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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635 05. 03. 2004 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. März 2004 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Baumann, Günter (CDU/CSU) .......... 1, 2, 3, 4 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 73 Binninger, Clemens (CDU/CSU) ..... 5, 28, 29, 30 Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) .... 58 Bosbach, Wolfgang (CDU/CSU) ....... 6, 7, 31, 32 Burgbacher, Ernst (FDP) ................. 59, 60 Falk, Ilse (CDU/CSU) ............... 8, 9, 33, 34 Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) ....... 74, 75 Ferlemann, Enak (CDU/CSU) ...... 35, 36, 37, 38 Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU) ...... 10, 11, 12, 39 Geis, Norbert (CDU/CSU) ......... 13, 14, 40, 41 Girisch, Georg (CDU/CSU) ................. 42 Goldmann, Hans-Michael (FDP) .......... 81, 82 Grindel, Reinhard (CDU/CSU) ..... 15, 16, 83, 84 Grund, Manfred (CDU/CSU) ............. 43, 44 Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) ........ 68, 69 Heinrich, Ulrich (FDP) ............ 92, 93, 94, 95 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ............... 85 Kaster, Bernhard (CDU/CSU) ............... 90 von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) ... 17, 18, 19, 20 Klöckner, Julia (CDU/CSU) .............. 21, 45 Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU) 22, 57, 61 Kretschmer, Michael (CDU/CSU) ............ 86 Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU) .... 23, 24, 25, 46 Lanzinger, Barbara (CDU/CSU) ........... 76, 77 Laurischk, Sibylle (FDP) .................... 56 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) ....... 47 Michalk, Maria (CDU/CSU) ........... 48, 62, 78 Mortler, Marlene (CDU/CSU) ............... 63 Nolting, Günther Friedrich (FDP) ............ 70 Philipp, Beatrix (CDU/CSU) .............. 26, 27 Dr. Scheer, Hermann (SPD) ........ 64, 65, 66, 67 Schmidt, Christian (Fürth) (CDU/CSU) ..... 71, 72 Schummer, Uwe (CDU/CSU) ................ 49 Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) ............. 79 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) .......... 87 Dr. Uhl, Hans-Peter (CDU/CSU) .......... 50, 51 Dr. Wissing, Volker (FDP) ............... 80, 91 Wülfing, Elke (CDU/CSU) ............... 88, 89 Zeitlmann, Wolfgang (CDU/CSU) . . . 52, 53, 54, 55 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/263505. 03. 2004

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 1. März 2004eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Baumann, Günter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 1, 2, 3, 4

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 73

Binninger, Clemens (CDU/CSU) . . . . . 5, 28, 29, 30

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . 58

Bosbach, Wolfgang (CDU/CSU) . . . . . . . 6, 7, 31, 32

Burgbacher, Ernst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60

Falk, Ilse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9, 33, 34

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) . . . . . . . 74, 75

Ferlemann, Enak (CDU/CSU) . . . . . . 35, 36, 37, 38

Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . 10, 11, 12, 39

Geis, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . 13, 14, 40, 41

Girisch, Georg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Goldmann, Hans-Michael (FDP) . . . . . . . . . . 81, 82

Grindel, Reinhard (CDU/CSU) . . . . . 15, 16, 83, 84

Grund, Manfred (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 43, 44

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . . . . . . . 68, 69

Heinrich, Ulrich (FDP) . . . . . . . . . . . . 92, 93, 94, 95

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 85

Kaster, Bernhard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 90

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) . . . 17, 18, 19, 20

Klöckner, Julia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 21, 45

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU) 22, 57, 61

Kretschmer, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 86

Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU) . . . . 23, 24, 25, 46

Lanzinger, Barbara (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 76, 77

Laurischk, Sibylle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . 47

Michalk, Maria (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 48, 62, 78

Mortler, Marlene (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 63

Nolting, Günther Friedrich (FDP) . . . . . . . . . . . . 70

Philipp, Beatrix (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27

Dr. Scheer, Hermann (SPD) . . . . . . . . 64, 65, 66, 67

Schmidt, Christian (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . 71, 72

Schummer, Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 79

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 87

Dr. Uhl, Hans-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 50, 51

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 80, 91

Wülfing, Elke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89

Zeitlmann, Wolfgang (CDU/CSU) . . . 52, 53, 54, 55

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Baumann, Günter (CDU/CSU)Berücksichtigung von Nichtregierungsorga-nisationen oder privaten Unternehmern beider Entstehung des Erlasses des AA betref-fend das Visumverfahren bei den Auslands-vertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Vorlage und Billigung des Erlasses des AAbetreffend das Visumverfahren bei denAuslandsvertretungen beim Bundesminis-ter des Auswärtigen, Joseph Fischer . . . . . . . 1

Binninger, Clemens (CDU/CSU)Herausgabe der Ministervorlage zumRunderlass des AA betreffend das Visum-verfahren bei den Auslandsvertretungen . . . . 2

Bosbach, Wolfgang (CDU/CSU)Reaktionen auf die Beschwerden andererSchengen-Staaten über die Visaerteilungs-praxis beim BMI und AA . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Aufhebung des Runderlasses des AA be-treffend das Visumverfahren bei den Aus-landsvertretungen spätestens Ende Okto-ber 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Falk, Ilse (CDU/CSU)Strafverfahren gegen Mitarbeiter des BMIim Zusammenhang mit dem Schleuser-prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Vorwurf des Vorsitzenden Richters imStrafverfahren „A. B.“ über die Mitver-schuldung der langen Verfahrensdauerdurch das BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU)Konsequenzen aus dem Kölner Schleuser-prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Billigung der Einführung des Reiseschutz-passes durch das BMI; entstandenerSchaden durch Sozialhilfebetrug infolgeeingeschleuster Personen . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Geis, Norbert (CDU/CSU)Festlegung einer 10%-igen Ablehnungsquo-te bei der Visaerteilung in den GUS-Staatendurch das AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Grindel, Reinhard (CDU/CSU)Zahl der durch die deutschen Botschaftenin den visapflichtigen GUS-Staaten seit1998 ausgestellten Visa sowie Zahl der inDeutschland untergetauchten Visaempfän-ger aus den GUS-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . 6

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU)Informierung des Außenministers über dieErgebnisse der Besprechungen 1999/2000bzgl. Runderlass des AA betreffend Visum-verfahren in den Auslandsvertretungen;politische Zielvorgabe des Runderlasses . . . . 8

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Strafrechtliche Konsequenzen für an derunberechtigten Einreise in der Angelegen-heit A. B. Beteiligte des AA . . . . . . . . . . . . . . 9

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU)Gültigkeit des Runderlasses des AA betref-fend das Visumverfahren in den Auslands-vertretungen trotz verstärkter Einschleu-sung von Schwarzarbeitern . . . . . . . . . . . . . . 10

Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU)Sicherheitsüberprüfungen bei der Reise-Schutz AG durch das BMI bzw. das AA;Erstellung eines privaten Reiseschutzpassesdurch das AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Philipp, Beatrix (CDU/CSU)Änderung des Runderlasses des AA zumVisavergabeverfahren „im Zweifel für dieSicherheit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Binninger, Clemens (CDU/CSU)Mitzeichnung des Runderlasses des AA be-treffend das Visumverfahren bei den Aus-landsvertretungen durch das BMI . . . . . . . . 15

Bedenken der Länder und Sicherheitsbe-hörden gegen den Erlass des AA betref-fend das Visumverfahren bei denAuslandsvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Berücksichtigung der Erfahrungen bei denErteilungsvoraussetzungen für Aufenthalts-titel im Zuwanderungsgesetz . . . . . . . . . . . . . 16

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – II –

Bosbach, Wolfgang (CDU/CSU)Einwirkung des BMI auf die Aufhebungbzw. Änderung des Runderlasses des AAbetreffend das Visumverfahren bei denAuslandsvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Aberkennung des Reiseschutzpasses alsSubstitut für die Reiseschutzversicherung . . 17

Falk, Ilse (CDU/CSU)Haltung des BMI zur Visaerteilung durcheine Sicherheitsbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Konsequenzen aus den Ergebnissen derSonderermittlungsgruppe des BKA „Wos-tok“ über die deutsche Botschaft in Kiew . . 19

Ferlemann, Enak (CDU/CSU)Pflichten gemäß § 90 Abs. 3 des Bundes-beamtengesetzes für Personen, die Zugangzu Personalakten haben . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU)Gespräche des BMI mit der Reise-SchutzAG vor Einführung des Reiseschutzpasses . 20

Geis, Norbert (CDU/CSU)Konsequenzen aus dem Kölner Schleuser-prozess hinsichtlich der Neuregelung derZuwanderung nach Deutschland . . . . . . . . . 20

Girisch, Georg (CDU/CSU)Beschränkungen für Lastkraftwagen anGrenzübergängen der bayerisch-böhmi-schen Grenze nach der EU-Osterweiterung . 22

Grund, Manfred (CDU/CSU)Informierung des Bundesministers desInnern über Missstände im Zusammenhangmit dem Runderlass des AA vom 3. März2000 betreffend das Visumverfahren in denAuslandsvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Konsequenzen aus dem Kölner Schleuser-prozess für die Innere Sicherheit . . . . . . . . . 24

Dr. Kues, Hermann (CDU/CSU)Korruption des BMI im Zusammenhangmit dem Visumverfahren bei den Auslands-vertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Zahl der seit dem 3. März 2000 aufgrunddes Missbrauchs bei der Visavergabe in denAuslandsvertretungen eingereisten Straftä-ter, Prostituierten, Terroristen undSchwarzarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Michalk, Maria (CDU/CSU)Vorlage der Durchführungsbestimmungenzu den im Jahr 2002 beschlossenen Neu-regelungen des Waffenrechts betreffend diebundeseinheitliche Behandlung . . . . . . . . . . 25

Schummer, Uwe (CDU/CSU)Kenntnis des Bundesministers des Innernüber den Missbrauch bei der Visavergabein den GUS-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Uhl, Hans-Peter (CDU/CSU)Nichtaufnahme der Warnung des Russi-schen Geheimdienstes FSB über den späte-ren Terroranschlag auf das Moskauer Musi-cal-Theater in das Schengener-Informa-tionssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Zeitlmann, Wolfgang (CDU/CSU)Kenntnis über die Einreise von an der Mu-sical-Geiselnahme in Moskau beteiligtenAngehörigen der Familie D. . . . . . . . . . . . . 28

Kenntnis von der Visaerschleichungspraxis . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Laurischk, Sibylle (FDP)Gefahr eines Missbrauchs der gesetzlichenVertretungsmacht durch Ehegatten und An-gehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU)Vereinbarkeit der Visapraxis des AA mitder Diskussion um die Strafbarkeit vonPutzhilfen und Babysittern . . . . . . . . . . . . . . 31

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– III –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU)Bemessung der Fördermittel im Rahmender Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserungder regionalen Wirtschaftsstruktur“ inWestdeutschland vor dem Hintergrund ein-schneidender Veränderungen durch Schlie-ßung von Bundeswehrstandorten in Rand-lage sowie durch Arbeitsplatzabbau in derWirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Burgbacher, Ernst (FDP)Wettbewerbsnachteile deutscher Busunter-nehmer, z. B. in italienischen oder französi-schen Städten durch exorbitante Parkge-bühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU)Beeinträchtigung der Bekämpfung der Ar-beitslosigkeit durch die Einschleusung vonSchwarzarbeitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Michalk, Maria (CDU/CSU)Personalmangel im Zusammenhang mit derUmsetzung des Hartz-IV-Gesetzes zum1. Januar 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Mortler, Marlene (CDU/CSU)Übergangsregelungen im Bereich Tabakwa-rengroßhandel in Bezug auf die in diesemJahr anstehende EU-Erweiterung . . . . . . . . . 35

Dr. Scheer, Hermann (SPD)Anzahl der 2002/2003 beim Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemäß § 5KWK-Gesetz auf Zulassung von Anlagennach § 6 KWK-Gesetz gestellten Anträge . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)Forderungen zur Verhinderung gentech-nisch veränderter Lebensmittel in Deutsch-land vor dem Hintergrund der vom Bundes-kanzler angekündigten Innovations-offensive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Nolting, Günther Friedrich (FDP)Beteiligung der Bundesrepublik Deutsch-land an einer Mission der Vereinten Natio-nen zur Überwachung des Friedensabkom-mens im Sudan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Schmidt, Christian (Fürth) (CDU/CSU)Zahl der Wehrpflichtigen, die infolge desUrteils des Verwaltungsgerichts Köln vomDezember 2003 gegen ihre Einberufung ge-klagt haben; Einberufungsstopp des BMVgzum 1. April 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Vorgaben für die Ausgestaltung von Fall-pauschalen für den ambulanten Bereich dergynäkologisch-fachärztlichen Versorgungim GKV-Modernisierungsgesetz . . . . . . . . . 40

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU)Ausschluss von chronisch- oder schwerkran-ken, behinderten oder älteren Menschenvon der Vermittlung von ergänzenden Zu-satzkrankenversicherungsverträgen durchihre Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Auswirkungen der Umsetzung der durchden Gemeinsamen Bundesausschuss neugefassten Richtlinien zur Definition„schwerwiegende chronische Krankheiten“und der geänderten Krankentransport-richtlinien auf die Kostenträger sowie dieAnzahl der betroffenen gesetzlich Kran-kenversicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Lanzinger, Barbara (CDU/CSU)Doppelbelastung von Ehepaaren, die unter-schiedlichen Krankenversicherungssyste-men angehören bei der Ermittlung der Be-lastungsgrenzen gemäß § 62 Abs. 2 SGB V . 42

Michalk, Maria (CDU/CSU)Gleichbehandlung von nicht in die Zusatz-versorgung einbezogene Hochschulabsol-venten technischer oder naturwissenschaftli-cher Fachrichtungen aus der ehemaligenDDR bei der Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – IV –

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU)Unterschiedliche Behandlung ehemaliger inder gesetzlichen Krankenkasse versicherterBeamter und Angestellter im öffentlichenDienst hinsichtlich der Beitragshöhe zurKrankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Dr. Wissing, Volker (FDP)Änderung der Regelungen für die Kosten-übernahme bei Krankentransporten, insbe-sondere in Bezug auf Rollstuhlfahrer . . . . . . 45

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Goldmann, Hans-Michael (FDP)Vergabe von Beraterverträgen durch dieDB AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Grindel, Reinhard (CDU/CSU)Bau einer beidseitigen Lärmschutzwand ander Ortsdurchfahrt Verden-Dauelsen(Strecke Bremen–Hannover) . . . . . . . . . . . . 46

Auswirkungen der Maut-Einnahmeausfälleauf den geplanten Ausbau der BahnlinieLangwedel–Uelzen (frühere Amerika-Linie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Gewährleistung des sechsspurigen Ausbausder Bundesautobahn A 6 zwischen Mann-heimer Kreuz und Viernheimer Kreuz bis2007 trotz fehlender Mauteinnahmen . . . . . 48

Kretschmer, Michael (CDU/CSU)Zuwachsraten im grenzüberschreitendenStraßengüterverkehr an den Grenzen zuPolen und Tschechien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Auswirkungen der Maut-Einnahmeausfälleauf die geplanten Baumaßnahmen im Be-reich Schiene und Straße im MünchnerNorden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Wülfing, Elke (CDU/CSU)Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau derBundesstraße B 67n zwischen Rhede undBorken sowie Planungsstand zur Festle-gung der Linienführung für die Bundes-straße B 67n zwischen Reken und Dülmen . 50

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Kaster, Bernhard (CDU/CSU)Finanzielles Volumen der Öffentlichkeits-arbeit im Bundeshaushalt 2004 . . . . . . . . . . . 50

Dr. Wissing, Volker (FDP)Einbeziehung des BMU und des BMVELin die geplanten Überwachungsmaßnahmenbei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung

Heinrich, Ulrich (FDP)Finanzielle Unterstützung von Projektenzur Betreuung und Versorgung von Aids-Waisen in den Entwicklungsländern, u. a.auch Projekte von Nichtregierungsorgani-sationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– V –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneterGünterBaumann(CDU/CSU)

Haben Nichtregierungsorganisationen und/oder private Unternehmer an den Besprechun-gen in den Jahren 1999/2000, deren Ergebnisder Runderlass des Auswärtigen Amts (AA),Az.: 514-516.20 betreffend das Visumverfah-ren bei den Auslandsvertretungen vom3. März 2000, war, teilgenommen bzw. wurdendiese anderweitig in die Entstehung des Erlas-ses eingebunden?

2. AbgeordneterGünterBaumann(CDU/CSU)

Gibt es über die Besprechungen in den Jahren1999/2000, deren Ergebnis der Runderlass desAA, Az.: 514-516.20 betreffend das Visumver-fahren bei den Auslandsvertretungen vom3. März 2000, war, Protokolle, Aktenvermerkeo.Ä., und ist die Bundesregierung bereit, demParlament hierin Einsicht zu gewähren?

3. AbgeordneterGünterBaumann(CDU/CSU)

Wann genau hat der erste Entwurf des späte-ren Runderlasses des AA, Az.: 514-516.20 be-treffend das Visumverfahren bei den Auslands-vertretungen vom 3. März 2000, dem Bundes-minister des Auswärtigen, Joseph Fischer, undden Staatssekretären erstmals vorgelegen?

4. AbgeordneterGünterBaumann(CDU/CSU)

Wann genau haben der Bundesminister desAuswärtigen, Joseph Fischer, und die Staats-sekretärsebene des AA den Runderlass desAA, Az.: 514-516.20 betreffend das Visumver-fahren bei den Auslandsvertretungen vom3. März 2000, gebilligt?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Das Auswärtige Amt ist nach § 63 Abs. 3 AuslG für die Visumpraxiszuständig und ist in damit zusammenhängenden Fragen laufend mitzahlreichen Eingaben und Fragen z. B. von Behörden, Verbänden,Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Abgeordneten sowieBürgerinnen und Bürgern befasst.

Der Erlass vom 3. März 2000 wurde vom Auswärtigen Amt im Rah-men seiner Zuständigkeit und für seinen Geschäftsbereich erlassen.Bundesminister Joseph Fischer sowie der zuständige Staatssekretärdes Auswärtigen Amts wurden über den Fortgang der Arbeiten an

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 1 –

dem Erlass in der gebotenen und amtsüblichen Weise unterrichtet undhaben den Erlass vor Herausgabe gebilligt.

5. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Ist der Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, im Dienste der Informations-freiheit bereit, die konkrete Ministervorlagezum Runderlass des Auswärtigen Amts (AA),Az.: 514-516.20 betreffend das Visumver-fahren bei den Auslandsvertretungen vom3. März 2000, dem Parlament herauszugeben?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Der Erlass vom 3. März 2000 wurde im Rahmen der Zuständigkeitdes Auswärtigen Amts gemäß § 63 Abs. 3 AuslG vom zuständigen Re-ferat des Auswärtigen Amts herausgegeben. Bundesminister JosephFischer wurde über den Fortgang der Arbeiten an diesem Erlass inder gebotenen und amtsüblichen Weise unterrichtet und hat den Er-lass vor Herausgabe gebilligt.

6. AbgeordneterWolfgangBosbach(CDU/CSU)

Welche Reaktionen haben die Beschwerdenanderer Schengen-Staaten Ende Mai 2001über die Visaerteilungspraxis beim Bundesmi-nisterium des Innern und dem AuswärtigenAmt hervorgerufen?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung ist im Sommer 2001 Hinweisen über vermehrtenMissbrauch von an der deutschen Botschaft Kiew ausgestellten Be-suchsvisa nachgegangen. Es wurde vermutet, dass das in der Gemein-samen Konsularischen Instruktion der Schengen-Staaten ausdrücklichvorgesehene Reisebüroverfahren die Hauptursache der aufgetretenenMissbrauchsfälle war, weil es bei Gruppenreisen keine persönlicheVorsprache der Visabewerber vorsah.

Die Botschaft Kiew wurde daher mit Erlass des Auswärtigen Amtsvom 3. August 2001 angewiesen, das Reisebüroverfahren zum 1. Ok-tober 2001 einzustellen (aus Gründen der Praktikabilität musste eineFrist gesetzt werden).

7. AbgeordneterWolfgangBosbach(CDU/CSU)

Warum ist der Runderlass des AuswärtigenAmts 514-516.20 betreffend das Visumverfah-ren bei den Auslandsvertretungen vom3. März 2000 nicht spätestens Ende Oktober2002 aufgehoben worden, nachdem die BrüderA. D. und R. D. mehrfach mit Schengenvisaund Reiseschutzpässen nach Deutschland ein-gereist sind und nach Erkenntnissen des russi-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 2 –

schen Geheimdienstes FSB an der Musical-Geiselnahme in Moskau vom 23. bis 26. Okto-ber 2002 beteiligt waren?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Der Runderlass vom 3. März 2000 konkretisiert für bestimmte Fall-gruppen den pflichtgemäßen Gebrauch des Ermessens innerhalb desbestehenden rechtlichen Rahmens.

In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründen kein Visum erteilt werdendarf, besteht ein solcher Ermessensspielraum nicht. Bei jedem Antragwird eine automatisierte Registerabfrage beim Ausländerzentralregis-ter (AZR) und beim Schengener Informations-System (SIS) vorge-nommen, um u. a. festzustellen, ob gegen den Antragsteller inDeutschland oder einem anderen Schengen-Staat eine Einreisesperrebesteht. In diesem Fall ist der Antrag grundsätzlich abzulehnen. Mitdem „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ vom9. Januar 2002 wurden zudem gesetzlich zwingende Versagungsgrün-de in das Ausländerrecht eingeführt. Gänzlich unabhängig von allenweiteren Aspekten des jeweiligen Falles müssen Visumanträge abge-lehnt werden, wenn Tatsachen belegen, dass der Antragsteller einenBezug zum internationalen Terrorismus hat. Zur Ermittlung solcherTatsachen sind die Visastellen verpflichtet, bei Staatsangehörigen sogenannter Risikostaaten die Antragsdaten an die Sicherheitsdiensteweiterzuleiten. Teilweise werden bei diesem Prüfverfahren auch dieSicherheitsbehörden anderer Schengen-Staaten eingeschaltet, was diePrüfungsdauer entsprechend verlängert (auf i. d. R. mindestens siebenKalendertage). Außerdem dürfen Visa an Staatsangehörige so genann-ter Risikostaaten erst dann erteilt werden, wenn die örtlich zuständigeAusländerbehörde zugestimmt hat. In allen derartigen Fällen mussder Antrag auf ein Schengenvisum grundsätzlich abgelehnt werden,wenn bei irgendeinem der notwendigen Prüfschritte ein „rotes Licht“aufleuchtet. Nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen (aus humani-tären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrundinternationaler Verpflichtungen) kann in solchen Fällen ein nationalbeschränktes Visum erteilt werden.

Im konkreten Fall der Brüder A.D. und R.D. wurden die automati-sierten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Sie ergaben keine fürdie Visa-Anträge relevanten Erkenntnisse.

8. AbgeordneteIlseFalk(CDU/CSU)

Droht nach Kenntnisstand der Bundesregie-rung auch Mitarbeitern des Bundesministe-riums des Innern (BMI) ein Strafverfahren,nachdem der Vorsitzende Richter im Strafver-fahren „A. B.“ am 9. Februar 2004 in dermündlichen Urteilsverkündung festgestellt hat,die Zeugen des Auswärtigen Amts (AA) hät-ten gelogen und der Staatsanwaltschaft werdeempfohlen, gegen diese Strafverfahren einzu-leiten?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 3 –

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung hat selbst größtes Interesse an einer Klärung derim Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Kölner Land-gericht aufgeworfenen Fragen und Anschuldigungen. Bisher liegt derBundesregierung jedoch weder eine schriftliche Urteilsbegründungvor noch hat sie Kenntnis davon, dass aufgrund der mündlichenUrteilsbegründung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitetworden wären.

Die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft Köln Mitte August2003 angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und ggf. gegenwelche Mitarbeiter ermittelt wird und worin der Tatvorwurf besteht.Darauf hat die Bundesregierung bis heute keine schriftliche Antworterhalten.

Dem Auswärtigen Amt ist kein Ermittlungsverfahren gegen seine Mit-arbeiter bekannt. Das Bundesministerium des Innern erhielt diemündliche Auskunft, dass kein Ermittlungsverfahren gegen seine Mit-arbeiter geführt wird, es würde gegen „Unbekannt“ ermittelt.

9. AbgeordneteIlseFalk(CDU/CSU)

Wie stehen das BMI und das AA zu dem Vor-wurf des Vorsitzenden Richters im Strafverfah-ren „A. B.“ am 9. Februar 2004 in der mündli-chen Urteilsverkündung, das Ministerium ha-be die lange Verfahrensdauer mitzuvertreten,weil es „erkennbar blockiert habe“?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Vorwürfe sind unzutreffend. Die Bundesregierung hat erforderli-che Aussagegenehmigungen erteilt und auch in Fragen der Übermitt-lung von Akten und Schriftstücken umfassend kooperiert. In einemFall hat das Auswärtige Amt auf Bitte einer geladenen Zeugin, die auf-grund konkreter Bedrohungen eine Gefährdung ihrer Sicherheit be-fürchtete, beim Gericht angefragt, ob auch eine schriftliche Befragungmöglich sei. Aufgrund dieser Korrespondenz konnte die endgültigeAussagegenehmigung erst mit einer Verzögerung erteilt werden.

10. AbgeordneterDr. JürgenGehb(CDU/CSU)

Lagen Erkenntnisse der Strafverfolgungsbe-hörden hinsichtlich H. K. bereits vor der Kon-taktaufnahme der Reise-Schutz AG mit demAuswärtigen Amt vor, und wenn ja, welche?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Der Bundesregierung lagen bis zum Bekanntwerden des eingeleitetenErmittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Beihilfe zur Schleu-sung aus der Ukraine keine Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehör-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 4 –

den hinsichtlich H.K. vor. Über das eingeleitete Ermittlungsverfahrenerhielt die Bundesregierung am 27. Juni 2002 Kenntnis. Bereits amfolgenden Tag, also am 28. Juni 2002, erging Weisung an die Bot-schaft Kiew, die Reiseschutzpässe der Reise-Schutz AG nicht mehr alsErsatz für Verpflichtungserklärungen zu akzeptieren. Dies wurde vomBundesministerium des Innern ausdrücklich befürwortet.

11. AbgeordneterDr. JürgenGehb(CDU/CSU)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus der Bemerkung des VorsitzendenRichters am Kölner Landgericht, ihm seischleierhaft, wie ein derart zweifelhafter Ge-schäftsmann (gemeint ist H. K.) den Segen derMinisterien erhalten konnte, das habe etwasmit Protektion zu tun, wenn nicht gar mit Kor-ruption?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung hat selbst größtes Interesse an einer Klärung derim Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Kölner Land-gericht aufgeworfenen Fragen und Anschuldigungen. Bisher liegt derBundesregierung jedoch weder eine schriftliche Urteilsbegründungvor noch hat sie Kenntnis davon, dass aufgrund der mündlichenUrteilsbegründung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitetworden wären.

Die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft Köln Mitte August2003 angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und ggf. gegenwelche Mitarbeiter ermittelt wird und worin der Tatvorwurf besteht.Darauf hat die Bundesregierung bis heute keine schriftliche Antworterhalten.

Dem Auswärtigen Amt ist kein Ermittlungsverfahren gegen seine Mit-arbeiter bekannt. Das Bundesministerium des Innern erhielt diemündliche Auskunft, dass kein Ermittlungsverfahren gegen seine Mit-arbeiter geführt wird, es würde gegen „Unbekannt“ ermittelt.

12. AbgeordneterDr. JürgenGehb(CDU/CSU)

Wann hat die politische Leitung des BMI dasbeabsichtigte Einverständnis gebilligt, und werwird den Schaden in Höhe von 5 133 Euro tra-gen, der nach der Aussage des VorsitzendenRichters im Strafverfahren A. B. am 9. Febru-ar 2004 in der mündlichen Urteilsverkündungdurch den Sozialhilfebetrug des Angeklagtenentstanden ist?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche liegt in derZuständigkeit des jeweiligen Sozialhilfeträgers.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 5 –

13. AbgeordneterNorbertGeis(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die deutschen Botschaftenvom Auswärtigen Amt angewiesen wurden,die Ablehnungsquote von 10% bei der Visa-erteilung in den GUS-Staaten nicht zu über-schreiten, und wie hoch liegen die jeweiligenAblehnungsquoten bei der Visaerteilung inden GUS-Staaten der anderen EU-Mitglied-staaten?

14. AbgeordneterNorbertGeis(CDU/CSU)

Widerspricht die Festlegung einer Ablehnungs-quote Sinn und Zweck der gesetzlichen Rege-lungen zur Visaerteilung?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Es trifft nicht zu, dass die deutschen Auslandsvertretungen in denGUS-Staaten vom Auswärtigen Amt angewiesen wurden, eine Ableh-nungsquote von 10% bei der Visumerteilung nicht zu überschreiten.In der Praxis gibt es zum Teil deutlich höhere Ablehnungsquoten.

Von den Schengen-Partnern sind viele in den kleineren GUS-Staatennicht vertreten. Die derzeitigen Ablehnungsquoten unserer Partner inMoskau liegen gegenwärtig, soweit sie dem Auswärtigen Amt bekanntsind, zwischen 2% und 6%, in Kiew bei bis zu 17%.

15. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Wie viele Visa haben die deutschen Botschaf-ten in den visapflichtigen GUS-Staaten seit1998 bis heute ausgestellt, und wie hoch warjeweils die Ablehnungsquote?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die deutschen Auslandsvertretungen in den (heute noch) visumpflich-tigen GUS-Staaten – also mit Ausnahme der baltischen Staaten – ha-ben im Zeitraum von 1998 bis 2003 insgesamt 4 847 632 Visa ausge-stellt. Insgesamt wurden dort in diesem Zeitraum 5 265 025 Visaanträ-ge gestellt, d. h. auf 427 393 Anträge (8,1%) wurde kein Visum erteilt.Die Ablehnungsquoten entwickelten sich wie folgt:

– 1998: 6,86%,– 1999: 6,20%,– 2000: 6,93%,– 2001: 8,03%,– 2002: 8,75%,– 2003: 9,83%.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 6 –

16. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Wie hoch war seit 1998 die Quote der inDeutschland untergetauchten Visaempfängeraus den GUS-Staaten, und wieso gilt derRunderlass des Auswärtigen Amts 514-516.20betreffend das Visumverfahren bei den Aus-landsvertretungen vom 3. März 2000 (sog.Volmer-Erlass) trotz seiner Folgen bis zumheutigen Tage fort, auch nachdem feststeht,dass der Erlass zur Einschleusung von Hun-derttausenden Schwarzarbeitern, TausendenProstituierten und sogar Terroristen geführthat?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die in der Frage enthaltene Unterstellung wird zurückgewiesen.

Bei der Visumerteilung bewegen sich unsere Botschaften und General-konsulate in einem Spannungsfeld:

– Einerseits hat unser Land ein großes Interesse am regelmäßigenpersönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaft-lichen, kulturellen oder rein persönlichen Gründen.

– Andererseits müssen wir den zahlreichen Versuchen der illegalenEinreise nach Deutschland und Europa effektiv begegnen und zu-dem unserer inneren Sicherheit Rechnung tragen.

Die Bundesregierung prüft daher kontinuierlich die bestehenden Ver-fahren, um einerseits – im Interesse der gesetzestreuen Visabewerber,und das ist die große Mehrzahl, – ein möglichst unbürokratischesVisumverfahren zu gewährleisten und andererseits immer neuen For-men des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das AuswärtigeAmt sowie die Innenbehörden des Bundes und der Länder untereinan-der ebenso wie mit den jeweiligen Partnerregierungen eng zusammen.Bei über 3 Millionen Visa-Anträgen, mit denen unsere Auslandsvertre-tungen jährlich konfrontiert werden, können Fehler nicht zu 100%ausgeschlossen werden. Wenn es aber zu einem konkreten Miss-brauchsverdacht kommt, hat die Bundesregierung selbst das größte In-teresse an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts und arbei-tet dabei eng und aktiv mit den entsprechenden Ermittlungsbehördenzusammen.

Der Erlass des Auswärtigen Amts vom 3. März 2000 ist Bestandteilder kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Visumverfahrens. Erkonkretisiert insbesondere für bestimmte Fallgruppen den pflichtge-mäßen Gebrauch des Ermessens innerhalb des bestehenden recht-lichen Rahmens. Teile seines Inhalts wurden zwischenzeitlich durchweitere Erlasse fortgeschrieben.

Bei jedem Antrag wird eine automatisierte Registerabfrage beim Aus-länderzentralregister (AZR) und beim Schengener Informations-Sys-tem (SIS) vorgenommen, um u. a. festzustellen, ob gegen den Antrag-steller in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat eine Einrei-sesprerre besteht. In diesem Fall ist der Antrag grundsätzlich abzuleh-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 7 –

nen. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terroris-mus“ vom 9. Januar 2002 wurden zudem gesetzlich zwingende Versa-gungsgründe in das Ausländerrecht eingeführt. Gänzlich unabhängigvon allen weiteren Aspekten des jeweiligen Falles müssen Visumanträ-ge abgelehnt werden, wenn Tatsachen belegen, dass der Antragstellereinen Bezug zum internationalen Terrorismus hat. Zur Ermittlung sol-cher Tatsachen sind die Visastellen verpflichtet, bei Staatsangehörigenso genannter Risikostaaten die Antragsdaten an die Sicherheitsdiensteweiterzuleiten. Teilweise werden bei diesem Prüfverfahren auch dieSicherheitsbehörden anderer Schengen-Staaten eingeschaltet, was diePrüfungsdauer entsprechend verlängert (auf i. d. R. mindestens siebenKalendertage). Außerdem dürfen Visa an Staatsangehörige so genann-ter Risikostaaten erst dann erteilt werden, wenn die örtlich zuständigeAusländerbehörde zugestimmt hat. In allen derartigen Fällen mussder Antrag auf ein Schengenvisum grundsätzlich abgelehnt werden,wenn bei irgendeinem der notwendigen Prüfschritte ein „rotes Licht“aufleuchtet. Nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen (aus humani-tären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrundinternationaler Verpflichtungen) kann in solchen Fällen ein nationalbeschränktes Visum erteilt werden.

Der Vollzug des deutschen Ausländerrechts liegt innerstaatlich beiden Bundesländern. Zusammenfassende Erhebungen über sich illegalin Deutschland aufhaltende Ausländer aus den GUS-Staaten liegender Bundesregierung nicht vor.

17. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Wie und wann wurde der Bundesminister desAuswärtigen, Joseph Fischer, über die jeweili-gen Ergebnisse der Besprechungen in den Jah-ren 1999/2000, deren Ergebnis der Runderlassdes Auswärtigen Amts (AA) 514-516.20 betref-fend das Visumverfahren bei den Auslandsver-tretungen vom 3. März 2000 war, informiert(bitte tabellarisch aufführen)?

18. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Von wem wurde der Bundesminister des Aus-wärtigen, Joseph Fischer, über die jeweiligenErgebnisse der Besprechungen in den Jahren1999/2000, deren Ergebnis der Runderlass desAA 514-516.20 betreffend das Visumverfahrenbei den Auslandsvertretungen vom 3. März2000 war, informiert (bitte tabellarisch auffüh-ren)?

19. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Wie viele Besprechungen, deren Ergebnis derRunderlass des AA 514-516.20 betrffend dasVisumverfahren bei den Auslandsvertretungenvom 3. März 2000 war, wurden in den Jahren1999/2000 durchgeführt und wer genau (Res-sortzugehörigkeit, Dienstgrad, Funktion) hatdaran teilgenommen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 8 –

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Das Auswärtige Amt ist nach § 63 Abs. 3 AuslG für die Visumpraxiszuständig. Im Rahmen dieser Zuständigkeit wurde der Erlass vom3. März 2000 vom zuständigen Referat herausgegeben. Bundesminis-ter Joseph Fischer wurde über den Fortgang der Arbeiten an diesemErlass in der gebotenen und amtsüblichen Weise unterrichtet und hatden Erlass vor Herausgabe gebilligt.

20. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die politische Zielvorgabe fürden Runderlass des AA 514-516.20 betreffenddas Visumverfahren bei den Auslandsvertre-tungen vom 3. März 2000 eine Änderung derAusländerpolitik, nicht des Ausländerrechts indem Sinne war, von der restriktiven Auslän-derpolitik wegzugehen und Einreisen nicht zuverhindern, sondern die Chancen auf legaleEinreise zu erhöhen?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Der von Ihnen zitierte Erlass vom 3. März 2000 führt unter Ziffer IVzur „Beratung im Visumverfahren“ Folgendes aus:

„Mit der Ablehnung eines Visums wehren die AuslandsvertretungenVersuche der illegalen Zuwanderung ab. Mit der Visumerteilung för-dern sie Reise und Begegnung in Deutschland. Es gehört deshalb zuden Aufgaben der Auslandsvertretungen, die Antragsteller über dieVoraussetzungen der Visumerteilung zu beraten und auf sachdienlicheAnträge hinzuwirken. Ziel ist, die Chance einer legalen Reisemöglich-keit zu eröffnen.

Die an die Antragsteller gestellten Anforderungen zum Nachweis undzur Glaubhaftmachung ihres Antrages müssen transparent und allge-mein zugänglich sein (z. B. aktualisierte Merkblätter, Informationenauf der home-page einer Auslandsvertretung, regelmäßige Gesprächemit Presseorganen).“

Im Übrigen stellt der Erlass vom 3. März 2000 in seiner Einleitungausdrücklich fest, dass die deutschen Auslandsvertretungen sich beider Erteilung von Visa an den rechtlichen Rahmen zu halten haben,der durch das deutsche Ausländerrecht, das Schengener Durchfüh-rungsübereinkommen und die Gemeinsame Konsularische Instruk-tion der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner gesetztwird.

21. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Sieht der Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, vor dem Hintergrund der Tat-sache, dass der Gesetzgeber jegliche Beihilfeund Anstiftung zu unberechtigter Einreiseunter Strafe stellt, sowie vor der Tatsache, dass

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 9 –

der Urteilsspruch des Kölner Landgerichts inder Angelegenheit A. B. aufgrund der vomGericht angenommenen Beihilfe des Auswärti-gen Amts (AA) milder ausgefallen ist, straf-rechtliche Konsequenzen für Beteiligte desAA?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung hat selbst größtes Interesse an einer Klärung derim Zusammenhang mit dem Strafverfahren vor dem Kölner Land-gericht aufgeworfenen Fragen und Anschuldigungen. Bisher liegt derBundesregierung jedoch weder eine schriftliche Urteilsbegründungvor noch hat sie Kenntnis davon, dass aufgrund der mündlichenUrteilsbegründung staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitetworden wären.

Die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft Köln Mitte August2003 angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und ggf. gegenwelche Mitarbeiter ermittelt wird und worin der Tatvorwurf besteht.Darauf hat die Bundesregierung bis heute keine schriftliche Antworterhalten.

Dem Auswärtigen Amt ist kein Ermittlungsverfahren gegen seineMitarbeiter bekannt. Das Bundesministerium des Innern erhielt diemündliche Auskunft, dass kein Ermittlungsverfahren gegen seineMitarbeiter geführt wird, es würde gegen „Unbekannt“ ermittelt.

22. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

Wieso gilt der Runderlass des AuswärtigenAmts (AA), Az.: 514-516.20 betreffend dasVisumverfahren bei den Auslandsvertretungenvom 3. März 2000, der zur verstärkten Ein-schleusung von Schwarzarbeitern geführt hat,trotz einer Arbeitslosigkeit von 4,5 MillionenArbeitslosen bis zum heutigen Tage fort, undwie stehen der Bundesminister für Wirtschaftund Arbeit, Wolfgang Clement, und der Bun-desminister der Finanzen, Hans Eichel, ange-sichts ihrer Bemühungen zur Bekämpfung derSchwarzarbeit zu dieser Visapolitik?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Die Unterstellung, der Runderlass vom 3. März 2000 habe zur mas-senhaften Einschleusung von Schwarzarbeitern geführt, wird zurück-gewiesen.

Wenn es im Visumbereich zu einem konkreten Missbrauchsverdachtkommt, hat die Bundesregierung selbst das größte Interesse an einerumfassenden Aufklärung des Sachverhalts und arbeitet dabei eng undaktiv mit den entsprechenden Ermittlungsbehörden zusammen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 10 –

Hinweisen auf besondere Probleme in Kiew, die zunächst im Zusam-menhang mit dem Reisebüroverfahren und später im Zusammenhangmit einer Reiseschutzversicherung auftraten, ist das Auswärtige Amtnachgegangen. Mit Erlass vom 3. August 2001 wurde das Reisebüro-verfahren, das bei Gruppenreisen auf die persönliche Vorsprache allerAntragsteller verzichtete, zum 1. Oktober 2001 eingestellt. Nachemdas Auswärtige Amt am 27. Juni 2002 Kenntnis über das gegen einenVerantwortlichen der Reise-Schutz AG eingeleitete Ermittlungsverfah-ren erhielt, wurde die Botschaft Kiew am nächsten Tag angewiesen,die Versicherungen der Reise-Schutz AG nicht mehr als Surrogat fürVerpflichtungserklärungen zu akzeptieren.

Nach dem Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wurde dieseWeisung am 28. März 2003 auf alle Auslandsvertretungen für die Rei-seschutzversicherungen jedweder Anbieter ausgedehnt.

Bei der Visumerteilung bewegen sich unsere Botschaften und General-konsulate in einem Spannungsfeld:

– Einerseits hat unser Land ein großes Interesse am regelmäßigenpersönlichen Austausch mit dem Ausland, sei es aus wirtschaftli-chen, kulturellen oder rein persönlichen Gründen.

– Andererseits müssen wir den zahlreichen Versuchen der illegalenEinreise nach Deutschland und Europa effektiv begegnen und zu-dem unserer inneren Sicherheit Rechnung tragen.

Das Auswärtige Amt prüft daher kontinuierlich die bestehenden Ver-fahren, um einerseits – im Interesse der gesetzestreuen Visabewerber,und das ist die große Mehrzahl, – ein möglichst unbürokratischesVisumverfahren zu gewährleisten und andererseits immer neuen For-men des Missbrauchs zu begegnen. Dabei arbeiten das AuswärtigeAmt sowie die Innenbehörden des Bundes und der Länder untereinan-der ebenso wie mit den jeweiligen Partnerregierungen eng zusammen.

Der Erlass vom 3. März 2000 konkretisiert für bestimmte Fallgruppenden pflichtgemäßen Gebrauch des Ermessens innerhalb des bestehen-den rechtlichen Rahmens. In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründenkein Visum erteilt werden darf, bestand und besteht für die Auslands-vertretungen dagegen kein Ermessensspielraum. Der Erlass ist Be-standteil der kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Visumver-fahrens; Teile seines Inhalts wurden zwischenzeitlich durch weitereErlasse fortgeschrieben.

23. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Welche Sicherheitsüberprüfungen haben dasBundesministerium des Innern (BMI) bzw. dasAuswärtige Amt (AA) vor und während desTätigwerdens der Reise-Schutz AG gegenüberVerantwortlichen (z. B. Mitglieder der Ge-schäftsführung, des Vorstandes, des Aufsichts-rates), Mitarbeitern und Geschäftspartnerndieser Aktiengesellschaft vorgenommen, undzu welchen Ergebnissen haben diese Überprü-fungen geführt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 11 –

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Bei der Einführung von Reiseschutzversicherungen wurden für dieAuswahl geeigneter Versicherungsunternehmen die bereits zuvor beidem „Carnet de Touriste“ des ADAC zur Anwendung gekommenenKriterien angewandt:

1. Der Versicherungsschutz musste mindestens 45 000 DM Kranken-kaution, 5 000 DM Rückführungskosten betragen und damit demdes ADAC entsprechen.

2. Der Anbieter musste eine uneingeschränkte Verpflichtungserklä-rung nach den §§ 82 und 84 Ausländergesetz (pauschal für alle In-haber der angebotenen Reiseschutzversicherungen) übernehmen.

3. Es musste ein hinreichend gegen Fälschungen und Verfälschungengeschütztes Versicherungsdokument verwendet werden. Hierbeigalten Anforderungen, die für die Reise-Schutz AG erstmals zurAnwendung gekommen sind, d. h. Sicherheitsmaßnahmen desADAC-Modells plus weitere Sicherheitskomponente gegen Total-fälschungen.

4. Die Anbieter mussten glaubhaft belegen können, dass sie in der La-ge sind, die erklärten Verpflichtungen einzulösen. Die Reise-SchutzAG hatte hierzu dem Auswärtigen Amt einen Bonitätsnachweisüber Liquidität von 1 000 000 Euro in Form von Bankguthaben zu-kommen lassen.

5. Es musste gewährleistet sein, dass für die Abwicklung der Einzelfäl-le ein zentraler Ansprechpartner in Deutschland benannt ist. DieBegleichung der Rechnungen musste von Deutschland aus (nachEinführung des Euro) in Euro erfolgen.

Das Auswärtige Amt erhielt am 27. Juni 2002 Kenntnis über das ge-gen H.K. eingeleitete Ermittlungsverfahren. Am 28. Juni 2002 wurdedie Botschaft Kiew angewiesen, die Versicherungen der Reise-SchutzAG nicht mehr als Ersatz für Verpflichtungserklärungen zu akzeptie-ren. Dies wurde vom Bundesministerium des Innern ausdrücklich be-fürwortet. Nach dem Bekanntwerden weiterer Missbrauchsfälle wurdediese Weisung am 28. März 2003 auf alle Auslandsvertretungen fürdie Reiseschutzversicherungen jedweder Anbieter ausgedehnt. DasBundesministerium des Innern unterrichtete am 15. April 2003 dieAusländerbehörden darüber, dass keine Versicherungen als Surrogatfür Verpflichtungserklärungen mehr zu akzeptieren sind.

24. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Warum hat das AA noch im Januar 2002durch Erlass vom 29. Januar 2002 an schrift-lichen Empfehlungen für die Reiseschutzpässeder Reise-Schutz AG festgehalten, obwohl esnach deren Einführungen 2001 und entsprech-enden Empfehlungen des AA bereits im Jahr2001 zu erheblichen Problemen gekommensein soll, und wie sind das BMI und das AAdiesen Problemen begegnet?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 12 –

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Das Auswärtige Amt hat mit dem Erlass vom 29. Januar 2002 auf diegestiegenen Visa-Antragszahlen an osteuropäischen Auslandsvertre-tungen reagiert und gegenüber den Auslandsvertretungen bekräftigt,dass unabhängig von der Vorlage einer Reiseschutzversicherung dieübrigen Voraussetzungen zur Visumerteilung wie Reisezweck, Rück-kehrberechtigung und Rückkehrbereitschaft und damit die Verwurze-lung im Heimatland weiterhin immer zu prüfen sind.

Auf die besonderen Probleme in Kiew hatte das Auswärtige Amt be-reits im Sommer 2001 reagiert. Das so genannte Reisebüroverfahren,das bei Gruppenreisen auf die persönliche Vorsprache aller Antrag-steller verzichtete, wurde zum Herbst 2001 eingestellt.

25. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass das AA ohne weitere Nach-prüfung den Aussagen eines Beamten des BMIzur Erstellung eines privaten Reiseschutzpas-ses gefolgt ist und dass es über dieses Ge-spräch kein Protokoll gibt?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

Beim so genannten Reiseschutzpass handelte es sich um eine Reise-schutzversicherung. Diese wurde zunächst vom ADAC unter dem Na-men „Carnet de Touriste“ angeboten und garantierte – vereinfachendgesagt –, dass, wenn ein Ausländer die von ihm in Deutschland verur-sachten Kosten nicht begleichen konnte, die Versicherung für dieseKosten aufkommen würde. Mit diesem Versicherungsprodukt solltedas Visumverfahren für die deutschen Behörden sicherer und für denAntragsteller einfacher gestaltet werden: Sicherer für die deutschenBehörden, wie z. B. die Sozialhilfeträger, weil sie sich bei von einemAusländer verursachten und nicht beglichenen Kosten unmittelbarmit einer Versicherung in Verbindung setzen konnten, und einfacherfür den Antragsteller, weil er sich nicht um die individuelle Verpflich-tungserklärung einer in Deutschland lebenden Gewährsperson bemü-hen musste.

Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, das entsprechendeAngebot des ADAC zu akzeptieren, war klar, dass auch verleichbareKonkurrenzprodukte für eine Anerkennung in Frage kamen. Zu die-sem Thema fand eine Reihe von Gesprächen zwischen BMI und AAstatt.

Die Zusammenarbeit zwischen BMI und AA im Ausländerrechts-bereich ist aufgrund der aufgeteilten Zuständigkeiten für In- und Aus-land in vielen täglichen Kontakten begründet. Es ist daher üblich,nicht zu allen Gesprächen Vermerke zu fertigen. Es trifft zu, dassüber Gespräche zur Einführung des sog. Reiseschutzpasses kein Ge-sprächsvermerk vorliegt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 13 –

26. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Wann wird das Auswärtige Amt den ermes-sensleitenden Teil des Runderlasses des Aus-wärtigen Amts zum Visavergabeverfahren(514-516.20 vom 3. März 2000), vom Grund-satz („in dubio pro libertate“) wieder entspre-chend dem Sinn und Zweck des Ausländer-rechts („im Zweifel für die Sicherheit“)ändern, und warum ist dies bislang noch nichtgeschehen?

27. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Warum ist dieser Erlass nicht bereits umge-hend nach den Anschlägen vom 11. September2001 und der seitdem bestehenden Terror-bedrohung entsprechend Sinn und Zweck desAusländerrechts („im Zweifel für die Sicher-heit“) aufgehoben oder geändert worden?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 27. Februar 2004

In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründen kein Visum erteilt werdendarf, bestand und besteht für die Auslandsvertretungen kein Ermes-sensspielraum.

Bei jedem Antrag wird eine automatisierte Registerabfrage beim Aus-länderzentralregister (AZR) und beim Schengener Informations-Sys-tem (SIS) vorgenommen, um u. a. festzustellen, ob gegen den Antrag-steller in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat eine Einrei-sesprerre besteht. In diesem Fall ist der Antrag grundsätzlich abzuleh-nen.

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“vom 9. Januar 2002 wurden zudem gesetzlich zwingende Versagungs-gründe in das Ausländerrecht eingeführt. Gänzlich unabhängig von al-len weiteren Aspekten des jeweiligen Falles müssen Visumanträge ab-gelehnt werden, wenn Tatsachen belegen, dass der Antragsteller einenBezug zum internationalen Terrorismus hat. Zur Ermittlung solcherTatsachen sind die Visastellen verpflichtet, bei Staatsangehörigen sogenannter Risikostaaten die Antragsdaten an die Sicherheitsdiensteweiterzuleiten. Teilweise werden bei diesem Prüfverfahren auch dieSicherheitsbehörden anderer Schengen-Staaten eingeschaltet, was diePrüfungsdauer entsprechend verlängert (auf i. d. R. mindestens siebenKalendertage). Außerdem dürfen Visa an Staatsangehörige so genann-ter Risikostaaten erst dann erteilt werden, wenn die örtlich zuständigeAusländerbehörde zugestimmt hat. In allen derartigen Fällen mussder Antrag auf ein Schengenvisum grundsätzlich abgelehnt werden,wenn bei irgendeinem der notwendigen Prüfschritte ein „rotes Licht“aufleuchtet. Nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen (aus humani-tären Gründen oder Gründen des nationalen Interesses oder aufgrundinternationaler Verpflichtungen) kann in solchen Fällen ein nationalbeschränktes Visum erteilt werden.

Demgegenüber konkretisiert der Runderlass vom 3. März 2000 für be-stimmte, nicht sicherheitsrelevante Fallgruppen den pflichtgemäßen

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 14 –

Gebrauch des Ermessens innerhalb des bestehenden rechtlichen Rah-mens. Er ist insoweit Bestandteil der kontinuierlichen Weiterentwick-lung unseres Visumverfahrens. Teile seines Inhalts wurden zwischen-zeitlich durch weitere Erlasse fortgeschrieben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

28. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Ist der Runderlass des AA, Az.: 514-516.20 be-treffend das Visumverfahren bei den Auslands-vertretungen vom 3. März 2000, vom Bundes-ministerium des Innern (BMI) mitgezeichnetworden, und hat das BMI zu irgendeinem Zeit-punkt des Verfahrens mündlich oder schriftlichdarauf hingewiesen, dass die Anweisung zurAusübung des Ermessens nach dem Grundsatz„in dubio pro libertate“ mit Sinn und Zweckdes Ausländergesetzes und der sich hieraus er-gebenden Verpflichtung zur restriktiven Er-messensausübung (im Zweifel für die Sicher-heit) nicht im Einklang steht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Eine Beteiligung des BMI bezüglich des Erlasses vom 3. März 2000erfolgte nicht. Der Bundesminister des Innern hat den Erlass vomMärz 2000 einer kritischen Prüfung unterzogen und seine Überlegun-gen auch dem Bundesminister des Auswärtigen dargelegt. Sie bezogensich im Wesentlichen auf den Grundsatz „im Zweifel für die Reisefrei-heit“, der im Erlass im unmittelbaren Kontext mit der Prüfung derRückkehrbereitschaft genannt wurde. Das Bundesministerium des In-nern hat seit jeher die Auffassung vertreten, dass bei der Visumertei-lung der Grundsatz „in dubio pro securitate“ insbesondere auch beider Prüfung der Rückkehrbereitschaft verfolgt werden sollte. Bundes-minister Otto Schily hat den Standpunkt vertreten, dass der Antrag-steller wie im bisherigen Verfahren die für die Visumerteilung erfor-derlichen Voraussetzungen stets nachweisen und belegen muss. DasAuswärtige Amt hat in diesem Zusammenhang zugesichert, dass sichauch die zukünftige Visaerteilungspraxis im Rahmen der Schengen-Regelungen halten werde.

Die Weisungslage des Auswärtigen Amts wurde nach dem Erlass vom3. März 2000 insbesondere seit dem 11. September 2001 unter Sicher-heitsgesichtspunkten in vielfältiger Weise geändert und ergänzt. DieZusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt und Bundesministeriumdes Innern wurde in Sicherheitsfragen auf der Grundlage des Terroris-musbekämpfungsgesetzes intensiviert. Seit Juli 2003 wurde damitbegonnen, Visaentscheidungen, Angaben zu Verpflichtungserklärun-gen und die Lichtbilder der Visaantragsteller nach Übermittlungdurch die Auslandsvertretungen in der Ausländerzentralregister-Visa-datei zu speichern.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 15 –

29. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Haben die Länder und die Sicherheitsbehör-den gegen den Runderlass des AA, Az.: 514-516.20 betreffend das Visumverfahren bei denAuslandsvertretungen vom 3. März 2000, vordessen Herausgabe Bedenken geltend gemachtund wenn ja, welche waren das konkret?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Weder die Länder noch die Sicherheitsbehörden hatten im VorfeldKenntnis von dem Erlass vom 3. März 2000. Vor der Versendung desErlasses konnten daher auch keine Bedenken gegenüber dem Auswär-tigen Amt geltend gemacht werden.

30. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung unter Sicherheits-aspekten nach den Erfahrungen mit Anweisun-gen zur Ausübung des Ermessens im oben ge-nannten Erlass bereit, die Erfahrungen bei denErteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstiteldes Regierungsentwurfs für ein Zuwande-rungsgesetz zu berücksichtigen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Aus dem im sog. Kölner Schleuserprozess zu Tage getretenen Um-stand, dass durch kriminelle Handlungen Visaerschleichungen vorge-nommen wurden, lassen sich Konsequenzen für die Ausgestaltung desZuwanderungsrechts nicht ableiten. Gegenstand der festgestelltenSchleusungsdelikte waren kurzfristige Schengen-Visa zu touristischenund Besuchszwecken. Die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen fürderartige Visa ergeben sich aus dem Schengener Durchführungsüber-einkommen sowie der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion, diedurch nationales Recht ohnehin nicht überlagert werden können.

31. AbgeordneterWolfgangBosbach(CDU/CSU)

Warum hat der Bundesminister des Innern,Otto Schily, nicht spätestens seit der veränder-ten Sicherheitslage nach den Anschlägen vom11. September 2001 aufgrund der Sicherheits-aspekte auf das Auswärtige Amt eingewirktmit dem Ziel, dass der Erlass aufgehoben oderunter Berücksichtigung der neuen Sicherheits-lage geändert wird, und was genau hat dasBundesministerium des Innern unternommen,um sich in dieser Sache beim AuswärtigenAmt durchzusetzen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 16 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Das Auswärtige Amt führt die visumrechtlichen Regelungen aus-ländergesetzlicher und gemeinschaftsrechtlicher Art in eigener Ver-antwortung aus. Mit dem Grundsatzerlass des Auswärtigen Amtsbetreffend die Behandlung von Visaanträgen vom 3. März 2000 wurdeüberdies keine abschließende Regelung des Visumverfahrens getrof-fen, sondern nur einige für die Bearbeitungspraxis wesentliche Punktekonkretisiert und erläutert.

Der veränderten Sicherheitslage hat das Bundesministerium desInnern insbesondere mit dem Entwurf des Terrorismusbekämpfungs-gesetzes Rechnung getragen, das umfassende ausländergesetzlicheÄnderungen beinhaltet. Unter anderem wurde die Grundlage für eineIntensivierung der Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mitden Sicherheitsbehörden geschaffen. Nach § 64a des Ausländergeset-zes sind die Sicherheitsbehörden bei Angehörigen bestimmter Prob-lemstaaten im Visumverfahren zu beteiligen, um die Beachtung sicher-heitsrelevanter Aspekte zu gewährleisten. Diese Regelung wirkt imWege der zugehörigen Verwaltungsvorschrift auch unmittelbar aufdas Verfahren in den Visastellen und den Ausländerbehörden ein.

Die Weisungslage des Auswärtigen Amts wurde seither unter Sicher-heitsgesichtspunkten in vielfältiger Weise geändert und ergänzt. SeitJuli 2003 wurde damit begonnen, insbesondere Visaentscheidungen,Angaben zu Verpflichtungserklärungen und die Lichtbilder derVisaantragsteller nach Übermittlung durch die Auslandsvertretungenin der Ausländerzentralregister-Visadatei zu speichern.

32. AbgeordneterWolfgangBosbach(CDU/CSU)

Was genau sind die Gründe dafür, dass dasBundesministerium des Innern erst mit Erlassvom 15. April 2003 anordnete, den Reise-schutzpass nicht mehr als Substitut für die Rei-seschutzversicherung anzuerkennen, nachdembereits im August 2001 das Bundeskriminal-amt von der deutschen Botschaft in Kiew aufden möglichen Missbrauch der Reiseschutz-pässe hingewiesen und um Überprüfung derReise-Schutz AG gebeten worden war, und seitdem 2. Mai 2002 ein Ermittlungsverfahren ge-gen den Geschäftsführer der Reise-Schutz AGH. K. geführt wird?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Versicherungen als Surrogat für die Verpflichtungserklärung gemäߧ 84 AuslG waren bereits 1995 in Form des „Carnet de Touriste“ un-ter ausdrücklicher Befürwortung von Bundesminister Klaus Kinkelanerkannt worden. Ein Zusammenhang zwischen Schleusungen undReiseschutzpässen besteht aufgrund deren beschränkter Zweckset-zung grundsätzlich nicht. Reiseschutzpässe dienten der finanziellenDeckung von Lebensunterhalt, Krankheitskosten und Rückführung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 17 –

und berührten nicht die weiteren Voraussetzungen für die Visumertei-lung.

Dem Verdacht von Visumerschleichungen bei der Botschaft Kiew sinddie Sicherheitsbehörden durch umfangreiche Ermittlungen nachge-gangen. Die Gespräche mit dem Auswärtigen Amt führten bereits imAugust 2001 zur Einstellung des in der Gemeinsamen KonsularischenInstruktion der Schengen-Partner vorgesehenen sog. Reisebüroverfah-rens zum 1. Oktober 2001, so dass bei der Visumantragstellung grund-sätzlich eine persönliche Vorsprache der Reisenden wieder erforder-lich wurde.

Vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen den Geschäftsführerder Reise-Schutz AG teilte das Auswärtige Amt dem Bundesministe-rium des Innern am 28. Juni 2002 mit, dass die deutsche Botschaft inKiew angewiesen wurde, bis auf Weiteres keine Reiseschutzpässe derFirma Reise-Schutz AG als Bonitätsnachweis mehr zu akzeptieren.Das Bundesministerium des Innern unterstützte diese Weisung bis zurAufklärung des Sachverhaltes ausdrücklich.

Als über weitere Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Verwen-dung von Reiseschutzpässen berichtet wurde, wurde die Akzeptanzvon Versicherungen als Surrogat für die Verpflichtungserklärungenam 28. März 2003 vom AA gegenüber den Auslandsvertretungen undim April 2003 vom BMI gegenüber den Innenbehörden der Länderwiderrufen.

33. AbgeordneteIlseFalk(CDU/CSU)

Ist das BMI der Auffassung, dass nach denVorkommnissen um den Runderlass des AA514-516.20 betreffend das Visumverfahren beiden Auslandsvertretungen vom 3. März 2000die Visaerteilung durch eine Sicherheitsbehör-de hätte erfolgen müssen, und welche deutscheSicherheitsbehörde wäre hierfür geeignet?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Nach dem deutschen Ausländergesetz liegt die Zuständigkeit fürVisaangelegenheiten im Ausland bei den vom Auswärtigen Amt er-mächtigten Auslandsvertretungen und damit die Ausgestaltung derPrüfung im Visumverfahren im Rahmen des Gemeinschaftsrechts inder Verantwortlichkeit des Auswärtigen Amts. Eine Änderung dergesetzlichen Aufgabenzuweisung ist nicht beabsichtigt.

Das Schengener-Informationssystem, die nationalen Ausländer- sowieFahndungsdateien (AZR, INPOL) sowie das gemeinschaftsrechtlichvorgesehene Konsultationsverfahren für Angehörige bestimmter Staa-ten berücksichtigen das Erfordernis sicherheitsrelevanter Prüfungenim Visumverfahren.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 18 –

34. AbgeordneteIlseFalk(CDU/CSU)

Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Ver-fahren und Zustände in der deutschen Bot-schaft in Kiew ist die Sonderermittlungsgruppedes BKA „Wostok“ gekommen, und welcheKonsequenzen hat der Bundesminister desInnern, Otto Schily, hieraus gezogen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Im Rahmen der Sonderauswertung „Wostok“ stellte das BKA eineVerbindung zwischen Schleusungsfällen und der Verwendung vonReiseschutzpässen der „Reise-Schutz AG“ fest. Außerdem ergabensich Hinweise auf einen unkontrollierten Vertrieb von Reiseschutzpäs-sen der „Reise-Schutz AG“. Im Laufe der weiteren Ermittlungen er-gab sich dann ein über diesen Einzelfall hinausgehender Zusammen-hang zwischen Schleusungsfällen und der Verwendung von Reise-schutzversicherungen anderer Anbieter. Nachdem die Bundesregie-rung Kenntnis erhalten hat, dass gegen den Inhaber der Reise-SchutzAG ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, hatdas Auswärtige Amt im Juni 2002 in Absprache mit dem Bundesmi-nisterium des Innern gegenüber der Botschaft Kiew mitgeteilt, dass„Reiseschutzpässe“ nicht mehr anzuerkennen sind.

Als über weitere Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Verwen-dung von Reiseschutzpässen berichtet wurde, wurde die Akzeptanzvon Versicherungen als Surrogat für die Verpflichtungserklärungenam 28. März 2003 vom AA gegenüber den Auslandsvertretungen undim April 2003 vom BMI gegenüber den Innenbehörden der Länderwiderrufen.

35. AbgeordneterEnakFerlemann(CDU/CSU)

Welchen Pflichten unterliegen Personen, diegemäß § 90 Abs. 3 des BundesbeamtengesetzesZugang zu Personalakten haben?

36. AbgeordneterEnakFerlemann(CDU/CSU)

Welche disziplinar-, straf- und ggf. dienst- bzw.arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben Ver-stöße gegen diese Pflichten für diese Perso-nen?

37. AbgeordneterEnakFerlemann(CDU/CSU)

Sind nichtbeamtete Personen als Vorausset-zung zum Zugang zu Personalakten (§ 90Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes) nach demVerpflichtungsgesetz zu verpflichten, undwenn nein, wie ist dies mit dem Grundsatz zuvereinbaren, dass Personalakten grundsätzlichzu den Vorgängen gehören, die ihrem Wesennach geheim gehalten werden müssen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 19 –

38. AbgeordneterEnakFerlemann(CDU/CSU)

Haben zum Schutz der Persönlichkeitsrechteder Beamten Zugang zu Personalakten gemäߧ 90 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes nurPersonen, die disziplinar-, straf- und ggf.dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Sanktionen un-terliegen, wenn sie gegen den Grundsatz dervertraulichen Behandlung von Personalunter-lagen verstoßen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 2. März 2004

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, abstrakteRechtsfragen ohne Bezug zur Regierungstätigkeit zu klären. Die fürdie angesprochenen Fragen einschlägigen rechtlichen Vorgaben undGrundlagen nebst Erläuterungen sind allgemein zugänglich.

39. AbgeordneterDr. JürgenGehb(CDU/CSU)

Welche Gespräche haben im Bundesministe-rium des Innern (BMI) mit der Reise-SchutzAG vor Einführung des Reiseschutzpasses un-ter Beteiligung welcher weiteren Ressorts statt-gefunden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Gespräche mit der Firma Reise-Schutz AG aus Weinsberg, vertretendurch ihren Geschäftsführer H. K., im Vorfeld der Einführung vonderen Versicherung namens „Reiseschutzpass“ fanden sowohl imBundesministerium des Innern als auch im Auswärtigen Amt statt.Beteiligungsbedarf weiterer Ressorts bestand von der Sache her nicht.

H. K. hat gegenüber dem BMI erstmals im Juli 2000 schriftlich seinInteresse daran bekundet, ein Versicherungsprodukt vergleichbar dem„Carnet de Touriste“ des ADAC anzubieten. Auf seinen Wunsch hinfand zu diesem Thema Ende November 2000 im BMI ein Informa-tionsgespräch statt, das insbesondere zur Erläuterung der rechtlichenRahmenbedingungen, d. h. der ausländergesetzlichen Haftungsrege-lungen im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung (§ 84AuslG) diente.

Die Möglichkeit zu derartigen Informationsgesprächen stand grund-sätzlich allen interessierten Versicherungsanbietern offen.

40. AbgeordneterNorbertGeis(CDU/CSU)

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung nachden Erfahrungen mit Anweisungen zur Aus-übung des Ermessens im Runderlass des Aus-wärtigen Amts 514-516.20 betreffend das Vi-sumverfahren bei den Auslandsvertretungenvom 3. März 2000 (sog. Volmer-Erlass) sach-gerecht, dass der Regierungsentwurf für ein

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 20 –

Zuwanderungsgesetz im Gegensatz zum gel-tenden Recht die Einreisevoraussetzungenz. B. hinsichtlich der allgemeinen Erteilungsvo-raussetzungen der Einreise (auch ohne PassEinreise, Erwerb der Aufenthaltsgenehmigungerleichtert), der Identitätsfeststellung (Identitätmuss nicht geklärt sein, um Aufenthaltserlaub-nis zu bekommen) insgesamt erheblich lockert,und welche Konsequenzen zieht die Bundesre-gierung aus dem Kölner Schleuserprozess mitBlick auf die Neuregelung der Zuwanderungnach Deutschland?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Die Behauptung, durch den Regierungsentwurf für ein Zuwande-rungsgesetz würden die Einreisevoraussetzungen, insbesondere hin-sichtlich der Passpflicht sowie der Identitätsfeststellung im Gegensatzzum geltenden Recht insgesamt erheblich gelockert, trifft nicht zu.

Nach § 9 Abs. 2 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (AuslG) kannin begründeten Einzelfällen vor der Einreise (und damit bezogen aufdie Erteilung eines Visums, vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 AuslG) u. a. zugelas-sen werden, dass der Grenzübertritt und ein anschließender Aufent-halt im Bundesgebiet bis zu sechs Monate auch ohne Pass oder bei un-geklärter Identität bzw. Staatsangehörigkeit erfolgt. Diese bereits vonder Vorgängerregierung im Ausländergesetz von 1990 vorgeseheneAusnahmeregelung ist wortgleich in § 3 Abs. 2 des Entwurfs für einAufenthaltsgesetz (AufenthG-E) überführt worden. Allerdings wurdedie nach geltendem Recht noch bestehende Ausnahmemöglichkeit beiungeklärter Identität oder Staatsangehörigkeit nicht übernommen unddie Vorschrift damit erheblich restriktiver gefasst.

Auch im Hinblick auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen füreinen Aufenthaltstitel wird im Zuwanderungsgesetz lediglich die be-reits bestehende Rechtslage fortgeführt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslGkann in begründeten Einzelfällen eine Aufenthaltsgenehmigung – ab-weichend von § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AuslG – auch dann erteilt wer-den, wenn der Ausländer keinen Pass besitzt oder die Identität unge-klärt ist. Das Zuwanderungsgesetz (§ 5 Abs. 1 AufenthG-E) bestimmtdie Erfüllung der in § 3 Abs. 1 AufenthG begründeten Passpflicht alsRegel-Erteilungsvoraussetzung, von der gleichermaßen nur in beson-ders gelagerten Einzelfällen abgewichen werden darf.

In der Begründung zum Zuwanderungsgesetz ist ausführlich darge-stellt worden, dass als Gründe, die ausnahmsweise eine Abweichungvon der Passpflicht rechtfertigen, die bisher in § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslGgeregelten Fälle zu verstehen sind. Eine Ausnahme kommt beispiels-weise dann in Betracht, wenn sich ein Ausländer rechtmäßig im Bun-desgebiet aufhält und einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Aufent-haltstitels besitzt, aber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen kei-nen Pass erlangen kann. Derartige Ausnahmeregelungen werden auchweiterhin als sachgerecht erachtet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 21 –

Aus dem im sog. Kölner Schleuserprozess zu Tage getretenen Um-stand, dass durch kriminelle Handlungen Visaerschleichungen vorge-nommen wurden, lassen sich Konsequenzen für die Neuregelung desZuwanderungsrechts nicht ableiten. Gegenstand der festgestelltenSchleusungsdelikte waren kurzfristige Schengen-Visa zu touristischenund Besuchszwecken. Die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen er-geben sich aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen sowieder Gemeinsamen Konsularischen Instruktion, die durch nationalesRecht ohnehin nicht überlagert werden können.

41. AbgeordneterNorbertGeis(CDU/CSU)

Haben der Bundesminister des Auswärtigen,Joseph Fischer, und der Bundesminister desInnern, Otto Schily, über den Volmer-Erlassgesprochen, und wenn ja, hat der Bundesmi-nister des Innern, Otto Schily, Bedenken gegenden Erlass geltend gemacht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Der Bundesminister des Innern hat den Erlass vom März 2000 einerkritischen Prüfung unterzogen und seine Überlegungen auch demBundesminister des Auswärtigen dargelegt. Sie bezogen sich im We-sentlichen auf den Grundsatz „im Zweifel für die Reisefreiheit“, derim Erlass im unmittelbaren Kontext mit der Prüfung der Rückkehr-bereitschaft genannt wurde. Das Bundesministerium des Innern hatseit jeher die Auffassung vertreten, dass bei der Visumerteilung derGrundsatz „in dubio pro securitate“ insbesondere auch bei der Prü-fung der Rückkehrbereitschaft verfolgt werden sollte. BundesministerOtto Schily hat den Standpunkt vertreten, dass der Antragsteller wieim bisherigen Verfahren die für die Visumerteilung erforderlichenVoraussetzungen stets nachweisen und belegen muss. Das AuswärtigeAmt hat in diesem Zusammenhang zugesichert, dass sich auch diezukünftige Visaerteilungspraxis im Rahmen der Schengen-Regelungenhalten werde.

42. AbgeordneterGeorgGirisch(CDU/CSU)

Vor welchem Hintergrund erachtet es die Bun-desregierung für welche Grenzübergänge ander bayerisch-böhmischen Grenze nicht für an-gebracht für die Zeit nach der Erweiterung derEuropäischen Union zum 1. Mai 2004 einengrenzüberschreitenden Lkw-Verkehr zu verein-baren?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 2. März 2004

Vereinbarungen über die an den Grenzübergängen im Verhältnis zurTschechischen Republik zugelassenen Verkehrsarten werden bei denregelmäßig stattfindenden Sitzungen der deutsch-tschechischen Exper-tenkommission für Grenzübergänge geschlossen. Rechtsgrundlage

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 22 –

bildet das bilaterale Regierungsabkommen vom 18. November 1996über Grenzübergänge. Dieses Abkommen hat über den Beitritt Tsche-chiens zur EU am 1. Mai 2004 hinaus bis zur vollständigen Inkraftset-zung des Schengen-Acquis für den Nachbarstaat weiterhin Bestand.

Bei der Festlegung der an den jeweiligen Übergängen nutzungsberech-tigten Verkehrsarten verfolgt die Bundesregierung vornehmlich zweiZiele: Zum einen gilt es, durch die Einrichtung von Grenzübergängenfür den Warenverkehr die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen inder strukturschwachen Grenzregion zu fördern. Vor diesem Hinter-grund wurde mit dem Vertragspartner eine Regelung über die Einrich-tung eines regionalen Warenverkehrs auch an solchen Übergängen ge-troffen, die ansonsten nur dem Personenverkehr gewidmet sind. DieseSondergestattung wurde als integraler Bestandteil in das o. g. Regie-rungsabkommen aufgenommen. Zum anderen ist dem Interesse derortsansässigen Bevölkerung an einer angemessenen Wohn- und Le-bensqualität Rechnung zu tragen.

Nach der EU-Erweiterung und dem damit einhergehenden Wegfallder zollrechtlichen Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenver-kehrs wird die Bundesregierung in enger Abstimmung mit den fürGrenzangelegenheiten zuständigen Ressorts des Freistaates Bayernim Einzelfall prüfen, welche der bislang lediglich für den Personenver-kehr zugelassenen Übergangsstellen im bayerisch-böhmischen Grenz-gebiet auch für den Warenverkehr freigegeben werden können. InAbhängigkeit von den jeweiligen infrastrukturellen Bedingungen –Beschaffenheit der Abfertigungsanlagen, Straßenanbindungen undOrtsdurchfahrten in Grenznähe – wird über etwaige Nutzungserwei-terungen im Rahmen der Regionalisierung mit vertretbarer Ton-nagebegrenzung entschieden. Unzumutbare Belastungen für dieBewohner vor Ort dürfen daraus nicht resultieren.

43. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

Ist der Bundesminister des Innern, Otto Schily,von seinem Ministerium oder von Behördenaus dem Geschäftsbereich des Bundesministe-riums des Innern (BMI) auf etwaige oder tat-sächliche Fehlentwicklungen oder Missständeim Zusammenhang mit dem Runderlass desAuswärtigen Amts (AA) 514-516.20 vom3. März 2000 betreffend das Visumverfahrenbei den Auslandsvertretungen hingewiesenworden, und wenn ja, was hat er daraufhin un-ternommen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Die Berichte des BKA vom 2. Mai 2001 und 21. Mai 2002 bezogensich auf die Visumerteilungspraxis insbesondere der deutschen Bot-schaft in Kiew. Wegen der daraus gezogenen Konsequenzen wird aufdie Antwort zu Frage 45 Bezug genommen.

Unabhängig davon hatte der Bundesminister des Innern den Rund-erlass des AA 514-516.20 vom 3. März 2000 einer kritischen Prüfungunterzogen. Auf die Beantwortung der Frage 41 wird verwiesen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 23 –

44. AbgeordneterManfredGrund(CDU/CSU)

Wann hat das BMI das AA von seinen Er-kenntnissen informiert?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Auf die Beantwortung der Frage 45 wird Bezug genommen.

45. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Welche Konsequenzen zieht der Bundesminis-ter des Innern, Otto Schily, aus den Erkennt-nissen des Kölner Schleuserprozesses für dieInnere Sicherheit Deutschlands?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Die erforderlichen Konsequenzen für die Innere Sicherheit warenbereits vor Durchführung des Kölner Schleuserprozesses gezogenworden.

Dem Prozess waren intensive Ermittlungen der Sicherheitsbehördenvorausgegangen. Das BMI wurde mit Berichten vom 2. Mai 2001 und21. Mai 2002 auf Arbeitsebene vom BKA über die erlangten Erkennt-nisse zur Visumserteilungspraxis der Botschaft in Kiew unterrichtet.Diese Erkenntnisse wurden zeitnah mit dem für die Ausgestaltung derPrüfung im Visumverfahren zuständigen Auswärtigen Amt erörtert.Nach Gesprächen zwischen dem BMI und dem Auswärtigen Amtstellte das Auswärtige Amt am 3. August 2001 das in der GKI vorge-sehene „Reisebüroverfahren“ zum 1. Oktober 2001 ein, so dass beider Antragstellung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache der Rei-senden wieder erforderlich wurde.

Im November 2001 wurde im BKA die Sonderauswertung „Wostok“wegen der Schleusungen aus dem Gebiet der GUS initiiert. Ziel wardie Erkenntnisgewinnung und die Aufhellung von Täterstrukturenund Logistik. Im Laufe der Sonderauswertung wurden unter Auswer-tung des internationalen polizeilichen Dienstverkehrs, der Meldungendes Bundesgrenzschutzes sowie der Verdachtsanzeigen deutscher Aus-landsvertretungen Tätermethoden und Tatabläufe ermittelt.

Nachdem die Bundesregierung Kenntnis erhalten hat, dass gegen denInhaber der Reise-Schutz AG ein staatsanwaltliches Ermittlungsver-fahren eingeleitet wurde, hat das Auswärtige Amt im Juni 2002 in Ab-sprache mit dem Bundesministerium des Innern gegenüber der Bot-schaft Kiew mitgeteilt, dass „Reiseschutzpässe“ nicht mehr anzuer-kennen sind.

46. AbgeordneterDr. HermannKues(CDU/CSU)

Ist auch das BMI vom Vorwurf der Korrup-tion betroffen, vor dem Hintergrund, dass derVorsitzende Richter im Strafverfahren A. B.am 9. Februar 2004 in der mündlichen Urteils-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 24 –

verkündung äußerte, warum die Reise-SchutzAG den Segen des AA bekommen habe, seischleierhaft und die Staatsanwaltschaft mögeermitteln, ob Korruption im Spiel sei?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

In der mündlichen Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters sindkeine Vorwürfe wegen Korruption gegen Mitarbeiter des BMI erho-ben worden.

47. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Was wird die Bundesregierung konkret unter-nehmen, um in Erfahrung zu bringen, wie vieleStraftäter, Prostituierte, Terroristen oderSchwarzarbeiter seit dem 3. März 2000 auf-grund der Tatbegehungsform der mittels Sicht-vermerkserschleichung legendierten Schleu-sung nach Deutschland eingereist sind (vgl.Antwort des Parlamentarischen Staatssekre-tärs beim Bundesminister des Innern, FritzRudolf Körper, auf die Frage 43 des Abgeord-neten Reinhard Grindel in der Fragestundeam 11. Februar 2004, Plenarprotokoll 15/90,S. 8002B)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Statistische Angaben speziell zu Visaerschleichungen liegen, nicht zu-letzt wegen der bekannten Dunkelfeldproblematik in diesem Bereich,nicht vor (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beimBundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper). Aus Anlass derSichtvermerkserschleichungen sind Ermittlungsverfahren sowie eineSonderauswertung durch Behörden des Geschäftsbereichs des Bun-desministeriums des Innern eingeleitet worden. In diesem Zusammen-hang konnten konkrete Erkenntnisse zu Einzelfällen der genanntenDeliktsbereiche gewonnen werden.

48. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Liegen in der Zwischenzeit die Durchfüh-rungsbestimmungen zu den im Jahr 2002 be-schlossenen Neuregelungen des Waffenrechtesvor, und wenn nein, wie sieht die Bundesregie-rung die einheitliche Behandlung der waffen-rechtlichen Vorschriften in den verschiedenenBundesländern bis zur Verabschiedung derDurchführungsbestimmungen des Bundessichergestellt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 25 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 2. März 2004

Am 27. Oktober 2003 ist die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung(AWaffV) auf der Grundlage der in Artikel 1 des Gesetzes zur Neu-regelung des Waffengesetzes (WaffRNeuRegG) enthaltenen Ermäch-tigungsgrundlagen erlassen worden (BGBl. I S. 2123); sie ist als wich-tigste Durchführungsverordnung zu dem seit 1. April 2003 geltendenWaffengesetz am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten.

Im Verlauf des Jahres 2004 werden darüber hinaus eine neue Kosten-verordnung zum Waffen- und zum Beschussgesetz und eine Durchfüh-rungsverordnung zum neuen Beschussgesetz (Artikel 2 WaffRNeu-RegG) erlassen. Die gemeinsamen Arbeiten von Bund und Ländernfür die Erstellung bundeseinheitlicher Verwaltungsvorschriften fürden Vollzug des Waffengesetzes sind bereits aufgenommen worden;hier sollen Erfahrungen des Vollzugs bei der Anwendung des neuenWaffenrechts Eingang finden.

Bis zum Erlass der noch ausstehenden Durchführungsverordnungenzum WaffRNeuRegG und einer neuen Verwaltungsvorschrift zumWaffengesetz gelten – zum Teil auf Übergangsregelungen beruhend –vor allem die Dritte und die Vierte Verordnung zum (früheren) Waf-fengesetz (3. und 4. WaffV) und die bisherige Allgemeine Verwal-tungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) fort. Das Bundesminis-terium des Innern hat im Übrigen im März 2003 den zuständigen Län-dern (vorläufige) Hinweise zum Vollzug des Waffengesetzes durch dieWaffenbehörden zur Verfügung gestellt, die diese Hinweise durch Er-lass in ihrem Verwaltungsbereich umgesetzt haben. Darüber hinaussteht das Bundesministerium des Innern zu Fragen des Vollzugs desWaffenrechts in ständigem Austausch mit den zuständigen Stellen inBund und Ländern.

49. AbgeordneterUweSchummer(CDU/CSU)

Seit wann genau hat der Bundesminister desInnern, Otto Schily, durch die Ermittlungendes Bundesgrenzschutzes und des Bundeskri-minalamtes vom massenhaften Missbrauch beider Visavergabe in den GUS-Staaten gewusst?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Der Bundesminister des Innern wurde im August 2001 erstmals übererfolgreiche Ermittlungen gegen eine deutsch-ukrainische Täterorgani-sation unterrichtet. Dem Verdacht von Visumerschleichungen bei derBotschaft in Kiew sind die Sicherheitsbehörden bereits im Juni 2001nachgegangen. Die aus dem Ermittlungsverfahren gewonnenen Er-kenntnisse hat das BMI dem Auswärtigen Amt übermittelt. Daraufhinhat das Auswärtige Amt die dortige Visaerteilungspraxis überprüft.Bereits im August 2001 erfolgte die Einstellung des so genannten, inder Gemeinsamen Konsularischen Instruktion der Schengen-Partnerausdrücklich niedergelegten „Reisebüroverfahrens“ dergestalt, dassbei der Visumantragstellung eine persönliche Vorsprache der Reisen-den wieder erforderlich wurde. Nachdem die Bundesregierung Kennt-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 26 –

nis erhalten hat, dass gegen den Inhaber der Reise-Schutz AG einstaatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, hatdas Auswärtige Amt im Juni 2002 in Absprache mit dem Bundesmi-nisterium des Innern gegenüber der Botschaft Kiew mitgeteilt, dass„Reiseschutzpässe“ nicht mehr anzuerkennen sind.

50. AbgeordneterDr. Hans-PeterUhl(CDU/CSU)

Bei welcher deutschen Behörde kam die War-nung des Russischen Geheimdienstes FSB imMärz 2002 an, dass A. D. und R. D. (gemein-sam mit zwei weiteren Brüdern) in die Vorbe-reitung eines „groß angelegten Terroran-schlags im Moskauer Stadtgebiet verwickelt“wären (vgl. Kölner Stadt-Anzeiger vom 28. Ja-nuar 2004), und an welche Behörden wurdediese Sicherheitswarnung weitergegeben (mitAngabe der jeweiligen Zeitpunkte)?

51. AbgeordneterDr. Hans-PeterUhl(CDU/CSU)

Warum ist diese Information nicht in dasSchengen-Informationssystem aufgenommenworden, so dass A. D. im Juni 2002 ein weite-res Schengenvisum erhielt, in dem Zeitraumvom 14. bis 22. Juli 2002 nach Deutschlandeinreisen konnte und von dort nach Ermittlun-gen des Bundeskriminalamtes mehrere Telefo-nate u. a. nach Moskau zu konspirativen Woh-nungen, die von den späteren Geiselnehmerndes Musical-Theaters genutzt wurden, führenkonnte?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Die Visa-Anträge der genannten Personen wurden von der BotschaftMoskau umfassend geprüft und, wie üblich, auch mit den Datenban-ken des Ausländerzentralregisters sowie des Schengener Informations-systems abgeglichen. Einträge zu den genannten Personen lagen beibeiden Datenbanken nicht vor. Es gab auch keine sonstigen Hinweise,die gegen eine Erteilung der Visa gesprochen hätten.

Im Übrigen gehen die Fragen in ihrem Ursprung auf die angeblicheMitteilung eines ausländischen Nachrichtendienstes zurück und be-rühren damit die Zusammenarbeit der Dienste. Darüber kann dieBundesregierung nur den für die Kontrolle der Nachrichtendienste be-stellten Gremien des Deutschen Bundestages berichten. Dies schließtden Umgang mit solchen Informationen durch andere deutsche Be-hörden, die nicht Nachrichtendienste sind, ein, weil dieses Behörden-verhalten ohne den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht dar-stellbar ist.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 27 –

52. AbgeordneterWolfgangZeitlmann(CDU/CSU)

Gibt es bzw. gab es Erkenntnisse, dass dieFamilie D., von denen die Brüder A. D. undR. D., die nach Erkenntnissen des RussischenGeheimdienstes FSB an der Musical-Geisel-nahme in Moskau vom 23. bis 26. Oktober2002 beteiligt waren, beabsichtigt, ihren ständi-gen Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen,und wenn ja, welche Konsequenzen zieht dieBundesregierung daraus?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Hinsichtlich einer beabsichtigten ständigen Wohnsitznahme der Brü-der A.D. und R.D. in Deutschland liegen keine Erkenntnisse vor.

53. AbgeordneterWolfgangZeitlmann(CDU/CSU)

An welche deutsche Behörde ist der konkreteHinweis des Russischen Geheimdienstes(FSB) hinsichtlich der Einreise von Angehöri-gen der Familie D. nach Deutschland vomMärz 2002 gegangen, und warum wurde dieserHinweis nicht in das Schengener Informations-system (SIS) eingestellt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Die Visa-Anträge der genannten Personen wurden von der BotschaftMoskau umfassend geprüft und, wie üblich, auch mit den Datenban-ken des Ausländerzentralregisters sowie des Schengener Informations-systems abgeglichen. Einträge zu den genannten Personen lagen beibeiden Datenbanken nicht vor. Es gab auch keine sonstigen Hinweise,die gegen eine Erteilung der Visa gesprochen hätten.

Im Übrigen geht die Frage in ihrem Ursprung auf die angebliche Mit-teilung eines ausländischen Nachrichtendienstes zurück und berührtdamit die Zusammenarbeit der Dienste. Darüber kann die Bundes-regierung nur den für die Kontrolle der Nachrichtendienste bestelltenGremien des Deutschen Bundestages berichten. Dies schließt denUmgang mit solchen Informationen durch andere deutsche Behörden,die nicht Nachrichtendienste sind, ein, weil dieses Behördenverhaltenohne den nachrichtendienstlichen Hintergrund nicht darstellbar ist.

54. AbgeordneterWolfgangZeitlmann(CDU/CSU)

Seit wann genau hat das Bundesministeriumdes Innern durch die Ermittlungen desBundesgrenzschutzes (BGS) und des Bundes-kriminalamtes (BKA) von der Visaerschlei-chungspraxis gewusst (bitte Hierarchiestufeangeben)?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 28 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Das BMI hat von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Visa-erteilung erstmals durch Bericht des BKA vom 2. Mai 2001 auf Ar-beitsebene Kenntnis erlangt.

55. AbgeordneterWolfgangZeitlmann(CDU/CSU)

Welche Erkenntnisse haben das BKA und derBGS bezüglich der Visaerschleichungspraxiswann gewonnen (bitte Auflistung seit Anfang2000)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 27. Februar 2004

Beginnend seit dem zweiten Halbjahr 2000 fielen den Sicherheits-behörden Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit beantragten Visabei Reisegruppen aus der GUS (überwiegend der Ukraine) auf. Eswurden unrichtige Angaben in den Einladungen bezüglich des angege-benen Aufenthaltszweckes (touristisches Programm), der Aufenthalts-anschrift in Deutschland und der Aufenthaltsdauer festgestellt.

Anlässlich einer Sonderinspektion im Oktober 2000 des AA – unterEinbeziehung der Verbindungsbeamten des BKA – an den deutschenBotschaften in Minsk und in Kiew wurden weitere Auffälligkeiten imZusammenhang mit der Visumerteilungspraxis festgestellt. Das BKAberichtete dem BMI am 2. Mai 2001 auf Arbeitsebene über punktuelleAuffälligkeiten bei der Visumerteilungspraxis unter Verwendung von„Carnet de Touriste“.

Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass OK-GruppierungenSchleusernetzwerke installiert hatten und kontrollierten. Ausgehendvon diesen Erkenntnissen richtete das BKA im November 2001 dieSonderauswertung „Wostok“ ein, mit der dem Verdacht der Visum-erschleichung in der GUS nachgegangen werden sollte.

Im Rahmen der Sonderauswertung „Wostok“ konnte zunächst eineVerbindung zwischen Schleusungsfällen und der Verwendung vonReiseschutzpässen der „Reise-Schutz AG“ gezogen werden. Im Laufeder Ermittlungen ergab sich dann ein über diesen Einzelfall hinaus-gehender Zusammenhang zwischen Schleusungsfällen und der Ver-wendung von Reiseschutzversicherungen anderer Anbieter.

Nachdem die Bundesregierung Kenntnis erhalten hat, dass gegen denInhaber der Reise-Schutz AG ein staatsanwaltliches Ermittlungsver-fahren eingeleitet wurde, hat das Auswärtige Amt im Juni 2002 inAbsprache mit dem Bundesministerium des Innern gegenüber derBotschaft Kiew mitgeteilt, dass „Reiseschutzpässe“ nicht mehr an-zuerkennen sind.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 29 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

56. AbgeordneteSibylleLaurischk(FDP)

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahreines Missbrauchs der gesetzlichen Vertre-tungsmacht durch Ehegatten und Angehörigeein, und ist sie der Auffassung, dass Beendi-gungstatbestände erforderlich sind, die dieAufhebung der gesetzlichen Vertretungsmachtim Missbrauchsfalle ermöglichen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 26. Februar 2004

Der vom Bundesrat am 19. Dezember 2003 beschlossene Entwurfeines . . . Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Bundestags-drucksache 15/2494) sieht u. a. die Einführung einer gesetzlichen Ver-tretungsmacht für Ehegatten und Lebenspartner in Teilbereichen derVermögenssorge und – beschränkt auf die Gesundheitssorge – nach-rangig für Kinder und Eltern vor (§§ 1358, 1358a, 1618b BGB-E, § 8Abs. 2 LPartG-E).

Die Bundesregierung hat in ihrer am 11. Februar 2004 beschlossenenStellungnahme deutlich gemacht, dass sie eine gesetzliche Vertretungs-macht im Bereich der Vermögenssorge bereits aus praktischen Grün-den als sehr problematisch ansieht, weil hier wegen der Gefahr einesMissbrauchs der Anwendungsbereich so eng gefasst sein muss, dasseine betreuungsvermeidende Wirkung wohl kaum zu erwarten ist. We-gen der Einzelheiten wird auf die Stellungnahme der Bundesregierungverwiesen.

Im Bereich der Gesundheitssorge schätzt die Bundesregierung die Ge-fahr eines Missbrauchs der Vertretungsmacht, die letztlich wie bei al-len Handlungen eines Bevollmächtigten gänzlich nie ausgeschlossenwerden kann, als weniger wahrscheinlich ein. Anders als bei der Ver-tretung in Vermögensangelegenheiten sind die Vertreterhandlungenim Bereich der Gesundheitssorge nicht unmittelbar darauf gerichtet,Rechtsfolgen bei der verhinderten Person auszulösen. Die Vornahmeeiner Untersuchung des Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlungoder eines ärztlichen Eingriffs wird nicht durch den vertretenden An-gehörigen, sondern durch die behandelnden Ärzte durchgeführt. Inso-weit ist bereits eine fachliche Kontrolle der Vertreterhandlungen desanderen Angehörigen gewährleistet. Hinzu kann eine Kontrolle durchdas Pflegepersonal treten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Ärz-te oder das Pflegepersonal den auf eine missbräuchliche Ausnutzungder Vertretungsmacht gerichteten Erklärungen des Angehörigenwidersetzen. Den Ärzten oder dem Pflegepersonal bleibt es schließlichunbenommen, bei Ungewissheit über die Vertretungsmacht gegenüberdem Vormundschaftsgericht die Bestellung einer Betreuerin odereines Betreuers anzuregen. Das Vormundschaftsgericht hat von Amtswegen den Sachverhalt aufzuklären und die notwendigen Maßnahmenzu ergreifen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 30 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

57. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

Wie verträgt sich die liberale Visapraxis desAA, durch die Schwarzarbeiter in größeremUmfang nach Deutschland organisiert einge-schleust wurden bzw. werden, mit der von derBundesregierung gestarteten Diskussion umdie Strafbarkeit von schwarzarbeitenden Putz-hilfen und Babysittern?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 4. März 2004

Die Bundesregierung weist die in der Frage enthaltene Unterstellungzurück und sieht im Übrigen keinen Zusammenhang zwischen derVisapraxis deutscher Auslandsvertretungen und der Frage der Straf-barkeit von schwarzarbeitenden Putzhilfen und Babysittern.

Im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämp-fung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinter-ziehung ist in der Begründung ausdrücklich klargestellt, dass vorrangi-ges Ziel im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit nach wie vorder gewerbliche Bereich bleibt. Im privaten Bereich setzt die Bekämp-fung von Schwarzarbeit vorrangig bei der Schaffung von attraktivenund einfachen Möglichkeiten an, sich legal zu verhalten. Für gering-fügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sieht der Ge-setzentwurf vor, dass das Nichtanmelden und Nichtabführen von So-zialversicherungsbeiträgen und Steuern nur als Ordnungswidrigkeitverfolgt wird.

Aufenthaltsrechtliche und arbeitsgenehmigungsrechtliche Bestimmun-gen bleiben hiervon unberührt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

58. AbgeordneterWolfgangBörnsen(Bönstrup)(CDU/CSU)

Wie ist das aktuelle Ranking der 20 struktur-schwächsten Regionen Westdeutschlands bzw.der 20 ärmsten Regionen in Westdeutschlandunter Berücksichtigung der aktuellen Struktur-daten vor dem Hintergrund, dass der derzeitverwendete Index für die Bemessung der För-dermittel im Rahmen der „Gemeinschaftsauf-gabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ in Westdeutschland aus dem Jahre1999 stammt, es jedoch in den letzten Jahrenzu einschneidenden Veränderungen durch dieSchließung von – die regionale Wirtschafts-struktur prägenden – Bundeswehrstandorten

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 31 –

in Randlagen sowie zu einem dramatischen Ar-beitsplatzabbau in der Wirtschaft insgesamtkam?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 2. März 2004

Der Bund-Länder-Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) hat im Som-mer 2002 beschlossen, das zum 1. Januar 2000 abgegrenzte GA-För-dergebiet bis Ende 2006 nicht zu verändern. Hintergrund war insbe-sondere, dass die Europäische Kommission eine schnelle und unbüro-kratische Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung der GA-Fördergebietskarte für den Zeitraum 2004 bis 2006 in Aussicht stellte.Um möglichst frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit für die Inves-toren zu erreichen, hat der Bund-Länder-Planungsausschuss der Ge-meinschaftsaufgabe von der ursprünglich zum 1. Januar 2004 vorgese-henen Überprüfung der regionalwirtschaftlichen Veränderungen zwi-schen den einzelnen Arbeitsmarktregionen abgesehen.

Die Europäische Kommission hat am 2. April 2003 die unveränderteGA-Fördergebietskarte für den Zeitraum 2004 bis 2006 beihilferecht-lich genehmigt. Die Genehmigung nach den Leitlinien für staatlicheBeihilfen mit regionaler Zielsetzung der Europäischen Kommissionumfasst die A-, B- und C-Fördergebiete. Die darüber hinaus bestehen-den GA-Fördermöglichkeiten in den D- und E-Fördergebieten basie-ren auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kom-mission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-V auf staat-liche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Freistel-lungsverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kom-mission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und88 EG-V auf „Deminimis“-Beihilfen.

Von den 204 Arbeitsmarktregionen in den alten Bundesländern (ohneBerlin) bilden die 41 strukturschwächsten das so genannte C-Förder-gebiet, d. h. Fördergebiete mit schwerwiegenden Strukturproblemenmit Genehmigung nach Artikel 87 Abs. 3c EG-V.

Die 20 strukturschwächsten westdeutschen Regionen basierend aufdem GA-Indikatorensystem (vgl. Bundestagsdrucksache 15/861,S. 18) bilden folgende Rangfolge (strukturschwächste Region =Rang 1):

Rang 1 = WilhelmshavenRang 2 = HelmstedtRang 3 = PirmasensRang 4 = UelzenRang 5 = LeerRang 6 = BremerhavenRang 7 = EschwegeRang 8 = OsterodeRang 9 = GoslarRang 10 = EmdenRang 11 = Idar-ObersteinRang 12 = EinbeckRang 13 = Freyung

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 32 –

Rang 14 = HusumRang 15 = HamelnRang 16 = GöttingenRang 17 = HagenRang 18 = LübeckRang 19 = HersfeldRang 20 = Marktredwitz.

59. AbgeordneterErnstBurgbacher(FDP)

Sind der Bundesregierung die Wettbewerbs-nachteile deutscher Busunternehmer z. B. initalienischen oder französischen Städten be-kannt, wo deutsche Busunternehmer meist oh-ne vorherige Vorankündigung zu exorbitantenParkgebühren herangezogen werden, die nichtbei der Preisausschreibung berücksichtigt wer-den können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 4. März 2004

Der Bundesregierung ist bekannt, dass ebenso wie in Deutschland bei-spielsweise italienische oder französische Städte in ihrer Höhe nachParkzeit und Fahrzeugkategorie differierende Parkgebühren erheben,wie auch einige Städte ein gänzliches Zufahrtsverbot in den Innen-stadtbereich für Reisebusse verfügen.

Die Bundesregierung sieht darin keine Wettbewerbsbenachteiligungdeutscher Busunternehmer, weil diese Regelungen gleichermaßen füralle Reisebusse gelten.

Der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend sind die Städtegrundsätzlich autonom in ihren Parkregelungen. Die Bundesregierungstellt deshalb auch nicht die Erwartung an die Träger der kommunalenSelbstverwaltung, beabsichtigte Parkgebührenänderungen in ausrei-chend zeitlichem Vorlauf international anzukündigen.

Angesichts des wachsenden Städtetourismus und des damit einherge-henden zunehmenden Wettbewerbs der Städte untereinander könnten„exorbitanten Parkgebühren“ ggf. wettbewerbsentscheidende Bedeu-tung zukommen.

60. AbgeordneterErnstBurgbacher(FDP)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung ergreifen, um derartige Wettbewerbsver-zerrungen zu Lasten der heimischen Busunter-nehmer zu verringern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 4. März 2004

Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 33 –

61. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdurch die Einschleusung von Schwarzarbeiterndie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beein-trächtigt wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 1. März 2004

Ja. Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entsteht – sowohldurch den Ausfall von Beitragsleistungen als auch durch Steuerausfäl-le – ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden. Der durch Schwarzar-beit ausgelöste unfaire Wettbewerb bedroht den Bestand vieler Unter-nehmen. Diese können im Preiskampf gegen die oft erheblich preis-werteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Eine solche Wettbewerbs-verzerrung zwischen legaler und illegaler Arbeit führt zum Verlustvon legalen Arbeitsplätzen und verhindert die Schaffung neuer Ar-beitsplätze.

62. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dasses im Zusammenhang mit der Umsetzung desHartz-IV-Gesetzes zum 1. Januar 2005 abhän-gig vom Optionsmodell entweder bei der Bun-desagentur für Arbeit oder bei den Kommu-nen zu einem Personalmangel kommen wird,wenn bekannt wird, dass derzeit alle Arbeits-losenhilfegeldbewilligungen am 31. Dezember2004 enden und für den außerordentlich hohenAnteil von Arbeitslosenhilfeempfängern in denneuen Ländern zum 1. Januar 2005 zeitnahMassenbewilligungen für Arbeitslosengeld IIanstehen, die sich zum Stichtag immer nach ei-nem halben Jahr wiederholen, und wenn ja,welche Maßnahmen sind in diesem Zusam-menhang geplant?

Antwort des Staatssekretärs Rudolf Anzingervom 4. März 2004

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass es zum 1. Januar2005 oder zu einem späteren Zeitpunkt bei den Kommunen oder denAgenturen für Arbeit zu einem Personalmangel kommen wird.

Denn der Stichtag 1. Januar 2005 bedeutet nicht, dass erst ab diesemZeitpunkt die für die Bewilligung von Leistungsbescheiden zum Ar-beitslosengeld II erforderlichen Prüfungen und Umsetzungsmaßnah-men getroffen werden können. Vielmehr ist in § 65 Abs. 1 des ZweitenBuches Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchen-de) vorgesehen, dass die Träger der Leistungen nach diesem Buch –die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger (im Rahmender Kosten für Unterkunft und Heizung und der psychosozialenDienstleistungen) – ab 1. Oktober 2004 bei erwerbsfähigen Hilfebe-dürftigen, die Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe für Spätaussiedleroder Sozialhilfe beziehen und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 34 –

lebenden Personen alle Angaben erheben sollen, die für die Erbrin-gung der Leistungen nach dem SGB II erforderlich sind.

Damit wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren in administrativerund organisatorischer Hinsicht erheblich entzerrt, und es kann even-tuellen personellen Engpässen wirksam vorgebeugt werden.

Außerdem sieht § 66 SGB II vor, dass durch Rechtsverordnung Ein-zelheiten des Übergangs von den Trägern der Sozialhilfe auf die Bun-desagentur geregelt werden können. Die Rechtsverordnungsermächti-gung ist bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Die Rechtsver-ordnung sieht auch vor, dass der Mindestinhalt von Vereinbarungender Agenturen für Arbeit mit den Trägern der Sozialhilfe über denÜbergang festgelegt werden soll.

Ebenfalls am 1. Januar 2004 ist die Regelung des § 44b des ZweitenBuches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten, wonach die Agenturen fürArbeit und die kommunalen Träger in den Job-Centern Arbeits-gemeinschaften einrichten sollen. Auch insoweit ist sichergestellt, dasseine rechtzeitige Abstimmung über die Durchführung des neuenSystems zwischen den beteiligten Trägern erfolgen kann.

Im Übrigen werden sich im weiteren Zeitverlauf die Stichtage für dieLeistungsbewilligungen auch deshalb entzerren, weil immer dann,wenn eine wesentliche Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichenVerhältnissen eintritt, die bei Erlass des Leistungsbescheides vorgele-gen haben, nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch der Leistungs-bescheid aufzuheben ist.

63. AbgeordneteMarleneMortler(CDU/CSU)

Welche wesentlichen Übergangsregelungenund Übergangsfristen im Bereich Tabakwaren-großhandel müssen in Bezug auf die in diesemJahr anstehende EU-Erweiterung von deut-schen Firmen beachtet werden, wenn sie inden neuen EU-Mitgliedstaaten Handel betrei-ben möchten, und welche wesentlichen Über-gangsregelungen und Übergangsfristen wur-den im Gegenzug den Firmen aus den EU-Bei-trittsländern eingeräumt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 27. Februar 2004

Der Handel mit Tabakwaren unterliegt ab 1. Mai 2004 keinen Be-schränkungen; es gelten die Regeln des EU-Binnenmarktes.

Den Beitrittskandidaten wurden (mit Ausnahme von Malta und Zy-pern) aufgrund der zum Teil erheblich niedrigeren Tabaksteuer Über-gangsfristen bis zur Erreichung des globalen Mindeststeuersatzes fürZigaretten und zum Teil für andere Tabakwaren eingeräumt. Diesehaben Auswirkungen auf den Reiseverkehr: Die jetzigen Mitgliedstaa-ten haben die Möglichkeit, während der Übergangszeit die gegenwär-tigen Mengenbeschränkungen gegenüber Drittländern auch gegen-über den Beitrittskandidaten beizubehalten. Deutschland wird von die-ser Möglichkeit Gebrauch machen, so dass während der Übergangs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 35 –

fristen, die je nach Beitrittsland Ende 2006 bzw. Ende 2009 auslaufen,die Einfuhren im Reiseverkehr weiterhin auf das Freimengenniveauder Einfuhren aus Drittländern, d. h. beispielsweise auf 200 Zigarettenpro Person beschränkt sind.

64. AbgeordneterHermannScheer(SPD)

Für wie viele Anlagen mit welcher gesamtenelektrischen Leistung sind im Jahr 2003 beimBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle (BAFA) gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzesfür die Erhaltung, die Modernisierung und denAusbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)vom 19. März 2002 Anträge auf Zulassungnach § 6 Abs. 1 KWKG gestellt worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 2. März 2004

Im Jahr 2003 wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) 1 602 Anträge auf Zulassung von KWK-Anlagenim Sinne von § 5 Abs. 2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (gesamteelektrische Leistung: 37,6 MW) gestellt.

65. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Wie verteilt sich die Anzahl und die gesamteelektrische Leistung auf Anlagen gemäß § 5Abs. 2 Nr. 2 (Brennstoffzellen) und § 5 Abs. 2Nr. 1 (kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanla-gen), und wie verteilen sich Letztere auf Anla-gen bis 50 kW und über 50 kW?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 2. März 2004

Von den in der Antwort auf Frage 65 genannten Anträgen entfielen43 auf Brennstoffzellen-Anlagen (gesamte elektrische Leistung: 0,5MW) und 1 559 auf kleine KWK-Anlagen (gesamte elektrische Leis-tung: 37,1 MW). Letztere setzen sich zusammen aus 1 501 Anträgenfür kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis ein-schließlich 50 kW (gesamte elektrische Leistung: 13,3 MW) und 58Anträgen für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistungüber 50 kW (gesamte elektrische Leistung: 23,8 MW).

66. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Für wie viele Anlagen mit welcher gesamtenelektrischen Leistung sind im Zeitraum vom1. April 2002 bis zum 31. Dezember 2003beim BAFA gemäß § 5 Abs. 1 KWKG Anträ-ge auf Zulassung nach § 6 Abs. 1 KWKG ge-stellt worden?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 36 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 2. März 2004

Vom 1. April 2002 bis zum 31. Dezember 2003 wurden beim BAFA3 836 Anträge auf Zulassung von KWK-Anlagen im Sinne von § 5Abs. 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (gesamte elektrische Leistung:38 284,9 MW) gestellt.

67. AbgeordneterDr. HermannScheer(SPD)

Wie verteilt sich die Anzahl und die gesamteelektrische Leistung auf Anlagen gemäß denNummern 1, 2 und 3 des § 5 Abs. 2 KWKG?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 2. März 2004

Von den in der Antwort auf Frage 67 genannten Anträgen entfielen378 auf KWK-Anlagen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (gesamte elektrische Leistung: 18 647,2 MW), 3 440auf KWK-Anlagen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Kraft-Wärme-Kopp-lungsgesetz (gesamte elektrische Leistung: 19 307,7 MW) und 18 aufKWK-Anlagen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Kraft-Wärme-Kopp-lungsgesetz (gesamte elektrische Leistung: 330,0 MW).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

68. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Ist es Ziel der Bundesregierung, durch einBündnis von Verbrauchern, Landwirten undgesellschaftlichen Gruppen sowie Vereinba-rungen mit der Wirtschaft, gentechnisch verän-derte Lebensmittel in Deutschland zu verhin-dern?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 26. Februar 2004

Ziel der Bundesregierung im Hinblick auf die Gentechnik ist es, recht-liche Regelungen zum höchstmöglichen Schutz von Mensch und Um-welt zu schaffen und durch umfassende KennzeichnungsregelungenTransparenz und Wahlfreiheit für Landwirte, Verbraucherinnen undVerbraucher sicherzustellen. Insbesondere bezweckt die Bundesregie-rung mit dem Entwurf zur Neuordnung des Gentechnikrechts, dieKoexistenz als Nebeneinander von Gentechnik verwendender undgentechnikfreier (konventioneller und ökologischer) Landwirtschaftzu gewährleisten und Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu schaf-fen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 37 –

69. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Bewertet die Bundesregierung solche Forde-rungen wie sie z. B. von der agrarpolitischenSprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ulrike Höfken, gestellt wer-den, als hilfreich und zielführend bei der Um-setzung der von Bundeskanzler GerhardSchröder angekündigten Innovationsoffen-sive?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 26. Februar 2004

Die Bundesregierung nimmt zu Äußerungen einzelner Abgeordnetergrundsätzlich nicht Stellung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

70. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(FDP)

Entsprechen die Überlegungen der Staatsmi-nisterin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller,dass sich die Bundesrepublik Deutschland aneiner Mission der Vereinten Nationen (VN)zur Überwachung des Friedensabkommens imSudan „in irgendeiner Form“, ggf. auch militä-risch, beteiligen wird, wenn die VN ein ent-sprechendes Mandat beschließen (vgl. BerlinerZeitung vom 30. Dezember 2003), den Vor-stellungen des Bundesministeriums der Vertei-digung, und wenn ja, welche Planungen füreinen möglichen Einsatz gibt es?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 21. Januar 2004

In den Friedensverhandlungen zwischen der sudanesischen Zentralre-gierung in Khartum und der für die Selbstbestimmung des Süd-Sudankämpfenden „Sudanese Peoples Liberation Movement“ konnten inden letzten Wochen große Fortschritte erzielt werden, die hoffentlichbald zu einem umfassenden Friedensabkommen führen werden.Damit eröffnet sich für den Sudan eine historische Chance zur Beendi-gung des Jahrzehnte andauernden Bürgerkriegs.

Den Vereinten Nationen kommt bei der Implementierung eines künf-tigen Friedensabkommens eine zentrale Rolle zu. Angesichts der gro-ßen Bedeutung eines dauerhaften Friedens im Sudan für die interna-tionale Terrorismusbekämpfung und die Stabilisierung des gesamtenostafrikanischen Krisenbogens mit Auswirkungen auf die Stabilität imNahen und Mittleren Osten beabsichtigt die Bundesregierung, in en-ger Abstimmung mit den wichtigsten Partnern, einen Beitrag zur Um-setzung eines Friedensabkommens zu leisten.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 38 –

Eine VN-Friedensmission im Sudan hängt vom Abschluss eines Frie-densabkommens ab. Seitens der Vereinten Nationen liegen deshalbnoch keine Anfragen bezüglich einer Beteiligung vor. Die Möglichkei-ten der Bundeswehr, eine solche Friedensmission zu unterstützen,können erst nach Vorliegen konkreter Anfragen der Vereinten Natio-nen geprüft werden.

71. AbgeordneterChristianSchmidt(Fürth)(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wieviele Wehrpflichtige im Anschluss an das Ur-teil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. De-zember 2003, das die derzeitige Einberufungs-praxis als rechtswidrig einstuft, Rechtsmittelgegen ihre jeweilige Einberufung eingelegthaben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 26. Februar 2004

Das Verwaltungsgericht Köln hat in bislang zwei Fällen im Wege deseinstweiligen Rechtsschutzes die Einberufung von Wehrpflichtigen fürrechtswidrig erklärt. Vergleichbare Entscheidungen anderer Verwal-tungsgerichte liegen bislang nicht vor.

Bundesweit haben 28 Wehrpflichtige gegen ihre von den Kreiswehr-ersatzämtern zum 1. April 2004 veranlasste Einberufung zum Grund-wehrdienst unter Berufung auf die Beschlüsse des VerwaltungsgerichtsKöln vom 23. Dezember 2003 und 8. Januar 2004 Widerspruch erho-ben (Stand 20. Februar 2004). Ob und in welchen Fällen die betroffe-nen Wehrpflichtigen gegen die ablehnenden Widerspruchsbescheideder Wehrersatzbehörden die Verwaltungsgerichte anrufen werden, istder Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

72. AbgeordneterChristianSchmidt(Fürth)(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass das Bundesministerium derVerteidigung mit Wirkung vom 1. April 2004einen Einberufungsstopp erlassen hat, undfalls ja, aus welchen Gründen wurde dieser er-lassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbowvom 26. Februar 2004

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln entfalten nur für denZuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Köln Wirkung. Es be-stand daher keinerlei Notwendigkeit, für den DiensteintrittsterminApril 2004 einen Einberufungsstopp anzuordnen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 39 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

73. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Warum enthält das Gesetz zur Modernisierungder gesetzlichen Krankenversicherung keineVorgaben für die Ausgestaltung von Fallpau-schalen für den ambulanten Bereich der gynä-kologisch-fachärztlichen Versorgung?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 3. März 2004

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GMG) enthält die grundsätzliche Vorgabe an den Bewertungs-ausschuss, die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichenLeistungen aufgeführten Leistungen – soweit dies medizinisch sinnvollist – zu Leistungskomplexen oder Fallpauschalen zusammenzufassen.Spezielle Vorgaben für die Ausgestaltung dieser Fallpauschalen bezüg-lich der Leistungen einzelner Arztgruppen – z. B. Gynäkologen – hatder Gesetzgeber nicht für erforderlich gehalten. Die Bundesregierunggeht davon aus, dass der dafür zuständige Bewertungsausschuss dieFallpauschalen so ausgestaltet, dass sie jeweils den besonderen Erfor-dernissen der einzelnen Arztgruppen gerecht werden.

74. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung den Sach-verhalt, dass von den im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) eingeräum-ten Möglichkeiten von gesetzlicher Kranken-versicherung und privater Krankenversiche-rung zur Vermittlung von Zusatzversiche-rungsverträgen für GKV-Versicherte (§ 194Abs. 1a GMG) chronisch- oder schwerkranke,behinderte oder ältere Menschen ausgeschlos-sen werden oder nur dann solche Verträge er-halten, wenn diese bereit sind, einen Beitrags-zuschlag zu zahlen oder einen Ausschluss be-stimmter Leistungen zu akzeptieren, vor demHintergrund der Begründung zu § 194 Abs. 1aGMG, wonach „dem Wunsch der Versicher-ten Rechnung getragen werden (soll), be-stimmte Versicherungen, die ihren Kranken-versicherungsschutz ergänzen, über ihre Kran-kenkasse abschließen zu können“?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 1. März 2004

Von der Vermittlung von Zusatzversicherungsverträgen für GKV-Ver-sicherte (§ 194 Abs. 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch –SGB V) sind keine Versicherten ausgeschlossen. Die Bedingungen für

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 40 –

den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen haben sich durchdie mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in § 194 Abs. 1aSGB V eingefügte Regelung nicht geändert. § 194 Abs. 1a SGB V er-öffnet lediglich den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, pri-vate Zusatzversicherungen zu vermitteln. Gegenstand solcher Zusatz-versicherungsverträge können nach Satz 2 der Regelung insbesonderedie Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzu-schlag sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung sein. Anders alsin der gesetzlichen Krankenversicherung kann es dabei in der Tat vor-kommen, dass bestimmte private Versicherungsunternehmen den Ab-schluss von Versicherungsverträgen von Altersgrenzen und Risikoprü-fungen oder auch erhöhten Prämien abhängig machen. Dies war aberauch bisher schon so. Solche Bedingungen sind in der privaten Kran-kenversicherung durchaus üblich. In den Konsensverhandlungen be-stand Einvernehmen, das private Krankenversicherungsrecht insoweitnicht abzuändern. Es handelt sich dabei um Eigengesetzlichkeiten derprivaten Krankenversicherung, die auf einer freiwilligen Vereinbarungzwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten beruht.

Medizinisch notwendige Leistungen bleiben Bestandteil der gesetz-lichen Krankenversicherung. Auch der Zahnersatz bleibt prinzipiellLeistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die hin-sichtlich Zahnersatzleistungen auch weiterhin in der gesetzlichenKrankenversicherung versichert bleiben möchten, brauchen nichts zuveranlassen, da der Versicherungsschutz für die zahnprothetischenLeistungen weiter gilt und insoweit lediglich der hierfür festgelegteBeitrag von den Mitgliedern allein zu tragen sein wird. Nur wer Zahn-ersatz künftig privat versichern möchte, muss sich um einen entspre-chenden Versicherungsschutz bei einem privaten Krankenversiche-rungsunternehmen bemühen. Der Abschluss einer solchen privatenZahnersatzversicherung erfolgt dann zu den dort geltenden Konditio-nen. Im Ergebnis ist daher gewährleistet, dass Versicherte alle notwen-digen medizinischen Leistungen erhalten, deren sie zu der Erkennungeiner Krankheit, ihrer Heilung, Verhütung ihrer Verschlimmerungoder Linderung ihrer Krankheitsbeschwerden bedürfen.

Überdies gelten nach den der Bundesregierung vorliegenden Informa-tionen die Vorbedingungen für den Abschluss eines Zusatzversiche-rungsvertrages nicht generell für Versicherte der gesetzlichen Kran-kenversicherung. Es gibt Hinweise darauf, dass private Versicherervon sich aus die Vertragsbedingungen für den in einer gesetzlichenKrankenkasse Versicherten günstig gestalten, wenn der Kooperations-partner, die gesetzliche Krankenkasse, geschickt und im Interesseihrer Versicherten verhandelt hat. So gibt es weithin Gruppenverträgeund auch Verträge über mehrere Versicherungsfelder, bei denen esoffenbar gesetzlichen Krankenkassen gelungen ist, private Versiche-rungsunternehmen dazu zu bewegen, von zu rigorosen Altersbegren-zungen und anderen Entrittshürden in eine private Zusatzversiche-rung Abstand zu nehmen.

75. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Welche Effekte wurden seitens der Bundesre-gierung durch eine Umsetzung der am 1. und15. Dezember 2003 vom damals zuständigenBundesausschuss der Ärzte und Krankenkas-sen beschlossenen – vom Bundesministerium

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 41 –

für Gesundheit und Soziale Sicherung abernicht genehmigten – Richtlinien zur Definition„schwerwiegende chronische Krankheiten“und die Änderung der Krankentransport-Richtlinien auf Seiten der Kostenträger sowieauf die Anzahl der betroffenen gesetzlichKrankenversicherten erwartet, und mit wel-chen Folgen auf Seiten der Kostenträger sowieauf die Anzahl der betroffenen gesetzlichKrankenversicherten rechnet die Bundesregie-rung auf Grund der Neufassung dieser Richt-linien durch den Gemeinsamen Bundesaus-schuss vom 22. Januar 2004?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 1. März 2004

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die vom GemeinsamenBundesausschuss beschlossenen Richtlinien zur Definition schwer-wiegender chronischer Erkrankungen nicht zu nennenswerten Verän-derungen des in der finanziellen Begründung zum Gesetz zur Moder-nisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ausgewiese-nen Einsparvolumens der GKV aus Zuzahlungen in einer Größenord-nung von ca. 3,2 Mrd. Euro führen werden. Zu den finanziellen Aus-wirkungen der neuen Krankentransport-Richtlinien ist darauf hinzu-weisen, dass das Finanztableau zum Gesetz zur Modernisierung dergesetzlichen Krankenversicherung von einer Entlastung durch die Ein-schränkung ambulanter Fahrkosten von rd. 0,5 Mrd. Euro ausgeht.Die Jahresrechnungsergebnisse 2002 weisen für diesen Posten (Taxen,Mietwagen und sonstige Fahrkosten) einen Betrag von rund 0,8 Mrd.Euro aus. Somit wurden für Ausnahmen bereits 0,3 Mrd. Euro in derKalkulation berücksichtigt.

Konkrete Angaben zur Zahl der von der Änderung der Richtlinien be-troffenen Personen sind nicht möglich.

76. AbgeordneteBarbaraLanzinger(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass beider Ermittlung der Belastungsgrenzen gemäߧ 62 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch(SGB V) zwar die Einkommen des mit demVersicherten im Haushalt lebenden Angehöri-gen/Lebenspartners zur Bemessungsgrundlagezählen, auch wenn es sich z. B. beim Ehepart-ner um einen nicht gesetzlich Krankenversi-cherten handelt, jedoch bei den Zuzahlungennur die des gesetzlich Krankenversicherten be-rücksichtigt werden, nicht aber die des Ehe-partners, die dieser nach der Beihilfeverord-nung leisten muss?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 42 –

77. AbgeordneteBarbaraLanzinger(CDU/CSU)

Wie schätzt die Bundesregierung diese Dop-pelbelastung von Ehepaaren, die unterschied-lichen Krankenversicherungssystemen ange-hören, ein, und was gedenkt sie gegen dieseunterschiedliche Behandlung zu tun?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 3. März 2004

Der Bundesregierung ist die von Ihnen zutreffend dargelegte Rechts-lage bekannt. Da das Krankenversicherungsrecht bundeseinheitlichgeregelt ist, kann es nicht Zuzahlungen berücksichtigen, die nach sehrunterschiedlichen Beihilferegelungen in Bund und Ländern zu zahlensind.

Die Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit allerim gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Dabeikann nicht danach unterschieden werden, in welchen Krankenversi-cherungssystemen die Familienangehörigen versichert sind, sonst wür-de bei gleich hohen Familieneinnahmen die Familie, bei der beideEhepartner in der GKV versichert sind, schlechter gestellt als eineFamilie in der ein Ehepartner nicht der GKV angehört. Denn die zuberücksichtigenden Bruttoeinnahmen beider GKV-versicherten Ehe-partner wären höher, und deshalb wäre auch die Belastungsgrenzehöher und die Betroffenen hätten bis zum Erreichen dieser Grenzemehr Zuzahlungen zu leisten.

78. AbgeordneteMariaMichalk(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung Hochschul-absolventen technischer oder naturwissen-schaftlicher Fachrichtungen aus der ehemali-gen DDR, die aus tatsächlichen oder rechtli-chen Gründen nicht wie bestimmte Ingenieuregleicher oder ähnlicher Fachrichtungen in diezusätzliche Altersversorgung Intelligenz derfrüheren DDR einbezogen wurden, unter demAspekt des Gleichheitsgrundsatzes zukünftigbei der gesetzlichen Rente so zu behandeln, alswenn sie in die zusätzliche Altersversorgungder Intelligenz der früheren DDR einbezogengewesen wären, und wenn ja, wann ist miteiner gesetzlichen Änderung zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 2. März 2004

Eine Novellierung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsge-setzes (AAÜG) dahin gehend, dass Hochschulabsolventen technischeroder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen, die zu DDR-Zeiten kei-ne Versorgungszusage erhalten haben, in den Geltungsbereichen desAAÜG als Angehörige der technisch-wissenschaftlichen Intelligenz inder ehemaligen DDR aufgenommen werden, ist von der Bundesregie-rung nicht beabsichtigt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 43 –

Die im Einigungsvertrag vereinbarte Überführung der in Zusatz- undSonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen An-sprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherungknüpft an die durch das ehemalige DDR-Recht geschaffenen Faktenund Tatbestände an und gibt daher weder aus rechtlichen noch aus so-zialpolitischen Gründen Anlass, das ehemalige Versorgungsrecht derDDR für den Personenkreis mit hohen beruflichen Qualifikationenneu zu ordnen, der nach ehemaligem DDR-Recht von dem Erwerbvon Ansprüchen nach diesem Versorgungsrecht ausgeschlossen war.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die inder ehemaligen DDR zurückgelegten Erwerbsbiografien nicht so be-handelt werden müssen, als ob sie in der Bundesrepublik Deutschlandzurückgelegt worden seien. Hieraus folgt aber auch, dass das ehe-malige Versorgungsrecht der DDR, das zu sehr unterschiedlichenBehandlungen der verschiedenen Erwerbsbiografien geführt hat, nichtnach bundesrechtlichen Maßstäben nachträglich so umzugestalten ist,dass bislang von diesem Versorgungsrecht grundsätzlich nicht be-günstigte Personenkreise mit den privilegierten Berufsgruppen, fürdie das Versorgungsrecht anzuwenden war, gleichzustellen sind.

Auch unter sozialpolitischen Erwägungen besteht kein gesetzgeberi-scher Handlungsbedarf. In den Fällen, in denen Versicherte – und daswar die weitaus überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten – sich nichtdarauf verlassen konnten, dass Ausbildungsabschluss, Art der Tätig-keit und Beschäftigungsbetrieb zu der Einbeziehung in ein Zusatzver-sorgungssystem führen würde, bestand im Rahmen der FreiwilligenZusatzrentenversicherung (FZR) die Möglichkeit, den erzielten, 600Mark monatlich übersteigenden Arbeitsverdienst zu versichern unddementsprechend zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben.Versicherte, die über eine „Intelligenzrentenzusage“ der DDR nichtverfügten und von der Möglichkeit des Beitritts zur FZR Gebrauchgemacht haben, erwerben nach dem bundeseinheitlichen Rentenrechtgleich hohe Rentenansprüche wie die Versicherten, die über eine „In-telligenzrentenzusage“ der DDR verfügten.

Eine weitergehende Umgestaltung des Versorgungsrechts der ehema-ligen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme mit der Wirkung, dassBerufsgruppen allein aufgrund eines bestimmten akademischen Statuseine rentenrechtliche Position begründen könnten, ist im beitragsbe-zogenen Rentenrecht abzulehnen. Dies liefe auf die Einführung einer„Intelligenzrente“ hinaus, die es in dieser Form auch im DDR-Rechtnicht gegeben hat.

79. AbgeordneterThomasSilberhorn(CDU/CSU)

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die un-terschiedliche Behandlung ehemaliger Beam-ter, die in der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV) versichert sind und als Empfän-ger von Versorgungsbezügen seit dem 1. Janu-ar 2004 den vollen Beitragssatz zur Kranken-versicherung entrichten müssen, gegenüberehemaligen Angestellten im öffentlichenDienst, die ebenfalls in der GKV versichertsind, aber als Bezieher einer Rente aus der ge-setzlichen Rentenversicherung weiterhin nurden halben Beitragssatz zahlen müssen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 44 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 2. März 2004

Die unterschiedliche Behandlung, von der Sie in Ihrer Frage ausge-hen, findet in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht statt. So-wohl pflichtversicherte Empfänger als auch freiwillig versicherte Emp-fänger von Versorgungsbezügen müssen hieraus Beiträge nach demallgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse zahlen. Pflichtversicher-te und freiwillig versicherte Rentner müssen auch aus ihrer Rente Bei-träge jeweils zur Hälfte tragen. Bei pflichtversicherten Rentnern trägtder Rentenversicherungsträger die andere Hälfte der Beiträge; fürfreiwillig versicherte Rentner wird ein entsprechend hoher Zuschussgezahlt. Freiwillig Versicherte, die keine Rente der gesetzlichen Ren-tenversicherung erhalten, müssen ihre Beiträge voll selbst tragen. Diesgilt im Übrigen nicht nur für ehemalige Beamte, sondern auch für an-dere Personengruppen, wie z. B. Selbständige oder Angehörige vonVersorgungswerken freier Berufe.

80. AbgeordneterDr. VolkerWissing(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ände-rung der Regelungen für die Kostenübernah-me bei Krankentransporten, insbesondere inBezug auf Rollstuhlfahrer, und wie beurteiltsie den Sachverhalt, dass diese keinen An-spruch mehr auf eine Übernahme der Trans-portkosten haben?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 1. März 2004

Die Krankenkassen übernehmen Fahrten zur ambulanten Behandlungnur nach einer vorherigen Genehmigung in besonderen Ausnahme-fällen die der zum 1. Januar 2004 neu geschaffenen GemeinsameBundesausschuss in Richtlinien festgelegt (§ 60 Abs. 1 Fünftes BuchSozialgesetzbuch in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes(GMG)).

In den Richtlinien zur Verordnung von Krankenfahrten und Kranken-transportleistungen (Krankentransport-Richtlinien) vom 22. Januar2004 ist nunmehr auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ge-sundheit und Soziale Sicherung festgelegt, dass u. a. für schwer in ihrerMobilität eingeschränkte Patienten Krankenfahrten weiterhin verord-nungsfähig sind.

Fahrten zur ambulanten Behandlung können u. a. für Patientinnenund Patienten übernommen werden,

– die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BLund H besitzen oder

– bei denen Pflegebedürftigkeit der Stufe II oder III vorliegt oder

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 45 –

– die von einer vergleichbar schweren Beeinträchtigung der Mobilitätbetroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen länge-ren Zeitraum bedürfen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

81. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(FDP)

Warum ist in der Antwort der Bundesregie-rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion derCDU/CSU „Vergabepraxis und Kosten exter-ner Beratung der Bundesregierung“ die Deut-sche Bahn AG (DB AG) als Tochtergesell-schaft des Bundes in der Beantwortung derFrage 6 nicht erwähnt, und wurden durch dieDB AG Beraterverträge vergeben?

82. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(FDP)

Wenn ja, zu welchen Komplexen und an wensind Beraterverträge vergeben worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 1. März 2004

In der Einleitung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU„Vergabepraxis und Kosten externer Berater der Bundesregierung“,Bundestagsdrucksache 15/2365, wurde auf die Berater der Bundesre-gierung und die Beauftragten des Bundes Bezug genommen. Insoweitist auch nur auf solche Beteiligungen abzustellen, die für den BundVerwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dies zeigt auch die beispielhafteNennung der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betriebin Frage 6 der o. g. Kleinen Anfrage. Die Deutsche Bahn AG (DBAG) gehört nicht zu diesem Kreis.

Zudem sind der Bundesregierung die von der DB AG vergebenen Be-ratungsaufträge im Einzelnen nicht bekannt. Die DB AG ist eine selb-ständige Aktiengesellschaft, deren alleiniger Aktionär die Bundesre-publik Deutschland ist. Hieraus ergeben sich lediglich die dem Bundnach dem Aktienrecht zustehenden Rechte. Weder in seiner Positionals Aktionär noch über die Vertreter im Aufsichtsrat obliegt ihm hier-bei die Kontrolle einzelner unternehmerischer Entscheidungen desVorstands wie die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen.

83. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Wird das Bundesministerium für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen das Eisenbahnbun-desamt anweisen, bei der Ortsdurchfahrt Ver-den-Dauelsen (Strecke Bremen–Hannover),wie von den ursprünglichen Planungen vorge-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 46 –

sehen, auf beiden Steiten der Bahnstrecke eineLärmschutzwand zu bauen und dementspre-chend dort eine Lücke in der Lärmschutzwandzu vermeiden, und wird diese Entscheidung sozügig getroffen, dass diese beidseitige Lärm-schutzwand noch in die augenblicklich laufen-den Baumaßnahmen einbezogen werdenkann?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 27. Februar 2004

In Verden-Dauelsen werden Lärmsanierungsmaßnahmen durchge-führt, die Teil des mit der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober1998 beschlossenen Lärmsanierungsprogramms an bestehendenSchienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sind.

Die Strecke 1740 Hannover–Bremen im Bereich der Ortslage Verden-Dauelsen ist seit Juni 2001 mit 2,5 km Streckenlänge (von km 88,2 biskm 90,7) in der Dringlichkeitsliste für die Lärmsanierung an Schienen-wegen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-sen enthalten. Mit der Aufnahme in die Dringlichkeitsliste hat die DBNetz AG den Auftrag, Schallschutzmaßnahmen zu planen und durch-zuführen.

Dabei wurde geprüft, mit welcher Maßnahme oder Maßnahmenkom-bination im Lärmsanierungsabschnitt der Schutz der Anwohner beimöglichst effektivem Einsatz der Haushaltsmittel gewährleistet wer-den kann. Schallschutzwände werden in Verden-Dauelsen sowohllinks (westlich) der Strecke von km 88,82 bis km 90,03 und von km90,345 bis km 90,66, sowie rechts (östlich) der Strecke von km 90,250bis km 90,660 realisiert. Für Varianten mit längeren Lärmschutzwän-den in Verden-Dauelsen hat das Einsenbahn-Bundesamt ermittelt,dass die Kosten für den Bau von Lärmschutzwänden unverhältnismä-ßig groß sind. Für die dort betroffenen Gebäude, bei denen für dieZeit nach dem Bau der Schallschutzwände Überschreitungen derLärmsanierungsgrenzwerte berechnet wurden, sind daher passiveSchallschutzmaßnahmen vorgesehen.

84. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Welche Auswirkungen haben die Minderein-nahmen durch das vorläufige Scheitern desMautsystems für den geplanten Ausbau derBahnlinie Langwedel–Uelzen (frühere Ameri-ka-Linie)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung hat die feste Absicht, dass Einnahmeausfälle auf-grund der noch nicht erhobenen Lkw-Maut kompensiert werden, da-mit die Verkehrsinfrastrukturprojekte programmgemäß verwirklichtwerden können. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mitgeteilt, dassder vielfach in Hochlage erstellte Damm der Eisenbahnstrecke Lang-wedel–Uelzen den statischen Anforderungen nicht mehr genügt und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 47 –

grundhaft saniert werden muss. Sobald die entsprechenden Vorent-wurfsplanungen der DB AG hierzu abgeschlossen sind, werden Bundund DB AG Gespräche zur Finanzierung der anstehenden Baumaß-nahmen an dieser Eisenbahnstrecke aufnehmen.

85. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Ist angesichts der Tatsache, dass aufgrund derfehlenden Einnahmen aus der Lkw-Maut dieMittel für das „Anti-Stauprogramm“ auf denAutobahnen des Landes Baden-Württembergstark reduziert werden müssen, die Fertigstel-lung des kompletten sechsspurigen Ausbausder Bundesautobahn A 6 zwischen Mannhei-mer Kreuz und Viernheimer Kreuz bis zumJahr 2007 noch gewährleistet (vgl. Mannhei-mer Morgen „Maut-Geld fehlt für Autobah-nen“ vom 19. Februar 2004)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 27. Februar 2004

Der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn A 6 hat angesichts derhohen Verkehrsbelastung und des überdurchschnittlich hohen Schwer-verkehrsanteils hohe Prioriät für die Bundesregierung. Aus diesemGrund sind die Abschnitte zwischen Viernheim und Mannheim sowiezwischen Walldorf und Weinsberg mit Ausnahme eines 10 km langenTeilstücks zwischen Wiesloch/Rauenberg und Sinsheim in das Anti-Stau-Programm aufgenommen worden und daher als fest disponierteVorhaben im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans2003 enthalten.

Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung und Dringlichkeit der Fi-nanzierung von Verkehrswegeinvestitionen bewusst. Die Bundesregie-rung hat die feste Absicht, dass Einnahmeausfälle aufgrund der nochnicht erhobenen Lkw-Maut kompensiert werden, damit die Verkehrs-infrastrukturprojekte programmgemäß verwirklicht werden können.

86. AbgeordneterMichaelKretschmer(CDU/CSU)

Mit welchen Zuwachsraten in welchen Zeiträu-men rechnet die Bundesregierung im grenz-überschreitenden Straßengüterverkehr an denGrenzen zu Polen und Tschechien?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 1. März 2004

Nach der Verkehrsprognose 2015, die auch Grundlage für die Bun-desverkehrswegeplanung 2003 ist, wird der Straßengüterverkehr imZeitraum 1997 bis 2015 mit Polen um 235% und mit Tschechien um275% zunehmen. Darin enthalten sind sowohl der Wechselverkehrzwischen Deutschland und Polen bzw. Tschechien als auch der Tran-sitverkehr.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 48 –

Diese – besonders im Vergleich mit den alten EU-Ländern – starkeZunahme des Straßengüterverkehrs mit diesen beiden Ländern erfolgtjedoch auf einem, im Vergleich mit den anderen EU-Ländern, gerin-gen Ausgangsniveau.

87. AbgeordneterJohannesSinghammer(CDU/CSU)

Welche einzelnen Baumaßnahmen (konkreteAuflistung) im Bereich Schiene und Straßewerden in den kommenden fünf Jahren imMünchner Norden mit direkten und mittelba-ren Finanzmitteln des Bundes ausgeführt bzw.geplant und welche Auswirkungen haben dienun eintretenden Maut-Einnahmeausfälle aufdiese Vorhaben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 27. Februar 2004

Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung und Dringlichkeit der Fi-nanzierung von Verkehrswegeinvestitionen bewusst. Die Bundesregie-rung hat die feste Absicht, dass Einnahmeausfälle aufgrund der nochnicht erhobenen Lkw-Maut kompensiert werden, damit die Verkehrs-infrastrukturprojekte programmgemäß verwirklicht werden können.

Unabhängig hiervon ist für die Bedarfsplanvorhaben Schiene eine Pri-orisierung der zu realisierenden Projekte vorzunehmen. Die zwischendem Bund und der Deutschen Bahn AG hierzu durchzuführende Ab-stimmung ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind konkrete Aussa-gen zu der in Planung bzw. in Bau befindlichen Neu- und Ausbaustre-cke Nürnberg–Ingolstadt–München derzeit nicht möglich.

Bei der Vervollständigung des Bundesfernstraßennetzes im Münche-ner Norden hat der Ausbau der Bundesautobahn A 9 höchste Priori-tät. Bis zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft im Juni 2006 sollen

– der 6-streifige Ausbau der Bundesautobahn A 9 zwischen dem An-schluss Frankfurter Ring und dem Kreuz München/Nord sowie

– der 8-streifige Ausbau der Bundesautobahn A 9 zwischen den Kreu-zen München/Nord und Neufahrn

abgeschlossen sein.

Im Bundesprogramm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse derGemeinden (GVFG-Bundesprogramm) sind folgende Vorhaben ent-halten bzw. zur Finanzierung vorgesehen:

– U-Bahn-Linie 3-Nord, Abschnitte Olympiazentrum–Olympia-Ein-kaufszentrum und Olympia-Einkaufszentrum–Moosach,

– U-Bahn-Linie 1-West, Abschnitt Westfriedhof–Olympia-Einkaufs-zentrum,

– S-Bahn-Linie 1, Flughafenspange Neufahrn, 2. Baustufe.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 49 –

88. AbgeordneteElkeWülfing(CDU/CSU)

Warum ist der Planfeststellungsbeschluss zumAusbau der Bundesstraße B 67n zwischen Rhe-de und Borken noch nicht abgesegnet worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 1. März 2004

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die BundesstraßeB 67n zwischen Rhede und Borken musste das Ausgleichsflächen-konzept für in Anspruch genommene landwirtschaftliche Flächengeändert werden. Dies hat die Erstellung eines Deckblattes mit einerÜbersicht der Änderungen zur Folge. Im Rahmen des Planfest-stellungsbeschlusses sind die Einwendungen der hiervon Betroffenenmit zu berücksichtigen.

89. AbgeordneteElkeWülfing(CDU/CSU)

Wie ist der derzeitige Planungsstand des Bun-desministeriums für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen zur Festlegung der Linienführungfür die Bundesstraße B 67n zwischen Rekenund Dülmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 1. März 2004

Die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(BMVBW) vorgelegten Linienbestimmungsunterlagen für die Bundes-straße B 67n zwischen Reken und Dülmen mussten vom Land Nord-rhein-Westfalen im Hinblick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinieder Europäischen Union ergänzt werden. Diese Unterlagen liegendem BMVBW seit kurzer Zeit zur Prüfung vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

90. AbgeordneterBernhardKaster(CDU/CSU)

Sind die in der Antwort des Staatssekretärs imBundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit, Rainer Baake, vom10. Februar 2004 auf meine schriftliche Fra-ge 203 in Bundestagsdrucksache 15/2512 ange-sprochenen Aufträge für Anzeigenschaltungendes Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit, die nach Mittei-lung des Staatssekretärs aus Mitteln für Fach-informationen und Zuschussprogrammen fi-nanziert worden sind, in der Auflistung derBundesregierung über die Gesamtkosten ihrerÖffentlichkeitsarbeit in der dafür verpflichtendvorgesehenen Funktionskennziffer 013 des

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Bundeshaushaltsplanes enthalten, und wennnein, welches finanzielle Volumen hat die Öf-fentlichkeitsarbeit im Bundeshaushalt 2004dann inklusive aller Mittel für Öffentlichkeits-ausgaben in Zuschussprogrammen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 3. März 2004

Wie aus der genannten Antwort hervorgeht, wurden die Aufträgenicht ausschließlich aus dem für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfü-gung stehenden Titel (Kapitel 16 02 Titel 543 01), sondern teilweiseaus dem Titel zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung dererneuerbaren Energien (Kapitel 16 02 Titel 686 24) finanziert. Hierbeihandelte es sich um Maßnahmen, die die Förderung der Akzeptanzer-höhung erneuerbarer Energien zum Gegenstand hatten. Bei Maßnah-men dieser Art handelt es sich um Fachinformationen, die der speziel-len Zweckbestimmung des genannten Titels unterfallen. Nach den ver-bindlichen Erläuterungen dürfen bei diesem Titel u. a. Ausgaben fürInformationskampagnen und -materialien zur Nutzung erneuerbarerEnergien geleistet werden.

Ihre Frage nach den Gesamtausgaben der Öffentlichkeitsarbeit imBundeshaushalt 2004 einschließlich der Öffentlichkeitsausgaben inZuschussprogrammen ist Gegenstand der Großen Anfrage derFraktion der CDU/CSU „Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung“(Bundestagsdrucksache 15/1960) und wird von der Bundesregierungdort beantwortet werden. Im Rahmen der zur Beantwortung vonschriftlichen Fragen zur Verfügung stehenden Zeit sind vorgezogeneAussagen hierzu nicht möglich.

91. AbgeordneterDr. VolkerWissing(FDP)

Worin sieht das Umweltbundesamt eine ausrei-chende Ermächtigungsgrundlage zur Durch-führung der mit der Ausschreibung „Z 1.6 –93401-40/02 – Erfassung des Fehlverhaltensbei der Anwendung von Pflanzenschutzmittelnsowie Ableitung von Verbesserungsvorschlä-gen für die zukünftige Vollzugstätigkeit imPflanzenschutzbereich“ geplanten Überwa-chungsmaßnahmen, und inwieweit sind derBundesminister für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit, Jürgen Trittin, bzw. dieBundesministerin für Verbraucherschutz, Er-nährung und Landwirtschaft, Renate Künast,in das Vorhaben einbezogen worden?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baakevom 27. Februar 2004

Das Umweltbundesamt ist Einvernehmensbehörde bei der Zulassungvon Pflanzenschutzmitteln (§ 15 Pflanzenschutzgesetz). Die Zulassungeines Pflanzenschutzmittels kann mit Auflagen und Anwendungsbe-stimmungen verbunden werden, die die Einhaltung von Mindestab-ständen zu Oberflächengewässern vorschreiben. Das Projekt „Erfas-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 51 –

sung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit-teln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftigeVollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich“ ist Bestandteil des Um-weltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit mit einer Laufzeit von 2003 bis 2006und unterfällt den allgemeinen Vergabevorschriften. Das Vorhabensoll dazu beitragen, ein realistisches Bild der Anwendung von Pflan-zenschutzmitteln in verschiedenen Regionen zu zeichnen.

Bezüglich der Auflagen werden dem Umweltbundesamt wiederholtunterschiedliche Vorhaltungen gemacht: Die Anwendungsbestimmun-gen würden nicht in erforderlichem Maße die Sicherstellung desSchutzes des Naturhaushalts gewährleisten, da sie von den Landwirtenin der Praxis nur unzureichend eingehalten und von den Behörden zuwenig kontrolliert würden. Wieder andere – darunter auch viele Land-wirte – behaupten, die Bestimmungen seien zu praxisfremd, um einge-halten werden zu können.

Mit dem Forschungsprojekt soll diesen widersprüchlichen Aussageneine wissenschaftliche Datengrundlage gegenübergestellt werden. ImGegensatz zur Kontrolltätigkeit der Länder, in die keinesfalls einge-griffen wird, wird das Verhalten einzelner Landwirte weder bewertetnoch geahndet. Anliegen des Umweltbundesamtes ist es vielmehr, zurVereinfachung und Überarbeitung der Anwendungsbestimmungenund Auflagen beizutragen. Im Rahmen eines Bund-Länder-Arbeits-kreises arbeitet das Umweltbundesamt intensiv an der Neufassung derAnwendungsbestimmungen mit. Für diesen Zweck ist es wichtig, be-lastbare Daten über die tatsächliche Akzeptanz von Anwendungs-bestimmungen zu gewinnen. Hierzu dient das Forschungsprojekt, indem es nicht nur um Beobachtung, sondern insbesondere auch um dieAbleitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugs-tätigkeit im Pflanzenschutzbereich geht.

Zur Vorbereitung der Ausschreibung des Projektes hat am 31. Januar2003 im Umweltbundesamt in Berlin ein Fachgespräch stattgefunden.Eingebunden waren:

– das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit,

– die dem Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz undLandwirtschaft nachgeordneten Behörden:

– das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit sowie

– die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft,

– die Landesanstalt für Pflanzenschutz, Stuttgart,

– die Staatliche Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft,Weinbau und Gartenbau, Neustadt an der Weinstraße sowie

– der Naturschutzbund Deutschland e. V.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 52 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

92. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Wie viele Projekte zur Betreuung und Versor-gung von HIV/Aids-Waisenkindern unterstütztdie Bundesregierung gezielt in den Entwick-lungsländern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Februar 2004

Die Bundesregierung unterstützt in der staatlichen bilateralen Zusam-menarbeit die Betreuung und Versorgung von HIV/Aids-Waisen imRahmen von mehr als einem Dutzend verschiedener Projekte ineinem auf die Integration von Jugendlichen in besonders schwerenLebenslagen fokussierten Ansatz. Darüber hinaus werden NROs in ih-rer Arbeit mit HIV/Aids-Waisen unterstützt.

93. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

In welcher Höhe setzt die BundesregierungMittel für Projekte zur Betreuung von Aids-Waisen ein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Februar 2004

Da es sich bei den bilateralen staatlich geförderten Projekten nicht umeigens nur für Aids-Waisen konzipierte Vorhaben handelt, ist der ge-naue finanzielle Aufwand nicht quantifizierbar. Für NRO-Projektezur Versorgung von Aids-Waisen in Entwicklungsländern hat dieBundesregierung bisher knapp 400 000 Euro bewilligt.

94. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Welche zehn am stärksten geförderten Nicht-regierungs-Organisationen (NRO’s) unterhal-ten Projekte zur Versorgung o. g. Waisenkin-der und in welcher Höhe werden finanzielleMittel jeweils dafür eingesetzt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Februar 2004

Hinsichtlich der durch NROs geförderten Projekte ist der Bundesre-gierung nicht bekannt, welche NROs insgesamt sich um die Versor-gung von Aids-Waisenkindern bemühen. Die mit Mitteln des BMZ –Titel 867 06 – geförderten Projekte werden bzw. wurden von folgen-den NROs durchgeführt: „Kernen-Masvingo-Gesellschaft e. V.“,„Deutsch-Afrikanische Gesellschaft e. V.“, „CCF Kinderhilfswerk“und „Kindernothilfe e. V.“

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2635– 53 –

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ISSN 0722-8333

95. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Unterstützt die Bundesregierung NRO’s, diesich in besonderem Maße in der Betreuungund Versorgung von HIV/Aids-Waisenkindernengagieren, und wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Februar 2004

Siehe Antworten zu den Fragen 93 und 94.

Berlin, den 5. März 2004

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/2635 – 54 –