Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten...

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 99 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 5 / 4. März 2020 2 Euro Amtsblatt Der Wahlleiter der Stadt Nürnberg Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters am Sonntag, 15. März 2020 1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden: 2.1 Im Abstimmungsraum: 2.1.1 Die Stadt ist in 375 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2020 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum an- gegeben, in dem die Stimmberechtigten ab- stimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist. 2.1.2 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstim- mungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 2.1.3 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat. 2.1.4 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenach- richtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürge- rinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzu- bringen. 2.1.5 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums aus- gehändigt. Sie müssen von den Stimmbe- rechtigten allein in einer Wahlzelle des Ab- stimmungsraums gekennzeichnet werden. 2.1.6 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist. 2.1.7 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl des Oberbürgermeisters aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird. 2.2 Durch Briefwahl: 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, EG, Schalterhalle beantragen und erhält dann fol- gende Unterlagen: – Einen Stimmzettel für jede oben bezeichne- te Wahl, – einen Stimmzettelumschlag für alle Stimm- zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, – ein Merkblatt für die Briefwahl. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merk- blatt für die Briefwahl. 2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtig- ten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimm- zetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Be- hörde eingeht. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr für die Briefwahlbezirke 9801 bis 9907 in der Ber- tolt-Brecht-Schule, Bertolt-Brecht-Straße 39 und für die Briefwahlbezirke 9908 bis 9949 in der TH Georg Simon Ohm, Keßlerplatz 12 zusammen. 4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, EG Schal- terhalle, aus. 4.1 Wahl des Stadtrats: Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimm- zetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahl- vorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Be- werberinnen und Bewerbern gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach auf- geführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen. Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmen- zahl Bewerberinnen und Bewerbern aus ver- schiedenen Wahlvorschlägen geben. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. 4.2 Wahl des Oberbürgermeisters: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stim- me. Auf dem Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen sind. 4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehr- fach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. 5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertre- ter anstelle des Wahlberechtigten ist unzuläs- sig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlge- setzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlbe- rechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahl- berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). 6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti- ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 99

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 99Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 99

Informationen undamtliche Bekanntmachungender Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.deNr. 5 / 4. März 20202 Euro

AmtsblattDer Wahlleiter der Stadt Nürnberg

Wahlbekanntmachungfür die Wahl des Stadtrats und des

Oberbürgermeistersam Sonntag, 15. März 2020

1. Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

2.1 Im Abstimmungsraum:

2.1.1 Die Stadt ist in 375 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 23. Februar 2020 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum an-gegeben, in dem die Stimmberechtigten ab-stimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

2.1.2 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstim-mungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

2.1.3 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat.

2.1.4 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenach-richtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürge-rinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzu-bringen.

2.1.5 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums aus-gehändigt. Sie müssen von den Stimmbe-rechtigten allein in einer Wahlzelle des Ab-stimmungsraums gekennzeichnet werden.

2.1.6 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.

2.1.7 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Wahl des Oberbürgermeisters aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.

2.2 Durch Briefwahl:

2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, EG, Schalterhalle beantragen und erhält dann fol-gende Unterlagen:

– Einen Stimmzettel für jede oben bezeichne-te Wahl,

– einen Stimmzettelumschlag für alle Stimm-zettel,

– einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merk-blatt für die Briefwahl.

2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtig-ten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimm-zetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Be-hörde eingeht.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr für die Briefwahlbezirke 9801 bis 9907 in der Ber-tolt-Brecht-Schule, Bertolt-Brecht-Straße 39 und für die Briefwahlbezirke 9908 bis 9949 in der TH Georg Simon Ohm, Keßlerplatz 12 zusammen.

4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel:

Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die Stimmzettelmuster liegen während der allgemeinen Dienststunden beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, EG Schal-terhalle, aus.

4.1 Wahl des Stadtrats:

Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.

Aus den Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimm-zetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.

Die Stimmberechtigten können einen Wahl-vorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.

Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Be-werberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.

Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach auf-geführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.

Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.

Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmen-zahl Bewerberinnen und Bewerbern aus ver-schiedenen Wahlvorschlägen geben.

Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.

4.2 Wahl des Oberbürgermeisters:

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stim-me. Auf dem Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen sind.

4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehr-fach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.

5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertre-ter anstelle des Wahlberechtigten ist unzuläs-sig (Art. 3 Abs. 4

Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlge-setzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlbe-rechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahl-berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes).

6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichti-ges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 100

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

(§ 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Nürnberg beantragen (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

Nürnberg, 21. Februar 2020Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Satzung Nr. 59 tritt in Kraft

Das Satzungsverfahren Nr. 59 wird durchgeführt, um die städtebauliche Situation im Bereich der Frei-ligrathstraße an den tatsächlichen Straßenausbau anzupassen und die Voraussetzungen nach § 125 BauGB für eine Abrechnung von Erschließungsbei-trägen für die Freiligrathstraße zu schaffen.

Der Stadtplanungsausschuss hat am 30.01.2020 ge-mäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Sat-zung Nr. 59 zur Aufhebung der planungsrechtlichen

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Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe be-straft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlent-scheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahl-berechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).

Am 18. Februar 2020 Stadt Nürnberg Der WahlleiterSchäfer

Änderung der Satzung über die Verän-derungssperre Nr. 86 tritt in Kraft

Der Stadtplanungsausschuss hat am 31.01.2020 gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 86 „Südstadt-Ost“ vom 05.11.2019 beschlos-sen. Der Geltungsbereich wurde vergrößert.

Hiernach dürfen auf den im Geltungsbereich der Satzung gelegenen Grundstücken Vorhaben im Sinn des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verän-derungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungs-sperre wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.

Die Satzung über die Veränderungssperre kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürn-berg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauflage) während der Zeit des Publikumsverkehrs von jeder-mann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung der Satzung über die Veränderungssperre in Kraft.

Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgen-des hingewiesen:

Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns, so ist den Betrof-fenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Entschädigungsberech-tigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind

Wölckernstraße

Pillenreuther Straße

GMKG: GALGENHOFohne Maßstab

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für dieVeröffentlichung im Amtsblatt

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LAGEPLAN ZUR ÄNDERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 86 "SÜDSTADT-OST" für dieFlurstücke Nrn. 67/26, 67/27 und 67/59 Gemarkung Galgenhof südlich der Wölckernstraße

Grenze des räumlichen GeltungsbereichsStadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 101

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Festsetzungen für einen Teilbereich des Bebauungs-plans Nr. 3572 (Teilbereich der Freiligrathstraße), Ge-markung Mögeldorf als Satzung beschlossen.Die Satzung mit Begründung und Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann im Stadt-planungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauflage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich ge-macht.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 BauGB.

2. Etwaige Entschädigungen können verlangt wer-den, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB be-zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberech-tigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Lei-stung der Entschädigung schriftlich beim Ent-schädigungspflichtigen (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungs-anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab-lauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetre-ten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeige-führt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

3. Unbeachtlich werden

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-plans,

- nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die-ser Bekanntmachung schriftlich ge-genüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Nürnberg, 27. Februar 2020Stadt Nürnberg

Dr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Öffentliche Auslegung der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 4597

Die Satzung wird ergänzt durch Geschäfts- und Bürogebäude als zulässige Art der Nutzung. Durch Satzungsänderung wird außerdem verdeutlicht, dass die Emissionskontingente entsprechend der DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) pro Quad-ratmeter bestimmt werden. In der Begründung wird erläutert, dass die Stadt neben dem vollständig lärm-kontingentierten Gewerbegebiet an der Münchener Straße weiterhin auch Gewerbegebiete ohne Lärm-kontingente vorhalten und planen wird.

Mit dem ergänzenden Verfahren soll der Bebauungs-plan rückwirkend in Kraft treten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener Straße“ für ein Gebiet östlich der Mün-chener Straße zwischen den Bahnlinien Nürnberg/Rangierbahnhof - Fischbach und Nürnberg/Ran-

gierbahnhof - Vorbahnhof wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019 gebil-ligt.

Der Entwurf wird vom 16.03. bis einschließlich 17.04.2020 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch). Der Bebauungsplan soll ohne Durchfüh-rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Ober-geschoss - Planauflage) zu folgenden Zeiten einge-sehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung (Ruf-Nr. 231-3004 bzw. 3005) wird Einsichtnahme auch ab 7.00 Uhr und bis 18.00 Uhr ermöglicht.

Zudem steht eine digitale Version der Unterlagen auf der Internetseite des Stadtplanungsamts unter

https://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Schmausenbuckstraße

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GMKG: MÖGELDORFohne Maßstab

Nur die innerhalb des Rahmens befindlichen Inhalte sind maßgeblich für dieVeröffentlichung im Amtsblatt

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LAGEPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 59 "FREILGRATHSTRASSE" zur Aufhebung derplanungsrechtlichen Festsetzungen für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 3572 (Teilbereichder Freiligrathstraße), Gemarkung Mögeldorf

Grenze des räumlichen GeltungsbereichsStadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 102

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

in der oben genannten Zeit zum Download bereit. Über eine Dialogfunktion kann hier direkt eine Stel-lungnahme abgeben werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnah-men abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge-gebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e (DS-GVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Er-gebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh-men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Satzung über die Berufsfachschule für Pflege des Klinikums Nürnberg

(BFS Pflege) vom 31.01.2020

Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg er-lässt auf Grund von § 2 Abs. 1a) der Satzung des Klinikums (vom 24.11.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.09.2019) in Verbindung mit Art. 27 Abs. 2 S. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs‐ und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230‐1‐1‐UK), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 206 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) folgende

S a t z u n g :

§ 1

Träger, Bezeichnung

(1) Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg errichtet und betreibt zur Ausbildung von staatlich geprüften Pflegefachfrauen/‐männern eine Berufs-fachschule für Pflege am Klinikum Nürnberg als kommunale Schule.

(2) Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfach-schule für Pflege des Klinikums Nürnberg“.

§ 2

Aufnahme, Unterricht und Prüfung

Aufnahme, Unterricht und Prüfung richten sich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der Ausbil-dungs‐ und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sowie der einschlägigen Schulordnung in den jeweils geltenden Fassungen.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. April 2020 in Kraft.

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466Bahnlinie Nürnberg Rbf - Fischbach

Robert-Schedl-Weg

Münchener Straße

Höfatsw

eg

Hochvogelring

Münchener Straße

37 1

333.64OK Fahrbahn

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R F

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20,0

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Bebauungsplan Nr. 4597 "Östlich der Münchener Straße" für das Gebiet östlich der Münchener Straße, zwischen den Bahnlinien Nürnberg / Rangierbahnhof - Fischbach und Nürnberg / Rangierbahnhof - Vorbahnhof

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs

GMKG. LANGWASSER UND GIBITZENHOFo. Maßstab

100M0

Fallert & Schmidt GmbH & Co KG -Bauunternehmung

Löwenberger Straße 30 | 90475 Nürnberg

QUALITÄT IST SICHER SEIT 1946

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 103

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Bärenschanzstraße 10, Gemarkung/Flurnr.: Kleinweidenmühle 1/10Baugenehmigung für den Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte mit Errichtung einer Außentreppe so-wie eines Außenaufzugs

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 27.02.2020 Aktenzeichen B1-2019-328 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht

Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4388 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 231, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Pirckheimerstraße 14b, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 49/8Baugenehmigung für die Errichtung einer Dachterrasse sowie Änderung einer Bestandsgaube im 2. OG

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 27.02.2020, Aktenzeichen B2-2018-92, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine

rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5661 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 228, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Schwendengarten, Gemarkung/Flurnr.: Ziegelstein 99 / 5Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (12 WE) mit Tiefgarage (13 St)

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 19.02.20 Aktenzeichen B2-2019-895 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

www.frankenrecycling.de

Neu:

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 104

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-7587 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 7, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Tillypark 1, Gemarkung/Flurnr.: Großreuth b. Schweinau 75 / 146Baugenehmigung für die Nutzungsän-derung und Erweiterung einer beste-henden Norma mit Änderung (Reduzierung) der Stellplätze

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.03.2020 Aktenzeichen B1-2018-137 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4351 oder 231-4343 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 10, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich an-fordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg

Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg wurde nach Begutachtung im Stadtplanungsausschuss am 30.01.2020 durch Beschluss des Stadtrates am 05.02.2020 geändert. Der Punkt A 3 Grenzen des Baulandbeschlusses wurde konkretisiert. Die Ände-rungen wurden in den Baulandbeschluss aufgenom-men, die geänderte Fassung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Veröffentlichung tritt der Bau-landbeschluss in Kraft.

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg

PräambelDie Bereitstellung von Bauland ist für die Stadt Nürn-berg mit erheblichen Folgekosten und Folgelasten verbunden. Diese resultieren aus der Verpflichtung zur Herstellung qualitätsvoller öffentlicher Räume, der Sicherstellung einer guten öffentlichen Grün-ausstattung, der Bereitstellung eines Wohnrauman-gebotes auch für Menschen mit einem niedrigen Einkommen und der Pflicht zur Erschließung der Baugebiete. Zur notwendigen Infrastruktur gehören auch Kinderbetreuungs-, Schul- und Sozialbauten.

Die Stadt Nürnberg bedient sich seit langen Jahren bei der Baurechtsschaffung städtebaulicher Verträge. Sie dienen dazu, den durch eine Planung Begüns-tigten an den Folgekosten und -lasten angemessen zu beteiligen. Die Erfahrungen zeigen, dass es mit diesem Instrument gelungen ist, den kommunalen Haushalt zu entlasten und zügig Baurecht zu schaf-fen und neues Bauland zu mobilisieren.

Diese Verträge wurden bisher aus einer Vielzahl von Ratsbeschlüssen gespeist. Der nachfolgende Bau-landbeschluss stellt alle Anforderungen der Stadt in einen Rahmen. Dadurch wird eine Transparenz, Gleichbehandlung und Kalkulierbarkeit der Bin-dungen für den Planungsbegünstigten geschaffen. Das auch inhaltlich überarbeitete Regelwerk stellt einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Gemeinwohlinteressen und dem rechtlich geschütz-ten Interesse des Planungsbegünstigten, aus dem Grundeigentum Erträge zu erzielen und mit Fol-gekosten nur in einem wirtschaftlich vertretbaren Maße belastet zu werden, dar. Die Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche und Dienststellen bleiben unberührt.

Der Beschluss hat vorrangig Projekte im Auge, bei denen Baurecht geschaffen werden muss. Der Bau-landbeschluss sorgt für eine faire Lastenverteilung und eine schnelle Baulandmobilisierung, verbunden mit der Pflicht für den Planungsbegünstigten, das Baurecht auch zu nutzen. Genossenschaftliches Wohnen stellt einen wert-vollen Beitrag zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum dar. Dieser Aspekt soll in alle Abwägungsentscheidungen ein-fließen, die auf Basis dieses Beschlusses getroffen werden. Die Verwaltung soll Wege anstreben, die genossenschaftlichen Wohnungsbau in besonderer Weise fördern und ermöglichen.

Inhalt:A) AllgemeinesB) WohnungsbauC) GewerbeD) BauverpflichtungE) Sicherung der VerpflichtungenF) GeltungAnhang 1: SÖR-Standards für MaterialeinbauAnhang 2 (nachrichtlich): Städtebauliche Kennwerte

A) Allgemeines1. Zielsetzung2. Anwendungsbereich3. Grenzen4. Einleitung von Verfahren5. Stadteigene Grundstücke6. Ausnahmen

A 1 Zielsetzung

Der Baulandbeschluss dient der Baulandmobilisie-rung. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung, Erweiterung oder Änderung von Baurecht, etwa durch Umwidmung, führen, sol-len davon abhängig gemacht werden, dass der Planungsbegünstigte die vom Planungsvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten übernimmt,

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 105

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

der Planungsbegünstigte sich am geförderten Wohnungsbau beteiligt und der Planungsbegünstigte sich zur zügigen Umset-zung der Planung verpflichtet.

A 2 Anwendungsbereich

Anwendungsbereich sind alle Verträge zur Sicher-stellung der vorgenannten Ziele, insbesondere städ-tebauliche Verträge (§ 11 BauGB), Erschließungs-verträge, Durchführungsverträge zu Vorhaben-, und Erschließungsplänen (§ 12 BauGB) sowie sonstige, auch privatrechtliche, Verträge. Hierzu tritt beglei-tend die Bauleitplanung mit deren Steuerungs- und Sicherungsinstrumenten.

Bei der Angebotsplanung werden die im Bauland-beschluss zusammengefassten Regelungen, soweit möglich, über Festsetzungen im Bebauungsplan um-gesetzt. Die Regelungen zur Bodenordnung nach §§ 45 ff BauGB werden konsequent angewendet.

A 3 Grenzen

Der Baulandbeschluss wird nicht angewandt, wenn und soweit für ein Vorhaben bereits Baurecht be-steht.

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, in de-nen die Anwendung der Vorschriften der §§ 152 bis 156a nicht ausgeschlossen ist, und in förmlich fest-gelegten Entwicklungsbereichen sind die Besonder-heiten dieser Verfahren zu beachten.

A 4 Einleitung von Verfahren

Ziel planungsrechtlicher Verfahren ist immer die schnelle Realisierung des neuen Baurechts. Bauleit-planverfahren werden bevorzugt eingeleitet, wenn die Stadt Eigentümerin von mindestens 50% der Grundstücksfläche ist. Alternative vertragliche Lö-sungen sind möglich.

A 5 Stadteigene Grundstücke

Die Stadt kann beim Verkauf bebaubarer städtischer Grundstücke abweichende oder über den Bauland-beschluss hinaus gehende Zielsetzungen verfolgen, z.B. die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, Konzeptauswahlverfahren, abweichender Anteil an gefördertem Wohnungsbau etc.

A 6 Ausnahmen

Ausnahmen von den Regelungen des Baulandbe-schlusses bedürfen eines Beschlusses des Stadtrates oder des jeweils zuständigen Ausschusses.

B) Wohnungsbau

1. Verfahrensweg

2. Folgekostenregelung2.1 Verpflichtung2.2 Ausführungsvorbehalt2.3 Flächenabtretungen

3. Geförderter Wohnungsbau3.1 Quotenregelung3.2 Wert- und Kostengrenzen3.3 Bonusregelung

3.4 Flexibilisierung bei kleinen Baugebieten3.5 Baupflicht, rechtliche Sicherung

4. Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstattung4.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen4.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto4.3 Artenschutzrecht4.4 Grünflächenversorgung4.5 Grünflächen4.6 Gebietsumwandlungen5. Soziale Einrichtungen

6. Erschließung6.1 Privatstraßen6.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbindungen6.3 Erschließungsstandards6.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen6.5 Kunst im öffentlichen Raum

B 1 Verfahrensweg

Vor Beginn der städtebaulichen Planung unter-zeichnen die Planungsbegünstigten eine Grundzu-stimmungserklärung als Grundlage für das weitere Verfahren.

Der Planungsbegünstigte verpflichtet sich darin zur Übernahme der der Stadt entstehenden Verwal-tungskosten und erklärt sich in der Grundzustim-mungserklärung grundsätzlich bereit, einen städte-baulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen. In der Grundzustimmungserklärung werden die einzelnen maßgeblichen Folgelasten und -kosten benannt.

Die Grundzustimmungserklärung ist Voraussetzung für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, wie auch für die Einleitung eines notwendigen Verfah-rens zur Änderung des Flächennutzungsplans.

Nach dem Einleitungsbeschluss wird parallel zur Bauleitplanung der städtebauliche Vertrag ausge-handelt. Die Offenlegung des Bebauungsplan-Ent-wurfes zum Bebauungsplan wird nur durchgeführt, wenn der Vertrag vom Planungsbegünstigten und der Stadt Nürnberg unterzeichnet ist. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird der Bebau-ungsplan nicht weiter geführt.

B 2 Folgekostenregelung

B 2.1 VerpflichtungDer Planungsbegünstigte muss sich vertraglich ver-pflichten, die ursächlich durch die Planung und deren Umsetzung notwendig werdenden städtebaulichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen und die der Stadt entstehenden Kosten und Aufwendun-gen für die Entwicklung des Baugebietes zu tragen. Geschieht dies nicht, wird die Entscheidung über die Weiterführung der Planung dem Stadtplanungsaus-schuss vorgelegt.

Zu den städtebaulichen Maßnahmen und Kosten ge-hören insbesondere: Verfahrenskosten (z.B. Gutachter- und Planungs-kosten) sowie BauverwaltungskostenWettbewerbs- und Konzeptkosten, Kosten der gesetzlich notwendigen oder einvernehmlich verein-barten Bürgerbeteiligung und weiterer vergleichba-

rer Leistungen, auch Dritter Planung und Herstellung der nötigen Erschlie-ßungsanlagen und Immissionsschutzanlagenunter Beachtung der einschlägigen geltenden ge-setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik in Ab-stimmung mit der Stadt Planung und Herstellung der Ver- und Entsor-gungsanlagen in Abstimmung mit der Stadt sowie Planung und Herstellung der nötigen Anlagen für die Entwässerung nach den jeweils aktuellen Vorgaben und Standards von Bund und Land Planung und Herstellung der nötigen Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen nach den jeweils aktuel-len Vorgaben und Standards des Verkehrsplanungs-amtes und des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Freimachung (z.B. Gebäuderückbau, Entfernung von Auffüllungen und Schadstoffen, Kampfmittel-freiheit etc.) Erwerb, Planung, Herstellung und Entwicklungs-pflege der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB sowie der Ausgleichsflächen nach § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG Planung, Herstellung und Entwicklungspflege von Artenschutzmaßnahmen (CEF-, FCS-Maßnahmen) und kohärenzsichernde Maßnahmen (Natura 2000 Gebiete) mit notwendigem Grunderwerb Planung und Herstellung der Grün-, Frei- und Spielflächen (sowie deren Entwicklungs- und Ge-währleistungspflege) oder Ablöse durch Leistung eines FinanzierungsbeitragesHerstellung der sozialen Infrastruktur des Ge-meinbedarfs (Schulplätze in Grund- und Mittelschu-len, Kitas, etc.) oder Ablöse der Kosten durch Geld-zahlungen (Bei der Herstellung sozialer Infrastruktur über das anteilige, ursächlich entstandene Maß hin-aus sind nur die anteiligen Kosten zu tragen). Kosten für das Monitoring gem. § 4c BauGB und das artenschutzrechtliche Monitoring (§§ 44ff. BNatSchG).

B 2.2 Ausführungsvorbehalt

Die Herstellung der Erschließungsanlagen (incl. Planung) ist im Vertrag terminlich festzulegen. Die jeweils betroffenen Eigenbetriebe und / oder Dienst-stellen haben im Rahmen der vertraglich zu verein-barenden Fristen ein Erstzugriffsrecht auf Planung und Ausführung.

Ist es den Eigenbetrieben und / oder Dienststellen nicht möglich, Termine anzubieten, die dem Projek-tablauf entsprechen, führt der Planungsbegünstigte die Maßnahmen in eigener Verantwortung aus. Die Vereinbarungen dazu werden bereits vor Projektbe-ginn vertraglich getroffen. Die Leistungen müssen unter Beachtung der einschlägigen geltenden ge-setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen und anerkannten Regeln der Technik erbracht wer-den.

Im Falle der Ausführung durch den Planungsbegüns-tigten müssen die Leistungen vor Übernahme durch die Stadt abgenommen werden. Bei Leistungen auf Vegetationsflächen erfolgt dies erst mit Ablauf der Entwicklungs- und Gewährleistungspflege (i.d.R.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 106

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

nach 3 Jahren), es sei denn, in Abstimmung mit der Stadt werden die Leistungen durch den Planungsbe-günstigten VOB-konform ausgeschrieben und verge-ben und vertraglich die Begleitung der Entwicklungs- und Gewährleistungspflege mit den entsprechenden Durchgriffsrechten der Stadt (Servicebetrieb Öffentli-cher Raum - SÖR) übertragen.

B 2.3 Flächenabtretungen

Folgende Flächen sind - soweit erforderlich und kau-sal - unentgeltlich, kosten-, nutzen- und lastenfrei an die Kommune abzutreten:

Verkehrsflächen und Flächen für Immissions-schutz, sofern diese von der Stadt unterhalten wer-den müssen Flächen für den Durchgangsverkehr und überge-ordnete Verbindungsfunktionen Flächen für Ver- und Entsorgung sowie die erfor-derlichen Nebenflächen (z.B. Regenrückhalteanla-gen)Gemeinbedarfsflächen (Kitas etc.)Öffentliche Grünflächen und Spielflächen Flächen für Maßnahmen des ökologischen Aus-gleiches und Ersatzes sowie des Artenschutzes Wenn die Flächen in Privatbesitz verbleiben können, ist deren Bindung durch beschränkt persönliche Dienst-barkeit zu Gunsten der Stadt zu sichern.

B 3 Geförderter Wohnungsbau

B 3.1 Quotenregelung

3.1.1. Werden mehr als 30 Reihen- und/ oder Dop-pelhäuser oder mehr als 30 Wohneinheiten im Ge-schosswohnungsbau errichtet, sind 30 Prozent der Geschossfläche im Sinne des § 20 Abs. 3 BauNVO für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen. Der geförderte Geschosswohnungsbau kann nur als Mietwohnungsbau nachgewiesen werden.

Die Regelung ist grundsätzlich in städtebaulichen Verträgen oder sonstigen Verträgen zuvereinbaren.

3.1.2. Nach Ziffer A3 bleiben bestehende Baurech-te vom Baulandbeschluss unberührt. Die Errichtung von Wohnraum wird durch die Vorgaben zum geför-derten Wohnungsbau nicht beeinflusst, wenn und soweit Wohnungsbauvorhaben bereits zulässig sind. Erfordert das Wohnungsbauvorhaben hingegen ei-nen Bebauungsplan, so gilt Folgendes:

Bei gemischt nutzbaren Flächen, wie etwa Misch-gebieten, Dorfgebieten oder Gemengelagen mit Prägung durch Wohnbebauung gelten die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau nur insoweit, als die Wohnbebauung über den Umfang des planungs-rechtlich Zulässigen hinausgeht. Bei rein gewerblich nutzbaren Flächen wie Indus-triegebieten, Gewerbegebieten oder Sondergebie-ten und im Außenbereich gelten die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau ohne Einschränkungen, unabhängig vom baulichen Bestand.

B 3.2 Wert- und KostengrenzenDie Verträge sind so zu gestalten, dass im Rahmen

der Förderung der Bodenwert für die Nettowohn-baufläche des geförderten Mietwohnungsbaus auf der Basis des Verkehrswertes gerechnet wird und 350 EUR/m² (Basisjahr 2016) nicht überschreitet. Für die Folgejahre ist eine Anpassung an den Zeitin-dex für die jährliche Preisentwicklung von Bauland-grundstücken in Nürnberg vorzunehmen.

Die Kostenobergrenze für geförderte Eigenheime einschließlich Erwerbskosten liegt bei 390.000,- Euro. Diese wird erforderlichenfalls der örtlichen Marktsituation angepasst.

B 3.3 Bonusregelung

Wurde Wohnraum im geförderten Wohnungsbau weder auf Grund einer vertraglichen, städtebaulich begründeten Bindung, noch auf Grund einer Fest-setzung in einem Bebauungsplan geschaffen, wird ein Bonus gewährt. Dies erfolgt in der Weise, dass die Anzahl der so „freiwillig“ errichteten Wohnein-heiten mit einem Faktor von 0,5 angerechnet wird. Eine Anrechnung ist nicht möglich, wenn deren Fer-tigstellung länger als fünf Jahre zurückliegt. Liegt de-ren Fertigstellung nicht länger als 18 Monate zurück, beträgt der Anrechnungsfaktor 1,0.

B 3.4 Flexibilisierung bei kleinen Baugebieten

Werden bis zu 50 Wohneinheiten im Geschosswoh-nungsbau errichtet, kann die Quote für den geför-derten Wohnungsbau im begründeten Einzelfall auf einem alternativen Grundstück (Ersatzgrundstück) im Eigentum des Investors innerhalb des Stadtge-biets erfüllt werden, wenn die Errichtung zeitgleich mit der Bebauung des Baugebiets erfolgt, bei dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt. Dazu müssen bei dem Ersatzgrundstück alle baurecht-lichen und sonstigen Voraussetzungen für die ge-forderte Bebauung nachweislich vorliegen. Insbe-sondere muss gewährleistet sein, dass keine sozial instabilen Bewohnerstrukturen entstehen. Bei Ab-schluss des städtebaulichen oder sonstigen Vertra-ges ist an dem Ersatzgrundstück grundbuchrechtlich ein Ankaufsrecht zu Gunsten der Stadt für den Fall zu sichern, dass der vereinbarte geförderte Woh-nungsbau nicht innerhalb einer angemessenen Frist verwirklicht wird.

B 3.5 Baupflicht, rechtliche Sicherung

Der geförderte Wohnungsbau ist innerhalb einer in der Bauverpflichtung festzulegenden Frist umzuset-zen. Die Umsetzung ist durch ein Ankaufsrecht zu einem vertraglich definierten Preis zu sichern.

Die Bindungen für den geförderten Mietwohnungs-bau sind im Grundbuch durch eine beschränkt-per-sönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Nürnberg zu sichern.

B 4 Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstat-tung

B 4.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen

Der ökologische Ausgleich nach § 1a BauGB in Be-bauungsplänen soll soweit möglich im Plangebiet stattfinden, um die direkten Nutzer des Gebiets vom

naturräumlich-ökologischen Mehrwert profitieren zu lassen. Vermeidung und Verminderung von Eingrif-fen haben erste Priorität. Es ist anzustreben, Hoch-wasserschutz- und Regenrückhalteflächen, Eingriffs-ausgleichsflächen, Grünflächen nach Nr. B 4.4 und Artenschutzflächen zu überlagern und zusammenzu-fassen, soweit es rechtlich und technisch möglich ist.

B 4.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto

Kann der Ausgleich nicht oder nicht vollständig im Plangebiet erfolgen, können auch eine Kostenüber-nahme für Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Nürnberg, ein stadtexterner Flächenerwerb oder sonstige geeignete Maßnahmen vereinbart werden.

B 4.3 Artenschutzrecht

Für artenschutzrechtliche oder weitere Anforderun-gen gelten B 4.1 und B 4.2 analog.

B 4.4 Grünflächenversorgung

4.4.1 Öffentlich nutzbare Grünflächen sind wesent-licher Teil eines qualitätvollen städtischen Raumes. Bei der Baurechtsneuschaffung sind öffentliche Grünflächen zu schaffen. Bereits vorhandene Grün- und Freiflächen in Planungsbereichsnähe sollen bei der Ermittlung der Gesamtbedarfe angemessen be-rücksichtigt werden.

4.4.2 Für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflä-chen werden folgende Orientierungswerte zugrunde gelegt:

pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m²

pro Einwohner im Familieneigenheimgebiet

(Wohnen auf eigener Parzelle mit Garten): 10 m²

Davon jeweils Spielplatz- oder Jugendspielfläche pro Einwohner: 3,4 m²

4.4.3 Grundlage für die Berechnung des Bedarfs für das Bebauungsplangebiet sind die in der Verwaltung verwendeten Richtwerte zur Prognostizierung der zukünftigen Einwohnerzahl.

Dies sind derzeit:• Einwohner je Wohneinheit im Geschoss- wohnungsbau: 2• Einwohner je Wohneinheit im Familien- eigenheimbau: 3,1

4.4.4 Die Orientierungswerte beziehen sich auf öf-fentlich nutzbare Grünflächen, die mit der Zweck-bestimmung Parkanlage, Spielplatz oder öffentliche Grünfläche oder als gestalteter öffentlicher Platz in Bebauungsplänen festgesetzt oder dargestellt oder in Baugenehmigungen oder (städtebaulichen) Ver-trägen verankert werden.

4.4.5 Grünflächen sind bis zu einer Größe von 3.000 qm auch dann öffentlich im Sinne des Baulandbe-schlußes, wenn die Nutzung für die Allgemeinheit grundbuchlich gesichert sind. Eigentum oder Unter-halt durch die Stadt ist dabei nicht zwingend.

4.4.6 Für generationsübergreifende und integrative Angebote ist eine Mindestgröße zentraler Grünflä-chen von 0,3 ha anzustreben. Die Mindestgröße von

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Nachbarschaftsspielflächen beträgt 500 m². Grün-züge sollen kompakt sein und eine Mindestbreite von 15 m nicht unterschreiten. Eine Mindestbreite von 50 m soll bei Parkanlagen nicht unterschritten werden.

4.4.7 Sollten die erforderlichen Grünflächen nicht in vollem Umfang im Planungsgebiet realisierbar sein, kann eine Ablöse zugunsten der qualitativen Auf-wertung bestehender oder der Neuschaffung von Grünflächen im räumlich-funktionalen Zusammen-hang geleistet werden.

4.4.8 Öffentliche Spielflächen sind in jedem Fall vor-rangig herzustellen.

B 4.5 Grünflächen

Straßen und Plätze neuer Baugebiete sind aus städ-tebaulichen Gründen und zur Anpassung an den Kli-mawandel möglichst zu durchgrünen. Pflanzungen von Hecken, Straßen- und Platzbäumen, Dachbegrü-nungen sowie die Anlage von Wasserflächen sind in den Ausgleich nach B 4.1 und die Bedarfe nach B 4.4 einzurechnen.

B 4.6 Gebietsumwandlungen

Für Umwandlungen bereits bestehender beplanter Gebiete oder Überplanungen im Innenbereich sind unter Berücksichtigung des Ziels der doppelten In-nenentwicklung angemessene Werte im Einzelfall zu definieren.

B 5 Soziale Einrichtungen

Die Kosten für die soziale Infrastruktureinrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wie Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte sowie für Grund- und Mittelschulen, Sportplätze und sonstige Flächen werden auf den Planungsbegünstigten umgelegt, soweit durch die Baurechtschaffung ein Bedarf für solche Einrichtungen entsteht.

B 6 Erschließung

B 6.1 Privatstraßen

Alle Verkehrsflächen sind grundsätzlich öffentlich zu widmen. Privatstraßen in Wohngebieten wer-den nur bis zu einer maximalen Länge von ca. 100 Metern akzeptiert, es sollen darüber maximal zehn Wohneinheiten erschlossen werden. Privatstraßen für Durchgangsverkehr oder für Verkehrswege mit übergeordneter Verbindungsfunktion sind ausge-schlossen.

B 6.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbin-dungen

Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu widmen.

B 6.3 Erschließungsstandards

Planung, Dimensionierung und Herstellung der Er-schließungsanlagen sowie ihrer Anbindung erfolgen unter Beachtung der einschlägigen geltenden ge-setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Bei Ein-griffen in Grund und Boden sind die §§ 6 bis 8 des

Bundesbodenschutzgesetzes zu beachten. Die der Stadt zu übertragenden Flächen sind kampfmittelfrei zu übergeben. Sämtliche Auffüllungen und Einbau-ten sind zu entfernen. In Abstimmung mit der Stadt (Servicebetrieb öffentlicher Raum - SÖR) kann in be-gründeten Einzelfällen davon abgewichen werden. Einzubauendes Bodenmaterial hat den Anforderun-gen des SÖR nach Anlage 1 zu genügen.

B 6.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen

Entwässerungsanlagen werden vom SUN (Stadtent-wässerung und Umweltanalytik Nürnberg) grund-sätzlich nur übernommen, wenn mindestens zwei wirtschaftlich voneinander unabhängig nutzbare Grundstücke über diese Anlage erschlossen werden und die Anlagenteile in öffentlich gewidmeten und im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen liegen.

B 6.5 Kunst im öffentlichen Raum

Bei Baugebieten mit mehr als 10.000 qm Gesamt-grundstücksfläche und entsprechender Eignung sind je qm Gesamtgrundstücksfläche 2 Euro für Projekte der Kunst im öffentlichen Raum anzustreben. Die anteiligen Kosten der städtischen Flächen werden im Titel „Kunst im öffentlichen Raum“ verbucht, die Projekte über diesen Titel und den Beirat Bildende Kunst abgewickelt. Die Kunstwerke sollen spätestens zwei Jahre nach Bezug der ersten 30 % der Gebäu-de errichtet sein, Kunstprojekte dürfen auch räumlich zusammengefasst werden.

C) Gewerbe1. Verfahrensweg

2. Folgekostenregelung2.1. Verpflichtung2.2. Ausführungsvorbehalt2.3. Flächenabtretungen

3. Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstattung3.1. Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen3.2. Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto3.3. Artenschutzrecht3.4. Grünflächenversorgung3.5. Grünflächen3.6. Gebietsumwandlungen

4. Erschließung4.1. Privatstraßen4.2. Widmung der Fuß- und Radwegeverbindungen4.3. Erschließungsstandards4.4. Übergabe von Entwässerungsanlagen4.5. Kunst im öffentlichen Raum

C 1 Verfahrensweg

Vor Beginn der städtebaulichen Planung unter-zeichnen die Planungsbegünstigten eine Grundzu-stimmungserklärung als Grundlage für das weitere Verfahren. Der Planungsbegünstigte verpflichtet sich darin zur Übernahme der der Stadt entste-henden Verwaltungskosten und erklärt sich in der Grundzustimmungserklärung grundsätzlich bereit, einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen. In der Grundzustimmungserklärung werden die einzelnen maßgeblichen Folgelasten und -kosten benannt. Die Grundzustimmungserklärung ist Voraussetzung für die Einleitung des Bebauungs-

planverfahrens, wie auch für die Einleitung eines notwendigen Verfahrens zur Änderung des Flächen-nutzungsplans. Nach dem Einleitungsbeschluss wird parallel zur Bauleitplanung der städtebauliche Ver-tragausgehandelt. Die Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes zum Bebauungsplan wird nur durchge-führt, wenn der Vertrag vom Planungsbegünstigten und der Stadt Nürnberg unterzeichnet ist. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird der Bebau-ungsplan nicht weiter geführt.

C 2 Folgekostenregelung

C 2.1 Verpflichtung

Der Planungsbegünstigte muss sich vertraglich verpflichten, die ursächlich durch die Planung und deren Umsetzung notwendig werdenden städtebau-lichen Maßnahmen vorzubereiten und durchzufüh-ren und die der Stadt entstehenden Kosten und Auf-wendungen für die Entwicklung des Baugebietes zu tragen. Geschieht dies nicht, wird die Planung durch die Stadt nicht weiter geführt.

Zu den städtebaulichen Maßnahmen und Kosten ge-hören insbesondere:

Verfahrenskosten (z.B. Gutachter- und Planungs-kosten) sowie BauverwaltungskostenWettbewerbs- und Konzeptkosten, Kosten der Bürgerbeteiligung und weiterer vergleichbarer Leis-tungen, auch Dritter Planung und Herstellung der nötigen Erschlie-ßungsanlagen und Immissionsschutzanlagen unter Beachtung der einschlägigen geltenden gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik in Abstimmung mit der Stadt Planung und Herstellung der Ver- und Entsor-gungsanlagen in Abstimmung mit der Stadt Sowie Planung und Herstellung der nötigen Anlagen für die Entwässerung nach den jeweils aktuellen Vorgaben und Standards von Bund und Land Planung und Herstellung der nötigen Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen nach den jeweils aktuel-len Vorgaben und Standards des Verkehrsplanungs-amtes und des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Freimachung (z.B. Gebäuderückbau, Entfernung von Auffüllungen und Schadstoffen, Kampfmittel-freiheit etc.) Erwerb, Planung, Herstellung und Entwicklungs-pflege der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB sowie der Ausgleichsflächen nach § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG Planung, Herstellung und Entwicklungspflege von Artenschutzmaßnahmen (CEF-, FCS-Maßnahmen) und kohärenzsichernde Maßnahmen (Natura 2000 Gebiete) mit notwendigem Grunderwerb Planung und Herstellung der Grün-, Frei- und (so-weit im Einzelfall erforderlich) Spielflächen (sowie deren Entwicklungs- und Gewährleistungspflege oder Ablöse durch Leistung eines Finanzierungsbei-trages) Kosten für das Monitoring gem. § 4c BauGB und das artenschutzrechtliche Monitoring (§§ 44ff. BNatSchG)

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C 2.2 Ausführungsvorbehalt

Die Herstellung der Erschließungsanlagen (incl. Planung) ist im Vertrag terminlich festzulegen. Die jeweils betroffenen Eigenbetriebe und / oder Dienst-stellen haben im Rahmen der vertraglich zu verein-barenden Fristen ein Erstzugriffsrecht auf Planung und Ausführung.

Ist es den Eigenbetrieben und / oder Dienststellen nicht möglich, Termine anzubieten, die dem Projek-tablauf entsprechen, führt der Planungsbegünstigte die Maßnahmen in eigener Verantwortung aus. Die Vereinbarungen dazu werden bereits vor Projektbe-ginn vertraglich getroffen. Die Leistungen müssen unter Beachtung der einschlägigen geltenden ge-setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen und anerkannten Regeln der Technik erbracht wer-den.

Im Falle der Ausführung durch den Planungsbegüns-tigten müssen die Leistungen vor Übernahme durch die Stadt abgenommen werden. Bei Leistungen auf Vegetationsflächen erfolgt dies erst mit Ablauf der Entwicklungs- und Gewährleistungspflege (i.d.R. nach 3 Jahren), es sei denn, in Abstimmung mit der Stadt werden die Leistungen durch den Planungsbe-günstigten VOB-konform ausgeschrieben und verge-ben und vertraglich die Begleitung der Entwicklungs- und Gewährleistungspflege mit den entsprechenden Durchgriffsrechten der Stadt (SÖR) übertragen.

C 2.3 Flächenabtretungen

Folgende Flächen sind - soweit erforderlich und kau-sal - unentgeltlich, kosten-, nutzen- und lastenfrei an die Kommune abzutreten:

Verkehrsflächen und Flächen für Immissions-schutz, sofern diese von der Stadt unterhalten wer-den müssen Flächen für den Durchgangsverkehr und überge-ordnete Verbindungsfunktionen Flächen für Ver- und Entsorgung sowie die erfor-derlichen Nebenflächen (z.B. Regenrückhalteanla-gen)Gemeinbedarfsflächen soweit erforderlichÖffentliche Grünflächen und Spielflächen soweit erforderlich Flächen für Maßnahmen des ökologischen Aus-gleiches und Ersatzes sowie des Artenschutzes, so-weit erforderlich

Wenn die Flächen in Privatbesitz verbleiben können, ist deren Bindung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt zu sichern.

C 3 Eingriff/Ausgleich, Grünflächenausstat-tung

C 3.1 Eingriff/Ausgleich in Bebauungsplänen

Der ökologische Ausgleich nach § 1a BauGB in Be-bauungsplänen soll soweit möglich im Plangebiet stattfinden, um die direkten Nutzer des Gebiets vom naturräumlich-ökologischen Mehrwert profitieren zu lassen. Vermeidung und Verminderung von Eingrif-fen haben erste Priorität. Es ist anzustreben, Hoch-wasserschutz- und Regenrückhalteflächen, Eingriffs-

ausgleichsflächen, Grünflächen nach Nr. C 3.4 und Artenschutzflächen zu überlagern und zusammen zufassen, soweit es rechtlich und technisch möglich ist.

C 3.2 Eingriff/Ausgleich aus dem Ökokonto

Kann der Ausgleich nicht oder nicht vollständig im Plangebiet erfolgen, können auch eine Kostenüber-nahme für Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Nürnberg, ein stadtexterner Flächenerwerb oder sonstige geeignete Maßnahmen vereinbart werden.

C 3.3 Artenschutzrecht

Für artenschutzrechtliche oder weitere Anforderun-gen gelten B 4.1 und B 4.2 analog.

C 3.4 Grünflächenversorgung

Bei der Baurechtsneuschaffung für Gewerbe soll eine angemessene Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen festgelegt werden. Anzustreben sind für die jeweilige gewerbliche Struktur geeignete Flä-chendimensionierungen.

C 3.5 Grünflächen

Straßen und Plätze neuer Baugebiete sind aus städ-tebaulichen Gründen und zur Anpassung an den Kli-mawandel möglichst zu durchgrünen. Pflanzungen von Straßenbäumen sowie von Hecken und Wasser-flächen sind in den Ausgleich nach C 3.1 einzurech-nen. Anzustreben sind mindestens 10 m² öffentliche oder öffentlich gewidmete Grünfläche je 150 m² bebauter Fläche.

In Gewerbe- und Industriegebieten sind Fassaden- und Dachbegrünungen sowie ausreichende Baum-pflanzungen sowohl zum Ausgleich nach C 3.1 als auch aus städtebaulichen Gründen und zur Anpas-sung an den Klimawandel vorzusehen.

C 3.6 Gebietsumwandlungen

Für Umwandlungen bereits bestehender beplanter Gebiete oder Überplanungen im Innenbereich sind unter Berücksichtigung der Ziele der doppelten In-nenentwicklung angemessene Werte im Einzelfall zu definieren.

C 4 Erschließung

C 4.1 Privatstraßen

Grundsätzlich sind Verkehrsflächen öffentlich zu widmen. Privatstraßen im gewerblichen Bereich sind im Einzelfall zu beurteilen.

C 4.2 Widmung der Fuß- und Radwegeverbin-dungen

Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu widmen.

C 4.3 Erschließungsstandards

Planung, Dimensionierung und Herstellung der Er-schließungsanlagen sowie ihrer Anbindung erfolgen unter Beachtung der einschlägigen geltenden ge-setzlichen Regelungen, Verordnungen und Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik.

Bei Eingriffen in Grund und Boden sind die §§ 6 bis 8 des Bundesbodenschutzgesetzes zubeachten.

Die der Stadt zu übertragenden Flächen sind kampf-mittelfrei zu übergeben. Sämtliche Auffüllungen und Einbauten sind zu entfernen. In Abstimmung mit der Stadt (Servicebetrieb öffentlicher Raum - SÖR) kann in begründeten Einzelfällen davon abgewichen wer-den.Einzubauendes Bodenmaterial hat den Anforderun-gen des SÖR nach Anlage 1 zu genügen.

C 4.4 Übergabe von Entwässerungsanlagen

Entwässerungsanlagen werden von SUN in der Regel nur übernommen, wenn mindestens zwei wirtschaftlich voneinander unabhängig nutzbare Grundstücke über diese Anlage erschlossen werden und die Anlagenteile in öffentlich gewidmeten und im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen liegen.

C 4.5 Kunst im öffentlichen Raum

Bei Baugebieten mit mehr als 10.000 m² Gesamt-grundstücksfläche und entsprechender Eignung sind je m² Gesamtgrundstücksfläche 2 Euro für Projekte der Kunst im öffentlichen Raum anzustreben. Die anteiligen Kosten der städtischen Flächen werden im Titel „Kunst im öffentlichen Raum“ verbucht, die Projekte über diesen Titel und den Beirat Bildende Kunst abgewickelt. Die Kunstwerke sollen spätestens zwei Jahre nach Bezug der ersten 30 % der Gebäu-de errichtet sein, Kunstprojekte dürfen auch räumlich zusammengefasst werden.

D Bauverpflichtung1. Verkauf städtischer Flächen2. Überplanung nichtstädtischer Flächen

D 1 Verkauf städtischer Flächen

Der Verkauf städtischer Flächen erfolgt gemäß der „Richtlinie über den Verkehr mit Liegenschaften und die Verwaltung der Liegenschaften“ mit Bauver-pflichtung. Ziffer 2.2.5 (Stand 27.01.2011) lautet wie folgt:

„Bei Veräußerung zur Bebauung oder bestimmter Verwendung ist ein Bebauungs- bzw. Verwendungs-gebot festzulegen, das zeitlich zu befristen ist (in der Regel 3 Jahre). Es ist zu vereinbaren, dass die Stadt bei Nichteinhaltung des Bebauungs- bzw. Verwen-dungsgebotes zum Rückkauf berechtigt ist. Für den Rückkauf ist der Verkehrswert, höchstens jedoch der Preis festzulegen, zu welchem das Grundstück ver-kauft wurde.

Der Ersatz von Aufwendungen des Käufers oder Drit-ter, mit Ausnahme von zwischenzeitlich bezahlten Er-schließungskosten oder Beiträgen nach Ortsrecht ist auszuschließen. Außerdem ist zu vereinbaren, dass das zu veräußernde Grundstück vor vollständiger Be-bauung bzw. vor Verwirklichung der vorgesehenen Verwendung nicht an Dritte veräußert werden darf. Die Ansprüche der Stadt aus diesen Verpflichtungen sind, soweit möglich, dinglich zu sichern.“

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D 2 Überplanung nichtstädtischer Flächen

Der Planungsbegünstigte muss sich einer Bauver-pflichtung unterwerfen, die die Nutzung des Bau-rechts in einer für den Einzelfall angemessenen Frist sicherstellt. Vertraglich ist zu vereinbaren, dass bei nicht fristgerechter Umsetzung des Baurechts der Stadt ein Ankaufsrecht zu einem zum Vertrags-schluss definierten Preis zugesichert wird.

E Sicherung der VerpflichtungenFür alle vertraglichen Verpflichtungen des Planungs-begünstigten müssen Sicherheiten geleistet werden. Für kurz- und mittelfristig zu erfüllende Verpflich-tungen sollen unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaften nach dem städtischen Muster gestellt werden.

Im Übrigen sollen die Möglichkeiten der grundbuch-rechtlichen Sicherung ausgeschöpft werden.

F GeltungDer Baulandbeschluss gilt ab seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg. Nachteilige, den Planungsbegünstigten stärker belastende Neure-gelungen, gelten nur für solche Bebauungsplan-verfahren, für die noch kein Billigungsbeschluss (Auslegungsbeschluss) vorliegt. In seinem Anwen-dungsbereich tritt der Baulandbeschluss an die Stelle der bisherigen Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse.

Anhang 1: SÖR-Standards für Materialeinbau

1. Geltungsbereich

Die Stoffsituation am Einbauort darf grundsätzlich nicht nachteilig verändert werden. Anzustreben ist eine stetige Verbesserung sämtlicher Bodenfunktio-nen mit dem Ziel der nachhaltigen, uneingeschränk-ten Wiederverwertbarkeit der Einbaumaterialien bei nachfolgenden Maßnahmen. Die Anforderungen al-ler relevanten rechtlichen Vorgaben (z.B. zum Abfall-, Boden und Wasserrecht) sind dabei zu beachten.

2. Erforderliche Nachweise

Bereits vorhandene Böden/verbleibende Bö-den: Nach Aushub der Auffüllungen und Rückbau ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Vor Materi-aleinbau ist die Ist -Situation durch den Sachverstän-digen zu prüfen und zu bewerten. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften und der projektbezogenen Anforderungen ist durch diesen zu bestätigen. SÖR ist eine Dokumentation hierüber vorzulegen. SÖR gibt die Fläche zum Einbau frei.

Einbaumaterial:Das Bodenmaterial hat den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Die Bestandssituation (vor Ausbau der Auffüllungen) darf nicht verschlechtert werden.

Die Verwendung von Recyclingmaterial ist im Rah-men der gesetzlichen Regelungen gleichrangig zu prüfen.

Die Eignung des verwendeten Materials für den

Einbau und die vorgesehene Nutzung ist durch ei-nen Sachverständigen zu prüfen, zu bewerten und zu bestätigen. SÖR ist eine Dokumentation hierüber vorzulegen. Ein eventuell erforderlicher Bodenaus-tausch ist durch einen gem. § 18 BBodSchG zuge-lassenen Bodengutachter zu begleiten, zu dokumen-tieren und zu bestätigen. Vor der Maßnahme ist der Stadt ein Konzept vorzulegen. Die Anforderungen al-ler relevanten rechtlichen Vorgaben (z.B. zum Abfall-, Boden und Wasserrecht) sind dabei zu beachten..

3. Dokumentation/Schlussbericht

Vor Übergabe der Flächen ist ein Abschlussbericht durch den baubegleitenden Gutachtervorzulegen, in dem die vorgenannten Punkte mit sämtlichen Maß-nahmen und Ergebnissen dargestellt (einschließlich Fotodokumentation), bewertet und bestätigt sind.

Anhang 2 (nachrichtlich): Städtebauliche Kennwerte

Als Übersicht werden im Folgenden Rechenwerte dargelegt, die zur Ermittlung der Wohneinheiten und Einwohner in einem Baugebiet verwendet werden. Sie werden so lange verwendet, bis der Bebauungs-plan genauere Aussagen ermöglicht.

Grundlage der Berechnung ist die Nettobaufläche, also das Baugrundstück.

Wohneinheiten (WE):

1 WE/Reihenhaus ca. 200 m² Grundstücksfläche

1 WE/Doppelhaus ca. 300 m² Grundstücksfläche

1 WE/freistehendes Einfamilienhaus ca. 500 m² Grundstücksfläche

1 WE/Mehrfamilienhausbau ca. 80 m² Grundstücksfläche

Einwohner

1 WE/Familienhausbau 3,1 EinwohnerInnen1 WE/Mehrfamilienhausbau 2,0 EinwohnerInnen

Nürnberg, 14.02.2020Stadt Nürnberg

gez. MalyDr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Anmeldung zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2020/2021

Berufliche Schule, Direktorat 1, Augustenstr. 30, 90461 Nürnberg,Tel. 0911/231-2601, Fax: 0911/231-8901E-Mail: [email protected]; Homepage: www.b1.nuernberg.de

Fachschule für das Sanitär- und Heizungsbau-erhandwerk - Meisterschule Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung Anmeldung: ab sofort Informationen und Anmeldeformulare auf der Home-page und im Sekretariat erhältlich.

Berufsfachschule für technische Assistenten für InformatikVoraussetzung: Mittlere Reife Anmeldung: ab dem ZwischenzeugnisInformationen und Anmeldeformulare auf der Home-page und im Sekretariat erhältlich.

Berufliche Schule, Direktorat 2, Fürther Str. 77, 90429 Nürnberg,Tel. 0911/231-3951, -3952, Fax: 0911/231-3953E-Mail: [email protected],Internet: www.b2.nuernberg.de

Berufsschule Plus (gewerblich technische Ausbildungsberufe)Anmeldung: ab 01.03.2020 für das Schuljahr 2020/2021, Abgabe der Anmeldeunterlagenbei den Sekretariaten der jeweils zu besuchenden Berufsschule oder Berufsfachschule sowie direkt bei der Berufsschule 2Anmeldeformulare und weitere Informationen sind in den Sekretariaten oder auf der Homepage der Be-rufsschule 2 verfügbar.Am Dienstag, 22.09.2020, 17:00 Uhr, findet im BBZ Raum A013, Äußere Bayreuther Straße 8, 90491 Nürnberg, eine Informationsveranstaltung statt. Städtische Berufsfachschule FertigungstechnikAusbildungsberuf: Maschinen- und Anlagenführer/in Fachrichtung Metall- und Kunststofftechnik bzw. Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung MontagetechnikAufnahme-Voraussetzungen: Mittelschulabschluss oder qualifizierender Mittelschulabschluss, Bewer-bungsschreiben, Lebenslauf mit Foto, die letzten beiden Schulzeugnisse, zweiwöchiges Praktikum in einem technischen BetriebAnmeldung: ab 01. März 2020 (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr) bis 30. Juni 2020Am Dienstag, 05.05.2020, 18:00 Uhr, findet in der Aula (Zugang über Kernstraße und Pausenhof) eine Informationsveranstaltung statt.

Rudolf-Diesel-Fachschule (Technikerschule), Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik, Informatiktechnik, Maschinenbautechnik und Mechatroniktechnik, Äußere Bayreuther Straße 8, 90491 Nürnberg,Tel. 0911/231-8825, 8826

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

E-Mail: [email protected], Internet: www.rdf.nuernberg.deAufnahme und Beratung: Tel. 0911/231-8659Während der Schulzeit (nicht in den Schulferien): Montag, 17:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag, 17:00 – 19:00 Uhr

Berufliche Schule, Direktorat 5,Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg, Sekretariat: Tel. 0911/231-8760, Fax: 0911/231-876, E-Mail: [email protected]: www.b5-nuernberg.de

Berufsfachschule für Bekleidung Reutersbrunnenstr. 12, 90429 Nürnberg Sekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg Tel. 0911/231-8760, Fax: 0911/231-8761, E-Mail: [email protected]: www.b5-nuernberg.de Ausbildungsberufe: Textil- und Modenäher/-in, Textil- und Modeschneider/-in, Änderungsschneider/-inMaterialgeld in Höhe von ca. 130,00 Euro wird jähr-lich erhoben Nächster Ausbildungsbeginn im September 2020 (jährlich)Anmeldung: ab Februar 2020, Montag bis Donners-tag 07:30 – 15:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr Onlineanmeldung über Homepage möglichVoraussetzungen: erfüllte Vollzeitschulpflicht und Bestehen des EignungstestsInformationen und Anmeldeformulare auf der Home-page und im Sekretariat erhältlich.Berufsfachschule für bekleidungstechnische Assistenten Reutersbrunnenstr. 12, 90429 NürnbergSekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 NürnbergTel. 0911/231-8760, Fax: 0911/231-8761, E-Mail: [email protected]: www.b5-nuernberg.de Materialgeld in Höhe von ca. 180,00 Euro im 1. Aus-bildungsjahr und ca. 200,00 Euro im 2. Ausbildungs-jahr wird erhoben.Nächster Ausbildungsbeginn im September 2021 (alle 2 Jahre).Anmeldung: ab Februar 2021, Montag bis Donners-tag 07:30 – 15:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr Onlineanmeldung über Homepage möglichVoraussetzung: mittlerer Schulabschluss Informationen und Anmeldeformulare auf der Home-page und im Sekretariat erhältlich.

Fachschule für BekleidungstechnikReutersbrunnenstr. 12, 90429 NürnbergSekretariat: Deumentenstr. 1, 90489 NürnbergTel. 0911/ 0911/231-8760, Fax: 0911/231-8761, E-Mail: [email protected]: www.b5-nuernberg.deAnmeldevormerkungen während des gesamten Jah-res möglich.Nächster Ausbildungsbeginn im September 2021 (alle 2 Jahre)Die Weiterbildung ist schulgeldfrei.Anmeldung: Montag bis Donnerstag 07:30 – 15:30 Uhr und Freitag 07:30 – 13:30 Uhr

Onlineanmeldung über Homepage möglichVoraussetzung: IHK-Prüfung als Bekleidungs-/Tex-til- und Modeschneider oder Gesellenprüfung im Maßschneiderhandwerk sowie mindestens 1 Jahr Berufserfahrung Informationen und Anmeldeformulare auf der Home-page und im Sekretariat erhältlich. Berufliche Schule, Direktorat 6, Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg, Tel. 0911/231-8780, Fax: 0911/231-8781, E-Mail: [email protected]: www.b6-nuernberg.de

Berufsschule Plus (kaufmännische Ausbildungsberufe)Anmeldung: ab 01.03.2020 für das Schuljahr 2020/2021, Abgabe der Anmeldeunterlagen bei den Sekretariaten der jeweils zu besuchenden Berufs-schule oder Berufsfachschule sowie direkt bei der Berufsschule 6Anmeldeformulare und weitere Informationen sind in den Sekretariaten oder auf der Homepage der Be-rufsschule 6 verfügbar.Am Dienstag, 22.09.2020, 17:00 Uhr, findet im BBZ Raum A 013, Äußere Bayreuther Straße 8, 90491 Nürnberg, eine Informationsveranstal-tung statt.

Fachakademie für Wirtschaft, Schwerpunkt AußenwirtschaftAnmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich.Die Ausbildung ist schulgeldfrei.Anmeldeformulare und weitere Informationen sind im Sekretariat oder auf der Homepage verfügbar.

Fachschule für Druck- und Medientechnik der Stadt NürnbergAnmeldung: jederzeit in schriftlicher Form möglich.Anmeldeformulare und weitere Informationen sind im Sekretariat oder auf der Homepageverfügbar.

Berufliche Schule, Direktorat 7, Pilotystraße 4, 90408 Nürnberg Tel. 0911/231-4195, Fax: 0911/ 231-4198E-Mail: [email protected]: www.b7-nuernberg.de

Berufsfachschule für SozialpflegeAnmeldung: 17.02.2020 bis 15.05.2020, von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags)Beratungsabend: Dienstag, 26.11.2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr, Pilotystraße 4, 90408 NürnbergBeratungsnachmittag: Donnerstag 26.03.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr, Äußere Bayreuther Straße 61, 90409 Nürnberg (am neuen Schulstandort ab 03/2020)

Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung2-jährig für Schüler mit mittlerem Schulabschluss3-jährig für Schüler mit Mittelschulabschluss Anmeldung: 17.02.2020 bis 15.05.2020, von 07:30

Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags) Beratungsabend: Dienstag, 26.11.2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr, Pilotystraße 4, 90408 NürnbergBeratungsnachmittag: Donnerstag 26.03.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr, Äußere Bayreuther Straße 61, 90409 Nürnberg (am neuen Schulstandort ab 03/2020)

Fachakademie für Ernährungs- und Versor-gungsmanagementAnmeldung: 17.02.2020 bis 27.06.2020, von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr, (freitags nur vormittags)Beratungsabende: Dienstag, 26.11.2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr, Pilotystraße 4, 90408 NürnbergDonnerstag, 26.03.2020 von 16:00 bis 19:00 Uhr, Äußere Bayreuther Straße 61, 90409 Nürnberg (am neuen Schulstandort ab 03/2020)

Berufsoberschule für Sozialwesen und GesundheitAnmeldung: 02.03.2020 bis 13.03.2020, Öffnungs-zeiten bitte der Homepage entnehmenBeratungsabende: Mittwoch, 05.02.2020, um 18:00 Uhr, Donnerstag, 20.02.2020, um 18:00 Uhr jeweils im Tempohaus, Schoppershofstraße 80, 90489 Nürnberg

Berufliche Schule, Direktorat 8, Äußere Bayreuther Str. 8, 90491 Nürnberg, Sekretariat: Tel.: 0911/231-8797, Fax: 0911/231-8799, E-Mail: [email protected]: www.b8-nuernberg.de

Berufsfachschule für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten Für die dreijährige Vollzeitausbildung ist eine Be-werbung mit ausführlichen Unterlagen erforderlich. (Informationen hierzu auf der Homepage)Anmeldung: ab sofort

Berufliche Schule, Direktorat 9, Wieselerstraße 3, 90489 Nürnberg,Tel. 0911/231-10750, Fax: 0911/231-10755E-Mail: [email protected]: www.b9-nuernberg.de

Berufsfachschule für BüroberufeZiel: Kauffrau/-mann für BüromanagementDauer: 3 Jahre (Vollzeit)Anmeldung: 16. März - 19. Juni 2020 jeweils Mo. – Do. von 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Fr. 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Sekretariat der B9 (in den Ferien nach telefonischer Vereinbarung)Der Informationsabend findet am Dienstag, 19. Mai 2020 um 18:00 Uhr im Raum 018 statt.

Berufliche Schule, Direktorat 10, Am Fernmeldeturm 3, 90441 NürnbergTel. (0911) 231-5461, Fax: (0911) 231-5462E-Mail: [email protected]: www.b10-nuernberg.de

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 111

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Berufsfachschule für KinderpflegeVollzeitausbildung (2 Jahre)Anmeldung: 03.02.2020 bis 13.03.2020, von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr (freitags nur vormittags). In den Ferien gibt es gesonderte Öffnungszeiten.

Modell „Teilzeitausbildung“ (3 Jahre)Anmeldung: 03.02.2020 bis 13.03.2020Informations- und Beratungsveranstaltungen für die Berufsfachschule für Kinderpflege in Teilzeit, Donnerstag, 28.11.2019 um 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, Donnerstag, 12.12.2019 um 11:00 Uhr, Mittwoch, 29.01.2020 um 11:00 Uhr, Dienstag, 18.02.2020 um 10:30 UhrInformations- und Beratungsveranstaltungen für die Berufsfachschule für Kinderpflege in Vollzeit, Donnerstag, 28.11.2019 (Informationsver-anstaltungen um 14:30 Uhr und 15:30 Uhr), Mitt-woch, 29.01.2020 (Informationsveranstaltungen um 14:30 Uhr und 15:30 Uhr), Dienstag, 18.02.2020 um 14:30 UhrVoraussetzung für beide Ausbildungsformen: erfolgreicher Mittelschulabschluss (Bewerbungen ab Zwischenzeugnis 9. Klasse Mittelschule möglich) An-meldeformular auf der Homepage und im Sekretariat erhältlich

Fachakademie für SozialpädagogikAnmeldung: 02.12.2019 bis 29.05.2020, von 07:30 bis 12:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr (freitags nur vormittags). In den Ferien gibt es geson-derte Öffnungszeiten.Beratungsnachmittag für die Fachakademie für Sozialpädagogik Donnerstag, 28.11.2019 Informationsveranstaltung 14:30 Uhr und 15:30 Uhr, Donnerstag, 05.12.2019, 15:30 Uhr, Freitag, 13.03.2020, 15:30 UhrVoraussetzung: Mittlerer SchulabschlussAnmeldeformular auf der Homepage und im Sekre-tariat erhältlich Beratungsnachmittag für die externe Prüfung zur/zum Erzieher/in Montag, 09.12.2019, 17:00 Uhr

Modell „Optiprax“ (Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen)Bewerbung direkt bei einem Kooperationspartner: zum BeispielStadt Nürnberg, JugendamtPari Kita – Gemeinnützige Paritätische Kindertages-betreuung GmbH NordbayernStadt Erlangen, JugendamtAWO, KV Roth-SchwabachWeitere Kooperationspartner willkommen!Beratungsnachmittag: Montag. 21.10.2019, 16:00 Uhr, Mittwoch, 15.07.2020, 16:00 Uhr

Berufliche Schule, Direktorat 11, Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg, Tel. 0911/231-8856, Fax 0911/231-8857, E-Mail: [email protected]: www.b11-nuernberg.de

Fachschule für das Maler- und Lackiererhand-werk – MeisterschuleAnmeldung: ständig möglich, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Anmeldeformulare sind im Sekretariat oder als Download im Internet erhältlich. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:LebenslaufAbschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schulen Abschlusszeugnis der BerufsschuleGesellen- bzw. FacharbeiterbriefBescheinigungen über die bisherige Berufspraxis, falls vorhanden

Berufsfachschule für Bautechnik, Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg,Tel. 0911/231-8856, Fax: 0911/231-8857, E-Mail: [email protected] Zur zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewer-bungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen. Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich.Anmeldeschluss: 16.07.2021 Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Berufsfachschule für Farb- und Raum-gestaltung, Deumentenstr. 1, 90489 Nürnberg, Tel. 0911/231-8856, Fax: 0911/231-8857, E-Mail: [email protected] zweijährigen Vollzeitausbildung werden Bewer-bungen nach dem Zwischenzeugnis angenommen. Eine ausführliche Bewerbungsmappe ist erforderlich.Anmeldeschluss: 16.07.2020, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Städtische u. Staatliche Wirtschaftsschule Nunnenbeckstraße 40, 90489 Nürnberg,Tel. 0911/231-1531/32, Fax: 0911/231-1558Informationsabend: Dienstag, 28. Januar 2020, 19:00 Uhr! Anmeldewochen für die zwei-, drei- u. vierstufigen Wirtschaftsschule:Montag, 17. Februar 2020 bis Freitag, 21. Februar 2020 und Montag, 16. März 2020 bis Freitag, 27. April 2020, Montag – Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag bis 14:00 UhrAm Mittwoch, 19. Februar 2020 stehen wir Ihnen von 16:00 – 18:00 Uhr für persönliche Beratungsge-spräche zur Verfügung.

Berufliche Oberschule der Stadt Nürnberg Rollnerstr. 15, 90408 Nürnberg, Tel. 0911/231-2800, Fax: 0911/231-2700

Fachoberschule (FOS): AusbildungsrichtungTechnik, Wirtschaft, Sozialwesen, Agrarwirt-schaft, Bio- und Umwelttechnologie (Vorklasse, 11./12./13. Klasse)Anmeldung: 02.03. bis 13.03.2020 Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 UhrAnmeldeformulare und Informationen über die be-nötigten Unterlagen sind im Sekretariat erhältlich oder unter der Internetadresse www.bon.nuernberg.deInformationsabende: Dienstag, 18.02.2020, 18:00 Uhr Mittwoch, 19.02.2020, 18:00 Uhr (alle

Ausbildungsrichtungen)Informationen sind unter www.bon.nuernberg.de abrufbar.

Lothar-von-Faber-Schule/Staatliche Fachoberschule Nürnberg,Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Gesundheit und Pflege, Sozialwesen, Wirtschaft,Versuchsschule für die Leistungssportklassen (u.a. Eliteschule des Fußballs) Schafhofstr. 25, 90411 Nürnberg, Tel. 0911/955 907-0, Fax: 0911/955 907-17, E-Mail: [email protected]: 02.03. – 13.03.2020, jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch von 09:00 bis 15:00 Uhr, Don-nerstag von 12:00 – 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 14:00 UhrInformationen sind aus dem Internet unter www.fos-n.de abrufbar.Die Aufnahmeprüfung für angemeldete Bewerber der Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, 18.03.2020, 08:00 Uhr, an der Lothar-von-Faber-Schule (Staatliche Fachoberschule) statt. Hierzu ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubrin-gen.Informationsveranstaltungen: Dienstag, 04.02.2020, um 17:30 Uhr Leistungs-sportklasse, um 17:45 Uhr Integrationsvorklasse, ab 17:30 Uhr alle 30 Minuten Ausbildungsrichtung GesundheitMittwoch, 05.02.2020, um 17:30 Uhr und um 18:30 Uhr Ausbildungsrichtung Sozialwesen, um 18:00 Uhr und um 19:00 Uhr Ausbildungsrichtung WirtschaftDonnerstag, 06.02.2020, ab 17.30 Uhr alle 30 Minuten Ausbildungsrichtung GestaltungWir informieren an allen Abenden über die Vorklasse.

Staatliche Fachoberschule II NürnbergRothenburger Str. 401, 90431 Nürnberg, Tel.: 0911/231-11350, Fax: 0911/231-11351, E-Mail: [email protected]

Ausbildungsrichtungen: Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung(Vorklasse, 11. Klasse, 12. Klasse, 13. Klasse)Anmeldung: 02.03.-13.03.2020Montag bis Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 UhrInformationen zur Anmeldung sind unter www.fos2-n.de abrufbar.Informationsabende:Dienstag, 21.01.2020, um 18:00 Uhr (alle Ausbil-dungsrichtungen)Donnerstag, 20.02.2020, um 18:00 Uhr (alle Aus-bildungsrichtungen)Ein allgemeiner Einführungsvortrag findet um 18:00 Uhr in der Aula der Schule statt.Informationen zu den einzelnen Ausbildungsrich-tungen erhalten Sie im Anschluss im 2. Stock des Schulgebäudes.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 112

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Staatliche Berufsoberschule, Ausbildungs-richtungen Technik und Wirtschaft,Schoppershofstr. 80, 90489 Nürnberg, 0911/231-5453, www.bos-n.de, [email protected] 12. Jahrgangsstufe Fachhochschulreife auch in Teilzeit (Abendunterricht)

- 13. Jahrgangsstufe Fachgebundene Hoch-schulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife

- Vorklasse Mittlerer Schulabschluss umfassende Vorbereitung auf 12. Klasse

- Vorkurs Vorbereitung auf 12. Klasse in Deutsch, Englisch, Mathe im Abendunterricht

Anmeldung: Online-Formulare unter www.bos-n.de >> für Bewerber >> Anmeldung02.03. bis 13.03.2020, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Informationsabend: Donnerstag, 13.02.2020 18:30 Uhr, Zimmer A-1.01Ausführliche Informationen sind auf unserer Hompa-ge www.bos-n.de erhältlich!

Anmeldung an den Nürnberger Grundschulen und Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufefür das Schuljahr 2020/2021

I. Schulanmeldung

Am Mittwoch, den 25. März 2020 findet von 14 bis 18 Uhr in den unter Ziffer VI. aufge-führten Schulgebäuden die Schulanmeldung statt.

Der Termin zur Schulanmeldung gilt für alle Kinder, die im Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig werden – unabhängig von einer eventuellen Zurückstellung oder Verschiebung der Einschulung auf das darauf-folgende Schuljahr.

Gemäß des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Ge-setz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 632) geändert worden ist, werden für das Schul-jahr 2020/2021 grundsätzlich alle Kinder schul-pflichtig, die bis zum 30. September 2020 sechs Jahre alt werden.

• Für Kinder, die vom 01. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 sechs Jahre werden, gilt der neu eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das fol-gende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätes-tens zum 10. April 2020 mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.

• In jedem Fall schulpflichtig werden Kinder, die im Schuljahr 2019/2020 zurückgestellt wurden. Der Zurückstellungsbescheid ist bei der Schul-anmeldung vorzulegen.

• Die Schulpflicht tritt auch für die Kinder ein, deren Einschulung im Vorjahr aufgrund des Einschulungskorridors auf das Schuljahr 2020/2021 verschoben worden ist.

• Für Eltern, deren Kinder im Oktober, November und Dezember 2020 sechs Jahre alt werden, besteht die Möglichkeit, ihr Kind auf Antrag ebenfalls einzuschulen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Eine eingehende Beratung bei der zuständigen Schule und im Kindergarten ist hier angezeigt.

• Soll ein Kind, das nach dem 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt wird, auf Antrag der Erzie-hungsberechtigten eingeschult werden, muss zusätzlich durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen werden, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (Schulfähigkeit).

• Ein Kind, das am 30. September 2020 mindes-tens sechs Jahre alt ist, kann von der Aufnah-me in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Zu-rückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. No-vember 2020 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzun-gen für eine Zurückstellung gegeben sind. Vor der Entscheidung haben die Erziehungsberech-tigten die Möglichkeit, sich zu äußern. Über die Zurückstellung entscheidet die zuständige Schulleitung. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch in diesem Fall.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grund-schule, in deren Schulsprengel sie ihren ge-wöhnlichen Aufenthalt haben, oder in an einer staatlich genehmigten privaten Grundschule ange-meldet werden (Die zuständige Sprengelgrundschu-le ist im Internet auf www.schulen-in-nuernberg.de unter „Häufig nachgefragt“ ersichtlich).Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtig-ten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses oder den Besuch einer Klasse im gebundenen Ganz-tagsunterricht beantragen wollen. Diese Anträge können frühestens bei der Schulanmeldung gestellt werden und sollen bis spätestens 30. März 2020 vorliegen, wenn der beantragte Schulbesuch zu Be-ginn des Schuljahrs wirksam werden soll.Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, müssen sie eine Vertretung beauf-tragen, mit dem Kind zur Schulanmeldung zu gehen. Die Vertretung muss eine Vollmacht vorlegen.Familien, die am Tag der Schulanmeldung nicht an-wesend sein können, vereinbaren mit der zuständi-gen Schule einen anderen Termin.Die Erziehungsberechtigten oder ihre Vertretungen müssen bei der Schulanmeldung die nach dem An-meldeblatt erforderlichen Angaben machen und die

Geburtsurkunde des Kindes vorlegen.Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einver-ständnis vornehmen. Die Sorgerechtsbescheinigung ist vorzulegen. Die Unterschrift eines Erziehungsbe-rechtigten auf dem Anmeldeblatt ist ausreichend. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf Schulaufnahme soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schrift-lich zustimmen.Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, kön-nen auch von der Heimleitung angemeldet werden.

II. Erklärung der Erziehungsberechtigten

Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Grundschu-len erhalten die Erziehungsberechtigten einen Vor-druck ausgehändigt für die in Art. 49 Abs. 2 BayEUG vorgesehene Erklärung, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülerinnen und Schü-lern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für den Schülerjahrgang zwei oder mehr Klassen (Parallel-klassen) gebildet werden. Von der Ausgabe dieses Vordruckes wird abgesehen an Grundschulen, an denen mit Sicherheit eine Bildung von Parallelklas-sen nicht zu erwarten ist. Bei mehreren Erziehungs-berechtigten gilt für die Abgabe der Erklärung das gleiche wie bei der Schulanmeldung.Die Erklärung bleibt für die Dauer des Besuchs einer öffentlichen Schule wirksam, wenn sie nicht wider-rufen wird. Der Widerruf wird bei Änderung des Be-kenntnisses sofort, im Übrigen erst mit Beginn des folgenden Schuljahres wirksam.Für die schriftliche Anmeldung sind das Anmel-deblatt und das Blatt für die genannte Erklärung bei den Grundschulen erhältlich.

III. Schulanmeldung von Kindern mit sonder-pädagogischem Förderbedarf

Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festge-stelltem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf sollen sich rechtzeitig über die mögli-chen schulischen Lernorte an einer schulischen Be-ratungsstelle informieren. Zu der Beratung können weitere Personen, z.B. der Schulen, der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sowie der Sozial- oder Jugendhilfe, beigezogen werden (Art. 41, Abs. 3 BayEUG).

Die Schulanmeldung erfolgt in der Regel an der Sprengelschule. Die Anmeldung an einem Förder-zentrum mit Klassen der Grundschulstufe kann im Allgemeinen nur bei Kindern erfolgen, die einen son-derpädagogischen Förderbedarf im entsprechenden Förderschwerpunkt aufweisen. Für die Aufnahme an einer Förderschule sind die Feststellung des sonder-pädagogischen Förderbedarfs und ein sonderpäda-gogisches Gutachten erforderlich.

IV. Schulanmeldung ist Pflicht (§ 2 der Schul-ordnung für die Grundschulen in Bayern)

Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet die Schule. Sie kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 113

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss spä-testens bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli 2020 nicht mehr abmelden.Erziehungsberechtigte, die die Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund, vor-sätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt wer-den.

V. Schuleingangsuntersuchung durch das Ge-sundheitsamt Nürnberg

Nach Art. 14 des Gesundheitsdienst- und Verbrau-cherschutzgesetzes (GDVG) und Art. 80 BayEUG ha-ben alle Kinder, vor der Aufnahme in die Jahrgangs-stufe 1 an der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen. Dabei ist der Nachweis über die Teilnahme an der U-9-Vorsorgeuntersuchung vorzulegen (in der Regel das sog. gelbe U-Heft). Liegt dieser Nachweis nicht vor oder kann er nicht in angemessener Zeit nach-gereicht werden, ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Außerdem ist nach Art. 14 Abs. 5 Satz 8 GDVG die Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen gesetzlich vorgesehen.Die Schuleingangsuntersuchungen finden in Nürn-berg in der Zeit von Herbst 2019 bis Sommer 2020 im Allgemeinen in den Außenstellen des Gesund-heitsamts statt. Dazu erhalten die Personensorgebe-rechtigten rechtzeitig vorher eine schriftliche Einla-dung zusammen mit einem ärztlichen Fragebogen. Diesem sind nähere Informationen zum Ablauf zu entnehmen.

VI. Die Anmeldung erfolgt an folgenden Grundschulen

a) Öffentliche Grundschulen: Grundschule Nürnberg St. Johannis, Adam-Kraft-

Straße 2; Grundschule Nürnberg Helene-von-Forster-Schule, Am Röthenbacher Landgraben 25; Grundschule Nürnberg Thoner Espan, Am Thoner Espan 10; Grundschule Nürnberg Ge-org-Paul-Amberger-Schule, Ambergerstraße 25; Grundschule Nürnberg Bartholomäusschule, Bartholomäusstraße 16; Grundschule Nürn-berg Bauernfeindschule, Bauernfeindstraße 24; Grundschule Nürnberg Max-Beckmann-Schule, Beckmannstraße 2; Grundschule Nürnberg Gre-tel-Bergmann-Schule, Bertolt-Brecht-Straße 35; Grundschule Nürnberg Theodor-Billroth-Schule, Billrothstraße 16; Grundschule Nürnberg Bis-marckstraße, Bismarckstraße 20; Grundschule Nürnberg Henry-Dunant-Schule, Dunantstraße 10; Grundschule Nürnberg Erich-Kästner-Schule, Eich-stätter Straße 11; Grundschule Nürnberg Fisch-bach, Fischbacher Hauptstraße 118; Grundschule Nürnberg Eibach, Fürreuthweg 95; Grundschule Nürnberg Kopernikusschule, Gabelsberger Straße 41; Grundschule Nürnberg Gebersdorf, Gebers-dorfer Straße 175; Grundschule Nürnberg Ge-org-Ledebour-Schule, Georg-Ledebour-Straße 7; Grundschule Nürnberg Gebrüder-Grimm-Schule,

Grimmstraße 16; Grundschule Nürnberg Al-tenfurt, Hermann-Kolb-Straße 53; Grundschule Nürnberg Ziegelstein, Heroldsberger Weg 42a; Grundschule Nürnberg Birkenwald-Schule, Her-riedener Straße 25; Grundschule Nürnberg Fried-rich-Wilhelm-Herschel-Schule, Herschelplatz 1; Grundschule Nürnberg Insel Schütt, Hintere Insel Schütt 5; Grundschule Nürnberg Wahler-schule, Holsteiner Straße 2a; Grundschule Nürn-berg Holzgartenschule, Holzgartenstraße 14; Grundschule Nürnberg Adalbert-Stifter-Schule, Julius-Leber-Straße 108; Grundschule Nürnberg Buchenbühler Schule, Kalchreuther Straße 130; Grundschule Nürnberg Katzwang, Katzwanger Hauptstraße 19; Grundschule Nürnberg Knauer-schule, Knauerstraße 20; Grundschule Nürnberg Ketteler-Schule, Leerstetter Straße 3; Grundschu-le Nürnberg Martin-Luther-King-Schule, Luther-King-Straße 14; Grundschule Nürnberg Maiacher Schule, Maiacher Straße 18; Grundschule Nürn-berg Michael-Ende-Schule, Michael-Ende-Straße 20; Grundschule Nürnberg Laufamholz, Moritz-bergstraße 21; Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule, Neue Hegelstraße 17; Grundschule Nürnberg Friedrich-Staedtler-Schule, Neunhofer Hauptstraße 73; Grundschule Nürnberg Konrad-Groß-Schule, Oedenberger Straße 135; Grund-schule Nürnberg Carl-von-Ossietzky-Schule, Ossietzkystraße 2; Grundschule Nürnberg Pa-niersplatz, Paniersplatz 37; Grundschule Nürn-berg Regenbogenschule, Regenbogenstraße 73; Grundschule Nürnberg Reutersbrunnenschule, Reutersbrunnenstraße 12; Grundschule Nürnberg Großgründlach, Reutleser Straße 6; Grundschule Nürnberg Astrid-Lindgren-Schule, Salzbrunner Straße 61; Grundschule Nürnberg Scharrerschu-le, Scharrerstraße 33; Grundschule Nürnberg Dr.-Theo-Schöller-Schule, Schnieglinger Straße 38; Grundschule Nürnberg Sperberschule, Sperber-straße 85; Grundschule Nürnberg Thusnelda-schule, Thusneldastraße 5; Grundschule Nürn-berg Ludwig-Uhland-Schule, Uhlandstraße 33; Grundschule Nürnberg Zerzabelshof, Viatis- straße 270; Grundschule Nürnberg Friedrich-Wanderer-Schule, Wandererstraße 170; Grund-schule Nürnberg Wiesenschule, Wiesenstraße 68.

b) Öffentliche Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufe:

Förderzentrum Förderschwerpunkt körper-liche und motorische Entwicklung Nürn-berg, Bertha-von-Suttner-Straße 29; Son-derpädagogisches Förderzentrum Nürnberg Jean-Paul-Platz, Jean-Paul-Platz 10; Förder-zentrum Förderschwerpunkt geistige Ent-wicklung Merianschule, Merianstraße 1; Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg, Eibach-Röthenbach, Eva-Seligmann-Schule, Mot-terstraße 3; Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören, Paul-Ritter-Schule, Pestalozzistraße 25; Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg-Langwasser, Salzbrunner Straße 61; Sonderpäd-agogisches Förderzentrum Nürnberg, Paul-Moor-Schule, Schafhofstraße 27; Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg, An der Bärenschanze, Sielstraße 15.

c) Private Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufe:

Privates Förderzentrum Förderschwerpunkt Sehen der Blindenanstalt Nürnberg e.V. BBS Nürnberg, Brieger Straße 21; Privates Förderzentrum Förder-schwerpunkt emotionale und soziale Entwick-lung, Martin-Luther-Schule, Neumeyerstraße 53; Privates Förderzentrum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Regina-Stein-Schule, Virchowstraße 22; Privates Förder- zentrum Förderschwerpunkt geistige Entwick-lung, Jakob-Muth-Schule, Waldaustraße 21; Pri-vates Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Karl-König-Schule, Zerzabelshofer Hauptstraße 3 - 7.

Die Anmeldung in einem Schulgebäude ist nicht dafür bestimmend, dass das angemel-dete Kind eine Klasse besuchen kann, die in diesem Schulgebäude untergebracht ist. Die Erziehungsberechtigten werden aufgrund der Schulanmeldung durch die Schulleitung ver-ständigt, welche Klasse in welchem Schulge-bäude ihr Kind besuchen wird.

Stadt NürnbergDr. Ulrich MalyOberbürgermeister

Bekanntmachung des Jahresabschlus-ses 2018 des NürnbergStift, ein Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Der Jahresabschluss des NürnbergStift, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang einschließlich der Anlagen- und Förder-nachweise sowie dem Lagebericht, schließt für das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezem-ber 2018) mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.020.647,39 EUR ab.

Nürnberg, 30.06.2019

gez. Prölß gez. PflügnerErster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Der Werkausschuss (NüSt) hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 den „Bestätigungsvermerk des Ab-schlussprüfers vom 04.10.2019 zur Kenntnis genom-men“ und den „Jahresabschluss zum 31.12.2018 begutachtet“.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sit-zung am 27.11.2019 „der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt. Die Prüfungs-ergebnisse wurden vom Rechnungsprüfungsaus-schuss übernommen. Der Rechnungsprüfungsaus-schuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Nürn-bergStift“ gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Page 16: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 114

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Der Stadtrat hat am 18.12.2019 den Jahresab-schluss des NürnbergStift für das Geschäftsjahr 2018 (01. Januar bis 31. Dezember 2018) wie folgt festgestellt und einstimmig beschlossen (Beschluss-text NüSt/046/2019): „Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigen-betriebes NüSt zum 31.12.2018 mit folgendem Er-gebnis festgestellt:

1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 46.811.803,79 Euro.

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit ei-nem Jahresüberschuss von 7.020.647,39 Euro ab.

3. Der Jahresüberschuss wird mit den laufenden Ver-lusten früherer Jahre verrechnet.

4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahres-abschlusses 2018 des Eigenbetriebes NüSt wird gem. §25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.“

Die Entlastung für den Jahresabschluss 2018 wur-de im Stadtrat am 18.12.2019 mit folgendem Be-schlusstext (NüSt/053/2019) einstimmig erteilt:

„Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss festgestellten Jahresabschluss 2018 des Eigenbe-triebs NüSt gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.“

Der Jahresabschluss 2018 des NürnbergStift liegt in der Zeit vom 23.03. bis 27.03.2020 in der Ver-waltung des NürnbergStift, Regensburger Str. 388, Haus 5, Zi. 5.009 während der allgemeinen Ge-schäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Bekanntmachung des Jahresabschus-ses 2018 von NürnbergBad, ein Eigen-betrieb der Stadt Nürnberg

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht des NürnbergBad schließt für das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar 2018 bis 31. Dezem-ber 2018) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.083.935,81 EUR ab.

Nürnberg, den 17.02.2020

Vogel AlbertErster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Der Werkausschuss (NürnbergBad) hat in seiner Sitzung am 12.07.2019 den Jahresabschluss 2018 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vor-behaltlich entsprechender Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprü-fungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststel-lung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sowie die uneingeschränkte Entlas-

tung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.Der Stadtrat hat am 18.12.2019 den Jahresab-schluss des NürnbergBad für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt festgestellt und beschlossen:

Der Jahresabschluss 2018 bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang so-wie dem Lagebericht wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:

1.1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 46.918.801,75 EUR

1.2. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 5.083.935,81 EUR.

2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprü-fungsausschusses vom 27.11.2019 wird die unein-geschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

3. Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt-gegeben.

4. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2018 von 4.992.668 EUR verbleibende Jahresverlust 2018 von 91.267,81 EUR wird auf das Folgejahr vortragen

Nürnberg, den 17. Februar 2020

Vogel AlbertZweiter Bürgermeister Zweiter Werkleiter

Der Jahresabschluss des NürnbergBad der Stadt Nürnberg liegt in der Zeit vom 30.03.2020 bis 08.04.2002 in den Verwaltungsräumen des Süd-stadtbades, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg 1. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstun-den zur Einsicht auf.

Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2019

Der für den Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gebildete unabhängige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt aufgrund von § 193 Abs. 5 BauGB und § 13 BayGaV Daten zur Wertermitt-lung von Immobilien.

Diese aktuell ermittelten Daten und weitere Infor-mationen werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im „Nürnberger Grundstücks-marktbericht 2019“ veröffentlicht. Das Ziel dieses Marktberichts ist es, Transparenz auf dem Grund-stücksmarkt zu schaffen, sowohl für Fachleute auf dem Immobiliensektor als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Der Nürnberger Grund-stücksmarktbericht gibt schnelle und zutreffende Antworten auf viele Fragen zu Immobilienwerten der verschiedenen Teilmärkte.

Die Daten wurden aus den vielfältigen Informationen von jährlich ca. 5.200 Abschriften der Kaufurkunden, die dem Gutachterausschuss von den Notaren zu-gesandt wurden, sachverständig und anonymisiert abgeleitet. Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht enthält Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszins-sätze. Außerdem sind Orientierungswerte bzw. Ver-gleichsfaktoren für Reihenhäuser, Doppelhaushälf-ten, freistehende Häuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nach Bodenrichtwertgebie-ten bzw. Wertermittlungsbezirken aufgelistet.

Der Nürnberger Grundstücksmarktbericht liegt ei-nen Tag nach Erscheinen des Amtsblatts im Dienst-leistungszentrum Bau beziehungsweise in der Ge-schäftsstelle des Gutachterausschusses einen Monat lang öffentlich aus:

Im Dienstleistungszentrum Bau (DLZ Bau), Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg:Montag 8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.30 bis 12.30 UhrFreitag 8.30 bis 12.30 UhrIn der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Bauhof 5, 2. Obergeschoss, Zimmer 218:Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.30 UhrDonnerstag 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr

Der Bericht kann im DLZ Bau gegen eine Gebühr in Höhe von 60 Euro erworben werden (Telefon 09 11 / 2 31-73 00, Fax 09 11 / 2 31-73 01).

Amt für Geoinformation und BodenordnungGeschäftsstelle des Gutachterausschusses

Stiftungen fördern HistorikerUnterstützung für Publikationen

Geschichtswissenschaftlerinnen und -wissenschaft-ler können für ihre Publikationsvorhaben Unterstüt-zung bei der Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg beantragen.

Die Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungs-stiftung und die Hedwig Linnhuber – Dr. Hans Saar-Stiftung vergeben Druckkostenzuschüsse für Arbeiten zur Nürnberger Historie, zur Bevölkerungs-, Personen- und Familiengeschichte und Heraldik der ehemaligen Reichsstadt Nürnberg (Mitte des 12. Jahrhunderts bis 1806), wenn diese Veröffentli-chungen sonst nicht gedruckt werden könnten.

Es können nur Arbeiten gefördert werden, die noch nicht gedruckt sind. Die Antragsteller müssen bereit sein, die Förderung durch die Stiftung an geeigneter Stelle der Veröffentlichung zu vermerken.

Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 an die Stif-tungsverwaltung der Stadt Nürnberg, Theresienstr. 1, 90403 Nürnberg, Telefon 0911 / 231-75 45, zu rich-ten.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 115

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Öffnungszeiten der städtischen Gar-tenabfallsammelstellen

Die städtischen Gartenabfallsammelstellen sind gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 AbfS in der Zeit vom 16.03.2020 bis 14.12.2020 geöffnet. Die Öff-nungszeiten sind Montag bis Samstag von 7:00 bis 19:00 Uhr, mit Ausnahme der Gartenabfallsam-melstellen in der Otto-Kraus-Straße 10 und in der Willstätterstraße 85. Diese sind von Dienstag bis Samstag von 10:30 bis 14:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Nicht erlaubt ist die Anlieferung an Sonn- und Fei-ertagen.

Vom 15.12.2020 bis 15.03.2021 sind die Gar-tenabfallsammelstellen geschlossen. In dieser Zeit können Gartenabfälle in Kleinmengen (ca. 1 PKW-Kofferraum-Ladung) bei den sechs Wertstoff-höfen abgegeben werden.

Nürnberg, 19.02.2020Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnbergi.A.Rösch

Wertstoffhöfe in Nürnberg

Die Wertstoffhöfe sind über das Stadtgebiet verteilt, um allen Einwohnern kurze Anfahrtswege zu ermög-lichen. Abzweigungen von den Hauptzufahrtsstra-ßen zu den Wertstoffhöfen sind mit Hinweisschildern markiert.

Jeder Haushalt oder Betrieb, der an die städtische Abfuhr von Restabfällen angeschlossen ist, kann bei den Wertstoffhöfen Sperrmüll und Abfälle zur Verwertung abgeben, die haushaltstypisch sind. An-genommen werden nur haushaltsübliche Mengen. Auch Teilmengen aus größeren Anlieferungen müs-sen abgelehnt werden.

Folgende Abfallfraktionen dürfen bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden: (Bei eini-gen Stoffen sind die maximalen Abgabemengen pro Tag und Anlieferung in Klammern angegeben. Bitte diese Mengenbegrenzungen beachten!)

• Autobatterien (maximal zehn Stück)• Batterien (größere Mengen im Karton, maximal 60 Liter)• Bauschutt (maximal 100 Liter), zum Beispiel

Putzreste, Mauerwerk, Ziegel, Fliesen, Garten-platten, Sanitärkeramik, Heraklith, Gips- und Ri-gipsplatten

• Elektrogeräte (maximale Abgabemenge: fünf Stück je Warengruppe, Batterien vorher soweit möglich entfernen)

• Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Mikrowellen-geräte, Herde, Kochplatten

• Kühlgeräte und Gefriergeräte • Informationsgeräte und Telekommunikations-

geräte wie Computer

• Geräte der Unterhaltungselektronik wie Mo-nitore, Drucker, Tastaturen, Scanner, Schreib-maschinen, Kopiergeräte, Faxgeräte, Telefon, Fernseher, Videokameras, Camcorder, Radios, Hi-Fi-Anlagen, DVD-Player

• Haushaltskleingeräte wie Rasierapparate, Bügeleisen, Nähmaschinen, Lampen, Staub-sauger, Kaffeemaschinen, Toaster, Fritteusen, elektrische Messer, Wecker, Taschenrechner, Bohrmaschinen, Sägen, Lötkolben, Rasenmä-her, elektrische Zahnbürsten

• Photovoltaikmodule• Energiesparlampen (s. Leuchtstoffröhren)• Federbetten• Fenster und Türen (maximal drei Stück ohne

Mauerreste und Putzreste)• Fette (alte Haushaltsfette wie Bratfette und Frit-

tierfette und Öle, maximal 5 Liter)• Flaschenkorken• Gartenabfälle (maximal 2 Kubikmeter, keine

Wurzelstöcke, Äste nur bis 15 Zentimeter Durch-messer)

• Gasentladungslampen (s. Leuchtstoffröhren)• Glas (maximal 100 Liter), Hohlglas wie Flaschen

und Gläser, Flachglas wie Fensterscheiben, Spie-gel, Drahtglas, Verbundglas, Glasbausteine

• Holz, Bretter bis 2 Meter Länge (circa 20 Stück), Balken bis 10 Zentimeter Durchmesser und 1,5 Meter Länge (Gesamtmenge maximal 2 Kubikmeter)

• Kerzenwachs• Kunststoff (Hartkunststoff, PP, PE-HD) wie z. B.

Körbe, Schüsseln, Wannen, Gießkannen, Kinder-spielzeug

• Leuchtstoffröhren (maximal 50 Stück)• Metalle wie Eisenteile, Blech, Alu, Kupfer, Kup-

ferkabel, Messing, Blei• Neonröhren (s. Leuchtstoffröhren)• Papier, Pappe und Kartonagen (maximal 200 Liter)• Photovoltaikmodule (s. Elektrogeräte)• PKW-Reifen, auch mit Felgen (maximal zehn Stück)• Problemabfälle nur beim Schadstoffmobil

abgeben!• Schuhe• Sperrmüll: Das sind Abfälle, die zu groß oder

zu schwer für den Abfallbehälter sind, beispiels-weise Matratzen, Möbel, Teppiche, Regale, Öfen, Koffer (Gesamtmenge 4 Kubikmeter)

• Styropor (maximal 200 Liter)• Toner und Tonerkartuschen• Textilien – noch brauchbar! (nicht brauchbare in den Restabfall)• Türen und Fenster, auch mit Rahmen (maximal drei Stück)• Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall

und Verbundstoffen

Nürnberg, 19.02.2020 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnbergi.A.Rösch

Versammlung für ein Jagdrevier

Die Jagdgenossenschaft Nürnberg - Almoshof-Lohe-Ziegelstein-Pegnitzwiesen lädt zu ihrer diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung ein.

Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) der im Gemeinschaftsjagdrevier Nürnberg - Almoshof-Lohe-Ziegelstein-Pegnitzwiesen gelegenen, unbe-bauten und unbefriedeten, jagdbaren Grundstücke werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Mittwoch, den 18.03.2020 um 19.00 Uhr in der Hütte von Klaus Praxl in der Loher Hauptstraße in Nürnberg stattfindet. Die Hütte befindet sich im Garten vor der Schranke zur Einfahrt in die Flugha-fenstraße.

gez.SchillingJagdpächter

Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde für kraftlos erklärt.

Nr. der Sparurkunde: Sparkassenbuch 3.012.394.114

Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus den verlore-nen Sparurkunden sind damiterloschen.

Nürnberg, den 26. Februar 2020SPARKASSE NÜRNBERGDer Vorstand

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 116

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen

im aktiven Dienst verstorben

16.01.2020 Steinbauer Karl-Heinz Müllauflader

im Ruhestand verstorben

04.01.2020 Kißkalt Hans Studiendirektor

05.01.2020 Uhl Peter Schlosser

06.01.2020 Ott Peter Meßtruppführer

08.01.2020 Buchner Konrad Schlosser

13.01.2020 Reger Oswald Elektrokarrenfahrer

14.01.2020 Weber Maria Verwaltungsangestellte

18.01.2020 Grotter Heinz Heizungsmonteur

19.01.2020 Link Klaus Oberstudienrat

19.01.2020 Müller Franz Apotheker

20.01.2020 Caccavo Rita Küchenhilfe

23.01.2020 Röttenbacher Hildegard Küchenhilfe

24.01.2020 Prüfert Ulla Bibliotheksmitarbeiterin

26.01.2020 Schuhmann Fritz Beleuchter

26.01.2020 Wagner Günter Laborwart

30.01.2020 Aslanidou Anastasia Reinigungskraft

31.01.2020 Mocsnek Brigitte Verwaltungsangestellte

Unser Aufbereitungszentrum am Nürnberger Hafen steht für energieeffiziente Erzeugung

wertvoller Sekundärrohstoffe aus Bau-, Gewerbe-, Industrie- und Haushaltsabfällen.

Machen Sie mit - bringen Sie uns Ihre Abfälle, denn unser Müll ist grün!

Unbegrenzte Annahme und fachgerechte Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen aller Art,

wie zum Beispiel:

BödenBauschutt

Schlacken + Aschen

Mineralische Abfälle

Baustellenmischabfälle

Sperrmüll

Gewerbemüll

Wertstoffgemische

Althölzer

Belastete Hölzer

Holzfenster

Bahnschwellen

Altpapier

Kartonagen

Druckereiabfälle

Folien

Haushaltsgeräte

Bürotechnik

Kleingeräte

Leuchtmittel

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 117

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-19 540, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90425 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Großreuther

Straße, Neubau eines 4- gruppigen Regional-kindergartens, Bodenbelagsarbeiten

ca. 700 m² Linoleumbelag teilweise mit Kork-ment,

ca. 10 m² Teppichbelag, ca. 400 m Hartholzsockelleiste n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-

träge: 17.03.2020, 09:10:00 Uhr Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=v20N9jdh40E%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-19 540, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90471 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Zugspitzstraße,

Neubau eines 4- gruppigen Regionalkindergar-tens, Bodenbelagsarbeiten

ca. 700 m² Linoleumbelag teilweise mit Kork-ment, ca. 10 m² Teppichbelag, ca. 400 m Hart-holzsockelleisten

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 17.03.2020, 09:20:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=UBywqtZKU9w%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-10 570, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90409 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Brandschutz Metallrahmentüren und Fens-

ter - Hegelschule Einbau von Brandschutztürelementen in Treppen-

räumen und Fluren mit FSA und Einbau von BS- Fenstern, sowie von 2 Außentürelementen

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 27.03.2020, 09:20:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=1CeXRNEsLis%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-42 16, E-Mail: [email protected]

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90409 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Labenwolf-Gym-

nasium, B-Bau, Fenster Fassaden- und Dachsanierung sowie Änderung

der Flucht- und Rettungswege, OG 3. Hier: Liefe-rung und Montage der neuen Fensterele-mente. Der Rückbau der vorhandenen Markisen und Fenster erfolgt bauseits.

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 18.03.2020, 09:39:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=453Xv6PxX%252bI%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-42 91, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90455 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Gaulnhofer Str. 4a,

Neubau 4-gruppiger Kinderhort, Tischlerarbeiten Innentüren Türelemente mit Glas-Oberlicht und -Seitentei-

len, mit Stockzarge und Eichentüren, max. 220/ 280 cm, 13 Stück, ein Element davon als T30; Stahlumfassungszargen mit beschichteten Türen, Höhe 213 cm, 21 Türen, 2 davon als T 30; Fens-terbänke ca. 22 m

Privatpraxis für Fuß- und Beinleiden sowie funktionelle Orthopädie

Dr. med. Thomas Stumptner Facharzt für Orthopädie, Phlebologie – Chirotherapie

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Page 20: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 118

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 12.03.2020, 08:50:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=w%252bYl0Utts5Y%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-4306, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90402 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Kartäusertor 1

- Gaststätte „Tucherbräu am Opernhaus“ - Ge-samtsanierung - Lüftungsbauarbeiten -Z-

Lüftungen Küche und Gastraumn) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-

träge: 18.03.2020, 09:20:00 Uhr Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=1PlqLJQvSy4%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-42 56, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90403 Nürnberg, bei Neu-

torzwinger 1f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung Neutor-

bastion Nord- Nordwestseite

Natursteinarbeiten Natursteinsanierung der mittelalterlichen Gra-

benfuttermauer an der Neutorbastion. Es sind ca. 690 m² Sandsteingrabenmauerfläche mit Mauer-krone zu bearbeiten.

Arbeitsinhalte u.a. Fugenerneuerung, Neuteile, Vierungen, Ergänzungen, Ergänzungen in Ortbe-ton an Mauerkrone.

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 17.03.2020, 09:30:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=Gx49%252bYYB0OE%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

I.1.) Adresse der ausschreibenden Stelle: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Kontakt: Irene Buschner-Krug, Telefon: +49 911 231 11 451 E-Mail: [email protected]) Bezeichnung des Auftrages: Hintere Insel Schütt 5, GS und MS, Schulge-

bäude Dacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung:

2020000746II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU);

Bauauftrag - VOBII.2.3) Ausführungsort: 90403 NürnbergII.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Sanierung des

Flachdaches - Dachabdichtung, Wärmedäm-mung, Lichtkuppeln, Flaschner- und Schad-stoffsanierungsarbeiten, Bauteil Schule

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/Teilnahmeanträge:

27.03.2020, 09:00:00 Uhr Vollständige Bekanntmachung unter: Nach

§ 11 VgV haben wir uns entschieden die Ver-gabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=AjNyDbrc%252frE%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der oben genannten Auftragsbe-

zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de Tag der Übermittlung an das Amt für Ver-

öffentlichungen der Europäischen Union: 21.02.2020

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-10 729, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90402 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Kartäusertor 1_Tu-

cherbräu_Sanierung Gaststätte_Schreinerarbei-ten

Die traditionsreiche Gaststätte „Tucher Bräu am Opernhaus“ soll nach einer Nutzungsunterbre-chung generalsaniert und erneut einer gastrono-mischen Nutzung zugeführt werden.

Schreinerarbeiten: - Demontage Fenster 81 Stck und Türen 26 Stck - Abbruch Wandvertäfelung 63 m² - Holztüren Neuanfertigung 37 Stck und Sanie-

rung 29 Stck - Holzfenster Neuanfertigung 81 Stck und Sanie-

rung 36 Stck - Sitzbänke Neuanfertigung 34 m und Sanierung

42 lfm - Holz-Wandverkleidung 77 m² und Deckenver-

kleidung Neuanfertigung 100 lfm - Waschtischanlagen 6 lfm - WC-Trennwandanlage 18 lfmn) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-

träge: 19.03.2020, 09:20:00 Uhr Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=J0AwhLBTZ%252f8%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

Page 21: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 119

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Files.ashx?subProjectId=NWVrCL%252bLG7I%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 24.03.2020, 09:30:00 Uhro) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Eröffnungstermin: 24.03.2020, 09:30:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 14.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthe-ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90411 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: HDS, Metallbau RS Türen/ Elemente, KiHo

Hugo-Distler-Str., Nürnberg Im Rahmen des Neubaus eines Kinderhorts sind

folgende Leistungen anzubieten: Aluminium-Außentüren 3 St Aluminium-Brandschutztüren 5St Windfangtür 1 St Stahltüren 2 St Brandschutztor 1St Türantriebe 3 St Wartungsarbeiten Türen und Türantriebei) Ausführungsfrist: Von: 14.09.2020 Bis: 30.04.2021 Vorlage Werkstatt- und Detailplanung: 25.09.2020 j) Nebenangebote sind zugelassen

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=eRDxBOul6wI%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 18.03.2020, 08:50:00 Uhro) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Eröffnungstermin: 18.03.2020, 08:50:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 08.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthe-ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90425 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Dachabdich-

tungsarbeiten, Kita Forchheimer Straße Die Stadt Nürnberg, vertreten durch die WBG

Kommunal GmbH realisiert den Neubau einer Kindertagesstätte in der Forchheimer Straße. Das Gebäude wird in Massiv-Holzbauweise errichtet. Zu vergeben sind Dachabdichtungsarbeiten und Spenglerarbeiten. Im Besonderen: ca. 600m² Flachdachabdichtung inkl. Dämmung und exten-sive Dachbegrünung.

i) Ausführungsfrist: Von: 15.06.2020, Bis: 23.07.2020j) Nebenangebote sind zugelassenk) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientor-

graben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland Tel.: +49 911/231-88 940, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90449 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Weiltinger Str. 25,

Neubau KiHo, Tischlerarbeiten Einbaumöbel - 30 m Garderobe - 2,4 m Schließfachschrank - 2,5 m Schränke - 1,6 m Sitzbankn) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-

träge: 13.03.2020, 09:10:00 Uhr Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=lGcIlVnyVpY%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben ge-nanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthe-ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90461 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Betonsägearbeiten, KiHo Tiroler Straße Die Stadt Nürnberg, vertreten durch die WBG

Kommunal GmbH realisiert den Neubau eines Interims Kinderhortes. Zu vergebende Leistungen sind Betonsägearbeiten. Im Besonderen ca. 30m² Stahlbetonsägen, ca. 32to Bauschutt entsorgen

i) Ausführungsfrist: Von: 20.04.2020, Bis: 24.04.2020j) Nebenangebote sind zugelassenk) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

119

Page 22: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 120

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Zimmererarbeiten Bauteilmassen Abbrucharbeiten: 40 m² Dachdeckung und Lattung abbrechen 1,2 to Dachstuhl abbrechen Bauteilmassen Holzbauarbeiten: 4,50 m³ Bauholz liefern 120 m Bauholz abbinden und aufstellen 80 m² Schalungen und Dämmungen 8 m² Ziegelplattenfassade auf UK 42 m² Lamellenfassade auf UK 500 kg Stahl-Konstruktionsteilei) Ausführungsfrist: Von: 20.04.2020, Bis: 15.05.2020j) Nebenangebote sind zugelassenk) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=lWty8AgKW2Q%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 06.03.2020, 08:50:00 Uhro) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Eröffnungstermin: 06.03.2020, 08:50:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 16.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland

Kontaktperson: Matthias Strobel Telefon: +49 911/231-90585, Fax: +49 911/231-2414 E-Mail: [email protected]) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag CPV-Code: Code Bezeichnung 37461000-7 Tischspiele und entsprechende

Ausrüstungen 37520000-9 Spielwaren 37524000-7 Spiele 37524100-8 Lernspiele 37524700-4 Spielezubehör 39161000-8 Kindergartenmöbel Ort der Ausführung: Stadtgebiet Nürnberg und ErlangenII.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag Laufzeit: 01.07.2020-30.06.2021II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegen-

stand des Auftrags: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von

25 m² Glasgeländer an bauseitiger Stahlgalerie 30 m Leibungsbekleidungeni) Ausführungsfrist: Von: 11.05.2020, Bis: 22.07.2020j) Nebenangebote sind zugelassenk) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=RAX27q%252bdYKk%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 13.03.2020, 09:30:00 Uhro) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Eröffnungstermin: 13.03.2020, 09:30:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 23.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthe-ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg, Großreuth h. d. Veste, Uhlandstraße 33f) Art und Umfang der Leistung: Zimmerarbeiten, Ludwig-Uhlandschule, Nürn-

berg - Umbau Kleinhallen Die Stadt Nürnberg vertreten durch die WBG

Kommunal GmbH realisiert den Umbau der Kleinhallen in der Ludwig-Uhlandschule.

k) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=wAZQI261tBQ%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 13.03.2020, 08:50:00 Uhr

o) Elektronische Angebote sind einzureichen unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Eröffnungstermin: 13.03.2020, 08:50:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 23.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertre-ten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthe-ner Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg, Großreuth

h. d. Veste, Uhlandstraße 33f) Art und Umfang der Leistung: Schlosserarbei-

ten, Ludwig-Uhlandschule, Nürnberg - Umbau Kleinhallen

Die Stadt Nürnberg vertreten durch die WBG Kommunal GmbH realisiert den Umbau der Kleinhallen in der Ludwig-Uhlandschule. Zu ver-geben sind Schlosserarbeiten.

Bauteilmassen: 2.400 kg Treppenkonstruktion 700 kg Innengeländer mit 32 St Wand- und Ge-

länderkonsolen 10 m Handlauf mit Holzauflage

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Page 23: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 121

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

schem Weg oder per Fax. VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an

das EU-Amtsblatt: 21.02.2020

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement, Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland

Kontaktperson: Sabine Fischer Tel.: +49 911/231-5154, Fax: +49 911/231-5118 E-Mail: [email protected] I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag CPV-Code: Code Bezeichnung 79999000-3 Scanning und Rechnungsstel-

lung Ort der Ausführung: 90403 NürnbergII.1.3) Vertragsart: SonstigeII.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegen-

stand des Auftrags: Dienstleistung Empfang, Aufbereitung

und Bereitstellung von Eingangsrech-nungen der Stadt Nürnberg und vorange-hende Konzeptionsphase sowie spätere Aus-weitungsmöglichkeit auf Baurechnungen

II.1.8) Aufteilung in Lose: NeinII.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassenII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Dienstleistung Empfang, Aufbereitung und

Bereitstellung von ca. 200.000 Eingangsrech-nungen pro Jahr der Stadt Nürnberg und vo-rangehende Konzeptionsphase sowie spätere Ausweitungsmöglichkeit auf Baurechnungen

II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: verschiedene Eingangskanäle, Rückholung von Papierrechnungen, spätere Ausweitung auf Baurechnungen

Verlängerungsoption: jeweils um ein Jahr, wenn nicht gekündigt wird

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Fristen zur Durchfüh-rung des Auftrags: Ausführungsfrist / Liefer-zeitraum: Vertragslaufzeit 60 Monate

siehe Vergabeunterlagen

Ansprechpartner und Telefonnummer). Die Referenzen sollen der ausgeschriebenen Leis-tung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich ho-hen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Eine Ver-gleichbarkeit gilt als gegeben, wenn es sich bei den Referenzen jeweils um Kindermöbel-lieferungen mit einem Auftragsvolumen in einem Kalenderjahr (2017, 2018 oder 2019) bei einem einzelnen öffentlichen/privaten Auftraggeber von mind. 50.000 EUR handelt (Lose 1 und 3) bzw. um Spielwarenlieferun-gen mit einem Auftragsvolumen in einem Ka-lenderjahr (2017, 2018 oder 2019) bei einem einzelnen öffentlichen/privaten Auftraggeber von mind. 15.000 EUR (Los 2) handelt.

2. Nachweis des Versicherers über eine be-stehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:

- Sachschäden: 2.500.000 EUR, - Personenschäden: 2.5000.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit

nicht ausreichend sind, muss zudem erklärt werden, dass sie bei einer späteren Auftrags-erteilung angepasst werden.

IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/AIV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100%IV.3.1) Aktenzeichen: 2019002148IV.3.3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.

die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich.

Download der Vergabeunterlagen unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/

evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=iJZqqu8domg%253d

IV.3.4) Angebotsfrist: 23.03.2020, 23:59:00 UhrIV.3.7) Bindefrist des Angebots: 30.06.2020VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mittel-franken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837, E-Mail:

[email protected]) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-

zu siehe VI.4.1): gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-

halb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-

dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers beim Bieter/Bewerber

gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Informa-tion durch den Auftraggeber auf elektroni-

Möbeln, Spielwaren und Zubehör für Kinderbetreuungseinrichtungen

II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch

für weniger)II.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassenII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Los 1: Möbel für die Stadt Nürnberg Los 2: Spielwaren für die Stadt Nürnberg Los 3: Möbel für die Stadt ErlangenII.3) Ausführungsfrist/Lieferzeitraum: 01.07.2020-30.06.2021 Festlaufzeit 01.07.2020 bis 30.06.2021 mit

der Option der jährlichen Verlängerung bis max. 30.06.2024.

III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaf-ten, geforderte Nachweise: siehe Vergabeun-terlagen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht äl-ter als 12 Monate, bezogen auf die Ange-botsfrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zu-lassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unter-nehmen niedergelassen ist.

2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräfti-ge Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsen-degesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (Mi-LoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-chen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit:

1. Referenzliste(n) über zwei in den letzten drei Jahren (2017 - 2019) erbrachte Leis-tungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung von Möbeln bzw. Spielzeug für Einrichtungen für Kinder) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leis-tungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung (wenn möglich mit

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Page 24: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 05/2020 (04.03.2020) · zettel, – einen hellroten Wahlbriefumschlag für den ... Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 „Östlich der Münchener

Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 122

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

nen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; - dass nach sei-ner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Ver-trags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetz-te Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Er-klärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftragge-bers bleiben unberührt.

3. NachunternehmererklärungIV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/AIV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100% IV.3.1) Aktenzeichen: 10.72.25-2/69/DIP_E-Rechnung2020IV.3.3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.

die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Down-load der Vergabeunterlagen unter:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=qDWmGTS14yg%253d

IV.3.4) Angebotsfrist: 16.03.2020, 23:59:00 UhrIV.3.7) Bindefrist des Angebots: 19.06.2020VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837, E-Mail:

[email protected]) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-

zu siehe VI.4.1): gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-

halb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-

dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers beim Bieter/Bewerber

gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Informa-tion durch den Auftraggeber auf elektroni-schem Weg oder per Fax.

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 14.02.2020

welches im amtlichen Verzeichnis Präqua-lifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de. Die Vergabestelle akzeptiert bei europaweiten Vergabeverfahren über dem Schwellenwert auch die „Einheitliche europäische Eigener-klärung“ (EEE) gem. § 48 Abs. 3 VgV.

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. VOLUMENBEZOGENE REFERENZANFOR-

DERUNG: Die AG sucht für den erfolgskritischen Mas-

senprozess der Rechnungsdigitalisierung und -aufbereitung von rund 200.000 Rechnungen pro Jahr einen bewährten, leistungsfähigen Dienstleister zur längerfristigen Zusammen-arbeit.

Zur Überzeugung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die AG Erfahrung bei den Leistungen Scan-, Zei-chenextraktion und maschinenlesbare Aufbe-reitung, weil es sich aktuell fast vollständig um Rechnungen in Papierform handelt und dieses Format auch weiterhin eine große Rol-le spielen wird.

Um sicher zu stellen, dass der AN das prog-nostizierte Auftragsvolumen in der geforder-ten Qualität bewältigen kann, muss er nach-weisen, dass er als E-Rechnungs-Provider in den letzten drei Jahren bereits 500.000 Rech-nungen scannt, ausliest und maschinenlesbar aufbereitet.

Der elektronische Rechnungsaustausch darf hierin nicht einbezogen werden.

Der Auftraggeber erwartet genau einen un-mittelbaren Vertragspartner, mit nur einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragge-ber und dem Auftragnehmer. Nachunterneh-mer sind zugelassen, müssen aber einzeln an-gegeben werden und geeignete Referenzen zu dem für sie jeweils vorgesehenen Aufga-benteil vorweisen können.

Bitte laden Sie zu Ihrem Angebot eine Anlage hoch, in der das Referenzprojekt / die Refe-renzprojekte beschrieben sind. Anzugeben sind dazu die Namen der jeweiligen Auftrag-geber mit Ansprechpartnern und Kontaktda-ten.

2. SCHUTZERKLÄRUNG: 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Ab-gabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. / 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert - dass er gegenwärtig sowie wäh-rend der gesamten Vertragsdauer die Tech-nologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Tech-nologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Perso-

III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaf-ten, geforderte Nachweise: siehe Vergabeun-terlagen

III.2) Teilnahmebedingungen:III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers

sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht äl-ter als 12 Monate, bezogen auf die Ange-botsfrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zu-lassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unter-nehmen niedergelassen ist.

2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräfti-ge Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsen-degesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (Mi-LoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-chen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind

Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches im amtlichen Verzeichnis Präqua-lifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de. Die Vergabestelle akzeptiert bei europaweiten Vergabeverfahren über dem Schwellenwert auch die „Einheitliche europäische Eigener-klärung“ (EEE) gem. § 48 Abs. 3 VgV.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit:

1. Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Li-quidation

2. Erklärung über den Umsatz in jedem der letzten drei Jahre (2016, 2017, 2018).

3. Nachweis des Versicherers über eine be-stehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: pau-schal Sach-, Personen- und Vermögensscha-den: 1 Mio Euro

Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss zudem erklärt werden, dass sie bei einer späteren Auftrags-erteilung angepasst werden.

4. Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 123

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt NürnbergVergabe von Arbeiten

Vergaben des Servicebetriebs Öffent-licher Raum Nürnberg

1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzba-cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 3) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen 5) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leis-

tungserbringung: Dienstleistung Baumwässerung 2020 - 2021 im Stadtge-

biet Nürnberg Im Jahr 2020 und 2021 soll die Wässerung und

Düngung von ca. 1000 Straßen-, Platz-, Grünan-lagenbäumen/Jahr mit 10 Wässergängen/Jahr mit 200l/Wässergang u. 1 Düngung/Jahr durch-geführt werden. Desweiteren sollen im gleichen Zeitraum ca. 12.000 m² Zwiebelflächen, ca. 3.000 m² Silbersommerflächen mit 1 - 2 Wässe-rungen/Jahr mit 50l/m² gewässert werden. Die zu wässernde Baumstandorte und Flächen sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Nach Abschluss des ersten Wässerjahres wird es an einigen Standorten Mehrungen und Minderungen geben.

Ort der Leistungserbringung: Stadtgebiet, 90489 Nürnberg 6) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Los 1: Los 1 Los 2: Los 27) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit ei-

nem Hauptangebot zugelassen 8) Ausführungsfrist: Von: 16.03.2020 Bis: 01.10.2021 Zeitraum 1: 16.03.2020 bis 02.10.2020 Zeitraum 2: 15.03.2021 bis 01.10.2021 Einzelfristen gemäß Baubeschreibung 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe-

unterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein-gesehen werden können: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-loadTenderFiles.ashx?subProjectId=MxhKxih9s3s%253d

10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 19.02.2020, 23:59:00 Uhr, Bindefrist: 20.03.2020

13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen verlangt: Zertifikate für RSA 95 und ZTV-SA 97 Schulungen für die eingesetzten Wasserwagenfahrer, schriftliche Bestätigung, dass die Wasserwagenfahrzeuge entsprechend den Anforderungen des § 35 Abs. 6 StVO ge-kennzeichnet sind, Referenzen, Auflistung des Maschinenbestandes.

14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis

A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen D) Art des Auftrags: Bauauftrag E) Ort der Ausführung: Neutorgraben/Johannisstraße, 90419 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Neutorgraben/Jo-

hannisstraße - Straßenbau Kreuzungsumbau, DeckensanierungI) Ausführungsfrist: Von: 15.06.2020 Bis: 08.11.2020J) Nebenangebote sind nicht zugelassen K) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=ZdXd3XfRaDM%253d

N) Frist für den Eingang der Angebote: 03.04.2020, 09:00:00 UhrO) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.deQ) Eröffnungstermin: 03.04.2020, 09:00:00 UhrV) Zuschlagsfrist: 01.05.2020 W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, SÖR/V-2/MZA, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg,

Deutschland 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 3) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen 5) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leis-

tungserbringung: Mobile Drehkolbenpumpe mit zugehöri-

gem Dieselmotor auf einem 3,5 Tonnen Anhänger

Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe-

unterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein-gesehen werden können: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-loadTenderFiles.ashx?subProjectId=VjTNlzQhaFM%253d

10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 26.03.2020, 15:00:00 Uhr Bindefrist: 22.04.2020 13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag

vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus-

schlussgründen verlangt: Eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 12

Monate, bezogen auf die Angebotsfrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Hand-werksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerks-karte oder Kopie des Nachweises über die Ein-tragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Lan-des der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Un-ternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein ver-gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.

Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis

A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen D) Art des Auftrags: Bauauftrag E) Ort der Ausführung: 90489 Stadtgebiet Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Fahrbahnmarkierung - Herstellen u. Besei-

tigen, 2020/2022 Unterhalts-, Erneuerungs- und Änderungsarbei-

ten sowie Erstausführungen von Fahrbahnmar-kierungen. Die einzelnen Maßnahmen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und haben häu-fig einen sehr geringen Umfang.

H) Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Ausführungsfrist: Von: 01.07.2020, Bis: 30.06.2022 Vertrag läuft über den Zeitraum von 2 Jahren. J) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit ei-

nem Hauptangebot zugelassen K) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=E7%252f7W%252fdpILs%253d

N) Frist für den Eingang der Angebote: 25.03.2020, 09:10:00 O) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.deP) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-

sen: Deutsch Q) Eröffnungstermin: 25.03.2020, 09:10:00 UhrR) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Mängel-

bürgschaft gemäß Vergabeunterlagen S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 124

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergVergabe von Arbeiten

A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen D) Art des Auftrags: Bauauftrag E) Ort der Ausführung: 90427 Nürnberg - Dorfäckerstraße F) Art und Umfang der Leistung: Straßenbauar-

beiten Dorfäckerstraße West Erschließungsstraße für Bebauungsplan 4506I) Ausführungsfrist: Von: 01.07.2020, Bis: 27.11.2020J) Nebenangebote sind nicht zugelassen K) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=CVSpnXDve9w%253d

N) Frist für den Eingang der Angebote: 31.03.2020, 09:00:00 Uhr O) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.deQ) Eröffnungstermin: 31.03.2020, 09:00:00 UhrV) Zuschlagsfrist: 01.07.2020 W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: 49 981 53 17 46, Fax: +49 981 53 17 39

A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen D) Art des Auftrags: Bauauftrag E) Ort der Ausführung: 90489 Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Sanierung was-

sergebundener Wege Nürnberg WegebauarbeitenH) Losaufteilung, in kleinteilige und größere Bear-

beitungsflächen (2 Lose). Angebote können für beide Lose abgegeben werden.

I) Ausführungsfrist: Von: 04.05.2020, Bis: 24.07.2020 siehe Einzelfristen J) Nebenangebote sind nicht zugelassen K) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=xT3Ob65AnnA%253d

N) Frist für den Eingang der Angebote: 12.03.2020, 09:10:00 Uhr O) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.deP) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-

sen: deutsch

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.:+49 981 53 17 46, Fax:+49 981 53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzba-cher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Bauauftrage) Ort der Ausführung: Johannistraße, 90419 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Johannisstraße,

Pflanzarbeiten Ligusterhecke roden Höhe bis 70 cm 900 m,

Vegetationsfläche bearbeiten 2.200 m², Oberbo-den liefern und einbauen 230 m³, Rasenfläche herstellen 2.000 m², Ligustrum vulgare Höhe bis 1 m 3.000 St liefern und pflanzen, 3 Jahre Pflege (pro Jahr: Gehölzfläche reinigen 5.000 m², Hecke schneiden 2.700 m, Rasen mähen 20.000 m², Laub Reinigung 4.000 m²)

h) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgeseheni) Ausführungsfrist: Von: 04.05.2020, Bis: 28.10.2022j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubtk) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Tg%252fiBsqicAY%253d

n) Frist für den Eingang der Angebote: 19.03.2020, 09:00:00 Uhro) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.dep) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-

sen: Deutschq) Eröffnungstermin: 19.03.2020, 09:00:00 Uhrs) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/Bt) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

v) Bindefrist: 17.04.2020w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981 53 17 46, Fax: +49 981 53 17 39

T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haf-tend)

U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters: Erklärung zur technischen Ausstattung: Geräteverzeichnis

V) Zuschlagsfrist: 16.06.2020 W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981 53 17 46, Fax: +49 981 53 17 39

A) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland

B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen D) Art des Auftrags: Bauauftrag E) Ort der Ausführung: 90489 Stadtgebiet Nürnberg F) Art und Umfang der Leistung: Markierungsarbeiten - Rotmarkierung be-

steh. Radwege, 2020 Markierung von Radfahrstreifen in div. Straßen-

zügen inkl. Applikation von Fahrradpiktogram-men, Ausführung 2020

H) Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Ausführungsfrist: Von: 15.04.2020, Bis: 30.10.2020 im Rahmen

der witterungsbedingten Möglichkeiten J) Nebenangebote sind nur in Verbindung mit ei-

nem Hauptangebot zugelassen K) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=A7j2QWOixKo%253d

N) Frist für den Eingang der Angebote: 24.03.2020, 09:20:00 UhrO) Elektronische Angebote sind einzureichen unter:

https://portal.deutsche-evergabe.deP) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-

sen: deutsch Q) Eröffnungstermin: 24.03.2020, 09:20:00 Uhr R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Mängel-

bürgschaft gemäß Vergabeunterlagen S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16

T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haf-tend)

U) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eig-nung des Bewerbers oder Bieters: Erklärung zur technischen Ausstattung: Geräteverzeichnis

V) Zuschlagsfrist: 15.04.2020 W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 125

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergVergabe von Arbeiten

IV.2.5) Bindefrist des Angebots bis einschließlich: 30.06.2020

Vergabekammer Nordbayern bei der Regie-rung von Mittelfranken, Postfach 606,

91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837VI.4.3) Einlegen von Rechtsbehelfen: Entsprechend

den Regelungen in §§ 160, 161 GWBVI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung

von Rechtsbehelfen erteilt: Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Abteilung 3-VMN, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4831,

Fax: 0911/231-4209VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an

das EU-Amtsblatt: 21.02.2020

1) Projektname: Thermische Klärschlammver-wertung Generalplaner

2) Projektbeschreibung: Generalplanung einer ther-mischen Klärschlammbehandlung mit der Option Phosphor-Rückgewinnung, Kapazität der Anlage 30 000 Mg/a Klärschlamm TS, ggf. zusätzlich 3.500 Mg/a Rechengut: Die Anlagentechnik soll eine heizperiodenabhängige Betriebsweise er-möglichen, indem ein Teil des Klärschlamms der-art vorbehandelt wird, dass eine Speicherung als Brennstoff in der Nichtheizperiode möglich ist. Der Generalplaner wird für folgende Planungen nach HOAI beauftragt: § 34 Gebäude und Innen-räume, § 43 Ingenieurbauwerke

3) Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnah-mewettbewerb (EU)

4) Auftragsweite: EU-Ausschreibung 5) Leistungsart: Dienstleistungsauftrag 6) Veröffentlichungsdatum: 17.02.2020 7) Angebots- bzw. Teilnahmeantragsfrist:

20.03.2020, 23:59:00 Uhr 8) Link zu Projektdetails/Vergabeunterlagen:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject /0da71a90-d763-4ed0-b165-0257d0819227

9) Liefer- bzw. Ausführungsort: 90429 Nürnberg 10) Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten

durch die Klärschlammverwertung Region Nürnberg GmbH

Q) Eröffnungstermin:12.03.2020, 09:10:00 Uhr Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der

Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und de-ren Bevollmächtigte

R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: gem. § 16 VOB/B T) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der

Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haf-tend)

V) Zuschlagsfrist: 10.04.2020 W) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur

Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Verga-bebestimmungen wenden kann, Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981/53-1277, Fax: +49 981/53-1837

Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Stadtent-wässerung und Umweltanalytik Nürn-berg, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg, Deutschland

I.3.1) Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

www.auftraege.bayern.de URL zum Direktaufruf: h t t p : / / w w w . d e u t s c h e - e v e r g a b e .

de?subprojectid=JQvqVpMQPRU%3dI.3.2) Angaben zum elektronischen Vergabeverfah-

ren und zur Ver- und Entschlüsselung der Un-terlagen: Vergabesystem der Deutschen eVer-gabe: Es werden nur elektronische Angebote akzeptiert.

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.1) und II.1.4) Bezeichnung und Beschreibung

bzw. Gegenstand des Auftrags: Lieferung von 650 t MethanolII.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag CPV-Code: Code Bezeichnung 24322210-2 Methanol Ort der Ausführung: 90429 NürnbergII.1.3) Vertragsart: SukzessivlieferungsvertragII.1.6) Aufteilung in Lose: NeinII.2.5) Zuschlagskriterien: siehe AusschreibungsunterlagenII.2.7) Beginn und Ende der Auftragsausführung:

01.07.2020-31.10.2020II.2.10) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht

zugelassenIII.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zah-

lungsbedingungen, geforderte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen

III.2.2.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Ge-sellschaft des Bürgerlichen Rechts (gesamt-schuldnerisch haftend)

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 30.03.2020, 23:59:00 Uhr

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 5 / 4. März 2020 126

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergAmtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergAmtsblatt der Stadt Nürnberg

Anzeigenschluss

für die nächste

Ausgabe

vom 18.03.2020

ist der

12.03.2020

B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 09 11/ 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.

Inhalt Seite

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters 99

Veränderungssperre Nr. 86 - Inkrafttreten der Änderungssatzung 100

Satzung Nr. 59 - Inkrafttreten 100

Bebauungsplan-Entwurf Nr. 4597 - Öffentliche Auslegung der Änderung und Ergänzung 101

Satzung über die Berufsfachschule für Pflege des Klinikums Nürnberg 102

Bärenschanzstraße 10, Gem. / Fl.- Nr.: Kleinweidenmühle 1 / 10 103

Pirckheimerstraße 14b, Gem. /Fl.- Nr.: Gärten h. d. Veste 49 / 8 103

Schwendengarten, Gem. / Fl.- Nr.: Ziegelstein 99 / 5 103

Tillypark 1, Gem. / Fl.- Nr.: Großreuth b. Schweinau 75 / 146 104

Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg 104

Anmeldung zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2020/2021 109

Anmeldung an den Nürnberger Grundschulen und Förderzentren mit Klassen der Grundschulstufe 2020/2021 112

Jahresabschluss 2018 - Eigenbetrieb NürnbergStift 113

Jahresabschluss 2018 - NürnbergBad 114

Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2019 114

Stiftungen fördern Historiker 114

Öffnungszeiten der städtischen Gartenabfallsammelstellen 115

Wertstoffhöfe in Nürnberg 115

Versammlung für ein Jagdrevier 115

Kraftloserklärung einer Sparurkunde 115

Gedenktafel Januar 2020 116

Vergaben der Stadt Nürnberg 117

Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 123

Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 125

[email protected] www.fima-gmbh.de

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