Jahresbericht 2017
Amt für Soziales und Senioren
Dezernat IIIKultur, Integration, Soziales und Senioren
Auch im Jahr 2017 haben viele Bürge-
rinnen und Bürger das umfangreiche
Leistungsspektrum des Amtes für Soziales
und Senioren (ASS) in Anspruch genom-
men. Einen Einblick in die vielseitigen
Tätigkeiten des Amtes ermöglicht der
vorliegende Jahresbericht.
Ein zentrales Thema war die inhaltliche Wei-
terentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe, die
durch organisatorische Veränderungen in-
nerhalb der Stadtverwaltung in 2016 neu
zum ASS hinzukam. In der Abteilung 6
(OASE, Zentrum für wohnungslose
Menschen) und dem Sachgebiet Prä-
vention und Wohnungssicherung in
der Abteilung 4 (Soziale Arbeit) wur-
den weitreichende Projekte und Ko-
operationen angestoßen. Ziel ist es,
den Betroffenen ein Wohnen in
den „eigenen vier Wänden“
zu ermöglichen. Wir konnten zum einen die
erfolgreiche Kooperation mit der Freiburger
Stadtbau GmbH mit einem festen Kontingent
von mind. 40 Wohnungen pro Jahr ausbauen.
Zum anderen fanden Gespräche mit den Ak-
teuren der Wohnungswirtschaft statt, um
weitere Belegungsrechte für Wohnungen zu
erhalten. Darüber hinaus haben wir gemein-
sam mit dem Amt für Migration und Integra-
tion ein Konzept entwickelt, dass die Woh-
nungsakquise von privaten Vermieterinnen
und Vermietern voranbringen soll.
Die Umsetzung zahlreicher Ände-
rungen bei gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen, insbesondere im Bereich
der Hilfe zur Pflege (Pflegestärkege-
setz II und III) und der Eingliede-
rungshilfe (Bundesteilhabegesetz),
war für die Mitarbeiter_innen eine he-
rausfordernde Aufgabe in 2017.
Mit dem Dritten Pflegestär-
kungsgesetz (PSG III) war die Übernahme
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in
das 12. Sozialgesetzbuch verbunden. Diese
Entwicklungen begrüßen und unterstützen
wir im ASS, da nunmehr die Personengruppe
mit kognitiven Einschränkungen (Wahrneh-
men, Denken, Erkennen) von den Hilfen zur
Pflege unterstützt wird.
Eine weitere einschneidende Reform war
die Umsetzung der ersten Stufe des Bundes-
teilhabegesetzes, die weitreichende Verbes-
serungen für Menschen mit Behinderung
mit sich bringen wird. In der Abteilung 3
(Leistungen für Menschen mit Handicap und
Betreuungsbehörde) fand darüber hinaus
ein Generationswechsel in der Führung statt.
Sowohl die Abteilungsleiterin Dorothee Prei-
sendanz als auch der stellvertretende Abtei-
lungsleiter Franz Bechtold gingen zum Jah-
resende in den wohlverdienten Ruhestand.
Als Nachfolger ist Magnus Klein als Abtei-
lungsleiter nun Ihr Ansprechpartner. Die
weiteren Umsetzungsstufen im Rahmen des
Bundesteilhabegesetzes werden die Mitar-
beitenden im laufenden Jahr 2018 und darü-
ber hinaus intensiv beschäftigen.
Gemeinsam mit dem Dezernat III, dem
Gemeinderat und den Trägern der freien
Wohlfahrtspflege erarbeiten wir weiter-
hin die Neukonzeption der Quartiersar-
beit. In einem Pilotprozess mit dem Stadt-
teilbüro Haslach wurde eine erste Zielver-
einbarung für das dortige Quartier
2 EINLEITUNG
einleitung
SozIAleS MIteInAnDer gestalten
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
Zuschüsse gesamt: 8.388.478 Euro davon gingen an:
> Verbände der Wohlfahrtspflege 3.853.637 Euro> Suchthilfe 1.460.563 Euro> Gesundheitshilfen 199.810 Euro> Seniorenarbeit 606.380 Euro> Jugendberufshilfe 1.386.438 Euro> Beschäftigungsförderung 881.650 Euro
Quelle: Amt für Soziales und Se
nioren
46%
17%
2%
7%
17%
11%
Haushaltszahlen der Zuschüsse 2017
abgeschlossen. In einer Drucksache im Juli
2018 soll die zukünftige Konzeption der
Quartiersarbeit beschlossen werden. Mit Sa-
scha Oehme haben wir zudem seit Ende
2017 eine Leitung für die Geschäftsstelle
Kommunales Quartiersmanagement gewin-
nen können.
Neben einer umfassenden Beratung für
Ältere, Pflegebedürftige und Angehörige in
Freiburg hat das Seniorenbüro mit Pflege-
stützpunkt die Umsetzung der Ergebnisse
der Befragung der Generation 55plus weiter
vorangetrieben. Die Stadtteilergebnisse wur-
den in fünf Fachgesprächen für die jeweiligen
Stadtteile vertieft. Darauf aufbauen soll dann
im nächsten Schritt die Entwicklung von
Leitlinien für seniorengerechte Stadtteile.
Sarah Baumgart als hauptamtliche Be-
hindertenbeauftragte hat gemeinsam mit
dem Behindertenbeirat viele wertvolle Pla-
nungen und Projekte voran gebracht. So
konnten weitere Haushaltsmittel (im Jahr
2017 und 2018 insgesamt 1,1 Mio. Euro) für
den barrierefreien Ausbau des öffentlichen
Raumes bereitgestellt werden.
Besonders gefreut hat mich 2017, dass
der seit längerem verfolgte Zuzug der Leis-
tungsrückforderung wie auch der Einzug der
Wohnungssicherung / Prävention in die Feh-
renbachallee 12 umgesetzt werden konnte.
In enger Zusammenarbeit mit dem Dezer-
nat III – Kultur, Integration, Soziales und Se-
nioren – ist es dem Amt im Jahr 2017
gelungen, Lösungen für offene Fragen und
Weiterentwicklungen von Themenfeldern zu
erarbeiten; diese vertrauensvolle Zusam-
menarbeit zwischen Dezernat und ASS wer-
den wir auch im kommenden Jahr fortsetzen.
Mein Dank geht zunächst an alle Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter des Amtes und des
Jobcenters, darüber hinaus aber auch an alle
ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und
Bürger in der Stadt, die sich für soziale Themen
einbringen. Unser besonderer Dank gilt den
Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, allen
Institutionen und den Stadträtinnen und Stadt-
räten, mit denen wir immer wieder neue Ent-
wicklungen besprechen und umsetzen.
Auf diese Impulse und die weitere Zusam-
menarbeit freuen wir uns auch in Zukunft!
Boris Gourdial, Amtsleiter
Freiburg, im Mai 2018
3EINLEITUNG | VORWORT
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
Liebe Leserinnen und Leser,
auch im vergangenen Jahr war das Amt für
Soziales und Senioren mit einer großen
Bandbreite an Fragestellungen von Men-
schen mit vielfältigen Bedarfen befasst:
wirtschaftliche und persönliche Hilfen für
ältere Menschen, Menschen mit Handicap
oder obdachlose und von Obdachlosigkeit
bedrohte Personen seien hier beispielhaft
genannt. Kaum ein anderer Bereich ist so
nah am täglichen Leben unserer Bürgerin-
nen und Bürger.
Sehr positiv sehe ich die Entwicklung im
Bereich der seit dem 01. Januar 2016 in der
Stadtverwaltung tätigen hauptamtlichen
Beauftragten für die Belange von Men-
schen mit Behinderungen. So gab es durch
Frau Baumgart schon wichtige Impulse –
sowohl im täglichen Miteinander als auch
in der Gestaltung des öffentlichen Raumes.
Einen großen Raum nahm die Entschei-
dungsfindung zur weiteren Konzeption der
Quartiersarbeit in Freiburg ein. Es freut
mich, dass zum 01. Dezember 2017 die Lei-
tung der neu eingerichteten Geschäftsstelle
Kommunales Quartiersmanagement be-
setzt werden konnte, ein wichtiger erster
Schritt bei der Umsetzung der Neukonzep-
tion.
Um gute und menschliche Lösungen in
oft komplizierten Themenfeldern zu finden,
bedarf es eines hohen Einsatzes der Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter. Für Ihre Ar-
beit im vergangenen Jahr bedanke ich mich
an dieser Stelle herzlich.
Es ist mir zudem ein Anliegen, den Kolle-
ginnen und Kollegen des Jobcenters und
der Agentur für Arbeit, den Ansprechpart-
nerinnen und Ansprechpartner in der frei-
en Wohlfahrtspflege sowie der zahlreichen
Netzwerke, wie auch den vielfach involvier-
ten Stadträtinnen und Stadträten für die
kontinuierlich gute Zusammenarbeit zu
danken. Ich blicke optimistisch in das kom-
mende Jahr und freue mich auf die weitere
gute Zusammenarbeit bei
der Gestaltung des
sozialen Lebens
in unserer Stadt.
Vorwort
Haushaltszahlen der Sozialhilfe 2017
> SBG XIIHilfe zur Pflege 16.060.441 EuroEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 38.918.453 EuroHilfen zur Gesundheit und Hilfe für blinde Menschen 3.213.879 EuroHilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung i. Alter u. Erwerbsmind., Sonst. Leistungen SGB XII 28.987.170 EuroHilfen zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten §§ 67/68 2.291.850 Euro
> SGB II inkl. BuT BKGG 46.387.345 Euro
> BVG Kriegsopferfürsorge, Opferentschädigungsgesetz 783.956 Euro
Gewährte soziale Leistungen: 136.643.094 Euro
Quelle: Amt für Soziales und Se
nioren
Ulrich von Kirchbach, Erster Bürgermeister, Freiburg, im Mai 2018
33,9%
1,7%21,2%
2,3%
28,5%
11,8%
0,6%
4 WOHNUNGSICHERUNG UND PRÄVENTION
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
UnterStützUng beI DrohenDeM WohnUngSverlUStWohnungsicherung/Prävention
Immer mehr Menschen in Freiburg
droht der Wohnungsverlust. Sie be-
nötigen Unterstützung bei einer adä-
quaten Wohnversorgung und bei der
Sicherung ihres Mietverhältnisses.
Unterschiedlichste Lebenssituationen
können dazu führen, dass Menschen vom
Verlust ihrer Wohnung bedroht sind oder
nicht über eigenen adäquaten Wohnraum
verfügen. Gerade in einer solchen per-
sönlichen und existenziellen Notlage ist
es für die Betroffenen wichtig, professio-
nelle und zielgerichtete Unterstützung
in ihren Mietangelegenheiten zu erhalten.
Erst recht vor dem Hintergrund, dass sofort
verfügbarer und bezahlbarer (Ersatz-) Wohn-
raum in Freiburg knapp ist. Das Sachgebiet
stellt sich den Aufgaben und Herausforde-
rungen. So mussten von den 662 Fällen, die
2017 aufgrund von Mietrückständen im
Sachgebiet erfasst wurden, lediglich vier
Haushalte im Anschluss an eine Räumung
ordnungsrechtlich untergebracht werden.
Folgende drei Schwerpunkte ergeben
sich in der täglichen Arbeit:
1.) Haushalten, die in Folge von Mahnungen,
Kündigungen und Räumungsklagen von
Wohnungslosigkeit bedroht sind, bieten wir
Unterstützung und Beratung zur Fortsetzung
und dauerhaften Sicherung des Mietverhält-
nisses an. Je früher ein drohender Woh-
nungsverlust bekannt wird, desto mehr Chan-
cen zur Intervention ergeben sich. Es besteht
enger Kontakt mit Vermietenden (insbes.
der Freiburger Stadtbau GmbH und Woh-
nungsbaugesellschaften) und dem Jobcenter
Freiburg. Im Interesse der Mieterinnen und
Mieter wird mit Vermietenden, deren recht-
lichen Vertretungen sowie involvierten Be-
hörden und Institutionen verhandelt. Typi-
sche Maßnahmen sind die Unterstützung bei
der Realisierung finanzieller Ansprüche, Re-
gulierung von Mietrückständen durch Ra-
tentilgungsvereinbarungen, die darlehens-
weise Übernahme von Mietforderungen so-
wie die Sicherstellung künftiger pünktli-
cher Mietzahlungen durch gesicherte
Zahlungswege.2.) Ein weiterer Schwerpunkt ist die so-
genannte „versteckte Wohnungslosig-
keit“: Immer häufiger leben Menschen in
Freiburg in nicht adäquaten, ungesicher-
ten Miet- und Wohnverhältnissen. Sie
kommen ohne eigenes Mietverhältnis
bei Bekannten oder Familienangehörigen
unter und wohnen in „überbelegten“
Wohnungen. Der Zuzug erfolgt aus dem
gesamten Bundesgebiet oder aus dem
Ausland. Verschärft hat sich dieser Trend
durch den Zuzug von Personen, die sich
im Rahmen der EU-Freizügigkeit in Freiburg
niederlassen wollen aber keine Wohnung
finden.3.) Dem Sachgebiet stehen drei städtische
Wohnheime für die ordnungsrechtliche Un-
terbringung aktuell wohnungsloser Men-
schen zur Verfügung. Dieser Personenkreis
wird mit dem Ziel einer zeitnahen Wohnver-
sorgung unterstützt. Die Ausleitung aus den
Wohnheimen gestaltet sich aufgrund des an-
gespannten Wohnungsmarkts zunehmend
schwieriger. Die derzeitige Situation ist ge-
kennzeichnet durch eine steigende Zahl von
Aufnahmeersuchen, eine geringe Zahl von
Ausleitungen und der vollständigen Auslas-
tung der vorhandenen Kapazitäten. n
Entwicklung der Mietrückstände Aufnahmen in die städtischen Wohnheime nach Gründen
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Anzahl Fälle mit Mietrückständen
Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen
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sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet
Mietrückstände
prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen
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Mietrückstände
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KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege
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KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege
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Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung
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Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig
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ersonenPaus Haushalten bei anderen
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Eingliederungshilfe
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ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung
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Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende
RE 2017
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Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
5WOHNUNGSNOTFALLHILFE
Für die Wohnungsnotfallhilfe war das
Jahr 2017 geprägt von einer weiterhin
hohen Nachfrage auf alle Beratungs- und
Unterbringungsangebote. Durch die nicht
ausreichenden Vermittlungsmöglichkeiten
in eigenen Wohnraum stieg die durch-
schnittliche Aufenthaltsdauer in allen Wohn-
angeboten deutlich an. Diese Rahmenbe-
dingungen bedeuteten auch neue Wege zu
gehen, um verstärkt Wohnraum für die
Zielgruppe zu finden.
Der Wohnungsnotfallhilfe stehen, neben den
beiden Wohnheimen des Sachgebietes Präven-
tion, in der Abteilung 6 – Zentrum für woh-
nungslose Menschen insgesamt 6 Wohnheime
und 2 Notübernachtungsstandorte zur Verfü-
gung. Bei 2 Standorten handelt es sich um ehe-
mals genutzte Flüchtlingsunterkünfte – „Alte
Stadthalle“ sowie für Familien ein Gebäude in
der Bötzinger Straße. Ende 2017 standen somit
innerhalb von Unterkünften 386 Plätze zur Ver-
fügung.
Neben den hohen Fallzahlen stellte vor allem
die Gruppe der Migrantinnen und Migranten
die Wohnungsnotfallhilfe vor besondere He-
rausforderungen. 2017 waren Menschen aus
50 Nationen aus den unterschiedlichsten Grün-
den ordnungsrechtlich untergebracht, so z. B.
Menschen aus der EU, die wegen Arbeitssuche
nach Freiburg kommen. Oder ehemalige Ge-
flüchtete und vielfach Menschen, die sich schon
einige Jahre in Deutschland aufhalten, es aber
nicht geschafft haben, sich eine Perspektive und
ein soziales Umfeld aufzubauen. Um deren dro-
hende Obdachlosigkeit zu vermeiden, müssen
die Personen öffentlich-rechtlich untergebracht
hohe nAchfrAge In Der WohnUngSnotfAllhIlfeOASE
werden. Mehr als die Hälfte aller Langzeitnutzer
der Notübernachtung in 2017 waren männliche
Migranten. Eine Vermittlung in die Wohnange-
bote des Hilfesystems ist kaum möglich.
Armut ist ein weiteres allumfassendes Thema
mit teilweise extremen Ausprägungen. Insbe-
sondere dann, wenn Menschen weder Einkom-
men erzielen können noch Anspruch auf Trans-
ferleistungen haben und somit auch nicht kran-
kenversichert sind. Darüber hinaus sind viele
Personen aufgrund psychischer Erkrankungen
und / oder Suchtproblemen nicht in der Lage,
sich selbst auch nur mit dem Allernotwendigsten
zu versorgen. Hier leistet die Wohnungsnotfall-
hilfe Überlebenshilfe, kann aber oftmals keine
Perspektiven bieten. Die Mitarbeiter_innen müs-
sen dabei ein großes Maß an Elend, Perspektiv-
losigkeit und Krisengeschehen aushalten.
Langfristige Strategie der Wohnungsnot-
fallhilfe ist die nachhaltige Beendigung der
Wohnungslosigkeit durch den Abschluss eines
eigenen Mietvertrages. Eine größere Gruppe
innerhalb des Hilfesystems ist durchaus miet-
fähig. Für diese Personen konnten 2017 in Zu-
sammenarbeit mit der Freiburger Stadtbau
GmbH 50 Mietverträge abgeschlossen werden.
Dies bedeutete für insgesamt 94 Personen eine
Beendigung der Wohnungslosigkeit. Es werden
aktuell mit zahlreichen Akteuren der Woh-
nungswirtschaft Gespräche geführt, um weitere
Belegungsmöglichkeiten zu erhalten und neue
Wege der Vermittlung zu eröffnen. n
Vorhandene Plätze in der Wohnungsnotfallhilfe* 2016/2017
Ergänzend: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neben der ordnungsrechtlichen Unterstützung gibt es noch ca. 114 Maßnahmen nach § 67 SGB XII (ohne Betreutes Wohnen im eig. Wohnraum u. Maßnahmen außerh. Freiburgs)
* (ordnu
ngsrec
htliche
Unterbringu
ng)
31.12.2016 31.12.2017
Vorhande Plätze in Wohnheimen 278 283
> davon Wohnungslosenhilfe 121 126> davon Wohnungssicherung/Prävention 157 157
Vorhande Plätze in Wohnungen 60 60
> davon Wohnungslosenhilfe 34 34> davon Wohnungssicherung/Prävention 26 26
Belegte Plätze in der Notübernachtung 51 103
Vorhandene Plätze 389 446
6 ÜBERGANGSMANAGEMENT UND HILFE ZUR PFLEGE
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
Die Stadt Freiburg ist eine von 13 Mo-
dellregionen in Baden-Württemberg,
in denen ein regionales Übergangsmana-
gement (RÜM) und der Schulversuch Aus-
bildungsvorbereitung dual (AVdual) ein-
gerichtet wurden. Ziel ist die Vernetzung
der Akteure und die Entwicklung gemein-
samer, aufeinander abgestimmter Strate-
gien am Übergang Schule - Beruf. An der
Gestaltung dieses Übergangs sind zahlrei-
che Akteure beteiligt, beispielsweise Schul-
träger, Arbeitsagentur, Jobcenter, Wirt-
schaft und Kommunen.
Nach dem zweiten Projekt-Schuljahr2016/
2017 konnten im AVdual an der Gertrud-Luck-
ner-Gewerbeschule die Hälfte der Schülerinnen
und Schüler in Ausbildung vermittelt werden.
In 24 Fällen war der Ausbildungsbetrieb der
AVdual-Praktikumsbetrieb. Damit erreicht der
Schulversuch einen enormen Klebeeffekt von
96 Prozent. Zwei weitere Jugendliche gingen
AnSchlUSSperSpeKtIven für JUgenDlIche IM übergAngSSySteM
Hohe Erfolgsquote für Evaluation
direkt in eine Beschäftigung über, 13 Schüle-
rinnen und Schüler fanden einen schulischen
Anschluss. Elf Jugendliche wurden unterjährig
in passendere Bildungsgänge vermittelt oder
konnten aus persönlichen Gründen das Schul-
jahr nicht beenden.
Zum Schuljahr 2017/2018 lernen 117 Jugend-
liche in sieben AVdual-Klassen an drei Schulen.
Zur weiteren Unterstützung der Jugendli-
chen hat das RÜM mit dem Regierungspräsidi-
um Freiburg und der Caritas Freiburg ein Sys-
tem der Anschlusssicherung nach der allge-
meinbildenden Schule erarbeitet. Schulpflich-
tige Jugendliche, die drohen, nicht im An-
schlussangebot der Beruflichen Schulen anzu-
kommen, werden durch Sozialarbeiterinnen
und -arbeiter des Projektes „Perspektive für
Alle“ aufgesucht, beraten und in passende An-
gebote vermittelt.
Um mehr Transparenz am Übergang Schu-
le – Beruf zu erhalten, überarbeitet das RÜM
gemeinsam mit den Partnern Agentur für Ar-
beit, Jobcenter Freiburg, Emmendingen und
Breisgau-Hochschwarzwald die Fachkräfte-
plattform AnSchub! (www.anschub.info), um
perspektivisch einen breiten Angebotskatalog
zu erstellen. Gleichzeitig werden auf der Seite
www.freiburg.de/schuleberuf Informationen
über den Modellversuch und zentrale
Partner_innen am Übergang Schule – Beruf
veröffentlicht. Zudem können sich hier Betriebe
direkt als Praktikumsbetriebe für den dualen
Schulversuch anmelden. n
Mit den Pflegestärkungsgesetzen
II und III (PSG II und III) hat der
Bundesgesetzgebe weitreichende Än-
derungen in der Sozialen Pflegeversi-
cherung (SGB XI) und der Hilfe zur
Pflege (SGB XII) geschaffen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit
der Einteilung in fünf Pflegegrade wurde
zum 1. Januar 2017 auch in die Hilfe zur
Pflege innerhalb des SGB XII, Sozialhilfe,
eingeführt. Anstatt auf die Defizite der
Menschen zu schauen, werden nun die Fä-
higkeiten und Ressourcen in den Blick ge-
nommen und für die Einstufung in einen
Pflegegrad zugrunde gelegt. Neben den
bisher schon berücksichtigten körperli-
chen Bedarfen finden nun auch psychische
und kognitive Bedarfe (Wahrnehmen,
Denken, Erkennen) ihren Niederschlag im
Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze II und III
Existenzsichernde Leistungen und Hilfe zur Pflege
Begutachtungssystem. Durch die Einfüh-
rung des neuen Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs soll niemand schlechter gestellt wer-
den. Für Menschen, die am 31. Dezember
2016 ambulante oder stationäre Pflege er-
hielten, besteht ein Besitzstandschutz. Da-
nach werden die bisherigen Leistungen der
Pflege bis zur Ermittlung und Feststellung
des Pflegegrades und des notwendigen
pflegerischen Bedarfs weiter gewährt.
Seit Januar 2017 stehen Personen in
Pflegegrad 1 nur noch eingeschränkte
Leistungen zur Verfügung. Eine stationäre
Versorgung ist für sie ausgeschlossen.
Ebenso haben Personen, die keinem Pfle-
gegrad zuzuordnen sind, keinen Anspruch
mehr auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Dennoch können die Menschen unter dem
Pflegegrad 2 z. B. in Pflegegrad 1 weiterhin
hauswirtschaftliche und pflegerische Be-
darfe haben. Hierfür wurden in einem
breit angelegten Abstimmungsprozess
der Städte in Baden-Württemberg für die
Stadt Freiburg Arbeitshinweise geschaf-
fen, um diese „Deckungslücken“ zu re-
geln.
Die Ausgaben im Jahr 2017 für die
Hilfe zur Pflege (ambulante und statio-
näre Leistungen) betrugen rund 16 Mil-
lionen Euro. Damit lagen sie deutlich un-
ter dem Haushaltsansatz. Neben
Faktoren wie der Entwicklung der Ent-
gelte und der Zahl der Leistungsberech-
tigten hat auch die Einführung des PSG
III dazu geführt, dass es zumindest im
Einführungsjahr 2017 zu keiner Mehr-
belastung für die Sozialhilfe in der Stadt
Freiburg kam.
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
7BUNDESTEILHABEGESETZ UND BARRIEREFREIHEIT
Mehr teIlhAbe UnD InDIvIDUelleSelbStbeStIMMUng
Das Bundesteilhabegesetz
Das neue Bundesteilhabegesetz
(BTHG) ist eine der größten sozial-
politischen Reformen der letzten Jahre.
Es soll Menschen mit Behinderungen zu
mehr Teilhabe und individueller Selbst-
bestimmung verhelfen. Erste Änderungen
traten bereits 2017 in Kraft, vollständig
soll es bis 2023 umgesetzt sein.
Am 16. Dezember 2016 hat der Bundestag mit
Zustimmung des Bundesrats das BTHG verab-
schiedet. Damit sollen die Ziele der UN-Behin-
dertenrechtskonvention umgesetzt werden,
die seit 2009 in Deutschland gilt. Das BTHG
tritt in mehreren Reformstufen in Kraft. Zum
1. Januar 2017 wurden insbesondere die Frei-
beträge bei Einkommen und Vermögen erhöht.
Zum 1. Januar 2018 traten weitere um-
fangreiche Neuerungen in Kraft. So wird mit
der neuen Gesamtplanung in der Eingliede-
rungshilfe ein personenzentriertes Vorgehen
zur Koordinierung der Leistungen vorge-
schrieben. Ermittelt wird der individuelle Be-
darf durch ein neues Instrument, das sich an
der internationalen Klassifikation der Funkti-
onsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
orientiert.
Behindertenbeauftragte
Eine Million für dieBarrierefreiheit
Die Behindertenbeauftragte war auchim zweiten Jahr ihrer Hauptamtlichkeitschwer gefragt: Im Jahr 2017 hat SarahBaumgart knapp 160 Beratungsfälle imMonat, also über 1.900 Beratungen imJahr bearbeitet. Die Anfragen warenbunt gemischt und kamen aus allen Le-bensbereichen.
Auch im Jahr 2017 hat die Behindertenbe-auftragte ihren Auftrag als Interessenver-tretung für Menschen mit Behinderung inPolitik und Verwaltung voll erfüllt. Es ha-ben sich viele Bürgerinnen und Bürger mitBehinderung, Angehörige und Akteure andie Beauftragte gewandt. Barrierefreiesund selbstbestimmtes Wohnen, Arbeit aufdem ersten Arbeitsmarkt und die Suchenach Finanzierung für soziale Leistungenwaren dabei Schwerpunktthemen.Aber auch in der Stadtverwaltung selbstwar die Beauftragte häufig beratend un-terwegs. Sie begleitete Ombudsfälle, ver-mittelte zwischen Behörden, beriet beiBauprojekten und saß in Preisgerichtenfür neue Gebäude oder ganze Stadtteile. Auf politischer Ebene wurde ebenfalls einErfolg erzielt. Mit dem Beschluss zum Dop-pelhaushalt 2017 / 2018 hat der Gemein-derat den Haushaltsansatz für Barriere-freiheit im öffentlichen Raum von jeweils50.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018auf jeweils 550.000 Euro aufgestockt. ImVorfeld hatte Sarah Baumgart gemeinsammit dem Behindertenbeirat intensiv aufden Bedarf aufmerksam gemacht. Mit dem Start ihrer Veranstaltungsreihe „Im-pulse für Inklusion“ ist auch der erste Schrittin Richtung Bewusstseinsbildung und Öf-fentlichkeitsarbeit über die kulturelle Ebenegemacht. „Ich bin davon überzeugt, dasskulturelle Veranstaltungen auch Menschenauf das Thema Inklusion aufmerksam machenkönnen, die vorher kaum Berührungspunktemit dem Thema hatten. Man geht doch vieleher mal in ein Konzert oder eine Lesung alsin einen Fachvortrag“, resümiert die Beauf-tragte. Der Erfolg spricht für sich: Alle Veran-staltungen der Reihe waren gut besucht.
Diese und weitere Neuheiten machen es
notwendig, die bestehenden Strukturen und
Prozesse in der Eingliederungshilfe teilweise
neu zu gestalten. Die Eingliederungshilfe wird
sich ab 2020 auf die reinen Fachleistungen
konzentrieren, die die Menschen aufgrund
ihres Handicaps benötigen. Hierzu zählen etwa
Assistenzleistungen, Leistungen zur Mobilität
oder Hilfsmittel.
Die existenzsichernden Leistungen werden
wie bei Menschen ohne Behinderung durch die
Sozialhilfe (SGB XII) oder durch die Grundsiche-
rung für Arbeitssuchende (SGB II) gedeckt.
Damit wird die Eingliederungshilfe bis zum Jahr
2020 vollständig aus dem Fürsorgesystem des
SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst. Die künftig
im SGB IX Teil 2 geregelte Eingliederungshilfe
wird als personenzentriertes Teilhaberecht aus-
gerichtet. Die Unterstützung der Menschen mit
Behinderung wird sich nicht mehr an Wohnfor-
men orientieren. Die Unterscheidung von Leis-
tungen in ambulante, teilstationäre und statio-
näre Maßnahmen wird aufgehoben. Ab 2020
werden sich die Freibeträge für das anrechen-
bare Einkommen und die Vermögensfreigrenze
nochmals deutlich erhöhen und das Wunsch-
und Wahlrecht wird weiter gestärkt. n
Weiteres Vorgehen –Inkrafttreten
© Bundesministerium fürArbeit und Soziales 2016
8 SENIORENBÜRO MIT PFLEGESTÜTZPUNKT
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
Beratungskontakte
8.074
1.089 2.429
2.608 3.139
2.917
3.780 3.328
106 390 301
211 262 357 437
0
1000
2000
3000
4000
5000
1994
20
04
2010
20
14
2015
20
16
2017
*
Anzahl aller Kontakte bei Beratungen ambulant und der Pflegeplatzvermittlung (* ab 2017 Erfassung gemäß Pflichtenheft der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte) Anzahl der Beratungen zu Lebensgestaltung und Vorsorge, ambulanten, (teil-)stationären und sozialrechtlichen Themen
Anzahl Klient*innen der Pflegeplatzvermittlungen
8.074
1.089 2.429
2.608 3.139
2.917
3.780 3.328
106 390 301
211 262 357 437
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1994
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2017
*
Anzahl aller Kontakte bei Beratungen ambulant und der Pflegeplatzvermittlung (* ab 2017 Erfassung gemäß Pflichtenheft der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte) Anzahl der Beratungen zu Lebensgestaltung und Vorsorge, ambulanten, (teil-)stationären und sozialrechtlichen Themen
Anzahl Klient*innen der Pflegeplatzvermittlungen
Der demografische Wandel zeigt
sich auch in Freiburg. Die Zahl
der ab und über 65-Jäh rigen ist in den
letzten zehn Jahren von 33.701 auf
heute 37.244 gestiegen, das ist ein
Sechstel der Freiburger Gesamtbevöl-
kerung. Zum Jahresende 2027 gehen
Prognosen von 42.319 älteren Men-
schen in Freiburg aus.
Der demografische Wandel zeigt sich
auch in Freiburg. Die Zahl der 65-Jährigen
und Älteren ist in den letzten zehn Jahren
von 33.701 auf heute 37.244 gestiegen,
das ist ein Sechstel der Freiburger Ge-
samtbevölkerung. Zum Jahresende 2027
gehen Prognosen von 42.319 älteren
Menschen in Freiburg aus. Insbesondere
die Zahl der Hochaltrigen ab 85 Jahren steigt
voraussichtlich von heute 5.539 auf 7.021
zum 31.12.2027. Parallel dazu vollziehen
sich einschneidende gesellschaftliche Ände-
rungen: Zum einen steigt der Anteil an Sing-
lehaushalten, familiäre Netzwerke werden
fragiler, durch die steigende Hochaltrigkeit
steigt das Risiko einer Hilfsbedürftigkeit und
somit die Anzahl der Pflegebedürftigen. Zum
anderen sind die heutigen Älteren länger in
zWISchen geSellSchAftlIcheM WAnDel, InDIvIDUellenlebenSSItUAtIonen UnD geSetzlIchen ÄnDerUngen
Beratung im Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt
guter körperlicher und geistiger Verfassung
und viele engagieren sich bürgerschaftlich.
Das Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt
bemerkt diesen Wandel in der steigenden
Komplexität der Themen und in der zuneh-
menden Anzahl von Beratungen. Alter ist
vielfältig, und genauso vielfältig sind die An-
fragen. Diese reichen von vorsorgenden The-
men über Fragen zum aktiven Älterwerden
bis hin zu Anfragen der Unterstützung bei
Hilfe- und Pflegebedarf sowie deren Kos-
ten und Finanzierung. Im Beratungsge-
spräch gilt es die persönliche, gesund-
heitliche und familiäre Situation ge-
meinsam zu analysieren, die
Bedürfnisse und Wünsche der
Betreffenden zu berücksichti-
gen, individuell tragfähige Lö-
sungen zu suchen oder bei ge-
gensätzlichen Meinungen in-
nerhalb der Familie zu einer
Entscheidung zu kommen. Dabei
ist die persönliche Situation zu-
nehmend von häuslichen Notfällen
bestimmt.
Ein weiterer Aspekt der Beratung ist
die Information über Kosten der Dienst-
leistungen sowie über finanzielle Leis-
tungen der Sozialversicherungen, insb. der
Pflegeversicherung. Die grundlegende Reform
der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017
zog umfangreiche Änderungen der Infoma-
terialien wie auch viele Anfragen nach sich.
Die Gesamtzahl der Beratungskontakte
im Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt steigt
kontinuierlich. Im Jahr 2014 waren es
3.906 Kontakte, im vergangenen Jahr bereits
6.070. n
Themen in Beratungsgesprächen
Sonstiges (281)
Lebensgestaltung (282)
Technische Hilfen (447)
Stationäre Hilfen (479)
Wohnen (486)
Teilstatl. Hilfen und Kurzzeitpflege (558)
Ambulante Hilfen (1430)
(Sozial-)Rechtliche Fragen und Finanzfragen (2861)
4,1%
4,1%
6,6%7%
7,1%
8,2%
21%41,9%
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
9DATEN UND FAKTEN
Reinaufwand im Sozialbereich
zAhlen DeS AMteS für SozIAleS UnD SenIorenDaten & Fakten
Zahlreiche Freiburger Bürgerinnen und Bürger werden in den unterschiedlichsten Lebenslagen finanziell unterstützt:
0
35
70
200
500
600
Anzahl Fälle mit Mietrückständen
Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen
2014 2015 2016 2017
sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet
Mietrückstände
prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen
Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen
Gesamt
0
8
15
23
30
RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017
25,6 25,329,1 29,6
14,713,3
15,0
12,8
0,0 0,0 0,0 0,0
28,5
22,7
20,2
17,0
KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege
600
700
800744
669749
662
69
200
300
400
600
500
70
359
9
36
11
13
17
6
11
41
14
16
4
54
0
100
2014
9
Mietrückständenmit Fälle Anzahl
2015 2016
116
Mietrückständen Mietrückständenwegen nahmen ufAAnzahl
2017
4
Mietrückständent in Notunterkunf
Gesamt
02014
17
ndeMietrückstä
erhävnohWprekäre
ltnissen: aerhävnohWahmen der EU-FreizügigRim ersonen P
20162015
2230
aus Haushalten bei anderen ltnisse: erhä
Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig
2017
20
ersonenPaus Haushalten bei anderen
ersonenPren eit in prekä
z.sonstige Gründe,
ndeMietrückstä
lten, Zuzug aerhaV. mietwidriges Bz.
undesgebietBus lten, Zuzug a
30
23
25,6
28,5
25,6 25,3
28,5
22,7
29,1
20,2
29,6
15
8
14,7
14,713,3
15,0
12,8
17,0
0RE 2014
0,0
Eingliederungshilfe
RE 2015RE 2014
0,0
ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung
RE 2016
0,0
Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende
RE 2017
0,0
Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung
0
35
70
200
500
600
Anzahl Fälle mit Mietrückständen
Anzahl Aufnahmen in Notunterkunft wegen Mietrückständen
2014 2015 2016 2017
sonstige Gründe, z.B. mietwidriges Verhalten, Zuzug aus Bundesgebiet
Mietrückstände
prekäre Wohnverhältnisse: aus Haushalten bei anderen Personen
Personen im Rahmen der EU-Freizügigkeit in prekären Wohnverhältnissen: aus Haushalten bei anderen Personen
Gesamt
0
8
15
23
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RE 2014 RE 2015 RE 2016 RE 2017
KdU - Grundsicherung ArbeitsuchendeEingliederungshilfe Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung 1)Hilfe zur Pflege
600
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800744
669749
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2014
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Mietrückständenmit Fälle Anzahl
2015 2016
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Mietrückständen Mietrückständenwegen nahmen ufAAnzahl
2017
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Mietrückständent in Notunterkunf
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ltnissen: aerhävnohWahmen der EU-FreizügigRim ersonen P
20162015
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aus Haushalten bei anderen ltnisse: erhä
Panderen Haushalten bei us ltnissen: aeit in prekäkahmen der EU-Freizügig
2017
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ersonenPaus Haushalten bei anderen
ersonenPren eit in prekä
z.sonstige Gründe,
ndeMietrückstä
lten, Zuzug aerhaV. mietwidriges Bz.
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30
23
25,6
28,5
25,6 25,3
28,5
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29,1
20,2
29,6
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14,713,3
15,0
12,8
17,0
0RE 2014
0,0
Eingliederungshilfe
RE 2015RE 2014
0,0
ArbeitsuchendeKdU - Grundsicherung
RE 2016
0,0
Hilfe zur Pflege Grundsicherung imArbeitsuchende
RE 2017
0,0
Alter u. bei Erwerbsminderung Grundsicherung im 1)Alter u. bei Erwerbsminderung
Leistungsberechtigte pro 1.000 Einwohner_innen
2014 2015 2016 2017
Ambulante Eingliederungshilfe 5,0 5,5 5,7 5,8
Stationäre Eingliederungshilfe 4,4 4,4 4,5 4,5
Ambulante Hilfe zur Pflege 2,4 2,3 2,2 2,3
Stationäre Hilfe zur Pflege 4,9 4,8 4,7 4,6
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung1 14,7 15,0 15,4 15,1
Hilfe zum Lebensunterhalt außerh. von stationären Einrichtungen2 1,8 1,6 1,8 1,8
Grundsicherung für Arbeitssuchende3 72,2 73,6 73,6 71,8
Einwohnerzahl (gesamt) 218.043 220.286 222.203 226.393
1) außerhalb von stationären Einrichtungen. 2) Die Anzahl der Leistungsberechtigten wird als kumulierte Zahl dargestellt. Das bedeutet, dass jeder, der innerhalb des Jahres für einen odermehrere Zeiträume Leistungen erhalten hat, einmal gezählt wird. Da einige LB mehrere Leistungen gleichzeitig erhalten, sind Mehrfachnennungen möglich. 3) Bei den Werten handelt es sichum den durchschnittlichen monatlichen Bestand an Leistungsberechtigten. Die einzelnen Monatswerte eines Kalenderjahres werden addiert und durch die Anzahl der Monate geteilt.
1) Seit 2014 werden die Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entspr. § 46a SGB XII zu 100 % vom Bund erstattet.Die Aufwendungen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziffern sich in 2017 auf 25.156.775 €.
10 ORGANIGRAMM
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
Aufgaben und organisatorische Struktur
AMtSleItUngSeniorenbüromit Pflegestützpunkt
Belange von Menschen mit Behinderung
Widerspruchs- undSozialrechtsstelle
Verwaltung
ABTEILUNG 1
Existenzsichernde Leistungen und Hilfe zur Pflege
ABTEILUNG 2
Leistungen für Menschen mit Handicap und Betreuungsbehörde
ABTEILUNG 3
Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat
Personal und Ausbildung
Finanzen, Zentrale Dienste und Anwendungsbetreuung
VertragsmanagementQualitätsmanagement
Hilfe zur Pflege
VertragsmanagementQualitätsmanagement
Psychiatriekoordination
Eingliederungshilfe
Örtliche Betreuungsbehörde
Existenzsichernde Leistungen
0
50
100
150
200
244
Zusammensetzung des Personals
0
50
100
150
200
244
Die Aufgaben werden von 202,6 Vollzeitäquivalenten, die insgesamt mit 244 Personen besetzt sind, bearbeitet
Insgesamt Beschäftigte 244
> davon Frauen: 177
> davon Männer: 67
> davon Beamt_innen: 94
> davon Tarifbeschäftigte: 150
> davon in Vollzeit: 141
> davon in Teilzeit: 103
73%
27%
61%
39%
42%
58%
AMT FÜR SOZIALES UND SENIOREN | JAHRESBERICHT 2017
11ORGANIGRAMM
AMtSleItUng Abteilungssekretariat Koordination,Planung, Steuerung
Stand: 31.12.2017
Soziale Arbeit
ABTEILUNG 4
Kommunale Aufgabenim Jobcenter
ABTEILUNG 5
OASE
Abteilungssekretariat Abteilungssekretariat Soziale Hilfen
Heimaufsicht
Kommunale Kriminalprävention
Kommunaler Suchbeauftragter
Empfang
Soziale Erstberatung
Prävention/Wohnungssicherung
Geschäftsstelle KommunalesQuartiersmanagement
Kommunale Alkoholpolitik/Prärie Projekt
KontaktNetz
– Straßensozialarbeit –Freiburg Innenstadt
– Straßensozialarbeit –Freiburg Stühlinger Platz
Jobcenter, Beschäftigungsförderungund Jugendberufshilfe
GesamtkoordinationBildungs- und Teilhabepaket
Schuldnerberatung
Psychosoziale Betreuungnach SGB II
Leistungsrückforderung
Soziale Dienste
ABTEILUNG 6
Städtisches Personal im
Dezernat IIIKultur, Integration,
Soziales und Senioren
IMpreSSUM
herausgeberin: Stadt freiburg im breisgau
Dezernat IIIKultur, Intergration, Soziales und SeniorenAmt für Soziales und Senioren
verantwortlich für den Inhalt: boris gourdial, Amtsleiter
layout und realisierung: MSg | media, Sebastian Schamperawww.msg-media.de
www.freiburg.de
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