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Schalltechnische Untersuchung
zu den
Lärmemissionen und –immissionen
aus Straßenverkehr, Schienenverkehr
sowie Gewerbelärm
im Rahmen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1191 V
– Kaiserstraße –
in Wuppertal
____________________________________________
Planungsstand: Okt. 2013
E N T W U R F
ADU ADU ADU ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Hauptsitz Köln
Neuenhöfer Allee 49 - 51, D-50935 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48
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Schalltechnische Untersuchung
zu den
Lärmemissionen und –immissionen
aus Straßenverkehr, Schienenverkehr
sowie Gewerbelärm
im Rahmen des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1191 V
– Kaiserstraße –
in Wuppertal
Planungsstand: Okt. 2013
E N T W U R F
Auftraggeber: UWE CLEES
Bergische Landstr. 465
40629 Düsseldorf
Auftrags-Nr. : P1011040
Auftrag vom: 06. August 2013
Bearbeiter: Dr. W. Pook
Seitenzahl: 55 + Anhang
Datum: 18. Okt. 2013
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung.................... ................................................................................... 1
2. Unterlagen ........................................ .................................................................................................... 4
2.1. Pläne ............................................. ................................................................................................... 4
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse ............................................................... 4
2.3. Sonstiges ......................................... ................................................................................................ 5
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immission srichtwerte ....................................... ....... 7
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ................ .......................................................................... 8
3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV............. ................................................................... 8
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ................ ......................................................................... 9
4. Beschreibung der Immissionsberechnung ............. ........................................................................ 11
5. Vorgehensweise .................................... ............................................................................................. 13
6. Straßenverkehrslärm ............................... .......................................................................................... 14
6.1. Lärmsituation ..................................... ........................................................................................... 15
6.2. Eingangsdaten für die Berechnung .................. .......................................................................... 16
6.3. Berechnung der Emission ........................... ................................................................................ 18
6.4. Emissionen ........................................ ............................................................................................ 20
6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse .............. ...................................................................... 22
6.6. Ergebnisse ........................................ ............................................................................................. 22
6.7. Veränderung des Straßenverkehrslärmes ............. .................................................................... 25
7. Schienenverkehrslärm .............................. ........................................................................................ 27
7.1. Lärmsituation ..................................... ........................................................................................... 28
7.2. Eingangsdaten für die Berechnung .................. .......................................................................... 28
7.3. Berechnung der Emission ........................... ................................................................................ 30
7.4. Berechnung der Immission, Ergebnisse .............. ...................................................................... 31
7.5. Ergebnisse ........................................ ............................................................................................. 31
8. Gewerbelärm ....................................... ............................................................................................... 34
8.1. Gewerbe (Planung) ................................. ...................................................................................... 35
8.2. Berechnung der Emissionen ......................... .............................................................................. 37
8.3. Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten ... .................................................................... 38 8.3.1. An- und Abfahrten von Lkw ....................................................................................................38 8.3.2. Ein-/Ausfahrt Parkdeck im 1.OG............................................................................................39
8.3.3. Ermittlung der Emission der Ein-/Ausfahrten .........................................................................42 8.3.4. Ermittlung der zulässigen Emission der Haustechnik auf dem Dach ....................................45
8.4. Betrachtete Immissionsorte und deren Immissionsempf indlichkeit ....................................... 46
8.5. Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbel astung) ........................................... .. 46 8.5.1. Zuschläge auf die Immissionspegel .......................................................................................46 8.5.2. Beurteilungspegel Zusatzbelastung .......................................................................................48
8.6. Vorbelastung und Gesamtbelastung .................. ........................................................................ 49
8.7. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (Pkt. 7.4 d er TA Lärm) ....................................... 49
9. Lärmpegelbereiche ................................. ........................................................................................... 51
9.1. Maßgeblicher Außenlärmpegel ....................... ............................................................................ 53 9.1.1. Straßenverkehr ......................................................................................................................53 9.1.2. Schienenverkehr ....................................................................................................................53 9.1.3. Gewerbe ................................................................................................................................54 9.1.4. Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche ....................................54
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Die UWE CLEES UNTERNEHMENSGRUPPE plant, auf einer derzeit gemischt ge-
nutzten Fläche in Wuppertal-Vohwinkel eine Verbrauchermarkt zu errichten. Das Vor-
haben soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BPL Nr. 1191 V – Kai-
serstraße –) planungsrechtlich abgesichert werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden wir damit beauftragt, die durch die Planung
zu erwartenden Lärmemissionen und Lärmimmissionen aus Straßenverkehr, Schie-
nenverkehr und Gewerbe im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Planungsgebiet
und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Planungsgebietes zu untersuchen.
Dazu sollen für den Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen für den Prognose-Nullfall
und den Prognose-Planfall die Lärmemissionen und die resultierenden Lärmimmissio-
nen gemäß RLS-90 berechnet werden.
Für den Schienenverkehr erfolgt entsprechendes für den Prognose-Planfall gemäß
der Richtlinie Schall 03.
Hinsichtlich des Gewerbelärms soll auf der Basis der vorliegenden Planungsunterla-
gen für die geplanten Nutzungen eine Lärmprognose erstellt werden und ein Vergleich
mit den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt werden.
Für die Bebauung innerhalb des B-Plangebietes werden die durch die o. g. Emittenten
resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für
die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und durch eine farbige
Karte der Lärmpegelbereiche (Farbdarstellung der Lärmpegelbereiche vor den Ge-
bäudefassaden) dargestellt.
Das zu betrachtende Plangebiet ist umgeben von:
im Westen - Betriebsgelände der Fa. Kolk (Kerngebiet),
im Nord - P+R-Parkplatz und Trasse der Deutschen Bahn,
im Osten - Bebauung (Mischgebiet),
im Süden - Kaiserstraße (Bebauung im MI, bzw. östl. Bissingstr. im GE).
Die Lage des Plangebietes in Wuppertal-Vohwinkel und dessen Umgebung ist der
folgenden Abbildung 1-1 zu entnehmen; das Plangebiet ist in Abbildung 1-2 darge-
stellt.
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Abbildung 1-1: Lage des Plangebietes in Wuppertal (o.M., genordet; Quelle: Geoserver NRW)
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Abbildung 1-2: Lageplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1191 V– Kaisers traße – in Wuppertal-Vohwinkel (o.M., Ausschnitt genordet)
Der ebenfalls in Aufstellung befindliche B-Plan Nr. 1192 ist nicht Gegenstand der Untersuchung
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1. Pläne
/1/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1191 V– Kaiser-
straße – in Wuppertal-Vohwinkel, Vorabzug, Stand:
09.10.2013
digital
/2/ Architektenpläne pos4, Vorabzug, 10.10.2013 digital
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Er lasse
/3/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.
März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v.
26.9.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung
/4/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (Landes-
Immissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung
/5/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-
immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung-
16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), in der aktuel-
len Fassung
/6/ TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 28. August
1998
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/7/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
/8/ DIN 18005 DIN 18005 Beiblatt 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“, Mai 1987
/9/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 2 „Lärmkarten - Kartenmäßige
Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
/10/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989, berichtigt in 08.1992,
geändert in 01.2001, in der aktuellen FAssung
/11/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: All-
gemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/12/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/13/ DIN EN 12354 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus
den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen
ins Freie
/14/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwe-
gen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn, München,
Ausgabe 1990
/15/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesminis-
terium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990
/16/ DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
2.3. Sonstiges
/17/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage
/18/ DB Netz AG: Angaben zu den Schienenverkehrsdaten Strecken 2525, 2550, 2723
Prognosehorizont 2015, Stand 2010-08
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/19/ Angaben zum Schienenverkehr: aktueller Fahrplan der Schwebebahn
/20/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung
von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibus-
bahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007
/21/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Unter-
suchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Be-
triebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen
und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbe-
sondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005
/22/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und
Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000
/23/ Angaben zu den geplanten Nutzungen im Plangebiet und zu den Öffnungsflächen
der Parketage im 1.OG durch die Architekten pos.4, Düsseldorf ,
Stand 14. Aug. 2013
/24/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Heft 42-200 (Nachdruck
2005) Integration von Verkehrsplanung und Räumlicher Planung, Teil:
2 Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessi-
schen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Autor Dr. Dietmar Bosserhof
/25/ IGS – Ingenieurgesellschaft Stolz mbH: Mitteilung über die anzusetzenden Ta-
gesbelastungen des Verkehrs für den Analysefall, Prognose-Nullfall
und Prognose-Planfall, 01. Okt. 2013
/26/ Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1191 V, Teil Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan, Vorabzug vom 09.10.2013
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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immiss ionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrach-
tenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet u. a. die Emit-
tentenarten:
• Straßen- und Schienenverkehr,
• Industrie und Gewerbe.
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen
der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten
jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf un-
terschiedliche Art ermittelt.
Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die
ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den
Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein
Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist.
Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA
Lärm ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und Parkvor-
gängen an Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regelwerke
vorliegen, wird die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur Bewer-
tung herangezogen.
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Ge-
bäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.
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3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im
Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes
Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeit-
raum von 06:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 –
06:00 Uhr.
Tabelle 3-1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Gebietsausweisung Orientierungswerte
in dB(A)
Straßen- bzw. Schienen-verkehr
Industrie/Gewerbe
Tag Nacht Tag Nacht
Reine Wohngebiete 50 40 50 35
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsied-lungsgebiete
55 45 55 40
Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Park-anlagen
55 55 55 55
Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45
Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 65 50
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nut-zungsart
45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65
3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbar-
schaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustel-
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len, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht
überschreitet:
Tabelle 3-2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Tag Nacht
Gewerbegebiete 69 59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54
reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
59 49
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime
57 47
Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nacht-
zeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr.
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt.
Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA
Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und
8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungs-
pegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nacht-
stunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im
Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen,
bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem
pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet
mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt.
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Tabelle 3-3 Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm
Gebietsausweisung
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
Tag Nacht
a) Industriegebiete 70 70
b) Gewerbegebiete 65 50
c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45
d) allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40
e) reine Wohngebiete 50 35
f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35
„Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um
nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“
Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maxi-
malwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftre-
ten.
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für sol-
che Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Version 4.3.144). Hierbei wird ein digi-
tales Modell des Planungsgebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die
Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus
den Elementtypen Hindernisse sowie den Emittentenarten Straßen- und Schienenver-
kehr auf öffentlichen Verkehrswegen sowie Gewerbelärm.
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:
- Gebäude
- Mauern, Wände
- Schallschirme
- hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus:
- natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
- Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß:
• Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
� (im folgenden kurz „Öffentlicher Straßenverkehr“ genannt),
• Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
� (im folgenden kurz „Öffentlicher Schienenverkehr“ genannt),
• Gewerbelärm.
Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die
RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt.
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Die geplanten Gebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehen-
den und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das
digitale Modell übernommen.
Ausgehend von Emissionspegeln LmE , Schallleistungen Lw oder Lw'' bzw. Schallleis-
tungsbeurteilungspegeln Lwr werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungs-
rechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.B. RLS-90, Schall 03, DIN
ISO 9613-2, VDI 2720) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt.
In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie:
- Quellenhöhe,
- Richtwirkung,
- Topographie,
- Meteorologie,
- Witterung,
- Abschirmung durch Hindernisse,
- Reflexion
ein.
Für den öffentlichen Straßenverkehr sowie den Schienenverkehr werden auftragsge-
mäß farbige Lärmkarten entsprechend der DIN 18005, Teil 2 erstellt. Um die räumli-
che Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die
Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten der Umgebung transparent unterlegt und
die Gebäude durch grau ausgefüllte Flächen im Grundriss angelegt.
Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei flächigen Berechnung
die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei der hier
durchgeführten punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fas-
saden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den
einschlägigen Normen nicht mitberücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten
Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit
denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus
o.g. Gründen Unterschiede möglich.
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5. Vorgehensweise
Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersu-
chung strukturell im weiteren nach folgenden Punkten:
• Betrachtung Straßenverkehrslärm
(Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall):
� Ermittlung der Lärmimmissionen für den Prognose-Nullfall und den
Prognose-Planfall durch die umliegenden Straßen (Tag und Nachtzeit-
raum), Darstellung der Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten
Geschosse. Weiterhin wird eine punktuelle Berechnung zur Ermittlung
der Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr des Planvorhabens
an der bestehenden Bebauung durchgeführt.
• Betrachtung Schienenverkehrslärm:
� Ermittlung der Lärmimmissionen für den Planfall durch die nördlich gele-
genen DB-Strecken und die Schwebebahn in der Kaiserstrasse (Tag
und Nacht), Darstellung der Beurteilungspegel für die am stärksten be-
lasteten Geschosse.
• Betrachtung Gewerbelärm:
� Erstellung einer Lärmprognose,
� punktuelle Berechnung der Beurteilungspegel,
� Vergleich mit den Richtwerten der TA-Lärm.
• Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
� Für das gesamte Planungsgebiet werden die durch o. g. Emittenten re-
sultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im
Hochbau" ohne Berücksichtigung der Abschirmung durch die Gebäude
im Plangebiet für die ungünstigste Geschosshöhe berechnet.
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6. Straßenverkehrslärm
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6.1. Lärmsituation
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Lärms aus dem Kfz-Verkehr
auf öffentlichen Straßen wird im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Straßen:
- Bahnstraße,
- Gräfrather Straße,
- Vohwinkeler Straße,
- Kaiserstraße,
- Lienhardstraße,
- Brucherstraße,
- Bissingstraße,
- Stackenbergstraße,
- Am Stationsgarten.
Der Abbildung 6-1 ist die Lage der durch den Verkehrsgutachter /25/ untersuchten
Strassen zu entnehmen.
Darüber hinaus wird der P+R-Parkplatz, der nördlich des Plangebiets parallel zu den
DB-Gleisen angeordnet ist, mitberücksichtigt.
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Abbildung 6-1: Lage der betrachteten Straßenabschni tte (o.M.)
6.2. Eingangsdaten für die Berechnung
Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs haben wir auf die Verkehrszahlen
(Betrachtung: Nullfall und Planfall) der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Neuss /25/
für die zu betrachtenden Straßen herangezogen. Folgende Verkehrszahlen wurden
uns übermittelt:
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Tabelle 6-1 Eingangsdaten zur Berechnung der Emissi on Prognose-Nullfall
Nr. Straße M P zul. Höchst-
geschw.
Bezeichnung Gattung tags nachts tags nachts
Kfz/h Kfz/h % % km/h
1 Bahnstraße - 619,0 90,0 12,4 9,7 50
2 Bahnstraße - 565,0 82,0 13,4 10,5 50
3 Bahnstraße - 631,0 92,0 12,3 9,6 50
4 Gräfrather Straße - 398,0 58,0 8,6 6,8 50
5 Vohwinkeler Straße - 582,0 85,0 14,3 11,2 50
6 Kaiserstraße Abschnitt
- 662,0 97,0 11,7 9,1
50
7 Kaiserstraße Abschnitt -
703,0 103,0 10,7 8,4 50
8 Kaiserstraße Abschnitt -
909,0 133,0 8,4 6,6 50
9 Lienhardstraße - 147,0 21,0 3,7 2,9 30
10 Lienhardstraße - 136,0 20,0 4,2 3,3 30
11 Brucherstraße - 108,0 16,0 3,4 2,6 30
12 Bissingstraße - 131,0 19,0 2,6 0,0 30
13 Kaiserstraße - 895,0 131,0 8,7 6,8 50
14 Kaiserstraße - 892,0 130,0 8,8 6,9 50
15 Kaiserstraße - 847,0 124,0 9,2 7,2 50
16 Kaiserstraße - 844,0 123,0 9,2 7,2 50
17 Stackenbergstraße - 91,0 13,0 9,7 7,6 30
18 Am Stationsgarten - 358,0 52,0 3,8 2,9 30
19 Ausfahrt P Lienhard - - - - - -
20 Einfahrt Posthof - 26,0 0,0 2,9 0,0 30
21 Ein-/Ausfahrt - 26,0 0,0 2,9 0,0 30
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Tabelle 6-2 Eingangsdaten zur Berechnung der Emissi on Prognose-Planfall
Nr. Straße M P zul. Höchst-
geschw.
Bezeichnung Gattung tags nachts tags nachts
Kfz/h Kfz/h % % km/h
1 Bahnstraße - 685,0 100,0 11,1 8,7 50
2 Bahnstraße - 617,0 90,0 12,2 9,5 50
3 Bahnstraße - 683,0 100,0 11,3 8,8 50
4 Gräfrather Straße - 426,0 62,0 8,1 6,3 50
5 Vohwinkeler Straße - 619,0 90,0 13,5 10,6 50
6 Kaiserstraße - 733,0 107,0 10,5 8,2 50
7 Kaiserstraße - 777,0 113,0 9,6 7,5 50
8 Kaiserstraße - 994,0 145,0 7,6 6,0 50
9 Lienhardstraße - 162,0 24,0 3,4 2,7 30
10 Lienhardstraße - 148,0 22,0 3,9 3,0 30
11 Brucherstraße - 118,0 17,0 4,1 3,2 30
12 Bissingerstraße - 143,0 21,0 2,4 0,0 30
13 Kaiserstraße - 968,0 141,0 8,0 6,3 50
14 Kaiserstraße - 912,0 133,0 8,9 7,0 50
15 Kaiserstraße - 858,0 125,0 9,3 7,3 50
16 Kaiserstraße - 854,0 125,0 9,4 7,3 50
17 Stackenbergstraße - 114,0 17,0 7,7 6,0 30
18 Am Stationsgarten - 358,0 52,0 3,8 2,9 30
19 Ausfahrt P Lien-hardstr,
- 6,0 1,0 0,0 0,0 30
20 Einfahrt Posthof - 26,0 0,0 2,9 0,0 30
21 Ein-/Ausfahrt - 205,0 1,9 0,4 0,0 30
6.3. Berechnung der Emission
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und
nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90
durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m
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Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richt-
linie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE
mit DV Korrektur nach Gl, (8) der RLS-90 für von 100 km/h abweichende zu-
lässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßen-
oberflächen (z,B, von 0 dB bei nicht geriffelten Gussasphalten und 6
dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen)
DStg Zuschlag nach Gl, (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
DE Korrektur bei Spiegelschallquellen
Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen
und Zuschläge, Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Ver-
kehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach
folgender Gleichung:
Lm(25) = 37,3+ ( )[ ]10 1 0⋅ ⋅ + ⋅lg ,082M p
M maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtge-
wicht über 2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine
Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter
der Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen
sind, an.
Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene
Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passie-
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renden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden
Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese
Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der
DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage
des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge.
Bei der Kreuzung Kaiserstraße/Bahnstraße und den Einmündungen Kaiserstra-
ße/Brucherstraße sowie Kaiserstraße/Bissingstraße wurden Zuschläge aufgrund licht-
zeichengeregelter Signalanlagen (Ampeln) im digitalen Berechnungsmodell gemäß
RLS-90 zusätzlich berücksichtigt. Als Straßenoberfläche wurden nicht geriffelte Guss-
asphalte, Asphaltbetone oder Splittasphalte mit einem DstrO von 0 dB(A) angesetzt.
Der Park+Ride-Parkplatz am Bahnhof wird mit 450 Stellplätzen angesetzt und gemäß
RLS-90 behandelt. Die Bewegung pro Stellplatz und Stunde beträgt tags 0,3 und
nachts 0,06.
6.4. Emissionen
Es ergeben sich nach RLS-90 sowie der Parkplatzlärmstudie folgende Emissionspe-
gel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie den ruhenden Verkehr:
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Tabelle 6-3 Emissionspegel für den Straßenverkehr
Nr. Straßenbezeichnung
LmE in dB(A)
Prognose-Nullfall Prognose Planfall
Tag Nacht Tag Nacht
1 Bahnstraße 64,3 55,2 64,4 55,4
2 Bahnstraße 64,2 55,0 64,3 55,2
3 Bahnstraße 64,4 55,3 64,5 55,4
4 Gräfrather Straße 61,3 52,3 61,5 52,4
5 Vohwinkeler Straße 64,5 55,4 64,6 55,5
6 Kaiserstraße 64,4 55,4 64,6 55,5
7 Kaiserstraße 64,4 55,4 64,6 55,5
8 Kaiserstraße 64,8 55,8 65,0 56,0
9 Lienhardstraße 52,5 43,7 52,8 44,1
10 Lienhardstraße 52,4 43,7 52,7 43,9
11 Brucherstraße 51,0 42,3 51,8 42,9
12 Bissingerstraße 51,5 41,3 51,7 41,8
13 Kaiserstraße 64,9 55,9 65,0 56,0
14 Kaiserstraße 64,9 55,9 65,0 56,0
15 Kaiserstraße 64,8 55,8 64,8 55,8
16 Kaiserstraße 64,8 55,7 64,9 55,8
17 Stackenbergstraße 52,7 43,6 53,0 44,2
18 Am Stationsgarten 56,4 47,6 56,4 47,6
19 Ausfahrt P Lienhardt - - 26,3 28,5
20 Einfahrt Posthof 44,6 - 44,6 -
21 Ein-/Ausfahrt 44,6 - 52,0 33,1
- P+R Parkplatz DB 58,3 51,3 58,3 51,3
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6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse
Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90, wie unter
Punkt 4 auf der Seite 11 beschrieben.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form von farbigen Lärmkarten sowie für 10 aus-
gewählte Immissionsorte tabellarisch.
6.6. Ergebnisse
Die Karte Abb. 6-2 bzw. Abb. 6-3 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungs-
pegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeit)
punktuell für den Prognose-Nullfall wieder.
Die Karte Abb. 6-4 bzw. Abb. 6-5 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel
der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeitraum) punktu-
ell für den Prognose Planfall wieder.
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Abbildung 6-2: Beurteilungspegel Straße Nullfall ta gs in dB(A)
Abbildung 6-3: Beurteilungspegel Straße Nullfall na chts in dB(A)
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Abbildung 6-4: Beurteilungspegel Straße Planfall ta gs in dB(A)
Abbildung 6-5: Beurteilungspegel Straße Planfall na chts in dB(A)
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6.7. Veränderung des Straßenverkehrslärmes
Für zehn ausgewählte Immissionsorte an Bestandsgebäuden an der Kaiserstraße sind die
Veränderungen des Straßenverkehrslärmes durch das Planvorhaben untersucht worden.
Abbildung 6-6: Lageplan Immissionsorte IO 01 bis IO 10 (o.M.)
Die Ergebnisse sind der folgenden Tabelle 6-4 zu entnehmen.
Tabelle 6-4 Beurteilungspegel Lr Straße (ungerundet ) und deren Veränderungen
Berechnungspunkt Lr Nullfall Lr Planfall Veränderung zum Nullfall IO -Nr.
Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
01 Kaiserstraße 84 69,9 60,9 70,1 61,0 0,2 0,1
02 Kaiserstraße 80 74,2 65,2 74,2 65,2 0,0 0,0
03 Kaiserstraße 45 72,4 63,3 72,5 63,5 0,1 0,2
04 Kaiserstraße 78 74,2 65,2 74,4 65,4 0,2 0,2
05 Bissingstraße 1 69,9 60,9 70,2 61,2 0,3 0,3
06 Kaiserstraße 74 68,7 59,6 68,7 59,6 0,0 0,0
07 Kaiserstraße 64 72,7 63,7 72,7 63,7 0,0 0,0
08 Kaiserstraße 42 72,1 63,1 72,3 63,3 0,2 0,2
09 Kaiserstraße 40 74,6 65,6 74,7 65,7 0,1 0,1
10 Kaiserstraße 31 73,2 64,2 73,3 64,3 0,1 0,1
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Fazit:
Die Beurteilungspegel erhöhen sich durch die Planun g verglichen mit dem
Prognose-Nullfall nur geringfügig um bis zu 0,3 dB.
Bemerkungen : An Immissionsorten mit Fassaden zur Kaiserstraße wird der soge-
nannte Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts bereits im Prognose-
Nullfall erreicht, bzw. überschritten. Diese Situation ist auf der Grundlage der im Inter-
net veröffentlichten Berechnungen der Stadt Wuppertal (Ballungsraum 1,Stufe gemäß
EU-Umgebungslärmrichtlinie) bereits bekannt (siehe Abb. 6-7).
Abbildung 6-7: EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmkart e Strasse L den
Quelle : Internetseite zur EU-Umgebungslärmrichtlinie des o.g. Ministeriums des Landes NRW
Die Stadt ist bereits auf der Grundlage der bestehenden Belastung verpflichtet, eine
Lärmaktionsplanung für diesen Bereich der Kaiserstraße durchzuführen. Im Zuge der
Umsetzung dieser Aktionsplanung ist davon auszugehen, dass die geringfügigen Er-
höhungen durch die Planung von max. 0,3 dB ebenfalls ausreichend gemindert wer-
den kann.
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7. Schienenverkehrslärm
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7.1. Lärmsituation
Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärmes von öffentlichen Schienenwegen im
Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch:
- DB Strecke 2525 Wuppertal-Vohwinkel – Wuppertal Hbf ,
- DB Strecke 2550 Wuppertal Linden – Wuppertal Hbf,
- DB Strecke 2723 Wuppertal Aprath – Wuppertal Vohwin kel,
- Schwebebahn .
Die Lage der untersuchten Schienenlärmquellen ist der Abbildung 7-1 zu entnehmen.
Abbildung 7-1: Lage der betrachteten Schienenlärmqu ellen (o.M.)
7.2. Eingangsdaten für die Berechnung
Der Berechnung der Emissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr liegen die in
der folgenden Tabelle aufgeführten Daten der DB (/18/) und der Wuppertaler Schwe-
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bebahn /19/ zugrunde. Bei den Daten der DB handelt es sich um die Prognosewerte
mit dem Prognosehorizont 2015 und bei den Daten der Schwebebahn um Zahlen ge-
mäß des aktuellen Fahrplans.
Tabelle 7-1 Eingangsdaten Schiene Strecke 2525
Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (dB)
(%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (dB) (dB) Tag Nacht S 100,0 134 - 40 120 140 -2,0 0,0 61,3 59,0
Tabelle 7-2 Eingangsdaten Schiene Strecke 2550
Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (dB)
(%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (dB) (dB) Tag Nacht G 10,0 30 - 52 100 700 0,0 0,0 68,8 74,2
RB-ET 100,0 31 - 0 130 150 0,0 0,0 57,9 0,0 RB-ET 95,0 32 - 0 130 180 0,0 0,0 59,6 0,0 RB-ET 100,0 24 - 0 130 90 0,0 0,0 54,6 0,0 RB-ET 100,0 60 - 0 130 150 0,0 0,0 60,8 0,0 RB-ET 100,0 6 - 0 130 170 0,0 0,0 51,3 0,0
ICE 100,0 20 - 4 250 340 0,0 0,0 65,2 61,3 ICE 100,0 36 - 4 250 360 -3,0 0,0 65,0 58,5
RB-ET 100,0 0 - 12 130 150 0,0 0,0 0,0 56,8 RB-ET 100,0 0 - 5 130 160 0,0 0,0 0,0 53,3 RB-ET 100,0 0 - 4 130 180 0,0 0,0 0,0 52,8
Tabelle 7-3 Eingangsdaten Schiene Strecke 2723
Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (dB)
(%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (dB) (dB) Tag Nacht S 100,0 89 - 13 120 70 -2,0 0,0 56,5 51,1
Tabelle 7-4 Eingangsdaten Schiene Schwebebahn
Zugklassen Gatt. p Anzahl Züge v l Dfz Dae Lm,E,i (dB)
(%) Tag Abend Nacht (km/h) (m) (dB) (dB) Tag Nacht 100,0 466 - 17 50 100 5,4 0,0 65,0 53,7
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7.3. Berechnung der Emission
Die Emission des Schienenverkehrs wird durch Berechnung analog der 1990 einge-
führten Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, der
Schall 03, ermittelt.
Danach ergibt sich der zur Schallausbreitungsrechnung benötigte mittlere Emissions-
pegel LmE auf einem Gleisabschnitt in 25 m Abstand von der Gleisachse für eine Zug-
folge mit gleicher Fahrzeugart (Waggons), mit gleichem Anteil scheibengebremster
Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit in vereinfachter Form zu:
LmE = 51 + DFz + DD + Dl + Dv + DFb + DBr + Dbü + Dra
mit DFz Pegeldifferenz nach Tabelle 4 der Schall 03 in Ab-
hängigkeit von der Fahrzeugart
DD =10 log ( 5 - 0,04 p) Pegeldifferenz in Abhängigkeit vom Anteil p in %
der scheibengebremsten Fahrzeuge
Dl =
⋅100
llg10 Abhängigkeit von der Zuglänge l in m
Dv =
⋅100
vlg20 Abhängigkeit von der zulässigen Streckenge-
schwindigkeit v in km/h
DFb, DBr, DBü, DRa sind die Zuschläge für Fahrbahnart, Brücken, Bahnübergänge
und Kurvenquietschen,
Im vorliegenden Fall ist bei den DB Strecken inkl. S-Bahn von einem DFb = 2 dB aus-
zugehen, da es sich bei den zu untersuchenden Gleisabschnitten um die Fahrbahnart
Schotterbett mit Betonschwellen handelt.
Der Wert von 51 dB(A) ist der mittlere Emissionspegel für eine Zugvorbeifahrt je
Stunde mit der Geschwindigkeit 100 km/h und einer Zuglänge von 100 m scheiben-
gebremster Fahrzeuge, wenn die oben aufgeführten Zuschläge nicht zutreffen.
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Für verschiedene Zugarten sind die Teilemissionspegel energetisch zu addieren.
Es ergeben sich nach Schall 03 folgende Emissionspegel LmE für die betrachteten
Bahntrassen im Planzustand:
Tabelle 7-5 Emissionspegel
Strecke LmE in dB(A)
Tag Nacht
2525 58,7 56,5
2550 70,0 73,4
2723 50,5 45,1
Schwebebahn 65,0 53,7
7.4. Berechnung der Immission, Ergebnisse
Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Schall 03, wie un-
ter Punkt 4 auf der Seite 11 beschrieben.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten ent-
sprechend der DIN 18005 Teil 2. Die Korrektur S (-5dB) gemäß Schall 03, der soge-
nannte Schienenbonus, wurde berücksichtigt.
7.5. Ergebnisse
Die Karte Abb. 7-2 bzw. Abb. 7-3 geben fassadenweise die maximalen Beurteilungspegel
der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr (Tag- bzw. Nachtzeitraum) punk-
tuell wieder.
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Abbildung 7-2: Beurteilungspegel Schiene Planfall t ags in dB(A)
Abbildung 7-3: Beurteilungspegel Schiene Planfall n achts in dB(A)
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Es ergeben sich an den ausgewählten Immissionsorten IO 01 bis IO 10 (sieh Abb. 7-1 auf
der Seite 28) folgende Immissionen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall
und daraus resultierende Veränderungen:
Tabelle 7-6 Beurteilungspegel Lr (ungerundet)Schien e und deren Veränderungen
Berechnungspunkt Lr Nullfall Lr Planfall Veränderung zum Nullfall IO -Nr.
Bezeichnung tags nachts tags nachts tags nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB
01 Kaiserstraße 84 63,1 55,9 63,1 55,9 0,0 0,0
02 Kaiserstraße 80 65,1 57,7 65,1 57,7 0,0 0,0
03 Kaiserstraße 45 65,2 56,9 65,2 56,9 0,0 0,0
04 Kaiserstraße 78 64,8 57,6 64,8 57,6 0,0 0,0
05 Bissingstraße 1 61,5 55,4 61,5 55,4 0,0 0,0
06 Kaiserstraße 74 60,2 52,7 60,2 52,7 0,0 0,0
07 Kaiserstraße 64 65,4 57,0 65,4 57,0 0,0 0,0
08 Kaiserstraße 42 65,5 57,7 65,5 57,7 0,0 0,0
09 Kaiserstraße 40 65,6 58,1 65,6 58,1 0,0 0,0
10 Kaiserstraße 31 65,4 57,6 65,4 57,6 0,0 0,0
Fazit:
Da sich die Verkehrsstärken und andere Eingangspara meter des Schienenverkehrs
durch die Planung nicht ändern, könnten sich Änderu ngen in den Beurteilungspe-
geln ausschließlich durch Änderungen in den Abschir m- oder Reflexionsverhältnis-
sen infolge der Planung ergeben. Die Berechnungen z eigen, dass keine Änderung
der Beurteilungspegel durch die Planung zu erwarten ist.
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8. Gewerbelärm
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8.1. Gewerbe (Planung)
Im Plangebiet soll im östlichen Teil ein Verbrauchermarkt neu errichtet werden. Es sind
2.670 m² VK für den eigentlichen Markt, 280 m² VK für einen Getränkemarkt und 850 m²
VK für Randsortimente vorgesehen. Die Verkaufsräume sind im 2.OG, ein Parkdeck mit
ca. 231 Stellplätzen im 1.OG angeordnet. Die verkehrliche Erschließung des Parkdecks
(Ein- und Ausfahrt) erfolgt über eine neu zu erstellende Rampe an der nördlichen Plange-
bietsgrenze. Die derzeit über die Zufahrt Posthof erschlossenen Nutzungen (Post/DHL,
Ärztehaus, Dienstleistungen, etc.) sollen bestehen bleiben. Die Ausfahrt vom Posthof er-
folgt durch das Parkdeck über die o.g. neue Rampe. Die Lkw-Anlieferung für den Markt
erfolgt über eine neue Toreinfahrt im EG von der Kaiserstrasse aus. Die Plansituation ist
den folgenden Abbildungen zu entnehmen.
Abbildung 8-1: Plansituation Ansicht Kaiserstrasse (o.M.)
Abbildung 8-2: Plansituation im Grundriss EG Anlief erung Verbrauchermarkt (o.M.)
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Abbildung 8-3: Plansituation im Grundriss 1.OG Park deck Verbrauchermarkt (o.M.)
Abbildung 8-4: Plansituation im Grundriss Ausschnit t Ein-/Ausfahrt Parkdeck
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Im Folgenden werden die Emissionen, die aus dem Anlagenlärm im Plangebiet zu erwar-
ten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zu der Kfz-Frequentierung wurden uns vom Auf-
traggeber in Form eines Verkehrsgutachtens /25/ übermittelt. Der Verbrauchermarkt soll
ausschließlich im Tagzeitraum geöffnet werden. Lkw Anlieferungen (12 Lastzüge und 5
Lieferwagen täglich) sind ebenfalls nur zur Tagzeit (6-22 Uhr) vorgesehen. Im Nachtzeit-
raum sind in der lautesten vollen Stunde (22-23 Uhr) noch 15 Bewegungen durch Kun-
den-Pkw, die das Parkdeck erst nach Geschäftsschluss verlassen, zu erwarten. Die erfor-
derlichen Haustechnik wird innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Eine Detailplanung hierzu
liegt noch nicht vor.
Überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass die Geräusche aus dem Bereich
Posthof (durch Parken, Rangieren, Be-und Entladen, Papierpresse, Abfallentsorgung,
etc.) an den Immissionsorten in der Umgebung durch die Abschirmung der Gebäude nicht
lärmrelevant einwirken. Aus diesem Grund werden im Folgenden ausschließlich die an
den Immissionsorten lärmrelevanten Geräuschquellen im Plangebiet (Einfahrten zum
Posthof, Ein-/Ausfahrten Rampe Parkdeck, Öffnungsflächen Parkdeck, Tor Anlieferung
Kaiserstrasse) betrachtet.
8.2. Berechnung der Emissionen
Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen
Quellen (Ab-/Anfahrt der Kunden, Bediensteten, Lieferfahrzeuge, Lkw-Fahrten) und orts-
gebundenen Quellen (Öffnungsflächen Parkdeck).
Bei den Eingangsdaten unterscheiden wir zum einen die Angaben zur Emission der Quel-
len (abgestrahlte Schallleistung) und zum anderen die Angaben ihrer jeweiligen Einwirk-
zeit und des Bezugszeitraumes.
Nachfolgende Betriebstätigkeiten bzw. Anlagenbereiche werden dabei untersucht und
fließen als Teilemittenten in das Modell ein.
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Bewegliche Quellen:
� An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren
� Einzelgeräusche der LKW
� Parkverkehr von Besuchern/Kunden (Rampe Parkdeck, Zufahrt Posthof)
Ortsfeste Quellen:
� Öffnungsflächen Parkdeck
� Tor Anlieferung Kaiserstrasse
� Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach
Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die Um-
gebung abgestrahlt.
8.3. Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeite n
Die geräuschemittierenden Aktivitäten auf dem Gelände des geplanten Einkaufszentrums
finden nach Angaben des Betreibers hauptsächlich zur Tagzeit statt. Im Nachtzeitraum
sind in der lautesten vollen Stunde (22-23 Uhr) lediglich 15 Pkw, die das Parkdeck erst
nach Geschäftsschluss verlassen, zu erwarten. Lkw-Bewegungen oder Ladeaktivitäten
sind nachts nicht vorgesehen.
Die im Folgenden aufgeführten Eingangsdaten hinsichtlich der Einwirkzeiten, Häufigkeiten
und Schallleistungen repräsentieren dabei einen ungünstigen Berechnungsansatz und
gelten für übliche, erfahrungsgemäß in der Praxis auftretende Betriebsbedingungen ohne
Berücksichtigung personal- und verhaltensabhängiger Lärmprophylaxe.
8.3.1. An- und Abfahrten von Lkw
Gemäß dem vorliegenden Verkehrsgutachten gehen wir von folgenden Anzahlen für die
Lkw-Bewegungen** aus.
Es ist gemäß dem Verkehrsgutachten /25/ mit folgenden Lkw-Bewegungen zu rechnen:
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Tabelle 8-1 Eingangsdaten Lkw-Bewegungen
tags (6:00 – 22:00 Uhr) pro Stunde *
nachts (22:00 – 6:00 Uhr) lauteste volle Stunde
Tor Anlieferung neu 2,1 -
Einfahrt Posthof 0,75 -
* bezogen auf die 16-stündigen Tagzeit von 6-22 Uhr, **gemäß RLS-90 werden alle Kfz ab 2,8 t zul. Gesamtgewicht als Lkw behandelt.
8.3.2. Ein-/Ausfahrt Parkdeck im 1.OG
Entsprechend dem Verkehrsgutachten /25/ ist mit 205 Kfz-Bewegungen/h bezogen auf
die 16-stündige Tagzeit von 6-22 Uhr zu rechnen. Im Weiteren haben wir die Ansätze der
Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage) für die abge-
strahlte Schallleistung der Öffnungsflächen des Parkdecks angewendet.
Parkdeck im 1.OG
Das Parkdeck mit insgesamt ca. 215 Stellplätzen für Kunden-Kfz wird -wie in der Abb. 9-2
dargestellt- über eine neue Rampe an der Ostgrenze des Plangebiets erschlossen. Die
Parkplatzbewegungen wurden entsprechend der Verkehrsprognose abgeleitet. Der Pegel
aus dem Inneren des Parkhauses wird über die Öffnungsflächen der Fassaden im 1.OG
(frei) nach außen abgestrahlt.
Die Lage und Flächengröße der Öffnungsflächen wurde uns von den Architekten pos.4
übermittelt:
Tabelle 8-2 Eingangsdaten Flächen Parkdeck (1.OG)
Länge in m Höhe in m m² (geschlossen) m² (offen)
(Gesamt)
m²
Wand Nord 118,12 3,65 66,10 297,08 363,18
Wand Ost 58,77 3,65 77,17 103,00 180,17
Wand Süd 118,12 3,65 293,00 37,40 330,40
Wand West ca. 58,77 3,65 m 214,51 0,00 214,51
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Der Bereich der Stellplätze in der Parkebene hat eine Grundfläche von ca. 5.630 m², die
Raumhöhe beträgt ca. 3,65 m.
Ermittlung des Innenschallpegels im Parkdecks
Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleis-
tung des Kundenparkplatz werktags folgende Parameter angesetzt:
Lw0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 dB) Standardeinkaufswagen auf Asphalt
KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 dB, da KStrO be-reits in KPA berücksichtigt wurde)
KD = Durchfahranteil in dB (hier 5,7 dB)
KI = Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB s, KPA) Standardeinkaufswa-gen auf Asphalt
N B = Anzahl der Bewegungen/h entsprechend Verkehrsgutachten (hier 203 tags und 15 in der lautesten vollen h nachts)
Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N)
Es ergeben sich folgende Schallleistungen tags/nachts :
Lw = 98,8 dB(A) tags
LW = 87,5 dB(A) nachts (lauteste volle h)
Der Innenpegel im Parkdeck errechnet sich nach folgender Gleichung:
L i = Lw +14 +10 * log (0,16/A)
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Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbe-
zogene Werte für Lw0, KPA etc. an. Die Gleichung für die Absorptionsfläche setzt sich aus
den einzelnen Teilabsorptionsflächen Wände, Boden, Decke und Öffnungen zusammen:
A = αααα1* A1 + α α α α2* A2 + …
Mit der oben ermittelten Schallleistung für den Tagzeitraum sowie den in der folgenden
Tabelle aufgelisteten Absorptionsgrade und Absorptionsflächen ergeben sich folgender
Innenpegel im betrachteten Parkdeck:
Tabelle 8-3 Eingangsdaten Innenpegel tags
αααα1 αααα2 A1 Decke, Boden, Seiten geschlossen A2, Seiten offen A Lw,tags L i,tags
0,03 1 11.911 m² 438 m² 795 98,8 d(A) 75,8 dB(A)
Der Innenpegel nachts errechnet sich zu L i,nachts = 64,5 dB(A)
Die abgestrahlte Schalleistung pro m² wird über die Öffnungsflächen der Umfassungsflä-
che/Fassade im 1.OG abgestrahlt und anhand der Vorgaben der DIN EN 12354-4 wie
folgt berechnet:
L“ w = L i - R´w - 4 (hier R´ w = 0 dB)
Die abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung tags/nachts pro qm errechnet sich zu :
LW” ,tags = 71,8 dB(A)
Lw” ,nachts = 60,5 dB(A)
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8.3.3. Ermittlung der Emission der Ein-/Ausfahrten
Einfahrt Posthof
Der Emissionspegel aus dem Zufahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90 be-
rechnet.
Tabelle 8-4: Eingangsdaten Emission Einfahrt Postho f
Bezeichnung Fahrtstrecken
Steigung Geschw. M p (%) * %
Tag Nacht Tag Nacht maximal (km/h) Einfahrt
Abschnitt 1 vor Durch-fahrt
26 0 2,9 0 0 30
Einfahrt Abschnitt 2 in der
Durchfahrt 26 0 2,9 0 0 30
* M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags ,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90
Tabelle 8-5: Emissionspegel Einfahrt Posthof
Fahrtstrecke Emissionspegel LmE in dB(A)
Tag Nacht (lauteste h)
Einfahrt Abschnitt 1 vor Durchfahrt
46,6 -
Einfahrt Abschnitt 2 in der Durchfahrt
54,6 * -
* Der Einfluss der Mehrfachreflexion innerhalb der Durchfahrt wird pauschal mit 9 dB angesetzt.
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Ein-Ausfahrt Parkdeck
Der Emissionspegel aus dem Zu- Ausfahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90
berechnet.
Tabelle 8-6: Eingangsdaten Emission Ein-Ausfahrt P arkdeck
Bezeichnung Fahrtstrecken
Steigung Geschw. M * p (%) %
Tag Nacht Tag Nacht maximal (km/h) Ein-Ausfahrt Abschnitt 1
205 15 0,4 0,0 0 30
Ein-Ausfahrt Abschnitt 2
205 15 0,4 0,0 5 30
Ein-Ausfahrt Abschnitt 3
205 15 0,4 0,0 10 30
* M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags ,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90
Tabelle 8-7: Emissionspegel Ein-Ausfahrt Parkdeck
Fahrtstrecke Emissionspegel LmE in dB(A)
Tag Nacht (lauteste h)
Ein-Ausfahrt Abschnitt 1
52,0 40,3
Ein-Ausfahrt Abschnitt 2
52,0 40,3
Ein-Ausfahrt Abschnitt 3
55,0 43,3
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Tor Anlieferung
Ein-Ausfahrt Lkw aus Tor Anlieferung
Der Emissionspegel aus dem Zu-/Ausfahrverkehr wird abschnittsweise nach der RLS-90
berechnet.
Tabelle 8-8: Eingangsdaten Emission Ein-Ausfahrt Lkw durch das Tor
Bezeichnung Fahrtstrecken
Steigung Geschw. M * p (%) %
Tag Nacht Tag Nacht (km/h) Ein-Ausfahrt
2,1 0 100,0 100,0 0 30
* M = mittlere Anzahl stündlicher Bewegungen tags ,bzw. nachts in der lautestes h, p = prozentuale Lkw-Anteil gemäß RLS-90
Verladegeräusche durch das geschlossene Tor Anliefe rung
Wir gehen davon aus, dass das Tor Anlieferung nach Einfahrt, bzw. Ausfahrt der Lkw ge-
schlossen wird und das Tor ein bewertetes Schalldämmmaß R’w von größer gleich 15 dB
besitzt. Die Verladegeräusche wirken pro Lastzug ca. 45 min und pro Lieferwagen ca. 20
min ein, so dass sich bei 12 Lastzügen und 7 Lieferwagen insgesamt pro Tag eine Ein-
wirkzeit der Verladegeräusche in der Anlieferung bei geschlossenem Tor von 7 h ergeben.
Während der Verladung ist mit einem Innenpegel von ungünstigenfalls 85 dB(A) zu rech-
nen. Für weitere lärmrelevante Tätigkeiten im Verladebereich, wie Betrieb Papierpresse,
wird ebenfalls ein Innenpegel von 85 dB(A) mit einer Einwirkzeit von 1 h angesetzt. Da-
raus resultiert insgesamt eine über die Torfläche nach Außen abgestrahlte flächenbezo-
gene Schallleistung von Lw“ = 63 dB(A) pro m² bezogen auf die Tagzeit von 6 bis 22 Uhr.
Das Tor hat eine Fläche von 62,4 m², so dass sich eine abgestrahlte Gesamtschallleis-
tung Lw = 81 dB(A) tags ergibt. In der Nachtzeit sind keine Lkw-Anlieferungen oder lärm-
relevante Arbeiten in diesem Bereich vorgesehen.
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8.3.4. Ermittlung der zulässigen Emission der Haust echnik auf dem Dach
Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach
Der gemäß derzeitiger Planung vorgesehene Standort für die Außeneinheiten der Haus-
technik (Lüftung-/Kühlung) ist auf dem östlichen Ende des Dachs (siehe Abbildung 8-5).
Abbildung 8-5: Lage Haustechnik (Lüftung-/Kühlung) auf dem Dach
Konkrete Vorgaben für die abgestrahlte Schalleistung der Haustechnik sind derzeit noch
nicht vorhanden. Aus diesem Grunde wird eine technisch realisierbare Obergrenze für die
abgestrahlte Gesamtschallleistung der Haustechnik auf dem Dach vorgegeben.
Die Gesamtschallleistung der Haustechnik auf dem Dach (oberhalb des Tors der Lkw-
Anlieferung, siehe Abb. 8-5) ist auf folgende Werte zu begrenzen:
LW,tags = 90,0 dB(A)
LW,nachts = 78,0 dB(A)
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8.4. Betrachtete Immissionsorte und deren Immission sempfindlichkeit
In Anlehnung an den Flächennutzungsplan wird von folgenden Immissionsempfindlichkei-
ten an den Immissionsorten IO 01 - IO 10 (siehe Abb. 6-6 auf der Seite 25) ausgegangen.
Tabelle 8-9 Immissionsorte und deren Immiss ionsempfindlichkeit
Berechnungspunkt Immissionsempfindlich-keit analog
Immissionsrichtwert in dB(A)
IO -Nr.
Bezeichnung tags nachts
01 Kaiserstraße 84 GE 65 50
02 Kaiserstraße 80 GE 65 50
03 Kaiserstraße 45 MI 60 45
04 Kaiserstraße 78 GE 65 50
05 Bissingstraße 1 MI 60 45
06 Kaiserstraße 74 MI 60 45
07 Kaiserstraße 64 MI 60 45
08 Kaiserstraße 42 MI 60 45
09 Kaiserstraße 40 MI 60 45
10 Kaiserstraße 31 MI 60 45
8.5. Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusa tzbelastung)
8.5.1. Zuschläge auf die Immissionspegel
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall unmittelbar im Zuge der Berechnung der Im-
mission gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum (Werktag) unter Berücksichtigung der Ein-
wirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Ta-
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geszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1. Buchsta-
ben d - f der TA Lärm.
Impulszuschläge (K I)
Die Teilimmissionen der Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können zeitweise
auffällig durch Impulse sein. Die Impulshaltigkeit der Geräusche wurde jeweils quellenbe-
zogen separat über den Zuschlag KI bei Festsetzung der Schallleistung berücksichtigt, der
sich aus der Differenz LAFTm - LAFm ergibt (vgl. Tab. 6). Ein weiterer, separater Zuschlag
erfolgt nicht:
KI = 0 dB.
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit (K T)
Der Betrieb ist derzeit immissionsseitig nicht auffällig durch tonhaltige Geräusche. Die
künftigen zusätzlichen Betriebsvorgänge und Aggregate emittieren in der Regel keine im-
missionsrelevanten, einzeltonhaltigen Geräusche, Im Rahmen einer Prognose setzen wir
den einwandfreien Betrieb ohne tonale Auffälligkeit voraus, Aus diesem Grund erfolgt kein
Zuschlag:
KT = 0 dB
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichk eit (K R)
Gemäß TA Lärm hat für Gebiete nach Nummer 6.1. Buchstaben d bis f auf die Immissi-
onspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00
Uhr) ein Zuschlag von:
KR = 6 dB
zu erfolgen. Im vorliegenden Fall ist dieser Zuschlag für aufgrund der Gebietsausweisung
der Immissionsorte nicht erforderlich.
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8.5.2. Beurteilungspegel Zusatzbelastung
An den betrachteten Immissionsorten haben die Berechnungen folgende Beurteilungspe-
geln der Zusatzbelastung gemäß TA Lärm ergeben:
Tabelle 8-10 Beurteilungspegel Lz Gewerbe ( Zusatzbelastung), Vergleich mit den Richtwerten der TA Lärm
Berechnungspunkt Lz Planfall Immissionsrichtwert in dB(A)
IO -Nr.
Bezeichnung tags nachts tags nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
01 Kaiserstraße 84 47 35 65 50
02 Kaiserstraße 80 55 42 65 50
03 Kaiserstraße 45 51 39 60 45
04 Kaiserstraße 78 55 41 65 50
05 Bissingstraße 1 54 40 60 45
06 Kaiserstraße 74 50 37 60 45
07 Kaiserstraße 64 49 37 60 45
08 Kaiserstraße 42 51 24 60 45
09 Kaiserstraße 40 43 22 60 45
10 Kaiserstraße 31 38 19 60 45
Fazit:
Die Berechnungen zeigen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und
nachts an den Immissionsorten IO 01 bis IO 10 durch die Zusatzbelastung Lz ein-
gehalten und um mehr als 6 dB unterschritten wird.
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Durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse, durch beschleunigtes Abfahren
sowie durch Türen- und Kofferraumdeckelschlagen mit LW,max = 99,5 dB(A), sowie teils
z.B. durch die Lkw-Betriebsbremse etc. mit LW,max = 110 dB(A), ist damit zu rechnen, dass
die erzeugten Maximalpegel tags innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm lie-
gen.
8.6. Vorbelastung und Gesamtbelastung
Die Berücksichtigung bzw. Ermittlung einer etwaigen gewerblichen Vorbelastung und der
resultierenden Gesamtbelastung ist gemäß TA Lärm erforderlich, wenn die zu erwartende
Zusatzbelastung an den Immissionsorten um weniger als 6 dB unter dem jeweiligen Im-
missionsrichtwert liegt. Im vorliegenden Fall unterschreitet die Zusatzbelastung die jewei-
ligen Immissionsrichtwerte an den betrachteten Immissionsorten sicher um mehr als 6
dB. Aus diesem Grund ist die Betrachtung der Vor- und Gesamtbelastung nicht erforder-
lich.
8.7. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen (Pkt. 7.4 der TA Lärm)
In der TA Lärm, Pkt. 7. 4, heißt es:
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Maßnahmen organisatorischer Art sind demnach erforderlich, wenn durch den anlagen-
bezogenen Verkehr Immissionsorte innerhalb eines Radius von 500 m vom Betriebs-
grundstück tangiert werden, die in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c - f liegen
und alle drei der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Im vorliegenden Fall beträgt die Erhöhung des Beurteilungspegels aus dem Straßenver-
kehr max. 0,3 dB. Eine Erhöhung von 3 dB wird bei weitem nicht erreicht, so dass keine
Maßnahmen aufgrund des anlagenbezogenen Lkw-Verkehrs im öffentlichen Verkehrsbe-
reich erforderlich sind.
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9. Lärmpegelbereiche
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Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschall-
dämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelberei-
che zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgebli-
chen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.
"Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Kü-
chen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedli-
chen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen
der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwi-
schen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8):
Tabelle 9-1 : Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 1 2 3 4 5
Raumarten
Lärmpegel-
bereich
"Maßgebli-
cher Außen-
lärmpegel"
in dB(A)
Bettenräume
in Kranken-
anstalten
und Sanato-
rien
Aufenthalts-
räume in
Wohnungen,
Übernach-
tungsräume
in Beherber-
gungsstätten
, Unterrichts-
räume und
ähnliches
Büroräume 1)
und ähnli-
ches
erf, R' wres des Außenbauteils in dB
I
II
III
IV
V
VI
VII
bis 55
56 bis 60
61 bis 65
66 bis 70
71 bis 75
76 bis 80
> 80
35
35
40
45
50 2) 2)
30
30
35
40
45
50 2)
-
30
30
35
40
45
50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkei-ten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Hier ist die Spalte 5 in Tabelle 11-1 relevant, dabei ist die Fußnote 1) zu beachten.
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9.1. Maßgeblicher Außenlärmpegel
Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Sum-
me der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Planungsgebiet einwirken-
den Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies
• der Straßenverkehr
• der Schienenverkehr
• das Gewerbe
9.1.1. Straßenverkehr
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,STR) ist der Beurteilungs-
pegel tags vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Frei-
feldausbreitung von + 3 dB (vgl. DIN 4109 Pkt. 5. Seite 15, Bild 1).
La,STR = Lr,STR,tag + 3 dB,
9.1.2. Schienenverkehr
Die DIN 4109 setzt bei dem Verkehr (Straßen, Schienenwegen) voraus, dass zwi-
schen dem Pegel im Tagzeitraum und dem des Nachtzeitraumes eine Differenz von
mindestens 5 dB zu verzeichnen ist. Bezogen auf den Straßenverkehr ist das auch
so. Beim Schienenverkehr zeigt sich, dass bezüglich der hier einwirkenden Schienen-
lärmquellen im Nachtzeitraum die Beurteilungspegel im Vergleich zum Tagzeitraum
teilweise weniger als 5 dB geringer auftreten. Aus diesem Grunde wird der um 5 dB
angehobene Beurteilungspegel nachts für den Schienenverkehr der Berechnung des
maßgeblichen Außenlärmpegels (La), bei den Fassaden bei denen dies zutrifft,
zugrundegelegt. Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich wie folgt:
La,SCH = (Lr,SCH,Nacht + 5dB)+ 3dB,
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9.1.3. Gewerbe
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Gewerbes (La,GEW) ist der zulässige Richtwert
gemäß TA-Lärm tags an vom Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden, sofern wie im
vorliegenden Fall keine Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen ist.
9.1.4. Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich somit zu:
La,res =10 log( 10 0,1 La,STR + 100,1 La,SCH + 100,1 La,GEW) in dB(A)
In der Karte Abb. Anhang_LPB werden die bei freier Schallschallausbreitung berechne-
ten Lärmpegelbereiche (LPB) im Plangebiet farbig gekennzeichnet.
Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus
der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bau-
schalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und
demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene
Fenster geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen
Raumnutzung, Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung.
Es ist zu empfehlen, in den textlichen Festsetzungen eine Öffnungsklausel aufzu-
nehmen, so dass auf schalltechnischen Nachweis eines Sachverständigen für Schall-
schutz von den Festsetzungen abgewichen werden kann.
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Wir empfehlen im Vorfeld einer detaillierten Planung, die Auslegung des notwendigen
Schallschutzes gegen Außenlärm sowie eine nachherige Ausführungsplanung fach-
lich begleiten zu lassen.
Köln, 18. Okt. 2013
P1011040
wp/-
(Dr. W. Pook)
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Anhang A
Karte Lärmpegelbereiche