Wilfrid Bade - Deutschland Erwacht - Werden, Kampf Und Sieg Der NSDAP 1933
Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg: Ein Stiefkind erwacht zum Leben
description
Transcript of Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg: Ein Stiefkind erwacht zum Leben
Alterspolitik in Bundesbern und im Kanton Freiburg:
Ein Stiefkind erwacht zum Leben
Marie-Thérèse Weber-GobetNationalrätin CSP
www.weber-gobet.ch
Definition Bund
Unter Alterspolitik werden Massnahmen des Staates (Bund, Kantone und Gemeinden) verstanden, die Einfluss auf die Lebenssituation der älteren Bevölkerung haben.
Wichtig sind insbesondere die Sicherung eines angemessenen Einkommens und die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration der älteren Menschen.
Zentrale Rahmenbedingungen
Föderalismus Subsidiarität
Bund greift nur ergänzend und fördernd ein
Viele Akteure auf Bundesebene
Bundesamt für Sozialversicherungen Bundesamt für Gesundheit Eidg. Finanzverwaltung Bundesamt für Statistik Bundesamt für Justiz Bundesamt für Migration Bundesamt für Sport Staatssekretariat für Wirtschaft Bundesamt für Wohnungswesen Bundesamt für Strassen Bundesamt für Raumentwicklung
Viele Bundesgesetze
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge
Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Strafgesetzbuch
Kein Globalkonzeptsondern ein Strategiebericht
29. August 2007: Bericht des Bundesrates <Strategie für eine schweizerische Alterspolitik>
5 Themenbereiche:Gesundheit und medizinische VersorgungWohnen und Mobilität Arbeit und Übergang in den Ruhestand wirtschaftliche Lage Engagement und gesellschaftliche Partizipation
Massnahmen
Leistungsverträge Projekt Palliative Care Innovative Wohnprojekte für ältere Menschen Nachhaltige Quartierentwicklung Informationsgesellschaft Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Ältere
Ist es dem Bundesrat wirklich ernst?
Alterspolitik im Kanton Freiburg
Kantonsverfassung: Art. 35 und Art. 62 Postulat: überwiesen September 2006 Rahmengesetz und Gesamtkonzept:
1. Januar 2012 Volksmotion der CSP:
<Günstige und angemessene Alterswohnungen>: Oktober 2007
Kommission Alterspolitik Region Sense Arbeitsgruppe <Betreute Wohnformen im Alter>
Fazit
Kein Schweizerisches Globalkonzept Zu wenig Koordination zwischen den Akteuren Keine verbindlichen Aktionspläne Quantität und Qualität der Angebote
unterschiedlich Mitwirkung der Älteren zu wenig berücksichtigt
Am Ball bleiben
Mitwirkungsmöglichkeiten stärken Ressourcen und Leistungspotenziale
aufzeigen und einbringen Alterspolitik in eine Gesellschaftspolitik für
alle Altersgruppen integrieren<Generationenpolitik>
Danke!
Das Stiefkind erwacht zum LebenMacht weiter so!