Antenne Erden Blitzschutz

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Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen wegen der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergebnisse nur von hierfür speziell geschulten Fachkräften des Elektrohandwerks ausgeführt werden! Führen Sie niemals Erdungs- und Blitzschutzarbeiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft mit entsprechenden Kenntnissen sind! Die hier abgedruckten Hinweise sind keine Aufforderung an Nichtfachleute, Erdungs- und Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung durchzuführen, sondern dienen der von Ihnen beauftragten Fachkraft als zusätzliche Information! Potenzialausgleichsschiene Netzanschluss Potenzial- ausgleichs- leitung Potenzialausgleichsschiene Erdungs- anschluss Erdungs- leitung Potenzial- ausgleichs- leitung Im schraferten Bereich ist lt. Norm eine Antennenerdung nicht zwingend erforderlich. Antenne erden/Blitzschutz Die Antenne muss gemäß DIN EN 60728-11 aufgebaut und ent- sprechend geerdet werden. Von der Erdungspicht ausgenommen sind nur solche Antennen: die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und zugleich weniger als 1,5 m von Gebäuden angebracht sind. Zur Erdung muss der Mast auf kürzestem Weg über einen ge- eigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes verbunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der Gebäudeerdung. Anschlüsse an die Blitzschutzanlage dürfen nur von einem quali- zierten Blitzschutzanlagen-Installateur durchgeführt werden. a) Geeignet als Erdungsleiter ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min. 16 mm 2 Kupfer, min. 25 mm 2 Aluminium oder min. 50 mm 2 Stahl. b) Nicht geeignet als Erdungsleiter - sind die Außenleiter der Antennenkabel - metallische Hausinstallationen (z. B. Metallrohre der Was- ser- oder Heizungsanlage) da die Dauerhaftigkeit der Verbin- dung nicht gewährleistet werden kann - oder Schutzleiter oder Neutralleiter des Starkstromnetztes. c) Führung von Erdungsleitern Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen nicht durch Räume geführt werden, die zur Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen dienen (z. B. Heu, Stroh) oder in denen sich eine ex- plosive Atmosphäre bilden kann (z. B. Gase, Dämpfe). Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten Antennen- anlagen (z. B. Verteilanlagen) müssen zudem die Erdungs- maßnahmen so ausgeführt sein, dass der Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn einzelne Einheiten entfernt oder ausgetauscht werden. Gefahren können nicht nur durch Gewitter entstehen (Blitzschlag), sondern auch durch statische Auadung oder Kurzschluss in den angeschlossenen Geräten. Deshalb muss generell für alle Antennenanlagen aus Sicherheits- gründen ein Potenzialausgleich aus 4 mm² Kupfer vorgenommen werden. Die Kabelschirme aller Koaxialantennen-Niederführungskabel müssen über einen Potenzialausgleichsleiter mit dem Mast ver- bunden werden.

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Atenne

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  • Erdungs- und Blitzschutzarbeiten drfen wegen der Gefahr unzulnglicher Arbeitsergebnisse nur von hierfr speziell geschulten Fachkrften des Elektrohandwerks ausgefhrt werden!

    Fhren Sie niemals Erdungs- und Blitzschutzarbeiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft mit entsprechenden Kenntnissen sind!

    Die hier abgedruckten Hinweise sind keine Aufforderung an Nichtfachleute, Erdungs- und Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung durchzufhren, sondern dienen der von Ihnen beauftragten Fachkraft als zustzliche Information!

    Potenzialausgleichsschiene

    Netzanschluss

    Potenzial-ausgleichs-leitung

    Potenzialausgleichsschiene

    Erdungs-anschluss

    Erdungs-leitung

    Potenzial-ausgleichs-leitung

    Im schraffi erten Bereichist lt. Norm eineAntennenerdung nicht zwingend erforderlich.

    Antenne erden/Blitzschutz

    Die Antenne muss gem DIN EN 60728-11 aufgebaut und ent-sprechend geerdet werden. Von der Erdungspfl icht ausgenommen sind nur solche Antennen:

    die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und zugleich weniger als 1,5 m von Gebudenangebracht sind.

    Zur Erdung muss der Mast auf krzestem Weg ber einen ge-eigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebudesverbunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der Gebudeerdung.Anschlsse an die Blitzschutzanlage drfen nur von einem qualifi -zierten Blitzschutzanlagen-Installateur durchgefhrt werden.

    a) Geeignet als Erdungsleiter

    ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min.16 mm2 Kupfer, min. 25 mm2 Aluminium oder min. 50 mm2 Stahl.

    b) Nicht geeignet als Erdungsleiter

    - sind die Auenleiter der Antennenkabel- metallische Hausinstallationen (z. B. Metallrohre der Was-

    ser- oder Heizungsanlage) da die Dauerhaftigkeit der Verbin-dung nicht gewhrleistet werden kann

    - oder Schutzleiter oder Neutralleiter des Starkstromnetztes.

    c) Fhrung von Erdungsleitern

    Antennenkabel und Erdungsleiter drfen nicht durch Rume gefhrt werden, die zur Lagerung von leicht entzndlichen Stoffen dienen (z. B. Heu, Stroh) oder in denen sich eine ex-plosive Atmosphre bilden kann (z. B. Gase, Dmpfe).

    Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten Antennen-anlagen (z. B. Verteilanlagen) mssen zudem die Erdungs-manahmen so ausgefhrt sein, dass der Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn einzelne Einheiten entfernt oder ausgetauscht werden.

    Gefahren knnen nicht nur durch Gewitter entstehen (Blitzschlag), sondern auch durch statische Aufl adung oder Kurzschluss in den angeschlossenen Gerten.

    Deshalb muss generell fr alle Antennenanlagen aus Sicherheits-grnden ein Potenzialausgleich aus 4 mm Kupfer vorgenommen werden.Die Kabelschirme aller Koaxialantennen-Niederfhrungskabel mssen ber einen Potenzialausgleichsleiter mit dem Mast ver-bunden werden.

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