Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE...

46
Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr Eingangsdatum Anfragen zum Plenum vom Wochendatum mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Aiwanger, Hubert (FW).............20 Pohl, Bernhard (FW)................6 Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)..............................24 Pointner, Mannfred (FW)............4 Brendel-Fischer, Gudrun (CSU).....32 Pranghofer, Karin (SPD)...........12 Dittmar, Sabine (SPD).............21 Dr. Rabenstein, Christoph (SPD). . .17 Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)........16 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................33 Felbinger, Günther (FW)............8 Schindler, Franz (SPD)............23 Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................1 Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................13 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................9 Schweiger, Tanja (FW).............27 Halbleib, Volkmar (SPD)............2 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................28 Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................22 Streibl, Florian (FW)..............7 Hanisch, Joachim (FW)..............5 Strobl, Reinhold (SPD)............29 Jung, Claudia (FW).................3 Dr. Vetter, Karl (FW).............30

Transcript of Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE...

Page 1: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Bayerischer LandtagWp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eingangsdatum

Anfragen zum Plenum

vom Wochendatum

mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Aiwanger, Hubert (FW).............................................20 Pohl, Bernhard (FW)....................................................6

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)..................24 Pointner, Mannfred (FW).............................................4

Brendel-Fischer, Gudrun (CSU).................................32 Pranghofer, Karin (SPD)............................................12

Dittmar, Sabine (SPD)................................................21 Dr. Rabenstein, Christoph (SPD)...............................17

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)......................................16 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....................................................................................33

Felbinger, Günther (FW)..............................................8 Schindler, Franz (SPD)...............................................23

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............1 Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). .13

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......9 Schweiger, Tanja (FW)..............................................27

Halbleib, Volkmar (SPD).............................................2 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......28

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........22 Streibl, Florian (FW)....................................................7

Hanisch, Joachim (FW)................................................5 Strobl, Reinhold (SPD)...............................................29

Jung, Claudia (FW)......................................................3 Dr. Vetter, Karl (FW).................................................30

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).....25 Weikert, Angelika (SPD)...........................................14

Meyer, Peter (FW)......................................................10 Widmann, Jutta (FW).................................................15

Muthmann, Alexander (FW)......................................26 Wörner, Ludwig (SPD)..............................................18

Noichl, Maria (SPD)...................................................31 Zacharias, Isabell (SPD).............................................19

Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)................................11

Page 2: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag -Wp. Wahlperiode

Page 3: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite III Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Lärmschutz für A 96 Lindau – München im Bereich der Gemeinde Inning am Ammersee 1

Halbleib, Volkmar (SPD)Sachstand zur Ortsumgehung Giebelstadt, Ldkr. Würzburg 1

Jung, Claudia (FW)Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Daten-schutzgesetzes......................................................2

Pointner, Mannfred (FW)Regenwassernutzung im staatlichen Hochbau.....3

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Hanisch, Joachim (FW)Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg 4

Pohl, Bernhard (FW)Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen5

Streibl, Florian (FW)Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Untersuchungshaft..............................................................................5

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Felbinger, Günther (FW)Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion... .7

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)„Mobile Reserve“ an den Gymnasien..................8

Meyer, Peter (FW)Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe in Bayreuth 8

Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)Informatik in der gymnasialen Oberstufe in Bayern 10

Pranghofer, Karin (SPD)Unterrichtsausfall an der Grundschule Waidhofen, Ldkr. Neuburg-Schrobenhausen 11

Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Erinnerungskultur zum Holocaust an bayerischen Schulen 11

Page 4: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite IV

Weikert, Angelika (SPD)Vereinbarung zur Lehrergewinnung zwischen Bayern und Baden-Württemberg 14

Widmann, Jutta (FW)Förderschulen.....................................................14

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)Verhältnis von Bachelor- zu Masterstudienplätzen14

Dr. Rabenstein, Christoph (SPD)Sanierung der Mensa der Universität Bayreuth. 15

Wörner, Ludwig (SPD)Medizinische Experimente am Forschungsreaktor FRM II 16

Zacharias, Isabell (SPD)Mögliche finanzielle Kürzungen bei Hochschulen17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technolo-gie

Aiwanger, Hubert (FW)Neufahrner Kurve...............................................17

Dittmar, Sabine (SPD)Zahlungen an die Telekom AG für erbrachte Dienstleitungen 18

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ausbau der Bahnstrecke Landshut –Plattling... .18

Schindler, Franz (SPD)Bahndirektverbindungen zwischen Bayern und Prag 19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)Elektronische Gesundheitskarte.........................20

Kamm, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Brennelemente im AKW Gundremmingen........20

Muthmann, Alexander (FW)Energiekonzept des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit 21

Schweiger, Tanja (FW)Hochwassersituation in Störnstein (Ldkr. Neustadt a.d. Waldnaab) 21

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Aufgabe von Geburtshilfe durch Hebammen.....22

Page 5: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite V Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Strobl, Reinhold (SPD)Patientenverwaltung in Krankenhäusern und bei Ärzten 23

Dr. Vetter, Karl (FW)Neugeborenen-Hörscreening..............................23

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Noichl, Maria (SPD)Fortführung der sog. Weideprämie....................24

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Brendel-Fischer, Gudrun (CSU)Zusammenlegung der Eingliederungshilfe.........25

Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Bayerischer Integrationsrat.................................25

Page 6: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 1

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

1. AbgeordneteAnneFranke(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da sich der Verkehr auf der A 96 im Bereich der Gemeinde Inning am Ammersee stetig erhöht und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Inning deshalb sehr hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, frage ich die Staatsregierung, ob sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h zwischen der Autobahnraststätte „Martinsberg“ und dem Tunnel Eching zur Verminderung des Lärms befürwortet, ob sie die Gemeinde Inning bei Lärmschutzmaßnahmen wie der Erhöhung bzw. Neugestaltung des Lärmschutzwalles von Stegen in Richtung München oder der Anbringung einer Lärm dämmenden Fahrbahndecke finanziell unterstützen wird und ob sie Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der südlichen Ein- und Ausfahrten unterstützen wird, da an diesen Stellen die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner besonders stark ist?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Im Bereich Inning sind mit dem Bau der A 96 umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden. Die gültigen Lärmgrenzwerte werden damit durchwegs eingehalten. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder die Finanzierung von ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen fehlen somit die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen.

Sofern die Gemeinde Inning auf eigene Kosten zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen bauen, vorhandene verbessern oder umgestalten möchte, stehen wir dem aufgeschlossen gegenüber. Dies gilt grundsätzlich auch für eine mögliche vorgezogene Deckenerneuerung mittels lärmoptimierter Deckschicht. Die Gemeinde sollte sich in diesem Fall unmittelbar mit der Autobahndirektion Südbayern in Verbindung setzen.

2. AbgeordneterVolkmarHalbleib(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie ist der aktuelle Sachstand zur Ortsumgehung Giebelstadt (B 19, Landkreis Würzburg), in welcher Weise ist die Ausgleichsflächenproblematik geklärt und wann rechnet der Staatsminister des Innern mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Oberste Baubehörde hat den Vorentwurf für die Ortsumgehung Giebelstadt – Euerhausen im Zuge der B 19 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 11. April 2011 zur Erteilung des Sichtvermerks vorgelegt.

Page 7: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 2 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Schwerpunkt der Ausgleichsproblematik ist der Eingriff in einen Feldhamsterlebensraum sowie in das europäische Vogelschutzgebiet „Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg“ mit Schwerpunkt Wiesenweihe. Um den hierbei entstehenden Kompensationsbedarf flächenmäßig abdecken zu können, wurde ein sogenanntes „Basisflächenmodell“ entwickelt. Dieses sieht den Erwerb von Basisflächen vor, die bestimmte Mindestanforderungen für den Feldhamster und die Wiesenweihe erfüllen und im weiteren Projektraum liegen müssen. Durch vertragliche Sicherung können im Flächentausch mit den Basisflächen landwirtschaftlich genutzte Flächen in das Kompensationskonzept einbezogen werden, die hamsterfreundlich bewirtschaftet oder bezüglich der Wiesenweihe in einem Fruchtfolgewechsel mit Wintergetreide bewirtschaftet werden. Die eigentlichen Brutplätze der Wiesenweihe werden im Rahmen des Artenhilfsprogramms Wiesenweihe der bayerischen Umweltverwaltung im Frühjahr gekennzeichnet (ca. 50 x 50 m) und erst nach Ausflug der Jungvögel beerntet. Insgesamt sind bei diesem Vorgehen zur Aufrechterhaltung der Lebensraumkapazität für Feldhamster und Wiesenweihe 30,25 ha Basisflächen (16,25 ha für Feldhamster, 14 ha für Wiesenweihe) zu erwerben.

Dieses Basisflächenmodell wurde Anfang 2011 einvernehmlich mit der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken abgestimmt.

Der Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist abhängig von der Dauer für die Erteilung des Sichtvermerks durch das BMVBS zum Vorentwurf sowie dem hieraus resultierenden Tekturbedarf. Sofern die Auflagen des BMVBS keine wesentliche Überarbeitung der bestehenden Planung erfordern, ist für die anschließende Erstellung der Planfeststellungsunterlagen rund ein Jahr anzusetzen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens etwa ein Jahr nach Erteilung des Sichtvermerks ausgegangen werden kann.

3. AbgeordneteClaudiaJung(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welchen Verbänden (genaue Auflistung) wurde im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, welche Bedenken sprechen aus Sicht der Staatsregierung gegen eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich und was hält die Staatsregierung von einer Ergänzung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Art. 33a Bayerische Verfassung um die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Der Gesetzentwurf des Staatsministeriums des Innern, in dem im Zuge der weiteren Umsetzung der EuGH-Entscheidung vom 9. März 2010 Änderungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes vorgeschlagen werden, wurde mit Schreiben vom 21. April 2011 folgenden Verbänden, Körperschaften und sonstigen Organisationen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt:

- Bayerischer Bankenverband e.V.,- Bayerischer Gemeindetag,- Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.V.,- Bayerische Landesärztekammer,- Bayerische Landesapothekerkammer,- Bayerischer Landkreistag,- Bayerischer Städtetag,- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM),- Deutscher Mieterbund Landesverband Bayern e.V.,- DGB Bayern,

Page 8: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 3

- eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.,- Erfa-Kreis Bayern,- Genossenschaftsverband Bayern e.V.,- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.,- Haus & Grund Bayern e.V.,- Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.,- Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V.,- Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V.,- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg,- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München,- Rechtsanwaltskammer Nürnberg,- Sparkassenverband Bayern e.V.,- Steuerberaterkammer München,- Steuerberaterkammer Nürnberg,- TÜV SÜD Industrie Service Bayern Süddeutschland,- Unternehmerverband bayerisches Handwerk,- vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.,- Verband der bayerischen Bezirke,- Verband Freier Berufe in Bayern e.V.,- Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zu den aufgeworfenen Fragen nach Bedenken gegen eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht im öff-entlichen und nicht-öffentlichen Bereich und nach einer Verfassungsänderung, durch die die Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Art. 33a der Bayerischen Verfassung um die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich ergänzt werden, wird auf die eingehende Erörterung im Gesetzentwurf der Staatsregierung (S. 3) verwiesen.

Der Gesetzentwurf ist den Landtagsfraktionen seit der Einstellung in die Datenbank nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz am 21. April 2011 zugänglich und ist auch auf der Website des Staatsministeriums des Innern (http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/service/gesetzesentwuerfe/baydsg_e.pdf) abrufbar.

4. AbgeordneterMannfredPointner(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist der finanzielle Aufwand (Sachkosten, Personalkosten...) zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Regenwassernutzung bei Hochbauvorhaben des Freistaates, in wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren hat sich die Regenwassernutzung als wirtschaftlich erwiesen und welcher Betrag wurde durch die Regenwassernutzung eingespart?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Regenwassernutzung (Toilettenspülung und Außenanlagenbewässerung) wird auf ca. 500 Euro bis 2.500 Euro je nach Größe des Bauvorhabens beziffert. Bis dato konnte trotz der Unterschiedlichkeit der einzelnen Baumaßnahmen keine wirtschaftliche Regenwassernutzung dargestellt werden.

Gemäß Landtagsbeschlüssen, Drs. 12/16495 vom 1. Juli 1994 und Drs. 13/4035 vom 15. Februar 1996, ist zum Schutz der Trinkwasservorkommen vornehmlich eine Versickerung des Regenwassers vorzunehmen. Dies wird bei den einzelnen Bauvorhaben in jedem Fall umgesetzt.

Page 9: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 4 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

5. AbgeordneterJoachimHanisch(FW)

Ich frage die Staatsregierung, zu welchem Ergebnis gelangte das am 15. März 2006 gegen den ehemaligen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche bzw. der Vorteilsannahme und korrespondierend der Vorteilsgewährung durch Dr. Bernd Schottdorf, wie endeten die Verfahren gegen den Staatsanwalt und Dr. Schottdorf und welche Verfahren gab es gegebenenfalls noch gegen diesen Staatsanwalt?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Staatsanwaltschaft München I hat im Jahr 2006 aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche u.a. gegen einen ehemaligen Staatsanwalt als Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Augsburg geführt. Im Rahmen einer Durchsuchung gefundene Unterlagen deuteten darauf hin, dass der ehemalige Staatsanwalt von dem Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von rund 160.000 DM erhalten hatte, was zu einem Zinsvorteil von insgesamt rund 4.500 Euro führte. Davon ausgehend wurde geprüft, ob sich der Staatsanwalt von Dr. Schottdorf im Zusammenhang mit zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Dr. Schottdorf hatte bestechen lassen. Beide Verfahren waren von dem ehemaligen Staatsanwalt am 17. Mai 2005 bzw. 11. März 2004 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Korrespondierend mit den Vorwürfen gegen den ehemaligen Staatsanwalt wurde gegen Dr. Schottdorf ermittelt.

Das Referat des ehemaligen Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in München einer Sondergeschäftsprüfung unterzogen, in der jedoch ein pflichtwidriges Verhalten des ehemaligen Staatsanwalts nicht festgestellt werden konnte, auch nicht hinsichtlich der vorgenannten Verfahrenseinstellungen. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft München I ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten hinsichtlich der Verfahrenseinstellungen durch den ehemaligen Staatsanwalt nicht feststellen konnte, wurde dieser insoweit wegen des Verdachts der Vorteilsannahme angeklagt sowie ferner u.a. wegen Betrugs und Geldwäsche. Mit Urteil vom 20. April 2007, rechtskräftig am selben Tag, verurteilte das Landgericht München I den ehemaligen Staatsanwalt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Dr. Schottdorf wurde wegen Vorteilsgewährung mit einer Geldstrafe rechtskräftig zur Verantwortung gezogen.

Im Jahr 2009 leitete die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den früheren Staatsanwalt als Gruppenleiter ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bildung krimineller Vereinigungen im Zusammenhang mit der sog. „Schrotthändler-Mafia“ ein sowie später ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Beide Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg verbunden und anschließend Anklage beim Amtsgericht Augsburg erhoben. Der ehemalige Staatsanwalt wurde vom Amtsgericht – Schöffengericht – Augsburg mit Urteil vom 14. September 2010 u.a. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Anstiftung zum vorsätzlichen Verrat des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Page 10: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 5

6. AbgeordneterBernhardPohl(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie steht sie zu der nach dem Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BR-Drs. 127/11) beabsichtigten Zuständigkeitskonzentration bei einem Insolvenzgericht je Landgerichtsbezirk ohne Öffnungsklausel für die Länder, wie hat Bayern in der Bunderatssitzung vom 15. April 2011 zu Ziffer 1 der Ausschussempfehlung abgestimmt (BR-Drs. 127/11/1: Art. 1 Nr. 1 ist zu streichen) und wie begründet sie ihre Haltung?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Staatsregierung lehnt die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitskonzentration bei einem Insolvenzgerichtsbezirk je Landgerichtsbezirk ohne Öffnungsklausel für die Länder ab. Bayern hat deshalb in der Sitzung des Bundesrates vom 15. April 2011 die auf eine Streichung der betreffenden Bestimmung abzielende Ausschussempfehlung (Ziffer 1 BR-Drs. 127/11/1) unterstützt. Dieser Haltung liegt zugrunde, dass es hierbei um eine Entscheidung geht, die nicht durch Bundesrecht vorgegeben, sondern der Initiative des jeweiligen Landes überlassen bleiben sollte.

7. AbgeordneterFlorianStreibl(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welchen Verbänden (genaue Auflistung) wurde im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Untersuchungshaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, bis wann läuft die Frist zur Stellungnahme und bis wann gedenkt die Staatsregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft (Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz – BayUVollzG) wurde folgenden Verbänden, Einrichtungen und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben:

- Bayerischer Oberster Rechnungshof,- Bayerischer Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe e.V.,- Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der bayerischen Justiz,- Verband der bayerischen Bezirke,- Landesjugendhilfeausschuss,- Zentrum Bayern Familie und Soziales,- Bayerischer Beamtenbund,- Deutscher Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Bayern,- Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) – Bezirksverwaltung Bayern ,- Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten e.V.,- Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen,- Landesarbeitsgemeinschaft ehrenamtlicher Mitarbeiter im Strafvollzug Bayern e.V.,- Bayerischer Richterverein e.V.,- Neue Richtervereinigung, Landesverband Bayern,- Rechtsanwaltskammer Bamberg,- Rechtsanwaltskammer München,

Page 11: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 6 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

- Rechtsanwaltskammer Nürnberg,- Bayerischer Anwaltverband,- Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter/ Sozialpädagoginnen und

Sozialpädagogen bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern,- Sprecher der Psychologen im Bayerischen Justizvollzugsdienst,- Sprecher der Lehrer im Bayerischen Justizvollzugsdienst,- Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe,- Hauptpersonalrat bei dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,- Gleichstellungsbeauftragte bei dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,- Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern,- Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V.,- Katholisches Büro Bayern,- Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern,- Konferenz der evangelischen Pfarrer an den Justizvollzugsanstalten in Bayern,- Diakonisches Werk Bayern – Evangelischer Fachverband für Gefährdetenhilfe,- Diakonisches Werk Rosenheim e.V.,- Evangelischer Beratungsdienst für Frauen,- Evangelisches Hilfswerk München gGmbH,- Konferenz der katholischen Pfarrer an den Justizvollzugsanstalten in Bayern,- Bistum Augsburg,- Erzbistum Bamberg,- Bistum Eichstätt,- Erzbistum München und Freising,- Bistum Passau,- Bistum Regensburg,- Bistum Würzburg,- Katholische Jugendfürsorge Landesverband Bayern e.V.,- Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.,- Sozialdienst katholischer Frauen Landesstelle Bayern e.V.,- Sozialdienst katholischer Frauen München e.V.,- Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V.,- Arbeiterwohlfahrt München,- Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern,- Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten (PTK),- Münchner Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe,- Katholischer Männerfürsorgeverein München e.V.,- Verein für Jugend und Familienhilfen e.V.,- Weißer Ring, Landesbüro Bayern-Süd,- BRÜCKE e.V. München,- Bundesvereinigung der Anstaltsleiter und Anstaltsleiterinnen im Justizvollzug e.V.- Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe e.V.,- AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.,- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe,- Deutsche Aids-Hilfe e.V.,- Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bei den Justizvollzugsanstalten e.V.,- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ),- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) – Regionalgruppe Südbayern,- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) – Regionalgruppe Nordbayern,- DBH e.V. – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik,- Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.,- Deutsche Sportjugend,- Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe im Deutschen Caritasverband.

Die Frist zur Stellungnahme ist mit dem 8. Mai 2011 abgelaufen.

Page 12: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 7

Der Gesetzentwurf wird nach Abschluss der Prüfung der von den Verbänden vorgeschlagenen Änderungen einer zweiten Ministerratsbehandlung zugeführt und soll anschließend in den Landtag eingebracht werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

8. AbgeordneterGüntherFelbinger(FW)

Nachdem im Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion in Art. 30a Abs. 3 die offenen Klassen der Förderschule angesprochen und diese auf die Förderschwerpunkte Hören, Sehen und körperliche bzw. motorische Entwicklung begrenzt sind, frage ich die Staatsregierung, ob dies bedeutet, dass in den anderen Förderschwerpunkten eine Öffnung der Förderschulen nicht möglich ist bzw. unter welchen Voraussetzungen könnte dies ermöglicht werden und welche Voraussetzungen würde dies bedingen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

In § 1 Nr. 6 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen (Inklusion) vom 28. März 2011 (LT-Drs. 16/8100) sind Änderungen des Art. 30a BayEUG (Zusammenarbeit von Schulen, Kooperations- und Außenklassen) vorgesehen. Der Gesetzentwurf (im Folgenden: BayEUG-E) führt in Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 BayEUG als eine Form des kooperativen Lernens die offenen Klassen der Förderschule auf. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut:

„In offenen Klassen der Förderschule, in denen auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet wird, können Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Voraussetzung ist, dass kein Mehrbedarf hinsichtlich des benötigten Personals und der benötigten Räume entsteht. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Schulaufsichtsbehörden bei Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung in Abweichung von Satz 2 Schülerinnen und Schüler ohne Förderbedarf bis zu 20 v.H. der vom Staatsministerium festgelegten Schülerhöchstzahl je Klasse bei der Klassenbildung berücksichtigen.“

Nach Art. 30a Abs. 7 Nr. 3 Satz 1 BayEUG-E ist eine Voraussetzung der offenen Klassen der Förderschule, dass darin auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Die Lehrpläne der allgemeinen Schule finden in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung Anwendung. Daher können in diesen Förderschwerpunkten offene Klassen der Förderschule gebildet werden. Folglich sind offene Klassen der Förderschule nicht auf die Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung beschränkt.

Bei den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen wird nicht auf der Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schule unterrichtet. Andernfalls könnte auf die besonderen Bedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schüler häufig nicht in ausreichendem Maße eingegangen werden. Daher können nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in diesen Förderschwerpunkten keine offenen Klassen der Förderschule gebildet werden.

Unter welchen Voraussetzungen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen durch künftige Änderungen des BayEUG offene Klassen der Förderschule gebildet werden könnten, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Grundsätzlich wird aber auch in diesen Förderschwerpunkten im Rahmen der Möglichkeiten eine Intensivierung kooperativen Lernens angestrebt.

Page 13: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 8 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

9. AbgeordneterThomasGehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem das Kultusministerium zum Schuljahr 2011/2012 erstmals eine Mobile Reserve an den Gymnasien einrichten will, frage ich die Staatsregierung, in welcher voraussichtlichen Höhe sich die „dreistellige Anzahl (laut Aussage des Kultusministeriums) von zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern“ bewegen wird, wie sich die Anzahl auf die Regierungsbezirke verteilen wird und mit welchen Mitteln im Doppelhaushalt 2011/2012 diese zusätzlichen Stellen finanziert werden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Mit den konkreten Planungen für die Verwendung von Stellen und Mitteln im Bereich der staatlichen Gymnasien kann erst begonnen werden, wenn die Einschreibezahlen der verschiedenen Schularten für die 5. Jahrgangsstufe und die Personalanforderungen der Gymnasien vorliegen. Hierbei spielen z.B. die Höhe der Fluktuation durch Ruhestand oder Altersteilzeit, die Anzahl an Mutterschutzfällen und Beurlaubungen oder auch das konkrete Verhalten der Lehrkräfte bei der Antragsteilzeit eine große Rolle. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher der Umfang der Mobilen Reserve noch nicht exakt präzisiert werden. Die Finanzierung wird aus den bei Kap. 05 21 Tit. 422 01 ausgebrachten Planstellen erfolgen. Die Verteilung der Mobilen Reserven auf die Aufsichtsbezirke der Ministerialbeauftragten wird voraussichtlich nach Bedarfslage und unter Berücksichtigung der Bezirksgröße erfolgen.

10. AbgeordneterPeterMeyer(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche konkreten Mängel führten zum Widerruf der schulaufsichtlichen Genehmigung der evangelischen Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe in Bayreuth, inwieweit sind diese Mängel so schwerwiegend und nicht behebbar, dass tatsächlich ausschließlich der Widerruf in Betracht kommt (Ultima-Ratio-Prinzip), und wurden von der Regierung von Oberfranken die zu berücksichtigenden Belange der von der Schließung betroffenen Schülerinnen und Schüler auch geprüft, insbesondere mit dem Ergebnis, dass für sie konkret freie Plätze vorhanden sind und sie auch unter zumutbaren Bedingungen (ggf. höhere Fahrtkosten, höheres Schulgeld o.ä.) die Ausbildung fortsetzen können?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Der Widerruf der Genehmigung der Evangelischen Berufsfachschule für Altenpflege und der Evangelischen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe des Diakonischen Werkes Stadtmission Bayreuth e.V. durch Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 15. April 2011 mit Wirkung zum 1. August 2011 ist auf folgende wesentliche Mängel zurückzuführen:

- an den o.g. Schulen haben Lehrkräfte Unterricht erteilt, die nicht über die erforderliche fachliche und bzw. oder pädagogische Eignung verfügen und deren Unterrichtseinsatz von der Regierung von Oberfranken auch nicht genehmigt worden war,

Page 14: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 9

- zudem erteilte eine Lehrkraft an beiden Schulen Unterricht und nahm als Fachprüferin die Abschlussprüfung in der Altenpflegehilfe ab, obwohl die Unterrichtsgenehmigung (mehrfach) wegen mangelnder fachlicher und pädagogischer Eignung von der Regierung abgelehnt worden war,

- die Prüfungsausschüsse wurden mit Lehrkräften besetzt, die für die jeweiligen Fächer keine Unterrichtsgenehmigung besitzen,

- die o.g. Berufsfachschulen haben vielfach Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die nicht über die für die Ausbildung erforderlichen Zugangsvoraussetzungen verfügen bzw. bei welchen das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen nicht nachgewiesen war und die daher die Ausbildung nicht absolvieren und nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen dürften,

- die aufgrund der Raumsituation vorgegebene max. Klassenstärke von 20 Schülerinnen und Schülern an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe wurde nicht beachtet; es befanden sich z.T. 41 bis 48 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse, ohne dass es im jeweiligen Klassenzimmer ausreichend Platz sowie Tische und Bänke für alle Schülerinnen und Schüler gegeben hätte,

- die Dokumentation insb. des Lehrereinsatzes, der gegebenen Stunden, der Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler und der Durchführung der Abschlussprüfungen ist mangelhaft, sodass z.T. nicht nachvollzogen werden kann, ob die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe eingehalten wurde,

- die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Altenpflege haben z.T. nicht die gesetzlich vorgegebenen Ausbildungsverträge mit den Praxiseinrichtungen abgeschlossen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl der Schulträger als auch die Schulleitung wissentlich und fortgesetzt gesetzliche und behördliche Vorgaben missachtet und gegen mehrere mit den Schulgenehmigungen verbundene Auflagen verstoßen haben. Ferner liegen Tatsachen dafür vor, dass sowohl Schulträger als auch Schulleitung nicht die erforderliche Eignung für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung der Schulen besitzen.

Die o.g. Mängel sind äußerst schwerwiegend, da Ersatzschulen nur errichtet und betrieben werden dürfen, wenn die Anforderungen des Art. 92 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erfüllt sind. Dies ist bei den o.g. Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe nicht gegeben. Die aufgezeigten Mängel führten zudem zu einer Reihe von Beschwerden von Schülerinnen und Schülern.

Als unmittelbar zuständige Schulaufsichtsbehörde hat die Regierung von Oberfranken die o.g. Berufsfachschulen mehrfach besucht und dabei gegenüber der Schulleitung und anschließend auch gegenüber dem Schulträger das Abstellen der genannten Mängel angemahnt sowie darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben und die Auflagen in den Genehmigungsbescheiden zwingend zu beachten sind. Nachdem dies keine Wirkung zeigte, hat die Regierung dem Schulträger den Widerruf der Genehmigung zunächst nur angedroht.

Die Mahnungen der Regierung wurden dennoch fortwährend ignoriert, die Gelegenheit, Erklärungen abzugeben, nicht genutzt und die Herausgabe von Unterlagen verweigert. Des Weiteren musste die Regierung bei Visitationen vor Ort wiederholt feststellen, dass Zusagen des Schulträgers sowie der Schulleitung nicht eingehalten wurden.

Nachdem alle Versuche, einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb durchzusetzen, gescheitert waren, blieb der Regierung nur, die Genehmigungen der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe zu widerrufen.

Aufgrund der beschriebenen Mängel ist das Erreichen des Ausbildungsziels an beiden Schulen erheblich gefährdet. Nach Auffassung der Regierung steht auch fest, dass an den Schulen derzeit für den Schulbetrieb nicht für alle lehrplanmäßig vorgesehenen Fächer Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die eine für das jeweilige Unterrichtsfach einschlägige fachliche Ausbildung sowie die pädagogische Eignung besitzen. Der Schulträger hat auch bisher nichts unternommen, um diesen Mangel abzustellen, und der Regierung kein tragfähiges Konzept für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulen vorgelegt.

Page 15: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 10 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens kam die Regierung daher zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungen der Berufsfachschule für Altenpflege und der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe des Schulträgers zu widerrufen sind.

Unter den dargelegten Umständen hätte die Regierung von Oberfranken auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen, wenn sie von einem Widerruf der Genehmigungen abgesehen hätte, obgleich die genannten Schulen nicht den Anforderungen genügen, die gemäß Art. 92 Abs. 2 BayEUG an alle Ersatzschulen gestellt werden.

Die Belange der Schülerinnen und Schüler dieser Schulen wurden bei dieser Entscheidung umfassend berücksichtigt. Da das Erreichen des Ausbildungsziels an den o.g. Schulen erheblich gefährdet ist, musste der Widerruf der Genehmigungen zum Ende des Schuljahres 2010/2011 erfolgen. Zudem kann auch im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler die zu enge Raumbelegung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe nicht mehr geduldet werden.

Die Regierung von Oberfranken und der Schulträger haben die Schülerinnen und Schüler angeschrieben und ihre Hilfe bei der Aufnahme an anderen Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe angeboten. Dies dürfte auch unproblematisch sein, da das Netz an Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe gut ausgebaut ist und somit hinreichend freie Plätze an umliegenden Schulen zur Verfügung stehen.

Die Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe des Bayerischen Roten Kreuzes in Bayreuth haben bereits zugesagt, alle Schülerinnen und Schüler – sofern sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen – übernehmen zu wollen.

11. AbgeordneterProf. Dr. Michael Piazolo(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Absolventen des aktuellen G 8 haben aufgrund der Regelung, dass in der neu gestalteten gymnasialen Oberstufe in Bayern Informatik in der Qualifikationsphase offenbar nicht gleichwertig mit anderen Naturwissenschaften behandelt wird, bisher bei der Leistungserbringung unterpunktet, wie viele Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen haben sich entgegen ihrer ursprünglichen Wahl zugunsten „leichterer“ Fächer wie z.B. Chor, Theater etc. wieder von Informatik abgemeldet und inwiefern kann mit der vorgenommenen Einordnung des Faches Informatik die Zukunftsfähigkeit bayerischer Abiturienten in einer zunehmend digital-globalisierten Welt gewährleistet werden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Auf Grundlage von Ziffer 4.2 der bundesweiten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 24. Oktober 2008 gelten ausschließlich die Fächer Biologe, Chemie und Physik als Naturwissenschaften. Die Einhaltung der dort in Ziffer 9.3.3 in Verbindung mit Ziffer 7.1 beschlossenen Vorgaben zur Belegungs- und Einbringungsverpflichtung ist Voraussetzung dafür, dass ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bundesweit anerkannt wird. Informatik kann allein schon aus diesem Grund den Naturwissenschaften hinsichtlich Belegungs- und Einbringungsverpflichtung nicht gleichgestellt werden.

Da die Schülerinnen und Schüler ihre Kurswahl in der Qualifikationsphase nicht begründen müssen, kann das Staatsministerium keinerlei Aussagen darüber treffen, aus welchen Beweggründen Informatik gewählt bzw. nicht gewählt wird. Gemäß § 72 Abs. 2 S. 1 Gymnasialschulordnung (GSO) werden in die Gesamtqualifikation gemäß § 84 GSO einzubringende Halbjahresleistungen erst spätestens eine Woche vor

Page 16: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 11

Beginn der Abiturprüfungen benannt, so dass derzeit dem Staatsministerium keine Aussagen zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die in den einzelnen Fächern „unterpunkten“, vorliegen. Für die Annahme, Schüler würden aufgrund des besonderen Status von Informatik in den Naturwissenschaften „unterpunkten“, gibt es jedoch keinerlei Hinweise.

Die Qualifikationen im MINT-Bereich sind in der heutigen Zeit unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler. Die Einführung von Informatik im Rahmen von Natur und Technik sowie des Fachs Informatik in der naturwissenschaftlich-technologischen Ausbildungsrichtung des achtjährigen Gymnasiums trägt dieser Bedeutung in besonderer Weise Rechnung. Auch in der Oberstufe kommt dem Fach ein besonderer Stellenwert zu. So ist (fortgeführte) Informatik – anders als die angeführten Fächer des Zusatzangebots – neben einer zweiten Fremdsprache oder einer zweiten Naturwissenschaft eine Wahlpflichtalternative.

12. AbgeordneteKarinPranghofer(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass an der Grundschule in Waidhofen wegen Lehrermangels Unterrichtsstunden in größerem Umfang ausfallen, wie zum Bespiel in der 1. Klasse und 3. Klasse jeweils vier Stunden pro Woche, und dadurch die 1. Klasse dreimal in der Woche um 10:35 Uhr schon Schulschluss hat?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

An der einzügigen Grundschule Waidhofen, Ldkr. Neuburg-Schrobenhausen befindet sich eine Lehrkraft seit dem 2. Mai in Mutterschutz. Da die der Schule zugewiesene Vertretungslehrkraft mit einer geringeren Stundenzahl unterrichtet, wurde die Zahl der Unterrichtsstunden in den Klassen 1 und 3 um vier Stunden gekürzt.

Das Staatliche Schulamt ist in Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern, um eine Stundenaufstockung sobald wie möglich zu erreichen.

13. AbgeordneterTheresaSchopper(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, an wie vielen Schulen wurde das Medienpaket „Erinnern für Gegenwart und Zukunft – Überlebende des Holocaust berichten“, das am 19. September 2002 Kultusministerin Hohlmeier Schülerinnen und Schülern weiterführender bayerischer Schulen überreichte, Bestandteil des Unterrichts, wie erfolgte seit 2002 die weitere Bekanntmachung und Bewerbung des Medienpakets für die Aufnahme in den Unterricht und wie wird weiterhin die Erinnerungskultur zum Holocaust vonseiten der Staatsregierung in den bayerischen Schulen weitergetragen?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

- Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und an die Leiden seiner Opfer zählt zu den zentralen Aufgaben der historisch-politischen Bildung an allen Schulen in Bayern. Basierend auf entsprechend gestalteten Lehrplänen erhalten die Schulen daher immer wieder Anregungen, Aufforderungen zur vertieften Auseinandersetzung und auch geeignetes Material. Im Jahr 2002 erhielten alle Schulen in Bayern die CD-Rom „Erinnern für Gegenwart und Zukunft – Überlebende des Holocaust

Page 17: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 12 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

berichten“ und ein didaktisches Begleitheft, das für den zielgerichteten Einsatz in den verschiedenen Jahrgangsstufen der unterschiedlichen Schularten eigens vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) erstellt wurde.

- Die Verwendung der CD-Rom „Erinnern für Gegenwart und Zukunft – Überlebende des Holocaust berichten“ ist eine von zahlreichen geeigneten Möglichkeiten, den Schülern die in der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eindrücklich näher zu bringen. Gerade Berichte von Überlebenden des Holocaust vermögen Bewusstsein für diesen Zivilisationsbruch zu vermitteln; sie sind ein sehr unmittelbarer Zugang zur Dimension des grenzenlosen individuellen Leids angesichts der systematischen Vernichtung von Millionen Menschen. Eine weitere DVD mit Zeitzeugenberichten speziell aus dem Konzentrationslager Dachau wurde 2005 vom Haus der Bayerischen Geschichte in Zusammenarbeit mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen unter dem Titel „Konzentrationslager Dachau Zeitzeugen berichten“ herausgegeben. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass das „Tagebuch der Anne Frank“ zu den besonders häufig ausgewählten Klassenlektüren zählt. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren vielfach Zeitzeugen in bayerische Schulen eingeladen. Ziel ist es bei all diesen Zugängen, einerseits umfassendes Wissen über den Holocaust zu vermitteln und andererseits fundierte Haltungen – wie etwa Achtung der Menschenrechte und Zivilcourage als unverzichtbare Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

- Die Lehrkräfte stützen ihre kontinuierliche Erinnerungsarbeit im Unterricht zum Holocaust auf vielfältige Medien als Unterrichtshilfen (z.B.: Zeitzeugen-Berichte in zugelassenen Schulbüchern usw., Filme, Besuch von Gedenkstätten, Publikationen der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Auswahl entsprechender Lektüre z.B. im Fach Deutsch). Da die Unterrichtsgestaltung einen Kernbereich der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte darstellt, liegen dem Kultusministerium keine systematisch erhobenen Erkenntnisse vor, welche konkreten Quellen, Dokumentationen, Filme, Bücher etc. in welcher Häufigkeit eingesetzt werden. Eine Erhebung zum Einsatz der CD-ROM „Erinnern für Gegenwart und Zukunft ...“ – die eine von vielen Dokumentationen über den Holocaust ist – an den weit über 5.000 Schulen in Bayern erfolgte nicht. Sie kann schon aus Zeitgründen (Antwortfrist drei Tage) nicht durchgeführt werden und ist angesichts einer Abschätzung von Aufwand und Nutzen auch nicht geplant. Auf das Material wurde auch nach 2002 an geeigneten Stellen (z.B. ISB-Homepage) hingewiesen.

- Die Voraussetzungen dafür, dass die Lehrkräfte diese wichtige Aufgabe verantwortungsvoll ausüben können, schaffen wir in Bayern auf vielfache Weise, z.B.: Im Rahmen der Lehrerbildung (so erhalten beispielsweise alle Referendare Unterricht in staatsbürgerlicher Bildung) und -fortbildung, durch entsprechend akzentuierte Lehrpläne und Schulbücher, durch gezielte Angebote der Gedenkstättenpädagogik sowie durch regelmäßige Impulse des Kultusministeriums in Form von Hinweisen auf Gedenktage und der Erarbeitung bzw. Zuleitung von geeigneten Materialien und Publikationen (u.a. auf der Internetseite www.historisches-forum-bayern.de). Ganz aktuell wird derzeit vom ISB eine Lehrer-Handreichung zur außerschulischen Geschichtskultur erarbeitet, in der es ein eigenes Kapitel zur Gedenkstättenpädagogik geben wird, das von Fachleuten der Gedenkstätte Dachau verfasst ist.

- „Lernen vor Ort“ ist eine sehr häufig eingesetzte Form der Auseinandersetzung mit dem Holocaust, dem Schicksal der jüdischen Mitbürger und dem Dritten Reich insgesamt. Mit München, dem Ausgangspunkt der Hitlerbewegung, Nürnberg, der „Hauptstadt der Reichsparteitage“ und dem Obersalzberg, dem zweiten Regierungssitz, finden sich in Bayern drei zentrale Orte der NS-Selbstinszenierung. Auch das unmenschliche Unterdrückungssystem ist untrennbar mit Bayern verbunden: In Dachau entstand das erste KZ, in Nürnberg die Rassegesetze zur Entrechtung der jüdischen Bevölkerung. Der Freistaat Bayern unterstützt eine Vielzahl von Museen und Gedenkstätten, die einen besonders anschaulichen Zugang zu der Thematik bieten. Beispielhaft seien die Gedenkstätten der ehem. Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg genannt sowie das NS-Dokumentationszentrum auf dem ehem. Reichparteitagsgelände in Nürnberg. Der Besuch einer KZ-Gedenkstätte wird von der Bayerischen Staatsregierung durch Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses direkt gefördert. Ein entsprechendes pädagogisches Angebot vor Ort wird u.a. durch die Teilabordnung von Lehrkräften an die KZ-Gedenkstätten Dachau und

Page 18: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 13

Flossenbürg bereitgestellt. Im neuen Lehrplan des achtjährigen Gymnasiums ist eine Exkursion zu einem Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus in der 9. Klasse sogar verpflichtend vorgeschrieben.

- Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit stellt auf der Homepage www.gedenkstaettenpaedagogik-bayern.de/index.htm alle wichtigen Informationen zu den Themen Holocaust Education, Gedenkstättenpädagogik sowie Konzentrationslager in Bayern während des Nationalsozialismus zusammen:

Zeitzeugenberichte ehemaliger KZ- Häftlinge, wichtige und interessante Hintergrundinformationen zu den Konzentrationslagern Dachau

und Flossenbürg und den verfolgten Personengruppen, Informationen zu den einzelnen Gedenkstätten allgemein, Tipps zur Gestaltung und Vorbereitung für den Besuch der Gedenkstätten mit Schulklassen, Anregungen für Rundgänge und Führungen, Vorschläge zur Verwendung von themenbezogener Jugendliteratur, Literaturlisten, weiterführende Informationen zur Gedenkstättenpädagogik.

- Eine wichtige Gelegenheit für die Schulen, die Themen „NS-Zeit“ und „Holocaust“ zu behandeln und für alle Schüler regelmäßig ins Gedächtnis zu rufen, ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, der jährlich am 27. Januar stattfindet. Anlässlich seines erstmaligen Begehens erschien die vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erarbeitete Handreichung „Anregungen zur Gestaltung des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ (München 1996), die allen Schulen in Bayern zur Verfügung steht. Die in der Handreichung gegebenen Anregungen wurden intensiv und in vielfältiger Weise von den Schulen aufgegriffen (z.B. in Form von Projekttagen, Schülerexkursionen, Lesungen, Befragung von Zeitzeugen, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen).

- Eine Vielzahl von Artikeln in den Jahresberichten der Schulen aber auch in den bayerischen Regionalzeitungen zeigt, dass die Auseinandersetzung mit dem Holocaust auch in ihrer praktischen Umsetzung einen Schwerpunkt der Geschichtsvermittlung an den bayerischen Schulen bildet. Beispielhaft sei hier ein Projekt aus Mühldorf aus dem Jahr 2009 genannt: Schülerinnen und Schüler der Mühldorfer Hauptschule und des Ruperti-Gymnasiums entwickelten Audioguides für das Außenlager des KZ Dachau in Mühldorf.

Die Themen „NS-Zeit“ und „Holocaust“ stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Werteerziehung an den Schulen in Bayern. Entsprechende fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele (Menschenrechtserziehung, gewaltfreies Zusammenleben, politische Bildung) sind in den Lehrplänen aller Schularten ausgewiesen und werden in allen Unterrichtsfächern umgesetzt. Entsprechend erfolgt die Auseinandersetzung mit den Themen „NS-Zeit“ und „Holocaust“ nicht nur im Fach Geschichte, sondern v.a. auch in den Fächern Deutsch (z.B. Lektüren zum Thema), Katholische und Evangelische Religionslehre (Kirchengeschichte, Religionskunde, Christliche Werte) sowie Ethik (Religionskunde, Werte). Durch Querverbindungen zwischen diesen Fächern und dem Fach Geschichte wird die Thematik „NS-Zeit und Holocaust“ aus verschiedenen Blickwinkeln heraus betrachtet. Sie wird kontinuierlich und facettenreich auch im Rahmen von Projekten und Projekttagen, Exkursionen und Studienfahrten Zeichen einer fortdauernden, an den Schulen etablierten Erinnerungskultur.

Die Staatsregierung wird auch weiterhin mit großem Nachdruck dafür Sorge tragen, dass sich alle Schülerinnen und Schüler Bayerns im Unterricht und darüber hinaus intensiv mit dem Schicksal der Häftlinge in Konzentrations- und Vernichtungslagern befassen. Gerade jungen Menschen den Blick für den Verlust zu schärfen, den nationalsozialistischer Terror schuf, ist gesamtgesellschaftlicher Auftrag und ein essentielles Ziel des Unterrichts aller Schularten.

Page 19: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 14 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

14. AbgeordneteAngelikaWeikert(SPD)

Da Ministerpräsident Horst Seehofer die Kooperation mit Baden-Württemberg aufgekündigt hat, frage ich die Staatsregierung, ob die am 18. März 2011 geschlossene Vereinbarung zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu Fragen der Lehrergewinnung weiterhin Bestand hat?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Ja.

15. AbgeordneteJuttaWidmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie viel Prozent der Förderschulen in Bayern sind in staatlicher, kirchlicher, kommunaler oder privater Trägerschaft und welche sind dies?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Von insgesamt 404 Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sind

164 Schulen staatlich, das entspricht 40,59 Prozent, 6 Schulen kommunal, das entspricht 1,49 Prozent,106 Schulen kirchlich, das entspricht 26,24 Prozent und128 Schulen in sonstiger privater Trägerschaft, das entspricht 31,68 Prozent.

Die Schulnamen sind beiliegender Liste*) zu entnehmen.

*) von einem Abdruck wurde abgesehen. Die List ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

16. AbgeordneterDr. Hans JürgenFahn(FW)

Ich frage die Staatsregierung, von welchem Verhältnis von Bachelor- zu Masterstudienplätzen (aufgegliedert nach Universitäten, Fachhochschulen, konsekutiven, grundständigen Studiengängen und einzelnen Fachrichtungen) geht die Staatsregierung derzeit aus, mit welchen Prognosen in Prozent und absoluten Zahlen rechnet die Staatsregierung in Bezug auf das Verhältnis von Bachelor- zu Masterstudienplätzen in den kommenden Jahren und mit welchen Kosten rechnet die

Page 20: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 15

Staatsregierung im Schnitt für einen Masterstudienplatz?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zur Situation von Nachfrage und Angebot an Masterstudienplätzen auch im Verhältnis zu Bachelor-Studienplätzen gibt es derzeit (in Bayern und bundesweit) keine rechnerische Erfassung. Eine Kapazitätsrechnung liegt in Bayern nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge vor, eine flächendeckende Kapazitätsrechnung ist derzeit noch nicht umsetzbar.

Hinsichtlich der kapazitären Auswirkungen der Bachelor- bzw. Masterstruktur ist nach Modellrechnungen davon auszugehen, dass die Ausbildungskapazitäten für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter aufrecht erhalten werden können, wenn ein Übergang von 50 Prozent vom Bachelor- zum Masterstudium in der Regel nicht überschritten wird. Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs und der steigenden Studierendenzahlen wurde mit einer durchschnittlichen Studiendauer von vier Jahren gerechnet, was bei einem dreijährigen Bachelor-Studium und einer 50-prozentigen (bei geringerer oder fehlender Steigerung der Betreuungsintensität im Bachelor auch bis zu 66-prozentigen) Übertrittsquote auch für das Masterstudium reicht.

Nach einer bundesweiten Erhebung der Kultusministeriumskonferenz für das Wintersemester 2010/2011 sind lediglich 24 Prozent aller Masterstudiengänge an staatlichen Hochschulen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung belegt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass mehr als drei Viertel aller 4.713 Masterstudiengänge derzeit nicht kapazitär beschränkt sind. Zusätzlich konnten nach Abschluss aller Nachrückverfahren rund 20 Prozent der zulassungsbeschränkten Masterstudienplätze nicht besetzt werden. Vor diesem Hintergrund kann bundesweit jedenfalls nicht von Engpässen im Masterbereich gesprochen werden.

Die Frage, wie viele Masterstudienplätze in Zukunft bereitzustellen sind, hängt letztlich auch davon ab, wie viele Bachelor-Absolventen ein Master-Studium anstreben. Verlässliche empirische Übergangsdaten vom Bachelor- zum Masterstudium liegen derzeit nicht vor. Trends zeigen hochschul- wie fachspezifische Unterschiede. Entscheidend wird die Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt sein. Zudem kommt es unter dem Aspekt der Mobilität für die Frage des Bedarfs an Masterstudienplätzen nicht in erster Linie auf das Angebot der eigenen Hochschule an, an der der Bachelor-Abschluss erworben wurde, sondern auf das Gesamtangebot fachlich einschlägiger Masterstudiengänge.

Geht man davon aus, dass in einem System gestufter Studiengänge der Bachelor-Abschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss darstellt und damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung führt, ist es zu rechtfertigen, dass nicht jeder Absolvent eines Bachelor-Studiengangs Zugang zum Masterstudium erhält. Quantitative Vorgaben gibt es allerdings nicht.

Berechnungen über die voraussichtlichen Durchschnittskosten für einen Master-Studienplatz liegen nicht vor.

17. AbgeordneterDr. ChristophRabenstein(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wann die Kälte- und Wärmeversorgung der Mensa sowie deren Sanierung und Erweiterung, wie es der Staatsminister Dr. Heubisch bei der 35. Akademischen Jahresfeier der Universität Bayreuth im November 2010 angekündigt hat, in diesem Jahr 2011 umgesetzt werden, ob konkrete Baupläne

Page 21: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 16 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

vorliegen und bis wann der Ausbau abgeschlossen sein wird?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Zur Sicherstellung der Wärme- und Kälteversorgung der im Bau befindlichen Gebäude für die Rechtswissenschaften, für die Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie für Polymerforschung wird der örtliche Versorger (Bayreuther Energie- und Wasserversorgungs-GmbH) eine zweite Wärme- und Kältezentrale auf dem Campus errichten. Der Freistaat Bayern wird die notwendigen Zuleitungen zu der neuen Zentrale einrichten. Die Bauarbeiten für die Zentrale werden im Juni bzw. Juli beginnen und voraussichtlich im November 2011 fertig gestellt sein. In ca. vier bis sechs Wochen wird das Staatliche Bauamt Bayreuth mit den Leitungsarbeiten beginnen. Die erweiterte Wärme- und Kälteversorgung wird voraussichtlich im Mai 2012 ihren Betrieb aufnehmen.

Der Bauantrag für die Erweiterung der Sanierung der Mensa in Bayreuth wird derzeit im Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geprüft. Ich gehe davon aus, dass wir zeitnah den Planungsauftrag erteilen und die Maßnahme möglichst im Jahr 2012, spätestens jedoch im Jahr 2013 zum Abschluss bringen können.

18. AbgeordneterLudwigWörner(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch ist der prozentuale Anteil der medizinischen Experimente im Verhältnis zu den nicht medizinischen Experimenten am Forschungsreaktor FRM II und welche medizinischen Experimente werden mit der Neutronenquelle am FRM II durchgeführt?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die medizinische Nutzung des FRM II macht etwa 20 Prozent der Gesamtnutzung des Forschungsreaktors aus. Diese lassen sich wie folgt differenzieren:

- 8 Prozent Grundlagenforschung in der Medizin. Beispielhaft können hier genannt werden

Gewebebestrahlungen zur Erforschung der Wirkung von ionisierenden Strahlen auf Zellen, Bestimmung von Dosisleistungen bei Tumorbestrahlungen mit dem Ziel der Dosisminimierung, Forschungsprojekte im Bereich des Strahlenschutzes, meedizinbiologische Experimente, z.B. zur Aufnahme von Sauerstoff in die Hämtasche;

- 3 Prozent Bestrahlung von Tumoren mit schnellen Neutronen (kurative und palliative Behandlung von Tumorpatienten);

- 6 Prozent Herstellung des Radioisotops Molybdän-99 (ab 2014): Der Bedarf an Mo-99 für die Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen ist weltweit sehr hoch; schon jetzt kommt es immer wieder zu Versorgungsengpässen. Der FRM II wird nach Abschluss der laufenden Umrüstung in der Lage sein,

Page 22: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 17

etwa 50 Prozent des europäischen Bedarfs abzudecken. Dies ist der erste Schritt zu einer nachhaltigen Versorgung Europas mit diesem lebenswichtigen Radionuklid und damit ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheit der Menschen;

- 3 Prozent Herstellung von weiteren Isotopen für diagnostische und therapeutische Zwecke.

Insgesamt dienen ca. 70 Prozent der Nutzung des FRM II der Grundlagenforschung in Physik, Chemie, Materialforschung, Geologie, Ingenieurwissenschaften, Lebenswissenschaften und der Medizin (s.o.). 30 Prozent der Nutzung dienen anwendungsorientierten Fragestellungen. Hier sind die Themen Energie, Automotive und wiederum Medizin (s.o.) dominant.

19. AbgeordneteIsabellZacharias(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, drohen bayerischen Hochschulen infolge von nicht eingehaltenen Sonderzielvereinbarungen finanzielle Kürzungen oder Einforderungen von Ausbaumitteln und zu welchen Ergebnissen hat die diesbezügliche Evaluation Ende März geführt?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Den bayerischen Hochschulen drohen keine finanzielle Kürzungen oder Einforderungen von Ausbaumitteln. Die am 12. Dezember 2008 abgeschlossenen Zielvereinbarungen zur Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 12. Juni 2007 zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen, die genaue inhaltlich und zeitlich ver-bindliche Festlegungen insbesondere über die Verteilung der Ausbaumittel enthalten, werden vielmehr wie vereinbart umgesetzt.

Nach der Ausbauplanung dienen 20 Prozent der Ausbaumittel einer bedarfsgerechten, flexiblen Feinsteuerung, mit der auf die konkrete Nachfrage nach Hochschulen und Studienfächern reagiert wird. Diese werden als sog. „Reserven“ den Hochschulen in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielerreichung, die sich an der Zahl der tatsächlich aufgenommenen Studienanfänger bemisst, zur Verfügung gestellt. Die Reserven werden bei einer vollständigen Zielerreichung in vollem Umfang ausgereicht. Liegt die Zielerreichung unter 80 Prozent werden die Reserven einbehalten. Im Übrigen erfolgt eine anteilige Zuweisung.

Bis auf fünf Universitäten haben alle Hochschulen die Ziele für die Studienjahre 2008 bis 2010 erreicht. Sie erhalten die vereinbarten Reservemittel in vollem Umfang. Die Universität Bamberg erhält der Zielerreichung von 85 Prozent entsprechend ihre Reserve anteilig. Die vier Universitäten Erlangen-Nürnberg, LMU München, Passau und Würzburg liegen unter 80 Prozent und erhalten somit keine Mittel aus der Reserve 2011. Die nicht ausgereichten Reservemittel werden entsprechend dem Beschluss des Lenkungsausschusses „Steigende Studierendenzahlen“, in dem die Hochschulverbünde vertreten sind, hochschulartübergreifend anteilig auf diejenigen Hochschulen verteilt, die mehr Studienanfänger aufgenommen haben als vereinbart („Übererfüller“).

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Page 23: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 18 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

20. AbgeordneterHubertAiwanger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie ist der aktuelle Stand der Planungen bei dem für Ostbayern so wichtigen Infrastrukturprojekt „Neufahrner Kurve“ hinsichtlich des geplanten Baubeginns und der geplanten Fertigstellung, wie viele Fahrgäste werden nach aktuellen Zahlen voraussichtlich den direkten Bahnanschluss Ostbayerns an den Münchner Flughafen nutzen und wie hoch werden nach aktuellen Einschätzungen die Gesamtkosten für das Projekt sein?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Neufahrner Kurve ist eine Maßnahme des Projektes Erdinger Ringschluss. Der Antrag auf Planfeststellung wurde von der DB AG im Februar 2010 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gestellt. Die Vorprüfung des EBA ist mittlerweile abgeschlossen, die Planfeststellungsunterlagen wurden kürzlich vom EBA an die Regierung von Oberbayern als zuständige Anhörungsbehörde weitergeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen zur Neufahrner Kurve werden voraussichtlich in den nächsten Wochen öffentlich ausgelegt.

Nach dem aktuellen Terminplan ist eine Inbetriebnahme der Neufahrner Kurve bis Ende des Jahres 2016 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rund vier Jahre.

Nach den vorliegenden Abschätzungen werden im Jahr 2020 täglich rund 5.400 Personenfahrten je Werktag (Summe aus Richtung und Gegenrichtung) über die Neufahrner Kurve zum Flughafen fahren.

Die Gesamtkosten für die Neufahrner Kurve betragen nach aktuellem Planungsstand ca. 85 Mio. Euro.

21. AbgeordneteSabineDittmar(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, in welcher Höhe hat die Telekom AG finanzielle Leistungen für erbrachte Dienstleistungen, Förderungen (z.B. Breitband) ggf. auch über Kommunen oder sonstige Zahlungen seit dem 1. Januar 2008 bis heute vom Freistaat Bayern erhalten ?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Eine Summe sämtlicher Zahlungen der Staatsverwaltung an die Deutsche Telekom für erbrachte Dienstleistungen u.ä. ist im Rahmen einer Anfrage zum Plenum nicht kurzfristig recherchierbar.

Die Beantwortung der Anfrage beschränkt sich daher auf die bayerische Breitbandförderung, für die entsprechende Daten kurzfristig abrufbar sind.

Für realisierte Breitbandprojekte im Rahmen der bayerischen Breitbandrichtline wurden im genannten Zeitraum bewilligte Förderbeträge in Höhe von rund 3,4 Mio. Euro an die Deutsche Telekom ausbezahlt.

Page 24: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 19

22. AbgeordneterEikeHallitzky(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, warum hat sie keine Bemühungen unternommen, den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Landshut – Plattling im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesschienenwege zu verankern, obwohl sie die Auffassung vertritt, der Bund sei für sämtliche Eisenbahninfrastruktur-Maßnahmen (egal ob Fern- oder Nahverkehr) zuständig, weil sich die DB Netz AG zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befindet, warum hat die Staatsregierung nicht veranlasst, dass von den für SPNV-Maßnahmen vorgesehenen Mitteln nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz Beträge für den zweigleisigen Ausbau der reinen SPNV-Verbindung Landshut – Plattling verwendet werden, und welche konkreten Aktivitäten verbergen sich hinter der – in der zwischen DB Netz AG und Freistaat abgeschlossenen Sammelvereinbarung SV 5/08 enthaltenen – Maßnahme „Landshut – Plattling, Reisezeitverkürzung: ca. 9,6 Mio. Euro“?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Zuständigkeit des Bundes für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG ergibt sich aus den Regelungen im Grundgesetz. Der Bund kommt dieser Zuständigkeit nach, indem er

1. der DB im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) jährlich Mittel für die Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung stellt und

2. die Maßnahmen des Bedarfsplanes zum Ausbau der Bundesschienenwege finanziert.

In Anlage 8.7 der LuFV ist festgelegt, dass ein Teil der jährlichen Bundesmittel für Infrastrukturprojekte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs eingesetzt wird. Die LuFVAnlage 8.7 ist insoweit die Nachfolgeregelung für die in der Anfrage angesprochenen Sammelvereinbarungen. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Bundesländer und die DB AG gemeinsam.

Im Einvernehmen mit der DB haben wir entschieden, Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro gemäß LuFV-Anlage 8.7 für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit zwischen Landshut und Plattling auf 160 km/h einzusetzen. Durch die entsprechende Fahrzeitverkürzung kann ein exakter Stundentakt beim Donau-Isar-Express mit stündlicher Zugbegegnung in Wörth eingeführt werden. Hierdurch wird ermöglicht, mit sämtlichen Zügen alle Systemhalte (also auch Moosburg, Wörth und Wallersdorf) stündlich zu bedienen, ohne dass sich die Reisezeiten verlängern. Die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit soll Ende 2015 abgeschlossen sein.

Eine Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus zwischen Landshut und Plattling über die Bundesmittel für den Schienenpersonennahverkehr gemäß LuFV-Anlage 8.7 ist hingegen nicht möglich, da hierfür ein dreistelliger Millionenbetrag investiert werden müsste. Diese Summe würde die bayerische Landesquote für mindestens ein Jahrzehnt komplett binden. In dieser Zeit könnten dann im gesamten Freistaat keine anderen Projekte mehr umgesetzt werden, was aus Sicht der Staatsregierung nicht zu vertreten ist.

Deshalb kommt für den zweigleisigen Ausbau nur eine Finanzierung aus dem Bedarfsplan des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) in Frage. Projektvorschläge für den BVWP kann der Freistaat jedoch nicht laufend, sondern nur im Zuge der Vorbereitungen zur Fortschreibung des BVWP einreichen, die für das Jahr 2015 geplant ist. Der Freistaat wird dem Beschluss des Landtags (Drs. 16/6136) vom 27. Oktober 2010 entsprechend zu gegebenem Zeitpunkt den zweigleisigen Ausbau zwischen Landshut und Plattling beim Bund anmelden. Die Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme in den BVWP trifft jedoch aufgrund seiner Zuständigkeit allein der Bund. Im Übrigen wird ergänzend auf den Bericht des Staatsministeriums für

Page 25: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 20 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu dem Landtagsbeschluss Drs. 16/6136 verwiesen, der dem Landtag am 17. Januar 2011 erstattet worden ist.

23. AbgeordneterFranzSchindler(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass beabsichtigt ist, die bisherige von der Firma ALEX betriebene Bahndirektverbindung Nürnberg – Schwandorf – Prag angesichts des von der DB AG auf der gleichen Strecke eingesetzten Fernbusses zu reduzieren oder ganz einzustellen, und falls ja, was unternimmt sie, um die Attraktivität des Schienenverkehrs zwischen Bayern und Prag zu erhöhen und die Bahndirektverbindungen von Nürnberg über Schwandorf nach Prag und von München über Schwandorf nach Prag zu erhalten und auszubauen?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Relationen Nürnberg – Prag und München – Prag sind Fernverkehrsverbindungen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes fallen. Da der Bund hier seiner Verantwortung für die Bereitstellung von Schienenverkehrsangeboten nicht mehr nachkommt, bestellt der Freistaat Bayern als Überbrückungsmaßnahme ab Nürnberg und München über Schwandorf bis zur Landesgrenze Nahverkehrsleistungen, die durch Fernverkehrsleistungen der Tschechischen Staatsbahn jeweils vierstündlich ein Angebot bis Prag ergeben.

Die Verkehrsleistungen auf bayerischer Seite sind bis 2017 bestellt. Abbestellungen sind in diesem Zeitraum nicht vorgesehen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

24. AbgeordneterProf. (Univ Lima) Dr. PeterBauer(FW)

Ich frage die Staatsregierung im Zusammenhang mit der geplanten „elektronischen Gesundheitskarte“, die ja intimste und sehr persönliche Daten enthält, warum sie es hinnimmt, dass die bayerischen Bürgerinnen und Bürger zu „gläsernen Patienten bzw. Menschen“ werden, warum sie untätig bleibt und warum sie nicht das grundgesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung konsequent schützt, da die Datensicherheit weltweit nicht einmal ansatzweise gewährleistet ist, wenn selbst weltbekannte Großfirmen (z.B. aktuell Sony) oder Staaten (z.B. USA) vom Datenklau bedroht sind?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beruht auf bundesrechtlichen Vorgaben (SGB V).

Page 26: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 21

Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten müssen höchste Priorität bei der Einführung der eGK haben. Das Datenschutzniveau soll das der jetzigen Krankenversicherungskarte deutlich übertreffen. Um einen Missbrauch der hochsensiblen Daten von vornherein ausschließen zu können, findet auf Bundesebene eine enge Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik statt. Bei der Umsetzung des Projektes wurde der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz unmittelbar eingebunden.

Eine vom bayerischen Gesundheitsministerium bereits Ende 2008 in Auftrag gegebene Studie bei der TU München untersucht ausführlich das Nutzenpotential und die Datensicherheit der eGK in der Testregion Ingolstadt. Mit einer abschließenden Bewertung des Projektes ist voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen.

25. AbgeordneteChristineKamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Brennelemente welchen Ursprungtyps (MOX, WAU oder Frischuran) befanden sich am 11. März 2011 und wie viele befinden sich heute in den jeweiligen Nasslagern der Blöcke B und C des Atomkraftwerks Gundremmingen?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Im Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen befanden sich am 11. März 2011 im Brennelement-Lagerbecken 156 unbestrahlte WAU-Brennelemente (BE) und 2008 bestrahlte BE, davon 1528 Uran-BE, 104 WAU-BE und 376 MOX-BE. Diese Belegung hat sich bis zum 4. Mai 2011 (Beginn des derzeit laufenden jährlichen Brennelementwechsels) nicht verändert. Nach Abschluss des Brennelementwechsels werden sich voraussichtlich weitere 28 bestrahlte WAU-BE und weitere 56 bestrahlte MOX-BE im Lagerbecken befinden, die Zahl der unbestrahlten WAU-BE im Lagerbecken erniedrigt sich entsprechend um 84 BE.

Im Block C befanden sich am 11. März 2011 im Brennelement-Lagerbecken 108 unbestrahlte BE, davon 36 Uran-BE und 72 WAU-BE, und 2058 bestrahlte BE, davon 1794 Uran-BE und 264 MOX-BE. Seither hat sich keine Änderung ergeben.

26. AbgeordneterAlexanderMuthmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, in welchem Zeitraum das durch Umweltminister Dr. Söder vorgestellte Energiekonzept erstellt wurde, in welchem Ausmaß Personalressourcen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zur Erstellung des Papiers in Anspruch genommen wurden und in welcher Höhe ggf. Kosten für extern erstellte Leistungen zur Erstellung des Konzepts angefallen sind?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Page 27: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 22 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Das Energiekonzept des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wurde entsprechend des Auftrags des Ministerrats vom 16. März 2011 erarbeitet. Mitgewirkt haben die zuständigen Abteilungen im Rahmen des normalen Dienstbetriebes. Personalressourcen des nachgeordneten Geschäftsbereiches wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Gesamtkosten für externe Leistungen zur Erstellung des Konzepts betragen 6.130,88 Euro für die Studie „Erneuerbare Energien in Bayern 2020“ von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.

27. AbgeordneteTanjaSchweiger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche Fördermöglichkeiten schlägt sie aufgrund der Hochwassersituation in Störnstein (Ldkr. Neustadt an der Waldnaab) für den Bau von Regenrückhaltebecken, für die Aufweitung des Abflussquerschnittes und für die Öffnung vorhandener Regenwasserkanäle im Dorfgebiet, um das Gewässer erlebbar, begehbar und naturnah zu gestalten, vor?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Um die konkreten Fördermöglichkeiten für den Hochwasserschutz zu prüfen, muss in einem ersten Schritt ein Hochwasserschutzkonzept erstellt werden. Bereits die Erstellung eines solchen Konzeptes kann grundsätzlich gefördert werden. Erst dann können auf Basis dieses Konzeptes konkrete Maßnahmen für eine Förderung vorgeschlagen werden.

Im Fall der Gemeinde Störnstein fand im Frühjahr 2011 bereits ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Wasserwirtschaftsamt Weiden (WWA) sowie dem Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz (ALE) statt.

Die Gemeinde beauftragt jetzt ein Ingenieurbüro zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes. Die Erstellung und Verwirklichung von integralen Hochwasserschutzkonzepten werden nach den geltenden staatlichen Richtlinien gefördert.

28. AbgeordneteClaudiaStamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010 die Geburtshilfe aufgegeben haben, was die Staatsregierung dagegen unternimmt und wie sie rechtlich die Haftung beurteilt, wenn Geburtsschäden auftreten infolge von unbegleiteten Geburten z.B. auf dem Weg zur nächstgelegenen Klinik, wenn diese auf Grund von Hebammenmangel und geschlossenen Geburtsstationen für schnelle Geburtsverläufe nicht schnell genug erreichbar ist, da sie zu weit entfernt liegt?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Der Staatsregierung liegen keine Zahlen darüber vor, ob und wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010 die Geburtshilfe aufgegeben haben.

Page 28: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 23

Um die Attraktivität des Hebammenberufs und insbesondere der Geburtshilfe zu steigern, wurden die Verordnung über die Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Hebammengebührenverordnung) neu gefasst und die Gebühren zugunsten der Hebammen zum 1. Mai 2011 um durchschnittlich 15 Prozent angehoben.

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Vergütung der Hebammenhilfe in einem entsprechenden Vertrag nach § 134a SGB V zwischen den Berufsverbänden der Hebammenhilfe und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geregelt. Dabei haben die Vertragspartner gemäß § 134a Abs. 1 Satz 2 SGB V den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit auf Bundesebene, auf die seitens des Freistaates Bayern kein unmittelbarer Einfluss besteht.

In Bayern gibt es derzeit 125 Krankenhäuser mit Geburtshilfe, die sich auf 108 Standorte (= Städte und Gemeinden) verteilen. In sämtlichen kreisfreien Städten in Bayern und in 63 der 71 Landkreise in Bayern gibt es Krankenhäuser, in denen Geburtshilfe geleistet wird. Die acht Landkreise, in denen es keine Klinik mit Geburtshilfe gibt, werden in der stationären Geburtshilfe von Krankenhäusern mitversorgt, die sich in angrenzenden kreisfreien Städten befinden (Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab durch Klinikum Weiden, Landkreis Regensburg durch Kliniken in der Stadt Regensburg, Landkreis Bamberg durch Klinikum Bamberg, Landkreis Coburg durch Klinikum Coburg, Landkreis Erlangen-Höchstadt durch Universitätsklinikum Erlangen, Landkreis Fürth durch Klinikum Fürth, Landkreis Aschaffenburg durch Klinikum Aschaffenburg und Landkreis Würzburg durch Krankenhäuser in Würzburg).

Eine Versorgungslücke bei der Geburtshilfe ist daher nicht erkennbar.

29. AbgeordneterReinholdStrobl(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, in welcher Form und aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen gedenkt der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder den bürokratischen Aufwand bei der Patientenverwaltung von Krankenhäusern und Ärzten zu minimieren, wie er es am 3. Mai 2011 auf einer Veranstaltung im oberpfälzischen Hausen angesprochen hatte?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit sieht die kritische Überprüfung von Bürokratie als Daueraufgabe an. Im deutschen Gesundheitswesen gibt es erhebliche Einsparmöglichkeiten und Entlastungsmöglichkeiten für die Akteure durch Bürokratieabbau.

Viele Regelungen und Vorschriften sind durch den Bundesgesetzgeber oder durch die Gremien der Selbstverwaltung erlassen. Die Staatsregierung wirkt auf den Bundesgesetzgeber und als Moderator auf die Selbstverwaltung ein, erkannte Verbesserungspotenziale zu nutzen.

Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat regelmäßige Treffen mit Verbänden und Standesvertretungen eingerichtet („Gesundheits-Jour-Fixe“). In diesem Rahmen befasst sich eine von Frau Staatssekretärin Melanie Huml geleitete Arbeitsgruppe mit dem Thema „Bürokratieabbau“. In dieser Arbeitsgruppe sind die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Landesärztekammer und verschiedene Berufsverbände vertreten.

Page 29: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 24 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Die Arbeitsgruppe soll nach Lösungen suchen, um die in der Gesundheitsversorgung derzeit von den Leistungserbringern (Krankenhäuser und Ärzte) zu erstellenden Formulare für Behörden und Krankenkassen zu reduzieren oder zumindest zu vereinfachen.

Die BKG hat dazu in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt (Ausgabe 07/11 vom 6. Mai 2011) die Krankenhäuser gebeten, Beispiele zu nennen, wenn Behörden, Krankenkassen etc. Angaben anfordern, die bereits vorliegen, für den konkreten Vorgang nicht von Belang sind oder die entsprechende Mitteilung den Datenschutz verletzen würde. Dazu sollten die entsprechenden Formulare übermittelt und vermerkt werden, welche Punkte als irrelevant, unnötig, bereits vorliegend oder als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft werden. Die BKG ist diesbezüglich Ansprechstelle für die Krankenhäuser und wird die Informationen in die Arbeitsgruppe einbringen oder direkt mit der zuständigen Institution oder dem Datenschutzbeauftragten in Kontakt treten.

Auf Initiative von Frau Staatssekretärin wird die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zusätzlich eine „Meldestelle für Bürokratie“ einrichten. Alle Verbesserungsvorschläge, die dort eingehen, werden geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.

30. AbgeordneterDr. KarlVetter(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wurde das vom Gesundheitsministerium seit 2008 geförderte Modellprojekt zur Erprobung eines generellen Neugeborenen-Hörscreenings, unter Beteiligung der Geburtskliniken und niedergelassenen Ärzte, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mittlerweile auf alle Regierungsbezirke Bayerns ausgedehnt, welche Entwicklungen lassen sich daraus ableiten und wie sind die Auswirkungen auf die Förderzentren für Hörgeschädigte hinsichtlich der Schülerentwicklung?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Das vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) geförderte Modellprojekt Neugeborenen-Hörscreening wurde von 2003 bis 2008 in der Oberpfalz und von 2006 bis 2008 in Oberfranken durchgeführt. Seit 1. Januar 2009 muss das Neugeborenen-Hörscreening entsprechend eines Beschlusses des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008 flächendeckend in ganz Deutschland allen Neugeborenen angeboten werden. Dieser Beschluss ist mittlerweile entsprechend der Vorgaben der Richtlinien und mit der erfolgreich im Modellprojekt erprobten Logistik in ganz Bayern umgesetzt.

Im Jahr 2010 wurde bei 94 Prozent der Neugeborenen in Bayern das Screening-Angebot angenommen. Die Untersuchungsergebnisse wurden dem Screeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Das Diagnosealter der Kinder mit angeborenen Hörstörungen lag im Mittel bei 5,7 Monaten, die Therapie konnte im Mittel mit 6,1 Lebensmonaten begonnen werden. Damit hat Bayern die Richtlinie als erstes Bundesland flächendeckend umgesetzt.

Das LGL kooperiert eng mit allen bayerischen Frühförderstellen für Kinder mit Hörbehinderung. Eltern betroffener Kinder erhalten Informationen zu der zuständigen Förderstelle und deren Kontaktdaten. Auswirkungen hinsichtlich der Schülerentwicklung an Förderschulen mit Schwerpunkt Hören lassen sich derzeit nicht feststellen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Page 30: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 25

31. AbgeordneteMariaNoichl(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, welchen Grund gibt es, die erfolgreiche Weideprämie nach dem Bundestagswahljahr nicht fortzuführen?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die KULAP-Maßnahme A49 – Sommerweidehaltung – wurde 2008 in das Bayerische Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum 2007 – 2013 (BayZAL) aufgenommen.

Die Beteiligung der Landwirte hat sich wie folgt entwickelt:

Verpflichtungsjahr Betriebe2008 8.2142009 9.4602010 9.776

Die Zahlen zeigen, dass sich weit mehr als 80 Prozent der Betriebe gleich im ersten Jahr für eine Teilnahme an der Maßnahme entschieden haben. In den Jahren 2009 und 2010 ist die Zahl der Antragsteller deutlich zurückgegangen. Offensichtlich sind die Landwirte, bei denen die Sommerweidehaltung in die betriebliche Organisation passt, bereits im ersten Jahr in die Maßnahme eingestiegen.

Die letzte Bundestagswahl fand am 27. September 2009 statt. Die KULAP-Antragstellung für den 2010 beginnenden Verpflichtungszeitraum lief vom 20. November 2009 bis zum 22. Januar 2010. Damit wurde die Weideprämie auch nach dem Bundestagswahljahr 2009 fortgeführt.

Die KULAP-Antragstellung 2011 musste bekanntlich unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen stattfinden:

- Aufgrund der großen Nachfrage seit dem Jahr 2008 sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits weitgehend gebunden.

- 2010 betrug das Zahlungsvolumen für das KULAP insgesamt über 170 Mio. Euro.- Die Kürzung der GAK-Bundesmittel ab 2011 betrifft auch das KULAP.- Zwangsläufig musste die Antragstellung 2011 auf bestimmte Maßnahmen begrenzt werden. Die

Sommerweidehaltung konnte deshalb wie mehrere andere Maßnahmen nicht mehr berücksichtigt bzw. nicht weiter aufgestockt werden.

Ungeachtet der derzeit nicht möglichen Neubeantragung bei der Sommerweidehaltung laufen die bestehenden fünfjährigen Verpflichtungen unverändert weiter. Derzeit nehmen fast 10.000 Betriebe mit etwa 260.000 Großvieheinheiten an der Maßnahme teil. Die Zahlungen an die Landwirte beliefen sich im Jahr 2010 auf rd. 7,7 Mio. Euro.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Page 31: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Seite 26 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

32. AbgeordneteGudrunBrendel-Fischer(CSU)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Stellen wurden an den sieben Bezirken im Zuge der Zusammenlegung der Eingliederungshilfe für deren Bearbeitung geschaffen?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Es darf insoweit auf die Stellungnahme des Verbandes der bayerischen Bezirke vom 29. Juni 2009 zur Anhörung des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit im Landtag zum Thema „Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe“ am 2. Juli 2009 verwiesen werden.

Der Verband der bayerischen Bezirke hat darin zum Fragenkomplex 3 „Organisation und Personal“ mitgeteilt, dass im Zuge der Übernahme der neuen Aufgaben der ambulanten Eingliederungshilfe in den Sozialverwaltungen der Bezirke rund 100 neue Stellen geschaffen und Personal eingestellt wurden. Dabei ging der Verband davon aus, dass die Bezirke für die neuen Aufgaben insgesamt weniger Personal vorhalten müssen als zuvor die 96 Landkreise und kreisfreien Städte.

Weitere Erkenntnisse sind hier nicht vorhanden.

33. AbgeordneteMariaScharfenberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie setzt sich der Bayerische Integrationsrat zusammen, wie ist er hinsichtlich Funktion und Struktur aufgebaut und welche Beschlüsse wurden bereits gefasst?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Mitglieder des Integrationsrats sind

- Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzlei sowie der Staatsministerien des Innern, für Unterricht und Kultus sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,

- Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände,- Vertreter der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege- Vertreter der Deutsch-Türkischen Wirtschaftsvereinigung, des Deutsch-Russischen Hauses für

Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut, des Zentrums russischer Kultur in München, des Mesopotamien Vereins Augsburg, der DITIB, der Alevitischen Gemeinde Augsburg, der Kroatisch-Katholischen Mission Nürnberg, des Slowenischen Kultur- und Sportvereins, des „Afrodeutsche“ e.V., des „a.a.a. Regensburg“ e.V., der Türkischen Gemeinde in Bayern e.V., der Polnisch-Katholischen Mission München, des Türkisch-Deutschen Studentenbunds e.V., der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, des Katholischen Büros Bayern, der Russisch-Orthodoxen Kirche, des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden Bayern, der Griechisch-Orthodoxen Kirche, der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern, des Landeskommandos Bayern, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, der Universität Regensburg, der TU München, der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Landesverband Bayern, von IN VIA

Page 32: Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag · Web viewAbgeordnete Claudia Stamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage die Staatsregierung, wie viele Hebammen in Bayern seit Juli 2010

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 27

KOFIZIA, VIA Bayern, des Goethe Instituts sowie des Landesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Bayern,

- Vertreter der Fraktionen im Landtag- sowie diverse Einzelpersonen.

Zusätzlich zu den Tagungen des Plenums des Bayerischen Integrationsrats beschließt dieses die Einsetzung themenspezifischer Ad-Hoc-Arbeitsgruppen bzw. Expertenkreise, die Vorlagen für das Plenum erarbeiten.

Das Plenum hat bislang folgende Beschlüsse gefasst:

- Verabschiedung der Handlungsempfehlungen des Ad-Hoc-Ausschusses „Werteverständnis und Geschichtsbilder von Migranten und Mehrheitsgesellschaft“ am 14. September 2010,

- Verabschiedung der Handlungsempfehlungen des Ad-Hoc-Ausschusses „Bürgerschaftliches Engagement von Migranten und Migrantenorganisationen“ am 31. Januar 2011.