ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER RENAULT · PDF file1. VERTRAGSGEGENSTAND Die Renault...

download ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER RENAULT · PDF file1. VERTRAGSGEGENSTAND Die Renault Deutschland AG gewährt dem Käufer des im Neu-wagen-Kaufvertrag/auf der Rechnung näher beschriebenen

If you can't read please download the document

Transcript of ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER RENAULT · PDF file1. VERTRAGSGEGENSTAND Die Renault...

  • 1. VERTRAGSGEGENSTAND

    Die Renault Deutschland AG gewhrt dem Kufer des im Neu-wagen-Kaufvertrag/auf der Rechnung nher beschrie benen Renault Neufahrzeuges mit bis 3,5 t (bzw. 4,5 t fr den Master III) zulssigem Ge samtgewicht einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern gem den nachfolgend beschriebenen Bedingungen. Nicht vertragsfhig sind Fahrzeuge,

    oder

    kopie) an den Renault Versicherungs-Service ausgetauscht oder abgeklemmt wurde.

    2. VERTRAGSDAUER KILOMETERLEISTUNG

    2.1 Die Renault Plus Garantie PLUS muss mit dem Erstzulas-sungsdatum abgeschlossen werden.

    2.2 Die Renault Plus Garantie PLUS beginnt fr die vorgeschrie-bene Wartungsdiagnose grundstzlich ab Erstzulassung des Fahrzeuges.

    2.3 Die Garantie fr technische Mngel oder Fehler beginnt 24 oder 36 Monate nach der Erstzulassung, da bis zu diesem Zeitpunkt die zwei- oder dreijhrige (abhngig vom Fahr-zeugtyp) Renault Neuwagen garantie des Hndlers gltig ist. Mageblich fr die Laufzeit der Neuwagengarantie des Hndlers sind die separaten Neuwagenbedingungen des je-weiligen Fahrzeuges.

    2.4 Der Vertrag endet mit Ablauf der auf der Vorderseite angege-benen Vertragsdauer in Monaten (gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung) oder mit Erreichen der maximalen Kilometer-leistung (gerechnet ab Kilo meterstand 0), je nachdem, was zuerst erreicht ist. Ansprche aus diesem Vertrag verjhren zum selben Zeitpunkt.

    3. GELTUNGSBEREICH

    Die Renault Plus Garantie PLUS gilt grundstzlich in nachfolgend genannten Lndern:

    DEUTSCHLAND sowie: ANDORRA BELGIEN BULGARIEN DNEMARK ESTLAND FINNLAND FRANKREICH GIBRALTAR GRIECHENLAND IRLAND ISLAND ITALIEN KROATIEN LETTLAND LIECH TENSTEIN LITAUEN LUXEMBURG MALTA MONACO NIEDERLANDE NORWEGEN STERREICH POLEN PORTUGAL RUMNIEN SCHWEDEN SCHWEIZ SERBIEN UND MONTENEGRO SLOWAKISCHE REP U BLIK SLOWENIEN SPANIEN TSCHECHISCHE REP U BLIK TRKEI UNGARN STAAT DER VATIKANSTADT VEREINIGTES KNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN und NORDIRLAND ZYPERN

    Durch die Renault Vertragswerksttten werden die vertraglichen Leistungen bei Vorlage der gltigen Service karte vor Repara-turbeginn ohne Berechnung erfllt. Sollte in einem der aufgefhr-ten Lnder eine vertragliche Leistung nicht kostenlos durchgefhrt werden, so begleicht der Fahrzeugbenutzer zunchst die Rechnung und legt die Originalunterlagen nach seiner Rckkehr seinem Renault Vertragspartner vor, der fr die Erstattung des verauslag-ten Betrages zum Tageskurs sorgt.

    4. LEISTUNGSVORAUSSETZUNGEN

    4.1 Anspruch auf die Leistungen aus diesem Vertrag besteht nur, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der Vertragsprmie nicht in Verzug befindet.

    4.2 Alle anfallenden Arbeiten nach den Bedingungen des Renault Plus Garantie PLUS-Vertrages mssen in einer Renault Vertragswerkstatt ausgefhrt werden. Wenn ein mglicher Garantieschaden festgestellt wird, muss das Fahrzeug unver-zglich einer Renault Vertrags werkstatt vorgefhrt werden. Vor Reparaturbeginn ist unaufgefordert die Servicekarte vor-zulegen. An de ren falls kann die Garantieleistung abgelehnt werden.

    4.3 Im Rahmen des Renault Plus Garantie PLUS-Vertrages aus-gewechselte Teile oder Aggregate gehen in das Eigentum der Renault Deutschland AG ber.

    4.4 Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist durch ein lckenlos ausgeflltes Wartungsheft und gegebenenfalls durch Wartungs-rechnungen der Nachweis zu erbringen, dass alle werksseitig vorgeschriebenen Wartungsarbeiten gem Reparatur- und Wartungs vorschriften durchgefhrt worden sind.

    4.5 Die Leistungen sind ausgeschlossen, wenn der festgestellte Schaden darauf zurckzufhren ist, dass der Kunde die War-tungs- oder Instandsetzungs ar beiten nicht nach den von Renault vorgegebenen Fristen und Vorgaben hat durchfhren lassen.

    5. LEISTUNGEN

    Die im Folgenden definierten Leistungen werden nur nach Vor-weisen der Renault Servicekarte gewhrt.

    5.1 Die Renault Plus Garantie PLUS deckt ab:

    zeughersteller vorgesehenen Intervallen, einschlielich der Arbeits-stunden und der Bereitstellung der Schmiermittel, Betriebsmittel und fr die Arbeiten notwendigen Teile, zudem das Nachfllen von l zwischen zwei Inspektionen,

    tie des Hndlers den Austausch oder die Reparatur defekter mechanischer oder elektrischer Teile des Fahrzeuges, dessen Funktionalitt durch den Defekt nicht mehr gegeben oder einge-schrnkt ist, sowie eventuell notwendige Reparaturen von Schden, die durch die defekten Teile an anderen Teilen des Fahrzeuges verursacht wurden.

    5.2 Die Renault Plus Garantie PLUS deckt nicht ab:

    Checks,

    Austausch von Teilen, die dem normalen Verschlei un terliegen, wie z. B. Bremsbelge, Kupplung, Batterie etc.,

    kungen (Beschdigungen, vorzeitiger Verschlei, Qualittsverluste etc.) dieser Vernderungen auf andere Fahrzeugteile oder auf die Fahreigenschaften des Fahr zeuges,

    Betrieb des Fahrzeuges mit Flssiggas entstanden sind sowie Reparaturen und Wartungen an Flssiggasanlagen, insbeson-dere deren Baugruppen Druckregler/Verdampfer, Gasfilter, Gasinjektoren, Steuergert, Verkabelung, Tank und Ventile, wenn die Flssiggasanlagen nicht ab Werk eingebaut sind,

    zeugherstellerangaben entsprechen,

    angezeigten Warnungen sowie der im Bedienungshandbuch und im Garantieheft des Fahr zeuges genannten Empfehlungen,

    schutz-, Heck- und seitliche Fensterscheiben, Glser, Reifen, Felgen, Polster, Bodenbelge, Innen raumarmaturen (Arma-turenbrett, Lenkrad, Handschuh fach, Schaltknauf etc.), Klapp-dcher und Klappdach mechanismen (z. B. beim Cabriolet), Karosserieteile, Karosserie-Dichtungen und Leisten/Zierleisten der Karosserie,

    Hauben), Schmier- und Pflegearbeiten (z. B. Fetten von Dich-tungen), Instandsetzungsarbeiten bei Geruschen oder hnlichem, solange keine mechanischen oder elektrischen Teile einen Defekt aufweisen (z. B. Klappern hinter dem Armaturenbrett in bestimmten Fahrsituationen),

    Schden auf Grund uerer Einflsse wie z. B. Kollision, Aufprall, Schrammen, Kratzer, Steinschlag oder Schden durch andere auf-geschleuderte Teile, Hagelschlag,

    Brand, berflutungen, Erdbeben, Kriegsereignisse, Auf stnde oder Attentate,

    Vertrag) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung).

    5.3 Originalersatzteile, die auf Grundlage der Renault Plus Garantie PLUS als Ersatzteile eingebaut werden, unter-liegen diesem Vertrag bis zu seiner Beendigung. Die

    Beendigung der Renault Plus Garantie PLUS fhrt nicht zu einer Verkrzung des Schutzes fr Originalersatzteile oder Zubehrteile nach den Bestimmungen der Renault Reparaturgarantie.

    6. KARTENVERLUST/MISSBRAUCH

    Verliert der Kunde die Servicekarte oder wird sie ihm ge stohlen, hat er den Renault Versicherungs-Service darber unverzglich zu informieren.

    7. VERTRAGSAUFLSUNG/-BEENDIGUNG

    7.1 Alle Ansprche aus diesem Vertrag erlschen, wenn das Fahrzeug endgltig nicht mehr nutzbar ist oder aus dem Verkehr gezogen wird, z. B. wegen Brand oder Totalschaden, mit dem Zeitpunkt des Scha dens eintritts. Das Gleiche gilt, wenn eine Instandsetzung des Fahrzeuges technisch oder wirt-schaftlich un vertretbar ist. Der Kunde hat den Schadenseintritt unverzglich telefonisch beim Renault Versicherungs-Service zu melden.

    7.2 Wird das Fahrzeug entwendet, so hat der Kunde unverzglich die Entwendung polizeilich zur Anzeige zu bringen. Wird das Fahrzeug nicht binnen 30 Tagen ab Datum der polizeilichen Anzeige aufgefunden, so endet der Vertrag rckwirkend zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung. Darber hinaus hat der Kunde den Renault Ver siche rungs-Service unverzglich nach Anzeigen erstattung telefonisch ber die Fahrzeugent wendung zu informieren. Bei Verletzung der Anzeige- und Informa tions-pflichten fallen alle Kosten, die durch die Inan spruch nahme der Leistungen dieses Vertrages ab dem Zeit punkt des Diebstahls entstehen, dem Kunden zur Last.

    7.3 Wird das Fahrzeug veruert, so muss der Kunde den Renault Versicherungs-Service unverzglich ber die Veruerung informieren. Hierfr ist die beiliegende nderungsmitteilung zu verwenden. Der Erwerber des Fahrzeuges kann in den vorliegenden Vertrag eintreten. Tritt der Erwerber nicht in den Ver trag ein, so gilt der Vertrag mit dem Erwerbs zeit punkt als beendet.

    7.4 Wird dieser Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Ver tragslaufzeit beendet, so erhlt der Kunde den auf die Zeitspanne zwischen Ende der Vertragslaufzeit und tatschlichem Endzeitpunkt ent-fallenden Anteil der Vertragssumme erstattet. Hierbei sind die Kilometer laufleistung des betroffenen Fahrzeuges sowie der Umfang der erbrachten Arbeiten zu bercksichtigen.

    7.5 Bei vorstzlichen Versten des Kunden gegen die Vertrags-bedingungen behlt sich die Renault Deutschland AG das Recht vor, den Vertrag vorzeitig ohne Entschdigung zu kn-digen. Als Versto gegen vertragliche Pflichten gelten auch das Anbringen zu stzlicher Fahrzeugteile oder die bauliche Ver-nde rung des Fahrzeuges ohne Zulassung des Fahrzeug-herstellers sowie der Austausch, das Rckstellen oder sonstige Manipulationen des Kilometerzhlers, ohne dass der Renault Versicherungs-Service ber diese Eingriffe nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde.

    8. GERICHTSSTAND

    Fr smtliche gegenwrtigen und zuknftigen Ansprche einschlie-lich Scheck- und Wechselforderungen aus der Geschftsverbindung mit Kaufleuten oder juristischen Personen des ffentlichen Rechts gilt der Gerichtsstand 50319 Brhl als vereinbart.

    9. SONSTIGES

    Sollte eine der Regelungen dieses Vertrages nicht gltig sein oder unwirksam werden oder erweist sich der Vertrag als lckenhaft, so bleiben die brigen Regelungen dieses Vertrages in Kraft. Beide Vertragsparteien vereinbaren fr diesen Fall, dass sie die ungltige Regelung durch eine Vereinbarung ersetzen, die in ihrem Sinne am ehesten den mit der ungltigen Regelung angestrebten Zweck er-reicht bzw. der Regelung