Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von … · Die Gelenkklasse Grundschule an der Volksschule...

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B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 11 November 2010 - Schule aktuell - „Neugier ist die Energie, die uns antreibt“ - Bodenmaiser Schüler gewinnen den Wettbewerb „TECHNIK-SCOUTS“ - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G I M P U L S E P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Grafenau Stadt Straubing Landkreis Kelheim Landkreis Dingolfing- Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Landshut Stadt Landshut Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Landkreis Deggendorf Landkreis Passau

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B 1162

Amtlicher Schulanzeiger

FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

Nr. 11 November 2010

- Schule aktuell -

„Neugier ist die Energie, die uns antreibt“ - Bodenmaiser Schüler gewinnen den Wettbewerb

„TECHNIK-SCOUTS“ -

U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T

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351 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“ .................................................................................. 353 Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen; Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ ............................................................ 354 Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung ............................................................................ 357 Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen .......................................................................................... 359 Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................ 360 Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 .............................. 361 Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012, hier: Termin des Probeunterrichts .......................................... 362 Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2011/2012 ........................................................................................................................... 362 Hinweis / Verlinkung (Online-Ausgabe) auf das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften .................................................. 363 Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012 ........................................... 363 Abschlussprüfung 2011an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege .................................................................................. 364 Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik .............................................................. 365 Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ..................................................... 366 Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland zum 1. August 2011 ............................................................................................................... 367 Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in Niederbayern ............................... 368

.................................................................................................................................................................... 369

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern ................................... 369

Stellenausschreibungen

Personalnachrichten

Allgemeine Bekanntmachungen

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 352

Medien-Neuerscheinungen

Klasse Team: Emotionale Kompetenz von Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter fördern (1) - Niederbayern West ................................................................................................................. 370 Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen Schulreferat / RPS Regensburg .................................................................................................................. 371 Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für Lehramts- anwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im Regierungsbezirk Niederbayern/Bereich Diözese Passau .......................................................................................................................................... 372

Stiftung Nordlicht Stipendium: Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht vergibt Auslandsstipendien an Schüler und Erwachsene ........................................................................... 373 Ab Seite ...................................................................................................................................................... 374

Fort- und Weiterbildung

Verschiedenes

353 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Az.: IV.1-5 S 4641-4.46 991 vom 1. September 2010 Beginnend mit dem Schuljahr 2010/11 führt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Schulversuch „Gelenkklasse an einer Grundschule (Gelenkklasse G)“ nach Art. 81 und 82 BayEUG durch. 1 Ziele und Inhalte

Der Modellversuch soll klären, ob Gelenkklassen an einer Grundschule ein pädagogisch sinnvoller Baustein innerhalb der erweiterten Übertrittsphase sein können. Darüber hinaus soll der Modellver-such Aufschluss darüber geben, ob durch gezielte Beratung und individuelle Förderung in Jahrgangs-stufe 5 der Gelenkklasse Grundschule ein aufsteigender Übertritt an eine weiterführende Schule er-möglicht werden kann.

2. Modellschule Für den Schulversuch ist die Volksschule Erbendorf (Grund- und Hauptschule), Frühmeßgasse 15, 92681 Erbendorf vorgesehen.

3. Konzeption und Organisation 3.1 Stundentafel

Für den Unterricht in der Gelenkklasse G gilt die Stundentafel für die Hauptschule Jahrgangsstufe 5. Mit dem Ziel der Angleichung an die Stundentafel von Realschule und Gymnasium (jeweils Jahr-gangsstufe 5) erfolgt die Teilung der Modellklasse in einer Englischstunde.

3.2 Lehrplan

Der Unterricht in der Gelenkklasse erfolgt auf der Basis des gültigen Lehrplans für die Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule. Darauf aufbauend sind für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik Module zu entwickeln, die ein erhöhtes Anforderungsniveau aufweisen, auf den Lehrplänen der Jahrgangsstu-fe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums basieren und sich auf die für einen aufsteigenden Übertritt erforderlichen Inhalte beziehen.

3.3 Modulentwicklung

Die Module sind auf der Grundlage der vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erarbeiteten Lehrplansynopsen zu entwickeln. Mit der Erarbeitung der Module wird das Staatliche Schulamt im Landkreis Tirschenreuth im Verbund mit der Volksschule Erbendorf beauftragt. Die dar-über hinaus gehende Aufgabe der konzeptionellen Ausgestaltung des Modellversuchs wird der Regie-rung der Oberpfalz, dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Tirschenreuth und der Schulleitung der Volksschule Erbendorf übertragen.

4. Personelle Ausstattung

Die Klassenleitung der Modellklasse wird von einer Grundschullehrkraft übernommen, die bereits Er-fahrungen als Lotse/Lotsin an weiterführenden Schulen vorweisen soll. Für die Teilnahme am Modellversuch erhält die Klassenlehrkraft eine Anrechnungsstunde.

Allgemeine Bekanntmachungen

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 354

5. Zugangsvoraussetzungen und Übertritt Zugangsvoraussetzung für den Besuch der Gelenkklasse Grundschule (Gelenkklasse G) ist das Be-stehen der Jahrgangsstufe 4. Der Besuch der Gelenkklasse ist freiwillig. Für den Übertritt von der Gelenkklasse G in die Jahrgangsstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen gelten die Übertrittsbedingungen, die in den entsprechenden Schulordnungen festgelegt sind. In Abweichung von § 29 Abs. 2 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern gilt für die Schülerinnen und Schüler der Gelenkklasse G die Übertrittsempfehlung aus Jahrgangsstufe 4 für ei-nen Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der weiterführenden Schule fort.

6. Ergänzende Regelungen

Die Gelenkklasse Grundschule an der Volksschule Erbendorf wird statistisch im Schulverwaltungspro-gramm „Hauptschule“ erfasst. Für die Erstellung der Zeugnisse sind die amtlichen Zeugnisformulare für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis der Hauptschule Jahrgangsstufe 5 zu verwenden. In die Zeugnisse ist ein Hinweis auf die Teilnahme am Modellversuch „Gelenkklasse G“ aufzunehmen.

7. Wissenschaftliche Begleitung

Mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts wird das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung beauftragt.

8. Dauer des Modellversuchs

Der Modellversuch erstreckt sich zunächst auf das Schuljahr 2010/11. Erhard Ministerialdirektor

KWMBl 18/2010 S. 332: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:332

Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11. August 2010 Az.: III.3-5 O 9100-6.81 861 1. Der Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ (Bekanntmachung des Baye-

rischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. April 2006, KWMBl I S. 102), an dem derzeit 17 bayerische berufliche Schulen teilnehmen, erprobt die Weiterentwicklung von Eigenverant-wortung der beruflichen Schulen als konsequente Fortsetzung der Inneren Schulentwicklung in Bay-ern. Durch die erweiterte Selbstständigkeit soll den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schule stärker Rechnung getragen werden.

1.1 Der Schulversuch hat zwischenzeitlich weitere Ergebnisse erbracht, die in der nachfolgenden Tabelle

dargestellt sind.

Es ist zu beachten, dass die Maßnahme 1 „Einführung einer mittleren Führungsebene an beruflichen Schulen“ inhaltlich abgeschlossen ist und von allen beruflichen Schulen eigenverantwortlich, ganz oder in Teilen angewandt werden kann.

Zur Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene“ können sich für das letzte Profil 21-Schuljahr 2010/11 weitere sechs, sogenannte assoziierte Schulen formlos bis zum

355 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

20. Oktober 2010 bei der Stiftung Bildungspakt Bayern bewerben. Die ausgewählten Schulen erhal-ten hierfür jeweils vier Anrechnungsstunden für das Schuljahr 2010/11 bei Einführung der mittleren Führungsebene in mindestens zwei Abteilungen. Die Schulen werden bei der Schulung der mittleren Führungsebene unterstützt. Die Erprobung der systematischen „Implementierung einer mittleren Führungsebene“ wird abschließend evaluiert.

Nr. Titel Kontext der Erprobung Kurzerläuterung

1 Einführung einer mittleren Führungsebene an berufli-chen Schulen

Berufliche Schulen Die Einführung der mittleren Führungsebene hat positive Auswirkungen auf die Qualität der Zusammenarbeit und die konsequente Verfol-gung von gemeinsamen Zielen. Die mittlere Führungsebene übernimmt neben der fachli-chen und organisatorischen Zuständigkeit nach Maßgabe des Schulleiters Personal-, Finanz-, und Qualitätsverantwortung für ihre Einheit. Alternativ zur fachlichen Verantwor-tung ist auch die Übernahme von Quer-schnittsaufgaben, z. B. des Qualitätsmanage-ments an einer Schule, möglich.

2 Systematisches Personal-entwicklungskonzept

Berufsschule Durch ein systematisches, prozessorientiertes Personalmanagement – von der Gewinnung über die Begleitung und Förderung bis zum Berufsausstieg – wird Personalengpässen gegengesteuert.

3 Neue Formen der Leis-tungsbewertung – Bewer-tung von Teamarbeit im Rahmen von Projekten

Berufsschule, Berufs-oberschule

Auf der Grundlage eines hierfür erstellten Konzepts zur Förderung, Beobachtung und Bewertung von Sozialkompetenzen werden Teamleistungen und Sozialkompetenzen in die Projektbewertung integriert.

4 Kompetenzorientierte Leistungserhebungen im Einzelhandel

Berufsschule Schüler werden anhand einheitlicher Bewer-tungsbögen und kriterien optimal auf die kom-petenzorientierte IHK-Abschlussprüfungsform des „Fallbezogenen Fachgesprächs“ in Form eines „Verkaufsgesprächs“ vorbereitet.

5 Eigenverantwortliches Arbeiten durch freiwilliges Zusatzangebot „FAmE“ = Freies Arbeiten mit Eigen-verantwortung

Berufsfachschule Eigenverantwortliches Arbeiten, Personal- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden durch geänderte Stundenta-feln und einen separaten Lernraum mit eigens für sie bereitgestellten Lernmaterialien geför-dert. Durch die Einbindung sogenannter „FAmE-Stunden“ in den Stundenplan erhöht sich auch die Anwesenheitszeit der Schülerin-nen und Schüler an der Schule.

6 Einnahme von Drittmitteln aus der Vermietung von Räumen und Sachmitteln

Berufliche Schulen Stärkung der Finanzausstattung der Schule durch die Einnahme von Drittmitteln. Organi-sation, Planung und Rechnungsabwicklung für die Vermietung werden eigenverantwortlich von der Schule durchgeführt.

7 Kooperation der Berufs-fachschule für Sozialpfle-ge mit Hauptschulen

Berufsfachschule für Sozialpflege

Ein gezielter Lehreraustausch zwischen Be-rufsfachschule und Hauptschule dient der Be-rufsinformation und der Unterstützung und Sicherung der Berufswahlentscheidung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler.

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 356

Die Ergebnisse 1 bis 7 sind gemäß den Anlagen 1 bis 7 an entsprechenden beruflichen Schulen in Bayern ab dem Schuljahr 2010/2011 zulässig. In den Anlagen sind die Schulen genannt, die die jewei-lige Neuerung für ihre Ausbildungssituation erprobt haben. Die einzelnen Maßnahmen können auch eigenverantwortlich an die spezielle Ausbildungssituation der eigenen Schule angepasst werden. Downloads zu den Maßnahmen sind unter www.bildungspakt-bayern.de zu finden.

1.2 Darüber hinaus wurden die im Folgenden aufgeführten best practice-Lösungen erarbeitet. Nähere In-

formationen zu diesen einzelnen best practice-Lösungen können auf der Homepage der Stiftung Bil-dungspakt unter www.bildungspakt-bayern.de eingeholt werden.

2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Kufner Ministerialdirigent KWMBl 18/2010 S. 314: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:314 Datei-Anlagen: Anlage 1 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A001.pdf Anlage 2 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A002.pdf Anlage 3 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A003.pdf Anlage 4 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A004.pdf Anlage 5 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A005.pdf Anlage 6 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A006.pdf Anlage 7 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A007.pdf Anlage 8 https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/anhang/2236.1-UK-580-A008.pdf

Nr. Titel Kontext der Erprobung Kurzerläuterung

1 Erstellen und Präsentie-ren eines Hörbeitrags über Ausbildungsberufe und Betriebe durch Ju-gendliche ohne Ausbil-dungsplatz

Berufsschule BVJ- und JoA-Schüler erlangen personale, soziale und mediale Kompetenzen im Rahmen des Projekts „Das kann nicht je-der“ der Stiftung Zuhören. Sie erstellen und präsentieren Hörbeiträge über Ausbil-dungsberufe und -betriebe ihrer Wahl.

2 Leistungsbezogene Un-terrichtsmodule im Be-reich Elektrotechnik

Berufsschule Die Entwicklung und Umsetzung von Un-terrichtsmodulen im Bereich der neugeord-neten Elektroberufe zur Bildung von leis-tungshomogenen, berufsübergreifenden Klassen ermöglicht schülerorientiertes und differenziertes Unterrichten.

3 Fördermodul Rechnen Berufsschule Berufsfach-schule

Durch Vertiefung von Inhalten in kleineren homogenen Gruppen können die Leis-tungsunterschiede von Schülerinnen und Schülern ausgeglichen werden.

357 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsschulordnung Vom 17. August 2010 (GVBl S. 691) Auf Grund von Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2 Sätze 1 und 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:

§ 1

Die Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) vom 30. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 17, ber. S. 227, BayRS 2236-5-1-UK) wird wie folgt geändert: 1. In § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird die Zahl „2,33“ durch die Zahl „2,66“ ersetzt. 2. In § 27 Abs. 7 Satz 2 wird das Wort „Übertrittszeugnis“ durch das Wort „Zwischenzeugnis“ ersetzt. 3. § 28 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 werden die Worte „oder 9“ durch die Worte „ , 9 oder 10“ ersetzt.

b) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Bei Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Hauptschulen, die nicht den M-Zug besuchen, in die höhere Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 ent-fällt die Aufnahmeprüfung, wenn das Jahreszeugnis der Hauptschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens2,33 aufweist.“

4. In § 34 Abs. 1 werden nach den Worten „an der“ die Worte „drei- und“ eingefügt. 5. § 36 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterrichtstagen“ die Worte „oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises“ eingefügt. b) Es wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) 1Der Besuch eines offenen Ganztagsangebots nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayEUG ist während des gesamten Zeitraums, für den eine Anmeldung nach Art. 6 Abs. 5 Satz 6 BayEUG erfolgt ist, verpflichtend. 2Auf schriftlichen Antrag kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in begründeten Ausnahmefällen Schülerinnen und Schüler von der Teilnahmepflicht befreien; eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahrs kann nur aus zwingenden persönli-chen Gründen gestattet werden.“

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 358

Anlage 2 erhält folgende Fassung: „Anlage 2

Stundentafel für dreistufige Wirtschaftsschulen 1) Es ist ein Wahlpflichtfach zu belegen.

2) Auf Antrag können auch andere Sprachen genehmigt werden.“ KWMBl 18/2010 S. 301: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:301

§ 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. München, den 17. August 2010 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Dr. Ludwig S p a e n l e, Staatsminister

Wahlpflichtfächergruppe H M

Jahrgangsstufe 8 9 10 8 9 10

1. Pflichtfächer

Religionslehre 2 2 2 2 2 2

Deutsch 4 4 4 4 4 4

Englisch 5 3 3 5 3 3

Geschichte 2 1 1 2 1 1

Sozialkunde – 1 1 – 1 1

Erdkunde 1 1 – 2 – –

Physik – – – – 1 1

Mathematik – – – 3 4 4

Musische Erziehung 1 1 – 1 1 –

Sport 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2 2 + 2

Textverarbeitung 2 2 4 2 1 1

Datenverarbeitung 2 2 – 1 1 –

Betriebswirtschaft 3 3 3 3 3 3

Volkswirtschaft – – 2 – – 2

Rechnungswesen 3 4 4 3 2 2

Wirtschaftsmathematik 3 – – – – –

Projektarbeit – 1 1 – 1 1

2. Wahlpflichtfächer1)

Übungsfirmenarbeit – 3 3 – 3 3

Bürokommunikation mit Kurzschrift – 3 3 – 3 3

Französisch2) – 3 3 – 3 3

Chemie/Physik (Übungen) – – – – 3 3

Mathematik – 3 3 – – –

Gesamt 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2 30 + 2

359 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juli 2010 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.45 665 1. Die Abschlussprüfung 2011 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prü-fung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch er-gehen durch ein KMS. Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.

2. Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt: 2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erzie-

hungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen

durchgeführt. 2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der

von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:

- Volkswirtschaft, - ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach, - ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.

E r h a r d Ministerialdirektor

StAnz 2010 Nr. 29

https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/14/beiblatt/beiblatt.html#_Toc266797002

Fach Prüfungstermin

Englisch, mündliche Prüfung Montag, 27. Juni 2011 bis Freitag, 1. Juli 2011

Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig)

Montag, 27. Juni 2011 bis Donnerstag, 30. Juni 2011

Ersatzfremdsprache Mittwoch, 29. Juni 2011 Deutsch Montag, 4. Juli 2011 Englisch, schriftliche Prüfung Dienstag, 5. Juli 2011 Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig)

Mittwoch, 6. Juli 2011

Mathematik (M-Zweig) Donnerstag, 7. Juli 2011 Betriebswirtschaft Freitag, 8. Juli 2011

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 360

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschafts-schulen für das Schuljahr 2011/2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Februar 2010 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.3103 1. Aufnahmeverfahren 1.1 Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Baye-

rischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F. .

1.2 Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der

drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule en-det am 5. August 2011.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen. Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschafts-schulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

1.3 Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen

werden wollen. 1.4 Bei der Anmeldung sind vorzulegen: 1.4.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und 1.4.2 für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule

oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

1.4.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Haupt-schulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwi-schenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

2. Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt. 2.1 Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschafts-

schule findet zu folgenden Terminen statt: 2.1.1 am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule; 2.1.2 am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Aus-

nahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule. 2.2 Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Ta-

gen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. 2.3 Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen ha-

ben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen. 3. Meldungen durch Schulen 3.1 Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das

Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Onli-ne-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

361 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

3.2 Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschafts-schulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatli-chen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die Regie-rungen zu senden.

K u f n e r Ministerialdirigent StAnz 2010 Nr. 6

KWMBeibl Nr. 4*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/04/beiblatt/beiblatt.html#_Toc253987955

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. März 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.14 002

1. Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erzie-hungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschu-len (RSO).

2. Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumel-den sind

a) Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden

wollen, in der Zeit vom 9. Mai bis 13. Mai 2011;

b) Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangs-stufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wol-len, bis 3. August 2011; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentli-chen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart. An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt wer-den. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen. Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a) das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Haupt-

schule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen, b) das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde, c) ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und d) ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

3. Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet zu folgen-den Terminen statt:

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 362

für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 24./25. und 26. Mai 2011, in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

4. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

5. Die Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens 10. Juni 2011 auf elektronischem

Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.

6. Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens 16. Mai 2011 dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

Erhard Ministerialdirektor

StAnz 2010 Nr. 14

KWMBeibl Nr. 7*/2010, S. 87: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/07/beiblatt/beiblatt.html#_Toc258309148

Änderung der Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Re-alschulen für das Schuljahr 2011/2012 hier: Termin des Probeunterrichts

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Juni 2010 Az.: V.2-5 S 6301-5.37 850 Die Bekanntmachung zur Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2011/2012 vom 29. März 2010 (KWMBeibl S. 87*, StAnz Nr. 14) wird wie folgt geändert: Der unter Nr. 3a genannte Zeitraum des Probeunterrichts wird geändert. Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule (soweit ein solcher erforderlich ist) findet am 17./18. und 19. Mai 2011 statt. Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 24

KWMBeibl Nr. 12*/2010, S. 142: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Aenderung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2011/2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. März 2010 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in

der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die

Klassen in Teilzeitform.

363 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 16. März 2011

statt. 4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und

die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfül-len, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schul-

abschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche

Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schul-

ordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen. Kufner Ministerialdirigent StAnz 2010 Nr. 11

KWMBeibl Nr. 6*/2010, S. 68 : https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/06/beiblatt/beiblatt.html#_Toc256582217

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften1)

Vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334) 1) § 1 Nr. 42 Buchst. b dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl L 376 S. 36). Hinweis auf GVBl S. 334: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2010/heftnummer:14/seite:334 Hinweis auf das Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (+Beiblatt) - KWMBl Heft 18, S. 274: https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:18/seite:274

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2011/2012 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Juni 2010 Az.: VI-5 S 5302-6.48 272 1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und

in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 9.

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 364

Mai 2011 bis 13. Mai 2011 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere An-meldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

2. Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der

Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkun-de und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeug-nisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet

sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeun-terricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymna-siums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 17. bis 19. Mai 2011 statt und wird

im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, ins-besondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Be-ginn des Schuljahres 2011/2012 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für meh-rere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hier-zu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

5. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 bis 27 der Schulordnung für

die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.

Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 24

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Termine

Abschlussprüfung 2011 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädago-gischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Juni 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.51 936 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfach-

schulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikanten im zweiten Jahr des zweijährigen Sozial-pädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2011 an folgenden Ter-minen statt:

Mittwoch, 29. Juni 2011 8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie 10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation

2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschu-

len für Sozialpflege findet 2011 an folgenden Terminen statt:

Mittwoch, 29. Juni 2011 8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung 10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung

365 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

4. Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege

und für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2011 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Be-rufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.

Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 24

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung1

Abschlussprüfung 2011 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Juni 2010 Az. VII.5-5 S 9500.6-8-7.51 938 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und

Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den

folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik - Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder

Literatur- und Medienpädagogik. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

3. Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der

besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSoz-Päd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prü-fungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2011 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 366

4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet

nach folgendem Prüfungsplan statt:

5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der prakti-

sche und mündliche Teil für andere Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd. Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 24

KWMBeibl Nr. 12*/2010: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/12/beiblatt/beiblatt.html#_Abschlusspruefung2

Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. September 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7.51 937

Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2011 an folgendem Termin statt:

Freitag, 3. Juni 2011 Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis 11.30 Uhr

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am Mittwoch, 8. Juni 2011 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr) und - Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr) und am Freitag, 10. Juni 2011 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr), - Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr), - Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr) statt.

Tag Fach Bearbeitungszeit

Montag, 30. Mai 2011 Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

240 Minuten

Mittwoch, 1. Juni 2011

Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik

180 Minuten

367 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Die Terminierung der praktischen Prüfung bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden und Ende Juni abgeschlossen sein. Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind recht-zeitig darüber zu informieren, dass sich die Zeugnisnoten ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen ergeben. Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Dienstag, 27. September 2011 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis 11.30 Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber finden zudem folgende Nachtermine statt: Mittwoch, 28. September 2011 schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr), - Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr), - Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr) und Donnerstag, 29. September 2011 schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr) und - Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr) Erhard Ministerialdirektor StAnz 2010 Nr. 38

KWMBeibl Nr. 18*/2010, S. 194: https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2010/18/beiblatt/beiblatt.html#_abschlusspruefung

Versetzung staatlicher Lehrer/innen in andere Länder der Bundesrepublik Deutsch-land zum 1. August 2011 RS vom 15.10.2002 Nr. A 5 – 5147 – 770

Die Versetzung staatlicher Lehrerinnen und Lehrer in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland ge-mäß dem Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach der KMBek vom 2. Mai 1978 Nr. A/13-8/40242 (KMBl I Nr. 8/1978), geändert durch KMBek vom 9. September 1981 Nr. A/13-8/73524 (KMBl I Nr. 18/1981), durch KMBek vom 19. Mai 1988 Nr. 1/3-P 40218/14150 (KWMBl Nr. 12/1988) und durch KMBek vom 7. August 1995 Nr. III/3-P 4021 – 8/72 365 (KWMBl Nr. 16/1995). In das Tauschverfahren werden nur Bewerberinnen und Bewerber einbezogen, welche die Zweite Lehr-amtsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ferner werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die hauptamtlich oder haupt-beruflich im staatlichen Schuldienst tätig sind.

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 368

Beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber können nur dann in das Austauschverfahren einbezogen werden, wenn sie beim Dienstherrn des angestrebten Landes keine Verlängerung der Beurlaubung beantragen wol-len. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollen beurlaubte Bewerberinnen und Bewerber bereits im Versetzungsantrag angeben, ob sie beim neuen Dienstherrn voll- oder teilzeitbeschäftigt werden wollen (Frage 31 des Antragsformulars). Anträge für das Lehrertauschverfahren 2011 sind auf besonderem Formblatt in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 21. Januar 2011 auf dem Dienstweg bei der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde einzureichen. Zuständige Dienstaufsichtsbehörde ist:

− für Lehrerinnen und Lehrer an Volksschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (mit Ausnahme der Fachober- und Berufsoberschulen) die Regierung

− für Lehrerinnen und Lehrer an den übrigen Schularten das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Die Formblattsätze (sechsfache Bindung) sind über das zuständige Staatliche Schulamt oder bei der Re-gierung von Niederbayern anzufordern. Die Formblätter können auch im Internet unter der Adresse www.regierung.niederbayern.bayern.de (Menü: „Wir für Sie“ / „Schulen“ / „Downloads“ / „Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland“) abgerufen werden. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme am Einstellungs- oder Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Schuldienst des ange-strebten Ziellandes. Die Fristen und das Verfahren sind bei der zuständigen Einstellungsbehörde des Ziellandes zu erfragen. Für eine Bewerbung ist die Freigabe zum angestrebten Einstellungster-min bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Versetzungen im Lehrertauschverfahren bzw. eine Freigabe für eine Einstellung in einem anderen Bundes-land können grundsätzlich nur zum 1. August eines Jahres ermöglicht werden. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

Sprechzeiten der Coaches der Gelenkklassen an den Realschulen in Niederbayern Fach Deutsch: Herr RSL Markus Memminger, Jakob-Sandtner-Schule Straubing Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110 Montag von 10:25 – 11:10 Uhr Dienstag, 08:35 – 09:20 Uhr Mail: [email protected] Fach Englisch: Frau RSLin Kerstin Keller, Jakob-Sandtner-Schule Straubing Telefonische Sprechstunden unter: 09421 84110 bzw. 0176 50517707 Dienstag, 08:35 – 09:20 Uhr Dienstag, 09:20 – 10:05 Uhr Mail: [email protected] Fach Mathematik: Herr RSL Reinhard Brandl, Realschule Eggenfelden Telefonische Sprechstunden unter: 08721 96530 Mittwoch, 10:35 – 11:20 Uhr Donnerstag, 10:35 – 11:20 Uhr Mail: [email protected] Peter Much, RSR; Jakob-Sandtner-Schule, Staatliche Realschule für Knaben Straubing,Innere Passauer Str. 1, 94315 Straubing

369 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Berufliche Schulen Stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter: Studiendirektorin Hermine Eckl wurde mit Wirkung vom 30. September 2010 zur Ständigen Vertreterin des Leiters der Staatlichen Berufsschule III Straubing und der Staatlichen Berufsfachschule für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege bestellt und von der Staatlichen Berufsschule Dingolfing an die Staatli-che Berufsschule III Straubing versetzt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den „neuen“ Kollegen und wünschen ihnen in ihren neuen Auf-gabenbereichen viel Freude und Erfolg. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Oktober 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.107 045 Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Nieder-bayern wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich. Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen. Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben: − Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen − Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs − Personalplanung und Personalzuweisung − Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen − Datenverarbeitung in der Schulverwaltung − Statistiken zum Unterrichtsbereich.

Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichts-personal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen sind bis spätestens 25.11.2010 bei der Regierung von Niederbayern einzureichen. gez. Josef Erhard Ministerialdirektor

Personalnachrichten

Stellenausschreibungen

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 370

KlasseTeam: Emotionale Kompetenz von Lehrkräften und Kindern im Grundschulalter fördern (1) – Niederbayern West

Lehrkräfte brauchen Kompetenzen, um auch in kritischen Situationen professionell agieren zu können. Deswegen wurde an der LMU München im Auftrag des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus das bindungs- und systemtheoretisch fundierte Lehrertraining KlasseTeam entwickelt. In Abständen von zwei bis vier Wochen wird an vier Trainingstagen Handwerkszeug für den Schulalltag vorgestellt und geübt. Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

− Aufbau einer positiven Bindungsbeziehung zu den eigenen Schülern;

− Stärkung der Kinder in ihrem Selbstwert und ihrer Lernbereitschaft;

− Schaffung der emotionalen und motivationalen Voraussetzungen, damit Schüler Lernangebote über-haupt nutzen können;

− Bereitstellung von Handlungsalternativen für den Umgang mit Kindern auch in kritischen Situationen und bei Verhaltensauffälligkeiten;

− Stärkung der Emotionsregulation und von Konfliktlösekompetenzen der Kinder;

− Beförderung der Zusammenarbeit mit Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft durch Vorbereitung und Anwendung der KlasseTeam Werkzeuge;

− Erleichterung des Einstiegs in den Beruf in den ersten Jahren nach der zweiten Ausbildungsphase.

− Inhalte und Handlungsalternativen werden zu einem großen Teil anhand gespielter Szenen erarbeitet. Aktive Teilnahme wird vorausgesetzt. Hinweis: Es handelt sich um eine vierteilige Fortbildungsreihe. Termine: 29.11.2010, 13.12.2010, 17.01.2011, 07.02.2011 Zeit: 09:00 – 17:00 Uhr Ort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Landshut-Stadt 84036 Landshut, Schulstraße 3 Leitung: Cornelia Schmidt (SoLin), Joachim Schmohel (SoL) TN-Zahl: 8 Anmeldung: Über FIBS (A022-41/10/137/41-0635.3-429 bis spätestens 21.11.2010)

http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=57289

Fort- und Weiterbildung

371 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Religionspädagogische und schulpastorale Fortbildungen Schulreferat / RPS Regensburg Lernen und Leisten im Religionsunterricht der Grundschule. fördern - begleiten - bewerten.

Die Reform der Notengebung in der Grundschule und die damit erforderliche Schülerbeobachtung sowie

die fachspezifischen Wortgutachten im Zeugnis der Jahrgangsstufen 1/2 haben bei Lehrerinnen und Leh-

rern, die Religion unterrichten, Verunsicherungen ausgelöst und Fragen nach der Praktikabilität aufgewor-

fen. Die Fortbildung will sich den spezifischen Anfragen im Fach Religion durch Informationen und Aus-

tausch stellen.

In einem guten Religionsunterricht geht es weniger darum, eine Fülle an Inhalten anzuhäufen. Vielmehr

sollen Kompetenzen, als im Menschen angelegte Schöpfungspotentiale, entfaltet, gefördert und ausdiffe-

renziert werden. Um den individuellen Leistungsstand und Leistungsfortschritt eines Kindes besser und

anders als in der Ziffernote beschreiben zu können, werden alternative Möglichkeiten und Wege der Leis-

tungsbeurteilung vorgestellt. Diese sollen zu einem differenzierten Verständnis von Lernen und Leisten im

Religionsunterricht der Grundschule anregen, das sowohl den Kindern als auch dem Fach gerecht wird.

Referent: Norbert Kohlmeier, SchR i.K., RPS Regensburg Termin: Do., 09.12.2010 15:00 - 18:00 Uhr Ort: Religionspädagogisches Seminar Regensburg Weinweg 31, 93049 Regensburg Leitung: Christian Herrmann, SchR i.K., RPS Regensburg Zielgruppe: alle pastoralen Berufe, Religionslehrer/innen i.K., staatliche Lehrkräfte mit Missio canonica Anmeldung: über FIBS (Suchen: VS40; optional für pastorale Berufe auch mit Anmeldeformular des Referats Pastorale Dienste/Bildung) http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54460 Umgang mit Tod und Trauer an der Schule – ordnender Beistand im Chaos (Für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen) Todesfälle in der Schulfamilie – von Schüler/innen, Kolleg/innen oder anderen Mitarbeiter/innen – stürzen Menschen an der Schule in eine Situation, auf die sie nicht oder nur ungenügend vorbereitet sind. Der Ver-lust eines Menschen, der tags zuvor noch mit uns zusammen war, trifft uns unterschiedlich. Ebenso unter-schiedlich darauf sind die Reaktionen und die Trauer. Um als Lehrer/in dann organisatorisch, pädagogisch und seelsorglich angemessen reagieren zu können, ist es wichtig, sich mit diesem Ernstfall auseinander zu setzen, um wenigstens ansatzweise „Ordnung ins Chaos“ bringen zu können. Referent: Wolfgang Wenninger, SL/RL i.K., Weng-Hörmannsdorf, Mitarbeiter in der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS) der Diözese Regensburg Termin: Mi.,17.11.2010 14:00 – 17:00 Uhr Ort: Volksschule Essenbach, Savigneuxplatz 2, 84051 Essenbach Zielgruppe: Lehrer/innen an Grund- und Hauptschulen Max. TN-Zahl: 25 Anmeldung: bis 10.11.2010 über FIBS (Suche: SP07) http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54684

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 372

Informationsveranstaltung zum Thema „Sexueller Missbrauch“. Signale bei Kindern und eigener Umgang mit Nähe und Distanz Referentin: Mitarbeiterin der Landshuter Interventions- und Beratungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Termin: Di., 14.12.2010 14:30 – 17:00 Uhr Ort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Ergolding Am Sportpark 6, 84030 Ergolding Leitung: Susanne Noffke Zielgruppe: RL i.K., (bei freien Plätzen auch Pastorale Mitarbeiter/innen) Max. TN-Zahl: 25 Anmeldung: bis 01.12.2010 über FIBS (Suche: SP08) http://www.fibs.schule.bayern.de/suche/details.php?v_id=54685 Seminarveranstaltungen im Fach Kath. Religionslehre im Schuljahr 2010/2011 für Lehramtsanwärter/innen an Grund- und Hauptschulen im Regierungsbezirk Nieder-bayern/Bereich Diözese Passau

Grundschule I/FöS (G) SRin Artmann-Grötzner, SRin Bachmeyer, SR Barwitzki, SR Halmbacher Di., 18. Januar 2011 Di., 10. Mai 2011 Grundschule II SRin Biller, SR Dr. Buchner, SR Ueberschaar, SRin Dr. Weis, SRin Zappe Mo./Di., 15./16. November 2010 Di., 25. Januar 2011 Di., 17. Mai 2011 Hauptschule/FöS (L) SR Glotz, SRin Lengdobler, SR Wimmer, SR Eichinger Mi./Do., 18./19. November 2010 Fr., 21. Januar 2011 Fr., 13. Mai 2011 Referenten: Rudolf Lentner, SchR i.K. Cordula Blüml, SRin i.K. Dagmar Cuffari, SRin i.K. Die fett gedruckten Termine stimmen mit den Terminen des Religionspädagogischen Seminars der Diöze-se Regensburg überein. Die Anfangszeiten und Veranstaltungsorte werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

373 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Adresse des Religionspädagogischen Seminars der Diözese Passau: Domplatz 7, 94032 Passau Tel. 0851 393-4102 Fax 0851 393-4109 Internet: www.rps-passau.de

Stiftung Nordlicht Stipendium

Soziales Engagement soll belohnt werden - Stiftung Nordlicht vergibt Auslandsstipendien an Schü-ler und Erwachsene! Stiftung vergibt für 2011 Stipendien für Schüleraustauschprogramme und Volunteer-Aufenthalte im Wert von über 10.000 Euro Kiel, 24. September 2010 – Jugendliche und Erwachsene, die gerne ein Auslandsprogramm absolvieren möchten, die damit verbundenen Kosten aber nicht aus eigener Kraft aufbringen können, haben noch bis zum 30.11.10 die Möglichkeit, sich für das Nordlicht-Stipendium zu bewerben. Entscheidend für die Vergabe eines Stipendienplatzes der im Jahre 2004 ins Leben gerufenen Stiftung Nordlicht, ist vor allem das soziale Engagement der Bewerber. Dazu zählen insbesondere Aktivitäten zur Förderung der internationalen Verständigung, aber auch die Mitarbeit in einer Gemeinde, an einer Schüler-zeitung, im Alten- oder Behindertenheim oder aktive Nachbarschaftshilfe. Als Belohnung locken verschie-dene Programme, die frei zur Auswahl stehen: Voll- und Teilstipendien für diverse Schüleraustauschpro-gramme in viele Länder weltweit und ein Volunteer-Stipendium für einen Freiwilligendienst inklusive Flug nach Asien. Die Kieler Austauschorganisation KulturLife stellt zusammen mit der Deutschen Kreditbank (DKB) die-se Programme als Förderer zur Verfügung. Bewerben können sich junge und jung gebliebene Menschen aus der gesamten Bundesrepublik im Alter von 14 bis 65 Jahren. Erfahrungsberichte ehemaliger und aktu-eller Stipendiaten, nähere Beschreibungen zu den Voraussetzungen sowie die Bewerbungsunterlagen sind als Download unter http://www.nordlicht-stipendium.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2010. Um die Stipendien auch in Zukunft anbieten zu können, ist die Stiftung dringend auf die finanzielle Unterstützung von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen angewiesen. Sie möchten mehr Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Stiftung Nordlicht Stipenidum Felix Ewald Exerzierplatz 9 24103 Kiel Tel.: 0431-888 14 10 Fax: 0431-888 14 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.kultur-life.de

Verschiedenes

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 374

Neues zum Thema Ganztagsschulen Neu erschienen sind digitale Handreichungen zu gebundenen und offe-nen Ganztagsschulen, die eine Fülle von Informationen zu allen Berei-chen der Ganztagsgestaltung beinhalten. Außerdem finden Sie im Ganztagsportal im neuen Bereich "Praxisbausteine" zahlreiche Ideen, Anregungen und Materialien für den Alltag an Ganztagsschulen. http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=2&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=964

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Aktuelle Veröffentlichungen zur Evaluation Zum neuen Schuljahr wurden drei Publikationen zur Evaluation veröf-fentlicht: − die aktualisierte Broschüre "Externe Evaluation an Bayerns Schu-

len“ (angepasst an die Überarbeitung des Konzepts und der Instru-mente der externen Evaluation http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=732

− ein vierseitiges Falblatt mit einem Überblick über den aktuellen Stand der externen Evaluation an Bay-erns Schulen http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1463

− die aktualisierte Broschüre "Interne Evaluation an Bayerns Schulen“ (Anpassung der Materialien zur internen Evaluation an die Überarbeitung des Konzepts und der Instrumente der externen Evaluation). http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=949

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Bayerische Bildungsberichterstattung: Aktuelles 2010

In dieser Broschüre werden die neuesten im Jahr 2010 verfügbaren Zahlen zu zentralen Themenfeldern in Form von Kurzmeldungen vorge-stellt. Zum Teil handelt es sich um eine Fortschreibung von Kennzahlen aus dem Bildungsbericht Bayern 2009, zum Teil um neu aufgegriffene Themen. http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=8&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1462

Medien-Neuerscheinungen

375 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

Haupt-/Mittelschule: Informationen zur Projektprüfung sind online

Seit Schuljahresanfang können sich Kolleginnen und Kollegen der Mit-telschule online über die Projektprüfung informieren. Neben wichtigen grundlegenden Informationen zur Projektprüfung erhalten sie in drei Starterkits (AWT/Technik, AWT/Wirtschaft und AWT/Soziales) umfang-reiches Material für ein Übungsprojekt, in dem sich die Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse bzw. der M9 auf den Quali und die Mittlere-Reife-Prüfung im kommenden Schuljahr vorbereiten können. http://www.isb-mittelschule.de/index.php?Seite=5986&

____________________ Haupt-/Mittelschule: Neuauflage "Soziales Lernen in der Haupt-/Mittelschule"

Die Druckfassung der Handreichung ist nun wieder über das Bestellpor-tal der Bayerischen Staatsregierung erhältlich. Die pdf-Version sowie ergänzende Materialien können von der Seite www.isb-mittelschule.de heruntergeladen werden. Download und Bestellung der Druckfassung: http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.3998064/index.htm

____________________ Förderschulen: Neue Handreichung zu Unterricht und Förderung von Schülern mit schwerer und mehrfacher Behinderung

Die Handreichung (mit CD-ROM) bietet wichtige Grundlagen und prakti-sche Hinweise zum schülerorientierten Unterricht, zur Unterstützten Kommunikation, Diagnostik und Vernetzung von Unterricht, Therapie und Pflege. http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=4&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1466

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Berufliche Schulen: QmbS - Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen in Bayern

Das Qualitätshandbuch, bestehend aus Theorieteil, Praxisteil und diver-sen Postern, angeboten in einem Schuber, bietet Unterstützung bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für berufliche Schulen in Bayern (QmbS). http://www.isb.bayern.de/isb/index.asp?MNav=7&QNav=5&TNav=1&INav=0&Pub=1473

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010 376

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Besprechungen und Hinweise keine Ge-nehmigung der betreffenden Bücher zum Unterrichtsgebrauch durch die Schüler darstellen. Die Rezension gibt nicht die Meinung der Regierung wieder. Sue Cowley, Wie Sie Ihre Pappenheimer im Griff haben - Verhaltensmanagement in der Klasse, Verlag an der Ruhr, ISBN 978-3-8346-0756-0, 21,80 EUR Das Ergebnis einer internationalen OECD-Umfrage unter Lehrern ist alarmierend: Durchschnittlich 13% ihrer Unterrichtszeit verbringen die Pädagogen damit, in ihrer Klasse für Ordnung zu sorgen – und verlieren dabei neben Zeit und Nerven vor allem an Motivation. Doch wie weist man im Ernstfall einen Rowdy in seine Schranken? Wie bändigt man „eine Meute“, damit das Lehren und Lernen überhaupt erst möglich wird? Und wie reagiert man richtig, wenn man sich statt als Pädagoge viel mehr als Dompteur einer wilden Bande fühlt? Der Praxisratgeber erklärt das komprimiert und auf den Punkt. Das Buch zeigt es Wege auf, langfristig ein gutes und lernförderliches Verhältnis zu den Schülern zu entwickeln.

____________________ Wolfgang Friedrich, Fit im Schulsport. Basiswissen und Trainingstipps für das Pflichtfach, Spitta Ver-lag, ca. 80 Seiten, ca. 50 Abb. u. Tab., geheftet - 9,90 EUR (D), ISBN 978-3-941964-32-7 Wie wird man richtig fit, und wie kann Sport mein Leben positiv beeinflussen? Diese und viele andere Fra-gen beantwortet das neue Lehrbuch für das Pflichtfach Sport im Schulunterricht. Dabei steht die Motivation im Vordergrund: Die Lektüre motiviert zu einem sportlichen, gesunden Lebensstil. Auf 80 Seiten zeigt sie übersichtlich und leicht verständlich, wie wichtig Sport ist und welchen Risiken und Krankheiten dieser vor-beugt. Die acht Kapitel umfassen die Themen optimales Fitnesstraining mit den Gesetzmäßigkeiten aus der Trainingslehre; Aufwärmen und Dehnen; Ausdauer mit der entsprechenden Sporttheorie und prakti-schen Anleitungen; Krafttraining; Ernährung sowie Doping. Die Kapitel umfassen jeweils die Grundlagen der Sporttheorie sowie einen Motivations- und Praxisteil, der beschreibt, warum Ausdauer und Kraft wichtig sind, und wie man sie effektiv trainiert – mit Selbsttests. Der Autor veranschaulicht dies mit Abbildungen und Tabellen sowie etlichen Trainingstipps und Trainingsprogrammen, welche die Schüler für das eigene Training einsetzen können – auch zur Vorbereitung auf den Cooper-Test. Neben Fitness-, Kraft-, und Aus-dauertraining kommt das in unserer Gesellschaft zunehmend wichtige Thema „gesunde Ernährung“ nicht zu kurz. Am Ende der Kapitel befinden sich Übungsaufgaben zur Wissenskontrolle und Arbeitsblätter zum direkten Umsetzen des Gelernten. Dieses Buch erleichtert Lehrern die Strukturierung und Vorbereitung des Unterrichts. Den Schülern vermit-telt die Lektüre, warum es wichtig ist, fit zu sein, um zufrieden im Leben zu stehen – weit über den Schulall-tag hinaus.

____________________ Gleich, B., u.a., Englischunterricht im 1. und 2. Schuljahr, Oldenbourg Verlag München, 64 Seiten (Kopiervorlagen) mit Audio-CD, ISBN 978-3-637-00520-4; 19,80 Euro Die Themen dieses Bandes richten sich nach den Lehrplaninhalten und somit nach den wichtigen Lebens-bereichen und Interessen der 1. und 2. Jahrgangsstufe, wie Zahlen, Farben, Schulsachen, Spielzeug, Hob-bys, Tiere, Obst und Gemüse, Körper und Kleidung usw. Die enthaltenen Unterrichtsvorschläge nutzen die Neugier der Kinder auf eine andere Sprache und führen die Schüler behutsam an die englische Sprache heran. Motivierende Sprechanlässe bahnen einen ersten Grundwortschatz an und schulen das Hörverste-hen. Grundsätzlich wird auf das Schriftbild verzichtet, dieses kann aber jederzeit integriert werden. Hinwei-se zur Unterrichtsgestaltung, zahlreiche kopierfähige Bild-/Wortkarten und Arbeitsblätter sowie eine Audio-CD mit sämtlichen Hörtexten erleichtern die Umsetzung. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Übungen und Spielen angeboten, um den Wortschatz zu vertiefen und zu festigen.

377 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 11/2010

HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:

Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut

BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei

der Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie

zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.

BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR

zuzüglich Versandkosten.