Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)

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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“) Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008

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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“). Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008. 1. Wann?. Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09, also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind, im Mai und Juni 2009. - PowerPoint PPT Presentation

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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss

(„Realschulabschluss“)

Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien

NGB, Mai 2008

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1. Wann?

• Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09,

• also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind,

• im Mai und Juni 2009

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2. Wozu?

• Weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss,

• kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente

(Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehrdurch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums)

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3. Wer?

• Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen,

• also am Gymnasium ohne Abitur,• diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz

nach 10.1 (und 11.1): „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3)

• Aber: Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!

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4. Wie?

• Zentrale schriftliche Prüfungen in

Deutsch, Mathematik, Englisch• mündlich in Englisch und einem Wahlfach,

Zusatzprüfungen möglich• Präsentation einer Projektarbeit• Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote:

Endnote 10

• Benotung auf RS-Anforderungen hin

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5. Folgen

• Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint

• Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10.(wohl besser an der Regionalschule)

• 2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich

• Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6

• Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl.• Prüfung gut bestanden („qualifizierender mittlerer Abschluss“:

Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe

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6. Konsequenzen

• Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können

• Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Jugendliche + Eltern + Schule

• Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen

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7. Quelle

Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (SchulartverordnungGymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007

Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007

Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen-leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008