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Jahresbericht 2017 Amt für Soziales und Senioren Dezernat III Kultur, Integration, Soziales und Senioren

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Jahresbericht 2017

Amt für Soziales und Senioren

Dezernat IIIKultur, Integration, Soziales und Senioren

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Auch im Jahr 2017 haben viele Bürge-

rinnen und Bürger das umfangreiche

Leistungsspektrum des Amtes für Soziales

und Senioren (ASS) in Anspruch genom-

men. Einen Einblick in die vielseitigen

Tätigkeiten des Amtes ermöglicht der

vorliegende Jahresbericht.

Ein zentrales Thema war die inhaltliche Wei-

terentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe, die

durch organisatorische Veränderungen in-

nerhalb der Stadtverwaltung in 2016 neu

zum ASS hinzukam. In der Abteilung 6

(OASE, Zentrum für wohnungslose

Menschen) und dem Sachgebiet Prä-

vention und Wohnungssicherung in

der Abteilung 4 (Soziale Arbeit) wur-

den weitreichende Projekte und Ko-

operationen angestoßen. Ziel ist es,

den Betroffenen ein Wohnen in

den „eigenen vier Wänden“

zu ermöglichen. Wir konnten zum einen die

erfolgreiche Kooperation mit der Freiburger

Stadtbau GmbH mit einem festen Kontingent

von mind. 40 Wohnungen pro Jahr ausbauen.

Zum anderen fanden Gespräche mit den Ak-

teuren der Wohnungswirtschaft statt, um

weitere Belegungsrechte für Wohnungen zu

erhalten. Darüber hinaus haben wir gemein-

sam mit dem Amt für Migration und Integra-

tion ein Konzept entwickelt, dass die Woh-

nungsakquise von privaten Vermieterinnen

und Vermietern voranbringen soll.

Die Umsetzung zahlreicher Ände-

rungen bei gesetzlichen Rahmenbe-

dingungen, insbesondere im Bereich

der Hilfe zur Pflege (Pflegestärkege-

setz II und III) und der Eingliede-

rungshilfe (Bundesteilhabegesetz),

war für die Mitarbeiter_innen eine he-

rausfordernde Aufgabe in 2017.

Mit dem Dritten Pflegestär-

kungsgesetz (PSG III) war die Übernahme

des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in

das 12. Sozialgesetzbuch verbunden. Diese

Entwicklungen begrüßen und unterstützen

wir im ASS, da nunmehr die Personengruppe

mit kognitiven Einschränkungen (Wahrneh-

men, Denken, Erkennen) von den Hilfen zur

Pflege unterstützt wird.

Eine weitere einschneidende Reform war

die Umsetzung der ersten Stufe des Bundes-

teilhabegesetzes, die weitreichende Verbes-

serungen für Menschen mit Behinderung

mit sich bringen wird. In der Abteilung 3

(Leistungen für Menschen mit Handicap und

Betreuungsbehörde) fand darüber hinaus

ein Generationswechsel in der Führung statt.

Sowohl die Abteilungsleiterin Dorothee Prei-

sendanz als auch der stellvertretende Abtei-

lungsleiter Franz Bechtold gingen zum Jah-

resende in den wohlverdienten Ruhestand.

Als Nachfolger ist Magnus Klein als Abtei-

lungsleiter nun Ihr Ansprechpartner. Die

weiteren Umsetzungsstufen im Rahmen des

Bundesteilhabegesetzes werden die Mitar-

beitenden im laufenden Jahr 2018 und darü-

ber hinaus intensiv beschäftigen.

Gemeinsam mit dem Dezernat III, dem

Gemeinderat und den Trägern der freien

Wohlfahrtspflege erarbeiten wir weiter-

hin die Neukonzeption der Quartiersar-

beit. In einem Pilotprozess mit dem Stadt-

teilbüro Haslach wurde eine erste Zielver-

einbarung für das dortige Quartier

2 EINLEITUNG

einleitung

SozIAleS MIteInAnDer gestalten

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

Zuschüsse gesamt: 8.388.478 Euro davon gingen an:

> Verbände der Wohlfahrtspflege 3.853.637 Euro> Suchthilfe 1.460.563 Euro> Gesundheitshilfen 199.810 Euro> Seniorenarbeit 606.380 Euro> Jugendberufshilfe 1.386.438 Euro> Beschäftigungsförderung 881.650 Euro

Quelle: Amt für Soziales und Se

nioren

46%

17%

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11%

Haushaltszahlen der Zuschüsse 2017

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abgeschlossen. In einer Drucksache im Juli

2018 soll die zukünftige Konzeption der

Quartiersarbeit beschlossen werden. Mit Sa-

scha Oehme haben wir zudem seit Ende

2017 eine Leitung für die Geschäftsstelle

Kommunales Quartiersmanagement gewin-

nen können.

Neben einer umfassenden Beratung für

Ältere, Pflegebedürftige und Angehörige in

Freiburg hat das Seniorenbüro mit Pflege-

stützpunkt die Umsetzung der Ergebnisse

der Befragung der Generation 55plus weiter

vorangetrieben. Die Stadtteilergebnisse wur-

den in fünf Fachgesprächen für die jeweiligen

Stadtteile vertieft. Darauf aufbauen soll dann

im nächsten Schritt die Entwicklung von

Leitlinien für seniorengerechte Stadtteile.

Sarah Baumgart als hauptamtliche Be-

hindertenbeauftragte hat gemeinsam mit

dem Behindertenbeirat viele wertvolle Pla-

nungen und Projekte voran gebracht. So

konnten weitere Haushaltsmittel (im Jahr

2017 und 2018 insgesamt 1,1 Mio. Euro) für

den barrierefreien Ausbau des öffentlichen

Raumes bereitgestellt werden.

Besonders gefreut hat mich 2017, dass

der seit längerem verfolgte Zuzug der Leis-

tungsrückforderung wie auch der Einzug der

Wohnungssicherung / Prävention in die Feh-

renbachallee 12 umgesetzt werden konnte.

In enger Zusammenarbeit mit dem Dezer-

nat III – Kultur, Integration, Soziales und Se-

nioren – ist es dem Amt im Jahr 2017

gelungen, Lösungen für offene Fragen und

Weiterentwicklungen von Themenfeldern zu

erarbeiten; diese vertrauensvolle Zusam-

menarbeit zwischen Dezernat und ASS wer-

den wir auch im kommenden Jahr fortsetzen.

Mein Dank geht zunächst an alle Mitarbei-

terinnen und Mitarbeiter des Amtes und des

Jobcenters, darüber hinaus aber auch an alle

ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und

Bürger in der Stadt, die sich für soziale Themen

einbringen. Unser besonderer Dank gilt den

Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, allen

Institutionen und den Stadträtinnen und Stadt-

räten, mit denen wir immer wieder neue Ent-

wicklungen besprechen und umsetzen.

Auf diese Impulse und die weitere Zusam-

menarbeit freuen wir uns auch in Zukunft!

Boris Gourdial, Amtsleiter

Freiburg, im Mai 2018

3EINLEITUNG | VORWORT

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

auch im vergangenen Jahr war das Amt für

Soziales und Senioren mit einer großen

Bandbreite an Fragestellungen von Men-

schen mit vielfältigen Bedarfen befasst:

wirtschaftliche und persönliche Hilfen für

ältere Menschen, Menschen mit Handicap

oder obdachlose und von Obdachlosigkeit

bedrohte Personen seien hier beispielhaft

genannt. Kaum ein anderer Bereich ist so

nah am täglichen Leben unserer Bürgerin-

nen und Bürger.

Sehr positiv sehe ich die Entwicklung im

Bereich der seit dem 01. Januar 2016 in der

Stadtverwaltung tätigen hauptamtlichen

Beauftragten für die Belange von Men-

schen mit Behinderungen. So gab es durch

Frau Baumgart schon wichtige Impulse –

sowohl im täglichen Miteinander als auch

in der Gestaltung des öffentlichen Raumes.

Einen großen Raum nahm die Entschei-

dungsfindung zur weiteren Konzeption der

Quartiersarbeit in Freiburg ein. Es freut

mich, dass zum 01. Dezember 2017 die Lei-

tung der neu eingerichteten Geschäftsstelle

Kommunales Quartiersmanagement be-

setzt werden konnte, ein wichtiger erster

Schritt bei der Umsetzung der Neukonzep-

tion.

Um gute und menschliche Lösungen in

oft komplizierten Themenfeldern zu finden,

bedarf es eines hohen Einsatzes der Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter. Für Ihre Ar-

beit im vergangenen Jahr bedanke ich mich

an dieser Stelle herzlich.

Es ist mir zudem ein Anliegen, den Kolle-

ginnen und Kollegen des Jobcenters und

der Agentur für Arbeit, den Ansprechpart-

nerinnen und Ansprechpartner in der frei-

en Wohlfahrtspflege sowie der zahlreichen

Netzwerke, wie auch den vielfach involvier-

ten Stadträtinnen und Stadträten für die

kontinuierlich gute Zusammenarbeit zu

danken. Ich blicke optimistisch in das kom-

mende Jahr und freue mich auf die weitere

gute Zusammenarbeit bei

der Gestaltung des

sozialen Lebens

in unserer Stadt.

Vorwort

Haushaltszahlen der Sozialhilfe 2017

> SBG XIIHilfe zur Pflege 16.060.441 EuroEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 38.918.453 EuroHilfen zur Gesundheit und Hilfe für blinde Menschen 3.213.879 EuroHilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung i. Alter u. Erwerbsmind., Sonst. Leistungen SGB XII 28.987.170 EuroHilfen zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten §§ 67/68 2.291.850 Euro

> SGB II inkl. BuT BKGG 46.387.345 Euro

> BVG Kriegsopferfürsorge, Opferentschädigungsgesetz 783.956 Euro

Gewährte soziale Leistungen: 136.643.094 Euro

Quelle: Amt für Soziales und Se

nioren

Ulrich von Kirchbach, Erster Bürgermeister, Freiburg, im Mai 2018

33,9%

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4 WOHNUNGSICHERUNG UND PRÄVENTION

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

UnterStützUng beI DrohenDeM WohnUngSverlUStWohnungsicherung/Prävention

Immer mehr Menschen in Freiburg

droht der Wohnungsverlust. Sie be-

nötigen Unterstützung bei einer adä-

quaten Wohnversorgung und bei der

Sicherung ihres Mietverhältnisses.

Unterschiedlichste Lebenssituationen

können dazu führen, dass Menschen vom

Verlust ihrer Wohnung bedroht sind oder

nicht über eigenen adäquaten Wohnraum

verfügen. Gerade in einer solchen per-

sönlichen und existenziellen Notlage ist

es für die Betroffenen wichtig, professio-

nelle und zielgerichtete Unterstützung

in ihren Mietangelegenheiten zu erhalten.

Erst recht vor dem Hintergrund, dass sofort

verfügbarer und bezahlbarer (Ersatz-) Wohn-

raum in Freiburg knapp ist. Das Sachgebiet

stellt sich den Aufgaben und Herausforde-

rungen. So mussten von den 662 Fällen, die

2017 aufgrund von Mietrückständen im

Sachgebiet erfasst wurden, lediglich vier

Haushalte im Anschluss an eine Räumung

ordnungsrechtlich untergebracht werden.

Folgende drei Schwerpunkte ergeben

sich in der täglichen Arbeit:

1.) Haushalten, die in Folge von Mahnungen,

Kündigungen und Räumungsklagen von

Wohnungslosigkeit bedroht sind, bieten wir

Unterstützung und Beratung zur Fortsetzung

und dauerhaften Sicherung des Mietverhält-

nisses an. Je früher ein drohender Woh-

nungsverlust bekannt wird, desto mehr Chan-

cen zur Intervention ergeben sich. Es besteht

enger Kontakt mit Vermietenden (insbes.

der Freiburger Stadtbau GmbH und Woh-

nungsbaugesellschaften) und dem Jobcenter

Freiburg. Im Interesse der Mieterinnen und

Mieter wird mit Vermietenden, deren recht-

lichen Vertretungen sowie involvierten Be-

hörden und Institutionen verhandelt. Typi-

sche Maßnahmen sind die Unterstützung bei

der Realisierung finanzieller Ansprüche, Re-

gulierung von Mietrückständen durch Ra-

tentilgungsvereinbarungen, die darlehens-

weise Übernahme von Mietforderungen so-

wie die Sicherstellung künftiger pünktli-

cher Mietzahlungen durch gesicherte

Zahlungswege.2.) Ein weiterer Schwerpunkt ist die so-

genannte „versteckte Wohnungslosig-

keit“: Immer häufiger leben Menschen in

Freiburg in nicht adäquaten, ungesicher-

ten Miet- und Wohnverhältnissen. Sie

kommen ohne eigenes Mietverhältnis

bei Bekannten oder Familienangehörigen

unter und wohnen in „überbelegten“

Wohnungen. Der Zuzug erfolgt aus dem

gesamten Bundesgebiet oder aus dem

Ausland. Verschärft hat sich dieser Trend

durch den Zuzug von Personen, die sich

im Rahmen der EU-Freizügigkeit in Freiburg

niederlassen wollen aber keine Wohnung

finden.3.) Dem Sachgebiet stehen drei städtische

Wohnheime für die ordnungsrechtliche Un-

terbringung aktuell wohnungsloser Men-

schen zur Verfügung. Dieser Personenkreis

wird mit dem Ziel einer zeitnahen Wohnver-

sorgung unterstützt. Die Ausleitung aus den

Wohnheimen gestaltet sich aufgrund des an-

gespannten Wohnungsmarkts zunehmend

schwieriger. Die derzeitige Situation ist ge-

kennzeichnet durch eine steigende Zahl von

Aufnahmeersuchen, eine geringe Zahl von

Ausleitungen und der vollständigen Auslas-

tung der vorhandenen Kapazitäten. n

Entwicklung der Mietrückstände Aufnahmen in die städtischen Wohnheime nach Gründen

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2014 2015 2016 2017

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662669749744

Anzahl Fälle mit Mietrückständen

Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen

2014 2015 2016 2017

sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

Mietrückstände

prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen

Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen

Gesamt

0

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RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

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Mietrückständenmit Fälle Anzahl

2015 2016

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Mietrückständen Mietrückständenwegen nahmen ufAAnzahl

2017

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Mietrückständent in Notunterkunf

Gesamt

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ndeMietrückstä

erhävnohWprekäre

ltnissen: aerhävnohWahmen der EU-FreizügigRim ersonen P

20162015

2230

aus Haushalten bei anderen ltnisse: erhä

Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig

2017

20

ersonenPaus Haushalten bei anderen

ersonenPren eit in prekä

z.sonstige Gründe,

ndeMietrückstä

lten, Zuzug aerhaV. mietwidriges Bz.

undesgebietBus lten, Zuzug a

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25,6 25,3

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0RE 2014

0,0

Eingliederungshilfe

RE 2015RE 2014

0,0

ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung

RE 2016

0,0

Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende

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Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung

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Anzahl Fälle mit Mietrückständen

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sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

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RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

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sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

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Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende

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sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

Mietrückstände

prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen

Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen

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RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

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Anzahl Fälle mit Mietrückständen

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sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

Mietrückstände

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Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen

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RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

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14,713,3

15,0

12,8

17,0

0RE 2014

0,0

Eingliederungshilfe

RE 2015RE 2014

0,0

ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung

RE 2016

0,0

Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende

RE 2017

0,0

Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung

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AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

5WOHNUNGSNOTFALLHILFE

Für die Wohnungsnotfallhilfe war das

Jahr 2017 geprägt von einer weiterhin

hohen Nachfrage auf alle Beratungs- und

Unterbringungsangebote. Durch die nicht

ausreichenden Vermittlungsmöglichkeiten

in eigenen Wohnraum stieg die durch-

schnittliche Aufenthaltsdauer in allen Wohn-

angeboten deutlich an. Diese Rahmenbe-

dingungen bedeuteten auch neue Wege zu

gehen, um verstärkt Wohnraum für die

Zielgruppe zu finden.

Der Wohnungsnotfallhilfe stehen, neben den

beiden Wohnheimen des Sachgebietes Präven-

tion, in der Abteilung 6 – Zentrum für woh-

nungslose Menschen insgesamt 6 Wohnheime

und 2 Notübernachtungsstandorte zur Verfü-

gung. Bei 2 Standorten handelt es sich um ehe-

mals genutzte Flüchtlingsunterkünfte – „Alte

Stadthalle“ sowie für Familien ein Gebäude in

der Bötzinger Straße. Ende 2017 standen somit

innerhalb von Unterkünften 386 Plätze zur Ver-

fügung.

Neben den hohen Fallzahlen stellte vor allem

die Gruppe der Migrantinnen und Migranten

die Wohnungsnotfallhilfe vor besondere He-

rausforderungen. 2017 waren Menschen aus

50 Nationen aus den unterschiedlichsten Grün-

den ordnungsrechtlich untergebracht, so z. B.

Menschen aus der EU, die wegen Arbeitssuche

nach Freiburg kommen. Oder ehemalige Ge-

flüchtete und vielfach Menschen, die sich schon

einige Jahre in Deutschland aufhalten, es aber

nicht geschafft haben, sich eine Perspektive und

ein soziales Umfeld aufzubauen. Um deren dro-

hende Obdachlosigkeit zu vermeiden, müssen

die Personen öffentlich-rechtlich untergebracht

hohe nAchfrAge In Der WohnUngSnotfAllhIlfeOASE

werden. Mehr als die Hälfte aller Langzeitnutzer

der Notübernachtung in 2017 waren männliche

Migranten. Eine Vermittlung in die Wohnange-

bote des Hilfesystems ist kaum möglich.

Armut ist ein weiteres allumfassendes Thema

mit teilweise extremen Ausprägungen. Insbe-

sondere dann, wenn Menschen weder Einkom-

men erzielen können noch Anspruch auf Trans-

ferleistungen haben und somit auch nicht kran-

kenversichert sind. Darüber hinaus sind viele

Personen aufgrund psychischer Erkrankungen

und / oder Suchtproblemen nicht in der Lage,

sich selbst auch nur mit dem Allernotwendigsten

zu versorgen. Hier leistet die Wohnungsnotfall-

hilfe Überlebenshilfe, kann aber oftmals keine

Perspektiven bieten. Die Mitarbeiter_innen müs-

sen dabei ein großes Maß an Elend, Perspektiv-

losigkeit und Krisengeschehen aushalten.

Langfristige Strategie der Wohnungsnot-

fallhilfe ist die nachhaltige Beendigung der

Wohnungslosigkeit durch den Abschluss eines

eigenen Mietvertrages. Eine größere Gruppe

innerhalb des Hilfesystems ist durchaus miet-

fähig. Für diese Personen konnten 2017 in Zu-

sammenarbeit mit der Freiburger Stadtbau

GmbH 50 Mietverträge abgeschlossen werden.

Dies bedeutete für insgesamt 94 Personen eine

Beendigung der Wohnungslosigkeit. Es werden

aktuell mit zahlreichen Akteuren der Woh-

nungswirtschaft Gespräche geführt, um weitere

Belegungsmöglichkeiten zu erhalten und neue

Wege der Vermittlung zu eröffnen. n

Vorhandene Plätze in der Wohnungsnotfallhilfe* 2016/2017

Ergänzend: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Neben der ordnungsrechtlichen Unterstützung gibt es noch ca. 114 Maßnahmen nach § 67 SGB XII (ohne Betreutes Wohnen im eig. Wohnraum u. Maßnahmen außerh. Freiburgs)

* (ordnu

ngsrec

htliche

Unterbringu

ng)

31.12.2016 31.12.2017

Vorhande Plätze in Wohnheimen 278 283

> davon Wohnungslosenhilfe 121 126> davon Wohnungssicherung/Prävention 157 157

Vorhande Plätze in Wohnungen 60 60

> davon Wohnungslosenhilfe 34 34> davon Wohnungssicherung/Prävention 26 26

Belegte Plätze in der Notübernachtung 51 103

Vorhandene Plätze 389 446

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6 ÜBERGANGSMANAGEMENT UND HILFE ZUR PFLEGE

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

Die Stadt Freiburg ist eine von 13 Mo-

dellregionen in Baden-Württemberg,

in denen ein regionales Übergangsmana-

gement (RÜM) und der Schulversuch Aus-

bildungsvorbereitung dual (AVdual) ein-

gerichtet wurden. Ziel ist die Vernetzung

der Akteure und die Entwicklung gemein-

samer, aufeinander abgestimmter Strate-

gien am Übergang Schule - Beruf. An der

Gestaltung dieses Übergangs sind zahlrei-

che Akteure beteiligt, beispielsweise Schul-

träger, Arbeitsagentur, Jobcenter, Wirt-

schaft und Kommunen.

Nach dem zweiten Projekt-Schuljahr2016/

2017 konnten im AVdual an der Gertrud-Luck-

ner-Gewerbeschule die Hälfte der Schülerinnen

und Schüler in Ausbildung vermittelt werden.

In 24 Fällen war der Ausbildungsbetrieb der

AVdual-Praktikumsbetrieb. Damit erreicht der

Schulversuch einen enormen Klebeeffekt von

96 Prozent. Zwei weitere Jugendliche gingen

AnSchlUSSperSpeKtIven für JUgenDlIche IM übergAngSSySteM

Hohe Erfolgsquote für Evaluation

direkt in eine Beschäftigung über, 13 Schüle-

rinnen und Schüler fanden einen schulischen

Anschluss. Elf Jugendliche wurden unterjährig

in passendere Bildungsgänge vermittelt oder

konnten aus persönlichen Gründen das Schul-

jahr nicht beenden.

Zum Schuljahr 2017/2018 lernen 117 Jugend-

liche in sieben AVdual-Klassen an drei Schulen.

Zur weiteren Unterstützung der Jugendli-

chen hat das RÜM mit dem Regierungspräsidi-

um Freiburg und der Caritas Freiburg ein Sys-

tem der Anschlusssicherung nach der allge-

meinbildenden Schule erarbeitet. Schulpflich-

tige Jugendliche, die drohen, nicht im An-

schlussangebot der Beruflichen Schulen anzu-

kommen, werden durch Sozialarbeiterinnen

und -arbeiter des Projektes „Perspektive für

Alle“ aufgesucht, beraten und in passende An-

gebote vermittelt.

Um mehr Transparenz am Übergang Schu-

le – Beruf zu erhalten, überarbeitet das RÜM

gemeinsam mit den Partnern Agentur für Ar-

beit, Jobcenter Freiburg, Emmendingen und

Breisgau-Hochschwarzwald die Fachkräfte-

plattform AnSchub! (www.anschub.info), um

perspektivisch einen breiten Angebotskatalog

zu erstellen. Gleichzeitig werden auf der Seite

www.freiburg.de/schuleberuf Informationen

über den Modellversuch und zentrale

Partner_innen am Übergang Schule – Beruf

veröffentlicht. Zudem können sich hier Betriebe

direkt als Praktikumsbetriebe für den dualen

Schulversuch anmelden. n

Mit den Pflegestärkungsgesetzen

II und III (PSG II und III) hat der

Bundesgesetzgebe weitreichende Än-

derungen in der Sozialen Pflegeversi-

cherung (SGB XI) und der Hilfe zur

Pflege (SGB XII) geschaffen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit

der Einteilung in fünf Pflegegrade wurde

zum 1. Januar 2017 auch in die Hilfe zur

Pflege innerhalb des SGB XII, Sozialhilfe,

eingeführt. Anstatt auf die Defizite der

Menschen zu schauen, werden nun die Fä-

higkeiten und Ressourcen in den Blick ge-

nommen und für die Einstufung in einen

Pflegegrad zugrunde gelegt. Neben den

bisher schon berücksichtigten körperli-

chen Bedarfen finden nun auch psychische

und kognitive Bedarfe (Wahrnehmen,

Denken, Erkennen) ihren Niederschlag im

Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III

Existenzsichernde Leistungen und Hilfe zur Pflege

Begutachtungssystem. Durch die Einfüh-

rung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-

griffs soll niemand schlechter gestellt wer-

den. Für Menschen, die am 31. Dezember

2016 ambulante oder stationäre Pflege er-

hielten, besteht ein Besitzstandschutz. Da-

nach werden die bisherigen Leistungen der

Pflege bis zur Ermittlung und Feststellung

des Pflegegrades und des notwendigen

pflegerischen Bedarfs weiter gewährt.

Seit Januar 2017 stehen Personen in

Pflegegrad 1 nur noch eingeschränkte

Leistungen zur Verfügung. Eine stationäre

Versorgung ist für sie ausgeschlossen.

Ebenso haben Personen, die keinem Pfle-

gegrad zuzuordnen sind, keinen Anspruch

mehr auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.

Dennoch können die Menschen unter dem

Pflegegrad 2 z. B. in Pflegegrad 1 weiterhin

hauswirtschaftliche und pflegerische Be-

darfe haben. Hierfür wurden in einem

breit angelegten Abstimmungsprozess

der Städte in Baden-Württemberg für die

Stadt Freiburg Arbeitshinweise geschaf-

fen, um diese „Deckungslücken“ zu re-

geln.

Die Ausgaben im Jahr 2017 für die

Hilfe zur Pflege (ambulante und statio-

näre Leistungen) betrugen rund 16 Mil-

lionen Euro. Damit lagen sie deutlich un-

ter dem Haushaltsansatz. Neben

Faktoren wie der Entwicklung der Ent-

gelte und der Zahl der Leistungsberech-

tigten hat auch die Einführung des PSG

III dazu geführt, dass es zumindest im

Einführungsjahr 2017 zu keiner Mehr-

belastung für die Sozialhilfe in der Stadt

Freiburg kam.

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AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

7BUNDESTEILHABEGESETZ UND BARRIEREFREIHEIT

Mehr teIlhAbe UnD InDIvIDUelleSelbStbeStIMMUng

Das Bundesteilhabegesetz

Das neue Bundesteilhabegesetz

(BTHG) ist eine der größten sozial-

politischen Reformen der letzten Jahre.

Es soll Menschen mit Behinderungen zu

mehr Teilhabe und individueller Selbst-

bestimmung verhelfen. Erste Änderungen

traten bereits 2017 in Kraft, vollständig

soll es bis 2023 umgesetzt sein.

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundestag mit

Zustimmung des Bundesrats das BTHG verab-

schiedet. Damit sollen die Ziele der UN-Behin-

dertenrechtskonvention umgesetzt werden,

die seit 2009 in Deutschland gilt. Das BTHG

tritt in mehreren Reformstufen in Kraft. Zum

1. Januar 2017 wurden insbesondere die Frei-

beträge bei Einkommen und Vermögen erhöht.

Zum 1. Januar 2018 traten weitere um-

fangreiche Neuerungen in Kraft. So wird mit

der neuen Gesamtplanung in der Eingliede-

rungshilfe ein personenzentriertes Vorgehen

zur Koordinierung der Leistungen vorge-

schrieben. Ermittelt wird der individuelle Be-

darf durch ein neues Instrument, das sich an

der internationalen Klassifikation der Funkti-

onsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

orientiert.

Behindertenbeauftragte

Eine Million für dieBarrierefreiheit

Die Behindertenbeauftragte war auchim zweiten Jahr ihrer Hauptamtlichkeitschwer gefragt: Im Jahr 2017 hat SarahBaumgart knapp 160 Beratungsfälle imMonat, also über 1.900 Beratungen imJahr bearbeitet. Die Anfragen warenbunt gemischt und kamen aus allen Le-bensbereichen.

Auch im Jahr 2017 hat die Behindertenbe-auftragte ihren Auftrag als Interessenver-tretung für Menschen mit Behinderung inPolitik und Verwaltung voll erfüllt. Es ha-ben sich viele Bürgerinnen und Bürger mitBehinderung, Angehörige und Akteure andie Beauftragte gewandt. Barrierefreiesund selbstbestimmtes Wohnen, Arbeit aufdem ersten Arbeitsmarkt und die Suchenach Finanzierung für soziale Leistungenwaren dabei Schwerpunktthemen.Aber auch in der Stadtverwaltung selbstwar die Beauftragte häufig beratend un-terwegs. Sie begleitete Ombudsfälle, ver-mittelte zwischen Behörden, beriet beiBauprojekten und saß in Preisgerichtenfür neue Gebäude oder ganze Stadtteile. Auf politischer Ebene wurde ebenfalls einErfolg erzielt. Mit dem Beschluss zum Dop-pelhaushalt 2017 / 2018 hat der Gemein-derat den Haushaltsansatz für Barriere-freiheit im öffentlichen Raum von jeweils50.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018auf jeweils 550.000 Euro aufgestockt. ImVorfeld hatte Sarah Baumgart gemeinsammit dem Behindertenbeirat intensiv aufden Bedarf aufmerksam gemacht. Mit dem Start ihrer Veranstaltungsreihe „Im-pulse für Inklusion“ ist auch der erste Schrittin Richtung Bewusstseinsbildung und Öf-fentlichkeitsarbeit über die kulturelle Ebenegemacht. „Ich bin davon überzeugt, dasskulturelle Veranstaltungen auch Menschenauf das Thema Inklusion aufmerksam machenkönnen, die vorher kaum Berührungspunktemit dem Thema hatten. Man geht doch vieleher mal in ein Konzert oder eine Lesung alsin einen Fachvortrag“, resümiert die Beauf-tragte. Der Erfolg spricht für sich: Alle Veran-staltungen der Reihe waren gut besucht.

Diese und weitere Neuheiten machen es

notwendig, die bestehenden Strukturen und

Prozesse in der Eingliederungshilfe teilweise

neu zu gestalten. Die Eingliederungshilfe wird

sich ab 2020 auf die reinen Fachleistungen

konzentrieren, die die Menschen aufgrund

ihres Handicaps benötigen. Hierzu zählen etwa

Assistenzleistungen, Leistungen zur Mobilität

oder Hilfsmittel.

Die existenzsichernden Leistungen werden

wie bei Menschen ohne Behinderung durch die

Sozialhilfe (SGB XII) oder durch die Grundsiche-

rung für Arbeitssuchende (SGB II) gedeckt.

Damit wird die Eingliederungshilfe bis zum Jahr

2020 vollständig aus dem Fürsorgesystem des

SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst. Die künftig

im SGB IX Teil 2 geregelte Eingliederungshilfe

wird als personenzentriertes Teilhaberecht aus-

gerichtet. Die Unterstützung der Menschen mit

Behinderung wird sich nicht mehr an Wohnfor-

men orientieren. Die Unterscheidung von Leis-

tungen in ambulante, teilstationäre und statio-

näre Maßnahmen wird aufgehoben. Ab 2020

werden sich die Freibeträge für das anrechen-

bare Einkommen und die Vermögensfreigrenze

nochmals deutlich erhöhen und das Wunsch-

und Wahlrecht wird weiter gestärkt. n

Weiteres Vorgehen –Inkrafttreten

© Bundesministerium fürArbeit und Soziales 2016

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8 SENIORENBÜRO MIT PFLEGESTÜTZPUNKT

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

Beratungskontakte

8.074

1.089 2.429

2.608 3.139

2.917

3.780 3.328

106 390 301

211 262 357 437

0

1000

2000

3000

4000

5000

1994

20

04

2010

20

14

2015

20

16

2017

*

Anzahl aller Kontakte bei Beratungen ambulant und der Pflegeplatzvermittlung (* ab 2017 Erfassung gemäß Pflichtenheft der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte) Anzahl der Beratungen zu Lebensgestaltung und Vorsorge, ambulanten, (teil-)stationären und sozialrechtlichen Themen

Anzahl Klient*innen der Pflegeplatzvermittlungen

8.074

1.089 2.429

2.608 3.139

2.917

3.780 3.328

106 390 301

211 262 357 437

0

1000

2000

3000

4000

5000

1994

20

04

2010

20

14

2015

20

16

2017

*

Anzahl aller Kontakte bei Beratungen ambulant und der Pflegeplatzvermittlung (* ab 2017 Erfassung gemäß Pflichtenheft der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte) Anzahl der Beratungen zu Lebensgestaltung und Vorsorge, ambulanten, (teil-)stationären und sozialrechtlichen Themen

Anzahl Klient*innen der Pflegeplatzvermittlungen

Der demografische Wandel zeigt

sich auch in Freiburg. Die Zahl

der ab und über 65-Jäh rigen ist in den

letzten zehn Jahren von 33.701 auf

heute 37.244 gestiegen, das ist ein

Sechstel der Freiburger Gesamtbevöl-

kerung. Zum Jahresende 2027 gehen

Prognosen von 42.319 älteren Men-

schen in Freiburg aus.

Der demografische Wandel zeigt sich

auch in Freiburg. Die Zahl der 65-Jährigen

und Älteren ist in den letzten zehn Jahren

von 33.701 auf heute 37.244 gestiegen,

das ist ein Sechstel der Freiburger Ge-

samtbevölkerung. Zum Jahresende 2027

gehen Prognosen von 42.319 älteren

Menschen in Freiburg aus. Insbesondere

die Zahl der Hochaltrigen ab 85 Jahren steigt

voraussichtlich von heute 5.539 auf 7.021

zum 31.12.2027. Parallel dazu vollziehen

sich einschneidende gesellschaftliche Ände-

rungen: Zum einen steigt der Anteil an Sing-

lehaushalten, familiäre Netzwerke werden

fragiler, durch die steigende Hochaltrigkeit

steigt das Risiko einer Hilfsbedürftigkeit und

somit die Anzahl der Pflegebedürftigen. Zum

anderen sind die heutigen Älteren länger in

zWISchen geSellSchAftlIcheM WAnDel, InDIvIDUellenlebenSSItUAtIonen UnD geSetzlIchen ÄnDerUngen

Beratung im Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt

guter körperlicher und geistiger Verfassung

und viele engagieren sich bürgerschaftlich.

Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt

bemerkt diesen Wandel in der steigenden

Komplexität der Themen und in der zuneh-

menden Anzahl von Beratungen. Alter ist

vielfältig, und genauso vielfältig sind die An-

fragen. Diese reichen von vorsorgenden The-

men über Fragen zum aktiven Älterwerden

bis hin zu Anfragen der Unterstützung bei

Hilfe- und Pflegebedarf sowie deren Kos-

ten und Finanzierung. Im Beratungsge-

spräch gilt es die persönliche, gesund-

heitliche und familiäre Situation ge-

meinsam zu analysieren, die

Bedürfnisse und Wünsche der

Betreffenden zu berücksichti-

gen, individuell tragfähige Lö-

sungen zu suchen oder bei ge-

gensätzlichen Meinungen in-

nerhalb der Familie zu einer

Entscheidung zu kommen. Dabei

ist die persönliche Situation zu-

nehmend von häuslichen Notfällen

bestimmt.

Ein weiterer Aspekt der Beratung ist

die Information über Kosten der Dienst-

leistungen sowie über finanzielle Leis-

tungen der Sozialversicherungen, insb. der

Pflegeversicherung. Die grundlegende Reform

der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017

zog umfangreiche Änderungen der Infoma-

terialien wie auch viele Anfragen nach sich.

Die Gesamtzahl der Beratungskontakte

im Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt steigt

kontinuierlich. Im Jahr 2014 waren es

3.906 Kontakte, im vergangenen Jahr bereits

6.070. n

Themen in Beratungsgesprächen

Sonstiges (281)

Lebensgestaltung (282)

Technische Hilfen (447)

Stationäre Hilfen (479)

Wohnen (486)

Teilstatl. Hilfen und Kurzzeitpflege (558)

Ambulante Hilfen (1430)

(Sozial-)Rechtliche Fragen und Finanzfragen (2861)

4,1%

4,1%

6,6%7%

7,1%

8,2%

21%41,9%

Page 9: Amt für Soziales und Senioren - freiburg.de · 4 54 0 100 2014 9 mit Mietrückständen Anzahl Fälle 2015 2016 6 11 wegen Mietrückständen Anzahl Auf nahmen 2017 4 in Notunterkunft

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

9DATEN UND FAKTEN

Reinaufwand im Sozialbereich

zAhlen DeS AMteS für SozIAleS UnD SenIorenDaten & Fakten

Zahlreiche Freiburger Bürgerinnen und Bürger werden in den unterschiedlichsten Lebenslagen finanziell unterstützt:

0

35

70

200

500

600

Anzahl Fälle mit Mietrückständen

Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen

2014 2015 2016 2017

sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

Mietrückstände

prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen

Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen

Gesamt

0

8

15

23

30

RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

25,6 25,329,1 29,6

14,713,3

15,0

12,8

0,0 0,0 0,0 0,0

28,5

22,7

20,2

17,0

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

600

700

800744

669749

662

69

200

300

400

600

500

70

359

9

36

11

13

17

6

11

41

14

16

4

54

0

100

2014

9

Mietrückständenmit Fälle Anzahl

2015 2016

116

Mietrückständen Mietrückständenwegen nahmen ufAAnzahl

2017

4

Mietrückständent in Notunterkunf

Gesamt

02014

17

ndeMietrückstä

erhävnohWprekäre

ltnissen: aerhävnohWahmen der EU-FreizügigRim ersonen P

20162015

2230

aus Haushalten bei anderen ltnisse: erhä

Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig

2017

20

ersonenPaus Haushalten bei anderen

ersonenPren eit in prekä

z.sonstige Gründe,

ndeMietrückstä

lten, Zuzug aerhaV. mietwidriges Bz.

undesgebietBus lten, Zuzug a

30

23

25,6

28,5

25,6 25,3

28,5

22,7

29,1

20,2

29,6

15

8

14,7

14,713,3

15,0

12,8

17,0

0RE 2014

0,0

Eingliederungshilfe

RE 2015RE 2014

0,0

ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung

RE 2016

0,0

Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende

RE 2017

0,0

Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung

0

35

70

200

500

600

Anzahl Fälle mit Mietrückständen

Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen

2014 2015 2016 2017

sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet

Mietrückstände

prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen

Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen

Gesamt

0

8

15

23

30

RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017

KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege

600

700

800744

669749

662

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200

300

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600

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6

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0

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2014

9

Mietrückständenmit Fälle Anzahl

2015 2016

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Mietrückständen Mietrückständenwegen nahmen ufAAnzahl

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Gesamt

02014

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ltnissen: aerhävnohWahmen der EU-FreizügigRim ersonen P

20162015

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aus Haushalten bei anderen ltnisse: erhä

Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig

2017

20

ersonenPaus Haushalten bei anderen

ersonenPren eit in prekä

z.sonstige Gründe,

ndeMietrückstä

lten, Zuzug aerhaV. mietwidriges Bz.

undesgebietBus lten, Zuzug a

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25,6

28,5

25,6 25,3

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14,713,3

15,0

12,8

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0RE 2014

0,0

Eingliederungshilfe

RE 2015RE 2014

0,0

ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung

RE 2016

0,0

Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende

RE 2017

0,0

Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung

Leistungsberechtigte pro 1.000 Einwohner_innen

2014 2015 2016 2017

Ambulante Eingliederungshilfe 5,0 5,5 5,7 5,8

Stationäre Eingliederungshilfe 4,4 4,4 4,5 4,5

Ambulante Hilfe zur Pflege 2,4 2,3 2,2 2,3

Stationäre Hilfe zur Pflege 4,9 4,8 4,7 4,6

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung1 14,7 15,0 15,4 15,1

Hilfe zum Lebensunterhalt außerh. von stationären Einrichtungen2 1,8 1,6 1,8 1,8

Grundsicherung für Arbeitssuchende3 72,2 73,6 73,6 71,8

Einwohnerzahl (gesamt) 218.043 220.286 222.203 226.393

1) außerhalb von stationären Einrichtungen. 2) Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird als kumulierte Zahl dargestellt. Das bedeutet, dass jeder, der innerhalb des Jahres für einen odermehrere Zeiträume Leistungen erhalten hat, einmal gezählt wird. Da einige LB mehrere Leistungen gleichzeitig erhalten, sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Bei den Werten handelt es sichum den durchschnittlichen monatlichen Bestand an Leistungsberechtigten. Die einzelnen Monatswerte eines Kalenderjahres werden addiert und durch die Anzahl der Monate geteilt.

1) Seit 2014 werden die Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entspr. § 46a SGB XII zu 100 % vom Bund erstattet.Die Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziffern sich in 2017 auf 25.156.775 €.

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10 ORGANIGRAMM

AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

Aufgaben und organisatorische Struktur

AMtSleItUngSeniorenbüromit Pflegestützpunkt

Belange von Menschen mit Behinderung

Widerspruchs- undSozialrechtsstelle

Verwaltung

ABTEILUNG 1

Existenzsichernde Leistungen und Hilfe zur Pflege

ABTEILUNG 2

Leistungen für Menschen mit Handicap und Betreuungsbehörde

ABTEILUNG 3

Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat

Personal und Ausbildung

Finanzen, Zentrale Dienste und Anwendungsbetreuung

VertragsmanagementQualitätsmanagement

Hilfe zur Pflege

VertragsmanagementQualitätsmanagement

Psychiatriekoordination

Eingliederungshilfe

Örtliche Betreuungsbehörde

Existenzsichernde Leistungen

0

50

100

150

200

244

Zusammensetzung des Personals

0

50

100

150

200

244

Die Aufgaben werden von 202,6 Vollzeitäquivalenten, die insgesamt mit 244 Personen besetzt sind, bearbeitet

Insgesamt Beschäftigte 244

> davon Frauen: 177

> davon Männer: 67

> davon Beamt_innen: 94

> davon Tarifbeschäftigte: 150

> davon in Vollzeit: 141

> davon in Teilzeit: 103

73%

27%

61%

39%

42%

58%

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AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017

11ORGANIGRAMM

AMtSleItUng Abteilungssekretariat Koordination,Planung, Steuerung

Stand: 31.12.2017

Soziale Arbeit

ABTEILUNG 4

Kommunale Aufgabenim Jobcenter

ABTEILUNG 5

OASE

Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat Soziale Hilfen

Heimaufsicht

Kommunale Kriminalprävention

Kommunaler Suchbeauftragter

Empfang

Soziale Erstberatung

Prävention/Wohnungssicherung

Geschäftsstelle KommunalesQuartiersmanagement

Kommunale Alkoholpolitik/Prärie Projekt

KontaktNetz

– Straßensozialarbeit –Freiburg Innenstadt

– Straßensozialarbeit –Freiburg Stühlinger Platz

Jobcenter, Beschäftigungsförderungund Jugendberufshilfe

GesamtkoordinationBildungs- und Teilhabepaket

Schuldnerberatung

Psychosoziale Betreuungnach SGB II

Leistungsrückforderung

Soziale Dienste

ABTEILUNG 6

Städtisches Personal im

Dezernat IIIKultur, Integration,

Soziales und Senioren

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IMpreSSUM

herausgeberin: Stadt freiburg im breisgau

Dezernat IIIKultur, Intergration, Soziales und SeniorenAmt für Soziales und Senioren

verantwortlich für den Inhalt: boris gourdial, Amtsleiter

layout und realisierung: MSg | media, Sebastian Schamperawww.msg-media.de

www.freiburg.de