AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis...

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AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 45. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 01.09.2016 Bekannbnachung vom Inhalt Landkreis Harburg 24.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 24.08.2016 für Herrn Günter Plavcan, Winsen 26.08.2016 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung für den Umbau der Landesstraße 216 in der Ortsdurchfahrt Gödenstorf nach§ 6 Satz 1 des niedersächsischen Gesetzes Ober die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche) 30.08.2016 Bau- und Planungsausschuss 30.08.2016 Jugendhilfeausschuss Stadt Buchholz 26.08.2016 Bebauungsplan ßSoltauer Straße/Ecke Heidekamp", 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB 26.08.2016 Bebauungsplan "Brunsbergweg"; Ortschaft Sprötze Frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (1) BauGB 26.08.2016 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz Holm-Seppensen"; Ortschaft Holm-Seppensen Frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (1) BauGB Bitte beachten Sie: Diese Ausgabe des Amtsblattes finden Sie auch im Internet auffolgender Internetseite: http://www. landkreis-harburg .de/bekanntmachungen Herausgeber: Redaktion und Vertrieb: Erscheinungsweise: Landkreis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, 21414 Winsen !Luhe) • 04171 693-212 181 [email protected] Wöchentlich oder nach Bedarf Nr. 36 Seite 911 912 920 921 927 929 931 934 937

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AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

45. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 01.09.2016

Bekannbnachung vom

Inhalt

Landkreis Harburg 24.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 24.08.2016 für Herrn Günter

Plavcan, Winsen 26.08.2016 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung für den Umbau der

Landesstraße 216 in der Ortsdurchfahrt Gödenstorf nach§ 6 Satz 1 des niedersächsischen Gesetzes Ober die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)

29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen

29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche)

30.08.2016 Bau- und Planungsausschuss 30.08.2016 Jugendhilfeausschuss

Stadt Buchholz 26.08.2016 Bebauungsplan ßSoltauer Straße/Ecke Heidekamp", 1. Änderung mit örtlicher

Bauvorschrift Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB

26.08.2016 Bebauungsplan "Brunsbergweg"; Ortschaft Sprötze Frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (1) BauGB

26.08.2016 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz Holm-Seppensen"; Ortschaft Holm-Seppensen Frühzeitige Offentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 (1) BauGB

Bitte beachten Sie:

Diese Ausgabe des Amtsblattes finden Sie auch im Internet auffolgender Internetseite: http://www. landkreis-harburg .de/bekanntmachungen

Herausgeber: Redaktion und Vertrieb: Erscheinungsweise:

Landkreis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, 21414 Winsen !Luhe) • 04171 693-212 181 [email protected] Wöchentlich oder nach Bedarf

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Öffentliche Zustellung

I'~ Landkr~is Harburg

„;,~

Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz).

Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen: 20.4-72006870

24.08.16

Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:

Günter Plavcan, Winsen, ohne festen Wohnsitz

Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen:

Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat

Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: 20.4

Anschrift (ggf. Gebäude): Schlossplatz 6, Gebäude A

Zimmer: A-126

Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechts­nachteile zur Folge haben kann.

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Winsen

andkreis Harburg er Landrat

1 . Auftrag

~\ Maack-Con · 1en

, den 24.08.1 6

Stand: 0212014

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Bekanntmachung

des Ergebnisses der Vorprüfung für den Umbau der Landesstraße 216 in.der Ortsdurchfahrt Gödenstorf nach § 6 Satz 1 des niedersächsischen Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)

Das vorliegende Vorhaben unterliegt hinsichtlich Art, Umfang und Auswirkungen nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ergibt die Prüfung nach den §§ 3 ff. NUVPG anhand der Kriterien der Anlage 1.

Die Vorprüfung ergibt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht angezeigt ist. Dies ergibt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 3c UVPG sowie § 5 NUVPG.

Im Auftrag

Rosenau

Anlage Einzelfallprüfung

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Anlage 6

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht

für Eisenbahnanlagen

Planfeststellungsbehörde: Landkreis Harburg

-Abteilung Recht-

Schloßplatz 6

21423 Winsen (Luhe)

Antragsteller: RBG Ruhl Beteiligungs GmbH & Co KG Spitzwasen 12 97340 Marktbreit

Planverfasser I Planungsbüro: ConTrack GmbH

Roscherstraße 7

30161 Hannover und

WLW Landschaftsarchitekten und Biologen GbR

Neustädter Str. 32a

19288 Ludwigslust

Kurzbeschreibung des Vorhabens

• Neuerrichtung 1:8:1 Änderung oder Erweiterung D

• Trassenverlauf:

• Geplante Maßnahme: Neubau eines Gleisanschlusses

• Gemeindegebiet: Winsen

• Landkreis: Harburg

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Anlage 6

Teil A: UVP-Pflicht auf Grund Art. Größe und Leistung des Vorhabens („X"- Fall)

Zwingende UVP gemäߧ§ 3b Abs.11.V.m Anlage 1Ziffer14.7 UVPG Zutreffendes ankreuzen

• Neubau eines Schienenweges von Eisenbahnen mit den dazugehörenden Be-triebsanlagen einschließlich Bahnstromfemleitungen (§ 3 b Abs. 1 i.V.m Anlage 1 D Ziffer 14.7 UVPG).

Teil B: Vorprüfung des Einzelfalls C„A"-Falll

Einzelfallprüfung gemäߧ§ 3c oder 3e Abs.1 Nr. 2 i.V.m Anlage 1Ziffer14.8 Zutreffendes UVPG ankreuzen

• Neubau einer sonstigen Betriebsanlage von Eisenbahnen, insbesondere einer intermodalen Umschlagsanlage oder eines Terminals für Eisenbahnen, soweit der 181 Bau nicht Teil des Baues eines Schienenweges nach Nummer 14.7 ist. (Ziffer 14.8 = ..A"-Fall).

• Änderung oder Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens (§ 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG) D

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~nlage 6

1 Merkmale des Vorl]abens - -- . - -- --'

1.1 Größe des Vorhabens, z.B. - --

• Baulänge ca. 270 m • Bauwerke keine • Flächeninanspruchnahme ca. 1.150 m2

• Schutzstreifenbreite keine

1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, z.B.

• Veränderungen des Grundwassers keine

• Änderungen an oder Ver1egung von Gewäs- nicht erforder11ch sem

• Versiegelungen ca. 1.150 m2

• überspannte Flächen keine

• Visuelle Veränderungen keine

• Zerschneidungswirkung keine

1.3 Abfallerzeugung keine

1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen, z.B.

• Lärm keine

• Luftschadstoffe .

keine

1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf ver- entsteht nicht wendete Stoffe und Technologien

1.6 Sonstige Merkmale keine

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2 Standortbezogene Kriterien Anlage 6

2.1 Nutzungskriterien

Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Flä-ehe für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fische-reiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgungi z.B.:

• Regionales Raumordungsprogramm, Bauleitplanung • Empfindliche Nutzungen wie z.B. Krankenhäuser, Alters- Nein

heime, Schulen, Kindergärten, Erholungs-, Fremdenverkehr etc.

2.2 Qualitätskriterien

Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Was-ser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes, z.B.

• Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Potenzielle Lebensstätten der Tiere Zauneidechse

• Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt Nein • Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung Nein • Natürliche Überschwemmungsgebiete Nein

• Bedeutsame Grundwasservorkommen Nein

• Für das Landschaftsbild bedeutende Landschaften oder Nein Landschaftsteile

• Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluft- Nein

entstehungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlichkeit (Belastungsgebiete mit kritischer Vorbelas-tung)

Nein • Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

2.3 Schutzkriterien

Belastbarkeit der Schutzgüter unter besondere Berückslch-tigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ih-nen jeweils zugewiesenen Schutzes

2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische FFH-Gebiet DE 2626-331 aGe-Vogelschutzgebiete gern. § 32 BNatSchG und § 25 wässersystem der Luhe und NAGBNatSchG (es sind auch Beeinträchtigungen zu betrach- unteren Neetze0 nördl. vorhan-ten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) dener Gleisanlage, Abstand >

60m. SPA-Gebiet DE 2526-402 „Unte-re Seeve- und Untere Luhe-llmanau-Niederung > 390 m ent-femt

2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG und § 16 NSG Ilmenau-Luhe-Niederung NAGBNatSchG nördl. vorhandener Gleisanlage,

Abstand > 260 m 2.3.3 Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG und Landschaft- Nein

sschutzgebiete gemäß § 26 BNatSchG und § 19 NAGBNatSchG

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Anlage 6 2.3.4 Gesetzlich geschützte Biotope gern. § 30 BNatSchG und § 24 Naturnahe nährstoffreiche Klein-

NAGBNatSchG gewässer nördl. vorhandener Gleisanlage, Abstand > 60 m. llmenauniederung , Abstand > 180m.

2.3.5 Naturparke gemäß § 27 BNatSchG und § 20 NAGBNatSchG Nein

2.3.6 Naturdenkmale gemäß § 28 BNatSchG und § 21 Nein NAGBNatSchG

2.3.7 geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG Nein und § 22 NAGBNatSchG

2.3.8 Wasserschutzgebiete gemäߧ 51 WHG und§ 91 NWG Nein

2.3.9 Heilquellenschutzgebiete gemäߧ 53 WHG und § 94 NWG Nein

2.3.10 Uberschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG und § 115 NWG Durch Verordnung festgelegtes Überschwemmungsgebiet .llme-nauu

2.3.11 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- Nein legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind

2.3.12 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere zentrale Nein Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 ROG

2.3.13 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denk- Nein malensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als ar-chäologisch bedeutende Landschaften eingestuft sind

2.3.14 Sonstige geschützte Gebiete Nein

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Anlage 6

3 Merkmale der m§gllcben Ayswlc· Kriterien fOr die 8eurtellull1Mler Auswb'ltungan kunaen

' -- . -- -

- -- . -- -- -:r t'i ;:icca , :r i ,m; :r. ,. Die möglichen erheblichen Auswirkungen 0 ~;& 0 -: .g· 'i 0 -:T - ::r :2'

auf die SchutzgOter sind anhand der unter 1 5~ - "1:1 CD , CD CD CD· i CD

-~ :c Punkt 1 und 2 gemachten Angaben zu ~ CD ·1~ r ~ cv 1 ' 'i ~

Di· ' CD;, ' -•: ::r g- §i beurteilen. Oie MEltrix dient nur dazu, einen rn llJl 1 ,' -- J;

~ Überblick Ober die näher zu behandelnden 3 [ -- ~ „ Cl-I»

• if: r.;:i CD il ,..:. ji ,ji Punkte bei der Gesamtetnsctiätzung unter i CD ·:;;:ir ä:

. : ~ ~ . 1 1 Punkt B 4 zu geben. Wenn In der Spalte i g: für ein Schutzgut kein Eintrag erfolgt, Ist Q.

_- l!'I" : dieses Schutzgut fOrdle ~hischAlzung a= CD

. Dl .;;a: nicht relevant i'

i ---

3.1 Menschen D D n D D D D

3.2 Tiere D 0 0 ~ 0 [l 0

3.3 Pflanzen n D n D D n D

3.4 Boden - D ~ 0 0 D n D 3.5 Wasser

0 0 0 D 0 D 0 3.6 Luft

D D D n D n n 3.7 Klima

0 D D D 0 n n 3.8 Landschaft

D 0 D D 0 0 D 3.9 Kultur- und sonstige Sachgüter

D 0 n n D n n

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. _-91~-

Anlage 6

4 Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens

Kann das Vorhaben aufgrund der oben beschriebenen Kriterien erhebli- nein ja ehe nachteilige Umweltauswirkungen haben? (UVP-Pflicht) Wenn ja, ist eine UVP-Pflicht gegeben. Wird dies verneint, ist dies kurz zusammenfassend zu begründen. l8J 0 Der Bau des Anschlussgleises erfolgt auf dem Gelände des gepl~nten Bauvorhabens des Antragsstellers für das ein rechtsgültiger Bebauungs-plan sowie eine Baugenehmigung vorliegen, bzw. im Bahnhofsbereich der OHE. Naturschutzrechtllch stellt die Maßnahme somit keinen zusätz-liehen Eingriff dar. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens nach UVPG betreffen die Schutzgüter Tiere, Boden sowie Landschaft. Alle weiteren Schutzgüter sind nicht oder In einem so geringen Maße betrof-fen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können.

Schutzgut Tiere: Oie vorhandenen Gleisanlagen und angrenzenden Brachflächen stellen potenzielle Lebensräume der Zauneidechse dar. Baubedingte Tötungen von Tieren lassen sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ver-meidungsmaßnahmen (Bauzeilenregelung, Kontrolle durch Fachperso-nal, ggf. bauzeitliche Vergrämungsmaßnahmen) wirksam verhindern. Schutzgut Boden: Da die Maßnahme innerhalb eines rechtskräftigen B-Plangebietes für ein Gewerbegebiet stattfindet, kommt es durch den Bau des Anschlussglei-ses zu keinen über die genehmigten Eingriffe hinausgehenden Beein-trächtigungen des Bodens durch Versiegelung und Überbauung. Schutzgut Landschaft: Oie Baumaßnahme findet in einem bereits durch vorhandene und geplan-

. te gewerbliche Nutzungen sowie Bahnanlagen geprägten Raum statt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Landschaftsbildqualität durch das Gleisbauvorhaben sind daher nicht gegeben.

Damit kann zusammenfassend eingeschätzt werden, dass nach den Kriterien zur Vorprüfung des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bestehen, die auf erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Umwelt schlle-ßen lassen. Eine UVP-Pfllcht ist somit nicht begründet

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Landkr~I~ Harburg

4 Öffentliche.Zustellung

Das nachfolgend bezeichnete Schriftst~ck des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz).

Datum des Schriftstücks: . Aktenzeichen:

29.08.2016 30.1 Stf § 3 FeV Schwerend

Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:

Dennis Schwerend, Wlnser Baum 19, 21423 Winsen

Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen:

Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat

Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerserviceNerkehr - Führerscheinstelle (30.1)

Anschrift {ggf. Gebäude): Schloßplatz 6 (Gebäude A), 21423 Winsen (Luhe)

Zimmer: 008

Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechts-nachteile zur Folge haben kann. ·

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Winsen {Luhe), den 30.08.2016

Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag

Conrad

Ausgehängt am:

Abgenommen am:-------

fil5!llit 1012013

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An

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Landkr~i~ 1

Harburg L

Der Landrat 't:{

Alle Halter von Bienen

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (Bienenseuche)

In der Freien und Hansestadt Hamburg, Neugraben-Fischbek, ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden. Da hiervon auch ein Teilgebiet der Gemeinden Neu Wulmstorf und Rosengarten betroffen ist, setze ich ergänzende Sperrbezirke fest und gebe auf Grundlage der §§ 8, 9, 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung nach-stehende Maßnahmen bekannt und verfüge diese:

Sperrbezirk Neu Wulmstorf:

• Beginnend an der Kreisgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg an der B 73 in Neu Wulmstorf,

• dem Bach "Rethenbek" folgend in Richtung des Freibades bis zur Straße ,,Am Bach", • von dort dem "Talweg" folgend bis zur Königsberger Straße", • weiter in südöstlicher Richtung dem Feldweg folgend bis zum "Hellbergweg", • dem 0 Hellbergweg" 50 m in nördlicher Richtung folgend und von dort dem Straßenverlauf in

südlicher Richtung 800 m folgen bis zur Straße ,,Am Schießplatz", • der Straße ,,Am Schießplatz" folgen zur Straße "Zum Forst", • von dort weiter auf der Straße „Donnerschlagskuhle" bis zum "Tempelberg", • der Straße "Tempelberg" folgend bis zu Bebauung, • die Bebauung „Tempelberg" einschließend bis an die Landesgrenze zur Freien und

Hansestadt Hamburg, • der Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg in nordwestlicher Richtung folgend

bis zum Ausgangspunkt.

Sperrbezirk Rosengarten:

• beginnend an der Kreisgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg an der Straße "Emmetal",

• südöstlich zur Straße Hohlredder'', • der Straße "Hohlredder" folgen bis zur Straße ,,Am Blöcken", • von dort weiter zur Straße „Ehestorfer Heideweg", • dieser weiter in westlicher Richtung folgen zur Straße „Am Wildpark", • der Straße ,,Am Wildpark" folgen bis zur Kreuzung und dort die "Aveser Straße" entlang bis

zum „Heinrich-Wendt-Weg", • weiter den „Rüderstieg" entlang bis zu seinem Ende,

Dlonstgebllude: Landkreis Harburg A Sdi!oßplotz 6 (Aftllau) B Sdiloßplatz 6 (Neubau) C Rathausstraße 29 D Von-5omnltz·Ring 13 F St . ..ßarbllm-Weg 1 G Rathausstraße 60 H Rathausstraße 31

21423 Wln!lon (Luho)

Kontakt

Telefon : 04171 693-0 Telefax : 04171 693-99100

Bankverblndungon:

Sportcaaao Harburu-Buxtohudo IBAN DE56 2075 0000 0007 0289 62

Eloklronlsche Kommunikation: Postbank Hamburu Es gonen die RichU1nlen auf IBAN DEt6 200100200019 268204 unseren lntemetseiton.

lntomot: www.tandkreis-harburg.de

G14ublger ID DE2520400000034051

l~Mt\1"'1J:ooS ~~1~4'a:nilif'

Boauchszotten noch Tonnlnabsprache: Montag - Donneistag 07:00 • 19:00 Uhr F1niUlg 07:00 • 14:00 Uhr Tennlnvarelnbarungon bltto von Mantag - Donne1Stag 08:30. 16:00 Uhr Froilllg 08:30 - 13:00 Uhr

Por1cpUltzo (Elngabo für Navlgatlonsgorölo): Schloßring 12 und Eppens Alice

t P im unteren Teil der 0\ Parkpalene 'Schloßring 12·

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- 922- Landkreis Harburg

• dort den äußersten linken Waldweg, der unmittelbar an den „Rüderstieg" grenzt, geradeaus entlang bis zur Landesgrenze an die Freie und Hansestadt Hamburg,

• der Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg folgend entlang zum Ausgangspunkt.

Die genaue Lage der Sperrbezirke ist in den anliegenden Kartenausschnitten dargestellt.

In den Sperrbezirken haben alle Besitzer von Bienenständen die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Veterinärdienst des Landkreises zu melden.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Begründung Ist die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenstand amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Bienenstand mit einen Radius von mindestens einem Kilometer als Sperrbezirk fest(§ 10 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung). Da Bienen sich bis 2,8 km von ihrem Bienenstand entfernen, wurde aus Sicherheitsgründen von der Freien und Hansestadt Hamburg ein entsprechend großer Sperrbezirk gewählt. Da dieser in Neu Wulmstorf und Rosengarten über die Landesgrenze zu Niedersachsen hinausragt, sind von mir zuständigkeitshalber noch die entsprechenden Sperrgebiete zu ergänzen.

Folgende Beschränkungen gelten gern. § 11 Bienenseuchen-Verordnung für den Sperrbezirk:

1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, zur Verfütterung an Bienen bestimmter Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

4. Es dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk verbracht werden.

Auf Grundlage der §§ 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des lnkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden. Von dieser Möglichkeit habe ich zur Verhütung der Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut Gebrauch gemacht.

Zur schnelleren Erfassung der Seuchenausbreitung im Sperrbezirk bedient sich der Landkreis entsprechend der „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland" der Unterstützung durch Bienensachverständige.

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann die sofortige Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet werden. Diese Voraussetzung liegt hier vor, da die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut und somit die Gefahr von tiergesundheitlichen wie auch wirtschaftlichen Folgen sofort unterbunden werden muss.

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- 923 -Landkreis Harburg

Die Maßnahme dient dem Schutz sehr hoher Rechtsgüter. Die Gefahr der Weiterverbreitung der Seuche und der damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden sind höher einzuschätzen als persönliche Interessen an der aufschiebenden Wirkung als Folge eines eingelegten Rechtsbehelfs.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben.

Bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERWO, Nds. GVBI. 2011 S. 367, mit Änderungen in Nds. GVBI. 2013 S. 250) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch auf dem elektronischen Weg Klage erhoben werden. Die Klage ist in diesem Fall mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über den Zugang über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu erheben. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

Rainer Rempe Landrat

Hinweis Diese Allgemeinverfügung kann unter www.landkreis-harburg.de eingesehen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auch telefonisch im Veterinäramt unter 04171 693-466.

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- 924- Landkreis Harburg

Anlagen: Kartenausschnitte der beiden Sperrbezirke (die Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg ist jeweils in hellblau dargestellt)

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- 925-Landkreis Harburg

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- 926 -Landkreis Harburg

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Landkr~is 1 HarlJurg

JJ Der Landrat

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Landkreis Harburg • Postfach 14 40 • 21414 Winsen (Luhe)

Bekanntmachung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt:

Allgemeiner Setvlce und

Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: lna Persiel

Gebäude/ Zimmer: B-125 Tel.- Durchwahl: 04171 693-113

Telefax: 04171 687-113 E-Mail: [email protected]

[email protected] Mein Zeichen: 10.1 ·Per

(Bei Antwort bitte angeben)

Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen:

Datum: 30. August 2016

Sitzung: 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (XVI. Wahlperiode)

Tag, Datum: Mittwoch, 07.09.2016

Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr

Sitzungsort: 21423 Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, Kreisverwaltung, Gebäude B, Raum B-013 (Sitzungssaal), Tel. (04171) 693-239

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen

4 Bericht des Ausschussvorsitzenden

Dlonalgcblludo: Kontakt: Balllntcrblndungcn: Landllrola Harburg /

A Scllloßplatt 6 (Allbau) TalefGn : 04171 693-0 SparlcaSSG Harb11rg-8uxtehudo ® 1

B Scllloßplatz 6 (Neubau) Telefa• : 04171693-99100 IBAN DES& 2075 0000 0007 0269 62 c RatllausstraBe 29 ,r-D Von-Scmnilz·Rlng 13 Elolctronlaclto Kommunikation: Postbank Hamburg F SL.ßarbara-Wsg 1 Es getton die Ridllllnien auf IBAN DE16 2001 0020 0019 2682 04 l&rtlJ:h;r Hll IOOS

G RathausstraBe 60 unseren lntomo1811ilen. --H Ralllausstraße 31 , ______ _______.,/

lntomot: Gllublgcr ID 21423 Winsen (Luhe) www.landkrei!Hlarbllrg.de DE2520400000034051

ao.uchsmlllln nach Tcirmlnlltlapr.Jctto: MGnlag • Ocnncr.ilag 07.00 • 19:00 Uhr Freilag 07.00 • 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bltlo von Monla9 • Donne'1118g 08:30. 16:00 Uttr Freitag 08:30. 13:00 Uhr

ParlcpUltzo (Eingabe IOr NavtgalionsgcrtltÖ): Sclllollring 12 und Eppens A118e g im unteren Teil dor

Pattpalette "Sc:lllo8ring 1T

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5 Bericht des Landrates

6 · Einwohner/innenfragestunde

7 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 18.05.2016-öffentlicher Teil

8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

9 Umbau Verkehrsknoten K 12 I K 54 Bendestorfer Straße - Kleckerwaldstraße

10 Instandsetzung der DB-Brücke am Bahnhof Meckelfeld im Zuge der K29

11 Haushalt 2016 und 2017 - Zentralhaushalt mit Teilhaushalten 0-8 Kreisstraßen-Bauprogramm 2016/2017, Radwegesanierung Antrag der Gruppe FDP/FW vom 16.02.2016 ·

12 Landkreis-Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen · Antrag der Gruppe FDP/FW vom 12.05.2016

13 Gebührenkalkulation 2017 und Betriebskostenabrechnung 2015 für die öffentliche Abwasseranlage des Landkreises Harburg

14 Erste Änderungssatzung zur Abwasserabgabensatzung -AAS - über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranalage des Landkreises Harburg vom 18.12.2014

15 Satzungsbeschluss des Regionalen Raumordnungsprogramms 2025 und Beschluss über die Abwägung zur 3. öffentlichen Auslegung

16 . Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Harburg

17 Aufnahme von Darlehen; Unterrichtung des Kreistages über die Aufnahme eines Kreditmarktdarlehens für den Betrieb Kreisstraßen

18 Anregungen und Beschwerden

19 Anfragen

20 Einwohner/innenfragestunde

Freundliche Grüße

1. A.

begl. lna Persiel

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- 929-

Landkr~i~ 1 Harburg

JJ Der Landrat

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Landkreis Harburg - Postfach 14 40 - 21414 Winsen (Luhe)

Bekanntmachung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Al/gemeiner Service und

Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: lna Persiel

Gebäude /Zimmer: B-125 Tel.- Durchwahl: 04171 693-113

Telefax: 04171687-113 E-Mail: [email protected]

[email protected] Mein Zeichen: 10.1 - Per

(Bel Antwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom:

Ihr Zeichen: Datum: 30. August 2016

die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt:

Sitzung: 24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (XVI. Wahlperiode)

Tag, Datum: Donnerstag, 08.09.2016

Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr

Sitzungsort: 21256 Handeloh-lnzmühlen, WehlenerWeg 10, Tel. (04188) 899 53 23, Jugendherberge lnzmühlen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen

4 Bericht des Ausschussvorsitzenden

Dlonstgoblludo: l.Dndlmlls HGlbllrg A Sc:lllcl\plaU 6 (Allt>au) 8 Sc:hloßplau 8 fNeubau) C Rathausstralle 29 0 VOll-Scmni1Z·Rlng 13 F SL-Batbar&Weg 1 G Rathausstraßo 60 H Rathausatralle 31

21423 Wmaan (Luho)

Kcnlllkt:

Tcla!cn : 04171 693-0 Talofax : 04171 693-119100

EloklrClnlsc:h11 Kcmmunlkellon: Es gellen die RidlUlnion auf Unßllron lntemotsoijon.

lntcmot: www.JamlklOis-haltlurg.dll

Bankvcrtilndungon: ,---, SparlcaMll Harburg-l!ulllllhudo ! @ J

IBAN OE56 2075 0000 0007 0289 62 j ,.,... J

P1111tbank Hamburg 1

IBAN OE16 200100200019 2682 04 1 Zroi<utwll>oos

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Bctauchazclton nach Tormlnabeprncho: MClntag- Ocnnorstllg 07;00- 19:00 Uhr Froitag 07:00- 14:00 Uhr Tormlnvcnilnbarunpn billll VCIR

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Parlcplatzo (Elnpbo IOr Navigatlonsgoräto): Schloßring 12 und Eppens Allee

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5 Bericht des Landrates

6 Einwohner/innenfragestunde

7 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.05.2016- öffentlicher Teil

8 · Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzt.1ng

9 Bedarfsplan für Kindertagesstätten; Verabschiedung eines Musterplanes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des LRH

10 Aktuelle Situation in· der Kindertagespflege

11 Betreuungssituation der unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendlichen (UmA)

12 Hilfen zur Schuldistanz

13 Konzept zur Schuldistanz, Bericht außerschulischer Lernort "Learning by doing-tu was"

14 Konzept zur aufsuchenden Arbeit bei Schuldistanz, Bericht

. 15 Sachstand "JUGEND STÄRKEN im Quartier''

16 Anregungen und Beschwerden

17 Anfragen

18 Einwohner/innenfragestunde

19 Schließung der Sitzung

Freundliche Grüße

l.A.

begl. lna Persiel

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- 931 -

Buchholz IN DER NORDHEIDE

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Buchholz in der Nordheide Nr. 75 / 2016 Bebauungsplan „Soltauer Straße/Ecke Heidekamp 1. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift; - Durchführung der „Öffentlichkeitsbeteiligung" gemäß § 3 (2) i. V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz in der Nordheide hat in seiner Sitzung am 25. August 2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Soltauer Straße I Ecke Heidekamp, 1. Änderung " mit örtlicher Bauvorschrift gern. § 2 (1) BauGB aufzustellen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche Auslegung} zum Bebauungsplan „Soltauer Straße f Ecke Heidekamp, 1. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift sowie Begründung gern. § 3(2) BauGB durchzuführen.

Für den Bereich westlich der „Soltauer Straße" soll der rechtskräftige Bebauungsplan "Soltauer Straße I Ecke Heidekamp" geändert werden (1. Änderung). Nach Aufgabe gewerblicher Nutzungen soll die Fläche zukünftig für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit entspricht diese Planung dem Leitkonzept der Innenentwicklung und erfüllt die Vorgaben des ISEK der Stadt Buchholz i.d.N. Im Plangebiet wird eine städtebauliche Verdichtung angestrebt, die im Geschosswohnungsbau einen vielfältigen Wohnungsmix zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum anstrebt. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen im rückliegenden Teil des Grundstücks liegende Altlastflächen gesichert bzw. entsorgt werden.

Das Bebauungsplangebiet „Soltauer Straße/Ecke Heidekamp, 1. Änderung" umfasst circa 1,2 ha und ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gern. § 13 a BauGB, welcher der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient und im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird daher abgesehen. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung liegt vor. Die Frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung wurden bereits durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Soltauer Straße I Ecke Heidekamp, 1. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift wird nunmehr nebst Begründung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB zusammen mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Damit erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und Stellungnahmen vorzubringen.

Der Entwurf des Bebauungsplans HSoltauer Straße I Ecke Heidekamp, 1. Änderung" mit örtlicher Bauvorschrift und Begründung liegt im Zeitraum

vom 09. September 2016 bis einschließlich 1 O. Oktober 2016

bei der Stadt Buchholz in der Nordheide im 1. Stock des Rathauses (Flurbereich des Fachbereiches 4 - Fachdienst StadtplanU"!f.I· Zimmer 122), Rathausplatz 1, 21244 Buchholz in der Nordheide, während der allgemeinen Offnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag sowie Donnerstag zusätzlich zur allgemeinen Einsicht aus.

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von 08.00 bis 12.00 Uhr von 16.00 bis 18.00 Uhr

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Page 23: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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Neben dem PJanentwurf sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung des Bauleitplanverfahrens gern. § 4 (1) BauGB: - des Landkreises Harburg, - des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg, - der Polizeiinspektion Harburg, - des Landesamtes für Geoinf ormation und Landesvermessung Niedersachsen

(Kampfmittelbeseitigungsdienst}

zu folgenden Themen mit Umweltbezug: Altlasten auf Betriebsgelände und Bauschuttdeponie, Immissionsschutz: Verkehrs- und Gewerbelärm, Oberflächenentwässerung, Artenschutz, grünordnerische Maßnahmen, Verkehrsaufkommen und Kreisstraße, Kampfmittelbeseitung.

Fachgutachten, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug: - Verkehrstechnische Untersuchung zur Anbindung an die Soltauer Straße, - Schalltechnisches Gutachten zum Verkehrs- und Gewerbelärm, - Bodenuntersuchungen zu Altlasten im Plangebiet, - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, - Gutachten zur Oberflächenentwässerung.

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 3 {1) BauGB sind nicht eingegangen. ·

Es wird darauf hingewiesen, dass sich hier jedermann die Planungen erläutern lassen und dazu schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen kann. Diese Stellungnahmen können entweder unter der oben genannten Dienstadresse oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet auf der Internetseite www.buchholz.de unter „Amtliche Bekanntmachungen". Unter der Rubrik "Bebauungspläne-Aktuelle Verfahren" können darüber hinaus die Unterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen „online" abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellung -nahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne (gern. § 4a (6) BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte U!Jd nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend hätten gemacht werden können.

Buchholz in der Nordheide, den 26.08.2016 Der Bürgermeister

Anlage Übersichtskarte

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- 933-

Stadt Buchholz in der Nordheide Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Soltauer Straße I Ecke Heidekamp 1. Änderung"

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Erstellt: 19.07.2016 / FB 40.02 ·--- - ·--- - -- ~-

Page 25: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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Buchholz IN DER NORDHEIDE

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Buchholz in der Nordheide Nr. 77 / 2016

Bebauungsplan „Brunsbergweg11; Ortschaft Sprötze

• Durchführung der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 beschlossen, für den nördlichen Teil Bereich der östlich und westlich des Brunsbergweges angrenzenden Grundstücke in der Ortschaft Sprötze den Bebauungsplan „Brunsbergweg" mit Begründung und Umweltbericht gemäߧ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Landkreises Harburg Nr. 49 am 27.11.2014 öffentlich bekannt gemacht. Auf Basis des Aufstellungsbeschlusses wurde am 16.02.2016 vom Rat der Stadt Buchholz i.d.N. eine Veränderungssperre für das Plangebiet beschlossen.

In seiner Sitzung am 25.08.2016 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. nunmehr dem vorgelegten städtebaulichen Konzept zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan „Brunsbergweg" durchzuführen.

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Sprötze die Flurstücke 37/40, 37/35, 37/31 und nördliche Teilflächen der Flurstücke 48/11 und 48/312 der Flur 3. Die genaue Lage ist aus der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Im circa 2,33 ha großen Plangebiet befinden sich Waldflächen, Großbaumbestände, Ruderalfluren und locker mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke, welche an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Brunsberg-Lohbergen angrenzen.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist in dem Gebiet die Aufstellung eines Bebauungs­planes erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

• Festsetzung einer angemessenen Bebauungsdichte für diesen Teil der Ortschaft, unter Berücksichtigung des Großgrünbestandes sowie des angrenzenden Landschaftsschutz­gebietes,

• Ermittlung der geeigneten Erschließung für die neue Wohnbebauung, • Sicherung des Grünbestandes und damit den Charakter dieses Ortsteiles erhalten • Klarstellung der Abgrenzung zwischen dem bebautem Innenbereich und dem

Außenbereich.

Im wirksamen Flächennutzungsplan 2020 (FNP) ist die Fläche bereits heute als „Wohngebiet" dargestellt, sodass der FNP nicht geändert werden muss. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die betroffene Öffentlichkeit erhält daher Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese zu erörtern (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 (1) BauGB) und sich dazu zu äußern. Daher liegen die Plankonzepte in der Zeit

vom 09. September 2016 bis einschließlich 10. Oktober 2016

bE!I der Stadt Buchholz in der Nordheide im 1. Stock des Rathauses (Flurbereich des Fachbereiches 4 - Fachdienst Stadtplanu11~. Zimmer 122), Rathausplatz 1, 21244 Buchholz in der Nordheide, während der allgemeinen Offnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Page 26: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

sowie Donnerstag zusätzlich zur allgemeinen Einsicht aus.

- 935-

von 16.00 bis 18.00 Uhr

Im Rahmen der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" kann sich hier jedermann die Planungen erläutern lassen und dazu schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet auf der Internetseite www.buchholz.de unter „Amtliche Bekanntmachungen". Unter der Rubrik „Bebauungspläne I Aktuelle Verfahren" können darüber hinaus die Unterlagen eingesehen sowie eine Stellungnahme „online" abgegeben werden. Diese „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung" ersetzt nicht die „Öffentliche Auslegung" gemäß § 3 (2) BauGB, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Buchholz in der Nordheide, den 26.08.2016 Der Bürgermeister

Anlage Übersichtskarte

Page 27: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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Stadt Buchholz in der Nordheide

Übersichtsplan "Bebauungsplan Brunsbergweg"

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1-- - Grenze des Geltungsbereichs ~----------·· -- ..... -- --==-=~=--·-==:. -

ohne Maßstab

Page 28: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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Buchholz IN DE~ NOROHEIOf

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Buchholz in der Nordheide Nr. 76 / 2016 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz Holm-Seppensen", Ortschaft Holm-Seppensen; - Durchführung der „Frühzeitigen Öffentlichkeltsbeteiligung" gemäß § 3 (1) des

Baugesetzbuches (BauGB)

Die Stadt Buchholz i. d. N. beabsichtigt in der Ortschaft Holm-Seppensen den Bebauungsplan nSportplatz Holm-Seppensen" aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan zu ändern (16. Änderung). Die Planbereiche sind identisch und im anliegenden Lageplan dargestellt.

Bereits im ISEK der Stadt Buchholz i.d.N. wurde der Ausbau weiterer Sportmöglichkeiten in Holm-Seppensen empfohlen. Hierzu gehören freizeitlich ausgerichtete, aber auch vereins­gebundene sowie vereinsungebundene Sportanlagen. Das zu geringe Sportangebot ist hier insbesondere durch den fehlenden Vereinssportplatz gekennzeichnet. Daher werden für Holm­Seppensen die Förderung des Fußballvereins und die Errichtung einer neuen Fußballanlage empfohlen.

Die Bauleitplanverfahren sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau verschiedener Sportanlagen für den SV Holm-Seppensen e. V. in der Ortschaft schaffen, deren zentrale Elemente ein Fußballfeld von 105 x 68 m Größe mit Tribüne und Vereinsheim sind.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 dem vorgelegten Konzept zur Entwicklung von Sportflächen in Holm-Seppensen zugestimmt und beschlossen, für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 sowie den Bebauungsplan DSportplatz Holm-Seppensen" die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gern. § 3 (1) BauGB durchzuführen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan 2020 (FNP) ist die Fläche heute als „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt, so dass eine Änderung des FNP erforderlich ist. Für die Belange des Umweltschutzes Wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die betroffene Öffentlichkeit erhält nunmehr Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, diese zu erörtern (Unterrichtung und Erörterung gemäß § ·3 (1) BauGB) und sich dazu zu äußern. Daher liegen die Plankonzepte in der Zeit

vom 09. September 2016 bis einschließlich 10. Oktober 2016

bei der Stadt Buchholz in der Nordheide im 1. Stock des Rathauses (Flurbereich des Fachbereiches 4 - Fachdienst Stadtplanu~~· Zimmer 122), Rathausplatz 1, 21244 Buchholz in der Nordheide, während der allgemeinen Offnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.

Im Rahmen der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" kann sich hier jedermann die Planungen erläutern lassen und dazu schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen.

Page 29: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet auf der Internetseite www.buchholz.de unter .Amtliche Bekanntmachungen". Unter der Rubrik „F-Plan/ Aktuelle Verfahren" bzw.

· Bebauungspläne I Aktuelle Verfahren" können darüber hinaus die Unterlagen eingesehen sowie eine Stellungnahme „online" abgegeben werden. Diese „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung" ersetzt nicht die „Öffentliche Auslegung" gemäß § 3 (2) BauGB, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Buchholz in der Nordheide, den 26.08.2016 Der Bürgermeister

Anlage Üb~rsichtskarte

Page 30: AMTSBLATT · 29.08.2016 Offentliche Zustellung des Schriftstücks vom 29.08.2016 für Herrn Dennis Schwerend, Winsen 29.08.2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz

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16. Änderung Flächennutzungsplan 2020 Bebauungsplan Sportplatz Holm-Seppensen

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Mohne 1

Erstellt 06.07 2016 / FB 40.02tSch11 - '