Aktuelle Massnahmen zum Thema Coronavirus in der Schweiz · Auswirkungen auf die Schweizer...

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DIHK Navigator Webinar | 22. April 2020 Verena Stübner & Dr. Marion Hohmann-Viol 1 Aktuelle Massnahmen zum Thema Coronavirus in der Schweiz

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DIHK Navigator Webinar | 22. April 2020 Verena Stübner & Dr. Marion Hohmann-Viol 1

Aktuelle Massnahmen zum Thema

Coronavirus in der Schweiz

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Aktuelle Massnahmen zum Thema Coronavirus in der Schweiz

Navigator Webinar "Corona Krise - Schweiz" | 22. April 2020 Verena Stübner | Leiterin Exportmarketing, Mitglied Geschäftsführung 2

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz

Nationale Stützungsmassnahmen

Beschränkungen und Lockerungen seitens der Behörden

Einreise in die Schweiz

Mitarbeiterentsendung

Agenda

1

2

3

4

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Allgemeiner Lagebericht aus der SchweizCoronavirus-Krise

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Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

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Laborbestätigte Fälle: 28’063 Infizierte (Schweiz | Liechtenstein, Stand: 21. April)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

• Seit 16. März «ausserordentliche Lage»

gemäss Epidemiegesetz

• Durchgeführte Tests auf SARS-CoV-2,

Erreger von COVID-19: 227’554

• 14 % davon positiv

• Bestätigte Fälle: Median 52 Jahre, 46 %

Männer, 54 % Frauen

• Inzidenz: 327 pro 100'000 Einwohner;

weltweit pro Kopf mit am stärksten betroffen

• 1’187 Todesfälle, Median 84 Jahre, 97 % mit

Vorerkrankungen

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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Kantonale Inzidenz pro 100'000 Einwohner (Schweiz | Liechtenstein, Stand: 17. April)

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

• Bestätigte Fälle in allen Kantonen und

im Fürstentum Liechtenstein

• Kantonale Verteilung: Genf, Tessin,

Waadt und Basel-Stadt am stärksten

betroffen

• Rund 3’305 hospitalisierte Personen

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

Tessin

Genf

Basel-

Stadt

Waadt

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Wichtige Grafiken zu SARS-CoV-2 (Stand: 20. April)

Geschwindigkeit der Fallverdopplung in der Schweiz

weiter gebremst

Quellen: Johns-Hopkins-Universität, Financial Times

Zahl der Fälle in der Schweiz verdoppelt sich alle 65 Tage

Vergl. I u. D: 27 bzw. 41 Tage; CH: schnelle Verlangsamung

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

Gemessen über letzten 7 Tage, ab 1. Tag mit mind. 100 Fällen

Fallzahl verdoppelt sich in < 4 Tagen: Zunahme schnell und ungebremst, 4-8 Tage:

moderat und ungebremst, 8-30 Tage: gebremst, >= 30 Tage: stark gebremst/ gestoppt

Quelle: Johns-Hopkins-Universität

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«Aussenordentliche Lage» gemäss Schweizer Epidemiegesetz, Lockdown bis 26. April

• Notrecht, Kantone nur mit eingeschränkten Kompetenzen

• Treffen von mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit verboten; Versammlungsverbot

• Distanz von mindestens 2 Metern bei unter 5 Personen einzuhalten

• Einkaufsläden, Baumärkte, Gartencenter, Restaurants, Bars, Clubs, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe und

öffentliche Orte wie Museen, Kinos, Konzerthäuser geschlossen

• Geöffnet nur Einzelhandelsbetriebe mit lebensnotwendigem Bedarf: Lebensmittelläden, Poststellen,

Tankstellen, Apotheken, Kommunikation – Beschränkung Anzahl Kunden/Laden (10 qm Fläche = 1 Kunde),

Verkaufssortiment eingeschränkt

• Hotels weiterhin unter Einhaltung spezieller Auflagen geöffnet; zur Aufrechterhaltung der Arbeitsprozesse

• Schulen, Universitäten, Kindergärten etc. geschlossen; Kitas offen, falls keine anderen Betreuungsangebote

• Aufruf Behörden: «Bleiben Sie zu Hause», keine Ausgangssperre, aber eingeschränkte Mobilität

• Einreisebeschränkungen: Nur als Schweizer Bürger, Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung, Grenzgänger

und Personen mit zwingendem beruflichem Grund möglich, Pendlerbescheinigung

• Nur grosse Zollübergänge geöffnet; Grenzübergang im Tessin nach Italien seit 20.4. geöffnet (Arbeitsverkehr)

• Kaum Flugverkehr

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Massnahmen und Beschränkungen der Behörden zwischen 16. März und 26. April 2020

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

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Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmen und die Gesamtwirtschaft

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

Kosten der Krise:

CHF 500 Mio. / Tag

CHF 15 Mrd./ Monat

Ausländische Faktoren

Ursache für

Wirtschaftseinbruch:

30 % – 50 %

Unterbrüche in

Lieferketten

Grenzkontrollen

Parallelkrisen der

Handelspartner D, AT

Nachfrageeinbruch:

Privatkonsum

Investitionen

Exporte

Tourismus

Wachstum erst

4. Quartal 2020

rascher Anstieg der

Wirtschaft 2021

BIP +2.0 %

Rezession im 1. Hj.

V- oder L-förmig

Rückgang BIP 7 - 10 %

Prognoseunsicherheit

Konjunktur massiv abgebremst, Einbruch der Wirtschaftsleistung um ein Viertel

75 % auf

Normalbetrieb

(verarb. Gew., Prod.)

Produktionsausfall 25 %

Ausnahme: Tessin

Rückläufige Inflation

-0.3% (bisher +0.3%)

Importpreise sinken

Inlandspreise steigen

ab 2021 (+0.5 %)

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Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmen und die Gesamtwirtschaft

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

National: Probleme für

Zulieferer geschlossener

Geschäfte

Verschiebg. Anlage- und

Bauvorhaben

Weniger Werbung, kein

Marketing, keine

Beratungs-DL

Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage

und steigende Kosten

Produktions-stopps bei Zuliefern/

Abnehmern

Vermehrt indirekte Effekte

Erschwerte Bedingungen für

Logistikfirmen, Staus, LKWs, Steigerung Online Geschäft

Binnen- und exportorient. Firmen: 40 %

Einbussen

Baustellen offen, Abstand,

Schutzmass-nahmen

Sorge vor globaler

Rezession + finanz. Effekten

KurzarbeitNotkredite

Umfrage zur Situation bei den Betrieben

Economiesuisse | Seco, 17. April

Fehlender Konsum: Geduldsprobe bei Restaurants etc.,

teils 80-95 % Nachfragerückgang

Liefer-probleme bei

europ. Herstellern, Nachfrage-

ausfall

Unternehmensnahe DL

weiter, MA im Home Office

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Umfrage zur Situation bei den Betrieben – IHK St. Gallen | IHK Thurgau (30. März) – Erschwernisse und Ausblick

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Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmen und die Gesamtwirtschaft

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

95 % der Firmen rechnen mit Erschwernissen für ihre Geschäftsentwicklung durch das Coronavirus

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Umfrage zur Situation bei den Betrieben – IHK St. Gallen | IHK Thurgau (30. März) – Folgewirkungen

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Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmen und die Gesamtwirtschaft

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

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• Einbruch Weltkonjunktur und Inlandsnachfrage

• Schweizer Franken unter Aufwertungsdruck

• Kein Fortschritt bei Verhandlungen zum

bilateralen Rahmenabkommen Schweiz-EU

• Rezession in Eurozone trifft unmittelbar:

Schweizer Wirtschaft stark exportorientiert:

> 50 % Exportquote

• Anstieg Arbeitslosigkeit auf 7 % möglich, d.h.

+1/4 Million; bei Wirkung der Massnahmen

Anstieg von derzeit 2.3 % auf 2.9 %

• Rückkehr zum Normalbetrieb der Schweizer

Wirtschaft ca. 3 bis 6 Monate entfernt

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Auswirkungen für den Schweizer Wirtschaftsverkehr

Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz – Coronavirus-Krise

• Deutschland mit CHF 97 Mrd. Handelsvolumen

wichtigster Handelspartner der Schweiz

• Schweizer und deutsche Wirtschaft über

Wertschöpfungsketten, Produktionsgüter und

Dienstleistungen eng verbunden

• Etwa 1/4 der Exportgüter sind Rohstoffe und

Halbfabrikate, ca. 1/3 Investitionsgüter

• Grosse Anfälligkeit in den Zulieferketten,

trifft auch die Investitionsgüter

• Unternehmensnaher Dienstleistungsaustausch

hat Grössenordnung von 1/3 des Handels-

volumens, eng verknüpft mit Exportvolumen

• Aussenwirtschaftsverkehr mit Deutschland wird

sich parallel mit neuer Konjunktur entwickeln

Giftiger Cocktail Deutschland-Schweiz

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Nationale Stützungsmassnahmen in der SchweizCoronavirus-Krise

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Massnahmenpaket von rund CHF 42 Mrd. von Bundesrat

• Ziele: Erhaltung der Beschäftigung, Sicherung der Löhne, Auffangen von Selbständigen

• Kurzarbeit, Liquiditätshilfen für Unternehmen und Soforthilfe mittels Krediten

• Schnelle, unbürokratische Hilfe und unkomplizierte Anträge (1-Seiten-Formular)

• Überbrückungskredite von bis zu CHF 500'000 bei der Hausbank bei 100 %iger Bürgschaft des Bundes; bei

höheren Kreditbeträgen bis CHF 20 Mio. ist Garantie des Bundes auf 85 % begrenzt => Vermeidung von

Existenzbedrohung und Liquiditätsengpässen

• Kurzarbeitsentschädigung: starkes Instrument, von 3 Monate auf 6 Monate Dauer ausgeweitet, Frist zur

Voranmeldung aufgehoben (Vergütung von 80 % der Ausfallstunden)

• Erwerbsersatz in Härtefällen, z.B. für Taxifahrer, andere Selbständige (max. CHF 5’880 pro Monat)

• Viele zusätzliche kantonale Stützungsprogramme, Projektförderungen und Forschungsprogramme

• Schweizer Nationalbank interveniert am Devisenmarkt, um den Schweizer Franken zu schwächen

• Senkung der obligatorischen Rundfunkgebühren zur Entlastung der Haushalte ab 2021

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Schwerpunkte der Massnahmen für die Schweizer Wirtschaft

Verena Stübner | Leiterin Exportmarketing, Mitglied Geschäftsführung

Nationale Stützungsmassnahmen in der Schweiz

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Schutz vor Überschuldung

• Befristete Entbindung von der Pflicht zur Benachrichtigung des Konkursgerichts

• Vom Konkurs bedroht sind v.a. Gastronomiebetriebe, Reisebüros, Veranstalter, Transportbranche

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherung

• Vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für Beiträge an die Sozialversicherungen (3 Monate)

• Rasche, unbürokratische Hilfe v.a. für kleinere Unternehmen; keine Vorlegung eines Sanierungsplans

Massnahmen im Steuerbereich

• Erstreckung der Zahlungsfristen, ohne Verzugszinsen zahlen zu müssen

• Zinssatz auf 0,0 % für z.B. Mehrwertsteuer und Zölle vom 21. März bis zum 31. Dezember 2020

• Zinssatz von 0,0 % im Bereich der direkten Bundessteuer vom 01. März bis zum 31. Dezember 2020

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Massnahmen im Bereich von Konkurs, Sozialversicherung und Steuern

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Nationale Stützungsmassnahmen in der Schweiz

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Kurzarbeit

• Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beträgt 80 % des

anrechenbaren Verdienstausfalls

• KAE während max. 12 Monaten innerhalb von 2 Jahren;

Verlängerung auf 18 Monate bei andauernder erheblicher

Arbeitslosigkeit möglich

• Aufhebung der Karenzfrist (Wartefrist) für KAE: Arbeitgeber

werden an Arbeitsausfällen nicht mehr beteiligt

• Verlängerung der Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von 3

auf 6 Monate erfolgt

• Unternehmen müssen vollen gesetzlich vereinbarten

Sozialversicherungsbeiträge auf 100 % des Lohnes zahlen,

z.T. Rückvergütung der Arbeitgeberanteile via KAE

• bei Liquiditätsengpässen kann Vorschuss beantragt werden

• Derzeit Beantragungen von etwa ¼ der Beschäftigten in der

Schweiz = 1.3 Mio. Angestellte

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Massnahmen zum Erhalt der Beschäftigung

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Nationale Stützungsmassnahmen in der Schweiz

Umfrage IHK St. Gallen | IHK Thurgau (30. März)

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Beschränkungen und Lockerungen seitens der BehördenCoronavirus-Krise

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• Baumärkte, Gärtnereien, Blumenläden, Coiffeur-, Kosmetik-, Massagestudios, Autowaschanlagen wieder geöffnet,

Aufhebung der Sortimentsbeschränkung in Lebensmittelläden

• Lockerung für wirtschaftliche Aktivitäten, die nur eine geringe Zahl direkter Kontakte aufweisen und nicht zu

grossen Menschenansammlungen führen; weiterhin Veranstaltungsverbot

• Vorlegung von Schutzkonzepten für Kunden und Mitarbeitende, je nach Branche Maskenempfehlung oder -pflicht;

gefährdete Arbeitsnehmer arbeiten nach Möglichkeit weiter von daheim

• Gros der Läden, Bars, Restaurants bleibt bis auf Weiteres geschlossen, noch kein Entscheid vom Bundesrat,

Suche nach Konzepten für etappenweise Öffnung (z.B. Abstandsregeln in Restaurants)

• Weitere Lockerungen, restliche Läden und Märkte nehmen Betrieb auf; Schutzkonzepte je nach Sektor

• Öffnung von Freizeitbetrieben, z.B. Museen, Theater, Kinos, Bibliotheken, Zoos; evtl. Restaurants, Bars

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Gewerbe und Einkauf – Normalisierung des Alltags in drei Stufen

Beschränkungen und Lockerungen seitens der Behörden ab 27.April

Stufe

1

27.4

Stufe

2

11.5.

Stufe

3

8.6.

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Noch keine klaren Entscheidungen

• Pendeln zur Arbeit nur wenn möglich und nötig, weiterhin Aufruf, von daheim zu arbeiten

• Hochfahren des ÖV (Zug, Tram und Bus) zu späterem Zeitpunkt, evtl. ab 11. Mai

• Touristische Angebote sind nicht Teil der 3 Stufen zur Lockerung des Lockouts; Verhinderung des

Ausflugsverkehrs; Lockerungen frühestens im Juni

• Bergbahnen, Ausflugsschiffe und andere Transportunternehmungen nehmen frühestens im Juni den

Betrieb wieder auf

• Freizeiteinrichtungen wie Fitnesscenter, Schwimmbäder und Badis weiterhin geschlossen

• Keine Lockerung zum Thema Grenzen und grenzüberschreitender Personenverkehr

• Reisen in andere Länder vorerst nicht möglich; internationale Koordination wird angestrebt

• Joggen und Waldspaziergang: ja – mit Abstand, nicht in Gruppen, Wandern und Picknick mit Familie

und Freunden: nein, Obergrenze beim Sport: 5 Personen; weiterhin Kontaktminimierung

• Keine Maskenpflicht, evtl. später in der Phase der Lockerungen

• Normalisierung des Tourismus erst 2022 erwartet

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Verkehr und Tourismus – Normalisierung des Alltags

Beschränkungen und Lockerungen seitens der Behörden ab 27.April

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Schule und Bildung

• Öffnung der obligatorischen Schulen für 11. Mai geplant, finaler Entscheid am 29. April

• Mittel-, Berufs- und Hochschulen bleiben geschlossen; voraussichtliche Öffnung am 8. Juni

• Lehrabschlussprüfungen können trotz Corona stattfinden

• Keine Zeugnisse im Kanton Zürich für Primar- und Sekundarstufe

• Situation zu Maturaprüfungen derzeit noch unklar

Familie und Freunde

• Vorerst keine Lockerungen

• Private Partys untersagt

• Es gelten weiterhin die Hygienevorschriften im privaten und öffentlichen Raum

• Keine Treffen mit mehr als 5 Personen, weder zu Hause nach im öffentlichen Raum

• Besuche von Angehörigen und Patienten in Spitälern und Pflegeheimen ausgeschlossen

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Weitere Bereiche – Normalisierung des Alltags

Beschränkungen und Lockerungen seitens der Behörden ab 27.April

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Bedeutung der Lockerungen in drei Stufen

Beschränkungen und Lockerungen seitens der Behörden ab 27.April

• Reduktion der Unterauslastung

der Wirtschaft um 1/2 bis 2/3

durch Stufe 1 + 2

• 50 % der Kurzarbeitenden könnte

zurück ins Geschäft; positive

Auswirkung für Lieferanten

• Einher gehende Verbesserungen

bei Handelspartnern D + AT

können die volksws. Kosten der

Krise ab Mai reduzieren

• Kosten der ws. Pandemiefolgen

statt CHF 15 Mrd./Monat ab Mai

oder Juni «nur» noch CHF 5 - 7.5

Mrd. = CHF 170 - 250 Mio./Tag

• Keine Lockerungen für Gast-

gewerbe, Ausrichter von sportl.

und kulturellen Grossanlässen

• Geschäfte vielfach nicht auf

Anhieb im Normalzustand

(Hemmungen potent. Kunden,

Hygienevorgaben bremsen)

• Späte Aufhebung der

Grenzkontrollen einiger Länder

• Wiederbelebung des internat.

Tourismus deutlich später

• Von grosser Bedeutung, wann

nächsten Lockerungen kommen

• Massive Ausweitung der Tests

• Konkret mehr Infektions- und

Antikörpertests

• Contact Tracing App zur

Überwachung der Ansteckungs-

ketten (Identifizierung +

Unterbrechung) – 2/3 sagen „ja“

oder „eher ja“ dazu

• Zusätzliches Schutzmaterial für

Unternehmen, um Wirtschaft

wieder in Schwung zu bringen

Wo weiterhin Einschränkungen? Was ist geplant?Schrittweise Wiederbelebung für

Schweizer Wirtschaft ab Mai

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Einreise in die SchweizCoronavirus-Krise

Navigator Webinar "Corona Krise - Schweiz" | 22. April 2020 22Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin

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Grundsatz: Einreiseverweigerung in die Schweiz

• eingeführt durch Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), im

Folgenden: COVID-19-Verordnung 2

Ausnahmen vom Grundsatz der Einreiseverweigerung (beispielhaft)

• Schweizer Staatsangehörige

• Personen mit Schweizer Aufenthaltstitel

• Durchreisende unter gewissen Voraussetzungen

• Härtefälle oder Fälle im öffentlichen Interesse

Grenzübertritt nur an bestimmten Grenzübergängen möglich

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Grundsatz und Ausnahmen

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. DirektorinNavigator Webinar "Corona Krise - Schweiz" | 22. April 2020

Einreise in die Schweiz

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Warentransport

• Einreise zur Ausführung eines Warentransport möglich

• Warentransport muss offensichtlich sein

• Warenlieferschein muss zwingend mitgeführt und vorgewiesen werden

• Warenlieferschein = jedes Begleitdokument für eine Warenlieferung, in dem die in der Sendung

gelieferten Waren aufgelistet sind

Grenzgänger

• Grenzgänger mit einer bestehenden Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) dürfen weiterhin in die

Schweiz einreisen, soweit diese ihrer Tätigkeit in der Schweiz noch nachgehen können

• Kopie der Bewilligung (ZEMIS Abdruck) muss mitgeführt werden, um den Grenzgängerstatus

glaubhaft machen zu können

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 24

Warentransport und Grenzgänger

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Einreise in die Schweiz

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Mitarbeiterentsendung in die SchweizCoronavirus-Krise

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Dienstleistungen bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr

• Meldeverfahren für Unternehmen mit Sitz in Deutschland

• Grundsätzlich: Rechtsanspruch aufgrund des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen

der Schweiz und der EU

• Einschränkung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch die COVID-19

Verordnung 2

Dienstleistungen über 90 Tagen pro Kalenderjahr

• kantonales Bewilligungsverfahren

• Grundsatz: kein Rechtsanspruch auf Bewilligungserteilung

• Einschränkungen bei der Bewilligungserteilung durch die COVID-19 Verordnung 2

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 26

Dienstleistungserbringung in der Schweiz – eine Übersicht

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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Allgemeine Meldevorschriften

• Online-Meldung via www.sem.admin.ch oder Dienstleistung der Handelskammer Deutschland-

Schweiz

• Meldebestätigung ist online abrufbar

• Grundsatz: jeder Einsatzort und jeder Auftrag muss gesondert gemeldet werden

• Vorlauffrist von 8 Tagen vor Aufnahme der Arbeiten muss eingehalten werden (Ausnahme:

Notfälle, dringende Reparaturen)

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 27

Dienstleistungserbringung in der Schweiz – Meldepflicht

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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• Meldepflicht für alle Branchen und Erwerbstätigkeiten ab dem ersten Tag erforderlich, d.h. die

Regelung der 8 meldefreien Tage findet keine Anwendung

• Meldung muss vor der Einreise erfolgen und muss mit Meldebestätigung bestätigt worden sein

• Meldebestätigung muss bei der Einreise mitgeführt werden

• ohne Meldebestätigung ist eine Einreise nicht möglich

• Überquerung der Grenze frühestens einen Tag vor dem Einsatzdatum, das in der

Meldebestätigung aufgeführt ist, möglich

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 28

Aktuelle Einschränkungen durch die COVID-19 Verordnung 2

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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Dienstleistungen in «systemrelevanten» Branchen

• Meldebestätigungen und Bewilligungsgesuche werden von den Kantonen vorrangig geprüft und bearbeitet

• Systemrelevante Branchen:

➢ Tätigkeiten im Bereich lebenswichtiger Güter

➢ Heilmittel, Pflege

➢ Lebensmittel

➢ Energie

➢ Logistik

➢ Informations- und Kommunikationstechnologie

➢ Gesundheitswesen

➢ landwirtschaftliche Fach- und Hilfskräfte

➢ IT-Spezialisten

➢ Forscher

➢ Wartungsarbeiten in den vorgenannten Branchen

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 29

Aktuelle Praxis zur Ausstellung von Meldebestätigungen und Bewilligungen

nach der COVID-19 Verordnung 2

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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Dienstleistungen ausserhalb von «systemrelevanten» Branchen

• Meldebestätigungen und Bewilligungsgesuche werden sistiert

• Meldebestätigungen und Bewilligungen sollen nicht mehr ausgestellt werden

• Meldungen werden von den kantonalen Behörden gelöscht, wenn Einsatzperiode verstrichen ist

• bei Verschiebung des Einsatzes auf einen späteren Zeitpunkt, muss eine neue Meldung erfasst

werden

➢ da Meldungsbestätigung Voraussetzung für Einreise, de facto keine Dienstleistungserbringung mehr

möglich!

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 30

Aktuelle Praxis zur Ausstellung von Meldebestätigungen und Bewilligungen

nach der COVID-19 Verordnung 2

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen (Auszug)

• Minimale Entlöhnung

• Spesen

• Arbeits- und Ruhezeit

• Gesundheitsschutz

Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten für

• Arbeitsstunden in der Schweiz

• sämtlich, beruflich bedingte Reisezeit in der Schweiz

• detaillierte Erfassung in den Arbeitszeitrapporten erforderlich

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 31

Minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz

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Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

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Allgemein

• Abstand zwischen 2 Personen am Arbeitsplatz sowie in Pausen- und Ruheräumen, Umkleidekabinen

oder Kantinen: mindestens 2 Meter

• soweit möglich: Arbeit im Homeoffice

• Bereitstellen von Hygienemassnahmen, z.B. Desinfektionsmittel

• Schutz von besonders gefährdeten Personen

Gruppentransporte

• Verringerung der Anzahl der Personen im Fahrzeug

• Einzelfahrten sind zu bevorzugen

• wenn Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, muss Kontaktzeit möglichst kurz

gehalten und geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden

Dr. Marion Hohmann-Viol | Leiterin Recht und Steuern, Stv. Direktorin 32

Gesundheitsschutz nach COVID-19 Verordnung 2 – ein Auszug

Navigator Webinar "Corona Krise - Schweiz" | 22. April 2020

Mitarbeiterentsendung in die Schweiz

Page 33: Aktuelle Massnahmen zum Thema Coronavirus in der Schweiz · Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmen und die Gesamtwirtschaft Allgemeiner Lagebericht aus der Schweiz –Coronavirus-Krise

Navigator Webinar "Corona Krise - Schweiz" | 22. April 2020 33

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