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Anfrage von Nils Willert (Redaktion Stadtteilzeitung infoHoltenau) an den ABK vom 31. März 2014

1. Auf welches Gesamtvolumen und welche Anzahl von Biotonnen verteilen sich

die jährlich gesammelten 11000 t Biomüll? Antwort: Das monatliches Leerungsvolumen liegt bei 7.343 m³, dies entspricht 88.118 m³ im Jahr. Es sind im Stadtgebiet insgesamt 24.619 Bioabfallbehälter aufgestellt.

2. Wie viele Graue Tonnen wurden dadurch tatsächlich eingespart? Antwort: Durch Verkleinerungen und Reduzierung der Leerungsintervalle ist das geleerte Restabfallvolumen in den vergangenen acht Jahren um ca. 1,4% pro Jahr gesunken.

3. Wie verwertet die OAR die für 330 Energie-Sparhäuser anfallende Wärme? Antwort: Zwei Drittel der erzeugten Wärme werden als Prozesswärme benötigt, um den aufbereiteten Bioabfall im Reaktor mit weiteren Co – Substraten zu hygienisieren – 3.000 m³ Gärsubstrat müssen kontinuierlich auf 55°C geheizt werden. Ein weiteres Drittel wird benötigt um alle Sozialräume, Werkstattgebäude und Büros per Fernwärme zu beheizen und mit Heiß-/Warmwasser zu versorgen. Ca. 60 Mitarbeiter nutzen täglich die Duschen und die angeschlossene Kantine und Wäscherei tragen ebenso zu diesem Wärmeverbrauch bei.

4. Wieviel Energie wird für die Vergärung, Aufbereitung des Gärrückstands und die Kompostierung benötigt?

Antwort: Ca. 700 MW an elektrischer Energie (20 - 30%der gesamten erzeugten Energie) werden hier verbraucht.

5. Wieviel Kohlendioxid entsteht bei der Kompostierung von den 5000 t Kompost

jährlich? Antwort: Es entsteht kein weiteres Kohlendioxid ! Im Kompost ist der größte Teil des Gases noch gebunden und wird erst im Laufe der Anwendungszeit (im Garten) durch die Mineralisierung freigesetzt.

Bei der anaeroben Vergärung wird das durch die Pflanzen während des Wachstums aus der Atmosphäre aufgenommene CO2 teilweise wieder frei gesetzt. (1 m³ Biogas aus Bioabfall besteht aus ca. 65% Methan und ca. 34% ist Kohlendioxid, 1% sind andere Schwachgase).

6. Wie sehen Energie- und Kohlendioxidbilanz einschl. des Transports bei der separaten Sammlung und Verwertung gegenüber einer thermischen Verwertung der gleichen Menge Bioabfall im Müllheizkraftwerk aus ?

Antwort: Bioabfälle sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§6, §9, §11) getrennt zu sammeln und zu verwerten. Nach der Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2012 „Optimierung der Verwertung organischer Abfälle“ zeigt sich, „dass die Nutzung der Komposte deutlich günstiger eingeschätzt werden kann als bis dato angenommen. Die getrennte Sammlung der Bioabfälle und ihre Verwertung wurden aus ökologischer Sicht grundsätzlich weiter gestützt. Das Verwertungssystem muss jedoch auf eine möglichst umfassende Nutzung der wertgebenden Eigenschaften abzielen und zugleich hohe Standards der Emissionsminderung einhalten. Dazu ist vor allem eine Nutzung über eine Vergärungsanlage notwendig, bei hohen Emissionsstandards und hohen Nutzungsgraden.“ Die Broschüre „Ökologisch sinnvolle Verwertung von Bioabfällen“ des Umweltbundesamtes vom März 2012 stellt fest:

• Durch die getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfall lassen sich durch deren Behandlung in Kompostierungs- oder kombinierten Vergärungs- und

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Kompostierungsanlagen hochwertige Bodenverbesserer und Nährstoffdünger regenerativ herstellen.

• Die stoffliche Nutzung der Gärrückstände ist als erneuerbare Quelle für Pflanzennährstoffe sowie Humus und dadurch auch für die Klimabilanz wesentlich.

• Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gütesicherung garantieren hochwertige Kompost- und Gärprodukte.

• Die Vergärung erzielt insbesondere durch das entstehende Biogas und damit der Substitution fossiler Energieträger eine positive Energie- und Klimabilanz.

• Bei der Kompostierung kann eine Klimagutschrift von 39 Kilogramm eingesparten CO2-Äquivalenten pro Tonne Bioabfall erzielt werden. Bei der Vergärung beträgt die Klimagutschrift circa 99 Kilogramm (Durchschnitt der Anlagen) beziehungsweise 194 Kilogramm (Stand-der-Technik-Anlagen) eingesparten CO2-Äquivalenten.

• Ungewollte Emissionen, insbesondere von Methan, Lachgas und Ammoniak, müssen durch technische und betriebliche Maßnahmen weiter reduziert und in der gesamten Prozesskette minimiert werden.

7. Wie werden die Überschüsse aus dem Betrieb des Müllheizkraftwerks verrechnet ?

Antwort: Die Überschüsse werden anteilig an den ABK ausgeschüttet, die gebührenmindernd berücksichtigt werden.

8. Welche Subventionen (z.B: EEG-Umlage) und in welcher Höhe erhält die OAR für die Verwertung des Biomülls.

Antwort: Die Verwertungskosten des Bioabfalls werden refinanziert durch: • die vertraglichen Annahmegebühren der Stadt Kiel. • die Erträge des Stromverkaufes (inkl. der Boni gem. EEG) an die Stadtwerke Kiel. • den Wärmeverkauf an die angeschlossenen Partner. • den Verkauf des Kompostes in loser und in palettierter Ware. Als Verbraucher Die EEG Umlage zahlt die OAR an die Stadtwerke für den Stromverbrauch - immerhin für 700 MW

9. Wie wird die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Gesetze überwacht bzw.

umgesetzt ? Antwort: Aufträge werden nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe vergeben und es finden Besichtigungen vor Ort statt.

10. Wie werden Wertstoffe verwertet, die keine Verpackung sind? Antwort: Nach § 14 der Abfallsatzung der Landeshauptstadt Kiel sind Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung getrennt voneinander zu erfassen und bereitzustellen. Abfälle zur Verwertung (Papier und Pappe, Glas, Altmetalle, Verpackungsmaterial, Alttextilien, kompostierbare Stoffe und Bauabfälle) müssen gemäß §§ 8 – 13 der Abfallsatzung entsorgt werden. Diese Wertstoffe werden vom ABK dem Recycling zugeführt. Wenn möglich werden die Wertstoffe verkauft, was der Stabilisierung der Abfallgebühren zu Gute kommt.