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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694 10. 09. 2004 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. September 2004 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . 28, 29, 30, 53, 65 Dr. Bergner, Christoph (CDU/CSU) .... 17, 18, 19 Blumenthal, Antje (CDU/CSU) ............ 31, 32 Feibel, Albrecht (CDU/CSU) ................ 66 Frankenhauser, Herbert . . . 20, 21, 75, 76, 77, 78, 79 (CDU/CSU) Fricke, Otto (FDP) ......................... 33 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ...... 22, 23 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) ........... 12 Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . 47, 48, 67, 68 Heinrich, Ulrich (FDP) ............ 80, 81, 82, 83 Hennrich, Michael (CDU/CSU) ..... 34, 35, 36, 37 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) .............. 57, 58 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ............... 16 Kampeter, Steffen (CDU/CSU) .............. 59 Kaster, Bernhard (CDU/CSU) ............... 69 Klaeden, Eckart von (CDU/CSU) .......... 55, 56 Klöckner, Julia (CDU/CSU) ........... 13, 49, 54 Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU) 50, 51, 52 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) ........ 14, 24, 70 Kossendey, Thomas (CDU/CSU) .......... 38, 39 Löning, Markus (FDP) ..................... 1, 2 Dr. Lötzsch, Gesine ................ 5, 40, 41, 42 (fraktionslos) Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) ....... 15 Dr. Mayer, Conny (Freiburg) ....... 71, 72, 73, 74 (CDU/CSU) Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU) ............... 25 Nickels, Christa ....................... 6, 7, 8, 9 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) ....... 3, 4 Pau, Petra (fraktionslos) ..................... 43 Philipp, Beatrix (CDU/CSU) .............. 44, 45 Piltz, Gisela (FDP) ...................... 10, 11 Schäfer, Anita (Saalstadt) (CDU/CSU) ...... 26, 27 Thiele, Carl-Ludwig (FDP) ............... 60, 61 Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) ................ 46 Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . 62, 63, 64 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/369410. 09. 2004

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 6. September 2004eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . 28, 29, 30, 53, 65

Dr. Bergner, Christoph (CDU/CSU) . . . . 17, 18, 19

Blumenthal, Antje (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 31, 32

Feibel, Albrecht (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Frankenhauser, Herbert . . . 20, 21, 75, 76, 77, 78, 79(CDU/CSU)

Fricke, Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . 22, 23

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 12

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . 47, 48, 67, 68

Heinrich, Ulrich (FDP) . . . . . . . . . . . . 80, 81, 82, 83

Hennrich, Michael (CDU/CSU) . . . . . 34, 35, 36, 37

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 16

Kampeter, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 59

Kaster, Bernhard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 69

Klaeden, Eckart von (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 55, 56

Klöckner, Julia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13, 49, 54

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU) 50, 51, 52

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) . . . . . . . . 14, 24, 70

Kossendey, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 38, 39

Löning, Markus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2

Dr. Lötzsch, Gesine . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 40, 41, 42(fraktionslos)

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . 15

Dr. Mayer, Conny (Freiburg) . . . . . . . 71, 72, 73, 74(CDU/CSU)

Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25

Nickels, Christa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 8, 9(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) . . . . . . . 3, 4

Pau, Petra (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Philipp, Beatrix (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45

Piltz, Gisela (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11

Schäfer, Anita (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . 26, 27

Thiele, Carl-Ludwig (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . 62, 63, 64

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

Löning, Markus (FDP)Bedenken gegen eine dauerhafte Teilhabean der Klangkörperholding ROC GmbH . . . 1

Übertragung der Trägerschaft der „Ort derInformation“ des „Denkmals für die er-mordeten Juden Europas“ auf die „Stif-tung Topographie des Terrors“ . . . . . . . . . . . 1

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP)Herstellung eines institutionellen Zusam-menhangs zwischen der GedenkstätteHohenschönhausen, der Stasi-Zentrale, derMauergedenkstätte in der Bernauer Straßesowie dem Dokumentationsort im ehemali-gen Notaufnahmelager Marienfelde sowieeiner dauerhaften Absicherung . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr. Lötzsch, Gesine (fraktionslos)Internationales Verbot von Streumunition . . . 2

Nickels, Christa(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschenrechtliche Lage in Algerien nachder Präsidentenwahl 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Piltz, Gisela (FDP)Änderung des italienischen Konsulatsbe-zirks Dortmund, Auswirkungen . . . . . . . . . . . 6

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Zahl der Beamten im Verantwortungsbe-reich der Bundesregierung mit einer Neben-tätigkeitserlaubnis, Höhe des aus diesenEinkünften an den Bund abzuführendenAnteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Maßnahmen gegen den Missbrauch im Zu-sammenhang mit Bankgeschäften im Inter-net . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Vorlage des Dritten Versorgungsberichts . . . 8

Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU)Zahl der Beamten und Angestellten im Ver-antwortungsbereich der Bundesregierungmit einer Nebentätigkeitserlaubnis . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Rehabilitierung der zwischen 1945 und1949 internierten und enteigneten Deut-schen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Dr. Bergner, Christoph (CDU/CSU)Verbindliche Regelungen zur Festschrei-bung der steuerlichen Behandlung vonSanierungsrückstellungen durch Deponie-betreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes fürFernreise-Tickets der Deutsche Bahn AG;Auswirkungen auf die Einnahmehöhe . . . . . 11

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Festhalten am Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Klein- und Mit-telunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Durchschnittlicher Zinssatz für die Kredit-aufnahme zur Finanzierung von Ausgabendes Bundeshaushalts sowie erwirtschafteterdurchschnittlicher Zinssatz bei der Anlagevon Mitteln in der Versorgungsrücklage desBundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Dr. Müller, Gerd (CDU/CSU)Steuerbegünstigtes Betanken der Rettungs-boote der Deutschen Gesellschaft zur Ret-tung Schiffbrüchiger und der DLRG, nichtaber der Rettungsboote der Wasserwacht . . 14

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – II –

Schäfer, Anita (Saalstadt) (CDU/CSU)Wirkung der Briefmarke, insbesondereSondermarke, in kultureller Hinsicht; Ein-schränkung dieses Verkaufs zugunsten vonBarcodeausdrucken durch die DeutschePost AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Situation von Hausbesitzern und Inhabernvon Eigentumswohnungen hinsichtlich desAnspruchs auf Arbeitslosengeld II . . . . . . . . 16

Finanzierung der im Rahmen derHartz IV-Reformen zugesagten Sonderför-derung für Regionen mit mehr als 15 Pro-zent Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Mittel für Sachsen aus der Gemeinschafts-aufgabe zur Verbesserung der regionalenWirtschaftsstruktur im Haushaltsjahr 2004 . 18

Blumenthal, Antje (CDU/CSU)Änderungen im Zuge der Einführung desArbeitslosengeldes II bezüglich des Freibe-trags für Unterhaltsverpflichtungen . . . . . . . 19

Fricke, Otto (FDP)Anschubfinanzierung für mittelständischeUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Hennrich, Michael (CDU/CSU)Überprüfung der rechtmäßigen Verwen-dung von Monopolerlösen der DeutschenPost AG durch die Bundesregierung . . . . . . 21

Änderung des Postgesetzes (PostG) zurAbwendung des EU-Vertragsverletzungs-verfahrens im Zusammenhang mit § 28PostG (Zugang zu Teilleistungen) . . . . . . . . 22

Maßnahmen zur Unterbindung von Früh-pensionierungen bei Nachfolgeunterneh-men der Deutschen Bundespost . . . . . . . . . . 22

Wettbewerbsverzerrungen aufgrund dersteuerlichen Ungleichbehandlung vonDienstleistungen der Deutschen Post AGund privater Postdienstleister, Gegenmaß-nahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Kossendey, Thomas (CDU/CSU)Finanzielle Beteiligung an der Abrüstungder russischen Nuklear-U-Boot-Flotte imNordmeer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Dr. Lötzsch, Gesine (fraktionslos)Anzahl der von der 58er-Regelung Betroffe-nen, Behandlung 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Verkauf der Kleingärten vonArbeitslosengeldempfängern . . . . . . . . . . . . 24

Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens fürdas Arbeitslosengeld II . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Pau, Petra (fraktionslos)Rechtliche Grundlage der Datenerhebungfür die Umsetzung des „SGB II – Grund-sicherung für Arbeitssuchende“ . . . . . . . . . . 26

Philipp, Beatrix (CDU/CSU)Korrektur der Fragebögen zu „Hartz IV“ . . 28

Voßhoff, Andrea (CDU/CSU)Berücksichtigung von Unterhaltsleistungenbei der Berechnung der Höhe des Arbeitslo-sengelds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)EU-rechtskonforme Gestaltung der Novel-lierung des Gentechnikgesetzes sowie Ver-meidung eines Mahnschreibens . . . . . . . . . . 31

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Einrichtung eines Bildungsstandards in Be-zug auf gesunde und ausgewogene Ernäh-rung in den Schulen; Einbeziehung desDeutschen Landfrauenverbandes . . . . . . . . . 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Köhler, Kristina (Wiesbaden) (CDU/CSU)Kenntnis der Bundesregierung vom ange-kündigten Truppenabzug der US-Streit-kräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– III –

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Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Keine flächendeckende Schulung der Solda-ten in Deutschland mit dem gepanzertenBundeswehr-Transport-Fahrzeug „Dingo“aufgrund der geringen Stückzahl . . . . . . . . . 34

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Konversionskonzept für die Region um denTruppenübungsplatz Baumholder im KreisBirkenfeld, Rheinland-Pfalz, nach dem be-vorstehenden Abzug der US-Streitkräfte . . . 35

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend

Klaeden, Eckart von (CDU/CSU)Bewertung der Eierwürfe auf Bundeskanz-ler Dr. Helmut Kohl und Gerhard Schrö-der durch die Bundesministerin für Familie,Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Wegfall der Regelung nach Artikel 51 Pfle-ge-Versicherungsgesetz betr. die Aufsto-ckung des Pflegegeldes bei Inkrafttretendes SGB XII; Anzahl der Betroffenen . . . . . 37

Kampeter, Steffen (CDU/CSU)Verhältnismäßigkeit der Belastung vonBühnenverlagen im Vergleich zu anderenKunstvermarktern vor dem Hintergrunddes derzeitigen Abgabesatzes zur Künstler-sozialkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Thiele, Carl-Ludwig (FDP)Einnahmen der gesetzlichen Krankenkas-sen bis Juni 2004 durch die Verdopplungdes Beitragsatzes von Kranken- und Pflege-versicherung auf Betriebsrenten . . . . . . . . . . 38

Einnahmen der gesetzlichen Krankenkas-sen bis Juni 2004 durch die Verbeitragun-gen der Direktversicherungen . . . . . . . . . . . 38

Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU)Schaffung neuer Ausbildungsplätze im Be-reich der gesetzlichen Krankenversiche-rung, Kosten, Einsatz von Beitragsmittelnfür arbeitsmarktpolitische Zwecke . . . . . . . . 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Lösungsmöglichkeiten bezüglich der Finan-zierung der Ortsumgehung Marienberg(Bundesstraße B 173) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Feibel, Albrecht (CDU/CSU)Vorlage der Klageschrift in Sachen Maut-Schiedsgerichtsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . 40

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)Entwicklung des Güter- und Sportbootver-kehrs in den letzten 5 Jahren auf der Pin-nau und der Krückau sowie Entgelte für dieNutzung des Schifffahrtsweges; Schließungder Sperrwerksbrücken in der Hauptsaison . 41

Kaster, Bernhard (CDU/CSU)Einrichtung einer PPP-Taskforce (Public-Private Partnership) im BMVBW . . . . . . . . 42

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Verkehrslärmwerte der Bundesstraße B 303in der Ortsdurchfahrt Bad Berneck . . . . . . . 42

Dr. Mayer, Conny (Freiburg) (CDU/CSU)Mittel des BMVBW für Baden-Württem-berg in den kommenden 5 Jahren, insbeson-dere für den Bau der BundesstraßeB 31-West, 1. Bauabschnitt OrtsumgehungUmkirch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Förderung des Baus von Bahnstrecken inDeutschland durch die EU . . . . . . . . . . . . . . 44

Abrufbarkeit von Lärmwerten der Eisen-bahnen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – IV –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Ausbringung so genannter Chemtrails zurErforschung der Reduktion der globalenErwärmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Entwicklung des Anteils von Pkw mitalternativem Antrieb Gas, Strom, Hybridund Rapsöl in den einzelnen Bundesminis-terien 1998 bis 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung

Heinrich, Ulrich (FDP)Ausmaß der prognostizierten Schäden derHeuschreckenplage in Afrika; Bundesmittelzur Bekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– V –

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Tifft es zu, dass es „auf Seiten des Bundeswachsende Bedenken gegen eine dauerhafteTeilhabe an der Klangkörperholding ROCGmbH“ gibt (Senator Dr. Thomas Flierl in:,Berlin: Perspektiven durch Kultur – Kulturpo-litische Positionen und Handlungsorientierun-gen zu einer Berliner Agenda 21 für Kultur‘,August 2004, S. 16), und wenn ja, worin beste-hen diese im Einzelnen?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 7. September 2004

Gegen eine Teilhabe des Bundes an der ROC GmbH gibt es wedergrundsätzliche noch wachsende Bedenken. Unzufriedenheit bestehtallenfalls damit, dass auch mit der kulturpolitischen Positionsbestim-mung des Berliner Kultursenators vom August 2004 nicht ausreichendklar wird, welchen Einfluss die Sparbemühungen des Berliner Senatsauf Art und Umfang der Beteiligung Berlins an der ROC GmbH kon-kret haben werden. Bei der angekündigten Diskussion im Kreise derGesellschafter wird die Bundesregierung allerdings allen Bestrebun-gen entgegentreten müssen, die Finanzierungsprobleme Berlins aufdem Rücken der übrigen Gesellschafter auszutragen.

2. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Trifft die Aussage des Berliner KultursenatorsDr. Thomas Flierl zu, dass im Hinblick auf dieFrage, in wessen Trägerschaft der „Ort der In-formation“ des „Denkmals für die ermordetenJuden Europas“ künftig geführt werden sollte,an den Bund die Überlegung herangetragenwurde, diese Aufgabe künftig der „StiftungTopographie des Terrors“ zu übertragen(a. a.O., S. 20), und wenn ja, wie steht die Bun-desregierung zu dieser Überlegung?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 7. September 2004

Die Überlegung, nach seiner Fertigstellung das Denkmal für die er-mordeten Juden Europas einschließlich des Ortes der Information indie Trägerschaft der Stiftung Topographie des Terrors zu überführen,ist der Bundesregierung bekannt. Nach Auffassung der Bundesregie-rung sollte die Frage der künftigen Trägerschaft jedoch vorrangig Ge-genstand der Beratungen des Vorstands und des Kuratoriums der Stif-tung Denkmal für die ermordeten Juden Europas sein und letztlichvom Deutschen Bundestag entschieden werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 1 –

3. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Arbeitet die Beauftragte der Bundesregierungfür Kultur und Medien, StaatsministerinDr. Christina Weiss, an Konzepten, nach de-nen laut Aussage des Berliner KultursenatorsDr. Thomas Flierl hinsichtlich der Darstellungder politischen Unterdrückung in der DDRund der Folgen der deutschen Teilung die Ge-denkstätte Hohenschönhausen, die ehemaligeStasi-Zentrale, die Mauergedenkstätte in derBernauer Straße sowie der Dokumentationsortim ehemaligen Notaufnahmelager Marienfeldein einen institutionellen Zusammenhang ge-bracht und dauerhaft abgesichert werden sol-len?

4. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Welcher Art soll dieser institutionelle Zusam-menhang unter anderem im Hinblick aufRechtsform und Trägerschaft sein, und welcheAuswirkungen hat dieser Sachverhalt auf dieGedenkstättenkonzeption des Bundes?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 7. September 2004

Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes erfährt nach wie vor breiteUnterstützung; sie genießt national wie international große Anerken-nung. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass für eine Ände-rung der Konzeption. Gleichwohl sieht sie nach nunmehr fünf JahrenFörderung den Zeitpunkt für eine Überprüfung des bisher Erreichtenfür gekommen, ohne jedoch von den bewährten Grundsätzen derKonzeption wie der Trägerschaft der Einrichtungen durch das jeweili-ge Sitzland, der mindestens hälftigen Länderfinanzierung sowie derBeratung bei den Förderentscheidungen durch ein Expertengremiumetc. abweichen zu wollen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

5. AbgeordneteDr. GesineLötzsch(fraktionslos)

Teilt die Bundesregierung meine Auffassung,dass Streumunition, die auch von deutschenRüstungsunternehmen hergestellt wird, ähnli-che Wirkungen auf die Zivilbevölkerung habenwie Landminen und ist die Bundesregierungbereit, sich für ein internationales Verbot vonStreumunition einzusetzen (http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0;1872,2146523,00.html)?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 2 –

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen des VN-Waf-fenübereinkommens (Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 überdas Verbot oder die Bechränkung des Einsatzes bestimmter konven-tioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unter-schiedslos wirken können) stets für humanitäre Anliegen und die Stär-kung und Förderung des humanitären Völkerrechts eingesetzt. Sieverfolgt insbesondere das Ziel, die Auswirkungen bewaffneter Kon-flikte – in ihrem Verlaufe und nach ihrer Beendigung – vor allem aufdie Zivilbevölkerung zu mildern.

Die Vertragsstaatenkonferenz zum Waffenübereinkommen der Ver-einten Nationen hat am 28. November 2003 das Protokoll V über„Explosive Kampfmittelrückstände“ angenommen. Unter explosivenKampfmittelrückständen werden im Protokoll V Blindgänger undFundmunition konventioneller Bauweise verstanden. Das Protokollträgt der Erkenntnis Rechnung, dass explosive Kampfmittelrückstän-de nach Konflikten schwerwiegende humanitäre Probleme verursa-chen können und damit ebenso wie Landminen eine rüstungskontroll-politische Herausforderung darstellen. Es regelt Abhilfemaßnahmenallgemeiner Art, deren Ergreifung nach Beendigung von Konfliktendie Gefahren und Wirkungen explosiver Kampfmittelrückstände soweit wie möglich beschränken sollen. Insbesondere verpflichtet dasProtokoll die Vertragsstaaten zur Markierung und Beseitigung vonkonventionellen Blindgängern und von Fundmunition. Dies ist beson-ders bedeutsam für die Bevölkerung in von Kampfhandlungen betrof-fenen Gebieten. Die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen desProtokolls V wird dazu beitragen, das Gefährdungspotenzial für Per-sonen durch nicht zur Wirkung gelangte Munition und Fundmunitionin der Phase nach Beendigung aktiver Kampfhandlungen deutlich zuverringern. Diese rechtlich verbindliche Vereinbarung stellt einenbeachtlichen Schritt zur globalen Erhöhung humanitärer Sicherheitdar. Die Bundesregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr die Ratifi-zierung des Protokolls V herbeizuführen.

Das Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände im Rahmendes Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen vom 28. Novem-ber 2003 fordert die Staaten darüber hinaus auf, Mittel und Wege zuprüfen, um die größtmögliche Verlässlichkeit auch für Streumunitionzu erreichen. Nicht zuletzt auch auf unser Bemühen hin haben dieVertragsstaaten für das Jahr 2004 ein Verhandlungsmandat verab-schiedet, das fortgesetzte Abstimmungen zur Erhöhung der Verläss-lichkeit konventioneller Munition vorsieht. Ziel der Bundesregierungist es, dass die Staatengemeinschaft schnellstmöglich rechtlich verbind-liche Verpflichtungen zur technischen Verlässlichkeit vereinbart, diemögliche Gefährdungen für die zivile Bevölkerung nach dem Endevon Kampfhandlungen – vor allem für Kinder – so weit wie nur ir-gend möglich ausschließen. Die Bundesregierung hatte sich bereitswährend der Verhandlungen zum Protokoll V dafür ausgesprochen,die Forderung nach einer Verlässlichkeit von vorzugsweise über 99Prozent in den Text aufzunehmen. Sie wird sich auch weiterhin nach-haltig für die Zustimmung der anderen Staaten zu diesem hohen Stan-dard einsetzen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 3 –

Das Ziel eines Verbotes einer ganzen Waffenkategorie, wie z. B. Streu-munition, ist nur dann realistisch, wenn dieses von einem überwiegen-den Teil der Staatengemeinschaft akzeptiert wird. Nur dann bestehtdie berechtigte Aussicht, dass ein Verbot zu einem allgemein aner-kannten Rechtsgrundsatz wird und global humanitäre Fortschritte er-zielbar sind. Derzeit ist leider keine Mehrheit der Staatengemeinschaftfür ein Verbot erkennbar.

6. AbgeordneteChristaNickels(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die men-schenrechtliche Lage in Algerien nach der Prä-sidentschaftswahl 2004?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Hinweise auf gravierende Menschenrechtsverletzungen in Algerienhaben mit dem Rückgang des Terrorismus Ende der neunziger Jahrezwar abgenommen, doch besteht weiterhin Anlass zur Sorge. DerKampf gegen islamistische Terrorgruppen wird unverändert mit gro-ßer Härte geführt. Überzogene Maßnahmen der Sicherheitskräftekönnen in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden. Aufder Grundlage des weiter geltenden Ausnahmezustands sind in Alge-rien nach wie vor Eingriffe in politische Rechte, insbesondere die Ver-sammlungsfreiheit, möglich.

Ende Juni 2004 gab der algerische Justizminister bekannt, dass ineiner neuen Gesetzesvorlage zum Strafrecht auf die Todesstrafe in Al-gerien verzichtet werden solle. Das neue Gesetzesvorhaben solle aller-dings bestimmte Fälle ausklammern, darunter Terrorismus und Hoch-verrat. Die letzten Hinrichtungen in Algerien wurden 1993 vollstreckt.Seither wurde die Todesstrafe mehrfach verhängt, aber nicht mehrvollstreckt.

7. AbgeordneteChristaNickels(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die Proble-matik der „Verschwundenen“ in Algerien, diesich nach Angaben von amnesty international(ai) auf über 4 000 beziffern?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Die Aufklärung des Schicksals „Verschwundener“ bleibt aus Sicht derBundesregierung ein kritisches Problem der Vergangenheitsbewälti-gung in Algerien. Die algerische Regierung hat erklärt, Entschädi-gungszahlungen an Angehörige von „Verschwundenen“ leisten zuwollen. Interessenverbände der Angehörigen unterstreichen demge-genüber, zunächst müsse das Schicksal der „Verschwundenen“ aufge-klärt werden.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 4 –

Ende Juli 2004 hat der Vorsitzende der staatlichen Menschenrechts-kommission, der gleichzeitig Vorsitzender der seit September 2003 be-stehenden Ad-hoc-Kommission zur Aufklärung des Schicksals der„Verschwundenen“ ist, eingeräumt, dass es Fälle von „Verschwunde-nen“ gibt, für die algerische Sicherheitskräfte verantwortlich sind. Die-se Erklärung deutet auf einen offeneren Umgang der algerischen Re-gierung mit dem Problem hin. Angehörigenverbände kritisieren, dassdie Ad-hoc-Kommission nicht über die zur Aufklärung des Schicksalsder „Verschwundenen“ notwendigen Ermittlungsbefugnisse verfüge.

8. AbgeordneteChristaNickels(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist der Bundesregierung der Fall des damals21-jährigen Amine Amrouche bekannt, der inder Liste der von ai aufgeführten „Verschwun-denen“ benannt wird und der am 30. Januar1997 im Baraki-Viertel in Algier unter bisherungeklärten Umständen „verschwand“?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Es handelt sich bei Amine Amrouche um den Sohn der Vorsitzendeneiner der Angehörigenorganisationen der „Verschwundenen“, Nasse-ra Dutour, der mit einem Fahrzeug der Sicherheitskräfte von seinemWohnort abgeholt und seitdem nicht mehr gesehen wurde. Das vonNassera Dutour geleitete „Collectif des familles des disparus en Algé-rie“ streitet für die Aufklärung des Schicksals der „Verschwundenen“in Algerien.

Der Name Amine Amrouches befindet sich auf einer Liste von „Ver-schwundenen“, die den algerischen Behörden von der EU-Präsident-schaft im November 1999 mit der Bitte um Aufklärung übergebenwurde. Die algerische Regierung antwortete, dass ihr zum Aufent-haltsort des Amine Amrouche keine Informationen vorlägen und erauch nicht festgehalten werde. Zusammen mit ihren EU-Partnern setztsich die Bundesregierung gegenüber der algerischen Seite weiterhinfür die Aufklärung des Schicksals aller „verschwundenen“ Personenein.

9. AbgeordneteChristaNickels(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, die auf dem Istanbuler Nato-Gipfelbeschlossene verstärkte Zusammenarbeit mitden Maghrebländern mit einer Aufklärung derMenschenrechtsverletzungen der vergangenenDekade in Algerien zu verbinden?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Die Bundesregierung mahnt in bilateralen und multilateralen Gesprä-chen die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen in Algerien an.Sie setzt in dieser Frage vor allem auf eine enge Abstimmung mit ih-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 5 –

ren europäischen Partnern im Rahmen der Gemeinsamen Außen- undSicherheitspolitik der EU.

Seit 1994 trägt der Mittelmeerdialog der NATO zur Vertrauensbil-dung und zur Zusammenarbeit zwischen dem Bündnis und seinenMittelmeerpartnern bei. Auf dem Istanbuler Gipfel im Juni 2004 ha-ben die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten dieMittelmeerpartner dazu eingeladen, eine anspruchsvollere und erwei-terte Partnerschaft zu begründen. Übergeordnetes Ziel dieser Partner-schaft ist ein Beitrag zu regionaler Sicherheit und Stabilität. Eine prak-tische Zusammenarbeit der NATO mit Algerien bietet die Chance, zuFortschritten bei der Demokratisierung der Streitkräfte und der Ach-tung der Menschenrechte beizutragen.

10. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Warum hat das Auswärtige Amt im Juli 2004das italienische Konsulat für den Bezirk Dort-mund aufgefordert, vier Kommunen desMärkischen Kreises (Balve, Hemer, Iserlohnund Menden) und zwei des Hochsauerland-Kreises (Arnsberg und Sundern) an das italie-nische Konsulat Köln abzutreten?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Eine solche Aufforderung ist seitens des Auswärtigen Amts nicht er-folgt.

11. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Auswir-kungen für rund 5 000 Menschen, die durchdie mögliche Änderung des Konsulatsbezirks80 bis 100 Kilometer weitere Wege in Kaufnehmen müssen und daneben ihren legitimenVertretern entzogen werden, die durch dieWahl vom 26. März 2004 nach dem italieni-schen Gesetz Nr. 286 vom 23. Oktober 2003zum neu gewählten Komiteee der Italiener imAusland für den Konsulatsbezirk Dortmundgewählt wurden?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 8. September 2004

Gemäß der Völkerrechtslage obliegt die Entscheidung über die Kon-sularbezirke der italienischen Generalkonsulate in Deutschland deritalienischen Regierung. Die Bundesregierung hätte ihre Zustimmungzur Neuaufteilung der Konsularbezirke Dortmund und Köln nur ver-sagen können, wenn hierdurch besondere deutsche Belange beein-trächtigt gewesen wären.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 6 –

Ansprechpartner für etwaige Bedenken italienischer Staatsangehöri-ger in dieser Angelegenheit wären daher ggf. die italienischen Aus-landsvertretungen in Deutschland.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

12. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Wie viele Beamte im Verantwortungsbereichder Bundesregierung üben derzeit eine geneh-migte Nebentätigkeit aus, und wie hoch ist dervon diesen an den Bund abzuführende Anteilaus den Einkünften für die genehmigten Ne-bentätigkeiten insgesamt (in Euro)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 6. September 2004

Nebentätigkeitsgenehmigungen werden als Einzelfallentscheidungengrundsätzlich in dem vorgegebenen engen gesetzlichen Rahmen rest-riktiv erteilt. Es wird weder die Zahl der erteilten Genehmigungen inder gesamten Bundesverwaltung, noch der an den Bund abzuführendeAnteil aus den Einkünften für die genehmigten Nebentätigkeiten ins-gesamt statistisch erfasst.

13. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Zu welcher Einschätzung kommt die Bundes-regierung bezüglich des in den vergangenenMonaten rasant zunehmenden Missbrauchs imZusammenhang mit Bankgeschäften im Inter-net, bei denen Bankkunden eine E-Mail erhal-ten, die angeblich von ihren Kreditinstitutenstammt, in der sie aufgefordert werden, ver-trauliche Zugangsdaten auf der Website desKreditinstituts zu aktualisieren, wobei der inder E-Mail angegebene Link zu einer der ech-ten Website nachempfundenen gefälschten In-ternetseite des Angreifers führt und dieser aufdiesem Weg in den Besitz der vertraulichenZugangsdaten der Bankkunden gelangt (so ge-nanntes Pishing), und welche Maßnahmensieht die Bundesregierung vor, um den von die-sem Verfahren ausgehenden Gefahren für dieVerbraucher in Deutschland entgegenzuwir-ken?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 3. September 2004

„Phishing“-e-mails treten seit kurzem verstärkt auch in Deutschlandauf. Hier handelt es sich um eine neue betrügerische Methode, um

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 7 –

Kundendaten zum Abwickeln von Online-Bankgeschäften zu erlan-gen, mit denen ein Geldtransfer zum Nachteil des rechtmäßigen Kon-toinhabers möglich wäre.

Hier sind in erster Linie Banken und Internetnutzer gefordert:

Banken müssen Nutzer des Online-Banking noch deutlicher als bisherauf die mit dem Online-Banking verbundenen Risiken und die nötigenSicherheitsvorkehrungen aufmerksam machen. Dabei muss den Bank-kunden deutlich vor Augen geführt werden, welche Abläufe das recht-mäßige Online-Banking von den Aktivitäten der Betrüger unterschei-det. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von PIN und TAN.

Einen ganz wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Phishing kannder Einsatz elektronischer Signaturen statt des bisher üblichen PIN/TAN-Verfahrens leisten. Die Bundesregierung setzt sich nachdrück-lich für den Einsatz elektronischer Signaturen ein. Zu diesem Zweckist auf Initiative der Bundesregierung am 3. April 2003 das „Bündnisfür elektronische Signaturen“ gegründet worden, mit dem die schnelleVerbreitung von elektronischen Signaturen in Wirtschaft und Verwal-tung unterstützt werden soll.

Ergänzend dazu hat die Bundesregierung im April dieses Jahres denEntwurf eines Ersten Signaturgesetzänderungsgesetzes dem Deut-schen Bundestag vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll u. a. die Ausgabevon Signaturkarten zur Erzeugung von elektronischen Signaturen er-leichtert werden. Von diesen Maßnahmen werden insbesondere Ban-ken und Sparkassen profitieren, die ihre Kundenkarten mit einer elek-tronischen Signaturfunktion ausstatten wollen.

Neben dem Einsatz von Signaturkarten ist der Verbindungsaufbauüber HBCI (Home Banking Computer Interface) eine gute Möglich-keit für Banken, die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen. Inter-netauftritte von Banken sollten im Übrigen ohne aktive Inhalte (wieJavaScript, ActiveX etc.) voll nutzbar sein, wie dies in der Risikoklas-se 1 des e-Government-Handbuchs der Bundesregierung gefordert ist.

Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in derInformationstechnik (BSI) haben in Pressemitteilungen bzw. Medien-berichten über diese Form des Betrugs eingehend informiert und vorder Weitergabe geheimer Zugangsdaten eindringlich gewarnt. Aufden Internetseiten des BSI http://www.bsi.bund.de sowie http://www.bsi-fuerbuerger.de sind umfangreiche Informationen zu diesemThema abrufbar.

Die Bundesregierung ist darüber hinaus mit den Banken im Gespräch,um weitere Sicherheitsmaßnahmen zu erörtern.

14. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Wann ist mit der Vorlage des Dritten Versor-gungsberichts der Bundesregierung zu rech-nen, und wie hoch ist der aktuelle Marktwertder durch Gehaltsverzicht der Beamten, Rich-ter, Soldaten und Versorgungsempfänger ge-speisten Versorgungsrücklage des Bundes?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 8 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 6. September 2004

Der Dritte Versorgungsbericht der Bundesregierung soll im Dezem-ber 2004 dem Kabinett vorgelegt werden. Mit der Veröffentlichung istdaher im I. Quartal 2005 zu rechnen. Der aktuelle Wert des Sonder-vermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ beträgt zum gegenwär-tigen Zeitpunkt 802 227 379,75 Euro.

15. AbgeordneterStephanMayer(Altötting)(CDU/CSU)

Wie viele Beamte und Angestellte auf Bundes-ebene im Verantwortungsbereich der Bundes-regierung haben eine Erlaubnis zur Ausübungvon Nebentätigkeiten?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 6. September 2004

Nebentätigkeitsgenehmigungen werden von den jeweiligen Behördenentsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erteilt. Statistische Da-ten über die erteilten Genehmigungen in der gesamten Bundesverwal-tung werden nicht erfasst.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

16. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, damitDeutsche, die in den Jahren zwischen 1945und 1949 ohne Urteil eines sowjetischen Mili-tärtribunals interniert wurden und denen paral-lel zur Internierung durch deutsche Kommis-sionen ihr Vermögen entzogen worden ist, zwi-schendurch aber durch die Generalstaatsan-waltschaft der Russischen Föderation voll re-habilitiert worden sind, nun auch in Deutsch-land rehabilitiert werden und ihr verlorenesEigentum zurückerhalten bzw. entschädigtwerden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 7. September 2004

Für die in den Jahren 1945 bis 1949 von der sowjetischen Besatzungs-macht internierten Deutschen, denen parallel zur Internierung ihr Ver-mögen durch „deutsche Kommissionen“ entzogen worden ist, und diedurch die russische Generalstaatsanwaltschaft rehabilitiert wordensind, stellt sich die Frage nach ihrer Rehabilitierung durch deutsche

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 9 –

Behörden oder Gerichte nicht. Denn diese Betroffenen sind bereitsdurch die völkerrechtlich ausschließlich dazu befugte Russische Fö-deration rehabilitiert, d. h. vom strafrechtlichen Unrechtsvorwurf be-freit worden.

Soweit die Frage auf die Rückgabe von Vermögenswerten zielt, dieden Internierten „parallel zur Internierung durch deutsche Kommis-sionen“ entzogen worden sind, kann es sich nur um Enteignungen aufbesatzungshoheitlicher bzw. besatzungsrechtlicher Grundlage han-deln. Eine Rückgängigmachung dieser Enteignungen hat der Gesetz-geber aber gerade ausgeschlossen. Er hat damit Artikel 41 Abs. 3 desEinigungsvertrages (EV) Rechnung getragen, wonach die Bundes-republik Deutschland keine Rechtsvorschriften erlassen wird, die derdurch Artikel 41 Abs. 1 EV als Anlage III zum Bestandteil des Eini-gungsvertrages erhobenenen Gemeinsamen Erklärung der beidendeutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom15. Juni 1990 widersprechen könnten. Auf die Bodenreform- undIndustrieenteignungen finden das Verwaltungsrechtliche Rehabilitie-rungsgesetz (VwRehaG) und das Vermögensgesetz (VermG) deshalbfolgerichtig auch keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG,§ 1 Abs. 8a VermG). Die Festschreibung dieser Konfiskationen imEignungsvertrag soll nicht auf dem Umweg über die verwaltungsrecht-liche Rehabilitierung umgangen werden können. Für diese Fälle istdie Entschädigung im Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen fürEnteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicherGrundlage, die nicht mehr rückgäng gemacht werden können (Aus-gleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994), geregelt.

Im Übrigen ist die Haltung der Bundesregierung in der Frage der Ent-eignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicherGrundlage (1945 bis 1949) bekannt. Auf die Antwort der Bundesre-gierung vom 26. März 1997 auf die Kleine Anfrage der AbgeordnetenDr. Uwe-Jens Heuer u. a. und der Gruppe der PDS (Bundesttags-drucksache 13/7343) wird verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

17. AbgeordneterDr. ChristophBergner(CDU/CSU)

Bis zu welchem Zeitpunkt sind im Rahmen derUmsetzung der Verordnung über Deponienund Langzeitlager und zur Änderung der Ab-fallablagerungsverordnung vom 10. Juli 2002verbindliche Regelungen der Bundesregierungzu erwarten, die die steuerliche Behandlungvon Sanierungsrückstellungen durch Deponie-betreiber festschreiben?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 10 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Verbindliche Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Rückstel-lungen bei Deponien kann das Bundesministerium der Finanzen nurin Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder treffen.Zur Fortführung der bisherigen Erörterungen hierzu wurde eineBund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die im August 2004 getagt undentsprechende Vorschläge erarbeitet hat. Diese Vorschläge müssennunmehr zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und derLänder diskutiert und abgestimmt werden. Bis zu welchem Zeitpunkthier eine Einigung erzielt werden kann und wie diese konkret ausge-staltet sein wird, lässt sich angesichts der Komplexität der zu lösendenFragestellungen zurzeit nicht sagen.

18. AbgeordneterDr. ChristophBergner(CDU/CSU)

Wie will die Bundesregierung dabei vermei-den, dass durch eine nachträgliche Versteue-rung von Rückstellungsmitteln – wie sie gegen-wärtig von Finanzbehörden durch Steuerent-scheide getroffen werde – die ab dem 31. Mai2005 erforderliche Finanzierung von Deponie-sanierungen nicht gefährdet wird?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich hierzu noch keine konkreten Aus-sagen treffen, da eine Entscheidung der obersten Finanzbehörden desBundes und der Länder bislang noch aussteht (vgl. Antwort zu Fra-ge 17).

19. AbgeordneterDr. ChristophBergner(CDU/CSU)

Wie wird die Bundesregierung bei den zu treff-enden Regelungen berücksichtigen, dass inden neuen Bundesländern wegen geringererBetriebszeiten (max. seit 1990) in der Regelnur eine geringere Rückstellung finanziellerMittel für Sanierungsmaßnahmen möglichwar?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.

20. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung den Mehr-wertsteuersatz für Fernreise-Tickets der Deut-sche Bahn AG zu reduzieren, und wenn ja, zuwelchem Zeitpunkt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 11 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Die Bundesregierung beabsichtigt – auch angesichts der Haushaltslageund wegen der notwendigen Haushaltskonsolidierung – derzeit nicht,den Mehrwertsteuersatz für Fernreise-Tickets der Deutsche Bahn AGzu reduzieren.

21. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Welche jährlichen Einnahmeminderungen hät-te eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzesvon 16 auf 7 Prozent zur Folge?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbe-förderungen im schienengebundenen Fernverkehr würde zu jährli-chen Mindereinnahmen von rd. 300 Mio. Euro führen. Da der ermä-ßigte Umsatzsteuersatz aus EG-rechtlichen Gründen nicht auf dieUmsätze der Deutsche Bahn AG beschränkt werden kann, müssteeine Ermäßigung die gesamten Personenförderungsleitungen im Fern-verkehr sämtlicher Verkehrsträger umfassen. Dies hätte Umsatz-steuermindereinnahmen von rd. 650 Mio. Euro jährlich zur Folge.

22. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie vereinbart die Bundesregierung die Geset-zesbegründung im Kleinunternehmerförde-rungsgesetz, „kleine und mittlere Unterneh-men und Existenzgründer werden dadurchüberproportional belastet, dass sie bereits beigeringen Einnahmen/Umsätzen u. a. gegen-über den Finanzbehörden umfassende Auf-zeichnungs- und Erklärungsfristen erfüllenmüssen“ (vgl. Bundesratsdrucksache 130/03,S. 7), mit den von kleinen bzw. mittleren Un-ternehmen auszufüllenden 82 Zeilen im For-mular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnunggemäß § 60 Abs. 4 Einkommensteuerdurchfüh-rungsverordnung insbesondere im Hinblickauf die Tatsache, dass diese Erklärung bisherformlos erstellt werden konnte?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 6. September 2004

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Ab-geordneten Dr. Hermann Otto Solms u. a. und der Fraktion der FDP(Bundestagsdrucksache 15/2920, S. 2) wurde zu dem Vordruck bereitsausführlich Stellung genommen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 12 –

Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz vom 31. Juli 2003(BGBl. I S. 1550) wurden die Buchführungspflichtgrenzen des § 141Abgabenordnung (Artikel 6) angehoben und eine Vielzahl von steuer-pflichtigen aus der aufwändigeren Buchführungspflicht (Bilanzie-rungspflicht) entlassen.

Im Interesse der Steuergerechtigkeit wurde die Einnahmenüberschuss-rechnung gleichzeitig standardisiert. Die Komplexität des standardi-sierten Vordrucks spiegelt lediglich die Komplexität des geltendenRechts wider.

Die Kennziffern eröffnen der Finanzverwaltung die Möglichkeit ma-schineller Abgleiche (z. B. Plausibilitätskontrollen) und ermöglichenso ein zeitgemäßes Risikomanagement, das die Finanzverwaltung da-rin unterstützt, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag eines gesetzmäßi-gen und gleichmäßigen Steuervollzugs (z. B. auch durch Betriebsprü-fungen) nachzukommen. Plausibilitätsprüfungen ermöglichen es aberauch, Unrichtigkeiten, die sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigenauswirken würden, zu erkennen und zu beseitigen.

23. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auf-fassung, dass dieses Formular den Adressaten(Klein- und Mittelunternehmen) die Erfüllungder Erklärungs- und Auskunftspflichten er-leichtert (ebd., S. 13) und ohne bzw. mit weni-ger steuerlicher Beratung als vorher ordnungs-gemäß ausgefüllt werden kann, und wenn ja,wie begründet sie ihre Auffassung?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 6. September 2004

Ja.

Der Vereinfachungseffekt des Vordrucks liegt insbesondere in der zu-sammengefassten Darstellung der Einnahmenüberschussrechnung.Der Vordruck (mit seiner Anleitung) ist eine zuverlässige Hilfestellungund Erleichterung für eine ordnungsmäßige Gewinnermittlung geradeauch für nicht beratene Steuerpflichtige. Wer ihn gewissenhaft aus-füllt, beugt Rückfragen und Beanstandungen der Finanzverwaltungvor. Zudem wird immer wieder verkannt, dass selbstverständlich nichtder gesamte Vordruck auszufüllen ist, sondern nur die für den Steuer-pflichtigen in Betracht kommenden Positionen.

Zurzeit wird jedoch geprüft, wie der Vordruck einschließlich Anlei-tung anwenderfreundlicher ausgestaltet werden kann.

24. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Welchen Zinssatz hat die Bundesregierung beiihrer Kreditaufnahme zur Finanzierung vonAusgaben des Bundeshaushalts im Durch-schnitt zu entrichten (ggf. nach kurz-, mittel-und langfristig differenzieren) und welcherZinssatz wird im Durchschnitt (ggf. nach

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 13 –

kurz-, mittel- und langfristig differenzieren) beider Anlage von Mitteln in der Versorgungs-rücklage des Bundes erwirtschaftet?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 7. September 2004

Bei der Anlage von Mitteln in der Versorgungsrücklage sind in 2003bei Bundesanleihen im Laufzeitbereich von 27 bis 31 Jahren Renditenvon 4,53% bis 5,01%, im Durchschnitt 4,76%, und bei Bundesschatz-anweisungen im Laufzeitbereich von 5 Monaten bis 10 Monaten Ren-diten von 1,93% bis 2,77%, im Durchschnitt 2,13%, erzielt worden.

In 2004 (Stand: 31. August 2004) sind bei der Anlage von Mitteln inder Versorgungsrücklage bei Bundesanleihen im Laufzeitbereich von23 bis 27 Jahren Renditen von 4,66% bis 5,01%, im Durchschnitt4,84%, erzielt worden.

Diese Anlagen erfolgten in allen Fällen aus Eigenbeständen des Bun-des. Die erzielten Renditen aus dem Ankauf dieser Bundeswertpapie-re für die Versorgungsrücklage und dem gleichzeitigen Verkauf alsKreditaufnahme des Bundes sind identisch.

In den oben genannten Zeiträumen erfolgten keine weiteren Anlagen.

25. AbgeordneterDr. GerdMüller(CDU/CSU)

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierungzu, dass die Rettungsboote der Deutschen Ge-sellschaft zur Rettung Schiffsbrüchiger undder DLRG steuerbegünstigt tanken, währenddie Rettungsboote der Wasserwacht, die amBodensee ebenfalls die Aufgabe der Seerettungübernimmt, – nicht steuerbegünstigt tanken,und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierunggegen diese unterschiedliche Behandlung zuunternehmen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 9. September 2004

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Mineralölsteuergesetzes dürfen Schiffedes Seenotrettungsdienstes mineralölsteuerfrei Betriebsstoffe für dieSchifffahrt beziehen. Nicht mineralölsteuerbegünstigt ist die Betan-kung von Schiffen, die Wasserrettungsaufgaben auf Binnengewässernwahrnehmen. Die Differenzierung ist in dieser Weise erfolgt, da derSeenotrettungsdienst vor allem der Unterstützung der steuerbegüns-tigten gewerblichen Schifffahrt und der Haupterwerbsfischerei aufden Meeren dient, der Wasserrettungsdienst auf den Binnengewässerndagegen hauptsächlich zur Überwachung des Schwimmsports und desnicht mineralölsteuerbegünstigten Wassersports erfolgt.

Nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuerge-setz – UStG – sind Lieferungen von Gegenständen, die zur Versor-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 14 –

gung von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die der RettungSchiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, von der Umsatzsteuer be-freit. Dazu gehört auch die Lieferung von Treibstoffen für Seeret-tungsboote. Nicht begünstigt ist die Lieferung von Treibstoffen fürRettungsboote, die auf Binnengewässern eingesetzt werden.

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1Nr. 3 UStG beruht auf Artikel 15 Nr. 4 der 6. EG-Richtlinie. DieseVorschrift sieht keine Begünstigung für entsprechende Lieferungenfür die Binnenschifffahrt vor. Da die 6. EG-Richtlinie keine Be-freiungsvorschrift für derartige Umsätze enthält, sieht die Bundesre-gierung keine Möglichkeit, derartige Umsätze von der Umsatzsteuerzu befreien.

26. AbgeordneteAnitaSchäfer(Saalstadt)(CDU/CSU)

Inwieweit kann die Bundesregierung bestäti-gen, dass der Briefmarke an sich und im Be-sonderen der Sondermarke, über deren beför-derungsentgeltleistende Funktion hinaus aucheine Wirkung in kultureller Hinsicht dergestaltzukommt, dass mittels der Marken an histori-sche Ereignisse, an Jubiläen oder herausragen-de Persönlichkeiten der deutschen Geschichteerinnert wird und z. B. Regionen und Bau-denkmäler mit der Briefmarke in das Bewusst-sein der Bevölkerung gebracht werden unddass auf diesem Wege dem breiten Interessean der Nutzung ansprechend gestalteter deut-scher Briefmarken entsprochen wird sowohl inunserem Land, als auch hinsichtlich der auf-merksamen Beobachtungen des Auslands mitden sich häufenden Wünschen, gemeinsam mitDeutschland Briefmarken herauszugeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 6. September 2004

Die Bundesregierung kann dies in vollem Umfang bestätigen.

27. AbgeordneteAnitaSchäfer(Saalstadt)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorge-hen der Deutschen Post AG, den Verkauf vonBriefmarken sowohl in Form der Abgabe ein-zelner Marken an den Kunden wie auch alsVerkauf von Motiv- und Sondermarken zu-gunsten der verstärkten Nutzung von Barcode-ausdrucken einzuschränken, hinsichtlich deskulturellen Hintergrundes der Briefmarke,aber auch bezüglich der durch das Vorgehender Deutschen Post AG praktizierten Dienst-leistungsbeschränkung vor dem Hintergrundder in Artikel 87f Abs. 1 Grundgesetz demBund zukommenden Gewährleistung des Bun-des für Dienstleistungen im Bereich des Post-wesens?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 15 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 6. September 2004

Zum 1. Juni 2004 hat die Deutsche Post AG in ihren Filialen ein neu-es Vertriebskonzept eingeführt. Dieses Konzept ermöglicht es denKunden, verschiedene Formen der Freimachung von Briefsendungennutzen zu können.

Einzeln eingelieferte Briefsendungen können mit einer so genanntenDigitalmarke frankiert werden, die bedarfsgerecht direkt am Ver-kaufsplatz mit einem Labeldruck erstellt wird. Der Vorteil dieser Digi-talmarke ist eine schnellere Kundenbedienung, da diese individuellausgedruckte Marke jedes erforderliche Porto abbildet und beim Ver-sand mit Briefzusatzleistungen auch die notwendigen Zusatzinforma-tionen enthält. Zu Gunsten der Kunden hat dieses Verfahren zu einerdeutlichen Reduzierung der Wartezeiten geführt.

Einem Kunden mit dem Wunsch nach einzelnen Briefmarken werdenfür alle wichtigen Briefmarkenwerte 10er Marken-Sets mit selbstkle-benden Briefmarken zur Bevorratung angeboten, damit er nicht er-neut wegen einer einzelnen Briefmarke eine Filiale aufsuchen muss.Falls der Kunde allerdings noch eine einzelne Briefmarke wünscht,steht ihm der Briefmarkenautomat oder der Einzelmarken-Verkaufs-platz zur Verfügung.

Kunden, die einzelne Marken wünschen, erhalten auch weiterhin dasgesamte Briefmarkensortiment (alle Dauer-, Sonder- und Zuschlags-marken) am Einzelmarken-Verkaufsplatz, der auch ständig besetzt ist.Dieses Angebot wird insbesondere für Briefmarkensammler und fürKunden vorgehalten, die für ihre Frankatur bestimmte Sonder- oderZuschlagsmarken verwenden möchten.

Das neu eingeführte Vertriebskonzept führt daher zu keiner Dienst-leistungsbeschränkung. Der Service für Sammler und für Kunden mitindividuellen Briefmarkenwünschen bleibt vollständig erhalten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

28. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Situa-tion von Hausbesitzern und Inhabern von Ei-gentumswohnungen, soweit diese als künftigeBezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr inder Lage sind, die entsprechenden Kredite zu-rückzuzahlen und damit ggf. ihr Wohneigen-tum verkaufen müssen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 16 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. September 2004

Sofern künftige Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ein Ei-genheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen und diese angemes-sen sind, gehören zu den von den Trägern der Grundsicherung für Ar-beitsuchende zu übernehmenden Kosten der Unterkunft auch die hier-mit verbundenen Belastungen. Dies sind insbesondere Schuldzinsenfür Hypotheken in angemessener Höhe, Grundsteuer und sonstige öf-fentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins sowie Ne-benkosten wie bei Mietwohnungen (Müllgebühr, Schornsteinfegerge-bühr, Straßenreinigung). Auch laufende Leistungen für Heizung sindzu übernehmen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Tilgungsraten.Sie dienen der Vermögensbildung, welche grundsätzlich nicht mit demZweck der den Lebensunterhalt sichernden Leistungen des Arbeitslo-sengeldes II vereinbar ist.

Gegebenenfalls können die Betroffenen aber eine Aussetzung etwanoch offenstehender Tilgungsraten mit ihrer jeweiligen Hausbank ver-handeln.

29. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Wie soll die von der Bundesregierung im Rah-men der Hartz IV-Reformen zugesagte Son-derförderung für Regionen mit mehr als 15Prozent Arbeitslosigkeit finanziert werden,und besteht die Gefahr, dass diese Finanzie-rung zu Lasten der Mittel des Solidarpaktes IIerfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 8. September 2004

In einem Gespräch des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentender ostdeutschen Länder am 12. Juli 2004 wurde vereinbart, diejeni-gen Regionen (Kreisen und kreisfreien Städten) mit einer ungünstigenArbeitsmarktsituation – gemessen an einer überdurchschnittlichen Ar-beitslosenquote – bei der Verteilung der für Eingliederungsleistungennach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehenen Mit-tel besonders zu berücksichtigen.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt aus dem Bundeshaushalt.Im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2005 sind bezüglich der Leis-tungen nach dem SGB II zwei Haushaltstitel für aktivierende Integra-tionsleistungen vorgesehen:

– für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II insgesamt6,35 Mrd. Euro und

– für Personal (persönliche Ansprechpartner/Fallmanager) und Ver-waltung weitere 3,30 Mrd. Euro.

Beide Haushaltstitel sind gegenseitig deckungsfähig und bilden einGesamtbudget für Integration und Betreuung von Langzeitarbeitslo-sen von 9,65 Mrd. Euro. Auf diese Weise kann den Entscheidungsträ-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 17 –

gern vor Ort ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Gestaltung vonEingliederungs- und Beratungsmaßnahmen eingeräumt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat gemeinsam mitdem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagen-tur für Arbeit einen Verteilungsschlüssel für die Eingliederungsleistun-gen entwickelt und diesen den Ländern sowie den kommunalen Spit-zenverbänden als Vorschlag für die Verteilung übermittelt. Regionenmit vergleichsweise schwieriger Arbeitsmarktlage – im Osten wie imWesten – werden dabei über eine Alg II-Quote, d. h. das Verhältnisder Zahl der voraussichtlich zu aktivierenden Hilfebedürftigen nachSGB II zur Zahl der zivilen Erwerbspersonen, bestimmt. Eine Regionsoll umso mehr Mittel erhalten, je stärker ihre Alg II-Quote über demBundesdurchschnitt liegt. Damit wird der Vereinbarung des Bundes-kanzlers mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder vom12. Juli 2004 entsprochen. In die neuen Bundesländer fließen danachknapp 42% der Eingliederungsmittel des Bundes für Leistungen nachdem SGB II. Nach derzeitigen Schätzungen wird davon ausgegangen,dass rund 37 % der Alg II-Empfänger in den neuen Ländern leben.

Soweit Sie den Solidarpakt II ansprechen, ist dazu Folgendes anzu-merken. Der Solidarpakt II stellt den Aufbau Ost auf eine langfristigeund verlässliche finanzielle Grundlage. Ihm liegt das gemeinsame Zielvon Bund und allen Ländern zugrunde, gleichwertige wirtschaftlicheund soziale Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen und dieinnere Einheit zu vollenden. Die neuen Länder sind verpflichtet, dievom Bund jährlich im Rahmen des Korbs I gewährten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (105 Mrd. Euro für den Zeitraum2005 bis 2019) gezielt zum Abbau der Infrastrukturlücke und zumAuslgeich der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen zuverwenden. Der Bund wird entsprechend seiner Verpflichtung imRahmen des Korbs II für die neuen Länder weiterhin überproportio-nale Leistungen erbringen (Zielgröße: 51 Mrd. Euro für den o. g. Zeit-raum). Die überproportionalen Leistungen des Bundes für das ersteSolidarpakt II-Jahr (2005) werden auf der Basis gesicherter Ist-Zahlenin der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fortschrittsberich-ten der Länder für das Jahr 2005 dargestellt, in denen auch die neuenLänder über die Verwendung ihrer Korb-I-Mittel im Jahre 2005 be-richten. Beides wird im Finanzplanungsrat im November 2006 erör-tert werden.

30. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Wie stellt sich der Stand der Auszahlungen derMittel aus dem Haushaltstitel „Gemeinschafts-aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“ (Bundeshaushalt 2004/Ge-schäftsbereich Bundesministerium für Wirt-schaft und Arbeit; Titelgruppe 12) für denFreistaat Sachsen dar, bzw. in welchem Um-fang stehen noch Mittel für das laufende Haus-haltsjahr zur Verfügung?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 18 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Im Jahr 2004 stellt der Bund für den Freistaat Sachsen im Rahmender Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ (GA) zur Förderung von Investitionen der gewerblichenWirtschaft und Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur Bar-mittel in Höhe von 190,028 Mio. Euro bereit. Per 31. August 2004 hatSachsen hiervon 49,5 Mio. Euro abgerufen. Nach Auskunft desLandes werden die noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von140,528 Mio. Euro bis zum Jahresende in voller Höhe ausgezahlt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dem FreistaatSachsen ferner Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von138,906 Mio. Euro bereitgestellt. Diese hat Sachsen vollständig mitBewilligungen belegt.

31. AbgeordneteAntjeBlumenthal(CDU/CSU)

Wie steht die Bundesregierung zu der Tat-sache, dass durch die Änderungen im Zugeder Einführung des Arbeitslosengeldes II(ALG II) für Ehepartner von Empfängern desALG II, die in einer Bedarfsgemeinschaftleben, kein Freibetrag in Höhe von rechtlichenUnterhaltsverpflichtungen, beispielsweise ge-genüber Kindern aus vorherigen Partnerschaf-ten, geltend gemacht werden kann, obwohl derGeldwert der Unterhaltsverpflichtung denEheleuten in Bedarfsgemeinschaft real nichtzur Verfügung steht und die möglichen Leis-tungen aus dem ALG II unter Umständen ent-sprechend geringer ausfallen?

32. AbgeordneteAntjeBlumenthal(CDU/CSU)

Inwiefern befürchtet die Bundesregierung,dass durch diese Neuregelung der Frieden zwi-schen den Eltern eines Kindes aus einer voran-gegangenen Partnerschaft gestört und damitdem Kindeswohl geschadet wird, da dem Un-terhalt für ein Kind aus einer vorherigen Part-nerschaft eine untergeordnete Priorität imVergleich zu den Unterhaltsansprüchen desALG-II-berechtigten Ehepartners zukommtund in der Folge der Unterhalt an das Kindunter Umständen nicht mehr in voller Höhevon Seiten des unterhaltspflichtigen Ehepart-ners geleistet werden kann, sondern der Staatfür diesen Unterhalt im Sinne des Unterhalts-vorschussgesetzes lediglich in Vorlage geht,mit der möglichen Folge einer Verschuldungdes unterhaltspflichtigen Ehepartners?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 19 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. September 2004

Es ist zutreffend, dass der unterhaltspflichtige Elternteil, der nicht mitdem unterhaltsberechtigten Kind, sondern mit einem neuen Partner ineiner Bedarfsgemeinschaft lebt, nach dem SGB II sein gesamtes Ein-kommen in diese neue Bedarfsgemeinschaft einzubringen hat, so dasssich deren Alg II-Anspruch entsprechend reduziert. Hierbei findenUnterhaltsansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder, die au-ßerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, keine Berücksichtigung.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass für diese Kinder bis zu ihrem12. Lebensjahr für längstens 72 Monate grundsätzlich ein Anspruchnach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht kommt. Außerdemkann ergänzend ein Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Sozialgeld oder Ar-beitslosengeld II bestehen.

Diese Regelung entspricht (auch) dem geltenden Sozialhilferecht undgewährleistet das Kindeswohl.

Allerdings sieht die Bundesregierung, dass die Regelung für betroffe-ne Eltern und Kinder im Einzelfall zu einer Schlechterstellung gegen-über den zuvor tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen führenkann.

Deshalb prüft die Bundesregierung, einen weiteren pauschalen Ab-setzbetrag für geschuldete und tatsächlich geleistete Unterhaltszahlun-gen im SGB II zu regeln. Wegen der sachlichen Nähe könnte dies imzeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Reform des Unter-haltsrechts erfolgen.

33. AbgeordneterOttoFricke(FDP)

Wie kann der Staat nach Ansicht der Bundes-regierung mittelständische Unternehmen un-terstützen, die zur Realisierung von Expan-sionsvorhaben, welche teilweise auch im Aus-land geplant sind, zwar eine Kreditzusage vonder Europäischen Investitionsbank erhaltenhaben, diese jedoch wegen fehlender Kreditzu-sagen nationaler Banken nicht in Anspruchnehmen können, und gibt es in diesen FällenProjekte für eine Anschubfinanzierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Europäische Investitionsbank (EIB) vergibt ihre Kredite an mit-telständische Unternehmen in der Regel auf indirektem Wege, indemsie deutschen Kreditinstituten günstige Refinanzierungsdarlehen (Glo-baldarlehen) zur Verfügung stellt. In Ihrer Frage geht es aber offenbarum eine unmittelbare Zusage an das Unternehmen.

Direkte Zusagen an mittelständische Unternehmen (Projektfinanzie-rungen) sind eher die Ausnahme. Sie werden dann gegeben, wenn essich z. B. um wichtige Investitionsprojekte für die Infrastruktur oder

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 20 –

die wirtschaftliche Entwicklung in Beitrittsländern oder in Ländernhandelt, die Beitrittskandidaten sind.

Auch bei diesen Direktzusagen sind die Regularien so, dass für denKredit eine Besicherung verlangt wird, entweder durch die Garantieeines Kreditinstituts oder durch die dingliche Besicherung des überein Kreditinstitut geleiteten Kredits. Zudem stellt der Kredit der EIBimmer nur eine anteilige Finanzierung dar, der Rest muss aus anderenQuellen gedeckt werden. Das bedeutet, dass am Ende die Gesamt-finanzierung sichergestellt sein muss, bevor die Mittel fließen können.Dies ist im Übrigen auch der Grundsatz für alle Vorhaben, die derBund mit seinen Förderinstrumenten unterstützt. Insofern würde aucheine „Anschubfinanzierung“ nicht helfen, selbst wenn es ein solchesProgramm gäbe. Letztlich kann der Bund auch nicht die Risiken über-nehmen, die andere nicht zu tragen bereit sind.

Ohne genauere Kenntnis des konkreten Einzelfalls, der ihrer Anfragemöglicherweise zugrunde liegt, sind weitergehende Ausführungen lei-der nicht möglich. Ich biete Ihnen deshalb an, dass meine Mitarbeitersich im Einzelnen mit dem Vorgang befassen, sofern Sie das wünschenund entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.

34. AbgeordneterMichaelHennrich(CDU/CSU)

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundes-regierung als Mehrheitseigentümerin der Deut-schen Post AG und in ihrer neutralen Rolle,um die ordnungsgemäße und rechtmäßige Ver-wendung von Monopolerlösen für die Auf-rechterhaltung der postalischen Infrastrukturzu überprüfen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Verpflichtung des Bundes aus Artikel 87 f GG zur Gewährleis-tung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleis-tungen im Postbereich wird durch die Vorgaben des Postgesetzes(PostG) und der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)konkretisiert. Bis zum 31. Dezember 2007 ist nach § 52 PostG alleindie Deutsche Post AG verpflichtet, Postuniversaldienste im Sinne derPUDLV zu erbringen.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Der Tätigkeitsbericht2002/2003 der RegTP lässt erkennen, dass die Deutsche Post AGihrem Universaldienstauftrag insgesamt vollumfänglich nachkommt.Eine nach intensiver öffentlicher und politischer Diskussion vom Un-ternehmen am 2. April 2004 abgegebene Selbstverpflichtung, die Er-gänzungen zu den Kriterien der PUDLV enthält, wurde vom Deut-schen Bundestag begrüßt (Bundestagsdrucksache 15/3337 vom 16. Ju-ni 2004).

Gemäß der einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen nimmt dieBundesregierung keinen Einfluss auf die Gestaltung der finanziellenStrukturen von Unternehmenssparten der Deutschen Post AG oder

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 21 –

speziell der Verwendung von Gwinnen aus einzelnen Produktberei-chen.

35. AbgeordneterMichaelHennrich(CDU/CSU)

Bis wann wird eine Änderung des Postgesetzes(PostG) zur Abwendung des EU-Vertragsver-letzungsverfahrens in Zusammenhang mit § 28PostG (Zugang zu Teilleistungen) erfolgen,und haben Unternehmen bereits jetzt Rechts-anspruch auf Zugang?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission auf einMahnschreiben mitgeteilt, dass sie im Rahmen der von ihr beabsich-tigten Überarbeitung des Postgesetzes – die durch die erforderlichenAnpassungen der Verweise auf das novellierte Telekommunikations-gesetz erforderlich wird – auch die von der Kommission bemängelteVorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Postgesetzes ändern wird.Die entsprechende Gesetzesinitiative wird unverzüglich angegangen.

Ein Anspruch auf Teilleistung besteht derzeit nur für Unternehmenim Rahmen des § 28 PostG. Eine Änderung dieser Vorschrift ist nichtgeplant.

36. AbgeordneterMichaelHennrich(CDU/CSU)

Welche Schritte hat die Bundesregierung zwi-schenzeitlich eingeleitet, um die Praxis anhal-tender Frühpensionierungen bei Nachfolge-unternehmen der Deutschen Bundespost zuunterbinden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Jede bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beab-sichtigte Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wird von der Bun-desanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespostund – soweit sie nicht zuständig ist – vom Bundesministerium der Fi-nanzen eingehend auf Rechtmäßigkeit geprüft. Der Entscheidungliegt ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand der Beam-tin oder des Beamten zugrunde.

37. AbgeordneterMichaelHennrich(CDU/CSU)

Kommt es nach Auffassung der Bundesregie-rung zu Wettbewerbsverzerrungen, soweitDienstleistungen der Deutschen Post AG undprivater Postdienstleister umsatzsteuerlich un-terschiedlich behandelt werden, und wenn ja,was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun,um diese aus steuerlicher Ungleichbehandlungresultierende Wettbewerbsverzerrung in Zu-kunft zu vermeiden?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 22 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine unterschiedlichesteuerliche Behandlung von Marktteilnehmern zu Wettbewerbsverzer-rungen führen kann. Ob sich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4Nr. 11b UStG im Einzelnen vorteilhaft oder nachteilig auf die Wettbe-werbsposition der Deutschen Post AG auswirkt, kann jedoch nichtpauschal beantwortet werden; dies hängt vielmehr von der umsatz-steuerlichen Stellung ihrer Kunden und von der Höhe der in dieDienstleistungsproduktion eingeflossenen Vorsteuern ab. Um aber et-waige steuerinduzierte Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, be-grüßt die Bundesregierung grundsätzlich die Absicht der Europäi-schen Kommission, im Richtlinienvorschlag in Bezug auf die mehr-wertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Postsektor einesteuerliche Gleichbehandlung von Postdienstleistern einzuführen.

Der für den Richtlinienvorschlag federführende Ausschuss für Wirt-schaft und Arbeit des Deutschen Bundestages hat aber in seiner Sit-zung am 28. April 2004 die Bundesregierung aufgefordert, den Richt-linienvorschlag auf EU-Ebene abzulehnen. Die Bundesregierung istdeshalb gehalten, den Richtlinienvorschlag auf EU-Ebene nicht zu un-terstützen.

38. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Mit welchen Beträgen beteiligt sich die Bun-desregierung an der Abrüstung der russischenNuklear-U-Boot-Flotte im Nordmeer?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Bundesregierung hat 300 Mio. Euro für das deutsch-russischeU-Boot-Projekt bis Ende 2008 vorgesehen. Die Haushaltsmittel ver-teilen sich wie folgt: 2003 – 25 Mio. Euro, 2004 – 59 Mio. Euro,2005 – 57 Mio. Euro, 2006 – 57 Mio. Euro, 2007 – 57 Mio. Euro und2008 – 45 Mio. Euro.

39. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung einen Überblick – ge-gebenenfalls durch Besuche vor Ort – in wel-cher Art und Weise dieses Geld tatsächlichausgegeben wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 8. September 2004

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt auf der Grundlage konkreterVerträge und festgelegter Erfüllungsetappen durch das vom BMWAmit der Projektleitung beauftragte Unternehmen Energiewerke NordGmbH in Lubmin (EWN). Auftrund der zwischen der deutschen undrussischen Seite vereinbarten Projektstruktur wird von EWN grund-sätzlich erst bezahlt, wenn die EWN die entsprechend der abgeschlos-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 23 –

senen Verträge erbrachte Leistung an den Realisierungsorten des Pro-jektes abgenommen hat und damit die verabschiedete Leistung durchden Auftragnehmer erfüllt ist. Neben einer Projektbegleitung durchdas BMWA erfolgt ein zusätzliches unabhängiges Monitoring durchdie Oberfinanzdirektion Erfurt und die Bundesanstalt für Materialfor-schung und -prüfung.

40. AbgeordneteDr. GesineLötzsch(fraktionslos)

Wie viele Menschen sind von der „58er-Rege-lung“, die regelt, dass Arbeitslose, die 58 Jahreoder älter sind, dem Arbeitsmarkt nicht mehrzur Verfügung stehen müssen, gleichwohl aberbis zur Rente ohne Abschläge Arbeitslosengeldoder -hilfe erhalten, betroffen, und wie gedenktdie Regierung die „58er-Regel“ ab dem 1. Ja-nuar 2005 zu handhaben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. September 2004

Von der Regelung des § 428 SGB III haben zuletzt 396 045 PersonenGebrauch gemacht (Stand Juni 2004). Davon waren 230 682 (58,2%)Bezieher von Arbeitslosengeld. 165 359 (41,8%) Personen erhieltenArbeitslosenhilfe.

Die Regelung gilt bis Ende 2005 unverändert weiter.

Für Bezieher des Arbeitslosengeldes II gilt ab 1. Januar 2005 Folgen-des:

Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben grundsätzlich auch dann einenAnspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rah-men des Sozialgesetzbuches II, wenn sie das 58. Lebensjahr vollendethaben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosen-geld II allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit undnicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürf-tigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden.

Vom 1. Januar 2006 an gilt die gesetzliche Regelung nur noch, wennder Anspruch auf Arbeitslosengeld II vor dem 1. Januar 2006 entstan-den ist und der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor diesem Tag das58. Lebensjahr vollendet hat.

41. AbgeordneteDr. GesineLötzsch(fraktionslos)

Werden Kleingärten von Arbeitslosengeld-empfängern (ALG II) ab dem 1. Januar 2005als geschütztes Vermögen gelten, wie es z. B. inden Berliner Ausführungsvorschriften (Allge-meine Härtevorschrift) zum Bundessozialhilfe-gesetz (§ 88 Abs. 3) geregelt ist, oder müssenArbeitslosengeldempfänger II ihre Kleingärtenzwangsweise verkaufen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 24 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. September 2004

Kleingärten von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind nicht grund-sätzlich als geschütztes Vermögen anzusehen. Sofern ein erwerbsfähi-ger Hilfebedürftiger einen Kleingarten besitzt, gepachtet oder gemie-tet hat, kann eine Berücksichtigung unter Wertung aller Umständedes Einzelfalls – auch des Vermögens-Wertes des Kleingartens – erfol-gen. Dabei ist nach § 11 Abs. 3 Nr. 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuchauch zu prüfen, ob eine besondere Härte die Berücksichtigung desVermögens ausschließt. Hierbei gelten selbst nach den Berliner Aus-führungsvorschriften (Allgemeine Härtevorschrift) zum Bundessozial-hilfegesetz (§ 88 Abs. 3) enge Voraussetzungen, unter denen im Ein-zelfall ein Härtefall vorliegen kann, der die Verwertung ausschließt.So kann hiernach ein Härtefall vorliegen, wenn es sich um eine Fami-lie mit drei oder mehr Kindern, alleinstehende Behinderte oder ältereMenschen handelt. Ein solcher Prüfmaßstab kann auch im Rahmendes Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Grundlage für eine Einzelfall-entscheidung sein.

42. AbgeordneteDr. GesineLötzsch(fraktionslos)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass viele Menschen, die Anspruch aufALG II haben, ihre Fragebögen noch nicht be-antwortet haben, und was will die Bundesregie-rung unternehmen, um den Menschen zu hel-fen, die Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen desFragebogens für das ALG II haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 6. September 2004

Nach den Informationen der Bundesregierung divergiert der Rücklaufder ausgefüllten Fragebögen stark in der Fläche. Während insbeson-dere in den Ballungsgebieten eine niedrige Rücklaufquote zu verzeich-nen ist, liegt in ländlichen Gebieten die Rücklaufquote teilweise beiüber 30%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einem idealtypischenVerlauf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur mit einem Rücklauf von25% der Anträge gerechnet wird, der sich erst in den nächsten Wo-chen und Monaten steigern soll.

Die Bundesregierung führt dies darauf zurück, dass sich viele der Be-troffenen jetzt zunächst umfassend informieren, bevor sie den Antrageinreichen. Gleichzeitig mehren sich auch Berichte, wonach vieleMenschen nun verstärkt nach einer Arbeit suchen.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-beit hat die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Beschleuni-gung des Antragsrücklaufs eingeleitet:

• Persönliche Ansprache, Einladung zur Beratung; Gruppeninforma-tionen

• Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Anzeigenblätternund lokalen Zeitungen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 25 –

• Zielnachhaltedialog mit den Regionaldirektionen.

Insbesondere durch die persönliche Einladung soll auch Betroffenengeholfen werden, die mit dem Ausfüllen der AntragsformulareSchwierigkeiten haben. Für Nachfragen steht darüber hinaus eineHotline bei der BA zur Verfügung, die intensiv genutzt wird. Wö-chentlich gehen rund 30 000 Anrufe ein. Die BA informiert zudem pa-rallel über unterschiedliche Medien (Merkblätter, Anzeigen, Internet),um Aufklärungsarbeit in den Regionen und bei den betroffenen Per-sonen zu leisten.

43. AbgeordnetePetraPau(fraktionslos)

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieDatenerhebung für die Umsetzung des„SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchen-de“ bereits jetzt durchgeführt, obwohl die zuerhebenden Daten im erheblichen Maße aufParagraphen des Zweiten Buches Sozialgesetz-buch basieren (§ 7 SGB II betroffener Perso-nenkreis; § 60 SGB II Mitwirkungs- und Aus-kunftspflicht Dritter; § 9 SGB II Hilfebedürf-tigkeit etc.), welche erst ab dem 1. Januar 2005in Kraft treten, und welche der mittlerweilevom Bundesbeauftragten für den Datenschutzvorgetragenen Kritikpunkte an den Antrags-formularen will die Bundesregierung aufneh-men und umsetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. September 2004

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aufAntrag erbracht. Wegen der großen Zahl von Anspruchsberechtigtenund der Vielzahl von für die Bewilligung erforderlichen Daten kanndie vor allem im Interesse der Betroffenen liegende rechtzeitige Bewil-ligung und Zahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-halts ab 1. Januar 2005 nur sichergestellt werden, wenn die Anträgemit den erforderlichen Daten bereits vorher vorliegen. Die Bewilli-gung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen biszum 10. Dezember 2004 bewilligt werden, um es den Betroffenen zuermöglichen, sich auf die neuen Leistungen einzustellen; die Zahlungsoll ab 1. Januar 2005 so zeitnah erfolgen, dass die Betroffenen denaktuellen Bedarf decken können.

§ 65 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II sehen deshalb vor, dass die für die Be-willigung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erforder-lichen Daten bereits im Jahr 2004 erhoben werden. Auf Grund dieserVorschriften sollen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchen-de ab 1. Oktober 2004 bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Ar-beitslosenhilfe, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler oder Sozialhilfebeziehen, und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebendenPersonen die für die Erbringung von Leistungen zur Sicherung desLebensunterhalts nach dem SGB II ab 1. Januar 2005 erforderlichenDaten erheben. Sie können diese Angaben bereits ab 1. August 2004erheben. § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist am 1. Januar 2004 in Kraft ge-treten; § 65 Abs. 1 Satz 2 SGB II wurde durch Artikel 1 Nr. 29 Buch-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 26 –

stabe b des Kommunalen Optionsgesetzes eingefügt und ist am 6. Au-gust 2004 in Kraft getreten.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsge-meinschaft lebenden Personen haben nach § 65 Abs. 1 Satz 3 SGB IIin Verbindung mit § 60 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für dieLeistung erheblich sind, auf Verlangen des zuständigen Leistungsträ-gers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzu-stimmen und Beweismittel zu bezeichnen sowie auf Verlangen des zu-ständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrerVorlage zuzustimmen. § 65 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist am 1. Januar2004 in Kraft getreten.

§ 65a SGB II sieht für die Fälle, in denen eine Arbeitsgemeinschaftnicht errichtet ist, für den ersten Bescheid eine Aufteilung der Erhe-bung der erforderlichen Daten und der Bewilligung auf die Agenturenfür Arbeit und die kommunalen Träger vor. § 65a SGB II wurdedurch Artikel 1 Nr. 30 des Kommunalen Optionsgesetzes eingefügtund ist am 6. August 2004 in Kraft getreten.

Zu den vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz vorgetragenenKritikpunkten hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass in dernächsten Auflage der Antragsformulare folgende Änderungen vorge-nommen werden sollen:

Bei der Abfrage der Telefonnummer und/oder der E-Mail-Adressewird ein Hinweis auf die Freiwilligkeit dieser Angaben aufgenommen.

Im Zusammenhang mit der Erhebung der Bankverbindung erfolgt imderzeitigen Antragsformular der Hinweis, dass die fehlende Möglich-keit ein Girokonto zu eröffnen, durch eine Bescheinigung einer Bankoder Sparkasse nachzuweisen ist. Dieser Hinweis wird dahin gehendgeändert, dass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die grundsätz-liche Kostenpflichtigkeit einer Auszahlung der Leistungen am Wohn-sitz hingewiesen wird. Diese Kostenpflichtigkeit besteht nicht, wennnachgewiesen wird, dass kein Girokonto eröffnet werden kann.

Hinsichtlich des Familienstandes wird nur noch bei den Alternativendauernd getrennt lebend, geschieden und verwitwet abgefragt werden,„seit“ wann dies der Fall ist. Im derzeitigen Antragsformular beziehtsich die Frage „seit“ auch auf die Alternativen: Verheiratete, eheähnli-che Gemeinschaft und eingetragene Lebenspartnerschaft.

Bei der Frage nach der stationären Unterbringung wird ergänzend da-rauf hingewiesen werden, dass nur aktuelle/gegenwärtige Unterbrin-gungen in stationären Einrichtungen gemeint sind.

Im Hinblick auf die Abfrage in Zusammenhang mit der Krankenversi-cherung wird differenziert werden, dass bei Befreiung von der Ver-sicherungspflicht ein Zusatzblatt Sozialversicherung auszufüllen ist.Hinsichtlich der weiter verlangten Angaben im Falle einer Familien-versicherung wird künftig nicht nach Vater und Mutter, sondern nachAngaben zum Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenversi-cherung gefragt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 27 –

Die Überschrift „Persönliche Verhältnisse der im Haushalt lebendenweiteren Personen“ wird durch den Zusatz „(nicht Onkel, Tante, Nef-fe, Geschwister etc.)“ ergänzt.

In der Überschrift der Leistungen für Mehrbedarfe wird ergänzendaufgenommen, dass sich die abzugebenden Erklärungen auf die Be-darfsgemeinschaft beziehen.

In der Überschrift die Wohnverhältnisse des Antragstellers/der An-tragstellerin und die im Haushalt lebenden weiteren Personen betref-fend, wird ergänzt werden, dass dazu nicht Wohngemeinschaften ge-hören. Name und Anschrift des Vermieters werden zukünftig als frei-willige Angabe erfragt werden. Die Bankverbindung des Vermieterswird nicht mehr erhoben.

Im Zusatzblatt 1 wird nicht mehr erfragt werden, bei wem ein freiesWohnrecht besteht. Das Baujahr der Zentralheizung kann zukünftigauch als ca.-Angabe erfolgen.

Die Überschrift im Zusammenhang mit den Einkommensverhältnis-sen des Antragstellers/der Antragstellerin und der im Haushalt leben-den weiteren Personen wird durch einen Hinweis ergänzt werden,dass die abzugebenden Erklärungen nur für die Bedarfsgemeinschaftgelten. Gleiches gilt für die Abfrage nach den Vermögensverhältnis-sen, die Angaben zu unterhaltspflichtigen Angehörigen sowie die wei-teren Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung seinkönnen.

Auch beim Zusatzblatt 2 wird klargestellt werden, dass sich die Anga-ben auf die Bedarfsgemeinschaft beziehen. Die Auskunftspflicht hin-sichtlich des Zusatzblattes 2 ergibt sich für den Arbeitgeber aus § 60SGB II, für den Antragsteller hingegen aus §§ 60 bis 65 SGB I. Letz-teres wird ergänzt werden.

Bei der Abfrage im Zusatzblatt 2 nach einmaligen Einnahmen wirdder ergänzende Zusatz aufgenommen, dass nicht regelmäßig monat-lich erzielte Einnahmen ab dem 1. Januar 2005 von der Abfrage be-troffen sind. Die Frage nach dem Besitzer eines vorhandenen Kfzwird berichtigt werden in die Frage nach dem Eigentümer. Die Abfra-ge nach Schenkungen oder Spenden wird beschränkt werden auf Ver-mögen in erheblichem Umfang.

Die Einverständniserklärung des Antragstellers/der Antragstellerinwird dahin gehend berichtigt, dass das Einverständnis in die Erhe-bung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen Daten erteiltwird.

44. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung bei der notwendigenKorrektur der Fragebögen zu „Hartz IV“ dieKritik des Bundesbeautragten für den Daten-schutz berücksichtigt, der befürchtet, dass dieVorlagepflicht des Zusatzblattes 2 bei den Ar-beitgebern von Angehörigen des Antragsstel-lers zu Verstößen gegen das Sozialgeheimnisder Angehörigen führt, und wenn nein, warumnicht?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. September 2004

Der Befürchtung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dassdie Vorlage des Zusatzblattes 2 bei den Arbeitgebern von Angehöri-gen des Antragstellers das Sozialgeheimnis verletzt, hat die Bundes-agentur für Arbeit berücksichtigt. Sie hat zwischenzeitlich eine vonder Einkommenserklärung getrennte Verdienstbescheinigung heraus-gegeben. Der Antragsteller hat dadurch die Möglichkeit, anstelle deszugesandten zweiseitigen Zusatzblattes die von der Einkommenserklä-rung getrennte Verdienstbescheinigung zu verwenden. Diese Ver-dienstbescheinigung kann von den Antragstellern oder Arbeitgebernüber das Internet abgerufen werden; sie ist auch bei den Agenturenfür Arbeit erhältlich. Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, zuerstdem Arbeitgeber des Angehörigen die Verdienstbescheinigung vorzu-legen und erst anschließend die eigene Einkommenserklärung auszu-füllen.

Das Anschreiben für die Versendung der Antragsunterlagen wurdeum entsprechende Hinweise ergänzt.

In der nächsten Auflage des Antragsformulars werden die Seiten Ein-kommenserklärung und Verdienstbescheinigung auf zwei Blättern ge-trennt herausgegeben.

45. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Wurde auch mit der erneuten Veränderungdes Zusatzblattes 2 auf Version 2.1 der Anre-gung Rechnung getragen, die Beibringung desVerdienstnachweises durch einen neutralenGehaltsnachweis zu ermöglichen, und wennnein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 3. September 2004

Die Bundesagentur für Arbeit hat der Anregung, die Beibringung desVerdienstnachweises durch einen neutralen Gehaltsnachweis zu er-möglichen, bislang nicht Rechnung getragen. Sie begründet dies wiefolgt:

„Neutrale“, d. h. von den Antragstellern oder den Arbeitgebern er-stellte Gehaltsnachweise enthalten in aller Regel lediglich eine Aus-kunft über das regelmäßige monatlich zu zahlende Entgelt. Einmaligzu zahlendes Entgelt, wie z. B. 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, zu-sätzliches Urlaubsgeld und Jubiläumszuwendungen sind in aller Regelnur in dem entsprechenden monatlichen Gehaltsnachweis des jeweili-gen Auszahlungsmonats enthalten. Für die Ermittlung des Bedarfs istjedoch eine umfassende Auskunft erforderlich. Arbeitgeber verwen-den eine Vielzahl von Entgeltabrechnungssystemen mit Gehaltsnach-weisen, die für mit Fragen der Lohnabrechnung nicht dauerhaft Be-schäftigte ohne spezielle Kenntnisse in der Entgeltabrechnung nichtohne weiteres nachvollziehbar sind. Auch fehlen vielfach für die Leis-tungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhebliche Daten wiebeispielsweise der Zuflusszeitpunkt des Gehalts.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 29 –

Neutrale Gehaltsnachweise, die alle für die Entscheidung über Leis-tungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlichen Datenenthalten, könnten sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die unter-schiedliche Ausgestaltung würde jeweils eine Prüfung auf Vollständig-keit der Angaben erfordern, teilweise zu Rückfragen und damit zueinem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand führen.

46. AbgeordneteAndreaVoßhoff(CDU/CSU)

Können Unterhaltsleistungen, die ein Lebens-partner einer Bedarfsgemeinschaft von Ar-beitslosengeld II z. B. an Kinder aus erster Ehezu zahlen hat, vom Nettoeinkommen der Be-darfsgemeinschaft in Abzug gebracht werden,so dass diese Unterhaltsleistungen bei der Be-rechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes IImitberücksichtigt werden, und wenn ja, warumfehlt auf dem Zusatzblatt 2 der Einkommens-erklärung und Verdienstbescheinigung im Ge-gensatz zum bisherigen Antrag zum Bezug vonArbeitslosenhilfe die entsprechende Angabe-möglichkeit?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 8. September 2004

Nach den Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende(SGB II) muss der unterhaltspflichtige Elternteil sein gesamtes Ein-kommen in seine neue Bedarfsgemeinschaft einbringen, um deren Be-darf an Arbeitslosengeld II/Sozialgeld soweit wie möglich zu deckenund den Alg II/Sozialgeld-Anspruch zu reduzieren. Hierbei findenUnterhaltsansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder, die au-ßerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, keine Berücksichtigung.

Deshalb enthält das Zusatzblatt 2 der Einkommenserklärung und Ver-dienstbescheinigung für den Antrag auf Alg II keine entsprechendeAngabemöglichkeit.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass für betroffene Kinder bis zuihrem 12. Lebensjahr für längstens 72 Monate grundsätzlich einAnspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht kommt.Außerdem kann ergänzend ein Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Sozial-geld oder Arbeitslosengeld II bestehen.

Diese Regelung entspricht (auch) dem geltenden Sozialhilferecht undgewährleistet das Kindeswohl.

Allerdings sieht die Bundesregierung, dass die Regelung für betroffe-ne Eltern und Kinder im Einzelfall zu einer Schlechterstellung gegen-über den zuvor tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen führenkann.

Deshalb prüft die Bundesregierung, einen weiteren pauschalen Ab-setzbetrag für geschuldete und tatsächlich geleistete Unterhaltszahlun-gen im SGB II zu regeln. Wegen der sachlichen Nähe könnte dies imzeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Reform des Unter-haltsrechts erfolgen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 30 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

47. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung die ausführ-liche Stellungnahme nach Artikel 9 Abs. 2 derRichtlinie 98/34/EG der EU-Kommission zumGesetzentwurf der Bundesregierung zur No-vellierung des Gentechnikgesetzes und dieAussage, dass ohne eine Berücksichtigung die-ser Ausführungen die EU-Kommission sichzur Übersendung eines Mahnschreibens ge-mäß Artikel 226 EG-Vertrag gezwungen sehenwerde?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 6. September 2004

Entsprechend den in Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG geltenden Regeln prüft die Bundesregierung die ausführlicheStellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf der Bun-desregierung für ein Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechtsund wird ihr in den nächsten Wochen die Erwiderung übersenden.

48. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Welche Folgemaßnahmen wird die Bundesre-gierung ergreifen, um die Novellierung desGentechnikgesetzes EU-rechtskonform zu ge-stalten und die Übersendung eines Mahn-schreibens zu vermeiden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 6. September 2004

Die unter der Antwort zu Frage 47 angesprochene Erwiderung wirddie inhaltliche Reaktion der Bundesregierung auf die Stellungnahmeder Kommission enthalten. Diese ist zunächst abzuwarten.

49. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bun-desregierung vor, um in der Kultusminister-konferenz auf die Einrichtung eines Bildungs-standards in Bezug auf gesunde und ausgewo-gene Ernährung in den Schulen hinzuwirken,nachdem die Bundesministerin für Verbrau-cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,Renate Künast, gegenüber der Präsidentin desDeutschen Landfrauenverbandes (dlv), ErikaLenz, dies zugesagt hatte (siehe LandFrauenaktuell 03/04, S. 12), und warum wurde derdlv nicht als Gründungsmitglied von Anfangan in die Plattform Ernährung und Bewegung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 31 –

einbezogen, obwohl die Fraktion der CDU/CSU in ihrem Antrag „Über-, Fehl- und Man-gelernährung wirksam bekämpfen“ (Bundes-tagsdrucksache 15/3310) auf die Bedeutungund den erheblichen Einsatz der Landfrauen-verbände im Zusammenhang mit der Ernäh-rungsberatung hingewiesen hat?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 7. September 2004

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-wirtschaft (BMVEL) hat der KMK bei der Erarbeitung von Curriculafür den Bereich Ernährungs- und Verbraucherbildung Unterstützungangeboten. So werden derzeit beispielsweise in einem vom BMVEL inAuftrag gegebenen Modellvorhaben die wissenschaftlichen Grundla-gen erarbeitet und konkrete Vorschläge zur Umsetzung abgeleitet, umeine Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in allgemeinbildenden Schulen (REVIS) zu unterstützen. Die durch PISA ausge-löste aktuelle Bildungsdiskussion sollte genutzt werden, auch die Bil-dungsziele und Curricula, die Unterrichtsmaterialien und Fortbil-dungsprogramme im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbil-dung einer Prüfung und Neuordnung zu unterziehen. Wie auch in an-deren Fächern ist es wichtig, die Inhalte international anschlussfähigzu machen und an die aktuelle wissenschaftliche Entwicklung anzupas-sen.

Im Rahmen von REVIS werden sowohl für das Lernfeld der Ernäh-rungsbildung als auch der Verbraucherbildung aktualisierte Bildungs-ziele sowie Kerncurricula für alle Schulstufen entwickelt, die in unter-schiedlichen Lehrplan- und Unterrichtszusammenhängen einsetzbar,international vergleichbar und auf Bundesländerebene anschlussfähigsind. Außerdem werden die vorhandenen Unterrichtsmaterialien sys-tematisch gesammelt und bewertet. Portfolios mit Aus- und Fortbil-dungsprofilen zur persönlichen Leistungs- und Qualifikationsübersichtder Lehrkräfte werden entwickelt. Für die Zielgruppe der Lehrkräftewurde außerdem ein zentrales Internetportal für den Bereich Ernäh-rungs- und Verbraucherbildung (www.ernaehrung-und-verbraucherbil-dung.de) entwickelt.

Die „Plattform Ernährung und Bewegung e. V.“, die sich im Juni2004 konstituierte, wird am 8. September 2004 als eingetragener Ver-ein gegründet. Ziel des Vereins ist es, etablierte Maßnahmen zur Be-kämpfung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendli-chen zu sammeln, zu vernetzen und neue Maßnahmen zu initiieren.Die Anzahl der Gründungsmitglieder wurde insbesondere zur Be-schleunigung von Abstimmungsprozessen in der Startphase so gringwie möglich gehalten. Neben der Bundesregierung (vertreten durchdas BMVEL) und der Lebensmittelwirtschaft (vertreten durch denBund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) und dieCentrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft(CMA)) sind dies der Bundeselternrat (BER), der Deutsche Sport-bund (DSB/die Deutsche Sportjugend (dsj), die Deutsche Gesellschaftfür Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ), die GewerkschaftNahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), und die Spitzenverbände der

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 32 –

gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch den Bundesverband derInnungskrankenkassen (IKK). Am 29. September 2004 findet in Ber-lin der Gründungskongress der „Plattform Ernährung und Bewegunge. V.“ statt.

Das BMVEL würde eine Mitgliedschaft des dlv in der „Plattform Er-nährung und Bewegung e. V.“ sowie eine Zusammenarbeit bei derEntscheidung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen ausdrücklichbegrüßen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

50. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Pla-nungsstadium war die Bundesregierung überden von der Regierung der Vereinigten Staa-ten von Amerika angekündigten Truppenab-zug aus Deutschland informiert?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 3. September 2004

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat zur Zukunftder Stationierung ihrer Streitkräfte am 11. Dezember 2003 und am28. Mai 2004 auf Staatssekretärsebene Konsultationen mit dem Aus-wärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung geführt.Konkrete Aussagen zur Zukunft einzelner Standorte in Deutschlandsowie zu Zahlenumfängen wurden bisher nicht gemacht, jedoch deutli-che Veränderungen hinsichtlich Art und Zusammensetzung der bisherhier stationierten Streitkräfte sowie der Kommandostrukturen inDeutschland und Europa angekündigt. Danach planen die VereinigtenStaaten eine Reduzierung von 60 000 bis 70 000 Soldaten (von derzeit230 000 im Ausland stationierten Soldaten) in den nächsten 10 Jahren.Die konkreten Reduzierungen sollen voraussichtlich ab 2006 vorge-nommen werden und in einer weiteren Konsultationsrunde themati-siert werden.

51. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

War die Bundesregierung an den Planungender US-Regierung beteiligt, d. h. gab es dieMöglichkeit der Einflussnahme, und falls ja,wie wurde diese wahrgenommen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 33 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 3. September 2004

Die Regierung der USA hat die von den laufenden Truppenrestruktu-rierungsmaßnahmen betroffenen Bündnispartner informiert und amEntscheidungsprozess beteiligt. Die Bundesregierung hat dieses Ange-bot intensiv genutzt und darüber hinaus auch bei anderen Gelegenhei-ten nachhaltig für einen Verbleib der Streitkräfte in Deutschland ge-worben; dieses insbesondere auch mehrfach bei Gesprächen des Bun-desministers des Auswärtigen und des Bundesministers der Verteidi-gung mit ihren Amtskollegen in den USA. In den Gesprächen wurdestets deutlich, dass die hervorragenden Stationierungsbedingungen inDeutschland ausdrücklich anerkannt werden. Für die weltweite Über-prüfung der Stationierungsplanung der USA werden aber neben denStationierungsbedingungen in den Gastländern vor allem auch opera-tive Gesichtspunkte und wirtschaftliche Faktoren eine wesentlicheRolle spielen. Trotz des intensiven Einsatzes der Bundesregierung mitder Zielsetzung eines Festhaltens an einer substanziellen Stationierungin Deutschland als Ausdruck der transatlantischen Verbundenheit sinddie ausstehenden endgültigen Entscheidungen über die Stationierungin nationaler Verantwortung durch die Regierung der USA zu treffen.Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, dass Deutschland auchnach der weltweiten Truppenrestrukturierung wichtigster europäi-scher Standort der Streitkräfte der USA bleibt.

52. AbgeordneteKristinaKöhler(Wiesbaden)(CDU/CSU)

Wann und auf welchem Wege hat die Bundes-regierung die vom Abzug amerikanischerTruppen betroffenen Bundesländer bzw. derenMinisterpräsidenten über die Pläne der US-Re-gierung informiert?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 3. September 2004

Die betroffenen Bundesländer waren und werden von der Bundesre-gierung eng in den Informationsfluss und den Dialog mit der US-Re-gierung eingebunden. So haben Vertreter der betroffenen Landesre-gierungen am 11. Dezember 2003 und 28. Mai 2004 im AuswärtigenAmt unmittelbar an den beiden Konsultationsrunden mit der US-Ad-ministration teilgenommen.

53. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dassdas gepanzerte Bundeswehr-Transport-Fahr-zeug „Dingo“ in so geringer Stückzahl vorhan-den ist, dass es nur in den Einsatzgebieten undan einigen Bundeswehrschulen bereitsteht unddaher nicht zur flächendeckenden Schulungder Soldaten in Deutschland genutzt werdenkann?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 34 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 8. September 2004

Das Transportfahrzeug DINGO wurde für den Einsatz beschafft undwird generell nur dort genutzt. Die Bundeswehr verfügt derzeit über146 Fahrzeuge dieses Typs. Davon werden 107 Fahrzeuge in den Ein-satzgebieten genutzt. Die übrigen 39 Fahrzeuge werden in Deutsch-land zur Ausbildung und Erprobung eingesetzt, um zukünftig auchfür andere Verwendungen als bisher, genutzt werden zu können.

Aufgrund des Einsatzbezuges des Fahrzeugs besteht kein Bedarf aneiner flächendeckenden Schulung aller Soldaten. Vielmehr wird die er-forderliche Schulung im Rahmen der Einsatzvorbereitenden Ausbil-dung, der Einsatzbedingten Zusatzausbildung sowie der Ergänzungs-ausbildung im Einsatzgebiet durchgeführt. Hierfür stehen in Hammel-burg zehn DINGO für die Einsatzbedingte Zusatzausbildung zur Ver-fügung. Darüber hinaus werden die Kräfte der Division SpezielleOperationen zusätzlich zentral beim Fallschirmjägerbataillon 263 inZweibrücken ausgebildet, wo weitere sechs Fahrzeuge vorhandensind. Schließlich findet die Ausbildung der Instandsetzungskräfte ander Technischen Schule des Heeres in Aachen statt, wofür zwei Fahr-zeuge genutzt werden. Dieses abgestufte Ausbildungssystem gewähr-leistet das Beherrschen des Fahrzeugs in allen Lagen durch die gesam-te Besatzung.

Die verbleibenden Fahrzeuge dienen der Erprobung oder werden um-gerüstet und für neue Einsätze vorbereitet.

54. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Welches Konversionskonzept sieht die Bun-desregierung insbesondere mit Blick auf dieseitens des Bundesministers der Verteidigung,Dr. Peter Struck, angekündigte Umstrukturie-rung der Bundeswehr vor, um die wirtschaft-lichen und sozialen Folgen für die Menschenin der Region um den TruppenübungsplatzBaumholder im Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz, nach dem bevorstehenden Abzug derUS-Streitkräfte auszugleichen, und welche fi-nanziellen und personellen Mittel beabsichtigtdie Bundesregierung für diese Konversion auf-zuwenden beziehungsweise im Rahmen euro-päischer Fördermöglichkeiten abzurufen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 8. September 2004

Die hier vorliegenden Erkenntnisse und Informationen lassen zum ge-genwärtigen Zeitpunkt keine Rückschlüsse zu, welche Standorte durchdie US-Streitkräfte in Deutschland aufgegeben werden.

Die Konversion aufgegebener Liegenschaften und die Bewältigungdes dadurch ausgelösten Strukturwandels und der Förderung der wirt-schaftlichen Entwicklung der betroffenen Regionen liegt in erster Li-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 35 –

nie in der Verantwortung der Länder. Damit ist es grundsätzlich Auf-gabe der Länder, in eigener Zuständigkeit geeignete Ausgleichsmaß-nahmen für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer be-troffenen Regionen in die Wege zu leiten. In den Regionalfördergebie-ten steht den Regionen ein bewährtes Förderinstrumentarium vonBund, Ländern und Europäischer Union auch zur Flankierung des in-folge von Stationierungsveränderungen ausgelösten Strukturwandelszur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und die Europäi-schen Strukturfonds. Im Übrigen wurde im Jahre 1993 der Umsatz-steueranteil der Länder unter anderem zur finanziellen Flankierungder Folgen des Truppenabbaus um 2 Prozentpunkte erhöht. DieseMittel stehen den Ländern dauerhaft zur Verfügung, auch nachdemsich die Belastungen durch den Truppenabbau im Zeitablauf verrin-gert haben.

Der Bund, insbesondere die Bundesvermögensverwaltung und dieg.e.b.b., sind grundsätzlich bereit, sich im Bedarfsfall an der Entwick-lung der aufzugebenden Bundeswehrliegenschaften zu beteiligen. Die-se Beteiligung kann zum Beispiel in Planungsvorbereitungen in Formvon Machbarkeitsstudien und der Altlastenerkundung bestehen. Artund Umfang hängen vom Einzelfall ab. Sie bedürfen vor allem einerWirtschaftlichkeitsprüfung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

55. AbgeordneterEckart vonKlaeden(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die Bundesministerin fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend, RenateSchmidt, im Jahr 1991, nachdem einer ihrerParteigenossen den damaligen BundeskanzlerDr. Helmut Kohl in Halle mit einem Ei bewor-fen hatte, „ein gewisses Verständnis dafür,dass Arbeits- und Hoffnungslose ihrer Enttäu-schung mit Eierwerfen Luft machen“, ge-äußert hat (Frankfurter Allgemeine Zeitungvom 26. August 2004), und wenn ja, hält Bun-desministerin für Familie, Senioren, Frauenund Jugend, Renate Schmidt, an dieser Bewer-tung fest?

56. AbgeordneterEckart vonKlaeden(CDU/CSU)

Gilt diese Bewertung von Bundesministerinfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Renate Schmidt, auch für den Eierwurf aufBundeskanzler Gerhard Schröder am 24. Au-gust 2004 in Wittenberge, und wenn nein,warum nicht?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 36 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinChristel Riemann-Hanewinckelvom 3. September 2004

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kannsich nicht daran erinnern, sich in dieser oder vergleichbarer Weise zuden angesprochenen, bereits 13 Jahre zurückliegenden Vorgängen ge-äußert zu haben.

Unabhängig davon lehnt die Bundesministerin jede Form von Gewaltals Mittel einer Auseinandersetzung ab.

Damit erübrigt sich die Antwort auf die Frage 56.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

57. AbgeordneterHubertHüppe(CDU/CSU)

Wird nach Inkrafttreten des Zwölften BuchesSozialgesetzbuch (SGB XII) am 1. Januar2005 die Regelung nach Artikel 51 Pflege-Ver-sicherungsgesetz hinfällig werden, die bishereine Aufstockung des Pflegegeldes nach demElften Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ge-währleistet hat?

58. AbgeordneterHubertHüppe(CDU/CSU)

Wenn ja, wie viele Menschen sind dann vondiesen Einschnitten betroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 7. September 2004

Die Besitzstandsregelung des Artikels 51 des Pflege-Versicherungsge-setzes wird auch nach Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetz-buch am 1. Januar 2005 nicht hinfällig werden; durch die Regelungwird auch über den 31. Dezember 2004 hinaus eine Schlechterstellungder Pflegegeldempfänger verhindert werden.

59. AbgeordneterSteffenKampeter(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhält-nismäßigkeit der Belastung von Bühnenverla-gen im Vergleich zu anderen Kunstvermark-tern vor dem Hintergrund des derzeitigen Ab-gabesatzes zur Künstlersozialkasse und even-tuellen künftigen Erhöhungen sowie im Hin-blick auf die bereits heute – aufgrund der üb-lichen Provisionen – bestehenden Schwierig-keiten der Bühnenverlage geschäftserhaltend

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 37 –

zu wirtschaften, und wie beurteilt die Bundes-regierung das in der Praxis geübte Verfahren,Aufführungsrechte grundsätzlich über Bühnen-verlage einzuräumen, die für den Autor, ähn-lich wie die von der Künstlersozialabgabebefreiten Verwertungsgesellschaften, nachherrschender Meinung treuhänderisch tätigsind, da die Konstruktion eines ,selbständigenAutors‘ gegenüber Theatern nur in sehr selte-nen Fällen existiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 6. September 2004

Bühnenverlage gehören zu den Unternehmen, die nach dem Künstler-sozialversicherungsgesetz zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind.Die von ihnen an Autoren gezahlten Honorare sind in gleicher Weiseund mit dem gleichen Abgabesatz abgabepflichtig wie die von anderenKunstvermarktern gezahlten Honorare. Eine unverhältnismäßige Be-lastung entsteht den Bühnenverlagen dadurch nicht. Es ist überdiesdavon auszugehen, dass die Verpflichtung der Bühnenverlage zurKünstlersozialabgabe bei ihren Verhandlungen mit Theatern einerseitsund den Autoren andererseits berücksichtigt wird.

Die Tätigkeit der Bühnenverlage unterscheidet sich wesentlich vonderjenigen der Verwertungsgesellschaften. Letztere nehmen treuhän-derisch für die ihnen angeschlossenen Künstler die Urheberrechte anbereits vermarkteten Werken wahr, während die Bühnenverlage denKünstlern erst zur Aufführung ihrer Werke verhelfen.

Wenn die Bühnenverlage im Wirtschaftsleben typischerweise im eige-nen Namen tätig werden und nicht im Namen des Autors lediglichvermittelnd arbeiten, so ist dies Folge der Vertragsfreiheit und liegtaußerhalb der Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung.

60. AbgeordneterCarl-LudwigThiele(FDP)

Welche Beträge sind bis zum 30. Juni diesesJahres bei den gesetzlichen Krankenkassendurch die Verdopplung des Beitragsatzes vonKranken- und Pflegeversicherung auf Betriebs-renten eingegangen?

61. AbgeordneterCarl-LudwigThiele(FDP)

Welche Beträge sind bei den gesetzlichenKrankenkassen durch die Verbeitragungen derDirektversicherungen bis zum 30. Juni diesesJahres eingegangen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 7. September 2004

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für Beiträgeaus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen, die neben einer

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 38 –

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wurden, be-trugen auf der Basis der Finanzstatistik KV 45 für das erste Halbjahr2004 1,937 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2003 betrugen die ent-sprechenden Einnahmen 982 Mio. Euro. Eine getrennte Erfassungder Mehreinnahmen aus der Einführung des vollen Beitragsatzes fürVersorgungsbezüge sowie der Verbeitragung der Direktversicherun-gen ist in der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversiche-rung nicht vorgesehen.

62. AbgeordneteAnnetteWidmann-Mauz(CDU/CSU)

Trifft ein Bericht der „Frankfurter Allgemei-nen Zeitung“ vom 10. August 2004 zu, wonachzum Zwecke der Förderung einer Ausbil-dungsoffensive der gesetzlichen Krankenkas-sen die im GKV-Modernisierungsgesetz fest-gelegte Begrenzung der Verwaltungskostendurch das Bundesministerium für Gesundheitund Soziale Sicherung aufgehoben worden ist?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 6. September 2004

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat ge-meinsam mit Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung undder Gewerkschaft ver.di eine Ausbildungsoffensive gestartet. Die ge-setzlichen Krankenkassen werden zusätzliche Mittel bereitstellen, umüber den Eigenbedarf hinaus auszubilden und diese zusätzlich Ausge-bildeten für wenigstens ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung wei-terbeschäftigen. Seitens des Bundesversicherungsamtes und einigerLandesaufsichtsbehörden der Krankenkassen wurde bereits mitgeteilt,dass sie Neueinstellungen zu Ausbildungszwecken grundsätzlich nichtbeanstanden werden. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Ver-waltungskosten der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2004 im Vergleichzum 1. Halbjahr 2003 in der gesetzlichen Krankenversicherung insge-samt um 1,1 v.H. je Mitglied zurückgegangen sind.

63. AbgeordneteAnnetteWidmann-Mauz(CDU/CSU)

Wo und wie verbuchen die gesetzlichen Kran-kenkassen die Kosten für die Schaffung dieserAusbildungsplätze?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 6. September 2004

Die Kosten für die zusätzlichen Ausbildungsplätze werden nicht ge-sondert erfasst, sondern mit den anderen Verwaltungskosten zusam-men auf den dafür vorgesehenen Konten gebucht.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 39 –

64. AbgeordneteAnnetteWidmann-Mauz(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatzvon Beitragsmitteln für arbeitsmarktpolitischeZwecke angesichts der Anstrengungen, die imGKV-Modernisierungsgesetz mit dem Ziel derBeitragssatzsenkung in der gesetzlichen Kran-kenversicherung vorgenommen wurden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 6. September 2004

Es besteht Einigkeit, dass eine gute Ausbildung die Basis für eine spä-tere erfolgreiche Berufstätigkeit ist, durch die nicht zuletzt auch Sozial-versicherungsbeiträge gesichert werden können. Die Zahl der zu er-wartenden zusätzlichen Ausbildungsplätze, die auch in der Presse ge-nannt wurde, führt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungnur zu geringen Ausgabensteigerungen, die insgesamt betrachtet nichtbeitragssatzrelevant sind.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

65. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Gibt es erste Ergebnisse der vom Bundesminis-ter für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,Dr. Manfred Stolpe, anlässlich eines Treffensmit dem Bürgermeister der Stadt Marienberg,Thomas Wittig, am 23. August 2004 zugesag-ten Suche nach schnellen Lösungsmöglichkei-ten bezüglich der Finanzierung der Ortsumge-hung Marienberg (Bundesstraße B 173), bzw.wann soll diese Suche abgeschlossen sein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 6. September 2004

Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Bundesstraße B 174und nicht auf die angesprochene Bundesstraße B 173 bezieht.

Die Ergebnisse der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen zugesagten Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten derOrtsumgehung Marienberg werden im Oktober 2004 erwartet.

66. AbgeordneterAlbrechtFeibel(CDU/CSU)

Aus welchen Gründen liegt die Klageschrift inSachen Maut-Schiedsgerichtsverfahren bishernoch nicht vor, und warum konnte bisher keinSchiedsmann für dieses Verfahren benanntwerden?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 40 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 9. September 2004

Der Bund hat das Schiedsverfahren durch einen Schriftsatz an die Ge-genseite eingeleitet. In dem Einleitungsschriftsatz wird der Schieds-richter des Bundes benannt und die Gegenseite zur Benennung ihresSchiedsrichters aufgefordert. Der Einleitungsschriftsatz wurde erstjetzt an die Gegenseite übersandt, weil die in ihm genannte Höhe dergeltend gemachten Mautausfälle auf eine gutachterlich zu ermittelndeDatenbasis gestellt werden musste.

Nach Erhalt des Einleitungsschriftsatzes wird sich das Schiedsgerichtkonstituieren. An dieses Schiedsgericht wird der Bund seine künftigeKlageschrift richten.

67. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Wie hat sich der Güter- und Sportbootverkehrin den letzten 5 Jahren auf der Pinnau und derKrückau entwickelt, und welche Entgelte zah-len der Güter- und der Sportbootverkehr fürdie Nutzung des Schifffahrtsweges?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 6. September 2004

Auf der Krückau findet kein Güterverkehr statt. Auf der Pinnau wer-den jährlich etwa 120 000 t Güter mit etwa 200 Schiffsladungen trans-portiert. An der Krückau und der Pinnau existieren jeweils ca. 200Sportliegeplätze. Über die Entwicklung des Sportbootverkehrs liegenkeine statistischen Informationen vor.

Die Bundeswasserstraßen Pinnau und Krückau können von derSchifffahrt ohne Bezahlung von Gebühren genutzt werden.

68. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, dem Vorschlag aus dem Kreis Pinnebergzu entsprechen und in der Hauptsaison dieSperrwerksbrücken der Pinnau und der Krü-ckau (Schleswig-Holstein) geschlossen zu hal-ten, um Radwanderern die Querung und damitdie Nutzung des Elbwanderweges in dieserRegion zu ermöglichen, und die Brücken nurbeim Nahen eines Schiffes zu öffnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 6. September 2004

Die Sperrwerke Pinnau und Krückau werden von der Wasser- undSchifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Auftrag und auf Kostendes Landes Schleswig-Holstein nach Vorgaben der jeweiligen Planfest-stellungsbeschlüsse betrieben. Diese Vorgaben legen fest, dass die Öff-nungen der Sperrwerke im Normalfall offen sind, und somit dieSchifffahrt Vorrecht der freien Durchfahrt hat. Auf Wunsch verschie-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 41 –

dener Landkreise und auf deren Kosten werden die Brücken bereitsals Serviceleistung zur Förderung des Tourismus und weiterer Nut-zungen zeitweise von den Mitarbeitern der WSV während der norma-len Arbeitszeiten geschlossen. Insoweit sind die Bedienzeiten derSperrwerksbrücken mit dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt.

Das von der WSV vorgehaltene Personal ist auf diese Betriebsvorga-ben bemessen. Das Land Schleswig-Holstein müsste prüfen, ob ausGründen des nachhaltigen Tourismus weitere Öffnungeszeiten für not-wendig gehalten werden. Weitere Bedienzeiten der Sperrwerksbrü-cken könnten jedoch nur durch zusätzliches Personal gewährleistetwerden, ohne die Betriebsfähigkeit der Sperrwerke zu beeinträchtigen.Dies müsste auf Kosten des Landes Schleswig-Holstein erfolgen.

69. AbgeordneterBernhardKaster(CDU/CSU)

Welchen Vorschlag hat die Bundesregierung,wie von ihr in der Antwort des Parlamentari-schen Staatssekretärs beim Bundesminister fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen, AchimGroßmann, vom 6. Februar 2004 auf dieSchriftliche Frage 178 des AbgeordnetenDr. Michael Fuchs auf Bundestagsdrucksache15/2512 angekündigt, für die Einrichtung einerPPP-Taskforce (Public-Private Partnership) imBundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen (BMVBW) vorgelegt, undwann ist mit ersten Ergebnissen der Arbeit die-ser PPP-Taskforce zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 9. September 2004

Die PPP-Taskforce (Public-Private Partnership) hat entsprechend derpolitischen Einigung zu PPP anlässlich der Klausurtagung der Bun-desregierung in Neuhardenberg und der Empfehlung des beimBMVBW eingerichteten Lenkungsausschusses „PPP im öffentlichenHochbau“ im Juli 2004 die Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Task-force ist u. a. die Auswahl und Betreuung von Pilotprojekten, die Ver-besserung der PPP-Rahmenbedingungen, der Aufbau eines föderalenKompetenznetzwerkes sowie der Wissenstransfer.

Neben der Identifizierung der ersten Pilotprojekte sowie dem Aufbaueiner Internet-Seite hat das BMVBW in Abstimmung mit der Taskfor-ce bereits im Rahmen der Klärung von PPP-relevanten Grundsatz-fragen ein Gutachten zur möglichen Einführung eines Umsatzsteuer-Refund-Systems in Deutschland in Auftrag gegeben. Erste Ergebnissedazu sollen bis Ende 2004 vorliegen.

70. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Liegen nach Auffassung der Bundesregierungdie Verkehrslärmwerte in der Ortsdurchfahrtder Bundesstraße B 303 in der Stadt BadBerneck im Bereich der gesetzlichen Norm,und welche Ergebnisse brachten die zuletztdurchgeführten Messungen?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 42 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 3. September 2004

Im Rahmen des bis 1998 erfolgten Ausbaues des westlichen Teils derOrtsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße B 303 ist der gesetzlich vor-geschriebene Lärmschutz vollzogen worden. Da für den östlichen Teilder Ortsdurchfahrt Ausbauabsichten nicht bestehen und Anträge vonAnliegern auf passiven Lärmschutz nicht vorliegen, gibt es keine Er-kenntnisse über die aktuelle Lärmsituation. Allerdings lässt der zwi-schen 1995 und 2000 erfolgte deutliche Rückgang der Belastung derBundesstraße B 303 beiderseits von Bad Berneck den Schluss zu, dassauch innerhalb der Ortsdurchfahrt die Belastung zurückgegangen istund demzufolge die geltenden Lärmgrenzwerte nicht überschrittenwerden.

71. AbgeordneteDr. ConnyMayer(Freiburg)(CDU/CSU)

Welche Mittel im Haushalt des Bundesministe-riums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen– bezogen auf das Land Baden-Württemberg –sind in den kommenden fünf Jahren insgesamtgeplant, und welcher Betrag hiervon wird zumBau der Bundesstraße B 31-West, 1. Bauab-schnitt-Ortsumgehung Umkirch, dem LandBaden-Württemberg direkt zur Verfügung ge-stellt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 7. September 2004

Am 23. Juni 2004 hat das Bundeskabinett die Finanzplanung des Bun-des bis 2008 beschlossenen. Für Investitionen in Bau und Erhaltungder Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg sind danach derzeit fol-gende Ansätze ohne Refinanzierungsanteile vorgesehen:

Ansätze in Mio. Euro

Jahr 2004 2005 2006 2007 2008

Gesamtsumme 301,6 345,4 305,1 313,7 328,2

Die einzelnen Jahresansätze für die Umfahrung Umkirch im Zuge derBundesstraße B 31 sind vom Land Baden-Württemberg aus den o. a.Ansätzen zu bestreiten. Daher werden von hier aus direkte projektbe-zogene Zuweisungen nicht vorgenommen. Im Bundeshaushalt 2005ist die Maßnahme im Kapitel 12 02 Titel 741 51 mit Baukosten von21,230 Mio. Euro ausgewiesen.

72. AbgeordneteDr. ConnyMayer(Freiburg)(CDU/CSU)

Welche konkreten und verbindlichen Verein-barungen zur Sicherung des zügigen Baufort-schritts auf der Bundesstraße B 31-West,1. Bauabschnitt-Ortsumgehung Umkirch, sindzwischen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg erfolgt, um die schnellstmögliche

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 43 –

Erreichung von Verkehrswerten der Teilstre-cken und die Fertigstellung im Jahr 2008 zugewährleisten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 7. September 2004

Im Rahmen eines Sondierungsgespräches zum Finanzierungs- undBauprogramm mit dem Land Baden-Württemberg wurde am 12. Feb-ruar 2004 zur Finanzierung der Bundesstraße B 31, OrtsumfahrungUmkirch eine Vereinbarung getroffen. Diese sah die Fertigstellungder Maßnahme bis zum Jahr 2008/2009 vor. Von dieser Vereinbarungist das Land abgewichen. Der Bund wird in der kommenden Finanzie-rungs- und Bauprogrammbesprechung mit dem Land eine wirtschaft-liche Finanzierung der Maßnahme mit dem Ziel der Fertigstellungbis 2008/2009 sicherstellen.

73. AbgeordneteDr. ConnyMayer(Freiburg)(CDU/CSU)

Gibt es bereits Bahnstrecken in Deutschland,deren Bau durch Mittel der EuropäischenUnion gefördert wurden bzw. werden, undwenn ja, wie hoch sind die jeweiligen Förder-mittel?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 7. September 2004

Auf der Grundlage der am 23. Juli 1996 vom Europäischen Parlamentund dem Rat verabschiedeten „Gemeinschaftlichen Leitlinien für denAusbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (EntscheidungNr. 1692/96) kann die Gemeinschaft die finanziellen Anstrengungender Mitgliedstaaten beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur unterstüt-zen.

Bis einschließlich 2002 hat die Gemeinschaft Zuschüsse für folgendeVorhaben im Bereich Schiene bewilligt:

1. Hannover–Berlin Planungsgutachten 1,0 Mio. Euro

2. Berlin Friedrichstraße–Hauptbahnhof 9,0 Mio. Euro

3. Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin 66,1 Mio. Euro

4. Köln–Aachen 20,5 Mio. Euro

5. Köln–Rhein/Main 125,8 Mio. Euro

6. Grenze D/F–Saarbrücken–Ludwigshafen/Kehl–Appenweier 5,0 Mio. Euro

7. Studie Neubaustrecke „Stuttgart 21“ 3,5 Mio. Euro

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 44 –

8. KLV-Vorhaben

Großbeeren 5,0 Mio. Euro

Halle/Leipzig 7,7 Mio. Euro

Basel 8,0 Mio. Euro

9. Knoten Berlin Nord-Süd-Verbindung 35,0 Mio. Euro

10. Nürnberg–Ingolstadt–München 45,0 Mio. Euro

11. Berlin–Dresden 10,0 Mio. Euro

12. Leipzig–Dresden 10,5 Mio. Euro

Gesamt: 352,1 Mio. Euro

davon bis Ende 2002gemäß Baufortschritt ausgezahlt: 159,0 Mio. Euro.

Ergänzend wurde am 30. November 2001 vom Europäischen Parla-ment und dem Rat mit Entscheidung Nr. K (2001) 3898/5 im Rahmendes mehrjährigen Richtprogramms für den Zeitraum 2001 bis 2006eine Förderung in Höhe von 442,5 Mio. Euro, darunter für 2002 inHöhe von 76,2 Mio. Euro bewilligt. Unter anderem werden damitVorhaben auf folgenden Strecken gefördert:

1. Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland 5,5 Mio. Euro

2. Stuttgart–Ulm 5,5 Mio. Euro

3. Augsburg–Mehring 5,0 Mio. Euro

4. Hamburg–Öresund 2,1 Mio. Euro.

Im Übrigen unterrichtet die Bundesregierung in ihrem jährlichen Be-richt zum Ausbau der Schienenwege gemäß § 7 Bundesschienenwege-ausbaugesetz auch über die Förderung durch die Europäische Union.

74. AbgeordneteDr. ConnyMayer(Freiburg)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die in derSchweiz bis zum Jahr 2015 angestrebte kom-plette Sanierung sämtlicher Bahnanlagen (Aus-führungsbestimmungen zur Eisenbahnverord-nung (AB-EBV) und die Verordnung über dieLärmsanierung der Eisenbahnen (VLE)), wo-nach für die Nutzer und deren Fahrzeuge klareVorgaben in Bezug auf die Lärmemissionengelten sowie der Schienenzustand und der desrollenden Materials ständig überwacht werden,und welche Möglichkeit sieht die Bundesregie-rung in diesem Zusammenhang, nach schwei-zerischem Vorbild Lärmwerte über das Inter-net abrufbar zu machen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 45 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 7. September 2004

Die angesprochenen Eidgenössischen Rechtsvorschriften liegen demBundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nicht vor.

Hinsichtlich der Vorgaben für Lärmemission der Schienenfahrzeugeist eine internationale Regelung erforderlich, da insbesondere Hochge-schwindigkeitszüge und Güterwagen grenzüberschreitend eingesetztwerden. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 8 der KleinenAnfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 15/3038verwiesen. Zur Veröffentlichung der Lärmwerte wird auf die Beant-wortung zu Frage 14 der bereits genannten Kleinen Anfrage verwie-sen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

75. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Werden über der Bundesrepublik Deutschlandzur Erforschung der Reduktion der globalenErwärmung so genannte Chemtrails (von Flug-zeugen versprühte chemische Spuren) ausge-bracht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probstvom 8. September 2004

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dassFlugzeuge in Europa so genannte Chemtrails in die Atmosphäre ein-bringen.

76. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Wie hat sich seit 1998 bis 2003 der Anteil vonPkws mit „alternativem Antrieb Gas“ in deneinzelnen Bundesministerien entwickelt?

77. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Wie hat sich seit 1998 bis 2003 der Anteil vonPkws mit „alternativem Antrieb Strom“ in deneinzelnen Bundesministerien entwickelt?

78. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Wie hat sich seit 1998 bis 2003 der Anteil vonPkws mit „alternativem Antrieb Hybrid“ inden einzelnen Bundesministerien entwickelt?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 46 –

79. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Wie hat sich seit 1998 bis 2003 der Anteil vonPkws mit „alternativem Antrieb Rapsöl“ inden einzelnen Bundesministerien entwickelt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Simone Probstvom 14. Juli 2004

Im Zeitraum von 1998 bis 2003 wurden im BMU anstelle eines mitBenzin betriebenen PKWs ein PKW mit monovalentem Erdgasan-trieb eingesetzt und zwei Benzinfahrzeuge durch zwei Fahrzeuge mitbivalentem Erdgas/Benzin-Antrieb ersetzt. Im BMVEL werden grund-sätzlich nur Rapsöl-taugliche Fahrzeuge beschafft.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

80. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber das Ausmaß und die prognostiziertenSchäden der Heuschreckenplage im NordenAfrikas?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 7. September 2004

Die Beobachtung von und Information über Heuschreckenplagen unddie Koordination von Bekämpfungsmaßnahmen obliegt der Ernäh-rungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO). Aufgrund der gene-rell schwierigen Datenlage in den betroffenen Ländern, auf deren In-formationen die FAO angewiesen ist, verfügt die FAO nur über rudi-mentäre Angaben zum Ausmaß der Schäden. Stattdessen wird dieVerbreitung der Heuschreckenpopulation erhoben und als Indikatordie Kostenschätzungen für eine vollständige Vernichtung der Insektenveröffentlicht. Auf dieser Basis gibt die FAO derzeit einen Finanzbe-darf von 100 Mio. US-Dollar an. Der materielle Schaden durch Ern-teeinbußen liegt erfahrungsgemäß wesentlich unter diesem Betrag.

Wanderheuschreckenschwärme treten periodisch in Zyklen von 10 bis20 Jahren in tropischen und subtropischen Regionen auf. Das Auftre-ten der Plage zeichnete sich bereits seit Herbst 2003 ab. Erst die ergie-bige Regenzeit des Jahres 2003 in Ländern wie Mauretanien, Mali,Niger und Tschad bot den Heuschrecken die Lebensbedingungen, un-ter denen sie sich stark vermehren können.

Zu Beginn der Regenzeit im Sahel (etwa seit Juni) wanderten die Heu-schreckenschwärme in Länder südlich der Sahara, wo sie sich seitherweiter vermehren. Die Schwärme erstrecken sich über mehrere Quad-ratkilometer und können mehr als 100 km am Tag zurücklegen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 47 –

Die Situation scheint in den nordafrikanischen Ländern Marokko,Algerien sowie Libyen dank massiver Bekämpfung derzeit unterKontrolle.

Akut betroffen sind zurzeit v. a. die Länder der Sahel-Zone, und zwarganz besonders Mauretanien, Mali, Senegal und Niger. Heuschre-ckenschwärme haben auch Burkina Faso und den Tschad erreicht. Ingeringerem Umfang betroffen sind bisher Gambia, die Kap Verdenund der Norden Nigerias. Es besteht die Gefahr, dass sich die Plagenoch bis in den Sudan (Darfur) und sogar nach Uganda hinein aus-breitet.

81. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Ist es richtig, dass die FAO bereits im Oktober2003 (s. WELT am SONNTAG vom 29. Au-gust 2004) vergeblich um finanzielle Unterstüt-zung für den Kampf gegen die Heuschreckengebeten hat, und wird die Bundesregierungjetzt finanzielle Mittel zur Bekämpfung derHeuschreckenplage bereitstellen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 7. September 2004

Die FAO richtete ihren ersten Appell an die internationale Gemein-schaft im Februar 2004 anlässlich eines informellen Briefings über ver-schiedene Nothilfemaßnahmen. Sie schätzt den Finanzbedarf inzwi-schen auf bis zu 100 Mio. US-Dollar. Laut FAO sind bisher 37 Mio.US-Dollar zugesagt worden. Die FAO selbst finanziert davon Maß-nahmen in Höhe von 5 Mio. US-Dollar, die EU ist derzeit mit 2 Mio.US-Dollar beteiligt. Die EU-Delegationen vor Ort prüfen ebenfalls, in-wiefern Bekämpfungsmaßnahmen in den einzelnen Ländern finan-ziert werden sollen. Im Niger seien bereits 996 000 Euro mobilisiertworden.

Die Bundesregierung beteiligt sich im Wesentlichen über ihren Beitragan die EU sowie über den allgemeinen Beitrag an die FAO. Darüberhinaus ist angestrebt, in den laufenden Programmen und Projektender bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Mittel zu-gunsten der Heuschreckenbekämpfung umzuschichten. Möglichkeitenwerden gegenwärtig geprüft, wie beispielsweise in Mauretanien oderin Mali.

In Mali sind bereits im Juni 2004 Aktivitäten im Rahmen des Koope-rationsvorhabens Mali-Nord aus Mitteln der bilateralen finanziellenund technischen Zusammenarbeit angelaufen. Die Wüstenheuschre-cken fallen verstärkt seit Mitte August im Projektgebiet ein und bedro-hen die seit 1995 erstellten dörflichen Bewässerungsperimeter. Mitteli. H. v. rund 50 000 Euro werden dazu verwendet, so genannte Briga-ten auszubilden und sie mit Insektiziden, Gesichtsmasken, Handschu-hen und Spritzen auszustatten.

Die GTZ war im Auftrag der Bundesregierung seit Mitte der 80er Jah-re über verschiedene Projekte in der Heuschreckenbekämpfung enga-giert, seit Beginn der 90er Jahre bis zum Jahr 2003 insbesondere inMauretanien. In den 90er Jahren gab es zudem ein Vorhaben: „Biolo-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/3694 – 48 –

gisch Integrierte Bekämpfung von Heuschrecken und Grashüpfern“mit Aktivitäten in den Bereichen Unterstützung bei Soforthilfemaß-nahmen, Schulung von Fachkräften, Untersuchungen der Umweltaus-wirkungen usw. Diese Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetra-gen, dass sich die Häufigkeit von Heuschreckenpflagen deutlich redu-ziert hat.

82. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln, undwenn nein, welche Gründe hat die Bundes-regierung keine finanziellen Mittel zur Be-kämpfung der Heuschreckenplage zur Verfü-gung zu stellen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 7. September 2004

Zusätzlich, zu in Frage 81 dargestellten Maßnahmen, kurzfristig ein-setzbare Mittel aus der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfekönnen nicht bereitgestellt werden. Nicht belegte Mittel wurden fürHilfsmaßnahmen im Sudan und Tschad (Darfur-Krise) verwendet.

83. AbgeordneterUlrichHeinrich(FDP)

Wie verträgt sich eine Nichtbereitstellung fi-nanzieller Mittel gegen die Heuschreckenplagemit der Nachhaltigkeit von Entwicklungspro-jekten im ländlichen Raum im Norden Afri-kas?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 7. September 2004

Es handelt sich um eine Plage, die räumlich begrenzt dramatischeAuswirkungen annimmt, aber doch vorübergehenden Charakter hat.Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bleibt teils aufgrund ande-rer Schwerpunktsetzung unberührt, teils wird wie dargestellt im Rah-men der bestehenden Programme darauf reagiert.

Die Länder Nordafrikas verfügen im Vergleich zu den Sahel-Ländernüber verhältnismäßig gut ausgerüstete Systeme, mit denen eine Prä-vention und Bekämpfung von Heuschrecken in der Regel professio-nell durchgeführt werden kann. Das Schwergewicht der Heuschre-ckenbekämpfung liegt bei der Prävention. Selbst bei Ausbruch vonHeuschreckenplagen konzentrieren diese Länder die sehr kostenauf-wendigen Bekämpfungsmaßnahmen auf Anbaugebiete mit hochwerti-gen Kulturen. Algerien, Marokko, Libyen und Tunesien sind heuteselber Partner bei der Heuschreckenbekämpfung in den Sahel-Län-dern, indem sie Personal, Ausrüstung und Materialien zur Verfügungstellen.

Die möglichen Konsequenzen einer Nichtbereitstellung finanziellerMittel für die Heuschreckenbekämpfung lassen sich nicht eindeutiggewichten. Im Falle einer eingeschränkten Bekämpfung kann es kurz-bis mittelfristig zu regionalen Versorgungsengpässen mit Nahrungs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3694– 49 –

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

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mitteln kommen, die aber meist regional wieder ausgeglichen werdenkönnen. Als Folge einer intensiven Bekämpfung mit z. T. lang wirken-den Insektiziden traten in der Vergangenheit häufig gesundheitlicheRisiken für die Bevölkerung und Gefahren für die Umwelt auf, dieauch längerfristige Auswirkungen zeigen. Darüber hinaus gibt es nachKampagnen regelmäßig Probleme mit Altlasten (Insektiziden) ausHeuschreckenbekämpfungsaktionen, durch zuviel gelieferte und nichtverwandte Insektizide, die Mensch und Umwelt gefährden.

Die Nachhaltigkeit von Maßnahmen der deutschen Entwicklungszu-sammenarbeit im Norden Afrikas ist nicht berührt. Im Rahmen derentwicklungspolitischen Schwerpunktsetzung konzentriert sich diedeutsche Entwicklungszusammenarbeit dort in Ergänzung zu anderenGebern auf die Schwerpunkte Wasser, Umwelt und Wirtschaftsre-form/Aufbau der Marktwirtschaft.

Berlin, den 10. September 2004

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