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2018 amfori BSCI- Systemhandbuch Anhang 8

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2018

amfori BSCI-Systemhandbuch Anhang 8

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amfori BSCI – Systemhandbuch Anhang 8: Schnellbewertung anderer Überwachungssysteme 1

Anhang 8: Schnellbewertung anderer

Überwachungssysteme

Dieser Anhang des amfori BSCI Systemhandbuchs bietet amfori BSCI-Teilnehmern und ihren Geschäftspartnern eine Anleitung, wie sie im Rahmen ihres Due-Diligence-Prozesses andere Überwachungssysteme im Vergleich zum amfori BSCI-System auf zügige Weise bewerten können.

EINLEITUNG

Die amfori BSCI-Teilnehmer sollten alle Geschäftspartner in ihren Lieferketten auffordern, ihre

sozialen Werte und Prinzipien zu übernehmen. Sofern dies angemessen ist, können amfori BSCI-

Teilnehmer ihren Geschäftspartnern bei der Überwachung im Hinblick auf den amfori BSCI-

Verhaltenskodex helfen. Möglicherweise halten sich diese Geschäftspartner jedoch bereits an einen

anderen Verhaltenskodex oder wurden bereits im Hinblick auf einen anderen sozialen oder

ökologischen Standard überprüft.

Im Falle von Geschäftspartnern, die andere Überwachungssysteme befolgen, stellt sich die Frage, ob

noch ein Audit (z. B. ein amfori BSCI-Audit) erforderlich ist. Diese Frage ist relevant, da Unternehmen

verständlicherweise versuchen, ihre Ressourcen zu maximieren und für ausgewogene, kohärente

Due-Diligence-Prozesse entlang ihren Lieferketten einzusetzen.

Wenn die amfori BSCI-Teilnehmer also mit Geschäftspartnern zusammenarbeiten, die andere

Überwachungssysteme verwenden, sind sie angehalten, eine Schnellbewertung vorzunehmen, um

festzustellen, ob diese Systeme folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vergleichbarkeit: Umfasst das System bzw. der Standard ähnliche Grundsätze und

Qualitätsgarantien wie das amfori BSCI-System?

Kompatibilität: Umfasst das System bzw. der Standard zusätzliche Aspekte, steht aber auch

nicht in Konflikt mit dem amfori BSCI-System oder setzt es außer Kraft?

Diese Schnellbewertung ist kein Ersatz für ein fachmännisches Benchmarking einer Drittpartei und

darf nicht mit Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung verwechselt werden, die amfori ggf. mit

anderen Organisationen mit ähnlichen Zielen unterhält. Sie stellt jedoch ein praktisches Instrument

dar, das CSR-Manager und Einkäufer bei der Auswahl neuer Geschäftspartner oder bei der Definition

der Überwachungsstrategie für das Geschäftsjahr unterstützt.

amfori BSCI-Teilnehmer können diese Schnellbewertung vornehmen und in ihrem privaten Bereich auf

der amfori BSCI-Plattform speichern.

DURCHFÜHRUNG DER SCHNELLBEWERTUNG

Die Schnellbewertung anderer Überwachungssysteme konzentriert sich auf zwei Hauptaspekte:

Inhalt: Die minimalen, nicht verhandelbaren Grundsätze, die alle relevanten sozialen und

ökologischen Standards abdecken sollten.

System: Es sollte minimale, nicht verhandelbare Qualität und Zuverlässigkeit garantiert

werden, die alle relevanten sozialen und ökologischen Standards erfüllen.

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Abbildung 1: Inhalt Abbildung 2: System

Die nachfolgende Tabelle dient als Vorlage und kann den amfori BSCI-Teilnehmern dabei helfen, den

Inhalt eines Überwachungssystems mit den Mindestanforderungen von amfori BSCI zu vergleichen.

Hierbei wird nicht die tatsächliche Leistung eines Herstellers bewertet, der sich an das

Überwachungssystem hält. Der Hersteller kann beispielsweise die gesetzlichen Standards für

Ruhezeiten respektieren, obwohl der Standard dieses wesentliche Element vielleicht gar nicht enthält.

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NAME DES SYSTEMS: Name des Herstellers

Datum des Vergleichs:

Durchgeführt von:

Gültig für den Hersteller bis:

Abgedeckt? Anmerkungen

ILO-Kernkonventionen

Konvention über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (Nr. 29)

Konvention über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des

Vereinigungsrechts, 1948 (Nr. 87)

Konvention über das Vereinigungsrecht und das Recht auf

Kollektivverhandlungen, 1949 (Nr. 98)

Konvention über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957

(Nr. 105)

Konvention über das Mindestalter für die Zulassung zu

Beschäftigung, 1973 (Nr. 138)

Konvention über das Verbot und Maßnahmen zur Beseitigung

der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182)

Konvention über die Gleichheit des Entgelts für Männer und

Frauen für gleichwertige Arbeit, 1951 (Nr. 100)

Konvention über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf,

1958 (Nr. 111)

Arbeitszeiten

Reguläre Arbeitszeiten: Maximal 48 Stunden pro Woche und

8 Stunden pro Tag, mit Ausnahmen gemäß Definition der ILO

Begrenzung von Überstunden: Nach nationalem Recht und den

Merkmalen der Ausnahme, der Freiwilligkeit und von Zuschlägen

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Ruhezeit: Tägliche Ruhepausen und das Recht auf mindestens

einen Ruhetag innerhalb von sieben Tagen; es sei denn, in

einer gültigen Betriebsvereinbarung wurde etwas anderes

vereinbart

Mindestlohn

Mindestens der Mindestlohn nach nationalem Recht oder der

einer Branche auferlegte Mindeststandard

Arbeitsschutz

Durchführung von Risikobewertungen

Schulung der Arbeitnehmer

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Chemikalien

Unfall- und Notfallverfahren

Elektrizität

Brandschutz

Fluchtwege und Notausgänge

Maschinen- und Fahrzeugsicherheit

Erste Hilfe

Arbeitsplatz, soziale Einrichtungen, Unterkunft

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Integrität

Mindestaufwand: Das Sozialaudit erfordert mindestens einen

Mann/Tag (8 Stunden x ein Auditor).

Dauer: Die Dauer des Audits muss im Auditbericht vermerkt sein.

Gültigkeit: Das Zertifikat oder die Sozialbilanz darf nicht älter als

12 Monate sein.

Verifizierung: Das Sozialaudit umfasst die Überprüfung von

Unterlagen, Befragungen von Arbeitnehmern und die

Besichtigung der Produktionsstätte.

Korrekturmaßnahmen: In dem Bericht des Sozialaudits sind die

Ergebnisse beschrieben und Fristen für die erforderlichen

korrigierenden Maßnahmen festgesetzt.

Zertifikate: Die Auditberichte müssen weitere Erläuterungen zu

den Ergebnissen enthalten

(z. B. reicht es nicht aus, nur JA/NEIN-Antworten oder

Antworten über Grafiken oder Ampeln bereitzustellen, ohne

dass weitere Details angegeben werden)

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Standardisierter Bericht: Der Sozialaudit verwendet einen

standardisierten Bericht, der Informationen enthält, die laut der

neuesten verwendeten Version aktuell sind.

Kompetenz

Zweite Partei: Es muss sich mindestens um ein Zweitparteien-

Audit handeln, da Selbstbewertungen nicht als ausreichend

angesehen werden können.

Qualifikationen des Auditors: Das System muss die

Mindestanforderungen an die Kompetenz des Auditors

festlegen.

Aktualisierungen: Das System muss über Mechanismen

verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass Auditor und/oder

Audit-Firmen regelmäßig über Neuerungen eines Systems

informiert werden.

Governance

Revisionsvorgang: Das System muss über einen strukturierten

Überarbeitungsprozess verfügen, für den als Mindeststruktur

Schritte definiert sind und eine zuständige Person festgelegt

wurde.

Transparenz: Die Führung des Systems muss transparent sein

(z. B. anhand eines Organigramms auf der Website).

Jährliche Updates: Die Tätigkeiten und/oder Ergebnisse des

Systems müssen jährlich aktualisiert und zur Verfügung gestellt

werden.

Nach Abschluss der Schnellbewertung muss der amfori BSCI-Teilnehmer entweder eine zeitnahe

Entscheidung (z. B. „ausnahmsweise und für diesen einen Hersteller erkenne ich an, dass dessen

Arbeit diesem Standard entspricht“) oder eine strategische Entscheidung (z. B. „eigentlich führe ich

keine amfori BSCI-Audits für Hersteller durch, die mir einen gültigen Auditbericht für diesen Standard

vorlegen können“) treffen.

In beiden Fällen sollte der Hersteller den amfori BSCI-Verhaltenskodex unterzeichnen, um die

Umsetzung der amfori BSCI-Werte und -Prinzipien entlang der Lieferketten zu unterstützen. Siehe

Anhang 10: Kaskadierende Umsetzung von amfori BSCI entlang der Lieferkette.

EINSEITIGE ANNAHME EINES ANDEREN ÜBERWACHUNGSSYSTEMS

Die Entscheidung, einseitig ein anderes Sozialstandardsystem zu akzeptieren, um doppelte Audits zu

vermeiden (ob ad-hoc oder strategisch), wird vom RSP-Träger getroffen und sollte alle 12 Monate

erneut aufgegriffen werden.

Da der RSP-Träger den amfori BSCI-Auditzyklus für seine Hersteller unterstützt, verlassen sich die

anderen amfori BSCI-Teilnehmer, die mit diesen Herstellern verbunden sind, auf die Entscheidung des

RSP-Trägers. Es ist daher wichtig, dass der RSP-Träger Aufzeichnungen pflegt, die seine

Entscheidung begründen. Hier einige Beispiele:

Gültiges Zertifikat und gültiger Auditbericht

Gültiger Abhilfemaßnahmenplan oder entsprechendes Dokument

Aktuelle Schnellbewertung oder entsprechendes Dokument

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Diese Dokumente können in den privaten Bereich der amfori BSCI-Plattform für den betroffenen

Hersteller hochgeladen werden.

Unabhängig von der Entscheidung wird empfohlen, dass der RSP-Träger ein Herstellerprofil erstellt

(sofern noch nicht auf der amfori BSCI-Plattform vorhanden) und dafür sorgt, dass der Hersteller den

amfori BSCI-Verhaltenskodex mit den relevanten Terms of Implementation unterzeichnet. Auf diese

Weise hat der Hersteller Zugang zum:

Online-Abhilfemaßnahmenplan: So kann der Hersteller alle verbundenen amfori BSCI-

Teilnehmer über seinen Fortschritt informieren.

amfori Academy: Hier kann der Hersteller alle relevanten Kurse auswählen und abschließen,

um seine Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern.

ANFECHTUNG DER ENTSCHEIDUNG DES RSP-TRÄGERS

Die Entscheidung des RSP-Trägers, das Audit mit einem anderen Überwachungssystem als

gleichwertig mit dem amfori BSCI-Audit zu akzeptieren, kann von jedem anderen verbundenen

Teilnehmer angefochten werden, der ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Gleichwertigkeit oder

Qualität dieses Sozialstandards hat. Diese ernsthaften Bedenken können auf Folgendem basieren:

Berufserfahrung: Der verbundene Teilnehmer hat dem Hersteller beispielsweise einen

Besuch abgestattet und schwerwiegende Defizite bei der Sozialleistung erkannt.

Position der Stakeholder: Beispielsweise haben relevante NGOs in dem Land oder in der

Region, in dem/der der betreffende Teilnehmer tätig ist, ernsthafte Bedenken hinsichtlich der

Glaubwürdigkeit des betroffenen Standards geäußert.

Anschuldigungen: Beispielsweise gab es im Zusammenhang mit dem

Beschwerdemechanismus des verbundenen Teilnehmers oder mit dem amfori BSCI-

Beschwerdemechanismus Vorwürfe hinsichtlich gewisser Standards oder des betreffenden

Herstellers.

Diese oben genannten Fälle gelten auch für Hersteller auf der amfori BSCI-Plattform mit einem

gültigen SA8000-Zertifikat.

Bevor die RSP-Entscheidung angefochten werden kann, muss der betreffende Teilnehmer folgende

Schritte unternehmen:

Den RSP-Träger über die amfori BSCI-Plattform kontaktieren. Der RSP-Träger kann dem

betreffenden Teilnehmer zusätzliche Informationen zukommen lassen oder seinen Ansatz

überarbeiten und daraufhin ein amfori BSCI-Audit beantragen.

Seine Bedenken gegenüber dem amfori-Sekretariat äußern: Im Falle von

Meinungsverschiedenheiten kann der betreffende Teilnehmer seine Bedenken unter

Verwendung des amfori-Beschwerdemechanismus vorbringen. Nach dem Verfahren des

amfori-Beschwerdemechanismus beurteilt das amfori-Sekretariat die Zulässigkeit des Falls

und unternimmt alle notwendigen Schritte. Zu diesen Schritten kann die Klassifizierung des

Falls als Notfall gehören. In einem solchen Fall werden alle verbundenen Teilnehmer

informiert und aufgefordert, sich gemeinsam um eine Lösung des Problems zu bemühen.

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