Amtliche Bekanntmachung 57 · PDF file59 Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7. ......

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1 Nummer 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 39. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU 69 58 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter-Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Am Schölkegraben“ 70 59 Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7. Änderung für Salzgitter-Bad „Vorsalzer Straße“ und Beteiligung der Öffentlichkeit 72 Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 60 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt Ostertal - Meerweg74 61 Einziehung einer Teilfläche der „Krugstraße“ in SZ- Hallendorf 76 62 Änderung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sowie der Bundesstraße B 248 im Stadtgebiet von Salzgitter 77 63 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes Ordnungswidrigkeiten 81 Amtliche Bekanntmachung 57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU Gegen die nachstehend aufgeführte Person ist ein Bescheid nach dem nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU ergangen, der nicht zustellbar ist: Name/Empfänger: MARUSZEWSKA, Wioletta Jolanta Aktenzeichen 32.12/33.60/031285MARUSZEWSKA letzter bekannter Wohnsitz: Kurt-Schumacher-Ring 25, 38228 Salzgitter Bescheid vom 18.04.2012 nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU Bescheid _____________________________________________________________________ Der Bescheid kann durch den Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet Ausländerstelle, Zimmer 028, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der Sprechzeiten bis zum 13.07.2012 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieser Bescheid als zugestellt. Fachdienst Bürgerservice und Ordnung Fachgebiet Ausländerstelle

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Nummer 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 39. Jahrgang

Inhalt

Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite

57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem

Freizügigkeitsgesetz/EU 69

58 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter-Lebenstedt

„Zentraler Versorgungsbereich

Am Schölkegraben“ 70

59 Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7.

Änderung für Salzgitter-Bad „Vorsalzer Straße“ und

Beteiligung der Öffentlichkeit 72

Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite

60 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für

Salzgitter-Lebenstedt „Ostertal - Meerweg“ 74

61 Einziehung einer Teilfläche der „Krugstraße“ in SZ-

Hallendorf 76

62 Änderung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen

sowie der Bundesstraße B 248 im Stadtgebiet von

Salzgitter 77

63 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes

Ordnungswidrigkeiten 81

Amtliche Bekanntmachung

57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

Gegen die nachstehend aufgeführte Person ist ein Bescheid nach dem nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

ergangen, der nicht zustellbar ist:

Name/Empfänger: MARUSZEWSKA, Wioletta Jolanta

Aktenzeichen 32.12/33.60/031285MARUSZEWSKA

letzter bekannter Wohnsitz: Kurt-Schumacher-Ring 25, 38228 Salzgitter

Bescheid vom 18.04.2012 nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

Bescheid

_____________________________________________________________________

Der Bescheid kann durch den Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet

Ausländerstelle, Zimmer 028, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der

Sprechzeiten bis zum 13.07.2012 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieser Bescheid als

zugestellt.

Fachdienst Bürgerservice und Ordnung

Fachgebiet Ausländerstelle

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 70

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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter-Lebenstedt

„Zentraler Versorgungsbereich Am Schölkegraben“

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den

Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter- Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Am Schölkegraben“

vom 22.06.2012 bis 06.07.2012

im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,

9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu

ersehen.

Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Zur Sicherung und Entwicklung des zentralen

Versorgungsbereiches „Am Schölkegraben“ sollen Nutzungen, die nicht der wohnortnahen Versorgung mit

Waren und Dienstleistungen dienen, wie z. B. Wettbüros oder Spielhallen, ausgeschlossen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es

besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen

Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und

Erörterung.

Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten

im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,

Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 913 oder 923

Telefon-Nr. 839 – 4062 oder 4061

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 71

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Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7. Änderung für Salzgitter-Bad

„Vorsalzer Straße“ und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die Aufstellung des o. g.

Bebauungsplans für die im abgedruckten Lageplan gekennzeichnete Fläche in Salzgitter-Bad beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Ziel der Planung ist es, die derzeitige Nachnutzung der ehemaligen Postgebäude in der Altstadt von SZ-Bad

planungsrechtlich zu sichern und für die Zukunft eine flexible Nutzung zu gewährleisten. Hierzu soll in

Anlehnung an die umgebende Nutzungsstruktur ein eingeschränktes Kerngebiet festgesetzt werden, innerhalb

dessen Nutzungen wie Tankstellen und Vergnügungsstätten aufgrund der direkten Nachbarschaft zu den Kirchen

sowie der Altstadtschule ausgeschlossen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung für den

Bebauungsplan Bad 51, 7. Änderung für Salzgitter-Bad „Vorsalzer Straße“

vom 22. Juni 2012 bis 06. Juli 2012

im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,

9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

öffentlich aus.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es

besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen

Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und

Erörterung.

Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten

im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,

Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 925 oder 923

Telefon-Nr. 839 – 3533 oder – 4061

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 73

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 74

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60 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt

„Ostertal - Meerweg“

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den

Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für Salzgitter- Lebenstedt „Ostertal - Meerweg“

vom 22.06.2012 bis 06.07.2012

im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,

9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

öffentlich aus.

Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu

ersehen.

Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, in welchem durch Beschränkung des

Emissionsverhaltens der Betriebe und durch den Ausschluss von störenden Betrieben und Anlagen (z. B.

Vergnügungsstätten) der Schutzanspruch für die angrenzenden Wohngebiete sichergestellt und für die

bestehenden Betriebsflächen eine rechtssichere Grundlage für Neu- oder Umnutzungen geschaffen wird.

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ist das Plangebiet grundsätzlich für die Ansiedlung von Einzelhandel

geeignet. Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche (vor allem der Innenstadt Lebenstedt) ist eine

Steuerung des Einzelhandels entsprechend der Zielsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts für das

Oberzentrum Salzgitter erforderlich. Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente (z. B. Bekleidung,

Lebensmittel) sollen ausgeschlossen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es

besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen

Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und

Erörterung.

Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten

im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,

Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 913 oder 923

Telefon-Nr. 839 – 4062 oder 4061

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

- Fachgebiet Stadtplanung -

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 75

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 76

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61 Einziehung einer Teilfläche der „Krugstraße“ in SZ-Hallendorf

Die in Salzgitter-Hallendorf gelegene Teilfläche von ca. 140 m² der Straße (Seitenbereich) „Krugstraße“

(Gemarkung Hallendorf, Flur 2, Flurstück 56/6 teilweise) hat für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung

mehr; sie ist entbehrlich und soll veräußert werden.

Sie wird daher gemäß § 8 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung

eingezogen.

Die Einziehung dieser Straßenfläche hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am

22.05.2012 beschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines

Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im „Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr / Verwaltung, in Salzgitter-Lebenstedt,

Joachim-Campe-Straße 2 - 8, Rathaus, Zimmer 720, zu erheben.

Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden

Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird.

Stadt Salzgitter

- als Träger der Straßenbaulast -

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 77

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62 Änderung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sowie der Bundesstraße B 248

im Stadtgebiet von Salzgitter

Die Grenzen für die nachstehend genannten Ortsdurchfahrten werden gemäß § 4 Niedersächsisches

Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung wie folgt neu festgesetzt:

Gemarkung Straße Station bislang Station künftig

Thiede Bundesstraße B 248

Frankfurter Straße

1232 1208

Üfingen Landesstraße L 615

Hauptstraße

583 733

Lesse Landesstraße L 619

Barbecker Weg

230 290

Salder Landesstraße L 636

Gerichtsweg

387 410

Barum Landesstraße L 636

Werkstraße

2890 2945

Gemarkung Straße Kilometer bislang Station künftig

Lebenstedt Landesstraße L 472

Kattowitzer Straße

3,870 000

Salder Landesstraße L 472 Vor

dem Dorfe

3,586 377

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter.

Die Änderung der Ortsdurchfahrten hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am

22.05.2012 beschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines

Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im „Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr, in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-

Campe-Straße 2 - 8, Rathaus, Zimmer 720 zu erheben.

Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden

Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird.

Stadt Salzgitter

- als Träger der Straßenbaulast -

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 78

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 79

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 80

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 81

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63 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes Ordnungswidrigkeiten

Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist.

Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid

Aktenzeichen vom

Smit, David Akendyk 43 Straßenverkehrsgesetz 21.05.2012

32.4/6205351 NL-1175LG Lijnden

Belou, Robert R George Ortonpad 4 Straßenverkehrsgesetz 22.05.2012

32.4/6208137 NL-1034WN Amsterdam

Slaterus, Rolf Rs Krugerlaan 17 Straßenverkehrsgesetz 22.05.2012

32.4/6204577 NL-3701JN Zeist

Lally, John ohne festen Wohnsitz Gewerbeordnung 23.05.2012

32.42/02.250027

Elsner, Christel Töpferreihe 7 b. Wiebke Elsner Schulgesetz 24.05.2012

32.4/1200191 38259 Salzgitter

Elsner, Christel Töpferreihe 7 b. Wiebke Elsner Schulgesetz 24.05.2012

32.4/1102650 38259 Salzgitter

Van Kan, Jeroen Je Berkelstraat 7 E Straßenverkehrsgesetz 29.05.2012

32.4/6207153 NL-1078CT Amsterdam

Nizynski, Arthur Al. Czarnkowska 11 Straßenverkehrsgesetz 30.05.2012

32.4/4203698 PL-64700 Ciszkowo

Tuinman, Anne Kammingadammen 1 Straßenverkehrsgesetz 01.06.2012

32.4/6207804 NL-8851RE Tzummarum

Geurtsen, Josephus Jth Frambozengaarde 21 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012

32.4/6210328 NL-3992KC Houten

Laarakkers, C.H.M. Eiment 37 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012

32.4/6208559 NL-5408BG Volkel

Staszak, Marcin Chinook 11 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012

32.4/6208158 NL-3893CT Zeewolde

Kato, Shuhei Bevelanselaan 105 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012

32.4/6205850 NL-1181 Amstelveen

Maybaum, Anton Schlesierstraße 15 Straßenverkehrsgesetz 05.06.2012

32.4/5202091 38268 Lengede

Özer, Recep Watenstedter Straße 12 Straßenverkehrsgesetz 05.06.2012

32.4/5202162 38239 Salzgitter

Tesch, Olaf Christian Hütenweg 1 § 118 OwiG 06.06.2012

32.4/1200874 38518 Gifhorn

Pfaff, Wolfgang C/o Alcatel Lucent/Heritage Tower GefabwV 06.06.2012

32.4/1200725 Off Liberja Road, Ridge Ghana

Pater, Harm Hg Klipper 27 Straßenverkehrsgesetz 07.06.2012

32.4/6208394 NL-1186VS Amstelveen

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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 82

82

Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService

und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der

Sprechzeiten bis zum 12.07.2012 eingesehen werden.

Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt.

Fachdienst BürgerService und Ordnung

- Städtischer Ordnungsdienst -

AZ.: 32.4/

Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates.

BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen.

Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter:

Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806 (BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914 (BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013 - 300

Herausgeber: Stadt Salzgitter – Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (SZ-G.E.L.) – Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter