zu portierende Rufnummer bereits abgeschaltet ist und diese Abschaltung nicht länger als 3 Monate (65 AT) zurück liegt.
Regelung der BNetzA:
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/NummernplanOrtsnetzrufnummern.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die folgenden Optimierungen bei einer Ablehnung mit dem Code RNG sind als Empfehlung zu verstehen. Sie können bereits heute zur Anwendung kommen. Die hier benannten Optimierungen sind zwischen den EKP´s bilateral zu vereinbaren.
Zur Vermeidung von Clearingaufwand bei beiden EKP soll die Ablehnung im Freitext näher qualifiziert werden.
- Gehört die Rufnummer zum Abfragezeitpunkt technisch nicht zum Netz von EKPabg (noch nie vergeben, exportiert oder netzfremd), wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) vermerkt: „RN unbekannt“ oder abgekürzt „RNU“.
Version 1.0.0
27
Der EKPauf weiß damit, dass entweder die angefragte Rufnummer falsch ist, oder dass er beim falschen EKP angefragt hat.
- Bei einer Anfrage im GF VA-KUE-MRN, die EKPabg wegen falschen Geschäftsfalls mit RNG ablehnen möchte, da die Rufnummer des Endkunden zum Abfragezeitpunkt bereits abgeschaltet ist, wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) , wenn die Rufnummer noch nachträglich portierbar ist, vermerkt: „Nachträgliche Portierung möglich“ oder abgekürzt „NP ja“.
Der EKPauf kann dann zur Übernahme der Rufnummern mit dem GF VA-RRNP beim EKPabg anfragen. Dieser Anfrage ist eine Zustimmung zu erteilen, sofern die Abschaltung der Rufnummer nicht länger als 3 Monate (65AT) zurück liegt.
- Ist die Rufnummer abgeschaltet und nach Ansicht von EKPabg nicht nachträglich portierbar, wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) vermerkt:: „Nachträgliche Portierung nicht möglich“ oder abgekürzt „NP nein“.
Der EKPauf weiß damit, dass EKPabg die Rufnummer zwar noch dem Endkunden zuordnen kann, sich aber darauf beruft, dass der Endkunde kein Recht mehr an der Rufnummer habe.
Mögliche Gründe: Portierungsfrist überschritten; je nach EKP auch: Aufgabe der Rufnummer durch Rufnummerntausch oder Aufgabe der Rufnummer bei gleichzeitiger Fortführung des Vertrags ohne Neuzuteilung einer Rufnummer.
Wenn die Stelligkeit des angefragten Rufnummernblocks nicht korrekt ist, wird mit Code „RNG“ abgelehnt und zusätzlich mit dem Code „SON“ und Angabe des korrekten Rufnummernblocks. Beispiel: VA-Anfrage durch EKPauf 0228 4711 000 – 999 Bestand bei EKPabg 0228 4711 00 – 99. Ablehnung durch EKPabg mit „RNG“ und „SON“ und im Text: 00 – 99.
Mit RNG kann des Weiteren auch im Geschäftsfall VA-KUE-ORN abgelehnt werden, wenn die Rufnummer zum Zwecke der Anschlussidentifizierung angegeben wurde und EKPabg den Endkunden zwar kennt, aber der Anschluss weder über die Standortadresse, noch über die Rufnummer identifizierbar ist, oder der Anschluss zu dieser Rufnummer bereits portiert wurde.
ADF= Adresse falsch (F48 und ggf. F47)
Dieser Ablehnungsgrund ist auch zu verwenden, wenn in der VA-Anfrage keine anschlussidentifizierende Adresse beim EKPabg zu ermitteln ist. EKPabg gibt bei dieser Ablehnung keine andere Adresse an. Je falschem Adresselement ist ggf. ein Hinweis in F47 zu geben, aber nicht die korrekte Adresse.
AIF = Anschlussinhaber falsch (F53 und ggf. F47)
Ist nur der Vorname falsch, erfolgt AIF mit Zusatz „Vorname falsch“ (Der Ablehnungsgrund wird genutzt, wenn der oder die Vertragspartner für diesen Anschluss bei EKPabg von der Voranfrage abweicht/en.).
Hinweis zum Clearing nach mehrmaliger Ablehnung mit AIF: Die Vorabstimmung ist mindestens 2-mal mit dem Code AIF bzw. WAI vom
Version 1.0.0
28
abgebenden EKP abgelehnt worden. Der Endkunde wurde vom aufnehmenden EKP kontaktiert und hat die Schreibweise des Namens bestätigt. Wenn der Kunde im Bestandssystem des abgebenden Anbieters ein augenscheinlich anderer ist, weil z. B. anderer Vorname oder ganz anderer Nachname, ist die Nennung des korrekten Namens zu verweigern. Sollten nur leichte Abweichungen vorliegen, wie fehlende, oder zu viele Buchstaben, einzelne falsche Buchstaben, dann ist die korrekte Schreibweise am Telefon zu nennen.
WAI = Weitere Anschlussinhaber (F52)
Mit diesem Ablehnungsgrund kann abgelehnt werden, wenn, mehrere Personen Vertragsinhaber sind, und nicht alle in der Vorabstimmungs-Anfrage genannt wurden. Ob mit WAI abgelehnt wird, hängt vom Endkundenvertrag (z.B. AGB) ab.
KNI = Kunde nicht identifizierbar (F49)
Anzuwenden, wenn keine eindeutige Identifizierung eines Kunden anhand eines Merkmals (siehe Dokumente “Prüfbaum“ und “Prüflogik“) möglich ist.
VAE = Vorabstimmung eines anderen EKP liegt bereits vor (F50)
Dieser Ablehnungsgrund wird auch verwendet, wenn EKPauf an EKPabg bereits zu dem Kunden eine Vorabstimmungsanfrage mit einer anderen VA-ID übermittelt hat. Unerheblich ist hierbei, ob EKPabg der ersten Vorabstimmungsanfrage bereits zugestimmt, oder die Anfrage noch nicht beantwortet hat.
SON = Sonstiges (F54). (Immer mit Begründung in Feld “Grund“ (F47 )
Das bedeutet, dass die EKP den Vorabstimmungsprozess durch Einstellung einer neuen Vorabstimmungsanfrage ggf. erneut durchlaufen müssen. Begründungen in Feld “Grund“ (F47) können sein:
ANL = Auftrag nicht lesbar
FNPÜ = Frist für nachträgliche Portierung überschritten
Dieser Ablehnungsgrund wird nur bei GF VA RRNP angewendet. Die nachträgliche Portierung von Rufnummern ist nach deren Abschaltung nur innerhalb von 65AT möglich.
KUF = Kundenunterschrift fehlt / falsch
Dieser Ablehnungsgrund kann genutzt werden, um den
Anbieterwechselauftrag abzulehnen,
a) wenn im Unterschriftsfeld eine Unterschrift fehlt (Kundenunterschrift fehlt) b) wenn die Unterschrift so stark von der bekannten Unterschrift abweicht, dass
EKPabg davon ausgeht, dass eine andere Person unterzeichnet hat, als der / die Vertragspartner (Kundenunterschrift falsch).
Dieser Ablehnungsgrund ist nicht zulässig, bei Stornierungen und
Terminverschiebungen.
Version 1.0.0
29
Wenn nach Stornierungen vom Typ “Aufhebung“ eine neue
Vorabstimmungsanfrage erfolgt, muss diese die Unterschrift des Kunden
enthalten.
Unterschriftserfordernis
Der Anbieterwechselauftrag muss grundsätzlich vom Vertragspartner des EKPabg
unterzeichnet werden. Anbieterwechselaufträge, die mit fehlender Unterschrift
übermittelt werden, können von EKPabg wegen fehlender Unterschrift abgelehnt
werden.
Anstelle des Vertragspartners kann auch ein Vertretungsberechtigter unterzeichnen.
Die Vertretungsberechtigung (zum Beispiel Vollmacht oder Bestellung als Betreuer) ist
von EKPauf dem Anbieterwechselauftrag als Anhang beizufügen.
Ist der Vertragspartner verstorben, hat der Auftraggeber anstelle des Verstorbenen
den Auftrag zu unterzeichnen und seinen eigenen Namen mit Klarschrift im
Unterschriftsfeld anzugeben. Die Sterbeurkunde des Verstorbenen ist dem Auftrag
beizufügen.
Die Übermittlung des unterzeichneten Anbieterwechselauftrags ist nicht erforderlich ,
sofern EKPauf und EKPabg eine entsprechende Haftungsfreistellungserklärung
vereinbart haben.
Mehrere Vertragspartner/Anschlussinhaber
Hat der EKPabg mehrere Vertragspartner/Anschlussinhaber, ist der Auftrag
grundsätzlich von allen Vertragspartnern zu unterschreiben. Sind mehrere
Vertragspartner des EKPabg auf dem Auftrag genannt und hat jedoch mindestens einer
von ihnen nicht unterzeichnet, so kann EKPabg den Auftrag wegen KUF
(Kundenunterschrift fehlt) ablehnen. Eine Ablehnung ist nicht zulässig, sofern der
Unterzeichner für den Nichtunterzeichner handeln kann (siehe
Unterschriftserfordernis).
Firma / Geschäftskunde
Im Falle des Anbieterwechselauftrags einer Firma muss derjenige, der das Formular
unterzeichnet, berechtigt sein, die Firma zu vertreten.
Damit klar ist, wer den Antrag unterzeichnet hat, soll der Unterzeichner seinen Namen
in Druckschrift neben seine Unterschrift schreiben. Dies ist nicht nötig, wenn die
Unterschrift so leserlich ist, dass man den Namen bereits aus ihr leicht ablesen kann.
Die Vertretungsberechtigung wird im Zweifel dadurch glaubhaft gemacht, dass der
Unterzeichner im Unterschriftsfeld zusätzlich den Firmenstempel gebraucht. Falls kein
Firmenstempel vorhanden ist, kann ein Vertreter seine Berechtigung auch dadurch
glaubhaft machen, indem er zusätzlich zum Anbieterwechselauftrag eine
entsprechende Erklärung auf seinem Firmenbriefpapier abgibt. Sofern der EKPabg aus
anderen Gründen sich sicher sein kann, dass ein Vertretungsbrechtiger unterzeichnet
hat, ist die Ablehnung wegen KUF nicht statthaft.
Nachträgliche Portierung
Auf die Unterzeichnung des Auftrags kann im Falle einer Nachträglichen Portierung
verzichtet werden. Hierfür ist erforderlich, dass EKPauf die Portierung der Rufnummer
Version 1.0.0
30
im Geschäftsfall RRNP anfragt und im Unterschriftsfeld (oder gut sichtbar an anderer
Stelle), den Antrag mit „RX“ kennzeichnet. Das Kürzel „RX“ darf nur im Falle einer
Nachträglichen Portierung verwendet werden. Aus diesem Grund steht „RX“
gleichzeitig auch für Nachträgliche Portierung. (siehe Kapitel 2.3 und Kapitel 2.2.3)
2.4 Fristen Vorabstimmungsanfragen
Lfd Nr.
der Frist
Frist Richtung Kurzbeschreibung
der Frist
Ergänzung
Frist 1 20 / 7 AT EKPauf
an
EKPabg
Vorlauffrist für
Vorabstimmungsan
fragen
Der gewünschte Wechseltermin ist
mit einem Vorlauf von mindestens
20AT anzufragen.
Ablehnungen aufgrund von
Fristunterschreitungen sind ab einem
angefragten Wechseltermin < 7AT
zulässig.
Frist 2: 3AT EKPabg
an
EKPauf
Frist für die
Beantwortung der
Vorabstimmungsan
frage
Die Frist für die
Vorabstimmungsantwort beträgt 3
Arbeitstage (Mo. – Fr.). Innerhalb
dieser Frist muss Schritt 2 beendet
werden.
Empfehlung: keine Eskalation vor
Ablauf von 5 AT
Hinweis:
Für den Beauftragungsprozess der
technischen Realisierung sind die
Bereitstellungsfristen der jeweiligen
technischen Ressource zu beachten.
Frist 3: mindestens
15 / 4 AT vor
Wechselter
min
EKPauf
an
EKP abg
Vorlauffrist für
AKM-TR (Schritt 3)
Es wird empfohlen, die AKM-TR
(Schritt 3) mit einem Vorlauf von
mindestens 15AT vor dem
bestätigtem Wechseltermin zu
übermitteln.
Ablehnungen aufgrund von
Fristunterschreitungen sind jedoch
nur ab einer Übermittlung von < 4AT
vor dem bestätigtem Wechseltermin
zulässig.
Version 1.0.0
31
Lfd Nr.
der Frist
Frist Richtung Kurzbeschreibung
der Frist
Ergänzung
Frist 4 6 AT EKPabg
an
EKPauf
Ablehnungsfrist
wegen bereits
bestätigter
Eigenkündigung
Siehe hierzu auch Frist 1
Sollte der Endkunde den Anschluss
bereits selbst beim EKPabg gekündigt
haben (Eigenkündigung) und liegt
der Kündigungstermin innerhalb der
auf den Eingang der
Vorabstimmungsanfrage folgenden
6AT, kann EKPabg die Anfrage
ablehnen.
Frist 5 3 Monate
(65 AT)
EKPauf
an
EKPabg
Frist für
nachträgliche
Portierungen
Dieser Anfrage (VA-RRNP) ist dann
eine Zustimmung zu erteilen, sofern
die zu portierende Rufnummer
bereits abgeschaltet ist und diese
Abschaltung nicht länger als 3
Monate (65 AT) zurück liegt. (Link
zum BNetzA Dokument)
Frist 6 10 AT EKPabg
an
EKPauf
Frist zur
Anmahnung der
ausbleibenden
AKM-TR (Stufe
1 gemäß 2.5.3)
Es wird empfohlen, dass eine erste
Anmahnung 10 Arbeitstage (Mo –Fr)
vor dem Wechseltermin zu allen
offenen Aufträgen erfolgt.
Frist 7 4 AT EKPabg
an
EKPauf
Eskalationsfrist
zur Anmahnung
der
ausbleibenden
AKM-TR (Stufe
2 gemäß 2.5.3)
Erhält EKPabg spätestens 4
Arbeitstage vor dem bestätigten
Wechseltermin (kaufmännisch) keine
Mitteilung zur Übernahme der techn.
Ressource, kann EKPabg dies bei
EKPauf eskalieren
Frist 8 2AT EKPabg
an
EKPauf
Empfohlene
“Wartefrist“ für
den Start der
Eskalation
Der Start des Eskalationsprozesses
bei fehlenden Antworten auf
Meldungen im Rahmen der
Vorabstimmung ist sofort ab
Fristüberschreitung möglich. Es wird
aber empfohlen, diesen erst ab zwei
Tagen nach Fristüberschreitung zu
starten.
Version 1.0.0
32
Lfd Nr.
der Frist
Frist Richtung Kurzbeschreibung
der Frist
Ergänzung
Frist 9 3AT EKPauf
an
EKPabg
/
EKPabg
an
EKPauf
Antwortfrist auf
Eskalationen
der Stufe 1
Antwort nach spätestens drei
Arbeitstagen
Frist 10 7 AT EKPabg
an
EKPauf
Zustimmungsfris
t bei bereits
bestätigter
Eigenkündigung
Siehe hierzu auch Frist 1
Der Wechsel wird zum
Kundenwunschtermin, oder zum
nächst möglichen Schalttermin
durchgeführt, sofern die
Vorabstimmung innerhalb der
technisch erforderlichen Vorlauffrist
(Frist12) (sieben Arbeitstage vor dem
bereits bestätigten
Kündigungstermin) eingeht.
Der Kundenwunschtermin wird in der
Regel mit dem, dem Endkunden vom
EKPabg bereits bestätigtem
Kündigungstermin übereinstimmen.
Frist 11 30 KT EKPabg
an
EKPauf
Zustimmungsfris
t bei bereits
bestätigter
Eigenkündigung
Liegt der Kundenwunschtermin
jedoch mehr als 30 Kalendertage
nach dem bestätigten
Kündigungstermin, wird empfohlen,
dass der EKPabg den ursprünglichen
Kündigungstermin als Wechseltermin
bestätigt.
Im letzten Aufzählungspunkt in
Variante 3 von Punkt 2.6.4.
entspricht der nächstmögliche
Termin somit dem ursprünglich
bestätigten Kündigungstermin.
Version 1.0.0
33
Lfd Nr.
der Frist
Frist Richtung Kurzbeschreibung
der Frist
Ergänzung
Frist 12 3 AT EKPauf
an
EKPabg
/
EKPabg
an
EKPauf
Vorlauffrist für
Stornierungen
vom Typ
Aufhebung
Eine Stornierung Typ Aufhebung
kann nach Erhalt der positiven
Vorabstimmungsantwort vom EKPauf
mit einem Vorlauf von mind. 3 AT
zum abgestimmten Wechseltermin
übermittelt werden.
Frist 13 7AT EKPauf
an
EKPabg
Frist für Eingang
der neuen VA
nach STR AEN
Sofern die (neue)
Vorabstimmungsanfrage nicht bis
7 AT vor dem ursprünglich
abgestimmten Wechseltermin und
ggf. nach Eskalation eingeht, wird
das Ergebnis der ersten
Vorabstimmung gegenstandslos.
Frist 14 8 AT EKPauf
an
EKPabg
/
EKPabg
an
EKPauf
Vorlauffrist für
Stornierungen
vom Typ
Änderung
Eine Stornierung Typ „Änderung“
kann nach Versand der positiven
Vorabstimmungsantwort mit einem
Vorlauf von mind. 8 AT zum
abgestimmten Wechseltermin
angefragt werden.
Frist 15 3 AT EKPauf
an
EKPabg
Vorlauffrist für
Terminverschie
bungen
Eine Terminverschiebung kann nach
Versand der positiven
Vorabstimmungsantwort vom EKPauf
mit einem Vorlauf von mind. 3 AT
zum abgestimmten Wechseltermin
angefragt werden
Frist 16 1 AT Frist zur Antwort
auf Anfragen
(außer
Vorabstimmung)
Stornierungs- und/oder
Terminverschiebungsanfragen sind
mit einer Frist von 1 AT zu
beantworten.
Version 1.0.0
34
Lfd Nr.
der Frist
Frist Richtung Kurzbeschreibung
der Frist
Ergänzung
Frist 17 5AT EKPauf
an
EKPabg
/
EKPabg
an
EKPauf
Die Frist für die
Antwort auf
Stornierungen und
Terminverschiebun
gen
Erhält der anfragende EKP innerhalb
einer Frist von 5 Werktagen
(werktags von Montag bis Freitag)
nach erfolgreicher Absendung der
Storno- oder
Terminverschiebungsanfrage keine
Antwort, kann der anfragende EKP
dies beim anderen EKP eskalieren
2.5 Eskalationsprozesse
2.5.1 Eskalationsprozess offene Meldungen
Erhält EKPauf innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen (siehe Frist 2) nach erfolgreicher Absendung der Vorabstimmungsanfrage von EKPabg keine Vorabstimmungsantwort, kann EKPauf dies beim EKPabg eskalieren. Ziel der Eskalation ist der Erhalt der fehlenden Antwort.
Der Austausch der Daten im Rahmen der Eskalation wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor der beteiligten EKP vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:
die Vorabstimmungs-ID,
Nachname und Vorname des Endkunden
die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird.
2.5.2 . Eskalationsprozess Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource
Frist 6: Es wird empfohlen, dass eine erste Anmahnung 10 Arbeitstage (Mo –Fr) vor dem Wechseltermin zu allen offenen Aufträgen erfolgt. (1.Stufe gemäß Ziffer 2.5.3) Frist 7: Erhält EKPabg spätestens 4 Arbeitstage vor dem bestätigten Wechseltermin (kaufmännisch) keine Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource, kann EKPabg dies bei EKPauf eskalieren (2. Stufe gemäß 2.5.3).
Der Austausch der Daten im Rahmen der Eskalation/Mahnung wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor der beteiligten EKP vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:
Version 1.0.0
35
Vorabstimmungs -ID,
Nachname und Vorname des Endkunden und
die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird,
sowie den bestätigen kaufmännischen Wechseltermin.
2.5.3 Empfehlung zum Vorgehen bei Eskalationen/ Mahnung
Der Start des Eskalationsprozesses bei fehlenden Antworten auf Meldungen im Rahmen der Vorabstimmung ist sofort ab Fristüberschreitung möglich.
Frist 8: Es wird aber empfohlen, diesen erst ab zwei Arbeitstagen (AT) nach Fristüberschreitung zu starten.
Der Eskalationsprozess hat drei Stufen, die in besonders dringenden Fällen unterschritten werden können.
Frist 9: 1. Stufe: Excel-Liste, Antwort nach spätestens drei Arbeitstagen (AT).
2. Stufe: Mahnung per direktem Kontakt mit Eskalations-Team (muss durch die EKP benannt werden)
3. Stufe: Eskalation auf Management-Ebene
2.6 Verfahrensweise bei Vorabstimmungsanfrage nach Eingang einer wirksamen Endkundenkündigung bei EKPabg
Eine vorhandene Eigenkündigung des Endkunden darf einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel grundsätzlich nicht verhindern. EKPabg ist dafür verantwortlich, dass eine eingestellte Kündigung der Ressource, aufgrund einer Eigenkündigung des Kunden, nicht dem Anbieterwechsel im Wege steht.
Frist 10: Der Wechsel wird zum Kundenwunschtermin, oder zum nächst möglichen Schalttermin durchgeführt, sofern die Vorabstimmung innerhalb der technisch erforderlichen Vorlauffrist (sieben Arbeitstage vor dem bereits bestätigten Kündigungstermin) eingeht.
Der Kundenwunschtermin wird in der Regel mit dem, dem Endkunden vom EKPabg bereits bestätigtem Kündigungstermin übereinstimmen. Sollte der Kundenwunschtermin vor dem bestätigten Kündigungstermin liegen, weil der Endkunde mit der Wechselanfrage die Kündigung zu diesem früheren Termin wirksam ausgesprochen hat, wird der Wechsel zu diesem früheren Termin erfolgen. Wenn der Kundenwunschtermin zeitlich nach dem bestätigten Kündigungstermin liegt, wird erst zu diesem Termin bestätigt.
Frist 11: Liegt der Kundenwunschtermin jedoch mehr als 30 Kalendertage nach dem bestätigten Kündigungstermin, wird empfohlen, dass der EKPabg den ursprünglichen Kündigungstermin als Wechseltermin bestätigt.
Version 1.0.0
36
Im letzten Aufzählungspunkt in Variante 3 von Punkt 2.6.4. entspricht der nächstmögliche Termin somit dem ursprünglich bestätigten Kündigungstermin.
Sofern die Vorabstimmungsanfrage bei EKPabg nicht rechtzeitig (mindestens sieben Arbeitstage vor dem bestätigten Kündigungstermin) eintrifft, kann EKPabg diese
nach Punkt 2.3 ablehnen.
Hinweis: Die jüngste und eindeutige Willenserklärung des Endkunden ist bezüglich des Wechseltermins maßgeblich. Bei den nachfolgenden vier Szenarien gehen die EKP davon aus, dass die vom EKPauf an EKPabg übermittelte Vorabstimmungsanfrage die jüngste Willenserklärung des Endkunden und eindeutig ist. EKPabg bestätigt daher, soweit möglich, den Wechsel zum Termin gemäß der Vorabstimmungsanfrage des EKPauf.
Version 1.0.0
37
2.6.1 Graphische Darstellung der Fallvarianten:
2.6.2 Variante 1
Eigenkündigung
des Endkunden
t
Wechsel zum (*)
bestätigten Kdg-Termin
Wechsel unter-brechungsfrei möglich
1
Wechsel vor(*)
bestätigten Kdg-Termin
2 Wechsel bestätigenzum Termin der möglichen Kdg(sofern zulässig)
Wechsel unter-brechungsfrei möglich
Wechsel nach (*)
bestätigten Kdg-Termin
3Wechsel unter-
brechungsfrei möglich
Kündigung ist bestätigt zum
Wechsel zum(*)
bestätigten Kdg-Termin,
der ist aber schaltfreier Tag
4
Weiterversorgen biszum Wechseltermin
Wechsel unter-brechungsfrei möglich
(*) = Terminwunsch des EKPauf
X
X
Danach treten folgende mögliche Szenarien auf:
X
Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.
Weiterversorgen biszum Wechseltermin
Eigenkündigung
des Endkunden
t
Wechsel zum (*)
bestätigten Kdg-Termin
Wechsel unter-brechungsfrei m öglich
1
Kündigung ist bestätigt zum
(*) = Terminwunsch des EKPauf
Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:
Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.
Mind. 7 AT
Der Endkunde bestellt einen Wechsel zu einem anderen EKP zum Termin der bestätigten Kündigung.
Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Wechseltermin beim EKPabg eingegangen sein.
Der Wechsel wird zum Termin der Eigenkündigung des Endkunden durchgeführt.
Version 1.0.0
38
2.6.3 Variante 2
2.6.4 Variante 3
Eigenkündigung
des Endkunden
t
Kündigung ist bestätigt zum
Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:
Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.
Der Endkunde wünscht einen Wechsel zu einem anderen EKP zum nächst möglichen Termin. (Dieser kann vor dem ursprünglich gewünschten Kündigungstermin liegen.)
Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Wechseltermin beim EKPabg eingegangen sein.
Der Wechsel wird unterbrechungsfrei zum gewünschten Termin gemäßVorabstimmungsanfrage ausgeführt, frühestens aber zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Wechsel vor (*)
bestätigten Kdg-Termin
2Wechsel unter-
brechungsfrei m öglichXMind. 7 AT
Wechsel bestätigenzum Termin der möglichen Kdg(sofern zulässig)
(*) = Terminwunsch des EKPauf
Eigenkündigung
des Endkunden
t
Kündigung ist bestätigt zum
Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:
Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.
Der Endkunde beauftragt einen Wechsel zu einem anderen EKP nach dem bereits bestätigten Kündigungstermin. (Z. B. Kdg zum 30.11. , Wechsel zum 01.12.)
Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage (AT) vor dem bestätigten Kündigungstermin beim EKPabg eingegangen sein. (Sonst ist nur eine nachträgliche Rufnummernportierung möglich.)
Der Wechsel wird zum gewünschten Termin gemäß Vorabstimmungsanfrage ausgeführt, sofern dieser maximal 1 Monat nach dem ursprünglichen Kündigungstermin liegt. Andernfalls erfolgt der Wechsel zum nächstmöglichen Termin.
Wechsel nach (*)
bestätigten Kdg-Termin
3Wechsel unter-
brechungsfrei m öglich
Weiterversorgen bis WechselterminX
Mind. 7 AT Max 1 Monat
(*) = Terminwunsch des EKPauf
Version 1.0.0
39
2.6.5 Variante 4
Detaillierung Szenario 4:
Eigenkündigung
des Endkunden
t
Kündigung ist bestätigt zum
Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:
Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.
Der Endkunde bestellt einen Wechsel zu einem anderen EKP zum Termin der bestätigten Kündigung, welches ein schaltfreier Tag , z. B. Feiertag(keine Wechsel möglich) ist.
Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage (AT) vor dem bestätigten Kündigungstermin beim EKPabg eingegangen sein. (Sonst ist nur eine nachträgliche Rufnummernportierung möglich.)
Der Wechsel wird zum nächsten Arbeitstag durchgeführt.
Wechsel zum (*)
bestätigten Kdg-Termin,
der ist aber schaltfreier Tag
4Wechsel unter-
brechungsfrei möglichXMind. 7 AT
(*) = Terminwunsch des EKPauf
Weiterversorgen bis Wechseltermin
Version 1.0.0
40
3 Phase nach Vorabstimmungsergebnis bis Wechselanfrage
Hiermit ist die Phase ab Erhalt der positiven und verbindlichen Vorabstimmungsantwort bis zur Übermittlung der Wechselanfrage / Bestellung in Bezug auf die technische Ressource über die jeweilige Auftragsplattform gemeint.
3.1 Allgemeines
In dieser Phase können die EKP das Vorabstimmungsergebnis nur wie nachfolgend beschrieben aufheben oder ändern. Der jeweilige Empfänger einer Aufhebungs- oder Änderungsmeldung muss diese bestätigen oder ablehnen.
3.2 Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses
Eine Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses bedeutet, dass die Vorabstimmung storniert und nicht neu eingestellt wird. Die Vorabstimmungsanfrage und ggf. vorliegende Vorabstimmungsantwort wird gegenstandslos. Erfolgt zum gleichen Kunden später eine neue Vorabstimmungsanfrage, so ist diese wie eine vollständig neu eingereichte Vorabstimmungsanfrage zu bearbeiten.
Version 1.0.0
41
3.2.1 Aufhebungsmöglichkeiten EKPauf
Eine Stornierung Typ Aufhebung kann nach Erhalt der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPauf mit einem Vorlauf von (siehe Frist 12) mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin übermittelt werden.
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
anfrage
Aufhebung EKPauf an
EKPabg
Storno-ID
(F23)
Muss EKPauf stellt sicher, dass
die ID eindeutig ist und
für jeden Auftrag eine
neue eindeutige ID
generiert wird. Format:
Country Code (3 stellig),
Carrier Code (bis zu 6
stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S =
Storno, T=
Terminverschiebung), ID:
(9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Name, Vorname
Endkunde,
Firmenname
(F5-F6)
Muss Ggf. weitere
Vertragsinhaber erfassen
Standort (PLZ, Ort,
Str., Hausnr., ggf.
Hausnr.-Zusatz)
(Standort (TAE) der
zu übernehmenden
Ressource)
(F7-F10)
Muss Postkonforme Adressen
Korrekte Adresse ist
Voraussetzung für
Auskunft über die
technische Ressource.
Version 1.0.0
42
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Rufnummer(n) inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Kann Um alle
MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) an und
kreuzt das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) an. Eine
Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt
mit der
Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) nicht angekreuzt ist
und eine oder mehrere
MSN /Rufnummer(n)
angegeben sind, werden
alle nicht genannten
Rufnummern
automatisch gekündigt.
Eine Rückmeldung der
gekündigten MSN
/Rufnummern erfolgt
nicht.
Ein Rufnummernblock
muss immer vollständig
angegeben werden. Hier
greift die Option „alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
nicht.
(Siehe Ergänzung an
gleicher Stelle in Kapitel
2.2.1)
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss .
Version 1.0.0
43
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
antwort
EKPabg
an
EKPauf
Storno-ID aus
Storno-Anfrage
(F23)
Muss
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Storno ok ja/nein
(F37/F38)
Muss
Begründung
(Freitext)
(F47)
Kann Wenn EKPabg die
Stornierung nicht
akzeptiert, dann ist die
Begründung ein
Pflichtfeld.
3.2.2 Aufhebungsmöglichkeiten EKPabg
Frist 12: Eine Stornierung Typ Aufhebung kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPabg mit einem Vorlauf von mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden.
EKPabg kann nur bei nachweisbarem Vorliegen einer oder mehrerer der folgenden Informationen eine Stornierungsanfrage senden.
Außerordentliche Kündigung des Endkundenvertrages durch EKPabg oder
Endkunden aus wichtigem Grund. EKPabg ist verpflichtet, die außerordentliche
Kündigung des Endkunden sofort zu prozessieren sofern sich aus § 46 TKG
keine Weiterversorgungspflicht ergibt.
Tod des Endkunden sofern sich aus § 46 TKG keine Weiterversorgungspflicht in Bezug auf den Rechtsnachfolger ergibt.
Kündigung oder Widerruf des mit EKPauf abgeschlossenen Vertrages Voraussetzung: Vorhandensein eines entsprechenden Nachweises (Kündigungsbestätigung oder Widerrufsbestätigung des EKPauf).
Version 1.0.0
44
GF RRNP aus Bestand bei diesem Anschluss nicht möglich. Dieser Grund ist auszuwählen, wenn erst bei der Bearbeitung festgestellt wird, dass die Portierung doch nicht möglich ist. EKPabg gibt den Stornierungsgrund in der Meldung an. EKPabg gibt den Stornierungsgrund in Feld “Grund“ (F47) an.
Die vorliegenden Nachweise übermittelt EKPabg an EKPauf unverzüglich bei Ablehnung des Stornos.
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
anfrage
Aufhebung EKPabg
an
EKPauf
Storno-ID
(F23)
Muss EKPabg stellt sicher, dass
die ID eindeutig ist und
für jeden Auftrag eine
neue eindeutige ID
generiert wird. Format:
Country Code (3 stellig),
Carrier Code (bis zu 6
stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S =
Storno, T=
Terminverschiebung), ID:
(9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Name, Vorname
Endkunde,
Firmenname
(F5-F6)
Muss Ggf. weitere
Vertragsinhaber erfassen
Standort (PLZ, Ort,
Str., Hausnr., ggf.
Hausnr.-Zusatz)
(Standort (TAE) der
zu übernehmenden
Ressource)
(F7-F10)
Muss Postkonforme Adressen
Korrekte Adresse ist
Voraussetzung für
Auskunft über die
technische Ressource.
Version 1.0.0
45
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Rufnummer(n) inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Kann Um alle
MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) an und
kreuzt Feld “alle Nr. der
Anschlüsse portieren“
(F11) an. Eine
Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt
mit der
Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) nicht angekreuzt ist
und eine oder mehrere
MSN /Rufnummer(n)
angegeben sind, werden
alle nicht genannten
Rufnummern
automatisch gekündigt.
Eine Rückmeldung der
gekündigten MSN
/Rufnummern erfolgt
nicht.
Ein Rufnummernblock
muss immer vollständig
angegeben werden. Hier
greift die Option „alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
nicht.
Vorabstimmungs-
ID der
ursprünglichen
Anfrage des EKPauf
(F22)
Muss
Stornogrund
(F47)
Muss Gründe: rechtliche
Beendigungspflicht, Tod
des Endkunden,
Kündigung oder Widerruf
Version 1.0.0
46
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
antwort
Aufhebung EKPauf
an
EKPabg
Storno –ID aus
Storno-Anfrage
(F23)
Muss
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Storno ok ja/nein
(F37-F38)
Muss
Begründung
(Freitext)
(F47)
Kann Wenn EKPauf die
Stornierung nicht
akzeptiert, dann ist die
Begründung ein
Pflichtfeld.
3.3 Änderung am Ergebnis der Vorabstimmung (außer reine Terminverschiebung)
Eine Änderung bedeutet, dass die Vorabstimmung von den EKPs storniert und vom EKPauf neu bei EKPabg eingestellt wird.
Frist 13: Sofern die (neue) Vorabstimmungsanfrage nicht bis 7 AT (siehe Frist 1) vor dem ursprünglich abgestimmten Wechseltermin und ggf. nach Eskalation eingeht, wird das Ergebnis der ersten Vorabstimmung gegenstandslos.
Hinweis:
Für die Terminverschiebung durch EKPauf ist der Geschäftsfall „Terminverschiebung“ vorgesehen. Eine TV über den GF Änderungsstorno bedingt längere Fristen und sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden – z. B. Terminvorziehungswünsche durch EKPabg.
Das bedeutet, dass die EKP den Vorabstimmungsprozess durch Einstellung einer neuen Vorabstimmungsanfrage erneut durchlaufen müssen.
Die im Wege der ersten Vorabstimmung vom EKPabg bestätigte Kündigung des Endkundenvertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt und somit wirksam (keine automatische Vertragsverlängerung). Die neue Vorabstimmungsanfrage des EKPauf kann einen geänderten Wechseltermin enthalten, so dass es ggf. zu einer Weiterversorgung gem. TKG § 46 kommt.
Version 1.0.0
47
Eine Stornierung Typ „Änderung“ kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort mit einem Vorlauf von mind. 8 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden. (siehe Frist 14)
3.3.1 Änderungsmöglichkeiten EKPauf
EKPauf kann das Ergebnis der Vorabstimmung immer unter Beachtung der Fristen (siehe Kapitel 2.4) ändern. Ergebnis der Vorabstimmung bedeutet, dass eine positive Vorabstimmungsantwort vorliegen muss.
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut Kann
Muss
Bemerkung
Stornoan-
frage
Änderung EKPauf
an
EKPabg
Storno-ID
(F23)
Muss EKPauf stellt sicher, dass
die ID eindeutig ist und
für jeden Auftrag eine
neue eindeutige ID
generiert wird. Format:
Country Code (3 stellig),
Carrier Code (bis zu 6
stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S =
Storno, T=
Terminverschiebung), ID:
(9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Version 1.0.0
48
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut Kann
Muss
Bemerkung
Rufnummer(n) inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Kann Um alle
MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) an und
kreuzt das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) an. Eine
Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt
mit der
Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) nicht angekreuzt ist
und eine oder mehrere
MSN /Rufnummer(n)
angegeben sind, werden
alle nicht genannten
Rufnummern
automatisch gekündigt.
Eine Rückmeldung der
gekündigten MSN
/Rufnummern erfolgt
nicht.
Ein Rufnummernblock
muss immer vollständig
angegeben werden. Hier
greift die Option „alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
nicht.
(Siehe Ergänzung an
gleicher Stelle in Kapitel
2.2.1)
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Name, Vorname
Endkunde
Firmenname/
Anschlussinhaber
(F5-F6)
Kann Daten aus ursprünglicher
Anfrage.
Version 1.0.0
49
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut Kann
Muss
Bemerkung
Standort (PLZ, Ort,
Str., Hausnr., ggf.
Hausnr.-Zusatz)
(F7-F10)
Kann Daten aus ursprünglicher
Anfrage.
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
antwort
EKPauf
an
EKPabg
Storno-ID aus
Storno-Anfrage
(F23)
Muss
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Storno ok ja/nein
(F37-F38)
Muss
Begründung
(Freitext)
(F47)
Kann Wenn EKPabg die
Stornierung nicht
akzeptiert, dann ist die
Begründung ein
Pflichtfeld.
3.3.2 Änderungsmöglichkeiten EKPabg
EKPabg kann das Ergebnis der Vorabstimmung (Ergebnis der Vorabstimmung
bedeutet, dass eine positive Vorabstimmungsantwort erteilt wurde, somit kann ein
Änderungs-Storno erst nach erfolgter RUEM-VA angestoßen werden) in folgenden
Fällen ändern (ohne Vertragsverlängerung des Endkundenvertrages), die eine
Auswirkung auf die erfolgreiche Abwicklung des Wechsels zur Folge haben könnten:
Terminvorziehungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung (Hinweis: EKPabg kann nicht den GF Terminverschiebung nutzen.) EKPauf prüft nach Erhalt der Änderungsanfrage, ob und ggf. zu wann eine Terminvorziehung
Version 1.0.0
50
möglich ist. Im Rahmen der erneuten Vorabstimmung gibt er den ihm frühestmöglichen Termin an. EKPabg wird bis zu diesem Termin den Endkunden weiterversorgen sofern dies gemäß § 46 TKG erforderlich ist. Die Stornoanfrage muss immer beantwortet werden. Sie darf nur abgelehnt werden wenn:
Frist 14: der ursprünglich vereinbarte Wechseltermin in weniger als 8 AT liegt (Feld “Grund“ (F47): Vorlauffrist gem. Spezifikation unterschritten) ist.
der gewünschte frühere Wechseltermin nicht möglich ist, weil schon der aktuelle Wechseltermin so kurzfristig liegt, dass ein früherer Termin aufgrund der notwendigen Vorlauffrist bei EKPauf nicht mehr möglich ist. (Feld “Grund“ (F47): Vorlauffrist zu kurz)
Umzug des Endkunden
Wechsel oder Änderung der technischen Ressource / der technischen Ressourcen-ID z.B. Änderung der WITA Vertragsnummer durch eine Leistungsänderung
Änderung der Rufnummer(n)
Änderung der Portierungskennung des PKIabg
Namensänderung des Endkunden durch z. B. Heirat
Version 1.0.0
51
Die Meldungen:
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
anfrage
Änderung EKPauf
an
EKPabg
Storno-ID
(F23)
Muss EKPabg stellt sicher, dass
die ID eindeutig ist und für
jeden Auftrag eine neue
eindeutige ID generiert
wird. Format: Country
Code (3 stellig), Carrier
Code (bis zu 6 stellig),
Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S =
Storno, T=
Terminverschiebung), ID:
(9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Vorabstimmungs-
ID der
ursprünglichen
Anfrage des EKPauf
(F22)
Muss
Name, Vorname
Endkunde
Firmenname/
(F5-F6)
Kann Daten aus ursprünglicher
Anfrage. Ggf. neue
Angaben sind im
Stornogrund zu erfassen.
Standort (PLZ, Ort,
Str., Hausnr., ggf.
Hausnr.-Zusatz)
(F7-F10)
Kann Daten aus ursprünglicher
Anfrage. Ggf. neue
Angaben sind im
Stornogrund zu erfassen.
Rufnummer(n) inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Kann Um alle
MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) an und
kreuzt das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) an. Eine
Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt
mit der
Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) nicht angekreuzt ist
Version 1.0.0
52
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
und eine oder mehrere
MSN /Rufnummer(n)
angegeben sind, werden
alle nicht genannten
Rufnummern automatisch
gekündigt. Eine
Rückmeldung der
gekündigten MSN
/Rufnummern erfolgt nicht.
Ein Rufnummernblock
muss immer vollständig
angegeben werden. Hier
greift die Option „alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
nicht.
(Siehe Ergänzung an
gleicher Stelle in Kapitel
2.2.1)
Stornogrund
(F47)
Muss Gründe: Umzug des
Endkunden, Änderung der
technischen Ressource,
Änderung der Ruf-Nr.
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Storno-
antwort
Änderung EKPauf
an
EKPabg
Storno –ID aus
Storno-Anfrage
(F23)
Muss
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Storno ok ja/nein
(F37-F38)
Muss
Version 1.0.0
53
Geschäfts-
fall
Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Begründung
(Freitext)
(F47)
Kann Wenn EKPauf die
Stornierung nicht
akzeptiert, dann ist die
Begründung ein
Pflichtfeld.
3.4 Terminverschiebung
Nur der EKPauf kann den gewünschten Wechseltermin mit dem Geschäftsfall „Terminverschiebung“ ändern.
Eine Terminverschiebung ist nur in die Zukunft möglich.
Hinweis:
Sollte es notwendig sein, dass ein Endkunde früher wechseln kann, dann ist der Geschäftsfall „Stornierung Typ Änderung“ mit der Begründung in dem Feld “Grund“ (F47) = “Kunde kann früher wechseln“ zu verwenden.
Frist 15: Eine Terminverschiebung kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPauf mit einem Vorlauf von mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden.
Eine erneute Terminverschiebung darf erst angefragt werden, wenn keine offene Terminverschiebungs-Anfrage mehr vorliegt. Wenn der neue Termin für den EKPabg nicht möglich sein sollte, dann muss die Terminverschiebung abgelehnt werden und der ursprüngliche Termin wird zurückgeliefert. Die Zustimmung mit einem anderen Termin ist unzulässig. Damit bleibt der ursprünglich abgestimmte Wechseltermin gültig. In der Folge ist ggf. eine erneute Terminverschiebung anzufragen.
Version 1.0.0
54
Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Terminver-
schiebungs-
anfrage
Änderung EKPauf
an
EKPabg
Änderungs-ID
(F23)
Muss EKPauf stellt sicher, dass
die ID eindeutig ist und
für jeden Auftrag eine
neue eindeutige ID
generiert wird. Format:
Country Code (3 stellig),
Carrier Code (bis zu 6
stellig), Geschäftsfall (V =
Vorabstimmung, S =
Storno, T=
Terminverschiebung), ID:
(9 stellig). Beispiel:
DEU.DTAG.V000000013
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Name, Vorname
Endkunde
Firmenname/
Anschlussinhaber
(F5-F6)
Kann
Standort (PLZ, Ort,
Str., Hausnr., ggf.
Hausnr.-Zusatz)
(F7-F10)
Kann Daten aus ursprünglicher
Anfrage. Ggf. neue
Angaben sind im
Stornogrund zu erfassen.
Version 1.0.0
55
Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Rufnummer(n) inkl.
Rufnummernblock
bei
Anlagenanschluss
(F12-F17)
Kann Um alle
MSN/Rufnummern zu
portieren gibt EKPauf eine
oder mehrere MSN
/Rufnummer(n) an und
kreuzt das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) an. Eine
Rückmeldung der
weiteren zu portierenden
MSN/Rufnummern erfolgt
mit der
Vorabstimmungsantwort.
Wenn das Feld “alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
(F11) nicht angekreuzt ist
und eine oder mehrere
MSN /Rufnummer(n)
angegeben sind, werden
alle nicht genannten
Rufnummern
automatisch gekündigt.
Eine Rückmeldung der
gekündigten MSN
/Rufnummern erfolgt
nicht.
Ein Rufnummernblock
muss immer vollständig
angegeben werden. Hier
greift die Option „alle Nr.
der Anschlüsse portieren“
nicht.
(Siehe Ergänzung an
gleicher Stelle in Kapitel
2.2.1)
Neuer
Wunschtermin
(F25)
Muss Wenn der EKPauf einen
neuen Termin an den
EKPabg übermitteln
möchte, weil sich z.B. die
Technische
Bereitstellung verschiebt.
Version 1.0.0
56
Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann
Muss
Bemerkung
Termin-
verschie-
bungs-
antwort
Änderung EKPauf
an
EKPabg
Änderungs-ID aus
Anfrage
(F23)
Muss
Vorabstimmungs-
ID aus erster
Anfrage
(F22)
Muss
Neuer Termin
(F26)
Muss Ursprünglicher Termin,
wenn TV nicht möglich
ist.
Qualifizierte
Rückmeldung
(F54+F47)
Muss Verschiebung nicht
möglich (TVnm)
(Achtung: TV „nicht
möglich“ muss absolute
Ausnahme sein, wegen
Verstoß gegen TKG §
46) Verschiebung ok
(TVok)
3.4.1 Eskalationsprozess offene Anfrage aus Stornierungs- und Terminverschiebungsanfragen
Frist 16: Stornierungs- und/oder Terminverschiebungsanfragen sind mit einer Frist von 1 AT zu beantworten.
Frist 17: Erhält der anfragende EKP innerhalb einer Frist von 5 Werktagen (werktags von Montag bis Freitag) nach erfolgreicher Absendung der Storno- oder Terminverschiebungsanfrage keine Antwort, kann der anfragende EKP dies beim anderen EKP eskalieren. Ziel der Eskalation ist der Erhalt der fehlenden Antwort.
Der Austausch der Daten wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:
Vorabstimmungs-ID,
Nachname und Vorname des Endkunden
und die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird.
Im Übrigen wird auch hier das Verfahren gem. Ziffer 2.5 empfohlen.
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4 Weitere Regelungen
4.1 Portierungszeitfenster
Um Kreisrouting zu verhindern ist festgelegt, dass im ersten Teil der TNBauf seine Maßnahmen durchführt (TNBauf ändert in seinem Netz die Routinginformationen auf den neuen Anschluss) und im zweiten Teil der TNBabg (TNBabg aktualisiert seinerseits die Routinginformationen in seinem Netz. Er muss eine auf 2 Monate befristete Rufumsteuerung auf TNBauf einrichten, wenn TNBabg ungleich TNBurspünglich ist).
In dem Portierungsfenster 1 werden ausschließlich Portierungen ohne Leitungsübernahme durchgeführt. In dem Portierungsfenster 2 werden Portierungen mit und ohne Leitungsübernahme durchgeführt.
4.2 Rufumsteuerung
Um Kreisrouting zu verhindern ist festgelegt, dass im ersten Teil der TNBauf seine Maßnahmen durchführt (TNBauf ändert in seinem Netz die Routinginformationen auf den neuen Anschluss) und im zweiten Teil der TNBabg (TNBabg aktualisiert seinerseits die Routinginformationen in seinem Netz. Er muss eine auf 2 Monate befristete Rufumsteuerung (RUZ) auf TNBauf einrichten, wenn TNBabg ungleich TNBurspünglich ist).
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5 Anlagen
5.1 Anbieterwechselauftrag
Die Formatvorlage für den Anbieterwechselauftrag ist Teil dieser Spezifikation, wird aber als eigenständiges Dokument “Anbieterwechselauftrag“ geführt.
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5.2 Beispiele von Anbieterwechselaufträge
5.2.1 WBCI-GF1 (VA-KUE-MRN)
1. Schritt VA-KUE-MRN Anfrage
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2. Schritt VA-KUE-MRN Ablehnung
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2. Schritt VA-KUE-MRN Zustimmung
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3. Schritt VA-KUE-MRN AKM-TR mit
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3. Schritt VA-KUE-MRN AKM-TR ohne
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4. Schritt VA-KUE-MRN ABBM-TR
Version 1.0.0
67
5.2.2 WBCI-GF2 (VA-KUE-ORN)
1. Schritt VA-KUE-ORN Anfrage
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68
2. Schritt VA-KUE-ORN Ablehnung
Version 1.0.0
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2. Schritt VA-KUE-ORN Zustimmung
Version 1.0.0
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3. Schritt VA-KUE-ORN AKM-TR mit
Version 1.0.0
71
3. Schritt VA-KUE-ORN AKM-TR ohne
Version 1.0.0
72
4. Schritt VA-KUE-ORN ABBM-TR
Version 1.0.0
73
5.2.3 WBCI-GF3 (VA-RRNP)
1. Schritt VA-RRNP Anfrage
Version 1.0.0
74
2. Schritt VA-RRNP Ablehnung
Version 1.0.0
75
2. Schritt VA-RRNP Zustimmung
Version 1.0.0
76
5.2.4 WBCI-GF STR-AUF
1. Schritt STR-AUF Anfrage
Version 1.0.0
77
2. Schritt STR-AUF Zustimmung
Version 1.0.0
78
5.2.5 WBCI-GF STR-AEN
1. Schritt STR-AEN Anfrage
Version 1.0.0
79
2. Schritt STR-AEN Zustimmung
Version 1.0.0
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5.2.6 WBCI-GF TVS-VA
1. Schritt TVS-VA Anfrage
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2. Schritt TVS-VA Zustimmung
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3. Schritt TVS-VA Ablehnung