Amtsblatt für die Gemeinde Neuenhagen bei...

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Inhalt Amtlicher Teil Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung vom 19. Juni 2008 Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Neuenhagen bei Berlin im Bereich der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Seite 2 Entwurf der Liste zum weiteren Straßenausbau ab 2011 Seite 2 Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung des Entwurfs der Liste zum weiteren Straßenausbau in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Seite 3 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Seite 3 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde über Schulspeisung an Schulen in Trägerschaft der Gemeinde (Schulspeisungssatzung) Seite 3 Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten (KITA-Gebührensatzung) Seite 3 Stellenangebot: Mitarbeiter im ordnungsbehördlichen Außendienst Seite 3 Stellenangebot: Mitarbeiter Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Seite 4 Bekanntmachung einer Ausschreibung: Lieferung und Einbau von Fenstern, Türen und Toren im Erweiterungsbau Feuerwehr Seite 4 Bekanntmachung einer Ausschreibung: Dachkonstruktionsarbeiten am Erweiterungsbau Feuerwehr Seite 4 Leitbild für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Seite 5 Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung für Jahreszahler Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans „Pferdekoppel“ Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung eines Bebauungsplans „Hauptstr. 56/58“ Seite 6 Öffentliche Bekanntmachung: Fortführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friesenweg“ als Bebauungsplan und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 7 Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 28. September 2008 Seite 7 Mitteilung des Wahlleiters Seite 8 Amtsblatt für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin 13. Jahrgang Nummer 07 Neuenhagen, den 26. 06. 2008 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 19. Juni 2008 Öffentliche Sitzung Drucksachen-Nr. 83/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan „Hauptstraße 56/58“ aufgestellt (Anlage 1). Die Beschlussfassung erfolgt unter Beachtung des § 28 der Gemeindeordnung Branden- burg (Ausschließungsgründe). Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-, 12 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Drucksachen-Nr. 87/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin nimmt an der diesjährigen „Europäischen Woche der Mobilität“ vom 16.-22. September 2008 teil. 2. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbeirat und weiteren lokalen Akteuren die im Rahmen der Teilnahme vorgeschlagenen Aktivitäten umzusetzen. Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Drucksachen-Nr. 80/2008 1. Die Gemeindevertretung beschließt das Leitbild für Neuenhagen bis 2030 (Anlage 1) als langfristig geltenden Handlungsrahmen zur Sicherung der Entwicklung von Wirtschaft, Sozialem und Umwelt im Einklang miteinander. 2. Kommunalpolitische Entscheidungen orientieren sich zukünftig an diesem Leitbild. 3. Die Arbeit der Agendagruppen wird fortgeführt mit dem Ziel, den Maßnahmenplan lau- fend zu aktualisieren und die Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbildes einzuleiten. Die Beauftragten der Agendagruppen haben Rederecht in den Ausschüssen der Gemein- devertretung. Ihnen steht auf Wunsch ein Tagesordnungspunkt für ihre Anliegen in den entsprechenden Ausschüssen zu. Abstimmungsergebnis: mit 19 Ja-, 3 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 54/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1. den Stellenplan für das Jahr 2009 bestehend aus Stellenübersicht und Stellengliederung gemäß Anlage. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Vollzugs des Stellenplanes die Zuordnung der Stellen zu den Organisationseinheiten zu verändern. Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 62/2008 Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung wird beauftragt: 1. Auf der Basis der Eckpunkte gemäß Anlage 1 (Finanzplan 2009) einen doppischen Haus- haltsplan für das Jahr 2009 zu erarbeiten. Dabei soll der Saldo aus laufender Verwal- tungstätigkeit für das Jahr 2009 1,2 Mio. Euro nicht unterschreiten. 2. An den Maßnahmen und den Ansätzen im Bereich der Auszahlungen für Investitionstä- tigkeit (Anlage 5) wird festgehalten, jedoch kann im Rahmen der Erarbeitung des doppi- schen Haushaltes eine erforderliche Anpassung der Haushaltsansätze insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen und Neubauten erfolgen. 3. Mit der Haushaltsplanung 2009 sind Ansatzvorschläge zu unterbreiten: a. für den Straßenausbau auf der Grundlage der Liste zum Straßenbau (DS 68/2008) für das Finanzplanjahr 2011 in Höhe von insgesamt bis zu 2,0 Mio. EUR und für das Finanzplanjahr 2012 im Rahmen von 1,5 bis 2,0 Mio. EUR. b. für den Neubau des Bürgerhauses, nach Vorlage der Ergebnisse der Prüfung durch den VBD, einschließlich der zusätzlichen Aufwendungen für die laufende Bewirtschaf- tung im Planungszeitraum 2009 bis 2012. c. für Planungskosten, die sich für Maßnahmen aus der Anlage 6 ergeben, entspre- chend des fortgeschrittenen Arbeitsstandes. 4. Bis zum Juni 2009 müssen für folgende Schwerpunkte die Entscheidungsgrundlagen bestätigt sein, damit eine Aufnahme von Ansätzen in den Haushaltsplan 2010 (Planungs- zeitraum 2010 bis 2013) erfolgen kann: a. Energetische Sanierung von kommunalen Einrichtungen (Schulen, Kitas und Turnhal- len) b. Konzept zu Neubau sowie Um-, Aus- und Erweiterungsbaumaßnahmen an kommuna- len Einrichtungen. 5. Bei entsprechender Beschlussfassung sind für die in der Anlage 7 aufgeführten Entwick- lungskonzeptionen mit dem Eckpunktepapier 2010 Ansatzvorschläge für den Planungs- zeitraum 2010 bis 2013 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Drucksachen-Nr. 84/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1. die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderungssatzung der Schulspeisungssatzung gemäß Anlage 1. 2. die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für die Schulspeisung an Schulen in Trägerschaft der Gemeinde (Schulspeisungssatzung) gemäß Anlage 2. Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-,5 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 85/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1. die Stellungnahme der Verwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderungssatzung der KITA-Gebührensatzung gemäß Anlage 1. 2. die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde (KITA-Gebührensatzung) gemäß Anlage 2. Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-, 5 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 74/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: Für die weitere Bebauungsplanung wird die Variante 2 der Städtebaulichen Konzeption zum Bebauungsplan „Dorfkern Bollensdorf“ vom April 2008 als Grundlage verwendet. Die Beschlussfassung erfolgt unter Beachtung des § 28 der Gemeindeordnung Branden- burg (Ausschließungsgründe). Abstimmungsergebnis: mit 22 Ja-, 1 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 60/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1.Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Friesenweg“ wird im weiteren Verfahren als Bebauungsplan fortgeführt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung in der Zeit vom 07.07.2008 bis zum 07.08.2008 durchgeführt. Die Beschlussfassung erfolgt unter Beachtung des § 28 der Gemeindeordnung Branden- burg (Ausschließungsgründe). Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-, 2 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 61/2008 Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuenhagen Die Gemeindevertretung beschließt: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung in de Zeit vom 07.07.2008 bis zum 07.08.2008 durchgeführt. Abstimmungsergebnis: mit 20 Ja-, 1 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Drucksachen-Nr. 65/2008 Die Gemeindevertretung beschließt: 1.Der Bebauungsplan „Pferdekoppel“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Bauge- setzbuch (BauGB) geändert. 2. Der 2. Änderungsentwurf in der Fassung vom 28.04.2008 wird mit Begründung gebilligt (Anlage). Die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beteiligt. Der 2. Änderungsentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 07.07.2008 bis 08.08.2008 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss ergeht unter Beachtung des § 28 der Gemeindeordnung für das Land Bran- denburg. Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

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Inhalt

Amtlicher Teil • BeschlüsseausderGemeindevertretersitzungvom19.Juni2008 Seite1• ÖffentlicheBekanntmachungeinesAntragsnach§9Absatz4 GrundbuchbereinigungsgesetzinderGemarkungNeuenhagenbeiBerlin imBereichderGemeindeNeuenhagenbeiBerlin Seite2• EntwurfderListezumweiterenStraßenausbauab2011 Seite2• ÖffentlicheBekanntmachung:AuslegungdesEntwurfsderListezum weiterenStraßenausbauinderGemeindeNeuenhagenbeiBerlin Seite3• 3.SatzungzurÄnderungderSatzungüberdieStraßenreinigung, denWinterdienstunddieLaubentsorgunginderGemeinde Seite3• 1.ÄnderungssatzungzurSatzungderGemeindeüberSchulspeisung anSchuleninTrägerschaftderGemeinde(Schulspeisungssatzung) Seite3• ÄnderungssatzungzurSatzungderGemeindeüberdieErhebungvon GebührenfürdieNutzungvonKindertagesstätten (KITA-Gebührensatzung) Seite3• Stellenangebot:MitarbeiterimordnungsbehördlichenAußendienst Seite3• Stellenangebot:MitarbeiterGrundstücks-undGebäudeverwaltung Seite4• BekanntmachungeinerAusschreibung:LieferungundEinbau vonFenstern,TürenundTorenimErweiterungsbauFeuerwehr Seite4• BekanntmachungeinerAusschreibung:Dachkonstruktionsarbeiten amErweiterungsbauFeuerwehr Seite4• LeitbildfürdieGemeindeNeuenhagenbeiBerlin Seite5• Bekanntmachung:ÖffentlicheZahlungsaufforderungfürJahreszahler Seite5• ÖffentlicheBekanntmachung:ÖffentlicheAuslegungdesEntwurfs der2.ÄnderungdesBebauungsplans„Pferdekoppel“ Seite6• ÖffentlicheBekanntmachung:AufstellungeinesBebauungsplans „Hauptstr.56/58“ Seite6• ÖffentlicheBekanntmachung:FortführungdesVorhabenbezogenen Bebauungsplans„Friesenweg“alsBebauungsplanundfrühzeitige BeteiligungderÖffentlichkeitsowie2.Änderung desFlächennutzungsplans Seite7• WahlbekanntmachungzurKommunalwahlam28.September2008 Seite7• MitteilungdesWahlleiters Seite8

Amtsblatt für die GemeindeNeuenhagen bei Berlin

13. Jahrgang Nummer 07Neuenhagen, den 26. 06. 2008

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 19. Juni 2008Öffentliche SitzungDrucksachen-Nr. 83/2008DieGemeindevertretungbeschließt:FürdenimLageplandargestelltenBereichwirdnach§2Abs.1Baugesetzbuch (BauGB)derBebauungsplan „Hauptstraße56/58“aufgestellt(Anlage1).DieBeschlussfassungerfolgtunterBeachtungdes§28derGemeindeordnungBranden-burg(Ausschließungsgründe).Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-, 12 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 87/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.DieGemeindeNeuenhagenbeiBerlinnimmtanderdiesjährigen„EuropäischenWoche

derMobilität“vom16.-22.September2008teil.2.DieGemeindeverwaltungbemühtsich inZusammenarbeitmitdemVerkehrsbeiratund

weiteren lokalenAkteurendie imRahmenderTeilnahmevorgeschlagenenAktivitätenumzusetzen.

Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 80/20081.DieGemeindevertretungbeschließtdasLeitbildfürNeuenhagenbis2030(Anlage1)als

langfristiggeltendenHandlungsrahmenzurSicherungderEntwicklungvonWirtschaft,SozialemundUmweltimEinklangmiteinander.

2.KommunalpolitischeEntscheidungenorientierensichzukünftigandiesemLeitbild.3.DieArbeitderAgendagruppenwirdfortgeführtmitdemZiel,denMaßnahmenplanlau-

fendzuaktualisierenunddieMaßnahmenzurUmsetzungdesLeitbildeseinzuleiten.DieBeauftragtenderAgendagruppenhabenRederecht indenAusschüssenderGemein-devertretung.IhnenstehtaufWunscheinTagesordnungspunktfürihreAnliegenindenentsprechendenAusschüssenzu.

Abstimmungsergebnis: mit 19 Ja-, 3 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.Drucksachen-Nr. 54/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.denStellenplanfürdasJahr2009bestehendausStellenübersichtundStellengliederung

gemäßAnlage.2.Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Vollzugs des Stellenplanes die

ZuordnungderStellenzudenOrganisationseinheitenzuverändern.Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 62/2008DieGemeindevertretungbeschließt,dieVerwaltungwirdbeauftragt:1.AufderBasisderEckpunktegemäßAnlage1(Finanzplan2009)einendoppischenHaus-

haltsplan fürdasJahr2009zuerarbeiten.DabeisollderSaldoaus laufenderVerwal-tungstätigkeitfürdasJahr20091,2Mio.Euronichtunterschreiten.

2.AndenMaßnahmenunddenAnsätzenimBereichderAuszahlungenfürInvestitionstä-tigkeit(Anlage5)wirdfestgehalten,jedochkannimRahmenderErarbeitungdesdoppi-schenHaushalteseineerforderlicheAnpassungderHaushaltsansätzeinsbesonderebeiStraßenbaumaßnahmenundNeubautenerfolgen.

3.MitderHaushaltsplanung2009sindAnsatzvorschlägezuunterbreiten: a. fürdenStraßenausbauaufderGrundlagederListezumStraßenbau(DS68/2008)

fürdasFinanzplanjahr2011inHöhevoninsgesamtbiszu2,0Mio.EURundfürdasFinanzplanjahr2012imRahmenvon1,5bis2,0Mio.EUR.

b. fürdenNeubaudesBürgerhauses,nachVorlagederErgebnissederPrüfungdurchdenVBD,einschließlichderzusätzlichenAufwendungenfürdielaufendeBewirtschaf-tungimPlanungszeitraum2009bis2012.

c. für Planungskosten, die sich für Maßnahmen aus der Anlage 6 ergeben, entspre-chenddesfortgeschrittenenArbeitsstandes.

4.Bis zum Juni 2009 müssen für folgende Schwerpunkte die Entscheidungsgrundlagenbestätigtsein,damiteineAufnahmevonAnsätzenindenHaushaltsplan2010(Planungs-zeitraum2010bis2013)erfolgenkann:

a. EnergetischeSanierungvonkommunalenEinrichtungen(Schulen,KitasundTurnhal-len)

b. KonzeptzuNeubausowieUm-,Aus-undErweiterungsbaumaßnahmenankommuna-lenEinrichtungen.

5.BeientsprechenderBeschlussfassungsindfürdieinderAnlage7aufgeführtenEntwick-lungskonzeptionenmitdemEckpunktepapier2010AnsatzvorschlägefürdenPlanungs-zeitraum2010bis2013vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 84/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.die Stellungnahme derVerwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderungssatzung der

SchulspeisungssatzunggemäßAnlage1.2.die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin für die

Schulspeisung an Schulen in Trägerschaft der Gemeinde (Schulspeisungssatzung)gemäßAnlage2.

Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-,5 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.Drucksachen-Nr. 85/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.die Stellungnahme derVerwaltung zu den Anregungen zur 1. Änderungssatzung der

KITA-GebührensatzunggemäßAnlage1.2.die1.ÄnderungssatzungderSatzungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinüberdie

Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft derGemeinde(KITA-Gebührensatzung)gemäßAnlage2.

Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-, 5 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 74/2008DieGemeindevertretungbeschließt:FürdieweitereBebauungsplanungwirddieVariante2derStädtebaulichenKonzeptionzumBebauungsplan„DorfkernBollensdorf“vomApril2008alsGrundlageverwendet.DieBeschlussfassungerfolgtunterBeachtungdes§28derGemeindeordnungBranden-burg(Ausschließungsgründe).Abstimmungsergebnis: mit 22 Ja-, 1 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 60/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Friesenweg“ wird im weiteren Verfahren als

Bebauungsplanfortgeführt.2.Die frühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)

wird inFormeinerPlanauslagemitGelegenheitzurÄußerungundzurErörterungderPlanunginderZeitvom07.07.2008biszum07.08.2008durchgeführt.

DieBeschlussfassungerfolgtunterBeachtungdes§28derGemeindeordnungBranden-burg(Ausschließungsgründe).Abstimmungsergebnis: mit 21 Ja-, 2 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 61/2008Betreff:2.ÄnderungdesFlächennutzungsplansderGemeindeNeuenhagenDieGemeindevertretungbeschließt:DiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)wirdinFormeinerPlanauslagemitGelegenheitzurÄußerungundzurErörterungderPlanungindeZeitvom07.07.2008biszum07.08.2008durchgeführt.Abstimmungsergebnis: mit 20 Ja-, 1 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 65/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.DerBebauungsplan„Pferdekoppel“wird imvereinfachtenVerfahrennach§13Bauge-

setzbuch(BauGB)geändert.2.Der2.ÄnderungsentwurfinderFassungvom28.04.2008wirdmitBegründunggebilligt

(Anlage).DieÖffentlichkeitunddieberührtenBehördenundTrägeröffentlicherBelangewerdengemäߧ13Abs.2Nr.2und3BauGBbeteiligt.Der2.ÄnderungsentwurfmitBegründungwirdinderZeitvom07.07.2008bis08.08.2008öffentlichausgelegt.

DerBeschlussergehtunterBeachtungdes§28derGemeindeordnungfürdasLandBran-denburg.Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

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26. Juni 2008 Seite 2 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

Drucksachen-Nr. 66/2008DieGemeindevertretungbeschließtdie3.SatzungzurÄnderungderSatzungüberdieStra-ßenreinigung,denWinterdienstunddieLaubentsorgunginderGemeindeNeuenhagenbeiBerlingemäßAnlage1.Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 68/2008DieGemeindevertretungbeschließt,denEntwurfderListezumweiterenStraßenausbauinderGemeindeNeuenhagenbeiBerlin(Anlage)vom01.07.2008bis31.07.2008öffentlichauszulegen.Abstimmungsergebnis: mit 26 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 67/2008DieGemeindevertretungbeschließt:1.dieFortführungderzusätzlichenBuslinieNr.940AimRaumderGemeindenNeuenha-

genbeiBerlinundHoppegartenmitAnbindungandieGemeindeSchöneichemiterwei-tertemFahrplan,gemäßAnlage1.

2.Zur finanziellen Absicherung des gemeindlichen Anteils 2008 werden für die Haus-haltsstelle Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (79200.67200)überplanmäßigeMittel inHöhevon12.000,00EURbewilligt.DieDeckungerfolgtausMehreinnahmen–Konzessionsabgabe–(HH-Stelle81000.22000).

IndenHaushalt2009sindfinanzielleMittelinHöhevon4.000,00EUReinzustellen.Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 69/2008DieGemeindevertretungbeschließtdieOrdnungsbehördlicheVerordnungzurAufrechter-haltungderöffentlichenSicherheitundOrdnungimGebietderGemeindeNeuenhagenbeiBerlingemäßAnlage.Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-, 9 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Nicht öffentliche SitzungDrucksachen-Nr. 82/2008DieGemeindevertretungbeschließtdieVerleihungderEhrennadelderGemeindeNeuen-hagenbeiBerlin.Abstimmungsergebnis: mit 23 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 63/2008DieGemeindevertretungbeschließtdenAnkaufderFlächenderKleingartenanlage„AnderTrainierbahn“.Abstimmungsergebnis: mit 19 Ja-, 2 Neinstimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 89/2008DieGemeindevertretungbeschließtdieVergabeeinesunbebautenGrundstücks,gelegeninderFlur25,Flurstück510.Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-, 11 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 73/2008Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe eines Auftrages nach öffentlicher Aus-schreibungfürdasLos2–ErweiterterRohbau–fürdasBauvorhabenUmbauSchumann-VillazumHausderBegegnungunddesLernens.Abstimmungsergebnis: mit 24 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 79/2008Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe eines Auftrages nach öffentlicher Aus-schreibungfürdenRohbaudesErweiterungsbausderFeuerwehr.Abstimmungsergebnis: mit 24 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Drucksachen-Nr. 78/2008Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe eines Auftrages nach öffentlicher Aus-schreibungfürdenRohbauderKitaBerlinerStraße67.Abstimmungsergebnis: mit 25 Ja-, 0 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Drucksachen-Nr. 90/2008Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe eines Auftrages nach öffentlicher Aus-schreibungfürFensterundTürenderKitaBerlinerStraße67.Abstimmungsergebnis: mit 24 Ja-, 0 Neinstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

in der Gemarkung Neuenhagen bei Berlin im Bereich der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

DieFirmaGASAGBerlinerGaswerkeAktiengesellschaft,Voßstraße20in10117Berlin,hatmitDatumvom20.Mai2008,hiereingegangenam21.Mai2008,einenAntragaufBeschei-nigungvonbeschränktenpersönlichenDienstbarkeitenzumBesitzundBetriebsowiezurUnterhaltungundErneuerungeinerbereitsbestehendenGashochdruckleitung (LH0018EÜSBlumberg/KlärwerkWaltersdorf,LeitungsabschnittEÜSBlumbergbisLandesgrenzeBerlin)nebstEinrichtungenundZubehörbzw.Neben-undSonderanlagenfürGrundstückeinderGemarkungNeuenhagenbeiBerlininderGemeindeNeuenhagenbeiBerlingestellt.DieserAntragwirdhierunterdemAktenzeichen09.53-916geführt.

DerAntragwirdhiermitgemäߧ9Absatz4Satz2Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG)vom20.Dezember1993(BGBl.IS.2192),zuletztgeändertdurchArtikel93derVerordnungvom31.Oktober2006(BGBl.IS.2418), inVerbindungmit§7Absatz1derVerordnungzurDurchführungdesGrundbuchbereinigungsgesetzesundandererVorschriftenaufdemGebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom20.Dezember1994(BGBl. IS.3900)öffentlichbekanntgemacht.DieAntragsunterlagenkönnenvondenBerechtigteninnerhalbvonvierWochennachdemerstenTagderVeröf-fentlichungimLandesamtfürBergbau,GeologieundRohstoffeBrandenburg,AußenstelleKleinmachnow(Haus5,4.Etage),StahnsdorferDamm77in14532Kleinmachnow,nachTerminvereinbarungunter(033203)36-823(montagsbisdonnerstagsinderZeitvon08.00bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) – bzw. nach vorherigerAbspracheauchaußerhalbdieserZeiten–eingesehenwerden.DieFrage,obeinGrund-stück überhaupt (bzw. in welchem Ausmaß) betroffen ist, kann vorab telefonisch geklärtwerden.

Gemäߧ9Absatz1Satz1GBBerGistvonGesetzeswegenaufdemGebietderehema-ligenDDReineDienstbarkeitfüralleam3.Oktober1990genutztenundam25.Dezember1993betriebenenEnergieanlagenentstanden.DurchdiesebeschränktepersönlicheDienst-barkeitwirdderStandvom3.Oktober1990dokumentiert.DeshalbisteinEinverständnismit der vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energiean-lageselbstnichterforderlich.AlledanacheingetretenenVeränderungen,diedieNutzungdes Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen,müssendurcheinenzivilrechtlichenVertragzwischendemVersorgungsunternehmenunddemGrundstückseigentümer,ErbbauberechtigtenodersonstigendinglichBerechtigtenandemGrundstückgeregeltwerden.

Rechtsbehelfsbelehrung:EineventuellerWiderspruchkanndurchdenBerechtigten (Grundstückseigentümer,Erb-bauberechtigter usw.) innerhalb von vierWochen nach dem erstenTag der öffentlichenBekanntmachungeingelegtwerden.EininderSachebegründeterWiderspruchkannaller-dingsnurdaraufgerichtetsein,dassdieAnlagebzw.Leitungam3.Oktober1990nichtgenutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oderdessenRechtsnachfolgernichtbetriebenwordenistoderdassdieindenUnterlagendar-gestellteLeitungsführungfehlerhaft(alsoandersalsvomUnternehmen)dargestelltist.

Kleinmachnow,29.Mai2008

ImAuftragGrunenberg

Entwurf der Liste zum weiteren Straßenausbau ab 2011

unbefestigte Anliegerstraßen Vorhaben geschätzte Baukosten in €

MannheimerStraße Minimalvariante 155.000,00 mitFahrbahn, Regenentwässerung, Zufahrten,Straßen- beleuchtung

WormserStraße -“- 157.000,00

Straße1* -“- 143.000,00

Wiesenstraße -“- 349.000,00

Kiefernallee -“- 327.000,00

Grünstraßetlw.vonNiederheidenstr.bisKiefernallee -“- 87.000,00

Sonnenweg -“- 169.000,00

Buschwinkel -“- 55.000,00

UnterdenUlmenvonPlatanenalleebisGraditzerDamm -“- 114.000,00

GraditzerDamm -“- 291.000,00

HoheAlleevonOberland-straßebisEnde -“- 166.000,00

WernigeroderStraße -“- 107.000,00

FrankenhausenerStraße -“- 104.000,00

AltenauerStraße -“- 88.000,00

Langenbeckstr.vonFlorastraßebisHoheAllee** -“- 58.000,00

SchmidtstraßevonJahnstraßebisAndernacherStraße** -“- 80.000,00

Ziegelstraße -“- 187.000,00

Zwischensumme 2.637.000,00

Gehwege, Radwege, gemeinsame Geh-und Radwege Vorhaben geschätzte Baukosten in €

DahlwitzerStraßevonLinden- Gehwege,Zufahrten,straßebisAmselsteg, Straßenbeleuchtung 204.000,00

SchmidtstraßevonZiegelstraße Gehwege,ZufahrtenbisJahnstraße Straßenbeleuchtung 124.000,00

Kleiststraße gem. Geh-Radweg, Zufahrten, Straßenbeleuchtung 281.000,00

Niederheidenstraßevon gem. Geh. Radweg,GrünstraßebisB1 Zufahrten, Straßen- beleuchtung 496.000,00

Langenbeckstr.vonLindenstr. Gehwege,Zufahrten,bisFlorastr. Straßenbeleuchtung 56.000,00

Zwischensumme 1.161.000,00

befestigte Haupterschließungs- Vorhaben geschätzte Baukosten in €und Anliegerstraßen

FredersdorferStraße Fahrbahn/ Regenwasserkanal 482.000,00

Westring 2Fahrbahnen, Gehwegebeidseitig, Straßenbeleuchtung, Zufahrten,Ableitung Regenwasser 1.300.000,00

Hauptmannstraße einseitigerGehweg, Fahrbahn,Regenent- wässerung,Zufahrten, Straßenbeleuchtung 406.000,00

Ernst-Thälmann-Straße Komplettumbauin Anlehnungan Straßenbaukonzeption 1.100.000,00

Niederheidenstraße Fahrbahnumbau 350.000,00 von Grünstraße bis Bahnübergang

Zwischensumme 3.638.000,00

Gesamtkosten 7.436.000,00

**imZusammenhangmitGehwegerneuerung*imZusammenhangmitB-PlanAmselsteg

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26. Juni 2008 Seite 3 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

Öffentliche BekanntmachungDieGemeindevertretunghatam19.06.2008beschlossen,denEntwurfderListezumwei-terenStraßenausbauinderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinabdemJahr2011öffentlichauszulegen.Die Auslegung findet vom 01.07.2008 bis 31.07.2008 statt.

JedermannhatGelegenheit, inderGemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin,AmRat-haus1,FachbereichIVBauverwaltungundöffentlicheOrdnung,imHausIIBürgerservicesowieimBürgerbüroSchäferplatzdenEntwurfzufolgendenZeiteneinzusehen:

RathausMontag von8Uhrbis12Uhr(nurBürgerservice)Dienstag von9Uhrbis12Uhrundvon13Uhrbis18UhrDonnerstag von13Uhrbis17Uhr(nurBürgerservice)Freitag von8Uhrbis12Uhr

BürgerbüroDienstag von9Uhrbis12Uhrund14Uhrbis18UhrDonnerstag von8Uhrbis12UhrSamstag von9Uhrbis12Uhr(nurjedenerstenSamstagimMonat)

ZusätzlicherfolgteineVeröffentlichungaufderHomepagederGemeindewww.neuenha-gen-bei-berlin.de.

WährenddieserAuslegungsfristkönnenBedenkenundAnregungenschriftlicheingereichtoderzurNiederschriftbeimFachbereich IVBauverwaltungundöffentlicheOrdnung,AmRathaus1,vorgebrachtwerden.

Neuenhagen,den20.06.2008

JürgenHenze

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst

und die Laubentsorgung in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

Aufgrunddes§49adesBrandenburgischenStraßengesetzes(BbgStrG)inderFassungderBekanntmachungvom31.03.2005(GVBl.I,S.134),berichtigtdurchBerichtigungvom17.05.2005(GVBl.I,S.197)hatdieGemeindevertretungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinaufihrerSitzungam19.06.2008folgendeSatzungbeschlossen:

Artikel 1

Der§5Absatz2Ziffer4derSatzungüberdieStraßenreinigung,denWinterdienstunddieLaubentsorgunginderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinwirdergänztdurchdasAnfügeneinesKlammerzusatzesmitdenWorten„(beiblitzartigauftretendemGlatteiskönnenauchauftauendeStoffezumEinsatzgebrachtwerden)“

Artikel 2Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung, denWinterdienstunddieLaubentsorgunginderGemeindeNeuenhagenbeiBerlintrittamTagenachihrerBekanntmachunginKraft.

Neuenhagen,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über Schulspeisung an Schulen in Trägerschaft der Gemeinde

(Schulspeisungssatzung)AufGrundder§§5und35Abs.2Nr.10derGemeindeordnungfürdasLandBrandenburg(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletztgeändertdurchArt.15desGesetzesvom28.06.2006(GVBl.I/06S.86),den§§2,4und6desKommunalabgabengesetzes fürdasLandBrandenburg (KAG) inderFassungderBekanntmachungvom31.03.2004(GVBl. I/04S.174),zuletztgeändertdurchArt.1desGesetzesvom26.04.2005 (GVBl. I/05S.170) inVerbindungmit§113desBrandenbur-gischen Schulgesetzes in der Fassung Bekanntmachung vom 02.08.2002 (BGBl. I S.78),zuletztgeändertdurchArt.4desGesetzesvom30.11.2007(BGBl.IS.193),hatdieGemeindevertretungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlininihrerSitzungam19.06.2008folgendeSatzungbeschlossen:

Artikel 1Die Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über Schulspeisung an Schulen inTrägerschaftderGemeinde(Schulspeisungssatzung)vom12.09.2002wirdwiefolgtgeän-dert:§5(ErhebungdesElternbeitrages)Absatz3Satz2wirdgeändertundwiefolgtneugefasst:DieAbmeldungmussspätestensamTagderLieferungbis8:00Uhrerfolgen.§6(TeilnahmeDritteranderSchulspeisung)§6wirdersatzlosgestrichen.

Artikel 2DieseÄnderungssatzungtrittam1.Juli2008inKraft.

NeuenhagenbeiBerlin,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über die Erhebung von

Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde

(KITA-Gebührensatzung) AufGrundder§§5und35Abs.2Nr.10derGemeindeordnungfürdasLandBrandenburg(GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletztgeändertdurchArt.4desGesetzesvom18.12.2007(GVBl.I/07S.286),den§§2,4und6desKommunalabgabengesetzes fürdasLandBrandenburg (KAG) inderFassungderBekanntmachungvom31.03.2004(GVBl. I/04S.174),zuletztgeändertdurchArt.1desGesetzesvom26.04.2005(GVBl.I/05S.170)inVerbindungmit§90desAchtenBuchesSozialgesetzbuch(SGBVIII)inderFassungderBekanntmachungvom14.12.2006(BGBl.S.3134),zuletztgeändertdurchArt.2Abs.23desGesetzesvom19.02.2007(BGBl.IS.122)unddes§17desZweitenGesetzeszurAusführungdesAchtenBuchesdesSozi-algesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstättengesetz – KitaG) in derFassungderBekanntmachungvom27.06.2004(GVBl.I/04S.384)zuletztgeändertdurchArtikel1desGesetzesvom21.06.2007(GVBl.I/07S.110),hatdieGemeindevertretungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlin in ihrerSitzungam19.06.2008 folgendeSatzungbeschlossen:

Artikel 1DieSatzungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinüberdieErhebungvonGebührenfürdieNutzungvonKindertagesstätten inTrägerschaftderGemeinde (KITA–Gebührensatzung)vom14.12.2006wirdwiefolgtgeändertundneugefasst:§1(EntstehenundErlöschenderGebühr)Absatz1Satz2wirdersatzlosgestrichen.Absatz5wirdersatzlosgestrichen.§6(Gebührenberechnung)Absatz6Satz2wirdgeändertundwiefolgtneugefasst:FürdieTeilnahmeanderMittagessenversorgungbeträgtderEssenpreisinderKrippe,imKindergartenundimHort1,80Euro.Absatz6wirdfolgenderSatz3hinzugefügt:Familien mit zwei und mehr Kindern, die in den Einrichtungen der Gemeinde versorgtwerden,erhaltenabdemzweitenKind10%ErmäßigungaufdenMittagspreis.§9(Gastkinder)Satz2wirdgeändertundwiefolgtneugefasst:DasEssengeldistentsprechend§6Abs.6Satz2zusätzlichzuzahlen.

Artikel 2DieseÄnderungssatzungtrittam1.Juli2008inKraft.

NeuenhagenbeiBerlin,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

StellenausschreibungInderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinistzum nächstmöglichen ZeitpunkteineVollzeitstelle(40Wochenstunden)mitflexiblenArbeitszeitenalsMitarbeiter/inim

Ordnungsbehördlichen Außendienstzubesetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:• dieStreifentätigkeitimgesamtenGemeindegebietzurFeststellungordnungswidri-

gerTatbestände,insbesondereimruhendenVerkehrsowieimBahnhofsumfeld• dieErteilungvonVerwarnungen• dieAnordnungnotwendigerErsatzvornahmen• dieFertigungschriftlicherStellungnahmenundDokumentationen• dieTeilnahmeanGerichtsverhandlungenimRahmenvonBußgeldverfahren.

Sie verfügen über:• KenntnisseundErfahrungenimOrdnungsrechtsowiedieBereitschaftzurEinarbei-

tungindasgemeindlicheSatzungsrecht• hohekommunikativeFähigkeitensowieeinsicheresundfreundlichesAuftreten• hohe Belastbarkeit und Stabilität zur Durchsetzung der ordnungsrechtlichenVor-

schriften• dieBereitschaft,dieArbeitszeitensowohlhinsichtlichderTageszeiten,alsauchsai-

sonalflexibeldengemeindlichenBedürfnissenanzupassen• dieFähigkeitzumsicherenUmgangmitdergängigenComputersoftware• denFührerscheinKlasseBsowieKenntnissederOrtslagevonNeuenhagenbei

Berlin.

Erwünscht ist:• dieMitgliedschaftinderNeuenhagenerFeuerwehr.

DieVergütungerfolgtnachderEntgeltgruppe5TVöD.

IhreBewerbungmitdenüblichenUnterlagenrichtenSiebittebisspätestens31.07.2008an:

Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei BerlinFachbereich I, PersonalserviceAm Rathaus 115366 Neuenhagen.

Neuenhagen,den16.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

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26. Juni 2008 Seite 4 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

StellenausschreibungVoraussichtlich ab 01.09.2008 ist die Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) einer/sSachbearbeiter(s)/inimBereich

Grundstücks- und Gebäudeverwaltung(Facilitymanagement)

zubesetzen.

DasAufgabengebietumfasstimWesentlichen:• dieSteuerungundKoordinationvonInstandhaltungs-,Wartungs-undNeubaumaß-

nahmenvongemeindlichenHochbaumaßnahmeneinschließlichder• VorbereitungvonAuftragsvergabenundErarbeitungvonLeistungsverzeichnissen• PlanungundKoordinationvonMaßnahmenzumEnergiemanagement• ÜberprüfungvonKleingartenanlagennachdenVorschriftendenBundeskleingar-

tengesetzes.

Erwartetwird:• ein abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium im Bauingenieurwesen oder

vergleichbareQualifikationen• Zuverlässigkeit,hoheKommunikationsfähigkeit,einfreundlichesundsicheresAuf-

tretensowieeinhohesMaßanpersönlichemEngagement.• InteresseundFähigkeitzumkonzeptionellenundselbstständigenArbeiten,• sichererUmgangmitdergängigenComputersoftware(Excel,Wordu.a.)• gewünschtsindtätigkeitsbezogeneKenntnissehinsichtlichProjektsteuerung,Faci-

lity-undEnergiemanagement.

Erwünschtist:• dieMitgliedschaftinderNeuenhagenerFeuerwehr.

DieVergütungerfolgtnachderEntgeltgruppe8TVöD.

IhreBewerbungmitdenüblichenUnterlagenrichtenSiebittebisspätestens31.07.2008an:

Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei BerlinFachbereich I, PersonalserviceAm Rathaus 115366 Neuenhagen.

Neuenhagen,den16.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

r) RechtsformderBieter- gesamtschuldnerischhaftendmit gemeinschaften: bevollmächtigtemVertreters) GeforderteEignungs- 1.GemäßVOB/A§8Nr.3(1)abisg nachweise: 2.DieErklärungüberdieZahlungvonSteuernund Sozialversicherungsbeiträgenistvorzulegen 3.EigenerklärungzumAuszugausdemZentralregister nach§150derGewerbeordnung 4.Unbedenklichkeitsbescheinigungder Berufsgenossenschaft 5.aktuellerNachweisderZahlungan Sozialversicherungsträger 6.NachweisderbestehendenHaftpflichtversicherung 7.UnbedenklichkeitsbescheinigungdesFinanzamtes 8.FreistellungsbescheinigungzumSteuerabzugbei Bauleistungengem.§48bAbs.1Satz1des Einkommensteuergesetzes (UnterlagenNr.1bis8fürdaslaufendeJahr) AngebotemitfehlendenNachweisenwerdenaus derWertungausgeschlossen. Bieter,dieihrenSitznichtinderBRDhaben,habeneine BescheinigungdesfürsiezuständigenVersicherungs- trägersvorzulegen. Die/derNachauftragnehmersindmitTeilnahmeantrag zubenennen. 9.odergültigeEintragungindasULVt) Zuschlags-undBindefrist: 30.09.2008 (VergabeerfolgtdurchmehrereInstanzen)u) Nebenangebotesind zugelassen,beiVorlageeinesvollständig zugelassen: ausgefülltenHauptangebotsv) Auskünfteerteilt: IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel AmWall33,Gewerbegebiet 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.:(03342)2479–0 Fax:(03342)2479–40

Erweiterung Feuerwehr NeuenhagenÖffentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOB/A

15366 Neuenhagena) Auftraggeber: GemeindeNeuenhagenvertretendurchdie GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin AmRathaus1 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.: (03342)245-0 Fax:(03342)245-444b) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung Vergabenummer: GM 03/08c) Auftragsgegenstand: AusführungvonBauleistungend) OrtderAusführung: LahnsteinerStraße2,15366Neuenhagenb.Berline) ArtderLeistung: Los2:Dachkonstruktionsarbeiten:Zimmerer-, Dachdeckungs-,Dachabdichtungs-undKlempner- arbeiten ca.23m³DachstuhlholzmitAbbund,2,7m³ Brettschichtholz 3,8m³Keilhölzer,58St.Nagelplattenbinder 8,60mlang, 8St.Nagelplattenbinder8,10mlang,5St. Nagelplattenbinder7,30mlang,ca.850m² Dachschalung,800m²Dachabdichtung 700m²MetalldachdeckungSystemDecrao.glw., 60m²ZinkblechdacheindeckungRundbogen, DachentwässerunginnenliegendeBitumenrinne, ZinkblechDachrinneundFallrohref) AufteilunginLose: entfälltg) Erbringungvon entfällt Planungsleistungen:h) FristderAusführung: 10/2008bis11/2008i) Anforderungsstellefür IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel Verdingungsunterlagen: AmWall33,Gewerbegebiet, 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.:(03342)2479-0 Fax:(03342)2479-40 AnforderungderUnterlagenab09.06.08 VersandderUnterlagenaufdemPostwegab27.06.2008j) Entschädigungfürdie VerrechnungsscheckinHöhevon35,00€ Verdingungsunterlagen: (ohneDiskette),mitDiskette38,00€zugunsten IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel, derBetragwirdnichterstattetk) Fristfürdie EinreichungderAngebote: 17.07.2008, 13.00 Uhrl) Angebotesindzurichtenan:GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin AmRathaus1,15366Neuenhagenb.Berlin Tel.(03342)245-0,Fax:(03342)245-444 PostalischerEingangbis16.07.2008, persönlicheAbgabebiszumSubmissionstermin (keinBriefkasteneinwurf)m) Sprache,inderdieAngebote abgefasstseinmüssen: Deutsch n) Personen,diebeider EröffnungderAngebote anwesendseindürfen: Bieterund/oderihreBevollmächtigteno) Datum,UhrzeitundOrtder 17.07.2008, 13.00 Uhr EröffnungderAngebote: GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin AmRathaus1,Parkettsaalp) Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft5v.H. Gewährleistungsbürgschaft3v.H. derAuftragssummeeinschl.allerNachträgeq) Zahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagenr) RechtsformderBieter- gesamtschuldnerischhaftendmit gemeinschaften: bevollmächtigtemVertreters) GeforderteEignungs- 1.GemäßVOB/A§8Nr.3(1)abisg nachweise: 2.DieErklärungüberdieZahlungvonSteuernund Sozialversicherungsbeiträgenistvorzulegen 3.EigenerklärungzumAuszugausdemZentralregister nach§150derGewerbeordnung 4.Unbedenklichkeitsbescheinigungder Berufsgenossenschaft 5.aktuellerNachweisderZahlungan Sozialversicherungsträger

Erweiterung Feuerwehr NeuenhagenÖffentliche Ausschreibung nach § 17 Nr. 1 VOB/A

15366 Neuenhagena) Auftraggeber: GemeindeNeuenhagenvertretendurchdie GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin AmRathaus1 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.: (03342)245-0 Fax:(03342)245-444b) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung Vergabenummer: GM 03/08c) Auftragsgegenstand: AusführungvonBauleistungend) OrtderAusführung: LahnsteinerStraße2,15366Neuenhagenb.Berline) ArtderLeistung: Los3:Fenster,Türen,Tore,Fassadenelement 25St.1xflg.Fenster,13St.2xflg.Fenster, 2St.Terrassenausgangstüren,2St.1xflg.Außentüren 2St.2xflg.Außentüren,10St.Sektionaltore 3,51x4,15m,1St.FassadenelementStahlrahmen mitvorgehängterGlasfassade(BxH)ca.6,15x10,80mf) AufteilunginLose: entfälltg) Erbringungvon Planungsleistungen: entfällth) FristderAusführung: 10/2008bis11/2008i) Anforderungsstellefür IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel Verdingungsunterlagen: AmWall33,Gewerbegebiet, 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.:(03342)2479-0 Fax:(03342)2479-40 AnforderungderUnterlagenab09.06.08 VersandderUnterlagenaufdemPostwegab27.06.2008j) Entschädigungfürdie VerrechnungsscheckinHöhevon30,00€ Verdingungsunterlagen: (ohneDiskette),mitDiskette33,00€zugunsten IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel, derBetragwirdnichterstattetk) Fristfürdie 17.07.2008, 13.30 Uhr EinreichungderAngebote:l) Angebotesindzurichten GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin an: AmRathaus1,15366Neuenhagenb.Berlin Tel.(03342)245-0,Fax:(03342)245-444 PostalischerEingangbis16.07.2008, persönlicheAbgabebiszumSubmissionstermin (keinBriefkasteneinwurf)m) Sprache,inderdieAngebote abgefasstseinmüssen: Deutsch n) Personen,diebeider EröffnungderAngebote anwesendseindürfen: Bieterund/oderihreBevollmächtigteno) Datum,UhrzeitundOrtder EröffnungderAngebote: 17.07.2008, 13.30 Uhr GemeindeverwaltungNeuenhagenb.Berlin AmRathaus1,Parkettsaalp) Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft5v.H. Gewährleistungsbürgschaft3v.H. derAuftragssummeeinschl.allerNachträgeq) Zahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagen

Page 5: Amtsblatt für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlindaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/1218708393ne_kompl… · gen bei Berlin und Hoppegarten mit Anbindung an die Gemeinde

26. Juni 2008 Seite 5 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

6.NachweisderbestehendenHaftpflichtversicherung 7.UnbedenklichkeitsbescheinigungdesFinanzamtes 8.FreistellungsbescheinigungzumSteuerabzugbei Bauleistungengem.§48bAbs.1Satz1des Einkommensteuergesetzes (UnterlagenNr.1bis8fürdaslaufendeJahr) AngebotemitfehlendenNachweisenwerdenaus derWertungausgeschlossen. Bieter,dieihrenSitznichtinderBRDhaben,habeneine BescheinigungdesfürsiezuständigenVersicherungs- trägersvorzulegen. Die/derNachauftragnehmersindmitTeilnahmeantrag zubenennen. 9.odergültigeEintragungindasULVt) Zuschlags-undBindefrist: 30.09.2008 (VergabeerfolgtdurchmehrereInstanzen)u) Nebenangebotesind zugelassen,beiVorlageeines zugelassen: vollständigausgefülltenHauptangebotsv) Auskünfteerteilt: IngenieurbüroDr.-Ing.W.Seidel AmWall33,Gewerbegebiet 15366Neuenhagenb.Berlin Tel.:(03342)2479–0 Fax:(03342)2479–40

BekanntmachungÖffentliche Zahlungsaufforderung für Jahreszahler

Zum01.07.2008sindfälligÖffentliche AbgabenGrundsteuerStraßenreinigungsgebührZweitwohnungssteuerHundesteuerGewerbesteuernBargeldlose Zahlungen können auf folgenden Konten erfolgen:KreissparkasseMärkisch-Oderland: BLZ:17054040Kto-Nr.:2308141142BerlinerVolksbank: BLZ:10090000Kto-Nr.:8848200000DeutscheKreditbankFFO: BLZ:12030000Kto-Nr.:0000500231ZahlenSiebittediefälligenBeträgeübereinePostbankoderübereinBankinstitutein.WirkönnenschnellundfehlerfreifürSienurdannbuchen,wennSie–Kassenzeichen(bitteunbedingtals1.Zahlungsgrundangeben)–Verwendungszweckangeben.Bitte füllen Sie deshalb die Zahlungsbelege sehr sorgfältig aus!SofernSiesichnochnichtdemAbbuchungsverfahrenangeschlossenhaben,wollenwirSiehiermitaufdieeinfacheundmoderneZahlungsformaufmerksammachen.ZumgenauenFälligkeitsterminwirdautomatischderrichtigeBetragvonIhremKontoohnezusätzlicheGebührabgebucht.SieversäumenkeinenZahlungsterminundersparensichdadurch lästige Mahn- und Säumnisgebühren. Sie vereinfachen sich und uns den Zah-lungsverkehrundVerwaltungsaufwand.AußerdemmöchtenwirSieaufdieMöglichkeithinweisen,anderGemeindekassezudenbekanntenÖffnungszeitenperEC-KartemittelsElectronicCashbargeldloszuzahlen.Um dem Zahlungspflichtigen Mahn- und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um einegenaueEinhaltungderZahlungsterminegebeten.MahngebührundSäumniszuschlagwerdengemäߧ§259u.240derAbgabeordnunginVerbindungmit§12desKommunalabgabegesetzeserhoben.BeiNichteinhaltungdervorgegebenenZahlungsterminewirddergeschuldeteBetragzzgl.anfallender Mahngebühren und gesetzlicher Säumniszuschläge erhoben bzw. muss beieinemweiterenZahlungsverzugdieZwangsbeitreibungangeordnetwerden.

Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin

Leitbild für die Gemeinde Neuenhagen bei BerlinUnsere Zukunft bekommt ein Gesicht. ZurEntwicklungunseresGemeinwesenshabenwireinLeitbildentworfen,stelleneshiermitzuröffentlichenDiskussionundwerdendieErgebnisseals langfristigeHandlungsgrund-lagezurSicherungderVerträglichkeitvonWirtschaft,SozialemundUmweltnutzen.UnserLeitbildstehtimEinklangmitderAgenda21-einemLeitpapierzurnachhaltigenEntwick-lung,beschlossenaufder„KonferenzfürUmweltundEntwicklungderVereintenNationen“(UNCED)1992inRiodeJaneiro.Wir–dassindca.65BürgerInnen,diesichseitAnfang2006 in5thematischenArbeits-gruppenderAufgabeangenommenhatten,auseinerAnalysedergegenwärtigenStärkenundSchwächendenHandlungsbedarfunddieZielstellungfürdielangfristigenachhaltigeEntwicklungunseresHeimatortesabzuleiten.DerSprecherratderArbeitsgruppenhatnundieEinzelergebnissezueinemintegrativenLeitbildzusammengeführt.DiesesLeitbildsolldenRahmenfürdasgemeindlicheHandelnbis insJahr2030bilden.DabeiwirdeinenachhaltigeEntwicklungderGemeindeangestrebt,wobeieinezukunfts-fähigewirtschaftlicheEntwicklungimEinklangmiteinerdauerhaftenUmweltsicherungundsozialerGerechtigkeitstehensoll.

Gartenstadt Neuenhagen im Jahre 2030Natürlich leben. Natürlich menschlich. Natürlich Zukunft.

Natürlich NeuenhagenBürger, Umwelt und Wirtschaft. Gemeinsames Miteinander ist die Grundlage von allem.Die Verträglichkeit von ökonomischen, ökologischen und sozialen Erfordernissen mussnachhaltig gesichert und für alle verpflichtend sein.DieGewichtungder InteressenwirdsichamGemeinwohlorientierenundfindetineinemständigenDiskussionsprozessmitdenBürgerInnen Neuenhagens statt. Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement werdengestärkt,umsodiekontinuierlicheEinflussnahmederBürgerschaftaufdenEntscheidungs-prozessimDialogmitPolitik,VerwaltungundUnternehmenzugewährleisten.DieKommunalpolitikmussRahmenbedingungenfüreinewirtschaftlicherfolgreiche,umwelt-freundlicheundsozialausgewogeneEntwicklungdesGemeinwesensschaffen.UnsereKirchenprägendasOrtsbildNeuenhagensunddiedazugehörigenKirchengemein-densindgeistlicheZentren imLebenvielerNeuenhagener.DieKirchenbieten inZeitengroßerpersönlicherundgesellschaftlicherVeränderungenOrteinnererEinkehrundSchutz,dienichtnurvondenGemeindemitgliedernangenommenwerdenkönnen.DieZukunftsolldurcheinweiteresgutesMiteinanderzwischenKommuneundKirchebestimmtsein.

Lebensqualität aus Brandenburg und Berlin einmalig erleben.Neuenhagen wird lebendigeVielfalt und erholsame Ruhe an einem ökologisch intakten,infrastrukturellundökonomischhochinteressantenStandortalsNachbarderBundeshaupt-stadtbieten.DieGemeindeprägt ihrbereits jetztstarkesProfilalsGartenstadtmithohemWohn-undErholungswertweiteraus.AttraktiveArbeitsbedingungenwerdendiegünstigenRahmenbe-dingungenvervollständigen.DieFragedesStadtrechtsbleibtinderöffentlichenDiskussion.Gute Nachbarschaft: Gemeinsam an Stärke gewinnen, in Einklang leben.NeuenhagenalsselbstständigeGemeindewirdsichdenAnforderungeneinesMittelzen-trumsamRandeBerlinsstellenundmitdenumliegendenGemeindenkooperieren.AktivesMarketing soll Neuenhagen als Kooperationspartner fürWachstumsbranchen in und umBerlininteressantmachen.Wirtschaft in Neuenhagen. Visionen zulassen. Innovationen und Wachstum fördern. Gewachsenes schützen.NeuenhagenwirdalsWirtschaftsstandortgestärkt.BewährteserhaltenundZukunftsbran-chenfördernstärktdieeigeneWirtschaftskraft.NeuenhagensStrukturwirdidealzurkon-fliktfreienVerknüpfungvongewerblicherundprivaterFlächennutzungundeineguteBasisfürEinzelunternehmungenmitDienstleistungscharaktersein.DieErhaltungundEntwicklungdesGartenstadtcharaktersalswichtigerWirtschaftsfaktorstehtfürdieMöglichkeit,WohnenundArbeitenzuverbinden.EntsprechendsindSchwerpunktederwirtschaftlichenEntwicklungdieFörderungalternati-verEnergienundregionalerKreisläufe,dieAnsiedlunginnovativerDienstleistungsunterneh-menunddieFörderungderVerbindungvonJugendundWirtschaftmitdemSchwerpunktderEntwicklungvonUnternehmertumundSelbstständigkeit.DieFlächenvermarktung imGewerbegebieterfolgtdementsprechend.Neuenhagenwirdübereine leistungsstarke IT-Kommunikationsinfrastrukturverfügen,dieeszuregionalerundüberregionalerStandortbedeutungprädestiniert.KommunalesMarketingundgezielteWirtschaftsförderungsollenNeuenhagensProfilalsWirtschaftsstandortstärken.AnderUmsetzungder„NeuenhagenerErklärung“von2007und des Standortentwicklungskonzepts wird kontinuierlich gearbeitet. Maßnahmen zurSchaffung von Arbeitsplätzen und Beschäftigungsmöglichkeiten im Sinne des Leitbildeswerdengefördert.Für gesellschaftlich relevante und existenzsichernde Tätigkeiten wird ein öffentlicherBeschäftigungssektorunterstützt.ZielistdieweitereReduzierungderArbeitslosenzahlen.Die Gartenstadt. Eine Komposition von Menschen, für Menschen. NeuenhagenwirdsichalsGartenstadtaufbesondereundmoderneArtprofilieren.Gar-tenstadtistfürunsdieattraktiveHauptstadtrandsiedlungmitgesundenWohn-undArbeits-verhältnissensowieEignungzurErholungsnutzung.Wohnen,ArbeitenundErholenimOrterfolgtaufeinedenNaturhaushaltschonendeArtundWeise.HierfüristeinhoherGrünflä-chenanteilimSiedlungsbereichsowieinderUmgebungnotwendig.DerMenschsollsichineinermöglichstoffenenBebauungingroßenGärtenwohlfühlen.Voraussetzunghierfürist,dassdieEinwohnerzahlnichtmehrwesentlichüberdieprognostizierten22000anwächst.NeueBaugebieteamRandedesOrtes,wiez.B.dasSchöneicherDreieck,werdenerstalsBaulandflächeentwickelt,wennder tatsächlicheBedarf indenbestehendenWohngebie-tennichtmehrbefriedigtwird.EineortsunüblicheVerdichtungunterbleibt.DieGrünflächeaufWohngrundstückensollmindestensdoppeltsogroßseinwiederAnteilanüberbauterFläche.Die zentrale Achse Neuenhagens (Schäferplatz – Rosa-Luxemburg-Damm – Bahnhofs-tunnel–Ernst-Thälmann-Str.–Rathaus)wirdalsattraktiveErlebnismeileentwickeltundgestaltet.SchwerpunktederGrünflächengestaltungsinddieVerjüngungundNeuanlagevonAlleenundsonstigemGroßgrünimöffentlichenRaum,dieEingrünungderOrtsrändersowiedieGrünverbindung inder freienLandschaftumNeuenhagen.GestaltungselementewerdendieOrtseingängemarkierenundgebendemgesamtenOrteineunverwechselbareTypik.NeuenhagenwirdeinbarrierefreierOrt.VerkäufevonGemeinbedarfsflächenwerdenmitAugenmaßfürkünftigeBedarfslagengetä-tigt.FriedhöfesindKulturstättenbesonderenRangesundalssolchemiteinerneuenZielstellungzugestalten.Verkehrswege angemessen gestalten – Heimat neu erfahren.AlsvorrangigerVerkehrswegindieHauptstadtwirddieSchienenanbindunggesehen.DieVerdichtungderS-Bahn-Verbindungwirdangestrebt.DieRegionalbahnwirdmiteinemHal-tepunktinHoppegartenauchfürNeuenhagenerundseineBesucherattraktiverwerden.Soferngeeignet,istderöffentlichePersonennahverkehrimOrtundzudenNachbarortenanderenVerkehrsträgerngegenübervorrangigzubehandeln.EswerdenfürFußgängerundRadfahrergeeigneteVerbindungenzumEinenfürdenEin-kaufsbummel entlang der Hauptachsen des Ortes, zum Anderen für die AktiverholungabseitsdervielbefahrenenStraßengeschaffen.FußgängerundRadfahrersollensichinner-halbeinesVerbundnetzesbewegenkönnen.NaturschutzgebietewerdendurchWanderwegeerlebbar.ZurUnterstützungdesPferdesportswerdenausgewiesenePferdewegegeschaffen.DieGeschwindigkeitdesfließendenKfz-VerkehrsinNeuenhagenwirdreduziert.Mobilität,insbesondereBarrierefreiheit,istfüralleAltersgruppenindenundüberdieOrts-grenzenhinauszuerhaltenbzw.zuschaffen.EineumweltverträglicheVerkehrssteuerungohneBarrierenistdasZiel.AlleunbefestigtenStraßenwerdenaus-bzw.umgebaut.Jugend in Neuenhagen. Mit mündigen Bürgern das Morgen gestalten.KinderundJugendlichelebengerneinNeuenhagen.DieGemeindesoll(Er-)Lebensraum,nichtnurWohnortsein.FreizeitmöglichkeitenundsonstigeAnlaufstellensollenausgebautwerden,umsomitnichtnureinelokaleAlternativegegenüberdemnahenBerlinzuschaf-fen,sondernauchProblemejungerMenschenzulösenoderbesserzuverhindern.BesondersJugendlichebrauchenHaltundHilfeundwerdendieseauchbekommen.Ent-sprechendeHilfs-undBeratungsangebotewerdenzurVerfügunggestellt.DieBeteiligung,MitbestimmungundMitgestaltungderKinderundJugendlichen in ihremsozialenUmfeldundinderKommunalpolitikwirdgewährleistetwerden.Vorfahrt für Bildung. Lernen in Neuenhagen. Chance für ein ganzes Leben.BildungisteinGut,dasallenGenerationengleichermaßenzusteht.NeuenhagenverstehtBildungauchalsChance fürdieGemeinschaft.Sie istGrundlageeineszivilisiertenundkultiviertenUmgangs,wieeineserfülltenLebensüberhaupt.NeuenhagenwirdbesteVor-aussetzungenfürdieneigungsgerechteAusbildungvonKindernundJugendlichenbieten,beginnendmitderfrühkindlichenBildungindenKita,mitGrundschulen,Gymnasium,Ober-schuleundFörderschulenundderamBedarfausgerichtetenHerausbildungvonGanztags-undanderenSchulformen.NeuenhagenentwickeltsichzumStandorthochwertigerundspezialisierterBildungs-undWeiterbildungseinrichtungen für jede Altersstufe. Dazu werden Einrichtungen derVolks-hochschule und anderer Bildungsträger gehören. Bereits Ausbildungs- und Praktikums-möglichkeiten fungierenalsKeimzellenzukunftsorientierterArbeitsplätze.DieVerbindungvonAusbildungundWirtschaftsowiedieberuflicheWeiterbildungwährendderElternzeitwerdengefördert.WissenserwerbbisinshoheAlterbedeutetheutefürimmermehrMenschenLebensqua-lität.DiebereitsbestehendenAngebotewiedasHausderSenioren,dieUniversitätdes3.Lebensaltersgilteszuerhaltenundweiterezuentwickeln.JenachgewünschtemodernotwendigemBetreuungsgradsinddiebestehendenBildungsmöglichkeiteninSeniorenver-einenundSeniorenheimenweiterzuentwickeln.

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26. Juni 2008 Seite 6 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

Soziale Sicherheit ist Lebensqualität. Bestmögliche soziale Sicherheit für alle wird ein prägendes Standortmerkmal Neuenha-genssein.Die Gemeinde stellt aus ihrem BestandWohnungen zu sozial verträglichen Mieten zurVerfügung. Die Generationen garantieren in einem förderlichen und familienfreundlichenMiteinandereineLebensqualität,dieübergesetzlichgeregelteAnsprüchehinausgeht.EinintaktesVereinsleben,niveauvolleBildungs-undKultureinrichtungenwerdennebensozi-aler Betreuung und umfassender gesundheitlicher Fürsorge eine gleich bleibend hoheLebensqualitätgarantieren,DieEntwicklungderdemografischenLeitwerteverlangtnichtnurvonderWirtschaftAnge-boteaneineälterwerdendeGesellschaft.KernpunktesinddermöglichstlangeErhaltvonEigenständigkeit und gesellschaftliche Integration, auch durch verstärkte Angebote anÄltere,sichgemeinnützigeinzubringen.SeniorenhabenjeweilsindividuelleLebensumstände.DiesenwirdsowohlindenzentralenEinrichtungen, aber insbesondere auch durch die Bildung spezialisierter Netzwerke undBetreuungseinrichtungen Rechnung getragen werden. Selbstbestimmtes Wohnen undLebenistauchimhohenAlteroderbeiBehinderungfürNeuenhagenerBürgerunverzicht-bar.DeshalbwirdauchderindividuelleWohnungsbaudenBedürfnissenalterundkörperlicheingeschränkterEinwohnergerechtwerden.Siewerdenergänztdurchärztlicheundmedi-zinischeVersorgung, Beratungs-, Präventions- und Rehabilitationsangebote sowie durchUnterstützung und Hilfe zur Pflege. Entsprechende Angebote werden patientenorientiertvernetzt.

Sport und Kultur als Erholungsfaktor. Motor für den TourismusTraditionell steht Neuenhagen für Naherholung im Zeichen von Natur, Sport und Kultur.HochwertigekulturelleundsportlicheAngebotesindeinMarkenzeichenvonNeuenhagen.Zielgruppenorientierte Kulturangebote ebenso wie entsprechende sportliche AktivitätenwerdenfüralleLebensabschnittebestehen.Sport-,Kultur-undsonstigeFreizeitangebotewerdenunterstütztundgefördert.KommunaleAnlagenwerdenausgebautoderneuerrichtet.BesondereBedeutungkommtdemGalopp-rennsportundFreizeitpferdesportzu.GeradederPferdesportundderinteressanteNatur-raum,insbesonderedieNeuenhagenerTrainierbahn,sindPotenziale,umeinekooperativeundflorierendetouristischeWertschöpfungzuerreichen.DieAttraktivitätfürTagestouristenwirdgesteigert.IndividualtourismusistinnerhalbderS5-RegionzumehrBedeutungzuverhelfen.DieZusammenarbeitderS5-Regionwirdinten-siviert.

Die Familie - Träger der Gemeinschaft. Verantwortungsvolles Miteinander.Kinder- und Familienfreundlichkeit ist das Kennzeichen von Neuenhagen! Alle künftigenVorhabenwerdenandieserMesslattegeprüft.WirstellenunsaufdieAnforderungendesdemografischenWandelsein.UnterschiedlicheGenerationen,EthnienundTeiledessozi-alenSpektrumswerdenindasGemeinwesengleichrangigintegriert.DieGleichstellungderGeschlechterwirdbewusstgefördert.DieUnterstützungvonJung fürAltundvonAlt fürJungundgemeinsameErlebnissederjungenundälterenGenerationensindGrundlagedesZusammenlebensunddesVerständnissesfüreinander.UnserFamilienverständnisumfasstnebenjungenFamilienu.a.Alleinerziehende,gleichgeschlechtlicheLebenspartnerschaftenundgenerationsübergreifendesZusammenleben.Wirgrenzenniemandenaus.DieInfrastrukturwirddemZuzugjungerFamilienRechnungtragenunderleichtertihrAnsie-deln inNeuenhagen.Betreuungs-,Bildungs-,Spiel-undFreizeitangebote fürKinderundSchülerInnen sowie Beratungsangebote für Eltern werden flexibel und bedarfsorientiertausgebautundgestaltet.DabeiwerdendieKompetenzenderSeniorInnengenutzt.JungeFamilienkönnenBerufundFamiliedurchfamilienfreundlicheRegelungeninderWirt-schaftundinderVerwaltungsowiefamiliennaheDienstleistungenimOrtvereinbaren.DiekostenfreieKinderbetreuungindenKitasundSchulhortenderGemeindewirdangestrebt.

Ressourcen schonen. Energien erneuern. Zukunft bewahren und erneuern.RessourcenanEnergieundRohstoffensollendurchlokaleStoffkreisläufeundRecyclinggeschontwerden.NeuenhagenwirdseinenBeitragzudennationalenKlimaschutzzielenleisten.OberstePrio-ritäthatfürNeuenhagendabeidieEinsparungvonEnergie.Eswirdangestrebt,denAnteilerneuerbarerEnergienamGesamtenergieverbrauchderGemeindebis2030aufminde-stens50%zuerhöhen.DerAusbauderSolarenergieundGeothermiewirdvorangetrie-ben.DieGemeindewirdeineVorbildfunktionhinsichtlichEnergieeinsparungundEinsatzerneu-erbarerEnergienbeiihrenkommunalenGebäudenundAnlageneinnehmen.DerStandardgemäß der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung wird bei kommunalen Neubautenund Sanierungsmaßnahmen übertroffen. Der Ersatz erneuerbarer Energien wird immerberücksichtigt.EineEnergieberatungfürdieBürgerundUnternehmenwirdangeboten.

Unser Wasser, unsere Böden, unsere Luft. Eine saubere Sache für Generationen.RegenwasserwirdlängstmöglichinderNeuenhagenerLandschaftgehalten.DernatürlicheZyklusdesWassersindenFeuchtgebietenderGemarkungistwiederherzustellen.Regensollhierversickern,sowenigwiemöglichabfließen,aberauchinTrockenperiodenzurVer-fügungstehen.DeshalbwerdenBödenmithoherWasserspeicherfähigkeitwiedieMoor-flächenamMühlenfließundanderZochenichtbebaut.ZurWasserspeicherungwichtigeFlächenwerdenimRahmendergesetzlichenMöglichkeitenwiedervollständigentsiegelt.Bereits früher meliorierte Moorböden werden wieder revitalisiert. DauerhafteVegetationschütztgrundwasserbeeinflussteBödenundwirddeshalbinsbesondereandenUfernvonMühlenfließundZocheentwickeltundregelmäßiggepflegt.TeicheundWeiherwerdenerhaltenbzw.wiederhergestellt.MitGrundundBodenwirdsorgsamumgegangen, insbesondere imHinblickaufnachfol-gendeGenerationen.HochfruchtbareBödenbleibenderLandwirtschaftunbelasteterhal-ten.BödenwerdendurchDüngeroderBodenschadstoffenichtüberfrachtet,sodasskeineFremdstoffeinsGrundwassergelangenkönnen.DieFreiflächensindsobiomassereichwiemöglichzugestalten.DerGehölzbestandsollweiterzunehmen.ÖkologischerLand-undGartenbauwerdengefördert.DieBevölkerungerhältAnregungenzurumweltfreundlichenGartennutzung.Alle Abgasemissionen in die Luft werden kontinuierlich vermindert. Insbesondere Kfz-AbgasesinddurchgeeigneteMaßnahmenderVerkehrslenkungzureduzieren.Die Unterschreitung der Lärmgrenzwerte wird auch an den Hauptstraßen bis zum Jahr2020angestrebt.NeuenhagenverwendetvorrangigProduktewieBau-undVerbrauchsmaterialien,dieauserneuerbaren Ressourcen oder aus Sekundärrohstoffen hergestellt werden. MaterialienwerdennachihrerÖkobilanzsowienachdemSchädigungsgradderÖkosystemebeiihrerHerstellungoderEntsorgungausgewählt.

Die Lokale Agenda 21 Neuenhagen lebt. ParallelzudiesemLeitbildwirdeinMaßnahmeplanerarbeitet,derausheutigerSichtdieUmsetzungsmöglichkeiten,dieVerantwortlichenunddieZielstellungbenennt.Erwirdstän-digaktualisiert.DieMitwirkendenderLokalenAgendahabeneinenfestenPlatzzurAnhö-rungihrerVorschlägeindenAusschüssenderGemeindevertretung.DanebenarbeitensieweitereigenverantwortlichandenvonihneninitiiertenProjekten.DieGemeindeverwaltungunterstütztdieArbeitderAgenda21durchorganisatorischeundtechnischeHilfestellung.DerMaßnahmeplanwirdeineOrientierungbilden für denHaushaltsplanderGemeinde.Eswirdangestrebt,einenTeilderverfügbarenHaushaltsmittelderGemeindealsBudget(„Bürgerhaushalt“)fürdieUmsetzungderAgenda-Maßnahmenbereitzustellen.VorschlägeundAnregungen,dieauseinermöglichstbreitenBürgerbeteiligungindenAgenda-Prozesseingebrachtwerden,bestimmendieArtunddieRangfolgevonAusgabenausdiesemBür-gerhaushalt.ÜberdenFortschrittimAgenda-ProzesswirdimRahmenderEinwohnerver-sammlungeninformiert.

Öffentliche Bekanntmachung:Öffentliche Auslegung des Entwurfs der

2. Änderung des Bebauungsplans „Pferdekoppel“DieGemeindevertretungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinhatam19.06.2008inöffent-licherSitzungbeschlossen,denBebauungsplan„Pferdekoppel“imvereinfachtenVerfahrennach§13Baugesetzbuch(BauGB)zuändern.Planungsanlassder2.ÄnderungsindÄnderungenderBaugrenzenundPflanzfestsetzun-gen,dieeinvereinfachtesVerfahrennach§13BauGBbegründen.DieGrundzügederPla-nungwerdennichtberührt(§13Abs.1BauGB).Die Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werdengemäߧ13Abs.2Nr.2und3BauGBbeteiligt.DerräumlicheGeltungsbereichdesBebauungsplansgehtausdemfolgendenKartenaus-schnitthervor:

DerEntwurfder2.ÄnderungdesBebauungsplans(PlankartemittextlichenFestsetzungen)mitBegründungwird

vom 07.07.2008 bis zum 08.08.2008

inderGemeindeverwaltungNeuenhagen,AmRathaus1,Foyer (anderZentrale) inderZeitvon:Mo.,Mi.,Do.8.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis15.00UhrDi.9.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis18.00UhrFr.8.00Uhrbis12.00Uhröffentlichausgelegt.

WährendderöffentlichenAuslegungdesEntwurfskönnenÄußerungenundAnregungenschriftlich oder mündlich während der oben angegebenen Zeiten zur Niederschrift beimFachbereichIV(Bauverwaltung)AmRathaus1,Zimmer303,vorgebrachtwerden.EswirdjederundjedemGelegenheitzurÄußerungundErörterungderPlanunggegeben.

Eswirddaraufhingewiesen,dassnichtfristgerechtabgegebeneStellungnahmenbeiderBeschlussfassungüberdenBebauungsplanunberücksichtigtbleibenkönnen.EinAntragnach§47derVerwaltungsgerichtsordnung istunzulässig,soweitmit ihmEinwendungengeltendgemachtwerden,dievomAntragstellerimRahmenderAuslegungnichtoderver-spätetgeltendgemachtwurden,aberhättengeltendgemachtwerdenkönnen.

Neuenhagen,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung:Aufstellung eines Bebauungsplans „Hauptstraße 56/58“

Neuenhagen bei BerlinDie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat am 19.06.2008 inöffentlicherSitzungaufgrundvon§2Abs.1BauGBdieAufstellungdesBebauungsplans„Hauptstraße56/58“beschlossen.DerGeltungsbereichdesBebauungsplansumfasstdieFlurstücke470,472und474derFlur21miteinerFlächevonca.2.583m²nordöstlichderHauptstraßeinderGemarkungNeuenhagenbeiBerlin.DerkonkreteGeltungsbereichgehtausdembeiliegendenKarten-ausschnitthervor.

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26. Juni 2008 Seite 7 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang

Mit dem Bebauungsplan soll dieVoraussetzung geschaffen werden, eine Bebauung miteinemEinfamilienhausjeGrundstückbeigleichzeitigemErhalteinesparkartigenBaumbe-standeszuermöglichen.DiePlanskizzewird

vom 07.07.2008 bis zum 07.08.2008inderGemeindeverwaltungNeuenhagen,AmRathaus1,Foyer (anderZentrale) inderZeitvon:Mo.,Mi.,Do.8.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis15.00UhrDi.9.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis18.00UhrFr.8.00Uhrbis12.00UhröffentlichausgelegtWährendderAuslegungsfristkönnen-schriftlichodermündlichzurNiederschrift-Stellung-nahmenwährendderobenangegebenenZeitenbeimFachbereichIV(BauverwaltungundöffentlicheOrdnung)AmRathaus1,Zimmer303,vorgebrachtwerden.EswirdjederundjedemGelegenheitzurÄußerungundErörterungderPlanunggegeben.

Neuenhagen,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung:Fortführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Friesenweg“ als Bebauungsplan und frühzeitige Betei-

ligung der Öffentlichkeit sowie2. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat am 19.06.2008 inöffentlicherSitzungdieFortführungdesVerfahrensalsBebauungsplanverfahrenunddiefrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3Abs.1BauGBbeschlossen.Parallelerfolgtdie2.ÄnderungdesFlächennutzungsplansfürdiesenBereich.DerGeltungsbereichdesBebauungsplansumfasstdieFlurstücke372-375sowie139-143derFlur13miteinerFlächevonca.9780qmderGemarkungNeuenhagenbeiBerlin.DerkonkreteGeltungsbereichgehtausdembeiliegendenKartenausschnitthervor.

DerVorentwurfdesBebauungsplans(PlankartemittextlichenFestsetzungen)mitBegrün-dung (einschließlich Umweltbericht) sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanswerden

vom 07.07.2008 bis zum 07.08.2008

inderGemeindeverwaltungNeuenhagen,AmRathaus1,Foyer (anderZentrale) inderZeitvon:Mo.,Mi.,Do.8.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis15.00UhrDi.9.00Uhrbis12.00Uhrund13.00Uhrbis18.00UhrFr.8.00Uhrbis12.00Uhröffentlichausgelegt.WährendderAuslegungsfristkönnen-schriftlichodermündlichzurNiederschrift-Stellung-nahmenwährendderobenangegebenenZeitenbeimFachbereichIV(BauverwaltungundöffentlicheOrdnung)AmRathaus1,Zimmer303,vorgebrachtwerden.EswirdjederundjedemGelegenheitzurÄußerungundErörterungderPlanunggegeben.Neuenhagen,den20.06.2008

JürgenHenzeBürgermeister

Wahlbekanntmachungfür die Kommunalwahlen am 28. September 2008zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde

Neuenhagen bei BerlinBekanntmachung des Wahlleiters vom 1. Juni 2008

Gemäߧ§26und64Abs.3BrandenburgischesKommunalwahlgesetz(BbgKWahlG), inVerbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgK-WahlV),ergehtfolgendeBekanntmachung:I. Wahltermin und WahlzeitAufGrunddesArtikel1derVerordnungüberdenWahltagunddieWahlzeitderlandeswei-tenKommunalwahlen2008vom4.Februar2008findendieWahlenderGemeindevertre-tungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlin

am Sonntag, den 28. September 2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhrstatt.II. Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenNachdemderMinisterdesInnerndieWahlterminefürdievorgenannteWahldurchRechts-verordnungbestimmthat,fordereichgemäߧ31Abs.2Satz3BbgKWahlVauf,dieWahl-vorschlägefürdieseWahlmöglichst frühzeitigeinzureichen.ErgänzendhierzuweiseichaufFolgendeshin:1. Wahlgebiet, Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise, zu wählende VertreterWahlgebiet für dieWahl derGemeindevertretungderGemeindeNeuenhagenbeiBerlinist das amTage der Kommunalwahlen bestehende Gebiet der Gemeinde NeuenhagenbeiBerlin.FürdasWahlgebietbestehtein Wahlkreis,derdemWahlgebietentspricht.DieAnzahlderzu wählenden Gemeindevertreterbeträgtinsgesamt28(achtundzwanzig).2. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist2.1WahlvorschlägekönnenvonParteien,politischenVereinigungen,WählergruppenundEinzelbewerberneingereichtwerden(§27Abs.1BbgKWahlG).DanebenkönnenParteien,politischeVereinigungen undWählergruppen auch gemeinsam einenWahlvorschlag alsListenvereinigung einreichen (§§ 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur aneinerListenvereinigungbeteiligen;dieBeteiligunganeinerListenvereinigungschließteineneigenständigenWahlvorschlagaus(§32Abs.1Satz2BbgKWahlG).DieWahlvorschlägesollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen, gemäß § 27 Abs. 2 BbgK-WahlG,spätestensbiszum

21. August 2008, 12.00 UhrbeidemWahlleiter der Gemeinde Neuenhagen bei BerlinAm Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlinschriftlicheingereichtwerden.2.2Gemäߧ32Abs.2Nr.2BbgKWahlVbestehtfürListenvereinigungeneinebesondereAnzeigepflicht.DieAbsicht,sichzueinerListenvereinigungzusammenzuschließen,istdemzuständigenWahlleiterspätestensbiszum21.August2008,12.00Uhr,schriftlichanzuzei-gen.DieErklärungderandemZusammenschlussBeteiligtenmussbeiParteienoderpoliti-schenVereinigungenvonmindestenszweiMitgliederndesfürdasWahlgebietzuständigenVorstands,darunterderVorsitzendeoderseinStellvertreter,beiWählergruppenvondemVertretungsberechtigtenderWählergruppe,unterzeichnetsein.SiedürfensichnuraneinerListenvereinigungbeteiligen.ListenvereinigungenschließeneineneigenständigenWahlvor-schlagallerBeteiligtenaus.3. Inhalt der Wahlvorschläge3.1DieWahlvorschlägesollennachdemMusterderAnlage5azu§32Abs.1Satz1BgbK-WahlVeingereichtwerden.Siemüssenenthalten:a)denFamiliennamen,dieVornamen,denBerufoderdieTätigkeit,denTagderGeburt,denGeburtsort,dieStaatsangehörigkeitunddieAnschriftderBewerberinoderdesBewerbers,inerkennbarerReihenfolge.b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigenNamendereinreichendenParteioderpolitischenVereinigungund,sofernsieeineKurzbe-zeichnungverwendet,auchdiese.DerimWahlvorschlagangegebeneNamederParteioderpolitischenVereinigungmussmitdemNamenübereinstimmen,dendieseimLandeführt,c)als Wahlvorschlag einer WählergruppedenNamendereinreichendenWählergruppeund,sofernsieeineKurzbezeichnungverwendet,auchdiese.AusdemNamenmussher-vorgehen,dassessichumeineWählergruppehandelt.DerNameunddieetwaigeKurzbe-zeichnungdürfennichtdenNamenvonParteienoderpolitischenVereinigungenoderderenKurzbezeichnungenthalten,d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und,sofernsieeineKurzbezeichnungverwendet,auchdiese.DanebensinddieNamenund,sofernvorhanden,auchdieKurzbezeichnungenderanihrbeteiligtenParteien,politischenVereinigungenundWählergruppenanzugeben.Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvor-schlag)darfnurdieunterBuchstabea)bezeichnetenAngabenenthalten.3.2DerWahlvorschlageinerPartei,politischenVereinigungoderWählergruppedarfgemäߧ28Abs.1BbgKWahlGmehrereWahlbewerber(höchstens42)enthalten.3.3DanebensollderWahlvorschlagNamenundAnschriftderVertrauenspersonundderstellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch ein/eBewerber/inbenanntwerden.Soweitgesetzlichnichtsanderesbestimmtist,sindnurdieVertrauenspersonundstellvertretendeVertrauensperson,jedefürsichberechtigt,verbindli-cheErklärungenzumWahlvorschlagabzugebenundentgegenzunehmen.3.4Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigungmuss in jedemFallvonmindestenszweiMitgliederndesfürdasWahlgebietzuständigenVorstandes,darunterdemVorsitzendenoderseinemStellvertreter,unterzeichnetsein.DerWahlvorschlag einer WählergruppemussvondemVertretungsberechtigtenunterzeichnetsein.DieVertretungs-berechtigung ist aufVerlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereini-gungmussvonjeweilsmindestenszweiMitgliederndesfürdasWahlgebietzuständigenVorstandes,deranihrbeteiligtenParteienundpolitischenVereinigungen,darunterjeweilsdemVorsitzendenoderseinemStellvertreter,sowiedenVertretungsberechtigtenderanihrbeteiligtenWählergruppenunterzeichnetsein.DerWahlvorschlag einer Einzelbewerbe-rin / eines Einzelbewerbersmussvondieser/diesemunterzeichnetsein.

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Herausgeber:Gemeinde Neuenhagen bei BerlinDer BürgermeisterAm Rathaus 1 15366 Neuenhagenwww.neuenhagen-bei-berlin.de

Das Amtsblatt erscheint als Beilage zum „Neuenhagener Echo“.Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über die Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin, Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen.Der Bezugspreis beträgt jährlich 6,75 A (incl. Versandkosten). Der Preis enthält keine Mehrwertsteuer.Die Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Gemeinde: 2308141142 bei der Kreissparkasse Märkisch-Oderland (BLZ 17054040); Verwendungszweck: Amtsblatt.Die Kündigung ist nur am Ende eines Kalenderjahres zulässig; sie muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres der Gemeindeverwaltung zugegangen sein.Herstellung: Märkisches Verlags- und Druckhaus GmbH & Co. KG, Frankfurt/Oder

26. Juni 2008 Seite 8 des Amtsblattes für die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Nr. 7 – 13. Jahrgang3.5Jede/rBewerberin/erdarfnuraufeinemWahlvorschlag fürdieWahlderGemeinde-vertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin benannt sein. Die/der Bewerber/in aufdemWahlvorschlageinerParteidarfnichtMitgliedeineranderenParteisein,diemiteinemeigenenWahlvorschlaganderWahlteilnimmt(§28Abs.4BbgKWahlG).4. Voraussetzung für die Benennung als Bewerber/in4.1 Die Benennung als Bewerber/in auf einemWahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgendeVoraussetzungengeknüpft:a)Die/DerBewerber/in muss,gemäߧ11BbgKWahlG,wählbar sein.b)Die/DerBewerberin muss durch eine Nominationsversammlung,gemäߧ33BbgK-WahlG,bestimmt worden sein.c)Die/DerBewerber/in mussihrer/seinerBenennungaufdemWahlvorschlagschriftlich zustimmen.DieZustimmungistnachdemMusterderAnlage7azu§32Abs.5Nr.1BbgK-WahlVabzugeben.WirdderWahlvorschlagvoneinerParteieingereicht,hatderBewerberinderZustimmungserklärungseineParteimitgliedschaftanzugebenbzw.zuerklären,dasserparteilosist.Die inBuchstabena)undc)genanntenVoraussetzungengelten ferner fürdieEinzelbe-werber.4.2 Zur Wählbarkeit4.2.1WählbarkeitvonDeutschen und UnionsbürgernWählbarsindallewahlberechtigtenPersonen,diegemäߧ8Satz1Nr.2BbgKWahlGam28.September2008das18.Labensjahrvollendethabenundgemäߧ11Abs.1BbgK-WahlGamWahltagseitmindestensdreiMonatenimWahlgebietihrenständigenWohnsitzhaben.NichtwählbaristeinDeutscher,dernach§11Abs.2i.V.m§9BbgKWahlGvomWahlrechtausgeschlossenistoderinfolgeRichterspruchsdieWählbarkeitoderdieFähig-keitzurBekleidungöffentlicherÄmternichtbesitzt.NichtwählbaristeinUnionsbürger,dernach§11Abs.3i.V.m.§9BbgKWahlGvomWahlrechtausgeschlossenistoderinfolgeRichterspruchsdieWählbarkeitoderdieFähigkeitzurBekleidungöffentlicherÄmternichtbesitztoderinfolgeeinerzivil-oderstrafrechtlichenEinzelfallentscheidungimHerkunftsmit-gliedstaatdieWählbarkeitnichtbesitzt.4.2.2MitdemWahlvorschlagistdemWahlleitereineBescheinigungderWahlbehördenachdemMusterderAnlage8azu§32Abs.5Nr.2BgbKWahlGeinzureichen,dassdie/dervorgeschlageneBewerber/inwählbarist.Unionsbürger,dieschriftlichihreZustimmungzurKandidaturerklärthaben,müssenmitderWählbarkeitsbescheinigungzusätzlich eine Ver-sicherung an Eides stattüberihreStaatsangehörigkeitunddarübervorlegen,dasssieinihremHerkunftsmitgliedstaatnichtvonderWählbarkeitausgeschlossensind.4.3. Zur Aufstellung der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG4.3.1Die/der Bewerber/in einer Partei oder politischen VereinigungundihreReihen-folgemüssenineinerVersammlungderzumZeitpunktihresZusammentritts im Wahlge-biet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder politischenVereinigung in geheimerAbstimmungbestimmtwordensein(Mitgliederversammlung).DieskannauchdurchDele-giertegeschehen,dievondenMitgliedern(Satz1)ausihrerMitteingeheimerWahlhierzubesondersgewähltwordensind(Delegiertenversammlung).4.3.2Die/Der Bewerber/in einer WählergruppeundihreReihenfolgemüssenineinerVer-sammlungder zumZeitpunkt ihresZusammentritts imWahlgebietwahlberechtigtenMit-gliederderWählergruppe(Mitgliederversammlung)oder,wenndieWählergruppenichtmitgliedschaftlichorganisiertist,ineinerVersammlungderzumZeitpunktihresZusammen-tritts imWahlgebietwahlberechtigtenAnhängerderWählergruppe (Anhängerversamm-lung) ingeheimerAbstimmungbestimmtwordensein.DieskannauchdurchDelegiertegeschehen,dievondenMitgliedernoderAnhängern(Satz1)ausihrerMitteingeheimer Wahlhierzubesondersgewähltwordensind(Delegiertenversammlung).4.3.3WenndieParteioderpolitischeVereinigung imWahlgebietkeineOrganisationhat,könnendieBewerberundihreReihenfolgeauchdurchimgesamtenAmtsgebietwahlbe-rechtigte Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oderdurchdiefürdieWahlzumKreistagdesLandkreisesMärkisch-OderlandwahlberechtigtenMitgliederderParteioderpolitischenVereinigungoderderenDelegiertebestimmtwerden.4.3.4 Die/Der Bewerber/in einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssenin gemeinsamer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmungbestimmtwordensein; imÜbrigengeltendieBestimmungendes§33BbgKWahlGsinn-gemäß.4.3.5JederstimmberechtigteTeilnehmerderVersammlung ist fürdiegeheimeWahlderBewerber/innenundderDelegiertenfürdieDelegiertenversammlungvorschlagsberech-tigt. DenBewerbernistGelegenheitzugeben,sichundihrProgrammderVersammlunginangemessenerZeitvorzustellen.InderVersammlungmüssensichmindestensdreiMit-glieder,AnhängeroderDelegierteanderAbstimmungbeteiligen(§33Abs.5Satz3BbgK-WahlG)4.3.6ÜberdieMitglieder-,Anhänger-oderDelegiertenversammlungisteineNiederschriftnachdemMusterderAnlage 9azu§32Abs.5Nr.4BgbKWahlVzufertigen,diedemWahl-vorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die ordnungsgemäßeVorbereitungundDurchführungdergeheimenWahlderBewerberinoderdesBewerbershervorgehen(§33Abs.6Satz1BbgKWahlG).DieNiederschriftistmindestensvonder/demLeiter/inderVersammlungsowievonzweiweiterenTeilnehmern,diebeideimWahlgebietwahlberech-tigtseinmüssen,zuunterschreiben.HierbeihabensiegegenüberdemWahlleiteranEidesstatt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an die demokratischeKandidatenaufstellunggemäߧ33Abs.5BbgKWahlGbeachtetwordensind.5. Voraussetzung für die Benennung als Bewerber/in5.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften5.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 7. März2008aufGrundeineszurechenbarenWahlvorschlagsim16.DeutschenBundestagoderimLandtagBrandenburgdurchmindestenseinenimLandBrandenburggewähltenAbge-ordneten,imKreistagdesLandkreisesMärkisch-OderlandoderinderGemeindevertretungNeuenhagenbeiBerlindurchmindestenseinenVertreterseitderletztenWahlununterbro-chenvertretensind,sindvondemErfordernisvonUnterstützungsunterschriften,nach§28aAbs.7BbgKWahlG,befreit.5.1.2Wahlvorschläge von Wählergruppen,dieam7.März2008aufGrundeineszure-chenbarenWahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland oder in derGemeindevertretung durch mindestens einenVertreter seit der letztenWahl ununterbro-chenvertretensind,sindvondemErfordernisvonUnterstützungsunterschriftenbefreit.5.1.3 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am 7. März 2008 auf Grund einesEinzelwahlvorschlags imKreistagdesLandkreisesMärkisch-OderlandoderderGemein-devertretungNeuenhagenbeiBerlinvertretensind,sindvondemErfordernisvonUnter-stützungsunterschriftenbefreit.5.1.4Wahlvorschläge von Listenvereinigungen,wennmindestenseinederanihrBetei-ligtenwenigstenseinederinNummer5.1.1oder5.1.2genanntenVoraussetzungenfürdie

BefreiungvondiesemErforderniserfüllt.5.2 Wichtige Hinweise5.2.1DemWahlvorschlageinerPartei,politischenVereinigung,Wählergruppe,Listenverei-nigung,Einzelbewerber/in,die/dernichtnachdervorstehendenNummer1vomErfordernisvonUnterstützungsunterschriftenbefreitist,sindmindestens20(Anzahlnach§28aAbs.1BbgKWahlG)UnterstützungsunterschriftenvonwahlberechtigtenPersonenbeizufügen.Diepersönliche,überprüfbareUnterstützungsunterschriftderwahlberechtigtenPersonistspätestensbiszum20. August 2008, 16:00 UhrbeiderzuständigenWahlbehörde,AmRathaus1,Haus2 (Bürgerservice) zu leisten.SiekannauchbeieinemehrenamtlichenBürgermeisterimLand,voreinemNotarodereineranderenzurBeglaubigungvonUnter-schriftenermächtigtenStellegeleistetwerden.5.2.2DieUnterstützungsunterschriftensindaufamtlichenFormblättern fürUnterschrifts-listennachdemMusterderAnlage6zu§32Abs.4Nr.3BbgKWahlVunterBeachtungfolgenderVorschriftenzuerbringen:5.2.2.1DieFormblätterwerdenauf Anforderung des WahlvorschlagträgerssofortbeiderzuständigenWahlbehördeaufgelegt.BeiderAnforderungsindFamiliennamen,Vornamen(beimehrerenVornamenderRufnameoderdieRufnamen)undAnschrift derBewerbe-rinoderdesBewerbersanzugeben.DanebenistbeimWahlvorschlag einer Partei, poli-tischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofernsieeineKurzbezeichnungverwendet,auchdieseanzugeben.AußerdemhatderWahlvor-schlagsträgerdurchschriftlicheErklärungzubestätigen,dassdieBewerber/innengemäߧ33BbgKWahlG,bestimmtwordensind,odereineAusfertigungderNiederschriftüberdieBestimmungderBewerber/innenundihrerReihenfolgevorzulegen.BeimWahlvorschlag einer ListenvereinigungsindfernerauchdieNamenund,sofernvorhanden,dieKurzbe-zeichnungenderanihrbeteiligtenGruppierungenanzugeben.BeimWahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines EinzelbewerbersistdieBezeichnung„Einzelwahlvorschlag“anzugeben.AufAnforderungdesWahlvorschlagträgerswerdenunterdengenanntenVor-aussetzungenauchamtlicheFormblätter fürdieUnterzeichnungdesWahlvorschlagsvoreinemNotarodereineranderenzurBeglaubigungermächtigtenStelleausgegeben.5.2.2.2 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oderListenvereinigungendürfenerstnachderBestimmungderBewerberinoderdesBewerbersnach§33BbgKWahlGunterzeichnetwerden.VorhergeleisteteUnterstützungsunterschrif-tensindungültig.5.2.2.3EinewahlberechtigtePersondarfnurjeweilseinenWahlvorschlagfürdieWahlzurGemeindevertretungNeuenhagenbeiBerlinunterzeichnen.HateinePersonmehralseinenWahlvorschlagunterzeichnet,soistihreUnterstützungsunterschriftaufsämtlichenWahlvor-schlägenungültig.5.2.2.4DieWahlberechtigungmusszumZeitpunktderUnterzeichnunggegebensein.DieUnterzeichnungdesWahlvorschlagsdurchdieBewerberinoderdenBewerber selbst istunzulässig.5.2.2.5NebenderUnterschriftsindFamilienname,Vorname(beimehrerenVornamenderoderdieRufnamen),TagderGeburtundAnschriftderunterzeichnendenPersonsowiedasDatumderUnterschriftsleistunganzugeben.DieunterzeichnendePersonhatsichvorderUnterschriftsleistungauszuweisen.DieZurücknahmegültigerUnterstützungsunterschriftenistwirkungslos.5.2.2.6 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einerHilfebeiderUnterschriftsleistungbedarf,kanneinePersonihresVertrauens(Hilfsperson)bestimmen,diedieUnterschriftsleistungvornimmt.HilfspersonkannaucheinBediensteterderWahlbehördeoderderNotarsein.DieUnterschriftsleistungdurchdieHilfspersonistaufderUnterschriftslistezuvermerken.5.2.2.7EinewahlberechtigtePerson,diewegeneinerBehinderungnichtinderLageist,dieWahlbehördeaufzusuchen,kannaufAntragdieUnterstützungsunterschriftdurchErklärungvoreinemBeauftragtenderWahlbehördeersetzen.DerAntragistbiszum18.August2008,16:00UhrschriftlichbeiderWahlbehördezustellen.5.2.2.8DieWahlbehördehat fürallewahlberechtigtenUnterzeichner,aufdemFormblattnachdemMusterderAnlage6gemäߧ93BbgKWahlVzuvermerken,dasssieimjeweili-genWahlgebietzumZeitpunktihrerUnterschriftsleistungwahlberechtigtsind.6. Mängelbeseitigung6.1NachAblaufderEinreichungsfristam21.August2008,12.00Uhr,könnenMängel,diesichaufdieBenennungderBewerberinoderdesBewerbersbeziehen,nichtmehrbehobenund fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleichegilt,wennder/dieBewerber/insomangelhaftbezeichnetist,dassihre/seineIdentitätnichtfeststeht.6.2SonstigeMängel,diedieGültigkeitderWahlvorschlägeberühren,könnenbiszuderSitzungdesWahlausschusses,inderüberdieZulassungderWahlvorschlägeentschiedenwird,beseitigtwerden(§37BbgKWahlG).7. Zulassung der WahlvorschlägeDerWahlausschussbeschließtvoraussichtlicham25.August2008inöffentlicherSitzungüberdieZulassungderWahlvorschläge.ImÜbrigenwirdauf§37BbgKWahlGund§§38und39BbgKWahlVverwiesen.8. Vordrucke für die Einreichung von WahlvorschlägenDie für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Vordrucke werden vomzuständigenWahlleiterbeschafftundkönnenvonihmabgefordertwerden.

JensSchubertWahlleiter

Mitteilung des WahlleitersDerWahlleitergibtbekannt,dassdieMitgliederdesWahlausschussesderGemeindeNeuenhagenberufenwurden.DerWahlausschussistbesetztmitdemWahlleiterHerrnJensSchubertalsVorsitzendemdesWahlausschusses,derstellvertretendenWahllei-terinFrauAndreaRoloffalsstellvertretenderVorsitzendendesWahlausschussessowiedenBeisitzernFrauAntjeRoloff,HerrnArminJungheinrich,FrauUrsulaKrüger,FrauIrmgardDähnesowieFrauSibylleLeu.DieBeisitzerwurdenaufVorschlagderortsan-sässigenParteienausdemKreisderwahlberechtigtenBürgerNeuenhagensberufen.

JensSchubertWahlleiter