Ärzteblatt Sachsen-Anhalt - Heft 05/2019 · Stendal liegt nahe der Straße der Romanik - Wiesen,...

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SACHSEN- ANHALT Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 30. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de 08 Kammerversammlung am 13. April 2019 in Freyburg (Unstrut) 2019 Theodor Fontane und Sachsen-Anhalt: Würdigung zu seinem 200. Geburtstag 53 5 Jahre „Mitteldeutsches Kompetenznetz für Seltene Erkrankungen (MKSE)“ 35 Sachsen Anhalt hat die höchste Experten-Dichte bei seltenen Erkrankungen 29 5

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SACHSEN-ANHALT

Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 30. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de

08 Kammerversammlung am 13. April 2019 in Freyburg (Unstrut)20

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Theodor Fontane und Sachsen-Anhalt: Würdigung zu seinem 200. Geburtstag

535 Jahre „Mitteldeutsches Kompetenznetz für Seltene Erkrankungen (MKSE)“

35Sachsen Anhalt hat die höchste Experten-Dichte bei seltenen Erkrankungen

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2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

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Inhalt

Inhalt

3Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Inhaltsverzeichnis

5 Der Arzt als Freiberufler – ein Auslaufmodell?

Editorial

49 Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungs-stelle: Keine Sitzwache – deshalb Nasenbeinfraktur

51 Ärztliche Leichenschau: Hinweise zur Feststellung der Todesart

Recht aktuell

59 Übersicht Fort- und Weiterbildungen 60 Fort- und Weiterbildungskurse für Ärztinnen und Ärzte 65 Veranstaltungen für Assistenzpersonal 66 Informationen zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 67 4. Konsensuskonferenz der Kardiologen und

Herzchirurgen Sachsen-Anhalts 67 Hygienekongress 2019

Ärztliche Fortbildung

6 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt 6 Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse 8 Frühjahrssitzung der Kammerversammlung 11 Beschlüsse der 8. Sitzung der Kammerversammlung der

Ärztekammer Sachsen-Anhalt 12 PM „Drittes Staatsexamen für Mediziner aus Drittstaaten“ 13 PM „Impflücken nicht nur bei Kindern schließen“ 13 Laudatio anlässlich der Verleihung des Ehrenzeichens

der Ärztekammer Sachsen-Anhalt an Dipl.-Med. Peter Jeschke

15 13. Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

20 1. Änderung der Richtlinie für die Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

20 Wechsel in der Geschäftsführung – Ansprechpartner ab 01. Mai 2019

22 Neufassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

23 Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert: Tarifeinigung für

Medizinische Fachangestellte 2019 25 Klinisches Krebsregister führt neues Annahmeportal ein 25 Wie gut ist Ihre Weiterbildung in Sachsen-Anhalt?

Bewerten Sie die Qualität Ihrer Weiterbildung! 26 2. Herzwoche Sachsen-Anhalt vom 17. bis 22. Juni 2019

Mitteilungen der Kammer

52 Buchrezension: Georg M. Oswald – „Unsere Grund-rechte – Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie schützen“

53 Theodor Fontane und Sachsen-Anhalt: Würdigung des Schriftstellers zu seinem 200. Geburtstag

55 Mediziner & Malerei: Jahresausstellung in Halle (Saale) 56 Geburtstage im Mai 70 Impressum

Varia

Aktuelle Themen 38 Nationaler Aktionstag „Saubere Hände“ am 5. Mai 2019 39 Wiederbelebung: BZgA-Infokarte zeigt, wie es geht 39 Zeckenstiche: Zahl der FSME-Fälle in Deutschland steigt 40 Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: Verlängerung der

Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen 41 Erstmals Tag des Gesundheitsamtes am 19. März 41 Tuberkulose – eine der ältesten Krankheiten der

Menschheit eliminieren! 42 Leitfaden der AkdÄ zum Melden von Nebenwirkungen

erschienen 43 Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit

Behinderungen weiter verbessern!

Medizinischer Fachartikel45

Chancen und Grenzen der modernen Gefäßchirurgie –

Ein ÜberblickTeil 2 – Herausforderungen und Zukunft der Gefäßchirurgie

Dr. med. Kristina Korsake

45

Körperschaft des öffentlichen Rechts/www.aeksa.de

SACHSEN-ANHALT 20195

29 Sachsen Anhalt hat die höchste Experten-Dichte bei seltenen Erkrankungen 30 Pflanzen-Wirkstoff bremst aggressiven Augenkrebs 31 Berufung von Prof. Dr. Michael Kreißl zum

Vorsitzenden des Ausschusses Schilddrüse der DGN

32

33 QR-Code: Die schnelle Informationsmöglichkeit für Sie! 34 4. Mitteldeutsche Herztage vom 28. bis 29. Juni 2019 35 Feiert 5-jähriges Bestehen: Das Mitteldeutsche

Kompetenznetz für Seltene Erkrankungen 36 Ausschreibung der Vertragsarztsitze 37 Aktionswoche Alkohol vom 18. bis 26. Mai 2019

Neues aus dem Kammerbereich

29Stifterverband und Dieter Schwarz Stiftung fördern mit 250.000 Euro Innovationsprojekt der Universitätsmedizin Halle (Saale)

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Tipp

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Editorial

Editorial

5Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Zu Beginn des Jahres wurde eine Umfrage unter Studierenden der Medizin veröffentlicht, welche in regelmäßigen Abständen erfolgt. Sie wurden befragt, wie sie sich ihr zukünftiges Berufsleben vorstellen können. Für die meisten der Befragten war die entscheidende Frage, wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen. Somit können sich ca. 90 % im späteren Berufsleben ein Angestelltenverhältnis vorstellen. Die Hauptargumente für diese Entscheidung sind die über-schaubaren Arbeitszeiten und der Austausch mit Kollegen, die Hauptgründe gegen eine Niederlassung sind die überbor-dende Bürokratie, das finanzielle und Regressrisiko.

Seit über 20 Jahren bin ich in der Niederlassung in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Die Balance von Arbeit und Familie war damals kein Entscheidungskriterium für mich oder hatte zumindest keine so große Wertigkeit. Die eigene Praxis, die Arbeit als Freiberufler war das erstrebenswerte Ziel. Ich wollte eigenständig arbeiten, unabhängig sein, selbstständig entscheiden, wie ich meinen Arbeitsalltag gestalte, wieviel Freizeit ich habe, mit wem ich arbeite. Dies alles beflügelte meinen Mut und ließ manche Bedenken in den Hintergrund treten. Dass es ganz so einfach nicht ist, merkte ich bald: Suche nach geeigneten Räumen, deren Umbau, Verhandlungen mit Banken, Einrichtern und Vermie-tern, Suche nach passendem Personal. Schlechte Berater gab es zuhauf. Kaum jemand kannte sich aus – also blieb nur der viel zitierte Sprung ins kalte Wasser.

Heute, nach über 20 Jahren, weiß ich, dass manches von mir zu kurz gedacht war und ich mache mir, angesichts dieser aktuellen Umfrage, Gedanken über das Pro und Contra der Niederlassung. Auf der Negativseite stehen bei mir, ähnlich wie auch in der Befragung, der große Arbeits- und enorme bürokratische Aufwand und der damit verbundene Freizeit-verlust, gefolgt von der unausweichlichen Bindung an Miet- und Versicherungsverträge und damit an die einmal getrof-fene Entscheidung.

Nicht zu vergessen ist das wirtschaftliche aber auch gesund-heitliche Risiko der Selbstständigkeit. Kein Wunder, dass sich nur ein paar Prozent der Befragten für eine Einzelpraxis entscheiden würden. Auf der Pro-Seite steht ganz oben die

Eigenständigkeit, das selbstbestimmte Arbeiten, die Entschei-dungsfreiheit: bei der Auswahl der Mitarbeiter, bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsalltages, in Grenzen auch die Höhe des Arbeitspensums.

Bei der Niederlassung heute bieten sich viel mehr Gestal-tungsmöglichkeiten als vor 25 Jahren, z. B. ist die Teilung eines KV-Sitzes möglich, das Nebeneinander von Niederlas-sung und Anstellung oder die Beschäftigung von Kollegen. Damit können insbesondere Ärztinnen in der Lage sein, Beruf und Familie gut „unter einen Hut“ zu bringen. Somit relativieren sich manche Nachteile der freiberuflichen Tätig-keit wieder.

Der derzeitige Trend ist jedoch laut Niederlassungsanzeigen die Anstellung in einem MVZ, die Eröffnung bzw. Über-nahme einer inhabergeführten Praxis ist da eher die Ausnahme. Hier wird die freie, selbstbestimmte Berufsaus-übung zugunsten der Flexibilität der Lebensplanung und der Sicherheit geopfert. Hält dieser Trend an, dann sind die Frei-berufler unter uns vielleicht bald die Ausnahme.

Ich fühle mich in meiner jetzigen Situation, niedergelassen und in einer Gemeinschaftspraxis tätig, wohl und bin zufrieden. Aber ich muss mir am Ende meiner Überlegungen eingestehen, dass ich, stünde ich heute am Anfang meiner beruflichen Laufbahn, eine Niederlassung zumindest viel gründlicher überdenken würde.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Monat Mai!

Dipl.-Med. Holger ThurowVorsitzender der Geschäftsstelle Dessau der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Der Arzt als Freiberufler – ein Auslaufmodell?

Dipl.-Med. H. Thurow

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

6 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-AnhaltTelefonische Sprechzeiten der Abteilung Weiterbildung: Mo. bis Do. 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Im Monat März konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

Facharzt für AnästhesiologieDr. med. Urs Foerster, MagdeburgLarisa Ostermüller, Zerbst

Facharzt für AllgemeinchirurgieDipl.-Med. Ines Petzka, Osterburg (Altmark)

Facharzt für Orthopädie und UnfallchirurgieHenning Bauerfeld, LeipzigBenjamin Ruhl, MagdeburgJordan Temelkov, Leipzig

Facharzt für Plastische und Ästhetische ChirurgieMelanie Kober, Dingelstedt am Huy

Facharzt für ViszeralchirurgieAngel Atanasov, SalzwedelSalome Weber, Wernigerode

Facharzt für Innere MedizinMarc Damerau, MagdeburgKathrin Deppner, MagdeburgDr. med. Benjamin Eberhardt, MagdeburgAlexa Schubert, BallenstedtDr. med. Anne Sperschneider, Halle (Saale)

Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und OnkologieFlorian Prims, Naumburg (Saale)

Facharzt für Innere Medizin und RheumatologieDr. med. Annekathrin Müller, Halle (Saale)

Facharzt für Kinder- und JugendmedizinDr. med. Franziska Jaenicke, MarkkleebergJuliane Rühlemann, Lutherstadt EislebenDr. med. Julia Wulfes, Wolfsburg

Facharzt für PathologieDr. med. Wiebke Lessel, Magdeburg

Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de)

Facharztbezeichnungen:

AllgemeinmedizinDr. med. Susen BernerthArztpraxis Roßbacher Straße 1706242 Roßbach18 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Matthias BosseArztpraxis Friedrichstraße 11538855 Wernigerode18 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dipl.-Med. Bettina SeumeArztpraxisPlatz der Deutschen Einheit 506712 Zeitz18 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dipl.-Med. Sabine WernerArztpraxis Knickstraße 5 a38835 Hessen6 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

GefäßchirurgieDr. med. Andreas WurlitzerAMEOS Klinikum Halberstadt Gleimstraße 538820 Halberstadt24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Lutz Eckart, Dipl.-Med. Ewlogi Georgiew, Dr. med. Rüdiger Birr und Dr. med. Frank Eder werden als Weiterbildung anerkannt und 42 Monate Gefäßchirurgie

Orthopädie und UnfallchirurgieDr. med. Holger WelschDr. med. Olaf DieballGesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbHKlinik für Unfallchirurgie und OrthopädieFriedrich-Ludwig-Jahn-Straße 206749 Bitterfeld-Wolfen24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Ulrich Garlipp werden als Weiterbildung anerkannt und 36 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie im Verbund

Frauenheilkunde und GeburtshilfeKussai Al-TamimiAMEOS Klinikum SchönebeckKlinik für Frauenheilkunde und GeburtshilfeKöthener Straße 1339218 Schönebeck (Elbe)

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

7Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

54 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Hals-Nasen-OhrenheilkundeDr. med. Jörg PetersohnArztpraxis Auenweg 3806847 Dessau-Roßlau12 Monate Basisweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde werden als Weiterbildung anerkannt

Innere Medizin und GastroenterologieNico HeinrichAMEOS Klinikum HaldenslebenKlinik für Innere MedizinKiefholzstraße 2739340 Haldensleben12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Kinder- und JugendmedizinMUDr. Eva CechAnja HuthMVZ der Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbHWeiße Mauer 5206217 Merseburg12 Monate im Verbund werden als Weiterbildung anerkannt Karen HöftMVZ Klinikum Magdeburg gGmbHEbendorfer Chaussee 4939128 Magdeburg24 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Frank SchmidtArztpraxis Wilhelm-von-Klewitz-Straße 1106132 Halle (Saale)24 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Sylvia TeubnerArztpraxisAnnaberger Straße 1806116 Halle (Saale)24 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Ina ZeddiesArztpraxis Ernst-Kamiethstraße 1106112 Halle (Saale)

24 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Physikalische und Rehabilitative MedizinOlga RupprichSport- und Rehabilitationszentrum Harz GmbHMichaelstein 1838889 Blankenburg (Harz)12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Psychiatrie und PsychotherapieDr. med. Christian AlgermissenHarzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbHKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikThiestraße 7-1038889 Blankenburg (Harz)48 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Schwerpunktbezeichnung:

NeuropädiatrieKaren HöftMVZ Klinikum Magdeburg gGmbHEbendorfer Chaussee 4939128 Magdeburg12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Zusatzbezeichnung:

PalliativmedizinKerstin ConradKrankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle/Saale GmbHKlinik für Anästhesie, Intensiv-, Palliativ-, Schmerz- und NotfallmedizinMauerstraße 506110 Halle (Saale)12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Erloschene Weiterbildungsbefugnisse:

Für die Unterstützung der Kammer-arbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken:

• Dr. med. Uwe Brämer, MVZ Klinikum Magdeburg gGmbH, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 28.02.2019

• Godo Jilg, AMEOS Klinikum Halberstadt, Befugnis für Neonatologie endete am 28.02.2019

• Dr. med. Ute Rommel, AMEOS Klinikum Schönebeck, Befugnis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe endete am 27.02.2019

Neu zugelassene Weiterbildungsstätten:

AMEOS Klinikum HaldenslebenKiefholzstraße 2739340 Haldensleben zugelassen für Innere Medizin und Gastroenterologie

MVZ Klinikum Magdeburg gGmbHEbendorfer Chaussee 4939128 Magdeburg zugelassen für Kinder- und Jugendmedizin

Sport- und Rehabilitationszentrum Harz GmbHMichaelstein 1838889 Blankenburg (Harz) zugelassen für Physikalische und Rehabilitative Medizin

MVZ Klinikum Magdeburg gGmbHEbendorfer Chaussee 4939128 Magdeburg zugelassen für Neuropädiatrie

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

8 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Frühjahrssitzung der Kammerversammlung am 13. April 2019 in Freyburg

„Ohne ein hohes menschliches Ethos und Verantwortungsbewusstsein wäre so Manches nicht möglich.“

Mit der Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt begann die diesjährige Frühjahrssitzung. Es wurde damit das Wirken und die Expertise des Hallenser Arztes Dipl.-Med. Peter Jeschke gewürdigt. Die Laudatorin, Dr. Simone Heinemann-Meerz, hob dabei sein vielfältiges Engagement sowie seine erfolgreiche Arbeit bei der Ostdeut-schen Arbeitsgemeinschaft Suchtmedizin e. V. (OAGS) hervor, dessen Gründer und Vorsitzender er ist. So organi-siert der Verein nicht nur Weiterbildungscurricula und über-regionale Symposien für Suchtmedizin, sondern fördert auch den Erfahrungsaustausch und Projekte bei suchtmedizinisch engagierten Ärzten und Mitarbeitern in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die vollständige Laudatio können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.

„Das Jahr 2018 und das bereits abgelaufene erste Quartal 2019 waren gekennzeichnet von viel Arbeit, vielen Gesprä-

chen – effektiven und weniger effektiven – und mehr und weniger Erfreulichem“, referierte eingangs Dr. Simone Heinemann-Meerz. Und das restliche Jahr 2019 werde eben-falls weiter spannend. In ihrem Statement kommentierte sie bundes- und landesweite gesundheitspolitische Themen.

TVSG – Mehr Schatten als Licht

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) kann – nachdem es am 14. März 2019 die Zielgerade passierte – am 1. Mai dieses Jahr in Kraft treten, da es nicht zustimmungs-pflichtig ist. Die Kammerpräsidentin kritisierte den am Ende unübersichtlichen Beratungsprozess mit zahlreichen Ände-rungsanträgen, der für den interessierten Beobachter schwer nachvollziehbar war. Die Politik schätzt nicht nur die ärztli-chen Ressourcen realitätsfern ein, sondern ebenso werden die unterschiedlichen Situationen in Ost und West nicht registriert.

Es darf nicht vergessen werden, dass die größeren Vakanzen in der fachärztlichen Versorgung bestehen – bei gleichzeitiger hoher Wertschätzung der hausärztlichen Arbeit. Auch die Qualität der Überweisungen darf an dieser Stelle durchaus

Blick ins Plenum bei der Frühjahrssitzung der Kammerversammlung in Freyburg (Unstrut)

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

9Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

hinterfragt werden. Es ist zu befürchten, dass der ungesteuerte Zugang der Patienten zu allem deren Flatrate- und Vollkasko-mentalität weiter befördern wird.

Zwar weist das Gesetz positive Ansätze wie z. B. zur Endbud-getierung, für neue Patienten oder offene Sprechstunden auf, dennoch stechen massive Eingriffe in die Arbeit der Selbstver-waltung und in Praxisabläufe und fehlender Mut zum Ausstieg aus der Budgetierung hervor.

Impfungen schützen Leben

In ihren weiteren Ausführungen begrüßte die Präsidentin Dr. Simone Heinemann-Meerz, dass die World Health Orga-nization (WHO) die Impfverweigerung in ihre Liste der globalen Gefahren aufgenommen hat. Die Sinnhaftigkeit von Impfungen steht für die Ärzteschaft nicht in Frage. Mit Bezug auf Bundes- und Länderinitiativen zur Impflicht äußerte die Präsidentin: „Kein Politiker erwägt gesetzliche Regelungen leichtfertig, sondern deshalb, weil alle Appelle an die Freiwil-ligkeit seit Jahren nicht genug gebracht haben.“ Sie verweist auf den Entschließungsantrag „Impfungen schützen Leben“, der als Botschaft aus der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt verstanden werden soll.

Neuregelungen zur Organspende besiegelt

Mit wenigen Änderungen hat der Deutsche Bundestag am 14. Februar diesen Jahres das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ in breiter Mehrheit angenommen, so Dr. Heinemann-Meerz. Das Gesetz, das am 1. April 2019 in Kraft trat, zielt auf bessere strukturelle und finanzielle Voraussetzungen in den Entnah-mekrankenhäusern ab. So sieht es u. a. eine Stärkung der Transplantationsbeauftragten und eine bessere Vergütung der Krankenhäuser vor und beseitigt somit strukturelle Hürden.

Für die Kammerpräsidentin war es eine kluge Entscheidung, die Frage der Widerspruchslösung aus dem Gesetz auszu-klammern. Gemäß dieser Lösung würde jeder Volljährige in Deutschland automatisch Organspender sein, wenn er dem nicht widersprochen hat. Festzuhalten ist, so Dr. Heinemann-Meerz, dass die Entscheidungslösung die wirkliche Spenden-bereitschaft nicht erhöht hat. Einerseits stehen 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv entgegen, andererseits spiegelt sich dies nur in einem 36-prozentigen Besitz eines Organspende-Ausweises wider. Bereits der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hatte sich für die Widerspruchslösung ausge-sprochen. Ebenso der Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, und der SPD-Gesundheitspolitiker, Prof. Dr. Karl Lauterbach, waren sich in diesem Punkt einig.

Da dies nur über ein bundesweites Online-Register zur Erklä-rung zur Organ- und Gewebespende zu regeln wäre, ist zu

bezweifeln, dass zeitnah technisch umsetzbare und daten-schutzkonforme Lösungen zu erwarten sind.

Landarztgesetz – Die Lösung aller Probleme?

Gemäß des Entwurfes zum Landarztgesetz Sachsen-Anhalt (LAG LSA) wird den Bewerbern ein Medizinstudienplatz an einer der beiden medizinischen Fakultäten in Sachsen-Anhalt zugeordnet. Unter der Voraussetzung, dass sie sich vertrag-lich verpflichten, nach Ende ihres Studiums für zehn Jahre eine Tätigkeit als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Region in Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Die Region ist entweder unterversorgt, steht vor einer drohenden Unter-versorgung oder für diese wurde ein besonderer lokaler Versorgungsbedarf festgestellt. Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages drohen hohe Vertragsstrafen.

Die Studienplätze wurden als Vorabquote aus rund 400 Studienplätzen der Universitäten Halle (Saale) und Magde-burg herausgenommen.

Die Kammerpräsidentin Dr. Simonone Heinemann-Meerz richtet ihr Grußwort an die Kammerversammlung

Honorarprofessor Dr. Edgar Strauch

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

10 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Dr. Simone Heinemann-Meerz führte weiter aus, dass das Gesetz vorsieht, dass die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) die Auswahl für die Allgemeinmedi-zinquote auf dem Land übernehmen wird. Jedoch kann nicht mit einem Start vor dem Wintersemester 2020/21 gerechnet werden, da u. a. erst entsprechende Strukturen bei der KVSA für die Auswahl und die Umsetzung der administrativen Aufgaben geschaffen werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass im Landarztgesetz nur von Haus-, aber nicht von Fach-ärzten gesprochen wird, die ebenso Landärzte sein können, stellte die Kammerpräsidentin fest: „Die fachärztliche Versor-gung geht auf dem Land sehenden Auges den Bach runter. Wir haben das mit Zahlen mehrfach nachgewiesen – aber dieser Ruf verhallt.“

Positive Ergebnisse

Obwohl der geforderte Satz – die Rahmenvorgaben sind für die Krankenhäuser verbindlich – nicht im kürzlich beschlos-senen Krankenhausgesetz aufgenommen ist, sind positive Inhalte hervorzuheben: Qualitätskriterien sind als Grundlage für die Krankenhausplanung sinnvoll und müssen konsequent verfolgt werden. Die Kammerpräsidentin begrüßte es, dass die Ärztekammer und die KVSA im Planungsausschuss vertreten sind. Abschließend berichtete sie, dass bei der Prüfung durch den Landesrechnungshof in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die im März 2017 stattfand, keinerlei Beanstandungen fest-gestellt wurden.

Der Geschäftsführer der Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbH, Honorarprofessor Dr. Edgar Strauch, konnte die Anwesenden über positive Entwicklungen beim Krebsre-gister informieren. So zeigte er sich erfreut über den erfolg-reichen Abschluss des ersten Geschäftsjahres der gGmbH 2017 und die ebenso erfolgreiche Durchführung der ersten Ausschüttung von Meldevergütungen. Nach der Bekannt-gabe, dass die Zusammenführung der Datenbanken momentan erfolgt, wies er abschließend darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebene Vollzähligkeit der Meldungen und die zeitnahe Ausschüttung der Meldevergütungen oberste Priorität besitzen.

Im Anschluss nutzte Dr. Dietrich Stoevesandt, Leiter des Dorothea Erxleben Lernzentrums Halle, die Gelegenheit über die Ergebnisse und zukünftigen Entwicklungen der Sprach- und Kenntnisprüfungen in Sachsen-Anhalt zu berichten. Eine ansteigende Zahl der berufstätigen ausländi-schen Ärzte in Sachsen-Anhalt lässt die Relevanz einer Sprach- und Kenntnisprüfung zum Nachweis der sprachli-chen Kompetenz immer weiter anwachsen. Dr. Stoevesandt verwies darauf, dass bei den Sprachtests seit der Einführung 2015 eine zunehmende Durchfallquote zu beobachten ist, die 2018 bis zu einem Drittel angestiegen ist. Die Kenntnis-prüfungen weisen eine noch höhere Durchfallquote von 50 Prozent auf.

Prof. Dr. Winfried Kluth, Richter am Landesverfassungsge-richt a.D. und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, referierte über das Ehrenamt in der Kammer und Innenrechtsstreitig-keiten im Kammerrecht. Er zog dabei den Bogen von der historischen Entwicklung des Ehrenamtskonzepts über dessen enge Verbindung mit dem Konzept der Selbstverwal-tung bis zur Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens.

Ein weiterer zentraler Tagesordnungspunkt war die Umset-zung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Zu den strukturellen und inhaltlichen Änderungen erfolgten nähere Ausführungen von apl. Prof. Dr. Udo Rebmann, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Wir verweisen hier auf den gesonderten Artikel zur zukünftigen Weiterbildungsordnung auf Seite 22.

Änderungen in der Berufsordnung für Ärzte, wie die Ände-rung der Richtlinie zur Durchführung der assistierten Repro-duktion und der Gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung, standen im Anschluss auf der Tagesordnung.

Dr. Dietrich Stoevesandt

Prof. Dr. Winfried Kluth

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Mitteilungen der Kammer

11Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Beschlüsse der 8. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-AnhaltVII. Wahlperiode (2016- 2021) am 13. April 2019 in Freyburg/Unstrut

Beschluss über die Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungs-ordnung der Bundesärztekammer (MWBO) in der Ärzte-kammer Sachsen-Anhalt:Die MWBO wird, bis auf landesspezifische Anpassungen im Paragraphenteil und der Anpassung durch die Weiterführung der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Geriatrie, 1:1 übernommen. Änderungen in den Weiterbildungsinhalten und Richtzahlen werden nicht vorgenommen.Eine beschlussreife Fassung der novellierten Weiterbildungs-ordnung für die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird spätes-tens im Frühjahr 2020 vorgelegt. Die geänderte Weiterbildungsordnung sollte spätestens am 01.07.2020 in Kraft treten.

Beschluss über die 13. Satzung zur Änderung der Berufsord-nung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt• Änderung der §§ 9 und 12 der M-BO• Änderung der Richtlinie zu Durchführung der assistierten

Reproduktion• Änderung der Gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung

(Veröffentlichung der 13. Satzung zur Änderung der Berufsordnung auf S. 15 des Ärzteblattes)

Beschluss über die Reisekosten- und Entschädigungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ab 01.01.2020 (Veröffentlichung erfolgt im Mitgliederportal)

Beschluss über die pauschale Entschädigung des Beauf-tragten für innerärztliche Angelegenheiten

Beschluss über die Neufassung der Haushalts- und Kassen-ordnung ab 01.05.2019 (Veröffentlichung erfolgt in der Juni-Ausgabe des Ärzteblattes)

Nachberufung von Herrn Dr. med. Till Leber in den Ausschuss Krankenhaus der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Nachberufung von Frau Dr. med. Julia Bartley in die IVF-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Beschluss über die Bildung eines Ausschusses „Medizinische Fachberufe im Gesundheitswesen“ und Berufung nachfol-gender Mitglieder:Dr. med. Kay Brehmeapl. Prof. Dr. med. habil. Karsten RidwelskiDr. med. Uwe RoseUniv.-Prof. Dr. med. habil. Hermann-Josef RothkötterHenrik StraubDr. med. Peter TrommlerDr. med. Karsten zur Nieden(Hinweis: Die vollständige Besetzung der Ausschüsse und Gremien der Ärztekammer finden Sie auf der Webseite der Ärztekammer unter der Rubrik Ihre Kammer > Ausschüsse/Gremien)

Beschluss über den Tätigkeitsbericht 2018 der Ärztekammer (Veröffentlichung auf der Webseite der Ärztekammer Sachsen-Anhalt)

Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer (Veröffentlichung auf S. 20 des Ärzteblattes)

Fortsetzung nächste Seite

Zum Ende der Sitzung stellte die Kammerversammlung zent-rale Forderungen, die sie in zwei Entschließungsanträgen formulierte. Im ersten Antrag wird der Gesetzgeber zu einer Regelung aufgefordert, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen müssen, über den auch Ärztinnen und Ärzte in Deutschland mit absolvierter ärztlicher Ausbil-dung verfügen – für einen sicheren Patientenschutz. Der zweite Antrag unterstützt die Forderung nach einer Verpflich-tung zur Masernimpfung, da eine ausnahmslose Impfung aller Kinder zum Schutz der Gesamtbevölkerung sinnvoll und alternativlos ist.

Diese Anträge und die Beschlussübersicht der 8. Sitzung der Kammerversammlung folgen im Anschluss, wie die Presse-mitteilungen zu den Entschließungsanträgen.

Die kommende Kammerversammlung findet am 19. Oktober 2019 im Verwaltungszentrum für Heilberufe in Magdeburg statt.

Nicole FremmerRedaktion Ärzteblatt Sachsen-Anhalt

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Pressemeldung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 13. April 2019:

Forderung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Drittes Staatsexamen für Mediziner aus Drittstaaten

Die Ärzte in Sachsen-Anhalt fordern eine bundesweit einheit-liche Prüfung für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, analog dem dritten deutschen Staatsexamen. Diesen Beschluss fasste die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt einstimmig bei ihrer Kammerversammlung in Freyburg. Zur Überprüfung des Ausbildungsstandes werden derzeit vornehm-lich Zeugnisse herangezogen. Das Vertrauen auf deren Echtheit, Inhalt und korrekte Übersetzung birgt die Gefahr, dass Defizite verborgen bleiben. „Zum Schutz unserer Patienten müssen wir dafür sorgen, dass Ärzte, welche nicht aus EU-Staaten stammen, zumindest das dritte Staatsexamen ablegen, um in Deutschland eine Approbation zu erhalten“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Innerhalb der EU werden Abschlüsse automatisch anerkannt. Der Beschluss bezieht sich daher nur auf Mediziner, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben. Hier prüft das Landesverwaltungsamt die Gleichwertig-keit der Ausbildung. Dies erfolgt im Wesentlichen nach Akten-lage. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt befürchtet, dass die Aussagekraft der Zeugnisse nicht immer ausreichend und die Echtheit nicht überprüfbar ist. Dabei greift die Kammer auch auf ihre Erfahrungen bei den Sprachprüfungen für Ärzte zurück. Hier hatte sich die Ärzte-kammer erfolgreich für die Einführung von praxisorientierten

Sprachprüfungen stark gemacht. Zuvor genügte für den Nach-weis des Sprachniveaus die bloße Vorlage eines Zeugnisses. „Qualifikation und Kommunikation sind die Schlüssel zum Behandlungserfolg. Dass regelmäßig ein Drittel der Mediziner den 2015 eingeführten Sprachtest nicht bestehen, bestärkt uns in der Annahme, dass Zeugnisse allein nicht als Gradmesser ausreichen“, so die Kammerpräsidentin. Die Ärztekammer fordert ferner die Umsetzung des Beschlusses des Landtages aus seiner 55. Sitzung vom 27.09.2018. Dieser fordert, „zur Gewährleistung der Qualität der ärztlichen Versor-gung, (...) im Sinne der Forderung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und des Deutschen Ärztetages, eine Änderung des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte aus Dritt-staaten auf Bundesebene prüfen zu lassen“.

Damit bezieht sich der Landtag auf den gleichartigen Beschluss des vergangenen Deutschen Ärztetags in Erfurt, der mit deutli-cher Mehrheit gefasst wurde. Zudem hatte der Ärztetag den Antrag der Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen, der ein bundes-weites Register über nichtbestandene Kenntnisprüfungen fordert. Es soll den Austausch der Approbationsbehörden ermöglichen und so unerlaubte Mehrfachprüfungen verhin-dern.

Nachfolgende Entschließungsanträge wurden verabschiedet:

Bundesweit einheitliche Prüfung für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, analog dem dritten deutschen Staatsexamen

Im Interesse einer sicheren medizinischen Patientenversor-gung fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen müssen, über den auch Ärztinnen und Ärzte verfügen, die in Deutsch-land die ärztliche Ausbildung absolviert haben.

Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähig-keiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des deutschen Staatsexamens gewährleistet werden.

Gleichzeitig wird die Umsetzung eines Registers von Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen gefordert. Die Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hatten einen entsprechenden Antrag erfolgreich zum 121. Deutschen Ärztetag eingebracht. Mit dem Beschluss des Ärztetages soll der bundesweite Austausch der zuständigen Stellen ermög-licht werden und so die unerlaubte Wiederholung bereits nichtbestandener Prüfungen verhindert werden.

Impfungen schützen Leben

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt unterstützt die derzeitigen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, zumin-dest den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten von einem Impfnachweis abhängig zu machen.Sie fordert zudem, mit geeigneten Maßnahmen, den vorherr-schenden Impflücken bei der zweiten Impfdosis und bei Erwachsenen entgegenzuwirken.

Pläne, die eine Substitution von Impfleistungen an Apotheker ermöglichen, lehnt die Ärztekammer strikt ab.

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13Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Laudatio anlässlich der Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt an

Dipl.-Med. Peter Jeschke

Pressemeldung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom 13. April 2019:

Statement zur Diskussion um Masern-Impfpflicht

Impflücken nicht nur bei Kindern schließen

Peter Jeschke wurde am 01.07.1952 in Halle (Saale) geboren. Im Jahr 1981 erhielt er nach erfolgreichem Staatsexamen die Approbation. Es folgten 1986 der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, 2001 die Fachkunde Suchtmedizinische Grundversorgung und 2006 die Zusatzbezeichnung Sucht-medizinische Grundversorgung.

Wir, in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, sind froh, auf das Engagement und die Expertise von Peter Jeschke zugreifen zu können. Er ist seit November 2003 Mitglied im Ausschuss Sucht und Suchtbekämpfung und seit Januar 2017 stellvertre-tender Vorsitzender der Fach- und Prüfungskommission Suchtmedizinische Grundversorgung. Seit September 2018 steht er der Ärztekammer auch als Vertrauensperson gemäß „Sofortprogramm bei Verdacht auf Vorliegen einer Suchter-krankung bei Ärzten“ zur Verfügung.

Peter Jeschke ist Gründer und Vorsitzender der Ostdeutschen Arbeitsgemeinschaft Suchtmedizin e. V. (OGAS e. V.), die es seit 1996 gibt, und ist mit der Arbeit dieses Vereins sehr erfolgreich.

Zunächst tauschten sich suchtmedizinisch aktive Ärzte aus Halle (Saale) und Umgebung über aktuelle Probleme bei der Behandlung Suchtkranker aus. Zu den zwanglosen Treffen kamen sehr bald auch Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen, kommunalen Verwaltungen, psychosozialen Vereinen und amtsärztlichen Diensten. Auch Kollegen aus Sachsen und Thüringen nutzten die Möglichkeit zu Austausch und Weiter- und Fortbildung. Aus dem Halleschen Arbeitskreis wurde bald eine überregionale Arbeitsgemeinschaft, die seit 2000 ein anerkannter Qualitätszirkel der Kassenärztlichen Vereini-gung Sachsen-Anhalt ist.

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt unterstützt die Forderung nach einer verpflichtenden Masernimpfung. Sie begrüßt daher die derzeitigen Überlegungen des Bundesgesundheitsministe-riums, zumindest den Besuch von Kindertagesstätten und Schu-len von einem Impfnachweis abhängig zu machen. Diese ist zum Schutz der gesamten Gesellschaft sinnvoll und alternativlos. „Im Interesse der Gesundheit aller, kann die Unwissenheit und egoistische Haltung einiger weniger Impfgegner nicht weiter akzeptiert werden, die schwerwiegende Krankheitsverläufe gerade bei Kleinkindern ausblenden“, erklärt die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz.

Eine Maserninfektion ist höchst ansteckend, kann zu schwerwie-genden Komplikationen wie Hirnhaut- und Lungenentzündung führen und im Extremfall tödlich verlaufen. Komplikationen treten in jedem Lebensalter auf. Eine Immunisierung der Bevöl-kerung ist daher wichtig. Gefürchtet ist die immer tödlich verlau-fende SSPE (besondere Form einer Hirnentzündung) nach Masern im Kleinkindalter.

Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit einer Impfquote von 95 Prozent Masern auszurotten, wird in Deutsch-

land nicht erreicht. Sachsen-Anhalt zählt zu den Bundesländern, mit einer hohen Impfquote in der Bevölkerung. Dadurch sind im Bundesvergleich deutlich weniger Masernfälle zu beklagen.

Die Ärztekammer verweist jedoch auf die unbedingte Notwen-digkeit einer zweiten Impfdosis gegen Masern, die rechtzeitig erfolgen muss. „In Sachsen-Anhalt erfüllt die aktuelle Impfquote für einmalig geimpfte Kinder sogar die Empfehlungen der WHO. Jedoch verzeichnen wir erhebliche Impflücken bei der notwendigen zweiten Impfdosis und den Erwachsenen. Konse-quent wäre daher, dass die Regelung auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen zweiten Impfung enthält“, so die Kammerpräsi-dentin.

Pläne, die eine Substitution von Impfleistungen an Apotheker ermöglichen, lehnt die Ärztekammer strikt ab. „Der verblei-benden Skepsis und Angst vor Komplikationen entgegnet man nicht dadurch, dass man die bestehenden Qualitätskriterien senkt. Zu einer Impfung gehören beispielsweise die ärztliche Anamnese und der Ausschluss von Kontraindikationen. Dies ist zu Recht dem Arzt vorbehalten“, warnt die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

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14 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Seit 2005 organisiert die OAGS e. V. Weiterbildungscurricula und überregionale Symposien für Suchtmedizin. An den Weiter- und Fortbildungen, die von der Ärztekammer zertifi-ziert werden, nehmen Ärzte, medizinische Fachassistenten, Apotheker und Suchtberater teil. Im Mittelpunkt stehen immer wieder aktuelle medizinische und gesundheitspoliti-sche Themen mit direktem Bezug zum Praxisalltag. Der Verein fördert den Erfahrungsaustausch und Projekte sowie Weiter- und Fortbildungen für suchtmedizinisch engagierte und insbesondere für Drogenkonsumenten tätige Ärzte und Mitarbeiter in Ostdeutschland (Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen Pro-bleme der Versorgung von Suchtkranken und die Qualitäts-sicherung von Prävention, Therapie und Nachsorge sowie die Entwicklung und Koordination von Projekten der Sucht-medizin und des Hilfesystems.

Herr Jeschke ist Mitbegründer des Netzwerkes gegen Drogen in Halle (Saale) in den 90er Jahren und Moderator der AG Suchmedizin, später „Qualitätszirkel Suchmedizin“. Er ist an der Durchführung vieler ZEUS-Trainings und ZEUS-Curricula für Arzthelferinnen, Ärzte, Apotheker und Suchtberater federführend beteiligt.

Herr Kollege Jeschke substituiert selbst seit 1995 und hat auf diesem Gebiet einen großen Erfahrungsschatz. Viele praxis-orientierte professionelle Weiter- und Fortbildungen sind seiner Initiative zu verdanken.

2014 führte die OAGS e. V. das gesamtdeutsche suchtmedi-zinische Symposium zum Methamphetamin-Problem („Crystal-Tag“) gemeinsam mit tschechischen Kollegen in Chemnitz mit 280 Teilnehmern durch. Der Verein organisiert außerdem eine anonyme Sprechstunde für Crystal-Konsu-menten in Halle (Saale) und beteiligte sich an der Entwick-lung der App „Checkpoint C“ für Crystal-Konsumenten, die seit November 2016 für Smartphones verfügbar ist.Ohne ein hohes menschliches Ethos und Verantwortungsbe-wusstsein wäre so Manches nicht möglich. Herr Kollege Jeschke kümmert sich nicht nur vorbildlich um seine Fachkol-legen, sondern auch um seine Patienten und organisiert Fahrten, Ausflüge und Ganztagesprogramme. Hierfür gibt es keine finanzielle Förderung.

Vorbildliche Haltung

Peter Jeschke war um die Wendezeit 30 Jahre alt und hat sich auch hier durch eine vorbildliche Haltung verdient gemacht.Er gehörte zu den Protagonisten des Runden Tisches in Halle (Saale) und war von 1990-2004 Mitglied des Stadtrates in Halle (Saale) für die Fraktion Neues Forum und HAL-Fraktion. 2014 hatte er eine Resolution gegen die Pegida-Bewegung mitgezeichnet.

Herr Kollege Jeschke hat sich um das Ansehen der Ärzte-schaft und deren Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt und weit darüber hinaus verdient gemacht.

Für seine Tätigkeit und sein berufspolitisches Engagement wird Herr Dipl.-Med. Peter Jeschke mit dem Ehrenzeichen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ausgezeichnet.

Lieber Herr Jeschke,wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute, Glück, Gelas-senheit und Kraft für Ihre vielen Aktivitäten.

Die Laudatio hieltDr. med. Simone Heinemann-Meerz Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Dipl.-Med. Peter Jeschke bei der Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt durch die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. med. Simone Heinemann-Meerz

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15Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

13. Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Die Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 08.11.1997, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 03.11.2018, wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. In § 9 wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst und ein neuer Absatz 4 eingefügt:

(3) Der Arzt darf seinen Mitarbeitern sowie Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der ärztlichen Tätigkeit teil-nehmen, Informationen über Patienten zugänglich machen. Über die gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit hat er diese zu belehren und dies schriftlich festzuhalten.

(4) Gegenüber den Mitarbeitern von Dienstleistungsunter-nehmen sowie sonstigen Personen, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, ist der Arzt zur Offenbarung befugt, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der mitwir-kenden Personen erforderlich ist. Der Arzt hat dafür zu sorgen, dass die mitwirkenden Personen schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung hat der Arzt vorzunehmen oder auf das von ihm beauftragte Unternehmen zu übertragen.Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.

2. In § 12 wird folgender Absatz 2 eingefügt.

(2) Die Übermittlung von Daten an Dritte zum Zwecke der privatärztlichen Abrechnung ist nur zulässig, wenn der Patient in die Übermittlung der für die Abrechnung erforder-lichen Daten nachweisbar eingewilligt hat.

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3, der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.

3. Anhang 2 zu § 13 erhält folgende Fassung:

Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion

Bei der assistierten Reproduktion handelt es sich mit Ausnahme der alleinigen Insemination (ohne hormonelle Stimulation) und der alleinigen hormonellen Stimulation (ohne Insemination) um besondere medizinische Verfahren gem. § 13 i. V. m. § 5 der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Ärztin/der Arzt hat bei der Anwendung dieser Verfahren die geltenden gesetzlichen Vorschriften; insbesondere das Embryonenschutzgesetz, das Samenspenderregistergesetz, und das Gendiagnostikgesetz einzuhalten.

Für den Umgang mit menschlichem Gewebe sind darüber hinaus die Vorschriften des Transplantationsgesetzes (TPG) und des Arzneimittelgesetzes und die jeweils dazugehörigen Rechtsverordnungen zu beachten.

Die Bundesärztekammer hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut in der Richtlinie zur Entnahme und Übertra-gung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assis-tierten Reproduktion gemäß § 16 b TPG den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt. Diese Richtlinie ist zu beachten.

1. Berufsrechtliche Voraussetzungen Jede Ärztin/jeder Arzt, der solche Maßnahmen durchführen will und für sie die Gesamtverantwortung trägt, hat die Aufnahme der Tätigkeit bei der Ärztekammer anzuzeigen und nachzuweisen, dass die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Er/sie hat zu bestä-tigen, dass der sich aus der o. a. Richtlinie der Bundesärzte-kammer ergebende Stand der medizinischen Wissenschaft gewährleistet wird. Außerdem hat sie/er an den Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen. Änderungen sind der Ärztekammer unverzüglich anzuzeigen.Eine Ärztin/ein Arzt kann nicht dazu verpflichtet werden, entgegen ihrer/seiner Gewissensüberzeugung Verfahren der assistierten Reproduktion durchzuführen.

1.1. Fachliche, personelle und technische Voraussetzungen Die Durchführung der Methoden der assistierten Reproduk-tion als Verfahren setzt die Erfüllung der in der Richtlinie der Bundesärztekammer festgelegten fachlichen, personellen und technischen Mindestanforderungen voraus. Die Anzeige umfasst den Nachweis, dass die sachgerechte Durchführung der erforderlichen Leistungen sowohl fachlich (Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis) als auch perso-nell und sachlich (räumliche und apparative Ausstattung) gewährleistet ist.

Sofern Verfahren zur Anwendung kommen, mit denen menschliche Keimzellen gewonnen, be- oder verarbeitet, konserviert, geprüft, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden gilt über die o. g. Richtlinie hinaus folgendes:

Für die Patientenbetreuung ist das Zusammenwirken in einer ständig einsatzbereiten interdisziplinären Arbeitsgruppe Voraussetzung.Fo

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Die Leitung bzw. die stellvertretende Leitung der Arbeits-gruppe obliegt Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheil-kunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt bzw. mit der fakultativen Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“. Ihnen obliegt die verantwort-liche Überwachung der in der Richtlinie der Bundesärzte-kammer festgeschriebenen Maßnahmen.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe müssen über folgende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen: • Endokrinologie der Reproduktion • Gynäkologische Sonographie • Operative Gynäkologie/Fertilitätschirurgie• Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In vitro-

Kultur • Andrologie • Psychosomatische Grundversorgung

Von diesen sechs Bereichen können nur zwei gleichzeitig von einer Ärztin oder Wissenschaftlerin/einem Arzt oder Wissenschaftler der Arbeitsgruppe neben der Qualifikation der Psychosomatischen Grundversorgung verantwortlich geführt werden.

Grundsätzlich müssen andrologisch erfahrene Ärztinnen/Ärzte in Diagnostik und Therapie im Rahmen der assistierten Reproduktion integriert sein.

1.2 Qualitätssicherung Erforderlich sind die Qualitätssicherung der medizinisch angewendeten Verfahren und deren Dokumentation.

1.2.1 QualitätssicherungIn Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe zur Quali-tätssicherung hat sich die Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Verfahrens- und Qualitätssicherung in der Reprodukti-onsmedizin in der „Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin“ (QS ReproMed) mit anderen Ärztekammern zusammengeschlossen.

Die Leiterin/der Leiter einer reproduktionsmedizinischen Arbeitsgruppe ist verpflichtet, an QS ReproMed teilzu-nehmen und die zur Durchführung der Qualitätssicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.

Die Ergebnisse der Datenauswertung dienen der zuständigen Ärztekammer als Grundlage für Maßnahmen der Qualitäts-sicherung.

Auf Nachfrage der Ärztekammer ist die Zahl der Patientinnen mitzuteilen, die ihr Einverständnis mit der Datenübermittlung an QS ReproMed verweigert oder widerrufen haben. Bei Bedarf können weitere Daten in anonymisierter Form von der Ärztekammer erhoben werden.

1.2.2 DokumentationUnbeschadet der im Rahmen der Qualitätssicherung QS ReproMed erhobenen Daten müssen im Einzelnen mindes-tens dokumentiert werden: • homologe Insemination nach hormoneller Stimulation • IVF mit ET • GIFT • ICSI • heterologe Insemination nach hormoneller Stimulation • heterologe IVF/ICSI • PKD

bezüglich: - Alter der Patientin - Indikation der Methoden - Verlauf der Stimulation - Anzahl und Befruchtungsrate der inseminierten Eizellen

bei IVF/ICSI - Anzahl der transferierten Eizellen bei GIFT - Anzahl der transferierten Embryonen bei IVF/ICSI - Schwangerschaftsrate - Geburtenrate - Fehlgeburten - Eileiterschwangerschaften - Schwangerschaftsabbrüche - Mehrlingsrate - Fehlbildungen

Die Beurteilung dieser Kriterien ist nur auf der Grundlage einer prospektiven Datenerfassung möglich. Konkret bedeutet die Prospektivität der Datenerhebung, dass die ersten Angaben zum Behandlungszyklus innerhalb von 8 Tagen nach Beginn der hormonellen Stimulation einge-geben werden sollen. Dies ist notwendig, um eine nachträg-liche Selektion nach erfolgreichen und nicht erfolgreichen Behandlungszyklen und somit eine bewusste oder unbe-wusste Manipulation der Daten zu vermeiden.

Durch die prospektive Erfassung der Daten wird eine Auswer-tung i. S. der Qualitätssicherung ermöglicht, die nicht nur der interessierten Ärztin/dem interessierten Arzt, sondern auch der interessierten Patientin den Behandlungserfolg sowie die Bedeutung eventuell beeinflussender Faktoren transparent macht.

1.3. Fortbildung Die Ärztin/der Arzt hat sich entsprechend der Durchführung der Maßnahmen nach wissenschaftlich anerkannten Methoden laufend auf dem Gebiet der Fortpflanzungsme-dizin fortzubilden. Die kontinuierliche Wahrnehmung entsprechender Angebote der reproduktionsmedizinischen und reproduktionsbiologischen Einrichtungen, z. B. an den Medizinischen Fakultäten des Landes, ist in geeigneter Form nachzuweisen.

2. Weitere RegelungenSoweit die Behandlung als Leistung der gesetzlichen Kran-kenversicherung erbracht wird, bedarf es einer Genehmi-

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gung gemäß § 121a SGB V, die bei der Ärztekammer zu beantragen ist. Zusätzlich sind die Richtlinien des Gemein-samen Bundesausschusses gemäß § 92 SGB V zu beachten.

3. Zuständige Kommission Die Ärztekammer bildet eine Kommission, welche die Einhal-tung der fachlichen, personellen und technischen Vorausset-zungen prüft. Zugleich prüft die Kommission die Qualität der Arbeitsgruppen verfahrens- und ergebnisbezogen und berät sie. Ihr gehören geeignete Ärztinnen/Ärzte an, wobei mindes-tens eine Ärztin/ein Arzt Erfahrungen in der Reproduktions-medizin haben muss.

Die Kommission kann sich in speziellen Fragen durch Vertreter anderer Gebiete ergänzen.

4. Meldung von Verstößen Verdacht auf Verstöße gegen die Richtlinie, auch auffälliges Ausbleiben der Dokumentationen, sind der zuständigen Ärztekammer zu melden.

4. Anhang 3 zu § 26 – Gemeinsame Bereitschaftsdienstord-nung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt – wird wie folgt geändert:

1. An die Überschrift wird „(BDO)“ angefügt.

2. Der einführende Text wird in Abs. 2 Satz 1 wie folgt geändert: Hinter „§ 75 Abs. 1“ wird ein „b“ eingefügt.

3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Heranziehung erfolgt durch Übersendung oder ander-weitiges zur Verfügungstellen (z. B. durch ein Onlinedienst-planungsportal) des Bereitschaftsdienstplanes, mit dem der Arzt zum Bereitschaftsdienst eingeteilt wird.bb) In Satz 3 wird nach „Medizinischen Versorgungszentren“ „(MVZ)“ und vor dem Wort „Zulassungsinhabers“ das Wort „anstellenden“ eingefügt. cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: Dieser hat spätestens eine Woche vor Dienstbeginn auf einem von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt vorgesehenen Weg dem Arzt mitzuteilen, wer diesen Dienst tatsächlich ausführt. dd) Nach neuem Satz 6 werden folgende Sätze angefügt: Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschafts-dienst bleibt im Umfang der Anstellungsgenehmigung für das MVZ oder den anstellenden Vertragsarzt unverändert auch bei Ausscheiden eines angestellten Arztes solange bestehen, wie das MVZ oder der anstellende Vertragsarzt ein Nachbe-setzungsrecht nach § 103 Abs. 4a Satz 3 SGB V bzw. § 103 Abs. 4b Satz 3 SGB V geltend macht. Bereits vorgenommene Diensteinteilungen sind unabhängig von der Geltendma-

chung des Bestehens eines Nachbesetzungsrechts durch das MVZ oder den Vertragsarzt abzusichern.b) Nach Absatz 3 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:Der Einsatz eines freiwillig am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmenden Arztes oder eines Vertreters kann durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt im Voraus untersagt werden, wenn konkrete Umstände berechtigte Zweifel an der Qualifikation des Vertreters oder an seiner Eignung für eine Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschafts-dienst begründen.c) An Absatz 5 c) dritter Anstrich werden die Wörter „im Fahrdienst oder der Bereitschaftspraxis.“ angefügt.

4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Bereitschaftsdienstbereiche sind flächendeckend zu bilden. Innerhalb von Bereitschaftsdienstbereichen können organisatorische Teilbereiche bestehen. Die Bereitschafts-dienstbereiche und organisatorische Teilbereiche ergeben sich aus der Anlage der Satzung der Kassenärztlichen Verei-nigung Sachsen-Anhalt.b) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Die Patientenversorgung findet grundsätzlich durch den jeweiligen Fahrdienst oder die Bereitschaftspraxis für Pati-enten mit Aufenthalt innerhalb der Grenzen der jeweiligen Bereitschaftsdienstbereiche bzw. der organisatorischen Teil-bereiche statt. Im Sinne der Patientenversorgung versorgt der Fahrdienst auch Patienten außerhalb seines Bereitschafts-dienstbereiches oder organisatorischen Teilbereiches, wenn der Einsatz durch die Bereitschaftsdiensttelefonzentrale zugewiesen wird. Die Bereitschaftsdienstpraxis versorgt auch Patienten mit Wohnsitz außerhalb des Bereitschafts-dienstbereichs, wenn diese die Praxis aufsuchen.

5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: In Bereitschaftsdienstbereichen des allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit organisatorischen Teilbereichen gemäß Anlage der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt besteht zu den Zeiten nach § 6, außer in der Zeit zwischen 24:00 Uhr und 7:00 Uhr des Folgetages, mindestens ein Fahrdienst je organisatorischen Teilbereich, zwischen 24:00 Uhr und 7:00 Uhr des Folgetages besteht je Bereitschaftsdienstbereich des allgemeinen ärztlichen Bereit-schaftsdienstes mindestens ein Fahrdienst.b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „den zuständigen Bereit-schaftsdienstausschüssen“ gestrichen und durch „dem zuständigen Kreisstellensprecher“ ersetzt. bb) Satz 2 wird gestrichen. cc) Im neuen Satz 2 werden die Wörter „und/oder Bereit-schaftsdienstausschuss“ gestrichen. c) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: (4) Die Organisation gemäß Abs. 2 umfasst beispielweise a) die Einrichtung einer ärztlich besetzten Bereitschaftspraxis im Bereitschaftsdienstbereich, wobei Standort, Umfang, dienstverpflichtete Ärzte und Sprechzeiten von der Kassen-

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

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ärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unter Berücksichti-gung der Sicherstellung der Patientenversorgung und der möglichst gleichmäßigen Belastung der Ärzte innerhalb des Bereitschaftsdienstbereiches festzusetzen sind, b) die Einrichtung einer KV-bereichsübergreifenden Bereit-schaftsdienstorganisation, um eine ausreichende Anzahl von am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzten zu erreichen, wenn geografische und infrastrukturelle Aspekte dies ermög-lichen. Die konkrete Ausgestaltung ist durch öffentlich-recht-lichen Vertrag zwischen den beteiligten Kassenärztlichen Vereinigungen zu regeln.c) Abweichend von den Regelungen der BDO sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen Übertragungen der Dienstpflicht möglich.“ d) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt: Zur Sicherstellung einer ständigen Erreichbarkeit richtet die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt eine Bereit-schaftsdiensttelefonzentrale ein. Diese gibt Auskünfte, infor-miert Patienten über dienstbereite Bereitschaftsdienstpraxen, disponiert eine Besuchshandlung (Hausbesuch) für Patienten, denen das Aufsuchen des Arztes in der Bereitschaftsdienst-praxis wegen Krankheit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder stellt ggf. einen telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt her, beispielsweise zur Abklärung der Notwendigkeit eines Hausbesuchs. Die Bereitschaftsdiensttelefonzentrale leitet und unterstützt den Arzt im Fahrdienst. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt legt fest, ab welchem Zeitpunkt die Bereitschaftsdiensttelefonzentrale für die Bereitschafts-dienstbereiche und die organisatorischen Teilbereiche zuständig ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt kann aus Gründen der Sicherstellung ebenfalls fest-legen, dass Telefonate von Patienten übergangsweise auf andere geeignete Vermittlungszentralen, vorrangig anderer KV-Bereiche oder ausnahmsweise übergangsweise auf das Telefon des diensthabenden Arztes geleitet werden können. Übernimmt übergangsweise eine andere Vermittlungszent-rale die Disponierung des vertragsärztlichen Bereitschafts-dienstes, tritt diese in die Rechtsstellung der Bereitschafts-diensttelefonzentrale.“

6. § 6 wird wie folgt neu gefasst: Der Bereitschaftsdienst wird täglich von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt. In Abweichung hiervon beginnt er mitt-wochs und freitags um 14:00 Uhr; an Sonnabenden, Sonn-tagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. um 07:00 Uhr. Die Organisation (z. B. Dienstzeiten) von Bereit-schaftspraxen und fachgebietlichen Bereitschaftsdiensten kann von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt abweichend geregelt werden. Die Kassenärztliche Vereini-gung Sachsen-Anhalt kann für weitere Tage, z. B. einzelne Tage zwischen zwei sprechstundenfreien Tagen, Bereit-schaftsdienst(e) in Bereitschaftsdienstpraxen oder Fahrdienst anordnen, wenn dies für die Sicherstellung der Versorgung der Patienten erforderlich ist.

7. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird gestrichen und wie folgt ersetzt: Innerhalb eines Bereitschaftsdienstbereiches ist bei der Heranziehung der zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst Verpflichteten der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Ausgangspunkt für die Beachtung des Gleichbehandlungs-grundsatzes bei der Heranziehung der zum Bereitschafts-dienst Verpflichteten ist bei Vorhandensein und zu den Zeiten von organisatorischen Teilbereichen der jeweilige Teilbereich. Die diensthabenden Ärzte aus den organisatori-schen Teilbereichen mit der höheren Anzahl von am Bereit-schaftsdienst Verpflichteten übernehmen proportional häufiger die Weiterversorgung des gesamten Bereitschafts-dienstbereiches. bb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a angefügt: (1a) Die Dienstplanung kann vorsehen, dass die verpflich-teten Ärzte für bestimmte Zeiträume vorab Abwesenheits-zeiten, zu denen sie keine Einteilung wünschen, angeben können. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt kann die Höchstdauer der anzumeldenden Abwesenheits-zeiten in einem Zeitraum festlegen. Diese gewünschten Zeiten ohne Einteilung werden nur berücksichtigt, soweit der Grundsatz der Gleichbehandlung und die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes das zulassen. b) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: Der Bereitschaftsdienstplan ist der Kassenärztlichen Vereini-gung Sachsen-Anhalt so zeitig zur Verfügung zu stellen, dass dieser den Ärzten zwei Monate im Voraus bekannt gegeben werden kann. Jeder ambulant tätige Arzt ist verpflichtet, in seiner Praxis einen Hinweis anzubringen, der auf die Erreich-barkeit des Bereitschaftsdienstes über die Bereitschafts-dienstrufnummer 116117 und die nächstgelegene Bereit-schaftspraxis hinweist. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Bleibt in einem Dienstplan ein Dienst unbesetzt oder wird aus nicht vom eingeteilten Vertragsarzt, MVZ oder privat niedergelassenen Arzt zu vertretenden Gründen frei, fordert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die Verpflichteten des betreffenden Dienstbereiches auf, den freien Dienst freiwillig zu besetzen. Erfolgt keine freiwillige Besetzung, bestimmt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt unter Beachtung des Gleichbehandlungs-grundsatzes, insbesondere der bisherigen Einteilung, einen zum Dienst verpflichteten Vertragsarzt, ein MVZ oder einen privat niedergelassenen Arzt.

8. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Sätze 2 bis 5 gestrichen. b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a angefügt: (1a) Der zum Fahrdienst eingeteilte Arzt muss unbeschadet von Satz 4 ständig im Bereitschaftsdienstbereich erreichbar sein. Dazu teilt er vor jedem Dienst den Abholort und die mobile telefonische Erreichbarkeit für die Dienstzeit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt kann Zeitpunkt und Form der Mitteilung festlegen. Verfügt der Arzt über keinen Wohnort im organisatorischen Teilbereich, bzw. wenn dieser nicht bestimmt ist, im Bereitschaftsdienstbe-

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reich, kann im Einzelfall die Dienstdurchführung auf Antrag von einem Ort außerhalb des Bereiches durch die Kassen-ärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt genehmigt werden, wenn dieser Aufenthaltsort nicht mehr als 5 km Wegstrecke außerhalb des Bereiches liegt und dadurch nicht die Sicher-stellung des Bereitschaftsdienstes gefährdet wird. Werden zusätzliche Kosten durch die genehmigte Abholung außer-halb des Bereiches geltend gemacht, sind diese vom Arzt zu tragen. Die bestehenden Fahrdienste sind durch die dienst-habenden Ärzte zu nutzen. c) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b angefügt: (1b) Der Arzt im Fahrdienst ist verpflichtet, alle von der Bereitschaftsdiensttelefonzentrale vermittelten Hilfeersu-chen anzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Aufenthaltsorte dieser Patienten in einem angrenzenden Bereitschaftsdienst-bereich oder organisatorischem Teilbereich liegen, sofern hierfür von der Bereitschaftsdiensttelefonzentrale auf Grund der aktuellen Versorgungssituation ein Erfordernis gesehen wird. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Haus-besuchs trifft der diensthabende Arzt im Fahrdienst, soweit es zu einem telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt gekommen ist. Entscheidet der Arzt, dass ein Hausbesuch medizinisch nicht notwendig ist und alternative Maßnahmen von ihm getroffen wurden, hat er die Bereitschaftsdiensttelefonzent-rale hierüber zu informieren. d) Nach Absatz 1b wird folgender Absatz 1c angefügt: (1c) Die zum Dienst in der Bereitschaftsdienstpraxis einge-teilten Ärzte müssen sich während der gesamten Dienstzeit dienstbereit in der Bereitschaftspraxis aufhalten, soweit nicht andere Regelungen (Rufbereitschaft) durch die Kassenärzt-liche Vereinigung Sachsen-Anhalt getroffen wurden. e) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: Er ist weiter verpflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, außerhalb deren Dienstzeiten die Bereit-schaftsdiensttelefonzentrale, zu benachrichtigen. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „Tritt ein Arzt einen Bereitschaftsdienst nicht“ die Wörter „oder verspätet“ einge-fügt.cc) Nach Satz 3 werden die folgenden Sätze 4 bis 10 ange-fügt: Im Falle der Vertretung durch einen nicht teilnahmepflich-tigen Arzt verbleibt die Verantwortung für die ordnungsge-mäße Durchführung des Bereitschaftsdienstes bei dem ursprünglich eingeteilten Arzt. Dieser hat den Vertreter sach-gerecht in den Dienstablauf und die vertragsärztlichen Pflichten und die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen (Praxis/Bereitschaftsdienstpraxis, Kommunikationseinrich-tungen etc.) einzuweisen. Gleichfalls hat der anstellende Vertragsarzt oder der Ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) dafür einzustehen, dass der jeweils von ihm benannte und im Dienstplan eingeteilte Arzt den Bereitschaftsdienst ordnungsgemäß antritt und durch-führt. Ist der eingeteilte Arzt an der Durchführung des Bereit-schaftsdienstes verhindert, hat der Ärztliche Leiter des MVZ für eine Vertretung zu sorgen. Erforderlichenfalls muss dieser den Dienst persönlich durchführen. Entsprechendes gilt für

einen anstellenden Vertragsarzt. Hat sich ein Vertreter als ungeeignet für die Teilnahme am Bereitschaftsdienst erwiesen oder besteht der dringende Verdacht der Ungeeignetheit, darf dieser Vertreter von dienstverpflichteten Vertragsärzten, MVZ oder privatärztlich tätige Ärzten nicht mehr mit Vertre-tungen betraut und eingesetzt werden. f) In Absatz 3 werden die Wörter „Abs. 2“, „bzw. dem Bereit-schaftsdienstausschuss“ und „wie z. B. Bereitschaftspraxen und Bereitschaftsdienstzentralen,“ gestrichen.

9. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „sofern nicht der Hausarzt bzw. der vorbehandelnde Arzt“ die Worte „gegenüber dem diensthabenden Arzt“ eingefügt. b) In Absatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern „können diese nach vorheriger einvernehmlicher Absprache“ die Worte „mit der Bereitschaftsdiensttelefonzentrale“ eingefügt.

10. § 10 wird wie folgt geändert: a) Im Titel werden nach dem Wort „Epidemien“ die Wörter „und besondere Lagen“ angefügt. b) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Worten „Bei Epide-mien“ die Wörter „Katastrophen, Massenanfall von Verletzten/Erkrankten, einer von der Weltgesundheitsorgani-sation (WHO) ausgerufenen Pandemie“ eingefügt.

11. § 16 wird wie folgt geändert: Nach Satz 2 wird der folgende Satz angefügt Die von der Vertreterversammlung am 28. November 2018 beschlossenen Änderungen der Bereitschaftsdienstordnung treten zum 4. März 2019 in Kraft“.

Artikel II

Die Satzung tritt am 01.05.2019 in Kraft.

Ausfertigung

Die vorstehende Satzung hat die Kammerversammlung am 13.04.2019 beschlossen.

Sie wird hiermit ausgefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Magdeburg, den 24.04.2019

Dr. med. Simone Heinemann-MeerzPräsidentin

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Die Richtlinie für die Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 14.04.2007 wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage der Richtlinie wird das Bild durch das nachstehende Bild ersetzt:

2. In-Kraft-TretenDiese Änderung tritt am 01.04.2019 in Kraft.

Magdeburg, den 24.04.2019

Dr. med. Simone Heinemann-MeerzPräsidentin

1. Änderung der Richtlinie für die Verleihung des Ehrenzeichens der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Wechsel in der Geschäftsführung – Ansprechpartner ab 01. Mai 2019

Ärztlicher Geschäftsführer in den Ruhestand verabschiedet – Niemals geht man so ganz...

Zum 01. Mai 2019 ist Herr Dr. med. Rüdiger Schöning in den Ruhestand gegangen. Damit endet seine fast 13-jährige Tätig-keit als Ärztlicher Geschäftsführer der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Am Vorabend der diesjährigen Kammerversammlung wurde Herr Dr. Schöning feierlich von dem Vorstand der Ärzte-kammer in den Ruhestand verabschiedet. Dabei dankte die Präsidentin dem Geschäftsführer für dessen positives Wirken für die Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie verwies auf die verschiedenen Tätigkeiten, die Dr. Schöning in seiner berufli-

chen Laufbahn und insbesondere während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer verfolgte.

Herr Dr. Schöning wurde am 22.09.1953 in Friesack geboren und schloss 1981 erfolgreich sein humanmedizinisches Studium an der Medizinischen Akademie Magdeburg ab. 1984 promovierte er und erwarb 1986 die Facharztanerken-nung für gerichtliche Medizin, der spätere Facharzt für Rechts-medizin. Ein Vierteljahrhundert war das Institut für Rechtsme-dizin der Medizinischen Akademie und späteren Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg seine berufliche Wirkungsstätte, bis er 2006 seine neue Herausforderung in der ärztlichen Geschäftsführung der Ärztekammer gesucht und gefunden hatte.

Hier war er seit Beginn seiner Tätigkeit auch Mitglied im Lenkungsausschuss und kurz darauf auch des Redaktionsbei-rates des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt. Er leitete die Koordina-tionsstelle zur Förderung und Unterstützung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (KOSTA) und wurde Mitglied im Kuratorium des Sozialwerks. Seit 2017 agiert er als Prüfer der Deutsch-Sprachtests und ist zudem Mitglied des Schlichtungs-ausschusses geworden. Jüngst übernahm er zudem als Vorstandsmitglied der Ärzteversorgung Verantwortung.

Auf Bundesebene vertrat er die Ärztekammer in den Ständigen Konferenzen der Geschäftsführer, der Weiterbildung sowie der Medizinischen Fachberufe. Außerhalb der Ärztekammer engagierte sich Herr Dr. Schöning etwa im Landespflegeaus-

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

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schuss oder arbeitete im gemeinsamen Beirat der Ostdeut-schen Psychotherapeutenkammer mit. Nicht zuletzt begleitete er auch das Projekt „Gesund macht Schule“.

Wir sind dankbar für das Geleistete und froh, dass Dr. Schö-ning einige der genannten Tätigkeiten, wie die in der Ärztever-sorgung oder sein Wirken im Redaktionsbeirat, nicht alsbald mit dem Dasein als Pensionär verknüpft und wir auch zukünftig auf seine Expertise nicht gänzlich verzichten müssen. Ganz im Sinne des bekannten Liedtextes: „Niemals geht man so ganz... irgendwas von mir bleibt hier.“ Wir wünschen ihm für seinen Ruhestand alles Gute!

Der Vorstand und Mitarbeiter der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Hauptgeschäftsführung

Nach dem Ausscheiden des Ärztlichen Geschäftsführers, Herrn Dr. med. Rüdiger Schöning, wird Frau Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt ab dem 01. Mai 2019 als Hauptgeschäftsfüh-rerin eingesetzt.

Kontaktdaten: Telefon: 0391/60 54 72 00, E-Mail: [email protected]: Iris Kleim, Tel.: 0391/60 54 72 10Assistentin der Geschäftsführung: Nicole Tiepelmann, Tel.: 0391/60 54 72 30 Ärztliche Assistentin der Geschäftsführung:Dr. med. Dipl.-Ing. Angelika Henze, Tel.: 0391/60 54 72 20

Beauftragter des Vorstandes

Herr apl. Prof. Dr. med. habil. Udo Rebmann wird ab dem 01. Mai 2019 als Beauftragter des Vorstandes die Klärung ärztlicher und medizinischer Fragestellungen übernehmen. Herr Prof. Rebmann wird den Kammermitgliedern zur Wahrung der besonderen beruflichen Belange und des ärzt-lichen Sachverstandes in den Bereichen ärztliche Weiterbil-dung, ärztliche Fortbildung und Qualitätssicherung zur Verfügung stehen.

Insbesondere ist er Ansprechpartner der Mitglieder und der Verwaltung in Bezug auf die Prüfung und Veranlassung von Einzelfallentscheidungen entsprechend der Weiterbildungs-ordnung, auf Entscheidungen über die Anträge auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis entsprechend der Richtlinie, auf die Beteiligung an den Anhörungsverfahren, die im Vorfeld einer ablehnenden Entscheidung durchgeführt werden sowie bei der Prüfung und Entscheidung über einge-hende Widersprüche, soweit diese nicht durch den Vorstand zu treffen sind. Er wird der Verwaltung zur Klärung von Prob-lemfällen zur Seite stehen.

Herr Prof. Rebmann übernimmt zudem die Vertretung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin und die Leitung der Beiratssitzungen. Im Bereich der Fortbildung wird Herr Prof. Rebmann der Verwaltung in Bezug auf die Prüfung und Veranlassung von Entscheidungen über die Zertifizierung von Fortbildungsver-anstaltungen entsprechend der Fortbildungsordnung in Grenzfällen zur Verfügung stehen und bei Entscheidung über die Ablehnung der Zertifizierung von Fortbildungsveranstal-tungen, die nicht mit der Fortbildungsordnung im Einklang stehen, beraten. Er wird an den Sitzungen des Beirates der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung teil-nehmen. Zudem erfolgt durch ihn die Prüfung und Veranlas-sung von Einzelfallentscheidungen bei der Erteilung von Fachkunden nach der RöV und der StrSchV.

Im Bereich Qualitätssicherung wird Herr Prof. Rebmann bei der Beurteilung und Entscheidung von Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Arbeit der Ärztlichen Stellen nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutz-verordnung ergeben und nicht den Kommissionen bzw. den Vorsitzenden der Ärztlichen Stellen im Rahmen der dort geltenden Verfahrensordnung vorbehalten sind, hinzuge-zogen. Er wird die Ärztekammer als Mitglied im Lenkungs-ausschuss für die externe Qualitätssicherung vertreten und an den Sitzungen des Ausschusses Qualitätssicherung teil-nehmen.

Kontaktdaten:E-Mail: [email protected]: Iris Kleim, Tel.: 0391/60 54 72 10

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22 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Nachdem der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen hat, haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Landesärztekammern (LÄK) die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildungsgänge abschließend beraten. Die Gesamt-Novelle der MWBO (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Weiterbildung/MWBO-16112018.pdf) wurde im November 2018 vom Vorstand der BÄK beschlossen. Die neue MWBO orientiert sich künftig hauptsäch-lich am Nachweis von Kompetenzen. Das elektronische Logbuch (eLogbuch) stellt dabei einen unverzichtbaren Bestandteil einer kompetenzbasierten Weiterbildung dar und hat eine zentrale Bedeutung ihrer Dokumentation.

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der einzelnen LÄK. Das weitere Verfahren zur Umsetzung der MWBO in Landesrecht wurde inzwischen im Weiterbildungsausschuss und im Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) beraten. Am 13.04.2019 hat die Kammerversammlung das weitere Vorgehen zur Umset-zung der MWBO beschlossen. Ziel ist es, für die WBO Sachsen-Anhalt die bundeseinheitlichen Vorgaben der MWBO zu über-nehmen. Lediglich der Paragraphenteil muss unserem Kammer-gesetz angepasst werden. Zudem soll auch der Facharzt (FA) für Innere Medizin und Geriatrie, Bestandteil der WBO in Sachsen-Anhalt seit 2006, beibehalten werden. Außerhalb der bundes-weiten Abstimmungen sollen jedoch keine Änderungen der WBO vorgenommen werden. Bis zum Beschluss der Kammerversamm-lung über die Neufassung der WBO Sachsen-Anhalt, welcher im Frühjahr 2020 vorgesehen ist, sind noch zahlreiche Aufgaben zu erledigen und Vorbereitungen zu treffen.

Für die neu einzuführenden Zusatzbezeichnungen (ZB) sind Fach- und Prüfungskommissionen zu berufen und für die Überprüfung, Anpassung bzw. Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis (WBB), Kriterien und entsprechende Antragsformulare zu erstellen. Umfangreiche Vorbereitungen sind u.a. auch für die Einführung des eLogbuchs zu treffen. Um die Einführung des eLogbuchs von Beginn an zu begleiten, hat sich die AEKSA bereit erklärt, an einem vierwöchigen Pilotbetrieb des eLogbuchs ab Ende April teilzunehmen. Ärzte in Weiterbildung, Weiterbilder und die Ärztekammer testen das eLogbuch unter realen Bedingungen, um u. a. etwaige Fehler herauszufinden und funktionale Lücken zu schließen. Auf dem 122. Deutschen Ärztetag in Münster im Mai 2019 wird über die Umsetzung des eLogbuchs berichtet werden.

Was ändert sich mit der neuen WBO zukünftig?Für alle Anerkennungen sind Mindestweiterbildungszeiten festge-legt, jedoch wird größtenteils auf die Ausweisung von stationären und ambulanten Pflichtzeiten und auf die Ausweisung der in Facharztweiterbildungen „versenkbaren“ Weiterbildungszeiten verzichtet, da diese durch erlangte Kompetenzen abgebildet

werden. Weiterbildungsabschnitte sind künftig mit mindestens drei Monaten anzuerkennen/anzurechnen. Fast die Hälfte der ZB können berufsbegleitend erworben werden. Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten in der AEKSA künftig auch die Arbeitsmedizin, das Öffentliche Gesundheitswesen, die Radiologie und die Transfusionsmedizin.

Welche Bezeichnungen sollen neu in die WBO eingeführt werden?Geplant sind die Einführung der ZB Ernährungsmedizin, Immuno-logie, Klinische Akut- und Notfallmedizin, Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen, Röntgendiagnostik für Nuklearmedi-ziner, Sexualmedizin, Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) und die Spezielle Kinder- und Jugendurologie.

Allgemeine ÜbergangsbestimmungenFür die neu einzuführenden ZB muss u. a. eine entsprechende regelmäßige und überwiegende Tätigkeit in den letzten 8 Jahren nachgewiesen werden. Anträge zur Anerkennung sind innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen WBO zu stellen. Alle Ärzte in Weiterbildung können nach Inkrafttreten der neuen WBO wählen, ob sie nach der neuen oder der bisherigen WBO ihre Weiterbildung abschließen möchten. Für das Abschließen nach bisheriger WBO gilt für Facharztweiterbil-dungen eine Frist von 7 Jahren, für einen Schwerpunkt (SP) und eine ZB eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten der WBO.

Spezielle ÜbergangsbestimmungenDiese Bezeichnungen würden sich in der WBO namentlich ändern: FA Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, FA Phoniatrie und Pädau-diologie (vorher FA Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), ZB Dermato-pathologie (vorher Dermatohistologie), ZB Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie bis ZB Kinder- und Jugend-Rheumatologie, ZB Magnetreso-nanztomographie-fachgebunden, ZB Manuelle Medizin/Chirotherapie, ZB Physi-kalische Therapie und Balneologie und ZB Psychotherapie-fachgebunden Ärzte, die die alte Bezeichnung besitzen, können stattdessen die neue Bezeichnung führen, neue Anerkennungsurkunden werden nicht ausgestellt.

Weiterbildungsbefugnisse/WeiterbildungsstättenSämtliche WBB und Weiterbildungsstätten sind im Hinblick auf die Vorgaben der neuen WBO zu überprüfen/ggf. anzupassen/neu zu erteilen. Bis dahin behalten die alten WBB und die aner-kannten Weiterbildungszeiten grundsätzlich ihre Gültigkeit, wenn die erforderlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Über den Fortgang der Umsetzung werden wir Sie im Ärzte-blatt Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten der Ärzte-kammer Sachsen-Anhalt informieren.

Carmen Wagner, Abteilungsleiterin Weiterbildung Foto

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Ausblick auf die zukünftige Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Tarifeinigung für Medizinische Fachangestellte 2019

Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

Am 08.03.2019 einigten sich die Tarifpartner der niedergelas-senen Ärzte und der Medizinischen Fachangestellten in der 2. Tarifrunde auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Lauf-zeit vom 01.04.2019 bis 31.12.2020. Die Gehälter steigen ab 01.04.2019 um 2,5 % linear und ab 01.04.2020 nochmals um 2,0 %. Auch die Ausbildungsvergütungen werden zum 01.04.2019 erhöht und zwar in allen drei Ausbildungsjahren um 60 Euro brutto monatlich, d. h. im 1. Ausbildungsjahr von derzeit 805 Euro auf 865 Euro, im 2. Ausbildungsjahr von 850 Euro auf 910 Euro und im 3. Ausbildungsjahr von 900 Euro auf 960 Euro. Das bedeutet, dass ab 01.04.2019 die neue Ausbildungsvergütung zu zahlen ist, auch wenn bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages eine andere Vergütung verein-bart wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Erhöhung (Anglei-chung) für alle laufenden Verträge der einzelnen Ausbildungs-jahre zutrifft. Der Gehaltstarifvertrag wird im Deutschen Ärzteblatt veröf-fentlicht und ist auf der Webseite der Bundesärztekam- mer eingestellt unter: http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gesundheitsfachberufe/medizinische-fachangestellte-arzthelferin/tarife/ oder auch auf der Webseite der Ärzte-kammer Sachsen-Anhalt. Der Manteltarifvertrag wurde nicht verhandelt. Die Laufzeit des Manteltarifvertrages endet am 31.12.2020.

Ein Beruf mit Zukunft

Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) – ein passender Name für einen Beruf, der fundiertes medizinisches Fachwissen, orga-nisatorisches Talent, Teamfähigkeit und einen feinfühligen Umgang mit Menschen erfordert, der Raum für eigene Ideen lässt und das Zeug hat, mehr als ein Job zu werden.

Die Ausbildung zur/zum MFA dauert drei Jahre und erfolgt im dualen System. Das bedeutet, die theoretische Ausbildung übernimmt eine Berufsbildende Schule und die praktische Ausbildung findet in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen statt. Die Eignung der ausbildenden Ärztin/des ausbildenden Arztes ist erfüllt durch die Approbation. Die Eignung der Ausbildungsstätte (Praxis) ergibt sich aus dem ange-messenen Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der/dem Auszubildenden entsprechend den Festlegungen des Berufsbildungsausschusses der Ärztekammer.

• 1 Arzt – 1 Fachkraft: bis zu 2 Auszubildende/Umschüler insgesamt

• 1 Arzt – 2 Fachkräfte: bis zu 3 Auszubildende/Umschüler insgesamt

• 1 Arzt – 3 Fachkräfte: bis zu 4 Auszubildende/Umschüler insgesamt usw.

Als Fachkräfte sind definiert• examinierte Krankenschwester • Kinderkrankenschwester• Sprechstundenschwester• Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte. Ist keine Fachkraft in der Arztpraxis beschäftigt, kann keine Ausbildung erfolgen.

Die Ausbildung für Umschüler dauert zwei Jahre und erfolgt auch im dualen System. Die theoretische Ausbildung absol-vieren Einzelumschüler in einer Berufsbildenden Schule, Lehr-gangsumschüler bei einem Bildungsträger. Die praktische Ausbildung findet auch in Arztpraxen oder anderen medizini-schen Einrichtungen statt.Fo

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Nach § 7, Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes haben Abituri-enten und in bestimmten Berufen ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag bei Vertragsabschluss um sechs Monate zu verkürzen. Die Vorlage des Abiturzeugnisses bzw. des Berufsabschlusszeugnisses ist notwendig. Ein entsprechender Antrag ist bei der Ärztekammer zu stellen.

Zulassung in besonderen Fällen

Nach § 45, Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag über drei Jahre abzu-schließen und dann – nach der Zwischenprüfung – einen Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung zu stellen, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Nachstehende Kriterien müssen erfüllt sein:1. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann die Abschluss-

prüfung bis zu sechs Monate vor Ausbildungsende absolviert werden.

2. Der Notendurchschnitt aller Berufsschulzeugnisse darf nicht schlechter als 2,0 sein, wobei keine Einzelnote in den berufs-bezogenen Lernbereichen schlechter als 2,4 sein darf.

3. Die Leistungsbewertung des Arztes soll die Note „Gut“ ergeben.

4. Der Ausbildungsnachweis muss einen überdurchschnittli-chen Ausbildungsstand dokumentieren und wahrscheinlich machen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbil-dungsrahmenplanes bis zum Prüfungstermin vermittelt wor- den sind und eine erfolgreiche Prüfungsteilnahme möglich erscheint.

5. Die Teilnahme an der erforderlichen Zwischenprüfung muss erfolgt sein.

6. Die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) muss absolviert sein.

Mitarbeiter aus Arztpraxen, die mindestens 4 ½ Jahre die Tätig-keiten einer Arzthelferin/Medizinischen Fachangestellten ausgeübt haben, jedoch keinen Abschluss als Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte nachweisen können, sind auch zur Abschlussprüfung zuzulassen (siehe § 45, Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes).

Ausbildungsunterlagen

Ärztinnen und Ärzte, die sich zur Ausbildung einer/eines Medi-zinischen Fachangestellten entschlossen haben, erhalten auf Nachfrage von der Ärztekammer die entsprechenden Unter-lagen:• Informationsbroschüre für ausbildende Ärzte• Checkliste für die Einstellung von Auszubildenden• Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbil-

dungsverhältnisse• Berufsausbildungsvertrag für Medizinische(r) Fachangestellte(r)• Betrieblicher Ausbildungsplan• Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur/zum

Medizinischen Fachangestellten – zeitliche und sachliche Gliederung

• Vertrag über die überbetriebliche Ausbildung einer Auszubil-denden für den Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten

• Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz• Belehrung der Mitarbeiter über die Schweigepflicht in der

Arztpraxis• Anmeldung zur Berufsschule (Vordruck)• Übersicht ausbildender Schulen für die Primärausbildung

„Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachange-stellter“ in Sachsen-Anhalt.

Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten und nimmt u. a. Informa-tions-, Beratungs-, Aufsichts- und Prüfungsfunktionen wahr.

Überbetriebliche Ausbildung

Alle Auszubildenden und Umschüler müssen während der Ausbildungs-/Umschulungszeit ein zweimonatiges Praktikum in einer medizinischen Einrichtung einer anderen Fachrichtung absolvieren. Ziel ist es, die praktische Ausbildung zu optimieren.

Dieser Beschluss zur überbetrieblichen Ausbildung wurde in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 20.09.2017 gefasst und gilt ab dem Ausbil-dungs- bzw. Umschulungsjahr 2018. Der bisherige Beschluss vom 05.09.2007 wurde dahingehend aufgehoben.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil und findet aktuell zu folgenden Terminen statt:• Schriftliche Prüfung: 11.05.2019• Praktische Prüfung: 17.06.2019 – 01.07.2019.

Am Tag der schriftlichen Prüfung erhält jeder Prüfling den Termin seiner praktischen Prüfung.

Am letzten Prüfungstag erhalten die Auszubildenden vom Prüfungsausschuss eine Bestätigung über das Bestehen (oder Nichtbestehen) der Prüfung.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Bei Übernahme der/des Medizinischen Fachangestellten muss der Arbeitsver-trag zum Tag nach der Prüfung geschlossen werden.

Wird die/der Medizinische Fachangestellte nicht in ein Beschäf-tigungsverhältnis übernommen, endet die Ausbildung und somit die Beschäftigung in der Ausbildungspraxis am Prüfungstag. Das im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Datum der Beendigung der Ausbildung hat nur noch Bedeutung für den Fall, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde oder keine Anmeldung bzw. keine Teilnahme an der Abschluss-prüfung erfolgte.

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

25Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Das Landeskrebsregistergesetz Sachsen-Anhalt schreibt die elektronische Meldung der Daten von Patienten mit Krebser-krankungen vor. Das bisher genutzte Verfahren stellte sich im täglichen Gebrauch als kompliziert und Kapazitäten raubend dar. Das Klinische Krebsregister führt nun ein neuartiges und für alle Beteiligten komfortableres System ein. Melder können zukünftig ihre Meldung einfacher und schneller an das Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt übermitteln. Die Informatikabteilung des Registers hat seit letztem Jahr eine tech-nologisch zukunftsfähige und datensichere Lösung zur Annahme von elektronischen Meldungen erarbeitet. Nun erhielt das neue System die Bestätigung des Landesdatenschützers.

„Die Bedienung erfolgt über einen Webbrowser“, erklärt Ines Palma, IT-Leitung des Registers. „Jeder Melder besitzt seinen individuellen Zugang und einen persönlichen Ordner zum Hochladen und Übergeben seiner Meldungen“, so Frau Palma weiter. Die Daten werden durch eine SSL-gesicherte Verbin-dung übertragen und dann nach gültigem BSI-Standard verschlüsselt abgelegt und können ausschließlich vom Register

abgerufen und entschlüsselt werden. Durch die innovative Binnenstruktur des Annahmeportals wird auch eine zukünftig stark anwachsende Datenmenge beherrschbar bleiben. „Wir arbeiten jederzeit daran, trotz aller notwendigen Datenschutz-bestimmungen, die tägliche Arbeit so komfortabel wie möglich zu gestalten. Dabei suchen wir immer wieder nach neuen tech-nischen Möglichkeiten“, erklärt Prof. Strauch, Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters. „Die Investition, die wir nun in dieses Annahmeportal stecken, sehen wir als optimal angelegt, da nun jeder Melder unkompliziert seine Meldungen an uns übermitteln kann“, so der Geschäftsführer weiter.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kkr-lsa.de oder wenden Sie sich direkt an die Informatikabteilung unter [email protected]. Kontakt: Klinische Krebsregister Sachsen-Anhalt gGmbHDoctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 MagdeburgGeschäftsführer: Prof. Dr. Edgar StrauchTel.: 0391/60745340, E-Mail: [email protected]: Susanne Seidler, E-Mail: [email protected]

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist an einer guten Weiterbil-dung ihrer Mitglieder interessiert. Auch um junge Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt zu binden, muss die Güte unserer Weiterbildungsbefugten und der Weiterbildungsstätten entspre-chend abgebildet werden können. Das kann nur durch eine kontinuierliche und präzise Evaluation erfolgen.

Die Evaluation zur Qualität Ihrer Weiterbildung ist absolut anonym. Mindestens einmal pro Jahr und am Ende jedes Weiterbildungsabschnittes können Sie, als Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Ihren Weiterbildungsbefugten und Ihre Weiterbildungsstätte anhand eines kurzen Fragebogens bewerten.

Sind Sie Ärztin/Arzt in Weiterbildung oder haben Sie gerade Ihre Facharztprüfung bestanden? Dann ist es Ihnen möglich,

noch 6 Monate nach Ihrer Prüfung Ihre Evaluation abzugeben. Die Datenerhebung erfolgt kontinuierlich. Stichtag ist der 1. März jeden Jahres.

Durchführung Ihrer BewertungSie wählen sich über das Kammerportal ein. Dort befindet sich unter Weiterbildung der Menüpunkt Evaluation. Sind Sie noch nicht im Portal für Kammermitglieder angemeldet, dann regist-rieren Sie sich noch heute. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website ww.aeksa.de.

Kontakt: Dr. med. Dipl.-Ing. Angelika HenzeÄrztliche Assistentin der Geschäftsführung Ärztekammer Sachsen-AnhaltDoctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Tel.: 0391/6054-6E-Mail: [email protected], Internet: www.aeksa.de

Meldeverfahren 2.0: Klinisches Krebsregister führt neues Annahmeportal ein

Wie gut ist Ihre Weiterbildung in Sachsen-Anhalt?

Bewerten Sie die Qualität Ihrer Weiterbildung!

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

27Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

[Anmerkung: Bitte auf 1 Seite layouten.]

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt z.H. Herrn Frank Teichert Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg

Anmeldung 2. Herzwoche Sachsen-Anhalt vom 17. - 22. Juni 2019

Trau Dich – Hilf wiederbeLeben

per Mail an: [email protected] oder hilfsweise per Fax an: 0391 567-6962 Ja, wir nehmen teil und planen: □ Vortrag/Gesundheitstag/Projekttag □ Messaktionen (Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin) □ Telefonforum □ sonstiges __________________________________________ Wir planen keine der oben genannten Veranstaltungen, werben aber für die 2. Herzwoche 2019 mit □ Auslage von Informationsschriften --------------------------------------------------------------

Adresse / Ansprechpartner: ___________________

___________________

___________________

___________________

___________________

________________________________________________________________________ Datum/Unterschrift/Stempel

Rückfragen unter: 0391 567 4683 / 0391 567 4684

oder 0391 567-4527

Rückmeldung bitte bis Ende Mai 2019

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

28 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Nutzen Sie kostenfrei das aktuelle Informations-material der Deutschen Herzstiftung:

Aktionspaketmit Ratgebern, Broschüren, Flyern und Sonderdrucken, Gesundheits-Pass für Messaktionen, Notfallkarten, Aktionsplakat, Warnzeichen Herzinfarkt

Pressemappemit Pressetexten und Vorlagen zur Ankündigung Ihrer Veranstaltung und für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Ankündigungsmaterial zum Eindruck Ihrer Veranstaltungsdaten:• Leer-Plakate im A3-Format •

Leer-ProgrammeimA4-Format, kann aufLang-DIN – 2 Falze – zum Flyer gefalzt werdenHandzettelimA4-Format, einseitig bedruckbarfür Einzelvorträge

Vortrags-Präsentationspeziell auf Laienpublikum ausgerichtet zu den Themenbereichen:• KoronareHerzkrankheitundHerzinfarkt• Bluthochdruck• hohesCholesterin• HerzproblemebeiDiabetes• Herz-Lungen-Wiederbelebung/Frühdefibrillation

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Bewusstlosigkeit prüfen

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

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DeutscheHerzstiftung

Die Veranstaltung planen

nn

Räumlichkeiten suchen das Programm und die Referentenliste zusammenstellen

n rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministeriumfür Arbeit, Soziales und Integration melden

n Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn

n

die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltunginformieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündigen(Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigenblätter, Stadtmagazine etc.) In Ankündigungen und bei der Durchführung darauf hinweisen,dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts„Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt“ handelt

• AOK Sachsen-Anhalt• Apothekerkammer Sachsen-Anhalt• Ärztekammer Sachsen-Anhalt vertreten durch MediClin Herzzentrum

Coswig, Klinik für Kardiologie und Angiologie und Paracelsus-Harz-KlinikBad Suderode, Fachabteilung Kardiologie/Diabetologie

• Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.• Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt• Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Institut für

Med. Epidemiologie, Biometrie und Informatik• Otto von Guericke Universität Magdeburg Klinik für

Kardiologie und Angiologie• Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes• Landesverband für Prävention und Rehabilitation von

Herz-Kreislauferkrankungen• Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Sachsen-Anhalt• LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.

mit freundlicher Unterstützung: Deutsche Herzstiftung e.V., Frankfurt am Main

Ansprechpartner:Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-AnhaltReferat 21/Prävention, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Pharmazie, Verbraucherschutz, Verbraucherberatung, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz/Frank Teichert, M.A. Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg Tel. : 0391/567 4527, Fax: 0391/567 6962E-Mail: [email protected]

Servicematerial für Ihre VeranstaltungIhreAktion/Zeitplan Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt

Eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration in Zusammenarbeit mit:

Bestellformulare erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung.Informationsmaterial und Lieferung kostenfrei

März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhre Anmeldung/SieerhaltenBestellscheinefür Ankündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre Veranstaltungsdaten undIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordrucke fürPlakateundProgramme/Sieveranlassenden EindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnen die Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/SieverschickenEinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

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Nutzen Sie kostenfrei das aktuelle Informations-material der Deutschen Herzstiftung:

Aktionspaketmit Ratgebern, Broschüren, Flyern und Sonderdrucken, Gesundheits-Pass für Messaktionen, Notfallkarten, Aktionsplakat, Warnzeichen Herzinfarkt

Pressemappemit Pressetexten und Vorlagen zur Ankündigung Ihrer Veranstaltung und für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Ankündigungsmaterial zum Eindruck Ihrer Veranstaltungsdaten:• Leer-Plakate im A3-Format •

Leer-ProgrammeimA4-Format, kann aufLang-DIN – 2 Falze – zum Flyer gefalzt werdenHandzettelimA4-Format, einseitig bedruckbarfür Einzelvorträge

Vortrags-Präsentationspeziell auf Laienpublikum ausgerichtet zu den Themenbereichen:• KoronareHerzkrankheitundHerzinfarkt• Bluthochdruck• hohesCholesterin• HerzproblemebeiDiabetes• Herz-Lungen-Wiederbelebung/Frühdefibrillation

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Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

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Die Veranstaltung planen

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n rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministeriumfür Arbeit, Soziales und Integration melden

n Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn

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die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltunginformieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündigen(Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigenblätter, Stadtmagazine etc.) In Ankündigungen und bei der Durchführung darauf hinweisen,dass es sich um eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts„Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt“ handelt

• AOK Sachsen-Anhalt• Apothekerkammer Sachsen-Anhalt• Ärztekammer Sachsen-Anhalt vertreten durch MediClin Herzzentrum

Coswig, Klinik für Kardiologie und Angiologie und Paracelsus-Harz-KlinikBad Suderode, Fachabteilung Kardiologie/Diabetologie

• Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.• Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt• Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Institut für

Med. Epidemiologie, Biometrie und Informatik• Otto von Guericke Universität Magdeburg Klinik für

Kardiologie und Angiologie• Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes• Landesverband für Prävention und Rehabilitation von

Herz-Kreislauferkrankungen• Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Sachsen-Anhalt• LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.

mit freundlicher Unterstützung: Deutsche Herzstiftung e.V., Frankfurt am Main

Ansprechpartner:Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-AnhaltReferat 21/Prävention, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Pharmazie, Verbraucherschutz, Verbraucherberatung, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz/Frank Teichert, M.A. Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg Tel. : 0391/567 4527, Fax: 0391/567 6962E-Mail: [email protected]

Servicematerial für Ihre VeranstaltungIhreAktion/Zeitplan Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt

Eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration in Zusammenarbeit mit:

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März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhre Anmeldung/SieerhaltenBestellscheinefür Ankündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre Veranstaltungsdaten undIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordrucke fürPlakateundProgramme/Sieveranlassenden EindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnen die Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/SieverschickenEinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

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Prüfen1

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Atemkontrolle

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

Rufen2

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Drücken

Der AED

3

4

Bewusstlosigkeit prüfen

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich) Der AED kann Kammerflimmern beseitigen.

100- bis 120-mal pro Minute, etwa 5-6 cm tief in Richtung Wirbelsäule drücken.

An diesem

Hinweisschild erkennen Sie einen

Automatisierten Externen

Defibrillator (AED).

Abb.

:Ulri

ke E

beriu

s

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Initiative Herzgesundheit in Sachsen- Anhalt

ORGANISATIONS-LEITFADEN

2. Herzwoche201917. bis 22. Juni

Die Veranstaltung planenn Räumlichkeiten suchenn das Programm und die Referentenliste

zusammenstellenn rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministerium

für Arbeit, Soziales und Integration meldenn Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltung

informieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündi-gen (Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigen- blätter, Stadtmagazine etc.)

n In Ankündigungen und bei der Durchführung daraufhinweisen, dass es sich um eine Veranstaltung imRahmen des Projekts „Initiative Herzgesundheit inSachsen-Anhalt“ handelt

IhreAktion/Zeitplan

März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhreAnmeldung/SieerhaltenBestellscheinefürAnkündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre VeranstaltungsdatenundIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordruckefürPlakateundProgramme/SieveranlassendenEindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnendie Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/Sieverschicken EinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

DeutscheHerzstiftung

Herzinfarkt!Jede Minute zählt

Das sind Alarmzeichen

112■ schwere, länger als 5 Minuten anhaltende Schmerzen im Brustkorb,die in Arme, Schulterblätter, Hals, Kiefer, Oberbauch ausstrahlen können

■ starkes Engegefühl, heftiger Druck, Brennen im Brustkorb, Atemnot■ zusätzlich: Übelkeit, Brechreiz, Angst ■ Schwächegefühl (auch ohne Schmerz), evtl. Bewusstlosigkeit■ blasse, fahle Gesichtsfarbe, kalter Schweiß■ ausgeprägte Atemnot

■ nächtliches Erwachen mit Schmerzen im Brustkorb ist ein besonderes AlarmzeichenAchtung:■ Bei Frauen sind Atemnot, Übelkeit, Schmerzen im Oberbauch, Brechreiz und Erbrechen häufiger als bei Männern alleinige Alarmzeichen.

■ Wenn Brustschmerzen bei minimaler Belastung oder in Ruhe auftreten,muss genauso schnell wie beim Herzinfarkt gehandelt werden.

www.herzstiftung.de

Was Sie wissen sollten

Plakat_112_DHS_2017_Plakat Symptome 2003_III 05.12.2017 09:47 Seite 1

DeutscheHerzstiftung

dolce vita herzgesund leben

Mit Risiko-Test

RG07_dolce_vita_2018.indd 1 08.06.2018 13:22:43

Leben retten kann jeder.

Immer griffbereit:

Wiederbelebung –ganz einfach erklärt.

Bei VerdachtaufHerzinfarkt

DeutscheHerzstiftung

anrufen!112

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DeutscheHerzstiftung

HW2019_Leitfaden_Sachsen_Saxo.indd 1 12.03.2019 10:40:09

Prüfen1

Bewusstlosigkeit prüfen

Atemkontrolle

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

Rufen2

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Drücken

Der AED

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Bewusstlosigkeit prüfen

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich) Der AED kann Kammerflimmern beseitigen.

100- bis 120-mal pro Minute, etwa 5-6 cm tief in Richtung Wirbelsäule drücken.

An diesem

Hinweisschild erkennen Sie einen

Automatisierten Externen

Defibrillator (AED).

Abb.

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Initiative Herzgesundheit in Sachsen- Anhalt

ORGANISATIONS-LEITFADEN

2. Herzwoche201917. bis 22. Juni

Die Veranstaltung planenn Räumlichkeiten suchenn das Programm und die Referentenliste

zusammenstellenn rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministerium

für Arbeit, Soziales und Integration meldenn Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltung

informieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündi-gen (Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigen- blätter, Stadtmagazine etc.)

n In Ankündigungen und bei der Durchführung daraufhinweisen, dass es sich um eine Veranstaltung imRahmen des Projekts „Initiative Herzgesundheit inSachsen-Anhalt“ handelt

IhreAktion/Zeitplan

März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhreAnmeldung/SieerhaltenBestellscheinefürAnkündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre VeranstaltungsdatenundIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordruckefürPlakateundProgramme/SieveranlassendenEindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnendie Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/Sieverschicken EinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

DeutscheHerzstiftung

Herzinfarkt!Jede Minute zählt

Das sind Alarmzeichen

112■ schwere, länger als 5 Minuten anhaltende Schmerzen im Brustkorb,die in Arme, Schulterblätter, Hals, Kiefer, Oberbauch ausstrahlen können

■ starkes Engegefühl, heftiger Druck, Brennen im Brustkorb, Atemnot■ zusätzlich: Übelkeit, Brechreiz, Angst ■ Schwächegefühl (auch ohne Schmerz), evtl. Bewusstlosigkeit■ blasse, fahle Gesichtsfarbe, kalter Schweiß■ ausgeprägte Atemnot

■ nächtliches Erwachen mit Schmerzen im Brustkorb ist ein besonderes AlarmzeichenAchtung:■ Bei Frauen sind Atemnot, Übelkeit, Schmerzen im Oberbauch, Brechreiz und Erbrechen häufiger als bei Männern alleinige Alarmzeichen.

■ Wenn Brustschmerzen bei minimaler Belastung oder in Ruhe auftreten,muss genauso schnell wie beim Herzinfarkt gehandelt werden.

www.herzstiftung.de

Was Sie wissen sollten

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DeutscheHerzstiftung

dolce vita herzgesund leben

Mit Risiko-Test

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Leben retten kann jeder.

Immer griffbereit:

Wiederbelebung –ganz einfach erklärt.

Bei VerdachtaufHerzinfarkt

DeutscheHerzstiftung

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DeutscheHerzstiftung

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Nutzen Sie kostenfrei das aktuelle Informations-material der Deutschen Herzstiftung:

Aktionspaketmit Ratgebern, Broschüren, Flyern und Sonderdrucken, Gesundheits-Pass für Messaktionen, Notfallkarten, Aktionsplakat, Warnzeichen Herzinfarkt

Pressemappemit Pressetexten und Vorlagen zur Ankündigung Ihrer Veranstaltung und für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Ankündigungsmaterial zum Eindruck Ihrer Veranstaltungsdaten:• Leer-Plakate im A3-Format •

Leer-ProgrammeimA4-Format, kann aufLang-DIN – 2 Falze – zum Flyer gefalzt werdenHandzettelimA4-Format, einseitig bedruckbarfür Einzelvorträge

Vortrags-Präsentationspeziell auf Laienpublikum ausgerichtet zu den Themenbereichen:• KoronareHerzkrankheitundHerzinfarkt• Bluthochdruck• hohesCholesterin• HerzproblemebeiDiabetes• Herz-Lungen-Wiederbelebung/Frühdefibrillation

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n rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministeriumfür Arbeit, Soziales und Integration melden

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• AOK Sachsen-Anhalt• Apothekerkammer Sachsen-Anhalt• Ärztekammer Sachsen-Anhalt vertreten durch MediClin Herzzentrum

Coswig, Klinik für Kardiologie und Angiologie und Paracelsus-Harz-KlinikBad Suderode, Fachabteilung Kardiologie/Diabetologie

• Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.• Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt• Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Institut für

Med. Epidemiologie, Biometrie und Informatik• Otto von Guericke Universität Magdeburg Klinik für

Kardiologie und Angiologie• Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes• Landesverband für Prävention und Rehabilitation von

Herz-Kreislauferkrankungen• Landesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Sachsen-Anhalt• LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.

mit freundlicher Unterstützung: Deutsche Herzstiftung e.V., Frankfurt am Main

Ansprechpartner:Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-AnhaltReferat 21/Prävention, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Pharmazie, Verbraucherschutz, Verbraucherberatung, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz/Frank Teichert, M.A. Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg Tel. : 0391/567 4527, Fax: 0391/567 6962E-Mail: [email protected]

Servicematerial für Ihre VeranstaltungIhreAktion/Zeitplan Initiative Herzgesundheit in Sachsen-Anhalt

Eine Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration in Zusammenarbeit mit:

Bestellformulare erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung.Informationsmaterial und Lieferung kostenfrei

März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhre Anmeldung/SieerhaltenBestellscheinefür Ankündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre Veranstaltungsdaten undIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordrucke fürPlakateundProgramme/Sieveranlassenden EindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnen die Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/SieverschickenEinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

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Prüfen1

Bewusstlosigkeit prüfen

Atemkontrolle

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

Rufen2

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Drücken

Der AED

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Bewusstlosigkeit prüfen

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich) Der AED kann Kammerflimmern beseitigen.

100- bis 120-mal pro Minute, etwa 5-6 cm tief in Richtung Wirbelsäule drücken.

An diesem

Hinweisschild erkennen Sie einen

Automatisierten Externen

Defibrillator (AED).

Abb.

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Initiative Herzgesundheit in Sachsen- Anhalt

ORGANISATIONS-LEITFADEN

2. Herzwoche201917. bis 22. Juni

Die Veranstaltung planenn Räumlichkeiten suchenn das Programm und die Referentenliste

zusammenstellenn rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministerium

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informieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündi-gen (Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigen- blätter, Stadtmagazine etc.)

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Herzinfarkt!Jede Minute zählt

Das sind Alarmzeichen

112■ schwere, länger als 5 Minuten anhaltende Schmerzen im Brustkorb,die in Arme, Schulterblätter, Hals, Kiefer, Oberbauch ausstrahlen können

■ starkes Engegefühl, heftiger Druck, Brennen im Brustkorb, Atemnot■ zusätzlich: Übelkeit, Brechreiz, Angst ■ Schwächegefühl (auch ohne Schmerz), evtl. Bewusstlosigkeit■ blasse, fahle Gesichtsfarbe, kalter Schweiß■ ausgeprägte Atemnot

■ nächtliches Erwachen mit Schmerzen im Brustkorb ist ein besonderes AlarmzeichenAchtung:■ Bei Frauen sind Atemnot, Übelkeit, Schmerzen im Oberbauch, Brechreiz und Erbrechen häufiger als bei Männern alleinige Alarmzeichen.

■ Wenn Brustschmerzen bei minimaler Belastung oder in Ruhe auftreten,muss genauso schnell wie beim Herzinfarkt gehandelt werden.

www.herzstiftung.de

Was Sie wissen sollten

Plakat_112_DHS_2017_Plakat Symptome 2003_III 05.12.2017 09:47 Seite 1

DeutscheHerzstiftung

dolce vita herzgesund leben

Mit Risiko-Test

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Leben retten kann jeder.

Immer griffbereit:

Wiederbelebung –ganz einfach erklärt.

Bei VerdachtaufHerzinfarkt

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Prüfen1

Bewusstlosigkeit prüfen

Atemkontrolle

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich)

Rufen2

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Der AED

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Bewusstlosigkeit prüfen

Wer? (ruft an), Was? (ist passiert), Wo? (bin ich) Der AED kann Kammerflimmern beseitigen.

100- bis 120-mal pro Minute, etwa 5-6 cm tief in Richtung Wirbelsäule drücken.

An diesem

Hinweisschild erkennen Sie einen

Automatisierten Externen

Defibrillator (AED).

Abb.

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AW02_Notfallkarte_2018.indd 3 26.10.2018 14:57:09

Initiative Herzgesundheit in Sachsen- Anhalt

ORGANISATIONS-LEITFADEN

2. Herzwoche201917. bis 22. Juni

Die Veranstaltung planenn Räumlichkeiten suchenn das Programm und die Referentenliste

zusammenstellenn rechtzeitig die Veranstaltungsdaten an das Ministerium

für Arbeit, Soziales und Integration meldenn Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltung

informieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündi-gen (Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigen- blätter, Stadtmagazine etc.)

n In Ankündigungen und bei der Durchführung daraufhinweisen, dass es sich um eine Veranstaltung imRahmen des Projekts „Initiative Herzgesundheit inSachsen-Anhalt“ handelt

IhreAktion/Zeitplan

März SiemeldenunsIhreTeilnahme/WirbestätigenIhreAnmeldung/SieerhaltenBestellscheinefürAnkündigungs- und Aktionsmaterial.April Sie schicken uns bis Mitte April Ihre VeranstaltungsdatenundIhreMaterialbestellung/WirlieferndieVordruckefürPlakateundProgramme/SieveranlassendenEindruckIhrerVeranstaltungsdaten/WirmailenIhnendie Links zum Herunterladen der PräsentationenMai WirlieferndasAktionsmaterialunddiePressemappen/SiewerbenfürIhreVeranstaltung/Sieverschicken EinladungenanPatienten,Kunden,Versicherteetc./Sieinformieren die regionale Presse über Ihre Veranstaltung17. bis 22. JuniSie führen Ihre Veranstaltung durch

DeutscheHerzstiftung

Herzinfarkt!Jede Minute zählt

Das sind Alarmzeichen

112■ schwere, länger als 5 Minuten anhaltende Schmerzen im Brustkorb,die in Arme, Schulterblätter, Hals, Kiefer, Oberbauch ausstrahlen können

■ starkes Engegefühl, heftiger Druck, Brennen im Brustkorb, Atemnot■ zusätzlich: Übelkeit, Brechreiz, Angst ■ Schwächegefühl (auch ohne Schmerz), evtl. Bewusstlosigkeit■ blasse, fahle Gesichtsfarbe, kalter Schweiß■ ausgeprägte Atemnot

■ nächtliches Erwachen mit Schmerzen im Brustkorb ist ein besonderes AlarmzeichenAchtung:■ Bei Frauen sind Atemnot, Übelkeit, Schmerzen im Oberbauch, Brechreiz und Erbrechen häufiger als bei Männern alleinige Alarmzeichen.

■ Wenn Brustschmerzen bei minimaler Belastung oder in Ruhe auftreten,muss genauso schnell wie beim Herzinfarkt gehandelt werden.

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2. Herzwoche201917. bis 22. Juni

Die Veranstaltung planenn Räumlichkeiten suchenn das Programm und die Referentenliste

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für Arbeit, Soziales und Integration meldenn Programme auslegen und Interessierte einladenn auf Ihrer Homepage für Ihre Veranstaltung werbenn die örtliche Presse 1-2 Wochen vor der Veranstaltung

informieren und Ihre Veranstaltung rechtzeitig ankündi-gen (Tageszeitungen, Wochenzeitung, Anzeigen- blätter, Stadtmagazine etc.)

n In Ankündigungen und bei der Durchführung daraufhinweisen, dass es sich um eine Veranstaltung imRahmen des Projekts „Initiative Herzgesundheit inSachsen-Anhalt“ handelt

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Page 29: Ärzteblatt Sachsen-Anhalt - Heft 05/2019 · Stendal liegt nahe der Straße der Romanik - Wiesen, Wälder, Landwirtschaft und Reiterhöfe prägen die Region. In unserer Um- In unserer

Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich

29Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Sachsen Anhalt hat die höchste Experten-Dichte bei seltenen ErkrankungenMinisterpräsident Reiner Haseloff überreicht Koordinatorin Annette Byhahn die Ehrennadel des Landes für Ihr Engagement für den Tag der Seltenen Erkrankungen

Wenn im Foyer des Städtischen Klini-kums Dessau Tisch an Tisch steht, Plakate und Prospekte mit Kürzeln wie DGM, HSP oder GBS das Bild bestimmen und vor lauter Leuten kaum ein Durchkommen ist, dann findet er wieder statt, der Tag der Seltenen Erkrankungen, so auch am 2. März 2019.

Mit 33 Ständen von Selbsthilfegruppen war auch die 9. Ausgabe wieder gut be- sucht. Die bundesweit größte Plattform ihrer Art kann auf Erfolge zurückblicken, die sich sehen lassen können. Univ.-Prof. Dr. med. Christos C. Zouboulis, einer der Koordinatoren der Veranstaltung und Koryphäe bei der Behandlung sel-tener Hautkrankheiten zog in seinem Vortrag Bilanz: „Sachsen-Anhalt hat mittlerweile die größte Dichte an Experten bei seltenen Erkrankungen in Deutschland. Das liegt an den Ärzten, der Politik aber nicht zuletzt auch am Tag der Seltenen Erkrankungen und dem Engagement der Selbsthilfegruppen.“ Höchstens fünf Erkrankte kommen bei

den Seltenen Leiden auf 10.000 Men-schen. Die wenigen Fälle erschweren die richtige Diagnose und Therapie. Deswegen seien Kooperationen unter den Kliniken und der Austausch so wichtig. Mittlerweile gibt es auch erste zugelassene Medikamente. Angesichts von 3.000 Erkrankungen, die als selten eingestuft sind, ist es allerdings noch ein langer Weg bis das Ziel von Prof. Zouboulis erreicht ist, zumindest ein zugelassenes Medikament für jede behandelbare Krankheit zu haben.

Verhältnismäßig viele Sprechstunden zu seltenen Erkrankungen bietet das Städti-sche Klinikum Dessau an. Eine davon für Papulosis-atrophicans-maligna, einer Hautkrankheit von der weltweit nur 400 Menschen betroffen sind. Allein 50 von ihnen hat Prof. Zouboulis in seiner Praxis gehabt – viele von Ihnen aus dem Ausland, die die lange Reise auf sich genommen haben, um endlich einen Spezialisten zu konsultieren, der mit ihrem Krankheitsbild vertraut ist.

Gern gesehener Gast beim TSE ist der Schirmherr und Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, der sich auch dieses Jahr die Zeit nahm, um aus erster Hand zu hören, wo der Schuh drückt.

Diesmal gab es noch einen weiteren Grund für die Reise nach Dessau. Für ihr jahrelanges Engagement überreichte der Landesvater Annette Byhahn, Initiatorin und Organisatorin des TSE, die Ehren-nadel des Landes. „Sie sind eine Mutma-cherin, die nicht locker lässt.“ Sichtlich gerührt erwiderte die Geehrte: „Die Überraschung ist Ihnen geglückt, aber das ändert nichts daran, dass ich Ihnen auch dieses Jahr wieder Hausaufgaben mitgebe.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht die Leiterin der Regionalgruppe Neurofibromatose Sachsen-Anhalt bei den Krankenkassen, die sich oft mangels Wissen schwer täten, Therapien für sel-tene Erkrankungen zu übernehmen.

| Pi und Fotos: SKD

Traditioneller Abschluss: Das Fliegenlassen der roten Luftballons als Symbol der Hoffnung.

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Neues aus dem Kammerbereich

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30 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

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Pflanzen-Wirkstoff bremst aggressiven AugenkrebsForscher der Universitäten Magdeburg und Bonn testen eine Substanz aus den Blättern der Korallenbeere

Ein schon seit 30 Jahren bekannter Wirkstoff könnte sich unerwarteterwei-se als Hoffnungsträger gegen Augentu-moren entpuppen. Das zeigt eine Studie, die Forscher der Universitäten Bonn und Magdeburg zusammen mit US-Kollegen durchgeführt haben. Die Ergebnisse erscheinen in der renom-mierten Fachzeitschrift „Science Signa-ling“. Die Pflanze, aus deren Blättern die getestete Substanz stammt, ist übri-gens alles andere als selten: Zur Weih-nachtszeit findet man sie in jedem gut sortierten Gartencenter.

Die Korallenbeere schmückt in den Wintermonaten so manches bundes-deutsche Wohnzimmer. Sie bildet zu dieser Zeit leuchtend rote Früchte, die sie zu einer beliebten Zierpflanze machen. Gegen Insektenfraß ist das ursprünglich aus Korea stammende Gewächs erstaunlich resistent: In seinen Blättern beherbergt es Bakte-rien, die ein natürliches Insektizid

produzieren – ein Gift mit dem krypti-schen Namen FR900359, abgekürzt FR.

Dieses Toxin könnte bald noch an ganz anderer Stelle Karriere machen: als mögliches Medikament gegen das Aderhaut-Melanom, die häufigste und aggressivste Variante des Augen-krebses. FR ist schon seit einiger Zeit im Fokus der Pharmaforschung: „Die Substanz hemmt in den Zellen eine wichtige Gruppe von Molekülen, die Gq-Proteine“, erklärt Prof. Dr. Evi Kostenis vom Institut für Pharmazeuti-sche Biologie der Universität Bonn.

Gq-Proteine übernehmen in der Zelle eine ähnliche Funktion wie die Notruf-Zentrale einer Stadt: Wenn an der Leit-stelle ein Anruf eingeht, informiert sie je nach Bedarf Polizei, Rettungswagen und Feuerwehr. Gq-Proteine lassen sich dagegen durch bestimmte Steuer-signale aktivieren. In ihrer aktivierten Form schalten sie dann ihrerseits

verschiedene Stoffwechselwege an oder aus. Die Zelle soll aber ihr Verhalten nicht dauerhaft ändern. Daher inaktivieren sich die Gq-Proteine nach kurzer Zeit von selbst.

Beim Aderhaut-Melanom verhindert jedoch eine winzige Mutation, dass zwei wichtige Gq-Proteine wieder in ihren inaktiven Zustand übergehen. Sie bleiben daher dauerhaft aktiv – das ist etwa so, als würde die Leitstelle ständig Einsatzfahrzeuge zum Brandherd schi-cken, obwohl das Feuer bereits seit Tagen gelöscht ist. Durch diese Fehl-steuerung beginnt sich die Zelle unkon-trolliert zu teilen.

„FR kann diese Teilungsaktivität unter-binden“, sagt Kostenis. „Das ist etwas, womit niemand gerechnet hätte.“ Denn es ist zwar seit einiger Zeit bekannt, dass FR die Aktivierung von Gq-Prote-inen verhindern kann. Dazu „umklam-mert“ der Wirkstoff die Proteine und sorgt so dafür, dass sie in ihrer inaktiven Form verbleiben. Bereits aktivierte Gq-Proteine lässt FR dagegen links liegen, so die gängige Lehrmeinung. „Daher schien es unmöglich, dass die Substanz bei mutierten und damit dauerhaft aktiven Gq-Proteinen wirkt“, betont Privatdozentin Dr. Evelyn Gaffal.

Protein im Schwitzkasten

PD Dr. Gaffal ist kürzlich aus Bonn an die Universitätshautklinik Magdeburg gewechselt. Dort erforscht sie unter anderem Strategien zur Bekämpfung von Hautkrebs. „Wir haben in unseren Experimenten auch FR eingesetzt und waren überrascht, dass es die Vermeh-rung der Krebszellen unterdrückt“, sagt

Privatdozentin Dr. Evelyn Gaffal, Oberärztin der Universitätshautklinik Magdeburg

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Berufung von Prof. Dr. Michael Kreißl zum Vorsitzenden des Ausschusses Schilddrüse der DGN

sie. Inzwischen wissen die Wissen-schaftler auch, warum das so ist: Auch die mutierten Gq-Proteine scheinen hin und wieder in ihre inaktive Form über-zugehen. Sobald das passiert, greift FR900359 zu und nimmt das Molekül in den Schwitzkasten. Mit der Zeit werden so sukzessive immer mehr Gq-Proteine dauerhaft aus dem Verkehr gezogen.

In Zellkulturen und in Versuchen mit krebskranken Mäusen hat FR seine Wirksamkeit bereits bewiesen. Bevor an einen Einsatz im Menschen zu denken ist, sind aber noch einige Hürden zu nehmen. Vor allem muss die Substanz zielgenau zu den Tumor-zellen gelangen, ohne andere Gewebe zu treffen. „Gq-Proteine übernehmen praktisch überall im Körper lebens-

wichtige Funktionen“, erklärt Prof. Kostenis. „Wenn wir wollen, dass FR nur die Tumorzellen tötet, müssen wir den Wirkstoff genau dort hinbringen. Das ist aber eine Herausforderung, mit der viele andere Chemotherapien auch zu kämpfen haben.“

Erstmals isoliert wurde FR übrigens bereits vor gut 30 Jahren von japani-schen Forschern. Erst 25 Jahre später wurde seine biologische Wirkungs-weise beschrieben, und zwar an der Universität Bonn: von den Arbeitsgrup-pen um die Professorinnen Gabriele M. König und Evi Kostenis am Institut für Pharmazeutische Biologie. Diese Ar- beit bildet inzwischen die Basis für eine Forschungsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Gruppe der G-Proteine und der Mög-

lichkeit, sie pharmakologisch zu beein-flussen.

Publikation: Suvi Annala, Xiaodong Feng, Naveen Shridhar, Funda Eryilmaz, Julian Patt, JuHee Yang, Eva M. Pfeil, Rodolfo Daniel Cervantes-Villagrana, Asuka Inoue, Felix Häberlein, Tanja Slodczyk, Raphael Reher, Stefan Kehraus, Stefania Monte-leone, Ramona Schrage, Nina Heycke, Ulrike Rick, Sandra Engel, Alexander Pfeifer, Peter Kolb, Gabriele König, Moritz Bünemann, Thomas Tüting, José Vázquez-Prado, J. Silvio Gutkind, Evelyn Gaffal & Evi Kostenis: Direct targeting of Gαq and Gα11 oncoproteins in cancer cells; Science Signaling; DOI: 10.1126/scisignal.aau5948 | Pi Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Der Magdeburger Arzt und Wissen-schaftler Prof. Dr. Michael Kreißl ist zum Vorsitzenden des Ausschusses Schild-drüse der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) berufen wor- den. Das Gremium beschäftigt sich neben Themen zu gutartigen Schilddrü-senerkrankungen auch wesentlich mit der Erstellung der interdisziplinären S3-Leitlinie Schilddrüsenkarzinom. Bei dieser Leitlinie wirkt Prof. Kreißl auch als Mandatsträger der DGN mit. Zusätzlich fungiert er als Beiratsmitglied der Sektion Schilddrüse der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, ist wissenschaftli-cher Beirat der Schilddrüsenkarzinom-selbsthilfegruppe „Ohne Schilddrüse leben e. V.“ und Mitglied in der EORTC

Endocrine Tumor Group. Das interdiszi-plinäre Schilddrüsenzentrum Magde-burg wird ebenfalls von dem Nuklear-mediziner koordiniert. Prof. Dr. Michael Kreißl leitet seit 2017 den Bereich Nuklearmedizin in der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin Magdeburg. Seit seiner Berufung richtet er seine Tätigkeit auf den weiteren Ausbau des Schwer-punktes Schilddrüse/Schilddrüsenkar-zinom in der Universitätsmedizin Mag-deburg sowie auf die Stärkung der neuen, molekular ausgerichteten nukle-armedizinischen Therapieverfahren und der lokaltherapeutischen interdiszipli-nären Behandlungsmethoden innerhalb

der Klinik für Radiologie und Nuklear-medizin. Bei seinen wissenschaftlichen Untersu-chungen widmet sich Prof. Kreißl unter anderem der translationalen moleku-laren Bildgebung und Etablierung/Evalu-ierung neuer nuklearmedizinischer The-wrapieverfahren. Er ist ein ausgewie-sener Experte in der Behandlung des Schilddrüsenkarzinoms und hier insbe-sondere der fortgeschrittenen Fälle. Neben seiner Tätigkeit in verschiedenen Expertenforen zum Schilddrüsenkar-zinom ist er zudem als Gutachter für zahlreiche Fachzeitschriften aktiv.

| Pi und Foto: UKM

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32 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Stifterverband und Dieter Schwarz Stiftung fördern mit 250.000 Euro

Innovationsprojekt der Universitätsmedizin Halle (Saale)

Erst kam die Präsentation des Projektes „Aufbau eines Innovation Hubs für digital unterstützte Gesundheitsversor-gung“, dann eine kritische Fragerunde – und am Ende stand fest: Der Stifter-verband für die deutsche Wissenschaft und die Dieter Schwarz Stiftung för-dern die Projektidee von Dr. Dietrich Stoevesandt vom Dorothea Erxleben Lernzentrum (DELH) der Medizini-schen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Dr. Karsten Schwarz mit 250.000 Euro. Begleitet wurden Schwarz und Stoeve-sandt vom Prorektor für Forschung der Universität Halle, Prof. Dr. Wolfgang Paul.

Konkret geht es darum, dass im DELH Wohnräume eingerichtet werden sollen, die mit Wohnzimmer, Schlaf-

zimmer, Küche und Bad einer typischen häuslichen Umgebung entsprechen. „Wir können im DELH bereits die klini-sche Versorgung simulieren. Nun geht es darum, die Simulation auf die Versor-gung im eigenen Wohnumfeld auszu-weiten“, so Dr. Karsten Schwarz.

Allerdings ist nicht nur die Forschung ein Ziel, sondern auch die Verankerung in Lehre und Ausbildung. „Bislang stellen Technik und Digitalisierung in der Pflege aus unserer Erfahrung noch Hürden dar. Diese möchten wir abbauen und das Wissen vermitteln, wie damit Pflege und Versorgung für alle Beteiligten verbessert werden können“, sagt Schwarz. Eingebunden werden viele Akteure, unter anderem auch kleine und mittelständische Unternehmen. Damit solle eine Para-

digmenwechsel eingeläutet werden.„Die Jury fand, so sagte es Laudatorin Prof. Ellen Enkel von der Zeppelin-Universität Friedrichshafen, dass unser Weg richtig sei, Konzepte gemeinsam zu gestalten und begreifbar zu machen. Wir setzen damit Impulse für die Entwicklung und treiben sie voran“, sagt Schwarz. Die Praxisnähe und Interprofessionalität, dazu zählt auch das Zusammenspiel von Informatik und Versorgungsforschung, die im Projekt angestrebt werde, habe zum Erfolg beigetragen.

„Das Projekt hat die Jury überzeugt, da das Projektteam innovativ und gemeinsam mit Betroffenen, unter-schiedlichen Disziplinen, Verbänden und Unternehmen das für uns alle rele-vante Thema der Pflege bearbeitet. Die Frage, wie wir – durch neue Technolo-gien unterstützt – möglichst lange autonom und in unseren eigenen vier Wänden leben können, steht im Fokus des Projektes“, heißt es vom Stifterver-band. Mit dem Aufbau von Räumen, in denen die Technologien vorgestellt, gelehrt und weiterentwickelt werden, gehe die Universitätsmedizin Halle ganz neue Wege und man hoffe, dass das Projekt weiter in die Universität integriert werde und von dort aus eine wichtige Modellfunktion für andere Hochschulen übernehme.

„Die Gesundheitsversorgung steht wie viele andere Bereiche vor der Heraus-forderung der Digitalisierung und Tech-nisierung. Deshalb ist es wichtig, die Entwicklung aktiv mitzugestalten und Fo

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Der Roboter „Thea“ aus dem DELH war auch mit in Berlin

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evidenzbasiertes Wissen zu Einsatz-möglichkeiten und Nutzen zu gene-rieren. Wir haben mit unserem Forschungsschwerpunkt Epidemiologie und Pflegeforschung und dem DELH eine Konstellation mit Vorbildcharakter, die Forschung und Lehre, Theorie und Praxis sowie einen Lernort sinnvoll miteinander verknüpft und in Aus- und

Weiterbildung aktuelle wie zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Wir tragen somit dazu bei, die Gesund-heitsversorgung zu verbessern und den demographischen Anforderungen unseres Landes direkt, aber auch als Vorbild für andere Regionen zu be- gegnen“, sagt der Dekan der Medizini-schen Fakultät, Prof. Dr. Michael Gekle.

Insgesamt hatten sich laut Stifterver-band 90 Hochschulen aus allen Bundesländern beworben. Das halle-sche Projekt ist eines von dreien, das sich unter acht Finalisten des Wettbe-werbs „Innovation Hubs@Campus“ in Berlin durchsetzen konnte.

| Pi UKH

Die Bundesärztekammer veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Junge Ärztinnen und Ärzte“ der Ärzte-kammer Westfalen-Lippe im Vorfeld des 122. Deutschen Ärztetages 2019 am 27. Mai 2019, von 13:00 bis 17:00 Uhr

im Grünen Saal des Congress Centrum Halle Münsterland eine interaktive Dialogveranstaltung zum Thema: Die Versorgung von morgen – wie wollen die nächsten Generationen die Patientenversorgung sicherstellen? Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Themenblöcke mit je einem Impulsvortrag und anschließender Diskussion:

1. Ärzte als Renditebringer – Patientenwohl und Freiberuf-lichkeit gefährdet? Wie erleben junge Ärztinnen und Ärzte die Kommerzialisierung?

2. Niederlassung: Für junge Ärztinnen und Ärzte ein Auslauf-modell? Versorgung neu gedacht.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Austausch der Ärztekam-mern mit der jungen Ärztegeneration zu fördern, Perspek-tiven aufzuzeigen und gemeinsam berufspolitische Thesen zu diskutieren. Teilnehmen können alle interessierten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie bis fünf Jahre nach der Facharztanerkennung.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um rechtzei-tige und verbindliche Anmeldung bis zum 15.05.2019 unter www.baek.de/dialog

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Ihre Teilnahme. | Weitere Informationen unter: www.baek.de/dialog

Über schwerwiegende Nebenwirkungen und neue Anwendungsbeschränkungen fluorchinolonhaltiger Antibiotika informiert ein aktueller „Rote-Hand-Brief“ vom 08.04.2019 Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe. Bestimmte Nebenwirkungen von Fluorchinolonen können lang anhaltend, die Lebensqualität beeinträchtigen und sind

möglicherweise irreversibel. Sie betreffen hauptsächlich Sehnen, Muskeln, Gelenke und das Nervensystem ...

| Pi BfArMWeitere Informationen unter: www.t1p.de/rhb

Dialog mit jungen Ärztinnen und Ärzten 2019

Warnhinweise zu fluorchinolonhaltigen Antibiotika: Rote-Hand-Brief informiert über schwerwiegende und lang anhaltende Nebenwirkungen sowie neue Anwendungsbeschränkungen

QR-Code | Die schnelle Informationsmöglichkeit für Sie!

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Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich

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Samstag, 29. Juni 2019 • 08.00 – 15.20 Uhr

Freitag, 28. Juni 2019 • 16.00 – 19.15 Uhr

CMEPunkte

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VORANKÜNDIGUNG

4. Mitteldeutsche Herztage28.–29. Juni 2019 in der Leopoldina, Halle (Saale)

Anmeldung unter www.mitteldeutsche-herztage.de

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Neues aus dem Kammerbereich

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35Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

In Deutschland leben etwa vier Millionen Menschen, die von einer der 7-8.000 verschiedenen Seltenen Erkrankungen betroffen sind. Als selten wird von der Europäischen Union eine Krankheit defi-niert, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen davon betroffen sind.

Genetisch bedingte Erkrankungen machen einen wesentlichen Teil der Seltenen Erkrankungen aus. Sie haben grundsätzlich einen chronischen Verlauf und viele beginnen schon im Kindes-alter. Dies trifft jedoch nicht auf alle Seltenen Erkrankungen zu. Die Vielzahl von möglichen Ursachen und teilweise sehr unspezifische Symptome führen dazu, dass die Diagnose einer Seltenen Erkrankung häufig erst nach Jahren gestellt wird.

Besonders bei familiärem Auftreten von Beschwerden, einem frühen Erkran-kungsbeginn, einem ungewöhnlichen Verlauf oder auch der Beteiligung ver-schiedener Organsysteme sollte an eine Seltene Erkrankung gedacht werden. Aber auch unspezifische Symptome, grenzwertig pathologische Untersu-chungsergebnisse und zahlreiche Kon-sultationen verschiedener Fachrich-tungen können hinweisend sein.

Um diesen Patienten eine zielgerichtete Diagnostik anzubieten, bedarf es einer interdisziplinären Herangehensweise.

Seit 2014 setzt das Mitteldeutsche Kompetenznetz für Seltene Erkran-kungen (MKSE) in Zusammenarbeit der Universitätsklinika Magdeburg und Halle die Empfehlungen des Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltener Erkrankung zur Verbesserung der Diagnostik und Betreuung um und wird in diesem Jahr als Ansprechpartner für Patienten und Ärzte sein fünfjähriges Bestehen feiern.

Die Leitung des Zentrums hat eine Steu-ergruppe aus Vertretern beider Universi-tätsklinika: Prof. Klaus Mohnike (Univer-sitätskinderklinik Magdeburg; Vorsit-zender), Prof. Cord Sunderkötter (Klinik für Dermatologie und Venerologie, Universitätsklinikum Halle; stellv. Vorsit-zender), Prof. Kerstin Lorenz (Klinik für Viszerale, Gefäß- und endokrine Chi-rurgie, Universitätsklinikum Halle) und Prof. Martin Zenker (Institut für Human-genetik, Universitätsklinikum Magde-burg). Unterstützt durch die ärztliche Lotsin sowie ärztliche Kollegen zahlrei-

cher Kliniken beider genannten Univer-sitätsklinika bietet das Zentrum Hilfestel-lung sowohl bei unklarer Diagnose, als auch bei bekannter Seltener Erkrankung.

Unter Berücksichtigung bereits vorhan-dener ärztlicher Befunde, spezieller Fragebögen und einer detaillierten Anamnese führt die Lotsin die Patienten durch den Diagnoseprozess und emp-fiehlt bei Bedarf die Vervollständigung der Diagnostik über den Hausarzt, veranlasst die Diskussion in einer inter-disziplinären Fallkonferenz oder vermit-telt den Kontakt zu Ambulanzen oder Kliniken mit besonderer Expertise.

Als eines von bundesweit elf Zentren für Seltene Erkrankungen beteiligt sich das MKSE im Rahmen des Innovations-fonds-Projekts „Duale Lotsenstruktur zur Abklärung unklarer Diagnosen in Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE-DUO)“ an der Erprobung einer neuen Versorgungsstruktur für Menschen mit dem Verdacht auf Seltene Erkrankungen.

Feiert 5-jähriges Bestehen:

Das Mitteldeutsche Kompetenznetz für Seltene Erkrankungen

Prof. Klaus Mohnike, Dr. Katharina Schubert (Foto: Melitta Dybiona, Marketing, Kommu-nikation und Medien, Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.)

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Neues aus dem Kammerbereich

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Bei längerer Erkrankungsdauer und komplexer Sympto-matik bestehen häufig psychische Begleiterkrankungen, die die Abgrenzung zu einer primären psychischen oder psychosomatischen Erkrankung erschweren und eine Diagnosestellung verzögern. Die Patienten werden im Rahmen des Projektes neben dem ärztlich-somatischen Lotsen auch von einem ärztlich-psychosomatischen Kollegen betreut. Das neue duale Lotsensystem soll die Diagnosestellung verbessern und einen früheren Zugang zur adäquaten Therapie ermöglichen. Gesetzlich versi-cherte Patienten über 12 Jahre können innerhalb der Bearbeitung des MKSE in ZSE-DUO aufgenommen werden, wenn keine das Beschwerdebild des Patienten erklärende gesicherte Diagnose, aber der Verdacht auf eine Seltene Erkrankung besteht, alle Unterlagen voll-ständig vorliegen und die Bereitschaft zum Ausfüllen von Fragenbögen besteht, sowie ein schriftliches Einver-ständnis vorliegt.

Die Anmeldung von Patienten ist möglich per E-Mail ([email protected]), Fax (0391/67-290038) oder Telefon (0391/67-24024). Nach Rücksprache über-senden wir an den Patienten alle notwendigen Formu-lare für eine Bearbeitung am MKSE und ggf. eine Teil-nahme an ZSE-DUO. Die behandelnden Hausärzte bitten wir zur Anmeldung um eine Überweisung und einen kurzen Anmeldebogen. Wir freuen uns auf Ihre Zuweisungen.

Dr. Katharina SchubertÄrztliche Lotsin

Mitteldeutsches Kompetenznetz Seltene Erkrankungen/MKSEUniversitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.Leipziger Str. 44 (Haus 10), 39120 Magdeburgwww.mkse.ovgu.de

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt schreibt folgende Vertragsarztsitze aus:

Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-AnhaltAbt.: Zulassungswesen, Postfach 1664, 39006 Magdeburg

Die Ausschreibung endet am 11.06.2019. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.

* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Auf-nahme von mindestens 5 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* halber VersorgungsauftragPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: MagdeburgReg. Nr.: 2218

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* halber Versorgungsauftrag Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: MagdeburgReg. Nr.: 2219

Fachgebiet: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie* halber Versorgungsauftrag Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Harz

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* halber VersorgungsauftragPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Dessau

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* halber Versorgungsauftrag Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Jerichower Land

Fachgebiet: Augenheilkunde*Praxisform: EinzelpraxisPraxisort: Zeitz

Fachgebiet: Hausärztliche PraxisPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Calbe

Fachgebiet: Frauenheilkunde und GeburtshilfePraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Gardelegen

Fachgebiet: Kinder- und JugendpsychiatriePraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Halle

Fachgebiet: Frauenheilkunde und GeburtshilfePraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Halle

Fachgebiet: Hausärztliche PraxisPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Halle

Fachgebiet: RadiologiePraxisform: GemeinschaftspraxisPraxisort: Magdeburg

Die Schmerzambulanz der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. lädt zur folgenden interdisziplinären Schmerzkonferenz ein:

27.05.2019 Frau M. Istel, Universitätsklinik Magdeburg Schmerzniveau auf einer chirurgischen Station (Vorstellung von Promotionsdaten) Ort: Schmerzambulanz/Hs. 39 Zeit: 15.00 Uhr

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Anmeldung erwünscht: Sr. Hella, SchmerzambulanzTel.: 0391/6713350, Fax: 0391/6713971

Die Konferenz wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Erlangung des Fortbildungszertifikates mit 3 Punkten gewertet.

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Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich

37Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Alkohol ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen alltäglich präsent und hat dadurch das Potential zum Risiko zu werden. Auch in Ausbildung und Arbeit spielt Alkohol nach wie vor eine rele-vante Rolle, wie z. B. beim regelmä-ßigen Umtrunk im Betrieb. Jede*r zehnte Mitarbeiter*in weist einen riskanten oder gar schädlichen Alko-holkonsum auf und fast jeder fünfte Auszubildende trinkt riskant Alkohol. Riskanter Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz hat Folgen und verursacht einen volkswirtschaftlichen Gesamt-schaden in Deutschland von jährlich knapp 30 Milliarden Euro. Der Produk-tivitätsverlust ist immens, jeder dritte Arbeitsunfall ist auf Drogen- oder Alko-holmissbrauch zurückzuführen.

Und auch im Zusammenhang mit Berufsausbildungen gelten Alkoholpro-bleme als die häufigste Ursache bei Fehlzeiten, Leistungseinbußen und Arbeitsunfällen im Betrieb. Angesichts der Tatsache, dass missbräuchlicher Konsum und Sucht am Arbeitsplatz immer noch tabuisiert werden, widmet sich die diesjährige Aktionswoche Alkohol 2019 diesem wichtigen Thema.

Machen Sie mit!

Engagieren Sie sich in Ihrem Unter-nehmen, Ihrer Beratungsstelle, Ihrer Einrichtung. Registrieren Sie Ihre Veran-staltung oder Ihr Vorhaben bundesweit unter:

www.aktionswoche-alkohol.de.

Mit der Registrierung erhalten Sie die Berechtigung, die bundesweiten Mate-rialien zur Aktionswoche kostenfrei zu bestellen – Sie finden auf dieser Webseite auch Logos, Banner und andere unterstützende Tools zur Vorbe-reitung und Durchführung Ihrer Veran-staltung.

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite:

www.aktionswoche-alkohol.de/die-aktionswoche/

Einen Blick lohnt auch die Facebook-Seite:

www.facebook.com/aktionswochealkohol/

Veranstaltung anmelden:

www.aktionswoche-alkohol.de/fuer-veranstalter/anmeldung/

Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt an- sehen:

www.aktionswoche-alkohol.de/fuer-veranstalter/terminkalender/

Wie in den letzten Jahren wird sich die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt (LS-LSA) auch in diesem Jahr an der Aktionswoche Alkohol betei-ligen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ist Schirmherrin der Akti-onswoche für Sachsen-Anhalt. Als Solche wirkt sie mit an dem Pressege-spräch der LS-LSA „Suchtprävention und -hilfe im Unternehmen – nützlich für alle“ am 20.05.2019 in Magdeburg. Sie erhalten bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail in der LS-LSA Unterstützung bei der Planung Ihrer Veranstaltung. Wir vermitteln Kontakte zu Referenten und Kooperationspartnern.

Kontakt:Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt (LS-LSA)Halberstädter Str. 98, 39112 MagdeburgTel.: 0391/543 38 18, Fax: 0391/562 02 56E-Mail: [email protected]

Aktionswoche Alkohol 2019 vom 18.-26. MaiFür einen klaren Kopf im Beruf: Kein Alkohol am Arbeitsplatz!

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

38 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Nationaler Aktionstag „Saubere Hände“ am 5. Mai

Stark gegen InfektionenWie Patient-Empowerment bei der Eindämmungvon nosokomialen Infektionen helfen kann

Im Krankenhaus erworbene sogenannte nosokomiale Infektionen nehmen in den letzten Jahren immer weiter zu. Treten sie auf, erhöhen sich Morbidität und Mortalität. Vor allem durch eine Verbes-serung der Händehygiene, der einzigen Maßnahme, die sich für sich alleine als wirksam erwiesen hat, kann ein erhebli-cher Anteil vermieden werden.

Verschiedene Strategien zur Reduzie-rung nosokomialer Infektionen in Kliniken durch regelmäßige Händedes-infektion wurden in den letzten Jahren untersucht. In jüngster Zeit rücken auch Patienten und Besucher bei der Verbes-serung der Händehygiene in den Fokus. Dies gilt für Erwachsene, Kinder und ihre Eltern und wird unter dem Begriff „Patient-Empowerment“ zusammenge-fasst. Diese Strategie integriert sie als wichtige Komponente eines multimo-dalen Ansatzes, um die Händehygie-necompliance der Mitarbeiter im Kran-kenhaus zu verbessern. Auch die WHO in ihrer „WHO s SAVE LIVES: Clean your

hands“-Kampagne sieht in der Patienten-beteiligung eine wichtige Komponente.

Wie kann eine solche Beteiligung von Patienten im Klinikalltag aussehen? Der Fokus liegt bei der Schulung und Fokus-sierung; das bedeutet, dass Patienten befähigt werden, Fehler bei der Hände-hygiene zu erkennen und sich zu invol-vieren. Eine Schlüsselfunktion in der praktischen Umsetzung sollte darin liegen, die Patienten zu ermutigen, die Mitarbeiter im Krankenhaus anzuspre-chen, wenn sie vermeintliche Fehler in der Händehygiene entdecken. Ebenso wichtig ist die Verdeutlichung der eigenen Händehygiene bei Pati-enten. Hinweise über Informationsmate-rial wie Poster, Filme oder Flyer helfen bei der Aufklärung. Erste Versuche in Kliniken zeigen, dass in Bereichen mit entsprechenden Hinweisen der Desin-fektionsmittelverbrauch stieg bzw. kons-tant blieb, wohingegen er in Bereichen ohne Hinweise stagnierte oder rückläufig

war. Diese Strategie macht sich auch zunutze, dass immer mehr Patienten gerne an ihrer Genesung beteiligt sein wollen.

Eine weitere Komponente findet sich bei den Eltern – gerade auf Frühchenstati-onen ist es extrem wichtig, dass Eltern eine korrekte Händehygiene erlernen, um die eigenen aber auch fremde Kinder nicht zu schädigen. Auch hierbei kann man es sich zunutze machen, dass Eltern sowohl bei sich als auch beim medizini-schen Personal auf die korrekte Hände-hygiene achten.

Grundlegend für das Patient-Empower-ment ist jedoch immer, dass die Pati-enten sich ihrer wichtigen Rolle bei der Infektionsübertragung bewusst sind und sich eingeladen fühlen, mitzumachen. So leisten sie einen großen Beitrag für ihre eigene Genesung und die der Mitpa-tienten.

Korrespondenzanschrift: Helios Kliniken – Region OstPD Dr. med. Irit Nachtigall, MHBARegionalkrankenhaushygienikerinPieskower Str. 33, 15526 Bad [email protected] Fo

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Richtige Händedesinfektion ist eines der wirksamsten Mittel gegen die Übertragung von Infektionen in Kliniken

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

39Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

„Prüfen – Rufen – Drücken“: Wie eine Laienreanimation ablaufen sollte, zeigt eine neue Infokarte für die Brieftasche, die kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden kann. Mit dieser Kurz-Anleitung im praktischen Scheckkarten-format will das bei der BZgA angesiedelte Nationale Aktionsbündnis Wiederbele-bung (NAWIB) auf die Bedeutung der Laienreanimation aufmerksam machen.

Aktuell erleiden hierzulande mehr als 50.000 Menschen pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kran-kenhauses. Doch nur in 42 Prozent der Fälle beginnen Laien vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wiederbele-bungsmaßnahmen – dabei können diese die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis ver-dreifachen.

Wichtige Multiplikatoren wie Hausärz-tinnen und Hausärzte, aber auch sons-

tige am Thema interessierte Multiplika-toren, können bei der BZgA zudem kostenlose Aufsteller mit jeweils 30 Info-karten zum Thema „Wie funktioniert Wiederbelebung“ bestellen. Auf den Plastikkarten findet sich eine leicht verständliche Infografik, die die wich-tigsten Handgriffe zur Wiederbelebung erläutert.

Weitergehende Informationen vermittelt die ebenfalls kostenlose Broschüre „Wie funktioniert Wiederbelebung?“. Neben der Handlungsanleitung „Prüfen! Rufen! Drücken!“ informiert sie über aktuelle Statistiken und beantwortet häufig ge- stellte Fragen zum Thema.

Die Scheckkarte „Du kannst Leben retten“, das Aufsteller-Set und die Broschüre „Wie funktioniert Wiederbe-lebung?“ können kostenlos bestellt werden unter https://www.bzga.de/info-materialien/wiederbelebung/, per Mail: [email protected] oder Fax: 0221/8992257.

Weitere Informationen zum Thema: https://www.wiederbelebung.de/

| Pi BZgA

Wer eine Reise in FSME-Risikogebiete plant, sollte sich rechtzeitig impfen lassen. Dazu rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und informiert auf www.impfen-info.de über die FSME-Impfung. FSME wird durch Zecken übertragen und führt zu einer Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 583 FSME-Erkrankungen und damit fast 100 Fälle mehr als im Vorjahr (2017: 486) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Das ist die

höchste Zahl von FSME-Fällen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erklärt: „Noch ist es Zeit, sich gegen FSME impfen zu lassen, bevor die aktive Zeit im Freien beginnt. Dies gilt nicht nur für Reisende, die in FSME-Risikogebieten Urlaub machen. Auch für diejenigen, die in Risikoge-bieten leben, ist der Impfschutz gegen

FSME wichtig. Jedem, der sich in einer solchen Region im Freien, insbeson-dere im Wald, aufhält, wird die Impfung gegen FSME empfohlen.“

In Deutschland tritt FSME derzeit vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, aber auch im südlichen Hessen (Odenwald), im südöstlichen Thüringen und in Sachsen auf. Außerdem betroffen sind die Landkreise Marburg-Biedenkopf (Mittelhessen), Saar-Pfalz-Kreis (Saarland), Birkenfeld (Rheinland-

Wiederbelebung: Neue BZgA-Infokarte zeigt, wie einfach es gehtHausärztinnen und Hausärzte als Multiplikatoren besonders gefragt

Jetzt gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) impfen!

Vorsicht bei Zeckenstichen: Zahl der FSME-Fälle in Deutschland steigt

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NAWIB-ScheckkarteFoto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.)

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

40 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Pfalz) und Emsland (Niedersachsen). Das RKI hat in diesem Jahr fünf weitere Landkreise als neue Risikogebiete ausgewiesen. Hierzu gehören neben dem Landkreis Emsland (Nieder-sachsen) drei Kreise in Bayern (LK Garmisch-Partenkirchen, LK Landsberg a. Lech, SK Kaufbeuren) sowie der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterz-gebirge. Die Karte mit den Hochrisiko-gebieten findet sich unter:

www.impfen-info.de/mediathek/infografiken/

Die meist durch Zeckenstiche übertra-gene Infektion mit FSME-Viren kann zu einer Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute oder des Rückenmarks führen. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder. Neben Zecken kann FSME sehr selten auch durch Rohmilchprodukte von erkrankten Ziegen oder Schafen übertragen werden, nicht jedoch von Mensch zu Mensch.

Mit drei Impfungen wird ein länger anhaltender Impfschutz gegen FSME

aufgebaut. Nach dem üblichen Impf-schema erhält man je nach Impfstoff die ersten beiden Impfungen im Abstand von 14 Tagen bzw. ein bis drei Monaten. Ein kurzzeitiger Impfschutz besteht ab etwa 14 Tagen nach der zweiten Impfung. Für einen längeren Schutz ist eine dritte Impfung nötig. Sie wird nach weiteren fünf bzw. neun bis zwölf Monaten verabreicht. Eine erste Auffrischung wird nach drei Jahren empfohlen, weitere Auffrischungen sind – abhängig vom Alter – alle drei bis fünf Jahre angeraten.

Deutschlandweit können Zecken neben FSME zum Beispiel auch Borre-liose übertragen, eine Erkrankung, die im Gegensatz zu FSME durch Bakterien verursacht wird. Sie kann unterschied-lich schwer verlaufen und betrifft vor allem die Haut, das Nervensystem und die Gelenke. Praktische Tipps zum Schutz vor einem Zeckenstich unter:

www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/fsme/

Weitere Informationen zum Thema:

Für Kinder: www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/

Für Jugendliche: www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-jugendliche-12-17-jahre/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/

Für Erwachsene: www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/fsme-fruehsommer-meningoenzephalitis/

| Pi BZgA

Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Verlängerung der Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 31. Dezember 2020

Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unterstützt Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Die durch Bund, Länder und Kirchen zum 1. Januar 2017 errichtete Stiftung erbringt Anerken-

nungsleistungen in Form von persönli-chen Beratungsgesprächen, wissen-schaftlicher Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse und Geschehnisse und der Gewährung pauschaler Geldleistungen.

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer von den Ländern eingerichteten Anlauf-

und Beratungsstelle melden, um Stif-tungsleistungen zu erhalten. Gerne können Sie Ihre Patientinnen und Pati-enten darüber informieren.

Hier erhalten Sie entsprechende Infor-mationen: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und Infotelefon der Stiftung: Tel.: 0800/221 2218.

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

41Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Wer entscheidet bei einem Masernaus-bruch vor Ort über die Maßnahmen zur Bekämpfung? Wer kümmert sich um die infektionshygienische Überwa-chung der Kliniken? Wer erhebt Daten zur Bewertung der gesundheitlichen Situation von Schulanfängern? Wer berät die Politik vor Ort bei Gesund-heitsfragen?

Die Arbeit der rund 400 kommunalen Gesundheitsämter in Deutschland ist vielfältig, unverzichtbar – und nicht ausreichend gewürdigt. „Dabei ist das Gesundheitsamt eine zentrale Säule für den Schutz der Gesundheit der Bevöl-kerung“, betonte Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, anlässlich des ersten „Tags des Gesund-heitsamtes“ am 19. März 2019.

Das RKI arbeitet auf Bundesebene für den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Public Health) und hat den Tag des Gesund-heitsamtes 2019 erstmals ausgerufen. Der 19. März ist der Geburtstag von Johann Peter Frank. Der 1745 im pfälzi-schen Rodalben geborene Arzt gilt als Begründer des Öffentlichen Gesund-heitswesens, der Sozialhygiene und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sein Ziel war es, die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, unter anderem durch eine staatliche Gesund-heitsverwaltung und gesundheitsför-derliche Lebensbedingungen.

Krankenhäuser oder Arztpraxen küm-mern sich um das Wohl des einzelnen Patienten. Im Unterschied zu diesem individualmedizinischen Ansatz haben die Gesundheitsämter die Bevölkerung im Blick. Damit hat der Öffentliche Gesundheitsdienst einen größeren Einfluss auf die Gesundheit, als vielen bewusst ist. „Eine ausreichende Finan-zierung der Gesundheitsämter ist für eine gute gesundheitliche Situation der Bevölkerung unverzichtbar“, unter-streicht Lothar H. Wieler. Die perso-nelle Ausstattung der Gesundheits-ämter sinkt seit Jahren. Aber kein noch so gutes Labornetzwerk oder Surveil-lancesystem reicht aus, um vor Ort Verdachtsfällen von Erkrankungen nachzugehen oder Quarantänemaß-nahmen durchzuführen. Dazu wird qualifiziertes Personal und eine moderne Ausstattung benötigt und das in jedem Gesundheitsamt.

Einen Tag des Gesundheitsamtes oder „Local Health Authority Day“ gab es bislang auch nicht auf internationaler Ebene. Leistungsfähige lokale Gesund-heitsbehörden sind überall auf der Welt das Rückgrat der Gesundheit der Bevöl-kerung. Die Bekämpfung von Aus-bruchsgeschehen ist dabei nur ein besonders sichtbarer Teil der Aufgaben lokaler Gesundheitsbehörden. Für Deutschland beschreibt der Berufsver-band der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst die

Aufgaben auf seiner Internetseite wie folgt: „Die Bandbreite der Aufgaben reicht dabei von Beratungs- und Unter-stützungsangeboten für Familien mit Kleinkindern, die Mütterberatungen, Kita- und Einschulungsuntersuchungen, Untersuchungen und Beratungen von Schwangeren und der Schwanger-schaftskonfliktberatungen, Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Be- reich der Krankenhaus-, Umwelt- und Seuchenhygiene. Aufgaben sind die Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch kranke sowie körperlich behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen, teils in Bereichen in denen niemand sonst tätig ist (subsidiär), bis hin zur Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Zeugnisse von der Einstellung bis zur Dienstfähigkeit oder als wichtiger Teil des ÖGD die Mitwir-kung an der Gesundheitsberichterstat-tung und die Politikberatung. Nicht zu vergessen der zahnärztliche Bereich als ein hervorragendes Beispiel in der Prävention neben anderen im ÖGD.“

Weitere Informationen: www.rki.de/tag-des-gesundheitsamtes

| Pi RKI

Die Zahl der Tuberkulose-Erkran-kungen in Deutschland war 2018 ähnlich hoch wie 2017. Ein jährlicher Rückgang um 10 Prozent wäre aber erforderlich, um das Ziel der Weltge-sundheitsorganisation zu erreichen, Tuberkulose bis 2050 zu eliminieren. „Daher sind in der Tuberkulosekon-

trolle auch in Deutschland zusätzliche Anstrengungen notwendig“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des RKI im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung. Dem RKI wurden 2018 insgesamt 5.429 Fälle übermittelt (Datenstand 1.3.2019), 2017 waren es 5.486, 2016 betrug die Zahl der übermittelten Fälle 5.949.

In Deutschland gibt es modernste Diag-noseverfahren, wirksame Medika-mente, nationale Leitlinien und ein gutes Überwachungs(Surveillance)-System. Damit steht ein Großteil der für die Elimination erforderlichen Instru-mente zur Verfügung. Dennoch werden Erkrankte häufig erst spät diagnostiziert.

Erstmals Tag des Gesundheitsamtes am 19. März

Tuberkulose – eine der ältesten Krankheiten der Menschheit eliminieren!

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

42 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Von zentraler Bedeutung in der Tuber-kulosekontrolle sind leistungsfähige Gesundheitsämter, um im Umfeld eines Tuberkulosepatienten infizierte oder bereits erkrankte Personen zu identifizieren und eine Verbreitung der Tuberkulose zu verhindern. Am 18. und 19. März fanden in Berlin anläss-lich des Welttuberkulosetages am 24. März zwei Tagungen statt, und das Epidemiologische Bulletin 11/12 2019 widmet sich dieser Erkrankung mit einer Doppelausgabe (online abrufbar).

Bei Symptomen wie länger beste-hendem Husten, Nachtschweiß, Fieber und Gewichtsabnahme sollte immer auch an Tuberkulose gedacht werden. Bedeutsam sind auch eine frühzeitige Resistenztestung und eine resistenzge-rechte Behandlung. „Auch die moleku-lare Surveillance ist ein wichtiger Beitrag zur Elimination der Tuberkulose und sollte landesweit etabliert werden“, betont Lothar H. Wieler. Bei der Mole-kularen Surveillance wird die Erbsubs-tanz der Tuberkulose-Bakterien mit modernen Sequenzierverfahren ent-

schlüsselt und der so gewonnene gene-tische Fingerabdruck mit Meldedaten verknüpft. So können Übertragungs-wege besser aufgeklärt und Ausbruchs-geschehen erkannt und gestoppt werden.

Ein kontinuierlicher Austausch zwi-schen allen Partnern, die sich in der Prävention und Bekämpfung der Tuber-kulose in Deutschland engagieren, ist Voraussetzung für die Erreichung des Eliminationsziels. Daher gibt es seit einigen Jahren im Vorfeld des Welttu-berkulosetages eine Tagung, die das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt. Veranstalter sind das Deut-sche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, das Forschungszen-trum Borstel und das Robert Koch-Institut. Die Tagung fand diesmal am 18. März statt.

Auf der internationalen Agenda steht Tuberkulose weit oben und war im Herbst 2018 erstmals Thema in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Dort wurde eine historische

politische Deklaration verabschiedet mit dem Ziel, den weltweiten Kampf für die Elimination einer der ältesten Krankheiten der Menschheit zu beschleunigen. Eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Regionalbüros Europa der Weltgesundheitsorganisa-tion bringt zum zweiten Mal nach 2018 nationale und internationale Partner und Experten im Robert Koch-Institut zusammen, um über die nächsten Schritte auf dem Weg zur Elimination zu beraten.

Weitere Informationen und Links: www.rki.de/tuberkulose

| Pi RKI

Welche Nebenwirkungen sollten Ärzte melden und warum? Antworten auf diese Frage und weitere Informationen zum Melden von Nebenwirkungen finden Sie in kompakter Form im neuen Leitfaden der AkdÄ. Hier wird unter anderem dargestellt, wie Ärzte Neben-wirkungen melden sollten und was dabei hinsichtlich des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht beachtet werden muss. Und Sie erfahren, was mit den Informationen aus den Nebenwirkungsmeldungen eigentlich geschieht. Sie können den

Leitfaden unter folgendem Link kostenlos herunterladen: Leitfaden „Nebenwirkungen melden“, 1. Auflage (März 2019):

www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/PDF/Nebenwirkungen_melden.pdf

Quelle: AkdÄ Drug Safety Mail vom 19.03.2019

Leitfaden der AkdÄ zum Melden von Nebenwirkungen erschienen

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Aktuelle Themen

43Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine an den Menschenrechten und der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein. Während ihres 57. Treffens am 20. und 21. März 2019 in Düsseldorf haben sich die Beauftragten schwer-punktmäßig mit der Gesundheitsver-sorgung von Menschen mit Behinde-rungen auf Bundes- sowie Landesebene befasst. Nach der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesund-heit (Artikel 25); dieses umfasst etwa den Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten so- wie den Zugang auf eine gesundheit-liche Versorgung in derselben Band-breite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie Menschen ohne Behinderungen. Dies gilt ausdrücklich auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.

Die Beauftragten erwarten, dass 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Ziel muss eine inklusive Gesundheitsversor-gung sein.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern deshalb:

Barrierefreiheit als Standard im Gesundheitswesen

Umfassende Barrierefreiheit ist unab-dingbar für ein erfolgreiches Gelingen der Inklusion. Die Barrierefreiheit muss weiter ausgebaut und die Gewährung angemessener Vorkehrungen nach der UN-BRK sichergestellt werden. Im öffentlichen Bereich und im Gesund-heitswesen muss Barrierefreiheit zum Standard werden. Dazu zählen auch eine barrierefreie Ausstattung, eine Notruf-App für Menschen mit Sinnes-behinderungen, die Berücksichtigung des Zwei-Sinne-Prinzips und der Leichten Sprache bei der Kommunika-tion mit Patientinnen und Patienten sowie die Bereitstellung der im Einzel-fall erforderlichen Kommunikations-hilfen. Die Finanzierung von Gebär-densprachdolmetschern und Kommu-nikationshilfen ist unkompliziert zu gewährleisten. Auf Dauer darf es nur noch Apotheken, Arzt- und therapeuti-schen Praxen sowie Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen ge- ben, die barrierefrei sind. Übergangs-weise sind geprüfte Informationen zur

Barrierefreiheit an zentraler Stelle zu benennen. Wie im Koalitionsvertrag für die Bundesregierung angestrebt, soll die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erweitert werden – mit wirksamen ersten Schritten im Bereich Gesund-heit.

Vergütung medizinischer Leistungen inklusiv ausrichten

Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Praxen ist bei der Vergütung zusätzlich zu honorieren. Auch der behinderungs-bedingte Mehraufwand bei der Versor-gung muss in der Vergütung im Ge- sundheitswesen ausreichend abge-bildet werden.

Spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen

Altersunabhängig haben Menschen mit intellektuellen Lernschwierigkeiten und komplexen Behinderungen oftmals einen besonderen medizinischen Versorgungsbedarf. Da sie eine erhöhte

Im Rahmen der 57. Konferenz der Behindertenbeauftragten der Länder am 20. und 21. März 2019 wurde in Düsseldorf die Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!“ verabschiedet, die Sie im Folgenden nachlesen können.

Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern!

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Häufigkeit sowohl für körperliche als auch für psychische Erkrankungen aufweisen, ist ihr Bedarf umfassender. Diagnostik und Therapie sind häufig sowohl schwieriger als auch zeitauf-wändiger und erfordern nicht selten die Beteiligung und Absprache verschie-dener Fachrichtungen sowie fundierte Kenntnisse.

Bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres steht dieser Personengruppe und ihren Familien die medizinische Versor-gung in den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) offen. Danach sind diese Menschen und ihre Familien in der Regel auf ambulante medizinische Behandlung angewiesen. Diese ist jedoch nicht explizit auf die Belange dieser Personengruppe ausgerichtet. Die Beauftragten fordern daher einen zügigen flächendeckenden Auf- und Ausbau der Medizinischen Behand-lungszentren für Erwachsene mit intel-lektuellen Lernschwierigkeiten und komplexen Behinderungen (MZEB), als spezifische Ergänzung der medizini-schen Regelversorgung.

Finanzierung von Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts

An die Beauftragten wurde herange-tragen, dass Menschen mit Behinde-rungen und Assistenzbedarf notwen-dige Krankenhausaufenthalte wegen der nicht sichergestellten Assistenzver-sorgung vermeiden. Dies zieht z. T. schwere gesundheitliche Beeinträchti-gungen nach sich. Betroffen sind insbe-sondere gehörlose und blinde Menschen ebenso wie Patientinnen und Patienten mit komplexen körperli-chen Beeinträchtigungen oder Lern-schwierigkeiten. Die Beauftragten halten es für notwendig, Regelungen zu finden, eine Finanzierung von Assis-tenzleistungen auch während eines Krankenhausaufenthalts zu ermögli-chen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass nur Menschen mit Behinderungen, die ihre persönliche Assistenz im soge-nannten Arbeitgebermodell organi-

sieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen dürfen bzw. finanziert bekommen. Menschen mit Behinde-rungen, die ihre Assistenz jedoch im Wege der Sachleistung und nicht als Arbeitgeber organisieren, ist die Möglichkeit der begleitenden Assistenz im Krankenhaus derzeit nicht möglich. Eine Anpassung der Regelungen über Assistenz im Krankenhaus ist mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behinderten-rechtskonvention dringend geboten.

Aus- und Fortbildungen für die Gesundheitsberufe

Ärztinnen und Ärzte sowie das medizi-nische Personal sind häufig noch nicht mit der Deutschen Gebärdensprache, der Leichten Sprache oder anderen speziellen Kommunikationsmöglich-keiten vertraut. Nicht selten haben Ärztinnen und Ärzte sowie das medizi-nische Personal Wissenslücken und Vorbehalte gegenüber dem Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Die Beauftragten fordern daher, dass in der Aus- und Fortbildung des medizini-schen Personals das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen verbind-lich berücksichtigt werden.

Verbesserung der Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen

Die Beauftragten stellen fest, dass bei der Vernetzung zwischen Fachkräften und Selbsthilfe im Krankenhaus Lücken bestehen und es an einer strukturierten und systematischen Zusammenarbeit, z. B. auch im Rahmen des Entlassma-nagements, mangelt. Es fehlt eine Selbstverständlichkeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal sowie dem Sozialen Dienst, Patientinnen und Pati-enten auf Angebote der Selbsthilfe und der Ergänzenden Unabhängigen Teil-

habeberatungsstellen hinzuweisen. Dabei sollen auch Angebote der Selbst-hilfe im Bereich Psychiatrie-Erfahrung einbezogen werden. Der Zugang der Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorga-nisationen zu den Krankenhäusern soll gewährleistet werden. Sie sind von Anfang an in die Krankenbehandlung einzubeziehen.

Eine barrierefreie, inklusive und inter-disziplinäre Gesundheitsversorgung ist Grundlage für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in unserem Land.

Urheber: Die Beauftragten aus Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen

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Medizinischer Fachartikel

Medizinischer Fachartikel

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K. Korsake 1 **, U. Barth 2, T. Mildner 3, R. Albrecht 4, A. Udelnow 1, F. Meyer 5 */Z. Halloul 5 *

1 Klinik für Gefäßchirurgie, endovaskuläre Chirurgie und Phlebologie, Städtisches Klinikum Dessau, Dessau-Roßlau2 Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Ameos Klinikum Schönebeck, Schönebeck (Elbe)3 Klinik für Gefäßchirurgie, endovaskuläre Chirurgie und Phlebologie, Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben, Wernigerode4 Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Minimalinvasive und Thoraxchirurgie, HELIOS-Klinikum Aue5 Arbeitsbereich Gefäßchirurgie, Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R., Magdeburg

* Die beiden Autoren fungieren als gleichberechtigte „senior authors“.** jetzige Einrichtung: Ambulantes OP-Zentrum Bodensee, Radolfzell am Bodensee

Chancen und Grenzen der modernen Gefäßchirurgie –Ein ÜberblickTeil 2 – Herausforderungen und Zukunft der Gefäßchirurgie

Dr. med. Kristina Korsake

Im ersten Teil des Artikels hatten die Autoren die rasante Entwicklung der Gefäßchirurgie in den letzten Jahren mit den Fortschritten im Bereich der Diagnostik, operativen und endovaskulären Therapie vorgestellt. Der zweite Teil soll einen Ausblick in die Zukunft der Gefäßchirurgie sowie auch die Weiterbildungs- und beruflichen Perspektiven der Gefäß-chirurgen zeigen.

Die endovaskulären Techniken sind aufgrund von technolo-gischen Fortschritten und klinischem Erfahrungserwerb, geringerer Invasivität, schonenderen Interventionen, gerin-gerem Interventionstrauma, insgesamt kostengünstigerem Vorgehen, aufgrund von kürzeren stationären Aufenthalten, weniger traumatischen Ergebnissen bei älteren und/oder multimorbiden Patienten sukzessive zum Alltag geworden. Offene Operationen sind in der Gefäßchirurgie rückläufig, sodass junge Gefäßchirurgen diese nur noch mit größerem Aufwand und längeren Fristen erlernen können.

Andererseits sind interventionelle Erfahrungen zunehmend an Modellen und/oder Computersimulationen zu sammeln, wodurch man dann nicht mehr in jeder Weiterbildungsphase des jungen Kollegen live am Patienten „üben“ muss.

Hier besteht die potenzielle Gefahr, dass Erfahrung und Tech-niken mit Erfahrungswerten verloren gehen könnten, die für vielfältige klinische Situationen auch weiterführend, insbe-

sondere im Problemfall, von unschätzbarem und unverzicht-barem Wert sind.

Die Gefäßchirurgen sind ein Teil des gefäßmedizinischen Teams. Zusammen mit Kardiologen, Herz-Thorax-Chirurgen, Angiologen und interventionellen Radiologen, Neurologen und Nephrologen werden die Entscheidungen immer häufiger in Gefäßkonferenzen/gefäßmedizinischen Boards interdisziplinär bzw. nach standardisierten „Flow charts“ getroffen (S. 46, Abb. 5: Flussdiagramm zum interdiszipli-nären Management der [postoperativen] Chylorrhoe [unter-teilt in Chylothorax und Chylascites] nach gefäßchirurgischen Interventionen).

Hybrideingriffe werden sukzessive zur Routine. Biomateri-alen haben das Ziel, die Gewebsverträglichkeit zu erhöhen und das Infektionsrisiko zu verringern. Neue Materialien ermöglichen Medikamentenfreisetzung (antiinfektiv/-prolife-rativ), ein vermindertes Wiedererkrankungsrisiko, insbeson-dere bei biologisch abbaubaren Produkten. Hier ist die Frage der Kosten und der Vergütung noch ungeklärt (Wirkstoffe/Biomaterialien in der interventionellen und operativen Medizin: eine kurze Übersicht und aktuelle Trends). [19] Biomaterialien mit technologischen Fortschritten (Heparin-beschichtung, antimikrobielle Ag-Bedampfung, Antibiotika-freisetzung etc.) sind gerade in der Gefäßprothesenverwen-dung eine zukünftig immense Chance, vor allem im Falle von Po

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gefäßassoziierten Infektionen (S. 47, Abb. 6: eine Doppel-Velour-Polyester-Gefäßprothese – Uni-Graft® Synthetic [B. Braun Melsungen AG, Melsungen, Deutschland]).

Das Screening einiger Gefäßerkrankungen wird sich zuneh-mend im klinischen Alltag etablieren. Mit Unterstützung der „Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßme-dizin – Gesellschaft für operative, endovaskuläre und präven-tive Gefäßmedizin e. V.“ ist das Bauchaorta-Screening für die Abklärung des Aneurysmas für die männlichen Patienten über 65 Jahre etabliert worden. Trotz allem ist die Sterblich-keitsrate des Bauchaortenaneurysmas viel höher als beim Mammakarzinom, da bei Letzterem ein Screeningprogramm schon längst eine Selbstverständlichkeit ist.

Die Chancen der Diagnostik haben sich schrittweise weiter verbessert, z. B. die Duplexsonographie und die Angiogra-

phie. Seltene Krankheiten wie z. B. Vaskulitiden werden mehr und mehr erforscht und angezeigterweise in Zentren versorgt, die nicht zuletzt für die Weiterbildung zur Hospita-tion zu nutzen sind. Damit werden die Defizite im Erfah-rungserwerb regionaler Einrichtungen suffizient, gerade in der Weiterbildung, ausgeglichen.

3. Weiterbildungs- und Berufsperspektive

Die Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Gefäßchirurgie erfuhr in den letzten Jahren mehrfache Reformen, da sich Art und Umfang der Weiterbildung durch die rasante Entwick-lung der endovaskulären Gefäßchirurgie nicht mehr auf dem praktizierten und etablierten Niveau befanden. [20] Ziel war es, mit einem neuen Modell, welches flexibel ist und sich auf sich ständig ändernde Inhalte der Medizin reagieren kann,

- Adäqu. Flüssigkeits-, Elektrolyt, Vit.- & Spuren- elementesubstitution - Mikrobiol. Untersuchung - Drainageflüssigkeit - Sandostatin (3 x 100 μg / d s.c.) ggf. begleitend

- TPN -

CHYLASCITES CHYLOTHORAX

NEIN / JA - Adäquates Ansprechen - JA / NEIN

- Fortführung TPN - Chem. Pleurodese - Percut. Embolisations– versuch D. thoracicus / Cysterna chyli

JA JA

MCT-Kost

- Fortführung TPN - Etilefrin i.v.

Paracentese Thoracocentese

Op. Intervention

- Präop.: Orale Kost ( „Sahnetorte“ ) Lädiertes Lymphgefäß - Intraop.: LIGATUR D. thoracicus epiphrenisch

NEIN NEIN - Persistenz -

- Fortführung TPN - Etilefrin i.v.

< 1.000 ml > 1.000 ml

Persistenz Ansprechen

Abb. 5: Flussdiagramm zum interdisziplinären Management der (postoperativen) Chylorrhoe (unterteilt in Chylothorax und Chylascites) nach gefäßchirurgischen Interventionen

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eine zukunftsorientierte Weiterbildung zu schaffen, die attraktive Berufsperspektiven möglich macht. [21] So soll sich die neue Weiterbildungsordnung als Kompetenzmodell am Ergebnis der Weiterbildung orientieren und sich in eine „Methodenkompetenz“ (Kenntnisse) und „Handlungs-kompetenz“ (Erfahrung und Fertigkeiten) gliedern. Im Vorder-grund soll damit das Erreichen des Behandlungsziels durch die selbständige Therapie des Weiterzubildenden stehen. [22] So wurden auch Schlüsselkompetenzen wie der Ultraschall und weitere non-invasive Diagnostikverfahren, die endovas-kuläre Therapie und Therapie relevanter operativer Eingriffe verankert. [22]

Laut der aktuellen Weiterbildungsordnung dauert die gefäß-chirurgische Weiterbildung 72 Monate. Aktuelle Logbücher und OP-Kataloge von allen Ärztekammern fordern anspruchs-volle Zahlen von Aorten- und Beckenarterien-OPs. Das ist nur in den „großen Häusern“ in Realität möglich. Jedoch auch umgekehrt, die zahlreichen „kleineren“ OP’s und Inter-ventionen, z. B. im Rahmen der Varizen-Chirurgie, können dem Weiterbildungsassistenten einer Universitätsklinik Pro-bleme bereiten, den OP-Katalog zuverlässig zu erfüllen. Austauschprogramme zwischen den Einrichtungen erschei-nen da ein wirksamer Ansatz, Abhilfe zu schaffen.

Die Weiterbildung ist mittlerweile sehr komplex geworden, insbesondere in organisatorischer Hinsicht – daneben ist sie teils mit anderen medizinischen Fächern eng assoziiert.

4. Ausblick

Der technologische Fortschritt und die Forschung bieten neue Chancen. Der Markt an pharmazeutischen und Medi-zinprodukten bietet immenses Potenzial. Beispiele sind die große Auswahl an Wundauflagen oder auch die verschie-denen Designs an Stents und „Ballons“ in der endovasku-lären Therapie, was nicht selten zum Problem führt, den Überblick zu behalten, und – daraus abgeleitet – den fach-kompetenten Spezialisten erfordert.

Minimal-invasive und endovaskuläre Operationen lassen sukzessive auch zu, älteren, schwer kranken Patienten mit hohem Risikopotenzial zu helfen, die eine offene Operation nicht tolerieren würden. Als Beispiel zu nennen ist die Iliacal-arterienaneurysma-Versorgung mit diversen, fall- und befundspezifisch systematisierten Optionen abhängig von Lokalisation, Ausdehnung, Kombination mit Begleitbefunden und Landungszonen. [23]

Chancen für die Fortbildung der Spezialisten sind „OP-online“ und andere deutsche und ausländische Plattformen, auf welchen man OP-Anleitungen auch online studieren kann. In diesem Zusammenhang sind mehrere Kurse und Qualifi-kationen verfügbar, die man somit über das Internet absol-viert. Hinsichtlich Algorithmen ist die Gefäßchirurgie wie auch andere Fachdisziplinen in Deutschland weitestgehend

an verfügbare Leitlinien als „Handlungskorridor“ gebunden. Jedoch haben Kliniken auch darüber hinaus eigene SOPs und Algorithmen für Diagnostik und Therapie der verschiedenen Krankheiten.

Bezüglich von Kooperation und Gefäßzentrumsversorgung ist zu konstatieren, dass heutzutage die Entscheidungen überwiegend interdisziplinär getroffen werden. Für ein gefäßchirurgisches Zentrum sollten (weitestgehend) alle Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen sowie auch mittels einer suffizienten Qualitätssicherung nachgewiesene niedrige Komplikationsraten vorliegen.

Die Kooperation von chirurgischen mit anderen operativen Fächern [24] werden hinreichend, wie folgt, charakterisiert, z. B. mit der• Unfallchirurgie im Falle von intraoperativen Verletzungen,• Plastischen Chirurgie im Falle von Tumoren oder Verlet-

zungen,• Viszeralchirurgie bei tumorbedingter Gefäßalteration

(Pancreaskarzinom, Sarkom etc.), auch akuter und chroni-scher Mesenterialischämie, Viszeralarterienaneurysma, in- traoperativen Verletzungen,

• Kinderchirurgie bei Tumoren und Hämangiomen, angebo-renen Gefäßpathologien wie AV-Fisteln, Malformationen,

• Gynäkologie und Urologie bei Tumoren und intraopera-tiven Gefäßverletzungen,

• Orthopädie bei Tumoren und intraoperativen Gefäßverlet-zungen,

• Transplantationsmedizin und bei Organersatzverfahren – problematische Gefäßanastomosen.

Die Intensivmedizin ist ein wichtiger unentbehrlicher Partner der Gefäßchirurgie mit ihren modernen Methoden des Moni-

Abb. 6: Uni-Graft® Synthetic (B. Braun Melsungen AG, Melsungen, Deutschland) ist eine Doppel-Velour-Polyester-Gefäßprothese. Die Prothese ist mit einem synthetischen, abbaubaren und absorbier-baren Polymer imprägniert (Polylactid, Polyglycolid, Trimethylen-karbonat, ε-Caprolacton). Diese Materialbehandlung reduziert die initiale Porosität der Textilprothese von 1.900 zu 0 ml/min/cm2. [17]Abb.: Bereichsinterne klinische Bilddokumentation (Arbeitsbereich Gefäßchirurgie [Leiter: Prof. Dr. Z. Halloul – Ko-Autor], Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantations-Chirurgie, Universitäts-Klinikum Magdeburg A. ö. R.)

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torings und einem komplexen interdisziplinären/-professio-nellen Maßnahmeprofil („intensivmedizinische Komplexbe-handlung“) wie z. B.: Komplexes, teils semiinvasives Monito-ring kardipulmonal/-zirkulatorisch und anderer Organfunkti-onen, Infusionstherapie, Beatmung, zentrale Gefäßzugänge, „antibiotic stewardship“, „drug monitoring“/„drug interaction stewardship“, Transfusion, laborchemische Verlaufskontrolle, Gerinnungsstatus, Immunstatus, Nachbeatmung, Manage-ment von SIRS/Sepsis, Nutritionstherapie, Physiotherapie, Supplementation (Elektrolyten-, Spurenelemente-, Blutpro-duktesubstitution etc.), Wundbehandlung, suffiziente Betreuung von älteren multimorbiden Patienten (teils mit Vielfach-Medikation), Erkennen und kompetente Therapie von Organfunktionsstörungen, Anwendung von Organer-satzverfahren, antikoagulatorische Lyse als Therapie mit begleitendem Monitoring u. v. a. m.

Fazit

Durch die komplexen Krankheitsbilder, bei denen die Gefäß-chirurgie eine der Stützen der gefäßmedizinischen Therapie-konzepte ist, wird die Kooperation mit anderen Abteilungen und das Arbeiten im Team immer wichtiger. Ein gutes inter-disziplinär ausgerichtetes Gefäßzentrum mit einem erfah-renen Gefäßchirurgenteam ist eminent wichtig für die anderen klinischen und chirurgischen Disziplinen zur Reali-sierung eines adäquaten klinischen, insbesondere peri-operativen/-interventionellen Managements von Gefäßpati-enten heutigen Profils.

Hinsichtlich bestehender Kapazitäten von Kliniken für Gefäßchirurgie, gefäßchirurgischen Abteilungen und gefäß-medizinischen Arbeitsbereichen ist von keiner ausreichenden Verfügbarkeit von Gefäßchirurgen in Deutschland aktuell

auszugehen, um das steigende Patientenaufkommen zu bewältigen, Wartezeiten zu optimieren und eine adäquate, interdisziplinär ausgerichtete gefäßmedizinische, d. h. befund- und patientengerechte Betreuung auf modernem Versorgungsniveau zu realisieren!

Dafür ist es bedeutsam, eine korrekte Indikationsstellung zu gewährleisten, saubere Evidenzen bzw. gesicherte Studiener-gebnisse zu generieren.

Neue originelle Studienansätze und breite Aktivitäten der klinischen Versorgungsforschung sind dazu unabdingbar. Ebenso unentbehrlich sind repräsentative Leitlinien mit peri-odischer Aktualisierung.

Nicht zuletzt sollte eine solide Ausbildung im Vordergrund stehen, wenn man die Zukunft der Gefäßchirurgie absichern helfen will.

Artikel & Literatur hier abrufbar: www.t1p.de/mf-5-19

Verantwortlicher Autor:apl. Prof. Dr. med. habil. Frank MeyerUniversitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und TransplantationschirurgieLeipziger Straße 44 39120 MagdeburgE-Mail: [email protected].: 0391/67-15500Fax: 0391/67-15570

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Während Sie das lesen, sind wir in mehr als 60 Ländern weltweit im Einsatz. Damit wir auch weiterhin schnell handeln können, brauchen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende.

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Zentralafrikanische Republik +++ KrankenhausBossangoa +++ Arzt Paul van der Laan +++schnelle Hilfe für Kinder, Frauen und Männer © Ton Koene

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Recht aktuell

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Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Keine Sitzwache – deshalb Nasenbeinfraktur Kasuistik

Es war die Behandlung durch die Ärzte einer Medizinischen Klinik und einer Klinik für Traumatologie und Ortho-pädie zu prüfen.

Eine 54-jährige Patientin war über Jahre hinweg trockene Alkoholikerin. Nach einem Rückfall wurde sie von ihrer Hausärztin nach einem Sturz in der häuslichen Umgebung in die Klinik eingewiesen. Die erste Untersuchung erfolgte durch die Unfallchirurgie, da es sich um einen Sturz auf den Kopf und das Handgelenk handelte. Bei der klini-schen Aufnahmeuntersuchung zeigten sich ein Monokelhämatom links sowie ein Hämatom an der linken Hand. Die Patientin war sehr verwirrt, nicht kooperativ und zum Teil auch aggressiv, wie aus dem Arztbrief der Unfallchi-rurgie hervorgeht. Es erfolgten zunächst eine Computertomographie des Schä-dels, der NNH (Nasennebenhöhlen) sowie eine Röntgenuntersuchung der linken Hand in zwei Ebenen. Hinweise für eine frische Verletzung sowohl knöchern als auch intrazerebral er- gaben sich nicht. Bei bekannter Alko-holkrankheit mit momentanem Rück-fall nach jahrelanger Abstinenz wurde die Patientin initial in der Medizini-schen Klinik mit Verdacht auf Alkohol-entzugssymptome aufgenommen. Aus dem Pflegebericht der Station geht hervor, dass die Patientin nach einem Sturz in der Häuslichkeit aufgenommen wurde. Die Patientin konnte nicht befragt werden, da sie sich im Entzug befand und „nur vor sich hin lallte“.

Hier ein Auszug aus der Dokumenta-tion des Krankenhauses: „22.50 Uhr:

Patientin stieg über Bettgitter, orientie-rungslos, Platzwunde am Nasenbein nach Sturz, AVD (Arzt vom Dienst, Anm. d. Red.) informiert, Patientin wurde auf den Fußboden auf eine Matratze gelegt. Patientin robbte durch das Zimmer, Platzwunde am Nasen-bein wieder blutend, AVD nochmals informiert. 00.20 Uhr: Eine Ampulle Faustan i.v. erhalten, Patientin um 00.50 Uhr zur ITS (Intensivstation, Anm. d. Red.) verlegt.“

Am 18. November um 00.50 Uhr wurde die Patientin auf die Intensiv-station verlegt und um 11.05 Uhr wurde ein Schädel-CT durchgeführt, das eine eingestauchte Fraktur des Os nasale ergab. Es lagen keine frischen intrazere-bralen Blutungen vor. Auf der Intensiv-station wurde eine antidelirante Be- handlung durchgeführt, die jedoch zü- gig reduziert werden konnte. Die Pati-entin war dann unauffällig, orientiert und freundlich zugewandt, sodass sie zur weiteren Behandlung am 21. No- vember auf eine Normalstation verlegt werden konnte. Am 23. November wurde die Patientin in die ambulante Weiterbehandlung entlassen.

Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen

Der Verfahrensbevollmächtigte der Patientin trägt vor, seine Mandantin sei „trockene“ Alkoholikerin, welche einen Rückfall gehabt habe und im Delirium gestürzt sei. Dabei seien die linke Hand und der linke Wangenknochen stark geprellt worden. Auf Station sei sie nicht behandelt oder beobachtet worden, obwohl die Ärzte über das

Delirium informiert gewesen seien. In der Nacht sei die Mandantin dann aus dem Bett gefallen, weil keinerlei Siche-rungsmaßnahmen (Gitter et cetera) vorgenommen worden seien. Das Resultat dieser Nacht sei ein Nasen-bruch der Mandantin. Eine Verlegung in eine HNO-Abteilung sei nicht erfolgt. Zwei Tage nach der Entlassung aus der stationären Behandlung habe die Mandantin derart starke Nasenblu-tungen bekommen, dass sie erneut ins Krankenhaus gebracht worden sei. Die Art und Weise der Behandlung für einen Transport in die nächste HNO-Klinik sei für die Mandantin unzu-mutbar gewesen. Im Vordergrund stehe, dass aufgrund des Zustands der Mandantin diese nicht besser beob-achtet worden sei, da bereits die Tatsache, dass die Mandantin aus dem Bett fallen konnte, dafür spreche, dass die Beobachtung beziehungsweise Beaufsichtigung durch das Pflegeper-sonal nicht dem Zustand der Mandantin entsprechend ausgerichtet gewesen sei.

Stellungnahme Klinik

Der Vorwurf, dass die Patientin auf die Station gebracht worden sei, ohne dort behandelt oder beobachtet worden zu sein, könne nicht nachvollzogen werden. Im Arztbrief an die Hausärztin seien mehrere CT-Aufnahmen beschrieben und die Notwendigkeit der Verlegung auf die Intensivstation erläutert worden. Die besondere Beaufsichtigung durch das Pflegeper-sonal sei in der Patientenakte doku-mentiert. Nachdem die Beschwerden rückläufig gewesen seien und die

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behandelnden Ärzte einen Termin zur ambulanten Behandlung in der HNO-Praxis vereinbart hätten, habe die Entlassung in die ambulante Weiterbe-handlung erfolgen können. Diesen Termin habe die Patientin nicht wahr-genommen.

In der weiteren Zeit habe sich die Pati-entin mit Nasenblutungen erneut vorgestellt. Es sei die Kontaktaufnahme zu umliegenden Kliniken, in denen eine HNO-Abteilung vorhanden sei, erfolgt. Letztlich sei der Transport mit einem Krankenwagen durchgeführt worden.

Der Vorwurf einer verzögerten Behand-lung in der Rettungsstelle werde zurückgewiesen. Die Behandlung der akuten Alkoholintoxikation sowie des schweren Deliriums habe im Vorder-grund gestanden. Deswegen sei die intensivmedizinische Behandlung erforderlich gewesen. Die Behandlung der gebrochenen Nase sei erst nach Abwarten der Ödemphase möglich gewesen. Hierzu sei eine Vereinbarung des ambulanten Termins in einer HNO-Praxis erfolgt.

Entscheidung der Schlichtungsstelle

Bei Aufnahme der Patientin befand sich diese durch einen Rückfall bei Alko-holkrankheit in einem Delirium. Aus den dokumentierten Akten geht hervor, dass sie sehr verwirrt war, nicht koope-rativ, zum Teil aggressiv und die Unter-suchungen kaum zugelassen habe. Sie habe sich in dieser Situation in einem Zustand befunden, in dem man sie unter eine besondere Beaufsichtigung stellen musste, um weitere Selbstge-fährdungen zu vermeiden. Aus dem Pflegebericht geht hervor, dass die Pati-entin über das Bettgitter gestiegen und orientierungslos war, stürzte und sich dabei eine Platzwunde am Nasenbein zugezogen hatte. Dies ist der einzige Hinweis aus der Krankenakte, in dem von Bettgittern gesprochen wird. Ansonsten findet sich kein Hinweis auf Fixierung oder anderweitige Maß-nahmen, in der Akte finden sich eben-falls kein Fixierungsprotokoll und auch

kein Sturzprotokoll. Auch ist in der Akte nicht vermerkt, ob eine Extrawache für die Patientin zur ständigen Beobach-tung eingeteilt gewesen ist.

Nach dem Sturz sind die Verlegung auf die Intensivstation und die weitere antidelirante Behandlung sach- und fachgerecht durchgeführt worden. Auch die weitere Diagnostik mittels CT und Erkennung der Nasenbeinfraktur sei korrekt gewesen. Eine sofortige Versor-gung in diesem Fall war nicht erforder-lich, da erst nach Abschwellung im Nasenbereich eine operative Korrektur möglich ist. Den ihr mitgeteilten Termin zur Vorstellung bei einem HNO-Arzt hat die Patientin nicht wahrgenommen. Nach Vorstellung am 25. November hat man zur Notfallversorgung eine Nasen-tamponade angelegt, was situationsge-recht war. Die Verlegung in die HNO-Klinik war ebenso sachgerecht.

Die unzureichende Überwachung in der Nacht vom 17. zum 18. November muss jedoch als fehlerhaft angesehen werden. Die behandelnden Ärzte und das beteiligte Pflegepersonal haben nach dem Standard die Patientin zu überwachen und vor krankheitsbe-dingten Selbstgefährdungen und Selbstschädigungen zu schützen. Hierzu reicht die alleinige Sicherung durch hochgestellte Bettgitter bei einer erkennbar hohen Sturzgefährdung wie hier ohne Fixierung beziehungsweise ohne Aufsicht nicht aus. Bei den Verwirrtheitszuständen der deliranten Patientin hätte eine Intensivstation oder Wachstation bei kontinuierlicher Möglichkeit der Beobachtung durch Fachpersonal und gegebenenfalls Fixie-rung erfolgen müssen – zunächst ohne, dann schnellstmöglich mit richterlicher Genehmigung. Bei einer Unterbringung ohne Überwachung und ohne Fixie-rung droht bei hochgezogenen Bettgit-tern ex ante infolge der erhöhten Fall-höhe eine schwerwiegende Selbstge-fährdung bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Das nach Aktenlage allei-nige Anbringen von hochgeschobenen Bettgittern zum Selbstschutz (hier gibt es nur einen Eintrag im Pflegebericht) und zur Sturzprophylaxe reicht bei einer verwirrten Patientin nicht aus und

ist somit fehlerhaft. Bei fachgerechter Überwachung und Kontrolle bezie-hungsweise Sicherung der Patientin auf der Intensivstation hätte der Sturz mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ver-mieden werden können.

Gesundheitsschaden

Die Nasenbeinfraktur und die damit verbundenen Schmerzen und das Nasenbluten sowie die Operation der Nase sind als fehlerbedingt zu werten. Bei richtiger Durchführung der Über-wachungsmaßnahmen wäre es nicht zu diesem Gesundheitsschaden gekom-men.

Fazit

Patienten, die keine Kontrolle über ihren Zustand haben, sind so stationär unterzubringen, dass eine erkennbare Selbstgefährdung wirksam verhindert wird.

Professor Dr. med. Winfried Berner Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Norddeutschen Ärztekammern

Ass. jur. Kerstin Kols

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Hans-Böckler-Allee 330173 HannoverTel.: 0511/35 39 39-10 oder -12www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de

Weitere Kasuistiken:www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/fallsammlung

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Hinweise zur Feststellung der Todesart bei der Ärztlichen Leichenschau

Aus gegebenem Anlass erinnert die Kammer an den sorgfältigen Umgang mit der Festellung der Todesart nach dem Gesetz über das Leichen-, Bestat-tungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG).

In der zu verwendenden Todesbeschei-nigung wird zwischen natürlichem, nicht natürlichem und nicht aufge-klärtem Tod unterschieden. Gemäß § 2 Abs. 6 BestattG liegt ein nicht natürli-cher Tod vor, wenn der Tod durch Selbsttötung, durch sonstiges mensch-liches Einwirken oder durch einen Unglücksfall eingetreten ist. Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Tod, bei dem die Todesart ungeklärt ist, ein nicht natürlicher Tod war.

Jede äußere Einwirkung führt zu dem Verdacht eines nicht natürlichen Todes.Auch der Tod durch Unfall ist ein nicht natürlicher Tod. Dazu gehören neben Verkehrs- und Arbeitsunfällen auch Unfälle in der Häuslichkeit. Auch der

Sturz betagter Patienten aus dem Bett ist eine nicht natürliche Todesursache mit den vom Gesetz vorgesehenen Folgen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die ärztlichen Mitteilungspflichten gemäß § 6 BestattG. Ergeben sich vor oder bei der Durchführung der Leichen-schau Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, ist die Todesart unge-klärt oder soll die Leichenschau an einer unbekannten Person durchge-führt werden, muss durch den Arzt oder die Ärztin unverzüglich die Polizei informiert werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist von der weiteren Durch-führung der Leichenschau abzusehen und keine Veränderungen an der Leiche vorzunehmen.

Das heißt, auch das vollständige Entkleiden der Leiche entfällt zunächst. Auch die Auffindesituation darf nicht verändert werden. Das Eintreffen der Polizei ist abzuwarten, auch wenn dies

im Einzelfall ärgerlich ist und zu Verzö-gerungen im Praxisablauf führt. Keines-falls dürfen Angehörige, Mitbewohner oder andere Personen mit der Leiche bis zum Eintreffen der Polizeibeamten allein gelassen werden.

Die Kammer bietet regelmäßig Fortbil-dungen zur Ärztlichen Leichenschau an. Die nächsten Veranstaltungen finden am 22.6.2019 und 09.11.2019 im Universitätsklinikum Magdeburg, Institut für Rechtsmedizin, statt. Anmel-deformulare finden Sie auf unserer Internetseite.

Rechtsabteilung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Tel.: 0391/60 54 76 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.KOSTA-LSA.de

Sie suchen eine Weiterbildungsstelle oder eine/einen Ärztin/Arzt in Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin?

Die KOSTA hilft Ihnen gern!

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Buchrezension

Varia Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Georg M. Oswald

Unsere Grundrechte Welche wir haben, was sie bedeuten und wie wir sie schützenPiper Verlag München 2018, ISBN 978-3-492-05882-7, geb. m. Schutzumschl./ Oktavformat, 203 S., € 20,-

Es gibt etwas zu feiern – den 70. Ge- burtstag unserer Verfassung als Grund-gesetz. Sie wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat einen Tag später ins Leben der Deutschen und ihrer Mitbürger und bildet seitdem den Exis-tenzrahmen der Bundesrepublik Deutschland. Was hat das mit den hier genannten Grundrechten zu tun und was sind solche?

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit? Auf jeden Fall und manches andere mehr. Man muss nicht Jurist sein um mit ihnen umgehen zu können. Man sollte sie selbst schützen vor staatlicher und anderer fremder Missachtung. Sie sind einer besonderen Würdigung wert.

Der Autor Georg M. Oswald, Rechts-anwalt und erfolgreicher Schriftsteller, legt mit diesem übersichtlich struktu-rierten und gut leserlich gestalteten Buch eine Sammlung von Aufsätzen zum Thema vor. In zwanzig Kapiteln unter gedoppelten Überschriften arbeitet er sich systematisch an den grundrechtsrelevanten Artikeln 1-19 des Grundgesetzes ab und versieht die an sich trockenen Gerüste der Definiti-onen mit lebendiger Füllung. Wenn da im Artikel 1 die Würde des Menschen als unantastbar qualifiziert wird, eine der bekanntesten aber auch am wenigsten konkreten Formulierungen des Grundgesetzes mit Grundrechts-charakter, übersetzt er es für seine Leser in die Aussage: Jeder hat einen Anspruch darauf, anständig behandelt

zu werden, vom Staat und anderen. Damit sei der Zweck und das Ziel des Buches bzw. die Intention seines Autors umschrieben. Es ist ja nicht so, dass die interessierte Lesergemeinde des Grund-gesetzes die Texte so versteht, wie sie sich ihm in ihrer scheinbar unverfängli-chen Sprache offerieren. Nehmen wir z. B. den Begriff der Freizügigkeit aus Art. 6, hier unter der Überschrift „Das muss ein schlechter Müller sein, dem niemals fiel das Wandern ein“ – Freizü-gigigkeit angeboten. Es geht dabei nicht darum, ob sich jemand etwas auszieht, sondern dass die Person losziehen kann an den Ort ihrer Träume, Wünsche oder Bedürfnisse – freizügig nannte man das einmal. Oder Art. 10 des Grundgesetzes, der das Grundrecht auf das Brief-, Post- und Fernmeldege-heimnis gegen Zugriffe schützt. Wer die modernen Kommunikationsmittel besitzt (wer schreibt schon noch einen Brief von Hand) oder zu ihnen Zugang hat, ist auch in der Lage, dieses Grund-recht zu ignorieren, ein zunehmend schwerer zu verteidigender Anspruch des Bürgers auf die Unantastbarkeit des Kernbereichs seiner Privatheit.

Es lässt sich für einen Juristen in seiner Erziehung zur Akkuratesse sicher nur schwer vermeiden, dass seine Sprache bei allem guten Willen zur allgemeinen Verständlichkeit gesetztextanalog bleibt. So nimmt der Leser dann auch einmal gern einen kleineren Sarkasmus wahr, z. B. wenn der Autor zur Frage des Deutschseins empfiehlt, nicht nach

den Erscheinungsformen seiner Mit-bürger in der Einkaufszone der Stadt, sondern nach dem Gesetzestext der Kriterien der Staatsbürgerschaft zu ur- teilen. Notfalls sollte er sich am bunten Bild der Fußballnationalmannschaft orientieren!

Es ist ein lebendiges Buch des politi-schen Unterrichts für der Schule Entwachsene. Man kann es nicht in Eile oder quer lesen, darf sich auch über einige Passagen ein bisschen verwun-dern, wenn z. B. über Asylrecht und Wiedervereinigung in einem Zuge gesprochen wird. Oder wenn man bei den Deutschen- und Bürgerrechten immer wieder nicht versteht, warum Deutsche sich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen können, Ausländer sich aber auch in unserem Land versammeln dürfen. Im Großen und Ganzen jedoch ist man nach der Lektüre des handlichen Buches schlauer. Im Anhang befindet sich dann der Text des Grundgesetzes, soweit es die Grundrechte betrifft (Art. 1-19).

Es ist ein Buch von bester materieller und inhaltlicher Qualität. Man sollte es parat haben, nicht nur wegen seiner provozierend formulierten Über-schriften im Sloganstil, z. B. Wir sind das Volk oder Der Islam gehört zu Deutschland oder Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein – und viele andere mehr.

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Theodor Fontane und Sachsen-Anhalt eine Würdigung des Schriftstellers zu seinem 200. Geburtstag aus medizinischer Sicht

„Als ich in Halle war, da war ich Amme bei der Frau Salzdirektorin und in Giebichenstein, ... da hab ich Zwillinge mit der Flasche großgezogen ...“ ant-wortet die unglückliche, gerade stel-lungslos gewordene Roswitha der schwangeren Effi Briest, die eine Amme sucht und in ihr eine treue Seele gefunden hat. Denn sie hält zu der jungen Frau als sich alle anderen von Effi nach der Entdeckung einer lang zurückliegenden Affäre abgewandt haben. [1]

Theodor Fontane (1819-1898), dessen 200. Geburtstag wir am 30.12.2019 feiern, wurde zu diesem Roman durch das Schicksal der Elisabeth von Plotho (1853-1952) angeregt, die im altmärki-schen Zerben aufgewachsen, in die Ehe mit einem Baron von Ardenne (1848-1919) gedrängt worden war. Ihr Ehemann tötete ihren Liebhaber im Duell, so wie es Theodor Fontane in seinem Roman beschreibt. Nur wird Elisabeth ein hohes Alter erreichen, während Effi Briest als junge Frau stirbt. [2] Sie ist eine von seinen Frauen-gestalten, die einen „Knacks weg haben“, eine „Tochter der Luft“, die an den Konventionen scheitert. [1,3]

Ihre äußere Erscheinung bildete der Schriftsteller einem englischen Mäd-chen nach, dem er im Hotel Zehnpfund in Thale/Harz begegnete, wo er Muße und Erholung suchte. [4] In seinem Roman „Cecile“ diente das Hotel Fontane als zentraler Ort der Hand-

lung. Die Hauptheldin lernt hier den Ingenieur Gordon kennen, der sie verehrt und sie häufig begleitet. Nachdem er jedoch von ihrer Vergan-genheit als Mätresse zweier Fürsten erfahren hat, beginnt er sie zu bedrängen. Darauf wird er von ihrem Ehemann zum Duell gefordert und getötet. Cecile, die sich von beiden verraten fühlt, begeht Selbstmord mittels einer überhöhten Dosis eines Digitalispräparates. [5]

Der in Neuruppin geborene Theodor Fontane wusste über die Wirkungen, die gefürchteten Nebenwirkungen und die geringe therapeutische Breite des Präparates genau Bescheid. Denn er erlernte bei Wilhelm Rose (1792-1867) in Berlin den Beruf des Apothekerge-hilfen und übte ihn kurzfristig in Burg bei Magdeburg aus, nahm dann aber eine Stelle in Leipzig an, die er erst nach Ostern 1841 anzutreten hatte. Zwi-schenzeitlich erkrankte er an lebensbe-drohlichem Typhus. Als noch „ziemlich schmalbäckig aussehender Rekonva-leszent“ traf er am 31. März 1841 in der Adler-Apotheke in Leipzig ein, wo er sich wohlfühlte. Im folgenden Jahr befiel ihn jedoch ein rheumatisches Fieber, das zu häufigen Rezidiven führte. [6]

Fontane, der inzwischen Apotheker erster Klasse war, übte seinen Beruf bis zum Jahre 1849 aus. Danach ging er als Zeitungskorrespondent für mehrere Jahre nach London. Daneben schrieb

er Gedichte, Reiseberichte und Kriegs-reportagen. Seine großen Erzählungen entstanden mit Ausnahme des Romans „Vor dem Sturm“ aber erst in seinen letzten zwei Lebensjahrzehnten. [7]

Der Reigen dieser Schöpfungen beginnt mit der Novelle „Grete Minde“, in der die von ihrem Halbbruder um ihr Erbe betrogene junge Frau ihre Heimatstadt Tangermünde in Brand steckt. Sie selbst, ihr eigenes und das einzige Kind des Bruders kommen im brennenden Kirchturm um. Grete Minde wird in einem frühen Stadium der Erzählung vom Blütenstaub des heilenden aber auch giftigen roten Fingerhutes getroffen. Theodor Fontane nutzte die Szene, um ihre glücklichen, aber auch die dunklen Anlagen anzudeuten, die ihr Handeln bestimmen. [8] Dem Werk liegt eine vom Autor frei bearbeitete historische Begebenheit zugrunde.

Ein Jahr später ließ er sich durch eine Kriminalgeschichte, die er in den Ilsen-burger Kirchenbüchern fand, zu seinem Roman „Ellernklipp“ anregen. Im Zentrum der Handlung steht Hilde, die C

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Theodor Fontane 1894

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uneheliche Tochter eines Grafen, die nach dem Tod der Mutter beim Heide-reiter aufwächst. Der Dichter findet im gelben Fingerhut, der am Grab der Mutter wächst, ein Symbol für das Wesen und künftige Schicksal dieses träumerischen und passiven Mädchens. Als Hilde zur Frau gereift ist, geraten der Pflegevater und sein Sohn, die sie beide begehren, an dem Felsvorsprung „Ellernklipp“ aneinander, wobei der Ältere seinen jungen Rivalen die Klippe hinabstößt. Hilde fügt sich in die Ehe mit dem Heidereiter, den sie achtet, aber auch fürchtet. Als dieser vom Arzt erfährt, dass ihr herzkrankes Kind sterben wird, erschießt er sich an der Felsklippe [9].

Theodor Fontane litt selbst an einem Herzklappenfehler, am ehesten wohl an einer Aortenklappenschwäche, worüber er 1880 in einem Brief aus Wernigerode an seine Frau Emilie Fontane (1824-1902) schrieb: „Ein Dickhäuter mit kurzem Hals und festen Herzklappen kann alles das aushalten, aber bei wem die Herzklappen so mangelhaft schließen wie früher die Hosenklappen ... die müssen im Sommer ins Hochgebirge (Wernige-

rode) oder an die See.“ [10] Fontane kannte die Diagnose wahrscheinlich schon seit dem Jahre 1859, nachdem er den Herzspezialisten Ludwig Traube (1818-1876) konsultiert hatte. [11] Mit Wernigerode verband ihn eine beson-dere Beziehung. Er schrieb über die Stadt im August 1880: „Ich liebe die- sen Ort so, daß ich, ich will nicht sagen hier sterben, aber hier begraben sein möchte.“ [12]

Dieses und andere Briefzitate deuten freilich auch darauf hin, dass Theodor Fontane in eine seiner depressiven Episoden geglitten war, die er „Nerven-pleiten“ nannte. Ein gutes Jahrzehnt später befiel ihn während der Arbeit an seinem großen Roman „Effi Briest“ tiefe Niedergeschlagenheit, die von qual-voller Schlaflosigkeit begleitet war. Eine von Prof. Ludwig Hirt (1844-1907) im Jahre 1892 veranlasste „Elektro-Galva-nische Kur“ blieb erfolglos. Erst als er dem Rat seines Hausarztes folgend, seine Kindheit zu reflektieren begann, gelang es ihm sowohl den autobiogra-phischen Roman „Meine Kinderjahre“ zu schreiben, als auch „Effi Briest“ zu vollenden. [11,13] Wie er später be- kannte, habe er sich am Buch der Kinderjahre „gesundgeschrieben“. [7]

Dubslav von Stechlin, die zentrale Gestalt seines letzten Romans, erkrankt jedoch an einer Herzschwäche und wird letztlich vergeblich mit der Digi-talis-Droge behandelt. [14] Theodor Fontane selbst litt während der Arbeit an seinem Abschiedswerk an nächtli-chen Hustenattacken, konnte aber noch in den letzten Tagen seines Lebens die drei Treppen zu seiner Wohnung steigen. Das ist umso erstaunlicher, als seine Herzfrequenz, wie er am 18. September in einem Brief an seine Frau schrieb, nur noch 34 Schl./Min. betrug. Somit ist ein AV-Block III. Grades anzunehmen. Fontane lebte mit einer Herzfrequenz von 36 Schl./Min. mindestens schon seit März 1898, wie einem Brief an Georg Friedlaender (1843-1914) zu entnehmen ist. [11,15,16]

Ein kleines Malheur, das Fontane in einem nebenstehend abgebildeten

Brief vom 05.01.1898 unterlief, könnte jedoch auch schon die Folge einer temporären Rhythmusstörung gewesen sein. Es findet sich dort ein kurzer, über den Text schräg verlaufender Strich, den er mit den Worten kommentierte: „Pardon, die Feder fiel mir aus der Hand.“ War ihm während einer kurzen Synkope die Feder über den Text gerutscht? [17] Seither konnte er kaum noch arbeiten oder lesen. [18]

Am 20. September 1898 ging er nach dem Abendbrot in sein Zimmer, um seine Verdauungsmedizin einzuneh-men. Dort fand ihn seine Tochter 15 Minuten später leblos auf. [11]

Fontane ist sehr leise aus dem Leben geschieden. Inzwischen hat die wohltä-tige Wirkung seines menschenfreundli-chen Werkes stetig zugenommen. Deshalb gilt für Theodor Fontane selbst, was er über den Helden seines bekanntesten Gedichtes schrieb: „So spendet Segen noch immer die Hand / Des von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland.“ [19]

Dr. med. Dietmar SeifertDelitzsch

Artikel & Literatur hier abrufbar: www.t1p.de/fontane

Brief Theodor Fontanes an Georg Friedlaender vom 05. Januar 1898 (Theodor-Fontane-Archiv Potsdam)

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Mediziner & MalereiJahresausstellung im Stadtmuseum Halle (Saale) vom 6. Juli bis 4. August 2019

Halle an der Saale ist zwar reich an Künstlern, Kunst, Museen und Gale-rien, besitzt jedoch kaum Möglich-keiten für öffentliche, umfangreiche Kunstpräsentationen. In dankenswerter Weise haben die Kulturverantwortli-chen der Stadt und die Direktorin des Stadtmuseums Halle, Frau J. Unger, einen größeren Raum zur Verfügung gestellt, wo erstmalig nach 30 Jahren die Jahresausstellung der deutschen Interessengemeinschaft „Mediziner & Malerei“ auch in Halle (Saale) statt-finden kann.

Bisherige Ausstellungsorte waren Köthen, Springe/ Deister, Berlin, Mann-heim, Hannover, Leipzig, Gütersloh, Torgau, Hamburg, Schwedt/ Oder, Soest, Schwetzingen, Haldensleben, Ulm und Magdeburg.

Über 40 Ärzte und Zahnärzte (jeglicher Geschlechtsausprägung) haben sich angemeldet, ihre künstlerischen Frei-zeitwerke zu präsentieren und die

Gelegenheit zum Gedankenaustausch zu nutzen. Gezeigt werden vorwie-gend Gemälde, Zeichnungen und Grafiken unterschiedlicher Inhalte und Stilrichtungen und auch dreidimensio-nale Arbeiten.

Die Ausstellung läuft vom 6. Juli bis 4. August 2019 im Stadtmuseum Halle, Große Märkerstraße 10. Die Öffnungs-zeiten sind dienstags bis sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr. Zur Vernissage am 6. Juli 2019 um 11.00 Uhr sprechen die Initiatoren der Ausstellungsreihe, Dr. P. Bretschneider (Berlin- Zepernick) und Dr. P. Erdmenger (Köthen). Die musikalische Umrah-mung übernimmt Prof. Andrzej Mokry (Professor für Gitarre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg). Die Gesamtleitung liegt bei Frau Dipl. Stomat. Marianne Rademacher, Behns-dorferstr. 24, 39345 Flechtingen.

Prof. Dr. Dr. Sigurd SchulzHalle (Saale)

Ausgabe Erscheinungstag Redaktions-/Anzeigenschluss

6-2019 01.06.19 (Samstag) 30.04.19 (Dienstag)

7/8-2019* 13.07.19 (Samstag) 14.06.19 (Freitag)

9-2019 31.08.19 (Samstag) 05.08.19 (Montag)

10-2019 05.10.19 (Samstag) 04.09.19 (Mittwoch)

11-2019 02.11.19 (Samstag) 02.10.19 (Mittwoch)

12-2019 30.11.19 (Samstag) 01.11.19 (Freitag)

Erscheinungsdaten Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 2019

Heft 7 und Heft 8 erscheinen 2019 als Doppelausgabe.

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Geburtstag haben, gratulieren wir recht herzlich!

Die Geburtstage finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt.

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Die Geburtstage finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt.

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Geburtstag haben, gratulieren wir recht herzlich!

Die Geburtstage finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt.

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Ärztliche Fortbildung

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Veranstaltungsinformationen der Abteilung Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte

Ärztliche Leichenschau 22.06.201909.11.2019

Magdeburg, UniversitätMagdeburg, Universität

Gemeinsame Fortbildung der ÄK und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Fast vergessene Kinderkrankheiten – Die NEUE ‚alte‘ Gefahr auf dem Vormarsch“

26.06.2019 Halle (Saale)

Strukturierte curriculare Fortbildung: Grundkurs „Hygienebeauftragter Arzt“ (Modul 1) (40 h)

19. – 23.08.2019 Neugattersleben

Update Organspende: „Refresherkurs für Transplantationsbeauftragte“ Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesärztekammer, der Landesärztekammer Thüringen und der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Region Ost

04.09.2019 Neugattersleben

Weiterbildungskurs: „Notfallmedizin“ (80 h) 06. – 13.09.2019 Magdeburg

28. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und dem Landeskrebsregister Sachsen-Anhalt, Thema: „Digitalisierung im Gesundheitswesen“

28.09.2019 Halle (Saale)

Curriculum: „Antibiotic Stewardship“ – Grundkurs zum ABS-beauftragten Arzt“ (40 h)

14. – 18.10.2019 Neugattersleben

Update „Verkehrsmedizinische Begutachtung“: Was gibt es Neues?

19.10.2019in Bearbeitung

Barleben, OT Ebendorf, NH Hotel

Gemeinsame Fortbildung der ÄK und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Digitale Kommunikation in der Praxis“

23.10.2019 Dessau-Roßlau

Notfallseminar für niedergelassene Ärzte mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung sowie praktischen Übungen

23.10.2019 Magdeburg

Strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“, Modul IV(Bauliche und technische Hygiene, 32 h)

25. – 29.11.2019in Bearbeitung

Halle (Saale), Universität

Interaktiver LZ-EKG-Kurs als Blended Learning-Angebot(16 h Präsenz + Online-Teil)

25. – 26.10.2019 Magdeburg

Aktualisierung der FK im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (RöV alt)

23.11.2019 Barleben, OT Ebendorf, NH Hotel

Update Notfallmedizin 30.11.2019 Magdeburg

Weiterbildungskurs: „Psychosomatische Grundversorgung/ Verbale Interventionen“, (50 h) alle Fachrichtungen

31.01 – 01.02.202017. – 18.04.202012. – 13.06.2020

Teil 1, MagdeburgTeil 2, MagdeburgTeil 3, Magdeburg

„Letzte Hilfe Kurs“ (Basiswissen: Wie begleitet man einen Menschen am Lebensende und wo kann man sich Hilfe holen?)

05.02.2020 Magdeburg

Weiterbildungskurs: „Basiskurs Palliativmedizin“(40 h lt. Curriculum der Bundesärztekammer)

28. – 29.02.202013. – 14.03.202020. – 21.03.2020

Block 1, MagdeburgBlock 2, MagdeburgBlock 3, Magdeburg

Weitere Informationen (Anmeldeformulare, Gebühren etc.) finden Sie auf der Website: www.aeksa.de, im Kapitel Arzt > Fortbildung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fortbildung.Fo

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung60

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Veranstaltungen für Assistenzpersonal

Qualitätsmanagement in der Praxis – Ausbildungsbeauftragtefür MFA (Fortbildungsreihe 20 h = 4 Termine)

15.05.201919.06.201904.09.201906.11.2019

Magdeburg

Notfallseminar für Praxispersonal mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung

31.08.2019 Magdeburg

EKG- und Belastungs-EKG-Kurs 19.10.2019 Magdeburg

„Die Mitwirkung beim Impfmanagement in der ärztlichen Praxis“ 22.01.2020 Magdeburg

Weitere Informationen (Anmeldeformulare, Gebühren etc.) finden Sie auf der Website: www.aeksa.de, im Kapitel MFA > Fortbildungen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fortbildung.

Fort- und Weiterbildungskurse für Ärztinnen und Ärzte

Ärztliche Leichenschau FP 5

Termine Samstag, 22. Juni 2019Samstag, 9. November 2019

Beginn/Ende 09.00 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsort Universitätsklinikum Magdeburg, Haus 28 Institut für Rechtsmedizin (Eingang Fermersleber Weg)

Teilnahmegebühr 80,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Fast vergessene Kinderkrankheiten – Die NEUE ‚alte‘ Gefahr auf dem Vormarsch“

FP 4

Termin Mittwoch, 26. Juni 2019

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Halle (Saale)

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 19. Juni 2019

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung!

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 61

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Strukturierte curriculare Fortbildung: „Hygienebeauftragter Arzt“ (Modul I) (40 h)(auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geeignet)

FP 40

Termin 19. – 23. August 2019

Beginn/Ende 09.30 – ca. 18.00 Uhr

Veranstaltungsort AKZENT Hotel Acamed Resort, Brumbyer Str. 5, 06429 Nienburg/OT Neugattersleben

Teilnahmegebühr 550,00 Euro

Anmeldefrist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen (zum Download) und Pausenverpflegung. Hotelzimmer sind bitte selbst zu buchen. Einzelheiten zum Veranstaltungsort unter www.acamed.de

Update Organspende: „Refresherkurs für Transplantationsbeauftragte“, Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Landesärztekammer, der Landesärztekammer Thüringen und der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Region Ost

FP 8

Termin Mittwoch, 4. September 2019

Beginn/Ende 09.00 – 17.00 Uhr

Veranstaltungsort AKZENT Hotel Acamed Resort, Brumbyer Str. 5, 06429 Nienburg/OT Neugattersleben

Teilnahmegebühr 60,00 Euro

Anmeldefrist 21. August 2019

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Weiterbildungskurs: „Notfallmedizin“ (80 h) gemäß Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt FP 80

Termin 6. – 13. September 2019

Beginn/Ende 09.00 – 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg/Heyrothsberge

Teilnahmegebühr 950,00 Euro

Anmeldefrist 15. August 2019

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen (zum Download) und Pausenverpflegung. Internetzugang wird bereitgestellt.

28. Fortbildungstag der ÄK Sachsen-Anhalt, Thema: „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ FP 6

Termin Samstag, 28. September 2019

Beginn/Ende 09.15 – 13.45 Uhr

Veranstaltungsort Halle (Saale), Leopoldina

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 23. September 2019

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Sie erhalten keine Anmeldebestätigung!

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Ärztliche Fortbildung

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Curriculare Fortbildung: „Antibiotic Stewardsip“ – Grundkurs zum ABS-beauftragten Arzt (40 h) FP 40

Termin 14. – 18. Oktober 2019

Beginn/Ende 14. Oktober von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr18. Oktober von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Veranstaltungsort AKZENT Hotel Acamed Resort, Brumbyer Str. 5, 06429 Nienburg/OT Neugattersleben

Teilnahmegebühr 550,00 Euro

Anmeldefrist 7. Oktober 2019

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen (zum Download) und Pausenverpflegung. Hotelzimmer sind bitte selbst zu buchen! Einzelheiten zum Veranstaltungsort unter www.acamed.de

Update „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ Was gibt es Neues? FP

Termin Samstag, 19. Oktober 2019

Veranstaltungsort Barleben, OT Ebendorf, NH Hotel

Beginn/Ende in Bearbeitung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel. 0391/6054-7760)

Gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Digitale Kommunikation in der Praxis“ FP 4

Termin Mittwoch, 23. Oktober 2019

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Dessau-Roßlau, Bauhaus

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 16. Oktober 2019

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Sie erhalten keine Anmeldebestätigung!

Notfallseminar für niedergelassene Ärzte mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung und praktischen Übungen FP 5

Termin Mittwoch, 23. Oktober 2019

Beginn/Ende 15.00 – ca. 18.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 80,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 63

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“(Modul IV) (Bauliche und technische Hygiene, 32 h) FP 32

Termin 25. – 29. November 2019 (in Berabeitung)

Veranstaltungsort Halle (Saale), Universität

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Interaktiver-Langzeit-EKG-Kurs als Blended-Learning-Angebot (16 h) FP 23 C+12 K

Termin 25. – 26. Oktober 2019

Beginn/Ende Freitag 13.00 Uhr/Samstag 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 300,00 Euro

Anmeldefrist 15. Oktober 2019

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, durch die KV anerkannt. Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen zum Download, Online-Teil und Pausenverpflegung. Die TN-Zahl ist auf 20 begrenzt!

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (RöV alt) FP 9

Termin Samstag, 23. November 2019

Beginn/Ende 09.00 – ca. 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Barleben/OT Ebendorf, NH-Hotel

Teilnahmegebühr 90,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Update Notfallmedizin FP 8

Termin Samstag, 30. November 2019

Beginn/Ende 09.00 – 16.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 150,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung64

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Weiterbildungskurs: Psychosomatische Grundversorgung/Verbale Interventionen (50 h), alle Fachrichtungen, gemäß Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt

FP 50

Termine 31. Januar – 1. Februar 2020 Teil 117. – 18. April 2020 Teil 212. – 13. Juni 2020 Teil 3 (nur zusammen buchbar)

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 500,00 Euro

Anmeldefrist 30. Dezember 2019

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

„Letzte Hilfe Kurs“ – Wie begleitet man einen Menschen am Lebensendeund wo kann man sich Hilfe holen? FP 4

Termin Mittwoch, 5. Februar 2020

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 30,00 Euro

Anmeldefrist 22. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Pausenverpflegung.

Weiterbildungskurs: Basiskurs Palliativmedizin (lt. Curriculum der Bundesärztekammer 40 h) gemäß Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt

FP 40

Termine 28. – 29. Februar 2020 Block 113. – 14. März 2020 Block 220. – 21. März 2020 Block 3

Beginn/Ende 28. Februar 2020 15.00 – 20.00 Uhr21. März 2020 09.00 – 15.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 540,00 Euro

Anmeldefrist 20. Februar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung. Die Teilnehmerzahl ist auf 24 begrenzt!

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 65

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Fortbildungsreihe für ausbildende Praxen – Qualitätsmanagement in der Praxis: „Ausbildungsbeauftragte für MFA“ (20 h)

Termine Mittwoch, 15. Mai 2019,Mittwoch, 19. Juni 2019, Mittwoch, 4. September 2019, Mittwoch, 6. November 2019

Beginn/Ende 14.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 320,00 Euro (80,00 Euro pro Veranstaltung)

Anmeldefrist 3. Mai 2019

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung pro ausgewiesener Veranstaltung.

Notfallseminar für Praxispersonal mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung

Termin Samstag, 31. August 2019

Beginn/Ende 14.30 – 18.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 65,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

EKG- und Belastungs-EKG-Kurs mit praktischen Übungen

Termin Samstag, 19. Oktober 2019

Beginn/Ende 09.30 – ca. 15.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 60,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Die Mitwirkung beim Impfmanagement in der ärztlichen Praxis

Termin Mittwoch, 22. Januar 2020

Beginn/Ende 15.00 – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 45,00 Euro

Anmeldefrist 15. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Veranstaltungen für Assistenzpersonal

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung66

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Informationen für Antragsteller zum Erwerb der Fachkunde nach

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie Informationen für den fachkundigen Arzt zur Erstellung eines Sachkundezeugnisses

In der neuen Strahlenschutzverord-nung – der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutz-rechts – wurden die bisherige Röntgen-verordnung und die Strahlenschutzver-ordnung zu einer Verordnung zusam-mengeführt. Sie trat am 31.12.2018 in Kraft. Die Ausstellung der Fachkunden erfolgt somit nun nach dieser Strahlen-schutzverordnung. Alle, vor dem 31.12.2018 erteilten Fachkunden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit!

Für den Erwerb der Fachkunde ist zu beachten:

Neben den für den Erwerb der Fach-kunde geforderten Kursen im Strahlen-schutz (Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs/e) bedarf es für bestimmte Fachkunden weiterer Spezialkurse, wie z. B. Spezialkurs Computertomogra-phie, Spezialkurs Interventionsradio-logie, Spezialkurs Digitale Volumento-mographie sowie Spezialkurs Knochen-dichtemessung. Die Kurse sind aufein-ander aufbauend zu absolvieren.

Insgesamt darf kein Kurs bei der Bean-tragung der Fachkunde länger als 5 Jah- re zurück liegen. Behördlich aner-kannte Kurse und Kursanbieter finden Sie auf der Webseite der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter: Arzt/Fortbil-dung/Strahlenschutz.

www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/medizin-anlage-1.html

Die Fachkunden müssen alle 5 Jahren aktualisiert werden. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet ihren Mitglie-dern den Service einer rechtzeitigen Erinnerung per E-Mail an. Dazu bedarf es einer gültigen E-Mail-Adresse und der Zustimmung des Kammermitglieds.

Für die Erstellung des Sachkundezeugnisses ist zudem Folgendes zu beachten:

§ 47 Abs. 2 StrlSchV regelt ausdrück-lich, welche Informationen die Nach-weise zu praktischen Erfahrungen

(Sachkunde) enthalten müssen. Diese sind: Angaben zur Person, Auflistung der Tätigkeiten mit Angabe der Beschäf-tigungszeiten im jeweiligen Anwen-dungsgebiet und der Name der Einrich-tung/en.

Ausdrücklich gefordert ist, dass die Einrichtungen aufgrund ihrer techni-schen und personellen Ausstattung in der Lage sein müssen, die erforderli-chen praktischen Erfahrungen zu vermitteln. Im Zeugnis bestätigt der ausstellende fachkundige Arzt diese Erfordernisse.

Ein Muster für die Erstellung des Sach-kundezeugnisses ist den Antragsunter-lagen für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beigefügt. Sie finden es wie die übrigen Antragsunterlagen auf unserer Homepage (aeksa.de) unter Strahlenschutz/Formulare.

Ihre Abteilung Fortbildung

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Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 67

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

4. Konsensuskonferenz der Kardiologen und Herzchirurgen Sachsen-Anhalts in Kooperation mit dem Verein „Herzblut für Sachsen-Anhalt e. V.“ (Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Kardiologen, Herzchirurgen und kardiologisch tätige Internisten)

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Mitteldeutschen Herztage statt.28.06. – 29.06.2019 in der Leopoldina, Halle (Saale)29.06.2019, Beginn: 09.15 Uhr

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ortKaisersaal ErfurtFutterstraße 15/1699084 Erfurt

anMeldUng/aUskUnftAkademie für ärztliche Fort- und Weiterbildungder Landesärztekammer ThüringenGrit DeppnerPostfach 100740, 07707 Jena

Fon 03641 614-148Fax 03641 614-149E-Mail [email protected]

Anmeldeformular unter: www.medizinische-fortbildungstage.org

gebÜHr90,00 € Ärzte/45,00 € medizinisches Personal (inkl. Pausenversorgung)

anerkennUng8 Punkte/Kategorie A (bitte bringen Sie Ihren Barcode mit)Geeignet als Aktualisierungskurs für Hygienebeauftragte Ärzte und Krankenhaushygieniker

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Wenn Sie mit dem PKW anreisen, empfehlen wir Ihnen, im Parkhaus »Anger 1« zu parken (etwa 5 Minuten Fußweg zum Kaisersaal). Eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung fi nden Sie unter www.medizinische-fortbildungstage.org.

kinderbetreUUng

Als besonderen Service bieten wir allen Eltern die Mög-lichkeit, ihre Kinder während des Seminars von erfah-renem Fachpersonal betreuen zu lassen. Bitte geben Sie einfach bei der Anmeldung an, wann Sie eine Kinderbe-treuung wünschen, die Anzahl und das Alter der zu betreu-enden Kinder.

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Titelbild:© Flickr.com/Ralf Roletschek

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos zu Dokumentationszwecken erstellt sowie im Thüringer Ärzteblatt veröffentlicht werden.

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68 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

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69Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

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Tel.: 0171-8395044 E-Mail: [email protected] Landkreis Harz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Arzt im Sozialpsychiatrischen Dienst (m/w/d) (EG 15 TVöD/VKA).

Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter www.kreis-hz.de (Job&Karriere). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 01.06.2019 an den Landkreis Harz.

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ARZT UND NIEDERLASSUNGPraxisübernahme, Neugründung und Kooperationen richtig durchführen

Betriebswirtschaft/Vergütungssystematik - Wie funktioniert´s? Wie gestaltet man sinnvolle Kooperationen?

Wie sind Versicherungen und Verträge zu gestalten? Lassen sich Steuern sinnvoll steuern? Was bleibt netto? Eine Frage der Strategie:

Wie gehe ich an die Praxissuche? Praxis oder MVZ - vereinbar mit Familie?

Halle, Sa. 15.06.2019Beginn: 10:00 - ca. 16:00 Uhr, Tagungspauschale 40 €

Geschäftsstelle HalleDipl.-Kauffrau Dörthe Staack, Dipl.-Volkswirt Bernd Hübner, Tel.: 0345 132 55 200

E-Mail: [email protected]

Auswirkungen desVersorgungs-stärkungsgesetzesIdeen u. Alternativenzur MVZ Anstellung

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ARZT UND PRAXISABGABEPlanen, entscheiden, durchführen

Wie und wo finde ich einen Nachfolger? Wann beginne ich mit den Abgabevorbereitungen?

Welche Fristen sind einzuhalten? Wie viel ist die Praxis wert?Wie verhalte ich mich gegenüber den Mitarbeitern?

Drei Jahresanstellungsregel, muss das sein? Verhinderbar?

Halle, Mi. 19.06.2019Magdeburg, Mi. 10.07.2019Beginn: 17:00 Uhr, Tagungspauschale 40 €, Anmeldung erforderlich

Geschäftsstelle HalleDipl.-Volkswirt Bernd Hübner, Tel.: 0345 132 55 200, E-Mail: [email protected]

www.asi-online.de

Ertragsstarke allgemeinmedizinische Praxis in bester Lage in Halle abzugeben

Tel.: Müller-Tennhardt 0163-4339339

Kinderarztsitz in Halleab sofort gesucht, [email protected]

Sitz für Humangenetik in Sachsen-Anhalt

ab sofort gesucht, [email protected]

Unterstützen Sie die DRF Luftr ettung.

Werden Sie Fördermitglied.

Info-Telefon 0711 7007-2211

www.drf-luftrettung.de

Notfälle kommen aus heiterem Himmel.Rettung auch.

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70 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Ärzteblatt Sachsen-AnhaltOffizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Herausgeber: Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-6 Telefax (03 91) 60 54-7000 E-Mail: [email protected]

Redaktion: Fremmer, N. Heinemann-Meerz, S., Dr., Chefredakteurin (v.i.S.P.) Belicke, M. (verantwortlich f. d. Fortbildungsteil)

Redaktionsbeirat: Bosselmann, H.-P., Dr. Brandstädter, W., Prof. Dr. Büdke, M., Dr. Krause, W.-R., Dr. Meyer, F., Prof. Dr. Schöning, R., Dr.

Anschrift der Redaktion: Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-78 00 Telefax (03 91) 60 54-78 50 E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahme und -verwaltung Müller Marketing GmbH – Agentur für Marketing und Kommunikation Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 53 23 227 Telefax (03 91) 53 23 233 Anzeigenleitung: Jana Müller z. Z. Anzeigenpreisliste Nr. 19 vom 01.01.2019 E-Mail: [email protected]

Herstellung: dreihochdrei – Agentur für Mediendesign Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 53 23 232 Telefax (03 91) 53 23 233

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Redaktion zu richten.Für drucktechnische Fehler kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen.

Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Dies gilt insbesondere auch für die digitale Verbrei-tung (Online-Ausgabe) im Internet.Die Redaktion behält sich Änderungen redaktioneller Art vor.Die Autoren verpflichten sich, urheberrechtlich geschütztes Material (Textzitate, Statis-tiken, Abbildungen, Fotografien usw.), das sie in ihrem Beitrag verwenden, als solches kenntlich zu machen und die zitierte Quelle anzugeben. Weiter verpflichten sie sich, von den Urheberrechteinhabern die Abdruckerlaubnis (auch für die Online-Ausgabe) einzuholen und entsprechende Nachforschungen anzustellen, soweit dies wirtschaft-lich vertretbar ist.Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge sind allein die Autoren verant-wortlich. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers statthaft.

Anzeigen und Fremdbeilagen stellen ausschließlich die Meinung der dort erkennbaren Auftraggeber dar.

Die Zeitschrift erscheint monatlich, jeweils zum ersten Samstag des Monats, 10 x im Jahr.Bezugsgebühr jährlich 48,00, ermäßigter Preis für Studenten 36,00; Einzelpreis 5,00.Bestellungen werden von der Redaktion entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist der Bezugspreis mit dem Mit-gliedsbeitrag abgegolten.

Diese Zeitschrift wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.ISSN 0938-9261

Impressum

meinKVdienst ist ein Service der Prantl & Knabe Gesellschaft zur Vermittlung von KV-Dienst-Vertretungen mbH, Berlin · www.meinKVdienst.de

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KV-Dienste vertreten lassen !• Honorarärzte mit deutscher Approbation• ausschließlich haftpflichtversicherte Vertreter• komplette Dienstkoordination

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Astrid Prantl Ärztevermittlung

Unter den Linden 10 · 10117 Berlin

(030) 69.533.777 (0171) 76.222.20

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Das Medizinisch-Psychologische Institut der TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

sucht für den Bereich Halle und Magdeburg

Ärztinnen / Ärzte im Bereich Verkehrsmedizin

auf HonorarbasisVoraussetzung ist eine mindestens zweijährige klinische Tätigkeit. Das Aufgabenfeld umfasst die Begutachtung

fahrauffälliger Kraftfahrer sowie die Überprüfung der Fahreignung bei verkehrsrelevanten Erkrankungen

überwiegend in Zusammenarbeit mit Psychologen.

Die Einarbeitung erfolgt tätigkeitsbegleitend. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:

TÜV NORD MOBILITÄT GmbH & Co. KG Medizinisch-Psychologisches Institut Herr Fromm Hinüberstr. 16 -18 30175 Hannover Tel.: 0511 76350612 E-Mail: [email protected]

Am 14.06.2019 ist Anzeigenschluss für die Doppel-ausgabe Juli/August des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt. Das Heft erscheint am 13. Juli 2019.

Anzeigenschluss Juli/August-Ausgabe

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71Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 5

Das Universitätsklinikum Magdeburg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (A.ö.R.) und verkörpert gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität die UNIVERSITÄTSMEDIZIN MAGDEBURG. Diese ist mit ihren 1.100 Betten in 27 Kliniken sowie mit 28 Instituten bzw. zugeordneten Bereichen die größte Gesundheitseinrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt und bietet neben Forschung und Lehre das gesamte Spektrum einer multiprofessionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung.

Im Bereich Arbeitsmedizin (Leiterin: Prof. Böckelmann) ist zum 01.07.2019 die Stelle

Facharzt (m/w/d)halbtags (50 v. H.), vorerst bis zum 30.06.2021 befristet, zu besetzen.

Ihr Profil:» Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin» Ermächtigung Strahlenschutz

Aufgabengebiet:» klinische Tätigkeit im Rahmen arbeits- und umweltmedizinischer Fragestellungen » arbeitsmedizinische Begutachtung» ärztliche Aufgaben in der arbeitsmedizinischen Betreuung

Wir suchen einen fachlich qualifizierten Kollegen,» der Motivation, Engagement und Leistungsbereitschaft für die neue Herausforderung besitzt, » der einen strukturierten und zielorientierten Arbeitsstil hat,» der über Organisationstalent verfügt,» der Basiswissen in der Vertragsgestaltung und -verhandlung hat,» der Erfahrung in der Beratung und arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe mitbringt,» der kommunikationsfähig ist und ein sicheres Auftreten hat,» der über Entscheidungskompetenz verfügt und» der Erfahrungen in der kardiopulmonalen Funktions- und Leistungs- diagnostik mitbringt.

Wir bieten:» selbstständiges Arbeiten» ein sehr abwechslungsreiches und anspruchsvolles Tätigkeitsspektrum » Möglichkeiten der Mitbeteiligung an der Lehre » Mitwirkung an wissenschaftlichen Forschungsprojekten in einem innovativen interdisziplinären Team mit hohem Engagement» Promotions- oder Habilitationsmöglichkeiten

Vergütung: Entgeltgruppe Facharzt Haustarifvertrag für Ärzte Universitäts- klinikum Magdeburg A.ö.R.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.05.2019 (Bewerbungsschluss/Posteingangsdatum) schriftlich an die nachfolgende Anschrift oder per Mail (idealerweise in einer Datei) an: [email protected]

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.Geschäftsbereich PersonalReferenznummer 85/2019Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt.

Landkreis SaalekreisDer Landrat

Der Landkreis Saalekreis mit Hauptsitz in Merseburg hat eine moderne, bürgerorientierte und familienfreundliche Verwaltung mit rund 900 Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern. Wenn Sie mehr über den Landkreis Saale-kreis und seine Verwaltung erfahren möchten, besuchen Sie unsere Internetseite unter www.saalekreis.de.

Im Gesundheitsamt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als

Facharzt (m/w/d) für Psychiatriein Vollzeit zu besetzen.Das unbefristete Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:• Leitung des Sachgebietes Sozialpsychiatrischer Dienst Organisation des Sachgebietes einschließlich der Führung der Mitar-

beiter, der Planung und Kontrolle arbeitsorganisatorischer Abläufe, Durchführung von Dienstberatungen und Fallbesprechungen

• Beratung und Betreuung von geistig und psychisch Kranken, Behin-derten, Suizid- und Sozialgefährdeten, Personen, die von psychoso-zialen Problemen bedroht werden sowie Angehörigen und Bezugs-personen dieser Gruppe

• ärztliche Tätigkeiten im Sozialpsychiatrischen Dienst, wie Sprech-stundentätigkeit und aufsuchende Tätigkeit

• ärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen nach SGB IX, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Betreuungsgesetz, Amtsgerichts- und vertrauensärztliche Gutachter- und Beratungsaufgaben

• Beteiligung bei Schutzmaßnahmen entsprechend PsychKG• Beratung der Bürger, Behörden und Kommunen zur Gesundheits-

erziehung (Öffentlichkeitsarbeit)• Mitarbeit in Arbeitskreisen für psychisch Kranke

Ihr Profil:Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem Hochschulstudium der Medizin und dem Abschluss als Facharzt/-ärztin für Psychiatrie mit ärztlicher Approbation. Sie verfügen über Führungserfahrung und ausge-prägte Kommunikationsstärke, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähig-keit, gutes analytisches sowie klientenorientiertes Denk- und Urteilsver-mögen. Organisationstalent, Einsatzbereitschaft sowie Kritik- und Konflikt-fähigkeit und runden Ihr Profil ab. Sie besitzen die Fahrerlaubnisklasse B.

Unser Angebot:Wir bieten Ihnen im Rahmen flexibler Arbeitszeiten einen verantwor-tungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer modernen Behörde sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Personalentwicklung. Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Vergütung / Eingruppierung:Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA. Einschlägige Berufserfahrungen können bei entsprechendem Nachweis innerhalb der Entgeltgruppe auf die Stufenzuordnung angerechnet werden.

Bewerbung:Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Frau Muchow unter der Telefonnummer 03461 40-1700. Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Flaig unter der Telefonnummer 03461 40-2134 gern zur Verfügung.Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunter-lagen senden Sie bitte schriftlich an denLandkreis SaalekreisPersonalamtKennwort „Facharzt für Psychiatrie“Domplatz 906217 Merseburgoder gern auch per E-Mail – der Anhang bitte zusammengefasst in einem kompakten PDF-Dokument – an [email protected] können leider nicht erstattet werden. Ihre Bewer-bungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vorlage eines ausreichend fran-kierten Umschlages zurück. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihre Unterlagen 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Hinweis zum Datenschutz:Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten erfasst und zur Abwicklung des Bewerbungs- und ggf. Einstellungsverfahrens gespeichert werden. Wir behandeln diese Daten mit größter Sorgfalt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt: www.t1p.de/media2019Ti

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Weil ich geboren wurde.

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