Antiziganismus Beim Bundesgerichtshof

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  • 7/24/2019 Antiziganismus Beim Bundesgerichtshof

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    Antiziganismus beim Bundesgerichtshof

    BGH hetzte gegen ZigeunerRomani Rose vom Zentralrat der Sinti und Roma erwartet vom Bundesgerichtshof,

    dass er seine Geschichte aufarbeitet. Der BGH will reagieren.

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bild: dpaKARLSRUHE taz| Der Bundesgerichtshof (BGH) soll sich von seinerantiziganistischen Rechtsprechung der Nachkriegszeit distanzieren. Darum batRomani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, amDienstagabend bei einer Veranstaltung im BGH in Karlsruhe.Im Januar 1956 hatte der Bundesgerichtshof Zigeunern, die von den Nazis verfolgtworden waren, weitgehend die Entschdigung verwehrt. Die Ausgrenzungs- undUmsiedlungspolitik der Nazis sei bis 1943 nicht durch deren Rassenwahn motiviertgewesen, sondern Teil von blichen polizeilichen Prventivmanahmen. ZurBegrndung erklrten die BGH-Richter damals, wegen der Eigenart des Volkes habees schon immer Manahmen gegen die Zigeunerplage gegeben.Ohne jede Relativierung heit es dort: Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zurKriminalitt, besonders zu Diebsthlen und Betrgereien, es fehlen ihnen vielfach diesittlichen Antriebe zur Achtung von fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven

    Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb zu eigen ist.NS-Manahmen ab 1939 wurden auerdem mit militrischen Erfordernissenbegrndet: Die umherwandernden Zigeuner knnten Spionage betreiben. Einerassische Verfolgung erkannte der BGH in dem Urteil, das der taz vorliegt, erst abAnfang 1943 an. Mit dem Erlass von SS-Reichsleiter Heinrich Himmler, dieZigeuner entweder nach Ausschwitz zu deportieren oder unfruchtbar zu machen,sei eine Wendung eingetreten, da es nun um die gnzliche Ausrottung gehe.Unfhig zu offiziellen Erklrungen

    Das Urteil entfaltet heute keine Rechtswirkung mehr. 1963 hatte der BGH doch nochanerkannt, dass die Verfolgung der Sinti und Roma auch schon vor 1943 rassistischeGrnde gehabt haben knne. Damit konnten berlebende auch entsprechendeEntschdigungen erhalten. Der BGH stellte die rassistischen Grnde nun aber nurneben die weiterhin akzeptierten vermeintlich polizeilichen Erwgungen. Eineinhaltliche Distanzierung von dem 1956er Urteil war darin nicht enthalten.

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    Der BGH bernahm damals die Rechtfertigungsstrategie der Nationalsozialisten undderen demagogische Hetze, kritisierte Rose. Bis heute habe es seitens des BGHkeine Distanzierung gegeben. Wir wrden es sehr begren, wenn eine solcheErklrungin welcher Form auch immerheute mglich wre. Rose sprachaufEinladung des Bundesjustizministeriums beim 4. Rosenburg-Symposium zur

    justiziellen NS-Aufarbeitung.Die anwesenden BGH-Richter zeigten sich entsetzt, aber unfhig zu spontanenoffiziellen Erklrungen. Die neue BGH-Prsidentin Bettina Limperg kndigtegegenber der taz aber eine baldige Reaktion an.

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    Roma-Frauen gegen StigmatisierungMan muss uns die Chance geben

    Roma in Duisburg gerumtUnbekannt verzogen

    Roma-Flchtlinge in DeutschlandMir wird bel

    Themenwoche Toleranz bei der ARD

    Die Oma und die Roma

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    weitere Schlagzeilen ...

    Sexuelle bergriffe in FlchtlingsheimPolizei ermittelt gegen Wachleute

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    Kommentar Merkels FlchtlingspolitikWer nicht fttert, wird gebissen

    CDU-Kandidat Guido Wolf in BaW

    Zwischen Merkel und Seehofer

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    Politik Deutschland

    22.10.2014

    Christian RathRechtspolitischer Korrespondent

    Themen Bundesgerichtshof Sinti und Roma BGH

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    Kostenloser Journalismus hatseinen Preis.Aber niemand soll dafr zahlen, wenn er nicht kann.

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    LeserkommentareLowandorder24.10.2014, 16:24Klar - da hier einer unausrottbar den Walser gibt;

    nunja - da war der BGH bzgl derRehse-Rspr et al( Beisitzer Freissler - ich mein es wr der Salger-Senat gewesen)schon mal was weiter -

    Da ist denn auch -die Anti-Zygan-Rspr. als Unrecht zu benennen - nur folgerichtig;

    risikolos ist diese Salamietaktikallerdings fr den BGH/die Justiz nicht -

    So hat unstreitigdie Rspr. im Nachgang zumKPD-Verbot via Karlsruhe(Ol'Conny mute das anmahnen -das gleichzeitige SRP-Verbot wardas Verbandel)in Rechtsbeugung bis hin zu Straftaten bei Wahlen geurteilt( "der Angeklagte kandidiert zwar als Parteiloser - das stehe seiner Verurteilungaber nicht entgegen, denn er sei allgemein als Kommunist und Parteignger derverbotenen KPD bekannt usw ") -

    Gysi sollte also schon mal was nachlegen.

    Aus Erfahrung ist sicher -auch solches wrde in Richterkreisen weithin unglubiges Erstaunen durch alle

    Instanzen auslsen.o antworteno melden

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    Trango23.10.2014, 09:09Fr wenig Geld bernehme ich gern den Job, mich stellvertretend fr den BGH vonrassistischen Urteilsfragmenten lngst verstorbener Altnazi-Richter zu distanzieren,

    wiewohl mir der Job des Kotau-Beauftragten Zukunft zu haben scheint.Die Stellen bei Sarotti und dem Verlag von Astrid Lindgren etc. etc. sind wohl schonvergeben worden.

    Recht wre mir allerdings, wenn sich mal irgendwer davon distanzieren wrde, dasHaus meiner Groeltern in Schutt und Asche gebombt zu haben, die sich davonzeitlebens nicht mehr erholten.

    o antworteno melden

    Jaroslaw Majchrzyk

    22.10.2014, 20:28AD 1957 - auch fr diese Zeit ein schrecklicher Sprachgebrauch. Heute musste ichirgendwo lesen die Linke sei eine Schande fr Deutschland (CDU-Fuzzi). Was istdamit hier?

    o antworteno meldeno

    Jom23.10.2014, 01:27@Jaroslaw Majchrzyk Was soll damit sein ? Es ist alles eine Frage desStandpunktes. Fr Schuble ist ja auch die AfD eine "Schande" fr Deutschland.Insofern...traute Gemeinsamkeit.

    antworten melden

    Dudel Karl

    22.10.2014, 18:35...Teil von blichen polizeilichen Prventivmanahmen

    o antworteno meldeno

    christine rlke-sommer

    23.10.2014, 06:03

    @Dudel Karl die nach "dem umsturz" (so die buerin in der ortenau) ungebrochenfortgesetzt wurden. und heute wieder schwer in mode kommen. antworten

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    Fristen zur BenutzungDas Bundesarchivgesetz (BArchG) regelt in 5 den Zugang zu Archivgut. Grundstzlich

    steht jedermann auf Antrag das Recht zu, Archivgut des Bundes einzusehen. Dabei unterliegt

    die Archivbenutzung jedoch u. a. folgenden Einschrnkungen:

    Archivgut des Bundes ist zugnglich, sofern es in einer mehr als 30 Jahre zurckliegenden Zeitentstanden ist.

    Archivgut, das sich auf natrliche Personen bezieht, darf ohne Zustimmung der Betroffenen

    erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr

    nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre

    nach der Geburt des Betroffenen.

    Fr Akten, die den Rechtsvorschriften des Bundes ber Geheimhaltunginsbesondere demSteuergeheimnis gem Abgabenordnung, den Geheimhaltungsvorschriften des

    Sozialgesetzbuches, dem Bank- oder dem Kreditgeheimnisunterliegen, gilt eine Schutzfrist

    von 60 Jahren.

    Insbesondere fr wissenschaftliche Benutzungen knnen bestimmte Fristen auf Antrag

    verkrzt werden.

    Fr die Bestnde der Abteilung DDR wird in der Regel die Schutzfrist nach 5 (1) BArchG

    im Interesse einer mglichst uneingeschrnkten Forschungsttigkeit verkrzt.

    Fr die Bestnde der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im

    Bundesarchiv ist die 30-jhrige Sperrfrist aufgehoben. Fr Archivgut, das sich auf natrliche

    Personen bezieht, sind im 5 des Bundesarchivgesetzes festgelegte Fristen einzuhalten.

    Konservatorische Grnde knnen einer Nutzung von Archivgut entgegenstehen. Um dieUnterlagen zu schtzen und dauerhaft zu erhalten, werden dann Ersatzformen

    (Mikroplanfilme, Mikrorollfilme) vorgelegt.

    Ausknfte ber die Zugnglichkeit und Benutzungsbedingungen im Einzelfall erteilen Ihnen

    die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesarchivs.

    "Dann gibt es Mord und Totschlag"

    Es war ein schwieriger Weg bis zur Grndung der "Gauck-Behrde". Denn was mit den

    Akten der Staatssicherheit geschehen sollte, darber gab es 1990 groe Diskussionen:Vernichten, verschlieen, offenlegen?

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    Um die Zukunft im vereinten Deutschland "mit Streitereien ber dieVergangenheit nicht unntig zu belasten", bekannte Wolfgang Schuble2009 in einem Interview mit der "Super Illu", habe er 1990 dringend dazugeraten, smtliche Stasi-Akten ungesehen zu vernichten. Die Ansicht desdamaligen Bundesinnenministers war Lothar de Maizire, dem letzten

    Ministerprsidenten der DDR, durchaus sympathisch, auch wenn erlediglich fr eine Schlieung der Hinterlassenschaften des DDR-Geheimdienstes pldierte. Auf keinen Fall aber, so de Maizire, solltenBrger Einsicht in die Akten bekommen, die das Ministerium frStaatssicherheit (MfS) ber sie angelegt hatte: "Dann gibt es keinenNachbarn, Freund oder Kollegen mehr, dann gibt es Mord und Totschlag."Die Brgerbewegung war in dieser Frage gespalten: Whrend etwa derWittenberger Pfarrer Friedrich Schorlemmer ein groes "Freudenfeuer" mitden Papieren inszenieren wollte, htte Brbel Bohley am liebsten jedemseine Akte mit nach Hause gegeben.

    Vernichten oder offenlegen?

    Am 15. Januar 1990 hatten DDR-Brger die Stasi-Zentrale in der BerlinerNormannenstrae gestrmt. In den folgenden Tagen entstanden berall inder DDR "Brgerkomitees zur Auflsung des MfS". Bis zu denVolkskammerwahlen im Mrz fhrten sie Aufsicht ber die Stasi-Akten.Noch war ihnen aber nicht klar, was mit den riesigen Datenmengengeschehen sollte. Erst allmhlich bildete sich die berzeugung heraus,dass nur eine Offenlegung der Akten eine Aufarbeitung des DDR-Systemsermglichen knnte. Dagegen formierte sich aber eine Koalition vonBefrwortern einer Vernichtung der Stasi-Akten oder wenigstens eines

    Teils davon.Die Akten mssen weg!

    "Die Aktenvernichtungskoalition bestand aus einer paradox anmutendenMischung aus Stasi-Leuten, Blockparteifunktionren, DDR-Regierung undder Bundesregierung", beschreibt Christian Boo, Mitarbeiter derForschungsabteilung der Stasi-Unterlagen-Behrde (BStU). In Bonnnmlich war man im Frhjahr 1990 geschockt, als bekannt geworden war,dass die Staatssicherheit auch viel ber bundesdeutsche Politiker wussteund Stasi-Generale unverhohlen drohten, ihr Wissen in groem Stilffentlich zu machen. Die Devise in Bonn lautete daher: Die Akten mssen

    weg! Zudem warnte der Bundesnachrichtendienst (BND), so Boo, voreiner Gefhrdung der jungen Demokratie im Osten, wenn BrgerrechtlerStasi-Akten offenlegen wrden.

    MDR FERNSEHEN

    Brgerrechtler besetzen die Stasi-Zentrale

    http://www.mdr.de/damals/archiv/avobjekt1012.html
  • 7/24/2019 Antiziganismus Beim Bundesgerichtshof

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    Um eine weitere Vernichtung der Stasi-Akten zu verhindern, besetzen Brgerrechtler die BerlinerStasi-Zentrale. Auch in Rostock wird die Stasi besetzt.

    05.09.1990, 18:00 Uhr | 02:11 min

    Ein Tenor, in den auch DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel

    einstimmte. Smtliche Stasi-Unterlagen mssten binnen weniger Monatevernichtet werden, um Mord und Totschlag zu verhindern, verkndeteDiestel unablssig. Und Staatssekretr Eckhardt Wertebach aus demBonner Innenministerium untersttze ihn in seinen Zielen nach Krften.Tatschlich wurden eine Unmenge Akten vernichtet oder mit unbekanntemZiel abtransportiert ...

    DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, 1990

    Doch sptestens nach den Volkskammerwahlen vom Mrz 1990 wurde derProtest gegen eine drohende Vernichtung der Akten lautstark. EineMehrheit der Volkskammerabgeordneten und Aktivisten derBrgerkomitees sprachen sich fr eine ffnung der MfS-Akten aus. Undauch die meisten Ostdeutschen mochten sich keineswegs mit einerVernichtung abfinden.Stasi-Akten - Offenlegen oder verbrennen?:

    Dann platzt der Einigungsvertrag

    Im Juli 1990 brachte die Regierung de Maizire einen Gesetzentwurf berdie Stasi-Akten in die Volkskammer ein. Er war vom einen Monat zuvor insLeben gerufenen "Sonderausschuss zur Auflsung des MfS", dessenVorsitz Joachim Gauck innehatte, formuliert worden. Oberstes Ziel desEntwurfs war "die politische, historische und juristische Aufarbeitung" desMfS. Ein Recht auf Akteneinsicht war darin allerdings nicht vorgesehen. ImNamen der Bundesregierung widersprach Staatssekretr EckhardtWertebach dem Gesetzentwurf sofort vehement. Er forderte stattdessenerneut eine "differenzierte Vernichtung". Aber de Maizire lehnte ab undWertebach warb nun fr die berstellung der Stasi-Akten an das

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    Koblenzer Bundesarchiv, wo sie 30 Jahre lang geschlossen bleiben sollten.Aber auch das traf nicht auf Zustimmung. Am 24. August 1990 jedenfallsstimmte die Volkskammer der Vorlage des "Gauck"-Ausschusses mitgroer Mehrheit zu. Doch die Bundesregierung wollte das Gesetz nicht inden Einigungsvertrag aufnehmen. Mit nur zwei Gegenstimmen forderten

    die Volkskammerabgeordneten von der Bundesregierung daraufhin, dasvon ihnen beschlossene Gesetz anzuerkennen und drohten damit,andernfalls den Einigungsvertrag platzen zu lassen.Geheimverhandlungen in Bonn

    Jetzt war die Stunde Joachim Gaucks gekommen. Er reiste zuGeheimverhandlungen ins Bonner Innenministerium. Gauck distanziertesich von den Besetzern der Stasi-Zentrale und bot der Bundesregierungan, das Gesetz der Volkskammer zurckzuziehen. Die Akten derStaatssicherheit sollten, so formulierte Gauck, nicht in der Obhut vonBrgerrechtlern und ostdeutschen Landespolitikern verbleiben, sondern ineine zentrale Bundesbehrde berfhrt werden. Dafr verlangte er dasVersprechen, dass erst der gesamtdeutsche Bundestag endgltig ber die

    Akten der Staatssicherheit entscheiden werde. Ferner sollte die Behrdeunbedingt im Osten ihren Sitz haben und zudem von einem Ostdeutschengeleitet werden. Wer der Herr ber die Akten sein wrde, darber gab esangesichts dieser Konstellation keine Zweifel mehr und Brgerrechtlerbezichtigten Gauck deshalb auch prompt des Opportunismus.Sonst wren die Akten "weg gewesen"

    Doch ohne Gaucks Kompromissformel, das mussten selbst seine Kritikerspter zugeben, htte der Einigungsvertrag auf der Kippe gestanden unddie Stasi-Akten wren womglich - wie ein Gauck-Vertrauter einmalformulierte -- komplett "weg gewesen". So aber setzte die Regierung de

    Maizire am 18. September 1990 einen Zusatz zum Einigungsvertrag mitder Verpflichtung durch, dass der Bundestag ein entsprechendes Stasi-Gesetz zu verabschieden habe und der von der Volkskammer berufeneSonderbeauftragte mit der Leitung der zu schaffenden Behrde betrautwerden msse. Damit endete auch die fast ein Jahr whrendesystematische Vernichtung von Stasi-Akten.

    http://www.mdr.de/damals/archiv/avobjekt1010.htmlhttp://www.mdr.de/damals/archiv/bild161556.html
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    MDR FERNSEHEN

    Erster Einblick in die AktenAnfang Januar 1992 konnten die ersten Brger in der ehemaligen Stasi-Zentrale in Gera Einblick inihre Akten nehmen.

    02.01.1992, 22:30 Uhr | 03:26 min

    Wir konnten uns diese Vergangenheitsbewltigung leisten

    Der Westen hatte also kapitulieren mssen: Sowohl der Plan einerVernichtung der Akten als auch der einer berfahrung ins Bundesarchivsamt 30-jhriger Sperrfrist waren endgltig vom Tisch. "DerEinigungsvertrag geht vor", musste der Bonner Innenstaatssekretr HansNeusel einigermaen zerknirscht einrumen. Am 3. Oktober 1990, demTag der deutschen Einheit, nahm die "Bundesoberbehrde fr dieUnterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen

    Demokratischen Republik" ihre Arbeit auf. Ihr Chef wurdeerwartungsgem Joachim Gauck. Ein Jahr spter, am 29.12.1991, tratdas Stasi-Unterlagengesetz in Kraft, in dem nun auch das von denBrgerrechtlern um Brbel Bohley stets geforderte Recht auf Akteneinsichtverankert worden war. "Wir konnten uns das als greres, vereintesDeutschland leisten", resmierte Wolfgang Schuble 2009. "Htte die DDRwie Polen oder Tschechien allein den Weg in die Freiheit bewltigenmssen, wre sie an dieser Form der Vergangenheitsbewltigungwomglich gescheitert."(Quellen: Christian Boo, Revolutionr mit Staatsrson, SchwerinerVolkszeitung, 26. Juni 2010; Klaus Bstlein, Meine Akte gehrt mir,Deutschland Archiv 2/11; Jens Giesecke, 20 Jahre Stasi-Aufarbeitung, 29.Juni 2009.)