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1 Alkopops Info Eine Information für Eltern, Lehrer und Lehrerinnen

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AlkopopsInfo

Eine Information für Eltern, Lehrer und Lehrerinnen

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➠Alkopops – die

süßen Verführer

Sie sind süß, süffig, farbig und frechgestaltet, um gezielt ein jugendlichesPublikum anzusprechen. AlkoholischeMischgetränke haben großen Erfolg.Nach einer Untersuchung derBundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung (BZgA) im Jahr 2003 stehen sie in der Beliebtheitsskala beiJugendlichen ganz oben und habenBier und Wein den Rang abgelaufen.Sie sind im Trend, vor allem als Party-getränk. Als »Alkopops« werdenLimonaden oder andere Süßgetränkebezeichnet, die mit Alkohol gemischtsind. Sie sind nicht ohne: Alkopopshaben einen Alkoholgehalt von durch-schnittlich fünf bis sechs Volumen-prozent und enthalten damit mehrals zwei Schnapsgläser Hochprozenti-gen pro Flasche. Geschmacklich wirdder Alkohol allerdings vom Zuckerund künstlichem Aroma überlagert.Das birgt Gefahren. Jugendliche,denen Alkohol noch nicht schmeckt,werden zum Trinken verführt undzwar in immer jüngerem Alter. Weilihre körperliche Entwicklung nochnicht abgeschlossen ist, reagieren sie empfindlicher auf Alkohol alsErwachsene. Und das Risiko körper-licher Schädigungen ist entsprech-end größer.Je früher und je mehr Alkohol konsu-miert wird, desto größer ist dieGefahr, im Verlauf des Lebens Alko-holprobleme zu entwickeln. Unkon-trolliertes Verhalten als Folge desAlkoholkonsums kann zu sozialenProblemen führen und bereits beigeringen Mengen Alkohol ist dasUnfallrisiko deutlich erhöht.

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Alkoholkonsum im Jugendalter

➠Die Alkoholindustrie setzt seit Mitte der 90er Jahreauch in Deutschland zunehmend auf diese neueGeneration alkoholischer Getränke.Alkopops wurden bereits fünf Jahre zuvor im engli-schen Markt getestet und haben ihn rasant erobert.Mit Alkopops wird gezielt ein trendbewusstes undjunges Publikum angesprochen.Die Expertinnen und Experten wissen: Die Zunahmedes Alkopopkonsums wird nicht von einer Abnahmeim Konsum anderer alkoholischer Getränke im glei-chen Umfang begleitet. Der Konsum von Alkopopssteigt stark an, während der Konsum anderer alko-holischer Getränke nur leicht rückläufig ist.Sowohl der Geschmack als auch die Aufmachungsprechen eindeutig ein jugendliches Publikum an.Und die Werbestrategien der Alkoholindustrie sindaugenscheinlich aufgegangen, denn Alkopops sindbei Jugendlichen sehr beliebt. Oft schon in einemAlter, in dem sie laut Jugendschutzgesetz noch garkeine Alkoholika bekommen dürften.Die Alkoholindustrie bewirbt Alkopops mitspezifischen Marketingkonzepten und mit eigensentwickelten Markennamen. Die neuen Produktewerden in den sich rasch wandelnden jugendlichenSubkulturen positioniert und mit Werten wie »fun«,»fresh« und »cool« aufgeladen. Die Folge ist, dassimmer jüngere Konsumenten zu Alkopops greifen.

Die Verkaufszahlen von Mixgetränken in

Deutschland sprechen für sich: Der Absatz

im Lebensmitteleinzelhandel stieg von

Januar 2001 bis Januar 2002 um 341,3 %.

Und der Umsatz stieg im gleichen Zeitraum

um 474,1 % auf 63,5 Millionen Euro.

Information Ressources GfK GmbH aus: Bundesverband der Deut-schen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. (BSI)

Jugendliche haben eine ganze Reihe von Entwick-lungsaufgaben zu bewältigen. Dazu gehört auch,den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu lernen. Alkohol ist bei uns weit verbreitet. Nur etwazehn Prozent der Deutschen leben abstinent. Alleanderen trinken mehr oder weniger regelmäßigAlkohol. 16 % der Bevölkerung in Deutschland kon-sumieren in gesundheitlich riskanten Mengen. Kin-der beobachten also schon früh, dass ErwachseneAlkohol trinken.Als Heranwachsende werden sie neugierig und wollen alkoholische Getränke ausprobieren. Sie wollenerwachsen sein, ihre Grenzen austesten und gehendabei oft auch Risiken ein.

Alkoholische Mixgetränke –

Zielgruppe Jugendliche

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Die ersten Kontakte mit Alkohol erfolgen meistinnerhalb der Familie und bei festlichen Anlässen.Mit zunehmendem Alter wird die Gruppe derGleichaltrigen für Jugendliche wichtiger und derenEinfluss nimmt zu:Gerade das Trinkverhalten Jugendlicher orientiert sichwesentlich an Gleichaltrigen. In den letzten Jahrenist dabei insbesondere das Rauschtrinken unterJugendlichen als problematischer Trend zu beob-achten. Mit der Folge, dass immer mehr Jugendlichemit einer Alkoholvergiftung in Krankenhäuser eingeliefert werden.Es ist wichtig, dass Jugendliche einen vernünftigen,behutsamen und verantwortungsvollen Umgangmit Alkohol lernen und so spät wie möglich beginnen,mit Alkohol zu experimentieren. Denn: In derPubertät sind sie mit vielfältigen Anforderungenkonfrontiert. Dazu gehören die Suche nach dereigenen Identität und der Aufbau von Beziehungen.Auch mit Berufswahl und Ausbildung müssen siesich aktiv auseinandersetzen. Ein übermäßigerAlkoholkonsum behindert Jugendliche dabei, dieseEntwicklungsaufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Alkoholmischungen mit anderen Getränken sind nicht neu. Neu ist, dass diese Getränke fertiggemischt im Handel zu kaufen sind.

Während anfänglich nur spirituosenhaltige Mixge-tränke als Alkopops bezeichnet wurden, hat sichdieser Begriff inzwischen zum Sammelbegriff allerüberwiegend süßen Premixgetränke, gleich ob mit Spirituosen, Wein oder Bier durchgesetzt. ImDurchschnitt beträgt der Alkoholgehalt von Alko-pops 5 - 6 Vol.-%.

Zahlen der BZgA, die 2004 veröffentlicht wurden,zeigen: Die Alkopops sind bei Jugendlichen zu denbeliebtesten alkoholischen Getränken aufgestiegen.Bei den Käufer/-innen bis 29 Jahre hat sich der Kaufvon Alkopops zwischen 1998 und 2003 versechs-facht. 48 Prozent der 14- bis 17-Jährigen konsumie-ren regelmäßig Alkopops, obwohl diese Gruppe solche spirituosenhaltigen Getränke nach demJugendschutzgesetz gar nicht bekommen dürfte.Keine Unterschiede im Konsum der Mixgetränkegab es zwischen Jungen und Mädchen.Mehr als die Hälfte der in dieser Untersuchungbefragten Jugendlichen gab an, eigentlich nochkeinen hochprozentigen Alkohol zu trinken.Über die Alkopops konsumieren 75 Prozent derJugendlichen aber dennoch Spirituosen und damithochprozentigen Alkohol.Alkoholische

Mixgetränke

Konsum von Alkopops

bei Jugendlichen

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➠➠➠

➠(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in derÖffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oderLebensmittel, die Branntwein nicht nur in gering-fügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugend-liche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattetwerden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränkenicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht,wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichenOrt aufgestellt ist oder

2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt unddurch technische Vorrichtungen oder durch ständigeAufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendli-che alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§9 Alkoholische Getränke

Gesetzliche Bestimmungen

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*Absatz (4) wurde am 01. Juli 2004 neu in das Jugendschutzgesetzeingefügt: Alkopopsteuergesetz, Artikel 2 Änderung des Jugend-schutzgesetzes. Diese Kennzeichnungspflicht tritt in Kraft, wenndas Notifizierungsverfahren bei der EU abgeschlossen sein wird.

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz

dürfen die Alkopops, die Spirituosen ent-

halten, nicht an Personen unter 18 Jahren

abgeben werden, Mixgetränke, die Bier,

Wein u. ä. enthalten, nicht an Jugendliche

unter 16 Jahren.

Verstösse gegen die gesetzlichen Regelun-

gen des Jugendschutzgesetzes werden als

Ordnungswidrigkeiten verfolgt und kön-

nen mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro

geahndet werden.

Das Jugendschutzgesetz regelt in Deutschlanddie Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche(Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre altsind / Jugendliche sind Personen, die 14, aber nochnicht 18 Jahre alt sind).

Zur Ausweitung des Jugendschutzes sind Mitte2004 die Kennzeichnungspflicht für Alkopops(Jugendschutzgesetz §9 Abs. 4) und eine Sonder-steuer auf Alkopops (Alkopopsteuergesetz)beschlossen werden.

(5) Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabak-waren und alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Absätze 1 bis 4 nur nach 18.00 Uhr vor-geführt werden.

§11 Filmveranstaltungen

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke in Sinne des § 1 Abs. 2und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßignur mit dem Hinweis »Abgabe an Personen unter 18 Jahrenverboten, § 9 Jugendschutzgesetz« in den Verkehrgebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertig-packung in der gleichen Schriftart und in der gleichenGröße und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamenoder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeich-nung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikettanzubringen.*

§9 Abs. 4 Kennzeichnungspflicht

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➠➠Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes

junger Menschen vor Gefahren des Alko-

hol- und Tabakkonsums regelt u.a. die Erhe-bung der Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßge-tränke (Alkopops).

(1) Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) unterliegenim Steuergebiet einer Sondersteuer zum Schutz jungerMenschen (Alkopopsteuer)… Die Alkopopsteuer ist eineVerbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.

(2) Alkopops im Sinne dieses Gesetzes sind Getränke – auch in gefrorener Form – , die

• aus einer Mischung von Getränken mit einem Alko-holgehalt von 1,2 % vol oder weniger oder gegorenen Getränken mit einem Alkoholgehalt vonmehr als 1,2 % vol mit Erzeugnissen nach § 130 Abs. 1des Gesetzes über das Branntweinmonopol bestehen,

• einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % vol, aber weni-ger als 10 % vol aufweisen,

• trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlosse-nen Behältnissen abgefüllt sind und

• als Erzeugnisse nach § 130 Abs. 1 des Gesetzes überdas Branntweinmonopol der Branntweinsteuer unter-liegen.

(3) Als Alkopops gelten auch industriell vorbereiteteMischungskomponenten von Getränken nach Absatz 2,die in einer gemeinsamen Verpackung enthalten sind.

Artikel 1

Gesetz über die Erhebung einer Sonder-

steuer auf alkoholhaltige Süssgetränke

(Alkopops) zum Schutz junger Menschen

(Alkopopsteuergesetz – AlkopopStG)*

§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand

➠Die Steuer bemisst sich nach der in dem Alkopop enthaltenen Alkoholmenge.Sie beträgt für einen Hektoliter reinen Alkohol, ge-messen bei einer Temperatur von 20° C: 5.550 Euro.

§ 2 Steuertarif

*Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2004 in Kraft und wird ab dem 2. August 2004 steuerrechtlich wirksam.

Damit wird aufgrund der Sondersteuer

eine Flasche Alkopops (2,75 ml) bei einem

Alkoholgehalt von 5,5 vol % mit 83 Cent

zusätzlich steuerlich belastet.

Da Jugendliche auf Preiserhöhungen deutlich reagieren, kann davon ausgegangen werden, dassdurch die Sondersteuern auf Alkopops deren Attraktivität bei Jugendlichen stark abnimmt.Erfahrungen mit Verteuerungen der Alkopops inFrankreich und der Schweiz zeigen, dass der Alkopop-konsum erheblich zurückgegangen ist.

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➠ ➠Körperliche Risiken

Alkohol ist ein Rauschmittel, das fürden Körper giftig ist. Der Missbrauchführt zu körperlichen Schädigungenund es kann sich eine Abhängigkeitentwickeln.Kinder und Jugendliche reagieren be-sonders empfindlich auf Alkohol. Infol-ge des geringeren Körpergewichtssteigt der Alkoholgehalt im Blut stär-ker an. Auch das für den Alkoholab-bau verantwortliche Enzym kann vomKörper, der sich in Entwicklung be-findet, noch nicht in genügendem Aus-maß produziert werden.Darüber hinaus ist der Alkoholkonsumfür Frauen mit größeren gesundheitli-chen Risiken verbunden als für Männer.Frauen erleiden durch Alkohol schnellerals Männer Gefäßschädigungen undOrganschäden in Leber und Gehirn.

Zucker und Kohlensäure führen zueiner schnelleren Aufnahme desAlkohols ins Blut und damit zu einemschnelleren Betrunkensein.Bereits nach geringen Trinkmengenbesteht eine erhöhte Unfallgefahrund eine allgemeine Tendenz zu risikoreichem Verhalten. Das Trinkengrößerer Mengen, das sogenannteRauschtrinken, birgt die Gefahr einerAlkoholvergiftung.

Warum sind Alkopopsfür Jugendliche

gefährlich?Geschmack

Durch den hohen Zuckergehalt unddie geschmackliche Ausrichtung derAlkopops wird der Alkoholgeschmackverdeckt. Die Hemmschwelle für den Alkoholkonsum wird so für Jugendlicheherabgesetzt.

Gesundheitliche Risiken

Im Alter zwischen 13 und 16 Jahrenexperimentieren Jugendliche beson-ders mit Alkohol und machen in die-ser Zeit auch ihre ersten Rauscher-fahrungen. Dabei gehen sie Risikenein, die sie in diesem Alter oft nichtrichtig einschätzen können. Die Alko-pops schmecken süß, dadurch wirdder Alkoholgehalt vergessen. Sobesteht die Gefahr, zu viel und zuschnell zu trinken.Zur Veranschaulichung kann anhandeiner Faustregel folgendes Beispielerrechnet werden:Wenn ein 14-jähriges Mädchen mit einem Kör-pergewicht von 48 Kilogramm zweiFlaschen Alkopops (24 Gramm reinenAlkohols) trinkt, hat sie einen Alko-holgehalt von ungefähr 0,9 Promilleim Blut.

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Soziale Risiken

Je mehr der Geschmack des Alkoholsdurch Zucker überdeckt wird und jestärker der Alkoholgehalt ist, destogrößer ist das Risiko, Grenzen zu überschreiten. Ein Rausch kann zumBeispiel unkontrolliertes Verhaltenund eine aggressive Stimmungbewirken oder zu einer depressivenVerstimmung führen.Häufiger Alkoholkonsum birgt dieGefahr, vom sporadischen in dengewohnheitsmäßigen Konsum über-zugehen.

Gerade unter Kindern und Jugendlichenbegünstigen Alkopops den (raschen)Alkoholkonsum, der mit besonderenGefahren verbunden ist. Die Wahr-scheinlichkeit, im Verlauf des weiterenLebens Alkoholprobleme zu entwickeln,ist bei einem Kind, das mit zwölf Jahren regelmäßig Alkohol trinkt,doppelt so hoch wie bei einemgleichaltrigen Kind, das keinen Alko-hol trinkt. Alkoholkonsum im jungenLebensalter beschleunigt die Entwick-lung einer Alkoholabhängigkeit.

➠Info-Telefon zur Suchtvorbeugung der Bundeszen-trale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)02 21/89 20 31Mo.-Do. 10-22 Uhr und Fr.,Sa.,So. 10-18 Uhr

Sucht & Drogen Hotline01 805/31 30 31 (12 Cent/ Minute)Mo.-So. 0-24 UhrBundesweite telefonische Beratung in Sucht- undDrogenfragen für Betroffende und ihre Angehörigen.

Informationsmaterial zum Thema Alkohol kann auchper Internet bestellt werden über:www.bzga.dewww.dhs.de

Telefonberatung und Information

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Was Eltern tun können

1. Achten Sie darauf, dass Kinder generell keinen Alkohol trinken.

2. Versuchen Sie darauf hinzuwirken, dass Jugendli-che so spät wie möglich mit dem Alkoholkonsumbeginnen. Machen Sie Alternativen zum Trinkenvon alkoholischen Getränken deutlich.

3. Kaufen Sie Ihrem Kind keine alkoholischen Getränke, und damit auch keine Alkopops.

4. Beauftragen Sie Ihr Kind nicht, alkoholische Getränke für Sie zu kaufen.

5. Wenn Jugendliche Alkohol trinken, sollten Elternund andere Bezugspersonen mit ihnen über dieErfahrungen mit und die Gründe für den Alkohol-konsum sprechen. Es hilft, wenn die Jugendlichensich ernst genommen fühlen und wenn die Erwach-senen bereit sind, sich (kritischen) Fragen über deneigenen Alkoholkonsum zu stellen.

6. Beobachten Sie Ihren eigenen Alkoholkonsum undüberlegen Sie, wie Ihr Verhalten von (Ihren) Kindernund Jugendlichen interpretiert werden könnte.

7. Klären Sie Kinder und Jugendliche über die Wirkungvon Alkopops auf. Es ist wichtig, sie über den Alko-holgehalt zu informieren und gemeinsam mitihnen zu überlegen, warum in den Alkopops derAlkoholgeschmack künstlich überdeckt wird.

8. Zeigen Sie ein konsequentes Verhalten. Stellen Sieklare Regeln auf und setzen Sie Grenzen.

9. Verbote allein nutzen selten. Stellen Sie stattdessen Konsumregeln auf. Sie können dann das nächsteGespräch nach einigen Wochen mit der Frage nach den Erfahrungen einleiten.

10. Klären Sie Verwandte, Freunde und Bekannte über Alkopops auf.

11. Achten Sie in Ihrer Umgebung auf die Einhaltungder Jugendschutzbestimmungen.Sprechen Sie mit den Verkäufer/-innen, bei denen Sie beobachtet haben, dass das Jugend-schutzgesetz nicht eingehalten wird. Sie solltendiese Geschäfte auch beim Ordnungsamt,beim Jugendamt und bei der Polizei anzeigen.

12. Wird es zunehmend schwierig, ein Gespräch mitdem Kind zu führen, so ist es wichtig, dass Sie sichUnterstützung und Hilfe von außen holen: EinArzt/eine Ärztin oder Fachleute in Jugend- und Drogenberatungsstellen können Sie beraten undbegleiten.

➠Viele Eltern, Lehrerinnen und Lehrer machen sichSorgen, dass Kinder und Jugendliche durch die alkoholischen Mixgetränke schon früh zum regel-mäßigen Alkoholkonsum verleitet werden. DieseBefürchtung ist berechtigt! Eltern, Lehrerinnen undLehrer können einer problematischen Entwicklungentgegenwirken. Sie können ihre Kinder undJugendlichen unterstützen, einen verantwortungs-vollen und behutsamen Alkoholkonsum zu erlernen.– Und sie sollten es ihnen vorleben.

Was Eltern, Lehrerinnen und Lehrer

tun können

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➠Was Lehrerinnen und Lehrer tun können

1. Kinder erwarten, dass ihnen Regeln gesetzt werden.Den Alkoholkonsum in der Schule zu verbieten, istdeshalb legitim und notwendig.Vergewissern Sie sich, dass die Jugendlichenwährend der Pause, der Klassenfahrt etc. keinealkoholischen Getränke konsumieren.

2. Wenn Sie feststellen, dass ein Geschäft Alkohol an Jugendliche verkauft, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht haben,sprechen Sie mit den Verkäufer/-innen. Sie sollten das Geschäft auch beim Ordnungsamt,beim Jugendamt und bei der Polizei anzeigen.

3. Wichtige präventive Impulse können Sie Schülerinnen und Schülern vermitteln, indem Sieüber Risiken und Gefahren des Alkoholkonsumssprechen und Themen wie »Gruppendruck« und»Feste feiern« aufnehmen.Gegebenenfalls sollten Sie die Schülerinnen und Schüler auf den Alkoholgehalt von Alkopops aufmerksam machen und aufzeigen, wo die Gefahren liegen. Unterstützung geben Ihnen diePräventionsfachstellen in Ihrer Kommune.

4. Vermuten Sie Alkoholkonsum bei einzelnenJugendlichen, sollten Sie das Thema Alkohol in derKlasse aufgreifen, da Alkohol häufig in der Gruppekonsumiert wird. Machen Sie auch deutlich, dassAlkoholkonsum nicht toleriert wird.

5. Sind Sie sich weitgehend sicher, dass ein Schüleroder eine Schülerin regelmäßig Alkohol konsumiert,sollten Sie dies in einem Gespräch unter vier Augenthematisieren. Sprechen Sie über die mit dem Alkohol verbundenen Probleme, wie zum BeispielMüdigkeit, fehlende Konzentrationsfähigkeit,Unpünktlichkeit oder Leistungsabfall.Falls dem Alkoholkonsum ein Problem zu Grundeliegt, sollten Sie Kontakt mit den Eltern aufnehmenund gemeinsam mit den Jugendlichen nach mögli-chen Hilfeleistungen suchen. Geben Sie unmissver-ständlich zu verstehen, dass Sie den Alkoholkonsumwährend der Schulzeit nicht tolerieren.

6. Wird es zunehmend schwierig, ein Gespräch mitdem Schüler oder der Schülerin zu führen, ist eswichtig, sich Unterstützung und Hilfe von außen zuholen: Fachleute in Jugend- und Alkoholberatungs-stellen können Sie beraten und begleiten.

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Impressum

Herausgeber

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.Postfach 13 6959003 Hamm Tel. 0 23 81/90 15-0Fax 0 23 81/90 15-30eMail: [email protected]: www.dhs.de

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

RedaktionChrista Merfert-Diete

TextbearbeitungJacqueline Engelke, Kassel

Text»Alkopops: Alkoholische Mischgetränke sind süß,trendig und nicht ungefährlich, Was Eltern und Lehr-personen über Alkopops wissen sollten«, Faltblatt derSchweizerischen Fachstelle für Alkohol- und Drogen-probleme, sfa/ispa, Lausanne, 2003,und aus dem Faltblatt »Alkopops – Der riskante Kick ausder Flasche« des ginko, LandeskoordinierungsstelleSuchtvorbeugung NRW, Mülheim a.d. Ruhr, 2003.

Wir danken der SFA/ISPA und GINKO für die freundlicheGenehmigung

Gestaltung[designbüro], Münster

DruckLensing Druck, Ahaus

Auflage25.1.6.04

Bestellnummer33 230 001

Ostmerheimer Straße 22051109 KölneMail: [email protected]: www.bzga.de