Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung · Gnathologie 90% 80% Inlays 90% 100% Material- u....

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Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung Stand 22.01.2014 1 Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung INTER QualiMed ® Premium mit Alte Oldenburger A80, K/S, K20, Z100/80 Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger Allgemeine Tarifinformationen Selbstbeteiligung (SB) pro Jahr 300 Euro 20% max. 330 Euro SB gilt für welche Bereiche Ambulant und Zahn Ambulant SB gilt nicht für folgende Bereiche und / oder Untersuchungen Stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schutzimpfungen. Stationär, Zahn, Sehhilfen, ärztliche u. zahnärztliche Vorsorgeunter- suchungen (Liste des Versicherers) und Schutzimpfungen. SB Varianten 300 / 600 / 1.200 Euro 450 / 750 / 1.100 Euro 20% max. 330 / 10% max. 165 Euro Weltweiter Versicherungsschutz Ja, bis zu 6 Monate, ohne besondere Vereinbarung. Ja, bis zu 3 Monate, danach mit besonderer Vereinbarung. Ambulante Heilbehandlung Verzicht auf das Primärarztprinzip Ja Ja Ambulante Heilbehandlung 100% 100% Ambulante Heilbehandlungen in einem Kurort Ja, ambulante Heilbehandlungen sind in einem Kurort im selben Umfang erstattungsfähig wie am Wohnort. Ja, ambulante Heilbehandlungen sind in einem Kurort im selben Umfang erstattungsfähig wie am Wohnort. Alternative Heilmethoden / Naturheilverfahren 100%, bis max. 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr, zusammen mit Heilpraktiker. 100%, auch über die anerkannte Schulmedizin hinaus (offene Positivliste des Versicherers), jedoch max. bis zu dem Betrag, der in der Schulmedizin angefallen wären. Hufelandverzeichnis Ja Nein Heilpraktikerbehandlung GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker 100%. bis max. 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr. 100%, auch über die anerkannte Schulmedizin hinaus (offene Positivliste des Versicherers), jedoch max. zu dem Betrag der in der Schulmedizin angefallen wären. Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) der Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) Ja Ja Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus Ja, soweit eine gültige Honorarvereinbarung zugrunde liegt. Ja Arznei- und Verbandmittel 100% 100% Künstliche Ernährung Ja, parenteral und enteral. Ja, parenteral und enteral. Medikamentenähnliche Nährmittel Ja Nein

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Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

Stand 22.01.2014 1

Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung

INTER QualiMed® Premium mit Alte Oldenburger A80, K/S, K20, Z100/80 Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Allgemeine Tarifinformationen

Selbstbeteiligung (SB) pro Jahr 300 Euro 20% max. 330 Euro

SB gilt für welche Bereiche Ambulant und Zahn Ambulant

SB gilt nicht für folgende Bereiche und / oder Untersuchungen

Stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie Schutzimpfungen.

Stationär, Zahn, Sehhilfen, ärztliche u. zahnärztliche Vorsorgeunter-suchungen (Liste des Versicherers) und Schutzimpfungen.

SB Varianten 300 / 600 / 1.200 Euro 450 / 750 / 1.100 Euro

20% max. 330 / 10% max. 165 Euro

Weltweiter Versicherungsschutz Ja, bis zu 6 Monate, ohne besondere Vereinbarung.

Ja, bis zu 3 Monate, danach mit besonderer Vereinbarung.

Ambulante Heilbehandlung

Verzicht auf das Primärarztprinzip Ja Ja

Ambulante Heilbehandlung 100% 100%

Ambulante Heilbehandlungen in einem Kurort

Ja, ambulante Heilbehandlungen sind in einem Kurort im selben Umfang erstattungsfähig wie am Wohnort.

Ja, ambulante Heilbehandlungen sind in einem Kurort im selben Umfang erstattungsfähig wie am Wohnort.

Alternative Heilmethoden / Naturheilverfahren

100%, bis max. 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr, zusammen mit Heilpraktiker.

100%, auch über die anerkannte Schulmedizin hinaus (offene Positivliste des Versicherers), jedoch max. bis zu dem Betrag, der in der Schulmedizin angefallen wären.

Hufelandverzeichnis Ja Nein

Heilpraktikerbehandlung

GebüH = Gebührenordnung für Heilpraktiker

100%. bis max. 3.000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr.

100%, auch über die anerkannte Schulmedizin hinaus (offene Positivliste des Versicherers), jedoch max. zu dem Betrag der in der Schulmedizin angefallen wären.

Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ)

Ja Ja

Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus

Ja, soweit eine gültige Honorarvereinbarung zugrunde liegt.

Ja

Arznei- und Verbandmittel 100% 100%

Künstliche Ernährung Ja, parenteral und enteral. Ja, parenteral und enteral.

Medikamentenähnliche Nährmittel Ja Nein

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Ambulante Psychotherapie 100%, ohne Begrenzung der Sitzungszahl und ohne vorherige Genehmigung.

100%, ohne Begrenzung der Sitzungszahl, Genehmigung ab der 6. Sitzung ist vorab erforderlich.

Ambulante Transportkosten Fahrten oder Transporte zum nächst erreichbaren, geeigneten Arzt oder Krankenhaus bei Unfällen (am Unfalltag) bzw. zur Erstversorgung bei akuten, lebensbedrohlichen Zuständen. Fahrten (hin und zurück) mit dem Taxi oder privatem Kraftfahrzeug (30 Cent/Km) bis 1.500 Euro Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr zur ambulanten Chemotherapie oder Strahlen- behandlung. Fahrten (hin und zurück) mit dem Taxi oder privatem Kraftfahrzeug (30 Cent/Km) bis 3.000 Euro Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr zur Dialysebehandlung.

Ja, zu 100% für Transporte durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder medizinischen Notfall.

Fahrtkosten nur bei ärztlich bescheinigter Fahruntauglichkeit, von und zum Wohnsitz bei Dialysebehandlung, Chemo- und Strahlentherapie.

Ambulante Fahrtkosten Ja Ja

Ambulante Operationen Ja, zu 100%. Darüber hinaus werden Fahrten am Tag der ambulanten OP bis zu 150 Euro pro Jahr mit dem Taxi, privaten PKW (30 Cent/Km) oder den öffentlichen Verkehrs-mitteln (2. Klasse) erstattet.

Ja, zu 100%.

Ambulante Kurbehandlung 100% der Kosten sind für bis zu 28 Tage alle drei Jahre erstattungsfähig.

Nein

Sehhilfen (Brille / Kontaktlinsen) 100%, bis zu 500 Euro Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Jahren.

100%, bis zu 160 Euro, darüber hinaus zu 33,33% pro Jahr.

Sehkraftverbessernde Operationen 100%, zur Behebung der Fehlsichtigkeit bis zu 1.500 Euro Rechnungsbetrag pro Auge, alle 5 Jahre.

Nein

Impfungen

Schutzimpfungen

(STIKO = ständige Impfkommission des Robert Koch Institutes)

*BRE = Beitragsrückerstattung

100%, einschließlich Impfstoff, für empfohlene (STIKO) Impfungen, berufsbedingte Impfungen und darüber hinaus für Reiseimpfungen (auch private Reisen) gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Cholera.

100%, einschließlich Impfstoff, für empfohlene (STIKO) Impfungen.

Nicht ersetzt werden Impfungen aus Anlass einer Auslandsriese oder Impfungen aus beruflichen Gründen.

Erstattung BRE* unschädlich Ja

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Vorsorgeuntersuchungen

Untersuchungen auch über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus

Ja, auch für über die gesetzlich eingeführten Programme hinaus gehende übliche Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung häufig vorkommender schwerer Erkrankungen wird geleistet.

Ja, sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten notwendige ambulante Untersuchungen.

Untersuchungen ohne Altersbegrenzungen

Ja Ja

Erstattung ohne Selbstbeteiligung Ja, bei Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Ja

Erstattung ohne Schädigung der Beitragsrückerstattung (BRE)

Ja, bei Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Nein

Häusliche Krankenpflege

Grundpflege Nein Nein

Behandlungspflege Ja Nein

Hauswirtschaftliche Versorgung Nein Nein

Heilmittel

Heilmittel Erstattung

(z. B. Massagen, Krankengymnastik)

100% 100%

Ergotherapie Ja Ja

Logopädie Ja Ja

Stimm,- Sprech- u. Sprachtherapie Ja Ja

Podologie Ja Ja

Physikalische Therapie Ja Ja

Erstattung der Mehraufwendungen für die Behandlung außerhalb der Praxis des Behandlers, bei zugrundeliegender ärztlicher Verordnung

Ja Nein

Erstattung ohne Zugrundelegung eines Preis-, Leistungsverzeichnis des Versicherers

Ja Ja

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Hilfsmittel

Offener Hilfsmittelkatalog Ja Ja

Hilfsmitteldefinition* erfüllt Ja Ja

Erstattung von Hilfsmitteln bei Beschaffung durch den Versicherungsnehmer

80% bzw. 100% wenn das Hilfsmittel nicht mehr als 300 Euro kostet.

100%

Erstattung von Hilfsmitteln bei Beschaffung über den Versicherer

100% 100%

Hilfsmittelerstattung ohne Zugrundelegung eines Preis- Leistungsverzeichnis des Versicherers

Ja Ja

Blindenhund Ja Nein

Hörgerät 100% bis 2.500 Euro pro Hörgerät. 100%

Orthopädische Schuhe 100% für orthopädische Schuhe bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag pro Paar.

100%

Krankenfahrstuhl 80 / 100% (siehe Beschaffung) 100%

Lebenserhaltende Hilfsmittel 80 / 100% (siehe Beschaffung) 100%

Erstattungsbesonderheiten

* Hilfsmitteldefinition:

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Hilfsmittel, welche körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen (offener Hilfsmittelkatalog).

Generell werden Hilfsmittel bei nachgewiesenem Bedarf je einmal im Kalenderjahr erstattet, sofern nachweislich eine längere Gebrauchs-, oder Funktionsfähigkeit nicht gegeben ist.

Übernommen wird auch die Leihe von Hilfsmitteln (bis maximal zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) sowie Reparatur und Wartung.

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

Stand 22.01.2014 5

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Stationäre Leistungen

Mehrbettzimmer Ja Ja

Zweibettzimmer / Privatarzt Ja Ja

Einbettzimmer / Privatarzt Ja Ja

Privatkliniken

(Krankenhäuser die nicht nach dem Krankenhausendgeldgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegeverordnung (BPflV) abrechnen)

Ja. Die Kosten, die durch die BPflV bzw. das KHEntgG vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als 100% überschreiten, sind erstattungsfähig.

Ja, allerdings erfolgt die Erstattung nur in dem Umfang wie in einem Versorgungskrankenhaus erstattet werden würde, nicht aber darüber hinaus.

Leistung in gemischten Anstalten Ja, nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers.

Ja, nach vorheriger schriftlicher Zusage des Versicherers.

Leistung in gemischten Anstalten ohne vorherige schriftliche Zusage bei bzw. wenn …

- Notfalleinweisung

- Anschlussheilbehandlungen

- Heilbehandlungen, die nur in einer gemischten Anstalt angeboten werden und die als einzig Erfolg versprechende Behandlung angesehen werden muss.

- Anschlussheilbehandlungen

- Notfalleinweisung

- die Krankenanstalt das einzige Krankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.

- akuter Erkrankung während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt, die eine med. notwendige stationäre Behandlung erfordert

Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) der Gebühren-ordnung für Ärzte (GOÄ)

Ja Ja

Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus

Ja, ohne Begrenzung. Ja, ohne Begrenzung.

Stationäre Psychotherapie Ja. Übernommen werden auch die Wahlleistungen und Komfortzuschläge.

Ja, übernommen werden auch die Wahlleistungen.

Ersatz- Krankenhaustagegeld Je nach Wahlleistungsverzicht zwischen 50 und 100 Euro pro Tag. Bei Kindern die Hälfte.

Je nach Wahlleistungsverzicht zwischen 16 und 64 Euro pro Tag. Bei Kindern die Hälfte.

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

Stand 22.01.2014 6

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Anschlussheilbehandlung (AHB) 100%, soweit kein Anspruch bei einem anderen Kostenträger geltend gemacht werden kann und die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus angetreten wird.

100%, soweit kein Anspruch bei einem anderen Kostenträger geltend gemacht werden kann. Ist ein anderer Kostenträger vorhanden, werden die Wahlleistungen als Kostenersatz oder Ersatzkrankenhaustagegeld geleistet.

Stationäre Transportkosten Fahrten oder Transporte zum und vom Krankenhaus bis zu 100 Km, mindestens jedoch bis zum nächst erreichbaren, geeigneten Krankenhaus oder für Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus mit dem Krankenwagen einer anerkannten Hilfsorganisation, der Feuerwehr oder Rettungshubschrauber, Taxi, öffentlichem Verkehrsmittel (2.Klasse) oder privatem Kraftfahrzeug (30 Cent/Km).

100% für med. notwendige Transportkosten zum oder vom nächstgelegenen behandlungsfähigen (nicht geeigneten) Krankenhaus.

Fahrtkosten Ja Nein

Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (KH)

100%, bei ärztlicher Anratung. Unterkunft und Verpflegung für ein Elternteil, bis zum vollendeten 13. Lebensjahr des Kindes, bis max. 14 Tage.

100%, soweit sie im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen mit beinhaltet sind.

Stationäre Kurleistungen aus diesem Tarif

Nein Nein

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Stand 22.01.2014 7

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Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Zahnärztliche Behandlung

Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe 100% 100%

Professionelle Zahnreinigung (PZR) 100%, zweimal im Kalenderjahr. 100%

Zahnprophylaxe BRE unschädlich Ja Ja

Kieferorthopädie für Kinder 90%, bis zum 21. Lebensjahr. 80%

Kieferorthopädie für Erwachsene Nein 80%

Zahnersatz 90% 80%

Implantate 90% 80%

Gnathologie 90% 80%

Inlays 90% 100%

Material- u. Laborkostenerstattung ohne Zugrundelegung eines Preis- Leistungsverzeichnis des Versicherers

Ja Ja

Erstattung bis zum Höchstsatz (3,5facher Satz) der Gebühren-ordnung für Zahnärzte (GOZ)

Ja Ja

Erstattung auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus

Ja, ohne Begrenzung. Nein

Summenbegrenzungen / Zahnstaffel 1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren, 3.000 Euro in den ersten drei Jahren, 4.000 Euro in den ersten vier Jahren.

1.000 Euro im ersten Jahr, 1.500 Euro in den ersten beiden Jahren, 2.000 Euro in den ersten drei Jahren, für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie.

Summenbegrenzung entfällt ab dem 5. Jahr 4. Jahr

Summenbegrenzung / Zahnstaffel Wegfall bei Unfall

Ja Ja

Vorlage Heil- und Kostenplan Ja, ab 5.000 Euro, ansonsten reduziert sich die Erstattung für den 5.000 Euro übersteigenden Anteil auf 45%.

Ja, bei Zahnersatz und Kieferorthopädie, sonst erfolgt die Erstattung nur zu 60%.

Besondere Tarifleistungen

Leistung bei Elternzeit / Elterngeld Bei Bezug von Elterngeld besteht für jeden Monat Anspruch auf die Erstattung eines Monatsbeitrages. Der Anspruch ist auf sechs Monate begrenzt.

Nein

Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung. Bewertungsfarben = höhere Leistung = niedrigere Leistung = keine Leistung

Stand 22.01.2014 8

Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung

Tarifmerkmale INTER Alte Oldenburger

Tarifgestaltungsmöglichkeiten

Optionsrecht Option auf eine niedrigere Selbstbeteiligung innerhalb der QualiMed- Premium- Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres oder bei Wechsel des beruflichen Status von Selbständiger in Angestellter und umgekehrt sowie bei Wechsel des Arbeitgebers.

Nein

Sonstige Leistungen (Zusammenfassung in Auszügen)

Erstattungsfähig sind unter anderem und unter Berücksichtigung von zu erfüllenden Kriterien folgende Leistungen

- psychiatrische Pflege

- spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Intensiv-, Behandlungspflege

- Hospizversorgung

- umfangreiche medizinische Serviceleistungen und Unterstützung

- Betreuung bei Auslandsreisen

- Hilfsmittelmanagement

- Betreuung und Organisation von Therapie und Pflege

- Hilfe bei der Gestaltung des Umfelds des Patienten bei schweren Erkrankungen

- spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Auslandsrücktransport 100%, bis zu 5.000 Euro innerhalb Europas, bzw. bis zu 10.000 Euro weltweit unter Berücksichtigung einiger (in der Leistungspraxis gängiger) zugrunde liegender Kriterien.

Nein

Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit

Garantierte (pauschale) BRE Nein Nein

Erfolgsabhängige BRE

MB = Monatsbeiträge

MMB = maßgebliche Monatsbeiträge

Von 3 MMB (maßgebliche* Monatsbeiträge) nach dem ersten leistungsfreien Jahr bis zu 6 MMB nach sieben leistungsfreien Jahren.

* errechnet sich aus dem ambulanten und zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag) und beträgt 2/3 des gesamten Monatsbeitrags

Von 2 MB* nach dem ersten leistungsfreien Jahr bis zu 4 MB* nach drei leistungsfreien Jahren

* aus den Tarifen A80 und Z100/80. Aus den Tarifen K20 und K/S erfolgt keine BRE.