Abschlussbericht · Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro Erarbeitet von der Projektgruppe...

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HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro Erarbeitet von der Projektgruppe HEUREKA im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 5 - Arbeitsschutz SACHSEN-ANHALT Landesamt für Verbraucherschutz Abschlussbericht

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HEUREKA!

Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro

Erarbeitet von der Projektgruppe HEUREKA im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt,

Fachbereich 5 - Arbeitsschutz

SACHSEN-ANHALT

Landesamt für VerbraucherschutzAbs

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Zusammenfassung

In dem landesweiten Projekt HEUREKA wurden in Sachsen-Anhalt 1060 Bildschirmarbeitsplätze kontrolliert. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen für die Bildschirmarbeit und nicht vorhandene gezielte Unterweisung zu möglichen Gefährdungen bei der Büroarbeit wurden hauptsächlich bemängelt. Die technischen Ausgangsbedin-gungen und die räumlichen Arbeitsbedingungen konnten deutlich besser bewertet werden. Durch umfangreiche Beratungstätigkeit wurden an einer Vielzahl von Bildschirmarbeitsplätzen Verbesserungen erreicht.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Schlüsselwörter: Büro – Bildschirmarbeit – Kontrolle der Einhaltung von Mindestvorschriften – Gestaltungshin-weise – Perspektive – Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung – Ziel des Projektes HEUREKA ....................................................................... 5

2 Rechtsgrundlagen ........................................................................................................................... 5

3 Zeit, Ort und Ausführende .............................................................................................................. 6

4 Methodisches Vorgehen ................................................................................................................. 64.1 Fortbildung .............................................................................................................................. 64.2 Öffentlichkeitsarbeit................................................................................................................. 74.3 Kontrolle und Beratung der Betriebe ....................................................................................... 8

5 Prüfliste-DarstellungderErgebnisseundBewertung ............................................................... 95.1 Betriebsorganisation ............................................................................................................... 95.1.1 Befragung des Arbeitgebers ................................................................................................... 95.1.2 Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation .......................................................... 105.1.3 Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und Beschäftigten ...... 115.1.4 Zusammenfassung................................................................................................................ 11

5.2 Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ........................................................................ 115.2.1 Gerätesicherheit .................................................................................................................... 115.2.2 Bildschirm.............................................................................................................................. 115.2.3 Zeichengestaltung ................................................................................................................ 125.2.4 Tastatur und Maus ................................................................................................................ 125.2.5 Arbeitstisch............................................................................................................................ 125.2.6 Arbeitsstuhl ........................................................................................................................... 125.2.7 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße ................................................................. 135.2.8 Vorlagenhalter ....................................................................................................................... 135.2.9 Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel .......................................................... 14

5.3 Arbeitsumgebungsbedingungen ........................................................................................... 145.3.1 Beleuchtung .......................................................................................................................... 145.3.2 Lärm ...................................................................................................................................... 155.3.3 Raumklima und Innenraumbelastungen ............................................................................... 155.3.4 Softwareergonomie ............................................................................................................... 15

5.4 Spezifische Arbeitsbedingungen ........................................................................................... 155.4.1 Möblierung und Ausstattung ................................................................................................. 165.4.2 Zugriff auf Informationen ....................................................................................................... 165.4.3 Störungen am Arbeitsplatz ................................................................................................... 175.4.4 Allgemeine Arbeitszufriedenheit............................................................................................ 17

5.5 Maßnahmen und Verwaltungshandeln ................................................................................. 18

6 Schlussfolgerungen und Produkte .............................................................................................. 206.1 Vorgehensweise und Methodik ............................................................................................ 206.2 Resonanzen in der Arbeitsschutzverwaltung und in den Betrieben ..................................... 206.3 Schlussfolgerungen für die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung ........................................... 206.4 Produkte ................................................................................................................................ 22

7 Zusammenfassung ........................................................................................................................ 22

8 Anhang ........................................................................................................................................... 248.1 Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... 248.2 Tabellenverzeichnis .............................................................................................................. 258.3 Anlagenverzeichnis ............................................................................................................... 258.4 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... 268.5 Weiterführende Literatur ....................................................................................................... 27

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9 Anlagen .......................................................................................................................................... 289.1 Anlage 1: HEUREKA – Poster .............................................................................................. 289.2 Anlage 2: HEUREKA – Beratungsunterlagen ....................................................................... 349.3 Anlage 3: HEUREKA – Auftaktschreiben .............................................................................. 349.4 Anlage 4: HEUREKA – Prüfliste: Teil 1 – Befragung des Arbeitgebers ................................ 379.5 Anlage 5: HEUREKA – Prüfliste: Teil 2 – Bildschirmarbeitsplatz .......................................... 399.6 Anlage 6: HEUREKA – Prüfliste: Teil 3 – Spezifische Arbeitsbedingungen ......................... 439.7 Anlage 7: Checkliste Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz, begründet auf den

Untersuchungsergebnissen .................................................................................................. 449.8 Anlage 8: Textbausteine für den Vollzug der Bildschirmarbeitsverordnung ........................ 479.9 Anlage 9: Mitglieder der Arbeitsgruppe HEUREKA .............................................................. 47

10 LandesamtfürVerbraucherschutz,KontaktadressenderArbeitsschutzverwaltungSachsen-Anhalts ........................................................................................................................................... 48

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Aufgabenstellung – Ziel des Projektes HEUREKA1

Was hat das Archimedische Prinzip vom Auftrieb aus der Zeit vor Christi Geburt mit moderner Bildschirmarbeit im 21. Jahrhundert zu tun?

Auf den ersten Blick eigentlich nichts. Dennoch wurde der nach einer über-lieferten Anekdote berühmte Ausruf von Archimedes von Syrakus HEURE-KA! HEUREKA! (griech. Ich hab`s [gefunden]) Projekttitel für die landesweite Kontrolle von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro in Sachsen-Anhalt. Archimedes von Syrakus war ein bedeutender Mathematiker und Ingeni-eur. Der Überlieferung nach nahm Archimedes in angenehmer Atmosphä-re ein Bad, als er die Gesetzmäßigkeiten des Auftriebs erkannte. Er war entspannt. Er fühlte sich wohl. Er machte eine bahnbrechende Entde-ckung. HEUREKA! HEUREKA! Das ist auch mehr als 2000 Jahre nach Archimedes ein viel genutzter Ausruf, wenn schöpferisches Denken zum Ziel führt.

Deutschland befindet sich auf dem Weg von der Industriegesellschaft zur Wissensgesellschaft. Die Büroarbeit wird die Zukunft des Standortes Deutschland wesentlich mit bestimmen. Neue Ideen, Produkte, Verfahren und gesellschaftliche Entwicklungen nehmen im Büro ihren Anfang. Sollen Arbeitsergebnisse richtig, innovativ und kreativ sein, sind optimal gestal-tete Büros, gute Arbeitsorganisation und motivierte gesunde Mitarbeiter dafür Voraussetzung. Menschengerechte Arbeitsbedingungen und wett-bewerbsfähige Arbeitsplätze beeinflussen einander.

Vor diesem Hintergrund hat die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern, Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Stiftungen und Unternehmen den Thematischen Initiativ-kreis INQA Büro ins Leben gerufen mit dem Ziel, Büros in der Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie optimale Be-dingungen für Beschäftigte bieten, damit sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen. Dabei ist jeder Initiativpartner in seinem Verantwortungsbereich tätig.

Für die staatliche Arbeitsschutzverwaltung bedeutet dies, Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvor-schriften zu kontrollieren und dort wirksam zu werden, wo Mindestvorschriften nicht eingehalten sind. Das Pro-jekt HEUREKA verfolgte darüber hinaus das Ziel, auf die oft als „einfach“ und „belastungsarm“ eingeschätzte Bildschirmarbeit intensiver bei Betriebskontrollen aufmerksam zu machen und durch fundierte Beratung der Verantwortlichen die Büro- und Bildschirmarbeit in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzbemühungen zu stellen. Zielgedanke war es, Fehlbelastungen zu erkennen, durch konkrete betriebliche Veränderungen abzubauen und das Sicherheitsbewusstsein der Arbeitgeber und der Beschäftigten zu stärken.

Rechtsgrundlagen2

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und • des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeits-• verordnung – BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843)

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. De-• zember 1973 (BGBl. I S. 1885)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Be-• nutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Orga-nisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. • 2179)

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)•

Archimedes von Syrakus, Grie-Abb. 1 chischer Mathematiker und Naturforscher, in Syrakus geboren und gestorben (285 – 212 v. Chr.) http://www.anderegg-web.ch/philinhalt-frame.htm Antike Philosophie

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Zeit, Ort und Ausführende3

Das landesweite Projekt „HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt – Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro“ wurde in Sachsen-Anhalt von 2006 bis 2008 durchgeführt. Die Schulung der Mitar-beiter der Arbeitsschutzverwaltung, das Festlegen des einheitlichen methodischen Vorgehens bei Betriebskon-trollen, die Erarbeitung und Herausgabe von Beratungsunterlagen rund ums Büro und weiterer Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit erfolgten 2006. Im Jahr darauf wurden 1060 Bildschirmarbeitsplätze in 177 Unternehmen kontrolliert. 2008 wurden die Ergebnisse ausgewertet und 2009 mit diesem Bericht veröffentlicht. An der Unter-suchung beteiligt waren Außendienstmitarbeiter der fünf Dezernate der Arbeitsschutzverwaltung. Die Schulung und Einweisung erfolgte durch die Mitglieder der Projektgruppe HEUREKA.

Methodisches Vorgehen4

Zur Umsetzung des Projektes wurden die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung fortgebildet und die Öffent-lichkeit durch verschiedene Aktionen informiert. Zur Gewinnung der Daten erfolgten Kontrollen und Beratungen in den Betrieben.

Fortbildung4.1

Das Aufgabengebiet eines Mitarbeiters der Arbeitsschutzverwaltung ist außerordentlich breit gefächert. Von ihm werden weit reichende Kenntnisse auf zum Teil sehr unterschiedlichen Gebieten erwartet. Beginnend beim sozialen Arbeitsschutz, über die Vorschriften zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, den Regeln zur Sicherheit am Bau bis hin zu technischen und stoffspezifischen Vorschriften muss er darüber hinaus die Wirk-samkeit betrieblicher Arbeitsschutzorganisationen beurteilen können und Marktüberwachungen durchführen. Für das Gelingen des Projektes HEUREKA war es daher von grundlegender Bedeutung, den Blick der eigenen Mitarbeiter auf die als „belastungsarm“ und „ungefährlich“ geltende Büro- und Bildschirmarbeit zu lenken.

Die optimale Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Möglichkeiten des Selbstmanagements sowie eine kollegiale und informelle Kommunikation sind die Erfolgsfaktoren für ein innovatives Arbeiten im Büro. Aber nicht all diese Aspekte sind durch Aufsichtsbeamte kontrollierbar. Dies geht über den gesetzlichen Auftrag hinaus und über-schreitet personelle sowie zeitliche Ressourcen. Dessen ungeachtet muss ein Mitarbeiter der Arbeitsschutz-verwaltung den Gesamtzusammenhang der optimalen Büroarbeitsgestaltung kennen und beratend vermitteln können. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Ko-operationsseminar „Wellness at Work – Soft Factors in der Büroarbeit“ für die Mitarbeiter der Projektgruppe HEUREKA und Außendienstmitarbeiter durchgeführt. In der zweitägigen Veranstaltung wurden der Einfluss der Soft Factors auf das Wohlbefinden und die Produktivität der Be-schäftigten erläutert, die Berücksichtigung menschlicher Bedürf-nisse bei Raumplanung und Einrichtung dargestellt, die Elemente eines gesunden Führungsstils vorgestellt, die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung eröffnet, die gesundheitsgerechte Kom-munikation und Gesprächsführung erprobt sowie die Organisation günstiger Arbeitsprozesse demonstriert.

Ein zweiter wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf die Kontrolltä-tigkeit in den Betrieben war die Vorstellung der Ergebnisse der Ex-Post Evaluation der Bildschirmarbeitsverordnung durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Dieter Lorenz, Fachhochschule Giessen-Friedberg. Durch die Befragung von 1000 Geschäftsführern bzw. Personal-verantwortlichen und 1004 am Bildschirmgerät tätigen abhängig Beschäftigten wurde der Grad der Umsetzung für die Bekanntheit der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen zu Bildschirmarbeit, die Relevanz der gesetzlichen Bestimmungen in betriebliche Ent-scheidungsprozesse, die förderlichen bzw. hemmenden Faktoren sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt. Die Evaluierungs-ergebnisse gaben wesentliche Hinweise, wo schwerpunktmäßig die Kontroll- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltung in den Betrieben ansetzen müsste.

Außerdem wurden getreu dem Motto „Klug wird man nur aus Er-fahrung“ in den Dienststellen der Arbeitsschutzverwaltung Sach-

Musterarbeitsplatz im Dezernat 56 – Abb. 2 Gewerbeaufsicht Nord, Stendal

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sen-Anhalts fünf Büromusterarbeitsplätze (siehe Abb. 2) eingerichtet. An diesen Musterarbeitsplätzen können die Aufsichtskräfte Arbeitgeber, Architekten und Beschäftigte praxisnah beraten. Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen konnten optimale Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt bzw. es konnten präventiv gute Bürolösungen als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden. Mit der Gestaltung der Musterarbeitsplätze wurden Mitarbeiter zur ergonomischen Gestaltung ihres Büroarbeitsplatzes motiviert, denn, dies zeigten später auch die betrieblichen Kontrollen, die technischen Voraussetzungen sind meist vor-handen. Es müssen nur manchmal persönlich lieb gewordene Gewohnheiten abgelegt werden. Zu der Ausstat-tung der Musterarbeitsplätze gehören ein stufenlos höhenverstellbarer Schreibtisch mit Stellmotor einschließlich der Installationskanäle und Zugentlastung der Kabel, ein Bürodrehstuhl in Vollpolsterung, der dynamisches er-gonomisches Sitzen unterstützt und ein Rollcontainer mit geräuschloser Führung, gedämpfter Schließung und Doppelauszugssperre. Ergänzt wird die Ausstattung durch CPU-Halter, Handballen- und Mausauflage sowie Kabelkanal.

Öffentlichkeitsarbeit4.2

Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes setzen meist in den Be-reichen eines Betriebes an, in denen produziert wird, technische Anlagen laufen oder Gefahrstoffe eingesetzt werden. Sekretariate, Buchhaltungen, Informations- und Kommunikationsbereiche – das Büro an sich – stehen selten im Zentrum der Bemühungen. Mit dem Projekt HEUREKA wurde das Ziel verfolgt, das Büro mit seinem Bildschirmarbeitsplatz nun auch in den Fokus betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen zu rücken. Mit einer breit gefächerten Öffentlichkeitsarbeit wurden diese Bemühungen unter-stützt.

Das Projekt erhielt ein eigenes prägnantes Logo (Abb. 3). Es taucht immer im Zusammenhang mit dem Projekt HEUREKA auf und dient dem Ziel, den Wiedererkennungswert zu erhöhen.

Inhalte und Ziele des Projektes wurden erstmalig zum Arbeitsschutztag 2006 des Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau (Abb. 4) mit einer Posterausstellung (Anlage 1) sowie ausführlichen Bera-tungsunterlagen (Anlage 2) präsentiert.

Bei der populären Gestaltung der sehr ansprechenden Poster, im Sinne von Schautafeln unter anderem zu den Themen Arbeitsplatzgestaltung und bewegtes Arbeiten, wurde die Projektgruppe HEUREKA von der Hochschu-le für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein unterstützt. Die Dezernate 53 bis 57 der Arbeitsschutzverwal-tung Sachsen-Anhalts stellen das Material für Ausstellungen und Unterweisungen kostenfrei zur Verfügung.

Die erstellten Beratungsunterlagen informieren interessierte Leser kurz und präzise über folgende Themenbe-reiche:

Warum wird gerade die Büroarbeit untersucht?• Arbeitsschutz organisieren, aber wie?• Das Arbeitssicherheitsgesetz – Gesetzlich ver-• ordnete Unterstützung für ArbeitgeberVorschlag für eine Unterweisung für die Arbeit • am BildschirmarbeitsplatzArbeitsmedizinische Hinweise zur Bildschirmar-• beitSoftwareergonomie• Gestaltungshinweise für den Bildschirmarbeits-• platzBüroraumplanung• Unternehmensinterne Informationsvermittlung• Gesund im Betrieb – Betriebliche Gesundheits-• förderung Energieverbrauch und Kosten minimieren• Pflanzen fördern das Wohlbefinden• Psychische Belastungen – wie ermitteln und be-• urteilen?Das Wohlfühlbüro – eine Vision!•

Logo des Projektes HEUREKA Abb. 3 - Das Logo wurde gestaltet von der Gra-fikerin Simone Schardt, Grünauring 25, CH 8064 Zürich

Posterpräsentation auf dem Arbeitsschutztag 2006 des Abb. 4 Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau

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Den Autoren der Beratungsunterlagen war es bei der inhaltlichen Gestaltung wichtig, Impulse zu geben und Interesse zu wecken sowie durch die Angabe weiterführender Links zum Weiterlesen zu motivieren.

Zusätzlich wurde der Internetauftritt auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz zum Projekt HEUREKA mit weiterführenden Hinweisen gestartet.

Wo es der Arbeitsschutzverwaltung möglich war, wurde die Chance genutzt, über die Gesundheitsrisiken im Büro zu referieren und auf das landesweite Projekt aufmerksam zu machen, wie z.B. bei der Fachvereinigung Arbeitssicherheit im März 2008.

Kontrolle und Beratung der Betriebe4.3

Im Rahmen des Projektes HEUREKA kontrollierten die Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung Betriebe mit mindestens fünf Büroarbeitsplätzen aus einem breit gefächerten Branchenspektrum. Die jeweilige Betriebsleitung wurde im Vorfeld mit einem Auftaktschreiben (Anlage 3) über das Projekt HEURE-KA und den vorgesehenen Besichtigungstermin informiert. Den Betrieben war es somit möglich, erforderliche Unterlagen beizubringen, mit betrieblichen Arbeitsschutzakteuren Vorbereitungen zu treffen und gegebenenfalls die Personalvertretung einzubeziehen. Durch die landesweit einheitliche Verwendung des Auftaktschreibens, als Teil der Öffentlichkeitsarbeit, wurde die Bedeutsamkeit des Anliegens zum Ausdruck gebracht.

Nach einem einheitlich vorbereiteten Methodeninventar setzte sich die Betriebskontrolle aus einem einleitenden Gespräch zu den Zielen und Möglichkeiten des Projektes HEUREKA, der umfassenden prüflistenunterstützten Beurteilung der Büroarbeitsplätze sowie einem abschließenden Beratungsgespräch über festgestellte Defizite und Vorschläge zum Erreichen einer verbesserten Büroarbeitssituation zusammen.

Neben der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften war es auch beabsichtigt,auf den Arbeitsplatz Büro und seine Bedeutung im betrieblichen Prozess aufmerksam zu machen,• konkrete Veränderungen im Büro zu erzielen, um Fehlbelastungen abzubauen,• Eigenverantwortung der Beschäftigten durch Aufklärung zu stärken und schlechte Gewohnheiten zu besei-• tigen,das Wohlbefinden zu fördern und damit • Freude an betrieblicher Tätigkeit als Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg neu zu schüren.•

Untersucht wurden Büroarbeitsplätze, an denen ganztägig, mindestens sechs Stunden, in einem Büro mit Ar-beitsplatzbindung in vorwiegend sitzender Körperhaltung schwerpunktmäßig am Bildschirm gearbeitet wurde.

Die Prüfliste HEUREKA – Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro (Anlage 4) besteht aus drei Teilen: Teil 1 – Befragung des Arbeitgebers Teil 2 – Bildschirmarbeitsplatz Teil 3 – Spezifische Arbeitsbedingungen.

Mit Hilfe der Prüfliste wurde schwerpunktmäßig die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Bildschirmarbeit,• zur Bildschirmeinstellung,• zur Büroausstattung,• zu den räumlichen Bedingungen,• zur Bürotechnik einschließlich der Anzahl der zu bedienenden Geräte und• zur Körperhaltung•

ermittelt. Zusätzlich wurden Aussagen zur Arbeitszufriedenheit erhoben.

Für Teil 2 der Prüfliste wurde der LASI Leitfaden 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedin- gungen bei der Bildschirmarbeit“ und die LASI Veröffentlichung „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshin-weise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen – Ergänzung zur Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeits-bedingungen bei der Bildschirmarbeit (LV 14)“ genutzt.

Es wurde ein Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Feststellung des Prüfenden oder mittels Messungen durchgeführt.

Im Teil 3 der Prüfliste – Spezifische Arbeitsbedingungen - kamen die Beschäftigten selbst zu Wort. Hier wurden im Rahmen der durchgeführten Arbeitsplatzbegehungen die Arbeitsplatzinhaber befragt. Die Auswahl der Fra-gen erfolgte angelehnt an die Ergebnisse des Projektes „OFFICE 21“ der Initiative „Neue Qualität der Büroarbeit“

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(INQA Büro). Danach gehören zu den Kernfaktoren für Produktivität und Wohlbefinden neben anderen Faktoren der „Zugriff auf Informationen, Störungen am Arbeitsplatz, die empfundene Attraktivität des Büroraumes und die allgemeine Arbeitszufriedenheit“. Alle Beschäftigten wurden zu diesen Sachverhalten in gleicher Weise befragt und konnten aus drei Möglichkeiten die jeweils für ihre Arbeit bzw. für ihre Person zutreffende Antwortkategorie auswählen und wurden gegebenenfalls aufgefordert, die Wahl inhaltlich zu begründen. Die Antworten wurden durch den Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht protokolliert. Den Beschäftigten wurde Anonymität zugesichert, das heißt, die gegebenen Antworten wurden den Arbeitgebern nicht personenbezogen mitgeteilt.

Die abschließende Beratung bezog sich nicht nur auf den ermittelten Ist-Zustand, sondern beinhaltete da- rüber hinaus die Vermittlung der ausführlichen Informationen aus den Beratungsunterlagen für eine optimale Büroraumgestaltung. Offenen sehr interessierten Arbeitgebern konnten zusätzliche Gespräche zum Thema Ar-beitsambiente und Farbenlehre angeboten werden

Prüfliste - Darstellung der Ergebnisse und Bewertung5

Im Jahre 2007 überprüften die Aufsichtsbeamten in 177 Betrieben 1060 Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplätze in 22 verschiedenen Branchen. Schwerpunkt war die komplexe Kontrolle der Einhaltung von Regelungen aus Bild-schirmarbeits- und Arbeitsstättenverordnung sowie dem Arbeitsschutzgesetz. Die statistische Auswertung der Ergebnisse der Befragung zur Betriebsorganisation erfolgte sowohl hinsichtlich der 177 Unternehmen, als auch hinsichtlich der 1060 Arbeitsplätze, welche in die Untersuchung einbezogen worden waren. Alle Prozentangaben wurden auf ganze Zahlen gerundet.

Dem Untersuchungsanliegen, die Bedingungen an den Arbeitsplätzen zu verbessern, folgend, wird in diesem Kapitel unter Punkt 5.1. bis 5.4 ausschließlich die Statistik zu den Arbeitsplätzen dargestellt. Dies wird als mög-lich angesehen, weil sich die Ergebnisse über Unternehmen und Arbeitsplätze in den Grundaussagen ähneln. Unter Punkt 5.5 wurden die Angaben auf die Gesamtheit der kontrollierten Betriebe bezogen ausgewertet.

Betriebsorganisation5.1

Befragung des Arbeitgebers5.1.1

Die Befragung des Arbeitgebers oder des von ihm Beauftragten hat zu Beginn der Revision stattgefunden. Dabei wurde gemeinsam festgelegt, welche Arbeitsplätze in das Projekt HEUREKA einbezogen werden sol-len. Hauptsächlich wurden jedoch Angaben über die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen und insbesondere über die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erhoben.

Aus den allgemeinen Angaben geht hervor, dass für 1051 der 1060 in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze eine sicherheitstech-nische Betreuung vorhanden war. Das entspricht 99%. Dabei war für 984 Arbeitsplätze eine Regel- und für 67 eine alternative Betreuung organisiert. Eine betriebsärztliche Betreuung bestand für 97% der Ar-beitsplätze.

Weitere Prüfergebnisse aus der Prüfliste Teil 1 - Befragung des Ar-beitgebers - werden in Tabelle 1 dargestellt.

Grundsätzliche gesetzliche Forde-rungen zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Beratung waren in der deutlich überwiegen-

Lfd. Nr.

Ja [%]

11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden 87

12 Maßnahmen festgelegt 84

13 Wirksamkeitskontrolle erkennbar 77

14 prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Kriterien

95

15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten? 93

16 Wird die Untersuchung von Augen und Sehvermögen bei Bildschirm-arbeit angeboten?

92

17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personal-rat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt?

85

18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden? 58

19 Gibt es keine technische Leistungsüberwachung ohne Wissen der Beschäftigten?

78

20 Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaß-nahmen am Bildschirmarbeitsplatz?

96

21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik benannt?

98

22 Werden elektrische Betriebsmittel durch eine befähigte Person geprüft?

96

23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangel-hafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen?

98

Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 Tab. 1 (arbeitsplatzbezogen)

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den Zahl der in die Untersuchung einbezogenen Arbeitsplätze umgesetzt.

Unterweisungen zur Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erfolgten an 93% der einbezogenen Arbeitsplätze. Nur bei etwa 87% der Arbeitsplätze lagen spezielle Gefährdungsbeurteilungen für Bildschirmarbeitsplätze vor. D.h. mehr als jeder zehnte Arbeitsplatz wurde nicht hinsichtlich der Forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung beurteilt. Dies ist widersprüchlich, denn die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.Eine Wirksamkeitskontrolle war nur in 77% der Fälle nachweisbar.

Alle anderen Angaben, die sich auf Arbeitgeberpflichten beziehen, zeugen mit jeweils über 90% Ja-Antworten für die positive Berücksichtigung von Bildschirmarbeit im Unternehmen. Die Beteiligung der Beschäftigten oder de-ren Vertretung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes (85%) und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (58%) sind keine Pflichten, sondern eher freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Insoweit sind die Angaben als durchaus positiv im Sinn der Gestaltung von Bildschirmarbeit zu werten.

Befragung der Beschäftigten zur Arbeitsorganisation 5.1.2

Sachverhalte, die vom Prüfer nicht gemessen bzw. eingeschätzt wer-den konnten, wurden durch Befra-gen der Beschäftigten ermittelt (Ta-belle 2).

Den Sachverhalt „Bei Erfordernis wird eine spezielle Sehhilfe zur Ver-fügung gestellt“ beantworteten ledig-lich 37% der Beschäftigten mit „Ja“. Die Frage nach der Sehhilfe zielt auf den Bedarf ab. Das Ergebnis lässt sich nicht eindeutig interpretieren, weil nicht erfasst wurde, wer bereits über eine spezielle Sehhilfe verfügt oder wer von den Beschäftigten aus medizinischen Gründen tatsächlich eine spezielle Sehhilfe benötigt.

Die Frage „Sind Regelungen/Be-triebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmgeräten bekannt?“ wurde von der Hälfte der Beschäftigten be-jaht.

Jeder zweite Beschäftigte gibt an, dass für ihn Maßnahmen der Gesundheitsförderung vom Unternehmen angeboten werden. Das zeigt, dass viele Arbeitgeber auch im Bereich der Büroarbeit präventiv tätig werden, dass es aber auch Unternehmen gibt, die diese Chance zur Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Mitarbeiter noch nicht nutzen. Auf Qualität und Effektivität einer Maßnahme kann anhand der Erhebung nicht geschlossen werden.

Es folgt eine differenzierte Betrachtung für13.1 Unterweisung zur Nutzung der Büromöbel 83%13.2 Unterweisung zum Umgang mit dem Bildschirmgerät 89%14.1 Gesundheitsgefahren/Fehlverhalten bekannt 87%.

Diese drei Sachverhalte betreffen die Kenntnisse der Beschäftigten über die Besonderheiten eines Arbeitsplat-zes mit Bildschirmunterstützung. Diese Kenntnisse sollen vom Arbeitgeber vermittelt werden. Allerdings be-einflussen sie das Arbeitsergebnis nur sekundär. Die Vermittlung dieser Kenntnisse erfolgt, wie es aus den Bemerkungen, die bei der Befragung erfasst wurden, auf mehrere Arten, z. B. schriftlich als Information an die Beschäftigten oder sie ist im Intranet des Unternehmens zum Abruf für die Beschäftigten verfügbar. Sie erfolgt auch durch unterschiedliche Personen, zum Beispiel Büroausstatter, Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft. Dementsprechend wissen Beschäftigte über die optimale Einrichtung des Arbeitsplatz mehr oder weniger gut Bescheid. Anders war es bei Kenntnissen über die zur Aufgabenerledigung notwendige Software. Die Vermitt-lung dieser Kenntnisse wurde von 97% der Beschäftigten bejaht. Sie wurden vorwiegend durch professionelle

Lfd. Nr.

Ja [%]

13.1 Unterweisung zur Nutzung von Büromöbeln, u. a. zur Höhenverstellbar-keit von Tisch und Stuhl ist erfolgt?

83

13.2 Unterweisung zum Umgang mit Bildschirmgerät ist erfolgt? 89

13.3 Unterweisung zum Umgang mit Software ist erfolgt? 97

13.4 Gibt es einen Ansprechpartner für IuK – Fragen? 98

13.5 Sind Regelungen/Betriebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmge-räten bekannt?

50

13.6 Besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen zu unterbrechen?

97

14.1 Die Beschäftigten sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchti-gungen durch Fehlverhalten informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung.

87

14.2 Erst- und Nachuntersuchung des Sehvermögens wurde, falls notwendig, angeboten (bei Bildschirmarbeit).

93

14.3 Bei Erfordernis wurde eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung gestellt. 37

14.4 Körperhaltungswechsel möglich (z. B. durch räumliche Anordnung der Arbeitsmittel bzw. Mischarbeit)

98

14.5 Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden angeboten (z. B. Aus-gleichsgymnastik, Physiotherapie).

50

Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 13.1 bis 14.5Tab. 2

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Schulungen erlangt. Zusätzlich werden diese Softwarekenntnisse durch wiederholtes meist ständiges Nutzen als Bedienfertigkeiten manifestiert. Sie sind also meistens in guter Qualität vorhanden.

Gegenüberstellung der vergleichbaren Angaben von Arbeitgebern und 5.1.3 Beschäftigten

Tabelle 3 stellt dar, wie sich die Be-wertung durch Arbeitgeber und Be-schäftigte für gleiche bzw. vergleich-bare Sachverhalte unterschied.

Die Angaben differieren besonders bezüglich der Unterweisungen zu Büromöbeln, der Information der Beschäftigten über Gesundheitsbe-einträchtigungen durch Fehlverhal-ten und des Wissens über Angebo-te von gesundheitsfördernden Maß-nahmen. Die Arbeitgeber gaben häufiger an, dass den Beschäftigten diese Sachverhalte bekannt seien.

Zusammenfassung5.1.4

Überwiegend werden die Bedingungen, unter denen Beschäftigte im Büro an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, von den Arbeitgebern, aber auch von den Beschäftigten selbst als gut bewertet.

Verbesserungswürdig sind die Kenntnisse der Beschäftigten zur Handhabung der Büromöbel und zur Anordnung der Arbeitsmittel. Die entsprechenden Unterweisungen sollten dies mehr berücksichtigen. Es ist nachzufragen, ob den Arbeitgebern die Kenntnisse über die Wirksamkeit der so genannten weichen Faktoren fehlen oder die Umsetzung von Maßnahmen, die genau auf diese Faktoren wirken, als fakultativ und technische Maßnahmen als zwingend umzusetzen betrachtet werden. Es scheint, dass Arbeitgeber hauptsächlich an der Ausführbarkeit einer Arbeit am PC selbst interessiert sind. Sie schulen deshalb mehr zum Umgang mit der Software als zur gesundheitsförderlichen Nutzung der Arbeitsmittel.

Die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes5.2

Gerätesicherheit5.2.1

Hinsichtlich der Gerätesicherheit wurde an den Personalcomputern und Bildschirmen das Vorhandensein der CE–Kennzeichnung überprüft. Sie war an allen überprüften Geräten vorhanden.

Bildschirm5.2.2 An 88 Arbeitsplätzen (8%) wurde festgestellt, dass der Bildschirm zu hoch eingestellt bzw. zu hoch auf Unterlagen gestellt war. Die Ursache bestand nur selten darin, dass die Bildschirme nicht höhenverstellbar waren, sondern in der unergonomi-schen Einstellung der Bildschirmhö-he durch die Beschäftigten selbst.

Der Bildschirm sollte grundsätzlich so aufgestellt sein, dass die Ober-kante der Bildschirmfläche etwa fünf bis zehn cm unter der Augenhöhe liegt (Neigungswinkel des Kopfes ca. 35°) und der Beschäftigte mit gesenktem Blick auf die Bildschirmmitte sehen kann. Zu hoch eingestellte Bildschirme können auf lange Sicht zu Verspannungen im Nackenbereich und damit auch zu permanenten Kopfschmerzen führen.

Inhalt Ja [%]Arbeit-geber

Ja [%]Beschäf-

tigte

Diffe-renz[%]

15 und 13.1 Unterweisung Büromöbel 93 83 -10

15 und 13.2 Unterweisung Bildschirmgerät 93 89 - 4

15 und 13.3 Unterweisung Software 93 97 + 4

16 und 14.2 Untersuchung Sehvermögen/Augen 92 93 + 1

15 und 14.1 Info über Gesundheit / Fehlverhalten 93 87 - 6

16 und 13.4 Ansprechpartner IuK 98 98 0

18 und 14.5 gesundheitsfördernde Maßnahmen 58 50 - 8

Vergleich von Arbeitgeber- und BeschäftigtenangabenTab. 3

Lfd. Nr.

Nein [%]

2.1 oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe 8

2.2 Bildschirm ist leicht dreh- und neigbar 2

2.3 Bildschirm ist strahlungsarm 0

2.4 Bildschirmdiagonale beträgt ≥ 15 Zoll bzw. für Grafik- u.Ä. Anwen-dungen ≥ 17 Zoll

1

2.5 Bildschirm ist stabil und flimmerfrei 2

2.6 auf Bildschirm sind keine störenden Reflexionen und Blendungen 5

Bildschirm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 2.1 bis 2.6Tab. 4

12

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Blendungen und Reflexionen wurden an 56 Arbeitsplätzen (5%) festgestellt. Ursächlich dafür waren teils eine ungünstige Aufstellung des Bildschirmes, teils fehlende bzw. ungünstige Verschattungseinrichtungen an den Fenstern. Durch Umplatzieren dieser Arbeitsplätze bzw. durch die Verwendung geeigneter Lamellenvorhänge konnten diese Beeinträchtigungen weitestgehend abgestellt werden.

Insgesamt wurden bezüglich der Anforderungen an den Bildschirm nur geringfügige Mängel festgestellt, die sich durch entsprechende Geräteaufstellung und Raumumgestaltung verändern ließen. Durch den zunehmenden Ersatz von Röhrengeräten durch flimmerfreie, strahlungsarme und der Arbeitsaufgabe entsprechende Flachbild-schirme wird weiterhin eine Abnahme der Mängel zu erwarten sein.

Zeichengestaltung 5.2.3

Die hinsichtlich der Zeichengestal-tung festgestellten, geringfügigen Mängel resultieren fast ausnahms-los aus fehlerhaften Bildschirmein-stellungen, die durch Beratung der Beschäftigten zum Teil sofort beho-ben wurden.

Tastatur und Maus5.2.4

An 62 Arbeitsplätzen fehlte vor der Tastatur die Auflagefläche von 100 bis 150 mm für die Handballen. Durch das Umstellen der Tastatur und andere Veränderungen am Ar-beitsplatz konnte ein Großteil der Mängel umgehend beseitigt wer-den.

Arbeitstisch5.2.5

Bei der Ausstattung der Büroarbeits-plätze mit Arbeitstischen bestanden grundsätzlich nur sehr geringe Pro-bleme. Bemerkenswert war, dass bei den 3% der Arbeitsplätze die zu geringe Beinraumtiefe darauf zu-rückzuführen war, dass die Mitarbei-ter sich den Beinraum selbst einge-engt haben, indem dort z.B. der PC u. Ä. abgestellt wurden. Ein Beispiel hierfür ist in Abbildung 5 zu sehen. Dieses eher geringe Problem ließe sich von jedem Mitarbeiter schnell und selbstständig lösen. Es zeigt, dass einige Beschäftigte unzureichend auf ergonomisches Sitzen ach-ten oder unzureichend über die gesundheitlichen Risiken unterwiesen wurden.

Arbeitsstuhl5.2.6

Die Ausstattung mit Arbeitstühlen konnte insgesamt als gut bewertet werden. Ein Teil der Arbeitsstühle (10%) war noch nicht mit solchen Rückenlehnen ausgestattet, die eine Unterstützung im Lendenwir-belbereich ermöglichen. Bei 4% der untersuchten Arbeitsstühle war das dynamische Sitzen, bei dem die Rückenlehne dem Vor- und Zu-

Lfd. Nr.

Nein [%]

3.1 Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe ≥ 3,2 mm; Zeichenhöhe (mm) = Sehabstand (mm)/155)

4

3.2 Zeichenschärfe entspricht der Qualität von Druckbuchstaben 4

3.3 Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund ist ausreichend groß und einstellbar

1

Zeichengestaltung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 3.1 bis 3.3Tab. 5

Lfd. Nr.

Nein [%]

4.1 Tastatur getrennt vom Bildschirm 1

4.2 Tastatur ist neigbar (die mittlere Buchstabenreihe hat eine Bauhöhe von ≤ 30mm)

2

4.3 vor der Tastatur ist ein Auflegen der Handballen möglich (100 bis 150 mm tiefe Auflagefläche)

6

4.4 Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (≤ 300 mm Radius ab Tischvorderkante/Körperachse)

4

Tastatur und Maus - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 4.1 bis 4.4 Tab. 6

Lfd. Nr.

Nein [%]

5.1 Tischbreite ausreichend 2

5.2 Tischtiefe ausreichend 3

5.3 Gesamtfläche der Tischkombination ≥ 1,28 m² 2

5.4 Tischhöhe ausreichend 1

5.5 Beinraumhöhe ausreichend 1

5.6 Beinraumbreite ausreichend 2

5.7 Beinraumtiefe ausreichend 3

Arbeitstisch - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 5.1 bis 5.7Tab. 7

Eingeengter BeinraumAbb. 5

13

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

rückneigen des Körpers stufenlos folgt, nicht möglich. Auffällig war bei der Auswertung im Bereich der Arbeitsstühle außerdem, dass die Mitarbeiter oft nicht über die richti-ge Benutzung und auch nicht über die Einstellungsmöglichkeiten ihres Arbeitsstuhles informiert worden waren. Zum Beispiel wussten vie-le Beschäftigte nicht, dass ihr Ar-beitsstuhl ein dynamisches Sitzen erlaubt.

Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße5.2.7

Die Anpassung der Arbeitsmittel an unterschiedliche Körpermaße war zum großen Teil möglich. Bei 3% der untersuchten Büroarbeitsplätze wurden keine Fußauflagen bereit-gestellt, obwohl der Bedarf bestand. In Abb. 6 ist zu sehen, wie dann von den Mitarbeitern zu provisorischen und unergonomischen Lösungen gegriffen wurde. An diesen Arbeits-plätzen bestand Handlungsbedarf.

Vorlagenhalter5.2.8

An den untersuchten Arbeitsplät-zen kamen Vorlagenhalter selten zum Einsatz. Die vorgefundenen Vorlagenhalter entsprachen bis auf 2% den Anforderungen.

Lfd. Nr.

Nein [%]

7.1 Unterarm waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterarm ≥ 90° 5

7.2 Oberschenkel waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel ≥ 90°

5

7.3 volle Auflage der Füße 4

7.4 Fußstütze bei Bedarf bereitgestellt 3

7.5 Fußauflage ganzflächig auf der Fußstütze möglich 3

Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße - Prüfliste Teil 2, laufende Tab. 9 Nummer 7.1 bis 7.5

Provisorische und unergonomische FußauflagenAbb. 6

Lfd . Nr.

Nein [%]

8.1 stabil 2

8.2 frei positionierbar 4

8.3 Sehabstand zur Vorlage ist etwa gleich dem Sehabstand zum Bildschirm

5

Vorlagenhalter - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 8.1 bis 8.3Tab. 10

Lfd. Nr.

Nein [%]

6.1 5-Rollen-Untergestell mit gebremsten Rollen 3

6.2 Rollen mit geeigneter Lauffläche 3

6.3 Stuhl höhenverstellbar 2

6.4 gepolsterte Sitzfläche, abgerundete Vorderkante 1

6.5 gepolsterte, verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im Lendenwirbelbereich

11

6.6 dynamisches Sitzen möglich 4

Arbeitsstuhl - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 6.1 bis 6.6Tab. 8

14

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Platzbedarf, Arbeitsplatzanordnung und Arbeitsmittel5.2.9

Bezüglich der Anordnung der Ar-beitsplätze im Raum und der An-ordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitstisch wurde folgendes fest-gestellt.

22% der untersuchten Arbeitsplätze waren nicht parallel zur Fensterfront angeordnet. Bei einem Teil dieser Arbeitsplätze wurde das Schutzziel, den Arbeitsplatz blendfrei zu gestal-ten, durch das schräge Sitzen zum Fenster in Kombination mit Ver-schattungseinrichtungen erreicht.

In 13% der Fälle waren die Leuchtbänder nicht parallel zur Blickrichtung der Beschäftigten angeordnet. Das hätte Reflexionen und Blendungen erwarten lassen. Da jedoch in aller Regel blendfreie Leuchten verwendet wurden, waren derartige Mängel kaum festzustellen.

Laut einer BIBB/BAuA-Befragung nutzen 77% der im Büro Beschäftigten für ihre Tätigkeit einen PC. In dieser Studie gaben 46% der Befragten an, während der Arbeit unter Schmerzen im Rückenbereich zu leiden. Mehr als 60% der Betroffenen befinden sich aus diesem Grund in ärztlicher Behandlung. Muskel- und Skeletterkran-kungen sind der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird daher in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg der Beschwerden erwartet. Der Bewegungsmangel und ungünstige Körperhaltungen, ständiges Verdrehen des Kopfes/Rumpfes führen zu Muskelverspannungen, Rü-ckenschmerzen oder auch Kopfschmerzen. Durch das richtige Einstellen von Tisch, Stuhl, Bildschirm und Fuß-stütze sowie die optimale Anordnung der Arbeitsmittel auf dem Arbeitsplatz ist ein beschwerdefreieres Arbeiten möglich. Geeignete ergonomische Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern, Beeinträchtigungen zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern.Bei den hier untersuchten Arbeitsplätzen entsprach in 97% der Fälle die Anordnung der Arbeitsmittel der Arbeits-aufgabe. In den davon abweichenden Fällen war die ungünstige Anordnung meistens durch die Beschäftigten selbst gewählt. Ihnen war nicht bekannt, welche Anordnung ergonomisch gut ist. Daraus kann man auf diesem Gebiet auf einen Beratungsbedarf schließen.

Arbeitsumgebungsbedingungen5.3

Beleuchtung5.3.1

Eine Auswertung der Untersu-chungsergebnisse zum Beleuch-tungsniveau zeigt die Tabelle 12.

An 6% der untersuchten Bildschirm-arbeitsplätze wurde die Beleuchtung als zu dunkel beurteilt. Ein Anteil von 5% der Befragten war durch zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld beeinträchtigt. Ursäch-lich dafür war meistens die Aufstel-lung des Monitors vor dem Fenster.

Bei 5% der besichtigten Bildschir-marbeitsplätze waren die Fenster in den Arbeitsräumen nicht bzw. nur mit unregulierbaren Innen- oder Außenverschattungseinrichtungen ausgestattet.

Lfd. Nr.

Nein [%]

10.1 hell genug (≥ 500 lx) 6

10.2 Lampen/Leuchten blenden nicht 2

10.3 große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtfeld sind vermieden 5

10.4 Beleuchtung flimmert nicht 3

10.5 nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind vorhanden 3

10.6 Außen- oder Innenverschattungseinrichtungen regulieren den Tages-/Sonnenlichteinfall

5

10.7 Oberflächen der Geräte und Tische sind matt 1

10.8 Tageslicht ist vorhanden 2

Beleuchtung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 10.1 bis 10.8Tab. 12

Lfd. Nr.

Nein [%]

9.1 Fläche je Arbeitsplatz ≥ 8 m² 2

9.2 freie Bewegungsfläche ≥ 1,5 m² 1

9.3 Mindesttiefe ausreichend 1

9.4 Verbindungsgang zum Arbeitsplatz ≥ 60 cm 3

9.5 stolperfrei 2

9.6 Blick parallel zur Fensterfront 22

9.7 Blick parallel zu Leuchtenband 13

9.8 Anordnung der Arbeitsmittel entsprechend Arbeitsaufgabe 3

Platzbedarf und Arbeitsplatzanordnung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer Tab. 11 9.1 bis 9.8

15

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Lärm5.3.2

Die Tabelle 13 stellt die Lärmsituati-on in den überprüften Büros dar.

Von den Befragten empfanden 6% nicht selbstbeeinflussbare Lärm-quellen als störend, z.B. lüftungs-technische Anlagen, Klimaanlagen, Telefonate an benachbarten Ar-beitsplätzen, Durchgangsverkehr, Straßenverkehr und technische Bürogeräte (z.B. Nadeldrucker, Aktenvernichter).

Raumklima und Innenraumbelastungen5.3.3

Eine Auswertung der Untersu-chungsergebnisse zu klimatischen Verhältnissen und zur Innenraum-belastung zeigt die Tabelle 14.

An 93% aller betrachteten Bildschir-marbeitsplätze empfanden die Be-schäftigten die Raumtemperaturen als angenehm.Für die 7% der Arbeitsplätze, an denen die Raumtemperaturen für Büroräume unangemessen waren, wurden als Gründe die Aufheizung im Sommer, defekte oder nicht optimierte Klimaanlagen oder Fehler beim Bau der Arbeitsstätte, z.B. Glasfassaden ohne Wärmeschutz, genannt.

An 7% der messtechnisch überprüften Bildschirmarbeitsplätze wurde eine Luftfeuchtigkeit von weniger als 30% ermittelt. Dies kann zu trockenen Mund-, Nasen- und Augenschleimhäuten führen.

Von 1060 Befragten empfanden 98% die Atemluft ohne Einschränkungen als zuträglich. Die Probleme/Beschwer-den der Beschäftigten, die mit der Atemluft unzufrieden waren, lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Gerüche, Feinstaub, Ozon und Lösungsmittel aus Druckern, Kopierern oder PC• Belästigung durch Raucher• Lüftungsprobleme (unzureichende Öffnung von Fensterflächen, Klimaanlagen, Gerüche von außen)• sonstiges (z.B. fehlende Grundreinigung, keine Pflanzen)•

Messungen waren kaum notwendig, da die aufgeführten Probleme durch organisatorische und technische Maß-nahmen zu lösen waren.

Softwareergonomie5.3.4

Die Beschäftigten an den untersuchten Arbeitsplätzen hatten ganz überwiegend keine Probleme bei der Nut-zung der vorhandenen Software. Von den befragten Beschäftigten sahen weniger als 1% das anders und gaben Probleme an. Allerdings wurden vereinzelt, in 26 von 1019 Fällen, noch Negativdarstellungen, das heißt, helle Zeichen auf dunklem Grund, angetroffen. Die Augen werden bei dieser Darstellung durch ständig wechselnde Helligkeitsunterschiede in besonderer Weise belastet. Es ist eine Umstellung der Software auf Positivdarstel-lung, das heißt, dunkle Zeichen auf hellem Grund, wie bei allen üblichen Vorlagen, zu empfehlen.

Spezifische Arbeitsbedingungen5.4

An den insgesamt 1060 im Projekt beurteilten Arbeitsplätzen, beantworteten 981 Beschäftigte die Befragung zu spezifischen Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, dass an 79 Arbeitsplätzen (8%) die Beschäftigten nicht befragt worden sind, da Arbeitgeber oder die Beschäftigten selber mit der Befragung nicht einverstanden waren. Die Antworten der Beschäftigten zur Zufriedenheit mit verschiedenen Faktoren der Arbeit und mit der Arbeit insge-samt waren durchaus unterschiedlich und es wurden nicht immer alle vier Fragen beantwortet. Im Einzelnen ergab sich folgendes Bild:

Lfd.Nr.

Nein [%]

11.1 Lärm: hinreichend leise (Büros ≤ 55 dB(A)) u.a. schöpferisches Denken bzw.70 dB(A) für Daten – und Textverarbeitung, wiederkeh-rende Aufgaben mit befriedigender Sprachverständlichkeit)

3

11.2 keine akustische Störquelle innerhalb des Büros vorhanden 6

Lärm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.1 und 11.2Tab. 13

Raumklima und Innenraumbelastung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.3 Tab. 14 bis 11.6

Lfd.Nr.

Nein [%]

11.3 Klima: - Raumtemperatur 20°C bis 26°C 7

11.4 - Luftfeuchtigkeit angenehm (30-60%) 7

11.5 - zugluftfrei (Luftgeschwindigkeit ≤ 0,15m/s) 3

11.6 Atemluft gesundheitlich zuträglich (keine Gerüche, Schimmel, Zigaret-tenrauch usw.)

2

16

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Möblierung und Ausstattung5.4.1

Befragt nach der Zufriedenheit mit der Möblierung und Aus-stattung des Büros, äußerten 81% der Befragten, dass sie ‚sehr zufrieden’ sind. Fast 20% der Beschäftigten sahen das anders und waren nur mäßig zufrieden bzw. wünschten sich Veränderungen. Das heißt, jeder fünfte Beschäftigte fühlt sich nicht recht wohl im Büro, in dem er häufig mehr als ein Drittel des Tages verbringt.

In Abb. 8 ist eine Auswahl der zahlreichen Bewertungen zu den Ursachen für die Unzufriedenheit bzw. zu den Wünschen nach Verbesserungen wiedergegeben.

Das Fraunhofer IAO ging in Auswertung des Office-Excellence-Checks1 der Frage nach, ob es einen Zusammenhang zwischen der Gestaltungs- und Ausstattungsqualität (Office-Design) eines Büros und der Produktivität der Büroarbeiter (Office-Performance) gibt. Die Zwischenauswertung ergab einen hochsignifikanten Zusammenhang zwischen den beiden Parametern, das bedeutet, je mehr Gestaltungsqualität im Büro realisiert ist, desto mehr trägt dies zu einer Verbesserung der Produktivität bei. Mit anderen Worten, Wohlbefinden der Beschäftigten zahlt sich offenbar auch für das Unternehmen aus. Dieses Ergebnis sollte bei Beratungen zur Gestaltung von Büroarbeit gegenüber den Arbeitgebern nicht unerwähnt bleiben.

Zugriff auf Informationen5.4.2

Bei den meisten befragten Arbeitsplatzinhabern stellte der Zugriff auf alle zur Ausführung der Arbeit notwendigen Informationen wie Daten, Unterlagen und Nachrichten offensichtlich kein Pro-blem dar. Fast 96% der Beschäftigten gaben an, dass sie immer oder überwiegend alle Informationen zur Verfügung haben bzw. sie sich einfach und schnell beschaffen können. Die Anzahl der Befragten, bei denen dies häufig nicht der Fall war, ist zahlenmä-ßig zwar gering, allerdings war in diesen Fällen Veränderungs-bedarf erforderlich. Die angegebenen Veränderungswünsche waren hier sehr differenziert und mussten somit spezifisch für den jeweiligen Fall ermittelt und dann bearbeitet werden.

1 Office-Excellence-Check, das webbasierte Selbst-Bewertungssystem zur Ermittlung einer ganzheitlichen Büroqualität des Fraunhofer IAO, http://www.oexc.web-erhebung.de/calc3.php

andere farbliche Gestaltung der Wände • alte Möbel, Art und Zustand schlecht • Möbel passen nicht zur Körpergröße• Qualität von Bildschirm und Nadeldrucker nicht gut• zusammengewürfeltes Mobiliar, Besucherstuhl fehlt• freundliche Elemente fehlen• fehlendes Tageslicht, Klimaanlage stört• Kopierer soll nicht im Raum stehen, größeres Zimmer erforderlich für Ordnerablagen• größerer Tisch, besserer Stuhl, bessere Beleuchtung, Abdichtung gegen Zugluft im Winter• nur künstliches Licht, keine Fenster nach außen, Klimaanlage muss ständig laufen• keine grauen, sondern holzfarbene Möbel• Stehpult erwünscht, Stuhl für dynamisches Sitzen• mehr Platz, mehr Luft, mehr Licht, mehr Ablagemöglichkeit• moderne, freundliche Möbel, freundlicheres Design• Arbeitsraum dient gleichzeitig der Archivierung, hohe Schrankwände wirken erdrückend• Stühle mit höherer Rückenlehne•

u.v.a.

Auswahl der Ursachen für Unzufriedenheit und der genannten Wünsche für Verbesserungen der mit der Raumausstattung/Abb. 8 Möblierung unzufriedenen Beschäftigten

Stehen Ihnen alle notwendigen Informationen, die Sie für Ihre Arbeit brauchen, immer ausreichend zur Verfügung bzw. können sie sich die Informationen einfach und schnell beschaffen?

96%

4%ja,überwiegendnur teilweise

häufig nicht

Anteil der Beschäftigten bezüglich der vor-Abb. 9 handenen Informiertheit

Wie sind Sie mit der Möblierung und Ausstattung Ihres Büroraumes insgesamt zufrieden?

81%

13% 6% sehr zufrieden

nur mäßigzufriedenkönnte bessersein

Anteil der Beschäftigten hinsichtlich der Abb. 7 Zufriedenheit mit der Möblierung und Ausstattung des Büros

17

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Störungen am Arbeitsplatz 5.4.3

Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit, z. B. durch Besucher, andere Arbeiten, Telefonanrufe und ähnliches, hatten teilweise bzw. häufig knapp ein Drittel aller Befragten zu verkraften.

Die angegebenen Ursachen für Unterbrechungen bei der Arbeit waren sehr vielfältig, aber es gibt deutliche Häufungen wie Tele-fonanrufe, Besucher, vorhandene Geräuschkulisse, Ablenkung durch andere Personen im Büro, Durchgangszimmer, Kopierer und Fax, die sich im Büro befinden. Die wörtlich notierten Be-merkungen der Beschäftigten zeigten, dass man die Störun-gen und Ablenkungen bei der Arbeit hinsichtlich der Bewertung durch die Beschäftigten in zwei Kategorien einordnen kann: in zwar registrierte, aber durch den Beschäftigten akzeptierte Un-terbrechungen und in Unterbrechungen, die als sehr lästig und stark belastend wahrgenommen wurden. Diese Unterbrechungen waren meistens nicht direkt mit der Tätigkeit verbunden oder in anderen Büros besser geregelt. Die Abb. 11 enthält beispielhaft Aussagen von Beschäftigten, die die unterschiedlichen Bewertungen von Störungsursachen erkennen lassen.

Aus der Erfahrung ist bekannt, dass Unterbrechungen der Arbeit, die als Störung erlebt werden, sich in vielen Fällen durch organisatorische oder andere Maßnahmen abbauen bzw. abschwächen lassen. Um störende Un-terbrechungen vermeiden zu können, müssen sie bekannt sein. Dies zeigt wie wichtig es ist, die Mitarbeiter in die Beurteilung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen mit einzubeziehen, wenn die Effektivität der Büroarbeit erhöht werden soll und eine Fehlbeanspruchung der Beschäftigten vermieden werden soll. Die Einbeziehung kann z. B. durch eine schriftliche Mitarbeiterbefragung oder Gespräche am Arbeitsplatz erfolgen.

Allgemeine Arbeitszufriedenheit5.4.4

Ein beachtenswertes Ergebnis ist, dass über 90% der befrag-ten Beschäftigten mit ihrer Arbeit insgesamt zufrieden waren. Dieses Ergebnis ist überdurchschnittlich hoch. Bundesweit sind in Umfragen weit weniger der Beschäftigten, je nach Umfragetenor, mit ihrer Arbeit zufrieden. Zum Beispiel ergab eine EMNID-Umfrage, dass nur etwa jeder Dritte mit seiner Arbeit ‚voll und ganz zufrieden ist’ und ‚voll und ganz bzw. eher zufrieden’ sind 78% der Berufstätigen. Der Schluss, dass Beschäftigte im Büro eine höhere Berufszufriedenheit als der Durchschnitt der Berufstätigen aller Branchen haben, lässt sich daraus allerdings nicht ziehen. Es könnte auch auf den Unterschied im methodischen Herangehen - anonyme Telefonbefragungen gegenüber einer Befragung von Ange-sicht zu Angesicht - zurückzuführen sein.

Betrachtet man die geringe Anzahl der „Unzufriedenen“ (61 von 957 Beschäftigten) so zeigt sich, dass die ge-nannten Ursachen für die Unzufriedenheit stark variieren, sowohl Faktoren der Arbeitsorganisation, der Arbeits-platzbedingungen als auch der Arbeitsaufgabe werden benannt. Am häufigsten wurde eine zu hohe Arbeitsin-

Anteil der Beschäftigten, die Störungen und Abb. 10 Ablenkungen bei der Arbeit angeben

UnterbrechungenwerdenalsStörungerlebt: Besucher, Telefonanrufe, keine störungsfreien Arbeitszeiten• da fünf Beschäftigte Büro nutzen - Tür geht nur auf und zu - Telefonate durch die anderen Mitarbeiter• Drucker und Fax-Gerät für das gesamte Gruppenbüro stehen im direkten Arbeitsbereich - Störungen• Geräuschkulisse des großen Büros stört, besonders bei Arbeiten mit hoher Konzentration•

UnterbrechungenwerdenakzeptiertBesucher und Telefonanrufe, gehören zum normalen Arbeitsalltag• Gespräche anderer Mitarbeiter, gehört zum Tagesablauf, lässt sich nicht ändern• Publikumsverkehr und Telefon, das gehört zur Arbeit•

Auswahl von Aussagen der Beschäftigten zu den Ursachen von Störungen bei der Arbeit - Beispiele für die unterschiedli-Abb. 11 che Akzeptanz dieser Störungen

Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer Arbeit?

92%

6% 2% ja, zufrieden

nur teilweisezufriedenhäufig nichtzufrieden

Anteil der mit ihrer Arbeit insgesamt zufriede-Abb. 12 nen Beschäftigten

Können Sie Ihre Arbeit ohne Störungen und Ablenkungen durchführen?

68%

26%6% ja,

überwiegendnur teilweise

häufig nicht

18

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

tensität beklagt (zu hohe Belastung, Erfolgsdruck, Zeitdruck).

Korrelationsstatistisch ergab sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Beteiligung der Beschäftigten bzw. der Beschäftigtenvertretung bei der Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze und der allgemeinen Arbeitszufrie-denheit. Das heißt, wer mitreden darf bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes ist auch zufriedener mit der Arbeit.

Maßnahmen und Verwaltungshandeln5.5

Nach dem Erfassen des Ist-Zustandes und dem Beratungsge-spräch nahm der Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung eine abschließende Einschätzung vor, ob im Betrieb Maßnahmen an den Bildschirmarbeitsplätzen notwendig waren und in welcher zeitlichen Frist der Arbeitgeber die nötigen Veränderungen ein-zuleiten hatte.

In etwa zwei von drei Betrieben ergab die Überprüfung der Bild-schirmarbeitsplätze Veränderungsbedarf. Die Beseitigung von Mängeln war in 31% kurzfristig, in 58% mittelfristig und in 11% langfristig erforderlich.

Mängel wurden in allen Branchen festgestellt. Es gab keine Branchen, die besonders positiv auffielen. Dieses wird in Abb. 14 sichtbar.

In den 105 Betrieben, in denen Maßnahmen erforderlich waren, wurden die folgenden Sachverhalte in der angegebenen prozen-tualen Häufigkeit fest-gestellt (siehe Tab. 15).

In 82 Fällen erhielten Betriebe zusammen-fassende schriftliche Mitteilungen, in denen besprochene notwen-dige Maßnahmen terminlich fixiert und Nachkontrollen ver-einbart wurden. In den anderen Fällen wur-den die Mängel an Ort und Stelle besprochen und konnten gleich behoben werden.

Die Bildschirmarbeits-verordnung stammt aus dem Jahr 1996. Die 2007/2008 durch-geführte Ex-Post-Eva-luation der Bildschirm-arbeitsverordnung ergab, dass nur eine Minderheit von 17% der Betriebe angab, die Bildschirmarbeitsverord-nung zu kennen. Die Ergebnisse von 177 im Rahmen des Projektes HEUREKA untersuchten Betrieben Sach-sen-Anhalts stellen die Situation deutlich verbessert dar. Es wurden in 60% der untersuchten Betriebe Mängel festgestellt und Veränderungen angemahnt. Dieses Ergebnis ist andererseits erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Forderungen zur sicherheitstechnischen Betreuung zu über 90% erfüllt waren.

Maßnahmen in verschiedenen Branchen

0 10 20 30 40 50

Chemie

Metall

Bau, Steine, Erden

Entsorgung, Recycling

Hochschulen, Gesundheitswesen

Elektrotechnik

Holzbe- und Verarbeitung

Metallerzeugung

Fahrzeugbau

Kraftfahrzeugreparatur, Tankstellen

Nahrungs- und Genussmittel

Handel

Kredit- und Versicherungsgewerbe

Datenverarbeitung, Fernmeldedienste

Dienstleistungen

Verwaltung

Papier- und Zellstoffherstellung

Verkehr

Druckereien, Verlags- und Pressewesen

Versorgung

Feinmechanik

Maschinenbau

Anzahl der Betriebe

Maßnahmen nicht erforderlich Maßnahmen erforderlich

Maßnahmen in verschiedenen BranchenAbb. 14

Sind Maßnahmen im Ergebnis der Revisionen erforderlich?

72

105

0

20

40

60

80

100

120

Anza

hl d

er B

etrie

be

NeinJa

Erforderliche Maßnahmen im Ergebnis der Abb. 13 Kontrollen

19

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Die Anzahl der untersuchten Be-triebe in den unterschiedlichen Branchen lag zwischen 1 und 50. Betrachtet man die Notwendigkeit von einzuleitenden Maßnahmen über die Branchen kann festgestellt werden, dass sich in fast allen Bran-chen die Situation ähnlich darstellt. Die Anzahl der Betriebe, in denen Maßnahmen nicht erforderlich wa-ren, und die Anzahl der Betriebe, in denen Maßnahmen erforderlich wa-ren, sind annähernd gleich groß.

Obwohl jedes fünfte Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung für den Bildschirmarbeitsplatz erstellt hatte, waren davon nur 13% der Be-schäftigten betroffen. Es waren also zumeist die kleineren Unternehmen, die das Instrument der Gefähr-dungsbeurteilung zur prozessori-entierten Wertschöpfung noch nicht ausreichend nutzten. In 27% der untersuchten Betriebe konnte nicht erkannt werden, dass die eingeleiteten Maßnahmen jemals hinterfragt und auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert wurden.

Für viele Unternehmen war demnach die Gefährdungsbeurteilung kein dynamisches, sich an veränderte Situa-tionen anpassendes Instrument. Ein riesiges Potential betrieblicher Erfahrungen ging den Unternehmen verlo-ren, weil 12% der Beschäftigten nicht in die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes einbezogen und die Durch-führung von Unterweisungen (11%) versäumt wurden. Beschäftigte haben aufgrund ihrer täglichen beruflichen Arbeit einen sehr großen Kenntnisstand über Abläufe und Organisationsstrukturen. Diesen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes nicht zu nutzen ist ein betriebswirtschaftlicher Fehler.

Das Nichtanbieten der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (11%) ist eine Ordnungswidrigkeit. Auf das sofortige Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde bewusst im Rahmen des Projektes HEUREKA verzichtet. Ziel des Projektes war es, die Arbeitgeber auf die Bedeutung des Bildschirm- und Büroarbeitsplatzes aufmerksam zu machen. Eine sofortige Sanktionierung hätte nicht dazu geführt, den Unternehmer für die Pro-blematik Büroarbeitsplatz zu öffnen. In den schriftlichen Mitteilungen an die Betriebe in Auswertung der Kontrol-len wurden die Arbeitgeber aufgefordert, umgehend Schritte zur Erfüllung der vorgeschriebenen Maßnahmen einzuleiten.

An der Spitze der Arbeitsunfähigkeitsstatistik stehen die Muskel-Skelett-Erkrankungen. Fast jeder vierte Ar-beitsunfähigkeitstag hat seine Ursache in einer Muskel-Skelett-Erkrankung. Die betrieblichen Einbußen, die Be-lastung der sozialen Sicherungssysteme und das menschliche Leid sind so bedeutend, dass die Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen eins der drei Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für den Zeitraum 2008 bis 2012 ist. Meist wird angenommen, dass Muskel-Skelett-Belastungen nur bei schwerer körperlicher Arbeit vorkommen. Aber auch Zwangshaltungen, monotone repetitive Tätigkeiten der Hände und Arme, einseitige oder bewegungsarme Tätigkeiten wie ständiges Stehen oder Sitzen führen zu Fehlbelastungen des Muskel-Skelett-Systems.

In 46% der Betriebe gab es keine Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Ein Anteil von 35% der Beschäftigten konnten keine betrieblichen gesundheitsförderlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass 65% der Beschäftigten bereits von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung profitieren. Wobei die Qualität und die Komplexität betrieblicher Maßnahmen nicht ermit-telt wurden.

Lfd.Nr.

Nein [%]

11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden? 20

12 Maßnahmen festgelegt? 21

13 Wirksamkeitskontrolle erkennbar? 27

14 Prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Kriterien?

9

15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten? 11

16 Wird die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Bild-schirmarbeit angeboten?

11

17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personal-rat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt?

12

18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden? 46

20 Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaß-nahmen am Bildschirmarbeitsplatz?

1

21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik benannt?

3

22 Werden elektrische Betriebsmittel von einer befähigten Person geprüft?

4

23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangel-hafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen?

0

Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 Tab. 15 (betriebsbezogen)

20

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Schlussfolgerungen und Produkte6

Aus der Vorbereitung und Durchführung des Projektes HEUREKA lassen sich hinsichtlich Vorgehensweise, Resonanzen und Ergebnisse zusammengefasst folgende Schlussfolgerungen ziehen.

Vorgehensweise und Methodik 6.1

Es hat sich bewährt, die Mitarbeiter vor Durchführung des Projektes umfassend zu schulen.

Bei dem landesweit durchgeführten Projekt war die umfassende schriftliche Information der Arbeitgeber über Ziele und Verfahrensweisen hilfreich.

Die Verwendung eines eigenen speziellen Logos, das HEUREKA-Projekt-Markenzeichen, ließ den Zusammen-hang aller Aktionen und Materialien erkennen.

Die Beratungsmappe HEUREKA war ein von den Mitarbeitern und den betrieblichen Vertretern geschätzter Einstieg in das Thema Büro- und Bildschirmarbeit. Der Arbeitgeber konnte durch das Überlassen der Beratungs-mappe für zukünftige Unterweisungen und Gestaltungen unterstützt werden.

Aufgrund technischer Entwicklungen ist das Überprüfen bestimmter Hardwaremerkmale wie z.B. Bildschirmdia-gonale beträgt ≥ 15 Zoll, strahlungsarmer Bildschirm, nicht mehr erforderlich. Sie können im Teil 2 der Prüfliste2 entfallen. Die Anpassung der LASI-Veröffentlichung 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit“ und der „Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“ an die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Büro- bzw. Informations- und Kommunikationstechnik (LCD-Technologie, digitale Organizer, Smartphone, Blackberry, Laptop), an die veränderte Rechtslage (Änderung der Bildschirmarbeits-verordnung durch Artikel 7 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge) und an die veränderten flexibleren Arbeitsformen (nichtstationärer Arbeitsplatz, flexible Beschäfti-gungsverhältnisse, Telearbeit, Callcenter, Lounge) wird empfohlen.

Resonanzen in der Arbeitsschutzverwaltung und in den Betrieben 6.2

Durch die verantwortlichen Personen in den Unternehmen wurde das Projekt HEUREKA mehrheitlich positiv be-wertet. Die Ergebnisse waren als Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz nutzbar, und die Informa- tionen zur Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen wurden geschätzt. Teilweise wurde die Überlas-sung der Prüfliste zur Eigenkontrolle anderer Arbeitsplätze erbeten.

Die Beschäftigten in den Unternehmen waren ausnahmslos erfreut bis dankbar, dass ihr Bildschirmarbeitsplatz durch die Behörde bewertet wurde und fühlten ihre eigene Arbeit dadurch aufgewertet. Sie haben in den meisten Fällen die Informationen und Hinweise zu Verbesserungen angenommen.

Obwohl viele Bildschirmarbeitsplätze bereits durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheits-beauftragten oder sachkundige Person bewertet und Hinweise zur Gestaltung gegeben worden waren, wurden Maßnahmen mitunter erst nach dem Projekt HEUREKA umgesetzt. Die Kontrollen und Forderungen der Behör-de haben also ein größeres Gewicht!

Schlussfolgerungen für die Arbeit der Arbeitsschutzverwaltung6.3

Die Einbeziehung der Bildschirmarbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung nach Bildschirmarbeitsverord-nung und Arbeitsschutzgesetz war unzureichend. Deshalb ist bei künftigen Betriebskontrollen verstärkt die Do-kumentation der Beurteilung der Gefährdungen, das Festlegen von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Durch-führung und Wirksamkeit der Maßnahmen zu kontrollieren. Fehlt die Beurteilung bzw. sind die Maßnahmen unzureichend, ist der Arbeitgeber zu seinen Pflichten zu beraten und aufzufordern, diesen nachzukommen.

Bei der Beurteilung der Gefährdungen am Büroarbeitsplatz ist die EinbeziehungderBeschäftigten dringend zu empfehlen. Mögliche Fehlbelastungen, die sich aus dem Zusammentreffen von Faktoren des Arbeitsraumes, der Arbeitsumgebung und den Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe ergeben, kann am Besten der Beschäftig-

2 angelehnt an das Arbeitsblatt des orientierenden Verfahrens zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen aus dem LV 14 – Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit

21

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

te, der unter diesen Bedingungen tätig ist, beurteilen. Die Einbeziehung der Beschäftigten in Beurteilungs- und Entscheidungsprozesse kann über Mitarbeiterbefragungen, Foren, Arbeitskreise oder Gespräche erfolgen.

Mängel zeigten sich bei der AnpassungderBildschirmarbeitsplätzeandieNutzer (z. B. Bildschirmoberkante zu hoch, Stuhl falsch eingestellt, Fußstütze nicht optimal genutzt, falsche Aufstellung des Bildschirms u.Ä.). Als Ursache dafür sind unzureichende ergonomische Kenntnisse bei den Beschäftigten zu vermuten. Auch durch umfangreiches Wissen über die Gestaltung eines ergonomisch optimalen Arbeitsplatzes kann eine Senkung der arbeitsbedingten Ausfallzeiten aufgrund von Muskel- und Skeletterkrankungen bei Beschäftigten an Bildschirm-arbeitsplätzen erreicht werden. Gezielte Informationen, sowohl vorab beim Einrichten der Büroarbeitsplätze als auch während des Betriebs durch Unterweisungen zur Handhabung der bereitgestellten Büromöbel, sind erfor-derlich, um Motivation und Kompetenz der Beschäftigten zu fördern, damit diese mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit übernehmen.

Bei Betriebsbesuchen ist verstärkt zu kontrollieren, ob die Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsmittel ausreichend unterwiesen worden sind. Die Unterweisungen müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplätze (Rechner, Tastatur, Bildschirm, Arbeitstisch, Arbeitsstuhl) war überwiegend gut bis sehr gut und stellt damit keinen Schwerpunkt künftiger Kontrollen dar.

Bildschirmarbeit beansprucht besonders die Augen, deshalb muss das Angebot einer Untersuchung der Au-genunddesSehvermögens jedem Beschäftigten unterbreitet werden. Dies war nicht in allen Betrieben um-gesetzt. Die Arbeitgeber sind verstärkt auf diese Pflicht hinzuweisen und die Umsetzung ist zu kontrollieren. Kommen Arbeitgeber ihrer Angebotspflicht nachweislich nicht nach, ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen. Haben Beschäftigte Augenbeschwerden, ist ihnen unabhängig von den Untersuchungsrhythmen eine Untersuchung anzubieten und zu bezahlen.

Die Beleuchtungssituation war manchmal wegen unzureichender Beleuchtungsstärke, zu großer Leucht-dichteunterschiede und unzureichender Verschattungsmöglichkeiten nicht zufrieden stellend. Bei Kontrollen in den Büros sollten die verschiedenen Beleuchtungsgütekriterien im Zusammenhang begutachtet werden. Die künstliche Beleuchtung eines Büroraumes ist eine Tageslichtergänzungsbeleuchtung. Die Sehbedingungen an einem typischen Büroarbeitsplatz verlangen eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 lx. Hohe Leuchtdichte-unterschiede, z. B. durch eine falsche Aufstellung des Bildschirms vor der Fensterfläche und/oder durch weiße Lamellenvorhänge an Fensterflächen, die nach Süden ausgerichtet sind, sind zu vermeiden. Auf verstellbare Lichtschutzvorrichtungen kann nicht verzichtet werden. Die vorhandenen Verschattungsvorrichtungen müssen geeignet sein und sollen keine Beeinträchtigungen hervorrufen (z. B. durch ständige Behinderung der Sichtver-bindung nach draußen).

In geringem Umfang wurden Büroarbeitsplätze ohne Tageslichtbeleuchtung vorgefunden. Es ist im Rahmen der Bauantragsbearbeitung darauf hinzuwirken, dass derartige Beleuchtungsverhältnisse nur in den ausnahms-weise zulässigen Fällen nicht beanstandet werden.

Schallquellen, die als störend empfunden werden, waren teilweise vorhanden. Lärm kann Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden beeinträchtigen, die Lärmexposition in den Büros soll in Abhängigkeit von der Tätigkeit so gering wie möglich sein. Bei der Gestaltung einer störungsfreien akustischen Arbeitsumgebung sind die Beschaffenheit der Oberflächen im Raum, die Anordnung der Arbeitsplätze im Raum sowie die vorhandenen Arbeitsmittel von Bedeutung. Neben der Begutachtung bei Betriebskontrollen sind im Rahmen der Bauantragsbearbeitung beson-ders in Großraumbüros die Maßnahmen zur akustischen Raumgestaltung zu überprüfen.

Die raumklimatischenBedingungen waren nicht immer optimal. Hohe Temperaturen in den Büros bei hohen Außentemperaturen in den Sommermonaten und eine geringe Luftfeuchtigkeit belegen das. Wichtig scheint es, bautechnische Mängel, die zu einer extrem starken Aufheizung bei Sonneneinstrahlung im Sommer führen, bei der Begutachtung von Bauvorhaben von vornherein auszuschließen. Fenstern, Oberlichtern oder Ganzglaswän-den ohne wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung ist entgegenzuwirken. Des Weiteren ist bei Begehungen und auch bei der Bauvorhabenbearbeitung der Bedeutung von ausreichenden Lüftungsmög-lichkeiten besondere Beachtung zu schenken (z.B. Fenster kann nur gekippt werden, lüftungstechnische Anlage oder Klimaanlage ist ungenügend ausgelegt, Fensterflächen sind verstellt, kein Lüftungsregime usw.).

Von den befragten Beschäftigten war jeder fünfte mit der GestaltungundAusstattungseinesBüroarbeits-platzesunzufrieden. Deshalb können Arbeitgeber in Beratungsgesprächen darauf hingewiesen werden, dass es einen statistisch nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit mit der Ausstattung und Ge-

22

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

staltung des Büros und der Produktivität der Beschäftigten im Büro gibt. Gesundheit und Wirtschaftlichkeit sind somit keine Gegensätze, vom ‚gesunden’ Büro profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte.

Produkte6.4

Vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse wur-de die Prüfliste überarbeitet. Die veränderte Prüfliste (Anlage 5) findet künftig Anwendung bei Betriebskontrol-len. Sie kann bei Bedarf und Wunsch den Unternehmen als Hilfsmittel zur Einschätzung der Gestaltungsqualität von Bildschirmarbeit überlassen werden.

Als Arbeitserleichterung für die Aufsichtskräfte der Arbeitsschutzverwaltung wurden auf der Grundlage der Un-tersuchungsergebnisse Textbausteine für den Vollzug zur Verfügung gestellt (Anlage 6).

Die Poster (Anlage 1) zu den Themen „Büroarbeit – Zahlen und Fakten“, „Arbeitsplatzgestaltung“, „Bewegtes Arbeiten“ und „Pflanzen im Büro“ werden Einrichtungen und Unternehmen auf Anfrage leihweise zur Verfügung gestellt. Im Internetauftritt des Landesamtes für Verbraucherschutz, im Rahmen von Veranstaltungen und bei Betriebskontrollen wird auf das Angebot hingewiesen.

Die zu 14 Themen erarbeiteten Beratungsunterlagen werden, als Mappe oder Einzelblätter, im Rahmen von Betriebskontrollen oder als Anhang von Revisionsschreiben betrieblichen Arbeitsschutzverantwortlichen über-lassen oder auf Anfrage interessierten Personen zugesandt. Dem Leser werden grundlegende Informationen kurz und präzise angeboten und durch weiterführende Links Motivation zum Weiterlesen geweckt. Allgemeinin-formationen zum Thema Büroarbeit, arbeitsschutzrechtliches Grundlagenwissen und zusätzliche Informationen für die Gestaltung eines gesunden, gut organisierten, ökologischen Büros sind in einem breiten Spektrum kom-biniert zusammengefasst.

Im Rahmen des Projektes HEUREKA wurde zur Verbesserung der eigenen Arbeitssituation als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Beratung von Unternehmern, Architekten und interessierten Perso-nen in den fünf Dienststellen der Arbeitsschutzverwaltung je ein Musterarbeitsplatzzur Verfügung gestellt. Für Kollegen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder besonders große Kollegen steht ein optimal gestalteter Arbeitsplatz zur Verfügung.

Angeregt durch das Projekt HEUREKA hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Prüfliste entwi-ckelt und als festen Bestandteil der universitären Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation eingeführt.

Weitere Informationen zum Projekt HEUREKA, rechtliche Grundlagen, Poster, Beratungsunterlagen sowie wei-terführende Literatur und interessante Links, können dem Internetauftritt des Landesamtes für Verbraucher-schutz entnommen werden.

Zusammenfassung7

Ziel des Projektes HEUREKA war es, an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen Fehlbelastungen zu erkennen, durch konkrete betriebliche Veränderungen abzubauen und das Sicherheitsbewusstsein der Arbeitgeber und der Beschäftigten zu stärken.

In Sachsen-Anhalt wurden landesweit mit einem einheitlichen Methodeninventar 177 Betriebe aufgesucht und 1060 Bildschirmarbeitsplätze kontrolliert. Die Schwerpunkte der Überprüfung lagen bei der betrieblichen Ar-beitsschutzorganisation speziell für den Bildschirmarbeitsplatz und bei der Gestaltung und Ausstattung der Bild-schirm- und Büroarbeitsplätze. Die Betriebsbesichtigungen wurden ergänzt durch ausführliche Beratungen so-wie das Bereitstellen umfassender Informationsmaterialien.

In 105 Betrieben waren Maßnahmen im Ergebnis der Revisionen erforderlich.

Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplätze war überwiegend gut bis sehr gut. Mängel zeigten sich bei der Anpassung der Bildschirmarbeitsplätze an die Nutzer, fehlenden Unterweisungen, nicht vorhandenen Gefähr-dungsbeurteilungen für den Bildschirmarbeitsplatz und dadurch nicht vorhandenen betrieblichen Arbeitsschutz-maßnahmen.

Die Resonanz zum Projekt HEUREKA war bei den Verantwortlichen in den Betrieben und bei den Beschäftigten an den Bildschirmarbeitsplätzen sehr gut. Anregungen, Hinweise und konkrete Forderungen seitens der Behör-de wurden positiv aufgenommen und umgesetzt.

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Die Ziele des Projektes HEUREKAauf den Arbeitsplatz Büro und seine Bedeutung im betrieblichen Prozess aufmerksam zu machen,• konkrete Veränderungen im Büro zu erzielen,• die Arbeitgeber durch diesbezügliche Informationen zu unterstützen,• Fehlbelastungen der Beschäftigten abzubauen,• Eigenverantwortung der Beschäftigten zu stärken und • deren Wohlbefinden zu fördern,•

konnten in den aufgesuchten Betrieben erreicht werden.

Für künftige Betriebsbesichtigungen wurden aufgrund der ausgewerteten Untersuchungsergebnisse Schwer-punkte der Überprüfung von Bildschirmarbeitsplätzen benannt.

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anhang8

Abbildungsverzeichnis8.1

Abb. 1 Archimedes von Syrakus ................................................................................................................. 5

Abb. 2 Musterarbeitsplatz im Dezernat 56 – Gewerbeaufsicht Nord, Stendal ............................................ 6

Abb. 3 Logo des Projektes HEUREKA ....................................................................................................... 7

Abb. 4 Posterpräsentation auf dem Arbeitsschutztag 2006 des Landes Sachsen-Anhalt im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau .............................................................................................. 7

Abb. 5 Eingeengter Beinraum ................................................................................................................... 12

Abb.6 Provisorische und unergonomische Fußauflagen ........................................................................... 13

Abb. 7 Anteil der Beschäftigten hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Möblierung und Ausstattung des Büros ...................................................................................................................................... 16

Abb. 8 Auswahl der Ursachsen für Unzufriedenheit und der genannten Wünsche für Verbesserungen der mit der Raumausstattung/Möblierung unzufriedenen Beschäftigten ....................................... 16

Abb. 9 Anteil der Beschäftigten bezüglich der vorhandenen Informiertheit ............................................... 16

Abb. 10 Anteil der Beschäftigten, die Störungen und Ablenkungen bei der Arbeit angeben .................... 17

Abb. 11 Auswahl von Aussagen der Beschäftigten zu den Ursachen von Störungen bei der Arbeit - Beispiele für die unterschiedliche Akzeptanz dieser Störungen .................................................. 17

Abb. 12 Anteil der mit ihrer Arbeit insgesamt zufriedenen Beschäftigten ................................................. 17

Abb. 13 Erforderliche Maßnahmen im Ergebnis der Kontrollen ................................................................ 18

Abb. 14 Maßnahmen in verschiedenen Branchen .................................................................................... 18

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Tabellenverzeichnis8.2

Tabelle 1 Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 (arbeitsplatzbezogen) ........ 9

Tabelle 2 Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 13.1 bis 14.5 .................................... 10

Tabelle 3 Vergleich von Arbeitgeber- und Beschäftigtenangaben ............................................................ 11

Tabelle 4 Bildschirm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 2.1 bis 2.6 ........................................................ 11

Tabelle 5 Zeichengestaltung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 3.1 bis 3.3 ........................................... 12

Tabelle 6 Tastatur und Maus - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 4.1 bis 4.4........................................... 12

Tabelle 7 Arbeitstisch - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 5.1 bis 5.7 ...................................................... 12

Tabelle 8 Arbeitsstuhl - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 6.1 bis 6.6 ...................................................... 13

Tabelle 9 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 7.1 bis 7.5 ........................................................................................................................................ 13

Tabelle 10 Vorlagenhalter - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 8.1 bis 8.3 ............................................... 13

Tabelle 11 Platzbedarf und Arbeitsplatzanordnung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 9.1 bis 9.8 ........ 14

Tabelle 12 Beleuchtung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 10.1 bis 10.8 .............................................. 14

Tabelle 13 Lärm - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.1 und 11.2 ......................................................... 15

Tabelle 14 Raumklima und Innenraumbelastung - Prüfliste Teil 2, laufende Nummer 11.3 bis 11.6 ........ 15

Tabelle 15 Betriebsorganisation - Prüfliste Teil 1, laufende Nummer 11 bis 23 (betriebsbezogen) .......... 19

Anlagenverzeichnis8.3

Anlage 1 HEUREKA-Poster ................................................................................................................. 28

Anlage 2 HEUREKA-Beratungsunterlagen .................................................................................. Internet

Anlage 3 HEUREKA-Auftaktschreiben ................................................................................................. 34

Anlage 4 HEUREKA-Prüfliste: Teil 1 - Befragung des Arbeitgebers .................................................... 37Anlage 5 HEUREKA-Prüfliste: Teil 2 - Bildschirmarbeitsplatz.............................................................. 39Anlage 6 HEUREKA-Prüfliste: Teil 3 - Spezifische Arbeitsbedingungen ............................................. 43

Anlage 7 Checkliste Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz, begründet auf den Untersuchungsergeb- nissen .................................................................................................................................... 44

Anlage 8 Textbausteine für den Vollzug der Bildschirmarbeitsverordnung .......................................... 47

Anlage 9 Mitglieder der Arbeitsgruppe HEUREKA............................................................................... 47

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Abkürzungsverzeichnis8.4

% Prozent

Abb. AbbildungAMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler VerwaltungenArbSchG ArbeitsschutzgesetzArbStättV Arbeitsstättenverordnung

BArbBl BundesarbeitsblattBAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinBetrSichV BetriebssicherheitsverordnungBGBl. BundesgesetzblattBIBB Bundesinstitut für BerufsausbildungBildscharbV Bildschirmarbeitsverordnungbzw. bzw.

ca. circaCE Conformité Européennecm Zentimeter

d.h. das heißtdB(A) Dezibel Filterkurve ADIN EN Deutsche Industrie Normen / Europäische NormenDr. Doktor

EMNID Erforschung der öffentlichen Meinung, Marktforschung, Nachrichten, Informationen, Dienstleistungen

EU Europäische UnionEWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

FB Fachbereich

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

IAO Institut für Arbeitswirtschaft und OrganisationINQA Initiative Neue Qualität der ArbeitIuK-Technik Informations- und Kommunikationstechnik

LASI Länderausschuss für Arbeitsschutz und SicherheitstechnikLCD Liquid Crystal DisplayLV LASI-Veröffentlichunglx Lux

m/s Meter pro Sekundemm MillimeterMS Ministerium für Gesundheit und Soziales

PC Personal Computer

S. Seite

Tab. Tabelle

u.Ä. und Ähnlichesusw. und so weiter

v. Chr. vor ChristusVDI Verein Deutscher Ingenieure

z.B. zum Beispiel

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Weiterführende Literatur8.5

LASI Leitfaden 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit“, Mai 1998

LASI Veröffentlichung „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegrif-fen – Ergänzung zur Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit (LV 14)“, August 2000

Evaluation der EU Bildschirmarbeitsrichtlinie 90/270 EWG - Nationaler Bericht Deutschland-, Eine Untersuchung der TNS Infratest Sozialforschung GmbH in Kooperation mit Professor Dr. Dieter Lorenz Fachhochschule Gie-ßen-Friedberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, München Januar 2008. (verfügbar über http://de.osha.europa.eu/topics/evaluation/ergebnisse)

DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen; Ausgabe: 2003-03, Deutsche Fassung EN 12464-1:2002

AMEV Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden/Beleuchtung, 2006

VDI – Richtlinie 2058 Blatt 3 Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten; Ausgabe: 1999-02

DIN EN 1946-1 Wärmetechnisches Verhalten von Bauprodukten und Bauteilen – Technische Kriterien zur Be-gutachtung von Laboratorien bei der Durchführung der Messungen von Wärmeübertragungseigenschaften – Teil 1: Allgemeingültige Regeln; Ausgabe 1999-04, Deutsche Fassung EN 1946-1:19999

DIN EN 1946-2 Wärmetechnisches Verhalten von Bauprodukten und Bauteilen – Technische Kriterien zur Be-gutachtung von Laboratorien bei der Durchführung der Messungen von Wärmeübertragungseigenschaften – Teil 1: Messung nach Verfahren mit dem Plattengerät; Ausgabe 1999-04, Deutsche Fassung EN 1946-2:19999

DIN EN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme; Ausgabe: 2007-09, Deutsche Fassung EN 13779:2007

BIBB/BAuA - Erwerbstätigenbefragung 2006 – Arbeit im Wandel, Erwerb und Verwertung beruflicher Qualifika-tionen, Bundesinstitut für Berufsbildung und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anlagen9

Anlage 1: HEUREKA – Poster9.1

Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt

13. September 2006im Umweltbundesamt Dessau

HEUREKA das Arbeitsschutzprojektzur Büroarbeit

Gesundheit

Sicherheit

Wohlbefinden

Leistung

saustausch - Fachinformation & Erfahrungsaustausch - Fach-

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

jekt - HEUREKA - das Projekt - HEUREKA - das Projekt - HEUREKA

Das Projekt

Zeitrahmen

Inhalt

Begründung

Durchführung

projektbegleitende Arbeitsgruppe

Rat, Hilfe und Informationen

Ergebnisse

HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro

Vorbereitung 2006 – Durchführung 2007 – Abschlussbericht 2008

Die Arbeitsschutzverwaltung will durch Kontrollen und Beratungen in ausgewählten Branchen für eine moderne und ergonomische Gestaltung und Nutzung des Büros sensibilisieren.Durch den Abbau von Belastungen werden langfristige Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erreicht und damit das Wohlbefinden der Beschäftigten gefördert.

Ein Großteil der in Deutschland Beschäftigten ist in Büroberufen tätig. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 16 Millionen Menschen ihren Arbeitsalltag im Büro verbringen. Damit ist Büroarbeit heute die quantitativ vorherrschende Form der Erwerbstätigkeit.

Die Bürotätigkeit wird traditionell als belastungsarm eingeschätzt. Allerdings gehen Schätzungen davon aus, dass fast jeder vierte Beschäftigte an mangelhaft gestalteten Büroarbeitsplätzen seiner Tätigkeit nachgehen muss.

· Revisionen im Kredit- und Versicherungsgewerbe, in Verwaltungen sowie in Branchen, in denen Bürotätigkeiten eher begleitende Funktionen haben: z. B. Handel, Metallerzeugung, Leder, Textil, Dienstleistungen, Maschinenbau und Datenverarbeitung · Öffentlichkeitsarbeit

· Wanderausstellungen mit begleitendem Veranstaltungsprogramm der Kampagne „Erfolgsfaktor Büro“ (abhängig von Verfügbarkeit)

· Initiierung der Beteiligung am Besuchsprogramm von betrieblichen Beispielen guter Praxis der Büroarbeit

· Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in der Arbeitsschutzverwaltung.

Der rechtliche Rahmen zur gesundheitsgerechten Büroarbeit ist gegeben, was fehlt, ist oft die Umsetzung und die Einsicht zur Änderung individueller Verhaltensmuster und Gewohnheiten. Daher wird der Schwerpunkt die umfassende Beratung sein.

Arbeitsgruppe „HEUREKA“

Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Fachbereich Arbeitsschutz

Hauptziel ist es, auf den Arbeitsplatz Büro und seine Bedeutung für betriebliche Prozesse aufmerksam zu machen, dadurch Belastungen abzubauen, Eigenverantwortung zu stärken sowie Wohlbefinden zu fördern. Engagement der Mitarbeiter und ihre Freude an der Arbeit sind Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Abschlussbericht und Öffentlichkeitsarbeit

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

n - Zahlen und Fakten - Büroarbeit - Zahlen und Fakten - Büroarbeit - Büroar-

Wussten Sie, dass...

· ca. 16 Millionen Menschen in Deutschland ihren Arbeitsalltag im Büro verbringen?· Personalkosten ca. 80 Prozent der Büro-Betriebskosten ausmachen?· ein Büroangesteller etwa 80 Prozent seiner Arbeitszeit sitzend verbringt?· 23% aller Deutschen über Rückenleiden klagen und aus diesem Grund 17% häufiger krank zu Hause bleiben als noch 1998?· in der Europäischen Union geschätzt wird, dass der Wirtschaft dadurch Kosten von 3,8 % des Bruttosozialproduktes entstehen? Das sind in Deutschland 75,5 Milliarden Euro.

Neue Ideen, Produkte, Verfahren und gesellschaftliche Entwicklungen nehmen im Büro ihren Anfang. Sollen Arbeitsergebnisse richtig, innovativ und kreativ sein, sind op-timal gestaltete Büros, gute Arbeitsorganisation und motivierte gesunde Mitarbeiter dafür Voraussetzung.

Was falsches Sitzen bewirkt:

· keine Abstützung des Lendenwirbelbereiches, dadurch hoher Druck auf die Bandscheiben

· Haltearbeit, das heißt statische Beanspruchung der Rücken-, Schulter- und Nackenmuskulatur

· negative Wirkungen auf die Muskulatur und auf die Zirkulation von Blut und Lymphflüssigkeit speziell in den Beinen

· Belastung des Herz-Kreislauf-Systems

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KopfschmerzenNackenschmerzen

Rückenschmerzen

Eingedrückter Magen

Eingeklemmte Oberschenkel

Druckstellen an den Oberschenkeln

Blutstau in den Kniekehlen

Sitzmarathon Alltag - ein Kreislauf mit Folgen

Als Sesshafte haben wir unsere körperlich bewegte Lebensweise zu Gunsten einer höheren geistigen aufgegeben.

Wenn wir nicht gerade schlafen, sitzen wir buchstäblich rund um die Uhr - im Büro, im Auto, in unserer Freizeit. Allein im Büro sind dies hochgerechnet auf die Lebensarbeitszeit etwa 70.000 Stunden.

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Arb - Arbeitsplatzgestaltung - Arbeitsplatzgestaltung - Arbeitsplatz

Maßliche Gestaltung

Anordnung der Arbeitsmittel auf der Arbeitsfläche

> 7,5 cm oberste Bildschirmzeile

50 - 80 cm

> 90°

18 cm

> 90°

> 60 cm

16 - 20 cm

42 - 50 cm

Arbeitsfläche höhenverstellbar: 68 - 76 cm besser bis 115 cm starr: 72 cm

Tischtiefe80 cm

Fußauflagewenn notwendig, > 45 x 35 cm (höhen- und neigungsverstellbar)

DIN EN 1335 “Büromöbel”

DIN EN 12529 “Räder und Rollen”

Beispiel für einen Büroarbeitsplatz

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2006Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich Arbeitsschutz

Blickwechsel zwischen Bildschirm und Beleg

Bildschirm wird selten benutzt

Blick vorwiegend auf Bildschirm

Blick vorwiegend auf Beleg

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Blickwechsel zwischen Bildschirm und Beleg

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gtes Arbeiten - Bewegtes Arbeiten - Bewegtes Arbeiten - Bewegte

Mehr Bewegung im Büro fördert die Gesundheit. Empfehlenswert ist der häufige Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen.

Bewegungsförderlicher Arbeitsablauf

Dynamisches Sitzen

hintere Sitzhaltung aufrechte Sitzhaltung vordere Sitzhaltung

Augentraining

Auch ihre Augen sind für eine Bewegung dankbar. Durch häufiges Unterbrechen des Bildschirmsehens kommt es zu einer Entspannung der Sehfunktion.Machen Sie zwischendurch kleine Augenübungen:- einfach mal blinzeln- den Blick in die Ferne schweifen lassen (aus dem Fenster sehen)- die Augen bedecken- den Blick kreisen lassen

Dabei ist es wichtig, immer auf ausreichend Luftfeuchtigkeit und frische Luft zu achten. Es gilt: Nichts erzwingen, denn die Übungen sollen entspannen.

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Sachsen-Anhalt

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Fachbereich Arbeitsschutz

sich beim Sitzen räkeln oder sich, wenn möglich,

entspannt zurücklehnen

höhenverstellbarer Tisch um das

Arbeiten auch im Stehen zu ermöglichen

häufigaufstehen

z. B. beim Telefonieren,

Faxen, Kopieren, ...

Erholzeiten

Mischarbeiten

Belastungswechsel

VerdeckteÜbungen

Anspannungs- und Entspannungs-

übungen

Wechsel der Sitzhaltung

während des Arbeitstages

in Abstimmung mit den

Arbeitsanforderungen

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Die Gegenwart von Pflanzen im Büro fördert die seelische Ausgegli-chenheit und das Wohlbefinden der Menschen. Pflanzen helfen bei der Verbesserung des Raumklimas, beeinflussen die Luftfeuchtigkeit und verbessern die Luftqualität, indem sie Kohlendioxid aufnehmen, Sau-erstoff bei Tag abgeben, Staub und Schadstoffe binden.

Welche Pflanzen eignen sich:

· Birkenfeige (Ficus Benjamina)(dieser Ficus ist pflegeleicht, reinigt die Luft, absorbiert geringe Formaldehydkonzentrationen, Benzol und Reinigungsmittel)Für Personen mit Latexallergie ist er ungeeignet.

· Bananenpflanze (befeuchtet die Luft)

· Grünlilie(veringert Formaldehyd und Kohlendioxid)

Pflanzen im Büro - Pflanzen im Büro - Pflanzen im Büro - Pflan

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Fachbereich Arbeitsschutz

Eher ungeeignet:Kakteen und Pflanzen, die kaum Wasser benötigen

· Drachenbaum (reinigt die Luft, absorbiert gering Formaldehyd, Benzol und Trichlorethylen)

· Zimmerlinde (befeuchtet die Luft)

· Zimmerefeu (absorbiert Benzole, Trichlorethylen und Kohlenmonoxid)

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anlage 2: HEUREKA – Beratungsunterlagen9.2

Die Beratungsunterlagen sind im Rahmen der „Information zum Arbeitsschutz und zur technischen Sicherheit“ vom Landesamt für Verbraucherschutz herausgegeben worden.

Die Unterlagen stehen im Internet zur Ansicht bereit.

Anlage 3: HEUREKA – Auftaktschreiben9.3

Anlage 3 - Auftaktschreiben

HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt – Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro Projekt der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt Hier: Besichtigungstermin am

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalts führt jährlich landesweit Kon-

trollen zu bestimmten arbeitsschutzrechtlich relevanten Sachverhalten durch.

In diesem Jahr starten wir das Projekt

HEUREKA! Leistungen werden dort erbracht, wo man sich wohl fühlt -Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro.

Unser Ziel ist es, auf die Bedeutung des Büroarbeitsplatzes für Leistung,

Innovation und Gesunderhaltung aufmerksam zu machen und bei Bedarf

Gestaltungshinweise zu geben.

Büroarbeit ist in Deutschland mit ca. 16 Millionen Beschäftigten die quantita-

tiv vorherrschende Form der Erwerbstätigkeit. Die Verarbeitung von Informa-

tionen und Wissen, das Finden kreativer Lösungen und innovativer Produkte

nehmen an Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Beschäftigten steigen.

Gute Arbeitsergebnisse und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind dabei un-

Landesamt für Verbraucherschutz

Fachbereich 5

Arbeitsschutz

Datum: 12.08.2009

AZ.:

Bearbeitet von:

Durchwahl: 0340 6501 –

E-Mail:

@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dienstanschrift Dessau: Kühnauer Str. 70 06846 Dessau Telefon: 0340 6501 – 0 Telefax: 0340 6501 – 294

E-Mail: [email protected]:http://www.verbraucherschutz.

sachsen-anhalt.dehttp://www.sachsen-anhalt.de

Hauptsitz: Freiimfelder Straße 68 06112 Halle (Saale)

Postfach 20 08 57 06009 Halle (Saale)Telefon: 0345 5643 – 0 Telefax: 0345 5643 – 439 E-Mail: poststelle@

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 5 Arbeitsschutz Postfach 18 02 • 06815 Dessau

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom:

35

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

- 2 -

trennbar mit gesundheits- und persönlichkeitsfördernden Arbeitsbedingungen verbunden.

Das Projekt HEUREKA beinhaltet in Ihrem Unternehmen eine Kontrolle der Einhaltung vorge-

schriebener Mindestanforderungen an Büroarbeitsplätze. In einer anschließenden Beratung werde

ich Sie darüber informieren, wie Sie, falls Defizite festgestellt wurden, die Anforderungen erfüllen

können.

Allein mit ergonomisch eingerichteten Büroarbeitsplätzen ist Arbeitszufriedenheit aber oft nicht

erreichbar. Innerhalb des Projektes besteht die Möglichkeit Ihnen auch Hinweise zu Themen wie

Arbeitsorganisation und Kommunikation, Softwareergonomie, psychische Belastungen, Innen-

raumluftqualität und Gesundheitsförderung zu geben.

Für Ihre Firma ist als Termin der Betriebsrevision mit anschließender Auswertung und Beratung

der,

ab Uhr vorgesehen.

Bestätigen Sie bitte den vorgeschlagenen Revisionstermin. Vereinbaren Sie – wenn er-forderlich – einen Ausweichtermin.

Ansprechpartner zwecks Abstimmung:

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost Kühnauer Str. 70 06846 Dessau

Ansprechpartner: Telefon: 0340 6501 –

Sichern Sie Ihre persönliche Teilnahme an der Kontrolle oder übertragen Sie diese Auf-gabe einem kompetenten und zu allen Fragen des Arbeitsschutzes aussagefähigen Mit-arbeiter.Informieren Sie Ihre Betriebs- bzw. Personalvertretung über das Projekt HEUREKA und unseren vereinbarten Termin. Nutzen Sie die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter.Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit, die zu unserer Information und für die Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutzes von Bedeutung sind.

Dazu gehören insbesondere:

• Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz,

Dokumentation mit Übersicht zu Arbeitsschutzmaßnahmen

36

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

- 3 -

• Unterlagen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung

Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes (Protokolle, Vorsor-

gekartei)

• Unterlagen zu Unterweisungen/Arbeitsschutzbelehrungen

gegebenenfalls Unterlagen zu Arbeitsunfällen

• Prüfprotokolle der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel

• Betriebsvereinbarung zur Bildschirmarbeit falls vorhanden.

Sollen Arbeitsergebnisse richtig, innovativ und kreativ sein, sind optimal gestaltete Büros, gute

Arbeitsorganisation und motivierte gesunde Mitarbeiter dafür Voraussetzung. Nutzen Sie unser

umfassendes Beratungsangebot im Rahmen des Projektes HEUREKA. Wir wollen Ihnen helfen,

Fehlbelastungen in Ihrem Unternehmen zu erkennen und werden Ihnen Möglichkeiten anbieten,

diese abzubauen. Wir werden Sie über Vorschriften und daraus resultierende Arbeitgeberpflichten

informieren. Wir werden Ihnen Wege aufzeigen, wie Gesundheit und Wohlbefinden gefördert wer-

den können. Die Arbeitsschutzverwaltung kann Sie auf Ihrem Weg, der Gestaltung optimaler Bü-

roarbeitsplätze, beratend begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Laux

37

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anlage 4: HEUREKA – Prüfliste:9.4 Teil1–BefragungdesArbeitgebers

Seite 1 von 2 Anlage 4 Prüfliste Teil 1

HEUREKA- Arbeits- und Gesundheitsschutz im Büro (modifiziertes Arbeitsblatt LASI LV 14, Grundlage BildscharbV) Stand:10/2006

Teil 1 - Befragung des Arbeitgebers (Zutreffendes ankreuzen)

Betrieb (Kurzbez.): Datum:

IFAS: BS-Nummer

Name des Bearbeiters: Dezernat:

Sicherheitstechnische Betreuung:

Regelbetreuung vorhanden?

Alternative Betreuung vorhanden? Betriebsarzt: } Tätigkeits-

nachweis vorhanden?

Unfallversicherungs-träger:

Personalvertretung vorhanden?

Bildschirm-arbeitsplatz gemäß § 2 Abs. 2 BildscharbV1)

BetriebsbereichLfd.APNr.

Arbeitsplatzbezeichnung

ja nein (auswählen, bei „Sonstiges“ beschreiben) 1 2 3 4 5

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1) Es treffen 3 von 4 Kriterien zu (BGI 650): ▪ BS-Gerät unerlässlich ▪ besondere Kenntnisse erforderlich ▪ arbeitstägliche ununterbrochene Zeitabschnitte von mind. 1 h am Bildschirm ▪ erhebliche Konsequenzen bei Fehlleistungen erfordern hohe Aufmerksamkeit und Konzentration

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Seite 2 von 2 Anlage 4 Prüfliste Teil 1

Lfd.Nr. Gesetz/Norm Ja Nein K.A.2) Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7

11 Gefährdungsbeurteilung Bildschirmarbeitsplatz vorhanden

12 Maßnahmen festgelegt 13 Wirksamkeitskontrolle erkenntlich

§ 3 BildscharbV § 3 BetrSichV §§ 3, 5 und 6 ArbSchG

14 prinzipiell Beschaffung von Arbeitsmitteln nach ergonomischen Kriterien

§ 4 Abs. 1 Anhang BildscharbV

15 Erfolgt Unterweisung der Beschäftigten?

§ 12 Abs. 1 ArbSchG

16 Wird die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Bildschirmarbeit angeboten?

§ 6 Abs. 1 BildscharbV

17 Werden die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/ Personalrat) bei der Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes beteiligt?

§ 81 BetrVG, § 17 ArbSchG

18 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung vorhanden?

19 Gibt es keine technische Leistungsüberwachung ohne Wissen der Beschäftigten?

§ 4 Abs. 1 BildscharbV, Anhang Nr. 22

20 Trägt der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen am Bildschirmarbeitsplatz?

§ 3 Abs. 3 ArbSchG

21 Ist für die Beschäftigten ein Ansprechpartner für IuK-Technik benannt?

22 Werden elektrische Betriebsmittel von einer befähigten Person geprüft? § 10 BetrSichV3)

23 Werden Mängel an Arbeitsmitteln unverzüglich behoben oder mangelhafte Arbeitsmittel zuverlässig der Weiterbenutzung entzogen?

§§ 3 und 4 ArbSchG, § 4 Abs. 1 BetrSichV

2) Keine Angabe/Nicht zutreffend/Nicht notwendig 3) Prüffrist von 2 Jahren für alle elektrotechnischen Betriebsmittel praxisbewährt Sind Maßnahmen im Ergebnis der Revision an den Bildschirmarbeitsplätzen erforderlich? nein ja

kurzfristig ≤ 4 Wochen mittelfristig ≤ 1 Jahr langfristig > 1 Jahr

Erforderliches Verwaltungshandeln Beratung Revisionsschreiben Anhörung (OWiG) Anordnung (VwVfG LSA)

39

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anlage 5: HEUREKA – Prüfliste: Teil 2 – Bildschirmarbeitsplatz9.5

Seite 1 von 4 Anlage 4 Prüfliste Teil 2

Teil 2 - Prüfliste - Bildschirmarbeitsplatz (Zutreffendes ankreuzen) IFAS: BS-Nummer Lfd. AP Nr. Stand:10/2006

Ja Nein

Bildschirmarbeit gemäß § 2 Abs. 2 BildscharbV¹)

Lfd.Nr. Allgemeine Angaben ja BemerkungenEinzelbüro Mehrpersonenbüro (2 - 3 Personen) Gruppenbüro (4 - 20 Personen) Kombibüro ("Kojen" u. Gemeinschaftszone)

Großraumbüro (ab ca. 400 m² oder > 20 Personen)

0.1 Bürotyp ( BGI 5050 )

Desk-Sharing

Blick vorwiegend auf Monitor Blick vorwiegend auf Vorlage gemischte Tätigkeit

0.2 Art der Tätigkeit

PC wird selten genutzt

Lfd.Nr. Gesetz/Norm2) Ja Nein K.A.3) Bemerkungen1 2 3 4 5 6 7

1 Gerätesicherheit 1.1 Am Arbeitsplatz verwendete Geräte tragen das

CE- Kennzeichen. § 7 Abs. 1 BetrSichV

2 Bildschirm Oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe.

2.1

BildscharbV Anhang Nr. 5

2.2 Bildschirm ist leicht dreh- und neigbar. BildscharbV Anhang Nr. 5

2.3 Bildschirm ist strahlungsarm (z.B. nach TCO, MPR, BG-Prüfzert).

BildscharbV Anhang Nr. 19

2.4 Bildschirmdiagonale beträgt ≥ 15 Zoll (sichtbar 350 mm) bzw. für Grafik- u.ä. Anwendungen ≥ 17 Zoll (sichtbar 400 mm).

BildscharbV Anhang Nr. 1

2.5 Bild ist stabil und flimmerfrei. BildscharbV Anhang Nr. 2

2.6 Auf dem Bildschirm sind keine störenden Reflexionen oder Blendungen.

BildscharbV Anhang Nr. 4

3 Zeichengestaltung Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe ≥ 3,2 mm; Zeichenhöhe (mm) = Sehabstand (mm) / 155).

BildscharbV Anhang Nr. 1

3.1

3.2 Zeichenschärfe entspricht der Qualität von Druckbuchstaben.

BildscharbV Anhang Nr. 1

3.3 Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund ist ausreichend groß und einstellbar.

BildscharbV Anhang Nr. 3

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Seite 2 von 4 Anlage 4 Prüfliste Teil 2

Lfd.Nr. Gesetz/Norm2) Ja Nein K.A.3) Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7

4 Tastatur/Maus 4.1 Tastatur ist getrennt vom Bildschirm. 4.2 Tastatur ist neigbar (die mittlere Buch-

stabenreihe hat eine Bauhöhe von ≤ 30 mm).

BildscharbV Anhang Nr. 6

4.3 Vor der Tastatur ist ein Auflegen der Handballen möglich (100 bis 150 mm tiefe Auflagefläche).

BildscharbV Anhang Nr. 7

Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (≤ 300 mm Radius ab Tischvorderkante/Körperachse).

4.4

BildscharbV Anhang Nr. 6

5 Arbeitstisch 5.1 Tischbreite ausreichend (≥ 1600 mm bzw.

1200 mm bei reiner Dateneingabe)

5.2 Tischtiefe ausreichend (≥ 800 mm) 5.3 Gesamtfläche bei Tischkombination ≥ 1,28 m²

bzw. 0,96 m² bei reiner Dateneingabe

BildscharbV Anhang Nr. 10

5.4 Tischhöhe ausreichend (720 mm bei nicht

höhenverstellbarem Tisch, 680 - 1180 mm für höhenverstellbaren Tisch für Körperhaltungs-wechsel)

5.5 Beinraumhöhe ausreichend (≥ 650 mm) 5.6 Beinraumbreite ausreichend (≥ 580 mm) 5.7 Beinraumtiefe ausreichend (≥ 600 mm)

BildscharbV Anhang Nr. 10

6 Arbeitsstuhl

6.1 5-Rollen-Untergestell mit gebremsten Rollen 6.2 Rollen mit geeigneter Lauffläche versehen (bei

weichem Fußboden (Teppich, textile Ober-fläche) harte Lauffläche - Typ H, einfarbige Gestaltung; bei hartem Fußboden (Parkett- u. Steinböden) weiche Lauffläche - Typ W, Laufring andere Farbe als Radkern)

6.3 höhenverstellbar 6.4 gepolsterte Sitzfläche und abgerundete

Vorderkante

6.5 gepolsterte und verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im Lendenbereich

BildscharbV Anhang Nr. 11 DIN EN 1335-2

6.6 Dynamisches Sitzen (Haltungswechsel) ist möglich.

BildscharbV Anhang Nr. 14

7 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße (für günstige Arbeitshaltung) 7.1 Unterarm etwa waagerecht, Hände in

Tastaturhöhe, Winkel zwischen Ober- und Unterarm ≥ 90o

7.2 Oberschenkel etwa waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel ≥ 90o

BildscharbV Anhang Nr. 10

41

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Seite 3 von 4 Anlage 4 Prüfliste Teil 2

Lfd.Nr. Gesetz/Norm2) Ja Nein K.A.3) Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7

7.3 Volle Auflage der Füße auf dem Fußboden bzw. auf der Fußstütze ist erreichbar.

7.4 Fußstütze wird bei Bedarf bereitgestellt. Fußauflage ganzflächig auf der Fußstütze möglich (Fläche ≥ 450 mm x 350 mm)

7.5

BildscharbV Anhang Nr. 13

8 Vorlagenhalter8.1 stabil, mindestens geeignet für DIN-A4-Belege 8.2 frei positionierbar 8.3 Sehabstand zur Vorlage ist etwa gleich dem

Sehabstand zum Bildschirm (ca. 500 mm und größer)

BildscharbV Anhang Nr. 12

9 Platzbedarf/Arbeitsplatzanordnung/Arbeitsmittelanordnung9.1 Fläche je Arbeitsplatz ≥ 8 m2, in

Großraumbüros (ab ca. 400 m²) ≥ 12 m2 BildscharbV u. DIN 4543-1

9.2 freie unverstellte Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ausreichend (≥ 1,5 m²)

§ 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 3.1

9.3 Mindesttiefe ausreichend (800 - 1000 mm) 9.4 Verbindungsgänge zum persönlichen

Arbeitsplatz ≥ 600 mm

9.5 stolperfrei (beachte z.B. Leitungsverlegungen)

§ 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 1.8

9.6 Blick parallel zur Fensterfront BildscharbV

Anhang Nr. 16

9.7 wenn Leuchtenbänder vorhanden, Blick parallel zu diesen

BildscharbV Anhang Nr. 15

9.8 Anordnung der Arbeitsmittel entspricht der Arbeitsaufgabe (häufig genutzte Arbeitsmittel, möglichst zentral in Körpernähe) (Übereinstimmung mit Punkt 0.2 beachten)

BildscharbV Anhang Nr. 12

10 Beleuchtung10.1 hell genug (≥ 500 lx) 10.2 Lampen/Leuchten blenden nicht. 10.3 Große Leuchtdichteunterschiede im

Gesichtsfeld sind vermieden.

10.4 Beleuchtung flimmert nicht. 10.5 Nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind

vorhanden.

BildscharbV Anhang Nr. 15, DIN 5035, DIN EN 12464-1

10.6 Außen- oder Innenverschattungseinrichtungen regulieren den Tages-/Sonnenlichteinfall.

BildscharbV Anhang Nr. 16

10.7 Oberflächen der Geräte und Tische sind matt. BildscharbV Anhang Nr. 10

10.8 Tageslicht ist vorhanden. § 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 3.4

42

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Seite 4 von 4 Anlage 4 Prüfliste Teil 2

Lfd.Nr. Gesetz/Norm2) Ja Nein K.A.3) Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7

11 Sonstige Arbeitsumgebung11.1 Lärm: hinreichend leise (Büros ≤ 55 dB (A) u.a.

für schwierige u. komplexe Tätigkeiten und hohe Sprachverständlichkeit, schöpferisches Denken bzw. 70 dB (A) für Daten- und Texterfassung, wiederkehrende Aufgaben mit befriedigender Sprachverständlichkeit)

11.2 Keine akkustische Störquellen innerhalb des Büros vorhanden (z.B. Nadeldrucker)?

BildscharbV Anhang Nr. 17

11.3 Klima: ▪Raumtemperatur 20o C bis 26o C 11.4 ▪ Luftfeuchtigkeit angenehm (30 - 60 %) 11.5 ▪ zugluftfrei (Luftgeschw. ≤ 0,15 m/s)

BildscharbV Anhang Nr. 18

11.6 Atemluft gesundheitlich zuträglich (keine

Gerüche, Schimmel, Zigarettenrauch usw.) § 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 3.6

12 Schnittstelle Mensch - Maschine ( Sachverhalte am Arbeitsplatz erfragen)12.1 Informationen werden in Positivdarstellung

angeboten (dunkle Zeichen auf hellem Grund). BildscharbV Anhang Nr. 3

12.2 Software ist überwiegend problemlos nutzbar. BildscharbV Anhang Nr. 20 und 21

13 Organisatorische Maßnahmen 13.1 Unterweisung zur Nutzung von Büromöbeln,

u.a. zur Höhenverstellbarkeit von Tisch und Stuhl ist erfolgt?

13.2 Unterweisung zum Umgang mit Bildschirmgerät ist erfolgt?

13.3 Unterweisung zum Umgang mit Software ist erfolgt?

13.4 Gibt es einen Ansprechpartner für IuK - Fragen?

§ 12 ArbschG

13.5 Sind Regelungen/Betriebsvereinbarungen zur Arbeit an Bildschirmgeräten bekannt (z.B. für spezielle Sehhilfen, Kurzpausen)?

welche:

13.6 Besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen zu unterbrechen?

§ 5 BildscharbV

14 Vorsorgemaßnahmen 14.1 Beschäftigte sind über mögliche

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fehlverhalten informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung.

§ 12 ArbSchG

14.2 Erst- bzw. Nachuntersuchung des Sehvermögens wurde, falls notwendig, angeboten (bei Bildschirmarbeit).

§ 6 Abs. 1 BildscharbV

14.3 Bei Erfordernis wurde eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung gestellt.

§ 6 Abs. 2 BildscharbV

14.4 Körperhaltungswechsel möglich (z. B. durch räumliche Anordnung der Arbeitsmittel bzw. Mischarbeit)

BildscharbV Anhang Nr. 14

14.5 Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden angeboten (z.B. Ausgleichsgymnastik, Physiotherapie).

§ 4 ArbSchG

1) Es treffen 3 von 4 Kriterien zu (BGI 650):

▪ BS-Gerät unerlässlich ▪ besondere Kenntnisse erforderlich ▪ arbeitstägliche ununterbrochene Zeitabschnitte von mind. 1 h am Bildschirm ▪ erhebliche Konsequenzen bei Fehlleistungen erfordern hohe Aufmerksamkeit und Konzentration

2) Forderungen aus Anhang BildscharbV basieren auf § 4 Abs. 1 BildscharbV 3) Keine Angabe/Nicht zutreffend/Nicht notwendig

Revisionsergebnisse im Teil 1 auf Seite 2 dokumentieren!

43

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Anlage 6: HEUREKA – Prüfliste: Teil 3 – Spezifische Arbeitsbedingungen9.6

Anlage 4 Prüfliste Teil 3

Teil 3 - Spezifische Arbeitsbedingungen (Zutreffendes ankreuzen)

IFAS: BS-Nummer Lfd. AP Nr. Stand:10/2006

a) sehr zufrieden b) nur mäßig zufrieden

c) könnte besser seinWie sind Sie mit der Möblierung und

Ausstattung Ihres Büroraumes insgesamt zufrieden?

1.

bei b) und c), können Sie sagen, was besser sein müsste?

a) ja, überwiegend b) nur teilweise c) häufig nicht Stehen Ihnen alle notwendigen Informationen (Daten, Unterlagen, Nachrichten), die Sie für Ihre Arbeit brauchen, immer ausreichend zur Verfügung bzw. können Sie sich die Informationen einfach und schnell beschaffen?

2.

bei b) und c), können Sie sagen, was besser sein müsste, um die Informationen verfügbar zu machen?

a) ja, überwiegend b) nur teilweise c) häufig nicht Können Sie Ihre Arbeit ohne Störungen und Ablenkungen (z.B. durch Besucher, andere Arbeiten, Telefonanrufe etc.) durchführen?

3.

bei b) und c), wodurch werden Sie besonders gestört?

a) ja, zufrieden b) nur teilweise zufrieden

c) häufig nicht zufrieden Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer

Arbeit?

4.

bei b) und c), was könnte besser sein?

44

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Anlage 7: Checkliste Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz, begründet auf den 9.7 Untersuchungsergebnissen

Beurteilung Bildschirmarbeitsplatz Stand: 01/2009

Lfd.Nr. Allgemeine Angaben jaEinzelbüro Mehrpersonenbüro (2 - 3 Personen) Gruppenbüro (4 - 20 Personen) Kombibüro ("Kojen" u. Gemeinschaftszone)

Großraumbüro (ab ca. 400 m² oder > 20 Personen)

0.1 Bürotyp ( BGI 5050 )

Desk-Sharing Blick vorwiegend auf Monitor Blick vorwiegend auf Vorlage gemischte Tätigkeit

0.2 Art der Tätigkeit

PC wird selten genutzt Lfd.Nr. Gesetz/Norm Ja Nein Bemerkungen

1 Bildschirm Oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe.

1.1 BildscharbV Anhang Nr. 5

1.2 Auf dem Bildschirm sind keine störenden Reflexionen oder Blendungen (Fenster, Lampen, glänzende Möbel).

BildscharbV Anhang Nr. 4

1.3 Informationen werden in Positivdarstellung angeboten (dunkle Zeichen auf hellem Grund).

BildscharbV Anhang Nr. 3

2 Zeichengestaltung Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe ≥ 3,2 mm; Zeichenhöhe (mm) = Sehabstand (mm) / 155).

BildscharbV Anhang Nr. 1

2.1

3. Tastatur/Maus 3.1 Vor der Tastatur ist ein Auflegen der

Handballen möglich (100 bis 150 mm). BildscharbV Anhang Nr. 7

Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (≤ 300 mm Radius ab Tischvorderkante/Körperachse).

3.2

BildscharbV Anhang Nr. 6

Seite 1 von 3 Anlage 5 Prüfliste - kurz

45

Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Lfd.Nr. Gesetz/Norm Ja Nein Bemerkungen

4 Arbeitstisch 4.1 Tischbreite ausreichend (≥ 1600 mm bzw.

bei reiner Dateneingabe nur 1200 mm)

4.2 Tischtiefe ausreichend (≥ 800 mm) 4.3 Gesamtfläche bei Tischkombination ≥ 1,28 m²

bzw. bei reiner Dateneingabe nur 0,96 m²

BildscharbV Anhang Nr. 10

4.4 Tischhöhe ausreichend

(720 mm bei nicht höhenverstellbarem Tisch, 680 - 1180 mm für höhenverstellbaren Tisch für Körperhaltungswechsel)

4.5 Beinraumhöhe ausreichend (≥ 650 mm) 4.6 Beinraumbreite ausreichend (≥ 580 mm) 4.7 Beinraumtiefe ausreichend (≥ 600 mm)

BildscharbV Anhang Nr. 10

5 Arbeitsstuhl 5.1 Rollen mit geeigneter Lauffläche versehen;

bei weichem Fußboden: harte Lauffläche - Typ H, einfarbige Gestaltung; bei hartem Fußboden: weiche Lauffläche - Typ W, zweifarbige Gestaltung

5.2 höhenverstellbar 5.3 gepolsterte Sitzfläche und abgerundete

Vorderkante

Rückenlehne ●gepolstert ●verstellbar

5.4

●Stützung im Lendenbereich

BildscharbV Anhang Nr. 11 DIN EN 1335-2

5.5 Haltungswechsel durch bewegliche

Rückenlehne möglich BildscharbV Anhang Nr. 14

6 Anpassung der Arbeitsmittel an die Körpermaße 6.1 Unterarm etwa waagerecht,

Hände in Tastaturhöhe, Winkel zwischen Ober- und Unterarm ≥ 90o

6.2 Oberschenkel etwa waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel ≥ 90o

BildscharbV Anhang Nr. 10

6.3 Volle Auflage der Füße auf dem Fußboden bzw. auf der Fußstütze ist erreichbar.

Besteht Bedarf einer Fußstütze 6.4 Wenn ja, ist diese bereitgestellt.

Wenn Fußstütze bereitgestellt: • Fußauflage ganzflächig auf der

Fußstütze möglich (Fläche ≥ 450 mm x 350 mm)

• neigbar

6.5

• höhenverstellbar

BildscharbV Anhang Nr. 13

Seite 2 von 3 Anlage 5 Prüfliste - kurz

46

Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Lfd.Nr. Gesetz/Norm Ja Nein Bemerkungen

7 Platzbedarf/Arbeitsplatzanordnung/Arbeitsmittelanordnung 7.1 Fläche je Arbeitsplatz ≥ 8 m², in

Großraumbüros (ab ca. 400 m²) ≥ 12 m²

7.2 freie unverstellte Bewegungsfläche am Arbeitsplatz ausreichend (≥ 1,5 m²)

7.3 Mindesttiefe ausreichend (≥ 1000 mm) 7.4 Verbindungsgänge zum persönlichen

Arbeitsplatz ≥ 600 mm

7.5 stolperfrei (beachte z.B. Leitungsverlegungen)

§ 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 1.2, 3.1, 1.8 und DIN 4543-1

7.6 Anordnung der Arbeitsmittel entspricht der

Arbeitsaufgabe (häufig genutzte Arbeitsmittel, möglichst zentral in Körpernähe) (Übereinstimmung mit Punkt 0.2 beachten)

BildscharbV Anhang Nr. 7 und 10

8 Arbeitsumgebung Beleuchtung:

• hell genug (≥ 500 lx) 8.1

• flimmert nicht

8.2 Große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld sind vermieden.

8.3 Nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind vorhanden.

BildscharbV Anhang Nr. 15, DIN 5035, DIN EN 12464-1

8.4 Außen- oder Innenverschattungseinrichtungen regulieren den Tages-/Sonnenlichteinfall.

BildscharbV Anhang Nr. 16

8.5 Es ist ausreichend Tageslicht vorhanden. § 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 3.4

8.6 Lärm: für schwierige u. komplexe Tätigkeiten, hohe Sprachverständlichkeit ≤ 55 dB (A) Störquellen im Bemerkungsfeld eintragen

BildscharbV Anhang Nr. 17

Klima: ▪ Raumtemperatur 20o C bis 26o C ▪ Luftfeuchtigkeit angenehm (30 - 60 %)

8.7

▪ zugluftfrei (Luftgeschw. ≤ 0,15 m/s) 8.8 Beschwerden aufgrund der Raumluft?

vermutete Ursachen eintragen

BildscharbV Anhang Nr. 18 § 3 Abs. 1 ArbStättV Anhang Nr. 3.5 und 3.6

9 Organisatorische Maßnahmen/Vorsorge Unterweisung erfolgt:

• zum ergonomischen Sitzen

• zur Nutzung des Bildschirmgerätes

• zur Nutzung der Software

9.1

• zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fehlverhalten

§ 12 ArbSchG

Gibt es Vereinbarungen zu • Sehhilfen

9.2

• Kurzpausen, falls erforderlich

9.3 Erst- bzw. Nachuntersuchung des Sehver-mögens wurde, falls notwendig angeboten.

Besteht der Bedarf einer speziellen Sehhilfe ? 9.4 Wenn ja, wurde diese zur Verfügung gestellt?

Anhang ArbMedVV Teil 4 Abs. 2

9.5 Gesundheitsfördernde Maßnahmen werden

angeboten (z.B. Ausgleichsgymnastik, Physiotherapie).

§ 4 ArbSchG

Seite 3 von 3 Anlage 5 Prüfliste - kurz

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Fachbereich Arbeitsschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Anlage 8: Textbausteine für den Vollzug der Bildschirmarbeitsverordnung 9.8

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen sind insbesondere eine mögliche Ge-fährdung des Sehvermögens und des Muskel-Skelett-Systems sowie das Auftreten psychischer Fehlbeanspru-chungen zu ermitteln und zu bewerten. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die daraufhin festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie deren Wirksamkeitskontrolle sind zu dokumentieren.(§§ 5, 6 ArbSchG i. V. m. § 3 BildscharbV)

Die Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz sind hinsichtlich der möglichen Gefährdungen und deren Vermei-dung zu unterweisen. Insbesondere ist Bezug zu nehmen auf richtige Körperhaltung, Verstellbarkeit der Arbeits-mittel, optimales Sehen. Betriebliche Angebote zur Minimierung von Fehlbeanspruchungen sind bekannt zu geben.(§ 12 ArbSchG)

Die Fenster für Arbeitsräume, in denen Bildschirmarbeit geleistet werden soll, sind mit geeigneten Lichtschutzvor-richtungen auszustatten, um Reflexionen des Tageslichtes auf dem Bildschirm und Blendung zu minimieren.(§ 4 BildscharbV)

Die Beleuchtungseinrichtungen für Räume, in denen Bildschirmarbeit geleistet werden soll, sind so auszulegen und zu installieren, dass Reflexionen, Blendungen oder Spiegelungen auf den Bildschirmen vermieden werden. Die Beleuchtungsstärke soll 500 Lux erreichen.(§ 4 BildscharbV)

Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln für Bildschirmarbeitsplätze sollen solche gewählt werden, deren Ober-fläche reflexionsarm ist. Die Arbeitsmittel im Gesichtsfeld sollen in keinem starken Farb- oder Helligkeitskontrast zum sonstigen Arbeitsumfeld stehen.(§ 4 BildscharbV)

Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, insbesondere von Bürodrehstuhl und Arbeitstisch für Bildschirmarbeits-plätze sollen solche gewählt werden, die entsprechend Arbeitsaufgabe und Benutzer in ihren Abmaßen einstell-bar sind. Grundsätzlich sollen während der Arbeit am Bildschirm Arme und Beine im rechten oder stumpfen Win-kel gehalten werden können, der Kopf leicht nach vorn geneigt und die Wirbelsäule nicht ständig verdreht sein. (§ 4 BildscharbV)

Den Beschäftigten, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten. Gegebenenfalls kann eine augenärztliche Untersuchung erforderlich sein. (§ 6 BildscharbV i.V.m. Artikel 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)

Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirm sind Arbeitsschutzmittel. Sie sind vom Arbeitgeber zu finanzieren. (§ 3 Abs. 3 ArbSchG, § 6 BildscharbV i.V.m. Anhang Teil 4 Abs. 2 des Artikels 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfa-chung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge)

Anlage 9: Mitglieder der Arbeitsgruppe HEUREKA9.9

Ingelore Bruns, FB 5, Dezernat 53Karin Engelhardt, FB 5, Dezernat 55Lutz Gräfe, FB 1, Dezernat 13Ute Köppen, FB 5, Dezernat 52Jochen Krause, MS, Referat 27Ulrich Kunstin, MS, Referat 27Cordula Lindner, FB 5, Dezernat 57Wilfried Rogge, FB 5, Dezernat 56Astrid Schardt, ehemals FB 5, Dezernat 55Dr. Ralf Schlesinger, FB 5, Dezernat 52Ina Weyland, FB 5, Dezernat 55Dieter Zelle, FB 5, Dezernat 54

Leiterin der Projektgruppe: Andrea Wendenburg, FB 5, Dezernat 51

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Landesamt für Verbraucherschutz • HEUREKA-Abschlussbericht

Landesamt für Verbraucherschutz, Kontaktadressen der 10 Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalts

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltFachbereich 5 - Arbeitsschutz

Dezernat 51 Technischer und Sozialer Arbeitsschutz

Dezernat 52 Stoffliche/Physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz

Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau-Roßlau; PSF 1802, 06815 Dessau-Roßlau; Telefon: 03 40 - 65 01 - 0; Fax: 03 40 - 65 01 - 2 94 E-Mail: [email protected] www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West Klusstr. 18, 38820 Halberstadt Telefon: 0 39 41 - 5 86 - 3; Fax: 0 39 41 - 5 86 - 4 54 E-Mail: [email protected]

Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost Kühnauer Str. 70, 06846 Dessau-Roßlau; PSF 1802, 06815 Dessau-Roßlau; Telefon: 03 40 - 65 01 - 2 50; Fax: 03 40 - 65 01 - 1 80 E-Mail: [email protected]

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte Saalestr. 32, 39126 Magdeburg; PSF 3950, 39014 Magdeburg Telefon: 03 91 - 25 64 - 2 00; Fax: 03 91 - 25 64 - 2 02 E-Mail: [email protected]

Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord Priesterstr. 14, 39576 Stendal; PSF 101542, 39555 Stendal Telefon: 0 39 31 - 494 - 0; Fax: 0 39 31 - 21 20 18 E-Mail: [email protected]

Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd Dessauer Str. 104, 06118 Halle/S.; PSF 110434, 06018 Halle/S. Telefon: 03 45 - 52 43 - 0; Fax: 03 45 - 52 43 - 2 14 E-Mail: [email protected]