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  • Stand 01/2006

    Anschlussbedingungen

    fr die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen

    an die bertragungsanlage fr Gefahrenmeldungen

    der Stadt Worms

    Stadtverwaltung Worms 3.09/37 Feuerwehr Kyffhuserstrae 6 67547 Worms Tel.: 06241/853-3260 Fax.:06241/853-3272

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    Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlubedingungen 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) 1.3 Zugang zum Objekt im Alarmierungsfall 1.4 Feuerwehrzugang / Anfahrstelle fr die Feuerwehr 2. bertragungseinrichtung fr Brandmeldungen (E) 3. Brandmelderzentrale (BMZ) 4. Weiterleitung von Gefahrenmeldungen/Strmeldungen 5. Feuerwehrbedienfeld (FBF) 6. Brandmelder 6.1 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) 6.2 Automatische Brandmelder 6.2.1 Projektierung 6.2.2 Brandmelder in Zwischendecken 6.2.3 Brandmelder in Zwischenbden 6.2.4 Brandmelder in Abluft- und Kabelschchten bzw. -kanlen 7. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen 7.1 Sprinkleranlagen 7.2 Sonstige Lschanlagen 8. Orientierungshilfen fr die Feuerwehr 8.1 Feuerwehr-Laufkarten 8.1.1 Papierformat 8.1.2 Grafische Darstellung 8.1.3 Allgemeine Hinweise 8.2 Sonstige Lage- und bersichtsplne 9 Planunterlagen 10. Abnahme der BMA durch die Feuerwehr 11. Wartung / Inspektion der BMA 12. Kostenersatz und Entgelte 13. Sonstige Bedingungen 14. Bauliche und betriebliche nderungen 15. Adressen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    -- Bitte die Anhnge als Kopiervorlagen benutzen Anhang A: Vereinbarung ber den Betrieb eines Feuerwehrschlsseldepot (FSD) Anhang B: Revision der bertragungseinrichtungen (Hauptmelder) Anhang C: Muster fr Feuerwehr-Laufkarten Anhang D: Antrag zur Installation einer Brandmeldeanlage an die Feuerwehr Worms Anhang E: Bedarfserklrung von Einbauschlssern (FBF, FSE, FSK/SD) Anhang F: Bedarfsvordruck fr Umstellschloss Anhang G: Checkliste fr Antragsteller

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    1. Allgemeines

    1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlubedingungen Diese Anschlubedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die bertragungsanlage fr Gefahrenmeldungen (AG) der Feuerwehr der

    Stadt Worms. Sie gelten fr Neuanlagen sowie fr Erweiterungen und nderungen bestehender Anlagen. Die Anschlubedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung fr eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslsung von Falschalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergnzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schrnken diese jedoch in bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zustndigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermglichen. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA an die AG der Stadt Worms erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlubedingungen einschlielich der Anhnge A und B verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

    1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) BMA sind nach den jeweils gltigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten:

    - VDE 0100 - DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 - DIN EN 54 - DIN 14661 - DIN 14662 - DIN 14675 - DIN 4066 - VdS 2095 - VdS 2105

    Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Gefahrenmeldeanlagen fr Brand, Einbruch und berfall Brandmeldeanlagen Bedienfeld fr Brandmeldeanlagen Feuerwehr Anzeigetableau Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb Hinweisschilder fr die Feuerwehr Richtlinien fr automatische Brandmeldeanlagen Richtlinien fr mechanische Sicherungsein- richtungen

    BMA mssen von VdS-anerkannten Errichterfirmen mit Fachkrften entsprechend der vorstehend aufgefhrten Bestimmungen errichtet werden. Sofern die DIN / VDE- und VdS-Bestimmungen voneinander abweichende Angaben enthalten, gelten die Bestimmungen der DIN / VDE als Mindestanforderungen.

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    1.3 Zugang zum Objekt im Alarmierungsfall Der Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang zur BMZ und ggf. der Parallelanzeige sowie zum Sicherungsbereich der BMA zu ermglichen. In Absprache mit der Feuerwehr ist ein Feuerwehrschlsseldepot (FSD) zu installieren, wenn andere Mglichkeiten des jederzeitigen gewaltlosen Zugangs nicht gegeben sind (siehe DIN 14675, Ziffer 5.5 k). Objektschlssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen). Es sind die besonderen Vereinbarungen mit der Feuerwehr der Stadt Worms ber die Errichtung eines FSD zu beachten. Die Vereinbarungen liegen diesen Anschlubedingungen als Anhang A bei, bzw. knnen bei der Feuerwehr angefordert werden. Vom Betreiber muss ein Profilhalbzylinder mit GHS-Schliessung bereit gestellt werden. Das FSD wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang des Objektes an der Anfahrstelle fr die Feuerwehr angebracht (siehe Ziffer 1.4 dieser Anschlubedingungen). Um der Feuerwehr die Mglichkeit zum ffnen des FSD ohne Alarmauslsung durch die Brandmeldezentrale zu ermglichen, mu ein VdS anerkanntes Freischaltelement vorhanden sein. Das Freischaltelement ist an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldezentrale anzuschalten. Der Profilhalbzylinder fr FSE wird von der Feuerwehr Worms gegen Kostenersatz gestellt (siehe Anhang E). Der Standort des FSD ist durch eine Blitzleuchte ( Gelb )zu kennzeichnen.

    1.4 Feuerwehrzugang / Anfahrstelle fr die Feuerwehr bertragungseinrichtung (Hauptmelder), Brandmelderzentrale oder Parallelanzeige, Feuerwehrbedienfeld sowie Feuerwehr-Laufkarten mssen leicht zugnglich und rumlich als Einheit in unmittelbarer Nhe des Feuerwehrzugangs installiert sein (siehe DIN 14675, Ziffer 6.2.6 sowie Ziffer 3 dieser Anschlubedingungen). Sofern eine Einweisung der Feuerwehr von der Zufahrt des Objektes zum Feuerwehrzugang durch ortskundiges Personal nicht jederzeit sichergestellt ist, ist der Feuerwehrzugang an der Auenseite des Objektes mit einer gelben Blitzleuchte zu kennzeichnen. Der Feuerwehrzugang mu sich in unmittelbarer Nhe der Anfahrstelle fr die Feuerwehr befinden, die gem LBauO 7, MBO 5 als Feuerwehrzufahrt ausgefhrt sein mu. Feuerwehrzugang und Anfahrstelle fr die Feuerwehr sind mit der Feuerwehr bereits in der Planungsphase abzustimmen.

    2. bertragungseinrichtung (fr Brandmeldungen)

    Die Stadt Worms unterhlt eine bertragungsanlage fr Gefahrenmeldungen (AG), an die bertragungseinrichtungen (E) fr Brandmeldungen angeschlossen werden knnen. Der Betrieb der AG ist der Fa. Siemens als Konzessionr bertragen Die Anschaltung einer E an die AG erfolgt auf Antrag. Die vorgefertigten Antragsformulare sind schriftlich beim Konzessionr (Anschrift siehe Ziffer 15), anzufordern.

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    Der Antrag mu enthalten: - die Bezeichnung des Teilnehmers a.) Objekt: Postalische Anschrift des spteren Standortes der E b.) Antragsteller: Postalische Anschrift des Antragstellers - gewnschter Zeitpunkt der Inbetriebnahme Die E wird vom Konzessionr der AG eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Strungen der E sowie im Mietleitungsnetz der Telefongesellschaft werden dem Konzessionr umgehend gemeldet, sofern sie bei der Feuerwehr angezeigt werden. Der Konzessionr wird die Fehlerbeseitigung unverzglich einleiten. Die Nummer der E (Vergabe erfolgt durch den Konzessionr) ist gut lesbar am Gehuse des Hauptmelders der E anzubringen (siehe Ziffer 1.4 dieser Anschlubedingung). Fr die Anschaltung der E mu der vollstndig ausgefllte Antrag mit allen Angaben ber die BMA rechtsgltig unterschrieben mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionr der AG vorliegen.

    3. 4.

    Brandmelderzentrale (BMZ) Bei Verwendung von Brandmelderzentralen, an denen die Melderschleifen (Gruppen, Linien) zentral durch eine gemeinschaftliche Digitalanzeige angezeigt wird, ist zustzlich eine Parallelanzeige (Nummerntableau) mit Einzelschleifenanzeige anzubringen. Die BMZ bzw. Parallelanzeige der BMZ ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Der Standort mu mit der Feuerwehr Worms abgestimmt werden. Die Zugangstre und der Weg zur BMZ oder - sofern vorhanden - zur Parallelanzeige ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei vorhandener Parallelanzeige mu der Weg zur BMZ an der Parallelanzeige ausgewiesen werden. Weiterleitung von Gefahrenmeldungen/Strmeldungen Die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen und Strungsmeldungen hat gem. DIN/VDE 0833 Teil 1 (Ziffer 3.8.7) zu erfolgen. Hierbei ist zu beachten:

    a.) b.) c.)

    Gefahrenmeldungen aus der BMA sind ber Primrleitungen an die AG der Stadt Worms weiter zu leiten. Der Einsatz von automatischen Whl- und bertragungsgerten (AWUG) ist nicht zulssig. Alternativ zu Absatz a kann die Weiterleitung von Gefahrenmeldungen aus der BMA an die AG auch ber eine parallele bertragungseinrichtung, die mit unterschiedlichen bertragungswegen sowohl auf der Sender,- als auch auf der Empfngerseite ausgestattet ist, weiter geleitet werden. Strungsmeldungen aus der jeweiligen BMA werden von der Feuerwehr nicht entgegengenommen, sie mssen jedoch mindestens als Sammelanzeige an eine Beauftragte Stelle weitergeleitet werden, wenn sich die Anzeige- und Bettigungseinrichtungen in nicht durch Eingewiesene Personen stndig besetzten Rumen befindet.

    Fr die Beschriftung der BMZ gilt die DIN 14675. Sie mu mit den entsprechenden Bezeichnungen in anderen Orientierungshilfen bereinstimmen. Darber hinaus ist an der BMZ ein Schild (Grundfarbe: wei / Text und Umrahmung: rot) mit folgendem Text (z.B. fr

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    Wartungsarbeiten) vorzuhalten:

    bertragungseinrichtung abgeschaltet ! Bei Alarm Feuerwehrruf 112 whlen !

    5. Feuerwehrbedienfeld (FBF) Die Installation eines FBF ist verbindlich vorgeschrieben. Die Schlieung fr das FBF wird von der Feuerwehr vorgegeben. Das FBF wird vom Konzessionr der AG bei der Prfung der E mit berprft. Der Betreiber erhlt keinen Schlssel fr das FBF. Der Profilhalbzylinder fr FBF wird von der Feuerwehr Worms gegen Kostenersatz gestellt (siehe Anhang E).

    6.

    Brandmelder Die Auswahl und Installation von Brandmeldern hat nach den Bestimmungen der Unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerke zu erfolgen. Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, mu die jeweilige Meldernummer im Brandmelderlageplan eingetragen sein. Die Feuerwehr empfiehlt die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation fr alle Brandmelder.

    6.1 Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) ber die Vorgaben der unter Ziffer 5 genannten Regelungen hinaus, sollten Druckknopfmelder vorwiegend in Fluchtwegen und dort in der Nhe von sonstigen Feuerlscheinrichtungen installiert werden. Sie sind in einer Hhe von 1,4 m 0,2 m ber dem Fuboden anzubringen.

    6.2 Automatische Brandmelder Die Auswahl automatischer Melder hat entsprechend der wahrscheinlichen Brand-entwicklung in der Entstehungsphase, der Raumhhe, den Umgebungsbedingungen und den mglichen Strgren in dem zu berwachenden Bereich zu erfolgen.

    6.2.1 Projektierung Bei der Installation automatischer Brandmelder, welche die E auslsen, ist eine der nachfolgenden Manahmen zur Vermeidung von Falschalarmen wnschenwert:

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    a.) Zweimelderabhngigkeit b.) Zweigruppenabhngigkeit c.) Brandkenngrenmuster Vergleich d.) Alarmzwischenspeicherung ist in Absprache mit der Feuerwehr zulssig.

    6.2.2 Brandmelder in Zwischendecken Brandmelder in Zwischendecken mssen ohne besonderen Aufwand zugnglich sein. Unter jedem Melder mu ein besonders gekennzeichnetes Deckenelement herausnehmbar angebracht sein. Fr die Kennzeichnung sind Hinweisschilder nach DIN 14623 zu verwenden. Alternativ hierzu ist eine Kennzeichnung durch weie Stromkreisbezeichnungsschilder mit roter Beschriftung mglich, wenn die Schriftgre DIN 1450 entspricht. Kann die Forderung nach einer Kennzeichnung nicht erfllt werden, ist die Installation eines Brandmelderlageplantableaus notwendig, auf dem jeder ausgelste Melder angezeigt wird.

    6.2.3

    Brandmelder in Zwischenbden In Zwischenbden sind die Bodenplatten oberhalb der Melder entsprechend Ziffer 6.2.2 zu kennzeichnen. Um ein Vertauschen der markierten Platten zu verhindern, mssen sie mit einer Kette gesichert werden. Das Hebewerkzeug fr die Platten ist fr die Feuerwehr jederzeit gut sichtbar vorzuhalten.

    6.2.4 Brandmelder in Abluft- und Kabelschchten bzw. kanlen Brandmelder in Abluft- und Kabelschchten bzw. -kanlen o.. gilt sinngem Ziffer 6.2.2.

    7. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Sofern Sprinkleranlagen oder sonstige ortsfeste automatische Lschanlagen in Objekten mit BMA installiert sind, sind die nachfolgend genannten Regelungen zu beachten:

    7.1 Sprinkleranlagen Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Lsch- bzw. Meldebereiches anzuzeigen. Siehe hierzu auch die VdS - Richtlinie 2092: Richtlinie fr Sprinkleranlagen, Planung und Einbau. Fr die Vorhaltung von Lageplnen zum Auffinden der Lsch- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie fr Meldergruppen (s. Ziffer 8 dieser Anschludingungen). Der Laufweg von der BMZ zur Sprinklerzentrale ist auszuschildern.

    7.2 Sonstige Lschanlagen Sonstige ortsfeste Lschanlagen (z.B. CO2 - Lschanlagen) mssen an die BMZ angeschaltet werden. Die Anschaltung mu so erfolgen, da das Auslsen der ortsfesten Lschanlage an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Lsch- bzw. Meldebereiches angezeigt wird. Fr die Vorhaltung von Lageplnen zum Auffinden der Lsch- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie fr die Meldegruppen (s. Ziffer 8 dieser Anschlubedingungen).

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    8.

    Orientierungshilfen fr die Feuerwehr

    8.1 Feuerwehr-Laufkarten (Muster siehe Anhang C) Je Meldergruppe ist ein Brandmelderlageplan gut sichtbar und stets griffbereit an der BMZ bzw. an der Parallelanzeige zu hinterlegen. Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind mit der Feuerwehr abzustimmen.

    8.1.1 Papierformat Feuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 ggf. A4 zu erstellen (siehe Anhang C). Zum Schutz vor ueren Einflssen sind die Karten mit einer Schutzfolie zu versehen.

    8.1.2 Grafische Darstellung Die Plne sind auf der Basis von aktuellen Grundriplnen (Bestandszeichnung) zu

    erstellen und stndig fortzuschreiben. Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wnde mit Trffnungen ohne Mae und

    Maketten und ohne eingezeichnete Mblierung zu whlen. Wnde, die Gebudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch grere

    Strichbreiten deutlich hervorzuheben. Fr die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rcksprache mit der Feuerwehr zu

    halten. Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen.

    8.1.3 Allgemeine Hinweise Feuerwehr-Laufkarten mssen folgende Informationen enthalten: genaue Bezeichnung des Geschosses bzw. der Ebene Standort der Brandmelderzentrale bzw. der Parallelanzeige und ggf. der Unterzentrale(n) Laufweg von BMZ zur jeweiligen Meldergruppe als grne Linie markiert mit Laufrichtung im Laufweg liegende Tren und Treppenrume ggf. vorhandene Feuerwehraufzge Lage der Wandhydranten und/oder Anschlueinrichtungen der Steigleitungen Nutzung des Meldebereiches Meldergruppe, Melderart (automatische Brandmelder, Druckknopfmelder oder

    linienfrmiger Brandmelder), Lage und Kennzeichnung der Melder in der jeweiligen Meldergruppe

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    Bereiche mit stationren Lschanlagen sind mit Bildzeichen nach DIN 14034 (ggf. mit

    Schraffur) zu kennzeichnen. Die Art des Lschmittels ist anzugeben. Bei Brandmeldeanlagen, die ber Informationssysteme mit automatischen Ausdruck von Brandmelderlageplnen verfgen, mu ein kompletter Satz Brandmelderlageplne fr alle Meldergruppen separat zur Verfgung stehen.

    8.2 Sonstige Lage- und bersichtsplne

    Die Feuerwehr kann verlangen, da weitere Lage-, Alarm- und bersichtsplne in unmittelbarer Nhe der BMZ hinterlegt werden.

    9. Planunterlagen Die Planunterlagen sind vor Installationsbeginn der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr abzustimmen

    10. Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Vor Anschaltung der BMA an die E und somit an die AG der Stadt Worms erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr im Beisein des Konzessionrs. Der Termin fr die Abnahme wird der Feuerwehr der Stadt Worms mit einem Vorlauf von 14 Tagen durch den Konzessionr der AG mitgeteilt. Der Betreiber bzw. der Errichter der BMA hat den Konzessionr daher rechtzeitig zu informieren! Bei der Abnahme mssen der Antragsteller und der Errichter der BMA (oder jeweils ein zeichnungs- und weisungsbefugter Vertreter) anwesend sein. Sptestens zu diesem Zeitpunkt mssen der Feuerwehr bergeben werden: - durch den Errichter der BMA: Installationsattest nach VdS 2095 Das Prfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverstndigen entsprechend der

    technischen Prfverordnung (TPrfVO) vom 05.12.1996. - durch den Betreiber der BMA: Nachweis der Wartung der BMA (z.B. Kopie des Wartungsvertrages).

    Sofern automatische Lschanlagen an die BMA angeschlossen sind, das Prfprotokoll ber die Abnahme der Lschanlage von einem staatlich anerkannten Sachverstndigen entsprechend der technischen Prfverordnung (TPrfVO) vom 05.12.1996

    Die Abnahme durch die Feuerwehr bezieht sich auf die in diesen Anschlubedingungen aufgefhrten Forderungen. Die Abnahme erfolgt stichpunktartig. Es wird vorausgesetzt und unterstellt, da die BMA den unter Ziffer 1.2 genannten Regelwerken sowie den Angaben im Installationsattest entspricht. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Besttigung der fachgerechten Installation der BMA.

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    11. Wartung / Inspektion der BMA Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist fr die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS anerkannten Fachfirma abzuschlieen. Bei einer erhhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermchtigt, die BMA zu berprfen. Bei schweren Mngeln behlt sich die Feuerwehr das Recht vor, die zustndige Ordnungsbehrde fr die Bauaufsicht zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA die Anlage von der E zu trennen. Sofern im Rahmen der Wartung Brandmelder abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, da die jeweiligen berwachungs- bzw. Sicherungsbereiche whrend der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.B. durch Aufsichtspersonal) berwacht werden. Sofern im Rahmen der Wartung die E durch die BMZ nicht mehr angesteuert werden kann, ist die Anzeige der BMZ stndig zu beobachten und die bermittlung eines Alarms zur Feuerwehr auf andere Art (z.B. manuelle Auslsung der E oder Fernsprecher) sicherzustellen. Sofern Arbeiten an der BMA ein Auslsen oder Abschalten der E erforderlich machen, ist das in Anhang B dieser Anschlubedingungen beschriebene Verfahren zu beachten.

    12. Kostenersatz und Entgelte

    12.1 Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr der Stadt Worms gem Ziffer 10 dieser Anschlubedingungen sowie alle aufgrund von Mngeln der BMA erforderlichen Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

    12.2 Die Kosten, die der Stadt Worms durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund von Falschalarmen entstehen, werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Es ist die Pflicht zum Kostenersatz unerheblich, ob ggf. Dritte den Alarm vorstzlich oder fahrlssig verursacht haben. In begrndeten Ausnahmefllen kann die Stadt Worms auf Antrag auf den Kostenersatz verzichten. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach der jeweils gltigen Fassung der Satzung ber die Erhebung von Gebhren fr die Inanspruchnahme und den Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Worms (Gebhrensatzung Feuerwehr).

    13. Sonstige Bedingungen Die Feuerwehr behlt sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern.

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    14 Bauliche und betriebliche nderungen Bauliche nderungen einschl. Nutzungsnderungen von Rumren oder Gebudebereiche sowie betriebliche nderungen sind der zustndigen Feuerwehr mitzuteilen. Die Plne sind vom Betreiber zu aktualisieren.

    15. Adressen

    15.1 Feuerwehr Stadtverwaltung Worms 3.09/37 Feuerwehr Kyffhuserstrae 6 67547 Worms

    15.2 (Konzessionr der AG)

    Fa. Siemens AG Zweigniederlassung Mannheim Dynamostrae 4 68165 Mannheim

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    Der Profilhalbzylinder fr FSE wird von der Feuerwehr Worms gegen Kostenersatz gestellt (siehe Anhang E).Weiterleitung von Gefahrenmeldungen/StrmeldungenDer Profilhalbzylinder fr FBF wird von der Feuerwehr Worms gegen Kostenersatz gestellt (siehe Anhang E).