Aktuelle EU-Förderprogramme Februar 2016 · tanz und Marktdurchdringung noch wesentliche...

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EU-Förderprogramme Aktuelle Ausschreibungen auf einen Blick Ein Service der EIC Trier GmbH Die EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung der Industrie- und Handelskam- mer Trier und der Handwerkskammer Trier. Sie ist eingebunden in das europaweite „Enterprise Europe Network“, das von der EU- Kommission zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt eingerichtet wurde. Als offizielle EU- Beratungsstelle steht das EIC Trier allen Unternehmen in Rhein- land-Pfalz zur Verfügung. Weitere Beratungsangebote zu EU-Förderprogrammen Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben in ein europäisches Förderpro- gramm passt Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung Wir helfen bei der Suche nach Projektpartnern Wir begleiten Ihren Antrag auch nach der Antragstellung Wir stehen Ihnen bei der Projektabwicklung und beim Pro- jektmanagement zur Seite Ihr Zugang zu Europäischen Förderprogrammen Bei vielen EU-Förderprogrammen kann eine Antragstellung nur erfolgen, wenn vorab eine entsprechende Ausschreibung zur Ein- reichung von Projektvorschlägen veröffentlicht wurde. Diese Aus- schreibungen sind in der Regel für mehrere Monate geöffnet und enden mit einer verbindlichen Einreichungsfrist („Deadline), zu der ein Antrag (zumeist auf elektronischem Weg!) eingereicht werden muss. Bei weiteren EU-Programmen ist eine Antragstellung wäh- rend der gesamten Programmlaufzeit (bzw. während eines länge- ren Zeitraums innerhalb dieser Laufzeit) jederzeit möglich. Hierzu werden konkrete Bewertungstermine für alle bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Projektanträge bekannt gegeben. Die Ampelfarben rot und grün markieren den monatlichen Status, ob Anträge zum jeweiligen Programm eingereicht werden können oder nicht. N° 02 - Februar 2016

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EU-Förderprogramme Aktuelle Ausschreibungen auf einen Blick

Ein Service der EIC Trier GmbH Die EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung der Industrie- und Handelskam-mer Trier und der Handwerkskammer Trier. Sie ist eingebunden in das europaweite „Enterprise Europe Network“, das von der EU-Kommission zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Europäischen Binnenmarkt eingerichtet wurde. Als offizielle EU-Beratungsstelle steht das EIC Trier allen Unternehmen in Rhein-land-Pfalz zur Verfügung.

Weitere Beratungsangebote zu EU-Förderprogrammen • Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben in ein europäisches Förderpro-

gramm passt • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung • Wir helfen bei der Suche nach Projektpartnern • Wir begleiten Ihren Antrag auch nach der Antragstellung • Wir stehen Ihnen bei der Projektabwicklung und beim Pro-

jektmanagement zur Seite

Ihr Zugang zu Europäischen Förderprogrammen Bei vielen EU-Förderprogrammen kann eine Antragstellung nur erfolgen, wenn vorab eine entsprechende Ausschreibung zur Ein-reichung von Projektvorschlägen veröffentlicht wurde. Diese Aus-schreibungen sind in der Regel für mehrere Monate geöffnet und enden mit einer verbindlichen Einreichungsfrist („Deadline“), zu der ein Antrag (zumeist auf elektronischem Weg!) eingereicht werden muss. Bei weiteren EU-Programmen ist eine Antragstellung wäh-rend der gesamten Programmlaufzeit (bzw. während eines länge-ren Zeitraums innerhalb dieser Laufzeit) jederzeit möglich. Hierzu werden konkrete Bewertungstermine für alle bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Projektanträge bekannt gegeben.

Die Ampelfarben rot und grün markieren den monatlichen Status, ob Anträge zum jeweiligen Programm eingereicht werden können oder nicht.

N° 02 - Februar 2016

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EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 / 54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected] , Web: http://www.eic-trier.de

Inhalt

Außenbeziehungen und internationale Zusammenarbeit ........................................... 2

Biowissenschaften ...................................................................................................... 4

Energie ....................................................................................................................... 5

Umwelt ........................................................................................................................ 7

Bildung........................................................................................................................ 9

Kultur und Medien ...................................................................................................... 9

Kleine und mittlere Unternehmen ……………………………………………………….. 11

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ......................................................... 12

Forschungs-/ Entwicklungs-/ Innovationsförderung……………………………………. 15

Verkehr …………………………………………………………………………………….. 23

Außenbeziehungen und internationale Zusammenarbeit

Challenge Towards W orld Class Manufacturing (WCM)

Inhalt Die Seminarteilnehmer erhalten einen vertieften Einblick in japanische Pro-duktionsmethoden sowie in die japanische Gesellschaft, ihre Traditionen und Unternehmenskultur. Zu den Kursen gehören auch Besuche japanischer Pro-duktionsstätten. Die Teilnehmer sollen u.a. ein besseres Verständnis in fol-genden Bereichen erhalten: TQC (Total Quality Control), TQM (Total Quality Management), TPM (Total Productive Maintenance), JIT (Just in Time), TIE (Total Industrial Engineering), KAIZEN (ständiger Verbesserungsprozess). Die Kurse bestehen aus zwei Studienblöcken:

• Studienblock I: Vorlesungen, Seminare, Podiumsdiskussionen. Ver-antwortlich dafür sind Experten der japanischen Industrie,

• Studienblock II: Unternehmensbesichtigungen inklusive Vor- und Nachbereitung (die Unternehmen decken u.a. folgende Bereiche ab: Chemie und Kunststoffe, Maschinenbau, Metallindustrie, Automobil-industrie).

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Die Seminare richten sich an Fach- und Führungskräfte mit einem Grundwis-sen über WCM und einer ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung.

Gesamtbudget Keine Angaben zu ermitteln. Fördervolumen pro Projekt

Siehe Zeile „Förderfähige Kosten“

Förderquote • kostenfrei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) • 2.000 Euro für Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen der

KMU-Definition der EU erfüllen Projektlaufzeit 5- bis 8-tägige Veranstaltung

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Förderfähige Kosten

Finanziert wird das Trainingsseminar. Kosten für Reise und Unterkunft müs-sen von den Unternehmen übernommen werden. Teilnehmer aus KMU kön-nen einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro zu den Lebenshaltungskosten beantragen.

Teilnahmeberec h-tigte Länder

Der Bewerber muss Bürger eines EU-Mitgliedsstaats sein.

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Einzelbewerbung (Antragsunterlagen als Download siehe Weblink)

Abgabefristen 24.03.2016 Projektstart 27.06.2016 - 01.07.2016 Weblink http://www.eu-japan.eu/detail-business-programmes/WCM

Human Resources Training Programme - Japan Industry Insight

Ziel Kennlernen wirtschaftlicher und kultureller Faktoren, die Japans Geschäftsle-ben prägen und den Hintergrund für die technologischen Errungenschaften des Landes bilden.

Inhalt Vierwöchiger Trainingskurs in Japan für europäische Industriemanager: In-formation über die aktuelle wirtschaftliche Situation in Japan einschließlich Sprache, Geschichte und Politik des Landes. Vorlesung, Seminarbausteine und praktische Geschäftserfahrungen durch Unternehmensbesuche werden kombiniert angeboten. Individuelle Unternehmensbesuche können optional in der 5. Woche durchgeführt werden.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Manager von kleinen, mittleren und auch großen Unternehmen (5-10 Jahre Industrieerfahrung sollten vorhanden sein). Auswahlkriterien:

• Bildungshintergrund und professionelle Erfahrung des Bewerbers • Strategie im Japangeschäft des entsendenden Unternehmens

Gesamtbudget Keine Angaben zu ermitteln. Fördervolumen pro Projekt

Siehe „Förderfähige Kosten“

Förderquote 100% plus Eigenanteile Projektlau fzeit 4 Wochen (5. Woche optional) Förderfähige Kosten

Kosten für Unterricht, Reisekosten, Übersetzungskosten etc. werden über-nommen (nicht eingeschlossen ist die freiwillige 5. Woche). Bewerber kleiner und mittlerer Unternehmen können sich für ein Stipendium von 3.000 Euro zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten bewerben.

Teilnahmeberec h-tigte Länder

Der Bewerber muss Bürger eines EU-Mitgliedsstaats sein.

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Einzelbewerbung

Abgabefrist 25.02.2016 Projektstart 09.05.2016 - 03.06.2016 (bzw. 10.06.2016; 5. Woche is optional) Weblink http://www.eu-japan.eu/detail-business-programmes/HRTP

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Biowissenschaften

EuroTransBio (ETB)

Ziel Gefördert werden länderübergreifende Kooperationen zwischen KMU für Forschung, Entwicklung und Innovation auf allen innovativen Gebieten der Biotechnologie (eventuell Einschränkung durch nationale Förderschwerpunk-te):

• Errichtung grenzüberschreitender Partnerschaften zwischen KMU • Verbesserung und Beschleunigung des Technologietransfers • Stärkung der europäischen Kapazitäten im Hinblick auf eine nachhal-

tige industrielle Entwicklung auf dem Gebiet der Biotechnologie

Inhalt ETB organisiert jährliche Aufrufe zur Einreichung innovativer marktnaher For-schungs-/Entwicklungs-/Innovationsprojekte vor dem Hintergrund einer Zu-sammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Forschungsförderorgani-sationen bzw. Programmagenturen (z. B. DFG). Einige ETB-Partner stellen komplementäre Förderinstrumente wie Innovations-Vouchers oder Machbar-keitsstudien zur Verfügung.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Zur Teilnahme berechtigt sind: • KMU (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und

andere Unternehmen mit Einschränkungen, wenn ein KMU aus dem jeweiligen Land das Projekt koordiniert)

• Verbundprojekte mit mindestens zwei KMU aus zwei der o.g. Mit-gliedsstaaten

• Zusätzliche Partner aus Nicht-Mitgliedsstaaten, wenn ihre Finanzie-rung anderweitig gesichert ist

Für die Projektpartner gelten die jeweiligen nationalen Förderrichtlinien. Es ist daher ratsam, sich vorab mit der zuständigen Einrichtung in Verbindung zu setzen, um abzustimmen, ob das geplante Vorhaben förderfähig ist oder nicht. In Deutschland gelten die entsprechenden Richtlinien des Bundesmi-nisteriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Gesamtbudget Das Gesamtbudget für den aktuellen 11. Call beträgt 17 Mio. €. Fördervolumen pro Projekt

Das Gesamtbudget je Projekt belief sich im 9. Call auf ca. 1,3 Mio. €.

Förderquote 50% für KMU und bis 100% für Forschungseinrichtungen Die Finanzierung ergibt sich aus den nationalen Förderprogrammen der je-weiligen, in den Call eingebunden, Länder; in Deutschland gelten die Richtli-nien des BMBF

Projektlaufzeit Die empfohlene Projektdauer beträgt 2 – 3 Jahre. Förderfähige Kosten

Personalkosten plus Gemeinkostenpauschale, Verbrauchsmaterial, Investiti-onskosten, Reisekosten, Unteraufträge entsprechend der BMBH-Richtlinie

Teilnahme -berechtigte Länder

Österreich, Belgien (repräsentiert durch die Regionen Flandern und Wallo-nien), Finnland, Frankreich (repräsentiert durch die Region Elsaß), Deutsch-land, Italien*, Russland (*noch nicht bestätigt).

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Für ein Projekt wird ein Konsortium von mindestens zwei unabhängigen juris-tischen Personen aus zwei verschiedenen der teilnahmeberechtigten Länder benötigt. Eines der KMU fungiert als Projektkoordinator. Als weitere Partner können Forschungseinrichtungen hinzukommen.

Abgabefristen aktuell keine Projektstart Die Zeit zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt erfah-

rungsgemäß ca. 5 Monate.

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Weblink EuroTransBio http://www.eurotransbio.eu/index.php?index=212 Bundesministerium für Bildung und Forschung http://www.bmbf.de/de/14077.php

Energie

Forschung, Entwicklung, Demonstration, Technologieumsetzung und Markteinführung

Ziel Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und Durchsetzung von bereits marktfähigen und erprobten Techniken, denen zur Marktakzep-tanz und Marktdurchdringung noch wesentliche (nichttechnische) Barrieren im Weg stehen.

Inhalt Neben der Förderung energierelevanter Forschungs- und Demonstrationspro-jekte führt die innovationsorientierte Ausrichtung von Horizont 2020 dazu, dass auch Projekte zu Maßnahmen der Technologieumsetzung und -verbreitung im Markt, wie sie bisher z. B. im Programm Intelligente Energie – Europa (IEE) II finanziert wurden, gefördert werden. Das Thema „Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung“ ist im dritten Förderschwerpunkt („3. Säule“) „Gesellschaftliche Herausforderungen“ angesiedelt und hat fol-gende Forschungs- und Innovationsschwerpunkte:

• Reduzierung des Energieverbrauchs durch nachhaltige und intelligen-te Nutzung bei Konsumenten und Produzenten

• Weiterentwicklung der Stromversorgung durch erneuerbare Energien inklusive Heizen/Kühlen

• Flexibilisierung des Energiesystems durch verbesserte Speicher-technologien

• Alternative Brennstoffe • Dekarbonisierung bei der Nutzung fossiler Brennstoffe • Ein modernes pan-europäisches Elektrizitätsnetz • Energie-, Verkehrs- und Kommunikationslösungen für intelligente

Städte und Kommunen Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands. Bei den Rechtspersonen kann es sich um natürliche Perso-nen oder juristische Personen (d. h. privatrechtlich oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) handeln.

Gesamtbudget 657 Mio. Euro (2015) Förd ervolumen pro Projekt

Die Calls geben zumeist einen Orientierungsrahmen vor (“The Commission considers that proposals requesting a contribution from the EU of between EUR X and Y million would allow this specific challenge to be addressed ap-propriately.”).

Förderquote vgl. Angaben zu Horizont 2020 Projektlaufzeit Direkt abhängig von der geförderten Maßnahme (von wenigen Monaten bis

zu mehreren Jahren). Förderfähige Kosten

• direkte Kosten wie Personalkosten, Reisekosten, Sachkosten, Ma-nagement etc.

• indirekte Kosten wie Verwaltungskosten etc. (Eine Gesamtübersicht ist den „Financial Guidelines“ zu entnehmen).

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Teilnahmeberec h-tigte Länder

Teilnehmer aus EU-Mitgliedsländern, Beitrittsländern und am Rahmenpro-gramm assoziierten Ländern. Bewerber aus sogenannten „Drittstaaten“ erhalten eine Förderung, - wenn im entsprechenden Arbeitsprogramm/ in Ausschreibung vorgesehen - wenn eine Beteiligung am Projekt von wesentlicher Bedeutung ist - wenn eine Förderung in einem bilateralen Abkommen geregelt ist

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern gefor-dert (Achtung: Zumeist geht die Anzahl der Projektpartner in erfolgreichen Projektanträgen über diese Mindestanforderungen hinaus – allgemeine Emp-fehlungen gibt es jedoch nicht). Daneben sind für bestimmte Förderlinien auch Einzelanträge möglich.

Abgabefrist Fristen zu den einzelnen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen („Calls“) mit Fokus auf nicht-nukleare Energiethemen wurden im neuen Ar-beitsprogramm „10. Secure, clean and efficient energy – 2016 - 2017“ am 13. Oktober 2015 veröffentlicht (Weblink: http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/h2020-section/secure-clean-and-efficient-energy). - Call - Energy Efficiency

� Heating and cooling � Engaging consumers towards sustainable energy � Buildings � Industry, services and products � Innovative financing for energy efficiency investments

- Call - Competitive low-carbon energy � Towards an integrated EU energy system � Renewable energy technologies

Developing the next generation of renewable energy technologies Demonstrating innovative renewable energy technologies Supporting the market uptake of renewable energy technologies Fostering international cooperation in the area of renewable energy

� Enabling the decarbonisation of the use of fossil fuels during the tran-sition to a low-carbon economy

� Social, economic and human aspects of the energy system � Supporting the development of a European research area in the field

of energy � Cross-cutting issues

SME instrument Fast-track-to-Innovation pilot Other actions (Studien, konzertierte Aktionen etc.)

Projektstart Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) in der Regel maximal 8 Monate (Abweichungen nach unten oder oben sind möglich, beispielsweise bei komplexen Maßnahmen oder zeitnaher Förderung innovativer Projekte möglich).

Weblink https://www.nks-energie.de/HORIZON2020 (Nationale Kontaktstelle Energie)

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Umwelt

LIFE

Ziel Förderung der Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Um-weltpolitik und der Umweltvorschriften sowie einer nachhaltigen Entwicklung. Im Einzelnen:

• Unterstützung des Natura 2000-Netzwerkes • Förderung der Einbindung und Anwendung umwelt- und klimapoliti-

scher Ziele in den Mitgliedsstaaten • Unterstützung einer besseren umweltpolitischen Verwaltungspraxis,

einschließlich einer verbesserten Einbindung von Zivilgesellschaft, NGOs und lokalen Akteuren.

• Unterstützung der Implementierung der europäischen Umwelt-Aktionsprogramme (besonderer Bezug zu EU-Prioritäten: Ressour-ceneffizienz, Erhaltung der Biodiversität, Klimaschutz und Anpassun-gen an den Klimawandel)

Inhalt Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunktbereiche Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich. Unter jeden Schwerpunktbereich fallen ver-schiedene thematische Prioritäten, die in Anhang III der LIFE-Verordnung niedergelegt sind. Das vorliegende mehrjährige Arbeitsprogramm 2014-2017 (siehe Weblinks) legt darüber hinaus Projektbereiche fest, die die themati-schen Prioritäten umsetzen. Das Teilprogramm „Klimapolitik“ unterstützt die Umsetzung der Klimapolitik der EU einschließlich einer besseren Verwaltungspraxis im Klimabereich auf allen Ebenen unterstützen, einschließlich einer stärkeren Einbeziehung der Zivilgesellschaft, von nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Akteuren. Der Förderschwerpunkt Umwelt gliedert sich in drei prioritäre Teilbereiche: • Umwelt und Ressourceneffizienz • Natur und Biodiversität • Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis Die Klimaschutzmaßnahmen umfassen • Verringerung der Klimaveränderung • Anpassung an Klimaveränderung • „Governance“ und Information Es können regionale, nationale und grenzüberschreitende Projekte von euro-päischem Interesse gefördert werden. Eine neue Maßnahme im LIFE-Programm sind die sog. Integrierten Projekte. Diese basieren auf der Umset-zung von Plänen, Programmen oder Strategien, die in enger Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden sowie nichtstaatli-chen Akteuren entwickelt werden.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Öffentliche und private Institutionen mit Rechtstatus beteiligen (u.a. Verwal-tungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen einschließlich NGOs, Unternehmen bis hin zu Hauseigentümerverbänden bzgl. Finanzie-rungsinstrumenten). Potentielle Antragsteller aus Rheinland-Pfalz sollten frühzeitig Verbindung mit den Ansprechpartnerinnen der beiden Teilpro-gramme aufnehmen. 1. für das Teilprogramm „Umwelt“

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Frau Clarisse Furkel-Ortmann Telefon: 06131-16-4634 E-Mail: [email protected] c/o Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz 2. für das Teilprogramm „Klimapolitik“ Frau Dr. Katrin Zimmermann Telefon: 06131-16-2436 Kontakt: [email protected] c/o Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9 55116 Mainz

Gesamtbudget Gemäß Artikel 4 der LIFE-Verordnung wird die gesamte Finanzausstattung für das LIFE-Programm für den Zeitraum von 2014 bis 2020 auf 3,45 Mrd. EUR festgesetzt, 75 % davon sind dem Teilprogramm „Umwelt“ zugewiesen und 25 % dem Teilprogramm „Klimapolitik“.

Fördervolumen pro Projekt

Individuell pro Projekt und Fördermaßnahme.

Förderquote Es können regionale, nationale und grenzüberschreitende Projekte von euro-päischem Interesse gefördert werden. Der EU-Finanzierungsanteil beträgt bei Projektförderung in der Regel maximal 60 %. Für Natura 2000 Projekte (Un-terprogramm „Umwelt“ – Schwerpunktbereich Natur und Biodiversität) können bis zu 75 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Projektlaufzeit Individuell pro Projekt und Fördermaßnahme. Förderfähige Kosten

Gefördert werden neben Pilot-, Best-Practice und Demonstrationsprojekten auch Projekte zur Information, Sensibilisierung und Verbreitung sowie in Form von Betriebskostenzuschüssen (Operating Grants). Ein Großteil des Programmbudgets (81 %) fließt in die projektbezogenen Maßnahmen (Ac-tions Grants). Bereits geförderte Projekte können über die LIFE-Projektdatenbank recherchiert werden.

Teilnahmeberec h-tigte Länder

Alle 28 EU Länder

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Projektträger haben keine Verpflichtung, europäische Partnerinstitutionen einzubinden. Jedoch möchte die EU explizit zu gemeinsamen europäischen „LIFE“-Projekten ermutigen und vergibt aus diesem Grund zusätzliche Bewer-tungspunkte für transnationale Partnerkonsortien.

Abgabefrist Aktuell keine Projektstar t Keine generellen Vorgaben. Weblink http://mulewf.rlp.de/europainternationales/eu-foerderprogramme/

Übersicht EU-Programme mit Umweltbezug auf der Website des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten http://ec.europa.eu/environment/life/about/index.htm#life2014 (Übersicht) Im Arbeitsprogramm enthalten sind Informationen zur finanziellen Verteilung der Mittel in den Unterprogrammen, den thematischen Prioritäten und Krite-rien, nach denen die Projektvorschläge ausgewählt werden: http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/mawp_annex.pdf Bereits geförderte Projekte können über die LIFE-Projektdatenbank recher-chiert werden: http://ec.europa.eu/environment/life/project/Projects/index.cfm

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Bildung

ERASMUS+

Inhalt Erasmus+ löst das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme ab. Das Programm ver-fügt über ein Budget von 14,7 Milliarden Euro. http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plus-programme-guide_en.pdf (Programm Guide zu ERASMUS +)

Abgabefrist https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_en / Abschnitt „How to apply?” (alle aktuellen Aufrufe einschließlich der Einreichungsfristen)

Projektstart Unterschiedlich je nach Förderbereich

Weblink http://www.lebenslanges-lernen.eu http://www.na-bibb.de

Kultur und Medien

Kreatives Europa

Ziel • Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachli-chen Vielfalt Europas sowie seines kulturellen Erbes

• Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativbranche, im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und in-tegratives Wachstum (angelehnt an die Europa 2020 Strategie)

Inhalt KREATIVES EUROPA unterstützt der Kultur- und Kreativbranche und vereint zwei bisher voneinander separate EU-Förderprogramme unter einem Dach: KULTUR und MEDIA (einschließlich MEDIA Mundus). Diese Teilprogramme sollen die europäische Kultur- und Kreativindustrie sowie speziell (durch ME-DIA) den audiovisuellen Bereich unterstützen und fördern.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen im Kulturbereich

Gesamtbudget 1,46 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit 2014-2020 Aufteilung des Gesamtbudgets:

• Teilprogramm Kultur: ca. 31% • Teilprogramm MEDIA und MEDIA Mundus: ca. 56% • Der sektorübergreifende Aktionsbereich erhält 13%

Fördervolumen pro Projekt

So unterschiedlich wie die Vielfalt der unter den Teilprogrammen geförderten Maßnahmen. Detaillierte Angaben finden sich in den Programmleitfäden (als Downloads unter den in der letzten Zeile genannten Weblinks verfügbar). Diese sind momentan nur in englischer Sprache verfügbar und zu finden un-ter dem Begriff "Guide for Applicants" mit dem Zusatz des jeweiligen Förder-bereichs. Das Teilprogramm KULTUR fördert: - Europäische Kooperationsprojekte

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• Kategorie 1: Kleine Kooperationsprojekte • Kategorie 2: Große Kooperationsprojekte

- Europäische Plattformen von Kultur- und Kreativorganisationen - Europäische Netzwerke - Literaturübersetzungsprojekte Das Teilprogramm MEDIA fördert: - Produzentenförderung (Verleih & Vertrieb Für Kinoverleiher, Weltvertriebe und Video-On-Demand-Dienste) - Promotion (für europäische Festivals und Veranstaltungen, die den europäi-schen Film promoten) - Aus- und Fortbildung Aus- und Fortbildung für Film- und Medienschaffende sowie für Studenten in Europa) - Media Mundus (Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Filmschaffenden und denen aus allen anderen Teilen der Welt) - Weitere Förderungen (Pilotprojekte u.a.)

Förderquote In der Regel max. 50% der Projektkosten

Projektlaufzei t Siehe Angaben in Zeile Fördervolumen pro Projekt Förderfähige Kosten

Kosten, die dem Empfänger oder (gegebenenfalls) dem Mitorganisator tat-sächlich entstanden sind und die Kriterien des Programmleitfadens erfüllen.

Teilnahmeberec h-tigte Länder

28 Mitgliedstaaten und – soweit sie spezifische Bedingungen erfüllen – fol-gende Staaten: Länder der Europäischen Freihandelszone (Island, Norwe-gen, Liechtenstein und die Schweiz), Kandidatenländer und potenzielle Kan-didatenländern für den Beitritt zur EU (Montenegro, Serbien, ehemalige jugo-slawische Republik Mazedonien, Türkei, Albanien, Bosnien und Herzegowi-na, Kosovo) und Nachbarschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine, Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Jordani-en, Libanon, Libyen, Palästina, Syrien und Israel). Nicht der EU angehörende Länder müssen eine „Eintrittskarte“ zur Teilnahme am Programm lösen, de-ren „Preis“ sich nach der Höhe ihres BIP (Bruttoinlandsprodukt) im Verhältnis zum Programmbudget richtet.

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Grundsätzlich grenzüberschreitende Projekte. Unterschiedlich je nach För-derbereich (z.B. mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern bei den Ko-operationsmaßnahmen)

Abgabefrist http://ec.europa.eu/culture/creative-europe/calls/index_en.htm (alle aktuellen Aufrufe einschließlich der Einreichungsfristen)

Projektstart Unterschiedlich je nach Förderbereich Weblink http://www.ccp-deutschland.de (Teilprogramm Kultur)

http://www.mediadesk.de (Teilprogramm Media) http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1009_en.htm (häufig gestellte Fragen zu „Kreatives Europa“)

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Kleine und mittlere Unternehmen

Erasmus für junge Unternehmer

Ziel Stärkung der unternehmerischen Initiative, der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit potentieller neuer Unternehmensgründer sowie neuer Kleinst-, Klein- und mittlerer Unternehmer aus der EU.

Inhalt Seit 2009 können Existenzgründer und junge Unternehmer (Unternehmens-gründung vor max. drei Jahren) am europäischen Programm „Erasmus“ teil-nehmen. Es ermöglicht Jungunternehmern, für maximal 6 Monate in einem anderen EU-Staat mit einem erfahrenen Unternehmer zusammenzuarbeiten und von dessen Erfahrung zu profitieren. Ähnlich wie beim bekannten Eras-mus-Programm für Studierende sollen junge Unternehmer die Möglichkeit erhalten, frühzeitig internationale Kompetenzen zu erwerben. Das Programm „Erasmus for young entrepreneurs“ ermöglicht neben dem Wissensaustausch zwischen neuen und erfahrenen Unternehmern auch stärkere Vernetzung von Geschäftsleuten und von kleinen und mittleren Unternehmen auf europä-ischer Ebene.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Der neue bzw. angehende und der erfahrene Unternehmer müssen aus ver-schiedenen EU-Staaten kommen. Neue Unternehmer

• Als solche gelten Personen, die fest vorhaben, auf der Basis eines brauchbaren Geschäftsplans ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder die innerhalb der letzten 3 Jahre ein Unternehmen gegründet haben.

• Sie müssen nachweislich einen soliden Bildungs- und Berufsbil-dungshintergrund und eine umsetzbare Geschäftsidee vorweisen können.

Erfahrene Unternehmer • Sie müssen in der EU ein - idealerweise Kleinst-, kleines oder mittle-

res - Unternehmen besitzen oder leiten. • Erwartet wird ein erfolgreiches unternehmerisches Wirken von min-

destens 3 Jahren. • Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, dem Gast unternehmerische Fä-

higkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Gesamtbudget In Deutschland gibt es derzeit 7 Vermittlungsstellen, die jeweils über ein ent-

sprechendes Budget verfügen. Fördervolumen pro Projekt

Finanzielle Unterstützung erhalten lediglich die neuen Unternehmer. Empfohlener Betrag pro Monat während des Aufenthalts im jeweiligen Land: ca. 560 – 1.100 Euro je nach Land.

Förderquote Keine Quotierung; der maximale Zuschuss entspricht 6 Monatssätzen des entsprechenden Gastlandes

Projektlaufzeit Maximal 6 Monate. Förderfähige Kosten

Mit der finanziellen Unterstützung für die neuen Unternehmer in Form eines Zuschusses soll ein Beitrag zu den Reisekosten in das Aufenthaltsland und wieder zurück in das Herkunftsland sowie zu den Unterhaltskosten während des Besuchs geleistet werden.

Teilnahmeberec ht-igte Länder

Alle EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige Jugoslawi-sche Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Türkei, Albanien, Serbien

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und Israel. Konsortiu m / Mindestanzahl der Partner

Mindestens ein Gast-Unternehmer und ein Gastgeber-Unternehmer.

Abgabef rist Die Abgabefrist ist individuell mit den Vermittlungsstellen abzustimmen. Projektstart Der Projektstart ist individuell mit den Vermittlungsstellen abzustimmen. Weblink http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

INTERREG V A Großregion

Ziel Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch kleinräumi-ge grenzüberschreitende Kooperationen wie auch großangelegte Projekte auf der Ebene der gesamten Großregion.

Inhalt Die Projekte müssen sich in eine der vier Prioritätsachsen einordnen: Prioritätsachse 1: Die Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarkts durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität weiter vorantreiben. Prioritätsachse 2: Eine umweltfreundliche Entwicklung der Großregion und eine Verbesserung des Lebensumfelds sicherstellen. Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen. Prioritätsachse 4: Die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern.

Zielgruppe / potenzielle Antrag-steller

Alle Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, darunter: • Öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen • Gebietskörperschaften (lokale, regionale, etc.) • universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich

Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen • Unternehmen (KMU) • Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskam-

mern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietrans-fereinrichtungen, etc.

• Bildungseinrichtungen • Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige

Organisationen) Gesamtbudget 131 Millionen Euro EFRE (ohne die sog. „Technische Hilfe“) Fördervolumen pro Projekt

nicht festgelegt

Förderquote bis zu 60% Projektlaufzeit grundsätzlich bis zu 3 Jahre Förderfähige Ko s-ten

Personalkosten; Büro- und Verwaltungsausgaben; Reise- und Unterbrin-gungskosten; Kosten für externe Expertise oder Dienstleistungen; Ausrüs-tungskosten; Infrastrukturkosten.

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Geplante Ausgaben müssen:

• in unmittelbarem Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen • für die Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich sein • sich auf Aktivitäten beziehen, die vom Projektträger nicht durchgeführt

würden, wenn das betreffende Projekt nicht ausgeführt würde • durch den Lenkungsausschuss genehmigt werden

Teilnahmeberec h-tigte Länder

Das Programmgebiet erstreckt sich über Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Teile Belgiens, Lothringen und das Saarland. Es können sich Einrichtungen aus ganz Rheinland-Pfalz – auch wenn sie nicht im direkten Fördergebiet liegen – an Projekten beteiligen, sofern diese Vorteile für das Programmgebiet bedeu-ten (Art. 20 VO (EU) Nr. 1299/2013). Eine Karte des Programmgebiets IN-TERREG V A Großregion findet sich auf Seite 7 des Kooperationsprogramms und kann auf Anfrage beim EIC zugesendet werden.

Konsort i-um/Mindestanzahl der Partner

Mindestens zwei Einrichtungen aus mindestens zwei am Programm teilneh-menden Mitgliedstaaten.

Abgabefristen 05. Februar 2016 (23.59 Uhr MEZ) Projektstart Den tatsächlichen Projektstart legen die einzelnen Projekte selbst fest.

Weblinks http://europe-en-lorraine.eu/interreg-va-gr-ap-2016 (deutsche Fassung etwas weiter unten auf der Seite): Enthält neben Programminformationen die für die Einreichung notwendigen Formulare. Rheinland-pfälzische Kontaktstelle bei der ADD in Trier: Frau Kerstin Warncke; Telefon: 0651 9494-842; E-Mail: [email protected]

INTERREG Europe

Ziel Verbesserung der regionalpolitischen Leistungsfähigkeit europäischer Regio-nen im Rahmen vier thematischer Handlungsfelder. Unterstützt werden soll insbesondere die Implementierung von Maßnahmen aus den Strukturförder-programmen sowie der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ).

Inhalt • Forschung und Innovation • Wettbewerbsfähigkeit von KMU • CO2-emissionsarme Wirtschaft • Umwelt- und Ressourceneffizienz

Zielgruppe / potenzielle Antrag-steller

Öffentliche Akteure und Behörden sowie private nicht-gewinnorientierte Part-ner („private non-profit bodies“) aus verschiedenen Regionen Europas arbei-ten in 3-5 jährigen Projekten bzw. im Rahmen von so genannten „Policy Learning Platforms“ an gemeinsamen regionalpolitischen Aufgabenstellun-gen.

Gesamtbudget 359 Mio. Euro EFRE

Fördervolumen pro Projekt

Noch keine Erfahrungswerte (Nachfolgeprogramm von Interreg IV C mit neu-er inhaltlicher Ausrichtung).

Förderquote 85 % für öffentliche Akteure und Behörden aus der EU 75 % für private Akteure aus der EU

Projektlaufzeit 3-5 Jahre Förderfähige Ko s-ten

Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Infrastruktur und Material (begrenzt).

Teilnahmeberec h- 28 EU-Mitgliedstaaten, Schweiz und Norwegen

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tigte Länder Konsort i-um/Mindestanzahl der Partner

Es müssen mindestens Partner aus 3 Ländern beteiligt sein, davon 2 aus EU-Mitgliedsstaaten.

Abgabefristen aktuell keine Projektstart frühestens 2016. Weblink s www.interreg4c.eu/interreg-europe

INTERREG Nordwesteuropa

Ziel • Identifizieren und Entwickeln von transnationalen Lösungen zur Ver-besserung regionaler Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung einer nachhaltigen Regionalentwicklung

• Unterstützung der modellhaften Umsetzung neuer Ideen, Prozesse, Konzepte und Dienstleistungen, Test neuer Instrumente und Produk-te, Lernen von Anderen

• Ausrichtung auf die Strategie Europa 2020 Inhalt Inhaltliche Ausrichtung des Programms auf drei Themenfelder begrenzt:

Innovation • Regionen innovativer machen • Unternehmen wettbewerbsfähiger machen • Soziale Innovationen

Reduzierung des CO2-Ausstoßes • Strategien zu CO2-Reduzierung, Energieeffizienz und Klimaschutz • Technologien, Produkte, Geschäftsmodelle, Prozesse und Dienstleis-

tungen zur CO2-Reduzierung • CO2-armer Verkehr

Ressourceneffizienz und (Wieder-)Verwertung von Roh stoffen • Transnationale Ansätze und Strategien zur Ressourceneffizienz • Öko-Innovationen • Minimierung der Importabhängigkeit im Bereich Materialwirtschaft,

neue Verfahren und Materialen, Abfallverwertung Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Das Programm richtet sich an öffentliche und private Akteure. • Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen) • (Öffentliche) Dienstleister • Forschungseinrichtungen und Hochschulen • Kammern, Vereine und Verbände • Organisationen der Wirtschaftsförderung, Cluster-Organisationen etc. • Unternehmen, insbesondere KMU • Nichtregierungsorganisationen

Gesamtbudget Nordwesteuropa (2014 - 2020): 648,6 Mio. Euro Davon Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): 396 Mio. Euro

Fördervolumen pro Projekt

Durchschnitt pro Projekt (Erfahrungswert): 2 - 5 Mio. Euro

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Förderquote Kofinanzierungsrate der EU für deutsche Partner bis zu 60% Projektlaufzeit Die Projekte dauern im Durchschnitt zweieinhalb bis drei Jahre. Förderfähige Kosten

Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Infrastruktur und Material (begrenzt).

Teilnahme -berechtigte Länder

Beteiligte deutsche Regionen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar-land, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben) Partnerregionen: Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, die Schweiz sowie Teile von Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Karte siehe Weblink!)

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Mindestens drei Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten (davon zwei Partner mit Sitz im Programmraum) in einem Projekt zusammen. Ein "Lead Partner" übernimmt dabei jeweils die Federführung (d.h. das Finanz- und Projektmanagement).

Abgabefristen Aktuell keine Projektstart Voraussetzung ist ein bewilligter Stufe-2-Antrag. Das gesamte Antragsverfah-

ren von der Einreichung eines Stufe-1-Vorschlags (= Kurzfassung: Antragstel-ler sollten dabei in erster Linie auf die zu erwartenden messbaren Ergebnisse ihres Vorhabens eingehen) bis zur Bewilligung nimmt ca. 10 Monate in An-spruch.

Weblink https://www.mwkel.rlp.de (Tel.: 06131/16-2120 / [email protected]) http://www.nweurope.eu/5b/ http://www.interreg.de/INTERREG2014/DE/Interreg/SechsProgrammraeume/Nordwesteuropa/nordwesteuropa-node.html

Forschungs-/ Entwicklungs-/ Innovationsförderung

Horizont 2020

Ziel Aufbau einer nachhaltigen Wissens- und Innovationsgestützten Gesellschaft und einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Europa.

Inhalt Horizont 2020 bündelt alle forschungs- und innovationsrelevanten Förder-maßnahmen der EU-Kommission und bietet umfangreiche Fördermöglichkei-ten mit Schwerpunkt auf Länderübergreifenden Verbünden und Kooperati-onspartnerschaften. Die Verwaltung des Programms erfolgt zentral in Brüs-sel. Das Programm ist in drei Schwerpunkte („Säulen“)

• Wissenschaftsexzellenz (“wissenschaftsgetriebener” Schwerpunkt) • Führende Rolle der Industrie („industriegetriebener“ Schwerpunkt) • Gesellschaftliche Herausforderungen („politikgetriebener“ Schwer-

punkt) und vier Zusatzbereiche

1. Abbau von Ungleichheiten in der Forschungs- und Innovationsland-schaft der EU-Mitgliedstaaten

2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesell-schaft

3. Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

4. Integration des Wissensdreiecks (Akademische Bildung, Forschung und Innovation) durch Aktivitäten des Europäische Innovations- und

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Technologieinstituts untergliedert. Die drei Schwerpunkte umfassen folgende Themen, die in jeweils für zwei Jahre geltenden Arbeitsprogrammen (ERC im Schwerpunkt Wissenschafts-exzellenz mit einem einjährigen Arbeitsprogramm) detaillierter dargestellt sind:

1. Wissenschaftsexzellenz • Europäischer Forschungsrat (ERC): Stipendien für an exzellente

Nachwuchs- und etablierte Wissenschaftler • Künftige und neu entstehende Technologien (FET): Mittel für

Forschungsverbünde zur Erforschung neuartiger Ideen • Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Fördert die Mobilität von

Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern • Forschungsinfrastrukturen: Vernetzung vorhandener Forschungs-

infrastrukturen und Bau von Forschungseinrichtungen und -anlagen von gesamteuropäischem Interesse

2. Führende Rolle der Industrie • Fördergelder für Forschung und Innovation in Bereichen, die für

die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie besonders relevant sind (Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Nano-technologien, Fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, Fort-geschrittene Fertigung und Verarbeitung, Raumfahrt)

• Zugang zur Risikofinanzierung: Kreditfazilitäten und Beteiligungs-kapital, um Gelder für riskante Forschungs- und Innovationsvor-haben zu generieren

• Innovation in KMU: Gezielte Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) entlang der gesamten Innovationskette (vgl. Box „KMU-Instrument“)

3. Gesellschaftliche Herausforderungen durch interdisziplinäre Lösun-gen für übergreifende Probleme, die Einzelstaaten alleine nicht lösen können: • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen • Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und

Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft

• Sichere, saubere und effiziente Energie • Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr • Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe • Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative

und reflektierende Gesellschaften; • Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Eu-

ropas und seiner Bürger Weitere bereichsübergreifende Aspekte und Unterstützungsmaßnahmen ergänzen die genannten Themen.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands. Bei den Rechtspersonen kann es sich um natürliche Perso-nen oder juristische Personen (d. h. privatrechtlich oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) handeln. Dazu zählen u.a. Hochschulen, Forschungseinrich-tungen, Unternehmen, internationalen Interessenorganisationen und andere Rechtspersonen. Diese sind Vertragspartner der Europäischen Kommission. Die Teilnahmebedingungen sind in den sogenannten Beteiligungsregeln („rules for participation“) festgeschrieben.

Gesamtbudget Rund 80 Mrd. Euro (Inflationsbereinigt),

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davon 77 Mrd. Euro für Horizont 2020 (Laufzeit 2014 – 2020) und 1,6 Mrd. Euro für das ergänzende Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Euro-päischen Atomgemeinschaft (Euratom) (Laufzeit 2014 – 2018).

Förd ervolumen pro Projekt

Die Projektbudgets hängen stark von den Inhalten des Projektes ab. Die fi-nanziellen Rahmenbedingungen werden über die einzelnen Ausschreibungen festgelegt.

Förderquote Die jeweils geltende Förderquote wird in der Ausschreibung mit angegeben und beträgt in der Regel zwischen 70% und 100% der gesamten förderfähi-gen Kosten (100% bei gemeinnützigen bzw. nicht Gewinnorientierten Rechtspersonen). In allen Projekttypen wird für die indirekten Kosten (Over-heads) eine Pauschale von 25% der direkten Kosten gewährt.

Projektlaufzeit Die Laufzeiten hängen stark von den Inhalten der Projekte ab. Während für Verbundprojekte mit vielen Partnern 3-5 Jahre zu veranschlagen sind, kom-men gezielte Einzelmaßnahmen wie Machbarkeitsstudien auf 6 Monate.

Förderfähige Kosten

Personal, Sach- und Reisekosten, Projektmanagement u.a. Neu im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) ist die Förder-fähigkeit der Mehrwertsteuer. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass diese laut nationalem Steuerrecht nicht erstattet wird.

Teilnahmeberec ht-igte Länder

Teilnehmer aus EU-Mitgliedsländern, Beitrittsländern und am Rahmenpro-gramm assoziierten Ländern. Bewerber aus sogenannten „Drittstaaten“ erhalten eine Förderung, - wenn im entsprechenden Arbeitsprogramm/ in Ausschreibung vorgesehen - wenn eine Beteiligung am Projekt von wesentlicher Bedeutung ist - wenn eine Förderung in einem bilateralen Abkommen geregelt ist

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern gefor-dert (Achtung: Zumeist geht die Anzahl der Projektpartner in erfolgreichen Projektanträgen über diese Mindestanforderungen hinaus – allgemeine Emp-fehlungen gibt es jedoch nicht). Daneben besteht in verschiedenen Programmbereichen und für unterschied-liche Projekttypen die Möglichkeit, als Einzelpartner einen Antrag auf Förde-rung zu stellen, u.a. bei Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Forschungs-aus- und -weiterbildung, der Mobilität u.a.), Koordinierungs- und Unterstüt-zungsmaßnahmen (Standardisierung, Verbreitung und Kommunikation von Projektinhalten und -ergebnissen, Netzwerk- und Koordinierungsaktivitäten der Teilnehmenden) oder KMU-Instrumente (siehe Box unter „Unternehmer-tum“). Unabhängig von der Zahl der Projektpartner muss jeder Antrag den konkreten europäischen Mehrwert des Projekts nachweisen.

Abgabefrist Eine Antragstellung kann nur erfolgen, wenn eine offene Ausschreibung ver-öffentlicht wurde. Eine Übersicht über aktuelle Ausschreibung enthält der Weblink des Teilnehmerportals. Diese Ausschreibungen sind in der Regel 3-5 Monate geöffnet und enden mit einer verbindlichen Einreichungsfrist, zu der ein Antrag auf elektronischem Weg eingereicht werden muss.

Projektstart Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) in der Regel maximal 8 Monate (Ausnahmen z.B. bei komplexen Maßnahmen oder zeitnaher Förde-rung innovativer Projekte möglich).

Weblink http://www.horizont2020.de http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/home.html (Teil-nehmerportal)

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Horizont 2020: KMU - Instrument Ziel Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entlang der gesamten

Innovationskette von Machbarkeitsstudien über Förderung von Forschung und Demonstration bis zur Unterstützung in der Markteinführungsphase.

Inhalt Horizont 2020 schlägt mit „Innovation in KMU“ eine Brücke von den umfang-reichen Fördermöglichkeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovati-onsprojekten (den Kernelementen von Horizont 2020) zu speziellen Maß-nahmen zur Förderung von Innovation und Wachstum in kleinen und mittleren Unternehmen. Eine dieser Maßnahmen ist das „KMU-Instrument“. Die KMU-Förderung ist im Wesentlichen Bestandteil der beiden Förder-schwerpunkte "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Heraus-forderungen" in Horizont 2020 und orientiert sich inhaltlich an den dort ange-siedelten Themenschwerpunkten. Die Förderinhalte werden in den Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen weiter präzisiert. Entsprechend der neuen Förderlogik steht nicht mehr die reine Forschungstä-tigkeit im Vordergrund, sondern die Definition von „Business Cases“, an de-nen sich die Förderung im Einklang mit den speziellen Bedürfnissen und An-forderungen von KMU ausrichten soll. Das heißt wissenschaftliche Unterstüt-zung und internationale Kooperationspartner sind möglich, aber nicht zwin-gend vorgeschrieben. (Achtung: Kleinen und mittleren Unternehmen steht nicht nur das KMU-Instrument zur Verfügung, sondern sie können an Maß-nahmen wie beispielsweise internationaler Verbundforschung in der Tradition der vorhergehenden Rahmenprogramme teilnehmen). Das KMU-Instrument besteht aus drei Phasen einschließlich eines Betreu-ungs- und Beratungsanteils. Eine Bewerbung ist für Phase 1 mit Ausblick auf eine spätere Bewerbung für Phase 2, aber auch direkt für Phase 3 möglich. Phase 1 - Machbarkeitsstudie Eine Machbarkeitsstudie soll die technologische und wirtschaftliche Umsetz-barkeit des innovativen Vorhabens herausarbeiten (neue Produkte, Prozesse, konstruktive Maßnahmen, Services, Technologien, neue Anwendung bereits existierender Technologien u.a.). Mögliche Aktivitäten: Gefahrenanalysen oder Risikoeinschätzungen, Markt-studien, Einbindungsstrategien von Kunden, Umgang mit Fragen geistigen Eigentums, Entwicklung von Innovationsstrategien, Kooperationspartnersu-che u.a. – immer ausgerichtet auf die Unternehmensstrategie und einen „eu-ropäischen Mehrwert“. Ein „initial businessplan“ ist Bestandteil des einzureichenden Projektvor-schlags. Ergebnis der Phase 1 soll neben der ausgearbeiteten Machbarkeitsstudie ein detaillierter Geschäftsplan zum Einstieg in Phase 2 sein. Phase 2: Entwicklung- und Demonstration In Abhängigkeit von den in der jeweiligen Ausschreibung genannten The-menschwerpunkten sollen die Projektvorschläge neben dem F&E-Anteil das in Aussicht stehende hohe Wettbewerbspotential, die Wachstumsaussichten für das Unternehmen und Erfolgskriterien in Form eines strategischen Busi-ness Plans beinhalten (der z.B. während Phase 1 entwickelt worden sein kann). Mögliche Aktivitäten (bezogen auf Produkte, Prozesse, Dienstleistungen etc.): Demonstrations- und Testmaßnahmen, Prototyping, Übertragung vom Labor auf die Großanlage (“scaling-up”), Miniaturisierung, Design, Pilot- und Mark-

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tumsetzungsprojekte u.a. Entwicklungsniveau für Technologievorhaben soll mindestens Stufe 6 (Referenzdokument ist Teil G der “General Annexes” zu den Arbeitsprogrammen). Ein „first commercialisation plan“ ist Bestandteil des einzureichenden Projekt-vorschlags. Phase 3: Unterstützung bei der Markteinführung z.B. EU-Qualitätslabel, Zugang zu Finanzierungsinstrumenten („Access to Risk Finance“), innovative öffentliche Beschaffung. Erfolgreiche Bewerber können zusätzlich in allen drei Phasen Unterstützung erhalten: Phase 1: bis zu 3 Beratungstage durch einen Unternehmensberater Phase 2: bis zu 12 Beratungstage durch einen Unternehmensberater Phase 3: Vermittlung an weitere regionale/ nationale Beratungseinrichtungen

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Ausschließlich KMU sind antragsberechtigt. Bei Bedarf können Unteraufträge an Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen vergeben werden. Verbände können teilnehmen, wenn deren Funktion (z.B. Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse) für das Projekt verdeutlicht wird. Die Mög-lichkeiten einer Teilnahme sind in den Beteiligungsregeln detailliert geregelt.

Gesamtbudget 2014: 251,02 Mio. Euro 2015: 264,57 Mio. Euro * *(vorbehaltlich eines gesonderten Finanzierungsentscheids für 2015)

Fördervolumen pro Projekt

Phase 1: 50.000 Euro (ca. 70% v. max. 71.249 Euro förderfähige Kosten) Phase 2: zwischen 0,5 und 2,5 Mio. Euro (als Orientierungsrahmen) Phase 3: keine finanzielle Förderung

Förderquote Phase 1: finanzielle Pauschale Phase 2: 70 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Phase 3: Vermittlung adäquater Dienstleistungen (z.B. Finanzierung)

Projektlaufzeit Phase 1: 6 Monate Phase 2: 12-24 Monate

Förderfähige Kosten

Personal, Sach- und Reisekosten, Projektmanagement etc. Neu im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) ist die Förder-fähigkeit der Mehrwertsteuer. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass diese laut nationalem Steuerrecht nicht erstattet wird.

Teilnahmeberec h-tigte Länder

Teilnehmer aus den EU-Mitgliedsländern, den Beitrittsländern und den am Programm assoziierten Ländern.

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Einzelanträge sind möglich. Bei Bedarf können Unteraufträge an sogenannte Forschungsdienstleister wie Hochschulen, öffentliche und private For-schungseinrichtungen vergeben werden.

Abgab efrist Jederzeit; Bewertungsranglisten werden 2016 nach folgenden Stichtagen erstellt: Phase 1: 24/02/16, 03/05/16, 07/09/16, 09/11/16 Phase 2: 03/02/16, 14/04/16, 15/06/16, 13/10/16

Projektstart Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) < 8 Monate Anhaltswert für die Unterzeichnung des Finanzhilfeabkommens: Phase 1: 3 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewertungsstichtags Phase 2: 6 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewertungsstichtags

Weblink http://ec.europa.eu/research/sme-techweb/index_en.cfm (Factsheets, Arbeitsprogramm etc.) http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html (Teilnehmerportal) http://www.nks-kmu.de/foerderung-kmu-instrument.php (EU-Büro des BMBF) http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/sme_parti

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cipation.html (KMU-Instrument im Teilnehmerportal zu Horizont 2020)

Collective Research NETworking (CORNET)

Inhalt CORNET steht für „Collective Research Networking“ und nimmt eine Zwi-schenstellung zwischen der nationalen und der EU-Forschungsförderung für KMU ein. CORNET ermöglicht die Zusammenarbeit von KMU-Verbänden und For-schungseinrichtungen aus Europa zum Zweck der vorwettbewerblichen Ge-meinschaftsforschung zugunsten von KMU. Grundlage für deutsche Teilneh-mer ist das Programm zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsfor-schung (IGF) des BMWi, siehe: http://www.aif.de/innovationsfoerderung/industrielle-gemeinschaftsforschung.html Achtung : Ergänzend zur vorwettbewerblichen Ausrichtung von CORNET können Unternehmen im Hinblick auf anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben über das deutsche Programm „Zentrales Innova-tionsprogramm Mittelstand“ („ZIM“) Kooperationen mit Partnern aus aller Welt als „nicht-antragstellende“ Partner (nicht aus ZIM finanziert!) auf den Weg bringen. Unterstützung bei der Beantragung bietet das Netzwerk EraSME, Antragstellung und Projektförderung beruht im Wesentlichen auf den beteilig-ten nationalen Förderprogrammen. Nähere Informationen über: http://www.ira-sme.net/calls/current-call/

Ziel Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Pro-grammen für Gemeinschaftsforschung zu vertiefen. Ergebnisse aus der In-dustriellen Gemeinschaftsforschung sind für alle interessierten Unternehmen zugänglich. Unternehmen in der Vorbereitungsphase einer Antragstellung aktiv mitwirken, indem sie den Kontakt zu einer der Forschungsvereinigungen auf Ihrem Fachgebiet suchen (siehe nächste Zeile). So können die Unter-nehmen die Forschungsrichtung mitbestimmen und für die Praxisrelevanz der Ergebnisse sorgen.

Zielgruppe / poten-tielle Antragsteller

Antragsberechtigt sind Unternehmensverbände, Cluster und andere Zusam-menschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, welche sich an der Ausschreibung beteiligen. In Deutschland sind ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen antragsberechtigt. Diese sind unter folgendem Weblink gelistet: http://www.aif.de/aif/mitglieder/mitglieder-steckbriefe.html

Gesamtbudget No Budget Limitation - IGF: de_aif_igf.pdf - Submission of German national applicatioin form only via electronic submission system ELANO!

Fördervolumen pro Projekt

durchschnittlich 0,7 bis 1 Mio. Euro pro CORNET-Gesamtprojekt

Förderq uote Jeder Partner in einem Projekt wird auf Basis des für ihn geltenden nationa-len bzw. regionalen Förderprogramms gefördert. In Deutschland gelten die Regeln des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsfor-schung (IGF), welches vom AiF e.V. in Köln betreut wird.

Projektlaufzeit Maximal 2 Jahre Förderfähige Kosten

Personal- und Gemeinkosten, Materialkosten, Reisekosten, Leistungen Drit-ter, Kosten für Vergabe von Unteraufträgen. Weitere Sachleistungen (wie Nut-zung von Gebäuden, Testeinrichtungen, Dienstleistungen etc.) sind in einigen der teilnehmenden Ländern/Regionen in begrenztem Ausmaß möglich – in anderen Län-dern/Regionen können sie auch verpflichtend sein.

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Teilnahme berecht-igte Länder

Belgien (Regionen Flandern und Wallonien), Deutschland, Niederlande*, Österreich, Tschechien**, Polen * Teilnahme aus Unternehmensverbände beschränkt, die im IPC-Programm bereits für eine Förderung vorgesehen wurden ** derzeit kein Programm, neues Programm für 19. Call in Vorbereitung

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

• Konsortien, bestehend aus Unternehmensverbänden aus mindestens 2 teilnehmenden Ländern/Regionen Europas

• Projektbegleitender Ausschuss mit Beteiligung von mind. 5 KMU pro Land/Region

Zusätzliche Förderbedingung ist eine europaweite Verbreitung der For-schungsergebnisse.

Abgabefrist 30. März 2016 (23.59 Uhr MEZ) Projektstart ca. 6-8 Monate nach Ausschreibungsfrist Weblink www.cornet-era.net

COST

Ziel Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung durch Bündelung nationaler Forschungsprojekte in konzertierten Aktionen, um dadurch europaweit vorhandene Kapazitäten an Wissen, technischer Ausstattung und finanziellen Ressourcen effektiv zu nutzen und dauerhafte Forschungsnetzwerke zu schaffen. Dazu werden Zu-schüsse für finanzielle und wissenschaftliche Verwaltungs- und Koordinati-onstätigkeiten gewährt.

Inhalt Das Ziel von COST ist die internationale Koordination und Vernetzung natio-naler Forschungsaktivitäten, sei es in der Grundlagenforschung, der For-schung auf vorwettbewerblicher Ebene und in Forschungsbereichen von öf-fentlichem Interesse. D. h. COST-Aktionen können als „Wegbereiter“ für die sich anschließenden eigentlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, beispielsweise im Rahmen von Verbundforschungsprojekten in HORI-ZONT2020, dienen. Eine Beteiligung an bereits laufenden Projekten ist eben-falls möglich. Das Programm ist thematisch grundsätzlich offen. Übersicht über COST-Aktionen: http://www.cost.eu/domains_actions/all_actions

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, d.h. eine COST-Aktion kann jede Hochschule, jede Forschungseinrichtung und jedes for-schende Unternehmen vorschlagen. Bevor beispielsweise der betreffende Wissenschaftler seinen Vorschlag einreicht, sollte er Kontakt mit ihm bekann-ten Wissenschaftlern aus anderen COST-Mitgliedstaaten aufnehmen. Damit vergewissert er sich, dass seine Aktion den notwendigen Rückhalt in den anderen Staaten findet und die für den Start einer Aktion notwendige Teil-nahme von fünf Staaten gewährleistet ist.

Gesamtbudget k. A. Fördervolumen pro Projekt

Als durchschnittlicher Wert können 130.000 Euro pro COST Aktion und Jahr bei einer typischen Beteiligung von 22 Mitgliedstaaten zugrunde gelegt wer-den.

Förderquote ca. 8 % geförderte COST Aktionen im Vergleich zu eingereichten Antrags-skizzen (Zahl bezieht sich auf die vergangene Förderperiode 2007-2013).

Projektlaufzeit 4 Jahre Förderfähige Kosten

COST finanziert keine Forschungsvorhaben, sondern die Unterstützung be-steht in der Finanzierung von Konzertierungskosten, d.h. Kosten, die mit der Organisation und Durchführung einer Aktion (siehe Inhalte und Ziele) zu-

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sammenhängen (also finanzielle und wissenschaftliche Verwaltungs- und Koordinationsmaßnahmen):

• Reisekosten für nationale Delegierte aus EU-Ländern und EU-assoziierten Ländern sowie für geladene Experten zu den Sitzungen der Fachbereichs-ausschüsse (Domain Committees), der Verwaltungsausschüsse (Manage-ment Committees) (einschl. Arbeitsgruppen)

• Betreuung durch das COST Office (wissenschaftliches Sekretariat) und das COST Sekretariat des Europäischen Rates (administrativ)

• Workshops, Versammlungen, Seminare, Summer Schools • Publikationen • Austausch von (jungen) Wissenschaftlern

Teilnahmeberec ht-igte Länder

36 Staaten (darunter auch Israel, das als kooperierendes Land eingestuft wird). Daneben weitere 18 benachbarte Staaten („Near Neighbour Countries, NNC) und 27 internationale Partnerstaaten („International Partner Countries, IPC).

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

Teilnahme von Partnern aus mindestens 5 COST-Mitgliedsstaaten.

Abgabefrist Vorschläge für COST Projekte können jederzeit eingereicht werden (über das neue „e-COST Online Submission Tool“). Das neue Antragsverfahren ist ein-stufig, ein 15-seitiger Antrag ist einzureichen. Es werden 2 Stichtage pro Jahr für die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Vorschläge festgelegt. Der nächste Termin wird in unter http://www.cost.eu/participate/open_call be-kanntgegeben.

Projektstart Keine näheren Angaben Weblink http://www.cost.dlr.de/

http://www.cost.eu http://w3.cost.eu/index.php?id=1528 (Zeitplan)

Eurostars 2

Ziel Europäische Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen.

Inhalt Förderung internationaler gemeinschaftlicher Forschungs- und Entwick-lungsprojekte, abgestimmt auf die Bedürfnisse von KMU (insbesondere Ent-wicklung von neuen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen). Eurostars-Projekte sind technologieoffen und haben die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung zum Ziel. Die Projektinhalte werden von den teilnehmenden Partnern definiert.

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Der Koordinator eines Eurostars-Projekts muss ein forschungstreibendes KMU sein, definiert als ein Unternehmen, das mind. 10% seines Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert oder in dem mind. 10% der Vollzeit-Beschäftigten im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Daneben können sich auch folgende Partner an Eurostars beteiligen:

• KMU, die nicht forschungstreibend sind • Forschungsinstitutionen • Große Unternehmen

Dabei sind nationale Besonderheiten in Bezug auf die Förderung zu beach-ten.

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Gesamtbudget 1,14 Mrd. Euro (861 Mio. Euro nationale- und 287 Mio. Euro EU-Förderung).

Fördervolumen pro Projekt

Die Förderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist zusammen auf max. 1 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.

Förderquote Bei der Förderung in Deutschland handelt es sich um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung). Die Förderquote bzgl. der projektbezogenen Kosten: Für KMU bis zu 50%; für sonstige Unternehmen bis zu 25% für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ver-gleichbare Institutionen bis zu 100% (Sofern ein KMU in Deutschland im Ver-bundprojekt beteiligt ist. Das KMU in Deutschland muss einen eigenständigen und wesentlichen Beitrag zum Projektziel erbringen. Andernfalls beträgt die Förderquote maximal 70%. In diesem Falle müssen die Forschungspartner unmittelbar nach Einreichungsfrist darlegen, wie sie 30% Eigenanteil aufbrin-gen werden).

Projektlau fzeit Nicht länger als 36 Monate Förderfähige Kosten

Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kos-ten bis zur Herstellung eines Prototyps. Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrate-gien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messepräsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:

• Klinische Studien • Anträge, die ausschließlich oder primär auf die Beschaffung von Ge-

räten und Anlagen abzielen • Reisen zu Kongressen, Messen oder Konferenzen

Teilnahmeberec ht-igte Länder

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Por-tugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. Die Teilnahme weiterer Staaten ist möglich.

Konsorti um / Mindestanzahl der Partner

Die Kooperationspartner stammen aus mindestens zwei Eurostars-Mitgliedsländern.

Abgabefrist 18.02.2016 (Eurostars-Anträge können jederzeit in elektronischer Form zentral im EU-REKA-Sekretariat in Brüssel eingereicht werden. Es sind pro Jahr zwei Stich-tage vorgesehen, an denen alle bis dahin eingegangenen Anträge begutach-tet werden. Zum Antragsverfahren siehe: http://eurostars.dlr.de/de/1309.php).

Projektstart Ca. 4 Monate nach der zentralen Begutachtung durch internationale Experten erfolgen nach positiver Bewertung die Vertragsverhandlungen mit dem Bun-desministerium für Bildung und Forschung.

Weblink www.eurostars-eureka.eu http://eurostars.dlr.de

Verkehr

Connecting Europe Facility (CEF)

Ziel Die Connecting Europe Facility (CEF) ist ein Finanzierungsinstrument, das neben dem Verkehrsbereich auch Energie- und Kommunikationsnetze för-dert.

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Inhalt Finanzierung europäischer Infrastrukturen. Förderungen können aber auch logistische Innovationen, örtliche Infrastrukturen und den Betrieb logistischer Ketten betreffen. Dies umfasst Maßnahmen, die z.B. zu einer effizienteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur, einer Reduzierung von Emissionen und damit externen Kosten des Verkehrs oder einer Reduzierung des Verkehrs-aufwandes beitragen. Besonders interessant sind die Prioritäten:

• Innovation und neue Technologien • Multimodale Logistikplattformen • Nachhaltige Güterverkehrsdienste • Meeresautobahnen

Zielgruppe / pote n-tielle Antragsteller

Transport- und Logistikdienstleister, Handel, Industrie, sonstige Entwickler innovativer und/oder logistischer Lösungen, Unternehmen, die an den Schnittstellen Verkehr-Energie tätig sind (u.a. Energieversorger)

Gesamtbudget 24,05 Mrd. EUR

Fördervolumen pro Projekt

ab ca. 500.000 EUR

Förderquote Zwischen 20% und 50%

Projektlaufzeit ca. 1 bis 3 Jahre (ggf. länger)

Förderfähige Kosten

Überwiegend Investitionskosten, teilweise auch Betriebskosten

Teilnahmeberec ht-igte Länder

EU27, Beteiligung von Nachbarländern ist möglich.

Konsortium / Mindestanzahl der Partner

1

Abgabefrist 16.02.2016, 17:00 Uhr Projektstart Variabel. Anerkennung der Kosten frühestens ab Einreichung eines Zuwen-

dungsantrags. Weblink http://www.cef-programm.de

http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/ten-t-guidelines/project-funding/work-programmes_en.htm http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Internationales/EuropaeischeVerkehrspoli-tik/TranseuropaeischeNetzeTEN/Call_2015/ausschreibung_2015_node.html

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