Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das...

21
MERKBLATT (mit Ausfüllanleitung) Alm/Weidemeldung RINDER STAND APRIL 2019 Rinderkennzeichnung Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0 K-Ö

Transcript of Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das...

Page 1: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

MERKBLATT (mit Ausfüllanleitung)

Alm/Weidemeldung RINDER

STAND APRIL 2019

Rinderkennzeichnung

Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0

Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0

Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0

K-Ö

Page 2: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 2 von 21 www.eama.at | www.ama.at

EDITORIAL SEHR GEEHRTE BÄUERINNEN

UND BAUERN!

Das vorliegende Merkblatt

informiert Sie über die fach-

lichen Voraussetzungen

und Rahmenbedingungen

zur Alm/Weidemeldung

RINDER. Die Inhalte dieses Merkblattes

werden alljährlich aktualisiert.

Bitte achten Sie bei der Alm/Weidemeldung

RINDER besonders auf die Einhaltung der 15-

tägigen Meldefrist sowie die Meldung unter

jener Betriebsnummer zu melden, unter

welcher die Alm-/Gemeinschaftsweide-

Auftriebsliste für die Maßnahmen AZ, ÖPUL

und die Direktzahlungen einschließlich der

gekoppelten Stützung abgegeben wurde.

Das Merkblatt wird von der AMA nicht

versendet, sondern nur im Internet über

www.ama.at zur Verfügung gestellt.

Nehmen Sie auch das Beratungs- und

Informationsangebot der Bezirksbauern-

kammer oder des Bezirksreferates in

Anspruch.

Für Fragen stehen Ihnen selbst-

verständlich auch unsere Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter unter der Hotlinenummer

01 / 334 39 30 gerne zur Verfügung.

Der Vorstandsvorsitzende

Dipl.-Ing. Griesmayr

INHALT

1 Allgemeine Hinweise ......................... 3

2 Wichtige Meldeinformationen ............ 4

3 Häufig gestellte Fragen ..................... 8

4 Ausfüllanleitung – Alm/Weidemeldung

RINDER ............................................... 10

Hinweise zur Übermittlung der

Alm/Weidemeldung RINDER ........... 10

Hinweise zu Korrekturen ................. 11

Ausfüllanleitung ............................... 13

KORREKTURFELDER .................... 15

5 Alm/Weidemeldung eines

ERSATZRINDES .................................. 16

Ausfüllanleitung ............................... 19

Page 3: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 3 von 21 www.eama.at | www.ama.at

1 Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten die wichtigsten Regelungen zur

Alm/Weidemeldung RINDER. Die zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften können Sie

über Ihre zuständige Bezirksbauernkammer erhalten bzw. einsehen. Die Rechtstexte

können auch unter www.ama.at eingesehen werden.

Warum ist die Alpung bzw. der gemeinsame Weidegang von Rindern an die AMA-

Rinderdatenbank zu melden?

Rund 20 % des österreichischen Rinderbestandes wird jährlich auf eine Alm oder auf

Gemeinschafts- bzw. Zinsweiden aufgetrieben. Gemäß nationaler Rinderkennzeichnungs-

Verordnung (BGBl. II Nr. 201/2008 idgF.) und der Entscheidung der Kommission

(2001/672/EG idgF.) muss der Auftrieb auf Almen und Weiden an die AMA-

Rinderdatenbank gemeldet werden, damit die Herkunft und alle Stationen im Leben eines

Rindes nachvollzogen werden können.

Vereinfachtes Meldesystem

Im Falle einer Alpung bzw. Beweidung ist keine Doppelmeldung (Zugangs-

/Abgangsmeldung), sondern wie bisher nur eine einfache Meldung erforderlich.

Meldepflichtig ist der Bewirtschafter bzw. der Obmann der Alm/Weide.

Hinweis:

Die online durchgeführte Alm/Weidemeldung RINDER muss spätestens am 15. Tag

nach Almauftrieb erfolgen. Wird die Alm/Weidemeldung RINDER postalisch

übermittelt, muss die Meldung nachweislich innerhalb der 15-tägigen Meldefrist zur

Post gegeben werden.

Hinweise zur Durchführung der Meldung von gealpten Rindern:

In der Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste sind seit 2010 keine Rinder mehr

anzugeben. Diese Angaben werden direkt der Alm/Weidemeldung RINDER

entnommen. Für eine Prämiengewährung der Maßnahmen ÖPUL, AZ und

Direktzahlungen ist die fristgerechte Abgabe der Alm-/Gemeinschaftsweide-

Auftriebsliste wie bisher erforderlich!

Hinweis:

Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen

Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht

berücksichtigt werden.

Bei der Alm/Weidemeldung RINDER muss ein voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum

angegeben werden. Werden die Rinder zu einem anderen Datum abgetrieben, so ist

!

!

Page 4: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 www.eama.at | www.ama.at

das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur

einem Tag.

Die Korrektur-Meldung kann über das eAMA-RinderNET bzw. durch die Übermittlung

des ersten Durchschlags des Formulars „Alm/Weidemeldung RINDER“ (siehe

Ausfüllanleitung Korrekturfelder) an die AMA – auch per Fax - erfolgen.

Liegt der Alm/Weidebetrieb nicht in der Gemeinde des Herkunftsbetriebes, ist eine

Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen, unabhängig davon, ob eine Vermischung

von Rindern mehrerer Herkunftsbetriebe stattfindet.

2 Wichtige Meldeinformationen

Für welchen Zeitraum kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden?

Die Alm/Weidemeldung RINDER kann im Zeitraum von 15.04. bis 15.10. des aktuellen

Jahres gemeldet werden. Für Weidezeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind Zu- und

Abgangsmeldung durchzuführen.

Wer ist für die ordnungsgemäße Alm/Weidemeldung RINDER zuständig?

Für die fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER ist der Bewirtschafter

bzw. der Obmann der Alm/Weide zuständig. Die Meldung wird nur von jenem Betrieb

(Alm, Gemeinschaftsweide, Zinsweide) durchgeführt, bei dem die Tiere zugehen – der

Herkunftsbetrieb (Heimbetrieb) macht wie bisher nur eine Eintragung in seinem

Bestandsverzeichnis!

Die online durchgeführte Alm/Weidemeldung RINDER muss spätestens am 15. Tag nach

dem Almauftrieb bzw. dem Weiter- oder Abtrieb erfolgen. Wird die Alm/Weidemeldung

RINDER postalisch übermittelt, muss die Meldung nachweislich innerhalb der 15-tägigen

Meldefrist zur Post gegeben werden.

Welche Angaben enthält die Alm/Weidemeldung RINDER?

Die Alm/Weidemeldung RINDER enthält folgende Angaben (die genaue Aufstellung

entnehmen Sie der Ausfüllanleitung):

Stammdaten der Alm/Weide

Stammdaten des Herkunftsbetriebs (= Auftreiber = Tierhalter)

Ohrmarken aller aufgetriebenen Rinder

Herden- bzw. Einzelauftriebsdatum

Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum

Beantragung „gemolkene Kuh“ gemäß ÖPUL-Kriterien (genauere Erklärung finden Sie

im aktuellen Merkblatt „ÖPUL“ zur Maßnahme „Alpung und Behirtung“)

Korrekturfelder für das tatsächliche Abtriebsdatum

Page 5: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 5 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Die Richtigkeit der Angaben ist durch die Unterschrift des Bewirtschafters bzw. des

Obmanns der Alm/Weide zu bestätigen!

Wie kann die Alm/Weidemeldung RINDER durchgeführt werden?

Es gibt 2 Möglichkeiten, die Alm/Weidemeldung RINDER durchzuführen:

1. Schriftlich: Mit dem Meldeformular „Alm/Weidemeldung RINDER“ – weitere

Erläuterungen finden Sie in der Ausfüllanleitung - oder gegebenenfalls mit dem

Formular „Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES“ (siehe Kapitel 5).

2. Über Internet: Unter www.eama.at erfolgt die Anmeldung mittels eAMA-PIN-Code oder

mit der Handy-Signatur. Im Register RinderNET kann die Alm/Weidemeldung RINDER

sehr einfach über Erfassungsmasken eingegeben werden. Den notwendigen PIN-Code

können Sie direkt auf www.eama.at, telefonisch unter 01/334 39 30 oder per E-Mail

unter [email protected] unter Angabe Ihrer Betriebsnummer anfordern.

Hinweis:

Bei der Meldung über das RinderNET muss der Bewirtschafter bzw. der Obmann

mit der Betriebsnummer der Alm/Weide einsteigen, auf der die betreffenden Alm-

/Weideflächen im Mehrfachantrag erfasst wurden.

Der große Vorteil der Meldung über Internet ist, dass die eingegebenen und

übermittelten Daten sofort auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten

Ampelsystem (rot-gelb-grün) bestätigt werden. Diese Maßnahme stellt eine hohe

Datenqualität sicher. Sollten Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am

Bildschirm mit der Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt. Eine erforderliche

Korrektur ist durchzuführen bzw. zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen werden mit

grüner Farbe angezeigt.

Alm/Weidebetriebe, die ihre Tiere bereits über Agrar-Software EDV-mäßig erfasst

haben (z.B. über Herdenmanagementprogramme), können mit dem eAMA-RinderNET

die vorhandenen Daten übernehmen, ohne die Tiere nochmals erfassen zu müssen.

Eine genaue Anleitung dazu finden Sie im eAMA-RinderNET unter dem Menüpunkt

„Hilfe“.

Wo gibt es die erforderlichen Meldeformulare für die schriftliche Meldung?

Die AMA sendet – wie bisher – allen Alm- und Weidebetrieben ausreichend Formulare zu,

wenn diese im Vorjahr eine Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank

abgegeben haben.

Zusätzlich werden Leerformulare bei Ihrer örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer

aufgelegt.

!

Page 6: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 6 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Formulare für die Ersatzrind-Meldung können über Ihre Bezirksbauernkammer oder über

www.ama.at im Bereich Formulare & Merkblätter/Lebendrinderkennzeichnung bzw.

www.eama.at auf der RinderNET-Willkommenseite abgerufen werden. Formulare der

Ersatzrind-Meldung können auch kopiert werden.

In welchen Fällen ist eine Alm/Weidemeldung RINDER für eine Alm oder Weide

durchzuführen?

Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist vorgeschrieben, wenn auf einer Alm/Weide Rinder

verschiedener Herkunftsbetriebe/Auftreiber vermischt werden.

Kommt es auf einer Alm/Weide zu keiner Vermischung von Rindern mehrerer

Herkunftsbetriebe, ist eine Alm/Weidemeldung RINDER nur dann durchzuführen, wenn

der Herkunftsbetrieb in einer anderen Gemeinde als der Alm/Weidebetrieb liegt.

Wird eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abgegeben, ist bei einem Auftrieb von

Rindern auf diese Alm/Gemeinschaftsweide eine Alm/Weidemeldung RINDER in jedem

Fall erforderlich. Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu

melden, unter welcher die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist.

Hinweis:

Erfolgt keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der aufgetriebenen

Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) nicht

berücksichtigt werden.

Muss für Tiere auf Zwischenweiden (Vor-/ Mai-/ Nachsäß oder Aste) eine

Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben werden?

Eine Alm/Weidemeldung RINDER ist für eine Zwischenweide (z. B. Vor-/ Mai-/ Nachsäß

oder Aste) abzugeben, wenn davor/danach kein meldepflichtiger Auftrieb auf eine

Alm/Weide vorliegt oder es zu einer zusätzlichen Vermischung mit Rindern anderer

Herkunftsbetriebe als der „Hauptalm“ kommt.

Hinweis:

Wird für die Zwischenweide eine Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste

abgegeben, kann die Ausnahmeregelung nicht angewendet werden. Erfolgt in

diesem Fall keine Alm/Weidemeldung RINDER, können die Daten der

aufgetriebenen Rinder im Rahmen der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ,

Direktzahlungen) nicht berücksichtigt werden.

Welche Meldefristen müssen eingehalten werden?

Die online durchgeführte Alm/Weidemeldung RINDER muss spätestens am 15. Tag nach

dem Almauftrieb bzw. dem Weiter- oder Abtrieb erfolgen. Wird die Alm/Weidemeldung

RINDER postalisch übermittelt, muss die Meldung nachweislich innerhalb der 15-tägigen

Meldefrist zur Post gegeben werden.

!

!

Page 7: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 7 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Hinweis:

Sollte durch das Einholen der Unterschrift des Bewirtschafters bzw. des Obmanns

der Alm/Weide keine fristgerechte Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER an

die AMA möglich sein, kann im Einzelfall die Alm/Weidemeldung RINDER ohne die

Unterschrift des Bewirtschafters der Alm/Weide übermittelt werden. Die fehlende

Unterschrift wird in diesen Fällen von der AMA vom Bewirtschafter/Obmann der

Alm/Weide eingefordert.

Für AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen können nur Rinder berücksichtigt werden,

die bis zum 15.07.2019 auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben und

gemeldet werden.

Für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie) können nur Rinder berücksichtigt

werden, die bis zum 15.07.2019 auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben und

bis spätestens 30.07.2019 gemeldet werden. Für die Gewährung der gekoppelten

Stützung werden nur Auftriebe auf Almen berücksichtigt.

Rinder, deren Auftrieb nicht innerhalb der 15-tägigen RKZ-Meldefrist gemeldet wird,

verlieren ihre Prämienfähigkeit für die gekoppelte Stützung (Almauftriebsprämie).

Folgen weitere Meldungen zu einem Standortwechsel (Weitertrieb, Abtrieb,

Unterbrechung,...) der Rinder, muss die Meldefrist von 15 Tagen eingehalten werden.

Erfolgt der Alm/Weideauftrieb kurz vor dem 15.07., sodass eine fristgerechte Aufgabe der

Meldung per Post nicht mehr möglich ist, wird empfohlen, die Meldung per eAMA-

RinderNET (www.eama.at) oder per Fax (01 - 33 151 – 495) an die AMA durchzuführen.

Bei der Faxübermittlung ist das Original des Formulars unabhängig davon per Post

nachzureichen.

Damit kann sichergestellt werden, dass die Daten der aufgetriebenen Rinder im Rahmen

der Prämiengewährung (ÖPUL, AZ, Direktzahlungen) berücksichtigt werden.

Die Übermittlung per Fax dient ausschließlich der Wahrung der Meldefrist. Eine

Übermittlung des Originals per Post ist notwendig, da sonst die Meldung ungültig ist.

Ist die Alm/Weidemeldung RINDER an die Rinderdatenbank gleichzeitig ein

Prämienantrag?

Ja. Die Auftriebsdaten von Rindern werden seit 2010 ausschließlich aus der

Alm/Weidemeldung RINDER entnommen.

Die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss aber wie bisher fristgerecht abgegeben

werden.

!

Page 8: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 8 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Ist eine Unterbrechung der Alpung zulässig, wenn für die Alpung Förderungen (AZ, ÖPUL,

Direktzahlungen) beantragt werden?

Ein Abtrieb und Wiederauftrieb eines gealpten Tieres ist zulässig, der Wiederauftrieb muss

aber spätestens am 10. Kalendertag nach dem Abtriebsdatum erfolgen. Bei der Meldung

des Wiederauftriebs ist die Meldefrist von 15 Tagen einzuhalten.

Ist ein Verbringen von Rindern auf eine andere Alm/Weide zulässig, wenn für die Alpung

Förderungen (AZ, ÖPUL, Direktzahlungen) beantragt werden?

Ein Auftrieb auf weitere Almen/Weiden ist zulässig, bei der Alm/Weidemeldung RINDER

muss die Meldefrist von 15 Tagen eingehalten werden.

Was ist zu beachten, wenn ein gealptes Tier verkauft wird?

Verbleibt das Tier auf der Alm/Weide, muss trotzdem innerhalb der 15-tägigen RKZ-

Meldefrist eine neue Alm/Weidemeldung RINDER mit der neuen

Herkunftsbetriebsnummer (= Betriebsnummer des Käufers) durchgeführt werden.

(Sonderfall: Ersatzrind wechselt den Besitzer – siehe Kapitel „Ersatzrinder“)

Hinweis:

Nur bei rechtzeitiger Meldung und Erreichen der mindestens erforderlichen 60

Alpungstage kann das Tier für die Prämiengewährung (AZ, ÖPUL und

Direktzahlungen) berücksichtigt werden.

3 Häufig gestellte Fragen

Was ist zu tun, wenn …

… ein Kalb auf der Alm bzw. Weide geboren wird?

Das Kalb muss mit Ohrmarken des Herkunftsbetriebs gekennzeichnet werden. Der

Herkunftsbetrieb macht die erforderliche Geburtsmeldung und trägt das Kalb inklusive

Alpungsvermerk in das Bestandsverzeichnis ein.

Die Alm/Weidemeldung RINDER für das Kalb wird von der AMA automatisch

(Geburtsdatum = Auftriebsdatum) mit dem voraussichtlichen Abtriebsdatum des

Muttertieres durchgeführt.

Zu beachten ist, dass auch beim Kalb eine Korrektur des Abtriebsdatums erforderlich ist,

wenn der tatsächliche Abtrieb früher oder später als ursprünglich bekannt gegeben,

erfolgt. Diese Korrektur kann formlos oder durch eine Ergänzung der Korrekturmeldung

am Formular des Muttertieres erfolgen.

!

Page 9: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 9 von 21 www.eama.at | www.ama.at

… ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums verendet?

Der Herkunftsbetrieb meldet eine Verendungsmeldung an die Rinderdatenbank. Eine

allfällige Korrektur des Abtriebsdatums ist in diesem Fall nicht erforderlich, diese wird

automatisch von der AMA durchgeführt.

Fälle von Höherer Gewalt sind zusätzlich in der Auftriebsliste unter www.eama.at zu

melden. Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm/Gemeinschaftsweide

finden Sie unter www.ama.at im Bereich Formulare & Merkblätter/Almen-

Gemeinschaftsweiden.

… ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums von einer

Alm/Weide direkt auf eine andere meldepflichtige Alm/Weide verbracht wird?

Der Auftrieb auf die zweite Alm/Weide ist mit dem Formular „Alm/Weidemeldung RINDER“

oder über das eAMA-RinderNET an die AMA zu melden.

Eine Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums der ersten Alm/Weidemeldung

RINDER ist dann nicht erforderlich, wenn das Auftriebsdatum auf die zweite Alm/Weide

vor dem voraussichtlichen Abtriebsdatum der ersten Alm liegt. Eine allfällige Korrektur des

Datums des Abtriebs von der Alm/Weide wird in diesem Fall automatisch von der AMA

durchgeführt.

… ein Tier vor dem Erreichen des voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben

wird und nicht zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt?

Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung.

Eine allfällige Korrektur des Datums des Abtriebs von der Alm/Weide ist in diesem Fall

nicht erforderlich, diese wird automatisch von der AMA durchgeführt.

… ein Tier nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatums abgetrieben wird und nicht

zum Herkunftsbetrieb zurückkehrt?

Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang oder eine Schlachtung.

Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Details dazu finden Sie im

Kapitel „Ausfüllanleitung – Alm/Weidemeldung RINDER unter dem Punkt „Allgemeine

Informationen – Hinweise zu Korrekturen“.

… ein Tier vor oder nach dem voraussichtlichen Abtriebsdatum auf den

Herkunftsbetrieb zurückkehrt?

Das tatsächliche Abtriebsdatum ist an die AMA zu melden. Details dazu finden Sie im

Kapitel „Ausfüllanleitung – Alm/Weidemeldung RINDER unter dem Punkt „Allgemeine

Informationen – Hinweise zu Korrekturen“.

Page 10: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 10 von 21 www.eama.at | www.ama.at

… ein Tier die ganze Alpungsdauer im Almstall verbringt?

Genauere Informationen finden Sie unter www.ama.at im Bereich Formulare &

Merkblätter/Almen-Gemeinschaftsweiden.

4 Ausfüllanleitung – Alm/Weidemeldung RINDER

Hinweise zur Übermittlung der Alm/Weidemeldung RINDER

Tragen Sie alle erforderlichen Daten im Formular ein. Lesen Sie vor dem Ausfüllen der

„Alm/Weidemeldung RINDER“ das Merkblatt und die Ausfüllanleitung durch.

Verwenden Sie einen dunklen Kugelschreiber (Farbe blau oder schwarz), keinesfalls

einen Bleistift oder einen andersfärbigen Stift, da diese Formulare nicht automatisiert

verarbeitet werden können.

Die Alm/Weidemeldungen Rinder werden eingescannt und elektronisch verarbeitet.

Dafür müssen Sie das Original des ausgefüllten Meldeformulars nachweislich innerhalb

der 15-tägigen Meldefrist zur Post geben.

Senden Sie die Originale (1. Seite) der

ausgefüllten Formulare mit der Post an:

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Die zweite Seite des Meldeformulars (Durchschlag Alm/Weidebetrieb) verbleibt beim

Alm/Weidebetrieb und ist für eine eventuelle Korrektur des Abtriebsdatums zu

verwenden.

Die dritte Seite des Meldeformulars (Durchschlag Auftreiber) verbleibt beim

Herkunftsbetrieb/Auftreiber.

Damit die beiden Durchschläge gut lesbar sind, ist es sehr wichtig, das Formular

leserlich auszufüllen und dabei kräftig aufzudrücken.

Falls Ihnen ein Fehler beim Eintragen passieren sollte, ist es erforderlich, die ganze

Zeile (Ohrmarkennummer, Einzel-Auftriebsdatum und gemolkene Kuh) mit einem Lineal

durchzustreichen.

Page 11: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 11 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Wenn nicht das ganze Formular ausgefüllt wird, dürfen freibleibende Zeilen keinesfalls

durchgestrichen werden, da dies die weitere automatisierte Bearbeitung behindert.

Zusätzliche Vermerke auf dem Formular (z. B. Tiernamen, Geburtsdatum, etc.)

behindern die automatisierte Bearbeitung und führen dadurch zu einem erhöhten

Verwaltungsaufwand.

Sie können Ihre Alm/Weidemeldung RINDER auch über Internet unter www.eama.at

durchführen. Hinweise und Erläuterungen zur Alm/Weidemeldung RINDER im

RinderNET finden Sie unter www.eama.at.

Hinweis:

Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Alm-/Weideauftrieb, ob der eAMA-PIN-Code noch

gültig ist.

Den notwendigen PIN-Code für das eAMA können Sie direkt auf der Startseite,

telefonisch unter 01/334 39 30 oder per E-Mail unter [email protected] unter Angabe

Ihrer Betriebsnummer anfordern.

Der eAMA-PIN-Code ist für den Hauptbetrieb und alle zugehörigen Teilbetriebe

(Alm/Weiden) gültig. Bei der Eingabe der Alm/Weidemeldung ist darauf zu achten, mit

der richtigen Betriebsnummer – in den meisten Fällen die Alm/Weidebetriebsnummer –

ins eAMA einzusteigen.

Die Alm/Weidemeldung RINDER ist unter jener Betriebsnummer zu melden, unter

welcher die Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste abzugeben ist.

Über RinderNET erfasste Alm/Weidemeldungen RINDER werden bei der Übermittlung

der Meldungen auf Plausibilität geprüft und mit dem bekannten Ampelsystem (rot-gelb-

grün) bestätigt, wodurch Fehler sofort erkannt werden können. Sollten während der

Erfassung Plausibilitätsfehler auftreten, werden diese Meldungen am Bildschirm mit der

Kennzeichnung in gelber Farbe angezeigt, die eingegebenen Daten sind unverzüglich

zu überprüfen. Eine erforderliche Korrektur ist zu veranlassen. Fehlerfreie Meldungen

werden mit grüner Farbe angezeigt.

Hinweise zu Korrekturen

Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums ist durch die Übermittlung des

„Durchschlags Alm/Weidebetrieb“ zu veranlassen. Keinesfalls ist hierfür ein neues

!

Page 12: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 12 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Meldeformular „Alm/Weidemeldung RINDER“ bzw. das Formular „Alm/Weidemeldung

eines ERSATZRINDES“ zu verwenden.

Die Verwendung von neuen Meldeformularen zum Zwecke der Korrektur führt zu

Doppelmeldungen und damit verbundenen Fehlern, die nachteilige Auswirkungen für die

Förderabwicklung haben können.

Achten Sie darauf, dass Korrekturen jeweils mit einer gültigen Unterschrift vom

Bewirtschafter bzw. vom Obmann der Alm/Weide zu bestätigen sind.

Übermitteln Sie die Korrekturen innerhalb von 15 Tagen nach dem Meldeereignis

(tatsächlicher Abtrieb) per Fax unter 01 – 33 151 – 495 an die AMA -

Rinderkennzeichnung. Werden die Korrekturen postalisch übermittelt, müssen diese

nachweislich innerhalb der 15-tägigen Meldefrist zur Post gegeben werden.

Nicht zulässig ist aus Gründen der Lesbarkeit die Übermittlung von Kopien der

Durchschläge per Fax. Die Übermittlung von Kopien des Durchschlags per Post ist

möglich, wenn die Lesbarkeit aller Eintragungen gegeben ist.

Sie können Korrekturen auch im eAMA-RinderNET über die Korrektur-Menüpunkte

direkt und unbürokratisch durchführen. Beachten Sie dabei, dass die betreffenden

Rinder auszuwählen sind, bei denen die Korrektur durchgeführt werden soll.

Page 13: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 13 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Ausfüllanleitung

1. Jahresangabe Almjahr

Hier wird das Jahr eingetragen, für welches die Alm/Weidemeldung abgegeben wird.

2

1

3 4

5 6

7 8

9 11

12 13

14

15

16

10

Beispiel Eva, 0815 Wahlort 2 1 2 3 4 5 6 7

1 5 0 6 3 0 0 9

1 7 0 6 A T 1 2 3 4 5 6 7 8 9

9 8 7 6 5 4 3 2 1

0 0 1 2 3 4 5 6 7

18.6.2019 Muster Max

19

A T

A T

Page 14: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 14 von 21 www.eama.at | www.ama.at

2. Alm/Weidebetriebsnummer

In diesem Feld ist die Betriebsnummer des Alm/Weidebetriebes einzutragen.

Normalerweise werden die Meldeformulare den Alm/Weidebetrieben von der AMA

zugesandt - in diesen Fällen ist dieses Feld bereits ausgefüllt. Bei Verwendung von

Leerformularen (z.B. Zinsweidemeldung) ist hier die landwirtschaftliche Betriebsnummer

des Alm/Weidebetriebes (meldender Betrieb) händisch einzutragen.

3. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift

Sofern nicht bereits vorgedruckt, sind hier Name und Anschrift des Bewirtschafters der

Alm/Weide (meldender Betrieb) einzutragen.

4. Alm/Weide: Obmann/Obfrau

Sofern nicht bereits vorgedruckt, ist hier bei Personengemeinschaften der Name des

Zeichnungsberechtigten einzutragen.

5. Herkunftsbetriebsnummer

Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Auftreiber) der Tiere einzutragen.

Beachten Sie, dass pro Herkunftsbetrieb jeweils ein eigenes Formular ausgefüllt

werden muss.

Pro Formular können bis zu 15 Rinder gemeldet werden.

6. BewirtschafterIn Herkunftsbetrieb: Name, Wohnanschrift

Hier sind Name und Anschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen.

7. Herden-Auftriebsdatum

Hier ist das Auftriebsdatum einzutragen. Wenn alle Tiere von einem Herkunftsbetrieb am

selben Tag aufgetrieben werden, genügt es, wenn Sie nur das Herden-Auftriebsdatum

eintragen. Verwenden Sie beim Ausfüllen der Datumsfelder immer die Reihenfolge

Tag, Monat, jeweils 2-stellig.

8. Voraussichtliches Herden-Abtriebsdatum

Hier ist das voraussichtliche Abtriebsdatum einzutragen.

Wenn Tiere auf verschiedenen meldepflichtigen Almen/Weiden aufgetrieben werden, ist

als voraussichtliches Abtriebsdatum immer das Datum des Wechsels zur nächsten

Alm/Weide anzugeben.

Page 15: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 15 von 21 www.eama.at | www.ama.at

9. Ohrmarke

Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des aufgetriebenen Rindes

einzutragen. Österreichische Ohrmarken bestehen immer aus AT und 9 Ziffern.

10. Einzel-Auftriebsdatum

Das Einzel-Auftriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Auftriebsdatum

einzelner Tiere vom Herden-Auftriebsdatum unterscheidet.

11. Gemolkene Kuh

Hier ist einzutragen, ob das Tier entsprechend der ÖPUL Maßnahme „Alpung und

Behirtung“ als gemolkene Kuh gilt (genauere Erklärung finden Sie im aktuellen Merkblatt

„ÖPUL“).

Hinweis:

Hatte eine „gemolkene Kuh“ bereits eine Totgeburt, so ist vom Tierhalter eine

Totgeburtsmeldung mit dem Formular „Bestätigung über die Totgeburt eines Rindes“

an die AMA zu melden. Nur so kann das Tier als „gemolkene Kuh“ berücksichtigt

werden. Das Formular kann über Ihre örtlich zuständige Bezirksbauernkammer oder

über www.ama.at unter Formulare & Merkblätter/Lebendrinderkennzeichnung

abgerufen werden.

12. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau)

Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters bzw. des Obmanns der Alm/Weide

einzutragen.

Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht

gültig.

13. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb

Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs einzutragen. Dieses

Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich.

KORREKTURFELDER

14. Herden-Abtriebsdatum

Hier ist das Abtriebsdatum einzutragen. Wenn alle auf dem Formular angeführten Tiere

am selben Tag abgetrieben werden, genügt es, wenn Sie das tatsächliche Abtriebsdatum

im Korrekturfeld „Herden-Abtriebsdatum“ eintragen.

!

Page 16: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 16 von 21 www.eama.at | www.ama.at

15. Einzel-Abtriebsdatum

Das Einzel-Abtriebsdatum ist nur dann anzugeben, wenn sich das Abtriebsdatum

einzelner Tiere vom Herden- Abtriebsdatum unterscheidet.

Wird das Abtriebsdatum der gesamten Herde und auch das von einzelnen Tiere korrigiert,

so muss dies am Formular eindeutig erkennbar sein. Bei Einzeltieren muss daher bei

jedem betroffenen Tier das Datum eingetragen werden.

16. Datum und Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau)

Hier sind das Datum der Korrektur und die Unterschrift des Bewirtschafters bzw. des

Obmanns der Alm/Weide einzutragen.

Falls die von der AMA zugesandten personalisierten Formulare nicht ausreichen bzw.

wenn Sie die Meldung auf eine nicht vorgedruckte Alm/Weidebetriebsnummer

durchführen wollen, erhalten Sie zusätzliche Leerformulare bei Ihrer zuständigen

Bezirksbauernkammer.

5 Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES

Wann muss eine Ersatztiermeldung gemacht werden?

Grundsätzlich ist eine Ersatztiermeldung nur notwendig, wenn Fördermaßnahmen (AZ,

ÖPUL, Direktzahlungen – ausgenommen gekoppelte Stützung) in Anspruch genommen

werden.

Für die Meldung ist der Bewirtschafter bzw. der Obmann der Alm/Weide zuständig.

Folgende Fälle können als Fortsetzung einer bereits gemeldeten Alpung angerechnet

werden. Voraussetzung dafür ist die Meldung mittels des Formulars „Alm/Weidemeldung

eines ERSATZRINDES“.

1. Ein Tier wird vorzeitig abgetrieben und die restlichen Alpungstage sollen durch ein

ERSATZRIND eingehalten werden. Dies darf gegebenenfalls auch mit einem Wechsel

der Alm/Gemeinschaftsweide einhergehen.

2. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird noch auf eine andere

Alm/Gemeinschaftsweide weitergetrieben (= Wechsel der Alm/Gemeinschaftsweide).

3. Ein bereits gemeldetes ERSATZRIND wird auf der Alm/Weide verkauft (= Änderung

des Herkunftsbetriebs/Tierhalters).

Wird in den genannten Fällen eine normale „Alm/Weidemeldung RINDER“ abgegeben,

kann die Alpung nicht als Fortsetzung angerechnet werden, sondern wird unabhängig als

neuer Auftrieb betrachtet und auf Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen geprüft.

Page 17: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 17 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Beispiel 1:

Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft

werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Dieses Ersatztier (Tier 2) wird auf die Alm A

aufgetrieben, der Auftrieb mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES gemeldet

und dort die restlichen 40 Tage gealpt (siehe Punkt 1).

Beispiel 2 (Spezialfall):

Ein Tier (Tier 1) ist auf der Alm A und wird nach 20 Tagen abgetrieben, weil es verkauft

werden soll, somit wird ein Ersatztier benötigt. Der Tierhalter hatte aber bereits die

Absicht, dieses Tier auf Alm B zu treiben und treibt nun ein Ersatztier (Tier 2) direkt auf die

Alm B, die Meldung erfolgt mittels Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES (siehe

Punkt 1 – mit Almwechsel).

Das Ersatztier (Tier 2) auf Alm B soll nach 20 Tagen wieder auf Alm A (für 30 Tage)

aufgetrieben werden. Wird nochmals eine Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES

abgegeben, zählen für Tier 1 insgesamt 70 Alpungstage – eine Prämiengewährung ist

möglich.

Wird jedoch stattdessen eine „normale“ Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben, zählen

für Tier 1 lediglich 40 Alpungstage und für Tier 2 nur 30 Alpungstage (sofern die Meldung

bis zum 15.07. erfolgte) – beide Zeiträume sind zu kurz, es kann keine Prämie gewährt

werden.

Folgende Fristen müssen eingehalten werden:

Auch für Ersatzmeldungen ist die 15-tägige RKZ-Meldefrist einzuhalten.

Spätestens 10 Kalendertage nach Abtrieb des ursprünglich beantragten Tieres muss

das Ersatztier auf einer Alm/Gemeinschaftsweide stehen.

Folgende Kriterien müssen für die Anerkennung als Ersatzrind erfüllt sein:

Abgabe des Formulars „Alm/Weidemeldung eines ERSATZRINDES“.

Das Ersatztier muss der gleichen Alterskategorie wie das ursprünglich beantragte

Tier (per 1.7. des Kalenderjahres) angehören (z.B. ein jüngeres Tier kann nicht durch

ein älteres ersetzt werden).

Das Ersatztier muss vom gleichen Tierhalter (= jener, dem das ursprüngliche Tier am

Tag des Abtriebs gehört hat) aufgetrieben werden (Ausnahme: siehe Punkt 3).

Page 18: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 18 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Wird ein Kriterium nicht erfüllt, so zählt das Tier nicht als Ersatztier. Statt der

Ersatztiermeldung muss dann eine normale Alm/Weidemeldung RINDER abgegeben

werden. Wenn durch diese die Förderungsvoraussetzungen (z.B. Einhaltung aller Fristen)

erfüllt werden, ist eine eigenständige Prämiengewährung möglich.

Gibt es Plausibilitätsfehler bei dem ursprünglich beantragten Tier, werden die Ersatztiere

für dieses Tier nicht berücksichtigt.

Wird bei vorzeitigem Abtrieb ein Antrag auf höhere Gewalt oder

bewirtschaftungsverändernde Umstände, auf die der Förderungswerber keinen Einfluss

hat, gestellt, so ist es nicht unbedingt erforderlich, ein Ersatztier nachzustellen. Sollte aber

der Fall eintreten, dass der Antrag abgelehnt werden muss, kann keine Prämie für das

vorzeitig abgetriebene Tier gewährt werden.

Genauere Informationen zur Höheren Gewalt auf der Alm/Gemeinschaftsweide finden Sie

unter www.ama.at im Bereich Formulare & Merkblätter/Almen-Gemeinschaftsweiden.

Page 19: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 19 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Ausfüllanleitung

Punkt 1: Angaben zum vorzeitig abgetriebenen Rind

1. Alm/Weidebetriebsnummer

In diesem Feld ist die Alm/Weidebetriebsnummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes

einzutragen.

9 9 9 9 9 9 9

1 2 3 4 5 6 7 A T

A T

9 1 2 3 4 5 6 7 8

Beispiel Eva, 0815 Wahlort 2

19

9 9 9 9 9 9 9

1 2 3 4 5 6 7

0 0 0 9 8 7 6 5 4

26.7.2019 Muster Max

Muster Max

Agrargemeinschaft Musteralm

Musterort 1

1234 Ort

2 0 0 7

2 5 0 7 0 5 1 0

Muster Max

Agrargemeinschaft Musteralm

Musterort 1

1234 Ort

1

3

2

4 5

6

7 8

Page 20: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 20 von 21 www.eama.at | www.ama.at

2. BewirtschafterIn Alm/Weide: Name, Wohnanschrift und Alm/Weide:

Obmann/Obfrau

Nur auszufüllen, wenn die Alm/Weide von der Alm/Weide des Ersatzrindes (Block 2)

abweicht.

3. Herkunftsbetriebsnummer

Hier ist die Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs (Tierhalters) des vorzeitig

abgetriebenen Rindes einzutragen.

4. Ohrmarke

Hier sind der Ländercode und die Ohrmarkennummer des vorzeitig abgetriebenen Rindes

einzutragen.

5. Tatsächliches Abtriebsdatum

Hier ist das Abtriebsdatum des vorzeitig abgetriebenen Rindes einzutragen. Diese Angabe

gilt nur dann als Korrektur des Abtriebsdatums, wenn das Ersatztier wieder auf die gleiche

Alm/Weide aufgetrieben wird. Sofern es nicht möglich ist, die 15-tägige RKZ-Meldefrist

über dieses Formular einzuhalten, muss die Korrektur unabhängig vom Ersatz gemeldet

werden (siehe dazu Ausfüllanleitung des Formulars „Alm/Weidemeldung RINDER“).

Punkt 2: Angaben zum Ersatzrind

6. Meldungsdaten zum Ersatzrind

Hier sind die Daten des Ersatzrindes wie bei einer „Alm/Weidemeldung RINDER“

anzugeben.

7. Datum, Unterschrift BewirtschafterIn (Obmann/Obfrau)

Hier ist die Unterschrift des Bewirtschafters bzw. des Obmanns der Alm/Weide des

Ersatzrindes einzutragen.

Bei fehlender Unterschrift ist der Antrag für die AZ, ÖPUL und die Direktzahlungen nicht

gültig.

8. Datum, Unterschrift Herkunftsbetrieb

Hier sind das Ausfülldatum und die Unterschrift des Herkunftsbetriebs des Ersatzrindes

einzutragen. Dieses Feld ist für die Abgabe des Formulars nicht zwingend erforderlich.

Page 21: Alm/Weidemeldung RINDER - ama.at · Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 4 von 21 | das tatsächliche Abtriebsdatum zu melden, auch bei einer Abweichung von nur einem Tag.

Merkblatt Alm/Weidemeldung Rinder 2019 Seite 21 von 21 www.eama.at | www.ama.at

Korrektur des Abtriebsdatums des Ersatzrindes:

Die Korrektur des voraussichtlichen Abtriebsdatums des Ersatzrindes ist formlos möglich.

Achten Sie darauf, dass Korrekturen vom Bewirtschafter bzw. vom Obmann der

Alm/Weide unterschrieben sind.

Die Verwaltungsbehörde ist das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die

Ausführungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden

Rechtsgrundlagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell

gehalten.

Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform

gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese

Formulierungen selbstverständlich auf Personen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich

der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetragene Partnerschaften.

Impressum

Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria

Redaktion: GBII/Abt4 – Referat 24

Dresdner Straße 70

1200 Wien

UID-Nr.: ATU16305503

Telefon: +43 1 334 39 30

Fax: +43 1 33151-495

E-Mail: [email protected]

Vertretungsbefugt:

Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II

Dr. Richard Leutner, Vorstand für den Geschäftsbereich I

Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 367/1992 eingerichtete

juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt

gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der

AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen Daten sind mit Quellenangabe gestattet.

Alle Angaben ohne Gewähr.