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Zweiter Nachtra q zum Kap italmarktp rospekt der AL Ene rqle Ellizienz Handels GmbH für das öffentliche Angebot von Substanzgenussrechten der AL Energie Effizienz Handels GmbH im Emissionsvolumen von nunmehr l0 Millionen Euro (durch Aufstockung um 5 Mio. Euro) und weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 50 Mio. Euro gemäß g 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz (KMG) ídgF iï[ti;i+T*.li_*, iìã1,'. (SchemaCzum KMG-Verantagung ohnedieAusgabevonWertpapieren) ï;f,.".Ë'f : .1.j4 , Ì ó ,,-:Ë Kapitalmarktprospekt vom 15. itlai 2O14, hinterlegt am 16. Mai 2O14 bei der OeKB; Erster Nachtrag vom 6. November 2014, hinterlegt am 7. Novembe¡ 2O14 beider OeKB; Zweiter Nachtrag vom 14. Aprit 2016, hinterlegt am ts. April 2016 bei der oeKB. Beim prospektgegenständlichen Angebot zum Enuerb von Substanzgenussrechten handelt es sich um eine spekulative und mittglfris-tiqe Veranlagung, deren wesentlichste Risiken im Prospekt beschn'ebenen werden. Diese Veranlagung ist von einer hohen Abhängigkeit von der Emittentin und _{gren Liquidität geprägt und daher weder mündelsicher ñotfr tiquide. Anleger müssen Wertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals wirtsctiafflich und emotional verkraften können, die Risiken verstehen und sich vorher entsprechend individuell beraten lassen. Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs oder Haltens der Veranlagung wird ausdrücklich gewarnt und eindringlichlt abgeratenl ProspeFtyeröffentlichuno: Der Kapitalmarktprospekt und alle Nachträge werden dem Publikum in gedruckter Form während der Geschäftszeiten kostenlos ãm Sitz der Emittentin in A-1050 wien, Bräuhausgasse 37, österreich, zur Verfügung gestellt. Hinwg.is: Die AL Energie Efîizienz Handels GmbH unterliegt keiner Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) oder eine sonstige ésterrebfi¡sche Behörde. Weder der Prospekt noch sonstige Unterlagen wurden von der FMA oder einer sonstigen Behörde geprüft. Die FMA oder eine sonstige österreichische Behörde haften nicht für die Richtigkeít oder vollständigkeit der Vertriebsunterlagen. INHALÎ 1. Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt - unverbindliche Kurzzusammenfassung; 2. Anderungen, Ergänzungen, Präzisierungen zum Kapitalmarktprospekt und den Anlaien insbesondere Änderung der Genussrechtsbedingungen und des Zeíchnungsscheins] 3. Rücktríttsrecht fürAnleger gemäß g 6 Abs. 2 KMG; 4. Fertigung derAnbieterin und Emittentin sowie Kontrollvermerk des Prospektkontrollors. ANLAGEN: Geändertes Überblicksdiaqramm des zweiten Nachtrags; Geänderter Musterzeichnunqsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags; im aktuellen Worflaut des zweiten Nachtrags; ten I achtrags bei den Genussrechtsbedingungen; Jahresabschluß der AL Energie Ellizienz Handels GmbH per 31.12.2014. 'i (i! a= :35 Anlage A: Anlage B: Anlage C: Anlage E: Anlage F: AL Energie E'ffizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite I von 3l

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Zweiter Nachtra q zum Kap italmarktprospektder AL Enerqle Ellizienz Handels GmbH

für das öffentliche Angebot von Substanzgenussrechten derAL Energie Effizienz Handels GmbH im Emissionsvolumen vonnunmehr l0 Millionen Euro (durch Aufstockung um 5 Mio. Euro)und weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 50 Mio. Euro

gemäß g 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz (KMG) ídgF iï[ti;i+T*.li_*, iìã1,'.(SchemaCzum KMG-Verantagung ohnedieAusgabevonWertpapieren) ï;f,.".Ë'f : .1.j4 , Ì ó ,,-:Ë

Kapitalmarktprospekt vom 15. itlai 2O14, hinterlegt am 16. Mai 2O14 bei der OeKB;Erster Nachtrag vom 6. November 2014, hinterlegt am 7. Novembe¡ 2O14 beider OeKB;Zweiter Nachtrag vom 14. Aprit 2016, hinterlegt am ts. April 2016 bei der oeKB.

Beim prospektgegenständlichen Angebot zumEnuerb von Substanzgenussrechten handelt es sich um eine spekulative undmittglfris-tiqe Veranlagung, deren wesentlichste Risiken im Prospekt beschn'ebenenwerden. Diese Veranlagung ist von einer hohen Abhängigkeit von der Emittentin und_{gren Liquidität geprägt und daher weder mündelsicher ñotfr tiquide. Anleger müssenWertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals wirtsctiafflich undemotional verkraften können, die Risiken verstehen und sich vorherentsprechend individuell beraten lassen. Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbsoder Haltens der Veranlagung wird ausdrücklich gewarnt und eindringlichlt abgeratenl

ProspeFtyeröffentlichuno: Der Kapitalmarktprospekt und alle Nachträge werdendem Publikum in gedruckter Form während der Geschäftszeiten kostenlos ãm Sitz derEmittentin in A-1050 wien, Bräuhausgasse 37, österreich, zur Verfügung gestellt.

Hinwg.is: Die AL Energie Efîizienz Handels GmbH unterliegt keiner Aufsicht durcheine Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) oder eine sonstige ésterrebfi¡sche Behörde.Weder der Prospekt noch sonstige Unterlagen wurden von der FMA oder einersonstigen Behörde geprüft. Die FMA oder eine sonstige österreichische Behördehaften nicht für die Richtigkeít oder vollständigkeit der Vertriebsunterlagen.

INHALÎ

1. Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt - unverbindliche Kurzzusammenfassung;2. Anderungen, Ergänzungen, Präzisierungen zum Kapitalmarktprospekt und den Anlaien

insbesondere Änderung der Genussrechtsbedingungen und des Zeíchnungsscheins]3. Rücktríttsrecht fürAnleger gemäß g 6 Abs. 2 KMG;4. Fertigung derAnbieterin und Emittentin sowie Kontrollvermerk des Prospektkontrollors.

ANLAGEN:

Geändertes Überblicksdiaqramm des zweiten Nachtrags;Geänderter Musterzeichnunqsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags;

im aktuellen Worflaut des zweiten Nachtrags;ten I achtrags bei den Genussrechtsbedingungen;

Jahresabschluß der AL Energie Ellizienz Handels GmbH per 31.12.2014.

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AL Energie E'ffizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite I von 3l

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Zweiter Nachtra q zum Kap italmarktprospektder AL Enerqle Ellizienz Handels GmbH

für das öffentliche Angebot von Substanzgenussrechten derAL Energie Effizienz Handels GmbH im Emissionsvolumen vonnunmehr l0 Millionen Euro (durch Aufstockung um 5 Mio. Euro)und weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 50 Mio. Euro

gemäß g 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz (KMG) ídgF iï[ti;i+T*.li_*, iìã1,'.(SchemaCzum KMG-Verantagung ohnedieAusgabevonWertpapieren) ï;f,.".Ë'f : .1.j4 , Ì ó ,,-:Ë

Kapitalmarktprospekt vom 15. itlai 2O14, hinterlegt am 16. Mai 2O14 bei der OeKB;Erster Nachtrag vom 6. November 2014, hinterlegt am 7. Novembe¡ 2O14 beider OeKB;Zweiter Nachtrag vom 14. Aprit 2016, hinterlegt am ts. April 2016 bei der oeKB.

Beim prospektgegenständlichen Angebot zumEnuerb von Substanzgenussrechten handelt es sich um eine spekulative undmittglfris-tiqe Veranlagung, deren wesentlichste Risiken im Prospekt beschn'ebenenwerden. Diese Veranlagung ist von einer hohen Abhängigkeit von der Emittentin und_{gren Liquidität geprägt und daher weder mündelsicher ñotfr tiquide. Anleger müssenWertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals wirtsctiafflich undemotional verkraften können, die Risiken verstehen und sich vorherentsprechend individuell beraten lassen. Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbsoder Haltens der Veranlagung wird ausdrücklich gewarnt und eindringlichlt abgeratenl

ProspeFtyeröffentlichuno: Der Kapitalmarktprospekt und alle Nachträge werdendem Publikum in gedruckter Form während der Geschäftszeiten kostenlos ãm Sitz derEmittentin in A-1050 wien, Bräuhausgasse 37, österreich, zur Verfügung gestellt.

Hinwg.is: Die AL Energie Efîizienz Handels GmbH unterliegt keiner Aufsicht durcheine Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) oder eine sonstige ésterrebfi¡sche Behörde.Weder der Prospekt noch sonstige Unterlagen wurden von der FMA oder einersonstigen Behörde geprüft. Die FMA oder eine sonstige österreichische Behördehaften nicht für die Richtigkeít oder vollständigkeit der Vertriebsunterlagen.

INHALÎ

1. Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt - unverbindliche Kurzzusammenfassung;2. Anderungen, Ergänzungen, Präzisierungen zum Kapitalmarktprospekt und den Anlaien

insbesondere Änderung der Genussrechtsbedingungen und des Zeíchnungsscheins]3. Rücktríttsrecht fürAnleger gemäß g 6 Abs. 2 KMG;4. Fertigung derAnbieterin und Emittentin sowie Kontrollvermerk des Prospektkontrollors.

ANLAGEN:

Geändertes Überblicksdiaqramm des zweiten Nachtrags;Geänderter Musterzeichnunqsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags;

im aktuellen Worflaut des zweiten Nachtrags;ten I achtrags bei den Genussrechtsbedingungen;

Jahresabschluß der AL Energie Ellizienz Handels GmbH per 31.12.2014.

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Anlage A:Anlage B:Anlage C:Anlage E:Anlage F:

AL Energie E'ffizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite I von 3l

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1. Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt - Kurzzusammenfassung

Dieser zweite Nachtrag ändert den Kapitalmarktprospekt der AL Energie Effizienz Handels GmbH vom 15. Mai 2014 sowie den ersten Nachtrag vom 6. November 2014, für das öffentliche Angebot von Substanzgenussrechten der AL Energie Effizienz Handels GmbH im Emissionsvolumen von nunmehr 10 Millionen Euro (nach Aufstockung um 5 Millionen Euro mit weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf insgesamt bis zu 50 Millionen Euro), insbesondere in den nachstehend dargestellten Punkten. Wesentliche Änderungen durch den zweiten Nachtrag sind zusammen gefasst insbesondere: Inhaltliche Änderungen: Aufstockung des Emissionsvolumens um 5 Millionen Euro (von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro mit

weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf insgesamt bis zu 50 Mio. Euro); Änderungen der Genussrechtsbedingungen in Punkt 1.1. aufgrund der Erhöhung des

Emissionsvolumens, sowie in den Punkten 3.2. und 3.3. durch längere Kündigungsfrist in der Variante A für künftige Zeichnungen, sowie in den Punkten 4.8.1. und 4.8.2. durch Erhöhung der Substanzbeteiligung von 20 % auf 80 % für bestehende Anleger sowie für künftige Zeichnungen;

Änderung durch den Wegfall der österreichischen Gesellschaftssteuer aufgrund gesetzlicher Änderung; Änderung des Zeichnungsscheins (Anlage B) für neue Zeichnungen von Anlegern aufgrund der

Änderungen durch den zweiten Nachtrag und den Wegfall der österreichischen Gesellschaftssteuer; Richtigstellung von Zeitpunkten bei der Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung für den ersten

Nachtrag. Gesellschaftliche, strukturelle und personelle Änderungen: Änderung der Gesellschaftsstruktur durch drei neue Gesellschaften, nämlich die PMa Beratungs GmbH,

welche die gesamte Geschäftsführung der Emittentin übernommen hat und Herrn Ing. Peter Maierhofer als Geschäftsführer für die Emittentin entsendet (Geschäftsführerfunktion, beherrschender Einfluss, Schlüsselperson), die PMa Vertriebs GmbH sowie die PV Plus GmbH. Herr Ing. Peter Maierhofer wurde auch dort jeweils zum Geschäftsführer bestellt (beherrschender Einfluss und Schlüsselperson).

Bei der WM Maierhofer AG ist eine Erhöhung des Anteils der PMA Investments Holding GmbH möglich. Der Firmenname der AL Augsburger Leasing AG wurde auf „AVALANTO Finance AG“ geändert. Änderungen bei Herrn Ing. Peter Maierhofer (wichtigste Schlüsselperson, beherrschender Einfluss).

Veröffentlichung des Jahresabschlusses per 31.12.2014:

Die AL Energie Effizienz Handels GmbH hat am 24. September 2015 ihren Jahresabschluss per

31.12.2014 beim Handelsgericht Wien eingereicht. Die Veröffentlichung der Einreichung des Jahresabschlusses erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 220, am 12. November 2015. Der Jahresabschluss per 31.12.2014 befindet sich als Anlage F im zweiten Nachtrag und wird dem Publikum gemeinsam mit dem Prospekt samt allen Nachträgen in gedruckter Form während der Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der Emittentin zur Verfügung gestellt.

Die Anlagen A bis C sowie E des zweiten Nachtrags ersetzen die ensprechenden Anlagen des Kapitalmarktprospekts sowie des ersten Nachtrags: Anlage A: Geändertes Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags; Anlage B: Geänderter Musterzeichnungsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags; Anlage C: Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags; Anlage E: Textvergleich der Änderungen des zweiten Nachtrags bei den Genussrechtsbedingungen; Anlage F: Jahresabschluß der AL Energie Effizienz Handels GmbH per 31.12.2014.

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2. Änderungen, Ergänzungen, Präzisierungen zum Kapitalmarktprospekt und den Anlagen insbesondere auch Änderung der Genussrechtsbedingungen und des Zeichnungsscheins

Wichtige Hinweise, Begriffe und Verweise auf den Kapitalmarktprospekt Der Kapitalmarktprospekt der Emittentin vom 15. Mai 2014 wurde am 16. Mai 2014 bei der Meldestelle der Österreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) hinterlegt und das Erscheinungsdatum des Kapitalmarktprospekts und die Art und Weise der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz idgF am 16. Mai 2014 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Der erste Nachtrag folgte gleichermaßen am 7. November 2014. Die Hinterlegung und Veröffentlichung dieses zweiten Nachtrags erfolgt in der gleichen Art und Weise wie der zugrundeliegende Kapitalmarktprospekt und wird dem Publikum ab 15. April 2016 in gedruckter Form am Sitz der Emittentin in 1050 Wien, Bräuhausgasse 37, Österreich, kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle im Kapitalmarktprospekt definierten Begriffe haben in diesem Nachtrag die gleiche Bedeutung. Die Nummerierung der Überschriften des zweiten Nachtrags ist fortlaufend und entspricht somit nicht der Nummerierung von Überschriften oder Kapiteln des Kapitalmarktprospekts. Verweise beziehen sich, wenn nicht gesondert angeführt, auf die Anlagen dieses Nachtrags. Der Kapitalmarktprospekt sowie der erste und zweite Nachtrag sind als Einheit zu lesen und zu verstehen. Insoweit durch den nachstehenden Nachtrag keine Änderungen oder Ergänzungen des Kapitalmarktprospekts erfolgen, gelten weiterhin unverändert dessen Bestimmungen und insbesondere auch dessen Risikohinweise. Durch die Beibehaltung der Buchstaben der Anlagenbezeichnungen können auch die Anlagenverweisungen im Kapitalmarktprospekt beibehalten werden, da auch dessen Verweise auf geänderte, ergänzende oder ersetzende Anlagen gleichlautend sind. Siehe dazu insbesondere auch den Punkt 2.9. des zweiten Nachtrags. Durch diesen zweiten Nachtrag und dessen Kontrolle und Veröffentlichung sowie die Änderung von Zeichnungs- und Marketingunterlagen fallen auch einmalige bzw. laufende Aufwendungen mit relativ geringerem Anteil an. Vgl. dazu auch den Punkt 2.14. des Kapitalmarktprospekts. Beim prospektgegenständlichen Angebot zum Erwerb von Substanzgenussrechten der Emittentin handelt es sich um eine spekulative und mittelfristige Veranlagung, deren wesentlichste Risiken im Kapitalmarktprospekt beschriebenen werden. Diese Veranlagung ist von einer hohen Abhängigkeit von der Emittentin und deren Liquidität geprägt und daher weder mündelsicher noch liquide. Anleger müssen insbesondere Wertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals wirtschaftlich und emotional verkraften können. Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs oder Haltens der Veranlagung wird ausdrücklich gewarnt und eindringlichst abgeraten! Zahlreiche, im Kapitalmarktprospekt und allen Nachträgen beschriebene Risiken, deren Bedeutung und Auswirkungen werden insbesondere in Punkt 5.2. des Kapitalmarkt-prospekts näher beschrieben und können, selbst bei deren nur teilweiser Verwirklichung oder auch in Kombination mit anderen Faktoren zu einer wesentlichen, nachteiligen Beeinflussung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage der

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Emittentin und somit bei den Anlegern zu einem teilweisen oder gänzlichen Ausfall von Erfolgs- und/oder Substanzbeteiligungen sowie Abschichtungen bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals samt Agio und allfälliger Nebenkosten führen. Eine individuelle Beurteilung muss allerdings gegebenenfalls auf der persönlichen Ebene des jeweiligen Anlegers erfolgen. Die folgenden Änderungen beziehen sich auf den Kapitalmarktprospekt vom 15. Mai 2014 (Schema C) sowie den ersten Nachtrag vom 6. November 2014, welche hiermit um folgende wesentlichen Änderungen ergänzt und Inhalte bzw. Anlagen ersetzt werden.

Wesentliche Änderungen / auslösende Ereignisse für diesen Nachtrag

2.1. Aufstockung des Emissionsvolumens um 5 Millionen Euro (von 5 auf 10 Mio.

Euro mit weiterer Aufstockungsmöglichkeit auf insgesamt bis zu 50 Mio. Euro) Gemäß Punkt 2.9. der Genussrechtsbedingungen (Anlage C) ist die Emittentin berechtigt, den Gesamtnennbetrag der Emission jederzeit ohne Mitteilung an die Genussrechtsberechtigten auf bis zu € 50.000.000,00 aufzustocken. Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2016 erfolgte die Aufstockung des Emissionsvolumens um 5 Millionen Euro, also von ursprünglich 5 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 10 Millionen Euro. Die weitere Aufstockungsmöglichkeit auf insgesamt bis zu 50 Mio. Euro besteht weiterhin. Diese Änderung/Ergänzung betrifft insbesondere in Kapitel 2 des Kapitalmarktprospekts die Punkte 2.1., 2.4., 2.5., 2.14., 2.23, 2.24 und im Kapitel 5 den Punkt 5.2.2 sowie die Angaben am Deckblatt, im Glossar und im Anlagenverzeichnis. Bei Ausübung der Aufstockungsmöglichkeit fallen auch laufende bzw. weitere Aufwendungen mit relativ geringerem Anteil für die Emittentin an. Vgl. dazu insbesondere den Punkt 2.14. Z. 1 des Kapitalmarktprospekts. 2.2. Änderung der Genussrechtsbedingungen in den Punkten 1.1., 3.2., 3.3., 4.8.1.

und 4.8.2. Die Genussrechtsbedingungen der AL Energie Effizienz Handels GmbH werden mit Gültigkeit ab der Veröffentlichung dieses Nachtrags in Punkt 1.1. aufgrund der Erhöhung des Emissionsvolumens von bisher 5 Mio. Euro auf nunmehr 10 Mio. Euro geändert. Der Punkt 1.1. in der neuen Fassung der Anlage C "Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags" dieses Nachtrags lautet nunmehr: „1. Substanzgenussrechtsbeteiligung, Abgrenzung zu Gesellschafterrechten, Nachträgliche Änderung der Genussrechtsbedingungen 1.1. Die AL Energie Effizienz Handels GmbH, eine nach österreichischem Recht

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gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 415690i, mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37 (die "Emittentin“) beabsichtigt die Emission von Substanznamensgenussrechten (die "Genussrechte") im Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000,00 (das "Genussrechtskapital"). Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte ist in diesen Genussrechtsbedingungen geregelt.“ Weiters werden die Genussrechtsbedingungen der Emittentin mit Gültigkeit ab der Veröffentlichung dieses Nachtrags in den Punkten 3.2. und 3.3. für künftige Zeichnungen von Anlegern geändert. Für bereits investierte Anleger bleiben die Genussrechtsbedingungen in der Letztversion des ersten Nachtrags weiterhin gültig. Die Punkte 3.2. und 3.3. in der neuen Fassung der Anlage C "Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags" lauten nunmehr: „3.2. Der Genussrechtsberechtigte ist berechtigt, die Genussrechtsbedingungen jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von entweder

● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.) ("Variante A"); oder; ● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit Wirkung zum

Jahresende des dritten Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt 2.3. angenommen hat ("Behaltefrist") ("Variante B"); zu kündigen.

Beispielweise ist für Variante B der im Dezember 2014 erworbene

Genussrechtsbetrag erstmals am 31.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2017 kündbar. Erwirbt der Genussrechtsberechtigte den Genussrechtsbetrag im Februar 2015, ist er erstmals berechtigt am 31.12.2017 mit Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen.

Das Geschäftsjahr der Emittentin ist ident mit dem Kalenderjahr. 3.3. Eine Kündigung ist für die Emittentin (i) in Variante A jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), (ii) in Variante B jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit Wirkung zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt 2.3. angenommen hat, möglich. Auch Teilkündigungen sind möglich. Die Mitteilung der Kündigung des gesamten Genussrechtskapitals durch die Emittentin erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder der entsprechenden Nachfolgepublikation.“ Diese Änderungen bedeuten für künftige Zeichnungen von Anlegern (mit Gültigkeit ab Veröffentlichung dieses Nachtrags) eine deutlich längere Kündigungsfrist für die Variante A und damit eine längere Dauer der Veranlagung sowie eine verlängerte Bindung an die Emittentin. Für bereits investierte Anleger bleiben die Genussrechtsbedingungen allerdings in der Letztversion des ersten Nachtrags weiterhin gültig.

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Die Genussrechtsbedingungen der Emittentin werden weiters, für bereits investierte Anleger sowie auch für künftige Zeichnungen von Anlegern mit Gültigkeit ab der Veröffentlichung dieses Nachtrags in den Punkten 4.8.1. sowie 4.8.2. geändert. Die Punkte 4.8.1. und 4.8.2. in der neuen Fassung der Anlage C "Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags" dieses Nachtrags lauten nunmehr: „4.8. Die Höhe der Abschichtungszahlung ergibt sich aus der gemäß Punkt 3.2. gewählten Kündigungsvariante und bestimmt sich wie folgt: 4.8.1 Variante A: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält eine pro rata Beteiligung

an 80/100 des Verkehrswerts der Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen Genussrechtsberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten 20/100 des von diesem gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio).

4.8.2 Variante B: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält eine pro rata Beteiligung

an 80/100 des Verkehrswerts der Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen Genussberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten 10/100 des von diesem gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio).“

Diese Änderungen bedeuten für bestehende sowie künftige Anleger jedoch nur unter bestimmten Umständen eine Besserstellung zur bisherigen Vertragslage, selbst wenn die Beteiligungshöhe am Verkehrswert prozentual (von 20 % auf 80 %) deutlich gesteigert wurde. Für Anleger wirkt sich eine gesteigerte Höhe der Substanzbeteiligung im Abschichtungsfall nur insofern besserstellend aus, als diese unterhalb der jeweiligen Deckelung liegt. Je nach gewählter Variante ist nämlich der Abschichtungsbetrag je Genussrechtsberechtigten mit 20/100 in der Variante A und mit 10/100 in der Variante B maximiert. Wird diese Maximierung jeweils erreicht, so ändert sich für den Anleger faktisch nichts, und tritt somit - auch für bestehende Anleger - keine Besserstellung ein. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass eine Abschichtungszahlung von einer ausreichenden Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin abhängig ist. Diese Änderungen in den Genussrechtsbedingungen der Emittentin betreffen insbesondere das Kapitel 2 des Kapitalmarktprospekts, dort besonders die Punkte 2.1., 2.15. (insbesondere den Teil „Bewertung der Abschichtungszahlung anhand des Verkehrswertes der Emittentin“), 2.18., 2.24., 2.25., 2.27. sowie im Kapitel 5 Punkt 5.2.2.. Im Zusammenhang mit dem Punkt 2.24. des Kapitalmarktprospekts („Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert

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sind“) wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder Bezugsrechte für vorhandene Anleger oder besondere Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens vorgesehen, noch Substanz- und/oder Ertragszuwächse von bestehenden gegenüber neuen Anlegern gesichert sind. Vielmehr besteht auch nach Aufstockung des Emissionsvolumens auf 10 Mio. Euro ausdrücklich weiterhin die Aufstockungsmöglichkeit der Emittentin bis zu 50 Mio. Euro ohne eine Mitteilung an die Anleger. Die Ausgestaltung künftiger Emissionen obliegt ausschließlich der Emittentin, für Anleger lassen sich daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Für die bessere Übersichtlichkeit im Zusammenhang mit den "Geänderten Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags" in Anlage C sowie zur einfacheren Darstellung und leichteren Nachvollziehbarkeit wurde als Anlage E wiederum ein "Textvergleich der Änderungen des zweiten Nachtrags bei den Genussrechtsbedingungen" zwischen alter Fassung im Wortlaut des Kapitalmarktprospekts in Verbindung mit den Änderungen des ersten Nachtrags einerseits, und dem geänderten nunmehrigen Wortlaut durch den zweiten Nachtrag andererseits, bereit gestellt. Durch die Beibehaltung der Buchstaben bei der Anlagenbezeichnung als "Anlage C" für die „Geänderten Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags“ können auch die Anlagenverweisungen im Kapitalmarktprospekt beibehalten werden, da auch dessen Verweise auf die geänderten Genussrechtsbedingungen wiederum gleichlautend, jedoch im Zusammenhang mit den Änderungen durch die Nachträge zu lesen und zu verstehen sind. 2.3. Änderung durch den Wegfall der österreichischen Gesellschaftssteuer

(Kapitalverkehrssteuer) Durch eine gesetzliche Änderung wurde die österreichische Gesellschaftsteuer (Kapitalverkehrssteuer) abgeschafft. Für Zeichnungen ab dem 1. Jänner 2016 wird daher keine Gesellschaftsteuer (Kapitalverkehrssteuer) mehr erhoben. Die bisherige Formulierung in Punkt 2.8. der Genussrechtsbedingungen mit: „2.8. Die Kapitalverkehrssteuer ist vom Genussrechtsberechtigten zu tragen. Diese wird von dem auf den Genussrechtsbetrag zu zahlenden Agio in Abzug gebracht und von der Emittentin an das zuständige Finanzamt abgeführt. Falls im Einzelfall kein Agio erhoben wird, wird die Kapitalverkehrssteuer von der Emittentin getragen und abgeführt.“ wird daher inhaltlich ersatzlos gestrichen, allerdings der besseren Verweisungs- Systematik halber keine Änderung der bisherigen Gliederung vorgenommen. Die Reihung und Gliederungspunkte bleiben dadurch erhalten, nur der gestrichene Wortlaut wird in der geänderten, nunmehrigen Fassung der Genussrechtsbedingungen im Wortlaut des zweiten Nachtrags (Anlage C) durch folgenden Hinweis ersetzt: „2.8. [ Entfallen durch eine gesetzliche Änderung per 1.1.2016! - siehe dazu auch insbesondere den zweiten Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt. ]“ Durch die Beibehaltung des Punktes 2.8. bleibt die Nummerierung der nachfolgenden

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Punkte (2.9. und 2.10.) in den Genussrechtsbedingungen erhalten und können auch die Anlagenverweisungen des Kapitalmarktprospekts beibehalten werden. Diesbezüglich wird auch der Zeichnungsschein für künftige Zeichnungen von Anlegern hinsichtlich der Genussrechtsbedingungen auf den aktuellen Wortlaut geändert. Siehe dazu auch den Musterzeichnungsschein (Anlage B).

Diese Änderung betrifft insbesondere in Kapitel 2 des Kapitalmarktprospekts die Punkte 2.11. und 2.20. sowie besonders den Punkt 2.14., dessen nachstehende Ziffer 8. dadurch gegenstandslos und ersatzlos gestrichen wird: 8. Kapitalverkehrssteuer: maximal 1,05 % vom Nennbetrag/Genussrechtskapital:

Dieser Posten umfasst die Aufwendungen der Emittentin zur Entrichtung der Gesellschaftssteuer für die Genussrechtsbeteiligung. Gemäß Punkt 2.8. der Genussrechtsbedingungen (Anlage C) ist die Kapitalverkehrssteuer vom Genussrechtsberechtigten zu tragen. Diese wird vom auf den Genussrechtsbetrag zu zahlenden Agio in Abzug gebracht und von der Emittentin an das zuständige Finanzamt abgeführt. Falls im Einzelfall kein Agio erhoben wird, wird die Kapitalverkehrssteuer von der Emittentin getragen und abgeführt.

Die Emittentin erspart sich somit durch den gesetzlichen Wegfall der österreichischen Gesellschaftsteuer (Kapitalverkehrssteuer) künftig in jenen Fällen, in denen bei einer Zeichnung kein Agio erhoben würde, das Tragen der Gesellschaftsteuer (Kapitalverkehrssteuer), welche in diesen Fällen nach der alten Rechtslage noch Aufwendungen von 1 % der Zeichnungssumme verursacht hätte. Weiters wird dadurch auch in allen Fällen der Verwaltungsaufwand diesbezüglich reduziert, da der Aufwand zur Erhebung, Meldung und Abfuhr der Gesellschaftssteuer gänzlich weg fällt. 2.4. Änderung des Zeichnungsscheins (Anlage B) für neue Zeichnungen von

Anlegern aufgrund der Änderungen durch den zweiten Nachtrag und den Wegfall der Gesellschaftssteuer

Durch die inhaltlichen Änderungen des zweiten Nachtrags, insbesondere die Änderungen in den Genussrechtsbedingungen und die Abschaffung der Gesellschaftssteuer durch den Gesetzgeber, wurden auch entsprechende Änderungen im Zeichnungsschein für neue Zeichnungen von Anlegern notwendig. Siehe dazu insbesondere den geänderten Musterzeichnungsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags (Anlage B). Für die Neugestaltung und Produktion des zukünftigen Zeichnungsscheines und die diesbezügliche Information der Vertriebskanäle fallen Aufwendungen mit geringerem Anteil an. Vgl. dazu insbesondere die Punkte 2.14. Z. 2. und Z. 4. des Kapitalmarktprospekts.

2.5. Änderung der Gesellschaftsstruktur durch drei neue Gesellschaften, nämlich

die PMa Beratungs GmbH, welche die gesamte Geschäftsführung der Emittentin übernommen hat und den Geschäftsführer entsendet. (Geschäftsführerfunktion, beherrschender Einfluss, Schlüsselperson), die PMa Vertriebs GmbH sowie die PV Plus GmbH. Herr Ing. Peter Maierhofer wurde auch dort jeweils zum

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Geschäftsführer bestellt (beherrschender Einfluss und Schlüsselperson) Die Gesellschaftsstruktur wurde durch zwei neue, von der PMA Investments Holding GmbH gegründete Gesellschaften, nämlich einerseits die PMa Beratungs GmbH und andererseits die PMa Vertriebs GmbH, erweitert. Die PMa Beratungs GmbH wird künftig die Geschäftsführung der Emittentin übernehmen und den Geschäftsführer bereit stellen (Geschäftsführerfunktion, beherrschender Einfluss, Schlüsselpersonen). Herr Ing. Peter Maierhofer wurde bereits von der PMa Beratungs GmbH als Geschäftsführer zur Emittentin entsandt und auch zum Geschäftsführer der PMa Vertriebs GmbH bestellt. Die PV Plus GmbH stellt mit einem 26 % Eigentumsanteil zwar eine Minderheitsbeteiligung für die PMA Investments Holding GmbH dar, allerdings wurde Herr Ing. Peter Maierhofer per 20. Oktober 2015 auch zu deren Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführung der Emittentin steht gemäß Punkt 2.14. Z. 5. sowie Punkt 2.26. des Kapitalmarktprospekts ein Budget in Höhe von maximal 100.000,00 Euro pro Jahr für die Geschäftsführung, die Verwaltung, die Projektbeschaffung und das Projektmanagement der Emittentin zur Verfügung. Solche Leistungen werden künftig von der PMa Beratungs GmbH an die Emittentin verrechnet. Zu weiteren Leistungen und verrechneten Kosten siehe insbesondere den Punkt 2.14. des Kapitalmarktprospekts. Diese Änderung betrifft insbesondere in Kapitel 2 des Kapitalmarktprospekts die Punkte 2.14. und 2.26. sowie besonders den nachstehend zu neu gefassten Punkt 3.3. für den Kapitalmarktprospekt (Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht): „3.3. Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung) Geschäftsführung Der Geschäftsführer wird von der PMa Beratungs GmbH (Schwesterunternehmen der Emittentin) entsendet. Als Geschäftsführer der Emittentin wurde daher Herr Ing. Peter Maierhofer bestellt, welcher gleichzeitig auch Vorstand der WM Maierhofer AG (Vertriebskoordination für die Emittentin) ist. Dadurch hat er eine wichtige Schlüsselposition und nimmt eine beherrschende Stellung innerhalb der Emittentin und im Vertrieb der Veranlagung ein. Er ist weiters jeweils Geschäftsführer der PMA Investments Holding GmbH, der PMa Beratungs GmbH, der PMa Vertriebs GmbH, der ÖKO-Wohnbau SAW GmbH, der PV Plus GmbH, sowie Vorstand der „Alternative Investment Fonds Manager Federation Austria“ (AIFM Federation Austria – Verein). Die im Kapitel 5 unter Punkt 5.2.2. des Kapitalmarktprospekts angeführte Auflistung der Funktionen von Herrn Ing. Peter Maierhofer wird der Übersichtlichkeit halber durch die unter Punkt 2.8. des zweiten Nachtrags aktualisierte Auflistung ersetzt, weshalb auf diesen Punkt ebenso wie auf das geänderte Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags (Anlage A) besonders verwiesen und ausdrücklich hingewiesen wird. Zu möglichen Risiken, insbesondere von Interessenkonflikten, beherrschendem Einfluss und als Schlüsselperson, wird ebenfalls insbesondere den Punkt 5.2. des Kapitalmarktprospekts sowie den Punkt 2.8. des zweiten Nachtrags verwiesen! Verwaltung Die Verwaltung der Emittentin wird von der Geschäftsführung übernommen bzw.

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organisiert, die wesentliche Teile davon sind an die PMa Beratungs GmbH und/sowie an die WM Maierhofer AG (an letztere insbesondere die gesamte Vertriebskoordination) ausgelagert. Der Geschäftsführung steht ein Budget von maximal 100.000,00 Euro pro Jahr für Geschäftsführung, die Verwaltung sowie die Projektbeschaffung und das Projektmanagement der Emittentin zur Verfügung. Zu weiteren Leistungen, verrechneten Kosten, Risiken und Interessenkonfliktpotential siehe insbesondere die Punkte 2.14., 2.26 und 5.2 des Kapitalmarktprospekts sowie den Punkt gesamten Punkt 2.5. und 2.8. des zweiten Nachtrags. Keine Aufsicht Eine Aufsicht über die Emittentin existiert nicht. Ein Aufsichtsrat ist für die Emittentin gesellschaftsrechtlich nicht vorgesehen. Die Emittentin unterliegt auch neben der rein gewerberechtlichen Aufsicht des Magistratischen Bezirksamtes des V. Bezirkes Wiens keiner Aufsicht durch eine Finanzmarktaufsichtsbehörde oder eine sonstige österreichische Behörde.“ Der besseren Übersicht halber wird nachstehend auch der Punkt 3.4. des Kapitalmarktprospekts wie folgt geändert bzw. ergänzt. „3.4. Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können Anteilseigner der Emittentin sind je zur Hälfte die PMA Investments Holding GmbH sowie die AVALANTO FINANCE AG. Die PMa Beratungs GmbH stellt mit deren Geschäftsführer, Herrn Ing. Peter Maierhofer, gleichzeitig auch den Geschäftsführer der Emittentin sowie gemeinsam mit der WM Maierhofer AG insbesondere im Bereich Vertriebskoordination auch weiteres Personal für Verwaltungstätigkeiten sowie den gesamten Vertriebsbereich gegen Verrechnung, insbesondere zu den in den Punkten 2.14. sowie 2.26. des Kapitalmarktprospekts angeführten Kosten, zur Verfügung und können alle vorgenannten daher unmittelbar eine beherrschende Rolle in der Geschäftsführung, der Verwaltung und/oder dem Vertriebsbereich der Emittentin ausüben. Herr Ing. Peter Maierhofer ist Geschäftsführer der Emittentin, der PMA Investments Holding GmbH, der PMa Beratungs GmbH, der PMa Vertriebs GmbH, der ÖKO-Wohnbau SAW GmbH, der PV Plus GmbH sowie Vorstand der WM Maierhofer AG (Vertriebskoordination für die Emittentin) und auch Vorstand der „Alternative Investment Fonds Manager Federation Austria“ (AIFM Federation Austria – Verein). Diesbezüglich wird besonders auf den Punkt 2.8. des zweiten Nachtrags, den Punkt 5.2. des Kapitalmarktprospekts und das geänderte Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags (Anlage A) ver- und hingewiesen. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Herr Ing. Peter Maierhofer aufgrund mehrere Funktionen in leitender Position zu bestimmten Zeiten durch eine Fülle an Aufgaben und allenfalls zu treffenden Entscheidungen eine zeitliche Verzögerung bei Entscheidungen, Verwaltungsbereitstellung oder sonstigen Arbeiten entsteht, oder dass unausgewogene

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Entscheidungen getroffen werden und Interessenskonflikte nicht zu Gunsten der Emittentin gelöst werden, sondern eigenen oder den Interessen Dritter der Vorzug gegeben wird. Der beherrschende Einfluss und das Interessenkonfliktpotential von Herrn Ing. Peter Maierhofer als Alleingesellschafter und Geschäftsführer der PMA Investments Holding GmbH und gleichzeitig mittelbar als Eigentümer und unmittelbar als Geschäftsführer der PMa Beratungs GmbH sowie als Geschäftsführer für die Emittentin sowie als Eigentümer und Alleinvorstand der WM Maierhofer AG als Vertriebskoordination für die Emittentin bleiben weiterhin bestehen. Hierzu wird ausdrücklich auf die Ausführungen in Punkt 5.2. des Kapitalmarktprospekts verwiesen. Weitere Gesellschafterin an der Emittentin mit 50 % des Stammkapitals ist die AVALANTO FINANCE AG, welche mittelbar eine beherrschende Rolle auf die Geschäftsführung der Emittentin ausüben kann, beispielsweise und insbesondere durch mangelnde Geschäftsführerentlastung aufgrund eines möglichen Stimmverbots der PMA Investments Holding GmbH in diesbezüglichen Gesellschafterversammlungen der Emittentin, etc. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass - unabhängig von der gesellschaftlichen Struktur - Herr Ing. Peter Maierhofer als Geschäftsführer der Emittentin die Ausgestaltung der Geschäftsführung maßgeblich steuert. Vlg. insbesondere die Kapitel 3. und 5. des Kapitalmarktprospekts sowie das geänderte Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags (Anlage A) und den Gesellschaftsvertrag (Anlage D des Kapitalmarktprospekts).“ 2.6. Der Firmenname der AL Augsburger Leasing AG wurde auf „AVALANTO

FINANCE AG“ geändert Der Firmenname der AL Augsburger Leasing AG mit Sitz in Augsburg, Deutschland, und Geschäftsanschrift D-86167 Augsburg, Am Mittleren Moos 53, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB-Nr. 24180, wurde mit Eintragung vom 30. Juli 2015 auf „AVALANTO FINANCE AG“ geändert. Vorstand ist nach wie vor Herr Diplom-Kaufmann (FH) Hans Westner. Die AVALANTO FINANCE AG verfügt über eine Zulassung der deutschen BaFin als Finanzdienstleistungsinstitut (FDI), ID-Nummer 122092, gemäß § 1, Abs. 1a Satz 2 Nr. 10, KWG vom 25.12.2008. 2.7. Bei der WM Maierhofer AG ist eine Erhöhung des Anteils der PMA Investments

Holding GmbH möglich Die PMA Investments Holding GmbH besitzt derzeit 75 % der Anteile an der WM Maierhofer AG. Die derzeitige 25-%-Eigentümerin der WM Maierhofer AG, nämlich die deutsche „Conquistador Invest GmbH“ mit Sitz in D-85774 Unterfähring, Betastraße 10e, ist insolvent. Die PMA Investments Holding GmbH plant daher den Kauf des Aktienbesitzes der Conquistador GmbH, sollte ein vertretbarer Kaufpreis verhandelt werden können. Der Masseverwalterin der Conquistador GmbH werden diesbezüglich Kaufangebote unterbreitet. Daher könnten sich künftig unter Umständen der Eigentumsanteil der PMA Investments Holding GmbH auf bis zu 100 % (Alleineigentümer)

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ändern, ohne dass diesbezüglich ein weiterer Nachtrag zum Kapitalprospekt zu erstellen wäre oder die Anleger zu informieren wären. Durch einen solchen Erwerbsvorgang ergeben sich für Anleger faktisch keine wesentlichen Änderungen, da der beherrschende Einfluss der PMA Investments Holding GmbH, und mittelbar von Herrn Ing. Peter Maierhofer sowie ein Interessenkonfliktpotential bereits bisher bestand und die Erhöhung der Eigentumsverhältnisse von 75 % auf sogar 100 % faktisch keine wesentliche Auswirkung für Anleger haben dürfte. Diesbezüglich wird neben den Punkten 2.6. und 2.8. des zweiten Nachtrags besonders auf die in Kapitel 5, insbesondere in Punkt 5.2.2. angeführten Risikohinweise im Kapitalmarktprospekt verwiesen. 2.8. Änderungen bei Herrn Ing. Peter Maierhofer Herr Ing. Peter Maierhofer ist – nach wie vor - die wichtigste Schlüsselperson, da er einerseits zahlreiche wichtige Geschäftsführungs- und Personalfunktionen bei der Emittentin und weiteren Unternehmen sowie das für den Geschäftsbetrieb notwendige Know-how hat, andererseits aber auch aufgrund der Eigentümer- und Gesellschaftsstruktur beherrschenden Einfluss auf die Emittentin und zahlreiche andere Gesellschaften ausüben kann (Schlüsselpersonenrisiko und beherrschender Einfluss). Neben seiner Geschäftsführerfunktion bei der Emittentin, bei der PMa Beratungs GmbH (welche künftig die Geschäftsführung für die Emittentin übernimmt und Herrn Ing. Peter Maierhofer daher bereits als Geschäftsführer für die Emittentin entsendet hat), jener in der PMA Investments Holding GmbH und der Vorstandstätigkeit in der WM Maierhofer AG (als Vertriebskoordination für die Emittentin) hat Herr Ing. Peter Maierhofer auch noch weitere wichtige Führungspositionen und Funktionen inne. Die im Kapitel 5 unter Punkt 5.2.2. des Kapitalmarktprospekts angeführte Auflistung der Positionen und Funktionen von Herrn Ing. Peter Maierhofer wird der Übersichtlichkeit halber durch folgende, aktualisierte Auflistung ersetzt. Insbesondere ergeben sich nachstehende Änderungen bzw. Ergänzungen:

Funktion Organisation Unternehmensgegenstand bzw. Ausrichtung

Geschäftsführer (seit 08.05.2014)

AL Energie Effizienz Handels GmbH (Emittentin)

Handel, Betrieb, Planung, Beratung, etc. im Zusammenhang mit Energiebedarfsanlagen.

Geschäftsführer (seit 02.02.2016)

PMa Beratungs GmbH Geschäftsführung für die Emittentin Unternehmensberatung in allen Betriebsformen

Vorstand (seit 2007)

WM Maierhofer AG Vertriebskoordination für die Emittentin Dienstleistungen rund um das Thema „Alternative Investments“ mit Fokus auf Sachwertbeteiligungen. Weitere Tätigkeitsfelder sind Vertrieb und Vertriebssteuerung, Produkt-auswahl, -schulung, -analyse, -beschaffung, etc.

Geschäftsführer (seit 22.10.2014)

PMA Investments Holding GmbH

50-%-Eigentümerin der Emittentin Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Betei-ligungen an Unternehmen und Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens

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Geschäftsführer (seit 18.02.2016)

PMa Vertriebs GmbH Vertriebstätigkeit; geplant im Strombereich

Geschäftsführer (seit 20.10.2015)

PV PLUS GmbH Finanzierung, Vermietung, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Anlagen und Projekten im Bereich „erneuerbare Energien“; Energiekostenberatung (Analyse der Energiekostensituation des Kunden und Beratung über mögliche Einsparungen) ohne technische Beratung sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten der Heizungstechniker, Baumeister oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)

Geschäftsführer (seit 18. 06. 2014)

ÖKO-Wohnbau SAW GmbH Anbieter einer Plattform für direkte Immobilieninvestments

Vorstand (Verein) (seit 2006)

AIFM Federation Austria ZVR: 466783704

Vereinsrechtlich organisierte Interessenver-tretung von Marktteilnehmern bezüglich AIFM-Richtlinie

Folgende im Prospekt sowie dem ersten Nachtrag angeführten Beiratsfunktionen wurden zwischenzeitlich zurück gelegt.

Funktion Organisation Unternehmensgegenstand bzw. Ausrichtung

Beirat (seit 2012)

Neitzel & Cie Solar 2 GmbH & Co. KG

Beiratsfunktion für Veranlagung in Solarenergie

Beirat (seit 2009)

IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 1. KG

Beiratsfunktion für Veranlagung in Immobilien

Beirat (seit 2009)

IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 2. KG

Beiratsfunktion für Veranlagung in Immobilien

Beirat (seit 2009)

IMMOVATION Immobilien Handels AG & Co. 3. KG

Beiratsfunktion für Veranlagung in Immobilien

Die PMA-Investments Holding GmbH hat sich mit 26 % an der neu gegründeten PV Plus GmbH beteiligt. Herr Ing. Peter Maierhofer ist in dieser Gesellschaft ebenfalls Geschäftsführer (Interessenkonfliktpotential) und hat aufgrund des Beteiligungsausmaßes der PMA-Investments Holding GmbH über der Sperrminorität (> 25 %) unter Umständen in Bereichen, die ein erhöhtes Zustimmungserfordernis der Gesellschafter vorsehen, auch mittelbaren Einfluss auf diese Gesellschaft. Grundsätzlich besteht auch das Risiko, dass Herr Ing. Peter Maierhofer aufgrund mehrere Funktionen in leitender Position zu bestimmten Zeiten durch eine Fülle an Aufgaben und allenfalls zu treffenden Entscheidungen eine zeitliche Verzögerung bei Entscheidungen, Verwaltungsbereitstellung oder sonstigen Arbeiten entsteht, oder dass unausgewogene Entscheidungen getroffen werden und Interessenskonflikte nicht zu Gunsten der Emittentin gelöst werden, sondern eigenen oder den Interessen Dritter der Vorzug gegeben wird. Der beherrschende Einfluss und das Interessenkonfliktpotential von Herrn Ing. Peter Maierhofer als Alleingesellschafter und Geschäftsführer der PMA Investments

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Holding GmbH und gleichzeitig mittelbar als Eigentümer der PMa Beratungs GmbH und unmittelbar als Geschäftsführer für die Emittentin sowie als Eigentümer und Alleinvorstand der WM Maierhofer AG als Vertriebskoordination für die Emittentin bleiben weiterhin aufrecht. Hierzu wird ausdrücklich auf die Ausführungen in Punkt 5.2. des Kapitalmarktprospekts und auf die aktuellen Hinweise des zweiten Nachtrags verwiesen. 2.9. Änderungen bei den Anlagen Die Anlagen A bis C sowie E des zweiten Nachtrags ersetzen die ensprechenden Anlagen des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014 sowie des ersten Nachtrags: Anlage A: Geändertes Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags; Anlage B: Geänderter Musterzeichnungsschein im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags; Anlage C: Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des zweiten Nachtrags; Anlage E: Textvergleich der Änderungen des zweiten Nachtrags bei den Genussrechtsbedingungen. Anlage F: Jahresabschluß der AL Energie Effizienz Handels GmbH per 31.12.2014. Durch die Änderungen des zweiten Nachtrags ändern sich somit auch die Anlagen A, B und C des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014 in der Fassung des ersten Nachtrags vom 7. November 2015 und werden daher durch die entsprechenden Anlagen des zweiten Nachtrags vollständig ersetzt. Da die Bezeichnung und Nummerierung der Anlagen des Nachtrags mit jenen des Kapitalmarktprospekts überein stimmt, behalten die entsprechenden Verweisungen des Kapitalmarktprospekts grundsätzlich auch ihre verweisende Gültigkeit mit geändertem bzw. ersetztem Inhalt durch aktuellere Informationen des ersten und insbesondere des zweiten Nachtrags. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass die Anlage D des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014 „Gesellschaftsvertrag der AL Energie Effizienz Handels GmbH (Emittentin)“ in der ursprünglichen Fassung erhalten bleibt. Daher erhält der, der - insbesondere dem Überblick und der Übersichtlichkeit dienende - "Textvergleich der Änderungen bei den Genussrechtsbedingungen des zweiten Nachtrags" die Bezeichnung "Anlage E" und ersetzt dadurch die Anlage E des ersten Nachtrags. 2.10. Jahresabschluß der AL Energie Effizienz Handels GmbH per 31.12.2014 Da zum Zeitpunkt der Erstellung in Punkt 3.5. des Kapitalmarktprospekts noch kein „letzter Jahresabschluß samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e)“ existierte, konnten dazu im Kapitalmarktprospekt auch noch keine Angaben gemacht werden. Die Emittentin hat am 24. September 2015 ihren Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 beim Handelsgericht Wien eingereicht. Die Veröffentlichung der Einreichung des Jahresabschlusses erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 12. November 2015 in der Ausgabe Nr. 220. Der Jahresabschluss der AL Energie Effizienz Handels GmbH per 31.12.2014 befindet sich als Anlage F im zweiten Nachtrag und wird dem Publikum gemeinsam mit dem

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Prospekt samt allen Nachträgen in gedruckter Form während der Geschäftszeiten kostenlos am Sitz der Emittentin in A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37, Österreich, zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Punkte 2.3. sowie 2.6. des Kapitalmarktprospekts wird ebenfalls ergänzend auf den Jahresabschluss der Emittentin per 31.12.2014 ver- bzw. hingewiesen. Anleger müssen mit ihrer Zeichnung gemäß Punkt 2.10. der Genussrechtsbedingungen (Anlage C) akzeptieren, dass künftige, weitere Emissionen auch ohne weitere Zustimmung jederzeit durch die Emittentin in unbeschränkter Höhe ohne jegliche Bezugsrechte bisheriger Anleger erfolgen können. Die Bedingungen für künftige oder weitere Emissionen können sich von den Genussrechtsbedingungen für die prospektgegenständliche Veranlagung deutlich unterscheiden, insbesondere im Lichte sich stetig ändernder Rahmen- und Marktbedingungen. Somit können künftige Anleger im Verhältnis zu bereits beteiligten Anlegern auch deutlich besser oder schlechter gestellt werden. 2.11. Richtigstellung von Zeitpunkten bei der Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung für den ersten Nachtrag Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen und richtig gestellt, dass der bei der

Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung für den ersten Nachtrag vielfach angeführte Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kapitalmarktprospekts jeweils richtigerweise der 15. Mai 2014 (statt angeführt „April“) war, und die Hinterlegung bei der OeKB jeweils richtigerweise am 16. Mai 2014 (statt angeführt „April“) erfolgte (siehe auch nachfolgend 2.12). 2.12. Bisherige Veröffentlichungen der Emittentin im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

Die AL Energie Effizienz Handels GmbH hat am 16. Mai 2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 096, gemäß § 10 Abs. 4 KMG die Art und Weise der Veröffentlichung des Prospekts bekannt gemacht. Die Zeichnungsfrist begann am 19. Mai 2014 und endet spätestens mit der Vollplatzierung des allenfalls erhöhten Emissionsvolumens. Der vollständige Kapitalmarktprospekt und alle Nachträge wurden bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) hinterlegt und werden dem Publikum während der Zeit eines öffentlichen Angebots (während der Geschäftszeiten) in gedruckter Form kostenlos am Sitz der Emittentin in A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37, zur Verfügung gestellt.

Die AL Energie Effizienz Handels GmbH hat am 7. November 2014 die Mitteilung der Änderung der

Genussrechtsbedingungen sowie die Bekanntmachung des ersten Nachtrags zum Prospekt gemäß § 6 KMG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 217, veröffentlicht. Da die Genussrechtsbedingungen der Substanzgenussrechte geändert wurden, haben Verbraucher dagegen binnen drei Monaten ein Widerspruchsrecht, widrigenfalls deren Schweigen ansonsten als Zustimmung gilt! Die Änderungen waren binnen offener Frist im Internet unter www.wm-ag.at abrufbar und wurden im ersten Nachtrag zum Prospekt dargestellt. Der erste Nachtrag änderte und ergänzte den Kapitalmarktprospekt der AL Energie Effizienz Handels GmbH vom 15. Mai 2014, hinterlegt am 16. Mai 2014 bei der Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB), für das öffentliche Angebot von Substanzgenussrechten der AL Energie Effizienz Handels GmbH im Emissionsvolumen von 5 Mio. Euro mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu 50 Mio. Euro. Der erste Nachtrag wurde am 7. November 2014 bei der OeKB hinterlegt und wird dem Publikum während der Zeit eines

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öffentlichen Angebots (während der Geschäftszeiten) in gedruckter Form kostenlos am Sitz der Emittentin in A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37, zur Verfügung gestellt.

Am 2. Januar 2015 wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (Änderungen und Zusätze), Ausgabe

Nr. 001 die Änderung bei den Eigentumsverhältnissen veröffentlicht: FN 415690i AL Energie Effizienz Handels GmbH, Bräuhausgasse 37, 1050 Wien; GESELLSCHAFTER/IN: (B) WM Maierhofer AG gelöscht; (D) PMA Investments Holding GmbH Einlage EUR 17.500; geleistet EUR 8.750; HG Wien, 12.11.2014

Die AL Energie Effizienz Handels GmbH hat am 24.9.2015 ihren Jahresabschluss per 31.12.2014

beim HG Wien eingereicht. Die Veröffentlichung der Einreichung des Jahresabschlusses erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, Ausgabe Nr. 220, am 12. November 2015.

3. Rücktrittsrecht für Anleger gemäß § 6 Abs. 2 KMG

Soweit dieser zweite Nachtrag wichtige neue Umstände oder wesentliche Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeiten in Bezug auf die im Kapitalmarktprospekt sowie im ersten Nachtrag enthaltenen Angaben enthält, die die Bewertung der Veranlagung beeinflussen könnten, haben Anleger, die sich bereits zu einem Erwerb oder einer Zeichnung der Veranlagung verpflichtet haben, bevor dieser Nachtrag veröffentlicht wurde, das Recht, ihre Zusage innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des zweiten Nachtrages zurück zu ziehen, vorausgesetzt, dass der neue Umstand oder die Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und der Lieferung der Veranlagung eingetreten ist (§ 6 Abs. 2 KMG). Handelt es sich bei den Anlegern um Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Z. 2 KSchG, so beträgt die Frist eine Woche (§ 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 KMG).

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4. Unterfertigung der Emittentin und Anbieterin sowieKontrol lvermerk des Prospektkontro I lors

4.1. Unterfertigung der Emittentin und Anbieterin der Veranlagung gem. KMG

Dieser Prospekt wird gemäß S I Abs. 1 KMG von der AL Energie EÍfizienz HandelsGmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unterFN 415690i, als Emittentin und Anbieterin unterfertigt.

Die Emittentin ist für diesen zweiten Nachtrag verantwortlich und erklärt, dass sie dieerforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesemNachtrag genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und vollständig sind unddamit wichtige neue Umstände und wesentliche Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeitenin Bezug auf die im Kapitalmarktprospekt sowie im ersten Nachtrag enthaltenenAngaben, die die Bewertung der gegenständlichen Veranlagung beeinflussenkönnten, in diesem Nachtrag ergänzt oder geändert worden sind.

Beim Angebot zur Beteiligung als Genussrechtsberechtigte(r) an der AL EnergieEffizienz Handels GmbH handelt es sich um eine Veranlagung mit den imKapitalmarktprospekt und allen Nachträgen beschriebenen Risiken, welche für sichallein oder in Kombination mit anderen Risiken bereits bei nur teilweiser Realisierung,die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz-, Liquititäts- und Ertragslage der Gesellschaftgefährden können. Diese Veranlaquno ist weder mü ndelsicher noch liquide. Anleqer

Risiken und Wertverluste b hin zeinqesetzten Kapitals wirtschaftlich und emotional verkraften können. Von einerFremdfina nzieru ng der Veran lag u ng wird a usd rücklich abgeraten.

Als Emittentin und Anbieterin

AL Energie Effizienz GmbH

lng. Peter M

Wien, am 14. Apnl2016

AL Energie Effizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite l7 von 31

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4-2. Kontrollvermerk des Prospektkontrollors gem. $ 8 Abs. 2 Kapitalmarktgesetz

Wir haben den vorliegenden Nachtrag aufgrund der von der Emittentin beigestelltenUnterlagen gemäß den Bestimmungen des $ 8 Abs. 2 KMG auf seine Richtigkeit undVollständigkeit kontrolliert. Gesetzliche Grundlage des vorliegendenProspektnachtrages ist $ 6 KMG. Gemäß g 6 Abs. 1 KMG muss jeder wichtigé neueUmstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeít in Bezug auf die imProspekt enthaltenen Angaben, die die Bewertung der Veranlagung bãeinflussenkönnten und die zwischen dem Beginn und dem endgültigen Schlués dès öffen¡ichenAngebotes auftreten oder festgestellt werden in einem Nachtrag zum prospektgenannt werden.

Bei der Veranlagung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mitentsprechenden Risiken und Chancen. Auf die angeführten wesenflichen R¡s¡keñ desPunktes 5.2. ,,Sonstige Angaben, die für die Anleger erforderlich sind, um sich einfundiertes Urteil im Sinne des $ 7 Abs. 1 KMG zu bilden" des Kapitalmarktprospektesvom 15. Mai 2014 in Verbindung mit den Ergänzungen des ersten und zweitenNachtrags wird ausdrücklich venryiesen. Die hier angefunrten Risiken können - teilsalleine oder in Kombination mit anderen - im Falle ihrer selbst nur teilweisenRealisierung zur nachteiligen Beeinflussung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslageder Emittentin und auf Seiten der Anleger zut kurzung der Bedienung dãrVeranlagung bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitalõ fUnren.

Die lB lnterbilanz Wirtschaftsprüfung GmbH, Schönbrunner Straße 222, 1120 Wíen,Osterreich, erklärt hiermit als Prospektkontroilor gemäß g 8 Abs. 2 Z 3 KMG, dass dervorliegende zweite Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt vom 14. April 2016 kontrolliertund für richtig und vollständig befunden wurde. Der zweite Nachtrag entspricht denBestimmungen des g 6 KMG.

Als Prospektkontrollor

Wien, am 14. April 2016

lB InterbilanzWirtschaftsprüfung GmbH

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Steuerberater

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AL Energie Effizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite l8 von 3l

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Anlage A: Geändertes Überblicksdiagramm des zweiten Nachtrags (ursprünglich Anlage A des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014)

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Anlage B: Geänderter Musterzeichnungsschein im aktuellen Wortlaut des 2. Nachtrags (ursprünglich Anlage B des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014)

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Anlage C: Geänderte Genussrechtsbedingungen im aktuellen Wortlaut des 2. Nachtrags

(ursprünglich Anlage C des Kapitalmarktprospekts vom 15. Mai 2014)

Genussrechtsbedingungen der AL Energie Effizienz Handels GmbH

1. Substanzgenussrechtsbeteiligung, Abgrenzung zu Gesellschafterrechten, Nachträgliche Änderung der Genussrechtsbedingungen 1.1. Die AL Energie Effizienz Handels GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 415690i, mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37 (die "Emittentin“) beabsichtigt die Emission von Substanznamensgenussrechten (die "Genussrechte") im Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000,00 (das "Genussrechtskapital"). Die rechtliche Ausgestaltung der Genussrechte ist in diesen Genussrechtsbedingungen geregelt. 1.2. Die Genussrechte bedeuten eine schuldrechtliche Vermögensbeteiligung der Genussrechtsberechtigten an der Emittentin und gewähren eine nachrangige Beteiligung an deren Gewinn, Verlust, Vermögen, stillen Reserven und Liquidationsgewinn (entspricht einer Erfolgs- und Substanzbeteiligung). 1.3. Die Genussrechte werden nicht verbrieft und gewähren keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme- oder Stimmrechte in der Generalversammlung sowie keinen sonstigen Einfluss auf die Geschäftsführung. Informationsrechte der Genussrechtsberechtigten sind ausschließlich auf die Einsichtnahme in den Jahresabschluss und freiwillige Mitteilungen der Emittentin beschränkt. Der Jahresabschluss liegt am Sitz der Emittentin zur Einsicht auf und wird den Genussrechtsberechtigten auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten auch postalisch oder in elektronischer Form übermittelt. 1.4. Genussrechtsberechtigte sind am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg sowie am Vermögen bzw. Liquidationsgewinn der Emittentin beteiligt und tragen deren unternehmerisches Risiko zur Gänze mit. Die Emittentin gibt ausdrücklich keine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Zusage, dass das Geschäftsmodell oder die Bemühungen der Emittentin erfolgreich sind. 1.5. Die Emittentin ist auch berechtigt, in jeder anderen Weise Kapital - somit auch vorrangiges Fremdkapital – für die Finanzierung ihres Geschäftsmodells aufzunehmen. 1.6. Das Angebot für diese Genussrechtsemission erfolgt, da die Emittentin mittelfristig finanzielle Mittel für ihr operatives Geschäftsmodell benötigt und diese vorwiegend am Kapitalmarkt erwerben möchte. Mit den erworbenen finanziellen Mitteln wird die Emittentin den Ankauf und Verkauf von Energiebedarfsanlagen vornehmen sowie alle mit Energiebedarfsanlagen zusammenhängenden Aktivitäten, wie deren Betrieb und Betreuung, Marktforschung, Beratung und Planung durchführen. Auszahlungen an die Genussrechtsberechtigten sollen primär aufgrund von Rückflüssen aus Anlageverkäufen erfolgen. 1.7. Eine Änderung der Verwendung des Genussrechtskapitals, der Emittentin, Vertragspartner der Emittentin und der für die Emittentin handelnden Personen ist jederzeit auch ohne Mitteilung oder Zustimmung der Genussrechtsberechtigten möglich, um sich an einem rasch ändernden Markt höchstmögliche Flexibilität zu sichern. 1.8. Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, die Genussrechtsbedingungen zu ändern. Die Bekanntmachung der geänderten Genussrechtsbedingungen erfolgt durch Veröffentlichung einer Mitteilung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (oder der entsprechenden Nachfolgepublikation), aus der hervorgeht, dass die Genussrechtsbedingungen geändert wurden, wo diese erhältlich sind und wann diese wirksam werden. Die geänderten Genussrechtsbedingungen sowie die Gegenüberstellung über die von der Änderung der Genussrechtsbedingungen betroffenen Bestimmungen sind für die Dauer von mindestens drei Monaten ab Veröffentlichung in gedruckter Form am Sitz der Emittentin den Genussrechtsberechtigten kostenlos zur Verfügung zu stellen und in elektronischer Form im Internet abrufbar zu halten. Die Emittentin wird den

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Genussrechtsberechtigten, sofern es sich bei diesem um einen Verbraucher handelt, spätestens drei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Genussrechtsbedingungen, in einer Mitteilung auf die Änderung der Genussrechtsbedingungen hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass die Zustimmung des Genussrechtsberechtigten als erteilt gilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des jeweiligen Genussrechtsberechtigten bei der Emittentin einlangt. Diese Mitteilung enthält auch den Hinweis, wo die vollständige Fassung der neuen Genussrechtsbedingungen sowie eine Gegenüberstellung über die von der Änderung betroffenen Bestimmungen kostenlos erhältlich und abrufbar sind. Im Fall einer solchen beabsichtigten Änderung der Genussrechtsbedingungen hat der Genussrechtsberechtigte als Verbraucher das Recht, die zu diesem Zeitpunkt geltenden Genussrechtsbedingungen kostenlos zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Emittentin in ihrer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. 2. Ausgabe, Erwerb, Einteilung und Zeichnung von Genussrechten 2.1. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100%), welcher in Einheiten von jeweils 1,00 Euro zu bezeichnen ist. Auf die ausgegebenen Genussrechte wird jeweils ein Agio von bis zu 5,00% auf den Genussrechtsbetrag erhoben. Eine Reduktion des Agios im Einzelfall auf bis Null liegt im Ermessen der Emittentin. 2.2. Der Mindestgenussrechtsbetrag beträgt 2.500,00 Euro zuzüglich Agio pro Genussrechtsberechtigten. Höhere Genussrechtsbeträge müssen ohne Rest durch 100,00 Euro teilbar sein. Nach einer Erstzeichnung sind Zuzahlungen von jeweils ab 100,00 Euro möglich. 2.3. Die Genussrechte können durch natürliche oder juristische Personen durch Unterzeichnung eines entsprechenden Zeichnungsscheins, dessen Einreichung bei der Emittentin (Angebot) und die Annahme dieses Angebots durch die Emittentin erworben werden. Die Annahme der Zeichnung steht im freien Ermessen der Emittentin. Ausgeschlossen ist die Zeichnung für juristische und natürliche Personen der USA. 2.4. Nach Zugang und Annahme des Zeichnungsscheins durch die Emittentin erhalten die Genussrechtsberechtigten eine schriftliche Bestätigung an die auf dem Zeichnungsschein angegebene Adresse über den von ihnen gezeichneten Genussrechtsbetrag mit der Beifügung einer Zeichnungsnummer, welche auch - insbesondere bei der Überweisung des Genussrechtsbetrags oder in allfälligem Schriftverkehr - anzugeben ist. 2.5. Die Einzahlung des gezeichneten Genussrechtsbetrags zuzüglich Agio hat spesenfrei auf folgendes Konto der Emittentin zu erfolgen: Zahlungsempfänger: AL Energie Effizienz Handels GmbH Kreditinstitut: BAWAG PSK IBAN: AT 29 1400 0072 1006 8133 BIC: BAWAATWW Verwendungszweck: Zeichnungsnummer 2.6. Die Einzahlung des Genussrechtsbetrags zuzüglich Agio muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einlangen der Bestätigung gemäß Punkt 2.4 beim Genussrechtsberechtigten auf dem gemäß Punkt 2.5 genannten Konto zur Gänze frei von Bankgebühren, Kosten und Spesen eingegangen sein, widrigenfalls die Emittentin die Annahmeerklärung widerrufen kann. Im Fall des Widerrufs verliert die entsprechende Zeichnung ihre Gültigkeit und bereits eingezahlte Genussrechtsbeträge werden ohne Verzinsung an die Genussrechtsberechtigten zurückgezahlt. 2.7. Die Genussrechte werden nicht verbrieft. Sie lauten auf den Namen des Genussrechtsberechtigten und werden in das Genussrechtsregister der Emittentin eingetragen. Genussrechtsberechtigte sind verpflichtet, der Emittentin alle Änderungen der Informationen, welche anlässlich der Zeichnung erhoben werden (insbesondere Identität, Ansässigkeitsstaat, Anschrift, Bankverbindung, sowie andere Daten die für die Verwaltung der Genussrechte erheblich sind) unverzüglich mitzuteilen. Die Emittentin ist berechtigt, insbesondere Auszahlungen und Abschichtungen, mit schuldbefreiender Wirkung an die im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtsberechtigten zu leisten.

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2.8. [ Entfallen durch eine gesetzliche Änderung per 1.1.2016! - siehe dazu auch insbesondere den zweiten Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt. ] 2.9. Die Platzierung dieser Emission endet mit der Vollplatzierung. Sie kann jedoch von der Emittentin auch jederzeit früher beendet werden. Die Emittentin ist berechtigt den Gesamtnennbetrag der Emission jederzeit auf bis zu EUR 50.000.000 ohne Mitteilung an die Genussrechtsberechtigten aufzustocken. 2.10. Die Genussrechtsberechtigten sind damit einverstanden, dass künftige, weitere Emissionen von Genussrechten auch ohne weitere Zustimmung jederzeit durch die Emittentin in unbeschränkter Höhe ohne jegliche Bezugsrechte bisheriger Genussrechtsberechtigter erfolgen können. Genussrechtsbedingungen für künftige Emissionen können sich von diesen Genussrechtsbedingungen deutlich unterscheiden, insbesondere im Lichte sich stetig ändernder Rahmen- und Marktbedingungen. Somit können künftige Genussrechtsberechtigte im Verhältnis zu bereits beteiligten Genussrechtsberechtigten auch deutlich besser oder schlechter gestellt werden. 3. Laufzeit, Kündigung 3.1. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Das Genussrechtskapital wird der Emittentin grundsätzlich auf unbeschränkte Zeit zur Verfügung gestellt. 3.2. Der Genussrechtsberechtigte ist berechtigt, die Genussrechtsbedingungen jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von entweder

● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.) ("Variante A"); oder; ● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit Wirkung zum Jahresende des dritten

Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt 2.3. angenommen hat ("Behaltefrist") ("Variante B"); zu kündigen.

Beispielweise ist für Variante B der im Dezember 2014 erworbene Genussrechtsbetrag erstmals am

31.12.2016 mit Wirkung zum 31.12.2017 kündbar. Erwirbt der Genussrechtsberechtigte den Genussrechtsbetrag im Februar 2015, ist er erstmals berechtigt am 31.12.2017 mit Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen.

Das Geschäftsjahr der Emittentin ist ident mit dem Kalenderjahr. 3.3. Eine Kündigung ist für die Emittentin (i) in Variante A jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), (ii) in Variante B jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit Wirkung zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres, gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt 2.3. angenommen hat, möglich. Auch Teilkündigungen sind möglich. Die Mitteilung der Kündigung des gesamten Genussrechtskapitals durch die Emittentin erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder der entsprechenden Nachfolgepublikation. 4. Erfolgsbeteiligung, Kündigungsansprüche, Abschichtungen 4.1. Die Genussrechtsberechtigten sind im Umfang des jeweils vollständig eingezahlten Genussrechtsbetrags ab Einzahlung des Genussrechtsbetrags am Gewinn oder am Verlust, am Vermögen sowie am Liquidationsgewinn, inklusive sämtlicher stiller Reserven der Emittentin beteiligt.

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4.2. Genussrechtsberechtigte erhalten gemäß den Bestimmungen dieses Punktes 4. eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von bis zu 6,7 % des gezeichneten Genussrechtsbetrages (ohne Agio) pro Geschäftsjahr, welche bei unterjähriger Beteiligung aliquot auf das gesamte Geschäftsjahr gerechnet zugezählt wird. Das Geschäftsjahr der Emittentin beginnt jeweils am 1.1. und endet am 31.12 eines jeden Kalenderjahres. Die Auszahlung der Erfolgsbeteiligung findet jeweils binnen eines Monats nach Feststellung des Jahresabschlusses der Emittentin statt. 4.3 Falls die Höhe des nach Feststellung des Jahresabschlusses verfügbaren Bilanzgewinns der Emittentin eine vollständige Bedienung der Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt 4.2 nicht zulässt, bestimmt sich die Erfolgsbeteiligung der Genussrechtsberechtigten pro rata am verfügbaren Bilanzgewinn. 4.4. Weist die Emittentin nach Feststellung des Jahresabschlusses einen Jahresfehlbetrag aus, so nimmt daran nach vollständiger Aufzehrung der gesetzlichen und eventuellen satzungsmäßigen Rücklagen sowie anderer Gewinnrücklagen zunächst das Genussrechtskapital bis zur vollen Höhe und pro rata bis zur Beteiligungshöhe des jeweils Genussrechtsberechtigten durch entsprechende Verminderung des Genussrechtskapitals teil. Die Rückzahlungsansprüche des Genussrechtsberechtigten vermindern sich entsprechend. 4.5. Weist die Emittentin (vor Aufwendungen für das Genussrechtskapital) nach Feststellung des Jahresabschlusses einen verfügbaren Bilanzgewinn aus, und ist Liquidität im ausreichenden Maße vorhanden, wird dieser Bilanzgewinn zunächst zur Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals und sodann zur Auszahlung der Erfolgsbeteiligung auf das Genussrechtskapital für das jeweilige Geschäftsjahr, danach zur Erfüllung gestundeter Erfolgsbeteiligungsansprüche, danach zum Ausgleich eventueller Nachzahlungsansprüche, danach zur Wiederauffüllung des Stammkapitals bis zum Nennwert und danach zur Wiederauffüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Rücklagen und anderer Gewinnrücklagen verwendet. 4.6. Im Falle der Kündigung der Genussrechte durch die Emittentin oder die Genussrechtsberechtigten oder im Falle der Auflösung und Liquidation der Emittentin durch Gesellschafterbeschluss (die Kündigung oder der Gesellschafterbeschluss einzeln oder gemeinsam, die „Beendigung“) haben die Genussrechtsberechtigten, jedoch lediglich sofern und soweit die Emittentin jeweils über ausreichenden Bilanzgewinn und Liquidität verfügt, Anspruch auf Rückzahlung des vom Genussrechtsberechtigten gezeichneten Teils des Genussrechtskapitals (ohne Agio), zuzüglich einer Abschichtungszahlung gemäß Punkt 4.8 (das Genussrechtskapital und die Abschichtungszahlung gemeinsam, der „Abschichtungsbetrag“). Das rückzahlbare Genussrechtskapital bemisst sich an dessen Buchwert zum jeweiligen Zeitpunkt der Beendigung. Der Buchwert wird ermittelt aus dem jeweils gezeichneten Genussrechtskapital (ohne Agio) abzüglich bereits gewährter Rückzahlungen und noch nicht wieder aufgefüllter Verlustbeteiligungen zuzüglich etwaiger noch nicht ausgezahlter Gewinnanteile. 4.7. Den Genussrechtsberechtigten steht für Zeiträume ab Beendigung keine Erfolgsbeteiligung mehr zu. 4.8. Die Höhe der Abschichtungszahlung ergibt sich aus der gemäß Punkt 3.2 gewählten Kündigungsvariante und bestimmt sich wie folgt: 4.8.1 Variante A: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält eine pro rata Beteiligung an 80/100 des

Verkehrswerts der Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen Genussrechtsberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten 20/100 des von diesem gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio).

4.8.2 Variante B: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält eine pro rata Beteiligung an 80/100 des

Verkehrswerts der Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen Genussberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten 10/100 des von diesem gezeichneten Genussrechtskapitals (ohne Agio).

Die Ermittlung des Verkehrswertes der Emittentin hat durch einen von der Emittentin gewählten

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unabhängigen Wirtschaftsprüfer verbindlich nach dem Fachgutachten KFS/BW 1 des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erfolgen, wobei die jeweils letztgültige Fassung zum Tragen kommt. 4.9. Die Rückzahlungsmodalität des Abschichtungsbetrags ergibt sich aus der gemäß Punkt 3.2 gewählten Kündigungsvariante und bestimmt sich wie folgt: 4.9.1 Variante A: Der Abschichtungsbetrag ist in zwölf aufeinanderfolgenden Tranchen, zahlbar jeweils

zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. der folgenden Kalenderjahre, rückzuführen. In den Tranchen 1 – 10 erfolgt in zehn gleichen Beträgen die Rückzahlung des vom Genussrechtsberechtigten gezeichneten Teils des Genussrechtskapitals (ohne Agio), in den Tranchen 11 und 12 erfolgt in zwei gleichen Beträgen die Zahlung der Abschichtungszahlung gemäß Punkt 4.8.

4.9.2 Variante B: Die Auszahlung des Abschichtungsbetrags findet in voller Höhe binnen eines Monats

nach Feststellung des Jahresabschlusses für jenes Geschäftsjahr, in dem die Genussrechtsbedingungen beendet wurden, statt.

4.10 Ansprüche von Genussrechtsberechtigten bestehen vor der Bedienung eines Gewinnanteils der am Stammkapital beteiligten Gesellschafter der Emittentin, ansonsten jedoch nachrangig nach allen anderen nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin. Ein Mindestabschichtungswert für die Veranlagung wird nicht garantiert, eine Mindestrendite ausdrücklich nicht zugesagt. 4.11. Sollte der nach Feststellung des Jahresabschlusses verfügbare Bilanzgewinn oder die Liquidität der Emittentin zum jeweiligen Auszahlungstermin zur Bedienung der Rückzahlungsansprüche nicht ausreichen, kann die Rückzahlung so lange ganz oder teilweise ausgesetzt werden, bis der Emittentin der notwendige Bilanzgewinn oder Liquidität wieder zur Verfügung steht. Irrtümliche Zahlungen der Emittentin an die Genussrechtsberechtigten sind zurückzugewähren. 4.12. Voraussetzung für Zahlungen an Genussrechtsberechtigte ist jeweils eine aufrechte und gültige Bankverbindung, widrigenfalls Zahlungen unverzinst bei der Emittentin verbleiben oder mit schuldbefreiender Wirkung auf Kosten des Genussrechtsberechtigten auch gerichtlich hinterlegt werden können. Überweisungsspesen an Genussrechtsberechtigte über dem üblichen Kostenniveau in Österreich gehen jeweils zu Lasten des Genussrechtsberechtigten. 5. Veräusserung, Abtretung, Erbweg 5.1. Genussrechtsberechtigte können ihre Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise an Dritte veräußern, abtreten oder vererben. Bei Teilung des jeweiligen Genussrechtskapitals müssen Teile durch 100,00 Euro teilbar sein und darf ein Anteil 2.500,00 Euro Nennwert nicht unterschreiten. 5.2. Die beabsichtigte Übertragung der Genussrechte oder von Teilen ist der Emittentin vom Genussrechtsberechtigten unter Mitteilung aller im Zusammenhang mit einer Zeichnung notwendigen Daten und Ausweisdokumente des Erwerbers, insbesondere dessen Identität, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung, sowie andere Daten, die für die Verwaltung der Genussrechte erheblich sind, zur Zustimmung anzuzeigen. Im Falle des Erbweges sind rechtmäßige Erben zum Nachweis durch entsprechende Dokumente verpflichtet. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn sich die Emittentin nicht binnen 4 Wochen ab Zugang eines derartigen Ansuchens gegen die Übertragung ausspricht. Forderungen aus dem Genussrechtsverhältnis können jedoch nur gemeinsam mit den Genussrechten übertragen oder verpfändet werden, sofern im Einzelfall keine ausdrückliche Zustimmung seitens der Emittentin vorliegt. 6. Keine Nachschusspflicht, Haftung, Nachrangigkeit von Ansprüchen 6.1. Eine über den geleisteten Genussrechtsbetrag zuzüglich Agio hinausgehende Pflicht der Genussrechtsberechtigten auf Ausstattung der Emittentin mit Kapital besteht nicht (keine Nachschusspflicht). Ein im Zeitpunkt der Beendigung allfällig reduziertes Genussrechtskapital eines Genussrechtsberechtigten

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gemäß Punkt 4.4 vermindert den Abschichtungsbetrag um den Betrag des negativen Saldos. 6.2 Eine Haftung der Genussrechtsberechtigten bei der Emittentin ist somit auf die Höhe des Genussrechtsbetrags zuzüglich Agio und allfälliger Nebenkosten begrenzt. Der Genussberechtigte ist nicht verpflichtet, zu Recht empfangene Erfolgsbeteiligungen wegen späterer Verluste ganz oder teilweise zurückzuzahlen. 6.3. Forderungen von Genussrechtsberechtigten aus dem Genussrecht treten im Falle der Insolvenz oder der Liquidation gegenüber allen nicht nachrangigen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin im Rang zurück. Das Genussrechtskapital haftet neben dem sonstigen Eigenkapital der Emittentin für deren Verbindlichkeiten. Die Emittentin kann alle Ansprüche der Genussrechtsberechtigten insofern und solange aussetzen, als deren Leistung zur Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin führen würde. Sofern Zahlungen der Emittentin an Genussrechtsberechtigte ohne Beeinträchtigung deren Liquidität nicht vollständig möglich sind, werden diese entsprechend gekürzt bzw. nur anteilig bedient. 7. Bekanntmachungen, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 7.1. Bekanntmachungen der Emittentin, welche die Genussrechte betreffen, erfolgen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung (oder der entsprechenden Nachfolgepublikation) und/oder persönlich gegenüber den Genussrechtsberechtigten. 7.2. Während eines prospektpflichtigen Angebots wird dem Publikum ein Kapitalmarktprospekt in gedruckter Form kostenlos am Sitz der Emittentin in A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37, zur Verfügung gestellt. 7.3. Die Genussrechtsbedingungen sowie alle sich dadurch ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich, vorbehaltlich sonstiger zwingender Bestimmungen, ausschließlich nach österreichischem Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. 7.4. Erfüllungsort ist der Sitz der Emittentin. Sofern der jeweilige Genussrechtsberechtigte kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als Gerichtsstand das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der Emittentin vereinbart. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Erwerb der Genussrechte durch den Verbraucher gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Erwerb der Genussrechte seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. Die Emittentin kann rechtswirksame Erklärungen an die letzte bekannt gegebene Adresse abgeben. 7.5. Rechtsverbindliche Erklärungen seitens des Genussrechtsberechtigten erfolgen schriftlich an die Emittentin. Rechtsverbindliche Erklärungen seitens der Emittentin erfolgen durch eingeschriebenen Brief an die jeweils im Genussrechtsregister der Emittentin eingetragene Adresse des Genussrechtsberechtigten. 7.6. Eine Auslegung oder Lückenfüllung hat einvernehmlich unter Berücksichtigung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks zu erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als automatisch vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam am ehesten erreicht wird. Dies gilt analog für regelungsbedürftige Lücken. 8. Haftungsausschluss, Risikohinweise 8.1. Die Haftung der Emittentin und ihrer Erfüllungsgehilfen wird für leicht fahrlässig zugefügte Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einvernehmlich ausgeschlossen.

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8.2. Eine Genussrechtsbeteiligung ist eine spekulative unternehmerische Beteiligung (höchste Risikoklasse) für einen zumindest mittelfristigen Beteiligungshorizont. Diese ist daher weder mündelsicher noch liquide, sondern von einer hohen Abhängigkeit von der Emittentin und deren Liquidität geprägt. Genussrechtsberechtigte müssen die Risiken verstehen, Wertverluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals wirtschaftlich und emotional verkraften können und sich nötigenfalls vorher entsprechend individuell beraten lassen. Vor einer Fremdfinanzierung der Genussrechtsbeteiligung wird ausdrücklich gewarnt und eindringlichst abgeraten. Zahlreiche Risiken können, selbst bei deren nur teilweiser Verwirklichung oder auch in Kombination mit anderen Faktoren zu einer wesentlichen, nachteiligen Beeinflussung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage der Emittentin und somit bei den Genussrechtsberechtigten zu einem teilweisen oder gänzlichen Ausfall von Erfolgs- und/oder Substanzbeteiligungen sowie Abschichtungen bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals samt Agio und allfälliger Nebenkosten führen. Sollten aus irgendwelchen Gründen fällige Zahlungen an die Genussrechtsberechtigten nicht vollständig möglich sein oder zur Überschuldung oder Insolvenz der Emittentin führen, so werden solche Zahlungen an Genussrechtsberechtigte gekürzt und allenfalls nur anteilig bedient. Die Emittentin muss mit ihrer geplanten Geschäftstätigkeit jedenfalls einen erhöhten Ertrag erwirtschaften, um die angestrebten Erfolgs- und/oder Substanzbeteiligungen sowie Abschichtungen zu ermöglichen. Es besteht jedenfalls kein verlässlicher Indikator, dass sich das Geschäftsmodell der Emittentin am Markt durchsetzen kann oder erfolgreich ist.

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Anlage E: Textvergleich der Änderungen bei den Genussrechtsbedingungen der AL Energie Effizienz Handels GmbH (Textpassagenvergleich zwischen erstem und zweitem Nachtrag):

A L T E F A S S U N G

Genussrechtsbedingungen im Wortlaut des ersten Nachtrags

zum Kapitalmarktprospekt (bisherige, geänderte Anlage C)

1. Substanzgenussrechtsbeteiligung, Abgrenzung zu

Gesellschafterrechten, Nachträgliche Änderung der

Genussrechtsbedingungen

1.1. Die AL Energie Effizienz Handels GmbH, eine nach

österreichischem Recht gegründete und existierende

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der

Firmenbuchnummer FN 415690i, mit Sitz in Wien und der

Geschäftsanschrift A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37 (die

"Emittentin“) beabsichtigt die Emission von

Substanznamensgenussrechten (die "Genussrechte") im

Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000 (das "Genuss-

rechtskapital"). Die rechtliche Ausgestaltung der Genuss-

rechte ist in diesen Genussrechtsbedingungen geregelt.

...

3. Laufzeit, Kündigung

3.1. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Das

Genussrechtskapital wird der Emittentin grundsätzlich auf

unbeschränkte Zeit zur Verfügung gestellt.

3.2. Der Genussrechtsberechtigte ist berechtigt, die

Genussrechtsbedingungen jeweils schriftlich mit einer

Kündigungsfrist von entweder

● vier Wochen zum Jahresende (31.12.) ("Variante A"); oder;

● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens

mit Wirkung zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres,

gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das

Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß

Punkt 2.3. angenommen hat ("Behaltefrist") ("Variante B"); zu

kündigen.

Beispielweise ist für Variante B der im Dezember 2014

erworbene Genussrechtsbetrag erstmals am 31.12.2016 mit

Wirkung zum 31.12.2017 kündbar. Erwirbt der

Genussrechtsberechtigte den Genussrechtsbetrag im

Februar 2015, ist er erstmals berechtigt am 31.12.2017 mit

Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen.

Das Geschäftsjahr der Emittentin ist ident mit dem Kalenderjahr.

...

N E U E F A S S U N G

Neue Genussrechtsbedingungen Wortlaut des zweiten Nachtrags

zum Kapitalmarktprospekt (ersetzende Anlage C des zweiten Nachtrags)

1. Substanzgenussrechtsbeteiligung, Abgrenzung zu

Gesellschafterrechten, Nachträgliche Änderung der

Genussrechtsbedingungen

1.1. Die AL Energie Effizienz Handels GmbH, eine nach

österreichischem Recht gegründete und existierende

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der

Firmenbuchnummer FN 415690i, mit Sitz in Wien und der

Geschäftsanschrift A-1050 Wien, Bräuhausgasse 37 (die

"Emittentin“) beabsichtigt die Emission von

Substanznamensgenussrechten (die "Genussrechte") im

Gesamtnennbetrag von EUR 10.000.000 (das "Genuss-

rechtskapital"). Die rechtliche Ausgestaltung der Genuss-

rechte ist in diesen Genussrechtsbedingungen geregelt.

3. Laufzeit, Kündigung

3.1. Die Laufzeit der Genussrechte ist unbestimmt. Das

Genussrechtskapital wird der Emittentin grundsätzlich auf

unbeschränkte Zeit zur Verfügung gestellt.

3.2. Der Genussrechtsberechtigte ist berechtigt, die

Genussrechtsbedingungen jeweils schriftlich mit einer

Kündigungsfrist von entweder

● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.) ("Variante A"); oder;

● zwölf Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens

mit Wirkung zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres,

gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das

Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß

Punkt 2.3. angenommen hat ("Behaltefrist") ("Variante B"); zu

kündigen.

Beispielweise ist für Variante B der im Dezember 2014

erworbene Genussrechtsbetrag erstmals am 31.12.2016 mit

Wirkung zum 31.12.2017 kündbar. Erwirbt der

Genussrechtsberechtigte den Genussrechtsbetrag im

Februar 2015, ist er erstmals berechtigt am 31.12.2017 mit

Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen.

Das Geschäftsjahr der Emittentin ist ident mit dem Kalenderjahr.

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______________________________________________________________________________________ AL Energie Effizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite 30 von 31

A L T E F A S S U N G

3.3. Eine Kündigung ist für die Emittentin (i) in Variante A

jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von vier

Wochen zum Jahresende (31.12.), (ii) in Variante B jeweils

schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten

zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit Wirkung

zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres, gerechnet

ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin das Angebot

des jeweiligen Genussrechtsberechtigten gemäß Punkt

2.3. angenommen hat, möglich. Auch Teilkündigungen sind

möglich. Die Mitteilung der Kündigung des gesamten

Genussrechtskapitals durch die Emittentin erfolgt im

Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder der entsprechenden

Nachfolgepublikation.

...

4. Erfolgsbeteiligung, Kündigungsansprüche,

Abschichtungen

...

4.8. Die Höhe der Abschichtungszahlung ergibt sich aus der

gemäß Punkt 3.2 gewählten Kündigungsvariante und

bestimmt sich wie folgt:

4.8.1 Variante A: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält

eine pro rata Beteiligung an 20/100 des Verkehrswerts der

Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata

Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen

Genussrechtsberechtigten gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum

gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum

Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die

Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten

20/100 des von diesem gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio).

4.8.2 Variante B: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält

eine pro rata Beteiligung an 20/100 des Verkehrswerts der

Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata

Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen

Genussberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals

(ohne Agio) im Vergleich zum gesamten

Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt

der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die

Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten

10/100 des von diesem gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio).

...

Wegfall der Gesellschaftssteuer per 1.1.2016

2.8. Die Kapitalverkehrssteuer ist vom

Genussrechtsberechtigten zu tragen. Diese wird von dem auf den

Genussrechtsbetrag zu zahlenden Agio in Abzug gebracht und

von der Emittentin an das zuständige Finanzamt abgeführt. Falls

im Einzelfall kein Agio erhoben wird, wird die

Kapitalverkehrssteuer von der Emittentin getragen und abgeführt.

N E U E F A S S U N G

3.3. Eine Kündigung ist für die Emittentin (i) in Variante A

jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf

Monaten zum Jahresende (31.12.), (ii) in Variante B

jeweils schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwölf

Monaten zum Jahresende (31.12.), jedoch frühestens mit

Wirkung zum Jahresende des dritten Geschäftsjahres,

gerechnet ab dem Geschäftsjahr, in dem die Emittentin

das Angebot des jeweiligen Genussrechtsberechtigten

gemäß Punkt 2.3. angenommen hat, möglich. Auch

Teilkündigungen sind möglich. Die Mitteilung der

Kündigung des gesamten Genussrechtskapitals durch die

Emittentin erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder der

entsprechenden Nachfolgepublikation.

...

4. Erfolgsbeteiligung, Kündigungsansprüche,

Abschichtungen

...

4.8. Die Höhe der Abschichtungszahlung ergibt sich aus der

gemäß Punkt 3.2 gewählten Kündigungsvariante und

bestimmt sich wie folgt:

4.8.1 Variante A: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält

eine pro rata Beteiligung an 80/100 des Verkehrswerts der

Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata

Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen

Genussrechtsberechtigten gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio) im Vergleich zum

gesamten Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum

Zeitpunkt der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die

Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten

20/100 des von diesem gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio).

4.8.2 Variante B: Der einzelne Genussrechtsberechtigte erhält

eine pro rata Beteiligung an 80/100 des Verkehrswerts der

Emittentin zum Zeitpunkt der Beendigung. Diese pro rata

Beteiligung stellt das Verhältnis des vom jeweiligen

Genussberechtigten gezeichneten Genussrechtskapitals

(ohne Agio) im Vergleich zum gesamten

Genussrechtskapital (ohne Agio) in Prozent zum Zeitpunkt

der Beendigung dar. Maximal jedoch beträgt die

Abschichtungszahlung je Genussrechtsberechtigten

10/100 des von diesem gezeichneten

Genussrechtskapitals (ohne Agio).

...

Wegfall der Gesellschaftssteuer per 1.1.2016

2.8. [ Entfallen durch eine gesetzliche Änderung per

1.1.2016! - siehe dazu auch insbesondere den zweiten

Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt. ]

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______________________________________________________________________________________ AL Energie Effizienz Handels GmbH Zweiter Nachtrag zum Kapitalmarktprospekt Seite 31 von 31

Anlage F: Jahresabschluß der AL Energie Effizienz Handels GmbH per 31.12.2014.

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AL Energie Effizienz Handels GmbH

Jahresabschluss

zum 31.12.2014

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Inhaltsverzeichnis:

1 Auftrag und Auftragsdurchführung ................................................................................................. 4

2 Allgemeiner Teil ............................................................................................................................... 5

2.1 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse ....................................................................................... 5

2.2 Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................................... 5

2.3 Buchführung ............................................................................................................................ 5

3 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ..................................................................................... 6

3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .............................................................................. 6

3.1.1 Allgemeine Grundsätze ................................................................................................... 6

3.1.2 Anlagevermögen ............................................................................................................. 6

3.1.3 Umlaufvermögen ............................................................................................................. 7

3.1.4 Grundlagen für die Währungsumrechnung .................................................................... 7

3.1.5 Rückstellungen ................................................................................................................ 7

3.1.6 Verbindlichkeiten ............................................................................................................ 7

3.1.7 Änderungen von Bewertungsmethoden ......................................................................... 7

4 Angaben zur Bilanz .......................................................................................................................... 7

4.1 Angaben zur Aktivseite der Bilanz ........................................................................................... 7

4.1.1 Angaben zum Anlagevermögen ...................................................................................... 7

4.1.2 Angaben zum Umlaufvermögen ...................................................................................... 8

4.2 Angaben zur Passivseite der Bilanz ......................................................................................... 8

4.2.1 Eigenkapital ..................................................................................................................... 8

4.2.2 Genussrechtskapital ........................................................................................................ 8

4.2.3 Rückstellungen ................................................................................................................ 8

4.2.4 Verbindlichkeiten ............................................................................................................ 9

5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung ................................................................................... 9

5.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse ............................................................................................. 9

5.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen ....................................................................... 9

6 Angaben zu Organen und Arbeitnehmern ...................................................................................... 9

6.1 Durchschnittliche Beschäftigungszahl ..................................................................................... 9

6.2 Angabe zu Krediten, Vorschüssen und Haftungsverhältnissen (§ 239 Abs. 1 Z 2 UGB) .......... 9

6.2.1 An Geschäftsführer .......................................................................................................... 9

6.3 Angaben zu Geschäftsführern ............................................................................................... 10

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7 Gesellschaftsrechtliche Angaben .................................................................................................. 11

Anlagen:

Bilanz zum 31.12.2014

Gewinn- und Verlustrechnung 2014

Vollständigkeitserklärung

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2011)

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1 Auftrag und Auftragsdurchführung

Die Geschäftsführung der

AL Energie Effizienz Handels GmbH

hat uns beauftragt, an der Erstellung des Jahresabschlusses zum Stichtag 31.12.2014 mitzuwirken.

Wir haben diesen Auftrag aufgrund der uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen

durchgeführt.

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2 Allgemeiner Teil

2.1 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Daten verweisen wir auf Punkt 7.

2.2 Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Wien 4/5/10 unter der Steuernummer 383/5396 geführt.

2.3 Buchführung

Die Finanzbuchhaltung wird von der taxservices Steuerberatungs- und Unternehmensberatungs-

gmbH, 1180 Wien, durchgeführt.

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3 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

3.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1.1 Allgemeine Grundsätze

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 wurden die Rechnungs-

legungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie

unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der

Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag

verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste

wurden berücksichtigt.

Eine Vergleichbarkeit der Vorjahresbeträge ist nicht gegeben, da das Berichtsjahr das erste

Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist.

Darüber hinaus sind keine Angaben erforderlich die zur Darstellung der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage von Bedeutung sind.

3.1.2 Anlagevermögen

3.1.2.1 Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen

Abschreibungen bewertet.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

3.1.2.2 Finanzanlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Börsenkursen zum

Bilanzstichtag bewertet.

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3.1.3 Umlaufvermögen

3.1.3.1 Vorräte

Vorräte werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt.

3.1.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder gegebenenfalls

berichtigt um Einzelwertberichtigungen angesetzt.

3.1.4 Grundlagen für die Währungsumrechnung

Fremdwährungsforderungen sind mit dem Geldkurs des Entstehungstages oder mit dem niedrigeren

Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag oder den

niedrigeren Anschaffungskosten bewertet.

3.1.5 Rückstellungen

3.1.5.1 Übrige Rückstellungen

In den Übrigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der

Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewisse

Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer

Beurteilung erforderlich sind.

3.1.6 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips

angesetzt.

3.1.7 Änderungen von Bewertungsmethoden

Da es sich im Berichtsjahr um das erste Wirtschaftsjahr der Gesellschaft handelt unterbleibt diese

Angabe.

4 Angaben zur Bilanz

4.1 Angaben zur Aktivseite der Bilanz

4.1.1 Angaben zum Anlagevermögen

Die Gesellschaft weist im Berichtsjahr kein Anlagevermögen aus.

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4.1.2 Angaben zum Umlaufvermögen

4.1.2.1 Forderungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Restlaufzeit

bis 1 Jahr Restlaufzeit

größer 1 Jahr Geschäftsjahr

in EUR

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 448.431,48 977.645,33 1.426.076,81

davon gegenüber verbundenen Unternehmen 448.431,48 977.645,33 1.426.076,81

Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 63.703,73 0,00 63.703,73

Summe der Forderungen und Vermögensgegenstände 1.489.780,54 977.645,33 1.489.780,54

In den Sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind keine Erträge enthalten, bei denen

der Zahlungsfluss erst nach dem Bilanzstichtag stattfindet.

4.2 Angaben zur Passivseite der Bilanz

4.2.1 Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt EUR 35.000 und ist zur Hälfte einbezahlt.

4.2.2 Genussrechtskapital

Bei dem Genussrechtskapital der Gesellschaft handelt es sich um nachrangiges Genussrechtskapital,

das nur wegen der vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung die Kriterien für einen Eigenkapital-

ausweis nicht erfüllt. Der Ausweis erfolgt gemäß der Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht

und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der

Wirtschaftstreuhänder in einem gesonderten Hauptposten.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 45.642,62 verringert das Genussrechtskapital und wurde offen

von diesem abgesetzt.

4.2.3 Rückstellungen

Aufgliederung der Rückstellungen:

Geschäftsjahr in EUR

Rückstellungen für Abfertigungen 0,00

Rückstellungen für Pensionen 0,00

Sonstige Rückstellungen 13.575,00

Summe der Rückstellungen 13.575,00

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4.2.4 Verbindlichkeiten

Aufgliederung der Verbindlichkeiten:

Restlaufzeit

bis 1 Jahr Restlaufzeit

größer 1 Jahr Restlaufzeit

größer 5 Jahre Geschäftsjahr

in EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.660,61 0,00 0,00 9.660,61

Sonstige Verbindlichkeiten 17.011,28 0,00 0,00 17.011,28

Summe der Verbindlichkeiten 26.671,28 0,00 0,00 26.671,89

In den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von EUR 95 enthalten, welche erst

nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.1 Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von gesamt EUR 1.352.314,49 betreffen mit einem Betrag

von EUR 41.738,65 das Inland und mit einem Betrag von EUR 1.310.575,84 das Ausland.

5.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Es werden keine außerordentlichen und außerordentlichen Aufwände ausgewiesen.

6 Angaben zu Organen und Arbeitnehmern

6.1 Durchschnittliche Beschäftigungszahl Geschäftsjahr

Arbeiter 0

Angestellte 0

0

6.2 Angabe zu Krediten, Vorschüssen und Haftungsverhältnissen (§ 239 Abs. 1 Z 2

UGB)

6.2.1 An Geschäftsführer

Im Geschäftsjahr sind keine Kredite, Vorschüsse oder Haftungen zugunsten der Geschäftsführung

gewährt worden.

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6.3 Angaben zu Geschäftsführern

Im Geschäftsjahr 2014 waren folgende Mitglieder als Geschäftsführer tätig:

Titel Name Vorname Geburtsdatum

Ing. Maierhofer Peter 25.08.1962

Von den Befreiungsbestimmungen nach § 241 Abs 4 wurde Gebrauch gemacht, da weniger als 3

Personen betroffen sind.

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7 Gesellschaftsrechtliche Angaben

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23.04.2014 gegründet und unter der Nummer

415690i in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesell-

schaft im Sinne der Bestimmungen des § 221 UGB.

Firma: AL Energie Effizienz Handels GmbH

Sitz: Wien

Geschäftszweig des Unternehmens: Das Geschäftsmodell der AL Energie Effizienz Handels GmbH

umfasst den Kauf und Verkauf von Energiebedarfsanlagen

sowie alle mit Energiebedarfsanlagen zusammenhängenden

Aktivitäten, wie deren Betrieb und Betreuung, Marktforschung,

Beratung und Planung.

Stammkapital: € 35.000,00

Anteil Anteil

in EUR in %

Gesellschafter: AL Augsburger Leasing AG 17.500,00 50

PMA Investments Holding GmbH 17.500,00 50

Geschäftsführer: Ing Peter Maierhofer, geb. 25.08.1962 seit 08.05.2014

Vertretungsbefugnis: Der Geschäftsführer vertritt selbstständig

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am darauffolgenden 31. Dezember.

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Anlagen

Bilanz zum 31.12.2014

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Bilanz zum 31.12.2014

A K T I V A

A. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2000 Forderungen a.Lieferungen u.Leistungen 1.427.210,75 2080 Einzel-WB zu Ford.a.Lieferg.u.Leistung -1.133,94

1.426.076,81 55,94%

2. Sonstige Forderungen 2301 Ford. an Inhaber v. Genussrechtskapital 34.125,00 2520 Kapitalertragsteuer - anrechenbar 69,50 2560 Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 11.132,00 3530 Finanzamt Umsatzsteuer Zahllast 13.446,65 3541 Finanzamt f. Gebühren & Verkehrssteuern 4.930,58

63.703,73 2,50%

SUMME I. 1.489.780,54 58,44%

II. Guthaben bei Kreditinstituten 2800 BAWAG AT29 1400 0072 1006 8133 559.154,52 2801 BAWAG AT85 1400 0037 1601 4605 500.208,56

1.059.363,08 41,56%

SUMME A. 2.549.143,62 100,00%

B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

1. Aktive Rechnungsabgrenzung 2900 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 21,65 0,00%

SUMME A K T I V A 2.549.165,27 100,00%

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Bilanz zum 31.12.2014

P A S S I V A

A. E I G E N K A P I T A L

I. N e n n k a p i t a l 1. Stammkapital

9020 Stammkapital 35.000,00 1,37%

2. Ausstehende Einlagen 9190 Ausstehende Einlagen -17.500,00 -0,69%

SUMME A. 17.500,00 0,69%

B. G E N U S S R E C H T S K A P I T A L

1. Nachrangiges Genussrechtskapital 9050 Genussrechtskapital Nominale 2.537.061,00 9490 Verlustzuweisung 2014 -45.642,62

SUMME B. 2.491.418,38 97,73%

C. R Ü C K S T E L L U N G E N

1. Sonstige Rückstellungen 3150 Sonstige Rückstellungen 13.575,00 0,53%

D. V E R B I N D L I C H K E I T E N

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3300 Verbindlichk.a.Lieferungen u.Leistungen 9.660,61 0,38%

2. Sonstige Verbindlichkeiten a) aus Steuern

3542 Finanzamt München Zahllast 9.383,17 3550 Sonstige Abgabenverbindlichkeiten 7.533,11

16.916,28 0,66%

b) Übrige Verbindlichkeiten 3800 Andere Verbindlichkeiten 95,00 0,00%

17.011,28 0,67%

SUMME D. 26.671,89 1,05%

SUMME P A S S I V A 2.549.165,27 100,00%

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Gewinn- und Verlustrechnung 2014

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Gewinn- und Verlustrechnung 2014

1. U m s a t z e r l ö s e a) Inlandsumsatz

4300 Aufwandsersatz 41.738,65 3,09%

b) Auslandsumsatz 4110 Auslandserlöse 1.310.071,14 4111 Erlöse aus Weiterverrechnungen 504,70

1.310.575,84 96,91%

SUMME 1. 1.352.314,49 100,00%

2. B e t r i e b s l e i s t u n g 1.352.314,49 100,00%

3. Aufwand für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen a) Warenverbrauch

5300 Handelswaren -949.103,78 -70,18%

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5000 Provisionsaufwand -254.747,93 -18,84%

SUMME 3. -1.203.851,71 -89,02%

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Ertragsteuern fallen

7080 Sonstige Steuern und Abgaben -25.346,13 -1,87%

b) Übrige ba) Werbung

7150 Werbung -19.514,37 -1,44%

bb) Post- und Telefonaufwand 7315 Internet/Domainkosten -43,29 -0,00%

bc) Sonstige Dienstleistungen 7480 Spesen des Geldverkehrs -1.195,52 7490 Gebühren und sonstige Auslagen -1.749,35

-2.944,87 -0,22%

bd) Büroaufwand 7510 Druckkosten -5.551,43 -0,41%

be) Rechts- und Beratungsaufwand 7600 Rechtsberatung -68.551,73 7610 Jahresabschluß und Steuerberatung -1.200,00 7615 Unternehmensbewertung -7.500,00

-77.251,73 -5,71%

bf) Verschiedene Aufwendungen 7697 Geschäftsführungsaufwand -50.131,00 7698 Rundungsdifferenzen -0,47

-50.131,47 -3,71%

bg) Versicherungen 7790 Versicherungen -11.100,00 -0,82%

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Gewinn- und Verlustrechnung 2014

bh) Schadensfälle 7860 Zuweisung zur Einzelwertb. Forderungen -1.133,94 -0,08%

SUMME b) -167.671,10 -12,40%

SUMME 4. -193.017,23 -14,27%

5. B e t r i e b s e r g e b n i s -44.554,45 -3,29%

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8100 Zinserträge von Kreditinstituten 279,83 0,02%

7. F i n a n z e r g e b n i s 279,83 0,02%

8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -44.274,62 -3,27%

9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8560 Körperschaftsteuer -1.368,00 -0,10%

10. J a h r e s f e h l b e t r a g -45.642,62 -3,38%

11. B i l a n z v e r l u s t -45.642,62 -3,38%

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an TAXSERVICES Steuerberatungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH Haizingergasse 47/7 1180 Wien

Vollständigkeitserklärung Diese Vollständigkeitserklärung wird in Verbindung mit dem von Ihnen erstellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 abgegeben. Durch die Erklärung bestätigen wir Ihnen, dass Sie aufgrund der Ihnen übergebenen Unterlagen und der Ihnen gegebenen Informationen in die Lage versetzt worden sind, einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum 31.12.2014 und der Ertragslage des Unternehmens im Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. vermittelt. Ihnen als mit der Erstellung des oben angeführten Jahresabschlusses beauftragtem Steuerberater erklären wir als zur Aufstellung des Jahresabschlusses Geschäftsführer Folgendes: Die Belege, Bücher und Bestandsnachweise sowie die Auskünfte, die von uns für die Erstellung des Abschlusses an Sie übermittelt wurden, wurden Ihnen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. In den vorgelegten Büchern und Aufzeichnungen sind sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos und vollständig aufgezeichnet, die für das oben genannte Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind. Wir haben sichergestellt, dass im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen auch die nicht ausgedruckten Daten jederzeit verfügbar sind und innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften liegt bei uns. Diese Verantwortung beinhaltet insbesondere grundsätzliche Entscheidungen über die Abbildung von Geschäftsvorfällen bzw Vermögensgegenständen und Schulden im Jahresabschluss, die Auswahl und Anwendung angemessener Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. In dem von Ihnen erstellten Jahresabschluss sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht. Wir sind verantwortlich für die Verhinderung und Aufdeckung von Verstößen durch Mitarbeiter und für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines geeigneten internen Kontrollsystems. Wir sind verantwortlich für die Einrichtung eines angemessenen Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystems, um sicherzustellen, dass Geschäfte mit und zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen in den Buchführungsunterlagen als solche festgehalten und entsprechend den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften offengelegt werden.

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Alle für die Erstellung des Jahresabschlusses notwendigen Aufzeichnungen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere zu den Risiken, für die Rückstellungen gebildet werden müssen, zu drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften, zu bestehenden und drohenden Rechtsstreitigkeiten und sonstigen Auseinandersetzungen und zur Werthaltigkeit von Forderungen, wurden Ihnen mitgeteilt. Derartige Informationen bzw Sachverhalte können beispielsweise sein: 1. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die für die Bewertung am Abschlussstichtag von

Bedeutung sind, 2. besondere Umstände, die der Fortführung des Unternehmens oder der Vermittlung eines

möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entgegenstehen oder die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses wesentlich beeinflussen,

3. eine Übersicht über die Unternehmen, mit denen das Unternehmen im Geschäftsjahr oder am

Abschlussstichtag verbunden war bzw mit denen im Geschäftsjahr oder am Abschlussstichtag ein Beteiligungsverhältnis bestand,

4. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus

Garantien und aus sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen, 5. Patronatserklärungen, 6. gesetzliche und vertragliche Sicherheiten für Verbindlichkeiten (einschließlich Eventual-

verbindlichkeiten), zB Pfandrechte, Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalte an bilanzierten Vermögensgegenständen,

7. Rückgabeverpflichtungen für in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände und

Rücknahmeverpflichtungen für nicht in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände, 8. derivative Finanzinstrumente (zB fremdwährungs-, zins-, wertpapier- und indexbezogene

Optionsgeschäfte und Terminkontrakte, Zins- und Währungsswaps), 9. Verträge oder sonstige rechtliche Sachverhalte, die wegen ihres Gegenstands, ihrer Dauer,

möglicher Vertragsstrafen oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens von Bedeutung sind oder werden können (zB Verträge mit Lieferanten, Abnehmern, Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen sowie Arbeitsgemeinschafts-, Versorgungs-, Options-, Leasing- und Treuhandverträge sowie Verträge über Verpflichtungen, die aus dem Gewinn zu erfüllen sind), und

10. die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen sowie sonstige wesentliche finanzielle

Verpflichtungen (zB aus in naher Zukunft erforderlichen Großreparaturen). Bestätigt im Namen der AL Energie Effizienz Handels GmbH, Bräuhausgasse 37/5. OG, 1050 Wien, vertreten durch (Unterschrift) Ing. Peter Maierhofer (Datum der Unterfertigung)

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