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Nicht auszufüllen, wenn das antragstellende Unternehmen eine "De-Minimis-Beihilfe" oder eine "Investitionshilfe für KMU" beantragt. Antragsteller Name Straße/Hausnummer PLZ Ort Ermittlung der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten In dem Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 219/220) vergibt die KfW u. a. "Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen" nach Artikel 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. 06. 2014) (KfW-Komponente 4). Die Beihilferegelungen setzen den Rahmen für die Förderung durch die KfW. Nähere Informationen zum Thema Beihilfe enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" (For- mular-Nr. 600 000 0065). Im Antrag sind die Gesamtkosten des Vorhabens anzugeben. Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Kommission sind aber nur die zur Verwirklichung der Umweltziele Ihrer Investition erforderlichen Investitionsmehrkosten beihilfefähig. Die Investitionsmehrkosten werden wie folgt ermittelt: 1. Wenn bei den Gesamtinvestitionskosten die Kosten einer Investition in die Energieeffizienz als getrennte Investition ermittelt werden können, dann sind diese Kosten die Investitionsmehrkosten. 2. In allen anderen Fällen werden die Kosten einer Investition in die Energieeffizienz anhand eines Vergleichs mit einer ähnlichen zu einer geringeren Energieeffizienz führenden Investition, die ohne die Beihilfe durchaus hätte durchge- führt werden können, ermittelt. Die Differenz zwischen den Kosten dieser beiden Investitionen sind die Investitionsmehrkosten. Die Beurteilung, ob eine Investition als getrennte Investition anzusehen ist, ist aus technischer und betriebswirtschaftlicher Sicht vorzunehmen. Ich/Wir bestätige/-n, dass die Investition dem Unternehmen Energieeffizienzgewinne ermöglicht und – sofern vorhanden – über geltende oder bereits angenommene Unionsnormen hinausgeht. Die Investitionsmehrkosten/beihilfefähigen Kosten betragen: Euro Allgemeine Hinweise zur Subventionswertberechnung durch die KfW finden Sie im "Allgemeinen Merkblatt zu Beihilfen" (Formular-Nr. 600 000 0065) der KfW. Über die durchleitende Bank An die KfW Niederlassung Berlin 10865 Berlin Bitte füllen Sie die Anlage zum Antrag in Druckschrift oder maschinell aus und senden Sie diese zusammen mit dem Antrag an die Hausbank. Ein ausfüllbares PDF-Formular finden Sie unter www.kfw.de/219. Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten für das Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 219/220) 1 Stand: 04/2016 • Formularnummer: 600 000 2421

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Nicht auszufüllen, wenn das antragstellende Unternehmen eine "De-Minimis-Beihilfe" oder eine "Investitionshilfe für KMU" beantragt.

AntragstellerName

Straße/Hausnummer

PLZ Ort

Ermittlung der beihilfefähigen InvestitionsmehrkostenIn dem Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 219/220) vergibt die KfW u. a. "Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen" nach Artikel 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. 06. 2014) (KfW-Komponente 4). Die Beihilferegelungen setzen den Rahmen für die Förderung durch die KfW. Nähere Informationen zum Thema Beihilfe enthält das "Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" (For-mular-Nr. 600 000 0065).Im Antrag sind die Gesamtkosten des Vorhabens anzugeben. Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Kommission sind aber nur die zur Verwirklichung der Umweltziele Ihrer Investition erforderlichen Investitionsmehrkosten beihilfefähig.Die Investitionsmehrkosten werden wie folgt ermittelt:1. Wenn bei den Gesamtinvestitionskosten die Kosten einer Investition in die Energieeffizienz als getrennte Investition

ermittelt werden können, dann sind diese Kosten die Investitionsmehrkosten.2. In allen anderen Fällen werden die Kosten einer Investition in die Energieeffizienz anhand eines Vergleichs mit einer

ähnlichen zu einer geringeren Energieeffizienz führenden Investition, die ohne die Beihilfe durchaus hätte durchge-führt werden können, ermittelt.

Die Differenz zwischen den Kosten dieser beiden Investitionen sind die Investitionsmehrkosten.Die Beurteilung, ob eine Investition als getrennte Investition anzusehen ist, ist aus technischer und betriebswirtschaftlicher Sicht vorzunehmen.Ich/Wir bestätige/-n, dass die Investition dem Unternehmen Energieeffizienzgewinne ermöglicht und – sofern vorhanden – über geltende oder bereits angenommene Unionsnormen hinausgeht.

Die Investitionsmehrkosten/beihilfefähigen Kosten betragen: EuroAllgemeine Hinweise zur Subventionswertberechnung durch die KfW finden Sie im "Allgemeinen Merkblatt zu Beihilfen" (Formular-Nr. 600 000 0065) der KfW.

Über die durchleitende Bank An die KfW Niederlassung Berlin 10865 Berlin

Bitte füllen Sie die Anlage zum Antrag in Druckschrift oder maschinell aus und senden Sie diese zusammen mit dem Antrag an die Hausbank. Ein ausfüllbares PDF-Formular finden Sie unter www.kfw.de/219.

Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten für das Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 219/220)

1Stand: 04/2016 • Formularnummer: 600 000 2421

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Dokumentation der Ermittlung der beihilfefähigen KostenIch/Wir bestätige/-n, dass ich/wir die Ermittlung der Investitionsmehrkosten/beihilfefähigen Kosten durch schriftliche Unter-lagen, die klar, spezifisch und aktuell sind, dokumentieren kann/können. Ich/Wir werde/-n diese Unterlagen für 10 Jahre aufbewahren und auf Anforderung über die Hausbank an die KfW übergeben.Ich/Wir bestätige/-n hiermit die Richtigkeit meiner/unserer Angaben.Mir/uns ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch in Verbin-dung mit § 2 Subventionsgesetz sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist.Ich verpflichte mich, Ihnen unverzüglich Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sobald mir diese bekannt werden.

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers

2Stand: 04/2016 • Formularnummer: 600 000 2421