Anhang IV zu den Ordnungen Masterstudiengänge · Process Engineering“ und „Paper Science and...

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Anhang IV zu den Ordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering und des Masterstudiengangs Paper Science and Technology – Papiertechnik und bio-basierte Faserwerkstoffe Richtlinie für die praktische Ausbildung von Studierenden IV: Praktikumsordnung

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Anhang IV zu den Ordnungender Bachelor- undMasterstudiengängeMaschinenbau – Mechanical andProcess Engineeringund des MasterstudiengangsPaper Science and Technology –Papiertechnik und bio-basierteFaserwerkstoffe

Richtlinie für die praktische Ausbildung von StudierendenIV: Praktikumsordnung

Zustimmung des Fachbereichsrates am 2013-07-09Unterschrift des Dekans am 5. Februar 2014In-Kraft-treten der Ordnung am 2014-10-01Veröffentlichung in der Satzungsbeilage 2014-IIIErratum in der Satzungsbeilage 2016-II

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Diese Praktikumsordnung wendet sich an Praktikantin-nen und Praktikanten, die an der Technischen UniversitätDarmstadt studieren oder dies vorhaben.

1 Begrifflichkeiten

Industriepraktikum: Der Begriff „Industriepraktikum“ er-gibt sich aus der Anforderung, dass das Praktikum ineinem Industrieunternehmen abzuleisten ist. Nachfol-gend werden die Begriffe „Praktikum“ und „Industrie-praktikum“ synonym füreinander genutzt.

Grundpraktikum (GP): Das im Rahmen des Bachelor-Studiengangs „Maschinenbau – Mechanical andProcess Engineering“ abzuleistende technische Prak-tikum wird folgend als „Grundpraktikum“ bezeichnet.Das Grundpraktikum dient der Einführung in dieindustrielle Fertigung und damit zum Vermittelnunerlässlicher Elementarkenntnisse. Die Praktikantenund Praktikantinnen sollen die Werkstoffe in ihrerBe- und Verarbeitbarkeit kennen lernen und einenÜberblick über die Fertigungseinrichtungen und-verfahren erlangen. (vgl. Kapitel 3.2.3).

Fachpraktikum (FP): Das im Rahmen des Master-Studiengänge „Maschinenbau – Mechanical andProcess Engineering“ und „Paper Science andTechnology – Papiertechnik und bio-basierte Faser-werkstoffe“ abzuleistende Praktikum untergliedertsich in Fachpraktikum sowie Projektpraktikum. DasFachpraktikum soll fachrichtungsbezogene Kennt-nisse in den Technologien vermitteln, als auch anbetriebsorganisatorische Probleme heranführen, umdie im Grundpraktikum gewonnenen praktischenErfahrungen und die im Studium erworbenen theo-retischen Kenntnisse zu vertiefen. (vgl. Kapitel 3.3.3bzw. 3.4.4)

Projektpraktikum (PRO): Während des Projektpraktikumssoll an konkreten Projekten des Unternehmens mitge-arbeitet werden. Die Aufgabenstellung ist in der Regelkomplex und verlangt häufig nach einem interdiszipli-när arbeitenden Team. (vgl. Kapitel 3.3.3 bzw. 3.4.4)

2 Sinn und Zweck des Praktikums

Die praktische Ausbildung in Industriebetrieben ist förder-lich zum Verständnis der Vorlesungen und zur Mitarbeit inden Übungen des Studiums des Maschinenbaus. Die Prak-tikanten und Praktikantinnen sollen im Praktikum (insbe-sondere Grundpraktikum) die Fertigung von Werkstücken,deren Formgebung und Bearbeitung sowie Aufbau undWirkungsweise der Erzeugnisse praktisch kennen lernen.Sie sollen sich darüber hinaus vertraut machen mit derPrüfung der fertigen Werkstücke, mit dem Zusammenbauvon Maschinen und Apparaten und deren Einbau an Ortund Stelle.

Im Verlauf des Studiums soll das Praktikum das Studiumergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem

Praxisbezug vertiefen. Die Praktikanten und Praktikantin-nen haben im Fachpraktikum die Möglichkeit, einzelne derFertigung vor- bzw. nachgeschaltete Bereiche kennen zulernen und das im Studium erworbene Wissen beispiels-weise durch Einbindung in Projektarbeit in einem Projekt-praktikum umzusetzen.

Ein wesentlicher Aspekt liegt im Erfassen der sozialen Sei-te des Betriebsgeschehens. Die Praktikanten und Praktikan-tinnen müssen den Betrieb auch als soziale Struktur verste-hen und das Verhältnis Führungskräfte - Mitarbeiter ken-nen lernen, um so ihre künftige Stellung und Wirkungs-möglichkeit richtig einzuordnen.

Die berufsüberleitende Funktion ist schon in den erstenWochen des Praktikums wirksam, wenn die Praktikantenund Praktikantinnen erkennen sollen, ob sie überhaupt füreinen technischen Beruf hinreichende Motivation mitbrin-gen. Sie tritt im weiteren Verlauf deutlicher hervor, wennbesonders im Fach- oder Projektpraktikum der Überblickwächst und dadurch die Basis zur Entscheidung für denspäteren beruflichen Wirkungsbereich bereitet wird.

3 Einteilung des Praktikums und Ausbildungspläne

3.1 Ausbildungsbetriebe

Die im Praktikum zu vermittelnden Kenntnisse in den Her-stellungsverfahren, die Beobachtung der wirtschaftlichenArbeitsweise sowie die Einführung in die soziale Seite desArbeitsprozesses können nur in mittleren (mind. 30 Mitar-beiter) und großen Industriebetrieben erworben werden.In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelungabgewichen werden. Dazu ist eine vorherige Absprache mitdem Sekretariat des MechCenters (Industriepraktikum) er-forderlich. Für das Grundpraktikum werden auch Betriebevon weniger als 30 Mitarbeitern zugelassen, sofern diesevon der Industrie- und Handelskammer als Ausbildungs-betriebe anerkannt sind. Das Praktikum kann in metall-und kunststoffverarbeitenden Betrieben abgeleistet wer-den. Im Allgemeinen nicht geeignet sind - unabhängigvon ihrer Größe - Handwerksbetriebe des Wartungs- undDienstleistungssektors, die keine Fertigung im industriellenSinne durchführen (bspw. KFZ-Werkstätten, Tankstellen,Schreinereien). Praktika in Universitäts- bzw. Fachhoch-schulwerkstätten sowie Forschungsbetrieben (z.B. Fraun-hofer Institute, GLR, DLR, usw.) sind als Ausbildungsbe-trieb nicht geeignet.

3.2 Bachelor-Studiengang „Maschinenbau –

Mechanical and Process Engineering“

3.2.1 Dauer und Einteilung des Praktikums

Die Dauer des Praktikums beträgt sechs Wochen. Diese ent-fallen in voller Länge auf das im Ausbildungsplan beschrie-bene Grundpraktikum. Es wird empfohlen, die sechs Wo-chen Grundpraktikum in einem geschlossenen Zeitraum

Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“ Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III

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durchzuführen. Eine Aufteilung des Praktikums auf ver-schiedene Betriebe ist möglich, dabei ist allerdings eineAusbildungszeit von wenigstens vier Wochen in einem Be-trieb anzustreben.

3.2.2 Zeitpunkt der Erbringung der

Praktikumsleistung

Es wird empfohlen, das Praktikum bereits vor Studienauf-nahme abzuleisten. Während des Studiums bleibt erfah-rungsgemäß wegen der Prüfungen, Hochschulpraktika undExkursionen in der vorlesungsfreien Zeit wenig Raum fürdas Industriepraktikum. Bei der Anmeldung zur Bachelor-Thesis muss das komplette sechswöchige Praktikum aner-kannt sein. Bei der Studienplanung ist zu berücksichtigen,dass die Bearbeitung der Praktikanten- und Praktikantin-nenberichte in Stoßzeiten 6-8 Wochen dauern kann.

3.2.3 Ausbildungsplan und sachliche Gliederung des

Praktikums

Das Grundpraktikum dient der Einführung in die indus-trielle Fertigung und damit zum Vermitteln unerlässlicherElementarkenntnisse. Die Praktikanten und Praktikantin-nen sollen die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeitkennen lernen und einen Überblick über die Fertigungsein-richtungen und -verfahren erlangen. Um eine ausreichendeBreite der praktischen Ausbildung zu gewährleisten, mussder Praktikant und die Praktikantin im Grundpraktikumsechs Wochen aus mindestens drei der im Ausbildungsplangenannten Tätigkeiten nachweisen. Zu beachten ist, dassdie einzelnen Tätigkeiten im Ausbildungsplan nur inner-halb der dort angegebenen Grenzen anerkannt werden! EinTätigkeitsbereich wird nur anerkannt, wenn mindestens ei-ne volle Woche (5 Tage) absolviert wurde. Diese könnensich aus fünf Tagen in verschiedenen Wochen und verschie-denen Praktika zusammensetzen. Weitere Wochen werdenauch anteilig anerkannt.

Tabelle 1: Ausbildungsplan Bachelor-Studiengang „Maschi-

nenbau – Mechanical and Process Engineering“

Grundpraktikum

Bez. Tätigkeit Dauer

GP1 Spanende Fertigung 0-4 WochenGP2 Umformende Fertigung 0-4 WochenGP3 Urformende Fertigung 0-4 WochenGP4 Füge- und Trennverfahren 0-4 WochenGP5 Montage und Prüfen 0-4 Wochen

Σ 6 Wochen ausmind. 3 Bereichen

Der Ausbildungsplan zum Praktikum des Bachelor-Studiengangs „Maschinenbau – Mechanical and ProcessEngineering“ kann durch Beschluss des Fachbereichsratsgeändert werden.

Erläuterungen zum Ausbildungsplan

Die folgende Beschreibung nennt beispielhaft Tätigkeitenals Inhalt der einzelnen Ausbildungsgebiete, von denender Praktikant und die Praktikantin mehrere kennen ler-nen soll.

GP1: Spanende Fertigungsverfahren: Drehen, Fräsen, Boh-ren, Senken, Feilen, Meißeln, Sägen, Gewindeschnei-den von Hand, Hobeln, Reiben, Räumen, Schleifen,Honen, Läppen, Erodieren.

GP2: Umformende Fertigungsverfahren: Freiform- undGesenkschmieden, Kaltformen/Fließpressen, Walzen,Tiefziehen, Drücken, Stanzen, Feinschneiden, Biegen,Richten, Nieten.

GP3: Urformende Fertigungsverfahren: Aufbau und Risseines Modells, Zusammensetzen der Kastenteile undModellkerne, Formenbau, Handformen mit Modellenund Schablonen, Kennen lernen von Nass- und Tro-ckenguss, Mitarbeit in der Kernmacherei, in der Ma-schinenformerei und beim Gießen (Sandguss, Kokil-lenguss, Druckguss, Schleuderguss, Formmasken undFeinguss), Sintern, Pulvermetallurgie, Kunststoffsprit-zen, -extrudieren, -laminieren.

GP4: Füge- und Trennverfahren: Kleben, Autogen-,Lichtbogen- und Widerstandsschweißen, Brenn-schneiden, Sonderverfahren des Schweißens undTrennens, Löten.

GP5: Montage und Prüfen: Vor- und Endmontage inder Einzel- und Serienfertigung von Maschinen,Fahrzeugen, Apparaten und Anlagen, Prüfenvon mechanischen, mechatronischen oder elek-trisch/elektronischen Produkten oder bei derenHerstellung oder Wartung/Instandsetzung.

3.3 Master-Studiengang „Maschinenbau – Mechanical

and Process Engineering“

3.3.1 Dauer und Einteilung des Praktikums

Die Dauer des Praktikums beträgt 12 Wochen. Das In-dustriepraktikum gliedert sich in das Fachpraktikum (Be-triebstechnisches Praktikum mit überwiegend ausführen-dem Charakter) und das Projektpraktikum (Ingenieurna-hes Praktikum / Projektpraktikum) auf. Die verbindlichezeitliche und sachliche Aufteilung ist im Ausbildungsplanfestgelegt.

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte des Praktikums kön-nen in beliebiger Reihe durchgeführt werden. Eine Auftei-lung des Praktikums auf verschiedene Betriebe ist möglich,dabei ist aber eine Ausbildungszeit von wenigstens vier Wo-chen in einem Betrieb anzustreben.

Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“

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3.3.2 Zeitpunkt der Erbringung der

Praktikumsleistung

Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vorBeginn des Master-Studiengangs abzuleisten.

Bei der Anmeldung zur Master-Thesis muss das komplette12-wöchige Praktikum anerkannt sein.

Bei der Studienplanung ist zu berücksichtigen, dass die Be-arbeitung der Praktikanten- und Praktikantinnenberichtein Stoßzeiten 6-8 Wochen dauern kann.

3.3.3 Ausbildungsplan und sachliche Gliederung des

Praktikums

Der Ausbildungsplan sieht für das Fachpraktikum maximalsechs Wochen Praktikum vor. Aus dem Projektpraktikummüssen der Praktikant und die Praktikantin mindestenssechs Wochen, maximal zwölf Wochen vorweisen.

Ein Tätigkeitsbereich wird nur anerkannt, wenn mindes-tens eine volle Woche (5 Tage) absolviert wurde. Diesekönnen sich aus fünf Tagen in verschiedenen Wochen undverschiedenen Praktika zusammensetzen. Weitere Wochenwerden auch anteilig anerkannt.

Fachpraktikum (Betriebstechnisches Praktikum mit über-wiegend ausführendem Charakter)Das Fachpraktikum soll sowohl fachrichtungsbezoge-ne Kenntnisse in den Technologien vermitteln, alsauch an betriebsorganisatorische Probleme heranfüh-ren, um die im Grundpraktikum gewonnenen prakti-schen Erfahrungen und die im Studium erworbenentheoretischen Kenntnisse zu vertiefen.Die Praktikanten und Praktikantinnen können dasFachpraktikum aus den im Ausbildungsplan aufge-führten Ausbildungsabschnitten individuell gestalten.Zu beachten ist, dass die einzelnen Tätigkeiten nurinnerhalb der dort angegebenen Grenzen anerkanntwerden.

Projektpraktikum (Ingenieurnahes Praktikum)Im Rahmen des Projektpraktikums sollen die Stu-dierenden ihre fachrichtungsbezogenen Kenntnisse inbetriebliche Vorhaben zur Problemlösung einbringen.Die Aufgabenstellung ist in der Regel komplex undverlangt häufig nach einem interdisziplinär arbeiten-den Team. Auf eine Bereichszuordnung wie im Grund-und Fachpraktikum wird deshalb verzichtet. Die Pro-jektmitarbeit verlangt ein hohes Maß an Selbstverant-wortung. Um Anerkennungsschwierigkeiten zu ver-meiden, ist eine vorherige Absprache mit dem Sekre-tariat des MechCenters (Industriepraktikum) zu emp-fehlen.

Der Ausbildungsplan zum Praktikum des Master-Studiengangs „Maschinenbau – Mechanical and Process

Tabelle 2: Ausbildungsplan Master-Studiengang „Maschi-

nenbau – Mechanical and Process Engineering“

Fachpraktikum

Bez. Tätigkeit Dauer

FP1 Teilefertigung/Wärmebe-handlung

0-4 Wochen

FP2 Werkzeug- und Vorrichtungs-bau

0-4 Wochen

FP3 Instandhaltung, Wartung, Re-paratur

0-4 Wochen

FP4 Messen, Prüfen, Qualitätssi-cherung

0-4 Wochen

FP5 Oberflächentechnik 0-4 WochenFP6 Steuerungs- und Regelungs-

technik, Elektrotechnik0-4 Wochen

FP7 Montage in der Fertigung 0-4 WochenFP8 Wahlbereich 0-4 Wochen

Σ 0-6 Wochen

Projektpraktikum

Bez. Tätigkeit Dauer

PRO Forschung, Entwicklung, Pla-nung, Konstruktion, Ingenieur-dienstleistungen

6-12 Wochen

Engineering“ kann durch Beschluss des Fachbereichsratsgeändert werden.

Erläuterungen zum Ausbildungsplan

Die folgende Beschreibung nennt beispielhaft Tätigkeitenals Inhalt der einzelnen Ausbildungsgebiete, von denender Praktikant und die Praktikantin mehrere kennen ler-nen soll.

FP1: Teilefertigung / Wärmebehandlung: Industrielles Fer-tigen von Bauteilen für die Einzel- und Serienferti-gung mit spanenden und umformenden Werkzeug-maschinen (z.B. CNC-Zentren) sowie Wärmebehand-lung, d.h. Normalisieren, Weichglühen, Diffusions-glühen, Härten und Vergüten von Werkstücken undWerkzeugen, Einsatz- und Nitrierhärten.

FP2: Werkzeug- und Vorrichtungsbau: Anfertigen vonWerkzeugen, Vorrichtungen, Spannzeugen, Messzeu-gen und Schablonen.

FP3: Instandhaltung, Wartung, Reparatur: Instandhaltungund Wartung von Betriebsmitteln und Anlagen sowieReparatur.

FP4: Messen, Prüfen, Qualitätssicherung: Messen mit me-chanischen, elektrischen, pneumatischen und opti-schen Messverfahren, Lehren, Oberflächenmesstech-nik, Sondermessverfahren in der Massenfertigung.Kennen lernen der fertigungsbedingten Toleranzgrö-ßen sowie des Zusammenhangs von Genauigkeit undKosten. Messen und Prüfen elektronischer Stromkrei-

Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“ Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III

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se in Komponenten der Elektrotechnik und Informati-onstechnik.

FP5: Oberflächentechnik: Oberflächenbehandlung (La-ckieren, Galvanisieren, Emaillieren, Wirbelsintern,Eloxieren, Sand- u. Kugelstrahlen, Aufbringung vonCVD- und PVD-Schichten u. a.) einschließlich derVorbehandlung.

FP6: Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektrotechnik:Entwurf und Aufbauen elektronischer Schaltungen,Komponenten und Baugruppen und deren Inbetrieb-nahme.

FP7: Montage in der Fertigung: Vor- und Endmontage inder Einzel- und Serienfertigung von Maschinen, Fahr-zeugen, Apparaten und Anlagen.

FP8: Wahlbereich: Zusätzlich können nach vorheriger Ab-sprache mit dem Sekretariat des MechCenters (Indus-triepraktikum) fachrichtungsbezogene praktische Tä-tigkeiten durchgeführt werden, die nicht durch dieGebiete FP1 bis FP7 abgedeckt sind. Beispiele hier-für sind Tätigkeiten in Entwicklungs- und Konstrukti-onsabteilungen, die nicht in das Projektpraktikum fal-len oder das Erstellen von Konstruktionszeichnungen,Hydraulik-/Pneumatikanlagen bzw. Schaltplänen.

PRO: Projektpraktikum: In der Zeit des Projektprakti-kums gehen die Praktikanten und Praktikantinneneiner ingenieurnahen Tätigkeit im Bereich der For-schung, Vorentwicklung, Entwicklung, Arbeitsvorbe-reitung, Qualitätsmanagement u. Ä. nach. Beispie-le hierfür können sein: Erstellung von Animationenvon Maschinen und Anlagen, Erstellung von Da-tenbankapplikationen im technischen Bereich, Rea-lisierung eines Messdatenerfassungssystems für Prü-feinrichtungen, SPS-Programmierung von Maschinen,Entwicklung von Strategien im TQM-Bereich, Durch-führung von FEM-Simulationen und deren Auswer-tung, Anlagen- und Fabrikplanung oder weitere Tä-tigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung. UmAnerkennungsschwierigkeiten zu vermeiden, ist einevorherige Absprache mit dem Sekretariat des Mech-Centers (Industriepraktikum) zu empfehlen.

3.4 Master-Studiengang „Paper Science and

Technology – Papiertechnik und bio-basierte

Faserwerkstoffe“

3.4.1 Dauer und Einteilung des Praktikums

Die Dauer des Praktikums beträgt 12 Wochen. Das In-dustriepraktikum gliedert sich in das Fachpraktikum (Be-triebstechnisches Praktikum mit überwiegend ausführen-dem Charakter) und das Projektpraktikum (Ingenieurna-hes Praktikum) auf. Die verbindliche zeitliche und sachli-che Aufteilung ist im Ausbildungsplan festgelegt.

Die einzelnen Ausbildungsabschnitte des Praktikums kön-nen in beliebiger Reihe durchgeführt werden. Eine Auftei-lung des Praktikums auf verschiedene Betriebe ist möglich,

dabei ist aber eine Ausbildungszeit von wenigstens vier Wo-chen in einem Betrieb anzustreben.

3.4.2 Zeitpunkt der Erbringung der

Praktikumsleistung

Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vorBeginn des Master-Studiengangs abzuleisten.

Bei der Anmeldung zur Master-Thesis muss das komplette12-wöchige Praktikum anerkannt sein.

Bei der Studienplanung ist zu berücksichtigen, dass die Be-arbeitung der Praktikanten- und Praktikantinnenberichtein Stoßzeiten bis zu drei Monate dauern kann.

3.4.3 Anerkennung des Fachpraktikums im

Master-Studiengang „Paper Science and

Technology – Papiertechnik und bio-basierte

Faserwerkstoffe“

Die Praktikumsunterlagen sind erst dem Fachgebiet Papier-fabrikation und im Anschluss dem Sekretariat des Mech-Centers (Industriepraktikum) vorzulegen.

3.4.4 Ausbildungsplan und sachliche Gliederung des

Praktikums

Der Ausbildungsplan schreibt für das Fachpraktikum min-destens sechs Wochen und maximal acht Wochen Prakti-kum vor. Aus dem Projektpraktikum muss der Praktikantund die Praktikantin mindestens vier Wochen, maximalsechs Wochen vorweisen.

Zu beachten ist, dass die einzelnen Tätigkeiten im Ausbil-dungsplan nur innerhalb der dort angegebenen Grenzenanerkannt werden!

Es werden nur volle Wochen für einen Tätigkeitsbereich an-erkannt. Diese können sich aus fünf Tagen in verschiedenenWochen und verschiedenen Praktika zusammensetzen.

In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag ein Son-derausbildungsplan vom Leiter des Praktikanten- und Prak-tikantinnenamtes genehmigt werden.

Fachpraktikum (Betriebstechnisches Praktikum mit über-wiegend ausführenden Charakter)Das Fachpraktikum soll sowohl fachrichtungsbezoge-ne Kenntnisse in den Technologien vermitteln, alsauch an betriebsorganisatorische Probleme heranfüh-ren, um die im Grundpraktikum gewonnenen prakti-schen Erfahrungen und die im Studium erworbenentheoretischen Kenntnisse zu vertiefen.Die Praktikanten und Praktikantinnen können dasFachpraktikum aus den im Ausbildungsplan aufge-führten Ausbildungsabschnitten individuell gestalten.

Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“

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Zu beachten ist, dass die einzelnen Tätigkeiten nurinnerhalb der dort angegebenen Grenzen anerkanntwerden.

Projektpraktikum (Ingenieurnahes Praktikum)Im Rahmen des Projektpraktikums sollen die Stu-dierenden ihre fachrichtungsbezogenen Kenntnisse inbetriebliche Vorhaben zur Problemlösung einbringen.Die Aufgabenstellung ist in der Regel komplex undverlangt häufig nach einem interdisziplinär arbeiten-den Team. Auf eine Bereichszuordnung wie im Grund-und Fachpraktikum wird deshalb verzichtet. Die Pro-jektmitarbeit verlangt ein hohes Maß an Selbstverant-wortung.

Tabelle 3: Ausbildungsplan Master-Studiengang „Maschi-

nenbau – Mechanical and Process Engineering“

Fachpraktikum

Bez. Tätigkeit Dauer

FP1 Halbstofferzeugung 0-2 WochenFP2 Stoffaufbereitung 0-2 WochenFP3 Papiermaschinen 0-2 WochenFP4 Faserstoffausrüstung und Ver-

arbeitung0-2 Wochen

FP5 Fertigungskontrolle 0-2 WochenFP6 Prozesswasserbehandlung 0-2 Wochen

Σ 6-8 Wochen

Projektpraktikum

Bez. Tätigkeit Dauer

PRO Forschung, Entwicklung, Pla-nung, Konstruktion, Ingenieur-dienstleistungen

4-6 Wochen

Der Ausbildungsplan zum Praktikum des Master-Studiengangs „Paper Science and Technology –Papiertechnik und bio-basierte Faserwerkstoffe“ kanndurch Beschluss des Fachbereichsrats geändert werden.

Erläuterungen zum Ausbildungsplan

FP1: Halbstofferzeugung:Holzschlifferzeugung (Entrindung, Schleiferei, Blei-che), Zellstofferzeugung (Kocherei, Bleiche).

FP2: Stoffaufbereitung:Reststoffaufbereitung, Altpapiersortierung,Primärfaserstoff- und Altpapieraufbereitung(Sortieren, Reinigen, Flotieren, Fraktionieren,Dispergieren, Mahlen).

FP3: Papiermaschinen:Langsieb- und Doppelsiebmaschinen mit ihren Pro-zessleitsystemen und Wasserkreisläufen.

FP4: Faserstoffausrüstung und Verarbeitung:Streichen, Herstellung von Verpackungen, Herstel-lung und Verarbeitung von Faser-Kompositmaterialien

FP5: Fertigungskontrolle:Offline- und Online-Qualitätssicherung

FP6: Prozesswasserbehandlung:Mechanische, biologische und chemische Behandlungvon Prozess- und Abwasser, Energiegewinnung ausProzesswasser

PRO: Projektpraktikum:In der Zeit des Projektpraktikums bearbeiten die Prak-tikanten und Praktikantinnen ein ingenieurtypischesVorhaben. Beispiele können sein: Erstellung von Ani-mationen von Maschinen und Anlagen, Prozessopti-mierung (z. B. in der Stoffaufbereitung, an der Pa-piermaschine, in der Ausrüstung, bei der Abwasser-reinigung), Anlagen- und Fabrikplanung, Bilanzierun-gen von Störstoffen und Rejekten oder weitere Tätig-keiten im Bereich Forschung und Entwicklung. UmAnerkennungsschwierigkeiten zu vermeiden, ist einevorherige Absprache mit dem Fachgebiet Papierfabri-kation zu empfehlen.

4 Berichterstattung

Die Praktikanten und Praktikantinnen haben während ih-res Praktikums über die Tätigkeiten und die dabei gemach-ten Beobachtungen Berichte zu führen, die vom Ausbil-dungsbetrieb bestätigt sein müssen. Diese sollen wenigerdie allgemeinen Prinzipien aufzeigen, sondern viel mehrdie durchgeführten Tätigkeiten beschreiben, soweit solcheAngaben nicht den Geheimhaltungsvorschriften des betref-fenden Ausbildungsbetriebes unterliegen. Allgemeine Dar-stellungen ohne direkten Bezug zur eigenen Tätigkeit (z.B.Abschriften aus Fachkundebüchern) finden keine Anerken-nung.

Im Grund- und Fachpraktikum umfasst die Berichterstat-tung Wochenübersichten und wöchentliche Arbeitsberich-te. Im Projektpraktikum umfasst die Berichterstattung Wo-chenübersichten und zusammenhängende Arbeitsberichtefür jedes durchgeführte Projekt. Der Umfang der Arbeits-berichte beträgt etwa ein bis zwei maschinengeschriebeneDIN A4 Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand: einfach)inklusive eventueller Abbildungen pro Woche.

Für jedes Praktikum ist zudem eine kurze Firmenbeschrei-bung beizufügen. Das Profil sollte sowohl die Tätigkeitsfel-der und Produkte des Ausbildungsbetriebes beinhalten alsauch über die Firmengröße (Anzahl der Mitarbeiter), sowiesozialen und organisatorischen Strukturen Auskunft geben,Umfang etwa eine halbe maschinengeschriebene DIN A4Seite (Beispielbericht siehe Kapitel 9).

Zusätzlich sollen die Praktikantinnen und Praktikanten ei-ne persönliche Beurteilung in Form eines Fazits verfassen,die ihre während des Praktikums gesammelten Erfahrun-gen schildert und kritisch bewertet. Dieses Fazit sollte etwaeine halbe maschinengeschriebene DIN A4 Seite umfassenund ist dem vom Betrieb abgezeichneten Bericht anzuhän-gen.

Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“ Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III

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Die Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache ab-zufassen.

In Ausnahmefällen z. B. Praktikum bei der Bundeswehr,Praktikum während des Zivil- und Ersatzdienstes oderWerkstattpraxis an berufsbildenden Gymnasien kann aufdas Anfertigen von Praktikumsberichten verzichtet werden.

5 Tätigkeitsnachweis (Praktikumsbescheinigung)

Der Ausbildungsbetrieb stellt dem Praktikanten oder derPraktikantin eine unterschriebene und gestempelte Be-scheinigung aus (Praktikanten- oder Praktikantinnenzeug-nis oder Praktikumsbescheinigung auf Firmenpapier), inder die Ausbildungsdauer und -art in den einzelnen Abtei-lungen sowie die Anzahl der Fehltage vermerkt wird. DieBescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprachevorliegen, u. U. ist eine amtlich beglaubigte Übersetzungvorzulegen.

6 Anerkennung des Praktikums

Für Studierende der Studiengänge „Maschinenbau – Me-chanical and Process Engineering“ erfolgt die Anerkennungdes technischen Praktikums durch das MechCenter (Indus-triepraktikum) des Fachbereichs Maschinenbau der Techni-schen Universität Darmstadt.

Für Studierende des Studienganges „Paper Science andTechnology – Papiertechnik und bio-basierte Faserwerkstof-fe“ erfolgt die Anerkennung des technischen Praktikumszunächst durch das Fachgebiet Papierfabrikation und Me-chanische Verfahrenstechnik und anschließend durch dasMechCenter (Industriepraktikum) des Fachbereichs Ma-schinenbau der Technischen Universität Darmstadt.

Zur Anerkennung des Praktikums sind die ordnungsgemäßabgefassten Tätigkeitsberichte (siehe Kapitel. 4, von derFirma bestätigt, d.h. auf mindestens einer Seite gestempeltbzw. unterschrieben) sowie die Praktikumsbescheinigung(siehe Kapitel 5) im Original erforderlich und beim Sekre-tariat des MechCenters (Industriepraktikum) einzureichen.

Art und Dauer der einzelnen Tätigkeitsabschnitte müssenaus den Unterlagen klar ersichtlich sein. Eidesstattliche Er-klärungen sind dabei kein Ersatz für Praktikumsbescheini-gungen.

Bitte beachten Sie für Ihre weitere Studienplanung, dassfür die Bearbeitung eines Praktikumsberichts in der Regel6-8 Wochen benötigt werden. Das MechCenter entscheidet,inwieweit die praktische Tätigkeit der Praktikumsordnungentspricht und als Praktikum anerkannt werden kann. EinPraktikum, über das nur unzureichende Berichte vorlie-gen, weil sie unvollständig oder nicht verständlich abge-fasst sind, wird nicht oder nur zu einem Teil anerkannt.

Das Praktikanten- und Praktikantinnenamt kann zusätzli-che Ausbildungswochen vorschreiben, wenn Praktikumsbe-scheinigungen und Berichte eine ausreichende Durchfüh-rung einzelner Abschnitte des Praktikums nicht erkennenlassen.

Praktika, die bereits von einer deutschen Hochschule bzw.Universität im Studiengang Maschinenbau anerkannt wur-den, unterliegen der erneuten Prüfung. Ist die Hochschu-le bzw. Universität Mitglied des Fakultätentages Maschi-nenbau und Verfahrenstechnik, werden alle bescheinigtenPraktikumswochen in vollem Umfang ohne weitere Gleich-wertigkeitsprüfung übernommen und auf die Dauer desPraktikums angerechnet.

Praktika in anderen technischen Studiengängen als Maschi-nenbau an deutschen wissenschaftlichen Hochschulen undUniversitäten sowie technischen Studiengängen einschließ-lich Maschinenbau an Fachhochschulen und ausländischenHochschulen werden angerechnet, wenn kein wesentlicherUnterschied zu den Anforderungen dieser Praktikumsord-nung nachgewiesen werden kann. Erforderlich sind hierfürAnerkennungsnachweise, ggf. Betriebszeugnisse, Informa-tionen über die zugrunde liegende Praktikumsordnung undBerichte.

7 Die Rechtliche und soziale Stellung der

Praktikanten und Praktikantinnen

7.1 Versicherungspflicht

Fragen der Versicherungspflicht regeln entsprechende Ge-setze. Bei sämtlichen Arbeiten außerhalb der TechnischenUniversität Darmstadt unterliegen Studierende der Tech-nischen Universität Darmstadt nicht der staatlichen Unfall-versicherung. Innerhalb Deutschlands erfolgt die Unfallver-sicherung in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb. Beieinem Auslandspraktikum muss sich der Praktikant oderdie Praktikantin ggf. selbst um Kranken- und Unfallversi-cherungsschutz bemühen. Nähere Auskünfte erteilen diezuständigen Krankenkassen bzw. Versicherungen.

7.2 Praktikanten- und Praktikantinnenvertrag

Das Praktikanten- oder Praktikantinnenverhältnis wirddurch den zwischen dem Betrieb und dem Praktikantenoder der Praktikantin abzuschließenden Ausbildungsver-trag rechtsverbindlich. Dieser schließt auch die Arbeitszeit-regelung ein. Im Vertrag sind alle Rechte und Pflichten derPraktikanten und Praktikantinnen und des Ausbildungsbe-triebs sowie Art und Dauer des Praktikums festgelegt.

7.3 Bewerbung um eine Praktikanten- oder

Praktikantinnenstelle

Vor Antritt seiner Ausbildung sollten sich die künftigenPraktikanten und Praktikantinnen anhand dieser Richtli-

Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“

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nien oder in Sonderfällen durch Anfrage beim Sekretari-at des MechCenters (Industriepraktikum) genau mit denVorschriften vertraut machen, die hinsichtlich der Durch-führung des Praktikums, der Berichterstattung über diePraktikanten- und Praktikantinnentätigkeit usw. bestehen.Nicht das MechCenter, sondern das für den Ausbildungs-raum zuständige Arbeitsamt weist geeignete und aner-kannte Ausbildungsbetriebe für Praktikanten und Prakti-kantinnen nach. Das MechCenter ist bemüht, Informatio-nen über freie Praktikanten- und Praktikantinnenstellenweiterzugeben. Dies geschieht in Form einer Praktikanten-und Praktikantinnenstellenbörse im Internet. Weitere In-formationen über offene Praktikumsstellen befinden sichan der Infotafel des MechCenters.

Da Praktikanten- und Praktikantinnenstellen nicht vermit-telt werden, müssen sich die Praktikanten und Praktikan-tinnen selbst mit der Bitte um einen Praktikanten- oderPraktikantinnenplatz an die Firmen wenden.

7.4 Betreuung der Praktikanten und Praktikantinnen

Die Betreuung der Praktikanten und Praktikantinnen wirdin den Industriebetrieben in der Regel von Ausbildungs-leitern und -leiterinnen übernommen, die entsprechendden Ausbildungsmöglichkeiten des Betriebes und unter Be-rücksichtigung der Praktikumsordnung für eine sinnvol-le Ausbildung sorgen. Sie werden auch die Praktikantenund Praktikantinnen in Gesprächen und Diskussionen überfachliche Fragen unterrichten.

Auf die Teilnahme am Berufsschul- und Werkunterrichtmüssen die Praktikanten und Praktikantinnen verzichten,da die ohnehin kurze Praktikanten- und Praktikantinnen-zeit sonst weiter verkürzt wird.

7.5 Verhalten der Praktikanten im Betrieb

Die Praktikanten und Praktikantinnen genießen währendihrer praktischen Tätigkeit keine Sonderstellung.

Neben den organisatorischen Zusammenhängen, der Ma-schinentechnik und dem Verhältnis zwischen Maschinen-und Handarbeit sollen sie Verständnis für die soziale Struk-tur des Betriebsgeschehens mit ihrem Einfluss auf den Fer-tigungsablauf erwerben. Sie sollen hierbei das Verhältniszwischen unteren und mittleren Führungskräften zu denMitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Werkplatz kennenlernen.

8 Sonderbestimmungen

8.1 Urlaub, Krankheit, Fehltage

Ausgefallene Arbeitszeit muss in jedem Fall nachgeholtwerden. Bei Ausfallzeiten sollten die Praktikanten den aus-bildenden Betrieb um eine Vertragsverlängerung ersuchen,

um den begonnenen Ausbildungsabschnitt im erforderli-chen Maße durchführen zu können.

8.2 Berufstätigkeit und Berufsausbildung

Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, die den Anfor-derungen dieser Praktikumsordnung entsprechen, werdenauf die Dauer des Praktikums angerechnet. Eine Lehre wirdsoweit anerkannt, wie sie dieser Praktikumsordnung ent-spricht. Der Gesellen- oder Gesellinnenbrief ist dazu im Ori-ginal vorzulegen, Berichte sind für die Anerkennung nichtnötig.

8.3 Praktikum außerhalb der Industrie

Die Summe aller Tätigkeiten im nichtindustriellen Bereichdarf zwei Wochen für den Bachelor-Studiengang „Maschi-nenbau – Mechanical and Process Engineering“ nicht über-schreiten. Für die Master-Studiengänge „Maschinenbau –Mechanical and Process Engineering“ und „Paper Scienceand Technology – Papiertechnik und bio-basierte Faser-werkstoffe“ werden auch hier maximal zwei Wochen an-erkannt.

Darunter fällt die Werkstattpraxis an berufsbildenden Gym-nasien, Praktikum bei der Bundeswehr, Praktikum währenddes Zivil- u. Ersatzdienstes und Kurse für Schweißtechnikund Metallverarbeitung. Betriebspraktika während des Be-suchs allgemeinbildender Schulen finden prinzipiell keineAnerkennung.

In begründeten Ausnahmefällen werden Praktika an weite-ren Einrichtungen außerhalb der Industrie anerkannt. Da-zu ist eine vorherige Absprache mit dem Sekretariat desMechCenters (Industriepraktikum), bzw. für Studierendedes Studienganges „Paper Science and Technology – Pa-piertechnik und bio-basierte Faserwerkstoffe“ mit dem Lei-ter oder der Leiterin des Fachgebiets Papierfabrikation undMechanische Verfahrenstechnik, erforderlich. Wehrpflichti-ge Abiturienten oder Abiturientinnen, die ein Studium dergenannten Fachrichtungen anstreben, können bei dem fürihren Wohnsitz zuständigen Kreiswehrersatzamt eine Ver-wendung in technischen Ausbildungsreihen der Bundes-wehr (Heer, Marine, Luftwaffe) beantragen. Dort erbrach-te Ausbildungszeiten in Instandsetzungseinheiten sind alsPraktikum anrechenbar, wenn Tätigkeiten gemäß Ausbil-dungsplan dieser Richtlinie durchgeführt werden. ZwecksAnerkennung sind die entsprechenden Berichte samt ATN(Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis) und Wehrdienstbe-scheinigung beim Sekretariat des MechCenters (Industrie-praktikum) einzureichen. Der Bundesminister für Verteidi-gung hat mit Erlass (siehe Ministerialblatt des Bundesmi-nisters der Verteidigung 1963, Seite 291, in der Fassungvom 12.07.67, VMBI 1967, Seite 213) die Führung vonPraktikantenberichten und das Ausstellen der Praktikums-bescheinigung zugelassen.

Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“ Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III

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Im Rahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehrwerden unter der Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaften“technische Kurse in der Freizeit (Abend- und Wochen-endveranstaltungen) angeboten. Die Kurse „Schweißen“,„Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung“ und „Alumini-umbearbeitung“, gegebenenfalls weitere nach Überprüfenihrer Übereinstimmung mit den Ausbildungsplänen dieserPraktikumsordnung, sind ebenfalls auf das Praktikum anre-chenbar. Anstelle von Praktikumsbescheinigungen könnendie ausgefertigten Maßnahmeblätter des Berufsbildungs-passes vorgelegt werden. Auskünfte erteilt das für den je-weiligen Standort zuständige Kreiswehrersatzamt, Abt. Be-rufsförderungsdienst.

Diese Anrechnungsregelung findet außer auf den Grund-wehrdienstleistenden sinngemäß auch auf länger dienendeSoldaten (Zeitsoldaten) sowie auf Zivil- und Ersatzdienst-leistende Anwendung.

8.4 Praktikum im Ausland

Für das Berufsleben ist es vorteilhaft, Teile des Industrie-praktikums im Ausland durchzuführen. Der zukünftige In-genieur erhöht so nicht nur seine fachliche Qualifikation,sondern erhält auch einen Einblick in kulturelle, sozia-le und wirtschaftliche Strukturen anderer Länder. Prakti-sche Tätigkeiten in ausländischen Betrieben werden nuranerkannt, wenn sie der vorliegenden Praktikumsordnungentsprechen und Berichte in der genannten Form angefer-tigt werden. Informationen zu Auslandspraktikantenstellengibt der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst),das Akademische Auslandsamt, IAESTE (International As-sociation for the Exchange of Students for Technical Expe-rience) und AIESEC (Association Internationale des Etudi-ants en Sciences Economiques et Commerciales).

8.5 Freiwilliges Industriepraktikum

Die vorgeschriebenen Ausbildungszeiten des Industrieprak-tikums sind als Minimum zu betrachten. Der FachbereichMaschinenbau empfiehlt, freiwillig weitere Praktika, insbe-sondere im Ausland, durchzuführen.

9 Übergangsbestimmungen

Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge „Me-chanical and Process Engineering“ des Masterstudiengangs„Paper Science and Technology“, denen bereits nach derPraktikumsordnung von 02/2001 Praktikumszeiten aner-kannt wurden, können ihr noch ausstehendes Praktikumauf Antrag nach den bisherigen Bestimmungen zu Endeführen.

Darmstadt, den 09. Juli 2013

Der DekanProf. Dr.-Ing. E. Dörsam

Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“

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10 Beispielbericht

Firmenprofil

Firma XY Praktikum vom 04.03.2013 bis 29.03.2013Name:

Max MustermannMatrikel-Nr. 451 356 23

Die Firma XY ist ein weltweit tätiges Unternehmen und führend bei der Herstellung und Verarbeitung von hochreinemQuarzglas. Eine Reihe ungewöhnlicher optischer, mechanischer und thermischer Eigenschaften machen Quarzglas zueinem interessanten und viel gebrauchten Werkstoff in der Nachrichtenübertragung, der Halbleiterindustrie sowie inder chemischen Industrie. Die Produktpalette der Firma XY beinhaltet z.B. Prozessröhren, Isolatoren, Präzisionsoptiken,Tiegel, Ultraviolett- und Infrarotstrahler, usw.

Stammsitz der 1923 gegründeten Firma XY ist Xstadt. Die Firma XY unterhält 27 Tochtergesellschaften in fast alleneuropäischen Ländern, in den wichtigsten Industrieländern Nord- und Südamerikas sowie in Asien. Weltweit zählt dieFirma XY 5.000 Mitarbeiter, wovon ca. 1.700 außerhalb Deutsch-lands tätig sind.

Der Betrieb in Xstadt beschäftigt ungefähr 300 Mitarbeiter, davon rund 170 in der Produktion und Fertigung. Er ist inmehrere Einheiten aufgeteilt, die sich selber organisieren und verwalten (z.B. Forschung & Entwicklung, Fertigung, Per-sonalmanagement, usw.) Mein vierwöchiges Praktikum habe ich in der Einheit Instandhaltung und Reparatur absolviert.

Wochenübersicht

Firma XY

Wochenbericht Nr. 1Praktikumswoche vom 04.03.2013 bis

08.03.2013Thema: Instandhaltung und Reparatur

Name:Max Mustermann

Matrikel-Nr. 451 356 23

Tag Ausgeführte Arbeiten Einzel-Std. Gesamt-Std.

Montag Austausch eines Messgerätes an einer Strangzuganlage (S-Zug) 4.2Laufrollen aus der Rotosil-Schmelze warten 3.0

7.2Dienstag Laufrollen aus der Rotosil-Schmelze warten 7.2

7.2Mittwoch Kran in der Rotosil-Schmelze aufbauen 3.2

Laufrollen aus der Rotosil-Schmelze warten 4.07.2

Donnerstag Ölstand prüfen und Öl bei diversen Maschinen nachfüllen 2.0Schweißen einer Halterung 1.0Reparatur an den Filteranlagen 4.2

7.2Freitag Reparatur an den Filteranlagen 5.2

Langloch bohren 2.07.236

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Arbeitsbericht

Firma XYArbeitsbericht

Praktikumswoche vom 25.03.2013 bis 29.03.2013Wartung von Laufrollen

Name:Max Mustermann

Matrikel-Nr. 451 356 23

Anwendungsgebiet:

In der vierten Woche half ich beim Warten der Laufrollen aus der Rotosilschmelze. In der Rotosilschmelze werden dieLaufrollen zur Herstellung der Rotosilrohre benötigt. Auf ihnen laufen Metallrohre unterschiedlicher Durchmesser, wel-che mit Quarzsand gefüllt sind. Diese werden in Drehung versetzt. Durch das Schleudern wird der Sand nach außenan das Rohr gedrückt. In dem entstehenden Freiraum im Rohr werden nun von beiden Seiten Elektroden eingeführtund kurzgeschlossen. Die Wärme dieses Kurzschlussfunkens bringt den Quarzsand in der unmittelbaren Umgebung zumSchmelzen. Die Elektroden werden nun innerhalb des Rohres von einem Ende zum anderen bewegt, so dass der gesamteSand verschmolzen wird. Sind die Elektroden durch das ganze Rohr durchgelaufen, werden sie herausgezogen. Anschlie-ßend wird die Umdrehungsgeschwindigkeit des Rohres herabgesetzt, so dass der noch nicht verschmolzene Sand direktan der Innenseite des Metalls stückweise an den Seiten herausgetrieben wird. Nun kann das heiße Rotosilrohr vorsichtigheraus genommen werden, um an der Luft abzukühlen.

Abb. 1. Laufrollen im Einsatz

Aufbau:

Aufbau: Zwei Laufrollen bilden zusammen einen Satz, wobei eine davon einen Aufnehmer für den Riemen des Antriebshat, während die andere nur mitläuft.

Jede der Rollen besteht im wesentlichen aus einer Welle, an deren Enden je ein Laufrad montiert ist. Auf diesen Laufrä-dern liegt während des Fertigungsprozesses das Metallrohr auf, welches den Quarzsand aufnimmt. Die Welle wird mittelszweier Wälzlager an einem Gestell befestigt.

Wartung der Laufrollen:

Zum einen wird mit einer Messuhr die Rundheit der Laufräder geprüft. Ist eine der Scheiben zu stark abgenutzt, müssenalle 4 Laufräder dieses Satzes an der Drehmaschine wieder rundgedreht werden. So wird gewährleistet, dass in derFertigung die aufgelegten Metallrohre auch gleichmäßig laufen.

Darüber hinaus werden die Wälzlager auseinandergenommen, gesäubert und neu eingefettet. Anschließend wird wiedermit der Messuhr das Spiel der Wälzlager gemessen. Mit Unterlegscheiben wird das Spiel soweit begrenzt, dass sichdie Welle nur noch höchstens 0.02 bis 0.03 mm bewegen kann. Nun können die Wälzlager wieder durch eine konischzulaufende Spannhülse mit der Welle verbunden werden. Danach wird die Spannhülse mit einer Muttersicherung gegen

Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“

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Abb. 2. Einzelne Laufrolle aus der Rotosilschmelze

ein Losdrehen gesichert. Die inneren Laufringe sind von kleinen Distanzringen umgeben, die verhindern sollen, dass dasLager bei axialer Verschiebung mit Gehäuseteilen in Berührung kommt.

Eines der beiden Lager einer Laufrolle dient als Festlager. Hier wird der äußere Lagerring in axialer Richtung fest vomGehäuse gehalten. Das andere Lager der Laufrolle, das Loslager, hat in axialer Richtung im Gehäuse einen kleinen Bewe-gungsspielraum. Dadurch wird gewährleistet, dass bei Ausdehnung der Welle die Wälzkörper des Lagers nicht durch dieDruckbeanspruchung verspannt werden. Das Lager kann der kleinen Ausdehnungsbewegung nachgeben.

Abb. 3. Wälzlager

Auf mindestens einer Seite des Tätigkeitsberichtes gestempelt und unterschrieben.

Datum/Unterschrift des Praktikanten oder der Praktikantin

Datum/Unterschrift des Ausbilders oder der Ausbilderin/Firmenstempel

2016-08-01 15:44

Praktikumsordnung „Maschinenbau – Mechanical and Process Engineering“ Veröffentlicht in der Satzungsbeilage Nr.: 2014-III