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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099 29. 10. 2004 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. Oktober 2004 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Barthle, Norbert (CDU/CSU) ....... 17, 18, 19, 40 Brüning, Monika (CDU/CSU) ............... 34 Connemann, Gitta (CDU/CSU) ........... 28, 29 Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) .......... 45 Fischer, Dirk (Hamburg) (CDU/CSU) ...... 41, 42 Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) .... 20, 35, 36 Götz, Peter (CDU/CSU) ............... 7, 14, 15 Gröhe, Hermann (CDU/CSU) ............ 21, 22 Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU) ........... 30, 31 Kampeter, Steffen (CDU/CSU) ............... 1 Kauch, Michael (FDP) ................... 32, 33 von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) .......... 23, 24 Kraus, Rudolf (CDU/CSU) ............... 37, 38 Dr. Krings, Günter (CDU/CSU) .......... 16, 25 Laurischk, Sibylle (FDP) .................... 39 Dr. Luther, Michael (CDU/CSU) ............ 5, 8 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) .. 9, 43, 44 Nolting, Günther Friedrich (FDP) ............. 6 Nooke, Günter (CDU/CSU) .............. 2, 3, 4 Pau, Petra (fraktionslos) ............... 10, 11, 12 Reiche, Katherina (CDU/CSU) ............ 46, 47 Schummer, Uwe (CDU/CSU) ............. 26, 27 Dr. Wissing, Volker (FDP) .................. 13 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/409929. 10. 2004

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 25. Oktober 2004eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Barthle, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . 17, 18, 19, 40

Brüning, Monika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 34

Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 28, 29

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 45

Fischer, Dirk (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . 41, 42

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) . . . . 20, 35, 36

Götz, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7, 14, 15

Gröhe, Hermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 21, 22

Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 30, 31

Kampeter, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 1

Kauch, Michael (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 23, 24

Kraus, Rudolf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38

Dr. Krings, Günter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16, 25

Laurischk, Sibylle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Dr. Luther, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5, 8

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . 9, 43, 44

Nolting, Günther Friedrich (FDP) . . . . . . . . . . . . . 6

Nooke, Günter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4

Pau, Petra (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12

Reiche, Katherina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 46, 47

Schummer, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 26, 27

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

Kampeter, Steffen (CDU/CSU)Einführung von Steuererleichterungen fürin deutsche Produktionen investierendeFilmfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Nooke, Günter (CDU/CSU)Informationen über die Kostenübernahmefür die presserechtlichen Verfahren . . . . . . . 1

Personelle Zuständigkeit für Angelegenhei-ten des Hauptstadtkulturfonds . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr. Luther, Michael (CDU/CSU)Einsatz deutscher Soldaten im Irak bei Er-suchen des möglichen neuen Präsidentender USA John Kerry . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Nolting, Günther Friedrich (FDP)Streichung der Ausstattungshilfe der Bun-deswehr in Afrika bzw. Auflösung der Bera-tergruppen, insbesondere in Mauretanienund Senegal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Götz, Peter (CDU/CSU)Maßnahmen zur Verbesserung der InnerenSicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Luther, Michael (CDU/CSU)Wahlberechtigte deutsche Staatsbürger tür-kischer Abstammung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Anzahl und Kosten von Bund-Länder-Kommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Pau, Petra (fraktionslos)Rechtsextreme und fremdenfeindlicheStraftaten im September 2004; geschädigtePersonen, Festnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Dr. Wissing, Volker (FDP)Einreiseverweigerungen für ausländischeEhepartner deutscher Staatsbürger seit Be-ginn der 14. Legislaturperiode, Anteil derScheinehen unter den binationalen Ehen . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Götz, Peter (CDU/CSU)Herabsetzung der Strafmündigkeit von Ju-gendlichen infolge der sich häufenden Ein-bruchsdelikte in der Grenzregion zwischenFrankreich und Deutschland; Verbesserungder grenzüberschreitenden Zusammenar-beit zwischen den deutschen und den fran-zösischen Strafverfolgungsbehörden . . . . . . 10

Dr. Krings, Günter (CDU/CSU)Richtlinienvorschlag der EU-Kommissionzur „Änderung der Richtlinie 98/71/EGüber den rechtlichen Schutz von Musternund Marken“ im Hinblick auf die Entwick-lung der Verbraucherpreise für Autoersatz-teile in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Barthle, Norbert (CDU/CSU)Auswirkungen der Erweiterung der Steuer-schuldnerschaft auf Bauleistungen gemäßUmsatzsteuergesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Barthle, Norbert (CDU/CSU)Äußerungen des Bundeskanzlers zu den Ur-sachen der aktuellen Krisen bei den Unter-nehmen Karstadt/Quelle und Opel/GM . . . 13

Nutzen der Allgemeinverbindlichkeits-erklärung des Bundesrahmentarifvertragesfür das Baugewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – II –

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Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Auszahlungsform des ALG II an Arbeitslo-se und Sozialhilfeempfänger ohne Konto . . 15

Gröhe, Hermann (CDU/CSU)Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169über indigene und in Stämmen lebendeVölker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU)Höhe der für Maßnahmen der Ich-AGs,Personal-Service-Agenturen, Umstrukturie-rung und Umbennung der Bundesanstaltfür Arbeit in BA, des virtuellen Arbeits-markts, der TK-Anlage und des Arbeits-losengelds II veranschlagten und tatsäch-lichen Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Dr. Krings, Günter (CDU/CSU)Erfahrungswerte zu Auswirkungen derLiberalisierung des Ersatzteilhandels fürPersonenkraftwagen in anderen Ländernder EU auf den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . 19

Schummer, Uwe (CDU/CSU)Förderung von Ausbildung und Umschu-lung innerhalb der Resozialisierungsmaß-nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Connemann, Gitta (CDU/CSU)Ablehnung eines Flughafentransfers in Chi-na mit dem Transrapid durch Bundesminis-terin Renate Künast anlässlich einer Dele-gationsreise nach China; Verbot einer Ver-öffentlichung dieses Vorfalls . . . . . . . . . . . . . 21

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Hasselfeldt, Gerda (CDU/CSU)Abbau von Ausbildungskapazitäten im Be-reich der Bundeswehr, speziell im Flieger-horst Fürstenfeldbruck . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Kauch, Michael (FDP)Militärische Flugplätze in der Bundesrepu-blik Deutschland für Flugzeuge mit Strah-lentriebwerken und für Flugzeuge mit einerStartmasse von mehr als 20 Tonnen sowiemit einem Verkehrsaufkommen von über25 000 bzw. 50 000 Bewegungen im Jahr . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Brüning, Monika (CDU/CSU)Schließung der Gesetzeslücke bei der medi-zinischen Krankenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Stand der Signaturfunktion der elektroni-schen Gesundheitskarte; Entrichtung vonGebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Kraus, Rudolf (CDU/CSU)Zahl der bei der Bauberufsgenossenschaftin den letzten drei Jahren versicherten Be-schäftigten und der bei der Bauberufsgenos-senschaft angestellten Mitarbeiter . . . . . . . . 25

Laurischk, Sibylle (FDP)Zahl sozialhilfebeziehender nichtehelicherMütter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Barthle, Norbert (CDU/CSU)Abschaffung der Eigenheimzulage vor demHintergrund der Zunahme unbezahlbarerWohnungen in Großstädten . . . . . . . . . . . . . 26

Fischer, Dirk (Hamburg) (CDU/CSU)Finanzieller Gestaltungsspielraum für neueStraßenbauprojekte im Fünfjahresplan . . . . 27

Umfang der durch hausinterne Prüfungenaufgedeckten Korruptionsfälle imBMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Auswirkungen der neu aufgetretenen Feh-ler der im Test befindlichen Maut-Bord-computer für die Einführung des Systemsinsgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– III –

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Entstandene Kosten in den letzten dreiJahren durch die bestehenden gesetzlichenVorschriften bezüglich „Kunst am Bau“bei öffentlichen Bauvorhaben . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU)Ausnahmen vom Verbot der Deponierungunvorbehandelter Siedlungsabfälle zumStichtag 1. Juni 2005 für noch im Bau be-findliche Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung

Reiche, Katherina (CDU/CSU)Anzahl minderjähriger BAföG-Leistungs-bezieher seit 2000, die ihr von Eltern oderanderen Personen übertragenes Vermögenbei ihrem BAföG-Antrag nicht angegebenhaben sowie Zahl der Rücknahme dieserBescheide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – IV –

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterSteffenKampeter(CDU/CSU)

Spiegeln die Äußerungen der Beauftragten derBundesregierung für Kultur und Medien,Staatsministerin Dr. Christina Weiss, zur Ein-führung von Steuererleichterungen für Film-fonds, die in deutsche Produktionen investie-ren (Spiegel Online, 16. Oktober 2004), dieprivate Haltung der Staatsministerin oder dieHaltung der Bundesregierung wider, und wannplant die Bundesregierung die Vorlage einesentsprechenden Gesetzentwurfs?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 25. Oktober 2004

Staatsministerin Dr. Christina Weiss hat wiederholt in der Öffentlich-keit, u. a. im Zusammenhang mit der Novellierung des Filmförde-rungsgesetzes, ihre Auffassung deutlich gemacht, dass neben einereffektiven finanziellen Förderung eine Verbesserung der rechtlichenRahmenbedingungen, insbesondere durch steuerrechtliche Maßnah-men, für den deutschen Film wichtig ist, um sein kreatives und wirt-schaftliches Potential voll ausschöpfen zu können. Sie hat in diesemZusammenhang stets auch betont, dass sie Maßnahmen für erforder-lich hält, um Investitionen deutscher Medienfonds zumindest zum Teilauch dem deutschen Film zugute kommen zu lassen. Ein aus ihrerSicht taugliches Modell – und darauf hat sie in dem zitierten Spiegel-interview hingewiesen – hat die Produzentenvereinigung „film20“entwickelt. Dieses Modell wird derzeit innerhalb der Bundesregierunggeprüft.

2. AbgeordneterGünterNooke(CDU/CSU)

Welche weitergehenden, zusätzlichen und bis-lang nicht aufgeführten Kosten im Zusammen-hang mit den presserechtlichen Verfahren –vor dem Hintergrund der Antwort des Stellver-tretenden Chefs des Presse- und Informations-amtes der Bundesregierung, Dr. Herbert Man-delartz, vom 6. Juli 2004 auf die zweite Teilfra-ge meiner schriftlichen Frage 4 (Bundestags-drucksache 15/3577), die Kostentragung seiausschließlich aus den Ressorthaushaltstiteln526 01 erfolgt und den sich hieran anschlie-ßenden Fragen, zuletzt der teilweise korrigie-renden Antwort des Stellvertretenden Chefsdes Presse- und Informationsamtes der Bun-desregierung, Dr. Herbert Mandelartz, vom4. August auf meine schriftliche Frage 2(Bundestagsdrucksache 15/3638) – sind imGeschäftsbereich des Bundesministers fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Jürgen Trittin, insbesondere in den Bereichen,welche das Ministerbüro und die Pressestelle

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 1 –

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betreffen, angefallen, und – sollte dies der Fallsein – auf wessen Weisung ist die Weitergabeebendieser Informationen im Rahmen des ver-fassungsrechtlich abgesicherten parlamentari-schen Fragerechts unterblieben?

Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes undSprechers der Bundesregierung, Staatssekretär Béla Andavom 25. Oktober 2004

Es sind keine weitergehenden, zusätzlichen oder bislang nicht aufge-führten Kosten im Zusammenhang mit den angeführten Verfahren an-gefallen.

3. AbgeordneterGünterNooke(CDU/CSU)

Ist die vom Bundesrechnungshof in seinemBericht vom 1. Oktober 2004 an den Haus-haltsausschuss des Deutschen Bundestages„über die Prüfung der Ausgaben der Beauf-tragten der Bundesregierung für Kultur undMedien für den Hauptstadtkulturfonds“ ge-troffene Bewertung, die Beauftragte der Bun-desregierung für Kultur und Medien, Staatsmi-nisterin Dr. Christina Weiss, akzeptiere nicht,dass sie für die Mittelverwendung des Haupt-stadtkulturfonds gegenüber dem Parlamentverantwortlich sei (S. 12 des Berichts), daraufzurückzuführen, dass die parlamentarischeVerantwortung für den Hauptstadtkulturfondsnicht bei ihr, sondern bei Bundeskanzler Ger-hard Schröder liegt?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 29. Oktober 2004

Die Bewertung des Bundesrechnungshofes, wonach die Beauftragteder Bundesregierung für Kultur und Medien ihre Verantwortung fürdie Mittelverwendung für den Hauptstadtkulturfonds gegenüber demParlament nicht akzeptiere, ist nicht nachvollziehbar. Die Beauftragteder Bundesregierung für Kultur und Medien hat in der entsprechen-den Stellungnahme vom 10. August 2004 an den Bundesrechnungshofdeutlich gemacht, dass sie entgegen der Auffassung des Bundesrech-nungshofes die Prüfung des „erheblichen Bundesinteresses“ an denProjektanträgen für den Hauptstadtkulturfonds durch das bestehendePrüfungsverfahren als gewährleistet sieht. Nicht zuletzt durch den ver-änderten Stimmschlüssel im gemeinsamen Ausschuss sind Entschei-dungen, die von den Interessen des Bundes nicht getragen werden,ausgeschlossen. Die umfassende parlamentarische Verantwortung derBeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Bezugauf die ordnungsgemäße Verwendung von Haushaltsmitteln des Bun-des wurde zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 2 –

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4. AbgeordneterGünterNooke(CDU/CSU)

Ist Bundeskanzler Gerhard Schröder das fürAngelegenheiten des Hauptstadtkulturfonds,soweit sie den Bund betreffen, gemäß Arti-kel 65 Satz 2 Grundgesetz politisch verant-wortliche Mitglied der Bundesregierung, undwenn nein, warum nicht?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 29. Oktober 2004

Aus dem Abschnitt IV des GG ergibt sich, dass der Bundeskanzler imRegierungssystem eine herausragende Rolle auch gegenüber den Mit-gliedern der Bundesregierung spielt, und zwar bei der Ernennung undEntlassung der Minister (Artikel 64 GG), bei der inhaltlichen Bindungan die Richtlinien der Politik (Artikel 65 GG) und bei der Verantwort-lichkeit gegenübe dem Parlament (Artikel 67 GG). Innerhalb dieserBedingungen verantworten die Bundesminister ihren Geschäftsbe-reich gemäß Artikel 65 Satz 2 GG selbst. Da es für Angelegenheitender Kultur und der Medien keinen Bundesminister gibt, trägt insofernder Bundeskanzler die Verantwortung im Sinne des Artikels 65 Satz 2GG – unbeschadet der unmittelbaren Zuständigkeit der Staatsministe-rien beim Bundeskanzler für die von ihr geleitete oberste Bundesbe-hörde der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

5. AbgeordneterDr. MichaelLuther(CDU/CSU)

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten,wenn der Präsidentschaftskandidat der Demo-kratischen Partei der USA, John Kerry, diePräsidentschaftswahlen am 2. November 2004gewinnen sollte und der neu gewählte Präsi-dent der Vereinigten Staaten die Bundesregie-rung um militärische Unterstützung im Irakdurch Soldaten der Bundeswehr ersuchen unddie Vereinten Nationen (VN) deutsche Solda-ten mit einem VN-Mandat ausstatten würde?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 28. Oktober 2004

Die Bundesregierung spekuliert nicht über mögliche neue Mehrheits-verhältnisse in den USA. Im Übrigen ist die ablehnende Position derBundesregierung zur Entsendung deutscher Soldaten in den Irak un-verändert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 3 –

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6. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(FDP)

Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant,die Ausstattungshilfe der Bundeswehr für Afri-ka zu streichen, bzw. die Beratergruppen derBundeswehr in Afrika, insbesondere in Maure-tanien und Senegal aufzulösen, und wenn ja,warum?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 26. Oktober 2004

Die Bundesregierung plant, das Ausstattungshilfeprogramm für aus-ländische Streitkräfte fortzuführen und weiterhin durch militärischeBeratergruppen zu unterstützen. Der Schwerpunkt des Programmswird nach den Vorstellungen der Bundesregierung weiterhin in Afrikaliegen.

Das Programm, insbesondere auch der Kreis der Partnerländer wirdfür jeweils vier Jahre mit Zustimmung des Haushaltsausschusses unddes Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages festgelegt.Der Entwurf des Vierjahresprogramms 2005 bis 2008 liegt derzeit dengenannten Ausschüssen des Deutschen Bundestages zur Zustimmungvor. Aus dem Programm ausscheidende Partnerländer werden imRahmen eines Nachsorge-Fonds weiter betreut.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

7. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant,um die Innere Sicherheit zu verbessern unddamit das Sicherheitsgefühl der Menschen zuverbessern?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 26. Oktober 2004

Soweit eine Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, führt der BGSbereits seit 14. Juli 2003 gemeinsame Streifen mit den französischenBehörden im Grenzgebiet durch. In Zusammenarbeit mit den örtlichzuständigen Polizeidienststellen begegnet der BGS dem aktuellen Phä-nomen im Rahmen seiner Streifentätigkeit durch abgestimmte undgezielte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Grenzgebiet. Er-kenntnisse über Tatverdächtige werden grenzüberschreitend mit derPolice Nationale und der Gendarmerie ausgetauscht. Mit der Fortent-wicklung des Mondorfer Abkommens sollen auch weitere gemeinsa-me Einsatzformen zur Gefahrenabwehr oder Verhinderung von straf-taten ermöglicht werden.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 4 –

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8. AbgeordneterDr. MichaelLuther(CDU/CSU)

Wie viele deutsche Staatsbürger türkischer Ab-stammung waren bei der letzten Bundestags-wahl 2002 gemäß dem Bundeswahlgesetz(BWG) wahlberechtigt, und wie viele sind esbei der nächsten Bundestagswahl?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 28. Oktober 2004

Aus den Wählerverzeichnissen, in die von den Gemeinden vor jederBundestagswahl die Wahlberechtigten aufzunehmen sind, ist nichtersichtlich, ob wahlberechtigte Deutsche oder ihre Vorfahren einenMigrationshintergrund haben.

9. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Wie viele Bund-Länder-Kommissionen gibt es,und welche Kosten entstehen daraus für denBund?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 26. Oktober 2004

Es gibt zwei Gremien, die die Bezeichnung „Bund-Länder-Kommis-sion“ tragen,

a) die „Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und For-schungsförderung“, Kosten für den Bund gemäß Haushaltsplan2004: 2,371 Mio. Euro, und

b) die „Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Ratio-nalisierung in der Justiz“. Letztere verfügt über keine besonderenOrganisationsstrukturen. Es fallen lediglich Personal- und Reise-kosten an, die im Haushalt nicht direkt ausgewiesen und dahernicht näher aufschlüsselbar sind.

10. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Fälle tatsächlicher oder zu vermuten-der rechtsextremer und fremdenfeindlicherStraftaten sind der Bundesregierung im Sep-tember 2004 bekannt geworden (bitte nachLändern auflisten)?

11. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden durch rechtsextre-me und fremdenfeindliche Straftaten geschä-digt (bitte nach Ländern auflisten)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 5 –

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12. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Wie viele Personen wurden wegen rechtsextre-mer und fremdenfeindlicher Straftaten im Mo-nat September 2004 festgenommen (bitte nachLändern auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 28. Oktober 2004

Vorbemerkung

Die im Folgenden aufgeführten Zahlen können sich infolge von Nach-meldungen der Länder noch verändern und stellen insofern keine ab-schließenden Werte dar.

Zu Frage 10

Im Monat September 2004 wurden insgesamt 609 politisch rechtsmotivierte Straftaten, darunter 38 Gewalttaten und 420 Propaganda-delikte erfasst.

Bei 124 Straftaten, darunter 21 Propagandadelikte und 24 Gewalt-taten, konnte eine fremdenfeindliche Motivation festgestellt werden.

Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 4 46

BR 1 44

BW 5 36

BY 1 74

HB 0 3

HE 0 20

HH 0 12

MV 1 4

NI 5 58

NW 11 119

RP 1 18

SH 3 20

SL 0 7

SN 5 79

ST 1 25

TH 0 6

Summe 38 571

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 6 –

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Verteilung – Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit fremden-feindlicher Motivation

Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten

BB 2 6

BR 1 7

BW 4 6

BY 1 11

HB 0 2

HE 0 1

HH 0 3

MV 0 1

NI 3 15

NW 8 24

RP 1 4

SH 2 10

SL 0 3

SN 2 4

ST 0 3

TH 0 0

Summe 24 100

Zu Frage 11

Im September 2004 wurden insgesamt 30 Personen infolge Straftatender „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ geschädigt, darunter18 Personen aus fremdenfeindlicher Motivation

Bundes-land

Anzahl der geschädigtenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“

Anzahl der geschädigtenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“mit fremdenfeindlicher

Motivation

BB 2 1

BR 1 1

BW 2 2

BY 0 0

HB 0 0

HE 0 0

HH 0 0

MV 1 0

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 7 –

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Bundes-land

Anzahl der geschädigtenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“

Anzahl der geschädigtenPersonen

„Politisch motivierteKriminalität – rechts“mit fremdenfeindlicher

Motivation

NI 2 0

NW 10 8

RP 0 0

SH 3 2

SL 0 0

SN 7 4

ST 2 0

TH 0 0

Summe 30 18

Zu Frage 12

Zu den im Monat September 2004 erfassten 609 politisch rechts moti-vierten Straftaten wurden insgesamt 369 Tatverdächtige ermittelt,48 Personen wurden festgenommen. Gegen zwei Personen wurdeHaftbefehl erlassen.

Im Zusammenhang mit den für September 2004 gemeldeten 124 frem-denfeindlich motivierten Straftaten wurden 97 Tatverdächtige ermit-telt und 6 Personen wurden festgenommen. Es wurde kein Haftbefehlerlassen.

Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und festgenommenen Per-sonen im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“

Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

BB 51 8 0

BR 21 10 0

BW 14 0 0

BY 40 4 2

HB 2 0 0

HE 4 0 0

HH 5 0 0

MV 3 0 0

NI 36 2 0

NW 88 15 0

RP 14 0 0

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 8 –

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Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

SH 23 4 0

SL 4 0 0

SN 41 2 0

ST 16 3 0

TH 7 0 0

Summe 369 48 2

Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und festgenommenen Per-sonen im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts mit frem-denfeindlicher Motivation“

Bundesland Tatverdächtige vorläufigeFestnahmen

Haftbefehle

BB 15 2 0

BR 3 0 0

BW 7 0 0

BY 4 0 0

HB 1 0 0

HE 1 0 0

HH 3 0 0

MV 0 0 0

NI 14 0 0

NW 26 1 0

RP 8 0 0

SH 11 3 0

SL 1 0 0

SN 1 0 0

ST 2 0 0

TH 0 0 0

Summe 97 6 0

13. AbgeordneterDr. VolkerWissing(FDP)

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierungseit Beginn der 14. Legislaturperiode ausländi-schen Ehepartnern einer deutschen Staatsbür-gerin bzw. eines deutschen Staatsbürgers dieEinreise nach Deutschland verweigert, und wiehoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der

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Anteil an „Scheinehen“ unter den binationa-len, mit deutschen Bürgerinnen und Bürgerngeschlossenen Ehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 22. Oktober 2004

Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor,in wie vielen Fällen ausländischen Ehepartnern eines deutschenStaatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert wurde,da die Statistik über Einreiseverweigerungen keine Angaben darüberenthält, ob die betreffenden Ausländer mit einem deutschen Staatsan-gehörigen verheiratet sind.

Der Anteil der strafrechtlich erfassten Scheinehen in Deutschland ander Gesamtzahl der binational unter Beteiligung eines deutschenStaatsbürgers in Deutschland geschlossenen Ehen der Jahre 1998 bis2003 ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

JahrBinationale Ehen

mit deutschenPartnern

Strafrechtlicherfasste

Scheinehen

Anteil derScheinehen anbinationalen

Ehen1998 59 229 3 645 6,15 %

1999 58 569 4 063 6,94 %

2000 61 162 3 437 5,62 %

2001 60 687 3 048 5,02 %

2002 62 468 2 956 4,73 %

2003 60 198 2 965 4,93 %

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

14. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung, vor dem Hinter-grund, dass sich in letzter Zeit in der Grenz-region zwischen Frankreich und DeutschlandEinbruchsdelikte durch Jugendliche und Kin-der zumeist mit Wohnsitz in Frankreich häu-fen, die Strafmündigkeit von Jugendlichenherabzusetzen, damit diese früher belangtwerden können?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 10 –

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 26. Oktober 2004

Die Bundesregierung plant keine Herabsetzung des Strafmündigkeits-alters von 14 Jahren. Die seiner Festlegung zugrunde liegenden ent-wicklungspsychologischen und pädagogischen Erkenntnisse sprechennach wie vor gegen eine niedrigere Altersgrenze. Eine vorverlegtestrafrechtliche Verantwortlichkeit wäre außerdem kein geeignetes Mit-tel, um auf Delinquenz von Kindern angemessen zu reagieren. Die Er-kenntnisse aus Kriminologie und Jugendkriminalrechtspflege weisenvielmehr darauf hin, dass ein frühzeitiges strafjustizielles Eingreifeninsgesamt gesehen eher nachteilige Folgen für das künftige Legalver-halten haben kann. Aus diesen Gründen treten nahezu alle Expertenim Bereich der Kinder- und Jugenddelinquenz für die Beibehaltungder geltenden Regelung des § 19 StGB ein. Auch der 64. Deutsche Ju-ristentag im Jahr 2002 in Berlin hat sich eindeutig gegen eine Ände-rung des geltenden Rechts ausgesprochen, ebenso im selben Jahr der25. Deutsche Jugendgerichtstag in Marburg und die 2. Jugendstraf-rechtsreform-Kommission der Deutschen Vereinigung für Jugendge-richte und Jugendgerichtshilfen.

Generell bietet das Kinder- und Jugendhilferecht das geeignetereInstrumentarium, um bei delinquentem Verhalten von Kindern an-gemessen reagieren zu können. In Deutschland stehen insoweitdie differenzierten Leistungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch(SGB VIII) zur Verfügung. Im Falle von grenzüberschreitender De-linquenz ist im Interesse aller eine möglichst effektive Zusammen-arbeit der Jugendbehörden in den betroffenen Staaten anzustreben.

15. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregie-rung, um die grenzüberschreitende Zusam-menarbeit zwischen den deutschen und denfranzösischen Strafverfolgungsbehörden zuverbessern?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 26. Oktober 2004

Zur weiteren Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenar-beit zwischen den deutschen und den französischen Polizei- und Zoll-behörden wird derzeit das Abkommen zur Polizei- und Zollzusam-menarbeit, das am 9. Oktober 1997 zwischen Frankreich undDeutschland in Mondorf geschlossen wurde, nach dem Willen derVertragsstaaten an die neuen Formen der grenzüberschreitenden Kri-minalität angepasst.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass gegenwärtig die rechtlichenVorschriften zur internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Ange-legenheiten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,welche natürlich auch die Zusammenarbeit der deutschen und derfranzösischen Strafverfolgungbehörden betreffen, überarbeitet wer-den. Erinnert sei an die Neuregelungen im Europäischen Haftbefehls-gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1748), durch das der künftig in

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der Europäischen Union allgemein angewandte Grundsatz der gegen-seitigen Anerkennung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Ent-scheidungen in den Bereich der Auslieferung eingeführt wurde, sowiean weitere derzeit in Brüssel verhandelte Rahmenbeschlüsse zu ande-ren Bereichen der Rechtshilfe. Erwähnt seien auch die Gesetzentwürfeder Bundesregierung zum Übereinkommen vom 20. Mai 2000 überdie Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-päischen Union und zu seinem Zusatzprotokoll vom 16. Oktober2001 (vgl. Bundesratsdrucksache 723/04 bis 726/04).

16. AbgeordneterDr. GünterKrings(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung den Richtli-nienvorschlag der EU-Kommission zur „Ände-rung der Richtlinie 98/71/EG über den rechtli-chen Schutz von Mustern und Marken“ vom14. September 2004, insbesondere im Hinblickauf die Entwicklung der Verbraucherpreise fürAutoersatzteile in Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 25. Oktober 2004

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments unddes Rates zur Änderung der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichenSchutz von Mustern und Modellen widerspricht dem in Artikel 14 inVerbindung mit Artikel 18 der zu ändernden Richtlinie festgelegtenRevisionsverfahren.

Es sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, auf den danach vonder Europäischen Kommission vor einem Änderungsvorschlag vorzu-legenden gesonderten Bericht über die Auswirkungen der Design-schutzrichtlinie zu verzichten oder einen solchen Änderungsvorschlagvorzeitig vorzulegen. Weiterhin erscheint der Vorschlag nicht hinrei-chend begründet und stößt schon deshalb auf erhebliche Bedenken.Die Reparaturklausel widerspricht dem System der gewerblichenSchutzrechte, wonach allein dem Schutzrechtsinhaber das Benut-zungs- und Verwertungsrecht zusteht. Die Auswirkungen einer Repa-raturklausel auf Wettbewerb und Beschäftigung im Ersatzteilmarktsind weitgehend ungeklärt. Demgegenüber erscheint gesichert, dasseine vollständige Liberalisierung, die sich im Wesentlichen zu Lastendes Ertrages der EU-Automobilhersteller auswirken dürfte, geeignetist, deren Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zu schwächen.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise für Auto-ersatzteile in Deutschland ist zu berücksichtigen, dass Nachbauer vonErsatzteilen sich regelmäßig die erfolgreichen Modelle und Teile aus-suchen und damit kaum ein wirtschaftliches Risiko tragen. Demgegen-über müssen die Autohersteller eine Vielzahl nicht rentabler Ersatztei-le gegebenenfalls über Jahrzehnte vorhalten. Derartige Teile werdenheute durch die gut zu verkaufenden Karosserieteile mitfinanziert, da-mit diese für den Verbraucher noch bezahlbar bleiben. Dieser Misch-kalkulation würde durch eine Reparaturklausel der Boden entzogen.Ob die Umsetzung des Kommissionsvorschlages insgesamt zu einerSenkung des Preisniveaus für Autoersatzteile führen würde, ist daheraus Sicht der Bundesregierung eher zweifelhaft.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

17. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Er-weiterung der Steuerschuldnerschaft auf Bau-leistungen gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4Umsatzsteuergesetz bei den betroffenen Un-ternehmen zu Problemen geführt hat, undwenn ja, ist sie bereit, diese Vorschrift erneutim Hinblick auf die Zweck-Mittel-Relation zuüberprüfen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 26. Oktober 2004

Durch Artikel 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom29. Dezember 2003 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungs-empfängers gemäß § 13b Umsatzsteuergesetz zur Verhinderung vonSteuerausfällen u. a. auf bestimmte Bauleistungen ausgedehnt (§ 13bAbs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Die Neuregelung ist am 1. April 2004 inKraft getreten.

Zur Anwendung der Neuregelung wurde bereits am 31. März 2004ein Schreiben des BMF herausgegeben (BStBl I S. 453). Auf in derFolgezeit aufgetretene weitere Fragestellungen soll in einem ergänzen-den Schreiben des BMF eingegangen werden. Dieses befindet sichbereits in der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden derLänder.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

18. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung einen gewissen Wi-derspruch darin, dass der Bundeskanzler Ger-hard Schröder die aktuellen Krisen bei denUnternehmen Karstadt/Quelle und Opel/GMdurch „Managementversagen in seiner krasses-ten Form“ verursacht sieht, die langjährigeWachstums- und Haushaltskrise Deutschlandsaber nicht auf die inzwischen sechsjährigeRegierungszeit der Koalition aus SPD undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückführt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 26. Oktober 2004

Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den vomBundeskanzler benannten Managementfehlern bei den beiden Unter-nehmen und der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.

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Mit den wirtschaftspolitischen Reformen hat die Bundesregierungangesichts aktueller Herausforderungen wie zunehmender Globalisie-rung und demographischem Wandel einen weitreichenden und drin-gend notwendigen Prozess in Gang gesetzt, der im Übrigen auch Feh-lerentwicklungen aus der Zeit der früheren Bundesregierung aufar-beitet.

19. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

Ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung desBundesrahmentarifvertrages (BRTV) für dasBaugewerbe und weiterer von der Industrie-gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)und dem Zentralverband Deutsches Baugewer-be (ZDB) geschlossenen Tarifverträge nach § 5Abs. 1 Tarifvertragsgesetz nach Ansicht derBundesregierung tatsächlich im öffentlichenInteresse geboten, wenn die damit zusammen-hängende Bürokratie bei Kleinbetrieben, dieBelastungen der Gerichte und der Agenturenfür Arbeit sowie die unterschiedliche Abgaben-belastung der Bürger aufgrund von Sonderre-gelungen beim Urlaub im BRTV mit in dieBetrachtung einbezogen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 26. Oktober 2004

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Sozialkassen-Tarifverträge fürdas Baugewerbe wurde ausgesprochen, weil sowohl der Tarifaus-schuss, dem Vertreter der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Ar-beitnehmer angehören, als auch das Bundesministerium für Wirtschaftund Arbeit diese als im öffentliches Interesse geboten anerkannthaben.

Im Einzelnen ist dazu Folgendes zu sagen:

1. Der Bundesrahmentarifvertrag und der Tarifvertrag über dasSozialkassenverfahren enthalten Regelungsbereiche, deren Geltungfür alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes im öffent-lichen Interesse liegt, da ansonsten der Gesetzgeber selbst tätigwerden müsste. So sichert die Urlaubsregelung dem einzelnen Bau-arbeiter auch dann einen zusammenhängenden Jahresurlaub, wenner das Arbeitsverhältnis einmal oder mehrmals im Jahr wechselt.Die Lohnausgleichsregelung enthält die notwendige Ergänzung dergesetzlichen Regelung zur Förderung der ganzjährigen Beschäfti-gung in der Bauwirtschaft. Die Zusatzversorgung gleicht Nachteileder Bauarbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung aus,die auf der bautypischen unständigen Beschäftigung der Arbeitneh-merschaft dieses Gewerbezweiges beruhen. Der Tarifvertrag überdie Berufsbildung verbessert die Attraktivität der Ausbildung inder Baubranche und sichert zugleich deren Qualtität.

2. Die Sozialkassen des Baugewerbes erheben Beiträge von allen Ar-beitgebern des Baugewerbes zur Finanzierung der tarifvertraglichvorgesehenen Aufgaben. Der Beitragspflicht der Arbeitgeber ste-

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hen von den Sozialkassen zu erfüllende Leistungsansprüche der Ar-beitgeber und Arbeitnehmer des Baugewerbes gegenüber, so dassder überwiegende Teil der Beiträge an die Kassen in Form vonErstattungen wieder an die Betriebe zurückfließt. Dadurch kommtes grundsätzlich auch nicht zu einer unterschiedlichen Abgabenbe-lastung der Bürger aufgrund von Sonderregelungen im Bundesrah-mentarifvertrag.

Der Verwaltungsaufwand der Betriebe des Baugewerbes lässt sichdurch die Teilnahme an dem von den Sozialkassen angebotenenSpitzenausgleichsverfahren wesentlich verringern. Dies bedeutet,dass die Betriebe zwischen viermonatigen und, unter besonderenVoraussetzungen, auch sechsmonatigen Abrechnungszeiträumen(Spitzenausgleichsintervalle) wählen können. Der einzelne Betriebist in diesem Verfahren nicht mehr verpflichtet, monatlich mit denSozialkassen abzurechnen.

3. Die Belastungen der Gerichte resultieren im Wesentlichen aus derVerweigerungshaltung einzelner Betriebe gegenüber den Sozialkas-sen. Dadurch wird das öffentliche Interesse an der Allgemeinver-bindlicherklärung nicht berührt.

4. Die Agenturen für Arbeit werden durch die Allgemeinverbindlich-erklärung entlastet. Mit dem Beitrag für die Sozialkassen wird imAuftrag der Bundesagentur für Arbeit die Winterbau-Umlage erho-ben. Dies erspart hierfür ein gesondertes Meldeverfahren und denmit einem solchen verbundenen zusätzlichen Verwaltungs- undKostenaufwand für die Agenturen und Betriebe.

20. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

In welcher Form erfolgt ab Januar 2005 dieAuszahlung des Arbeitslosengeldes II an Ar-beitslose und Sozialhilfeempfänger, die keinKonto haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 27. Oktober 2004

Verfügt der Arbeitslosengeld II-Empfänger über kein Konto und gibtim Antrag auch nicht die Kontoverbindung eines Dritten an, sind dieLeistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung anzuweisen. Diehierdurch entstehenden Kosten hat der Arbeitslosengeld II-Empfän-ger zu tragen. Die Kosten können nur dann vom Träger der Grund-sicherung übernommen werden, wenn der Anspruchsberechtigte nach-weist, dass ihm die Errichtung eines Kontos ohne eigenes Verschuldennicht möglich ist.

21. AbgeordneterHermannGröhe(CDU/CSU)

Was hat die Bundesregierung bislang unter-nommen, um die Ratifizierung der ILO-Kon-vention (International Labour Organisation)Nr. 169 über indigene und in Stämmen leben-de Völker gemäß dem Beschluss des Deut-schen Bundestags vom 13. März 2003 (Plenar-protokoll 15/31, S. 2429 C; Beschlussempfeh-

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lung und Bericht des Ausschusses für Men-schenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem An-trag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Menschenrechte als Leitlinieder deutschen Politik“, Bundestagsdrucksa-chen 15/136, 15/495) in die Wege zu leiten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 29. Oktober 2004

In dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN „Menschenrechte als Leitlinie der deutschen Politik“(Bundestagsdrucksache 15/136) fordert der Deutsche Bundestag dieBundesregierung auf, aus Anlass der 2004 zu Ende gehenden Dekadeder indigenen Völker „auf die Ratifizierung des IAO-AbkommensNr. 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker hinzuwirken“.

Die Bundesregierung fühlt sich dieser Aufforderung verpflichtet undist ihr auch nachgekommen; die Prüfung der Ratifizierbarkeit desIAO-Übereinkommens Nr. 169 dauert an und wird in Kürze abge-schlossen sein.

Die Bundesregierung hatte – veranlasst durch zahlreiche Initiativenvon Nichtregierungsorganisationen, aber auch durch Anfragen vonMitgliedern des Deutschen Bundestages – bereits zu Beginn der14. Legislaturperiode unter Federführung des damaligen Bundes-ministeriums für Arbeit und Sozialordnung eine erneute Prüfung derRatifizierbarkeit des Übereinkommens eingeleitet. Im Rahmen dererstmaligen Prüfung im Jahr 1992 hatte die Bundesregierung inihrer Vorlage an die gesetzgebenden Organe die Ratifizierbarkeit desÜbereinkommens mangels Anwendbarkeit auf die BundesrepublikDeutschland verneint.

Zur Klärung der sich aus einer Ratifizierung ergebenden Verpflichtun-gen für Deutschland wurden im Oktober 1999 eine Interpretations-anfrage der Bundesregierung an das Internationale Arbeitsamt (IAA)gestellt. Die Stellungnahme des IAA vom Juni 2001 führte jedoch zukeiner abschließenden Klärung, sondern gab Anlass zu zwei weiterenInterpretationsanfragen im Februar 2002. Die letzte Anfrage wurdeschließlich unter großer zeitlicher Verzögerung und nach mehrfacherNachfrage im Juni 2004 vom Internationalen Arbeitsamt beantwortet.

Daraufhin leitete das BMWA umgehend eine Ressortabstimmung zurabschließenden Prüfung der Ratifizierbarkeit des Übereinkommensein, zu der auch bereits die vom Regelungsbereich des Übereinkom-mens betroffenen Länder aus Gründen der effektiven und zügigen Ab-stimung mit einbezogen wurden.

Die Prüfung, die aufgrund der aus den ausgeführten Gründen nichtvon der Bundesregierung zu verantwortenden Dauer des Verfahrensvom federführenden BMWA mit Nachdruck verfolgt wird, befindetsich nun in der Endphase.

Im Falle einer positiven Entscheidung der Bundesregierung über dieRatifizierbarkeit des Übereinkommens müssten die Bundesländer, dienach der sog. Lindauer Absprache einer eventuellen Ratifizierung ein-

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stimmig zustimmen müssen, ihr Votum hierzu abgeben. Nach der Lin-dauer Absprache ist vor Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichenVertrages durch die Bundesregierung die Zustimmung aller Ländereinzuholen, wenn der Vertrag die ausschließliche Gesetzgebung derLänder berührt. Dies ist bei dem vorliegenden Übereinkommen insbe-sondere in den Bereichen Schule und Bildung der Fall.

22. AbgeordneterHermannGröhe(CDU/CSU)

Was steht der Ratifizierung entgegen und auswelchen Gründen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 29. Oktober 2004

Die Frage, ob einzelne Gegenstände der andauernden Ratifizierbar-keitsprüfung in ihrer Bewertung und Gewichtung letztlich als Ratifi-zierungshindernis einer Ratifizierung entgegenstehen, ist, wie darge-legt, unter den beteiligten Ressorts noch nicht abschließend geklärt.Diese Frage kann erst nach Abschluss der Ressortabstimmung beant-wortet werden.

Gegenstand der abschließenden Abstimmung wird vor allem die Fra-ge der innerstaatlichen Anwendbarkeit des Übereinkommens auf inDeutschland lebende Bevölkerungsgruppen und ihre Auswirkungenauf die deutsche Minderheitenpolitik sein.

23. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Welche für die Bundesagentur für Arbeit (BA)haushaltswirksamen Kosten wurden für dieUmsetzung der folgenden Instrumente undMaßnahmen im Zuge der Arbeitsmarktrefor-men ursprünglich veranschlagt, aufgegliedertfür die Bereiche Ich-AGs, Personal-Service-Agenturen (PSA), Umstrukturierung und Um-benennung der Bundesanstalt für Arbeit in BA(inklusive aller Kosten für Schilder und Brief-papier), virtueller Arbeitsmarkt, TK-Anlage(Tenovis), Arbeitslosengeld II (inklusive Soft-ware, Hardware, Schulung, Personalkosten,Datenerfassung, Fragebogen, Beraterhonora-re, Service-Center, Call-Center)?

24. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Wie hoch sind die Ist-Kosten der einzelnenoben aufgeführten Positionen?

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 29. Oktober 2004

Zu den einzelnen Positionen mit Veranschlagung und Ist-Kosten:

1. Personal-Service-Agenturen (PSA)

Die Personal-Service-Agenturen (PSA) sind Bestandteil des Leistungs-katalogs des Eingliederungstitels gemäß § 71b Abs. 1 SGB IV. Des-halb wird für diese Leistung im Haushaltsplan der BA kein Ausgabe-soll veranschlagt. Die Agenturen für Arbeit entscheiden darüber, inwelcher Höhe sie Haushaltsmittel des Eingliederungstitels für dieseLeistung einsetzen wollen. Im Jahr 2003 hatten die Agenturen dafürAusgabemittel in Höhe von 250 Mio. Euro vorgesehen. Tatsächlichwurden rund 175 Mio. Euro ausgegeben. Nach derzeitigem Stand wol-len die Agenturen im Jahr 2004 478 Mio. Euro für PSA ausgeben. Biszum 30. September 2004 sind etwa 249 Mio. Euro abgeflossen.

2. Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“)

Für Existenzgründungszuschüsse (EXGZ) wurden 2003 144 Mio. Eu-ro und 2004 500 Mio. Euro veranschlagt. Die Inanspruchnahme die-ser Leistung hat die Erwartungen in beiden Jahren erheblich übertrof-fen. In beiden Jahren wurde der Haushaltsansatz durch überplanmäßi-ge Ausgaben verstärkt. Im Jahr 2003 wurden für EXGZ rund268 Mio. Euro ausgegeben; am 30. September 2004 lagen die EXGZ-Ausgaben bei rund 678 Mio. Euro.

3. Virtueller Arbeitsmarkt (VAM)

Das Budget des Vorhabens VAM ist auf 163 Mio. Euro haushaltswirk-same Kosten beschränkt. Hiervon entfallen 98 Mio. Euro auf das be-stehende Vertragsverhältnis mit der Firma Accenture. An die FirmaAccenture wurden bisher 76,6 Mio. Euro gezahlt, davon 33,3 Mio.Euro im Jahr 2004. Die Restkosten bis zum Höchstbetrag von98 Mio. Euro fallen bis einschließlich 2006 an. Weitere 65 Mio. Euro(kalkuliert bis Februar 2008) beziehen sich auf Betriebskosten für

• den Ausbau der Hardware, wegen zusätzlicher Funktionalitätender BA

• den Ausbau, Betrieb und die Nutzung des internen Netzwerks derBA

• die Schulung von BA Mitarbeitern sowie sonstige haushaltswirksa-me Personalkosten.

4. TK-Anlage (Tenovis)

Die TK-Anlage im Rahmen des Projektes Voice wurde nicht speziellim Rahmen der Arbeitsmarktreform eingeführt, sondern resultiert ins-besondere aufgrund von notwendigen Anpassungen an den Stand derTechnik. Für dieses Projekt Voice (Austausch der TK-Anlagen durchdie Firma Tenovis) entstehen bis zum Ende des Projektes Kosten inHöhe von 74,42 Mio. Euro. Bisher sind Aufträge für insgesamt71,89 Mio. Euro erteilt. Im Jahr 2004 sind 37,6 Mio. Euro gezahltworden. Das Projektende ist für Dezember 2004 vorgesehen. Die im

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Zusammenhang mit der Installation der Service-Center entstehendenAufwände für TK-Anlagen sind in den Projektkosten Service-Centerenthalten.

5. Arbeitslosengeld II

Für die Implementierung zur Einführung der Grundsicherung wurdeder BA im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesre-gierung ein Ermächtigungsrahmen in Höhe von bis zu 400 Mio. Euroeingeräumt, der bei Bedarf erhöht werden kann. Dieser Betrag stehtzur Erstattung sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Im-plementierung der Grundsicherung anfallen (insbesondere Software,Hardware, Schulung, Personalkosten, Datenerfassung, Fragebogen,Beraterhonorare, Service-Center) zur Verfügung.

In der Abrechnung an das BMWA für den Abrechnungszeitraum Ja-nuar 2004 bis Juni 2004 wurden 27,3 Mio. Euro in Rechnung gestellt.Die Abrechnung für den nächsten Abrechnungszeitraum der MonateJuli 2004 bis September 2004 liegt noch nicht vor.

6. Umbenennung der BA

Für die Umbenennung der BA wurden ursprünglich 7,5 Mio. Euroveranschlagt. Die BA hat mitgeteilt, dass sie bis einschließlich Juli2004 195 000 Euro für die Umbenenung ausgegeben hat.

25. AbgeordneterDr. GünterKrings(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,nach denen es in anderen Ländern der Euro-päischen Union nach der Einführung einesliberalisierten Ersatzteilemarkts für Personen-kraftwagen zum Abbau von Arbeitsplätzen inder Automobilindustrie und zu einem Quali-tätsverlust bei den Ersatzteilen der freien Her-steller gekommen ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 22. Oktober 2004

Studien über die Auswirkungen der Liberalisierung des Ersatzteil-marktes in EU-Mitgliedstaaten auf die dortige Beschäftigungslage sindder Bundesregierung nicht bekannt. Es wäre hilfreich, wenn die EU-Kommission entsprechendes Material vorlegte. Ohne detaillierte undbelastbare Folgenabschätzung für die Beschäftigung lässt sich die vonder Kommission vorgeschlagene Rechtsänderung angesichts der ak-tuellen Arbeitsmarktlage und insbesondere der Beschäftigungsproble-me der Automobilindustrie politisch nicht verantworten.

Gleiches gilt für die Folgenabschätzung hinsichtlich etwaiger Sicher-heitsrisiken.

26. AbgeordneterUweSchummer(CDU/CSU)

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen,dass auch zukünftig die Ausbildung und Um-schulung innerhalb der Resozialisierungsmaß-nahmen im bisherigen Umfang gefördert wird,

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und wie möchte die Bundesregierung ihre För-derpolitik gestalten, um in diesem Zusammen-hang einen weitgehenden Rückzug der Bun-desagentur für Arbeit zu verhindern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 27. Oktober 2004

Es ist ein zentraler Grundsatz des Strafvollzuges, Gefangene durchAnleitung zur Arbeit und durch geeignete Aus- und Weiterbildungs-maßnahmen zu eigener Erwerbstätigkeit zu befähigen und damit dieGrundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung zu schaffen. Das Ar-beitsförderungsrecht berücksichtigt dies, indem es Gefangene entspre-chend § 26 Abs. 1 Nr. 4 SGB III mit in die Versicherungspflicht einbe-zieht und so über das Leistungssystem der Arbeitsförderung die Wie-dereingliederung in das Erwerbsleben unterstützt. Hieran hat sichauch durch die Arbeitsmarktreformen und die Neuausrichtung derArbeitsmarktpolitik nichts geändert.

Es ist vor diesem Hintergrund sichergestellt, dass Gefangene bei Vor-liegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiterhin von der Bun-desagentur für Arbeit (BA) gefördert werden können. Im Bereich derAusbildungsförderung kommen hierbei vor allem BerufsvorbereitendeBildungsmaßnahmen (BvB) oder Maßnahmen der Benachteiligtenför-derung in Betracht. Weder rechtlich noch geschäftspolitisch gibt eshier spezifische Änderungen zu Lasten des Personenkreises der Ge-fangenen. Dies gilt auch für das neue Fachkonzept für BvB, das ingleicher Weise auf Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten anwendbarist.

Entsprechendes ist für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildungfestzustellen. Auch hier gelten die einschlägigen SGB-III-Regelungenund geschäftspolitischen Vorgaben der BA ebenso wie für alle ande-ren Personengruppen, wenngleich aufgrund der verschärften Förder-kritierien der Anteil der Gefangenen, die an Fördermaßnahmen teil-nehmen können, zurückgegangen sein dürfte. Eine Weiterbildungsför-derung setzt in jedem Fall voraus, dass durch sie die Wiedereingliede-rungschancen in den ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.Dies liegt nicht zuletzt auch im Interesse der Gefangenen selbst.

27. AbgeordneterUweSchummer(CDU/CSU)

Wie will die Bundesregierung in diesem Zu-sammenhang die durch eine höhere Rückfall-quote bedingte Steigerung der gesellschaft-lichen Kosten und eine Verlagerung dieserKosten auf die Kommunen verhindern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 27. Oktober 2004

Wie bereits unter Frage 26 dargelegt, wird sich die Bundesagentur fürArbeit auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen undgeschäftspolitischen Vorgaben für eine erfolgreiche berufliche Wieder-eingliederung von Gefangenen engagieren. Die diesbezüglichen An-

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strengungen der Bundesagentur können jedoch von vornherein nureinen begleitenden Beitrag zur Resozialisierung leisten, während dieHauptverantwortung nach wie vor bei den zuständigen Strafvollzugs-behörden verbleibt. Die Bundesregierung weist im Übrigen daraufhin, dass die Bundesagentur gesetzlich gehalten ist, die von ihr verwal-teten Beitragsmittel wirtschaftlich, sparsam und allein für Zwecke derArbeitsförderung einzusetzen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

28. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass sich die Bundesministerin fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-schaft, Renate Künast, anlässlich einer Delega-tionsreise in die Volksrepublik China vom11. bis zum 15. Oktober 2004, am Freitag,dem 15. Oktober 2004 zunächst geweigert hat,für den im Programm vorgesehenen Transfervon der Transrapidstation Long Yang Roadzum Internationalen Flughafen Pudong, einenTransrapid-Zug zu nutzen, und wenn ja, wes-halb?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 21. Oktober 2004

Nein.

29. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die Bundesministerin den mit-reisenden Medienvertretern eine Berichterstat-tung über diesen Vorfall bzw. jede Berichter-stattung über die Bundesministerin in Verbin-dung mit dem Transrapid untersagt hat, undwenn ja, weshalb?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 21. Oktober 2004

Nein.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

30. AbgeordneteGerdaHasselfeldt(CDU/CSU)

Ist es zutreffend, dass der Bund als Arbeit-geber in den letzten Jahren Ausbildungsplatz-kapazitäten im Bereich der Bundeswehr ab-baut – speziell im Fliegerhorst Fürstenfeld-bruck –, obwohl Ausbildungspersonal undAusbildungswerkstätten zur Verfügung ste-hen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 21. Oktober 2004

Im Bereich der Bundeswehr wurden in den letzten Jahren – trotz fort-laufender Reduzierung der Personalumfänge – Ausbildungsplatzkapa-zitäten nicht abgebaut. Die Bundeswehr hat vielmehr zur Unterstüt-zung des von der Bundesregierung im Rahmen des Bündnisses für Ar-beit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vereinbarten Ausbildungs-konsenses seit 1999 die Zahl der Ausbildungsplätze über den eigenenBedarf hinaus erhöht.

Die Bundesregierung hat sich weiterhin in dem am 16. Juni 2004 un-terzeichneten „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenach-wuchs in Deutschland“ (Ausbildungspakt) verpflichtet, die Zahl derAusbildungsplätze in der Bundesverwaltung im Jahr 2004 um rund 20Prozent zu erhöhen. Diese Zusage geht auf die im Gesetzentwurf zurAusbildungsplatzumlage (Berufsausbildungssicherungsgesetz) festge-legte Quote von 7 Prozent zurück. Im Rahmen dieser Verpflichtunghat die Bundeswehr unter vollständiger Ausschöpfung der vorhande-nen Ausbildungskapazitäten die Zahl der Ausbildungsplätze nochmalsgesteigert.

Auch am Standort Fürstenfeldbruck wurden die vorhandenen Ausbil-dungskapazitäten ausgeschöpft.

Eine Ausbildungswerkstatt mit hauptamtlichem Ausbildungspersonalist in Fürstenfeldbruck nicht eingerichtet.

31. AbgeordneteGerdaHasselfeldt(CDU/CSU)

Welche Begründung gibt es hierfür angesichtsdes großen Mangels an Ausbildungsplätzen,und in welchem Zusammenhang steht dieserLehrstellenabbau mit der geplanten Ausbil-dungsplatzabgabe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 21. Oktober 2004

Im Bereich des Technischen Betriebsdienstes im Standort Fürstenfeld-bruck konnten im Ausbildungsjahr 2004 Auszubildende nicht mehrzusätzlich eingestellt werden, weil der Technische Betriebsdienst um-strukturiert und optimiert wird mit der Folge, dass eine fachlich fun-dierte und optimale Lehrlingsausbildung nicht mehr möglich war.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 22 –

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Auf Grundlage des Ausbildungspaktes hat die Bundeswehr jedoch si-chergestellt, dass zum Ausgleich für die im Bereich des TechnischenBetriebsdienstes weggefallenen Ausbildungsplätze zusätzliche Plätzeim Sanitäts- und Verwaltungsbereich geschaffen wurden.

32. AbgeordneterMichaelKauch(FDP)

Welche militärischen Flugplätze in der Bun-desrepublik Deutschland sind dem Betrieb vonFlugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienenbestimmt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 26. Oktober 2004

Derzeit sind nachfolgende militärische Flugplätze in der Bundes-republik Deutschland für den Betrieb mit Strahlflugzeugen bestimmt:Büchel, Jever, Ingolstadt (Manching), Laage, Lechfeld, Neuburg,Nörvenich, Schleswig, Wittmund, Ramstein, Spangdahlem, Geilenkir-chen sowie Eggebek und Hopsten1). Eine ausnahmsweise Nutzung an-derer, hier nicht aufgeführter militärischer Flugplätze ist möglich,stellt aber in diesem Zusammenhang keinen Betrieb mit strahlgetriebe-nen Luftfahrzeugen dar.

33. AbgeordneterMichaelKauch(FDP)

Welche militärischen Flugplätze in der Bun-desrepublik Deutschland haben ein Verkehrs-aufkommen von über 25 000 bzw. 50 000 Be-wegungen pro Jahr und sind bestimmt, demBetrieb von Flugzeugen mit einer maximalenStartmasse von mehr als 20 Tonnen zu dienen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 26. Oktober 2004

Kein militärischer Flugplatz in der Bundesrepublik Deutschland weistein Verkehrsaufkommen von über 50 000 Flugbewegungen pro Jahrauf. Zu den militärischen Flugplätzen mit einem Verkehrsaufkommenvon über 25 000 Flugbewegungen im Jahr und für den Betrieb vonFlugzeugen mit einer maximal zugelassenen Startmasse von über 20Tonnen gehören laut Statistik des Amtes für Flugsicherung der Bun-deswehr bezogen auf das Jahr 2003:

– Ramstein,

– Ingolstadt,

– Hohn.

*) Der Flugbetrieb auf den Flugplätzen Eggebek und Hopsten wird bis 2006 eingestellt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 23 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

34. AbgeordneteMonikaBrüning(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung vor demHintergrund der Antwort des Staatssekretärsim Bundesministerium für Gesundheit undSoziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder,vom 15. Juli 2004, auf meine schriftlichen Fra-gen der Nummern 66 und 67 auf Bundestags-drucksache 15/3609 zur medizinischen Kran-kenpflege die Mitteilung von „AFP“ vom6. Oktober 2004 „Bild: Kassen befürchten Mil-liardenloch wegen Gesetzeslücke“, und wannist mit der Vorlage des erwähnten Gesetzent-wurfs zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 26. Oktober 2004

Den Spitzenverbänden der Kranken- und Pflegekassen sowie den zu-ständigen Aufsichtsbehörden ist bereits mit Schreiben des Staatssekre-tärs im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung,Dr. Klaus Theo Schröder, vom 7. Oktober 2004 mitgeteilt worden,dass die Geltungsdauer der befristeten Regelungen über die Finanzie-rung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeein-richtungen bis 30. Juni 2007 verlängert wird. Dies geschieht übereinen Änderungsantrag im Rahmen eines der laufenden Gesetzge-bungsverfahren, voraussichtlich im Rahmen der Beratungen des Ent-wurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren imSozialrecht. Für das Inkrafttreten der neuen Übergangsregelung wirdder 1. Januar 2005 festgelegt.

35. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Auf welchem Stand ist die Entwicklung derSignierfunktion der elektronischen Gesund-heitskarte, die ab Januar 2006 in Deutschlandeingeführt werden soll?

36. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Fallen bei der digitalen Signatur laufende Ge-bühren an, und wenn ja, von wem sollen diesegetragen werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 27. Oktober 2004

Die gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Gesundheitskarte se-hen keinerlei Signaturfunktionen vor, die eine digitale Signatur gemäß

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 24 –

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der Anforderungen des Signaturgesetzes voraussetzen. Dies gilt auchfür die gemäß § 291a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zu er-füllenden Voraussetzungen, nach den in den Fällen des Absatzes 3Satz 1 Nr. 2 bis 6 der Zugriff auf Daten nur durch Autorisierung derVersicherten möglich ist. Der autorisierte Zugriff kann durch ein ge-eignetes technisches Verfahren gewährleistet werden, das keine digita-le Signatur gemäß Signaturgesetz voraussetzt.

37. AbgeordneterRudolfKraus(CDU/CSU)

Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten, die beider Bauberufsgenossenschaft versichert sind,in den letzten drei Jahren entwickelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 26. Oktober 2004

Die Zahl der versicherten Beschäftigten bei den Berufsgenossenschaf-ten der Bauwirtschaft ist rückläufig und hat sich in den letzten dreiJahren folgendermaßen entwickelt:

2001: 2 945 484 Beschäftigte,

2002: 2 790 914 Beschäftigte,

2003: 2 598 024 Beschäftigte.

38. AbgeordneterRudolfKraus(CDU/CSU)

Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter, die beider Bauberufsgenossenschaft angestellt sind,im gleichen Zeitraum entwickelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 26. Oktober 2004

Auch bei der Zahl der Beschäftigten der Berufsgenossenschaften derBauwirtschaft ist in den letzten drei Jahren ein Rückgang zu verzeich-nen. Die Beschäftigtenzahl hat sich in diesem Zeitraum folgenderma-ßen entwickelt:

2001: 4 867 Beschäftigte,

2002: 4 685 Beschäftigte,

2003: 4 577 Beschäftigte.

39. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Zahl nichtehelicher Mütter, die nachVollendung des dritten Lebensjahres ihres Kin-des Sozialhilfe beziehen, da es einen gesetz-lichen Unterhaltsanspruch, anders als bei ge-

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schiedenen Müttern, über das dritte Lebens-jahr des Kindes hinaus gegen den Vater desKindes nicht gibt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 29. Oktober 2004

Angaben aus der amtlichen Sozialhilfestatistik liegen hierzu nicht vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

40. AbgeordneterNorbertBarthle(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Meinung des ba-den-württembergischen Mieterschutzbundes,dass in den deutschen Großstädten der Mangelan bezahlbaren Wohnungen zunimmt (vgl.Stuttgarter Zeitung vom 14. Oktober 2004),und sieht sie darin einen Widerspruch zu ihrerAbsicht, die Eigenheimzulage ersatzlos abzu-schaffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 25. Oktober 2004

Die Mieten in Deutschland sind seit einigen Jahren nicht nur im Ge-samtdurchschnitt, sondern auch in einer ganzen Reihe von Großstäd-ten stabil bzw. in einzelnen Marktsegmenten sogar rückläufig. Eine ge-nerelle Verschlechterung hinsichtlich des Angebotes an bezahlbarenWohnungen in deutschen Großstädten konnte in letzter Zeit nichtbeobachtet werden. Der Bundesregierung ist aber bekannt, dass dieMietwohnungsmärkte in den süddeutschen Ballungsräumen ange-spannter sind als in anderen Regionen Deutschlands.

Gerade aufgrund der zunehmenden Regionalisierung der Wohnungs-märkte und angesichts der günstigen Rahmenbedingungen für denWohneigentumserwerb ist eine von den lokalen Wohnungsmarkt-bedingungen unabhängige flächendeckende Förderung für ganzDeutschland in Form der gegenwärtigen Eigenheimzulage nicht mehrerforderlich. Vor dem Hintergrund der insgesamt entspannten Woh-nungsmarktlage und der dringend notwendigen Haushaltskonsolidie-rung hat die Bundesregierung daher den Entwurf eines Gesetzes zurfinanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaf-fung der Eigenheimzulage eingebracht.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 26 –

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41. AbgeordneterDirkFischer(Hamburg)(CDU/CSU)

Wie hoch ist der finanzielle Gestaltungsspiel-raum für neue Straßenbauprojekte im Fünfjah-resplan nach Abzug der voraussichtlichen In-vestitionskosten für laufende und in festgeleg-ten Programmen enthaltene Projekte sowie fürdie Refinanzierung privat vorfinanzierter Pro-jekte in den einzelnen Planjahren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 25. Oktober 2004

Der Entwurf des neuen Fünfjahresplans gemäß § 5 Abs. 1 Fern-straßenausbaugesetz wird zurzeit vom Bundesministerium für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen aufgestellt. Er soll den Zeitraum von2004 bis 2010 umfassen.

Der Abschluss dieser Arbeiten ist für das 1. Halbjahr 2005 vorge-sehen. Aussagen über den finanziellen Gestaltungsspielraum für neueStraßenbauprojekte sind deshalb derzeit nicht möglich.

Mit dem Fünfjahresplan werden keine Investitionszusagen für einzel-ne Planjahre verbunden sein. Die Finanzierung der einzelnen Maß-nahmen steht unter dem Vorbehalt der jährlich vom Deutschen Bun-destag zu verabschiedenden Haushaltspläne.

42. AbgeordneterDirkFischer(Hamburg)(CDU/CSU)

Gibt es Korruptionsfälle im Bundesministe-rium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesensowie in dessen nachgeordnetem Bereich, diedurch hausinterne Prüfungen aufgedeckt wur-den, und wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 25. Oktober 2004

Es gibt zurzeit 21 abgeschlossene und 41 eingeleitete Ermittlungsver-fahren im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenund nachgeordneten Bereich, die durch Prüfungen der Innenprüfung(IP), Hinweise von Bediensteten an den Korruptionsansprechpartner(zgl. Leiter der IP) sowie von Dritten veranlasst wurden.

Ermittlungsverfahren führen oftmals zu ergänzenden Ermittlungender Strafverfolgungsbehörden/Steuerbehörden. Diese sind der IPnicht bekannt.

43. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungin Bezug auf die neu auftretenden Fehler derim Test befindlichen Maut-Bordcomputer nachAufspielung der neuen Software über Funk,und welche möglichen Auswirkungen hat diesfür die Einführung des Systems insgesamt(Quelle: Fernsehbericht „Wieder Pannen beider LKW-Maut“ von ZDF heute-journal am13. Oktober 2004)?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 27 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 25. Oktober 2004

Der im Fernsehbericht angesprochene Fehler, dass sich die On-board-units (OBUs) nach einem erneuten Grenzübertritt nach Deutschlandnicht automatisch einschalten, ist bekannt und technisch behoben. DieFehlerbeseitigung geschieht durch einen Softwareupdate, der derzeitin alle bisher eingebauten OBUs ohne erneuten Werkstattaufenthaltüber die Luftschnittstelle aufgespielt wird. Zum Start der Mauterhe-bung am 1. Januar 2005 werden alle eingebauten OBUs mit dieserSoftware ausgestattet sein.

44. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Welche Kosten sind dem Bund in den letztendrei Jahren jeweils durch die bestehenden ge-setzlichen Vorschriften bezüglich „Kunst amBau“ bei öffentlichen Bauvorhaben entstan-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 25. Oktober 2004

Die Berücksichtigung von „Kunst am Bau“ wird bei den Bauvorhabender öffentlichen Hand durch Verwaltungsvorschriften geregelt. Fürdie Bauvorhaben des Bundes sind dies die „Richtlinien für die Durch-führung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich derFinanzbauverwaltungen – RBBau“. Grundlage zur Beteiligung bilden-der Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes ist der Abschnitt K 7der RBBau. Danach sind Leistungen für Kunst am Bau zu vergeben,soweit Zweck und Bedeutung der Baumaßnahme dies rechtfertigen.Die Ausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kos-ten des Bauwerks stehen. Die Entscheidung hierüber wird jeweils imEinzelfall im Rahmen der Vorbereitung und Veranschlagung der je-weiligen Baumaßnahme getroffen.

Ein zentraler Überblick über einzelne Kostengruppen von Bundesbau-ten besteht nicht, so auch nicht über die tatsächlichen Ausgaben fürKunst am Bau. Grund dafür ist u. a., dass die Länder einen Großteilder Bauaufgaben des Bundes im Wege von Organleihevereinbarungenauf der Grundlage von genehmigten Haushaltsunterlagen weitgehendin eigener Verantwortung abwickeln.

Folgende Angaben für besonders bedeutsame Bundesbauvorhabenkönnen aber exemplarisch genannt werden: Die Maßnahmen fürKunst am Bau im Zuge der Verlagerung der obersten Bundesbehör-den nach Berlin umfassen 14 Standorte für die Ressorts der Bundes-regierung und den Bundesrat mit ca. 8 Mio. Euro. Das entspricht etwa2 v.H. der anrechenbaren Kosten (Kostengruppe 300). Die Umset-zung erfolgte überwiegend bereits im Zeitraum 1997 bis 2001. ZurUnterbringung des Deutschen Bundestages und des Bundeskanzler-amtes im Bereich Spreebogen sind im gleichen Zeitraum Projekte imRahmen von Kunst am Bau im Umfang von ca. 17 Mio. Euro, ent-sprechend ca. 1 v.H. der anrechenbaren Kosten, realisiert worden.

Laut einer 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) durchgeführten Untersuchung

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 28 –

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zu Erfahrungen mit Kunst am Bau bei Bundesbauten (10 Fallbeispie-le, Genehmigungszeitraum vor 2002) lag der Durchschnittswert derAusgaben für Kunst am Bau bei etwa 1,4 v.H. der anrechenbarenKosten (Kostengruppe 300).

Das BMVBW wertet derzeit Erfahrungen zur Praxis der Kunst amBau bei Bundesbaumaßnahmen aus. Entsprechend der Aufforderungdes Deutschen Bundestages, die Kunst am Bau bei Baumaßnahmendes Bundes zu stärken, und wie in der Antwort der Bundesregierungauf die Große Anfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungder künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebes in Deutschland(Bundestagsdrucksache 15/2275) zu Frage 31b angekündigt, wird dieBundesregierung im Rahmen des noch in dieser Legislaturperiode an-stehenden zweiten Baukulturberichts dem Deutschen Bundestag darü-ber berichten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

45. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung zu grundsätzlichenAusnahmen vom Verbot der Deponierungvon unvorbehandelten Siedlungsabfällen zumStichtag 1. Juni 2005 bereit, wie z. B. für imBau befindliche Anlagen, die zu diesem Zeit-punkt noch nicht in Betrieb gehen können,und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 27. Oktober 2004

Nein, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Ausnahmen vom Ver-bot der Deponierung unvorbehandelter biologisch abbaubarer Sied-lungsabfälle ab dem 1. Juni 2005 zuzulassen.

Mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) als Verwal-tungsvorschrift des Bundes wurde 1993 bestimmt, dass spätestens abdem 1. Juni 2005 keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr auf De-ponien abgelagert werden dürfen. Damit sollte ausgeschlossen wer-den, dass von dieser bisher üblichen Abfallbeseitigung auch in Zu-kunft noch erhebliche Gefahren für Boden, Grund- und Oberflächen-gewässer sowie unser Klima ausgehen. Es sollten die nachfolgendenGenerationen nicht weiterhin mit den Risiken ständig neu produzier-ter Altlasten und den Kosten ihrer Sanierung belastet werden. Mit derAblagerungsverordnung vom 20. Februar 2001 wurde diese Bestim-mung in Verordnungsrang gehoben und gilt nun unmittelbar.

Mit der Normierung des Verbots der Ablagerung biologisch abbau-barer Abfälle in der TASI 1993 wurde ein Übergangszeitraum von12 Jahren eingeräumt. Vor diesem Hintergrund sind sich Bund, Län-der und Kommunale Spitzenverbände einig, dass diese Frist nichtüber den 1. Juni 2005 hinaus verlängert werden soll.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4099– 29 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

46. AbgeordneteKatherinaReiche(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Informationen überdie Anzahl bzw. wie hoch schätzt sie die An-zahl von minderjährigen Beziehern von Leis-tungen nach dem Bundesausbildungsförde-rungsgesetz (BAföG), die – aus Unkenntnisüber den Sachverhalt – ihr von Eltern oderanderen Personen übertragenes Vermögen beiihrem BAföG-Antrag nicht angegeben haben(Bezugszeitraum: letzte fünf Jahre)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsUlrich Kasparickvom 25. Oktober 2004

Die Bundesregierung verfügt über kein Zahlenmaterial über minder-jährige BAföG-Bezieher, die aus Unkenntnis ihnen von Eltern oderanderen Personen übertragenes Vermögen bei der BAföG-Antrags-stellung nicht angegeben haben. Daher ist auch keine seriöse Schät-zung möglich.

47. AbgeordneteKatherinaReiche(CDU/CSU)

In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünfJahren zu einer Rücknahme des BAföG-Be-scheids, weil minderjährige BAföG-Empfängerim Falle der Nichtangabe von Vermögen, dasauf sie von Eltern oder Dritten übertragenworden war, grob fahrlässig gehandelt haben?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsUlrich Kasparickvom 25. Oktober 2004

Zahlen hierüber werden nicht erhoben.

Berichtigung

Der Fragesteller der Frage 16 in Bundestagsdrucksache 15/3119 istder Abgeordnete Henry Nitzsche und nicht der Abgeordnete Eckartvon Klaeden.

Berlin, den 29. Oktober 2004

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/4099 – 30 –

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