Anmeldung zum Studium · Anmeldung zum Studium ... Sportmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36...

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Anmeldung zum Studium AKAD Bildungsgesellschaft mbH – Studienanmeldungen – Heilbronner Straße 86 70191 Stuttgart Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Arbeitgeber (Name, Anschrift) Wunsch-Termin für meinen Studienstart/Vorkurs Mein Tandempartner* ist Name, Vorname Ich wurde empfohlen von Name, Vorname und Imma-Nummer I. Ihre persönlichen Daten Bachelor 2. Unterlagen wie z. B. Zeugnisse usw. beifügen. 3. Studienanmeldung und Unterlagen per Post an AKAD schicken. 1. Studienanmeldung vervollständigen und unterschreiben. Geprüfte Qualität und maximale Sicherheit für Sie! sofort Meinen Wunsch-Studiengang habe ich angekreuzt und mit meinen Unterschriften auf der Rückseite bestätigt. Rechnungsanschrift Lieferanschrift (falls abweichend) Starttermin Frau Anrede Geburtsdatum Geburtsort und -land Nachname Vorname Straße/Hausnummer Staatsangehörigkeit Hauptwohnsitz Bundesland Deutschland: deutsch andere: Ausland: Doppelte Staatsangehörigkeit PLZ Telefon privat Telefon mobil Telefon geschäftlich E-Mail Ort Land Kreis Herr Geben Sie Ihren Arbeitgeber an. Wir prüfen im Hintergrund, ob ein Firmenrabatt möglich ist. Bei einer Kooperation bitte einen Nachweis der Firmenzugehörigkeit beilegen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. 1120UBA Gutschein/Sonderaktion

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Anmeldung zum Studium

AKAD Bildungsgesellschaft mbH

– Studienanmeldungen –

Heilbronner Straße 86

70191 Stuttgart

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.

Arbeitgeber (Name, Anschrift)

Wunsch-Termin für meinen Studienstart/Vorkurs

Mein Tandempartner* ist Name, Vorname

Ich wurde empfohlen von Name, Vorname und Imma-Nummer

I. Ihre persönlichen Daten

Bachelor

2.Unterlagen wie z. B. Zeugnisse

usw. beifügen.

3.Studienanmeldung und Unterlagen

per Post an AKAD schicken.

1.Studienanmeldung vervollständigen

und unterschreiben.

Geprüfte Qualität und maximale Sicherheit für Sie!

sofort

Meinen Wunsch-Studiengang habe ich angekreuzt und mit meinen Unterschriften auf der Rückseite bestätigt.

Rechnungsanschrift Lieferanschrift (falls abweichend)Starttermin

Frau

Anrede

Geburtsdatum Geburtsort und -landNachname

Vorname

Straße/Hausnummer

Staatsangehörigkeit

Hauptwohnsitz Bundesland

Deutschland:

deutsch andere:

Ausland:

Doppelte Staatsangehörigkeit

PLZ

Telefon privat Telefon mobil Telefon geschäftlich E-Mail

Ort Land

Kreis

Herr

Geben Sie Ihren Arbeitgeber an. Wir prüfen im Hintergrund, ob ein Firmenrabatt möglich ist. Bei einer Kooperation bitte einen Nachweis der Firmenzugehörigkeit beilegen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

1120

UBA

Gutschein/Sonderaktion

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Bitte kreuzen Sie das ausgewählte Studienangebot mit dem gewünschten Gebührenmodell an.II. Ihr gewünschter Studiengang

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Bachelor-Studienangebote Gebührenmodell Monatsgebühr Gesamtgebühr¹

Betriebswirtschaftslehre (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 324,– € 11.664,– €

Standard 48 Monate³ 253,– € 12.144,– €

Stretch 66 Monate5 192,– € 12.672,– €

International Business Management (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

BWL – Digital Transformation (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 400,– € 14.400,– €

Standard 48 Monate³ 311,– € 14.928,– €

Stretch 66 Monate5 234,– € 15.444,– €

Marketing- und Vertriebsmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

Personalmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

Logistikmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

Betriebswirtschaftslehre – Accounting und Taxation (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

Dienstleistungsmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 320,– € 11.520,– €

Standard 48 Monate³ 251,– € 12.048,– €

Stretch 66 Monate5 190,– € 12.540,– €

Financial Services Management (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 320,– € 11.520,– €

Standard 48 Monate³ 251,– € 12.048,– €

Stretch 66 Monate5 190,– € 12.540,– €

Sportmanagement (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 328,– € 11.808,– €

Standard 48 Monate³ 258,– € 12.384,– €

Stretch 66 Monate5 195,– € 12.870,– €

Digital Leadership and Communication (B.A.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 376,– € 13.536,– €

Standard 48 Monate³ 291,– € 13.968,– €

Stretch 66 Monate5 221,– € 14.586,– €

Big Data Management (B.A.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 392,– € 14.112,– €

Standard 48 Monate³ 305,– € 14.640,– €

Stretch 66 Monate5 229,– € 15.114,– €

Digital Marketing und Social Media (B.A.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 384,– € 13.824,– €

Standard 48 Monate³ 298,– € 14.304,– €

Stretch 66 Monate5 225,– € 14.850,– €

1 Die Gesamtgebühr umfasst Regelstudienzeit (Studien-/Zahlmonate) sowie kostenlose Betreuungszeit. Bei Vollstudiengängen wird mit Vergabe der ersten wissenschaftlichen Arbeit (Projektbericht, Bachelor- oder Master- Arbeit) die Prüfungsgebühr in Höhe von 960,– € fällig. 2 Prüfungsgebühr der Hochschule Konstanz

3 Anschließend 12 Monate kostenlose Betreuungszeit4 Anschließend 24 Monate kostenlose Betreuungszeit5 Anschließend 6 Monate kostenlose Betreuungszeit6 Studienleistungen von anderen Hochschulen können „anerkannt“ werden. Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Leistungen oder

Kompetenzen können „angerechnet“ werden. Wir verwenden in unserer Kommunikation den verallgemeinerten Begriff „Anrechnung“.* Details zum Tandembonus finden Sie unter: www.akad.de/ foerderprogramme

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Bitte kreuzen Sie das ausgewählte Studienangebot mit dem gewünschten Gebührenmodell an.II. Ihr gewünschter Studiengang

Bachelor-Studienangebote Gebührenmodell Monatsgebühr Gesamtgebühr¹

Innovationsmanagement und digitale Geschäftsmodelle (B.A.) Sprint 36 Monate4 376,– € 13.536,– €

NEU! 180 ECTS Standard 48 Monate³ 291,– € 13.968,– €

Stretch 66 Monate5 221,– € 14.586,– €

Technische Betriebswirtschaft und Dienstleistung (B.Sc.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 324,– € 11.664,– €

Standard 48 Monate³ 253,– € 12.144,– €

Stretch 66 Monate5 192,– € 12.672,– €

Controlling und Data Analytics (B.Sc.) NEU! ab 07/21 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Digital Engineering und Angewandte Informatik (B.Eng.) 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Digital Engineering und Angewandte Informatik – Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Digital Engineering (B.Eng.) 180 ECTS Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) NEU 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Wirtschaftsingenieurwesen – Digital Business (B.Eng.) Sprint 42 Monate4 315,– € 13.230,– €

NEU! ab 07/2020 210 ECTS Standard 54 Monate³ 254,– € 13.716,– €

Stretch 66 Monate5 216,– € 14.256,– €

Wirtschaftsingenieurwesen Industrie 4.0 (B.Eng.) NEU! 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 228,– € 15.048,– €

Wirtschaftsingenieurwesen Erneuerbare Energien (B.Eng.) 210 ECTS Sprint 42 Monate4 315,– € 13.230,– €

Standard 54 Monate³ 254,– € 13.716,– €

Stretch 66 Monate5 216,– € 14.256,– €

Elektro- und Informationstechnik (B.Eng.) 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Elektro- u. Informationstechnik – Elektrotechnik (B.Eng.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Elektro- und Informationstechnik – Medizintechnik (B.Eng.) NEU! 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Maschinenbau (B. Eng.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

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1 Die Gesamtgebühr umfasst Regelstudienzeit (Studien-/Zahlmonate) sowie kostenlose Betreuungszeit. Bei Vollstudiengängen wird mit Vergabe der ersten wissenschaftlichen Arbeit (Projektbericht, Bachelor- oder Master- Arbeit) die Prüfungsgebühr in Höhe von 960,– € fällig.

2 Prüfungsgebühr der Hochschule Konstanz

3 Anschließend 12 Monate kostenlose Betreuungszeit4 Anschließend 24 Monate kostenlose Betreuungszeit5 Anschließend 6 Monate kostenlose Betreuungszeit6 Studienleistungen von anderen Hochschulen können „anerkannt“ werden.

Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Leistungen oder

Kompetenzen können „angerechnet“ werden. Wir verwenden in unserer Kommunikation den verallgemeinerten Begriff „Anrechnung“.

* Details zum Tandembonus finden Sie unter: www.akad.de/foerderprogramme

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Bitte kreuzen Sie das ausgewählte Studienangebot mit dem gewünschten Gebührenmodell an.II. Ihr gewünschter Studiengang

1 Die Gesamtgebühr umfasst Regelstudienzeit (Studien-/Zahlmonate) sowie kostenlose Betreuungszeit. Bei Vollstudiengängen wird mit Vergabe der ersten wissenschaftlichen Arbeit (Projektbericht, Bachelor- oder Master- Arbeit) die Prüfungsgebühr in Höhe von 960,– € fällig. 2 Prüfungsgebühr der Hochschule Konstanz

3 Anschließend 12 Monate kostenlose Betreuungszeit4 Anschließend 24 Monate kostenlose Betreuungszeit5 Anschließend 6 Monate kostenlose Betreuungszeit6 Studienleistungen von anderen Hochschulen können „anerkannt“ werden. Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Leistungen oder

Kompetenzen können „angerechnet“ werden. Wir verwenden in unserer Kommunikation den verallgemeinerten Begriff „Anrechnung“.* Details zum Tandembonus finden Sie unter: www.akad.de/ foerderprogramme

Bachelor-Studienangebote Gebührenmodell Monatsgebühr Gesamtgebühr¹

Maschinenbau – Industrie 4.0 (B.Eng.) NEU! 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Maschinenbau – Modern Automotive Engineering (B.Eng.) NEU! 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Maschinenbau – Verfahrenstechnik (B.Eng.) NEU! ab 07/20 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Mechatronik (B.Eng.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Mechatronik – Robotik und Automatisierung (B.Eng.) NEU! 210 ECTS Sprint 42 Monate4 333,– € 13.986,– €

Standard 54 Monate³ 268,– € 14.472,– €

Stretch 66 Monate5 227,– € 14.982,– €

Software Engineering (B.Eng.) NEU! ab 07/2020 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Informatik (B.Sc.) NEU! ab 07/2020 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Data Science (B.Sc.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 400,– € 14.400,– €

Standard 48 Monate³ 311,– € 14.928,– €

Stretch 66 Monate5 234,– € 15.444,– €

Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Wirtschaftsinformatik Kompaktvariante für Informatiker (B.Sc.) Standard 21 Monate 329,– € 6.909,– €

180 ECTS: Anrechnung 6 von 85 ECTS, noch zu erbringende Leistung 95 ECTS

Wirtschaftsinformatik Kompaktvariante für Ökonomen (B.Sc.) Standard 27 Monate 329,– € 8.883,– €

180 ECTS: Anrechnung 6 von 60 ECTS, noch zu erbringende Leistung 120 ECTS

Soziale Arbeit (B.A.) NEU! 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

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Bitte kreuzen Sie das ausgewählte Studienangebot mit dem gewünschten Gebührenmodell an.II. Ihr gewünschter Studiengang

1 Die Gesamtgebühr umfasst Regelstudienzeit (Studien-/Zahlmonate) sowie kostenlose Betreuungszeit. Bei Vollstudiengängen wird mit Vergabe der ersten wissenschaftlichen Arbeit (Projektbericht, Bachelor- oder Master- Arbeit) die Prüfungsgebühr in Höhe von 960,– € fällig. 2 Prüfungsgebühr der Hochschule Konstanz

3 Anschließend 12 Monate kostenlose Betreuungszeit4 Anschließend 24 Monate kostenlose Betreuungszeit5 Anschließend 6 Monate kostenlose Betreuungszeit6 Studienleistungen von anderen Hochschulen können „anerkannt“ werden. Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Leistungen oder

Kompetenzen können „angerechnet“ werden. Wir verwenden in unserer Kommunikation den verallgemeinerten Begriff „Anrechnung“.* Details zum Tandembonus finden Sie unter: www.akad.de/ foerderprogramme

Bachelor-Studienangebote Gebührenmodell Monatsgebühr Gesamtgebühr¹

International Business Communication (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

International Business Communication – Tourismusmanagement (B.A.) Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

NEU! 180 ECTS Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Fachübersetzen Wirtschaft (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

DE-EN DE-SP DE-FR DE-EN-FR Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

DE-EN-SP DE-FR-SP Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

Fachübersetzen Technik (B.A.) 180 ECTS Sprint 36 Monate4 332,– € 11.952,– €

DE-EN DE-EN-FR Standard 48 Monate³ 259,– € 12.432,– €

Stretch 66 Monate5 196,– € 12.936,– €

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Mathematik

Mathematik und Englisch B2

Physik

Englisch B2

Englisch C1

Hochschuleignungsprüfung²

3 Monate

3 Monate

3 Monate

152,– €

304,– €

206,– €

456,– €

912,– €

618,– €

320,– €

HOCHSCHULEIGNUNGSPRÜFUNG

Monatsgebühr Gesamtgebühr¹GebührenmodellVORKURSE

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III. Angaben und Nachweise zur ImmatrikulationFolgende Angaben und Nachweise sind für die Immatrikulation zwingend erforderlich/einzureichen:

Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben Sie?

Abitur Fachhochschulreife Aufstiegsfortbildung sonstige HZB

Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung beifügen

Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule (z.B. Fachhochschule, Universität) studiert?

Nein Ja (alle Exmatrikulationsbescheinigungen in Kopie beifügen)

Wenn Ja:

Wann und an welcher Hochschule erfolgte Ihre erste Einschreibung/Immatrikulation?

Semester/Jahr: Hochschule:

Anzahl der Semester an deutschen Hochschulen insgesamt:

Haben Sie in einem Studiengang den Prüfungsanspruch verloren?

Nein Ja, im Studiengang

Studieren Sie aktuell an einer anderen Hochschule (z.B. Fachhochschule, Universität)?

Nein Ja (Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweis beifügen)

Wenn Ja:

Sind Sie zudem berufstätig?

Nein Ja

Hat sich Ihr Name geändert?

Nein Ja (Kopie Personalausweis oder Kopie Heiratsurkunde beifügen)

Möchten Sie sich Vorleistungen anrechnen/anerkennen lassen?

Nein Ja bereits beantragt unterschriebenes Angebot anbei

Zusätzliche Nachweise:

- bei Wahl einer Kompaktvariante für Ingenieure, Ökonomen oder Informatiker: Amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor- oder

Diplomzeugnisses und der Urkunde beifügen

- falls im Studiengang als Zulassungsvoraussetzung gefordert: Nachweis über entsprechendes Sprachniveau (z.B. Sprachtest, Zertifikat)

beifügen

Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben und beantrage die Immatrikulation für den ausgewählten Studiengang.

Unterschrift Ort, Datum

IV. Allgemeine Studienbedingungen

§ 1 Studienvertrag und StudienbeginnDer/die Studierende (im Folgenden der Studierende für m/w/d) hat den von ihm gewählten Studiengang angekreuzt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung in schriftli-cher Form an die AKAD Bildungsgesellschaft mbH (im Folgenden AKAD) übersandt. Der Studienvertrag wird wirksam, sobald der Studierende seine Anmeldebestätigung von AKAD erhält. Das Stu-dium beginnt mit dem Tag, an dem der Studierende zur zentralen Online-Plattform AKAD Campus freigeschaltet ist (Startdatum). Das Studium erfolgt entsprechend der Studien- und Prüfungsord-nung der mit dem Studien- und Prüfungsbetrieb betrauten AKAD University.

§ 2 Verlängertes Widerrufsrecht von 28 Tagen und unver-bindliche AKAD-TestphaseDer Studierende hat ein mit Vertragsschluss beginnendes gesetzli-ches Widerrufsrecht von 14 Tagen, dessen Verlängerung um wei-tere 14 Tage AKAD mit dem Studierenden vereinbart. Während dieser Zeit kann der Studierende seine auf den Abschluss des Stu-dienvertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen. Bereits ge-zahlte Studiengebühren erhält der Studierende in diesem Fall in voller Höhe zurück.Wählt der Studierende das Startdatum für sein Studium sofort oder innerhalb der Widerrufsfrist, kann er ab diesem Zeitpunkt die

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AKAD-Leistungen über den AKAD-Campus in Anspruch nehmen

und die hier freigeschalteten Lehrmaterialien, Lehrservices und

Lerntools unverbindlich testen. Sein Widerrufsrecht von 28 Tagen

ab Vertragsschluss wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

§ 3 AKAD Campus

Der AKAD Campus ist die zentrale Online-Plattform von AKAD. Ein

Internet-Zugang des Studierenden ist für ein erfolgreiches Studi-

um unerlässliche Voraussetzung. So werden wichtige Informa-

tionen ausschließlich im AKAD Campus hinterlegt. Im Weiteren ist

der AKAD Campus die Plattform für die Kommunikation mit AKAD

Studierenden und Dozenten. Der Studierende erhält ab Studienbe-

ginn bis zum Studienende Zugang zum AKAD Campus. Der Zugang

zum AKAD Campus wird dem Studierenden passwortgeschützt im

Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Stu-

dierenden zugeteilten Zugangsdaten gewährt. Der Studierende hat

für die Geheimhaltung der Zugangsdaten sowie des Passworts Sor-

ge zu tragen, damit unberechtigte Dritte nicht auf die Dienstleis-

tungen bzw. das Produkt und Services von Drittanbietern zugreifen

können. Für den Fall, dass der Studierende Kenntnis vom Missbrauch

der Zugangsdaten oder des Passwortes erlangt, ist er verpflichtet,

AKAD unverzüglich zu unterrichten. Bei einem Missbrauch ist AKAD

berechtigt, den Zugang zum AKAD Campus zu sperren. Der Studie-

rende haftet für Missbrauch, den er zu vertreten hat.

§ 4 Studienmittel (Lehrmaterialien, Lehrservices und Lern-

tools)

Im Rahmen des gewählten Studiengangs und während der Studien-

zeit erhält der Studierende über den AKAD Campus den Zugang und

das Recht zur Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lehrma-

terialien sowie der jeweilig vorgesehenen Lehrservices und

Lerntools (z.B. eBooks) und kann seinen individuellen Studienplan,

Termine und Veranstaltungen verwalten.

Die Nutzung der AKAD-Lehrmaterialien ist ausschließlich für das

Studium und private Zwecke des Studierenden bestimmt. Zweckent-

fremdung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung wie etwa

Weiterveräußerung von Lehrmaterialien, Lehr- und Lerninhalten

sind unzulässig. Die Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lehrser-

vices und Lerntools ist ausschließlich für das Studium des Studie-

renden bestimmt, jegliche anderweitige Verwendung ist unzulässig.

AKAD ist berechtigt, die Art des Zugangs zu den Studienmit-

teln, wie beispielsweise aufgrund neuer Entwicklungen im IT-

Bereich, zu verändern, sofern dies unter Berücksichtigung der

Interessen von AKAD für den Studierenden zumutbar ist und

diesen nicht unangemessen benachteiligt.

§ 5 Studienleistungen

In den Studiengebühren inbegriffene Studienleistungen sind: Der

Zugang und die Nutzung der AKAD Campus Online-Plattform, die

Nutzung von Lehrservices und Lerntools, soweit von AKAD im Ver-

lauf des Studiums ergänzend im Campus freigeschaltete Lehrmate-

rialien in Printform versendet werden, ein innerhalb Deutschlands

einmalig ohne zusätzliche Gebühren erfolgender Versand, die Kor-

rektur und Kommentierung der Einsendeaufgaben, die Kommunika-

tion zu Fachfragen, die Teilnahme an und Korrektur von Klausuren

gemäß der für den Studiengang geltenden Studien- und Prüfungs-

ordnung.

AKAD ist berechtigt, Studieninhalte und –abläufe, vornehm-

lich aufgrund der Umsetzung wissenschaftlicher und didakti-

scher Erkenntnisse und Verbesserungen, weiter zu entwickeln

und Leistungen, wie z.B. Modulzuschnitte und Modulinhalte

zu verändern, ergänzen, kürzen und erweitern, wenn dies

unter Berücksichtigung der Interessen von AKAD für den

Studierenden zumutbar ist und diesen nicht unangemessen

benachteiligt. Unter denselben Voraussetzungen ist AKAD

berechtigt, technische und organisatorische Änderungen vor-

zunehmen und Weiterentwicklungen auf allen für das Erbrin-

gen der Studienleistungen relevanten Bereichen umzusetzen.

§ 6 Studiengebühren

Während der Laufzeit des Studienvertrages bezahlt der Studierende

monatlich die bei seinem Studiengang im Anmeldeformular ange-

gebenen Studiengebühren (Listenpreis abzüglich Rabatten und An-

rechnung). Diese bleiben während der gesamten Dauer seines Stu-

dienvertrages unverändert. Im Falle einer Studienzeitverlängerung

fallen die unter § 10 aufgeführten Gebühren an.

Die Zahlung der ersten monatlichen Rate der Studiengebühren leis-

tet der Studierende spätestens innerhalb von drei Werktagen nach

dem Startdatum seines Studiums im Sinne von §1, die folgenden Ra-

ten monatlich nach jeweils drei Werktagen. Befindet sich der Wohn-

ort bzw. die Lieferanschrift des Studierenden im Ausland, hat er die

monatlichen Gebühren inkl. eventuell anfallender Auslandsbankspe-

sen und Versandkosten zu bezahlen.

Bezahlt der Arbeitgeber des Studierenden oder eine dritte Person

die Gebühren und stellt diese/-r die Zahlungen ein, übernimmt der

Studierende die weitere Zahlung der Gebühren sowie eventuelle

Rückstände.

Sollte der Studierende seinen Studienabschluss vor Ablauf der

Mindeststudiendauer erreichen, so hat er auch in diesem Fall

die vertragliche Gesamtgebühr in dem im Anmeldeformular

ausgewiesenen Umfange – unter Berücksichtigung von AKAD

eingeräumter Anrechnungen und Rabatte – voll zu entrichten.

Nicht in diesen Studiengebühren inbegriffen sind

- Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-

Hardware und Software,

- Gesetzestexte, Nachschlagewerke,

- die eigenen Kosten für Internet, Telefon, Porto und

Datenfernübertragung,

- die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei

Präsenzveranstaltungen.

- Für den Einsatz von für den Vertragsabschluss genutzten

Fernkommunikationsmitteln entstehen dem Studierenden keine

Kosten, die über die Kosten für die bloße Nutzung des Fern

kommunikationsmittels hinausgehen.

Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Studiengebüh-

ren und daher gesondert zu entrichten, ebenso wie Gebühren

für die Inanspruchnahme besonderer Services.

§ 7 Zugangsvoraussetzungen

Der Studierende hat das Studienprogramm zur Kenntnis genommen

und bestätigt mit der Abgabe seiner auf den Abschluss des Studi-

envertrags gerichteten Willenserklärung, dass er über die darin ge-

nannten Zugangsvoraussetzungen verfügt. Bei Nichterfüllung der

Zugangsvoraussetzungen trifft AKAD keine Verantwortung.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung des Studienvertrags

Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt – vorbehaltlich der Re-

gelung für Vorkurse – sechs Monate. Der Studierende kann seinen

Studienvertrag nach dem Studienbeginn (Startdatum) ohne Anga-

be von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von

sechs Wochen kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten

Halbjahres nach Studienbeginn. Danach kann der Studierende den

Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Liegt die Gesamtlaufzeit des Vertrags unter sechs Monaten,

ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf

der kostenlosen Betreuungszeit sowie während der Studien-

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Liegt die Gesamtlaufzeit des Vertrags unter sechs Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der kostenlosen Betreuungszeit sowie während der Studien-zeitverlängerung nach § 10 der Allgemeinen Studienbedin-gungen ist AKAD dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten zu kün-digen. In diesem Fall hat der Studierende keinen Anspruch auf Studienzeitverlängerung über den Kündigungszeitpunkt hinaus. Das Recht von Studierendem und AKAD, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf gemäß gesetzlicher Vorschrift der schriftlichen Form.

§ 9 Kostenlose BetreuungszeitHat der Studierende nach Ablauf der vereinbarten Regelstudienzeit sein Fernstudium noch nicht beendet, schließt sich eine kostenlose Betreuungszeit an.Die kostenlose Betreuungszeit richtet sich bei Regelstudiendauer nach der im Anmeldeformular angegebenen Dauer. In Fällen von Anrechnung ist diese entsprechend kürzer.Innerhalb der kostenlosen Betreuungszeit hat der Studierende das Recht, alle regulären AKAD-Leistungen zu nutzen. Urlaubssemes-ter verkürzen die kostenlose Betreuungszeit um die Anzahl der in Anspruch genommenen Monate des Urlaubssemesters.

§ 10 StudienzeitverlängerungDer Studierende kann sein Studium auch nach der kostenlosen Be-treuungszeit fortsetzen. Diese Studienzeitverlängerung beginnt unmittelbar im An-schluss an die kostenlose Betreuungszeit und läuft bis zum Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wird, wenn der Studierende dies nicht nach einer von AKAD an ihn gerichteten Anfrage binnen einer Frist von vier Wochen ablehnt. Die Ablehnung bedarf der Textform. AKAD verpflichtet sich, den Studierenden bei Beginn der Frist auf diese vorgesehene Bedeutung seines Ver-haltens hinzuweisen.Auch während dieser Studienzeitverlängerung kann der Studierende jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für die Studienzeitverlängerung wird für jeden angefange-nen Studienmonat eine gegenüber dem Listenpreis im Sinne von § 6 grundsätzlich reduzierte Gebühr fällig. Eine Über-sicht der aktuellen Gebührenordnung ist zu finden unter www.akad.de/gebuehrenordnung.Die Zahlung der letzten Monatsrate kann zeitversetzt bis zu 30 Tagen nach Abschluss des Studiums erfolgen.

§ 11 UrlaubssemesterDer Studierende kann aus triftigem Grund ein Urlaubssemester be-antragen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit, besondere beruf-liche Belastung). Der Antrag kann frühestens nach Beendigung des ersten Semesters und spätestens vor Beginn des letzten Semesters der Regelstudienzeit gestellt werden. Das Urlaubssemester (ma-ximal sechs Monate) kann auf einmal oder verteilt auf zweimal drei Monate in Anspruch genommen werden. Im Urlaubssemes-ter erfolgt eine Zahlungsunterbrechung und die Freischaltung von Modulen und Lehrmitteln im AKAD Campus wird unterbunden. In Ausnahmefällen kann auch ein zweites Urlaubssemester beantragt werden, die Kriterien für die Bewilligung eines solchen sind in der jeweiligen SPO geregelt.Bei einer Kündigung während des Urlaubssemesters wird die Frei-schaltung von Lehrmitteln im AKAD Campus sofort reaktiviert – bis zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist hat der Studie-

rende Zugang zum AKAD-Campus. Hierfür hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

§ 12 DatenschutzAKAD verwendet die Daten des Studierenden lediglich zur Beant-wortung seiner Anfrage oder zur Durchführung seines Fernstudi-ums. Außerdem erhält der Studierende ggf. von AKAD aktuelle Angebote. AKAD arbeitet mit externen Dienstleistern und Koope-rationspartnern. Mit der Weiterreichung seiner Daten an diese zu den oben angegebenen Zwecken ist der Studierende einverstan-den, diese werden von AKAD auf der Basis von Auftragsdatenver-einbarung (ADV) auf eine strenge Respektierung der Vorschriften des Datenschutzes verpflichtet. Wenn der Studierende künftig kei-ne aktuellen Angebote mehr erhalten möchte, teilt er dies AKAD mit. Die Mitteilung ist zu richten an: AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart (Telefon: 0711/81495-400, Fax: 0711/81495-999, E-Mail: [email protected]).

Die für die Nutzung des AKAD Campus notwendigen Bestands-, Nutzer- und Verbindungsdaten werden von AKAD erhoben, ge-speichert und verarbeitet. Dies gilt für den Fall, dass sich AKAD Leistungen Dritter bedient, auch für diese. Eine sonstige Weiter-gabe an Dritte erfolgt nicht. Die Speicherung der personenbezo-genen Daten erfolgt ausschließlich, um die bestimmungsgemäße Funktion des AKAD Campus sicher zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf der Nutzungsberechtigung gelöscht, soweit nicht ge-setzliche Vorschriften eine längere Speicherung vorsehen.

Diese Nutzungsbedingungen sind online zugänglich. Sie können jederzeit von AKAD geändert werden, sofern dies sachlich begrün-det ist. Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen er-kennt der Benutzer die Gültigkeit jeder Einzelbestimmung für sich an, die Gültigkeit einer jeden Einzelbestimmung wird nicht durch die Gültigkeit anderer Einzelbestimmungen beeinflusst. Änderun-gen treten mit der Veröffentlichung im AKAD Campus in Kraft. Durch den fortgesetzten Gebrauch des AKAD Campus stimmen die Nutzenden der geänderten Vereinbarung zu.Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO sind zu finden unter www.akad.de/ueber-akad/datenschutz.

§ 13 AdressänderungDer Studierende hat AKAD Änderungen seines Namens und seiner Adresse, einschließlich seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bank-verbindung unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Gerichtsstand und StreitbeilegungFür Streitigkeiten aus diesem Studienvertrag oder über das Beste-hen dieses Studienvertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Studierende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie aus-drücklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit oder für den Fall geschlossen wird, dass der Studierende nach Vertrags-schluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalts-ort aus dem Geltungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. AKAD ist zur Teil-nahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgeset-zes weder bereit noch verpflichtet.

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V. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Vorname

PLZ/Ort

Nachname

Straße/Hausnummer

Kreditinstitut (Name, Land) IBAN

BIC

Unterschrift Ort, Datum

Angaben des Kontoinhabers

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzu-ziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der AKAD Bildungsgesellschaft mbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich verpflichte mich mit meiner Unterschrift, für ausreichende Deckung auf meinem Konto zu sorgen und eventuelle Kosten, die infolge mangelnder Kontodeckung entstehen, zu übernehmen. Des Weiteren verpflichte ich mich, bei einer Kontoänderung meinerseits, AKAD auch für dieses Konto eine Einzugsermächtigung zu erteilen und AKAD umgehend von der neuen Bankverbindung zu informieren. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE32ZZZ00000340057. Man-datsreferenz: wird separat mitgeteilt. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die AKAD Bildungsgesellschaft mbH über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

AKAD Bildungsgesellschaft mbH · Heilbronner Straße 86 · 70191 Stuttgart · www.akad.de ·

Telefon: 0711 81495-400 · Fax: 0711 81495-999 · E-Mail: [email protected] · Registergericht Stuttgart · HRB 2272 ·

UID-Nr. DE176063066 · Geschäftsführung: Dr. Daniel Boese, Prof. Dr. Ronny Fürst

Unterschrift Ort, Datum

WiderrufsrechtDer Studierende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 28 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Studierende die AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart (Telefon: 0711/81495-710, Fax: 0711/81495-999, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Postbrief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Der Studierende kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Studierende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs Wenn der Studierende diesen Vertrag widerruft, hat ihm AKAD alle Zahlungen, die AKAD von Ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Studierende eine andere Art der Lieferung als die von AKAD angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei AKAD eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AKAD dasselbe Zahlungsmittel, das der Studierende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Studierenden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Studierenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

VI. Widerrufsbelehrung

Ja, ich melde mich zu dem in der Liste angekreuzten Fernstudium bei AKAD an: