Aggression Gewalt Exzess

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YMPOSIUM FOREN IK § Genese, Phänomenologie und Prognose religiös assoziierter Gewaltkriminalität und Tötungsdelikte Aggression Gewalt Exzess Tagung in Erfurt am 10. / 11. Oktober 2016 Abstractband

Transcript of Aggression Gewalt Exzess

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Y M P O S I U MFOREN IK§

Genese, Phänomenologie und Prognose

religiös assoziierter

Gewaltkriminalität und Tötungsdelikte

Aggression Gewalt Exzess

Tagung in Erfurt am 10. / 11. Oktober 2016

Abstractband

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Herzlich willkommen!

Ich freue mich ganz außerordentlich, Ihnen das Programm zur Auftaktveranstal-

tung des Symposium Forensik am 10. und 11. Oktober 2016 in Erfurt vorstellen

zu dürfen.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie einen Einblick in die vielseitig vertief-

ten Inhalte unserer Tagung erlangen.

Mit den aktuellen Ereignissen in Paris, Nizza, Würzburg, Ansbach und Saint-Éti-

enne-du-Rouvray stehen die Vorträge und die sich hieran entfaltenden Diskussi-

onen im unmittelbaren Zeitgeschehen.

Hierzu möchte ich auch Sie recht herzlich einladen.

Auf einen angeregten Austausch in Erfurt!

Herzlichst

Benny Schmidt

Veranstalter

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Tagungsprogramm

Vorträge„Individuelle und kollektive Gewalt – neurobiologische Ursachen und soziale Bedingungen“ Prof. (em.) Dr. Bernhard Bogerts, Otto-von-Guericke Universität Magdeburg

„Psychopathologie des religiösen Wahns – Überlegungen nach William James“Prof. Dr. Matthias Bormuth, Carl Ossietzky Universität Oldenburg

„Rechtsmedizinische Aspekte bei der Begutachtung von Verletzungen durch scharfe Gewalt“ Prof. Dr. Gita Mall, Institut für Rechtsmedizin Friedrich-Schiller-Universität Jena

„Zur personalen Verantwortung bei Persönlichkeitsstörungen“Prof. (em.) Dr. Henning Saß, Universitätsklinikum RWTH Aachen

„Die Zukunft der lebenslangen Freiheitsstrafe vor dem Hintergrund neuer empirischer Befunde zu den Tötungsdelikten“ Prof. Dr. Jörg Kinzig, Eberhard Karls Universität Tübingen

„Religion und Kriminalität aus strafrechtswissenschaftlicher Perspektive“Prof. Dr. Florian Knauer, Friedrich Schiller Universität Jena

„Internale und externale Aspekte der Motivation von Selbstmordattentätern“M. Sc. Psych. Ute Seliger, Asklepios Fachklinikum Stadtroda

„Al Quaida und Islamischer Staat – Radikalisierung und Terror im Namen des Glaubens“ Prof. Dr. Joachim Krause, ISPK Universität Kiel

Veranstalter: Benny Schmidt, ErfurtModeration: Prof. Dr. Florian Knauer, Jenawissenschaftliche Leitung: Dr. Andrea T. I. Six, Stadtroda

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Prof. (em.) Dr. Bernhard Bogerts

Leiter des Salus-Instituts

Salus gGmbH, Seepark 5

39116 Magdeburg

E.Mail: [email protected]

Seit April 2016 Leiter des Salus-Instituts, Magde-burg

Seit Oktober 2015 emeritierter Professor für Psychiatrie und Psychotherapie der Otto-v.-Gue-ricke-Universität Magdeburg; weiterhin tätig im Forschungsbereich der Klinik

1994 – Sept. 2015 Ordinarius für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Magdeburg

1998 Ablehnung des Rufes auf den Lehrstuhl für Psychiatrie der Universität Erlangen –Nürnberg

1989 – 1990 Forschungsaufenthalt am Depart-ment of Psychiatric Research, Long Island Jewish Medical Center, New York

1984 – 1994 Oberarzt an der Psychiatrischen Uni-versitätsklinik Düsseldorf

1978 – 1984 wiss. Assistent am C.u.O.Vogt-Institut für Hirnforschung der Universität Düsseldorf

1976 - 1978 Ausbildung zum Arzt für Psychiatrie im Landeskrankenhaus Schleswig

1968 – 1974 Studium der Medizin an den Univer-sitäten Köln und Düsseldorf

ForschungsschwerpunkteForensische Psychiatrie: Neurobiologische und psychosoziale Ursachen gewalttätigem Verhaltens

Biologische Psychiatrie: Hirnpathologische Grund-lagen von schizophrenen und affektiven Störungen

Auszeichnungen Kurt-Schneider-Preis 1984, Scottish Rite Schizo-phrenia Grant 1989, Stanley Foundation Research Awards 1992, 1996, 1999, Kraepelin- Preis 1998

Ausgewählte Publikationen zum Forschungs-schwerpunkt „Gewalt“

Bogerts B, Möller-Leimkühler AM. (2013) Neurobiologische Ursachen und psychosoziale Bedingungen individueller Gewalt. Nervenarzt. 2013 Nov; 84(11):1329-44.

Möller-Leimkühler AM, Bogerts B. (2013) Kol-lektive Gewalt – Neurobiologische, psychosozi-ale und gesellschaftliche Bedingungen . Ner-venarzt. 2013 Nov; 84(11):1345-54, 1356-8.

Bogerts B, Peter E, Schiltz K.: Aggression, Ge-walt, Amok, Stalking. In Handbuch für Psychi-atrie und Psychotherapie. Hrsg, Möller HJ und Laux G. (2013) S. 1503-1527; Neuauflage 2016, im Druck

Peter E, Bogerts B. (2012) Epidemiologie und Psychopathologie des Amoklaufes. Erste Ergeb-nisse einer Analyse der Strafakten von 27 Amo-kläufern. Nervenarzt 2012; Jan 83(1):57-63.

Witzel JG, Bogerts B, Schiltz K. Increased frequency of brain pathology in inmates of a high-security forensic institution: a qualitative CT and MRI scan study. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci. 2015 Jul 16.

Schöne M, Peter E, Dobrowolny H, Bogerts B. [Neonaticide: A classification of female perpet-rators in an east-west comparison].Nervenarzt. 2015 May;86(5):595-602.

Schiltz K, Witzel JG, Bausch-Hölterhoff J, Bo-gerts B. High prevalence of brain pathology in violent prisoners: a qualitative CT and MRI scan study. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci. 2013 Oct;263(7):607-16.

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INDIVIDUELLE UND KOLLEKTIVE GEWALT - NEUROBIOLOGISCHE URSACHEN UND

SOZIALE BEDINGUNGEN

In den letzten beiden Jahrzehnten konnten erhebliche Fortschritte in der Erforschung der hirnbiolo-gischen Korrelate aggressiven und gewalttätigen Verhaltens erreicht werden. Beim Zustandekom-

men von Aggression spielen bestimmte Regionen des limbischen (emotionsrelevanten) Systems, insbesondere der im vorderen Schläfenlappen gelegene Mandelkern und der zu den phylogene-tisch ältesten Hirnteilen gehörende Hirnstamm / Hypothalamus („Reptilgehirn“) eine besondere Rolle. Ob und wann aggressives bis hin zu gewalttätigen Verhalten zu Tage tritt hängt von speziellen diese Hirnbereiche aktivierende situativen Kontexten ab sowie von der neuronalen Kontrolle dieser Regionen durch neokortikale Assoziationsareale, wobei dem Stirnhirn eine wichtige Hemmfunkti-on zukommt. Das von der Funktion dieser zerebralen Netzwerke generierte Gewaltpotenzial wird beeinflusst von genetischen Faktoren, neuronaler Plastizität (frühe Lebenserfahrung), toxischen Einflüssen (z. B. Alkohol), bestimmten Hirnerkrankungen, gewaltprovozierenden sozialen Interakti-onen, gewaltrechtfertigenden oder -hemmende Gruppennormen und Ideologien. Hinzu kommen hedonistische Motive zur Gewaltausübung und -perzeption sowie Gewalt als Selbstzweck. In der nun etwa seit 1 Million Jahren stattfindenden Evolution des menschlichen Gehirns blieben archaische Instinkte und Triebe, so auch aggressiv-gewalttätiges Verhalten - parallel zu prosozia-len Eigenschaften - gegenüber unserer eigen Spezies, in den phylogenetisch älteren Teilen unseres Hirns fest verankert. Gruppenaggression gegenüber geringgradig differierenden Gruppen der glei-chen Spezies hat sich offenbar als allgemeines biologisches Prinzip in der Evolution durchgesetzt und beim Menschen besondere Dimensionen erreicht. Nicht nur Kriege, Konflikte und Völkermorde der Neuzeit sondern auch ein Blick in die Geschichte legen die Schlussfolgerung nahe, dass ein erheblicher Teil der Hirnentwicklung des Homo sapiens auf Verdrängung und Vernichtung Ander-sartiger der eigenen Spezies ausgerichtet war und bleibt – als kollektives Unbewusstes, dass im Alltagsverhalten durch Empathie und ethische Normen, sofern sie im Kortex eingeprägt wurden, am Ausagieren gehindert wird. In dem Vortrag wird der aktuelle Forschungsstand zu den hirnbiologischen, genetischen, psycholo-gischen, verhaltensbiologischen und soziologischen Theorien über individuelle und kollektive Ge-walt zusammengefasst. Darüber hinaus werden Überlegungen zur Prävention werden vorgetragen.

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Prof. Dr. Matthias Bormuth

1981 Abitur am Gymnasium Philippinum in Marburg

1982-1988 Studium der Humanmedizin an den Universitäten Marburg und Göttingen

1989-1994 Psychiatrische Assistenzen in Frankfurt und an der Universitätsklinik Jena

1994 Marbach-Stipendiat am Deutschen Literaturarchiv mit Doktorarbeit zu Karl Jaspers

1995-1998 DFG-Stipendiat am Tübinger Graduiertenkolleg “Ethik in den Wissenschaften”

1998-2008 Wiss. Mitarbeiter und Assistent am Tübinger Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

2002 Promotionspreis (Universität Tübingen) und Hauptpreis der Stehr-Boldt-Fonds (Universität Zürich) für “Lebensführung in der Moderne. Karl Jaspers und die Psychoanalyse”

2008 Medizinethische Habilitation mit “Ambivalenz der Freiheit. Suizidales Denken im 20. Jahr-hundert”

2009/10 Feodor-Lynen-Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung für Kulturphilosophie am Graduate Center, City University, New York

2010 Heisenberg-Stipendiat der DFG

2011 Adjunct Professor for European Intellectual History an der Columbia University, New York

2011 Fellow am Kolleg Friedrich Nietzsche der Stiftung Weimarer Klassik

2012 Heisenberg-Professur für Vergleichende Ideengeschichte am Institut für Philosophie der

Universität Oldenburg

2012 Gründung der Karl Jaspers-Gesellschaft e.V.

2013 Leitung des Karl Jaspers-Hauses an der Universität Oldenburg (Vortrags-, Tagungs- und Fellowprogramm sowie Jahrbuch)

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PSYCHOPATHOLOGIE DES RELIGIÖSEN WAHNS – ÜBERLEGUNGEN NACH WILLIAM JAMES

Der amerikanische Mediziner und Philosoph William James, der Bruder des berühmten Ro-manciers Henry James, lehrte um 1900 an der Harvard University. Seine Gifford Lecture „Die

Vielfalt der religiösen Erfahrungen“ (1901/02) bietet aus pragmatischer Perspektive genaue Auf-schlüsse über die Genealogie des religiösen Wahns und seine biographischen und kulturellen Kontexte. James weist neben dem psychopathologischen Schaden auch den lebensweltlichen Nutzen aus, den der religiöse Wahn in individuellen wie kollektiven Krisenzeiten haben kann. Die Trennlinie zwischen krankhaft und normal ist nicht scharf zu ziehen, sondern abhängig von den jeweils veranschlagten Interessen und ihren normativen Voraussetzungen.Der Vortrag stellt James´ pragmatische Psychopathologie vor und gibt einige Ausblicke auf ihre heutige Bedeutung in klinischer und forensischer Psychiatrie.

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Prof. Dr. Jörg Kinzig

Jörg Kinzig (*20. Dezember 1962 in Mannheim) studierte von 1983 bis 1989 Rechtswissenschaf-ten an den Universitäten Heidelberg, Lausanne und Freiburg im Breisgau. Nach dem Ersten Ju-ristischen Staatsexamen 1989 und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1992 war Kinzig zu-nächst mehrere Jahre in verschiedenen Funktionen am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (Forschungsgruppe Kriminologie) in Freiburg im Breisgau tätig. 1996 wurde er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit einer Arbeit zur Sicherungsver-wahrung zum Dr. iur. promoviert. 2003 habilitierte er sich ebenda mit einer rechtsdogmatisch und rechtstatsächlichen Untersuchung über die rechtliche Bewältigung von Erscheinungsfor-men organisierter Kriminalität. Ihm wurde die venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafpro-zessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug zuerkannt.Zum 1. April 2006 berief ihn die Eberhard-Karls-Universität Tübingen zunächst auf eine W 3-Pro-fessur für Strafrecht und Strafprozessrecht. Nach der Ablehnung eines Rufs auf eine W 3-Pro-fessur für Kriminologie an der Universität Gießen (Nachfolge Arthur Kreuzer) und eines Rufs auf eine W 3-Professur für Strafrecht mit Nebengebieten an der Universität Konstanz (Nachfolge Wolfgang Heinz) trat Jörg Kinzig am 1. Oktober 2011 die Nachfolge von Hans-Jürgen Kerner als Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen an. Zwischen 2012 und 2014 war er zudem Dekan der Juristischen Fakultät. Derzeit ist Kinzig unter anderem gewählter Vertreter (2016–2019) im Forschungskollegium 113 Rechtswissenschaften der Deut-schen Forschungsgemeinschaft.Kinzigs Forschungsschwerpunkte liegen im Sanktionenrecht (insbesondere im Bereich der Maß-regeln der Besserung und Sicherung), in der Kriminologie, im Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Für seine Arbeiten hat er verschiedene Preise erhalten.

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DIE ZUKUNFT DER LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE VOR DEM HINTERGRUND

NEUER EMPIRISCHER BEFUNDE ZU DEN TÖTUNGSDELIKTEN

Das Referat informiert über aktuelle zur Sanktionierung der Tötungsdelikte vorhandene empirische Befunde. Anlass dafür ist der Umstand, dass derzeit in der Rechtspolitik über

eine umfassende Reform der Tötungsdelikte diskutiert wird, deren Fassung noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt. Erörtert wird dabei nicht nur die sogenannte Tatbe-standsseite, also die Voraussetzungen für die Ahndung eines Tötungsdelikts, sondern auch die Rechtsfolgenseite, also die Frage einer angemessenen Sanktion für das zu ahndende schwere Unrecht.Besonders im Fokus steht die lebenslange Freiheitsstrafe, die nach derzeitigem Recht bei Begehung eines Mordes (vgl. § 211 StGB) zwingend zu verhängen ist. Im Rahmen des Vor-trags werden die rechtstatsächlichen Erkenntnisse zusammengetragen und analysiert, die sich einerseits aus den amtlichen Statistiken (insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Strafverfolgungs- und der Strafvollzugsstatistik), aber auch aus weiteren Untersuchungen zu dieser Sanktion ergeben. Insgesamt bietet das vorhandene Datenmaterial dazu Anlass, die derzeit rigide Regelung zu überdenken. Insbesondere sollte die lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr obligatorische Rechtsfolge der Begehung eines Mordes sein.

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Prof. Dr. Florian Knauer

Geboren 1975 in Berlin. Abitur am Humboldt-Gymnasium in Berlin-Reinickendorf (1994). Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1994-1999). Referendariat beim Kammergericht in Berlin (1999-2001). Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer von Prof. Marxen betreuten Arbeit zu dem Thema „Strafvollzug und Internet – Rechtsprobleme der Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien durch Strafgefangene“ (2005). Habilitation an der Humboldt-Universität zu Berlin mit einer von Prof. Marxen betreuten Arbeit zu dem Thema „Der Schutz der Psy-che im Strafrecht – Eine strafrechtswissenschaftliche Untersuchung unter besonderer Berücksichti-gung von Stalking, Mobbing, psychischer Folter und Zersetzung“ sowie mit einem Vortrag zu dem Thema „Der Straftäter als ‚tickende Zeitbombe‛? Kriminologische Betrachtungen zu einem kriminal-politischen Unwort“; Erteilung der Lehrbefugnis und Lehrbefähigung für Strafrecht, Strafprozess-recht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug“ (2012). Privatrepetitor in Berlin und Hamburg für die Fächer Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug sowie Strafprozessrecht (1999-2004). Leiter von Arbeitsgemeinschaften und Korrekturassistent im Strafrecht an der Humboldt-Universi-tät (2002-2004). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Marxen an der Humboldt-Universität zu Berlin (2004-2010), unterbro-chen wegen einer Beurlaubung für einen vom DAAD geförderten Auslandsaufenthalt an der Berkeley University of California, Vereinigte Staaten (Januar bis Juni 2009). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung von Prof. Hörnle an der Humboldt-Universität zu Berlin (2010). Wissenschaftlicher Mitarbeiter für besondere Lehraufgaben an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (2011 bis 2012). Lehr-stuhlvertretungen bzw. Lehrtätigkeit an der Leibniz Universität Hannover (WiSe 2012/13 und SoSe 2013), an der Bucerius Law School in Hamburg (Sommertrimester 2014), an der Humboldt-Univer-sität zu Berlin (WiSe 2013/14, WiSe 2014/15 und SoSe 2015), an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden (Herbsttrimester 2015) und an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (WiSe 2015/16). Rufe an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Friedrich- Schiller-Universität Jena (2015), Annahme des Rufes an die Friedrich-Schiller-Universität Jena und Ernennung zum Uni-versitätsprofessor (2016).Mitglied der Kriminologischen Gesellschaft (KrimG), der Deutschen Vereinigung fürJugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), des Berliner Vollzugsbeirates und derEthikkommission des Psychologischen Institutes der Humboldt-Universität zu Berlin.

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RELIGION UND KRIMINALITÄT AUS STRAFRECHTSWISSENSCHAFTLICHER

PERSPEKTIVE

Der Vortrag knüpft an einen 2014 veröffentlichten Beitrag des Referenten zu dem Thema „Religion und Kriminalität“ an. Überprüft werden soll zum einen, ob die in dem Aufsatz

festgestellten methodischen, empirischen und theoretischen Defizite der kriminologischen Diskussion mittlerweile durch neuere Forschungsbeiträge beseitigt werden konnten. Zum an-deren sollen in dem Vortrag weitere Fragen aus dem Strafrecht, dem Strafverfahrensrecht und dem Strafvollzug erörtert werden, die in dem früheren Beitrag noch nicht näher ausgeführt wurden. Zu denken ist insoweit beispielsweise an den Umgang mit religiös motivierten Straftä-tern im Strafvollzug.

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Prof. Dr. Joachim Krause

Vorsitzender: Stiftung Wissenschaft und Demokra-tie (seit 2014)Vorsitzender: Michael-Freund-Gesellschaft zur För-derung der Politikwissen-schaftlichen Forschung an der Universität Kiel (2001-2016)Mitglied des Council des International Institute for Strategic Studies (London) von 1999-2006Mitglied des Advisory Council des Chemical and Biological Arms Control Institute (Washington, D.C.) von 1998-2004

Längere Auslandsaufenthalte und diplomatische Tätigkeiten:Steve Muller Professor of German Studies, Paul-Nitze-School School of Advanced International Studies der Johns Hopkins University, Bologna, Oktober 2002-Mai 2003Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei der Konferenz der Mitgliedstaaten zur Verlängerung und Überprüfung des Nuklearen Nichtverbreitungs-vertrags (NVV), New York, April/Mai 1995Mitwirkung in UN-Sonderkommission (UNSCOM) an der Ausarbeitung eines Plans zur langfristigen Überwachung des Iraks, Juli - August 1991 und Juni 1992Mitglied der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der Abrüstungskonferenz in Genf vom März 1988 bis September 1989 (Teilnahme an den Verhandlungen über das Übereinkommen zum Verbot Chemischer Waffen sowie an der Dritten Sondergeneralversammlung der Vereinten Natio-nen über Abrüstung, Mai 1988, New York) Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei der UN Konferenz über den Zu-sammenhang zwi-schen Entwicklung und Abrüstung, New York, Au-gust 1987Resident Fellow: Institute for East West Securi-ty-Studies, New York, September 1986-August 1987

Lebensdaten:Geboren 1951 in Heide Holstein, Abitur am Gymnasium Heide (1969); Studium der Politikwissenschaft in Hamburg (Dipl. Pol. 1975), Promotion an der FU Berlin (1982), Habili-tation an der Universität Bonn (1997), verheiratet, ein Kind

derzeitige Position:Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universi-tät Kiel (ISPK, seit Januar 2002)Vorstandsvorsitzender der Stiftung Wissenschaft und Poli-tik (Hamburg /Kiel, seit 2014)

frühere Positionen:Professor (Lehrstuhl) für Internationale Politik und Direktor am Institut für Sozialwissenschaften (Bereich Politikwissen-schaft) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (seit Sep-tember 2001 bis August 2016)Stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Bonn (1. 10. 1993 – 31. 8. 2001) Privatdozent an der Universität Potsdam (2000-2001) Privatdozent an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Univer-sität zu Bonn( 1997-2000)Leiter des Forschungssekretariats des Forschungsinstituts der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen/Isartal vom 1. 10. 1990 bis zum 30. 9. 1993Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsinstitut der Stiftung Wissenschaft und Politik, Ebenhausen/Isartal vom Februar 1978 bis September 1993

wissenschaftliche Arbeitsgebiete: Internationale Politik und Sicherheit, Deutsche Außenpoli-tik, Europäische Außenpolitik, Terrorismusstudien, Theorie internationaler Beziehungen, transatlantische Beziehungen

Ehrenämter:Vorsitzender des Wissenschaftlichen Direktoriums des For-schungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (seit 2005)Mitherausgeber der Zeitschrift „Internationale Politik“ (seit 2005)Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Aus-wärtige Politik (seit 2005)Vorstandsmitglied: Aspen Institute Deutschland (2009-2015)

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AL QUAIDA UND ISLAMISCHER STAAT – RADIKALISIERUNG UND TERROR IM NAMEN

DES GLAUBENS

Der Vortrag befasst sich mit drei Fragestellungen:

1. Was ist die politisch-religiöse Ideologie von AQ und IS? Worin stimmen sie überein, worin unterscheiden sie sich? Hierbei wird vor allem auf den gemeinsamen salafistischen Kern der Ideologie eingegangen sowie die unterschiedlichen jihadistischen Ausprägungen; es wird auch gefragt, wieso es dazu kommen konnte, dass eine extremistische und gewaltaffine Interpreta-tion des Islam so breiten Raum einnimmt. Wo und wie unterscheidet sich deren Ideologie von anderen Formen des politischen Islam? Welche Rolle spielte die saudi-arabische Politik des wahabitischen Religionsexports? Inwiefern reflektiert der islamistische Terrorismus die gesell-schaftlichen und politischen Krisen der arabischen Welt?

2. Wie haben sich AQ und IS in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt? Wo sind sie heute überall tätig? Mit wem sind sie Bündnisse eingegangen? Wo operieren sie am wirksamsten? Sind sie nur Terroristen? Welche Stärke haben sie in Bezug auf militärische Kräfte und welche Unterstützerszene gibt es? Wie groß und stark ist der Islamische Staat? Wird er weiter bestehen oder wird er verschwinden?

3. Wie gefährlich sind AQ und IS für unsere Sicherheit? Welche Formen von Gewalt üben sie aus? Was kann man dagegen tun? Welche Gegenmaßnahmen haben sich als sinnvoll, welche als kontraproduktiv erwiesen? Wie stark sind AQ und IS in muslimischen Gesellschaften veran-kert? Wie stark bei uns?

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Prof. Dr. Gita Mall

1968 geboren

1987-1993 Studium der Humanmedizin in Köln

1993-1996 Assistenzärztin Institut für Gerichtliche Medizin der Universität Tübingen

1997-2004 Assistenz- und Fachärztin Institut für Rechtsmedizin der LMU München

2002 Habilitation

2004-2005 Professorin (W2) und stellvertretende Leiterin Institut für Rechtsmedizin der Univer-sität Mainz

Seit 2005 Professorin (W3) und Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklini-kums Jena

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RECHTSMEDIZINISCHE ASPEKTE BEI DER BEGUTACHTUNG VON VERLETZUNGEN DURCH

SCHARFE GEWALT

Der Vortrag thematisiert die Morphologie von Verletzungen durch scharfe und halbscharfe Gewalt – auch im Unterschied zu Verletzungen durch stumpfe Gewalt. Zusätzlich wird auf

Befunde eingegangen, die Hinweise auf den möglichen Ablauf des Verletzungsgeschehens erlau-ben.

Die Thematik der Todeszeitschätzung, der Blutspurenmusteranalyse, der forensischen Genetik und der postmortalen Toxikologie werden gestreift.

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Prof. (em.) Dr. Henning Saß

Curriculum vitae• geb. 1944 in Kiel. Medizinstudium in Kiel, Wien und Mainz. • Promotion bei Prof. Uwe Hendrik Peters in Mainz über „Ursachen psychischer Krankheit im

Selbstverständnis der Patienten“. • Psychiatrische und psychotherapeutische Facharztausbildung an der Psychiatrischen Univer-

sitätsklinik Heidelberg. • 1986 Habilitation bei Prof. Werner Janzarik über „Persönlichkeitsstörungen“. • 1987 bis 1990 Professur für Forensische Psychiatrie an der Ludwig-Maximilians-Universität

München (Prof. H. Hippius). • 1990 bis 2000 Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum

Aachen. • 2001 bis Ende 2010 Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums

Aachen.

1999/2000 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheil-kunde (DGPPN), 2005/2006 Präsident der European Psychiatric Association (EPA)

ArbeitsschwerpunktePsychopathologie, Diagnostikforschung, Persönlichkeitsstörungen, Forensische Psychiatrie

Publikatorische Tätigkeiten Herausgeberschaft Zeitschriften: u.a. „Der Nervenarzt“ (federführend für Psychiatrie 1991-2010), „Persönlichkeitsstörungen“, „Journal of Behavioral Sciences and the Law“, „Forensische Psychiat-rie, Psychologie, Kriminologie“.

Bücher• Sass, H. (1987): Psychopathie - Soziopathie - Dissozialität. Zur Differentialtypologie der

Persönlichkeitsstörungen. Monographien aus dem Gesamtgebiet der Psychiatrie. Bd. 44. Springer, Berlin, Heidelberg, New York, Tokio

• Sass, H. (Hrsg.) (1993): Affektdelikte. Springer, Berlin Heidelberg New York• Sass, H. (Hrsg.), Herpertz SC. (2002). Persönlichkeitsstörungen. Thieme Verlag, Stutt

gart, New York• (Mit)Herausgeber Deutsche Ausgabe von DSM-III (1980), DSM-III-R (1989), DSM-IV

(1996), DSM-IV-TR (2003) der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (APA),, zuletzt DSM-5 (2015, ) Hogrefe, Göttingen, Bern, Toronto, Seattle.

• Felthous, A.R., Sass, H. (2008) (Eds.): International Handbook of Psychopathic Disor ders and the Law. Volume I and II, Wiley (derzeit 2. Auflage in Vorbereitung)

• Kröber, H.-L., Leygraf, N., Dölling, D., Sass, H.(Hrsg.) (2006-2010) Handbuch forensische Psychiatrie, Band 1-5. Springer, Berlin. Heidelberg, New York, Tokio

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ZUR PERSONALEN VERANTWORTUNG BEI PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNG

Nirgendwo werden die Berührungspunkte der forensischen Psychopathologie mit gesellschaft-lichen Auffassungen und Fragen des Menschenbildes so deutlich wie bei den Konzepten von

Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörungen. Die Thematik ist wegen der gutachterlichen und therapeutischen Aufgaben von zentraler Bedeutung in der Forensischen Psychiatrie, doch findet sie auch in der Allgemeinpsychiatrie wie in der differenziellen und klinischen Psychologie zuneh-mend Aufmerksamkeit, nicht zuletzt durch das „Alternative Modell“ von DSM-5. Für die rechtli-chen Fragestellungen ist eine klare konzeptionelle Unterscheidung zwischen psychopathologisch bedeutsamen Auffälligkeiten der Persönlichkeit auf der einen Seite und bloßer sozialer Devianz auf der anderen Seite erforderlich. Dies führt zu einem forensisch orientierten Vorschlag für eine Gliederung des breiten Überlappungsbereiches zwischen Persönlichkeitsstörungen und Dissozia-lität. Es folgen Überlegungen nicht nur zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, sondern auch zur personalen Verantwortung für die Formung der in-dividuellen Persönlichkeit. Sinnvoll erscheinen in Ergänzung rein eigenschaftsbasierter Beschrei-bungen ganzheitliche Konzepte mit Berücksichtigung von Biographie, gewachsenem Wertgefüge und eigener Gestaltung bei der Entwicklung von Persönlichkeit.

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M. Sc. Psych. Ute Seliger

Bachelor-Studium in Psychologie an der Otto-von-Guericke Universität in Magdeburg, Master-Studium in selbigen Studiengang an der Universität Leipzig, seit 2015 in Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten (VT) mit Absolvierung der prak-tischen Tätigkeit in psychosomatischen Rehaklinik Bad Lausick, seit April 2016 Psychologin am Asklepios Fachklinkum Stadtroda in der Forensischen Psychiatrie.

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INTERNALE UND EXTERNALE ASPEKTE DER MOTIVATION VON SELBSTMORDATTENTÄTERN

Selbstmordattentate besitzen seit längerem eine große mediale Präsenz und Wirkung. Diese Anschlagsform zeichnet sich dadurch aus, dass ein Mensch geplant und bewusst Suizid be-

geht mit dem Ziel eine große Anzahl an Menschen mit in den Tod zu reißen, um ein Ziel einer Gruppe zu verfolgen. Es wirft für viele Forscher aus unterschiedlichen Bereichen die Frage auf, wie ein Mensch eine solche Tat begehen kann. Forschungsergebnisse sind in diesem Bereich nur wenig vorhanden. Bislang konnte die Population der palästinensischen Attentäter am besten un-tersucht werden. Bei der Betrachtung der Motivation von Selbstmordattentätern lassen sich vier zu evaluierende Einflussfaktoren herausbilden. Es ist zu vermuten, dass es nur durch ein Zusam-menspiel aus Situation, spezifische Merkmale der Person des Täters, die Einstellung des sozialen Umfelds und die Einflussnahme der terroristischen Organisation zu einer Durchführung einer solchen Tat kommen kann. Anhand der einzelnen Einflussfaktoren wird ein Überblick über den bestehenden Forschungsstand und gebildete Hypothesen gegeben.

Page 20: Aggression Gewalt Exzess

Y M P O S I U MFOREN IK§

Veranstalter

Benny SchmidtMarktstraße 499084 Erfurt

www.symposium-forensik.deNachdruck und Vervielfältigung nur mit

ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters

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