Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau...

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ID - Nr. TÖB Zusatz 122 Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG 123 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 62 - Polizeirecht - Kampfmitelbeseitigungsdienst BW 124 EnBW Regional AG 125 EnBW Gasnetz GmbH 126 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 6 Landespolizeidirektion 127 Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn 128 Gemeindeverwaltung Obersulm BMs Tilmann Schmidt 129 Gemeinde Ellhofen BM Wolfgang Rapp 130 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau 131 Gemeinde Ebersatdt BM Timo Frey 132 Wehrbereichsverwaltung Süd 133 Stadtverwaltung Weinsberg / Grantschen BM Roland Wurmthaler 134 Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken 135 Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. 136 Regierungspräsidium Tübingen Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik 137 Deutsche Telekom AG Netzprodutkions GmbH TI NL Südwest, PTI 21 138 Landratsamt Hohenlohekreis Landrat Helmut M. Jahn 139 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 8 Landesamt für Denkmalpflege Ref. 85 - Archäologisch Denkmalpflege 139 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 8 Landesamt für Denkmalpflege Ref. 86 - Denkmalpflege 140 Kreisbauernverband Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. 141 Regionalverband Heilbronn-Franken 142 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 2 Wirtschaft und Infrastruktur Ref. 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz 143 Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8 Forstdirektion 144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 52 - Gewässer und Boden 144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 55 - Naturschutz, Recht 144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege 145 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 45 - Straßenbetrieb und Verkehrstechnik, 146 Landratsamt Heilbronn Landrat Detlef Piepenburg 147 Stadtverwaltung Weinsberg / Wimmental BM Roland Wurmthaler 148 Rathaus Bretzfeld BM Thomas Föhl 149 Landesnaturschutzverband (LNV) Baden-Württemberg e. V. 150 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 3 Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen Ref. 32 - Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung 151 Kreisbauernverband Schwäbisch Hall- Hohenlohe - Rems e.V. 152 Stadt Weinsberg BM Stefan Thoma Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld

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ID - Nr. TÖB Zusatz

122 Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

123 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 62 - Polizeirecht - Kampfmitelbeseitigungsdienst BW

124 EnBW Regional AG

125 EnBW Gasnetz GmbH

126 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 6 Landespolizeidirektion

127 Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn

128 Gemeindeverwaltung Obersulm BMs Tilmann Schmidt

129 Gemeinde Ellhofen BM Wolfgang Rapp

130 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

131 Gemeinde Ebersatdt BM Timo Frey

132 Wehrbereichsverwaltung Süd

133 Stadtverwaltung Weinsberg / Grantschen BM Roland Wurmthaler

134 Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

135 Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.

136 Regierungspräsidium Tübingen Abt. 9 Landesstelle für Straßentechnik

137 Deutsche Telekom AG Netzprodutkions GmbH TI NL Südwest, PTI 21

138 Landratsamt Hohenlohekreis Landrat Helmut M. Jahn

139Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 8 Landesamt für Denkmalpflege

Ref. 85 - Archäologisch Denkmalpflege

139Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 8 Landesamt für Denkmalpflege

Ref. 86 - Denkmalpflege

140 Kreisbauernverband Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V.

141 Regionalverband Heilbronn-Franken

142 Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 2 Wirtschaft und Infrastruktur

Ref. 21 - Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

143 Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 8 Forstdirektion

144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 52 - Gewässer und Boden

144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 55 - Naturschutz, Recht

144 Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege

145 Regierungspräsidium Stuttgart Referat 45 - Straßenbetrieb und Verkehrstechnik,

146 Landratsamt Heilbronn Landrat Detlef Piepenburg

147 Stadtverwaltung Weinsberg / Wimmental BM Roland Wurmthaler

148 Rathaus Bretzfeld BM Thomas Föhl

149 Landesnaturschutzverband (LNV) Baden-Württemberg e. V.

150Regierungspräsidium Stuttgart Abt. 3 Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen

Ref. 32 - Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

151 Kreisbauernverband Schwäbisch Hall- Hohenlohe - Rems e.V.

152 Stadt Weinsberg BM Stefan Thoma

Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Leitungsträger

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Kabel BW GmbH &Co. KG Einwender ID 122 Seite: 1

Wird bei der weiteren Bearbeitung beachtet.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung Baugrund / Geologie

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Kampfmittelbeseitigungsdienst Einwender ID 123 Seite: 1

Wird in die Unterlagen aufgenommen und vor Bauausführung durch Kampfmittelbeseitigungs-

dienst geprüft.

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Leitungsträger Strom

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: EnBW Regional AG Einwender ID 124 Seite: 1

Wird in der weiteren Planung beachtet.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Leitungsträger Gas

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Leitungsträger Gas

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: EnBW Regional AG - Gas - Einwender ID 125 Seite: 1

Wird in der weiteren Planung beachtet.

Wird in der weiteren Planung beachtet.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Leitungsträger Gas

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: EnBW Regional AG - Gas - Einwender ID 125 Seite: 2

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Verkehr Verkehrsführung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II PWC/TankRast -Anlagen Kapazitäten

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Straßenplanung Qualitätsstufe

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 6 - Einwender ID 126 Seite: 1

Diese Verkehrsführung ist bereits in der jetzigen Planungsstufe vorgesehen.

Die Favorisierung der Variante 4 wird zur Kenntnis genommen.

Der Ausbau der PWC-Anlagen wird z.T. unabhängig vom Autobahnausbau möglichst zeitnah

realisiert.

Durch den 6-streifigen Ausbau wird Qualitätsstufe D erreicht. Der Bund fordert beim Neu-, Um-

und Ausbau von Fernstraßen mindestens Qualitätsstufe D (Rundschreiben 10/2002 des BMVBS

zum HBS 2001).

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2

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siehe Abschnitt 2

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 6 - Einwender ID 126 Seite: 2

siehe Abschnitt 2

siehe Abschnitt 3

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planfeststellungsverfahren

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Vermögen und Bau BW Einwender ID 127 Seite: 1

Wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planfeststellungsverfahren

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Obersulm Einwender ID 128 Seite: 1

Die weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesagt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III + IV Lärm Lärmschutz aktiv

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Ellhofen Einwender ID 129 Seite: 1

Ein Korrekturblatt wird den Unterlagen beigelegt.

Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Planung detailliert bemessen.

Die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetztes werden möglichst aktiv eingehalten.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: V Lärm Lärmschutz aktiv

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: VI Wasser WSG

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: VII Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: VIII PWC/TankRast -Anlagen Allgemeines

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Ellhofen Einwender ID 129 Seite: 2

siehe Ziffer 3+4. Sollte zur Einhaltung der Grenzwerte Lärmschutzwälle bzw.-wände nicht ausrei-

chen, werden weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte geprüft.

Schutz wird gewährleistet durch Ausbau der A 6 gemäß der aktuellen Richtlinie zur Anlage von

Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag).

Die Festlegung des Autobahnbegleitgrüns erfolgt erst in der nächsten Planungsphase mit dem

LBP und muss den Anforderungen der Richtlinie für pass. Schutz an Straßen durch Fahrzeug-

Rückhaltesysteme (RPS 2009) genügen. Die Pflanzung von großkronigen Bäumen muss

dahingehend geprüft werden.

PWC - Anlagen werden grundsätzlich nicht an das untergeordnete Straßennetz angebunden.

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Wald Forst Jagd Allgemeines

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Ellhofen Einwender ID 129-1/Ellhofen Seite: 1

Gemäß der Richtlinie für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (WSchuZR) reicht das Aufstel-

len von Warnschildern zur Verkehrssicherung aus. Als freiwillige Leistung des Baulastträgers

können Wildschutzzäune, vornehmlich im Bereich von Streckenabschnitten mit direkt angrenzen-

den Waldbereichen mit besonderer Gefährdung, in Abhängigkeit von der Anzahl der Wildtierun-

fälle und anderen Faktoren aufgestellt werden. Dies wird in der nächsten Planungsphase geprüft,

ggf. im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben und dann in der Ausführungsplanung konkret

geplant und ausgeführt

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: Geotechnik Straßenplanung Baugrund, Geologie

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: Geotechnik Straßenplanung Baugrund, Geologie

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPF - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Einwender ID 130 Seite: 1

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: Grundwasser Wasser WSG

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: Bergbau Straßenplanung Baugrund, Geologie

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPF - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Einwender ID 130 Seite: 2

Der Schutz wird gewährleistet durch Ausbau der A 6 gemäß der aktuellen Richtlinie zur Anlage

von Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag).

Wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

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Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Allgemein es

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt Einwender ID 131 Seite: 1

Die Beteiligung am weiteren Verfahren wird zugesagt,

1

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Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: Verkehr Ausweichverkehr

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt Einwender ID 131 Seite: 2

Es wird auf die Stellungnahme des Verkehrsgutachters vom 21.12.2011 verwiesen.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 2 "Verkehr" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Verkehr Verkehrsführung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt Einwender ID 131 Seite: 3

Die Punkte a,b,d,e,f sind nicht Gegenstand der derzeitigen Planung.

Die Aufrechterhaltung von 4 Fahrstreifen auf der A 6 während der Bauzeit wird zugesagt. 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Ingenieurbauwerke

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Verkehr Unfallvermeidung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt Einwender ID 131 Seite: 4

Die Autobahnbrücke ist nicht Gegenstand der Planung des 6-streifigen Ausbaus der A 6.

Die gewünschten Kontrollen der Geschwindigkeiten, Einhaltung der Lenkzeiten etc. sind mit der

Verkehrsbehörde abzustimmen und ist nicht Aufgabe der vorliegenden Planung.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Alternativtrassen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt - Stellungnahme zu alternativen Trassenführungen - Einwender ID 131/1 Seite: 1

wird zur Kenntnis genommen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Alternativtrassen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt - Stellungnahme zu alternativen Trassenführungen - Einwender ID 131/1 Seite: 2

Wird zur Kenntnis genommen. Die Variante ByPass Wimmental wurde seitens des Regierungs-

präsidiums untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Alternativtrassen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt - Stellungnahme zu alternativen Trassenführungen - Einwender ID 131/1 Seite: 3

Wird zur Kenntnis genommen. Die Variante ByPass Wimmental wurde seitens des Regierungs-

präsidiums untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Alternativtrassen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Straßenplanung runder Tisch

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Eberstadt - Stellungnahme zu alternativen Trassenführungen - Einwender ID 131/1 Seite: 4

Wird zur Kenntnis genommen. Die Variante ByPass Wimmental wurde seitens des Regierungs-

präsidiums untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

Die Ablehnung eines runden Tisches, zum derzeitigen Zeitpunkt, wird zur Kenntnis genommen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Militär

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Wehrbereichsverwaltung Süd Einwender ID 132 Seite: 1

Wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung beachtet.

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Page 25: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung Militär

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Wehrbereichsverwaltung Süd Einwender ID 132 Seite: 2

Die Beteiligung am weiteren Verfahren wird zugesagt.

2

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadtverwaltung Weinsberg - Verwaltungsstelle Grant schen - Einwender ID 133 Seite: 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Lärm aktiver Lärmschutz

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft Wildenberg

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Wasser Schutzgebiete

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 PWC/TankRast -Anlagen Standortwahl

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadtverwaltung Weinsberg - Verwaltungsstelle Grant schen - Einwender ID 133 Seite: 2

Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Planung detailliert bemessen.

Die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetztes werden möglichst aktiv eingehalten.

Das Naturschutzgebiet Wildenberg ist durch den Ausbau nicht betroffen.

Der Schutz wird gewährleistet durch den Ausbau der A 6 nach der aktuellen Richtlinie zur Anlage

von Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag).

Die Ablehnung des Standortes Wimmental wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vielen

Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-Anlage erarbeitet. Es

wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 9 "PWC / Tank+Rast-Anlagen" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 Luft Klima

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 6 Straßenplanung untergeordnetes Straßennetz

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 7 Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 8 + 9

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadtverwaltung Weinsberg - Verwaltungsstelle Grant schen - Einwender ID 133 Seite: 3

Sobald die endgültige Lage und Höhe der neuen Trasse der BAB festliegt, wird ein Gutachten zur

Untersuchung des Kleinklimas in Auftrag gegeben. Sollte sich herausstellen, dass durch den

Ausbau der Straße einschl. der Lärmschutzanlagen eine zusätzliche Beeinträchtigung der Flä-

chen erfolgt, werden diese in der weiteren Planung durch geeignete Maßnahmen soweit wie

möglich vermieden.

Die Durchgängigkeit des untergeordneten Straßennetzes wird zugesagt.

Die Flächeninanspruchnahme von zur Zeit landwirtschaftl. genutzter Fläche wird in der weiteren

Planung noch reduziert (genaue Dimensionierung der Lärmschutzanlagen, etc.). Ein Ausgleich

bzw. eine Entschädigung für die in Anspruch genommenen Flächen wird nach der Planfeststel-

lung festgelegt. Die Mitnutzung vorhandene RRB wird in der weiteren Planung geprüft.

zu 8: Für die Gemeinde Grantschen werden keine Nachteile bezüglich der genannten Punkte

entstehen.

zu 9: Die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt durch die Verkehrsbehörde

und ist nicht Bestandteil der Straßenplanung.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Verkehr

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Lärm

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadtverwaltung Weinsberg - Verwaltungsstelle Grant schen - Einwender ID 133/1 Seite: 1

Entlastet werden vor allem die als Umleitungsstrecken ausgeschilderte L 1036 und L1088, die

den Autobahnausweichverkehr aufnehmen. Durch die erhöhte Kapazität der ausgebauten

Autobahn verbessert sich der Verkehrsfluss, wodurch weniger Staus und Unfälle und somit auch

weniger Ausweichverkehr zu erwarten sind.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 2 "Verkehr" verwiesen.

In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, wird ein detailliertes Lärmgutachten

erstellt, in dem die Höhen der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen berechnet werden. Dabei

wird darauf geachtet, dass die einzuhaltenden Grenzwerte nach der Bundesimmisions-

schutzverordnung möglichst mit aktiven Lärmschutzmassnahmen (Wall/Wand) erreicht werden.

Die Berechnung erfolgt mit der zu erwartenden Lärmbelastung (Prognosebelastung). Zum

Zeitpunkt der Entwurfsplanung wird auch ein Schadstoffgutachten erstellt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Geologie

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadtverwaltung Weinsberg - Verwaltungsstelle Grant schen - Einwender ID 133/1 Seite: 2

Die vorgeschlagene Alternativtrasse "Bypass" Wimmental wurde untersucht. Das geologische

Gutachten rät dringend davon ab den Wildenberger Hang, mit der Trasse, zu durchschneiden. Es

wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung Variantenuntersuchung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Industrie-und Handelskammer Heilbronn-Franken Einwender ID 134 Seite: 1

Bevorzugung der Variante 4 wird zur Kenntnis genommen

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Industrie-und Handelskammer Heilbronn-Franken Einwender ID 134 Seite: 2

zu 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Wald Forst Jagd Grünbrücke

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesjagdverband BW Einwender ID 135 Seite: 1

Im Bereich Wimmental - Dimbach ist nach dem Generalwildwegeplan eine Querungshilfe für den

landesweit bedeutsamen Wildtierkorridor anzulegen.

Dies wird geprüft und in der weiteren Planung berücksichtigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesjagdverband BW Einwender ID 135 Seite: 2

zu 1

Page 35: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Leitungsträger Streckenfernmeld ekabel

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung Verkehrserfassung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesstelle für Straßentechnik - Einwender ID 136 Seite: 1

Wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Planungsgrundlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesstelle für Straßentechnik - Einwender ID 136 Seite: 2

Die weitere Beteiligung am Planungsverfahren wird zugesagt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Leitungsträger

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Einwender ID 137 Seite: 1

Der Hinweis wird beachtet, die genaue Erkundung der Lage der Telekommunikationsanlagen

unmittelbar vor Baubeginn wird zugesagt..

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Page 38: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Einwender ID 137 Seite: 2

Page 39: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 2

Page 41: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 3

Sollte sich, bei den weiteren Planungsphasen, die Umplanung des Knotens K2379/K2339 als

notwendig herausstellen, wird dies veranlasst.

Die erwähnten Gestattungsverträge sind zu vereinbaren.

Inzwischen hat das RPS eine detailliertere Flächenbilanz erstellen lassen. Alle Gutachten, der

jeweiligen Planungsbüros, waren bisher unterschiedlich aufgebaut und daher in ihren Angaben

zum Flächeverbrauch nicht miteinander vergleichbar.

Zur Erstellung der neuen Flächenbilanz wurde vor diesem Hintergrund ein einheitliches Verfahren

entwickelt. Kernelement dieser Methode sind Flächendefinitionen. Für alle Abschnitte wurden

folgende Flächenkategorien ermittelt: Ausbau der A6 selbst, Anschlussstellen, Rastanlagen,

Lärmschutzanlagen und Inanspruchnahme von zur Zeit landwirtschaftlich genutzter Fläche.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 5 "Flächeninanspruchnahme" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Straßenplanung Massenausgleich

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Straßenplanung Trassierung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 + 8 Wasser Straßenentwässerung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 6 + 7

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 4

Ein Bodenmanagement ist angedacht. Erste Gespräche mit den Beteiligten fanden bereits statt.

Das Bodenmanagement kann sinnvollerweise erst nach der Genehmigungsplanung eingerichtet

werden, da erst zu diesem Zeitpunkt konkrete Angaben bezüglich der Massen gemacht werden

können.

Die vorhandenen Auf- und Abfahrten entsprechen nicht den derzeit gültigen Richtlinien.

Die Anschlussstellen müssen daher an die heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen an-

gepasst und entsprechend, den zur Zeit gültigen Parametern der RAA, überplant werden .

Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken werden an den Tiefpunkten der Autobahn

angeordnet. Soweit möglich sollen dafür schwer nutzbare Restflächen herangezogen werden.

Dies ist aufgrund der topografischen Randbedingungen nicht überall möglich.

zu 6: Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei Ausführungsplanung berücksichtiget.

Über die Durchführung eines Zweckflurbereinigungsverfahrens bzw. über die Art des Grunder-

werbs kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Weiterhin sind derzeit keine

Aussagen über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglich, da zu beiden Punkten konkrete Pla-

nungen vorliegen müssen. Im Moment befindet sich die Planung in der Variantenentscheidung.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wasser oberird. Gewässer

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Wasser oberird. Gewässer

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt 3 Wasser oberird. Gewässer

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 5

sämtliche Gewässerdurchlässe werden in der weiteren Planung geprüft und den aktuellen was-

serrechtlichen Vorgaben gemäß geplant.

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

In der Voruntersuchung kann die Entwässerung nur dem Grunde nach dargestellt werden. Eine

detaillierte Betrachtung der Entwässerung wird für die Vorzugsvariante im RE-Entwurf durchge-

führt. Dabei werden alle wasserrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wasser oberird. Gewässer

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 6

In der Voruntersuchung kann die Entwässerung nur dem Grunde nach dargestellt werden. Eine

detaillierte Betrachtung der Entwässerung wird für die Vorzugsvariante im RE-Entwurf durchge-

führt. Dabei werden alle wasserrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

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Page 45: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wasser Straßenentwässerung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 7

In der Voruntersuchung kann die Entwässerung nur dem Grunde nach dargestellt werden. Eine

detaillierte Betrachtung der Entwässerung wird für die Vorzugsvariante im RE-Entwurf durchge-

führt. Dabei werden die "Technischen Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflä-

chenwasser" sowie alle wasserrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

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Page 46: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wasser Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 8

Dieser Hinweis wird im Rahmen der weiteren Planung zur Kenntnis genommen und beachtet.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 5 "Flächeninanspruchnahme" verwiesen. Die Regelungen des BBodSchG und der

BBodSchV werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Ein Oberbodenmanagement wird bei

Bedarf in den weiteren Planungen und dem weiteren Vorgehen der Straßenplanung berücksich-

tigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Altlasten

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Planungsgrundlagen Allgemeines

Die Zustimmung zur Vorzugsvariante 4 wird zur Kenntnis genommen.

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 9

Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen in der weiteren Planung beachtet.

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Page 48: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 10

Page 49: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Natur Landschaft

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 11

Die textliche und kartographische Darstellung der nach § 30BNatSchG geschützten Biotope wird

hinsichtlich ihrer Vollständigkeit überprüft und in der nächsten Planungsphase entsprechend be-

rücksichtigt.

Bei der Unterlage 19.1 - hier Kapitel 3.4 - handelt sich im Rahmen des LBPs bis jetzt nur um die reine Bestandserhebung und Bewertung des Untersuchungsraumes. Eine mögliche konkrete Be-troffenheit wird erst im Variantenvergleich der Unterlage 19.6 dargestellt. Die parzellenscharfe Aussage über potentiellen Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope erfolgt in der nächsten Pla-nungsphase.

Die Bewertung der Schutzgüter in sogenannten Auswirkungsklassen erfolgte auf der Grundlage der RUVS (2008); Die Methodik wird ausführlich unter Punkt 1.2 (S.2-3) im Allgemeinen und für das Schutzgut Bio-toptypen unter Punkt 3.2.1 Wirkfaktoren (S.17) beschrieben. Beurteilungsgrundlage für die Bewertung ist hier in erster Linie der rechtliche Schutzstatus des Schutzgutes. Nichts desto trotz sind alle aufgeführten Wirkfaktoren bei der Beurteilung berücksichtigt worden. Bei dem Variantenvergleich handelt es sich um einen relativen Vergleich der Varianten untereinander. Die absolute Rangfolge erfolgte nicht auf rein sum-marischer Ergebnisse. Die Beurteilung und Bewertung der einzelnen Varianten erfolgte verbal-argumentativ.

Auf Seite 23 der Unterlage 19.6 wird der Variantenvergleich, der Auswirkungen für das

Teilschutzgut Pflanzen, ausführlichst erläutert. Die Kriterien der AWK 1a sind als

Ausschlußkriterien definiert. Wie schon in PKT. 3 erläutert basiert die Beurteilung nicht auf rein

summarischen Ergebnissen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Hohenlohekreis Einwender ID 138 Seite: 12

Eine quantitative Darstellung hochwertiger Biotope erfolgte in Unterlage 19.6/Tab.7/S.25. Eine

qualitative Aussage erfolgte in Unterlage 19.2.2.1 (Schutzgutkarten BL.1+2) und in den Varian-

tenvergleichskarten Unterlage 19.7.

Wird zur Kenntnis genommen und in der nächsten Planungsphase geprüft. Sollte die UNB Vor-

schläge zu Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen haben, würde das RPS, wo rechtlich und

planerisch möglich, diese auf ihre Eignung prüfen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Landesamt für Denkmalpflege/Abt.8 - Einwender ID 139 Seite: 1

Page 52: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Landesamt für Denkmalpflege/Abt.8 - Einwender ID 139 Seite: 2

Page 53: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1I Natur Landschaft Denkmäler

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Landesamt für Denkmalpflege/Abt.8 - Einwender ID 139 Seite: 3

In der weiteren Planung werden die Fundstellen der Bodendenkmäler in die Pläne aufgenommen

und berücksichtigt.

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Page 54: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Denkmäler

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Landesamt für Denkmalpflege/Abt.8 - Einwender ID 139 Seite: 4

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es werden bauvorgreifende Maßnahmen vereinbart.

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Page 55: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Flächeninanspruchnahme Allgemeines

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. Einwender ID 140 Seite: 1

Die Ablehnung der Varianten 2, 3 und 4 wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf weiteren Er-

läuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 5 „Flächeninan-

spruchnahme“ verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planungsgrundlagen Allgemeines

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. Einwender ID 140 Seite: 2

Die Favorisierung der symmetrischen Variante wird zur Kenntnis genommen

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Lärm Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Landwirtschaft Existenzgefährdung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Ausgleich Ausgleichskonzept

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. Einwender ID 140 Seite: 3

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 4 "Lärm" verwiesen.

Das Thema Entschädigung wird nach der Planfeststellung geregelt.

Die Festlegung von Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen erfolgen im landschaftspflegerischen

Begleitplan in der nächsten Planungsstufe.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wasser Regenrückhaltung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Landwirtschaft Wegenetz

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. Einwender ID 140 Seite: 4

Die Möglichkeit der Mitbenutzung bereits bestehender Regenrückhaltebecken wird in der

nächsten Planungsphase geprüft.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 PWC/TankRast -Anlagen Standortwahl

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Luft Klima Klima/Wetter

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Planfeststellungsverfahren Allgemeines

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. Einwender ID 140 Seite: 5

Die Ablehnung des Standortes Wimmental wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der vielen

Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-Anlage erarbeitet. Es

wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Ka-

pitel 9 „PWC / Tank+Rast-Anlagen“ verwiesen.

Sobald die endgültige Lage und Höhe der neuen Trasse der A 6 festliegt, wird ein Gutachten zur Untersuchung des Kleinklimas in Auftrag gegeben. Sollte sich herausstellen, dass durch den Ausbau der Straße einschl. der Lärmschutzanlagen eine zusätzliche Beeinträchtigung der Flä-chen erfolgt, werden diese in der weiteren Planung durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich vermieden.

Die weitere Beteiligung am Verfahren wird zugesagt.

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Page 60: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planungsgrundlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. - alternat ive Trassenführungen - Einwender ID 140/1 Seite: 1

Die ablehnende Haltung des Bauernverbanes Heilbronn-Ludwigsburg, gegenüber der Variante

"ByPass Wimmental", wird zur Kenntnis genommen.

Page 61: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e.V. - alternat ive Trassenführungen - Einwender ID 140/1 Seite: 2

Page 62: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Regionalverband Heilbronn - Franken - Einwender ID 141 Seite: 1

Page 63: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Regionalverband Heilbronn - Franken - Einwender ID 141 Seite: 2

Page 64: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Regionalverband Heilbronn - Franken - Einwender ID 141 Seite: 3

Page 65: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Ausgleich Ausgleichskonzept

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 PWC/TankRast -Anlagen Standortwahl

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Straßenplanung Varianten

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Regionalverband Heilbronn - Franken - Einwender ID 141 Seite: 4

Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen

Begleitplan festgelegt. Dieser wird in der nächsten Planungsphase, dem Vorentwurf, erarbeitet.

Aufgrund der vielen Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC

Anlage erarbeitet. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen

Ausbau der A 6 in Kapitel 9 "PWC / Tank+Rast-Anlagen" verwiesen.

Die Favorisierung der Variante 4 wird zur Kenntnis genommen.

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2

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Page 66: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat21 Einwender ID 142 Seite: 1

Page 67: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat21 Einwender ID 142 Seite: 2

Page 68: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt 1 Flächeninanspruchnahme Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt 2 Natur Landschaft Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt 3 Natur Landschaft Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt 4 Wasser Wasserschutzgebiete

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat21 Einwender ID 142 Seite: 3

Die Bitte wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet.

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Page 69: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesbetrieb Forst BW - Einwender ID 143 Seite: 1

Page 70: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Varianten

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesbetrieb Forst BW - Einwender ID 143 Seite: 2

Akzeptanz der Variante 4 als Vorzugsvariante wird zur Kenntnis genommen.

1

Page 71: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Wald Forst Jagd Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Ausgleich Ausgleichskonzept

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesbetrieb Forst BW - Einwender ID 143 Seite: 3

Bei der vorliegenden UVS wurden die Belange des Waldes im Rahmen der nach UVPG vorge-

gebenen Schutzgüter (hier vor allen Dingen: Arten und Biotope, Boden und Klima) berücksichtigt

und geprüft. Einer nach Ziffer 17.2.3 der Anlage 1 nach UVPG geforderten standortbezogenen

Umweltverträglichkeitsprüfung wurde somit genüge getan.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung beachtet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung beachtet. 1

2

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Page 72: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Landwirtschaft Wegenetz

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPT - Landesbetrieb Forst BW - Einwender ID 143 Seite: 4

Die Abstimmung der Planung mit der Forstbehörde wird zugesagt.

1

Page 73: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Boden

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 1

Gemäß den Quellenangaben des Variantenvergleichs (vgl. Anuva/Unterlage 19.6/Pkt.6/S.72)

wurden die aktuellsten Bundes- als auch Landesgesetzte angewendet.

1

Page 74: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Anwendung BodSchG

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft Flächenverbrauch

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 2

Die Vorgaben des §2 LBodSchAG wurden berücksichtigt. Alle Ausbauvarianten wurden unter anderem entsprechend den Vorgaben des §2 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 - 4 geprüft und sind bei der Bewertung berücksichtigt worden. Die symmetrische Ausbauvariante wurde als die mit der geringsten Flächeninanspruchnahme identifiziert und entsprechend bewertet (LBodSchAG §2 Absatz 1 Satz 3 Nr.1). Die Vorgaben des LBodSchG §2 Absatz 1 Satz 3 Nr.2 wurden in dem Sinne berücksichtigt, indem beim asymmetrischen Ausbau - wo möglich - die Lärmschutzwälle auf Flächen geschüttet werden, die bereits jetzt als Flächen für die Autobahn dienen. Die Ausbauvarianten wurden hinsichtlich ihrer Funktionserfüllung und damit hinsichtlich ihres Wertes beurteilt. Die Bewertungsrangfolge gemäß Tabelle 12 (S.40/UVS) spiegelt diese Tatsache im Wirkfaktor Funktionsverlust wider. Es wurde die Ausbauvariante favorisiert, die die geringste Flä-cheninanspruchnahme wertvoller Böden darstellt. Daraus kann gefolgert werden, dass diese Ausbaulösung weniger wertvolle Böden beansprucht (LBodSchAG §2 Absatz 1 Satz 3 Nr.4).

Die Bewertung des Schutzgut Bodens in sogenannten Auswirkungs-klassen erfolgte auf der Grundlage der RUVS (2008) (Abschnitt 1 + 2). Beurteilungsgrundlage für die Bewertung ist hier in erster Linie der rechtliche Schutzstatus des Schutzgutes. Die Ermittlung der gesamten Flächeninanspruchnahme - unabhängig von der Wertigkeit der Flä-chen - ist hierbei nicht vorgesehen. Die Methodik wird ausführlich unter Punkt 1.2 (S.2-3) im Allgemeinen und für das Schutzgut Boden unter Punkt 3.3.1 Wirkfaktoren (S.37) beschrieben. Die Gutachten für die drei Abschnitte sind bisher, je nach Planungsbüro, unterschiedlich aufgebaut und können daher in ihren Angaben zum Flächenverbrauch nicht untereinander verglichen werden. Es wurden daher die Unterlagen um eine detailliertere und einheitliche Flächenbilanz für alle drei Abschnitte er-gänzt. Diese Flächenbilanz liegt als Anlage bei.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Natur Landschaft Bodenbewertung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 3

Die Einzelbewertungen nach Heft 23 lagen, auf Basis der Bodenkarte 1:50.000, zum

Erstellungszeitraum der Bodenkarten für die UVS nicht vor. Daher wurden die Bodenkarten auf

Basis der ALK-Daten erstellt, die parzellenscharf Aussagen zu den einzelnen Bodenfunktionen

enthält.

s. Pkt. 2

s. Pkt. 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Natur Landschaft Kartenmaßstab u ngeeignet

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 Natur Landschaft

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 4

In diesem Abschnitt wurde die geforderte Kartengrundlage verwendet und die Böden nach Heft 23 bewertet. Die BK 50 steht zur Zeit für diesen Abschnitt noch nicht zur Verfügung. Die Karten-grundlagen, zur Beurteilung des Schutzgutes Boden, sind im Maßstab 1: 5000 verfasst und ba-sieren auf den Daten der ALK/ALB die parzellenscharf die einzelnen Bewertungen der Boden-funktionen abbildet. Daher lassen sich belastbare Aussagen über die Bodenqualität aus diesen Karten ableiten. Die Bodenkarten wurden in Anlehnung an die Vorgaben der RUVS (2008) er-stellt.

siehe Punkt 4

Seitens der Straßenbauverwaltung wird zudem zugesagt, dass die Gesamtbewertung zumindest im weiteren Planungsprozess - sobald sie vorliegt - herangezogen wird. 4

5

Page 77: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 5

5

Page 78: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Eingrünung der Autobahn

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 6

Eine Begrünung der neuen Lärmschutzanlagen, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit,

gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme

(RPS), ist vorgesehen.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft Bewertung des Eingriffs nach Ökopunkten

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Natur Landschaft Timelag

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Natur Landschaft Namensänderung FFH - Gebiet

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 Natur Landschaft Beachtung § 44 BNatSchG

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 7

Eine detaillierte Bewertung des Eingriffs findet erst auf der Planungsebene des LBPs statt. Die Anwendung der ÖkokontoVO und ihre Bewertungsverfahren ist nur bei Rückgriff auf Ökokonto-maßnahmen geboten. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach der verbal-argumentativen Methode.

Time lag ist bereits in der ÖkokontoVO berücksichtigt .

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

Im Rahmen des LBPs wird eine saP durchgeführt und potentielle Verstöße gegen den § 44

BNatSchG durch geeignete Maßnahmen (CEF) abgewendet.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 6 Natur Landschaft Grünbrücken

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 7 Natur Landschaft faunistische Erhebungen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 8

Im Bereich Wimmental - Dimbach ist nach dem Generalwildwegeplan eine Querungshilfe für den landesweit bedeutsamen Wildtierkorridor anzulegen.

Dies wird geprüft und in der weiteren Planung berücksichtigt.

Vögel: Brutvögelkartierungen für Spechte und eine Habitatbaumerfasssung werden ergänzt. Dies wird 2012 durchgeführt.

Aussagen zu Wintergästen bzw. Durchzügler: Wir haben auf eine spezielle Erhebung der Rast-vögel verzichtet, da das Eingriffsgebiet keine Lebensräume aufweist die, für Rastvögel der Feuchtgebiete, von Bedeutung sind (vgl. hierzu z.B. Ramsar-Konvention). Im Eingriffsgebiet kommen nur Lebensräume der offenen Acker- und Grünlandgesellschaften, im Verbund mit He-cken und Gehölzen, vor. Diese Lebensräume sind, in der gesamten Region im Umfeld der Aus-baustrecke, in ähnlicher oder besserer Qualität vorhanden. Die Hecken entlang der A6 sind zu-dem, durch die Effekte der Autobahn wie Lärm und Lichtreflektionen, vorbelastet, so dass nicht davon auszugehen ist, dass Zugvogelarten der Roten Listen essentiell auf diese Lebensräume bei der Rast angewiesen sind. Sie stellen allenfalls einen Teilrastplatz untergeordneter Bedeu-tung dar, dessen Funktion, durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, mitkompensiert wird. Auf eine Erfassung, der Bedeutung des Eingriffsbereichs auf die Rastvögel, kann daher ver-zichtet werden.

Fledermäuse: Die Fledermausvorkommen und ihre Quartiere sollten detaillierter erfasst werden. Zusätzliche Erfassungen sind beauftragt

Holzkäfer: Konkretisierung der Holzkäfererfassung. Zusätzliche Erfassungen sind beauftragt

Heuschrecken: Weinbergslagen Weinsberg/Bretzfeld eventl. ASP-Flächen: Angaben fehlen, ASP-Flächen ergänzen

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Stellungnahmen

Einwendung:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 9

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siehe hierzu Stellungnahmen Abschnitt 2 + 3

Page 82: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 8 Natur Landschaft Variantenvergleich

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 10

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

siehe hierzu Stellungnahmen Abschnitt 2

8

Page 83: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 9 Ausgleich

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Abteilung 5 Einwender ID 144 Seite: 11

Wird zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung berücksichtigt.

siehe hierzu Stellungnahmen Abschnitt 3

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Page 84: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat 45 - Einwender ID 145 Seite: 1

siehe Stellungnahmen Abschnitt 2 + 3

Page 85: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat 45 - Einwender ID 145 Seite: 2

Page 86: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Wasser Straßenentwässerung

-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 1

Die wasserrechtlichen Vorschriften werden eingehalten.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Natur Landschaft

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 2

Wird zur Kenntnis genommen und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt

Ergänzende Kartierungen für die weitere Planung und die saP werden bereits durchgeführt.

Ökologische Baubegleitung sowie das Monitoring wird im Planfeststellungsbeschluss berücksich-

tigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Flächeninanspruchnahme Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Luft Klima Klima/Wetter

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3+4 +5 Ausgleich Ausgleichskonzept

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 3

Aufgrund der vielen Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-Anlage erarbeitet. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 9 „PWC / Tank+Rast-Anlagen“ verwiesen. Im Zuge der weiteren Planung wird ebenfalls geprüft, ob bereits vorhandene RRB mitbenutzt werden können oder der Standort in Bereiche außerhalb landwirtschaftlicher Flächen verschoben werden kann.

Sollte sich herausstellen, dass durch den Ausbau der Straße einschl. der Lärmschutzanlagen eine zusätzliche Beeinträchtigung wie z.B. Verschattung, Luftstauung, Verschiebung der Frost-grenze an den an die Autobahn angrenzenden Flächen entsteht, werden diese in der weiteren Planung durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich vermieden. Es ist geplant, nach Fest-stellung der weiter zu beplanenden Trassenführung ein entsprechendes Gutachten zu beauftra-gen.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und in der späteren Planung soweit planerisch, naturschutzfachlich sinnvoll und rechtlich möglich berücksichtigt. Der Grunderwerb wird nach der Planfeststellung durchgeführt. Bisher war es möglich, dass un-rentable Restgrundstücke, in besonderen Fällen, vom Land abgekauft werden können.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Straßenplanung Trassierung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Landwirtschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Verkehr

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Ausgleich

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: V Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 4

Da bei der Linienführung aus Sicherheitsgründen bestimmte Mindestradien eingehalten werden

müssen, ist es nicht möglich, auf eine relativ kurze Strecke, von der gewählten Linie

abzuweichen. Im angesprochenen Bereich ist ein Radius von 1015 m vorgesehen, der aus

Sicherheitsgründen nicht geringer gewählt werden kann.

Die Fahrbahnbreite bzw. die Kronenbreite eines Feldweges ist abhängig von der Einordnung des

Weges als Hauptwirtschaftsweg oder Wirtschaftsweg. Diese Kategorisierung erfolgt durch die

Flurneuordnungsbehörde. Der Hauptwirtschaftsweg hat eine Fahrbahnbreite von 3 m mit einer

Kronenbreite von 5 m. Ein Wirtschaftsweg weist auch eine Fahrbahnbreite von 3 m, jedoch nur

eine Kronenbreite von 4 m auf.

Gemäß den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (Arbeitsblatt DWA-S 904/S.36) ist ein

Abstand von 1,5 m zwischen Weg und Bepflanzung einzuhalten.

Dies wird in der Bauausführung berücksichtigt.

Dies wird soweit planerisch und rechtlich möglich berücksichtigt.

Dies wird zugesagt.

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s. Seite 6

Page 90: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Wald Forst Jagd

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 5

Dies wird soweit planerisch und rechtlich möglich in der nächsten Planungsphase berücksichtigt. 1

Page 91: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landratsamt Heilbronn Einwender ID 146 Seite: 6

Dieser Vorschlag wird in der nächsten Planungsphase geprüft.

Page 92: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I PWC/TankRast -Anlagen Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Lärm

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - Verwaltungsstelle Weinsberg Einwender ID 147 Seite: 1

Aufgrund der vielen Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-

Anlage erarbeitet. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen

Ausbau der A 6 in Kapitel 9 „PWC / Tank+Rast-Anlagen“ verwiesen.

Die 16. BImSchV regelt die durch den Ausbau einzuhaltenden Grenzwerte, bezogen auf die ver-

schiedenen Gebietsmerkmale der Bebauung. Mit den gewählten Lärmschutzmaßnahmen wird

sichergestellt, dass alle Grenzwerte entsprechend der Bundesimmissionschutzverordnung (16.

BImSchV) eingehalten werden. Es wird auf weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-

streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 4 „Lärm“ verwiesen.

1

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Page 93: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld Einwender ID 148 Seite: 1

Page 94: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Lärm

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld Einwender ID 148 Seite: 2

Die Prognosewerte basieren auf dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen im Planungsraum.

Die Aufkommenswerte werden auf der Basis der Struktur der Verkehrsbeziehungen nach be-

stimmten Zeit-Weg-Kapazitäts-Funktionen auf das Straßennetz umgelegt, um die vorrausichtli-

chen künftigen Verkehrsbelastungen angeben zu können. Grundlage dieser Funktionen sind die

im Jahre 2008 durchgeführten Verkehrszählungen und -befragungen. Diese Prognose hat für die

Planung bestand. Die Bemessung der Lärmschutzanlagen basiert auf der für das Jahr 2025

prognostizierten Verkehrsstärken.

Sollte der Verkehr jedoch bis zum Ende des Prognosezeitraums gegenüber der prognostizierten

Verkehrsstärke um 3 dB(A) oder mehr zugenommen haben (im Sinne von "fehlgeschlagener

Prognose" oder aufgrund von nicht voraussehbarer Wirkungen) gilt eine 30 Jahresfrist auf Nach-

besserung der angeordneten Schutzmaßnahmen. Die Zunahme des Schallpegels muss vom Be-

troffenen innerhalb einer Frist von drei Jahren nach bekannt werden der Zunahme des Schallpe-

gels bzw. der die Zunahme verursachenden Umstände dem Baulastträger bzw. der Planfeststel-

lungsbehörde mitgeteilt und deutlich gemacht werden, dass es um Schutz vor diesem Verkehrs-

lärm geht.

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Page 95: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Lärm

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld Einwender ID 148 Seite: 3

Da bei der Linienführung aus Sicherheitsgründen bestimmte Mindestradien eingehalten werden

müssen, ist es nicht möglich, auf eine relativ kurze Strecke von der gewählten Linie abzuweichen.

In diesem Bereich wurde bereits planerisch die Trasse optimiert, so dass ca. 5,9 ha an zur Zeit

landwirtschaftlich genutzter Fläche eingespart werden kann.

Die in den Vorplanungsunterlagen dargestellten Lärmschutzeinrichtungen basieren auf einer

überschlägigen Lärmberechnung. Es kann daher sein, dass die Darstellung der Lärmschutzanla-

gen ("Lücken") in diesem Bereich dieser Tatsache geschuldet ist.

In der nächsten Planungsphase, nach Festlegung des Trassenverlaufes durch den Bund, wird für

die Vorzugstrasse eine genaue Lärmberechnung durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die

Grenzwerte der 16. BimSchV eingehalten werden.

Aufgrund der vielen Anregungen und Stellungnahmen für diesen Themeblock hat das RPS eine

flächensparende Alternative zu den in der Vorplanung dargestellten reinen Lärmschutzwällen

entwickelt. So werden, wo planerisch möglich und sinnvoll, Wall/Wandkombinationen als Lärm-

schutzeinrichtungen vorgesehen (vgl. Kapitel 4 der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der

A 6).

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Page 96: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Verkehr Behelfszufahrt

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung Radwegenetz

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Straßenplanung Park&Ride

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Wasser

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: V Ausgleich

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld Einwender ID 148 Seite: 4

Die Anordnung einer Behelfszufahrt, während der Bauzeit für Schwerlastverkehr, wird in der

nächsten Planungsphase geprüft.

Die Anregung wird in der nächsten Planungsphase, wenn planerisch und rechtlich möglich,

berücksichtigt.

Die Anregung wird in der nächsten Planungsphase, wenn planerisch und rechtlich möglich

berücksichtigt.

Schutz wird gewährleistet durch Ausbau der A 6 gemäß der aktuellen Richtlinien zur Anlage von

Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag).

Der Themenblock Natur und Landschaft wird gemäß den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien

und Verordnungen abgearbeitet.

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Page 97: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planfesstellungsverfahren

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld Einwender ID 148 Seite: 5

Die Gemeinde Bretzfeld wird im Rahmen der Beteiligung der TöBs am weiteren Verfahren

beteiligt. 1

Page 98: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld - alternative Trassenführungen - Einwender ID 148/1 Seite: 1

Stellungnahme der Gemeinde Bretzfeld zu den, von der Freien Wählervereinigung der Stadt

Weinsberg, vorgeschlagenen Alternativtrassen.

Das Regierungspräsidium hat alle Alternativvorschläge eingehend untersucht und die von der

Gemeinde Bretzfeld, in diesem Schreiben, geäußerten Bedenken und Anregungen geprüft.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 „Untersuchung von Alternativvarianten“ verwiesen.

Page 99: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Gemeinde Bretzfeld - alternative Trassenführungen - Einwender ID 148/1 Seite: 2

Page 100: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 1

siehe hierzu Stellungnahme Abschnitt 2

Page 101: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Natur Landschaft Untersuchungsraum zu klein

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Natur Landschaft Mängel faunistische Erhebungen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Natur Landschaft CEF - Maßnahmen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 2

Maßgeblich für die funktionale Betrachtung (Untersuchungsraum) der einzelnen Schutzgüter nach UVPG (hier: Arten- und Biotope) ist die Ermittlung der maßgeblichen Strukturen im Sinne von Standortfaktoren und der für den jeweiligen Standort prägenden Funktionen im Sinne des §1 BNatSchG. Diese sind Grundlage für die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie deren Veränderungen durch die Projektwir-kungen. Dies wird je nach Schutzgut in der UVS berücksichtigt.

Eine flächendeckende Ergänzungskartierung der Avifauna wird seit Februar diesen Jahres (2012)

durchgeführt.

Auf Seite 14 der Unterlage 19.4.1.3 wird darauf hingewiesen, dass nach Festlegung der Trasse

geeignete Maßnahmen, dazu zählen auch CEF - Maßnahmen, abgestimmt werden müssen.

Sollte sich im Rahmen der saP herausstellen, dass Brutverluste von gefährdeten/Rote Liste Arten

zu befürchten sind, werden entsprechend den Forderungen des § 44 BNatSchG Maßnahmen

ergriffen.

1

siehe Stellungnahme Abschnitt 3

2

siehe Stellungnahme Abschnitt 3

siehe Stellungnahme Abschnitt 3

3

Page 102: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 Natur Landschaft Erfassung Fledermäuse

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 3

Eine flächendeckende Ergänzungskartierung der Avifauna wird seit Februar 2012 durchgeführt, in der die Erfassungskorridore entsprechend angelegt sind. Wir haben auf eine spezielle Erhebung der Rastvögel verzichtet, da das Eingriffsgebiet keine Le-bensräume aufweist, die für Rastvögel der Feuchtgebiete von Bedeutung sind (vgl. hierzu z.B. Ramsar-Konvention). Im Eingriffsgebiet kommen nur Lebensräume der offenen Acker- und Grün-landgesellschaften im Verbund mit Hecken und Gehölzen vor. Diese Lebensräume sind in der gesamten Region im Umfeld der Ausbaustrecke in ähnlicher oder besserer Qualität vorhanden. Die Hecken entlang der A6 sind zudem durch die Effekte der Autobahn wie Lärm und Lichtreflek-tionen vorbelastet, so dass nicht davon auszugehen ist, dass Zugvogelarten der Roten Listen essentiell auf diese Lebensräume bei der Rast angewiesen sind. Sie stellen allenfalls einen Teil-rastplatz untergeordneter Bedeutung dar, dessen Funktion durch die vorgesehenen Ausgleichs-maßnahmen mitkompensiert wird. Auf eine Erfassung der Bedeutung des Eingriffsbereichs auf die Rastvögel kann daher verzichtet werden.

Eine Ergänzungskartierung der Fledermäuse wird seit Februar 2012 durchgeführt einschl. der

Überprüfung von Höhlen- und Habitatbäumen.

siehe Stellungnahme Abschnitt 3

4

siehe Stellungnahme Abschnitt 3

5

Page 103: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 6 Natur Landschaft Erfassung Reptilien

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 4

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt. Im unmittelbaren Eingriffsraum sind keine geeigneten Habitat-

strukturen, wie z.B. Trockenmauern, Hohlwege, etc., die ein Vorkommen dieser Arten vermuten

lassen, bekannt.

5

5

siehe Stellungnahme Abschnitt 2

siehe Stellungnahme Abschnitt 2 + 3

6

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 7 Natur Landschaft Erfassung holzbewohnender Käfer

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 8 Natur Landschaft Erfasung Tagfalter

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 9 Natur Landschaft Erfassung Amphibien

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 5

Eine Ergänzungskartierung der holzbewohnenden Käfer wird seit Februar 2012 einschl. der

Überprüfung von Einzelbäumen durchgeführt.

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt. Im unmittelbaren Eingriffsraum sind keine geeigneten Habitat-

strukturen die ein Vorkommen dieser Artengruppe vermuten lassen bekannt.

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt. Im unmittelbaren Eingriffsraum sind keine geeigneten Habitat-

strukturen die ein Vorkommen dieser Artengruppe vermuten lassen bekannt.

7

siehe Stellungnahme Abschnitt 2

8

siehe Stellungnahme Abschnitt 2 + 3

9

Page 105: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 10 Natur Landschaft Erfassung Haselmaus

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 11 Natur Landschaft Erfassung Heuschrecken

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 12 Natur Landschaft Erfassung Wildbienen/Laufkäfer/Geophyten

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 13 Natur Landschaft ASP - Flächen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Landesnaturschutzverband BW - Arbeitskreis Hohenloh ekreis - Einwender ID 149 Seite: 6

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt.

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt. Im unmittelbaren Eingriffsraum sind keine geeigneten Habitat-

strukturen die ein Vorkommen dieser Artengruppe vermuten lassen bekannt. ASP - Flächen wer-

den im Rahmen einer saP geprüft und ggf. berücksichtigt.

Eine ergänzende Strukturkartierung zur Erfassung aller artenschutzrechtlich relevanter Arten wird

seit Februar 2012 durchgeführt. Im unmittelbaren Eingriffsraum sind keine geeigneten Habitat-

strukturen die ein Vorkommen dieser Artengruppe vermuten lassen bekannt.

Ob ASP - Flächen in diesem Abschnitt betroffen sind wird geprüft und ggf.berücksichtigt.

siehe Stellungnahme Abschnitt 2 + 3

10

siehe Stellungnahme Abschnitt 2 + 3

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Page 106: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat 32 - Einwender ID 150 Seite: 1

Page 107: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Landwirtschaft unvollständige Unterlagen/Variantenentscheidung nicht ordnungsgemäß

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Landwirtschaft Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat 32 - Einwender ID 150 Seite: 2

In der Bestandserfassung des LBP werden in Kapitel 3.1.2 Aussagen zur Realnutzung - einschließlich landwirtschaft-licher Nutzung - getroffen. Diese finden sich auch in den Karten zum Bestand (19.2.1) wieder. Eine weitergehende Betrachtung landwirtschaftlicher Belange auf Ebene der Vorplanung ist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprü-fung nach UVPG nicht vorgesehen und erforderlich, da die Landwirtschaft kein Schutzgut nach UVPG ist. Zur Vorbereitung des nächsten Planungsschrittes und zur Verbesserung der allgemeinen Abwägungsgrundlage im Rahmen der Variantenentscheidung wird entsprechend den neuen Vorgaben der Anwenderhinweise zur RE (Stand: 2010, eingeführt im Frühsommer 2011) in Teil C der Unterlagen die Unterlage 21.1 "Sonstige Gutachten - Fachbei-trag Landwirtschaft" ergänzt und darin auf die landwirtschaftlichen Belange eingegangen. Das heißt, dass dort die Karten der digitalen Flurbilanz eingefügt werden und diese durch einen kurzen Text zu den Belangen der Landwirt-schaft ergänzt werden.

Die Bewertung des Schutzgut Bodens in sogenannten Auswirkungsklassen erfolgte auf der Grundlage der RUVS (2008). Die Methodik wird ausführlich in den Planunterlagen beschrieben. Beurteilungsgrundlage für die Bewertung ist hier in erster Linie der rechtliche Schutzstatus des Schutzgutes. Die Ermittlung der gesamten Flächeninanspruch-nahme - unabhängig von der Wertigkeit der Flächen - ist hierbei nicht vorgesehen. Hierzu wurde von Referat 44 in-zwischen eine detailliertere Flächenbilanz erstellt (siehe Flächenbilanz in der Anlage Flächenbilanz). Alle Gutachten sind bisher - je nach Planungsbüro - unterschiedlich aufgebaut und können daher in ihren Angaben zum Flächen-verbrauch nicht miteinander verglichen werden. Zur Erstellung der neuen Flächenbilanz wurde, vor diesem Hintergrund, ein einheitliches Verfahren entwickelt. Kern-element dieser Methode sind die Querschnittsschemata zur Flächendefinition (siehe Querschnitte in der Anlage Flä-chenbilanz). Zudem wurde für alle Abschnitte die Flächenbilanz für folgende Flächenkategorien ermittelt: Ausbau der A6 selbst, Anschlussstellen, Rastanlagen, sonstige Flächen. Daraus ergibt sich, - dass die Unterschiede zwischen den Abschnitten für den Ausbau der A6 selbst nicht sehr hoch und aufgrund der jeweiligen Trassenführung (z.B. kurvenreiche Trasse im Abschnitt Weinsberg - Bretzfeld oder nur gerade Strecken im Abschnitt Öhringen - Kupferzell) verständlich sind, - dass die symmetrische Variante für den Ausbau der A6 selbst am wenigstens Fläche neu in Anspruch nimmt.

Neben der Flächeninanspruchnahme gibt es jedoch noch andere Belange, die in der Abwägungsentscheidung für eine Variante zu berücksichtigen sind. Insbesondere gibt es - wie vor allem im Abschnitt Bretzfeld - Öhringen - recht-lich verbindlichere Belange (Limes als Weltkulturerbe, Natura 2000-Gebiet, Artenschutzrecht) und andere Belange (Straßenbahnlinie, bestehende Bebauung, Kleingärten), die neben den straßenplanerischen Vorteilen (u.a. eine bes-sere Verkehrsführung während der Bauzeit bei einer assymmetrischen Bauweise) in der Gesamtabwägung (vgl. Unterlage 1, z.B. für Bretzfeld - Öhringen: Tabelle 3, S. 53ff. unter Punkt 1 "Raumstrukturelle Wirkung") zu einer Ent-scheidung für den assymmetrischen Ausbau und gegen die Belange des Bodenschutzes und der Landwirtschaft führen.

1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 Landwirtschaft Vorgaben LEP

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Ausgleich Flächeninaspruchnahme für Ausgleich

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: RPS - Referat 32 - Einwender ID 150 Seite: 3

Die Vorgaben des LEPs sowie die Vorgaben des Regionalplanes wurden auf Seite 9 der Unterlage 19.1 unter Pkt 2.1 aufgeführt und bei der weiteren Bearbeitung beachtet. Zudem steht im LEP auch, dass dem Ausbau der A6, zur Weiterentwicklung des überregionalen Verkehrs, eine be-sondere Bedeutung zukommt (LEP 2002, S.58, Pkt. 6.2.2.2 Zielformulierung). Eine Abwägung zwischen Landwirt-schaft und Verkehr hat also auf der Ebene des LEPs bereits stattgefunden. Auch im Regionalplan Heilbronn - Franken 2020 (Regionalverband Heilbronn - Franken 2006) ist der Ausbau der BAB 6 in diesem Abschnitt bereits verankert (s. Textteil S.124 und Übersichtskarte 12/Regionales Straßennetz). In der Übersichtskarte 7 sind keine Vorranggebiete und/oder Vorbehaltgebiete für die Landwirtschaft festgesetzt.

Ausgleichsmaßnahmen sind in den Unterlagen zur Vorplanung aufgrund des Planungsstandes noch nicht berück-sichtigt. Auf agrarstrukturelle Belange der Landwirtschaft ist bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung, die im Rahmen der Planungen zum RE-Entwurf startet, Rücksicht zu nehmen (vgl. § 15 Abs. 3 BNatSchG). Dies soll seitens der Straßenbauverwaltung im Rahmen der weiteren Planung - soweit fachlich und rechtlich möglich - erfolgen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 1

Page 110: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Planungsgrundlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 2

Der Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. wird als Träger öffentlicher Belange

weiterhin am Verfahren beteiligt.

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Page 111: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 3

Die Flächeninanspruchnahme von zur Zeit bewirtschafteten Flächen wird in der weiteren Planung

noch reduziert (genaue Dimensionierung der Lärmschutzanlagen,etc.). Es wird auf die weiteren

Erläuterungen in der STellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 5 "Flächeninan-

spruchnahme" verwiesen.

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Page 112: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Landwirtschaft Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Ausgleich Ausgleichskonzept

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Landwirtschaft Existenzgefährdung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 4

Eine Betrachtung landwirtschaftlicher Belange ist auf Ebene der Vorplanung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG nicht vorgesehen und erforderlich, da die Landwirtschaft kein Schutzgut nach UVPG ist. Zur Vorbereitung des nächsten Planungsschrittes und zur Verbesserung der allgemeinen Abwägungsgrundlage im Rahmen der Varianten-entscheidung wird entsprechend den neuen Vorgaben der Anwenderhinweise zur RE (Stand: 2010, eingeführt im Frühsommer 2011) in Teil C der Unterlagen die Unterlage 21.1 "Sonstige Gutachten - Fachbeitrag Landwirtschaft" ergänzt und darin auf die landwirtschaftlichen Belange eingegangen.

In der Regel ist der symmetrische Ausbau nicht flächensparender als die asymmetrischen Ausbauvarianten. Jedoch ist die Beanspruchung der Flächen die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt werden beim symmetrischen Ausbau geringer.

Ausgleichsmaßnahmen sind in den Unterlagen zur Vorplanung aufgrund des Planungsstandes noch nicht berücksichtigt. Auf agrarstrukturelle Belange der Landwirtschaft ist bei der Aus-gleichsmaßnahmenplanung, die im Rahmen der Planungen zum RE-Entwurf startet, Rücksicht zu nehmen (vgl. § 15 Abs. 3 BNatSchG). Dies wird seitens der Straßenbauverwaltung im Rahmen der weiteren Planung - soweit fachlich und rechtlich möglich - erfolgen.

Die Existentgefährdung wird im Einzelfall erst im Planfeststellungsverfahren gutachterlich beurteilt. Hierfür werden alle von der Maßnahme Betroffenen beteiligt. Die gutachterliche Prüfung erfolgt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, wenn eine Existenzgefährdung in einer Stellungnahme angekündigt wird.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Lärm

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 5

Die vorgesehenen Lärmschutzanlagen werden als Wand-/ Wallkombination geplant. Hierdurch wird ein geringerer Flächenverbrauch und eine harmonische Einbindung in die Landschaft bei größtmöglichem Schutz der Anwohner ermöglicht.

Die Linienführung der Ausbauplanung orientiert sich am vorhanden Trassenkorridor. Es wurden zusätzliche alternative Trassenführungen zum 6-streifigen Ausbau der BAB 6 untersucht und bewertet. Die Untersuchung hat ergeben, dass keine der untersuchten Varianten eine Alternative zum 6-streifigen Ausbau der A 6 darstellt. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten " verwiesen.

Neben der Flächeninanspruchnahme gibt es jedoch noch andere Belange, die in der Abwägungsentscheidung für eine Variante zu berücksichtigen sind. Insbesondere gibt es rechtlich verbindlichere Belange (Limes als Weltkulturerbe, Natura 2000-Gebiet, Artenschutzrecht) und andere Belange (Straßenbahnlinie, bestehende Bebauung, Kleingärten), die neben den straßenplanerischen Vorteilen (u.a. eine bessere Verkehrsführung während der Bauzeit bei einer assymmetrischen Bauweise) in der Gesamtabwägung zu einer Entscheidung für den assymmetrischen Ausbau und gegen die Belange des Bodenschutzes und der Landwirtschaft führen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Straßenplanung Entwurfsklasse

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Straßenplanung Querschnitt

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 6

Ein hoher Erholungswert einer Landschaft für den Menschen orientiert sich nicht nur nach seiner Erreichbarkeit und seiner geringen Lärmbelastung sondern auch am Landschaftsbild (Vielfalt, Eigenart und Schönheit). Des Weiteren waren Hauptkriterien Heranrücken d. Fahrbahn an die Siedlung und betriebsbedingte Auswirkungen (Lärm). Weitestgehend ausgeräumte Ackerlandschaften wurden daher hier nicht mit hoch bewertet.

Um die Einheitlichkeit von Autobahnen vergleichbarer Netzfunktionen und Verkehrsbedeutung zu gewährleisten, werden sie nach Entwurfsklassen (EKA) unterschieden und entworfen. Die Bestimmung der Entwurfsklasse ist abhängig von der Straßenkategorie, der Lage zu bebauten Gebieten und der Widmung. Aufgrund der Netzfunktion wird die A 6 der Straßenkategorie "AS 0" (Verbindungsstufe kontinental, Fernautobahn) nach den Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN) zugeordnet.

Die Straßenkategorie und die Entwurfsklasse legen die Merkmale sowie die Grenz- und Richtwerte für die Entwurfs- und Betriebsmerkmale fest. Entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) ist nach Einsatzbereich der Regelquerschnitt für Autobahnen nach EKA 1 A als RQ 36 gewählt worden.

Der Mittelstreifen dient zur verkehrssicheren Errichtung baulicher und verkehrstechnischer Anlagen. Im Mittelstreifen sind u.a. die Stützen von Überführungsbauwerken, Verkehrszeichen, Beleuchtungsmasten, Entwässerungseinrichtungen sowie Blendschutzeinrichtungen unterzubringen. Deshalb kann auf einen 4 m breiten Mittelstreifen nicht verzichtet werden.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 7

siehe hierzu Stellungnahme im Abschnitt 2

Page 116: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 8

siehe hierzu Stellungnahme im Abschnitt 2

Page 117: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 9

siehe hierzu Stellungnahme im Abschnitt 2

Page 118: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 10

Die Flächeninanspruchnahme ist nur eines von vielen Kriterien die, im Rahmen der

Variantenentscheidung, berücksichtigt wird. Die Entscheidung für die Vorzugsvariante basiert auf

der Abwägung aller straßenplanerischen und sicherheitstechnischen sowie

landschaftsplanerischen Aspekten.

siehe hierzu Stellungnahme im

Abschnitt 2

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Page 119: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Flächeninanspruchnahme

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 11

siehe Punkt 1 der vorherige Seite.

Wird zur Kenntnis genommen.

Die Planung des Arbeitsstreifens wird dahingehend optimiert, dass geschützte Gebietskategorien

nicht durch ihn betroffen sein werden. Dennoch ändert sich an der Bewertungsrangfolge (Varian-

te 4/Rang 1, Variante 1/Rang 2) für das Schutzgut Mensch nichts, denn für das Bewertungskrite-

rium Schutzbereich Wohnumfeld wird von der Variante 4 1,4 ha weniger Fläche in Anspruch ge-

nommen als bei Variante 1 (vgl. Unterlage 19.6/S.13 -16).

Es wird geprüft ob ein Arbeitsstreifen von 10 m ausreicht.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Wasser

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 12

In der Voruntersuchung kann die Entwässerung nur dem Grunde nach dargestellt werden. Eine

detaillierte Betrachtung der Entwässerung wird für die Vorzugsvariante im RE-Entwurf durchge-

führt. Dabei werden die "Technischen Regeln zur Ableitung und Behandlung von Straßenoberflä-

chenwasser" sowie alle wasserrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Hierbei wird auch die

Mitnutzung vorhandener RRB geprüft.

Worst-Case-Betrachtungen sind in dieser Planungsphase (Vorplanung, UVS) zur Abschätzung

potentieller artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach BNatSchG § 44 üblich. Da es sich

hier um eine EU-rechtlich geschützte Art handelt (Großes Mausohr) ist diese Einschätzung ge-

rechtfertigt. Bei Vorkommen der Art dürfte nur symmetrisch ausgebaut werden, wenn es keine

Alternativen Trassenführungen gibt. Genaue Fledermauskartierungen werden derzeit durchge-

führt.

Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung ist entsprechend der Richtlinie für die einheitliche Gestal-

tung von Entwurfsunterlagen Straßenbau (RE) in der Vorplanung nicht notwendig. Eine Kosten-

berechnung nach den Anweisungen zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen (AKS

85)erfolgt erst im RE-Entwurf.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 13

siehe hierzu Stellungnahme im Abschnitt 3

Page 122: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 14

siehe hierzu Stellungnahme im Abschnitt 3

Page 123: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Lärm aktiver Lärmschutz

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 15

Der Baulastträger (Bund) ist nur beim Ausbau der A 6 gesetzlich verpflichtet, die Anwohner vor

den zukünftigen Verkehrsbelastungen - dem Stand der Technik entsprechend - mit geeigneten

Maßnahmen zu schützen. Für die Anwohner und die Umwelt wird somit erreicht, dass nur durch

den Ausbau die zukünftigen Belastungen wesentlich minimiert werden. Die 16. BImSchV regelt

insbesondere die durch den Ausbau einzuhaltenden Grenzwerte, bezogen auf die verschiedenen

Gebietsmerkmale der Bebauung. Die Art der benötigten Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutz-

wand, Lärmschutzwall, Kombination Wand-/ Wall) ist im Einzelfall zu prüfen. Im Rahmen der wei-

teren Planung werden die erforderlichen LS-Maßnahmen detailliert bemessen. Mit den gewählten

Lärmschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass alle Grenzwerte entsprechend der Bundesim-

missionschutzverordnung (16. BImSchV) eingehalten werden. Es wird auf die weiteren Erläute-

rungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 4 „Lärm“ verwiesen.

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Page 124: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Lärm aktiver Lärmschutz

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Lärm

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 16

Vergleich hierzu Seite 15.

Eine ordnungsgemäße Abwägung aller Aspekte zur Findung der Vorzugsvariante hat im Rahmen

der Vorplanung stattgefunden. Die landwirtschaftlichen Belange wurden sowohl unter dem

Aspekt der raumstrukurellen Wirkungen des Vorhabens, als auch im Rahmen des Schutzgutes

Boden berücksichtigt.

Eine genaue Berechnung der benötigten Lärmschutzanlagen erfolgt in der nächsten Planungs-

phase gemäß den Vorgaben der RLS90. Die Berechnung zur Bemessung der Lärmschutzanla-

gen im RE-Entwurf enthalten zusätzliche Einflussparameter, wie z.B. Topographie, Reflexion,

Bodendämpfung und Windverhältnisse, die bei der bisherigen überschlägigen Berechnung noch

nicht berücksichtigt wurden.

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Page 125: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Lärm techn. Entwicklung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: V Lärm OPA

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 17

siehe Punkt 3 Seite 16

Hinsichtlich des Einsatzes lärmmindernder Asphaltbeläge wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 4 "Lärm" verwiesen.

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Page 126: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Natur Landschaft Bodenmanagment

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 18

Dies wird soweit planerisch und rechtlich möglich berücksichtigt.

Ein Oberbodenmanagement wird bei Bedarf in den weiteren Planungen und dem weiteren Vor-gehen der Straßenplanung berücksichtigt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Natur Landschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 19

Diese Punkte werden erst in der nächsten Planungsphase abgehandelt. Dort wird ein grobes

Konzept zur Lagerung der Erdmassen erstellt. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt in der

Ausführungsplanung. Somit sind Aussagen hierzu erst später möglich.

Ein Konzepte zum Recycling von altem Asphalt und zur Aufbereitung des Bodens wird erst in den

weiteren Planungsphasen erstellt. Eine detaillierte Betrachtung findet aufgrund der aufwendigen

Analysen erst in der Ausführungsplanung statt.

s.PKT1 folgende Seite

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Landwirtschaft

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 20

Grundsätzlich wird erst im Rechtsverfahren über Möglichkeiten der Ausgleichs- und/oder Entschädigungen entschieden. Eine Möglichkeit die Belastung der Landwirte zu reduzieren ist eine Flurneuordnung. Eine Unternehmensflurbereinigung zu gunsten der Straßenbauverwaltung kann jedoch erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Bei einem Termin mit den Landwirtschaftsbehörden wurde jedoch über den Bedarf eines solchen Verfahrens diskutiert. Es wurde vereinbart, dass der Bauernverband von Referat 44 dazu befragt werden soll und sich die Untere Landwirtschaftsbehörde ebenfalls ein detaillierteres Bild verschafft.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 21

siehe Punkt 2 der Seite 20.

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Page 130: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Bauernverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe - Rems e.V. Einwender ID 151 Seite: 22

Page 131: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1 Verkehr

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg Einwender ID 152 Seite: 1

Das AK Weinsberg ist in der Verkehrsprognose mit analysiert worden. Es ist davon auszugehen,

dass sich die künftigen Verkehrsströme der A 6 weiterhin wie bisher verteilen, da keine

nennenswerten Strukturänderungen vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Nachbesserung

der Lärmschutzmaßnahmen die A 81 betreffend besteht nur, wenn aufgrund der Prognose eine

Zunahme des zu erwartenden Beurteilungspegels um mind. 3 db(A) überschritten wird. Dies

entspricht einer Verdoppelung der Verkehrsmenge. Diese ist hier nicht zu erwarten.

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Page 132: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1a Straßenplanung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 1b Verkehr

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 2 Lärm

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 PWC/TankRast -Anlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg Einwender ID 152 Seite: 2

Die Trassierung der Autobahn erfolgt grundsätzlich für Tempo 130 km/h bei Nässe. Die Festsetzung eines Tempolimits erfolgt durch die Verkehrsbehörde und ist nicht Bestandteil dieser Planungsphase.

Bei der Ausarbeitung der Verkehrsuntersuchung wurden externe Prognosen mit einbezogen. Sollten sich längere Planungszeiträume ergeben, wird die Verkehrsprognose fortgeschrieben.

Die in den Plänen dargestellten Lärmschutzanlagen entsprechen der jetzigen Planungstiefe. Eine detailierte Berechnung und Dimensionierung der Lärmschutzanlagen erfolgt in der nächsten Planungsphase, entsprechend den Grenzwerten der 16. BImSchV. Die zur Zeit dargestellten "Lücken" werden geschlossen, wenn die Lärmbelastung entsprechend der o.g. Vorgaben überschritten werden.

siehe Pkt. 3 auf der nächsten Seite.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 3 PWC/TankRast -Anlagen Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 4 Straßenplanung Entwässerung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 5 Straßenplanung Trassierung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 6 Luft Klima Kaltluftsee

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg Einwender ID 152 Seite: 3

Die in den Plänen dargestellte Fläche für die PWC - Anlagen ist als Platzhalter zu verstehen. Er stellt eine standartisierte PWC - Anlage für 50 LKW - Plätze dar. Die dargestellte Größe entspricht, wenn auch nicht parzellenscharf, einer realistischen Flächeninanspruchnahme (vgl. Kapitel 9 in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6).

Die detaillierte Planung der Autobahnentwässerung erfolgt erst nach der Festlegung der Vor-zugstrasse durch den Bund in der nächsten Planungsphase. Erst dann kann eine Abstimmung mit der Stadt Weinsberg erfolgen.

Die Trassierung der Autobahn erfolgte nach den Richtlinien zur Anlage von Autobahnen. Dort ist genau geregelt in welcher Abfolge Trassierungsparameter angeordnet werden können. Ebenso sind Mindestradien vorgegeben, die aus Sicherheitsgründen einzuhalten sind. Eine "kurzfristige" Verschwenkung vom asymmetrischen zum symmetrischen zurück zum asymmetrischen Ausbau ist aus fahrdynamischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

Die Veränderung des Kleinklimas (Entstehung von Kaltluftseen) bzw. die Verschiebung der Frostgrenze aufgrund des Ausbaus der Autobahn wird im nächsten Planungsschritt nach Festlegung der Trasse durch den Bund und die genaue Dimensionierung der Lärmschutzanlagen gutachterlich an relevanten Punkten analysiert und bewertet. Werden erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt, verursacht durch den Ausbau, sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung festzulegen.

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siehe nächste Seite

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 7 Luft Klima

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 8 Straßenplanung Allgemeines

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 9 Straßenplanung Alternativtrassen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 10 Planungsgrundlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg Einwender ID 152 Seite: 4

Verweis auf Pkt. 2 Der Einwand wird zur Kenntnis genommen und in der nächsten Planungsphase geprüft.

In der Regel werden Betonschutzwände als Anprallschutz verwendet. Es dürfen nur Beton-schutzwände verwendet werden, die von der BAST auf ihre Eignung als Fahrzeug-Rückhaltesystem geprüft wurden. Der BASt-Bericht V 106 (Bundesanstalt für Straßenwesen) hat die Betonschutzwand ("New-Jersey"-Profil) als Mittelstreifenabtrennung entsprechend der DIN EN 1317 "Eignung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen" als geeignet eingestuft.

Das Regierungspräsidium hat diesen Alternativvorschlag eingehend untersucht. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Alternativvorschlag „ByPass“ favorisiert wird. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.

siehe vorherige Seite

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 11 Lärm

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 12 Straßenplanung Alternativtrassen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: 13 Luft Klima Schadstoffe

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg Einwender ID 152 Seite: 5

siehe hierzu Seite 2 Pkt.2

Die Ausführungen der CDU - Fraktion wurden in einer gesonderten Stellungnahme bearbeitet. Siehe hierzu Stellungnahme RPS ID152/1.

Schadstoff- und Lärmgutachten werden in der nächsten Planungsphase erstellt.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Luft Klima Kaltluftsee

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - CDU - Fraktion - Einwender ID 152/1 Seite: 1

Die Veränderung des Kleinklimas (Entstehung von Kaltluftseen) bzw. die Verschiebung der Frostgrenze, aufgrund des Ausbaus der Autobahn, wird im nächsten Planungsschritt, nach Festlegung der Trasse, durch den Bund und der detaillierten Dimensionierung der Lärmschutz-anlagen gutachterlich analysiert und bewertet. Werden erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt, verursacht durch den Ausbau der Autobahn, sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung zu ergreifen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 1

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 2

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 3

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 4

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Luft Klima Kaltluftsee

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Flächeninanspruchnahme

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Ausgleich

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 5

Die Veränderung des Kleinklimas (Entstehung von Kaltluftseen) bzw. die Verschiebung der Frostgrenze, aufgrund des Ausbaus der Autobahn, wird im nächsten Planungsschritt, nach Festlegung der Trasse, durch den Bund und der detaillierten Dimensionierung der Lärmschutz-anlagen gutachterlich analysiert und bewertet. Werden erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt, verursacht durch den Ausbau der Autobahn, sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung zu ergreifen.

Zum besseren Verständnis der, in den einzelnen Gutachten, unterschiedlich erstellten Flächenbilanzen hat das RP Stuttgart diese nochmals nach einheitlichen Flächenkategorien aufstellen lassen, um den tatsächlichen Flächenbedarf so genau wie in dieser Planungsphase möglich zu ermitteln (vgl. Kapitel 5 „Flächeninanspruchnahme“ in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6).

In dieser Planungsphase kann, aufgrund der noch nicht parzellenscharfen Planung, keine Aussage über tatsächlichen auszugleichenden, erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft getroffen werden. Dies geschieht erst in der nächsten Planungsphase im Rahmen des Landespflegerischen Begleitplans. Erst dort werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen konkret geplant und erst dann ist eine belastbare Aussage über die Größe der Flächen möglich. Der § 21 des NatSchG besagt, dass die Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen so gestaltet werden sollen, dass die für den Eingriff in Anspruch genommene Fläche möglichst nicht überschritten wird. Eine zusätzliche 2 bis 3-fache Flächeninanspruchnahme für den Ausgleich ist von Rechtswegen zu vermeiden.

Es handelt sich bei der A 6 um einen Autobahnausbau (Neubau auf vorhandene Trasse), nicht um einen originären Neubau. Aus diesem Grund werden in der Regel keine völlig neuen Trassen bei der Planung berücksichtigt, auch um die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich zu halten.

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Stellungnahmen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Verkehr Geschwindigkeitsbegrenzung

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II PWC/TankRast -Anlagen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III Lärm

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: IV Ingenieurbauwerke

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 6

Die Festlegung der Geschwindigkeit ist nicht Teil der Planung. Die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgt durch die Verkehrsbehörde.

Aufgrund der vielen Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-Anlage erarbeitet. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 9 "PWC / Tank+Rast-Anlagen" verwiesen.

Die Prognosewerte basieren auf dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen im Planungsraum. Die Aufkommenswerte werden auf der Basis der Struktur der Verkehrsbeziehungen nach bestimmten Zeit-Weg-Kapazitäts-Funktionen auf das Straßennetz umgelegt, um die vorrausichtlichen künftigen Verkehrsbelastungen angeben zu können. Grundlage dieser Funktionen sind die im Jahre 2008 durchgeführten Verkehrszählungen und -befragungen. Diese Prognose hat für die Planung bestand. Die Bemessung der Lärmschutzanlagen basiert auf der für das Jahr 2025 prognostizierten Verkehrsstärken.

Grund für den Neubau der Brücken ist nicht der sechsstreifige Ausbau der BAB 6, sondern die Tatsache, dass die Brücken für die zu erwartenden Verkehrsbelastungen nicht ausgelegt sind und eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 7

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Verkehr

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 8

siehe Pkt. 1 Seite 6

Hinsichtlich der Nutzung lärmmindernder Asphaltbeläge wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 4 "Lärm" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 9

Page 146: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 10

Page 147: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 11

Page 148: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I PWC/TankRast -Anlagen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II PWC/TankRast -Anlagen

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: III PWC/TankRast -Anlagen

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 12

Die in den Plänen dargestellte Fläche für die PWC - Anlagen ist als Platzhalter zu verstehen. Er stellt eine standartisierte PWC - Anlage für 50 LKW - Plätze dar. Die dargestellte Größe entspricht, wenn auch nicht parzellenscharf, einer realistischen Flächeninanspruchnahme.

Aufgrund der vielen Anregungen der TöBs und Bürger wurde ein Standortkonzept für die PWC-Anlage erarbeitet. Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in Kapitel 9 "PWC / Tank+Rast-Anlagen" verwiesen.

Gemäß der unter Pkt. 2 aufgeführten Untersuchung ist die Geräuschimmissionen der Rastanlage unerheblich im Verhältnis zu denen der Autobahn. Die Grenzwerte der 16. BImSchV müssen tags sowie nachts eingehalten werden.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 13

Page 150: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Luft Klima

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: II Ausgleich

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 14

siehe hierzu S. 5 Pkt. 1

siehe hierzu S. 5 Pkt. 3

1 2

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 15

Page 152: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 16

Page 153: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 17

Page 154: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 18

Das Regierungspräsidium hat diesen Alternativvorschlag eingehend untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 19

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 20

Das Regierungspräsidium hat diesen Alternativvorschlag eingehend untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

Page 157: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 21

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 22

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 23

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 24

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 25

Das Regierungspräsidium hat diesen Alternativvorschlag eingehend untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

Stellungnahme Thema: Einordnung:

zu Punkt: I Straßenplanung

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 26

Das Regierungspräsidium hat diesen Alternativvorschlag eingehend untersucht.

Es wird auf die weiteren Erläuterungen in der Stellungnahme zum 6-streifigen Ausbau der A 6 in

Kapitel 10 "Untersuchung von Alternativvarianten" verwiesen.

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 27

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Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 28

Page 165: Abschnitt 1 - AK Weinsberg bis Bretzfeld · zu Punkt: II Leitungsträger Gas 6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium

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Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 29

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Stellungnahmen

Einwendung: Anmerkungen:

6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 30

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Stellungnahmen

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6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

Einwender: Träger öffentlicher Belange

Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 31

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6-streifiger Ausbau der BAB 6 zwischen dem Abschnitt "AK Weinsberg und der AS Bretzfeld" Abschnitt I Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart, 26.02.2013

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Name: Stadt Weinsberg - FWV - Fraktion - Einwender ID 152/2 Seite: 32