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ÄBW 9/2004 360 Alles auf eine Karte EDITORIAL it dem Gesetz zur Moder- nisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Bundesgesetzgeber in § 291a SGB V den Ersatz der derzeiti- gen Krankenversichertenkarte durch die so genannte elektronische Ge- sundheitskarte – kurz e-Card – zum 1. Januar 2006 gesetzlich verankert und die Selbstverwaltung der Kos- tenträger und Leistungserbringer als Verantwortliche benannt. Die e-Card enthält neben den Versichertendaten das elektronische Re- zept, Angaben über den Zuzahlungsstatus sowie den europäi- schen Krankenschein. Zugriff auf gespei- cherte Patientenda- ten haben Angehörige der Heilberufe nur mit dem so genannten elektronischen Heil- berufeausweis (HPC, Health Professional Card = elektronischer Arztausweis). e-Card und HPC funktionie- ren als Einheit und müssen auch als solche betrachtet werden. Der elektronische Heilberufeausweis ist eine Chipkarte mit Lichtbild, die den Karteninhaber als Arzt identi- fiziert. Mit der Karte – und nur mit ihr – hat der Arzt Zugriff auf die Patientendaten der e-Card. Als wei- tere Funktion können mit der Karte elektronische Schriftstücke, wie bei- spielsweise Rezepte und Arztbriefe, digital signiert und verschlüsselt werden. Nur bei digital signierten Da- ten weiß der Empfänger, wer dafür als Absender verantwortlich ist und dass die Daten nach dem Abschicken nicht verändert wurden. Vor allem aber ist der Zugriff auf die Daten durch Dritte aufgrund der Verschlüsselung so gut wie unmöglich – das Arztgeheimnis wird also gewahrt. Die Ärztekammern waren seit jeher einig, dass die Definitionsmacht über dieses zentrale Instrument der zukünftigen elektronischen Kommu- nikation im Gesundheitswesen in die Hand der ärztlichen Selbstverwaltung gehört. Diese Gestaltungsmöglichkeit sichert die Einflussnahme auf die unseren beruflichen Alltag bestim- menden Organisations- und Prozess- abläufe. Die Bundesärztekammer hatte bereits 1999 einen ersten Grundsatzbeschluss zur Herausgabe der HPC durch die Landesärztekam- mern gefasst und das Projekt in einer Arbeitsgruppe zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung vorbereitet. Der definitive Beschluss zur Umset- zung fiel im Juni diesen Jahres: Die Herausgabe der HPC soll durch die Ärztekammern der Länder erfolgen, während die Bundesärztekammer die Koordination der bundeseinheit- lichen Umsetzung übernimmt. Dieser Beschluss wurde im Vorstand der Lan- desärztekammer lang und kontrovers diskutiert. Der Gesetzgeber begründet die Ein- führung der e-Card mit der Verbesse- rung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz, ein Standardar- gument, das weder die Ärzte an der Basis noch ihre gewählten Vertreter überzeugen kann. Der Gesetzgeber hat uns im § 291 SGB V mit e-Card und HPC zwar den Einstieg in die flächendecken- de Telematik verordnet, die Kosten dafür jedoch der Selbstverwaltung zugeschoben. Für Entwicklung und Ausgabe der e-Card werden zwischen 1 und 2 Milliarden Euro veranschlagt, diese Summe muss größtenteils von der gesetzlichen Krankenversiche- rung aufgebracht werden. Auch auf die Vertragsärzte kommen zunächst erhebliche Investitionen zu. Die er- forderliche Umstellung der Praxis- EDV auf die neue Soft- und Hardware gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Den Kostenträgern war klar, dass ohne finanziellen Ausgleich dieser Kosten eine Akzeptanz der e-Card nicht erwartet werden kann. Deshalb wird derzeit darüber verhandelt, wie den Leistungserbringern die „tele- matikbedingten“ Kosten refinanziert werden können. Hierunter fallen dem Grunde nach auch die beim Arzt anfallenden Kosten für Erwerb und Einsatz der HPC. Allerdings sehen die Kostenträger bislang keine Ver- anlassung, diese Komponente in ihre Kalkulation mit einzubeziehen. – Das aber kann und wird die Ärzteschaft nicht akzeptieren! Zahlen soll der, der den Nutzen hat, sagt die Staatssekretärin im Gesund- heitsministerium, Marion Caspers- Merck, und der Nutzen liegt eindeutig auf Seiten der Kostenträger. Ohne HPC ist die e-Card nur ein Stück Plas- tik und das neue System nicht funkti- onsfähig. Ich sehe also durchaus noch Verhandlungsspielraum, wir werden aber einen langen Atem brauchen. Trotz dieser und vieler anderer Beden- ken und trotz vieler noch ungeklärter juristischer Fragen hat die Landesärz- tekammer Baden-Württemberg in ih- rer Vorstandssitzung vom 25. August 2004 ihre Bereitschaft erklärt, die Einführung des elektronischen Heilbe- rufeausweises in Baden-Württemberg zu unterstützen und dem Projekt HPC zugestimmt. Sie wird entsprechende Mittel im Haushalt bereitstellen. Die Gründe: HPC und e-Card sind im Gesetz festgeschrieben und damit für uns verbindlich. Die e-Card kommt, auch wenn der Termin 1. Januar 2006 sicher nicht eingehalten werden kann. Auch die HPC kommt, wenn nicht mit uns, dann mit einem beliebigen kommerziellen Anbieter, dem wir Daten liefern müs- sen. Wir haben dann allerdings keinen Einfluss mehr auf Gestaltung, Inhalt oder Kostenkalkulation der Karte. Das Modell der Bundesärztekammer sieht die Landesärztekammern als Herausgeber der HPC vor; als Zer- tifizierungsdienste-Anbieter tritt die Bundesärztekammer auf. Hierfür wird die Unterstützung eines externen Dienstleisters benötigt (das so genann- te virtuelle Trustcenter), der mit den Prozessen und der Technologie zur Produktion, Ausgabe und Verwaltung solcher Chipkarten vertraut ist. Der Betreiber des virtuellen Trust- centers wird in einer bundesweit abgestimmten Ausschreibung ausge- wählt. Ein HPC-Projektbüro bei der Bundesärztekammer wird die Aktivi- täten koordinieren. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das gesamte Projekt, das übri- gens unter erheblichem Zeitdruck von der Bundesregierung betrieben wird, noch viele Fragen offen lässt. Ich bin jedoch sicher, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben. Natürlich werden wir Sie über den Fortgang des Projekts auch künftig informieren. Dr. med. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer

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it dem Gesetz zur Moder-nisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Bundesgesetzgeber in

§ 291a SGB V den Ersatz der derzeiti-gen Krankenversichertenkarte durch die so genannte elektronische Ge-sundheitskarte – kurz e-Card – zum 1. Januar 2006 gesetzlich verankert und die Selbstverwaltung der Kos-tenträger und Leistungserbringer als Verantwortliche benannt. Die e-Card enthält neben den Versichertendaten

das elektronische Re-zept, Angaben über den Zuzahlungsstatus sowie den europäi-schen Krankenschein. Zugriff auf gespei-cherte Patientenda-ten haben Angehörige der Heilberufe nur mit dem so genannten elektronischen Heil-berufeausweis (HPC, Health Professional Card = elektronischer Arztausweis). e-Card und HPC funktionie-ren als Einheit und

müssen auch als solche betrachtet werden.Der elektronische Heilberufeausweis ist eine Chipkarte mit Lichtbild, die den Karteninhaber als Arzt identi-fiziert. Mit der Karte – und nur mit ihr – hat der Arzt Zugriff auf die Patientendaten der e-Card. Als wei-tere Funktion können mit der Karte elektronische Schriftstücke, wie bei-spielsweise Rezepte und Arztbriefe, digital signiert und verschlüsselt werden. Nur bei digital signierten Da-ten weiß der Empfänger, wer dafür als Absender verantwortlich ist und dass die Daten nach dem Abschicken nicht verändert wurden. Vor allem aber ist der Zugriff auf die Daten durch Dritte aufgrund der Verschlüsselung so gut wie unmöglich – das Arztgeheimnis wird also gewahrt. Die Ärztekammern waren seit jeher einig, dass die Definitionsmacht über dieses zentrale Instrument der zukünftigen elektronischen Kommu-nikation im Gesundheitswesen in die Hand der ärztlichen Selbstverwaltung gehört. Diese Gestaltungsmöglichkeit sichert die Einflussnahme auf die unseren beruflichen Alltag bestim- menden Organisations- und Prozess-

abläufe. Die Bundesärztekammer hatte bereits 1999 einen ersten Grundsatzbeschluss zur Herausgabe der HPC durch die Landesärztekam-mern gefasst und das Projekt in einer Arbeitsgruppe zusammen mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung vorbereitet.Der definitive Beschluss zur Umset-zung fiel im Juni diesen Jahres: Die Herausgabe der HPC soll durch die Ärztekammern der Länder erfolgen, während die Bundesärztekammer die Koordination der bundeseinheit-lichen Umsetzung übernimmt. Dieser Beschluss wurde im Vorstand der Lan-desärztekammer lang und kontrovers diskutiert.Der Gesetzgeber begründet die Ein-führung der e-Card mit der Verbesse-rung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz, ein Standardar-gument, das weder die Ärzte an der Basis noch ihre gewählten Vertreter überzeugen kann.Der Gesetzgeber hat uns im § 291 SGB V mit e-Card und HPC zwar den Einstieg in die flächendecken-de Telematik verordnet, die Kosten dafür jedoch der Selbstverwaltung zugeschoben. Für Entwicklung und Ausgabe der e-Card werden zwischen 1 und 2 Milliarden Euro veranschlagt, diese Summe muss größtenteils von der gesetzlichen Krankenversiche-rung aufgebracht werden. Auch auf die Vertragsärzte kommen zunächst erhebliche Investitionen zu. Die er-forderliche Umstellung der Praxis-EDV auf die neue Soft- und Hardware gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Den Kostenträgern war klar, dass ohne finanziellen Ausgleich dieser Kosten eine Akzeptanz der e-Card nicht erwartet werden kann. Deshalb wird derzeit darüber verhandelt, wie den Leistungserbringern die „tele-matikbedingten“ Kosten refinanziert werden können. Hierunter fallen dem Grunde nach auch die beim Arzt anfallenden Kosten für Erwerb und Einsatz der HPC. Allerdings sehen die Kostenträger bislang keine Ver-anlassung, diese Komponente in ihre Kalkulation mit einzubeziehen. – Das aber kann und wird die Ärzteschaft nicht akzeptieren!Zahlen soll der, der den Nutzen hat, sagt die Staatssekretärin im Gesund-heitsministerium, Marion Caspers-Merck, und der Nutzen liegt eindeutig

auf Seiten der Kostenträger. Ohne HPC ist die e-Card nur ein Stück Plas-tik und das neue System nicht funkti-onsfähig. Ich sehe also durchaus noch Verhandlungsspielraum, wir werden aber einen langen Atem brauchen.Trotz dieser und vieler anderer Beden-ken und trotz vieler noch ungeklärter juristischer Fragen hat die Landesärz-tekammer Baden-Württemberg in ih-rer Vorstandssitzung vom 25. August 2004 ihre Bereitschaft erklärt, die Einführung des elektronischen Heilbe-rufeausweises in Baden-Württemberg zu unterstützen und dem Projekt HPC zugestimmt. Sie wird entsprechende Mittel im Haushalt bereitstellen.

Die Gründe:HPC und e-Card sind im Gesetz festgeschrieben und damit für uns verbindlich.Die e-Card kommt, auch wenn der Termin 1. Januar 2006 sicher nicht eingehalten werden kann. Auch die HPC kommt, wenn nicht mit uns, dann mit einem beliebigen kommerziellen Anbieter, dem wir Daten liefern müs-sen. Wir haben dann allerdings keinen Einfluss mehr auf Gestaltung, Inhalt oder Kostenkalkulation der Karte. Das Modell der Bundesärztekammer sieht die Landesärztekammern als Herausgeber der HPC vor; als Zer-tifizierungsdienste-Anbieter tritt die Bundesärztekammer auf. Hierfür wird die Unterstützung eines externen Dienstleisters benötigt (das so genann-te virtuelle Trustcenter), der mit den Prozessen und der Technologie zur Produktion, Ausgabe und Verwaltung solcher Chipkarten vertraut ist.Der Betreiber des virtuellen Trust-centers wird in einer bundesweit abgestimmten Ausschreibung ausge-wählt. Ein HPC-Projektbüro bei der Bundesärztekammer wird die Aktivi-täten koordinieren. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das gesamte Projekt, das übri-gens unter erheblichem Zeitdruck von der Bundesregierung betrieben wird, noch viele Fragen offen lässt. Ich bin jedoch sicher, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben.Natürlich werden wir Sie über den Fortgang des Projekts auch künftig informieren.

Dr. med. Ulrike WahlPräsidentin der

Landesärztekammer �

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Von Angesicht zu Angesicht:Die Delegierten der Vertreterversammlung

der KV Baden-WürttembergAus dem Regierungsbezirk Karlsruhe

Dr. med. Wolfgang Herz,FA für HNO-Heilkunde, Rastatt

Dr. med. Jürgen Braun,FA für Nervenheilkunde, Mannheim

Dr. med. Alexander Gier,FA für Frauenheilkunde,Geburtshilfe, Karlsruhe

Dr. med. A. Scheffzek,FA für Kinder- u. Jugend-medizin, Heidelberg

Dr. med. Stephan Bilger,FA für Allgemeinmedizin,Dossenheim

Dr. med. Werner Besier,FA für Allgemeinmedizin, Mannheim

Dr. med. M. Cremer,FA für Allgemeinmedizin, Mannheim

Dr. med. R. Barabasch, FA für Allgemeinmedizin, Muggensturm

Dipl.-Pol. E. Ruebsam- Simon, FA für Allgemein-medizin, Bammenthal

Dr. med. Florian Kühne, FA für Urologie,Neckargemünd

Dr. med. Herbert Zeuner,FA für HNO-Heilkunde,Heidelberg

Dr. med. Johannes Glaser, FA für Allgemeinmedizin, Leimen

Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart

Dr. med. W. Baumgärtner, FA für Allgemeinmedizin, Stuttgart

Dr. med. N. Metke,FA für Orthopädie, Stuttgart

Dr. med. A. Gräfin Vitzthum, FA f. Allgemeinmedizin,Weinstadt

Dr. med. S. Roder,FA für Allgemeinmedizin, Talheim

Dr. med. M. Jaumann,FA für HNO-Heilkunde,Göppingen

Dr. med. K. Baier,FA für Allgemeinmedizin,Sindelfingen

Dr. med. Gisela Dahl,FA für Allgemeinmedizin,Stuttgart

Dr. med. E. Priebe,FA für Allgemeinmedizin,Ostfildern

Dr. med. M. Klett,FA für Allgemeinmedizin,Stuttgart

Dr. med. R. Gräter,FA für Allgemeinmedizin,Essingen

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Dr. med. M. Friederich,FA für Innere Medizin,Markgröningen

Aus dem Regierungsbezirk Stuttgart (Fortsetzung)

Die Aufgaben der Vertreterversammlung(Vorläufige Satzung vom 18. 02. 2004)1 Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht der KV BW. Sie befasst sich mit allen durch Gesetz oder sonstiges für die KV BW maßgebendes Recht vorgesehenen Angelegenheiten.

2 Aufgaben der Vertreterversammlung sind:a) nach Maßgabe der Wahlordnung die Wahl

– des Vorsitzenden der Vertreterversammlung aus den eigenen Reihen– der Mitglieder des Vorstandes– des Vorsitzenden des Vorstandes– der Vertreter der KV BW für die Vertreterversammlung der KBV– der Mitglieder der Bezirksbeiräte nach Maßgabe von § 11 Abs. 2– der Mitglieder der Disziplinarausschüsse– der Mitglieder des Finanzausschusses– der Mitglieder des Beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Ver-sorgung– der Mitglieder des Beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Ver-sorgung– der Mitglieder des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie– der Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Kommissionen, die nach Gesetz oder Satzung durch die Vertreterversammlung zu wählen sind– der Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Kommissionen, deren Einrichtung sie beschlossen hatsowie ggf. der jeweiligen Stellvertreter,

b) die Beschlussfassung über– die Satzung einschl. Disziplinar- und Wahlordnung– die Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung– die Notdienstordnung sowie über Grundsätze zur Präsenz- und Residenz-pflicht– die Richtlinien für die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung– den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden

c) die Entscheidung über die Anstellung, Festlegung der Vertragsbedingungen oder Kündigung der Vorstandsmitglieder bzw. deren Amtsentbindung oder Amts-enthebung,d) die Überwachung des Vorstandes,e) die Vertretung der KV BW gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern,f) die Festsetzung der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Vertreter-versammlung, Ausschüsse und Kommissionen,g) die Feststellung des Haushaltsplanes und Festsetzung von Art und Höhe der Beiträge zur Durchführung der Aufgaben der KV BW,h) die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes,i) die Beratung und Entscheidung aller Angelegenheiten, die für die KV BW von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Dr. med. H. Sauter,Fa für Kinder- u. Jugend-medizin, Leinf.-Echterd.

Dr. med. R. Wiesner-Bornstein, FA f. Frauenhk. u. Geburtshilfe, Tamm

Dr. med. M. Schmid,FA für Allgemeinmedizin,Stuttgart

Dr. med. J. Dahl,FA f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, Stuttgart

Prof. Dr. med. A. Hetten-bach, FA f. Frauenheil-kunde u. Geburtshilfe, Göppingen

Aus dem Regierungsbezirk Freiburg

Dr. med. Birgit Clever,Ärztin für Psychotherapie,Freiburg

Dr. med. U. Clever,FA f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, Freiburg

Dr. med. M. Deeg,FA für HNO-Heilkunde,Freiburg

Dr. med. B. Dietsche,FA für Allgemeinmedizin,Freiburg

Dr. med. G. Dieter,FA für Innere Medizin,Wehr

Dr. med. J. Fechner,FA für Allgemeinmedizin,Emmendingen

siehe auch Seite 372

Die Vorsitzende der Vertreterversammlung

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Dr. med. U. Haferkamp,FA für Frauenheilkunde,Mönchweiler

Dr. med. D. Grünholz,FA für Allgemeinmedizin,Titisee-Neustadt

Dr. med. J. Probst,FA für Allgemeinmedizin,St. Georgen

Dr. med. U. Schulte,FA für Allgemeinmedizin,Weil-Haltingen

Aus dem Regierungsbezirk Tübingen

Dr. med. A. Hoffmann- Goldmayer, FA f. Allg.med.Stetten a. k. Markt

Dr. med. M. Datz,FA für Allgemeinmedizin, Tübingen

Dr. med. F.-D. Braun,FA für Allgemeinmedizin, Biberach

Dr. med. M. Barczok,FA für Innere Medizin,Ulm

Dr. med. P. Cuno,FA für Urologie,Rottenburg

Dr. med. H. Mezger,FA für Psychoth. Medizin,Reutlingen

Dr. med. H.-M. Walter,FA f. Frauenheilk. u. Geburtshilfe, Ehingen

Psychotherapeutische Mitglieder(landesweit ermittelt)

Dipl.-Psych. J. Doebert,Psychol. Psychotherapeut,Reutlingen

Dipl.-Psych. M. Funk,Psychol. Psychotherapeut,Tübingen

Uwe Keller,Kinder- u. Jugendlichen-psychoth., Sindelfingen

Dipl.-Psych. D. Kommer,Psychol. Psychotherapeut,Mannheim

Dr. rer. soc. Dipl.-Psych.A. Cavicchioli,Schwäbisch Hall

Stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung

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N„Arzt-Patienten-Verhältnis im Wandel“

Fast schon traditionell schlägt der südbadische Vorstand der dortigen Bezirksärztekammer (BÄKS) jedes Jahr eine außerordentliche Vertre-terversammlung (VV) mit einem aktuellen Thema vor. Zwischen den so genannten „Haushalts-VV‘en“ im Herbst jeden Jahres wird eine themati-sche VV zu Fragen, die die Ärzteschaft berühren, von den Delegierten gerne angenommen. Am 24. Juli 2004 hatte der Vorstand das „Arzt-Patienten-Ver-hältnis im Wandel der Zeit unter Be-rücksichtigung des GMG“ ausgewählt und eine sorgfältige Referenten- und Themenwahl getroffen.Nach der Begrüßung durch den Präsi-denten der BÄKS, Herrn Dr. Gerhard Schade, führte der Freiburger Medi-ziner und langjährige Vorsitzende der Ethik-Kommission der Universitäts-klinik Freiburg, Prof. Just, in das The-ma ein. Sogleich stellte sich die schon im Altertum vieldiskutierte Frage der Art der ärztlichen Gesprächsführung in den Mittelpunkt des Interesses: et-wa in „patriarchalischer“ Weise oder als so genannte „partizipative Ent-scheidungsfindung“ (shared decision making) die Gesprächsführung (?) zu halten. Hier hat sich im Verlaufe der Geschichte immer wieder ein Wandel, etwa durch religiöse Einflüsse und po-litische Vorgaben, vollzogen. Aktuell und unter dem Einfluss der ökonomi-schen und juristischen Zwänge – dem Untertitel der außerordentlichen VV („unter Berücksichtigung des GMG“) folgend – ist heute zwingend eine ausgiebigere Aufklärung und die Ak-zeptanz (Annahme) des Patienten als gleichberechtigtem Partner zwingend nötig. Es wurde deutlich, dass die ärztliche Kunst der Behandlung und Begleitung eines Kranken über die Möglichkeiten der ärztlichen Wis-senschaft (der sog. „state of the art“) hinausgeht, aber auch umgekehrt die medizinische Wissenschaft alleine noch keine medizinische Kunst dar-stellt. Der Unterschied der Begriffe des Arztes und des Mediziners lässt sich auf diesem Hintergrund heraus-arbeiten: Patienten und Patientinnen wünschen sich einen Arzt, eine ärztliche Kunst, keinen „reinen Me-diziner“, keine „reine medizinische Wissenschaft“, sondern einen quasi künstlerischen Menschen als Arzt, der auf die Wissenschaften zurück-greifen kann, der dann mit ihm ge-

meinsam die Entscheidung darüber trifft, was nun im konkreten Falle zu tun ist. In diesem Kontext konnte sich der Vertreter der Patientenorganisationen Volker Thomas gut wiederfinden; er bedankte sich sehr für die Einladung in ein rein ärztliches Gremium, was er als einen nicht alltäglichen Vorgang charakterisierte. Als Vorsitzender ei-ner Selbsthilfegruppe konnte er auch zu den Veränderungen durch das Gesundheits-Modernisierungsgesetz Stellung nehmen, welches ja seit 2004 eine so genannte „Dritte Bank“ bei Entscheidungen über Therapieformen und Leistungen im Bereich der gesetz-lichen Krankenversicherungen (GKV) vorsieht. So sind Vertreter von Pati-entenorganisationen redeberechtigt beteiligt an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der über die Leistungsver-pflichtung der Krankenkassen zu entscheiden hat. Am Beispiel seiner eigenen Erkrankung, des höchst sel-tenen Pseudo-Xanthoma-Elasticum, konnte Herr Thomas das Konzept der partizipativen Entscheidungsfin-dung im Arzt-Patienten-Verhältnis gut beschreiben. Schließlich ist er fast ausnahmslos besser als seine ihn behandelnden Ärzte über seine Krankheit informiert, da die meisten Ärzte noch nie von dieser Erkrankung etwas gehört haben. Die niedergelassenen Ärzte und ihre Erfahrung veranschaulichte Prof. Niebling, Titisee-Neustadt und als Referent auch gleichzeitig einer der Delegierten der BÄKS, unter Darstel-lung verschiedener Konfliktsituatio-nen – mit den schönen Eingangsbil-dern einer Schwarzwaldlandschaft konnte sein viel Anklang findender Power-Point-Vortrag die vielen an-wesenden Kolleginnen und Kollegen mitreißen, die Delegierten konnten sich in seinen Aussagen wiederfin-den und damit identifizieren – eine aufgeklärte, zugewandte und nicht als besserwisserisch vorgetragene Krankenbegleitung und -behandlung zu bieten. In den nach jedem Vor-trag eingeschobenen Diskussionsteil hatten sich die Delegierten lebhaft einbringen können – an dieser Stelle wurde der umstrittene Ausdruck der „gleichen Augenhöhe“ für ein gleich-berechtigtes Verhältnis zwischen den nach Hilfe und Beratung suchenden

Menschen und ihren Ärzten modifi-ziert und diskutiert. Prof. Fritz F. v. Weizsäcker, ebenfalls aus Freiburg, ist forschender klinisch tätiger Arzt. Aus seinem Fachgebiet (Hepatologie und angrenzende Fä-cher der Inneren Medizin) stellte er die Implikationen des Verhältnisses zwischen forschendem Arzt und kranken Menschen in den Klinika dar. Auch er räumte der Frage der Aufklä-rung, des Verstehens von Seiten der Patienten als Voraussetzung für das Einverständnis viel Platz ein – eine Forderung, die in Klinik und Praxis – wiederum unter den ökonomisch akzentuierten Bedingungen des GMG – oftmals am Zeitmangel zu scheitern scheint. Den Spagat gleicht in vielen Fällen das individuelle Engagement des jeweiligen Arztes aus, hier wie dort. Privatdozent Dr. Maio, auch Freiburger, steuerte wie gewohnt bei seinen Vorträgen ein ethisch-philo-sophisches Verständnis bei – es war ein intellektuelles Vergnügen, seinem Vortrag und den Entwicklungen seiner Gedankengänge zu folgen; sie runde-ten das Vorausgegangene und die Be-merkungen der Diskutanten ab.

U. Clever, Freiburg �

Mitgliederrekord

Der Marburger Bund (MB), der Ver-band der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, hat zum 01. Juli 2004 mit 80 737 Personen einen neuen Mitglieder-höchststand erreicht. Im Vergleich zum Jahresbeginn stieg die Zahl der Neuzugänge um 850. Damit untermau-ert der Marburger Bund seine Position nicht nur als größter deutscher, son-dern auch als größter europäischer Ärzteverband.Der Hauptgeschäftsführer des MB, Armin Ehl, bezeichnete die positive Mitgliederentwicklung als Ergebnis einer erfolgreichen Verbands- und Gewerkschaftspolitik. „Überzeugende Argumentationsarbeit und ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick bei Po-litik und im Tarifgeschäft machen den MB zum schlagkräftigsten ärztlichen Berufsverband Deutschlands“. �

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Landesgesundheitsamt mit Leitstellenfunktion

„Das Besondere unserer Arbeit ist, dass wir uns immer wieder kurzfris-tig auf neue und unerwartete Themen einstellen und schnell und kompetent verlässliche Aussagen und Emp-fehlungen machen müssen“, so der Präsident des Landesgesundheitsam-tes Baden-Württemberg (LGA), Dr. Jürgen Wuthe, anlässlich der Veröf-fentlichung des Jahresberichts 2003 in Stuttgart.Aufgabe des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz im LGA ist die fachliche Beratung bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und Ge-fahrenabwehr bei Auftreten von ge-fährlichen Infektionskrankheiten, im Großschadens- und Katastrophenfall sowie bei terroristischen Bedrohun-gen insbesondere mit B(iologischen)-Stoffen. Neuestes Produkt ist eine CD-ROM mit einem zertifizierten und interaktiven Fortbildungspro-gramm „Pockenimpfkonzept“ für die Ärzteschaft in Baden-Württemberg. Die CD-ROM entstand in Kooperati-on mit der Landesärztekammer und wurde im Januar in einer Auflage von 43 000 Exemplaren allen Ärzten in Baden-Württemberg über das Ärzteblatt zur Verfügung gestellt. Durch die maßgebliche Mitwirkung des Kompetenzzentrums konnten sie-ben SARS-Verdachtsfälle in Baden-Württemberg abgeklärt, sowie Leit-linien zum einheitlichen Management bei möglichen Erkrankungsfällen oder die fachliche Einschätzung der Übertragbarkeit der Vogelgrippe auf den Menschen erarbeitet werden. „Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg haben dem LGA im Rah-men des Meldesystems zu Infektions-erkrankungen im Jahr 2003 insgesamt 28 620 Fälle übermittelt. Hierdurch haben wir das Infektionsgeschehen im Land stets im Blick“, versichert Jürgen Wuthe. Davon betrafen die drei häufigsten Erreger (Salmonel-len, Campylobacter und Rotavieren) Darminfektionen und machten ca. zwei Drittel aller Meldungen aus. An sechster Stelle lagen Influenza-, an siebter Stelle Tuberkulose-Meldung. „Bei Bedarf agieren wir mit Experten-teams vor Ort und nehmen dabei ggf. auch die Unterstützung durch unseren Laborbereich in Anspruch“, so Wuthe. Beispielhaft nennt er Untersuchungen zur Klärung von Gruppenerkrankun-gen durch Darminfektionen. Ein wei-

teres Beispiel betrifft die Abklärung der Ursachen vermehrter Erkran-kungs- und Todesfälle älterer Men-schen in einem Pflegeheim während der Hitzeperiode im Sommer 2003, und die Information der Bevölkerung, insbesondere der Risikogruppen, über die gesundheitlichen Risiken. Adres-saten dieser Informationskampagne waren nicht nur die Pflege- und Al-tenheime, sondern auch der häusliche Bereich. Weitere epidemiologische Un-tersuchungen fanden bei einer Q-Fie-ber-Epidemie statt. Als Konsiliarlabor für diese Infektionserkrankung ist das LGA Ansprechpartner auch für andere Bundesländer. Die Belastung der Badegewässer mit Fäkalkeimen war in der Saison 2003 so gering wie nie zuvor. Dies zeigt, dass starke Niederschläge, die im vergangenen Jahr ausblieben, zur Überlastung von Kläranlagen führen. Dadurch gelangen Abwässer unge-klärt in die Gewässer. So konnte das LGA, bei dem die Messdaten der über 300 Badestellen des Landes zusam-mengeführt werden, dem Umweltbun-desamt und der EU die positive Bilanz melden, dass 95,8 % der Badestellen die höchsten Qualitätsanforderungen der EU-Richtlinien erfüllten. Im Jahr zuvor waren es nur 83,2 % gewesen.Die Belastung der Badegewässer kann auch andere Ursachen ha-ben. Ein aktuelles Beispiel ist die so genannte Badedermatitis, eine durch Saugwurmlarven verursachte Entzündungsreaktion der Haut, die mit starkem Juckreiz verbunden ist. Sie kommt in den letzten Jahren, insbesondere im Bodensee-Raum, häufiger vor. Zur Bekämpfung der Badedermatitis führt das LGA in Zusammenarbeit mit universitären Forschungseinrichtungen und dem Institut für Seenforschung gezielte Untersuchungen durch. „Neben den verschiedenen Einfluss-faktoren aus der Umwelt auf Ge-sundheit gilt unser Augenmerk auch dem Zusammenhang von Gesundheit, Arbeitswelt, sozialer Situation und Lebensstil“, erläutert der Präsident das oft Medizin-lastige Verständnis von Gesundheit. Beispiel für dieses umfassendere Aufgabenverständnis ist die Beteiligung des LGA an den Netzwerken für eine frühzeitige ge-sundheitliche Förderung und Behand-lung entwicklungsverzögerter Kinder.

Ziel ist die Verknüpfung medizinischer und pädagogischer Fragestellungen beim Aufbau flächendeckender, inter-disziplinärer Frühförderstellen und die benötigte fachliche Unterstützung für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder von der Geburt bis zum Schulbeginn und deren Familien. Das eintägige Fachsymposium des LGA im Oktober 2003 mit über 400 Teilnehmern zeigte die Bilanz des Engagements der bisher 34 Stellen und weiterer Initiativen im Land auf. Download des Jahresberichts im Internet unter www.landesgesund-heitsamt.de �

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NQualitätssicherung in der Radiologie:Nutzen für Arzt und Patient oder Bürokratismus?

Mit großer Regelmäßigkeit tauchen in den Medien, besonders in den Sommermonaten, Schlagzeilen zum Thema Röntgen auf. Die Art und Weise, wie diese Berichte aufgearbei-tet werden, lassen bei einer Vielzahl von Patienten den Schluss zu, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu oft und vor allem mit zu hoher Dosis geröntgt wird.Hinweise, dass in Deutschland sowohl die technischen Geräte als auch die Anwender von Röntgenstrahlen (in der Regel Radiologen oder Teilgebiets-radiologen) strengen und konsequen-ten Qualitätssicherungsmaßnahmen unterliegen, wie z. B. periodischen 1- bis 3-Jahres-Überprüfungen durch Ärztliche Stellen, finden sich aber oftmals nicht.Wie wenig die Arbeit bereits beste-hender qualitätssichernder Ärztlicher Stellen bekannt ist, wird dadurch deutlich, dass sogar in radiologischen Fachzeitschriften gefordert wird, Stel-len einzurichten, die die Anwender einer bildgebenden Diagnostik einer konsequenten Qualitätsüberprüfung unterziehen sollten [1].Wie ist dieser Widerspruch zu erklä-ren?Einerseits dadurch, dass sich nega-tive Schlagzeilen besser verkaufen lassen, andererseits aber auch an Versäumnissen behördlicher Stellen durch fehlende Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsverbesserungen nachzuwei-sen und zu publizieren.So ist es allgemein wenig bekannt, dass, basierend auf Europäischen Richtlinien in Verbindung mit der Deutschen Röntgenverordnung, be-reits seit 1988 in Deutschland so genannte Ärztliche Stellen arbeiten, mit dem Ziel der radiologischen Qua-litätssicherung. Ziel solcher qualitätssichernder Abtei-lungen sollte aber nicht nur die reine Datensammlung sein, sondern der Nutzen bzw. die erzielten Verbesse-rungen sollten transparent dargelegt werden, zum Nutzen für Betreiber solch einer Röntgenanlage und zur Information für Patienten.Um diesen Anforderungen nachzu-kommen, wurden bereits beim Auf-bau der Ärztlichen Stelle in Baden-Württemberg entsprechende EDV-Do-kumentationssysteme eingerichtet. Durch diese Infrastruktur sind die Daten der Gerätetechnik als auch die

Qualität der Patienten-Aufnahmen sowohl zu statistischen als auch wis-senschaftlichen Auswertungen trans-parent und objektiv nachvollziehbar.Seitens der Ärztlichen Stelle wurden folgende Anforderungen definiert:– Aufbau eines EDV-gestützten Do-kumentationssystems zur Sammlung strahlenrelevanter Daten, insbeson-dere aus dem technischen und medi-zinischen Bereich;– Prüfung der Gerätetechnik und der diagnostischen Bildqualität un-ter Berücksichtigung von Leitlinien und gültigen Rechtsnormen, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen; – Bildung unabhängiger Prüfungs-kommissionen unter Mitwirkung von Fachärzten, technischem Fachperso-nal und Medizinphysikern;– Gruppierung und Bewertung tech-nischer Geräteparameter und der Patienten-Aufnahmen nach einer sta-tistisch auswertbaren Punkte-Skala (von 1–4 mit 1 = sehr gutes Ergebnis; 4 = nicht verwertbar) und durch ge-eichte Messgeräte;– Zusammenarbeit mit anderen amtli-chen Stellen (z. B. Gewerbeaufsichts-ämtern, Sachverständigenorganisati-onen und Datenschützern).Ziel dieses Manuskriptes ist somit, die erreichten Verbesserungen zum Nut-zen der Betreiber von Röntgenanlagen und zum Wohle der Patienten im Sinne der Strahlenhygiene an vier repräsen-tativen Beispielen aus den Prüfkörper-aufnahmen, dem aktuellen Stand der Gerätetechnik und der Qualität von Patienten-Röntgenaufnahmen, trans-parent aufzuarbeiten.

A: PrüfkörperaufnahmenUnter den Anforderungen an ein gu-tes Röntgenbild nimmt die optische Dichte neben Kontrast und Schärfe eine besondere Stellung ein. Gute Detailerkennbarkeit erfordert zualler-erst, dass das Bild in einem günstigen Bereich der optischen Dichte liegt. Im Rahmen der Tätigkeit der Ärztlichen Stelle wird die Qualität und Konstanz auch der optischen Dichte im Rahmen der Überprüfung der Prüfkörperauf-nahmen mit beurteilt. Wurden im Jahr 1995 noch bei jeder zweiten Überprüfung Mängel bei der optischen Dichte auf den Prüfkörper-aufnahmen festgestellt, konnte durch die beratende Funktion der Ärztlichen Stelle und Hinweise auf die neue DIN-Norm auf über 85 Prozent mängelfreie Arbeit gesteigert werden (siehe Abbil-dung 1).

B: Technischer Standard: Beispiel MammographiegeräteDie 1994 veröffentlichten Ergebnisse der „Deutschen Mammographiestu-die“ weisen auf eine Vielzahl von Qualitätsproblemen bei der Durch-führung einer Mammographieunter-suchung hin [2].So wurde besonders auch im techni-schen Bereich auf Mängel hingewie-sen. Auch in jüngster Zeit wird noch auf technische Defizite, besonders in der Tagespresse hingewiesen, wie z. B. auf technisch veraltete Geräte, die scheinbar noch nicht Europäische Vor-sorge-Standards [3] erfüllen. Bei den technischen Anforderungen, z. B. im Rahmen eines Vorsorge-Programms, wird die Einhaltung wichtiger techni-

Abb. 1

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scher Voraussetzungen betont, so z. B. als besonderes technisches Merkmal die Größe des Brennflecks. Hierzu liegen Empfehlungen auf Europäi-scher Ebene vor, beispielsweise mit einer Gerätetechnik zu arbeiten, die einen besonders kleinen Brennfleck-Nennwert-Wert von kleiner gleich 0,3 hat, wie dies neuere Geräte erfüllen. Die vergleichbare deutsche Sach-verständigenrichtlinie, die nicht nur

spezielle Vorsorge-Geräte sondern auch „normale“ Mammographiegeräte erfasst, schreibt einen etwas schlech-teren Brennfleck-Nennwertwert von kleiner gleich 0,4 vor. Die Größe des Brennflecks hat einen wichtigen Einfluss auf die Bildschärfe und somit auch auf die Detailerkenn-barkeit von kleinen Strukturen. Ein kleiner Brennfleck mit der Möglich-keit einer hohen Detailgenauigkeit ist

sicherlich bei Mammographieaufnah-men erforderlich. Unabhängig davon, ob ein größerer Brennfleck-Nennwert tolerabel oder nicht ist, sind unsere Ergebnisse bezüglich des aktuellen technischen Geräte-Brennfleckwertes bei Mam-mographieeinrichtungen in Abbildung 2 aufgezeigt.Deutlich wird, dass auch infolge qualitätssichernder Maßnahmen der

Abb. 2 Abb. 3

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Ndurchschnittliche Brennfleckwert in den letzten neun Jahren zugunsten einer höheren Bildschärfe deutlich gesunken ist. In anderen Worten, im Jahr 2004 erfüllen bereits 94,5 % aller Mammographie-Geräte bezüg-lich des Brennfleck-Nennwertes die hohen Anforderungen seitens des Europäischen Vorsorgeprotokolls bzw. unterbieten diese deutlich (siehe Abbildung 2). Demgegenüber erfüllten im Jahr 1995 nur 77,8 % aller Mammo-graphie-Geräte diese Anforderungen (Abbildung 3). Die europäischen Anforderungen wer-den sogar in 59 % der Mammographie-Geräte bezüglich des Brennfleck-Nennwertes deutlich unterschritten mit Brennfleckwerten kleiner 0,3.

Entwicklung der Patienten-Strahlendosisbelastung von 1995 vs. 2003 am Beispiel der Film-Folien-SystemeWelche Strahlendosis der Patient bei einer Röntgenuntersuchung erhält, hängt u. a. insbesondere auch von der Verwendung eines Film-Folien-Systems mit einer hohen Empfind-lichkeit für Röntgenstrahlen ab.So kann der Dosisbedarf zur Schwär-zung eines Röntgenfilmes durch konsequente Verwendung eines 400- gegenüber einem 200-Film-Folien-system um 100 % gesenkt werden.Der Hinweise der Ärztlichen Stelle, die Leitlinien der Bundesärztekammer umzusetzen, und im Körper-Stamm-Bereich ein Film-Foliensystem mit einer hohen Empfindlichkeitsklasse anzuwenden, bedeutet: während im Jahr 1995 in noch 327 Fällen Hin-weise auf zu niedrige Empfindlich-keitsklassen bei Untersuchungen von Erwachsenen im Bereich der Brust-/ Lendenwirbelsäule, des Colons und des Beckens gegeben wurden, konnte diese Rate im Jahr 2003 auf weniger als 10 Fälle reduziert werden (Abbil-dung 4).Dies bedeutet, dass die Strahlendosis für den einzelnen Patienten durch die konsequente Umsetzung der Hinwei-

se der Ärztlichen Stelle bezüglich der Anwendung einer Film-Folien-Kombi-nation mit einer höheren Empfindlich-keitsklasse um bis zu 100 % gesenkt werden konnte.Demgegenüber wurden die Hinwei-se entsprechend den Leitlinien der Bundesärztekammer, im Kindesalter Film-Folien-Kombination mit höheren Empfindlichkeitsklassen anzuwen-den, eher wechselnd beachtet (siehe Abbildung 5). Hier besteht in Zukunft ein erhöhter Beratungsbedarf.

Entwicklung der Patienten-Strahlendosisbelastung und Bildqualität von 1995 vs. 2003 am Beispiel der konsequenten objektangepassten EinblendungAus Strahlenschutzgründen ist eine objektgerechte Einblendung weiter-hin eine der wichtigsten Maßnahmen zur effektiven Dosisreduktion für den Patienten. In der Praxis bedeutet dies, dass weniger Gewebe durchstrahlt und somit weniger Strahlendosis ver-abreicht wird.Abbildung 6 zeigt, dass die konse-quente Durchsetzung und Forderung der Ärztlichen Stelle, objektangepasst einzublenden, wie z. B. im Bereich der Wirbelsäule, zu einer deutlichen Senkung der Beanstandungen und folglich zu einer effektiven Reduk-tion der Strahlenbelastung für den Patienten führte. Wurde im Jahr

1995 noch in über 650 Fällen auf eine objektangepasste Einblendung hingewiesen, waren im Jahr 2002 nur noch weniger als 100 Hinweise nötig. Interessanterweise wird aus der Ab-bildung ersichtlich, dass in letzter Zeit wieder eine Zunahme der Hinweise zur Einblendung zu beobachten ist. Dieses Phänomen ist durch die Um-stellung auf die digitale Radiographie mit zu begründen, da durch die neue Möglichkeit der digitalen Bildnachver-arbeitung Mängel bei der primären Aufnahme korrigiert werden können. Diese nachträgliche Bildmanipula-tion senkt in manchen Fällen die Aufmerksamkeit beim Bildersteller, dass bei der Röntgenaufnahme die Einblendung erfolgen muss und nicht bei der Bildnachverarbeitung.

ZukunftsperspektiveAus Sicht der ärztlichen Stellen kann den Betreibern von Röntgenanlagen in der großen Mehrheit bescheinigt wer-den, dass sowohl auf technisch hohem Niveau und durch die Forderung der Ärztlichen Stelle, die Leitlinien der Bundesärztekammer umzusetzen, mit einer niedrigen Strahlendosis geröntgt wird. Dies bedeutet für den einzelnen Patienten eine hohe Strah-lensicherheit.Dennoch sind die Aussagen, dass in Deutschland eher eine Zunahme der Röntgenfrequenz beobachtet wird, zutreffend, aber nicht die Aussage, dass mit veralteter Gerätetechnik geröntgt wird.Warum werden aber steigende Zah-len gleich negativ bewertet? Können steigende Untersuchungszahlen nicht auch einen hohen deutschen Versor-gungsstand widerspiegeln?Hohe Röntgenraten sind sicherlich auch darin begründet, dass Patienten in höherem Maße sensibel für ihren Körper werden (siehe Forderung nach einem Brustkrebs-Screening), gleich-zeitig die Bevölkerung älter wird und chronische Zivilisationskrankheiten zunehmen (Beispiel Zunahme Rücken-schmerz). Die Röntgendiagnostik und Abb. 4

se der Ärztlichen Stelle bezüglich der

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insbesondere die Computertomographie (CT) hat bei der Erken-nung von Erkrankungen einen hohen Stellenwert und Einfluss auf weitere Therapiemaßnahmen. Aus diesem Grund werden die Arbeit der Ärztlichen Stelle und qualitätssichernde Maßnahmen auch in Zukunft nicht überflüs-sig. Vielmehr wird der Schwerpunkt der Arbeit in der Zukunft da-rin liegen, auf möglichst dosissparende CT-Protokolle zu achten, die rechtfertigende Indikation, den Befund und die Einhaltung von diagnostischen Referenzwerten zu überprüfen.Genau diese Forderungen werden in der überarbeiteten Rönt-genverordnung aus dem Jahr 2002 berücksichtigt.

Abb. 6

Referenzen[1] Qualitätskontrolle der ambulanten bildgebenden Diagnostik in Nordrhein-Westfalen, Teil 2Krug B, Boettge M, Reineke T, Coburger S, Zähringer M, Har-nischmacher U, Lüngen M, Lauterbach KW, Lehmacher W, Lack-ner K. Fortschr Röntgenstr 23; 175:346–360[2] Robra, B.-P.: Deutsche Mammographiestudie – Vorstellung und Diskussion. Bundesamt für Strahlenschutz, 38. Sitzung des Ausschusses „Strahlenrisiko“. Bonn, 23. 11. 1995[3] European Guidelines for Quality Assurance in Mammogra-phy Screening, Edition 3, Abschnitt 3 European Commission, 2001.

Priv.-Doz. Dr. med. Hans HawighorstLeiter: Ärztliche Stelle nach RöV und StrlSchV

bei der Landesärztekammer Baden-WürttembergJahnstraße 40

D-70597 StuttgartE-Mail: [email protected]

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rztlichen Stelle

Abend der freien BerufeBeim Abend der freien Berufe am 6. Oktober 2004 um 19.00 Uhr im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg in Stuttgart, Albstadtweg 11 wird der Konstan-zer Prof. (em.) Dr. med. Horst Baier zum Thema „Die Freien Berufe im Werte-und Strukturwandel der Wissensgesell-schaft“ sprechen.

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N„Der Blick über den Zaun“

Auf Einladung der Suchtmedizini-schen Arbeitsgemeinschaft der Regi-on Stuttgart (SmAG e. V.) kamen Ärzte und Apotheker aus dem Elsass und Baden-Württemberg zu einer Tagung nach Stuttgart. Nach Begrüßung durch die Vorsit-zende der Stuttgarter Ärzteschaft und Vorsitzende des Arbeitskreises Suchtmedizin der Landesärztekam-mer, Frau Dr. Dahl, und den Sucht-hilfekoordinator der Stadt Stuttgart, Herrn Gros, führte Dr. Ulmer als Vor-sitzender der SmAG und Organisator der Tagung in das Programm ein. In Frankreich werden Drogenabhän-gige deutlich anders behandelt als in Deutschland. Die Franzosen machen uns vor, dass man auch mit sehr viel weniger Bürokratie und Kosten min-

destens so effektiv sein kann. Im Ge-genteil: Das französische Modell kann höhere und sehr beeindruckende Er-folgszahlen aufweisen: Rückgang der Todesfälle durch Heroinüberdosis in ganz Frankreich von 505 im Jahre 1994 auf 36 im Jahre 2002! Suchtkran-ke finden bei viel mehr Ärzten Hilfe als in Deutschland und die Akzeptanz des gesamten Hilfeangebotes wurde deut-lich höher eingeschätzt. Alles Gründe, sich intensiver damit auseinander zu setzen als das bisher geschehen ist. Nach mehreren Fachbeiträgen, auf deutscher Seite von Frau Höne- kopp, Schwerpunktärztin Mannheim, Frau Petersen-Mirr, Gesundheitsamt Waldshut und den Stuttgarter Ärzten Dr. Parys und Ulmer, auf französi-scher Seite von Dr. Bronner, Dr. Robi-

net und Dr. Gagnon, wurden Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Sys-teme eingehend diskutiert. Es wurde ein sehr lebendiger, für bei-de Seiten bereichernder Austausch. Die deutschen Teilnehmer äußerten am Ende einhellig, dass die Ausein-andersetzung mit dem französischen Modell intensiviert werden muss, auch auf politischer und juristischer Ebene. Der juristische Druck auf substituie-rende Ärzte ist hierzulande viel zu hoch. Was als Flurbereinigungen ge- dacht ist, richtet viel mehr Flurscha-den an.Positiv kann von deutscher Seite ein-gebracht werden: – Ein breites psychosoziales Angebot,

dessen Verzahnung mit der Medizin in den letzten zehn Jahren stark ver-bessert wurde,

– vorbildliche Arbeitskreisstruktu-ren, mit vielfach bewundernswer-tem Engagement der Beteiligten und

– die international beachtenswerte Möglichkeit, differenziert über vier verschiedene Substitutionsmittel zu verfügen.

Interessiert zeigten sich die französi-schen Gäste auch an den in Stuttgart erarbeiteten Möglichkeiten, Alkoholab-hängigen in einer Arztpraxis zu helfen.Einig waren sich indes alle Teilneh-mer, dass die Hilfe vor allem für Drogenabhängige von überflüssigen Regulierungen befreit und damit entbürokratisiert werden muss. Be-merkenswert ist, dass selbst gut gemeinte Qualifizierungsanforderun-gen die Qualität des Hilfsangebotes in mehreren Regionen deutlich ver-schlechtert haben. Die französischen Gäste haben das alles sehr in Frage gestellt. Ebenfalls zu hinterfragen ist, ob die Behandlung mit Buprenorphin wirklich betäubungsmittelrechtlich genau so wie die Methadon-Substitu-tion geregelt sein muss. Eine andere, viel einfachere Lösung ist sicher viel besser. Der Blick über den Zaun lohnt sich.

Dr. Albrecht Ulmer �

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Mit einem erstmalig in Baden-Württemberg ausgeschriebenen „Förderpreis Gesundheit“ zum Thema Prävention von Überge-wicht bei Kindern und Jugendlichen will das Gesundheitsforum Baden-Württemberg (Unterarbeitsgruppe Prävention und Ge-sundheitsförderung) auf die Bedeutung von gesunder Ernährung und Bewegung aufmerksam machen. Gefördert und begleitet wird das Vorhaben von der Robert-Bosch-Stiftung. Prämiert werden nachahmenswerte Projekte zur Prävention von Überge-wicht bei Kindern und Jugendlichen. Obwohl seit Jahren auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt, nehmen Übergewicht und Bewegungsmangel in allen Industrienationen – auch in Baden-Württemberg – zu. Je nach Definition von Übergewicht sind in Deutschland etwa 10–15 Prozent der Kinder übergewichtig. Eingereicht werden können bereits durchgeführte oder auch laufende Projekte zur Gesundheitsförderung, die das Ernäh-rungsverhalten und/oder die körperliche Aktivität der Kinder, Jugendlichen und deren Familien nachhaltig verbessern. Dies können beispielsweise Projekte zu den Themen Stillförderung, Ernährung, Bewegung, Entspannung, Freizeitgestaltung, Sport und Verpflegungsangebote sein. Besonders wirkungsvoll ist die vernetzte Bearbeitung von mehreren der genannten Themen-komplexe.Zum Mitmachen aufgefordert sind Einzelpersonen, Zusammen-schlüsse und Netzwerke sowie sonstige Institutionen in Baden-Württemberg. Beteiligen können sich u. a. Kindergärten, Schu-len, Sportvereine, Ernährungszentren, Krankenkassen, Aus-bildungsstätten, Jugendhilfeeinrichtungen, Stadt-/Landkreise, Kommunen und Wohlfahrtsverbände. Innovative und nachahmenswerte Projekte werden von einer Jury ausgewählt und im Juni 2005 bei einer Fachtagung vorge-stellt und prämiert. Als Preisgelder sind insgesamt 10 000 Euro ausgelobt.Dem Gesundheitsforum Baden-Württemberg gehören profi-lierte baden-württembergische Vertreter unter anderem der Gesundheitswirtschaft, der Universitäten und Forschungsein-richtungen, der Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerschaft sowie insbesondere der Krankenkassen an. Die Landesregierung hat das am Sozialministerium angesiedelte Gesundheitsforum Ba-den-Württemberg eingerichtet, um die Zusammenführung der verschiedenen Gesundheitsbranchen und übergreifende Koope-rationen zu fördern.Einsendeschluss für den „Förderpreis Gesundheit: Prävention von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen“ ist der 30. No-vember 2004.Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind erhält-lich imProjektbüro „Präventionspreis Übergewicht 04/05“ amLandesgesundheitsamt Baden-WürttembergRef. 32 – GesundheitsförderungKatrin EitelWiederholdstraße 1570174 StuttgartTel.: (07 11) 18 49-4 12, Fax: (07 11) 18 49-3 25, E-Mail: eitel@ lga.bwl.de und im Internet unter: www.gesundheitsforum-bw.de („Präventionspreis Übergewicht 04/ 05“), (ab September 2004). �

10 000 Euro Preisgelder für nachahmenswerte Projekte

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Nachrichten

Schlange stehen für die Gesundheit

Schlange stehen für die Gesund-heit: Die beiden Aktionstage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Südbaden lockten insgesamt rund 650 Bürger zum kostenlosen Blutzu-cker- und Cholesterincheck auf den Augustinerplatz in Freiburg.Der KV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Gerhard Dieter, stellte fest: „Das Interesse der Bürger an den Themen Gesundheit und Prävention ist groß, denn ein frühzeitiges Erkennen von Risikofaktoren rettet Leben. Bei den Aktionstagen erhielten die Besucher nicht nur Informationen zur eige-nen Gesundheitserhaltung, sondern konnten auch gleich aktiv vorsorgen“. Unter Anleitung einer Trainerin des Deutschen Tischtennis-Verbands wurde der Ballwechsel geübt und ein Rundlauf veranstaltet. Außerdem gab es mehrere Nordic-Walking-Schnup-perkurse mit Trainern des Skiverban-des Schwarzwald, an denen Jung und Alt teilnehmen konnten. Aufgrund des Erfolges im letzten Jahr machte der magentafarbene Bus gleich an zwei Tagen Station auf dem Augus-tinerplatz.

Weiterbildungsstudium „Betriebswirtschaft“

Im März 2005 beginnt an der Fach-hochschule Neu-Ulm der achte Kurs des berufsbegleitenden Postgra-duierten-Studiums „Betriebswirt-schaft für Ärztinnen und Ärzte“, das nach vier Semestern mit dem aka-demischen Grad „Master of Business Administration (MBA)“ abschließt. Dieses Studium wird berufsbegleitend durchgeführt. Es umfasst rd. 800 Stunden und erstreckt sich über vier Semester. Ziel dieses berufsbeglei-tenden Studiums ist eine fundierte, praxisorientierte berufliche Weiterbil-dung von Ärztinnen und Ärzten – vor-wiegend aus dem Klinik-Bereich – auf betriebswirtschaftlichem Gebiet, in Fragen des Personal- und des Quali-tätsmanagements sowie in Fragen des Krankenhausrechts.Zur Teilnahme an diesem Studium zugelassen sind Ärztinnen und Ärzte mit mindestens 2-jähriger Berufser-fahrung nach der Approbation.

sowie die Betreuung der Masterarbeit enthalten.Ein Info-Abend für Interessierte fin-det am Donnerstag, 30. September 2004, 18.30 Uhr, im Haus der Lan-desärztekammer Baden-Württem-berg in Stuttgart, Jahnstraße 38a, statt.Nähere Informationen über diese Weiterbildungsmöglichkeit gibt es beim Zentrum für Weiterbildung der FH Neu-Ulm unter Telefon (07 31) 97 62-2 22, per E-Mail über [email protected] oder über die Internet-Adresse www.fh-neu-ulm.de. �

Termine: Der nächste Kurs beginnt am 11. März 2005. Die Veranstal-tungen im Rahmen dieses Studiums finden an Wochenenden – jeweils im Abstand von zwei bis drei Wochen – freitags, von 16.00 bis 21.00 Uhr, und samstags von 08.00 bis 17.15 Uhr in den Räumen der FH Neu-Ulm statt. Hinzu kommen mehrere 4-tägige Vollzeitblöcke (jeweils Mitt-woch–Samstag).Die Studiengebühren betragen 2950,– Euro je Semester. In den Stu-diengebühren sind die Kosten für Flug bzw. Fahrten und Unterbrin-gung während der Auslandsexkursion

Ausschreibung der Vorstandssitze der Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-WürttembergDie vier bislang selbstständigen Kassenärztlichen Vereinigungen des Lan-des Baden-Württemberg werden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 zur Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart zusammengelegt.Nach der inzwischen erfolgten Wahl der Vertreterversammlung sind nun die Stellen der

fünf Vorstandsmitglieder

der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu besetzen.

Nach der Organisationsregelung des Sozialministeriums Baden-Württem-berg zur Zusammenlegung der vier Kassenärztlichen Vereinigungen soll angestrebt werden, dass in der ersten Wahlperiode jeder Regierungsbezirk im Vorstand mit einem Sitz vertreten ist. Ferner soll angestrebt werden, dass Hausärzte und Fachärzte im Vorstand angemessen repräsentiert sind. Im übrigen soll der Geschäftsbereich „Organisations- und Personalentwicklung sowie Haushalts und Finanzwesen“ im Vorstand berücksichtigt werden.Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist möglich.Die Vorstandsmitglieder üben eine hauptamtliche Tätigkeit aus. Eine Neben-tätigkeit ist in einem beschränkten Umfang möglich.Mit den Vorstandsmitgliedern werden privatrechtliche Anstellungsverträge abgeschlossen.Persönlichkeiten mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium bzw. einer gleichwertigen Ausbildung und fundierten Kenntnissen unseres Gesund-heits- und Sozialversicherungssystems sowie ausgeprägten Erfahrungen im strategisch-dispositiven und administrativen Management richten ihre Bewerbung bis zum 4. Oktober 2004 an die Vorsitzende der Vertreterver-sammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadt-weg 11, 70567 Stuttgart.

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Neues aus dem KassenarztrechtR

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Residenzpflicht

1. Die Zulassungsgremien sind grund-sätzlich berechtigt, dem zuzulassen-den Vertragsarzt eine Auflage zur Residenzpflicht (§ 24 II 2 Ärzte-ZV) zu erteilen. 2. Die Auflage, den Wohnsitz im Um-kreis von 15 km zur Praxis zu wählen, ist rechtswidrig. Es spricht nichts da-für, dass eine Gefährdung der Versor-gung der Versicherten zu befürchten ist, wenn der Arzt regelmäßig einen Fahrweg von ca. 30 Minuten zwischen Wohnung und Praxis zurückzulegen hat. Ob im Einzelfall auch längere Zeit-räume unschädlich sein können, ent-zieht sich einer generellen Beurteilung und bedarf hier keiner Entscheidung. Urteil des BSG vom 05. 11. 2003 (B 6 KA 2/03 R)

Nachbesetzungsverfahren – Offensive Konkurrentenklage

1. Wendet sich ein Zulassungsbewer-ber im Rahmen der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer Ge-meinschaftspraxis gegen die Zulas-sung eines Mitbewerbers, handelt es sich um eine offensive Konkurrenten-klage, die nur dann zulässig ist, wenn der übergangene Bewerber geltend macht, die Auswahlentscheidung sei zu seinen Lasten fehlerhaft.2. Erteilen die Zulassungsgremien im Rahmen der Auswahlentscheidung einem Bewerber die Zulassung, treffen sie keine Entscheidung des Inhalts, dass auch die anderen Bewerber als Praxisnachfolger in Frage kommen und überhaupt oder ggf. in einer bestimmten Reihenfolge zu-zulassen wären. Streitgegenstand ist, un-ter mehreren Bewerbern „den Nachfolger auszuwählen“. Wurde die Auswahl durch den Berufungsausschuss getroffen oder hat er die entsprechende Entscheidung des Zulassungsausschusses bestätigt, steht auf Klage eines nicht berücksichtig-ten Bewerbers allein die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zur gerichtlichen Überprüfung.3. Es ist ein grundsätzlich legitimes und im Rahmen des § 103 Abs. 6 Satz 2 SGB V berücksichtigungsfähiges In-teresse des in der Praxis verbleibenden Arztes, die seine wirtschaftliche Exis-tenz tangierende Gefahr zu vermeiden,

dass ein Zulassungsbewerber die Ge-meinschaftspraxis kurz nach der Zu-lassung wieder verlässt, um mit einer Gemeinschaftspraxis in einer anderen Stadt zusammenzuarbeiten.4. Bewerber, die erklärtermaßen nur an dem Vertragsarztsitz des ausschei-denden Vertragsarztes interessiert sind und dessen Praxis(anteil) im Sinne ei-ner Einbindung in die bisher bestehende Gemeinschaftspraxis nicht fortführen wollen, können im Rahmen des Nach-besetzungsverfahrens auf einen Ver-tragssitz in einer Gemeinschaftspraxis nicht zugelassen werden. Urteil des BSG vom 05. 11. 2003 (B 6 KA 11/03 R)

Psychotherapievergütung ab dem Jahr 2000

1. Wenn der Bewertungsausschuss in seinem Beschluss vom 16. 02. 2000 zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in 2000 und 2001 an das Durchschnittshonorar der Psychothe-rapeuten im Jahr 1998 anknüpft und diesen Durchschnittsumsatz mit dem Faktor 1,47 multipliziert, ist das in mehrfacher Hinsicht zu beanstanden.2. Der Bewertungsausschuss muss für diesen Zeitraum eine Neuregelung treffen. Er muss berücksichtigen, dass die auf der Grundlage seines beanstan-deten Beschlusses zur Verfügung ge-stellten Gesamtvergütungsanteile zu niedrig veranschlagt worden sind. Es reicht auch nicht aus, wenn bestimmt wird, dass der Normumsatz eines voll ausgelasteten niedergelassenen Ver-tragspsychotherapeuten von 224 460 DM nur zu 85 % aus zeitgebundenen und genehmigungspflichtigen Leis-tungen der großen Psychotherapie erwirtschaftet wird. Urteile des BSG vom 28. 01. 2004 (B 6 KA 23/03 R und 52/03 R)

Altersgrenze

Eine Vertrags(zahn)ärztin darf sich grundsätzlich im Rahmen der geneh-migungsfreien Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungsvertretung gemäß § 32 I (Zahn)Ärzte-ZV auch durch ei-nen (Zahn)Arzt vertreten lassen, der das 68. Lebensjahr bereits vollendet hat. Ein entgegenstehendes ausdrück-

liches Verbot enthalten die maßgebli-chen gesetzlichen Vorschriften nicht. Ein solches ergibt sich auch nicht aus einer systematischen Zusammen-schau der Regelungen über die Been-digung der Tätigkeit im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung bei Überschreitung der Altersgrenze von 68 Jahren.Urteil des BSG vom 30. 06. 2004 (B 6 KA 11/04 R)

Klagebefugnis eines Gemeinschafts- praxispartners

Der Partner einer Gemeinschaftspra-xis ist allein zu einer Klage gegen die KV befugt, wenn er ein höheres Honorar für die Gemeinschaftspraxis begehrt und sein Gemeinschaftspra-xispartner ihn zur Prozessführung ermächtigt hat.Urteil des BSG vom 21. 05. 2003 (B 6 KA 33/02 R)

Überörtliche Gemeinschaftspraxis

1. Nach dem ärztlichen Berufsrecht dürfen Ärzte nur einer Berufsaus-übungsgemeinschaft – nicht mehreren Gemeinschaften – angehören. Wenn ein Vertragsarzt bereits Gesellschafter ei-ner Berufsausübungsgemeinschaft ist, schließt es das Berufsrecht aus, dass er Mitglied einer weiteren Berufsausü-bungsgemeinschaft wird.2. Das Vertragsarztrecht verbietet es ebenfalls, eine vertragsärztliche Gemeinschaftspraxis als Bestandteil einer weiteren Berufsausübungsgemein-schaft zu betreiben. Die Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis ist gemäß § 33 II 4 Ärzte-ZV zu versagen, wenn die gesetzlich vorgegebene Struktur der ver-tragsärztlichen Versorgung als Ganzes gefährdet wird. Dazu gehört die Bildung einer Gemeinschaftspraxis über den Bezirk einer KV hinweg, also in meh-reren KV-Bezirken. Denn die Mitglie- der einer Gemeinschaftspraxis können nur Mitglieder einer einzigen KV sein und nicht über die Konstruktion einer KV-übergreifenden Berufsausübungsge-meinschaft der Regelungsbefugnis einer weiteren KV unterliegen. Urteil des BSG vom 16. 07. 2003 (B 6 KA 49/02 R) �

Redaktion:Prof. Dr. iur.Hans Kamps72770 ReutlingenHaldenhaustr. 11

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Start mit Rückenschmerz-Projekt

Als erste Krankenkasse im Südwesten hat die AOK Baden-Württemberg mit dem Deutschen Hausärzteverband, Landesverband Baden-Württemberg/Hausärztliche Vertragsgemeinschaft, jetzt eine Rahmenvereinbarung über die Schaffung hausarztbasierter Ver-sorgungsformen im Rahmen der In-tegrierten Versorgung gemäß § 140a ff SGB V unterzeichnet. Im Zentrum dieser hausarztbasierten Versorgung wird zunächst ein Projekt zur inte-grierten Behandlung von Rückenlei-den stehen. Wesentliches Ziel sei es, die Koordination der Versorgung zu optimieren. Nach Angaben der AOK Baden-Württemberg leiden rund 70 Prozent der Deutschen unter akuten Rückenschmerzen, die häufig chro-nisch werden. Rückenleiden stehen damit unter den Volkskrankheiten ganz oben auf der Skala.Die AOK Baden-Württemberg und der Hausärzteverband gehen davon aus, dass mit einer gemeinsam gestalte-ten integrierten hausarztbasierten Versorgung eine solide Basis für eine landesweite Qualitätsverbesserung geschaffen wird. Mit dieser bundes-weit einmaligen Vereinbarung werde ein neuer Weg beschritten, der durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) möglich geworden ist. „Mit der Vernetzung der einzelnen Ver-sorgungsstufen von der Prävention über die ambulante Versorgung und Rehabilitation durch die Hausärzte ermöglichen wir unseren Versicherten eine aufeinander abgestimmte Vorsor-ge und Behandlung, die ihrer Gesund-heit deutlich zugute kommen wird“, verspricht Roland Sing, AOK-Chef in Baden-Württemberg. So werden alle erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auf den einzelnen Patienten zugeschnitten, zeitnah durchgeführt und beendet. Dabei spiele der Hausarzt eine zen-trale Rolle: Bei ihm sollen sich die Versicherten ab Sommer dieses Jahres flächendeckend in Baden-Württem-berg insbesondere für das Projekt Rückenleiden einschreiben können. Er entscheide dann gemeinsam mit dem Versicherten über die weiteren Behandlungsschritte. Gerade bei den chronischen Volks-krankheiten – und dies gilt auch für das Volksleiden Rückenschmerzen – komme dem Hausarzt eine ent-scheidende Rolle zu, „denn je früher

die chronische Erkrankung erkannt und je eher die Patienten behandelt werden, desto besser sind die Hei-lungschancen“, so Dr. med. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, Landesverband Baden-Württemberg. Durch die neue Vereinbarung werde die Behandlung nicht nur in der Qualität, sondern auch in der Effektivität und Wirt-schaftlichkeit verbessert. Um diesen hohen Qualitätsstandard zu sichern, verpflichten sich die teilnehmenden Ärzte zu einer ständigen Qualitäts-bewertung. Innerhalb des Vertrages wird die AOK Baden-Württemberg mit dem speziell entwickelten „AOK-Rückenkonzept“ wegweisende Präventionsmaßnah-men anbieten. Schwerpunkt seien dabei die Stärkung der Rückenmus-kulatur und das Erlernen von rü-ckengerechten Alltagsbewegungen als Verhaltensprävention für jeden Einzelnen. Die AOK Baden-Württemberg im Internet: www.aok.de/bw; der Deut-sche Hausärzteverband im Internet: www.hausaerzteverband.de �

Deutschland-Premiere in Ulm

Als erstes Haus in Deutschland erhält das Universitätsklinikum Ulm den zur Zeit leistungsstärksten Compu-ter-Tomographen. Der Brilliance 40 von Philips setzt neue Dimensionen besonders in der Herz- und Lungen-diagnostik sowie bei der Schlaganfall-diagnostik und Trauma-Bildgebung. „Die überragende Darstellungsquali-tät der hochaufgelösten Bilder und die zugleich erheblich verkürzte Untersuchungszeit haben uns sofort überzeugt“, begründet Prof. Dr. Hans Jürgen Brambs. „Bei Schwerverletz-ten“, so der innovative Radiologiechef, „schaffen wir damit eine Ganzkörper-untersuchung in wenigen Sekunden; bei der kardiologischen Diagnostik sehen wir das schlagende Herz auf dem Display“. �

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ÄBW 9/2004376

WirtschaftsnachrichtenW

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Klein aber fein: Münzkabinett der BW-Bank

In ihrer Stuttgarter Hauptfiliale am Kleinen Schlossplatz 11 birgt die BW-Bank im Eingangsbereich ein wahres Kleinod. Liebhaber finden dort allein in der Ausstellung rund 2000 Stücke für viele Sammelgebiete. Zeitlich ge-sehen beginnt das Angebot bei den alten griechischen Münzen und reicht über Römer, Mittelalter, Taler- und Groschenzeit, Münzen vieler Kaiser- und Königreiche der Neuzeit bis hin zu den modernen Münzen der Bundes-republik. Daneben verkauft das Edel-münzkabinett auch physische Edelme-tallprodukte wie Goldbarren (von 1 g bis 1 kg) und Silberbarren (zu 1 kg und 5 kg). So vielfältig das Angebot, so groß auch das Kundeneinzugsgebiet: Fast 5000 Münzinteressenten betreut die BW-Bank weltweit. Diese haben beim Münzkauf die Gewissheit, von den langjährig erfahrenen Numis-matikern echte, geprüfte Stücke zu erwerben, die hinsichtlich ihrer Erhaltung gemäß internationalen Standards korrekt beschrieben sind. Übrigens: Die BW-Bank behält ihr Wissen keineswegs für sich. Interes-senten können Einzelstücke und gan-ze Nachlässe schätzen lassen. Diese Schätzungen sind kostenlos, sofern dem Münzkabinett das Schätzgut auch verkauft wird. Interessenten wenden sich bitte an die nächste BW-Bank-Filiale, die die weitere Abwicklung mit dem Münzkabinett übernehmen kann. Das Beste dabei ist: Dieses Angebot gilt für Nicht-Kunden ebenso wie für Kunden.

Hypothekendarlehen nach zehn Jahren kündbar

Noch halten die günstigen Konditi-onen für Bauherren an. Stand Juni zahlen Bauherren für ein Hypothe-kendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit im Schnitt etwa fünf Prozent Zinsen. Damit liegen die aktuellen Konditio-nen deutlich unter dem langjährigen Durchschnittszins von 7,5 Prozent. Kommt die Wirtschaft in Schwung, muss mit steigenden Zinsen gerech-net werden. Grund genug also, sich die Zinsen langfristig zu sichern. Vie-le Banken bieten auch Festzinskondi-

tionen für 15 und mehr Jahre an. Das Risiko einer derart langen Laufzeit bleibt für den Kreditnehmer kalku-lierbar. Denn bei einer Zinsfestschrei-bung von über zehn Jahren kann der Schuldner das Hypothekendarlehen ohne Folgekosten nach zehn Jahren unter Einhaltung einer sechsmona-tigen Kündigungsfrist kündigen. Die kreditgebende Bank ist dagegen an die vereinbarte Laufzeit gebunden.

Steueramnestie kommt in Schwung

Seit Jahresanfang wird Steuersün-dern die Meldung ihres heimlichen Kontos erleichtert. Sie kommen mit einer günstigen Pauschalsteuer so-wie Straffreiheit davon. Noch vor zwei, drei Monaten trauten sich nur wenige Übeltäter aus der Deckung. Das Ablass-Angebot des Staats schien zunächst zu floppen. Jetzt allerdings kommt die Steueramnestie allmäh-lich in Schwung. „Viele brauchen Zeit, um sich durchzuringen“, berichtet eine Amnestie-Spezialistin. Wer sich schon zur Beichte seines hinterzoge-nen Schwarzgelds entschlossen habe,

wolle schon den besonders preiswer-ten Tarif mitnehmen, der aktuell gilt. Denn nur wer bis zum 31. Dezember 2004 reinen Tisch macht, kommt mit der Zahlung einer 25-prozentigen Pau-schalsteuer samt Straffreiheit davon. Ab 2005 wird es teurer: Im ersten Quartal ist die weiße Weste noch für den Steuersatz von 35 Prozent zu ha-ben, danach ist endgültig Schluss mit der Milde.

Wohlstand in Deutschland

Ende 2003 erreichte das Geldver-mögen der privaten Haushalte in Deutschland 3,92 Billionen Euro. Damit ist das Geldvermögen im Ver-gleich zum Vorjahr um fünf Prozent gestiegen, nachdem es 2002 erstmals seit Gründung der Bundesrepublik gesunken war. Über ein Drittel ihres Gelds haben die Deutschen in Spar-, Sicht- und Terminanlagen investiert oder als Bargeld verfügbar. Gut ein Viertel steckt in Lebensversicherun-gen, bei Pensionskassen, berufsstän-dischen Versorgungswerken sowie Zusatzversorgungseinrichtungen. Wieder leicht zugenommen hat im vergangenen Jahr das Vermögen in Aktien, das im Vorjahr aufgrund der Börsenbaisse auf 166 Milliarden Euro geschrumpft war. Auch das Volumen des in Investmentfondsanteilen an-gelegten Geldvermögens ist um 39 Milliarden Euro weiter gestiegen, seit 1991 hat es sich sogar mehr als verdoppelt. �

Baden-Württem- bergische Bank Filippo ScaglioneFachbetreuer Heil- und FreiberufeRessort Privatkunden-marketingTelefon:(07 11) 1 80-21 22Telefax:(07 11) 1 80-26 49E-Mail: [email protected]

VeranstaltungshinweiseDie Baden-Württembergische Bank veranstaltet Praxisabgabe-Seminare für niedergelassene Ärzte, die ihre Praxisabgabe langfristig planen möchten oder bereits unmittelbar vor der Abgabe ihrer Praxis stehen. Termine: Mittwoch, 22. September 2004 um 19.30 Uhr in TübingenMittwoch, 29. September 2004 um 19.00 Uhr in EberbachMittwoch, 20. Oktober 2004 um 19.30 Uhr in Tübingen.Seminarinhalte: • Abgabeverfahren• Planung und Organisation der Praxisabgabe• Praxisabgabe und Finanzplanung• Ermittlung des Praxiswerts• Rechtsfragen• Steuerliche Aspekte• Check-Liste zur PraxisabgabeAls Referenten hat die BW-Bank Steuerberater, Rechtsanwälte und Vermö-gensManager eingeladen, die auf Heilberufe spezialisiert sind. Information und Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erfolgt direkt über die Filialen: Für den 22. September und den 20. Oktober in der BW-Bank Tübingen, Tel. (0 70 71) 1 58-1 66; für den 29. September: BW-Bank Eberbach, Tel. (0 62 71) 92 00-16.

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Buchbesprechung

Psychiatrische Anamnesen im Gutachten

Konsequenzen für Gerichtsgutachten im SozialrechtTh. Zeit (Hrsg.), H.-P. Jung, unter Mitarbeit von H. Schüller, mit einem Vorwort von Prof. Dr. jur. E. Krasney. 2. Auflage 2004, 244 Seiten, Broschur, 39,80 Euro, 78,00 sFr;ISBN 3-87247-607-9, Stuttgart: Gentner VerlagDer Verfasser hat sich einleitend eingehend mit philosophischen Theorien befasst, die hier wenigstens punktuell angeführt werden sollen: Der zentrale Begriff „anamnesis“ ist aus dem Griechischen, der Ideenlehre Platons (Erkenntnisprozesse von der sinnlichen zur Wesenserkenntnis) hergeleitet, er beinhal-tet Erinnerung, aber auch Wahrnehmen, Wiedererkennen und Gedächtnismaterial, das in der Seele gesammelt und abrufbar gehalten wird, vergleichbar einer wächsernen Tafel (Platon in seiner „späten Periode, Theaitetos).Auf diesem Gedankengut gründet die aristotelische Lehre, auf die auch Thomas von Aquin später Bezug nimmt, als er vom „Licht der Vernunft“ sprach, dass Erkennen auf angeborenem Wissen beruht und als retrospektiver Vorgang (memoria) zu qualifizieren ist. Rationalismus und Empirismus können ebenfalls als Spie-gelungen platonischen Gedankenguts gesehen werden (O. Locke und D. Hume und konträr dazu Descartes). Der Verfasser nimmt im Weiteren Bezug auf W. v. Humboldt, M. Scheler, O. v. Heurne und v. Boerhaave. Vor dem Hintergrund der langen Begriffsgenese wird verständ-lich, dass man der Anamnese aus internistischer und psychia-trischer Sicht einen Stellenwert von 50 bis 80 Prozent zumessen kann.K. Jaspers Lehre (Vergegenwärtigen und Phänomenologie als empirisches Verfahren) wird in diesem Kontext dargestellt und der Auffassung S. Freuds (Anamnese als Therapie und diagnos-tisches Kriterium) konfrontiert.Sorgfältige neurologische und psychopathologische Untersu-chungen sind unabdingbar, hinzu kommt die Anwendung appa-rativer Methoden, die hier von H. Schüller hinsichtlich der An-giographie, der MRT und auch der SPECT und PET beschrieben werden. Gutachten sollen objektiv sein, Reliabilität und Validität sind die wesentlichen Kriterien. Rechtsprobleme wie ärztliche Schweigepflicht und Sozialda-tenschutz, die Anwendung in den einzelnen Rechtskreisen, der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, dem Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertengesetz werden von H.-P. Jung in den Einzelheiten aufgezeigt, einschließlich der Fragen, die sich in der Pflegeversicherung ergeben. Fehlerquel-len psychiatrischer Gutachten und die Bedeutung der psychia-trischen Anamnese für Sozialgerichtsverfahren werden bespro-chen. Ein gutes Literaturverzeichnis und Stichworthinweise sind positiv zu erwähnen.Das Buch, in zweiter Auflage erschienen, zeigt eine Reihe neuer Probleme auf und beantwortet viele Fragen, die sich in letzter Zeit durch Änderungen in der Sozialgesetzgebung ergeben haben. Ärzte und Juristen müssen sich in diesem breiten Arbeitsfeld im-mer wieder neu zurechtfinden, für sie ist dieses Buch geschrieben und auch ausdrücklich zu empfehlen.

G. Möllhoff, Heidelberg �

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Spracherkennung, der nächste Schritt zur Betriebsoptimierung

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Es gibt kaum noch eine Praxis, die keinen Computer einsetzt – zur Pra-xisverwaltung, zur Abrechnung, als Schreibplatz, als Archivierungsmög-lichkeit für Dokumente und Bilder, vielleicht sogar schon als Werkzeug auf dem Weg zur papierlosen Praxis.Inzwischen sind Hardware und Soft-ware so weit entwickelt, dass auch elektronische Spracherkennung nutz-bringend und produktiv in der Praxis und privat eingesetzt werden kann.Was ist Spracherkennung? Was kann sie leisten? Welches sind die Voraus-setzungen? Welchen Nutzen kann sie Ihnen bringen?Die Spracherkennungssoftware – hier Dragon NaturallySpeaking Profes-sional von der Scansoft AG – setzt gesprochenen Text nahezu fehlerfrei in geschriebenen Text um. Bei heute verfügbarer Hardware können Sie mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 Wörtern pro Minute diktieren, wobei eine mundartliche Färbung der Stimme kein Hinderungsgrund ist. Computer sind reproduzierende Geräte, sodass fehlerfreie Vokabula-re auch zu fehlerfreien Texten führen. Es gibt keine Rechtschreibfehler und fehlende oder noch falsch erkannte Begriffe können lernend korrigiert werden, sodass sich die Erkennungs-qualität laufend verbessert bis zu einer Erkennungsrate von 98 bis 100 Prozent.Standardmäßig kennt die Software ca. 1 000 000 Wortformen, was in et-wa einem Wortschatz von ca. 250 000 Wörtern entspricht. Und was ist mit den vielen Fachausdrücken? Es gibt Fertig-Vokabulare für einzelne Fachge-biete, die viele Fachausdrücke enthal-ten, aber nicht alle, und die zudem sehr viele Ausdrücke enthalten, die bei den meisten Ärzten nie benötigt werden, die nur das System belasten und die Erkennungsgenauigkeit verringern. Zur optimalen Erkennung Ihrer Fach-ausdrücke ist die beste Lösung, in einem Individual-Vokabular genau Ihren Sprachraum aus Ihren Unterla-gen abzubilden, nicht mehr und nicht weniger. Mit einem Individual-Vokabular aus den persönlichen Unterlagen kann unmittelbar nach der Installation produktiv begonnen werden. Egal welche Fächerkombination der ein-zelne Arzt vertritt, in einem solchen Individual-Vokabular ist einfach al-

les drin, was in seinen letzten 3000 bis 5000 Dokumenten enthalten ist. Fächerkombinationen sind übrigens nur mit einem Individual-Vokabular problemlos abdeckbar, da sich Fer-tig-Vokabulare nicht ohne erheblichen Kosten- und Zeitaufwand mischen lassen. Gelegentlich hinzukommende neue Begriffe können durch lernendes Korrigieren hinzugefügt werden.Als Eingabegerät kann ein Handmi-krofon, ein Kopfbügelmikrofon (op-timale Qualität der Spracheingabe durch feste Positionierung des Mikro-fons zum Mund), ein Funkmikrofon (z. B. für Chirurgen oder Zahnärzte) oder auch ortsunabhängig ein digita-les Diktiergerät benutzt werden.Es gibt Einzelplätze und vernetzte Arbeitsplätze. Bei einem Einzelplatz geschieht alles am selben Computer, vom Diktat über die evtl. notwendige lernende Korrektur bis zum abschlie-ßenden Ausdruck. Bei vernetzten Plätzen kann von unterschiedlichen Plätzen aus diktiert und korrigiert werden.Bleiben noch die Fragen zu beantwor-ten, was alles und wohin diktiert wer-den kann, und wie die Korrekturen durchgeführt werden bzw. die Steu-erung des Computers funktioniert. Es kann Fließtext in jede beliebige Textverarbeitungsanwendung dik-tiert werden, was im Allgemeinen die höchste Effizienz bringt. Es kann aber auch direkt in die Praxissoftware, z. B. in die Karteikarte hinein, diktie-ren. Generell lässt sich sagen: Man kann überall dort diktiert werden, wo auch getippt wird.Korrekturen, Navigation und Steu-erung des Computers können ver-bal, über eine Maus oder über eine Tastatur erfolgen. Als effizienteste Vorgehensweise hat sich eine indivi-duell ausgerichtete Mischform her-ausgestellt.Folgende technische Voraussetzun-gen müssen erfüllt sein: Prozessorge-schwindigkeit: ab 800 MHz. Speicher: 256 MB oder besser 512 MB (heute sehr preiswert). Je schneller der Pro-zessor ist und je mehr Speicher zur Verfügung steht, desto schneller wird der gesprochene Text in geschriebe-nen umgesetzt. Der zusätzlich not-wendige Festplattenspeicher ist stark arbeitsstilabhängig, sollte aber 500 MB nicht unterschreiten. Wer öfters Diktiervorgänge unabgeschlossen

zwischenspeichert, um sie später korrigierend zu beenden, hat einen wesentlich höheren Bedarf an Fest-plattenplatz. Zwischengespeicherte Stimme ist sehr platzintensiv (ca. 1 MB pro Minute).Wenn die technischen Vorraussetzun-gen erfüllt sind und die Dokumente zur Vokabularerstellung bereitgestellt wurden, kann in spätestens drei bis vier Wochen zum produktiven Einsatz der Spracherkennung übergegangen werden.Ab dann können u. a. folgende Vorteile genutzt werden: Man kann noch Post erledigen, obwohl die Schreibkraft krank oder gerade nicht da ist. Auch ohne eine geübte Schreibkraft zu sein, können Dinge erledigt werden, die nicht unbedingt jede Schreibkraft wissen muss. Man braucht sich nicht mehr über die „Rechtschreibstärke“ einzelner Mitarbeiter/innen zu är-gern oder darüber, dass sie einzelne Fachausdrücke immer noch nicht beherrschen. Das erneute Hineinden-ken in einen Fall beim Korrekturlesen, z. B. notwendig durch ausgelagertes Schreiben, lässt sich reduzieren oder ganz vermeiden.Da Dokumente zu 98 Prozent fehler-frei vorgeschrieben sind, kann am Schreibpool gespart oder die Mit-arbeiter für andere wichtige Dinge eingesetzt werden. Vielleicht kann ja auch eine an sich notwendige und geplante Neueinstellung vermieden werden. Bei Operationen oder ande-ren zu protokollierenden Tätigkeiten kann auf die protokollierende Schreib-kraft verzichtet werden. Nach einer im Allgemeinen kurzen Amortisationszeit können die Kosten reduziert werden. Dies sind nur einige wenige Beispiele. Zum Schluss noch einige Bemerkun-gen zufriedener Kunden:„Die Investition hat sich für mich als Psychotherapeut ohne Personal auf alle Fälle gelohnt. Ich bin nicht mehr von dem bisher beauftragten Schreibbüro abhängig, ich habe eine wesentlich kürzere Durchlaufzeit und muss mich nicht zum Korrekturlesen mit erheblichem Zeitverzug erneut in den Vorgang hineindenken.“ (Dr. Rolf Johnen, Arzt für Psychotherapeuti-sche Medizin, Calw)„Für mich als Radiologe gibt es zwei wichtige Gründe für den Einsatz der Spracherkennung, die ich seit drei

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Jahren in meiner Praxis erfolgreich einsetze. Zum einen bin ich zeitlich unabhängig von der Verfügbarkeit einer Schreibkraft, ich brauche nicht auf getippte Berichte zu warten und spare das nachträgliche Korrekturlesen. Das verkürzt die Durchlaufzeit meiner Berichte erheblich. Zum anderen – und das ist für mich der größte Vorteil –: Für die Patienten, die ihren endgültigen schriftlichen Befund gleich mitnehmen müssen, kann dieser Brief ad hoc erstellt werden. Die Spracherkennung ist bei mir deshalb fest im täglichen Ablauf integriert.“ (Dr. Ulrich Schott, Radiologe, Herrenberg)Weitere Referenzen auf Anfrage. Wir stellen auch gerne Kon-takte zwischen Ihnen und unseren Kunden her, damit Sie sich vor Ihrer Entscheidung mit einer Kollegin oder einem Kollegen austauschen können.Weitere Fachauskünfte und kostenlose unverbindliche Vor-führungen mit der Möglichkeit, nach der Vorführung selber zu probieren erhalten Sie beiBein EDV SprachtechnologienDipl.-Ing. Hubert BeinRuhesteinweg 26, 71134 AidlingenTelefon (0 70 34) 6 22 44,Fax (0 70 34) 6 22 41Mobil (01 75) 2 62 46 24,Internet www.bein-edv.de,E-Mail [email protected]

46. Kassenärztetag der KV Südwürttemberg am BodenseeAm 16. Oktober 2004 treffen sich in Friedrichshafen die südwürttem-bergischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten zu ihrem 46. Kassenärztetag. Dieser ist der letzte für die eigenständige KV Süd-württemberg, denn ab 1. Januar 2005 gibt es sie in dieser Form nicht mehr. Auch für Prof. Dr. med. Wolfgang Brech wird es einer seiner letzten großen öffentlichen Auftritte als KV-Vorsitzender werden, denn mit dem Jahr 2004 endet seine langjährige Amtszeit.So steht der erste Teil der Veranstaltung am Vormittag (9.45 bis 12.30 Uhr) unter der Überschrift „Die KV Südwürttemberg zwischen Nostalgie und Aufbruch – 1992 bis 2004“. Neben Professor Brech werden einige seiner Weggefährten zu Wort kommen, um Meilenstei-ne der Vergangenheit zu würdigen. Dabei sind u. a. Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm und Dr. med. Jürgen Bausch.Der Nachmittag (14.00 bis 16.30 Uhr) ist dem Blick nach vorne gewidmet. Unter dem Thema „Die Zukunft des deutschen Gesund-heitswesens“ sprechen zu folgenden Schwerpunkten:• Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus Dörner, ehemaliger Leiter des PLK

Gütersloh: „Gesundheitsbewusstsein und Medikalisierung in der Gesellschaft“

• Prof. Dr. sc. pol. Bernd Raffelhüschen, Direktor am Institut für Finanzwissenschaften und VWL der Universität Freiburg: „Die Zukunft unserer Sozialsysteme“

• Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, 1. Vorsitzender der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung: „Ausblick auf die medizinische Versorgung“

Die anschließende Podiumsdiskussion, an der zusätzlich Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer und Dr. med. Michael Barczok teil-nehmen, wird moderiert von Dr. phil Andreas Lehr, Journalist und Publizist aus Berlin.Neben der berufspolitischen Veranstaltung werden wieder ver-schiedene Fortbildungen speziell für Praxismitarbeiterinnen an-geboten.Am Vortag des Kassenärztetages, am Freitag, 15. Oktober 2004, findet ab 15.00 Uhr die nächste Vertreterversammlung der KV Südwürttemberg statt. Veranstaltungsort ist ebenfalls das Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen.Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website der KV Süd-württemberg unter www.kvsw.de

Constanze KissingKV SW �