AG „Fallmanagement, Fachberatung und Hilfeplanung“
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AG „Fallmanagement, Fachberatung und Hilfeplanung“
Mainz, 30. November 2005
Prof. Dr. Claus Reis,FH Frankfurt,
Institut für Stadt- und Regionalentwicklung
Mögliche Formen der Zusammenarbeit mit Dritten
a) Vergabe des „Fallmanagements“ (primäre Dienstleistung) an Dritte; drei Varianten
• Generelle Übertragung der Funktion des Fallmanagement an „Dritte“• „Auslagerung“ eines zielgruppenspezifischen Fallmanagements, z.B. für
Alleinerziehende, Jugendliche, Wohnungslose. • Einbeziehung von „Dritten“, um den Personalbedarf im generellen Fallmanagement
zu decken.
b) Rückgriff auf Maßnahmen und Dienstleistungen nach § 16, 1 SGB II (sekundäre Dienstleistungen)Verweis auf Leistungstatbestände des SGB III, es gelten aber die Bestimmungen des SGB II (u.a. § 61 SGB II)
c) Verweis auf Angebote von Dritten im Rahmen des § 16, 2 1.-4. SGB II (sekundäre Dienstleistungen)Die Berichtspflicht nach § 61 SGB II gilt auch hier
d) Maßnahmen und Angebote nach § 16, 3 SGB II
FH Frankfurt - Institut für Stadt- und Regionalentwicklung
Grundlegende Problemstellungen
• Wie kann ein konsistenter Leistungsprozess sichergestellt werden (u.a. was geschieht mit hoheitlichen Befugnissen)?
• Wie werden sekundäre Dienstleistungen gesteuert, wenn das Fallmanagement von „Dritten“ erbracht wird?
• Was geschieht mit dem eigenständigen Auftrag/Selbstverständnisdes „Dritten“ (u.a. Einbindung in Sanktionen, Verständnis vonBeratung)?
• Wann gilt Zuwendungsrecht, wann Vergaberecht?
FH Frankfurt - Institut für Stadt- und Regionalentwicklung