Amtsblatt - Brandenburg an der Havel...B gO/GrOne/BY Jan Penkawa Andreas Walz "pro KM" FWB Peter...

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fur die Stadt Brandenburg an der Havel Amtsblatt Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 143 "Gewerbegebiet Schmerzke" Brandenburg an der Havel Offentliche Auslegung der Entwurfplanung zur Gestaltung und Rekonstruktion innerstadtischer Altstadtstra~en, Plauer Stra~e - Altstadtischer Markt - Parduin in Brandenburg an der Havel 156 Qffentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Umbau der Wallstra~e in Brandenburg an der Havel 157 Offentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Stra~enbauvorhaben Krahner Stra~e in Brandenburg an der Havel, Ortsteil Gatlin 158 Offentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Stra~enbauvorhaben Harlunger Stra~e in Brandenburg an der Havel 159 Zulassung der Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel 160 Einladung zur 6. affentlichen Sitzung der Regionalversammlung Havelland-Flaming 164 Offentliche Ausschreibung - § 17 Nr. 1 VOBtA AusfUhrung von Bauleistungen Stadtisches Klinikum Brandenburg GmbH Brandenburg an der Havel 165

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fur die Stadt Brandenburg an der HavelAmtsblatt

Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12 143"Gewerbegebiet Schmerzke" Brandenburg an der Havel

Offentliche Auslegung der Entwurfplanung zur Gestaltung und Rekonstruktioninnerstadtischer Altstadtstra~en, Plauer Stra~e - Altstadtischer Markt - Parduinin Brandenburg an der Havel 156

Qffentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Umbau der Wallstra~ein Brandenburg an der Havel 157

Offentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Stra~enbauvorhabenKrahner Stra~e in Brandenburg an der Havel, Ortsteil Gatlin 158

Offentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Stra~enbauvorhabenHarlunger Stra~e in Brandenburg an der Havel 159

Zulassung der Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes derJagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel 160

Einladung zur 6. affentlichen Sitzung der RegionalversammlungHavelland-Flaming 164

Offentliche Ausschreibung - § 17 Nr. 1 VOBtAAusfUhrung von Bauleistungen Stadtisches Klinikum Brandenburg GmbHBrandenburg an der Havel 165

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Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOStAStrar1enbauarbeiten Neustadtische Heidestrar1e, 2. SABrandenburg an der Havel 167

Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOStAStrar1enbauarbeiten Neustadtische Fischerstrar1eBrandenburg an der Havel 168

Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOStAStrar1enbauarbeiten Neustadtischer MarktBrandenburg an der Havel 169

Offentliche Ausschreibung zur Ausstattung diverser Schulen mit M6beln fOrComputerarbeitsplatze gemar1 VOL 171

Ausscheiden von Ersatzpersonen fOr die Stadtverordnetenversammlung der StadtBrandenburg an der Havel 172

Geplante Termine der Stadtverordnetenversammlung und ihrerAusschusse im Juli 2001

Schautermin fOr die Gewasserschau 2001, VerbandsgebietBrandenburg an der Havel des Wasser- und Sodenverbandes"Plane - Suckau" Golzow

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BeschlUsse der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel(Unterrichtung der Offentlichkeit gem. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel)

In der 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel imJahr 2001 vom 25.04.2001 wurden folgende BeschlUsse gefasst:

Anderung der Geschaftsverteilung der StadtverwaltungBeschluss-Nr. 126/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat gemaf1 § 72 Abs. 1 der Gemeindeordnung desLandes Brandenburg (GO) eine neue Geschaftsverteilung innerhalb der Stadtverwaltungbeschlossen, die mit Dienstantritt des BOrgermeisters/der BOrgermeisterin in Kraft tritt.

Berufung eines Ersten Beigeordneten (BOrgermeister)Beschluss-Nr. 121/2001Die Stadtverordnetenversammlung bestimmte Herrn Norbert Langerwisch zum ErstenBeigeordneten (BOrgermeister) der Stadt Brandenburg an der Havel.

OurchfOhrung und Finanzierung der Ausbildung durch die Stadt Brandenburg an derHavel bis zum Jahr 2005Beschluss-Nr.97/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Ausbildung durch die StadtBrandenburg an der Havel bis zum Jahr 2005 in unverandertem Umfang entsprechend denvorhandenen Ausbildungsplatzen fortzusetzen und die geforderte Reduzierung derPersonalausgaben urn die Kosten der Ausbildung abzusenken.

StraBenbenennung im SWB Industrie- und GewerbeparkBeschluss-Nr. 106/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, bestimmteIndustrie- und Gewerbepark mit "Wilhelm-Meinicke-Straf1e","Arthur-Bergmann-Straf1e" zu benennen.

Straf1en im SWB -"Tiedestraf1e" und

StraBenumbenennung im SWB Industrie- und GewerbeparkBeschluss-Nr. 107/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat die Korrektur der Schreibweise yon zwei Straf1en imSWB - Industrie- und Gewerbepark yon "Spitta-Straf1e" in "Spittastraf1e" und yon"Kummerle-Straf1e" in "Kummerlestraf1e" sowie die Umbenennung eines Teilstocks des"Handwerkerhof' im SWB - Industrie- und Gewerbepark in "Spittastraf1e" beschlossen.

Aufnahme zinsloser Oarlehen innerhalb des Kreditrahmens 2000 in Hohe von1.700.000,00 OM fOr die SchulsanierungDie Stadtverordnetenversammlung nahm die Aufnahme folgender yon der Investitionsbankdes Landes Brandenburg aufgrund des Zuwendungsbescheides yom 18.12.2000 des

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Ministeriums fUr Bildung, Jugend und Sport zur VerfOgung gestellten zinslosen Darlehen fUrdie Schulsanierung zur Kenntnis und stimmte dieser nachtraglich zu.- Teilsanierung der Frederic Joliot Curie Schule LH.v. 700.000 DM,- Teilsanierung des Bertold Brecht Gymnasiums LH.v. 1.000.000 OM.

Anderung der offentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brandenburgan der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark iiber den Betrieb einer Leitstelle(Beschluss-Nr.437/1996)Beschluss-Nr.67/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat die Anderung der offentlich-rechtlichen Vereinbarungzwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark Oberden Betrieb einer Leitstelle beschlossen.

Neufassung der "Richtlinie zur Forderung yon MaBnahmen der Arbeitsforderung fOrarbeitslose Sozialhilfeempfanger/-innen in der Stadt Brandenburg an der Havel"Beschluss-Nr. 104/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat die Neufassung der "Richtlinie zur Forderung yonMal1nahmen der Arbeitsforderung fUr arbeitslose Sozialhilfeempfanger/-innen in der StadtBrandenburg an der Havel" beschlossen.(Hinweis: Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Nr. 6 yom 15.05.2001, S. 109, bekanntgemacht.)

Anderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Nr. 342/2000 vom20.12.2000 -Auflosung des Grundschulteils der Heinrich-Heine-SchuleBeschluss-Nr. 68/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Anderung des o.g. Beschlussesbeschlossen: Der Satz "Die Aufnahme der Schulanfanger erfolgt in der LuckenbergerSchule." wird ersatzlos gestrichen.

Entsperrung von HaushaltsstellenBeschluss-Nr. 88/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat die Entsperrung der nachfolgenden Haushaltsstellenim angegebenen Umfang beschlossen:1. 4701.701.1001.3 "cafe contact"2. 4701.701.1002.1 "Freizeit Hohenstocken KiJu"3. 4701.701.1003.x "Freizeit CaT"4. 4701.701.5000.7 "Jugendhaus"

13.280,00 DM29.100,00 OM29.300,00 OM33.950,00 OM

Auflosung und Neubildung des HauptausschussesBeschluss-Nr. 142/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Besetzung des Hauptausschussesbeschlossen:

Dr. Helmut SchliesingOberbOrgermeisterMargot FrankeClaudia ScholzKurt KreiselKlaus KnetschHorst GartmannHelmut Kanthack

SPOSPDSPDPDSPDSCOU

Andreas MartinAnnemarie HampelAlfred MOilerJOrgen BarzDr. Horst MaiwaldWalter Paaschen

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CDU Herbert Zander Johannes BluhmGartenfreundee. V. Dieter Volbert 1. Stellv. Barbel Buchholz

2. Stellv. Gerhard GieselerB gO/GrOne/BY Jan Penkawa Andreas Walz"pro KM"FWB Peter Wedekind Thomas Hillgruber

GrundmandatF.D.P. Herbert Nowotny Peter Willmann

Besetzung Ausschuss fUr Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und VerkehrBeschluss-Nr. 143/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Besetzung des Ausschusses fOrStadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr beschlossen:

SPDSPDSPDPDSCDUB gO/GrOne -BV "pro KM"FWB

MitgliedHanns-Peter MOilerSusanna EngelhardtAndreas MartinUrsula KirchnerHerbert Zander

stv. MitgliedAlfred BracheUlrich JahnKlaus-Dieter PietschHorst GartmannHelmut Kanthack

Magnus HoffmannDieter Hopfner

Jan PenkawaThomas Hillgruber

1. Stellv. Barbel Buchholz2. Stellv. Gerhard Gieseler

Herbert Nowotny

Dr. Achim Krekeler (SPD), Ernst Mathes (SPD), Joachim Marrack (SPD), Bernd Kettmann(PDS), Franz Laske (CDU), Gerhard Noack (B gO/GrOne - BV "pro KM"), MatthiasPietschmann (FWB),

Vorsitzender:stv. Vorsitzender:

Hanns-Peter MOilerDieter Volbert

Besetzung Ausschuss fUr Gesundheit und SozialesBeschluss-Nr.144/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Besetzung des Ausschusses fOrGesundheit und Soziales beschlossen:

SPDSPDSPDPDSCDUB gO/GrOne - BV"pro KM"FWB

MitgliedDr. Werner KallenbachAnnemarie HampelMarlis EichhornElke KrollMonika Lorek

stv. MitgliedDr. Margrit SpielmannKlaus-Dieter PietschSusanna EngelhardtPetra ZimmermannJohannes Bluhm

Annemone AckermannPeter Wedekind

nicht besetztHorst Joite

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Grundmandate:F.D.P.

Sachkundige Einwohner:Johanna Ballhorn (SPD), Sieglinde Lange (SPD), 3. Platz fOr die SPD nicht besetzt, MaritaBarz (PDS), Renate Wenzke (CDU), Dr. Michael Engst (B gO/GrOne - BV "pro KM"),Ingeborg Volbert (Gartenfreunde), Rene Spengler (FWB),

Vorsitzende: Elke Krollstellv. Vorsitzender: Dr. Werner Kallenbach

Besetzung Ausschuss fur Schule, Kultur und SportBeschluss-Nr.145/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Besetzung des Ausschusses fOr Schule,Kultur und Sport beschlossen:

SPDSPDSPDPDSCDUB gO/GrOne - BV"pro KM"FWB

Claudia ScholzMarlis EichhornAngelika PlaczekElisabeth ScholzJohannes Bluhm

Susann HolzschuherKurt KreiselAnnemarie HampelPetra FaderlMartin Mitrenga

Annemone AckermannHorst Joite 1. Stellv.

2. Stellv.

Jan PenkawaDieter HopfnerPeter Wedekind

Sachkundige EinwohnerRenate Deschner (SPD), Ingeborg Christow (SPD), Heinz Seehawer (SPD), Heidi Hauffe(PDS), Dieter Eifler (CDU), Anette Lang (B gO/GrOne - BV "Pro KM"), Sabine Spengler(FWB)

Gartenfreunde eV.F.D.P.

Vorsitzende:stv. Vorsitzende:

Ingeborg VolbertWolfgang Ehmann

Elisabeth ScholzClaudia Scholz

Besetzung im JugendhilfeausschussBeschluss-Nr.146/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat das Ausscheiden von Frau Marlis Eichhorn alsMitglied und Klaus-Dieter Pietsch als Stellvertreter, Herrn Alfred Brache als Mitglied undFrau Angelika Placzek als Stellvertreterin und Frau Dr. Margrit Spielmann als Stellvertreterinder SPD -Fraktion im Jugendhilfeausschuss bestatigt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat Frau Susann Holzschuher als Mitglied und FrauAngelika Placzek als Stellvertreterin, Frau Irene Schumacher als Mitglied und Herrn KlausDieter Pietsch als Stellvertreter und Frau Marlis Eichhorn als Stellvertreterin fOr das MitgliedHerrn Andreas Martin der SPD- Fraktion im Jugendhilfeausschuss bestatigt.

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Frau Elisabeth Scholz (PDS) scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus. Frau PetraZimmermann (PDS) wird Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

Besetzung Aufsichtsrat der Technischen Werke Brandenburg an der Havel GmbHBeschluss-Nr. 147/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Besetzung des Aufsichtsrates derTechnischen Werke Brandenburg an der Havel GmbH beschlossen:

SPDSPDPDSCDUB gO/GrOne-BV"pro KM"FWB

OberbOrgermeisterweitere Mitglieder

Angelika PlaczekAndreas MartinKlaus KnetschHerbert ZanderJan Penkawa

Ersatzmitglied:Ersatzmitglied:

Walter PaaschenAndreas Walz

Dr. Helmut SchliesingWalter GrawenhoffMichael Beck

Erganzung der Geschaftsordnung fUr die StadtverordnetenversammlungBrandenburg an der HavelBeschluss-Nr. 148/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Erganzung der Geschaftsordnung fOr dieStadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel beschlossen:

"§ 12 (5)Anderungsantrage zu bestehenden Tagesordnungspunkten konnen von Fraktionen und voneinzelnen Stadtverordneten nach Eroffnung der Aussprache Ober denBeratungsgegenstand gestellt werden. Der Antrag ist in schriftlicher Form dem Vorsitzendender Stadtverordnetenversammlung zu ubergeben. Er muss einen konkretenBeschlussvorschlag und sollte eine Begrundung enthalten."

Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Kinder- und JugendbeauftragtenBeschluss-Nr. 149/2001

1. Die Stadtverordnetenversammlung (SW) hat die Richtlinie fOr die Bestellungeiner/eines ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten (KJB) beschlossen.

2. Die SW befOrwortete eine Pressemitteilung zur beabsichtigten Bestellungeiner/eines KJB in der ortlichen Presse mit dem Ziel, dass der JHA der SW auseiner Mehrzahl von Bewerbern einen Personalvorschlag unterbreitet.

3. Die SW hat empfohlen, die/den KJB im JHA zum beratenden Mitglied zu wahlen.4. Die SW bat den OberbOrgermeister, per Rundverfugung die Amter der

Stadtverwaltung zu veranlassen, in die Erarbeitung von Konzepten und Vorlagen,die kinder- und jugendrelevant sind, die/den KJB einzubeziehen.

5. Die SW bat die Fraktionen, in die Erarbeitung von Beschlussantragen, die kinder-und jugendrelevant sind, die/den KJB einzubeziehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - ErschlieBungs- undBebauungsplan Nummer 10 - Rathaus-Galerie BrandenburgBeschluss-Nr. 150/2001Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte den OberbOrgermeister zu veranlassen,dass der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschliel1ungsplan

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Nummer 10 - Rathaus-Galerie Brandenburg - spatestens im Juni 2001 derStadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Tagungsort der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der HavelBeschluss-Nr.151/2001Der OberbOrgermeister wurde beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen dafOr zuschaffen, dass die Stadtverordnetenversammlung ab September 2001 ihre Sitzungen imKultur- und Kongresszentrum durchfOhren kann.

Entwicklung des Bereichs Altstadtisches Rathaus - Nicolaiplatz undVerwaltungsstandort ehemalige SpielwarenfabrikBeschluss-Nr.152/20011. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den Bereich Altstadtisches Rathaus - Nicolaiplatz

zu einem Zentrum der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel verbunden mit einemDienstleistungszentrum zu entwickeln.

2. Das Altstadtische Rathaus soli als Tagungsort der SW und Sitz der Fraktionen gestaltetwerden.

3. Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die neu erworbene Immobilie derehemaligen Spielwarenfabrik zu einem Verwaltungsstandort zu entwickeln. DieVerwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Nutzungs- und baulichesSanierungskonzept vorzulegen sowie die wirtschaftlichste oder unter BerOcksichtigungder haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen geeignetste Umsetzungsvariante zuermitteln. Der sich bei der Entwicklung der Spielwarenfabrik ergebende Oberhang anVerwaltungsflachen ist vorrangig durch KOndigung yon Mietvertragen Ober Flachen in derPotsdamer Stral1e 18 auszugleichen.

4. Durch die Verwaltung ist ein Vorschlag fOr die Entwicklung des Areals NeuendorferStral1e 90 zu erarbeiten.

5. Es ist durch die Verwaltung zu prOfen, ob es vorteilhaft ware, die Entwicklung desgesamten Komplexes an einen Projektentwickler zu vergeben.

6. In der Verwaltung ist eine Arbeitsgruppe fOr diese Aufgabe zu bilden. Diese soli auch denKontakt zur Offentlichkeit, zur Information, Entgegennahme yon Hinweisen undVorschlagen und yon Kritik pflegen.

Erlass eines WiderspruchsbescheidesBeschluss-Nr.84/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat den Erlass eines Widerspruchsbescheidesbeschlossen.

Unternehmenskonzept WOBRAhier: BestandigkeitserkUirungBeschluss-Nr.59/2001Die Stadtverordnetenversammlung hat der Abgabe einer Bestandigkeitserklarung fOrdie WOBRA in der vorgelegten Form zugestimmt.

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Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 12"Gewerbegebiet Schmerzke" Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat mit Beschlussvom 24.05.2000 und Beitrittsbeschluss vom 25.10.2000 zu den erteilten Mal1gaben derhoheren Verwaltungsbehorde den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schmerzke"Brandenburg an der Havel fOr das Gebiet ostlich der Bundesstral1e 102 und nordlich desIndustriegebietes Schmerzke, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text(Teil B), als Satzung beschlossen.

Nach DurchfOhrung des Anzeigeverfahrens gemal1 § 246 Abs. 1 a des Baugesetzbuches(BauGB) i. V. m § 2 des Brandenburgischen Gesetzes zur DurchfOhrung desBaugesetzbuches (BbgBauGBDG) wird der Beschluss des Bebauungsplanes hiermitgemal1 § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt derBebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die BegrOndung dazu in der StadtverwaltungBrandenburg an der Havel, Stadtplanungsamt, Potsdamer Stral1e 18, 14776 Brandenburgan der Havel, Haus 4, 2. Etage, Zimmer 224, wahrend der Dienststunden einsehen undOber den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemal1 § 215 Abs. 2 BauGB wird auf § 215 Abs. 1 BauGB verwiesen. § 215 Abs. 1 BauGBhat folgenden Wortlaut:

"Unbeachtlich werden

1. eine Verletzung der In § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriftenund

2. Mangel der Abwagung,

wenn sie nicht in Fallen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fallen der Nr. 2 innerhalb vonsieben Jahren seit Bekanntmachung des Flachennutzungsplanes oder der Satzungschriftlich gegenOber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der dieVerletzung oder den Mangel begrOnden soli, ist darzulegen."

Gemal1 § 44 Abs. 5 BauGB wird auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie auf § 44 Abs. 4BauGB verwiesen.

§ 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB:"Der Entschadigungsberechtigte kann Entschadigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis42 bezeichneten Vermogensnachteile eingetreten sind."

§ 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB:"Er kann die Falligkeit des Anspruchs dadurch herbeifOhren, dass er die Leistung derEntschadigung schriftlich beim Entschadigungspflichtigen beantragt."

§ 44 Abs. 4 BauGB:"Ein Entschadigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf desKalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermogensnachteile eingetretensind, die Falligkeit des Anspruches herbeigefOhrt wird."

gez. Dr. SchliesingOberbOrgermeister

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Forderrichtlinien der Jugendarbeit der StadtBrandenburg an der Havel (Teil I)

Grundlage der Forderung sind die Allgemeinen Forderungs- undBewirtschaftungsgrundsatze fOr Zuwendungen der Stadt Brandenburg an der Havel(nachstehend AFBG genannt) in ihrer jeweils gOltigen Fassung, soweit die nachfolgendeForderrichtlinie keine anderweitigen konkreten Regelungen enthalt.

Die Stadt Brandenburg an der Havel fordert in AusfOhrung und unter Beachtung derVoraussetzungen der §§ 12, 74, 75 und 79 SGB VIII Veranstaltungen, Organisationen undEinrichtungen der Jugendarbeit gema~ § 11 SGB VIII im Rahmen der vorliegendenRichtlinie. Die Forderung erfolgt gema~ der gesetzlichen Bestimmungen als kommunalePflichtaufgabe im Rahmen der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung der Stadt Brandenburgan der Havel unter Beachtung des Jugendforderplanes sowie der fOr diesen Bereich derJugendarbeit zur VerfOgung stehenden Haushaltsmittel.

Grundvoraussetzung fOr eine Forderung ist in Verbindung mit § 74 Abs. 1 SGB VIII dieAnerkennung der ForderwOrdigkeit des Tragers, der Einrichtung bzw. des Projektes, unterBeachtung der jeweils gOltigen qualitativen Standards. Eine auf Dauer angelegte Forderungsetzt darOber hinaus in der Regel die Anerkennung als Trager der freien Jugendhilfe nach§ 75 SGB VIII voraus.

Gefordert werden Veranstaltungen, die von ihrem Charakter oder von ihrem Zweck hernicht nur den Zielen des Verbandes dienen und in der Regel nicht im Rahmen derlaufenden Arbeit der Verbande oder Vereine stattfinden.

a) Veranstaltungen, die Oberwiegend jugendfeierlichen, kultischen odergottesdienstlichen Zwecken dienen,

b) Veranstaltungen, die ausschlie~lich oder Oberwiegend deklaratorischen oderkundgebungsahnlichen Charakter haben,

c) Ma~nahmen, die der Berufsbildung dienen,d) Ma~nahmen sportlicher Art, die wettkampf- oder trainingsartigen Charakter

haben,e) Veranstaltungen kommerzieller Unternehmen,f) auswartige Trager, die nicht im Zustandigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt

Brandenburg an der Havel wirken.

Zuwendungen der Stadt Brandenburg an der Havel werden nur im Rahmen der hierfOrverfOgbaren Haushaltsmittel gewahrt, wobei der Haushaltsansatz nicht die Verpflichtungenthalt, die bereitgestellten Mittel an den Empfanger auszuzahlen, auch wenn dieVoraussetzungen erfOIlt sind, die eine Zuwendung rechtfertigen wOrden.

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Zuwendungen werden nur an solche Empfanger bewilligt, bei denen eine ordnungsgemal1eGeschaftsfOhrung gesichert erscheint - sie sind zur ordnungsgemal1en GeschaftsfOhrungverpflichtet - und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemal1nachzuweisen.

Bei der Verwendung der Mittel ist nach den Prinzipien der Zweckmal1igkeit, Sparsamkeitund Umweltvertraglichkeit zu verfahren.

Zuwendungen werden fOr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Hauptwohnsitz inBrandenburg an der Havel bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres gewahrt. Betreuer,welche nach Punkt B forderfahig sind, konnen das 27. Lebensjahr Oberschritten haben.

a) Trager der freien Jugendhilfe, die gemal1 § 75 SGB VIII anerkannt sind,b) Verbande, Gruppen, Initiativen der Jugend, wenn der Jugendhilfeausschuss der

Stadt Brandenburg an der Havel sie im konkreten Fall fOr forderwOrdig erklart.

Antrage auf Zuwendungen sind in schriftlicher Form (die Antragsformulare sind verbindlich;sie sind korrekt und vollstandig auszufOllen) an das Jugendamt der Stadt Brandenburg ander Havel zu stellen. FOr Projektforderungen sind Antrage bis spatestens zum 31.10. jedenVorjahres zu stellen. Eine Antragstellung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres istmoglich, wenn der Antragsteller eine Zuwendung bis zu 2.000,00 OM (ab dem 01.01.20021.000,00 Euro) begehrt. Die Antrage sind bis spatestens drei Monate vor Beginn derMal1nahme an das Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel zu stellen.

FOr institutionelle Forderung sind Antrage auf Zuwendung bis spatestens zum 31.08. jedenVorjahres zu stellen. Sollten sich im Bereich der institutionellen Forderung und derProjektforderung mit einem Antragsvolumen ab 15.000,00 OM (ab dem 01.01.20027.500,00 Euro) fOr das Folgejahr wesentliche Anderungen ergeben, so soli der Trager dieseformlos nach Moglichkeit bis zum 30.04. des Vorjahres dem Jugendamt der StadtBrandenburg an der Havel mitteilen.

Antragsformulare sind im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel erhaltlich. Erstwenn aile zum Antrag notwendigen Unterlagen vorliegen, kann eine Bearbeitung desAntrages vorgenommen werden und Ober Bewilligung und Auszahlung entschieden werden.

1m Rahmen des Antrages konnen nur Zuwendungen zur Deckung von Defiziten gewahrtwerden.

Nachtraglich angemeldete Kostensteigerungen konnen nur in begrOndeten AusnahmefallenberOcksichtigt werden.

Den jeweils auszufOllenden Formblattern muss eine kurze inhaltliche Darstellung beigefOgtwerden (Zielgruppe, Ort, Zeitpunkt und die Dauer der Mal1nahme, Absichten und Ziel der

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Arbeit, Arbeitsmethoden/-formen, raumliche Voraussetzungen, Mitarbeiter, Anzahl derKinder und Jugendlichen, die man erreichen mochte, Alter und Wohnort der Teilnehmer,Kosten und Finanzierung).

- vollstandiger Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit demZuwendungszweck zusammenhangenden Ausgaben und Einnahmen mit einerObersicht Uber die beabsichtigte Finanzierung),

- ein detaillierter Kostenplan,- gegebenenfalls Baukostenberechnung,- gegebenenfalls Bewilligungsbescheide Uber Zuwendungen Dritter,- gegebenenfalls Bau- bzw. Lageplane,- Vereinsregisterauszug, Satzung, Konzeption,- gegebenenfalls Grundbuchauszug,- gegebenenfalls Erbbaurecht- bzw. Pachtvertrag,- bei Anschaffungen/lnvestitionen die einen Einzelwert von mehr als 500,00 DM (ab

dem 01.01.2002 250,00 Euro) Ubersteigen, sind drei vergleichbare Angebote, mitAngabe, welches Angebot genutzt werden soli, vorzulegen,

- aktuelle GemeinnUtzigkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Zum Zweck der PrUfung der Angemessenheit der Hohe der Eigenleistungen i. S. v. § 74Absatz 1 Nr. 4 SGB VIII bei der institutionellen Forderung und/oder wenn aus denAntragsunterlagen die Finanzierung nicht klar hervorgeht, ist die Stadt Brandenburg an derHavel berechtigt, zum Nachweis der Vermogensverhaltnisse weitere Unterlagen (z. B.JahresabschlUsse, KassenbUcher, SparbUcher, KontoauszUge, sonstige Belege) von demAntragsteller zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn:

die Gesamtfinanzierung des Antragstellers nicht gesichert erscheint,der Antragsteller eine wesentlich hohere Zuwendung als in den Vorjahren begehrt,die PrUfung des Verwendungsnachweises des Antragstellers aus den Vorjahrenerhebliche Beanstandungen ergeben hat.

Der Antragsteller hat zu erklaren, ob er zum Vorsteuerabzug berechtigt bzw. nicht berechtigtist und die Angaben in diesem Antrag (einschlieBlich Antragsunterlagen) vollstandig undrichtig sind.

Die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist, gehortnicht zu den zuwendungsfahigen Gesamtausgaben. Sie ist vom Zuwendungsempfanger alsFinanzierungsmittel abzusetzen und verringert die aus eigenen Mitteln nicht gedecktenKosten.

Erklarungen des Empfangers mUssen in rechtsverbindlicher Form abgegeben werden. EineErklarung ist rechtsverbindlich, wenn sie vom Empfanger, vom gesetzlichen Vertreter desEmpfangers oder von einer mit der geschaftlichen Vertretung beauftragten Personunterschrieben ist.

Der Antragsteller hat weiterhin zu erklaren, dass mit der MaBnahme noch nicht begonnenwurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ohne vorherige Zustimmungder Bewilligungsbehorde nicht begonnen werden wird. Das Risiko eines vorzeitigenMaBnahmebeginns ist durch den Antragsteller zu tragen. Ein Rechtsanspruch aufGewahrung einer Zuwendung wird hierdurch nicht begrUndet.

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Sind Verbande, Gruppen oder Initiativen der Jugend Zuwendungsempfanger, sindErklarungen abzugeben, bei der aile Empfanger eine Unterschrift zu leisten haben oder esist eine Vollmacht vorzulegen, welche von allen Empfangern zu unterschreiben ist.

In der Regel erhalt der Antragsteller innerhalb von 3 Wochen eine Eingangsbestatigung mitAngabe des Aktenzeichens, des Bearbeiters sowie eine Mitteilung uber denvoraussichtlichen Zeitpunkt der Entscheidung Ober seinen Antrag. Ebenso sind ggf.Aufforderungen zur Beibringung weiterer Unterlagen enthalten.

Die Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Brandenburg an der Havel entscheidet OberForderantrage bei einer beantragten Zuwendung bis zu 2.000,00 DM (ab dem 01.01.20021.000,00 Euro) und informiert quartalsweise den Jugendhilfeausschuss der StadtBrandenburg an der Havel Ober die Ergebnisse. In der Regel erhalt der Antragstellerinnerhalb von 6 Wochen nach Entscheidung durch die Verwaltung des Jugendamtes derStadt Brandenburg an der Havel einen schriftlichen Bescheid.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel entscheidet OberForderantrage, die eine Zuwendung Ober 2.000,00 DM (ab dem 01.01.2002 1.000,00 Euro)begehren. In der Regel erhalt der Antragsteller innerhalb von 6 Wochen nach Entscheidungdurch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel einen schriftlichenBescheid. Die der Bewilligung zugrunde gelegte Kostenberechnung und derFinanzierungsplan sind verbindlich. Die bewilligende Stelle entscheidet Ober diezuwendungsfahigen Gesamtkosten und in Einzelfallentscheidung Ober die Finanzierungsart.Von den Antragstellern wird erwartet, dass in jedem Faile Eigenmittel bzw. Eigenleistungenerbracht werden, welche auch unbar als Arbeits- oder Sachleistungen verstanden werdenkonnen. Der Zuwendungsbescheid kann hierbei die Auflage enthalten, dass dadurch zuschaffende Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den Ma~gaben derJugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII entsprechen und Leistungen unter Beachtung derGrundsatze des § 9 SGB VIII angeboten werden (§ 74 Abs. 2 SGB VIII).

Die von der Stadt Brandenburg an der Havel bewilligten Zuwendungen werden den Tragernder Ma~nahme zweckgebunden gewahrt. Die Gewahrung von Zuwendungen fOr eineMa~nahme nach mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie fOr die selbe Ma~nahme istausgeschlossen.

Bei der Weitergabe von Zuwendungen an Dritte bedarf es der Einwilligung der Stadt.GegenOber der Stadt haben sich die Dritten in gleicher Weise wie der ursprOnglicheEmpfanger zu verpflichten.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt fOr Ma~nahmen entsprechend der AFBG und dieservorliegenden Forderrichtlinie bargeldlos auf ein Konto des Antragstellers (kein Privatkonto).

Die Zuwendung wird erst ausgezahlt, wenn der Zuwendungsempfanger den Empfang desZuwendungsbescheides bestatigt hat und der Zuwendungsbescheid durch Ablauf derRechtsbehelfsfrist bestandskraftig geworden ist. Die Bestandskraft des Bescheides kannder Zuwendungsempfanger vorzeitig herbeifOhren, wenn er erklart, auf einen Rechtsbehelfzu verzichten. Formulare fOr die Empfangserklarung und den Mittelabruf sind demZuwendungsbescheid beigefOgt bzw. sind im Jugendamt der Stadt Brandenburg an derHavel erhaltlich.

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Erganzend zu den unter Teil III, Ziffer 5 AFBG enthaltenen Mitteilungspflichten ist derZuwendungsempfanger ebenfalls verpflichtet, innerhalb des BewiJligungszeitraumesunverzOglich dem Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel anzuzeigen, wenn

a) sich fOr die BewiJligung ma~gebliche Umstande andern oder wegfallen (z. B. durch inder Person des Zuwendungsempfangers liegende Ursachen oder bei Anderungendes Bedarfs fOr diese Ma~nahme u.a.)

b) die einzelnen Ausgabeansatze urn mehr als 20 v.H. Oberschritten werden.

Nach der BewiJligung erhaltene zusatzliche Zuwendungen mit klarer Zweckbestimmung fOrzusatzliche Inharte des bewilligten Projektes oder Ma~nahmen sind dem Jugendamt derStadt Brandenburg an der Havel anzuzeigen, erma~igen jedoch nicht die Zuwendung.

Die einzelnen Ausgabeansatze dOrfen urn bis zu 20 v.H. Oberschritten werden, soweit dieOberschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansatzenausgeglichen werden kann. In begrOndeten Einzelfallen kann eine Oberschreitung von mehrals 20 v.H. als zulassig anerkannt werden, insbesondere wenn die Oberschreitung aufbehordliche Bedingungen oder Auflagen beruht.

Der vollstandige Verwendungsnachweis muss innerhalb von 2 Monaten nach Beendigungder Ma~nahme dem Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel vorliegen.

In einem Sachbericht sind neben den in den AFBG geforderten Angaben auch AngabenOber die Verwendung der Zuwendung sowie der erzielte Erfolg und seine Auswirkungendarzustellen und im einzelnen zu erlautern. Ebenso ist der Zeitraum der DurchfOhrunganzugeben. War die Zuwendung zur institutionellen Forderung bestimmt, hat derEmpfanger darOber hinaus seine gesamte Tatigkeit sowie die Hohe seiner gesamtenAusgaben und deren Deckung darzulegen. Tatigkeits-, Geschafts- und PrOfungsberichte,etwaige Veroffentlichungen und dergleichen sind beizufOgen.

a) Einnahmen und Ausgaben sind in zeitlicher Foige in voller Hohe und voneinandergetrennt nachzuweisen und ebenso zu gliedern wie im Finanzierungs-, Haushalts-oder Wirtschaftsplan. Dies gilt auch in den Fallen, in denen nach den Regeln derkaufmannischen doppelten BuchfOhrung gebucht wird.

b) Soweit der Empfanger die Moglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 desUmsatzsteuergesetzes hat, sind nur die Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer)nachzuweisen.

c) Aus dem Nachweis mOssen Tag, Empfanger/Einzahler sowie Grund undEinzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.

d) Mit dem Nachweis sind die Originaleinnahme- und -ausgabebelege und die VertrageOber die Vergabe von Auftragen sowie die Verdingungsunterlagen vorzulegen. DerEmpfanger hat diese Belege 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweisesaufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften einelangere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Innerhalb dieser Frist hat die Stadt bzw.andere berechtigte Personen jederzeit - nach vorheriger Absprache mit dem

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Zuwendungsempfanger - das Recht, die Belege zur PrOfung anzufordern oder sie anOrt und Stelle einzusehen.

e) Bei institutioneller Forderung muss der Nachweis samtliche Einnahmen(Zuwendungen, Leistungen Dritter und eigene Mittel) und Ausgaben desEmpfangers enthalten. Bucht der Empfanger nach den Regeln der kaufmannischendoppelten BuchfOhrung, sind auf Verlangen Bilanzen, Gewinn- undVerlustrechnungen dem Nachweis beizufOgen.

f) War die Zuwendung zur Projektforderung bestimmt, muss sich der Nachweis auf ailemit der geforderten Ma~nahme zusammenhangenden Einnahmen (Zuwendungen,Leistungen Dritter und eigene Mittel) und Ausgaben erstrecken.

g) Sind gleichzeitig fOr mehrere Einzelvorhaben Zuwendungen zur Projektforderungoder ist neben institutioneller Forderung auch eine Zuwendung zur Projektforderungbewilligt worden, so ist jede Zuwendung getrennt nachzuweisen. In jedem Fall sindin dem Verwendungsnachweis fOr die institutionelle Forderung die Zuwendungen zurProjektforderung nachrichtlich anzugeben.

h) Darf der Empfanger zur ErfOllung des Zuwendungszweckes Mittel auch an Dritteweiterleiten, muss er die Weitergabe davon abhangig machen, dass dieempfangenden Stellen ihm gegenOber Zwischen- und Verwendungsnachweise nachdiesen Vorschriften erbringen und sich ihm gegenOber verpflichten, aile aus dieserZuwendung resultierenden und gegen den Zuwendungsempfanger geltendenVerpflichtungen als gegen sich selbst gelten zu lassen und der Stadt Brandenburgan der Havel ein PrOfungsrecht nach diesen Vorschriften einzuraumen. DieseNachweise sind dem Verwendungsnachweis beizufOgen.

i) Wird die Ma~nahme gleichzeitig durch Bund und/oder Land gefordert, so genOgt esin der Regel, wenn der vom Bund und/oder Land anerkannte Verwendungsnachweisvorgelegt wird.

j) Bei Zuwendungen fOr Aktivitaten/Ma~nahmen der au~erschulischen Bildung, derMitarbeiterbildung und Jugendlehrgange, Kinder- und Jugenderholung sowie derinternationalen Jugendbegegnung ist eine Originalteilnehmerliste zu fOhren. Sie istBestandteil des Verwendungsnachweises und muss folgende Angaben enthalten:

- Name, Vorname- Geburtsdatum- Stra~e, Wohnort- Beruf- eigenhandige Unterschrift des Teilnehmers- bei Bildungsma~nahmen, zu denen einzelne Teilnehmer entsandt wurden, ist

zusatzlich eine Bestatigung des Veranstalters Ober die DurchfOhrung derMa~nahme beizufOgen, welche auch die Bestatigung der Teilnahme deseinzelnen Teilnehmers enthalten muss.

k) Eigenleistungen, welche vom Empfanger und seinen Mitgliedern beabsichtigteLeistungen, z.B. in Form von Arbeitseinsatzen sind, sind durch entsprechendeAufstellungen zu belegen. Die geleisteten Arbeitsstunden sind gegen Unterschriftunter Angabe der Namen der Beschaftigten, Datum, Ort und Art der Leistung undStundenzahl zu erfassen. Andere Eigenleistungen, z. B. in Form von Bereitstellungvon Raumen oder sonstige Sachmittel sind in geeigneter Form nachzuweisen.

I) Werden nicht die Gesamtkosten eines Beleges abgerechnet, sondern nur einTeilbetrag, so ist der Vermerk "Festgestellt auf ...DM" (ab dem 01.01.2002"Festgestellt auf ... Euro") auf dem Originalbeleg mit der rechtsverbindlichenUnterschrift zu vermerken.

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FOr den Verwendungsnachweis ist ein Vordruck zu verwenden, welcher demZuwendungsbescheid beigefOgt ist bzw. im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havelerhaltlich ist.

Die PrOfung erstreckt sich auf die bestimmungsmaf!ige und wirtschaftliche Verwendung. Siekann sich auch auf die sonstige Haushalts- und WirtschaftsfOhrung des Empfangerserstrecken, soweit dem gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Bei derProjektforderung bezieht sich die PrOfung auf die jeweils geforderte Maf!nahme.

Darf der Empfanger zur ErfOllung des Zuwendungszweckes Mittel auch an Dritteweiterleiten, so ist die Stadt Brandenburg an der Havel berechtigt, diesen in der gleichen Artund Weise, wie den unmittelbaren Zuwendungsempfanger, zu prOfen. Es gilt die Regelungdes Punktes 2.8 h der vorliegenden Forderrichtlinie.

Unterhalt der Zuwendungsempfanger eine eigene PrOfungseinrichtung (Revisoren), ist vondieser der Verwendungsnachweis zuvor zu prOfen und die PrOfung unter Angabe ihresErgebnisses zu bescheinigen. Bei Vorlage eines PrOfungsberichtes einer behordlichen oderkirchlichen PrOfungsinstanz oder eines vereidigten WirtschaftsprOfers kann auf eine PrOfungdurch das zustandige Amt verzichtet werden. Nach Vorliegen des vollstandigenVerwendungsnachweises erhalt der Zuwendungsempfanger in der Regel innerhalb von7 Monaten eine Mitteilung Ober das Ergebnis der PrOfung des Verwendungsnachweises.

Die Zuwendung ist unverzOglich zu erstatten, wenn der Zuwendungsbescheid nach SGB X(insbesondere § 45, § 47, § 50 SGB X) oder nach anderen Rechtsvorschriften unwirksamoder mit Wirkung fOr die Vergangenheit zurOckgenommen oder widerrufen wird. Erganzendzu den Bestimmungen nach Teil III, Zifter 8 der AFBG kommt eine ROcknahme desBewilligungsbescheides bzw. eine Erstattung der Zuwendung auch in Betracht wenn:

sich die Voraussetzungen zur Gewahrung der Zuwendung geandert haben oderweggefallen sind,in Fallen, in denen mit der Maf!nahme begonnen wurde, ohne dass hierfOr zumZeitpunkt des Beginns eine Genehmigung des Jugendamtes der StadtBrandenburg an der Havel vorlag (vorzeitiger MaBnahmebeginn),der Empfanger in Konkurs gerat oder die Zwangsversteigerung seinesVermogens angeordnet oder in die geforderte Anlage vollstreckt wird.

Das Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel kann von einerabsehen, wenn der Zuwendungsempfanger die Umstande, aufErstattungsanspruch beruht, nicht zu vertreten hat und er die Erstattungfestgesetzten Frist leistet.

Zinserhebungdenen der

innerhalb der

Die Antragsteller sind verpflichtet, standig andere Deckungsquellen zu suchen undvorrangig in Anspruch zu nehmen. Ausfall der oder Verzicht auf diese Beihilfen bewirktkeine Erhohung der Zuwendung.

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Bei Ver6ffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z. B. Presseerklarungen,Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankundigungen, Einladungen) ist in geeigneterForm auf die F6rderung der jeweiligen Mal1nahme durch Mittel der Stadt Brandenburg ander Havel hinzuweisen.

a) Gef6rdert werden Seminare und Kurse, die jungen Menschen im Sinne von- aul1erschulischer- allgemeiner, naturkundlicher und technischer,- arbeitsweltbezogener- politischer- musischer und kultureller- sozialer und- gesundheitsf6rdernderBildung angeboten werden.

For-derungs-gegen-stand

b) Gef6rdert werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vomvollendeten 6. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitzin der Stadt Brandenburg an der Havel haben.

c) Die Teilnehmerzahl muss mindestens sechs, darf jedoch h6chstens dreil1ig For-Teilnehmer betragen. derungs-

voraus-setzung

d) Die Tagesveranstaltungen mussen 6 Programmstunden, beiMehrtagesveranstaltungen mindestens 6 Programmstunden taglichbeinhalten. Bei mehrtagigen Veranstaltungen zahlen der An- und Abreisetagals ein Tag, wenn fUr beide Tage zusammen mindestens 6Programmstunden angeboten werden.

f) Die Zuwendung betragt je Teilnehmer und Tag bis zu 20,00 DM (ab dem Art und01.01.2002 = 10,23 Euro). Sollten Tagesveranstaltungen mit 3 UmfangProgrammstunden durchgefUhrt werden, kann eine Zuwendung von bis zu der10,00 DM (ab dem 01.01.2002 = 5,11 Euro) pro Tag und Teilnehmer gewahrt For-werden. derung

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g) FOr 6 Teilnehmer kann je 1 Betreuer und fOr jede angefangene 6 Teilnehmerein weiterer Betreuer anerkannt werden. In einer gemischtgeschlechtlichenGruppe bis zu 6 Teilnehmern kann ein zweiter Betreuer anerkannt werden,sodass die geschlechtsspezifische Betreuung gewahrleistet ist.

h) Bifdungsveranstaltungen, in die benachteiligte, insbesondere korperlich undgeistig behinderte Kinder und Jugendliche einbezogen werden, konnen vomJugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel gesondertgefordert werden. Die Hohe des Zuschusses kann bis zu 50 % derGesamtkosten, hochstens jedoch 1.500,00 OM (ab dem 01.01.2002 =766,94 Euro) betragen.

i) Ehrenamtliche Betreuer mOssen padagogische Erfahrungen haben und imBesitz eines gOltigen Jugendgruppenleiterausweises sein.

a) Gefordert werden Seminare, Kurse und Lehrgange, die fOr haupt-, neben- For-und ehrenamtliche Jugendgruppenleiter aus der Stadt Brandenburg an der de rungs-Havel (Berater von Projektgruppen, interessierte kOnftige Mitarbeiter usw.) gegen-bestimmt sind und deren Bildungsarbeit nach den vorzulegenden standLehrgangsplanen ausschlie~lich jugendpflegerischen oder padagogischenZwecken dienen.

b) Das Mindestalter fOr die Teilnahme an solchenvollendete 15. Lebensjahr.

Lehrgangen ist das For-derungs-voraus-setzung

d) Die Regelung 1.1f) gilt entsprechend. Art undUmfangder

e) Neben Veranstaltungen solcher Mitarbeiterbildung konnen auch einzelne For-Jugendliche aus der Stadt Brandenburg an der Havel zu den gleichen derungBedingungen gefordert werden, wenn sie an Jugendgruppenleiterlehrgangenanderer Anbieter au~erhalb der Stadt Brandenburg an der Havel teilnehmen.

f) Nicht forderungsfahig sind: Beson--Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsgruppen und derheitAusschOssen,-Lehrgange von Verbanden, die im Oberwiegendem Ma~e unmittelbar demVerbandszweck dienen und deren Programm weniger als 2 Drittel derVeranstaltungsdauer Themen im Sinne der Mitarbeiterbildung umfasst.

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g) Den Antragen ist zusatzlich zu den unter Teill, A Punkt 2 genannten PunktenbeizufOgen:- Ausschreibung,- Einladung zum Lehrgang, aus der auch die Zielstellung ersichtlich ist.

a) Gefordert werden Kinder- und Jugendfreizeiten, die der Erholung dienen Fordrgs-und den Kindem und Jugendlichen die Moglichkeit geben, ihre gewohnte gegen-Umgebung zu verlassen stand.

b) Gefordert werden Kinder- und Jugendfreizeiten, soweit sie wenigstens For-eine Obernachtung einschlieBen und nicht langer als 21 Tage dauern. derungs-Sie mussen mindestens 6, durfen hochstens 30 Teilnehmer umfassen. voraus-Anreise- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Freizeiten mussen den setzungan sie gestellten Anforderungen in padagogischer, hygienischer undwirtschaftlicher Hinsicht entsprechen.

c) Zuwendungen werden gewahrt fOr Kinder und Jugendliche vomvollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und fOr Teilnehmer biszum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn sie noch in der Berufsausbildungstehen oder ohne eigenes Einkommen sind. Eine Altersbegrenzung fOrMitarbeiter besteht nicht.

d) Fur 6 Teilnehmer kann je 1 Betreuer und fOr jede angefangene 6Teilnehmer ein weiterer Betreuer anerkannt werden. In einergemischtgeschlechtlichen Gruppe bis zu 6 Teilnehmern kann ein zweiterBetreuer anerkannt werden, so dass die geschlechtsspezifischeBetreuung gewahrleistet ist.

e) Ehrenamtliche Betreuer mussen padagogische Erfahrungen haben undim Besitz eines gUltigen Jugendgruppenleiterausweises sein.

Die Zuwendung betragt je Teilnehmer und Tag bis zu 7,00 DM (ab dem01.01.2002 = 3,58 Euro) (einschl. Betreuer). Fur behinderte Kinder undJugendliche sowie fOr arbeitslose Jugendliche betragt die Zuwendung jeTagrreilnehmer bis zu 10,00 DM (ab dem 01.01.2002 = 5,11 Euro).

Art undUmfangderFor-derung

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a) Gefordert werden internationale Jugendbegegnungen im Rahmen eines Fordrgs-Jugendaustausches oder im Rahmen von Jugendfreizeiten. gegen-

stand.

b) Als Jugendaustausch gelten dabei gemeinsame Fahrten, Begegnungenoder Seminare von Jugendlichen mit Wohnsitz in der Stadt Brandenburgan der Havel mit auslandischen Jugendgruppen.

c) Die Regelungen 2.1 b), c), d) gelten hier entsprechend. Mindestens 75% Fordrgs-aller fordertahigen Teilnehmer mussen unter 27 Jahre alt sein. voraus-

setzung.d) Die Mar..nahme dart nicht ausschlier..lich der Erholung dienen. Ziel dieser

Begegnungen mussen dauerhafte partnerschaftliche Austausche sein.Von Tragern, die internationale Jugendbegegnungen im AuslanddurchfUhren, wird erwartet, dass ein entsprechender Gegenbesuch imInland innerhalb von zwei Jahren stattfindet. 1m Einzelfall konnenAusnahmen gemacht werden.

e) Den Antragen auf Forderung sind neben Kosten- und Finanzierungsplanein detailliertes Programm, die Teilnehmerliste, ein Bericht uber dieVorbereitung der Begegnung sowie bei einer Mar..nahme im Ausland dieEinladung der gastgebenden Gruppe beizufUgen. Nachweise uberbeantragte Landes- und Bundesmittel sind auszuweisen.

f) Die Zuwendung betragt je Tag und Teilnehmer bis zu 7,00 OM (ab dem Art und01.01.2002 = 3,58 Euro) (einschl. Betreuer). Fur Behinderte und Umfangarbeitslose Teilnehmer betragt die Zuwendung bis zu 10,00 OM (ab dem der01.01.2002 = 5,11 Euro) pro Tag und Teilnehmer. For-

derung

g) Deutsch-polnische und deutsch-franzosische Jugendbegegnungen Be-werden nicht gefordert. Hier ist eine Forderung durch das sonder-deutsch-polnische oder deutsch-franzosische Jugendwerk in Anspruch heitenzu nehmen. Ausgenommen von einer Forderung sind Begegnungen, dieauf der Grundlage von anderen bilateralen Vertragen durchgefUhrtwerden. Zuwendungen des Bundes- oder Landesjugendplanes sind injedem Fall zu beantragen und vorrangig in Anspruch zu nehmen.

h) Ehrenamtliche Betreuer mussen padagogische Ertahrungen haben undim Besitz eines gultigen Jugendgruppenleiterausweises sein.Leiterllnnen und Mitarbeiterllnnen mussen mindestens 18 Jahre alt seinund uber ausreichende Kenntnisse und Fahigkeiten fUr dieDurchfUhrung internationaler Jugendbegegnungen vertugen.

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i) Nach Abschluss der MaBnahme ist ein Bericht der Begegnungvorzulegen.

j) Ein Teilnehmer erhalt jahrlich hochstens fOr 28 Tage die stadtischeZuwendung, auch wenn er/sie an weiteren Begegnungen teilnimmt.

Zuwendungen konnen fOr besondere Projekte auf dem Gebiet derwicklung- der JugendsozialarbeitiJugendarbeit,- der Auslanderintegration,- der Kinder- und Jugenderholung und- weiterer MaBnahmen, gemaB § 11 des SGB VIII gegeben werden.Innovative Projekte konnen hochstens fOr einen Zeitraum von 3 Jahrengefordert werden. Ober die Hohe der Zuwendung entscheidet derJugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel.

Ent- For-derungs-gegen-stand

Zuwendungen konnen gewahrt werden, wenn- das Programm von Jugendlichen im Rahmen ihrer Moglichkeiten

selbst gestaltet wird,- die Toleranzfahigkeit der Teilnehmer positiv beeinflusst werden 5011,- eine offentliche Einladung oder Bek anntgabe in der Offentlichkeit

erfolgte und allenfalls angemessene Eintritlskosten bzw.- Teilnehmerbeitrage erhoben werden.

For-derungs-gegen-stand u.Fordrgs-voraus-setzung.

b) Die Hohe der Zuwendungen kann bis zu 50 % der Gesamtkosten, Art undhochstens jedoch 400,00 DM (ab dem 01.01.2002 = 204,52 Euro) Umfangbetragen. der

For-derung

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a) Die Stadt Brandenburg an der Havel kann fOr besondere F6r-Veranstaltungen und MaBnahmen, die der Forderung der Jugendarbeit derungs-dienen, von allgemeiner Bedeutung sind und nicht unter die Obrigen gegen-Vorschriften dieser Richtlinie fallen, SonderzuschOsse gewahren. stand

b) Die Zuwendungshohe wird durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Art undBrandenburg an der Havel festgelegt, dart im Einzelfall jedoch 5000,00 UmfangOM (ab dem 01.01.2002 = 2.556,46 Euro) nicht Oberschreiten. der For-

de rung

c) Ober Ausnahmen entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Beson-Brandenburg an der Havel. derheit

Die Forderrichtlinien der Jugendarbeit der Stadt Brandenburg an der Havel (Teill) treten mitdem Tage nach der offentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten dieForderrichtlinien der Jugendarbeit der Stadt Brandenburg an der Havel (Teil I),Beschluss-Nr. 455/95, veroffentlicht im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel Nr.25/26 vom 25. Oktober 1996, auBer Kraft.

Offentliche Auslegung der Entwurfplanung zur Gestaltung und Rekonstruktioninnerstadtischer AltstadtstraBen, Plauer StraBe - Altstadtischer Markt - Parduinin Brandenburg an der Havel

Die Plauer StraBe soli von der EinmOndung RitterstaBe Ober den Altstadtischen Markt undeinschlieBlich Parduin bis EinmOndung Rathenower - / BackerstraBe neu gestaltet undrekonstruiert werdenDa aile drei benannten StraBen nicht im Geltungsbereich einesrechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegen, werden die Planungsunterlagen

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt,Potsdamer StraBe 18 in 14776 Brandenburg an der Havel, Haus 4, 3. Etage, Zimmer 3.21wahrend der Dienstzeiten

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag

08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 13.00 Uhr

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Wahrend dieser Auslegungsfrist konnen von jedermann Anregungen bzw. Bedenken zu derEntwurfsplanung der Gestaltung und der Rekonstruktion der Plauer Strar..e, desAltstadtischen Marktes und dem Parduin in Brandenburg an der Havel schriftlich oderwahrend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

gez. GappertBeigeordneter

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

Offentliche Auslegung der Ausfuhrungsplanung zum Umbau der WallstraBe inBrandenburg an der Havel

Die Wallstrar..e soli von EinmOndung Plauer Strar..e bis EinmOndung Rathenower Strar..eumgebaut werden. Da die Wallstrar..e nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichenBebauungsplanes liegt, werden die Planungsunterlagen

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt,Potsdamer Strar..e 18 in 14776 Brandenburg an der Havel, Haus 4, 3. Etage, Zimmer 3.21wahrend der Dienstzeiten

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag

08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 13.00 Uhr

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Wahrend dieser Auslegungsfrist k6nnen von jedermann Anregungen bzw. Bedenken zu derAusfOhrungsplanung des Umbaues der WallstraBe in Brandenburg an der Havel schriftlichoder wahrend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

gez. GappertBeigeordneter

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

Offentliche Auslegung der AusfOhrungsplanung zum Stra6enbauvorhabenKrahner Stra6e in Brandenburg an der Havel, Ortsteil Gattin

Die Krahner StraBe soli von der EinmOndung Am Kletschenberg bis EinmOndungDorfstraBe erneuert werden. Da die Krahner StraBe nicht im Geltungsbereich einesrechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt, werden die Planungsunterlagen

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt,Potsdamer StraBe 18 in 14776 Brandenburg an der Havel, Haus 4, 3. Etage, Zimmer 3.22wahrend der Dienstzeiten

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag

08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 -13.00 Uhr

zu Jedermanns Einsichtnahme bffentlich ausgelegt.

Wahrend dieser Auslegungsfrist kbnnen von jedem BOrger Anregungen bzw. Bedenken zurAusfOhrungsplanung StraBenbau Krahner StraBe in Brandenburg an der Havel schriftlichoder wahrend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

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gez. GappertBeigeordneter

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

Offentliche Auslegung der AusfUhrungsplanung zum StraBenbauvorhabenHarlunger StraBe in Brandenburg an der Havel

Die Hartunger Stra~e 5011 van der Magdeburger Stra~e bis zur Fouquestra~e erneuertwerden. Da die Hartunger Stra~e nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichenBebauungsplanes liegt, werden die Planungsunterlagen

in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt,Potsdamer Stra~e 18 in 14776 Brandenburg an der Havel, Haus 4, 3. Etage, Zimmer 3.22wahrend der Dienstzeiten

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag

08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 18.00 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 15.30 Uhr08.00 - 13.00 Uhr

Wahrend dieser Auslegungsfrist konnen von jedem BOrger Anregungen bzw. Bedenken zurAusfUhrungsptanung Stra~enbau Harlunger Stral1e in Brandenburg an der Havel schriftlichoder wahrend der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

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gez. GappertBeigeordneter

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

Vollzug des Bundesjagdgesetzes, hier:Zulassung der Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes derJagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel

Die Jagdgenossenschaften in Liquidation (i.L.) Klein Kreutz, Schmerzke, Gatlin. Plaue undKirchmdser Dort haben beschlossen, dass durch Teilung des gemeinschaftlichenJagdbezirkes der durch Gebietsanderung gema~ § 9 Abs. 3 Gemeindeordnung neuentstandenen Jagdgenossenschaft der Stadt Brandenburg an der Havel die bisherigengemeinschaftlichen Jagdbezirke der o.g. Jagdgenossenschaften i.L. mit neuenGrenzfestlegungen bestehen bleiben sollen.

Die Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der JagdgenossenschaftBrandenburg an der Havel wird zugelassen.

Durch Zusammenschluss der Stadt Brandenburg an der Havel mit den Gemeinden KleinKreutz, Schmerzke, Gatlin, Plaue und Kirchm6ser Dort entstand im Rahmen derGemeindeeingfiederungen in der Fassung der jeweils gUltigen Eingliederungsvertrage dieneue Jagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel Damit gibt es gema~ § 8 Abs. 1Bundesjagdgesetz (BJG) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBI, Teill S. 2849),

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geandert durch Gesetz vom 29. Marz 1983 (BGB!. Teil I S. 377), zuletzt geandert durchGesetz zur Anderung des BJG und des Waffengesetzes vom 21. November 1996 (BGBI.Teil I S. 1779) nur einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk Brandenburg an der Havel unddamit nur eine Jagdgenossenschaft.

GemaB § 8 Abs. 3 BJG kann die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke zugelassenwerden, sofern jeder Teil die MindestgroBe von 250 ha hat.

Nach § 9 Abs. 4 Landesjagdgesetz Brandenburg (LJagdG Bbg) dart die UntereJagdbehorde (UJB) die Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes in mehrereselbststandige Jagdbezirke nur zulassen, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossenhat und jeder Teil fOr sich die gesetzliche MindestgroBe von 500 ha (im Einzelfall nachAbs. 1 von 250 ha) hat und eine ordnungsgemaBe JagdausObung gestattet.

Die Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Brandenburg an der Havel wurde von denLL. sich befindenden Jagdgenossenschaften gem. § 9 Abs. 3 BJG beschlossen undObereinstimmend festgelegt, dass die gemeinschaftlichen Jagdbezirke der sich LL.befindenden Jagdgenossenschaften in der bisherigen Form, jedoch mit neuen Grenzenbestehen bleiben sollen. Aile anderen bejagdbaren Flachen, die der Regelung des § 9Abs. 2 LJagdG Bbg unterliegen, werden an die Jagdbezirke innerhalb derStadtkreisgrenzen angegliedert.

Dieser Beschluss wurde einstimmig am 15.02.2001 von der Jagdgenossenschaft (JG) KleinKreutz LL., am 05.04.2001 von der JG Gottin LL., am 09.04.2001 von der JG Plaue LL., am10.04.2001 von der JG Schmerzke LL., am 17.04.2001 und 18.04.2001 durch dieEigentOmer der bejagdbaren Flachen der Gemarkung Brandenburg und Mahlenziengefasst. Diese BeschlOsse der o.g. Jagdgenossenschaften LL. werden als Beschluss derJagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel gewertet.

Die Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Brandenburg an der Havel in diegemeinschaftlichen Jagdbezirke Brandenburg - Klein Kreutz, Brandenburg - Schmerzke,Brandenburg - Gottin, Brandenburg - Plaue und Brandenburg - Kirchmoser Dort wird hiermitzugelassen.

Rechts behelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg ander Havel, Ordnungsamt, Untere Jagdbehorde. Am Gallberg 4 B, 14770 Brandenburg ander Havel einzulegen. Die Widerspruchsfrist beginnt einen Tag nach Bekanntgabe diesesBeschlusses im Amtsblatt fOr die Stadt Brandenburg an der Havel.

gez. LangerwischBOrgermeister

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

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Der oberbOrgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel, als Notvorstand derJagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel, ladt auf Grundlage desTeilungsbeschlusses der Jagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel zu denGrOndungsversammlungen der Jagdgenossenschaften "Brandenburg an der Havel - KleinKreutz", "Brandenburg an der Havel - Schmerzke", "Brandenburg an der Havel - Gottin","Brandenburg an der Havel - Kirchmaser Dorf' und "Brandenburg an der Havel - Plaue" ein.

A) Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Plaue"am: 16.07.2001 urn 18.00 Uhrort: Gaststatte Luisenhof, Wendseeufer, 14774 PlaueJagdgenosse der Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Plaue" ist kraftGesetzes (§ 9 Bundesjagdgesetz) jeder Eigentomer einer bejagbaren Flacheinnerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks "Brandenburg an der Havel - Plaue",der durch folgende Grenzen beschrieben wird:- im Norden die Grenzen des Eigenjagdbezirks "Neu-Plauer Forst"- im Osten der Eigenjagdbezirk "Havel bei Briest" von der Halbinsel Lutze bis

zur EinmOndung in den Plauer See- im SOden der Eigenjagdbezirk "Plauer See - Wendsee"- im Westen die Stadtkreisgrenze zur Gemarkung Bensdorf

B) Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Schmerzke"am: 17.07.2001 urn 18.00 Uhrort: Feuerwehrgeratehaus, 14776 SchmerzkeJagdgenosse der Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Schmerzke" istkraft Gesetzes (§ 9 Bundesjagdgesetz) jeder Eigentomer einer bejagbaren Flacheinnerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks "Brandenburg an der Havel -Schmerzke", der durch folgende Grenzen beschrieben wird:- im Norden das sOdliche Havelufer von der Bahnlinie bis zum Beetzsee und dem

Mittellauf der Havel bis zur EinmOndung der alten Emster- im Osten die Stadtkreisgrenze zu den Gemarkungen Wust und Rietz- im SOden die Stadtkreisgrenze zu den Gemarkungen PrOtzke und Gottin- im Westen die Bahnlinie Brandenburg - Belzig von der Havel bis zur

Gemarkungsgrenze Brandenburg - Gattin

C) Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Gattin"am: 18.07.2001 urn 18.00 Uhrort: Schule, 14776 GattinJagdgenosse der Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Gattin" ist kraftGesetzes (§ 9 Bundesjagdgesetz) jeder Eigentomer einer bejagbaren Flacheinnerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks "Brandenburg an der Havel - Gottin",der durch folgende Grenzen beschrieben wird:- im Norden das sOdliche Havelufer bis zur Bahnlinie Brandenburg-Belzig- im Osten die Bahnlinie Brandenburg - Belzig bis zur Gemarkungsgrenze Gottin

und zu den Gemarkungsgrenzen Schmerzke und PrOtzke- im SOden die Stadtkreisgrenze zu den Gemarkungen Reckahn und Krahne- im Westen die Grenzen der Eigenjagdbezirke ,Am Sandfurthgraben" und ,Am

Breitlingsee"

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D) Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Klein Kreutz"am: 19.07.2001 um 18.00 UhrOrt: Feuerwehrhaus, Rosengasse, 14778 Klein KreutzJagdgenosse der Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Klein Kreutz" istkraft Gesetzes (§ 9 Bundesjagdgesetz) jeder Eigentomer einer bejagbaren Flacheinnerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks "Brandenburg an der Havel - KleinKreutz", der durch folgende Grenzen beschrieben wird:- im Norden die Stadtkreisgrenze zu den Gemarkungen Motzow und LOnow,- im Osten die Stadtkreisgrenze zur Gemarkung Weseram- im SOden der Mittelauf der Havel- im Westen der Beetzsee

E) Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Kirchmoser - Dorf"am: 20.07.2001 um 19.00 UhrOrt: Cafe Seerose, Uferstrar..e, 14774 KirchmoserJagdgenosse der Jagdgenossenschaft "Brandenburg an der Havel - Kirchmoser- Dorf' ist kraft Gesetzes (§ 9 Bundesjagdgesetz) jeder Eigentomer einer bejagbarenFlache innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks "Brandenburg an der Havel -Kirchmoser - Dorf', der durch folgende Grenzen beschrieben wird:- im Norden der Eigenjagdbezirk "PEK Kirchmoser"- im Osten der Eigenjagdbezirk "Moserscher See"- im SOden der Eigenjagdbezirk der Bundesforst- im Westen die Stadtkreisgrenze zur Gemarkung Wusterwitz

TOP 1 Bekanntgabe der Beschlussfassung der JG Brandenburg an der Havel undGenehmigung zur Teilung

TOP 2 Verabschiedung einer SatzungTOP 3 Wahl eines VorstandesTOP 4 Verpachtung der JagdTOP 5 Diskussion

Bitte bringen Sie den Eigentumsnachweis an hand des Grundbuchauszuges Oberbetreffende Flachen mit.

gez. Dr. SchliesingOberbOrgermeisterNotvorstand der Jagdgenossenschaft Brandenburg an der Havel

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

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Einladung zur 6. offentlichen Sitzung der RegionalversammlungHavelland-FUimingBekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Flamingvom 17.05.2001

Die 6. offentliche Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen PlanungsgemeinschaftHavelland-Flaming findet am

Donnerstag, dem 28.06.2001, urn 16:00 Uhrin der Theater- und Konzertstatte

Monchenkirchplatz 4, 14913 Juterbog

Eroffnung (Begrul1ung, Feststellung der Beschlussfahigkeit, Bestatigung derTagesordnung)

Rechnungprufungsbericht 1999, Entlastung des Regionalvorstandes und desVorsitzenden

Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes fOr denGesamtraurn Berlin - Brandenburg (LEP GR)

Die Beschlussantrage und zugehorigen Beschlusssachen konnen in der RegionalenPlanungsstelle, Clara - Zetkin - StraBe 23, Kleinmachnow eingesehen werden. DieGeschaftszeiten der Planungsstelle sind Montag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr undFreitag 8.00 bis 14.30 Uhr.

gez. Lothar KochVorsitzender

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Offentliche Ausschreibung - § 17 Nr. 1 VOB/AAusfUhrung von Bauleistungen Stadtisches Klinikum Brandenburg GmbHBrandenburg an der Havel

a) Stadtisches Klinikum Brandenburg GmbHHochstra~e 29,14770 Brandenburg an der HavelTel.: 03381/41-2000, Telefax: 03381/30 1076

b) Offentliche Ausschreibungc) AusfUhrung von Bauleistungend) Ort der AusfUhrung: Brandenburg an der Havel

Vergabenummer:

Nr. 28b Trockenbauarbeiten 2 (TOren)- beschichtete Holztoren- TOren mit Strahlenschutzanforderungen- TOren mit Brandschutzanforderungen- Schiebetoren- Beschlagsarbeiten fUr vorgenannte TOren- Gipskartontrennwand mit Glaselementen- Innenfenster mit Jalousien

z.T. mit Strahlenschutz

Nr. 29b OP-Wand- und Deckensysteme- Elementierte OP-Metallpaneelwande mit

OP-Automatikschiebtoren- Gipskartonstanderwande mit

OP-Automatiksch iebetoren- OP-Metallkassetten-Abhangdecken,

Klemmstreifen

Nr. 31 TOren in Massivwanden- beschichtete Holztorelemente- Beschlagsarbeiten fUr vorgenannte TOren

Nr. 34a abgehangte Decken (GK)- Gipskarton-Abhangdecken- Gipskarton-Brandschutzdecken- Gipskarton-Deckenschotts

Nr. 34b abgehangte Decken (Metall)- Metallpaneel-Abhangdecken- Metallpaneel-Brandschutzdecken- Metallpaneel-Deckenschotts- Gipskarton-Deckenschotts

ca. 380 St.ca. 24 St.ca. 50 St.ca. 15 St.

ca. 200 m2

ca. 28 St.

ca. 1.350 m2

ca. 200 m2ca. 120 m2

ca. 2.820 m2ca. 670 m2ca. 80 m2

ca. 100 m2

f) Aufteilung in Lose: jaMoglichkeit. Angebote einzureichen fUr ein Los, mehrere Lose, aile Lose

g) Zweck der baulichen Anlage: KlinikumZweck der Bauleistung: s. o.

h) AusfUhrungsfrist:Beginn: August 2001, Ende: Marz 2002

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Anforderung der Verdingungsunterlagen:bis 04.07.2001, Anschrift siehe a)Nr. 28b - Trockenbauarbeiten 2 (TOren)Nr. 29b - OP-Wand- und DeckensystemeNr.31 - TOren in MassivwandenNr.34a - Abgehangte Decken (GK)Nr. 34b - Abgehangte Decken (Metall)Kostenbeitrag fOrdie VerdingungsunterlagenH5he des Kostenbeitrages Nr. 28b

Nr. 29bNr.31Nr. 34aNr.34b

120,-120,-120,-120,-120,-

OMOMOMOMOM

Erstattung: neinZahlungsweise: ScheckEmpfanger: Anschrift siehe unter a)Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis Ober dieEinzahlung vorliegt.

k) Ende der Angebotsfrist:Nr. 28b - Trockenbauarbeiten 2 (TOren) 19.07.2001, 09.00 UhrNr.29b - OP-Wand- und Deckensysteme 19.07.2001,10.00 UhrNr.31 - TOren in Massivwanden 19.07.2001,11.00 UhrNr.34a - Abgehangte Decken (GK) 19.07.2001, 12.00 UhrNr.34b - Abgehangte Decken (Metall) 19.07.2001,13.00 Uhr

I) Angebote sind zu richten an:Anschrift siehe a)

m) Das Angebot ist abzufassen in: deutschn) Be; der Offnung der Angebote dOrfenanwesend sein:

Bieter und ihre Bevollmachtigten0) Angebotser5ffnung: Anschrift siehe a) Submissionsstellep) Geforderte Sicherheiten:

VertragserfOllungs- und GewahrleistungsbOrgschaft in H5he von 5 v.H.der Auftragssumme einschl. der NachtrageGewahrleistungsbOrgschaft in H5he von 5 v.H. der Auftragssumme einschl. derNachtrage

q) Zahlungsbedingungen gem. Verdingungsunterlagenr) Rechtsform von Bietergemeinschaften:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevol/machtigtem Vertreters) Geforderte Eignungsnachweise:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfahigkeit undZuverlassigkeit Angaben zu machen gemaB § 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a, b, c, d, e, fVOB/ADer Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, dienicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigungdes fOrsie zustandigen Versicherungstragers vorzulegen.

t) Die Bindefrist endet am: 17.08.2001w) AuskOnfte erteilt: Heinle, Wischer und Partner Freie Architekten

Tel. 030/399920-38, Fax 030/3935000VergabeprOfstelle: Vergabekammer beim Ministerium fOrWirtschaft

des Landes Brandenburg

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Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOB/AStraBenbauarbeiten Neustadtische HeidestraBe, 2. BABrandenburg an der Havel

1. Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt, PotsdamerStrar.l>e18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 586621, Fax: (03381) 586604

2.a) Offentliche Ausschreibung nach VOB/A2.b) Bauauttrag3.a) Brandenburg an der Havel, Neustadtische Heidestrar.l>e,2. BA3.b) ca. 3.610 m2 Boden losen

ca. 10 St. Strar.l>enablaufe ausbauen und entsorgenca. 10 St. Strar.l>enablaufe neu einbauenca. 50 m Anschlussleitungen ON 150 Stz. ausbauen und durch neue Leitung

aus Stz. ersetzenPflasterdecke aus Gror.l>pflaster aufbrechen und aufnehmenKleinpflaster aufbreehen und aufnehmenMosaikpflaster aufbrechen und aufnehmenVerbundsteinpflaster aufbrechenGehwegplattenaufbrechen und aufnehmenBordsteine aufnehmenSchottertragschicht herstellenGranitbord aus vorhandenen Steinen neu setzenBetonkantensteine 6/25 em neu setzenGror.l>pflasterdeeke herstellenMosaikpflasterdecke herstellenKrustenplatten aus Granit verlegenGehwegplatten aus Beton verlegenKleinpflasterdecke herstellenWassergebundene Oecke/Promenadengrant herstellenParkseheinautomaten umsetzen, einsehl. FundamentherstellungGeholze (Straueher u. Rosen) pflanzen, einschl. Erdarbeiten, Fertig-stellungs- und Entwicklungspflege

7 St. Baume pflanzen, Stammumfang 18 - 20 em, mit Baumverankerung,einschl. Erdarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

3 St. Stahlpoller setzen3.c) Autteilung in Lose: nein3.d) Entfalit4. Beginn der AusfOhrung: 23.08.2001, Ende der AusfOhrung 30.03.20025.a) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt, Potsdamer

Strar.l>e18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 58 66 21, Fax: (03381) 586604Schlusstermin der Anforderung: 22.06.2001

5.b) FOr die Verdingungsunterlagen ist von den Bietern ein Unkostenbeitrag in Hohe von40,00 OM zu entriehten und naehzuweisen. Einzuzahlen bei derMittelbrandenburgisehen Sparkasse Brandenburg,Bankleitzahl: 160 500 00, Konto-Nr.: 3 611 660 026, Codierung: 6020.110.1000.9,Text: Neustadtisehe Heidestrar.l>e,2. BAOer Unkostenbeitrag wird nicht zurOckerstattet.

6.a) Siehe Nr. 7.b)6.b) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Bauverwaltungs- und Hochbauamt,

Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313, Potsdamer Strar.l>e18, 14776 Brandenburgan der Havel,

ca. 1.960 m2

ca. 1.070 m2

ca. 730 m2

ca. 100 m2

ca. 240 mca. 320 mca. 3.400 m2

ca. 275 mca. 130 mca. 2.235 m2

ca. 850 m2

ca. 90 m2

ca. 250 m2

ca. 150 m2

ca. 55 m2

ca. 4 St.ca. 500 St.

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Kennzeichnung des Umschlages: Neustadtische Heidestra~e, 2. BA6.c} Deutsch7.a} Zur Eroffnung ist nur der Bieter oder dessen Bevollmachtigter zugelassen.7.b} Eroffnungstermin: 17.07.2001, 13.00 Uhr, Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,

Bauverwaltungs- und Hochbauamt, Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313,Potsdamer Stra~e 18, 14776 Brandenburg an der Havel

8. VertragserfOllungsbOrgschaft nach VOB/B in Hohe von 5 v. H. der Auftragssumme;GewahrleistungsbOrgschaft in Hohe von 3 v. H. der Abrechnungssumme

9. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B10. Bietergemeinschaften sind zugelassen.11. Nachweis Ober Fachkunde, Leistungsfahigkeit und Zuverlassigkeit gema~ § 8 Nr. 3

Abs. 1 (a-f) der VOB/AEs wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorschrift zur Bekampfungunlauterer Beschaftigung vom 06.02.1996 (Amtsblatt fOr Brandenburg - Nr. 13 vom20.03.1996, S. 302) von den Bewerbern/Bietern eine Auskunft aus demGewerbezentralregister vorzulegen ist. Der Registerauszug darf nicht alter als dreiMonate sein. Die Vergabeentscheidung erfolgt unter Beachtung des § 5 des Gesetzeszur Bekampfung der Schwarzarbeit.

12. Zuschlags- und Bindefrist: 20.08.200113. Annehmbarstes Angebot unter BerOcksichtigung aller techno und wirtschaftl.

Gesichtspunkte. Weitere Kriterien in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.14. keine

Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOB/AStraBenbauarbeiten Neustadtische FischerstraBeBrandenburg an der Havel

1. Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt, PotsdamerStra~e 18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 586621, Fax: (03381) 58 66 04

2.a} Offentliche Ausschreibung nach VOB/A2.b) Bauauftrag3.a) Brandenburg an der Havel, Neustadtische Fischerstra~e3.b} 650 m2 Boden losen

ca. 3 St. Stra~enablaufe ausbauen und entsorgenca. 4 St. Stra~enablaufe neu einbauenca. 15 m Anschlussleitungen ON 150 Stz. ausbauen und durch neue Leitung

aus Stz. ersetzenca. 650 m2 Pflasterdecke aus Gro~pflaster aufbrechen und aufnehmenca. 25 m2 Mosaikpflaster aufnehmenca. 20 m2 Plattenbelag aufnehmenca. 80 m Bordsteine aufnehmenca. 725 m2 Schottertragschicht herstellenca. 70 m Granitbord aus vorhandenen Steinen neu setzenca. 77 m Pflasterrinne herstellenca. 615 m2 Gro~pflasterdecke herstellenca. 80 m2 Mosaikpflasterdecke herstellen

3.c} Aufteilung in Lose: nein3.d} Entfalit4. Beginn der AusfOhrung: 23.08.2001, Ende der AusfOhrung: 31.12.2001

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5.a) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt,Potsdamer Stral1e 18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 58 66 21, Fax: (03381) 58 66 04Schlusstermin der Anforderung: 22.06.2001

5.b) FOr die Verdingungsunterlagen ist von den Bietern ein Unkostenbeitrag in Hbhe von30,00 OM zu entrichten und nachzuweisen. Einzuzahlen bei derMittelbrandenburgischen Sparkasse Brandenburg, Bankleitzahl: 160 500 00,Konto-Nr.: 3611660026, Codierung: 6020.110.1000.9,Text: Neustadtische Fischerstral1eDer Unkostenbeitrag wird nicht zurOckerstattet.

6.a) Siehe Nr. 7.b)6.b) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Bauverwaltungs- und Hochbauamt,

Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313, Potsdamer Stral1e 18, 14776 Brandenburgan der Havel, Kennzeichnung des Umschlages: Neustadtische Fischerstral1e

6.c) Deutsch7.a) Zur Erbffnung ist nur der Bieter oder dessen Bevollmachtigter zugelassen.7.b) Erbffnungstermin: 17.07.2001, 14.00 Uhr, Stadtverwaltung Brandenburg an der

Havel, Bauverwaltungs- und Hochbauamt, Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313,Potsdamer Stral1e 18, 14776 Brandenburg an der Havel

8. VertragserfOllungsbOrgschaft nach VOB/B in Hbhe von 5 v. H. der Auftragssumme;GewahrleistungsbOrgschaft in Hbhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme

9. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B10. Bietergemeinschaften sind zugelassen.11. Nachweis Ober Fachkunde, Leistungsfahigkeit und Zuverlassigkeit gemal1 § 8 Nr. 3

Abs. 1 (a-f) der VOB/AEs wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorschrift zur Bekampfungunlauterer Beschaftigung vom 06.02.1996 (Amtsblatt fOr Brandenburg - Nr. 13 vom20.03.1996, S. 302) von den Bewerbern/Bietern eine Auskunft aus demGewerbezentralregister vorzulegen ist. Der Registerauszug darf nicht alter als dreiMonate sein. Die Vergabeentscheidung erfolgt unter Beachtung des § 5 desGesetzes zur Bekampfung der Schwarzarbeit.

12. Zuschlags- und Bindefrist: 20.08.200113. Annehmbarstes Angebot unter BerOcksichtigung aller techno und wirtschaftl.

Gesichtspunkte. Weitere Kriterien in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.14. keine

Offentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOB/AStraBenbauarbeiten Neustadtischer MarktBrandenburg an der Havel

1. Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt, PotsdamerStral1e 18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 58 66 21, Fax: (0 33 81) 58 66 04

2.a) Offentliche Ausschreibung nach VOB/A2.b) Bauauftrag3.a) Brandenburg an der Havel, Neustadtischer Markt3.b) 550 m2 Boden Ibsen

ca. 4 St. Stral1enablaufe ausbauen und entsorgenca. 6 St. Stral1enablaufe neu einbauenca. 35 m Anschlussleitungen ON 150 Stz. ausbauen und durch neue Leitung

aus Stz. ersetzen

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ca. 420 m2 Pflasterdecke aus GroBpflaster aufbrechen und aufnehmenca. 15 m2 Mosaikpflaster aufnehmenca. 45 m2 Krustenplatten aufnehmenca. 107 m Bordsteine aufnehmenca. 580 m2 Schottertragschicht herstellenca. 65 m Granitbord aus vorhandenen Steinen neu setzenca. 35 m Betonkantensteine 6/25 em neu setzenca. 565 m2 GroBpflasterdecke herstellenca. 130 m2 Mosaikpflasterdecke herstellen

3.c) Aufteilung in Lose: nein3.d) Entfalit4. Beginn der AusfOhrung: 23.08.2001, Ende der AusfOhrung 28.02.20025.a) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Tiefbau- und GrOnflachenamt, Potsdamer

StraBe 18, Haus 4, 14776 Brandenburg an der Havel,Tel.: (03381) 58 66 21, Fax: (03381) 58 66 04Schlusstermin der Anforderung: 22.06.2001

5.b) FOr die Verdingungsunterlagen ist von den Bietern ein Unkostenbeitrag in Hohe von30,00 DM zu entrichten und nachzuweisen. Einzuzahlen bei derMittelbrandenburgischen Sparkasse Brandenburg, Bankleitzahl: 160 500 00,Konto-Nr.: 3611660026, Codierung: 6020.110.1000.9, Text: Neustadtischer MarktDer Unkostenbeitrag wird nicht zurOckerstattet.

6.a) Siehe Nr. 7.b)6.b) Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Bauverwaltungs- und Hochbauamt,

Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313, Potsdamer StraBe 18, 14776 Brandenburgan der Havel,Kennzeichnung des Umschlages: Neustadtischer Markt

6.c) Deutsch7.a) Zur Eroffnung ist nur der Bieter oder dessen Bevollmachtigter zugelassen.7.b) Eroffnungstermin: 17.07.2001, 10.30 Uhr, Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,

Bauverwaltungs- und Hochbauamt, Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313,Potsdamer StraBe 18, 14776 Brandenburg an der Havel

8. VertragserfOllungsbOrgschaft nach VOB/B in Hohe von 5 v. H. der Auftragssumme;GewahrleistungsbOrgschaft in Hohe von 3 v. H. der Abrechnungssumme

9. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B10. Bietergemeinschaften sind zugelassen.11. Nachweis OberFachkunde, Leistungsfahigkeit und Zuverlassigkeit gemaB § 8 Nr. 3

Abs. 1 (a-f) der VOB/AEs wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorschrift zur Bekampfungunlauterer Beschaftigung vom 06.02.1996 (Amtsblatt fOr Brandenburg - Nr. 13 vom20.03.1996, S. 302) von den Bewerbern/Bietern eine Auskunft aus demGewerbezentralregister vorzulegen ist. Der Registerauszug darf nicht alter als dreiMonate sein. Die Vergabeentscheidung erfolgt unter Beachtung des § 5 des Gesetzeszur Bekampfung der Schwarzarbeit.

12. Zuschlags- und Bindefrist: 20.08.200113. Annehmbarstes Angebot unter BerOcksichtigung aller techno und wirtschaftl.

Gesichtspunkte. Weitere Kriterien in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.14. keine

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Offentliche Ausschreibung zur Ausstattung diverser Schulen mit Mabeln furComputerarbeitsplatze gemaB VOL

1. Vergabestelle: Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Faehdienst Sehule undSport, VereinsstraBe 1, 14770 Brandenburg an der Havel,Telefon: 03381/584058, Telefax: 03381/584004

2.a Vergabevertahren: Offentliehe Aussehreibung gemaB § 3 Nr. 1, Abs.1 und Nr. 2VOUA

2.b Art des Vertrages: Liefervertrag3.a Leistungsorte: 8 Sehulen der Stadt Brandenburg an der Havel3.b Leistungsumfang: Mabel fOr 123 Computerarbeitsplatz, diverse Tafeln und Sehranke3.e Teilung in Lose: Eine Teilung in Lose ist nieht vorgesehen.3.d entfa lit4. Liefer-/Leistungsfristen: bis spatestens 02.11.20015.a Anforderung der Unterlagen: Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,

Faehdienst Sehule und Sport, VereinsstraBe 1, 14770 Brandenburg an der Havel,Telefon: 03381/584058, Telefax: 03381/584004.Auskunfte zu den Verdingungsunterlagen werden im Faehdienst Sehule und Sport,VereinsstraBe 1, 14770 Brandenburg an der Havel, Zimmer 102, von Frau Starkerteilt. Tel.: 03381/584058

5.b Sehlusstermin fUr Anforderungen: 29.06.20015.e Kosten: entfallt6.a Ablauf der Angebotsfrist: 23.07.2001, 10.30 Uhr. Die Teilnahme der Bieter bei der

Eraffnung ist ausgesehlossen.6.b Angebote sind einzureiehen bei: Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,

Bauverwaltungs- und Hoehbauamt, Submissionsstelle, Haus 4, Zimmer 313,Potsdamer StraBe 18, 14776 Brandenburg an der Havel

6.e Spraehe: deutseh7. entfa lit8. entfallt9. Zahlungsbedingungen: siehe Verdingungsunterlagen10. entfallt11. Naehweise: siehe Verdingungsunterlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorsehrift zur Bekampfung unlau-terer Besehaftigung vom 06.02.1996 (Amtsblatt fUr Brandenburg Nr. 13 vom20.03.1996, S. 302) von den Bewerbern/Bietern eine Auskunft aus demGewerbezentralregister zum Zeitpunkt der Entseheidung uber den Zusehlag vorliegenmuss. Der Registerauszug dart nieht alter als drei Monate sein. Ein Angebot kann vonder Wertung ausgesehlossen werden, wenn der Registerauszug nieht reehtzeitigvorgelegt wird. Die Vergabeentseheidung erfolgt unter Beaehtung des § 5 desGesetzes zur Bekampfung der Sehwarzarbeit.

12. Zusehlags- und Bindefrist: 20.09.200113. Zusehlagskriterien: wirtsehaftliehstes Angebot14. Anderungsvorsehlage/Nebenangebote: zugelassen15. Sonstige Angaben: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter aueh den

Bedingungen Ober nieht berOeksiehtigte Angebote ( § 27 VOUA ).

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Ausscheiden von Ersatzpersonen fur die Stadtverordnetenversammlung derStadt Brandenburg an der Havel

Gemal1 § 61 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes - Bekanntmachungder Neufassung vom 20. Mai 1998 (GVBI. I, Seite 130) LV.m. § 82 Abs. 1 Satz 2 derBrandenburgischen Kommunalwahlverordnung vom 31. Juli 1993 (GVBI. II S. 412),geandert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 (GVBI. II S. 738) sowieArtikel2 der Verordnung vom 3. April 1998 (GVBI. II S. 324) scheidet folgende Ersatzpersonder Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) fOr die Wahlperiode aus:Herr Volker Unruh (Wahlkreis 4).

gez.: GmirekWahlleiter

Geplante Termine der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschusseim Juli 2001

Mo., 02.07. Ausschuss fOrSchule, Kultur Stadtverwaltung Brandenburg, 16:30 Uhrund Sport Neuendorfer StraBe 90, Haus 1, Zimmer

102,14770 Brandenburg an der Havel

Di.,03.07. Ausschuss fur Finanzen, Stadtverwaltung Brandenburg, 17:00 UhrLiegenschaften und Neuendorfer StraBe 90, Haus 1, ZimmerBeteiligungsgesellschaften 102,

14770 Brandenburg an der Havel

Mi.,04.07. Ausschuss fOr Umwelt, Recht, Stadtverwaltung Brandenburg. 17:00 UhrOrdnung und Sicherheit Neuendorfer StraBe 90, Haus 1, Zimmer

102.14770 Brandenburg an der Havel

Mi.. 04.07. Jugendhilfeausschuss HdO, Magdeburger StraBe 17:00 Uhr14770 Brandenburg

00.,05.07. Ausschuss fOr Stadtverwaltung Brandenburg. Potsdamer 17:00 UhrStadtentwicklung, Bauen, StraBe 18. Haus 5, Zimmer 329,Wohnen und Verkehr 14776 Brandenburg an der Havel

00.,05.07. Ausschuss fOr Gesundheit Stadtverwaltung Brandenburg, 19:00 Uhrund Soziales Neuendorfer StraBe 89, Beratungsraum

Gesundheitsamt, 14770 Brandenburg ander Havel

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00.,05.07. Ausschuss tOr Wirtschaft und Stadtverwaltung Brandenburg, 17:00 UhrVergaben Neuendorter Stra~e 90, Haus 1,

Zimmer 102,14770 Brandenburg an der Havel

00.,05.07. Gemeinsamer Stadtverwaltung Brandenburg, Potsdamer 17:00 UhrWerksausschuss fOr die Stra~e 18, Haus 5, Zimmer 330,Eigenbetriebe 14776 Brandenburg an der Havel

Di., 10.07. Hauptausschuss Stadtverwaltung Brandenburg, 16:00 UhrNeuendorter Stra~e 90, Haus 1,Zimmer 102,14770 Brandenburg an der Havel

Di.,17.07. Ausschuss fOr Finanzen, Stadtverwaltung Brandenburg, 17:00 UhrLiegenschaften und Neuendorter Stra~e 90, Haus 1,BeteiligungsgeseJlschaften Zimmer 102,

14770 Brandenburg an der Havel

Mi.,18.07. Stadtverordneten- Stadtverwaltung Brandenburg, Potsdamer 16:00 Uhrversammlung Stra~e 18, 14776 Brandenburg an der

Havel

Do., 19.07. RechnungsprOtungs- Stadtverwaltung Brandenburg, Neuen- 16:30 Uhrausschuss dorter Stra~e 89, Beratungsraum, Gesund-

heitsamt, 14770 BrandenburQ an der Havel

Schautermin fUr die Gewasserschau 2001, Verbandsgebiet Brandenburg ander Havel des Wasser-und Bodenverbandes "Plane - Buckau" Golzow

Die diesjahrige Gewasserschau der unteren Wasserbehorde und des Wasser- undBodenverbandes "Plane- Buckau" (Golzow) findet am 20.06.2001 statt.

Treffpunkt ist urn 13.00 Uhr in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Amt fUrUmwelt und Naturschutz, Potsdamer Stra~e 18. FOr Fahrgelegenheiten ist durch dieTeilnehmer selbst zu sorgen.

Geschaut werden die durch den Wasser-und Bodenverband "Plane- Buckau" (Golzow) imStadtgebiet Brandenburg a.d.H. zu unterhaltenden Gewasser II. Ordnung zur Feststellungdes ordnungsgema~en Unterhaltungszustandes.

Den Eigentomern und Anliegern der Gewasser, den zur Benutzung der GewasserBerechtigten, dem Landesumweltamt und den Fischereiberechtigten wird hiermitGelegenheit zur Teilnahme und zur Au~erung gegeben.

Hinweis: Bekannt gemacht durch Aushang in den Bekanntmachungskasten der StadtBrandenburg an der Havel gem. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brandenburg ander Havel.

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In den Aushangkasten der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel sind an nachfolgendgenannte Personen mit zzt. unbekanntem oder behordlich nicht erreichbarem Aufenthaltsortgerichtete Benachrichtigungen/Bescheide gemaB § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzesdes Landes Brandenburg vom 18.10.1991 in Verbindung mit den §§ 1 und 15 desVerwaltungszustellungsgesetzes des Bundes vom 03.07.1952 in der jeweils geltendenFassung offentlich zugestellt.GemaB § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Brandenburg vom 18.10.1991in Verbindung mit §§ 1 und 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes vom03. Juli 1952 gilt der Bescheid nach Ablaut von 2 Wochen - gerechnet vom Tage derVeroffentlichung durch Aushang - als zugestellt.

1m Ordnungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel, Zulassungsstelle, Am Gallberg 4B,liegen tolgene Schriftstocke zur Abholung bereit:

FOr Herrn Maik Frenkel, zuletzt wohnhaft in: 14776 Brandenburg an der Havel,KleiststraBe 8:- Bescheid vom: 10.04.01- Aktenzeichen: 32-4 85.GB/BRB-CH137

FOr SFH GmbH u. Co KG, zuletzt wohnhaft in: 14776 Brandenburg an der Havel,Geschw.-Scholl-StraBe 36:- Bescheid vom: 26.03.01- Aktenzeichen: 32-4 85.20/BRB-RL 110

FOr Herrn Mario Michalek, zuletzt wohnhaft: 14770 Brandenburg, Karl-Kautsky-StraBe 6:- Bescheid vom: 16.01.01- Aktenzeichen: 32-4 85.30/BRB-JA 173

FOr Herrn Christian Hildebrandt, zuletzt wohnhaft in: 14772 Brandenburg an der Havel,Friedrich-Grasow-StraBe 15:- Bescheid vom: 06.04.01- Aktenzeichen: 32-4 85.GB/BRB-ER183

FOr Firma Dachdeckerei und Altbausan. Schulz GmbH, zuletzt in: 14776 Brandenburgan der Havel, Alte Potsdamer StraBe 37:- Bescheid vom: 26.04.01- Aktenzeichen: 32-4 85.20/BRB-DA333

FOr Herrn Marco Wendt, zuletzt wohnhaft: 14776 Brandenburg, TismarstraBe 17:- Bescheid vom: 27.04.01- Aktenzeichen: 32-484.70/3788

1m Amt fOr Soziales und Wohnen in 14776 Brandenburg an der Havel, PotsdamerStraBe 18, Haus II, Zimmer 002 bzw. Zimmer 205 Iiegen tolgende Schriftstocke zuAbholung bereit:

FOr Herrn Andreas Wilke, geboren am 09.11.1962 in Tangermunde, zuletzt wohnhaft:Stettiner StraBe 41 in 13357 Berlin,- Bescheid vom: 18.04.2001- Aktenzeichen: 50A.013/1510.W.040864-01

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FOr Herrn Ronald Scharnke, zuletzt wohnhaft: 14776 Brandenburg an der Havel,Hauptstra~e 53,- Bescheide vom: 20.04.2001- Aktenzeichen: 0510. Sch.060467/PWG- Aktenzeichen: 0510. Sch.060467

Vom 27.- 29. Juli 2001 findet das traditionelle Fischerjakobi in Plaue statt. Veranstalter desFestes ist die Fischerinnung Plaue GbR mbH, der Unabhangige BOrgerverein Plaue HaveleV. und der Traditionsclub von Quitzow eV.

Der OberbOrgermeister unserer Stadt, Herr Dr. Schliesing, ist Schirmherr des Festes. Am27. Juli urn 15.00 Uhr wird der Plauer Fischerjakobi unter dem Motto "Wasser - Fische -Spa~ und mehr", offiziell eroffnet. Anschlie~end prasentiert sich den Besuchern ein buntesMarkttreiben auf dem Festgelande. Mit dem Festumzug durch Plaue startet das Geschehenam nachsten Tag urn 10.00 Uhr ab dem Wendseeufer. Der Sonntag beginnt urn 10.00 Uhrmit einem Festgottesdienst zum Fischerjakobi 2001 in der Plauer Kirche.

Weitere Hohepunkte des Festes werden wieder der Fischmarkt an allen 3 Tagen, die gro~eProzession der Fischer auf der Havel am Sonntag ab 14.00 Uhr und das Feuerwerk amSamstag ab 22.45 Uhr sein. Andere Veranstaltungen und die Zeitablaufe sind im Programmersichtlich, das den Gasten eine bunte Mischung an Kultur und Unterhaltung verspricht.

Das nachste planma~ige Amtsblatt fOr die Stadt Brandenburg an der Havel erscheint amFreitag, dem 13. Juli 2001

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Herstellung:Bezugsquelle:

BesucheradresselEinzelverkauf:

Einzelpreis:Jahresabonnement:

KOndigungsfrist:

OberbOrgermeister der Stadt Brandenburg an der HavelAmt fOr Offentlichkeitsarbeit und BOrgerberatungSachgebiet Offentlichkeitsarbeit, Herr Liskowsky,Tel.: (03381) 58 1323,Fax: (03381) 58 1304,581324EigendruckStadtverwaltung Brandenburg an der Havel,Amt fOr Offentlichkeitsarbeit und BOrgerberatung,Sachgebiet Offentlichkeitsarbeit14770 Brandenburg an der Havel,Neuendorfer StraBe 90Abonnementsbestellungen richten Sie bitte an diese Adresse.

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel,Amt fOr Offentlichkeitsarbeit und BOrgerberatung,Sachgebiet Offentlichkeitsarbeit, Haus 1, Zi. 018,Neuendorfer Str. 90,14770 Brandenburg an der Havel;Brandenburg - Information, HauptstraBe 51, 14770 Brandenburg an der Havel,Ortsteilverwaltungen Plaue, KirchmoserOM 2,00,OM 49,50 einschl. Porto

15.0ezember