Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)
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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss
(„Realschulabschluss“)
Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien
NGB, Mai 2008
1. Wann?
• Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09,
• also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind,
• im Mai und Juni 2009
2. Wozu?
• Weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss,
• kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente
(Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehrdurch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums)
3. Wer?
• Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen,
• also am Gymnasium ohne Abitur,• diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz
nach 10.1 (und 11.1): „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3)
• Aber: Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!
4. Wie?
• Zentrale schriftliche Prüfungen in
Deutsch, Mathematik, Englisch• mündlich in Englisch und einem Wahlfach,
Zusatzprüfungen möglich• Präsentation einer Projektarbeit• Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote:
Endnote 10
• Benotung auf RS-Anforderungen hin
5. Folgen
• Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint
• Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10.(wohl besser an der Regionalschule)
• 2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich
• Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6
• Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl.• Prüfung gut bestanden („qualifizierender mittlerer Abschluss“:
Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe
6. Konsequenzen
• Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können
• Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Jugendliche + Eltern + Schule
• Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen
7. Quelle
Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (SchulartverordnungGymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007
Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007
Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen-leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008