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Antragsteller: Bearbeitung: KWP Kalksteinwerk Plaue GmbH & Co. KG TERRA MONTAN Gesellschaft für angewandte Geologie mbH Unterlagen zur FFH-Vorprüfung für das Projekt »Kalksteintagebau Plaue Erweiterung NE« Anlage 17 Proj.-Nr.: 9-6059-14 Seite 1 von 40 INHALT Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................. 4 2 Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der potenziell betroffenen Natura- 2000-Gebiete.............................................................................................................. 5 2.1 Kurzcharakteristik des Standortes sowie des Vorhabens ............................................ 5 2.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete ................................................................................. 6 2.2.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« .................. 6 2.2.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf Jonastal« ...................................................... 6 2.2.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« .............................................. 7 2.2.4 GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue« .... 7 3 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele ................................. 7 3.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« .................. 7 3.1.1. Gebietsmerkmale ........................................................................................................ 7 3.1.2 Signifikante Arten ........................................................................................................ 8 3.1.3 Verletzlichkeit ............................................................................................................ 10 7.2.1 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 11 3.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf Jonastal« .................................................... 14 3.2.1 Gebietsmerkmale ...................................................................................................... 14 3.2.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand ... 15 3.2.3 Signifikante Arten ...................................................................................................... 16 3.2.4 Einflüsse und Nutzungen auf das Gebiet .................................................................. 17 3.2.5 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 18 3.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« und GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue« ....................................... 23 3.3.1 Gebietsmerkmale ...................................................................................................... 23 3.3.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand ... 23 3.3.3 Signifikante Arten ...................................................................................................... 23 3.3.4 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 24

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Unterlagen zur FFH-Vorprüfung für das Projekt

»Kalksteintagebau Plaue – Erweiterung NE« Anlage 17

Proj.-Nr.: 9-6059-14 Seite 1 von 40

INHALT

Seite

1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................. 4

2 Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der potenziell betroffenen Natura-

2000-Gebiete.............................................................................................................. 5

2.1 Kurzcharakteristik des Standortes sowie des Vorhabens ............................................ 5

2.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete ................................................................................. 6

2.2.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« .................. 6

2.2.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal« ...................................................... 6

2.2.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« .............................................. 7

2.2.4 GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue« .... 7

3 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele ................................. 7

3.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« .................. 7

3.1.1. Gebietsmerkmale ........................................................................................................ 7

3.1.2 Signifikante Arten ........................................................................................................ 8

3.1.3 Verletzlichkeit ............................................................................................................ 10

7.2.1 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 11

3.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal« .................................................... 14

3.2.1 Gebietsmerkmale ...................................................................................................... 14

3.2.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand ... 15

3.2.3 Signifikante Arten ...................................................................................................... 16

3.2.4 Einflüsse und Nutzungen auf das Gebiet .................................................................. 17

3.2.5 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 18

3.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« und GGB Nr. DE 5231-303

»Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue« ....................................... 23

3.3.1 Gebietsmerkmale ...................................................................................................... 23

3.3.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand ... 23

3.3.3 Signifikante Arten ...................................................................................................... 23

3.3.4 Erhaltungsziele ......................................................................................................... 24

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3.3.5 Einflüsse und Nutzungen auf das Gebiet .................................................................. 24

3.4 Aussagen zur Aktualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung

stehenden Daten ....................................................................................................... 25

4 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren .......................................................... 26

5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Natura-2000-

Gebiete ..................................................................................................................... 29

5.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« ................ 29

5.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal« .................................................... 30

5.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« ............................................ 32

5.4 GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«... 32

6 Einschätzung der Relevanz des bergbaulichen Vorhabens sowie anderer Pläne

und Projekte ............................................................................................................ 34

7 Ergebnis der FFH-Vorprüfung/Erheblichkeitsabschätzung ................................. 38

TABELLEN

Seite

Tabelle 1: Arten gem. Anh. I der VRL sowie ihre Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

......................................................................................................................................11

Tabelle 2: Wirkfaktoren infolge der Projektumsetzung (Tagebauerweiterung) ......................26

Tabelle 3: Wirkfaktoren (Summation) durch Gesamtprojekt ..................................................29

Tabelle 4: Betroffene Arten nach Anhang I der VRL im Umfeld des Vorhabens ...................30

Tabelle 5: Betroffener Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-RL im Umfeld des Vorhabens

......................................................................................................................................31

Tabelle 6: Betroffene Art und ihre Lebensstätten im Umfeld des Vorhabens ........................32

Tabelle 7: Maximal bewertete Schwinggeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Sprengmittelein-

satz.......................................................................................................................33

Tabelle 8: Bewertung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Habitaten geschützter

Arten nach Anhang I der VRL und Anhang II der FFH-RL ....................................35

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ABBILDUNGEN

Seite

Abb. 1: Eichen-Hainbuchenbestand nordöstlich des Vorhabens (Aufn. 2010) ......................31

Abb. 2: Vergleich der Sprengerschütterungsausbreitung im Kalkstein für verschiedene

Lademengen/Zündzeitstufe ......................................................................................33

LITERATUR/QUELLEN

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Die KWP Kalksteinwerk Plaue GmbH & Co. KG plant eine Abbauerweiterung des Kalksteinta-

gebaus am Schweinsberg bei Plaue um ca. 6 ha.

Im Umfeld des Kalksteintagebaus sowie der geplanten Erweiterungsfläche befinden sich Ge-

biete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. besondere Schutzgebiete (BSG). Es

handelt sich dabei um

o GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal«

o BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue«

o GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf«

o GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

Die Lage der Natura 2000-Gebiete sowie des Planvorhabens sind der Anlage 5 zu entnehmen.

Das BSG »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« umgrenzt die Flächen des Kalk-

steintagebaus sowie der geplanten Erweiterung, schließt aber die Betriebsfläche ein. Das

GGB »TÜP Ohrdruf – Jonastal« befindet sich innerhalb des vorgenannten Schutzgebietes und

tangiert das geplante Erweiterungsfeld an seiner Nordgrenze.

Die beiden FFH-Objekte für Fledermausschutz befinden sich in folgender Entfernung zum ge-

planten Vorhaben:

o GGB »Evangelische Kirche Dosdorf« ca. 1,8 km

o GGB »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

zwischen 860...1170 m zum vorhandenen Aufschluss

Im Rahmen einer Erheblichkeitsabschätzung soll geprüft werden, ob das Vorhaben geeignet

ist, die für die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete maßgeblichen Gebietsbestandteile

erheblich zu beeinträchtigen.

Für die Erstellung der Unterlagen zur Erheblichkeitsabschätzung werden folgende Unterlagen

/ Daten herangezogen:

o Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes »Natura 2000« in

Thüringen (TMLNU 224-41462 v. 22.07.2009)

o Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung (ThürNEzVO) vom 29.05.2008

o Standard-Datenbögen der Natura 2000-Gebiete

o Naturschutzreport H. 25 »Die EG-Vogelschutzgebiete Thüringens«, TLUG 2008

o Naturschutzreport H. 27 »Fledermäuse in Thüringen«, TLUG 2012

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In der Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung (ThürNEzVO) vom 29.05.2008 er-

folgte die Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem In-

teresse sowie Europäischen Vogelarten nach § 26a Abs. 2 Satz 5 ThürNatG (siehe Pkt. 2).

In den Hinweisen zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes »Natura 2000« in

Thüringen (TMLNU 2009) wird hinsichtlich des Grundschutzes nach § 26a (2) ThürNatG da-

rauf verwiesen, dass ein Verschlechterungsverbot innerhalb eines Gebietes ausschließlich für

seine für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile.....gilt. Das Verschlechterungsverbot

gilt somit nicht für die übrigen Flächen innerhalb der Natura 2000-Gebiete, die solche Lebens-

räume und Artvorkommen nicht enthalten, es sei denn, dass sich Veränderungen auf diesen

Flächen direkt auf den Erhaltungszustand der angrenzenden FFH-Lebensraumtypen und -Ar-

ten negativ auswirken.

Zum Umgebungsschutz werden folgende Aussage getroffen: »...Die Gebiete sind in der Regel

so abgegrenzt, dass deren maßgebliche Bestandteile durch ausreichende Abstandsflächen

von unmittelbaren Einwirkungen aus der Umgebung abgeschirmt sind. Der Umgebungsschutz

wird in der Regel nur bei Projekten wirksam werden, die die Standortfaktoren der maßgebli-

chen Bestandteile des Gebietes von außen so verändern, dass dies zu einer erheblichen Be-

einträchtigung der Lebensraumtypen und/oder Habitate selbst führen kann.«...

2 Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der potenziell betroffenen Na-

tura-2000-Gebiete

2.1 Kurzcharakteristik des Standortes sowie des Vorhabens

Der Kalksteintagebau befindet sich am südlichen Rand des Thüringer Beckens im Bereich der

Ilm-Saale-Ohrdrufer Muschelkalkplatte und speziell auf dem Plateau von Gossel, einer bis

etwa 500 m NHN hoch gelegenen Muschelkalkhochfläche. Die Gesteine des Unteren Mu-

schelkalkes erreichen am Standort eine Mächtigkeit von mehr als 90 m. Die Lagerungsverhält-

nisse sind unkompliziert. Generell fallen die Schichten mit ca. 5° in südwestliche Richtung ein.

Der Aufschluss des Kalksteintagebaus am Schweinsberg bei Plaue erfolgte bereits in den 90-

er Jahren des letzten Jahrhunderts innerhalb eines Bewilligungsfeldes gemäß § 8 BBergG auf

der Grundlage eines gültigen Hauptbetriebsplanes gem. § 51 BBergG. Zwischenzeitlich ist der

Tagebau in Form eines Kesselbruches vollständig aufgefahren.

Für die Aufrechterhaltung des Gewinnungsstandortes ist eine Abbauerweiterung in nordöstli-

che Richtung um ca. 6 ha vorgesehen.

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Der Kalksteingewinnung ist eine Abraumberäumung mittels radmobiler Technik vorgeschaltet.

Dabei beträgt die Abraummächtigkeit durchschnittlich 2 m.

Die Gewinnungsarbeiten erfolgen im Mehrstrossenbetrieb unter Einsatz von Bohr- und

Sprengarbeiten. Die Strossen weisen eine Höhe von 12 m und einen Neigungswinkel von 70°

auf. Die Aufbereitung erfolgt dabei überwiegend mit mobiler Technik auf den einzelnen Sohlen

und untergeordnet am Standort der Betriebsfläche.

Die tiefste Abbausohle wird sich bei 408 m NHN und somit ca. 60 m unter dem umgebenden

Gelände befinden.

Die Jahresfördermenge beträgt max. 250 kt und wird der Marktsituation angepasst. Bei einer

überschlägigen Vorratsermittlung innerhalb des geplanten Erweiterungsfeldes von ca. 5,6 Mio.

t wird die Betriebsdauer noch ca. 20 Jahre umfassen.

Neben der Gesteinsgewinnung ist eine abbaubegleitende Verfüllung in ausgesteinten Tage-

baubereichen (Bewilligungsfeld) mit Eigenabraum sowie unbelasteten Fremderdstoffen vorge-

sehen. Ziel ist die Anhebung der Tagebausohle in Teilbereichen, die auch eine Entwicklung

von Gehölzstrukturen ermöglicht. Gleichzeitig verbleiben am Standort Areale (Böschungen

und Bermen) mit nährstoffarmen Standorten, die dem Arten- und Biotopschutz vorbehalten

sein werden.

Eine Erhöhung der Abfrachtungsmengen bzw. der Lieferung an Fremderdstoffen ist mit der

Tagebauerweiterung nicht verbunden.

2.2 Betroffene Natura-2000-Gebiete

2.2.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue«

Das Europäische Vogelschutzgebiet wurde nach Angaben des Standard-Datenbogens der

TLUG im April 2007 als solches ausgewiesen. Das BSG weist eine Fläche von 10.397 ha auf

und erstreckt sich über den Landkreis Gotha sowie den Ilm-Kreis. Das BSG beinhaltet die

unter Pkt. 2.2.2 bis 2.2.4 angeführten Gebiete.

2.2.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal«

Das GGB wurde nach Angaben des Standard-Datenbogens der TLUG 12/2004 ausgewiesen

und besitzt eine Fläche von 5999 ha auf.

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Für die innerhalb des GGB aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I und/oder Habitate

von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bestehen die unter Pkt. 3 auf-

geführten Erhaltungsziele, die nach § 26a Abs. 2 Satz 1 ThürNatG nicht erheblich beeinträch-

tigt werden dürfen.

2.2.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf«

Das GGB wurde nach Angaben des Standard-Datenbogens der TLUG 06/2004 als GGB vor-

geschlagen. Es handelt sich um ein bedeutendes Wochenstuben-Quartier des Großen Maus-

ohrs.

2.2.4 GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

Das GGB wurde nach Angaben des Standard-Datenbogens der TLUG 06/2004 als GGB vor-

geschlagen und 11/2007 bestätigt.

Es handelt sich um nicht touristisch erschlossene Höhlen, die als Winterquartier des Großen

Mausohrs dienen.

3 Beschreibung der Schutzgebiete und ihrer Erhaltungsziele

3.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue«

3.1.1. Gebietsmerkmale

Das EG-Vogelschutzgebiet erstreckt sich zu ca. 61 % im Landkreis Gotha und zu 39 % im Ilm-

Kreis. Von den 10.397 ha beträgt der Offenlandanteil 67 % und der Gesamtwaldanteil 33 %.

Wertgebend sind die Lebensräume trockenwarmer Standorte mit ausgedehnten Halbtrocken-

rasen, totholzreiche Laubmischwälder, Kalkfelsbiotope im Jonastal und extensiv genutzte Wei-

deflächen um Crawinkel. Größere Auwaldbereiche erstrecken sich entlang der Apfelstädt.

Innerhalb des EG-Vogelschutzgebietes befinden sich folgende FFH-Gebiete (ganz oder teil-

weise – Quelle: Naturschutzreport H 25, TLUG 2008)

o Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf (154 ha)

o TÜP Ohrdruf (5996 ha im SPA)

o Erlebachwiesen bei Wölfis (111 ha)

o Wilde Gera bis Plaue und Reichenbach (5 ha im SPA)

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Lebensraumklasse Anteil (%)

Heide 1

Trockenrasen, Steppen 29

feuchtes und mesophiles Grünland 4

melioriertes Grünland 16

Anderes Ackerland 17

Laubwald 14

Nadelwald 14

Mischwald 2

Kunstforsten 2

Sonstiges (Siedlungen, Straßen, Deponien etc.) 1

Das Gebiet bildet mit den größten Halbtrockenrasen in Thüringen, den totholzreichen Laub-

mischwäldern und Kalkfels-Biotopen, dem großflächig extensiv beweideten Grünland und der

naturnahen Flussaue ein einzigartiges Refugium für bedrohte Brutvögel.

3.1.2 Signifikante Arten

Art Population Gebietsbeurteilung

Nicht-

ziehend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Brütend Über-winternd

Auf dem Durchzug

Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind

Aegolius funereus i 11-50 C B C C

Alcedo atthis i 1-5 C B C C

Anthus campestris i 1-5 C C C C

Asio flammeus i 1-5 D

Bubo bubo i 6-10 C B C C

Caprimulgus europaeus p 1-5 C B C C

Ciconia ciconia p 1-5 C B C C

Ciconia nigra p 1-5 C B C C

Circus aeruginosus p 6-10 C B C C

Circus cyaneus i 6-10 D

Circus pygargus p 1-5 C C C

Crex crex p 6-10 C B C C

Dendrocopus medius i 11-50 C B C C

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Art Population Gebietsbeurteilung

Nicht-

ziehend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Brütend Über-winternd

Auf dem Durchzug

Dryocopus martius i 11-50 C B C C

Egretta alba i 1-5 D

Falco columbarius i 1-5 D

Ficedula parva p 1-5 C B B C

Glaucidium passerinum i 1-5 C C C C

Lanius collurio p 51-100

Lullula arborea p 11-50 C B C C

Milvus migrans p 6-10 C B C C

Milvus milvus p 6-10 C B C C

Pandion haliaetus i 1-5 D

Pernis apivorus p 1-5 C C C C

Picus canus i 11-50 C B C C

Sylvia nisoria p 11-50 C B B C

Tetrao tetrix ssp. tetrix i 6-10 C C C C

Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufge-führt sind

Anas crecca i 1-5 D

Anas querquedula i 1-5 D

Anas strepera i 1-5 D

Anthus pratensis p 11-50 C A C C

Charadrius dubius p 6-10 C B C C

Cortunix cortunix p 11-50 C B C C

Falco subbuteo p 1-5 C A C C

Gallinago gallinago p 6-10 C B C C

Jynx torquilla p 11-50 C A C B

Lanius excubitor p 6-10 C A C C

Miliaria calandra p 11-50 C B C C

Oenanthe oenanthe p 6-10 C B C C

Remiz pendulinus p 1-5 C B B C

Saxicola rubetra p 11-50 C A C C

Saxicola torquata p 1-5 C B C C

Scolopax rusticola pP

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Art Population Gebietsbeurteilung

Nicht-

ziehend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Brütend Über-winternd

Auf dem Durchzug

Tachybaptus ruficollis p 1-5 C C C

Vanellus vanellus p 1-5 i 11-50 C C C C

Erläuterungen zur Tabelle:

Art nach ThürNEzVO Artnachweise aus LINFOS im Umfeld des Kalksteintagebaus

Populationskriterien: - i – Einzeltier; p – Paar; P – Art vorhanden; V – Art sehr selten vorkommend;

Nichtziehend: - Die Art ist während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen

Gebietsbeurteilung hinsichtlich:

Populationsgröße: A: 100 % p > 15 %; B: 15 % p > 2%; : C: 2 % p > 0 %

Erhaltung: A: hervorragende Erhaltung; B: gute Erhaltung; C: durchschnittlicher oder beschränkter Er-

haltungszustand

Isolierung: A: Population isoliert; B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebietes

C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes

Gesamt: A: hervorragender Wert; B: guter Wert; C: signifikanter Wert

3.1.3 Verletzlichkeit

o fortschreitende Sukzession im Offenland infolge nachlassender Nutzung des TÜP

o überhöhter Wildbestand

o touristische Erschließung sensibler Kernbereiche

o Errichtung von Windparks in unmittelbarer Nachbarschaft

o Abkehr von extensiver Beweidung

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7.2.1 Erhaltungsziele

Vorrangiges Ziel ist die Sicherung eines dauerhaft günstigen Erhaltungszustandes der signifikanten Vorkommen von Vogelarten von gemeinschaft-

lichem Interesse im Gebiet. Ein Managementplan für das Schutzgebiet liegt bisher nicht vor.

Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen in Vogelschutzgebieten (MLR Baden-Württemberg & LUBW 2006) werden für die im Umfeld des

Kalksteintagebaus vorkommenden Vogelarten (siehe Tabelle 1) die nachfolgenden Erhaltungsziele und mögliche Entwicklungsmaßnahmen zur

Verbesserung der Habitatqualitäten der Arten angeführt.

Tabelle 1: Arten gem. Anh. I der VRL sowie ihre Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Art Erhaltungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen auf freiwilliger oder vertraglicher Basis

Raufußkauz

(Aegolius funereus)

Sperlingskauz

(Glaucidium passe-

rinum)

Erhaltung von Bäumen mit Höhlen (vor allem

Schwarzspechthöhlen)

Erhaltung von Altbäumen / Altholzinseln

Erhöhung des Angebots von Altbäumen/Altholzinseln

Erhöhung der Produktionszeiträume im Wald

Anreicherung von Totholz, insbesondere stehenden Totholzes aller Zersetzungs-

grade mit Halbhöhlen und Höhlen

Markierung von Bäumen mit Höhlen (v.a. Spechthöhlen)

Erstellung und Umsetzung von Besucherlenkungs- und Zonierungskonzepten

Aufstellung und Umsetzung von räumlichen und zeitlichen Konzeptionen zur Ver-

besserung der Lebensstätten, z.B. durch Verzicht auf eine vollständige Aufarbei-

tung von Borkenkäfer-, Sturmwurf- und Schneebruchflächen, sofern sich das

Waldschutzrisiko für die benachbarten Nadelwaldbestände (Borkenkäferkalami-

tät) nicht wesentlich erhöht.

Extensivierung der forstlichen Nutzung auch bis zu einer Nutzungsaufgabe

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Uhu (Bubo bubo) Einhaltung der Besuchernutzungskonzepte, ins-

besondere der Kletterregelungen in den Brutge-

bieten, ggf. Sperrung weiterer Felsen während

der Fortpflanzungszeit (1.2. - 15.9.)

Erhaltung und Pflege von aufgelockerten Kultur-

landschaften im Umfeld geeigneter Brutplätze

ggf. Horstbewachung

Erstellung und Umsetzung Besucherlenkungs- und Zonierungskonzepten in stark

frequentierten Brutgebieten

Schutz von Bruten in Steinbrüchen durch Absprachen mit der Betriebsleitung

Offenhaltung von Steinbrüchen

Freistellen von geeigneten bruttauglichen Felsen, z.B. durch die Beseitigung von

Gehölzen (außerhalb der Fortpflanzungszeit (1.2. - 15.9.))

Abbau/Verlegung von Freileitungen im Umfeld von Brutplätzen

Umbau ungünstig konstruierter Mittelspannungsmasten

Abbau/Verlegung/Absicherung von Freileitungen und Maste

Ziegenmelker

(Caprimulgus euro-

paeus)

Erhaltung und Pflege lichter Waldbestände (in-

tensive Nutzung zur Verhinderung von Kronen-

schluss bei Kiefer)

Erhaltung und Pflege von offenen Heiden und

Mooren

Beweidung in Wacholderheiden

Abbau/Verlegung/Absicherung von Freileitungen und Masten

Schaffung und Pflege von Waldinnentraufen und breiten Säumen entlang von

Waldwegen

Entwicklung von geeigneten Habitatstrukturen, insbesondere trockene, sonnige,

vegetationsarme Bereiche mit lückiger und lichter Vegetationsstruktur, teilweise

auch vegetationsfrei (Eignung als Bruthabitat nur wenige Jahre)

Schaffung von Rohbodenstrukturen durch geeignete Maßnahmen

Erhaltung und Pflege der Steppenheide-Wälder und Wacholderheiden und der

unmittelbar benachbarten Trockenhänge

Beweidung geeigneter Waldflächen auf Grundlage eines abgestimmten Konzepts

Schwarzspecht

(Dryocopus mar-

tius)

Belassen von Stubben

Erhaltung und Pflege der Waldbestände

Erhaltung von Bäumen mit Schwarzspechthöh-

len

Erhaltung von Altbäumen / Altholzinseln

Erhöhung der Produktionszeiträume im Wald

Erhöhung des Angebots von Altbäumen/Altholzinseln

Markierung von Bäumen mit Schwarzspechthöhlen

Extensivierung der forstlichen Nutzung auch bis zu einer Nutzungsaufgabe

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KWP

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Proj.-Nr.: 9-6059-14 Seite 13 von 40

Neuntöter (Lanius

collurio)

abschnittweises Auf-den-Stock-setzen von He-

cken

Erhaltung und Pflege von extensiv bewirtschafte-

ten Streuobstgebieten sowie Wiesen (z.B. durch

regelmäßige, ein- bis zweimalige, mosaikartige

Mahd der Grünlandflächen, alternativ extensive

Beweidung durch Rinder oder Schafe)

Erhaltung und Pflege von Nieder- und Mittelhe-

cken (standortgemäße und heimische Arten)

Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-,

Staudenfluren und Brachen

Anlage von breiten (5 - 10 m) extensiv genutzten Acker- und Wiesenrandstreifen

Anlage von Hecken und Gebüschstreifen mit anschließendem Altgrasstreifen mit

standortgemäßen und heimischen Arten

Schaffung und Pflege von gestuften Waldinnen- und -außensäumen

Neuanlage von Streuobstwiesen

Neuanlage von verschiedenen Klein- und Randstrukturen, z.B. in Form von Weg-

und Feldrainen sowie Rand- und Altgrasstreifen, aber auch von Brachen und Still-

legungsflächen

Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Rückbau von asphaltierten Feldwegen

Schaffung von Brachen in überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen

Heidelerche (Lullu-

lua arborea)

Durchführung von Pflegemaßnahmen in den

Brutgebieten zur Schaffung von trockenen, son-

nigen, vegetationsarmen bzw. -freien Stellen und

lückiger und lichter Vegetationsstruktur

Entfernen von Gehölzsukzession

Sicherung der Lebensstätten vor Störungen wäh-

rend der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.8.)

Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung,

vor allem der Weidenutzung

Schaffung und Pflege von gestuften Waldinnen- und -außensäumen

Schaffung von Rohbodenstrukturen, z.B. auf ehem. Truppenübungsplätzen so-

wie ehemals besiedelten Kies- und Sandgruben, z.B. durch Abschieben der

obersten Bodenschicht in mehrjährigem Abstand (Aufrechterhaltung der frühen

Sukzessionsstadien)

Erstellung und Umsetzung von Besucherlenkungs- und Zonierungskonzepten

flächenmäßige Ausdehnung der beschriebenen Erhaltungsmaßnahmen über die

bekannten und ehemaligen Brutplätze hinaus

Rückbau von asphaltierten Feldwegen

Wiedereinführung traditioneller Waldweidewirtschaft mit abgestimmter Konzep-

tion

Antragsteller: Bearbeitung:

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3.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal«

3.2.1 Gebietsmerkmale

Das FFH-Gebiet erstreckt sich zu ca. 70 % im Landkreis Gotha und zu 30 % im Ilm-Kreis. Von

den 5999 ha beträgt der Offenlandanteil 67 % und der Gesamtwaldanteil 33 %.

Wertgebend sind die Lebensräume kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen,

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orch-

ideen), Kalkschutthalden, Schlucht- und Hangmischwälder, Auenwälder mit Erle, Esche und

Weide (prioritäre Lebensräume), nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche, kalkhaltige Stillge-

wässer mit Armleuchteralgen, natürliche nährstoffreiche Stillgewässer, Fließgewässer mit flu-

tender Wasserpflanzenvegetation, Wacholderheiden, Pfeifengraswiesen, feuchte Hochstau-

denfluren, extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes, kalkreiche Niedermoore, Kalk-

felsen und ihre Felsspaltenvegetation, nicht touristisch erschlossene Höhlen, Hainsimsen-Bu-

chenwälder, Waldmeister-Buchenwälder, Orchideen-Kalk-Buchenwälder, Labkraut-Trauben-

eichen-Hainbuchenwälder.

Lebensraumklasse Anteil (%)

Binnengewässer (stehend und fließend) 1

Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 3

Heide 15

Trockenrasen, Steppen 17

feuchtes und mesophiles Grünland 21

Anderes Ackerland 3

Laubwald 4

Nadelwald 19

Mischwald 16

Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen, permanent

mit Schnee und Eis bedeckte Flächen

1

Das GGB zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

großflächiges, unzerschnittenes Muschelkalkplateau mit totholzreichen Laubmischwäldern,

großen offenen Grasfluren (u.a. Kalk-Halbtrockenrasen, Flachland-Mähwiesen), randliche

Steilabfälle mit größeren Kalkfels-Komplexen und naturnahes Fließgewässer

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3.2.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand

Kennziffer Lebensraum Anteil (%) Erhaltungszustand

3140 oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthi-scher Vegetation aus Armleuchteralgen

< 1 C

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

< 1 C

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitricho-Bat-rachion

< 1 A

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen

< 1 B

*6110 lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Se-dion albi)

< 1 B

6210 naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbu-schungsstadien

32 B

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caerulae)

< 1 A

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren bis monta-nen Stufe

< 1 A

6510 magere Flachland-Mähwiesen < 1 B

7230 kalkreiche Niedermoore < 1 A

*8160 kalkhaltige Schutthalden der kollinen bis montanen Stufe

< 1 A

8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation < 1 B

8310 nicht touristisch erschlossene Höhlen < 1 A

9110 Hainsimsen-Buchenwald < 1 C

9130 Waldmeister-Buchenwald 5 B

9150 mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald < 1 B

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 5 B

*9180 Schlucht- und Hangmischwälder < 1 B

*91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

< 1 B

Erläuterungen zur Tabelle: * - prioritärer LRT - LRT im näheren Umfeld des Vorhabens anzutreffen

Code Erhaltungszustand und Wiederherstellungsmöglichkeit des Lebensraumtyps

A sehr gut, unabhängig von der Wiederherstellungsmöglichkeit

B gut, Wiederherstellung in kurzen bis mittleren Zeiträumen möglich

C mittel bis schlecht, Wiederherstellung schwierig bis unmöglich

Innerhalb des GGB sind die o.g. Lebensraumtypen nach Angaben des Standard-Datenbogens

mit einer Gesamtfläche von ca. 3100 ha, darunter der LRT 6210 mit 1875 ha, vertreten. Sie

stellen die maßgeblichen Bestandteile des Erhaltungszieles bzw. des Schutzzweckes dar. Im

Umfeld des Vorhabens ist kleinflächig der LRT 9170 anzutreffen (siehe Anlage 9).

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3.2.3 Signifikante Arten

In der nachfolgenden Übersicht sind Arten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG

bezieht und die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, dargestellt.

Art Population Gebietsbeurteilung

Nicht-

ziehend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Brütend Über-winternd

Auf dem Durchzug

Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind

Aegolius funereus i P

Bubo bubo i 6-10

Caprimulgus europaeus p P

Circus aeruginosus p P

Crex crex p P

Dendrocopus medius i P

Dryocopus martius i P

Ficedula parva p V

Glaucidium passerinum i 6-10

Lanius collurio p 11-50

Lullula arborea p P

Milvus migrans p P

Milvus milvus p P

Sylvia nisoria p 11-50

Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufge-führt sind

Charadrius dubius p P

Cortunix cortunix p P

Falco subbuteo p 1-5

Jynx torquilla p P

Lanius excubitor p P

Miliaria calandra p P

Oenanthe oenanthe p P

Saxicola rubetra p 11-50

Saxicola torquata p P

Tachybaptus ruficollis p P

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Art Population Gebietsbeurteilung

Nicht-

ziehend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Fortpflan-zung

Über-winternd

Auf dem Durchzug

Säugetiere, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind

Barbastella barbastellus i 3 C B C C

Myotis bechsteinii i 1 C C C C

Myotis myotis i 23 C B C C

Rhinolophus hipposide-ros

i 5 C B B C

Amphibien und Reptilien, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind

Triturus cristatus i R C B C C

Wirbellose, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind

Euphydryas aurinia i C C A C A

Lucanus cervus i P C C C C

Maculinea nausithous i C C B B B

Pflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind

Cypripedium calceolus i R C B C C

Erläuterungen zur Tabelle:

Populationskriterien: - i – Einzeltier; p – Paar; C – Art häufig; R – Art selten; V – Art sehr selten vorkommend;

P – Art vorhanden;

Nichtziehend: - Die Art ist während des ganzen Jahres im Gebiet anzutreffen

Gebietsbeurteilung hinsichtlich:

Populationsgröße: A: 100 % p > 15 %; B: 15 % p > 2%; : C: 2 % p > 0 %

Erhaltung: A: hervorragende Erhaltung; B: gute Erhaltung; C: durchschnittlicher oder beschränkter Er-

haltungszustand

Isolierung: A: Population isoliert; B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebietes

C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes

Gesamt: A: hervorragender Wert; B: guter Wert; C: signifikanter Wert

3.2.4 Einflüsse und Nutzungen auf das Gebiet

Folgende Einflussfaktoren können Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Lebensraum-

typen nach Anhang I der FFH-RL sowie der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie zeigen.

Innerhalb des Gebietes: Düngung (Landwirtschaft) Einfluss: negativ Intensität: mittel

Außerhalb des Gebietes: Tagebaubetrieb Einfluss: neutral Intensität: gering

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3.2.5 Erhaltungsziele

Die Sicherung eines dauerhaft günstigen Erhaltungszustandes der signifikanten Vorkommen

von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Gebiet ist maßgebend.

Für den Lebensraumtyp Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) gilt nach Angaben der LfU

Baden-Württemberg (2002) folgende Erhaltungsmaßnahme:

Fortführung der bisherigen Behandlung. Naturverjüngungsziel: Erhalt der lebensraumtypi-

schen Baumartenzusammensetzung

Als bisherige Behandlung im Rahmen der naturnahen Forstwirtschaft werden folgende Maß-

nahmen angesehen:

Förderung der Naturverjüngung

Ergänzungspflanzungen mit lebensraumtypischen Gehölzen

Jungbestandspflege, Durchforstung und Vorratspflege

pflegliche Holzernte und Beräumung

Einzelbaumweise bis kleinflächige Verjüngung (kleinflächige Kahlschläge zur Eichenver-

jüngung (bis 0,5 ha); die Räumung über der Verjüngung ist kein Kahlschlag))

Das vorläufige Waldbehandlungskonzept (TLWJF 2009) sieht für waldbauliche Maßnahmen

innerhalb des FFH-Gebietes Folgendes vor:

o Jungwuchs- und Dickungspflege durch Phänotypenauslese, Mischungs- u. Standraumre-

gulierung in Beständen bis unter 7 cm mittlerer Brusthöhendurchmesser ist unbedenklich

bei Beachtung folgender Maßgaben:

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird der Anteil der lebens-

raumtypischen Baumarten erhalten bzw. nicht unter 70% abgesenkt.

o Feinerschließung durch Neuanlage von Arbeitsgassen sowie Unterhaltung / Pflege von

Arbeitsgassen und Maschinenwegen zum Befahren mit Forstmaschinen bzw. durch An-

lage von Seillinien ist unbedenklich bei Beachtung folgenden Maßgaben:

Der Abstand der Feinerschließungslinien führt nicht zu Arbeitsblockbreiten unter 20 m.

Horst- und Höhlenbäume sowie bekannte Bäume mit Fledermausquartieren werden

belassen.

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Kleinflächige Wald-Lebensräume (bis 0,1 ha) und § 18-Biotope werden nicht beein-

trächtigt (die Neuanlage einer Feinerschließung in § 18-Biotopen ist generell genehmi-

gungspflichtig und erfüllt einen ausgleichspflichtigen Eingriffstatbestand nach § 6 Thür-

NatG).

o Jungbestandespflege durch Phänotypenauslese, Mischungs- und Standraumregulierung

einschließlich der Auswahl, Markierung und Förderung von Z-Bäumen in Beständen mit

mittlerem Brusthöhendurchmesser von 7 cm bis unter 15 cm ist unbedenklich bei Beach-

tung folgender Maßgaben:

Horst- und Höhlenbäume sowie bekannte Bäume mit Fledermausquartieren werden

belassen.

Der Einsatz von Holzerntemaschinen findet nur auf dem angelegten Wege- / Feiner-

schließungsnetz statt.

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird der Anteil der lebens-

raumtypischen Baumarten erhalten bzw. nicht unter 70% abgesenkt.

o Durchforstung durch einzelstammweise Nutzung von Bäumen zur zielgemäßen Ausfor-

mung der Bestandesstrukturen in Baumholzbeständen mit mittlerem Brusthöhendurch-

messer ab 15 cm ist unbedenklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

Horst- und Höhlenbäume sowie bekannte Bäume mit Fledermausquartieren werden

belassen.

Der Einsatz von Holzerntemaschinen findet nur auf dem angelegten Wege-/ Feiner-

schließungsnetz statt.

Stärkeres Totholz (über 30 cm Durchmesser und über 3 m Länge) bleibt unter Beach-

tung arbeitssicherheitstechnischer, verkehrssicherungstechnischer und forstschutz-

technischer Aspekte mindestens im Umfang von 2 Stück/ha stehend oder liegend er-

halten.

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird der Anteil der lebens-

raumtypischen Baumarten erhalten bzw. nicht unter 80% abgesenkt.

In Eichen-Mischbeständen, die Wald-Lebensraumtypen 9160 oder 9170 sind, wird der

vorhandene Mischungsanteil der Eiche im Ober- und Zwischenstand erhalten.

In Europäischen Vogelschutzgebieten mit den Erhaltungszielen „Sicherung der Mit-

telspecht-Vorkommen“ ist in den Laub- und Laubmischwaldbeständen mit bekannten

Vorkommen in der Zeit vom 01.03. bis 30.06. für jede Holzerntemaßnahme (Einschlag

und Rückung) ein Anzeigeverfahren bei der UNB zwecks Erheblichkeitseinschätzung

erforderlich.

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o Verjüngungsnutzung durch einzelstamm-, trupp-, gruppen- oder horstweise Entnahme

hiebsreifer Bäume zur Förderung und Begünstigung der Verjüngung ist unbedenklich bei

Beachtung folgender Maßgaben:

Horst- und Höhlenbäume sowie bekannte Bäume mit Fledermausquartieren werden

belassen.

Der Einsatz von Holzerntemaschinen findet nur auf dem angelegten Wege-/ Feiner-

schließungsnetz statt.

Stärkeres Totholz (über 30 cm Durchmesser und über 3 m Länge) bleibt unter Beach-

tung arbeitssicherheitstechnischer, verkehrssicherungstechnischer und forstschutz-

technischer Aspekte mindestens im Umfang von 2 Stück/ha stehend oder liegend er-

halten.

In Beständen bzw. Teilflächen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird

keine über 0,5 ha große zusammenhängende Räumungsfläche geschaffen, der Anteil

der lebensraumtypischen Baumarten bleibt erhalten.

In Eichen-Mischbeständen, die Wald-Lebensraumtypen 9160 oder 9170 sind, wird der

vorhandene Mischungsanteil der Eiche im Ober- und Zwischenstand erhalten.

In Europäischen Vogelschutzgebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Ziegen-

melker-Vorkommen“ werden in den Kiefern-Verjüngungsbeständen zur Sicherung von

Brutmöglichkeiten lichte Altholzstrukturen unter Berücksichtigung der Holzentwer-

tungsentwicklung gehalten.

o In Europäischen Vogelschutzgebieten mit den Erhaltungszielen „Sicherung der Grau-

specht-, Schwarzspecht oder Mittelspecht-Vorkommen“ werden in den Laub- und Laub-

mischwaldbeständen

- in der Zeit vom 01.03. bis 30.06. keine Holzerntemaßnahmen durchgeführt;

- der vorhandene Anteil standortsheimischer Baumarten im Ober- und Zwischen-

stand erhalten.

o In Europäischen Vogelschutzgebieten mit den Erhaltungszielen „Sicherung der Zwerg-

schnäpper-Vorkommen“ werden in den Laub- und Laubmischwaldbeständen

- in der Zeit vom 01.05. bis 31.07. keine Holzerntemaßnahmen durchgeführt;

- der vorhandene Anteil standortheimischer Baumarten im Ober- und Zwischenstand

erhalten.

o Plenterhieb in ungleichaltrigen Laub- und Laubmischwäldern durch einzelstamm-, trupp-

oder gruppenweise Nutzung und Pflegemaßnahmen gleichzeitig und nebeneinander auf

der gesamten Bestandesfläche ist unbedenklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

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Horst- und Höhlenbäume sowie bekannte Bäume mit Fledermausquartieren werden

belassen.

Der Einsatz von Holzerntemaschinen findet nur auf dem angelegten Wege- / Feiner-

schließungsnetz statt.

Stärkeres Totholz (über 30 cm Durchmesser und über 3 m Länge) bleibt unter Beach-

tung arbeitssicherheitstechnischer, verkehrssicherungstechnischer und forstschutz-

technischer Aspekte mindestens im Umfang von 2 Stück/ha stehend oder liegend er-

halten.

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird der Anteil der lebens-

raumtypischen Baumarten erhalten.

o Naturverjüngung von Beständen durch Übernahme der sich spontan oder durch gezielte

Förderung eingestellten natürlichen Verjüngung der hier vorkommenden Baumarten ist un-

bedenklich.

o Voranbau durch Begründung der neuen Baumgeneration unter dem Schirm des Altbestan-

des und Unterbau durch Begründung eines Unterstandes zur Stamm- und Bodenpflege im

Zuge der Saat oder Pflanzung ist unbedenklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird ein Betriebszieltyp

angestrebt, der dem jeweiligen Lebensraumtyp zugeordnet.

In FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Frauenschuh- Vorkommen“ ist

für jede Voranbau- / Unterbaumaßnahmen auf Flächen mit bekannten Frauenschuh-

Vorkommen ein Anzeigeverfahren bei der UNB zwecks Erheblichkeitseinschätzung er-

forderlich.

o Wiederaufforstung durch Begründung des neuen Bestandes auf unbestockten Waldflä-

chen oder stark verlichteten Waldbeständen im Zuge der Saat oder Pflanzung ist unbe-

denklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

War der Vorbestand Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I, wird nach waldbaulicher

Möglichkeit und Zweckmäßigkeit ein Betriebszieltyp angestrebt, der dem gemeldeten

Lebensraumtyp zugeordnet ist.

In FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Frauenschuh-Vorkommen“ ist

für jede Wiederaufforstungsmaßnahme auf Flächen mit bekannten Frauenschuh-Vor-

kommen ein Anzeigeverfahren bei der UNB zwecks Erheblichkeitseinschätzung erfor-

derlich.

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In Europäischen Vogelschutzgebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Ziegen-

melker-Vorkommen“ oder „Sicherung der Heidelerche-Vorkommen“ ist für jede Wie-

deraufforstungsmaßnahme ein Anzeigeverfahren bei der UNB zwecks Erheblich-

keitseinschätzung erforderlich.

o Ergänzung von lückiger Naturverjüngung und Nachbesserung in lückig gewordenen Auf-

forstungen durch Pflanzung, ggf. auch durch Saat, ist unbedenklich bei Beachtung folgen-

der Maßgaben:

In Beständen, die Wald-Lebensraumtyp nach Anhang I sind, wird nach waldbaulicher

Möglichkeit und Zweckmäßigkeit ein Betriebszieltyp angestrebt, der dem gemeldeten

Lebensraumtyp zugeordnet ist.

In FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Frauenschuh-Vorkommen“ ist

für jede Ergänzungs-/Nachbesserungsmaßnahme auf Flächen mit bekannten Frauen-

schuh-Vorkommen ein Anzeigeverfahren bei der UNB zwecks Erheblichkeitseinschät-

zung erforderlich.

o Kultursicherung durch Zurückdrängen von konkurrierender Begleitvegetation – soweit dies

ohne Einsatz von Bioziden erfolgt - ist unbedenklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

In FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Frauenschuh-Vorkommen“

werden auf Flächen mit bekannten Frauenschuh-Vorkommen im Zeitraum vom 01.03.

bis 31.07. keine Maßnahmen durchgeführt.

o Bau und Unterhaltung von Schutzzäunen zur Abwehr von Verbiss-, Schlag- und Fegeschä-

den ist unbedenklich.

o Einzelbaumschutz zur Abwehr/Minimierung von Verbiss-, Schlag-, Schäl- und Fegeschä-

den ist unbedenklich.

o Astung von Z-Bäumen zur Wertholzerzeugung ist unbedenklich.

o Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen im Bereich des Regelquerschnittes einschließlich

Grabenräumungen sowie Mulchen bzw. Mähen der Seitenstreifen entlang von Forstwegen

sind unbedenklich bei Beachtung folgender Maßgaben:

In FFH-Gebieten mit dem Erhaltungsziel „Sicherung der Frauenschuh-Vorkommen“

werden an Wegeabschnitten mit bekannten Vorkommen im Zeitraum vom 01.03. bis

31.07. keine Maßnahmen durchgeführt.

o Maßnahmen der Forstvermehrungsgutgewinnung in forstlichen Saatgutbeständen sind un-

bedenklich.

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o Mahden von Waldwiesen und Bergungen/Beräumungen des Mähgutes ab 15. Juli sind un-

bedenklich.

3.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf« und

GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

3.3.1 Gebietsmerkmale

Es handelt sich bei beiden GGB um FFH-Objekte für den Fledermausschutz.

Die Evangelische Kirche in Dosdorf (Turmbereich) bildet die größte Mausohr-Wochenstube in

Mittelthüringen (2.000 Individuen) und ist damit auch europaweit bedeutsam. Die angrenzende

strukturreiche Siedlungslage stellt das Jagdhabitat dar. Im Umfeld (GGB »Schäferspalte im

Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«) befinden sich auch geeignete Winterquartiere der Art.

Zudem handelt es sich bei dem GGB »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei

Plaue« um Winterquartiere des Großen Mausohr und der Kl. Hufeisennase (bis 24 Tiere, bun-

desweit bedeutsam).

3.3.2 Signifikante Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL und ihr Erhaltungszustand

Kennziffer Lebensraum Anteil

(%) Rel. Fläche

Erhaltungs-

zustand

Gesamtbe-

urteilung

8310 nicht touristisch erschlossene Höhlen 20 C B B

3.3.3 Signifikante Arten

Art Population Gebietsbeurteilung

Nichtzie-

hend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Fort-pflan-zung

Über-win-ternd

Auf dem Durchzug

Säugetiere, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind

Myotis myotis i < 2000 C A C A

Myotis myotis i<4 C C C C

Rhinolophus hipposideros i 24 C C B B

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Proj.-Nr.: 9-6059-14 Seite 24 von 40

Art Population Gebietsbeurteilung

Nichtzie-

hend

Ziehend Popula-

tion

Erhal-

tung

Isolie-

rung

Gesamt

Fort-pflan-zung

Über-win-ternd

Auf dem Durchzug

Andere bedeutende Arten

Myotis nattereri i 1

Plecotus auritus i 5

Erläuterungen zur Tabelle:

Populationskriterien: - i – Einzeltier; C – Art häufig; Nichtziehend - Die Art ist während des ganzen Jahres im Gebiet

anzutreffen

Gebietsbeurteilung hinsichtlich:

Populationsgröße: A: 100 % p > 15 %; B: 15 % p > 2%; : C: 2 % p > 0 %

Erhaltung: A: hervorragende Erhaltung; B: gute Erhaltung; C: durchschnittlicher oder beschränkter Er-

haltungszustand

Isolierung: A: Population isoliert; B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebietes

C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes

Gesamt: A: hervorragender Wert; B: guter Wert; C: signifikanter Wert

3.3.4 Erhaltungsziele

Für nicht touristisch erschlossene Höhlen, speziell das GGB »Schäferspalte im Zimmertal und

Enzianerdfall bei Plaue« sind keine lebensraumbezogenen Erhaltungsmaßnahmen notwen-

dig. Als Winter- und teilweise Ganzjahresquartier für verschiedene Fledermausarten sollten

aber Störungen vermieden werden.

3.3.5 Einflüsse und Nutzungen auf das Gebiet

Einflüsse, die den Erhaltungszustand des Wochenstubenquartiers oder die Überwinterungs-

habitate beeinflussen können, sind in den Standard-Datenbögen (TLUG 2004) nicht vermerkt.

Generell sind aber nach LfU (2002) folgende Maßnahmen als erhebliche Beeinträchtigung der

Erhaltungsziele zu betrachten:

Sanierungen mit Auswirkungen auf das Sommerquartier im Gebäudebereich (Holz-

schutzmittel, bauliche Veränderungen, Zuflugmöglichkeiten)

Begehung der Höhlen und Stollen im Winter (Ausnahme: Winterquartierkontrollen)

(Winterquartier)

Änderungen, die zu Veränderungen des Mikroklimas in den Quartieren führen (z.B.

Beeinträchtigungen der Luftzufuhr)

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Genehmigungspflichtige Kahlschläge (Nahrungshabitat im Umfeld der Sommerquar-

tiere)

Nutzungsänderungen im Offenland (z.B. Umbruch, Aufforstung)

Großflächige Nutzungsintensivierungen (z.B. Erhöhung der Schnitthäufigkeit), die zu

einer Verringerung des Nahrungsangebotes führen

3.4 Aussagen zur Aktualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung ste-

henden Daten

Die zentralen Daten zu den BSG und GGB sind den jeweiligen Standard-Datenbögen, die

durch die TLUG 2004 erstellt und in den Jahren 2006...2008 fortgeschrieben wurden, entnom-

men.

Nachweise einzelner Arten für das Gebiet beruhen auf Datenerhebungen der letzten Jahre,

die im Auftrag der TLUG Jena erstellt wurden, darunter auch Datenerhebungen aus dem LIN-

FOS, die durch das LRA Ilm-Kreis zur Verfügung gestellt wurden.

Für das GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal« liegt bereits ein vorläufiges Wald-

behandlungskonzept vor, erstellt durch die Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fi-

scherei und die Projektgruppe Natura 2000 am Forstamt Bad Berka im Auftrag des Thüringer

Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2009), und hat folgende Aufgaben:

1. Darstellung des bestehenden Kenntnisstandes zu den naturschutzfachlichen Schutz-

inhalten und Erhaltungszielen der Waldflächen im Gebiet insbesondere auf Grundlage

der Natura 2000-Meldedaten aus 2004 (FFH-Gebiete) und 2007 (EG-Vogelschutzge-

biete) sowie der Biotopkartierungsergebnisse.

2. Zusammenstellung von Hinweisen für die forstliche Bewirtschaftung des konkreten Na-

tura 2000-Gebiets auf Grundlage der „Positivliste“

3. Nennung von spezifischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Erhaltungsziele auf

der Grundlage von Fachplanungen im Sinne der Anforderung der Verwaltungsvor-

schrift „Förderung von Waldumweltmaßnahmen“.

Dieses Konzept dient der Überbrückung bis zum Vorliegen von Managementplänen.

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4 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren

Um mögliche Auswirkungen des bergbaulichen Vorhabens auf die unter Pkt. 2.2 angeführten

Natura 2000-Gebiete von außen zu erfassen, werden die sich mit dem Gesteinsabbau, Auf-

bereitung und Transport verbindenden relevanten Wirkfaktoren betrachtet. Diese sind auf-

grund der Art und des Umfangs der bergbaulichen Tätigkeiten differenziert zu betrachten

(siehe nachfolgende Übersicht).

Tabelle 2: Wirkfaktoren infolge der Projektumsetzung (Tagebauerweiterung)

Einflussgröße Wirkung auf Wirkintensität/Reichweite

anlagebedingt

Flächenverlust durch

Gesteinsabbau

Flächenumwandlung

und Reliefänderung

Zerstörung von potenziellen Jagdhabitaten von

Fledermausarten sowie Reduzierung von Ein-

stands-/Streifgebieten waldlebender Vogelarten

durch Waldflächeninanspruchnahme

Beeinflussung des Oberflächenabflussgesche-

hens (max. ca. 6 ha)

außerhalb des Natura

2000-Gebietes (SPA) auf

insgesamt ca. 6 ha, ver-

teilt auf 3 Bauabschnitte

(keine LRT nach Anh. I

der FFH-RL betroffen);

Versickerung, Verduns-

tung im offenen Tagebau

betriebsbedingt

Gebirgserschütterungen

durch Lösen des Ge-

steins aus dem Festge-

steinsverband mittels

Sprengung

mögliche Beeinträchtigung von Fleder-

maus(winter)quartieren in Höhlen im Zimmertal

(Luftlinie zum vorhandenen Tagebau zwischen

860 m ... 1,2 km) zwischen März und November

kurzzeitig (1-2 s) und 1-2

mal pro Monat

innerbetrieblicher Fahr-

verkehr, Aufbereitung

Störungen von Vogelarten sowie waldlebenden

Fledermausarten in Tagesverstecken durch

stoffliche und akustische Immissionen (Staub,

Lärm) in angrenzenden Waldbeständen (Wir-

kung auf SPA von außen)

Mittelungspegel von max.

50 dB(A) tags (RECK ET

AL. 2001) für Vogelarten;

Staubaustrag von Wind-

geschw. und Befeuch-

tungsmaßnahmen ab-

hängig

Abfrachtung Lärm- und Staubemissionen in angrenzenden

Waldbeständen des SPA (keine LRT nach Anh.

I der FFH-RL) entlang der Zufahrt

3-4 Fz/h, turnusmäßige

Reinigung der asphaltier-

ten Zufahrt, Reichweite

max. 50 m beidseitig der

Zufahrt

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Einflussgröße Wirkung auf Wirkintensität/Reichweite

baubedingt

Flächeninanspruch-

nahme durch abschnitts-

weise Gehölzrodung

Zerstörung von potenziellen Jagdhabitaten von

Fledermausarten sowie Reduzierung von Ein-

stands-/Streifgebieten waldlebender Vogelarten

durch Waldflächeninanspruchnahme außerhalb

des SPA

außerhalb des Natura

2000-Gebietes (SPA) auf

insgesamt ca. 6 ha, ver-

teilt auf 3 Bauabschnitte

(keine LRT nach Anh. I

der FFH-RL betroffen);

Oberbodenabtrag, Er-

richtung von Immissi-

onsschutzwällen

stoffliche und akustische Immissionen in an-

grenzenden Waldbeständen (Störungen von

Vogelarten sowie waldlebenden Fledermausar-

ten in Tagesverstecken); Wirkung auf SPA von

außen

Mittelungspegel von max.

50 dB(A) tags (RECK ET

AL. 2001) für Vogelarten;

Staubaustrag von Wind-

geschw. und Umfang der

Staubminderungsmaß-

nahmen abhängig

Die Flächeninanspruchnahme erfolgt abschnittweise, verteilt über die Laufzeit des Tagebau-

betriebes. Dabei werden Waldbestände in Form kulturbestimmter Kiefern- und Kiefern-

mischwälder unterschiedlicher Alters- und Bestandsstruktur in Anspruch genommen, die sich

außerhalb des FFH- und Vogelschutzgebietes befinden. Zudem handelt es sich nicht um Le-

bensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, aber ggf. um Habitate von Arten nach An-

hang II der FFH-Richtlinie bzw. um Habitate von Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der

Vogelschutzrichtlinie.

Der Gesteinsabbau erfolgt ausschließlich im Trockenschnitt oberhalb des Gebirgswasser-

spiegels. Zudem ist bei Einsatz wassergefährdender Stoffe in Maschinen und Anlagen auf

einen sorgsamen Umgang und der Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen zu ach-

ten. Damit können Auswirkungen auf die Grundwasserqualität und –quantität durch den Ge-

steinsabbau ausgeschlossen werden.

Für die Gesteinsgewinnung sind Sprengarbeiten notwendig, um das Gestein möglichst klein-

stückig und brechergerecht aus dem Gebirgsverband zu lösen. Die während der Sprengung

auftretenden Erschütterungen breiten sich im Gebirgsverband durch Longitudinal- und Trans-

versalwellen aus. Störungen in Form von Klüften können die Ausbreitung erschweren oder

sogar hemmen. Bei den Sprengerschütterungen handelt es sich um selten auftretende, kurz-

zeitige Erschütterungen, da im Regelbetrieb meist nur 1...2 mal pro Monat und zwischen März

und November (witterungsabhängige Laufzeit des Jahresbetriebes) gesprengt wird.

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Flächenversiegelungen wurden im Rahmen der Minderung der Staubbelastung und zur Re-

duzierung des Austrags von Feinmaterial durch die den Tagebau frequentierenden Transport-

fahrzeuge im Bereich der Zufahrt/Tagesanlagen vorgenommen.

Die Reduzierung der Grundwasserneubildung beschränkt sich auf den Bereich der versie-

gelten Flächen im Betriebsgelände und ist als vernachlässigbar gering einzuschätzen. Das im

Tagebau anfallende Oberflächenwasser kann ungehindert versickern bzw. verdunstet.

Staubemissionen während des Gewinnungs- und Aufbereitungsbetriebes werden durch ge-

eignete Maßnahmen, wie Kapselung staubemittierender Anlagenteile, Staubabsaugung, Be-

feuchtungsmaßnahmen, Reinigung versiegelter Flächen etc. wirkungsvoll am Entstehungsort

reduziert. Es ist davon auszugehen, dass sich der überwiegende Teil des nicht erfassten

Staubs innerhalb des Betriebsgeländes wieder niederschlägt.

Die mit dem Tagebaubetrieb verbundenen Lärmimmissionen beschränken sich durch die

abschirmende Wirkung der umlaufenden Schutzwälle und der Lage des Tagebauaufschlusses

unter Flur weitgehend auf das Betriebsgelände sowie auf einen maximal möglichen Einwir-

kungsbereich von ca. 200 m um das Betriebsgelände (siehe Anlage 15). Störungen der im

Standard-Datenbogen angeführten Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie wie

beispielsweise Raufußkauz, Sperlingskauz, Schwarzspecht oder Uhu, deren Streifgebiet auch

die Flächen im Umfeld des Tagebaugeländes sowie teilweise das Tagebaugelände selbst be-

inhaltet, sind unter Zugrundelegung der Vorbelastung durch den vorhandenen Tagebauauf-

schluss mit unterschiedlicher Relevanz zu erwarten (siehe Kapitel 6).

Materialtransporte von und zum Tagebau bewegen sich entlang des Vobistales zur L 3004.

Die Straße selbst verläuft in einem Abstand von minimal 500 m zu prägnanten Lebensraum-

typen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, befindet sich aber teilweise innerhalb des Vogel-

schutzgebietes. Unter Beachtung der Vorbelastung infolge der bisherigen Nutzung als Ab-

frachtungsstrecke sind stoffliche und akustische Immissionen auf die Randbereiche im Ab-

stand von max. 30...50 m beidseitig der Zufahrt beschränkt. Eine Erhöhung des Verkehrsauf-

kommens ist mit der Tagebauerweiterung nicht verbunden.

Summationswirkung:

Am Standort besteht aufgrund der bergbaulichen Tätigkeit der vergangenen Jahre bereits eine

Vorbelastung, die zusammen mit der geplanten Tagebauerweiterung zu betrachten ist (Sum-

mationswirkung).

Der vorhandene Tagebau befindet sich ebenfalls außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Die Be-

triebsfläche erstreckt sich innerhalb des BSG »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfel-

städtaue«. Hierbei ist aber anzumerken, dass diese Bestandsschutz genießt, da sie bereits

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2002 durch das TLBA genehmigt wurde und seit dieser Zeit als Aufbereitungs- und Lagerflä-

che in Betrieb ist, das BSG aber erst 04/2007 ausgewiesen wurde.

Tabelle 3: Wirkfaktoren (Summation) durch Gesamtprojekt

Einflussgröße Wirkung auf

Versiegelung/Verdich-

tung (3,9 ha Betriebsfläche,

1,5 km lange und ca. 3,5 m

breite Zufahrt)

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate (für die Zeit des Tagebau-

betriebs)

Jagd- und Nahrungshabitat für Eulen, Neuntöter, Heidelerche auf Ruderal-

fluren im westlichen Randbereich der Betriebsfläche und des vorhandenen

Tagebaus

Flächenverlust durch

Gesteinsabbau

Zerstörung von potenziellen Jagdhabitaten von Fledermausarten sowie

Reduzierung von Einstands-/Streifgebieten waldlebender Vogelarten durch

Waldflächeninanspruchnahme auf ca. 6 ha außerhalb des SPA;

Schaffung von potenziellen Brutbiotopen für Uhu im ausgesteinten Tage-

bau

Beeinflussung des Oberflächenabflussgeschehens durch Reliefänderun-

gen auf insg. ca. 15 ha

Anmerkung: Stoffliche und akustische Immissionen ändern sich in Summation nicht, da

sowohl die Jahresfördermenge als auch die Abfrachtungsmenge beibehal-

ten werden – es kommt lediglich zu einer örtlichen Verlagerung der Wir-

kungen (siehe Tabelle 2)

5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Natura-

2000-Gebiete

5.1 BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue«

Da durch das Vorhaben vorrangig waldbewohnende Vogelarten, speziell Spechte und Eulen-

arten, betroffen sein können, werden für die im Umfeld des Tagebaus erfassten Arten (Anga-

ben aus LINFOS 2013) nachfolgende erhebliche Beeinträchtigungen dargestellt.

Die Ausführungen beziehen sich auf LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) sowie auf Angaben aus

dem Standard-Datenbogen (TLUG 2007).

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Tabelle 4: Betroffene Arten nach Anhang I der VRL im Umfeld des Vorhabens

Arten nach Anhang I der Vogelschutz-

richtlinie sowie deren Lebensstätten

Art bzw. deren Lebensstätte kann grundsätzlich durch fol-

gende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden:

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) stoffliche und akustische Immissionen durch Tagebaube-

trieb im Umfeld von mind. 200 m um Tagebaugelände

Schwarzspecht (Dryocopus martius) stoffliche und akustische Immissionen durch Tagebaube-

trieb im Umfeld von mind. 200 m um Tagebaugelände

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der 1000 m-Pufferzone des Vogelschutzgebietes. Durch

die zeitliche Verteilung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Aktivitäten des Vorhabens

sind Beeinträchtigungen für Specht- und tagaktive Eulenarten zu erwarten. Betroffen sind die

in Tabelle 4 angeführten Arten.

Nachtaktive Arten, die insbesondere auf akustische Wahrnehmungen bei der Nahrungssuche

oder Partnerfindung angewiesen sind, wie beispielsweise Raufußkauz (Aegolius funereus) o-

der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt,

da nachts kein Tagebaubetrieb erfolgt.

Arten, die vorwiegend das strukturierte Offenland als Teil- oder Ganzlebensraum nutzen, wie

beispielsweise Heidelerche (Lullula arborea) oder Neuntöter (Lanius collurio) sind ebenfalls

nicht durch das Vorhaben betroffen. Deren Habitate befinden sich in ausreichender Entfernung

(bis zu 1 km) vom Vorhabensstandort entfernt.

5.2 GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal«

Gegenwärtig sind keine konkreten Erhaltungsziele für die signifikanten Lebensraumtypen nach

Anhang I bzw. für die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie festgesetzt.

Dem Vorhaben nächstgelegener Lebensraumtype nach Anhang I der FFH-Richtlinie ist:

LRT 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald

Der Lebensraumtyp ist mit ca. 271 ha im FFH-Gebiet vertreten und sein Erhaltungszustand

wird nach TLWJF (2007) mit B »gut« bewertet. Nordöstlich des Antragsfeldes erstreckt sich

dieser Lebensraumtyp auf 1,9 ha und wird ebenfalls insgesamt mit B hinsichtlich des Erhal-

tungszustandes bewertet. Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen und das lebensraumty-

pische Arteninventar sind gut ausgeprägt. Die Beeinträchtigungen werden mit C »stark« an-

gegeben. Nähere Ausführungen dazu fehlen.

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Wertgebende Arten innerhalb dieses Lebensraumtyps sind unter Zugrundelegung des Stan-

dard-Datenbogens u.a.

Fledermausarten, wie Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis

myotis)

Vogelarten, wie Mittelspecht (Dendrocopus medius), Zwergschnäpper (Ficedula parva)

Aufgrund der Bestandsgröße und –struktur (siehe Abbildung 1) ist das Vorkommen der vorge-

nannten Arten kaum zu erwarten.

Abb. 1: Eichen-Hainbuchenbestand nordöst-

lich des Vorhabens (Aufn. 2010)

Tabelle 5: Betroffener Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-RL im Umfeld des Vorhabens

Lebensraumtyp (einschl. charakteristi-

scher Arten)

Lebensraumtyp kann grundsätzlich durch folgende Wir-

kungen erheblich beeinträchtigt werden:

9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Eintrag stofflicher Immissionen (Kalksteinstaub) durch Ta-

gebaubetrieb in Bestand

Der Eintrag stofflicher Immissionen in den Bestand kann zu einer Beeinträchtigung der Vitalität

der Laubgehölze und damit zu einer Verschlechterung der Habitatstrukturen und –qualität füh-

ren.

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5.3 GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf«

Die Evangelische Kirche in Dosdorf (Turmbereich) bildet die größte Mausohr-Wochenstube in

Mittelthüringen (2.000 Individuen) und ist damit auch europaweit bedeutsam. Die angrenzende

strukturreiche Siedlungslage stellt das Jagdhabitat dar.

Beeinträchtigungen der Art durch die Umsetzung des Vorhabens sind unter Zugrundelegung

der Altersstruktur und Habitatausstattung der Waldbestände im Erweiterungsfeld, die als Nah-

rungshabitat wenig geeignet sind, nicht zu erwarten.

5.4 GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

Bei dem FFH-Objekt für Fledermausschutz handelt es sich um Winterquartiere für Myotis my-

otis, Myotis nattereri, Plecotus auritus sowie für Rhinolophus hipposideros.

Tabelle 6: Betroffene Art und ihre Lebensstätten im Umfeld des Vorhabens

Arten Arten können grundsätzlich durch folgende Wirkungen er-

heblich beeinträchtigt werden:

Kl. Hufeisennase (Rhinolophus hippo-

sideros)

Entzug von potenziellen Nahrungshabitaten in Kiefernalt-

beständen (westlicher Teil des Vorhabensgebietes; außer-

halb des FFH-Gebietes)

Großes Mausohr (Myotis myotis);

Kl. Hufeisennase (Rhinolophus hippo-

sideros)

Sprengerschütterungen während der Winterruhe (Septem-

ber bis November und März, April)

Zur Raum- und Habitatnutzung der Kleinen Hufeisennase liegen für Thüringen bisher nur we-

nige Angaben vor (BONTADINA et al. 2002, 2006; zit. in TLUG 2012). Da sich die Jagdgebiete

meist im Umfeld von < 2,5 km um das Quartier befinden, ist davon auszugehen, dass die

Waldflächen im Vorhabensgebiet auch zum Jagdgebiet der Art zählen. Eine Rodung der Kie-

fern(alt)bestände stellt eine Minderung der Nahrungshabitate für die Art dar.

Bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen von Sprengerschütterungen auf Winterquartiere

von Fledermäusen werden zur Veranschaulichung auf der Grundlage der DIN 4150-2 in Ta-

belle 7 Schwinggeschwindigkeiten (mm/s) für verschiedene Lademengen je Zündzeitstufe bei

entsprechendem Abstand zur Sprengstelle dargestellt. Da Anhaltswerte für die Beurteilung

von Erschütterungsimmissionen auf Fledermäuse in ihren Winterquartieren nicht vorliegen,

werden Anhaltswerte auf den Menschen in Wohnungen herangezogen. Danach gilt für Spren-

gerschütterungen die Anforderung als eingehalten, wenn die maximal bewertete Schwing-

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stärke (Tabellenwert) kleiner oder gleich dem oberen Anhaltswert der DIN 4150-2 ist. Für Ein-

wirkungsorte, in deren Umgebung ausschließlich Wohnungen untergebracht sind sowie für

besonders schutzbedürftige Einwirkungsorte (Krankenhäuser, Kurkliniken) gilt ein oberer An-

haltswert (tags) von 3 mm/s. Dieser Wert würde bei einer Lademenge je Zündzeitstufe von

200 kg bereits in einem Abstand von 350...400 m erreicht (siehe auch Abbildung 2).

Tabelle 7: Maximal bewertete Schwinggeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Sprengmittelein-

satz

Lademenge/Zündzeitstufe in kg

Abstand Ls in m 50 100 200

200 2,83 4,00 5,66

300 1,89 2,67 3,77

400 1,41 2,00 2,83

500 1,13 1,60 2,26

600 0,94 1,33 1,89

700 0,81 1,14 1,62

800 0,71 1,00 1,41

900 0,63 0,89 1,26

1000 0,57 0,80 1,13

1500 0,38 0,53 0,75

2000 0,28 0,40 0,57

2500 0,23 0,32 0,45

Abb. 2: Vergleich der Sprengerschütterungsausbreitung im Kalkstein

für verschiedene Lademengen/Zündzeitstufe

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

6,00

0 500 1000 1500 2000 2500 3000

Sch

win

gg

esch

win

dig

keit

in

mm

/s

Abstand in m

50 kg 100 kg 200 kg

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Ausgehend von der Entfernung zwischen Tagebaubereich und möglichen Fledermausquartie-

ren von minimal ca. 0,8 km (Luftlinie) beträgt die Schwinggeschwindigkeit zwischen

0,71...1,41 mm/s bei einer Frequenz zwischen 10...20 Hz. Sie beträgt damit nur 24...47 % des

oberen Anhaltswertes für Menschen in Gebäuden bzw. in schutzbedürftigen Gebieten. Eine

Beeinträchtigung ist somit nicht zu erwarten.

6 Einschätzung der Relevanz des bergbaulichen Vorhabens sowie anderer

Pläne und Projekte

Unter Beachtung der Fachkonventionsvorschläge von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) gilt die

direkte und dauerhafte Inanspruchnahme eines (Teil-)Habitats einer nach den Erhaltungszie-

len geschützten Art im Regelfall als eine erhebliche Beeinträchtigung.

Abweichung:

Im Einzelfall kann die Beeinträchtigung als nicht erheblich eingestuft werden, wenn kumulativ

folgende Bedingungen erfüllt werden:

A) Qualitativ-funktionale Besonderheiten

Die in Anspruch genommene Fläche ist kein für die Art essenzieller bzw. obligater Bestandteil

des Habitats. D.h., es sind keine Habitatteile betroffen, die für die Tiere von zentraler Bedeu-

tung sind (…); und

B) Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“

Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme überschreitet nicht die in Tabelle 8 für die

jeweilige Art dargestellten Orientierungswerte, soweit diese für das betroffene Teilhabitat an-

wendbar sind; und

C) Ergänzender Orientierungswert „quantitativ-relativer Flächenverlust“

Der Umfang der direkten Flächeninanspruchnahme ist nicht größer als 1 % der Gesamtfläche

des jeweiligen Lebensraumes bzw. Habitates der Art im Gebiet bzw. in einem definierten Teil-

gebiet; und

D) Kumulation „Flächenentzug durch andere Pläne/Projekte“

Auch nach Einbeziehung etwaiger Flächenverluste durch kumulativ zu berücksichtigende

Pläne und Projekte werden die Orientierungswerte (B und C) nicht überschritten; und

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E) Kumulation mit „anderen Wirkfaktoren“

Auch durch andere Wirkfaktoren des Projekts/Plans (…) werden keine erheblichen Beeinträch-

tigungen verursacht.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die betroffenen Arten und den für die je-

weilige Art festgelegten Grundorientierungswert eines quantitativ absoluten Flächenverlustes,

der als Schwellenwert nicht überschritten werden sollte.

Tabelle 8: Bewertung der Erheblichkeit bei direktem Flächenentzug in Habitaten geschützter

Arten nach Anhang I der VRL und Anhang II der FFH-RL

Art Individuenbezogene Be-

trachtung

Dichte

(lt. SDB)

Flächen-

klasse

Grundorientierungswert

»quantitativ-absoluter

Flächenverlust«

Habitat-

Typus

Uhu (Bubo

bubo)

Raumbedarf zur Brutzeit

12 - 20 km²; Aktionsraum

um den Horst 2 - 5 km

(FLADE 1994)

i 6-10

3-4 BP

6 10 ha 6d

Sperlingskauz

(Glaucidium

passerinum)

Raumbedarf zur Brutzeit

45-600 ha (FLADE 1994);

Aktionsraum zur Brutzeit

0,45-0,54 km²; im weiteren

Verlauf des Jahres vergrö-

ßert sich AR wieder auf 2-

3 km² (ELLMAUER 2005)

i 1-5

2-5 BP

4 6400 m² 4

Raufußkauz

(Aegolius fune-

reus)

Raumbedarf zur Brutzeit

30-100 ha (FLADE 1994)

i 11-50 8-16 BP

stark schwankend

4 10 ha 4

Ziegenmelker

(Caprimulgus

europaeus)

Raumbedarf zur Brutzeit

1,5-10 ha (FLADE 1994);

Jagdrevier Mindestgröße

1-1,5 ha (BEZZEL 1985)

p 1-5

0-3 sin-

gende ♂

2 400 m² 6b

Schwarzspecht

(Dryocopus

martius)

1 BP beansprucht in ME

i.d.R. eine Waldfläche von

mind. 250-400 ha (BAUER

et al. 2005)

i 11-50

8-12 BP

5 2,6 ha 4

Heidelerche

(Lullula arbo-

rea)

Raumbedarf zur Brutzeit

0,8-10 ha (FLADE 1994);

Reviergröße mind. 2-3 ha

(BLOTZHEIM & BAUER 1985)

p 11-50

8-16 BP

2 400 m² 6a

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Unterlagen zur FFH-Vorprüfung für das Projekt »Kalksteintage-

bau Plaue – Erweiterung NE« Anlage 17

Proj.-Nr.: 9-6059-14 Seite 36 von 40

Neuntöter (La-

nius collurio)

Raumbedarf zur Brutzeit

< 0,1->3(-8) ha (FLADE

1994); Reviergröße 1-

6 ha, wenn günstig 1,5-

2 ha (BEZZEL 1985)

p 51-100

50-75 BP

2 400 m² 6a

Kl. Hufeisen-

nase (Rhinolo-

phus hippo-

sideros)

Kernjagdgebietsgröße

12...53 ha (BONTADINA et

al. 2002); Entfernung des

Jagdgebietes vom Quar-

tier: 0,2…4,2 km (BONTA-

DINA et al. 2002)

i 24 3 1600 m² 6d

Erläuterungen zum Habitattypus: 4 – Habitate mit weitgehend homogener Struktur 6 - Habitatkonstellation mit strukturell stark differenzierten Teilhabitaten 6a – in meist kleinräumigen Biotopkomplexen 6b – in meist großräumigen Biotopkomplexen bei räumlich direkt zusammenhängenden Teilhabitaten und vielfältiger Nutzung spezieller Strukturen/Straten 6d – räumlich nicht zwingend direkt zusammenhängende, aber zumindest zum Teil sehr spezifische/limitierte Teilhabitate bzw. Arten mit großem Aktionsradius, aber relativ geringer Flexibilität

Mit dem Projekt werden keine Habitatflächen innerhalb des Natura 2000-Gebietes entzogen,

aber z.B. durch Lärmeinwirkung eine Minderung der Habitatqualität erzeugt, deren Umfang mit

dem Grundorientierungswert »quantitativ-absoluter Flächenverlust« aus Tabelle 8 verglichen

werden kann. Die Umrechnung von Beeinträchtigungen mit partiellem Funktionsverlust zu ei-

nem mit den Orientierungswerten vergleichbaren Äquivalenzwert kann nach folgender Formel

(aus LAMPRECHT & TRAUTNER 2007) erfolgen:

Flächendimension der prozentualer Funktionsverlust Äquivalenzwert zum Vergleich

Habitatbeeinträchtigung x aufgrund des projektbedingten Wirkfak-

tors =

mit dem lebensraum-/ art-

(in m²) 100 spezifischen Orientierungswert

Innerhalb des Vogelschutzgebietes sind nach Angaben des Naturschutzreport H. 25 (2008) 8-

12 Brutpaare des Schwarzspechtes registriert. Bei einer Gesamtwaldfläche von ca. 3400 ha

(TLWJF 2007, in: Naturschutzreport 2008) ist der Anteil von Laub- zu Nadelwald nahezu

gleich. In der Literatur wird vielfach die Präferenz der Rotbuche als Höhlenbaum beschrieben,

so durch Untersuchungen von TAUX (1976), LANGE (1996), SIKORA (1997) zit. in GÜNTHER, V.

2007). Als Nahrungshabitat dienen ausgedehnte, aber durch Blößen und Wiesen aufgelo-

ckerte Nadel- oder Nadel-Laubmischwälder, wobei der Waldanteil meist über 50% beträgt (vgl.

ebd.). Erfassungsdaten aus LINFOS (2013) weisen u.a. Beobachtungen der Art im Umfeld des

Tieftals (südexponierte Hanglagen), der Winterleite und des NSG »Gottesholz« auf. Zur Nah-

rungssuche wird auch das Umfeld des Steinbruchgeländes genutzt. Brutbäume sind aus dem

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Bereich des geplanten Vorhabens sowie unmittelbar angrenzender Areale bisher nicht be-

kannt und aufgrund der Stammdurchmesser auch nicht zu erwarten. Ausgehend von Lärmein-

wirkungen durch den Tagebaubetrieb auf umliegende Waldflächen während des Tages

(nachts erfolgt kein Tagebaubetrieb), ist die 50 dB(A)-Isophone voraussichtlich in nördliche

und östliche Richtung in einer Entfernung zum Tagebau von weniger als 200 m zu erwarten

(überschlägige Berechnung ohne Berücksichtigung der Geländemorphologie). Dabei werden

etwa 125.000 m² Waldfläche, die u.a. dem Schwarzspecht als Nahrungshabitat dienen kann,

um etwa 50 % gemindert. Unter Ansatz obiger Formel leitet sich daraus beispielsweise ein

äquivalenter vollständiger Funktionsverlust von 62.500 m² ab. Dieser Wert übersteigt den

Grundorientierungswert von 2,6 ha für den Schwarzspecht.

Der Sperlingskauz als Nachmieter von Buntspechthöhlen ist unter Zugrundelegung aktuelle-

rer Erfassungsdaten aus LINFOS (2013) im Tieftal bei Dosdorf mehrfach registriert. Die Kie-

fernbestände im Vorhabensgebiet weisen vermutlich keine geeigneten Bruthöhlen auf, können

aber zum Streifgebiet der Art gehören. Der Eintrag von Lärmimmissionen (50 dB(A)-Isophone)

in an das Vorhaben angrenzende Bestände ergibt auch für die Habitatnutzung dieser Art einen

äquivalenten vollständigen Funktionsverlust auf 6,25 ha und übersteigt damit den Grundorien-

tierungswert von 0,64 ha gemäß Tabelle 8. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nicht

ausgeschlossen werden.

Für den Raufußkauz reichen die letzten Beobachtungen aus LINFOS (2013) zum Vorkommen

im Umfeld des Steinbruchgeländes bis 2007 zurück. Vermutlich wurde die Art aus dem Ein-

standsgebiet durch die Anwesenheit von Fressfeinden, wie Uhu oder Waldkauz, verdrängt.

Generell wird der Raufußkauz vor allem durch nächtliche Lärmeinwirkung bei der Nahrungs-

suche, Partnerfindung und Kontaktkommunikation gestört. Da nachts kein Tagebaubetrieb er-

folgt, ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Art nicht zu erwarten.

Für die Anwesenheit des Uhu im Umfeld des Kalksteintagebaus sowie im Tieftal liegen aktu-

elle Angaben aus dem LINFOS (2013) vor. Die Art profitiert von der Erweiterung der Tagebau-

flächen insofern, als hier geeignete Bruthabitate in auflässigen Bereichen als auch ein reich-

haltiges Angebot an Kleinsäugern entlang der Tagebauränder / Halden / Sukzessionsflächen

zu erwarten ist.

Die Habitate von Neuntöter und Ziegenmelker (Angaben aus LINFOS 2013) befinden sich in

ausreichender Entfernung zum Tagebau. Die Lärmimmissionen liegen unterhalb von

45 dB(A)-Isophone. Insbesondere wird der Ziegenmelker vor allem nachts durch Lärmimmis-

sionen oberhalb von 47 dB(A) gestört. Dabei ist die Partnerfindung und Kontaktkommunikation

beeinträchtigt. Da nachts kein Tagebaubetrieb erfolgt, sind somit keine Auswirkungen auf die

Art zu erwarten.

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Die Heidelerche als Brutvogel weitgehend offener oder vegetationsarmer Flächen, Säume,

Brachen etc. profitiert von der weiteren Auffahrung des Tagebaus und der damit verbundenen

Schaffung entsprechender Habitatstrukturen. 2004 und 2007 liegen Beobachtungen der Art

aus LINFOS (2013) im Umfeld des vorhandenen Tagebauaufschlusses vor.

Als potenzielles Jagdgebiet ist der Waldbestand (Altkiefern) innerhalb des Vorhabensgebietes

für den Erhaltungszustand der Kleinen Hufeisennase nicht von essentieller Bedeutung. Das

Umfeld des Vorhabens bietet der Art ähnliche, tlw. sogar reichhaltiger ausgestattete Biotop-

strukturen, die zur Nahrungssuche geeignet sind.

Aus der Kumulation des geplanten Vorhabens mit dem bisher bestehenden Tagebaubetrieb

lässt sich keine Erhöhung der Erheblichkeit hinsichtlich der für die Erhaltungsziele maßgebli-

chen Bestandteile der Natura 2000-Gebiete ableiten. Sowohl der bestehende Tagebau als

auch die Erweiterung befinden sich außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Die betrieblichen Tä-

tigkeiten erfolgen mit der vorhandenen Technik (keine Erweiterung der Tagebautechnik). Glei-

ches gilt für die Jahresförder- und Absatzmenge. Auch hier werden sich keine Erhöhungen

gegenüber dem bisherigen Stand ergeben.

7 Ergebnis der FFH-Vorprüfung/Erheblichkeitsabschätzung

Auf die Schutz- und Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete

o GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf«

o GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und Enzianerdfall bei Plaue«

können die sich mit dem Vorhaben verbindenden Auswirkungen keine erheblichen Beeinträch-

tigungen hervorrufen.

Dagegen kann für die Arten nach Anhang I der VRL, insbesondere Schwarzspecht (Dryocopus

martius) und Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), innerhalb des BSG Nr. DE 5130-420

»Ohrdrufer Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue« und innerhalb des GGB Nr. DE 5130-302

»TÜP Ohrdruf – Jonastal« eine erhebliche Beeinträchtigung ihres Lebensraumes und damit

ihres Erhaltungszustandes durch Wirkungen von außen (z.B. Lärmimmissionen) nicht ausge-

schlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit erforderlich.

Suhl, 10.06.2016

Dr. Weiß D. Leser

Geschäftsführer Bearbeiterin

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LITERATUR / QUELLEN

AG »NATURSCHUTZ« DER

LANDESUMWELTMINISTERIEN

LANA

Mindestanforderungen für die Erfassung und Bewertung von

Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung im Rah-

men der Umsetzung der FFH-Richtlinie; 81. Sitzung, Pinne-

berg 2001

AG »NATURSCHUTZ« DER

LANDESUMWELTMINISTERIEN

LANA

Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beein-

trächtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34

BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

www.mluv.brandenburg.de

GÜNTHER, V. Der Schwarzspecht Dryocopus martius (Linnaeus 1758) - Er-

arbeitung des aktuellen Wissensstandes zum Schwarzspecht

Dryocopus martius - auf der Grundlage eines umfassenden

Literaturstudiums, unter besonderer Berücksichtigung der

Eignung des Schwarzspechtes als “Bioindikator” zur Beurtei-

lung der Naturnähe eines Waldes, 2007

HÖTKER, H. Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Summati-

onswirkungen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung - Experten-

workshop - 27.10. bis 29.10.2009 am Bundesamt für Natur-

schutz, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm

Tagungsbericht, Bergenhusen 2009

LAMPRECHT, H. & TRAUTNER.

J.

Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestim-

mung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP, Endbericht

zum Teil Fachkonventionen, Juni 2007

unter Mitarbeit von Bernotat, D., Gassner, E. und Kaule, G.

im Auftrag des BfN

LAMPRECHT, H. & TRAUTNER.

J., KAULE, G.

Ermittlung und Bewertung von erheblichen Beeinträchtigun-

gen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ergebnisse aus ei-

nem FuE-Vorhaben des Bundes, Teil 1: Grundlagen, Erhal-

tungsziele und Wirkungsprognosen, 2004

LFU BADEN-WÜRTTEMBERG Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnah-

men von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur

Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-

Württemberg

Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Karlsruhe im Auftrag des MLR Baden-Württemberg, 2002

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bau Plaue – Erweiterung NE« Anlage 17

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MLR & LUBW Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete;

Hrsg.: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Ba-

den-Württemberg in Zusammenarbeit mit Landesamt für Um-

welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2006

PETERS, W. Bewertung von Beeinträchtigungen in der Verträglichkeitsprü-

fung nach der FFH-Richtlinie – Hinweise für die Umsetzung

der Umwelthaftungsrichtlinie, aus: Naturschutz in Recht und

Praxis – online (2005) Heft 1

RECK, H. ET AL. Lärm und Landschaft; Angewandte Landschaftsökologie H.

44, BfN, Bonn-Bad Godesberg 2001

TLUG JENA Naturschutzreport, Heft 25, 2008 – Die EG-Vogelschutzge-

biete Thüringens

Naturschutzreport, Heft 27, 2012 – Fledermäuse in Thüringen

TLUG JENA Standard-Datenbögen für

o GGB Nr. DE 5130-302 »TÜP Ohrdruf – Jonastal«, 2008

o BSG Nr. DE 5130-420 »Ohrdrufer Muschelkalkplatte und

Apfelstädtaue«, 2007

o GGB Nr. DE 5231-302 »Evangelische Kirche Dosdorf«,

2006

o GGB Nr. DE 5231-303 »Schäferspalte im Zimmertal und

Enzianerdfall bei Plaue«, 2008

TLUG JENA UND STIFTUNG

NATURSCHUTZ THÜRINGEN

Die Naturschutzgebiete Thüringens, Weißdorn-Verlag Jena

2012

TLWJF UND PROJEKTGRUPPE

NATURA 2000 AM FORSTAMT

BAD BERKA

Vorläufiges Waldbehandlungskonzept für das FFH-Gebiet

„TÜP Ohrdruf - Jonastal“ (EU-Nr. DE 5130-302, TH-Nr. 63)

und die Teilfläche des EG-Vogelschutzgebietes „Ohrdrufer

Muschelkalkplatte und Apfelstädtaue“ (EU-Nr. DE 5130-420,

TH-Nr. 29), Gotha 2009

TMLNU Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebiets-

netzes »Natura 2000« in Thüringen v. 22.07.2009

BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert am 31.08.2015

ThürNEzVO - Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung

Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftli-

chem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2

des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft - Thüringen - vom 29. Mai 2008

ThürNatG - Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft vom 30. August 2006, zuletzt geän-

dert am 04.08.2015