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der Stadt Halle (Saale) www.halle.de19. Dezember 2014 · 21. Jahrgang /Ausgabe 25
A M T S B L A T T
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein arbeits- und ereignisreiches Jahr neigt sich demEnde. Gemeinsam haben wir viel für unsere StadtHalle (Saale) erreicht: Der ausgeglichene Haushalt2014 sicherte unsere kommunale Handlungsfähig-keit. Beförderungen wurden möglich, Fördermittelkonnten fließen und Vereine unterstützt werden.Auch der Haushalt für 2015 konnte ausgeglichenbeschlossen und beim Land zur Prüfung und Ge-nehmigung eingereicht werden. Fördermittel zurBeseitigung der Flutfolgen wurden beantragt undzum Teil bereits ausgezahlt.An dieser Stelle möchte ich mit Ihnen auf das Jahrzurückblicken, auf eine Auswahl wichtiger The-men und Entscheidungen. Und ich möchte mich beiallen bedanken, die an der Lösung der vielfältigenund besonderen Aufgaben mitgewirkt haben.Das Jahr 2015 liegt vor uns - mit neuen Herausfor-derungen und Ereignissen. Die Burg Giebichen-stein Kunsthochschule Halle feiert 100 Jahre ihresBestehens und die Händel-Festspiele werden erst-mals über drei Wochenenden begeistern.Den Neujahrsempfang der Stadt wollen wir auch2015 als Tag der offenen Tür gestalten. Am 10. Ja-nuar öffnen wir von 18 bis 22 Uhr Rathaus undStadthaus für junge Künstlerinnen und Künstlerund laden Hallenserinnen und Hallenser dazu ein.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe, be-sinnliche Weihnachtsfeiertage und ein glücklichesJahr 2015.
IhrDr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Arbeitskreis Wirtschaft und Wirtschaftsbeirat: ZurStärkung der halleschen Wirtschaft konstituieren sich imFrühjahr der Arbeitskreis Wirtschaft und der Wirtschafts-beirat des Oberbürgermeisters.
Bahnknoten: Rund 700 Millionen Euro investiert dieDeutsche Bahn bis 2017 in den Umbau des BahnknotensHalle. Es entstehen unter anderem eine Zugbildungsanla-ge und ein Museum zur Bahngeschichte.
Chordirektor: Sein Amt als neuer Direktor des Stadt-singechores zu Halle tritt Clemens Flämig im Novemberan. Zuvor war er Vizedirigent der Knabenkantorei Basel.
Dienstleistungszentrum Wirtschaft: Das Dienstleis-tungszentrum Wirtschaft wird neu strukturiert und diezentralen Ansprechpartner für Unternehmen und Investo-ren gestärkt.
eBay: Das US-amerikanische Unternehmen eBay Enter-prise beginnt im November mit dem Bau eines Logistik-Centers im halleschen Industrie- und Gewerbegebiet StarPark an der A 14. Die Ansiedlung ist mit Investitionen inHöhe von rund 30 Millionen Euro und bis zu 300 Arbeits-plätzen verbunden.
Finanzamt: Der Grundstein für den Neubau des Finanz-amtes Halle wird im Mai an der Spitze am Hallmarkt ge-legt. In Zukunft werden dort 440 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter arbeiten.
Gimritzer Damm: Den vorzeitigen Maßnahmebeginn fürden Neubau des Gimritzer Dammes genehmigt das Lan-desverwaltungsamt im September, erste Arbeiten habenbereits begonnen.
Haushalt 2015: Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat inseiner Dezember-Sitzung den Haushalt für das Jahr 2015beschlossen. Der städtische Haushalt ist das dritte Mal inFolge ausgeglichen.
Internationale Händel-Festspiele: Im Jahr 2015 werdensich die Händel-Festspiele erstmals über drei Wochenen-den erstrecken. Die Erweiterung des Programms soll denKulturtourismus stärken.
Jubiläumsjahr: Am 15. Juli 2014 jährt sich die Grund-steinlegung von Halle-Neustadt, Halles größtem Stadtteil,zum 50. Mal. Die ganze Stadt feiert dies mit einemumfangreichen Programm.
Kinotonmischung: Nach der Flutkatastrophe im Juni2013 kann das Mitteldeutsche Multimediazentrum samtKinotonmischung mit Flutmitteln des Landes wiederaufgebaut werden.
Laternenfest: Der Mitteldeutsche Rundfunk produzierterstmals live vom Laternenfest eine große Musik-Show.Das sorgt für Gäste aus ganz Deutschland und einenBesucherrekord.
Mitteldeutscher Marathon: Der Startschuss für denHalbmarathon „Händellauf“ fällt erstmals auf dem halle-schen Marktplatz.
Neue iPads: Mit Beginn der neuen Wahlperiode habenStadtrat und Verwaltung auf die papierlose Ratsarbeit um-gestellt. Vorlagen, Anträge und Anfragen werden nunmehr
von der Mehrzahl der Stadträtinnen und Stadträte sowieder Verwaltungsspitze auf iPads abgerufen.
Osttangente: Die Stadt erhält den Förderbescheid für denBau des letzten Abschnitts der Haupterschließungsstraße„Osttangente“. Baubeginn für den Abschnitt zwischenDelitzscher Straße und Bundesstraße 100 ist imFrühjahr 2015.
Planetarium: Der Gasometer am Holzplatz soll neuerStandort für das von der Flut 2013 zerstörte Planetariumwerden, dies mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Fluthil-fefonds und Sponsoren. Einen entsprechenden Standort-beschluss hat der Stadtrat im November gefasst.
Quartiermanager: Seit diesem Jahr gibt es in Halle-Ost,auf der Silberhöhe, in Halle-Neustadt und in Heide-NordQuartiermanager. Sie sind Ansprechpartner für Ideen, Hin-weise und Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern.
Riebeckplatz: Die Stadt legt nach einem umfangreichenöffentlichen Beteiligungsprozess zur Zukunft des Rie-beckplatzes ein städtebauliches Leitbild für das Areal vor.
Sportstätten: Nach kurzer Bauzeit gehen die Erdgas-Sportarena für den Ballsport und der Sparkassen Eisdomfür den Eissport in Halle-Neustadt in Betrieb.
Theatervertrag: Der im Juli mit dem Land unterzeichne-te Theatervertrag sichert – nach schmerzhaften Verhand-lungen – den Erhalt aller Sparten der Theater, Oper undOrchester GmbH Halle langfristig.
Universität: Einen neuen Maßnahmeplan für das Jahr2014/2015 mit konkreten Projekten haben der Rektor derMartin-Luther-Universität und der Oberbürgermeister derStadt im Rahmen der gemeinsamen Kooperationsverein-barung beschlossen.
Verein Europäische Metropolregion Mitteldeutsch-land (EMMD): Die Stadt Halle tritt der im März neu ge-gründeten EMMD zur Stärkung des WirtschaftsstandortesMitteldeutschland bei. Im Mittelpunkt stehen Projekte inden Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.
Weltkulturerbe: Die Franckeschen Stiftungen in Hallegeben ihren Antrag für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste ab. Die Stadt unterstützt die Bewerbungintensiv.
X-fach beraten: Mit einem tragfähigen Kompromiss be-schließt der Stadtrat die Bereitstellung der dringend benö-tigten Plätze an Gymnasien und Gesamtschulen in derStadt (Schulentwicklungsplan).
YouTube: Der neue Imagefilm der Stadt Halle wurde bisheute rund 32 000 Mal im Videoportal YouTube angeklickt.
Zeit: Entgegen aller Prognosen hat die Stadt Halle denEinwohnerschwund gestoppt. Die Gründe dafür werden inder Wochenzeitung DIE ZEIT beleuchtet und findenbundesweit Beachtung.
Lesen Sie in dieser Ausgabe
AMT S B L AT T
Frühstück im StadthausSportlerinnen und Sportler zu Gast Seite 2
Student arbeitet ehrenamtlich für StadtarchivHistorischer Film digitalisiert Seite 2
Museale SachzeugenPapiermachépuppe für das Kinderzimmer Seite 2
PositionenAus den Fraktionen des Stadtrates Seite 3
AusschusssitzungenVorläufige Tagesordnungen ab Seite 4
Öffentliche BekanntmachungenSammelplätze für Weihnachtsbäume Seite 10
Geschenkpapierbögen mit exklusiven Motiven gibt es ab sofort im Museums-Shop des Stadtmuseums Halle, Große Märkerstraße 10. Die Bögen zeigen die Granatäpfel des Treppen-aufgangs im Christian-Wolff-Haus und Vogelmotive der Bildtapete aus dem Empfangszimmer des Philosophen Christian Wolff. Am Sonntag, dem 21. Dezember 2014, können sichInteressierte von 13 bis 17 Uhr ihre Geschenke im Stadtmuseum von den Mitarbeiterinnen Sarah Schulter (links) und Deseré Friese einpacken lassen. Foto: Thomas Ziegler
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister derStadt Halle (Saale)
Wichtige Ereignisse und Herausforderungen haben das Jahr in der Stadt Halle geprägt
Von Bahnknoten bis Ballsporthalle
Allen Bürgerinnen und Bürgern frohe Feiertage
„Ich möchtemich bei allen
bedanken, die ander Lösung dervielfältigen und
besonderenAufgaben mit-
gewirkt haben.“
Fördermittelbescheid zurOsttangente übergebenDen Fördermittelbescheid des Landes Sachsen-Anhaltfür die Fertigstellung der HaupterschließungsstraßeHalle-Ost hat Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegandam Mittwoch, dem 17. Dezember 2014, entgegen-genommen. Marco Tullner, Staatssekretär im Ministe-rium für Wissenschaft und Wirtschaft des LandesSachsen-Anhalt hat den Bescheid über 22,3 MillionenEuro Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“übergeben. Ziel der Infrastrukturmaßnahme Osttan-gente ist es, die Gewerbegebiete im Osten von Hallebesser an das Straßennetz anzuschließen und die Ver-kehrsbelastung in der Innenstadt zu verringern. Dieetwa acht Kilometer lange Straße soll die B91 im Sü-den der Stadt mit der B100 im Nordosten verbinden.Der vierte und letzte Bauabschnitt umfasst den Be-reich zwischen Delitzscher Straße und B100, der Bau-beginn ist für Frühjahr 2015 geplant.
Franckesche Stiftungen aufdem Weg zumWeltkulturerbeEine Straßenbahn der Halleschen Verkehrs-AGmacht jetzt auf den Antrag der Franckeschen Stift-ungen um die Aufnahme in die Liste des Unesco-Weltkulturerbes aufmerksam. Die mit Motiven ausder Fotokampagne „Wer, wenn nicht wir“ gestalteteBahn wird in den nächsten zwei Jahren auf HallesStrecken unterwegs sein. Bei der Aktion „Wer, wennnicht wir“ können Hallenserinnen und Hallenser denBewerbungsprozess direkt begleiten. Auf der Inter-netseite der Franckeschen Stiftungen können in ei-ner „Fotobox“ Selbstportäts mit dem wegweisendenZeigefinger, der bekannten Francke-Geste, hoch-geladen werden.Dem Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhaltsind in dieser Woche die Bewerbungsunterlagenübergeben worden. Die Entscheidung über die Auf-nahme der Franckeschen Stiftungen fällt auf derSitzung des Welterbekomitees im Sommer 2016in Paris.Weitere Informationen und Fotobox:www.francke-halle.de/welterbeantrag.html
Halox – eine Zusammenarbeitzwischen Halle und OxfordHalox heißt eine wissenschaftliche Veranstaltungs-reihe, die die Namen der Städte Halle (Saale) undOxford vereint. Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler der englischen Universität besuchen imkommenden Jahr die Händelstadt und stellen ihreForschungsthemen in einer Vortragsreihe vor. Es sindvier Vorträge in der „International Lecture Series“geplant. Die Referate werden im Festsaal des Stadt-hauses, Marktplatz 2, in englischer Sprache gehalten.Alle Veranstaltungen sind kostenlos und öffentlich.Den Auftakt der Reihe macht am Montag, dem12. Januar 2015, ab 18.30 Uhr, Dr. Eric O’Neill miteinem Thema aus dem Bereich der Krankheitsbiolo-gie und Molekularmedizin. Dr. Reiner Haseloff, Mi-nisterpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, undOberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand eröffnen dieVeranstaltung. Die Vortragsreihe Halox ist Teil desMaßnahmeplans zur Kooperationsvereinbarung zwi-schen der Stadt Halle (Saale) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ziel der von Prof. UdoSträter, Rektor der Universität, und Oberbürger-meister Dr. Bernd Wiegand im Oktober 2013 unter-zeichneten Vereinbarung ist es, die Stadt Halle(Saale) als Wissenschaftsstandort zu profilieren. Un-tersetzt wird die Vereinbarung mit einem konkretenMaßnahmeplan, der jährlich aktualisiert wird.
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Moritz Kunert ist ein Filmfreund. Jetzt hatder Betriebswirtschaftsstudent aus Halle ei-nen historischen Acht-Millimeter-Film ausdem halleschen Stadtarchiv durch seineArbeit wieder nutzbar gemacht. Der 23-Jäh-rige digitalisierte den Schwarz-Weiß-Strei-fen mit einer Spezialtechnik. Bild für Bildhat er das Dokument „abfotografiert“. „Unsfehlen die technischen Möglichkeiten fürsolche aufwändigen Arbeiten“, sagt RalfJacob, Leiter des Stadtarchivs. „DeshalbKompliment und Dank an Moritz Kunert.“
Am Anfang habe er nur die Filme seinerGroßeltern auf DVD überspielen wollen,sagt Kunert. „Doch daraus wurde schnellmehr. Ich begann, mich mit der Digitalisie-rung von alten Filmformaten zu beschäf-tigen“, erklärt Kunert weiter. Mittlerweilehat der Student einen speziell umgebauten
Filmprojektor im Einsatz, der in Kombinati-on mit seiner hochwertigen Kamera dasDigitalisieren historischen Filmmaterials er-möglicht.Doch Technik allein reicht nicht aus, um einoptimales Ergebnis zu erreichen. „Es gehtdabei um Bildraten, Helligkeitsanpassun-gen, Stabilisierungen und um vieles mehr“,sagt Kunert, der sich in den vergangenenJahren zum Spezialisten für diese Technolo-gie entwickelt hat. Nachdem er alles in sei-nem Umfeld erreichbare Filmmaterial digi-talisiert hatte, ging der Student auf die Suchenach neuen Aufgaben. Diese Suche führteihn zum halleschen Stadtarchiv, dem er imSommer seine Leistung auf ehrenamtlicherBasis anbot.
„Obwohl schon viel Filmmaterial aus denBeständen des Stadtarchivs digitalisiert wer-den konnte, waren wir froh über das Angebotvon Moritz Kunert“, sagt Ralf Jacob. DieBestände des Archivs reichen von Filmrollenim 8-, 15- und 35-Millimeter Format bis hinzu Videos und DVDs mit unterschiedlichstadthistorisch interessanten Inhalten. NebenWerbefilmen und Dokumentationen vonBetrieben und Vereinen gibt es im Archivauch verschiedene Rollen von Hobbyfil-mern. Insgesamt stehen 44 Filme zur Verfü-gung, von denen im Laufe der Jahre einigeauf Video überspielt oder digitalisiert wer-den konnten. „Verblieben ist diese eine Film-rolle im Acht-Millimeter-Format, deren In-halt wir im Archiv nicht kannten“, erklärtJacob. Da im Archiv keine entsprechendeAbspielmöglichkeit bestand, konnte derFilm auch nicht inhaltlich in den Bestandeingearbeitet werden.Nach der Digitalisierung ist es nun möglich,den Inhalt des Films zeitgeschichtlich einzu-ordnen. Zu sehen sind Aufnahmen derHauptpost am Joliot-Curie-Platz aus demJahr 1955, vor der sich Mitglieder derKampfgruppe der Bezirksdirektion für dasPost- und Fernmeldewesen Halle einfinden.Es geht zur Wochenendausbildung ins Ge-lände. „Die Schwarz-Weiß-Bilder zeigenohne Ton uniformierte und bewaffnete Män-ner bei Übungen auf dem Feld, beim Sportund bei der Freizeitgestaltung“, beschreibtJacob die nun identifizierte Archivalie.Das Material stammt aus der Übernahmevon Archivmaterialien aus dem 1996 aufge-lösten Archiv der Deutschen Post-Niederlas-sung Halle am Hansering. „Dokumente wiediese dienen der weiteren Sicherung des kul-turellen Erbes und der Alltagsgeschichte un-serer Stadt“, erklärt der Archivchef.Der digitalisierte Film kann nun am Compu-terbildschirm im Lesesaal des Stadtarchivsbetrachtet werden. „Für die Zukunft ist ge-plant, die Daten im ,Archivportal D‘, einerInternetdatensammlung, die Informationenüber Archiveinrichtungen aus ganz Deutsch-land sammelt, zur Verfügung zu stellen“, soJacob. Eine weitere Zusammenarbeit desFilmfreundes Moritz Kunert mit dem halle-schen Stadtarchiv ist denkbar. Ralf Jacob:„Es gibt noch einige Filme, bei deren Bear-beitung uns Moritz Kunert helfen kann.Denn Aufnahmen, die bereits vor Jahrendigitalisiert wurden, können mit der Kunert-schen Technik in zeitgemäßer Qualität undin aktuellen Formaten archiviert werden.“
Weitere Informationen zum StadtarchivHalle: www.stadtarchiv.halle.deArchivportal D: www.archivportal-d.de
Seite 2 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Aktuelles
Amtsblattserie: Museale Sachzeugen im Blick, Teil 64
Puppe aus Papiermaché –ein Schmuckstück für das Kinderzimmer
Moritz Kunert digitalisiert Acht-Millimeter-Film
Hallescher Studentarbeitet ehrenamtlichfür das Stadtarchiv
Zu einem Sportler-Frühstück hat Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand die erfolgreichsten Sportler-innen und Sportler sowie Mannschaften der Stadt Halle (Saale) des Jahres 2014 eingeladen. Bei derVeranstaltung im Festsaal des Stadthauses waren auch Mitglieder aus Trainer- und Betreuerstäben,Sportpädagogen und Vertreter der städtischen Sportschulen anwesend. „Zur Stärkung des Sports undseiner Förderung in der Stadt Halle (Saale) gehören auch der gemeinsame Austausch und die damit ver-bundene Netzwerkarbeit,“ sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Foto: Thomas Ziegler
Ralf Jacob, Leiter des Stadtarchivs, undStudent Moritz Kunert präsentieren die Schmalfilm-rolle und eine digitale Kopie. Foto: Thomas Ziegler
Sportler-Frühstück im Stadthaus
Die Stadt gratuliert
GnadenhochzeitIhren 70. Hochzeitstag begehen Franzund Helga Deuse am 23.12.Diamantene HochzeitDen 60. Hochzeitstag feiern am 24.12.Bernhard und Waltraud Gerwien, am28.12. Hans-Dieter und Ingrid Gummelt,am 29.12. Günter und Renate Gericke,am 31.12. Manfred und Hildegard Rüh-le, Günter und Irmtraud Vogler, Kurt undRuth Gebhardt sowie Kurt und Margare-te Stahl.Goldene Hochzeit50 Jahre Ehe feiern am 19.12. Reinhardund Waltraud Schmidt, Dr. Wolfgang undMonika Sauer, Norbert und Marlies Schu-bert, Bodo und Edeltraud Minz, Sieg-fried und Ilona Schlegel, Peter und BeateHandrischick, Helfried und Renate Möl-ler sowie Otto und Christa Engelhardt, am23.12. Dr. Michael und Heide Wollmann,Horst und Monika Naumann sowie Hans-Jürgen und Brigitte Höfer, am 24.12. Dr.Eberhard und Erdmuthe Wagner, Paulund Rosemarie Thiele, Peter und Mar-got Krappatsch, Dr. Ralf und WaltraudMüller-Gerberding sowie Lutz und Rena-te Klostermann, am 28.12. Manfred undBrigitte Lange, Jörn-Uwe und IngridBruns, am 29.12. Heinz und AngelinaKluge, am 31.12. Manfred und Marian-ne Bergfeld, Kurt und Brigitte Gundlach,Borys und Yelizaveta Zvenyatskiy, Gün-ter und Renate Klepzig, Manfred und Ka-rin Schlegel, Peter und Heidemarie Wolff,Hans-Dieter und Helga Elter, Hans-Dieterund Elga Bücking sowie Bernd und An-gelika Graf sowie am 02.01.2015 Wernerund Erna Dieregger.Geburtstage107 Jahre wird Linda Nehlich am 24.12.Den 101. Geburtstag feiert Martha Bunkam 25.12.Ihren 100. Geburtstag feiern am 06.01.Ursula Wiederhold und am 08.01. Irm-gard Schindler.95 Jahre werden am 01.01. Yousef Moha-med, am 02.01. Hildegard Rammelt, am04.01. Ingeborg Gädt und am 07.01. Anne-marie Nitzsche sowie Hildegard Wettzel.Den 90. Geburtstag feiern am 19.12. FritzWels, am 20.12. Dorothea Baumann, Ru-dolf Thinius, Gertraud Hertel sowie VeraStephan, am 22.12 Elsa Zabel und Wal-traut Kitzing, am 23.12. Willi Fuchs, am24.12. Margarete Kühne, am 25.12. AgnesLehmer, am 26.12. Irmgard John und ErnaHintz, am 27.12. Hedwig Menzer undChrista Elster, am 29.12. Christel Kral,am 31.12. Anton Fuchs, am 01.01 ChristelZeller, am 02.01. Heinz Wilde, Gertrau-de Kuhnert und Erika Sarnau, am 03.01Anna Scholz, am 04.01. Alice Radke,Weronicka Kehling und Helmut Seidel,am 05.01. Johanna Eismann und ChristaNeitzsch, am 06.01. Heinz Sura und Lise-lotte Buhl, am 07.01. Hildegard Mennickeund Magdalene Rosenow sowie am 08.01.Heinz Tarlatt, Erika Angermann und In-geborg Zakrzewski.Allen Jubilaren herzlicheGlückwünsche!
Universität startetForschungsneubauFür den Forschungsneubau des Proteinzent-rums der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde jetzt auf dem Gelände desweinberg campus der Grundstein gelegt.Die Fertigstellung ist für Ende 2016 vorge-sehen. Unter dem Dach der Einrichtungwerden zwölf Professorinnen und Professo-ren aus den Naturwissenschaftlichen Fakul-täten I und II sowie der MedizinischenFakultät mit ihren Arbeitsgruppen forschen.Das neue Forschungszentrum soll die Zu-sammenarbeit der biochemischen, zellbio-logischen und medizinischen Arbeitsgrup-pen sowie die Kooperationen mit außer-universitären Partnern stärken. Der Neubaumit einer Nutzfläche von 5300 Quadratme-tern kostet 40 Millionen Euro und wirdjeweils zur Hälfte vom Bund und vom LandSachsen-Anhalt bezahlt.
Beförderung fürBeamtinnen und BeamteBeförderungsurkunden an 17 Beamtinnenund Beamte hat OberbürgermeisterDr. Bernd Wiegand in einer Feierstunde imhalleschen Stadthaus übergeben. Zu denBeförderten gehören 8 Beamtinnen undBeamte aus dem allgemeinen Verwaltungs-dienst und 9 aus dem feuerwehrtechni-schen Dienst der Stadt. Unter anderemwurden die Beförderungsämter Stadthaupt-sekretär, Stadtoberinspektorin undOberbrandmeister verliehen.
Herausgeber: Stadt Halle (Saale),Der OberbürgermeisterVerantwortlich: Drago Bock, PressesprecherTelefon: 0345 221 41 23,Telefax: 0345 221 40 27Internet: www.halle.de
Redaktion: Michael Roch (Ltg), Daniela PolakTelefon: 0345 221 41 28,Redaktion: Amtsblatt,Büro des Oberbürgermeisters,06108 Halle (Saale), Marktplatz 1,E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss dieser Ausgabe:10. Dezember 2014. Die nächste Ausgabeerscheint am 9. Januar 2015.Redaktionsschluss: 19. Dezember 2014
Verlag: Mitteldeutsches Druck- undVerlagshaus GmbH & Co. KG, Delitzscher Str.65, 06112 Halle (Saale)Telefon: 0345 565 0, Telefax: 0345 565 23 60Geschäftsführer: Bernd Preußeund Tilo Schelsky
Anzeigenleitung: Andreas HerudekTelefon: 0345 565 21 16;E-Mail: [email protected]
Vertrieb: MZZ - Mitteldeutsche Zeitungszu-stell-Gesellschaft mbH, Delitzscher Str. 65,06112 Halle (Saale)Telefon: 0345 565 20 21
Druck: Aroprint Druck- und VerlagshausGmbH, Hallesche Landstraße 111, 06406BernburgDas Amtsblatt erscheint grundsätzlich14-täglich.Auflage: 123.000 Exemplare
der Stadt Halle (Saale)
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Puppen gehören zum ältesten überliefer-ten Spielzeug und erfreuen sich noch im-mer größter Beliebtheit. Dabei dientendiese Nachbildungen der menschlichenGestalt in vorgeschichtlicher Zeit zu-nächst auch religiösen und magischenZwecken, bevor sie ganz in Kinderhandgelangten.Um die wachsende Nachfrage abzu-decken, entstand in Nürnberg im 15. Jahr-hundert das Gewerbe der Puppenmacher,die ihre aus Holz geschnitzten Puppenauch bemalten. Arme und Beine dieserExemplare besaßen schon Scharniere oderbewegten sich an Schnüren. Zur Verfein-erung nahmen später Leder- und Stoffpup-pen Gestalt an, deren Bälge mit Lumpen,Kleie, Roßhaar oder Sägemehl gefüllt wa-ren und mit Köpfen aus Ton, Wachs oderAlabaster ausgestattet sein konnten. Fürihre Puppen berühmt wurde die Stadt Son-neberg in Thüringen, deren lebensechteKöpfe aus Papiermaché gefertigt waren.Neue Materialien, Erfindergeist und dasIndustriezeitalter schufen dann bis heuteeine große Vielfalt in den „Puppenstu-ben“. Es wurden Biskuitporzellan, Cellu-loid und Gummi genutzt, Kugelgelenkeund mechanisches Federwerk eingesetztsowie zahlreiche Verfeinerungen bis ins
Detail vorgenommen. Die Puppesollte ein Abbild des Menschensein und lernte dafür auchsprechen.Noch bevor die Massen-produktion im 19. Jahr-hundert einsetzte, ent-stand das hier prä-sentierte Exemplar ausdem Stadtmuseum, dasvielleicht als Weih-nachtsgabe ein Kinderfreute. Die Papier-machépuppe mit ei-ner Größe von 50Zentimetern besitztdas stattliche Altervon etwa 150Jahren. Da es bisin die Mitte des19. Jahrhun-derts üblichwar, dassPuppen wiekleine Er-wachseneaussahen,ist siepas-send
zur Mode angezogen. Ihr Kopf ist ausdem erwähnten Papiermaché (knet-
bare Masse aus Papier mit Zusät-zen wie Tonerden, Kreide, Far-be, Leim oder Kleister). Siehat aufgemalte Augen undeine wirkungsvolle Frisur mitMittelscheitel sowie einenNackenknoten. Eine aufge-tragene Wachsschicht erhöht
den natürlichen Ausdruck undsorgt für Haltbarkeit.
Die Hände am Lederkör-per besitzen abgenähte
Finger. Über einem wei-ßen Leinenunterkleid
trägt sie ein hell-braunes Kleid mitStreublumen.Um den Halsschlingt sichein Spitzen-tuch. DiePuppe ist inder Dauer-ausstel-lung desStadtmu-seums zu
sehen.
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sollte ein Abbild des Menschen sein und lernte dafür auch sprechen. Noch bevor die Massen-produktion im 19. Jahr-hundert einsetzte, ent-stand das hier prä-sentierte Exemplar aus dem Stadtmuseum, das vielleicht als Weih-nachtsgabe ein Kind erfreute. Die Papier-machépuppe mit ei-ner Größe von 50 Zentimetern besitzt das stattliche Alter von etwa 150 Jahren. Da es bis in die Mitte des 19. Jahrhun-derts üblich war, dass Puppen wie kleine Er-wachsene aussahen, ist sie
dem erwähnten Papiermaché (knet-bare Masse aus Papier mit Zusät-
zen wie Tonerden, Kreide, Far-be, Leim oder Kleister). Sie hat aufgemalte Augen und eine wirkungsvolle Frisur mit Mittelscheitel sowie einen Nackenknoten. Eine aufge-tragene Wachsschicht erhöht
den natürlichen Ausdruck und sorgt für Haltbarkeit.
Die Hände am Lederkör-per besitzen abgenähte
Finger. Über einem wei-per besitzen abgenähte
Finger. Über einem wei-ßen Leinenunterkleid
trägt sie ein hell-braunes Kleid mit Streublumen. Um den Hals schlingt sich ein Spitzen-tuch. Die Puppe ist in der Dauer-ausstel-lung des Stadtmu-
Die Puppe aus dem Stadtmuseum Halle hat, wie damalsüblich, einen Kopf aus Papiermaché. Foto: Thomas Ziegler
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 3Aus den Fraktionen des Stadtrates
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Kontakt
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEIim Stadtrat Halle (Saale)Fraktionsvorsitzender:Dr. Bodo Meerheim, V.i.S.d.P.Geschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 342–345,Telefon: (0345) 221 3056,Telefax: (0345) 221 3060,E-Mail: [email protected]:Mo, Di 10–17 UhrMi, Do: 10–15 UhrFr: 10–14 Uhr
Was lange währt wird endlich gut, heißt esim Sprichwort. Ob dies auch für die Fort-schreibung der Schulentwicklungsplanungund dort insbesondere für die Frage gilt,wie und wo der zusätzliche gymnasialeBedarf abgedeckt werden kann, wird erstdie (ferne) Zukunft zeigen.Es wurde lange um einen Kompromissgerungen. Mehrere Sitzungen des Bil-dungsausschusses und zwei sogenannteSchulgipfel waren nötig, bis ein Lösungs-vorschlag stand, der für die Verwaltungund für die Mehrheit der an den Gesprä-chen beteiligten Stadträte, hoffentlichaber auch für die betroffenen Schüler, El-tern und Lehrer akzeptabel ist.
Ziel war es die neuen gymnasialen Plätzedort zu schaffen, wo der Bedarf am Größtenund zugleich eine gute Erreichbarkeit aus al-len Stadtteilen gegeben ist. Die Suche fokus-sierte sich daher auf das Zentrum und denNorden von Halle. Ein Ausbau des TMGwurde von keinem als die optimale Lösungempfunden, zumal insbesondere aus päda-gogischer Sicht empfohlen wird, eine Vier-bis Fünfzügigkeit nicht zu überschreiten.Die Verwaltung hatte deshalb die Grün-dung eines neuen Gymnasiums am zentra-len Standort Oleariusstr./Gutjahrstr./Drey-hauptstr. vorgeschlagen, wobei die dortbisher ansässige berufsbildende Schu-le erst in ein derzeit noch anderweitig ge-
nutztes Schulgebäude hätte umziehenmüssen, was frühestens in 3 Jahren mög-lich gewesen wäre. Das neue Gymnasi-um sollte daher übergangsweise zunächstin der Rigaer Str. untergebracht werden.Hiergegen richtete sich die Kritik vielerEltern, zumal der Umzug der BbS und dieErtüchtigung der bisher von ihr genutztenSchulgebäude von STARK III-Fördermit-teln abhängig wäre und es so viele unbe-kannte Variablen in dem Plan gäbe.Die nunmehr gefundene Lösung sieht vor,dass ab nächstem Schuljahr eine Beschulungan dem neu gegründeten innerstädtischenGymnasium erfolgt. Die BbS zieht zunächstteilweise an einen neuen Standort und dann
sukzessive komplett aus, um den mit demAnwachsen des neuen Gymnasiums steigen-den Raumbedarf verfügbar zu machen.Man muss sich jedoch bewusst sein, dassdadurch zwar die Übergangslösung im Sü-den vermieden wird, wir jedoch den Be-rufsschülern und den neuen Gymnasiastenfür die kommenden Jahre einiges zumu-ten: Mehrere Umzüge im Objekt, Bauar-beiten während des laufenden Schulbe-triebes sowie keinen optimalen Schulhof.Das ist die Konsequenz der Entscheidungfür ein Bestandsgebäude in zentraler Lageund gegen einen Neubau an anderer Stel-le. Die Zukunft muss zeigen, ob diese Ent-scheidung auch eine Gute war.
Fraktion MitBÜRGER für Halle - NEUES FORUM
Quo vadis neues Gymnasium?Kontakt
FraktionMitBÜRGER für Halle – NEUES FORUMFraktionsvorsitzender: TomWolterV.i.S.d.P.: Denis HäderGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 337, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 3071,Telefax: (0345) 221 3073,E-Mail: [email protected]: www. fraktion-mitbuergerfuerhalle-neuesforum.deSprechzeiten:Mo–Do: 10–17 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Ob musikalische Früherziehung, Inst-rumentalunterricht oder Chormitglied-schaft: Viel zu wenige Kinder in unsererStadt kommen in Kontakt mit Musik überden Schulunterricht hinaus.Musikalische Früherziehung erfüllt ausSicht der halleschen SPD-Fraktion einengesellschaftlichen Bildungsauftrag, dersich nicht darin erschöpft, Vorzeigechö-re für begabte Musikschüler vorzuhal-ten. Kindern, die einfach Spaß am Singenhaben, soll es ebenso möglich sein, ohneden Druck von Auftritten ihrem Hobbynachzugehen. Ein Beispiel für die Wahr-nehmung dieses Auftrages ist die halle-sche Singschule. Sie betreibt seit vielen
Jahren genau diese Form der Musiker-ziehung und ist durch ihren Standortim Stadtteil Silberhöhe gleichzeitig einLeuchtturm für das Quartier.Damit der Verein seinen Auftrag erfül-len kann, ist er seit einigen Jahren mit ei-nem Leistungsvertrag ausgestattet, in dessenRahmen der Chor von der Stadt finanziellgefördert wird. Diesen Leistungsvertrag hatOberbürgermeister Bernd Wiegand kürzlichund ohne größere Vorankündigung gekün-digt. Hat die Kündigung Bestand, endet dieFörderung am Jahresende 2015. Der Ober-bürgermeister schafft damit wieder einmalFakten, bevor der Stadtrat eine Chance hatte,sich mit dem Thema zu befassen.
Aus unserer Sicht gefährdet er damit dasAngebot an musikalischer Bildung in derSilberhöhe insgesamt, denn ob die Stadtangesichts ihrer Haushaltslage noch ein-mal einen neuen Fördervertrag wird ab-schließen dürfen, ist äußerst fraglich.So droht ein wichtiges Angebot kultu-reller Bildung zum Opfer eines Streitszu werden, in dem es nicht mehr um dieHauptsache geht. Im Mittelpunkt desstädtischen Förderinteresses steht aus un-serer Sicht nicht ein künstlerisches Ange-bot für Wenige sondern ein breites Bil-dungsangebot für Viele. Wir freuen uns,wenn im Ergebnis der städtischen För-derung ein musikalisch exzellenter Chor
entsteht. Das eigentliche Ziel ist es aber– und muss es bleiben – möglichst vie-le Kinder unserer Stadt an musikalischerBildung teilhaben zu lassen.
Auf seiner Dezembersitzung hat der Kul-turausschuss einen Beschluss zum Erhaltdes Geldes im Haushaltsplan gefasst undgleichzeitig die Tür zu einer Neuverhand-lung der Trägerschaft beider Chöre geöff-net. Die Kündigung des Leistungsvertra-ges durch den Oberbürgermeister wirdvon uns ausdrücklich kritisiert. Wir hof-fen, dass dem nicht leistungsorientiertenMusikunterricht kein nachhaltiger Scha-den zugefügt worden ist.
SPD-Fraktion
Musikalische Bildung für viele Kinder sichernKontakt
SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)Fraktionsvorsitzender:Johannes KrauseGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 316, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 30 51,Telefax: (0345) 221 30 61E-Mail: [email protected]:www.spd-fraktion-halle.deSprechzeiten:Mo–Do: 9–12 Uhr, 13–16 Uhr,Fr: 9–12 Uhr,sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nach der Kommunalwahl im Mai formier-te sich der Stadtrat für die nächsten 5 Jahreneu. Neben altbekannten Gesichtern gibt eshier nun auch viele neue. Langsam lernt mansich besser kennen, und das ist wichtig. DieSachprobleme sind oft schwierig genug zulösen; da ist es gut, wenn man in der gemein-samen Arbeit wenigstens einigermaßen von-einander weiß, mit wem man es zu tun hat.Politik wird eben von Menschen gemacht.Das inhaltlich wichtigste Thema ist auf al-len Ebenen der Politik der Haushalt. Derhallesche wurde im September von derVerwaltung in den Stadtrat eingebracht.Früher gab es dabei eine politische Rededes bzw. der OB, in der das Stadtober-
haupt seine Schwerpunkte deutlich zumachen suchte und auf Chancen und Ri-siken für die Zukunft hinwies. Manch-mal gab es dabei sogar Aussagen, wieman damit umzugehen gedachte.Seit Frau Szabados gibt es keine Haus-haltsreden mehr. Seitdem hält der Finanz-beigeordnete, Herr Geier, bei der Einbrin-gung des Haushalts eine Rede, die jeweilseinem Rundflug über den Haushalt gleicht.Aber so löblich seine Bemühungen sind,sie helfen uns nur wenig.Der Haushalt umfasst in diesem Jahr kon-kret 1.341 Seiten. Und er ist nicht einfachzu lesen. Gerade die neuen Kolleginnenund Kollegen mussten das feststellen, ob-
wohl die Verwaltung so freundlich war,einschlägige Seminare anzubieten.Aber die technischen Aspekte des Umgangsmit dem Haushalt sind nur die eine Seiteder Medaille; eine andere sind die Inhalte.Den Haushaltsplan aufzustellen ist das al-leinige Recht des OB. Dazu lässt er sich na-türlich von seinen Beigeordneten zuarbei-ten, aber was diese verlangen, landet wohlnur ausnahmsweise genauso im Haushalts-plan. Als wir über diese Veränderungen in-formiert werden wollten, verweigerte HerrWiegand das, obwohl der Stadtrat diese For-derung nahezu einstimmig erhoben hatte.Trotzdem sagte der OB im Zusammen-hang mit dem diesjährigen Haushalt, dass
es viel spannender sei, wenn man in grö-ßeren Blöcken diskutierte. Es sei nicht an-gebracht, dass man in die letzte einzel-ne Haushaltsstelle hineingehe; er werbefür die Diskussion um politische Schwer-punkte. Aber über seine eigenen spricht erleider nicht, obwohl sein Haushalt ein neu-es Defizit von ca. 40 Mio. Euro aufweist.Wir sind bei der Diskussion des Haushaltsauch in die Tiefe gegangen, haben unsum Straßenunterhaltung, Kinderspielplät-ze und den Zoo gekümmert. Schön ist derHaushalt dadurch nicht geworden, aberbesser, immerhin; meinen wir.Ihnen wünschen wir ein gesegnetesWeihnachtsfest!
CDU/FDP Fraktion
Haushalts – POLITIK!Kontakt
CDU/FDP-StadtratsfraktionHalle (Saale)
Fraktionsvorsitzender:Bernhard Bönisch V.i.S.d.P.
Geschäftsstelle:Schmeerstraße 1,06108 Halle (Saale)Telefon: (0345) 221 3054,Telefax: (0345) 221 3064E-Mail: [email protected]
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Die Stadt befindet sich in einer sehrschwierigen Haushaltslage. Das ist we-der ein Geheimnis noch eine Neuigkeit.Sowohl bei den Investitionen als auchbei der Finanzierung der laufenden Kos-ten fehlt das Geld, wahrscheinlich auchin den kommenden Jahren. Schon im Ok-toberstadtrat wurde klar, dass sich Hal-le eben nicht eine neue Fußgänger- undRadfahrerbrücke in der Franz-Schubert-Straße leisten und gleichzeitig den Bedarfan Spielplatzsanierungen und –neubautenstemmen kann. Von dem Versprechen derBefürworter der Brücke, Geld für zusätz-liche Spielplätze zu finden, blieb am Endeder Haushaltsberatungen nichts übrig.
Und trotzdem werden in Halle immernoch Projekte in Angriff genommen, dieunnötig sind. Dazu gehört zum Beispieldas unbedingte Festhalten an einer Vier-spurigkeit der gesamten MerseburgerStraße, trotz gegenteiliger Verkehrsbele-gungszahlen und Prognosen im Hinblickauf die bald fertiggestellte Osttangente.Dieses Beharren hat aktuell zur Folge,dass die Stadt sich mit eigenem Geld inHöhe von 420.000 Euro am Neubau dersogenannten Rosengartenbrücke beteili-gen muss. Denn wegen des im Rahmender Sanierung der Straße geforderten ge-sonderten Gleiskörpers für die Straßen-bahn funktioniert dies nur mit einer ver-
breiterten Brücke. Bei Verzicht auf einedurchgängige Vierspurigkeit und einerLösung mit je einer überbreiten Rich-tungsfahrbahn inklusive gesonderter Ab-biegespuren hätte die Deutsche Bahn dieBrücke zeitnah und ausschließlich aufeigene Kosten realisiert. Über die städ-tischen Eigenmittel hinaus bindet die-se Maßnahme auch Fördergelder vonüber 3,5 Mio. EUR, die nun bei ande-ren Straßensanierungsprojekten fehlen.So hat Halle zum Beispiel kein Geld fürdie dringende Sanierung der SalzmünderStraße in Dölau inklusive vernünftigerLösungen für den Fuß- und Radverkehr.Die Eigenmittel selbst kann die Stadt aus
unserer Sicht an anderer Stelle viel sinn-voller einsetzen. Gerade im Bereich derBildungseinrichtungen, z.B. bei Schul-hofsanierungen oder der IT-Infrastrukturfehlt das Geld. Hier gibt es auch keinerleiFördermittel.Am Beispiel Rosengartenbrücke wirdnun erneut deutlich, wie wichtig es ist,im Stadtrat und mit der Stadtverwaltungüber Prioritäten zu diskutieren.Vielleicht sorgt die Ruhe der anstehendenFeiertage für ein wenig Nachdenklichkeitin dieser Sache.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen fro-he Weihnachten und erholsame Feiertage.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie breit muss die Rosengartenbrücke werden?Kontakt
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFraktionsvorsitzende:Dr. Inés BrockGeschäftsstelle:Stadthaus, Marktplatz 2,Zimmer 109, 06108 Halle (Saale),Telefon: (0345) 221 3057,Telefax: (0345) 221 3068E-Mail: [email protected]: www.gruene-fraktion-halle.deSprechzeiten:Mo, Di, Do: 10–17 UhrMi, Fr: 10–14 Uhrsowie nach telefonischer Vereinbarung
Am 17. Dezember soll der Haushalt 2015im Stadtrat beschlossen werden. Was gibtes Positives und was gibt es Kritisches nachEnde der Beratungen in den Ausschüssendazu zu sagen? Positiv ist, dass er schonim September eingebracht wurde. Kritischwar, dass er im November schon hätte be-schlossen werden sollen. Positiv ist, dassder Oberbürgermeister sich von uns über-zeugen ließ, ihn erst im Dezember zu be-schließen. Immerhin 1/3 aller Stadträte undStadträtinnen wurden zum ersten Mal mitsolch einem Kompendium an Zahlen undTexten konfrontiert. Zu kritisieren ist, dassder Finanzplan mit 40 Mio € Defizit leiderunausgeglichen ist. Dies bedeutet ein An-
steigen der sogenannten Altschulden. Dieschwarze Null im Ergebnisplan ist so nurMakulatur. Positiv ist der Ansatz zur Auf-stellung des Haushaltes. Wir interpretie-ren ihn auch in diesem Jahr so, dass davonausgegangen wird, zuerst nach Effektivie-rungspotenzialen in der Verwaltung zu su-chen, bevor man Leistungen für die Bürge-rinnen und Bürger einschränkt oder ganzeinstellt. Einen solchen Ansatz können wirteilen. Allerdings sind beispielsweise Ef-fektivierungsversuche zu Lasten der Bud-gets von Schulen nicht zu tolerieren. DesWeiteren ist kritisch anzumerken, dass derErgebnishaushalt eine ganze Reihe von zu-sätzlichen Aufwands- und Ertragsrisiken
nicht abbildet bzw. Erträge vorgaukelt, diemöglicherweise nicht kommen. Dazu zäh-len wir insbesondere Ausschüttungen derwohnungswirtschaftlichen UnternehmenHWG und GWG. Beide zusammen sollennach Vorstellungen des OB im Jahr 2015und in den Folgejahren mindestens 10 Mio €jährlich an die Stadt abführen. Dies ist nachjetzigem Kenntnisstand völlig illusorisch.Mindestens hierzu erwarten wir vom OBdie Aussage, sich an die Mittelfristplanun-gen der beiden Gesellschaften, bezogen aufdie Ausschüttungen, nach der Feststellungentsprechender Jahresabschlüsse halten zuwollen. Wir wollen nicht, dass die Miete-rinnen und Mieter der HWG und GWG dies
mit einer saftigen Mieterhöhung bezah-len müssen. Stattdessen hat unsere Frak-tion schon zu Beginn des Jahres 2014 denVorschlag zur Streichung einer Beigeord-netenstelle eingebracht, die zu einer jährli-chen Kostenersparnis von ca. 150.000 Euroführt. In der Oktobersitzung ist die Mehr-heit des Rates nunmehr unserem Vorschlagim Rahmen des Beschlusses der neuenHauptsatzung gefolgt. Das bedeutet Steige-rung der Effektivität, ohne Einwohner undEinwohnerinnen zusätzlich zu belasten undohne dass eine einzige Aufgabe wegfällt. Indiesem Sinne haben wir uns an den Haus-haltsberatungen kritisch und konstruktivbeteiligt.
Haushalt 2015
A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014Seite 4 Öffentliche Bekanntmachungen
Beschlussübersicht der Sitzung des Stadtrates vom 26. November 2014Öffentliche Beschlüsse
zu 6.1 1. Satzung zur Änderung derHauptsatzung unter Beachtung derHinweise des Ministeriums für In-neres und Sport des Landes Sach-sen-Anhalt zu § 99 Abs. 6 KVG LSA,Vorlage: VI/2014/00335Abstimmungsergebnis:einstimmig zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-schließt die 1. Satzung zur Änderung derHauptsatzung der Stadt Halle (Saale).
zu 6.2 Satzung über die Straßenreini-gung in der Stadt Halle (Saale) (Straßen-reinigungssatzung),Vorlage: VI/2014/00125Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
2 Nein Stimmen
Beschluss:Der Stadtrat beschließt die Satzung überdie Straßenreinigung in der Stadt Halle(Saale) (Straßenreinigungssatzung)
zu 6.3 Satzung über die Erhebung vonStraßenreinigungsgebühren der StadtHalle (Saale) (Straßenreinigungsgebüh-rensatzung), Vorlage: VI/2014/00127Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
1 Enthaltung
Beschluss:Der Stadtrat beschließt die Satzung überdie Erhebung von Straßenreinigungsge-bühren der Stadt Halle (Saale) (Straßen-reinigungsgebührensatzung).
zu 6.5 Konzeption zu Städtepartner-schaften und Städtefreundschaften derStadt Halle (Saale),Vorlage: V/2014/12756Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
geänderter Beschluss:1. Der Stadtrat beschließt die Konzeption
zu Städtepartnerschaften und Städte-freundschaften der Stadt Halle (Saale).Um die Konzeption umzusetzen wer-den folgende Maßnahmen ergriffen:
a. Einstellung eines Haushaltstitels in denHH 2015 (50T€).
b. Begrüßungsmappe für die Gäste ausden Partnerstädten ähnlich der Begrü-ßungsmappe für Studenten.
c. BenennungeinesAnsprechpartnersundKoordinators in der Stadtverwaltung,der dann die Besucherprogrammeerstellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dievorliegende Konzeption bis zur Juni-Sitzung 2015 fortzuschreiben. In die-ser Konzeption sollen für jede Part-ner- bzw. Freundschaftsstadt eineZusammenfassung der bisherigen Ak-teure und Aktivitäten sowie die je-weiligen Schwerpunkte und Ziele dereinzelnen Städtepartnerschaft bzw. –freundschaft festgeschrieben werden.
3. Die Fortschreibung der Städtepartner-schaftskonzeption wird von einer Ar-beitsgruppe, bestehend aus der Ver-waltung und den Stadtratsfraktionen,begleitet und erarbeitet.
zu 6.6 Wilhelm-Herbert-Marx-Stiftung -Satzungsänderung,Vorlage: VI/2014/00179Abstimmungsergebnis:einstimmig zugestimmt
1 Enthaltung
Beschluss:1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-
schließt folgende Paragraphen der Sat-zung der Wilhelm-Herbert-Marx-Stif-tung zu ändern:
a.) § 2 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:„Die Stiftung ist selbstlos tätig; sieverfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke, sondern aus-schließlich und unmittelbar steuerbe-günstigte Zwecke im Sinne der §§ 51ff. der Abgabenordnung.“
b.) § 11 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:„Bei Auflösung oder Aufhebung derKörperschaft oder bei Wegfall steuer-begünstigter Zwecke fällt das Vermögender Körperschaft an die Stadt Halle (Saa-le), die es ausschließlich und unmittelbarfür steuerbegünstigte Zwecke im Sinneder Stiftungssatzung zu verwenden hat.“
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,alle zur beschlussgemäßen Umsetzungnotwendigen Erklärungen abzugeben.
zu 6.7 Oelhafe-Zeysesche-Stiftung -Satzungsänderung,Vorlage: VI/2014/00182Abstimmungsergebnis:einstimmig zugestimmt
1 Enthaltung
Beschluss:1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) be-
schließt folgende Paragraphen der Sat-zung der Oelhafe-Zeysesche-Stiftungzu ändern:
a.) § 2 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:„Die Stiftung ist selbstlos tätig; sieverfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke, sondern aus-schließlich und unmittelbar steuerbe-günstigte Zwecke im Sinne der §§ 51ff. der Abgabenordnung.“
b.) § 11 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:„Bei Auflösung oder Aufhebung derKörperschaft oder bei Wegfall steuer-begünstigter Zwecke fällt das Vermö-gen der Körperschaft an die Stadt Hal-le (Saale), die es ausschließlich undunmittelbar für steuerbegünstigte Zwe-cke im Sinne der Stiftungssatzung zuverwenden hat.“
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,alle zur beschlussgemäßen Umsetzungnotwendigen Erklärungen abzugeben.
zu 6.8 Bürgerhaushalt Vorschlag B-33Ausbau der Pfännerhöhe,Vorlage: V/2014/12467Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Die Verwaltung wird beauftragt:1. Die Planung für den grundhaften Aus-
bau der Pfännerhöhe wegen des Erhaltsder Baumallee bis auf Weiteres ruhen zulassen, die Gehwege im Rahmen der Ver-kehrssicherungspflicht zeitnah instand zusetzen und entgegen dem Vorschlag desBürgers in der Pfännerhöhe keine Ein-bahnstraßenregelung einzuführen und
2. in diesem Sinne der Bürgerin bzw. demBürger, die ihren bzw. der seinen Vor-schlag eingebracht hat, zu antwortenund die Entscheidung auf der Plattformzu kommunizieren.
zu 6.9 Ausbau Dessauer Straße und Ver-knüpfungspunkt Frohe Zukunft - Gestal-tungsbeschluss - Vorlage: VI/2014/00022Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Die Vorzugsvariante der Vorplanungzum Ausbau der Dessauer Straße undNeubau Verknüpfungspunkt Frohe Zu-kunft wird als Grundlage für die weiterePlanung bestätigt.
zu 6.10 Einziehung von Teilflächen derStraße Am Brunnen und der Straße AmHügel, gelegen am Grundstück Am Brun-nen 6 (Freiwillige Feuerwehr Dölau),Vorlage: VI/2014/00185Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:1. Der Stadtrat beschließt, dass Teilflä-
chen der Straßen Am Brunnen undAm Hügel, gelegen am GrundstückAm Brunnen 6 (Freiwillige FeuerwehrDölau) gemäß § 8 Straßengesetz desLandes Sachsen-Anhalt (StrG LSA)eingezogen werden.
2. Die Stadtverwaltung veranlasst dieAntragstellung auf Zustimmung derStraßenaufsichtsbehörde sowie die öf-fentliche Bekanntmachung der Ein-ziehungsverfügung im Amtsblatt derStadt Halle (Saale).
zu 6.11 Verteilung der Regionalisie-rungsmittel des Landes Sachsen-Anhaltgemäß § 8 ÖPNV – Gesetz des LandesSachsen-Anhalt für die HAVAG für dasJahr 2015, die Mittel für den Ausgleichverbundbedingter Belastungen und dieVerteilung der Mittel nach § 9 ÖPNV-Vorlage: VI/2014/00025Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Die Verwendung der Mittel des Lan-des Sachsen-Anhalt gemäß § 8 und § 9des ÖPNV-Gesetzes des Landes und dieHöhe des Ausgleiches verbundbedingterBelastungen an den Mitteldeutschen Ver-kehrsverbund werden beschlossen.
zu 6.12 Standort des Planetariums derStadt Halle (Saale),Vorlage: V/2014/12542Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:1. Der Stadtrat beschließt als Standort
für den Neubau des Planetariums denHolzplatz.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltungmit der Planung des Neubaus des Plane-tariums im Gasometer, sofern eine aus-kömmliche Finanzierung gesichert ist.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwal-tung mit der Erstellung eines fundiertenFördermittelantrages zum Neubau amStandort und der Einreichung des Antra-ges bis spätestens 31.12.2014 beim Lan-desverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltungmit der Erstellung eines fundierten Be-treiberkonzeptes, welches gemeinsammit der Vorlage zum Baubeschluss vor-gelegt wird.
zu 6.13 Jahresabschluss 2013 des EBZGM, Vorlage: VI/2014/00208Abstimmungsergebnis:einstimmig zugestimmt
Beschluss:1. Der Jahresabschluss für den EigenBe-
trieb Zentrales GebäudeManagementHalle (Saale) für das Wirtschaftsjahr2013 wird wie folgt festgestellt:Jahresverlust: 556.583,57 €Bilanzsumme: 25.817.585,39 €
2. Dem Betriebsleiter des EigenBetriebsZentrales GebäudeManagement Hal-le (Saale) wird für das Wirtschaftsjahr2013 gemäß § 19 (4) Satz 2 Nr. 3 Ei-genBG LSA Entlastung erteilt.
3. Der Jahresverlust in Höhe von556.583,57 Euro wird durch Entnahmeaus der Rücklage ausgeglichen.
zu 6.14 Anträge zur Beseitigung der Flut-schäden der Eissporthalle und Nebenge-bäude, Vorlage: VI/2014/00417Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat beauftragt den Oberbürger-meister, die Anträge für Zuwendungenzur Beseitigung der Hochwasserschädenfür den Flutschaden an der Eissporthalleund der Nebengebäude in folgender Wei-se zu stellen:
• Zur langfristigen Sicherung des Eis-sportes wird die errichtete modulareHalle am Standort Selkestraße gemäßden Anforderungen an eine moderne,zukunftssichere Eissporthalle im Rah-men des festgestellten Flutschadens alsErsatzneubau ausgebaut.
• Als Ersatz für die zwingend abzubrechen-den 2 bisherigen Sporthallen und Neben-gebäude wird an einem Standort im In-nenstadtbereich als Ersatzneubau imRahmen des festgestellten Flutschadenseine neue Mehrfeldsporthalle errichtet.
• Die Verwaltung wird beauftragt, demStadtrat bis zum Ende des 1. Quartals2015 ein Konzept zum geplanten Aus-bau des Eisdoms vorzulegen.
zu 7.2 Antrag der SPD-Stadtratsfraktionzu einem Parkraumkonzept im Paulus-viertel, Vorlage: V/2014/12596Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat möge beschließen:„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fürPaulus- und Medizinerviertel ein tragfähi-ges Parkraumkonzepte zu erarbeiten.Wesentliche Untersuchungsbestandteiledieser Konzepte sollten sein:
• Bewohnerparken in extrem überpark-ten Bereichen mit der Option von Be-sucherparken (analog des Modells derStadt Essen)
• freie Parkbereiche in weniger belastetenArealen
• bewirtschafteter Parkraum in Berei-chen mit Funktionsüberlagerungen
• Vorschläge, wie regelwidriges Parkeninsbesondere in Kreuzungsbereichennachhaltig unterbunden werden kann
Die Ergebnisse werden dem Stadtrat bisDezember 2015 vorgestellt.Der Runde Tisch Radverkehr sollte eben-falls in die Planung mit einbezogen werden.Erarbeitung und Umsetzung der Park-raumkonzepte sollen so weit wie möglichaus zweckgebundenen Stellplatzablösebe-trägen finanziert werden. Die Kosten sindentsprechend in den Haushaltsplanungen2015 und 2016 zu berücksichtigen.“
zu 8.2 Antrag der CDU/FDP-Fraktionzur Übertragung der städtischen Wasser-spiele an die Hallesche Wasser und Stadt-wirtschaft GmbH,Vorlage: VI/2014/00326Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Die Stadtverwaltung wird beauftragt zuprüfen, inwieweit der Betrieb der Wasser-spiele der Stadt an die Hallesche Wasserund Stadtwirtschaft GmbH übertragenwerden kann.
Das Prüfergebnis mit einer entsprechendenHandlungsempfehlung wird dem Stadtratzu dessen Sitzung im März 2015 vorgelegt.
zu 8.4 Antrag des Stadtrates ChristophBernstiel (CDU/FDP) zum Haushalt derStadt Halle (Saale),Vorlage: VI/2014/00266Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Die Stadtverwaltung wird aufgefordert deneinzelnen Haushaltsprodukten im Inhalts-verzeichnis Seitenzahlen zuzuordnen.
zu 8.5 Antrag der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale)zur Gefährdung kommunaler Handlungs-spielräume durch das Abkommen übereine transatlantische Handels- und Inves-titionspartnerschaft /TTIP),Vorlage: VI/2014/00304Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:1. Der Stadtrat von Halle (Saale be-
grüßt grundsätzlich die Entwicklungvon Freihandel und größeren Wirt-schaftsräumen. Die gegenwärtigenVerhandlungen über die transantlan-tische Handels- und Investitionspart-nerschaft (TTIP) lassen jedoch dieBefürchtung aufkommen, dass in dieAbkommen Regeln aufgenommenwerden, die unsere Standards der viel-fältigen kommunalen Daseinsvorsor-ge in Frage stellen könnten.Deswegen lehnt der Stadtrat jeglichetransatlantische Handelsabkommenab, die der Wahrung der europäischenSozial- und Umweltstandards sowiedem Schutz der kommunalen Daseins-vorsorge widersprechen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauf-tragt, im Städte- und GemeindebundSachsen-Anhalt als auch im Deut-schen Städtetag die Stimme der StadtHalle (Saale) dafür einzusetzen, dassdie kommunale Daseinsfürsorge, ins-besondere die öffentliche Wasserver-und Abwasserentsorgung, die Ent-sorgung von Abfällen und der ÖPNVsowie alle sozialen Dienstleistungeneinschließlich der öffentlichen Da-seinsvorsorge im Kulturbereich, si-chergestellt wird.
3. Den Bundes- und Landesabgeordnetender Stadt Halle (Saale) wird dringendempfohlen, die Forderung des Punktes2 mit ihrem Stimmverhalten im Deut-schen Bundestag und im Landtag vonSachsen-Anhalt zum Wohle der StadtHalle (Saale) umzusetzen.
zu 8.6 Antrag der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI im Stadtrat Halle (Saale) anden Rechnungsprüfungsausschuss bzgl.der Mitgliedschaft im Transparency In-ternational Deutschland e.V.,Vorlage: VI/2014/00269Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat beschließt:1. Die Stadt Halle (Saale) teilt Transpa-
rency International Deutschland e. V.mit, dass sie weiterhin Mitglied imVerein bleiben möchte.
2. Der Stadtrat, vertreten durch den Vor-sitzenden, gibt gegenüber Transparen-cy International Deutschland e. V. eineStellungnahme zu einer weiteren Mit-gliedschaft der Stadt ab.
3. Der Oberbürgermeister wird aufgefor-dert bis 08.12.2014, gegenüber Trans-parency International Deutschland e.V. eine Stellungnahme zur weiterenMitgliedschaft der Stadt abzugeben.Diese Stellungnahme ist dem Stadtratzuzuleiten.
zu 8.7 Antrag der SPD-Fraktion StadtHalle (Saale) zur Änderung der Schutz-ziele des Hochwasserschutzes am Gim-ritzer Damm, Vorlage: VI/2014/00323Abstimmungsergebnis:EinzelpunktabstimmungB.-Punkt 1 mehrheitlich zugestimmtB.-Punkt 2 mehrheitlich zugestimmtB.-Punkt 3 mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat möge beschließen:1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
der Landesregierung und dem Lan-desbetrieb für Hochwasserschutz undWasserwirtschaft sowie dem Landes-verwaltungsamt als oberer Wasser-behörde mitzuteilen, dass der Stand-ort der alten Eissporthalle und derFestplatz am Gimritzer Damm keineSchutzziele mehr im Sinne der Hoch-wasserprävention der Stadt darstellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dieplanungsrechtlichen Voraussetzungenfür eine Nutzung des Standortes der al-ten Eissporthalle und ihrer Nebenge-bäude sowie des Festplatzes als Arealfür den Deichbau oder als Retentions-fläche zu schaffen und den Flächennut-zungsplan entsprechend zu ändern.
3. Die Stadtverwaltung empfiehlt derLandesregierung, dem Landesbetriebfür Hochwasserschutz und Wasser-wirtschaft sowie dem Landesverwal-tungsamt als oberer Wasserbehörde,die neue Deichlinie parallel zum altenGimritzer Damm einzurichten.
zu 8.8 Dringlichkeitsantrag der Frakti-on DIE LINKE/Die PARTEI im StadtratHalle (Saale) zu Umbesetzungen in bera-tenden Ausschüssen,Vorlage: VI/2014/00421Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
Beschluss:Der Stadtrat beschließt:1. Stadtrat Dr. Erwin Bartsch wird von
seiner Mitwirkung im Sportausschussentbunden.Der Stadtrat entsendet Herrn StenMeerheim in den Sportausschuss.Als sachkundiger Einwohner wirdHerr Christian Kirchert in den Sport-ausschuss entsandt.
2. Stadtrat Marcel Kieslich wird von sei-ner Mitwirkung im Ausschuss für Ord-nung und Umweltangelegenheiten ent-bunden.Der Stadtrat entsendet Herrn Dr. Er-win Bartsch in den Ausschuss für Ord-nung und Umweltangelegenheiten.
3. Der Stadtrat entsendet Herrn StenMeerheim in den Ausschuss für Wis-senschafts- und Wirtschaftsförderungsowie Beschäftigung.
4. Der Stadtrat entsendet Herrn MarcelKieslich in den Bildungsausschuss.
zu 8.9 Dringlichkeitsantrag der Frakti-on DIE LINKE/Die PARTEI im StadtratHalle (Saale) zur Wahl eines stimmbe-rechtigten Mitgliedes des Jugendhilfe-ausschusses, Vorlage: VI/2014/00422Abstimmungsergebnis:mehrheitlich zugestimmt
per offener Wahl
Beschluss:Der Stadtrat wählt die Stadträtin Josephi-ne Jahn als stimmberechtigtes Mitgliedin den Jugendhilfeausschuss.Der Stadtrat wählt als Stellvertreter fürdas stimmberechtigte Mitglied Josephi-ne Jahn im Jugendhilfeausschuss, Stadt-rat Thomas Schied.
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 5Öffentliche Bekanntmachungen · Anzeigen · Redaktion
Das nächste
A M T S B L A T Tder Stadt Halle (Saale)
erscheint
am 9. Januar 2015
www.halle.de
Ausschusssitzungender Stadt Halle (Saale)
+ + + Alle veröffentlichten Tagesordnungen sind vorläufig. + + +
Ausschuss fürPersonalbedarfsplanung
Am Donnerstag, dem 8. Januar 2015, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2 in 06108 Halle (Saa-le), eine öffentliche/nicht öffentlicheSitzung des Ausschusses für Personal-bedarfsplanung statt.
Tagesordnung – öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift4. Beschlussvorlagen5. Anträge von Fraktionen und Stadträ-
ten6. schriftliche Anfragen von Fraktio-
nen und Stadträten7. Mitteilungen8. Beantwortung von mündliche Anfra-
gen9. Anregungen
Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil
1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift3. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträ-
ten5. schriftliche Anfragen von Fraktio-
nen und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen An-
fragen8. Anregungen
Gernot TöpperAusschussvorsitzender
Egbert GeierBürgermeister
Bildungsausschuss
Am Mittwoch, dem 7. Januar 2015, um17 Uhr, findet im Stadthaus, Wappen-saal, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saa-le), eine öffentliche/nicht öffentliche Sit-zung des Bildungsausschusses statt.
Tagesordnung – öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellungder Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung3. Genehmigung der Niederschrift
vom 16.12.20144. Beschlussvorlagen4.1.Maßnahmeplan zur Umsetzung der
Handlungsempfehlungen der Fami-lienberichterstattung - TeilberichtKinderarmut,Vorlage: VI/2014/00462
4.2.Fünfte Änderung des ZweitenGrundsatz- und Baubeschlusseszur Brandschutzgrundsicherung anSchulen (V/2012/10587),Vorlage: VI/2014/00286
5. Anträge von Fraktionen und Stadträ-ten
6. schriftliche Anfragen von Fraktio-nen und Stadträten
7. Mitteilungen8. Beantwortung von mündlichen An-
fragen9. Anregungen
Tagesordnung – nicht öffentlicher Teil
1. Feststellung der Tagesordnung2. Genehmigung der Niederschrift
vom 16.12.20143. Beschlussvorlagen4. Anträge von Fraktionen und Stadträ-
ten5. schriftliche Anfragen von Fraktio-
nen und Stadträten6. Mitteilungen7. Beantwortung von mündlichen An-
fragen8. Anregungen
Melanie RanftAusschussvorsitzende
Tobias KoggeBeigeordneterer
Alle Einladungen und Vorlagen sind im
Bürgerinformationssystem der Stadt Hal-
le (Saale) auf der Website www.buergerinfo.
halle.de einsehbar. Die Texte liegen als pdf-
Dokumente vor.
Wir, der Verwaltungsrat, der Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder Saalesparkasse, trauern gemeinsam um den Vorstandsvorsitzenden
unseres Unternehmens
Herrn Roger Schenkelder in der Nacht zum 9. Dezember 2014 völlig unerwartet verstorben ist.
Herr Schenkel gehörte seit dem 1. Januar 1993 dem Vorstand der Saalesparkasse an,dessen Vorsitz er am 1. Januar 2014 übernommen hatte. Herr Schenkel hat sich
in seiner langjährigen Tätigkeit mit seinemWirken sehr um dieSaalesparkasse verdient gemacht und war bei allen Kolleginnen und Kollegen
sehr geschätzt und anerkannt.
Wir verlieren mit ihm einen wertvollen Menschen, der trotz seiner wirtschaftlichenVerantwortung für das Unternehmen auch in schwierigen Zeiten immer ein offenes
Ohr für die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatte.
Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau, seiner Familie und allen Angehörigen.
Die öffentliche Trauerfeier findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014,um 10:00 Uhr in der St. Briccius-Kirche in Trotha statt.
Die Beerdigung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Kreis der Familie.Anstelle von Blumen und Kränzen bittet die Familie um eine Spende an denZoologischen Garten Halle GmbH, IBAN DE07 8005 3762 0387 0809 37.
Frank Bannert Dr. BerndWiegand Dr. Jürgen Fox Leif Raszat Uwe LeibrichLandrat Oberbürgermeister Vorstand Vorstand Personalrat
Saalekreis Stadt Halle (Saale)
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Wir nehmen voller Trauer und Dankbarkeit Abschied von
Sein unerwarteter Tod ist ein großer Verlust für unsere Stadt und für alle, die Roger Schenkelkannten. Lange Zeit arbeitete er im Vorstand der Saalesparkasse und trug zuletzt als derenVorstandsvorsitzender entscheidend zum Erfolg des Unternehmens auch im Interesse der
Stadt Halle (Saale) bei.
Sein Engagement war beeindruckend und vielfältig. Er wirkte als stellvertretenderVorsitzender der Vereinigung der Freunde und Förderer der Martin-Luther-Universität und warVorsitzender des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt. Roger Schenkels wirtschaftliche
Expertise war imWirtschaftsbeirat des Oberbürgermeisters besonders wichtig.
Sein Tod erfüllt uns mit großer Trauer.Wir werden Roger Schenkel und sein bleibendes Werk nie vergessen.
Seiner Familie gilt unser tiefes, aufrichtiges Mitgefühl.
Dr. BerndWiegandOberbürgermeister
der Stadt Halle (Saale)
Hendrik LangeVorsitzender des Stadtrates
der Stadt Halle (Saale)
ROGER SCHENKEL
Ihre Aufgaben sind:
• Psychologische Diagnostik• Beratung und therapeutische Betreu-ung von Kinder und Jugendlichen un-ter Einbeziehung der Bezugspersonen
• Beratung und Begleitung von Min-derjährigen und ihren Bezugsperso-nen im Rahmen der Kriseninterventi-on nach Inobhutnahme
• Durchführung von begleitetem Um-gang in elterlichen Trennungssituatio-nen bei psychisch kranken Eltern oderKindern
• Mitwirkung bei internen und exter-nen Fallberatungen, Helferkonferen-zen und bei der Hilfeplanung
• Erstellen von Falldokumentationen,Befunden und Stellungnahmen
• Mitarbeit in Arbeitsgruppen.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit:
• abgeschlossener Hochschulausbil-dung als Diplompsychologe/in odereinem universitären Masterabschlussin Psychologie mit familientherapeu-tischer Zusatzausbildung (oder ande-rer therapeutischer Zusatzausbildung)
• einem erweiterten polizeilichen Füh-rungszeugnis
• Erfahrung im Bereich der psychologi-schen Betreuung von Kindern und Ju-gendlichen, besonders nach erlebtemsexuellen Missbrauch, Misshandlungund Vernachlässigung
• positiver Lebenseinstellung und gutenUmgangsformen
• freundlichem Umgang, respektvollem,bestimmtem und sachkompetentemAuftreten mit den Kindern, Jugendli-chen und deren Bezugspersonen
• Teamfähigkeit und Fähigkeit zum ei-genständigen Arbeiten
• Bereitschaft zur Mitarbeit in einemfachübergreifenden Team
• Grundkenntnissen im Verwaltungs-recht, SGB, BGB.
Wir bieten Ihnen:
ein befristetes Beschäftigungsverhältnisbis 31.12.2017 mit einer wöchentlichenArbeitszeit von 10 Stunden in der Ent-geltgruppe E 13 TVöD.
Für fachspezifische Fragen steht IhnenMartina Boltze im Einrichtungsverbund,Kinder- und Jugendschutzzentrum, unterder Telefonnummer: 0345 - 6827616 zurVerfügung. Organisatorische Fragen be-antwortet Ihnen Christian Grönke imFachbereich VerwaltungsmanagementTel.: 0345 - 2216188.
SendenSie bitte Ihre vollständigenBewer-bungsunterlagenbiszum12.Januar2015an [email protected] oder an:
Stadt Halle (Saale)Fachbereich VerwaltungsmanagementTeam Personalgewinnung06100 Halle (Saale).
Vorstellungskosten können von der StadtHalle (Saale) leider nicht erstattet wer-den. Ihre Bewerbungsunterlagen sendenwir Ihnen bei Vorlage eines frankiertenUmschlages zurück.
Stadt Halle (Saale)Der Oberbürgermeister
Die Stadt Halle (Saale) sucht für denEinrichtungsverbund im Fachbereich Bildungzum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Psychologin/Psychologen
StellenausschreibungKartenvorverkauf fürHändel-Festspiele 2015Der Kartenvorverkauf für die Händel-Festspiele 2015, die vom 30. Mai bis14. Juni 2015 unter dem Motto „Hän-del und seine Interpreten“ stehen, hatbegonnen.Die Stadt Halle (Saale) und die StiftungHändel-Haus laden zu 49 Konzertveran-staltungen – darunter viele kostenfreieAngebote – ein. In der Geburtsstadtdes Komponisten Georg Friedrich Hän-del werden internationale Künstler undEnsembles zu Gast sein und Musik derSpitzenklasse präsentieren.
Karten für die Veranstaltungen der Hän-del-Festpiele 2015 können montags bisfreitags von 7 bis 19 Uhr und samstagsvon 7 bis 14 Uhr unter der Hotline 0345- 565 27 06 erworben werden.
Weitere Informationen und Tickets:www.haendelfestspiele-halle.de
* 1 . J u l i 1 9 5 5 † 9 . D e z e m b e r 2 0 1 4
GelbfiebersprechstundeDie nächste Gelbfiebersprechstun-de bietet die Stadt Halle (Saale) amDonnerstag, dem 8. Januar 2015, von7 bis 9Uhr im städtischen FachbereichGesundheit, Niemeyerstraße 1, an. Nä-here Informationen zu den Beratungenkönnen unter der Rufnummer 0345 -2213221 abgefragt werden.
Öffnungszeiten derStadtbibliothekDie Zentralbibliothek der Stadt Halle(Saale) in der Salzgrafenstraße 2 hat biszum Dienstag, dem 23. Dezember, undam Montag und Dienstag, dem 29. und30.Dezember, geöffnet. Die Musikbib-liothek in der Kleinen Marktstraße 5 istbis zum Montag, dem 22. Dezember,sowie am Montag und Dienstag, dem29. und 30. Dezember, für die Besuche-rinnen und Besucher erreichbar. BeideBibliotheken können ab Freitag, dem 2.Januar 2015, wieder zu den gewohntenÖffnungszeiten besucht werden.Die Stadtteilbibliothek Nord hat biszum Dienstag, dem 23. Dezember, undab Donnerstag, dem 8. Januar 2015,geöffnet. Bis zum Montag, dem 22. De-zember, und ab Mittwoch, dem 7. Janu-ar 2015, sind die Stadtteilbibliotheken Südund West erreichbar. Die Fahrbibliothekist bis zum Dienstag, dem 23. Dezember,und ab Mittwoch, dem 7. Januar 2015,wieder in Halle (Saale) unterwegs.
Weitere Informationen:www.stadtbibliothek-halle.de
A M T S B L A T TSeite 6 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Anzeigen · Öffentliche Bekanntmachungen
Übersicht der diensthabenden Bereichein der Stadtverwaltung während derBetriebsferien 2014/2015
Bereich FB Bezeichnung Einssatzzeit / Einsatztage Gebäude telefonischeErreichbarkeit
Sicherheit37
Abteilung für Brand-‐,Katastrophenschutz undRettungsdienst
jederzeit erreichbar An der Feuerwache 5221-‐5230 oderim Notfall: 112
Abteilung Stadtordnung,Leitstelle
29.12.2014 06:00 -‐ 22:00 Uhr30.12.2014 06:00 -‐ 22:00 Uhr02.01.2015 06:00 -‐ 22:00 Uhr03.01.2015 08:00 -‐ 16:00 Uhr05.01.2015 06:00 -‐ 22:00 Uhr
Am Stadion 6 221-‐1345
Einwohnerwesen 33 Service 29.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr Markplatz 1 221-‐0
Bürgerservicestelle
27.12.2014 geschlossen29.12.2014 09:00 -‐ 15.00 Uhr30.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr02.01.2015 09:00 -‐ 15:00 Uhr
Markplatz 1 221-‐0
Bürgerservicestelle
29.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr30.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr02.01.2015 09:00 -‐ 12:00 Uhr
Am Stadion 6 221-‐0
Kfz-‐Zulassungsbehörde
29.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr30.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr02.01.2015 09:00 -‐ 12:00 Uhr
Am Stadion 6 221-‐0
Abt. Einreise undAufenthalt
nur telefonisch erreichbar Am Stadion 5 221-‐5305
Standesamt29.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr30.12.2014 09:00 -‐ 15:00 Uhr02.01.2015 09:00 -‐ 12:00 Uhr
Marktplatz 1 221-‐0
Bürgertelefon
29.12.2014 08:00 -‐ 18:00 Uhr30.12.2014 08:00 -‐ 18:00 Uhr02.01.2015 08:00 -‐ 18:00 Uhr05.01.2015 08:00 -‐ 18:00 Uhr
Am Stadion 5221-‐0/
115
67 Umweltim Notfall
Bereitschaftsdienst überEinsatzleitzentrum
Hansering 15 221-‐5000
301DienstleistungszentrumVeranstaltungen
02.01.2015 bis ca. 0:00 UhrKonzerthalle
Ulrichskirche, Christian-‐Wolff-‐Straße 2
221-‐3027
Stadtbibliothek
422 Zentralbibliothek
29.12.2014 10:00 -‐ 19:00 Uhr30.12.2014 10:00 -‐19:00 Uhr02.01.2015 10:00 -‐ 19:00 Uhr03.01.2015 10:00 -‐ 14:00 Uhr05.01.2015 10:00 -‐ 19:00 Uhr
Salzgrafenstraße 2221-‐4720221-‐4707
Musikbibliothek
29.12.2014 10:00 -‐ 19:00 Uhr30.12.2014 10:00 -‐19:00 Uhr02.01.2015 10:00 -‐ 19:00 Uhr03.01.2015 10:00 -‐ 14:00 Uhr05.01.2015 10:00 -‐ 19:00 Uhr
Händelkarree,Kleine Marktstraße 5
500 90 27 1
450 Stadtmuseum27.12.2014 10:00 -‐ 17:00 Uhr28.12.2014 10:00 -‐ 17:00 Uhr29.12.2014 10:00 -‐ 17:00 Uhr
Große Märkerstraße 10221-‐3030221-‐3041
Bildung 51 SozialpädagogischeTeams
29.12.201430.12.2014
Ernst-‐Haeckel-‐Weg 10a 221-‐5801
Kinder-‐ undJugendschutzzentrum
Rufbereitschaft Klosterstraße 6-‐8 388 10 10
Frauenschutzhaus Rufbereitschaft 444 14 14Soziales
50 Haus der Wohnhilfe23.12.2014/07.01.2015
(Besetzung durch Wachschutz)Böllberger Weg 181 225 74 23
Gesundheit
53Abteilung Veterinär-‐wesen und Lebensmittel-‐überwachung
29.12.201430.12.201402.01.201505.01.2015
Kreuzerstraße 12 774 30 10
Team Hygiene/Infektions-‐schutz
29.12.201430.12.201402.01.201505.01.2015
Niemeyerstraße 1221-‐3245221-‐3253
Eigenbetrieb Kindertagesstätten im Notfall telefonisch erreichbar Am Stadion 6 0170 527 29 81
Der Oberbürgermeister
Geschäftsbereich I Finanzen und Verwaltungsmanagement
Geschäftsbereich II Stadtentwicklung und Umwelt
Geschäftsbereich IV Bildung und Soziales
Geschäftsbereich III Kultur und Sport
Das nächste
A M T S B L A T Tder Stadt Halle (Saale)
erscheint
am 9. Januar 2015
www.halle.de
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1. Satzung zur Änderung der Satzung über dieEntschädigung ehrenamtlicher Bürgerinnen undBürger (Entschädigungssatzung)Aufgrund der §§ 8 und 35 Kommunalver-fassungsgesetz des Landes Sachsen-An-halt (KVG LSA) in der Fassung des Art.1 des Gesetzes zur Reform des Kommu-nalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstigerkommunalrechtlicher Vorschriften (Kom-munalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni2014 (GVBl. LSA, S. 288) hat der Stadtratder Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzungvom 17. Dezember 2014 folgende 1. Sat-zung zur Änderung der Satzung über dieEntschädigung ehrenamtlicher Bürgerin-nen und Bürger (Entschädigungssatzung)vom 26. September 2012 beschlossen:
§ 1
§ 1 der Entschädigungssatzung wird ge-ändert und wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Stadträte des Stadtrates der StadtHalle (Saale) erhalten zur Abgeltung ih-res Aufwandes für die Wahrnehmung ih-res Mandates zum 01. eines Monats imVoraus eine pauschale Entschädigungvon monatlich 230,00 EUR.
(2) Neben der Aufwandsentschädigungwird den Stadträten für die Teilnah-me an den Sitzungen des Stadtrates, dervom Stadtrat gebildeten Ausschüsse, dervon den Ausschüssen gebildeten Unter-ausschüssen, an denen sie als Mitgliedteilgenommen haben, sowie den Frak-tionssitzungen nach Ablauf des jewei-ligen Monats ein Sitzungsgeld gezahlt.Das Sitzungsgeld beträgt 16,00 EUR jeSitzung und Tag, für Fraktionssitzungenjedoch höchstens 16,00 EUR in einerWoche. Hat ein Mitglied nur an einemTeil der Sitzung teilgenommen, so wirdihm eine Sitzungsentschädigung nurdann gewährt, wenn es an der Sitzungmindestens zur Hälfte der Sitzungsdau-er teilgenommen hat. Die Vorschriftenüber die Gewährung von Sitzungsgeldgelten auch für die Mitglieder des Ju-gendhilfeausschusses und seines Unter-ausschusses sowie für die Mitglieder derBetriebsausschüsse.“
§ 2
§ 2 Abs. 1 der Entschädigungssatzungwird geändert und wie folgt neu gefasst:
„(1) Dem Vorsitzenden des Stadtra-tes wird zur Abgeltung des entstande-nen Aufwandes für die Vorbereitung undDurchführung der Sitzung des Stadtratesüber die Entschädigung nach § 1 hinausein zusätzlicher Pauschalbetrag von mo-natlich 120,00 EUR gezahlt. Die Zahlungentfällt, wenn der Vorsitzende für ei-nen zusammenhängenden Zeitraum vonmehr als drei Monaten an der Ausübungseines Amtes gehindert ist.“
§ 3
§ 3 der Entschädigungssatzung wird ge-ändert und wie folgt neu gefasst:
„(1) Der Vorsitzende eines Ausschusseserhält, soweit der Vorsitz nicht dem Ober-bürgermeister obliegt, über die Entschä-digung nach § 1 hinaus einen zusätzli-chen Pauschalbetrag von monatlich 85,00EUR. § 2 Abs. 1, letzter Satz, und Abs. 2gelten entsprechend.
(2) Die Vorsitzenden der Fraktionen er-halten über die Entschädigung nach § 1hinaus einen zusätzlichen monatlichenPauschalbetrag von 120,00 EUR.“
§ 4
§ 5 der Entschädigungssatzung wird ge-ändert und wie folgt neu gefasst:
„Sachkundigen Einwohnern, die zu Mit-gliedern beratender Ausschüsse bestelltwurden, wird für die Teilnahme an denSitzungen der Ausschüsse, für die sie be-stellt worden sind und für die Teilnahmean Sitzungen der Fraktionen, die sie fürden Ausschuss benannt haben, nach Ab-lauf des jeweiligen Monats 16,00 EUR jeSitzung und Tag gezahlt.
§ 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.“
§ 5
Diese Änderungssatzung tritt am Tagenach ihrer Bekanntmachung im Amts-blatt der Stadt Halle (Saale) in Kraft.
Halle (Saale), den 18. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Der vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in
der 5. öffentlichen Sitzung am 17. Dezember
2014 beschlossene 1. Satzung zur Änderung
dre Satzung über die Entschädigung
ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger
(Entschädigungssatzung) wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 18. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
Beschluss des Jahresabschlusses 2012Aufgrund des § 108 a Abs. 1 der Ge-meindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (neu § 118 Abs. 1 KVG LSA) hatder Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in sei-ner 3. öffentlichen Sitzung am 26.09.2014folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Oberbürgermeister stellt gemäߧ108 a Abs.1 Satz 2 GO LSA und auf derBasis des Prüfberichtes vom 16.04.2014die Vollständigkeit und Richtigkeit desJahresabschlusses 2012 fest.
2. Der Stadtrat beschließt gem. § 108 aAbs. 1 Satz 3 GO LSA den geprüftenJahresabschluss 2012 mit einer Bilanz-summe von 1.951.630.469,87 EUR.Der Jahresfehlbetrag in Höhe von28.074.901,36 EUR wird gemäß §24 GemHVO Doppik auf neue Rech-nung vorgetragen. Davon werden12.608.235,19 EUR durch die Ver-wendung der Ergebnisrücklage aus derSonderrücklage gedeckt.
Die öffentliche Auslegung des Jahresab-schlusses 2012 in der Zeit vom
20.12.2014 bis 07.01.2015
wird hiermit bekannt gegeben.
Bekanntmachungsanordnung
Der vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2014
beschlossene Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2012 (Vorlage:V/2014/12764)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 16. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
Der Jahresabschluss einschließlich An-hang und Anlagen liegt an vorgenann-ten Tagen im Foyer der Stadtverwaltung,Marktplatz 1, zur Einsichtnahme aus.
Halle (Saale), 16. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Bekanntmachung
Bekanntmachung
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 7Öffentliche Bekanntmachungen
Entsorgung von WeihnachtsbäumenWie jedes Jahr werden die Hallenser ge-beten, auch nach diesem Weihnachtsfestihre ausgedienten Weihnachtsbäume zuden seit Jahren bewährten Sammelstellenzu bringen. Die Bäume müssen vollkom-men abgeschmückt sein, um deren ord-nungsgemäße Kompostierung zu gewähr-leisten. Im Zeitraum vom 12. Januar 2015bis 06. Februar 2015 werden die Weih-nachtsbäume durch die Hallesche Wasserund Stadtwirtschaft GmbH (HWS) ent-sorgt. In der nachfolgenden Übersicht sindalle Standplätze für die Stadt Halle (Saale)aufgeführt. Darüber hinaus besteht selbst-verständlich die Möglichkeit, die Weih-nachtsbäume an den drei Wertstoffmärk-ten der HWS zu entsorgen oder zerkleinertüber die Biotonne einer Kompostierungzuzuführen. Neue Sammelstellen werdenmit entsprechenden Schildern markiert.Die alten Sammelorte werden nicht mehrgesondert ausgewiesen.
Weihnachtsbaumsammelplätze 2015
AltstadtKleiner Berlin/Ecke Sternstr.Friedemann-Bach-Platz (Ende Parkplatz)Schülershof/Ecke Oleariusstr. (Litfaßsäule)
Südliche InnenstadtRudolf-Ernst-Weise-Str./Ecke Kirchner-str. (Containerplatz)Glauchaer Str./Ecke Jacobstr.Langestr. (gegenüber Zwingerstr.)Voßstr./Willy-Brandt-Str.Turmstr. gegenüber Bernhardystr.Turmstr./Ecke Thomasiusstr. (Containerplatz)Johannesplatz/Ecke Liebenauer Str.Liebenauer Str./Ecke Wolfstr.Ludwigstr./Ecke Röpziger Str. (Spielstr.)Bertramstr. (Grünfläche gegenüber Nr. 27)
Nördliche InnenstadtAugust-Bebel-Platz/Ecke Puschkinstr.Am Kirchtor 16Große Wallstr./Ecke Am Kirchtor (Grün-fläche)Charlottenstr./Gottesackerstr.Rossplatz- zwischen Paracelsusstr. undBerliner Str.,Ludwig-Stur-Str./gegenüber J.-A.-Segner-Str.
PaulusviertelHollystr. gegenüber Dittenbergerstr.Rathenauplatz (gegenüber Ludwig-Büch-ner-Str.)Thomas-Müntzer-Platz (Insel)
AmWasserturm/ThaerviertelThaerplatz
LandrainLandrain/Ecke Otto-von-Guericke-StraßeLandrain/Kleiner Galgenberg (Volley-ballplatz)
Frohe ZukunftLandrain/Ecke KornblumenwegFrohe Zukunft gegenüber MargueritenwegWilhelm-Busch-Str. gegenüber Holbein-str. neben Containerplatz
TrothaSeebener Str./gegenüber Keplerstr. (Con-tainerplatz)Seebener Str./Ecke Plutostr.Oppiner Str./Uranusstr.Uranusstr. (Containerplatz)
Gottfried-Keller-SiedlungBergschenkenweg/Gottfried-Keller-Str.Mötzlicher Str./Am Heckenweg nebenContainerplatz
GiebichensteinFriedenstr./Große Brunnenstr./HöheSchule (Park)Rosa-Luxemburg-Platz/Ernestusstr.(gegenüber Museum Grünfläche)Kleine Gosenstr. (Grünfläche)Seebener Str./Ecke Emil-Eichhorn-Str.(Grünfläche)Fleischmannstr. hinter Grünfläche Park-platz (Tunnel)
SeebenGrüner Platz (Telefonzelle)
TornauAm Hagedorn (Freifläche)
MötzlichZöberitzer Str./Ecke MühlrainW.-Dolgner-Str. (Containerplatz)
Freiimfelde/Kanenaer WegReideburger Str./Landsberger Str.Klepziger Str./Ecke Rabatzer Str.
DieselstraßeGoldregenweg/Ecke Nussweg (Contai-nerplatz)
DiemitzBerliner Str./Ecke Gothaer Str. (Freifläche)Sonnenberger Str. (Höhe Nr. 20)Fritz-Hoffmann-Str./Ecke Wilhelmstr.
DautzschKarl-Liebknecht-PlatzHaferweg/Reideburger Landstr.Zöberitzer Weg/Rebenweg (Containerplatz)Moosweg/RebenwegLupinenweg (am Ende)ReideburgSchwarzenberger Str./Ecke Schneeberger Str.Zwickauer Str./Am Sagisdorfer Park(Containerplatz)Klingenthaler Str./KirchblickKapellenplatz/P.-Singer-Str (Grünfläche)Zwintschönaer Str./Am Teich
BüschdorfSpargelweg, gegenüber von Nr. 46Torgauer Str., gegenüber Nr. 1aSchmetterlingsweg/Libellenweg (Grünfläche)Guido-Kisch-Str./Friedhofstr. (großeGrünfläche)Kreuzotterweg Nr. 6Dorfplatz/Dorflage (Lichtmast)Friedhofstr. (östlich vom Friedhof)Franz-Maye-Str./Ecke EidechsenwegAm Ellernbusch gegenüber Nr. 31,(Grünfläche)Greppiner Str./Jeßnitzer Str. (neben Glas-Container)
Kanena/BruckdorfSchkeuditzer Str./Ecke Wiesengrund(Grünfläche)Richard-Richter-Platz (Containerplatz)
Lutherplatz /Thüringer BahnhofTürkstr./Ecke Max-Reger-Str.Roßbachstr./Ecke Schlosserstr.Liebenauer Str./Ecke Lauchstädter Str.
GesundbrunnenMax-Lademann-Str./Ecke Kantstr.Max-Lademann-Str./Ecke Warneckstr.Robert-Koch-Str. 33, gegenüber Paul-Riebeck-Str.Pestalozzistr. Nr. 8/10Paul-Suhr-Str./Ecke Meisenweg(Containerplatz)Diesterwegstr. geg. 18 c (Containerplatz)Benkendorfer Str./Passendorfer WegVogelherd gegenüber Nr. 3
SüdstadtUfaer Str./Katowicer Str.Radeweller Weg, gegenüber LochauerWeg (Grünfläche)Str. d. Befreiung/Mannheimer Str.Mannheimer Str. 72 (gegenüber)Hildesheimer Str. 33Mannheimer Str./Südstadtring (gegen-über Nr. 2)Mailänder Höhe westlich Nr. 4/ParkplatzSüdstadtring 15/Ecke Züricher Str.Züricher Str. gegenüber Nr. 36Züricher Str. 2/SüdstadtringSalzburger Str. (Höhe Nr. 1)Brüsseler Str. (Parkplatz) neben Nr. 32/Paul-Suhr-Str.Florentiner Bogen (gegenüber Nr. 2)Amsterdamer Str. gegenüber Nr. 22(Grünfläche)Rigaer Str./Amsterdamer Str.Rockendorfer Weg zwischen Nr. 96 u. 96 a(auf Grünfläche)Burgliebenauer Weg /Moskauer Str.Paul-Suhr-Str./Dörstewitzer WegVeszpremer Str. gegenüber Nr. 28VeszpremerStr.4(gegenüberGaragenkomplex)Ouluer Str./Jamboler Str.Grenobler Str. 10 (Freifläche)Murmansker Str. gegenüber Nr. 18 bBukarester Str./Warschauer Str. nebenNr. 19 (Grünfläche)Vogelherd (neben Containerplatz)Pekinger Str./Ecke FliederwegPekinger Str./Kurt-Freund-Str.Elsa-Brändström-Str./Murmansker Str.Str. der Befreiung/Ecke Diesterwegstr.
DamaschkestraßeMerseburger Str./Bunastr.Gustav-Bachmann-Str. (Höhe Nr. 34)Großbeerenstr. (Höhe Nr. 19)Robert-Mühlpforte-Str./Anton-Russy-Str.Am grünen Feld (hinter Containerplatz)An der eigenen Scholle (Sportplatz)Albert-Ebert-Str./Ecke Freiligrathstr.(Garagen)Carl-Schurz-Str./Ecke Theodor-Neubau-er-Str. (Containerplatz)Theodor-Neubauer-Str. 47Elsa-Brändström-Str./Ecke Am Breiten Pfuhl
Ortslage Ammendorf/BeesenPappelallee/Ecke KastanienwegAm Rosengarten 83/Ecke AhornwegRobinienweg (Höhe Nr. 20)Ellernstr./Ecke Alte Heerstr.Malderitzstr./Georgi-Dimitroff.-Str.
Hauptstr./Ecke Georgi-Dimitroff-Str.(Containerplatz)Karl-Pilger-Str./Ecke Kurt-Wüsteneck-Str.Alfred-Reinhardt-Str./FasanenwegHeimstättenweg Höhe Nr. 45 (Containerplatz)Dachsweg gegenüber HamsterwegAm Hohen Ufer (gegenüber Nr. 19)/Mal-deritzstr.
Radewell /OsendorfRegensburger Str./Höhe Kornweg (Park)Regensburger Str. /Ecke Karl-Meissner-Str. (Litfaßsäule)Wilhelm-Grothe-Str./Ecke Baumschulenweg
Böllberg /WörmlitzAm Schenkteich (Containerplatz)Kaiserslauterer Str. (Einmündung Prager Str.)Bremer Str. hinter Nr. 15 (Containerplatz)Hamburger Str. (Einmündung Wismarer Str.)Kaiserslauterer Str. (Höhe Parkfläche)gegenüber Nr. 65Karl-Kendzia-Weg/Ecke Max-Richards-Str.
SilberhöheErich-Weinert-Str./Erich-Kästner-Str.Theodor-Weber-Str./Karlsruher AlleeAlbert-Roth-Str./Ecke August-Lamprecht-Str.Philipp-v.-Ladenberg/Albert-Roth-Str.Hermann-Heidel-Str./Erhard-Hübener-Str.Erhard-Hübener-Str. gegenüber Nr. 9Ludwig-Bethcke-Str./Gustav-Staude-Str.Riedweg Nr. 27/Am Hohen UferDresdener Str./Coimbraer Str.Coimbraer Str. 20/Hanoier StraßeHanoier Str. gegenüber Nr. 33 (Freifläche)Dukatenstr./Brühlstr.Brühlstr./Kreuzer Str.Joachimstaler Str./Guldenstr.Weißenfelser Str./ Wettiner Str.Alte Heerstr./Wörlitzer Str.Kasseler Str./Alte Heerstr.Genthiner Str./Freyburger Str.Wittenberger Str. gegenüber Nr. 11 (anLitfaßsäule)Querfurter Str. gegenüber Nr. 13Stendaler Str./Stassfurter Str. (Containerplatz)Roßlauer Str. Nr. 1/Ecke Weißenfelser Str.
Nördliche NeustadtWerrastr./Zur Saaleaue (Pavillon)Selkestr./Werrastr.Unstrutstr. gegenüber Nr. 19 (Freifläche)Bodestr. Nr. 7 (Grünfläche)Zur Saaleaue/Begonienstr.Zur Saaleaue/Primelweg (Freifläche vorPunkthochhaus)Zur Saaleaue/Palmenstr.Aralienstr. gegenüber Hyazinthenstr.(Containerplatz)Hallorenstr./Hibiskusweg gegenüber Ein-fahrt Albert-Einstein-Str. (Grünfläche)Myrtenweg/Gerberastraße (Containerplatz)Gerberastr. Höhe Nr. 38Sanddornweg/Lilienstr.Carl-Zeiss-Str. 8 (Grünfläche gegenüber)Ernst-Abbé-Str./Ernst-Haeckel-WegAlbert-Einstein-Str. (Nahe Nr. 10, Fuß-gängerschutzweg)Carl-Schorlemmer-Ring 1/Otto-Hahn-Str.Carl-Schorlemmer-Ring 33 (Nordgiebel)Carl-Schorlemmer-Ring/Theodor-Brugsch-WegLise-Meitner-Str. (Höhe Nr. 35)Am Bruchsee (Zufahrt Hochhaus Stadt-verwaltung)
Südliche NeustadtHaflingerstr./Mustangweg 8Trakehner Str. 55/RennbahnringAndalusierstr. 12/RennbahnringRennbahnring Nr. 1/ Andalusierstr.Gerhard-Marks-Str. Nr. 1 (Nordgiebel)Ernst-Barlach-Ring gegenüber Nr. 36(Containerplatz)Ernst-Barlach-Ring gegenüber Nr. 64(Containerplatz)Paul-Thiersch-Str. gegenüber Nr. 8 - 9Matthias-Grünewald-Str./Johann-Gott-fried-Schadow-Str.An der Magistrale (zwischen 69 und 71Freifläche)Ecke Gottfried-Semper-Str., von dort AnfahrtDaniel-Pöppelmann-Str./J.-G.- Schadow-Str.Adolph-Menzel-Str./Caspar-David-Friedrich-Str.
SüdparkLortzingbogen/ Eduard-Künneke-Str.Franz-Liszt-Bogen/Eduard-Künneke-Str.(Containerplatz)Telemannstraße 33Ernst-Hermann-Meyer-Str. gegenüber Nr. 10Johann-Sebastian-Bach-Str./Goldsteinstr.(Grünfläche)Edvard-Grieg-Weg/Am Kirchteich
Westliche NeustadtTangermünder Str./Am TaubenbrunnenZerbster Str. (gegenüber Nr. 25)Schönebecker Str./Naumburger Str. (Freifläche)Stolberger Str./Ecke Blankenburger Weg(Containerplatz)
Stolberger Str./Ecke Thaler WegHettstedter Str. (Freifläche neben Nr. 60)Meisdorfer Str./Ecke Gernroder Str.Andersenstr./Tolstoistr. (Grünfläche Magistrale)Charles-Dickens-Str./IbsenwegTheodor-Storm-Str./Am kleinen TeichWolfgang-Borchert-Str./Ecke Hölderlinstr.Wilhelm-Hauff-Str./ Wolfgang-Borchert-Str. (Freifläche)Gellertstr. 55 (gegenüber Grünfläche)Fontanestraße/Ecke Gellertstr. 1Cloppenburger Str. gegenüber 20 (Con-tainerplatz)Braunschweiger Bogen 17/Ecke Uelzener WegOsnabrücker Str. (Höhe Nr. 27)Lüneburger Bogen 25/Hamelner Str.Pfännereck (westlich Nr. 5)
Ortslage LettinNordstr./UferstraßeWilli-Riegel-Str./NordstraßeGartenstraße Nr. 30
Heide Nord /BlumenauWaldstr./ErlenwegLachsweg gegenüber Nr. 9Blumenauweg 34/gegenüber Karpfenweg 10Fischerstecherstr. Nr. 16 (Giebel)/ZanderwegAm Hechtgraben 1/HeideringFischerring/ReusenwegKolkturmring gegenüber Nr. 16 (Endstelle Bus)Lunzbergring/HeidekrautwegLunzbergring (Höhe Einmündung Eichelweg)Salzbinsenweg/Grashalmstr.Waldmeisterstr. (zwischen Haus 15-18und Zapfenweg 1-4)
KröllwitzDölauer Str. 69 Einfahrt gegenüber Nr. 74(Grünfläche)Dölauer Str./Wilhelm-von-Kügelgen-Str.Talstr./Schinkelstr.Am Donnersberg/Lettiner Str. (Freifläche)Fuchsbergstr./Salamanderweg (gegen-über Grünfläche)
Heide SüdHubertusplatz/Heidehäuser (Grünfläche)Am Heiderand/Heinrich-Lammasch-PlatzSchlehenweg/Scharnhorststr.Helene-Stöcker-PlatzBertha-von-Suttner-Platz
NietlebenWaidmannsweg (gegenüber Nr. 35c)Gustav-Menzel-PlatzBennstedter Str. (gegenüber Nr. 2)Habichtsfang/Marderweg (Containerplatz)Gartenstadtstr./Höhe Immenweg (Con-tainerplatz)Gartenstadtstr. (Höhe Nr. 3)
DölauStadtforststr./Ecke Agnes-Gosche-Str.Agnes-Gosche-Str. gegenüber Nr. 65/Ecke Ellen-Weber-Str.Heideweg/Ecke Am WaldrandOtto-Kanning-Str. (zwischen Nr. 25 und41/Ecke Goldammer)Gustav-Schmidt-PlatzNeuragoczystr./Zur MorgenröteRöntgenstr. gegenüber Nikolaus-Weins-Str.
BekanntmachungNachtragshaushaltssatzung derStadt Halle (Saale) für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 103 des Kommunalver-fassungsgesetzes LSA vom 17. Juni 2014(GVBl. LSA 2014, S. 288), hat die StadtHalle (Saale) die folgende, vom Stadtratin der Sitzung am 29.10.2014 beschlosse-ne Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1Die Erträge und Aufwendungen/ Einzah-lungen und Auszahlungen bleiben gegen-über der bisherigen Festsetzung im Er-gebnisplan/ Finanzplan unverändert.
§ 2Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag derKreditaufnahmen für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen wirdnicht geändert.
§ 3Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Er-mächtigungen zum Eingehen von Ver-pflichtungen, die künftige Haushaltsjah-re mit Auszahlungen für Investitionenund Investitionsförderungs-maßnahmenbelasten (Verpflichtungsermächtigung),wird gegenüber der bisherigen Festset-zung in Höhe von 9.879.700 EUR um39.764.300 EUR erhöht und damit auf49.644.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherungder Zahlungsfähigkeit wird nicht geändert.
§ 5Die Stadt Halle hat unverzüglich eine wei-tere Nachtragssatzung zu erlassen, wennbisher nicht veranschlagte oder zusätzli-che Aufwendungen/ Auszahlungen sowieMindererträge/ -einzahlungen bei einzel-nen Haushaltsposten in einem Verhältniszu dem Gesamtvolumen erheblichen Um-fangs auftreten werden. Erheblich ist eineVeränderung von 2 % der Gesamterträge.
Halle (Saale), 5. November 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Mit Schreiben vom 09.12.2014 Akten-zeichen 206.4.1-10402-HAL-HH2014hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt folgende Entscheidung zur Nach-tragshaushaltssatzung 2014 erteilt:
1. Von einer Beanstandung der Nachtrags-haushaltssatzung 2014 wird abgesehen.
2. Die Genehmigung für den auf2.149.400€ festgesetzten Gesamtbe-trag der vorgesehenen Kreditaufnahme
für Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen wird gleichlautend meinerVerfügung vom 20.01.2014 erteilt.
3. Der genehmigungspflichtige Anteil inHöhe von 812.500 € des in §3 der Nach-tragshaushaltssatzung festgesetzten Ge-samtbetrages der Verpflichtungs-er-mächtigungen wird im vollen Umfanggenehmigt, so dass Verpflichtungen zuLasten künftiger Haushaltsjahre bis zueiner Gesamthöhe von 49.644.000 €eingegangen werden dürfen.
4. Der Höchstbetrag der Kredite zur Si-cherung der Zahlungsfähigkeit wirdbis zu einer Höhe von 328.500.000 €genehmigt und im Übrigen versagt.
Die Nachtragshaushaltssatzung und derNachtragshaushaltsplan 2014 liegen
vom 20.12.2014 bis 30.12.2014
entsprechend der nachfolgenden Öffnungs-zeiten:
Samstag 20.12.2014 8 - 18 UhrSonntag 21.12.2014 8 - 18 UhrMontag 22.12.2014 8 - 18 UhrDienstag 23.12.2014 8 - 18 UhrMittwoch 24.12.2014 8 - 12 UhrMontag 29.12.2014 8 - 16 UhrDienstag 30.12.2014 8 - 16 Uhr
im Foyer der Stadtverwaltung, Markt-platz 1, zur Einsichtnahme aus.
Halle (Saale), 18. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssat-
zung und der Nachtragshaushaltsplan 2014
(Vorlage: VI/2014/00201) sowie Ort und Zeit
der Einsichtnahme werden hiermit öffent-
lich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 18. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
A M T S B L A T TSeite 8 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Öffentliche Bekanntmachungen
Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan der Stadt Halle (Saale) für denRettungsdienstbereich Halle/Nördlicher SaalekreisAuf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 45Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetzdes Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni2014 (KVG LSA) verkündet als Artikel 1des Gesetzes zur Reform des Kommunal-verfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonsti-ger kommunalrechtlicher Vorschriften(Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m.§ 7 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz des Lan-des Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom18.12.2012 (GVBl. LSA 2012, S. 624) zu-letzt geändert durch Artikel 7 des Geset-zes zur Reform des Kommunalverfas-sungsrechts des Landes Sachsen-Anhaltund zur Fortentwicklung sonstiger kom-munalrechtlicher Vorschriften (Kommu-nalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014(GVBl. LSA, 288, 341) hat der Stadtratder Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzungam 17. Dezember 2014 folgende Satzungbeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Der Rettungsdienstbereichsplan regeltden Rettungsdienst im Rettungsdienstbe-reich Halle/Nördlicher Saalekreis auf derGrundlage des Rettungsdienstgesetzes desLandes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA)vom 18.12.2012 (GVBl. LSA S. 624).
§ 2 Träger des Rettungsdienstes
Träger des Rettungsdienstes - mit Ausnah-me der Luftrettung - ist die Stadt Halle(Saale). Sie nimmt diese Aufgabe im Rah-men des eigenen Wirkungskreises wahr.
Die Stadt Halle (Saale) unterhält als Trä-ger den Rettungsdienst zur Durchfüh-rung der Notfallrettung und der qualifi-zierten Patientenbeförderung auf ihremTerritorium.
Der gesamte Rettungsdienstbereich setztsich aus den beiden Teilrettungsdienstbe-reichen Stadt Halle (Saale) und des ehe-maligen Landkreis Saalkreis (NördlicherSaalekreis) zusammen.
1. Der Teilrettungsdienstbereich Halle wirddurch die Stadt Halle (Saale) versorgt.
2. Gemäß der Zweckvereinbarung überdie Durchführung des Rettungsdiens-tes zwischen der Stadt Halle (Saale) unddem Landkreis Saalekreis (ZVE RettD)vom 22.04.2009 (Amtsblatt des Landkrei-ses Saalekreis vom 24.04.2009) wird derTeilrettungsdienstbereich Nördlicher Saa-lekreis (ehemaliger Landkreis Saalkreis)durch die Stadt Halle (Saale) versorgt.
Die Fläche des gesamten Rettungsdienst-bereiches Halle/Nördlicher Saalekreisbeträgt ca. 747 km2 bei einer Bevölke-rungszahl von 302.129 Einwohnern.Die Flächen der zu versorgenden Teil-rettungsdienstbereiche betragen, StadtHalle (Saale) ca. 135 km2 bei einer Be-völkerungszahl von 232.535 Einwoh-nern (Stand: 31.12.2012) und NördlicherSaalekreis ca. 612 km2 bei einer Bevöl-kerungszahl von 69.424 Einwohnern(Stand: 31.12.2012).
Die Anlage 1 zeigt die NEF-Isochronenund Anlage 2 RTW-Isochronen für denRettungsdienstbereich Halle/NördlicherSaalekreis.
Nachfolgend werden die Teilrettungs-dienstbereiche Halle und Nördlicher Saa-lekreis als Halle/Nördlicher Saalekreisbezeichnet und sind Gegenstand diesesRettungsdienstbereichsplanes.Kreisübergreifende Maßnahmen zur ge-genseitigen Unterstützung werden mit be-nachbarten Rettungsdienstbereichen abge-stimmt und vereinbart.Die Durchführung des Rettungsdiens-tes wurde von der Stadt Halle (Saale) angeeignete Leistungserbringer vergeben,welche die Voraussetzungen nach § 13RettDG LSA erfüllen.
§ 3 Rettungsdienstbereichsbeirat
Gemäß § 8 RettDG LSA wird vom Trägerdes Rettungsdienstes, dessen Vertreter auchden Vorsitz führt, ein Rettungsdienstbe-reichsbeirat gebildet.Der Bereichsbeirat arbeitet auf der Basisdes RettDG LSA als empfehlendes Gre-mium für den Träger des Rettungsdiens-tes. Seine Arbeitsweise und Zusammen-setzung richtet sich nach einer gesondertenGeschäftsordnung.
§ 4 Rettungsdienstleitstelle
Lenkungs-, Koordinierungs-, Kontroll-und Informationszentrum für den Ret-tungsdienst im RettungsdienstbereichHalle/Nördlicher Saalekreis ist die Inte-grierte Leitstelle (ILS) Halle (Saale). Siewird vom Fachbereich Sicherheit betrie-ben. Die Rettungsdienstleitstelle als inte-grierter Bestandteil der ILS Halle (Saa-le) nimmt die Aufgaben und Befugnissegemäß RettDG LSA § 9 für den boden-gebundenen Rettungsdienst im Rettungs-dienstbereich und § 30 für die Luftret-tung im Land Sachsen-Anhalt wahr.Die ILS Halle (Saale) wird gemäß Gem.RdErl. des MI und MS vom 19.03.1993,Arbeit der Einsatzleitstellen für Brand-,Katastrophenschutz und Rettungswesen(MBl. LSA S. 1089) entsprechend dengeforderten Qualitätsstandards personellbesetzt und ist mit allen nötigen Fernmel-de-, Funk- und Dokumentationseinrich-tungen ausgestattet. Sie ist durchgängigerreichbar.
§ 5 Standorte und Einsatzbereich derRettungswachen
(1) Zur bedarfsgerechten und wirtschaft-lichen Versorgung der Bevölkerung wirdder Rettungsdienstbereich Halle/Nördli-cher Saalekreis in vier Leistungsbereicheunterteilt. Diese vier Leistungsbereichewerden in 13 Rettungswachenbereiche un-tergliedert. In jedem Leistungsbereich be-treibt der Träger mehrere Rettungswachen(RW), welche zur Nutzung dem beauftrag-ten Leistungserbringer überlassen sind.
Kommunale Leistungserbringung(Berufsfeuerwehr):RWB 1: Halle – südliche NeustadtRWB 2: Halle – Mitte
Leistungsbereich 1:RWB 9: Halle – NordRWB 64: nördlicher Teil des nördlichenSaalekreis (Neutz-Lettewitz)
Leistungsbereich 2:RWB 5: Halle – NordRWB 49: nordöstlicher Teil des nördli-chen Saalekreis (Hohenthurm)RWB 66: nordöstlicher Teil des nördli-chen Saalekreis (Oppin)
Leistungsbereich 3:RWB 7: Halle – SüdRWB 8: Halle – SüdRWB 37: südöstlicher Teil des nördlichenSaalekreis (Zwintschöna)
Leistungsbereich 4:RWB 6: Halle – WestRWB 33: westlicher Teil des nördlichenSaalekreis (Bennstedt)RWB 74: nord-westlicher Teil des nördli-chen Saalekreis (Salzmünde)
(2) Die räumliche Verteilung der Ret-tungswachen auf den Rettungsdienstbe-reich Halle/Nördlicher Saalekreis undderen Einsatzgrenzen unter Berücksichti-gung der gesetzlich vorgegebenen Hilfs-fristen sind aus den Anlagen 1 und 2 er-sichtlich. Grundlage für die Darstellungder Hilfsfrist-Isochronen bildet das Gut-achten zu Beratungsleistungen für die Ret-tungsdienstbereichsplanung der Stadt Hal-le (Saale) im Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis vom 31. März 2014.
§ 6 Rettungswachen
(1) Alle Rettungswachen sind gemäß §22 RettDG LSA durch den beauftragtenLeistungserbringer zu nutzen. Sie sindentsprechend der im § 7 dieser Satzungvorgegebenen Vorhaltezeiten der mobilenRettungsmittel personell zu besetzen so-wie per Telefon zu erreichen.
(2) Das Personal für die Rettungswa-chen wird vom jeweiligen Leistungser-bringer gestellt. Die Personalstärke ergibtsich aus der Personalbedarfsplanung aufder Grundlage der jährlichen Dienstplan-stunden zur Besetzung der vorzuhalten-den Rettungsmittel sowie angemessenerVerwaltung mit Geschäftsführung undBuchhaltung.
(3) Die Mindestanforderungen der perso-nellen Besetzung der mobilen Rettungs-mittel im Einsatz sind entsprechend demRettDG LSA dauerhaft sicherzustellen.
(4) Für die Einrichtung und Ausstattungder Rettungswachen sind die jeweiligen
Tab. 1 Rettungsmitteldienstplan
Rettungswache Leistungserbringer Rettungs- Rufname Aktivzeit Rufdienst
mitteltyp Std./Woche Std./Woche
Rettungswache 1An der Feuerwache
Stadt Halle (Saale) - Berufsfeuerwehr RTW 01-83-01 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 168,0
Stadt Halle (Saale) - Berufsfeuerwehr STW 01-89-01 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 168,0
Stadt Halle (Saale) - Berufsfeuerwehr LNA 01-82-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 2Liebenauer Str.
Stadt Halle (Saale) - Berufsfeuerwehr RTW 02-83-01 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 06:30 bis 06:30 168,0
Rettungswache 5Magdeburger Str.
ASB NEF 05-82-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
ASB RTW 05-83-01 06:00 bis 06:00 06:00 bis 06:00 06:00 bis 06:00 168,0
ASB RTW 05-83-02 09:00 bis 21:00 60,0
ASB BNAW 05-81-02 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 6Selkestr.
DRK NEF 06-82-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
DRK RTW 06-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
DRK RTW 06-83-02 08:00 bis 20:00 60,0
DRK KTW 06-85-01 08:00 bis 16:00 40,0
Rettungswache 7Merseburger Str.
Stadt Halle (Saale) - Berufsfeuerwehr NEF 07-82-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 7Merseburger Str.
Ambulance Merseburg GmbH RTW 07-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Ambulance Merseburg GmbH RTW 07-83-02 07:00 bis 20:30 07:00 bis 21:00 07:00 bis 19:00 93,5
Ambulance Merseburg GmbH KTW 07-85-01 07:00 bis 19:00 60,0
Rettungswache 8Wolfstr.
Ambulance Merseburg GmbH RTW 08-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 9Fährstr.
DRK RTW 09-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
DRK RTW 09-83-02 07:00 bis 17:30 07:00 bis 19:00 09:00 bis 19:00 74,5
DRK MZF 09-85-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 33Bennstedt
DRK RTW 33-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 37Zwintschöna
Ambulance Merseburg GmbH RTW 37-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 49Hohenthurm
ASB RTW 49-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 64Neutz
DRK RTW 64-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 66Oppin
ASB RTW 66-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
Rettungswache 74Salzmünde
DRK RTW 74-83-01 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 07:00 bis 07:00 168,0
NEF 504,0
RTW 2.472,0
MZF 168,0
KTW 100,0
gesamt 3.244,0
76,20%
5,18%
3,08%
100,00%
15,54%
Vorhaltezeiten
Werktag Samstag So, Feiertag
Leistungserbringer zuständig, dabei sinddie gesetzlichen Bestimmungen sowievertraglichen Regelungen maßgebend.
§ 7 Rettungsmitteldienstplan
Der Rettungsmitteldienstplan (siehe fol-gende Tabelle 1) beschreibt die für denflächendeckenden Rettungsdienst im Ret-tungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saa-lekreis erforderliche Kapazität an Ret-tungsmitteln und deren Besetztstunden,
zum Erreichen des Versorgungszieles.Das Versorgungsziel wird von dem im § 7Abs. 4 RettDG LSA definierten Parame-tern für die Hilfsfristen und den Zielerrei-chungsgrad von 95% definiert.
Auf Grund der Schwankungen in der ta-geszeitabhängigen Nachfrage (frequenz-abhängige Fahrzeugzahlbemessung) so-wie der eingeschränkten Dringlichkeitvon Krankentransporten, werden nicht alleRettungsmittel ständig vorgehalten. Auch
können sich bedarfsabhängig Standort-veränderungen ergeben.
Für Ausfälle wegen Wartung, Desinfekti-on, Reparatur u. ä. sind zusätzlich Fahrzeu-ge gemäß den Vorgaben des Trägers in denRettungswachen als Reserve vorzuhalten.
Die notwendigen hauptamtlichen Kräftesind gemäß den geltenden gesetzlichen Vor-schriften und den jeweils gültigen Tarifver-trägen vorzuhalten.
§ 8 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
(1) Für den Rettungsdienstbereich ist ge-mäß § 10 RettDG LSA ein Arzt als Ärzt-licher Leiter bestellt.Der Ärztliche Leiter unterstützt und berätden Träger des Rettungsdienstes in An-gelegenheiten des Rettungsdienstes. Erüberwacht insbesondere die Tätigkeit derRettungsdienstleitstelle und die Qualifi-kation des Rettungsdienstpersonals undwirkt bei der Erstellung des Rettungs-dienstbereichsplans mit.
§ 9 Notärztliche Versorgung
Die notärztliche Versorgung im Ret-tungsdienstbereich wird gemäß § 23RettDG LSA durch die KassenärztlicheVereinigung Sachsen-Anhalt (KV SA) si-chergestellt.Als Organisationsform des Notarztdiens-tes ist das Rendezvous-System (NEF undRTW fahren getrennt zum Notfallort)vorgesehen. Das Kompakt-System (RTWwird zum Notarztwagen (NAW), weil derNotarzt direkt auf dem RTW mitfährt) istin Ausnahmefällen möglich.Als Standorte für die NEF und die Not-ärzte werden die RW 2 (bis Fertigstellung
der Sanierung Feuer- und RettungswacheSüdwache RW7), 5 und 6 vorgegeben.
§ 10 Vorkehrungen für Ereignissemit einer großen Anzahl vonerkrankten oder verletzten
Personen (MANV)
(1) Die Vorkehrungen für Ereignisse miteiner großen Anzahl von Erkrankten undverletzten Personen sind in einem geson-derten Handlungsdokument (MANV-Konzept) geregelt. Dieses sieht vor, imEreignisfall einen vorhandenen Behand-lungsplatz für 50 Schwerverletzte bei Be-darf zu entfalten und die Regelrettung mitvorhandenen Fahrzeugen (derzeit 12) einerSondereinsatzgruppe Rettungsdienst, ein-geordnet bei den Leistungserbringern undder Berufsfeuerwehr, zu erhöhen.
(2) Im Bedarfsfall erfolgt im Rahmen dernachbarschaftlichen Hilfe die Zusam-menarbeit mit angrenzenden Rettungs-dienstbereichen.
(3) Durch den Träger des Rettungsdiens-tes ist geeigneten, im Rettungsdienst tätigenNotärzten, gem. § 35 Abs. 1 RettDG LSA,die Aufgabe des Leitenden Notarztes (LNA)
zu übertragen. Deren Aufgaben sind in einergesonderten Dienstordnung geregelt.
(4) Durch den Träger des Rettungsdiens-tes werden geeignete, im Rettungsdiensttätige Personen, als OrganisatorischerLeiter Rettungsdienst (OrgL), gemäß § 35Abs. 2 RettDG LSA, eingesetzt.
§ 11 Finanzierung desRettungsdienstes
Die Finanzierung des Rettungsdienstesrichtet sich nach Abschnitt 8 des RettDGLSA und wird nach Maßgabe einer Ge-bührensatzung bestimmt.
§ 12 Qualität und Sicherheit
Der Träger des Rettungsdienstes gewähr-leistet gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 8 und 9 RettDGLSA die durch den Gesetzgeber festgesetz-ten Normen durch folgende Maßnahmen:
• Sicherstellung einer einheitlichen Ausstat-tung an Fahrzeugen, Medizintechnik und–produkten, entsprechend den gesetzlichenRegelungen, durch zentrale Beschaffung
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 9
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 9Öffentliche Bekanntmachungen
• einheitliche elektronische Einsatzdo-kumentation
• zentrale Abrechnung von Leistungen• regelmäßige Leistungsstatistik und
zentrale Auswertung• einheitliche Fort- und Weiterbildung
durch zentrale Organisation (regelmä-ßige Qualitätszirkel)
• externe Zertifizierung aller Leistungs-erbringer
§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung zum Rettungsdienstbe-reichsplan tritt am Tage nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft. Mit Inkrafttretender Satzung zum Rettungsdienstbereichs-plan wird der bislang gültige Rettungs-dienstbereichsplan vom 01.01.2014 fürden Rettungsdienstbereich Halle/Nördli-cher Saalekreis außer Kraft gesetzt.Die Satzung ist gemäß § 7 Abs. 2 S. 2RettDG LSA mindestens in Abständenvon fünf Jahren fortzuschreiben.
Halle (Saale), den 18. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan der Stadt Halle (Saale) für denRettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis
Anlage 1 Anlage 2
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 8
Bekanntmachungsanordnung
Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
in der 5. Sitzung vom 17. Dezember 2014
beschlossene „Satzung zum Rettungsdienst-
bereichsplan der Stadt Halle (Saale) für den
Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher
Saalekreis“ (Vorlage: VI/2014/00194) wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 18. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
Bekanntmachung8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des UHV „Untere Saale“ vom 17.02.1993
Auf der Grundlage der §§ 6 und 58 desGesetzes über die Wasser- und Boden-verbände (Wasserverbandsgesetz (WVG)vom 12.02.1991 (BGBl. 1 Nr. 11 S. 405),geändert durch Gesetz vom 15.05.2002(BGBl I, S. 1578) in Verbindung mit §§54 ff. Wassergesetz für das Land Sach-sen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011(GVBl. LSA Nr. 8/2011, S. 492) hat derUnterhaltungsverband „Untere Saale“ inseiner Ausschusssitzung am 11.12.2013folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 1
Die Verbandssatzung des UHV „Un-tere Saale“ vom 17.02.1993 in der Fas-sung der 7. Änderungssatzung vom19.12.2012 wird wie folgt geändert:
§ 1, Einfügung Abs. 7: „Der Verbandführt ein Dienstsiegel, das dem dieserSatzung beigefügten Dienstsiegelabdruckentspricht. Das Siegel trägt die Umschrift„Unterhaltungsverband Untere Saale“.“
§ 2, Erweiterung Pkt. 2: „ , die der Abfüh-rung des Wassers dienen“
§ 2, Einfügung: „5. Die Aufgabe ge-mäß Abs. 1 und 2 erfüllt der Verbandals Pflichtaufgabe. Die Aufgaben gemäßPkt. 3 und 4 kann der Verband bei Bedarfdurchführen.“
§ 6, Einfügung als letzter Satz: „DasSchauprotokoll ist der zuständigen Was-serbehörde, den Verbandsmitgliedernund den Berufenen binnen sechs Wochennach Beendigung des Schautermins zu-zuleiten.“
§ 8, Pkt. 6, Streichung: „und Ver-trägen mit einem Wert von mehr als25.000,00 Euro“
§ 9, Abs. 10, Einfügung nach zweitemSatz: „Für jeden Berufenen kann ein Stell-vertreter benannt werden. Ein Berufe-ner bzw. sein Stellvertreter können nichtgleichzeitig Vorstandsmitglied sein.“
BekanntmachungsanordnungDie vom Ausschuss des Unterhaltungsver-
bandes „Untere Saale“ in seiner Sitzung am
11.12.2013 beschlossene Änderung der Sat-
zung des Unterhaltungsverbandes „Untere
Saale“ wird hiermit öffentlich bekannt ge-
macht.
Halle (Saale), den 12. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
§ 9, Abs. 10, Ergänzung in Satz 3, 4: „undderen Stellvertreter“
§ 11, Abs. 3, Ergänzung in Satz 3: „oderStellvertreter“
§ 17, Abänderung letzter Anstrich wiefolgt: „Verträge und Aufträge im Rahmendes Haushaltsplanes über 10.000 Euro“
§ 23, Zufügung Pkt. 5: „Zur Sicherungdes Haushaltes sind Rücklagen zu bil-den. Überschüsse der Jahresrechnung sindden Rücklagen zuzuführen. Die Höhe derRücklagen (Betriebsmittel- und Erneue-rungsrücklage) darf 50 v. H. des jährlichenBeitragsvolumens nicht übersteigen.“
§ 25, Einfügung nach dem ersten Satz:„Zum Schluss eines jeden Haushaltsjah-res erfolgt durch die Geschäftsführungein Bericht zur gegenwärtigen Situationund zur zukünftigen Entwicklung desVerbandes.“
§ 26 wird komplett neu ersetzt durch:„Die Jahresrechnung wird von einer un-abhängigen Prüfstelle geprüft, die ausdem örtlichen Rechnungsprüfungsamtoder einem Wirtschaftsprüfer oder einerWirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht.
Die Bestellung der Prüfstelle erfolgt jähr-lich durch den Vorstand. Dieselbe Prü-fungsstelle soll maximal fünf aufein-ander folgende Jahre bestellt werden.Die Prüfung schließt die Haushalts- undRechnungsführung, die Ordnungsmä-ßigkeit der Geschäftsführung, die Recht-mäßigkeit der Beitrags- und Mehrkos-tenermittlung, die Rechtmäßigkeit derBeitragserhebung und Mehrkostenrech-nungslegung sowie die sachgerechte Auf-gabenwahrnehmung ein.“
§ 29, Abs. 1, 4. Satz: Streichung „20,29 %“,ersetzt durch „20,27 %“
§ 29, Abs. 1, Einfügung nach Satz 4: „DerVerband erhebt Mehrkosten gemäß derFestlegungen nach § 64 Abs 1 WG LSA.“
§ 29, Abs. 1, Streichung in Satz 5: „nach §114 Abs. 1 WG LSA“, Einfügung „sowiesonstiger Einnahmen“
§ 33, Abs. 3, hier wird die Bezeichnung„§ 9 Abs. 11“ in „§ 9 Abs. 10“ geändert.
§ 2 Inkrafttreten
Die 8. Änderung zur Satzung des Unter-haltungsverbandes „Untere Saale“ trittam Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung im Amtsblatt der Stadt Hal-le (Saale) in Kraft.
Halle (Saale), den 11. Dezember 2013
Frank GunkelVerbandsvorsteher
Die 8. Änderungssatzung des UHV „Un-tere Saale“ vom 11.12.2013 wurde mitBescheid vom 23.07.2014 gemäß § 58 (2)Wasserverbandsgesetz genehmigt.
Halle (Saale), den 5. Dezember 2014
im AuftragKerstin Ruhl-Herpertz
Fachbereichsleiterin
Aufgrund der Feiertage an Weihnachtenund Neujahr entsorgt die Hallesche Was-ser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS),ein Unternehmen der Stadtwerke Halle,die Abfallbehälter wie folgt:Am Montag, 22. Dezember, werden dieMülltonnen planmäßig entsorgt. Bürger,deren Entsorgungstermin auf Dienstag,23. Dezember, fallen würde, werden gebe-ten, ihre Tonnen am Montag, 22. Dezem-ber, und am Dienstag, 23. Dezember,vor die Tür zu stellen, damit die Halle-sche Wasser und Stadtwirtschaft GmbHdie Wert- und Reststoffe fachgerecht ent-sorgen kann.
Abfallbehälter, die normalerweise amMittwoch, 24. Dezember, geleert wer-den würden, entsorgt die HWS bereitsam Dienstag, 23. Dezember. Müllton-nen, die am Donnerstag, 25. Dezember,geleert werden würden, holt die HWS be-reits am Mittwoch, 24. Dezember, ab.Wer am Freitag, 26. Dezember, seinenEntsorgungstermin hätte, stellt seine Ab-
Entsorgungstermine zuWeihnachten und Neujahr 2014/2015
fallbehälter am Samstag, 27. Dezember,vor die Tür. Am Montag, 29. Dezember,werden die Mülltonnen planmäßig ent-sorgt. Bürger, deren Entsorgungsterminauf Dienstag, 30. Dezember, fallen wür-de, stellen ihre Abfallbehälter am Mon-tag, 29. Dezember, und am Dienstag,30. Dezember, vor die Tür. Mülltonnen,die am Mittwoch, 31. Dezember, geleertwerden würden, holt die HWS bereits amDienstag, 30. Dezember, ab.
Bürger, deren Entsorgungstermin aufDonnerstag, 1. Januar 2015, fallen wür-de, stellen ihre Abfallbehälter am Frei-tag, 2. Januar 2015, vor die Tür. Müll-tonnen, die normalerweise am Freitag, 2.Januar 2015, geleert werden würden, ent-sorgt die HWS am Samstag, 3. Januar2015. Die Leerung der Abfallbehälter er-folgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis21 Uhr. Alle Feiertags-Entsorgungster-mine für das neue Jahr 2015 stehen inKürze im Internetunter www.hws-halle.de bereit.
Am Montag, dem 22. Dezember 2014,wird im gesamten Stadtgebiet das Netz derSammelbehälter für kleine Elektroaltgerä-te um 20 neue Standplätze erweitert. In dieSammelcontainer können nicht mehr benö-tigte kleine Altgeräte wie z.B. Bügeleisen,Eierkocher, Fön, Handy, Mixer, Radio, Kaf-feemaschine, Rasierer, Telefon, PC-Zube-hör wie Maus oder Tastatur, MP3-Playerund Elektrowerkzeug entsorgt werden.
Die neuen Container stehen ab dem 22. De-zember an folgenden Standplätzen:• Brunoswarte / Hinterhof Goldene Rose• Geseniusstraße / Kurt-Tucholsky-Straße• Kantstraße / Max-Lademann-Straße• Turmstraße /Joseph-Haydn-Straße• Anton-Russy-Straße• Dieselstraße• Hollystraße• Freyburger Straße / Wittenberger Straße• An der Witschke / Sennewitzer Landstraße• Bergschenkenweg
• Brachwitzer Straße• Hallberg• Kreuzvorwerk / Leichtathletikhalle• Ernst-Abbe-Straße / Carl-Zeiss-Straße• Otto-Dix-Straße• Nietlebener Straße• Südstadtring / Paul-Suhr-Straße• Pekinger Straße /Fliederweg• Ellernstraße• Heimstättenweg
Große oder schwere Elektroaltgeräte dür-fen nicht an den Containern abgestellt wer-den. Diese können telefonisch unter derRufnummer 0345 - 58141 00 zur Abho-lung angemeldet oder gleich zu den Wert-stoffmärkten gebracht werden.
Weitere Fragen beantworten die Abfall-berater des Fachbereiches Umwelt unterTelefon: 0345 - 2214655 / 85 / 95.
Weitere Infos: www.umweltatlas.halle.de
Container für kleine Elektroaltgeräte
A M T S B L A T TSeite 10 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Öffentliche Bekanntmachungen
Inhaltsübersicht
§ 1 Allgemeines§ 2 Übertragung der Reinigungspflicht§ 3 Art und Umfang der Reinigungspflicht§ 4 Winterdienst durch den Anlieger§ 5 Begriff des Grundstückes§ 6 Benutzungsgebühren§ 7 Ordnungswidrigkeiten§ 8 Verwaltungszwang§ 9 InkrafttretenANLAGE
Aufgrund des § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fas-sung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt undzur Fortentwicklung sonstiger Kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom17. Juni 2014 (GVBl. LSA, S. 288) und des § 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sach-sen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-zes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554), hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzungam 26.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Halle (Saale) betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegeund Plätze (öffentliche Straßen) sowie den Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen inner-halb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreis-straßen und außerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn bebaute Grundstücke angrenzen, als öffentlicheEinrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 dieser Satzung den Eigentümern der durch öffentlicheStraßen erschlossenen Grundstücke auferlegt wird.
(2) Die Straßenreinigung umfasst• die regelmäßige Reinigung• die außergewöhnliche Reinigung• den Winterdienst
(3) Radwege gehören zur Fahrbahn, wenn sie von dieser nur durch eine Markierung getrennt sind und ge-genüber der Fahrbahn keinen Niveauunterschied besitzen. Ansonsten gehören sie zum Gehweg. Gehwe-ge sind selbstständige Wege sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind undderen Nutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist. Als Gehwege gelten ebenfalls Mischver-kehrsflächen, die gemeinsam als Fußweg und Parkfläche genutzt werden dürfen. Straßenbegleitgrün istkein Bestandteil der Gehwege. Als Straßenbegleitgrün gelten Baumscheiben, Grünstreifen und Gehölzflä-chen, die Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes sind. Sonstige öffentliche Parkplätze werden ent-sprechend der Möglichkeiten durch die Stadt Halle (Saale) gereinigt. In verkehrsberuhigten Bereichen giltals Gehweg i. S. der Straßenreinigungssatzung ein 1,50 m breiter Streifen vor dem Anliegergrundstück.
(4) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen. Sie ist vorzu-nehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl-und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den öffentlichen Straßen erheblich beeinträchtigt ist.
(5) Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen und das Streuen bei Winterglätte. Soweit der Winterdienstvon der Stadt durchgeführt wird, bestimmt diese nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung derVerkehrssicherungspflicht Umfang, Art und Reihenfolge der Streu- und Schneeräummaßnahmen.
(6) Die Stadt Halle (Saale) kann die Straßenreinigung und den Winterdienst an Dritte übertragen.(7) Die Durchführung der Leistung ist nachweispflichtig.
§ 2 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird in dem in den §§ 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentü-mern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Den Eigentümern werden die Nießbraucher (§ 1030BGB), Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB), Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberech-tigten (§ 31 WEG) sowie Gebäudeeigentümer i. S. d. Art. 233 §§ 2b, 3 und 4 EGBGB gleichgestellt.
(2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, bilden das an die Straße an-grenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterlieger-grundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach derFrontlänge des Vorderliegergrundstückes. Die Eigentümer der zur Straßenreinigungseinheit gehörendenGrundstücke sind abwechselnd zur Reinigung verpflichtet. Die Reinigungspflicht wechselt zwischen denverschiedenen Grundstücken von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich mit dem 1. Montag eines jedenJahres bei dem Verpflichteten des Vorderliegergrundstückes, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke.
(3) Sind auf beiden Straßenseiten Reinigungspflichtige vorhanden, so erstreckt sich die Reinigung nur bis zurStraßenmitte. Sofern nur auf einer Straßenseite Reinigungspflichtige existieren, ist die Straße in der gesam-ten Breite zu reinigen. Bei Eckgrundstücken werden die zu reinigenden Flächen bis zum Schnittpunkt derMittellinie beider Straßen erweitert, wenn beide Straßen zur Reinigungsklasse 8 gehören, ansonsten bis zumFahrbahnrand der von der Stadt zu reinigenden Fahrbahn. Mehrere Reinigungspflichtige eines Grundstückessind gemeinsam verpflichtet. Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung mit den darin verzeichneten Stra-ßen ist Bestandteil dieser Satzung; Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht.
§ 3 Art und Umfang derReinigungspflicht
(1) Die Stadt Halle (Saale) teilt die zu reinigenden öffentlichen Straßen nach pflichtgemäßem Ermessenin Reinigungsklassen ein. Anzahl, Art und Umfang der Reinigung richten sich nach der Einstufung derStraße in die jeweilige Reinigungsklasse. Die Festlegung der Reinigungsklassen und die Einstufung derStraßen orientiert sich an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hierausfolgenden Reinigungsbedürfnis und nimmt Rücksicht darauf, ob und inwieweit nach den gegebenen Ver-kehrsverhältnissen die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger zumutbar ist. Die Zugehörig-keit einer Straße zu einer Reinigungsklasse sowie die Anzahl der planmäßig durchgeführten Reinigungenergeben sich aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung, die Bestandteil der Satzung ist.
(2) Der Stadt obliegt in den Reinigungsklassen• 1 bis 7
a) die Reinigung der Fahrbahnen und Fußgängerstraßenb) der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen
• A, B und C die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich der Parktaschen und des Straßenbe-gleitgrüns
Den Anliegern obliegt in den Reinigungsklassen• C und D die Reinigung der Geh- und Radwege und des Straßenbegleitgrüns und bei Fußgängerstraßen
ein 1,50 m breiter Streifen vor dem Anliegergrundstück• D die Reinigung der Parktaschen• A, B, C und D der Winterdienst auf Gehwegen• 8
a) zusätzlich die Reinigung der Fahrbahn (kein Winterdienst)b) zusätzlich der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen.
(3) Soweit die Reinigungsverpflichtung der Stadt obliegt, ist wie folgt zu reinigen:• Reinigungsklasse 1 Fahrbahnen 6x wöchentlich• Reinigungsklasse 2 Fahrbahnen 3x wöchentlich• Reinigungsklasse 3 Fahrbahnen 2x wöchentlich• Reinigungsklasse 4 Fahrbahnen 1x wöchentlich• Reinigungsklasse 5 Fahrbahnen 14-täglich• Reinigungsklasse 6 Fahrbahnen 1x monatlich• Reinigungsklasse 7 Fahrbahnen 6x jährlich• Reinigungsklasse A Geh- und Radwege 5 x wöchentlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein
1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken
• Reinigungsklasse B Geh- und Radwege 1 x wöchentlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken
• Reinigungsklasse C Geh- und Radwege 4 x jährlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken
Soweit die Reinigungsverpflichtung den Anliegern obliegt, ist wie folgt zu reinigen:• Reinigungsklasse 8 4 x jährlich die Fahrbahnen• Reinigungsklasse C 1x wöchentlich die Geh- und Radwege bzw. bei Fußgängerstraßen
ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken in Abhängigkeit vonder 4 x jährlichen Grundreinigung durch die Stadt (Veröffentlichung dieserReinigungstermine durch die Stadt)
• Reinigungsklasse D 1x wöchentlich die Geh- und Radwege bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 mbreiter Streifen vor den Anliegergrundstücken
• Die Anlieger haben im Rahmen ihrer Anliegerverpflichtung zu gewährleisten, dass die von ihnen zureinigenden Fahrbahnen bzw. Geh- und Radwege stets rein sind.
(4) Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstige Verun-reinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von störendem Gras- und Pflanzenbe-wuchs. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht in Stra-ßenrinnen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt werden.
(5) Außergewöhnliche Verunreinigungen, wie z.B. auch durch Baustellen, durch die die Verkehrssicherheitgefährdet werden kann, sind durch den Reinigungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen, soweit nichtnach anderen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung des Verursachers besteht. Ist dies wegen der Art unddes Umfangs der Verunreinigung nur durch den Einsatz von Spezialmitteln oder -geräten möglich, so hatder Reinigungspflichtige unverzüglich die Stadt Halle (Saale) (Feuerwehr) oder die Polizei über die Ver-unreinigung zu unterrichten.
§ 4 Winterdienst durch den Anlieger
(1) Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,50 m vonSchnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Handelt essich um Straßen oder Straßenteile, die keine Gehwege haben, so ist ein entsprechend breiter Streifen anden Rändern der Straße von Schnee und Eis freizuhalten.Bei Straßen oder Straßenteilen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer bzw. die ihnen Gleichgestellten i. S. des§ 2 Abs. 1 S. 2 der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.Die Anlieger, denen der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen übertragen ist, sind verpflichtet, die fürden Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge, insbesondere an Straßenkreuzungen und Einmündun-gen, in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten und mit abstumpfenden Mitteln zu be-streuen. Die gleiche Regelung gilt auch für Anlieger im Bereich von Fußgängerüberquerungen.In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst auf den Gehwegen sodurchzuführen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist.
(2) Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenzevon Gehweg und Fahrbahn so abgelagert werden, dass der Verkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbarbehindert wird. Dabei sind Radwege, Straßenabläufe und Hydranten freizuhalten.
(3) Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist nur erlaubt:a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie extreme Schnee- und Eisglätte sowie beiEisregen;b) auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichenGefahrenstellen.Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreutwerden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an ihnen nicht abgelagert werden.
(4) In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Be-endigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallenerSchnee und entstandene Glätte sind am darauffolgenden Tag montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstagsbis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
§ 5 Begriff des Grundstückes
(1) Ein Grundstück im Sinne der Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und imGrundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet.
(2) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die Stra-ße, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt möglich ist. Dies gilt auch, wenn das Grundstückdurch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der öffentli-chen Straße getrennt ist.
(3) Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht an einer öffentlichen Straße liegen, durch diese abererschlossen sind. Wenn nur Zufahrten oder Zuwege, die Bestandteil des Hinterliegergrundstückes sind,eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit der öffentlichen Straße bilden, so ist das gesamte Grundstückals Hinterliegergrundstück zu betrachten.
§ 6 Benutzungsgebühren
Die Stadt Halle (Saale) erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungs-gebühren nach der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-An-halt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Reinigungspflichtiger i.S.d. § 2 Abs. 1• den ihm nach § 3 Abs. 2 obliegenden Reinigungspflichten nicht oder nach § 3 Abs. 3 und 4 nicht ord-
nungsgemäß nachkommt;• außergewöhnliche Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt bzw. den zuständigen Stellen meldet
(§ 3 Abs. 5); als Winterdienstpflichtiger i.S.d. § 2 Abs. 1• den ihm nach § 3 Abs. 2 obliegenden Winterdienstpflichten nicht nachkommt;• Gehwege, Straßen, Straßenteile oder Fußgängerüberwege nicht in der erforderlichen Breite von Schnee
freihält bzw. nicht bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen bestreut (§ 4 Abs. 1);• Schnee nicht gemäß § 4 Abs. 2 ablagert;• Salz und sonstige auftauende Stoffe entgegen § 4 Abs. 3 verwendet oder mit solchen Stoffen vermischten
Schnee auf oder an Baumscheiben und begrünten Flächen ablagert;• Schnee oder Glätte nicht gemäß § 4 Abs. 4 pünktlich beseitigt.
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der je-weils gültigen Fassung.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden.
§ 8 Verwaltungszwang
Tritt durch Vernachlässigung der Reinigungs- oder Winterdienstpflichten eine Gefährdung der öffentlichenSicherheit oder Ordnung ein, ist die Stadt Halle (Saale) berechtigt, unabhängig von § 7 unter den Vorausset-zungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA inder jeweils gültigen Fassung) Verwaltungszwang auszuüben. Insbesondere kann auf Kosten des reinigungs-pflichtigen Anliegers Ersatzvornahme angeordnet werden.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 23. November 2011 außer Kraft.
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale)(Straßenreinigungssatzung) vom 26. November 2014
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19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 11Öffentliche Bekanntmachungen
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An der Magistrale Stadtautobahn zwischenRennbahnkreuz und An derWaisenhausmauer
4 kein Anliegerbereich
An der Marienkirche 1* A*An der Moritzkirche 2 BAn der Saalebahn 4 CAn der Schwemme 4 DAn der Schwimmhalle 5 DAn der Waisenhausmauer 3 BAn der Wilden Saale 4 März – Oktober
8 Nov. – FebruarB März – OktoberD November- Februar
An der Witschke 6 DAngersdorfer Teiche nur direkte Verbindung
zwischen Naumburger Straßeund Zollrain
6 März-Oktober8 Nov.- Februar
D
Angerstraße 6 DAnglerstraße zwischen Böllberger Weg und
Südstadtring6 C
Anhalter Platz Fußgängerstraße zwischenStraßenbahnhaltestelleAnhalter Platz und QuerfurterStraße
6 D
Anhalter Platz Sackgasse ab Staßfurter Straßeeinschließlich der Parkplätze
6 D
Anhalter Straße zwischen MagdeburgerStraße und Dorotheenstraße
4 D
Ankerstraße 4 DApoldaer Straße 5 DAugustastraße 4 DAugust-Bebel-Platz 4 BAugust-Bebel-Straße zwischen August-Bebel-Platz
und Joliot-Curie-Platz4 D
Äußere DiemitzerStraße
6 D
Äußere HordorferStraße
4 D
Äußere LeipzigerStraße
7 D
Äußere Lettiner Straße zwischen Lettiner Straße undSaaleradwanderweg außerStichstraßen
7 D
Azaleenstraße 5 DBahnhofsplatz 1* A*Barbarastraße 5 DBarfüßerstraße 3 BBärgasse 4 DBechershof 4 DBeesener Straße 4 BBegonienstraße zwischen Lilienstraße und Zur
Saaleaue4 C
Begonienstraße zwischen Lilienstraße undBlücherstraße
5 C
Bennstedter Straße außer Stichstraßen 6 DBergschenkenweg zwischen Landrain und Gottfried-
Keller-Straße außer Stichstraßen5 D
Bergstraße 4 DBerliner Chaussee zwischen Dessauer Straße und
Mühlrain7 D
Berliner Straße zwischen Paracelsus-straßeund Freiimfelder Straßeeinschließlich Berliner Brücke
3 C
Berliner Straße zwischen Freiimfelder Straßeund Bahnübergang(Anschlussgleis)
4 C zwischen FreiimfelderStraße und Fritz-Hoffmann-Straße (rechte Seitestadtauswärts) bzw.zwischen Gothaer Straßeund Berliner Brücke (linkeSeite stadtauswärts)D alle anderen Bereiche
Berliner Straße zwischen Bahnübergang(Anschlussgleis) undRosenfelder Straße
7 D
Bernburger Straße 4 BBertha-von-Suttner-Platz 5 DBertramstraße 4 DBeyschlagstraße 4 DBeyschlagstraße 4 B Gehweg zwischen
Willy-Brandt-Straßeund Streiberstraße (nurlinke Seite in RichtungStreiberstraße)D alle anderen Gehwege
Binnenhafenstraße 6 DBirkhahnweg zwischen Berliner Straße
und 1. Querstraße hinter derEisenbahnbrücke
6 D
Blücherstraße 5 DBlumenauweg zwischen Waldstraße und
Kolkturmring4 D
Blumenauweg zwischen Kolkturmring und Willi-Riegel-Straße
6 D
Bölbergasse 4 DBöllberger Weg zwischen Torstraße und
Diesterwegstraße3 C
Böllberger Weg zwischen Diesterwegstraße undSüdstadtring
4 C
Böllberger Weg zwischen Südstadtring und AmSchenkteich außer Stichstraßen
6 D
Böllberger Weg Gehweg zwischen BöllbergerWeg und Weingärten
keine Fahrbahn C
Bornknechtstraße 4 DBrachstedter Straße zwischen Posthornstraße und
Rosenwinkel6 D
Brachwitzer Straße 6 DBrahmsbogen nur Verbindungsstraße zwischen
Lortzingbogen und Ernst-Hermann-Meyer-Straße parallelzum Zollrain
7 D
Brandbergweg 4 DBraunschweiger Bogen einschließlich Verbindung zur
Kreuzung Weststraße/ An derMagistrale
5 D
Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale)(Straßenreinigungssatzung) – alphabetisch geordnet –
Straße Zusatz Reinigungs-klasseFahrbahn
ReinigungsklasseGeh- und Radweg
Adam-Kuckhoff-Straße 4 DAdolfstraße 4 B Gehweg zwischen
Richard-Wagner-Straßeund Ernst-Schneller Straße(Nordseite)D alle anderen Bereiche
Agnes-Gosche-Straße 6 DAkeleistraße 6 DAkener Bogen 5 DAlbert-Ebert-Straße 5 DAlbert-Einstein-Straße außer Stich- und Nebenstraßen 4 B Gehweg zwischen
Hallorenstraße und EckeNeustädter Passage(Südseite)C alle anderen Gehwege
Albert-Schweitzer-Straße außer Sackgasse hinterder Wolfensteinstraße undStichstraßen
4 D
Alfred-Oelßner-Straße 6 DAlfred-Reinhardt-Straße zwischen Tiefe Straße und
Regensburger Straße5 D
Alfred-Reinhardt-Straße zwischen Tiefe Straße undletzte Zufahrt Hermann-Frede-Siedlung
7 D
Alte Heerstraße zwischen Kasseler Straßeund Broihanstraße außerStichstraßen
6 D
Alte Schmiede 7 DAlter Markt 2 A*Am Bahndamm 6 DAm Bauhof 4 DAm Bruchsee zwischen An der Magistrale
und Lise-Meitner-Straße außerNebenstraßen
4 C
Am Bruchsee Zwischen Lise-Meitner-Straßeund Zur Gartenstadt
6 D
Am Bruchsee Gehweg vom Punkthoch-haus Nr. 4 bis Eingang zum„Neustadt-Centrum“
keine Fahrbahn B
Am Gastronom einschließlich allerStichstraßen
4 D
Am Gesundbrunnen 6 DAm Grünen Feld nur Innenseite Grünfläche im
EinmündungsbereichDamaschkestraße
7 D
Am Hagedorn einschließlich allerStichstraßen
7 D
Am Heidebad einschließlich Parkplatz 6 März-Oktober8 Nov.- Februar
D
Am Heiderand 4 DAm Heidesee einschließlich Parkplatz 6 März-Oktober
8 Nov.- FebruarD
Am Hohen Ufer 6 DAm Kinderdorf 6 DAm Kirchtor einschließlich Querverbindung
zum Neuwerk4 D
Am Leipziger Turm 3 BAm Meeresbrunnen Gehweg zwischen
Fußgängerstraße„Am Meeresbrunnen“ undBodestraße vor derKaufhalle und Fußweg zumFußgängertunnel
keine Fahrbahn B
Am Meeresbrunnen nur Fußgängerstraße 5 DAm Mühlholz zwischen Hauptstraße und
Kurve hinter dem GrundstückNr. 7
6 D
Am Nordbad einschließlich Parkplatz 6 DAm Schenkteich 6 DAm Sophienhafen 6 DAm Stadion 5 DAm Steintor 3 BAm Tagebau 7 C Radweg zwischen
Regensburger Straßeund KanuzentrumOsendorfD alle anderen Bereiche
Am Taubenbrunnen zwischen Tangermünder Straßeund Zerbster Straße
5 D
Am Taubenbrunnen zwischen Zollrain undTangermünder Straße
5 C
Am Treff 4 DAm Treff Gehweg zwischen Am Treff und
Ernst-Barlach-Ring südlich desWohnblockes Ernst-Barlach-Ring 1 bis 19
keine Fahrbahn B
Am Tulpenbrunnen einschließlich Fußgänger-straßezwischen Am Tulpenbrunnenund Lilienstraße
5 D
Am Waldrand 6 DAn der Eselsmühle 4 BAn der Feuerwache zwischen Richard-Paulick-
Straße und An der Magistrale4 C
Alle in der Anlage nicht aufgeführten Straßen wurden in die Reinigungsklassen 8 und D eingeordnet!
Straße und An der MagistraleAn der Feuerwache zwischen Richard-Paulick-
Straße und B 804 D
An der Fliederwegkaserne nur im Bereich der Baulast derStadt Halle (Saale)
5 D
An der Magistrale zwischen Rennbahnkreuz undNietlebener Straße
3 B Fläche um denSkateparkC Durchgang zur Straße„An der Schwimmhalle“zwischen Schwimmhalleund Haus An derSchwimmhalle 5C alle anderen Geh- undRadwege
An der Magistrale zwischen Nietlebener Straßeund Weststraße
4 C
Reinigungsklasse
A M T S B L A T TSeite 12 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 1 3
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 1
Breite Straße außer Stichstraße 4 DBremer Straße 6 C Gehweg zwischen
Kaiserslauterer Straßeund Einmündung amHaus Nr. 15 (Südseite)D alle anderen Bereiche
Broihanstraße 6 DBrüderstraße zwischen Neunhäuser und
Marktplatz3 D
Brüderstraße zwischen Neunhäuser undKleine Steinstraße
4 D
Brühlstraße 6 DBrunoswarte 4 DBuddestraße 4 DBugenhagenstraße 5 DBurgstraße zwischen Seebener Straße und
Große Brunnenstraße3 B
Burgstraße zwischen Große Brunnen-straßeund Mühlweg
3 C
Calvinstraße 5 DCamillo-Irmscher-Straße 5 DCarl-Robert-Straße 4 DCharles-Dickens-Straße zwischen Hemingwaystraße und
Steinbeckstraße6 D
Charlottenstraße 4 DChemiestraße zwischen Camillo-Irmscher-
Straße und Eisenbahnstraße5 D
Chemiestraße Sackgasse ab Camillo-Irmscher-Straße
6 D
Christian-Wolff-Straße 3 DDachritzstraße 3 DDamaschkestraße 3 DDaniel-Pöppelmann-Straße zwischen Johann-Gottfried-
Schadow-Straße und Richard-Paulick-Straße
5 D
Daniel-Vorländer-Straße Technologiepark Heide-Süd 5 DDautzscher Straße 7 kein AnliegerbereichDelitzscher Straße zwischen Riebeckplatz und
Freiimfelder Straße2 B
Delitzscher Straße zwischen Freiimfelder Straßeund Europachaussee
3 B
Delitzscher Straße zwischen Klingenthaler Straßeund Anschlussstelle Halle-OstA 14
4 D
Delitzscher Straße zwischen Käthe-Kollwitz-Straßeund Klingenthaler Straße
4 C stadtauswärts bisBeginn Autobahn-siedlung
Delitzscher Straße zwischen Europachaussee undKäthe-Kollwitz-Straße
4 einschließlichFahrbahn in derStraßenbahn-endstelle Büschdorf
B
Dessauer Platz 3 CDessauer Straße 3 D nur rechte Seite
stadtauswärts abLandrainC alle anderen Bereiche
Deutsche Grube 6 DDieselstraße zwischen Europachaussee und
Merseburger Straße4 C zwischen Ottostraße und
EuropachausseeD alle anderen Bereiche
Dieselstraße zwischen Europachaussee undLeipziger Chaussee
6 C zwischenEuropachausseeund GrundstückDieselstraße 176D alle anderen Bereiche
Diesterwegstraße 3 DDöckritzer Straße 6 DDölauer Straße zwischen Talstraße und
Kröllwitzer Straße4 D
Dölauer Straße zwischen Kröllwitzer Straße undKreuzvorwerk
4 B SüdseiteD Nordseite
Dölauer Straße zwischen Kreuzvorwerk undBrandbergweg
4 einschließlichFahrbahn in derStraßenbahn-wendeschleifeKröllwitz
C SüdseiteD Nordseite
Dölbauer Landstraße 7 DDomplatz 3 BDomstraße 3 BDorotheenstraße 4 DDreizahnstraße 6 DDreyhauptstraße 4 DDrosselweg zwischen Calvinstraße und
Zwinglistraße5 D
Dukatenstraße 6 DDürrenberger Straße 6 DEierweg Geh- und Radweg zwischen
Kaiserslauterer Straße undKasseler Bahn (einschließlichFußgängerbrücke über KasselerBahn)
keine Fahrbahn C
Eierweg zwischen Kaiserslauterer Straßeund Röpziger Brücke
7 D
Eisenbahnstraße 5 DEislebener Straße zwischen Nietlebener Straße
und Teutschenthaler Landstraße6 D
Elsa-Brändström-Straße 4 CElsterstraße nur Innenseite Grünfläche im
Einmündungsbereich zur Georgi-Dimitroff-Straße
7 D
Emil-Abderhalden-Straße zwischen Ludwig-Wucherer-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße
4 D
Emil-Eichhorn-Straße 6 DEmil-Schuster-Straße innerhalb des Stadtteils Seeben 6 DEmil-Schuster-Straße außerhalb des Stadtteils Seeben 7 DErich-Kästner-Straße außer Stichstraßen 6 DErich-Neuß-Weg Technologiepark
Heide-Süd5 D
Erich-Weinert-Straße 7 DErnestusstraße zwischen Richard-Wagner-
Straße und Triftstraße4 B
Ernst-Barlach-Ring zwischen Richard-Paulick-Straße und Richard-Horn-Straße
5 D
Ernst-Grube-Straße zwischen Heideallee undKreuzvorwerk
4 D
Ernst-Grube-Straße zwischen Talstraße undKreuzvorwerk
4 C
Ernst-Grünfeld-Weg TechnologieparkHeide-Süd (Fußgängerstraße)
5 D
Ernst-Hermann-Meyer-Straße
außer Stichstraßen 4 D
Ernst-Kamieth-Straße 4 BErnst-Schneller-Straße zwischen Richard-Wagner-
Straße und Clara-Zetkin-Straße4 Südseite8 Nordseite
D
Ernst-Toller-Straße zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Willy-Brandt-Straße
4 D
Etkar-André-Straße 6 DEuropachaussee zwischen Merseburger Straße
und Camillo-Irmscher-Straße5 D
Europachaussee zwischen Camillo-Irmscher-Straße und Leipziger Chaussee
7 D
Europachaussee zwischen Delitzscher Straße undLeipziger Chaussee
7 C nur in FahrtrichtungLeipziger Chaussee
Europachaussee Geh- und Radweg zwischenMerseburger Straße überEisenbahnstaße bis zum SüdteilÄußere Kasseler Straße entlangderEuropachaussee
keine Fahrbahn C
Europachaussee zwischen Nordteil ÄußereKasseler Straße undDieselstraße entlang derEuropachaussee
keine Fahrbahn C
Europaweg zwischen Thüringer Park unddem Parkplatz der KaufhalleDieselstraße 137
keine Fahrbahn C
Fährstraße zwischen Seebener Straße undGiebichensteinbrücke
3 B
Fährstraße zwischen Giebichenstein-brückeund Riveufer
5 D
Farnstraße 5 DFelsenstraße 6 DFiete-Schulze-Straße 5 DFischerring 6 DFischerstecherstraße Gehweg zwischen Blumenauweg
und Einkaufszentrum in derHeideringpassage
keine Fahrbahn B
Fischerstecherstraße 6 DFischer-von-Erlach-Straße zwischen Thomas-Müntzer-Platz
und Carl-Robert-Straße4 D
Fischer-von-Erlach-Straße zwischen Fleischmannstraßeund Reilstraße (Sackgasse)
5 D
Fleischmannstraße einschließlich Bahnunterführung 5 DFliederweg 6 DFlutgasse 4 DFontanestraße 5 DForsterstraße 4 DFranckeplatz Außer Stichstraße 2 AFranckeplatz Stichstraße vor den Häusern Nr.
1, 2, 4 und 54 D
Franckestraße Hauptstraße südlich derStraßenbahntrasse
2 B
Franckestraße Anliegerstraße nördlich derStraßenbahntrasse
4 B
Franz-Heyl-Straße 5 DFranz-Maye-Straße 6 DFranz-Mohr-Straße 6 DFranzosensteinweg Radweg zwischen Verlängerter
Mötzlicher Straße und TornauerWeg und zwischen Kirschalleeund Abzweig nach Gutenberg
keine Fahrbahn C
Franzosensteinweg zwischen Tornauer Weg undKirschallee
7 D
Franzosenweg 5 DFrau-von-Selmnitz-Straße 5 DFreiimfelde 6 DFreiimfelder Straße einschließlich Einmündungs-
bereich Ostrauer Straße undVerkehrsinsel sowieLeitgeländer SackgasseKrondorfer Straße
4 C
Freyburger Straße 4 DFriedemann-Bach-Platz 3 BFriedenstraße zwischen Reilstraße und
Wittekindstraße4 D
Friedhofstraße außer Stichstraße 6 DFritz-Hoffmann-Straße 4 DFrobergerstraße 6 DFrohe Zukunft zwischen Dessauer Straße und
Mühlrain5 D
Fuchsbergstraße außer Stichstraßen 7 DGalerie im Grünen Fußgängerstraße zwischen
Hallorenstraße und AmTulpenbrunnen
5 D
Geiststraße 2 B einschließlich derFreiflächen in denEinmündungs-bereichenzur Fleischerstraße undzur Breiten Straße
Gellertstraße außer Stichstraßen 6 DGenthiner Straße 5 DGeorgi-Dimitroff-Straße zwischen Karlsruher Allee und
Merseburger Straße außerStichstraßen
4 D
Georgi-Dimitroff-Straße zwischen Karlsruher Allee undFranz-Mohr-Straße
6 D
Georgstraße 4 DGerberastraße 6 DGerberstraße 4 DGeschwister-Scholl-Straße 5 DGiebichensteinbrücke 3 BGimritzer Damm Geh- und Radweg zwischen
Rennbahnkreuz und Selkestraßeüber Zur Saaleaue parallel zumGimritzer Damm
keine Fahrbahn C
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 13Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 2
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 1 4
Gimritzer Damm 4 DGlauchaer Platz 2 BGlauchaer Straße 3 CGneisenaustraße 5 DGoldbergstraße zwischen Willi-Dolgner-Straße
und Zöberitzer Straße6 D
Goldsteinstraße 5 DGothaer Straße nur Einmündungsbereich
zwischen Berliner Straße undJenaer Straße
6 D
Gottesackerstraße 4 DGottfried-Keller-Straße zwischen Wilhelm-Busch-Straße
und Mötzlicher Straße5 D
Göttinger Bogen einschließlich Stichstraße 5 DGraseweg 4 DGrashalmstraße 6 DGrasnelkenweg zwischen Dreizahnstraße und
Grashalmstraße6 D
Grenobler Straße 5 DGrenzstraße zwischen Grenze der
geschlossenen Ortslage(Grundstück Nr. 13) undDelitzscher Straße
5 C nur in FahrtrichtungLeipziger Chaussee
Grenzstraße zwischen Delitzscher Straße undFritz-Hoffmann-Straße
5 D
Grenzstraße zwischen Europachaussee undGrenze dergeschlossenen Ortslage(Grundstück Nr. 13)
7 C nur in FahrtrichtungLeipziger Chaussee
Große Brauhausstraße 4 DGroße Brunnenstraße 3 BGroße Klausstraße 3 BGroße Märkerstraße 3 BGroße Nikolaistraße 3 BGroße Schlossgasse 4 DGroße Steinstraße zwischen Kleinschmieden und
Joliot-Curie-Platz1* A*
Große Steinstraße zwischen Am Steintor und Joliot-Curie-Platz außerStichstraße
3 B
Große Ulrichstraße außer Stichstraßen 1* A*Große Ulrichstraße Querverbindung zur Kleinen
Ulrichstraße4 B
Große Ulrichstraße Stichstraße zwischen denGrundstücken Nr. 21 und Nr. 23
4 D
Große Wallstraße 4 DGroßer Berlin 4 DGroßer Sandberg 3 DGrubenstraße 6 DGrüner Platz 6 DGuido-Kisch-Straße 6 DGuldenstraße außer Stichstraße 4 DGuldenstraße Stichstraße in Richtung
Dukatenstraße6 D
Gustav-Anlauf-Straße 3 DGustav-Bachmann-Straße nur kürzeste Verbindung
zwischen Ottostraße und Emil-Fischer-Straße
6 D
Gustav-Staude-Straße 5 DGutjahrstraße 4 DHabichtsfang außer Stichstraßen 6 DHackebornstraße 4 BHafenstraße einschließlich der Freifläche vor
dem Jachthafen6 D
Haferweg außer Stichstraßen 7 DHaflingerstraße Gehweg in der Grünfläche
parallel an der nördlichenSeite zur Haflingerstraßezwischen Heizungsstation undRückfront des WohnblockesTrakehnerstraße 5 bis 21
keine Fahrbahn C
Halberstädter Straße 4 DHalle-Saale-Schleife 7 DHallesche Straße 6 DHallmarkt 1* kein AnliegerbereichHallorenring 2 BHallorenstraße 4 B Geh- und Radweg
(Westseite) zwischenAn der Magistrale undAlbert-Einstein-StraßeC Geh- und Radweg(Ostseite)D alle anderen Bereiche
Hamburger Straße außer Stichstraßen 6 DHanfweg außer Stichstraßen 7 DHanoier Straße außer Nebenstraßen 6 DHans-Dittmar-Straße 5 DHansering Gehweg zwischen Wilhelm-Külz-
Straße und Hansering nördlichder Tiefgarage
keine Fahrbahn B
Hansering 2 AHarfenweg 6 DHarz 4 DHarzgeroder Straße 5 DHeideallee 4 C einschließlich Gehweg
nordwestlich derStraßenbahnwende-schleife Hubertusplatz
Heideallee/ Peißnitzinsel Geh- und Radweg (Saale-Radweg) zwischen der Straße„Peißnitzinsel“ und demGimritzer Damm über dieSchwanenbrücke
keine Fahrbahn B März - OktoberD Nov. - Februar
Heidering 5 DHeidestraße 4 DHeideweg zwischen Am Waldrand und
Alfred-Oelßner-Straße6 D
Heinrich-Damerow-Straße TechnologieparkHeide-Süd
5 D
Heinrich-Franck-Straße 6 D
Heinrich-Lammasch-Platz einschließlich Platz zwischendem Haus Nr. 1 und derFahrbahn
5 D
Heinrich-Pera-Straße 4 DHelene-Stöcker-Platz 5 DHelmut-Just-Straße 5 DHelmut-von-Gerlach-Straße 6 DHemingwaystraße Geh- und Radweg zwischen
Nietlebener Straße und Mark-Twain-Straße
keine Fahrbahn C
Hemingwaystraße zwischen PassendorferStraße und Charles-Dickens-Straße
6 D
Hermannstraße 4 D
Herrenstraße 4 B rechte Seite in RichtungGlauchaer PlatzD alle anderen Bereiche
Hettstedter Straße 5 DHobergweg zwischen Hortensienweg und
Dautzscher Straße7 D
Hochweg 7 DHohe Straße 6 DHoher Weg nur direkte Verbindung
zwischen Universitäts-gelände(Haus Nr. 7) und KröllwitzerStraße
6 C nur Gehweg auf derunbebauten Straßen-seite(Amselgrund)D alle anderen Bereiche
Hölderlinstraße einschließlich der Parkplätzeaußer Anliegerstraßen
6 D
Holzplatz außer Stichstraßen 5 CHortensienweg 6 DHoworkastraße zwischen Emil-Schuster-Straße
und Grüner Platz6 D
Hubertusplatz 4 DHumboldtstraße zwischen Paracelsusstraße und
Schleiermacherstraße4 D
Huttenstraße 4 C SüdseiteD Nordseite
Hyazinthenstraße außer Anlieger- undStichstraßen
5 D
In der Schleife Buswendeschleife an derStraßenbahnwende-schleifeBeesen einschließlich derZufahrt
6 D
Industriestraße 4 DIngolstädter Straße Fußgängerstraße zwischen
Mannheimer Straße undSüdpromenade (parallel zurIngolstädter Straße)
6 D
Jägergasse 4 DJahnstraße 4 DJamboler Straße zwischen Murmansker Straße
und Ouluer Straße5 D
Jessener Straße 6 DJohannesplatz nur Innenseite Grünfläche 6 DJohann-Gottfried-Schadow-Straße
5 D
Johann-Sebastian-Bach-Straße
5 C Gehweg zur Ernst-Hermann-Meyer-StraßeD alle anderen Bereiche
Joliot-Curie-Platz 2 AJulius-Kühn-Straße zwischen Berliner Straße und
Thaerstraße7 D
Jupiterstraße 5 DKabelstraße 6 DKaiserslauterer Straße zwischen Karlsruher Allee und
Eierweg sowie zwischen BremerStraße und Prager Straße
6 D
Kaiserslauterer Straße zwischen Eierweg und BremerStraße sowie zwischen PragerStraße und Am Schenkteich
6 C
Kantstraße 4 DKanzleigasse 4 DKaolinstraße 6 DKapellengasse 4 DKapellenplatz nur Innenseite Grünfläche 6 C einschließlich Gehweg
an der Paul-Singer-StraßeKardinal-Albrecht-Straße 4 DKarl-Ernst-Weg zwischen Oppiner Straße und
Emil-Schuster-Straße4 D
Karl-Liebknecht-Platz 6 DKarl-Liebknecht-Straße zwischen Ernestusstraße und
Lafontainestraße8 B Gehweg an der
Grünanlage Rosa-Luxemburg-PlatzDWestseite
Karl-Meseberg-Straße 4 DKarl-Peter-Straße 6 DKarl-Pilger-Straße zwischen Kurt-Wüsteneck-
Straße und Friedrichstraße6 D
Karlsruher Allee 4 DKarzerplan 4 DKasseler Straße Geh- und Radweg zwischen
Kasseler Straße undEuropachaussee einschließlichUnterführung und Brücke
keine Fahrbahn C
Kasseler Straße zwischen Merseburger Straßeund Alte Heerstraße
5 D
Kasseler Straße zwischen Alte Heerstraße undWeißenfelser Straße
5 C nur Südseite
Käthe-Kollwitz-Straße zwischen Haldenweg undDelitzscher Straße
5 D
Käthe-Kollwitz-Straße zwischen Haldenweg undWallendorfer Straße
7 D
Kattowitzer Straße Fußgängerzone zwischenKattowitzer Straße undDiesterwegstraße inklusiveGehwege zum Böllberger Wegund am Taxihalteplatz
4 D
Kattowitzer Straße außer Fußgängerzone 5 DKaulenberg 3 DKellnerstraße 4 DKirchnerstraße 4 B Ostseite
DWestseite
A M T S B L A T TSeite 14 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 1 5
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 3Kirschallee 7 DKleine Brauhausstraße 3 DKleine Klausstraße zwischen Oleariusstraße und
Domplatz3 D
Kleine Klausstraße zwischen Oleariusstraße undGroße Klausstraße
3 B
Kleine Märkerstraße 4 DKleine Marktstraße 3 DKleine Schlossgasse 4 DKleine Steinstraße 3 BKleine Ulrichstraße 1* A*Kleiner Berlin 3 DKleiner Sandberg 3 DKleinschmieden 1* A*Kolkturmring 5 DKolonistenstraße zwischen Platz der Einheit und
Haus Nr. 206 D
Köthener Straße zwischen Trothaer Straßeund Ende der geschlossenenOrtslage einschließlich Fahr-bahnen (Busspuren) undGehweg in der Straßenbahn-wendeschleife Trotha
4 C
Krausenstraße 4 DKreuzerstraße zwischen Joachimstaler-straße
und Silbertalerstraße6 D
Kreuzvorwerk außer Stichstraßen 4 CWestseite: zwischenDölauer Straße und HausNr. 21 sowie zwischenHaus Nr. 6 und Ernst-Grube-StraßeOstseite: zwischen An denKreuzer Teichen und Ernst-Grube-StraßeD alle anderen Bereiche
Kröllwitzer Straße 3 BKuhgasse 4 DKühler Brunnen 4 BKurallee 5 DKurt-Eisner-Straße zwischen Niemeyerstraße und
Rudolf-Breitscheid-Straße4 D
Kurt-Wüsteneck-Straße 4 DKutschgasse 4 DKüttener Weg 6 DLafontainestraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße
und Richard-Wagner-Straße4 Seite an derGrünanlage Rosa-Luxemburg-Platz8 Südseite
B Gehweg an derGrünanlage Rosa-Luxemburg-PlatzD Südseite
Landrain zwischen Dessauer Straße undCarl-Robert-Straße
4 D
Landrain zwischen Dessauer Straße undMühlrain
5 D
Landsberger Straße 4 DLange Straße 4 DLauchstädter Straße 4 DLäuferweg zwischen Straße der Republik
und Am Gesundbrunnen6 D
Leipziger Chaussee 4 CLeipziger Straße außer Gehweg zur
Martinstraße zwischen denGrundstücken LeipzigerStraße 33 und 34
1* A*
Leipziger Straße Gehweg zur Martinstraßezwischen den GrundstückenLeipziger Straße 33 und 34
keine Fahrbahn B
Leo-Herwegen-Straße 6 DLettiner Straße 7 DLiebenauer Straße 4 DLieskauer Straße 7 DLilienstraße 4 CLise-Meitner-Straße 4 DLortzingbogen 5 DLouis-Braille-Straße zwischen Kantstraße und
Bugenhagenstraße5 D
Ludwig-Bethcke-Straße 5 DLudwigstraße 4 DLudwig-Wucherer-Straße 3 BLüneburger Bogen außer Stichstraße 5 DLunzbergring 6 DLutherplatz 4 DLutherstraße Fußgängerstraße zwischen
Beesener Straße undBeethovenstraße
5 D
Lutherstraße nur Innenseite Grünflächebzw. Grünstreifen zwischenBeethovenstraße undLutherplatz sowie zwischenLutherplatz und Nauestraße
6 D
Magdeburger Chaussee 4 CMagdeburger Straße Gehweg zwischen Meckelstraße
und Magdeburger Straßekeine Fahrbahn B
Magdeburger Straße 3 BMannheimer Straße 5 DMansfelder Straße zwischen Hafenstraße und
Robert-Franz-Ring3 B
Mansfelder Straße zwischen Hafenstraße undRennbahnkreuz
5 B
Mansfelder Straße Straße auf der Saline-Halbinsel 6 DMarienstraße 4 DMarktplatz 1* A*Martha-Brautzsch-Straße 4 DMarthastraße zwischen Joliot-Curie-Platz und
Kindlebengasse4 D
Martinstraße zwischen Töpferplan undRöserstraße
4 D
Maschwitzer Straße 6 DMatthias-Grünewald-Straße zwischen Johann-Gottfried-
Schadow-Straße und Richard-Paulick-Straße
5 D
Mauerstraße 4 DMax-Lademann-Straße 4 C zwischen Vor dem
Hamstertor bzw. zwischenKantstraße und AmGesundbrunnenD alle anderen Bereiche
Max-Richards-Straße 6 DMax-Sauerlandt-Ring einschließlich der Zufahrten
von der Nordstraße und derWaldstraße
6 D
Maybachstraße 4 DMeisdorfer Straße 5 DMerseburger Straße zwischen Riebeckplatz und
Damaschkestraße2 B
Merseburger Straße zwischen Damaschkestraße undKasseler Straße
3 B einschließlich Frei-flächevor den 3 HochhäusernEcke Theodor-Neubauer-Straße
Merseburger Straße zwischen Kasseler Straße undWeiße-Elster-Brücke
3 C
Messestraße zwischen Deutsche Grube undLeipziger Chaussee
6 D
Messestraße außer zwischen Deutsche Grubeund Leipziger Chaussee
7 C
Mispelweg außer Stichstraßen 5 DMittelstraße 4 DMoritzburgring zwischen Große Ulrichstraße
und Friedemann-Bach-Platz2 einschließlichParkplatz auf derNordseite
A NordseiteA* Südseite
Moritzburgring zwischen Friedemann-Bach-Platz und Robert-Franz-Ring
2 B
Moritzkirchhof 3 DMoritzzwinger 2 BMötzlicher Straße zwischen Gottfried-Keller-Straße
und Jupiterstraße5 D
Mühlberg 4 DMühlgasse 3 BMühlpforte 3 BMühlrain zwischen Landrain und
Grundstück Mühlrain 885 D
Mühlrain südlicher Teil ab Landrain 6 DMühlrain zwischen Zöberitzer Straße und
Grundstück Mühlrain 887 D
Mühlweg 4 DMuldestraße Verbindungsweg zwischen
Muldestraße undBegonienstraße
keine Fahrbahn C
Müllerweg zwischen Haus Nr. 7 undPassendorfer Straße
keine Fahrbahn B
Murmansker Straße 4 DNaumburger Straße 6 März- Oktober
8 Nov.- FebruarD
Neumarktstraße 4 DNeunhäuser 3 BNeuragoczystraße zwischen Salzmünder Straße
und Eigene Scholle6 D
Neustädter Passage 2 Platz zwischen„Neustadt-Centrum“und Galerie
A nur Galerie (obere unduntere Ebene zwischenden Hoch-hausscheiben Abis E)B Querverbindungenzur Albert-Einstein-Straße zwischen denHochhausscheiben A, Bund C
Neuwerk 3 C nur Gehweg auf derunbebauten Straßen-seite (am Mühlgraben)zwischen Haus Nr. 1 undeinschließlich PfälzerBrückeD alle anderen Bereiche
Niemeyerstraße Sackgasse ab Kurt-Eisner-Straße
4 D
Nietlebener Straße außer Stichstraßen 4 CNordstraße nördlich des Heideringes 6 DNordstraße zwischen Brandbergweg und
Heidering7 D
Oebisfelder Weg 5 DOleariusstraße zwischen Kleine Ulrichstraße
und Salzgrafenstraße1 A
Oleariusstraße zwischen Salzgrafenstraße undSchülershof
3 B
Oppiner Straße 4 DOrionstraße Industriegebiet Star Park
einschließlich Verbindungs-straße vom Umspannwerk zurPolarisstraße
6 D
Otto-Eißfeld-Straße TechnologieparkHeide-Süd
6 D
Otto-Kanning-Straße zwischen Salzmünder Straßeund Heideweg
6 D
Otto-Stomps-Straße 5 DOttostraße 6 DOtto-von-Guericke-Straße 5 DOuluer Straße zwischen Grenobler Straße und
Jamboler Straße5 D
Palmenstraße 5 DParacelsusstraße zwischen Lessingstraße bzw.
Am Wasserturm und DessauerPlatz
3 C
Paracelsusstraße zwischen Am Steintor undLessingstraße bzw. AmWasserturm
4 C
Paracelsusstraße Stadtautobahn zwischenDessauer Platz und Zoo
4 kein Anliegerbereich
Passendorfer Straße 6 DPaul-Singer-Straße außer Stichstraßen 5 DPaul-Suhr-Straße 3 C einschließlich der
Einmündungen zumSüdstadtring, zurFreyburger Straße und zurVeszpremer Straße
Peißnitzinsel 4 März – Okt.8 Nov. – Februar
B März – OktoberD November – Februar
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 15Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 4
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 1 6
Schkeuditzer Straße zwischen den beidenEinmündungen Zum Planetarium
6 D
Schleiermacherstraße zwischen Humboldtstraße undThomas-Müntzer-Platz
4 D
Schleifweg zwischen Senefelder-straße undHaus Nr. 10
6 C einschließlichFußgängerrampe zurBurgstraße
Schlossberg 3 BSchmeerstraße 2 A*Schmetterlingsweg zwischen Wilhelm-Troll-Straße
und Wespenweg6 D
Schmiedstraße 4 DSchönebecker Straße 6 DSchönnewitzer Straße 6 DSchopenhauerstraße 4 DSchülershof 3 BSchulstraße 3 BSeebener Straße zwischen Trothaer Straße und
Fährstraße3 B
Seebener Straße zwischen Trothaer Straße undOppiner Straße
4 C
Seerosenweg zwischen Wilhelm-Troll-Straßeund Seggenweg
6 D
Seggenweg 6 DSelkestraße 5 DSemmelweisstraße 6 DSilbertalerstraße 6 DSiriusstraße Industriegebiet Star Park 6 DSoltauer Straße 5 DSonneberger Straße zwischen Berliner Straße und
Bahnübergang (Anschlussgleis)außer Stichstraßen
6 D
Spargelweg nur Zufahrtsbereich zwischenDelitzscher Straße undAbzweigung Spargelweg
6 D
Spiegelstraße 3 BSpitze 4 DStadtforststraße 4 DStaßfurter Straße zwischen Genthiner Straße und
Roßlauer Straße5 D
Staßfurter Straße zwischen WernigeröderStraße und SackgasseAnhalter Platz
6 D
Steinbeckstraße 6 DSteinbockgasse 4 DSteinweg einschließlich Freifläche
am Pinguin-Brunnen(Einmündungsbereich zurSchwetschkestraße)
3 A
Sternstraße 2 DStichelsdorfer Weg zwischen Hortensienweg und
Hanfweg7 D
Straße der Befreiung Fußgängerstraße zwischenWiener Straße und MannheimerStraße (parallel zur Straße derBefreiung)
6 D
Straße der Befreiung 4 DStraße der Opfer desFaschismus
4 D
Straße der Republik 3 CSüdpromenade 6 DSüdstadtring 4 CSüdstraße zwischen Pfännerhöhe und
Willy-Brandt-Straße4 D
Talamtstraße 1* A*Talstraße zwischen Rampe zur
Kröllwitzer Straße undDölauer Straße
4 D
Talstraße zwischen Kröllwitzer Straße undErnst-Grube-Straße
4 C
Tangermünder Straße zwischen Zscherbener Straßeund Am Taubenbrunnen
5 D
Teichstraße einschließlich Stichstraße 6 DTeutschenthaler Landstraße 7 DThaliapassage 4 DTheodor-Neubauer-Straße 4 DTheodor-Storm-Straße zwischen Weststraße und
Gellertstraße5 C
Theodor-Storm-Straße zwischen Gellertstraße undWolfgang-Borchert-Straße
5 D
Theodor-Weber-Straße Fußgängerstraße zwischenHaus Nr. 9 und Haus Nr. 10gegenüber Einmündung Albert-Roth-Straße
4 D
Theodor-Weber-Straße außer Fußgängerstraßezwischen Haus Nr. 9 und HausNr. 10 gegenüber EinmündungAlbert-Roth-Straße
5 D
Thomasiusstraße 4 DThomas-Müntzer-Platz 4 DThüringer Straße 5 CTiefe Straße 5 DTöpferplan 4 DTornauer Weg zwischen Gut Seeben und
Straße der Einheit außerStichstraßen
6 D
Tornauer Weg zwischen Gut Seeben undFranzosensteinweg
7 D
Torstraße 4 BTraberstraße zwischen Einmündung
Rennbahnring und Beginn HausNr. 26 einschließlich Parkplätze
6 D
Triftstraße 4 DTrothaer Straße zwischen Reilstraße und
Köthener Straße2 B
Trothaer Straße zwischen An der Saalebahn undKöthener Straße
3 C
Trothaer Straße nur Innenseite Gebäude- undFreifläche Ecke Trothaer Straße/Pfarrstraße
7 D
Peißnitzstraße zwischen Steinmühlenbrückeund Peißnitzbrücke(einschließlich dieser beidenBrücken)
4 März – Okt.8 Nov. – Februar
B März – OktoberD November – Februar
Pestalozzistraße 4 DPfännerhöhe zwischen Turmstraße und
Merseburger Straße3 B
Pfännerhöhe zwischen Turmstraße undLiebenauer Straße
4 D
Pfarrstraße nur Innenseite Gebäude- undFreifläche Ecke Trothaer Straße/Pfarrstraße
7 D
Planenaer Landstraße 7 DPlatz der Einheit 6 DPlatz der Völkerfreundschaft 4 D
Platz Drei Lilien 4 C einschließlich allerGehwege die in Rich-tungRichard-Paulick-Straßeverlaufen
Polarisstraße Industriegebiet Star Parkeinschließlich Verbindungsstraßevom Umspannwerk zurSiriusstraße
6 D
Porphyrstraße 6 DPrager Straße zwischen Kaiserslauterer Straße
und Reichenberger Straße6 D
Prof.-Friedrich-Hoffmann-Straße
3 C
Puschkinstraße zwischen Adam-Kuckhoff-Straßeund Ludwig-Wucherer-Straße
4 D
Quellgasse 6 DRadweg auf der ehemaligenHafenbahn
zwischen Thüringer Park undHolzplatz
keine Fahrbahn C
Raffineriestraße zwischen Merseburger Straßeund Rudolf-Ernst-Weise-Straße
3 B
Raffineriestraße zwischen Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Leipziger Chaussee
3 C
Rainstraße zwischen Burgstraße undFelsenstraße
6 D
Rannische Straße 2 A*Rannischer Platz 2 BRathausstraße 3 BRathenauplatz 4 C Innenseite und Gehweg
vor dem Spielplatz EckeWilly-Lohmann-StraßeD Außenseite
Ratswerder zwischen Kefersteinstraße undKita
6 D
Regensburger Straße zwischen Merseburger Straßeund Alfred-Reinhardt-Straße
4 C
Regensburger Straße zwischen Alfred-Reinhardt-Straße und Am Tagebau
4 D
Regensburger Straße nur Hausnummern 1 bis 7c und141 bis 144 (Nebenstraße)
6 D
Reideburger Landstraße 7 DReideburger Straße zwischen Landsberger Straße
und Freiimfelder Straße4 D
Reideburger Straße zwischen Freiimfelder Straßeund Fiete-Schulze-Straße
5 D
Reilstraße zwischen Geschwister-Scholl-Straße und AbzweigParacelsusstraße
2 B
Reilstraße zwischen Reileck und AbzweigParacelsusstraße außerStichstraßen
3 B
Rennbahnkreuz 3 CRennbahnring 5 C außer vor den Häusern
Nr.1 bis 50D vor den HäusernNr.1 bis 50
Richard-Horn-Straße 5 DRichard-Paulick-Straße 4 CRichard-Wagner-Straße zwischen Reileck und Große
Brunnenstraße4 B
Riebeckplatz 2 B Anliegerbereiche/Radwege A*Fußgängerzonen
Riveufer Städtische Gehwegreinigungnur auf der linken Seite inRichtung von der Burgstraße bisFährstraße
4 März– Oktober8 Nov.– Februar
B März – OktoberD November – Februar
Robert-Franz-Ring 2 BRobert-Koch-Straße außer Stichstraßen 4 DRöntgenstraße 5 DRosenfelder Straße 7 CRöserstraße 4 DRoßbachstraße außer Stichstraßen 4 DRoßlauer Straße 5 DRudolf-Breitscheid-Straße 4 CRudolf-Ernst-Weise-Straße 3 BSaalering zwischen Blumenauweg und
Zanderweg6 D
Saalwerderstraße nur Innenseite Grünstreifen 6 kein AnliegerbereichSalzgrafenplatz 3 DSalzgrafenstraße 1* A*Salzmünder Straße zwischen Heidebahnhof und Am
Sonnenhang4 D
Salzmünder Straße zwischen Heidestraße undHeidebahnhof und außerhalbder geschlossenen Ortslage
7 D
Salzstraße 4 DSanddornweg einschließlich Sackgasse zum
Grundstück Sanddornweg 166 D
Schachtstraße 6 DScharnhorststraße 5 DScharrenstraße 4 Südseite
8 NordseiteB SüdseiteD Nordseite
Schieferstraße 6 DSchiepziger Straße 6 DSchimmelstraße 4 D
A*
A M T S B L A T TSeite 16 der Stadt Halle (Saale) · 19. Dezember 2014 Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g a u f S e i t e 1 7
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 5
Turmstraße zwischen Willy-Brandt-Straßeund Pfännerhöhe
3 B
Turmstraße zwischen Pfännerhöhe undHuttenstraße
4 D
Ufaer Straße Fußgängerstraße zwischenKattowitzer Straße und WienerStraße (parallel zur UfaerStraße)
6 D
Uferstraße einschließlich asphaltierter Teildes Saaleradweges
7 D
Universitätsplatz 3 BUniversitätsring unterer Teil (Hauptstraße) 2 A* Südseite zwischen
Große Ulrichstraße undKaulenbergA alle anderen Gehwegeaußer an der GrünflächeB Gehweg Nordseite ander Grünfläche
Universitätsring oberer Teil bis Harz 4 B SüdseiteD Nordseite
Unstrutstraße Geh- und Radweg zwischenRennbahnkreuz undUnstrutstraße Haus Nr. 9
keine Fahrbahn C
Unstrutstraße/ Bodestraße Geh- und Radweg zwischenRennbahnkreuz und Bodestraßeparallel zur Magistrale
keine Fahrbahn C
Unterberg zwischen Universitätsring undTreppe zur August-Bebel-Straße
4 D
Unterer Galgenbergweg 7 DUranusstraße Gehweg zwischen Oppiner
Straße (Haus-Nr. Uranusstraße1h) und Uranusstraße (Haus-Nr.Uranusstraße 17)
keine Fahrbahn C
Uranusstraße außer Stichstraße mitWendehammer vor den HäusernNr. 6 - 9
5 D
V. Vereinsstraße 4 DVerlängerte Apoldaer Straße 6 D
Verlängerte FreiimfelderStraße
zwischen DelitzscherStraße und 1. EinmündungReichsbahnsiedlung
5 D
Veszpremer Straße 5 DVictor-Klemperer-Straße außer Stichstraßen 5 DVogelherd zwischen Meisenweg und
Fliederweg5 D
Vogelweide 3 C vor Freiflächezwischen Kreuzung Elsa-Brändström-Straße undHaus Nr. 30D alle anderen Bereiche
Volkmannstraße zwischen Paracelsusstraße undsüdlicher Abfahrt zur BerlinerStraße einschließlich der Brücke
4 kein Anliegerbereich
Volkmannstraße nur Auffahrt von der BerlinerStraße am Nordfriedhof
3 C
Volkmannstraße außer Auffahrt von der BerlinerStraße am Nordfriedhof
3 B
Waisenhausring 2 BWaldkater 6 März– Oktober
8 Nov.– FebruarD
Waldmeisterstraße 6 DWaldstraße zwischen Hallweg und
Stadtforststraße4 D
Waldstraße zwischen Hallweg undNordstraße
7 D
Wallendorfer Straße zwischen Zum Planetarium undSchkeuditzer Straße
6 D
Wallendorfer Straße zwischen Schkeuditzer Straßeund Käthe-Kollwitz-Straße
7 D
Walter-Hülse-Straße 5 CWegastraße Industriegebiet Star Park 6 DWeinbergweg 4 CWeißenfelser Straße 4 DWerrastraße 5 DWeststraße zwischen An der Magistrale und
Kaolinstraße4 C
Weststraße zwischen Kaolinstraße undStadtgrenze (Versorgungsgebiet)sowie zwischen An derMagistrale und PassendorferStraße
5 D
Wiener Straße 5 DWilhelm-Busch-Straße zwischen Helmut-Just-Straße
und Gottfried-Keller-Straße5 D
Wilhelm-Jost-Straße einschließlich GenzmerBrücke
5 C
Wilhelm-Külz-Straße 4 C Gehweg Westseitezwischen Straße der OdFund Leipziger TurmD alle anderen Gehwege
Wilhelm-Schrader-Straße außer Stichstraßen 6 DWilhelm-Troll-Straße 6 DWilhelm-von-Klewiz-Straße Fußgängerzone Silberhöhe
(Fußgänger-straße) zwischender Straßenbahnhaltestelle”S-Bahnhof Silberhöhe”,Fußgängertunnel und JessenerStraße
3 B Gehwege zwischen denVerkaufspavillons sowieGehweg zwischen demÄrztehaus und derStraßenbahnhalte-stelle„Gustav-Staude-Straße“
Wilhelm-von-Klewiz-Straße 5 DWilli-Bredel-Straße zwischen Karlsruher Allee und
Erich-Weinert-Straße7 D
Willi-Brundert-Straße 6 DWilli-Dolgner-Straße 6 DWilli-Riegel-Straße zwischen Blumenauweg und
Nordstraße6 D
Willy-Brandt-Straße 3 BWilly-Lohmann-Straße 4 DWittekindstraße 4 DWittenberger Straße 6 DWolfensteinstraße zwischen Reilstraße und
Albert-Schweitzer-Straße3 D
Wolfensteinstraße zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Stadtautobahn
4 D
Wolfgang-Borchert-Straße zwischen Theodor-Storm-Straßeund Hettstedter Straße
5 D
Wolfstraße 4 DWörmlitzer Platz nur Innenseite Grünfläche 7 kein AnliegerbereichWörmlitzer Straße 3 CYorckstraße 5 DZanderweg 6 DZapfenstraße 4 DZapfenweg Geh- und Radweg zwischen
Waldmeister-straße und demehemaligen Einkaufs-zentrumam Grasnelkenweg
keine Fahrbahn B
Zenkerstraße 4 DZerbster Straße außer direkte Verbindung zur
Tangermünder Straße5 D
Zieglerstraße zwischen Grubenstraße undOrtsausgangsschild
4 D
Zieglerstraße zwischen Leipziger Chausseeund Grubenstraße
4 Hauptstraße6 Anliegerstraße
C
Zöberitzer Straße zwischen Mühlrain undOrtseingang Zöberitz
6 D
Zollrain 4 CZörbiger Straße 6 DZscherbener Straße 4 CZum Heizkraftwerk 6 DZum Planetarium 6 DZum Saaleblick nur öffentlicher Teil der Straße 6 DZur Gartenstadt 6 DZur Saaleaue außer Anlieger- und
Stichstraßen, einschließlich desGehweges vor denNr. 16, 18, 20 und 22
4 C
Zwingerstraße 4 DZwinglistraße 5 DZwintschönaerLandstraße
nur im Bereich der Baulast derStadt Halle (Saale)
7 D
BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der 4. Sitzung vom 26. November 2014 beschlossene Satzungüber die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungssatzung), Vorlage: VI/2014/00125wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 8. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der StadtHalle (Saale) (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 26. November 2014
1* = zusätzliche Reinigungen sonn- und feiertagsA* = zusätzliche Reinigungen samstags sowie sonn- und feiertags
Halle (Saale), den 8. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
Aufgrund des § 8 des Kommunalverfas-sungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) in der Fassung des Art. 1 desGesetzes zur Reform des Kommunalver-fassungsrechts des Landes Sachsen-Anhaltund zur Fortentwicklung sonstiger kom-munalrechtlicher Vorschriften (Kommu-nalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014(GVBl. LSA, S. 288) und des § 50 Abs.1Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletztgeändert durch Artikel2 des Gesetzes vom18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554),und des § 5 Abs. 1 S. 1 des Kommunalab-gabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(KAG LSA) in der Fassung der Bekannt-machung vom 13. Dezember 1996 (GVBl.LSA S. 405), zuletzt geändert durch Arti-kel 7 des Gesetzes zur Reform des Kom-munalverfassungsrechts des Landes Sach-sen-Anhalt und zur Fortentwicklung
sonstiger kommunalrechtlicher Vorschrif-ten (Kommunalrechtsreformgesetz) vom17. Juni 2014 (GVBl. LSA. 288, 340), hatder Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in sei-ner Sitzung am 26.11.2014 folgende Sat-zung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Halle (Saale) führt die Rei-nigung der dem öffentlichen Verkehrgewidmeten und dem tatsächlich öf-fentlichen Verkehr dienenden Straßen,Wege und Plätze - im Folgenden einheit-lich Straße genannt - innerhalb der ge-schlossenen Ortslage einschließlich derOrtsdurchfahrten von Bundes-, Lan-des- und Kreisstraßen und außerhalb dergeschlossenen Ortslage, wenn bebauteGrundstücke angrenzen, sowie den Win-terdienst nach Maßgabe der jeweils gül-tigen Straßenreinigungssatzung durch.
(2) Für die Benutzung der städtischenStraßenreinigung erhebt die Stadt Hal-le (Saale) Gebühren zur Deckung derum den Kostenanteil für das Allgemei-ninteresse an sauberen Straßen ver-minderten Aufwendungen.
§ 2 Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtige sind die Grund-stückseigentümer und die ihnenGleichgestellten i. S. des § 2 Abs. 1 S. 2der Satzung über die Straßenreinigungin der Stadt Halle (Saale), deren Grund-stücke von den im Straßenverzeich-nis (Anlage zur Straßenreinigungs-satzung) aufgeführten Straßen derReinigungsklassen 1 bis 7 sowie A, Bund C erschlossen werden. Die Gebüh-renpflicht entsteht, weil diese Straßenbzw. Straßenabschnitte in ihrer gesam-ten Ausdehnung durch eine öffentliche
Einrichtung der Stadt Halle (Saale) ge-reinigt werden. Als erschlossen geltenauch solche Grundstücke, die durch ei-nen Graben, einen Grünstreifen, eineMauer, eine Böschung, einen separa-ten Gleiskörper oder in ähnlicher Wei-se von der Straße getrennt sind; dasgilt jedoch nicht, wenn die genanntenGeländestreifen zwischen Straße undGrundstück weder dem öffentlichenVerkehr gewidmet noch ein Bestand-teil der Straße sind.
(2) Bei Grundstücken, die von mehrerendurch die Stadt Halle (Saale) zu reini-genden Straßen erschlossen werden,entsteht die Gebührenpflicht für diegesamte Straßenfrontlänge zu diesenStraßen unabhängig von der adressen-mäßigen Zuordnung des Grundstücks.
(3) Grundstückseigentümer und die ih-nen Gleichgestellten i. S. des § 2 Abs. 1S. 2 Straßenreinigungssatzung, deren
Grundstücke über Nebenstraßen (Stich-straßen) erschlossen werden, die Be-standteil der eigentlich durch die StadtHalle (Saale) zu reinigenden Straßesind, aber den Charakter einer selbst-ständigen öffentlichen Straße habenund nicht durch die Stadt Halle (Saale)gereinigt werden, sind nicht gebühren-pflichtig.
(4) Mehrere Gebührenpflichtige sind Ge-samtschuldner. Bei Wohnungseigentü-mern wird die Gebühr einheitlich fürdas Grundstück festgesetzt und in ei-nem Bescheid dem Verwalter bekanntgegeben.
(5) Beim Wechsel des Gebührenpflichti-gen geht die Gebührenpflicht mit Be-ginn des auf den Übergang folgendenMonats auf den neuen Verpflichtetenüber. Wenn der bisher Verpflichte die
19. Dezember 2014 · A M T S B L A T T der Stadt Halle (Saale) Seite 17Öffentliche Bekanntmachungen
F o r t s e t z u n g v o n S e i t e 1 6
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebührenin der Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungsgebührensatzung)vom 26. November 2014
Mitteilung hierüber versäumt, so haf-tet der neben dem neuen Verpflichtetenfür die Gebühren, die auf den Zeitraumbis zum Eingang der Mitteilung bei derStadt Halle (Saale) entfallen.
§ 3 Gebührenmaßstab
(1) Die Straßenreinigungsgebühren sol-len die umlagefähigen Kosten der Stra-ßenreinigung decken. Die Stadt Halle(Saale) trägt den nicht umlagefähigenTeil der Kosten der 25 von Hundert derGesamtkosten der Straßenreinigungbeträgt. Der auf die Stadt Halle (Saale)entfallende Teil der Straßenreinigungs-kosten umfasst:1. die Kosten für die Reinigung deröffentlichen zugänglichen Park- undGrünanlagen sowie für Straßenkreu-zungen und -einmündungen, Verkehrs-inseln und ähnliche dem Verkehr die-nende Anlagen,2. die Kosten für die Reinigung derüberwiegend dem Durchgangsverkehrdienenden Straßen, soweit die Verun-reinigungen durch den Durchgangsver-kehr verursacht werden,3. die Kostenanteile aus der ganzenbzw. teilweisen Stundung oder aus demganzen bzw. teilweisen Erlass der Stra-ßenreinigungsgebühren gemäß § 13aAbs. 1 des Kommunalabgabengesetzes(KAG LSA) in Verbindung mit §§ 218bis 223, 224 Abs. 1 und 2, 225, 226,227 Abs. 1, 228 bis 232 der Abgaben-ordnung in der jeweils geltenden Fas-sung;4. die Kosten für die Reinigung vonStraßenabschnitten ohne Anlieger.
(2) Maßstab für die Reinigungsgebührist die Straßenfrontlänge des Grund-stücks, auf volle und halbe Meter ab-gerundet, und die Reinigungsklasse, zuder die Straße nach dem Straßenver-zeichnis gehört. Die Straßenfrontlängeist die Länge der gemeinsamen Grenzedes Vorderliegergrundstückes mit demStraßengrundstück.
(3) Wird das Grundstück durch Zwi-schenflächen i. S. des § 2 Abs. 1 S. 3von der Straße getrennt, so berechnetsich die Straßenfrontlänge aus der Pro-jektion der der Straße zugewandtenGrundstücksgrenzen auf die Straßen-begrenzung.
§ 4 Gebührenhöhe
Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich jeMeter Straßenfront:
Fahrbahnreinigung:a) in der Reinigungsklasse 1: 20,07 €b) in der Reinigungsklasse 2: 10,04 €c) in der Reinigungsklasse 3: 6,69 €d) in der Reinigungsklasse 4: 3,35 €e) in der Reinigungsklasse 5: 1,67 €f) in der Reinigungsklasse 6: 0,84 €g) in der Reinigungsklasse 7: 0,42 €
Geh- und Radwegreinigung:h) in der Reinigungsklasse A : 44,18 €i) in der Reinigungsklasse B: 8,84 €j) in der Reinigungsklasse C: 2,42 €
Die Gebührenerhebung kann durch dieKombination der Gebühren für die Fahr-bahnreinigung mit den Gebühren fürGeh- und Radwegreinigung erfolgen.
§ 5 Hinterliegergrundstück
(1) Bei Grundstücken, die nicht an den vonder Stadt Halle (Saale) zu reinigendenStraßen liegen, durch sie aber erschlos-sen werden (Hinterliegergrundstü-cke), gilt als Frontlänge die Länge derGrundstücksseite, die der zu reinigen-den Straße zugewandt ist. ZugewandteGrundstücksseiten sind diejenigen Ab-schnitte der Grundstücksbegrenzungs-linie, die zu der Straßengrenze oderderen in gerader Linie gedachten Ver-längerung in einem Winkel bis ein-schließlich 45 Grad verlaufen.
(2) Wenn nur Zufahrten oder Zuwege, dieBestandteil des Hinterliegergrundstü-ckes sind, mit der öffentlichen Straßeeine gemeinsame Grundstücksgrenzebilden, so ist das gesamte Grundstückzu betrachten und entsprechend Abs. 1zu verfahren.
§ 6 Einschränkung oderUnterbrechung der Straßenreinigung
Kann die Reinigung der gebührenpflich-tigen Straße wegen Aufgrabungen, Bau-arbeiten oder sonstigen Gründen län-ger als einen Monat nicht durchgeführtwerden, so wird die Gebührenzahlungs-
pflicht unterbrochen. Hierzu wird demGebührenpflichtigen ein gesonderter Be-scheid erteilt. Ein Anspruch auf Ermäßi-gung oder Erlass der Gebühren entstehtnicht bei Behinderung der Straßenreini-gung durch parkende Fahrzeuge, bei vo-rübergehender Unterbrechung der Stra-ßenreinigung auf Grund winterlicherWitterungsbedingungen, durch sonsti-ges Verhalten Dritter sowie sonstige nichtdurch die Stadt Halle (Saale) zu vertre-tende Umstände.
§ 7 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Die Gebührenpflichtigen sind ver-pflichtet, auf Verlangen die zur Fest-setzung der Gebühren erforderlichenmündlichen und schriftlichen Auskünf-te zu erteilen. Jeder Wechsel der Rechts-verhältnisse am Grundstück ist vomVeräußerer und Erwerber der Stadt Hal-le (Saale) ohne Aufforderung innerhalbeines Monats schriftlich mitzuteilen.
(2) Zuwiderhandlungen sind Ordnungs-widrigkeiten nach § 16 Abs. 2 Nr. 2KAG LSA und können dementspre-chend geahndet werden.
§ 8 Beginn und Endeder Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit demAnschluss an die Straßenreinigung. Er-folgt der Anschluss an die Straßenrei-nigung nach dem 1. Tag des Monats, soentsteht die Gebührenpflicht mit dem1. Tag des Monats, der auf den Beginnder Straßenreinigung folgt; sie erlischtmit dem Ende des Monats, in dem dieStraßenreinigung eingestellt wird.
(2) Änderungen im Umfang der Straßen-reinigung bewirken eine Gebührenän-derung vom 1. Tag des auf die Ände-rung folgenden Monats an.
§ 9 Entstehung der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalender-jahr und bei der Entstehung der Ge-bührenpflicht während eines Kalender-jahres der Restteil des Jahres.
Bekanntmachungsanordnung
Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale)
in der 4. Sitzung vom 26. November 2014
beschlossene Satzung über die Erhe-
bung von Straßenreinigungsgebühren der
Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungs-
gebührensatzung), Vorlage: VI/2014/00127
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), den 8. Dezember 2014
Dr. Bernd Wiegand
Oberbürgermeister
(2) Die Jahresgebührenschuld entsteht je-weils zu Beginn des Erhebungszeitrau-mes in Anwendung des zu diesem Zeit-punkt geltenden Gebührensatzes involler Höhe.
§ 10 Fälligkeit
Die Jahresgebühren werden am 30.6. ei-nes jeden Kalenderjahres fällig. Wird imLaufe eines Kalenderjahres ein Bescheidüber eine Änderung der Gebührenpflichtbekannt gegeben, so sind sie ebenfallsfrühestens am 30.6. eines Kalenderjahresfällig. Wird der Bescheid nach dem 31.5.bekannt gegeben, so entsteht die Fällig-keit einen Monat nach Bekanntgabe.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 inKraft.Gleichzeitig tritt die bisherige Straßenrei-nigungsgebührensatzung in der Fassungvom 23. November 2011 außer Kraft.
Halle (Saale), den 8. Dezember 2014
Dr. Bernd WiegandOberbürgermeister
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