Amtsblatt Dresdner Nr. 51-52/2005 - dresden.de · 22. Dezember 2005/Nr. 51-52 2 Dresdner Amtsblatt...

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Amtsblatt Dresdner www.dresden.de Nr. 51-52/2005 Donnerstag, 22. 12. 2005 Striezeln auch am Heiligen Abend Dresdner Weihnachtsmärkte öffnen am 24. Dezember Lichterglanz auf dem Striezelmarkt. Lichterglanz auf dem Striezelmarkt. Lichterglanz auf dem Striezelmarkt. Lichterglanz auf dem Striezelmarkt. Lichterglanz auf dem Striezelmarkt. Zweimal werden wir noch wach – dann ist er endlich da, der Heilige Abend. Endlich? Wem noch Weihnachtsgeschenke fehlen, der hat auch am 24. Dezember Gelegen- heit, etwas Passendes zu kaufen. Von 10 bis 14 Uhr haben der Striezelmarkt und auch die Weihnachtsmärkte auf der Prager Straße und Hauptstraße geöffnet. Auf dem Striezelmarkt wird 11 Uhr am Märchen- schloss die Adventsgeschichte „Das Wun- der der Poinsettia“, die Legende vom Weih- nachtsstern erzählt. Um 12 Uhr verabschie- den die Bewohner und Gäste den Weih- nachtsmann, bevor 13 Uhr der Lichter- Engel erscheint und mit weihnachtlichen Weisen den 571. Striezelmarkt ausklingen lässt. Foto: Baumgärtl ... und einen guten Start ins Dresdner Jubiläumsjahr 2006 wünschen wir al- len Leserinnen und Lesern. Weihnachtsbäume: Abgabe gebührenfrei Nach Weihnachten können die Dresd- ner ihre Weihnachtsbäume gebühren- frei entsorgen – selbstverständlich ohne Baumschmuck. An 104 Stellen stellt die Stadt vom Freitag, 30. Dezember bis Sonnabend, 14. Januar Container be- reit. Zusätzlich warten am 14. Januar zu unterschiedlichen Zeiten an weite- ren sieben Stellen Entsorgungsfahrzeu- ge. Seite 7 Neue Satzungen und Verordnungen für 2006 Der Stadtrat hat vorige Woche die ab 1. Januar geltende Abwassergebüh- rensatzung und die Entwässerungs- satzung beschlossen. Geändert wur- den auch Teile der Polizeiverordnung für öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Dresden. Auch die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im nächsten Jahr stehen fest. Seiten 8, 11, 14 Sondersitzung des Stadtrates Tagesordnung der 23. öffentlichen Sit- zung des Stadtrates am Donnerstag, 5. Januar 2006, 16 Uhr im Plenarsaal des Rathauses: Ersatzneubau für das Rudolf-Harbig-Stadion, Übertragung kommunaler Kinder- und Jugendfrei- zeiteinrichtungen an freie Träger. Stadtjubiläum 2006: Programm erschienen Das Programmbuch zum Stadtjubi- läum ist da. Auf 192 Seiten präsentiert sich Dresden in Veranstaltungen und Festen rund um seine 800-jährige Ge- schichte. Zu den Höhepunkten zählen der offizielle Festakt am 31. März, die Stadtfestwoche und der historische Festumzug im Sommer. Mit dabei sind auch die beiden Maskottchen Anna und August. Seite 2 Schwimmhallen und Eisbahnen geöffnet Auch während der Weihnachtsferien haben die Schwimmhallen, Saunen und die Eisschnelllaufbahn geöffnet. Die Eissporthalle hat Silvester und Neujahr geschlossen. Wann sich der Besuch der Sportstätten vom 23. Dezember bis 2. Ja- nuar lohnt, nennt unsere Übersicht. Seite 4 Kriegsgräberfürsorge: Kriegsgräberfürsorge: Kriegsgräberfürsorge: Kriegsgräberfürsorge: Kriegsgräberfürsorge: Urne mit rus- sischer Erde in Dresden Seite 2 Statistik: Statistik: Statistik: Statistik: Statistik: Geburtenhoch zwischen 17. und 29. September Seite 3 Hochwasserschutz: Hochwasserschutz: Hochwasserschutz: Hochwasserschutz: Hochwasserschutz: Rückhaltebecken Dresden-West im Bau Seite 5 Stadt-Unternehmen: Stadt-Unternehmen: Stadt-Unternehmen: Stadt-Unternehmen: Stadt-Unternehmen: Beteiligungsbe- richt 2004 liegt aus Seite 7 Lockerung: Lockerung: Lockerung: Lockerung: Lockerung: Keine Stallpflicht mehr für Geflügel Seite 7 Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte: Aktuelle Karte für Langebrück erhältlich Seite 10 Das erste Amtsblatt im neuen Jahr er- scheint am Donnerstag, 12. Januar.

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AmtsblattDresdner

www.dresden.de

Nr. 51-52/2005Donnerstag, 22. 12. 2005

Striezeln auch am Heiligen AbendDresdner Weihnachtsmärkte öffnen am 24. Dezember

Lichterglanz auf dem Striezelmarkt.Lichterglanz auf dem Striezelmarkt.Lichterglanz auf dem Striezelmarkt.Lichterglanz auf dem Striezelmarkt.Lichterglanz auf dem Striezelmarkt.Zweimal werden wir noch wach – dann ister endlich da, der Heilige Abend. Endlich?Wem noch Weihnachtsgeschenke fehlen,der hat auch am 24. Dezember Gelegen-heit, etwas Passendes zu kaufen. Von 10

bis 14 Uhr haben der Striezelmarkt undauch die Weihnachtsmärkte auf der PragerStraße und Hauptstraße geöffnet. Auf demStriezelmarkt wird 11 Uhr am Märchen-schloss die Adventsgeschichte „Das Wun-der der Poinsettia“, die Legende vom Weih-

nachtsstern erzählt. Um 12 Uhr verabschie-den die Bewohner und Gäste den Weih-nachtsmann, bevor 13 Uhr der Lichter-Engel erscheint und mit weihnachtlichenWeisen den 571. Striezelmarkt ausklingenlässt. Foto: Baumgärtl

... und einen guten Start ins DresdnerJubiläumsjahr 2006 wünschen wir al-len Leserinnen und Lesern.

Weihnachtsbäume:Abgabe gebührenfreiNach Weihnachten können die Dresd-ner ihre Weihnachtsbäume gebühren-frei entsorgen – selbstverständlich ohneBaumschmuck. An 104 Stellen stellt dieStadt vom Freitag, 30. Dezember bisSonnabend, 14. Januar Container be-reit. Zusätzlich warten am 14. Januarzu unterschiedlichen Zeiten an weite-ren sieben Stellen Entsorgungsfahrzeu-ge. Seite 7

Neue Satzungen undVerordnungen für 2006Der Stadtrat hat vorige Woche die ab1. Januar geltende Abwassergebüh-rensatzung und die Entwässerungs-satzung beschlossen. Geändert wur-den auch Teile der Polizeiverordnungfür öffentliche Sicherheit und Ordnungin der Landeshauptstadt Dresden. Auchdie Öffnungszeiten von Verkaufsstellenan Sonn- und Feiertagen im nächstenJahr stehen fest. Seiten 8, 11, 14

Sondersitzung desStadtratesTagesordnung der 23. öffentlichen Sit-zung des Stadtrates am Donnerstag,5. Januar 2006, 16 Uhr im Plenarsaaldes Rathauses: Ersatzneubau für dasRudolf-Harbig-Stadion, Übertragungkommunaler Kinder- und Jugendfrei-zeiteinrichtungen an freie Träger.

Stadtjubiläum 2006:Programm erschienenDas Programmbuch zum Stadtjubi-läum ist da. Auf 192 Seiten präsentiertsich Dresden in Veranstaltungen undFesten rund um seine 800-jährige Ge-schichte. Zu den Höhepunkten zählender offizielle Festakt am 31. März, dieStadtfestwoche und der historischeFestumzug im Sommer. Mit dabei sindauch die beiden Maskottchen Anna undAugust. Seite 2

Schwimmhallen undEisbahnen geöffnetAuch während der Weihnachtsferienhaben die Schwimmhallen, Saunen unddie Eisschnelllaufbahn geöffnet. DieEissporthalle hat Silvester und Neujahrgeschlossen. Wann sich der Besuch derSportstätten vom 23. Dezember bis 2. Ja-nuar lohnt, nennt unsere Übersicht.

Seite 4

Kriegsgräberfürsorge:Kriegsgräberfürsorge:Kriegsgräberfürsorge:Kriegsgräberfürsorge:Kriegsgräberfürsorge: Urne mit rus-sischer Erde in Dresden Seite 2

S ta t i s t i k :S ta t i s t i k :S ta t i s t i k :S ta t i s t i k :S ta t i s t i k : Geburtenhoch zwischen17. und 29. September Seite 3

Hochwasserschutz:Hochwasserschutz:Hochwasserschutz:Hochwasserschutz:Hochwasserschutz: RückhaltebeckenDresden-West im Bau Seite 5

Stadt-Unternehmen:Stadt-Unternehmen:Stadt-Unternehmen:Stadt-Unternehmen:Stadt-Unternehmen: Beteiligungsbe-richt 2004 liegt aus Seite 7

Lockerung:Lockerung:Lockerung:Lockerung:Lockerung: Keine Stallpflicht mehr fürGeflügel Seite 7

Bodenrichtwerte:Bodenrichtwerte:Bodenrichtwerte:Bodenrichtwerte:Bodenrichtwerte: Aktuelle Karte fürLangebrück erhältlich Seite 10

Das erste Amtsblatt im neuen Jahr er-scheint am Donnerstag, 12. Januar.

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52

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Dresdner Amtsblatt

Der Oberbürgermeistergratuliert

zum 105. Geburtstagzum 105. Geburtstagzum 105. Geburtstagzum 105. Geburtstagzum 105. Geburtstagam 10. Januaram 10. Januaram 10. Januaram 10. Januaram 10. JanuarElisabeth Nitzsche, Neustadt

zum 101. Geburtstagzum 101. Geburtstagzum 101. Geburtstagzum 101. Geburtstagzum 101. Geburtstagam 7. Januaram 7. Januaram 7. Januaram 7. Januaram 7. JanuarElse Boitz, Cotta

zum 100. Geburtstagzum 100. Geburtstagzum 100. Geburtstagzum 100. Geburtstagzum 100. Geburtstagam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. DezemberLuise Engler, AltstadtElsa Grimmer, Altstadtam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. DezemberArno Uhlig, Altstadtam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. DezemberDr. Gerhard Tanzer, Loschwitzam 9. Januaram 9. Januaram 9. Januaram 9. Januaram 9. JanuarCharles Müller, Altstadt

zum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. DezemberErika Füssel, BlasewitzHeinz Waniaschefski, PlauenMargarete Zeng, Blasewitzam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. Dezemberam 25. DezemberWilli Dietert, AltstadtAnnelies Hoffmeister, KlotzscheAlfred Muder, CottaIrmgard Müller, Blasewitzam 27. Dezemberam 27. Dezemberam 27. Dezemberam 27. Dezemberam 27. DezemberKurt Körner, PlauenHildegart Reißig, LoschwitzAnneliese Ziegenbalg, Leubenam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. DezemberHildegard Melzig, PlauenMargarete Schierz, LeubenSieglinde Trede, BlasewitzWerner Woith, Leubenam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. DezemberKäthe Kleeßen, Blasewitzam 1. Januaram 1. Januaram 1. Januaram 1. Januaram 1. JanuarBarbara Schreiber, Cottaam 2. Januaram 2. Januaram 2. Januaram 2. Januaram 2. JanuarIrmgard Braun, PieschenHertha Hoberg, KlotzscheIrmgard Löser, AltstadtElsa Schnese, Altstadtam 3. Januaram 3. Januaram 3. Januaram 3. Januaram 3. JanuarEdith Walther, Klotzscheam 4. Januaram 4. Januaram 4. Januaram 4. Januaram 4. JanuarWanda Haufe, Loschwitzam 5. Januaram 5. Januaram 5. Januaram 5. Januaram 5. JanuarAnneliese Breitkopf, BlasewitzGertrud Köster, OT Gohlisam 6. Januaram 6. Januaram 6. Januaram 6. Januaram 6. JanuarHildegard Noack, Altstadtam 7. Januaram 7. Januaram 7. Januaram 7. Januaram 7. JanuarUrsel Burchard, Altstadt

Mit Anna und August ins FestjahrOffizielles Programmbuch zum Stadtjubiläum ist da

Ein wahrer Marathon von Festen undAufführungen erwartet die Dresdner imkommenden Jubiläumsjahr. Um dieAuswahl zu erleichtern, ist nun dasProgrammbuch „Zeit für Dresden –Das Festjahr“ erschienen. Das Buchstellt chronologisch die bisher über 400Veranstaltungen vor.Das Stadtjubiläum soll ein Fest vonDresdnern für Dresdner sein. Das spie-gelt sich im Programm wieder. Vor-schläge von Institutionen, Vereinen, viel-fältigen Initiativen der Kultur, Wirtschaft,Wissenschaft, Bildung und des Sportssowie von Privatpersonen Dresdens ha-ben in der Broschüre des Veranstal-tungsbüros 2006 Aufnahme gefunden.Neben Höhepunkten wie dem offiziel-len Festakt am 31. März in der Sächsi-schen Staatsoper, der Stadtfestwocheund dem Historischen Festumzug wirdes viele kleine und große Bausteine desJubiläumsjahres geben. Glanzlichtersind sicher die Konzerte von Robbie Wil-liams, die Wiedereröffnung des Stadt-museums oder die Ausstellung des Hy-gienemuseums zum „Mythos Dresden“.

Maskottchen. Maskottchen. Maskottchen. Maskottchen. Maskottchen. Das sind die neuen Dres-den-Maskottchen Anna und August zusam-men mit ihren „Erfindern“ Mostafa undNoemi sowie OB Ingolf Roßberg. Die Zeich-nungen der beiden 10-Jährigen wurden ausüber 400 Einsendungen eines Malwett-bewerbs an Dresdner Grundschulen ausge-sucht. Die Kinderbilder lieferten die Grund-lage für die Maskottchen. Foto: Rößler

Um das Jubiläumsjahr zu finanzieren,sind insgesamt 4,5 Millionen Euro vor-gesehen. Aus dem städtischen Haus-halt kommen 3 Millionen Euro, die rest-lichen 1,5 Millionen werden mittelsSponsoring und anderen Einnahmengesammelt. Derzeit fehlen noch etwa250 000 Euro. Einen Teil davon soll derVerkauf der Festbroschüre einbringen.Das Programmbuch kostet 3 Euro. Esist in 800 Geschäften des Presse- undEinzelhandels in Dresden erhältlich,unter anderem in den großen Buch-handlungen der Innenstadt und denDresdner Touristinformationen. Weite-re aktuelle Programmhinweise unterwww.dresden.de/800.

Glänzende Augen zur Weihnachtsfeier

Jugendliche arbeitenauf Friedhöfen

Ehrenplakette und Urneübergeben

Eine Urne mit der Erde vom Priskarijow-Memorial-Friedhof in St. Petersburgübergaben die Vorsitzenden vom Lan-des- und Stadtverband des Volksbun-des Deutsche Kriegsgräberfürsorge anOberbürgermeister Ingolf Roßberg. ImSommer arbeiteten deutsche und rus-sische Jugendliche auf dem Friedhofin Dresdens Partnerstadt. Sie richte-ten Grabsteine und befreiten ein Grab-feld von Moos, Gras, Laub und Totholz.Danach übergab ihnen der Direktor derFriedhofs die Urne mit Friedhofserdeund eine Ehrenplakette mit demWunsch, diese Gegenstände in Dres-den an einem würdigen Ort auszustel-len.Seit fast einem Jahrzehnt organisiertder Volksbund in St. Petersburg undUmgebung Jugendbegegnungen. Diejungen Menschen arbeiteten auf Kriegs-gräberstätten, so auch auf dem deut-schen Soldatenfriedhof in Solugubowkabei Mga (Kirowskij Rajon). Sie bettetenin drei Tagen über 1000 Särge vongefallenen deutschen Soldaten um.Parallel dazu beschrifteten und verna-gelten sie im Lager des Volksbundesam Bahnhof von Mga neue Särge. Ab-schließend fand eine Gedenkfeier mitKranzniederlegung statt. In den St. Pe-tersburger Medien war die Resonanzdarauf sehr groß.

Bescherung Bescherung Bescherung Bescherung Bescherung. OB Ingolf Roßberg alsAssistent des Weihnachtsmannes hilft beimVerteilen von Geschenken. 120 Kinder aussozial schwachen Familien kamen am vier-ten Advent auf Einladung der Dresdner Ta-fel ins Ibis Hotel Königstein. Bei einer Weih-nachtsfeier mit Kakao, Kuchen und Lie-dern erhielten sie Spielzeug und Süßig-keiten. Viele Spender halfen, Spielsachenzusammenzutragen. Mitarbeiter der Dresd-ner Tafel verpackten sie liebevoll. Der Ver-ein feiert schon zum 10. Mal Weihnachtenmit bedürftigen Kindern. Foto: Mutschke

Prohliser ZeitzeugengesuchtVor 25 Jahren brannte das ProhliserSchloss. Das Heimat- und Palitzschmu-seum sucht nun Bilder, die den Schloss-brand dokumentieren. Von Interessesind außerdem Fotos und Erinnerungs-stücke, die das Leben in Prohlis zeigen,etwa zur Baugeschichte, vom eigenenUmzug nach Prohlis, Gegenstände vonder ersten Einrichtung und Zeugnissedes Alltagslebens. Das sanierte Heimat-und Palitzschmuseum möchte damitseine Sammlung erweitern. Weitere In-formationen im Heimat- und Palitzsch-museum Prohlis, Gamigstraße 24 vonMontag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Tele-fon 7 96 72 49 oder (01 72) 7 93 73 14.

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

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zum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. Geburtstagzum 90. GeburtstagBasya Kotlova, Blasewitzam 8. Januaram 8. Januaram 8. Januaram 8. Januaram 8. JanuarDorothea Bittner, OT Weißigam 9. Januaram 9. Januaram 9. Januaram 9. Januaram 9. JanuarWerner Hübler, CottaMarie Knospe, Cottaam 10. Januaram 10. Januaram 10. Januaram 10. Januaram 10. JanuarJost Frese, LoschwitzAnna Kirst, PlauenErnst Weck, Blasewitzam 11. Januaram 11. Januaram 11. Januaram 11. Januaram 11. JanuarMaria Ritter, PlauenGottfried Schwär, Blasewitzam 12. Januaram 12. Januaram 12. Januaram 12. Januaram 12. JanuarMargot Peter, NeustadtGertrud Wienzek, Altstadt

zum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagzum 65. Hochzeitstagam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. DezemberHelmut und Margareta Wustmann,Blasewitzam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. DezemberKurt und Dora Kietzer, Cottaam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. DezemberGerhard und Ilse Werberger, Leubenam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. Dezemberam 31. DezemberErich und Käte Ullrich, Loschwitzam 11. Januaram 11. Januaram 11. Januaram 11. Januaram 11. JanuarDr. Hilmar und Ursula Bräunig, Blase-witz

zur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitzur Diamantenen Hochzeitam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. DezemberDr. Gerhard und Christa Schreiter,Pieschenam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. DezemberWalter und Ingeborg Goldammer, Cottaam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. Dezemberam 29. DezemberDr. Johann-Gottfried und Sigrid Neu-mann, OT Mobschatz

zur Goldenen Hochzeitzur Goldenen Hochzeitzur Goldenen Hochzeitzur Goldenen Hochzeitzur Goldenen Hochzeitam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. Dezemberam 23. DezemberFranz und Ingeburg Glatz, ProhlisHans-Werner und Christa Reinboth,Prohlisam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. Dezemberam 24. DezemberHartmut und Barbara Bummel,LeubenGünter und Anita Heider, AltstadtHerbert und Ingeburg Reichel, LeubenSiegfried und Gisela Kretzschmar,Blasewitzam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. Dezemberam 28. DezemberSiegfried und Ilse Müller, ProhlisGünter und Gitta Holland, Cotta

Der Oberbürgermeistergratuliert

Wo Knecht Ruprecht wohntWeihnachtsmannhaus auf dem Striezelmarkt geht an die Stadt

Geschenkt. Geschenkt. Geschenkt. Geschenkt. Geschenkt. Mario Müller-Milano als Ver-

treter der Händlerverbände übergibt den

Schlüssel für das Weihnachtsmannhaus auf

dem Striezelmarkt an Sigrid Förster, Ab-

teilungsleiterin für kommunale Märkte im

Amt für Wirtschaftsförderung. Das 35 000

Euro teure Haus steht schon seit drei Jah-

ren und wurde von den Händlern als wei-

tere Attraktion des Marktes gestiftet. Nun

geht es in die Hände der Stadt über. In das

Haus kamen bisher schon 14 000 kleine

Besucher, vor allem aus Kindergärten. Zwei

Schauspieler lesen hier zur Weihnachts-

zeit Märchen vor. In diesem Jahr lauschen

die Kinder den Märchen Hans-Christian

Andersens. Foto: Rößler

„Fest der Liebe“ mit FolgenDie meisten Kinder kommen Mitte September zur Welt

Die Dresdner Statistikstelle informiertüber ein alljährlich wiederkehrendessehr interessantes Phänomen, dass dieBevölkerungszahlen in der Landes-hauptstadt betrifft. Sieben der zehnhäufigsten Geburtstage in Dresden lie-gen zwischen dem 17. und 29. Sep-tember. Rechnet man von dieser Zeit-spanne die durchschnittliche Schwan-gerschaftsdauer von 270 Tagen zu-rück, so erhält man die Zeit vom 21. De-zember bis 2. Januar als Tage der„höchsten Empfängnis“. Diese „Weih-nachts- und Silvesterspitze“ trat in fastjedem Jahrgang auf, besonders deut-lich zwischen 1940 und 1958 sowiewieder seit 1990.Auf die Frage, in welchem Monat ins-gesamt die meisten Kinder geborenwerden, fällt die Antwort je nach Ge-burtsjahr unterschiedlich aus. In denJahren zwischen 1915 und 2004 schä-

len sich zwei Favoriten heraus: 19-malliegt der September und 18-mal derMärz an der Spitze. Mit Abstand folgender April mit 12, der Februar mit 11ersten Plätzen und der Mai mit 10.Diese Fragen sind übrigens nicht nurfür die persönliche Familienplanungoder Hersteller von Sternzeichenbü-chern interessant, sondern auch, umden Stand der Bevölkerung zum Jah-resende zu schätzen und andere pla-nungsrelevante Voraussagen.Weitere Informationen und die Statisti-ken des Monats Juni und des II. Quar-tals 2005 sind dem Faltblatt 6/2005„Dresdner Zahlen aktuell“ zu entneh-men.das Faltblatt ist kostenlos erhältlich inRathäusern und bei der KommunalenStatistikstelle, Schulgasse 2, Telefon4 88 11 00, Fax 4 88 26 83, [email protected].

TermineFreitag, 23. DezemberFreitag, 23. DezemberFreitag, 23. DezemberFreitag, 23. DezemberFreitag, 23. Dezember10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr Sitztanz, BegegnungsstättePapstdorfer Str. 2511.30–13 Uhr11.30–13 Uhr11.30–13 Uhr11.30–13 Uhr11.30–13 Uhr Weihnachtsessen fürAlleinstehende, Anmeld. Tel. 2 13 97 09,Begegnungsstätte Räcknitzhöhe 5218 Uhr18 Uhr18 Uhr18 Uhr18 Uhr Rundgang durch die Ausstel-lung „Die Eröffnung. 200 Jahre Kunstin Dresden“, Städtische Galerie Dres-den, Wilsdruffer Str. 2

Sonnabend, 24. DezemberSonnabend, 24. DezemberSonnabend, 24. DezemberSonnabend, 24. DezemberSonnabend, 24. Dezember10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr „Hänsel und Gretel“, Puppenspiel,Theaterhaus Rudi, Fechnerstr. 2 a14 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr Weihnachtsfeier für Alleinste-hende in der Begegnungsstätte Tra-chenberger Str. (mit der Begegnungs-stätte Sagarder Weg)14–17 Uhr14–17 Uhr14–17 Uhr14–17 Uhr14–17 Uhr Weihnachten gemeinsam,musikalische Umrahmung, Begegnungs-stätte Laubegaster Ufer 22

Sonntag, 25. DezemberSonntag, 25. DezemberSonntag, 25. DezemberSonntag, 25. DezemberSonntag, 25. Dezember10–15 Uhr10–15 Uhr10–15 Uhr10–15 Uhr10–15 Uhr Weihnachtsbrunch, Infound Anmeld. Tel. 4 21 03 41, Omsee. V., Kümmelschänkenweg 216 Uhr16 Uhr16 Uhr16 Uhr16 Uhr „Pinocchio“, Theater JungeGeneration, Meißner Landstr. 4

Montag, 26. DezemberMontag, 26. DezemberMontag, 26. DezemberMontag, 26. DezemberMontag, 26. Dezember11 Uhr11 Uhr11 Uhr11 Uhr11 Uhr 4. Außerordentliches Konzert,Dresdner Philharmonie, Festsaal desKulturpalastes15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr „Die lustigen Weiber von Wind-sor“, Operette, Pirnaer Landstr. 13115 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr15 Uhr „Dornröschen“, Puppentheaterim Rundkino, Prager Str.

Dienstag, 27. DezemberDienstag, 27. DezemberDienstag, 27. DezemberDienstag, 27. DezemberDienstag, 27. Dezember14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr „Eine runde Rätsel-stunde“, Begegnungsstätte Altgorbit-zer Ring 58

Mittwoch, 28. DezemberMittwoch, 28. DezemberMittwoch, 28. DezemberMittwoch, 28. DezemberMittwoch, 28. Dezember10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr10–11 Uhr Gesang und Tanz im Sitzen,Begegnungsstätte Striesener Str. 214.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr14.30–15.30 Uhr Eine runde Musen-stunde mit Sandra Mo, Begegnungs-stätte Schäferstr. 1 a

Donnerstag, 29. DezemberDonnerstag, 29. DezemberDonnerstag, 29. DezemberDonnerstag, 29. DezemberDonnerstag, 29. Dezember10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr10 Uhr „Hänsel und Gretel“, mai hofpuppentheater Weißig, Hauptstr. 4614 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr14 Uhr Kino „Die Feuerzangenbowle“,Begegnungsst., Trachenberger Str. 614.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr Kulturprogramm mit Kaffeeund Kuchen, Begegnungsstätte Hains-berger Str. 2

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Dresdner Amtsblatt

Schwimmhallen und Saunen in den Weihnachtsferien geöffnet

Sprunghalle am Freiberger Platz: Sprunghalle am Freiberger Platz: Sprunghalle am Freiberger Platz: Sprunghalle am Freiberger Platz: Sprunghalle am Freiberger Platz: Die Sprunghalle am Freiberger Platz ist in den Weihnachtsferien am Dienstag, 27. undDonnerstag, 29. Dezember von 6 bis 8 Uhr für das Frühschwimmen, von 10.30 bis 12.30 Uhr für das Senioren-schwimmen und am Mittwoch, 28. Dezember 11.30 bis 13.00 für das Seniorenschwimmen und für Schwimmen/Badengeöffnet.Das Erlebnisbad „Elbamare“Das Erlebnisbad „Elbamare“Das Erlebnisbad „Elbamare“Das Erlebnisbad „Elbamare“Das Erlebnisbad „Elbamare“ einschließlich Sauna öffnet während der Weihnachtsferien täglich von 10 bis 22 Uhr außeran den Schließtagen 24. und 25. Dezember. Weiterhin bestehen eingeschränkte Öffnungszeiten am 31. Dezember von 10bis 16 Uhr sowie am 1. Januar von 14 bis 22 Uhr.

Sauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der Schwimmhalleam Freiberger Platzam Freiberger Platzam Freiberger Platzam Freiberger Platzam Freiberger Platz■ Freitag, 23. Dezember08.30–12.00 Uhr Er■ Sonnabend, 24. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 25. Dezembergeschlossen■ Montag, 26. Dezembergeschlossen■ Dienstag, 27. Dezember08.00–14.00 Er14.00–21.30 Uhr Sie, Er, Es■ Mittwoch, 28. Dezember08.00–21.30 Sie, Er, Es■ Donnstag, 29. Dezember08.00–14.00 Sie14.00–21.30 Uhr Sie, Er, Es■ Freitag, 30. Dezember08.30–14.00 Uhr Er14.00–18.30 Uhr Sie, Er, Es■ Sonnabend, 31. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 1. Januargeschlossen■ Montag, 2. Januar08.00–14.00 Uhr Sie14.00–17.00 Uhr Sie, Er, Es

Sauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleSauna in der SchwimmhalleProhlisProhlisProhlisProhlisProhlis■ Freitag, 23. Dezember08.00–21.00 Uhr Er■ Sonnabend, 24. Dezember09.00–12.00 Uhr Sie, Er, Es■ Sonntag, 25. Dezembergeschlossen■ Montag, 26. Dezember09.00–17.00 Uhr Sie, Er, Es■ Dienstag, 27. Dezember08.00–21.00 Uhr Sie■ Mittwoch, 28. Dezember08.00–21.00 Uhr Er■ Donnerstag, 29. Dezember08.00–21.00 Uhr Sie■ Freitag, 30. Dezember08.00–21.00 Uhr Er■ Sonnabend, 31. Dezember09.00–13.00 Uhr Sie, Er, Es■ Sonntag, 1. Januar13.00–17.00 Sie, Er, Es■ Montag, 2. Januar08.00–21.00 Uhr Sie, Er, Es

OstragehegeOstragehegeOstragehegeOstragehegeOstragehege

EisschnelllaufbahnEisschnelllaufbahnEisschnelllaufbahnEisschnelllaufbahnEisschnelllaufbahn■ Freitag, 23. Dezember10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr19.00–21.00 Uhr■ Sonnabend, 24. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 25. Dezember14.00–16.00 Uhr■ Montag, 26. Dezember14.00–16.00 Uhr■ Dienstag, 27. Dezember10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr

Eisschnelllaufbahn und Eissporthalle geöffnet19.30–21.30 Uhr■ Mittwoch, 28. Dezember10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr■ Donnerstag, 29. Dezember10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr19.30–21.30 Uhr■ Freitag, 30. Dezember10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr19.00–21.00 Uhr■ Sonnabend, 31. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 1. Januar14.00–16.00 Uhr

EissporthalleEissporthalleEissporthalleEissporthalleEissporthalle■ Sonnabend, 24. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 25. Dezembergeschlossen■ Mittwoch 28. Dezember21.00–23.00 Uhr■ Sonnabend, 31. Dezembergeschlossen■ Sonntag, 1. Januargeschlossen

SchwimmhallenSchwimmhallenSchwimmhallenSchwimmhallenSchwimmhallen Georg-Arnhold-BadGeorg-Arnhold-BadGeorg-Arnhold-BadGeorg-Arnhold-BadGeorg-Arnhold-Bad Freiberger Platz Freiberger Platz Freiberger Platz Freiberger Platz Freiberger Platz Prohlis Prohlis Prohlis Prohlis Prohlis KlotzscheKlotzscheKlotzscheKlotzscheKlotzsche

Freitag, 23. Dezember 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-12.00 Uhr (3) 6.00-15.00 Uhr (3) 9.00-17.00 Uhr (3)9.00-23.00 Uhr (3) 8.00-12.00 Uhr (1) 15.00-17.00 Uhr (1)

17.00-22.00 Uhr (3)

Sonnabend, 24. Dezember 8.00-13.00 Uhr (3) geschlossen 9.00-13.00 Uhr (3) 9.00-13.00 Uhr (3)

Sonntag, 25. Dezember geschlossen geschlossen geschlossen geschlossen

Montag, 26. Dezember 9.00-22.00 Uhr (3) 13.00-18.00 Uhr (1+3) 9.00-18.00 Uhr (3) 9.00-18.00 Uhr (3)

Dienstag, 27. Dezember 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-13.00 Uhr (3) 6.00-16.00 Uhr (3) 9.00-17.00 Uhr (3)9.00-22.00 Uhr (3) 8.00-13.00 Uhr (1)

14.00-22.00 Uhr (3)

Mittwoch, 28. Dezember 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-13.00 Uhr (3) 6.00-22.00 Uhr (3) 9.00-17.30 Uhr (3)9.00-23.00 Uhr (3) 8.00-13.00 Uhr (1)

Donnerstag, 29. Dezember 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-13.00 Uhr (2) 8.00-22.00 Uhr (3) 9.00-17.00 Uhr (3)9.00-23.00 Uhr (3) 8.00-13.00 Uhr (1)

19.00-22.00 Uhr (3)

Freitag, 30. Dezember 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-13.00 Uhr (3) 6.00-15.00 Uhr (3) 9.00-17.00 Uhr (3)9.00-23.00 Uhr (3) 8.00-13.00 Uhr (1) 15.00-17.00 Uhr (1)

19.00-22.00 Uhr (3) 17.00-22.00 Uhr (3)

Sonnabend, 31. Dezember 8.00-13.00 Uhr (3) 6.00-13.00 Uhr (1+3) 9.00-14.00 Uhr (3) 9.00-13.00 Uhr (3)

Sonntag, 1. Januar 13.00-22.00 Uhr (3) 13.00-18.00 Uhr (1+3) 13.00-18.00 Uhr (3) 13.00-18.00 Uhr (3)

Montag, 2. Januar 6.00-07.00 Uhr (2) 6.00-13.00 Uhr (3) 6.00-16.00 Uhr (3) 9.00-17.30 Uhr (3)9.00-22.00 Uhr (3) 8.00-13.00 Uhr (1)

■ Montag, 2. Januar10.00–12.30 Uhr14.00–16.00 Uhr19.30–21.30 Uhr

(1) Seniorenschwimmen (2) Frühschwimmen (3) Schwimmen/Baden

Sportveranstaltungen

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

Anzeige

StellenausschreibungBewerbungen sind schriftlich (keine E-Mail) mit der Chiffre-Nummer und denvollständigen Unterlagen (Bewerbungs-schreiben, ausführlicher tabellarischerLebenslauf, Passbild, Kopien von Ab-schlusszeugnissen, Qualifikationsnach-weisen, Beurteilungen und Referenzen,insbesondere vom letzten Arbeitgeber)zu richten an:Landeshauptstadt Dresden,Personalamt,Postfach 120020,01001 Dresden.Unvollständige Bewerbungsunterlagenkönnen nicht berücksichtigt werden.

Der Eigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb ITEigenbetrieb IT-Dienstleistungen-Dienstleistungen-Dienstleistungen-Dienstleistungen-DienstleistungenDresdenDresdenDresdenDresdenDresden schreibt folgende Stelle aus:

DV-Organisator /DV-Organisator inDV-Organisator /DV-Organisator inDV-Organisator /DV-Organisator inDV-Organisator /DV-Organisator inDV-Organisator /DV-Organisator inSAP R/3SAP R/3SAP R/3SAP R/3SAP R/3Chiffre: EB 170512Chiffre: EB 170512Chiffre: EB 170512Chiffre: EB 170512Chiffre: EB 170512

Das Aufgabengebiet umfasst:■ Anwendungsbetreuung und Pro-jektdurchführung im Bereich SAP R/3■ Verfahrensadministration (Customi-zing) und Entwicklung spezieller Aus-wertungen, Schwerpunkt Finanzwesen■ Schulung von Anwendern bei derEinführung neuer oder geänderter DV-Verfahren■ Beratung und Betreuung der städ-tischen Ämter in finanzrelevanten IT-Angelegenheiten■ Leitung von Software-Projekten oderArbeitsgruppen sowie Mitarbeit■ Pflichtenhefterstellung, Auftragsvor-bereitung, Leistungsabnahme, Test undDokumentation■ Erarbeitung von Grobkonzepten fürneue IT-Lösungen■ Aufwandsermittlung und Untersu-chung neuer Lösungsmöglichkeiten

■ Bewertung und Auswahl von Ange-boten sowie Vorbereitung von Leis-tungsvergaben an Dritte■ Aktualisierung von Verfahren aufder Grundlage von Änderungsmittei-lungen des Entwicklers■ Zuarbeit zu Datenschutz- und Schu-lungskonzept.Voraussetzung ist eine abgeschlosse-ne Fachhochschulausbildung in Infor-matik, Wirtschaftsinformatik, Betriebs-wirtschaft oder ein gleichwertiger Ab-schluss.Erwartet werden:■ betriebswirtschaftliche Kenntnisseund Erfahrung beim IT-Einsatz,■ analytisches, logisches und konzep-tionelles Denkvermögen,■ selbstständige Arbeitsweise,■ hohes Verantwortungsbewusstsein,■ Eigeninitiative,■ ausgeprägte Teamfähigkeit,■ Kommunikations- und Koopera-tionsfähigkeit,■ hoher persönlicher Einsatz sowie■ Bereitschaft zu Mehrarbeit und un-regelmäßigen Arbeitszeiten.

Vorteilhaft sind anwendungsbereiteKenntnisse der SAP-Module FI, CO, PSMund Erfahrungen im Öffent l ichenDienst.Die Stelle ist nach BAT-O, Vergütungs-gruppe E11 bewertet, wöchentlicheArbeitszeit 40 Stunden nach Betriebs-tarifvertrag vom 11. März 2003 (Ange-stellte) bis 31. März 2006.

Bewerbungsfrist: 10. Januar 2006Bewerbungsfrist: 10. Januar 2006Bewerbungsfrist: 10. Januar 2006Bewerbungsfrist: 10. Januar 2006Bewerbungsfrist: 10. Januar 2006Frauen sind ausdrücklich zur Bewer-bung aufgefordert.Schwerbehinderte Menschen werdenbei gleicher Eignung mit Vorrang be-rücksichtigt.

Hochwasserschutzan der LockwitzDie Landestalsperrenverwaltung desFreistaates Sachsen hat das Hochwas-serschutzkonzept für die Lockwitz fort-geschrieben. Einbezogen wurde eineStudie über die Wirksamkeit von Regen-rückhaltebecken im Einzugsgebiet derLockwitz. Interessierte können in dasHochwasserschutzkonzept beim Um-weltamt Grunaer Straße 2, 1. Etage,Zimmer W 123 einsehen. Das Hoch-wasserschutzkonzept, an dessen Erar-beitung die Öffentlichkeit im Jahr 2004beteiligt wurde, ist eine verwaltungs-interne verbindliche Richtlinie für was-serwirtschaftliches und wasserbau-liches Handeln von Behörden. Betroffe-ne können daraus keine Rechts- oderFinanzierungsansprüche ableiten.

Hochwasservorsorgeim Dresdner WestenEin Hochwasserrückhaltebecken amGorbitzbach zwischen Altfrankener Parkund Uthmannstraße soll künftig mögli-che größere Mengen anfallenden Re-genwassers aufnehmen. Es gehört zuden 21 im Februar 2005 vom Stadtratfür die städtischen Gewässer II. Ordnungbeschlossenen Hochwasserschutzan-lagen. Baubeginn war am 15. Dezem-ber.Mit dem Rückhaltebecken kann Alt-gorbitz besser vor Hochwasser ge-schützt werden als bisher. Der größe-re Stauraum und die Möglichkeit, dasWasser geregelt abfließen zu lassen,bieten in Gefahrenfällen mehr Zeit fürkurzfristig erforderliche Schutzmaß-nahmen. Das gestaute Wasser verän-dert nicht den Grundwasserspiegel.Nachteilige Auswirkungen auf die Pflan-zen- und Tierwelt sowie andere Gewäs-ser sind nicht zu erwarten.

AusbildungsberufevorgestelltBerufsbilder und Ausbildungsmöglich-keiten für Mädchen und Jungen in derRegion Dresden stellt das Berufsinfor-mationszentrum (BIZ) der DresdnerAgentur für Arbeit, Budapester Straße30 vor. Die Interessierten sind in die Un-ternehmen eingeladen:■ Donnersta Donnersta Donnersta Donnersta Donnerstag,g,g,g,g, 5. 5. 5. 5. 5. Januar Januar Januar Januar Januar,,,,, 16 Uhr 16 Uhr 16 Uhr 16 Uhr 16 UhrBIZ, Raum 1:Ausbildungsmöglichkeiten bei der Bun-deswehr■ Dienstag, 10. Januar Dienstag, 10. Januar Dienstag, 10. Januar Dienstag, 10. Januar Dienstag, 10. JanuarBIZ: Studium sowie Aus- und Weiter-bildung in Europa (bitte Termin verein-baren: Telefon (03 51) 79 15 75 [email protected])■ Mittwoch, 11. Januar Mittwoch, 11. Januar Mittwoch, 11. Januar Mittwoch, 11. Januar Mittwoch, 11. JanuarSächsische Bildungsgesellschaft fürUmweltschutz und Chemieberufe,Gutenbergstraße 3:Chemielaborant, Lacklaborant, Physik-laborant■ Donnerstag, 12. JanuarDonnerstag, 12. JanuarDonnerstag, 12. JanuarDonnerstag, 12. JanuarDonnerstag, 12. JanuarHochschule für Bildende Künste, Brühl-sche Terrasse 1:Studium und berufliche Perspektivender Bildenden Kunst■ DonnerstaDonnerstaDonnerstaDonnerstaDonnerstag,g,g,g,g, 12. 12. 12. 12. 12. Januar Januar Januar Januar Januar,,,,, 8 bis 16 Uhr 8 bis 16 Uhr 8 bis 16 Uhr 8 bis 16 Uhr 8 bis 16 UhrTag der offenen Tür in der Berufs-fachschule für Wirtschaft und Technikdes gemeinnützigen SchulvereinsBEST-SABEL, Kirchstraße 1 in Freital■ 11 Uhr Informationsveranstaltung:11 Uhr Informationsveranstaltung:11 Uhr Informationsveranstaltung:11 Uhr Informationsveranstaltung:11 Uhr Informationsveranstaltung:Internationaler Touristikassistent, Ge-staltungstechnischer Assistent, Wirt-schaftsassistent für Informationsver-arbeitung, Fachoberschule – Gestaltungund Sozialwesen.

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Dresdner Amtsblatt

„Straßennamen –Reine Männersache?“

Broschüre ab sofort wiederzu haben

Wegen großer Nachfrage wurde dererste Teil der Broschüre „Straßenna-men in Dresden – Reine Männersa-che?“ jetzt nachgedruckt. Beide Teileliegen ab sofort wieder im DresdnerRathaus, in den Ortsämtern, Ortschaf-ten und den Bürgerbüros der Stadtaus. Die Broschüre präsentiert eine Listevon Vorschlägen berühmter Frauen,nach denen Straßen und Plätze benanntwerden könnten. Diese prägten dieStadtgeschichte nicht weniger, als ihremännlichen Geschlechtsgenossen.

Weniger Verletzte beiVerkehrsunfällenZwischen den Jahren 2000 und 2004ging die Zahl der Verletzten bei Ver-kehrsunfällen in Dresden kontinuierlichzurück. Gab es vor fünf Jahren noch642 Verletzte pro 100 000 Einwohner,so waren es 2004 noch 511. Das teiltdie kommunale Statistikstelle der Stadtmit. Im Städtevergleich mit Düsseldorf,Nürnberg, Leipzig und Stuttgart liegtDresden im Mittelfeld. Leipzig schnei-det am besten und Stuttgart amschlechtesten ab. Tendenziell gehen dieZahlen der Unfallverletzten deutsch-landweit zurück.Ob die Anzahl der Menschen, die beiVerkehrsunfällen getötet wurden, ten-denziell steigend oder fallend ist,darüber lässt sich keine Aussage ma-chen. Die Fallzahlen sind zu gering undschwanken jährlich sehr stark.Der Städtevergleich zu den Verletztenbei Verkehrsunfällen ist in dem Falt-blatt „Dresdner Zahlen aktuell“, Ausga-be 8/2005, enthalten. In dem Faltblattstehen außerdem die wichtigsten Sta-tistiken für Dresden im August 2005.Die Ausgabe 7/2005 enthält einen Bei-trag zum Stimmensplitting in Dresdenbei der Bundestagswahl.„Dresdner Zahlen aktuell“ ist beimStatistischen Auskunftsdienst kosten-los erhältlich: Schulgasse 2, Telefon4 88 11 00, Fax 4 88 26 83, [email protected].

Amtliche Bekanntmachung

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über denBebauungsplan Nr. 90 K Dresden-Striesen Nr. 13Geisingstraße/ehemalige Gärtnerei– Satzungsbeschluss –

1. Der Stadtrat der LandeshauptstadtDresden hat den o. g. Bebauungsplanin seiner Sitzung am 15. Dezember2005 mit Beschluss-Nr. V0917-SR20-05 in Anwendung des § 233 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB in der seit20. Juli 2004 gültigen Fassung) alsSatzung nach § 10 Absatz 1 BauGB inder bis 19. Juli 2004 gültigen Fassungbeschlossen.2. Der Bebauungsplan bedarf nicht derGenehmigung durch die höhere Ver-waltungsbehörde.3. Die Satzung tritt mit dieser Bekannt-machung im Dresdner Amtsblatt inKraft.4. Der Bebauungsplan sowie die ihmbeigefügte Begründung sind im Tech-nischen Rathaus, Stadtplanungsamt,Plankammer, Untergeschoss, ZimmerU 012, Hamburger Straße 19, 01067Dresden, niedergelegt. Sie können dortwährend der Sprechzeiten durch je-dermann kostenlos eingesehen wer-den.5. Die Grenze des räumlichen Geltungs-bereiches des Bebauungsplanes ist imnachfolgenden Übersichtsplan nach-richtlich wiedergegeben. Maßgebendfür den Geltungsbereich ist allein diezeichnerische Festsetzung im Bebau-ungsplan.

6. Eine Verletzung der in § 214 Absatz1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichne-ten Verfahrens- und Formvorschriftenist unbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber derLandeshauptstadt Dresden geltendgemacht worden ist. Mängel der Ab-wägung sind unbeachtlich, wenn sienicht innerhalb von sieben Jahren seitdieser Bekanntmachung schriftlich ge-genüber der Landeshauptstadt Dres-den geltend gemacht worden sind.Dabei ist der Sachverhalt, der die Ver-letzung oder den Mangel begründensol l , darzulegen (§ 215 Absatz 1BauGB).7. Auf die Vorschriften des § 44 Ab-satz 3 Sätze 1 und 2 des BauGB überdie Geltendmachung von Planungs-entschädigungsansprüchen durchAntrag an den Entschädigungspflich-tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der inden §§ 39–42 BauGB bezeichnetenVermögensnachteile und auf das nach§ 44 Absatz 4 BauGB mögliche Erlö-schen der Ansprüche, wenn der An-trag nicht innerhalb der Frist von dreiJahren gestellt ist, wird hingewiesen.8. Weiterhin wird darauf hingewiesen,dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen

(SächsGemO) Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften der SächsGemO zu Stan-de gekommen sind, ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzeswidrigkeit widerspro-chen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.

Dresden, 20. Dezember 2005

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

Stadtgeschichte

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

Ohne Baumschmuck in die ContainerStadt nimmt Weihnachtsbäume vom 30. Dezember bis 14. Januar gebührenfrei an

Nach Weihnachten können die Dresd-ner ihre Weihnachtsbäume gebühren-frei entsorgen.An 104 Stellen stellt die Stadt vom 30. De-zember bis 14. Januar Container be-reit. Zusätzlich warten am Sonnabend,14. Januar zu unterschiedlichen Zei-ten an weiteren sieben Stellen Entsor-gungsfahrzeuge.Selbstverständlich können die Bäume,immer ohne Lametta und anderenSchmuck, auch bei den Grünabfall-An-nahmestellen abgegeben werden – bis14. Januar auch hier gebührenfrei.Weitere Informationen erhalten Inte-ressierte unter Telefon 4 88 96 33 undE-Mail [email protected].

Wo stehen die Sammelcontainer?Wo stehen die Sammelcontainer?Wo stehen die Sammelcontainer?Wo stehen die Sammelcontainer?Wo stehen die Sammelcontainer?■ AltfrankenAltfrankenAltfrankenAltfrankenAltfrankenOtto-Harzer-Straße/Kastanienweg■ AltstadtAltstadtAltstadtAltstadtAltstadtBerliner Straße/VorwerkstraßeBlumenstraße/ArnoldstraßeBönischplatzHolbeinstraße (Nähe Permoserstra-ße)Hopfgartenstraße/GerokstraßeLindengasse (Parkplatz)Marschnerstraße/DinglingerstraßeSeidnitzer Straße/BlochmannstraßeSternplatzWettiner PlatzZiegelstraße/Rietschelstraße■ BlasewitzBlasewitzBlasewitzBlasewitzBlasewitzComeniusstraße/HenzestraßeFalkensteinplatzFranz-Mehring-Straße/NeudobritzerWegGeisingstraße/Schandauer StraßeGohrischstraße/WinterbergstraßeHellendorfer Straße/Marienberger Stra-ßeHüblerplatzKönigsheimplatz (Nähe Taxistand)Liebstädter Straße (Nähe ehem. Kauf-halle)Löwenhainer Straße (Nähe Kaufhalle)Mosenstraße (Nähe Haydnstraße)NiederwaldplatzRennplatzstraße (Nähe Rauenstein-straße)Rothermundtstraße/Rosenbergstraße■ CossebaudeCossebaudeCossebaudeCossebaudeCossebaudeAn den Winkelwiesen/Erna-Berger-StraßeEichbergstraße (Parkplatz)Grüner Weg (Betonfläche gegenüberNr. 23)■ CottaCottaCottaCottaCottaBonhoefferplatz

Braunsdorfer Straße/Am GorbitzbachConertplatzFlensburger Straße (gegenüber Nr. 10)Forsythienstraße/SchlehenstraßeFreiheit/Briesnitzer HöheGottfried-Keller-PlatzHarthaer Straße/SanddornstraßeKölner Straße/AltnaußlitzLeutewitzer Ring/Hetzdorfer Straße(nördl.)Lise-Meitner-Straße/MaulbeerenstraßeNaußlitzer Straße/GrenzalleeNeunimptscher Straße/PohrsdorferWegOmsewitzer Ring/KirschenstraßeSteinbacher Straße/Arthur-Weineck-StraßeWilsdruffer Ring/Ebereschenstraße(südl.)Wölfnitzer Ring/Limbacher Weg■ KlotzscheKlotzscheKlotzscheKlotzscheKlotzscheAlexander-Herzen-Straße/Theodor-Fontane-StraßeGrüner Weg (Höhe Nr. 19)Kiefernweg/BirkenwegKlotzscher Weg/HirtenwegLubminer Straße (Wendestelle)Selliner Straße/Zinnowitzer Straße■ LeubenLeubenLeubenLeubenLeubenAzaleenweg/Am MitteltännichtBerchtesgadener Straße/ReichenhallerStraßeGoetzplatzHertzstraße/Robert-Berndt-StraßeJessener Straße (Parkplatz)Kyawstraße/Berthold-Haupt-StraßeRathener Straße/Schönaer Straße (Ga-ragen)Villacher Straße/Melli-Beese-Straße■ LoschwitzLoschwitzLoschwitzLoschwitzLoschwitzBautzner Landstraße/RossendorferStraßeGleisschleife PillnitzLudwig-Küntzelmann-PlatzPillnitzer Landstraße (Nähe Calberla-straße)Weißer-Hirsch-Straße/Roseggerstraße■ NeustadtNeustadtNeustadtNeustadtNeustadtAm Jägerpark (Nähe Einkaufsshop)Bischofsweg/Kamenzer StraßeKönigsbrücker Platz (Nähe Trafohaus)Ritterstraße/Sarrasanistraße■ PieschenPieschenPieschenPieschenPieschenAachener Straße/Cottbuser StraßeAachener Straße/SchützenhofstraßeGrimmaische Straße/TrachenbergerStraßeLommatzscher Straße (gegenüber Nr.55, Wendehammer)Osterbergstraße/MarkusplatzPestalozziplatz

Scharfenberger Straße/KlingerstraßeTrachenberger Platz■ PlauenPlauenPlauenPlauenPlauenAltenzeller Straße/Leubnitzer StraßeChemnitzer Straße/Bayreuther StraßeHeinrich-Greif-Straße (Parkplatz)Karlsruher Straße/Achtbeeteweg (Wen-dehammer)Ludwig-Renn-Allee (Nähe Kaufhalle)Muldaer Straße/KohlenstraßeNöthnitzer Straße/WestendstraßePlauenscher Ring/Hohe StraßeSchnorrstraße/HochschulstraßeThormeyerstraße/Donndorfstraße■ ProhlisProhlisProhlisProhlisProhlisAltstrehlen/Kreischaer StraßeAm PlanErich-Kästner-Straße/Kurt-Tucholsky-StraßeGamigstraße/Georg-Palitzsch-StraßeGamigstraße/Trattendorfer StraßeJoseph-Keilberth-Straße/Alter Postweg(Straßenstumpf)Karl-Laux-Straße/Fritz-Busch-StraßeKeplerstraße (Höhe Nr. 27)Lugaer Straße/PoetenwegProhliser Allee/Georg-Palitzsch-Stra-ßeOtto-Dix-Ring/Heinz-Lohmar-WegRobert-Sterl-Straße/SpitzwegstraßeRudolf-Bergander-Ring/Eva-Schulze-Knabe-StraßeSenftenberger Straße/SprembergerStraßeWalter-Arnold-Straße (Höhe Nr. 8)Wilhelm-Busch-Straße/Gostritzer Stra-ßeWilhelm-Franke-Straße/Kauschaer Stra-ße

Ste l lp lä tze der Entsorgungsfahr-Ste l lp lä tze der Entsorgungsfahr-Ste l lp lä tze der Entsorgungsfahr-Ste l lp lä tze der Entsorgungsfahr-Ste l lp lä tze der Entsorgungsfahr-zeugezeugezeugezeugezeuge■ AltstadtAltstadtAltstadtAltstadtAltstadtKreuzstraße/Weiße Gasse9 bis 11 Uhr■ LangebrückLangebrückLangebrückLangebrückLangebrückDörnichtweg (ehem. Postgelände)10 bis 12 Uhr■ Schönfeld-WeißigSchönfeld-WeißigSchönfeld-WeißigSchönfeld-WeißigSchönfeld-WeißigPappritz, Schulstraße (Parkplatz)8 bis 10 UhrSchönfeld, Am Sägewerk (Container-standplatz)10 bis 12 UhrWeißig, Südstraße (an der Feuerwache)8 bis 10 Uhr■ WeixdorfWeixdorfWeixdorfWeixdorfWeixdorfPlatz des Friedens10 bis 12 UhrMarsdorf, Containerstandplatz10 bis 12 Uhr

Beteiligungsbericht2004 liegt ausDer Beteiligungsbericht 2004 der Lan-deshauptstadt Dresden mit den Jah-resabschlüssen 2004 der Unterneh-men der Landeshauptstadt Dresdenliegt gemäß § 99 Absatz 3 der Sächsi-schen Gemeindeordnung vom 9. bis17. Januar 2006 im Rathaus Dr.-Külz-Ring 19, 3. Etage, Zimmer 55 öffent-lich aus.

Keine Stallpflicht mehrfür GeflügelHausgeflügel muss seit dem 15. De-zember nicht mehr in Ställen gehaltenwerden. Darüber informiert das städti-sche Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt. Die zur Abwehr derGeflügelpest erlassene Schutzverord-nung wurde geändert. Tiere, die nichtausschließlich in Ställen gehalten wer-den, dürfen allerdings nur an Stellengefüttert werden, zu denen wildleben-de Zugvögel keinen Zugang haben. DieWildvögel dürfen auch keinen Kontaktmit dem für das Hausgeflügel bestimm-te Wasser, Futter, Streumaterial undden sonstigen Gegenständen haben.Geflügelausstellungen und -märkte sindweiterhin verboten. Das zuständigeVeterinäramt kann Ausnahmen geneh-migen, wenn das ausgestellte Geflügelfünf Tage vor der Veranstaltung tier-ärztlich untersucht wurde.

Ortsbeirat tagtDer geplante Verkauf des Herbergs-schiffes „Pöppelmann“ ist das Haupt-thema der Sitzung des OrtsbeiratesNeustadtNeustadtNeustadtNeustadtNeustadt am Dienstag, 10. Januar,17.30 Uhr Hoyerswerdaer Straße 3(Eingang Glacisstraße 6). Außerdem:Sondernutzungssatzung, weitere Arbeitdes Ortsamtes.

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Dresdner Amtsblatt

Polizeiverordnung zur Änderung der „Polizeiverordnung der LandeshauptstadtDresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnungin Dresden (PolVO Sicherheit und Ordnung)“ vom 28. Oktober 2004Vom 15. Dezember 2005

Auf der Grundlage der §§ 9 und 14des Polizeigesetzes des FreistaatesSachsen (SächsPolG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 13. August1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt ge-ändert durch das Gesetz zur Moder-nisierung der Sächsischen Verwal-tung und zur Vereinfachung von Ver-wal tungsgesetzen (SächsischesVerwaltungsmodernisierungsgesetz –SächsVwModG) vom 5. Mai 2004(SächsGVBl. S. 148), hat der Stadtratder Landeshauptstadt Dresden in sei-ner Sitzung am 15. Dezember 2005folgende Pol izeiverordnung erlas-sen:

§ 1§ 1§ 1§ 1§ 1§ 7 Abs. 2 wird gestrichen und wie

Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über die Öffnungszeiten vonVerkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichenVeranstaltungen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2006Vom 15. Dezember 2005

Aufgrund von § 14 Abs. 1 und 2 desGesetzes über den Ladenschluss(LadschlG) in der Neufassung der Be-kanntmachung vom 2. Juni 2003(BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durchArtikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli2005 (BGBl. I S. 1954), in Verbindungmit § 2 Nr. 4 der Verordnung der Säch-sischen Staatsregierung über die Zu-ständigkeiten auf dem Gebiet des so-zialen und medizinischen Arbeitsschut-zes (SmAsZuVO) vom 8. Juli 1993(SächsGVBl. S. 565), geändert durchVerordnung vom 10. April 2003 (Sächs-GVBl. S. 94, 101), wird vom Stadtratverordnet:

§ 1§ 1§ 1§ 1§ 1In der Landeshauptstadt Dresden dür-fen Verkaufsstellen aus Anlass folgen-der Veranstaltungen geöffnet sein:1. Im Bereich des Ortsamtes Altstadt:1. Im Bereich des Ortsamtes Altstadt:1. Im Bereich des Ortsamtes Altstadt:1. Im Bereich des Ortsamtes Altstadt:1. Im Bereich des Ortsamtes Altstadt:an Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhra) anlässlich der Osteraktion „Früh-lingserwachen in der Dresdner City“am 2. April 2006b) während des Dresdner Frühlings-marktes am 30. April 2006c) anlässlich der Aktion „Schaufensterder Wissenschaft“ am 1. Oktober 2006

d) anlässlich der 8. TschechischenKulturtage am 29. Oktober 20062. Im Bereich des Ortsamtes Neu-2. Im Bereich des Ortsamtes Neu-2. Im Bereich des Ortsamtes Neu-2. Im Bereich des Ortsamtes Neu-2. Im Bereich des Ortsamtes Neu-stadt:stadt:stadt:stadt:stadt:an Sonn- und Feiertagen von 13.00an Sonn- und Feiertagen von 13.00an Sonn- und Feiertagen von 13.00an Sonn- und Feiertagen von 13.00an Sonn- und Feiertagen von 13.00bis 18.00 Uhrbis 18.00 Uhrbis 18.00 Uhrbis 18.00 Uhrbis 18.00 Uhra) während des Neustadtfestesam 30. April 2006b) während des Stadtfestesam 23. Juli 2006c) während des Bürgerfestes „Golde-ner Reiter“ und der „Gute Laune Party–Alaunstraße“ am 3. Oktober 20063. Im Bereich des Ortsamtes Pie-3. Im Bereich des Ortsamtes Pie-3. Im Bereich des Ortsamtes Pie-3. Im Bereich des Ortsamtes Pie-3. Im Bereich des Ortsamtes Pie-schen:schen:schen:schen:schen:an Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhra) anlässlich der Automesse am 12.März 2006, begrenzt auf den StadtteilKaditz einschließlich des Gebietes Was-hingtonstraße, Scharfenberger Straße,Marie-Curie-Straße, Overbeckstraßeb) während des Pieschener Hafenfestesam 4. Juni 2006, begrenzt auf dieStadtteile Pieschen-Süd, Trachau, Pie-schen-Nord, Mickten (ausgenommendas Gebiet Washingtonstraße, Schar-fenberger Straße, Marie-Curie-Straße,Overbeckstraße)c) anlässlich des Westernwochenen-des am 10. September 2006

d) während des Varieté- und Zirkus-festivals am 8. Oktober 2006e) während der Urlaubsmesseam 29. Oktober 20064.4.4.4.4. Im Bereich des Ortsamtes Losch-Im Bereich des Ortsamtes Losch-Im Bereich des Ortsamtes Losch-Im Bereich des Ortsamtes Losch-Im Bereich des Ortsamtes Losch-witz:witz:witz:witz:witz:am Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhram Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhram Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhram Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhram Sonntag von 13.00 bis 18.00 Uhrwährend des Elbhangfestesam 25. Juni 20065.5.5.5.5. Im Bereich des Ortsamtes Leuben:Im Bereich des Ortsamtes Leuben:Im Bereich des Ortsamtes Leuben:Im Bereich des Ortsamtes Leuben:Im Bereich des Ortsamtes Leuben:an Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhran Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhra) anlässlich des Frühjahrsfestesam 5. März 2006b) anlässlich der Hochzeitsmesseam 7. Mai 2006c) während des Inselfestesam 13. August 2006d) anlässlich des Oktoberfestesam 8. Oktober 20066.6.6.6.6. Im Bereich des Ortsamtes Prohlis:Im Bereich des Ortsamtes Prohlis:Im Bereich des Ortsamtes Prohlis:Im Bereich des Ortsamtes Prohlis:Im Bereich des Ortsamtes Prohlis:an Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhran Sonntagen von 12.00 bis 17.00 Uhra) anlässlich des Ostermarktesam 9. April 2006b) anlässlich des Prohliser Herbstfestesam 17. September 2006c) anlässlich des Herbstmarktesam 1. Oktober 2006d) anlässlich des Handwerkermarktesam 5. November 20067.7 .7 .7 .7 . Im Bereich der Ortschaften AltIm Bereich der Ortschaften AltIm Bereich der Ortschaften AltIm Bereich der Ortschaften AltIm Bereich der Ortschaften Alt-----

franken und Gompitz:franken und Gompitz:franken und Gompitz:franken und Gompitz:franken und Gompitz:an Sonntagen von 11.00 bis 16.00 Uhran Sonntagen von 11.00 bis 16.00 Uhran Sonntagen von 11.00 bis 16.00 Uhran Sonntagen von 11.00 bis 16.00 Uhran Sonntagen von 11.00 bis 16.00 Uhra) anlässlich des Familienfestesam 8. Januar 2006b) anlässlich des Frühlingsfestesam 5. März 2006c) anlässlich des Herbstfestesam 3. September 2006d) anlässlich der Kirmes am 5. Novem-ber 20068. Im Bereich der Ortschaft Schönfeld-Weißig:an Sonntagen von 13.00 bis 18.00 Uhra) anlässlich des Frühjahrsfestesam 9. April 2006b) anlässlich des Sommerfestesam 18. Juni 2006c) anlässlich des 10. Hochlandfestesder Ortschaft am 6. August 2006d) anlässlich des Herbstfestesam 24. September 2006

§ 2§ 2§ 2§ 2§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nachihrer Verkündung in Kraft und gilt fürdas Jahr 2006.

Dresden, 16. Dezember 2005gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

folgt neu gefasst:§ 7 (2) Abgelegter Hundekot ist un-verzüglich vom Hundeführer zu ent-fernen. Hierzu ist ein geeignetes Be-hältnis mitzuführen und auf Verlan-gen den Vollzugskräften vorzuweis-en.

§ 2§ 2§ 2§ 2§ 2§ 7 Abs. 4 wird gestrichen und wiefolgt neu gefasst:§ 7 (4) Durch den Hundeführer sindHunde von öffentlich zugänglichen Kin-derspiel- und Sportplätzen und öffent-lichen Brunnen fernzuhalten.

§ 3§ 3§ 3§ 3§ 3§ 7 Abs. 7 wird gestrichen. Der bishe-rige Abs. 8 wird Abs. 7.

§ 4§ 4§ 4§ 4§ 4Im § 12 Abs. 1 wird die BezeichnungAbs. 1 gestrichen. Buchstabe e) wirdgestrichen und wie folgt neu gefasst:e) Stadtmöblierungen, wie zum BeispielBänke, Papierkörbe, Schilder und an-dere öffentliche Ausrüstungen zweck-widrig zu benutzen. Die Polizeiverord-nung des Sächsischen Staatsminis-teriums des Inneren zur Bekämpfungvon Veränderungen des Erscheinungs-bildes einer fremden Sache durch Auf-tragen von Graffiti und andere Verhal-tensweisen (Graffitiverordnung) vom30. Januar 2004 bleibt davon unberührt.

§ 5§ 5§ 5§ 5§ 5§ 13 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:

§ 13 Abbrennen offener Feuer und Gril-len(1) Das Abbrennen offener Feuer unddas Grillen im öffentlichen Bereich imSinne von § 2 Abs. 3 sind ohne Erlaub-nis der Landeshauptstadt Dresden ver-boten.(2) In Bereichen, die nicht von § 2 Abs. 3erfasst sind, ist das Abbrennen offe-ner Feuer und das Grillen mit handels-üblichen Geräten und Brennstoffen er-laubt, wenn erhebliche BelästigungenDritter ausgeschlossen sind.(3) Im Landschaftsschutzgebiet „Dresd-ner Elbwiesen und -altarme“ sind dasAbbrennen offener Feuer und das Gril-len nur mit Erlaubnis der Landeshaupt-stadt Dresden und nur auf den gekenn-zeichneten Feuer- und Grillplätzen nach

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

Anlage 2 gestattet.(4) Die Vorschriften des KrW-/AbfG, desSächsABG, der Verordnung der Säch-sischen Staatsregierung über die Ent-sorgung von pflanzlichen Abfällen, desWaldgesetzes des Freistaates Sachsen,des BImSchG und der dazu erlassenenVerordnungen und der Verordnungder Landeshauptstadt Dresden zurFestsetzung des Landschaftsschutz-gebietes „Dresdner Elbwiesen und -alt-arme“ in der jeweils gültigen Fassungbleiben unberührt.

§ 6§ 6§ 6§ 6§ 6§ 16 Abs. 1 Nr. 9 wird gestrichen undwie folgt neu gefasst:9. entgegen § 7 Abs. 2 kein geeigne-tes Behältnis mit sich führt,

§ 7§ 7§ 7§ 7§ 7§ 16 Abs. 1 Nr. 10 wird gestrichenund wie folgt neu gefasst:10. entgegen § 7 Abs. 2 auf Verlangenden Vollzugskräften das geeignete Be-hältnis nicht vorzeigt,

§ 8§ 8§ 8§ 8§ 8§ 16 Abs. 1 Nr. 16 wird gestrichen. Allenachfolgenden Punkte (17–30) rückendamit in der Nummernfolge nach.

§ 9§ 9§ 9§ 9§ 9§ 16 Abs. 1 Nr. 23 wird gestrichenund wie folgt neu gefasst:23. entgegen § 12 Buchstabe e) Stadt-möblierungen zweckwidrig benutzt,

§ 10§ 10§ 10§ 10§ 10§ 16 Abs. 1 Nr. 25 wird gestrichenund wie folgt neu gefasst:25. entgegen § 13 Abs. 1 ohne Er-laubnis der Landeshauptstadt Dresdenoffene Feuer abbrennt oder grillt,

§ 11§ 11§ 11§ 11§ 11§ 16 Abs. 1 Nr. 26 wird gestrichenund wie folgt neu gefasst:26. entgegen § 13 Abs. 2 in Bereichen,die nicht vom § 2 Abs. 3 erfasst sind ineiner Weise offene Feuer abbrennt odergrillt, dass Dritte erheblich belästigtwerden,

§ 12§ 12§ 12§ 12§ 12§ 16 Abs. 1 Nr. 27 wird gestrichenund wie folgt neu gefasst:27. entgegen § 13 Abs. 3 im Land-schaftsschutzgebiet „Dresdner Elb-wiesen und -altarme“ ohne Erlaub-nis der Landeshauptstadt Dresdenund/oder außerhalb der gekennzeich-neten Feuer- und Gril lplätze nach

Anlage 2 offene Feuer abbrennt odergrillt.

§ 13§ 13§ 13§ 13§ 13Die im Kapitel VI. Schlussbestimmun-gen mit „§ 20 ...“ bezeichnete Über-schrift wird redaktionell wie folgt geän-dert:§ 17 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Tre-ten

§ 14§ 14§ 14§ 14§ 14Die Polizeiverordnung tritt am Tagenach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, 16. Dezember 2005

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzu Stande gekommen sein, gilt sie einJahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht

oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzeswidrigkeit widerspro-chen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hatoderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.Ist eine Verletzung nach vorstehenderNr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Jahresfrist jedermann die-se Verletzung geltend machen.

Dresden, 16. Dezember 2005

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

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Dresdner Amtsblatt

Beschlüsse des Finanzausschusses

Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Umstufung öffentlicher Straßen in der LandeshauptstadtDresden nach § 7 SächsStrG

Allgemeinverfügung Nr. A 06/05 (Az.:62 - 3905.30 - O/S 73 vom 5. Dezem-ber 2005)Die Abschnitte der FröbelstraßeFröbelstraßeFröbelstraßeFröbelstraßeFröbelstraße undder WaltherstraßeWaltherstraßeWaltherstraßeWaltherstraßeWaltherstraße vom Netzknoten4948 061, Station 0,000 bis zum Netz-knoten 4948 173, Station 0,000 aufdem Gebiet der Landeshauptstadt Dres-den werden gemäß § 7 des Sächsi-schen Straßengesetzes (SächsStrG)vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93)mit Wirkung vom 1. Januar 2006 um-gestuft. Die bezeichneten Straßenab-schnitte mit einer Gesamtlänge von0,900 km werden von Ortsstraßen zurStaatsstraße S 73 aufgestuft. Die Grün-de für die Umstufung liegen in der Än-derung der Verkehrsbedeutung infolgedes Ausbaus des Verkehrszuges Wal-therstraße mit Ersatzneubau der Brü-cke über die Bahnanlagen und sind inder Verfügung ausführlich dargelegt.

Der Übersichtsplan „Umstufung der Frö-belstraße und Waltherstraße zur S 73in der Landeshauptstadt Dresden“ istBestandteil der Umstufungsverfügung.Träger der Straßenbaulast und Inha-ber der Verkehrssicherungspflicht fürden umgestuften Straßenzug ist dieLandeshauptstadt Dresden, vertretendurch das Straßen- und Tiefbauamt.Diese Verfügung liegt ab dem auf dieBekanntgabe folgenden Tag für dieDauer eines Monats beim SächsischenStaatsministerium für Wirtschaft undArbeit, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097Dresden, Zimmer Nr. 308 sowie bei derLandeshauptstadt Dresden, Straßen-und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßen-verwaltung, Technisches Rathaus,Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, Zimmer Nr. 3095, während derDienststunden für jedermann öffentlichzur Einsicht aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:Rechtsbehelfsbelehrung:Rechtsbehelfsbelehrung:Rechtsbehelfsbelehrung:Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kanninnerhalb eines Monats nach ihrer Be-kanntgabe Klage beim Verwaltungs-gericht in Dresden, Blüherstraße 4,01069 Dresden erhoben werden. DieKlage ist schriftlich oder zur Nieder-schrift des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle dieses Gerichts einzule-gen. Die Klage muss den Kläger, denBeklagten (Freistaat Sachsen) und denGegenstand des Klagebegehrens be-zeichnen. Sie soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben werden. Der Kla-ge nebst Anlagen sollen so viele Ab-schriften beigefügt werden, dass alleBeteiligten eine Ausfertigung erhaltenkönnen.gez. Koettnitz, Leiter des Straßen-gez. Koettnitz, Leiter des Straßen-gez. Koettnitz, Leiter des Straßen-gez. Koettnitz, Leiter des Straßen-gez. Koettnitz, Leiter des Straßen-und Tiefbauamtesund Tiefbauamtesund Tiefbauamtesund Tiefbauamtesund Tiefbauamtes

Die Ausschuss für Finanzen und Lie-genschaften hat in seiner Sitzung am12. Dezember 2005 folgende Be-schlüsse gefasst:

Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0918-FL25-05V0918-FL25-05V0918-FL25-05V0918-FL25-05V0918-FL25-05Die Veränderung der Finanzierung derNeubauten der Sporthallen für die 55. Mit-telschule „Heinz Steyer“, NöthnitzerStraße 6, 01187 Dresden und die 64. Mit-telschule „Hans Grundig“, Linzer Stra-ße 1, 01279 Dresden und die Erhöhungder Ausgaben für verschiedene Schul-baumaßnahmen wird bestätigt.Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0901-FL25-05V0901-FL25-05V0901-FL25-05V0901-FL25-05V0901-FL25-05Außerplanmäßige Bereitstellung einerVerpflichtungsermächtigung 2005 für

2006 zugunsten der „Errichtung ei-ner neuen Dauerausstellung im Stadt-museum Dresden in Vorbereitung desStadtjubiläums 2006“ gemäß Finan-zierungsplan. Die Deckung erfolgt ausder Kürzung der Verpflichtungser-mächtigung 2005 für 2006 der Maß-nahme „Eisenbahnkreuzung“.Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0956-FL25-05V0956-FL25-05V0956-FL25-05V0956-FL25-05V0956-FL25-05Die außerplanmäßige Bereitstellung vonMitteln im Haushaltsjahr 2005 in Höhevon 366.274,94 EUR zur Hochwasser-schadensbeseitigung wird bestätigt. Mitdiesen Mitteln wird die Wiederherstel-lung und Ertüchtigung der Entwässe-rungssysteme im Deichhinterland Goh-lis/Cossebaude realisiert:

Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0933-FL25-05V0933-FL25-05V0933-FL25-05V0933-FL25-05V0933-FL25-05Planung und Durchführung der Bau-maßnahme „Ersatzneubau Sporthalleder 55. Mittelschule, Nöthnitzer Stra-ße 6, 01187 Dresden.Gesamtkosten 1.115.000 Euro.Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0934-FL25-05V0934-FL25-05V0934-FL25-05V0934-FL25-05V0934-FL25-05Planung und Durchführung der Bau-maßnahme „Ersatzneubau Sporthalleder 64. Mittelschule, Linzer Str. 1,01279 Dresden“.Gesamtkosten 1.207.000 Euro.Beschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss NrBeschluss Nr..... V0951-FL25-05V0951-FL25-05V0951-FL25-05V0951-FL25-05V0951-FL25-05Überplanmäßige Mittelbereitstellungvon 3,4 Mio. Euro zugunsten der Aus-gaben für Kosten der Unterkunft auf98,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2005.

Bodenrichtwerte für Langebrück aktualisiertDer Gutachterausschuss für die Ermitt-lung von Grundstückswerten hat dieAnfangswerte für das förmlich festge-legte Sanierungsgebiet Dresden-Plauen zum 29. August 2005 fortge-schrieben. Interessierte können imTechnischen Rathaus, Hamburger Stra-ße 19 in die neue Karte einsehen undAuskunft erhalten:■ Zimmer 0038, Tel. 03 51/4 88 36 50(Stadtplanungsamt) und■ Zimmer 1100, Tel. 03 51/4 88 40 38

(Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses).Die Karte kann auch im TechnischenRathaus, Hamburger Straße 19, 1. Eta-ge, Zimmer 1074/1078 für 10 Euro er-worben oder beim Städtischen Ver-messungsamt, PF 12 00 20, 01001Dresden, Fax: 03 51/4 88 39 64, E-Mail:[email protected], be-stellt werden. Ebenfalls hier erhältlichsind die Dresdner Bodenrichtwertkarteund der Grundstücksmarktbericht

(Stand: 1. Januar 2005) sowie die An-fangswertkarten von neun weiteren, förm-lich festgelegten Sanierungsgebieten.In förmlich festgelegten Sanierungs-gebieten bedürfen bestimmte Vorha-ben und Rechtsgeschäfte, wie zumBeispiel die Veräußerung von Grund-stücken, der Genehmigung durch dieGemeinde (§ 144 Baugesetzbuch).Grundlage dafür sind spezielle Boden-werte (Anfangswerte), die den Betei-ligten als Orientierungshilfe dienen.

Ausländerbeirat tagtTagesordnung des öffentlichen Teilesder Sitzung des Ausländerbeirates amMittwoch, 11. Januar 2006, 20 Uhr imRathaus am Dr.-Külz-Ring, 4 Etage,Zimmert 13:■ Diskussion zur Namensänderung/Aufgabenstellung der Ausländerbeauf-tragten■ Antrag zur Benennung/Umbenen-nung einer Straße/eines Platzes zur Eh-rung von Gomondai■ Stand der Chipkartenversorgung■ Anhörung gemäß § 20 GO desStadtrates zur Umsetzung des Integra-tionskonzeptes in der Dresden■ Grobkonzeption zur Durchführungdes Bundesausländerbeirates■ Sonstiges und Informationen.

Umweltausschuss tagtTagesordnung für die Sitzung des Aus-schusses für Umwelt und Kommunalwirt-schaft am Montag, 9. Januar, 16.30 Uhr,im Rathaus am Dr.-Külz-Ring, 4. Eta-ge, Zimmer 13:■ Sammlung von Altpapier aus Haus-halten■ Vereinbarung mit Landbell AG undISD Interseroh Dienstleistungs GmbHzur Mitnutzung des Systems zur Ent-sorgung gebrauchter Verkaufsverpa-ckungen (Duales System DeutschlandAG).Weitere Tagesordnungspunkte sindnicht öffentlich.

Mit tiefer Trauer erfüllt uns dieNachricht vom Tod unseres ehe-maligen Mitarbeiters

Herrn Jürgen KlengelHerrn Jürgen KlengelHerrn Jürgen KlengelHerrn Jürgen KlengelHerrn Jürgen Klengelgeboren 21. Oktober 1939verstorben 9. Dezember 2005

Jürgen Klengel erwarb sich inseiner 10-jährigen Tätigkeit alsSachbearbeiter in der Straßen-verkehrsbehörde durch fachlicheKompetenz und EngagementAchtung und Anerkennung.Wir werden ihn stets in guter Er-innerung behalten. Unsere auf-richtige Anteilnahme gilt seinerFamilie.

Ingolf RoßbergOberbürgermeisterLandeshauptstadt Dresden

Irma CastilloVorsitzende des PersonalratesStadtverwaltung

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung vonAbwassergebühren (Abwassergebührensatzung)Vom 15. Dezember 2005

Auf Grund der §§ 2, 6 und 9 des Säch-sischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 26. August 2004(SächsGVBl. S. 418), §§ 4 und 14 derGemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO) in der Fassungder Bekanntmachung vom 18. März2003 (SächsGVBl. S. 55, berichtigt inSächsGVBl. 2003, S. 159) und § 63Abs. 2 des Sächsischen Wassergeset-zes (SächsWG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 18. Oktober 2004(SächsGVBl. S. 482) hat der Stadtratder Landeshauptstadt Dresden in sei-ner Sitzung am 15. Dezember 2005folgende Satzung beschlossen:InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisI.I.I.I.I. AllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeinesAllgemeines§ 1 Erhebungsgrundsätze§ 2 Gebührenschuldner§ 3 Höhe der GebührenI I .I I .I I .I I .I I . SchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebühr§ 4 Gebührenmaßstab für Schmutz-wasser und sonstige Einleitungen§ 5 Schmutzwassermenge§ 6 Absetzungen§ 7 Pauschale Absetzungen bei land-wirtschaftlichen Betrieben§ 8 Entstehung der Gebührenschuldfür Schmutzwassergebühr§ 9 Veranlagungszeitraum derSchmutzwassergebühr§ 10 Fälligkeit der Gebührenschuld,Vorauszahlungen bei Schmutzwasser-gebührenII I .I I I .I I I .I I I .I I I . NiederschlagswassergebührNiederschlagswassergebührNiederschlagswassergebührNiederschlagswassergebührNiederschlagswassergebühr§ 11 Gebührenmaßstab für die Nieder-schlagswassergebühr§ 12 Gesonderte Feststellung der zuveranlagenden Fläche§ 13 Festsetzung der Niederschlags-wassergebührIVIVIVIVIV..... StarkverschmutzerzuschlägeStarkverschmutzerzuschlägeStarkverschmutzerzuschlägeStarkverschmutzerzuschlägeStarkverschmutzerzuschläge§ 14 Erhebung von Starkverschmut-zerzuschlägen§ 15 Berechnung der Starkverschmut-zerzuschlägeVVVVV..... Auskunfts- und Anzeigepflich-Auskunfts- und Anzeigepflich-Auskunfts- und Anzeigepflich-Auskunfts- und Anzeigepflich-Auskunfts- und Anzeigepflich-ten; Ordnungswidrigkeitenten; Ordnungswidrigkeitenten; Ordnungswidrigkeitenten; Ordnungswidrigkeitenten; Ordnungswidrigkeiten§ 16 Auskunftspflicht§ 17 Anzeigepflicht§ 18 OrdnungswidrigkeitenVI .V I .V I .V I .V I . SchlussbestimmungenSchlussbestimmungenSchlussbestimmungenSchlussbestimmungenSchlussbestimmungen§ 19 In-Kraft-Treten

I. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. Allgemeines§ 1§ 1§ 1§ 1§ 1ErhebungsgrundsätzeErhebungsgrundsätzeErhebungsgrundsätzeErhebungsgrundsätzeErhebungsgrundsätze(1) Die Landeshauptstadt Dresden (im

Folgenden „Stadt“ genannt) erhebt fürdie Benutzung der öffentlichen Ab-wasseranlagen Abwassergebühren. Siewerden erhoben für die TeilleistungenSchmutzwasserentsorgung, Nieder-schlagswasserentsorgung, Entsorgungvon abflusslosen Gruben und Entsor-gung von Kleinkläranlagen.(2) Für die Gebührenerhebung ist esohne Belang, ob das Abwasser unmit-telbar oder mittelbar in die öffentlichenAbwasseranlagen geleitet wird.(3) Die Gebühren können nach Maß-gabe des Sächsischen Kommunalabga-bengesetzes (SächsKAG) in der jeweilsgeltenden Fassung auch rückwirkenderhoben werden.

§ 2§ 2§ 2§ 2§ 2GebührenschuldnerGebührenschuldnerGebührenschuldnerGebührenschuldnerGebührenschuldner(1) Gebührenschuldner ist grundsätz-lich der Grundstückseigentümer.(2) Anstelle des Grundstückseigen-tümers sind Gebührenschuldner dieErbbauberechtigten, sonst dinglich zurbaulichen Nutzung des GrundstückesBerechtigten sowie die Verfügungs-befugten im Sinne des Gesetzes überdie Feststellung der Zuordnung vonehemals volkseigenem Vermögen (Ver-mögenszuordnungsgesetz – VZOG) inder jeweils geltenden Fassung. Ist keindinglich Berechtigter leistungsfähig, istGebührenschuldner auch der Besitzerdes Grundstücks.(3) Erfolgt die Einleitung ohne konkre-ten Grundstücksbezug oder wider-rechtlich, so ist Gebührenschuldnerauch derjenige, der die Einleitung vor-nimmt.(4) Mehrere Gebührenschuldner haf-ten als Gesamtschuldner.

§ 3§ 3§ 3§ 3§ 3Höhe der GebührenHöhe der GebührenHöhe der GebührenHöhe der GebührenHöhe der Gebühren(1) Der Gebührensatz beträgt1. für die Teilleistung Schmutzwasser-entsorgung gemäß § 4 für Schmutz-wasser, das in öffentliche Kanäle ein-geleitet und durch eine Kläranlage ge-reinigt wird (Schmutzwassergebühr),ab 01.01.2006 bis mindestens31.12.2010je m³ 1,73 EUR,2. für die Teilleistung Niederschlags-wasserentsorgung gemäß § 11 fürNiederschlagswasser, das in öffentlicheKanäle eingeleitet wird (Niederschlags-wassergebühr), je m² zu veranlagen-de Fläche und Jahr,

ab 01.01.2006 1,44 EUR,ab 01.01.2007 1,54 EUR,ab 01.01.2008 1,61 EUR,ab 01.01.2009 1,64 EUR,ab 01.01.2010 1,69 EUR,3. für die Teilleistung Entsorgung vonabflusslosen Gruben für Schmutzwas-ser, das aus abflusslosen Gruben ent-nommen, abgefahren und in einer Klär-anlage gereinigt wird,je m³ 15,44 EUR,4. für die Teilleistungen Entsorgung vonKleinkläranlagen bzw. Entsorgung vonabflusslosen Gruben für Fäkalien undFäkalschlamm, die/der aus Klein-kläranlagen und abflusslosen Grubenentnommen, abgefahren und in einerKläranlage gereinigt werden,je m³ 21,96 EUR,5. für die Teilleistung Ableitung desvorgereinigten Abwassers aus Klein-kläranlagen in öffentliche Regenwasser-kanäle gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 derEntwässerungssatzungje m³ 0,50 EUR.(2) Neben den unter Absatz 1 Nr. 3und 4 erhobenen Gebühren wird beiEntleerung von Kleinkläranlagen undabflusslosen Gruben, bei denen mehrals 20 m Saugschlauch benötigt wer-den, ein Schlauchlängenzuschlag produrchgeführte Entleerung erhoben. DerZuschlag beträgt für Schlauchlängenüber 20 m bis 30 m 6,00 EUR,über 30 m bis 40 m 12,00 EUR,über 40 m bis 50 m 20,50 EUR,über 50 m bis 60 m 29,00 EUR,über 60 m bis 70 m 38,00 EUR,über 70 m 48,00 EUR.(3) Für die Einleitung von nicht reini-gungsbedürftigen Wässern nach § 7Abs. 10 der Entwässerungssatzung undgleichwertig vorbehandelten Abwässernwerden keine Gebühren erhoben. DieAbrechnung der Leistung erfolgt imRahmen privatrechtlicher Verträge, diemit der Stadtentwässerung DresdenGmbH abzuschließen sind.

II. SchmutzwassergebührII. SchmutzwassergebührII. SchmutzwassergebührII. SchmutzwassergebührII. Schmutzwassergebühr§ 4§ 4§ 4§ 4§ 4Gebührenmaßstab für Schmutzwas-Gebührenmaßstab für Schmutzwas-Gebührenmaßstab für Schmutzwas-Gebührenmaßstab für Schmutzwas-Gebührenmaßstab für Schmutzwas-ser und sonstige Einleitungenser und sonstige Einleitungenser und sonstige Einleitungenser und sonstige Einleitungenser und sonstige Einleitungen(1) Die Schmutzwassergebühr wirdnach der Schmutzwassermenge be-messen, die auf dem an die öffentli-chen Abwasseranlagen angeschlosse-nen Grundstück anfällt (§ 5 Abs. 1).(2) Für Schmutzwasser bzw. Fäkal-schlamm, das/der aus abflusslosen

Gruben oder Kläranlagen entnommenwird, bemisst sich die Gebühr nach derMenge des entnommenen Schmutz-wassers bzw. Fäkalschlammes.

§ 5§ 5§ 5§ 5§ 5SchmutzwassermengeSchmutzwassermengeSchmutzwassermengeSchmutzwassermengeSchmutzwassermenge(1) In dem jeweiligen Veranlagungs-zeitraum (§ 9) gilt als angefalleneSchmutzwassermenge1. die dem Grundstück bei einer öffent-lichen Wasserversorgung der Entgelt-berechnung zugrunde gelegten Wasser-mengen (Frischwassermaßstab),2. die dem Grundstück aus Gewässernzur privaten Wasserversorgung zuge-führten Wassermengen,3. die den öffentlichen Abwasseran-lagen aus privaten Regenwasser-nutzungsanlagen zugeführten Wasser-mengen.(2) Der Gebührenschuldner hat beiprivater Wasserversorgung und Regen-wassernutzungsanlagen (Abs. 1 Nr. 2und 3) geeignete, den Bestimmungendes Gesetzes über das Mess- und Eich-wesen in der jeweils geltenden Fassungentsprechende Messeinrichtungen aufseine Kosten anzubringen und zu un-terhalten. Die den öffentlichen Ab-wasseranlagen zugeführte Menge hatder Gebührenschuldner innerhalb vonzwei Wochen nach Ablesung desTrinkwasserzählers der Stadt anzuzei-gen.(3) Hat ein Wassermengenmessernicht richtig oder überhaupt nicht an-gezeigt, sind Messeinrichtungen nochnicht erstellt oder hat die Stadt auf sol-che Messeinrichtungen verzichtet,kann sie als Nachweis über die Wasser-mengen prüfbare Unterlagen verlan-gen.(4) Die Stadt ist berechtigt, die Was-sermengen zu schätzen, wenn dieseauf andere Weise nicht ermittelt wer-den können.(5) Bei privaten Regenwassernutzungs-anlagen werden im Fall des Abs. 3durch die Stadt für jede auf dem Grund-stück gemeldete Person jährl icheSchmutzwassermengen entsprechendder Nutzungsart bestimmt. Für denAnschluss der Toilettenspülung werdendabei 10 m³, für den Anschluss derWaschmaschine 11 m³ in Ansatz ge-bracht.(6) Führt die Anwendung der Maßstä-be nach Abs. 1 zu erheblichen Abwei-

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Dresdner Amtsblatt

Seite 11chungen der ermittelten zur tatsäch-lich auf dem Grundstück anfallendenAbwassermenge, kann die Stadt denEinbau einer kalibrierten, automatischarbeitenden Einrichtung zur Messungder Abwassermenge verlangen. DieMessergebnisse sind monatlich abzu-lesen und der Stadt mitzuteilen. DieStadt ist befugt, die Messeinrichtungund die Messergebnisse ohne Ankün-digung zu kontrollieren.

§ 6§ 6§ 6§ 6§ 6AbsetzungenAbsetzungenAbsetzungenAbsetzungenAbsetzungen(1) Wassermengen, die nicht in die öf-fentlichen Abwasseranlagen eingeleitetwerden, werden auf schriftlichen An-trag des Gebührenschuldners bei derBemessung der Schmutzwasserge-bühr abgesetzt.(2) Von der Absetzung nach Abs. 1sind das hauswirtschaftlich genutzteWasser und das zur Speisung und zumBetrieb von heizungstechnischen An-lagen verbrauchte Wasser ausgeschlos-sen.(3) Die Antragstellung nach Abs. 1muss bei jährlicher Abrechnung inner-halb von zwei Wochen nach Ablesungdes Trinkwasserzählers erfolgen. DerZählerstand der Messeinrichtung nachAbs. 4 ist dazu der Stadt mitzuteilen.Bei monatlicher Abrechnung hat dieAntragstellung spätestens bis zum15.1. des Folgejahres zu erfolgen. DerAntrag kann mit Dauerwirkung gestelltwerden, wenn sich die Grundlage fürdie Bemessung der unberücksichtigtbleibenden Wassermenge im Einzelfallnicht ändert. Verspätet eingereichteAnträge werden bei der Gebührenab-rechnung nicht berücksichtigt. Es wirdjeweils nur der auf die laufende Ab-rechnungsperiode entfallende Anteilder entnommenen Wassermenge,pauschalisiert nach Zeitanteilen, zumAnsatz gebracht.(4) Der Gebührenschuldner hat denNachweis über die abzugsfähige Was-sermenge durch Messeinrichtungen,die den Bestimmungen des Gesetzesüber das Mess- und Eichwesen in derjeweils geltenden Fassung entspre-chen, zu erbringen. Dabei muss ge-währleistet sein, dass über diesen Was-serzähler nur Frischwassermengenentnommen werden, die nicht in dieöffentliche Kanalisation eingeleitet wer-den. Den Einbau der Messeinrichtung,den Standort, die Zählernummer so-wie den Zählerstand am Tage des Ein-baues hat der Gebührenschuldner derStadt unverzüglich anzuzeigen.(5) Ist der Einbau von Messeinrich-tungen nicht möglich, kann der Nach-

weis über die abzugsfähige Wasser-menge auf Kosten des Gebühren-schuldners durch andere geeigneteBeweismittel erbracht werden. Abs. 3gilt entsprechend.

§ 7§ 7§ 7§ 7§ 7Pauschale Absetzungen bei land-Pauschale Absetzungen bei land-Pauschale Absetzungen bei land-Pauschale Absetzungen bei land-Pauschale Absetzungen bei land-wirtschaftlichen Betriebenwirtschaftlichen Betriebenwirtschaftlichen Betriebenwirtschaftlichen Betriebenwirtschaftlichen Betrieben(1) Bei landwirtschaftlichen Betriebenkönnen abweichend vom § 6 auf An-trag ohne Nachweis durch eine Mes-seinrichtung pro Vieheinheit 15 m³/Jahrals nicht in die öffentliche Abwasseran-lage gelangt geltend gemacht werden.(2) Der Umrechnungsschlüssel fürTierbestände in Vieheinheiten zu § 51des Bewertungsgesetzes in der jeweilsgeltenden Fassung ist entsprechendanzuwenden. Für den Viehbestand istder Stichtag maßgebend, nach demsich die Erhebung der Tierseuchen-beiträge für das laufende Jahr richtet.(3) Die nach erfolgter Absetzung ver-bleibende Wassermenge muss für jedeim Grundstück gemeldete Person, diesich dort während des Veranlagungs-zeitraumes nicht nur vorübergehendaufgehalten hat, mindestens 28 m³/Jahr betragen. Wird dieser Wert nichterreicht, ist die pauschale Absetzmengeentsprechend zu verringern.

§ 8§ 8§ 8§ 8§ 8Entstehung der Gebührenschuld fürEntstehung der Gebührenschuld fürEntstehung der Gebührenschuld fürEntstehung der Gebührenschuld fürEntstehung der Gebührenschuld fürSchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebührSchmutzwassergebühr(1) Die Pflicht, Schmutzwassergebüh-ren zu entrichten, entsteht jeweils zuBeginn des Veranlagungszeitraumes,frühestens jedoch mit dem Anschlussan die öffentlichen Abwasseranlagen.(2) Die Gebührenschuld entsteht1. in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 1sowie Abs. 3 jeweils zum Ende desVeranlagungszeitraumes2. in den Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2und 3 sowie Abs. 2 mit der Erbringungder Leistungen.In den Fällen des § 2 Abs. 3 entstehtdie Gebührenschuld abweichend vonSatz 1 mit dem Zeitpunkt der Einlei-tung.

§ 9§ 9§ 9§ 9§ 9Veranlagungszeitraum der Schmutz-Veranlagungszeitraum der Schmutz-Veranlagungszeitraum der Schmutz-Veranlagungszeitraum der Schmutz-Veranlagungszeitraum der Schmutz-wassergebührwassergebührwassergebührwassergebührwassergebühr(1) Veranlagungszeitraum für dieSchmutzwassergebühr ist das Kalen-derjahr. Bei der Ermittlung derSchmutzwassermengen für einen Zeit-raum, der vom Kalenderjahr abweicht,wird die Schmutzwassergebühr fürden Zeitraum berechnet, der nach derersten Ablesung im Kalenderjahr be-ginnt und mit der ersten Ablesung imfolgenden Kalenderjahr endet.

(2) Soweit die Schmutzwassergebührnach der bei einer öffentlichen Was-serversorgung ermittelten Wasser-menge mit dem Wassertarif festgesetztwird, ist der Veranlagungszeitraum diejeweilige Ableseperiode für den Was-serverbrauch.(3) Sind Schmutzwassergebührennach Absatz 1 und 2 zu erheben, kannein einheitlicher Erhebungszeitraumfestgesetzt werden.(4) Entsteht die Gebührenpflicht zurSchmutzwassergebühr erstmalig imLaufe eines Veranlagungszeitraumesoder ist die Schmutzwassergebühr füreinen bereits abgelaufenen Veranla-gungszeitraum neu festzusetzen oderist die Schmutzwassergebühr nach ei-nem anderen Gebührensatz im Laufeeines Veranlagungszeitraumes zu er-heben, so sind die Berechnungsein-heiten dem Zeitanteil entsprechendaufzuteilen.

§ 10§ 10§ 10§ 10§ 10Fälligkeit der Gebührenschuld, Vo-Fälligkeit der Gebührenschuld, Vo-Fälligkeit der Gebührenschuld, Vo-Fälligkeit der Gebührenschuld, Vo-Fälligkeit der Gebührenschuld, Vo-rauszahlungen bei Schmutzwasser-rauszahlungen bei Schmutzwasser-rauszahlungen bei Schmutzwasser-rauszahlungen bei Schmutzwasser-rauszahlungen bei Schmutzwasser-gebührengebührengebührengebührengebühren(1) Die Schmutzwassergebühren nach§ 3 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 3 sind zweiWochen nach Bekanntgabe des Gebüh-renbescheides zur Zahlung fällig. Inden Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3sowie Abs. 2 wird die Gebühr zu demin dem Bescheid bestimmten Zeitpunktfällig.(2) Die Stadt kann angemessene Vo-rauszahlungen erheben. Der Voraus-zahlung ist ein entsprechender Teil derSchmutzwassermenge des Vorjahreszugrunde zu legen.(3) Die Gebühren können zusammenmit anderen Abgaben angefordert wer-den.

III. NiederschlagswassergebührIII. NiederschlagswassergebührIII. NiederschlagswassergebührIII. NiederschlagswassergebührIII. Niederschlagswassergebühr§ 11§ 11§ 11§ 11§ 11Gebührenmaßstab für die Nieder-Gebührenmaßstab für die Nieder-Gebührenmaßstab für die Nieder-Gebührenmaßstab für die Nieder-Gebührenmaßstab für die Nieder-schlagswassergebührschlagswassergebührschlagswassergebührschlagswassergebührschlagswassergebühr(1) Gebührenmaßstab für die Nieder-schlagswassergebühr ist die zu ver-anlagende Fläche eines Grundstückes.Ausgenommen sind Grundstücke, diegemäß § 2 des Sächsischen Straßen-gesetzes (SächsStrG) in der jeweils gel-tenden Fassung dem öffentlichen Ver-kehr gewidmet sind.(2) Die zu veranlagende Fläche einesGrundstückes wird als gewichtete Sum-me der tatsächlich überbauten undbefestigten Grundstücksflächen ermit-telt. Berücksichtigt werden nur solcheFlächen, von denen das Niederschlags-wasser mittelbar oder unmittelbar indie öffentlichen Abwasseranlagen ge-langt. Der Flächenansatz ist unabhän-

gig davon, ob das Niederschlagswassereiner Kläranlage zufließt.(3) Dabei fließen in der Regela) Dachflächen ohne Regenwasser-speichereffekt zu 100 v. H.,b) Dachflächen mit Regenwasser-speichereffekt, begrünte Dachflächenoder Tiefgaragen außerhalb von Gebäu-den zu 50 v. H.,c) Flächen mit Beton- oder Schwarz-decken; Pflaster mit Fugenverguss

zu 100 v. H.,d) Flächen mit Pflaster oder Platten, inSand, Schlacke o. ä. verlegt

zu 70 v. H.,e) Flächen mit wassergebundenen De-cken zu 50 v. H.,f) bebaute oder befestigte Flächen,welche an Regenwassernutzungsan-lagen mit ganzjähriger Nutzung oderüber Versickerungsanlagen (außer An-lagen nach Punkt g) angeschlossensind, die über einen Notüberlauf zurKanalisation verfügen

zu 10 v. H.,g) bebaute oder befestigte Flächen, dieüber ungedichtete Mulden-Rigolen-Sys-teme an die Kanalisation angeschlos-sen sind, zu 50 v. H.der jeweils überdeckten Bodenflächenin die Berechnung ein.Die Stadt legt technische Anforderun-gen an Regenwassernutzungs- oderVersickerungsanlagen nach Satz 1 intechnischen Richtlinien fest.(4) Die Stadt kann abweichend vonAbs. 3 auf Antrag andere Anteile zu-grunde legen, wenn der Grundstücks-eigentümer hierzu durch ein Gutachtenüber das Abflussverhalten des Nieder-schlagswassers auf dem Grundstückden Nachweis erbringt.

§ 12§ 12§ 12§ 12§ 12Gesonderte Feststellung der zu ver-Gesonderte Feststellung der zu ver-Gesonderte Feststellung der zu ver-Gesonderte Feststellung der zu ver-Gesonderte Feststellung der zu ver-anlagenden Flächeanlagenden Flächeanlagenden Flächeanlagenden Flächeanlagenden Fläche(1) Die nach § 11 für jedes Grundstückzu veranlagende Fläche wird durchgesonderten Bescheid festgestellt(Flächengrundlagenbescheid). In demBescheid wird der jeweilige Geltungs-zeitraum festgelegt. Der Bescheid wirktfort, bis er geändert oder aufgehobenwird.(2) Der Grundstückseigentümer hatder Stadt eine Erklärung über die fürden Flächengrundlagenbescheid maß-geblichen Umstände abzugeben. Wirddie Abgabe der Erklärung verabsäumtoder sind die Angaben unvollständigoder widersprüchlich, ist die Stadt be-rechtigt, die Verhältnisse zu schätzen.(3) Veränderungen der nach § 11 maß-geblichen Umstände hat der Grund-stückseigentümer unverzüglich derStadt mitzuteilen und geeignete Nach-

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weise vorzulegen. Die Stadt ist berech-tigt, bei verspäteter oder unterlasse-ner Mittei lung den Flächengrund-lagenbescheid rückwirkend auf denZeitpunkt der Veränderung der Grund-stücksverhältnisse anzupassen.(4) Der Flächengrundlagenbescheidwirkt auch gegenüber dem Rechtsnach-folger, auf den das Grundstück nachdem Feststellungszeitpunkt mit Wir-kung hinsichtlich der Gebührenpflichtübergeht. Tritt die Rechtsnachfolge je-doch ein, bevor der Bescheid ergan-gen ist, so wirkt er gegen den Rechts-nachfolger nur dann, wenn er ihm be-kannt gegeben wird.

§ 13§ 13§ 13§ 13§ 13Fes tse t zung de r N iedersch lags-Fes tse t zung de r N iedersch lags-Fes tse t zung de r N iedersch lags-Fes tse t zung de r N iedersch lags-Fes tse t zung de r N iedersch lags-wassergebührwassergebührwassergebührwassergebührwassergebühr(1) Die Niederschlagswassergebührwird auf der Grundlage des Flächen-grundlagenbescheides für den Veran-lagungszeitraum festgesetzt. Für denVeranlagungszeitraum gelten § 9 Abs. 1und 4 entsprechend. Die Gebühr kannzusammen mit anderen Abgaben an-gefordert werden.(2) Die Niederschlagswassergebührentsteht jeweils zum Ende des Veran-lagungszeitraumes und ist zwei Wo-chen nach Bekanntgabe des Gebühren-bescheides fällig.(3) Die Stadt kann angemessene Vo-rauszahlungen erheben. § 9 Abs. 2 giltentsprechend.(4) Bei Änderung eines Flächengrund-lagenbescheides richtet sich die Erhe-bung der Niederschlagswassergebührnach dem Zeitraum, für den der Flä-chengrundlagenbescheid gemäß § 12Abs. 1 Satz 2 wirkt. Beruht die Ände-rung des Flächengrundlagenbeschei-des auf fehlerhaften, unvollständigenoder unterlassenen Angaben, kann dieStadt nach rückwirkender Änderungdes Flächengrundlagenbescheidesnicht erhobene Gebühren nachträglichgeltend machen.

IVIVIVIVIV..... Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge Starkverschmutzerzuschläge§ 14§ 14§ 14§ 14§ 14Erhebung von Starkverschmutzerzu-Erhebung von Starkverschmutzerzu-Erhebung von Starkverschmutzerzu-Erhebung von Starkverschmutzerzu-Erhebung von Starkverschmutzerzu-schlägenschlägenschlägenschlägenschlägen(1) Die Stadt erhebt für die Ableitungund Behandlung von stark verschmutz-tem Abwasser Zuschläge zu den Ge-bühren nach § 3 Abs. 1.(2) Als stark verschmutzt gilt Abwas-ser, wenn die mittleren Konzentratio-nen der nachstehenden Abwasser-inhaltsstoffe die folgenden Schwellen-werte übersteigen:■ chemischer Sauerstoffbedarf, sedi-mentiert (CSB

sed) 750 mg/l

■ Kjeldahl-Stickstoff, total (TKN)

90 mg/l■ Phosphor gesamt (P

ges)

15 mg/l■ abfiltrierbare Stoffe, Papierfilter (AF)

400 mg/l■ absorbierbare organische Halogen-verbindungen (AOX) 0,2 mg/l(3) Bemessungsgrundlage des Stark-verschmutzerzuschlages sind sowohldie Konzentrationen für CSB

sed, TKN,

Pges

, AF und AOX, die über den in Ab-satz 2 genannten Schwellenwerten lie-gen, als auch die Verhältnisse zwischena) CSB

sed und biochemischen Sauer-

stoffbedarf in fünf Tagen, sedimentiert(BSB

5,sed),

b) BSB5,sed

und TKN.Die Parameter CSB

sed und BSB

5,sed wer-

den aus dem Überstand der sedimen-tierten Probe, die Parameter TKN, P

ges

und AOX aus der homogenierter Probebestimmt.(4) Der Stadt ist unverzüglich anzu-zeigen, wenn Abwasser eingeleitetwird, das einen oder mehrere der inAbsatz 2 festgelegten Schwellenwerteüberschreitet.(5) Die für die Gebührenzuschlägemaßgebenden Verschmutzungswertewerden an der Einleitungsstelle in dieöffentliche Abwasseranlage in mg/l ge-messen. Die Stadt kann im Einzelfallfestlegen, dass mehrere Einleitstelleneines Grundstücks als eine Einleitstellegelten.(6) Der Berechnung des Starkver-schmutzerzuschlages wird das arith-metische Mittel für die in Abs. 2 ge-nannten Parameter aus in der Regelsechs bis zwölf qualifizierten Stichpro-ben im Jahr, die aus dem jeweiligenTeilstrom entnommen werden, und dieWassermenge des Teilstromes zu-grunde gelegt. Die Anzahl und der Zeit-punkt der Messungen werden von derStadt festgelegt, die auch die Kostendafür trägt.(7) Der Gebührenschuldner kann da-rüber hinaus weitere Messungen durchdie Stadt und Untersuchungen durchvereidigte Sachverständige beantragen.Die Kosten für diese Messungen undUntersuchungen gehen zu Lasten desAntragstellers.(8) Die Einleiter können eigene Mes-sungen vornehmen, die dann aner-kannt werden, wenn sie mit der Stadtvorher so abgestimmt sind, dass ihreRichtigkeit nachgeprüft werden kann.Die entsprechenden Messergebnissesind innerhalb von zwei Monaten nachEntnahme der Proben der Stadt vor-zulegen.(9) Zur Berechnung des Gesamtzu-schlages werden die an den einzelnenEinleitungsstellen gemessenen Kon-

zentrationen der in Abs. 3 genanntenParameter mit der an der jeweiligenEinleitungsstelle abgeleiteten Abwas-serteilmenge gewichtet. Der Einleiter istverpflichtet, der Stadt die Abwassert-eilmengen glaubhaft zu erklären, so-weit eine Messung nicht möglich ist.

§ 15§ 15§ 15§ 15§ 15Berechnung der Starkverschmutzer-Berechnung der Starkverschmutzer-Berechnung der Starkverschmutzer-Berechnung der Starkverschmutzer-Berechnung der Starkverschmutzer-zuschlägezuschlägezuschlägezuschlägezuschläge(1) Die Höhe des Starkverschmutzer-zuschlages Z (in Euro/m³) wird wie folgtberechnet:Z = (C

CSB – 750) * F

CSB + (C

TKN – 90) *

FTKN

+ (CP – 15) * F

P + (C

AF - 400) * F

AF +

(CAOX

– 0,2) * FAOX.

mit(C

CSB – 750) !=0, wenn C

CSB < 750 mg/l

(CTKN

– 90) !=0, wenn CTKN

< 90 mg/l(C

P – 15) !=0, wenn C

P < 15 mg/l

(CAF

– 400) !=0, wenn CAF

< 400 mg/l(C

AOX – 0,2) !=0, wenn C

AOX < 0,2 mg/l

Dabei sind C die mittleren Konzentra-tionen in mg/l und F die Zuschlags-faktoren für die in § 14 Absatz 2 ge-nannten Abwasserinhaltsstoffe.(2) Die in Abs. 1 angeführten Zu-schlagsfaktoren drücken die Höhe desStarkverschmutzerzuschlags in Euro/m³aus, der pro 1 mg/l, um das die mittlereKonzentration des betreffenden Inhalts-stoffes den jeweiligen in § 14 Absatz 2angegebenen Schwellenwert über-steigt, zu entrichten ist.(3) Der Zuschlagsfaktor für den Para-meter CSB

sed ist abhängig von der durch

das Verhältnis zwischen CSBsed

undBSB

5,sed definierten biologischen Abbau-

barkeit der den CSBsed

bildenden In-haltsstoffe. Der Zuschlagsfaktor fürden Parameter TKN ist abhängig vomVerhältnis zwischen BSB

5,sed und TKN.

(4) Die Zuschlagsfaktoren betragen imEinzelnen:CSB

sedF

CSB = 0,000179

bei CSBsed

/BSB5,sed

> 3,0CSB

sedF

CSB = 0,000090

bei CSBsed

/BSB5,sed

> 2,0 bis 3,0CSB

sedF

CSB= 0,0

bei CSBsed

/BSB5,sed

bis 2,0TKN F

TKN = 0,00227

bei BSB5,sed

/TKN bis 4,0TKN F

TKN = 0,00193

bei BSB5,sed

/TKN > 4,0 bis 6,0TKN F

TKN = 0,00159

bei BSB5,sed

/TKN > 6,0 bis 8,0TKN F

TKN = 0,00125

bei BSB5,sed

/TKN > 8,0 bis 10,0TKN F

TKN = 0,00091

bei BSB5,sed

/TKN > 10,0P

gesF

P = 0,00449

AF FAF

= 0,000863AOX F

AOX = 0,0281

(5) Die Starkverschmutzerzuschlägewerden, sofern sich die abwassertech-

nischen Bedingungen bei dem betref-fenden Einleiter nicht ändern, jeweilsfür ein Kalenderjahr festgesetzt. DieBestimmung der mittleren Konzentra-tionen für die den Aufwand bestimmen-den Abwasserinhaltsstoffe erfolgt, so-fern nichts anderes vereinbart wird,anhand der Analysenergebnisse desder Zuschlagsfestsetzung vorangegan-genen Kalenderjahres.

VVVVV..... Auskunfts- und Auskunfts- und Auskunfts- und Auskunfts- und Auskunfts- und Anzeigepflichten;Anzeigepflichten;Anzeigepflichten;Anzeigepflichten;Anzeigepflichten;OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten§ 16§ 16§ 16§ 16§ 16AuskunftspflichtAuskunftspflichtAuskunftspflichtAuskunftspflichtAuskunftspflicht(1) Die Gebührenschuldner oder ihreVertreter haben der Stadt auf Verlan-gen jede Auskunft zu erteilen, die fürdie Festsetzung und Erhebung vonGebühren erforderlich ist.(2) Den Beauftragten der Stadt ist zurPrüfung der örtlichen Voraussetzungengemäß Abs. 1 nach Maßgabe des § 21Abs. 4 der Entwässerungssatzung un-gehinderter Zutritt zu allen hierfür inBetracht kommenden Grundstücks-teilen zu gewähren.

§ 17§ 17§ 17§ 17§ 17AnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflicht(1) Jeder Wechsel der Rechtsverhält-nisse am Grundstück ist der Stadt so-wohl vom Veräußerer als auch vom Er-werber innerhalb eines Monats schriftl-ich anzuzeigen. Entsprechendes giltbeim Erbbaurecht oder einem sonsti-gen dinglichen baulichen Nutzungs-recht.(2) Mit der Anzeige über den Eigen-tumswechsel ist auch der abgeleseneoder der zwischen dem alten und neuenEigentümer vereinbarte Wasserzähler-stand mitzuteilen.(3) Sind auf dem Grundstück Anlagenvorhanden, die die Höhe der Gebühren-schuld beeinflussen, so hat der Gebüh-renschuldner dies unverzüglich derStadt schriftlich anzuzeigen. DieselbeVerpflichtung besteht für ihn, wennsolche Anlagen neu geschaffen, geän-dert oder beseitigt werden.(4) Der Anfall von Schmutzwasser, daseinen Verschmutzungsgrad annimmt,der einen erhöhten Gebührensatz aus-lösen kann (§ 14), ist vom Gebühren-schuldner unverzüglich anzuzeigen.(5) Ist bei Großeinleitern mit einer jähr-l ichen Schmutzwassermenge vonmehr als 10.000 m³ zu erwarten, dasssich im Verlaufe des Veranlagungs-zeitraumes die Abwassermenge ge-genüber dem vorangegangenen Ver-anlagungszeitraum um mehr als 30 %erhöhen oder verringern wird, so hatder Gebührenschuldner hiervon der

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Dresdner Amtsblatt

Stadt unverzüglich Mitteilung zu ma-chen.(6) Wird die überbaute oder befestigteGrundstücksfläche oder der Zuschnittdes Grundstückes verändert, so ist diesdurch den Gebührenpflichtigen binneneines Monats nach Veränderung derStadt mitzuteilen.

§ 18§ 18§ 18§ 18§ 18OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 6Abs. 2 Nr. 2 des Sächsischen Kommu-nalabgabengesetzes (SächsKAG) in derjeweils geltenden Fassung handelt, werseinen Auskunftspflichten nach § 14Abs. 9 und § 16 oder seinen Anzeige-pflichten nach § 17 nicht, nicht vollstän-

dig oder nicht rechtzeitig nachkommt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann miteiner Geldbuße in Höhe bis zu 1.000EUR geahndet werden.

§ 19§ 19§ 19§ 19§ 19In-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-Tretenretenretenretenreten(1) Diese Satzung tritt in Bezug auf die§§ 14 und 15 rückwirkend zum 1. Ja-nuar 2005, im Übrigen am 1. Januar2006 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Abwasserge-bührensatzung vom 25. November1999, zuletzt geändert durch Satzungvom 6. November 2003, außer Kraft.

Dresden, 16. Dezember 2005

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

Seite 13 Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzu Stande gekommen sein, gilt sie einJahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. der Oberbürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegenGesetzeswidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.Ist eine Verletzung nach vorstehenderNr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Jahresfrist jedermann die-se Verletzung geltend machen.

Dresden, 16. Dezember 2006

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Sammlung, Ableitungund Behandlung der anfallenden Abwässer (Entwässerungssatzung)Vom 15. Dezember 2005

Auf Grund von § 63 Abs. 2 des Sächsi-schen Wassergesetzes (SächsWG) in derFassung der Bekanntmachung vom18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482),§§ 2, 9 und 33 des Sächsischen Kom-munalabgabengesetzes (SächsKAG) inder Fassung der Bekanntmachung vom26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418)und §§ 4, 14 und 124 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 18. März 2003(SächsGVBl. S. 55, berichtigt in Sächs-GVBl. 2003, S. 159) hat der Stadtrat derLandeshauptstadt Dresden in seiner Sit-zung am 15. Dezember 2005 folgendeSatzung beschlossen:

InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. Allgemeines§ 1 Öffentliche Einrichtung§ 2 Begriffe§ 3 Anschluss- und Benutzungs-recht§ 4 Anschluss- und Benutzungs-zwang§ 5 Befreiung vom Anschluss- undBenutzungszwang§ 6 Ausgeschlossene Einleitungen§ 7 Einleitungsbeschränkungen§ 8 Minimierung des Abwasseran-falls§ 9 Abwasseruntersuchung§ 10 Grundstücksbenutzung§ 11 Eigentum am Abwasser§ 12 BenutzungsgebührenII. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. Grundstücksanschluss§ 13 Genehmigung von Grundstücks-anschlüssen

§ 14 Anschlusskanäle§ 15 Kosten der Anschlusskanäle§ 16 Herstellung, Änderung und Un-terhaltung von Grundstücksentwäs-serungsanlagen§ 17 Kleinkläranlagen und abflusslo-se Gruben§ 18 Abscheider, Hebeanlagen, Zer-kleinerungsgeräte§ 19 Betriebstechnische Kontrolle§ 20 Sicherung gegen Rückstau§ 21 Prüfung von Grundstücksent-wässerungsanlagen; Zutrittsrecht§ 22 Technische RichtlinienIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, Haftung§ 23 Anzeigepflicht§ 24 Haftung der Stadt§ 25 Haftung der Benutzer§ 26 OrdnungswidrigkeitenIVIVIVIVIV..... Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen§ 27 Unklare Rechtsverhältnisse§ 28 In-Kraft-Treten

I. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. AllgemeinesI. Allgemeines§ 1§ 1§ 1§ 1§ 1Öffentliche EinrichtungÖffentliche EinrichtungÖffentliche EinrichtungÖffentliche EinrichtungÖffentliche Einrichtung(1) Die Landeshauptstadt Dresden (imFolgenden „Stadt“ genannt) betreibtdie Beseitigung des in ihrem Gebiet an-fallenden Abwassers als eine einheitli-che öffentliche Einrichtung (aufgaben-bezogene Einheitseinrichtung). ZurDurchführung der Abwasserbeseiti-gung kann sich die Stadt Dritter bedie-nen.(2) Als angefallen gilt Abwasser, dasüber eine Grundstücksentwässerungs-anlage oder von öffentlichen Verkehrs-flächen in die öffentliche Abwasseran-

lage gelangt, in Kleinkläranlagen oderin abflusslosen Gruben gesammelt wirdoder das zu einer öffentlichen Abwas-serbehandlungsanlage gebracht wird.(3) Die Beseitigung des Abwassers er-folgt nach dem Misch- oder Trenn-system. Die Stadt entscheidet über dasjeweils anzuwendende Entwässe-rungssystem.(4) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung,Erweiterung oder Änderung der öffentli-chen Abwasseranlagen besteht nicht.

§ 2§ 2§ 2§ 2§ 2BegriffeBegriffeBegriffeBegriffeBegriffe(1) Abwasser im Sinne dieser Satzungist das durch Gebrauch in seinen Eigen-schaften veränderte Wasser (Schmutz-wasser), das aus dem Bereich von be-bauten oder künstlich befestigten Flä-chen abfließende und gesammelteWasser aus Niederschlägen (Nieder-schlagswasser) sowie das sonstige inAbwasseranlagen mit Schmutzwasseroder Niederschlagswasser fließendeWasser.(2) Als Grundstück im Sinne dieser Sat-zung gilt ohne Rücksicht auf die Grund-buchbezeichnung jeder zusammen-hängende, bebaute oder unbebauteGrundbesitz, sofern er eine selbststän-dige wirtschaftliche Einheit bildet. Dasist insbesondere dann der Fall, wenneine Hausnummer zugeteilt worden ist.(3) Öffentliche Abwasseranlagen sindAnlagen, deren Zweck die Sammlung,Ableitung und Behandlung des ange-fallenen Abwassers ist. Es sind diesinsbesondere die von der Stadt oder

im Auftrag der Stadt errichteten, be-triebenen und unterhaltenen■ Misch-, Schmutz- und Regenwas-serkanäle sowie Abwasserdruckrohr-leitungen einschließlich zugehörigerSchächte und Pumpstationen,■ Anschlusskanäle als Verbindung zwi-schen dem Misch-, Schmutz- oder Re-genwasserkanal und der Grundstücks-entwässerungsanlage im Bereich deröffentlichen Verkehrs- und Grünflächenbis zur Grundstücksgrenze,■ Regenrückhalte-, Regenversicke-rungs- und Regenklärbecken, Entlas-tungskanäle der Regenüberläufe, Sand-fänge, Abwasserpumpwerke ein-schließlich aller Nebeneinrichtungensowie Gräben, soweit sie der öffentli-chen Abwasserbeseitigung dienen undkeine Gewässer im Sinne des Sächsi-schen Wassergesetzes (SächsWG) inder jeweils geltenden Fassung sind,■ Kläranlagen.(4) Grundstücksentwässerungsanla-gen sind private Einrichtungen, die derSammlung, Behandlung bzw. Vorbe-handlung, Prüfung und Ableitung desauf den Grundstücken anfallenden Ab-wassers bis zur öffentlichen Abwasser-anlage dienen. Es sind dies insbeson-dere die■ Grundstücksleitungen als Streckezwischen der Grenze des öffentlichenVerkehrsraumes und der Grundleitung,■ Grundleitungen als im Fundament-bereich liegend angeordnete Leitungen,die das Abwasser aus den Fallleitungendes Gebäudes aufnehmen und derGrundstücksleitung zuführen,

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

■ Revisionsschächte als in Grund-stücksentwässerungsanlagen einge-baute Schächte oder andere Revisions-öffnungen zur Durchführung von Kon-trollen und Reinigungsarbeiten,■ Abwasservorbehandlungsanlagen,■ Hebeanlagen,■ Versickerungseinrichtungen,■ Regenrückhalteanlagen, soweit sienicht der Wasserversorgung dienen,■ Kleinkläranlagen und abflussloseGruben.(5) Bei der Entwässerung eines Grund-stückes über ein anderes Grundstücksind die das andere Grundstück que-renden Anlagen, soweit sie nicht zu-gleich auch vom anderen Grundstückgenutzt werden, bis zur Grenze deröffentlichen Verkehrs- oder GrünflächeGrundstücksentwässerungsanlagendes hinterliegenden Grundstückes.(6) Einleitungsstelle ist der Übergabe-punkt des Abwassers von der Grund-stücksentwässerungsanlage in die öf-fentliche Abwasseranlage. Bei hinter-einander liegenden Grundstücken imSinne des Abs. 5 sind für Einleitvoraus-setzungen die Gegebenheiten an derGrenze zum vorderen Grundstück maß-geblich.(7) Ein Grundstücksanschluss umfasstdie Grundstücksentwässerungsanlagesowie den zugehörigen Anschluss-kanal.(8) Grundstücke, bei denen das Ab-wasser über eine Kleinkläranlage odereine abflusslose Grube entsorgt wird,gelten als dezentral entsorgt.

§ 3§ 3§ 3§ 3§ 3Anschluss- und BenutzungsrechtAnschluss- und BenutzungsrechtAnschluss- und BenutzungsrechtAnschluss- und BenutzungsrechtAnschluss- und Benutzungsrecht(1) Jeder Eigentümer, Erbbauberech-tigte oder sonst dinglich zur baulichenNutzung eines im Stadtgebiet liegen-den Grundstücks Berechtigter ist nachMaßgabe dieser Satzung berechtigt,das Grundstück an die öffentlichen Ab-wasseranlagen anzuschließen unddiese zu benutzen. Neben dem An-schlussberechtigten sind die sonst zurNutzung eines Grundstücks oder einerWohnung Berechtigten befugt, die öf-fentlichen Abwasseranlagen nach Maß-gabe dieser Satzung zu benutzen.(2) Das Anschluss- und Benutzungs-recht besteht nicht für Niederschlags-wasser, das ohne Beeinträchtigung öf-fentlich-rechtlicher Belange wasser-rechtlich zulässig und mit vertretbaremwirtschaftlichen Aufwand verwertetoder versickert werden kann oder dasaufgrund des Sächsischen Wasser-gesetzes (SächsWG) in der jeweils gel-tenden Fassung bzw. einer Entschei-dung der zuständigen Wasserbehördevon der Abwasserbeseitigungspflicht

ausgenommen ist. Die Stadt kann denAnschluss und die Benutzung geneh-migen, wenn öffentliche Belange nichtbeeinträchtigt werden.(3) Das Anschluss- und Benutzungs-recht erstreckt sich nur auf solcheGrundstücke, die durch einen öffentli-chen Abwasserkanal erschlossen sind.Die Anschlussberechtigten könnennicht verlangen, dass ein neuer öffent-licher Kanal gebaut oder ein bestehen-der geändert wird, sofern im Einzelfalleine andere Abwasserbeseit igungzweckmäßiger ist.(4) Der Anschluss eines Grundstückesan einen bestehenden Kanal sowie sei-ne Benutzung können eingeschränktoder versagt werden, wenn die Ab-wasserbeseitigung wegen der Lage desGrundstückes oder sonstiger techni-scher oder betrieblicher Gründe erheb-liche Schwierigkeiten bereitet oder be-sondere Maßnahmen erfordert.(5) Bei Grundstücken, die nicht odernoch nicht an einen öffentlichen Ab-wasserkanal angeschlossen werdenkönnen, kann der Grundstückseigen-tümer oder der sonstige nach Abs. 1Satz 1 Berechtigte den Anschluss sei-nes Grundstückes verlangen, wenn erden für den Bau und Betrieb des öf-fentlichen Kanales entstehenden Auf-wand übernimmt und auf Verlangenangemessene Sicherheit leistet. Einzel-heiten, insbesondere die Frage, wer denUnterhaltungs- und Erneuerungsauf-wand trägt, werden durch einen öf-fentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

§ 4§ 4§ 4§ 4§ 4Anschluss- und BenutzungszwangAnschluss- und BenutzungszwangAnschluss- und BenutzungszwangAnschluss- und BenutzungszwangAnschluss- und Benutzungszwang(1) Die Eigentümer von Grundstücken,auf denen Abwasser anfällt, sind nachden näheren Bestimmungen dieserSatzung verpflichtet, ihre Grundstückean die öffentlichen Abwasseranlagenanzuschließen, diese zu benutzen unddas gesamte auf dem Grundstück an-fallende Abwasser im Rahmen des § 63Abs. 5 und 6 SächsWG der Stadt zuüberlassen, soweit die Stadt zur Ab-wasserbeseitigung verpflichtet ist (An-schluss- und Benutzungszwang). Erb-bauberechtigte oder sonst dinglich zurbaulichen Nutzung eines GrundstücksBerechtigte treten an die Stelle desGrundstückseigentümers. Die Benut-zungs- und Überlassungspflicht trifftauch die sonst zur Nutzung eines Grund-stücks oder einer Wohnung berechtig-ten Personen.(2) Abwasser, das auf Grundstückenanfällt, die nicht an die öffentlichenAbwasseranlagen angeschlossen sind,hat der nach Absatz 1 Verpflichtete derStadt oder dem von ihr beauftragten

Unternehmer zu überlassen (Benut-zungszwang).(3) Die Stadt kann verlangen, dassSchiffe, die für einen längeren Zeitrauman bestimmten Liegeplätzen festge-macht haben, an die öffentlichen Ab-wasseranlagen angeschlossen werden,sofern dies zur ordnungsgemäßenEntsorgung erforderlich ist.(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1und 2 entfallen für Niederschlags-wasser, das ohne Beeinträchtigung öf-fentlich-rechtlicher Belange wasser-rechtlich zulässig und mit vertretba-rem wirtschaftlichen Aufwand verwer-tet oder versickert werden kann oderdas aufgrund des Sächsischen Was-sergesetzes (SächsWG) in der jeweilsgeltenden Fassung bzw. einer Ent-scheidung der zuständigen Wasser-behörde von der Abwasserbeseiti-gungspflicht ausgenommen ist.(5) Bebaute Grundstücke sind inner-halb einer von der Stadt festgelegtenangemessenen Frist anzuschließen,sobald die für sie bestimmten öffentli-chen Abwasseranlagen betriebsfertighergestellt sind. Den Zeitpunkt der be-triebsfertigen Herstellung gibt die Stadtdem Anschlusspflichtigen bekannt.(6) Unbebaute Grundstücke sind an-zuschließen, wenn der Anschluss imInteresse der öffentlichen Gesundheits-pflege, des Verkehrs oder aus anderenGründen des öffentlichen Wohles ge-boten ist.(7) Wenn der Anschluss eines Grund-stückes an die nächste öffentliche Ab-wasseranlage technisch unzweckmä-ßig oder die Ableitung des Abwassersüber diesen Anschluss nachteilig wäre,kann die Stadt verlangen oder gestat-ten, dass das Grundstück an eine an-dere öffentliche Abwasseranlage ange-schlossen wird.(8) I st die für das Grundstück bestimm-te öffentliche Abwasseranlage nochnicht hergestellt, kann die Stadt denvorläufigen Anschluss an eine andereöffentliche Abwasseranlage verlangenoder gestatten.(9) Wird an öffentlichen Straßen, We-gen und Plätzen, in denen noch keinAbwasserkanal vorhanden, jedoch ge-plant ist, ein Neubau errichtet oder ineinem bereits bestehenden Bauwerk dievorhandene Abwassereinrichtung we-sentlich geändert oder erneuert, so sindauf Verlangen der Stadt die notwendi-gen Einrichtungen für den späteren An-schluss zu planen und vorzusehen.

§ 5§ 5§ 5§ 5§ 5Befreiung vom Anschluss- und Be-Befreiung vom Anschluss- und Be-Befreiung vom Anschluss- und Be-Befreiung vom Anschluss- und Be-Befreiung vom Anschluss- und Be-nutzungszwangnutzungszwangnutzungszwangnutzungszwangnutzungszwangVon der Verpflichtung zum Anschluss

an die öffentlichen Abwasseranlagenund deren Benutzung ist der nach § 4Abs. 1 Verpflichtete auf Antrag inso-weit und solange zu befreien, als ihmder Anschluss bzw. die Benutzungwegen seines, die öffentlichen Belangeüberwiegenden privaten Interesses ander eigenen Beseitigung des Abwas-sers nicht zugemutet werden kann unddie Befreiung wasserwirtschaftlich undhygienisch unbedenklich ist.

§ 6§ 6§ 6§ 6§ 6Ausgeschlossene EinleitungenAusgeschlossene EinleitungenAusgeschlossene EinleitungenAusgeschlossene EinleitungenAusgeschlossene Einleitungen(1) Von der Einleitung in öffentlicheAbwasseranlagen sind sämtliche Stof-fe ausgeschlossen, die durch ihre Ei-genschaften und/oder Menge die Rei-nigungswirkung der Abwasserbe-handlungsanlagen, die Schlammver-wertung oder -entsorgung beeinträch-tigen, die öffentlichen Abwasseranlagenangreifen, ihre Funktions- fähigkeit oderUnterhaltung behindern, erschwerenoder gefährden können, oder die denin öffentlichen Abwasseranlagen ar-beitenden Personen oder dem Vorflu-ter schaden können. Dies gilt auch fürFlüssigkeiten, pastöse Stoffe, Gase undDämpfe.(2) Stoffe, die nicht Abwasser im Sin-ne des § 2 Abs. 1 sind, dürfen grund-sätzlich nicht in Abwasseranlagen ein-gebracht werden.(3) Insbesondere sind ausgeschlossen:a) feste Stoffe, die durch Ablagerungin den Kanälen den Abfluss behindernkönnen, z. B. Kehricht, Schutt, Mist,Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstof-fe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper,Panseninhalt, Trester, Schlamm, Hautund Lederabfälle,b) flüssige Stoffe, die im Kanalnetz er-härten können, z. B. Kalkschlempe,Zementschlempe,c) feuergefährliche oder explosible Stof-fe, z. B. Benzin, Karbid, Lösungsmittel,Farbreste, Öle,d) Chemikalien, die durch ihre Toxizi-tät, Persistenz und Bioakkumulation alsGifte einzustufen sind, z. B. Lösungs-mittel, Pflanzenschutzmittel, Phenole,e) Abwässer, die übelriechende, brenn-bare, explosible, giftige, aggressive odersonstige schädliche Dämpfe oder Gasebilden und Rückstände aus Klein-kläranlagen und abflusslosen Gruben,f) Jauche, Gülle, Abgänge aus Tier-haltungen, Silosickersaft,g) Deponiesickerwasser, sofern keineVorbehandlung nach dem Stand derTechnik erfolgt,h) farbstoffhaltiges Abwasser, dessenEntfärbung in der Kläranlage nicht ge-währleistet ist,

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i) Abwasser, das einem wasser-rechtlichen Bescheid nicht entspricht,j) radioaktive Abwässer, sofern die inden gültigen Gesetzen vorgeschriebe-nen Grenzwerte überschritten werden,k) sowie alle Stoffe, die nach dem Ge-setz zur Förderung der Kreislaufwirt-schaft und Sicherung der umwelt-verträglichen Beseitigung von Abfällen(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz– KrW/AbfG) in der jeweils geltendenFassung als Abfall ordnungsgemäß zubeseitigen oder zu verwerten sind.(4) Die Stadt kann im Einzelfall auf An-trag Ausnahmen von den Bestimmun-gen der Abs. 1 bis 3 zulassen, wennöffentliche Belange und die allgemei-nen Schutzziele bezüglich der Ablei-tung und Behandlung des Abwassersdem nicht entgegenstehen, die Versa-gung der Ausnahme im Einzelfall eineunbillige Härte bedeuten würde und derAntragsteller eventuell entstehendeMehrkosten übernimmt.(5) Die Stadt kann im Einzelfall Abwas-ser von der öffentlichen Abwasser-beseitigung ausschließen,■ wenn dessen Sammlung, Fortleitungoder Behandlung im Hinblick auf denAnfallort oder wegen der Art oder Men-ge des Abwassers unverhältnismäßighohen Aufwand verursachen würdeoder■ wenn es nach den allgemein aner-kannten Regeln der Abwassertechniknicht mit häuslichen Abwässern ge-sammelt, fortgeleitet oder behandeltwerden kann.Der Grundstückseigentümer kann indiesen Fällen den Anschluss und dieBenutzung verlangen, wenn er die fürden Bau und Betrieb der öffentlichenAbwasseranlagen entstehenden Mehr-kosten übernimmt und auf Verlangenangemessene Sicherheit leistet.(6) Weitergehende wasserrechtlicheAnforderungen bleiben unberührt.

§ 7§ 7§ 7§ 7§ 7EinleitungsbeschränkungenEinleitungsbeschränkungenEinleitungsbeschränkungenEinleitungsbeschränkungenEinleitungsbeschränkungen(1) Für die Einleitung von Abwasser indie öffentlichen Abwasseranlagen sindfolgende Grenzwerte einzuhalten:a) An der Einleitungsstelle in die öffen-tlichen Abwasseranlagen:■ Temperatur 35 °C■ pH-Wert von 6,5 bis 9,5■ abfiltrierbare Stoffe 2000 mg/l■ schwerflüchtige lipophile Stoffe

200 mg/l■ Stickstoff, gesamt 200 mg/l■ Sulfat 600 mg/l■ Phosphor, gesamt 50 mg/l■ Sulfid 2 mg/l■ Fluorid 50 mg/l

b) Am Ablauf von Abwasservorbe-handlungsanlagen:■ schwerflüchtige lipophile Stoffe

300 mg/l(2) Für die Einleitung von Abwässern,die mit den nachfolgenden Stoffen be-lastet sind, gelten, soweit nicht die zu-ständige Wasserbehörde für den Ortdes Abwasseranfalls oder vor der Ver-mischung mit anderen Abwässern an-dere Anforderungen festlegt, folgendeGrenzwerte für die Einleitung des Ab-wassers in die öffentlichen Abwasser-anlagen:■ Phenolindex 100 mg/l■ Kohlenwasserstoffindex 20 mg/l■ Summe BTEX 5 mg/l

davon Benzol 0,5 mg/l■ Chlor gesamt 1,0 mg/l■ Cyanid, leicht freisetzbar 0,2 mg/l■ Arsen 0,5 mg/l■ Blei 1,0 mg/l■ Cadmium 0,1 mg/l■ Chrom gesamt 1,0 mg/l■ Chrom 6-wertig 0,1 mg/l■ Kupfer 1,0 mg/l■ Nickel 1,0 mg/l■ Quecksilber 0,05 mg/l■ Zink 5,0 mg/l■ AOX 1,0 mg/l■ Summe LHKW 0,5 mg/ldavon je Einzelstoff max. 0,2 mg/l(3) Die Stadt legt die näheren Einzel-heiten zur Bestimmung der in Abs. 1und 2 aufgeführten Parameter in einertechnischen Richtlinie fest.(4) Die Stadt kann unter den Voraus-setzungen des § 6 Abs. 4 Ausnahmenvon den Festlegungen der Abs. 1 und2 erteilen.(5) Biologisch schwer- oder nicht ab-baubare Stoffe sowie Stoffe, die dieNitrifikation in der Kläranlage hemmen,dürfen nur nach schriftlicher Zustim-mung durch die Stadt für eine befris-tete Übergangszeit eingeleitet werden.Als biologisch schwer bzw. nicht ab-baubar gelten Stoffe, deren CSB-Kon-zentrat ion sich durch ein Abbau-verfahren von 24 Stunden Dauer un-ter Einsatz von Belebtschlammanteilender jeweiligen öffentlichen Abwasser-reinigungsanlage nicht um mindestens75 Prozent reduziert hat.(6) Die Stadt behält sich vor, in einerGenehmigung nach § 13 bei Bedarf fürweitere Abwasserinhaltsstoffe Grenz-werte für die Einleitung in die öffentli-chen Abwasseranlagen festzulegen.Ebenfalls können im Einzelfall die Kon-zentrationen und Frachten einzelnerInhaltsstoffe weiter herabgesetzt bzw.auch höhere Werte zugelassen werden,falls die Verdünnungs- und sonstigenörtlichen Verhältnisse bzw. die Mate-rialart der öffentlichen Abwasseran-

lagen dies erforderlich machen bzw.gestatten.(7) Treten durch Überschreitung derGrenzwerte Schäden an den öffentli-chen Anlagen bzw. Störungen im Be-trieb derselben auf, so haftet der be-treffende Einleiter für den entstande-nen Schaden.(8) Die Stadt kann im Einzelfall die Ein-leitung von Abwasser von einer Vorbe-handlung oder Drosselung abhängigmachen, wenn seine Beschaffenheitoder Menge dies insbesondere im Hin-blick auf den Betrieb der öffentlichenAbwasseranlagen oder auf sonstigeöffentliche Belange erfordert. Befindensich die Anlagen zur Vorbehandlungoder Drosselung auf einem anderenGrundstück, ist für den dauerhaftenBetrieb der Anlagen eine dingliche Si-cherung nachzuweisen.(9) Schmutzwasser darf, soweit nichtandere Bestimmungen dieser Satzungentgegenstehen, in öffentliche Ab-wasseranlagen, die nicht an eine öf-fentliche Abwasserbehandlungsanlageangeschlossen sind, nur nach ausrei-chender Vorbehandlung eingeleitetwerden.(10) Die Einleitung von Wasser, dasnicht der Abwasserbeseitigungspflichtunterliegt (z. B. Grundwasser, Schich-tenwasser, Drainagewasser, Wasseraus oberirdischen Gewässern) bedarfder besonderen Genehmigung derStadt. Die Genehmigung kann befristeterteilt oder aus wichtigem Grund wi-derrufen werden. Die Einleitung vonGrundwasser im Grundwasser-Hoch-wasserfall ist nur zulässig, wenn in ei-ner wasserrechtlichen Entscheidungfür die Benutzung des Grundwassersdas besondere öffentliche Bedürfnis fürdie Ableitung über die Kanalisation be-gründet wird.(11) Niederschlagswasser von starkverschmutzten Flächen darf in Anlagenzur Niederschlagswasserbeseitigungnur nach Vorbehandlung eingeleitetwerden.(12) Kraftfahrzeuge dürfen nur aufhierfür genehmigten Waschplätzenoder Waschhallen gewaschen werden.Gleiches gilt für die Reinigung von Ein-richtungen zum Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen.

§ 8§ 8§ 8§ 8§ 8Minimierung des Abwasseranfa lMinimierung des Abwasseranfa lMinimierung des Abwasseranfa lMinimierung des Abwasseranfa lMinimierung des Abwasseranfa l-----leslesleslesles(1) Menge und Schadstofffracht desanfallenden Abwassers sind, soweitAufwand und Nutzen dies rechtferti-gen, durch entsprechende Maßnahmenso gering wie möglich zu halten.(2) Zu derartigen Maßnahmen gehören

insbesondere:■ sparsamer Gebrauch von Wasser,■ Einführung von Wasser- und Stoff-kreisläufen in Industrie und Gewerbe,■ Verdunstung, Versickerung, Dros-selung und/oder Verwertung vonNiederschlagswasser,■ Minimierung des Versiegelungs-grades von Grundstücken.

§ 9§ 9§ 9§ 9§ 9AbwasseruntersuchungAbwasseruntersuchungAbwasseruntersuchungAbwasseruntersuchungAbwasseruntersuchung(1) Die Stadt kann Untersuchungenvon Abwasser aus Grundstücks-entwässerungsanlagen jederzeit aufeigene Kosten vornehmen. Für dasZutrittsrecht gilt § 21 Abs. 4 entspre-chend.(2) Zur Kontrolle der Grenzwerte erfolgtdie Entnahme des Abwassers als qua-lifizierte Stichprobe. Die Stadt ist be-rechtigt, eine andere Form der Probe-entnahme durchzuführen, um genaue-re Kenntnisse über Konzentrationenund Frachten einzelner Parameter zuermitteln.(3) Die Kosten einer Abwasserunter-suchung trägt der nach § 4 Abs. 1und 2 Verpflichtete, wenn die Ermitt-lungen ergeben, dass Grenzwerte über-schritten bzw. Vorschriften oder auf-erlegte Verpflichtungen nicht erfülltworden sind oder wegen der besonde-ren Verhältnisse eine ständige Über-wachung geboten ist.(4) Festgestellte Mängel sind von demnach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichtetenunverzüglich zu beseitigen. Bei drohen-der Gefahr bzw. bei Nichteinhaltungeiner angemessenen Frist ist die Stadtberechtigt, die Mängel auf Kosten desAnschluss- und Benutzungspflichtigenzu beseitigen.

§ 10§ 10§ 10§ 10§ 10GrundstücksbenutzungGrundstücksbenutzungGrundstücksbenutzungGrundstücksbenutzungGrundstücksbenutzung(1) Unter den Voraussetzungen des§ 109 des Sächsischen Wassergesetzes(SächsWG in der jeweils geltenden Fas-sung) sind die Anschlusspflichtigenverpflichtet, für Zwecke der öffentlichenAbwasserbeseitigung das Verlegen vonKanälen einschließlich Zubehör zur Ab-und Fortleitung des Abwassers überihre Grundstücke gegen Entschädi-gung zu dulden.(2) Die nach bisherigem Recht auffremden Grundstücken bereits errich-teten und genutzten Anlagen nach Ab-satz 1 sind weiterhin zu dulden.(3) Anschlusspflichtige haben insbe-sondere auch den Anschluss andererGrundstücke an die vorhandenen Ent-wässerungsanlagen zu dulden, sofernkein eigener Anschluss der fremdenGrundstücke möglich ist.

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§ 11§ 11§ 11§ 11§ 11Eigentum am AbwasserEigentum am AbwasserEigentum am AbwasserEigentum am AbwasserEigentum am AbwasserDie Abwässer werden mit der Einlei-tung in die öffentliche Abwasseranlage,mit der Übernahme des Inhaltes ausKleinkläranlagen und abflusslosen Gru-ben oder mit der Probeentnahme Ei-gentum der Stadt. Sie ist nicht verpflich-tet, in den überlassenen Abwässernnach verlorenen Gegenständen zu su-chen. Darin vorgefundene Wertgegen-stände werden als Fundsache behan-delt.

§ 12§ 12§ 12§ 12§ 12BenutzungsgebührenBenutzungsgebührenBenutzungsgebührenBenutzungsgebührenBenutzungsgebühren(1) Für die Inanspruchnahme der öf-fentlichen Abwasseranlagen werdenGebühren nach der „Satzung derLandeshauptstadt Dresden über dieErhebung von Abwassergebühren(Abwassergebührensatzung)“ in derjeweils gültigen Fassung erhoben.(2) Ausgenommen von der Gebühren-erhebung nach Abs. 1 ist die Einlei-tung von nicht reinigungsbedürftigenWässern nach § 7 Abs. 10 und gleich-wertig vorbehandelten Abwässern. DieAbrechnung der Leistung erfolgt imRahmen privatrechtlicher Verträge, diemit der Stadtentwässerung DresdenGmbH abzuschließen sind.

II. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. GrundstücksanschlussII. Grundstücksanschluss§ 13§ 13§ 13§ 13§ 13Genehmigung von Grundstücksan-Genehmigung von Grundstücksan-Genehmigung von Grundstücksan-Genehmigung von Grundstücksan-Genehmigung von Grundstücksan-schlüssenschlüssenschlüssenschlüssenschlüssen(1) Der schriftlichen Genehmigung derStadt bedürfena) die Herstellung, Veränderung oderBeseitigung von Anschlusskanälennach § 14 dieser Satzung,b) die Herstellung von Grundstücks-entwässerungsanlagen, deren An-schluss an die öffentlichen Abwasser-anlagen sowie deren Änderung nach§ 16 dieser Satzung,c) die Benutzung der öffentlichen Ab-wasseranlagen sowie die Änderung derBenutzung.Einem unmittelbaren Anschluss stehtder mittelbare Anschluss, insbesondereüber eine bestehende Grundstücks-entwässerungsanlage, gleich.(2) Ohne Genehmigung darf die Aus-führung nicht begonnen oder fortge-setzt werden. Genehmigungspflichtenaus anderen Rechtsgrundlagen bleibenunberührt.(3) Der Antrag ist schriftlich bei derStadt zu stellen. Es sind dafür die vonder Stadt herausgegebenen Formblät-ter zu verwenden. Sofern der Antrag-steller nicht zugleich Grundstücks-eigentümer ist, ist dem Antrag dieschriftliche Zustimmung des Grund-

stückseigentümers zu der Maßnahmebeizufügen oder in anderer Weise dieBerechtigung nachzuweisen.(4) Die Unterlagen zum Vorhaben sindin zweifacher Ausfertigung einzurei-chen. Der Umfang der Unterlagenmuss den nach dem Bauordnungsrechtzu stellenden Anforderungen entspre-chen.(5) Die Stadt prüft die Unterlagen undwirkt auf ihre Übereinstimmung mit dentechnischen Bestimmungen für denBau und Betrieb von Grundstücksan-schlüssen und den nach dieser Sat-zung zu erfüllenden Voraussetzungenhin. Sie ist berechtigt, Ergänzungen derUnterlagen, Sonderzeichnungen, Ab-wasseruntersuchungsergebnisse undStellungnahmen von Sachverständigenzu fordern, soweit dies notwendig ist.(6) Für neu herzustellende oder zu än-dernde Grundstücksanschlüsse kanndie Genehmigung davon abhängig ge-macht werden, dass bereits vorhan-dene Anlagen, die den Vorschriften die-ser Satzung nicht entsprechen, gleich-zeitig satzungsgemäß hergerichtet oderbeseitigt werden.(7) Die Genehmigung wird schriftlicherteilt und kann mit Bedingungen undAuflagen versehen werden. Sie ergehtunbeschadet der Rechte Dritter. In drin-genden Fällen kann nach Vorprüfungeine schriftliche vorläufige Genehmi-gung erteilt werden. Bei vorübergehen-den oder vorläufig genehmigten An-schlüssen wird die Genehmigung wi-derruflich oder befristet erteilt.(8) Ergeben sich während der Aus-führungsplanung oder der AusführungAbweichungen von einer bereits erteil-ten Genehmigung, ist unverzüglich dasEinvernehmen mit der Stadt herzustel-len und ein entsprechender Nachtragzu beantragen.(9) Die Genehmigung erlischt zweiJahre nach Zustellung, wenn mit derAusführung der Arbeiten nicht begon-nen worden oder eine begonnene Aus-führung länger als ein Jahr unterbro-chen worden ist. Auf schriftlichen An-trag kann die Genehmigung vor Ablaufder Zweijahresfrist um 1 Jahr verlän-gert werden.

§ 14§ 14§ 14§ 14§ 14AnschlusskanäleAnschlusskanäleAnschlusskanäleAnschlusskanäleAnschlusskanäle(1) Die Planung, Herstellung, Verände-rung, Erneuerung und Beseitigung desAnschlusskanales obliegt dem An-schlusspflichtigen. Die Stadt kann zumSchutz der öffentlichen Abwasseran-lagen im Bedarfsfall zusätzliche Vorga-ben zur Ausführung der Arbeiten ma-chen sowie anordnen, dass die An-bindung des Anschlusskanales an die

öffentliche Kanalisation von ihr selbsthergestellt wird.(2) Die Stadt behält sich vor, bei Vor-liegen besonderer technischer Erfor-dernisse, insbesondere im Zusammen-hang mit dem Bau, der Auswechslungoder der grundhaften Erneuerung ei-nes Misch-, Schmutz- oder Regenwas-serkanales, die in Abs. 1 Satz 1 ge-nannten Arbeiten auf Kosten des An-schlusspflichtigen selbst auszuführenoder durch einen von ihr beauftragtenUnternehmer ausführen zu lassen.(3) Art, Anzahl, Lage, lichte Weite unddas Material des Anschlusskanales so-wie die Lage der ersten Revisions-öffnung nach der Grundstücksgrenzebestimmt die Stadt. Begründete Wün-sche des Anschlusspflichtigen werdennach Anhörung, soweit technisch undwirtschaftlich vertretbar, berücksich-tigt. Zwischen dieser Revisionsöffnungund den öffentlichen Abwasseranlagendarf keine Einleitung erfolgen.(4) Die Arbeiten dürfen nur durch vonder Stadt hierfür besonders zugelas-sene Unternehmer ausgeführt werden.Zugelassen werden solche Unterneh-mer, die die Gewähr für eine fachge-rechte und dem Stand der Technik ent-sprechende Ausführung der Arbeitenbieten.(5) Die Zulassung kann mit Neben-bestimmungen erteilt werden. Sie kannaus begründetem Anlass auf Zeit oderauf Dauer widerrufen werden. Mit derZulassung übernimmt die Stadt keineHaftung für eine ordnungsgemäße Ar-beit der Unternehmer.(6) Die Abnahme des Anschlusskana-les erfolgt durch die Stadt. Mit der Ab-nahme wird der Anschlusskanal Teil deröffentlichen Abwasseranlagen. DieDichtheit der Anschlusskanäle istdurch eine Druckprobe entsprechendden jeweils geltenden Normen nach-zuweisen.(7) Der Anschlusspflichtige hat derStadt gegenüber für die ordnungsge-mäße Durchführung der gesamtenAnschlussarbeiten und die Einhaltungdes Standes der Technik einzustehen.Er haftet unbeschadet weitergehenderAnsprüche gegen den Unternehmer füralle Schäden, die der Stadt durch un-sachgemäße Ausführung entstehen. Erhat die Stadt von allen AnsprüchenDritter, die auf nicht ordnungsgemäßeDurchführung der Anschlussarbeitenzurückzuführen sind, freizustellen.(8) Die Haftung des Anschlusspflich-tigen ist nicht gegeben, wenn der Scha-den auf vorsätzliches oder grob fahr-lässiges Verhalten der Stadt bzw. ihrerVertreter oder Beauftragten zurückzu-führen ist. Der Nachweis des Ver-

schuldens ist von dem Anschluss-pflichtigen zu führen.

§ 15§ 15§ 15§ 15§ 15Kosten der AnschlusskanäleKosten der AnschlusskanäleKosten der AnschlusskanäleKosten der AnschlusskanäleKosten der Anschlusskanäle(1) Den Aufwand der Maßnahmennach § 14 Abs. 1 trägt der Anschluss-pflichtige. Im Fall des § 14 Abs. 1 Satz2, 2. HS erhebt die Stadt einen Auf-wandsersatz i. H. v. 244,20 EUR jeAnschlusspunkt.(2) Werden die Arbeiten auf Wunschdes Anschlusspflichtigen ganz oderteilweise durch die Stadt oder durcheinen von ihr beauftragten Unterneh-mer ausgeführt, hat der Anschluss-pflichtige der Stadt den Aufwand in dertatsächlich entstandenen Höhe zu er-setzen.(3) In den Fällen des § 14 Abs. 2 wirdder Aufwandsersatz pauschal auf300,00 EUR pro laufendem Meter Rohr-länge des Anschlusskanales festge-setzt. Die Kosten trägt derjenige, derim Zeitpunkt der Herstellung des An-schlusskanales, im Übrigen im Zeit-punkt der Beendigung der MaßnahmeGrundstückseigentümer oder sonstigernach § 4 Abs. 1 Verpflichteter ist, so-weit die Herstellung oder die Maßnah-men von ihm zu vertreten sind oderihm dadurch Vorteile zuwachsen.(4) Der Ersatzanspruch nach Abs. 1bis 3 entsteht mit der Beendigung derMaßnahme, unabhängig davon, ob eineVerbindung mit einer Grundleitunghergestellt ist. Er wird einen Monat nachBekanntgabe des Bescheides fällig.

§ 16§ 16§ 16§ 16§ 16Herstellung, Änderung und Unterhal-Herstellung, Änderung und Unterhal-Herstellung, Änderung und Unterhal-Herstellung, Änderung und Unterhal-Herstellung, Änderung und Unterhal-tung von Grunds tücksentwässe-tung von Grunds tücksentwässe-tung von Grunds tücksentwässe-tung von Grunds tücksentwässe-tung von Grunds tücksentwässe-rungsanlagenrungsanlagenrungsanlagenrungsanlagenrungsanlagen(1) Die Grundstücksentwässerungs-anlagen gemäß § 2 Abs. 4 sind vomAnschlusspflichtigen nach den gesetz-lichen Vorschriften und den allgemeinanerkannten Regeln der Technik durchFachpersonal auf seine Kosten herzu-stellen, zu unterhalten und nach Be-darf zu reinigen. Anlagen zur Bewirt-schaftung von Niederschlagswassermüssen dem Stand der Technik ent-sprechen. Insbesondere sind für diePlanung, den Bau und Betrieb die DWA-Arbeitsblätter A 138 bzw. A 117 in derjeweils geltenden Fassung einzuhalten.Das Niederschlagswasser von Grund-stücken darf nicht auf öffentliche Wege,Straßen und Plätze abgeleitet werden.(2) Der Anschlusspflichtige hat dieVerbindung der Grundstücksentwäs-serungsanlagen mit den öffentlichenAbwasseranlagen im Einvernehmen mitder Stadt herzustellen. Die Lage des

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Revisionsschachtes wird von der Stadtfestgelegt. Er muss stets zugänglichund bis auf die Rückstauebene gemäߧ 20 wasserdicht ausgeführt sein.(3) Die Stadt ist, soweit sie nach § 14Abs. 2 selbst Arbeiten an Anschluss-kanälen vornimmt, im technisch erfor-derlichem Umfang befugt, beim Bauder Anschlusskanäle einen Teil derGrundstücksentwässerungsanlageneinschließlich der Prüf- bzw. Kontroll-schächte herzustellen bzw. zu erneu-ern. Der Aufwand ist der Stadt vomAnschlusspflichtigen zu erstatten. § 15gilt entsprechend.(4) Bestehende Grundstücksentwäs-serungsanlagen sind vom Anschluss-pflichtigen auf seine Kosten unverzüg-lich anzupassen, wenn Menge und Artseines Abwassers sowie Änderungenoder Erweiterungen der öffentlichenAbwasseranlagen dies erfordern.(5) Wird eine Grundstücksentwässe-rungsanlage teilweise, auch vorüber-gehend, außer Betrieb gesetzt, ist dieVerbindung zum Anschlusskanal zuverschließen. Wird eine Grundstücks-entwässerungsanlage ganz außer Be-trieb gesetzt, ist der Grundstücksan-schluss im Revisionsschacht bzw. ander Grundstücksgrenze zu verschlie-ßen. Die Außerbetriebnahme ist derStadt anzuzeigen. Die Art des Ver-schlusses und den Verschluss-Zeit-punkt bestimmt die Stadt. Die Kostenträgt der Anschlusspflichtige.(6) Der Anschlusspflichtige hat in Ab-ständen von mindestens zehn Jahreneine Inspektion der Grundstücksent-wässerungsanlagen auf seine Kostendurchführen zu lassen und auf Auffor-derung der Stadt nachzuweisen.

§ 17§ 17§ 17§ 17§ 17Kleinkläranlagen und abf lussloseKleinkläranlagen und abf lussloseKleinkläranlagen und abf lussloseKleinkläranlagen und abf lussloseKleinkläranlagen und abf lussloseGrubenGrubenGrubenGrubenGruben(1) Kleinkläranlagen und abflussloseGruben dürfen nur hergestellt werden,wenn die Abwässer nicht unmittelbarin eine öffentliche Abwasseranlage ein-geleitet werden können und die not-wendigen wasserrechtlichen Entschei-dungen vorliegen. Soweit keine ander-weitige Entwässerungsmöglichkeit be-steht und die örtlichen sowie wasser-rechtlichen Verhältnisse dies zulassen,kann im Einzelfall eine Anbindung desÜberlaufes einer Kleinkläranlage an dieöffentlichen Regenwasserkanäle wider-ruflich zugelassen werden, wenn dieKleinkläranlage den Anforderungen nachAbs. 3 entspricht und die ordnungsge-mäße Wartung sichergestellt ist. Da-rüber hinaus dürfen Abläufe von Klein-kläranlagen nicht an öffentliche Ab-wasseranlagen angeschlossen werden.

(2) In Kleinkläranlagen und abflussloseGruben darf nur häusliches oder damitvergleichbares Abwasser eingeleitetwerden. Neben den nach § 6 ausge-schlossenen Einleitungen dürfen auchNiederschlagswasser, Drainagewasser,Grund- und Quellwasser sowie Kühl-wasser nicht eingeleitet werden.(3) Kleinkläranlagen und abflussloseGruben sind gemäß den allgemein an-erkannten Regeln der Technik und denjeweils für sie geltenden Anforderun-gen, insbesondere den Herstellerhin-weisen, Vorgaben der DIN 4261, denBestimmungen der allgemeinen bau-aufsichtlichen Zulassung sowie derwasserrechtlichen Entscheidung zuerrichten und zu betreiben. Sie sindentsprechend dieser Vorgaben regel-mäßig, mindestens ein Mal jährlich, zuentsorgen (Regelentsorgung) bzw. zuwarten und zudem nach Bedarf zu lee-ren (Bedarfsentsorgung). Sie sind au-ßer Betrieb zu setzen, sobald dasGrundstück an die öffentlichen Ab-wasseranlagen angeschlossen ist.(4) Der Grundstückseigentümer oderder sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2Verpflichtete hat der Stadt den etwai-gen Bedarf für eine Entleerung vor demfür die nächste Leerung festgelegtenTermin anzuzeigen. Die Anzeige hat fürabflusslose Gruben spätestens dann zuerfolgen, wenn diese bis auf 50 cmunter Zulauf angefüllt sind.(5) Der Grundstückseigentümer oderder sonstige nach § 4 Abs. 1 und 2Verpflichtete ist dafür verantwortlich,dass die dezentralen Abwasseranlagenjederzeit zum Zwecke des Abfahrensdes Abwassers zugänglich sind undder Zugang sich in einem verkehrs-sicheren Zustand befindet.(6) Zur Entsorgung der Kleinkläran-lagen und abflusslosen Gruben ist denBeauftragten der Stadt ungehindertZutritt zu allen Teilen zu gewähren.(7) Außer Betrieb gesetzte Kleinklär-anlagen und abflusslose Gruben sindzu reinigen und zu desinfizieren. Siesind zu verfüllen oder vollständig zubeseitigen, sofern sie nicht als Nieder-schlagswasserspeicher genutzt wer-den.(8) Der Anschlusspflichtige trägt dieKosten der Errichtung und des Betrie-bes von Kleinkläranlagen und abfluss-lose Gruben sowie ihrer Stilllegung.

§ 18§ 18§ 18§ 18§ 18AbscheiderAbscheiderAbscheiderAbscheiderAbscheider,,,,, Hebeanla Hebeanla Hebeanla Hebeanla Hebeanlagen,gen,gen,gen,gen, Zerklei- Zerklei- Zerklei- Zerklei- Zerklei-nerungsgerätenerungsgerätenerungsgerätenerungsgerätenerungsgeräte(1) Auf Grundstücken, auf denen Fet-te, Leichtflüssigkeiten wie Benzin undBenzol sowie Öle oder Ölrückstände indas Abwasser gelangen können, sind

Vorrichtungen zur Abscheidung dieserStoffe aus dem Abwasser (Abscheidermit dazugehörigen Schlammfängen)einzubauen, zu betreiben, zu unter-halten und zu erneuern.(2) Die Abscheider mit den dazugehö-rigen Schlammfängen sind in regelmä-ßigen Zeitabständen, darüber hinausbei besonderem Bedarf, zu leeren undzu reinigen. Bei schuldhafter Säumnisist er der Stadt schadenersatzpflichtig.Für die Beseitigung der anfallendenStoffe gelten die Vorschriften über dieAbfallbeseitigung.(3) Die Stadt kann von dem nach § 4Abs. 1 und 2 Verpflichteten den Ein-bau und den Betrieb einer Abwasser-hebeanlage verlangen, wenn dies fürdie Ableitung des Abwassers notwen-dig ist.(4) Zerkleinerungsgeräte für Küchenab-fälle, Müll, Papier u. a. sowie Handtuch-spender mit Spülvorrichtung dürfennicht an Grundstücksentwässerungs-anlagen angeschlossen werden.

§ 19§ 19§ 19§ 19§ 19Betriebstechnische KontrolleBetriebstechnische KontrolleBetriebstechnische KontrolleBetriebstechnische KontrolleBetriebstechnische Kontrolle(1) Die Stadt kann im Rahmen der ge-setzlichen Bestimmungen verlangen,dass auf Kosten des Grundstücks-eigentümers oder des sonstigen nach§ 4 Abs. 1 und 2 Verpflichteten Vor-richtungen zur Messung und Regis-trierung der Abflüsse und der Beschaf-fenheit der Abwässer in die Grund-stücksentwässerungsanlage eingebautoder an sonst geeigneter Stelle auf demGrundstück angebracht, betrieben undin ordnungsgemäßem Zustand gehal-ten werden.(2) Die Stadt kann in entsprechenderAnwendung der Vorschri f ten derEigenkontrollverordnung in der jeweilsgeltenden Fassung auch verlangen,dass eine Person bestimmt wird, diefür die Bedienung der Anlage und fürdie Führung des Betriebstagebuchesverantwortlich ist. Das Betriebstage-buch ist mindestens drei Jahre lang,vom Datum der letzten Eintragung oderdes letzten Beleges an gerechnet, auf-zubewahren und der Stadt auf Verlan-gen vorzulegen.

§ 20§ 20§ 20§ 20§ 20Sicherung gegen RückstauSicherung gegen RückstauSicherung gegen RückstauSicherung gegen RückstauSicherung gegen Rückstau(1) Der Anschlusspflichtige hat für denrückstaufreien Abfluss des Abwassersauf seinem Grundstück zu sorgen.(2) Insbesondere hat er Toiletten mitWasserspülung, Bodenabläufe, Aus-güsse, Spülen, Waschbecken und der-gleichen, die unterhalb der Rückstau-ebene liegen, wirkungsvoll und dauer-haft auf seine Kosten gegen schädliche

Folgen von Rückstau zu sichern.(3) Als Rückstauebene gilt die Straßen-oberkante an der Anbindestelle desAnschlusskanales an den öffentlichenKanal. Liegt die Anbindestelle außer-halb des öffentlichen Verkehrsraumes,gilt als Rückstauebene die Geländeober-kante am Anbindepunkt. Die Stadt kanndie Rückstauebene im Einzelfall höherfestsetzen, wenn Besonderheiten desGeländes dies erfordern.

§ 21§ 21§ 21§ 21§ 21Prüfung von Grundstücksentwäs-Prüfung von Grundstücksentwäs-Prüfung von Grundstücksentwäs-Prüfung von Grundstücksentwäs-Prüfung von Grundstücksentwäs-serungsanlagen; Zutrittsrechtserungsanlagen; Zutrittsrechtserungsanlagen; Zutrittsrechtserungsanlagen; Zutrittsrechtserungsanlagen; Zutrittsrecht(1) Grundstücksentwässerungsanla-gen gemäß § 2 Abs. 4 dürfen erst inBetrieb genommen werden, wenn dieStadt ihre öffentlich-rechtliche Unbe-denklichkeit durch Besichtigung fest-gestellt hat. Die Fertigstellung ist vondem nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichte-ten unverzüglich anzuzeigen. Die Stadtentscheidet nach pflichtgemäßem Er-messen über den Umfang der Besich-tigung.(2) Die Feststellung nach Abs. 1 er-folgt von Amts wegen. Sie befreit denBauherrn, den Planverfasser, den Bau-leiter und den ausführenden Unterneh-mer nicht von seiner Verantwortlich-keit für die vorschriftsmäßige und feh-lerfreie Ausführung der Arbeiten. Mitdem Antrag ist das Ergebnis derDichtigkeitsprüfung vorzulegen.(3) Die Stadt legt in der Genehmigungnach § 13 fest, in welcher Phase derBauausführung welche Feststellungenerforderlich sind.(4) Die Stadt ist berechtigt, die Grund-stücksentwässerungsanlagen in Hin-blick auf die Einhaltung der Anforde-rungen nach dieser Satzung zu prü-fen. Den mit der Überwachung derAnlagen beauftragten Personen ist zuallen Teilen der Grundstücksentwäs-serungsanlagen Zutritt zu gewähren.Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwil-ligung des Berechtigten, Betriebs- undGeschäftsräume ohne Einwilligung nurin den Zeiten betreten, in denen sienormalerweise für die jeweilige ge-schäftliche oder betriebliche Nutzungoffen stehen.Die nach § 4 Abs. 1 und 2 Verpflichte-ten haben die Ermittlungen und Prü-fungen nach den Sätzen 1 und 2 zudulden und dabei Hilfe zu leisten. Siehaben den zur Prüfung des Abwas-sers notwendigen Einblick in die Be-triebsvorgänge zu gewähren und diesonst erforderlichen Auskünfte zu er-teilen.(5) Werden bei der Prüfung der Grund-stücksentwässerungsanlagen Mängelfestgestellt, hat sie der Anschluss-

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pflichtige innerhalb einer von der Stadtfestgelegten Frist zu beseitigen. Diegewässeraufsichtlichen Rechte undPflichten der zuständigen Wasser-behörden werden hiervon nicht be-rührt.

§ 22§ 22§ 22§ 22§ 22TTTTTechnische Richtlinienechnische Richtlinienechnische Richtlinienechnische Richtlinienechnische RichtlinienDie Stadt konkretisiert die nach demStand der Technik für öffentliche Ab-wasseranlagen und Grundstücksent-wässerungsanlagen zu forderndenMaßgaben durch Technische Richtlini-en. Die Technischen Richtlinien könnenbei Bedarf von der StadtentwässerungDresden GmbH abgefordert werden.Sie sind im auf der Internet-Seiteder Stadtentwässerung Dresden GmbH(www.stadtentwaesserung-dresden.de)abrufbar.

III. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, HaftungIII. Anzeigepflicht, Haftung§ 23§ 23§ 23§ 23§ 23AnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflichtAnzeigepflicht(1) Binnen eines Monats sind der Stadtder Erwerb und die Veräußerung ei-nes an die öffentlichen Abwasseran-lagen angeschlossenen Grundstückesanzuzeigen. Anzeigepflichtig sind derVeräußerer und der Erwerber.(2) Unverzüglich hat der Anschluss-pflichtige der Stadt mitzuteilen:■ Änderungen der Beschaffenheit, derMenge und des zeitlichen Anfalls desAbwassers,■ wenn gefährliche oder schädlicheStoffe in Folge von Havarien in die öf-fentlichen Abwasseranlagen gelangtsind oder die Gefahr besteht.(3) Wird eine Grundstücksentwässe-rungsanlage ganz oder teilweise, auchnur vorübergehend, außer Betrieb ge-setzt, hat der Anschlusspflichtige die-se Absicht mindestens vier Wochenvorher mitzuteilen, damit der Anschluss-kanal auf Kosten des Anschluss-pflichtigen gesichert werden kann undsomit Gefahren und unzumutbare Be-lästigungen nicht entstehen können.

§ 24§ 24§ 24§ 24§ 24Haftung der StadtHaftung der StadtHaftung der StadtHaftung der StadtHaftung der Stadt(1) Werden die öffentlichen Abwasser-anlagen durch Betriebsstörungen, diedie Stadt nicht zu vertreten hat, vorü-bergehend ganz oder teilweise außer

Betrieb gesetzt oder treten Mängel oderSchäden auf, die durch Rückstauinfolge von Naturereignissen wie Hoch-wasser, Starkregen oder Schnee-schmelze oder durch Hemmungen imAbwasserablauf verursacht wordensind, so erwächst daraus kein Anspruchauf Schadensersatz.Ein Anspruch auf Ermäßigung oder aufErlass von Gebühren entsteht in kei-nem Fall.(2) Die Verpflichtung des Anschluss-pflichtigen zur Sicherung gegen Rück-stau nach § 20 bleibt unberührt.(3) Im Übrigen haftet die Stadt nur fürVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.(4) Eine Haftung nach den Vorschrif-ten des Haftpflichtgesetzes (HaftPflG) inder jeweils geltenden Fassung bleibtunberührt.

§ 25§ 25§ 25§ 25§ 25Haftung der BenutzerHaftung der BenutzerHaftung der BenutzerHaftung der BenutzerHaftung der BenutzerDer Grundstückseigentümer und diesonstigen Benutzer haften für schuld-haft verursachte Schäden, die infolgeeiner unsachgemäßen oder den Be-stimmungen dieser Satzung widerspre-chenden Benutzung oder infolge einesmangelhaften Zustands der Grund-stücksentwässerungsanlagen entste-hen. Sie haben die Stadt von Ersatzan-sprüchen Dritter freizustellen, die we-gen solcher Schäden geltend gemachtwerden. Gehen derartige Schäden aufmehrere Grundstücksentwässerungs-anlagen zurück, so haften deren Eigen-tümer oder Benutzer als Gesamtschuld-ner.

§ 26§ 26§ 26§ 26§ 26OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vor-sätzlich oder fahrlässig:1. entgegen § 4 dem Anschluss- oderBenutzungszwang nicht nachkommtund das Abwasser nicht der Stadtüberlässt,2. entgegen §§ 6 und 7 von der Ein-leitung ausgeschlossene Abwässeroder Stoffe in die öffentlichen Ab-wasseranlagen einleitet, die vorge-schriebenen Grenzwerte für die Einlei-tung von Abwasser nicht einhält oderdie Einleitung ohne vorgeschriebeneGenehmigung vornimmt,

3. entgegen § 13 Abs. 2 ohne schrift-liche Genehmigung der Stadt Grund-stücksanschlüsse herstellt, anschließtoder ändert sowie öffentliche Abwasser-anlagen benutzt oder die Benutzungändert,4. entgegen § 14 einen Anschlusskanalbzw. den Anschluss an das Hauptrohrder öffentlichen Kanalisation herstellt,verändert, erneuert oder beseitigt,5. die Grundstücksentwässerungsan-lage nicht nach § 16 Abs. 1 herstellt,unterhält, kontrolliert und reinigt,6. entgegen § 16 Abs. 2 die Revisions-schächte nicht stets zugänglich hält,7. entgegen § 16 Abs. 4 eine Grund-stücksentwässerungsanlage nicht än-dert, wenn Menge und Art des Abwas-sers oder eine Änderung oder Erweite-rung der öffentlichen Abwasseranlagendies erfordern,8. entgegen § 17 Abs. 3 die Klein-kläranlage bzw. abflusslose Grube nichtrechtzeitig leeren lässt,9. entgegen § 17 Abs. 7 die Klein-kläranlage bzw. abflusslose Grube nichtaußer Betrieb setzt,10. entgegen § 18 keine ordnungsge-mäßen Abscheider mit den dazugehö-rigen Schlammfängen einbaut, betreibtund unterhält oder nicht mehr be-triebsfähige Abscheider nicht erneuertsowie die notwendige Entleerung undReinigung des Abscheiders nicht recht-zeitig vornimmt,11. entgegen § 18 Abs. 4 Zerklei-nerungsgeräte oder ähnliche Geräte aneine Grundstücksentwässerungsanlageanschließt,12. entgegen § 21 Abs. 1 die Grund-stücksentwässerungsanlage vor Fest-stellung ihrer Unbedenklichkeit in Be-trieb nimmt,13. entgegen § 21 Abs. 4 den Zutrittzu sowie Auskünfte über Grundstücks-entwässerungsanlagen verweigert,14. entgegen § 21 Abs. 5 Mängel ander Grundstücksentwässerungsanlagetrotz Aufforderung durch die Stadt nichtbeseitigt,15. entgegen § 23 seinen Anzeige-pflichten gegenüber der Stadt nichtrichtig oder nicht rechtzeitig nach-kommt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann miteiner Geldbuße in Höhe bis zu 1.000,00EUR geahndet werden.

IVIVIVIVIV..... Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen Schlussbestimmungen§ 27§ 27§ 27§ 27§ 27Unklare RechtsverhältnisseUnklare RechtsverhältnisseUnklare RechtsverhältnisseUnklare RechtsverhältnisseUnklare RechtsverhältnisseBei Grundstücken, die im Grundbuchnoch als Eigentum des Volkes einge-tragen sind, tritt an die Stelle des An-schlusspflichtigen nach den Vorschrif-ten dieser Satzung der Verfügungsbe-rechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 desGesetzes über die Feststellung der Zu-ordnung von ehemals volkseigenemVermögen (Vermögenszuordnungsge-setz - VZOG) in der jeweils geltendenFassung.

§ 28§ 28§ 28§ 28§ 28In-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-TIn-Kraft-Tretenretenretenretenreten(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar2006 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Entwässerungs-satzung vom 25. November 1999,zuletzt geändert durch Satzung vom27. Mai 2004, außer Kraft.

Dresden, 16. Dezember 2005

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4SächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSächsGemOSollte diese Satzung unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschriftenzu Stande gekommen sein, gilt sie einJahr nach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeitder Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,3. der Oberbürgermeister dem Be-schluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzeswidrigkeit widerspro-chen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 benanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderder Formvorschrift gegenüber der Ge-meinde unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.Ist eine Verletzung nach vorstehenderNr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Jahresfrist jedermann die-se Verletzung geltend machen.

Dresden, 16. Dezember 2006

gez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. Roßberggez. RoßbergOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeisterOberbürgermeister

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Dresdner Amtsblatt

Ausschreibungen von Leistungena) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stel-

le: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Liegen-schaften, Zentrales Vergabebüro, SGVOL-Vergaben, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 488 3694, Fax: 4883693, E-Mail: [email protected]; Den Zuschlag erteilende Stel-le: Landeshauptstadt Dresden, Städti-sche Bibliotheken, Freiberger Str. 35,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 8648106, Fax:8648102, E-Mail: [email protected]; Stelle, bei der die Angeboteeinzureichen sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Vergab-ebüro, SG VOL-Vergaben, HamburgerStraße 19, 01067 Dresden, PF: 120020,PLZ: 01001, Tel.: (0351) 488 3694, Fax:488 3693, E-Mai l : vergabebü[email protected]; Nachprüfstelle: Regie-rungspräsidium Dresden, Ref. 33/34 -Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,Tel.: (0351) 825-3412/13,

b) Leistungen - Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort: 01067 Dresden;

Sonstige Angaben: ca. 90 % der Zu-stellung im Stadtgebiet Dresden, je 5% innerhalb und außerhalb Sachsens;Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-be-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nr.:.:.:.:.: 02.2/089/05; Gewerbsmäßi- 02.2/089/05; Gewerbsmäßi- 02.2/089/05; Gewerbsmäßi- 02.2/089/05; Gewerbsmäßi- 02.2/089/05; Gewerbsmäßi-ge Beförderung von Briefsendungenge Beförderung von Briefsendungenge Beförderung von Briefsendungenge Beförderung von Briefsendungenge Beförderung von Briefsendungenbis 1.000 g für die Städtische Bibli-bis 1.000 g für die Städtische Bibli-bis 1.000 g für die Städtische Bibli-bis 1.000 g für die Städtische Bibli-bis 1.000 g für die Städtische Bibli-otheken der Landeshauptstadt Dres-otheken der Landeshauptstadt Dres-otheken der Landeshauptstadt Dres-otheken der Landeshauptstadt Dres-otheken der Landeshauptstadt Dres-den;den;den;den;den;Leistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bis31.03.2007; Vertragsverlängerungs-31.03.2007; Vertragsverlängerungs-31.03.2007; Vertragsverlängerungs-31.03.2007; Vertragsverlängerungs-31.03.2007; Vertragsverlängerungs-möglichkeit bis 31.03.2010;möglichkeit bis 31.03.2010;möglichkeit bis 31.03.2010;möglichkeit bis 31.03.2010;möglichkeit bis 31.03.2010;Zuschlagskriterien: Preis Brief C6gewichtsunabhängig; Preis Brief C4, C5bis 500 g; Preis Brief C4, C5 bis 1.000 g

d) Aufteilung in mehrere Lose: nein; Ver-gabe der Lose an verschiedene Bieter:nein

e)e)e)e)e) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-t r ag : / 02 .2 /089 /05 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /089 /05 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /089 /05 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /089 /05 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /089 /05 : Beg inn :01.04.2006, Ende: 31.03.200701.04.2006, Ende: 31.03.200701.04.2006, Ende: 31.03.200701.04.2006, Ende: 31.03.200701.04.2006, Ende: 31.03.2007

f) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Saxoprint GmbH,Dresden, PF: 12 09 65, PLZ: 01010,Tel.: (0351) 2044370, Fax: 2044366,E-Mail: [email protected]; Anforderungder Verdingungsunter lagen: bis:19.01.2006; Das LV ist im Internet un-ter der Adresse www.ausschreibungs-abc.de einsehbar.

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Zentrales Vergabebüro, SG VOL-Verga-ben, Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 488 3694, Fax: 488 3693, E-Mail: [email protected];digital einsehbar: nein

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /02.2/089/05: 3,96 EUR;Zahlungsweise: Verrechnungsscheck;

Zahlungseinzelheiten: oder Zahlungs-einheit: Bankeinzug; Mit der schriftli-chen Abforderung wird der FirmaSaxoprint GmbH eine einmalige; Bank-einzugsermächtigung in Höhe desKostenbeitrages gewährt. Die Verdin-gungsunterlagen werden nur versandt,wenn folgende Angaben vollständigvorliegen: - Kontoinhaber; - Konto; -Bankleitzahl; - Ort, Datum und Unter-schrift des Zahlungspflichtigen; Liegtder Zahlungsnachweis bis spätestens 2Werktage nach Ablauf der Anforde-rungsfr ist (s. Punkt f ) nicht derSaxoprint GmbH vor, erfolgt ebenfallskeine Berücksichtigung bei der Versen-dung der Ausschreibungsunterlagen.Eine Erstattung der Kosten erfolgt nicht.Lieferform: Papier,

i )i )i )i )i ) 02.02.2006, 14.00 Uhr02.02.2006, 14.00 Uhr02.02.2006, 14.00 Uhr02.02.2006, 14.00 Uhr02.02.2006, 14.00 Uhrl) siehe Verdingungsunterlagenm) - Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

dass der Unternehmer seine gesetzli-chen Verpflichtungen zur Zahlung vonSteuern und Abgaben sowie Sozial-beiträgen gemäß gemeinsamer Be-kanntmachung der SächsischenStaatsministerien für Wirtschaft undArbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003bzw. für ausländische Unternehmeneine Bescheinigung der zuständigenStelle des Ursprungs- oder Herkunfts-landes des Unternehmens, aus der her-vorgeht, dass das Unternehmen dieZahlung von Steuern und Abgaben so-wie Sozialbeiträgen nach den Rechts-vorschriften des Landes erfüllt hat. -Nachweis über die Eintragung in dasBerufs- oder Handelsregister

- Nachweis einer entsprechenden Betriebs-bzw. Berufshaftpflichtversicherungs-deckung

- Nachweis der Berufsgenossenschaft- Angaben über den Umsatz des Unter-

nehmens in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren bzw. solange dieFirma besteht, soweit er Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind, unter Ein-schluss des Anteils bei gemeinsam mitanderen Unternehmern ausgeführtenAufträgen

- Referenzen, Angaben über die Ausfüh-rung von Leistungen in den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren bzw.solange die Firma besteht, die mit derzu vergebenden Leistung vergleichbarsind (Auftraggeber, Ansprechpartner)

- Lizenz der Bundesagentur für Elektrizi-tät, Gas, Telekommunikation, Post undEisenbahnen (früher Regulierungs-behörde Telekommunikation und Post)zur gewerbsmäßigen Beförderung vonBriefsendungen gemäß Postgesetz - Fürentsprechende Einzelnachweise kanndurch den Bieter/Teilnehmer auch einegültige Bescheinigung des ULV der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V. (AbstSachsen) übergeben werden.

n)n)n)n)n) 24.03.200624.03.200624.03.200624.03.200624.03.2006

o) Der Bewerber unterliegt mit der Abga-be seines Angebots auch den Bestim-mungen über nicht berücksichtigteAngebote (§ 27).

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stel-le: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Liegen-schaften, Zentrales Vergabebüro, SGVOL-Vergaben, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.-Nr.: (0351) 488-3692, Fax:4883693, E-Mail : [email protected]; Den Zuschlag ertei-lende Stelle: Landeshauptstadt Dres-den, Sportstätten- und Bäderbetrieb,Freiberger Straße 31, 01067 Dresden,PF: 12 00 20, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:(0351) 488-1657, Fax: 4881613; Stel-le, bei der die Angebote einzureichensind: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Liegen-schaften, Zentrales Vergabebüro, SGVOL-Vergaben, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.-Nr.: (0351) 488-3692, Fax:4883693, E-Mail : [email protected]; Nachprüfstelle: Regie-rungspräsidium Dresden, Ref. 33/34 -Gewerberecht, Preisprüfung, VOL, VOB,Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,Tel.-Nr.: (0351) 825-3412/13

b) Leistungen - Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort: Landeshauptstadt Dres-

den, Sportstätten- und Bäderbetrieb,Pieschener Allee 1, 01067 Dresden;Sonstige Angaben: Zentrallager;Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-be-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nr. :. :. :. :. : 02.2/006/06; Lieferung von 02.2/006/06; Lieferung von 02.2/006/06; Lieferung von 02.2/006/06; Lieferung von 02.2/006/06; Lieferung vonDüngemitteln für den Sportstätten-Düngemitteln für den Sportstätten-Düngemitteln für den Sportstätten-Düngemitteln für den Sportstätten-Düngemitteln für den Sportstätten-und Bäderbetrieb der Landeshaupt-und Bäderbetrieb der Landeshaupt-und Bäderbetrieb der Landeshaupt-und Bäderbetrieb der Landeshaupt-und Bäderbetrieb der Landeshaupt-stadt Dresden;stadt Dresden;stadt Dresden;stadt Dresden;stadt Dresden;Los 1:Los 1:Los 1:Los 1:Los 1: UV-Rasenfloranid;Los 2:Los 2:Los 2:Los 2:Los 2: andere Düngemittel;Anlieferung Los 1 bis: 10.03.2006; An-lieferung Los 2: 1. Lieferung bis:10.03.2006, 2. Lieferung bis:21.04.2006; Zuschlagskriterien: Preis

d) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-reichung der Angebote möglich für: alleLose; Vergabe der Lose an verschiede-ne Bieter: ja; Zusätzliche Angaben: DasAngebot kann auch nur für ein Los ein-gereicht werden.

e)e)e)e)e) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-trag: /02.2/006/06: Beginn: siehe c)trag: /02.2/006/06: Beginn: siehe c)trag: /02.2/006/06: Beginn: siehe c)trag: /02.2/006/06: Beginn: siehe c)trag: /02.2/006/06: Beginn: siehe c)

f) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Saxoprint GmbH,Dresden, PF: 12 09 65, PLZ: 01010,Tel.-Nr.: (0351) 2044370, Fax: 2044366,E-Mail: [email protected]; Anforderungder Verdingungsunter lagen: Bis:06.01.2006; Das LV ist im Internet un-ter der Adresse: www.ausschreibungs-abc.de einsehbar.

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Zentrales Vergabebüro, SG VOL-Verga-ben, Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:

(0351) 488-3692, Fax: 4883693, E-Mail:[email protected]; digitaleinsehbar: nein

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /02.2/006/06: 4,03 EUR;Zahlungsweise: Verrechnungsscheckoder Bankeinzug; Mit der schriftlichenAbforderung wird der Firma SaxoprintGmbH eine einmalige Bankeinzugs-ermächtigung in Höhe des Kosten-beitrages gewährt. Die Verdingungs-unterlagen werden nur versandt, wennfolgende Angaben vollständig vorliegen:Kontoinhaber; Kontonummer; Bankleit-zahl; Ort, Datum und Unterschrift desZahlungspflichtigen; Liegt der Zahlungs-nachweis bis spätestens 2 Werktagenach Ablauf der Anforderungsfrist (sie-he f) nicht der Saxoprint GmbH vor,erfolgt keine Berücksichtigung bei derVersendung der Ausschreibungsunter-lagen; Eine Erstattung der Kosten er-folgt nicht; Lieferform: Papier

i )i )i )i )i ) 23.01.2006, 14.00 Uhr23.01.2006, 14.00 Uhr23.01.2006, 14.00 Uhr23.01.2006, 14.00 Uhr23.01.2006, 14.00 Uhrl) siehe Verdingungsunterlagenm) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

dass der Unternehmer seine gesetzli-chen Verpflichtungen zur Zahlung vonSteuern und Abgaben sowie Sozial-beiträgen gemäß gemeinsamer Be-kanntmachung der SächsischenStaatsministerien für Wirtschaft undArbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003bzw. für ausländische Unternehmeneine Bescheinigung der zuständigenStelle des Ursprungs- oder Herkunfts-landes des Unternehmens, aus der her-vorgeht, dass das Unternehmen dieZahlung von Steuern und Abgaben so-wie Sozialbeiträgen nach den Rechts-vorschriften des Landes erfüllt hat.Nachweis der Eintragung in die Hand-werksrolle (bei Handwerksbetrieben);Nachweis einer entsprechenden Be-triebs- bzw. Berufshaftpflichtversi-cherungsdeckung;Nachweis der Berufsgenossenschaft;Angaben über den Umsatz des Unter-nehmens in den letzten drei abgeschlos-senen Geschäftsjahren bzw. solange dieFirma besteht, soweit er Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind, unter Ein-schluss des Anteils bei gemeinsam mitanderen Unternehmern ausgeführtenAufträgen;Für entsprechende Einzelnachweisekann durch den Bieter/Teilnehmer aucheine gültige Bescheinigung des ULV derAuftragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt Sachsen) übergeben werden.

n)n)n)n)n) 17.02.200617.02.200617.02.200617.02.200617.02.2006o) Der Bewerber unterliegt mit der Abga-

be seines Angebots auch den Bestim-mungen über nicht berücksichtigteAngebote (§ 27).

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stel-le: Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Liegen-

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

schaften, Zentrales Vergabebüro, SGVOL-Vergaben, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 4883694, Fax:4883693, E-Mail : [email protected]; Den Zuschlag ertei-lende Stelle: Landeshauptstadt Dres-den, Krankenhaus Dresden-Fried-richstadt, Städtisches Klinik, Fried-richstr. 41, 01067 Dresden, Tel.: (0351)4804344, Fax: 4804329, E-Mail :[email protected]; Stelle, bei derdie Angebote einzureichen sind:Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Zentrales Vergabebüro, SG VOL-Verga-ben, Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883694, Fax: 4883693, E-Mail:[email protected]; Nach-prüfstelle: Regierungspräsidium Dresden,Ref. 33/34 - Gewerberecht, Preisprüfung,VOL, VOB, Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, Tel.: (0351) 8253412/13

b) Leistungen - Öffentliche Ausschreibungc) Ausführungsort: Landeshauptstadt

Dresden, Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Städtisches Klinikum,Zentrallager, Wachsbleichstr. 29, 01067Dresden;Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-Art und Umfang der Leistung: Verga-be-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nrbe-Nr. :. :. :. :. : 02.2/009/06; 02.2/009/06; 02.2/009/06; 02.2/009/06; 02.2/009/06;Rahmenvertrag zur Lieferung vonRahmenvertrag zur Lieferung vonRahmenvertrag zur Lieferung vonRahmenvertrag zur Lieferung vonRahmenvertrag zur Lieferung vonVideoprinter- und medizinischenVideoprinter- und medizinischenVideoprinter- und medizinischenVideoprinter- und medizinischenVideoprinter- und medizinischenRegistrierpapieren für das Kranken-Registrierpapieren für das Kranken-Registrierpapieren für das Kranken-Registrierpapieren für das Kranken-Registrierpapieren für das Kranken-haus Dresden-Friedrichstadt, Städti-haus Dresden-Friedrichstadt, Städti-haus Dresden-Friedrichstadt, Städti-haus Dresden-Friedrichstadt, Städti-haus Dresden-Friedrichstadt, Städti-sches Klinikum der Landeshauptstadtsches Klinikum der Landeshauptstadtsches Klinikum der Landeshauptstadtsches Klinikum der Landeshauptstadtsches Klinikum der LandeshauptstadtDresden;Dresden;Dresden;Dresden;Dresden;Los 1: Videoprinterpapiere;Los 1: Videoprinterpapiere;Los 1: Videoprinterpapiere;Los 1: Videoprinterpapiere;Los 1: Videoprinterpapiere;Los 2: medizinische Registrierpa-Los 2: medizinische Registrierpa-Los 2: medizinische Registrierpa-Los 2: medizinische Registrierpa-Los 2: medizinische Registrierpa-piere;piere;piere;piere;piere;Leistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bisLeistungszeitraum: 01.04.2006 bis31.12.2007; Vertragsverlängerungs-31.12.2007; Vertragsverlängerungs-31.12.2007; Vertragsverlängerungs-31.12.2007; Vertragsverlängerungs-31.12.2007; Vertragsverlängerungs-möglichkeit bis 31.12.2008; mögl ichkeit bis 31.12.2008; mögl ichkeit bis 31.12.2008; mögl ichkeit bis 31.12.2008; mögl ichkeit bis 31.12.2008; Zu-schlagskriterien: Preis

d) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-reichung der Angebote möglich für: alleLose; Vergabe der Lose an verschiede-ne Bieter: ja; Zusätzliche Angaben: DasAngebot kann auch für ein Los einge-reicht werden.

e)e)e)e)e) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-t r ag : / 02 .2 /009 /06 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /009 /06 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /009 /06 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /009 /06 : Beg inn :t r ag : / 02 .2 /009 /06 : Beg inn :01.04.2006, Ende: 31.12.200701.04.2006, Ende: 31.12.200701.04.2006, Ende: 31.12.200701.04.2006, Ende: 31.12.200701.04.2006, Ende: 31.12.2007

f) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Saxoprint GmbH,Dresden, PF: 120965, PLZ: 01010, Tel.:(0351) 2044370, Fax: 2044366, E-Mail:[email protected]; Anforderung derVerdingungsunterlagen bis: 09.01.2006;Das LV ist im Internet unter der Adressewww.ausschreibungs-abc.de einsehbar.

g) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Zentrales Vergabebüro, SG VOL-Verga-ben, Hamburger Straße 19, 01067 Dres-den, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883694, Fax: 4883693, E-Mail:[email protected]; digitaleinsehbar: nein

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /02.2/009/06: 4,15 EUR;

Zahlungsweise: Verrechnungsscheck;Zahlungseinzelheiten: Bankeinzug; Mitder schriftlichen Abforderung wird derFirma Saxoprint GmbH eine einmaligeBankeinzugsermächtigung in Höhe desKostenbeitrages gewährt. Die Verdin-gungsunterlagen werden nur versandt,wenn folgende Angaben vollständigvorliegen: Kontoinhaber, Konto, Bank-leitzahl, Ort, Datum und Unterschrift desZahlungspflichtigen. Liegt der Zahlungs-nachweis bis spätestens 2 Werktagenach Ablauf der Anforderungsfrist (s.Punkt f) nicht der Saxoprint GmbH vor,erfolgt ebenfalls keine Berücksichti-gung bei der Versendung der Aus-schreibungsunterlagen. Eine Erstattungder Kosten erfolgt nicht. Lieferform:Papier

i )i )i )i )i ) 25.01.2006, 14.00 Uhr25.01.2006, 14.00 Uhr25.01.2006, 14.00 Uhr25.01.2006, 14.00 Uhr25.01.2006, 14.00 Uhrl) siehe Verdingungsunterlagenm) Eigenerklärung, aus der hervorgeht,

dass der Unternehmer seine gesetzli-chen Verpflichtungen zur Zahlung vonSteuern und Abgaben sowie Sozial-beiträgen gemäß gemeinsamer Be-kanntmachung der SächsischenStaatsministerien für Wirtschaft undArbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003bzw. für ausländische Unternehmeneine Bescheinigung der zuständigenStelle des Ursprungs- oder Herkunfts-landes des Unternehmens, aus der her-vorgeht, dass das Unternehmen dieZahlung von Steuern und Abgaben so-wie Sozialbeiträgen nach den Rechts-vorschriften des Landes erfüllt hat;Nachweis über die Eintragung in dasBerufs- oder Handelsregister; Angabenüber den Umsatz des Unternehmens inden letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren bzw. solange die Firmabesteht, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss desAnteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmern ausgeführten Aufträgen;

Referenzen, Angaben über die Ausführungvon Leistungen in den letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahren bzw.solange die Firma besteht, die mit derzu vergebenden Leistung vergleichbarsind (Auftraggeber, Ansprechpartner);

Angaben über das dem Unternehmer fürdie Ausführung der zu vergebendenLeistung zur Verfügung stehende Per-sonal und Ausrüstung; Beschreibung,Prospekte und/oder Fotografien der zuerbringenden Leistung;

Für entsprechende Einzelnachweise kanndurch den Bieter/Teilnehmer auch einegültige Bescheinigung des ULV der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V. (AbstSachsen) übergeben werden.

n) 03.03.2006o) Der Bewerber unterliegt mit der Abga-

be seines Angebots auch den Bestim-mungen über nicht berücksichtigteAngebote (§ 27).

EU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungI.1) Offizieller Name und Anschrift des

öffentlichen Auftraggebers: Lan-deshauptstadt Dresden, Straßen-und Tiefbauamt, Lohrmannstraße11, 01237 Dresden, D, Tel.: (0351)4889705/9739, Fax: 4889702, E-Mail: [email protected]

I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: siehe I.1)

I.3) Vergabeunterlagen (siehe auchIV.3.2) sind bei folgender Anschrifterhältlich: Saxoprint GmbH, PF100965, 01010 Dresden, D, Tel.:(0351) 2044370, Fax: 2044366, E-Mail: [email protected]; LV einseh-bar unter www.ausschreibungs-abc.de

I.4) Angebote/Teilnahmeanträge sindan folgende Anschrift zu schicken:Landeshauptstadt Dresden, Ge-schäftsbereich Finanzen und Lie-genschaften, Zentrales Vergabe-büro, SG VOL-Vergaben, Hambur-ger Str. 19, 01067 Dresden, D, Tel.:(0351) 4883692, Fax: 4883693, E-Mail: [email protected]

I.5) Art des öffentlichen Auftraggebers:regionale/lokale Ebene

II.1.2) Art des Lieferauftrages: KaufII.1.4) Rahmenvertrag: neinII.1.5) Bezeichnung des Auftrages durch

den Auftraggeber: Lieferung, Mon-tage und Inbetriebnahme von Park-scheinautomaten

II.1.6) Beschreibung/Gegenstand desAuftrags: Vergabe-Nr.: 02.2 /126/05; Lieferung, Montage und Inbe-triebnahme von Parkscheinauto-maten in der LandeshauptstadtDresden, im Stadteil Dresden -Neustadt;Anlieferung: nach Terminkette ent-sprechend Auftrag; 1. Lieferung 6Wochen nach Auftragserteilung;Übergabe/Abnahme: jeweils nachAnlieferung

II.1.7) Ort der Ausführung, Lieferung bzw.Dienstleistungserbringung: 01237Dresden

II.1.8.1) Gemeinsames Vokabular für öf-fent l iche Aufträge (CPV):33513300-2

II.1.9) Aufteilung in Lose: neinII.1.10) Werden Nebenangebote/Alternativ-

vorschläge berücksichtigt: neinII.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: sie-

he VerdingungsunterlagenII.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die

Durchführung des Auftrags: Be-ginn: siehe II.1.6)

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen bzw. Verwei-sung auf die maßgeblichen Vor-schriften: siehe Verdingungsunter-lagen

III.1.3) Rechtsform, die eine Bieterge-meinschaft von Bauunternehmen,Lieferanten und Dienstleistern, andie der Auftrag vergeben wird, ha-ben muss: gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treter

III.2) Bedingungen für die TeilnahmeIII.2.1) Angaben zur Situation des Liefe-

ranten/Dienstleisters sowie Anga-ben und Formalitäten, die zur Be-urteilung der Frage erforderlichsind, ob dieser die wirtschaftlichenund technischen Mindestanfor-derungen erfüllt

III.2.1.1) Rechtslage - geforderte Nachwei-se:Eigenerklärung, aus der hervor-geht, dass der Unternehmer seinegesetzlichen Verpflichtungen zurZahlung von Steuern und Abgabensowie Sozialbeiträgen gemäß ge-meinsamer Bekanntmachung derSächsischen Staatsministerien fürWirtschaft und Arbeit sowie Finan-zen vom 24.06.2003 bzw. für aus-ländische Unternehmen eine Be-scheinigung der zuständigen Stel-le des Ursprungs- oder Herkunfts-landes des Unternehmens, aus derhervorgeht, dass das Unternehmendie Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie Sozialbeiträgen nachden Rechtsvorschriften des Lan-des erfüllt hat.Nachweis über die Eintragung in dasBerufs- oder Handelsregister nachMaßgabe der Rechtsvorschriften desUrsprungs- oder Herkunftslandesdes Unternehmens;Nachweis einer entsprechendenBetriebs- bzw. Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung; Nachweiseiner Zertifizierung nach DIN ISO9001

III.2.1.2) Wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit: Angaben überden Umsatz des Unternehmens inden letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren bzw. solange dieFirma besteht soweit er Leistun-gen betrifft, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind,unter Einschluss des Anteils beigemeinsam mit anderen Unterneh-mern ausgeführten Aufträgen

III.2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit:Referenzen, Angaben über dieAusführung von Leistungen in denletzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren bzw. solange die Fir-ma besteht, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind(Auftraggeber, Ansprechpartner);Beschreibung, Prospekte und/oderFotografien der zu erbringendenLeistung;Muster der angebotenen Produkte;Für entsprechende Einzelnachweisekann durch den Bieter/Teilnehmerauch eine gültige Bescheinigung desULV der AuftragsberatungsstelleSachsen e.V. (ABSt Sachsen) über-geben werden.

III.3.1) Die Dienstleistungserbringung isteinem besonderen Berufsstandvorbehalten: nein

III.3.2) Juristische Personen müssen denNamen und die berufliche Qualifi-

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Dresdner Amtsblatt

kation der für die Ausführung derDienstleistung verantwortlichenPerson angeben: nein

IV.1) Verfahrensart: Offenes VerfahrenIV.1.1) Bewerber bereits ausgewählt: neinIV.2) B) Das wirtschaftlich günstigste

Angebot: ja, bezüglich: B1) auf-grund der nachstehenden Kriterien:1. Angebotspreis;2. Kosten für Ersatzteile;3. Kosten für Service und Wartung;4. Funktionalitäten der Parks-cheinautomaten;5. Konstruktion und techni- scheAusstattung;6. Konditionen;B2) aufgrund der in den Unterla-gen genannten Kriterien: ja

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichenAuftraggeber: 02.2/126/05

IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Aus-schreibungsunterlagen und zusätz-licher Unterlagen: erhältlich bis:06.01.2006; Kosten: 4,14 EUR;Zahlungsbedingungen und -weise:Scheck oder Bankeinzug; Mit derschriftlichen Abforderung wird derFirma Saxoprint GmbH eine ein-malige Bankeinzugsermächtigungin Höhe des Kostenbeitrages ge-währt.Die Verdingungsunterlagen werdennur versandt, wenn folgende An-gaben vorliegen: Kontoinhaber,Konto-Nr., Bankleitzahl, Kredit-institut (Ort, Datum und Unterschrift

Ausschreibung von BauleistungenI.1) Offizieller Name und Anschrift des

öffentlichen Auftraggebers: Lan-deshauptstadt Dresden, Sport-stätten- und Bäderbetrieb, HerrnBeckmann, Freiberger Straße 31,01067 Dresden, Deutschland, Tel.-Nr.: (0351) 4881661, Fax: 4881663,E-Mail: [email protected], URL:www.dresden.de/sport

I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: siehe I.1:ja; Landeshauptstadt Dresden,Sportstätten- und Bäderbetrieb,Herrn Beckmann, Freiberger Stra-ße 31, 01067 Dresden, Deutsch-land, Tel.-Nr.: (0351) 488-1661,Fax: 488-1663, E-Mail: [email protected], URL: www.dres-den.de/sport

I.3) Art des öffentlichen Auftraggebers:Regionale/lokale EbeneBauaufträge: ja

I I .1)I I .1)I I .1)I I .1)I I .1) Bezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchden Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-sporthalle- und Ballspielhalle mitsporthalle- und Ballspielhalle mitsporthalle- und Ballspielhalle mitsporthalle- und Ballspielhalle mitsporthalle- und Ballspielhalle mitFunktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude, VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr.:.:.:.:.:0002/060002/060002/060002/060002/06

II.2) Ort der Ausführung: 01067 Dres-den, Magdeburger Straße 10;NUTS-Code: DED 21

II.3.1) Gemeinsames Vokabular für öffent-liche Aufträge (CPV):45200000-9; 45212000-0;45212220-4; 45212225-9;

I I .4)I I .4)I I .4)I I .4)I I .4) Art und Umfang der Bauarbeiten:Art und Umfang der Bauarbeiten:Art und Umfang der Bauarbeiten:Art und Umfang der Bauarbeiten:Art und Umfang der Bauarbeiten:I s o l i e r ung ,I s o l i e r ung ,I s o l i e r ung ,I s o l i e r ung ,I s o l i e r ung , M a l e r M a l e r M a l e r M a l e r M a l e r,,,,, TTTTT i s c h l e ri s c h l e ri s c h l e ri s c h l e ri s c h l e r,,,,,Stahltüren, Fliesen- und Belags-Stahltüren, Fliesen- und Belags-Stahltüren, Fliesen- und Belags-Stahltüren, Fliesen- und Belags-Stahltüren, Fliesen- und Belags-arbeiten, Bodenbelag, Sport-arbeiten, Bodenbelag, Sport-arbeiten, Bodenbelag, Sport-arbeiten, Bodenbelag, Sport-arbeiten, Bodenbelag, Sport-boden, Schl ießanlage, Fe in-boden, Schl ießanlage, Fe in-boden, Schl ießanlage, Fe in-boden, Schl ießanlage, Fe in-boden, Schl ießanlage, Fe in-reinigung, Baukonstruktive Ein-reinigung, Baukonstruktive Ein-reinigung, Baukonstruktive Ein-reinigung, Baukonstruktive Ein-reinigung, Baukonstruktive Ein-bauten, Anzeigesysteme, Be-bauten, Anzeigesysteme, Be-bauten, Anzeigesysteme, Be-bauten, Anzeigesysteme, Be-bauten, Anzeigesysteme, Be-schilderung, Schlosserarbeiten,schilderung, Schlosserarbeiten,schilderung, Schlosserarbeiten,schilderung, Schlosserarbeiten,schilderung, Schlosserarbeiten,AußenanlagenAußenanlagenAußenanlagenAußenanlagenAußenanlagen

II.5) Voraussichtlicher Kostenrahmender geplanten Bauarbeiten: zwi-schen 17.000.000 und 17.500.000EUR

II.6) Beginn der Bauarbeiten:01.06.2005

II.7) Voraussichtlicher Abschluss der

Bauarbeiten: 31.12.2006II.9) Andere Informationen: Dies ist die

2. Vorankündigung (1. Voran-kündigung 17.01.2005 zu Hoch-und Tiefbaumaßnahmen; monoli-thischer Stahlbetonskelett- undMetallbau; komplette Haus-, Sa-nitär-, Elektro-, Lüftungs- undKältetechnik) und betrifft alle abMitte Januar 2006 zur Ausschrei-bung gelangenden Bauleistungen.

IV.1) Aktenzeichen beim öffentlichenAuftraggeber: Vergabe-Nr. 0002/06

VI.1) Die Vorinformation ist freiwillig:nein

VI.2) Dieser Auftrag steht mit einemVorhaben/Programm in Verbindung,das mit Mitteln der EU-Struktur-fonds finanziert wird: nein

VI.3) Datum der Versendung der Vor-information: 13.12.2005Diese EU-Vorinformation ist imInternet unter www.ausschrei-bungs-abc.de bis zum 16.03.2006einsehbar.

EU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungEU - VergabebekanntmachungI.1) Offizieller Name und Anschrift des

öffentlichen Auftraggebers: Lan-deshauptstadt Dresden, Sport-stätten- und Bäderbetrieb, Hr. Nest-ler, PF: 120020, 01001 Dresden,BRD, Tel.: +49 (351) 4881661, Fax:4881663, E-Mail: [email protected]

I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgen-der Anschrift erhältlich: Landes-hauptstadt Dresden, Sportstättenu. Bäderbetrieb/Planungsbüro ZWP,Hr. Nestler/Hr. Richter, PF: 120020,01001 Dresden, BRD, Tel.: +49 (351)4881661/ZWP: 473720, Fax:4881663, E-Mail: [email protected]/[email protected]

I.3) Vergabeunterlagen (siehe auchIV.3.2) sind bei folgender Anschrifterhältlich: SDV AG, Sächsischer Aus-schreibungsdienst, Bereich Vergabe-unterlagen, Tharandter Straße 23—27, 01159 Dresden, Tel.-Nr.: (0351)

4203-276, Fax: 4203-277, E-Mail:[email protected]; vor persönlicherAbholung ist telefonische Rückspra-che notwendig; Digital einsehbarund abrufbar: ja, unter www.aus-schreibungs-abc.de

I.4) Angebote/Teilnahmeanträge sindan folgende Anschrift zu schicken:Landeshauptstadt Dresden, Zen-trales Vergabebüro, Frau Börnert,PF: 120020, 01001 Dresden, BRD,Tel.: +49 (351) 4883784, Fax:4883773

I.5) Art des öffentlichen Auftragge-bers: Regionale/lokale Ebene

II .1.1)I I .1.1)I I .1.1)I I .1.1)I I .1.1) Art des Bauauftrags: AusführungArt des Bauauftrags: AusführungArt des Bauauftrags: AusführungArt des Bauauftrags: AusführungArt des Bauauftrags: AusführungII.1.4) Rahmenvertrag: neinII.1.5)I.1.5)I.1.5)I.1.5)I.1.5) Bezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durchBezeichnung des Auftrages durch

den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-den Auftraggeber: Neubau Eis-sport- und Ballspielhalle mitsport- und Ballspielhalle mitsport- und Ballspielhalle mitsport- und Ballspielhalle mitsport- und Ballspielhalle mitFunktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude,Funktionsgebäude, VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr.:.:.:.:.:0002/06, Los 4100002/06, Los 4100002/06, Los 4100002/06, Los 4100002/06, Los 410

II .1.6)I I .1.6)I I .1.6)I I .1.6)I I .1.6) Beschreibung/Gegenstand desBeschreibung/Gegenstand desBeschreibung/Gegenstand desBeschreibung/Gegenstand desBeschreibung/Gegenstand desAuftrags:Auftrags:Auftrags:Auftrags:Auftrags:Los 410 - Gefahrenmeldean-Los 410 - Gefahrenmeldean-Los 410 - Gefahrenmeldean-Los 410 - Gefahrenmeldean-Los 410 - Gefahrenmeldean-lagen:lagen:lagen:lagen:lagen: 1. Brandmeldeanlage, be-stehend aus: Brandmeldezentralemit Bedienfeld; Notstromver-sorgung; Protokolldrucker; Über-tragungseinrichtung zur Leitstelleder Feuerwehr; Feuerwehrkoor-dinierungstableau ca. 350 Melde-gruppen; ca. 250 St. opt. Brand-melder; ca. 300 St. Multisensor-melder; ca. 20 St. Wärmemelder;ca. 15 St. lineare Rauchmelder;ca. 5 St. RAS-Systeme; ca. 10St. Probekammerrauchmelder; ca.50 St. Druckknopfmelder; ca.25.000 m Brandmeldekabel. 2.Einbruchmeldeanlage, bestehendaus: Einbruchmeldezentrale; Über-tragungseinrichtung; ca. 50 Melde-gruppen; ca. 10 Sicherungs-bereiche; ca. 10 St. Blockschloss/Blockschalter; ca. 40 St. Magnet-kontakt; ca. 40 St. Riegelkontakt;ca. 10 St. IR-Melder; ca. 10 St.Überwachungskontakt; ca. 5 St.Überfallmelder; ca. 10.000 m

Installationskabel. 3. BOS-Feuer-wehrfunkanlage, bestehend aus:Einzelfunkstelle mit Störmeldeein-richtung; ca. 5 St. Inhouse-Anten-ne; ca. 750 m Schlitzbandkabel.4. RWA-Anlage, betehend aus: ca.6 St. RWA-Zentrale; ca. 16 St.Auslösetaster; ca. 3.000 m Sys-temkabel E 30. 5. Zutrittskontroll-anlage, bestehend aus: 1 St.Doppeldrehkreuz; 1 St. Gruppen-tür; 2 St. Personenführung; 2 St.Kontrollgeräte; 1 St. Kassensystemmit Drucker; Handscanner; PC. 6.Anforderungen an Bieter:Zertifizierung für Brandmeldean-lagen gemäß DIN 14675, gültigmind. bis 12/2007; VdS-Errichter-zertifikate für Brandmeldeanlagenund für angebotenes Brandmelde-system; Angabe des Vor-Ort-Ser-vices und der Reaktionszeit zurStörungsbeseitigung für vorge-nannte Anlagen; Referenzen ver-gleichbarer Bauvorhaben für vor-genannte Anlagen einschl. Anga-ben zu Fachpersonal, technischeAusrüstung, Qualifikationsnach-weise; allgemeine Angaben zumBieter gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 so-wie Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d und fVOB/A.

II.1.7) Ort der Ausführung, Lieferung bzw.Dienstleistungserbringung: 01067Sportpark Ostragehege Magde-burger Straße, 01067 Dresden;NUTS-Code: DED 21

II.1.8.1) Gemeinsames Vokabular für öf-fentliche Aufträge (CPV):45200000; 45220000; 45311000

II.1.9) Aufteilung in Lose: ja; Angebotesind möglich für: mehrere Lose

II.1.10) Werden Nebenangebote/Alternativ-vorschläge berücksichtigt: ja

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: sie-he II.1.6)

I I .3)I I .3)I I .3)I I .3)I I .3) Auftragsdauer bzw. Fristen für dieAuftragsdauer bzw. Fristen für dieAuftragsdauer bzw. Fristen für dieAuftragsdauer bzw. Fristen für dieAuftragsdauer bzw. Fristen für dieDurchführung des Auftrags: Be-Durchführung des Auftrags: Be-Durchführung des Auftrags: Be-Durchführung des Auftrags: Be-Durchführung des Auftrags: Be-ginn: 03.07.2006 und/oder Ende:ginn: 03.07.2006 und/oder Ende:ginn: 03.07.2006 und/oder Ende:ginn: 03.07.2006 und/oder Ende:ginn: 03.07.2006 und/oder Ende:30.12.200630.12.200630.12.200630.12.200630.12.2006

des Zahlungspflichtigen).Liegt der Zahlungsnachweis bisspätestens 2 Werktage nach Ab-lauf der Anforderungsfrist (siehe IV.3.2) nicht bei der Saxoprint GmbHvor, erfolgt ebenfalls keine Berück-sichtigung bei der Versendung derAusschreibungsunterlagen. Erstat-tung: nein

IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang derAngebote oder Teilnahmeanträge:13.02.2006, 14.00 Uhr

IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die für dieAngebotslegung oder Teilnahme-anträge verwendet werden können:Deutsch

IVIVIVIVIV.3.6).3.6).3.6).3.6).3.6) Bindefr ist des Angebots: BisBindefr ist des Angebots: BisBindefr ist des Angebots: BisBindefr ist des Angebots: BisBindefr ist des Angebots: Bis14.06.200614.06.200614.06.200614.06.200614.06.2006

IV.3.7.1) Personen, die bei der Eröffnungdes Angebotes anwesend sein dür-fen: Personen des Auftraggebers

IVIVIVIVIV.3.7.2)Zeitpunkt und Ort:.3.7.2)Zeitpunkt und Ort:.3.7.2)Zeitpunkt und Ort:.3.7.2)Zeitpunkt und Ort:.3.7.2)Zeitpunkt und Ort: 14.02.2006, 14.02.2006, 14.02.2006, 14.02.2006, 14.02.2006,13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr,,,,, Ort: Ort: Ort: Ort: Ort: Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden

VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:nein

VI.3) Dieser Auftrag steht mit einem Vor-haben/Programm in Verbindung,das mit Mitteln der EU-Struktur-fonds finanziert wird: nein

VI.4) Sonstige Informationen: Nachprü-fung behaupteter Verstöße -Vergabekammer des FreistaatesSachsen beim RP Leipzig, Braustr.2, 04107 Leipzig

VI.5) Datum der Versendung der Be-kanntmachung: 14.12.2005

Page 23: Amtsblatt Dresdner Nr. 51-52/2005 - dresden.de · 22. Dezember 2005/Nr. 51-52 2 Dresdner Amtsblatt Der Oberbürgermeister gratuliert zum 105. Geburtstag am 10. Januar Elisabeth Nitzsche,

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicher-heiten: Vertragserfüllungsbürg-schaft in Höhe von 3 v. H. der Auf-tragssumme und Sicherheit fürMängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen bzw. Verwei-sung auf die maßgeblichen Vor-schriften: Zahlungsbedingungensiehe Verdingungsunterlagen

III.1.3) Rechtsform, die eine Bieterge-meinschaft von Bauunternehmen,Lieferanten und Dienstleistern, andie der Auftrag vergeben wird, ha-ben muss: gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treter

III.2.1) Angaben zur Situation des Bauun-ternehmers/des Lieferanten/desDienstleisters sowie Angaben undFormalitäten, die zur Beurteilungder Frage erforderlich sind, ob die-ser die wirtschaftlichen und tech-nischen Mindestanforderungen er-füllt: Der Teilnehmer hat mit demAngebot zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit undZuverlässigkeit Angaben zu ma-chen gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1Buchst. a bis g der VOB/A. Der Bie-ter hat mit dem Angebot alle not-wendigen Urkunden und Zertifika-te für die fachgerechte Ausführungder Leistung als Kopie beizulegen.

III.2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit -geforderte Nachweise: Referenz-objekte (mit genauer Anschrift, Te-lefonnummer, Ansprechpartner):Mindestens 3 vergleichbare Objektein den letzten 5 Jahren (VOB/A § 8Nr. 3 Abs. 1 Buchst. g); Es ist mitdem Angebot ein leistungsfähigerKundendienst vor Ort (Dresden)nachzuweisen.

IV.1) Verfahrensart: Offenes VerfahrenIVIVIVIVIV.1.3.1)V.1.3.1)V.1.3.1)V.1.3.1)V.1.3.1)Vorinformaorinformaorinformaorinformaorinformation zu demselbention zu demselbention zu demselbention zu demselbention zu demselben

Auf t rag : 2005/S 10-009278Auf t rag : 2005/S 10-009278Auf t rag : 2005/S 10-009278Auf t rag : 2005/S 10-009278Auf t rag : 2005/S 10-009278vom: 14.01.2005vom: 14.01.2005vom: 14.01.2005vom: 14.01.2005vom: 14.01.2005

IV.2) Zuschlagskriterien: B) das wirt-schaftlich günstigste Angebot: ja,bezüglich: B2) aufgrund der in denUnterlagen genannten Kriterien: ja

IVIVIVIVIV.3.1).3.1).3.1).3.1).3.1) Aktenzeichen beim öffentlichenAktenzeichen beim öffentlichenAktenzeichen beim öffentlichenAktenzeichen beim öffentlichenAktenzeichen beim öffentlichenAuftraAuftraAuftraAuftraAuftraggeber:ggeber:ggeber:ggeber:ggeber: VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr.:.:.:.:.: 0002/ 0002/ 0002/ 0002/ 0002/06, Los 41006, Los 41006, Los 41006, Los 41006, Los 410

IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Aus-schreibungsunterlagen und zusätz-licher Unterlagen: erhältlich bis:04.01.2006; Vervielfältigungs-kosten Gesamtmaßnahme: 0002/06 Los 410: 30,65 EUR für diePapierform. Bei Vorliegen einerGAEB-Datei wird diese ohne Zu-satzkosten automatisch mit-geliefert. Zahlungsweise: als Fax-anforderung mit Einzahlungsbeleg(Fax: 0351/4203-277), ausgestelltauf die SDV AG, Verwendungs-zweck: 0002/06 Los 410, PostbankLeipzig, Konto-Nr.: 0156600907,BLZ: 86010090 ODER gegen Ver-

rechnungsscheck, ebenfalls aus-gestellt auf die SDV AG (BEACH-TE: für Bewerber aus dem Auslandjeweils zzgl. Auslandsporto). DieVergabeunterlagen in elektroni-scher Form können nach vorheri-ger Freischaltung und dem Vorlie-gen einer Lastschrifteinzugs-ermächtigung unter der Internet-adresse www.ausschreibungs-abc.de bezogen werden. Auskünf-te dazu unter der Rufnummer(0351) 4203-210. Der Preis für denKomplett-Download der Vergabe-unterlagen beträgt 15,33 EUR. DerBetrag wird nicht erstattet.

IVVVVV.3.3).3.3).3.3).3.3).3.3) Schlusstermin für den EingangSchlusstermin für den EingangSchlusstermin für den EingangSchlusstermin für den EingangSchlusstermin für den Eingangder der der der der Angebote oder Angebote oder Angebote oder Angebote oder Angebote oder TTTTTeilnahmean-eilnahmean-eilnahmean-eilnahmean-eilnahmean-träge: 26.01.2006, 09.30 Uhrträge: 26.01.2006, 09.30 Uhrträge: 26.01.2006, 09.30 Uhrträge: 26.01.2006, 09.30 Uhrträge: 26.01.2006, 09.30 Uhr

IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die für dieAngebotslegung oder Teilnahmean-träge verwendet werden können:DE

IVIVIVIVIV.3.6).3.6).3.6).3.6).3.6) Bindefr ist des Angebots: bisBindefr ist des Angebots: bisBindefr ist des Angebots: bisBindefr ist des Angebots: bisBindefr ist des Angebots: bis09.03.200609.03.200609.03.200609.03.200609.03.2006

IVIVIVIVIV.3.7.2)Zei tpunkt und Ort :.3 .7.2)Zei tpunkt und Ort :.3 .7.2)Zei tpunkt und Ort :.3 .7.2)Zei tpunkt und Ort :.3 .7.2)Zei tpunkt und Ort : Da Da Da Da Datum:tum:tum:tum:tum:26.01.2006,26.01.2006,26.01.2006,26.01.2006,26.01.2006, Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: 09.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr,,,,,Ort: 01067 Dresden, HamburgerOrt: 01067 Dresden, HamburgerOrt: 01067 Dresden, HamburgerOrt: 01067 Dresden, HamburgerOrt: 01067 Dresden, HamburgerStrStrStrStrStr..... 19, 19, 19, 19, 19, KG U46 KG U46 KG U46 KG U46 KG U46

VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:nein

VI.3) Dieser Auftrag steht mit einemVorhaben/Programm in Verbindung,das mit Mitteln der EU-Struktur-fonds finanziert wird: nein

VI.5) Datum der Versendung der Be-kanntmachung: 13.12.2005

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Hamburger Str. 19, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883872, Fax: 4883805, E-Mail:[email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) Ersatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungBünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -VVVVVerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nr..... 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, Los 5 Los 5 Los 5 Los 5 Los 5

d)d)d)d)d) Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden

e)e)e)e)e) Los 5 - Holzfassade/Fenster: Los 5 - Holzfassade/Fenster: Los 5 - Holzfassade/Fenster: Los 5 - Holzfassade/Fenster: Los 5 - Holzfassade/Fenster: 7 St.Fenster einflüglig, Holz, 1,01 x 1,51 m;4 St. Fensterelemente Holz 5,85 x 2,08m; 5 St. Fensterbretter Birkoplex 1,01x 0,26 m; 150 m² Bekleidung Holz-fassade Lärche, genutet; 30 m Absturz-stangen Stahl; 37,5 m² Aufsatz-konstruktion Alu FW 50 + 28 m²Isolierverglasung; 4 St. Raffjalousiean-lagen Alu 3-teilig

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

t r ag : Los 5 /0016 /06 : Beg inn :t r ag : Los 5 /0016 /06 : Beg inn :t r ag : Los 5 /0016 /06 : Beg inn :t r ag : Los 5 /0016 /06 : Beg inn :t r ag : Los 5 /0016 /06 : Beg inn :20.03.2006, Ende: 02.06.200620.03.2006, Ende: 02.06.200620.03.2006, Ende: 02.06.200620.03.2006, Ende: 02.06.200620.03.2006, Ende: 02.06.2006

i) Vergabeunterlagen sind erhältlich bei:SDV AG, Sächsischer Ausschreibungs-dienst, Bereich Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23—33, 01159 Dres-den, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, Fax:

4203-277, E-Mail: [email protected];Anforderung der Vergabeunterlagen bis06.01.2006; vor persönlicher Abholungist telefonische Rücksprache notwen-dig; Digital einsehbar und abrufbar: ja,unter www.ausschreibungs-abc.de

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: Los 5/0016/06: 20,60 EUR fürdie Papierform. Bei Vorliegen einerGAEB-Datei wird diese ohne Zusatz-kosten automatisch mitgel iefert .Zahlungsweise: als Faxanforderung mitEinzahlungsbeleg (Fax: 0351/4203-277), ausgestellt auf die SDV AG,Verwendungszweck: 5/0016/06, Post-bank Leipzig, Konto-Nr.: 0156600907,BLZ: 86010090 ODER gegen Verrech-nungsscheck, ebenfalls ausgestellt aufdie SDV AG (BEACHTE: für Bewerberaus dem Ausland jeweils zzgl. Aus-landsporto). Die Vergabeunterlagen inelektronischer Form können nach vor-heriger Freischaltung und dem Vorlie-gen einer Lastschrifteinzugsermäch-tigung unter der Internetadressewww.ausschreibungs-abc.de bezogenwerden. Auskünfte dazu unter der Ruf-nummer (0351) 4203-210. Der Preis fürdie Vergabeunterlagen in elektronischerForm beträgt 10,30 EUR. Der Betragfür die Vergabeunterlagen wird nichterstattet.

k)k)k)k)k) Einreichungsfrist: 20.02.2006, 9.30Einreichungsfrist: 20.02.2006, 9.30Einreichungsfrist: 20.02.2006, 9.30Einreichungsfrist: 20.02.2006, 9.30Einreichungsfrist: 20.02.2006, 9.30UhrUhrUhrUhrUhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Bauvergaben, Briefkasten imKellergeschoss (bei persönl. Abgabe),Hamburger Str. 19, 01067 Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4883798, Fax: 4883773

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,Raum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Bei Gesamtvergabe Los 5/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 5/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 5/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 5/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 5/0016/06:20.02.2006, 9.30 Uhr20.02.2006, 9.30 Uhr20.02.2006, 9.30 Uhr20.02.2006, 9.30 Uhr20.02.2006, 9.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 3 v. H.; Mängelanspruchsbürgschaftin Höhe von 3 v. H. der Abrechnungs-summe

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben zu machen ge-mäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis fVOB/A. Die Forderung entfällt, wennder Bieter eine Bescheinigung der Ein-tragung in das Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt.) vorlegen kann oder mit aktuel-len Angaben zur Firmenbonität im Zen-tralen Vergabebüro der Landeshaupt-

stadt Dresden erfasst ist. Einzelnach-weise sind nach Anforderung einzu- r-eichen.

t)t)t)t)t) 15.03.2015.03.2015.03.2015.03.2015.03.20u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung,VOB, VOL, Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999, E-Mail: [email protected]; Auskünf-te erteilt: Hochbauamt LH DD, HerrSteinert, Tel.: (0351) 4883872; Fischer+ Meyer, Architekten und Ingenieure,Frau Meyer, Tel.: (0351) 4716329

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Hochbauamt, HamburgerStr. 19, 01067 Dresden, PF: 120020,PLZ: 01001, Tel.: (0351) 4883872, Fax:4883805, E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) Ersatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungBünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -VVVVVerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nr..... 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, Los 6 Los 6 Los 6 Los 6 Los 6

d)d)d)d)d) Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden

e)e)e)e)e) Los 6: Dachdeckung/Dachklempner;Los 6: Dachdeckung/Dachklempner;Los 6: Dachdeckung/Dachklempner;Los 6: Dachdeckung/Dachklempner;Los 6: Dachdeckung/Dachklempner;670 m² bituminöse Dampfbremse; 670m² Wärmedämmung 200 mm EPS; 670m² Dachabdichtung einlagig; 40 mHängedachrinne eckig; 32 m FallrohrDN 100; 130 St. DachleitungshalterBlitzschutz; 18 St. Fensterbankab-deckungen B 92 cm; 37 lfd. m Alu-Trittblech

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: 6/0016/06: Beginn:trag: 6/0016/06: Beginn:trag: 6/0016/06: Beginn:trag: 6/0016/06: Beginn:trag: 6/0016/06: Beginn:24.03.2006, Ende: 19.05.200624.03.2006, Ende: 19.05.200624.03.2006, Ende: 19.05.200624.03.2006, Ende: 19.05.200624.03.2006, Ende: 19.05.2006

i) Vergabeunterlagen sind erhältlich bei:SDV AG, Sächsischer Ausschreibungs-dienst, Bereich Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23—33, 01159 Dres-den, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, Fax:4203-277, E-Mail: [email protected];Anforderung der Vergabeunterlagen bis06.01.2006; vor persönlicher Abholungist telefonische Rücksprache notwen-dig; Digital einsehbar und abrufbar: ja,unter www.ausschreibungs-abc.de

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: 6/0016/06: 16,57 EUR für diePapierform. Bei Vorliegen einer GAEB-Datei wird diese ohne Zusatzkostenautomatisch mitgeliefert. Zahlungs-weise: als Faxanforderung mit Ein-zahlungsbeleg (Fax: 0351/4203-277),ausgestel l t auf die SDV AG,Verwendungszweck: 6/0016/06, Post-bank Leipzig, Konto-Nr.: 0156600907,BLZ: 86010090 ODER gegen Verrech-nungsscheck, ebenfalls ausgestellt aufdie SDV AG (BEACHTE: für Bewerberaus dem Ausland jeweils zzgl. Aus-landsporto). Die Vergabeunterlagen inelektronischer Form können nach vor-

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52

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Dresdner Amtsblatt

heriger Freischaltung und dem Vorlie-gen einer Lastschrifteinzugsermächti-gung unter der Internetadresse www.aus-schreibungs-abc.de bezogen werden.Auskünfte dazu unter der Rufnummer(0351) 4203-210. Der Preis für die Ver-gabeunterlagen in elektronischer Formbeträgt 8,29 EUR. Der Betrag für dieVergabeunterlagen wird nicht erstattet.

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Bauvergaben, Briefkasten imKellergeschoss (bei persönl. Abgabe),Hamburger Str. 19, 01067 Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4883798, Fax: 4883773

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,Raum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Bei Gesamtvergabe Los 6/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 6/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 6/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 6/0016/06:Bei Gesamtvergabe Los 6/0016/06:20.02.2006, 10.00 Uhr20.02.2006, 10.00 Uhr20.02.2006, 10.00 Uhr20.02.2006, 10.00 Uhr20.02.2006, 10.00 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 3 v. H.; Mängelanspruchsbürgschaftin Höhe von 3 v. H. der Abrechnungs-summe

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben zu machen ge-mäß § 8 Nr. 3 Abs. 1, Buchstaben a bisf VOB/A. Die Forderung entfällt, wennder Bieter eine Bescheinigung der Ein-tragung in das Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt.) vorlegen kann oder mit aktuel-len Angaben zur Firmenbonität im Zen-tralen Vergabebüro der Landes-hauptstadt Dresden erfasst ist. Einzeln-achweise sind nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 15.03.200615.03.200615.03.200615.03.200615.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung,VOB, VOL, Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999, E-Mail: [email protected]; Auskünf-te erteilt: Hochbauamt LH DD, HerrSteinert, Tel.: (0351) 4883872, Fischer+ Meyer Architekten und Ingenieure,Frau Meyer, Tel.: (0351) 4716329

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Hochbauamt, HamburgerStr. 19, 01067 Dresden, PF: 120020,PLZ: 01001, Tel.: (0351) 4883872, Fax:4883805, E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschreibungc)c)c)c)c) Ersatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau Kindertageseinrichtung

Bünaustraße 30, 01159 Dresden;Bünaustraße 30, 01159 Dresden;Bünaustraße 30, 01159 Dresden;Bünaustraße 30, 01159 Dresden;Bünaustraße 30, 01159 Dresden;VVVVVerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nr..... 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, Los 7 Los 7 Los 7 Los 7 Los 7

d)d)d)d)d) Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,Dresden/Cotta, Bünaustraße 30,01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden

e)e)e)e)e) Los 07 Putz innen/außen:Los 07 Putz innen/außen:Los 07 Putz innen/außen:Los 07 Putz innen/außen:Los 07 Putz innen/außen: 1750 m²Kalk-Gipsputz innen; 650 m Eckschutz-schiene; 400 m Zu- und Beiputzen vonSchlitzen B 5 cm; 430 m² Grundputzmineralisch außen; 430 m² Edelputzaußen; 430 m² EgalisierungsanstrichAußenputz

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: Los 7/0016/06:trag: Los 7/0016/06:trag: Los 7/0016/06:trag: Los 7/0016/06:trag: Los 7/0016/06:Beginn: 24.03.2006,Beginn: 24.03.2006,Beginn: 24.03.2006,Beginn: 24.03.2006,Beginn: 24.03.2006,Ende: 09.06.2006Ende: 09.06.2006Ende: 09.06.2006Ende: 09.06.2006Ende: 09.06.2006

i) Vergabeunterlagen sind erhältlich bei:SDV AG, Sächsischer Ausschreibungs-dienst, Bereich Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23—33, 01159 Dres-den, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, Fax:4203-277, E-Mail: [email protected];Anforderung der Vergabeunterlagen bis06.01.2006; vor persönlicher Abholungist telefonische Rücksprache notwen-dig; Digital einsehbar und abrufbar: ja,unter www.ausschreibungs-abc.de

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: Los 7/0016/06: 16,82 EUR fürdie Papierform. Bei Vorliegen einerGAEB-Datei wird diese ohne Zusatz-kosten automatisch mitgel iefert .Zahlungsweise: als Faxanforderung mitEinzahlungsbeleg (Fax: 0351/4203-277), ausgestellt auf die SDV AG,Verwendungszweck: 7/0016/06, Post-bank Leipzig, Konto-Nr.: 0156600907,BLZ: 86010090 ODER gegen Verrech-nungsscheck, ebenfalls ausgestellt aufdie SDV AG (BEACHTE: für Bewerberaus dem Ausland jeweils zzgl. Aus-landsporto). Die Vergabeunterlagen inelektronischer Form können nach vor-heriger Freischaltung und dem Vorlie-gen einer Lastschrifteinzugsermäch-tigung unter der Internetadressewww.ausschreibungs-abc.de bezogenwerden. Auskünfte dazu unter der Ruf-nummer (0351) 4203-210. Der Preis fürdie Vergabeunterlagen in elektronischerForm beträgt 8,41 EUR. Der Betrag fürdie Vergabeunterlagen wird nicht er-stattet.

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Bauvergaben, Briefkasten imKellergeschoss (bei persönl. Abgabe),Hamburger Str. 19, 01067 Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4883798, Fax: 4883773

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Tech-

nisches Rathaus, Hamburger Straße 19,

01067 Dresden, Kellergeschoss, Raum046; Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: bei Gesamtvergabe Los7/0016/06: 20.02.2006, 10.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 3 v.H., Mängelanspruchsbürgschaftin Höhe von 3 v.H. der Abrechnungs-summe

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben zu machen ge-mäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. a bis fVOB/A. Die Forderung entfällt, wennder Bieter eine Bescheinigung der Ein-tragung in das Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt.) vorlegen kann oder mit aktuel-len Angaben zur Firmenbonität im Zen-tralen Vergabebüro der Landes-hauptstadt Dresden erfasst ist. Einzeln-achweise sind nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 15.03.200615.03.200615.03.200615.03.200615.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerbebereich, Preisprüfung,VOB, VOL, Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999, E-Mail: [email protected]; Auskünf-te erteilt: Hochbauamt LH DD, HerrSteinert, Tel. (0351) 4883872; Fischer+ Meyer Architekten und Ingenieure,Frau Meyer, Tel.: (0351) 4716329

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften,Hochbauamt, Hochbauamt, HamburgerStr. 19, 01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.-Nr.: (0351) 4883872, Fax:4883805, E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) Ersatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungErsatzneubau KindertageseinrichtungBünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -Bünaustraße 30, 01159 Dresden -VVVVVerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nr..... 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, 0016/06, Los 8 Los 8 Los 8 Los 8 Los 8

d)d)d)d)d) Dresden /Cotta, Bünaustraße 30,Dresden /Cotta, Bünaustraße 30,Dresden /Cotta, Bünaustraße 30,Dresden /Cotta, Bünaustraße 30,Dresden /Cotta, Bünaustraße 30,01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden01159 Dresden

e)e)e)e)e) Los 08 Estrich:Los 08 Estrich:Los 08 Estrich:Los 08 Estrich:Los 08 Estrich: 445 m² Wärmedämm-schicht EPS 60 +20 mm, 50 m²Zementestrich CT-C20-F5 55 mm, 910m² Heizestrich CT-C20-F5 75 mm, 150m Bewegungsfuge

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für Los 8/0016/06:Ausführungsfrist für Los 8/0016/06:Ausführungsfrist für Los 8/0016/06:Ausführungsfrist für Los 8/0016/06:Ausführungsfrist für Los 8/0016/06:

Beginn: 06.06.2006,Beginn: 06.06.2006,Beginn: 06.06.2006,Beginn: 06.06.2006,Beginn: 06.06.2006,Ende: 23.06.2006Ende: 23.06.2006Ende: 23.06.2006Ende: 23.06.2006Ende: 23.06.2006

i) Vergabeunterlagen sind erhältlich bei:SDV AG, Sächsischer Ausschreibungs-dienst, Bereich Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23—33, 01159 Dres-den, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, Fax:4203-277, E-Mail: [email protected];Anforderung der Vergabeunterlagen bis

06.01.2006; vor persönlicher Abholungist telefonische Rücksprache notwen-dig; Digital einsehbar und abrufbar: ja,unter www.ausschreibungs-abc.de

j) Vervielfältigungskosten Los 8/0016/06:15,54 EUR für die Papierform. Bei Vor-liegen einer GAEB-Datei wird dieseohne Zusatzkosten automatisch mit-geliefert. Zahlungsweise: als Faxan-forderung mit Einzahlungsbeleg (Fax:0351/4203-277), ausgestellt auf dieSDV AG, Verwendungszweck: 8/0016/06, Postbank Leipzig, Konto-Nr.:0156600907, BLZ: 86010090 ODERgegen Verrechnungsscheck, ebenfallsausgestellt auf die SDV AG (BEACHTE:für Bewerber aus dem Ausland jeweilszzgl. Auslandsporto). Die Vergabeunter-lagen in elektronischer Form könnennach vorheriger Freischaltung und demVorliegen einer Lastschrifteinzugs-ermächtigung unter der Internetadressewww.ausschreibungs-abc.de bezogenwerden. Auskünfte dazu unter der Ruf-nummer (0351) 4203-210. Der Preis fürdie Vergabeunterlagen in elektronischerForm beträgt 7,77 EUR. Der Betrag fürdie Vergabeunterlagen wird nicht er-stattet.

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 20 .02 .2006 ,11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Bauvergaben, Briefkasten imKellergeschoss (bei persönl. Abgabe),Hamburger Str. 19, 01067 Dresden, PF:120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.: (0351)488-3798, Fax: 488-3773

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteno)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,19, 01067 Dresden, Kellergeschoss,Raum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote: Los 8/0016/Eröffnung der Angebote: Los 8/0016/Eröffnung der Angebote: Los 8/0016/Eröffnung der Angebote: Los 8/0016/Eröffnung der Angebote: Los 8/0016/06: 20.02.2006, 11.00 Uhr06: 20.02.2006, 11.00 Uhr06: 20.02.2006, 11.00 Uhr06: 20.02.2006, 11.00 Uhr06: 20.02.2006, 11.00 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 3 v.H., Mängelanspruchsbürgschaftin Höhe von 3 v.H. der Abrechnungs-summe

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

s) Der Bieter hat zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben zu machen ge-mäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchst. a bis fVOB/A. Die Forderung entfällt, wennder Bieter - eine Bescheinigung derEintragung in das Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt Sachsen) vorlegen kann oder -mit aktuellen Angaben zur Firmen-bonität im Zentralen Vergabebüro derLandeshauptstadt Dresden erfasst ist.Einzelnachweise sind nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 15.03.200615.03.200615.03.200615.03.200615.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung,VOB, VOL; Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.-Nr.: (0351) 825-3412/13, Fax: 825-9999,E-Mail: [email protected]; Aus-künfte erteilt: Hochbauamt LH DD, HerrSteinert, Tel.: (0351) 488-3872; Fischer+ Meyer Architekten und Ingenieure,Frau Meyer, Tel.: (0351) 4716329

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Stadtentwicklung, Straßen- undTiefbauamt, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001,Tel.-Nr.: (0351) 488-1723/24, Fax:4884374, E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) Zeitvertrag 2006 - InstandsetzungZeitvertrag 2006 - InstandsetzungZeitvertrag 2006 - InstandsetzungZeitvertrag 2006 - InstandsetzungZeitvertrag 2006 - Instandsetzungkleine Stützwändekleine Stützwändekleine Stützwändekleine Stützwändekleine Stützwände

d)d)d)d)d) VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr. :. :. :. :. : 5058/06, 5058/06, 5058/06, 5058/06, 5058/06, 01000 Dres- 01000 Dres- 01000 Dres- 01000 Dres- 01000 Dres-dendendendenden

e)e)e)e)e) Oberflächensäuberung, Fugensa-Oberflächensäuberung, Fugensa-Oberflächensäuberung, Fugensa-Oberflächensäuberung, Fugensa-Oberflächensäuberung, Fugensa-nierung, Ste inaustausch, Ste in-nierung, Ste inaustausch, Ste in-nierung, Ste inaustausch, Ste in-nierung, Ste inaustausch, Ste in-nierung, Ste inaustausch, Ste in-ergänzung, Böschungssanierungergänzung, Böschungssanierungergänzung, Böschungssanierungergänzung, Böschungssanierungergänzung, Böschungssanierung

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: /5058/06:trag: /5058/06:trag: /5058/06:trag: /5058/06:trag: /5058/06:Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Ende: 28.12.2006Ende: 28.12.2006Ende: 28.12.2006Ende: 28.12.2006Ende: 28.12.2006

i) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung, Straßen- und Tiefbauamt,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.-Nr.:(0351) 488-1723/24, Fax: 4884374;Anforderung der Verdingungsunter-lagen: Bis: 13.01.2006; digital einseh-bar: nein

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /5058/06: 6,00 EUR; Zahlungs-weise: Verrechnungsscheck; Zahlungs-einzelheiten: Das Entgelt wird nicht er-stattet. Die Verdingungsunterlagenwerden erst nach Vorliegen des Ver-rechnungsschecks versandt. Der Be-werber hat mit der Bewerbung eine ver-bindliche Erklärung zur Abholung derUnterlagen (bei Straßen- und Tiefbau-amt, Zimmer 3092, Hamburger Straße

19, 01067 Dresden, Montag bis Don-nerstag 8.00 bis 15.00 Uhr und Freitag8.00 bis 12.00 Uhr) oder zum gewünsch-ten Postversand abzugeben; Zahlungs-empfänger: Landeshauptstadt Dresden,Geschäftsbereich Stadtentwicklung;Verwendungszweck: 6020-5058-06

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr13.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Sachgebiet Bauvergaben, beipersönlicher Abgabe: Technisches Rat-haus, Briefkasten im Kellergeschoss,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Tech-

nisches Rathaus, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, Kellergeschoss Raum046; Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: Bei Gesamtvergabe Los/5058/06: 24.01.2006, 13.00 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 5 v. H. der Auftragssumme undMängelansprüchebürgschaft in Höhevon 2 v. H. der Abrechnungssumme

q) Zahlungsbedingungen gem. Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist zumNachweis der Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit die Be-scheinigung der Eintragung in das Un-ternehmer-Lieferantenverzeichnis (ULV)vorzulegen bzw. sind Einzelnachweiseim zentralen Vergabebüro der Landes-haupstadt Dresden nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 06.03.200606.03.200606.03.200606.03.200606.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung, VOL,VOB, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-den, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.-Nr.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999; Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,Herr Mißbach, Telefon: (0351) 488-1785

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Stadtentwicklung, Straßen-und Tiefbauamt, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ:01001, Tel.: (0351) 4881723/24, Fax:4884374, E-Mail: [email protected]

b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschreibungc) Notinstandsetzung der Stützwände

Agnes-Smedley-Straße und Hof-mühlenstraße in Dresden

d) Vergabe-Nr.: 5008/06, 01187 Dresdene)e)e)e)e) 47 m³ Aushub und Verfüllung; 148 St.

Stahlbeton-Fertigteile (2,00 x 0,8 x 0,25m³); 6 m³ Stahlbeton-Ortbeton; 318 mFrontgitterzaun

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: /5008/06:trag: /5008/06:trag: /5008/06:trag: /5008/06:trag: /5008/06:Beginn: 13.03.2006,Beginn: 13.03.2006,Beginn: 13.03.2006,Beginn: 13.03.2006,Beginn: 13.03.2006,Ende: 30.06.2006Ende: 30.06.2006Ende: 30.06.2006Ende: 30.06.2006Ende: 30.06.2006

i) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung, Straßen- und Tiefbauamt,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4881723/24, Fax: 4884374; Anforde-rung der Verdingungsunterlagen: Bis:13.01.2006; digital einsehbar: nein

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /5008/06: 12,00 EUR; Zahl-ungsweise: Verrechnungsscheck; Zah-lungseinzelheiten: Das Entgelt wird nichterstattet. Die Verdingungsunterlagenwerden erst nach Vorliegen des Ver-rechnungsschecks versandt. Der Be-werber hat mit der Bewerbung eineverbindliche Erklärung zur Abholung derUnterlagen (bei Straßen- und Tiefbau-amt, Zimmer 3092, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Montag bis Don-nerstag: 8.00 bis 15.00 Uhr und Frei-tag: 8.00 bis 12.00 Uhr) oder zum ge-wünschten Postversand abzugeben.Zahlungsempfänger: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung; Verwendungszweck:6020-5008-06

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 24 .01 .2006 ,10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr10.30 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Sachgebiet Bauvergaben; beipersönlicher Abgabe: Technisches Rat-haus, Briefkasten im Kellergeschoss,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote: Tech-

nisches Rathaus, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, Kellergeschoss Raum046; Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: Bei Gesamtvergabe Los/5008/06: 24.01.2006, 10.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe

von 5 v. H. der Auftragssumme undMängelansprüchebürgschaft in Höhevon 2 v. H. der Abrechnungssumme

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Nach § 8 Nr. 3 (1) VOB/A ist zum Nach-weis der Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit die Bescheini-gung der Eintragung in das Unterneh-mer-Lieferantenverzeichnis (ULV)vorzulegen bzw. sind Einzelnachweiseim Zentralen Vergabebüro derLandeshaupstadt Dresden nach Anfor-derung einzureichen. Auszug aus demGewerbezentralregister (§ 150 Gewer-beordnung)

t)t)t)t)t) 03.03.200603.03.200603.03.200603.03.200603.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: nicht zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung, VOL,VOB, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-den, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999; Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,Frau Berthel, Tel.: (0351) 4883217

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Finanzen und Liegenschaften ,Hochbauamt, Hamburger Str. 19, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883821, Fax: 4883805, E-Mail:[email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) Neubau PNeubau PNeubau PNeubau PNeubau Paaaaavillion,villion,villion,villion,villion, VVVVVerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nrerg.-Nr.:.:.:.:.: 0017/6, 0017/6, 0017/6, 0017/6, 0017/6,Los 1 und 2Los 1 und 2Los 1 und 2Los 1 und 2Los 1 und 2

d) Dresden, Körperbehindertenschule,Fischhausstr. 12, 01099 Dresden

e) Das Los 1 soll in Verbindung mit demarbeitsmarktpolitischen Instrument derBundesagentur für Arbeit „Beschäfti-gung schaffende Infrastrukturförd-erung“ (BSI) durchgeführt werden. Fürdiese Leistung können sich daher nursolche Unternehmen bewerben, diebereit sind, für den Zeitraum derLeistungserbringung von der Agentur fürArbeit Dresden vermittelte Arbeitneh-mer befristet sozialversicherungs-pflichtig einzustellen (1 AN für 4 Mona-te). Hinweise zu den Modalitäten beiBSI (§ 279a SGB I I I ) sind in denVerdingungsunterlagen enthalten.Auskünfte erteilt auch: DAS GmbHDresden, Herr Kählert, Tel.: (0351)2077534.Los 1 - Bauhauptleistungen:Los 1 - Bauhauptleistungen:Los 1 - Bauhauptleistungen:Los 1 - Bauhauptleistungen:Los 1 - Bauhauptleistungen: ca. 200m³ Beton für Fundamente, Stb-Wändeund Decken; ca. 200 m² Bitumenab-dichtung; 120 m KG-Rohrleitungen ver-schiedener Durchmesser und Schäch-te; 125 m² Putzflächen herstellen; ca.250 m² Zementestrich herstellen; ca.60 m² Wand- und Bodenfliesen einbau-en; ca. 220 m² Fassadenbekleidung„Lärche“ einschl. UK und Dämmung;Los 2 - Erdarbeiten/Verbau:Los 2 - Erdarbeiten/Verbau:Los 2 - Erdarbeiten/Verbau:Los 2 - Erdarbeiten/Verbau:Los 2 - Erdarbeiten/Verbau: ca. 1100m³ Erdaushub für Fundamente; 80 m²Verbau als Trägerbohlenwand einschl.

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Page 26: Amtsblatt Dresdner Nr. 51-52/2005 - dresden.de · 22. Dezember 2005/Nr. 51-52 2 Dresdner Amtsblatt Der Oberbürgermeister gratuliert zum 105. Geburtstag am 10. Januar Elisabeth Nitzsche,

22. Dezember 2005/Nr. 51-52

26

Dresdner Amtsblatt

prüffähige Statikf) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Ein-

reichung der Angebote möglich für:mehrere Lose

g) Entscheidung über Planungsleistungen:nein

h)h)h)h)h) Ausführungsfristen bei losweiserAusführungsfristen bei losweiserAusführungsfristen bei losweiserAusführungsfristen bei losweiserAusführungsfristen bei losweiserVe rgabe : 1 /0017 /06 : Beg inn :Ve rgabe : 1 /0017 /06 : Beg inn :Ve rgabe : 1 /0017 /06 : Beg inn :Ve rgabe : 1 /0017 /06 : Beg inn :Ve rgabe : 1 /0017 /06 : Beg inn :03.04.2006, Ende: 25.07.2006; 2/03.04.2006, Ende: 25.07.2006; 2/03.04.2006, Ende: 25.07.2006; 2/03.04.2006, Ende: 25.07.2006; 2/03.04.2006, Ende: 25.07.2006; 2/0017 /06 : Beg inn : 20 .03 .2006 ,0017 /06 : Beg inn : 20 .03 .2006 ,0017 /06 : Beg inn : 20 .03 .2006 ,0017 /06 : Beg inn : 20 .03 .2006 ,0017 /06 : Beg inn : 20 .03 .2006 ,Ende: 15.05.2006Ende: 15.05.2006Ende: 15.05.2006Ende: 15.05.2006Ende: 15.05.2006

i) Vergabeunterlagen sind erhältlich bei:SDV AG, Sächsischer Ausschreibungs-dienst, Bereich Vergabeunterlagen,Tharandter Str. 23—33, 01159 Dres-den, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, Fax:4203-277, E-Mail: [email protected];Anforderung der Vergabeunterlagen bis02.01.2006; vor persönlicher Abholungist telefonische Rücksprache notwen-dig; Digital einsehbar und abrufbar: ja,unter www.ausschreibungs-abc.de

j) Vervielfältigungskosten: Los 1/0017/06:27,43 EUR; Los 2/0017/06: 20,83 EURjeweils für die Papierform. Bei Vorlie-gen einer GAEB-Datei wird diese ohneZusatzkosten automatisch mitgeliefert.Zahlungsweise: als Faxanforderung mitEinzahlungsbeleg (Fax: 0351/4203-277), ausgestellt auf die SDV AG,Verwendungszweck: 0017/06, PostbankLeipzig, Konto-Nr.: 0156600907, BLZ:86010090 ODER gegen Verrechnungs-scheck, ebenfalls ausgestellt auf dieSDV AG (BEACHTE: für Bewerber ausdem Ausland jeweils zzgl. Auslands-porto). Die Vergabeunterlagen in elek-tronischer Form können nach vorheri-ger Freischaltung und dem Vorliegeneiner Lastschrifteinzugsermächtigungunter der Internetadresse www.aus-schreibungs-abc.de bezogen werden.Auskünfte dazu unter der Rufnummer(0351) 4203-210. Der Preis für denKomplett-Download der Vergabeunter-lagen beträgt: Los 1/0017/06: 13,72EUR; Los 2/0017/06: 10,42 EUR bzw.für nur Pläne als Druckstück und Down-load der VU (ohne Pläne) Los 1/0017/06: 27,43 EUR; Los 2/0017/06: 20,83EUR. Der Betrag wird nicht erstattet.

k)k)k)k)k) Einreichungsfrist: 19.01.2006; zu-Einreichungsfrist: 19.01.2006; zu-Einreichungsfrist: 19.01.2006; zu-Einreichungsfrist: 19.01.2006; zu-Einreichungsfrist: 19.01.2006; zu-sätzliche Angaben: Los 1: 9.30 Uhr;sätzliche Angaben: Los 1: 9.30 Uhr;sätzliche Angaben: Los 1: 9.30 Uhr;sätzliche Angaben: Los 1: 9.30 Uhr;sätzliche Angaben: Los 1: 9.30 Uhr;Los 2: 10.00 UhrLos 2: 10.00 UhrLos 2: 10.00 UhrLos 2: 10.00 UhrLos 2: 10.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, SG Bauvergaben, Briefkastenim Kellergeschoss (bei persönlicherAbgabe), Hamburger Straße 19, 01067Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.:(0351) 4883775, Fax: 4883773

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, KellergeschossRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Eröffnung der Angebote:Los 1/0017/06: 19.01.2005, 9.30Los 1/0017/06: 19.01.2005, 9.30Los 1/0017/06: 19.01.2005, 9.30Los 1/0017/06: 19.01.2005, 9.30Los 1/0017/06: 19.01.2005, 9.30Uhr; Los 2/0017/06: 19.01.2006,Uhr; Los 2/0017/06: 19.01.2006,Uhr; Los 2/0017/06: 19.01.2006,Uhr; Los 2/0017/06: 19.01.2006,Uhr; Los 2/0017/06: 19.01.2006,

10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhr10.00 Uhrp) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe

von 3 v. H. der Auftragssumme; Mängel-ansprüchebürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme einschließ-lich der Nachträge

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Der Bieter hat zum Nachweis seinerFachkunde, Leistungsfähigkeit und Zu-verlässigkeit Angaben zu machen ge-mäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis fVOB/A. Die Forderung entfällt, wennder Bieter eine Bescheinigung der Ein-tragung in das Unternehmer- undLieferantenverzeichnis (ULV) der Auf-tragsberatungsstelle Sachsen e.V.(ABSt) vorlegen kann oder mit aktuel-len Angaben zur Firmenbonität im Zen-tralen Vergabebüro der Landes-hauptstadt Dresden erfasst ist. Einzeln-achweise sind nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 21.02.200621.02.200621.02.200621.02.200621.02.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung, VOB,VOL, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-den, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.: (0351) 8253412/13, Fax: 8259999, E-Mail:[email protected]; Auskünfte erteilt:Ingenieurbüro Röder, Herr Wiedemann,Tel.: (0351) 807150; Hochbauamt, HerrZille, Tel.: (0351) 4883885

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Stadtentwicklung, Straßen- undTiefbauamt, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001,Tel.: (0351) 4881723/24, Fax: 4884374,E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) TTTTTrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenRiesaer StrRiesaer StrRiesaer StrRiesaer StrRiesaer Str..... und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str.....

d)d)d)d)d) VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr. :. :. :. :. : 5053/06, 5053/06, 5053/06, 5053/06, 5053/06, 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres-dendendendenden

e)e)e)e)e) 7300 m³ Pflaster- und sonstige Fahr-bahn- und Gehwegbefestigungen be-seitigen; 2100 m³ ungebundene Trag-schichten ausbauen; 300 m³ Boden-aushub; 790 m³ Bodenverfestigung inkl.Aushub; 2100 m³ Frostschutzschichtherstellen; 3300 m² Asphalttragschichtherstellen; 3300 m² Asphaltbinder her-stellen; 3300 m² Asphaltmastixdeckeherstellen; 3900 m² Natursteindeckeherstellen; 800 m Borde setzen; 49 St.Straßenabläufe herstellen und An-schlußleitungen; TiefbauleistungenDREWAG TW, Gas, Elt, FM, ÖB u. LSA

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: /5053/06:trag: /5053/06:trag: /5053/06:trag: /5053/06:trag: /5053/06:Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006

i) Vergabeunterlagen sind bei folgender

Anschrift erhältlich: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung, Straßen- und Tiefbauamt,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4881723/24, Fax: 4884374; Anforde-rung der Verdingungsunterlagen bis:30.12.2005; digital einsehbar: nein

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /5053/06: 31,00 EUR; Zah-lungsweise: Verrechnungsscheck;Zahlungseinzelheiten: Das Entgelt wirdnicht erstattet. Die Verdingungsunter-lagen werden erst nach Vorliegen desVerrechnungsschecks versandt. DerBewerber hat mit der Bewerbung eineverbindliche Erklärung zur Abholung derUnterlagen (bei Straßen- und Tiefbau-amt, Zimmer 3092, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Montag bis Don-nerstag 8.00 bis 15.00 Uhr und Freitag8.00 bis 12.00 Uhr) oder zum gewünsch-ten Postversand abzugeben.Zahlungsempfänger: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung; Verwendungszweck:6020-5053/06

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Sachgebiet Bauvergaben, beipersönlicher Abgabe: Technisches Rat-haus, Briefkasten im Kellergeschoss,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, KellergeschossRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-vergabe Los /5053/06: 10.01.2006,vergabe Los /5053/06: 10.01.2006,vergabe Los /5053/06: 10.01.2006,vergabe Los /5053/06: 10.01.2006,vergabe Los /5053/06: 10.01.2006,14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr14.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 5 v. H. der Auftragssumme undMängelansprüchebürgschaft in Höhevon 2 v. H. der Abrechnungssumme

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist zumNachweis der Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit die Be-scheinigung der Eintragung in das Un-ternehmer-Lieferantenverzeichnis (ULV)vorzulegen bzw. sind Einzelnachweiseim Zentralen Vergabebüro der Lan-deshaupstadt Dresden nach Anforde-rung einzureichen. Auszug aus demGewerbezentralregister (§ 150 Gewer-beordnung)

t)t)t)t)t) 06.03.200606.03.200606.03.200606.03.200606.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung, VOL,VOB, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-

den, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999; Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,Herr Lembke, Tel.: (0351) 44487336

a) Landeshauptstadt Dresden, Geschäfts-bereich Stadtentwicklung, Straßen- undTiefbauamt, Hamburger Straße 19,01067 Dresden, PF: 120020, PLZ: 01001,Tel.: (0351) 4881723/24, Fax: 4884374,E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c)c)c)c)c) TTTTTrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenrachenberger St raße zwischenRiesaer StrRiesaer StrRiesaer StrRiesaer StrRiesaer Str..... und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str und Großenhainer Str..... - - - - -Öffentliche BeleuchtungÖffentliche BeleuchtungÖffentliche BeleuchtungÖffentliche BeleuchtungÖffentliche Beleuchtung

d)d)d)d)d) VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr. :. :. :. :. : 5054/06, 5054/06, 5054/06, 5054/06, 5054/06, 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres- 01127 Dres-dendendendenden

e) 500 m Lieferung und Verlegung Erdka-bel bis NYY-J 4 x 50 mm² einschl. Ab-deckmaterial; 10 St. Lieferung undMontage Ansatz-/Aufsatzleuchten anStahlrohrlichtmasten einschl. Korro-sionsschutz und Leuchtmittel; 10 St.Sicherungskästen für Lichtmaste; 1Provisorium auf 320 m Länge; Ein-messung der Anlage

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag: /5054/06:trag: /5054/06:trag: /5054/06:trag: /5054/06:trag: /5054/06:Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006Ende: 02.07.2006

i) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Stadt-entwicklung, Straßen- und Tiefbauamt,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001, Tel.: (0351)4881723/24, Fax: 4884374; Anforde-rung der Verdingungsunterlagen: Bis:30.12.2005; digital einsehbar: nein

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /5054/06: 6,00 EUR; Zahlungs-weise: Verrechnungsscheck; Zahlungs-einzelheiten: Das Entgelt wird nicht er-stattet.Die Verdingungsunterlagen werden erstnach Vorliegen des Verrechnungs-schecks versandt. Der Bewerber hatmit der Bewerbung eine verbindlicheErklärung zur Abholung der Unterlagen

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Page 27: Amtsblatt Dresdner Nr. 51-52/2005 - dresden.de · 22. Dezember 2005/Nr. 51-52 2 Dresdner Amtsblatt Der Oberbürgermeister gratuliert zum 105. Geburtstag am 10. Januar Elisabeth Nitzsche,

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52Dresdner Amtsblatt

ImpressumDresdner AmtsblattMitteilungsblatt derLandeshauptstadt Dresdenwww. dresdner-amtsblatt.deHerausgeberHerausgeberHerausgeberHerausgeberHerausgeberLandeshauptstadt DresdenDer OberbürgermeisterAmt für Presse und ÖffentlichkeitsarbeitDr.-Külz-Ring 19Postfach 120020, 01001 DresdenTelefon: (0351) 4 88 26 97/26 81Fax: (0351) 4 88 22 38E-Mail: [email protected]/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz:Redaktion/Satz: Gerd Künzel (verantwortlich)Heidi Kohlert, Bernd Rosenberg, Sylvia SiebertVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenVerlag, Anzeigen, VerlagsbeilagenDruckauflage: 35 000MID Verlags GmbH, Tharandter Str. 31–3301159 DresdenGeschäftsführer: Karsten Tonn, v.i.S.d.P.Telefon: (0351) 45 68 01 11Fax: (0351) 45 68 01 13E-Mail: heike.wunsch@mid-verlag.dewww.mid-verlag.deAbonnementsAbonnementsAbonnementsAbonnementsAbonnementsSächsisches Druck- und Verlagshaus AGTharandter Str. 23–27, 01159 DresdenIlona Plau, Telefon: (0351) 4 20 31 83Fax: (0351) 4 20 31 86, E-Mail: [email protected] Druck Sächsische Lokalpresse GmbHVertriebVertriebVertriebVertriebVertriebPirnaer Rundschau Vertriebs- und Werbeagen-tur P. HatzirakleosBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenBezugsbedingungenDas Amtsblatt erscheint wöchentlich, in der Regeldonnerstags. Es liegt kostenlos in den Rathäusern,Ortsämtern und Verwaltungsstellen der Stadt, inden Filialen der Ostsächsischen Sparkasse Dres-den sowie in weiteren Dresdner Bürohäusern undEinrichtungen aus. Jahresabonnement über Post-versand: 63,35 Euro inklusive Mehrwertsteuer,Versand und Porto. Die Aufnahme eines Abonne-ments ist wöchentlich möglich bei anteiligemAbonnementpreis. Kündigungen müssen bis zum15. November des Jahres beim SächsischenDruck- und Verlagshaus nach einem Mindest-bezug von einem Jahr schriftlich eingegangen sein.

(bei Straßen- und Tiefbauamt, Zimmer3092, Hamburger Straße 19, 01067Dresden, Montag bis Donnerstag: 8.00bis 15.00 Uhr und Freitag: 8.00 bis12.00 Uhr) oder zum gewünschten Post-versand abzugeben. Zahlungsem-pfänger: Landeshauptstadt Dresden,Geschäftsbereich Stadtentwicklung;Verwendungszweck: 6020-5054/06

k)k)k)k)k) E i n re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,E in re i chungs f r i s t : 10 .01 .2006 ,15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Sachgebiet Bauvergaben, beipersönlicher Abgabe: Technisches Rat-haus, Briefkasten im Kellergeschoss,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF: 120020, PLZ: 01001

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo)o)o)o)o) Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Ort der Eröffnung der Angebote:Angebote:Angebote:Angebote:Angebote: TTTTTech-ech-ech-ech-ech-

nisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straßenisches Rathaus, Hamburger Straße19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, Kellergeschoss19, 01067 Dresden, KellergeschossRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derRaum 046; Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-Eröffnung der Angebote: Bei Gesamt-vergabe Los /5054/06: 10.01.2006,vergabe Los /5054/06: 10.01.2006,vergabe Los /5054/06: 10.01.2006,vergabe Los /5054/06: 10.01.2006,vergabe Los /5054/06: 10.01.2006,15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-vollmächtigtem Vertreter

s) Nach § 8 Nr. 3 (1) VOB/A ist zum Nach-weis der Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit die Bescheini-gung der Eintragung in das Unterneh-mer-Lieferantenverzeichnis (ULV)vorzulegen bzw. sind Einzelnachweiseim Zentralen Vergabebüro der Landes-haupstadt Dresden nach Anforderungeinzureichen.

t)t)t)t)t) 06.03.200606.03.200606.03.200606.03.200606.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden, Referat

33/34, Gewerberecht, Preisprüfung, VOL,VOB, Stauffenbergallee 2, 01099 Dres-den, PF: 100653, PLZ: 01076, Tel.:(0351) 8253412/13, Fax: 8259999; Aus-künfte erteilt: Straßen- und Tiefbauamt,Herr Lembke, Tel.: (0351) 44487336

a)a)a)a)a) Landeshauptstadt DresdenLandeshauptstadt DresdenLandeshauptstadt DresdenLandeshauptstadt DresdenLandeshauptstadt DresdenGeschäftsbereich StadtentwicklungStraßen- und TiefbauamtPostfach 120020, 01001 DresdenTel.-Nr.: (0351) 488-1723/24, Fax: 4 8843 74, E-Mail: [email protected]

b)b)b)b)b) Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-Bauauftrag - Öffentliche Ausschrei-bungbungbungbungbung

c) Instandsetzung der Stützwand oberhalbder Friedrich-August- Straße in Nieder-wartha

d) VVVVVergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nrergabe-Nr. :. :. :. :. : 5032/06, 5032/06, 5032/06, 5032/06, 5032/06, 01462 Dres- 01462 Dres- 01462 Dres- 01462 Dres- 01462 Dres-dendendendenden

e) 10 m³ Beräumung Natursteinmauer-werk, 150 m³ Baugrube ausheben, 120m³ Bauwerkshinterfüllung einbauen, 1180 m Verpresspfähle herstellen, 147m² Spritzbeton herstellen, 32 m³ BetonC 30/37 für Kopf- bzw. Randbalken, 80m² Natursteinverblendung herstellen, 21m horizontale Drainage, 80 m Stahl-

geländer, 16 St. Bäume fällen, 540 St.Bodendecker pflanzen, 170 m² Frost-schutzschicht, 316 m² Asphalttrag-schicht, 316 m² Asphaltdeckschicht, 3St. Straßenabläufe einbauen, 116 m³Leitungsgraben für Trinkwasserleitung,15 m³ Leitungsgraben Straßenentwäs-serung

f) Aufteilung in mehrere Lose: neing) Entscheidung über Planungsleistungen:

neinh)h)h)h)h) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-Ausführungsfrist für den Gesamtauf-

trag 5032/06:trag 5032/06:trag 5032/06:trag 5032/06:trag 5032/06:Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Beginn: 20.03.2006,Ende: 18.08.2006Ende: 18.08.2006Ende: 18.08.2006Ende: 18.08.2006Ende: 18.08.2006

i)i )i )i )i ) Vergabeunterlagen sind bei folgenderVergabeunterlagen sind bei folgenderVergabeunterlagen sind bei folgenderVergabeunterlagen sind bei folgenderVergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich:Anschrift erhältlich:Anschrift erhältlich:Anschrift erhältlich:Anschrift erhältlich:Landeshauptstadt DresdenGeschäftsbereich Stadtentwicklung,Straßen- und TiefbauamtHamburger Str. 19, 01067 DresdenPostfach 120020, 01001 DresdenTelefon: (03 51) 4 88 17 23/24Telefax: (03 51) 4 88 43 74Anforderung der Verdingungsunterlagenbis: 13.01.2006; digital einsehbar: nein

j) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme 5032/06: 19,00 EUR; Zahlungs-weise: Verrechnungsscheck; Zahlungs-einzelheiten: Das Entgelt wird nichtzurückerstattet.Die Verdingungsunterlagen werden erstnach Vorliegen des Verrechnungs-schecks versandt. Der Bewerber hatmit der Bewerbung eine verbindlicheErklärung zur Abholung der Unterlagen

(bei Straßen- und Tiefbauamt, Zimmer3092, Hamburger Straße 19, 01067Dresden, Montag bis Donnerstag 8.00bis 15.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00Uhr) oder zum gewünschten Post-versand abzugeben. Zahlungsem-pfänger: Landeshauptstadt DresdenGeschäftsbereich Stadtentwicklung:Verwendungszweck: 6020-5032/06

k)k)k)k)k) Einreichungsfrist: 31.01.2006, 9.30Einreichungsfrist: 31.01.2006, 9.30Einreichungsfrist: 31.01.2006, 9.30Einreichungsfrist: 31.01.2006, 9.30Einreichungsfrist: 31.01.2006, 9.30UhrUhrUhrUhrUhr

l) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: LandeshauptstadtDresden, Geschäftsbereich Finanzenund Liegenschaften, Zentrales Verga-bebüro, Sachgebiet Bauvergaben, per-sönlicher Abgabe: Technisches Rat-haus, Briefkasten im Kellergeschoss,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,PF 120020, PLZ: 01001,

m) Deutschn) Bieter und deren Bevollmächtigteo) Ort der Eröffnung der Angebote:

TTTTTechnisches Raechnisches Raechnisches Raechnisches Raechnisches Rathaus,thaus,thaus,thaus,thaus,Hamburger Straße 19, 01067 Dresden,Kellergeschoss, Raum 046;046;046;046;046;Datum und Uhrzeit der Eröffnung derDatum und Uhrzeit der Eröffnung derDatum und Uhrzeit der Eröffnung derDatum und Uhrzeit der Eröffnung derDatum und Uhrzeit der Eröffnung derAngebote 5032/06: 31.01.2006,Angebote 5032/06: 31.01.2006,Angebote 5032/06: 31.01.2006,Angebote 5032/06: 31.01.2006,Angebote 5032/06: 31.01.2006,9.30 Uhr9.30 Uhr9.30 Uhr9.30 Uhr9.30 Uhr

p) Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhevon 5 v. H. der Auftragssumme undMängelansprüchebürgschaft in Höhevon 2 v. H. der Abrechnungssumme

q) Zahlungsbedingungen gemäß Verdin-gungsunterlagen

r) gesamtschuldnerisch haftend mit be-

vollmächtigtem Vertreters) Nach § 8 Nr. 3 (1) VOB/A ist zum Nach-

weis der Fachkunde, Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit die Bescheinigungder Eintragung in das Unternehmer-Lieferantenverzeichnis (ULV) vorzulegenbzw. sind Einzelnachweise im ZentralenVergabebüro der Landeshauptstadt Dres-den nach Anforderung einzureichen.Auszug aus dem Gewerbezentralregister(§ 150 Gewerbeordnung)

t)t)t)t)t) 07.03.200607.03.200607.03.200607.03.200607.03.2006u) Änderungsvorschläge oder Nebenan-

gebote: zulässigv) Regierungspräsidium Dresden

Referat 33/34, Gewerberecht, Preis-prüfung, VOB, VOL, Stauffenbergallee2, 01099 Dresden, Postfach 10 06 53,PLZ: 01076 Dresden, Telefon: (03 51)8 25 34 12/13, Telefax: (03 51) 8 25 99 99Auskünfte erteilt: Straßen- und Tief-bauamt, Frau Berthel Telefon: (0351)4 88 32 17

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22. Dezember 2005/Nr. 51-52

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