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Deutscher Bundestag Drucksache 14/1190 14. Wahlperiode 18. 06. 99 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juni 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) ........ 34, 35 Beer, Angelika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 36, 37 Dr. Böhmer, Maria (CDU/CSU) ...... 26, 27 Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) . 56, 57 Caspers-Merk, Marion (SPD) .... 58, 59, 60, 61 Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) .... 10, 23, 24 Eich, Ludwig (SPD) ...... ........ 11 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ............ 12, 13, 14, 15 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . 28, 29, 62, 63 Funke, Rainer (F.D.P.) .......... 30, 31 Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.) ..... 16, 17 Hagemann, Klaus (SPD) .... ........ 64 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ...... 76, 77, 78 Hollerith, Josef (CDU/CSU) ..... 18, 19, 20, 21 Dr.-Ing. Jork, Rainer (CDU/CSU) .... 1, 2, 3, 4 Kors, Eva-Maria (CDU/CSU) ....... 65, 66 Lensing, Werner (CDU/CSU) . ........ 22 Abgeordnete Nummer der Frage Marschewski, Erwin (CDU/CSU) ....... 5, 6 Dr. Meister, Michael (CDU/CSU) ..... 32, 33 Dr. Meyer, Jürgen (Ulm) (SPD) ..... 67, 68, 69 Naumann, Kersten (PDS) . ........ 38, 39 Niebel, Dirk (F.D.P.) .......... ... 49 Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.) . . . 40, 41, 42 Parr, Detlef (F.D.P.) .... ........ 50, 51 Philipp, Beatrix (CDU/CSU) ........ 52, 53 Riegert, Klaus (CDU/CSU) ....... 70, 71, 72 Dr. Scheer, Hermann (SPD) ..... 43, 44, 45, 46 Schewe-Gerigk, Irmingard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 47, 48 Schild, Horst (SPD) ........... ... 25 Seiffert, Heinz (CDU/CSU) ....... ... 73 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) ....... 7 Dr. Thomae, Dieter (F.D.P.) ........ 54, 55 Vaatz, Arnold (CDU/CSU) .......... 8, 9 Willner, Gert (CDU/CSU) . ........ 74, 75

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Deutscher Bundestag Drucksache 14/119014. Wahlperiode 18. 06. 99

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 14. Juni 1999eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Verzeichnis der FragendenAbgeordnete Nummer

der Frage

Dr . Bauer, Wolf (CDU/CSU) . . . . . . . . 34, 35

Beer, Angelika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 36, 37

Dr . Böhmer, Maria (CDU/CSU) . . . . . . 26, 27

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) . 56, 57

Caspers-Merk, Marion (SPD) . . . . 58, 59, 60, 61

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) . . . . 10, 23, 24

Eich, Ludwig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 11

Fromme, Jochen-Konrad(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14, 15

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . 28, 29, 62, 63

Funke, Rainer (F.D.P.) . . . . . . . . . . 30, 31

Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.) . . . . . 16, 17

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . 64

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . 76, 77, 78

Hollerith, Josef (CDU/CSU) . . . . . 18, 19, 20, 21

Dr .-Ing. Jork, Rainer (CDU/CSU) . . . . 1, 2, 3, 4

Kors, Eva-Maria (CDU/CSU) . . . . . . . 65, 66

Lensing, Werner (CDU/CSU) . . . . . . . . . 22

Abgeordnete Nummerder Frage

Marschewski, Erwin (CDU/CSU) . . . . . . . 5, 6

Dr . Meister, Michael (CDU/CSU) . . . . . 32, 33

Dr . Meyer, Jürgen (Ulm) (SPD) . . . . . 67, 68, 69

Naumann, Kersten (PDS) . . . . . . . . . 38, 39

Niebel, Dirk (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . . 49

Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.) . . . 40, 41, 42

Parr, Detlef (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . 50, 51

Philipp, Beatrix (CDU/CSU) . . . . . . . . 52, 53

Riegert, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . 70, 71, 72

Dr . Scheer, Hermann (SPD) . . . . . 43, 44, 45, 46

Schewe-Gerigk, Irmingard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 47, 48

Schild, Horst (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 25

Seiffert, Heinz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 73

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 7

Dr . Thomae, Dieter (F.D.P.) . . . . . . . . 54, 55

Vaatz, Arnold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8, 9

Willner, Gert (CDU/CSU) . . . . . . . . . 74, 75

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode— II —

Verzeichnis der Fragen nachGeschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr.-Ing. Jork, Rainer (CDU/CSU)Mittel des Bundes und nichtstaatlicherOrganisationen für das Kosovoseit 1989 und künftig . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums desInnern

Marschewski, Erwin (CDU/CSU)Personenschutz von Mitgliedern derBundesregierung durch Landes-beamte; Besoldung bzw. Zulagenim Vergleich zu den Bundesbeamten . . . 4

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Rücknahme von über Italien/Österreichnach Deutschland einreisenden Asyl-bewerbern durch Italien aufgrundvon Konsultationsverfahren nachArtikel 6 Dubliner Über-einkommen . . . . . . . . . . . . . . . 5

Vaatz, Arnold (CDU/CSU)Kosten der Rechtschreibreform . . . . . . 6

Geschäftsbereich des Bundesministeriums derFinanzen

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU)Nachteile der neuen Steuergesetzgebungbei Jubiläumszahlungen an Mitarbeiter . . 7

Eich, Ludwig (SPD)Höhe der von den finanzstarken Ländernerbrachten Ausgleichsbeträge seit 1996 . . 8

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Anträge auf Steuerbefreiung infolgeder 630-DM-Regelung; Ablehnungen;Bearbeitungszeit . . . . . . . . . . . . . 8

Darstellung durch das Bundesamt fürFinanzen vorgenommener Abzügein der Statistik über die Entwick-lung der Steuereinnahmen . . . . . . . . 9

Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.)Ausführungsbestimmungen für die am1. Januar 1999 in Kraft getreteneTonnagebesteuerung; Verknüp-fung mit einer Flaggenbindungder Seeschiffahrt . . . . . . . . . . . . . 10

Hollerith, Josef (CDU/CSU)Stopp der verbilligten Veräußerung land-und forstwirtschaftlicher Flächen in denneuen Bundesländern an entschädigungs-los enteignete frühere Eigentümer aufIntervention der E U-Kommission;gesetzgeberischer Handlungsbedarf . . . . 11

Lensing, Werner (CDU/CSU)Kraftfahrzeugbefreiung für 3-Liter-Autos . 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürWirtschaft und Technologie

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU)Grenzwerte für den Jahresheizenergie-bedarf gemäß Energieeinsparver-ordnung, Festhalten am Energie-sparpaß . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Energiesparmaßnahmen bei Renovie-rungen gemäß Energieeinspar-verordnung . . . . . . . . . . . . . . . 14

Schild, Horst (SPD)Umsatzrendite als Indikator der Wett-bewerbslage deutscher Unternehmen . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürArbeit und Sozialordnung

Dr. Böhmer, Maria (CDU/CSU)Kürzung der Hinterbliebenenrente . . . . 15

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Erlaß des Bundesministeriums für Arbeitund Sozialordnung über die Abführungvon in Zusammenhang mit der dienst-lichen Tätigkeit erfolgten Einnahmen . . . 15

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– III –

Seite

Funke, Rainer (F.D.P.)Auswirkungen der Neuregelung derScheinselbständigkeit auf die Bestim-mung des § 69b des Urheberrechts-gesetzes; Verbesserung des Schutzesder Urheber in Arbeits- und Dienst-verhältnissen . . . . . . . . . . . . . . . 16

Dr . Meister, Michael (CDU/CSU)Personalreduzierungen durch Unternehmenim Rahmen von Insolvenzverfahrenaufgrund der neuen günstigenarbeitsrechtlichen Normen . . . . . . . . 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums derVerteidigung

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU)Änderung des Übungsplatzkonzepts, z. B .für den Truppenübungsplatz Vogelsang . . 17

Beer, Angelika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Finanzielle Förderung wehrtechnischerMessen im In- und Ausland 1999 undkünftig . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Naumann, Kersten (PDS)Kasernen mit Namen von Offizierender Wehrmacht; Umbenennungen . . . . 20

Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.)Mittel für Leistungen der Deutschen Flug-sicherung und Aufwendungen der mili-tärischen Flugsicherung aus Epl. 14 desBundeshaushalts; Privatisierung . . . . . 22

Dr . Scheer, Hermann (SPD)Bombardierung ziviler Ziele in Jugoslawiendurch die NATO; Billigung durch denNATO-Verteidigungsplanungsausschuß;Vereinbarkeit mit dem Zusatzprotokollder Genfer Konvention . . . . . . . . . . 23

Schewe-Gerigk, Irmingard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haltung der VN zu Waffensystemen mitabgereichertem Uran; Todesopfer,Verletzte und Gesundheitsschädi-gungen durch NATO-Luftangriffe . . . . 24

Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend

Niebel, Dirk (F.D.P.)Verhinderung des Zugangs von Jugend-lichen zu pornographischen Internet-Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürGesundheit

Parr, Detlef (F.D.P.)Begutachtung durch den MedizinischenDienst der Krankenkassen . . . . . . . . 26

Philipp, Beatrix (CDU/CSU)Finanzielle Beteiligung der Bundesregie-rung am „wissenschaftlichen Modell-projekt zur heriongestützten Behand-lung Opiatabhängiger” . . . . . . . . . . 27

Dr . Thomae, Dieter (F.D.P.)Mehrbelastung der Zahnärzte imReferentenentwurf zur Gesund-heitsreform 2000 . . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerkehr, Bau- undWohnungswesen

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU)Reduzierung der Unfallgefahren für Inline-Skater und Verbesserung des Schutzesder Verkehrsteilnehmer . . . . . . . . . 29

Caspers-Merk, Marion (SPD)Lärmschutzmaßnahmen beim Ausbaudes EuroAirport Basel-Mulhouse . . . . . 31

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Zusammenarbeit des zivilen und mili-tärischen Wetterdienstes im Rahmender Studie der IABG (Industrie-anlagen-Betriebsgesellschaft) überden Deutschen Wetterdienst von 1997 . . . 32

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– IV –

Seite

Hagemann, Klaus (SPD)Verbesserung der Verkehrssicherheit amBahnübergang 5 der B 47 am Orts-ausgang Worms-Pfiffligheim . . . . . . . 33

Kors, Eva-Maria (CDU/CSU)Aufnahme des Fedderwarder Priels (Ge-meinde Butjadingen) in das Bundes-wasserstraßengesetz; Kostenbetei-ligung des Landes Niedersachsenan dem Hydrodynamisch-Nume-rischen (HN)-Modell . . . . . . . . . . . 34

Dr . Meyer, Jürgen (Ulm) (SPD)Einstufung der A 8 zwischen Mühlhausenund Ulm in den vordringlichen Bedarfdes Bundesverkehrswegeplans; privateFinanzierung eines Streckenabschnitts . . 35

Riegert, Klaus (CDU/CSU)Auswirkungen der Kürzungen im Verkehrs-haushalt 1999 auf die Weiterführung undden Neubau von Bauvorhaben, insbeson-dere der B 10 zwischen Göppingen —Gingen und der B 466, OrtsumgehungSüßen; Privatisierung . . . . . . . . . . . 37

Seite

Seiffert, Heinz (CDU/CSU)Auswirkungen der Haushaltskürzungenauf die geplante Förderung des UlmerStadtbahn-Projektes . . . . . . . . . . . 39

Willner, Gert (CDU/CSU)Sicherheit der Kraftfahrzeug-Tunnel inEuropa, insbesondere in Deutschland . . . 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Errichtung einer Hühnerfarm unmittelbarhinter dem tschechischen Grenzübergangbei Vseruby; Berücksichtigung desUmweltabkommens zwischenDeutschland und der Tsche-chischen Republik . . . . . . . . . . . . 40

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneterDr.-Ing. RainerJork(CDU/CSU)

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit1989, nach der Aufhebung der Autonomie desKosovo durch das serbische Parlament, pro Jahrfinanzielle Mittel in das Kosovo fließen lassen?

Antwort des Staatsministers Günter Verheugenvom 10. Juni 1999

Von 1989 bis zum offenen Ausbruch der bewaffneten Auseinanderset-zungen im Kosovo im März 1998 ist keine gesonderte Statistik über Lei-stungen der Bundesregierung im Kosovo geführt worden.

Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung in der Bundesrepublik Jugo-slawien (BRJ) beläuft sich für den Zeitraum 1991 bis Ende Mai 1999 aufinsgesamt 69 Mio. DM. In den Jahren 1989 und 1990 wurde keine huma-nitäre Hilfe geleistet. Anlaß für die deutschen Hilfsmaßnahmen warenseit 1991 die Kriege im zerfallenen Jugoslawien. Von den bis zu 700000Flüchtlingen aus der kroatischen Krajina und aus Bosnien und Herzego-wina, denen der Großteil der deutschen humanitären Hilfe zugutegekommen ist, wurde etwa jeder Zehnte im Kosovo einquartiert. Ein-deutig dem Kosovo zuordnen lassen sich nur zwei Zuwendungen ausden Jahren 1993 und 1996, sowie die Maßnahmen zugunsten der Opferdes Kosovo-Konflikts, die ab März 1998 finanziell gefördert wurden.

Humanitäre Hilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien 1989 bis 1999(in 1000 DM) Kapitel 0502 Titel 68612

Jahr BRJ nur Bemerkungengesamt Kosovo

1989 0 0

1990 0 0

1991 14 817 0 Humanitäre Hilfe in der SFRJ

1992 11 097 0 ab 1992 Hilfe in der BRJ (ohneSlowenien, Kroatien, Makedonien,Bosnien und Herzegowina

1993 2 363 150 für Kosovo: Nahrungsmittelhilfedurch Caritas

1994 1 823 0

1995 12 951 0 Schwerpunkt ab 1995: Hilfe für Flücht-linge aus der Karjina und Bosnienund Herzegowina

1996 2 849 200 für Kosovo: Medikamente durch dasDeutsche Rote Kreuz

1997 5 721 0

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 2 –

Jahr BRJ nur Bemerkungengesamt Kosovo

1998 10 754 5 110 1998/1999:in der BRJ Hilfe f. Flüchtlinge ausKrajina und Bosnien und Herzegowina,im Kosovo Hilfe für die Opfer desKosovo-Konflikts

1999 6 589 2 290 Stand: Ende Mai

Summe 68 964 7 750

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierungdie frühere Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) imZeitraum von 1989 bis zu ihrem Auseinanderbrechen im Sommer 1991mit finanziellen Mitteln in Höhe von rd. 195 Mio. DM unterstützt (siehefolgende Tabelle).

Finanzielle Zusammenarbeit mit der SFRJ im Zeitraum 1989 bis 1998(in 1000 DM)

Jahr

1989 111,350

1990 69,754

1991 14,550

2. AbgeordneterDr.-Ing. RainerJork(CDU/CSU)

Inwieweit lassen sich diese Mittel aufschlüsselnnach diplomatischen Initiativen, direkter huma-nitärer Hilfe, Strukturhilfen, Betreiben vonNachrichtenstationen, Unterstützung nicht-staatlicher deutscher Organisationen, Unter-stützung von Friedensgruppen und humanitä-ren Organisationen, militärische Maßnahmenund humanitäre Aktivitäten der Bundeswehr?

Antwort des Staatsministers Günter Verheugenvom 10. Juni 1999

Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Kosovo stellte neben dem Aus-wärtigen Amt (siehe Antwort zu Frage 1) das Bundesministerium desInnern im Jahr 1998 2,9 Mio. DM für ein deutsch-französisches Hilfs-projekt im Raum Orahovac bereit. Das Bundesministerium für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung brachte 1998 11,33 Mio.DM für Nahrungsmittelhilfe, Notreparaturen für Winterquartiere undBehandlungsfahrzeuge des Roten Kreuzes auf.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung unterstützte zudem die Arbeit des Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Belgrad über den Zeitraum von 1992 bis 1998 mit Zuwen-

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 3 –

dungen in Höhe von insgesamt 2 Mio. DM. Schwerpunkte der Arbeitdes Büros waren Journalistenausbildung, freie Medien und die Förde-rung der Organisationskapazitäten demokratischer Kräfte. Diese Maß-nahmen waren nicht auf das Kosovo bezogen, hatten jedoch indirektenBezug zum Kosovo.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die gesamte Hilfe derBundesregierung für die Opfer des Kosovo-Konflikts im Kosovo selbstsowie in den Nachbarregionen und -ländern 1998 27,5 Mio. DM und imlaufenden Jahr bisher 104,5 Mio. DM beträgt. Diese Mittel lassen sichwie folgt auf die Ressorts aufschlüsseln. Aus dem Titel für HumanitäreHilfe des Auswärtigen Amts (AA) 29,6 Mio. DM, für Hilfsflügeund Materialabgaben der Bundeswehr in Albanien und Mazedonien59,8 Mio. DM, aus dem Titel für entwicklungsorientierte Nothilfe desBundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung (BMZ) 32,4 Mio. DM sowie vom Bundesministerium des Innern(BMI) und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft undForsten (BML) 10,2 Mio. DM.

3. AbgeordneterDr.-Ing. RainerJork(CDU/CSU)

Welche Mittel hat die Bundesregierung in denoben genannten Kategorien für die Jahre 1999,2000 und 2001 bisher eingeplant?

Antwort des Staatsministers Günter Verheugenvom 10. Juni 1999

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des DeutschenBundestages am 22. April 1999 wurde zur Verstärkung von Ausgabenfür die Humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise auchein Titel im Einzelplan 60 geschaffen, der mit 300 Mio. DM dotiertwurde. Innerhalb der Bundesregierung wird z. Z . ein unter der Feder-führung des Auswärtigen Amts zu erstellender Bericht abgestimmt, derdem Haushaltsausschuß die Möglichkeit geben soll, über die Entsper-rung von bis jetzt noch qualifiziert gesperrten 200 Mio. DM aus diesenMitteln zu entscheiden. Das Auswärtige Amt, das Bundesministeriumder Verteidigung, das Bundesministerium des Innern, das Bundesmini-sterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dasBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habenihren Mittelbedarf angemeldet.

Mittel- und langfristige Planungen sind im Bereich der HumanitärenHilfe schwierig. Voraussichtlich wird das Kosovo auch im nächsten Jahreiner der Schwerpunkte der deutschen Humanitären Hilfe bleiben.

Die Bundesregierung wird sich zudem sowohl an den Aufgaben imZusammenhang mit der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen indas Kosovo als auch des Wiederaufbaus beteiligen. Sie wird Entschei-dungen zu Mittelbereitstellungen für 1999 und vorausschauenderMitteleinsatzplanung für die Jahre 2000 und 2001 treffen, wenn dieKostenerhebungen und die Koordinierung der Aufgabenaufteilunginnerhalb der internationalen Gebergemeinschaft, die sich derzeit kon-stituiert, vorgenommen sind.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 4 –

4. AbgeordneterDr.-Ing. RainerJork(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, welche finan-ziellen Mittel, aufgelistet nach Jahren, deutschenichtstaatliche Organisationen seit 1989 für dasKosovo aufgebracht haben?

Antwort des Staatsministers Günter Verheugenvom 10. Juni 1999

Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Deutsche Caritasverbandund das Diakonische Werk über mehrere Jahre hinweg Hilfsgütertrans-porte in das Kosovo durchgeführt haben. Die Hilfsgüter wurden von derkosovo-albanischen Organisation „Mutter Theresa” verteilt. Das Deut-sche Rote Kreuz arbeitet mit dem Jugoslawischen Roten Kreuz zusam-men, es wurde dabei finanziell vom Auswärtigen Amt unterstützt,setzte jedoch auch Eigenmittel ein. 1998 und im ersten Quartal 1999 sindauch andere deutsche Hilfsorganisationen (CARE, Kinderberg, Johan-niter, ASB) im Kosovo tätig gewesen. Sie erhielten für ihre ProjekteZuwendungen aus dem Auswärtigen Amt und setzten zusätzlich Eigen-mittel ein. Eine Statistik über die Eigenmittel der Hilfsorganisationenliegt der Bundesregierung nicht vor.

Der Bundesregierung ist zudem bekannt, daß der Bertelsmann-Stiftunginnerhalb ihres Projekts „Minderheitenkonflikte” im Zeitraum Herbst1996 bis Frühjahr 1998 mehrere Dialogveranstaltungen zwischen Ser-ben und Albanern durchgeführt hat, in deren Ergebnis „GemeinsameEmpfehlungen für den Kosovo-Konflikt” herausgegeben wurden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

5. AbgeordneterErwinMarschewski(CDU/CSU)

Wie viele Landesbeamte sind derzeit aus wel-chen Ländern zum Personenschutz von Mitglie-dern der Bundesregierung abgeordnet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körpervom 15. Juni 1999

Zur Zeit sind 24 Landesbeamte zur Sicherungsgruppe des Bundeskrimi-nalamtes zur Durchführung der diesem nach § 5 BKA-Gesetz obliegen-den Schutzaufgaben abgerundet. Es handelt sich im einzelnen um

2 Beamte aus Hamburg,11 Beamte aus Niedersachsen,11 Beamte aus Rheinland-Pfalz.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 5 –

6. AbgeordneterErwinMarschewski(CDU/CSU)

Wer zahlt Dienstbezüge und ggf. Zulagen dieserLandesbeamten, und erhalten diese Landes-beamten Bezüge und ggf. Zulagen, die Bundes-beamten für die gleiche Aufgabenerfüllungnicht zustehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körpervom 15. Juni 1999

Die Dienstbezüge für diese Beamten werden vom jeweiligen Bundes-land gezahlt und anschließend dem Land vom Bundeskriminalamterstattet. Die Landesbeamten sind hinsichtlich derjenigen Zulagen, dieauch den Beamten des Bundeskriminalamtes zustehen (z. B . Zulagenfür den Dienst zu ungünstigen Zeiten, für Mehrarbeit, für Rufbereit-schaften usw.) den Bundesbeamten gleichgestellt. Diese Zulagen wer-den vom Bundeskriminalamt unmittelbar an die Beamten gezahlt.

7. AbgeordneterJohannesSinghammer(CDU/CSU)

Wie oft wurden in den vergangenen Jahren imKonsultationsverfahren nach Artikel 6 Dubli-ner Übereinkommen Asylbewerber, die nachDeutschland über die Route Italien — Öster-reich einreisen, von der zuständigen Italie-nischen Republik zurückgenommen, nachdemallein in München im vergangenen Jahr proWoche durchschnittlich 73 Festnahmen vonillegalen Ausländern, vorzugweise über dieseEinreiseroute, zu verzeichnen waren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körpervom 15. Juni 1999

Gemäß Artikel 6 des Dubliner Übereinkommens ist derjenige Mitglied-staat der Europäischen Union, dessen Grenze ein Asylbewerber auseinem Drittstaat illegal überschritten hat, für die Prüfung des Asyl-antrags zuständig. Dieses Zuständigkeitskriterium läuft jedoch in vielenFällen leer, weil es nicht gelingt, den Nachweis des illegalen Überschrei-tens der Außengrenze zu führen. Die Ursachen für die wenig effizienteAnwendung dieses Zuständigkeitskriteriums sind insbesondere in denerheblichen tatsächlichen Nachweisschwierigkeiten zu sehen, mit denendie deutschen Behörden konfrontiert sind. Der Nachweis des Über-schreitens etwa der italienischen Außengrenze gelingt häufig nicht, weildie Asylbewerber ihre Reisewege bewußt verschleiern. Dies geschiehthäufig auf Anraten professioneller Schleuser. Hinzu kommt, daß Italienhohe Anforderungen an den von deutschen Behörden zu führendenNachweis des Überschreitens der italienischen Außengrenze durcheinen Asylbewerber stellt.

Im Hinblick auf diese Defizite hat der für die Anwendung und Aus-legung des Dubliner Übereinkommens zuständige Ausschuß nach Arti-kel 18 des Dubliner Übereinkommens bereits 1998 einen Beschlußgefaßt, der die Mitgliedstaaten unter anderem zu einer stärkerenBerücksichtigung von allgemeinen Erkenntnissen über die Reisewege

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 6 –

von Asylbewerbern aufruft. Außerdem hat das Bundesministerium desInnern bei den Verhandlungen über das automatisierte Fingerabdruck-vergleichssystem EURODAC sich erfolgreich dafür eingesetzt, in derNähe einer Außengrenze der Europäischen Union angetroffene illegaleingereiste Ausländer ebenso wie Asylbewerber in EURODAC einzu-beziehen. Das Bundesministerium des Innern verspricht sich hiervoneine wesentliche Erleichterung des Nachweises des illegalen Über-schreitens der Außengrenze gemäß Artikel 6 des Dubliner Überein-kommens und eine erhebliche Verbesserung der Anwendung des Dubli-ner Übereinkommens.

Eine Aufschlüsselung der Übernahmeersuchen an einen bestimmtenMitgliedstaat des Dubliner Übereinkommens nach einzelnen Zustän-digkeitskriterien ist dem für das Konsultationsverfahren zuständigenBundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nicht mög-lich. Insofern kann nur festgestellt werden, daß seit Inkrafttreten desDubliner Übereinkommens am 1. September 1997 bis zum 31. Januar1999 insgesamt 349 Personen nach Italien überstellt werden konnten.D a gegenüber Italien hauptsächlich eine Anbietung nach Artikel 6 desDubliner Übereinkommens erfolgt, ist davon auszugehen, daß dieseZahl mit der angefragten Rücknahmequote Italiens nahezu identischist.

8. AbgeordneterArnoldVaatz(CDU/CSU)

Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnisder Bundesregierung die Kosten der Recht-schreibreform?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körpervom 15. Juni 1999

Die Kosten für die Einführung der Neuregelung der deutschen Recht-schreibung in die Amts- und Normsprache des Bundes belaufen sich bis-her auf ca. 90000 DM. Z u den Kosten bei der Einführung der Neurege-lung in die Schul-, Amts- und Normsprache der Länder kann die Bun-desregierung keine Angaben machen, da es sich um eine Angelegenheitder Länder handelt.

9. AbgeordneterArnoldVaatz(CDU/CSU)

Wie schlüsseln sich die Kosten auf, und vonwem werden die Kosten jeweils getragen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Fritz Rudolf Körpervom 15. Juni 1999

Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern sind für die Einfüh-rung der Neuregelung in den amtlichen Schriftverkehr des Bundes imeinzelnen folgende Kosten entstanden:– Kosten für Fortbildungsveranstaltungen 24000 DM– Kosten eines Sonderdruckes für die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 63000 DM.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 7 –

Der Bundesregierung geht bei der Umsetzung der neuen Rechtschrei-bung vom Grundsatz der Selbstschulung jeder Mitarbeiterin und jedesMitarbeiters aus. Lediglich Kanzleileiterinnen und Kanzleileiter alsMultiplikatoren werden zentral geschult. Als Hilfestellung erhalten dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter den o . g. Sonderdruck. Unabhängigdavon steht es jedem Ressort frei, auf eigene Kosten eine Unterstüt-zungssoftware mit Trainingsmöglichkeiten und elektronischen Wörter-büchern einzusetzen. Zur Kostenvermeidung hat die Bundesregierungfestgelegt, daß nach der herkömmlichen Schreibweise verfaßte Formu-lare und andere Materialien innerhalb der Übergangszeit noch zu ver-wenden sind.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

10. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung unter denAspekten Arbeitnehmerfreundlichkeit undsoziale Ausgewogenheit die Tatsache, daß diebisher steuer- und sozialversicherungsfreienJubiläumszahlungen an Mitarbeiter durch dieneue Steuergesetzgebung im Falle einer Netto-zahlung durch das Unternehmen zu einer deut-lichen Mehrbelastung für das Unternehmen(höhere Lohnnebenkosten), im Falle einerBruttozahlung durch das Unternehmen aber zudeutlichen Einbußen für den Mitarbeiter füh-ren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 8. Juni 1999

Für die Aufhebung der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenenSteuerbefreiung bestimmter Jubiläumszuwendungen hat sich bereits dieEinkommensteuer-Kommission (Bareis-Kommission) im November1994 ausgesprochen. Eine Steuerpflicht der Jubiläumszuwendungen hatauch die Steuerreform-Kommission in den „Petersberger Steuervor-schlägen” vorgesehen; ebenso das vom Deutschen Bundestag am26. Juni 1997 beschlossene Steuerreformgesetz 1999.

Die Steuerpflicht sämtlicher Jubiläumszuwendungen entspricht im übri-gen dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit. Deshalb wurden mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ab 1999 Jubiläumszahlungen anläßlich eines Arbeitnehmer-oder Geschäftsjubiläums wie andere Sonderzahlungen und Prämien alsArbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Daraus folgt nach § 1Arbeitsentgeltverordnung die Beitragspflicht. Die damit verbundenenAuswirkungen sind aus Sicht der Bundesregierung unter dem Gesichts-punkt einer notwendigen Ausgleichsmaßnahme zur Tarifentlastunghinzunehmen.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 8 –

11. AbgeordneterLudwigEich(SPD)

Wie hoch waren 1996, 1997 und 1998 die vonden finanzstarken Ländern erbrachten Aus-gleichsbeträge, und zwar bezogen auf die jewei-ligen Einwohnerzahlen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 11. Juni 1999

Die Beiträge der finanzstarken Länder im Länderfinanzausgleich derJahre 1996 bis 1998 in Mio. DM und in DM je Einwohner sind in der fol-genden Tabelle aufgeführt. Für 1998 liegt die vorläufige Jahresabrech-nung zugrunde.

Beiträge im Länderfinanzausgleich

1996 1997 1998

Länder Mio. DM je Mio. DM je Mio. DM je

DM Ein- DM Ein- DM Ein-wohner wohner wohner

Nordrhein-Westfalen 3 125 175 3 059 170 3 095 172

Bayern 2 862 238 3 102 257 2 901 240

Baden-Württemberg 2 521 244 2 410 232 3 473 334

Hessen 3 240 538 3 148 522 3 435 570

Hamburg 482 282 273 160 613 360

Schleswig-Holstein — — 5 2 0,1 0,04

Den Werten „DM je Einwohner” sind die tatsächlichen Einwohnerzah-len zugrunde gelegt. Für die Bemessung der Finanzausgleichsleistungensind demgegenüber gewichtete Einwohnerzahlen maßgebend.

12. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie viele Bescheinigungen zur Steuerbefreiunginfolge der neuen 630-DM-Regelung wurdennach Kenntnis der Bundesregierung bisher beiden zuständigen Finanzämtern beantragt, undin wie vielen Fällen mußte eine Bescheinigungverweigert werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 11. Juni 1999

Das Bundesministerium der Finanzen hat die obersten Finanzbehördender Länder Mitte Mai 1999 um Mitteilungen zur Zahl der Freistellungs-anträge und -bescheinigungen gebeten. 15 Länder – mit Ausnahme Nie-dersachsens – haben statistische Auswertungen übersandt. Danach sindbisher rd. 1820000 Anträge auf Erteilung einer Freistellungsbeschei-nigung gestellt worden. Insgesamt sind rd. 1557000 Freistellungs-bescheinigungen erteilt worden, also in ca. 85% der Fälle. Unter Hinzu-

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 9 –

schätzung Niedersachsens dürfte von etwa 1,8 Millionen Freistellungs-bescheinigungen auszugehen sein. Die hohe Quote der positiven Be-scheide beruht darauf, daß in der Regel nur die schriftlichen (förm-lichen) Anträge statistisch erfaßt und gemeldet wurden und nur aus-nahmsweise auch gar keinen Erfolg versprechende mündlich gestellteAnfragen/Anträge (oftmals Rentnerfälle).

13. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie lange dauerte die durchschnittliche Bear-beitungszeit, und welche zeitlichen Folgen hatdies für die Bearbeitung der „normalen” Steuer-vorgänge (z. B . Einkommensteuerfestsetzung/Lohnsteuerjahresausgleich)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 11. Juni 1999

Die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen (Bescheinigungen nach§ 39a Abs. 6 Einkommensteuergesetz) ist Sache der Finanzämter. D adiese Landesbehörden sind, hat die Bundesregierung keine Möglich-keit, den gewünschten Zeitwert selbst empirisch zu ermitteln. NachSchätzung der Bundesregierung dürfte die Bearbeitung eines Antragsim Durchschnitt kaum über 10 Minuten erfordern. Bei diesem Schätz-wert hat sich die Bundesregierung an der bekannten Bearbeitungsdauereiner sog. Nichtveranlagungsbescheinigung orientiert und zusätzlich diebei Einführung neuer Verfahren üblichen Erschwernisse (fehlenderEinübungsgrad der Dienstkräfte, erhöhter Beratungsbedarf der A n-tragsteller) berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Informationen dürfte sich die Arbeitslage beiden Finanzämtern wieder normalisiert haben. Nicht auszuschließen ist,daß es bei den diesjährigen Veranlagungsarbeiten zu Verzögerungenkommen kann.

14. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

In welcher Höhe sind in der als Nettozahl dar-gestellten Entwicklung der Steuereinnahmendes öffentlichen Haushaltes (Bundesministe-rium der Finanzen in den VolkswirtschaftlichenBerichten – Fakten zur Finanzwirtschaft, Mo-natsbericht 3/99) in der Lohnsteuer sowie in denveranlagten und nicht veranlagten Steuern vomErtrag und der Körperschaftsteuer Abzügedurch das Bundesamt für Finanzen enthalten,und um welche Abzüge handelt es sich?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. Juni 1999

Die Lohnsteuer ist gemindert um Kindergeld, soweit es durch die Fami-lienkassen ausgezahlt wurde. Im Monat März 1999 betrug die beider Lohnsteuer gebuchte Kindergelderstattung des Bundesamtes fürFinanzen 3 868 Mio. DM (im Jahr 1998: 28 612 Mio. DM).

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 10 –

Bei den Erstattungen an veranlagter Einkommensteuer, nicht veranlag-ten Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer handelt es sich umSteuergutschriften im Rahmen der Besteuerung von Einkünften ausKapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividendensowie Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Anteilen an GmbH), undzwar im Zusammenhang mit dem Vorliegen von Freistellungsaufträgenund Nichtveranlagungsbescheinigungen. Hier gehen die Banken übli-cherweise in Vorlage und lassen sich die dem Kunden gewährte Steuer-gutschrift vom Bundesamt für Finanzen erstatten. Grundsätzlich wer-den Erstattungen an Körperschaftsteuer, die an natürliche Personenausgezahlt werden, bei der Einkommensteuer, oder, wenn an juristi-sche Personen erstattet wird, bei der Körperschaftsteuer verbucht. Beiden nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (Kapitalertragsteuer) sindzusätzlich Erstattungen nach Doppelbesteuerungsabkommen enthal-ten. Dabei bekommen ausländische Dividendenbezieher die Differenzzwischen dem inländischen und dem im Doppelbesteuerungsabkom-men festgelegten Kapitalertragssteuersatz zurück.

Die Erstattungen im Monat März 1999 beliefen sich bei der veranlagtenEinkommensteuer auf 153 Mio. DM (1998: 1 157 Mio. DM), bei dennicht veranlagten Steuern vom Ertrag auf 221 Mio. DM (1998:5 428 Mio. DM) und bei der Körperschaftsteuer auf 157 Mio. DM(1998: 3 766 Mio. DM).

15. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, künftig dieAbzugszahlen brutto auszuweisen oder wenig-stens die Abzüge nach Zahl und Art als Fußnotezu nennen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. Juni 1999

Die Erstattungen des Bundesamtes für Finanzen werden in den Jahres-steuerberichten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröf-fentlicht und zwar jeweils im Zusammenhang mit der Erläuterung derAufkommensentwicklung der betreffenden Steuerart. Eine über dasJahresergebnis hinausgehende monatliche Darstellung erscheint nichtsinnvoll. D a Veränderungen bei Monatsergebnissen regional und zeit-lich außerordentlich stark schwanken, wäre mit dem zusätzlichenmonatlichen Ausweis von Abzugspositionen kein Informationsgewinnverbunden.

16. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(F.D.P.)

Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bun-desregierung, die noch immer fehlenden Aus-führungsbestimmungen für die am 1. Januar1999 in Kraft getretene Tonnagebesteuerung zuerlassen?

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 11 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. Juni 1999

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben zurKlärung der zahlreichen Zweifelsfragen zur Tonagesteuerregelung eineArbeitsgruppe eingesetzt. Auf der Grundlage der Vorschläge der A r-beitsgruppe ist den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länderder Entwurf eines BMF-Schreibens zugeleitet worden. Die abschlie-ßende Erörterung des Entwurfs ist in diesem Monat vorgesehen. Soferndie Ländervertreter dem Entwurf zustimmen, kann das BMF-Schreibenim August 1999 veröffentlicht werden.

17. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(F.D.P.)

Sieht die Bundesregierung vor, den Zugang zurTonnagesteuer mit einer Flaggenbindung derSeeschiffahrt zu verknüpfen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. Juni 1999

§ 5 a EStG sieht vor, daß begünstigte Handelsschiffe in einem inlän-dischen Schiffsregister eingetragen sein müssen. Dieses bedingt gemäߧ 1 Flaggenrechtsgesetz das Führen der deutsche Flagge. Gemäß § 7 desgenannten Gesetzes besteht auf Antrag die Möglichkeit der befristetenGenehmigung zum Führen einer fremden Flagge, Genehmigungsbe-hörde ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, Ham-burg, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.Es ist z. Z . nicht vorgesehen, das geltende Genehmigungsverfahren zuändern.

18. AbgeordneterJosefHollerith(CDU/CSU)

Warum gilt der Verkaufsstopp, den die Bundes-regierung laut Presseberichten aufgrund einerEntscheidung der Europäischen Kommissionvom 22. Dezember 1998 zur verbilligten Ver-äußerung land- und forstwirtschaftlicher Flä-chen in den neuen Bundesländern nach demEntschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz(EALG) verfügt hat, auch für Veräußerungenan die entschädigungslos enteigneten frühe-ren Eigentümer, obwohl diese von der Euro-päischen Kommission ausdrücklich nicht fürrechtswidrig gehalten werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 15. Juni 1999

D a die Flächenerwerbsregelung nicht voneinander isolierte Kaufver-günstigen für die dort genannten Berechtigtengruppen enthält, sondernin den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes ein enger Bezug

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 16 –

b) Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst regelt die Bundes-nebentätigkeitsverordnung – gestaffelt nach Besoldungsgrup-pen – die Ablieferungspflicht, soweit bestimmte Bruttobeträgeüberschritten werden.”

30. AbgeordneterRainerFunke(F.D.P.)

Welche Auswirkungen hat das Gesetz zurBekämpfung der sogenannten „Scheinselbstän-digkeit” auf die Regelung des § 69b des Urhe-berrechtsgesetzes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherungder Arbeitnehmerrechte hat im Sozialrecht eine Vorschrift geschaffen,durch die die Erfassung von Scheinselbständigkeit erleichtert wird (§ 7Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV). Die Neuregelung gilt nur fürdas Sozialversicherungsrecht und hat daher keine unmittelbaren Aus-wirkungen auf die in § 69 b Urheberrechtsgesetz vorgesehene arbeits-rechtliche Regelung, nach der grundsätzlich der Arbeitgeber die Ver-wertungsrechte an einem vom Arbeitnehmer geschaffenen Computer-programm hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts istdie persönliche Abhängigkeit entscheidendes Kriterium für die Abgren-zung, ob ein Erwerbstätiger Arbeitnehmer oder selbständig Tätiger ist.

31. AbgeordneterRainerFunke(F.D.P.)

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeiteines verbesserten Schutzes der Urheber inArbeits- und Dienstverhältnissen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, die insbesondere Urhe-ber in Arbeits- und Dienstverhältnissen betrifft, ist gegenwärtig nichtbeabsichtigt. Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen– etwa zur Umsetzung der Verträge der Weltorganisation für geistigesEigentum (WIPO) vom Dezember 1996 – werden sich jedoch auchzugunsten solcher Urheber auswirken. Das gilt auch für die vorgese-hene Reform des Urhebervertragsrechts.

32. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daßaufgrund des Gesetzes zu Korrekturen in derSozialversicherung und zur Sicherung derArbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998,insbesondere durch die Änderung des § 1 Kün-digungsschutzgesetz und des § 113 Abs. 3Betriebsverfassungsgesetz gravierende Unter-schiede des Arbeitsrechts in der Insolvenz undaußerhalb des Insolvenzverfahrens gesetzlichfestgeschrieben sind, die dazu führen können,

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 17 –

daß Unternehmen verstärkt unter der Anwen-dung der günstigen arbeitsrechtlichen Normenim Rahmen des Insolvenzverfahrens für not-wendig gehaltene Personalreduzierungen vor-nehmen?

33. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Wenn ja, welche Konsequenzen beabsichtigtdie Bundesregierung hieraus zu ziehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zurSicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1999 hat derGesetzgeber weitgehend die Einschränkungen des Kündigungsschutz-rechtes zurückgenommen, die 1996 durch das ArbeitsrechtlicheBeschäftigungsförderungsgesetz eingeführt wurden. Diese Einschnittein das Kündigungsrecht hatten den sozialen Frieden und die sozialePartnerschaft als wichtige Rahmenbedingungen für Motivation und Lei-stungsbereitschaft beeinträchtigt und das mit ihnen vergeblich verbun-dene Ziel der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze nicht erreicht.

Soweit die Insolvenzordnung zum Teil besondere arbeitsrechtliche Vor-schriften für die Entlassung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Insol-venzverfahrens vorsieht, wird dem in dieser besonderen Situation beste-henden Bedürfnis nach einer vorzeitigen Beendigung von Arbeitsver-hältnissen und einer schnellen und eindeutigen Klärung der Wirksam-keit ausgesprochener Kündigungen Rechnung getragen. Von einer sol-chen zügigen Klärung der Situation hängt regelmäßig auch die Chanceab, Arbeitsplätze in sanierungsfähigen Teilen des betreffenden Unter-nehmens erhalten zu können.

Wegen der gerade in Deutschland bestehenden rechtlichen Hürden undFolgen eines Insolvenzverfahrens ist nicht davon auszugehen, daßUnternehmen sich ohne zwingenden Grund einem solchen Verfahrenaussetzen werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

34. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung dasÜbungsplatzkonzept – z. B . das Konzept desTruppenübungsplatzes Vogelsang – zu ändernbzw. zu überarbeiten?

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 18 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Mit den Ressortentscheidungen von 1991, 1993 und 1995 hat der Bun-desminister der Verteidigung über die Stationierung der Bundeswehrentschieden. Im Zuge dieser Entscheidungen wurde durch den Deut-schen Bundestag am 14. Januar 1993 auch das Truppenübungsplatzkon-zept gebilligt.

Wesentliche Voraussetzungen für das Truppenübungsplatzkonzeptwaren:

– die Reduzierung der Streitkräfte und damit deren Ausbildungsum-fang,

– die Möglichkeit zum Einrichten von Übungsflächen auf Truppen-übungsplätzen durch Rückgabe von Plätzen in den alten Bundeslän-dern durch die Alliierten an die Bundeswehr und durch die Nutzungausgewählter Plätze in den neuen Bundesländern,

– die Möglichkeit, Truppenübungsplätze auf besondere Verwen-dungszwecke auszubauen,

– ein Verhältnis von verfügbarer Übungsplatzfläche zum Umfang aus-zubildender Truppe, das einen bürgerfreundlichen- und ökologischverträglicheren Betrieb der Plätze ermöglicht (Schießlärm).

Ein Kernstück dieses Konzeptes ist der weitgehende Verzicht der Bun-deswehr sowie der verbündeten Streitkräfte auf das Üben gepanzerterKettenfahrzeuge im freien Gelände, d . h . außerhalb von Übungsplät-zen.

Auf dieser Grundlage wurde das „Nutzungskonzept für Truppenü-bungsplätze in Deutschland” erarbeitet und zuletzt am 30. März 1999fortgeschrieben. Der Truppenübungsplatz Vogelsang ist Bestandteildieses Nutzungskonzeptes. Eine Änderung ist derzeit nicht beabsich-tigt.

35. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Wird in der gegenwärtig tagenden Wehrstruk-turkommission eine Änderung des Übungs-platzkonzeptes diskutiert, bzw. steht das ThemaÄnderung des Übungsplatzkonzeptes auf derTagesordnung der Wehrstrukturkommission?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die Kommission arbeitet nicht an der Lösung kurzfristiger Fragen, son-dern nimmt in ihrer Arbeit das nächste Jahrzehnt in den Blick. O b sie imVerlaufe ihrer weiteren Untersuchungen Detailaspekte wie z. B . einTruppenübungsplatzkonzept aufgreifen wird, ist z. Z . nicht absehbar.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 19 –

36. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregie-rung wehrtechnische Messen im In- und Aus-land, und welche finanziellen Mittel werdendafür für das laufende und die kommendenJahre eingeplant?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die Unterstützung wehrtechnischer Messen durch die Bundesregierungerfolgt im wesentlichen über die im Maßnahmenkatalog des Bundes-ministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 29. Juli 1998 dargelegtenUnterstützungsmöglichkeiten. Damit trägt das BMVg im Rahmen derengen rechtlichen Möglichkeiten dazu bei, den Präsentationsrahmenwehrtechnischer Produkte der deutschen Industrie zu verbessern.

Z u den Unterstützungsmaßnahmen zählen insbesondere folgende Akti-vitäten:

– Hochrangige Präsenz aus dem Bereich des BMVg und der Bundes-wehrJeweils für das kommende Jahr wird eine Messe- und Ausstellungs-besuchsplanung für den Bundesminister und die Staatssekretäreerstellt. Die Besuche auf Einzel- und Gemeinschaftsständen derdeutschen Industrie werden öffentlichkeitswirksam begleitet. Siefinden ggf. in Form gemeinsamer Besuche mit ausländischen Amts-kollegen statt.

– Ausstelllungs-/Informationsstand der BundeswehrAuf ausgewählten, bedeutenden Messen und Ausstellungen ist dieBundeswehr selbständig oder in Anlehnung an einen Gemeinschafts-stand der deutschen wehrtechnischen Industrie vertreten. Die Bun-deswehr kann zu solchen Ereignissen auch in Ständen beziehungs-weise Pavillons beteiligt sein, die die Bundesregierung zur allgemei-nen Deutschlandinformation auf Ausstellungen und Messen einrich-tet.

– Direkte Unterstützung der Industrieaussteller durch die BundeswehrAuf Wunsch der Industrie stellt die Bundeswehr, grundsätzlich gegenKostenerstattung, Gerät für Ausstellungen und Messen bereit,soweit es der Dienstbetrieb und der Auftrag zulassen. Die Initiativenfür eine entsprechende Planung müssen von der Industrie ausgehen.Neuentwicklungen, die besonders im öffentlichen Interesse stehen,können in einem solchen Rahmen bereitgestellt werden. Entwick-lungsprototypen können der Industrie, wenn es das Entwicklungs-programm zuläßt, zur Vorführung zeitweise vertraglich überlassenwerden. Diese Möglichkeit wird in Kooperationsprogrammen mitanderen Partnerstaaten genutzt und hat – neben hohem Werbewertfür die Bundeswehr selbst – bisher auch der deutschen Industriegeholfen, der Öffentlichkeit ihre Leistungsfähigkeit nachzuweisen.

– RahmenveranstaltungenBesonders wirksam ist die Unterstützung von Messen und Ausstel-lungen durch entsprechende Rahmenveranstaltungen. Insbesondere

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 20 –

die Unterzeichnung wichtiger Verträge für nationale und internatio-nale Vorhaben findet in der öffentlichen Berichterstattung ihrenNiederschlag und hat insofern für die Industrie hohen Werbewert.

– Weitere begleitende MaßnahmenÖffentlichkeitswirksame und werbende Wirkung haben im Rahmenvon Messen und Ausstellungen auch nationale Rahmenprogramme.Wie bei anderen Nationen üblich, kann die deutsche wehrtechnischeIndustrie in Abstimmung mit der Bundesregierung und den Bot-schaften beispielsweise durch einen „Deutschen Tag” das Augen-merk auf unser Land richten.Eine Einplanung konkreter finanzieller Mittel für Maßnahmen zurUnterstützung wehrtechnischer Messen im In- und Ausland findetseitens des BMVg nicht statt.

37. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Um welche wehrtechnischen Messen im laufen-den und in den kommenden Jahren handelt essich?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die beiliegende „Messeübersicht 1999”*) enthält eine Aufstellungwesentlicher nationaler bzw. international stattfindender wehrtechni-scher Messen. Über eine Teilnahme der Leitung BMVg und/oder derLeitung Hauptabteilung Rüstung/Leitung der Führungsstäbe zurUnterstützung der Ausfuhrbemühungen der deutschen Industrie wirdim Einzelfall kurzfristig vor den jeweiligen Messeterminen unter Be-rücksichtigung der dann konkret vorliegenden Daten entschieden.

Eine Messeübersicht für das Jahr 2000 wird nicht vor Ende des drittenQuartals 1999 vorliegen.

38. AbgeordneteKerstenNaumann(PDS)

Welche Kasernen der Bundeswehr tragenNamen von Offizieren der Wehrmacht?

39. AbgeordneteKerstenNaumann(PDS)

Ist eine Umbenennung dieser Kasernen vorge-sehen, und wenn ja, bis wann?

*) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbin-dung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 12 –

zwischen den Kaufanwartschaften der verschiedenen Berechtigten-gruppen hergestellt worden ist, läßt sich eine Fortführung der Verkäufefür bestimmmte Berechtigte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht recht-fertigen.

19. AbgeordneterJosefHollerith(CDU/CSU)

Will die Bundesregierung auf diese Weise dievom Bundesverfassungsgericht sanktionierteWiedergutmachung gegenüber den Alteigen-tümern unterlaufen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 15. Juni 1999

Nein. Ihre Frage entbehrt jeder Grundlage.

20. AbgeordneterJosefHollerith(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Ent-scheidung der Europäischen Kommission vom22. Dezember 1998 – ebenso wie der frühereChef der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-gesellschaft (BVVG) – gesetzgeberischenHandlungsbedarf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 15. Juni 1999

Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission kann das Flä-chenerwerbsprogramm des Ausgleichsleistungsgesetzes nicht mehr zuden bisherigen gesetzlichen Bedingungen fortgeführt werden. EineÄnderung des Ausgleichsleistungsgesetzes ist daher erforderlich.

21. AbgeordneterJosefHollerith(CDU/CSU)

Wenn Frage 20 mit Ja beantwortet wird, wannist mit der Vorlage eines entsprechendenGesetzentwurfs zu rechnen, und welchen Rege-lungsinhalt soll er haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 15. Juni 1999

Die Bundesregierung ist intensiv bemüht, den Gesetzentwurf zur Ände-rung des Ausgleichsleistungsgesetzes rasch vorzulegen. Der Zeitpunkthängt jedoch vom Fortgang der notwendigen Abstimmung mit derKommission ab. Der Abstimmungsprozeß mit Brüssel ist gegenwärtignoch nicht abgeschlossen.

22. AbgeordneterWernerLensing(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, nachdemmit der Marktreife des VW „Lupo” TDI nochzum Sommer 1999 die technische Realisierbar-keit des sog. „3-Liter-Autos” bewiesen wurde,besonders kraftstoffeffezienten Fahrzeugen in

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 13 –

Analogie zur Einführung des Katalysatorsdurch eine befristete Befreiung von der Kraft-fahrzeugsteuer einen wirksamen marktwirt-schaftlichen Vorteil zu verschaffen, um diesenumweltschonenden Fahrzeugen zu einer besse-ren Durchsetzung auf dem Kraftfahrzeugmarktzu verhelfen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. Juni 1999

Ein besonders niedriger Kraftstoffverbrauch wird schon durch die zurZeit gültige Rechtslage steuerlich gefördert. Gemäß § 3 b Abs. 2 desKraftfahrzeugsteuergesetzes ist das Halten von Personenkraftwagen,deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen, bis zum31. Dezember 2005 mit einem Betrag von bis 1000 DM von der Kraft-fahrzeugsteuer befreit. Diese niedrigen Kohlendioxidemissionen wer-den im Regelfall von den sog. „3-Liter-Autos” erfüllt.

Soweit diese Personenkraftwagen auch die Schadstoffgrenzwerte derE G-Richtlinie über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luftdurch Emissionen von Kraftfahrzeugen erfüllen (sog. Euro 3- bzw.Euro 4-Normen), erhöht sich der Steuerentlastungsbetrag. Je nachdem,ob es sich um einen Wagen mit Otto- oder mit Dieselmotor handelt,wird bis zum 31. Dezember 2005 eine zusätzliche Steuerersparnis vonbis zu 250 DM bzw. 500 DM bei Einhaltung der Euro 3-Werte und vonbis zu 600 DM bzw. 1200 DM bei Einhaltung der Euro 4-Werte gewährt.

Schließlich profitieren die „3-Liter-Autos” bei der Ökologischen Steu-erreform, weil deren niedriger Verbrauch der Belastung durch dieMineralölsteuer entgegensteht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

23. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

Sind nach der Überarbeitung des Entwurfs derEnergieeinsparverordnung die im ursprüng-lichen Entwurf bezifferten Grenzwerte für denJahresheizenergiebedarf noch aktuell, und willdie Bundesregierung an dem Energiesparpaßfesthalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs SiegmarMosdorfvom 15. Juni 1999

Es gibt noch keinen von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurfder Energieeinsparverordnung, sondern nur einen Entwurf der beidenfederführenden Ressorts, der sich noch in der Abstimmung befindet.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 14 –

Die in dem ausführlichen Berechnungs- und Nachweisverfahren fürNeubauten vorgesehenen Grenzwerte des Jahresheizenergiebedarfswurden in den letzten Monaten nicht mehr verändert. Lediglich dieZuschläge für die Einrechnung von Warmwasserversorgungs-Systemenwurden an den fortgeschriebenen Stand der begleitenden Normungs-arbeit angeglichen.

Nach dem aktuellen Entwurfstand ist unverändert vorgesehen, daß dieErgebnisse der rechnerischen Nachweise in Energiebedarfsausweisen(bei Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen – z. B . Werkstätten –in Wärmebedarfsausweisen) zusammenzustellen sind. Die Verbesse-rung der Transparenz, die diese Dokumente für Eigentümer und Nutzerder Gebäude bewirkt, ist auch ein wichtiges Element, um den Vollzugder Verordnung zu verbessern. Im aktuellen Entwurf werden vor die-sem Hintergrund zusätzlich Fälle definiert, in denen der Energie-bedarfsausweis auch bei bestehenden Gebäuden zu erstellen ist.

24. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

Will die Bundesregierung im neuen Entwurf ander Maßnahmeliste festhalten, durch die gere-gelt werden sollte, bei welchen Maßnahmen beiRenovierungen die Energieeinsparverordnungzu erfüllen ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs SiegmarMosdorfvom 15. Juni 1999

Neben einigen Nachrüstungspflichten soll die Energieeinsparverord-nung für bestehende Gebäude – ebenso wie die geltende Wärmeschutz-verordnung – vor allem sogenannte „bedingte Anforderungen” enthal-ten, die im Falle von Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungs-maßnahmen bei den betroffenen Bauteilen des Gebäudes einzuhaltensind. In den letzten Monaten erfolgten hier Fortschreibungen im Detail.

25. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

Läßt sich an der Umsatzrendite die Wett-bewerbslage der deutschen Unternehmen imVergleich zu ausländischen Unternehmen ab-lesen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs SiegmarMosdorfvom 10. Juni 1999

Die Umsatzrendite kann ein Idikator unter anderem für die Wett-bewerbsstärke eines Unternehmens sein. Bei internationalen Verglei-chen von Unternehmen müssen jedoch methodische Unschärfen be-rücksichtigt werden. Hinzu kommt, daß die Umsatzrendite von denVorschriften zur Rechnungslegung in den einzelnen Ländern und derdahinter stehenden Unternehmensphilosphie beeinflußt wird. Unter-schiede bei der Bilanzierung der Zukunftswerte und immateriellenAnlagegüter führen z. B . dazu, daß in angelsächsischen Ländern dieGewinne tendenziell höher ausgewiesen werden als in Deutschland.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 15 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Sozialordnung

26. AbgeordneteDr. MariaBöhmer(CDU/CSU)

Ist es zutreffend, daß die Bundesregierungplant, die Hinterbliebenenrente zu kürzen?

27. AbgeordneteDr. MariaBöhmer(CDU/CSU)

Ist es richtig, daß die Bundesregierung plant,die Anrechnung der eigenen Rente der Witwebzw. des Witwers bei der Hinterbliebenenver-sorgung zu verschärfen (vgl. Bild am Sonntagvom 9. Mai 1999)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Maschervom 1. Juni 1999

Ihre Fragen beantworte ich mit nein.

28. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Trifft es zu, daß der Erlaß des ehemaligen Bun-desministers für Arbeit und Sozialordnung,Dr . Norbert Blüm, bezüglich der Abführungvon aus im Zusammenhang mit der dienstlichenTätigkeit erfolgten Einnahmen, vor allem ausVortragstätigkeit, erzielten Beträge aufgeho-ben wurde, und wie war genau der Inhalt desbisherigen Erlasses?

29. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Warum wurde dieser Erlaß aufgehoben, undwie lautet der neue Erlaß von BundesministerWalter Riester?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Achenbachvom 14. Juni 1999

Die am 15. Juli 1998 in den „Dienstlichen Mitteilungen” bekanntge-machten Nebentätigkeitsgrundsätze für die Beschäftigten des Bundes-ministeriums für Arbeit und Sozialordnung wurden nach dem Regie-rungswechsel weder aufgehoben noch wurden neue Bestimmungen– etwa zum Thema Vortragstätigkeiten – erlassen. Sie enthalten keinespeziellen Regelungen zu Vortragstätigkeiten, die in Zusammenhangmit dem dienstlichen Aufgabengebiet stehen. Bezüglich der Abführungerzielter Beträge heißt es unter Nummer 6 dieser Grundsätze:

„6. Ablieferungspflicht von Einkünften aus Nebentätigkeit:a) Für Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes be-

steht keine Ablieferungspflicht.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 16 –

b) Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst regelt die Bundes-nebentätigkeitsverordnung – gestaffelt nach Besoldungsgrup-pen – die Ablieferungspflicht, soweit bestimmte Bruttobeträgeüberschritten werden.”

30. AbgeordneterRainerFunke(F.D.P.)

Welche Auswirkungen hat das Gesetz zurBekämpfung der sogenannten „Scheinselbstän-digkeit” auf die Regelung des § 69b des Urhe-berrechtsgesetzes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherungder Arbeitnehmerrechte hat im Sozialrecht eine Vorschrift geschaffen,durch die die Erfassung von Scheinselbständigkeit erleichtert wird (§ 7Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV). Die Neuregelung gilt nur fürdas Sozialversicherungsrecht und hat daher keine unmittelbaren Aus-wirkungen auf die in § 69 b Urheberrechtsgesetz vorgesehene arbeits-rechtliche Regelung, nach der grundsätzlich der Arbeitgeber die Ver-wertungsrechte an einem vom Arbeitnehmer geschaffenen Computer-programm hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts istdie persönliche Abhängigkeit entscheidendes Kriterium für die Abgren-zung, ob ein Erwerbstätiger Arbeitnehmer oder selbständig Tätiger ist.

31. AbgeordneterRainerFunke(F.D.P.)

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeiteines verbesserten Schutzes der Urheber inArbeits- und Dienstverhältnissen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, die insbesondere Urhe-ber in Arbeits- und Dienstverhältnissen betrifft, ist gegenwärtig nichtbeabsichtigt. Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen– etwa zur Umsetzung der Verträge der Weltorganisation für geistigesEigentum (WIPO) vom Dezember 1996 – werden sich jedoch auchzugunsten solcher Urheber auswirken. Das gilt auch für die vorgese-hene Reform des Urhebervertragsrechts.

32. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daßaufgrund des Gesetzes zu Korrekturen in derSozialversicherung und zur Sicherung derArbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998,insbesondere durch die Änderung des § 1 Kün-digungsschutzgesetz und des § 113 Abs. 3Betriebsverfassungsgesetz gravierende Unter-schiede des Arbeitsrechts in der Insolvenz undaußerhalb des Insolvenzverfahrens gesetzlichfestgeschrieben sind, die dazu führen können,

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 17 –

daß Unternehmen verstärkt unter der Anwen-dung der günstigen arbeitsrechtlichen Normenim Rahmen des Insolvenzverfahrens für not-wendig gehaltene Personalreduzierungen vor-nehmen?

33. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Wenn ja, welche Konsequenzen beabsichtigtdie Bundesregierung hieraus zu ziehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 15. Juni 1999

Mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zurSicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1999 hat derGesetzgeber weitgehend die Einschränkungen des Kündigungsschutz-rechtes zurückgenommen, die 1996 durch das ArbeitsrechtlicheBeschäftigungsförderungsgesetz eingeführt wurden. Diese Einschnittein das Kündigungsrecht hatten den sozialen Frieden und die sozialePartnerschaft als wichtige Rahmenbedingungen für Motivation und Lei-stungsbereitschaft beeinträchtigt und das mit ihnen vergeblich verbun-dene Ziel der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze nicht erreicht.

Soweit die Insolvenzordnung zum Teil besondere arbeitsrechtliche Vor-schriften für die Entlassung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Insol-venzverfahrens vorsieht, wird dem in dieser besonderen Situation beste-henden Bedürfnis nach einer vorzeitigen Beendigung von Arbeitsver-hältnissen und einer schnellen und eindeutigen Klärung der Wirksam-keit ausgesprochener Kündigungen Rechnung getragen. Von einer sol-chen zügigen Klärung der Situation hängt regelmäßig auch die Chanceab, Arbeitsplätze in sanierungsfähigen Teilen des betreffenden Unter-nehmens erhalten zu können.

Wegen der gerade in Deutschland bestehenden rechtlichen Hürden undFolgen eines Insolvenzverfahrens ist nicht davon auszugehen, daßUnternehmen sich ohne zwingenden Grund einem solchen Verfahrenaussetzen werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

34. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung dasÜbungsplatzkonzept – z. B . das Konzept desTruppenübungsplatzes Vogelsang – zu ändernbzw. zu überarbeiten?

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 18 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Mit den Ressortentscheidungen von 1991, 1993 und 1995 hat der Bun-desminister der Verteidigung über die Stationierung der Bundeswehrentschieden. Im Zuge dieser Entscheidungen wurde durch den Deut-schen Bundestag am 14. Januar 1993 auch das Truppenübungsplatzkon-zept gebilligt.

Wesentliche Voraussetzungen für das Truppenübungsplatzkonzeptwaren:

– die Reduzierung der Streitkräfte und damit deren Ausbildungsum-fang,

– die Möglichkeit zum Einrichten von Übungsflächen auf Truppen-übungsplätzen durch Rückgabe von Plätzen in den alten Bundeslän-dern durch die Alliierten an die Bundeswehr und durch die Nutzungausgewählter Plätze in den neuen Bundesländern,

– die Möglichkeit, Truppenübungsplätze auf besondere Verwen-dungszwecke auszubauen,

– ein Verhältnis von verfügbarer Übungsplatzfläche zum Umfang aus-zubildender Truppe, das einen bürgerfreundlichen- und ökologischverträglicheren Betrieb der Plätze ermöglicht (Schießlärm).

Ein Kernstück dieses Konzeptes ist der weitgehende Verzicht der Bun-deswehr sowie der verbündeten Streitkräfte auf das Üben gepanzerterKettenfahrzeuge im freien Gelände, d . h . außerhalb von Übungsplät-zen.

Auf dieser Grundlage wurde das „Nutzungskonzept für Truppenü-bungsplätze in Deutschland” erarbeitet und zuletzt am 30. März 1999fortgeschrieben. Der Truppenübungsplatz Vogelsang ist Bestandteildieses Nutzungskonzeptes. Eine Änderung ist derzeit nicht beabsich-tigt.

35. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Wird in der gegenwärtig tagenden Wehrstruk-turkommission eine Änderung des Übungs-platzkonzeptes diskutiert, bzw. steht das ThemaÄnderung des Übungsplatzkonzeptes auf derTagesordnung der Wehrstrukturkommission?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die Kommission arbeitet nicht an der Lösung kurzfristiger Fragen, son-dern nimmt in ihrer Arbeit das nächste Jahrzehnt in den Blick. O b sie imVerlaufe ihrer weiteren Untersuchungen Detailaspekte wie z. B . einTruppenübungsplatzkonzept aufgreifen wird, ist z. Z . nicht absehbar.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 19 –

36. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Auf welche Weise unterstützt die Bundesregie-rung wehrtechnische Messen im In- und Aus-land, und welche finanziellen Mittel werdendafür für das laufende und die kommendenJahre eingeplant?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die Unterstützung wehrtechnischer Messen durch die Bundesregierungerfolgt im wesentlichen über die im Maßnahmenkatalog des Bundes-ministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 29. Juli 1998 dargelegtenUnterstützungsmöglichkeiten. Damit trägt das BMVg im Rahmen derengen rechtlichen Möglichkeiten dazu bei, den Präsentationsrahmenwehrtechnischer Produkte der deutschen Industrie zu verbessern.

Z u den Unterstützungsmaßnahmen zählen insbesondere folgende Akti-vitäten:

– Hochrangige Präsenz aus dem Bereich des BMVg und der Bundes-wehrJeweils für das kommende Jahr wird eine Messe- und Ausstellungs-besuchsplanung für den Bundesminister und die Staatssekretäreerstellt. Die Besuche auf Einzel- und Gemeinschaftsständen derdeutschen Industrie werden öffentlichkeitswirksam begleitet. Siefinden ggf. in Form gemeinsamer Besuche mit ausländischen Amts-kollegen statt.

– Ausstelllungs-/Informationsstand der BundeswehrAuf ausgewählten, bedeutenden Messen und Ausstellungen ist dieBundeswehr selbständig oder in Anlehnung an einen Gemeinschafts-stand der deutschen wehrtechnischen Industrie vertreten. Die Bun-deswehr kann zu solchen Ereignissen auch in Ständen beziehungs-weise Pavillons beteiligt sein, die die Bundesregierung zur allgemei-nen Deutschlandinformation auf Ausstellungen und Messen einrich-tet.

– Direkte Unterstützung der Industrieaussteller durch die BundeswehrAuf Wunsch der Industrie stellt die Bundeswehr, grundsätzlich gegenKostenerstattung, Gerät für Ausstellungen und Messen bereit,soweit es der Dienstbetrieb und der Auftrag zulassen. Die Initiativenfür eine entsprechende Planung müssen von der Industrie ausgehen.Neuentwicklungen, die besonders im öffentlichen Interesse stehen,können in einem solchen Rahmen bereitgestellt werden. Entwick-lungsprototypen können der Industrie, wenn es das Entwicklungs-programm zuläßt, zur Vorführung zeitweise vertraglich überlassenwerden. Diese Möglichkeit wird in Kooperationsprogrammen mitanderen Partnerstaaten genutzt und hat – neben hohem Werbewertfür die Bundeswehr selbst – bisher auch der deutschen Industriegeholfen, der Öffentlichkeit ihre Leistungsfähigkeit nachzuweisen.

– RahmenveranstaltungenBesonders wirksam ist die Unterstützung von Messen und Ausstel-lungen durch entsprechende Rahmenveranstaltungen. Insbesondere

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 20 –

die Unterzeichnung wichtiger Verträge für nationale und internatio-nale Vorhaben findet in der öffentlichen Berichterstattung ihrenNiederschlag und hat insofern für die Industrie hohen Werbewert.

– Weitere begleitende MaßnahmenÖffentlichkeitswirksame und werbende Wirkung haben im Rahmenvon Messen und Ausstellungen auch nationale Rahmenprogramme.Wie bei anderen Nationen üblich, kann die deutsche wehrtechnischeIndustrie in Abstimmung mit der Bundesregierung und den Bot-schaften beispielsweise durch einen „Deutschen Tag” das Augen-merk auf unser Land richten.Eine Einplanung konkreter finanzieller Mittel für Maßnahmen zurUnterstützung wehrtechnischer Messen im In- und Ausland findetseitens des BMVg nicht statt.

37. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Um welche wehrtechnischen Messen im laufen-den und in den kommenden Jahren handelt essich?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die beiliegende „Messeübersicht 1999”*) enthält eine Aufstellungwesentlicher nationaler bzw. international stattfindender wehrtechni-scher Messen. Über eine Teilnahme der Leitung BMVg und/oder derLeitung Hauptabteilung Rüstung/Leitung der Führungsstäbe zurUnterstützung der Ausfuhrbemühungen der deutschen Industrie wirdim Einzelfall kurzfristig vor den jeweiligen Messeterminen unter Be-rücksichtigung der dann konkret vorliegenden Daten entschieden.

Eine Messeübersicht für das Jahr 2000 wird nicht vor Ende des drittenQuartals 1999 vorliegen.

38. AbgeordneteKerstenNaumann(PDS)

Welche Kasernen der Bundeswehr tragenNamen von Offizieren der Wehrmacht?

39. AbgeordneteKerstenNaumann(PDS)

Ist eine Umbenennung dieser Kasernen vorge-sehen, und wenn ja, bis wann?

*) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbin-dung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 21 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt auch in Zukunft, ander grundsätzlichen Regelung festzuhalten, wonach die Benennung vonKasernen auf Initiative der in einer Liegenschaft stationierten Truppeim Einvernehmen mit den kommunalen Gremien und Behörden desStandortes erfolgt. Derzeit liegen keine Anträge auf Benennung oderUmbenennung von Kasernen vor.

Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Kasernen, die nach Soldaten(Offizieren, aber auch Unteroffizieren und Mannschaften) der ehema-ligen deutschen Wehrmacht benannt sind, zu ersehen.

Nach Soldaten der ehemaligen deutschen Wehrmacht benannte Kaser-nen

Peter-Bamm-Kaserne MunsterGeneraloberst-Beck-Kaserne SonthofenFreiherr-von-Boeselager-Kaserne MunsterGeneral-Fahnert-Kaserne KarlsruheGeneral-Fellgiebel-Kaserne PoeckingFreiherr-von-Fritsch-Kaserne Breitenburg-NordoeFreiherr-von-Fritsch-Kaserne CelleFreiherr-von-Fritsch-Kaserne HannoverFritsch-Kaserne KoblenzGeneraloberst-Fritsch-Kaserne PfullendorfGeneralmajor-Freiherr-v.-Gersdorff-Kaserne EuskirchenHammerstein-Kaserne WesendorfGeneraloberst-Hoeppner-Kaserne WuppertalGeneral-Huettner-Kaserne HofGeneral-Konrad-/Artillerie-Kaserne Bad ReichenhallLent-Kaserne Rotenburg (Wuemme)Wilhelm-Leuschner-Kaserne Nuthe-UrstromtalFeldwebel-Lilienthal-Kaserne DelmenhorstMarseille-Kaserne AppenMedem-Kaserne HolzmindenMoelders-Kaserne BraunschweigMoelders-Kaserne VisselhoevedeGeneral-Olbricht-Kaserne LeipzigGeneralfeldmarschall-Rommel-Kaserne AugustdorfRommel-Kaserne DornstadtRommel-Kaserne Osterode am HarzRuedelkaserne RendsburgSchäfer-Kaserne BückeburgOberfeldwebel-Schreiber-Kaserne ImmendingenSchulz-Lutz-Kaserne MunsterGeneral-von-Seidel-Kaserne TrierGeneral-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne GermersheimGraf-Stauffenberg-Kaserne SigmaringenHenning-von-Tresckow-Kaserne GeltowHenning-von-Tresckow-Kaserne Oldenburg (Oldenburg)Generaloberst-Weise-Kaserne Rottenburg a.d. LaaberGeneral-Wever-Kaserne Rheine

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 22 –

40. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

In welchem finanziellen Umfang werden Lei-stungen der Deutschen Flugsicherung GmbHaus den Einzelplan 14 des Bundeshaushaltesbezahlt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Aus dem Kapitel 14 19 Titel 532 03 wurden für die Kosten der Leistun-gen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH folgende Beträge erstat-tet:

für 1997: 185857965 DMfür 1998: voraussichtlich ca. 150000000 DM.

Die Angaben für das Jahr 1998 sind vorläufig. Die Jahresrechnung für1998 wird nach den Erfahrungen der Vorjahre erst Mitte 1999 übermit-telt werden.

41. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

In welchem finanziellen Umfang sind im Einzel-plan 14 des Bundeshaushaltes Aufwendungenfür Maßnahmen der militärischen Flugsiche-rung enthalten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die Aufwendungen für die durch die Bundeswehr erbrachten militäri-schen (örtlichen) Flugsicherungsdienste können im einzelnen nicht auf-geschlüsselt werden, da diese Dienstleistungen streitkräfteintern nichteinzeln berechnet werden.

42. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

Welche möglichen Rationalisierungseffektesieht die Bundesregierung bei einer vollständi-gen oder teilweisen Privatisierung der militä-rischen Flugsicherung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Die militärische Flugsicherung der Bundeswehr gliedert sich in zweiTeilbereiche: die örtliche militärische Flugsicherung an den Flugplätzender Bundeswehr und die überörtliche militärische Flugsicherung in denzivilen Flugsicherungszentralen.

Die Aufgabe der überörtlichen militärischen Flugsicherung für den mili-tärischen Luftverkehr wird von der DFS Deutsche FlugsicherungGmbH wahrgenommen. Deswegen ist militärisches Flugsicherungsper-sonal unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zur DFS beurlaubt. DieAbwicklung der überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste liegtsomit schon heute in der Hand der organisationsprivatisierten DFSGmbH.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 23 –

Die Durchführung der Flugsicherungsdienste an den Flugplätzen derBundeswehr obliegt den Flugsicherungseinheiten der örtlichen militäri-schen Flugsicherung, die als Teil der Einsatzunterstützung in den jewei-ligen fliegenden Verband vor Ort integriert sind. Auftrag ist die Rege-lung und Kontrolle des militärischen und zivilen Luftverkehrs in zuge-ordneten Lufträumen im Nahbereich der Flugplätze sowie, eingebun-den in die Einsatzführung, die taktisch/operative Unterstützung desmilitärischen Luftverkehrs. Dabei liegt ein Aufgabenschwerpunkt inder Unterstützung der Einsatzverbände bei Verlegungen im Rahmenvon Krisenreaktionseinsätzen, wo die Kräfte der örtlichen militärischenFlugsicherung als Verbindungselement zur Flugsicherung des Gastlan-des wirken und ggf. in der Lage sein müssen, entsprechend den Erfor-dernissen und rechtlichen Möglichkeiten im jeweiligen Einsatzlandeigene örtliche Flugsicherungsdienste in Form von Personal und Flug-sicherungsanlagen am Einsatzflugplatz bereitzustellen.

Vor allem die taktisch/operative Einsatzunterstützung ist eine Aufgabe,die sich eng an den Einsatzerfordernissen der unterschiedlichen Waf-fensysteme orientiert und spezifische Kenntnisse der jeweiligen Einsatz-verfahren erfordert. Diesem trägt die taktische Einsatzausbildung inden Teilstreitkräften in unterschiedlicher Form und Ausprägung Rech-nung. Die effiziente Erfüllung dieses in seiner Umsetzung sehr militär-spezifischen Auftrages wird erst durch die Integration der Flugsiche-rungskräfte in die Einsatzverbände möglich.

Eine Herauslösung aus den heutigen Strukturen und insbesondere ausden Streitkräften würde unter diesen Aspekten die Aufgabenerfüllungin nicht akzeptablem Ausmaß erschweren. Schon deshalb wird diePrivatisierung der örtlichen militärischen Flugsicherung – abgesehenvon grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die mate-rielle Privatisierung der in Kernbereichen hoheitlich geprägten Flug-sicherung – nicht erwogen.

Es bleibt festzuhalten, daß die örtliche wie die überörtliche militärischeFlugsicherung in der heutigen Form organisatorisch so eingebundensind, daß ihre Aufgabenerfüllung optimal gewährleistet ist.

43. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Ist die Einbeziehung von zivilen Zielen ohnemilitärischen Charakter – wie Elektrizitäts-werke, Wasserversorgungssystem und Indu-strieanlagen zur Produktion ziviler Güter – vomVerteidigungsplanungsausschuß der NATOgebilligt worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Von der NATO werden ausschließlich militärische Ziele angegriffen.Das Kriterium zur Unterscheidung zwischen zivilen und militärischenZielen stellt die militärische Bedeutung dar. Mit dem in Ihrer Frage als „Verteidigungsplanungsausschuß” bezeichnetem Gremium meinen Sievermutlich den Militärausschuß der NATO, der in den Entscheidungs-prozeß bei der konkreten Zielplanung nicht mit einbezogen ist.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 24 –

44. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Hat der Verteidigungsplanungsausschuß dieNATO Bombenangriffe gegen zivile Ziele pau-schal oder jeweils konkret und zeitnah gebilligt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Siehe auch Antwort zu Frage 43: Es werden ausschließlich militärischeZiele angegriffen.

45. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Ist bei der Entscheidung über die Bombardie-rung solcher ziviler Ziele, die nicht als unver-hoffte Kollateralschäden bezeichnet werdenkönnen, in der NATO die Frage geprüft wor-den, wie dies mit dem Zusatzprotokoll zur Gen-fer Konvention zu vereinbaren ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Siehe auch Antwort zu Frage 43: Es werden ausschließlich militärischeZiele angegriffen. Im übrigen werden alle Entscheidungen der NATOin bezug auf Zielplanung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Zusatz-protokollen der Genfer Konvention überprüft.

46. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik anden Bombenangriffen der NATO, die die U N-Menschenrechts-Kommissarin unter Verweisauf die zivilen Opfer und die ökologischen Fol-geschäden und das humanitäre Kriegsvölker-recht geäußert hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Zivile Opfer und Umweltschäden lassen sich bei einer militärischenAuseinandersetzung grundsätzlich nicht ausschließen. Gemäß Zusatz-protokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über denSchutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I)müssen Angriffe gegen militärische Ziele unter größtmöglicher Scho-nung der Zivilbevölkerung durchgeführt werden.

47. AbgeordneteIrmingardSchewe-Gerigk(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Welche Stellungnahmen der Vereinten Natio-nen bezüglich Waffensysteme mit abgereicher-tem Uran sind der Bundesregierung bekannt,und inwieweit hat sich die Bundesregierung ggf.für eine Ächtung dieser Waffensysteme einge-setzt?

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 25 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Stellungnahmen des mit Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrollebefaßten 1. Ausschusses der Vereinten Nationen der Generalversamm-lung zu Waffensystemen mit abgereichertem Uran sind hier nichtbekannt.

48. AbgeordneteIrmingardSchewe-Gerigk(BÜNDNIS 90/D I E GRÜNEN)

Welche Auskünfte kann die Bundesregierunggeben über die bisherigen militärischen undzivilen Todesopfer der NATO-Luftangriffe ge-gen die Bundesrepublik Jugoslawien, über Ver-letzte und über die mittelbaren Gesundheits-schädigungen von Menschen durch Umweltfol-gen infolge der Zerstörung von Industriean-lagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Schultevom 11. Juni 1999

Verläßliche Informationen über militärische und zivile Todesopfer undVerletzte aufgrund der NATO-Luftangriffe liegen hier ebensowenigvor wie Informationen über Verletzte oder mittelbare Gesundheitsschä-digungen von Menschen durch Umweltfolgen infolge der Zerstörungvon Industrieanlagen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

49. AbgeordneterDirkNiebel(F.D.P.)

Welche Schritte hat die Bundesregierung unter-nommen, um zu verhindern, daß Jugendlichezufällig oder geplant Zugang zu Internet-Seitenmit pornographischen Inhalten erhalten, undwie kontrolliert sie die Wirksamkeit der Maß-nahmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Edith Niehuisvom 15. Juni 1999

Die unbeschränkte Verbreitung pornographischer Angebote im Inter-net ist nach § 21 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Verbrei-tung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) und nach§ 184 Abs. 1 des Strafgesetzbuches strafbar und somit von den Strafver-folgungsbehörden aufzugreifen.

Die Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes im Internet ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 26 –

Mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)wurden auf Bundesebene wichtige Jugendschutzvorschriften für denBereich der neuen Medien umgesetzt: Im GjS erfolgten Änderungendes Schriftenbegriffs, der Verbreitungs- und Werbeverbote sowie desVerfahrensrechts. Des weiteren wurde für Anbieter elektronischerInformations- und Kommunikationsdienste die Verpflichtung fest-geschrieben, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen bzw. sich einer O r-ganisation der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen.

Zeitgleich mit dem IuKDG trat der Mediendienste-Staatsvertrag derLänder zum 1. August 1997 in Kraft. Zur Durchführung der im Medien-dienste-Staatsvertrag der Länder enthaltenen Jugendschutzbestimmun-gen haben die Jugendministerinnen und -minister aller Bundesländerdie Einrichtung einer länderübergreifenden Stelle beschlossen. Auf derGrundlage einer vorläufigen Ländervereinbarung hat jugendschutz.netals Beauftragte der obersten Landesjugendbehörden für Jugendschutzin Mediendiensten seine Arbeit aufgenommen.

Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung des IuKDG dieBundesregierung aufgefordert, die Entwicklung bei den neuen Infor-mations- und Kommunikationsdiensten zu beobachten und darzulegen,ob und ggf. in welchen Bereichen Anpassungs- bzw Ergänzungsbedarfbesteht, und hierüber spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten desGesetzes zu berichten. Der Bericht der Bundesregierung, der u . a . weit-reichende Ausführungen zum Jugendschutz enthält, wird in Kürze demDeutschen Bundestag vorgelegt.

Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters des Internet habennationale Vorschriften nur begrenzte Wirkung. Deshalb hält die Bun-desregierung die Schaffung weltweiter Mindeststandards zur wirksamenBekämpfung jugendgefährdender Netzinhalte für erforderlich. DieBundesregierung ist an allen europa- und weltweiten Initiativen derwichtigsten internationalen Organisationen zur Verbesserung desJugendschutzes im Internet beteiligt. Lösungsvorschläge und Initiativenwerden in der Europäischen Union sowie in anderen internationalenGremien im Rahmen ihrer Zuständigkeit (OECD, G8-Staaten, Euro-parat, UNESCO) unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftkreisediskutiert und aufgegriffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

50. AbgeordneterDetlefParr(F.D.P.)

Hält die Bundesregierung die Regelung fürsinnvoll, daß die gesetzlichen Krankenkassenauch dann eine Begutachtung durch den Medi-zinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)veranlassen müssen, wenn eine rehabilitativeMaßnahme im Ausland seit Jahren einmal proJahr notwendig war, bewilligt und bezahltwurde und sich am Gesundheitszustand deschronisch kranken Patienten nichts geänderthat?

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 27 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 16. Juni 1999

Die nach geltendem Recht bei Kostenübernahme einer Behandlung imAusland generell vorgeschriebene Prüfung durch den MedizinischenDienst, ob die Behandlung einer Krankheit nur im Ausland möglich ist,beruht darauf, daß die zur Gesundheitsversorgung der Versichertennotwendigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in allerRegel im Inland bereitgestellt werden können und dementsprechendBehandlungen im Ausland nur in relativ seltenen Ausnahmefällen not-wendig sind. Sofern im Einzelfall bei einem Versicherten eine rehabili-tative Maßnahme im Ausland seit Jahren einmal pro Jahr notwendigwar, diese bewilligt und bezahlt wurde und sich am Gesundheitszustandder chronisch kranken Patienten nichts geändert hat, kann sich auchnach geltendem Recht die Beteiligung des Medizinischen Dienstes aufeine kursorische Prüfung beschränken. Auch in einem solchen Fall kanndie Beteiligung des Medizinischen Dienstes im Hinblick auf die Frage,ob die Voraussetzung, daß die Behandlung einer bestimmten Krankheitnur im Ausland möglich ist, noch fortbesteht oder ob inzwischen dienotwendige Versorgung auch im Inland sichergestellt werden kann,gerade auch unter Wirtschaftlichkeitserwägungen durchaus sinnvollsein.

51. AbgeordneterDetlefParr(F.D.P.)

Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen,daß aus Wirtschaftlichkeitserwägungen Begut-achtungen durch den MDK in solchen klarenFällen unterbleiben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 16. Juni 1999

Der am 26. Mai 1999 vorgelegte Referentenentwurf zur GKV-Gesund-heitsreform 2000 sieht für den Fall einer notwendigen Behandlung imAusland eine Begutachtung durch den MDK nicht mehr zwingend vor.Eine Prüfung durch den MDK im Einzelfall hat danach künftig nur nochzu erfolgen, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit derErkrankung, nach dem Krankheitsverlauf oder zur Beseitigung vonZweifeln an der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Daraus ergibt sich,daß künftig eine Beteiligung des MDK unterbleiben kann, wenn nachden Umständen des Einzelfalls keine Zweifel an der Notwendigkeiteiner (weiteren) Behandlung im Ausland bestehen.

52. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung am„wissenschaftlichen Modellprojekt zur heroin-gestützten Behandlung Opiatabhängiger” (Ar-beitstitel) – u . a . in Düsseldorf – finanziell mitanteiligen Personalkosten und mit den Gesamt-kosten der wissenschaftlichen Begleitforschungbeteiligen wird?

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 28 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 9. Juni 1999

Es trifft zu, daß die Bundesregierung angekündigt hat, für die Durch-führung eines wissenschaftlichen Modellprojektes zur heroingestütztenBehandlung Opiatabhängiger die Kosten für die wissenschaftlicheBegleitung sowie die Hälfte der Kosten für das notwendige Case-mana-gement, das heißt für die Vernetzung bestehender psychosozialer Hil-fen für den einzelnen Klienten vor Ort, übernehmen zu wollen.

53. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Wenn ja, unter welchen Bedingungen und inwelcher Höhe ist die finanzielle Beteiligunggeplant?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 9. Juni 1999

Die Bundesregierung erwartet neben der Finanzierung des wissen-schaftlichen Versuchs durch die Kommunen auch eine finanzielle Betei-ligung der Länder, da für die Gesundheitsversorgung die Länder zustän-dig sind und langfristig durch die Studie zu prüfen ist, ob die heroin-gestützte Behandlung ein zusätzliches Versorgungsangebot für Opiat-abhängige darstellen kann.

Insgesamt hängt die genaue Summe der finanziellen Beteiligung desBundes bzw. das Kostenvolumen von dem Umfang des Gesamtprojek-tes ab. Die Zahl der teilnehmenden Städte steht derzeit noch nicht fest.

Bei dem Ansatz „case-management” wird von einem Case-manager für20 bis 25 Patienten ausgegangen. Für einen Case-manager sind etwaKosten in Höhe von 100000 DM anzusetzen.

Für die wissenschaftliche Begleitung hängen die Gesamtkosten eben-falls von der Zahl der teilnehmenden Städte, der Stichprobengröße,dem Forschungsplan und der Anzahl der notwendigen Wissenschaftleru . a . ab.

54. AbgeordneterDr. DieterThomae(F.D.P.)

Teilt die Bundesregierung die von einem Abtei-lungsleiter des Bundesministeriums für G e-sundheit in einer Fortbildungsveranstaltung desDeutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde(DAZ)am 15. Mai 1999 geäußerte Auffassung,daß die Zahnärzte dafür Verständnis habenmüßten, daß aufgrund des Fehlverhaltens derzahnärztlichen Standesführung und eines Teilsder Zahnärzteschaft die Zahnärzte jetzt inGeiselhaft genommen werden?

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 29 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 16. Juni 1999

Es ist nicht zutreffend, daß ein Vertreter des Bundesministeriums fürGesundheit in der von Ihnen genannten Veranstaltung eine derartigeAuffassung vertreten hat. Offensichtlich bezieht sich die von Ihnenzitierte Auffassung auf die während dieser Veranstaltung stattgefun-dene Diskussion, in der aus dem zahnärztlichen Teilnehmerkreis daraufaufmerksam gemacht wurde, daß die Vertretung zahnärztlicher Interes-sen durch umstrittene gesundheitspolitische Positionen der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung in den vergangenen Jahren erheb-lich erschwert wurde.

Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit ste-hen gegenwärtig mit allen im Gesundheitswesen Beteiligten in einemkonstruktiven Dialog über Fragen zur Weiterentwicklung der gesetz-lichen Krankenversicherung. Bei dem (Referenten-)Entwurf eines G e-setzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) geht es um Fragen der medizini-schen Orientierung des Gesundheitswesens sowie um Fragen zur Ver-besserung von Qualität und Effizienz der Versorgung. EntsprechendeNeuregelungen im Entwurf zur GKV-Gesundheitsreform 2000 betref-fen nicht nur den Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, sondernauch alle anderen Versorgungsbereiche. Von einer besonderen Bela-stung der Zahnnärzteschaft durch die beabsichtigten Neuregelungenkann vor diesem Hintergrund keine Rede sein.

55. AbgeordneterDr. DieterThomae(F.D.P.)

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung,daß der vorgelegte Referentenentwurf zurGesundheitsreform 2000 aus diesem Grund dieZahnärzte besonders stark belastet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christa Nickelsvom 16. Juni 1999

Nein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine diesbezüg-lichen Ausführungen zur vorherigen Frage 54.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- undWohnungswesen

56. AbgeordneterWolfgangBörnsen(Bönstrup)(CDU/CSU)

Durch welche konkreten Gesetzesvorhabenund durch welche weiteren Maßnahmen will dieBundesregierung die rapide steigenden Unfall-gefahren des Inline-Skatens für die Inline-Ska-ter und anderen direkt oder indirekt betroffe-nen Verkehrsteilnehmer, die nach Angaben derA O K und des TÜV-Nord aufgrund der mangel-

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 30 –

haften Bremstechniken von über 75 Prozent al-ler Inline-Skater entstehen – was bedeutet, daßdrei von vier Inline-Skatern in Deutschlandnicht verkehrsgerecht bremsen können, diesentspricht bei zehn Millionen genutzten Inline-Skates einer Gesamtzahl von mehr als siebenMillionen bremsuntüchtigen Verkehrsteilneh-mern – und damit das Inline-Skaten bereits aufden traurigen zweiten Platz in der Verletzungs-häufigkeit aller Sportarten mit einem jährlichenGesamtschaden von mehr als 100 Mio. DM (fastbei jedem zweiten Unfall kommt es zu einemBruch, in mehr als 30 Prozent der Fälle zu Prel-lungen und Schürfwunden und in 16 Prozent derFälle zu schweren Kapsel- und Bandverletzun-gen) geführt hat, reduzieren und damit zu einemverbesserten Schutz aller Beteiligten im öffent-lichen Straßenverkehr beitragen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 10. Juni 1999

Die Problematik „Bekämpfung der Unfallgefahren durch Inline-Ska-ting im Straßenverkehr” wurde sowohl von der Innenministerkonferenz(Mai 1998) als auch der Verkehrsministerkonferenz (zuletzt April 1999)behandelt.

Die Verkehrsministerkonferenz hat am 21./22. April 1999 beschlossen,daß zu der Frage der Notwendigkeit der Anpassung der verkehrsrecht-lichen Bestimmungen für eine konfliktfreie Verkehrsteilnahme derInline-Skater von einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung abge-sehen werden soll, bis Erkenntnisse dahingehend vorliegen, daß Inline-Skating eine etablierte Art der Fortbewegung ist und ein darauf zuge-schnittener Regelungsbedarf besteht. Die Bundesregierung wird derEmpfehlung folgen und zunächst das Ergebnis der laufenden Tat-sachenforschung abwarten.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat dieBundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, ein Forschungsprogrammzur Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr durchzuführen. DasVergabeverfahren läuft derzeit.

Die Länder, die bislang noch keine Sondererhebung der Verkehrs-unfälle mit Inline-Skatern durch ihre Polizei vornehmen, sind aufgefor-dert, diese Untersuchung nunmehr durchzuführen. Anhand des dannverfügbaren konkreten Zahlenmaterials zu Unfällen unter Beteiligungvon Inline-Skatern wird zu entscheiden sein, ob und welche Gesetzes-initiativen erforderlich sind.

57. AbgeordneterWolfgangBörnsen(Bönstrup)(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mitden anerkannten Verkehrssicherheitsinstitu-tionen und -organisationen sowie den gesetz-lichen und privaten Krankenkassen eine Kam-pagne für mehr Sicherheit für Inline-Skater und

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die anderen durch das Inline-Skaten direkt undindirekt betroffenen Verkehrsteilnehmer zuentwickeln, und wenn ja, wann wird es dazukommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 10. Juni 1999

Die Bundesregierung begrüßt alle Aktivitäten von privater Seite zurErhöhung der Sicherheit von direkt und indirekt betroffenen Verkehrs-teilnehmern im Zusammenhang mit dem Inline-Skaten. Zur Unterstüt-zung dieser Aktivitäten hat sie u . a . an die Inline-Skater appelliert, dievielfältigen Schulungsangebote z. B . von Automobilclubs oder sonsti-gen Veranstaltern zu nutzen, auf andere Verkehrsteilnehmer – vorallem die Fußgänger – Rücksicht zu nehmen, im eigenen Interesse nichtbei Dunkelheit zu skaten und sich mit ausreichenden Protektoren zuschützen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin bereit, gemeinsammit privaten Institutionen und Verbänden zur Verbesserung der Sicher-heit von Inline-Skatern beizutragen. Aufschluß für eventuelle weiterezu erwartende Maßnahmen erwartet sie insbesondere auch von demForschungsprogramm zur Nutzung von Inline-Skates im Straßenver-kehr, mit dessen Durchführung die Bundesanstalt für Straßenwesenbeauftragt ist?

58. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Wird die Bundesregierung in Abkommen mitFrankreich und der Schweiz sicherstellen, daßdie Interessen der angrenzenden deutschenGemeinden beim Ausbau des EuroAirportBasel-Mulhouse berücksichtigt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Bundesregierung wird mit Nachdruck die Interessen der deutschenBevölkerung vertreten.

59. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung derdeutschen Bevölkerung in der Region, daßdurch den Ausbau der Ost-West-Piste des Flug-hafens die Lärmbelästigung zunehmen wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Ausbauplanungen sind der Bundesregierung im Detail bisher nichtbekannt. Sie sind von der französischen Regierung angefordert.

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60. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Wenn ja, wird die Bundesregierung in den Ver-handlungen Maßnahmen zum Lärmschutz ver-ankern, wie bespielsweise Nachtflugverboteoder die Beschränkung von Starts?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Bundesregierung wird – wie im Falle der Auswirkungen desFlugverkehrs zu/vom Flughafen Zürich – auch in diesem Falle dieMöglichkeiten zum Schutz der deutschen Bevölkerung untersuchen undin die Verhandlungen mit der französischen Regierung einbringen.

61. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Wird die Bundesregierung die Beteiligung unddas Mitspracherecht der betroffenen Kommu-nen beim Raumordnungsverfahren, der Um-weltverträglichkeitsprüfung sowie an dem er-forderlichen Staatsvertrag durch Akteneinsichtrespektive Erarbeiten einer gemeinsamen Posi-tion sicherstellen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die deutsche Position zum Abschluß eines Staatsvertrags wird mit demMinisterium für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württembergabgestimmt, wobei dem Ministerium die Beteiligung der Kommunenfreigestellt ist.

62. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der ver-stärkten Zusammenarbeit des zivilen und mili-tärischen Wetterdienstes im Rahmen der Um-setzung der Studie der IABG (Industriean-lagen-Betriebsgesellschaft) über den DeutschenWetterdienst von 1997?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Auf der Grundlage der IABG-Studie von 1997 und der Bundestags-entschließung vom 23. April 1998 wurde mit Hilfe einer ressortübergrei-fenden Projektororganisation ein Umsetzungskonzept erstellt. Die alsAnlage *)beigefügte Rahmenvereinbarung zur Zusammenführung zen-traler wetterdienstlicher Bereiche des Deutschen Wetterdienstes(DWD) und Geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr(GeophysBDBw) stellt das Ergebnis der Projektarbeit dar:

*) Vom Abdruck der Anlage wurde aufgrund der Nummer 13 Satz 2 in Verbin-dung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen abgesehen.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 33 –

– Zentrale wetterdienstliche Aufgaben für den zivilen und miltärischenBereich werden durch den D W D wahrgenommen. Die Erledigungder Aufgaben erfolgt in Form von Basisleistungen und Projekten.

– Beim D W D wird zur Wahrung grundsätzlicher Interessen der Bun-deswehr und zur Wahrnehmung der Projektaufgaben ein Organi-sationselement Bundeswehr eingerichtet.

– Der D W D ist zuständig für den Betrieb eines gemeinsamen Rechen-zentrums in Offenbach und Traben-Trarbach.

– Beschaffungen von meteorologischen Geräten und Systemen werdenzentral vom D W D durchgeführt. Eine Verzahnung auch mit demBundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung ist sinnvoll und wird inder Erprobungsphase geprüft.

– Die gemeinsame fachgebundene Laufbahnausbildung der beidenDienste findet an den Standorten Langen und Fürstenfeldbruck statt.

Der in der Studie empfohlene Aufgaben- und Personaltransfer vomGeophysikalischen Beratungsdienst in den D W D konnte aufgrund mili-tärischer Erfordernisse nur zu einem geringen Teil umgesetzt werden.Die zweijährige Erprobungsphase (Beginn: 1. Juli 1999) wird genutzt,den Umfang der in der militärischen Organisation zentral wahrzuneh-menden geophysikalischen Aufgaben zu prüfen und die noch offeneFrage des geeigneten Standortes für eine gemeinsame fachgebundeneLaufbahnausbildung nach der Erprobungsphase rasch einer zukunfts-fähigen Lösung zuzuführen. Danach soll über weitere Verbesserungenentschieden werden. Hierbei werden konsolidierte Erkenntnisse überdie weitere Entwicklung im Bereich der Bundeswehr und des D W Dberücksichtigt.

63. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Inwieweit ist gesichert, daß bis zum Abschlußder Umsetzungsaktivitäten keine Investitionengetätigt werden, die der weiteren Zusammen-führung der Dienste entgegenwirken?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung legt die Randbedingungenfür die weitere, noch engere Zusammenarbeit der beiden Dienste fest.Durch geeignete Maßnahmen der Fachaufsicht wird sichergestellt, daßeine beabsichtigte weitere Zusammenführung z. B . nicht durch Investi-tionsentscheidungen verhindert wird.

64. AbgeordneterKlausHagemann(SPD)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus Presseberichten in der WormserZeitung vom 26. Mai 1999, wonach erneut aufder vielbefahrenen Bundesstraße 47 am Orts-ausgang Pfiffligheim wegen fehlender techni-scher Sicherheitseinrichtungen und aufgrund„menschlichen Versagens” am Bahnübergang 5die Bahnschranken trotz kreuzender Züge

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geöffnet waren, und welche Möglichkeiten siehtdie Bundesregierung, in Abstimmung mit derDeutschen Bahn A G sicherheitsverbesserndeMaßnahmen kurzfristig zu realisieren (vgl.hierzu auch Antworten der früheren Bundes-regierung auf Frage 49 in Drucksache 13/6798und auf Frage 39 in Drucksache 13/10398)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 11. Juni 1999

Nach Informationen der Deutschen Bahn A G (DB A G ) konnte diewärterbediente Vollschrankenanlage in Worms/Pfiffligheim im Zugeder B 47 am 25. Mai 1999 in der Zeit von 4.25 Uhr bis 6.11 Uhr nichtbedient werden. Während dieser Zeit hielten alle Züge vor dem Bahn-übergang an. Erst nachdem der Zug die Straßenbenutzer durch Ach-tung-Signal gewarnt hatte, wurde der Bahnübergang befahren. Somitbestand keine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit an Bahnübergängen liegt inder alleinigen Verantwortung der Baulastträger der jeweiligen Ver-kehrswege. Im vorliegenden Fall besteht Einvernehmen zwischen denBeteiligten, die wärterbedienten Vollschranken an dem Bahnübergangdurch zugbediente Lichtzeichen mit Halbschranken zu ersetzen. DerBeginn der Bauarbeiten ist noch in 1999 vorgesehen.

65. AbgeordneteEva-MariaKors(CDU/CSU)

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dieAnkündigung der Parlamentarischen Staats-sekretärin Gila Altmann anläßlich ihres Be-suchs der Gemeinde Budjadingen am 12. Fe-bruar 1999 und wiederholt anläßlich eineröffentlichen Veranstaltungen am 7. März 1999in Budjadingen, die Zuständigkeit für die Z u-fahrt zum Fedderwardersieler Hafen und damitzum Fedderwarder Priel solle zukünftig durchdie Erklärung des Fedderwarder Priels diesseitsder Seegrenze zur Binnenwasserstraße demBund zukommen, sowie die dazu erforderlicheAufnahme des Fedderwerder Priels in dasBundeswasserstraßengesetz zu realisieren, undwann sollen die entsprechenden gesetzgeberi-schen Maßnahmen ergriffen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Abgrenzung zwischen den Mündungstrichtern der Binnenwasser-straßen und den angrenzenden Seewasserstraßen sowie der Umfang derUnterhaltung und die Unterhaltungsgrenzen bei den Bundeswasserstra-ßen (Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen) sind durch das Bun-deswasserstraßengesetz festgelegt. Die Bundesregierung beabsichtigtnicht, für den Einzelfall des Fedderwarder Priels eine Gesetzesände-rung herbeizuführen.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190–35 –

66. AbgeordneteEva-MariaKors(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir-kungen der drastisch zunehmenden Verschlik-kung des Fedderwarder Priels, und besitzt dieBundesregierung die Bereitschaft, Gesprächeund Verhandlungen mit dem Bundesland Nie-dersachsen über eine Beteiligung an den Kostenfür die Umsetzung des durch die niedersäch-sische Landesregierung in Aussicht gestelltenHydrodynamisch-Numerischen (HN)-Modellszu führen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Möglichkeiten des Bundes, bei der Lösung der Verschlickung desFedderwarder Priels zu helfen, sind insoweit begrenzt, als die Verschlik-kung nicht auf Vertiefungsmaßnahmen des Bundes zurückgeführt wer-den kann. Die von der Bundesanstalt für Wasserbau im Zuge der Aus-bauplanungen zur Außenweser durchgeführten Untersuchungen ver-neinen einen Wirkungszusammenhang. Der fortschreitende weit-gehend natürliche Prozeß kann, wenn überhaupt, nur mit hohemAufwand aufgehalten werden.

Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, über die bisher gewährteUnterstützung durch kostenlose Überlassung des Basismodells zurUntersuchung wasserbaulicher Maßnahmen zur Stabilisierung des Fed-derwarder Priels hinaus, den niedersächsischen Behörden weitere Hilfezu gewähren.

67. AbgeordneterDr. JürgenMeyer(Ulm)(SPD)

Wann ist nach Auffassung der Bundesregierungin bezug auf den Streckenabschnitt der Bundes-autobahn (BAB) A 8 zwischen Mühlhausen unddem Autobahnkreuz (AK) Ulm/Elchingen diehöherwertige Einstufung dieses Streckenab-schnitts von dem „weiteren” in den „Vordring-lichen” Bedarf geplant bzw. zu erwarten, um imHinblick auf die vergleichbar starke Frequen-tierung dieses Streckenabschnitts und denbesonders hohen jährlichen Verkehrszuwachsschnellstmöglich eine Angleichung dieses Strek-kenabschnitts mit den Abschnitten östlich vonUlm oder westlich von Leonberg zu erreichen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, daß d e r Bun-desverkehrswegeplan (BVWP) zügig überarbeitet und der darin ein-geschlossene Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen fortgeschriebenwird. Die Arbeiten sind eingeleitet. Für viele Maßnahmen im Bedarfs-plan bedeutet dies, daß erst im Zuge der Überarbeitung des BVWPDringlichkeit und Finanzierbarkeit neu festgestellt werden können. Die

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Fortschreibung ermöglicht, daß Maßnahmen auch neu in den „Vor-dringlichen Bedarf” aufgenommen werden können, wenn sie sich alsbesonders wichtig und ökonomisch vorteilhaft erweisen und ein finan-zieller Spielraum besteht.

Aufgrund des Bearbeitungsstandes sind gegenwärtig noch keine kon-kreten Aussagen zu einzelnen Projekten möglich. Eine Entscheidungüber die Einstufung im fortgeschriebenen Bedarfsplan bleibt dem Deut-schen Bundestag vorbehalten.

68. AbgeordneterDr. JürgenMeyer(Ulm)(SPD)

Was ist aktueller Sachstand in bezug auf dasPlanfeststellungsverfahren hinsichtlich desStreckenabschnitts der BAB A 8 zwischenMühlhausen und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen, für das von seiten des Bundes eineTrassenbündelung mit der Neubaustrecke derDeutschen Bahn A G raumordnerisch vorgege-ben worden ist, so das insoweit eine gemein-same Planfeststellung erfolgen soll?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Für den von Ihnen genannten Abschnitt der ABS/NBS Stuttgart — Ulm— Augsburg sind noch keine Planfeststellungsverfahren eingeleitetworden.

69. AbgeordneterDr. JürgenMeyer(Ulm)(SPD)

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mög-lich, den Streckenabschnitt der BAB A 8 zwi-schen Mühlhausen und der Albhochfläche beiHohenstadt (Drackensteiner Hang) wegen deshohen Finanzbedarfs in Höhe von etwa 500Mio. DM entsprechend dem dem Bundesmini-sterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenseit Oktober 1998 vorliegenden Vorentwurf füreinen sechsstreifigen Ausbau gemäß dem Fern-straßenbauprivatfinanzierungsgesetz aus demJahre 1994 durch eine Privatfinanzierung zu rea-lisieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Mit dem am 3. September 1994 in Kraft getretenen Fernstraßenbaupri-vatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) wurde die Rechtsgrundlage fürdie Anwendung des Betreibermodells im Bundesfernstraßenbau ge-schaffen. Damit können Privaten der Bau, die Erhaltung, der Betriebund die Finanzierung von Bundesfernstraßen in Verbindung mit demRecht der Erhebung von Mautgebühren übertragen werden. E G-recht-liche Rahmenbedingungen beschränken die Anwendbarkeit des Betrei-bermodells derzeit auf Brücken, Tunnel, Gebirgspässe und autobahn-ähnlich ausgebaute Bundesstraßen.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 37 –

Das Land Baden-Württemberg hat seine Bereitschaft zur Durchfüh-rung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung der privatwirtschaftlichenRealisierbarkeit des Albaufstiegs auf der A 8, AS Mühlhausen —AS Hohenstadt (neu) als Betreibermodell gemäß FStrPrivFinG erklärt.Die Vergabe des Gutachterauftrags wird derzeit vorbereitet.

Vor Fertigstellung dieser Machbarkeitsuntersuchung ist eine Aussageüber die privatwirtschaftliche Realisierbarkeit nicht möglich.

70. AbgeordneterKlausRiegert(CDU/CSU)

Trifft es zu, daß Haushaltsexperten des Bundes-ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungs-wesen bei der Überarbeitung des Bundesver-kehrswegeplanes (BVWP) einen Fehlbetragvon 100 Mrd. DM errechnet haben, und wennja, ist bei dieser Deckungslücke und den erheb-lichen Kürzungen im Verkehrshaushalt 1999das Versprechen des Bundesministers für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen, alle im Inve-stitionsprogramm 1999 bis 2002 zusammenge-faßten laufenden Vorhaben bei Straße, Schieneund Wasser weiterzuführen, überhaupt einzu-lösen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegfried Schefflervom 14. Juni 1999

Die Überarbeitung des BVWP ’92 steht erst noch am Anfang.

In den zurückliegenden Jahren haben die zur Haushaltskonsolidierungergriffenen Maßnahmen und die seit 1991 bis Ende 1998 gestiegenenProjektkosten insgesamt zu einer Unterfinanzierung der Neu- und Aus-bauinvestitionen des „Vordringlichen Bedarfs” des Bundesverkehrs-wegeplanes 1992 geführt. Aus heutiger Sicht führt diese dazu, daßvordringlich eingestufte Projekte mit einer Größenordnung von etwa80 bis 90 Mrd. DM nicht im Zeitraum des BVMP, also bis 2012, reali-siert werden können.

Zur Sicherstellung der Kontinuität bis zur Vorlage des überarbeitetenBVWP wird ein Investitionsprogramm 1999 bis 2002 aufgestellt, das imwesentlichen die laufenden Projekte umfaßt, so daß im Hinblick aufbegonnene oder vertraglich vereinbarte Vorhaben kein Stillstand ein-treten wird. Dabei wird sich der zeitliche Rahmen für die Realisierungder Maßnahmen an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittelnorientieren.

71. AbgeordneterKlausRiegert(CDU/CSU)

Bedeutet diese Finanzlücke im Sinne der vomBundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen geforderten „Wahrheit und Klar-heit in jeder Hinsicht” nicht das generelle Ausfür neue Straßenbauvorhaben in den alten Bun-desländern und damit auch für den Neubauder B 10 zwischen Göppingen-Gingen und der

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B 466, Ortsumgehung Süßen, oder sieht dieBundesregierung doch noch eine Möglichkeit,diese dringend notwendige Maßnahme in denneuen Fünfjahresplan aufzunehmen und in ab-sehbarer Zeit zu realisieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegfried Schefflervom 14. Juni 1999

Das vorstehend erwähnte Investitionsprogramm 1999 bis 2002 soll Pla-nungs- und Investitionssicherheit gewährleisten und den bestehendenFünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1993 bis 1997mit Ergänzung bis 2000) fortsetzen. Alle Baubeginne stehen dahersowohl unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel als auch d e r Aufnahme in dieses Investitionsprogramm.

Mit der geplanten Novellierung der bestehenden Ausbaugesetze solleine zeitliche Synchronisierung der Ausbaugesetze für Straße, Schieneund ggf. auch Wasserstraßen sowie der auf ihrer Grundlage aufzustel-lenden Fünfjahrespläne vorgenommen werden. Eine mögliche Auf-nahme der genannten Maßnahme in den nächsten Fünfjahresplan fürden Ausbau der Bundesfernstraßen hängt vom verfügbaren Finanzrah-men, von dessen Vorbelastung durch laufende Maßnahmen sowie derdann erforderlichen Abwägung und Prioritätensetzung innerhalb alleranstehenden neuen Maßnahmen ab. Aussagen über eine mögliche Auf-nahme von Maßnahmen sind derzeit nicht möglich.

72. AbgeordneterKlausRiegert(CDU/CSU)

Gedenkt die Bundesregierung, angesichts derMilliardenlücke ihren Widerstand gegen dierein private Finanzierung von Verkehrswegenaufzugeben, und sieht sie ggf. im Konzessions-oder Betreibermodell bei einzelnen kostspie-ligen Projekten – Neubau der B 10 zwischenGöppingen-Gingen und der B 466, Ortsum-gehung Süßen – eine sinnvolle Alternative?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Siegfried Schefflervom 14. Juni 1999

Eine private Finanzierung von Verkehrswegen kann grundsätzlich inForm der privaten Vorfinanzierung oder im Rahmen von Betreiber-modellen erfolgen.

Die Ausweitung der privaten Vorfinanzierung über die bestehenden27 Projekte des Bundesfernstraßenbaus hinaus ist allerdings wegen derBelastung künftiger Haushaltsjahre nicht vorgesehen.

Eine Realisierung im Rahmen von Betreibermodellen nach dem Fern-straßenbauprivatfinanzierungsgesetz setzt voraus, daß gemeinsam mitden Ländern Projekte gefunden werden, die hinsichtlich der Wirtschaft-lichkeit, technischen Machbarkeit und Akzeptanz für eine Realisierungals Betreibermodell geeignet sind.

Die genannten Straßenbaumaßnahmen sind nicht Bestandteil der Pro-jekte, deren Realisierbarkeit nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzie-rungsgesetz geprüft wird.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 39 –

73. AbgeordneterHeinzSeiffert(CDU/CSU)

Wie wird sich die vom Bundesminister derFinanzen, Hans Eichel, eingeforderte 7,4%igeKürzung der Haushalte der Bundesministerienauf die vom Bundesministerium für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen geplante Förderungdes Ulmer Stadtbahn-Projektes auswirken?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Der Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2000 und dieFinanzplanung bis 2003 befindet sich zur Zeit in der Aufstellung.

Vor einem entsprechenden Kabinettsbeschluß, der für den 30. Juni1999 geplant ist, und der endgültigen Aufnahme des Vorhabens in dasBundesprogramm gemäß § 6 Abs. 1Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz können über die Förderung desVorhabens Stadtbahn Ulm keine verbindlichen Aussagen gemachtwerden.

74. AbgeordneterGertWillner(CDU/CSU)

Welche Überlegungen wird die Bundesregie-rung im Rahmen der E U-Ratspräsidentschafteinbringen, um die Sicherheit der Kraftfahr-zeug-Tunnel in Europa zu verbessern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

Der Europäische Rat unter der deutschen Präsidentschaft hat auf seinerTagung am 3./4. Juni 1999 im Hinblick auf die tragischen Tunnelereig-nisse in Europa den Rat (Verkehr) ersucht, die Thematik „Tunnel-sicherheit” einschließlich der Transporte von Gefahrgut zu behandeln,um so rasch wie möglich Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitsowie zur Weiterentwicklung europaweit einheitlich hoher Sicher-heitsstandards vorzulegen. Der Rat (Verkehr) wird das Thema bereitsauf seiner Tagung am 17. Juni 1999 behandeln und das weitere hierzuveranlassen.

75. AbgeordneterGertWillner(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicher-heit der Kraftfahrzeug-Tunnel in Deutschland,und welche Maßnahmen zur Verbesserung derSicherheit sind angesichts der Unglücke in derSchweiz und in Österreich geboten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Lothar Ibrüggervom 16. Juni 1999

In Deutschland liegen im Vergleich mit den Alpenländern keine ver-gleichbaren Verhältnisse vor. Die Straßentunnel in Deutschland

Drucksache 14/1190 Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode– 40 –

– sind wesentlich kürzer;– werden bei hochbelasteten Autobahnen grundsätzlich in zwei Röh-

ren im Richtungsverkehr betrieben;– genügen bei Bau und Ausstattung im wesentlichen den heute gültigen

nationalen und internationalen Sicherheitsstandards.

Dennoch wird sich die Bundesregierung angesichts der jüngsten Ereig-nisse in den Nachbarländern auf nationaler und internationaler Ebenenochmals mit allen Fragen der Sicherheit in Straßentunneln befassen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

76. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung wegen der Errichtungeiner Hühnerfarm unmittelbar nach demGrenzübergang bei Vseruby, TschechischeRepublik, Kontakt mit dem tschechischenUmweltministerium aufgenommen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probstvom 16. Juni 1999

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit hat am 6. Mai 1999, wie angekündigt, eine Anfrage an das tschechi-sche Umweltministerium gerichtet, um ausführliche Informationenüber das geplante Vorhaben zu erhalten.

Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt kommt nach inzwischen durch-geführten Berechnungen auf der Grundlage der vom LandratsamtDomalice übermittelten Angaben zu der Feststellung, daß die auf baye-rischem Gebiet zu erwartenden Immissionen unterhalb der nach gängi-ger Genehmigungspraxis zulässigen Werte liegen.

77. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung wegen der zu erwar-tenden Umweltbelästigungen die TschechischeRepublik gebeten, auf dieses Projekt zu verzich-ten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probstvom 16. Juni 1999

Eine Bitte auf Verzicht dieses Vorhabens kann erst dann erfolgen, wennhinreichend Informationen über das Vorhaben und seine möglichenUmweltbeeinträchtigungen für die deutsche Seite vorliegen.

Deutscher Bundestag — 14. Wahlperiode Drucksache 14/1190– 41 –

78. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Entspricht die Investition den Zielsetzungendes seit Januar dieses Jahres in Kraft getretenenUmweltabkommens zwischen den Regierungender Bundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probstvom 16. Juni 1999

Das deutsch-tschechische Umweltabkommen verpflichtet die Regie-rungen beider Staaten, geeignete und wirksame Maßnahmen zur Ver-hütung und Verringerung von erheblichen grenzüberschreitendenUmweltbeeinträchtigungen zu ergreifen. Nach den bisher vorliegendenInformationen ist allerdings nicht davon auszugehen, daß von dem Vor-haben erhebliche grenzüberschreitende Beeinträchtigungen zu erwar-ten wären.

Eine frühzeitige Unterrichtung wäre jedoch geeignet gewesen, auchmöglicherweise nicht begründete Befürchtungen auf deutscher Seitedurch eine offene Unterrichtung über das Vorhaben auszuräumen.

Bonn, den 18. Juni 1999