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Version 1.0.0 1 Spezifikation Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung nicht über WBCI) Version: 1.0.0 Status: Abgestimmt im AKNN; gültig ab 09.09.2016 Editoren: UAK TNB/VNB Wechsel Stand: 07.09.2016

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Spezifikation

Abläufe im Zuge eines

Anbieterwechsels

(Vorabstimmung nicht über WBCI)

Version: 1.0.0

Status: Abgestimmt im AKNN; gültig ab 09.09.2016

Editoren:

UAK TNB/VNB Wechsel

Stand: 07.09.2016

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Inhaltsverzeichnis

1 Über dieses Dokument .................................................................................................. 4

1.1 Zweck und Zielgruppe des Dokumentes .................................................................... 4

1.2 Geltungsbereich ......................................................................................................... 4

1.3 Anbieterwechselauftrag und Formvorgaben .............................................................. 5

1.4 Ziel ............................................................................................................................. 5

1.5 Änderungshistorie ...................................................................................................... 6

1.6 Versionsänderungen .................................................................................................. 6

2 Vorabstimmung.............................................................................................................. 7

2.1 Prozessbeschreibung ................................................................................................ 7

2.1.1 Schritt 1: Vorabstimmungsanfrage ................................................................... 8

2.1.2 Schritt 2: Vorabstimmungsantwort ................................................................... 9

2.1.3 Schritt 3: Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource (AKM-TR) ........... 10

2.2 Geschäftsfälle gemäß Vorabstimmungsschritte....................................................... 11

2.2.1 Geschäftsfall 1 ............................................................................................... 11

2.2.2 Geschäftsfall 2 ............................................................................................... 17

2.2.3 Geschäftsfall 3 ............................................................................................... 21

2.3 Rückmeldungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort EKPabg ................... 24

2.3.1 Zustimmungen ............................................................................................... 24

2.3.2 Ablehnungen .................................................................................................. 25

2.4 Fristen Vorabstimmungsanfragen ............................................................................ 30

2.5 Eskalationsprozesse ................................................................................................ 34

2.5.1 Eskalationsprozess offene Meldungen .......................................................... 34

2.5.2 . Eskalationsprozess Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource ......... 34

2.5.3 Empfehlung zum Vorgehen bei Eskalationen/ Mahnung ............................... 35

2.6 Verfahrensweise bei Vorabstimmungsanfrage nach Eingang einer wirksamen Endkundenkündigung bei EKPabg ...................................................................................... 35

2.6.1 Graphische Darstellung der Fallvarianten: ..................................................... 37

2.6.2 Variante 1 ...................................................................................................... 37

2.6.3 Variante 2 ...................................................................................................... 38

2.6.4 Variante 3 ...................................................................................................... 38

2.6.5 Variante 4 ...................................................................................................... 39

3 Phase nach Vorabstimmungsergebnis bis Wechselanfrage ........................................ 40

3.1 Allgemeines ............................................................................................................. 40

3.2 Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses ......................................................... 40

3.2.1 Aufhebungsmöglichkeiten EKPauf .................................................................. 41

3.2.2 Aufhebungsmöglichkeiten EKPabg .................................................................. 43

3.3 Änderung am Ergebnis der Vorabstimmung (außer reine Terminverschiebung) ..... 46

3.3.1 Änderungsmöglichkeiten EKPauf .................................................................... 47

3.3.2 Änderungsmöglichkeiten EKPabg .................................................................... 49

3.4 Terminverschiebung ................................................................................................ 53

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3.4.1 Eskalationsprozess offene Anfrage aus Stornierungs- und Terminverschiebungsanfragen .................................................................................... 56

4 Weitere Regelungen .................................................................................................... 57

4.1 Portierungszeitfenster .............................................................................................. 57

4.2 Rufumsteuerung ...................................................................................................... 57

5 Anlagen ....................................................................................................................... 58

5.1 Anbieterwechselauftrag ........................................................................................... 58

5.2 Beispiele von Anbieterwechselaufträge ................................................................... 61

5.2.1 WBCI-GF1 (VA-KUE-MRN) ........................................................................... 61

5.2.2 WBCI-GF2 (VA-KUE-ORN) ........................................................................... 67

5.2.3 WBCI-GF3 (VA-RRNP) .................................................................................. 73

5.2.4 WBCI-GF STR-AUF ....................................................................................... 76

5.2.5 WBCI-GF STR-AEN ....................................................................................... 78

5.2.6 WBCI-GF TVS-VA ......................................................................................... 80

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1 Über dieses Dokument

1.1 Zweck und Zielgruppe des Dokumentes

Diese Spezifikation beschreibt die Abläufe zur Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels ohne Nutzung der WBCI Schnittstelle.

Der Vorabstimmungsprozess ist der Teil des Anbieterwechsels, welcher der Beauftragung des technischen Wechsels vorgelagert ist.

Die hier spezifizierte Vorabstimmung gilt für alle Marktteilnehmer, die an einem Anbieterwechsel beteiligt sind und ist produktunabhängig. Sie gilt daher z.B. auch für die Vorabstimmung im Rahmen von Next Generation Access (NGA).

Dieses Dokument ist eine vollständige Beschreibung der fachlichen Abläufe.

1.2 Geltungsbereich

Der Vorabstimmungsprozess ist immer dann anzuwenden, wenn der Endkunde zum Zwecke des Anbieterwechsels im Sinne des § 46 Abs. 1 TKG den aufnehmenden Endkundenvertragspartner (EKPauf) beauftragt,

- die Endkundenkündigung des beim abgebenden Endkundenvertragspartner (EKPabg) noch bestehenden Anschlusses und/oder

- den Rufnummernportierungsauftrag an EKPabg

zu übermitteln.

Die Endkundenerklärung muss in schriftlicher Form beim EKPauf vorliegen.

Damit der Endkunde möglichst unterbrechungsfrei wechseln kann, stimmen sich EKPauf und EKPabg über den Zeitpunkt der An- und Abschaltung ab und tauschen hierzu die erforderlichen Informationen aus.

Die Vorabstimmung findet bei folgenden Wechselgeschäftsfällen Anwendung:

Kündigung mit Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource, sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource

Kündigung ohne Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource, sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource

Reine Rufnummernportierung

Die Vorabstimmung beginnt mit der Anfrage des EKPauf an EKPabg auf Basis des Endkundenwunsches und endet mit der verbindlichen Bestätigung (kaufmännischer Wechseltermin) oder einer begründeten Ablehnung der Vorabstimmungsanfrage.

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1.3 Anbieterwechselauftrag und Formvorgaben

Der in diesem Dokument beschriebene Vorabstimmungsprozess basiert auf dem Anbieterwechselauftrag.

Die Vorlage für den Anbieterwechselauftrag ist im Internet abrufbar unter

www.aknn.de, Menüpunkt „Öffentliche Dokumente“, Untermenüpunkt „UAK

TNB/VNB-Wechsel“.

Für die Kommunikation zwischen den EKP ist das Formular unverändert zu

übernehmen. Diese Konformität gewährleistet die möglichst standardisierte und

effiziente Bearbeitung der Anbieterwechselaufträge für alle EKP.

Blattformat: DIN A4 hochkant (HxB 29,7 cm x 21,0 cm).

Aufteilung des Formulars in 2 Hälften: der obere Teil enthält die Erklärung des Endkunden,

der untere Teil dient der Kommunikation zwischen den EKP.

Die Positionen der Felder und die Feldnamen dürfen nicht verändert werden.

Die Abstände zwischen den Feldern sind bei zuhalten.

Besonderheiten für den Gebrauch im Faxverfahren:

Das Formular muss mindestens fünfmal faxbar sein. Aus diesem Grund empfiehlt

sich

eine serifenlose Schrift, zum Beispiel Arial

eine möglichst große Schrift, am besten Arial 12 Punkt, mindestens jedoch 10 Punkt

kein Fettdruck für Informationen, die in die Felder eingetragen werden

1.4 Ziel

Anhand der in der Vorabstimmung auswählbaren Geschäftsfälle übermittelt EKPauf im Auftrag des Endkunden (d. h. als Bevollmächtigter des Endkunden oder als Bote der Endkundenerklärung) den entsprechenden Endkundenwunsch (Kündigung und / oder Rufnummernportierung) an EKPabg und erhält diesbezüglich von EKPabg eine qualifizierte (begründete) Antwort.

Die qualifizierte Antwort des EKPabg muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit EKPauf den Wechselauftrag des Endkunden (ggf. mit technischer Übernahme der von EKPabg zur Versorgung des Endkunden genutzten Ressource) bei sich in die technische Realisierung geben kann.

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1.5 Änderungshistorie

Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen

0.0.1 Marcus Wielpütz (für den UAK TNB / VNB)

0.0.2 Guido Oleff Birgitt Dreczko

UAK TNB/VNB-Wechsel

Ergänzung der Fristen

Überarbeitung 3/2-Schritt-Verfahren

0.0.3 UAK TNB/VNB-Wechsel Präzisierungen zum 2/3 Schrittverfahren

0.0.4 UAK TNB/VNB-Wechsel Ablehnungsgründe, Formvorgaben

0.0.5 bis 0.0.12

Editorenteam Überarbeitung mit anschließender Diskussion im UAK TNB/VNB-Wechsel

0.0.13 UAK TNB/VNB-Wechsel

0.0.14 Editorenteam Bereinigte Version

0.0.15 UAK TNB/VNB-Wechsel Aufnahme Portierungszeitfenster und Rufumsteuerung

0.0.16 UAK TNB/VNB-Wechsel

0.1.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation im UAK TNB/VNB-Wechsel über E-Mail-Verteiler verabschiedet

0.1.1 UAK TNB/VNB-Wechsel Herausnahme des Ablehnungsgrunds NWE

0.2.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation im UAK TNB/VNB-Wechsel über E-Mail-Verteiler verabschiedet

1.0.0 UAK TNB/VNB-Wechsel Spezifikation verabschiedet im 161. AKNN

1.6 Versionsänderungen

Änderungen zwischen freigegebenen Versionen sind durch farbliche Markierung des geänderten Textes bzw. der geänderten Abbildung ersichtlich. Die Markierungen beziehen sich jeweils auf die vorhergehende Version.

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2 Vorabstimmung

2.1 Prozessbeschreibung

Der in diesem Dokument beschriebene Vorabstimmungsprozess basiert auf dem Anbieterwechselauftrag.

Die Endkundenerklärung (Willenserklärung / Anbieterwechselauftrag) muss dem

EKPabg in schriftlicher Form vorliegen. Der EKPauf hat die Willenserklärung an EKPabg

für den Endkunden zu übermitteln, es sei denn beide haben miteinander eine

Haftungsfreistellung vereinbart. Die Übermittlung des Auftrages erfolgt

standardmäßig per Telefax. Die Übermittlung des Auftrags als Kopie per Telefax gilt

als ausreichend. Die Telefax-Eingangstore für die jeweiligen EKP sind im EKP-Portal

auf www.ekp-portal.de zu hinterlegen und aktuell zu halten.

EKPauf und EKPabg können bilateral im Vorfeld auch ein anderes

Übertragungsmedium, zum Beispiel per E-Mail, vereinbaren.

Übermittelt EKPauf den Auftrag an ein falsches Eingangstor oder nicht per Telefax,

sondern über ein nicht vereinbartes Übertragungsmedium, kann EKPabg die

Annahme des Auftrags mit entsprechender Begründung ablehnen, sofern das

korrekte Telefax-Eingangstor auf www.ekp-portal.de hinterlegt ist.

.

Die folgende Abbildung verdeutlicht den Bereich dieses Dokuments am Beispiel eines TAL Anbieterwechsels (mit Übernahme der Ressource).

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Eine Vorabstimmung erfolgt grundsätzlich in 3 Schritten, mit Ausnahme des

Geschäftsfall 3, der in 2 Schritten erfolgt. Es kann bilateral vereinbart werden, dass

die Prozessierung grundsätzlich in 2 Schritten erfolgt, s. Beschreibung Schritt 1 und

Schritt 3.

Eine Vorabstimmung gliedert sich in die folgenden 3 Schritte:

2.1.1 Schritt 1: Vorabstimmungsanfrage

EKPauf beginnt die Vorabstimmung mit der Übermittlung der Endkundenerklärung

(Willenserklärung / Anbieterwechselauftrag) an den EKPabg.

Frist 1: Der gewünschte Wechseltermin ist mit einem Vorlauf von mindestens 20AT

anzufragen. Ablehnungen aufgrund von Fristunterschreitungen sind ab einem

angefragten Wechseltermin < 7AT zulässig.

Jede Anfrage hat eine eindeutige, einmalige Vorabstimmungs-ID. Die VA-ID wird

nach folgender Regel gebildet:

EKPabg EKPauf

Telekom

(WITA)

1.) Vorabstimmungsanfrage

2.) Vorabstimmungsantwort

3.) Mitteilung zur

Übernahme der

technischen Ressource

Anbieterwechsel-Auftrag

AKM-PV

TNBabg TNBauf

RUEM-PV

Auftragsbestätigung (ABM)

Kündigungsbestätigung

(ABM-PV)

ERLM / ENTM

ERLM-PV / ENTM-PV

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Country Code (3 stellig), Carrier Code (bis zu 6 stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S = Storno, T= Terminverschiebung), ID: (9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Hierzu wird eine kostenlose ITU-Kennung (iCC) benötigt. Diese Kennung wird bei der

Bundesnetzagentur, Referat 118 Nummernverwaltung, Postfach 8001, 55003 Mainz

beantragt. Diese leitet die Anträge an die ITU weiter. Der Vordruck ist hinterlegt

unter: http://www.itu.int/oth/T0206000006/en.

Damit eine vollständige Auftragserfassung möglich ist, müssen die Informationen zur

Übernahme der technischen Ressource sowie PKIauf im 1. Schritt übermittelt werden.

Sofern das 2-Schritt-Verfahren vereinbart ist, sind diese Informationen bindend. Eine

Änderung ist nur über ein Änderungsstorno (STR AEN) möglich.

Sofern in 3 Schritten prozessiert wird, ist zu beachten und zu berücksichtigen, dass

die Informationen zur Ressourcenübernahme und PKIauf im 3. Schritt ggf. geändert

werden .

Hinweis: Eine Stornierung vom Typ Aufhebung / Änderung oder eine

Terminverschiebung haben jeweils eine eigene ID (Bsp: DEU.DTAG.S120912123)

und nehmen Bezug zur ursprünglichen VA-ID (Bsp: DEU.DTAG.V120912123).

Sollte nach einer Stornierung eine neue Vorabstimmungsanfrage gesendet werden,

so ist eine neue Vorabstimmungs-ID zu generieren. Gleiches gilt nach einer

Ablehnung (ABBM). Auch hier ist bei einer neuen Anfrage eine neue VA-ID zu

vergeben.

2.1.2 Schritt 2: Vorabstimmungsantwort

EKPabg übermittelt die Vorabstimmungsantwort (Zustimmung oder Ablehnung) und

erteilt hierbei Auskunft über die von ihm zur Versorgung des Endkunden eingesetzte

technische Ressource (sofern es sich nicht um eine reine Rufnummernportierung

handelt).

Die technische Ressource wird in Feld “Ist-Technologie“ (F43) mit einer Codierung

angegeben, welche der “Technologiebezeichnerliste“ zu entnehmen ist

(http://wbci.de/entwickeln-und-vereinbaren.html).

Frist 2: Die Antwortfrist beträgt 3 Arbeitstage (Mo. – Fr.). Innerhalb dieser Frist muss

Schritt 2 beendet werden.

Mit Schritt 2 liegt eine Zustimmung oder eine Ablehnung bzgl. der

Vorabstimmungsanfrage vor. Soweit EKPabg zustimmt, teilt er den kaufmännischen

Wechseltermin (i. d. R. das Ende der Vertragslaufzeit) EKPauf mit. Dieser bestätigte

Termin darf grundsätzlich nicht vor dem von EKPauf angefragten Termin liegen.

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Ausnahme: Eine Eigenkündigung des Endkunden liegt vor (siehe Kapitel 2.6).

Sofern EKPabg der Vorabstimmungsanfrage zustimmt, informiert er unverzüglich

seinen Teilnehmernetzbetreiber (TNBabg oder NGAabg) / Portierungskennungsinhaber

(PKIabg) über den bestätigten Wechseltermin und veranlasst, dass dieser die

mögliche Übernahme der technischen Ressource und die Portierung der

Rufnummer(n) durch den EKPauf vormerkt. Sollte EKPabg schon eine Kündigung der

technischen Ressource (z. B. auf Grund einer Eigenkündigung des Endkunden) bei

seinem TNBabg /NGAabg vorgenommen haben, muss EKPabg diese stornieren, und

veranlassen, dass auch sein TNBabg eine etwaige, beim ANE erfolgte Kündigung der

technischen Ressource storniert, damit diese Kündigung den Anbieterwechsel nach

den Vorschriften des TKG § 46 nicht behindern kann.

Hinweis: Aus Transparenzgründen wird Schritt 3 an dieser Stelle beschrieben,

obwohl dieser zeitlich zwischen der Phase „Vorabstimmung“ und „Beauftragung der

technischen Ressource“ liegt.

2.1.3 Schritt 3: Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource (AKM-TR)

In Schritt 3 teilt EKPauf dem EKPabg über den Anbieterwechselauftrag mit, ob er die

Übernahme der technischen Ressource beauftragen will und ob die Prozessierung

unter Anwendung des „Sicheren Hafens“ gemäß „Spezifikation zur Sicherstellung

des TKG § 46 Anbieterwechsel Festnetz“ initiiert werden soll. Auf Basis dieser

Mitteilungen leiten EKPabg und TNBabg / NGAabg die notwendigen Schritte zur

Abschaltung der technischen Ressource ein (z.B. Einstellung einer Kündigung beim

Anschlussnetzeigentümer (ANE) z.B. Telekom Wholesale, sofern EKPauf keine

Übernahme der Ressource wünscht).

Die Übermittlung der AKM-TR muss immer vor der Beauftragung der technischen

Ressource erfolgen. Hierfür muss ein neuer Anbieterwechselauftrag verwendet

werden, das im Feld “WBCI-GF“ (F21) mit “AKM-TR“ gekennzeichnet wird. Auf dieser

Ausführung des Anbieterwechselauftrags ist keine Kundenunterschrift erforderlich.

Die Zuordnung der AKM-TR zur Vorabstimmung erfolgt über die VA-ID.

Schritt 3 enthält:

die Rufnummern, welche portiert werden, inkl. des jeweiligen PKIauf

die Aussage, ob die Übernahme der technischen Ressource erfolgt

ggf. die Änderung bezüglich der Anwendung des “sicheren Hafens“

Schritt 3 entfällt, wenn:

bilateral das 2 Schritt-Verfahren vereinbart wurde. Dabei werden die Informationen zur Übernahme der technischen Ressource sowie PKIauf bereits im 1. Schritt übermittelt.

der Geschäftsfall 3 (RRNP) angefragt wird.

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Frist 3: Es wird empfohlen, die AKM-TR (Schritt 3) mit einem Vorlauf von mindestens

15AT vor dem bestätigtem Wechseltermin zu übermitteln. Ablehnungen aufgrund von

Fristunterschreitungen sind jedoch nur ab einer Übermittlung von

< 4AT vor dem bestätigtem Wechseltermin zulässig.

Sollte EKPabg eine AKM-TR erhalten, in der die Ressourcenübernahme angekündigt

wird, diese aber nicht möglich ist, muss der EKPabg dies ablehnen (analog der

ABBM-TR bei WBCI). Dabei ist das Feld “SON“ (F54) anzukreuzen und das Feld

“Grund“ (F47) mit einer Erklärung zu befüllen (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle

onnte nicht gefunden werden.).Hinweise zur Steigerung der Prozesssicherheit:

Die Bestellung in Bezug auf die technische Ressource (gemäß Teil 2, z.B. die

Verbundleistung in der WITA) sollte mit einem Versatz von 24 Stunden zu

Schritt 3 erfolgen.

2.2 Geschäftsfälle gemäß Vorabstimmungsschritte

2.2.1 Geschäftsfall 1

Kündigung mit Rufnummernportierung und Auskunft über die technische Ressource sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource:

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

1. Vorab-

stim-

mungs-

anfrage

Kündigung mit

Rufnummern-

portierung und

Auskunft über

die techn.

Ressource

EKPauf

an

EKPabg

Vorabstimmungs-

ID

(F22)

Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID

eindeutig ist und für jeden

Auftrag eine neue eindeutige ID

generiert wird.. Format:

Country Code (3 stellig), Carrier

Code (bis zu 6 stellig),

Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S = Storno, T=

Terminverschiebung), ID: (9

stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Name, Vorname

Endkunde,

Firmenname

(F5-F6)

Muss Ggf. weitere Vertragsinhaber

erfassen

Standort (PLZ,

Ort, Str., Hausnr.,

ggf. Hausnr.-

Zusatz)

Muss Postkonforme Adressen

Korrekte Adresse ist

Voraussetzung für Auskunft

über die technische Ressource.

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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

(Standort (TAE)

der zu

übernehmenden

Ressource)

(F7-F10)

Rufnummer(n)

inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Muss

Um alle MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine oder

mehrere MSN /Rufnummer(n)

an und kreuzt das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“ (F11)

an. Eine Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt mit

der Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr. der

Anschlüsse portieren“ (F11)

nicht angekreuzt ist und eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) angegeben

sind, werden alle nicht

genannten Rufnummern

automatisch gekündigt. Eine

Rückmeldung der gekündigten

MSN /Rufnummern erfolgt

nicht.

Ein Rufnummernblock muss

immer vollständig angegeben

werden. Hier greift die Option

„alle Nr. der Anschlüsse

portieren“ nicht.

Der EKPabg ist verantwortlich

für die korrekte Stelligkeit des

Rufnummernblocks, weil nur

dieser die zugeteilte

Rufnummernlänge kennt. Die

Rufnummer darf nur in der

Stelligkeit portiert werden, in

der diese dem Endkunden

zugeteilt wurde. Eine länger

stellige Nutzung der

Rufnummer durch den Kunden

ist unabhängig davon möglich.

Bei Rufnummern des

Altbestands überwacht die

BNetzA die Einhaltung der

Stelligkeit auf Basis der

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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Halbjahresmeldungen (vgl.

dazu Vfg 25/2006, S. 181).

Portierungs-

kennung des

PKIauf

(F24)

Muss

Kundenwunsch-

termin

(F25)

Muss

Portierungs-

zeitfenster

(F27-F30)

Muss Zeitfenster 1: 6:00 - 8:00

Uhr nur für Portierungen

ohne Leitungsübernahme

Zeitfenster 2: 6:00 – 12:00

Uhr für Portierungen mit

oder ohne

Leitungsübernahme

Zeitfenster 3

Sonderzeitfenster (Müssen

bilateral vereinbart werden.)

Ressourcen-

übernahme

(F34/F35)

Muss ja/nein

1

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/NummernplanOrtsnetzrufnummern.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

2. Vorab-

stim-

mungs-

antwort

Kündigung mit

Rufnummern-

portierung und

Auskunft über

die techn.

Ressource

EKPabg

an

EKPauf

Vorabstimmungs-

ID

(F22)

Muss Ist identisch mit der ID aus

Schritt 1.

Qualifizierte

Rückmeldung

(F39-F41 bei

Zustimmung)

(F47-F54 bei

Ablehnung)

Muss Positiv: ZWA, NAT (nicht vor

Wunschtermin)

(siehe Kapitel 2.3.1)

Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,

AIF, SON

(siehe Kapitel 2.3.2)

Bestätigung

Kundenwunsch-

termin oder

späterer Termin

(F42)

Muss Datumswert

Alle zu

portierenden

Rufnummern

(F55-F56)

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F58-F61)

Muss

Portierungs-

kennung PKIabg

(F57)

Bei

Anlagenanschluss

(F62)

Muss Für jede Rufnummer

(Ist) Technologie

(F43)

Muss Bei Zustimmung.

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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

WITA

Vertragsnummer

1-n (DTAG)

(F44 + F46)

Muss

(bedin

gt)

Bei Zustimmung anzugeben,

wenn technische Ressource

Vorleistungsprodukt der

Telekom ist ,welches

übernommen werden kann, und

die Abstimmung über die

Übernahme der Ressource

über WITA realisiert wird (nur

bei korrekter Adressangabe).

Line ID (1-n)

(F45 + F46)

Muss

(bedin

gt)

Bei Zustimmung anzugeben,

wenn Vorleistungsprodukt

NGA gem. Spezifikation SPRI

ist.

Solange es sich hierbei um

einen Bitstrom Layer2 handelt,

geht der NGAabg aus der Line

ID hervor (nur bei korrekter

Adressangabe).

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Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

3. Mit-

teilung

zur tech-

nischen

Ressour-

ce

Anzeige des

Übernahme-

wunsches im

Geschäftsfall 1

EKPauf

an

EKPabg

Vorabstimmungs-

ID

(F22)

Muss Ist identisch mit ID aus

Schritt 1.

Leitungsübernah

me

(F34/F35)

Muss ja/nein

(Mögliche Änderung zu

Angaben von Schritt 1

beachten!)

WITA Vertrags-

Nummer (1-n)

(F46)

Kann Angabe der zu

übernehmenden WITA

Vertragsnummer (n). Wenn

Leitungsübernahme „ja“

angegeben ist, aber keine

WITA-Vertragsnummer, dann

bedeutet dass, dass alle zum

Anschluss gehörenden

Leitungen übernommen

werden.

Wenn WITA-

Vertragsnummern angegeben

sind, dann werden nur die

angegeben Leitungen

übernommen.

Line-ID (1-n)

(F46)

Kann Angabe der zu

übernehmenden Line-ID

Wenn Leitungsübernahme

„ja“ angegeben ist, aber keine

Line-ID, dann bedeutet dass,

dass alle zum Anschluss

gehörenden Leitungen

übernommen werden.

Wenn Line-ID angegeben

sind, dann werden nur die

angegeben Leitungen

übernommen.

Sicherer Hafen

(F36)

Muss Die Auswahl gilt immer für

alle Leitungen eines

Anschlusses. Sicherer Hafen

nur für einen Teil der zu

kündigenden Leitungen ist

nicht möglich.

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17

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Portierungs-

kennung des

PKIauf

(F24)

Muss Der PKIauf ist der Inhaber der

Portierungskennung des

Zielnetzes.

(Mögliche Änderung zu

Angaben von Schritt 1

beachten!)

Wechseltermin

(F25)

Kann

2.2.2 Geschäftsfall 2

Kündigung ohne Rufnummernportierung und Auskunft über die technische

Ressource sowie Mitteilung zur Übernahme der technischen Ressource:

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut Kann/

Muss

Bemerkung

1. Vorab-

stim-

mungs-

anfrage

Kündigung ohne

Rufnummern-

portierung und

Auskunft über

die techn.

Ressource

EKPauf

an

EKPabg

Vorabstimmungs-

ID

(F22)

Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID

eindeutig ist und für jeden

Auftrag eine neue eindeutige ID

generiert wird.. . Format:

Country Code (3 stellig), Carrier

Code (bis zu 6 stellig),

Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S = Storno, T=

Terminverschiebung), ID: (9

stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Name, Vorname

Endkunde

Firmenname/

Anschluss-

inhaber

(F5-F6)

Muss Ggf. weitere Vertragsinhaber

erfassen

Standort (PLZ,

Ort, Str., Hausnr.,

ggf. Hausnr.-

Muss Postkonforme Adressen

Korrekte Adresse ist

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18

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut Kann/

Muss

Bemerkung

Zusatz)

(Standort (TAE)

der zu

übernehmenden

Ressource)

(F7-F10)

Voraussetzung für Auskunft

über die technische Ressource.

Rufnummer

(F12-F17)

Kann Die Rufnummernangabe

erleichtert die eindeutige

Identifizierung des Endkunden

Kundenwunsch-

termin

(F25)

Muss

Schritt Geschäftsfall Richtun

g

Attribut Kann

Muss

Bemerkung

2.

Vorabsti

m-

mungs-

antwort

Kündigung ohne

Rufnummern-

portierung und

Auskunft über

die techn.

Ressource

EKPabg

an

EKPauf

Vorabstimmungs-

ID aus Anfrage

(F22)

Muss Ist identisch mit der ID aus

Schritt 1.

Qualifizierte Rück-

meldung

(F39-F41 bei

Zustimmung)

(F47-F54 bei

Ablehnung)

Muss Beispiele:

Positiv: ZWA, NAT (nicht vor

Wunschtermin), ADA

Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,

AIF, SON

Bestätigung

Kundenwunsch-

termin oder

späterer Termin

(F42)

Muss

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19

IST-Technologie

(F43)

Muss Bei Zustimmung.

WITA-

Vertragsnummer

1-n (DTAG)

(F44 + F46)

Muss

(beding

t)

Bei Zustimmung anzugeben,

wenn technische Ressource

Vorleistungsprodukt der

Telekom ist ,welches

übernommen werden kann, und

die Abstimmung über die

Übernahme der Ressource

über die WITA realisiert (nur bei

korrekter Adressangabe).

Line ID (1-n)

(F45 + F46)

Muss

(beding

t)

Bei Zustimmung anzugeben,

wenn Vorleistungsprodukt

NGA gem. Spezifikation SPRI

Solange es sich hierbei um

einen Bitstrom Layer 2 handelt,

geht der NGAabg aus der Line

ID hervor (nur bei korrekter

Adressangabe).

Schritt Geschäftsfall Richtun

g

Attribut Kann/

Muss

Bemerkung

3. Mit-

teilung

zur tech-

nischen

Res-

source

Anzeige des

Übernahme-

wunsches im

Geschäftsfall 2

EKPauf

an

EKPabg

Vorabstimmungs-

ID

(F22)

Muss Ist identisch mit ID aus Schritt

1.

Leitungs-

übernahme

(F34/F35)

Muss ja/nein

(Mögliche Änderung zu

Angaben von Schritt 1

beachten!)

WITA

Vertragsnummer

(1-n)

(F46)

Kann Angabe der zu übernehmenden

WITA Vertragsnummer (n).

Wenn Leitungsübernahme „ja“

angegeben ist, aber keine

WITA-Vertragsnummer, dann

bedeutet dass, dass alle zum

Anschluss gehörenden

Leitungen übernommen

werden. Wenn WITA-Vertrags-

nummern angegeben sind,

dann werden nur die ange-

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20

geben Leitungen übernommen.

Line-ID (1-n)

(F46)

Kann Angabe der zu übernehmenden

Line-ID. Wenn

Leitungsübernahme „ja“

angegeben ist, aber keine Line-

Id, dann bedeutet dass, dass

alle zum Anschluss

gehörenden Leitungen

übernommen werden.

Wenn Line-ID angegeben sind,

dann werden nur die

angegeben Leitungen

übernommen.

Sicherer Hafen

(F36)

Muss Die Auswahl gilt immer für alle

Leitungen eines Anschlusses.

Sicherer Hafen nur für einen

Teil der zu kündigenden

Leitungen ist nicht zulässig.

Wechseltermin

(F25)

Kann

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21

2.2.3 Geschäftsfall 3

Reine Rufnummernportierung

Unter diesem Geschäftsfall ist sowohl die vollständige oder die teilweise

Rufnummernportierung, als auch die nachträgliche Rufnummernportierung zu

verstehen.

Der Geschäftsfall ist anzuwenden:

1. bei einer bereits abgeschalteter Leitung des Endkunden als

„nachträgliche Rufnummernportierung“.

2. wenn einzelne oder alle Rufnummern eines Anschlusses portiert werden

sollen als „reine Rufnummernportierung“. Der Anschluss wird dabei

nicht gekündigt und bleibt bestehen.

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /

Feld

Kann/

Muss

Bemerkung

1.

Vorabstim-

mungs-

anfrage

Reine

Rufnummern-

portierung

(Schritt 3 entfällt)

EKPauf

an

EKPabg

Vorabstim-

mungs-ID

(F22)

Muss EKPauf stellt sicher, dass die ID

eindeutig ist und für jeden Auftrag

eine neue eindeutige ID generiert

wird.. Format: Country Code (3

stellig), Carrier Code (bis zu 6

stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S = Storno, T=

Terminverschiebung), ID: (9

stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Name,

Vorname

Endkunde

Firmen-

name/

Anschluss-

inhaber

(F5-F6)

Muss Ggf. Weitere Vertragsinhaber

erfassen

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22

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /

Feld

Kann/

Muss

Bemerkung

1.

Vorabstim-

mungs-

anfrage

Reine

Rufnummern-

portierung

(Schritt 3 entfällt)

Rufnummer

(n) inkl. Ruf-

nummern-

Block bei

Anlagen-

anschlüs-

sen

(F12-F17)

Muss Um alle MSN/Rufnummern zu

portieren, gibt EKPauf eine oder

mehrere MSN/Rufnummer(n) an

und kreuzt das Feld “alle Nr. der

Anschlüsse portieren“ (F11) an.

Eine Rückmeldung der weiteren

zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt mit der

Vorabstimmungsantwort. Wenn

das Feld “alle Nr. der Anschlüsse

portieren“ (F11) nicht angekreuzt

ist und eine oder mehrere

MSN/Rufnummer(n) angegeben

sind n werden nur die

Rufnummern portiert, die in der

Anfrage enthalten sind. Alle

anderen bleiben bestehen.

Im Falle der nachträglichen

Portierung werden nur die

Rufnummern portiert, die in der

Anfrage enthalten sind.

Ein Rufnummernblock muss

immer vollständig angegeben

werden. Hier greift die Option

„alle Nr. der Anschlüsse

portieren“ nicht.

(Siehe Ergänzung an gleicher

Stelle in Kapitel 2.2.1)

Portierungs-

kennung

des PKIauf

(F24)

Muss Der PKIauf ist der Inhaber der

Portierungskennung des

Zielnetzes.

Termin-

wunsch

(F25)

Muss

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23

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut /

Feld

Kann/

Muss

Bemerkung

Portierungs-

zeitfenster

(F27-F30)

Muss Zeitfenster 1: 6:00 - 8:00 Uhr nur

für Portierungen ohne

Leitungsübernahme

Zeitfenster 2: 6:00 – 12:00 Uhr

für Portierungen mit oder ohne

Leitungsübernahme

Zeitfenster 3

Sonderzeitfenster (Diese müssen

bilateral vereinbart werden.)

Schritt Geschäftsfall Richtung Attribut / Feld Kann/

Muss

Bemerkung

2.

Vorabstim-

mungs-

antwort

Reine

Rufnummern-

portierung

(Schritt 3 entfällt)

EKPabg an

EKPauf

Vorabstim-

mungs-ID aus

Anfrage

(F22)

Muss Ist identisch mit der ID aus

Schritt 1.

Qualifizierte

Rückmeldung

(F39-F41 bei

Zustimmung)

(F47-F54 bei

Ablehnung)

Muss Positiv: ZWA, NAT (nicht vor

Wunschtermin)

(siehe Kapitel 2.3.1)

Negativ: ADF, VAE, RNG, WAI,

AIF, SON

(siehe Kapitel 2.3.2)

Bestätigung

Kunden-

wunschtermin

oder späterer

Termin

(F42)

Muss Datumswert

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24

Alle zu

portierenden

Rufnummern

(F55-F56)

Rufnummern-

block bei

Anlagen-

anschluss

(F58-F61)

Muss

Portierungs-

kennung PKIabg

(F57)

Bei Anlagen

Anschluss

(F62)

Muss Für jede Rufnummer

2.3 Rückmeldungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort EKPabg

EKPabg meldet eine Zustimmung oder eine Ablehnung zurück.

Bei den Überprüfungen für eine qualifizierte Vorabstimmungsantwort von EKPabg sind die im Dokument “Prüfbaum“ und dem Dokument “Prüflogik“ Prüfungen entsprechend anzuwenden (http://www.ak-schnittstellen-prozesse.de/aganbieterwechsel.html).

2.3.1 Zustimmungen

Mit der Zustimmung meldet EKPabg immer einen verbindlichen Wechseltermin. Sofern EKPabg der Vorabstimmungsanfrage zum angefragten Termin zustimmt, lautet die Rückmeldung ZWA.

ZWA = Zugestimmt wie angefragt

Sofern EKPabg den angefragten Termin nicht bestätigen kann, stimmt er der Vorabstimmungsanfrage mit folgender Rückmeldung zu:

nAt = neuer späterer Ausführungstermin.

Dies gilt auch, wenn zum Wunschtermin gemäß Vorabstimmungsanfrage das Ende der Vertragslaufzeit mit dem Endkunden noch nicht erreicht ist. In diesem Fall gibt EKPabg den Wechseltermin (i. d. R. das Ende der Vertragslaufzeit) als nAt in der Bestätigung an.

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25

Fällt das Ende der Vertragslaufzeit auf einen schaltfreien Tag, bestätigt EKPabg den nächstmöglichen früheren oder späteren Termin.

Die Zustimmung mit nAt beinhaltet ausschließlich die Aussage des EKPabg, dass der Wechsel, sowie ggf. die Rufnummernportierung zum neuen Ausführungstermin möglich ist und EKPabg dem Wechsel somit zu diesem Termin zustimmt.

Rückmeldung der Rufnummern:

Um alle MSN/Rufnummern zu portieren, gibt EKPauf eine oder mehrere MSN/Rufnummer(n) an und ergänzt dies mit der Information Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11). Eine Rückmeldung der weiteren zu portierenden MSN/Rufnummern erfolgt mit der Vorabstimmungsantwort.

Bei Angabe von einer oder mehreren MSN/Rufnummer(n) ohne die Information Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11) werden nur die Rufnummern portiert, die in der Anfrage enthalten waren.

Alle anderen Rufnummern verbleiben beim EKPabg und können ggf. im Rahmen der nachträglichen Rufnummernportierung (Geschäftsfall 3) übernommen werden.

Ein Rufnummernblock (Rufnummernbereich) muss immer vollständig angegeben werden. Hier greift die Option „alle Nr. der Anschlüsse portieren“ nicht.

Sofern die Prüfung der Vorabstimmungsanfrage durch EKPabg ausreicht, um den Endkunden und den zugehörigen Anschluss zu identifizieren und diese Prüfung zu einer Bestätigung der Endkundenkündigung mit oder ohne Rufnummernportierung führt, jedoch die Adressdaten der technischen Ressource von den in den Datensystemen des EKPabg geführten Angaben abweicht, bestätigt EKPabg die Vorabstimmungsanfrage mit dem Hinweis:

ADA = Adresse abweichend

Ein falscher Hausnummernzusatz löst kein ADA aus.

Es wird zu jedem falschen Adresselement im Feld “Grund“ (F47) die korrekte Angabe eingetragen, wenn die angefragten Adressdaten nicht mit den bei EKPabg hinterlegten Adressdaten übereinstimmen, eine Identifizierung des Endkundenvertrages beim EKPabg aber eindeutig möglich ist. Es erfolgt auch hier eine Mitteilung über die techn. Ressource für die abweichende Adressbezeichnung.

Der EKPauf ist verantwortlich, die mit ADA zurückgemeldeten Abweichungen mit dem Endkunden zu klären und zu prüfen, ob es sich geographisch um denselben Standort handelt. Erst danach kann mit Schritt 3 (AKM-TR) die Übernahme der Ressource angezeigt werden.

Handelt es sich bei der technischen Ressource um ein nicht ortsgebundenes Mobilfunkprodukt, kann eine Zustimmung auch bei abweichender Anschrift des Endkunden ohne Zusatz von ADA erteilt werden, wenn die vom EKPauf übermittelten Daten für eine Identifizierung des Endkunden ausreichen.

2.3.2 Ablehnungen

In der qualifizierten Ablehnung gibt EKPabg alle, festgestellten Gründe mit folgenden Codes an:

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26

RNG = Rufnummer nicht geschaltet.

Mit RNG wird eine VA-Anfrage mit Portierungswunsch der Rufnummer (GF VA-KUE-MRN und VA-RRNP) abgelehnt, wenn EKPabg den Endkunden zwar namentlich identifizieren kann, aber die angefragte Rufnummer zum Abfragezeitpunkt bei EKPabg nicht geschaltet ist und nicht für den Kunden verfügbar ist.

Für den Fall, dass EKPauf das Kreuz im Feld “alle Nr. der Anschlüsse portieren“ (F11) gesetzt hat, wird mit RNG nur dann abgelehnt, wenn keine der angegebenen Rufnummern richtig ist.

Sofern EKPauf mind. eine richtige Rufnummer in der Vorabstimmungsanfrage angegeben hat, nennt EKPabg in der Ablehnung alle bei EKPabg bereitgestellten Rufnummern des Kunden. (F56 + F57)

Nennt EKPabg keine richtige Rufnummer, erfolgt nur die Ablehnung ohne Angabe der Rufnummern.

EKPabg prüft im GF VA-KUE-MRN, die in der Vorabstimmungsanfrage angegebenen Rufnummern gegen die Rufnummern, die EKPabg am Tag der Abfrage zum Vertrag des Endkunden führt und zu diesem Termin noch beim EKPabg geschaltet sind.

Frist 4: Sollte der Endkunde den Anschluss bereits selbst beim EKPabg gekündigt haben (Eigenkündigung) und liegt der Kündigungstermin innerhalb der auf den Eingang der Vorabstimmungsanfrage folgenden 6AT, kann EKPabg die Anfrage mit dem zusätzlichen Ablehnungsgrund “SON“ (F46) + Begründung (zum Beispiel „Frist unterschritten“) ablehnen Feld “Grund“ (F47).

Die VA-Anfrage ist nicht abzulehnen, wenn die Abschaltung der technischen Ressource zum bestätigten Kündigungstermin unabhängig von Fristen tatsächlich noch verhindert werden kann.

Im Falle der Ablehnung kann EKPauf dann den GF VA-RRNP beim EKPabg anfragen.

Frist 5: Dieser Anfrage (VA-RRNP) ist dann eine Zustimmung zu erteilen, sofern die zu portierende Rufnummer bereits abgeschaltet ist und diese Abschaltung nicht länger als 3 Monate (65 AT) zurück liegt.

Regelung der BNetzA:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/Rufnummern/ONRufnr/NummernplanOrtsnetzrufnummern.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die folgenden Optimierungen bei einer Ablehnung mit dem Code RNG sind als Empfehlung zu verstehen. Sie können bereits heute zur Anwendung kommen. Die hier benannten Optimierungen sind zwischen den EKP´s bilateral zu vereinbaren.

Zur Vermeidung von Clearingaufwand bei beiden EKP soll die Ablehnung im Freitext näher qualifiziert werden.

- Gehört die Rufnummer zum Abfragezeitpunkt technisch nicht zum Netz von EKPabg (noch nie vergeben, exportiert oder netzfremd), wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) vermerkt: „RN unbekannt“ oder abgekürzt „RNU“.

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27

Der EKPauf weiß damit, dass entweder die angefragte Rufnummer falsch ist, oder dass er beim falschen EKP angefragt hat.

- Bei einer Anfrage im GF VA-KUE-MRN, die EKPabg wegen falschen Geschäftsfalls mit RNG ablehnen möchte, da die Rufnummer des Endkunden zum Abfragezeitpunkt bereits abgeschaltet ist, wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) , wenn die Rufnummer noch nachträglich portierbar ist, vermerkt: „Nachträgliche Portierung möglich“ oder abgekürzt „NP ja“.

Der EKPauf kann dann zur Übernahme der Rufnummern mit dem GF VA-RRNP beim EKPabg anfragen. Dieser Anfrage ist eine Zustimmung zu erteilen, sofern die Abschaltung der Rufnummer nicht länger als 3 Monate (65AT) zurück liegt.

- Ist die Rufnummer abgeschaltet und nach Ansicht von EKPabg nicht nachträglich portierbar, wird zusätzlich im Feld “Grund“ (F47) vermerkt:: „Nachträgliche Portierung nicht möglich“ oder abgekürzt „NP nein“.

Der EKPauf weiß damit, dass EKPabg die Rufnummer zwar noch dem Endkunden zuordnen kann, sich aber darauf beruft, dass der Endkunde kein Recht mehr an der Rufnummer habe.

Mögliche Gründe: Portierungsfrist überschritten; je nach EKP auch: Aufgabe der Rufnummer durch Rufnummerntausch oder Aufgabe der Rufnummer bei gleichzeitiger Fortführung des Vertrags ohne Neuzuteilung einer Rufnummer.

Wenn die Stelligkeit des angefragten Rufnummernblocks nicht korrekt ist, wird mit Code „RNG“ abgelehnt und zusätzlich mit dem Code „SON“ und Angabe des korrekten Rufnummernblocks. Beispiel: VA-Anfrage durch EKPauf 0228 4711 000 – 999 Bestand bei EKPabg 0228 4711 00 – 99. Ablehnung durch EKPabg mit „RNG“ und „SON“ und im Text: 00 – 99.

Mit RNG kann des Weiteren auch im Geschäftsfall VA-KUE-ORN abgelehnt werden, wenn die Rufnummer zum Zwecke der Anschlussidentifizierung angegeben wurde und EKPabg den Endkunden zwar kennt, aber der Anschluss weder über die Standortadresse, noch über die Rufnummer identifizierbar ist, oder der Anschluss zu dieser Rufnummer bereits portiert wurde.

ADF= Adresse falsch (F48 und ggf. F47)

Dieser Ablehnungsgrund ist auch zu verwenden, wenn in der VA-Anfrage keine anschlussidentifizierende Adresse beim EKPabg zu ermitteln ist. EKPabg gibt bei dieser Ablehnung keine andere Adresse an. Je falschem Adresselement ist ggf. ein Hinweis in F47 zu geben, aber nicht die korrekte Adresse.

AIF = Anschlussinhaber falsch (F53 und ggf. F47)

Ist nur der Vorname falsch, erfolgt AIF mit Zusatz „Vorname falsch“ (Der Ablehnungsgrund wird genutzt, wenn der oder die Vertragspartner für diesen Anschluss bei EKPabg von der Voranfrage abweicht/en.).

Hinweis zum Clearing nach mehrmaliger Ablehnung mit AIF: Die Vorabstimmung ist mindestens 2-mal mit dem Code AIF bzw. WAI vom

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28

abgebenden EKP abgelehnt worden. Der Endkunde wurde vom aufnehmenden EKP kontaktiert und hat die Schreibweise des Namens bestätigt. Wenn der Kunde im Bestandssystem des abgebenden Anbieters ein augenscheinlich anderer ist, weil z. B. anderer Vorname oder ganz anderer Nachname, ist die Nennung des korrekten Namens zu verweigern. Sollten nur leichte Abweichungen vorliegen, wie fehlende, oder zu viele Buchstaben, einzelne falsche Buchstaben, dann ist die korrekte Schreibweise am Telefon zu nennen.

WAI = Weitere Anschlussinhaber (F52)

Mit diesem Ablehnungsgrund kann abgelehnt werden, wenn, mehrere Personen Vertragsinhaber sind, und nicht alle in der Vorabstimmungs-Anfrage genannt wurden. Ob mit WAI abgelehnt wird, hängt vom Endkundenvertrag (z.B. AGB) ab.

KNI = Kunde nicht identifizierbar (F49)

Anzuwenden, wenn keine eindeutige Identifizierung eines Kunden anhand eines Merkmals (siehe Dokumente “Prüfbaum“ und “Prüflogik“) möglich ist.

VAE = Vorabstimmung eines anderen EKP liegt bereits vor (F50)

Dieser Ablehnungsgrund wird auch verwendet, wenn EKPauf an EKPabg bereits zu dem Kunden eine Vorabstimmungsanfrage mit einer anderen VA-ID übermittelt hat. Unerheblich ist hierbei, ob EKPabg der ersten Vorabstimmungsanfrage bereits zugestimmt, oder die Anfrage noch nicht beantwortet hat.

SON = Sonstiges (F54). (Immer mit Begründung in Feld “Grund“ (F47 )

Das bedeutet, dass die EKP den Vorabstimmungsprozess durch Einstellung einer neuen Vorabstimmungsanfrage ggf. erneut durchlaufen müssen. Begründungen in Feld “Grund“ (F47) können sein:

ANL = Auftrag nicht lesbar

FNPÜ = Frist für nachträgliche Portierung überschritten

Dieser Ablehnungsgrund wird nur bei GF VA RRNP angewendet. Die nachträgliche Portierung von Rufnummern ist nach deren Abschaltung nur innerhalb von 65AT möglich.

KUF = Kundenunterschrift fehlt / falsch

Dieser Ablehnungsgrund kann genutzt werden, um den

Anbieterwechselauftrag abzulehnen,

a) wenn im Unterschriftsfeld eine Unterschrift fehlt (Kundenunterschrift fehlt) b) wenn die Unterschrift so stark von der bekannten Unterschrift abweicht, dass

EKPabg davon ausgeht, dass eine andere Person unterzeichnet hat, als der / die Vertragspartner (Kundenunterschrift falsch).

Dieser Ablehnungsgrund ist nicht zulässig, bei Stornierungen und

Terminverschiebungen.

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29

Wenn nach Stornierungen vom Typ “Aufhebung“ eine neue

Vorabstimmungsanfrage erfolgt, muss diese die Unterschrift des Kunden

enthalten.

Unterschriftserfordernis

Der Anbieterwechselauftrag muss grundsätzlich vom Vertragspartner des EKPabg

unterzeichnet werden. Anbieterwechselaufträge, die mit fehlender Unterschrift

übermittelt werden, können von EKPabg wegen fehlender Unterschrift abgelehnt

werden.

Anstelle des Vertragspartners kann auch ein Vertretungsberechtigter unterzeichnen.

Die Vertretungsberechtigung (zum Beispiel Vollmacht oder Bestellung als Betreuer) ist

von EKPauf dem Anbieterwechselauftrag als Anhang beizufügen.

Ist der Vertragspartner verstorben, hat der Auftraggeber anstelle des Verstorbenen

den Auftrag zu unterzeichnen und seinen eigenen Namen mit Klarschrift im

Unterschriftsfeld anzugeben. Die Sterbeurkunde des Verstorbenen ist dem Auftrag

beizufügen.

Die Übermittlung des unterzeichneten Anbieterwechselauftrags ist nicht erforderlich ,

sofern EKPauf und EKPabg eine entsprechende Haftungsfreistellungserklärung

vereinbart haben.

Mehrere Vertragspartner/Anschlussinhaber

Hat der EKPabg mehrere Vertragspartner/Anschlussinhaber, ist der Auftrag

grundsätzlich von allen Vertragspartnern zu unterschreiben. Sind mehrere

Vertragspartner des EKPabg auf dem Auftrag genannt und hat jedoch mindestens einer

von ihnen nicht unterzeichnet, so kann EKPabg den Auftrag wegen KUF

(Kundenunterschrift fehlt) ablehnen. Eine Ablehnung ist nicht zulässig, sofern der

Unterzeichner für den Nichtunterzeichner handeln kann (siehe

Unterschriftserfordernis).

Firma / Geschäftskunde

Im Falle des Anbieterwechselauftrags einer Firma muss derjenige, der das Formular

unterzeichnet, berechtigt sein, die Firma zu vertreten.

Damit klar ist, wer den Antrag unterzeichnet hat, soll der Unterzeichner seinen Namen

in Druckschrift neben seine Unterschrift schreiben. Dies ist nicht nötig, wenn die

Unterschrift so leserlich ist, dass man den Namen bereits aus ihr leicht ablesen kann.

Die Vertretungsberechtigung wird im Zweifel dadurch glaubhaft gemacht, dass der

Unterzeichner im Unterschriftsfeld zusätzlich den Firmenstempel gebraucht. Falls kein

Firmenstempel vorhanden ist, kann ein Vertreter seine Berechtigung auch dadurch

glaubhaft machen, indem er zusätzlich zum Anbieterwechselauftrag eine

entsprechende Erklärung auf seinem Firmenbriefpapier abgibt. Sofern der EKPabg aus

anderen Gründen sich sicher sein kann, dass ein Vertretungsbrechtiger unterzeichnet

hat, ist die Ablehnung wegen KUF nicht statthaft.

Nachträgliche Portierung

Auf die Unterzeichnung des Auftrags kann im Falle einer Nachträglichen Portierung

verzichtet werden. Hierfür ist erforderlich, dass EKPauf die Portierung der Rufnummer

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30

im Geschäftsfall RRNP anfragt und im Unterschriftsfeld (oder gut sichtbar an anderer

Stelle), den Antrag mit „RX“ kennzeichnet. Das Kürzel „RX“ darf nur im Falle einer

Nachträglichen Portierung verwendet werden. Aus diesem Grund steht „RX“

gleichzeitig auch für Nachträgliche Portierung. (siehe Kapitel 2.3 und Kapitel 2.2.3)

2.4 Fristen Vorabstimmungsanfragen

Lfd Nr.

der Frist

Frist Richtung Kurzbeschreibung

der Frist

Ergänzung

Frist 1 20 / 7 AT EKPauf

an

EKPabg

Vorlauffrist für

Vorabstimmungsan

fragen

Der gewünschte Wechseltermin ist

mit einem Vorlauf von mindestens

20AT anzufragen.

Ablehnungen aufgrund von

Fristunterschreitungen sind ab einem

angefragten Wechseltermin < 7AT

zulässig.

Frist 2: 3AT EKPabg

an

EKPauf

Frist für die

Beantwortung der

Vorabstimmungsan

frage

Die Frist für die

Vorabstimmungsantwort beträgt 3

Arbeitstage (Mo. – Fr.). Innerhalb

dieser Frist muss Schritt 2 beendet

werden.

Empfehlung: keine Eskalation vor

Ablauf von 5 AT

Hinweis:

Für den Beauftragungsprozess der

technischen Realisierung sind die

Bereitstellungsfristen der jeweiligen

technischen Ressource zu beachten.

Frist 3: mindestens

15 / 4 AT vor

Wechselter

min

EKPauf

an

EKP abg

Vorlauffrist für

AKM-TR (Schritt 3)

Es wird empfohlen, die AKM-TR

(Schritt 3) mit einem Vorlauf von

mindestens 15AT vor dem

bestätigtem Wechseltermin zu

übermitteln.

Ablehnungen aufgrund von

Fristunterschreitungen sind jedoch

nur ab einer Übermittlung von < 4AT

vor dem bestätigtem Wechseltermin

zulässig.

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31

Lfd Nr.

der Frist

Frist Richtung Kurzbeschreibung

der Frist

Ergänzung

Frist 4 6 AT EKPabg

an

EKPauf

Ablehnungsfrist

wegen bereits

bestätigter

Eigenkündigung

Siehe hierzu auch Frist 1

Sollte der Endkunde den Anschluss

bereits selbst beim EKPabg gekündigt

haben (Eigenkündigung) und liegt

der Kündigungstermin innerhalb der

auf den Eingang der

Vorabstimmungsanfrage folgenden

6AT, kann EKPabg die Anfrage

ablehnen.

Frist 5 3 Monate

(65 AT)

EKPauf

an

EKPabg

Frist für

nachträgliche

Portierungen

Dieser Anfrage (VA-RRNP) ist dann

eine Zustimmung zu erteilen, sofern

die zu portierende Rufnummer

bereits abgeschaltet ist und diese

Abschaltung nicht länger als 3

Monate (65 AT) zurück liegt. (Link

zum BNetzA Dokument)

Frist 6 10 AT EKPabg

an

EKPauf

Frist zur

Anmahnung der

ausbleibenden

AKM-TR (Stufe

1 gemäß 2.5.3)

Es wird empfohlen, dass eine erste

Anmahnung 10 Arbeitstage (Mo –Fr)

vor dem Wechseltermin zu allen

offenen Aufträgen erfolgt.

Frist 7 4 AT EKPabg

an

EKPauf

Eskalationsfrist

zur Anmahnung

der

ausbleibenden

AKM-TR (Stufe

2 gemäß 2.5.3)

Erhält EKPabg spätestens 4

Arbeitstage vor dem bestätigten

Wechseltermin (kaufmännisch) keine

Mitteilung zur Übernahme der techn.

Ressource, kann EKPabg dies bei

EKPauf eskalieren

Frist 8 2AT EKPabg

an

EKPauf

Empfohlene

“Wartefrist“ für

den Start der

Eskalation

Der Start des Eskalationsprozesses

bei fehlenden Antworten auf

Meldungen im Rahmen der

Vorabstimmung ist sofort ab

Fristüberschreitung möglich. Es wird

aber empfohlen, diesen erst ab zwei

Tagen nach Fristüberschreitung zu

starten.

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32

Lfd Nr.

der Frist

Frist Richtung Kurzbeschreibung

der Frist

Ergänzung

Frist 9 3AT EKPauf

an

EKPabg

/

EKPabg

an

EKPauf

Antwortfrist auf

Eskalationen

der Stufe 1

Antwort nach spätestens drei

Arbeitstagen

Frist 10 7 AT EKPabg

an

EKPauf

Zustimmungsfris

t bei bereits

bestätigter

Eigenkündigung

Siehe hierzu auch Frist 1

Der Wechsel wird zum

Kundenwunschtermin, oder zum

nächst möglichen Schalttermin

durchgeführt, sofern die

Vorabstimmung innerhalb der

technisch erforderlichen Vorlauffrist

(Frist12) (sieben Arbeitstage vor dem

bereits bestätigten

Kündigungstermin) eingeht.

Der Kundenwunschtermin wird in der

Regel mit dem, dem Endkunden vom

EKPabg bereits bestätigtem

Kündigungstermin übereinstimmen.

Frist 11 30 KT EKPabg

an

EKPauf

Zustimmungsfris

t bei bereits

bestätigter

Eigenkündigung

Liegt der Kundenwunschtermin

jedoch mehr als 30 Kalendertage

nach dem bestätigten

Kündigungstermin, wird empfohlen,

dass der EKPabg den ursprünglichen

Kündigungstermin als Wechseltermin

bestätigt.

Im letzten Aufzählungspunkt in

Variante 3 von Punkt 2.6.4.

entspricht der nächstmögliche

Termin somit dem ursprünglich

bestätigten Kündigungstermin.

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33

Lfd Nr.

der Frist

Frist Richtung Kurzbeschreibung

der Frist

Ergänzung

Frist 12 3 AT EKPauf

an

EKPabg

/

EKPabg

an

EKPauf

Vorlauffrist für

Stornierungen

vom Typ

Aufhebung

Eine Stornierung Typ Aufhebung

kann nach Erhalt der positiven

Vorabstimmungsantwort vom EKPauf

mit einem Vorlauf von mind. 3 AT

zum abgestimmten Wechseltermin

übermittelt werden.

Frist 13 7AT EKPauf

an

EKPabg

Frist für Eingang

der neuen VA

nach STR AEN

Sofern die (neue)

Vorabstimmungsanfrage nicht bis

7 AT vor dem ursprünglich

abgestimmten Wechseltermin und

ggf. nach Eskalation eingeht, wird

das Ergebnis der ersten

Vorabstimmung gegenstandslos.

Frist 14 8 AT EKPauf

an

EKPabg

/

EKPabg

an

EKPauf

Vorlauffrist für

Stornierungen

vom Typ

Änderung

Eine Stornierung Typ „Änderung“

kann nach Versand der positiven

Vorabstimmungsantwort mit einem

Vorlauf von mind. 8 AT zum

abgestimmten Wechseltermin

angefragt werden.

Frist 15 3 AT EKPauf

an

EKPabg

Vorlauffrist für

Terminverschie

bungen

Eine Terminverschiebung kann nach

Versand der positiven

Vorabstimmungsantwort vom EKPauf

mit einem Vorlauf von mind. 3 AT

zum abgestimmten Wechseltermin

angefragt werden

Frist 16 1 AT Frist zur Antwort

auf Anfragen

(außer

Vorabstimmung)

Stornierungs- und/oder

Terminverschiebungsanfragen sind

mit einer Frist von 1 AT zu

beantworten.

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34

Lfd Nr.

der Frist

Frist Richtung Kurzbeschreibung

der Frist

Ergänzung

Frist 17 5AT EKPauf

an

EKPabg

/

EKPabg

an

EKPauf

Die Frist für die

Antwort auf

Stornierungen und

Terminverschiebun

gen

Erhält der anfragende EKP innerhalb

einer Frist von 5 Werktagen

(werktags von Montag bis Freitag)

nach erfolgreicher Absendung der

Storno- oder

Terminverschiebungsanfrage keine

Antwort, kann der anfragende EKP

dies beim anderen EKP eskalieren

2.5 Eskalationsprozesse

2.5.1 Eskalationsprozess offene Meldungen

Erhält EKPauf innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen (siehe Frist 2) nach erfolgreicher Absendung der Vorabstimmungsanfrage von EKPabg keine Vorabstimmungsantwort, kann EKPauf dies beim EKPabg eskalieren. Ziel der Eskalation ist der Erhalt der fehlenden Antwort.

Der Austausch der Daten im Rahmen der Eskalation wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor der beteiligten EKP vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:

die Vorabstimmungs-ID,

Nachname und Vorname des Endkunden

die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird.

2.5.2 . Eskalationsprozess Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource

Frist 6: Es wird empfohlen, dass eine erste Anmahnung 10 Arbeitstage (Mo –Fr) vor dem Wechseltermin zu allen offenen Aufträgen erfolgt. (1.Stufe gemäß Ziffer 2.5.3) Frist 7: Erhält EKPabg spätestens 4 Arbeitstage vor dem bestätigten Wechseltermin (kaufmännisch) keine Mitteilung zur Übernahme der techn. Ressource, kann EKPabg dies bei EKPauf eskalieren (2. Stufe gemäß 2.5.3).

Der Austausch der Daten im Rahmen der Eskalation/Mahnung wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor der beteiligten EKP vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:

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35

Vorabstimmungs -ID,

Nachname und Vorname des Endkunden und

die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird,

sowie den bestätigen kaufmännischen Wechseltermin.

2.5.3 Empfehlung zum Vorgehen bei Eskalationen/ Mahnung

Der Start des Eskalationsprozesses bei fehlenden Antworten auf Meldungen im Rahmen der Vorabstimmung ist sofort ab Fristüberschreitung möglich.

Frist 8: Es wird aber empfohlen, diesen erst ab zwei Arbeitstagen (AT) nach Fristüberschreitung zu starten.

Der Eskalationsprozess hat drei Stufen, die in besonders dringenden Fällen unterschritten werden können.

Frist 9: 1. Stufe: Excel-Liste, Antwort nach spätestens drei Arbeitstagen (AT).

2. Stufe: Mahnung per direktem Kontakt mit Eskalations-Team (muss durch die EKP benannt werden)

3. Stufe: Eskalation auf Management-Ebene

2.6 Verfahrensweise bei Vorabstimmungsanfrage nach Eingang einer wirksamen Endkundenkündigung bei EKPabg

Eine vorhandene Eigenkündigung des Endkunden darf einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel grundsätzlich nicht verhindern. EKPabg ist dafür verantwortlich, dass eine eingestellte Kündigung der Ressource, aufgrund einer Eigenkündigung des Kunden, nicht dem Anbieterwechsel im Wege steht.

Frist 10: Der Wechsel wird zum Kundenwunschtermin, oder zum nächst möglichen Schalttermin durchgeführt, sofern die Vorabstimmung innerhalb der technisch erforderlichen Vorlauffrist (sieben Arbeitstage vor dem bereits bestätigten Kündigungstermin) eingeht.

Der Kundenwunschtermin wird in der Regel mit dem, dem Endkunden vom EKPabg bereits bestätigtem Kündigungstermin übereinstimmen. Sollte der Kundenwunschtermin vor dem bestätigten Kündigungstermin liegen, weil der Endkunde mit der Wechselanfrage die Kündigung zu diesem früheren Termin wirksam ausgesprochen hat, wird der Wechsel zu diesem früheren Termin erfolgen. Wenn der Kundenwunschtermin zeitlich nach dem bestätigten Kündigungstermin liegt, wird erst zu diesem Termin bestätigt.

Frist 11: Liegt der Kundenwunschtermin jedoch mehr als 30 Kalendertage nach dem bestätigten Kündigungstermin, wird empfohlen, dass der EKPabg den ursprünglichen Kündigungstermin als Wechseltermin bestätigt.

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36

Im letzten Aufzählungspunkt in Variante 3 von Punkt 2.6.4. entspricht der nächstmögliche Termin somit dem ursprünglich bestätigten Kündigungstermin.

Sofern die Vorabstimmungsanfrage bei EKPabg nicht rechtzeitig (mindestens sieben Arbeitstage vor dem bestätigten Kündigungstermin) eintrifft, kann EKPabg diese

nach Punkt 2.3 ablehnen.

Hinweis: Die jüngste und eindeutige Willenserklärung des Endkunden ist bezüglich des Wechseltermins maßgeblich. Bei den nachfolgenden vier Szenarien gehen die EKP davon aus, dass die vom EKPauf an EKPabg übermittelte Vorabstimmungsanfrage die jüngste Willenserklärung des Endkunden und eindeutig ist. EKPabg bestätigt daher, soweit möglich, den Wechsel zum Termin gemäß der Vorabstimmungsanfrage des EKPauf.

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37

2.6.1 Graphische Darstellung der Fallvarianten:

2.6.2 Variante 1

Eigenkündigung

des Endkunden

t

Wechsel zum (*)

bestätigten Kdg-Termin

Wechsel unter-brechungsfrei möglich

1

Wechsel vor(*)

bestätigten Kdg-Termin

2 Wechsel bestätigenzum Termin der möglichen Kdg(sofern zulässig)

Wechsel unter-brechungsfrei möglich

Wechsel nach (*)

bestätigten Kdg-Termin

3Wechsel unter-

brechungsfrei möglich

Kündigung ist bestätigt zum

Wechsel zum(*)

bestätigten Kdg-Termin,

der ist aber schaltfreier Tag

4

Weiterversorgen biszum Wechseltermin

Wechsel unter-brechungsfrei möglich

(*) = Terminwunsch des EKPauf

X

X

Danach treten folgende mögliche Szenarien auf:

X

Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.

Weiterversorgen biszum Wechseltermin

Eigenkündigung

des Endkunden

t

Wechsel zum (*)

bestätigten Kdg-Termin

Wechsel unter-brechungsfrei m öglich

1

Kündigung ist bestätigt zum

(*) = Terminwunsch des EKPauf

Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:

Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.

Mind. 7 AT

Der Endkunde bestellt einen Wechsel zu einem anderen EKP zum Termin der bestätigten Kündigung.

Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Wechseltermin beim EKPabg eingegangen sein.

Der Wechsel wird zum Termin der Eigenkündigung des Endkunden durchgeführt.

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38

2.6.3 Variante 2

2.6.4 Variante 3

Eigenkündigung

des Endkunden

t

Kündigung ist bestätigt zum

Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:

Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.

Der Endkunde wünscht einen Wechsel zu einem anderen EKP zum nächst möglichen Termin. (Dieser kann vor dem ursprünglich gewünschten Kündigungstermin liegen.)

Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Wechseltermin beim EKPabg eingegangen sein.

Der Wechsel wird unterbrechungsfrei zum gewünschten Termin gemäßVorabstimmungsanfrage ausgeführt, frühestens aber zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Wechsel vor (*)

bestätigten Kdg-Termin

2Wechsel unter-

brechungsfrei m öglichXMind. 7 AT

Wechsel bestätigenzum Termin der möglichen Kdg(sofern zulässig)

(*) = Terminwunsch des EKPauf

Eigenkündigung

des Endkunden

t

Kündigung ist bestätigt zum

Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:

Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.

Der Endkunde beauftragt einen Wechsel zu einem anderen EKP nach dem bereits bestätigten Kündigungstermin. (Z. B. Kdg zum 30.11. , Wechsel zum 01.12.)

Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage (AT) vor dem bestätigten Kündigungstermin beim EKPabg eingegangen sein. (Sonst ist nur eine nachträgliche Rufnummernportierung möglich.)

Der Wechsel wird zum gewünschten Termin gemäß Vorabstimmungsanfrage ausgeführt, sofern dieser maximal 1 Monat nach dem ursprünglichen Kündigungstermin liegt. Andernfalls erfolgt der Wechsel zum nächstmöglichen Termin.

Wechsel nach (*)

bestätigten Kdg-Termin

3Wechsel unter-

brechungsfrei m öglich

Weiterversorgen bis WechselterminX

Mind. 7 AT Max 1 Monat

(*) = Terminwunsch des EKPauf

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39

2.6.5 Variante 4

Detaillierung Szenario 4:

Eigenkündigung

des Endkunden

t

Kündigung ist bestätigt zum

Danach tritt folgendes mögliches Szenario auf:

Situation: Der Endkunde hat beim EKPabg selbst gekündigt.

Der Endkunde bestellt einen Wechsel zu einem anderen EKP zum Termin der bestätigten Kündigung, welches ein schaltfreier Tag , z. B. Feiertag(keine Wechsel möglich) ist.

Die Vorabstimmungsanfrage muss mind. 7 Arbeitstage (AT) vor dem bestätigten Kündigungstermin beim EKPabg eingegangen sein. (Sonst ist nur eine nachträgliche Rufnummernportierung möglich.)

Der Wechsel wird zum nächsten Arbeitstag durchgeführt.

Wechsel zum (*)

bestätigten Kdg-Termin,

der ist aber schaltfreier Tag

4Wechsel unter-

brechungsfrei möglichXMind. 7 AT

(*) = Terminwunsch des EKPauf

Weiterversorgen bis Wechseltermin

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40

3 Phase nach Vorabstimmungsergebnis bis Wechselanfrage

Hiermit ist die Phase ab Erhalt der positiven und verbindlichen Vorabstimmungsantwort bis zur Übermittlung der Wechselanfrage / Bestellung in Bezug auf die technische Ressource über die jeweilige Auftragsplattform gemeint.

3.1 Allgemeines

In dieser Phase können die EKP das Vorabstimmungsergebnis nur wie nachfolgend beschrieben aufheben oder ändern. Der jeweilige Empfänger einer Aufhebungs- oder Änderungsmeldung muss diese bestätigen oder ablehnen.

3.2 Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses

Eine Aufhebung des Vorabstimmungsergebnisses bedeutet, dass die Vorabstimmung storniert und nicht neu eingestellt wird. Die Vorabstimmungsanfrage und ggf. vorliegende Vorabstimmungsantwort wird gegenstandslos. Erfolgt zum gleichen Kunden später eine neue Vorabstimmungsanfrage, so ist diese wie eine vollständig neu eingereichte Vorabstimmungsanfrage zu bearbeiten.

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41

3.2.1 Aufhebungsmöglichkeiten EKPauf

Eine Stornierung Typ Aufhebung kann nach Erhalt der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPauf mit einem Vorlauf von (siehe Frist 12) mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin übermittelt werden.

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

anfrage

Aufhebung EKPauf an

EKPabg

Storno-ID

(F23)

Muss EKPauf stellt sicher, dass

die ID eindeutig ist und

für jeden Auftrag eine

neue eindeutige ID

generiert wird. Format:

Country Code (3 stellig),

Carrier Code (bis zu 6

stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S =

Storno, T=

Terminverschiebung), ID:

(9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Name, Vorname

Endkunde,

Firmenname

(F5-F6)

Muss Ggf. weitere

Vertragsinhaber erfassen

Standort (PLZ, Ort,

Str., Hausnr., ggf.

Hausnr.-Zusatz)

(Standort (TAE) der

zu übernehmenden

Ressource)

(F7-F10)

Muss Postkonforme Adressen

Korrekte Adresse ist

Voraussetzung für

Auskunft über die

technische Ressource.

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42

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Rufnummer(n) inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Kann Um alle

MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) an und

kreuzt das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) an. Eine

Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt

mit der

Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) nicht angekreuzt ist

und eine oder mehrere

MSN /Rufnummer(n)

angegeben sind, werden

alle nicht genannten

Rufnummern

automatisch gekündigt.

Eine Rückmeldung der

gekündigten MSN

/Rufnummern erfolgt

nicht.

Ein Rufnummernblock

muss immer vollständig

angegeben werden. Hier

greift die Option „alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

nicht.

(Siehe Ergänzung an

gleicher Stelle in Kapitel

2.2.1)

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss .

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43

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

antwort

EKPabg

an

EKPauf

Storno-ID aus

Storno-Anfrage

(F23)

Muss

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Storno ok ja/nein

(F37/F38)

Muss

Begründung

(Freitext)

(F47)

Kann Wenn EKPabg die

Stornierung nicht

akzeptiert, dann ist die

Begründung ein

Pflichtfeld.

3.2.2 Aufhebungsmöglichkeiten EKPabg

Frist 12: Eine Stornierung Typ Aufhebung kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPabg mit einem Vorlauf von mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden.

EKPabg kann nur bei nachweisbarem Vorliegen einer oder mehrerer der folgenden Informationen eine Stornierungsanfrage senden.

Außerordentliche Kündigung des Endkundenvertrages durch EKPabg oder

Endkunden aus wichtigem Grund. EKPabg ist verpflichtet, die außerordentliche

Kündigung des Endkunden sofort zu prozessieren sofern sich aus § 46 TKG

keine Weiterversorgungspflicht ergibt.

Tod des Endkunden sofern sich aus § 46 TKG keine Weiterversorgungspflicht in Bezug auf den Rechtsnachfolger ergibt.

Kündigung oder Widerruf des mit EKPauf abgeschlossenen Vertrages Voraussetzung: Vorhandensein eines entsprechenden Nachweises (Kündigungsbestätigung oder Widerrufsbestätigung des EKPauf).

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44

GF RRNP aus Bestand bei diesem Anschluss nicht möglich. Dieser Grund ist auszuwählen, wenn erst bei der Bearbeitung festgestellt wird, dass die Portierung doch nicht möglich ist. EKPabg gibt den Stornierungsgrund in der Meldung an. EKPabg gibt den Stornierungsgrund in Feld “Grund“ (F47) an.

Die vorliegenden Nachweise übermittelt EKPabg an EKPauf unverzüglich bei Ablehnung des Stornos.

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

anfrage

Aufhebung EKPabg

an

EKPauf

Storno-ID

(F23)

Muss EKPabg stellt sicher, dass

die ID eindeutig ist und

für jeden Auftrag eine

neue eindeutige ID

generiert wird. Format:

Country Code (3 stellig),

Carrier Code (bis zu 6

stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S =

Storno, T=

Terminverschiebung), ID:

(9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Name, Vorname

Endkunde,

Firmenname

(F5-F6)

Muss Ggf. weitere

Vertragsinhaber erfassen

Standort (PLZ, Ort,

Str., Hausnr., ggf.

Hausnr.-Zusatz)

(Standort (TAE) der

zu übernehmenden

Ressource)

(F7-F10)

Muss Postkonforme Adressen

Korrekte Adresse ist

Voraussetzung für

Auskunft über die

technische Ressource.

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45

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Rufnummer(n) inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Kann Um alle

MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) an und

kreuzt Feld “alle Nr. der

Anschlüsse portieren“

(F11) an. Eine

Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt

mit der

Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) nicht angekreuzt ist

und eine oder mehrere

MSN /Rufnummer(n)

angegeben sind, werden

alle nicht genannten

Rufnummern

automatisch gekündigt.

Eine Rückmeldung der

gekündigten MSN

/Rufnummern erfolgt

nicht.

Ein Rufnummernblock

muss immer vollständig

angegeben werden. Hier

greift die Option „alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

nicht.

Vorabstimmungs-

ID der

ursprünglichen

Anfrage des EKPauf

(F22)

Muss

Stornogrund

(F47)

Muss Gründe: rechtliche

Beendigungspflicht, Tod

des Endkunden,

Kündigung oder Widerruf

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46

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

antwort

Aufhebung EKPauf

an

EKPabg

Storno –ID aus

Storno-Anfrage

(F23)

Muss

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Storno ok ja/nein

(F37-F38)

Muss

Begründung

(Freitext)

(F47)

Kann Wenn EKPauf die

Stornierung nicht

akzeptiert, dann ist die

Begründung ein

Pflichtfeld.

3.3 Änderung am Ergebnis der Vorabstimmung (außer reine Terminverschiebung)

Eine Änderung bedeutet, dass die Vorabstimmung von den EKPs storniert und vom EKPauf neu bei EKPabg eingestellt wird.

Frist 13: Sofern die (neue) Vorabstimmungsanfrage nicht bis 7 AT (siehe Frist 1) vor dem ursprünglich abgestimmten Wechseltermin und ggf. nach Eskalation eingeht, wird das Ergebnis der ersten Vorabstimmung gegenstandslos.

Hinweis:

Für die Terminverschiebung durch EKPauf ist der Geschäftsfall „Terminverschiebung“ vorgesehen. Eine TV über den GF Änderungsstorno bedingt längere Fristen und sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden – z. B. Terminvorziehungswünsche durch EKPabg.

Das bedeutet, dass die EKP den Vorabstimmungsprozess durch Einstellung einer neuen Vorabstimmungsanfrage erneut durchlaufen müssen.

Die im Wege der ersten Vorabstimmung vom EKPabg bestätigte Kündigung des Endkundenvertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt und somit wirksam (keine automatische Vertragsverlängerung). Die neue Vorabstimmungsanfrage des EKPauf kann einen geänderten Wechseltermin enthalten, so dass es ggf. zu einer Weiterversorgung gem. TKG § 46 kommt.

Page 47: Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung ... · PDF fileVersion 1.0.0 6 1.5 Änderungshistorie Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen 0.0.1 Marcus Wielpütz (für den

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47

Eine Stornierung Typ „Änderung“ kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort mit einem Vorlauf von mind. 8 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden. (siehe Frist 14)

3.3.1 Änderungsmöglichkeiten EKPauf

EKPauf kann das Ergebnis der Vorabstimmung immer unter Beachtung der Fristen (siehe Kapitel 2.4) ändern. Ergebnis der Vorabstimmung bedeutet, dass eine positive Vorabstimmungsantwort vorliegen muss.

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut Kann

Muss

Bemerkung

Stornoan-

frage

Änderung EKPauf

an

EKPabg

Storno-ID

(F23)

Muss EKPauf stellt sicher, dass

die ID eindeutig ist und

für jeden Auftrag eine

neue eindeutige ID

generiert wird. Format:

Country Code (3 stellig),

Carrier Code (bis zu 6

stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S =

Storno, T=

Terminverschiebung), ID:

(9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

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48

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut Kann

Muss

Bemerkung

Rufnummer(n) inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Kann Um alle

MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) an und

kreuzt das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) an. Eine

Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt

mit der

Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) nicht angekreuzt ist

und eine oder mehrere

MSN /Rufnummer(n)

angegeben sind, werden

alle nicht genannten

Rufnummern

automatisch gekündigt.

Eine Rückmeldung der

gekündigten MSN

/Rufnummern erfolgt

nicht.

Ein Rufnummernblock

muss immer vollständig

angegeben werden. Hier

greift die Option „alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

nicht.

(Siehe Ergänzung an

gleicher Stelle in Kapitel

2.2.1)

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Name, Vorname

Endkunde

Firmenname/

Anschlussinhaber

(F5-F6)

Kann Daten aus ursprünglicher

Anfrage.

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49

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut Kann

Muss

Bemerkung

Standort (PLZ, Ort,

Str., Hausnr., ggf.

Hausnr.-Zusatz)

(F7-F10)

Kann Daten aus ursprünglicher

Anfrage.

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

antwort

EKPauf

an

EKPabg

Storno-ID aus

Storno-Anfrage

(F23)

Muss

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Storno ok ja/nein

(F37-F38)

Muss

Begründung

(Freitext)

(F47)

Kann Wenn EKPabg die

Stornierung nicht

akzeptiert, dann ist die

Begründung ein

Pflichtfeld.

3.3.2 Änderungsmöglichkeiten EKPabg

EKPabg kann das Ergebnis der Vorabstimmung (Ergebnis der Vorabstimmung

bedeutet, dass eine positive Vorabstimmungsantwort erteilt wurde, somit kann ein

Änderungs-Storno erst nach erfolgter RUEM-VA angestoßen werden) in folgenden

Fällen ändern (ohne Vertragsverlängerung des Endkundenvertrages), die eine

Auswirkung auf die erfolgreiche Abwicklung des Wechsels zur Folge haben könnten:

Terminvorziehungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung (Hinweis: EKPabg kann nicht den GF Terminverschiebung nutzen.) EKPauf prüft nach Erhalt der Änderungsanfrage, ob und ggf. zu wann eine Terminvorziehung

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Version 1.0.0

50

möglich ist. Im Rahmen der erneuten Vorabstimmung gibt er den ihm frühestmöglichen Termin an. EKPabg wird bis zu diesem Termin den Endkunden weiterversorgen sofern dies gemäß § 46 TKG erforderlich ist. Die Stornoanfrage muss immer beantwortet werden. Sie darf nur abgelehnt werden wenn:

Frist 14: der ursprünglich vereinbarte Wechseltermin in weniger als 8 AT liegt (Feld “Grund“ (F47): Vorlauffrist gem. Spezifikation unterschritten) ist.

der gewünschte frühere Wechseltermin nicht möglich ist, weil schon der aktuelle Wechseltermin so kurzfristig liegt, dass ein früherer Termin aufgrund der notwendigen Vorlauffrist bei EKPauf nicht mehr möglich ist. (Feld “Grund“ (F47): Vorlauffrist zu kurz)

Umzug des Endkunden

Wechsel oder Änderung der technischen Ressource / der technischen Ressourcen-ID z.B. Änderung der WITA Vertragsnummer durch eine Leistungsänderung

Änderung der Rufnummer(n)

Änderung der Portierungskennung des PKIabg

Namensänderung des Endkunden durch z. B. Heirat

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51

Die Meldungen:

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

anfrage

Änderung EKPauf

an

EKPabg

Storno-ID

(F23)

Muss EKPabg stellt sicher, dass

die ID eindeutig ist und für

jeden Auftrag eine neue

eindeutige ID generiert

wird. Format: Country

Code (3 stellig), Carrier

Code (bis zu 6 stellig),

Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S =

Storno, T=

Terminverschiebung), ID:

(9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Vorabstimmungs-

ID der

ursprünglichen

Anfrage des EKPauf

(F22)

Muss

Name, Vorname

Endkunde

Firmenname/

(F5-F6)

Kann Daten aus ursprünglicher

Anfrage. Ggf. neue

Angaben sind im

Stornogrund zu erfassen.

Standort (PLZ, Ort,

Str., Hausnr., ggf.

Hausnr.-Zusatz)

(F7-F10)

Kann Daten aus ursprünglicher

Anfrage. Ggf. neue

Angaben sind im

Stornogrund zu erfassen.

Rufnummer(n) inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Kann Um alle

MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) an und

kreuzt das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) an. Eine

Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt

mit der

Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) nicht angekreuzt ist

Page 52: Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung ... · PDF fileVersion 1.0.0 6 1.5 Änderungshistorie Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen 0.0.1 Marcus Wielpütz (für den

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52

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

und eine oder mehrere

MSN /Rufnummer(n)

angegeben sind, werden

alle nicht genannten

Rufnummern automatisch

gekündigt. Eine

Rückmeldung der

gekündigten MSN

/Rufnummern erfolgt nicht.

Ein Rufnummernblock

muss immer vollständig

angegeben werden. Hier

greift die Option „alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

nicht.

(Siehe Ergänzung an

gleicher Stelle in Kapitel

2.2.1)

Stornogrund

(F47)

Muss Gründe: Umzug des

Endkunden, Änderung der

technischen Ressource,

Änderung der Ruf-Nr.

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Storno-

antwort

Änderung EKPauf

an

EKPabg

Storno –ID aus

Storno-Anfrage

(F23)

Muss

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Storno ok ja/nein

(F37-F38)

Muss

Page 53: Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung ... · PDF fileVersion 1.0.0 6 1.5 Änderungshistorie Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen 0.0.1 Marcus Wielpütz (für den

Version 1.0.0

53

Geschäfts-

fall

Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Begründung

(Freitext)

(F47)

Kann Wenn EKPauf die

Stornierung nicht

akzeptiert, dann ist die

Begründung ein

Pflichtfeld.

3.4 Terminverschiebung

Nur der EKPauf kann den gewünschten Wechseltermin mit dem Geschäftsfall „Terminverschiebung“ ändern.

Eine Terminverschiebung ist nur in die Zukunft möglich.

Hinweis:

Sollte es notwendig sein, dass ein Endkunde früher wechseln kann, dann ist der Geschäftsfall „Stornierung Typ Änderung“ mit der Begründung in dem Feld “Grund“ (F47) = “Kunde kann früher wechseln“ zu verwenden.

Frist 15: Eine Terminverschiebung kann nach Versand der positiven Vorabstimmungsantwort vom EKPauf mit einem Vorlauf von mind. 3 AT zum abgestimmten Wechseltermin angefragt werden.

Eine erneute Terminverschiebung darf erst angefragt werden, wenn keine offene Terminverschiebungs-Anfrage mehr vorliegt. Wenn der neue Termin für den EKPabg nicht möglich sein sollte, dann muss die Terminverschiebung abgelehnt werden und der ursprüngliche Termin wird zurückgeliefert. Die Zustimmung mit einem anderen Termin ist unzulässig. Damit bleibt der ursprünglich abgestimmte Wechseltermin gültig. In der Folge ist ggf. eine erneute Terminverschiebung anzufragen.

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54

Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Terminver-

schiebungs-

anfrage

Änderung EKPauf

an

EKPabg

Änderungs-ID

(F23)

Muss EKPauf stellt sicher, dass

die ID eindeutig ist und

für jeden Auftrag eine

neue eindeutige ID

generiert wird. Format:

Country Code (3 stellig),

Carrier Code (bis zu 6

stellig), Geschäftsfall (V =

Vorabstimmung, S =

Storno, T=

Terminverschiebung), ID:

(9 stellig). Beispiel:

DEU.DTAG.V000000013

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Name, Vorname

Endkunde

Firmenname/

Anschlussinhaber

(F5-F6)

Kann

Standort (PLZ, Ort,

Str., Hausnr., ggf.

Hausnr.-Zusatz)

(F7-F10)

Kann Daten aus ursprünglicher

Anfrage. Ggf. neue

Angaben sind im

Stornogrund zu erfassen.

Page 55: Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung ... · PDF fileVersion 1.0.0 6 1.5 Änderungshistorie Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen 0.0.1 Marcus Wielpütz (für den

Version 1.0.0

55

Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Rufnummer(n) inkl.

Rufnummernblock

bei

Anlagenanschluss

(F12-F17)

Kann Um alle

MSN/Rufnummern zu

portieren gibt EKPauf eine

oder mehrere MSN

/Rufnummer(n) an und

kreuzt das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) an. Eine

Rückmeldung der

weiteren zu portierenden

MSN/Rufnummern erfolgt

mit der

Vorabstimmungsantwort.

Wenn das Feld “alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

(F11) nicht angekreuzt ist

und eine oder mehrere

MSN /Rufnummer(n)

angegeben sind, werden

alle nicht genannten

Rufnummern

automatisch gekündigt.

Eine Rückmeldung der

gekündigten MSN

/Rufnummern erfolgt

nicht.

Ein Rufnummernblock

muss immer vollständig

angegeben werden. Hier

greift die Option „alle Nr.

der Anschlüsse portieren“

nicht.

(Siehe Ergänzung an

gleicher Stelle in Kapitel

2.2.1)

Neuer

Wunschtermin

(F25)

Muss Wenn der EKPauf einen

neuen Termin an den

EKPabg übermitteln

möchte, weil sich z.B. die

Technische

Bereitstellung verschiebt.

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56

Geschäftsfall Auftragstyp Richtung Attribut / Feld Kann

Muss

Bemerkung

Termin-

verschie-

bungs-

antwort

Änderung EKPauf

an

EKPabg

Änderungs-ID aus

Anfrage

(F23)

Muss

Vorabstimmungs-

ID aus erster

Anfrage

(F22)

Muss

Neuer Termin

(F26)

Muss Ursprünglicher Termin,

wenn TV nicht möglich

ist.

Qualifizierte

Rückmeldung

(F54+F47)

Muss Verschiebung nicht

möglich (TVnm)

(Achtung: TV „nicht

möglich“ muss absolute

Ausnahme sein, wegen

Verstoß gegen TKG §

46) Verschiebung ok

(TVok)

3.4.1 Eskalationsprozess offene Anfrage aus Stornierungs- und Terminverschiebungsanfragen

Frist 16: Stornierungs- und/oder Terminverschiebungsanfragen sind mit einer Frist von 1 AT zu beantworten.

Frist 17: Erhält der anfragende EKP innerhalb einer Frist von 5 Werktagen (werktags von Montag bis Freitag) nach erfolgreicher Absendung der Storno- oder Terminverschiebungsanfrage keine Antwort, kann der anfragende EKP dies beim anderen EKP eskalieren. Ziel der Eskalation ist der Erhalt der fehlenden Antwort.

Der Austausch der Daten wird in Form einer Excelliste über ein zentrales E-Mail-Eingangstor vorgenommen. Diese Excelliste muss mindestens folgende Daten enthalten:

Vorabstimmungs-ID,

Nachname und Vorname des Endkunden

und die zu portierende Rufnummer, falls eine Portierung gewünscht wird.

Im Übrigen wird auch hier das Verfahren gem. Ziffer 2.5 empfohlen.

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Version 1.0.0

57

4 Weitere Regelungen

4.1 Portierungszeitfenster

Um Kreisrouting zu verhindern ist festgelegt, dass im ersten Teil der TNBauf seine Maßnahmen durchführt (TNBauf ändert in seinem Netz die Routinginformationen auf den neuen Anschluss) und im zweiten Teil der TNBabg (TNBabg aktualisiert seinerseits die Routinginformationen in seinem Netz. Er muss eine auf 2 Monate befristete Rufumsteuerung auf TNBauf einrichten, wenn TNBabg ungleich TNBurspünglich ist).

In dem Portierungsfenster 1 werden ausschließlich Portierungen ohne Leitungsübernahme durchgeführt. In dem Portierungsfenster 2 werden Portierungen mit und ohne Leitungsübernahme durchgeführt.

4.2 Rufumsteuerung

Um Kreisrouting zu verhindern ist festgelegt, dass im ersten Teil der TNBauf seine Maßnahmen durchführt (TNBauf ändert in seinem Netz die Routinginformationen auf den neuen Anschluss) und im zweiten Teil der TNBabg (TNBabg aktualisiert seinerseits die Routinginformationen in seinem Netz. Er muss eine auf 2 Monate befristete Rufumsteuerung (RUZ) auf TNBauf einrichten, wenn TNBabg ungleich TNBurspünglich ist).

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58

5 Anlagen

5.1 Anbieterwechselauftrag

Die Formatvorlage für den Anbieterwechselauftrag ist Teil dieser Spezifikation, wird aber als eigenständiges Dokument “Anbieterwechselauftrag“ geführt.

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Version 1.0.0

59

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Version 1.0.0

60

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Version 1.0.0

61

5.2 Beispiele von Anbieterwechselaufträge

5.2.1 WBCI-GF1 (VA-KUE-MRN)

1. Schritt VA-KUE-MRN Anfrage

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Version 1.0.0

62

2. Schritt VA-KUE-MRN Ablehnung

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Version 1.0.0

63

2. Schritt VA-KUE-MRN Zustimmung

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Version 1.0.0

64

3. Schritt VA-KUE-MRN AKM-TR mit

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65

3. Schritt VA-KUE-MRN AKM-TR ohne

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Version 1.0.0

66

4. Schritt VA-KUE-MRN ABBM-TR

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Version 1.0.0

67

5.2.2 WBCI-GF2 (VA-KUE-ORN)

1. Schritt VA-KUE-ORN Anfrage

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68

2. Schritt VA-KUE-ORN Ablehnung

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69

2. Schritt VA-KUE-ORN Zustimmung

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Version 1.0.0

70

3. Schritt VA-KUE-ORN AKM-TR mit

Page 71: Abläufe im Zuge eines Anbieterwechsels (Vorabstimmung ... · PDF fileVersion 1.0.0 6 1.5 Änderungshistorie Version Pkt Erstellt von: Anmerkungen 0.0.1 Marcus Wielpütz (für den

Version 1.0.0

71

3. Schritt VA-KUE-ORN AKM-TR ohne

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Version 1.0.0

72

4. Schritt VA-KUE-ORN ABBM-TR

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73

5.2.3 WBCI-GF3 (VA-RRNP)

1. Schritt VA-RRNP Anfrage

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74

2. Schritt VA-RRNP Ablehnung

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Version 1.0.0

75

2. Schritt VA-RRNP Zustimmung

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76

5.2.4 WBCI-GF STR-AUF

1. Schritt STR-AUF Anfrage

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77

2. Schritt STR-AUF Zustimmung

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78

5.2.5 WBCI-GF STR-AEN

1. Schritt STR-AEN Anfrage

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Version 1.0.0

79

2. Schritt STR-AEN Zustimmung

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80

5.2.6 WBCI-GF TVS-VA

1. Schritt TVS-VA Anfrage

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Version 1.0.0

81

2. Schritt TVS-VA Zustimmung

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82

3. Schritt TVS-VA Ablehnung